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V/0792/2013

Verwertung der städtischen Immobilie Herwarthstraße/von-Steuben-Straße

Vorlagen 15.10.2013

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 02.04.2014, TOP 22.1

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

7077 Zeichen

V/0792/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Immobilienmanagement 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Verwertung der städtischen Immobilie Herwarthstraße/von-Steuben-Straße 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
19.11.2013 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
03.12.2013 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
04.12.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
05.12.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
11.12.2013 Hauptausschuss Vorberatung 
11.12.2013 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag 
 
Der Rat beschließt: 
 
1. Die städtische Immobilie Herwarthstraße/von-Steuben-Straße wird für städtische Zwecke, in s-
besondere für Zwecke der VHS, der schulpsychologischen Beratungsstelle und der Westfäl i-
schen Schule für Musik, nicht benötigt.  
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Vermarktung der Liegenschaft entsprec hend dem B e-
schluss des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 06.07.2010 
(vgl. Vorlagen-Nr.: V/0483/2010), welcher auf Grund mehrerer Prüfaufträge, ob der Standort 
für stadtinterne Bedarfe benötigt wird, ausgesetzt wurde, fortzusetz en. Für die Immobilie ist 
ein erneutes öffentliches Ausschreibungsverfahren einzuleiten. Das überarbeit ete Expose auf 
Grundlage der bereits stattgefundenen Ausschreibung 2009 ist dem  Ausschuss für Stadtpl a-
nung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft sow ie dem Ausschuss für Finanzen, Beteil i-
gungen und Liegenschaften zur Beschlussfassung vorzulegen.  
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0792/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Kistler 
Ruf: 
492-2340 
E-Mail: 
KistlerM@stadt-muenster.de  
Datum: 
15.10.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0792/2013 
Begründung 
 
1) Ausgangs- und Beschlusslage: 
 
In der Vorlage V/0483/2010 des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 
wurde durch die Ver waltung dargelegt, dass die im Herbst 2009 gestartete europaweite Au s-
schreibung des Objektes förmlich für beendet erklärt wurde, da die potentiellen Bieter ihr Interesse 
zurückgezogen hatten. Marktsondierungsgespräche mit Interessenten aus dem abgeschlosse nen 
Ausschreibungsverfahren als auch mit neu  gemeldeten Interessenten führten zu der Empfehlung 
der Verwaltung, eine erneute, nutzungsfocussiertere Ausschreibung unter Angabe einer Kau f-
preiserwartung durchzuführen.  
 
Die Vermarktungsaktivitäten wurden jed och nicht unmittelbar fortgesetzt, da vorab noch einmal  
geprüft werden sollte, ob das Objekt für städt. Zwecke, insbesondere als Ersatz - oder Ergä n-
zungsgebäude für städtische Büroflächen, benötigt wird (vgl. hierzu u. a. Ratsvorlage 
V/0787/2011.  
 
Im weiteren Verlauf hat d er Rat der Stadt Münster ergänzend in seiner Sitzung vom 12.12.2012 
beschlossen (Vorlagen-Nr.: V/0829/2012), 
 
 „…verschiedene Neubauvarianten unter Berücksichtigung einer gemeinsamen  
 Unterbringung der VHS mit der Westfälischen Schule für Musik, der schulpsychologischen 
 Beratungsstelle und ggf. weiterer, mit der Nutzung fachlich und sachlich verträglicher  
 Verwaltungseinheiten oder pädagogischer Einrichtungen zu prüfen…“ 
 
und 
 „ …dabei ausdrücklich die Flächen Herwarthstraße/Von-Steuben-Straße sowie den 
 Hörster Parkplatz in die Prüfung einzubeziehen…“ 
 
Dieser Beschluss wurde in der Sitzung des Rates am 10.07.2013 konkretisiert, indem die Verwa l-
tung beauftragt wurde, folgende unterschiedliche Unterbringungsszenarien zu prüfen (Vorlage Nr . 
V/0457/2013): 
 
a)  Für eine gemeinsame Unterbringung der VHS, der Schulpsychologischen Beratungsstelle und 
der Westfälischen Schule für Musik wird der Hörster Parkplatz als möglicher Standort geprüft. 
 
b)  Für eine (alleinige) Unterbringung der VHS wird das Angebot der PSD -Bank am Hafen g e-
prüft. 
 
c)  Für eine (alleinige) Unterbringung der VHS wird eine Unterbringung am Standort Herwart h-
straße/Von-Steuben-Straße geprüft. 
 
d)  Die Einrichtungen verbleiben an den bisherigen Standorten 
  
Nachfolgend wird zur Variante c seitens der Verwaltung Stellung genommen. Bezüglich der Var i-
anten a, b und d wird die Verwaltung eine eigene Vorlage für die nächste Beratungskette vorlegen.

