Mandari Insight

V/0993/2019

Gewässergebührensatzung: Änderung der Gebührentarife

Vorlagen 11.10.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.12.2019, TOP 30.2

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Rat_V_0993_2019_Gewaessergebuehrensatzung_Anlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

1430 Zeichen

Anlage A zur V/0993/2019 
Kurzüberblick 
Neufestsetzung der Gewässergebühren für 2020. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Schaffung und Bewahrung eines ordnungsgemäßen und umweltge-
rechten Zustandes der Fließgewässer als Erholungs- und Lebensraum sowie die Gewährleistung 
eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses“ verfolgt. 
 
Das Teilziel lautet „Neufestsetzung der Gewässergebühren 2020“. 
 
Nach heutigem Stand ist eine Realisierung bis zum Jahr 2020 vorgesehen. 
 
Zur Erreichung des Teilziels ist kein finanzieller Bedarf erforderlich. 
 
 
 
Finanzierung   
Produktgruppe: 1304 Fließende Gewässer 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten?  Ja  Nein X teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplanes 2020 enthalten?  Ja  Nein X teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein X teilw. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Rechtliche Grundlagen: 
Kommunalabgabengesetz (KAG) § 6 
Landeswassergesetz NRW (LWG) § 64 
 
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: 
Entfällt. 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Entfällt.

Beschlussvorlage

3006 Zeichen

V/0993/2019 
V/0993/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Gewässergebührensatzung: Änderung der Gebührentarife 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   19.11.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   04.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   11.12.2019 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Satzung zur Änderung der Gewässergebührensatzung - Änderung der Gebührentarife wird 
beschlossen (Anlage 1). 
  
2. Der Berechnung der Gebührensätze für die Gewässerunterhaltung wird zugestimmt  
(Anlagen 2 und 3). 
 
 
Begründung: 
Auf der Grundlage der Gewässergebührensatzung  wird der umlagefähige Aufwand für die Gewä s-
serunterhaltung auf die Grundstücke, von denen Wasser den Gewässern seitlich zufließt, umgelegt.  
Das Gebiet der Stadt Münster ist in sechs Unterhaltungsgebiete (Stadt Münster und die Unterha l-
tungsverbände Amelsb üren-Hiltrup, Obere Stever, Havixbeck -Roxel, St. Mauritz -Altenberge und 
Münster Süd-Ost) eingeteilt. 
Berechnung der Gewässergebühren für 2020 (Anlagen 2 - 3) 
Die umlagefähigen Kosten werden für jedes der sechs Unterhaltungsgebiete gesondert ermittelt. Die 
Kosten und Erlöse der Gewässerunterhaltung für 2020 stellen sich insgesamt wie folgt dar: 
Amt für Mobilität und Tiefbau 
 
28.10.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Grimm 
Telefon: 492 66 00 
Grimm@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0993/2019 
2020 2019 2020 2019
+ Gesamtkosten 1.602.870 1.447.760 1.085.790 1.013.921
./. Erlöse ohne Gebühren 460.380 461.560 307.590 317.920
= Fehlbetrag ohne Gebühren 1.142.490 986.200 778.200 696.000
+ Gewässergebühren 778.200 696.000 778.200 696.000
= verbleibender Fehlbetrag 364.290 290.200 - -
Kosten und Erlöse
PG 1304 gesamt
davon umlagefähiger 
Unterhaltungsaufwand
Angaben in €
Ergebnisse 
Gewässerunterhaltung
 
Die Berechnungen und Erläuterungen zu wesentlichen Kostenansätzen werden in der Gebührenbe-
darfsberechnung für 2020 (Anlage 2 - 3) dargestellt. 
Der umlagefähige Aufwand von insgesamt 778.200 € verteilt sich nachstehend auf die einzelnen U n-
terhaltungsgebiete: 
2020 2019 2020 2019 Veränderung
absolut
Veränderung
prozentual
Amelsbüren - Hiltrup 106.670 106.440 92,90 92,87 0,03 0,0%
Obere Stever 16.970 16.820 159,70 157,99 1,71 1,1%
Havixbeck - Roxel  50.670 54.440 76,88 82,60 -5,72 -6,9%
St. Mauritz - Altenberge 58.620 56.945 175,49 168,34 7,15 4,2%
Süd - Ost  33.890 33.095 314,01 306,66 7,35 2,4%
Stadt Münster     511.380 428.260 123,45 103,40 20,05 19,4%
Gewässerunterhaltung gesamt 778.200 696.000 119,76 107,09 12,67 11,8%
Unterhaltungsgebiet
Umlagefähiger Aufwand 
in €
Gewässergebühr in € / ha
(bezogen auf versiegelte Flächen)
 
In jedem Unterhaltungsverband wird je nach Aufwand / Bemessungseinheit eine eigene Gewässe r-
gebühr festgesetzt (s. Anlage 3). Hierbei schreibt das Landeswassergesetz  einen Kostenverteile r-
schlüssel von 90% (versiegelte Flächen) zu 10% (unversiegelte Flächen) vor.  
 
