Mandari Insight

2882/2025

Abbruch und Neubau einer Unterkunft zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung von Obdachlosigkeit bedrohten Menschen auf dem Grundstück Cohnenhofstraße ohne Nummer, 50769 Köln-Chorweiler hier: Baubeschluss

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 25.06.2026

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 02.07.2026, TOP 10.29

Anlage 4.1 - Grundriss Erdgeschoss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 7 - Haushaltsmäßige Auswirkungen Cohnenhofstr. o. Nr.

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4.2 - Grundriss Obergeschoss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 - Übersichtsplan

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4.3 - Grundriss Dachgeschoss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 - Lageplan

· application/pdf

Ansehen

Anlage 9 - Wirtschaftlichkeitsberechnung PV-Anlage Cohnenhofstr. o. Nr.

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 5 - Ansichten, Schnitte

· application/pdf

Ansehen

Anlage 8 - Wirtschaftlichkeitsberechnung Cohnenhofstr. o. Nr.

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 - Schrägluftbild

· application/pdf

Ansehen

Anlage 12, Unterschriebene DE

· application/pdf

Ansehen

Anlage 10 -Kostenberechnung nach DIN 276

· application/pdf

Ansehen

Anlage 6 - Außenanlageplan

· application/pdf

Ansehen

Anlage 11 - Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4.1 - Grundriss Erdgeschoss

2006 Zeichen

A A
B B
6.00 %
6.00 %
4 STG
15.0/32.0
WMWMWMWM
Sanitär
13.79
Sanitär
1.52
13.79
435 4.055
185
2.50
20
1.43
9
24
1.745
125
2.345 435
21.355
3.23
20 125
5.16
24
3.28
24
2.46
20
2.20
20
125
3.255 435
2.125
24
1.91
185
5.81
125
5.875
125
2.95
19.33
465 1.76
2.35 2.11 1.76
2.35 4.43 1.76
2.35 3.79 1.76
2.35 1.065 435
18 STG
18.5/35.1
1.03
Sanitär
34 1.77 24 1.91 185 2.785 24 1.525 1.26 125
2.54 24 1.505 1.59 125
2.515 435
EG
05.12.2024
Bad Büro
5.91 m²
Bürokochen
4.44 m²
Bad 2
5.58 m² Bad 1
5.52 m²
A2
28.47 m²
W/L/A
35.97 m²
A3
24.82 m²
A1
30.44 m²
A1 Terrasse
4.43 m²
A2 Terrasse
3.99 m²
Har/Elt
18.78 m²
Eingangsbereich
25.15 m²
Flur EG
14.96 m²
845 1.76
86 2.69 1.76
2.36 2.42 2.40
2.64 4.45 90
86 1.14 1.76
2.35 1.23
1.11 1.01 1.115
20
125
5.16
24
5.98
20
90 49
24
77
125
3.255 435
7.135
24
3.625
125
2.66
Bad 3
4.66 m²
1.14 1.76
1.00 5.105 80
2.35 4.98
Nachbarbebauung
Büro
21.66 m²
OKFF 42.14 m ü.NN
EE
A1-A1 A1-A1
geprüft Datum
Datum
Maßstab:
Verfasser
40545 Düsseldorf
01624074998
info@hintermeier-architekten.de
Telefon Telefax
E-Mail
Hintermeier Architekten
Brend`amourstraße 49
Liegenschaftsnummer
2023-001 303
Plandatum:Plannummer:Projektnummer:Index:Planungsstand:
Bauherr:
Bauvorhaben:
Darstellungsart:
Planinhalt:
Bauherr
gezeichnet
geprüft Datum
Datum
Maßstab:
Verfasser
Telefon Telefax
E-Mail
Liegenschaftsnummer
Plandatum:Plannummer:Projektnummer:Index:Planungsstand:
Bauherr:
Bauvorhaben:
Darstellungsart:
Planinhalt:
Bauherr
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Cohnenhofstraße 51
Köln-Merkenich
Stadt Köln, Amt für Wohnungswesen
Neubau einer Obdachlosenunterkunft
gezeichnet
BUS
H/B = 594 / 841 (0.50m²) Allplan 2023
1:100
Entwurf
M.S
06.12.24
ERDGESCHOSS
Index Datum Gezeichnet Geprüft
Treppe,Bad 2,Geländer Rampe
Anschlag Innentüren, Fensterhöhen, Ergänzung TGA 
Änderungen
 Bäder 1 u.2 vergrößert,Türhöhen EG 2.135m, Schächte ergänzt 
A1-3 Rollstuhlgerecht
15.12.24 M.HDRaumbezeichnungen, Bewegungsflächen ausgeblendet M.H
M.S
M.S
M.S
20.11.24
06.12.24
11.11.24
C
B
A
15.12.24
D
15.12.24

Anlage 7 - Haushaltsmäßige Auswirkungen Cohnenhofstr. o. Nr.

3723 Zeichen

Haushaltsmäßige Auswirkungen
Cohnenhofstraße o. Nr.
Chorweiler
Merkenich
Abriss und Neubau
Bereitstellung und 
Bewirtschaftung von 
Wohnraum
-2 -1 0 1 2 3 4
bis 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
01. Dez
0 0 0 0 0 0 0
Sachkonto 432100 Gebührenerträge 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 7.681 € 92.174 €
Teilplanzeile 04 öffentl.-rechtl. Leistungsentgelte 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 7.681 € 92.174 €
Sachkonto 441100 Mieten und Pachten 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Teilplanzeile 05 privatrechtl. Leistungsentgelte 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Sachkonto 521200 Bauunterhaltung - Herrichtung 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Bauunterhaltung - Demontage 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
lfd. Bauunterhaltung 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 2.279 € 27.349 €
Unterhaltung sonst. baulicher Anlagen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Sachkonto 524100 Energie, Wasser/Abwasser 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 2.368 € 28.420 €
Sachkonto 524200 Winterdienst 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 400 € 2.000 €
Abfallentsorgung 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 176 € 2.115 €
Sachkonto 524900 Sicherheitsdienst/Bewachung 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Sachkonto 524900 Grundbesitzabgaben 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Sachkonto 525800 Trägerkosten Betreuung DRK, IB etc. 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 5.833 € 70.000 €
Sachkonto 529300 Abrisskosten 0 € 0 € 0 € 56.085 € 0 € 0 € 0 €
Sachkonto 529900 Sonstige Dienstleistungen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Teilplanzeile 13 Aufw. für Sach- und Dienstl. 0 € 0 € 0 € 56.085 € 0 € 11.057 € 129.883 €
Sachkonto 576100 Abschreibung Ausstattung 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Abschreibung Einbauten 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Sachkonto 573300 Abschreibung Immobilien 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 5.050 € 60.595 €
Teilplanzeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 5.050 € 60.595 €
Sachkonto 541200 Mieten Gebäude 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Mieten Inventar 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Sachkonto 542200 Druck und Vervielfältigung 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Sachkonto 542620 Öffentlichkeits- und Pressearbeit 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Sachkonto 542900 Betriebs&Geschäftsausstattung bis 410 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Teilplanzeile 16 sonstige ordentl. Aufwendungen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
0 € 0 € 0 € 56.085 € 0 € 8.425 € 98.304 €
bereits hierfür erfolgte Auszahlungen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Deckungsmöglichkeit TP 1004 0 € 0 € 0 € 56.085 € 0 € 8.425 € 98.304 €
Deckungsmöglichkeit TP 1003 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Deckungsmöglichkeit Dezernat 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Mehrbedarf ungedeckt 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Teilplanzeile 01
Einzahlungen aus Zuwendungen für 
Investitionsmaßnahmen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Teilplanzeile 02
Einzahlungen aus der Veräußerung 
von Sachanlagen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Teilplanzeile 08 Auszahlung Neubau/Sanierung 72.623 € 100.767 € 47.327 € 141.981 € 452.299 € 2.087.030 € 733.666 €
Teilplanzeile 09 verm.-wirks. Besch. > 410 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
72.623 € 100.767 € 47.327 € 141.981 € 452.299 € 2.087.030 € 733.666 €
bereits hierfür erfolgte Auszahlungen 72.623 €100.767 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Deckungsmöglichkeit TFP 1004 0 € 0 € 47.327 € 141.981 € 452.299 € 2.087.030 € 733.666 €
Mehrbedarf ungedeckt 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Anmerkungen
0
1
Finanzrechnung
Bedarf Teilfinanzplan 1004
Ergebnisrechnung
Bedarf Teilergebnisplan 1004
Die dargestellten Aufwendungen enthalten keine kalkulatorischen Kosten (wie z. B. Finanzierungskosten). Hierzu siehe "Darstellung der 
Wirtschaftlichkeit".
Diese Kosten werden, soweit sie anfallen, im Rahmen der mietvertraglichen Regelungen auf die Mietparteien umgelegt und einmal jährlich 
abgerechnet. Sie sind insoweit durchlaufende Posten und werden hier nicht ausgewiesen.
Faktor
Periode
Jahr
Monat der Inbetriebnahme und Außerbetriebsetzung
Projekt
Stadtbezirk
Stadtteil
Szenario
Teilplan 1004

