V/0444/2023
Grundsatzbeschluss zur Verlagerung, Zusammenführung und baulichen Erweiterung des Anne-Frank-Berufskolleg an zwei Standorten sowie die Umsetzung durch die Bauwerke Münster GmbH
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Anlage 1 Raumprogramm
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Krahn 4016 28.02.2022 Anne-Frank-Berufskolleg: Raumprogramm Soll Anzahl Räume Soll Summe qm Allgemeiner Klassenraum 46 3020 Differenzierungsräume 14 420 Allgemeiner Fachraum 17 850 davon NW-Raum 3 225 davon Kunst-/Werkraum 3 195 davon Computerraum 2 130 davon Musik, Spiel, Tanz, Rhythmik 3 240 Musik, Spiel, Tanz, Rhythmik-Lagerraum 3 60 Selbstlernzentrum 1 100 Bibliothek 2 50 Bildungsgangspezifischer Klassenraum 5 330 davon Friseure 3 225 davon Floristik 1 75 davon Floristik, Lagerraum 1 30 Bildungsgangspezifischer Fachraum 21 1875 davon Sozialpädagogik Naturkunde / Umwelt 1 75 Model-Gruppenraum Kita 1 75 davon Kosmetikstudio 1 75 davon Bügelraum 1 50 davon Lehrküche mit Speiseraum 3 225 davon Großküche 1 100 davon "Oase" (Speiseraum) 1 75 davon Bistroküche 1 80 davon Bistro (Speiseraum) 1 130 davon Krankenzimmer 5 600 davon Anmeldung / Empfangssituation / Theke 0 65 davon Behandlungszimmer 0 davon GSW-Fachräume 5 325 Verwaltung 69 2594 davon Mitarbeiter/innenzimmer 5 360 Büro Schulleitung 1 30 Büro stellv. Schulleitung 1 20 Stundenplaner 2 32 Abteilungsleiter/innen 6 120 Besprechung und Beratung Abteilungsleiter/innen 2 40 Sekretariat 3 120 Kopierraum 2 32 Sanitätsraum 2 32 Besprechungs- und Beratungsraum 6 164 Büro Hausmeister 2 32 Schülervertretung/Schülerzeitung 1 16 Büro Inklusion / Lehrer*innenrat 1 16 Büro für Schulsozialarbeit 3 48 Büro Berufsorientierung 1 16 Büro BuT 1 16 Lehrmittelraum 30 1500 Mensa 0 0 Summe 172 9089 Soll Seite 1 von 1
Beschlussvorlage
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V/0444/2023 V/0444/2023 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Grundsatzbeschluss zur Verlagerung, Zusammenführung und baulichen Erweiterung des Anne- Frank-Berufskollegs an zwei Standorten sowie die Umsetzung durch die Bauwerke Münster GmbH Beratungsfolge 29.08.2023 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 05.09.2023 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 06.09.2023 Sportausschuss Vorberatung 12.09.2023 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 19.09.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 20.09.2023 Hauptausschuss Vorberatung 20.09.2023 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Machbarkeitsstudie zur Zusammenführung der Bil- dungsgänge des Anne-Frank-Berufskollegs abgeschlossen ist. Eine Realisierung des Raum- programms (Anlage 1) ist mit Erweiterungsbauten möglich. 2. Der Rat fasst den Grundsatzbeschluss, a. die Bildungsgänge des Anne-Frank-Berufskollegs am Standort Mauritz in den Gebäu- den des Hauptstandortes an der Manfred -von-Richthofen-Straße sowie auf dem Ge- lände der ehemaligen Fürstenbergschule, Andreas-Hofer-Straße, (als Teilstandort) zu- künftig zusammen zu führen. b. dass für die Zusammenführung die räumlichen Voraussetzungen geschaffen werden müssen (Anlage 2). c. dass der aktuelle Teilstandort im Gebäude der ehemaligen Evangelischen Sozialpäda- gogischen Ausbildungsstätte Münster gGmbH (ESPA) an der Coerdestraße 60, nach Verlagerung der Bildungsgänge (s. Beschlusspunkt 1), für das Berufskolleg aufgege- ben werden kann. Amt für Schule und Weiterbildung 22.08.