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V/0670/2024

Abwassergebührensatzung: Änderung der Gebührentarife

Vorlagen 22.10.2024

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Rat_V_0670_2024_Abwassergebuehrensatzung_Aenderung_der_Gebuehrentarife_Anlage_1-6.docx

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Rat_V_0670_2024_Abwassergebuehrensatzung_Aenderung_der_Gebuehrentarife_Anlage_1-6.docx

15664 Zeichen

Anlage 1 
Satzung zur Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Münster (AGS) 
Aufgrund der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KA G 
NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV.NRW, S. 712/SGV NRW 610) zuletzt geändert durch Gesetz v om 
05.03.2024 (GV.NRW, S. 155), der §§ 7, 8 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen 
vom 14. Juli 1994 (GV.NRW, S. 666/SGV NRW 2023) zuletzt geändert durch Art. 2 des Geset zes vom 
05.07.2024 (GV.NRW, S. 444), des § 54 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG 
NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.07.2016 (GV.NRW, S. 559) zuletzt geä ndert durch 
Art. 3 des Gesetzes vom 17.12.2021 (GV.NRW, S. 1470) und der §§ 1, 2 und 5 des  Nordrhein-
Westfälischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz (AbwAG NRW) vom 08 .07.2016 
(GV.NRW, S. 559) zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 04.05.2021 (GV.NRW, S. 560) hat der 
Rat der Stadt Münster in der Sitzung am 11.12.2024 die folgende Satzung beschlossen: 
Artikel I  
Im gemäß § 1 Abs. 2 der Abwassergebührensatzung der Stadt Münster beigefügten Gebührentari f werden 
nachfolgende Gebührensätze geändert: 
 
 
Artikel II  
Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft. 
1. Schmutzwassergebühr
1.1 Einleitung von normalem Schmutzwasser je m³ 2,87 €
(nicht verschmutzungsabhängige Gebühr G1 = 1,66 €/m³
  verschmutzungsabhängige Gebühr G2 = 1,21 €/m³)
2. Niederschlagswassergebühr
2.1 Einleitung von Niederschlagswasser je m² bebaute und / oder befestigte Grundstücksfläche 
und Jahr 0,95 €
2.2 Einleitung von Niederschlagswasser je m² dauerhaft begrünte Dachflächen (§ 2 Abs. 4 Ziff. 
4.4 AGS) 20 % von 2.1 0,19 €
2.3 Einleitung von Niederschlagswasser je m² bebaute oder befestigte Fläche, für die ein 
Rückhaltevolumen nach § 2 Abs. 4 Ziff. 4.5 AGS vorgehalten wird oder auf der sich 
Ökopflaster befindet = 50 % von 2.1 0,48 €
2.4 Einleitung von Niederschlagswasser je m² dauerhaft begrünte Dachflächen, für die ein 
Rückhaltevolumen nach § 2 Abs. 4 Ziff. 4.5 AGS vorgehalten wird = 50 % von 2.2 0,10 €
3. Gebühr für die Einleitung von Drainagewasser, Grundwasser, Spülwas ser und 
austretendem Wasser aus Trinkwasserleitungen nach § 2 Abs. 1 Zi ff. 1.2 und 1.3 AGS
3.1 für die Einleitung in die Schmutz- und Mischwasserkanalisation je m³ (nicht verschmutzungs-
abhängige Gebühr G1 gem. Punkt 1.1) 1,66 €
3.2 für die Einleitung in die Regenwasserleitung je m³ 1,31 €
4. Gebühr für die Ausfuhr des Klärschlamms aus privaten Kleinkläranlage n und die 
Entleerung der geschlossenen Gruben einschl. des Abfahrens und des Besei tigens 
des daraus entnommenen Klärschlammes und Abwassers 
eine Grundgebühr je Entleerung von 54,90 €
und eine Arbeitsgebühr je angefangenem halben m³ 
- für Klärschlamm aus Kleinkläranlagen 9,90 €
- für Abwasser aus geschlossenen Gruben 6,50 €
5. Gebühr für die Abnahme und Behandlung von sonstigen biologisch abbaubaren 
Schlämmen je angefangenem m³ Schlamm
2,99 €

Anlage 2 
   
Seite 1/2 
 
    Gebührenbedarfsberechnung 2025 
Abwasserbeseitigung 
 
 
 
