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V/0327/2021

Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der AWM für das Wirtschaftsjahr 2020

Vorlagen 21.04.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 23.06.2021, TOP 44

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage: Jahresabschluss, Lagebericht

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Ansehen

Anlage: AWM-Journal

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

4663 Zeichen

V/0327/2021 
V/0327/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der AWM für das Wirtschaftsjahr 2020 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   16.06.2021 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung 
   22.06.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   23.06.2021 Hauptausschuss Vorberatung 
   23.06.2021 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Der in der Anlage beigefügte Jahresabschluss der AWM für das Geschäftsjahr 2020 (Bilanz, 
GuV und Anhang) wird festgestellt. 
 
2. Der Lagebericht (Anlage) wird zur Kenntnis genommen. 
 
3. Der von den AWM erwirtschaftete Jahresüberschuss beträgt   4.730.627,91 EUR. 
 
Es wird 
 
 der allgemeinen Rücklage  2.682.433,41 EUR 
 dem allgemeinen Haushalt  2.072.196,63 EUR 
 der Rücklage Photovoltaik-Überschüsse  18.818,06 EUR 
zugeführt und  
 der Rücklage Überschüsse AWM-Dienstleistungen  42.820,19 EUR 
entnommen. 
 
4. Dem Betriebsausschuss wird für das Wirtschaftsjahr 2020 Entlastung erteilt. 
 
 
Begründung: 
 
Die DORNBACH GMBH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Koblenz, hat im Auf-
trag der AWM mit Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein -Westfalen den Jahresab-
schluss und den Lagebericht des Wirtschaftsjahres 2020 geprüft. Die geprüften Unterlagen sind gem. 
Abfallwirtschaftsbetriebe 
Münster 
 
28.05.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Eichwald 
Telefon: 6052-43 
Eichwald@awm.stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0327/2021 
§ 14 der Betriebssatzung dem Betriebsausschuss und dem Rat vorzulegen. 
 
 
1. Jahresabschluss 2020 
 
Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem Vorjahr um 844.161,37 € verringert. 
 
Die Umsatzerlöse 2020 betrugen insgesamt rd. 58.474 TEUR 
 
Davon entfielen auf die 
 
Abfallwirtschaft 
 Abfallabfuhr  40.377 TEUR 
 Abfalldeponierung/-verwertung  928 TEUR 
 Sonstige Abfallverwertung  3.632 TEUR 
 Problemabfälle  52 TEUR 
 DSD-Bereich  1.640 TEUR 
 Sonstige Umsatzerlöse  4 TEUR 
 
Stadtreinigung  6.230 TEUR 
Winterdienst  1.457 TEUR 
Nebengeschäft  4.154 TEUR 
 
Der Jahresüberschuss in Höhe von 4.730.627,91 EUR setzt sich zusammen  
 
 aus der kalkulatorischen Verzinsung mit  3.044.393,27 EUR, 
 aus dem Unterschied zwischen gesetzlichen Grundlagen der  
Gebührenkalkulation und Ansätzen der Handelsbilanz mit 654.189,10 EUR, 
 aus dem Gewinn von Anlageverkäufen mit  301.147,33 EUR, 
 aus der Verzinsung liquider Mittel mit  67.094,49 EUR, 
 aus dem Gewinn des BgA Photovoltaikanlage mit 18.818,06 EUR, 
 aus den Zuweisungen des Landes und des Bundes mit 22.124,18 EUR, 
 aus übrigen Nebengeschäften mit  712.348,23 EUR, 
 sowie dem Verlust aus dem BgA AWM-Dienstleistungen mit – 42.820,19 EUR 
 und gezahlten Darlehenszinsen in Höhe von – 46.666,56 EUR. 
 
Die Gesamtinvestitionen lage n im Jahr 2020 bei 9.910  TEUR. Davon wurden 2.006 TEUR  in 
Anlagen der Stadtreinigun g, 5.068  TEUR in Anlage n der Abfallwirtschaft und 290  TEUR in 
Grundstücke mit Betriebs- und anderen Bauten investiert. Ein weiterer Anteil in Höhe 354 TEUR 
auf Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.819 TEUR  auf geleistete Anzahlun gen und Anlagen 
im Bau sowie 373 TEUR auf Finanzanlagen. 
 
Gemäß § 4 der EigVO kann dem Betriebsausschuss für das Wirtschaftsjahr 2020  Entlastung  
erteilt werden. 
 
Die Entlastung der Betriebsleitung erfolgt gemäß § 5 Abs. 5 Satz 2 EigVO durch den Betriebs-
ausschuss. Hiermit wird sich der Betriebsausschuss in seiner nächsten planmäßigen Sitzung 
befassen. 
 
2. Lagebericht 
 
Zum Lagebericht wurde seitens der DORNBACH GMBH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerbera-
tungsgesellschaft, Koblenz, festgestellt, dass dieser entsprechend § 25 EigVO aufgestellt worden 
ist, im Einklang mit dem Jahresabschluss steht und die sonstigen Angaben im Lagebericht keine 
falsche Vorstellung von der Lage des Eigenbetriebes erwecken.

- 3 - 
V/0327/2021 
 
3.  Prüfungsergebnis 
 
Die DORNBACH GMBH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Koblenz, erteilt  
den AWM für das Wirtschaftsjahr 2020 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. 
 
Die weiteren Einzelheiten zum Jahresabschluss 2020 können den beigefügten Unterlagen entnom-
men werden. 
Darüber hinaus werden die Abschlussergebnisse vom Prüfungsleiter der DORNBACH GMBH 
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Koblenz, in der Betriebsausschusssitzung 
am 16.06.2021 im Rahmen einer Jahresabschlussbesprechung im Einzelnen erläutert. 
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Peck 
Stadtrat 
 
Anlagen: - Jahresabschluss der AWM (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang)  
 - Lagebericht 
  - AWM-Journal 
  - Anlage A

Anlage: Jahresabschluss, Lagebericht

145836 Zeichen

Geschäftsbericht 2020
Jahresabschluss | 2
Geschäftsjahr 2020
Jahresabschluss Lagebericht

Geschäftsbericht 2020
3 | Jahresabschluss

Geschäftsbericht 2020
Jahresabschluss | 1
Jahresabschluss | Lagebericht
Geschäftsjahr 2020

Geschäftsbericht 2020
2 | Jahresabschluss
Inhalt
Inhalt .............................................................................................................................................................................................02
Bilanz .............................................................................................................................................................................................04
Gewinn- und Verlustrechnung ..................................................................................................................................................06
Anhang 
I. Allgemeine Angaben ..............................................................................................................................................................................07 
II.  Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ..................................................................................................................................... 08 
III.  Bilanzerläuterungen ...............................................................................................................................................................................10 
IV.  Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung ........................................................................................................................13 
V.  Sonstige Angaben ................................................................................................................................................................................... 22 
VI.  Anlagen 
 Anlagennachweis [Anlage 1] .................................................................................................................................................................26 
 Gewinn- und Verlustrechnung nach Betriebszweigen [Anlage 2] ........................................................................................... 30

Geschäftsbericht 2020
Jahresabschluss | 3
Lagebericht 
Vorbemerkung ................................................................................................................................................................................................ 31 
I. Grundlagen des Unternehmens .........................................................................................................................................................31 
II.  Wirtschaftsbericht  .................................................................................................................................................................................32 
 1. Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen ................................................................................32 
  European Green Deal  .......................................................................................................................................................................32 
  Klimagesetz  ........................................................................................................................................................................................ 33 
  Methanstrategie  ............................................................................................................................................................................... 33 
  Novellierung Kreislaufwirtschaftsgesetz  ................................................................................................................................. 35 
  Clean Vehicle Directive ....................................................................................................................................................................36 
 2. Geschäftsverlauf  ...............................................................................................................................................................................38 
  2.1.  Straßenreinigung ......................................................................................................................................................................38 
  2.2.  Abfallwirtschaft ........................................................................................................................................................................39 
 3. Wirtschaftliche Lage ........................................................................................................................................................................40 
  3.1.  Ertragslage  ..................................................................................................................................................................................40 
  3.2.  Finanzlage ................................................................................................................................................................................... 43 
  3.3.  Vermögenslage ..........................................................................................................................................................................44 
  3.4.  Gesamtaussage zur Lage des Unternehmens .................................................................................................................46 
 4. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren .......................................................................................................................................46 
  4.1.  Unternehmensleitlinien und Ziele ......................................................................................................................................46 
  4.2. Qualitätsmanagement und gesellschaftliche Verantwortung – Arbeitsschwerpunkte 2020 ........................47 
  4.3.  Umweltmanagement – Arbeitsschwerpunkt 2020 .......................................................................................................50 
  4.4. Gesundheits- und Arbeitsschutzmanagement – Arbeitsschwerpunkte 2020 .....................................................50 
  4.5.  Management Approach ..........................................................................................................................................................51 
III.  Prognosebericht .......................................................................................................................................................................................52 
IV.  Chancen- und Risikobericht.................................................................................................................................................................. 53 
V.  Sonstiges ....................................................................................................................................................................................................55 
VI  Berichterstattung über Sachverhalte im Sinne von § 53 Abs. 1 Nr. 2 Haushaltsgrundsätzegesetz ...............................55
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers ................................................................................................56
Impressum ....................................................................................................................................................................................61

Geschäftsbericht 2020
4 | Jahresabschluss
Aktivseite  
EUR
31.12.20  
EUR
31.12.19  
EUR
A ANLAGEVERMÖGEN
I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
Entgeltlich erworbene Konzessionen und Software 72.537,38 109.140,99
II. SACHANLAGEN
1. Grundstücke mit Betriebs- und anderen Bauten 23.379.969,63 24.397.617,90
2. Anlagen der Stadtreinigung 4.265.458,20 3.283.503,03
3. Anlagen der Abfallwirtschaft 22.865.125,99 22.192.652,95
4.  Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.504.797,25 1.564.236,29
5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1.771.290,63 346.667 ,75
53.786.641,70 51.784.677,92
III. FINANZANLAGEN
1. Wertpapiere des Anlagevermögens 10.048.714,84 9.675.755,29
2. Sonstige Ausleihungen 1.500.000,00 1.500.000,00
11.548.714,84 11.175.755,29
65.407.893,92 63.069.574,20
B UMLAUFVERMÖGEN
I. VORRÄTE
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 787.8 08,8 4 812.553,25
2. Fertige Erzeugnisse und Waren 60.882,59 42.183,50
848.691,43 854.736,75
II. FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.615.667,43 2.705.484,13
2. Forderungen an die Stadt Münster 9.269.198,44 10.745.586,71
3. Sonstige Vermögensgegenstände 46.295,59 45.977,73
11.931.161,46 13.497.048,57
III. KASSENBESTAND UND GUTHABEN BEI KREDITINSTITUTEN 7.010.489,84 8.515.251,32
19.790.342,73 22.867.036,64
C RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 33.690,13 139.477,31
85.231.926,78 86.076.088,15
Bilanz zum 31.12.2020
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster

Geschäftsbericht 2020
Jahresabschluss | 5
Passivseite  
EUR
31.12.20  
EUR
31.12.19  
EUR
A EIGENKAPITAL
I. STAMMKAPITAL 500.000,00 500.000,00
II. RÜCKLAGEN
Allgemeine Rücklagen 23.942.466,34 21.826.554,58
Rücklagen aus Überschüssen AWM-Dienstleistungen 4 07.58 4 ,13 341.146,19
Rücklagen aus Photovoltaik-Überschüssen 139.521,34 109.281,64
III. JAHRESÜBERSCHUSS 4.730.627,91 4.371.187,28
29.720.199,72 27.148.169,69
B SONDERPOSTEN FÜR INVESTITIONSZUSCHÜSSE ZUM ANLAGEVERMÖGEN 188.093,41 71.622,33
C RÜCKSTELLUNGEN
1. Rückstellungen für Pensionen 2.712.475,00 2.815.163,00
2. Steuerrückstellungen 11.160,00 9.960,00
3. Sonstige Rückstellungen
a) Gebührenüberschüsse 293.743,07 308.781,36
b) Übrige 33.682.635,15 35.866.843,02
33.976.378,22 36.175.624,38
36.700.013,22 39.000.747,38
D VERBINDLICHKEITEN
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 9.8 67.6 65,57 10.514.740,19
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.864.760,27 3.462.995,37
3. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Münster 574.678,64 343.726,95
4. Verbindlichkeiten gegenüber Gebührenzahlern 4.931.106,01 3.664.454,42
5. Sonstige Verbindlichkeiten 385.409,94 1.869.631,82
davon aus Steuern
31.12.2020 326.395,32 €
31.12.2019 1.376.061,80 €
18.623.620,43 19.855.548,75
85.231.926,78 86.076.088,15

Geschäftsbericht 2020
6 | Jahresabschluss
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr  
vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 
 
EUR
  
EUR
2020  
EUR
2019  
EUR
1. Umsatzerlöse 58.474.333,41 59.944.524,29
2. Erhöhung / Verminderung des Bestands an fertigen Erzeugnissen 316,80 2.440,45
3. Sonstige betriebliche Erträge 4.141.620,58 676.317,90
davon Inanspruchnahme der Rückstellungen aus Gebührenüberschüssen  
2020: 37.516,61 € [2019: 23.264,74 €]
62.616.270,79 60.623.282,64
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 4.175.038,46 4.791.993,52
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 16.411.277,54 14.868.737,01
20.586.316,00 19.660.730,53
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 18.543.314,32 17 .342.604,59
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 5.259.965,08 5.486.371,95
davon für Altersversorgung:  
2020: 1.445.147,41 € [2019: 1.784.355,78 €] 23.803.279,40 22.828.976,54
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens 
und Sachanlagen 7.571.795,88 7 .201.689,14
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 4.674.642,22 4.630.186,44
56.636.033,50 54.321.582,65
8. Erträge aus anderen Wertpapieren u. Ausl. d. Finanzanlagevermögens 58.239,93 58.080,81
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 8.854,56 12.244,59
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.239.619,26 1 .5 4 8.367,78
davon Aufwendungen aus der Aufzinsung 
2020: 1.192.952,70 € [2018: 1.498.942,60 €]
11. Steuern vom Einkommen und Ertrag 20.101,75 15.921,58
12. Ergebnis nach Steuern 4.787.610,77 4.8 07.736,03
13. Sonstige Steuern 56.982,86 436.548,75
14. Jahresüberschuss 4.730.627,91 4.371.187,28
Nachrichtlich: Behandlung des Jahresüberschusses
a) Einstellung in die allgemeine Rücklage 2.682.433,41 2.115.911,76
b) Zuführung in den allgemeinen Haushalt 2.072.196,63 2.158.597,88
c) Einstellung in die Rücklage Photovoltaik-Überschüsse 18.818,06 30.239,70
d) Entnahme aus der Rücklage Überschüsse AWM-Dienstleistungen (VJ Einstellung in die Rücklage) -42.820,19 6 6.437,9 4

Geschäftsbericht 2020
Jahresabschluss | 7
Anhang
für das Wirtschaftsjahr 2020
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetriebe 
Münster (AWM) wurde nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung NRW in 
Verbindung mit den Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Um die unternehmens- und branchenspezifischen Besonderheiten der AWM ab-
bilden zu können, wird in der Bilanz gemäß § 265 Abs. 5 HGB auf der Aktivseite eine 
Untergliederung des Sachanlagevermögens in die Anlagen der Stadtreinigung und der 
Abfallwirtschaft und auf der Passivseite eine Untergliederung der sonstigen Rück-
stellungen in „Rückstellungen für Gebührenüberschüsse“ und „Übrige Rückstellungen“ 
vorgenommen. Darüber hinaus wurde die Passivseite um den „Sonderposten für In-
vestitionszuschüsse zum Anlagevermögen“ erweitert. 
Zur Erlangung eines zutreffenderen Bilanzausweises wurden die im Vorjahr unter dem 
Sonderposten aus Überschüssen AWM-Dienstleistungen und dem Sonderposten aus 
Photovoltaik-Überschüssen ausgewiesenen Überschüsse aus den Betrieben gewerb-
licher Art (BgA) nunmehr im Eigenkapital unter „Rücklagen aus Überschüssen AWM-
Dienstleistungen“ und „Rücklagen aus Photovoltaik-Überschüssen“ ausgewiesen. 
Dementsprechend erfolgt gleichzeitig zur besseren Vergleichbarkeit eine Anpassung 
des Vorjahresausweises.
Die Untergliederung der Verbindlichkeiten wurde um den Posten „Verbindlichkeiten 
gegenüber Gebührenzahlern“ erweitert.
Darüber hinaus wurde für einen zutreffenderen Ausweis der Erträge aus dem Genuss-
recht die Gewinn- und Verlustrechnung um den Posten „Erträge aus anderen Wert-
papieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens“ ergänzt. Die Erträge wurden 
bisher mit unter dem Posten „Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge“ ausgewiesen.  
Zur besseren Vergleichbarkeit erfolgte eine Anpassung des Vorjahresausweises.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Geschäftsbericht 2020
8 | Jahresabschluss
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs-  
und Bewertungsmethoden maßgebend.
Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind zu Anschaffungs- 
oder Herstellungskosten bewertet. Es wurde grundsätzlich die lineare Abschreibungs-
methode unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer angewen-
det. Geringwertige Anlagegüter werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Bei den Finanzanlagen werden die Wertpapiere zu Anschaffungskosten angesetzt. 
Die sonstigen Ausleihungen betreffen ein Genussrecht, welches ebenfalls zu Anschaf-
fungskosten angesetzt worden ist.
Die Vorräte werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. zu gleitenden 
Durchschnittspreisen angesetzt. Für bestimmte Vorräte werden die Werte mit Hilfe 
zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren unter Beachtung des strengen Nie-
derstwertprinzips ermittelt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt 
worden. Wesentlichen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener 
Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen worden.
Der Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen wird über die Nut-
zungsdauer der Vermögensgegenstände, für den er gewährt wurde, ertragswirksam 
aufgelöst.
Die Rückstellungen für Pensionen sind zum versicherungsmathematisch ermittelten 
Barwert unter Berücksichtigung der Richttafeln von Prof. Dr. K. Heubeck, Köln, Richt-
tafeln 2018 G, gem. § 22 Abs. 3 EigVO NRW angesetzt und bewertet worden; es wurde 
ein Rechnungszinsfuß von 5 % zugrunde gelegt. 
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen beinhalten alle erkenn-
baren Risiken und sind grundsätzlich mit dem Betrag angesetzt worden, der nach 
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die Bewertung erfolgt mit 
dem notwendigen Erfüllungsbetrag. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr 
als einem Jahr wurden abgezinst.
Die Rückstellungen für Beihilfen wurden gemäß § 37 Abs. 1 Satz 5 - 8 KomHVO be-
rechnet. Der Barwert wurde als prozentualer Anteil in Höhe von 23,71% (VJ 22,62 %) der 
Rückstellungen für Versorgungsbezüge ermittelt. 
Die Rückstellungen für Altersteilzeit wurden nach versicherungsmathematischen 
Grundsätzen durch das Personalamt der Stadt Münster unter Verwendung des Pro-
gramms „HPR Haessler Pensionsrückstellungen Kommunal“ ermittelt. Die Rückstellun-
gen für Altersteilzeit wurden mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst,  
der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von vier Jahren ergibt. Dieser beläuft 
sich zum 31. Dezember 2020 auf 0,64 % (VJ 0,97 %). Bei der Bewertung wird eine durch-
schnittliche Kostensteigerung in Höhe von 1,7 % (VJ 3,00 %) unterstellt.
In den Rückstellungen für Gebührenüberschüsse werden Gebührenüberschüsse  
ausgewiesen, soweit sie aus der Zeit vor der Neufassung des § 6 Abs. 2 KAG NRW  
(= Kostenüberdeckungen aus der Zeit vor dem Jahr 1999) resultieren. Diese werden 
nachfolgend auch als „Gebührenüberschüsse ALT“ bezeichnet.

Geschäftsbericht 2020
Jahresabschluss | 9
Verpflichtungen aus Gebührenüberschüssen, soweit sie im Zusammenhang mit nach 
§ 6 KAG NRW innerhalb der nächsten vier Jahre zurück zu erstattenden Kostenüberde-
ckungen stehen, werden unter dem Posten „Verbindlichkeiten gegenüber Gebühren-
zahlern“ ausgewiesen (= Gebührenüberschüsse „NEU“).
Die Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge der ZDM I und II  
(im Folgenden als Deponierückstellungen bezeichnet) basieren auf dem Gutachten  
der ECONUM Unternehmensberatung GmbH aus 2009 und werden im Bedarfsfall  
an aktuelle Erkenntnisse bzw. Finanzplanungen angepasst. 
Wie die Evaluierung der tatsächlichen Nachsorgeaufwendungen für die ZDM I zeigt, 
befindet sich diese in der extensiven Nachsorgephase mit etablierten jährlichen Be-
triebskosten. Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse wird die Rückstellung der ZDM I 
für die vorhersehbaren späteren Kosten der Nachsorge auf den Zeitraum begrenzt, der 
bereits für die Deponiekörper der ZDM II angewandt wird. Der Endzeitpunkt für die Be-
rechnung der zukünftigen Nachsorgekosten und Bildung der Rückstellung wird auf das 
Jahr 2039 reduziert. Die darüber hinaus gebildete Rückstellung (2040 bis 2061) wurde 
aufgelöst. Aus dieser Laufzeitverkürzung ergibt sich eine Barwertauflösung in Höhe 
von 2.820 TEUR.
Da die Einzelmaßnahmen der Rekultivierungs- und Nachsorgeverpflichtungen nicht 
zu einem Zeitpunkt, sondern in einem Zeitraum zu erfüllen sind, wird die Rückstellung 
für Zwecke der Bewertung in mehrere Teilrückstellungen entsprechend der Einzel-
verpflichtungen aufgeteilt und jeweils eine gesonderte Restlaufzeit zugeordnet. Der 
jeweilige Erfüllungsbetrag der Verpflichtung wird mit dem jeweiligen laufzeitadäqua-
ten Zinssatz gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB abgezinst.
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Erträge aus der Inanspruchnahme von Verpflichtungen für Gebührenüberdeckun-
gen sowie die Aufwendungen aus der Zuführung zu den Verpflichtungen für Gebüh-
renüberdeckungen werden, soweit sie im Zusammenhang mit nach § 6 KAG NRW 
innerhalb der nächsten vier Jahre zurück zu erstattenden Kostenüberdeckungen  
(Gebührenüberschüsse „NEU“) stehen, saldiert in den Umsatzerlösen ausgewiesen. 
Dies gilt entsprechend für etwaige Kostenunterdeckungen. Der Ausweis der Inan-
spruchnahme der Gebührenüberschüsse „ALT“ erfolgt unter den sonstigen betrieb-
lichen Erträgen.

Geschäftsbericht 2020
10 | Jahresabschluss
III. Bilanzerläuterungen
Aktivseite
Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens wird im beigefügten Anlagennachweis  
(Anlage 1 des Anhangs) gezeigt.
Die Neuinvestitionen überstiegen die Abschreibungen in Höhe von 2.338 TEUR und 
erhöhten den Bestand des Anlagevermögens entsprechend. Der Bestand der Grund-
stücke mit Betriebs- und anderen Bauten verringert sich um 1.018 TEUR, der Bestand 
der Anlagen der Stadtreinigung erhöhte sich um 982 TEUR. Der Bestand der Anlagen 
der Abfallwirtschaft erhöhte sich um 672 TEUR. Der Bestand entgeltlich erworbener 
Software, anderer Anlagen sowie der Betriebs- und Geschäftsausstattung verringerte 
sich insgesamt um 96 TEUR.
Zum Bilanzstichtag werden geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau mit  
1.771 TEUR ausgewiesen. Es handelt sich hierbei in erster Linie um den Dachneubau 
incl. Photovoltaikanlage auf dem alten Verwaltunsgebäude (157 TEUR), Investitionen 
aufgrund einer Nutzungsänderung der alten Biovergärungsanlage (170 TUER), dem 
Neubau eines Lichtfirstes mit Rauch- und Wärmeabzug in der Rottehalle (239 TEUR), 
der Erweiterung des Sozialtraktes an der MRA (79 TEUR), einer Trommelsiebanlage  
für die Kompostierung (225 TEUR), das PYROsmart Brandfrüherkennungssystems  
(179 TEUR) sowie um Müllfahrzeuge (683 TUER). Die Baumaßnahmen werden in 
2021/ 2022 fertiggestellt. 
Der Wertpapierbestand des Anlagevermögens (VUS-Fonds) erhöhte sich um 373 TEUR.
Für das Jahr 2021 sind Investitionen in Höhe von 14.246 TEUR und eine Darlehens-
tilgung in Höhe von 650 TEUR geplant. Von den Neu- und Reinvestitionen entfallen 
3.364 TEUR auf die Stadtreinigung und 10.577 TEUR auf den Bereich der Abfallwirt-
schaft. Hierbei handelt es sich um die Anschaffung von Fahrzeugen für die Abfallab-
fuhr (5.004 TEUR), die Anschaffung von Abfallbehältern (720 TEUR), die Anschaffung 
von Fahrzeugen für die Abfallverwertung/-entsorgung (2.315 TEUR), um Investitionen 
in die Infrastruktur (2.450 TEUR) sowie um sonstige Investitionen (88 TEUR).  
Der verbleibende Anteil in Höhe von 305 TEUR betrifft überwiegend Neu- und Ersatz-
investitionen in gemeinsame Anlagen. Die Finanzierung soll über Abschreibungen,  
die Zuführung zu Rückstellungen, den Jahresüberschuss sowie durch Aufnahme von 
Krediten erfolgen.
Die vorhandenen Anlagen im Bereich der Stadtreinigung und Abfallwirtschaft konnten 
im Wesentlichen technisch und wirtschaftlich optimal genutzt werden. Im Sinne einer 
sicheren Bewältigung der Aufgabenstellung sind sie ausreichend dimensioniert.

Geschäftsbericht 2020
Jahresabschluss | 11
Umlaufvermögen
1. Vorräte
Der Posten Vorräte enthält Lagermaterial (335 TEUR), Streumittel (256 TEUR), Schutz- 
und Dienstkleidung (113 TEUR), Waren (61 TEUR) und Sonstiges (84 TEUR).
2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen an die Stadt resultieren mit 60 TEUR aus Lieferungen und Leistungen, 
mit 9.198 TEUR aus dem Cash-Pooling, mit 11 TEUR aus der Rückforderung von Stark-
verschmutzerzuschlägen für die Kompostierung. Die Forderungen gegenüber DSD 
betragen 1.065 TEUR. Die übrigen Forderungen in Höhe von 1.551 TEUR stammen eben-
falls aus Lieferungen und Leistungen. Bei den sonstigen Vermögensgegenständen in 
Höhe von 46 TEUR handelt es sich hauptsächlich um Vorschüsse an Mitarbeiter,  
Ansprüche aus Steuererstattungen, Zuwendungsbescheiden und Zinsabgrenzungen.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben alle eine Restlaufzeit 
bis zu einem Jahr.
Rechnungsabgrenzungsposten
Die aktive Rechnungsabgrenzung enthält ausschließlich transitorische Posten.
Passivseite
Eigenkapital
Das Eigenkapital belief sich zu Beginn des Wirtschaftsjahres auf 27.148.169,69 EUR. 
Gemäß Ratsbeschluss vom 24. Juni 2020 wurde von dem Jahresüberschuss 2019 
(4.371.187,28 EUR) ein Anteil in Höhe von 2.115.911,76 EUR der allgemeinen Rücklage, 
66.437,94 EUR der Rücklage aus Überschüssen AWM-Dienstleistungen sowie 30.239,70 EUR 
der Rücklage aus Photovoltaik-Überschüssen zugeführt. Das Eigenkapital erhöht sich 
um den Jahresüberschuss 2020 in Höhe von 4.730.627,91 EUR und saldiert sich auf-
grund der in 2020 ausgezahlten Konsolidierungsbeiträge in Höhe von 2.158.597,88 EUR 
zum 31. Dezember 2020 auf 29.720.199,72 EUR.
Entwicklung des Eigenkapitals 2020:
Eigenkapital
 31.12.2019 
EUR
Rücklagen  
Zuführung 
EUR
Auszahlungen an  
die Stadt Münster 
EUR
Jahresüber- 
schuss 2020 
EUR
Eigenkapital
 31.12.2020 
EUR
Stammkapital 500.000 0 0 0 500.000
Allgemeine Rücklage 21.826.555 2.115.912 0 0 23.942.467
Rücklagen aus Überschüssen  
AWM-Dienstleistungen 341.146 66.438 0 0 4 07.58 4
Rücklagen aus Photovoltaik- 
Überschüssen 109.282 30.239 0 0 139.521
Jahresüberschuss 4.371.187 -2.212.589 -2.158.598 4.730.628 4.730.628
Summe 27.148.170 0 -2.158.598 4.730.628 29.720.200

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12 | Jahresabschluss
Rückstellungen
Entwicklung der Rückstellungen 2020:
 
Bei den sonstigen Rückstellungen handelt es sich um Rückstellungen für Altersteilzeit 
(135 TEUR), Rückstellungen für Beihilfen (643 TEUR), Rückstellungen für die Erstellung 
und Prüfung des Jahresabschlusses (117 TEUR), sonstige ungewisse Verbindlichkeiten 
(408 TEUR), die Nachsorge/Rekultivierung der ZDM I und II (30.553 TEUR), Urlaubs-  
und Überstundenansprüche (1.827 TEUR) und um Gebührenüberschüsse „ALT“  
(erwirtschaftet vor 1999) (294 TEUR). 
Rückstellung für Gebührenüberschüsse vor Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisie-
rungsgesetzes (BilMoG)
Da die vor dem Wirtschaftsjahr 2000 gebildeten Rückstellungen aus Gebühren-
überschüssen der Abfallwirtschaft bis spätestens zum 31. Dezember 2024 aufgelöst 
werden, wurde gemäß Artikel 67 des II. Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch 
(EGHGB) das Beibehaltungswahlrecht in Anspruch genommen. Durch Anwendung 
des Beibehaltungswahlrechts im Zusammenhang mit den Neuregelungen des BilMoG 
zum 1. Januar 2010 resultiert im Jahresabschluss 2020 eine Überdeckung in Höhe von  
7 TEUR (VJ 15 TEUR).
31.12.2019
TEUR
Inanspruchnahme
TEUR
Auflösungen
TEUR
Zuführungen*
TEUR
31.12.2020
TEUR
1. Rückstellungen für Pensionen 2.815 127 0 24 2.712
2. Steuerrückstellungen 10 7 3 11 11
3. Sonstige Rückstellungen 36.176 998 2.898 1.697 33.977
Summe Rückstellungen 39.001 1.132 2.901 1.732 36.700
* In den Zuführungen sind 1.193 TEUR Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung langfristiger Rückstellungen enthalten.

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Jahresabschluss | 13
Verbindlichkeiten
Für die Verbindlichkeiten bestehen die folgenden Restlaufzeiten:
Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Münster betreffen Verbindlichkeiten aus 
Lieferungen und Leistungen.
Besicherungen für Verbindlichkeiten bestehen nicht.
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung für jeden Betriebszweig ist als Anlage 2 dem  
Anhang beigefügt.
Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse enthalten Gebühreneinnahmen und Einnahmen aus privatrecht-
lichen Entgelten. Von den Umsatzerlösen entfallen 46.633 TEUR auf die Abfallwirt-
schaft; davon betreffen 40.377 TEUR die Abfallabfuhr, 928 TEUR die Abfalldeponierung, 
3.632 TEUR die sonstige Abfallverwertung, 1.640 TEUR den DSD-Bereich, 52 TEUR die 
Sonderabfälle und 4 TEUR sonstige Umsatzerlöse. In den Umsatzerlösen der Abfallab-
fuhr sind saldierte Überdeckungen in Höhe von 1.156 TEUR enthalten, die den Verbind-
lichkeiten gegenüber Gebührenzahlern zugeführt wurden.
Weitere Umsatzerlöse entfallen in Höhe von 6.231 TEUR auf die Straßenreinigung und 
1.457 TEUR auf den Winterdienst. In den Umsatzerlösen der Straßenreinigung sind 
saldierte Überdeckungen in Höhe von 133 TEUR enthalten, die den Verbindlichkeiten 
gegenüber Gebührenzahlern zugeführt wurden.
Auf die Nebengeschäfte in allen Betriebsbereichen entfallen Erlöse in Höhe  
von 4.153 TEUR.
davon mit einer Restlaufzeit
Gesamt 
TEUR
bis 1 Jahr 
TEUR
> 1 Jahr 
TEUR
> 5 Jahre 
TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten  
31.12.2019
9.868 
10.515
647 
647
9.221 
9.868
6.632 
7. 279
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen  
31.12.2019
2.865 
3.463
2.865 
3.463
0 
0
0 
0
Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Münster  
31.12.2019
575 
343
575 
343
0 
0
0 
0
Verbindlichkeiten gegenüber Gebührenzahlern 
31.12.2019
4.931 
3.664
539 
1.536
4.392 
2.128
0 
0
Sonstige Verbindlichkeiten 
31.12.2019
385 
1.870
385 
1.870
0 
0
0 
0
Gesamt 
31.12.2019
18.624 
19.855
5.011 
7.859
13.613 
11.996
6.632 
7.279

Geschäftsbericht 2020
14 | Jahresabschluss
Abfallwirtschaft
Abfallabfuhr
Die den Umsatzerlösen zugrunde liegenden Leistungen im Abfallabfuhrbereich  
entsprechen der Anzahl der tatsächlichen Behälterentleerungen auf der Grundlage 
der jeweiligen monatlichen Behälterbestände.
Mengen- und Tarifstatistik Abfallabfuhr Restmüll
Art der Leistung Gefäßvolumen Anzahl Leistungen 
2019
Anzahl Leistungen 
2020
Gebührensätze 
2019
Gebührensätze 
2020
Restmüll wöchentlich
35 l 0 0 118,92€ 135,72€
60 l 4 4 204,00€ 232,80€
90 l 2 1 306,00€ 349,20€
120 l 62 63 408,00€ 465,60€
240 l 106 103 816,00€ 931,20€
660 l 271 282 2.244,00€ 2.560,80€
660 l 2 2 2.532,00€ 2.848,80€
660 l 4 5 2.388,00€ 2.704,80€
770 l 8 8 2.617,92 € 2.987,52€
770 l 0 0 2.761,92€ 3.131,52€
1.100 l 693 690 3.739,92€ 4. 267,92 €
1.100 l 8 8 3.883,92€ 4.411,92€
1.100 l 3 3 4.027,92€ 4.555,92€
Restmüll Gewerbe
wöchentlich
60 l 2 2 163,20€ 186,24€
120 l 59 59 326,40€ 372,48€
240 l 144 149 652,80€ 744,96€
660 l 159 163 1.795,20€ 2.048,64€
660 l 1 1 2.083,20€ 2.336,64€
660 l 3 2 1.939,20€ 2.192,64€
770 l 1 1 2.094,36€ 2.390,04€
1.100 l 452 459 2.991,96€ 3.414,36€
1.100 l 4 3 3.135,96€ 3.558,36€
1.100 l 2 2 3.279,96€ 3.702,36€
Restmüll
14 - täglich
17,5 l 471 507 29,64€ 33,84€
35 l 13.000 12.894 59,40€ 67,80 €
60 l 14.274 14.268 102,00€ 116,40€
90 l 6.687 6.720 153,00€ 174,60€
120 l 13.415 13.420 204,00€ 232,80€
240 l 9.361 9.606 408,00€ 465,60€
660 l 725 734 1.122,00€ 1.280,40€
660 l 3 3 1.266,00€ 1.424,40€
660 l 16 16 1.194,00€ 1.352,40€
770 l 54 53 1.308,96€ 1.493,76€
770 l 2 2 1.380,96€ 1.565,76€
1.100 l 930 928 1.869,96€ 2.133,96€
1.100 l 11 12 1.941,96€ 2.205,96€
1.100 l 1 1 2.013,96€ 2. 277,96 €
2.000 l 2 2 3.399,96€ 3.879,96€
3.000 l 0 2 5.100,00€ 5.820,00€
4.000 l 0 1 6.799,92€ 7.759,92 €
5.000 l 3 3 8.499,96€ 9.699,96€

Geschäftsbericht 2020
Jahresabschluss | 15
Art der Leistung Gefäßvolumen Anzahl Leistungen 
2019
Anzahl Leistungen 
2020
Gebührensätze 
2019
Gebührensätze 
2020
Restmüll Gewerbe
14 - täglich
35 l 155 156 47,52 € 54,24€
60 l 186 185 81,60€ 93,12€
90 l 114 118 122,40€ 139,68€
120 l 565 564 163,20€ 186,24€
240 l 1.020 1.039 326,40€ 372,48€
660 l 296 304 897,6 0 € 1.024,32€
660 l 6 6 969,60€ 1.096,32€
660 l 1 1 1.041,60€ 1.168,32€
770 l 11 11 1 .0 47,12 € 1.194,96€
1.100 l 341 339 1.495,92€ 1 .707,12 €
1.100 l 4 5 1 .567,92 € 1.779,12€
1.100 l 3 3 1.639,92€ 1.851,12€
2.000 l 1 1 2.719,92€ 3.103,92€
Restmüll
2 x wöchentlich
120 l 1 1 816,00€ 931,20€
240 l 5 5 1.632,00€ 1.862,40€
660 l 22 20 4.488,00€ 5.121,60€
770 l 0 0 5.235,96€ 5.975,16€
770 l 1 1 5.523,96€ 6.263,16€
1.100 l 129 123 7.479,9 6 € 8.535,96€
Restmüll Gewerbe
2 x wöchentlich
240 l 21 25 1.305,60€ 1.489,92€
660 l 31 34 3.590,40€ 4.0 97, 28 €
660 l 1 1 3.878,40€ 4.385,28€
770 l 2 2 4.188,72€ 4.780,08€
1.100 l 1 1 6.559,92€ 7 .404,72€
1.100 l 2 4 6.271,92€ 7.116,72€
1.100 l 158 165 5.983,92€ 6.828,72€
Restmüll
3 x wöchentlich
660 l 0 0 6.732,00€ 7.6 82,4 0 €
770 l 0 0 7 .854,00€ 8.962,80€
1.100 l 0 0 11.220,00€ 12.804,00€
Restmüll Gewerbe
3 x wöchentl.
240 l 2 0 1.958,40€ 2.234,88€
660 l 2 1 5.385,60€ 6.145,92€
770 l 0 0 6.283,20€ 7.170, 24 €
1.100 l 17 16 8.976,00€ 10.243,20€
Restmüll  
4 x wöchentlich 120 l 2 2 1.632,00€ 1.862,40€
Restmüll Gewerbe  
4 x wöchentlich
90 l 2 2 979,20€ 1.117,44€
660 l 4 4 7 .180,80€ 8.194,56€
770 l 0 0 8.377,56 € 9.560,28€
1.100 l 0 0 11.967,96€ 13.657,56€
Restmüll Gewerbe  
5 x wöchentlich 1.100 l 1 1 15.319,92€ 17.431,92€

Geschäftsbericht 2020
16 | Jahresabschluss
Mengen- und Tarifstatistik Abfallabfuhr Biomüll
Abfalldeponierung/-verwertung
Die den Umsatzerlösen zugrunde liegenden Leistungen im Abfalldeponierungs/- 
verwertungsbereich sind der nachfolgenden Anlieferungsstatistik zu entnehmen.
Stadtreinigung
Die den Umsatzerlösen Stadtreinigung zugrunde liegen-
den Leistungen sind der nachfolgenden Leistungsübersicht 
zu entnehmen.
Altholz Bioabfälle Grünabfälle Haus-/Sperrmüll
 nicht verwertbar
Straßenkehricht/ MRA/
 Kompostierung
Istmenge in Mg 3.468 17.305 14.951 50.899 5.510
Planmenge in Mg 3.800 16.000 18.000 50.000 5.000
Abweichung in Mg -332 1.305 -3.049 899 510
Jahresabschluss in Euro 312.132 2.697.461 672.803 18.820.577 418.789
Planungsgröße in Euro 342.000 2.350.000 810.000 17.315.000 350.000
Abweichung in Euro -29.868 347.461 -137.197 1.505.577 68.789
Abweichung in Prozent -8,73 14,79 -16,94 8,7 19,65
Art der Leistung Gefäßvolumen Anzahl Leistungen 
2019
Anzahl Leistungen 
2020
Gebührensätze 
2019
Gebührensätze 
2020
Biomüll
wöchentlich
17,5 l 288 307 47,16 € 54,24€
35 l 20.335 20.444 94,44€ 108,48€
60 l 10.076 10.094 162,00€ 186,00€
90 l 3.455 3.473 243,00€ 279,00€
120 l 5.441 5.488 324,00€ 372,00€
240 l 2.598 2.631 648,00€ 744,00€
1.000 l 1 3 1.350,00€ 1.549,92€
2020 
Kehrmeter
Vorjahr 
Kehrmeter
Vollreinigung insgesamt 823.458 820.652
Fahrbahnreinigung wöchentlich 248.169 281.594
Fahrbahnreinigung 14-tägig 303.622 284.767
Reinigung von ca. 865 Kilometern Rad- und Gehwegen und 31.115 qm 
Flächenreinigung (Abendreinigung in der Stadt)
Allgemeine Stadtreinigung

Geschäftsbericht 2020
Jahresabschluss | 17
Mengen- und Tarifstatistik Straßenreinigung
Anzahl der  
Leistungen 2019
Anzahl der  
Leistungen 2020
Gebührensätze  
2019
Gebühren  
2020
Vollreinigung d. Anliegerstr.
a) 1 x w. (710, 740) 367.879 368.082 4,92€ 5,58€
b) 2 x w. (720, 750) 14.975 14.975 9,84€ 11,16€
c) 3 x w. (730) 7.0 43 7.0 43 14,76€ 16,74€
d) 6 x w. (770) 9.094 9.094 29,52€ 33,48€
Vollreinigung d. Anliegerstr. (Hinterlieger)
a) 1 x w. (712) 25.313 25.425 4,92€ 5,58€
b) 2 x w. (722) 155 155 9,84€ 11,16€
c) 3 x w. (732) 300 300 14,76€ 16,74€
d) 6 x w. (772) 18 18 29,52€ 33,48€
Vollreinigung Durchgangsstraßen
a) 1 x w. (610,640) 156.054 155.909 4,32€ 4,92€
b) 2 x w. (620,650) 14.172 14.184 8,64€ 9,84€
c) 3 x w. (630) 3.957 3.957 12,96€ 14,76€
d) 6 x w. (670) 3.088 3.088 25,92€ 29,52€
Vollreinigung Durchgangsstraßen (Hinterlieger)
a) 1 x w. (612) 11.571 11.725 4,32€ 4,92€
b) 2 x w. (622) 343 343 8,64€ 9,84€
c) 3 x w. (632) 30 30 12,96€ 14,76€
Fahrbahnreinigung Anliegerstraßen
1 x w. (760, 780, 782) 27 7.517 27 7.039 2,40€ 2,76€
14tg. (763, 783, 784) 258.741 259.550 1,20€ 1,38€
Fahrbahnreinigung Durchgangsstr.
1 x w. (660, 680, 682) 10.871 10.819 2,16€ 2,40€
14tg. (663, 683, 684) 21.453 21.343 1,08€ 1,20€

Geschäftsbericht 2020
18 | Jahresabschluss
Sonderleistungen
 – Neujahrsreinigung
 – Karneval sowie weitere Veranstaltungen
 – Sonderreinigungen für städt. Ämter (Amt für Schule und Weiterbildung,  
Amt für Immobilienmanagement, Tiefbauamt, Sportamt, Amt für Grünflächen  
und Umweltschutz)
 – Reinigung für private und gewerbliche Auftraggeber  
(z. B. Betriebsgelände, Parkplätze)
 – Reinigung öffentlicher Flächen 
Aufgrund der Coronapandemie fanden ab März 2020 keine größeren  
Veranstaltungen statt.
Winterdienst
Der Winterdienst wurde planmäßig durchgeführt. Per 31. Dezember 2020 waren 6 
mittlere (> fünf Streufahrtzeuge) sowie 15 kleinere Einsätze (bis fünf Streufahrzeuge) 
erforderlich. In 2020 waren Großeinsätze nicht gefordert.
Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten u.a. Erträge aus dem Abgang vonGegen- 
ständen des Anlagevermögens (325 TEUR), aus Schadensersatzleistungen (566 TEUR). 
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (2.898 TEUR) resultieren aus der Lauf-
zeitverkürzung der Rückstellung ZDM I mit 2.820 TEUR. Hierbei handelt es sich um 
einen außergewöhnlichen Ertragsposten im Sinne von § 285 Nr. 31 HGB.
Materialaufwand
Der Materialaufwand beinhaltet die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 
von 4.175 TEUR sowie Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von 16.411 TEUR. 
Bei den Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe entfallen 1.228 TEUR auf 
den Dieselkraftstoffverbrauch, 2.160 TEUR auf die Materialdirektverbräuche sowie 787 
TEUR auf sonstige Verbräuche. 
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen entfallen mit 9.473 TEUR auf die Entsor-
gung in der mechanischen Restmüllbehandlungsanlage (MRA), mit 629 TEUR auf die 
Entsorgung von Krankenhausabfällen, mit 303 TEUR auf die Entsorgung in der  Fein- 
und Grünkompostierungsanlage (BVA), mit 603 TEUR auf bezogene Aufwendungen für 
das BHKW, mit 406 TEUR auf die Problemabfallentsorgung, mit 595 TEUR auf bezoge-
ne Straßenreinigungsleistungen, mit 286 TEUR auf bezogene Winterdienstleistungen 
sowie mit 4.116 TEUR auf sonstige Entsorgungsleistungen.
Streugutverbrauch 2020 Mg Vorjahr Mg
Streusalz 200 877,8 4
Lava-Granulat 0 217,75

Geschäftsbericht 2020
Jahresabschluss | 19
Personalaufwand
Im Jahr 2020 wurden bei den Abfallwirtschaftsbetrieben folgende Mitarbeiter  
einschließlich Auszubildende beschäftigt:
Gehälter
Grundlage für die Gehaltsabrechnung ist für alle Bediensteten eine einheitliche  
Entgelttabelle nach dem TVöD in der jeweils gültigen Fassung.
Beamtenbesoldung
Grundlage der Bezüge war das Landesbesoldungsgesetz in der jeweils gültigen  
Fassung. Die AWM sind als Teil der Stadt Münster Mitglied der Kommunalen Zu-
satzversorgungskasse Westfalen-Lippe (ZKW). Zweck der Anstalt ist es, den Arbeit-
nehmern im Wege privatrechtlicher Versicherung eine zusätzliche Alters- und Hin-
terbliebenenversorgung zu gewähren. Die ZKW hat mit der Stadt Münster in einer 
Beteiligungsvereinbarung festgelegt, dass alle Arbeitnehmer zu versichern sind, die 
nach dem Tarifvertrag über die Versorgung der Arbeitnehmer des Bundes und der Län-
der sowie von Arbeitnehmern kommunaler Verwaltungen und Betriebe zu versichern 
wären. Der derzeitige Umlagesatz beträgt 4,5 % der umlagepflichtigen Lohn- und 
Gehaltssumme. Zusätzlich wird ein Sanierungsgeld von 3,25 % der umlagepflichtigen 
Lohn- und Gehaltssumme erhoben.
Zeitpunkt Beschäftigte  
[ohne Azubis]
Nachrichtlich  
Azubis
31.03.20 411 19
30.06.20 414 16
30.09.20 419 19
31.12.20 415 16
Durchschnitt 2020 415 18

Geschäftsbericht 2020
20 | Jahresabschluss
Der Personalaufwand in seinen einzelnen Aufwandskomponenten geht aus der  
nachfolgenden Übersicht hervor:
2020  
EUR
2019   
EUR
Veränderung zum 
Vorjahr in EUR
Veränderung zum  
Vorjahr in Prozent
Beschäftigungsentgelte 18.131.638 16.899.627 1.232.012 7,3
Beamtenbezüge 257.398 252.226 5.172 2,1
Veränderungen Urlaubs- u. Überstundenrückstellungen 138.467 106.735 31.732 29,7
Veränderung Rückstellung für Altersteilzeit 15.811 84.017 -68.206 -81,2
Gesamt 18.543.314 17.342.605 1.200.709 6,9
Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung 3.650.569 3.448.069 202.500 5,9
Gruppenversicherung 99.873 105.820 -5.947 -5,6
Veränderungen Urlaubs- u. Überstundenrückstellungen 24.423 26.527 -2.104 -7,9
Veränderung Rückstellung für Altersteilzeit 3.162 16.803 -13.6 41 81,2
3.778.028 3.597. 219 180.808 5,0
Beiträge zur Zusatzversorgungskasse 1.412.360 1.366.054 46.306 3,4
Zuführung zur Pensionsrückstellung 24.159 405.218 -381.059 -94,0
Veränderungen Urlaubs- u. Überstundenrückstellungen 7.917 9.302 -1.385 -14,9
Veränderung Rückstellung für Altersteilzeit 711 3.781 -3.070 81,2
1.445.147 1.784.356 -339.209 -19,0
Aufwendungen für Beihilfen u. Unterstützungen 36.790 104.797 -68.007 -64,9
Gesamt 5.259.965 5.486.372 -226.408 -4,1

Geschäftsbericht 2020
Jahresabschluss | 21
Abschreibungen
Im Wirtschaftsjahr 2020 betrugen die Abschreibungen insgesamt 7.572 TEUR.  
Dabei handelt es sich um planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögens-
gegenstände des Anlagevermögens und auf Sachanlagen.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten 1.236 TEUR Aufwendungen  
für Verwaltungsleistungen der Stadt Münster sowie 3.439 TEUR sonstige allgemeine 
Betriebs- und Verwaltungsaufwendungen.
Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen  
des Finanzanlagevermögens
Der Posten enthält den Ertrag aus dem Genussrecht gegenüber der Stadtwerke Münster 
GmbH in Höhe von 58 TEUR. Die Jahresstromerzeugung der Photovoltaikanlage betrug 
in 2020 1.142,25 kWh/kWp. Dieser Stromerzeugung liegt eine Grundverzinsung von 4,6 
% zugrunde.
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Der Posten enthält Festgeldzinsen von 9 TEUR.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Dieser Posten enthält 1.193 TEUR Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung langfristiger 
Rückstellungen sowie Darlehenszinsen für die Darlehen bei der NRW.BANK in Höhe 
von 47 TEUR.
Sonstige Steuern
Die sonstigen Steuern beinhalten maßgeblich Kraftfahrzeugsteuern in Höhe von  
53 TEUR.

Geschäftsbericht 2020
22 | Jahresabschluss
V. Sonstige Angaben
Zusammensetzung der Organe und Aufwendungen für Organe
Betriebsleitung
Alleiniger Betriebsleiter ist Herr Diplom-Geograph Patrick Hasenkamp.
Betriebsausschuss bis zum 31.10.2020
Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder
Ratsmitglieder bzw. Sachkundige Bürger/innen
1. RH Frank Baumann (2. stellvertr. Vorsitz)  
Programmierer
1. H Horst Karl Beitelhoff 
Groß- und Außenhandelskaufmann 
Selbstständig
2. RH Hans Neumann 
Dachdeckermeister i.R.
2. Frau Sabine Lütke Schwienhorst  
Beratung/Öffentlichkeitsarbeit/Werbung  
Selbstständig
3. Herr Karl-Hans Sonnabend  
Dipl.-Ing. / Statiker / statischer Sachverständiger  
Selbstständig
3. Herr Ludger Janning  
Landwirt 
Selbstständig
4. RH Ludger Steinmann (Vorsitz)  
Dipl.-Geograf, Dipl.-Umweltwissenschaftler  
Ingenieurgesellschaft Hofer & Pautz GbR
4. RF Dr. Cornelia Jäger 
Referentin 
Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen
5. RF Hedwig Liekefedt  
Lehrerin 
Land NRW / Bezirksregierung Münster
5. RH Marius Herwig 
Student
6. RF Dr. Rita Stein-Redent 
Wissenschaftliche Mitarbeiterin  
Universität Vechta
6. RF Dr. Didem Ozan 
Fachfrau für Öffentlichkeitsarbeit/Redakteurin  
GAR NRW e.V.
7. BM Gerhard Joksch 
Stadtplaner und Berater 
Selbstständig
7. Herr Dr. Martin Pfeiffer 
Wissenschaftlicher Mitarbeiter  
Max-Planck-Institut für Molekulare Biomedizin
8. RH Hans Varnhagen (1. stellvertr. Vorsitz) 
Dachdeckermeister 
Geschäftsführender Gesellschafter der Firmen Bedachungen Varnhagen GmbH 
Gantenbrink Nachfolger Andreas Hitpaß & Co. GmbH Bedachungen
8. Herrn Philipp Nelle  
Bauingenieur DB Netz AG
9. RH Heiko Wischnewski 
Elektroingenieur 
IONTOF Technologies GmbH
9. Herr Christopher Kolisch  
Student
[BM  = Bürgermeisterin/Bürgermeister | RF = Ratsfrau | RH = Ratsherr]

Geschäftsbericht 2020
Jahresabschluss | 23
 
 
Betriebsausschuss ab dem 09.12.2020
Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder
Ratsmitglieder bzw. Sachkundige Bürger/innen
1. RH Hendrik Grau (1. stellvertr. Vorsitz) 
Geschäftsführender Gesellschafter
HG Grundbesitz GmbH
1. Herr Hugo Hölken
Landwirt
Selbstständig
2. RF Babette Lichtenstein van Lengerich
Geschäftsführende Gesellschafterin
Medienhaus Münster GmbH
2. Herr Dr. Hans-Georg Geißdörfer
Hauptgeschäftsführer a.D.
3. RH Jan Gebker
Verwaltungsangestellter
Bischöfliches Generalvikariat Münster
3. Frau Susanna Seperant
Studentin
WWU Münster
4. RF Ingrid Kremer (2. stellvertr. Vorsitz)
Architektin
Pensionärin
4. RF Jule Heinz-Fischer
Studentin
WWU Münster
5. RF Anne Kathrin Hebermann
freiberufliche Dozentin / Bildungsreferentin
5. Herr Michael Wildt
Lehrer an der Gesamtschule Münster Mitte
LBV Düsseldof
6. RH Dr. Robin Korte
Lebensmittelchemiker
Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Münsterland-Emscher-Lippe
6. RH Achim Specht
Rentner
7. RH Ludger Steinmann (Vorsitz)
Dipl.-Geograf, Dipl.-Umweltwissenschaftler,
Umweltgutachter und -Planer
Ingenieurgesellschaft Hofer & Pautz GbR
7. RF Hedwig Liekefedt
Lehrerin
Land NRW / Bezirksregierung Münster
8. Frau Beate Kretzschmar
Lehrerin
Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg
Lüdinghaussen
8. Herrn Yannis Bermig
Student
9. Herr Christopher Kolisch
Student
WWU Münster
9. RH Heiko Wischnewski
Elektroingenieur
IONTOF Technologies GmbH
[BM  = Bürgermeisterin/Bürgermeister | RF = Ratsfrau | RH = Ratsherr]

Geschäftsbericht 2020
24 | Jahresabschluss
Dem Betriebsleiter Herrn Hasenkamp wurden im Wirtschaftsjahr Gesamtbezüge in 
Höhe von 126.206,85 EUR gewährt; davon entfielen 117.535,15 EUR auf die Festvergü-
tung inkl. Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung und 8.671,70 EUR auf die Zukunfts-
sicherung (ZKW).
Für die Pensionäre und Hinterbliebenen der früheren Amtsleitung wurden an Pensio-
nen 34.480,68 EUR aufgewendet. Für sie bestehen Pensionsrückstellungen in Höhe 
von 359.870 EUR.
Die Mitglieder des Betriebsausschusses erhalten keine Vergütung.
Haftungsverhältnisse 
Am Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Kurzfristige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 1.883 TEUR ergeben sich aus  
dem Bestellobligo für Investitionsmaßnahmen sowie sonstiger Auftragsvergaben  
per 31. Dezember 2020, deren Fertigstellung, Lieferung bzw. Abwicklung in 2021  
erfolgt. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um Verpflichtungen für den Erweite-
rungs- und Umbau des Sozialtraktes an der MBA (1.144 TEUR), die Beschaffung einer  
E-Kehrmaschine (465 TEUR) und eines Waschwagens (165 TEUR). Des Weiteren bestehen  
Verpflichtungen für Planungsleistungen für Umbaumaßnahmen an der ehemaligen 
BVA (92 TEUR). Darüber hinaus besteht ein Obligo für sonstige Lieferungen und  
Leistungen (17 TEUR).
Honorar des Abschlussprüfers
Der für Abschlussprüfungsleistungen im Wirtschaftsjahr als Gesamthonorar erfasste 
Aufwand beträgt 46.512,61 €; davon entfielen 7.016,81 € auf das Vorjahr. Für sonstige 
Leistungen entstand ein Aufwand in Höhe von 2.299,05 €.
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss  
des Wirtschaftsjahres
Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Wirtschaftsjahres  
eingetreten sind und wesentliche Auswirkungen auf das vom Jahresabschluss vermit-
telte Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben, ergaben sich nicht.