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Krahn Telefon: 492-4016 Krahn@stadt-muenster.de - 2 - V/0444/2023 3. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Bauwerke Münster GmbH bis zur Verlagerung der Ge- sellschaft zur Stadt Münster einen entsprechenden Geschäftsbesorgungsvertrag abzuschlie- ßen und in Anlehnung an die Vorgehensweise der Vorlage V/0088/2023 „Umsetzung von zwei Schulbauvorhaben durch die Bauwerke GmbH – Melanchtonschule und Pascal-Gymnasium“ folgendes Vorgehen umzusetzen: a. Manfred-von-Richthofen-Straße: Planung und Errichtung eines Erweiterungsbaus am Standort des ehem. Hausmeisterhauses. b. Wettbewerb nach RPW 2023 mit anschließendem VgV-Verfahren für die Sanierung der Bestandsgebäude an der ehem. Fürstenbergschule sowie für den Erweiterungsbau an der ehemaligen Fürstenbergschule. 4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für die Verlagerung des Berufskollegs weitere Sportflächen und -hallen im Ostviertel generiert werden müssen. Die Möglichkeiten werden aktuell eruiert und durch die Verwaltung in einer weiteren Vorlage dargestellt. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Finanzierung der Sachentscheidung erfolgt aus der Investitionsmaßnahme 6130 „Erweiterung Anne-Frank-Berufskolleg“: Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen Investitionsmaßnahme 6130 Erweiterung Anne -Frank- Berufskolleg Auszahlungen für Baumaßnahmen 2024 400.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2024 bei der o. g. Investitionsmaßnahme veranschlagt. Begründung: Begründung zu Beschlusspunkt 1: Im Zwischenbericht zur Schulentwicklungsplanung an Berufskollegs (V/0559/2019) wurde die defizitä- re Fläche von ca. 3500 m² für das Anne-Frank-Berufskolleg benannt. Die Deckung dieser Flächen am aktuellen Hauptstandort (Manfred-von-Richthofen-Straße) erwies sich als nicht möglich, sodass die Verwaltung beauftragt wurde, eine Potenzialanalyse für den Standort der ehem aligen Fürstenberg- schule zu erstellen. Hierbei sollte geprüft werden, inwieweit eine Abdecku ng der Raumdefizite des Anne-Frank-Berufskollegs, des Hans-Böckler-Berufskollegs sowie ggf. des Wilhelm -Emmanuel-von- Ketteler-Berufskollegs unter Berücksichtigung möglicher Synergien bei der Raumnutzung möglich ist. Im Statusbericht zur Schulentwicklungsplanung (SEP) für die Berufskollegs (V/0701/2021) wurde be- reits beschrieben, dass im Jahr 2019 sechs Fertigbauklassen am Standort Manfred-von-Richthofen-Straße zum Auffan- gen der Defizite errichtet wurden, - 3 - V/0444/2023 im Jahr 2020 ein Phase-0-Workshop zur Zusammenlegung der Standorte stattfand und auf dieser Grundlage das Raumprogramm erstellt und eine Machbarkeitsstudie beauftragt wird. Das Raumprogramm (s. Anlage 1) wurde in Zusammenarbeit mit dem Schulleitungsteam und einer schulinternen Bau AG, bestehend aus Lehr er*innen der verschiedenen Fachbereiche erstellt. Das Raumdefizit von mindestens 3.189 m² Nutzfläche inkl. der aktuell aufgefangenen Flächen im Gebäu- de der ehemaligen ESPA an der Coerdestraße (2.673 m²), aber exklusive der Fertigbauklassen (381 m²) konnte bestätigt werden. Die Machbarkeitsstudie in Form einer Potenzialanalyse wurde im April 2023 fertiggestellt. Im Rahmen dieser sollte konkret geprüft werden, ob auf dem Schulgelände der beiden Standorte der Fehlbedarf untergebracht werden kann. Hierzu war e ine detaillierte