2882/2025
Abbruch und Neubau einer Unterkunft zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung von Obdachlosigkeit bedrohten Menschen auf dem Grundstück Cohnenhofstraße ohne Nummer, 50769 Köln-Chorweiler hier: Baubeschluss
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Anlage 4.1 - Grundriss Erdgeschoss
2006 Zeichen
A A B B 6.00 % 6.00 % 4 STG 15.0/32.0 WMWMWMWM Sanitär 13.79 Sanitär 1.52 13.79 435 4.055 185 2.50 20 1.43 9 24 1.745 125 2.345 435 21.355 3.23 20 125 5.16 24 3.28 24 2.46 20 2.20 20 125 3.255 435 2.125 24 1.91 185 5.81 125 5.875 125 2.95 19.33 465 1.76 2.35 2.11 1.76 2.35 4.43 1.76 2.35 3.79 1.76 2.35 1.065 435 18 STG 18.5/35.1 1.03 Sanitär 34 1.77 24 1.91 185 2.785 24 1.525 1.26 125 2.54 24 1.505 1.59 125 2.515 435 EG 05.12.2024 Bad Büro 5.91 m² Bürokochen 4.44 m² Bad 2 5.58 m² Bad 1 5.52 m² A2 28.47 m² W/L/A 35.97 m² A3 24.82 m² A1 30.44 m² A1 Terrasse 4.43 m² A2 Terrasse 3.99 m² Har/Elt 18.78 m² Eingangsbereich 25.15 m² Flur EG 14.96 m² 845 1.76 86 2.69 1.76 2.36 2.42 2.40 2.64 4.45 90 86 1.14 1.76 2.35 1.23 1.11 1.01 1.115 20 125 5.16 24 5.98 20 90 49 24 77 125 3.255 435 7.135 24 3.625 125 2.66 Bad 3 4.66 m² 1.14 1.76 1.00 5.105 80 2.35 4.98 Nachbarbebauung Büro 21.66 m² OKFF 42.14 m ü.NN EE A1-A1 A1-A1 geprüft Datum Datum Maßstab: Verfasser 40545 Düsseldorf 01624074998 info@hintermeier-architekten.de Telefon Telefax E-Mail Hintermeier Architekten Brend`amourstraße 49 Liegenschaftsnummer 2023-001 303 Plandatum:Plannummer:Projektnummer:Index:Planungsstand: Bauherr: Bauvorhaben: Darstellungsart: Planinhalt: Bauherr gezeichnet geprüft Datum Datum Maßstab: Verfasser Telefon Telefax E-Mail Liegenschaftsnummer Plandatum:Plannummer:Projektnummer:Index:Planungsstand: Bauherr: Bauvorhaben: Darstellungsart: Planinhalt: Bauherr Ottmar-Pohl-Platz 1 51103 Köln Cohnenhofstraße 51 Köln-Merkenich Stadt Köln, Amt für Wohnungswesen Neubau einer Obdachlosenunterkunft gezeichnet BUS H/B = 594 / 841 (0.50m²) Allplan 2023 1:100 Entwurf M.S 06.12.24 ERDGESCHOSS Index Datum Gezeichnet Geprüft Treppe,Bad 2,Geländer Rampe Anschlag Innentüren, Fensterhöhen, Ergänzung TGA Änderungen Bäder 1 u.2 vergrößert,Türhöhen EG 2.135m, Schächte ergänzt A1-3 Rollstuhlgerecht 15.12.24 M.HDRaumbezeichnungen, Bewegungsflächen ausgeblendet M.H M.S M.S M.S 20.11.24 06.12.24 11.11.24 C B A 15.12.24 D 15.12.24
Anlage 7 - Haushaltsmäßige Auswirkungen Cohnenhofstr. o. Nr.
3723 Zeichen
Haushaltsmäßige Auswirkungen Cohnenhofstraße o. Nr. Chorweiler Merkenich Abriss und Neubau Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum -2 -1 0 1 2 3 4 bis 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 01. Dez 0 0 0 0 0 0 0 Sachkonto 432100 Gebührenerträge 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 7.681 € 92.174 € Teilplanzeile 04 öffentl.-rechtl. Leistungsentgelte 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 7.681 € 92.174 € Sachkonto 441100 Mieten und Pachten 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Teilplanzeile 05 privatrechtl. Leistungsentgelte 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Sachkonto 521200 Bauunterhaltung - Herrichtung 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Bauunterhaltung - Demontage 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € lfd. Bauunterhaltung 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 2.279 € 27.349 € Unterhaltung sonst. baulicher Anlagen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Sachkonto 524100 Energie, Wasser/Abwasser 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 2.368 € 28.420 € Sachkonto 524200 Winterdienst 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 400 € 2.000 € Abfallentsorgung 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 176 € 2.115 € Sachkonto 524900 Sicherheitsdienst/Bewachung 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Sachkonto 524900 Grundbesitzabgaben 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Sachkonto 525800 Trägerkosten Betreuung DRK, IB etc. 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 5.833 € 70.000 € Sachkonto 529300 Abrisskosten 0 € 0 € 0 € 56.085 € 0 € 0 € 0 € Sachkonto 529900 Sonstige Dienstleistungen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Teilplanzeile 13 Aufw. für Sach- und Dienstl. 0 € 0 € 0 € 56.085 € 0 € 11.057 € 129.883 € Sachkonto 576100 Abschreibung Ausstattung 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Abschreibung Einbauten 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Sachkonto 573300 Abschreibung Immobilien 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 5.050 € 60.595 € Teilplanzeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 5.050 € 60.595 € Sachkonto 541200 Mieten Gebäude 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Mieten Inventar 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Sachkonto 542200 Druck und Vervielfältigung 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Sachkonto 542620 Öffentlichkeits- und Pressearbeit 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Sachkonto 542900 Betriebs&Geschäftsausstattung bis 410 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Teilplanzeile 16 sonstige ordentl. Aufwendungen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 56.085 € 0 € 8.425 € 98.304 € bereits hierfür erfolgte Auszahlungen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Deckungsmöglichkeit TP 1004 0 € 0 € 0 € 56.085 € 0 € 8.425 € 98.304 € Deckungsmöglichkeit TP 1003 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Deckungsmöglichkeit Dezernat 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Mehrbedarf ungedeckt 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Teilplanzeile 01 Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Teilplanzeile 02 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Teilplanzeile 08 Auszahlung Neubau/Sanierung 72.623 € 100.767 € 47.327 € 141.981 € 452.299 € 2.087.030 € 733.666 € Teilplanzeile 09 verm.-wirks. Besch. > 410 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 72.623 € 100.767 € 47.327 € 141.981 € 452.299 € 2.087.030 € 733.666 € bereits hierfür erfolgte Auszahlungen 72.623 €100.767 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Deckungsmöglichkeit TFP 1004 0 € 0 € 47.327 € 141.981 € 452.299 € 2.087.030 € 733.666 € Mehrbedarf ungedeckt 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Anmerkungen 0 1 Finanzrechnung Bedarf Teilfinanzplan 1004 Ergebnisrechnung Bedarf Teilergebnisplan 1004 Die dargestellten Aufwendungen enthalten keine kalkulatorischen Kosten (wie z. B. Finanzierungskosten). Hierzu siehe "Darstellung der Wirtschaftlichkeit". Diese Kosten werden, soweit sie anfallen, im Rahmen der mietvertraglichen Regelungen auf die Mietparteien umgelegt und einmal jährlich abgerechnet. Sie sind insoweit durchlaufende Posten und werden hier nicht ausgewiesen. Faktor Periode Jahr Monat der Inbetriebnahme und Außerbetriebsetzung Projekt Stadtbezirk Stadtteil Szenario Teilplan 1004
Anlage 4.2 - Grundriss Obergeschoss
2102 Zeichen
