V/0756/2024
Änderung des Beschlusses: Kauf statt Anmietung von Fertigbauklassen gem. Vorlage V/0331/2024
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Beschlussvorlage
4633 Zeichen
V/0756/2024
V/0756/2024
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Änderung des Beschlusses: Kauf statt Anmietung von Fertigbauklassen gem. Vorlage
V/0331/2024
Beratungsfolge
04.12.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung
11.12.2024 Hauptausschuss Vorberatung
11.12.2024 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die zunächst als Interimslösung während der Baumaßnahmen zur
Sanierung des Gymnasiums Paulinum und Erweiterung des Annette -von-Droste-Hülshoff-
Gymnasiums vorgesehenen Fertigbauklassen aufgrund des absehbar langfristigen B edarfs an Er-
satzräumen auch für weitere Schulbaumaßnahmen zu kaufen. Der Beschluss, die Fertigbauklassen
anzumieten, wird aufgehoben (s. Vorlage V/0331/2024, Ziffer 2).
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für den Kauf der Containeranlage einschl. Herrichten und Er-
schließen sowie Ausstattung investive Mittel in Höhe von 3.633.800 € benötigt werden.
Die oben genannte Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen
Investitionsmaßnahme 4730 Fertigbauklassen
Auszahlungen für Baumaßnahmen 2024 50.000
2025 3.583.800
Summe aller Auszahlungen 3.633.800
Amt für Schule und
Weiterbildung
29.11.2024
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Haase
Telefon: 492-4011
Haase@stadt-muenster.de
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V/0756/2024
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2024 bzw. im Haushalts-
plan-Entwurf 2025 bei der o. g. Investitionsmaßnahme veranschlagt.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussfassung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat
im Rahmen der Haushaltssatzung 2025 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Er-
mächtigungen bereitstellt.
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen
Zeile 11 Personalaufwendungen 2025 6.490
2026 ff. 8.830
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und
Dienstleistungen
2025
48.080
ab 01.08.2025
2026 ff. 115.390
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2025 75.550 ab 01.08.2025
2026 ff. 181.320
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft
Zeile 20 Zinsen und sonstige Finanz-
aufwendungen
2025 54.510
Die Folgelastenberechnung für den Kauf der Containeranlage (Anlage 1) wird zur Kenntnis genom-
men
Begründung:
Auf Grundlage der Vorlage V/0331/2024 hat der Rat in seiner Sitzung am 11.09.2024 den Errich-
tungs- und Baubeschluss für eine Containeranlage mit 10 Unterrichtsräumen, 3 Differenzierungs -
bzw. Teamräumen sowie den erforderlichen Nebenräumen gef asst. Die Fertigbauklassen sind als
Interimslösung für die Dauer der Sanierung des Gymnasiums Paulinum und der Erweiterung des An-
nette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasiums erforderlich und werden zunächst auf dem Gelände des
Oberverwaltungsgerichtes am Aegidiikirchplatz aufgestellt.
Der Rat hat die Verwaltung beauftragt, die Containeranlage anzumieten.
Für das Herrichten und Erschließen sowie die Ausstattung der Fertigbauklassen wurden Kosten in
Höhe von 840.000 € ermittelt.
Zur Umsetzung des gesamten Schulbauprogramms wird es erforderlich sein, auch in den künftigen
Jahren für weitere Bauprojekte Übergangslösungen zu schaffen und Ersatzräume bereitzustellen. Bei
einem Kauf der Containeranlage können diese dann später an andere Standorte versetzt und zu r
Bedarfsdeckung eingesetzt werden. Somit ist eine langfristige Verwendung der Containeranlage –die
Lebensdauer einer derartigen Anlage wird im Schnitt mit 20 Jahren angesetzt - gesichert. Entspre-
chend haben die Planungen dazu geführt, dass ein Kauf statt d er Anmietung der Containeranlage
vorgeschlagen wird.