Betrachtung der unterschiedlichen Bildungs- gänge sowie der dazugehörigen notwendigen Fachräume erforderlich sowie speziell die Betrachtung von denkmalpflegerischen Ansprüchen im Zusammenspiel mit dem etablierten Baumbestand an bei- den Standorten. Im Ergebnis lässt sich das Raumprogramm des Anne-Frank-Berufskollegs mit Erwei- terungsbauten und Umbauten im Bestand an den zwei Standorten (Hauptstandort, Manfred -von- Richthofen-Straße sowie an der ehemaligen Fürstenbergschule) mit Einschränkungen umsetzen (vgl. Beschlusspunkt 2 b). Aufgrund der baulichen Einschränkungen der Flächen durch Denkmalschutz - und Baumschutzbelange lassen sich keine Flächen für die anderen Berufskollegs generieren. Begründung zu Beschlusspunkt 2 a: Im Jahr 2018 wurden d ie Bildungsgänge des ehemaligen ESPA -Berufskollegs in das Anne -Frank- Berufskolleg eingegliedert. Der Schulstandort an der Coerdestraße kann aktuell noch durch ein Miet- verhältnis weitergenutzt werden. Aufgrund der sich daraus ergebenden Verteilung auf die z wei Standorte wurde einer näheren Standortlösung eine hohe Dringlichkeit zugesprochen (vgl. V/0701/2021). Ergänzend ist bereits ohne die Eingliederung ein Raumdefizit am Hauptstandort gege- ben, sodass Fertigbauklassen errichtet werden mussten. Im Hinblick a uf den enormen Fachkräfte- mangel im Bereich der Kindertagesstätten sowie in der OGS-Betreuung, aber auch in anderen Berei- chen, die am Anne-Frank-Berufskolleg gelehrt werden (Gesundheit und Pflege), sollten für die Schule zeitgemäße und schulorganisatorisch sinnvolle Räumlichkeiten geschaffen werden. Für dieses Be- rufskolleg geht damit eine fußläufige Erreichbarkeit des zweiten Standortes einher. In mehreren Ter- minen zwischen Verwaltung und Schule sind nicht nur die notwendigen Räumlichkeiten besprochen worden, sondern auch räumliche Abhängigkeiten im Ablauf des Schulalltags. Aus diesen Bespre- chungen hat sich über mehrere Phasen und Strukturierungen der Räume eine erste Entwurfsidee ergeben. Begründung zu Beschlusspunkt 2 b: Die Machbarkeitsstudie hat ergeben, dass die vorhandenen Räume umfangreich (u. a. energetisch) saniert, neu angepasst und ergänzt werden müssen (s. Anlage 2: Lageplan). Konkret sind folgende Maßnahmen notwendig: Manfred-von-Richthofen-Straße, Erweiterungsbau als Ersatzneubau des ehem aligen Hausmeis- terhauses: Im Bereich der ehemaligen Hausmeisterwohnung sowie des zuletzt als Schulgarten genutzten Bereichs an der Bernsmeyerstiege im westlichen Bereich des Grundstücks ist ein 4 - geschossiger Erweiterungsbau geplant. Die Hausmeisterwohnung ist zwar Teil des Denkmals, sie steht jedoch seit 2014 ungenutzt leer und weist bereits deutliche Verfallsschäden wie Wasser- schäden und Schäden durch eine mangelnde Beheizung auf. Aus diesen Gründen hat die Untere Denkmalbehörde einem Abriss zugestimmt. Der Baukörper kann als solitärer 4 -geschossiger Baukörper neben den Nord-Flügel des Hauptgebäudes an Stelle des Hausmeisterhauses ergänzt werden. Eine dauerhafte Bebauung des zentralen Schulhofs ist nicht möglich, da hierdurch die Sichtbeziehungen zwischen den Bauteilen der Schule zu sehr eingeschränkt werden und der - 4 - V/0444/2023 denkmalgebende Charakter des Ensembles beeinflusst wird. Die aktuell dort verorteten Fertig- bauklassen sind nur temporär gestattet. Es ist zudem mit Eingriffen in den Gehölzbestand zu rechnen. Ehemalige Fürstenbergschule, Erweiterungsbau: Da auch das Gebäudeensemble an der Fürs- tenbergschule unter Denkmalschutz steht, k önnen nur der nicht geschützte Gebäudeteil in Rich- tung Andreas-Hofer-Straße komplett erneuert werden und so fehlende Flächen ergän zt werden. Das zentrale Gebäude der ehemaligen Fürstenbergschule steht nicht unter Denkmalschutz. Unter Berücksichtigung der umliegenden Bebauung (Laubengangüberdachung, Pavillons) und nur ge- ringen Eingriffen in den Baumbestand im Osten ergibt sich ein potentielles Baufeld zwischen den Baumgruppen. Hier kann ein zweigeschossiger Baukörper geplant werden, der den alten restlos ersetzen kann, um weitere Flächen zu generieren, die aktuellen pädagogischen Anforderungen entsprechen. Manfred-von-Richthofen-Straße und ehem alige Fürstenbergschule, Umbau im Bestand: Um den komplexen Anforderungen des Berufskollegs gerecht zu werden und den Platzbedarf für alle Bil- dungsgänge zu decken, ist über die Erweiterungsbauten hinaus auch eine Umstrukturierung der beiden Bestandsgebäude betrachtet worden. Um die fehlenden Flächen sinnvoll einzubringen, ist es notwendig, das Gebäude auch im Inneren (denkmalgerecht) umzustrukturieren. Vor allem im Bereich der Verwaltung und der Versorgung mit sanitären Anlagen (notwendige Mindest anzahl) werden einige räumliche Anpassungen notwendig sein. Diese ergeben sich vor allem aus der Auf- teilung der verschiedenen Bildungsgänge auf die beiden Standorte und unter Berücksichtigung der Platzbedarfe der Bildungsgänge. Maßgeblich ist hier auch die massive Erweiterung des Ver- waltungsbereichs der Schule. Zudem unterliegt der Schulalltag aufgrund der stark variierenden Bildungsgänge und Zeitmodelle starken räumlichen und ablaufbedingten Zwängen. Der Umbau im Bestand ist zwar auf ein Minimum zu beschrä nken (Denkmalschutz), er ist aber absolut not- wendig, um die Struktur der bestehenden Gebäude auf die zukünftige Nutzung auszurichten. Manfred-von-Richthofen-Straße und ehemalige Fürstenbergschule, (energetische) Sanierung: Die Bausubstanz beider Gebäude i st veraltet und stark sanierungsbedürftig. Um die Gebäude zu- kunftsfähig aufzustellen , werden umfangreiche, energetische Sanierungen notwendig. Diese müssen in Konformität mit dem Denkmalschutz umgesetzt werden. Sie betreffen sowohl die Sa- nierung von Fassaden und Fenstern (unter Erhalt der Bestandsfassaden), als auch eine umfang- reiche Sanierung der Haustechnik sowohl im Elektro - als auch HLS Bereich. Die tiefergehende Betrachtung einer energetischen Sanierung war nicht Teil der Machbarkeitsstudie. Stellplätze: Die Machbarkeitsstudie hat darüber hinaus ergeben, dass aufgrund der gegebenen Gebäudekonstellationen das PKW-Stellplatzdefizit von 21 Plätzen nicht auf den Grundstücken ge- löst werden kann. Eine Kompensation z. B. über Fahrradstellplätze ist möglich. Eine Lösung soll im Zuge der Planungsleistungen erarbeitet und mit dem Errichtungsbeschluss vorgelegt werden. Begründung zu Beschlusspunkt 2 c: Das Gebäude der ehem aligen ESPA an der Coerdestraße wird seit der Eingliederung der Bildungs- gänge ins Anne-Frank-Berufskolleg angemietet und durch das Berufskolleg genutzt. Dies war nötig, da das Anne-Frank-Berufskolleg nicht über ausreichende Raumkapazitäten verfügt. Wenn die räumli- chen Voraussetzungen in unmittelbarer Nähe zum Hauptstandort an der Manfred -von-Richthofen- Straße geschaffen wurden, kann das Gebäude an der Coerdestraße für