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V/0066/2021

Bebauungsplan Nr. 621 - Beschluss zur Aufstellung

Vorlagen 20.01.2021

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V-0621-2021-Anlage-1-Geltungsbereich

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Beschlussvorlage

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Anlage A

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V-0621-2021-Anlage-1-Geltungsbereich

129 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0066/2021
GeltungsbereichMaßstab 1:2500Bebauungsplan Nr. 621: Nienberge - Vögedingplatz / Alhardstraße

Beschlussvorlage

5195 Zeichen

V/0066/2021 
V/0066/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Bebauungsplan Nr. 621: Nienberge - Vögedingplatz / Alhardstraße  
[Feuerwehrstandort] 
Beschluss zur Aufstellung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   11.02.2021 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   02.03.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   03.03.2021 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 
   17.03.2021 Hauptausschuss Vorberatung 
   17.03.2021 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Für den östlichen Teilbereich zwischen den Straßen Vögedingplatz und Alhardstraße im Stadtteil 
Nienberge ist gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan u.  a. zur Festsetzung 
von Art und Maß der baulichen Nutzung und der überbaubaren Grundstücksflächen aufzustellen.  
 
Innerhalb dieses Gebietes liegen die folgenden Grundstücke:  
 
Gemarkung Nienberge,  
Flur 29,  
Flurstück 215 sowie ein Teil des Flurstücks 742.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine unmit-
telbaren Kosten.  
 
 
Stadtplanungsamt 
27.01.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr und Frau Hecker 
Telefon: 492-6167 
HeckerT@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0066/2021 
Begründung: 
 
Der Rat der Stadt Münster hat am 26.08.2020 beschlossen, auf einer rund 2.500 m² großen Teilfläche 
des Vögedingplatzes ein neues Feuerwehrhaus für den Löschzug Nienberge zu errichten 
(V/0607/2020). Mit dieser Entscheidung wurde der bisherige Beschluss, hier barrierefreie Wohnange-
bote und eine Großtagespfl egeeinrichtung für Kinder zu ermöglichen ( V/0477/2016), aufgehoben. 
Nach der Inbetriebnahme des neuen Feuerwehrhauses soll das Grundstück des alten Feuerwehr-
hauses an der Kurneystraße einer neuen Nutzung zugeführt werden.  
 
Anlass für die geplante Standort verlagerung ist der mangelhafte Zustand des aktuell vom Löschzug 
Nienberge genutzten Gerätehauses an der Kurneystraße , das weder  bedarfsgerecht noch entspre-
chend den geltenden Arbeits-, Unfall- und Hygieneschutzvorschriften ausgestattet ist. Die Unfallkasse 
NRW als zuständige Aufsichtsbehörde hat den mangelhaften Zustand zuletzt im Januar 2019 moniert 
und die Stadt Münster aufgefordert, unverzüglich tätig zu werden.  Eine normkonforme Mängelbeseiti-
gung ist am aktuellen Standort aufgrund der geringen Größe de s Grundstücks (rund 500  m²) nicht 
möglich.  
 
Der Entscheidung für den Standort Vögedingplatz war eine umfassende Standortbewertung voraus-
gegangen. Hierfür wurden insgesamt 13  Alternativstandorte innerhalb des Stadtteils Nienberge an-
hand der Kriterien  
 
 Grundstücksgröße und Beschaffenheit,  
 Lage und Wegstrecken und  
 Wegeführung  
 
näher betrachtet. Der Standort Vögedingplatz zeichnet sich insbesondere durch seine zentrale Lage 
im Stadtteil aus. Auch vor dem Hintergrund der geplanten Ausweisung großer Wohnbauf lächen in 
Nienberge ist der Vögedingplatz aus einsatztaktischen Gründen gegenüber den Alternativstandorten 
eindeutig vorzuziehen.  
 