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V/0756/2024
Die investiven Kosten in Höhe von 3.633.800 € setzen sich entsprechend der Kostenschätzung für
den Kauf wie folgt zusammen:
KG 200 Herrichten und Erschließen und Ersatzparkplätze 302.000 €
KG 300 Bauwerk – Baukonstruktion 2.917.000 €
KG 400 Bauwerk – Technische Anlagen 78.000 €
KG 500 Außenanlagen 15.000 €
KG 600 Ausstattung und Kunstwerke 110.000 €
KG 700 Baunebenkosten 50.000 €
5 % Unvorhergesehenes 161.800 €
----------------
Gesamt brutto 3.633.800 €
I.V.
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1 Folgelastenberechnung
Anlage 1 Folgelastenberechnung
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Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen) Aufgestellt am: 19.11.24 Amt: 23 A Investitionsmaßnahme Produktgruppe: PG0111 Immobilienmanagement, PG1601 Allgemeine Finanzwirtschaft, PG0301 Leistungen für Schulen, Investitionsmaßnahme: Fertigbauklassen Jahr der Fertigstellung: 2025 Nutzungsdauer Hochbau: 20 Jahre Nutzungsdauer Außenanlagen: 40 Jahre Nutzungsdauer Beschaffungen: 20 Jahre B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro % 1. Zuschüsse und Zuweisungen 0,00 0,00 2. Beiträge 0,00 0,00 3. Eigenanteil Stadt Münster 3.633.800,00 100,00 Gesamt-Kapitalbedarf 3.633.800,00 100,00 C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro % 1. Grund und Boden 0,00 0,00 2. Baukosten 3.523.800,00 96,97 3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 110.000,00 3,03 4. Fahrzeug (e) 0,00 0,00 Gesamtkosten 3.633.800,00 100,00 D Folgeaufwendungen pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 8.830,00 € 8.830,00 € 0,00 Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan 1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 42.110,00 11,70 2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00 3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 0,00 0,00 4. Haltung von Fahrzeugen 0,00 0,00 5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen 73.280,00 20,35 Zwischensumme 2025 115.390,00 32,05 Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan 6. Bilanzielle Abschreibungen 2025 181.320,00 50,36 Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan 7. Mieten und Pachten 0,00 0,00 8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0,00 0,00 Zwischensumme 2025 0,00 0,00 Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan 9. Fremdkapitalzinsen 2025 54.510,00 15,14 NACHRICHTLICH: Zinsen (3,0 %) 54.510 € p.a. + Tilgung (3 %) 109.010 € p.a. = Schuldendienst 163.520 € p.a. Summe Folgeaufwendungen 360.050,00 97,55 E Folgeerträge pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % 1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 0,00 0,00 2. Auflösung Sonderposten 2025 0,00 0,00 3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 0,00 0,00 4. Mieten und Pachten 0,00 0,00 5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge 0,00 0,00 Summe Folgeerträge 0,00 0,00 Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro F Entfallende Aufwendungen pro Jahr 0,00 G Entfallende Erträge pro Jahr 0,00 H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro insgesamt 360.050,00 in % der Gesamtkosten (vgl. C) 9,91 I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro J Erläuterungen Die einzelnen Beträge sind kaufmännisch auf ganze Zahlen gerundet; Zwischen- und Gesamtsummen zum Ausweis im Teilergebnisplan sind kaufmännisch auf volle 10 €-Beträge gerundet.
Anlage A
1749 Zeichen
Anlage A zur V/0756/2024 Kurzüberblick Mit dieser Vorlage soll der Beschluss herbeigeführt werden, die mit der Vorlage V/0331/2024 be- schlossenen Fertigbauklassen nicht anzumieten, sondern zu kaufen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden eine der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungs- standorte in Europa“ verfolgt. Das Teilziel lautet: Kauf statt Miete von Fertigbauklassen Zielerreichung Die Planung für das Aufstellen der Fertigbauklassen liegt vor, sodass nach Vorliegen des Be- schlusses Angebote zum Kauf eingeholt und die erforderlichen Maßnahmen zur Herrichtung des Grundstückes ergriffen werden können. Finanzierung Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im Entwurf des Haushaltsplan 2025 enthalten? x Ja Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein teilw. Für den Kauf der Containeranlage entstehen Kosten in Höhe von 3.633.800 €. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Gem. § 79 SchulG NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unter- richt erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) keine
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Aegidiikirchplatz
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Details
- Aktenzeichen
- V/0756/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.11.2024
- Erstellt
- 20.11.2024 10:49