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V/1016/2018

Knotenpunkt Westfalenstraße / Hummelbrink - Verbesserung der Verkehrssicherheit

Vorlagen 06.11.2018

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 05.12.2018, TOP 9

Beschlussvorlage

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HFA_V_1016_2018_LP_DIN_A_4_Westfalenstr_Hummelbrink

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Anlage A

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Beschlussvorlage

7698 Zeichen

V/1016/2018 
V/1016/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Knotenpunkt Westfalenstraße / Hummelbrink - Verbesserung der Verkehrssicherheit 
- Baubeschluss Straßenbau - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   22.11.2018 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
   28.11.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Vorberatung 
   28.11.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   05.12.2018 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgeste llten Planung (Lageplan Nr. 10946 Blatt 1(1) vom 
06.09.2018) und der baulichen Ausführung wird zugestimmt. 
Die Verwaltung wird beauftragt, den Straßenausbau der Kreuzung Westfalenstraße / Hummelbrink 
(Anlage 1) aus Verkehrssicherheitsgründen und um die Bautätigkeiten zu entzerren vor dem für das 
Frühjahr 2019 geplanten Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 573 durchzuführen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 730.000,00 € 
entstehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 570.000,00 €.  
Als Folgekosten fallen zusätzlich jährlich Abschreibungen von rd. 2.500 € und Unterhaltungskosten 
von rd. 5.700 € an. 
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
Tiefbauamt 
 
12.11.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Grimm 
Telefon: 492 66 00 
Grimm@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/1016/2018 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen  
Produktgruppe 
 
1201 
 
Bereitstellung von Verkehrsfl ä-
chen und –anlagen 
   
Investitionsmaßnah-
me 
0007 Verkehrsflächen, Neubau und 
Erneuerung 
   
Auszahlungen 
 
  2019 
2020 
700.000 
  30.000  
Einzahlungen 
 
 
 
 
 
 
Wohn + Stadtbau 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
2019 
 
2020 
 
2021 
 
 
2019 
 
150.000 
 
100.000 
 
32.000 
 
 
288.000 
 
Landeszuwen-
dungen 
 
 
 
 
 
Kostenbeteili-
gung 
Saldo 160.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2019 bei der o. g. 
Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter 
dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2019 bzw. der mittelfristigen 
Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
 
Begründung: 
 
1. Voraussetzungen 
 
Der mit der Vorlage V/340/2018 „Kontenpunkt Westfalenstraße / Hummelbrink  - Verbesserung der 
Verkehrssicherheit“ am 21.06.2018 gefasste Planungsbeschluss sah noch vor, dass die Umsetzung 
der Maßnahme für 2019 vorbehaltlich der Rechtskraft des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 
573 Hiltrup – westlich Westfalenstraße /nördlich An der Alten Kirche vorgesehen war. Das kommun a-
le Wohnungsunternehmen „Wohn + Stadtbau“ als Vorhabenträger hat zwischenzeitlich erklärt, vorb e-
haltlich der Rechtskraft des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 573 „L orenz-Grön“ zeitnah mit 
den ersten Baumaßnahmen auf dem Gelände beginnen zu wollen. Da der auf dem Gelände best e-
hende Lebensmitteldiscounter zunächst weiter betrieben wird , sollten nach Ansicht der Verwaltung 
überlappende Bauarbeiten am Knotenpunkt und ers te Erschließungsmaßnahmen auf dem Gelände  
nach Erlangung der Rechtskraft des Bebauungsplanes vermieden werden. Auch unter Verkehrss i-
cherheitsgesichtspunkten sollte die geplante Vollsignalisierung möglichst zeitnah erfolgen. 
Die Verwaltung empfiehlt deshalb in diesem Fall, nicht erst bis zur Rechtskraft des vorhabenbezog e-
nen Bebauungsplanes Nr. 573 zu warten  und den Straßenausbau und die Verkehrssicherheitsma ß-
nahmen (Vollsignalisierung) vorzuziehen. 
 
Weiterhin wurde mit dem Wohnungsunternehmen „Wohn + Stadtbau“ am 30.10.2018 ein Koste n-
übernahmevertrag geschlossen, in dem unter anderem die Kostenteilung für den Umbau der Kre u-
zung geregelt wird. Die Wohn + Stadtbau zahlt 288.000 € an die Stadt Münster als Festbetrag.

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V/1016/2018 
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme 
   
Bestand: 
 
Die Verkehrsabwicklung im Knotenpunkt Westfalenstraße / Hummelbrink erfolgt aktuell über eine 
Vorfahrtsregelung der bevorrechtigten Westfalenstraße (B 54). Die Westfalenstraße ist in die Kateg o-
rie der Bundesstraßen einzuordnen und ist dem Feuerwehrv orbehaltsnetz zugehörig. Die zulässige 
Höchstgeschwindigkeit beträgt sowohl auf der Westfalenstraße als auch auf der Straße „Humme l-
brink“ 50 km/h. Bereits heute weist der Linkseinbieger des ehem. E schweiler-Areals in Richtung I n-
nenstadt eine schlechte Verk ehrsqualität auf.  Ca. 13.800 Kraftfahrzeuge befahren täg lich den Kn o-
tenpunktsbereich Westfalenstraße / Hummelbrink. In Verbindung mit der zukünftigen Bebauung im 
Bereich des ehemaligen Eschweiler-Areals werden höhere Verkehrsbelastungen erwartet.  
Aus Verkehrssicherheitsgründen und mit dem Ziel, die Verkehrssituation (vordringlich für Linkseinbie-
ger in die Westfalenstraße und einer gesicherten Querung für Fuß gänger) zu verbessern, sind ve r-
kehrliche Maßnahmen erforderlich. 
 