die Nutzung durch das Be- rufskolleg aufgegeben werden. Begründung zu Beschlusspunkt 3: Die fehlenden Raumkapazitäten am Anne-Frank-Berufskolleg müssen möglichst zeitnah aufgefangen werden, da u. a. dem sich zuspitzenden Fachkräftemangel in Bereichen, die an diesem Berufskolleg - 5 - V/0444/2023 ausgebildet werden, auch durch ausreichend moderne Räumlichkeiten entge gengewirkt werden kann. Die Bauwerke Münster GmbH wurde gem. Vorlage V/0666/2022 umgewandelt, umfirmiert und wirt- schaftlich neu aufgestellt. Als Gesellschaftszweck wurden u.a. der Bau und Betrieb von Gebäuden und Anlagen, die kommunalen Zwecken dienen, d ie Übernahme von Dienstleistungen in Form von Beratungs-, Planungs- und Bauleistungen für Dritte, die Vermögensverwaltung sowie die Errichtung, der Betrieb und der Erwerb von Infrastruktur festgelegt (Vorlage V/0301/2022 „Umwidmung der Ver- kehrsservice Gesellschaft Münster mbH in die Bauwerke Münster GmbH und Satzungsänderung“). Die gesellschaftsrechtliche Verlagerung der Bauwerke Münster GmbH zur Stadt Münster soll zum 01.01.2024 erfolgen. Bis zu diesem Zeitpunkt wird durch die genannte Gesellschaft auf Personal und Dienstleitungen der Stadtwerke Münster GmbH zurückgegriffen. Nach diesem Zeitpunkt verändert sich mit der Anbindung der Gesellschaft an die Stadt Münster die Bearbeitung der beiden Bauvorha- ben in personeller Hinsicht. Daher wurde die Umsetzung beider der Gesellschaft bisher übertragenen Schulbauvorhaben entsprechend in Phasen unterteilt (siehe auch Vorlage V/0088/2023). Um keine weitere Zeit bei der Umsetzung dieses dringenden Bauvorhabens zu verlieren, soll beim Anne-Frank-Berufskolleg analog verfahren werden. Nach Vorgesprächen der Verwaltung mit der Ge- schäftsführung der Bauwerke Münster GmbH bestehen dort die Möglichkeit und Bereitschaft sowie die erforderlichen Kapazitäten, die in den Beschlusspunkten 2 a bis c beschriebenen Vorhaben (Er- weiterung an der Manfred-von-Richthofen-Straße und die Erweiterung an der ehem. Fürstenberg- schule zzgl. Sanierungen im Bestand) mit ersten Teilschritten umzusetzen. Ein Geschäftsbesor- gungsvertrag für die Leistungen bis zum 31.12.2023 soll über die folgenden Ph asen geschlossen werden: a. Hauptstandort, Manfred-von-Richthofen-Straße: Es wird empfohlen , den Erweiterungsbau oh- ne Wettbewerb durch die Bauwerke Münster GmbH umzusetzen. So ist mit einer Zeitersparnis von ca. 6 -9 Monate zu rechnen und die für die Sanierung der Bestandsgebäude notwendigen Rangierflächen können durch den Erweiterungsbau zeitnah zur Verfügung gestellt werden. Zudem ist der Bereich des Hausmeisterhauses nicht maßgeblich für das Erscheinungsbild der Schule / des Standortes entscheidend. Die Planungen und Vorbereitungen könnten unmittel- bar nach Beschluss starten. Die Leistungsphase 1 kann in diesem Jahr abgeschlossen wer- den. Leistungsphase 2 würde zu 70 bis 80 % umgesetzt werden können. Die anschließende Sanierung der Bestandsgebäude wird durch das Amt für Immobilienmanagement umgesetzt. b. Standort ehemalige Fürstenbergschule, Andreas-Hofer-Straße: Der Standort wird voraussicht- lich ab dem Schuljahr 2024/25 durch die Mathilde-Anneke-Gesamtschule freigezogen sein. Die Zeit bis dahin kann gut für einen Wettbewerb nach RPW 2013 mit anschließendem VgV- Verfahren genutzt werden. Ein Wettbewerb wird an dieser Stelle empfohlen, da der Standort eine große Außenwirkung hat und viel Fläche