Anlage 4.2 - Grundriss Obergeschoss

2102 Zeichen

A A
B B
Sanitär
1.52
Sanitär
Sanitär
13.785
21.355
375
1.975 2.125
125
50 2.13
24
1.525 1.26
125
2.54
24
1.505 1.59
125
2.515 435
375
4.10 2.755
24
5.45
24
6.17
19.33
13.785
435 4.055
185
2.70
12 1.01
2.15
9
30
1.925 2.53 435
18 STG
18.0/35.1
Balkon A6
7.69 m² Balkon A4
8.86 m²
Balkon A5
7.98 m²
465
1.76
2.36
2.11
1.76
2.36
4.43
1.76
2.36
3.79
1.76
2.36
1.50
435
2.88
125
1.05
125
2.32
20
24
1.22
30
24
1.545
175
125
25
2.345
435
1.14
1.76
1.00
985
64
1.355 1.01
80
1.115 80
2.36
2.195
125
2.60
6
435
3.45
60
4
85
2.325
20
24
35
8
1.09
24
1.865
125
2.66
45
2.16
2.36
18
60
185
80
185
2.90
125
4.66
20
2.50
20
1.185 90
115
20125
3.255
375
4
2
45
2.985
125
5.16
14
10
25
2.925
8
25
20
2.50
20
90
10
39
24
62
3.53
435
845 1.76
2.36
1.715 1.01
2.36
4.145 2.40
2.36
4.45
90
80
1.14
1.76
2.36
1.17
4
2
Bad 6.1
5.80 m²
A8
24.65 m²A6.1
20.79 m²
A5
28.45 m²A6
33.81 m² A4
30.42 m²
A7
28.50 m²
Bad A4
5.84 m²Bad A5
5.39 m²
Bad A6
5.58 m²
Bad A7
4.31 m²
Bad A8
4.65 m²
Trh.2
10.64 m²
Flur
14.96 m²
1.OG
15.12.2024
Nachbarbebauung
A1-A1 A1-A1
EE
geprüft Datum
Datum
Maßstab:
Verfasser
40545 Düsseldorf
01624074998
info@hintermeier-architekten.de
Telefon Telefax
E-Mail
Hintermeier Architekten
Brend`amourstraße 49
Liegenschaftsnummer
2023-001 306
Plandatum:Plannummer:Projektnummer:Index:Planungsstand:
Bauherr:
Bauvorhaben:
Darstellungsart:
Planinhalt:
Bauherr
gezeichnet
geprüft Datum
Datum
Maßstab:
Verfasser
Telefon Telefax
E-Mail
Liegenschaftsnummer
Plandatum:Plannummer:Projektnummer:Index:Planungsstand:
Bauherr:
Bauvorhaben:
Darstellungsart:
Planinhalt:
Bauherr
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Cohnenhofstraße 51
Köln-Merkenich
Stadt Köln, Amt für Wohnungswesen
Neubau einer Obdachlosenunterkunft
gezeichnet
H/B = 594 / 841 (0.50m²) Allplan 2023
1:100
Entwurf
M.S
06.12.24
1.OBERGESCHOSS
A 11.11.24
Index Datum Gezeichnet Geprüft
B 20.11.24
Anschlag Innentüren, Fensterhöhen, Ergänzung TGA 
Änderungen
C 06.12.24
15.12.24 M.HDRaumbezeichnungen, Bewegungsflächen ausgeblendet M.H
M.S
M.S
M.SSchächte ergänzt, Installationswände nach Vorgabe
Treppe,Bad 2,Geländer Rampe, Schnittführungen
D
15.12.24
15.12.24

Anlage 1 - Übersichtsplan

417 Zeichen

200m150100500 Mittelpunkt: [354131,5657364]   1:5000
 
KölnGIS
Stadtplan - orange,
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender
Nutzung zuständig.
Erstellt am: 29.04.2020

Anlage 4.3 - Grundriss Dachgeschoss

1864 Zeichen

A A
B B
C
C
A1-A1 A1-A1
EE
1.57
Sanitär
Sanitär
43
5
6
13.79
Sanitär
32
6.92
24
5.45
24
5.735 435
2.635 2.125 625 2.13
24
1.525 1.26
125
2.54
24
1.505 1.59
125
2.515 435
435 4.09
185
2.465
20
1.52
185
4.27 435
13.79
21.355
5.88 1.01
80 1.115 80
2.26 4.98
2m
2m
1.55 9.815 1.55
435
4.05
125
2.325
20
24
35
8
3.195
125
2.225
20
235
2.375 88
2.26
1.085
1.76
2.26
2.375 2.40
2.26
3.04
2.40
2.26
3.02
Technik 1
14.37 m²
A11
33.00 m²
A10
28.64 m² A9
29.78 m²
A12
29.83 m²
4.555 1.525
2.26 475 3.24 1.76
2.26 3.58 1.185 90
2.26
165
15
125
70 90 2.09
A13
23.84 m²
1.03 2.36 1.17 40
8
35
8
82
185
21
2.175
125
3.26
20
2.50
20
2.20
20
125
3.255 435
Technik 2
10.44 m²
Bad A9
5.64 m²
Bad A10
5.39 m²
Bad A11
5.58 m²
Bad A12
4.42 m²
Bad A13
4.64 m²
Flur
14.96 m²
2.OG
15.12.2024
Nachbarbebauung
19.34
18 STG
18.0/35.1
geprüft Datum
Datum
Maßstab:
Verfasser
40545 Düsseldorf
01624074998
info@hintermeier-architekten.de
Telefon Telefax
E-Mail
Hintermeier Architekten
Brend`amourstraße 49
Liegenschaftsnummer
2023-001 302
Plandatum:Plannummer:Projektnummer:Index:Planungsstand:
Bauherr:
Bauvorhaben:
Darstellungsart:
Planinhalt:
Bauherr
gezeichnet
geprüft Datum
Datum
Maßstab:
Verfasser
Telefon Telefax
E-Mail
Liegenschaftsnummer
Plandatum:Plannummer:Projektnummer:Index:Planungsstand:
Bauherr:
Bauvorhaben:
Darstellungsart:
Planinhalt:
Bauherr
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Cohnenhofstraße 51
Köln-Merkenich
Stadt Köln, Amt für Wohnungswesen
Neubau einer Obdachlosenunterkunft
gezeichnet
H/B = 594 / 841 (0.50m²) Allplan 2023
1:100
M.S
Entwurf 06.12.24
 DACHGESCHOSS
Index Datum Gezeichnet GeprüftÄnderungen
A 11.11.24
B 20.11.24Treppe,Bad 2,Geländer Rampe, Schnittführungen
Anschlag Innentüren, Fensterhöhen, Ergänzung TGA 
C 06.12.24Schächte ergänzt, Installationswände Stärke
D 15.12.24 M.H M.H
M.S
M.S
M.S
Bewegungsflächen ausgeblendet, Raumbezeichungen
15.12.24
D
15.12.24

Anlage 2 - Lageplan

488 Zeichen

80m6040200 Mittelpunkt: [354200,5657267]   1:2000
 
KölnGIS
Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstücksnummer, Straßen, Hausnummern, Amtl. Basiskarte (farbig)
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen
Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Erstellt am: 29.04.2020

Anlage 9 - Wirtschaftlichkeitsberechnung PV-Anlage Cohnenhofstr. o. Nr.

2094 Zeichen

Kosten Erträge 
Investitionskosten 39.242,00 €
Jahresenergiebetrag in kWh 4.270 
Einspeisevergütung (Volleinspeisg.) 0,12 €
jährlicher Ertrag 532,47 €
Ertrag nach 20 Jahren Nutzungsdauer 10.649,38 €
offener Betrag nach 20-jähriger Nutzungsdauer 28.592,62 €
Amortisationszeitraum in Jahren 73,7 
Erläuterung: 
Den Investitionskosten in Höhe von ca. 39.242 € stehen im Rahmen einer Nutzungs- 
dauer von 20 Jahren Erträge in Höhe von rd. 10.649,38 € gegenüber. Diese Erträge resul- 
tieren aus einer Volleinspeisung des durch die Photovoltaikanlage gewonnenen Stromes 
bei einer derzeit gültigen Einspeisevergütung von 12,47 Cent/kWh. 
Im Rahmen der durch den Anlagenklassenkatalog der Stadtkämmerei vorgegebenen 
Abschreibungsdauer von 20 Jahren können die Investitionskosten nicht durch die Ein- 
nahmen im Rahmen der Einspeisevergütung gewonnen werden. Eine Amortisation der 
Kosten wäre aber nach 74 Jahren möglich. 
Lineare Abschreibung der Anlage (Abschreibungsdauer 20 Jahre) 
Anschaffungswert/Investitionskosten 39.242,00 €
Nutzungsdauer in Jahren 20 
jährliche lineare Abschreibung 1.962,10 €
Wirtschaftlichkeitsberechnung zur geplanten Photovoltaikanlage für 
das Objekt Cohnenhofstr. o. Nr. 
Gegenüberstellung der Kosten und Erträge 
0,00 € 
5.000,00 € 
10.000,00 € 
15.000,00 € 
20.000,00 € 
25.000,00 € 
30.000,00 € 
35.000,00 € 
40.000,00 € 
45.000,00 € 
2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 2036 2037 2038 2039 2040 2041 2042 2043 2044 2045 
Lineare Abschreibung über 20 Jahre

Erläuterung: 
Entsprechend § 36 Abs. 1 der Verordnung über das Haushaltswesen der Kommunen im 
Land Nordrhein-Westfalen (Kommunalhaushaltsverordnu ng Nordrhein-Westfalen - 
KomHVO NRW) sind die Kosten für Photovoltaikanlagen  linear abzuschreiben. 
Entsprechend der Anlage 16 nach Ziffer 1.5.1 der Muster für das doppische Rechnungs- 
wesen sowie zu Bestimmungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-West- 
falen und der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (VV Muster 
zur GO NRW und KomHVO NRW) gilt für Photovoltaikanl agen eine Abschreibungsdauer 
von 20-25 Jahren.