A A B B Sanitär 1.52 Sanitär Sanitär 13.785 21.355 375 1.975 2.125 125 50 2.13 24 1.525 1.26 125 2.54 24 1.505 1.59 125 2.515 435 375 4.10 2.755 24 5.45 24 6.17 19.33 13.785 435 4.055 185 2.70 12 1.01 2.15 9 30 1.925 2.53 435 18 STG 18.0/35.1 Balkon A6 7.69 m² Balkon A4 8.86 m² Balkon A5 7.98 m² 465 1.76 2.36 2.11 1.76 2.36 4.43 1.76 2.36 3.79 1.76 2.36 1.50 435 2.88 125 1.05 125 2.32 20 24 1.22 30 24 1.545 175 125 25 2.345 435 1.14 1.76 1.00 985 64 1.355 1.01 80 1.115 80 2.36 2.195 125 2.60 6 435 3.45 60 4 85 2.325 20 24 35 8 1.09 24 1.865 125 2.66 45 2.16 2.36 18 60 185 80 185 2.90 125 4.66 20 2.50 20 1.185 90 115 20125 3.255 375 4 2 45 2.985 125 5.16 14 10 25 2.925 8 25 20 2.50 20 90 10 39 24 62 3.53 435 845 1.76 2.36 1.715 1.01 2.36 4.145 2.40 2.36 4.45 90 80 1.14 1.76 2.36 1.17 4 2 Bad 6.1 5.80 m² A8 24.65 m²A6.1 20.79 m² A5 28.45 m²A6 33.81 m² A4 30.42 m² A7 28.50 m² Bad A4 5.84 m²Bad A5 5.39 m² Bad A6 5.58 m² Bad A7 4.31 m² Bad A8 4.65 m² Trh.2 10.64 m² Flur 14.96 m² 1.OG 15.12.2024 Nachbarbebauung A1-A1 A1-A1 EE geprüft Datum Datum Maßstab: Verfasser 40545 Düsseldorf 01624074998 info@hintermeier-architekten.de Telefon Telefax E-Mail Hintermeier Architekten Brend`amourstraße 49 Liegenschaftsnummer 2023-001 306 Plandatum:Plannummer:Projektnummer:Index:Planungsstand: Bauherr: Bauvorhaben: Darstellungsart: Planinhalt: Bauherr gezeichnet geprüft Datum Datum Maßstab: Verfasser Telefon Telefax E-Mail Liegenschaftsnummer Plandatum:Plannummer:Projektnummer:Index:Planungsstand: Bauherr: Bauvorhaben: Darstellungsart: Planinhalt: Bauherr Ottmar-Pohl-Platz 1 51103 Köln Cohnenhofstraße 51 Köln-Merkenich Stadt Köln, Amt für Wohnungswesen Neubau einer Obdachlosenunterkunft gezeichnet H/B = 594 / 841 (0.50m²) Allplan 2023 1:100 Entwurf M.S 06.12.24 1.OBERGESCHOSS A 11.11.24 Index Datum Gezeichnet Geprüft B 20.11.24 Anschlag Innentüren, Fensterhöhen, Ergänzung TGA Änderungen C 06.12.24 15.12.24 M.HDRaumbezeichnungen, Bewegungsflächen ausgeblendet M.H M.S M.S M.SSchächte ergänzt, Installationswände nach Vorgabe Treppe,Bad 2,Geländer Rampe, Schnittführungen D 15.12.24 15.12.24
Anlage 1 - Übersichtsplan
417 Zeichen
200m150100500 Mittelpunkt: [354131,5657364] 1:5000 KölnGIS Stadtplan - orange, Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 29.04.2020
Anlage 4.3 - Grundriss Dachgeschoss
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A A B B C C A1-A1 A1-A1 EE 1.57 Sanitär Sanitär 43 5 6 13.79 Sanitär 32 6.92 24 5.45 24 5.735 435 2.635 2.125 625 2.13 24 1.525 1.26 125 2.54 24 1.505 1.59 125 2.515 435 435 4.09 185 2.465 20 1.52 185 4.27 435 13.79 21.355 5.88 1.01 80 1.115 80 2.26 4.98 2m 2m 1.55 9.815 1.55 435 4.05 125 2.325 20 24 35 8 3.195 125 2.225 20 235 2.375 88 2.26 1.085 1.76 2.26 2.375 2.40 2.26 3.04 2.40 2.26 3.02 Technik 1 14.37 m² A11 33.00 m² A10 28.64 m² A9 29.78 m² A12 29.83 m² 4.555 1.525 2.26 475 3.24 1.76 2.26 3.58 1.185 90 2.26 165 15 125 70 90 2.09 A13 23.84 m² 1.03 2.36 1.17 40 8 35 8 82 185 21 2.175 125 3.26 20 2.50 20 2.20 20 125 3.255 435 Technik 2 10.44 m² Bad A9 5.64 m² Bad A10 5.39 m² Bad A11 5.58 m² Bad A12 4.42 m² Bad A13 4.64 m² Flur 14.96 m² 2.OG 15.12.2024 Nachbarbebauung 19.34 18 STG 18.0/35.1 geprüft Datum Datum Maßstab: Verfasser 40545 Düsseldorf 01624074998 info@hintermeier-architekten.de Telefon Telefax E-Mail Hintermeier Architekten Brend`amourstraße 49 Liegenschaftsnummer 2023-001 302 Plandatum:Plannummer:Projektnummer:Index:Planungsstand: Bauherr: Bauvorhaben: Darstellungsart: Planinhalt: Bauherr gezeichnet geprüft Datum Datum Maßstab: Verfasser Telefon Telefax E-Mail Liegenschaftsnummer Plandatum:Plannummer:Projektnummer:Index:Planungsstand: Bauherr: Bauvorhaben: Darstellungsart: Planinhalt: Bauherr Ottmar-Pohl-Platz 1 51103 Köln Cohnenhofstraße 51 Köln-Merkenich Stadt Köln, Amt für Wohnungswesen Neubau einer Obdachlosenunterkunft gezeichnet H/B = 594 / 841 (0.50m²) Allplan 2023 1:100 M.S Entwurf 06.12.24 DACHGESCHOSS Index Datum Gezeichnet GeprüftÄnderungen A 11.11.24 B 20.11.24Treppe,Bad 2,Geländer Rampe, Schnittführungen Anschlag Innentüren, Fensterhöhen, Ergänzung TGA C 06.12.24Schächte ergänzt, Installationswände Stärke D 15.12.24 M.H M.H M.S M.S M.S Bewegungsflächen ausgeblendet, Raumbezeichungen 15.12.24 D 15.12.24
Anlage 2 - Lageplan
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80m6040200 Mittelpunkt: [354200,5657267] 1:2000 KölnGIS Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstücksnummer, Straßen, Hausnummern, Amtl. Basiskarte (farbig) Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 29.04.2020
Anlage 9 - Wirtschaftlichkeitsberechnung PV-Anlage Cohnenhofstr. o. Nr.
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Kosten Erträge Investitionskosten 39.242,00 € Jahresenergiebetrag in kWh 4.270 Einspeisevergütung (Volleinspeisg.) 0,12 € jährlicher Ertrag 532,47 € Ertrag nach 20 Jahren Nutzungsdauer 10.649,38 € offener Betrag nach 20-jähriger Nutzungsdauer 28.592,62 € Amortisationszeitraum in Jahren 73,7 Erläuterung: Den Investitionskosten in Höhe von ca. 39.242 € stehen im Rahmen einer Nutzungs- dauer von 20 Jahren Erträge in Höhe von rd. 10.649,38 € gegenüber. Diese Erträge resul- tieren aus einer Volleinspeisung des durch die Photovoltaikanlage gewonnenen Stromes bei einer derzeit gültigen Einspeisevergütung von 12,47 Cent/kWh. Im Rahmen der durch den Anlagenklassenkatalog der Stadtkämmerei vorgegebenen Abschreibungsdauer von 20 Jahren können die Investitionskosten nicht durch die Ein- nahmen im Rahmen der Einspeisevergütung gewonnen werden. Eine Amortisation der Kosten wäre aber nach 74 Jahren möglich. Lineare Abschreibung der Anlage (Abschreibungsdauer 20 Jahre) Anschaffungswert/Investitionskosten 39.242,00 € Nutzungsdauer in Jahren 20 jährliche lineare Abschreibung 1.962,10 € Wirtschaftlichkeitsberechnung zur geplanten Photovoltaikanlage für das Objekt Cohnenhofstr. o. Nr. Gegenüberstellung der Kosten und Erträge 0,00 € 5.000,00 € 10.000,00 € 15.000,00 € 20.000,00 € 25.000,00 € 30.000,00 € 35.000,00 € 40.000,00 € 45.000,00 € 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 2036 2037 2038 2039 2040 2041 2042 2043 2044 2045 Lineare Abschreibung über 20 Jahre Erläuterung: Entsprechend § 36 Abs. 1 der Verordnung über das Haushaltswesen der Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunalhaushaltsverordnu ng Nordrhein-Westfalen - KomHVO NRW) sind die Kosten für Photovoltaikanlagen linear abzuschreiben. Entsprechend der Anlage 16 nach Ziffer 1.5.1 der Muster für das doppische Rechnungs- wesen sowie zu Bestimmungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-West- falen und der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (VV Muster zur GO NRW und KomHVO NRW) gilt für Photovoltaikanl agen eine Abschreibungsdauer von 20-25 Jahren.
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine gesellschaftliche Pflichtaufgabe. Die bauliche Umsetzung erfolgt nach anerkannten Vorgaben und Standards, die keinen Entscheidungsspielraum eröffnen. Vor diesem Hintergrund ist das Bauvorhaben kein geeigneter Gegenstand einer Öffentlichkeitsbeteiligung.
Anlage 5 - Ansichten, Schnitte
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+41.71 +45.60 +45.78 +49.30 +41.54 +49.905 +51.29 +53.73 +53.94 Norden M = 1:100 Ansicht von Osten M = 1:50 +41.54 +49.27 +53.10 +41.54 +49.905 +53.73 +53.94 Ansicht von Westen M = 1:100 53 51 +41.71 +45.60+45.78 +49.30 +41.54 +53.10 +41.54 +49.27 +53.10 +41.54 +49.905 +53.73 +53.94 +53.10 +41.71 +45.60+45.78 +49.30 +51.50 51 +42.00 +49.905 +51.29 +53.465 +53.94 53 Ansicht von Süden M = 1:100 Bauherr: Projektnummer: 320 Plannummer: Plandatum: Index: 2023-001 Maßstab: Architekt: freigegeben: Datum: Projekt: Neubau einer Obdachlosenunterkunft Liegenschaftsnummer Planinhalt: Darstellungsart: Planungsstand: Cohnenhofstraße 51 Köln-Merkenich Ottmar-Pohl-Platz 1 51103 Köln Stadt Köln, Amt für Wohnungswesen Hintermeier Architekten Brend`amourstraße 49 40545 Düsseldorf H/B = 594 / 841 (0.50m²) Allplan 2023 1:100 ANSICHTEN 51 51 53 16.12.24 Schnitt A - A Schnitt A-A 2.50 80 30 3.13 20 3.04 20 3.175 20 80 30 14 2.50 49 20 14 2.50 40 20 135 2.79 25 20 +41.54 +42.14 +48.71 +51.255 +53.465 +53.94 Nachbarbebauung OKFF 42.14 m ü.NN EG 1.OG DG geprüft Datum Datum Maßstab: Verfasser 40545 Düsseldorf 01624074998 info@hintermeier-architekten.de Telefon Telefax E-Mail Hintermeier Architekten Brend`amourstraße 49 Liegenschaftsnummer 2023-001 330 Plandatum:Plannummer:Projektnummer:Index:Planungsstand: Bauherr: Bauvorhaben: Darstellungsart: Planinhalt: Bauherr gezeichnet geprüft Datum Datum Maßstab: Verfasser Telefon Telefax E-Mail Liegenschaftsnummer Plandatum:Plannummer:Projektnummer:Index:Planungsstand: Bauherr: Bauvorhaben: Darstellungsart: Planinhalt: Bauherr Ottmar-Pohl-Platz 1 51103 Köln Cohnenhofstraße 51 Köln-Merkenich Stadt Köln, Amt für Wohnungswesen Neubau einer Obdachlosenunterkunft gezeichnet Index Datum Gezeichnet Geprüft 22.11.24A M.S 06.12.24 Ergänzung Treppen, Abhangdecke Änderungen B M.H. H/B = 594 / 841 (0.50m²) Allplan 2023 Entwurf 1:50 M.S B 09.12.24 06.12.24 06.12.2024 SCHNITT A-A 12.78 12.40 +41.54 +41.71 +42.14 +48.71 OKFF Schnitt B - B Nachbarbebauung 80 30 14 2.50 49 20 14 2.50 40 20 14 2.785 25 20 11.465 Schnitt B-B 2.50 80 30 3.13 20 3.04 20 3.175 20 12.19 7.00 HFOK (Gebäudeklasse 3) EGEG 1.OG DG 1.OG DG OK Gelände OK Gelände im Mittel geprüft Datum Datum Maßstab: Verfasser 40545 Düsseldorf 01624074998 info@hintermeier-architekten.de Telefon Telefax E-Mail Hintermeier Architekten Brend`amourstraße 49 Liegenschaftsnummer 2023-001 331 Plandatum:Plannummer:Projektnummer:Index:Planungsstand: Bauherr: Bauvorhaben: Darstellungsart: Planinhalt: Bauherr gezeichnet geprüft Datum Datum Maßstab: Verfasser Telefon Telefax E-Mail Liegenschaftsnummer Plandatum:Plannummer:Projektnummer:Index:Planungsstand: Bauherr: Bauvorhaben: Darstellungsart: Planinhalt: Bauherr Ottmar-Pohl-Platz 1 51103 Köln Cohnenhofstraße 51 Köln-Merkenich Stadt Köln, Amt für Wohnungswesen Neubau einer Obdachlosenunterkunft gezeichnet H/B = 594 / 841 (0.50m²) Allplan 2023 C Änderungen Index Datum Gezeichnet Geprüft M.SB 22.11.24 28.10.24 C 06.12.24 M.S. Geschosshöhen,Treppen,Abhangdecke, Rollladenkästen Ergänzung Treppen, Abhangdecke 1:50 Entwurf M.H. 06.12.24 06.12.24 09.12.2024 SCHNITT B-B M.H.A Schnitt C - C Schnitt c-c 1.55 9.815 1.55 12.095 2m-Linie 2m-Linie +41.54 +42.00 +45.47 +46.37 +48.71 +53.465 +53.94 2.50 80 30 3.13 20 3.04 20 3.175 20 80 30 14 2.99 20 14 2.50 40 20 14 2.785 25 20 1.OG DG EG Gelände OK 41.54 geprüft Datum Datum Maßstab: Verfasser 40545 Düsseldorf 01624074998 info@hintermeier-architekten.de Telefon Telefax E-Mail Hintermeier Architekten Brend`amourstraße 49 Liegenschaftsnummer 2023-001 332 Plandatum:Plannummer:Projektnummer:Index:Planungsstand: Bauherr: Bauvorhaben: Darstellungsart: Planinhalt: Bauherr gezeichnet geprüft Datum Datum Maßstab: Verfasser Telefon Telefax E-Mail Liegenschaftsnummer Plandatum:Plannummer:Projektnummer:Index:Planungsstand: Bauherr: Bauvorhaben: Darstellungsart: Planinhalt: Bauherr Ottmar-Pohl-Platz 1 51103 Köln Cohnenhofstraße 51 Köln-Merkenich Stadt Köln, Amt für Wohnungswesen Neubau einer Obdachlosenunterkunft gezeichnet H/B = 420 / 594 (0.25m²) Allplan 2023 OKFF 42.14 m ü.NN 22.11.24 M.H 06.12.24 1:100 09.12.24 SCHNITT C-C Entwurf Schnitt A1-A1 80 30 14 2.50 49 20 14 2.50 40 20 14 2.785 25 20 +41.54 +45.91 +50.83 +53.005 +53.485 2.50 80 30 3.13 20 3.04 20 3.175 20 EG 1.OG DG geprüft Datum Datum Maßstab: Verfasser 40545 Düsseldorf 01624074998 info@hintermeier-architekten.de Telefon Telefax E-Mail Hintermeier Architekten Brend`amourstraße 49 Liegenschaftsnummer 2023-001 333 Plandatum:Plannummer:Projektnummer:Index:Planungsstand: Bauherr: Bauvorhaben: Darstellungsart: Planinhalt: Bauherr gezeichnet geprüft Datum Datum Maßstab: Verfasser Telefon Telefax E-Mail Liegenschaftsnummer Plandatum:Plannummer:Projektnummer:Index:Planungsstand: Bauherr: Bauvorhaben: Darstellungsart: Planinhalt: Bauherr Ottmar-Pohl-Platz 1 51103 Köln Cohnenhofstraße 51 Köln-Merkenich Stadt Köln, Amt für Wohnungswesen Neubau einer Obdachlosenunterkunft gezeichnet H/B = 594 / 841 (0.50m²) Allplan 2023 1:50 22.11.24Entwurf M.H 06.12.24 09.12.24 SCHNITT A1-A1 Schnitt E-E E - E 2.50 80 30 3.13 20 3.04 20 3.175 80 30 14 2.50 49 20 14 2.50 40 20 14 2.785 25 +42.00 +48.71 +50.24 +51.29 +53.73 +53.94 EG 1.OG DG geprüft Datum Datum Maßstab: Verfasser 40545 Düsseldorf 01624074998 info@hintermeier-architekten.de Telefon Telefax E-Mail Hintermeier Architekten Brend`amourstraße 49 Liegenschaftsnummer 2023-001 334 Plandatum:Plannummer:Projektnummer:Index:Planungsstand: Bauherr: Bauvorhaben: Darstellungsart: Planinhalt: Bauherr gezeichnet geprüft Datum Datum Maßstab: Verfasser Telefon Telefax E-Mail Liegenschaftsnummer Plandatum:Plannummer:Projektnummer:Index:Planungsstand: Bauherr: Bauvorhaben: Darstellungsart: Planinhalt: Bauherr Ottmar-Pohl-Platz 1 51103 Köln Cohnenhofstraße 51 Köln-Merkenich Stadt Köln, Amt für Wohnungswesen Neubau einer Obdachlosenunterkunft gezeichnet H/B = 594 / 841 (0.50m²) Allplan 2023 OKFF 42.14 m ü.NN 1:50 06.12.24M.H 06.12.24 09.12.24 Entwurf SCHNITT E-E
Anlage 8 - Wirtschaftlichkeitsberechnung Cohnenhofstr. o. Nr.
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Darstellung der Wirtschaftlichkeit Bauvorhaben 60 Berechnungsweise I. Laufende Aufwendungen p. a. 217.900,00 € 1. Kapitalkosten 31.300,00 € Eigenkapitalkosten 31.300,00 € Grundstück kalkulatorischer Zins, Durchschnittswert 13.200,00 € Gebäude vom Anschaffungswert, Durchschnittswert 18.100,00 € Fremdkapitalkosten - € Zinsen und Verwaltungskostenbeiträge - € 2. Bewirtschaftungskosten 186.600,00 € AfA Gebäude vom Anschaffungswert, linear 60.500,00 € Verwaltungskosten Gem. II. BV, Durchschnittswert. 11.200,00 € Instandhaltungskosten Gem. II. BV, Durchschnittswert. 27.800,00 € laufende Betriebskosten 87.100,00 € II. Laufende Erträge p. a. 197.300,00 € Gebührenerträge 197.300,00 € III. Ergebnis 20.600,00 €- Die Berechnung der Wirtschaftlichkeit erfolgt mittels einer Gegenüberstellung der prognostizierten laufenden Aufwendungen und Erträge. Dabei werden Preissteigerungen in Höhe von 2 % über die angenommene Projektlaufzeit berücksichtigt. In dieser Darstellung werden aus Gründen der Übersichtlichkeit Durchschnittswerte angegeben. Neubau eines Mehrparteien-Wohnhauses auf städtischem Grundstück; Schaffung von Wohnraum zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung Cohnenhofstr. o. Nr. , 51063 Köln- Merkenich Angenommene Projektlaufzeit in Jahren: Druckdatum 04.05.2026
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle V/562/4 Vorlagen-Nummer 2882/2025 Freigabedatum 25.06.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Abbruch und Neubau einer Unterkunft zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung von Obdachlosigkeit bedrohten Menschen auf dem Grundstück Cohnenhofstraße ohne Nummer, 50769 Köln-Chorweiler hier: Baubeschluss Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat stellt den Bedarf fest und beauftragt die Verwaltung mit dem Neubau eines Mehrparteienhauses zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung von Obdachlosigkeit be- drohten Menschen auf dem städtischen Grundstück Cohnenhofstraße ohne Nummer, 50769 Köln-Chorweiler, Gemarkung Worringen, Flur 61, Flurstück 381 mit Gesamt- baukosten in Höhe von rund 3,64 Millionen Euro. Der Abbruch des Bestandsgebäudes sowie die Planung des Neubaus wurden mit Planungsbeschluss 0002/2020 vom 23. März 2021 sowie auf Grundlage der Dringlichkeitsentscheidung 0002/2020/1 durch den Rat beschlossen. Die voraussichtlichen Kosten für den Abbruch inklusive Planung belaufen sich auf insgesamt rund 56.000 Euro. Dazu ermächtigt der Rat die Verwaltung, die Fachplanungen auf Basis der Honora- rordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) für die Leistungsphasen 4 bis 9 zu be- auftragen sowie die Bauleistungen im Rahmen der vergaberechtlichen Regelungen zu vergeben. Die Umsetzung erfolgt unter Berücksichtigung der Anforderungen des Gebäudeener- giegesetzes (GEG). Der Neubau umfasst eine Fassadenbegrünung sowie eine Wär- meerzeugung sowie Warmwasserbereitung ausschließlich durch erneuerbare Ener- gien mittels Wärmepumpe. Die Planung berücksichtigt grundsätzlich die Möglichkeit zur Installation einer Photovoltaikanlage. Der Rat erkennt in diesem Zusammenhang den Bedarf für die externen Beauftragun- gen der Leistungsphasen 4 bis 9 an. Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 25.06.2026 Finanzausschuss 29.06.2026 Rat 02.07.2026 2 Gleichzeitig werden die investiven Auszahlungsermächtigungen in entsprechender Höhe - im Teilplan 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, - Teilplanzeile 08 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, - bei der Finanzstelle 5620 -1004-5-5209 – Neubau Cohnenhofstraße, freigegeben. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 3.635.693 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 56.085 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2030 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 129.883 € c) bilanzielle Abschreibungen 60.595 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2030 a) Erträge 92.174 € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung gemäß § 14 des Ordnungsbehör- dengesetzes Nordrhein-Westfalen (OBG NRW) ist die Stadt Köln verpflichtet, Men- schen unterzubringen, die von Obdachlosigkeit bedroht sind. Dieser Verpflichtung kommt sie durch die Bereitstellung entsprechender Unterkünfte nach. Angesichts der steigenden Zahl betroffener Personen und des absehbaren Wegfalls bestehender Kapazitäten infolge notwendiger Sanierungen besteht zusätzlicher Hand- lungsbedarf. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, neue, nachhaltige Unterkünfte zur Sicherstellung der öffentlich-rechtlichen Unterbringung für von Obdachlosigkeit be- drohte Menschen zu errichten. Geplantes Vorhaben: 4 Der Rat hat in seiner Sitzung am 23. März 2021 beschlossen, Planungen zum Neubau einer Unterkunft zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung in konventioneller Bauweise am Standort Cohnenhofstraße ohne Nummer, 50769 Köln-Chorweiler aufzunehmen (Planungsbeschluss 0002/20200002/2020/1). Gleichzeitig wurden die Planung und Durchführung des Abbruchs des bestehenden Bestandsgebäudes beschlossen. Aufgrund der insgesamt angespannten Situation im Bereich der Unterbringungsplätze beabsichtigt die Verwaltung, auf dem städtischen Grundstück an der Cohnenhofstraße ohne Nummer einen Neubau in konventioneller Bauweise zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung zu realisieren. Begründung für den Verzicht auf Passivhaus-Bauweise: Im Rahmen des Planungsbeschlusses wurde für das Vorhaben eine energetische Ausrichtung unter Berücksichtigung von Passivhauskomponenten vorgesehen. Die Planung wurde auf dieser Grundlage weitergeführt und im Zuge der fortschreiten- den Konkretisierung unter Berücksichtigung der spezifischen Nutzung des Gebäudes sowie der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen überprüft. Dabei wurde insbesondere das zu erwartende Nutzungsverhalten berücksichtigt, das durch eine hohe Fluktuation sowie einen häufig wechselnden Nutzendenkreis geprägt ist. In der Gesamtbetrachtung zeigt sich, dass die mit Passivhauskomponenten verbunde- nen Erwartungen an deutlich reduzierte Energieverbräuche unter den gegebenen Rahmenbedingungen nicht in gleichem Maße wirksam werden wie bei dauerhaft ge- nutzten Wohngebäuden mit kontinuierlicher Nutzung. Maßgeblich hierfür ist insbeson- dere das Nutzungsverhalten, da die energetische Wirksamkeit des Passivhausstan- dards in erheblichem Maße von einem systemgerechten Betrieb der Gebäudetechnik, insbesondere der kontrollierten Lüftung, abhängig ist. Abweichungen im alltäglichen Nutzungsverhalten, beispielsweise durch regelmäßiges Fensterlüften, uneinheitliche Bedienung technischer Anlagen, veränderte Temperatureinstellungen oder den zu- sätzlichen Einsatz von Heizgeräten, können die angestrebten Energieeinsparungen deutlich reduzieren und sich zugleich auf Komfort und Betriebseffizienz auswirken. Gleichzeitig ist bei der Umsetzung von Passivhauskomponenten mit erhöhten Anfor- derungen an Betrieb, Wartung sowie an die Mitwirkung und Akzeptanz der Nutzenden zu rechnen. Ergänzend ist festzustellen, dass sich durch den Verzicht auf Passivhauskomponen- ten auch Auswirkungen auf die Investitions- und Betriebskosten ergeben. Unter Be- rücksichtigung der im Zuge der Umplanung entstehenden Mehr- und Minderkosten ergibt sich insgesamt eine Einsparung in einer Größenordnung von rund 256.000 Euro. Vor diesem Hintergrund wird im vorliegenden Baubeschluss von den mit dem Pla- nungsbeschluss