V/0993/2019
Gewässergebührensatzung: Änderung der Gebührentarife
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Anlage A
1430 Zeichen
Anlage A zur V/0993/2019 Kurzüberblick Neufestsetzung der Gewässergebühren für 2020. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Schaffung und Bewahrung eines ordnungsgemäßen und umweltge- rechten Zustandes der Fließgewässer als Erholungs- und Lebensraum sowie die Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses“ verfolgt. Das Teilziel lautet „Neufestsetzung der Gewässergebühren 2020“. Nach heutigem Stand ist eine Realisierung bis zum Jahr 2020 vorgesehen. Zur Erreichung des Teilziels ist kein finanzieller Bedarf erforderlich. Finanzierung Produktgruppe: 1304 Fließende Gewässer Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten? Ja Nein X teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplanes 2020 enthalten? Ja Nein X teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein X teilw. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Rechtliche Grundlagen: Kommunalabgabengesetz (KAG) § 6 Landeswassergesetz NRW (LWG) § 64 Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Entfällt. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Entfällt.
Beschlussvorlage
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V/0993/2019 V/0993/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Gewässergebührensatzung: Änderung der Gebührentarife Beratungsfolge 19.11.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 04.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 11.12.2019 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Satzung zur Änderung der Gewässergebührensatzung - Änderung der Gebührentarife wird beschlossen (Anlage 1). 2. Der Berechnung der Gebührensätze für die Gewässerunterhaltung wird zugestimmt (Anlagen 2 und 3). Begründung: Auf der Grundlage der Gewässergebührensatzung wird der umlagefähige Aufwand für die Gewä s- serunterhaltung auf die Grundstücke, von denen Wasser den Gewässern seitlich zufließt, umgelegt. Das Gebiet der Stadt Münster ist in sechs Unterhaltungsgebiete (Stadt Münster und die Unterha l- tungsverbände Amelsb üren-Hiltrup, Obere Stever, Havixbeck -Roxel, St. Mauritz -Altenberge und Münster Süd-Ost) eingeteilt. Berechnung der Gewässergebühren für 2020 (Anlagen 2 - 3) Die umlagefähigen Kosten werden für jedes der sechs Unterhaltungsgebiete gesondert ermittelt. Die Kosten und Erlöse der Gewässerunterhaltung für 2020 stellen sich insgesamt wie folgt dar: Amt für Mobilität und Tiefbau 28.10.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Grimm Telefon: 492 66 00 Grimm@stadt-muenster.de - 2 - V/0993/2019 2020 2019 2020 2019 + Gesamtkosten 1.602.870 1.447.760 1.085.790 1.013.921 ./. Erlöse ohne Gebühren 460.380 461.560 307.590 317.920 = Fehlbetrag ohne Gebühren 1.142.490 986.200 778.200 696.000 + Gewässergebühren 778.200 696.000 778.200 696.000 = verbleibender Fehlbetrag 364.290 290.200 - - Kosten und Erlöse PG 1304 gesamt davon umlagefähiger Unterhaltungsaufwand Angaben in € Ergebnisse Gewässerunterhaltung Die Berechnungen und Erläuterungen zu wesentlichen Kostenansätzen werden in der Gebührenbe- darfsberechnung für 2020 (Anlage 2 - 3) dargestellt. Der umlagefähige Aufwand von insgesamt 778.200 € verteilt sich nachstehend auf die einzelnen U n- terhaltungsgebiete: 2020 2019 2020 2019 Veränderung absolut Veränderung prozentual Amelsbüren - Hiltrup 106.670 106.440 92,90 92,87 0,03 0,0% Obere Stever 16.970 16.820 159,70 157,99 1,71 1,1% Havixbeck - Roxel 50.670 54.440 76,88 82,60 -5,72 -6,9% St. Mauritz - Altenberge 58.620 56.945 175,49 168,34 7,15 4,2% Süd - Ost 33.890 33.095 314,01 306,66 7,35 2,4% Stadt Münster 511.380 428.260 123,45 103,40 20,05 19,4% Gewässerunterhaltung gesamt 778.200 696.000 119,76 107,09 12,67 11,8% Unterhaltungsgebiet Umlagefähiger Aufwand in € Gewässergebühr in € / ha (bezogen auf versiegelte Flächen) In jedem Unterhaltungsverband wird je nach Aufwand / Bemessungseinheit eine eigene Gewässe r- gebühr festgesetzt (s. Anlage 3). Hierbei schreibt das Landeswassergesetz einen Kostenverteile r- schlüssel von 90% (versiegelte Flächen) zu 10% (unversiegelte Flächen) vor. I. V. gez. Denstorff Stadtbaurat Anlagen