 
Erläuterungen zu wesentlichen Ansätzen 
Pos. 1: Personalaufwendungen  
Die Personalaufwendungen erhöhen sich um rund 1,7 Mio. € im Vergleich zur GBR 2024 infolge eines Stel-
lenzuwachses von 16,7 VZÄ (insgesamt rund 1,4 Mio. €) . Diese neuen Stellen sind im Wesentlichen bedingt 
durch den Betrieb und die Unterhaltung der 4. Reinigungsstufe bei der Hauptkläranlage, die Erne uerung des 
Hauptpumpwerks an der Gartenstraße, die Erweiterung der Kläranlage Hiltrup sowie die Netzum schlüsse für 
die Kläranlage Hiltrup. 
Pos. 2: Aufwand für Sach- und Dienstleistungen 
Die Gesamtkosten in dieser Position erhöhen sich gegenüber der GBR 2024 au fgrund von Preissteigerun-
gen um rund 1,1 Mio. € (+9,4%). Im Wesentlichen sind dies höhere Kosten für Energie und für die Unte rhal-
tung. 
Pos. 4: Kalkulatorische Abschreibungen 
Die kalkulatorischen Abschreibungen sind in den Jahren 2021, 2022 und 2 023 durch die höheren Indizes 
überproportional gestiegen. Für 2025 sind sinkende Indexierungen zu erwarten. Des  Weiteren werden die 
ersten Investitionen der 4. Reinigungsstufe bei der HKA aktiviert. Somit steigen di e kalkulatorischen Ab-
schreibungen gegenüber der GBR 2024 um rund 0,9 Mio. €.  
Pos. 7: Einstellungen und Zuschreibungen in Sonderposten  
In der Betriebsabrechnung 2022 ist ein negatives Ergebnis in Höhe von rund 5,7 Mio.  € zu verzeichnen. Der 
Betrag ist in den Sonderposten eingebucht und wird in den nächsten Jahren in die  Gebühren einkalkuliert. 
Für das Jahr 2025 werden 2,2 Mio. € als Aufwand in die Gebührenkalkulation eingerechnet. 
Angaben in €
absolut prozentual
Kosten 1 2 3 4 = 3 - 2 5 = 4 / 2
1 Personalaufwendungen 14.016.052 15.470.470 17.161.750 +1.691.280 +10,9%
2 Aufwand für Sach- und Dienstleistungen 12.074.698 11 .676.500 12.775.310 +1.098.810 +9,4%
3 Sonstige ordentliche Aufwendungen 1.352.641 1.793.24 0 1.801.480 +8.240 +0,5%
4 Kalkulatorische Abschreibungen 35.908.605 35.829.120 3 6.723.518 +894.398 +2,5%
5 Kalkulatorische Zinsen 4.546.870 4.445.343 4.627.949 + 182.606 +4,1%
6 Interne Leistungsverrechnungen 3.799.513 3.448.663 3. 486.663 +38.000 +1,1%
7 Einstellungen und Zuschreibungen in Sonderposten 1. 341.769 0 2.200.000 +2.200.000 -
73.040.148 72.663.337 78.776.671 +6.113.334 +8,4%
Erträge
8 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 22.397 - - - -
9 Privatrechtliche Leistungsentgelte 28.194 70.000 70.00 0 - -
10 Kostenerstattungen und -umlagen 250.440 322.000 322.98 0 +980 +0,3%
11 Sonstige Erträge 1.426 1.000 1.000 - -
12 Aktivierte Eigenleistungen 1.152.911 1.275.000 1.275.0 00 - -
13 Interne Leistungsverrechnungen 180.443 187.445 187.445 - -
14 Auflösung von Sonderposten für Gebührenausgleich 1.3 86.428 - - - -
3.022.239 1.855.445 1.856.425 +980 +0,1%
+ Umlagefähige Kosten 73.040.148 72.663.337 78.776.671 +6 .113.334 +8,4%
./. sonstige Erträge 3.022.239 1.855.445 1.856.425 +980 +0,1 %
= Gebührenbedarf 70.017.909 70.807.892 76.920.246 +6.112.354 +8 ,6%
./. Benutzungsgebühren 60.970.179 70.807.892 76.920.246 +6. 112.354 +8,6%
= Ergebnis Gebührenhaushalt PG 1101 -9.047.729 - - - -
Veränderung
Summe Kosten
Summe Erträge ohne Gebühren
Gebührenbedarf
Ist 2023 Ansatz GBR 
2024
Ansatz GBR 
2025