getroffenen Festlegungen abgewichen und eine Umsetzung entspre- chend den Anforderungen des GEG vorgesehen. Bedarfsprüfung: Im Rahmen der Planung und Umsetzung von Neubau- und Sanierungsmaßnahmen für Wohnungsbauten und Unterkünfte sind Fachplanungsleistungen unterschiedlicher 5 Fachrichtungen erforderlich. Hierzu zählen insbesondere Leistungen der Objektpla- nung, der technischen Gebäudeausstattung, der Tragwerksplanung sowie der Freian- lagenplanung. Diese Leistungen werden zur Sicherstellung einer fachgerechten Planung und Ausfüh- rung an externe Planungsbüros vergeben, da interne Ressourcen hierfür nicht zur Verfügung stehen. Bauplanungsrecht: Eine verwaltungsinterne Vorprüfung hat die grundsätzliche Bebaubarkeit der insge- samt 905 Quadratmeter großen Baugrundstücksfläche bestätigt. Die Zulässigkeit des Bauvorhabens richtet sich nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit dem geltenden Bebauungsplan Nummer 64570/05/002/00, der eine maximal zweigeschossige Bebauung zulässt. Die Planung sieht zwei Vollgeschosse sowie ein ausgebautes Satteldach vor. Da das ausgebaute Dachgeschoss baurecht- lich als Vollgeschoss gilt, wird die im Bebauungsplan festgesetzte maximale Ge- schosshöhe von zwei Vollgeschossen überschritten. Daher ist eine Befreiung gemäß § 31 BauGB erforderlich. Die verwaltungsinterne Vorprüfung ergab, dass die Abwei- chung städtebaulich vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt; das Vorhaben ist somit planungsrechtlich zulässig. Baubeschreibung: Die auf diesen bau- und planungsrechtlichen Rahmenbedingungen aufbauende Ent- wurfsplanung sieht nunmehr eine zweigeschossige Unterkunft mit ausgebautem Dachgeschoss für von Obdachlosigkeit bedrohte Menschen in konventioneller Bau- weise vor. Nach der vorliegenden Planung beträgt die Wohnfläche insgesamt rund 582 Quadratmeter. Es sind 15 Unterbringungseinheiten mit jeweils Dusche/WC und Kochgelegenheit, von einer Größe zwischen rund 21 und 34 Quadratmetern, geplant. In der Unterkunft können circa 15 bis 20 Personen untergebracht werden. Im Erdgeschoss sind drei rollstuhlgerechte Unterbringungseinheiten, eine barrierefreie Unterbringungseinheit, ein Waschraum mit mehreren Waschmaschinen und Trock- nern sowie ein Technikraum vorgesehen. Das erste Obergeschoss umfasst sechs barrierefreie Unterbringungseinheiten. Im Dachgeschoss sind fünf barrierefreie Unter- bringungseinheiten vorgesehen. Laut aktueller Planung sind zudem zwei Technik- räume für die Lüftungsanlage geplant. Durch den Verzicht auf die Passivhaus-Bau- weise reduzieren sich die technischen Anforderungen, sodass zusätzliche Wohnfläche entstehen kann. Zwei der Unterbringungseinheiten im Erdgeschoss verfügen über Terrassen. Das Erd- geschoss ist zudem durch eine direkte Verbindung zu den Außenanlagen geprägt. Der Gartenbereich ist mit Sitzgelegenheiten und Freizeitmöglichkeiten barrierefrei zu- gänglich. Für das Obergeschoss sind drei Balkone gartenseitig geplant. 6 Ein Kellergeschoss ist im vorliegenden Bauvorhaben nicht vorgesehen. Die erforderli- chen Technikräume werden im Erdgeschoss und Dachgeschoss untergebracht. Ab- stellmöglichkeiten sind innerhalb der jeweiligen Apartments eingeplant, sodass der Verzicht auf ein Untergeschoss keine funktionale Einschränkung mit sich bringt, je- doch die Kosten des Vorhabens reduziert. Neben den drei nach DIN 18040-2R (Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 2: Wohnungen, Rollstuhlgerecht) geplanten Nutzungseinheiten werden die weite- ren zwölf Einheiten nach DIN 18040-2 (Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 2: Wohnungen) errichtet. Die Erschließung aller Nutzungseinheiten erfolgt über ein gemeinsames Treppenhaus. Die in den Plänen unter Anlage 4.1 im Erdgeschoss als Büro gekennzeichnete Räumlichkeit wird als barrierefreie Wohnung gebaut. Aufgrund der Geschossigkeit und der barrierefreien Zugänglichkeit der rollstuhlge- rechten Wohnungen im Erdgeschoss, kann auf eine Installation von Aufzügen verzich- tet werden. Nach § 39 Absatz 4 Satz 1 der Bauordnung für das Land Nordrhein-West- falen ist erst ab dem vierten Geschoss ein Aufzug gesetzlich gefordert. Die Außenanlage umfasst einen barrierefreien Geh- und Eingangsbereich. Der Haupt- eingang ist über ein Podest sowie eine Rampe gemäß DIN 18040-1/2 erreichbar. Hin- ter dem Gebäude befindet sich eine gemeinschaftlich nutzbare Terrasse für alle Be- wohner*innen. Der Gartenbereich gliedert sich in eine Wildwiese, einen Spielrasen so- wie einen Spielplatz und wird durch eine umlaufende Hecke eingefasst. Die Bepflan- zung der Grünflächen erfolgt unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte, insbeson- dere des Vogel- und Insektenschutzes. Unter anderem werden zwei Jungbäume (Lin- den) gepflanzt. Nach einer verwaltungsinternen Abstimmung kann bei der Errichtung von Unterkünf- ten zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung von Obdachlosigkeit bedrohten Menschen auf Pkw-Stellplätze grundsätzlich verzichtet werden. Für die Mitarbeitenden der Stadt Köln, die den Betrieb regelmäßig anfahren müssen, sind jedoch zwei PKW-Stellplätze vorzusehen. Der aktuellen Stellplatzsatzung folgend, umfasst die Planung voraussichtlich zehn Ab- stellmöglichkeiten für Fahrräder und Lastenräder (§ 2 Absatz 1 Satz 1 und § 3 Absatz 1). Es werden die energetischen gesetzlichen Bestimmungen des aktuell geltenden Ge- bäudeenergiegesetzes (GEG) sowie die wesentlichen Komponenten der Energieleitli- nien Stadt Köln 2025 eingehalten. Es ist beabsichtigt, die Wärmeerzeugung für den Heizkreis und die Warmwasserver- sorgung durch erneuerbare Energien, mittels einer Wärmepumpe, sicherzustellen. Auf eine Zusatzheizung mit fossilen Energieträgern wird verzichtet. Auswirkungen auf die Umwelt und den Klimaschutz: 7 Bauvorhaben führen regelmäßig zu zusätzlichem Ressourcenverbrauch und damit zu einer Zunahme der CO2-Emissionen über den Lebenszyklus. Zudem findet eine dau- erhafte Flächenversiegelung statt. Um einer wachsenden Kölner Stadtgesellschaft Rechnung tragen zu können, werden notwendige Bauvorhaben so geplant, dass ihre Umsetzung und anschließende Nutzung unter Berücksichtigung des aktuellen Stan- des und Einsatzes neuer umweltschonender Technologien von Wissenschaft und Technik nachhaltig sind. Den Bestimmungen der Satzung zum Schutz des Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches der Bebauungspläne im Gebiet der Stadt Köln (Baumschutzsatzung - BSchS) vom 18. Juli 2023 wird ent- sprochen. Zeitrahmen: Der Baubeginn für den Abbruch ist ab dem IV. Quartal 2027 vorgesehen und der Bau- beginn für den Neubau ist im IV. Quartal 2028 geplant, wobei mit einer reinen Bauzeit von 15 Monaten zu rechnen ist. Ein vorzeitiger Abbruch ist nicht vorgesehen, da das Bestandsgebäude (ehemaliges Feuerwehrgerätehaus) noch an einem Gewerbetrei- benden verpachtet ist. Der Pachtvertrag enthält jedoch kurze Kündigungsfristen, die eine kurzfristige Umsetzung des Vorhabens ermöglichen. Die Fertigstellung ist bis zum I. Quartal 2030 geplant. Wirtschaftlichkeit: Der geplante Neubau in der Cohnenhofstraße ohne Nummer ist in seiner Gesamtheit eine investive Einzelmaßnahme. Aus der vorliegenden Kostenberechnung gemäß DIN 276 (Kosten im Bauwesen) vom 21. Februar 2025 ergeben sich bei Verzicht auf die Passivhaus-Bauweise Gesamtkosten in Höhe von voraussichtlich rund 3,64 Millionen Euro brutto. Der Baupreisindex des BKI (I. Quartal 2026: 137,0 gegenüber I. Quartal 2025: 132,6) sowie ein Sicherheitszuschlag von 10 Prozent wurden