Geschäftsbericht 2020
Jahresabschluss | 25
Gewinnverwendungsvorschlag
Die Betriebsleitung schlägt vor, aus dem Jahresüberschuss 2020 in Höhe von 
4.730.627,91 EUR einen Anteil aus der kalkulatorischen Verzinsung in Höhe von 
1.822.196,63 EUR und einen Anteil von 250.000,00 EUR aus den Erlösen der Nebenge-
schäfte an den Haushalt der Stadt Münster abzuführen sowie 2.682.433,41 EUR in die 
allgemeine Rücklage und 18.818,06 EUR in die Rücklage aus Photovoltaik-Überschüssen 
der AWM einzustellen. Des Weiteren wird vorgeschlagen, den im Wirtschaftsjahr er-
zielten Verlust aus den BgA AWM – Dienstleistungen in Höhe von 42.820,19 EUR durch 
entsprechende Entnahme aus den Rücklagen aus Überschüssen AWM-Dienstleistun-
gen auszugleichen. 
Münster, 30. März 2021
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
gez. Patrick Hasenkamp

Geschäftsbericht 2020
26 | Jahresabschluss
VI. Anlagen
Anlagennachweis der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster  
zum 31. Dezember 2020
[Anlage 1]
Posten des  
Anlagevermögens
Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen Restbuchwerte Kennzahlen
01.01.20 Zugänge 
+
Abgänge 
./.
Umbuchungen 
AiB 
+ / ./.
31.12.20 01.01.20 Zugänge 
+
Abgänge 
./.
31.12.20 31.12.20 01.01.20 durchschn.  
AfA-Satz
durchschn.  
RBW
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR v. H. v. H. 
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Software 752.114,92 0 85.740,42 0 666.374,50 642.973,93 36.603,61 85.740,42 593.837,12 72.537,38 109.140,99 5,49 10,89
752.114,92 0 85.740,42 0 666.374,50 642.973,93 36.603,61 85.740,42 593.837,12 72.537,38 109.140,99 5,49 10,89
II. Sachanlagen
1. Grundstücke mit Betriebs und  
anderen Bauten 61.279.025,30 290.384,52 0 +394.029,92 61.963.439,74 36.881.407 ,40 1.702.062,71 0 38.583.470,11 23.379.969,63 24.397.617,90 2,75 37,73
2. Anlagen der Stadtreinigung 10.296.610,51 2.006.432,76 650.195,99 0 11 .652.8 47, 28 7.013.107,48 1.024.477,59 650.195,99 7.387.389,08 4.265.458,20 3.283.503,03 8,79 36,6
3. Anlagen der Abfallwirtschaft 51.268.865,34 5.068.002,49 1.103.876,64 -35.689,00 55.197.302,19 29.076.212,39 4.359.840,45 1.103.876,64 32.332.176,20 22.865.125,99 22.192.652,95 7,9 41,42
4. Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung 5.601.563,32 353.683,48 261.282,12 +35.689,00 5.729.653,68 4.037.327,03 448.811,52 261.282,12 4.224.856,43 1.504.797,25 1.564.236,29 7,83 26,26
5. Geleistete Anzahlungen und
Anlagen im Bau 346.667 ,75 1.818.652,80 0 -394.029,92 1.771.290,63 0 0 0 0 1.771.290,63 346.667 ,75 0 100
128.792.732,22 9.537.156,05 2.015.354,75 0 136.314.533,52 77.008.054,30 7.535.192, 27 2.015.354,75 82.527.891,82 53.786.641,70 51 .78 4.677,92 5,53 39,46
III. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
1. Wertpapiere des Anlagevermögens 9.675.755,29 372.959,55 0 0 10.048.714,84 0 0 0 0 10.048.714,84 9.675.755,29 0 100
2. Sonstige Ausleihungen 1.500.000,00 0 0 0 1.500.000,00 0 0 0 0 1.500.000,00 1.500.000,00 0 100
11.175.755,29 372.959,55 0 0 11.548.714,84 0 0 0 0 11.548.714,84 11.175.755,29 0 100
Summe 140.720.602,43 9.910.115,60 2.101.095,17 0 148.529.622,86 77.651.028,23 7.571.795,88 2.101.095,17 83.121.728,94 65.407.893,92 63.069.574,20 5,1 44,04

Geschäftsbericht 2020
Jahresabschluss | 27
Posten des  
Anlagevermögens
Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen Restbuchwerte Kennzahlen
01.01.20 Zugänge 
+
Abgänge 
./.
Umbuchungen 
AiB 
+ / ./.
31.12.20 01.01.20 Zugänge 
+
Abgänge 
./.
31.12.20 31.12.20 01.01.20 durchschn.  
AfA-Satz
durchschn.  
RBW
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR v. H. v. H. 
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Software 752.114,92 0 85.740,42 0 666.374,50 642.973,93 36.603,61 85.740,42 593.837,12 72.537,38 109.140,99 5,49 10,89
752.114,92 0 85.740,42 0 666.374,50 642.973,93 36.603,61 85.740,42 593.837,12 72.537,38 109.140,99 5,49 10,89
II. Sachanlagen
1. Grundstücke mit Betriebs und  
anderen Bauten 61.279.025,30 290.384,52 0 +394.029,92 61.963.439,74 36.881.407 ,40 1.702.062,71 0 38.583.470,11 23.379.969,63 24.397.617,90 2,75 37,73
2. Anlagen der Stadtreinigung 10.296.610,51 2.006.432,76 650.195,99 0 11 .652.8 47, 28 7.013.107,48 1.024.477,59 650.195,99 7.387.389,08 4.265.458,20 3.283.503,03 8,79 36,6
3. Anlagen der Abfallwirtschaft 51.268.865,34 5.068.002,49 1.103.876,64 -35.689,00 55.197.302,19 29.076.212,39 4.359.840,45 1.103.876,64 32.332.176,20 22.865.125,99 22.192.652,95 7,9 41,42
4. Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung 5.601.563,32 353.683,48 261.282,12 +35.689,00 5.729.653,68 4.037.327,03 448.811,52 261.282,12 4.224.856,43 1.504.797,25 1.564.236,29 7,83 26,26
5. Geleistete Anzahlungen und
Anlagen im Bau 346.667 ,75 1.818.652,80 0 -394.029,92 1.771.290,63 0 0 0 0 1.771.290,63 346.667 ,75 0 100
128.792.732,22 9.537.156,05 2.015.354,75 0 136.314.533,52 77.008.054,30 7.535.192, 27 2.015.354,75 82.527.891,82 53.786.641,70 51 .78 4.677,92 5,53 39,46
III. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
1. Wertpapiere des Anlagevermögens 9.675.755,29 372.959,55 0 0 10.048.714,84 0 0 0 0 10.048.714,84 9.675.755,29 0 100
2. Sonstige Ausleihungen 1.500.000,00 0 0 0 1.500.000,00 0 0 0 0 1.500.000,00 1.500.000,00 0 100
11.175.755,29 372.959,55 0 0 11.548.714,84 0 0 0 0 11.548.714,84 11.175.755,29 0 100
Summe 140.720.602,43 9.910.115,60 2.101.095,17 0 148.529.622,86 77.651.028,23 7.571.795,88 2.101.095,17 83.121.728,94 65.407.893,92 63.069.574,20 5,1 44,04

Geschäftsbericht 2020
28 | Jahresabschluss
Posten des  
Anlagevermögens
Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen Restbuchwerte Kennzahlen
01.01.20 Zugänge 
+
Abgänge 
./.
Umbuchungen 
AiB 
+ / ./.
31.12.20 01.01.20 Zugänge 
+
Abgänge 
./.
31.12.20 31.12.20 01.01.20 durchschn.  
AfA-Satz
durchschn.  
RBW
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR v. H. v. H. 
I. Stadtreinigung
1. Grundstücke mit Betriebs und  
anderen Bauten 706.935,62 0,00 0,00 +0,00 706.935,62 315.928,29 34.154,27 0,00 350.082,56 356.853,06 391 .0 07,33 4,83 50,48
2. Anlagen der Stadtreinigung 10.296.610,51 2.006.432,76 650.195,99 +0,00 11 .652.8 47, 28 7.013.107,48 1.024.477,59 650.195,99 7.387.389,08 4.265.458,20 3.283.503,03 8,79 36,60
3. Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung 228.483,31 82.0 97,4 6 2.467,66 +0,00 308.113,11 142.669,89 38.499,92 2.467,66 178.702,15 129.410,96 85.813,42 12,50 42,00
Summe 11.232.029,44 2.088.530,22 652.663,65 +0,00 12.667.896,01 7.471.705,66 1.097.131,78 652.663,65 7.916.173,79 4.751.722,22 3.760.323,78 8,66 37,51
II. Abfall- und Wertstoffwirtschaft
1. Grundstücke mit Betriebs- und  
anderen Bauten 40.050.719,49 153.695,62 0,00 +394.029,92 40.598.445,03 25.876.577,67 875.773,38 0,00 26.752.351,05 13.846.093,98 14.174.141,82 2,16 34,10
2. Anlagen der Abfallwirtschaft 51.268.865,34 5.068.002,49 1.103.876,64 -35.689,00 55.197.302,19 29.076.212,39 4.359.840,45 1.103.876,64 32.332.176,20 22.865.125,99 22.192.652,95 7,9 0 41,42
3. Andere Anlagen, Betriebs- und  
Geschäftsausstattung 1.679.254,23 37.837,69 7 7.56 0,58 +0,00 1.639.531,34 1.179.752,92 130.304,16 7 7.56 0,58 1.232.496,50 4 07.03 4 ,8 4 499.501,31 7,95 24,83
Summe 92.998.839,06 5.259.535,80 1.181.437,22 358.340,92 97.435.278,56 56.132.542,98 5.365.917,99 1.181.437,22 60.317.023,75 37.118.254,81 36.866.296,08 5,51 38,10
III. Allgemeine und Zentrale Betriebe
1. Entgeltlich erworbene Software 752.114,92 0,00 85.740,42 +0,00 666.374,50 642.973,93 36.603,61 85.740,42 593.837,12 72.537,38 109.140,99 5,49 10,89
2. Grundstücke mit Betriebs- und  
anderen Bauten 20.521.370,19 136.688,90 0,00 +0,00 20.658.059,09 10.688.901,44 792.135,06 0,00 11.481.036,50 9.17 7.022,59 9.832.468,75 3,83 44,42
3. Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung 3.693.825,78 233.748,33 181.253,88 +35.689,00 3.782.009,23 2.714.904,22 280.007,44 181.253,88 2.813.657,78 968.351,45 978.921,56 7,4 0 25,60
4. Finanzanlagen 11.175.755,29 372.959,55 0,00 +0,00 11.548.714,84 0,00 0,00 0,00 0,00 11.548.714,84 11.175.755,29 0,00 100,00
Summe 36.143.066,18 743.396,78 266.994,30 +35.689,00 36.655.157,66 14.046.779,59 1.108.746,11 266.994,30 14.888.531,40 21.766.626,26 22.096.286,59 3,02 59,38
IV. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
1. Grundstücke mit Betriebs- und  
anderen Bauten 329.324,36 719.130,66 0,00 -394.029,92 654.425,10 0,00 0,00 0,00 0,00 654.425,10 329.324,36 0,00 100,00
2. Anlagen der Abfallwirtschaft 17.343,39 1.099.522,14 0,00 +0,00 1.116.865,53 0,00 0,00 0,00 0,00 1.116.865,53 17.343,39 0,00 100,00
Summe 34 6.667,75 1.818.652,80 0,00 -394.029,92 1.771.290,63 0,00 0,00 0,00 0,00 1.771.290,63 34 6.667,75 0,00 100,00

Geschäftsbericht 2020
Jahresabschluss | 29
Posten des  
Anlagevermögens
Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen Restbuchwerte Kennzahlen
01.01.20 Zugänge 
+
Abgänge 
./.
Umbuchungen 
AiB 
+ / ./.
31.12.20 01.01.20 Zugänge 
+
Abgänge 
./.
31.12.20 31.12.20 01.01.20 durchschn.  
AfA-Satz
durchschn.  
RBW
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR v. H. v. H. 
I. Stadtreinigung
1. Grundstücke mit Betriebs und  
anderen Bauten 706.935,62 0,00 0,00 +0,00 706.935,62 315.928,29 34.154,27 0,00 350.082,56 356.853,06 391 .0 07,33 4,83 50,48
2. Anlagen der Stadtreinigung 10.296.610,51 2.006.432,76 650.195,99 +0,00 11 .652.8 47, 28 7.013.107,48 1.024.477,59 650.195,99 7.387.389,08 4.265.458,20 3.283.503,03 8,79 36,60
3. Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung 228.483,31 82.0 97,4 6 2.467,66 +0,00 308.113,11 142.669,89 38.499,92 2.467,66 178.702,15 129.410,96 85.813,42 12,50 42,00
Summe 11.232.029,44 2.088.530,22 652.663,65 +0,00 12.667.896,01 7.471.705,66 1.097.131,78 652.663,65 7.916.173,79 4.751.722,22 3.760.323,78 8,66 37,51
II. Abfall- und Wertstoffwirtschaft
1. Grundstücke mit Betriebs- und  
anderen Bauten 40.050.719,49 153.695,62 0,00 +394.029,92 40.598.445,03 25.876.577,67 875.773,38 0,00 26.752.351,05 13.846.093,98 14.174.141,82 2,16 34,10
2. Anlagen der Abfallwirtschaft 51.268.865,34 5.068.002,49 1.103.876,64 -35.689,00 55.197.302,19 29.076.212,39 4.359.840,45 1.103.876,64 32.332.176,20 22.865.125,99 22.192.652,95 7,9 0 41,42
3. Andere Anlagen, Betriebs- und  
Geschäftsausstattung 1.679.254,23 37.837,69 7 7.56 0,58 +0,00 1.639.531,34 1.179.752,92 130.304,16 7 7.56 0,58 1.232.496,50 4 07.03 4 ,8 4 499.501,31 7,95 24,83
Summe 92.998.839,06 5.259.535,80 1.181.437,22 358.340,92 97.435.278,56 56.132.542,98 5.365.917,99 1.181.437,22 60.317.023,75 37.118.254,81 36.866.296,08 5,51 38,10
III. Allgemeine und Zentrale Betriebe
1. Entgeltlich erworbene Software 752.114,92 0,00 85.740,42 +0,00 666.374,50 642.973,93 36.603,61 85.740,42 593.837,12 72.537,38 109.140,99 5,49 10,89
2. Grundstücke mit Betriebs- und  
anderen Bauten 20.521.370,19 136.688,90 0,00 +0,00 20.658.059,09 10.688.901,44 792.135,06 0,00 11.481.036,50 9.17 7.022,59 9.832.468,75 3,83 44,42
3. Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung 3.693.825,78 233.748,33 181.253,88 +35.689,00 3.782.009,23 2.714.904,22 280.007,44 181.253,88 2.813.657,78 968.351,45 978.921,56 7,4 0 25,60
4. Finanzanlagen 11.175.755,29 372.959,55 0,00 +0,00 11.548.714,84 0,00 0,00 0,00 0,00 11.548.714,84 11.175.755,29 0,00 100,00
Summe 36.143.066,18 743.396,78 266.994,30 +35.689,00 36.655.157,66 14.046.779,59 1.108.746,11 266.994,30 14.888.531,40 21.766.626,26 22.096.286,59 3,02 59,38
IV. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
1. Grundstücke mit Betriebs- und  
anderen Bauten 329.324,36 719.130,66 0,00 -394.029,92 654.425,10 0,00 0,00 0,00 0,00 654.425,10 329.324,36 0,00 100,00
2. Anlagen der Abfallwirtschaft 17.343,39 1.099.522,14 0,00 +0,00 1.116.865,53 0,00 0,00 0,00 0,00 1.116.865,53 17.343,39 0,00 100,00
Summe 34 6.667,75 1.818.652,80 0,00 -394.029,92 1.771.290,63 0,00 0,00 0,00 0,00 1.771.290,63 34 6.667,75 0,00 100,00

Geschäftsbericht 2020
30 | Jahresabschluss
Gewinn- und Verlustrechnung nach Betriebszweigen für das Wirt -
schaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020
Gesamt  
EUR
Allg. Bereich  
EUR
Stadtreinigung 
EUR
Abfallwirtschaft 
EUR
1. Umsatzerlöse 58.474.333,41 4.153.521,88 7.6 87.585,4 0 46.633.226,13
2. Erhöhung des Bestands an fertigen Erzeugnissen 316,80 0 1 .457,80 -1.141,00
3. Sonstige betriebliche Erträge 4.141.620,58 149.609,10 91.230,71 3.900.780,77
4. Materialaufwand 20.586.316,00 1.123.150,87 1.460.407,44 18.002.757,69
a)  Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe  
und für bezogene Waren 692.445,32 579.522,59 2.903.070,55
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 430.705,55 880.884,85 15.099.687,14
5. Personalaufwand 23.803.279,40 5.618.906,76 3.510.303,78 14.674.068,86
a) Löhne und Gehälter 4.430.794,52 2 .717.49 4 ,14 11.395.025,66
b)  Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung  
und für Unterstützung 1.188.112,24 792.809,64 3.279.043,20
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände  
des Anlagevermögens und Sachanlagen 7.571.795,88 1.073.057,11 1 .0 97.131 ,78 5.401.606,99
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 4.674.642,22 3.531.104,11 31.127,61 1.112.410,50
8. Erträge aus anderen Wertpapieren u. Ausl. d.  
Finanzanlagevermögens 58.239,93 58.239,93 0 0
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 8.854,56 8.854,56 0 0
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.239.619,26 47 .777,56 0 1.191.841,70
Verrechnung des allgemeinen Bereichs 0 -7.736.569,08 1.350.694,35 6.385.874,73
11. Steuern vom Einkommen und Ertrag 20.101,75 4.595,76 -16.734,69 32.240,68
12. Ergebnis nach Steuern 4.787.610,77 708.202,38 347 .343,64 3.732.064,75
13. Sonstige Steuern 56.982,86 -571,65 1.326,00 56.228,51
14. Jahresüberschuss 4.730.627,91 708.774,03 346.017,64 3.675.836,24
Behandlung des Jahresüberschusses
a) Einstellung in die allgemeine Rücklage 2.682.433,41€
b) Zuführung in den allgemeinen Haushalt 2.072.196,63€
c) Einstellung in die Rücklage Photovoltaik-Überschüsse 18.818,06€
d) Entnahme aus der Rücklage Überschüsse AWM-Dienstleistungen -42.820,19€
[Anlage 2]

Geschäftsbericht 2020
Jahresabschluss | 31
Lagebericht
Vorbemerkung
Der Lagebericht der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM) ist unter Beachtung der 
deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und nach den Vorschriften der EigVO NRW 
aufgestellt worden. Hinsichtlich des Inhalts und seiner Struktur orientiert sich der 
Lagebericht an den Vorgaben des § 289 HGB, des § 25 Abs. 2 EigVO NRW sowie des 
Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) Nr. 20. 
I. Grundlagen des Unternehmens
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster sind seit 1996 eine eigenbetriebsähnliche  
Einrichtung der Stadt Münster entsprechend den Vorschriften der Gemeindeordnung 
für das Land Nordrhein-Westfalen. Sie werden gemäß der Eigenbetriebsverordnung 
sowie nach den Bestimmungen der Betriebssatzung für die Abfallwirtschaftsbetriebe 
Münster geführt. Dem Eigenbetrieb einschließlich etwaiger Hilfs- und Nebenbetriebe 
obliegen die Stadtreinigung und Abfallwirtschaft (Sammlung, Transport, Verwertung 
und Entsorgung von Abfällen im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, 
Aufstellung und Umsetzung des kommunalen Abfallwirtschaftskonzepts) im gesam-
ten Stadtgebiet.
Der Eigenbetrieb orientiert sich umfassend an den vom Rat der Stadt Münster be-
schlossenen ökologischen Zielsetzungen der Abfallwirtschaft sowie gleichermaßen an 
den Belangen der Nutzer/Gebühren¬zahler im Hinblick auf die Gestaltung der Kosten-
Nutzen-Relation des Leistungsangebots.
Zur Dokumentation der Unternehmensziele und zur betrieblichen Steuerung setzen 
die AWM ein Balanced Scorecard System (BSC) ein, das die betrieblichen Einzelziele  
der zertifizierten betrieblichen Managementsysteme (ISO 9001:2015 Qualitäts-,  
ISO 14001:2015 Umwelt- und ISO 45001:2018 Arbeitsschutzmanagement) kennzahlen-
gestützt zusammenführt.
Die Kernziele der AWM bestehen in der Erbringung ökologisch wie qualitativ hochwer-
tiger Dienstleistungen für die hoheitlichen Aufgaben Abfallentsorgung und Stadtreini-
gung/Winterdienst sowie marktorientierter Dienstleistungen für gewerbliche Kunden.

Geschäftsbericht 2020
32 | Jahresabschluss
Die wesentlichen Verträge mit
 –  der Stadtwerke Münster GmbH, Münster, über allgemeine Stromlieferungen, die 
Energieeinspeisung aus der Photovoltaikanlage sowie das Genussrecht an der 
Photovoltaikanlage auf der ZDM II
 –  der Twence Holding B.V., Hengelo/Niederlande, über die Verwertung des Outputs 
aus der mechanischen Restabfallbehandlungsanlage (MRA) 
 –  12 niederländischen Gemeinden und der Stadt Münster als Kooperationspartner 
über eine öffentlich-rechtliche Kooperationsvereinbarung 
 –  der REMONDIS GmbH & Co. KG, Bochum, über die Übernahme und Vermarktung 
von Altpapier und der Übernahme und Verwertung der Kunststoffe aus der mecha-
nischen Stufe der MRA
 –  der ALBA Städte- und Industriereinigung Baving GmbH, Neuenkirchen, über die 
Übernahme und Verwertung des Straßenkehrichts 
bestehen in 2020 unverändert weiter. 
II. Wirtschaftsbericht
1. Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen
European Green Deal
Der Europäische Grüne Deal steht im Mittelpunkt der politischen Agenda der EU-Kom-
mission unter Präsidentin Ursula von der Leyen. Damit will die EU-Kommission einen 
ganzheitlichen Politikansatz verfolgen, der Maßnahmen für Klimaschutz, Umwelt-
schutz und Nachhaltigkeit zusammendenkt. Kernziel ist die Klimaneutralität: Bis 2050 
soll ein EU-weiter Nullsaldo an Treibhausgasemissionen erreicht werden. Bisher war 
eine Reduktion von 80 Prozent gegenüber 1990 geplant. Die neue Zielsetzung für 2050 
erfordert auch eine Verschärfung des Ziels für 2030. Im Zusammenspiel mit der Indus-
triestrategie dient die Kreislaufwirtschaft als wesentlicher Baustein zur Erreichung der 
Klimaneutralität bis 2050. 
Die Maßnahmen aus dem European Green Deal werden weitreichende Folgen für die 
nationale Wirtschaft und auch für kommunale Unternehmen in Deutschland, somit 
auch für die AWM, haben.  
Die mittel- und langfristige Unternehmensentwicklung der AWM wird sich damit 
maßgeblich an den (Nachhaltigkeits-) Zielen orientieren müssen.
Die Kommission veröffentlichte im März 2020 konkretisierend ihren neuen Aktions-
plan Kreislaufwirtschaft, der keinen legislativen Charakter hat, jedoch die Überprü-
fung bestehender nationaler Gesetzgebung und weitere Maßnahmen ankündigt. 
Die im Bereich Abfallwirtschaft geplanten Maßnahmen dienen u. a. dem Ziel, die 
Menge (nicht recycelter) Siedlungsabfälle bis 2030 zu halbieren und den Binnenmarkt 
für Sekundärrohstoffe zu stärken. Das europäische Abfallrecht soll ausgebaut und 
besser umgesetzt werden. Unter anderem werden die Rechtsvorschriften für Batte-
rien, Verpackungen, Altfahrzeuge und gefährliche Stoffe in Elektronikgeräten u. a. auf 
Abfallvermeidung, Erhöhung der Rezyklatanteile und die Förderung von sicherem und 
sauberem Recycling hin überprüft werden.

Geschäftsbericht 2020
Jahresabschluss | 33
Im Rahmen des Grünen Deals hat die EU-Kommission in diesem Jahr eine Reihe von 
nicht legislativen Aktionsplänen und Strategien veröffentlicht und die Überprüfung 
und Überarbeitung von bestehender Gesetzgebung gestartet. 
Klimagesetz 
Die Kommission hat im März 2020 ihren Vorschlag für das Klimagesetz veröffentlicht, 
um das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 über eine Verordnung rechtlich bindend zu 
machen. Erreicht werden soll die Klimaneutralität durch einen Emissionsminderungs-
pfad ausgehend vom 2030-Ziel der EU. Die Kommission schlägt im Klimagesetz eine 
Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent statt wie 
bisher geplant um 40 Prozent im Vergleich zu 1990 vor. Die politische Entscheidung 
über die Zielsetzung für 2030 wird entscheidend sein für die Ausgestaltung der weite-
ren Vorhaben im Rahmen des Grünen Deals. 
Zur Festlegung des neuen 2030-Ziels hat die Kommission im September eine Folgen-
abschätzung veröffentlicht, in der sie eine Anhebung des 2030-Ziels auf mindestens 
55 Prozent vorschlägt und grob skizziert, welche Maßnahmen sie zur Erreichung dieses 
neuen Ziels einleiten will. Zur Erreichung der Emissionsreduktion sollen sektorenüber-
greifend, von Energie, Verkehr und Gebäuden über Finanzen, Industrie und Handel bis 
hin zur Kreislaufwirtschaft und Landwirtschaft, alle einschlägigen Politikinstrumente 
überprüft und an die neuen Klimaziele angepasst werden.
Die Kommission erwägt die Erweiterung des Emissionshandels auf Verkehr und Ge-
bäude. Daneben wird auch die Lastenteilungsverordnung (Effort-Sharing) überarbeitet, 
in der bislang verbindliche Zielvorgaben zur CO2-Reduktion für Sektoren außerhalb des 
Emissionshandels (Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft, Abfall) gefasst sind. 
Die Diskussion um die Zukunft der gesamten Architektur der EU-Energiepolitik ist mit 
der Folgenabschätzung für das Klimaziel 2030 angestoßen. Gleichzeitig werden die 
Überarbeitung der Richtlinien über Energiebesteuerung, Energieeffizienz, Erneuerbare 
Energien und die mögliche Einführung einer CO2-Grenzsteuer in die Diskussion mitein-
fließen. Die ersten Online-Konsultationen hierzu liefen in 2020 bereits an. 
Methanstrategie 
Nachdem die Kommission in ihrer Folgenabschätzung auch weitere Anstrengungen 
zur Reduzierung von Nicht-CO2-Emissionen wie Methan angekündigt hat, wurde im 
Oktober eine nicht-legislative Methanstrategie veröffentlicht. Die Kommission setzt 
zunächst den Fokus auf horizontale und sektorenspezifische Maßnahmen zur Verbes-
serung der Erfassung und Berichterstattung der Methanemissionen in den Sektoren 
Energie, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft. Das größte Potenzial für kosteneffizien-
te Verringerungen sieht die Kommission dabei im Energiesektor. 2021 soll ein legislati-
ver Vorschlag für die obligatorische Messung und Berichterstattung für alle energiebe-
zogenen Methanemissionen folgen. Darauf aufbauend wird die Kommission mögliche 
Zielvorgaben zur Reduzierung von Methanemissionen aus fossilen Energieträgern 
prüfen, die in der EU verbraucht oder importiert werden.  
 
Im Bereich Abfall erwartet die Kommission mit einer konsequenten Umsetzung seitens 
der Mitgliedstaaten bereits unter der existierenden Gesetzgebung sinkende Emissio-
nen. Jedoch sind weitere Anstrengungen notwendig und so sollen 2024 die Rechts-
vorschriften über Abfalldeponien mit Blick auf neue verfügbare Techniken geprüft 
werden. Ebenfalls erwägt die Kommission, den Anwendungsbereich der Richtlinie über 
Industrieemissionen und das damit verbundene Schadstoffregister auf methanemit-
tierende Sektoren zu erweitern.