Rat_V_0993_2019_Gewaessergebuehrensatzung_Anlage
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Anlage 1
Satzung zur Änderung der Gewässergebührensatzung der Stadt Münster
Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW, S. 666) zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes
vom 11.04.2019 (GV.NRW, S. 202), der §§ 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV.NRW, S. 712) zuletzt geändert durch
Art. 19 des Gesetzes vom 23.01.2018 (GV.NRW, S. 90), der §§ 39 bis 42 des Wasserhaushalts-
gesetzes des Bundes (WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.07.2009 (BGBl. I, S. 2.585
ff.), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 04.12.2018 (BGBl. I, S. 2.254) sowie der §§ 62
bis 65 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 08.07.2016 (GV.NRW, S. 559) zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes
vom 02.07.2019 (GV.NRW, S. 341) hat der Rat der Stadt Münster in der Sitzung am 11.12.2019 die
folgende Satzung beschlossen:
Artikel I
Im gemäß § 4 Abs. 6 der Gewässergebührensatzung der Stadt Münster beigefügten Gebührentarif
werden nachfolgende Gebührensätze geändert:
versiegelte
Fläche
übrige
Fläche
1. Unterhaltungsverband „Amelsbüren-Hiltrup“ 92,90 1,7 8
2. Unterhaltungsverband „Obere Stever“ 159,70 2,70
3. Unterhaltungsverband „Havixbeck-Roxel“ 76,88 1,73
4. Unterhaltungsverband „St. Mauritz-Altenberge“ 175, 49 2,30
5. Unterhaltungsverband „Münster Süd-Ost“ 314,01 1,61
6. Unterhaltungsbereich der Stadt Münster 123,45 6,72
Unterhaltungsbereich
€ / ha
Artikel II
Diese Satzung tritt am 01.01.2020 in Kraft.
Anlage 2
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Gebührenbedarfsberechnung 2020
Gewässerunterhaltung
I. Zusammenfassende Übersicht der wesentlichen Kosten- und Ertragspositionen
GBR
2020
GBR
2019
GBR
2020
GBR
2019
PG
gesamt
relevant für
Gewässer-
gebühr
1 Personalaufwendungen 362 304 223 220 58 3
2 Aufwand für Sach- und Dienstleistungen 942 848 780 712 94 68
3 Sonstige ordentliche Aufwendungen 56 57 23 26 -1 -3
4 Interne Leistungsverrechnungen 77 72 60 56 5 4
5 Kalkulatorische Abschreibungen 112 103 - - 8 -
6 Kalkulatorische Zinsen 54 64 - - -10 -
1.603 1.448 1.086 1.014 155 72
7 Erstattungen von PG 1101 458 458 306 314 - -9
8 Sonstige Erträge 2 4 2 4 -2 -2
9 Gewässergebühren 778 696 778 696 82 82
1.238 1.158 1.086 1.014 80 72
-365 -290 - - -75 Ergebnis
Summe Erträge
Angaben in T€
Kosten
Erträge
Summe Kosten
Produktgruppe 1304 Summe gesamt davon relevant
für Gewässergebühr
Veränderung 2020
zu 2019
II. Erläuterungen zu wesentlichen Ansätzen
Pos. 1: Personalaufwendungen
Der Personalaufwand 2020 der Produktgruppe 1304 ste igt verglichen mit der Gebührenbe-
darfsberechnung des Vorjahres um rund 19 % an. Neben den allgemeinen Tarifsteigerungen
sind insbesondere neue Stellen für die Umsetzung vo n Maßnahmen zur Optimierung der
Situation am Aasee verantwortlich.
Pos. 2: Aufwand für Sach- und Dienstleistungen
Diese Position ist wesentlich geprägt durch die Unt erhaltungs- und Betriebskosten für die
Gewässerunterhaltung der Stadt Münster (433 T€) sow ie den Zahlungen an die fünf Unter-
haltungsverbände (315 T€). Im Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen bedingt durch
Preissteigerungen bei den Dienstleitungsunternehmen dieser Kostenblock um ca. 11 % an-
gestiegen.
Pos. 3: Sonstige ordentliche Aufwendungen
Diese Position beinhaltet u. a. personalabhängige S achkosten wie z. B. Schutz- und Dienst-
kleidung, Fortbildungen und Büromaterialien. Des Weiteren sind hier die Ausgleiche aus den
Unterdeckungen der Vorjahre berücksichtigt.