berücksichtigt. Die geschätzte wirtschaftliche Nutzungsdauer des Gebäudes beträgt mindestens 60 Jahre (siehe Anlage 16 zu den Verwaltungsvorschriften über die Muster zu Bestim- mungen der Gemeindeordnung NRW und der Gemeindehaushaltsverordnung NRW). Im Vorfeld einer Investitionsmaßnahme ist ihre Wirtschaftlichkeit gemäß §13 der Ver- ordnung über das Haushaltswesen der Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein -Westfalen – KomHVO NRW) zu überprü- fen. Im Rahmen der Gebührenkalkulation werden investive Maßnahmen über die kalkula- torischen Abschreibungen berücksichtigt. Die jährlichen Gesamtaufwendungen (bei dynamischer Betrachtung über die gesamte Nutzungsdauer) betragen 217.900 Euro für den Betrieb des Objektes. Die entsprechend prognostizierten Gebührenerträge be- laufen sich jährlich auf 197.300 Euro und beruhen auf vergleichbaren Objekten, die in der aktuellen vom Rat der Stadt Köln am 21. März 2024 beschlossenen städtischen 8 Gebührensatzung (Satzung der Stadt Köln über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Einrichtungen für obdachlose Personen) enthalten sind. Rech- nerisch wird somit eine jährliche Kostenunterdeckung von rund 20.600 Euro bei der Einrichtung erwartet. Diese Wirtschaftlichkeitsberechnung beruht auf der Annahme, dass die minimale Belegungszahl von 15 Personen eintritt. Die Verwaltung weist da- rauf hin, dass die Nutzungsgebühren für von Obdachlosigkeit bedrohten Menschen zwar von den Nutzenden zu entrichten sind, aber größtenteils durch Leistungsbezüge wie Wohn- und Bürgergeld gezahlt werden. Die in den haushaltsmäßigen Auswirkungen ausgewiesenen Werte für die jährlichen Folgeaufwendungen und -erträge sind statisch berechnet, da sie nur der mittelfristigen Finanzplanung dienen. Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ist dynamisch beziehungs- weise berücksichtigt den gesamten Projektzeitraum. Deswegen weichen deren jährli- che Durchschnittswerte von der statischen Berechnung ab. Wirtschaftlichkeit der Photovoltaik-Anlage (PV -Anlage): Die Planung erfolgt auf Grundlage des bestehenden Planungsbeschlusses, in dem die energetische Ausrichtung des Vorhabens festgelegt wurde. Die Verwaltung beabsichtigt, die Dachflächen möglichst umfassend für eine Photovol- taikanlage zu nutzen. Geplant wurden zwölf Solarmodule mit einer Gesamtleistung von voraussichtlich 5,34 Kilowatt-Peak (kWp) und einem durchschnittlichen Jahresenergieertrag von etwa 4.270 kWh. Durch eine Volleinspeisung des selbst erzeugten Stroms wird ein jährlicher Ertrag von voraussichtlich 532,47 Euro brutto erwartet. Bei dieser Berechnung wurde eine mögli- che Senkung der Einspeisevergütung halbjährlich um 1 Prozent nicht berücksichtigt. Bei den prognostizierten Investitionskosten von rund 39.242 Euro brutto beträgt die Amortisationszeit der Anlage etwa 74 Jahre. Innerhalb des angesetzten Nutzungs- und Abschreibungszeitraums von 20 Jahren ist die Errichtung und der spätere Betrieb der PV-Anlage somit zum jetzigen Zeitpunkt nicht wirtschaftlich. Im weiteren Projektverlauf besteht die Möglichkeit, in Abstimmung mit dem zuständi- gen Planer, verschiedene Ansätze zur Ausgestaltung der PV-Anlage vertieft zu prü- fen. Eine wirtschaftliche Umsetzung kann insbesondere durch eine angepasste Di- mensionierung sowie die damit verbundene Reduzierung der Investitionskosten er- reicht werden. Darüber hinaus besteht die Option, die Wirtschaftlichkeit durch eine teilweise Integration der PV-Anlage an Giebel- oder Fassadenflächen zusätzlich zu optimieren. Ein wesentlicher Faktor ist die Volleinspeisung, die unter den aktuellen Rahmenbedin- gungen maßgeblich in die Wirtschaftlichkeitsprognose einfließt. Der erzeugte Strom kann derzeit nicht für den allgemeinen Energiebedarf des Gebäudes genutzt werden. 9 Dies betrifft sowohl den Allgemeinstrom als auch die Nutzung für die Wärmeerzeu- gung und Warmwasserbereitung, da diese als variable Verbrauchskosten im Rahmen der geltenden Gebührensatzung derzeit nicht verursachungsgerecht abgerechnet wer- den können. Die Anpassung der Gebührensatzung zur separaten Abrechnung von PV-Strom würde einen Systemwechsel von pauschalierten zu teilweise verbrauchsab- hängigen Nebenkosten bedeuten und damit grundlegende rechtliche und organisatori- sche Fragen aufwerfen. Gleichwohl wird im Verlauf des Projekts fortlaufend geprüft, ob sich die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ändern und somit eine entsprechende Anpassung zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist. Unabhängig davon wird die Errichtung einer wirtschaftlich darstellbaren PV-Anlage im Rahmen der Planung weiter angestrebt. Die hierfür erforderlichen Kosten wurden bereits in der Kostenberechnung berücksichtigt. Finanzierung: Bislang wurden für dieses Bauvorhaben investive Mittel in Höhe von 173.390 Euro ausgezahlt. Im laufenden Haushaltsjahr ist im Rahmen der Planungen noch mit inves- tiven Auszahlungen in Höhe von 47.327 Euro zu rechnen. Zur Finanzierung dieser in- vestiven Auszahlungen im Haushaltsjahr 2026, stehen im Teilfinanzplan des Amtes für Wohnungswesen in der Produktgruppe 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in der Teilfinanzplanzeile 08 – Auszahlungen von Baumaßnahmen bei Finanzstelle 5620-1004-5-5209 entsprechende Mittel zur Verfügung. Zur Finanzierung der noch erforderlichen investiven Auszahlungen in Höhe von insge- samt 3.462.302 Euro ab dem Haushaltsjahr 2027 ff. wird das Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2027 ff. innerhalb des zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel vorsehen. Zur Finanzierung der Abbruchkosten in Höhe von 56.084 Euro wird das Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen entsprechende Aufwandsermächtigungen im Jahr 2027 im Haushaltsplan 2027/2028 im Teilergebnisplan des Amtes für Wohnungswe- sen in der Produktgruppe 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen, gegebenenfalls durch Umschichtungen vorsehen. Die Mittelbedarfe für die Jahre 2029 ff. sind in der weiteren Haushaltsplanung zu be- rücksichtigen. Das Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen wird im Rahmen der Haushaltsaufstellungsprozesse 2029 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Bud- gets die erforderlichen Mittel gegebenenfalls durch Umschichtungen vorsehen. Bewirtschaftungsverfügung: Unter Berücksichtigung der Vorgaben der Bewirtschaftungsverfügung der Kämmerei vom 18. Dezember 2025 wird zunächst festgestellt, dass bei der Umsetzung eines Bauvorhabens zur Unterbringung von Obdachlosigkeit bedrohten Personen eine ge- setzliche Verpflichtung gemäß § 14 OBG NRW vorliegt. 10 Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine rechtlich und zeitlich notwendige Maß- nahme: Die Legitimation des beabsichtigten Bauvorhabens beruht auf der durch den Rat in seiner Sitzung am 23. März 2021 genehmigten Planung (Vorlage 0002/2020). Eine Verschiebung der Baumaßnahme würde zu einer Erhöhung der Baupreiskosten entsprechend der statistischen Kostenkennwerte der Baukostendatenbank des Bau- kosteninformationszentrums Deutscher Architektenkammern (BKI) führen. Die für die- ses Projekt bereits investiv ausgezahlten 173.390 Euro müssten bei einem Verzicht auf Durchführung des Bauvorhabens abgeschrieben werden. Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Vorgaben der Bewirtschaftungsverfü- gung vom 18. Dezember 2025 in Bezug auf die Beschlussvorlage erfüllt sind. Dringlichkeitsbegründung: Um die Planungen für den dargestellten Abbruch und Neubau ohne weitere zeitliche Verzögerung fortführen zu können, ist eine Beschlussfassung in der Sitzung des Ra- tes am 02.07.2026 erforderlich. Eine Verschiebung der Beschlussfassung würde zu Verzögerungen im weiteren Pro- jektablauf führen und voraussichtlich zusätzliche Kostensteigerungen infolge der wei- terhin sehr dynamischen Preisentwicklung im Bausektor verursachen. Nach aktueller Einschätzung ist bereits bei einer Verschiebung um ein Quartal von möglichen zusätz- lichen Kosten in einer Größenordnung von rund 35.000 bis 40.000 Euro auszugehen. Zudem könnten vorgesehene Projektmeilensteine sowie erforderliche Abstimmungs- und Vergabeschritte nicht wie geplant eingehalten werden. Aufgrund eines erhöhten verwaltungsinternen Abstimmungsbedarfs war eine fristge- rechte Einbringung nicht in alle vorberatenden Fachausschüsse möglich. Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration, der Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren sowie der Ausschuss für Bauen und Wohnen werden im Nachgang zum Ratsbeschluss mit einer Mitteilung informiert. Anlagen: Anlage 1: Übersichtsplan Anlage 2: Lageplan Anlage 3: (Schräg)-Luftbild Anlage 4.1: Grundriss Erdgeschoss Anlage 4.2: Grundriss 1. Obergeschoss Anlage 4.3: Grundriss Dachgeschoss Anlage 5: Ansichten, Schnitte Anlage 6: Außenanlagenplan Anlage 7: Haushaltsmäßige Auswirkungen Anlage 8: Darstellung der Wirtschaftlichkeit Anlage 9: Wirtschaftlichkeitsberechnung PV-Anlage 11 Anlage 10: Kostenberechnung nach DIN 276 Anlage 11: Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Anlage 3 - Schrägluftbild
470 Zeichen
80m6040200 Mittelpunkt: [354195,5657272] 1:2000 KölnGIS Flurstücksnummer, Straßen, Hausnummern, Luftbilder 2019 (TrueDOP, Land NRW) Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 29.04.2020
Anlage 12, Unterschriebene DE
3587 Zeichen
Stadt Köln Der Oberbürgermeister Vorlagen-Nummer 2882/2025/1 Dezernat, Dienststelle Freigabedatum V/562/4 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in Öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mit- glied der Bezirksvertretung gemäß 8 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung Betreff Abbruch und Neubau einer Unterkunft zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung von Obdachlosigkeit bedrohten Menschen auf dem Grundstück Cohnenhofstraße ohne Nummer, 50769 Köln-Chorweiler hier: Baubeschluss Gremium Datum | Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 24.09.2026 | Begründung für die Dringlichkeit: Um die Planungen für den dargestellten Abbruch und Neubau ohne weitere zeitliche Verzögerung fortführen zu können, ist eine Beschlussfassung in der Sitzung des Ra- tes am 02.07.2026 erforderlich. Eine Verschiebung der Beschlussfassung würde zu Verzögerungen im weiteren Pro- jektablauf führen und voraussichtlich zusätzliche Kostensteigerungen infolge der wei- terhin sehr dynamischen Preisentwicklung im Bausektor verursachen. Nach aktueller Einschätzung ist bereits bei einer Verschiebung um ein Quartal von möglichen zusätz- lichen Kosten in einer Größenordnung von rund 35.000 bis 40.000 Euro auszugehen. Zudem könnten vorgesehene Projektmeilensteine sowie erforderliche Abstimmungs- und Vergabeschritte nicht wie geplant eingehalten werden. Aufgrund eines erhöhten verwaltungsinternen Abstimmungsbedarfs war eine fristge- rechte Einbringung nicht in alle vorberatenden Fachausschüsse möglich. Beschluss: Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat zu beschließen: Der Rat stellt den Bedarf fest und beauftragt die Verwaltung mit dem Neubau eines Mehrparteienhauses zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung von Obdachlosigkeit be- drohten Menschen auf dem städtischen Grundstück Cohnenhofstraße ohne Nummer, 50769 Köln-Chorweiler, Gemarkung Worringen, Flur 61, Flurstück 381 mit Gesamt- baukosten in Höhe von rund 3,64 Millionen Euro. Der Abbruch des Bestandsgebäudes sowie die Planung des Neubaus wurden mit Planungsbeschluss 0002/2020 vom 23. März 2021 sowie auf Grundlage der Dringlichkeitsentscheidung 0002/2020/1 durch 2 den Rat beschlossen. Die voraussichtlichen Kosten für den Abbruch inklusive Planung belaufen sich auf insgesamt rund 56.000 Euro. Dazu ermächtigt der Rat die Verwaltung, die Fachplanungen auf Basis der Honora- rordnung für Architekten und Ingenieure (HOA]) für die Leistungsphasen 4 bis 9 zu be- auftragen sowie die Bauleistungen im Rahmen der vergaberechtlichen Regelungen zu vergeben. . Die Umsetzung erfolgt unter Berücksichtigung der Anforderungen des Gebäudeener- giegesetzes (GEG). Der Neubau umfasst eine Fassadenbegrünung sowie eine Wär- meerzeugung sowie Warmwasserbereitung ausschließlich durch erneuerbare Ener- gien mittels Wärmepumpe. Die Planung berücksichtigt grundsätzlich die Möglichkeit zur Installation einer Photovoltaikanlage. Der Rat erkennt in diesem Zusammenhang den Bedarf für die externen Beauftragun- gen der Leistungsphasen 4 bis 9 an. Gleichzeitig werden die investiven Auszahlungsermächtigungen in entsprechender Höhe - im Teilplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, - Teilplanzeile 08 — Auszahlungen für Baumaßnahmen, - bei der Finanzstelle 5620-1004-5-5209 - Neubau Cohnenhofstraße, freigegeben. x ungeändert geändert zugestimmt abgelehnt £ zugestimmt (siehe ) U] ohne Votum. Eine Stellungnahme der Bezirksvertretung in der Sache erfolgt nicht. ) (ggf. siehe Datum Unterschrift oLOF. cols
Anlage 10 -Kostenberechnung nach DIN 276
4284 Zeichen
Stand:
Baumaßnahme:
Beschreibung:
Grundstücksgr.: ca. 905 m² Gemarkung: Worringen Flur: 61 Flurstück: 66, 67 Nutzung: Wohnen OH
Kostengruppe Bezeichnung
200 Vorbereitende Maßnahmen
300
Bauwerk-Baukonstruktion
exclusive Abbruchkosten
inklusive Trafo-Station (Umlegung)
300 Minderkosten Verzicht Passivhaus
400 Bauwerk-Technische Anlagen
400 Minderkosten Verzicht Passivhaus
500 Außenanlagen und Freiflächen
600 Ausstattung und Kunstwerke
700 Baunebenkosten
700
Umplanungskosten Verzicht Passivhaus
Pauschal
Summe Netto Passivhausstandrad
Brutto Passivhaus
Summe Netto ohne Passivhaus
Brutto ohne Passivhaus
173.390,16 €
3.635.692,83 €
Hinweis: Die Gesamtkosten wurden durch den Verzicht auf den Passivhausstandard pauschal um 10% reduziert, wobei diese 10% in der Tabelle ausschließlich auf die Kostengruppen 300 und
400 verteilt wurden, um realistische Werte für diese Kostengruppen abzubilden.
- 130.310,38 € - 134.610,63 € - 148.071,69 €
2.706.207,68 €
3.220.387,14 €
2.560.501,66 €
3.046.996,97 €
2.644.998,21 €
3.147.547,87 €
2.909.498,04 €
3.462.302,66 €
- 159.268,25 € - 164.524,10 € - 180.976,51 €
518.673,91 € 372.967,89 € 385.275,83 € 423.803,41 €
2.895.786,31 €
3.445.985,71 €
113.630,00 €
2.750.080,29 €
3.272.595,55 €
2.840.832,94 € 3.124.916,23 €
3.380.591,20 € 3.718.650,32 €
103.300,00 €
- €
100.000,00 €
- 159.268,25 €
- 130.310,38 €
Kosten (I 25)
37.910,96 €
1.358.209,33 €
767.909,51 €
213.082,60 €
41.476,65 € 42.845,38 € 47.129,92 €
56.084,60 €
793.250,52 €
220.114,33 €
- €
Kosten zzgl. Sicherheit (10%)Kosten (I 25) Kosten Indexiert (I 26)
37.910,96 €
1.358.209,33 €
43.078,22 €
872.575,58 €
242.125,76 €
- €
abzüglich bereits ausgezahlt
(145.706,02€)
abzüglich bereits ausgezahlt
(145.706,02€)
abzüglich bereits ausgezahlt
(145.706,02€)
1.543.333,26 €
Hinweis: In der Kostenberechnung des Architekten sind die Abbruchkosten des Bestandsgebäudes in Kostengruppe 394 aufgelistet. Diese werden hier gesondert dargestellt. In der
Kostenberechnung des Architekten ist die Umlegung der Trafostation irrtümlich mit Abbruch Trafostation (Kostengruppe 394) deklariert.