Geschäftsbericht 2020
34 | Jahresabschluss
Betroffen von diesen Erwägungen sind alle Behandlungsanlagen der AWM wie  
die Kompostierung, Bioabfallaufbereitung und das BHKW.
Als erste legislative Maßnahme im Bereich Abfallwirtschaft hat die Kommission am  
10. Dezember 2020 einen neuen Rechtsrahmen für nachhaltige Batterien veröffent-
licht. Weitere Vorhaben sind für das kommende Jahr angekündigt worden. Gleichzeitig 
läuft bereits die Überprüfung und Überarbeitung bestehender Gesetzgebung an, 
darunter: 
 – Verpackungsrichtlinie 
 – Abfallverbringungsverordnung 
 – Ökodesignrichtlinie im Rahmen der Initiative nachhaltige Produktpolitik 
 – RoHS-Richtlinie 
 – Industrieemissionsrichtlinie, 
 – Erneuerbare-Energien-Richtlinie, 
 – Energieeffizienzrichtlinie, 
 – Energiebesteuerungsrichtlinie, 
 
In ihrer neuen Strategie für die Kreislaufwirtschaft präsentiert die Europäische 
Kommission ein ambitioniertes Maßnahmenpaket, um Europas Wirtschaft bis 2050 
klimaneutral, ressourceneffizient und wettbewerbsfähig zu gestalten. Damit legt die 
Kommission den Fokus auf eine Produktpolitik, die nachhaltige Produkte und Ge-
schäftsmodelle zur Norm werden lässt, wodurch auch Konsummuster dahingehend 
verändert werden sollen, dass Abfall gar nicht erst entsteht. 
Als weiteres Ziel soll ein gut funktionierender Binnenmarkt für hochwertige Sekun-
därrohstoffe etabliert werden. Ferner sollen Abfälle möglichst innerhalb der EU einer 
Verwertung zugeführt werden. Darüber hinaus soll das Abfallrecht mit Blick auf die 
Kreislaufwirtschaft und Digitalisierung ausgebaut und besser umgesetzt werden. 
Die Maßnahmen dienen dem Ziel das Abfallaufkommen vom Wirtschaftswachstum 
zu entkoppeln und die Menge der nicht recycelten Restsiedlungsabfälle bis 2030 zu 
halbieren.
Die kommunale Abfallentsorgung und Stadtreinigung dient der Aufrechterhaltung  
der Hygiene in den Städten und Gemeinden und ist deshalb ein essenzieller Teil der 
Daseinsvorsorge und in Deutschland als hoheitliche Aufgabe gesetzlich verankert. 
Den kommunalen Unternehmen und damit den AWM kommen dabei eine zentra-
le Rolle zu, da sie unabhängig von kurzfristigen Einflüssen - wie der Pandemiekrise 
hervorgerufen durch COVID-19 - jederzeit die Entsorgungssicherheit garantieren, die 
für die Gesundheit der Menschen und den Schutz der Umwelt, sowie für eine wider-
standsfähige und leistungsstarke Wirtschaft wichtig sind. 
Die kommunalen Unternehmen unterstützen die Umsetzung und Weiterentwicklung 
einer ganzheitlichen europäischen Kreislaufwirtschaft und tragen im Sinne der Abfall-
hierarchie aktiv zur nationalen und europäischen Abfall- und Klimapolitik bei. 
Entsprechend dieser Ziele haben die AWM auf der lokalen Ebene der Stadt Münster 
ihre Unternehmensvision ausgerichtet und die Rahmenvorgaben des Münsteraner 
Ratsbeschlusses zum Thema Global nachhaltige Kommune (GNK) aufgenommen. 
Konkrete Maßnahmen werden in den kommenden Jahren sukzessive realisiert und auf 
ihren Wert zur Erfüllung der abgestimmten Nachhaltigkeitsziele validiert.
Die Abfallvermeidung als oberste Stufe der Abfallhierarchie kann nur durch ein  
Zusammenwirken von verschiedenen Ansätzen und Maßnahmen auf den einzelnen

Geschäftsbericht 2020
Jahresabschluss | 35
Stufen des Lebenszyklus von Produkten wirkungsvoll umgesetzt werden. Dazu muss 
ein ressourcenschonender Ansatz für langlebige, reparierfähige und schadstofffreie 
Produkte verfolgt werden.
Die Aufgabe der AWM wird daher in den kommenden Jahren nicht nur in der Erbrin-
gung von Serviceleistungen für die Abfallabfuhr und die Verwertung von einzelnen 
Abfallströmen liegen. 
Insbesondere die Aufgabe, alle Akteure in der Stadtgesellschaft Münsters kontinuier-
lich über die Bedeutung einer zukünftigen Kreislaufwirtschaft und der Abfallvermei-
dung zu informieren, wird zunehmend in den Fokus der Unternehmensaktivitäten 
rücken. 
Es werden lokale Maßnahmen zu erarbeiten sein, alle Verbraucher nachhaltig und 
messbar zu einer Verringerung der Abfallmengen bis hin zur Vermeidung jeglicher, 
nicht verwertbarer Abfälle anzuleiten. Im Grunde genommen wird damit zukünftig  
für Münster eine Zero-Waste Strategie umgesetzt.
Die getrennte Erfassung von Abfällen und das anschließende Recycling wird einen 
essenziellen Beitrag zum Ressourcenschutz liefern. Jedoch ist Recycling kein Selbst-
zweck. Recycelte Materialien müssen auch marktfähig sein und so real dem Stoffkreis-
lauf zugeführt werden können. Außerdem darf Recycling nicht zur Kreislaufführung, 
Anreicherung oder Verschleppung problematischer Stoffe führen. 
Angesichts der Komplexität in der Zusammensetzung von Produkten, die die Verbrau-
cher auch in Münster nach Gebrauch in die Abfallströme übergeben, ist ein stoffliches 
Recycling jedoch technischen Grenzen unterworfen. Zur Ergänzung des stofflichen 
Recyclings wird auch zukünftig die Berücksichtigung der Strom- und Wärmeerzeugung 
aus der Abwärme der thermischen Abfallbehandlung als klimafreundliche Energie-
quelle für die Kreislaufwirtschaft notwendig sein. Die bestehende öffentlich-rechtliche 
Kooperation mit der TWENCE für die Verwertung von Sortierresten aus Münster bietet 
eine stabile Plattform, zukünftig innovative Power-to-X-Technologien zu entwickeln. 
Heute schon besteht der Nutzen dieser Kooperation in der Produktion von ganzjährig 
nutzbaren Prozessdampf für die Industrie. Perspektivisch könnte auch CO2 aus dem 
Rauchgas abgeschieden werden. Erste Versuche zum Carbon Capture Storage werden 
seitens der TWENCE bereits durchgeführt.
Novellierung Kreislaufwirtschaftsgesetz
Am 04.07.2018 trat das EU-Paket zur Kreislaufwirtschaft in Kraft. Im Oktober konnte 
sich der Gesetzgeber auf eine Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) 
einigen, welches am 29.10.2020 in Kraft getreten ist. Das neue KrWG bringt einige 
Veränderungen mit sich, welche die gesamte deutsche Abfallwirtschaft betreffen. 
Das Gesetz bildet die Basis des Abfallrechts, nach diesem Gesetz richten sich auch 
die Landesabfallgesetze. Zum Ende des Gesetzgebungsverfahrens konnten sich zwei 
Aspekte durchsetzen, die der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) gefordert hat. 
Hierbei handelt es sich zum einen um die Klagebefugnis des öffentlich-rechtlichen Ent-
sorgungsträgers (örE), also der Stadt Münster/AWM. 
Diese war nötig geworden, nachdem in der Rechtsprechung die Klagemöglichkeit 
verneint wurde. In Münster war diese Möglichkeit relevant, als ein privater Sammler 
gegen die Vergabe der Textilverwertung an karitative Verbände klagte und in der Fol-
ge öffentliche Standplätze der Stadt Münster auch gewerblichen Sammlern gewährt 
werden musste. 
Nach zähem hin und her konnte sich der Gesetzgeber durchringen, diese ins Gesetz zu 
schreiben. Demnach kann sich der örE nunmehr gerichtlich gegen behördliche An-
ordnungen wehren, die sich auf die gewerbliche Sammlung beziehen und den örE in 
seinen Rechten beeinträchtigen. Bislang hatte der örE nur die Möglichkeit, sich im Rah-
men seiner Stellungnahme zur gewerblichen Sammlung zu äußern. Die gewerblichen

Geschäftsbericht 2020
36 | Jahresabschluss
Sammler hingegen konnten (was sie auch zur Genüge taten) gegen die Ablehnung der 
Sammlung vor Gericht ziehen. Dass nunmehr der örE weitergehende Rechte erhält, ist 
positiv und kann vor allem dazu beitragen, die längst überfällige Gleichheit mit den 
Sammlern herzustellen und gegebenenfalls lokalpolitische Zielsetzungen konsequent 
umzusetzen.  
Ebenfalls zum Ende des Verfahrens hat der Gesetzgeber ein Mittel gefunden, um 
die ausufernde freiwillige Produktrücknahme zu begrenzen. Diese ist grundsätzlich 
möglich für eigene Produkte der Hersteller/Vertreiber. Sie gilt indes unter bestimmten 
Voraussetzungen auch für (Fremd-)Produkte von anderen Herstellern. 
Der VKU hat hier befürchtet, dass immer die Produkte zurückgenommen werden, die 
einen guten Marktwert haben. In Zeiten, wenn dieser Marktwert nicht vorhanden ist, 
könnten die Abfälle wieder beim örE landen. Eine derartige Schlechterstellung des örE 
ist nicht hinnehmbar. Der Gesetzgeber hat daher die freiwillige Produktrücknahme an 
eine Bindungsfrist von 3 Jahren gekoppelt. Marktveränderungen in dieser Zeit können 
somit nicht zu Lasten des örE gehen. 
Im § 20 Abs. 2 KrWG wurden die kommunalen Getrenntsammelpflichten nachhaltig 
geschärft. Die auch bisher getrennt zu sammelnden Fraktionen wurden nunmehr an 
dieser Stelle zusammengefasst, was die Übersichtlichkeit erheblich verbessert. Neu 
hinzu kommt eine Getrenntsammelpflicht für Alttextilien, die ab dem 01.01.2025 gilt.  
Zur in der Novelle vorgesehenen Förderung der Wiederverwendung von bestimmten 
Produkten wie z.B. Möbeln werden insbesondere im Bereich der Sperrgutabfuhr und 
des Betriebes der Recyclingshöfe durch die AWM neue Konzepte erarbeitet werden 
müssen.
Die statistisch nachzuweisenden Recyclingquoten, deren Berechnung noch offen ist 
und die sicherlich einige praktische Schwierigkeiten mit sich bringen werden, wurden 
neu gefasst. Die Regelung in § 14 führt zunächst zu einer Umstellung von einer input-
bezogenen auf eine outputbezogene Berechnungsmethode. Die gesetzlichen Vorga-
ben sehen ab dem 01.01.2020 eine Recyclingquote von 50 Gewichtsprozent vor, die alle 
5 Jahre um 5 Gewichtsprozent erhöht wird. Ob und wie diese Vorgaben erfüllt werden 
können, bleibt abzuwarten.
Für die kommunalen Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallwirtschaftsbilanzen sieht 
das Gesetz detaillierte inhaltliche Vorgaben vor. Hier muss vorhandenes überprüft und 
mit den neuen Regelungen in Einklang gebracht werden. Mangels Übergangsvorschrift 
ist dies umgehend in die Wege zu leiten, d.h. die AWM werden im kommenden Jahr im 
Rat der Stadt Münster ein fortgeschrittenes Abfallwirtschaftskonzept zur Beschluss-
fassung vorlegen müssen.
Auch Abfallvermeidungsmaßnahmen, die Teil der Konzepte sind, wurden inhaltlich 
überarbeitet. Hier findet sich in § 33 ein umfangreicher Katalog an neuen Vorgaben, 
die ebenfalls einzuhalten sind. Hier bleibt indes noch ein wenig Zeit, um die nötigen 
Änderungen vorzunehmen.
Letztlich führt dies alles auch zu einer Ausweitung der Abfallberatungspflicht. Die The-
men Abfallvermeidung, Wiederverwendung, Getrenntsammlung, schonende Sperr-
müllsammlung und Littering müssen künftig verstärkt zum Gegenstand kommunaler 
Öffentlichkeitsarbeit werden. 
Clean Vehicle Directive
Für die zukünftige Beschaffung von Fahrzeugen, die im Fuhrpark der AWM eingesetzt 
werden sollen, sind ab dem kommenden Jahr neue Vorgaben bezüglich der Antriebs-
systeme anzuwenden.

Geschäftsbericht 2020
Jahresabschluss | 37
Das Bundes-Kabinett hat am Mittwoch, 20. Januar 2021, den im Jahr 2020 vorgelegten 
Gesetzentwurf zur Umsetzung der überarbeiteten EU-Richtlinie über die Förderung 
sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge (Clean Vehicles Directive, kurz CVD) 
beschlossen.
Mit dem Gesetzentwurf werden bei der öffentlichen Auftragsvergabe erstmals ver-
bindliche Mindestziele für emissionsarme und -freie Pkw sowie leichte und schwere 
Nutzfahrzeuge, insbesondere für Busse im ÖPNV, für die Beschaffung vorgegeben.  
Die neuen Vorgaben sollen ab dem 2. August 2021 gelten und verpflichten die öffentliche 
Hand sowie eine Auswahl bestimmter privatrechtlich organisierter Akteure (z.B. Post- 
und Paketdienste, Müllabfuhr) dazu, dass ein Teil der angeschafften Fahrzeuge zukünftig 
emissionsarm oder -frei sein muss.
Die Richtlinie gilt unter anderem für Verträge über Kauf, Leasing oder Anmietung von 
Straßenfahrzeugen und auch für Dienstleistungsaufträge über Verkehrsdienste (z.B. 
Paket- und Postdienste, Abholung von Siedlungsabfällen). Die Vorgaben der Richtlinie 
sind also bei der Beschaffung von Fahrzeugen durch die AWM aber auch durch Anpas-
sung der Ausschreibungsunterlagen für Dienstleistungsaufträge umzusetzen.
Es gibt für zwei Referenzzeiträume (2.8.2021 bis 31.12.2025; 1.1.2026 bis 31.12.2030) feste 
Quoten für die Beschaffung sauberer Pkw sowie leichter und schwerer Nutzfahrzeuge 
durch die öffentliche Auftragsvergabe. Zu den öffentlichen Dienstleistungsaufträgen 
gehören v.a. der öffentliche Verkehr (Straße), die Personensonderbeförderung (Straße), 
die Bedarfspersonenbeförderung sowie bestimmte Post- und Paketdienste und die 
Abholung von Siedlungsabfällen.
Pkw und leichte Nutzfahrzeuge, die die Grenzwerte zu CO2- und Luftschadstoffemis-
sionen gemäß CVD einhalten, können den CVD-Mindestzielen von 38,5 % an den Neu-
beschaffungen ab August 2021 angerechnet werden. Pkw und leichte Nutzfahrzeuge 
werden über Grenzwerte zu CO2- und Luftschadstoffemissionen als „saubere Fahr-
zeuge“ definiert, während schwere Nutzfahrzeuge und Busse aufgrund der Nutzung 
alternativer Kraftstoffe (Strom, Wasserstoff, Erdgas, Biokraftstoffe, synthetische und 
paraffinhaltige Kraftstoffe, sofern diese nicht mit fossilen Brennstoffen vermischt 
werden) unter diese Definition fallen. 
Quelle: BMVI
Fahrzeugklasse Definition "sauberes Fahrzeug"
Beschaffungsquoten  
1. Referenzzeitraum,  
02.08.2021 bis 31.12.2025
Beschaffungsquoten  
2. Referenzzeitraum,  
01.01.2026 bis 31.12.2030
PKW
50 g CO2/ km, 
80% Luftschadstoffe  
(Prozentsatz der Emissionsgrenz- 
werte nach RDE) ab 2026: 
0 g CO2/ km, k.A. zu 
Luftschadstoffemissionen
38,5%
leichte Nfz 
(< 3,5 t zGM)
50 g CO2/ km,  
80% Luftschadstoffe  
(Prozentsatz der Emissionsgrenz- 
werte nach RDE)
38,5%
LKW 
(> 3,5 t zGM) Nutzung alternativer Kraftstoffe  
(lt. Art. 2 AFID bspw. Strom, Wasserstoff, Erdgas, 
synthetische Kraftstoffe**, Biokraftstoffe**)
10% 15%
Busse 
(> 5 t zGM) 45%* 65%*

Geschäftsbericht 2020
38 | Jahresabschluss
Bei den AWM erfolgte die Umstellung der Fahrzeugbeschaffung auf alternative An-
triebe in Abhängigkeit von den am Markt verfügbaren Fahrzeugen in den vergangenen 
Jahren bereits konsequent.
Im Bereich der PKWs sind ab dem Jahr 2020 keine dieselgetriebenen Fahrzeuge mehr 
im Einsatz. Bis auf zwei erdgasbetriebene Fahrzeuge sind alle eingesetzten PKW elek-
trifiziert. Auch im Bereich der eingesetzten Transporter ist die Elektrifizierung nahe-
zu abgeschlossen. Bei den selbstfahrenden Arbeitsmaschinen (Kehrmaschinen) sind 
bereits fünf Geräte elektrifiziert.
Die erheblichen finanziellen Mehraufwendungen bei der Beschaffung elektrisch  
angetriebene Fahrzeuge konnten die AWM durch Nutzung der öffentlichen Förder- 
programme kompensieren.
Für den Bereich der schweren Nutzfahrzeuge (Abfallsammlung, Containerfahrzeuge, 
u.a.) Befinden sich die AWM aufgrund des sehr eingeschränkten Angebotes nach wie 
vor in der Markterkundungs- und Testphase. Für die in den kommenden Jahren ein-
geplanten Neubeschaffungen wurden jedoch wieder weitere Förderanträge gestellt. 
Gleichwohl werden für die Zukunft Mehraufwendungen für die Beschaffung von Fahr-
zeugen erwartet, die nur partiell durch Einsparungen bei den Betriebsmitteln und im 
Bereich von Wartung/Unterhalt kompensiert werden können.
2. Geschäftsverlauf
2.1. Straßenreinigung
Grundlage für die Durchführung der Straßenreinigung ist das Straßenreinigungsgesetz 
- Str-ReinG NRW vom 18. Dezember 1975 und die dazu erlassene Straßenreinigungssat-
zung der Stadt Münster in der jeweils gültigen Fassung. Hieraus ergibt sich der Um-
fang der Straßenreinigung. Die Abfallwirtschaftsbetriebe haben nach den gesetzlichen 
Vorgaben die Reinigung und die Winterwartung auf öffentlichen Verkehrsflächen, 
Wegen und öffentlichen Plätzen innerhalb der geschlossenen Ortslage durchzuführen.
Die Straßenreinigungsgebühren sind gemäß der Gebührenkalkulation für das Jahr 
2020 um 13,48 % gestiegen. Danach werden die Kosten der Straßenreinigung über 
Straßenreinigungsgebühren in Höhe von 5.085 TEUR, innerbetriebliche Verrechnungen 
von 560 TEUR und sonstigen Erträge in Höhe von 29 TEUR finanziert. Der Restbetrag  
in Höhe von 1.116 TEUR, der das öffentliche Interesse an der Stadtsauberkeit wider- 
spiegelt, wird durch den allgemeinen Haushalt getragen. Der Stadtanteil beträgt  
20 Prozent der um die sonstigen Erlöse bereinigten Gesamtkosten.
Der Winterdienst wird durch den städtischen Haushalt mit 1.800 TEUR und durch  
Kostenbeteiligungen der Stadtwerke in Höhe von 200 TEUR finanziert.
Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Kehrkilometerleistung wie folgt erhöht:
Vollreingigung +  2.806  Kehrkilometer 
Fahrbahnreinigung [wöchentlich]   +  2.575  Kehrkilometer 
Fahrbahnreinigung [14-tägig] +  18.855  Kehrkilometer

Geschäftsbericht 2020
Jahresabschluss | 39
2.2. Abfallwirtschaft
Die AWM erfüllen für das Gebiet der Stadt Münster die Aufgaben des öffentlich- 
rechtlichen Entsorgungsträgers im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG).  
Die Sicherstellung einer geordneten Abfallwirtschaft bildet die Grundlage für eine 
langfristige Entsorgungssicherheit in der Stadt Münster. Neben den gesetzlichen  
Vorgaben von KrWG und Landesabfallgesetz wurde zur Entwicklung und Umsetzung 
der kommunalen abfallwirtschaftlichen Ziele bereits 1986 ein Abfallwirtschaftskon-
zept (AWK) erarbeitet. Das AWK wird regelmäßig, in der Regel für fünf Jahre, fortge-
schrieben. Der Rat der Stadt Münster stimmte der Fortschreibung des AWK für  
die Jahre 2016 - 2021 in der Sitzung vom 11. Mai 2016 zu.
Die Restabfall- und Bioabfallgebühren erhöhten sich gemäß der Gebührenkalkulation 
um 12,66 %. Danach werden die Kosten der Hausmüllsammlung über Grundgebühren 
in Höhe von 6.226 TEUR, über Leistungsgebühren in Höhe von 24.594 TEUR, durch In-
anspruchnahmen von Gebührenüberschüssen aus Vorjahren in Höhe von 1.536 TEUR 
und durch sonstige Erträge in Höhe von 1.771 TEUR gedeckt.
Die Kosten der Bioabfallsammlung werden über Leistungsgebühren in Höhe von  
9.085 TEUR sowie aus 126 TEUR sonstigen Gebühren bzw. Erträgen für den Tausch  
von Behältern, Biofilterdeckeln, den Einsatz von Schwerkraftschlössern und  
Verkaufserlösen „Grünabfallsack“ getragen.
Folgende Ereignisse prägten das abgelaufene Wirtschaftsjahr besonders: 
Wie in allen Lebens- und Arbeitsbereichen wurde das Wirtschaftsjahr 2020 in allen 
Betriebsbereichen entscheidend durch die Corona-Problematik geprägt. Ab März 2020 
haben die AWM differenzierte Schutzmaßnahmen im gesamten Betrieb umgesetzt 
und stetig angepasst.
Die Maßnahmen, Einführung eines Krisenstabes, Ausrichtung der internen - und ex-
ternen Kommunikation im Hinblick auf die sich ständig verändernden Bedingungen, 
Anpassung von Zugangsberechtigungen, Implementierung von Homeoffice-Arbeits-
plätzen, differenziertes Desinfektionskonzept seien an dieser Stelle nur beispielhaft 
genannt. Der stetige Erfahrungsaustausch innerhalb der Branche hat sich aufgrund 
der überall gleichen Problemstellungen sehr bewährt.
Die AWM konnten ihrem öffentlichen Auftrag der Stadtreinigung und der Abfallwirt-
schaft auch in dieser für alle Menschen unvorhersehbaren Zeit beständig und unein-
geschränkt im gesamten Stadtgebiet nachkommen. 
Für AWM kam es zu keinen gravierenden wirtschaftlichen Auswirkungen, da sich ge-
rade im privaten Bereich die Abfallmengen erhöhten. Die Gebührenausfälle aus dem 
gewerblichen Beereich konnten auch dadurch kompensiert werden. Durch die Absen-
kung der Mehrwertsteuer für ein halbes Jahr konnten Einsparungen in Höhe von ca. 
300.000 € erzielt werden.

Geschäftsbericht 2020
40 | Jahresabschluss
3. Wirtschaftliche Lage 
3.1. Ertragslage
Das Wirtschaftsjahr 2020 schließt mit einem Jahresüberschuss von 4.731 TEUR  
(VJ 4.371 TEUR) und bewegt sich in Höhe von 969 TEUR über dem Planniveau von 3.762 
TEUR. Dieser verteilt sich im Vergleich zum Vorjahr auf die folgenden Geschäftsbereiche:
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Jahresüberschüsse/ Jahresfehlbeträge 2020  
TEUR
2019
TEUR
Veränderung
TEUR %
Straßenreinigung ohne Winterdienst 346 255 91 35,7
Abfallwirtschaft 3.676 3.723 -47 -1,3
Nebengeschäfte 666 227 439 193,4
BGA AWM-Dienstleistungen -43 66 -109 -16 4,5
BGA Photovoltaikanlage 19 30 -11 -37,7
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 67 70 -3 -4,6
4.731 4.371 360 8,2

Geschäftsbericht 2020
Jahresabschluss | 41
 
Die Umsatzerlöse sind im Vergleich zum Vorjahr um 1.471 TEUR (2,5 %) gesunken und 
stellen sich wie folgt dar:
Die Hausmüll-Einsammlung erzielte eine Erlössteigerung von 4.535 TEUR. Die Umsatz-
erlöse aus der Abfalldeponierung und sonstigen Abfallverwertung sanken insgesamt 
um 810 TEUR. Die Erlösminderung im Bereich der sonstigen Umsatzerlöse Abfallver-
wertung ist in erster Linie auf niedrigere Papiervermarktungserlöse (-519 TEUR) und 
gesunkene BHKW-Umsätze (-373 TEUR) zurückzuführen. Die Entsorgungserlöse MRA 
blieben mit 175 TEUR nahezu konstant.  Die Umsatzerlöse aus der Annahme von Bio-
müll im Rahmen der arbeitsteiligen Kooperation mit der Twence Holding erhöhten 
sich um 65 TEUR.
Umsatzerlöse 2020  
TEUR
2019  
TEUR
Veränderung 
zum Vorjahr 
TEUR
Veränderung 
zum Vorjahr  
%
Abfallwirtschaft
Hausmüll-Einsammlung 40.785 36.250 4.535 12,5
Sonstige Umsatzerlöse Abfallabfuhr 748 762 -14 -1,8
Überdeckung Gebührenüberschüsse (VJ Unterdeckung) -1.156 3.352 -4.508 -134,5
Umsatzerlöse Anlieferung EZM Restmüll 928 925 3 0,3
Sonstige Umsatzerlöse Abfallverwertung 3.632 4.445 -813 -18,3
Sondermüll 52 67 -15 -22,8
Duales System Deutschland 1.640 1.941 -301 -15,5
Sonstige Umsatzlöse 4 5 -1 -7,7
46.633 47.747 -1.114 -2,3
Stadtreinigung
Regelreinigung Grundstücke 5.087 4.471 616 13,8
Straßenreinigung Stadtanteil 20 % 1.276 1.302 -25 -1,9
Winterdienst 1.457 1.859 -402 -21,6
Überdeckung Gebührenüberschüsse (VJ Unterdeckung) -133 251 -384 -153
7.687 7.882 -195 -2,5
Nebengeschäfte
Nebengeschäfte der Abfallwirtschaft 3.206 3.373 -167 -5
Nebengeschäfte der Straßenreinigung 280 317 -37 -11,6
Sonstige Nebengeschäfte 668 626 42 6,8
4.154 4.316 -162 -3,8
58.474 59.945 -1.471 -2,5