Planung:   
 
Vollsignalisierung inkl. Linksabbiegespuren im Zuge der Westfalenstraße  
 
Um eine Vollsignalisierung ermöglichen zu können, wird im Knotenpunktsbereich Westfalenstraße / 
Hummelbrink die Fahrbahn zulasten des westlichen Parkstreifens aufgeweitet. Auf der Westfalen -
straße werden separate Linksabbiegespuren (getrennte Signalisierung) im Kreuzungsbereich mit e i-
ner Breite von 3,00  m angelegt, sodass die Linksabbieger i.d.R. den fließenden Geradeausverkehr 
der Westfalenstraße nicht mehr behindern. Radfahrer auf dem Hummelbrink sowie im Bereich der 
Zufahrt zum B-Plan 573 „Lorenz -Grön“ werden auf der Fahrbahn geführt. Für linksabbiegende Ra d-
fahrer von der Westfalenstraße werden Fahrradtaschen markiert. Alle Fußgängers tröme werden mit 
in die Signali sierung einbezogen, sodass gesicherte Q uerungsmöglichkeiten e ntstehen. An allen 
Fußgängerquerungen entstehen Aufstellbereiche mit Blindenleiteinrichtungen. Die zukünftige Lich t-
signalanlage ist mit den angrenzenden Lichtsignalanlagen auf der Westfalenstraße zu koordinieren. 
 
Die Planung wurde im Rahmen der Ämterbeteiligung mit der Arbeitsgruppe 5 „Stadtplanung und Ve r-
kehr“ der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB) abg e-
stimmt. 
 
Weiterhin wird die Fahrbahn im Bereich des Knotenpunktes saniert. Die Fahrbahn erhält in diesem 
Bereich eine neue Deckschicht.  
 
Eine Reduktionsvariante wird nicht vorgeschlagen, da eine Verringerung der Ausbauqualität ohne 
Vernachlässigung der allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht möglich ist. Als Kos tenre-
duzierung bliebe nur ein gänzlicher Verzicht auf den Umbau des Knotenpunktes und einen barriere-
freien Ausbau, d.h. die Beibehaltung des vorhandenen Zustandes.

- 4 - 
V/1016/2018 
 
3. Ausschreibung und Bau 
 
Die Ausschreibung erfolgt nach der Bewilligung der Förderung in 2019, sodass mit der baulichen Um-
setzung der Maßnahme ab Frühjahr 2019 zu rechnen ist.  
 
Um das Neubaugebiet Lorenz -Grön versorgen zu können, müssen im Rahmen des Kreuzungsau s-
baus Versorgungsleitungen und Kabel verlegt werde.  
 
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse für den Straßenbau 
 
Die Baumaßnahme ist nach den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau (FöRi -kom-Stra) förderfä-
hig. 
 
5. Genehmigungen/Vereinbarungen 
 
Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen erforderlich. 
 
6.  Liegenschaftliche Regelungen 
 
Die notwendigen Flächen werden von der Wohn + Stadtbau zur Verfügung gestellt. 
 
 
Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Tiefbauamtes 
frühzeitig über die Maßnahme informiert. 
 
 
i. V. 
 
gez. 
 
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen

HFA_V_1016_2018_LP_DIN_A_4_Westfalenstr_Hummelbrink

69 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/1016/2018

e
H
H

Fl

ii

© Desosesasseoen
t
1

Anlage A

1967 Zeichen

Anlage A zur V/1016/2018 
Kurzüberblick 
Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit soll der Knotenpunkt Westfalenstraße / Hummelbrink 
als vollsignalisierter Knotenpunkt ausgebaut werden. Aufgrund zahlreicher kritischer Ein- 
und Abbiegevorgänge von Kfz, verstärkt kritischer Fußgängerquerungen über die Westfa-
lenstraße und der höheren Verkehrsbelastung im Knotenpunkt durch das zukünftige Wohn-
gebiet ehem. Eschweiler hat die Arbeitsgruppe für Verkehrsfragen die Vollsignalisierung 
empfohlen 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von siche-
ren sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. 
 
Das Teilziel lautet „Knotenpunkt Westfalenstraße / Hummelbrink – Verbesserung der Ver-
kehrssicherheit“. 
Umsetzung des Verkehrssicherheitsprogrammes 2030 
Umsetzung des Wohnbaulandprogrammes 
 
 
Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 730.000 € zu kalkulieren. 
 
 
 
Finanzierung   
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2018 enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Im Entwurf des Haushaltsplanes 2019 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtliche Grundlagen: 
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), 
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) 
 
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: 
Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich.  
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
-

Beratungsverlauf (4)

22.11.2018 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 5.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
28.11.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.11.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 8.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.12.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Westfalenstraße
  • An der Alten Kirche
  • Hummelbrink

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Details

Aktenzeichen
V/1016/2018
Typ
Vorlagen
Datum
06.11.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37