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V/0485/2013/1

Umgestaltung der Sportanlage Große Wiese - Verlagerung des Vereins SC Westfalia Kinderhaus e. V.

Vorlagen 08.07.2013

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Anlage zur V_485_2013_1

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Anlage zur V_485_2013_1

2866 Zeichen

Anlage zur Vorlage V/0485/2013/1  
 1 
 
Sportamt Datum: 
08.07.2013 
5226 
Herr Kohler 
Besprechungsniederschrift                                     
Anlass: Verlagerung SC Westfalia Kinderhaus 
Ort: Mensa der Waldschule Kinderhaus am 06.06.2013 in der Zeit 18.00 – 20.00 Uhr 
Teilnehmer: Anwohner und interessierte Bürgerinnen u. Bürger aus Kinderhaus (sie- 
he Teilnehmerliste),Lärmschutzgutachter Herr Wenzel (Büro Uppenkamp u. Partner) 
Herr Wieczorek (1. Vors. Westfalia Kinderhaus) Herr Schirwitz, Herr Kohler (Sport- 
amt) 
 
 
Anlass: Die Verwaltung bearbeitet den politischen Auftr ag für die Verlagerung des 
SC Westfalia Kinderhaus 1920 e.V. zur Bezirkssportanlage G roße Wiese in Münster- 
Kinderhaus (s. V/0880/2012). 
 
Herr Schirwitz erläutert, dass die Verlagerung der Spor tanlage Wangeroogeweg zur 
Sportanlage Große Wiese strukturelle und funktionale Ve ränderungen zur Folge hat. 
Teilnehmerfragen werden von Herrn Wenzel, Herrn Schirw itz und Herrn Wieczorek 
zu den einzelnen Punkten beantwortet. 
 
Im Einzelnen sind dies: 
1. Die Errichtung eines kommunalen Umkleidegebäudes und  eines vereinseige- 
nen Clubheims unmittelbar an den vorh. Parkplatz angrenzend. 
2. Die Erstellung und Umwandlung von diversen Sportfläch en einschl. einer 
Stehtribüne an der westlichen Seite des Rasenplatzes 1. 
3. Aktive Lärmschutzmaßnahmen nach den Richtlinien des § 18  BIMSchG. 
Das Lärmschutzgutachten ist zu dem Ergebnis gekommen, dass ei ne Lärm- 
schutzwand im Bereich der Tennisplätze notwendig ist.  Di e Lärmschutzwand 
hat im Ergebnis des von Herrn Wenzel (Büro Uppenkamp & Partner) erstellten 
Gutachtens eine Länge von ca. 120m bei einer Höhe von 5 ,5 m. Aufgrund von 
Nachfragen erläutert Herr Wenzel, dass eine Reduzierung des aktiven Lärm- 
schutzes auf 4 m einem Wert von 1,2 Dezibel entspricht. Die se geringe Über- 
schreitung ist kaum mit dem menschlichen Ohr wahrnehmbar. 
4. Einschränkung der Nutzungszeiten der Rasenplätze in den  Ruhezeiten (ent- 
sprechend des Gutachtens) wird erläutert. 
5. Es werden, wie vor Ort von Anwohnern angesprochen, ver kehrsberuhigende  
Maßnahmen im Bereich der Strasse Große Wiese durchgeführ t. Zur Zeit ist 
der Einbau von Freiburger Kegeln geplant. 
Die größte Sorge der Anwohner besteht durch eine zuneh mende Verkersbe- 
lastung. Es wurde daraufhingewiesen, dass die notwendige n Stellplätze an 
dem vorhandenen Parkplatz, rechnerisch nachgewiesen, ausreichen. 
6. Der Verein Westfalia Kinderhaus, vertreten durch den  1. Vorsitzenden Herrn  
Wieczorek macht deutlich, dass die sich soziale Kontrolle durch  den Verein 
Westfalia Kinderhaus erheblich verbessern wird. Durch di rekte Ansprechpart- 
ner soll ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis entstehen. 
 
Herr Schirwitz bedankt sich bei den Teilnehmern, Herrn W enzel und Herrn Wieczo- 
rek. 
 