Geschäftsbericht 2020
42 | Jahresabschluss
Die Erlöse aus der Sammlung von Sonderabfall mit 52 TEUR (VJ 67 TEUR) verminderte 
sich leicht. Ebenso verminderten sich die Erlöse aus dem Dualen System Deutschland 
im Vergleich zum Vorjahr um 301 TEUR. Dieser Erlösrückgang resultiert im Wesent-
lichen auf niedrigere Papiervermarktungserlöse. Im Bereich der Abfallwirtschaft ergab 
sich eine Gebührenüberdeckung in Höhe von 1.156 TEUR, die den Verbindlichkeiten 
gegenüber Gebührenzahlern zugeführt wurden und zu einer Minderung der Umsatz-
erlöse in der Abfallwirtschaft führte. 
Im Bereich der Straßenreinigung und dem Winterdienst reduzierten sich die Um-
satzerlöse insgesamt um 195 TEUR. Die Umsatzerlöse im Bereich des Winterdienstes 
stehen immer im Zusammenhang mit der Wintersituation und sanken im Vergleich 
zum Vorjahr um 402 TEUR. Die Umsatzerlöse für Grundstücksregelreinigung sowie der 
städtische Straßenreinigungsanteil stiegen um 591 TEUR. Im Bereich der Straßenreini-
gung ergab sich saldiert eine Gebührenüberdeckung in Höhe von 133 TEUR die den Ver-
bindlichkeiten gegenüber Gebührenzahlern zugeführt wurden und zu einer Minderung 
der Umsatzerlöse in der Straßenreinigung führte.
Insgesamt sanken die Erlöse aus den Nebengeschäften um 162 TEUR. Die Erlösreduk-
tion ergibt sich aus den unterschiedlichen Bereichen des Nebengeschäftes. Insbeson-
dere ist eine Erlösreduktion im Bereich Werkstatterlöse (-40 TEUR), aus den sonstigen 
Erlösen der Abfallverwertung (-61 TEUR) und den Umsatzerlösen aus der EZM-Rest-
müllanlieferung (-30 TEUR) zu verzeichnen. Die Erlöse aus sonstigen Nebengeschäftes 
des Containerdienstes erhöhten sich um 42 TEUR.
Die sonstigen betrieblichen Erträge resultieren in 2020 aus der Auflösung der Rück-
stellung der ZDM I infolge einer Laufzeitanpassung auf 30 Jahre in Übereinstimmung 
mit den Rückstellungen für die ZDM II (2.820 TEUR) und einer Auflösung wegen Nicht- 
inanspruchnahme (78 TEUR), den Erträgen aus dem Verkauf von Wirtschaftsgütern 
des Anlagevermögens (325 TEUR). Des Weiteren konnten Erträge aus sonstigen Scha-
densersatzleistungen (246 TEUR), betriebsfremden Schadenersatzleistungen (320 TEUR) 
sowie sonstiger Erträge (353 TEUR) generiert werden. 
Die Materialaufwendungen in Höhe von 20.586 TEUR erhöhten sich im Vergleich  
zum Vorjahr um 926 TEUR. Die Aufwendungen für Hilfs- und Betriebsstoffe sowie  
für bezogene Waren sind im Vergleich zum Vorjahr um 617 TEUR gesunken. Dies ist  
im Wesentlichen auf gesunkene Materialdirektverbräuche insgesamt der Abfallent-
sorgungsanlagen (-520 TEUR) zurückzuführen. 
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen betrugen 16.411 TEUR und erhöhten  
sich im Vergleich zum Vorjahr um 1.543 TEUR. Wesentliche Posten sind hier die Auf-
wendungen für die Verwertung des Hausmülls in der mechanischen Restabfallbehand-
lungsanlage (MRA) ( 9.473 TEUR), des Bio- und Grünabfalls in der Fein- und Grünkom-
postierungsanlage (BVA) (303  TEUR), Aufwendungen für die Verwertung von Inhalten 
der in 2020 eingeführten Wertstofftonne (370 TEUR), Aufwendungen für die Grünkom-
postierung (394 TEUR), Aufwendungen für die Entsorgung von Krankenhausabfällen 
(629 TEUR) und die Entsorgung und Verwertung weiterer unterschiedlicher Abfallfrak-
tionen (3.293 TEUR). Hinzu kommen Aufwendungen für das Blockheizkraftwerk  
(603 TEUR), sonstige Aufwendungen der Abfallabfuhr (465 TEUR) sowie den Winter-
dienst und die Straßenreinigung (881 TEUR). Die Aufwandserhöhungen resultieren 
primär aus der Wertstoffverwertung (+370 TEUR) und der Verwertung des Hausmülls 
(+1.275 TEUR).   
Die Personalaufwendungen sind gegenüber dem Vorjahr um 974 TEUR gestiegen.  
Der Anstieg von 4,27 % resultiert vorrangig aus der Tariferhöhung im April 2020 um

Geschäftsbericht 2020
Jahresabschluss | 43
durchschnittlich 1,06 % und der Neueinststellung von 24 Mitarbeitern im Jahres- 
durchschnitt.
Der Anstieg der planmäßigen Abschreibungen um 370 TEUR beruht in erster Linie im 
Bereich der Straßenreinigung auf einem höheren Investitionsvolumen von 1.353 TEUR. 
Investiert wurde hier hauptsächlich in kostenintensive E-Mobilität. Auch die Fuhrpark-
investitionen in der Abfallwirtschaft lagen um 3.087 TEUR höher als im Vorjahr, was 
konsistent zu höheren Abschreibungen führt. Hinzu kommt, dass für Investionen des 
Vorjahres (5.287 TEUR) erstmalig in 2020 die Abschreibung in voller Höhe erfolgte.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen entsprechen mit 4.675 TEUR nahezu  
dem Vorjahr. Außerordentliche Erhöhungen anderer betrieblicher Aufwendungen 
(+325 TEUR) aufgrund von Brandschäden sowie höhere Aufwendungen für die  
Öffentlichkeitsarbeit (+101 TEUR) konnten vollständig durch Aufwandsreduzierungen 
in anderen Bereichen kompensiert werden.
Das Zinsergebnis liegt im Berichtsjahr um 305 TEUR über dem Vorjahresergebnis. 
Die Zinserträge liegen 3 TEUR unter dem Vorjahresniveau. Die Aufwendungen für 
Darlehenszinsen sanken um 3 TEUR und die zinsähnlichen Aufwendungen aus der 
Aufzinsung der Deponierückstellungen liegen im Vergleich zum Vorjahr um 306 TEUR 
niedriger.
3.2. Finanzlage 
Das Vermögen der AWM ist zu 35,1 % (VJ 31,6 %) durch Eigenkapital finanziert. Das 
Fremdkapital besteht insbesondere aus langfristigen Verbindlichkeiten und Rückstel-
lungen 54,6 %; (VJ 55,4 %).
Der Finanzmittelfonds der AWM hat sich wie folgt entwickelt:
Der Finanzmittelfonds am Ende der Periode setzt sich aus Zahlungsmitteln in Höhe 
von 7.010 TEUR und dem Cash-Pooling mit der Stadt Münster in Höhe von 9.198 TEUR 
zusammen.
Im Wirtschaftsjahr ist der Finanzmittelfonds um 2.056 TEUR gesunken. Der Cashflow 
aus der laufenden Geschäftstätigkeit hat sich gegenüber dem Vorjahr um 991 TEUR 
auf 10.515 TEUR erhöht.
Im Rahmen der Investitionstätigkeit sind in 2020 Mittel in Höhe von 9.766 TEUR ab-
geflossen. Für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen, Sach- und 
Finanzmittelfonds 2020  
TEUR
2019  
TEUR 
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 10.515 9.524
Cashflow aus Investitionstätigkeit -9.766 -5.217
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -2.806 -2.715
Zahlungswirksame Veränderung der liquiden Mittel -2.056 1.592
+ Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 18.265 16.673
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 16.209 18.265

Geschäftsbericht 2020
44 | Jahresabschluss
Finanzanlagen wurde im Wirtschaftsjahr ein Betrag von 9.910 TEUR (VJ 5.287 TEUR) 
aufgewendet. Insbesondere sind hier Investitionen im Bereich der Abfall- und Wert-
stoffwirtschaft in Höhe von insgesamt 5.068 TEUR, im Bereich der Straßenreinigung in 
Höhe von 2.006 TEUR sowie geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau in Höhe von 
1.819 TEUR zu nennen. Den Auszahlungen standen Zuführungen zum Sonderposten 
für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen von 144 TEUR gegenüber.
Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit beträgt im Berichtsjahr -2.806 TEUR 
gegenüber -2.715 TEUR im Vorjahr. Abgeflossen sind 2.159 TEUR als Konsolidierungsbei-
trag an die Stadt Münster und 647 TEUR für die Tilgung von Krediten. 
Mit der Stadt Münster besteht eine sogenannte Cash-Pool-Management-Vereinba-
rung, mittels derer die Liquiditätsströme der Stadt und ihrer Beteiligungen optimiert 
werden. Im Rahmen dieser Vereinbarung wurde den AWM ein unverändertes Kassen-
kreditvolumen von 6 Mio. EUR eingeräumt.
Die AWM waren jederzeit in der Lage, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.
3.3 Vermögenslage 
Die Vermögens- und Kapitalstruktur stellt sich wie folgt dar:
Die Bilanzsumme ist im abgelaufenen Wirtschaftsjahr um 844 TEUR gesunken.
Auf der Aktivseite erhöhte sich das Anlagevermögen um 2.338 TEUR. Die Gesamtinves-
titionen lagen im Jahr 2020 bei 9.910 TEUR. Davon wurden 2.006 TEUR in Anlagen der 
Stadtreinigung, 5.068 TEUR in Anlagen der Abfallwirtschaft, 290 TEUR in Grundstücke 
mit Betriebs- und anderen Bauten, 354 TEUR in andere Anlagen und Betriebs- und Ge-
schäftsausstattung sowie 373 TEUR in Wertpapiere des Anlagevermögens investiert. 
Der verbleibende Anteil entfällt mit 1.819 TEUR auf geleistete Anzahlungen und Anla-
gen im Bau. Die Investitionen des abgelaufenen Wirtschaftsjahres wurden vollständig 
aus Eigenmitteln finanziert. Das Anlagevermögen der AWM ist bei einer Anlagende-
2020  
TEUR
2020 in  
Prozent
2019  
TEUR
2019 in  
Prozent
Anlagevermögen 65.408 76,7 63.070 73,3
Umlaufvermögen 19.790 23,2 22.867 26,6
Rechnungsabgrenzungsposten 34 0,0 139 0,2
Gesamtvermögen 85.232 100,0 86.076 100,0
Eigenkapital 29.720 34,9 27.14 8 31,5
Sonderposten 188 0,2 72 0,1
Mittel- und langfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen 46.528 54,6 47.69 9 55,4
Kurzfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen 8.796 10,3 11.157 13,0
Gesamtkapital 85.232 100,0 86.076 100,0

Geschäftsbericht 2020
Jahresabschluss | 45
ckung von 115,7 % (Deckungsgrad II) (VJ 118,8 %) vollständig durch mittel- und langfristig 
zur Verfügung stehendes Eigen- und Fremdkapital finanziert. Die Anlagendeckung durch 
Eigenkapital (Deckungsgrad I) beträgt - ohne Berücksichtigung von Sonderposten – 
44,6 % (VJ 42,3 %).
Die Reduktion des Umlaufvermögens um 3.077 TEUR resultiert im Wesentlichen aus 
der Abnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (-89 TEUR).  
Die Forderungen an die Stadt Münster verminderten sich um 1.477 TEUR, was auf der 
Reduzierung des Cash-Poolings mit der Stadt Münster in Höhe von 552 TEUR und auf 
der Senkung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 924 TEUR 
beruht. Weiter reduzierten sich die liquiden Mittel um 1.505 TEUR und die Rechnungs-
abgrenzungen um 106 TEUR.
Auf der Passivseite der Bilanz erhöhte sich vor Gewinnverwendung das Eigenkapital 
um 2.572 TEUR. Die Eigenkapitalquote ist zum Bilanzstichtag von 31,6 % auf 35,1 %  
gestiegen. Die Veränderung des Eigenkapitals ergibt sich aus dem Jahresüberschuss 
2020 in Höhe von 4.731 TEUR abzüglich der Auszahlung von Konsolidierungsbeiträgen 
in Höhe von 2.159 TEUR an die Stadt Münster.  
Zur Erlangung eines zutreffenderen Bilanzausweises wurden die im Vorjahr unter dem 
Sonderposten aus Überschüssen AWM-Dienstleistungen und dem Sonderposten aus 
Photovoltaik-Überschüssen ausgewiesenen Überschüsse aus den Betrieben gewerb-
licher Art (BgA) übereinstimmend im Eigenkapital unter „Rücklagen aus Überschüssen 
AWM-Dienstleistungen“ und Rücklagen aus Photovoltaik-Überschüssen ausgewiesen. 
Der Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen erhöhte sich um  
116 TEUR. Es handelt sich hierbei hauptsächlich um Zuwendungen im Rahmen des 
Landesprogramms NRW - Emissionsarme Mobilität sowie um Zuwendungen aus den 
Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative.
Unter den mittel- und langfristigen Verbindlichkeiten und Rückstellungen sind die 
Verbindlichkeiten und Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr 
zusammengefasst, die insgesamt um 1.171 TEUR gesunken sind. Die Abnahme der mit-
tel- und langfristigen Rückstellungen resultiert saldiert aus der Zunahme der Verbind-
lichkeiten gegenüber dem Gebührenzahler (2.264 TEUR), der Abnahme der Verbind-
lichkeiten gegenüber Kreditinstituten (-647 TEUR) und der Abnahme der mittel- und 
langfristigen Rückstellungen (-2.788 TEUR).
Die kurzfristigen Verbindlichkeiten und Rückstellungen sind insgesamt um 2.361 TEUR 
gesunken. Die Abnahme resultiert aus der Reduktion der Steuerverbindlichkeiten 
(-1.050 TEUR), der sonstigen Verbindlichkeiten (-599 TEUR), der Verbindlichkeiten aus 
Lieferungen und Leistungen (-598 TEUR) sowie der Reduktion der kurzfristigen Ver-
bindlichkeiten gegenüber den Gebührenzahlern (-997 TEUR). Die Verbindlichkeiten 
gegenüber der Stadt Münster erhöhten sich um 231 TEUR. Die kurzfristigen Rückstel-
lungen erhöhten sich um 652 TEUR. 
Die Liquidität II (kurzfristige Liquidität) beträgt am Bilanzstichtag 8.796 TEUR und 
weist damit weiterhin eine Überdeckung auf. Das kurzfristige realisierbare Schulden-
deckungspotenzial deckt in vollem Umfang das kurzfristige Fremdkapital. Die kurzfris-
tige Fremdkapitalquote beträgt 10,3 % (VJ 13,0%).
Die AWM waren und sind jederzeit in der Lage, ihren finanziellen Verpflichtungen 
nachkommen zu können.

Geschäftsbericht 2020
46 | Jahresabschluss
3.4 Gesamtaussage zur Lage des Unternehmens
Zusammenfassend wird seitens der Betriebsleitung der AWM die wirtschaftliche Lage, 
nach Prüfung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, positiv bewertet. 
Im Ergebnis hat sich die Eigenkapitalquote von 31,6 % auf 35,1 % erhöht. Dabei können 
gleichzeitig die Konsolidierungsanforderungen der Stadt Münster unterstützt werden. 
Im Wirtschaftsjahr 2020 wurde von dem Jahresüberschuss 2019 ein Teilbetrag in Höhe 
von 2.159 TEUR an die Stadt ausgezahlt. Zudem ist vorgesehen, im Wirtschaftsjahr 2021 
aus dem Jahresüberschuss 2020 einen Teilbetrag in Höhe von 2.072 TEUR an die Stadt 
auszuzahlen.
4. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
4.1 Unternehmensleitlinien und Ziele
Als kommunaler Eigenbetrieb und kommunaler Entsorger der Stadt Münster ist es 
zentrale Aufgabe der AWM, die langfristige Entsorgungssicherheit im Rahmen der  
Daseinsvorsorge sicher zu stellen. 
Ein gleichermaßen zentrales Ziel ist es, mit unseren Produkten, unseren hochwertigen, 
ökologisch orientierten Prozessen und Dienstleistungen einen Beitrag zur regionalen 
Wertschöpfung und zur hohen Lebensqualität für die heutige und zukünftige Genera-
tion zu leisten. Saubere Straßen, sichere Verkehrswege zu jeder Jahreszeit und aktiver 
Ressourcenschutz durch Recycling und energetische Nutzung von Abfällen - dafür 
sorgt die kommunale Entsorgungswirtschaft jeden Tag aufs Neue.
Neben der Gewährung einer dauerhaften und nachhaltigen Entsorgungssicherheit, 
verbunden mit dem Erhalten einer lebenswerten Umwelt sowie dem Angebot kompe-
tenter Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger gehört zu unserer Unternehmens-
strategie auch, Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene mitzugestalten. 
Verknüpft wird dieses Aufgabenspektrum mit der neu entwickelten
So paradox es klingen mag: Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster streben ein abfall-
freies Münster 2030 an! Unsere Stadt entwickelt sich zur Hauptstadt der Abfallvermei-
dung. Zukünftig können jedoch sicherlich nicht alle Abfälle vermieden werden.  
So realistisch müssen wir sein. Aber wir werten den Abfall auf: Die verbliebenen  
Abfälle sind im Jahr 2030 nur noch Wertstoffe, die stofflich oder energetisch genutzt 
werden. Die AWM wandeln sich zur Rohstoffquelle in der Stadt Münster (Wertstoff-
Manufaktur). 
Das schaffen wir nur gemeinsam. Alle Wirken Mit. Die Bürgerinnen und Bürger sind 
unser verantwortungsvoller Partner - durch vorbildliches vermeiden, sammeln und 
trennen. Sie leisten damit gleichzeitig einen Beitrag zur Stadtsauberkeit. Und die AWM 
sind verlässlicher Partner der Bürgerinnen und Bürger. Vor Ort. 
Vision: 
Münster 2030. Es gibt keinen  
Abfall mehr – nur noch  
Wertstoffe!
Mission: 
Wir machen Lebensqualität –  
und alle.wirken.mit.

Geschäftsbericht 2020
Jahresabschluss | 47
Unsere Mitarbeitenden schaffen Lebensqualität - für ein sauberes und nachhaltiges 
Münster. Nachhaltig bedeutet für uns: Noch mehr Umweltschutz, noch mehr Mitein-
ander und regionale Wertschöpfung – für die Menschen und die Stadt Münster. 
Herausforderungen wie Klimaschutz, Digitalisierung und die demographische Ent-
wicklung werden proaktiv und im Sinne der Mitarbeitenden sowie der Bürgerinnen 
und Bürger gestaltet. Im aktuellen gesellschaftlichen Krisenmodus aufgrund der  
COVID-19-Pandemie sind die Nachhaltigkeitsthemen sicherlich allerorts etwas in den 
Hintergrund gerückt. Jedoch hat das Krisenmanagement der AWM perspektivische 
und langfristige Nachhaltigkeitsstrategien entwickelt, die das Unternehmen im Kri-
senfall in der Zukunft robuster und resilienter machen. 
Bei allen in 2020 zu bewältigenden besonderen Herausforderungen sind wir unser 
Verpflichtung zur ständigen Verbesserung unserer Umwelt-, Arbeits- und Gesundheits-
schutzleistungen im Rahmen der integrierten Managementsysteme nachgekommen. 
In 2020 fand eine erfolgreiche Überwachungsauditierung des Qualitäts- und Umwelt-
managements statt. Im Rahmen eines Transitionsaudits durch ZER-QMS erfolgte in 
2020 die Umstellung des Arbeitsschutzmanagements von der BS OHSAS 18001 auf  
die neue Norm DIN ISO 45001:2018 statt. Alle erteilten Zertifikate sind bis zum  
29. September 2022 gültig,
4.2 Qualitätsmanagement und gesellschaftliche Verantwortung – Arbeitsschwer-
punkte 2020
Trotz CORONA! – keine Einschränkungen in der Abfallabfuhr
In der Corona-Zeit zeigt sich die Systemrelevanz einer gut aufgestellten Abfallwirt-
schaft für die Lebensqualität einer Stadt besonders deutlich. Münster ist hier sehr 
gut aufgestellt. Die AWM hat sehr frühzeitig ein umfangreiches Maßnahmenpaket 
zum Infektionsschutz für die Mitarbeitenden umgesetzt, sodass trotz der besonderen 
Corona-Herausforderungen der Betrieb in der Abfallabfuhr und Stadtreinigung ohne 
Einschränkungen lief. Auch in anhaltend schwierigen Zeiten konnten und können sich 
die Münsteranerinnen und Münsteraner weiterhin darauf verlassen, dass ihre Abfall-
tonnen regelmäßig geleert werden und die Stadt sauber gehalten wird. Die Gefahr 
eines Entsorgungsnotstandes gab und es aufgrund der größeren Abfallmengen  
und des daraus resultierenden Arbeitspensums der „Teams in Orange“ in Münster  
zu keiner Zeit. 
Aktion „Sauberes Münster“
Bedauerlicherweise musste diese allseits beliebte Aktion und damit auch die Teilnah-
me an der europaweiten Aktion „Let’s clean up Europe“ aufgrund der Corona-Virus 
Problematik für 2020 abgesagt werden. Die 14.600 Anmeldezahlen aus Schulen, Kitas, 
Initiativen und Einzelpersonen für die jährlich stattfindende Aktion der AWM „Saube-
res Münster“ überstiegen 2020 nochmals die Rekordbeteiligung des Vorjahres und 
verdeutlichen die sehr hohe Akzeptanz und Wertschätzung dieser Bürgeraktion.
Aktion „Sortenreine Bioabfälle“
Um ihr Netzwerk und den Austausch zur Thematik „Sortenreiner Bioabfall“ zu stärken, 
arbeiten die AWM in den deutschlandweiten Initiativen „Aktion Biotonne Deutsch-
land“ und #WirfuerBio mit.  
Innerhalb der Initiative #WirfuerBio arbeitet die Gruppe Westfalen regelmäßig an 
gemeinsamen Aktivitäten, um eine Steigerung der Bioabfallmengen durch richtige

Geschäftsbericht 2020
48 | Jahresabschluss
Trennung zu erreichen. Aber auch intensive Bürgerberatung sowie Biotonnenkontrol-
len führten 2020 bereits zu einer erkennbaren Verbesserung und Senkung der Stör-
stoffanteile im Biomüll.  
Des Weiteren wurden Werkzeuge/Materialien/Anschreiben für Eigentümer und Ver-
waltungen entwickelt und produziert, um individuelle Lösungsansätze für verschie-
dene Wohnobjekte anbieten zu können. Besondere Aufmerksamkeit wird auf die gute 
Zusammenarbeit mit den wichtigsten Verbündeten – den Hausverwaltungen und der 
Hausmeisterei gelegt. Zukünftig wird das Konzept der Biotonnenkontrollen als Pilot-
projekt auch für Wohnobjekte von 9 bis 14 Nutzungseinheiten umgesetzt. Werden  
die gemeinsamen Ziele in der Testphase erreicht, ist dies der Grundstein für die  
gemeinschaftliche Fortsetzung des Projekts bzw. den flächendeckenden Rollout  
in weiteren Wohnanlagen.
Aktion „Wertstofftonne“ - Die Wertstofftonne ist da!
Es ist soweit – die Wertstofftonne hat den Gelben Sack abgelöst. Die Akzeptanz der 
Wertstofftonne bei den Menschen in Münster ist sehr hoch, denn die ökologische 
 Abfalltrennung ist durch die melonengelbe Wertstofftonne einfacher, komfortabler 
und logischer geworden. Die AWM setzt somit in Zusammenarbeit mit dem Unterneh-
men Remondis einen „grünen Haken“ hinter die Aufstellung der Wertstofftonnen.  
Dieser in Münster mit Einführung der Wertstofftonnen praktizierte Ansatz einer 
besseren Mülltrennung von Plastik, Metallen und Verbundstoffen und mehr Recycling 
induziert gleichzeitig auch eine erhebliche CO2-Einsparung. Ferner werden durch mehr 
Recycling Rohstoffe geschont und weniger Rohstoffe abgebaut, was auch immer mehr 
Natur- und Umweltschutz bedeutet.
Aktion „Mitarbeiterbeteiligung – AlleWirkenMit!
Um die AWM-Unternehmensstrategie von der VISION 2020 weiterzuentwickeln und mit 
der VISION und MISSION 2030 neue Wege zu beschreiten wurden mit der „Ideenwerk-
statt 20.30“ erstmals Mitarbeitende aktiv und erfolgreich in die Weiterentwicklung 
des Unternehmens AWM eingebunden. Die Ideenwerkstatt versteht sich als Ideen- 
und Impulsgeber, nimmt Anregungen aus dem betrieblichen Alltag auf und agiert als 
Multiplikator im Unternehmen. Zukünftig sollen weitere Ideenwerkstätten, insbeson-
dere im Bereich Digitalisierung und Gesundheitsmanagement, implementiert werden.
Aktion „Social Media Management“
Die Einführung und Implementierung eines Social Media Management war ein ein 
wichtiger Schritt, um noch stärker, schneller und zielgruppenspezifischer in die direkte 
Dialogkommunikation mit unseren Bürgern und Bürgerinnen / Kunden und Kundinnen 
zu treten und die Netzwerkarbeit zu verstärken. 
Der Schwerpunkt der Social Media Managements der AWM lag in 2020 darauf,  
die Social Media Aktivitäten der AWM strategisch auszurichten, bereits vorhandene 
Profile und Informationen zu übernehmen, zusammen zu legen und zu korrigieren,  
sodass ein einheitliches Bild in der Öffentlichkeit entsteht. Darüber hinaus wurden 
neue Profile sowie eine Social Media Netiquette, die auf der Webseite der AWM zu 
finden ist, angelegt. Insgesamt ist die AWM dadurch online präsenter geworden  
und kann sich über diese Kanäle verstärkt mit Bürgern und Partnern vernetzen.  
 
Die AWM sind aktuell mit Profilen auf Facebook, Twitter, Instagram, YouTube und 
GoogleMyBusiness vertreten. Durch Social Media haben die AWM die Möglichkeit 
direkt mit den Bürgerinnen und Bürgern in Dialog zu treten, ihnen auf Augenhöhe

Geschäftsbericht 2020
Jahresabschluss | 49
zu begegnen und mit Informationen zu versorgen, sie zu motivieren, Bewusstsein zu 
schaffen sowie direkt auf Fragen, Kritik und Lob zu reagieren.
AWM-Barometer 2020 - Zehnte Evaluierung 
Die Umfrage der Westfälischen Wilhelms-Universität das „AWM Barometer“, brachte 
in 2020 wieder sehr positive Ergebnisse. In der Gesamtbetrachtung erhalten die AWM 
wieder die Durchschnittsnote 1,71 (VJ 1,68) und 91,3 % (VJ 93 %) der Befragten sind 
„(sehr) zufrieden“ mit den Abfallwirtschaftsbetrieben. Die überdurchschnittlich positi-
ve Bewertung bleibt seit Jahren mit geringfügigen Schwankungen stabil. 
Im Bereich der Abfallentsorgung sind nach wie vor die zuverlässige Abholung des Ab-
falls und dessen nachhaltige und umweltgerechte Entsorgung die zentralen Anliegen 
der Befragten. Etwa 94% der Befragten sind (sehr) zufrieden mit der Abfallentsorgung 
durch die AWM. Damit bewegt sich dieser Anteil im Vergleich zum Vorjahr auf gleich-
bleibendem Niveau.
In den Bereichen Zuverlässigkeit, Umweltschutz und Entsorgung, Dienstleistung und 
Qualität sowie Lokaler Bezug erhalten die AWM wieder gute bis sehr gute Bewertungen. 
Die „Durchschnittsnoten“ liegen zwischen 1,3 (wichtiger Beitrag für die Stadtsauber-
keit) bzw. 1,45 (Zuverlässig) und 2,13 (Preis-Leistungs-Verhältnis).
Im Einzelnen waren 74 % (VJ 76 %) der Befragten mit der Straßenreinigung zufrieden 
bis sehr zufrieden. Der Spitzenwert des Vorjahres (1,98) ist in der diesjährigen Erhe-
bung mit der Durchschnittsnote 2,05 zwar leicht gesunken, lässt die allgemeine hohe 
Zufriedenheit mit der Straßenreinigung aber klar erkennen. Auch in 2020 stellt ein 
zentraler Teil der Befragung die Abfallentsorgung dar. 94 % (VJ 95 %) der Befragten 
sind (sehr) zufrieden mit der Entsorgungsleistung und vergaben eine Durchschnitts-
note von 1,58 (VJ 1,51). 
Die Einführung der Wertstofftonne 2020 wurde im AWM-Barometer 2019 als Sonder-
thema integriert. Grundsätzlich stehen 83 % (VJ 74 %) der Befragten der Einführung 
der „melonengelben Wertstofftonne“ positiv gegenüber, 14 % (VJ 21 %) hegen eher 
gemischte Gefühle.
Ein nachhaltiger Aufklärungserfolg wurde hinsichtlich des Gebrauchs von Plastiktüten 
und der Verwendung von kompostierbaren Folienbeutel erreicht: Während im Jahre 
2016 nur 26,7 % der Befragten um die Schwierigkeiten mit kompostierbaren Bio-Ab-
falltüten bei der Verarbeitung des Biomülls wussten, ist dies jetzt mehr als drei Viertel 
(76%) der Befragten bekannt.
Auch wurde von einem Großteil (87%) der Befragten der Einsatz von umweltfreund-
lichen Maschinen und Geräten, von Elektrofahrzeugen, zur Reduzierung der Feinstaub- 
und CO²-Emmisionen und Lärmbelästigung, ein wichtiger bis sehr wichtiger Stellen-
wert beigemessen.

Geschäftsbericht 2020
50 | Jahresabschluss
4.3 Umweltmanagement – Arbeitsschwerpunkt 2020
Aktion „Umwelt- und Klimaschutz soll Alltag werden“
Wie das funktionieren kann, probierten zwölf Haushalte aus Münster aus. Die AWM 
waren 2019/ 2020 im Rahmen des städtischen Projekts „Reallabor Klimaschutz“ The-
menanbieter auf dem Gebiet Abfall, Energie, Klima insbesondere aber zum Thema 
Abfallvermeidung und Abfalltrennung.
Alle Teilnehmenden experimentierten zwölf Monate lang mit neuen Produkten, 
Verhaltensweisen und Dienstleistungen, um herauszufinden, wie sich ihr Alltag 
klimafreundlicher gestalten lässt. Der besondere Ansatz dieses Projektes war, klima-
freundliche Angebote und Anbieter, die mit Blick auf den Klimaschutz bereits Pionier-
arbeit leisten, aktiv mit potenziellen Nutzerinnen und Nutzern zusammen zu bringen. 
Jeder Haushalt setzte in den Feldern Mobilität, Konsum und Ernährung, Wohnen und 
Energie einen persönlichen Schwerpunkt. Die Bilanz des Reallabors war sehr erfreulich. 
Um 2,5 Tonnen reduzierten die zwölf teilnehmenden Haushalte ihren CO2-Ausstoß im 
Schnitt. Hochgerechnet auf alle Haushalte in Münster entspräche das einer Reduktion 
von 380.000 Tonnen pro Jahr - oder dem jährlichen Verbrauch von 167.000 PKW.
Aber auch der jährlich wachsende Elektrofuhrpark mit seiner umweltschonenden, 
emissionsarmen Fahrzeugtechnik ist für uns von essentieller Bedeutung. In 2020 wur-
de der Fuhrpark um sechs weitere E-Fahrzeuge und vier E-Kehrmaschinen erweitert, 
sodass sich insgesamt 23 Elektrofahrzeuge im Fuhrpark der AWM befinden.
Durch die biologische Verwertungsstufe der neuen BVA wurden in 2020 insgesamt 
67.271 t CO2 eingespart.
Im Berichtsjahr ist die Eigenstromproduktion für alle drei bestehenden Anlagen  
insgesamt leicht gesunken. Im BHKW wurden 14.260.678,56 kWh (-391.522,72 kWh), 
über die eigenen Photovoltaikanlagen auf dem Gelände der Rösnerstraße 237.995 kWh 
(- 12.314  kWh) und über die mit den Stadtwerken Münster betriebene Photovoltaikan-
lage 1.084.943  kWh (+ 55.520 kWh) Strom produziert. 
Die auf dem Neubau des Verwaltungsgebäudes zur Eigenstromversorgung installierte 
Photovoltaikanlage produzierte in 2020 insgesamt 45,32 MWh (VJ 44,92 MWh) Strom.  
Durch diese Eigenstromproduktion wurden 49 t CO2 eingespart. Eine Ausweitung der 
Eigenstromversorgung erfolgt in 2021. Das Dach des Verwaltungsgebäudes-Alt wird 
vollständig abgetragen und mit einen neuen klimadichten Hülle sowie einer weiteren 
Photovoltaikanlage versehen. 
4.4 Gesundheits- und Arbeitsschutzmanagement – Arbeitsschwerpunkte 2020
Gemeinsam gegen Corona: Ein Jahr im Zeichen der Pandemie
Abstand halten, Kontakte einschränken, Mund-Nasen-Schutz tragen, Hände desinfi-
zieren – diese Regeln sind allen geläufig und wir haben uns mit ihnen arrangiert. Im 
Arbeitsalltag sind diese Regeln nicht immer leicht umzusetzen und haben auch bei 
den AWM dafür gesorgt, dass 2020 vieles anders war als sonst.  
In zahlreichen internen Updates wurden alle Kolleginnen und Kollegen immer aktuell 
über den Stand der Dinge informiert und die beschlossenen Schutzmaßnahmen wur-
den verantwortungsvoll mitgetragen.

Geschäftsbericht 2020
Jahresabschluss | 51
Anstelle der altbewährten Weihnachtsansprache meldete sich die Betriebsleitung 
diesmal mit einer unterhaltsamen Weihnachts-Videobotschaft und sprachen allen 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihren Dank für den enormen Einsatz unter diesen 
außergewöhnlichen Umständen aus. Auch wurde die VISION – MISSION 2030 erstma-
lig an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter intern bekannt gemacht.
Zum Ende des Wirtschaftsjahres 2020 beschäftigten die AWM einschließlich Auszubil-
dender 428 Mitarbeitende; davon 42 Frauen. Der Anteil der Arbeitsplätze für leistungs-
geminderte Mitarbeitende betrug 8,37 %.
In 2020 wurden 2 Ausbildungsplätze zum KFZ-Mechatroniker, 1 Ausbildungsplatz zur 
Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft neu besetzt. Zum 31. Dezember 2020 
hatten die AWM insgesamt 16 Auszubildende. 
Aktivitäten im Bereich der Nachwuchsförderung konnten aufgrund der Corona- 
Pandemie nicht in dem Maße stattfinden, wie es für 2020 ursprünglich vorgesehen 
war. Es fand lediglich der sogenannte „Berufsparcours“ statt, alle anderen Ausbil-
dungsmessen wurden mit Beginn des Corona-Lockdows abgesagt.
Da sich das Gesundheitsmanagement der AWM zur Aufgabe gesetzt hat, die Ge-
sundheit der Kolleginnen und Kollegen zu erhalten und zu fördern wurde nach einer 
Pilotphase von 12 Monaten im Oktober 2020 entschieden, den Fitnessraum dauerhaft 
beizubehalten. 
4.5. Management Approach
Die übergeordnete Strategie der AWM ist es, sich als kommunales Entsorgungsunter-
nehmen mit hochwertigen und ökologisch orientierten Prozessen und Dienstleistun-
gen, als Premiumanbieter und Premiumdienstleister, den Leistungsauftrag langfristig 
zu sichern. Zur Umsetzung werden unterschiedliche, aufeinander abgestimmte strate-
gische Ziele verfolgt. Ziel ist es, bei der Erfüllung der hoheitlichen Kernaufgaben sozial 
verträgliche Gebühren zu gewährleisten. Die Sicherstellung einer hohen Leistungsqua-
lität, Erfüllung der sozialen Verantwortung gegenüber den MitarbeiterInnen sowie  
die Weiterentwicklung eines nachhaltigen Profils vervollständigen den Zielkatalog.  
Die Unternehmensleitlinien zur nachhaltigen Entwicklung des Betriebes sind daher 
seit Jahren Gegenstand der Unternehmensstrategie. Das Ziel der nachhaltigen Unter-
nehmenssteuerung ist es, soziale und ökologische Aspekte in die Entscheidungsfindung 
mit einfließen zu lassen.
Zur Erreichung dieser Unternehmensziele und Umsetzung der hierfür erforderlichen 
Maßnahmen setzen die AWM als Managementinstrument das Balance-Score-Card-
System (BSC) ein, das die Unternehmensstrategie in konkrete Ziele und Kennzahlen 
überträgt. Auf Basis dieses Informations- und Berichtssystems können zu Steuerungs-
zwecken aktuelle Informationen zur Verfügung gestellt werden, der Umsetzungsgrad 
verschiedener Maßnahmen innerhalb definierter Ziel- und Handlungsfelder länger-
fristig verfolgt, jederzeit aktualisiert sowie neue Maßnahmen aufgenommen werden. 
Die Unternehmensaktivitäten und ihre Zusammenhänge werden prozessual analysiert 
und evaluiert. 
BSC hat maßgeblich und erfolgreich die VISION 2020 unterstützt und verknüpft diese 
nun mit der neu entwickelten VISION 2030.

Geschäftsbericht 2020
52 | Jahresabschluss
Strategisches Zielsystem der AWM - Vision 2020
Die Struktur dieser BSC mit ihren vier Perspektiven „Eigentümer/ innen, Kunden/  
Kundinnen, Prozesse, Mitarbeitende“ und den drei Dimensionen „wirtschaftlich, 
ökologisch und gesellschaftlich“ bleibt auch für die VISION 2030 bestehen. Die zwölf 
Handlungsfelder, in denen Maßnahmen und Projekte zur Zielerreichung verankert 
werden, richten die AWM aktuell entsprechend der VISION 2030 neu aus.
Im Rahmen dieses Zielsystems werden zahlreiche Initiativen und Maßnahmen im 
Bereich der EDV, der Logistik, der Abfallwirtschaft, der Stadtreinigung und im Personal-
management eingeleitet und umgesetzt. Auch führt die BSC als Steuerungsmittel der 
Unternehmensführung zu einer klaren sowohl internen als auch externen Kommuni-
kation der strategischen Vorhaben. Alle Maßnahmen sind darauf ausgerichtet,  
die AWM sowohl innerhalb der Mitarbeiterschaft als auch in der öffentlichen Wahr-
nehmung als bedeutenden, innovativen und umweltgerechten Dienstleister für die 
Stadt Münster zu etablieren.
In der Gesamtbewertung des bisherigen BSC-Prozesses stellt die Betriebsleitung fest, 
dass die Ziele und Grundsätze des Managements in allen Bereichen der Mitarbeiter-
schaft präsent sind und in den täglichen Arbeitsabläufen Berücksichtigung gefunden 
haben. Dies zu festigen und weiter auszubauen bleibt weiterhin eine wichtige Aufgabe.
III. Prognosebericht
Die AWM planen für das Wirtschaftsjahr 2021 bei Erträgen von 64.454 TEUR und  
Aufwendungen von 60.670 TEUR einen Jahresüberschuss von 3.784 TEUR. Der prog-
nostizierte Jahresüberschuss ergibt sich aus unterschiedlichen gesetzlichen Kalkula-
tionsansätzen im Wirtschaftsplan und in der Gebührenbedarfsberechnung. Im Bereich 
der Abschreibungen wird in der Gebührenkalkulation auf Basis von Wiederbeschaf-
fungswerten kalkuliert. Hieraus ergibt sich ein Unterschiedsbetrag von 594 TEUR.  
Auf Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW wird in der Gebührenkalkulation 
eine kalkulatorische Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals berücksichtigt. 
Hieraus ergibt sich ein Unterschiedsbetrag von 2.951 TEUR. 
GEMEINWOHL Eigentümer Kunden Prozesse Mitarbeiter
Ökonomisch
Politik, Verwaltung und Bürger 
bewerten das Gebühren -
niveau als angemessen und 
vertretbar.
Die Kunden der AWM schätzen 
die hochwertigen Leistungen 
der AWM und empfinden die 
Preise als angemessen.
Die Prozesse der AWM sind 
effizient, innovativ und 
kundenorientiert und werden 
kontinuierlich verbessert
Alle Mitarbeiter der AWM 
arbeiten effektiv und kosten -
bewusst. Sie sind leistungsfä -
hig, engagiert und kompetent
Ökologisch
Politik, Verwaltung und Bürger 
akzeptieren und vertreten 
dauerhaft die ökologische 
Ausrichtung
Der Umweltnutzen der 
Produkte und Dienstleistun -
gen der AWM ist den Kunden 
bekannt und ist akzeptiert
Die Prozesse der AWM sind kli-
ma- und ressourcenschonend.
Die Verantwortung für die 
Umwelt ist im Selbstver-
ständnis und Handeln der 
Mitarbeiter verankert.
Gesellschaflich
Politik, Verwaltung und Bürger 
sehen AWM als Garant für eine 
gemeinwohlorientierte Ab -
fallwirtschaft und Premium -
dienstleister
Die positiven Auswirkungen 
der Leistungen der AWM 
auf die Lebensqualität und 
nachhaltige Entwicklung der 
Stadt Münster werden von den 
Kunden anerkannt
Die AWM erweitern ihre  
Geschäftstätigkeiten zum 
Wohle der Bürger und Kunden 
in Münster
Die AWM stellen hochwertige 
und sozialverträgliche Arbeits -
plätze in Münster zur Ver-
fügung. Die Mitarbeiter der 
AWM verhalten sich kollgial 
und sozial verantwortlich.

Geschäftsbericht 2020
Jahresabschluss | 53
Die Gewinne aus Nebengeschäften der AWM werden in Höhe von 157 TEUR und die 
Zinserträge in Höhe von 62 TEUR prognostiziert. Der sich aus den unterschiedlichen 
Kalkulationsansätzen der Abschreibungen und der kalkulatorischen Verzinsung erge-
bende prognostizierte Jahresüberschuss ist als gesichert zu betrachten. Die zu erwirt-
schaftenden Gewinne aus Nebengeschäften der AWM und die kalkulierten Zinserträge 
basieren auf vorsichtiger Schätzung und Erfahrungswerten.
Die Gebühren der Abfallabfuhr und der Straßenreinigung werden in 2021 erhöht.
Es ist geplant, in 2021 keine unbefristete Stelle einzurichten. Es sollen 21 befristete 
Stellen je nach Projekt und Projektdauer mit unterschiedlichen Laufzeiten eingerichtet 
werden. Entscheidungen über die Einrichtung und Umwandlung in unbefristete Plan-
stellen werden zum Wirtschaftsplan 2022 getroffen. 
Für das Wirtschaftsjahr 2021 werden insgesamt Investitionen von 14.246 TEUR und 
eine Darlehenstilgung in Höhe von 650 TEUR prognostiziert. 
Im Einzelnen sind Investitionen in Fahrzeuge in Höhe von 7.319 TEUR, 2.450 TEUR in 
die Infrastruktur am EZM, 720 TEUR in Abfall- und Wertstoffbehälter sowie andere 
Anlagen der Abfallwirtschaft in Höhe von 88 TEUR vorgesehen. Hinzu kommen Inves-
titionen in Anlagen der Stadtreinigung mit 3.364 TEUR und in Fahrzeuge, Maschinen, 
Geräte und Betriebs- und Geschäftsausstattung im Bereich der gemeinsamen Anlagen 
mit 305 TEUR. Die Finanzierung der Investitionen ist wie folgt vorgesehen:
IV. Chancen – und Risikobericht
Um bestehenden und möglichen Risiken für das Unternehmen frühzeitig und wirksam 
begegnen zu können, haben die AWM bereits im Jahr 2001 ein Risikomanagementsystem 
(RMS) eingeführt, welches seit 2018 dv-technisch und organsiatorisch optimiert wird. 
Dieses entspricht den Maßgaben des am 1. Mai 1998 in Kraft getretenen Gesetzes zur 
Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) sowie dem § 10 der mit 
Wirkung vom 1. Januar 2005 in Kraft getretenen EigVO NRW.
Das Risikomanagement bei den AWM vollzieht sich in drei aufeinander aufbauenden 
Abschnitten und zwar in der Risikoinventur, der Risikobewertung und der Risikofrüh-
erkennung und -handhabung.
Zur Risikofrüherkennung wurden Kennzahlen definiert und Toleranzgrenzen fest-
gelegt. Alle erkannten Risiken für den Betrieb werden kontinuierlich beobachtet und 
bewertet.
Prognostizierte Finanzierung der Planinvestionen 2021 TEUR in Prozent
Zuführung zu Rückstellungen 350 2,3
Regelabschreibungen 7.313 49,1
Aufnahme von Krediten 3.449 23,2
Jahresüberschuss 3.784 25,4
Deckungsmittel insgesamt 14.896 100,0

Geschäftsbericht 2020
54 | Jahresabschluss
Die auf dem Managementinformationssystem der AWM basierende Softwarelösung 
bildet die Strukturen und Prozesse des RMS ab. In 2019 wurde der bestehende Risiko-
katalog überprüft. Der Katalog der Frühwarnindikatoren und Gegenmaßnahmen wird 
laufend angepasst. 
Folgende 7 Risiken gelten derzeit als bestandsgefährdend:
 –  Langfristige Unternehmensstrategie nicht vorhanden
 –  Politik entscheidet entgegen der Strategie der AWM
 –  Änderung der Wettbewerbssituation
 –  Änderung der Rechtslage
 –  Korruption
 –  Unterschlagung/Vermögensdelikte
 – Datenverlust
 
Die vorgenannten Risiken könnten aus Sicht der Betriebsleitung zu einer Bestands-
gefährdung führen, wobei jedoch konkrete Anhaltspunkte hierfür zum Zeitpunkt 
der Aufstellung des Lageberichts nicht erkennbar sind. Um mögliche, aus den Risiken 
resultierende Schäden zu vermeiden, zu verringern oder zu kompensieren, sind geeig-
nete Vorsorgemaßnahmen getroffen worden.
Zudem haben die AWM TOP-Risiken identifiziert, welche nicht als bestandsgefährdend 
eingestuft werden, die aber aufgrund ihrer Bedeutung bzw. ihrer aktuellen Brisanz als 
besonders überwachungsbedürftig eingestuft werden:
 –  Datenschutzverletzungen
 –  Komplettausfall Datenverarbeitung
 –  Versicherungsschutz reicht nicht aus
 –  Organisationsrisiken (Schulungen, Ein- und Unterweisungen fehlen;  
Überwachungsverschulden; Arbeitsschutz-Organigramm nicht aktuell)
 –  Demographischer Wandel
 –  Fehlende Verfügbarkeit der mechanischen Aufbereitungsanlage
 –  Fehlende Verfügbarkeit der Biovergärungsanlage 
 – Fehlende Verfügbarkeit des Blockheizkraftwerkes
 –  Fehlende Verfügbarkeit der Sickerwasserbehandlungsanlage
 –  Abfallentsorgung/Stadtreinigung im Katastrophenfall nicht sichergestellt
 –  Winterdienst funktioniert nicht
 –  Auswirkungen der Umsatzsteueränderungen des § 2 b UStG
 
Für das Wirtschaftsjahr 2020 wurde ein überarbeiteter Risikobericht erstellt.
Im laufenden Prozess lässt sich feststellen, dass die aktuelle Risikobewertung inkl. 
Prüfung der Frühwarnindikatoren und der Einschätzung der getroffenen Gegenmaß-
nahmen zum jetzigen Zeitpunkt keine Risiken erkennen lassen, die den Fortbestand 
der AWM gefährden.

Geschäftsbericht 2020
Jahresabschluss | 55
V. Sonstiges
Die AWM haben im Wirtschaftsjahr 2020 die öffentliche Zwecksetzung im Sinne  
des § 107 ff. der Gemeindeordnung NRW erfüllt. Die Geschäfte wurden im Sinne  
der gültigen Satzungen durchgeführt.
VI. Berichterstattung über Sachverhalte im Sinne von  
§ 53 Abs. 1 Nr. 2 Haushaltsgrundsätzegesetz
Der Betriebsleiter hat gemäß § 25 Abs. 2 EigVO NRW im Lagebericht auch auf Sachver-
halte einzugehen, die Gegenstand der Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz 
(HGrG) sein können. Auf berichtspflichtige Sachverhalte ist im Rahmen der bisherigen 
Berichterstattung eingegangen worden.
Münster, 30. März 2021
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
Patrick Hasenkamp

Geschäftsbericht 2020
56 | Jahresabschluss
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES  
UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster, eigenbetriebsähnliche Einrichtung  
der Stadt Münster, Münster
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESAB- 
SCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster, eigenbetriebs-
ähnliche Einrichtung der Stadt Münster, Münster, - bestehend aus der Bilanz zum  
31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 
1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung 
der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den 
Lagebericht der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster, eigenbetriebsähnliche Einrichtung 
der Stadt Münster für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 
geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
 – entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den  
Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Bundesland Nordrhein Westfalen 
i.V.m. den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handels-
rechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grund-
sätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein 
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens und Finanz-
lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer 
Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und
 – vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein unter Beachtung der landes-
rechtlichen Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen 
Einrichtung. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang 
mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung 
für das Bundesland Nordrhein Westfalen i.V.m. den einschlägigen deutschen,  
für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und stellt die 
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. 
Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwen-
dungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts 
geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Überein-
stimmung mit § 317 HGB und § 106 GO NRW a.F. unter Beachtung der vom Institut 
der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger 
Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und 
Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung 
des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weiterge-

Geschäftsbericht 2020
Jahresabschluss | 57
hend beschrieben. Wir sind von der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung unabhängig  
in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen 
Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstim-
mung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns 
erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage  
für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Betriebsausschusses für den  
Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlus-
ses, der den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Bundesland Nordrhein 
Westfalen i.V.m. den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden 
handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, 
dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmä-
ßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften  ein den tatsächlichen 
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens , Finanz  und Ertragslage der 
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter 
verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deut-
schen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, 
um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen- 
beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür ver-
antwortlich, die Fähigkeit der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zur Fortführung der 
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, 
Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, 
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist sie dafür verantwortlich, auf der 
Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmens-
tätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten 
entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des 
Lageberichts, der insgesamt unter Beachtung der landesrechtlichen Vorschriften ein 
zutreffendes Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vermittelt 
sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den 
Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Bundesland Nordrhein Westfalen 
i.V.m. den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrecht-
lichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwick-
lung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die 
Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um 
die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vor-
schriften der Eigenbetriebsverordnung für das Bundesland Nordrhein Westfalen i.V.m. 
den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften gelten-den handelsrechtlichen 
Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aus-
sagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Betriebsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungs-
prozesses der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zur Aufstellung des Jahresabschlusses 
und des Lageberichtes.

Geschäftsbericht 2020
58 | Jahresabschluss
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses  
und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahres-
abschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – 
falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein unter Beachtung der 
landesrechtlichen Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage der eigenbetriebsähn-
lichen Einrichtung vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahres-
abschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, 
den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Bundesland Nordrhein West-
falen i.V.m. den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handels-
rechtlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Ent-
wicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere 
Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. 
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, 
dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 106 GO NRW a.F. unter Beachtung 
der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze 
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche 
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrich-
tigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise 
erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses 
Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von 
Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine 
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
 – identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder 
unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, 
planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie 
erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage 
für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstel-
lungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da 
Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollstän-
digkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrol-
len beinhalten können.
 – gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses  
relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts  
relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, 
die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, 
ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der eigenbetriebsähnlichen  
Einrichtung abzugeben. 
 – beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewand-
ten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen 
Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden 
Angaben.
 – ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen 
Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Un-
ternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, 
ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gege-
benheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der eigenbetriebsähn-
lichen Einrichtung zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. 
Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind 
wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im

Geschäftsbericht 2020
Jahresabschluss | 59
Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese  
Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren.  
Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres 
Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder 
Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die eigenbetriebsähnliche Einrich-
tung ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
 – beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresab-
schlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde-
liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss 
unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie 
der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entspre-
chendes Bild der Vermögens , Finanz  und Ertragslage der eigenbetriebsähnlichen 
Einrichtung vermittelt.
 – beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine 
Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der eigenbe-
triebsähnlichen Einrichtung.
 – führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestell-
ten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender 
geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunfts-
orientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeut-
samen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunfts-
orientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu 
den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen 
geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige 
Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.  
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den 
geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungs-
feststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir 
während unserer Prüfung feststellen.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b 
Abs. 3 EnWG
Prüfungsurteil
Wir haben geprüft, ob die eigenbetriebsähnliche Einrichtung ihre Pflichten nach § 6b 
Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Wirtschaftsjahr vom 
1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 eingehalten hat. 
Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur 
Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten in  
Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards:  
Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F.) durchgeführt. Unsere 
Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt

Geschäftsbericht 2020
60 | Jahresabschluss
„Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungsle-
gungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG“ weitergehend beschrieben. Wir sind von dem 
Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrecht-
lichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen 
Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden 
als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungs-
standards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis 
(IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise 
ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zur Einhal-
tung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Betriebsausschusses für  
die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach  
§ 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Außerdem sind die  
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwen-
dig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.  
Der Betriebsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der 
Rechnungslegungspflichten der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung nach 
§ 6b Abs. 3 EnWG.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Pflichten  
der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die gesetzli-
chen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrenn-
ter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben. Ferner umfasst unsere 
Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unser 
Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG 
beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1  
bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung 
der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und 
nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.
Koblenz, 07. Mai 2021 
DORNBACH GmbH 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
Steuerberatungsgesellschaft
 
 
Schmidt Bokelmann  
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Geschäftsbericht 2020
AWM-Impressum | 61
Herausgeberin 
Stadt Münster 
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
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Juni 2021, 400
Redaktion 
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
Konzept, Gestaltung und Satz  
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Druck 
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Geschäftsbericht 2020
1 | Jahresabschluss
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Anlage: AWM-Journal

48101 Zeichen

AWM-Journal 2020
für Nachhaltigkeit und Geschäftsentwicklung
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AWM-Journal 2020 AWM-Journal 2020
3 | Editorial Editorial | 4
Ludger Steinmann 
Vorsitzender des  
AWM-Betriebsausschusses
Matthias Peck  
Beigeordneter
Patrick Hasenkamp  
Betriebsleiter AWM
Hinweis
Das Kürzel AWM  
soll 2030 für eine  
Botschaft stehen:  
Alle Wirken Mit!
Liebe Leserin, lieber Leser,
2020 war für die AWM wahrlich ein ganz besonderes 
Jahr. Auf der einen Seite gab es Grund zum Feiern: Die 
Maßnahmen rund um die vor 10 Jahren entwickelte 
„Vision 2020“, in der wir uns vorgenommen hatten, die 
AWM zum Qualitäts- und Innovationsführer in den Be-
reichen Umwelt, Service und Logistik zu entwickeln und 
somit als Premium-Dienstleister wahrgenommen zu 
werden, kamen zum Abschluss. Dass wir dieses Ziel laut 
den Kennzahlen und der überwältigenden Mehrheit der 
Befragten in der von der Westfälischen Wilhelms-Uni-
versität jährliche repräsentativen Bürgerumfrage „AWM-
Barometer“ bereits im Jahr 2018 erreicht haben und 
seitdem halten, macht uns stolz. Ein großes Dankeschön 
an Alle, die dies ermöglicht haben – die Bürgerinnen und 
Bürger, die Politik und die Netzwerkpartner/innen und 
natürlich alle Mitarbeitenden der AWM!
Zugleich stellte uns die Corona-Pandemie vor ganz be-
sondere Herausforderungen. Alles Wissenswerte dazu 
finden Sie in der Rubrik „Stadt und Bürger“. Den Schwer-
punkt legt dieser Jahresbericht jedoch auf die Herausfor-
Auf dem Weg zu einer  
„Hauptstadt der Abfallvermeidung“
derungen der Zukunft, die eng mit der zentralen Aufga-
be des Klimaschutzes verbunden sind. Die Maßnahmen 
aus dem European Green Deal, mit dem die Europäische 
Kommission die EU bis 2050 klimaneutral machen will, 
werden auch die mittel- und langfristige Entwicklung 
eines kommunalen Unternehmens wie der AWM be-
stimmen – nicht zuletzt der Wandel zu einer vollständi-
gen Kreislaufwirtschaft. 
Die Verwirklichung der „Vision 2020“ hat gezeigt, dass 
wir auf einem guten Weg dahin sind. Mit der „Vision 
2030“ gehen wir nun den nächsten Schritt: Wir wollen 
unsere Stadt zu einer „Hauptstadt der Abfallvermei-
dung“ machen. Konkret heißt das: Die Abfallmenge ins-
gesamt soll drastisch sinken. Und das, was an Abfällen 
da ist – das sollen im Jahr 2030 nur noch Wertstoffe sein. 
Überflüssig werden die AWM damit nicht. Wir wollen 
uns künftig aber in Richtung einer Wertstoffmanufaktur 
entwickeln, die sich nicht mehr nur als Anbieter, son-
dern als Netzwerkpartner für ein lebenswertes Münster 
versteht. Eines ist dabei klar: Alleine werden wir dieses 
Ziel nicht erreichen. Deshalb laden wir Sie ein, uns auf 
diesem Weg zu begleiten und zu unterstützen – damit 
das Kürzel AWM im Jahr 2030 für eine Botschaft steht: 
Alle Wirken Mit!
Viel Vergnügen bei der Lektüre wünschen Ihnen