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

783 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine gesellschaftliche Pflichtaufgabe. Die bauliche Umsetzung 
erfolgt nach anerkannten Vorgaben und Standards, die keinen Entscheidungsspielraum eröffnen. Vor 
diesem Hintergrund ist das Bauvorhaben kein geeigneter Gegenstand einer Öffentlichkeitsbeteiligung.

Anlage 5 - Ansichten, Schnitte

5972 Zeichen

+41.71
+45.60 +45.78
+49.30
+41.54
+49.905
+51.29
+53.73
+53.94
Norden
M = 1:100
Ansicht von Osten
M = 1:50
+41.54
+49.27
+53.10
+41.54
+49.905
+53.73
+53.94
Ansicht von Westen
M = 1:100
53
51
+41.71
+45.60+45.78
+49.30
+41.54
+53.10
+41.54
+49.27
+53.10
+41.54
+49.905
+53.73
+53.94
+53.10
+41.71
+45.60+45.78
+49.30
+51.50
51
+42.00
+49.905
+51.29
+53.465
+53.94
53
Ansicht von Süden
M = 1:100
Bauherr:
Projektnummer:
320
Plannummer:
Plandatum:
Index:
2023-001
Maßstab:
Architekt:
freigegeben: Datum:
Projekt: Neubau einer Obdachlosenunterkunft
Liegenschaftsnummer
Planinhalt:
Darstellungsart:
Planungsstand:
Cohnenhofstraße 51
Köln-Merkenich
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Stadt Köln, Amt für Wohnungswesen Hintermeier Architekten
Brend`amourstraße 49
40545 Düsseldorf
H/B = 594 / 841 (0.50m²) Allplan 2023
1:100
ANSICHTEN
51
51
53
16.12.24

Schnitt A - A
Schnitt A-A
2.50 80
30
3.13
20
3.04
20
3.175
20
80
30
14
2.50 49
20
14
2.50 40
20
135
2.79
25
20
+41.54
+42.14
+48.71
+51.255
+53.465
+53.94
Nachbarbebauung
OKFF 42.14 m ü.NN
EG
1.OG
DG
geprüft Datum
Datum
Maßstab:
Verfasser
40545 Düsseldorf
01624074998
info@hintermeier-architekten.de
Telefon Telefax
E-Mail
Hintermeier Architekten
Brend`amourstraße 49
Liegenschaftsnummer
2023-001 330
Plandatum:Plannummer:Projektnummer:Index:Planungsstand:
Bauherr:
Bauvorhaben:
Darstellungsart:
Planinhalt:
Bauherr
gezeichnet
geprüft Datum
Datum
Maßstab:
Verfasser
Telefon Telefax
E-Mail
Liegenschaftsnummer
Plandatum:Plannummer:Projektnummer:Index:Planungsstand:
Bauherr:
Bauvorhaben:
Darstellungsart:
Planinhalt:
Bauherr
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Cohnenhofstraße 51
Köln-Merkenich
Stadt Köln, Amt für Wohnungswesen
Neubau einer Obdachlosenunterkunft
gezeichnet
Index Datum Gezeichnet Geprüft
22.11.24A M.S
06.12.24
Ergänzung Treppen, Abhangdecke
Änderungen
B M.H.
H/B = 594 / 841 (0.50m²) Allplan 2023
Entwurf
1:50
M.S
B
09.12.24
06.12.24
06.12.2024
SCHNITT A-A

12.78
12.40
+41.54
+41.71
+42.14
+48.71
OKFF 
Schnitt B - B
Nachbarbebauung
80
30
14
2.50 49
20
14
2.50 40
20
14
2.785
25
20
11.465
Schnitt B-B
2.50 80
30
3.13
20
3.04
20
3.175
20
12.19
7.00
HFOK (Gebäudeklasse 3)
EGEG
1.OG
DG
1.OG
DG
OK Gelände
OK Gelände im Mittel
geprüft Datum
Datum
Maßstab:
Verfasser
40545 Düsseldorf
01624074998
info@hintermeier-architekten.de
Telefon Telefax
E-Mail
Hintermeier Architekten
Brend`amourstraße 49
Liegenschaftsnummer
2023-001 331
Plandatum:Plannummer:Projektnummer:Index:Planungsstand:
Bauherr:
Bauvorhaben:
Darstellungsart:
Planinhalt:
Bauherr
gezeichnet
geprüft Datum
Datum
Maßstab:
Verfasser
Telefon Telefax
E-Mail
Liegenschaftsnummer
Plandatum:Plannummer:Projektnummer:Index:Planungsstand:
Bauherr:
Bauvorhaben:
Darstellungsart:
Planinhalt:
Bauherr
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Cohnenhofstraße 51
Köln-Merkenich
Stadt Köln, Amt für Wohnungswesen
Neubau einer Obdachlosenunterkunft
gezeichnet
H/B = 594 / 841 (0.50m²) Allplan 2023
C
Änderungen Index Datum Gezeichnet Geprüft
M.SB 22.11.24
28.10.24
C 06.12.24 M.S.
Geschosshöhen,Treppen,Abhangdecke, Rollladenkästen
Ergänzung Treppen, Abhangdecke
1:50
Entwurf
M.H. 06.12.24
06.12.24
09.12.2024
SCHNITT B-B
M.H.A

Schnitt C - C
Schnitt c-c
1.55 9.815 1.55
12.095
2m-Linie 2m-Linie
+41.54
+42.00
+45.47
+46.37
+48.71
+53.465
+53.94
2.50 80
30
3.13
20
3.04
20
3.175
20
80
30
14
2.99
20
14
2.50 40
20
14
2.785
25
20
1.OG
DG
EG
Gelände OK 41.54
geprüft Datum
Datum
Maßstab:
Verfasser
40545 Düsseldorf
01624074998
info@hintermeier-architekten.de
Telefon Telefax
E-Mail
Hintermeier Architekten
Brend`amourstraße 49
Liegenschaftsnummer
2023-001 332
Plandatum:Plannummer:Projektnummer:Index:Planungsstand:
Bauherr:
Bauvorhaben:
Darstellungsart:
Planinhalt:
Bauherr
gezeichnet
geprüft Datum
Datum
Maßstab:
Verfasser
Telefon Telefax
E-Mail
Liegenschaftsnummer
Plandatum:Plannummer:Projektnummer:Index:Planungsstand:
Bauherr:
Bauvorhaben:
Darstellungsart:
Planinhalt:
Bauherr
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Cohnenhofstraße 51
Köln-Merkenich
Stadt Köln, Amt für Wohnungswesen
Neubau einer Obdachlosenunterkunft
gezeichnet
H/B = 420 / 594 (0.25m²) Allplan 2023
OKFF 42.14 m ü.NN
22.11.24
M.H 06.12.24
1:100
09.12.24
SCHNITT C-C
Entwurf

Schnitt A1-A1
80 30
14
2.50 49
20
14
2.50 40
20
14
2.785
25
20
+41.54
+45.91
+50.83
+53.005
+53.485
2.50 80
30
3.13
20
3.04
20
3.175
20
EG
1.OG
DG
geprüft Datum
Datum
Maßstab:
Verfasser
40545 Düsseldorf
01624074998
info@hintermeier-architekten.de
Telefon Telefax
E-Mail
Hintermeier Architekten
Brend`amourstraße 49
Liegenschaftsnummer
2023-001 333
Plandatum:Plannummer:Projektnummer:Index:Planungsstand:
Bauherr:
Bauvorhaben:
Darstellungsart:
Planinhalt:
Bauherr
gezeichnet
geprüft Datum
Datum
Maßstab:
Verfasser
Telefon Telefax
E-Mail
Liegenschaftsnummer
Plandatum:Plannummer:Projektnummer:Index:Planungsstand:
Bauherr:
Bauvorhaben:
Darstellungsart:
Planinhalt:
Bauherr
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Cohnenhofstraße 51
Köln-Merkenich
Stadt Köln, Amt für Wohnungswesen
Neubau einer Obdachlosenunterkunft
gezeichnet
H/B = 594 / 841 (0.50m²) Allplan 2023
1:50
22.11.24Entwurf
M.H 06.12.24
09.12.24
SCHNITT A1-A1

Schnitt E-E
E - E
2.50 80
30
3.13
20
3.04
20
3.175
80 30
14
2.50 49
20
14
2.50 40
20
14
2.785
25
+42.00
+48.71
+50.24
+51.29
+53.73
+53.94
EG
1.OG
DG
geprüft Datum
Datum
Maßstab:
Verfasser
40545 Düsseldorf
01624074998
info@hintermeier-architekten.de
Telefon Telefax
E-Mail
Hintermeier Architekten
Brend`amourstraße 49
Liegenschaftsnummer
2023-001 334
Plandatum:Plannummer:Projektnummer:Index:Planungsstand:
Bauherr:
Bauvorhaben:
Darstellungsart:
Planinhalt:
Bauherr
gezeichnet
geprüft Datum
Datum
Maßstab:
Verfasser
Telefon Telefax
E-Mail
Liegenschaftsnummer
Plandatum:Plannummer:Projektnummer:Index:Planungsstand:
Bauherr:
Bauvorhaben:
Darstellungsart:
Planinhalt:
Bauherr
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Cohnenhofstraße 51
Köln-Merkenich
Stadt Köln, Amt für Wohnungswesen
Neubau einer Obdachlosenunterkunft
gezeichnet
H/B = 594 / 841 (0.50m²) Allplan 2023
OKFF 42.14 m ü.NN
1:50
06.12.24M.H
06.12.24
09.12.24
Entwurf
SCHNITT E-E

Anlage 8 - Wirtschaftlichkeitsberechnung Cohnenhofstr. o. Nr.