Bernd Schirwitz 
Anlage: 
 
Teilnehmerliste

Berichtsvorlage

6531 Zeichen

V/0485/2013/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sportamt 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Umgestaltung der Sportanlage Große Wiese - Verlagerung des Vereins SC Westfalia Kinderhaus 
e. V. von der Sportanlage Wangeroogeweg zur Sportanlage Große Wiese in Kinderhaus - 
Baubeschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
09.07.2013 Bezirksvertretung Münster-Nord
 Anhörung 
09.07.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
 Vorberatung 
10.07.2013 Hauptausschuss
 Vorberatung 
10.07.2013 Rat
 Entscheidung 
 
 
Bericht: 
 
Die Vorlage ist im Sportausschuss und im Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen in der 
Kette geschoben worden.  
In der Diskussion in den beiden Ausschüssen sind folgende Punkte angesprochen worden: 
 
1. Reduktionsvariante 
 
Hochbauten (in der Planung enthaltene Reduktionsaspekte) 
 
a) vereinseigene Anlage: 
 Gegenüber dem Altbestand von 1.464 m² am Wangeroogeweg hat sich die vereinsei ge-
ne Anlage auf 1.073,10 m² verringert. 
 
b) kommunales Umkleidegebäude: 
 Durch den Verzicht von Fluren in inhouse -Verkehrsflächen, durch die Verringerung von 
Duschplätzen in den Umkleidebereichen unter Einhaltung der Gebäudeleitlinien der 
Stadt Münster wird das kommunale Umkleidegebäude mit einem Betrag von 838.000  € 
errichtet werden können. 
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0485/2013/1 
Auskunft erteilt: 
Herr Schirwitz 
Ruf: 
492 52 00 
E-Mail: 
Schirwitz@stadt-muenster.de 
Datum: 
08.07.2013 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0485/2013/1 
 
Außenanlagen (in der Planung enthaltene Reduktionsaspekte) 
 
Durch die hier vorgestellte Ausführungsvariante sind gegenüber der Vorlage V/0880/2012 akt i-
ve Lärmschutzmaßnahmen zwischen den Rasenspielfeldern nicht mehr erforder lich. Damit 
werden ca. 45 % der Flächen für aktive Lärmschutzmaßnahmen eingespart. 
Der Eigenanteil des Vereins bei der Umwandlung des vorhandenen Rotgrandspielfeldes in e i-
nen Kunstrasenplatz liegt bei 94.000 €. Auch diese Maßnahme hat kostensparende Wirkung für 
die Stadt Münster. 
Das kommunale Umkleidegebäude als Containerlösung durchzuführen, ist in einem Kostenve r-
gleich ausgeschlossen worden.  
 
Weitere denkbare Reduktionsvarianten können weitere Flächenreduzierungen im kommunalen 
Umkleidegebäude sein, was  an dieser Sportanlage in Anbetracht von 4 Großspielfeldern dem 
Bedarf nicht gerecht werden würde. Eine solche Vorgabe würde eine deutlich veränderte Pl a-
nung erfordern, die kurzfristig nicht zu leisten ist.  
 
2. Zur Frage Kostenschätzung/Kostenberechnung 
 
Grundlage der Kostenschätzung vom 24.06.2013 ist die Entwurfsplanung des Architektu rbüros 
GOP vom 03.06.2013. Der Kostenschätzung liegt eine Kostenbewertung auf Basis von Mengen, 
Massen und Einheitspreisbewertungen zugrunde, so dass es sich qualitativ um d en Stand einer 
Kostenberechnung handelt. 
 
Bei den Sportaußenanlagen handelt es sich um eine Kostenschätzung des Sportamtes. 
 
3. Zur Frage BKI (Baukosteninformationszentrum) 
 
In der BKI-Baukostendatenbank sind keine Kostenkennwerte für vergleichbare Sportfu nktionsge-
bäude enthalten. Ein Vergleich mit sonstigen Sportgebäuden, z. B. Sporthallen, führt zu keinem 
realistischen Ergebnis. 
 
4. Zur Thema Solaranlage 
 
Die Vorgaben des Erneuerbaren -Energien-Wärme-Gesetzes werden über die baulichen Wärm e-
dämmstandards übererfüllt. Eine thermische Solaranlage zur Warmwasserbereitung wäre damit 
nur zusätzlich denkbar. Eine wirkungsvolle Solarkollektoranlage mit rund 30 m² Kollektorfläche 
würde Mehrkosten in Höhe von rund 30.000 € verursachen. Diese Mehrkosten sind nicht fin an-
ziert. 
 
