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V/0921/2017

Änderung der Abwassergebührensatzung (AGS)

Vorlagen 17.10.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.12.2017, TOP 25.1

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage zur Vorlage V_0921_2017_1 - 4_RV AGS 2018

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Ansehen

Beschlussvorlage

3186 Zeichen

V/0921/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Änderung der Abwassergebührensatzung (AGS) einschließlich Änderung der Gebührentarife 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
21.11.2017 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
06.12.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
13.12.2017 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Änderung der Abwassergebührensatzung (AGS) einschließlich der Änderung der Gebühre n-
tarife wird beschlossen (Anlage 1).  
 
2. Der Berechnung der Gebührensätze für die Abwasserbeseitigung wird zugestimmt  
(Anlagen 2 - 4). 
 
 
 
Begründung: 
 
Absetzung von Wassermengen zur Gartenbewässerung (Anlage 1) 
Der § 2 der Abwassergebührensatzung wird hinsichtlich der Möglichkeit von Wasserabsetzungsme n-
gen innerhalb der Schmutzwassergebühr rechtssicherer gestaltet. Dieses betrifft in Ziffer 2.3 die R e-
gelung im Zusammenhang mit dem Nachweis für zusätzlich eingebaute Wasserzähler zur Ermittlung 
der absetzbaren Wassermengen (sog. Gartenwasserzähler). Zur Klarstellung ist zukünftig die Best ä-
tigung des Einbaus bzw. Wechsels des Wasserzählers durch eine Fachfirma erforderlich. 
 
 
Berechnung der Abwassergebühren für 2018 (Anlagen 2 - 4) 
 
Gemäß § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) NRW werden für die Abwasserbeseitigung kostend e-
ckende Gebühren erhoben. 
  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0921/2017 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
17.10.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0921/2017 
Die Kosten und Erlöse der Abwasserbeseitigung für 2018 sowie die Grundsätze der Berechnungen 
sind in den Anlagen 2 – 4 dargestellt. Auf dieser Grundlage ergeben sich für 2018 folgende Gebü h-
rensätze: 
- Schmutzwassergebühr           2,01 €/m³   
- Niederschlagswassergebühr  0,66 €/m². 
 
Die Schmutzwassergebühr sinkt um 2 Cent gegenüber 20 17, während die Niederschlagswasserg e-
bühr im Gegenzug um 2 Cent steigt. 
Obwohl der Gesamtaufwand der Abwasserbeseitigung verglichen mit der Gebührenbedarfsberec h-
nung 2017 leicht steigt, ergibt sich insgesamt eine geringe Senkung der Gebühr. Begründet ist dieses 
überwiegend in einem gestiegenen Frischwasserverbrauch, eine erhöhte versiegelte private Grun d-
stücksfläche sowie die Inanspruchnahme der Sonderposten für den Gebührenausgleich. Des Weit e-
ren gab es innerhalb der Abwasserbeseitigung eine leichte Versch iebung der Kostenstrukturen zw i-
schen den einzelnen Kostenträgern, so dass sich der Aufwand für die Niederschlagswasserentwässe-
rung erhöht. 
Für einen durchschnittlichen Haushalt (4 Personen mit 200 m3 Frischwasserverbrauch und 130 m 2 
befestigter Entwässerun gsfläche) reduzieren sich die Abwassergebühren insgesamt damit jährlich 
von 489,20 € um 1,40 € auf 487,80 €. Das entspricht einer Verringerung von 0,3 %.  
Im Landesvergleich gehört Münster weiter zu den günstigeren Städten in NRW. Der Landesdurc h-
schnitt in NRW im Ja hr 2017 liegt bei 724,17 €. In der Rangliste aller Städte i n NRW über 100.000 
Einwohnern befindet sich Münster damit auf Platz drei hinter Düsseldorf und Köln.  
 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen

Anlage zur Vorlage V_0921_2017_1 - 4_RV AGS 2018

12112 Zeichen

Anlage 1 
Satzung zur Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Münster (AGS) 
vom 11.11.2012 (Amtsblatt der Stadt Münster 2012 S. 176) 
in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 13.06.2013 (Amtsblatt der Stadt Münster 2013 S. 85) 
und der 2. Änderungssatzung vom 13.12.2013 (Amtsblatt der Stadt Münster 2013 S. 213) 
und der 3. Änderungssatzung vom 12.12.2014 (Amtsblatt der Stadt Münster 2014 S. 266)  
und der 4. Änderungssatzung vom 16.12.2016 (Amtsblatt der Stadt Münster 2016 S. 253)  
 
I.  
§ 2 (Gebührenarten/Bemessungsgrundlage) wird im Punkt 2.3 wie folgt neu gefasst (Änderungen sind grau 
unterlegt):  
2.3  Wassermengen, die nicht der öffentlichen Entwässeru ngseinrichtung zugeführt werden, sind unter Vor- 
lage nachprüfbarer Unterlagen (z. B. