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V/0444/2023

Grundsatzbeschluss zur Verlagerung, Zusammenführung und baulichen Erweiterung des Anne-Frank-Berufskolleg an zwei Standorten sowie die Umsetzung durch die Bauwerke Münster GmbH

Vorlagen 26.07.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 20.09.2023, TOP 32

Anlage 1 Raumprogramm

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Anlage 2 Lageplan

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Ansehen

Anlage 1 Raumprogramm

1474 Zeichen

Krahn
4016
28.02.2022
Anne-Frank-Berufskolleg: Raumprogramm
Soll Anzahl Räume Soll Summe qm 
Allgemeiner Klassenraum 46 3020
Differenzierungsräume 14 420
Allgemeiner Fachraum 17 850
davon NW-Raum 3 225
davon Kunst-/Werkraum 3 195
davon Computerraum 2 130
davon Musik, Spiel, Tanz, Rhythmik 3 240
Musik, Spiel, Tanz, Rhythmik-Lagerraum 3 60
Selbstlernzentrum 1 100
Bibliothek 2 50
Bildungsgangspezifischer Klassenraum 5 330
davon Friseure 3 225
davon Floristik 1 75
davon Floristik, Lagerraum 1 30
Bildungsgangspezifischer Fachraum 21 1875
davon Sozialpädagogik Naturkunde / Umwelt   1 75
Model-Gruppenraum Kita 1 75
davon Kosmetikstudio 1 75
davon Bügelraum 1 50
davon Lehrküche mit Speiseraum 3 225
davon Großküche 1 100
davon "Oase" (Speiseraum) 1 75
davon Bistroküche 1 80
davon Bistro (Speiseraum) 1 130
davon Krankenzimmer 5 600
davon Anmeldung / Empfangssituation / Theke 0 65
davon Behandlungszimmer 0
davon GSW-Fachräume 5 325
Verwaltung 69 2594
davon Mitarbeiter/innenzimmer 5 360
Büro Schulleitung 1 30
Büro stellv. Schulleitung 1 20
Stundenplaner 2 32
Abteilungsleiter/innen 6 120
Besprechung und Beratung Abteilungsleiter/innen 2 40
Sekretariat 3 120
Kopierraum 2 32
Sanitätsraum 2 32
Besprechungs- und Beratungsraum 6 164
Büro Hausmeister 2 32
Schülervertretung/Schülerzeitung 1 16
Büro Inklusion / Lehrer*innenrat 1 16
Büro für Schulsozialarbeit 3 48
Büro Berufsorientierung 1 16
Büro BuT 1 16
Lehrmittelraum 30 1500
Mensa 0 0
Summe 172 9089
Soll
Seite 1 von 1

Beschlussvorlage

16378 Zeichen

V/0444/2023 
V/0444/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Grundsatzbeschluss zur Verlagerung, Zusammenführung und baulichen Erweiterung des Anne-
Frank-Berufskollegs an zwei Standorten sowie die Umsetzung durch die Bauwerke Münster 
GmbH 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   29.08.2023 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   05.09.2023 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   06.09.2023 Sportausschuss Vorberatung 
   12.09.2023 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   19.09.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   20.09.2023 Hauptausschuss Vorberatung 
   20.09.2023 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Machbarkeitsstudie zur Zusammenführung der Bil-
dungsgänge des Anne-Frank-Berufskollegs abgeschlossen ist. Eine Realisierung des Raum-
programms (Anlage 1) ist mit Erweiterungsbauten möglich. 
 
2. Der Rat fasst den Grundsatzbeschluss, 
 
a. die Bildungsgänge des Anne-Frank-Berufskollegs am Standort Mauritz in den Gebäu-
den des Hauptstandortes an der Manfred -von-Richthofen-Straße sowie auf dem Ge-
lände der ehemaligen Fürstenbergschule, Andreas-Hofer-Straße, (als Teilstandort) zu-
künftig zusammen zu führen.  
 
b. dass für die Zusammenführung die räumlichen Voraussetzungen geschaffen werden 
müssen (Anlage 2).  
 
c. dass der aktuelle Teilstandort im Gebäude der ehemaligen Evangelischen Sozialpäda-
gogischen Ausbildungsstätte Münster gGmbH (ESPA) an der Coerdestraße 60, nach 
Verlagerung der Bildungsgänge (s. Beschlusspunkt 1), für das Berufskolleg aufgege-
ben werden kann.  
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
 
22.08.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Krahn 
Telefon: 492-4016 
Krahn@stadt-muenster.de

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V/0444/2023 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Bauwerke Münster GmbH bis zur Verlagerung der Ge-
sellschaft zur Stadt Münster einen entsprechenden Geschäftsbesorgungsvertrag abzuschlie-
ßen und in Anlehnung an die Vorgehensweise der Vorlage V/0088/2023 „Umsetzung von zwei 
Schulbauvorhaben durch die Bauwerke GmbH – Melanchtonschule und Pascal-Gymnasium“ 
folgendes Vorgehen umzusetzen: 
 
a. Manfred-von-Richthofen-Straße: Planung und Errichtung eines Erweiterungsbaus am 
Standort des ehem. Hausmeisterhauses. 
 
b. Wettbewerb nach RPW 2023 mit anschließendem VgV-Verfahren für die Sanierung der 
Bestandsgebäude an der ehem. Fürstenbergschule sowie für den Erweiterungsbau an 
der ehemaligen Fürstenbergschule. 
 
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für die Verlagerung des Berufskollegs weitere Sportflächen 
und -hallen im Ostviertel generiert werden müssen. Die Möglichkeiten werden aktuell eruiert 
und durch die Verwaltung in einer weiteren Vorlage dargestellt.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Finanzierung der Sachentscheidung erfolgt aus der Investitionsmaßnahme 6130 „Erweiterung 
Anne-Frank-Berufskolleg“: 
 
 
Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen     
Investitionsmaßnahme 6130 Erweiterung Anne -Frank-
Berufskolleg  
   
Auszahlungen  für Baumaßnahmen  2024  400.000  
 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2024 bei der o. g. 
Investitionsmaßnahme veranschlagt. 
 
 
 
Begründung: 
 
 
Begründung zu Beschlusspunkt 1:  
 
Im Zwischenbericht zur Schulentwicklungsplanung an Berufskollegs (V/0559/2019) wurde die defizitä-
re Fläche von ca. 3500 m² für das Anne-Frank-Berufskolleg benannt. Die Deckung dieser Flächen am 
aktuellen Hauptstandort (Manfred-von-Richthofen-Straße) erwies sich als nicht möglich, sodass die 
Verwaltung beauftragt wurde, eine Potenzialanalyse für den Standort der ehem aligen Fürstenberg-
schule zu erstellen. Hierbei sollte geprüft werden, inwieweit eine Abdecku ng der Raumdefizite des 
Anne-Frank-Berufskollegs, des Hans-Böckler-Berufskollegs sowie ggf. des Wilhelm -Emmanuel-von-
Ketteler-Berufskollegs unter Berücksichtigung möglicher Synergien bei der Raumnutzung möglich ist.  
 
Im Statusbericht zur Schulentwicklungsplanung (SEP) für die Berufskollegs (V/0701/2021) wurde be-
reits beschrieben, dass  
 im Jahr 2019 sechs Fertigbauklassen am Standort Manfred-von-Richthofen-Straße zum Auffan-
gen der Defizite errichtet wurden,

- 3 - 
V/0444/2023 
 im Jahr 2020 ein Phase-0-Workshop zur Zusammenlegung der Standorte stattfand 
 und auf dieser Grundlage das Raumprogramm erstellt und eine Machbarkeitsstudie beauftragt 
wird. 
 
Das Raumprogramm (s. Anlage 1) wurde in Zusammenarbeit mit dem Schulleitungsteam und einer 
schulinternen Bau AG, bestehend aus Lehr er*innen der verschiedenen Fachbereiche erstellt. Das 
Raumdefizit von mindestens 3.189 m² Nutzfläche inkl. der aktuell aufgefangenen Flächen im Gebäu-
de der ehemaligen ESPA an der Coerdestraße (2.673 m²), aber exklusive der Fertigbauklassen (381 
m²) konnte bestätigt werden. 
 
Die Machbarkeitsstudie in Form einer Potenzialanalyse wurde im April 2023 fertiggestellt. Im Rahmen 
dieser sollte konkret geprüft werden, ob auf dem Schulgelände der beiden Standorte der Fehlbedarf 
untergebracht werden kann. Hierzu war e ine detaillierte Betrachtung der unterschiedlichen Bildungs-
gänge sowie der dazugehörigen notwendigen Fachräume erforderlich sowie speziell die Betrachtung 
von denkmalpflegerischen Ansprüchen im Zusammenspiel mit dem etablierten Baumbestand an bei-
den Standorten. Im Ergebnis lässt sich das Raumprogramm des Anne-Frank-Berufskollegs mit Erwei-
terungsbauten und Umbauten im Bestand an den zwei Standorten (Hauptstandort, Manfred -von-
Richthofen-Straße sowie an der ehemaligen Fürstenbergschule) mit Einschränkungen umsetzen (vgl. 
Beschlusspunkt 2 b). Aufgrund der baulichen Einschränkungen der Flächen durch Denkmalschutz - 
und Baumschutzbelange lassen sich keine Flächen für die anderen Berufskollegs generieren.  
 
 
Begründung zu Beschlusspunkt 2 a:  
 
Im Jahr 2018 wurden d ie Bildungsgänge des ehemaligen ESPA -Berufskollegs in das Anne -Frank-
Berufskolleg eingegliedert. Der Schulstandort an der Coerdestraße kann aktuell noch durch ein Miet-
verhältnis weitergenutzt werden. Aufgrund der sich daraus ergebenden Verteilung auf die z wei 
Standorte wurde einer näheren Standortlösung eine hohe Dringlichkeit zugesprochen (vgl. 
V/0701/2021). Ergänzend ist bereits ohne die Eingliederung ein Raumdefizit am Hauptstandort gege-
ben, sodass Fertigbauklassen errichtet werden mussten. Im Hinblick a uf den enormen Fachkräfte-
mangel im Bereich der Kindertagesstätten sowie in der OGS-Betreuung, aber auch in anderen Berei-
chen, die am Anne-Frank-Berufskolleg gelehrt werden (Gesundheit und Pflege), sollten für die Schule 
zeitgemäße und schulorganisatorisch sinnvolle Räumlichkeiten geschaffen werden. Für dieses Be-
rufskolleg geht damit eine fußläufige Erreichbarkeit des zweiten Standortes einher. In mehreren Ter-
minen zwischen Verwaltung und Schule sind nicht nur die notwendigen Räumlichkeiten besprochen 
worden, sondern auch räumliche Abhängigkeiten im Ablauf des Schulalltags. Aus diesen Bespre-
chungen hat sich über mehrere Phasen und Strukturierungen der Räume eine erste Entwurfsidee 
ergeben. 
 
 
Begründung zu Beschlusspunkt 2 b:  
 
Die Machbarkeitsstudie hat ergeben, dass die vorhandenen Räume umfangreich (u. a. energetisch) 
saniert, neu angepasst und ergänzt werden müssen (s. Anlage 2: Lageplan). Konkret sind folgende 
Maßnahmen notwendig:  
 
 Manfred-von-Richthofen-Straße, Erweiterungsbau als Ersatzneubau des ehem aligen Hausmeis-
terhauses: Im Bereich der ehemaligen Hausmeisterwohnung sowie des zuletzt als Schulgarten 
genutzten Bereichs an der Bernsmeyerstiege im westlichen Bereich des Grundstücks ist ein 4 -
geschossiger Erweiterungsbau geplant. Die Hausmeisterwohnung ist zwar Teil des Denkmals, sie 
steht jedoch seit 2014 ungenutzt leer und weist bereits deutliche Verfallsschäden wie Wasser-
schäden und Schäden durch eine mangelnde Beheizung auf. Aus diesen Gründen hat die Untere 
Denkmalbehörde einem Abriss zugestimmt. Der Baukörper kann als solitärer 4 -geschossiger 
Baukörper neben den Nord-Flügel des Hauptgebäudes an Stelle des Hausmeisterhauses ergänzt 
werden. Eine dauerhafte Bebauung des zentralen Schulhofs ist nicht möglich, da hierdurch die 
Sichtbeziehungen zwischen den Bauteilen der Schule zu sehr eingeschränkt werden und der

- 4 - 
V/0444/2023 
denkmalgebende Charakter des Ensembles beeinflusst wird. Die aktuell dort verorteten Fertig-
bauklassen sind nur temporär gestattet.  Es ist zudem mit Eingriffen in den Gehölzbestand zu 
rechnen. 
 
 Ehemalige Fürstenbergschule, Erweiterungsbau: Da auch das Gebäudeensemble an der Fürs-
tenbergschule unter Denkmalschutz steht, k önnen nur der nicht geschützte Gebäudeteil in Rich-
tung Andreas-Hofer-Straße komplett erneuert werden und so fehlende Flächen ergän zt werden. 
Das zentrale Gebäude der ehemaligen Fürstenbergschule steht nicht unter Denkmalschutz. Unter 
Berücksichtigung der umliegenden Bebauung (Laubengangüberdachung, Pavillons) und nur ge-
ringen Eingriffen in den Baumbestand im Osten ergibt sich ein potentielles Baufeld zwischen den 
Baumgruppen. Hier kann ein zweigeschossiger Baukörper geplant werden, der den alten restlos 
ersetzen kann, um weitere Flächen zu generieren, die aktuellen pädagogischen Anforderungen 
entsprechen. 
 
 Manfred-von-Richthofen-Straße und ehem alige Fürstenbergschule, Umbau im Bestand: Um den 
komplexen Anforderungen des Berufskollegs gerecht zu werden und den Platzbedarf für alle Bil-
dungsgänge zu decken, ist über die Erweiterungsbauten hinaus auch eine Umstrukturierung der 
beiden Bestandsgebäude betrachtet worden. Um die fehlenden Flächen sinnvoll einzubringen, ist 
es notwendig, das Gebäude auch im Inneren (denkmalgerecht) umzustrukturieren. Vor allem im 
Bereich der Verwaltung und der Versorgung mit sanitären Anlagen (notwendige Mindest anzahl) 
werden einige räumliche Anpassungen notwendig sein. Diese ergeben sich vor allem aus der Auf-
teilung der verschiedenen Bildungsgänge auf die beiden Standorte und unter Berücksichtigung 
der Platzbedarfe der Bildungsgänge. Maßgeblich ist hier auch die massive Erweiterung des Ver-
waltungsbereichs der Schule. Zudem unterliegt der Schulalltag aufgrund der stark variierenden 
Bildungsgänge und Zeitmodelle starken räumlichen und ablaufbedingten Zwängen. Der Umbau 
im Bestand ist zwar auf ein Minimum zu beschrä nken (Denkmalschutz), er ist aber absolut not-
wendig, um die Struktur der bestehenden Gebäude auf die zukünftige Nutzung auszurichten. 
 
 Manfred-von-Richthofen-Straße und ehemalige Fürstenbergschule, (energetische) Sanierung: Die 
Bausubstanz beider Gebäude i st veraltet und stark sanierungsbedürftig. Um die Gebäude zu-
kunftsfähig aufzustellen , werden umfangreiche, energetische Sanierungen notwendig. Diese 
müssen in Konformität mit dem Denkmalschutz umgesetzt werden. Sie betreffen sowohl die Sa-
nierung von Fassaden und Fenstern (unter Erhalt der Bestandsfassaden), als auch eine umfang-
reiche Sanierung der Haustechnik sowohl im Elektro - als auch HLS Bereich. Die tiefergehende 
Betrachtung einer energetischen Sanierung war nicht Teil der Machbarkeitsstudie. 
 
 Stellplätze: Die Machbarkeitsstudie hat darüber hinaus ergeben, dass aufgrund der gegebenen 
Gebäudekonstellationen das PKW-Stellplatzdefizit von 21 Plätzen nicht auf den Grundstücken ge-
löst werden kann. Eine Kompensation z. B. über Fahrradstellplätze ist möglich. Eine Lösung soll 
im Zuge der Planungsleistungen erarbeitet und mit dem Errichtungsbeschluss vorgelegt werden.  
 
 
Begründung zu Beschlusspunkt 2 c:  
 
Das Gebäude der ehem aligen ESPA an der Coerdestraße wird seit der Eingliederung der Bildungs-
gänge ins Anne-Frank-Berufskolleg angemietet und durch das Berufskolleg genutzt. Dies war nötig, 
da das Anne-Frank-Berufskolleg nicht über ausreichende Raumkapazitäten verfügt. Wenn die räumli-
chen Voraussetzungen in unmittelbarer Nähe zum Hauptstandort an der Manfred -von-Richthofen-
Straße geschaffen wurden, kann das Gebäude an der Coerdestraße für die Nutzung durch das Be-
rufskolleg aufgegeben werden. 
 
 
Begründung zu Beschlusspunkt 3:  
 
Die fehlenden Raumkapazitäten am Anne-Frank-Berufskolleg müssen möglichst zeitnah aufgefangen 
werden, da u. a. dem sich zuspitzenden Fachkräftemangel in Bereichen, die an diesem Berufskolleg

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V/0444/2023 
ausgebildet werden, auch durch ausreichend moderne Räumlichkeiten entge gengewirkt werden 
kann.  
 
Die Bauwerke Münster GmbH wurde gem. Vorlage V/0666/2022 umgewandelt, umfirmiert und wirt-
schaftlich neu aufgestellt. Als Gesellschaftszweck wurden u.a. der Bau und Betrieb von Gebäuden 
und Anlagen, die kommunalen Zwecken dienen, d ie Übernahme von Dienstleistungen in Form von 
Beratungs-, Planungs- und Bauleistungen für Dritte, die Vermögensverwaltung sowie die Errichtung, 
der Betrieb und der Erwerb von Infrastruktur festgelegt (Vorlage V/0301/2022 „Umwidmung der Ver-
kehrsservice Gesellschaft Münster mbH in die Bauwerke Münster GmbH und Satzungsänderung“).  
Die gesellschaftsrechtliche Verlagerung der Bauwerke Münster GmbH zur Stadt Münster soll zum  
01.01.2024 erfolgen. Bis zu diesem Zeitpunkt wird durch die genannte Gesellschaft auf Personal und 
Dienstleitungen der Stadtwerke Münster GmbH zurückgegriffen. Nach diesem Zeitpunkt verändert  
sich mit der Anbindung der Gesellschaft an die Stadt Münster die Bearbeitung der beiden Bauvorha-
ben in personeller Hinsicht. Daher wurde die Umsetzung beider der Gesellschaft bisher übertragenen 
Schulbauvorhaben entsprechend in Phasen unterteilt (siehe auch Vorlage V/0088/2023). 
 
Um keine weitere Zeit bei der Umsetzung dieses dringenden Bauvorhabens zu verlieren, soll beim 
Anne-Frank-Berufskolleg analog verfahren werden. Nach Vorgesprächen der Verwaltung mit der Ge-
schäftsführung der Bauwerke Münster GmbH bestehen dort die Möglichkeit und Bereitschaft sowie 
die erforderlichen Kapazitäten, die in den Beschlusspunkten 2 a bis c beschriebenen Vorhaben (Er-
weiterung an der Manfred-von-Richthofen-Straße und die Erweiterung an der ehem. Fürstenberg-
schule zzgl. Sanierungen im Bestand) mit ersten Teilschritten umzusetzen. Ein Geschäftsbesor-
gungsvertrag für die Leistungen bis zum 31.12.2023 soll über die folgenden Ph asen geschlossen 
werden: 
 
a. Hauptstandort, Manfred-von-Richthofen-Straße: Es wird empfohlen , den Erweiterungsbau oh-
ne Wettbewerb durch die Bauwerke Münster GmbH umzusetzen. So ist mit einer Zeitersparnis 
von ca. 6 -9 Monate zu rechnen und die für die Sanierung der Bestandsgebäude notwendigen 
Rangierflächen können durch den Erweiterungsbau  zeitnah zur Verfügung gestellt werden. 
Zudem ist der Bereich des Hausmeisterhauses nicht maßgeblich für das Erscheinungsbild der 
Schule / des Standortes entscheidend.  Die Planungen und Vorbereitungen könnten unmittel-
bar nach Beschluss starten. Die Leistungsphase 1 kann in diesem Jahr abgeschlossen wer-
den. Leistungsphase 2 würde zu 70 bis 80 % umgesetzt werden können. Die anschließende 
Sanierung der Bestandsgebäude wird durch das Amt für Immobilienmanagement umgesetzt. 
 
b. Standort ehemalige Fürstenbergschule, Andreas-Hofer-Straße: Der Standort wird voraussicht-
lich ab dem Schuljahr 2024/25 durch die Mathilde-Anneke-Gesamtschule freigezogen sein. 
Die Zeit bis dahin kann gut für einen Wettbewerb nach RPW 2013 mit anschließendem VgV-
Verfahren genutzt werden. Ein Wettbewerb wird an dieser Stelle empfohlen, da der Standort 
eine große Außenwirkung hat und viel Fläche verändert, saniert oder angepasst wird. Für den 
Standort der ehemaligen Fürstenbergschule könnte in diesem Jahr der Wettbewerb vorberei-
tet werden. 
 
