V/1016/2018
Knotenpunkt Westfalenstraße / Hummelbrink - Verbesserung der Verkehrssicherheit
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Beschlussvorlage
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V/1016/2018 V/1016/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Knotenpunkt Westfalenstraße / Hummelbrink - Verbesserung der Verkehrssicherheit - Baubeschluss Straßenbau - Beratungsfolge 22.11.2018 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 28.11.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Vorberatung 28.11.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 05.12.2018 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgeste llten Planung (Lageplan Nr. 10946 Blatt 1(1) vom 06.09.2018) und der baulichen Ausführung wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Straßenausbau der Kreuzung Westfalenstraße / Hummelbrink (Anlage 1) aus Verkehrssicherheitsgründen und um die Bautätigkeiten zu entzerren vor dem für das Frühjahr 2019 geplanten Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 573 durchzuführen. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 730.000,00 € entstehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 570.000,00 €. Als Folgekosten fallen zusätzlich jährlich Abschreibungen von rd. 2.500 € und Unterhaltungskosten von rd. 5.700 € an. Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Tiefbauamt 12.11.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Grimm Telefon: 492 66 00 Grimm@stadt-muenster.de - 2 - V/1016/2018 Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsfl ä- chen und –anlagen Investitionsmaßnah- me 0007 Verkehrsflächen, Neubau und Erneuerung Auszahlungen 2019 2020 700.000 30.000 Einzahlungen Wohn + Stadtbau 2019 2020 2021 2019 150.000 100.000 32.000 288.000 Landeszuwen- dungen Kostenbeteili- gung Saldo 160.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2019 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2019 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. Begründung: 1. Voraussetzungen Der mit der Vorlage V/340/2018 „Kontenpunkt Westfalenstraße / Hummelbrink - Verbesserung der Verkehrssicherheit“ am 21.06.2018 gefasste Planungsbeschluss sah noch vor, dass die Umsetzung der Maßnahme für 2019 vorbehaltlich der Rechtskraft des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 573 Hiltrup – westlich Westfalenstraße /nördlich An der Alten Kirche vorgesehen war. Das kommun a- le Wohnungsunternehmen „Wohn + Stadtbau“ als Vorhabenträger hat zwischenzeitlich erklärt, vorb e- haltlich der Rechtskraft des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 573 „L orenz-Grön“ zeitnah mit den ersten Baumaßnahmen auf dem Gelände beginnen zu wollen. Da der auf dem Gelände best e- hende Lebensmitteldiscounter zunächst weiter betrieben wird , sollten nach Ansicht der Verwaltung überlappende Bauarbeiten am Knotenpunkt und ers te Erschließungsmaßnahmen auf dem Gelände nach Erlangung der Rechtskraft des Bebauungsplanes vermieden werden. Auch unter Verkehrss i- cherheitsgesichtspunkten sollte die geplante Vollsignalisierung möglichst zeitnah erfolgen. Die Verwaltung empfiehlt deshalb in diesem Fall, nicht erst bis zur Rechtskraft des vorhabenbezog e- nen Bebauungsplanes Nr. 573 zu warten und den Straßenausbau und die Verkehrssicherheitsma ß- nahmen (Vollsignalisierung) vorzuziehen. Weiterhin wurde mit dem Wohnungsunternehmen „Wohn + Stadtbau“ am 30.10.2018 ein Koste n- übernahmevertrag geschlossen, in dem unter anderem die Kostenteilung für den Umbau der Kre u- zung geregelt wird. Die Wohn + Stadtbau zahlt 288.000 € an die Stadt Münster als Festbetrag. - 3 - V/1016/2018 2. Beschreibung der Baumaßnahme Bestand: Die Verkehrsabwicklung im Knotenpunkt Westfalenstraße / Hummelbrink erfolgt aktuell über eine Vorfahrtsregelung der bevorrechtigten Westfalenstraße (B 54). Die Westfalenstraße ist in die Kateg o- rie der Bundesstraßen einzuordnen und ist dem Feuerwehrv orbehaltsnetz zugehörig. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt sowohl auf der Westfalenstraße als auch auf der Straße „Humme l- brink“ 50 km/h. Bereits heute weist der Linkseinbieger des ehem. E schweiler-Areals in Richtung I n- nenstadt eine schlechte Verk ehrsqualität auf. Ca. 13.800 Kraftfahrzeuge befahren täg lich den Kn o- tenpunktsbereich Westfalenstraße / Hummelbrink. In Verbindung mit der zukünftigen Bebauung im Bereich des ehemaligen Eschweiler-Areals werden höhere Verkehrsbelastungen erwartet. Aus Verkehrssicherheitsgründen und mit dem Ziel, die Verkehrssituation (vordringlich für Linkseinbie- ger in die Westfalenstraße und einer gesicherten Querung für Fuß gänger) zu verbessern, sind ve r- kehrliche Maßnahmen erforderlich. Planung: Vollsignalisierung inkl. Linksabbiegespuren im Zuge der Westfalenstraße Um eine Vollsignalisierung ermöglichen zu können, wird im Knotenpunktsbereich Westfalenstraße / Hummelbrink die Fahrbahn zulasten des westlichen Parkstreifens aufgeweitet. Auf der Westfalen - straße werden separate Linksabbiegespuren (getrennte Signalisierung) im Kreuzungsbereich mit e i- ner Breite von 3,00 m angelegt, sodass die Linksabbieger i.d.R. den fließenden Geradeausverkehr der Westfalenstraße nicht mehr behindern. Radfahrer auf dem Hummelbrink sowie im Bereich der Zufahrt zum B-Plan 573 „Lorenz -Grön“ werden auf der Fahrbahn geführt. Für linksabbiegende Ra d- fahrer von der Westfalenstraße werden Fahrradtaschen markiert. Alle Fußgängers tröme werden mit in die Signali sierung einbezogen, sodass gesicherte Q uerungsmöglichkeiten e ntstehen. An allen Fußgängerquerungen entstehen Aufstellbereiche mit Blindenleiteinrichtungen. Die zukünftige Lich t- signalanlage ist mit den angrenzenden Lichtsignalanlagen auf der Westfalenstraße zu koordinieren. Die Planung wurde im Rahmen der Ämterbeteiligung mit der Arbeitsgruppe 5 „Stadtplanung und Ve r- kehr“ der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB) abg e- stimmt. Weiterhin wird die Fahrbahn im Bereich des Knotenpunktes saniert. Die Fahrbahn erhält in diesem Bereich eine neue Deckschicht. Eine Reduktionsvariante wird nicht vorgeschlagen, da eine Verringerung der Ausbauqualität ohne Vernachlässigung der allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht möglich ist. Als Kos tenre- duzierung bliebe nur ein gänzlicher Verzicht auf den Umbau des Knotenpunktes und einen barriere- freien Ausbau, d.h. die Beibehaltung des vorhandenen Zustandes. - 4 - V/1016/2018 3. Ausschreibung und Bau Die Ausschreibung erfolgt nach der Bewilligung der Förderung in 2019, sodass mit der baulichen Um- setzung der Maßnahme ab Frühjahr 2019 zu rechnen ist. Um das Neubaugebiet Lorenz -Grön versorgen zu können, müssen im Rahmen des Kreuzungsau s- baus Versorgungsleitungen und Kabel verlegt werde. 4. Beiträge Dritter/Zuschüsse für den Straßenbau Die Baumaßnahme ist nach den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau (FöRi -kom-Stra) förderfä- hig. 5. Genehmigungen/Vereinbarungen Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen erforderlich. 6. Liegenschaftliche Regelungen Die notwendigen Flächen werden von der Wohn + Stadtbau zur Verfügung gestellt. Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Tiefbauamtes frühzeitig über die Maßnahme informiert. i. V. gez. Denstorff Stadtbaurat Anlagen
HFA_V_1016_2018_LP_DIN_A_4_Westfalenstr_Hummelbrink
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Anlage 1 zur Vorlage V/1016/2018 e H H Fl ii © Desosesasseoen t 1
Anlage A
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Anlage A zur V/1016/2018 Kurzüberblick Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit soll der Knotenpunkt Westfalenstraße / Hummelbrink als vollsignalisierter Knotenpunkt ausgebaut werden. Aufgrund zahlreicher kritischer Ein- und Abbiegevorgänge von Kfz, verstärkt kritischer Fußgängerquerungen über die Westfa- lenstraße und der höheren Verkehrsbelastung im Knotenpunkt durch das zukünftige Wohn- gebiet ehem. Eschweiler hat die Arbeitsgruppe für Verkehrsfragen die Vollsignalisierung empfohlen Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von siche- ren sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. Das Teilziel lautet „Knotenpunkt Westfalenstraße / Hummelbrink – Verbesserung der Ver- kehrssicherheit“. Umsetzung des Verkehrssicherheitsprogrammes 2030 Umsetzung des Wohnbaulandprogrammes Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 730.000 € zu kalkulieren. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2018 enthalten? Ja x Nein teilw. Im Entwurf des Haushaltsplanes 2019 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlagen: Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) -
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Westfalenstraße
- An der Alten Kirche
- Hummelbrink
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Details
- Aktenzeichen
- V/1016/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.11.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37