- 3 - 
V/0792/2013 
2) Nutzung der Immobile für städtische Zwecke: 
 
Entsprechend den Ausführungen in der Ratsvorlage V/0462/2013 „Optimierung bürgerorientie rter 
Dienstleistungen: Mittelfristige Büroflächenplanung der Stadt Münster“ wird der städtische Pe rso-
nalbestand mittelfristig keine nennenswerten Ausschläge nach oben oder unten aufweisen, so n-
dern tendenziell gleich bleiben. Die adäquate Vorhaltung von Büroarbeitsplätzen kann demnach im 
bisherigen Immobilienbestand erfolgen; ggf. vorzunehmende Anpassungen w ären allein aufgrund 
einer notwendigen räumlichen Bündelung weiterer Bürgerdienstleistungen notwendig – hierfür er-
scheint das in Rede stehende Grundstück jedoch ungeeignet. 
 
Des Weiteren wird in der Ratsvorlage V/0462/2013 dargelegt, dass der Standort auch im Zusa m-
menhang mit einer temporären Unterbringung städtischer Mitarbeiter/ -innen während einer Inne n-
sanierung des Stadthauses 1 nicht in Betracht gezogen werden soll, sondern alternative Lösungen 
angestrebt werden sollen.  
 
Das Gebäude Herwarthstraße/Von-Steuben-Straße wird demnach weder für eine temporäre noch 
für eine dauerhafte Unterbringung städtischer Mitarbeiter/-innen benötigt. 
 
Auch aus Sicht der VHS wird der Standort nicht favorisiert, weil damit keine Verbesserung der 
Zentralität gegenüber der derzeitigen Unterbringung am Aegidiimarkt zu erreichen ist. Im Gege n-
teil: trotz unmi ttelbarer Bahnhofsn ähe und damit einhergehend idealer ÖPNV -Anbindung ist die 
VHS für die überwiegende Zahl der Teilnehmer, die mit dem Rad kommen, schwieriger erreichbar. 
Die VHS hat am Aegidiimarkt eine innerstädtische Präsens, ohne 1A -Lage zu sein. Der derzeitige 
Standortvorteil mit unmittelbarer City-Anbindung an Rothenburg und Landesmuseum, ginge verl o-
ren. 
 
Diese nicht unmittelbare Zentrumsnähe trifft auch auf den Standort Albersloher Weg zu. Durch die 
umliegenden Nutzer und Nutzungen (Kulturnutzungen im Hafenbereich, Hal le Münsterland, Stadt-
haus 3, Stadtwerke Münster) ergeben sich dort jedoch ganz andere und neue Perspektiven für 
mögliche Synergien und Kooperationen, die dem Standort eine eigene Qualität verleihen. 
 
3) Resümee: 
 
Die Immobilie Herwarthstraße/Von-Steuben-Straße erscheint weder für die städtischen Zweckse t-
zungen als Bürostandort noch für die Zwecke der VHS geeignet. Auch eine sonstige städtische 
Nutzung bietet sich nicht an, so dass aus Sicht der Verwaltung die Vermarktungsbemühungen 
fortgesetzt werden sollten.  
 
Die aktuelle günstige Nachfragesituation lässt auf ein gutes Ausschre ibungsergebnis hoffen. 
Gleichzeitig würde die derzeit aktuelle positive Entwicklung des Bahnhofareals  (Sani erung der 
ehemaligen Bahnhofsdirektion, Neugestaltung des Bahnhofs) durch die Verwertung und Entwic k-
lung des Grundstückes unterstützt.  
 
 
 
I. V.          I. V. 
 
gez.          gez. 
Dr. Hanke         Reinkemeier 
Stadträtin         Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (6)

19.11.2013 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
03.12.2013 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.02.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 8.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
01.04.2014 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 7.7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
02.04.2014 Hauptausschuss
TOP 25.1 Vorberatung
Zur Sitzung
02.04.2014 Rat
TOP 22.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (5)

  • Von-Steuben-Straße
  • Herwarthstraße
  • Albersloher Weg
  • Aegidiimarkt
  • Rothenburg

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0792/2013
Typ
Vorlagen
Datum
15.10.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37