V/0792/2013
Verwertung der städtischen Immobilie Herwarthstraße/von-Steuben-Straße
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Beschlussvorlage
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V/0792/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Immobilienmanagement Betrifft Verwertung der städtischen Immobilie Herwarthstraße/von-Steuben-Straße Beratungsfolge 19.11.2013 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 03.12.2013 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 04.12.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 05.12.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 11.12.2013 Hauptausschuss Vorberatung 11.12.2013 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag Der Rat beschließt: 1. Die städtische Immobilie Herwarthstraße/von-Steuben-Straße wird für städtische Zwecke, in s- besondere für Zwecke der VHS, der schulpsychologischen Beratungsstelle und der Westfäl i- schen Schule für Musik, nicht benötigt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Vermarktung der Liegenschaft entsprec hend dem B e- schluss des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 06.07.2010 (vgl. Vorlagen-Nr.: V/0483/2010), welcher auf Grund mehrerer Prüfaufträge, ob der Standort für stadtinterne Bedarfe benötigt wird, ausgesetzt wurde, fortzusetz en. Für die Immobilie ist ein erneutes öffentliches Ausschreibungsverfahren einzuleiten. Das überarbeit ete Expose auf Grundlage der bereits stattgefundenen Ausschreibung 2009 ist dem Ausschuss für Stadtpl a- nung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft sow ie dem Ausschuss für Finanzen, Beteil i- gungen und Liegenschaften zur Beschlussfassung vorzulegen. Vorlagen-Nr.: V/0792/2013 Auskunft erteilt: Herr Kistler Ruf: 492-2340 E-Mail: KistlerM@stadt-muenster.de Datum: 15.10.2013 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0792/2013 Begründung 1) Ausgangs- und Beschlusslage: In der Vorlage V/0483/2010 des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften wurde durch die Ver waltung dargelegt, dass die im Herbst 2009 gestartete europaweite Au s- schreibung des Objektes förmlich für beendet erklärt wurde, da die potentiellen Bieter ihr Interesse zurückgezogen hatten. Marktsondierungsgespräche mit Interessenten aus dem abgeschlosse nen Ausschreibungsverfahren als auch mit neu gemeldeten Interessenten führten zu der Empfehlung der Verwaltung, eine erneute, nutzungsfocussiertere Ausschreibung unter Angabe einer Kau f- preiserwartung durchzuführen. Die Vermarktungsaktivitäten wurden jed och nicht unmittelbar fortgesetzt, da vorab noch einmal geprüft werden sollte, ob das Objekt für städt. Zwecke, insbesondere als Ersatz - oder Ergä n- zungsgebäude für städtische Büroflächen, benötigt wird (vgl. hierzu u. a. Ratsvorlage V/0787/2011. Im weiteren Verlauf hat d er Rat der Stadt Münster ergänzend in seiner Sitzung vom 12.12.2012 beschlossen (Vorlagen-Nr.: V/0829/2012), „…verschiedene Neubauvarianten unter Berücksichtigung einer gemeinsamen Unterbringung der VHS mit der Westfälischen Schule für Musik, der schulpsychologischen Beratungsstelle und ggf. weiterer, mit der Nutzung fachlich und sachlich verträglicher Verwaltungseinheiten oder pädagogischer Einrichtungen zu prüfen…“ und „ …dabei ausdrücklich die Flächen Herwarthstraße/Von-Steuben-Straße sowie den Hörster Parkplatz in die Prüfung einzubeziehen…“ Dieser Beschluss wurde in der Sitzung des Rates am 10.07.2013 konkretisiert, indem die Verwa l- tung beauftragt wurde, folgende unterschiedliche Unterbringungsszenarien zu prüfen (Vorlage Nr . V/0457/2013): a) Für eine gemeinsame Unterbringung der VHS, der Schulpsychologischen Beratungsstelle und der Westfälischen Schule für Musik