I. V. 
 
gez. 
 
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
 
Anlagen

Rat_V_0993_2019_Gewaessergebuehrensatzung_Anlage

6977 Zeichen

Anlage 1 
 
Satzung zur Änderung der Gewässergebührensatzung der Stadt Münster 
Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung 
der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW, S. 666) zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes 
vom  11.04.2019 (GV.NRW, S. 202), der §§ 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für das Land 
Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV.NRW, S. 712) zuletzt geändert durch 
Art. 19 des Gesetzes vom 23.01.2018 (GV.NRW, S. 90), der §§ 39 bis 42 des Wasserhaushalts-
gesetzes des Bundes (WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.07.2009 (BGBl. I, S. 2.585 
ff.), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 04.12.2018 (BGBl. I, S. 2.254) sowie der §§ 62 
bis 65 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) in der Fassung der 
Bekanntmachung vom 08.07.2016 (GV.NRW, S. 559) zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes 
vom 02.07.2019 (GV.NRW, S. 341) hat der Rat der Stadt Münster in der Sitzung am 11.12.2019 die 
folgende Satzung beschlossen: 
Artikel I 
Im gemäß § 4 Abs. 6 der Gewässergebührensatzung der Stadt Münster beigefügten Gebührentarif 
werden nachfolgende Gebührensätze geändert:  
versiegelte 
Fläche 
übrige 
Fläche 
1. Unterhaltungsverband „Amelsbüren-Hiltrup“ 92,90 1,7 8 
2. Unterhaltungsverband „Obere Stever“ 159,70 2,70 
3. Unterhaltungsverband „Havixbeck-Roxel“ 76,88 1,73 
4. Unterhaltungsverband „St. Mauritz-Altenberge“ 175, 49 2,30 
5. Unterhaltungsverband „Münster Süd-Ost“ 314,01 1,61 
6. Unterhaltungsbereich der Stadt Münster 123,45 6,72 
Unterhaltungsbereich 
€ / ha 
 
 
Artikel II 
Diese Satzung tritt am 01.01.2020 in Kraft.

Anlage 2 
   
Seite 1 / 2 
 
         
           
Gebührenbedarfsberechnung 2020 
Gewässerunterhaltung  
 
 
I.  Zusammenfassende Übersicht der wesentlichen Kosten- und Ertragspositionen 
 
GBR 
2020 
GBR 
2019 
GBR 
2020 
GBR 
2019 
PG 
gesamt 
relevant für 
Gewässer- 
gebühr 
1 Personalaufwendungen 362 304 223 220 58 3
2 Aufwand für Sach- und Dienstleistungen 942 848 780 712 94 68 
3 Sonstige ordentliche Aufwendungen 56 57 23 26 -1 -3 
4 Interne Leistungsverrechnungen 77 72 60 56 5 4
5 Kalkulatorische Abschreibungen 112 103 - - 8 -
6 Kalkulatorische Zinsen 54 64 - - -10 -
1.603 1.448 1.086 1.014 155 72 
7 Erstattungen von PG 1101 458 458 306 314 - -9 
8 Sonstige Erträge 2 4 2 4 -2 -2 
9 Gewässergebühren 778 696 778 696 82 82 
1.238 1.158 1.086 1.014 80 72 
-365 -290 - - -75 Ergebnis 
Summe Erträge 
Angaben in T€ 
Kosten 
Erträge 
Summe Kosten 
Produktgruppe 1304 Summe gesamt davon relevant 
für Gewässergebühr 
Veränderung 2020 
zu 2019 
 
 
 
II. Erläuterungen zu wesentlichen Ansätzen 
 
Pos. 1: Personalaufwendungen  
Der Personalaufwand 2020 der Produktgruppe 1304 ste igt verglichen mit der Gebührenbe- 
darfsberechnung des Vorjahres um rund 19 % an. Neben den allgemeinen Tarifsteigerungen 
sind insbesondere neue Stellen für die Umsetzung vo n Maßnahmen zur Optimierung der 
Situation am Aasee verantwortlich. 
 
Pos. 2: Aufwand für Sach- und Dienstleistungen 
Diese Position ist wesentlich geprägt durch die Unt erhaltungs- und Betriebskosten für die 
Gewässerunterhaltung der Stadt Münster (433 T€) sow ie den Zahlungen an die fünf Unter- 
haltungsverbände (315 T€). Im Vergleich zum Vorjahr  ist im Wesentlichen bedingt durch 
Preissteigerungen bei den Dienstleitungsunternehmen  dieser Kostenblock um ca. 11 % an- 
gestiegen.   
 
Pos. 3: Sonstige ordentliche Aufwendungen 
Diese Position beinhaltet u. a. personalabhängige S achkosten wie z. B. Schutz- und Dienst- 
kleidung, Fortbildungen und Büromaterialien. Des Weiteren sind hier die Ausgleiche aus den 
Unterdeckungen der Vorjahre berücksichtigt.   
 
Pos. 7: Erstattungen von PG 1101 
Die Gewässerunterhaltung ist eine kostenrechnende E inrichtung. Deshalb müssen Tätigkei- 
ten, die für andere Einrichtungen der Stadt erbrach t werden, in Rechnung gestellt werden. 
Durch den Zufluss von Schmutzwasser aus Kläranlagen  und Regenwassereinleitungen aus 
Kanälen in Fließgewässer wird z. B. die Unterhaltun g der Wasserläufe nachhaltig erschwert. 
Daher sind die von den Unterhaltungsverbänden mit i hren Beiträgen geltend gemachten Er-

Anlage 2 
   
Seite 2 / 2 
 
schwerer für o. g. Einleitungen im internen Verrechnungsverfahren von der Abwasserbeseiti- 
gung zu erstatten. Gleiches gilt für das Unterhaltu ngsgebiet der Stadt Münster. Die Verrech- 
nungen betragen insgesamt rund 458 T€. Hiervon entfallen auf die Erschwerer ca. 382 T€. 
 
Pos. 9: Gewässergebühren 
Die Gebühren werden gemäß dem LWG NRW mit einem dif ferenzierten Flächenmaßstab je 
Grundstück nach der versiegelten und der übrigen, u nversiegelten Fläche veranlagt. Hierbei 
werden 90 % der umlagefähigen Kosten auf versiegelte und 10 % der umlagefähigen Kosten 
auf übrige Flächen verteilt. 
 
Die Gewässergebühren werden aus dem gesamten umlage fähigen Aufwand  von 778 T€ 
(2019 = 696 T€) für jeden Unterhaltungsverband einz eln ermittelt (s. Anlage 3). Die Gebüh- 
rentarife bei den versiegelten Flächen bewegen sich  zwischen 76,88 €/ha und 314,01 €/ha 
(der Durchschnitt liegt bei 119,76 € / ha statt bisher 107,09 € / ha).   
  
Der Gebührenhaushalt „Gewässerunterhaltung“ ist ausgeglichen.

Anlage 3 
Produktgruppe 1304 "Fließende Gewässer" 
Gebührenbedarfsrechnung 2020 
Ermittlung der Gebührensätze 
Bezeichnung der Wasser- und 
Bodenverbände       
Flächen 
gesamt 
abzügl. 
Wasser- 
flächen 
mögliche 
Gesamt- 
fläche 
Verband 
veranlagte 
Gesamt- 
fläche 2019 
= Maßstab 
befestigte 
Flächen 
übrige 
Flächen 
1 2 3 4 = 2 - 3 5 6 7 8 9 = 8 * 90% 10 = 9 / 6 11 = 8 * 10% 12  = 11 / 7 13 14 = 10 - 13 15 = 14 / 13 
Amelsbüren - Hiltrup 7.618,5 182,0 7.436,5 7.013,9 1.033 ,4 5.980,6 106.670 96.003 92,90 10.667 1,78 92,87 0,03 0,0% 
Obere Stever 890,5 12,1 878,4 725,0 95,6 629,3 16.970 15.273 159,70 1.697 2,70 157,99 1,71 1,1% 
Havixbeck - Roxel  3.651,8 56,5 3.595,2 3.525,1 593,1 2. 932,0 50.670 45.603 76,88 5.067 1,73 82,60 -5,72 -6,9% 
St. Mauritz - Altenberge 3.367,7 229,9 3.137,8 2.849,7 300,6 2.549,1 58.620 52.758 175,49 5.862 2,30 168,34 7,15 4,2% 
Süd - Ost  2.306,3 17,4 2.288,9 2.207,9 97,1 2.110,7 33.890 30.501 314,01 3.389 1,61 306,66 7,35 2,4% 
Zwischensumme Wasser- und 
Bodenverbände 17.834,7 497,9 17.336,8 16.321,6 2.119,9 14.201,7 266.820 240.138 113,28 26.682 1,88 113,56 -0,28 -0,2% 
Gewässerunterhaltung 
Stadt Münster     12.457,8 368,6 12.089,3 11.339,6 3.728,1 7.611,5 511.380 460.242 123,45 51.138 6,72 103,40 20,05 19,4% 
Summe Gewässerunterhaltung 30.292,5 866,5 29.426,1 27.6 61,2 5.848,0 21.813,2 778.200 700.380 119,76 77.820 3,57 10 7,09 12,67 11,8% 
Gebührensatz 
versiegelte 
Flächen 2019 
Fächen im Stadtgebiet in ha 
Veränderung 
Gebührensatz für 
versiegelte Flächen 
von 2019 auf 2020 
Kostenanteil 
90 % auf 
versiegelte 
Flächen 
Gebühr 
versiegelte 
Fläche 
Kostenanteil 
10 % auf 
übrige 
Flächen 
Gebühr 
unver- 
siegelte 
Fläche 
Flächenaufteilung in ha 
umlagefäh. 
Aufwand lt. 
GBR 2020 
 in €

Beratungsverlauf (3)

19.11.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
04.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 26.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
11.12.2019 Rat
TOP 30.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0993/2019
Typ
Vorlagen
Datum
11.10.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37