V/0485/2013/1
Umgestaltung der Sportanlage Große Wiese - Verlagerung des Vereins SC Westfalia Kinderhaus e. V.
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Anlage zur V_485_2013_1
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Anlage zur Vorlage V/0485/2013/1 1 Sportamt Datum: 08.07.2013 5226 Herr Kohler Besprechungsniederschrift Anlass: Verlagerung SC Westfalia Kinderhaus Ort: Mensa der Waldschule Kinderhaus am 06.06.2013 in der Zeit 18.00 – 20.00 Uhr Teilnehmer: Anwohner und interessierte Bürgerinnen u. Bürger aus Kinderhaus (sie- he Teilnehmerliste),Lärmschutzgutachter Herr Wenzel (Büro Uppenkamp u. Partner) Herr Wieczorek (1. Vors. Westfalia Kinderhaus) Herr Schirwitz, Herr Kohler (Sport- amt) Anlass: Die Verwaltung bearbeitet den politischen Auftr ag für die Verlagerung des SC Westfalia Kinderhaus 1920 e.V. zur Bezirkssportanlage G roße Wiese in Münster- Kinderhaus (s. V/0880/2012). Herr Schirwitz erläutert, dass die Verlagerung der Spor tanlage Wangeroogeweg zur Sportanlage Große Wiese strukturelle und funktionale Ve ränderungen zur Folge hat. Teilnehmerfragen werden von Herrn Wenzel, Herrn Schirw itz und Herrn Wieczorek zu den einzelnen Punkten beantwortet. Im Einzelnen sind dies: 1. Die Errichtung eines kommunalen Umkleidegebäudes und eines vereinseige- nen Clubheims unmittelbar an den vorh. Parkplatz angrenzend. 2. Die Erstellung und Umwandlung von diversen Sportfläch en einschl. einer Stehtribüne an der westlichen Seite des Rasenplatzes 1. 3. Aktive Lärmschutzmaßnahmen nach den Richtlinien des § 18 BIMSchG. Das Lärmschutzgutachten ist zu dem Ergebnis gekommen, dass ei ne Lärm- schutzwand im Bereich der Tennisplätze notwendig ist. Di e Lärmschutzwand hat im Ergebnis des von Herrn Wenzel (Büro Uppenkamp & Partner) erstellten Gutachtens eine Länge von ca. 120m bei einer Höhe von 5 ,5 m. Aufgrund von Nachfragen erläutert Herr Wenzel, dass eine Reduzierung des aktiven Lärm- schutzes auf 4 m einem Wert von 1,2 Dezibel entspricht. Die se geringe Über- schreitung ist kaum mit dem menschlichen Ohr wahrnehmbar. 4. Einschränkung der Nutzungszeiten der Rasenplätze in den Ruhezeiten (ent- sprechend des Gutachtens) wird erläutert. 5. Es werden, wie vor Ort von Anwohnern angesprochen, ver kehrsberuhigende Maßnahmen im Bereich der Strasse Große Wiese durchgeführ t. Zur Zeit ist der Einbau von Freiburger Kegeln geplant. Die größte Sorge der Anwohner besteht durch eine zuneh mende Verkersbe- lastung. Es wurde daraufhingewiesen, dass die notwendige n Stellplätze an dem vorhandenen Parkplatz, rechnerisch nachgewiesen, ausreichen. 6. Der Verein Westfalia Kinderhaus, vertreten durch den 1. Vorsitzenden Herrn Wieczorek macht deutlich, dass die sich soziale Kontrolle durch den Verein Westfalia Kinderhaus erheblich verbessern wird. Durch di rekte Ansprechpart- ner soll ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis entstehen. Herr Schirwitz bedankt sich bei den Teilnehmern, Herrn W enzel und Herrn Wieczo- rek. Bernd Schirwitz Anlage: Teilnehmerliste
Berichtsvorlage
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V/0485/2013/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Sportamt Betrifft Umgestaltung der Sportanlage Große Wiese - Verlagerung des Vereins SC Westfalia Kinderhaus e. V. von der Sportanlage Wangeroogeweg zur Sportanlage Große Wiese in Kinderhaus - Baubeschluss Beratungsfolge 09.07.2013 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 09.07.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 10.07.2013 Hauptausschuss Vorberatung 10.07.2013 Rat Entscheidung Bericht: Die Vorlage ist im Sportausschuss und im Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen in der Kette geschoben worden. In der Diskussion in den beiden Ausschüssen sind folgende Punkte angesprochen worden: 1. Reduktionsvariante Hochbauten (in der Planung enthaltene Reduktionsaspekte) a) vereinseigene Anlage: Gegenüber dem Altbestand von 1.464 m² am Wangeroogeweg hat sich die vereinsei ge- ne Anlage auf 1.073,10 m² verringert. b) kommunales Umkleidegebäude: Durch den Verzicht von Fluren in inhouse -Verkehrsflächen, durch die Verringerung von Duschplätzen in den Umkleidebereichen unter Einhaltung der Gebäudeleitlinien der Stadt Münster wird das kommunale Umkleidegebäude mit einem Betrag von 838.000 € errichtet werden können. Vorlagen-Nr.: V/0485/2013/1 Auskunft erteilt: Herr Schirwitz Ruf: 492 52 00 E-Mail: Schirwitz@stadt-muenster.de Datum: 08.07.2013 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0485/2013/1 Außenanlagen (in der Planung enthaltene Reduktionsaspekte) Durch die hier vorgestellte Ausführungsvariante sind gegenüber der Vorlage V/0880/2012 akt i- ve Lärmschutzmaßnahmen zwischen den Rasenspielfeldern nicht mehr erforder lich. Damit werden ca. 45 % der Flächen für aktive Lärmschutzmaßnahmen eingespart. Der Eigenanteil des Vereins