1428 Zeichen

Darstellung der Wirtschaftlichkeit
Bauvorhaben
60
Berechnungsweise
I. Laufende Aufwendungen p. a. 217.900,00 €       
1. Kapitalkosten 31.300,00 €         
Eigenkapitalkosten 31.300,00 €         
Grundstück kalkulatorischer Zins, Durchschnittswert 13.200,00 €         
Gebäude vom Anschaffungswert, Durchschnittswert 18.100,00 €         
Fremdkapitalkosten -  €                    
Zinsen und Verwaltungskostenbeiträge -  €                    
2. Bewirtschaftungskosten 186.600,00 €       
AfA Gebäude vom Anschaffungswert, linear 60.500,00 €         
Verwaltungskosten Gem. II. BV, Durchschnittswert. 11.200,00 €         
Instandhaltungskosten Gem. II. BV, Durchschnittswert. 27.800,00 €         
laufende Betriebskosten 87.100,00 €         
II. Laufende Erträge p. a. 197.300,00 €       
Gebührenerträge 197.300,00 €       
III. Ergebnis 20.600,00 €-         
Die Berechnung der Wirtschaftlichkeit erfolgt mittels einer Gegenüberstellung der prognostizierten laufenden Aufwendungen und 
Erträge. Dabei werden Preissteigerungen in Höhe von 2 % über die angenommene Projektlaufzeit berücksichtigt. In dieser 
Darstellung werden aus Gründen der Übersichtlichkeit Durchschnittswerte angegeben.
Neubau eines Mehrparteien-Wohnhauses auf städtischem Grundstück; Schaffung von Wohnraum zur öffentlich-rechtlichen 
Unterbringung
Cohnenhofstr. o. Nr. , 51063 Köln- Merkenich
Angenommene Projektlaufzeit in Jahren:
Druckdatum  04.05.2026

Beschlussvorlage Rat

23431 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/562/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 2882/2025 
Freigabedatum 
 25.06.2026 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Abbruch und Neubau einer Unterkunft zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung von 
Obdachlosigkeit bedrohten Menschen auf dem Grundstück Cohnenhofstraße ohne 
Nummer, 50769 Köln-Chorweiler 
hier: Baubeschluss  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat stellt den Bedarf fest und beauftragt die Verwaltung mit dem Neubau eines 
Mehrparteienhauses zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung von Obdachlosigkeit be-
drohten Menschen auf dem städtischen Grundstück Cohnenhofstraße ohne Nummer, 
50769 Köln-Chorweiler, Gemarkung Worringen, Flur 61, Flurstück 381 mit Gesamt-
baukosten in Höhe von rund 3,64 Millionen Euro. Der Abbruch des Bestandsgebäudes 
sowie die Planung des Neubaus wurden mit Planungsbeschluss 0002/2020 vom 23. 
März 2021 sowie auf Grundlage der Dringlichkeitsentscheidung 0002/2020/1 durch 
den Rat beschlossen. Die voraussichtlichen Kosten für den Abbruch inklusive Planung 
belaufen sich auf insgesamt rund 56.000 Euro. 
Dazu ermächtigt der Rat die Verwaltung, die Fachplanungen auf Basis der Honora-
rordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) für die Leistungsphasen 4 bis 9 zu be-
auftragen sowie die Bauleistungen im Rahmen der vergaberechtlichen Regelungen zu 
vergeben. 
 
Die Umsetzung erfolgt unter Berücksichtigung der Anforderungen des Gebäudeener-
giegesetzes (GEG). Der Neubau umfasst eine Fassadenbegrünung sowie eine Wär-
meerzeugung sowie Warmwasserbereitung ausschließlich durch erneuerbare Ener-
gien mittels Wärmepumpe. Die Planung berücksichtigt grundsätzlich die Möglichkeit 
zur Installation einer Photovoltaikanlage. 
 
Der Rat erkennt in diesem Zusammenhang den Bedarf für die externen Beauftragun-
gen der Leistungsphasen 4 bis 9 an. 
 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 25.06.2026 
Finanzausschuss 29.06.2026 
Rat 02.07.2026

2 
Gleichzeitig werden die investiven Auszahlungsermächtigungen in entsprechender 
Höhe  
 
- im Teilplan 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, 
- Teilplanzeile 08 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, 
- bei der Finanzstelle 5620 -1004-5-5209 – Neubau Cohnenhofstraße, 
freigegeben.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   3.635.693 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  56.085 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2030 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    129.883 € 
c) bilanzielle Abschreibungen    60.595 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2030 
a) Erträge    92.174 € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung:  
 
Im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung gemäß § 14 des Ordnungsbehör-
dengesetzes Nordrhein-Westfalen (OBG NRW) ist die Stadt Köln verpflichtet, Men-
schen unterzubringen, die von Obdachlosigkeit bedroht sind. Dieser Verpflichtung 
kommt sie durch die Bereitstellung entsprechender Unterkünfte nach. 
 
Angesichts der steigenden Zahl betroffener Personen und des absehbaren Wegfalls 
bestehender Kapazitäten infolge notwendiger Sanierungen besteht zusätzlicher Hand-
lungsbedarf. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, neue, nachhaltige Unterkünfte zur 
Sicherstellung der öffentlich-rechtlichen Unterbringung für von Obdachlosigkeit be-
drohte Menschen zu errichten. 
 
Geplantes Vorhaben:

4 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 23. März 2021 beschlossen, Planungen zum Neubau 
einer Unterkunft zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung in konventioneller Bauweise 
am Standort Cohnenhofstraße ohne Nummer, 50769 Köln-Chorweiler aufzunehmen 
(Planungsbeschluss 0002/20200002/2020/1). Gleichzeitig wurden die Planung und 
Durchführung des Abbruchs des bestehenden Bestandsgebäudes beschlossen. 
 
Aufgrund der insgesamt angespannten Situation im Bereich der Unterbringungsplätze 
beabsichtigt die Verwaltung, auf dem städtischen Grundstück an der Cohnenhofstraße 
ohne Nummer einen Neubau in konventioneller Bauweise zur öffentlich-rechtlichen 
Unterbringung zu realisieren. 
 
Begründung für den Verzicht auf Passivhaus-Bauweise: 
 
Im Rahmen des Planungsbeschlusses wurde für das Vorhaben eine energetische 
Ausrichtung unter Berücksichtigung von Passivhauskomponenten vorgesehen. 
 
Die Planung wurde auf dieser Grundlage weitergeführt und im Zuge der fortschreiten-
den Konkretisierung unter Berücksichtigung der spezifischen Nutzung des Gebäudes 
sowie der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen überprüft. Dabei wurde insbesondere 
das zu erwartende Nutzungsverhalten berücksichtigt, das durch eine hohe Fluktuation 
sowie einen häufig wechselnden Nutzendenkreis geprägt ist. 
 
In der Gesamtbetrachtung zeigt sich, dass die mit Passivhauskomponenten verbunde-
nen Erwartungen an deutlich reduzierte Energieverbräuche unter den gegebenen 
Rahmenbedingungen nicht in gleichem Maße wirksam werden wie bei dauerhaft ge-
nutzten Wohngebäuden mit kontinuierlicher Nutzung. Maßgeblich hierfür ist insbeson-
dere das Nutzungsverhalten, da die energetische Wirksamkeit des Passivhausstan-
dards in erheblichem Maße von einem systemgerechten Betrieb der Gebäudetechnik, 
insbesondere der kontrollierten Lüftung, abhängig ist. Abweichungen im alltäglichen 
Nutzungsverhalten, beispielsweise durch regelmäßiges Fensterlüften, uneinheitliche 
Bedienung technischer Anlagen, veränderte Temperatureinstellungen oder den zu-
sätzlichen Einsatz von Heizgeräten, können die angestrebten Energieeinsparungen 
deutlich reduzieren und sich zugleich auf Komfort und Betriebseffizienz auswirken. 
 
Gleichzeitig ist bei der Umsetzung von Passivhauskomponenten mit erhöhten Anfor-
derungen an Betrieb, Wartung sowie an die Mitwirkung und Akzeptanz der Nutzenden 
zu rechnen. 
 
Ergänzend ist festzustellen, dass sich durch den Verzicht auf Passivhauskomponen-
ten auch Auswirkungen auf die Investitions- und Betriebskosten ergeben. Unter Be-
rücksichtigung der im Zuge der Umplanung entstehenden Mehr- und Minderkosten 
ergibt sich insgesamt eine Einsparung in einer Größenordnung von rund 256.000 
Euro. 
 