Anlage 2
Gebührenermittlung 2025
1. Berechnungsdaten
I. Kostenaufteilung
Kosten der Abwasserbeseitigung insgesamt 76.576.671 €
Sonstige Erträge 1.856.425 €
Verteilerschlüssel der Kosten und der sonstigen Erträge:
- Niederschlagswasserbeseitigung 36,6%
- Schmutzwasserbeseitigung 63,4%
=> davon Anteile: nicht verschmutzungsabhängig 57,7%
verschmutzungsabhängig 42,3%
II. Bemessungsmaßstäbe
Schmutzwassergebühr
Frischwasserbezug (Schmutzwassermaßstab m²) 17.147.541 m3
Niederschlagswassergebühr Bruttofläche (m²) gewichtete Fläche (m²) Gewichtungsf aktor
Privat bebaute und befestigte Grundstücksflächen 18.356.140 18.356.140 100%
Grundstücksflächen mit Ökopflaster und Zisternen 281.452 140.726 50% (wg. Ermäßigung 50%)
Dauerhaft begrünte Dachflächen 171.826 34.365 20% (wg. Ermäßigung 80%)
Summe private bebaute Grundstücksflächen 18.809.418 18.531.231
Öffentliche Verkehrsflächen (Stadtanteil) 10.268.403 10.268.403 100%
Gesamtfläche in m2 29.077.821 28.799.634
2. Gebührenermittlung
Wertbezeichnung Kosten/Erträge
insgesamt
Niederschlags-
wasser
Schmutzwasser o. 
SVZ
Angaben in € 36,6% 63,4%
Kosten insgesamt 76.576.671 28.027.060 48.549.610 netto: 49.397.640
./. sonstige Erträge 1.856.425 679.450 1.176.970 57,7% 42,3%
./. übrige Gebühren (Schlammabfuhr + sonstiges) 150.000 100.000 50.000
./. Rücklagen -2.200.000 -125.000 -2.075.000
Summe Gebührenbedarf 76.770.246 27.372.610 49.397.640
durch Abwassergebühren zu deckende 
Beträge 76.770.246 27.372.610 49.397.640 28.502.440 20.895.200
Gebührenmaßstäbe:
Niederschlagswasser:
Private Grundstücksflächen (gewichtet) 18.531.231
Öffentliche Verkehrsflächen (Stadtanteil) 10.268.403
Summe bebaute/befestigte 
Grundstücksflächen in m² 28.799.634
Schmutzwasser:
Frischwasserbezug
a. Schmutzwassermaßstab m³ 17.147.541 17.147.541
    (für Gebühr G1 - nicht ver-
    schmutzungsabhängig)
b. zzgl. hochgerechnete schmutz-
    frachtbezogene Wassermenge m³ 52.100
    somit Gesamtmaßstab
    (für Gebühr G2) m³ 17.199.641
(nachrichtl.: Gebühr ohne SVZ m³) 17.147.541
Gebührensätze somit für 2025 RW-Gebühr fiktive SW-Gebühr Gebühr G1 Gebühr G2
ungerundet 0,9504 2,8807 1,6622 1,2149 
gerundet 0,95 €/m² 2,88 €/m³ 1,66 €/m³ 1,21 €/m³
Gebühr für normal verschmutztes Wasser G1 + G2: 2,87 m³
Getrennte Gebührenberechnung einschließlich SVZ
Ermittlung Gebühr SVZ und 
Schmutzwasser
Nicht 
verschmutzungs-
abhängig
Verschmutzungs-
abhängig
Seite 2/2