AWM-Journal 2020 AWM-Journal 2020
5 | Info Info | 6
Das Jahr 2020
bei der AWM
AWM Inhaltsverzeichnis SDGs
Die AWM sind in ihrem Handeln den 17 von der UN 
formulierten Zielen für eine nachhaltige Entwicklung 
(SDGs) verpflichtet. Die entsprechende Kennzeichnung 
finden Sie in diesem Geschäftsbericht am Ende der 
jeweiligen Artikel. Mehr über die SDGs erfahren Sie  
auf Seite 22.
AWM-Schlaglichter 2020
Stadt und Bürger 
Einleitung Lokalheld und Zahlen  ......................................... 07 
Verlässlich in der Pandemie ...................................................09 
Das erste Jahr der Wertstofftonne ...................................... 11 
50 Jahre Maus – wir feiern mit ............................................. 12
Wirtschaft und Verwaltung 
Servicetalente: Grenzenlose Partnerschaft  ..................... 13 
Im Gespräch: Das „Gustav Grün“ ......................................... 15
AWM-Hintergründe 
Erfinder: Für ein abfallfreies Münster ................................. 17 
AWM gestern, heute, morgen  .............................................. 19 
Starkes Team für Azubis  ......................................................... 23 
Ein Projekt für mehr Respekt  ................................................ 24
AWM-Umwelt 
Umweltschützer: Information statt Emission ................. 25 
Zwei neue Erklärfilme geben Einblick  ................................ 27 
Die Aktion Biotonne zeigt weiter Wirkung  ...................... 28 
Vorfahrt für E-Mobilität  ......................................................... 29 
Vorgestellt: Unser Partner „Weitblick“ ............................... 30 
Impressum .................................................................................. 31
Januar 
Münsters Schulen trennen konsequent 
 
Februar 
14 Tonnen Müll sammeln die AWM am Rosenmonatg 
 
März 
Corona ist da: Die Recyclinghöfe müssen schließen 
 
April 
Die Öffnung der Kompostierungsanlage sorgt  
für Entlastung 
 
Mai 
Endlich: Alle elf Recyclinghöfe sind wieder offen 
 
Juni 
Die AWM starten ihre Kooperation mit der Initiative 
„Weitblick“ (Seite 30) 
 
Juli 
Eine Studie zeigt: Die Münsteraner Haushalte  
trennen ihre Abfälle im Bundesvergleich gut 
 
August 
Geburtstagsvorbereitungen für die Maus: Ein Film  
wird gedreht, ein Fahrzeug beschriftet (Seite 12) 
 
September 
Die AWM beteiligen sich an der Aktionswoche für  
mehr Lebensmittelwertschätzung 
 
Oktober 
Die „Aktion Biotonne“ geht weiter: Konzeptentwicklung 
für größere Wohnanlagen startet (Seite28) 
 
November 
Frühstück mit dem Bundespräsidenten:  
AWM-Mitarbeiter Thomas Spitzer erhält eine  
besondere Einladung 
 
Dezember 
Online-Services lösen Entsorgungskalender als  
Broschüre ab

AWM-Journal 2020 AWM-Journal 2020
7 | Stadt und Bürger Stadt und Bürger | 8
Für uns als kommunales Entsorgungsunternehmen gilt ganz besonders: 
Unsere Ziele erreichen wir nur gemeinsam mit Ihnen, den Bürgerinnen und 
Bürgern. Schließlich stammen in Münster mehr als drei Viertel der Abfälle 
aus Privathaushalten. Dass wir dabei gemeinsam auf einem guten Weg 
sind, beweist die Bilanz des Corona-Jahres 2020. Das befürchtete Chaos an 
den Straßen und auf den Recyclinghöfen blieb aus – obwohl unsere Teams 
Schwerstarbeit zu verrichten hatten. 
2020 hat einer Studie des Umweltbundesamtes gezeigt: Münsteraner Haus-
halte trennen ihren Abfall gut – deutlich besser zumindest als im bundes-
deutschen Durchschnitt (Seite 9).  Mit der neuen Wertstofftonne, die am 
1. Januar 2020 eingeführt wurde (Seite 11), wurde die Abfalltrennung noch 
einfacher. Im Spätsommer 2020 war ein Team der „Sendung mit der Maus“ 
bei uns zu Gast. Anlässlich des 50. Geburtstags der Maus 2021 geht es um 
„Abfallmengen vor 50 Jahren und heute“. Wir feiern noch das ganze kom-
mende Jahr 2021 mit der Maus (Seite 12). 
Die AWM bekennen sich zu den Nachhaltigkeitszielen der UN. Dafür haben wir im Bereich Stadt 
und Bürger 2020 unter anderem zu diesen Zielen einen Beitrag geleistet:
Ziel 4: Hochwertige Bildung
Seit 50 Jahren steht die „Die Sendung mit der 
Maus“ nicht nur bei Kindern für hochwertige 
Bildung und kreative Ideen – und ist deshalb 
eine ideale Nachhaltigkeitsbotschafterin für 
uns. 
Ziel 9: Industrie, Innovation und Infrastruktur
Gute Ideen sind bei uns immer willkommen. 
Denn wir wissen: Nur mit Innovationen in 
Prozessen, Technologien und Dienstleistungen 
können wir unsere Ziele erreichen.
Ziel 11: Nachhaltige Städte und Gemeinden
Münster jedes Jahr ein bisschen sauberer 
und nachhaltiger zu machen – das ist unsere 
Herausforderung.  Dazu fördern wir die verbes-
serte Abfalltrennung und bürgerschaftliches 
Engagement bei der Stadtsauberkeit.
Ziel 13: Weltweit Klimaschutz umsetzen
Die AWM setzen Maßnahmen um, um den 
Klimawandel und seine Auswirkungen zu 
bekämpfen – 2020 zum Beispiel mit der Ein-
führung der melonengelben Wertstofftonne 
(Seite 11). 
Stadt und Bürger
Gemeinsam gut durch die Krise. 
Wir machen `s.

AWM-Journal 2020 AWM-Journal 2020
9 | Stadt und Bürger Stadt und Bürger | 10
Hochbetrieb an den Recyclinghöfen, reich-
lich Müll an den Straßen, und Masken über-
all: Auch für die AWM war 2020 ein Jahr im 
Ausnahmezustand, erinnern sich Betriebsleiter 
Patrick Hasenkamp und sein Stellvertreter 
Christian Wedding. „Oberste Priorität hatten 
für dabei immer zwei Ziele: Die Aufrechterhal-
tung unserer Leistungen als Teil, der kritischen 
Infrastruktur und der Gesundheitsschutz“, 
erläutern sie im Rückblick auf die ersten neun 
Monate der Corona-Pandemie.
Akut spürbar wurde die Krise spätestens am 
19. März 2020, als die AWM in Abstimmung 
mit dem städtischen Krisenstab entschieden, 
Verlässlich in der Pandemie
2020 stand auch bei den AWM ganz im Zeichen der Corona-
Krise. Dabei hat sie gezeigt, wie wertvoll eine am Gemein-
wohl und der Gesundheit aller Beteiligten orientierte  
Daseinsvorsorge ist.
ihre elf Recyclinghöfe für Privatleute vorerst 
zu schließen. Der Effekt auf die Holsysteme 
blieb nicht aus und schlägt sich in der Ab-
fallbilanz 2020 deutlich nieder: So ließen die 
Münsteraner Haushalte bis Jahresende 1.500 
Tonnen mehr Sperrgut und 1.300 Tonnen mehr 
an Grüngut abholen als im Jahr zuvor. Spuren 
der Corona-Krise waren auch im Stadtgebiet 
zu finden: Nicht zuletzt aufgrund von „To 
go“-Verpackungen füllten sich die Papierkörbe 
schneller als üblich, neben die Papierkörbe ge-
worfene Abfälle machten der Stadtreinigung 
zusätzlich zu schaffen. Schwerstarbeit also für 
die Teams in Orange.
Doch das ganz große Chaos blieb aus, nicht 
zuletzt, weil die AWM schnell und flexibel 
reagierten: So sorgte in der Hochsaison des 
Gartenabfalls die temporäre Öffnung der 
Kompostierungsanlage für Entlastung, und 
ein Terminvergabe-Konzept ermöglichte die 
sukzessive Öffnung der Recyclinghöfe – eine 
besondere Herausforderung für die Mitarbei-
tenden vor Ort und im Kundenservice. Doch 
das stark steigende Anrufaufkommen meis-
terten sie mit Bravour. Zum Maßnahmenpaket 
gehörten überdies ein detailliertes Sicherheits-
konzept sowie die regelmäßige Information 
der Bevölkerung.
„Nur im Team zu bewältigen“
Genauso wichtig wie die Verlässlichkeit nach 
außen waren die internen Sicherheitsmaß-
nahmen. Einen besonderen Fokus legte der 
phasenweise täglich tagende AWM-Kri-
senstab, der in enger Abstimmung mit dem 
Krisenstab der Stadt Münster steht, dabei auf 
den Gesundheitsschutz: So wurde die nach 
wie vor gültige Regelung eingeführt, dass bei 
Abfallabfuhr und Stadtreinigung zum Schicht-
beginn nur die Fahrer/innen das Betriebsge-
lände betreten, um das Fahrzeug zu holen. Die 
restlichen Teammitglieder starten und been-
den ihre Schicht im Revier. Maskenpflicht und 
Desinfektionsmittel in den Fahrzeugen sind 
zudem genauso selbstverständlich wie Home 
Office-Regelungen für die Verwaltung.
Für das Jahr 2020 ziehen die Chefs ein positi-
ves Zwischenfazit. „Die Krise hat gezeigt, wie 
wichtig leistungsstarke Dienstleister sind, die 
sich nicht dem Profit, sondern dem Gemein-
wohl verpflichtet fühlen“, so Patrick Hasen-
kamp und Christian Wedding. „Klar geworden 
ist auch, dass eine derartige Herausforderung 
nur im Team zu bewältigen ist. Wir sind dank-
bar und stolz, dass Jede und Jeder bei den 
AWM dazu beigetragen hat, dass wir die Coro-
na-Krise bislang so gut gemeistert haben.“
Weitere Daten und  
Fakten finden Sie in der  
Abfallbilanz 2020.

AWM-Journal 2020 AWM-Journal 2020
11 | Stadt und Bürger Stadt und Bürger | 12
Mitarbeitende der AWM dekorierten ein Abfallsammelfahrzeug  
mit Glückwünschen an die Maus.
Dreh mit Armin Maiwald 
Im Spätsommer 2020 war „Maus“-Moderator 
Achim Maiwald für Dreharbeiten zu Gast.
Den Film zur Beschriftung  
des LKW sehen Sie hier.
„Tschüss Gelber Sack! Hallo Wertstofftonne!“ So lau-
tete unsere Botschaft im Geschäftsbericht 2019 zur 
Einführung der melonengelben Wertstofftonne. Nach 
jahrelangen Verhandlungen mit den Dualen Systemen 
hatten wir zum 1. Januar 2020 den Wunsch der Politik 
vieler Bürgerinnen und Bürger endlich umsetzen können. 
Jetzt können wir ein erfreuliches Zwischenfazit ziehen: 
Die Wertstofftonne genießt hohe Akzeptanz – und trägt 
als vierte Tonne dazu bei, dass die Abfalltrennung für die 
Münsteraner/innen noch einfacher und komfortabler 
geworden ist. 
In der repräsentativen Bürgerumfrage „AWM-Barome-
ter“, die jährlich von der Westfälischen Wilhelms-Uni-
versität durchgeführt wird, stand die Wertstftonne 2019 
und 2020 im Fokus. Schon 2019 – vor der stadtweiten 
Einführung – haben rund 74 Prozent der Befragten die 
Frage „Wie stehen Sie der Einführung der Wertstoffton-
ne grundsätzlich gegenüber?“ mit „eher positiv“ geant-
wortet. 2020 hat sich dieser Wert noch einmal um rund 
10 Prozent gesteigert.
Übrigens: Die AWM sind nur für ein Teil der Wertstoff-
tonnen zuständig, genau für 22% nämlich, die sich der 
Innenstadt befinden. 78% befindet sich gemäß eines 
Gebietsteilungsmodells in der Hand des privaten Ent-
sorgers Remondis. 
Die vierte Tonne kommt gut an
2020 wurde in Münster die Wertstofftonne  
eingeführt. Die Bilanz fällt erfreulich aus.
Am 7. März 1971 feierte im WDR ein Fernsehformat Premiere, das 
bis heute nicht nur bei Kindern jeden Sonntag für Aha-Effekte 
sorgt: „Die Sendung mit der Maus“. Die Kultfigur steht für hoch-
wertige Bildung und kreative Ideen – und ist deshalb für die AWM 
eine ideale Partnerin. Zum Beispiel, wenn es bei Events wie dem 
Türöffner-Tag der Maus am 3. Oktober darum geht, Menschen mit 
einem Blick hinter die Kulissen zum Mitmachen beim Umwelt-
schutz zu bewegen. „Die Maus ist sozusagen eine unserer Nach-
haltigkeitsbotschafterinnen“, erklärt AWM-Sprecherin Manuela 
Feldkamp.
An den Aktionen zum 50. Geburtstag beteiligte sich die AWM 
gleich doppelt: So fanden im Spätsommer 2020 in Münster Dreh-
arbeiten für eine Sachgeschichte statt, in der Moderator Achim 
Maiwald „Abfallmengen vor 50 Jahren und heute“ vergleicht. Die 
Sendung, die am 21. Februar und anschließend noch einige Wo-
chen in der ARD-Mediathek zu sehen war, sorgte für bundesweite 
Aufmerksamkeit. Und noch das ganze Jahr 2021 lassen die AWM 
ihre Glückwünsche durch die Stadt fahren – auf einem Abfallsam-
melfahrzeug.
Die Maus fährt durch Münster
Gut sichtbar gratulieren die AWM der  
TV-Kultfigur zum 50. Geburtstag.
Beide Unternehmen nahmen im Übergangsjahr 2020 
parallel zu den Abfällen aus der Wertstofftonne auch 
noch Gelbe Säcke mit. Für die Herausforderungen der 
Corona-Zeit erwies sich diese Flexibilität als Glücksfall: 
Viele Haushalte wären mit dem Platz in der Wertstoff-
tonne nicht ausgekommen. 
Bei der Abfalltrennung sind die Münsteraner/innen im 
Bundesvergleich – so eine Studie des Bundesumwelt-
amtes aus dem Jahr 2019 – schon richtig gut.  Unsere 
Abfallbilanz 2019 zeigt: Bei einem Pro-Kopf-Abfallauf-
kommen von durchschnittlich 417 Kilogramm im Jahr 
hat jeder Münsteraner rund 121 Kilogramm als Restabfall 
entsorgt. Im Umkehrschluss heißt das: Rund zwei Drittel 
der Gesamtmenge wurden der getrennten Wertstoff-
sammlung zugeführt. Bundesweit – so die Ergebnisse 
der UBA-Studie – ist es umgekehrt: Rund zwei Drittel an 
Wertstoffen landen in der Restabfalltonne.
Der positive Trend in Münster ist vor allem auf das breite 
Service- und Leistungsangebot der AWM zurückzufüh-
ren. Wir unterstützen die Bürgerinnen und Bürger zum 
Beispiel mit einer sehr kleinteiligen Sammelstruktur bei 
der richtigen Abfalltrennung. Bio-, Papier- und Rest-
abfalltonne stehen schon lange vor jeder Haustür. Mit 
der Wertstofftonne ist ein weiterer Baustein dazuge-
kommen.  Und dann gibt´s da ja noch 11 Recyclinghöfe, 
E-Schrott-Container im Stadtgebiet etc. etc.

AWM-Journal 2020 AWM-Journal 2020
13 | Wirtschaft und Verwaltung Wirtschaft und Verwaltung | 14
Was macht für Sie eine gute Partnerschaft aus? Verlässlichkeit, vermuten 
wir, ist ein Muss. Offenheit auch. Und gemeinsame Ziele natürlich. So sehen 
wir das jedenfalls, und in diesem Gebiet pflegen wir unsere Partnerschaften 
innerhalb und außerhalb der Stadt. Dabei überschreiten wir sogar Landes-
grenzen, wie unsere Partnerschaft mit der Twence in den Niederlanden 
beweist. Die Sortierreste aus unserer mechanischen Restabfallaufbereitung 
werden in der modernen Verbrennungsanlage der Twence in Hengelo in 
Wärme und Energie für Gemeinden und Industriebetriebe unserer Nach-
barn verwertet. Umgekehrt nehmen die LKW der AWM Bioabfall mit nach 
Münster, der bei uns zu Biogas und Kompost wird.
In Münster haben zwei Brüder ein zukunftsweisendes Fast Food-Konzept 
umgesetzt. Das „Gustav Grün“ ist inzwischen Allen ein Begriff, die nicht nur 
gutes Essen, sondern auch eine angenehme Atmosphäre zu schätzen wissen. 
Wir freuen uns, dass wir auch mit dem „Gustav Grün“ eine Partnerschaft 
aufgebaut haben, die so ist wie sie sein soll: offen, verlässlich und von ge-
meinsamen Zielen getragen (Seite 15).
Die AWM bekennen sich zu den Nachhaltigkeitszielen der UN. Dafür haben wir im Bereich  
Wirtschaft und Verwaltung 2020 unter anderem zu diesen Zielen einen Beitrag geleistet:
Ziel 7: Bezahlbare und saubere Energie
Saubere Energiequellen sind ein Schlüsselfak-
tor für den Umwelt- und Klimaschutz. Gemein-
sam mit unseren Partnern arbeiten wir daran. 
Ziel 13: Weltweit Klimaschutz umsetzen
„Wir wollen nicht, dass uns unser Müll auf Bali 
entgegen schwimmt“, sagt Kerim Benoua, 
Mitgründer des „Gustav Grün“. Wir sehen das 
genauso – und engagieren uns aktiv gegen 
den Klimawandel und seine Auswirkungen 
(Seite 16).
Ziel 17: Globale Partnerschaft
Grenzenlose Kreislaufwirtschaft: Dafür steht 
unsere Partnerschaft mit dem niederländi-
schen Kommunalverband Twence zur Verwer-
tung von Sortierresten bzw. Bioabfall
Wirtschaft und Verwaltung
Grenzenlose Partnerschaft.  
Wir machen `s.

AWM-Journal 2020 AWM-Journal 2020
15 | Wirtschaft und Verwaltung Wirtschaft und Verwaltung | 16
AWM: Wie ist die Idee zu  
„Gustav Grün“ entstanden?
Kerim Benoua: 2015, als mein Bruder und ich 
noch mitten im Studium steckten. Anton 
studierte damals BWL in Münster und ich 
Publizistik- und Kommunikationswissenschaf-
ten in Wien. Kulinarisch war die Gastronomie 
in Wien zu diesem Zeitpunkt viel weiter als 
in Münster. Dennoch fehlte uns in beiden 
Städten ein Essenskonzept, bei dem die Quali-
tät und der Preis der angebotenen Speisen 
gleichermaßen stimmten. Also haben wir das 
dann einfach selbst in die Hand genommen. 
„Wir verpflichten uns zur Fairness“
Seit 2017 betreibt Kerim Benoua gemeinsam mit seinem 
Bruder in Münster das „Gustav Grün“ – kein gewöhnliches 
Fast Food-Restaurant. Das gilt auch für den Umgang mit 
Wertstoffen und Restabfällen. Für die AWM als Partner  
haben sich die Brüder ganz bewusst entschieden. 
Ganz so einfach war der weitere Weg  
vermutlich nicht ...
Im Gegenteil! Dass Alles ohne finanzielle 
Unterstützung von Eltern oder Verwandten, 
nur durch Studentenjobs und Verzicht, zu 
stemmen, war unglaublich anstrengend und 
auch ernüchternd. Wenn man von Null startet, 
dauert halt alles ein wenig länger. Aber umso 
schöner ist jetzt das Gefühl, auf eigenen Bei-
nen zu stehen.
Was unterscheidet „Gustav Grün“ von  
anderen Fast Food-Läden?
Vieles. Der Begriff, der bei uns im Team all-
gegenwärtig ist, heißt „Fairness“. Dem Gast ge-
gegnüber bedeutet das, gesundes und leckeres 
Essen zum bestmöglichen Preis zu bieten. Wir 
möchten aber mehr als nur Essen verkaufen. 
Wir sind bunt und möchten, dass Jede und 
Jeder sich bei uns willkommen fühlt. Und wir 
verpflichten uns auch gegenüber der Natur 
und dem Leben zur Fairness. Deshalb sind wir 
zu 100% vegetarisch und fast komplett vegan. 
Alles, was an Verpackungen über unsere Theke 
geht, ist frei von Plastik und Aluminium. 
Während der Corona-Zeit ist die Menge der  
To Go-Verpackungen in der Gastronomie stark 
gestiegen. Wie sind Sie mit dieser Herausfor-
derung umgegangen?
Wir haben ein eigenes Mehrweg-System ein-
geführt. Gegen Pfand können bei uns hoch-
wertige Mehrweg-Boxen erworben werden. 
Wir denken, dass das Thema Mehrweg einen 
immensen Mehrwert für den Umweltschutz 
bietet. Wir fühlen uns damit auch nicht allein. 
Die Gastronomen, die ich kenne, achten jeden-
falls stark darauf, dass ihre Verpackungen 
möglichst nachhaltig sind.
Über „Gustav Grün“
„Gustav Grün“ steht für Green Fast 
Food in Restaurantqualität. 2017 von 
Anton und Kerim Benoua Brüdern 
in Münster gegründet, hat sich die 
Marke mittlerweile auch in drei 
weiteren deutschen Städten hinaus 
als Ort für gesundes und faires Essen 
etabliert – als Ort, an dem man sich 
gerne trifft.
Mehr unter https://gustavgrün.de.
Bei der Wertstoffverwertung und Abfall- 
entsorgung arbeiten Sie mit den AWM  
zusammen. Warum? 
Uns ist wichtig, was mit unseren Abfällen 
passiert. Dafür brauchen wir einen starken, 
transparenten und zuverlässigen Partner an 
unserer Seite. Und die AWM spielen beim 
Thema Klima- und Umweltschutz ganz vorne 
mit. Wir wollen schließlich nicht, dass unsere 
Abfälle aus Profitgier nicht ordnungsgemäß 
entsorgt werden und uns irgendwann auf 
Bali entgegenschwimmen. Das Thema Wert-
stoffverwertung und Abfallentsorgung sollte 
für niemanden mit dem Wurf in die Tonne 
beendet sein.
Haben Sie noch einen Wunsch an uns?
Eher an den Lebensmitteleinzelhandel. Meine 
Hoffnung und Bitte ist, dass Kombi-Verpa-
ckungen endlich verboten werden. In meinen 
Augen ist es nicht nachvollziehbar, dass ein Jo-
ghurt in einem Plastikbecher ein Papp-Etikett, 
einen Aluminiumdeckel und darüber einen 
weiteren Plastikdeckel hat. 
„Wir wollen nicht, dass unsere  
Abfälle uns irgendwann  
entgegenschwimmen“

AWM-Journal 2020 AWM-Journal 2020
17 | AWM-Hintergründe AWM-Hintergründe | 18
Zugegeben, ein bisschen merkwürdig klingt das auf den ersten Blick schon: 
Ein abfallfreies Münster – fordert das kommunale Entsorgungsunterneh-
men? Wollen sich die AWM etwa selbst abschaffen? Nein, wollen wir nicht, 
und ganz abfallfrei wird Münster so schnell nicht sein. Das Ziel unserer 
„Vision 2030“ lautet aber: Die Abfallmenge soll sich bis zum Ende des Jahr-
zehnts drastisch reduzieren – und das, was übrigbleibt, soll Wertstoff sein. 
Wir wollen uns auf dem Weg dorthin zum Netzwerkpartner für Lebensqua-
lität entwickeln – es wäre der nächste Meilenstein einer Geschichte, die vor 
knapp 30 Jahren begann (Seite 19).
Dazu brauchen wir ein gut funktionierendes Team. Was wir dafür tun? Zum 
Beispiel haben wir 2020 das Projekt „Grenzachtender Umgang“ gestartet 
(Seite 24) und – anders als manch ein Unternehmen – in unsere Ausbildung 
investiert. Was das neue Ausbildungskonzept für angehende Berufskraftfah-
rerinnen und-fahrer auszeichnet, erfahren Sie auf Seite 23.
Die AWM bekennen sich zu den Nachhaltigkeitszielen der UN. Dafür haben wir im Bereich  
Hintergründe und Erfinder 2020 unter anderem zu diesen Zielen einen Beitrag geleistet:
Ziel 3: Gesundheit und Wohlergehen
Nur wer sich wohlfühlt, kann gute Arbeit 
leisten. Deshalb engagieren wir uns für die Ge-
sundheit unserer Mitarbeitenden – und sind 
mit dem Projekt „Grenzachtender Umgang“ 
ein Impulsgeber für die städtische Verwaltung 
(Seite 24).
Ziel 4: Hochwertige Bildung weltweit
2020 haben wir unserer Aktivitäten im Bereich 
Social Media gebündelt und verstärkt. Das Ziel: 
noch bessere Aufklärung der Zivilgesellschaft. 
Zudem verbessern wir die Ausbildungsbedin-
gungen für unsere Nachwuchskräfte (Seite 23).
Ziel 8: Menschenwürdige Arbeit
Vielseitigkeit ist eine Schlüsselqualifikation, 
um im 21. Jahrhundert lebenslang produktiv zu 
sein. Wir fördern sie bereits in der Ausbildung.
Ziel 15: Leben an Land
Der Schutz der Ökosysteme ist das Gebot der 
Stunde. Wir kümmern uns darum – und haben 
uns mit der „Vision 2030“ ein neues sehr ehr-
geiziges Ziel gesetzt (Seite 21).
Ziel 17: Partnerschaften zur Erreichung der 
Ziele
Wir als Partner der Bürgerschaft – die Bürge-
rinnen und Bürger als unsere Partner: Auch 
daran arbeiten im Rahmen der „Vision 2030“. 
AWM-Hintergründe
Für ein abfallfreies Münster.  
Wir machen `s.