verändert, saniert oder angepasst wird. Für den Standort der ehemaligen Fürstenbergschule könnte in diesem Jahr der Wettbewerb vorberei- tet werden. Begründung zu Beschlusspunkt 4: Derzeit werden die Sporthallenbedarfe unter anderem durch die Anmietung von Hallenkapazitäten in der Sporthalle des Zentrum für ambulante Rehabilitation GmbH (ZAR) abgedeckt. Trotz der großen Sporthallendichte im Umfeld zeichnet sich ein Defizit an Hallenstunden für das Anne -Frank- Berufskolleg ab. Nach aktuellem Stand fehlen zwei Hallen segmente, um die verpflichtenden Sport- stundenbedarfe aufzufangen. Die Verwaltung wird Möglichkeiten dazu erarbeiten und einen Vor- schlag in einer weiteren Vorlage vorlegen. - 6 - V/0444/2023 I. V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A Anlage 1: Raumprogramm Anlage 2: Lageplan
Anlage A
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Anlage A zur V/0444/2023 Kurzüberblick Die Vorlage gibt die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie für die Zusammenlegung des Anne- Frank-Berufskollegs am aktuellen Hauptstandort sowie an der ehem. Fürstenbergschule bekannt. Der Grundsatzbeschluss für die Verlagerung, Zusammenführung und baulichen Erweiterung wird gefasst. Neben Umbau im Bestand sollen auch Erweiterungsbauten errichtet werden. Die Verwal- tung wird beauftragt die Maßnahmen mit der Bauwerke Münster GmbH umzusetzen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, For- schungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt. Das Ziel aus dem Haushaltsplan zur Produktgruppe 0301 – Leistungen für Schulen – lautet: „Das Amt für Schule und Weiterbildung stellt für die städtischen Schulen den erforderlichen Schulraum einschl. der notwendigen Ausstattung und das ergänzende kommunale Personal zur Verfügung.“ Finanzierung Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im Entwurf des Haushaltsplan 2024 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein x teilw. Planungskosten sind im Haushaltsplanentwurf 2024 bei der Maßnahme 6130 „Erweiterung Anne- Frank-Berufskolleg“ veranschlagt. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Gem. § 79 SchulG NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unter- richt erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Anlage 2 Lageplan
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M: 1:2500BeckmannHellmann0528ProjektleitungStandortnummerBauen im BestandZeichnungMACHBARKEITSSTUDIEAmtsleitung / Technische LeitungFachstellenleitung / AbteilungsleitungZeichnungArchitektur und ProjektsteuerungProjektdateiPlanbezeichnungProjektverzeichnissErstellungMaßstabÜBERSICHTSPLANANNE-FRANK-BERUFSKOLLEG + EHEM. FÜRSTENBERGSCHULEMIT ERWEITERUNGSGEBÄUDENMANFRED-VON-RICHTHOFEN-STR. 39ANDREAS-HOFER-STR. 30-3848145 MÜNSTERMB/LapLageplanP-12345IndexProjektnummer PlanphasePlanart/BauteilPlaninhalt Plangrößea 21.03.2023A31:25000528_Anne-Frank-Berufskolleg\Schulerweiterungsbedarf20230320-alkis-2013.pro_PLAN/Lap-Lageplan_M2500Nienaber / MichelWieczorek/ Wenzel
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
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Zur SitzungOrte (4)
- Andreas-Hofer-Straße
- Coerdestraße 60
- Manfred-von-Richthofen-Straße
- Bernsmeyerstiege
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Details
- Aktenzeichen
- V/0444/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 26.07.2023
- Erstellt
- 26.07.2023 15:55