Anlage 3
Gebührenermittlung für die Starkverschmutzer (SVZ) - Mengengerüst 2025
Verschmutzer Wassermenge Verschmutzungsgrad in Schmutz-
frachtanteil Gebührenaufkommen 2025
BSB5 oder CSB Normal- nachrichtlich SVZ-Gebühr 
Nomal = G1 G2 gebühr ohne SVZ 2025 G1 G2
BSB5 =    330 1,66 1,21 2,87 2,88 1,52 1,11
m³ CSB = 660 m3 € / m3 € / a € / a € / a € / m3
CSB BSB Verhältnis
[mind. Faktor 1]
1 2 3 4 5 = 3 / 4 6 = 3 * 4 8 = 2 * 2,03 9 = 2 * 2,04 10 = 2 * 7 12 = 2 * 11 13 = 10 - 12
Einleiter A 10.800 890 314 2,83 1.587 3,29 30.996 31.104 35.550 3,02 32.5 82 2.968
Einleiter B 41.300 1.461 381 3,83 21.132 4,34 118.531 118.944 179.180 3, 98 164.256 14.924
1. Wasserverbrauch
1.1 Starkverschmutzer m³ 52.100 22.719 4,12 149.527 150.048 214.730 3,78 196.837 17.893
      Zuschlagswert 65.203
1.2 Normalverschmutzer 17.095.441 17.147.541 2,88 49.063.914 49.234.869 49.234. 869 2,63 44.961.009 4.273.860
Summe 17.147.541 17.170.259 49.213.441 49.384.917 49.449 .599 45.157.846 4.291.753
2. Anteilige SW-Kosten nicht ver- 49.397.640 44.842.210
   schmutzungabhängig in € 28.502.440
   verschmutzungsabhängig in € 20.895.200 Normalverschmutzergebühr: Normalverschm.geb.:
3. Anteilige Gebühr G1 = 1,66 €/m³ G2 = 1,21 €/m³ G1/1,66 + G2/1,21 = G1/1 ,52 + G2/1,11 =
   nachrichtlich Kosten SW in € 49.397.640 2,87 €/m³ 2,63 €/m³
   Gebühr ohne SVZ 2,88 €/m³
Ansatz: 2024 Ansatz: 2025
Gebührenaufkommen
ohne 
Veränderung 
der 
Gebührensätze
durch 
Veränderung 
der 
Gebührensätze
€ / a €
11 = G1 + (G2 * 5) 7 = G1 + (G2 * 5)
Gebührensatz bei 
SVZ  -Vorjahr-
Gebührensatz 
bei SVZ

Anlage 4 
            
            
 
 
Berechnung der Gebühr 
für die Einleitung von Drainage-, Grund- und Spülwasser aus Trinkwasserlei-
tungen in den Regenwasserkanal 
für das Jahr 2025  
(Ziffer 3.2 Gebührentarif) 
 
 Umrechnung der Gebühr für Niederschlagswasser vom Maßstab befestigte 
 Flächen (m²) auf den Wassermengenmaßstab (m³) 
 
 
 
1. Berechnung: 
  
 Um die Gebühr für die Einleitung von Drainagewasser, Grundwasser und Spülwasser aus 
Trinkwasserleitungen in den Regenwasserkanal (vgl. Gebührentarif Ziffer 3.2) ermitteln zu 
können, muss hierfür eine Umrechnung des Gebührensatzes „Niederschlagswasser von 
bebauten und/oder befestigten Grundflächen“ je m² erfolgen. Im Durchschnitt der letzten 
25 Jahre ist in Münster auf jeden Quadratmeter Fläche ein Niederschlag von 0,725 m³/Jahr 
gefallen. 
 
 
 
Daraus ergibt sich folgende Gebührenberechnung je m³ 
0,95 € x m²     = 1,3103 €/m³  /  gerundet:  1,31 €/m³ 
0,725 m³ x m² 
 
2. 
 
Gebührenvorschlag: 
  
Die Gebühr für die Einleitung von Drainagewasser, Grundwasser, Spülwasser und austre-
tendem Wasser aus Trinkwasserleitungen (gem. Gebührensatzung § 2 Abs. 1.2 un d 1.3) 
in  den  Regenwasserkanal je  m³  wird  von  1,23 €/m³ um 0,08 €  (+  6,50 %) auf  
1,31 €/m³ erhöht. 
 
3. 
 
Begründung 
  
Da die vorgenannte Gebühr in Abhängigkeit von der Niederschlagswassergebühr (= erhöht 
auf 0,95 €/m²) ermittelt wird (vgl. Gebührentarif Ziffer 2.1), steigt auch zwangsläufig die 
Gebühr für die Einleitung von Drainagewasser, Grundwasser und Spülwasser aus  Trink-
wasserleitungen.