Vor diesem Hintergrund wird im vorliegenden Baubeschluss von den mit dem Pla-
nungsbeschluss getroffenen Festlegungen abgewichen und eine Umsetzung entspre-
chend den Anforderungen des GEG vorgesehen. 
 
Bedarfsprüfung: 
 
Im Rahmen der Planung und Umsetzung von Neubau- und Sanierungsmaßnahmen 
für Wohnungsbauten und Unterkünfte sind Fachplanungsleistungen unterschiedlicher

5 
Fachrichtungen erforderlich. Hierzu zählen insbesondere Leistungen der Objektpla-
nung, der technischen Gebäudeausstattung, der Tragwerksplanung sowie der Freian-
lagenplanung. 
 
Diese Leistungen werden zur Sicherstellung einer fachgerechten Planung und Ausfüh-
rung an externe Planungsbüros vergeben, da interne Ressourcen hierfür nicht zur 
Verfügung stehen. 
 
Bauplanungsrecht: 
 
Eine verwaltungsinterne Vorprüfung hat die grundsätzliche Bebaubarkeit der insge-
samt 905 Quadratmeter großen Baugrundstücksfläche bestätigt. 
 
Die Zulässigkeit des Bauvorhabens richtet sich nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB) in 
Verbindung mit dem geltenden Bebauungsplan Nummer 64570/05/002/00, der eine 
maximal zweigeschossige Bebauung zulässt. Die Planung sieht zwei Vollgeschosse 
sowie ein ausgebautes Satteldach vor. Da das ausgebaute Dachgeschoss baurecht-
lich als Vollgeschoss gilt, wird die im Bebauungsplan festgesetzte maximale Ge-
schosshöhe von zwei Vollgeschossen überschritten. Daher ist eine Befreiung gemäß 
§ 31 BauGB erforderlich. Die verwaltungsinterne Vorprüfung ergab, dass die Abwei-
chung städtebaulich vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt; das 
Vorhaben ist somit planungsrechtlich zulässig. 
 
Baubeschreibung: 
 
Die auf diesen bau- und planungsrechtlichen Rahmenbedingungen aufbauende Ent-
wurfsplanung sieht nunmehr eine zweigeschossige Unterkunft mit ausgebautem 
Dachgeschoss für von Obdachlosigkeit bedrohte Menschen in konventioneller Bau-
weise vor. Nach der vorliegenden Planung beträgt die Wohnfläche insgesamt rund 
582 Quadratmeter. Es sind 15 Unterbringungseinheiten mit jeweils Dusche/WC und 
Kochgelegenheit, von einer Größe zwischen rund 21 und 34 Quadratmetern, geplant. 
In der Unterkunft können circa 15 bis 20 Personen untergebracht werden. 
 
Im Erdgeschoss sind drei rollstuhlgerechte Unterbringungseinheiten, eine barrierefreie 
Unterbringungseinheit, ein Waschraum mit mehreren Waschmaschinen und Trock-
nern sowie ein Technikraum vorgesehen. Das erste Obergeschoss umfasst sechs 
barrierefreie Unterbringungseinheiten. Im Dachgeschoss sind fünf barrierefreie Unter-
bringungseinheiten vorgesehen. Laut aktueller Planung sind zudem zwei Technik-
räume für die Lüftungsanlage geplant. Durch den Verzicht auf die Passivhaus-Bau-
weise reduzieren sich die technischen Anforderungen, sodass zusätzliche Wohnfläche 
entstehen kann. 
 
Zwei der Unterbringungseinheiten im Erdgeschoss verfügen über Terrassen. Das Erd-
geschoss ist zudem durch eine direkte Verbindung zu den Außenanlagen geprägt. 
Der Gartenbereich ist mit Sitzgelegenheiten und Freizeitmöglichkeiten barrierefrei zu-
gänglich. Für das Obergeschoss sind drei Balkone gartenseitig geplant.

6 
Ein Kellergeschoss ist im vorliegenden Bauvorhaben nicht vorgesehen. Die erforderli-
chen Technikräume werden im Erdgeschoss und Dachgeschoss untergebracht. Ab-
stellmöglichkeiten sind innerhalb der jeweiligen Apartments eingeplant, sodass der 
Verzicht auf ein Untergeschoss keine funktionale Einschränkung mit sich bringt, je-
doch die Kosten des Vorhabens reduziert.  
 
Neben den drei nach DIN 18040-2R (Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – 
Teil 2: Wohnungen, Rollstuhlgerecht) geplanten Nutzungseinheiten werden die weite-
ren zwölf Einheiten nach DIN 18040-2 (Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – 
Teil 2: Wohnungen) errichtet. Die Erschließung aller Nutzungseinheiten erfolgt über 
ein gemeinsames Treppenhaus. Die in den Plänen unter Anlage 4.1 im Erdgeschoss 
als Büro gekennzeichnete Räumlichkeit wird als barrierefreie Wohnung gebaut. 
 
Aufgrund der Geschossigkeit und der barrierefreien Zugänglichkeit der rollstuhlge-
rechten Wohnungen im Erdgeschoss, kann auf eine Installation von Aufzügen verzich-
tet werden. Nach § 39 Absatz 4 Satz 1 der Bauordnung für das Land Nordrhein-West-
falen ist erst ab dem vierten Geschoss ein Aufzug gesetzlich gefordert. 
 
Die Außenanlage umfasst einen barrierefreien Geh- und Eingangsbereich. Der Haupt-
eingang ist über ein Podest sowie eine Rampe gemäß DIN 18040-1/2 erreichbar. Hin-
ter dem Gebäude befindet sich eine gemeinschaftlich nutzbare Terrasse für alle Be-
wohner*innen. Der Gartenbereich gliedert sich in eine Wildwiese, einen Spielrasen so-
wie einen Spielplatz und wird durch eine umlaufende Hecke eingefasst. Die Bepflan-
zung der Grünflächen erfolgt unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte, insbeson-
dere des Vogel- und Insektenschutzes. Unter anderem werden zwei Jungbäume (Lin-
den) gepflanzt. 
 
Nach einer verwaltungsinternen Abstimmung kann bei der Errichtung von Unterkünf-
ten zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung von Obdachlosigkeit bedrohten Menschen 
auf Pkw-Stellplätze grundsätzlich verzichtet werden. Für die Mitarbeitenden der Stadt 
Köln, die den Betrieb regelmäßig anfahren müssen, sind jedoch zwei PKW-Stellplätze 
vorzusehen. 
 
Der aktuellen Stellplatzsatzung folgend, umfasst die Planung voraussichtlich zehn Ab-
stellmöglichkeiten für Fahrräder und Lastenräder (§ 2 Absatz 1 Satz 1 und § 3 Absatz 
1). 
 
Es werden die energetischen gesetzlichen Bestimmungen des aktuell geltenden Ge-
bäudeenergiegesetzes (GEG) sowie die wesentlichen Komponenten der Energieleitli-
nien Stadt Köln 2025 eingehalten. 
 
Es ist beabsichtigt, die Wärmeerzeugung für den Heizkreis und die Warmwasserver-
sorgung durch erneuerbare Energien, mittels einer Wärmepumpe, sicherzustellen. Auf 
eine Zusatzheizung mit fossilen Energieträgern wird verzichtet. 
 
Auswirkungen auf die Umwelt und den Klimaschutz:

7 
Bauvorhaben führen regelmäßig zu zusätzlichem Ressourcenverbrauch und damit zu 
einer Zunahme der CO2-Emissionen über den Lebenszyklus. Zudem findet eine dau-
erhafte Flächenversiegelung statt. Um einer wachsenden Kölner Stadtgesellschaft 
Rechnung tragen zu können, werden notwendige Bauvorhaben so geplant, dass ihre 
Umsetzung und anschließende Nutzung unter Berücksichtigung des aktuellen Stan-
des und Einsatzes neuer umweltschonender Technologien von Wissenschaft und 
Technik nachhaltig sind. 
 
Den Bestimmungen der Satzung zum Schutz des Baumbestandes innerhalb der im 
Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches der Bebauungspläne 
im Gebiet der Stadt Köln (Baumschutzsatzung - BSchS) vom 18. Juli 2023 wird ent-
sprochen. 
 
Zeitrahmen: 
 
Der Baubeginn für den Abbruch ist ab dem IV. Quartal 2027 vorgesehen und der Bau-
beginn für den Neubau ist im IV. Quartal 2028 geplant, wobei mit einer reinen Bauzeit 
von 15 Monaten zu rechnen ist. Ein vorzeitiger Abbruch ist nicht vorgesehen, da das 
Bestandsgebäude (ehemaliges Feuerwehrgerätehaus) noch an einem Gewerbetrei-
benden verpachtet ist. Der Pachtvertrag enthält jedoch kurze Kündigungsfristen, die 
eine kurzfristige Umsetzung des Vorhabens ermöglichen. Die Fertigstellung ist bis 
zum I. Quartal 2030 geplant. 
 
Wirtschaftlichkeit: 
 
Der geplante Neubau in der Cohnenhofstraße ohne Nummer ist in seiner Gesamtheit 
eine investive Einzelmaßnahme. Aus der vorliegenden Kostenberechnung gemäß DIN 
276 (Kosten im Bauwesen) vom 21. Februar 2025 ergeben sich bei Verzicht auf die 
Passivhaus-Bauweise Gesamtkosten in Höhe von voraussichtlich rund 3,64 Millionen 
Euro brutto. Der Baupreisindex des BKI (I. Quartal 2026: 137,0 gegenüber I. Quartal 
2025: 132,6) sowie ein Sicherheitszuschlag von 10 Prozent wurden berücksichtigt. 
 