Pos. 7: Erstattungen von PG 1101
Die Gewässerunterhaltung ist eine kostenrechnende E inrichtung. Deshalb müssen Tätigkei-
ten, die für andere Einrichtungen der Stadt erbrach t werden, in Rechnung gestellt werden.
Durch den Zufluss von Schmutzwasser aus Kläranlagen und Regenwassereinleitungen aus
Kanälen in Fließgewässer wird z. B. die Unterhaltun g der Wasserläufe nachhaltig erschwert.
Daher sind die von den Unterhaltungsverbänden mit i hren Beiträgen geltend gemachten Er-
Anlage 2
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schwerer für o. g. Einleitungen im internen Verrechnungsverfahren von der Abwasserbeseiti-
gung zu erstatten. Gleiches gilt für das Unterhaltu ngsgebiet der Stadt Münster. Die Verrech-
nungen betragen insgesamt rund 458 T€. Hiervon entfallen auf die Erschwerer ca. 382 T€.
Pos. 9: Gewässergebühren
Die Gebühren werden gemäß dem LWG NRW mit einem dif ferenzierten Flächenmaßstab je
Grundstück nach der versiegelten und der übrigen, u nversiegelten Fläche veranlagt. Hierbei
werden 90 % der umlagefähigen Kosten auf versiegelte und 10 % der umlagefähigen Kosten
auf übrige Flächen verteilt.
Die Gewässergebühren werden aus dem gesamten umlage fähigen Aufwand von 778 T€
(2019 = 696 T€) für jeden Unterhaltungsverband einz eln ermittelt (s. Anlage 3). Die Gebüh-
rentarife bei den versiegelten Flächen bewegen sich zwischen 76,88 €/ha und 314,01 €/ha
(der Durchschnitt liegt bei 119,76 € / ha statt bisher 107,09 € / ha).
Der Gebührenhaushalt „Gewässerunterhaltung“ ist ausgeglichen.
Anlage 3
Produktgruppe 1304 "Fließende Gewässer"
Gebührenbedarfsrechnung 2020
Ermittlung der Gebührensätze
Bezeichnung der Wasser- und
Bodenverbände
Flächen
gesamt
abzügl.
Wasser-
flächen
mögliche
Gesamt-
fläche
Verband
veranlagte
Gesamt-
fläche 2019
= Maßstab
befestigte
Flächen
übrige
Flächen
1 2 3 4 = 2 - 3 5 6 7 8 9 = 8 * 90% 10 = 9 / 6 11 = 8 * 10% 12 = 11 / 7 13 14 = 10 - 13 15 = 14 / 13
Amelsbüren - Hiltrup 7.618,5 182,0 7.436,5 7.013,9 1.033 ,4 5.980,6 106.670 96.003 92,90 10.667 1,78 92,87 0,03 0,0%
Obere Stever 890,5 12,1 878,4 725,0 95,6 629,3 16.970 15.273 159,70 1.697 2,70 157,99 1,71 1,1%
Havixbeck - Roxel 3.651,8 56,5 3.595,2 3.525,1 593,1 2. 932,0 50.670 45.603 76,88 5.067 1,73 82,60 -5,72 -6,9%
St. Mauritz - Altenberge 3.367,7 229,9 3.137,8 2.849,7 300,6 2.549,1 58.620 52.758 175,49 5.862 2,30 168,34 7,15 4,2%
Süd - Ost 2.306,3 17,4 2.288,9 2.207,9 97,1 2.110,7 33.890 30.501 314,01 3.389 1,61 306,66 7,35 2,4%
Zwischensumme Wasser- und
Bodenverbände 17.834,7 497,9 17.336,8 16.321,6 2.119,9 14.201,7 266.820 240.138 113,28 26.682 1,88 113,56 -0,28 -0,2%
Gewässerunterhaltung
Stadt Münster 12.457,8 368,6 12.089,3 11.339,6 3.728,1 7.611,5 511.380 460.242 123,45 51.138 6,72 103,40 20,05 19,4%
Summe Gewässerunterhaltung 30.292,5 866,5 29.426,1 27.6 61,2 5.848,0 21.813,2 778.200 700.380 119,76 77.820 3,57 10 7,09 12,67 11,8%
Gebührensatz
versiegelte
Flächen 2019
Fächen im Stadtgebiet in ha
Veränderung
Gebührensatz für
versiegelte Flächen
von 2019 auf 2020
Kostenanteil
90 % auf
versiegelte
Flächen
Gebühr
versiegelte
Fläche
Kostenanteil
10 % auf
übrige
Flächen
Gebühr
unver-
siegelte
Fläche
Flächenaufteilung in ha
umlagefäh.
Aufwand lt.
GBR 2020
in €
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0993/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.10.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37