AWM-Journal 2020 AWM-Journal 2020
19 | AWM-Hintergründe AWM-Hintergründe | 20
Auf allen Kanälen 
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Ein Entsorgungsunternehmen, dass sich eine 
abfallfreie Stadt wünscht – ist das nicht ein 
Widerspruch? Auf den ersten Blick vielleicht, 
nicht aber in der „Vision 2030“, mit der die 
AWM Münster zu einer „Hauptstadt der Ab-
fallvermeidung“ machen wollen. Kurz gesagt 
geht es uns darum: Die Abfallmenge insge-
samt soll drastisch sinken. Und die Abfälle, 
die noch da sind – die sollen im Jahr 2030 nur 
noch Wertstoffe sein. Damit verbunden ist die 
nächste Wandlung in unserem Selbstverständ-
nis: Aus der Müllabfuhr von einst ist dank der 
Umsetzung der „Vision 2020“ ein Premium-
Von der Müllabfuhr zum Netzwerkpartner
Die „Vision 2020“ haben wir als AWM sogar vorzeitig  
umgesetzt. Jetzt setzen wir uns mit der „Vision 2030“  
ein neues, ehrgeiziges Ziel: Im Münster der Zukunft  
soll es keinen Abfall mehr geben – nur noch Wertstoffe.  
Es ist das nächste Kapitel einer Geschichte des Wandels,  
die vor knapp drei Jahrzehnten begann.
Dienstleister geworden. 2030 wollen wir ein 
Netzwerkpartner für Lebensqualität sein. 
Es wäre das nächste Kapitel einer Erfolgsge-
schichte, die 1993 begann. 
Damals formierte sich in Münster und Um-
gebung Widerstand gegen den Bau einer 
Müllverbrennungsanlage (MVA). Der Stadtrat 
schloss sich dem Protest an, votierte einstim-
mig gegen die MVA – und für einen damals 
noch sehr ungewöhnlichen Weg: die Restver-
wertung in einer mechanisch-biologischen 
Restabfallbehandlungsanlage (MBRA). Es war 
der Startschuss für eine qualitativ hochwertige und öko-
logische Abfallwirtschaft in Münster.
Der erste bauliche Ausdruck dieses Leitbildes war die 
Bioabfallvergärungsanlage, die Bioabfall in Kompost 
verwandelt. Gleichzeitig entsteht Biogas, das im Block-
heizkraftwerk zu Strom und Wärme umgewandelt wird. 
2005 dann ging die MBRA nach einer mehrjährigen 
Testphase in den Vollbetrieb. Im gleichen Jahr wurde 
der Recyclinghof Gievenbeck eröffnet – der zehnte von 
heute elf solcher Höfe.
Damit waren die Grundlagen für das zweite Kapitel 
gelegt: die Weiterentwicklung der AWM zum „Premium-
Dienstleiter“, der als „Qualitäts- und Innovationsführer 
in den Bereichen Umwelt, Service und Logistik“ wahr-
genommen wird. So formulierte es die „Vision 2020“, 
und Taten folgten: Methodisch war dies mit der Ent-
wicklung und Einführung einer gemeinwohlorientierten 
Balanced Scorecard (BSC) verbunden, die Fortschritte 
misst, dokumentiert und steuert – aus Perspektive der 
Stadt als Eigentümerin, der Kundinnen und Kunden, der 
Prozesse und der Mitarbeiterschaft sowie mit Blick auf 
das übergeordnete Thema Nachhaltigkeit. Zu Meilen-
steinen dieses Kapitels zählten die Inbetriebnahme der 
Photovoltaikanlage im EZM Coerde (2010), das neue 
Blockheizkraftwerk (2014) ,der Umbau und die Optimie-
rung des Anlagenverbundes am Entsorgungszentrum 
(2015 bis 2017) sowie die 2015 aufgenommene Koopera-
tion mit zwölf Kommunen der niederländischen Grenz-
region Twence –der Beginn einer grenzüberschreitenden 
Kreislaufwirtschaft. Einmal mehr waren wir in Münster 
Vorreiter. 
Frühzeitig haben wir dank dieser und vieler weitere Maß-
nahmen das Ziel der „Vision 2020“ erfüllt, sowohl laut 
den Kennzahlen der BSC als auch der Wahrnehmung der 
Münsteraner Bürgerschaft: 91% der im „AWM-Barome-
ter“ Befragten erklärten 2018, zufrieden oder sogar sehr 
zufrieden mit den AWM zu sein. Dafür sagen wir Danke: 
allen Mitarbeitenden, der Politik, den Netzwerkpartnern 
sowie nicht zuletzt den Bürgerinnen und Bürgern, die in 
den zehn Jahren mit uns zu „Lokalhelden, Umweltschüt-
zern und Erfindern“ geworden sind.
Doch weil wir besonders gut wissen, dass die Lorbeeren 
von heute der Abfall von morgen sind, ruhen wir uns 
nicht aus und haben die „Vision 2030“ formuliert: Wir 
wollen eine Hauptstadt der Abfallvermeidung werden. 
Das heißt nicht, dass es in unserer Stadt 2030 gar keinen 
Restabfall mehr geben wird – das wäre unrealistisch. 
Doch wir wollen den Weg, den wir zum Beispiel auch 
mit der Einführung der Wertstofftonne 2020 beschritten 
hatten, fortsetzen und alle Wertstoffe noch effizienter 
zurück in den Kreislauf zu geben. Dabei gilt: Je besser 
Bioabfall, Papier oder Kunststoffe getrennt und je hoch-
wertiger sie sind, desto besser gelingt das. Auch die noch 
verbleibenden Restabfälle verbessern sich dadurch – und 
sollen künftig immer effizienter energetisch verwertet 
werden.
Technologische Innovationen sind dafür ein Schlüssel. 
Mit der Besetzung der neu eingeführten Position einer 
Digitalisierungsmanagerin haben wir hierfür 2020 ein 
Zeichen gesetzt. Vor allem aber sind auf die Unterstüt-
zung der Bürgerinnen und Bürger sowie weiterer Partner 
angewiesen. Erst recht brauchen wir ihre Mitwirkung 
beim Ziel, durch den Einsatz von mehr Mehrweg- oder 
Unverpacktprodukte die Abfallmenge insgesamt noch-
mals drastisch zu senken – wobei wir auch hier nicht 
so schlecht unterwegs sind: 422 kg kam in Münster 
2020 pro Kopf im Durchschnitt zusammen, über 30 Kilo 
weniger als im Bundesdurchschnitt. Auch mit Blick auf 
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter setzen die AWM 
künftig noch stärker auf Einbeziehung.
Deshalb stehen die nächsten Jahre bei uns mehr denn 
je im Zeichen des Dialogs. Die Einführung eines Social 
Media Managements im vergangenen Jahr war für uns 
eine logische Konsequenz daraus. Auf allen wichtigen 
Kanälen sind wir als Ansprechpartner der Bürgerinnen 
und Bürger mit einem einheitlichen Bild präsent – und 
freuen uns auf den Austausch mit Ihnen. Klicken Sie 
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Wir wollen Münster  
zu einer „Hauptstadt der Abfall- 
vermeidung“ machen –  
machen Sie mit!

AWM-Journal 2020 AWM-Journal 2020
21 | AWM-Hintergründe AWM-Hintergründe | 22
Vision 2020
„Bis 2020 werden die AWM von allen Bürg-
erInnen und Kunden/Kundinnen als Pre-
mium-Dienstleister wahrgenommen* und 
nachgefragt. Die AWM bieten erstklassige 
Dienstleistungen in der Abfallwirtschaft und 
Stadtreinigung an, mit deren Inanspruchnahme 
der Bürger einen Beitrag zum verantwortungs-
vollen Umgang mit der Umwelt leisten kann 
und Lebensqualität für sich und Folgegeneratio-
nen sichert. Dies erreichen die AWM als Quali-
täts- und Innovationsführer in den Bereichen 
Umwelt, Service und Logistik.“ 
(*kontinuierliche Überprüfung seit 2010; u.a. 
durch repräsentative Bürgerumfrage „AWM-
Barometer“: 2018 Vision nahezu erreicht:  91 % 
der Befragten sind sehr zufrieden/zufrieden 
mit den AWM)
Unsere Vision 2030
Unsere Vision: Münster 2030. Es gibt keinen 
Abfall mehr – nur noch Wertstoffe!
Unsere Mission: Wir machen Lebensqualität – 
und alle.wirken.mit!
So paradox es klingen mag: Die Abfallwirt-
schaftsbetriebe Münster streben ein ab-
fallfreies Münster 2030 an! Unsere Stadt 
entwickelt sich zu einer Hauptstadt der Abfall-
vermeidung. Realistisch ist: Auch in Zukunft 
können sicherlich nicht alle Abfälle vermieden 
werden. Unser Ziel ist: Die noch verbleibenden 
Abfälle sind im Jahr 2030 Wertstoffe, die pri-
mär stofflich verwertet werden. Der Rest wird 
effizient energetisch genutzt. 
Die awm sind: Servicepartner, Impulsgeber, 
Kompetenzzentrum und Wertstoff-Manufak-
tur. 
Die Bürgerinnen und Bürger sind dafür unser 
verantwortungs voller Partner - durch vorbild-
liche Abfallvermeidung, Wertstofftrennung 
und ein ausgeprägtes Ressourcenbewusstsein. 
Sie leisten damit gleichzeitig einen Beitrag zur 
Stadtsauberkeit. 
Die SDGs und wir
In ihrer Agenda 2030 haben die Vereinten 
Nationen 17 Ziele für eine nachhaltige Entwick-
lung formuliert, die sogenannten Sustainable 
Development Goals (SDGs). Nach einem Rats-
beschluss hat Münsters Oberbürgermeister 
Markus Lewe eine Resolution unterzeichnet, in 
der sich die Stadt verpflichtet, dieser Richt-
schnur gerecht zu werden. Als kommunales 
Entsorgungsunternehmen stellen sich auch die 
AWM dieser Herausforderung aus Überzeu-
gung. Wir konzentrieren uns in der Umsetzung 
vor allem auf die Felder, in denen wir durch 
unser Handeln einen konkreten Beitrag leisten 
können. In diesem Geschäftsbericht sind die 
Symbole für die SDGs den in den Berichten be-
schriebenen Maßnahmen zugeordnet.
https://17ziele.de
Die Mitarbeiten den der AWM sind verlässli-
cher Partner der Bürgerinnen und Bürger. 
Gemeinsam schaffen wir Lebensqualität - für 
ein sauberes und nachhaltiges Münster: Noch 
mehr Umweltschutz, noch mehr Miteinander 
und regionale Wertschöpfung.
Herausforderungen wie Klimaschutz, Digitali-
sierung und die demographische Entwicklung 
werden proaktiv und gemeinsam mit den 
Mitarbeitenden, den Bürgerinnen/Bürgern und 
den Netzwerkpartnern gestaltet.
Wir machen Lebensqualität –  
und alle.wirken.mit!

AWM-Journal 2020 AWM-Journal 2020
23 | AWM-Hintergründe AWM-Hintergründe | 24
Dass die AWM als attraktiver Arbeitgeberin gelten, liegt 
sicher auch an der Förderung des Nachwuchses. In vier 
Berufsbildern bildet das Unternehmen selbst aus: Kfz-
Mechatroniker/in mit dem Schwerpunkt Nutzfahrzeug-
technik, Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft, 
Berufskraftfahrer/in und Industriekauffrau/mann. In 
einem Jahr, in dem manch ein Unternehmen seine Aus-
bildungskapazitäten gekürzt hat, haben die AWM ihr 
Engagement sogar verstärkt – mit einer zusätzlichen 
Stelle im Team „Ausbildungsleitung“ und neuen Räum-
lichkeiten. 
Die neue Stelle „Ausbildungsleitung für die Mechatro-
nik- und Berufskraftfahrer-Azubis“ hat Carolin Wittich 
übernommen. Carolin kennt die AWM aus dem Eff-eff. 
Schließlich hat sie selbst hier ihre Ausbildung zur Mecha-
tronikerin absolviert, in der AWM-Werkstatt gearbeitet 
und parallel ihren Meistertitel erlangt. Zu ihren ersten 
Aufgaben im neuen Job zählte die Ausarbeitung eines 
betrieblichen Ausbildungsrahmenplans für die Berufs-
kraftfahrerinnen und -fahrer. „Wichtig war mir dabei 
nicht zuletzt der Blick über den Tellerrand“, erklärt 
Starkes Team für Azubis
Die AWM investieren weiter in die Ausbildung:  
mit einer zusätzlichen Betreuerin und neuen 
Räumlichkeiten.
Wittich. So lernen die Azubis nun nicht mehr nur die 
Abfallabfuhr, sondern auch andere Arbeitsbereiche wie 
die Stadtreinigung oder den Containerdienst am Stand-
ort Coerde kennen. „Ab dem 3. Lehrjahr werden sie auch 
dort eingesetzt“, so Wittich. Zudem ist ein vierwöchiges 
Praktikum in einem externen Unternehmen vorgesehen.
Inklusive der neuen Kollegin umfasst das Team „Ausbil-
dungsleitung“ damit vier Köpfe: Neben Carolin Wittich 
sind dies Monika Holtmann (Fachkräfte für Kreislauf- 
und Abfallwirtschaft), Annette Knirim (Industriekaufleu-
te) sowie Thomas Dornseif. Dornseif ist Ansprechpartner 
und Koordinator für die Inspektorenanwärterinnen und 
–anwärter der Stadt Münster, die bestimmte Ausbil-
dungsabschnitte bei den AWM absolvieren.  
Intern arbeitet man eng mit AWM-Kollegin Stefanie 
Stroth zusammen, die ebenfalls noch frisch bei den 
AWM ist und in ihrer Funktion als Ausbildungskoordina-
torin unter anderem aktuell das Recruiting von Nach-
wuchskräften modernisiert. Die Mischung aus Erfahrung 
und neuen Ideen ist aus Sicht des Teams eine große Stär-
ke, von der der Nachwuchs nur profitieren kann. „Eben-
falls intensiv und wichtig sind die Zusammenarbeit und 
der Austausch mit dem Personalamt der Stadt Münster 
als Anstellungsträgerin“, berichtet Stroth. 
Apropos Austausch: Der soll mit einem neu gestalteten 
Raum auch zwischen den Azubis der AWM gefördert 
werden. Aber nicht nur das: Hier kann auch in Ruhe für 
die Berufsschule „gebüffelt“ werden. Alleine, im Team 
oder bei Bedarf auch im Förderunterricht.  
„Bist du behindert?“ „Wie schwul ist das denn?“ „Hey, 
Kameltreiber!“ Öffentliche Äußerungen wie diese zeu-
gen nicht nur von einer Verrohung der Sprache, sie ver-
deutlichen auch einen Werteverfall in der Gesellschaft. 
Und leider äußert diese sich auch immer öfter in körper-
licher Gewalt gegen Einsatzkräfte – der Polizei und der 
Feuerwehr zum Beispiel, aber auch gegenüber Mitarbei-
tenden der AWM. Doch auch innerhalb unseres Unter-
nehmens leben wir nicht auf einer Insel der Seligen.  
Mit dem Projekt „Grenzachtender Umgang“ wollen wir 
den respektvollen Umgang sowohl intern wie extern 
fördern und damit  zur psychischen Gesundheit unserer 
Mitarbeitenden wie auch einem gesunden gesellschaftli-
chen Klima beitragen. Unser Anspruch ist es auch, damit 
Vorbild für das Miteinander in unserer Stadt zu sein.
Unter Leitung der Caritas Münster fand dazu zunächst 
ein erster Workshop mit allen Führungskräften der AWM 
statt. Daraus bildeten sich, ohne Rücksicht auf Hierar-
chien,  zwei Arbeitsgruppen, die ein AWM-Leitbild und 
einen AWM-Leitfaden zum „Grenzachtenden Umgang“ 
erarbeitet haben – bewusst unabhängig voneinander. 
Nach der gegenseitigen Vorstellung und Abstimmung 
der Arbeitsergebnisse erfolgt jetzt die Finalisierung 
unter Beteiligung des Personalrats sowie der Mitarbei-
tenden.
In diesem Projekt arbeiten die AWM eng mit städtischen 
Akteuren zusammen, etwa der Gleichstellungsbeauf-
tragten oder dem Personalrat. Wir sind stolz darauf, dass 
wir mit unserem Projekt Vorbild für einen Prozess inner-
halb der gesamten Stadtverwaltung geworden sind, der 
nun parallel läuft.
Was zählt, ist Respekt
Den Werteverfall in der Gesellschaft spüren wir auch 
bei den AWM. Mit dem Projekt „Grenzachtender Um-
gang“ wollen wir intern wie extern das rücksichtsvolle 
Miteinander fördern.

AWM-Journal 2020 AWM-Journal 2020
25 | AWM-Umwelt AWM-Umwelt | 26
120,6 Tonnen Co2: Diese Menge haben die 31 Fahrzeuge mit Erdgas und 
Elektro-Antrieb 2020 eingespart, die wir im Einsatz hatten. Und es werden 
jedes Jahr mehr, wie Sie auf Seite 29 erfahren. Noch ein paar Zahlen ge-
fällig? Im Rahmen der „Aktion Biotonne“ waren unsere Kontrolleure in der 
Innenstadt unterwegs, und das Ergebnis war sehr erfreulich: 88% der über-
prüften Biotonnen waren richtig befüllt (Seite 28). Noch besser als Kontrolle 
ist Information– aufgrund dieser Mission wurden zwei neue Erklärfilme 
erstellt (Seite 27). Und weil Umwelt uns Alle angeht, vernetzen wir uns wei-
tere mit lokalen Akteuren. Über das Engagement der Studierendeninitiative 
Weitblick berichten wir auf Seite. 30.
Die AWM bekennen sich zu den Nachhaltigkeitszielen der UN. Dafür haben wir im Bereich  
AWM-Umwelt 2020 unter anderem zu diesen Zielen einen Beitrag geleistet:
Ziel 4: Hochwertige Bildung weltweit 
Aufklärung und Information sind für ein we-
sentlicher Auftrag. 2020 haben wir dazu nicht 
nur mit zwei neuen Erklärfilmen einen Beitrag 
geleistet.
Ziel 11: Nachhaltige Städte und Gemeinden
Ein CO2-neutrales, klimaangepasstes und ener-
gieeffizientes Münster? Wir setzen uns dafür 
jeden Tag ein.
Ziel 13: Weltweit Klimaschutz umsetzen
Die richtige Trennung des Bioabfalls ist aktiver 
Klimaschutz: Nicht zuletzt diese Botschaft ist 
uns im Rahmen der „Aktion Biotonne“ wichtig.  
Wir freuen uns, dass sie bei Vielen schon an-
gekommen ist (Seite 28).
Ziel 17: Globale Partnerschaft
Global denken, lokal handeln: Dieser Slogan  
ist nach wie vor und mehr denn je aktuell.  
Wir pflegen eine Reihe von Partnerschaften 
mit Initiativen, die sich unter anderem für eine 
saubere Stadt oder den Gedanken der Kreis-
laufwirtschaft engagieren.
AWM-Umwelt
Information statt Emission.  
Wir machen `s.

AWM-Journal 2020 AWM-Journal 2020
27 | AWM-Umwelt AWM-Umwelt | 28
Dass die Verwertung von Bio- und Grünabfall 
ein wichtiger Baustein einer nachhaltigen 
Kreislaufwirtschaft ist – das hat man vielleicht 
schon mal gehört. Doch wie funktioniert das 
eigentlich? Wie aus Bio- und Grünabfällen 
neue Wertstoffe, nämlich Biogas und Kom-
post, entstehen, war Thema einer der beiden 
Erklärfilme der AWM, die im vergangenen Jahr 
entstanden und auf YouTube abzurufen sind. 
Zum Auftakt im September 2020 war das 
Entsorgungszentrum in Coerde Schauplatz 
der Dreharbeiten. Das Besondere an beiden 
Filmen: Hier sprechen keine professionellen 
Sprecher, sondern Experten, die Einblicke in 
ihre Arbeit geben. Insgesamt sieben Mitarbei-
tende der AWM erklären, wie die Abfälle der 
Münsteraner/innen für aktiven Klima- und 
Ressourcenschutz genutzt werden.
Klimaschutz darf an Landesgrenzen bekannt-
lich nicht Halt machen. Eine besonders starke 
internationale Partnerschaft für den intelli-
genten Umgang mit Restabfall unterhalten 
die AWM seit 2018 mit dem Partner Twence in 
den Niederlanden. Sie war Thema des zweiten 
Films. Sortierreste aus Münster, die stofflich 
Sehen und verstehen
Hier sprechen die Profis: In zwei neuen YouTube-Filmen  
erklären Mitarbeitende der AWM, wie die Verwertung von 
Bio-/ Grünabfall und Restabfall genau funktioniert – sogar 
im grenzüberschreitenden Kreislauf.
nicht mehr verwertet werden können, bringen 
die AWM zur Twence nach Hengelo  In einer 
mordernen Verbrennungsanlage werden sie 
zu Wärme und Energie, mit denen Gemeinden 
und Industriebetriebe in den Niederlanden 
versorgt werden. Auf der Rückfahrt nehmen 
die LKW der AWM Bioabfall aus Hengelo mit 
nach Münster, wo die Abfälle wiederum zu 
Biogas und Kompost verarbeiten werden. Auch 
das bedeutet Kreislaufwirtschaft! 
Scannen Sie einfach die QR-Codes und erleben einen 
Blick hinter die Kulissen der Abfallverwertung
Auch 2020 waren sie wieder unterwegs: Die 
beiden Kontrolleure der AWM, die genau wis-
sen wollen, wie erfolgreich die „Aktion Bioton-
ne Münster“ schon ist. Ziel der 2017 angelaufe-
nen Kampagne ist, die Bürgerinnen und Bürger 
zum richtigen Sortieren des Bioabfalls zu mo-
tivieren. Im vergangenen Jahr warfen die Kon-
trolleure erstmals in den 13 Innenstadtrevieren 
einen Blick unter die braunen Deckel. Das Er-
gebnis: 88% der 17.827 überprüften Biotonnen 
waren richtig befüllt, an 12% (das entspricht 
2.101 Biotonnen) mussten die Kontrolleure eine 
Gelbe Karte anbringen, die darüber aufklärt, 
was in die Biotonne gehört und was nicht. Es 
gab auch deutliche Unterschiede innerhalb 
der Abfuhrreviere: So lag der Anteil an falsch 
befüllten Biotonnen in manchen Revieren bei 
fast 40 %. Die Hauptstörstoffe waren dabei 
einmal mehr Plastik und Bio-Folienbeutel, die 
nicht nur in der Abfallbehandlung Probleme 
machen, sondern auch den wertvollen Kom-
post verunreinigen können. 
Sauber, Münster!
Die „Aktion Biotonne“ zeigt weiter Wirkung:  
Kontrollen helfen bei der richtigen Sortierung.
Wirklich erfreulich: Zwei Drittel der falsch 
befüllten Tonnen wiesen nach der Aufklärung 
keine Störstoffe mehr auf. Am Ende des Jahres 
blieben nur ganze vier „Trennmuffel“ übrig, die 
weder durch eine Rote Karte für wiederholt 
falsches Trennen noch durch Gespräche über-
zeugt werden konnten. Deren Tonnen wurden 
nach Rücksprache mit den Eigentümern ein-
vernehmlich gegen Restabfalltonnen ausge-
tauscht – für die allerdings höhere Gebühren 
anfallen als für die Biotonne.
Für die übergroße Mehrheit der Bürgerinnen 
und Bürger gilt jedoch: Sie haben verstanden, 
dass die richtige Trennung des Bioabfalls akti-
ver Klimaschutz ist.
Besonders aussagekräftig dürfte das Ergeb-
nis der im Oktober 2020 begonnenen Über-
prüfung in den Außenbezirken sein, da hier 
ein Direktvergleich mit der Erstkontrolle vor 
zwei Jahren möglich ist. Zudem haben die 
awm damit begonnen, das Konzept an größere 
Wohnobjekte mit 9 bis 14 Nutzungseinheiten 
anzupassen.
Mitmach-Tipp
Unsere Anlagentechnik kann viel – aber niemand kann so gut 
trennen wie der Mensch. Verwenden Sie für Ihre Bioabfälle 
daher am besten Papiertüten oder Zeitungspapier. Bei Plastik-
beuteln oder Bio-Folienbeuteln können im Kompost Kleinteile 
übrigbleiben.

AWM-Journal 2020 AWM-Journal 2020
29 | AWM-Umwelt AWM-Umwelt | 30
Im Jahr 2008 hatte eine Gruppe Münsteraner Studieren-
de eine Idee. Sie wollten sich vor Ort und weltweit für 
gerechte Bildungschancen und ein größeres Verständ-
nis für globale Zusammenhänge engagieren. Die Idee 
machte Schule: Heute sind die ehrenamtlichen  Vereins-
mitglieder in 19 deutschen Unistädten vertreten – in 
Münster auch im Bereich Nachhaltigkeit und Umwelt-
schutz.
Weltweiterblick heißt diese Projektgruppe, deren Arbeit 
die AWM gerne unterstützt. Im vergangene Jahr stell-
te die AWM zum Beispiel die Müllzangen, Säcke und 
Handschuhe für die monatliche Abfallsammelaktion zur 
Verfügung – und kümmerte sich selbstverständlich um 
die Entsorgung der Abfälle. Die Studierenden starte-
ten gemeinsam mit den AWM auf Instagram ein Quiz 
zur richtigen Abfalltrennung – mit durchaus kniffligen 
Fragen. 
Über 230 Fahrzeuge setzen die AWM ein – ein stattlicher 
Fuhrpark, der konsequent und Schritt für Schritt auf Erd-
gas- oder Elektroantrieb umgestellt wird. Im Jahr 2020 
waren 18 elektrisch angetriebene PKW bzw. Transporter, 
5 E-Kehrmaschinen, 2 Erdgasfahrzeuge sowie 6 E-Bikes 
des Unternehmens auf Münsters Straßen unterwegs –
umweltschonend und überdies flüsterleise. Im Vergleich 
zu herkömmlichen Antrieben haben die AWM allein 
durch diese Umstellung im vergangenen Jahr 120,6 t Co2 
Jahr eingespart – einer von vielen starken Beiträgen zur 
Erreichung der Klimaschutzziele der Stadt Münster.
Vier weitere Nutzfahrzeuge sollen 2021 hinzukommen. 
Zwei E-Abfallsammelfahrzeuge und zwei E-Kehrma-
schinen. Auch der Ausbau der Ladeinfrastruktur stand 
und steht auf der Agenda: Zusätzlich zu den aktuell 27 
Ladepunkten am zentralen Start- und Zielpunkt in der 
Rösnerstraße sowie 2 Ladepunkten am Standort Zum 
Heidehof sollen in den kommenden Monaten 16 weitere 
Ladepunkte installiert werden. Weitere Standorte be-
finden sich in Prüfung, vor allem, um die Ladeoptionen 
noch besser über das Stadtgebiet zu verteilen.
Gemeinsam gegen den Abfall
Um Ihre Ziele zu erreichen, setzen die AWM auf ein  
vielfältiges Netzwerk – im vergangenen Jahr zum  
Beispiel auf die Studierendeninitiative Weitblick.
Vorfahrt für E-Mobilität
Konsequent rüsten die AWM ihren Fuhrpark auf  
emissionsarme Technologien um. Auch die Ladeinfra- 
struktur wird weiter ausgebaut.
Weitblick ist einer der zahlreichen 
lokalen Kooperationspartner, die 
der AWM dabei helfen, die Stadt-
gesellschaft für ihre Anliegen zu 
sensibilisieren. Konkret geht es dabei 
um Themen wie die Vermeidung un-
nötiger Lebensmittelabfälle, Leihen 
statt kaufen, die Verankerung des 
Nachhaltigkeitsgedankens, etwa 
im Hansaviertel, oder Ideen rund 
um die Wiederverwendung von 
Produkten. Die AWM bündeln das 
Engagement der hier versammelten 
Bürgerinnen und Bürger und verbrei-
ten die Ideen der Initiativen. Denn 
Alle wissen: Nur gemeinsam können 
wir Münster zu einer Hauptstadt der 
Abfallvermeidung machen.
Bislang haben die AWM knapp 
100.000 Euro an Fördermitteln für 
die Beschaffung alternativ angetrie-
bener Antriebe erhalten. Für 2021 
rechnet man mit rund 1,3 Millionen, 
darunter auch für einen 2020 vor-
bereiteten Förderantrag für zwei 
Abfallsammelfahrzeuge mit Wasser-
stoff- und Brennstoffzellenantrieb. 
„Doch gerade bei dieser wichtigen 
Zukunftstechnologie wünschen 
sich die Kommunen vom Bund noch 
mehr Pragmatismus, zum Beispiel 
mit Blick auf die Erzeugung von Was-
serstoff in Müllheizkraftwerken“, 
erklärt AWM-Betriebsleiter Patrick 
Hasenkamp, zugleich Vizepräsident 
des Verbands kommunaler Unter-
nehmen (VKU).
31 Fahrzeuge der AWM  
waren 2020 mit Elektro-oder  
Erdgasantrieben unterwegs.
Hätten Sie`s gewusst? 
Aus seuchenhygienischen Grün-
den gehört rohes Fleisch nicht 
in die Biotonne – Verschmutzte 
Pizzakartons dagegen schon.
Hinweis
Mehr über die Arbeit von Weitblick erfahren Sie unter 
www.weitblicker.org.
Jedem Monat treffen sich Münsteraner Studierende im Rahmen 
des Projekts Weltweiterblick zur Abfallsammelaktion. Die 
AWM stellen die Ausrüstung und entsorgen die Abfälle.

AWM-Journal 2020 AWM-Journal 2020
31 | AWM-Impressum AWM-Impressum | 32
Herausgeberin 
Stadt Münster 
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
Rösnerstraße 10 
48155 Münster
awm@stadt-muenster.de 
www.awm.muenster.de
Juni 2021, 400 [1.500]
Redaktion 
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
Konzept, Gestaltung & Satz  
CONCEPT X GmbH & Co. KG
Textentwicklung  
Jens Poggenpohl
Fotografie/ Illustration 
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
Rasmus Schübel  
X & Y Design  
Weitblick e.V. 
Gustav Grün/Benoua  
Amt für Kommunikation Münster
Druck 
Bitter & Loose GmbH 
48268 Greven

Anlage A

1076 Zeichen

Anlage A zur V/0327/2021 
Kurzüberblick 
Ratsvorlage über die Feststellung des Jahresabschlusses und Lageberichts der eigenbetriebs-
ähnlichen Einrichtung AWM für das Wirtschaftsjahr 2020. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Gemäß § 26 EigVO i.V. mit § 14 der Betriebssatzung ist der Jahresabschluss und der Lagebe-
richt bis zum Ablauf von drei Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres aufzustellen.  
Unter Beachtung des § 106 GO NW hat eine Prüfung durch eine Wirtschaftsprüfungsgesell-
schaft zu erfolgen.  
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 11.02 Abfallwirtschaft 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten?  Ja  Nein X teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung 
ist 
X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine

Beratungsverlauf (4)

16.06.2021 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
22.06.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.15 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
23.06.2021 Hauptausschuss
TOP 41 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
23.06.2021 Rat
TOP 44 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Rösnerstraße 10
  • Feldkamp
  • Zum Heidehof

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0327/2021
Typ
Vorlagen
Datum
21.04.2021
Erstellt
21.04.2021 09:59