Die geschätzte wirtschaftliche Nutzungsdauer des Gebäudes beträgt mindestens 60 
Jahre (siehe Anlage 16 zu den Verwaltungsvorschriften über die Muster zu Bestim-
mungen der Gemeindeordnung NRW und der Gemeindehaushaltsverordnung NRW). 
 
Im Vorfeld einer Investitionsmaßnahme ist ihre Wirtschaftlichkeit gemäß §13 der Ver-
ordnung über das Haushaltswesen der Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen 
(Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein -Westfalen – KomHVO NRW) zu überprü-
fen. 
 
Im Rahmen der Gebührenkalkulation werden investive Maßnahmen über die kalkula-
torischen Abschreibungen berücksichtigt. Die jährlichen Gesamtaufwendungen (bei 
dynamischer Betrachtung über die gesamte Nutzungsdauer) betragen 217.900 Euro 
für den Betrieb des Objektes. Die entsprechend prognostizierten Gebührenerträge be-
laufen sich jährlich auf 197.300 Euro und beruhen auf vergleichbaren Objekten, die in 
der aktuellen vom Rat der Stadt Köln am 21. März 2024 beschlossenen städtischen

8 
Gebührensatzung (Satzung der Stadt Köln über die Erhebung von Gebühren für die 
Inanspruchnahme von Einrichtungen für obdachlose Personen) enthalten sind. Rech-
nerisch wird somit eine jährliche Kostenunterdeckung von rund 20.600 Euro bei der 
Einrichtung erwartet. Diese Wirtschaftlichkeitsberechnung beruht auf der Annahme, 
dass die minimale Belegungszahl von 15 Personen eintritt. Die Verwaltung weist da-
rauf hin, dass die Nutzungsgebühren für von Obdachlosigkeit bedrohten Menschen 
zwar von den Nutzenden zu entrichten sind, aber größtenteils durch Leistungsbezüge 
wie Wohn- und Bürgergeld gezahlt werden. 
 
Die in den haushaltsmäßigen Auswirkungen ausgewiesenen Werte für die jährlichen 
Folgeaufwendungen und -erträge sind statisch berechnet, da sie nur der mittelfristigen 
Finanzplanung dienen. Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ist dynamisch beziehungs-
weise berücksichtigt den gesamten Projektzeitraum. Deswegen weichen deren jährli-
che Durchschnittswerte von der statischen Berechnung ab. 
 
Wirtschaftlichkeit der Photovoltaik-Anlage (PV -Anlage): 
 
Die Planung erfolgt auf Grundlage des bestehenden Planungsbeschlusses, in dem die 
energetische Ausrichtung des Vorhabens festgelegt wurde. 
 
Die Verwaltung beabsichtigt, die Dachflächen möglichst umfassend für eine Photovol-
taikanlage zu nutzen. 
 
Geplant wurden zwölf Solarmodule mit einer Gesamtleistung von voraussichtlich 5,34 
Kilowatt-Peak (kWp) und einem durchschnittlichen Jahresenergieertrag von etwa 
4.270 kWh. 
 
Durch eine Volleinspeisung des selbst erzeugten Stroms wird ein jährlicher Ertrag von 
voraussichtlich 532,47 Euro brutto erwartet. Bei dieser Berechnung wurde eine mögli-
che Senkung der Einspeisevergütung halbjährlich um 1 Prozent nicht berücksichtigt. 
Bei den prognostizierten Investitionskosten von rund 39.242 Euro brutto beträgt die 
Amortisationszeit der Anlage etwa 74 Jahre. Innerhalb des angesetzten Nutzungs- 
und Abschreibungszeitraums von 20 Jahren ist die Errichtung und der spätere Betrieb 
der PV-Anlage somit zum jetzigen Zeitpunkt nicht wirtschaftlich. 
 
Im weiteren Projektverlauf besteht die Möglichkeit, in Abstimmung mit dem zuständi-
gen Planer, verschiedene Ansätze zur Ausgestaltung der PV-Anlage vertieft zu prü-
fen. Eine wirtschaftliche Umsetzung kann insbesondere durch eine angepasste Di-
mensionierung sowie die damit verbundene Reduzierung der Investitionskosten er-
reicht werden. Darüber hinaus besteht die Option, die Wirtschaftlichkeit durch eine 
teilweise Integration der PV-Anlage an Giebel- oder Fassadenflächen zusätzlich zu 
optimieren. 
 
Ein wesentlicher Faktor ist die Volleinspeisung, die unter den aktuellen Rahmenbedin-
gungen maßgeblich in die Wirtschaftlichkeitsprognose einfließt. Der erzeugte Strom 
kann derzeit nicht für den allgemeinen Energiebedarf des Gebäudes genutzt werden.

9 
Dies betrifft sowohl den Allgemeinstrom als auch die Nutzung für die Wärmeerzeu-
gung und Warmwasserbereitung, da diese als variable Verbrauchskosten im Rahmen 
der geltenden Gebührensatzung derzeit nicht verursachungsgerecht abgerechnet wer-
den können. Die Anpassung der Gebührensatzung zur separaten Abrechnung von 
PV-Strom würde einen Systemwechsel von pauschalierten zu teilweise verbrauchsab-
hängigen Nebenkosten bedeuten und damit grundlegende rechtliche und organisatori-
sche Fragen aufwerfen. Gleichwohl wird im Verlauf des Projekts fortlaufend geprüft, 
ob sich die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ändern und somit 
eine entsprechende Anpassung zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist. Unabhängig 
davon wird die Errichtung einer wirtschaftlich darstellbaren PV-Anlage im Rahmen der 
Planung weiter angestrebt. Die hierfür erforderlichen Kosten wurden bereits in der 
Kostenberechnung berücksichtigt. 
 
Finanzierung: 
 
Bislang wurden für dieses Bauvorhaben investive Mittel in Höhe von 173.390 Euro 
ausgezahlt. Im laufenden Haushaltsjahr ist im Rahmen der Planungen noch mit inves-
tiven Auszahlungen in Höhe von 47.327 Euro zu rechnen. Zur Finanzierung dieser in-
vestiven Auszahlungen im Haushaltsjahr 2026, stehen im Teilfinanzplan des Amtes 
für Wohnungswesen in der Produktgruppe 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung 
von Wohnraum, in der Teilfinanzplanzeile 08 – Auszahlungen von Baumaßnahmen 
bei Finanzstelle 5620-1004-5-5209 entsprechende Mittel zur Verfügung. 
 
Zur Finanzierung der noch erforderlichen investiven Auszahlungen in Höhe von insge-
samt 3.462.302 Euro ab dem Haushaltsjahr 2027 ff. wird das Dezernat für Soziales, 
Gesundheit und Wohnen im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2027 
ff. innerhalb des zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel vorsehen. 
 
Zur Finanzierung der Abbruchkosten in Höhe von 56.084 Euro wird das Dezernat für 
Soziales, Gesundheit und Wohnen entsprechende Aufwandsermächtigungen im Jahr 
2027 im Haushaltsplan 2027/2028 im Teilergebnisplan des Amtes für Wohnungswe-
sen in der Produktgruppe 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, 
in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen, gegebenenfalls 
durch Umschichtungen vorsehen. 
 
Die Mittelbedarfe für die Jahre 2029 ff. sind in der weiteren Haushaltsplanung zu be-
rücksichtigen. Das Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen wird im Rahmen 
der Haushaltsaufstellungsprozesse 2029 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Bud-
gets die erforderlichen Mittel gegebenenfalls durch Umschichtungen vorsehen. 
 
Bewirtschaftungsverfügung: 
 
Unter Berücksichtigung der Vorgaben der Bewirtschaftungsverfügung der Kämmerei 
vom 18. Dezember 2025 wird zunächst festgestellt, dass bei der Umsetzung eines 
Bauvorhabens zur Unterbringung von Obdachlosigkeit bedrohten Personen eine ge-
setzliche Verpflichtung gemäß § 14 OBG NRW vorliegt.

10 
Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine rechtlich und zeitlich notwendige Maß-
nahme: 
Die Legitimation des beabsichtigten Bauvorhabens beruht auf der durch den Rat in 
seiner Sitzung am 23. März 2021 genehmigten Planung (Vorlage 0002/2020). 
 
Eine Verschiebung der Baumaßnahme würde zu einer Erhöhung der Baupreiskosten 
entsprechend der statistischen Kostenkennwerte der Baukostendatenbank des Bau-
kosteninformationszentrums Deutscher Architektenkammern (BKI) führen. Die für die-
ses Projekt bereits investiv ausgezahlten 173.390 Euro müssten bei einem Verzicht 
auf Durchführung des Bauvorhabens abgeschrieben werden. 
 
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Vorgaben der Bewirtschaftungsverfü-
gung vom 18. Dezember 2025 in Bezug auf die Beschlussvorlage erfüllt sind. 
 