Im Rahmen des Stadtteilentwicklungsprozesses Nienberge und Häger wurde der von der Verwaltung 
favorisierte Standort Vögedingplatz in den öffentlichen Diskussionsveranstaltungen wiederholt einge-
bracht und im Grundsatz befürwortet. Die Errichtung des Feuerwehrhauses im Bereich des Vöge-
dingplatzes wurde folglich im Stadteilentwicklungskonzept als Maßnahme SI 2 (Handlungsfeld soziale 
Infrastruktur) aufgenommen.  
 
Der Neubau entspricht dem neuen Standardbautyp der Stadt Münster und ist somit fast baugleich mit 
den bereits errichteten bzw. geplanten Gerätehäusern der Löschzuge Handorf und Sprakel (Wieder-
holungsplanung).  
 
Da für den V orhabenstandort kein Bebauungsplan existiert, bemisst sich die planungsrechtliche Zu-
lässigkeit aktuell nach §  34 BauGB. Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht mehrheitlich der 
eines faktischen „Reinen Wohngebietes“ (WR), sodass für den Nutzungszweck Feuerwehrhaus zur 
Schaffung von Planungsrecht ein Bebauungsplan aufzustellen ist.  
 
Trotz der gewählten Verfahrensart (Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfah-
ren gemäß §  13a BauGB) soll die Bürgerschaft frühzeitig im Sinne von  § 3 Abs. 1 BauGB beteiligt 
werden. Pandemiebedingt kann voraussichtlich keine Bürgerinformationsveranstaltung angeboten 
werden. Die Planunterlagen werden der interessierten Bürgerschaft in diesem Fall analog sowie digi-
tal zur Verfügung gestellt. Es wird die Möglichkeit bestehen, sich zu der Planung zu äußern.  
 
Nach Inkrafttreten des Bebauungsplans erfolgt die Anpassung des Flächennutzungsplans im Wege 
der Berichtigung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB.  
 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans kann der beigefügten Anlage 1 entnommen werden.

- 3 - 
V/0066/2021 
Da das Planungsvorhaben in eine Parkanlage eingreift, wird gemäß Zuständigkeitsordnung der Stadt 
Münster neben dem Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung auch der Ausschuss für Um-
weltschutz, Klimaschutz und Bauwesen an den Beratungen zum Planaufstellungsverfahren beteiligt.  
 
 
In Vertretung 
 
 
Robin Denstorff  
Stadtbaurat  
 
Anlagen: 
 
Anlage A  
Anlage 1: Geltungsbereich

Anlage A

1354 Zeichen

Anlage A zur V/0066/2021 
Kurzüberblick 
Inhalt der Vorlage ist der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans für den östlichen Teilbe-
reich des Vögedingplatzes im Stadtteil Nienberge.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Ziel ist die Standortverlagerung des Feuerwehrhauses des Löschzuges Nienberge von der Kurney-
straße an diesen Standort. Hierzu muss entsprechendes Planungsrecht durch einen Bebauungs-
plan geschaffen werden.  
 
Der mit dieser Vorlage verbundene Aufstellungsbeschluss steht am Anfang des Bebauungsplanver-
fahrens. Im weiteren Verlauf erfolgen die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen sowie schließ-
lich der Beschluss des Bebauungsplans als Satzung.  
 
Finanzierung 
Durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine Kos-
ten.  
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB  
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Eine unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen besteht zu diesem frühen Zeit-
punkt des Planverfahrens nicht. Sie wird sich möglicherweise im weiteren Verlauf der Konkretisie-
rung der Planung ergeben.

Beratungsverlauf (5)

11.02.2021 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.03.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
03.03.2021 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 8.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.03.2021 Hauptausschuss
TOP 39.2.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.03.2021 Rat
TOP 42.2.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Alhardstraße
  • Kurneystraße
  • Vögedingplatz

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Details

Aktenzeichen
V/0066/2021
Typ
Vorlagen
Datum
20.01.2021
Erstellt
15.01.2021 09:33