5. Vergleich der Bezuschussung 
 
Grundsätzlich werden vereinseigene Baumaßnahmen mit 50 % bezuschusst. Ausnahmen sind 
Sportbaumaßnahmen, die auch Funktionen aus dem Stadtteil übernehmen und im Sinne eines 
Stadtteilhauses genutzt werden. Beispiele dafür sind das Stadtteilhaus in Roxel (BSV Roxel e. 
V.), das Multifunktionshaus bei SV Blau -Weiß Aasee e. V. mit Stadtteilbezug und besonderer 
Schulnutzung durch die Richard -von-Weizsäcker-Schule sowie die Boxhalle bei Telekom -Post-
SV, die über den sportli chen Teil hinaus auch die schulische Betreuung und soziale Unterstü t-
zung der Sportlerinnen und Sportler gewährleistet und damit deutlich über die reine Sportfunktion 
hinaus geht. 
 
6. Korrektur 
 
In der 2. Tabelle der Vorlage auf Seite 3 hatte sich ein Rechenfehler eingeschlichen. Statt 92.100 
€ lautet die richtige Zahl 106.900 €. Die richtige Tabelle ist hier im Folgenden noch einmal beig e-
fügt.

3 
V/0485/2013/1 
 
Finanzierungstabellen Sportanlage Große Wiese, Kinderhaus (hier nur für Finanzstelle 4290) 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft    
Zeile 20 Zinsen und sonstige Finan z-
aufwendungen 
2016 ff. 30.140 Folgeaufwand 
Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanl a-
gen/-stätten 
   
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine 
Umlagen 
2016 ff. -6.270 Folgeertrag 
(Auflösung 
Sonderposten) 
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2016 ff. 83.030 Folgeaufwand 
Summe aller Aufwendungen/Saldo  106.900  
 
Berücksichtigung des nicht organisierten Sports 
 
In der Planung der Sportflächen ist eine Mehrzweckfläche ausgewiesen, die für den nicht organ i-
sierten öffentlichen Sport nutzbar ist und Teil des Überlassungsvertrages sein wird.  
 
Der Bedarf nach künftigen Sporterweiterungsflächen als Ersatz für den Wangeroogeweg ist in 
der Vorlage V/0880/2012 zur Kenntnis gegeben worden. Eine planerische Strukturierung dieser 
Sporterweiterungsflächen ist zum jetzigen Zeitpunkt im Rahmen dieser Vorlage nicht möglich.  
 
Sicherung des Schulsports 
 
Die Mitnutzung der Sportanlagen durch den Schulsport ist in allen Überlassungsverträgen im § 1, 
Absatz 6 gesichert: 
 
Zitat: „Als Überlassungsverpflichtung übernimmt der Verein die Betriebsführung und stellt die ihm 
überlassene Bezirkssportanlage zur Benutzung durch Schulen einschl. deren Neigung s- und 
Leistungsgruppen zur Verfügung. Sonstige Personen, die nicht Mitglieder des Vereins sind, haben 
für die vollständig eingezäunten Teile der Bezirkssportanlage Große Wiese ein Belegungsrecht, 
soweit Vereinsinteressen nicht entgegenstehen. Für außerhal b der vollständigen Einzäunung 
erstellte Freizeitsportanlagen besteht für alle Nutzer ein gleichberechtigtes Belegungsrecht. Für 
Einzelfälle werden besondere Regelungen durch die Stadt getroffen.“ 
 
Protokoll der Bürgerinformationsveranstaltung vom 06.06.2013 
 
Das Protokoll ist als Anlage beigefügt. 
 
I. V. 
 
Dr. Hanke 
Stadträtin 
 
Anlage

Beratungsverlauf (4)

09.07.2013 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 2.1.1 Anhörung
Zur Sitzung
09.07.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 6.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
10.07.2013 Hauptausschuss
TOP 29.1 Vorberatung
Zur Sitzung
10.07.2013 Rat
TOP 33.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (3)

  • Wangeroogeweg
  • Große Wiese
  • Kinderhaus 1920e

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0485/2013/1
Typ
Vorlagen
Datum
08.07.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37