 
Begründung zu Beschlusspunkt 4:  
 
Derzeit werden die Sporthallenbedarfe unter anderem durch die Anmietung von Hallenkapazitäten in 
der Sporthalle des Zentrum für ambulante Rehabilitation GmbH (ZAR) abgedeckt. Trotz der großen 
Sporthallendichte im Umfeld zeichnet sich ein Defizit an Hallenstunden für das Anne -Frank-
Berufskolleg ab. Nach aktuellem Stand fehlen zwei Hallen segmente, um die verpflichtenden Sport-
stundenbedarfe aufzufangen. Die Verwaltung wird Möglichkeiten dazu erarbeiten und einen Vor-
schlag in einer weiteren Vorlage vorlegen.

- 6 - 
V/0444/2023 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
 
 
 
 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1: Raumprogramm  
Anlage 2: Lageplan

Anlage A

2062 Zeichen

Anlage A zur V/0444/2023 
Kurzüberblick 
Die Vorlage gibt die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie für die Zusammenlegung des Anne-
Frank-Berufskollegs am aktuellen Hauptstandort sowie an der ehem. Fürstenbergschule bekannt. 
Der Grundsatzbeschluss für die Verlagerung, Zusammenführung und baulichen Erweiterung wird 
gefasst. Neben Umbau im Bestand sollen auch Erweiterungsbauten errichtet werden. Die Verwal-
tung wird beauftragt die Maßnahmen mit der Bauwerke Münster GmbH umzusetzen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, For-
schungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt. 
Das Ziel aus dem Haushaltsplan zur Produktgruppe 0301 – Leistungen für Schulen – lautet: 
„Das Amt für Schule und Weiterbildung stellt für die städtischen Schulen den erforderlichen  
Schulraum einschl. der notwendigen Ausstattung und das ergänzende kommunale Personal zur  
Verfügung.“ 
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplan 2024 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein x teilw.

Planungskosten sind im Haushaltsplanentwurf 2024 bei der Maßnahme 6130 „Erweiterung Anne-
Frank-Berufskolleg“ veranschlagt. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Gem. § 79 SchulG NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unter-
richt erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu 
unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen 
Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu 
stellen. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)

Anlage 2 Lageplan

669 Zeichen

M: 1:2500BeckmannHellmann0528ProjektleitungStandortnummerBauen im BestandZeichnungMACHBARKEITSSTUDIEAmtsleitung / Technische LeitungFachstellenleitung / AbteilungsleitungZeichnungArchitektur und ProjektsteuerungProjektdateiPlanbezeichnungProjektverzeichnissErstellungMaßstabÜBERSICHTSPLANANNE-FRANK-BERUFSKOLLEG + EHEM. FÜRSTENBERGSCHULEMIT ERWEITERUNGSGEBÄUDENMANFRED-VON-RICHTHOFEN-STR. 39ANDREAS-HOFER-STR. 30-3848145 MÜNSTERMB/LapLageplanP-12345IndexProjektnummer PlanphasePlanart/BauteilPlaninhalt Plangrößea     21.03.2023A31:25000528_Anne-Frank-Berufskolleg\Schulerweiterungsbedarf20230320-alkis-2013.pro_PLAN/Lap-Lageplan_M2500Nienaber / MichelWieczorek/ Wenzel

Beratungsverlauf (7)

29.08.2023 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.7 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.09.2023 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.09.2023 Sportausschuss
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.09.2023 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.09.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.32 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
20.09.2023 Hauptausschuss
TOP 25 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
20.09.2023 Rat
TOP 32 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Andreas-Hofer-Straße
  • Coerdestraße 60
  • Manfred-von-Richthofen-Straße
  • Bernsmeyerstiege

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Details

Aktenzeichen
V/0444/2023
Typ
Vorlagen
Datum
26.07.2023
Erstellt
26.07.2023 15:55