Abbruchkosten Summe Netto
Abbruchkosten Summe Brutto
KOSTEN KG200-700 und Trafo(Rheinenergie)
28.04.26
Köln Cohnenhofstr. Abbruch Bestandsgebäude und Neubau OH
keine Unterkellerung
bereits ausgezahlt (145.706,02€ + 19% MwSt)
Summe Brutto Gesamt ohne Passivhaus
767.909,51 €
213.082,60 €
- €
100.000,00 €
39.162,02 €
1.403.030,24 €
Anlage 6 - Außenanlageplan
2662 Zeichen
+41.81 +41.80+41.74 +41.89+41.75 +41.66+41.67 Tilia spec.Tilia spec. 6,00 1,501,201,20 3,00 OKFF+ 42.18 + 42.00 + 42.18 + 42.18 OKFF+ 42.18 Cohnenhofstraße Am Feldschlößchen Spielrasen A1 A2Bad A2 W/L/A Bad A1 A3 Bad A3 Eingangs-bereichFlur Büro BAD HAR/ELT Kochen Weg TerrasseA2 TerrasseA1 Parkplatz2 Stk.Fahrradstellplatz4 Fahrräder Fahrradstellplatz6 Fahrräder Müllstandort Rampe Gehweg überarbeitenanpassen an Neubau Straße überarbeitenanpassen an Neubau Haltstelle GemeinsameTerrasse OK Gelände+ 41.54 6%6% 4 Stufen Podest Podest 6%Rampe Wiese Abfallkorb AbfallkorbGrill DoppelschaukelFederwippeKatze AbfallkorbTor Tischtennis 4,00 +41.31+41.25+41.34 +41.30+41.33+41.43+41.50+41.60 +41.39+41.35+41.39 +41.30+41.35 +41.31+41.31+41.35+41.39 +41.33 +41.38 +41.75 +41.40 +41.71 +41.29 +44.36+44.32+41.53+41.62 +41.54 +41.69 +41.62+41.71 +41.51+41.61+41.38+41.50 +41.80+41.79 +41.71 +41.79+41.80+41.82+41.77+41.85+41.82+41.85+41.82 +41.78 +41.70+41.79+41.78 +41.63+41.72+41.73 +41.72 +41.78+41.90 +41.87+41.88 +41.88+41.79+41.90 +41.74+41.81 +41.69+41.74 +41.93 +41.76+41.75+41.75+41.68 +41.79 +41.68 + 41.54 + 42.00 1,20 vorhandenes Gehölz geplante Höhen±0.00 geplantes GehölzPflasterPlatten WieseRasenHeckeBeet Bank ohne RücklehneTischtennisGrillplatz Fahrradbügel vorhandenes Verkehrsschildvorhandene Straßenlaternevorhandener MastBox EV 1100 Zaun 2 Stk.11 Stk.196 m240 m2 129 m265 m2113 m42,5 m2 5 Stk.1 Stk.1 Stk. 7 Stk. 2 Skt.1 Skt.1 Stk.2 Stk. 82 m Zauntor B 1,50 m1 Stk Sand46,5 m2 Doppelchaukel1 Stk.Abfallkorb3 Stk. Federwippe Katze1 Stk. RampeStufen L=1,20m21 m2 4 Stk.Winkelschutzmauer33,5 mGeländer9 m vorhandene Höhen±0.00 GeprüftGefertigt DateinameErstelldatumMaßstabIndexdatumFormat PlannummerIndexStatus PlaninhaltSpezifikation/GewerkPlanungsphase Projekt Code* Cohnenhofstr. Abriss Gerätehaus und NeubauOH ObdachlosenunterkunftÜbersichtsplan-NeubauGaLa-Bau Außenanlage (LA)Grundriss Übersichtsplan 1-100C*** 07.09.20231:10009.09.2024DIN A1 517_Entwurf-Index D_240909* AMD AuftraggeberStadt Köln, Amt für WohnungswesenOttmar-Pohl-Platz 151103 Köln ArchitektHintermeier ArchitektenBrendamourstraße 4940545 DüsseldorfTelefon +49(0) 162-4074998Telefax +49 (0)*info@hintermeier-architekten.deAuftraggeber FachbereichStadt Köln, Amt für Wohnungswesen***Telefon +49 (0)*Telefax: +49 (0*@ FachplanerLandschaftsarchitekt AKNWA. Mark-DammrichSt. Tönnis Str. 14650769 KölnT.0221.53 47 92 42F.032 222 45 34 27buero@mark-dammrich.de Grundriss Übersichtsplan Höhenbezug***m über NNIndexGefertigt ÄnderungGeprüftDatumA07.09.23AMDLB ErstelltB31.10.23AMDLB Rampe ergänztC26.06.24AMDLB Spielplatz ergänztD09.09.24AMDLB Rampe und Spielplatz angepasst N Legende
Anlage 11 - Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
2973 Zeichen
/ 2
Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes vom 01.07.2026 als Anlage zur
Beschlussvorlage 2882/2026
Abbruch und Neubau einer Unterkunft zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung
von Obdachlosigkeit bedrohten Menschen auf dem Grundstück
Cohnenhofstraße ohne Nummer, 50769 Köln-Chorweiler
RPA-Nr.: 143/27/03/26
Auftragsvolumen: 3,06 Mio. € netto / 3,64 Mio. € brutto
Diese Stellungnahme bezieht sich auf die dem Rechnungsprüfungsamt am
23.06.2026 über Session zugegangene Beschlussvorlage.
Mit. o.g. Vorlage beabsichtigt 56 Amt für Wohnungswesen einen kombinierten Be-
darfsfeststellungs-, Planungs- und Baubeschlusses für den Abriss des ehemaligen
Feuerwehrgerätehauses und den Neubau einer Obdachlosenunterkunft in Köln-
Chorweiler herbeizuführen.
Die Beschlussfassung durch den Rat soll am 02.07.2026 erfolgen.
Die Vorlagefrist beim Rechnungsprüfungsamt beträgt gemäß Wertgrenzenregelung
für die Vorlage- und Informationspflichten gegenüber dem Rechnungsprüfungsamt
(Stand 01.05.2025) einen Monat, um eine ordnungsgemäße Prüfung der Beschluss-
vorlage und eine fundierte Beratung der Politik zu gewährleisten.
Eine Prüfung der Vorlage und Stellungnahme durch das Rechnungsprüfungsamt ist
vor dem Hintergrund des oben genannten fehlenden Bearbeitungszeit nur einge-
schränkt möglich. Das Rechnungsprüfungsamt kann insoweit seiner Verpflichtung
zur Beratung der Politik nicht vollständig nachkommen.
Nach Durchsicht der Unterlagen wurden folgende Punkte festgestellt:
- Die Kosten für die Maßnahme sind in der Beschlussvorlage als Kostenbe-
rechnung nach DIN 276 dargestellt. Die Aufstellung der Kosten ist schlüs-
sig und weitgehend nachvollziehbar.
- Der Verzicht auf die Ausführung des Passivhausstandards und die damit
einhergehende Möglichkeit der Kosteneinsparung wird begrüßt. Die ge-
setzlichen Vorgaben zum energetischen Gebäudestandard werden einge-
halten.
- Angaben für die Ausstattung (KG 600) sind in der Kostenberechnung nicht
enthalten und nach Aussage der Fachdienststelle nicht erforderlich. Es
- 2 -
muss jedoch davon ausgegangen werden, dass die zukünftigen Bewohner
kein eigenes Mobiliar in die Wohnbereiche einbringen werden und somit
weitere Kosten für die Einrichtung entstehen.
- Die vorgelegten Baunebenkosten (KG700) in Höhe von ca. 617.000,- €
brutto sind aufgeschlüsselt und weitgehend nachvollziehbar.
- Die Genauigkeit einer Kostenberechnung liegt bei +/- 20%, d.h. die Ge-
samtkosten für die Maßnahme können noch um rund 730.000,- € (brutto)
nach oben oder nach unten abweichen und somit bis auf ca. 4,37 Mio. €
(brutto) ansteigen. Aufgrund der fehlenden Angaben zur Ausstattung (KG
600) werden die Baukosten wahrscheinlich oberhalb der maximalen Ab-
weichung liegen.
Die Notwendigkeit der Maßnahme wird in der Beschlussvorlage mit der gesetzlichen
Verpflichtung zur Unterbringung von Obdachlosigkeit bedrohten Personen begrün-
det.
Sven Genseke
Leitung der technischen Abteilung
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: vertagt
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2882/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 25.06.2026
- Erstellt
- 30.09.2025 11:50