Anlage 5
1. Berechnung der Kosten
Kostenart Menge 
in m³
Kosten /
Preis in € 
Anteil 
%
Ausfuhr-
kosten in €
Personalaufwand 33.500 10 3.350
Transportaufwand 12.380 100 12.380
Summe Abfuhrleistungen 15.730
1.2 Verwaltungsaufwand 3.500
Zwischensumme Fixkosten 19.230
Schlamm aus Kleinkläranlgen 1.200 2,87 3 3.400
Wasser aus geschlossenen Gruben 1.300 2,87 1 3.700
Wassermenge insgesamt 2.500 4 7.100
Personalaufwand 33.500 90 30.150
Zwischensumme variable Kosten 37.250
Kosten insgesamt 56.480
Ist 2023: 56.203
Veränderung: +277 0,5%
2. Gebührenermittlung
Gebührenart Anzahl / 
Menge
Gebühr  
2024 in €
Gebühr 
2025 in €
Veränderung Kostenanteil
in €
2.1  Ermittlung der Grundgebühr
Anzahl der Grubenabfuhren/KKA 350
Anteil der Fahrtkosten (Fixkostenanteil) 53,00 54,90 1,90 19.220
3,6%
2.2 Arbeitsgebühr -Klärschlamm aus Kleinkläranlagen-
Prognostizierte Schlammmenge in m³ (Durchschnitt Vorjahre) 1.050 18,60 19,80 1,20 20.790
Gebühr wird pro halben m³ berechnet 9,20 9,90 0,70
6,5%
2.3 Arbeitsgebühr -Abwasser aus geschlossenen Gruben- 
Geschätzte Abwassermenge in m³ (Durchschnitt Vorjahre) 1.300 12,90 13,00 0,10 16.900
Gebühr wird pro halben m³ berechnet 6,20 6,50 0,30
0,8%
Summen 2.350 56.910
3. Gebührenvorschlag
Infolge des allgemeinen Kostenantiegs ist eine Gebührenanpassung notwendig. Es wird vorgeschlagen, die Grundgebühr für die 
Abfuhren von 53,00 € auf 54,90 € zu erhöhen. Des Weite ren sollten die Arbeitspreise je halben m³ erhöht werden auf 9,90 € für den 
Klärschlamm aus Kleinkläranlagen sowie auf 6,50 € für Abwassermengen aus abflusslosen Gruben.
Berechung der Gebühr für die Abfuhr von Schlämmen aus Kleinkläranlagen und abschlusslosen Gruben für d as Jahr 2025 
(Ziffer 4 Gebührentarif)
1.3 Aufwand Schlammbehandlung auf der Kläranlage
1.1 Abfuhrleistungen

Anlage 6 
 
Berechnung der Gebühr  
für die Abnahme und Behandlung von sonstigen biologisch 
 abbaubaren Schlämmen an der Hauptkläranlage  
für das Jahr 2025  
(Ziffer 5 Gebührentarif) 
 
1. Grundlagen 
 
Nach den Bestimmungen des Landeswassergesetzes und des Abfallbeseitigungsgesetzes 
ist es nicht zulässig, Schlämme und Fäkalien aus Kleinkläranlagen und geschlossenen 
Gruben u. ä. auf Müllkippen abzufahren. Die Stadt Münster versteht unter den S chlämmen, 
die der Kläranlage zur Reinigung zugegeben werden, biologisch abbaubare Rückstände aus 
Kleinkläranlagen, Fäkalgruben, Stärkeabscheidern und ähnliches. Alle anderen Schlämme, 
z. B. aus Ölabscheidern, bedürfen einer Behandlung in besonders hierfür erstellten Anlagen.  
Als Berechnungsfaktoren werden einerseits die Kosten der Kläranlagen und andererseits der 
Frischwasserverbrauch als Maßstab des eingeleiteten Schmutzwassers zugrunde gelegt. 
Grundlage hierfür sind die Ergebnisse der letzten Betriebsabrechnung 
„Abwasserbeseitigung“ aus dem Jahr 20 23. Für die Berechnung 2025 wird der damalige 
abgerechnete Stadtanteil für die Oberflächenentwässerung der öffentlichen Verkehrsflächen 
von 11,3 % in Abzug gebracht.  
Da die Schlämme aus den o. g. Anlagen einen bis zu dreifach höheren Verschmutzungsgrad 
haben (700 - 1.000 mg BSB 5/l) als häusliches Schmutzwasser (ca. 300 mg BSB 5/l), kan n 
der für die Reinigung von 1 m³ Schmutzwasser benötigte Betrag auch bis zum dreifachen 
Wert erhöht werden. 
 