wird der Hörster Parkplatz als möglicher Standort geprüft. b) Für eine (alleinige) Unterbringung der VHS wird das Angebot der PSD -Bank am Hafen g e- prüft. c) Für eine (alleinige) Unterbringung der VHS wird eine Unterbringung am Standort Herwart h- straße/Von-Steuben-Straße geprüft. d) Die Einrichtungen verbleiben an den bisherigen Standorten Nachfolgend wird zur Variante c seitens der Verwaltung Stellung genommen. Bezüglich der Var i- anten a, b und d wird die Verwaltung eine eigene Vorlage für die nächste Beratungskette vorlegen. - 3 - V/0792/2013 2) Nutzung der Immobile für städtische Zwecke: Entsprechend den Ausführungen in der Ratsvorlage V/0462/2013 „Optimierung bürgerorientie rter Dienstleistungen: Mittelfristige Büroflächenplanung der Stadt Münster“ wird der städtische Pe rso- nalbestand mittelfristig keine nennenswerten Ausschläge nach oben oder unten aufweisen, so n- dern tendenziell gleich bleiben. Die adäquate Vorhaltung von Büroarbeitsplätzen kann demnach im bisherigen Immobilienbestand erfolgen; ggf. vorzunehmende Anpassungen w ären allein aufgrund einer notwendigen räumlichen Bündelung weiterer Bürgerdienstleistungen notwendig – hierfür er- scheint das in Rede stehende Grundstück jedoch ungeeignet. Des Weiteren wird in der Ratsvorlage V/0462/2013 dargelegt, dass der Standort auch im Zusa m- menhang mit einer temporären Unterbringung städtischer Mitarbeiter/ -innen während einer Inne n- sanierung des Stadthauses 1 nicht in Betracht gezogen werden soll, sondern alternative Lösungen angestrebt werden sollen. Das Gebäude Herwarthstraße/Von-Steuben-Straße wird demnach weder für eine temporäre noch für eine dauerhafte Unterbringung städtischer Mitarbeiter/-innen benötigt. Auch aus Sicht der VHS wird der Standort nicht favorisiert, weil damit keine Verbesserung der Zentralität gegenüber der derzeitigen Unterbringung am Aegidiimarkt zu erreichen ist. Im Gege n- teil: trotz unmi ttelbarer Bahnhofsn ähe und damit einhergehend idealer ÖPNV -Anbindung ist die VHS für die überwiegende Zahl der Teilnehmer, die mit dem Rad kommen, schwieriger erreichbar. Die VHS hat am Aegidiimarkt eine innerstädtische Präsens, ohne 1A -Lage zu sein. Der derzeitige Standortvorteil mit unmittelbarer City-Anbindung an Rothenburg und Landesmuseum, ginge verl o- ren. Diese nicht unmittelbare Zentrumsnähe trifft auch auf den Standort Albersloher Weg zu. Durch die umliegenden Nutzer und Nutzungen (Kulturnutzungen im Hafenbereich, Hal le Münsterland, Stadt- haus 3, Stadtwerke Münster) ergeben sich dort jedoch ganz andere und neue Perspektiven für mögliche Synergien und Kooperationen, die dem Standort eine eigene Qualität verleihen. 3) Resümee: Die Immobilie Herwarthstraße/Von-Steuben-Straße erscheint weder für die städtischen Zweckse t- zungen als Bürostandort noch für die Zwecke der VHS geeignet. Auch eine sonstige städtische Nutzung bietet sich nicht an, so dass aus Sicht der Verwaltung die Vermarktungsbemühungen fortgesetzt werden sollten. Die aktuelle günstige Nachfragesituation lässt auf ein gutes Ausschre ibungsergebnis hoffen. Gleichzeitig würde die derzeit aktuelle positive Entwicklung des Bahnhofareals (Sani erung der ehemaligen Bahnhofsdirektion, Neugestaltung des Bahnhofs) durch die Verwertung und Entwic k- lung des Grundstückes unterstützt. I. V. I. V. gez. gez. Dr. Hanke Reinkemeier Stadträtin Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: vertagt
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Von-Steuben-Straße
- Herwarthstraße
- Albersloher Weg
- Aegidiimarkt
- Rothenburg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0792/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.10.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37