bei der Umwandlung des vorhandenen Rotgrandspielfeldes in e i- nen Kunstrasenplatz liegt bei 94.000 €. Auch diese Maßnahme hat kostensparende Wirkung für die Stadt Münster. Das kommunale Umkleidegebäude als Containerlösung durchzuführen, ist in einem Kostenve r- gleich ausgeschlossen worden. Weitere denkbare Reduktionsvarianten können weitere Flächenreduzierungen im kommunalen Umkleidegebäude sein, was an dieser Sportanlage in Anbetracht von 4 Großspielfeldern dem Bedarf nicht gerecht werden würde. Eine solche Vorgabe würde eine deutlich veränderte Pl a- nung erfordern, die kurzfristig nicht zu leisten ist. 2. Zur Frage Kostenschätzung/Kostenberechnung Grundlage der Kostenschätzung vom 24.06.2013 ist die Entwurfsplanung des Architektu rbüros GOP vom 03.06.2013. Der Kostenschätzung liegt eine Kostenbewertung auf Basis von Mengen, Massen und Einheitspreisbewertungen zugrunde, so dass es sich qualitativ um d en Stand einer Kostenberechnung handelt. Bei den Sportaußenanlagen handelt es sich um eine Kostenschätzung des Sportamtes. 3. Zur Frage BKI (Baukosteninformationszentrum) In der BKI-Baukostendatenbank sind keine Kostenkennwerte für vergleichbare Sportfu nktionsge- bäude enthalten. Ein Vergleich mit sonstigen Sportgebäuden, z. B. Sporthallen, führt zu keinem realistischen Ergebnis. 4. Zur Thema Solaranlage Die Vorgaben des Erneuerbaren -Energien-Wärme-Gesetzes werden über die baulichen Wärm e- dämmstandards übererfüllt. Eine thermische Solaranlage zur Warmwasserbereitung wäre damit nur zusätzlich denkbar. Eine wirkungsvolle Solarkollektoranlage mit rund 30 m² Kollektorfläche würde Mehrkosten in Höhe von rund 30.000 € verursachen. Diese Mehrkosten sind nicht fin an- ziert. 5. Vergleich der Bezuschussung Grundsätzlich werden vereinseigene Baumaßnahmen mit 50 % bezuschusst. Ausnahmen sind Sportbaumaßnahmen, die auch Funktionen aus dem Stadtteil übernehmen und im Sinne eines Stadtteilhauses genutzt werden. Beispiele dafür sind das Stadtteilhaus in Roxel (BSV Roxel e. V.), das Multifunktionshaus bei SV Blau -Weiß Aasee e. V. mit Stadtteilbezug und besonderer Schulnutzung durch die Richard -von-Weizsäcker-Schule sowie die Boxhalle bei Telekom -Post- SV, die über den sportli chen Teil hinaus auch die schulische Betreuung und soziale Unterstü t- zung der Sportlerinnen und Sportler gewährleistet und damit deutlich über die reine Sportfunktion hinaus geht. 6. Korrektur In der 2. Tabelle der Vorlage auf Seite 3 hatte sich ein Rechenfehler eingeschlichen. Statt 92.100 € lautet die richtige Zahl 106.900 €. Die richtige Tabelle ist hier im Folgenden noch einmal beig e- fügt. 3 V/0485/2013/1 Finanzierungstabellen Sportanlage Große Wiese, Kinderhaus (hier nur für Finanzstelle 4290) Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft Zeile 20 Zinsen und sonstige Finan z- aufwendungen 2016 ff. 30.140 Folgeaufwand Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanl a- gen/-stätten Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2016 ff. -6.270 Folgeertrag (Auflösung Sonderposten) Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2016 ff. 83.030 Folgeaufwand Summe aller Aufwendungen/Saldo 106.900 Berücksichtigung des nicht organisierten Sports In der Planung der Sportflächen ist eine Mehrzweckfläche ausgewiesen, die für den nicht organ i- sierten öffentlichen Sport nutzbar ist und Teil des Überlassungsvertrages sein wird. Der Bedarf nach künftigen Sporterweiterungsflächen als Ersatz für den Wangeroogeweg ist in der Vorlage V/0880/2012 zur Kenntnis gegeben worden. Eine planerische Strukturierung dieser Sporterweiterungsflächen ist zum jetzigen Zeitpunkt im Rahmen dieser Vorlage nicht möglich. Sicherung des Schulsports Die Mitnutzung der Sportanlagen durch den Schulsport ist in allen Überlassungsverträgen im § 1, Absatz 6 gesichert: Zitat: „Als Überlassungsverpflichtung übernimmt der Verein die Betriebsführung und stellt die ihm überlassene Bezirkssportanlage zur Benutzung durch Schulen einschl. deren Neigung s- und Leistungsgruppen zur Verfügung. Sonstige Personen, die nicht Mitglieder des Vereins sind, haben für die vollständig eingezäunten Teile der Bezirkssportanlage Große Wiese ein Belegungsrecht, soweit Vereinsinteressen nicht entgegenstehen. Für außerhal b der vollständigen Einzäunung erstellte Freizeitsportanlagen besteht für alle Nutzer ein gleichberechtigtes Belegungsrecht. Für Einzelfälle werden besondere Regelungen durch die Stadt getroffen.“ Protokoll der Bürgerinformationsveranstaltung vom 06.06.2013 Das Protokoll ist als Anlage beigefügt. I. V. Dr. Hanke Stadträtin Anlage
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (3)
- Wangeroogeweg
- Große Wiese
- Kinderhaus 1920e
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0485/2013/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.07.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37