2. Berechnung 
 
 
 
3. Gebührenvorschlag 
 
Grundlage der neuen Gebührenberechnung ist die Betriebsabrechnung 2023 mit 
Reinigungskosten von rund 1,00 €/m³ Schmutzwasser. Die Gebührensteigerung von rund. 
10,7 % ist insgesamt auf Kostensteigerungen der Kläranlagen zu begründen. Daher wird 
vorgeschlagen, den Gebührensatz für 2025 auf 2,99 €/m³ festzusetzen. 
Ansatz aus der Betriebsabrechnung 2023
Kosten Kläranlagen 2023 18.504.765 €
abzgl. Stadtanteil für Oberflächenentwässerung 11,3% -2.099.010 €
anrechnungsfähige Kosten 16.405.755 €
Schmutzwassermenge 2023 (Ist) 16.460.257 m³
Kostensatz je m³ 0,9967 €
max. dreifacher Satz je m³ 2,99 €
Gebühr 2025 je m³ 2,99 €

Beschlussvorlage

5923 Zeichen

V/0670/2024 
V/0670/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Abwassergebührensatzung: Änderung der Gebührentarife 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   26.11.2024 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   04.12.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   11.12.2024 Hauptausschuss Vorberatung 
   11.12.2024 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Satzung zur Änderung der Abwassergebührensatzung - Änderung der Gebührentarife wird 
beschlossen (Anlage 1).  
 
2. Der Berechnung der Gebührensätze für die Abwasserbeseitigung wird zugestimmt  
(Anlagen 2 - 6). 
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung    
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche  
Leistungsentgelte 
2025 67.165.250 Abwassergebühren 
 27 Erträge aus internen  
Leistungsbeziehungen 
2025 9.755.000 Entwässerung öffent-
licher Straßen  
Ergebnis    76.920.250  
 
Im Haushaltsplan-Entwurf 2025 sind in der Produktgruppe 1101 „Abwasserbeseitigung“ Erträge aus 
öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten (Abwassergebühren) in Höhe von 66.115.000 € veran-
Amt für Mobilität und Tiefbau  
 
11.11.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Höveler 
Telefon: 492-6607 
Hoeveler@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0670/2024 
schlagt. Die darüber hinaus erwarteten Erträge werden über ein Veränderungsblatt in den Haushalts-
plan-Entwurf 2025 aufgenommen.  
 
 
 
 
Begründung: 
Berechnung der Abwassergebühren für 2025 (Anlagen 2 - 6) 
 
Gemäß § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) NRW werden für die Abwasserbeseitigung kostende-
ckende Gebühren erhoben. 
Die Kosten und Erlöse der Abwasserbeseitigung für 2025 sowie die Grundsätze der Berechnungen 
sind in den Anlagen 2 - 6 dargestellt.  
Auf dieser Grundlage ergeben sich für 2025 folgende Gebührensätze: 
- Schmutzwassergebühr 2,87 €/m³ 
- Niederschlagswassergebühr 0,95 €/m². 
Damit steigt die Schmutzwassergebühr um 24 Cent und die Niederschlagswassergebühr um 6 Cent 
im Vergleich zum Vorjahr an. 
Gegenüber dem Jahr 2024 erhöhen sich danach bezogen auf einen durchschnittlichen Haushalt 
(4 Personen mit 200  m3 Frischwasserverbrauch und 130 m 2 befestigter Entwässerungsfläche) die 
Abwassergebühren insgesamt jährlich von 641,70 € um 55,80 € auf 697,50 €. Das entsprich t einer 
Steigerung von 8,7 %. Diese Erhöhung basiert im Wesentlichen auf Veränderungen im Aufwandsbe-
reich. 
Verglichen mit der Gebührenbedarfsberechnung 2024 erhöht sich der Gesamtaufwand der Abwas-
serbeseitigung um rund 6,1 Mio. € (= +8,4 %, s. Anlage 2) au f rund 78,8 Mio. €. Zurückzuführen ist 
dieser Anstieg auf erhöhte Personalaufwendungen, die insgesamt um rund 1,7  Mio. € auf rund 
17,2 Mio. € steigen. Davon entfallen infolge des Stellenzuwachses bedingt durch den Betrieb und die 
Unterhaltung der 4. Reinigungsstufe bei der Hauptkläranlage, die Erneuerung des Hauptpumpwerks 
an der Gartenstraße, die Erweiterung der Kläranlage Hiltrup sowie die Netzumschlüsse für die Kläran-
lage Hiltrup rund 1,4 Mio. €. Des Weiteren steigen die kalkulatorischen Abschreibungen u.a. aufgrund 
von höheren Aktivierungen bei den Investitionen um rund 0,9 Mio. € auf rund 36,7 Mio. € Für das Jahr 
2025 werden 2,2 Mio. € aus dem negativen Ergebnis der Betriebsabrechnung 2022 in Höhe von rund 
5,7 Mio. € als Aufwand in die Gebührenkalkulati on eingerechnet. Darüber hinaus steigen gegenüber 
der GBR 2024 die Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen um rund 1,1 Mio. € auf insgesamt 
rund 12,8 Mio. €. Wesentlich dafür sind Erhöhungen bei den Energie- sowie Unterhaltungskosten.  
 