Dringlichkeitsbegründung: 
 
Um die Planungen für den dargestellten Abbruch und Neubau ohne weitere zeitliche 
Verzögerung fortführen zu können, ist eine Beschlussfassung in der Sitzung des Ra-
tes am 02.07.2026 erforderlich. 
Eine Verschiebung der Beschlussfassung würde zu Verzögerungen im weiteren Pro-
jektablauf führen und voraussichtlich zusätzliche Kostensteigerungen infolge der wei-
terhin sehr dynamischen Preisentwicklung im Bausektor verursachen. Nach aktueller 
Einschätzung ist bereits bei einer Verschiebung um ein Quartal von möglichen zusätz-
lichen Kosten in einer Größenordnung von rund 35.000 bis 40.000 Euro auszugehen. 
Zudem könnten vorgesehene Projektmeilensteine sowie erforderliche Abstimmungs- 
und Vergabeschritte nicht wie geplant eingehalten werden. 
Aufgrund eines erhöhten verwaltungsinternen Abstimmungsbedarfs war eine fristge-
rechte Einbringung nicht in alle vorberatenden Fachausschüsse möglich. 
 
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration, der Ausschuss Soziales, 
Gesundheit, Seniorinnen und Senioren sowie der Ausschuss für Bauen und Wohnen 
werden im Nachgang zum Ratsbeschluss mit einer Mitteilung informiert.  
 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1:  Übersichtsplan 
Anlage 2:   Lageplan 
Anlage 3:  (Schräg)-Luftbild 
Anlage 4.1: Grundriss Erdgeschoss 
Anlage 4.2: Grundriss 1. Obergeschoss 
Anlage 4.3: Grundriss Dachgeschoss 
Anlage 5: Ansichten, Schnitte 
Anlage 6: Außenanlagenplan 
Anlage 7: Haushaltsmäßige Auswirkungen 
Anlage 8: Darstellung der Wirtschaftlichkeit 
Anlage 9: Wirtschaftlichkeitsberechnung PV-Anlage

11 
Anlage 10: Kostenberechnung nach DIN 276 
Anlage 11:  Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

Anlage 3 - Schrägluftbild

470 Zeichen

80m6040200 Mittelpunkt: [354195,5657272]   1:2000
 
KölnGIS
Flurstücksnummer, Straßen, Hausnummern, Luftbilder 2019 (TrueDOP, Land NRW)
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen
Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Erstellt am: 29.04.2020

Anlage 12, Unterschriebene DE

3587 Zeichen

Stadt Köln

Der Oberbürgermeister
Vorlagen-Nummer
2882/2025/1
Dezernat, Dienststelle Freigabedatum
V/562/4

Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung
zur Behandlung in Öffentlicher Sitzung

Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mit-
glied der Bezirksvertretung gemäß 8 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch
die Bezirksvertretung

Betreff

Abbruch und Neubau einer Unterkunft zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung von
Obdachlosigkeit bedrohten Menschen auf dem Grundstück Cohnenhofstraße ohne
Nummer, 50769 Köln-Chorweiler

hier: Baubeschluss

Gremium Datum |

Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 24.09.2026 |

Begründung für die Dringlichkeit:

Um die Planungen für den dargestellten Abbruch und Neubau ohne weitere zeitliche
Verzögerung fortführen zu können, ist eine Beschlussfassung in der Sitzung des Ra-
tes am 02.07.2026 erforderlich.

Eine Verschiebung der Beschlussfassung würde zu Verzögerungen im weiteren Pro-
jektablauf führen und voraussichtlich zusätzliche Kostensteigerungen infolge der wei-
terhin sehr dynamischen Preisentwicklung im Bausektor verursachen. Nach aktueller
Einschätzung ist bereits bei einer Verschiebung um ein Quartal von möglichen zusätz-
lichen Kosten in einer Größenordnung von rund 35.000 bis 40.000 Euro auszugehen.
Zudem könnten vorgesehene Projektmeilensteine sowie erforderliche Abstimmungs-
und Vergabeschritte nicht wie geplant eingehalten werden.

Aufgrund eines erhöhten verwaltungsinternen Abstimmungsbedarfs war eine fristge-
rechte Einbringung nicht in alle vorberatenden Fachausschüsse möglich.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat zu beschließen:

Der Rat stellt den Bedarf fest und beauftragt die Verwaltung mit dem Neubau eines
Mehrparteienhauses zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung von Obdachlosigkeit be-
drohten Menschen auf dem städtischen Grundstück Cohnenhofstraße ohne Nummer,
50769 Köln-Chorweiler, Gemarkung Worringen, Flur 61, Flurstück 381 mit Gesamt-
baukosten in Höhe von rund 3,64 Millionen Euro. Der Abbruch des Bestandsgebäudes
sowie die Planung des Neubaus wurden mit Planungsbeschluss 0002/2020 vom 23.
März 2021 sowie auf Grundlage der Dringlichkeitsentscheidung 0002/2020/1 durch

2
den Rat beschlossen. Die voraussichtlichen Kosten für den Abbruch inklusive Planung
belaufen sich auf insgesamt rund 56.000 Euro.

Dazu ermächtigt der Rat die Verwaltung, die Fachplanungen auf Basis der Honora-
rordnung für Architekten und Ingenieure (HOA]) für die Leistungsphasen 4 bis 9 zu be-
auftragen sowie die Bauleistungen im Rahmen der vergaberechtlichen Regelungen zu
vergeben. .

Die Umsetzung erfolgt unter Berücksichtigung der Anforderungen des Gebäudeener-
giegesetzes (GEG). Der Neubau umfasst eine Fassadenbegrünung sowie eine Wär-
meerzeugung sowie Warmwasserbereitung ausschließlich durch erneuerbare Ener-
gien mittels Wärmepumpe. Die Planung berücksichtigt grundsätzlich die Möglichkeit
zur Installation einer Photovoltaikanlage.

Der Rat erkennt in diesem Zusammenhang den Bedarf für die externen Beauftragun-
gen der Leistungsphasen 4 bis 9 an.

Gleichzeitig werden die investiven Auszahlungsermächtigungen in entsprechender
Höhe

- im Teilplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum,
- Teilplanzeile 08 — Auszahlungen für Baumaßnahmen,

- bei der Finanzstelle 5620-1004-5-5209 - Neubau Cohnenhofstraße,
freigegeben.

x ungeändert geändert zugestimmt abgelehnt
£ zugestimmt (siehe
)

U] ohne Votum. Eine Stellungnahme der Bezirksvertretung in der Sache erfolgt nicht.

)

(ggf. siehe

Datum Unterschrift

oLOF. cols

Anlage 10 -Kostenberechnung nach DIN 276

4284 Zeichen

Stand:
Baumaßnahme:
Beschreibung:
Grundstücksgr.: ca. 905 m² Gemarkung: Worringen Flur: 61 Flurstück: 66, 67 Nutzung: Wohnen OH
Kostengruppe Bezeichnung
200 Vorbereitende Maßnahmen
300
Bauwerk-Baukonstruktion
exclusive Abbruchkosten 
inklusive Trafo-Station (Umlegung)
300 Minderkosten Verzicht Passivhaus
400 Bauwerk-Technische Anlagen
400 Minderkosten Verzicht Passivhaus
500 Außenanlagen und Freiflächen
600 Ausstattung und Kunstwerke
700 Baunebenkosten
700
Umplanungskosten Verzicht Passivhaus 
Pauschal 
Summe Netto Passivhausstandrad
Brutto Passivhaus
Summe Netto ohne Passivhaus
Brutto ohne Passivhaus
173.390,16 €
3.635.692,83 €
Hinweis: Die Gesamtkosten wurden durch den Verzicht auf den Passivhausstandard pauschal um 10% reduziert, wobei diese 10% in der Tabelle ausschließlich auf die Kostengruppen 300 und 
400 verteilt wurden, um realistische Werte für diese Kostengruppen abzubilden.
-                                      130.310,38 € -                                  134.610,63 € -                                         148.071,69 € 
                         2.706.207,68 € 
                         3.220.387,14 € 
                                    2.560.501,66 € 
                                    3.046.996,97 € 
                                 2.644.998,21 € 
                                 3.147.547,87 € 
                                       2.909.498,04 € 
                                       3.462.302,66 € 
-                                      159.268,25 € -                                  164.524,10 € -                                         180.976,51 € 
                            518.673,91 €                                        372.967,89 €                                     385.275,83 €                                           423.803,41 € 
                         2.895.786,31 € 
                         3.445.985,71 € 
                                          113.630,00 € 
                                    2.750.080,29 € 
3.272.595,55 €
                                 2.840.832,94 €                                        3.124.916,23 € 
3.380.591,20 € 3.718.650,32 €
                                    103.300,00 € 
                                           -   € 
                            100.000,00 € 
-                           159.268,25 € 
-                           130.310,38 € 
Kosten (I 25)
                              37.910,96 € 
                         1.358.209,33 € 
                            767.909,51 € 
                            213.082,60 € 
41.476,65 € 42.845,38 € 47.129,92 €
                                            56.084,60 € 
                                    793.250,52 € 
                                    220.114,33 € 
                                                  -   € 
Kosten zzgl. Sicherheit (10%)Kosten (I 25) Kosten Indexiert (I 26)
                                         37.910,96 € 
                                    1.358.209,33 € 
                                            43.078,22 € 
                                          872.575,58 € 
                                          242.125,76 € 
                                                         -   € 
abzüglich bereits ausgezahlt 
(145.706,02€)
abzüglich bereits ausgezahlt 
(145.706,02€)
abzüglich bereits ausgezahlt 
(145.706,02€)
                                       1.543.333,26 € 
Hinweis: In der Kostenberechnung des Architekten sind die Abbruchkosten des Bestandsgebäudes in Kostengruppe 394 aufgelistet. Diese werden hier gesondert dargestellt. In der 
Kostenberechnung des Architekten ist die Umlegung der Trafostation irrtümlich mit Abbruch Trafostation (Kostengruppe 394) deklariert.
Abbruchkosten Summe Netto 
Abbruchkosten Summe Brutto 
KOSTEN KG200-700 und Trafo(Rheinenergie)
28.04.26
Köln Cohnenhofstr. Abbruch Bestandsgebäude und Neubau OH 
keine Unterkellerung 
bereits ausgezahlt (145.706,02€ + 19% MwSt)
Summe Brutto Gesamt ohne Passivhaus
                                       767.909,51 € 
                                       213.082,60 € 
                                                      -   € 
                                       100.000,00 € 
                                      39.162,02 € 
                                 1.403.030,24 €