Im Landesvergleich gehört Münster weiter zu den günstigeren Städten in NRW. Der Landesdurch-
schnitt in NRW für einen durchschnittlichen Haushalt im Jahr 2024 liegt bei 800,57 €. In der Rangliste 
aller Städte in NRW über 100.000 Einwohnern befindet sich Münster auf Platz fünf hinter Düsseldorf, 
Köln, Hamm und Siegen.

- 3 - 
V/0670/2024 
Insgesamt ergeben sich bei den Abwassergebühren 2024 nachfolgende Änderungen: 
 
Gebühr
bisher
Gebühr
2025
Schmutzwassergebühr (s. Anlagen 2-3)
Einleitung von normalem Schmutzwasser je m³ 2,63 € 2,87 €
(nicht verschmutzungsabhängige Gebühr G1 = 1,66 €/m³
verschmutzungsabhängige Gebühr G2 = 1,21 €/m³)
Niederschlagswassergebühr (s. Anlagen 2-3)
Einleitung von Niederschlagswasser je m² bebaute und / oder befestigte Grundstücksfläche und Jahr 0,89 € 0,95 €
Einleitung von Niederschlagswasser je m² dauerhaft begrünte Dachflächen 0,18 € 0,19 €
Einleitung von Niederschlagswasser je m² bebaute oder befestigte Fläche, für die ein Rück-
haltevolumen nach § 2 Abs. 4 Ziff. 4.5 AGS vorgehalten wird oder auf der sich Ökopflaster befindet 0,45 € 0,48 €
Einleitung von Niederschlagswasser je m² dauerhaft begrünte Dachflächen, für die ein 
Rückhaltevolumen nach § 2 Abs. 4 Ziff. 4.5 AGS vorgehalten wird 0,09 € 0,10 €
Gebühr für die Einleitung von Drainagewasser, Grundwasser, Spülwasser und 
austretendem Wasser aus Trinkwasserleitungen  (s. Anlagen 2+4 )
für die Einleitung in die Schmutz- und Mischwasserkanalisation je m³ 1,52 € 1,66 €
für die Einleitung in die Regenwasserleitung je m³ 1,23 € 1,31 €
Gebühr für die Ausfuhr des Klärschlamms aus privaten Kleinkläranlagen und die 
Entleerung der geschlossenen Gruben einschl. des Abfahrens und des Beseitigens des 
daraus entnommenen Klärschlammes und Abwassers (s. Anlage 5)
eine Grundgebühr je Entleerung von 53,00 € 54,90 €
und eine Arbeitsgebühr je angefangenem halben m³ 
- für Klärschlamm aus Kleinkläranlagen 9,20 € 9,90 €
- für Abwasser aus geschlossenen Gruben 6,20 € 6,50 €
Gebühr für die Abnahme und Behandlung von sonstigen biologisch abbaubaren 
Schlämmen je angefangenem m³ Schlamm  (s. Anlage 6) 2,70 € 2,99 €
 
 
 
 
 
 
i. V. 
 
gez. 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
Anlagen 
Anlage A 
Anlage 1 – 6 Abwassergebührensatzung, Gebührenberechnung

Beratungsverlauf (4)

26.11.2024 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
04.12.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.18 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.12.2024 Hauptausschuss
TOP 10.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.12.2024 Rat
TOP 16.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Gartenstraße

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Details

Aktenzeichen
V/0670/2024
Typ
Vorlagen
Datum
22.10.2024
Erstellt
22.10.2024 11:49