Anlage 6 - Außenanlageplan

2662 Zeichen

+41.81
+41.80+41.74
+41.89+41.75
+41.66+41.67
Tilia spec.Tilia spec.
6,00
1,501,201,20
3,00
OKFF+ 42.18
+ 42.00
+ 42.18
+ 42.18
OKFF+ 42.18
Cohnenhofstraße
Am Feldschlößchen
Spielrasen
A1
A2Bad A2
W/L/A
Bad A1
A3
Bad A3
Eingangs-bereichFlur
Büro
BAD
HAR/ELT
Kochen
Weg
TerrasseA2
TerrasseA1
Parkplatz2 Stk.Fahrradstellplatz4 Fahrräder
Fahrradstellplatz6 Fahrräder
Müllstandort
Rampe
Gehweg überarbeitenanpassen an Neubau
Straße überarbeitenanpassen an Neubau
Haltstelle
GemeinsameTerrasse
OK Gelände+ 41.54
6%6%
4 Stufen
Podest
Podest
6%Rampe
Wiese
Abfallkorb
AbfallkorbGrill
DoppelschaukelFederwippeKatze
AbfallkorbTor
Tischtennis
4,00
 +41.31+41.25+41.34
+41.30+41.33+41.43+41.50+41.60
+41.39+41.35+41.39
+41.30+41.35
+41.31+41.31+41.35+41.39
+41.33
+41.38
+41.75
+41.40
+41.71
+41.29
+44.36+44.32+41.53+41.62
+41.54
+41.69
+41.62+41.71
+41.51+41.61+41.38+41.50
+41.80+41.79
+41.71
+41.79+41.80+41.82+41.77+41.85+41.82+41.85+41.82
+41.78
+41.70+41.79+41.78
+41.63+41.72+41.73
+41.72
+41.78+41.90
+41.87+41.88
+41.88+41.79+41.90
+41.74+41.81
+41.69+41.74
+41.93
+41.76+41.75+41.75+41.68
+41.79
+41.68
+ 41.54
+ 42.00
1,20
vorhandenes Gehölz
geplante Höhen±0.00
geplantes GehölzPflasterPlatten
WieseRasenHeckeBeet
Bank ohne RücklehneTischtennisGrillplatz
Fahrradbügel
vorhandenes Verkehrsschildvorhandene Straßenlaternevorhandener MastBox EV 1100
Zaun
2 Stk.11 Stk.196 m240 m2
129 m265 m2113 m42,5 m2
5 Stk.1 Stk.1 Stk.
7 Stk.
2 Skt.1 Skt.1 Stk.2 Stk.
82 m Zauntor B 1,50 m1 Stk
Sand46,5 m2
Doppelchaukel1 Stk.Abfallkorb3 Stk.
Federwippe Katze1 Stk.
RampeStufen L=1,20m21 m2
4 Stk.Winkelschutzmauer33,5 mGeländer9 m
vorhandene Höhen±0.00
GeprüftGefertigt DateinameErstelldatumMaßstabIndexdatumFormat PlannummerIndexStatus PlaninhaltSpezifikation/GewerkPlanungsphase
Projekt
Code*
Cohnenhofstr. Abriss Gerätehaus und NeubauOH ObdachlosenunterkunftÜbersichtsplan-NeubauGaLa-Bau Außenanlage (LA)Grundriss Übersichtsplan 1-100C*** 07.09.20231:10009.09.2024DIN A1 517_Entwurf-Index D_240909* AMD AuftraggeberStadt Köln, Amt für WohnungswesenOttmar-Pohl-Platz 151103 Köln
ArchitektHintermeier ArchitektenBrendamourstraße 4940545 DüsseldorfTelefon +49(0) 162-4074998Telefax +49 (0)*info@hintermeier-architekten.deAuftraggeber FachbereichStadt Köln, Amt für Wohnungswesen***Telefon +49  (0)*Telefax: +49 (0*@
FachplanerLandschaftsarchitekt AKNWA. Mark-DammrichSt. Tönnis Str. 14650769 KölnT.0221.53 47 92 42F.032 222 45 34 27buero@mark-dammrich.de
Grundriss Übersichtsplan
Höhenbezug***m  über NNIndexGefertigt ÄnderungGeprüftDatumA07.09.23AMDLB ErstelltB31.10.23AMDLB Rampe ergänztC26.06.24AMDLB Spielplatz ergänztD09.09.24AMDLB Rampe und Spielplatz angepasst
N
Legende

Anlage 11 - Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

2973 Zeichen

/ 2 
    
 
 
 
 
Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes vom 01.07.2026 als Anlage zur 
Beschlussvorlage 2882/2026  
Abbruch und Neubau einer Unterkunft zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung 
von Obdachlosigkeit bedrohten Menschen auf dem Grundstück 
Cohnenhofstraße ohne Nummer, 50769 Köln-Chorweiler 
RPA-Nr.: 143/27/03/26  
Auftragsvolumen: 3,06 Mio. € netto / 3,64 Mio. € brutto 
Diese Stellungnahme bezieht sich auf die dem Rechnungsprüfungsamt am 
23.06.2026 über Session zugegangene Beschlussvorlage. 
Mit. o.g. Vorlage beabsichtigt 56 Amt für Wohnungswesen einen kombinierten Be-
darfsfeststellungs-, Planungs- und Baubeschlusses für den Abriss des ehemaligen 
Feuerwehrgerätehauses und den Neubau einer Obdachlosenunterkunft in Köln- 
Chorweiler herbeizuführen. 
Die Beschlussfassung durch den Rat soll am 02.07.2026 erfolgen. 
Die Vorlagefrist beim Rechnungsprüfungsamt beträgt gemäß Wertgrenzenregelung 
für die Vorlage- und Informationspflichten gegenüber dem Rechnungsprüfungsamt 
(Stand 01.05.2025) einen Monat, um eine ordnungsgemäße Prüfung der Beschluss-
vorlage und eine fundierte Beratung der Politik zu gewährleisten. 
Eine Prüfung der Vorlage und Stellungnahme durch das Rechnungsprüfungsamt ist 
vor dem Hintergrund des oben genannten fehlenden Bearbeitungszeit nur einge-
schränkt möglich. Das Rechnungsprüfungsamt kann insoweit seiner Verpflichtung 
zur Beratung der Politik nicht vollständig nachkommen. 
Nach Durchsicht der Unterlagen wurden folgende Punkte festgestellt: 
- Die Kosten für die Maßnahme sind in der Beschlussvorlage als Kostenbe-
rechnung nach DIN 276 dargestellt. Die Aufstellung der Kosten ist schlüs-
sig und weitgehend nachvollziehbar. 
- Der Verzicht auf die Ausführung des Passivhausstandards und die damit 
einhergehende Möglichkeit der Kosteneinsparung wird begrüßt. Die ge-
setzlichen Vorgaben zum energetischen Gebäudestandard werden einge-
halten. 
- Angaben für die Ausstattung (KG 600) sind in der Kostenberechnung nicht 
enthalten und nach Aussage der Fachdienststelle nicht erforderlich. Es

- 2 - 
 
 
muss jedoch davon ausgegangen werden, dass die zukünftigen Bewohner 
kein eigenes Mobiliar in die Wohnbereiche einbringen werden und somit 
weitere Kosten für die Einrichtung entstehen. 
- Die vorgelegten Baunebenkosten (KG700) in Höhe von ca. 617.000,- € 
brutto sind aufgeschlüsselt und weitgehend nachvollziehbar. 
- Die Genauigkeit einer Kostenberechnung liegt bei +/- 20%, d.h. die Ge-
samtkosten für die Maßnahme können noch um rund 730.000,- € (brutto) 
nach oben oder nach unten abweichen und somit bis auf ca. 4,37 Mio. € 
(brutto) ansteigen. Aufgrund der fehlenden Angaben zur Ausstattung (KG 
600) werden die Baukosten wahrscheinlich oberhalb der maximalen Ab-
weichung liegen. 
Die Notwendigkeit der Maßnahme wird in der Beschlussvorlage mit der gesetzlichen 
Verpflichtung zur Unterbringung von Obdachlosigkeit bedrohten Personen begrün-
det. 
 
 
Sven Genseke 
Leitung der technischen Abteilung

Beratungsverlauf (3)

25.06.2026 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
29.06.2026 Finanzausschuss
TOP 10.18 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
02.07.2026 Rat
TOP 10.29 Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2882/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
25.06.2026
Erstellt
30.09.2025 11:50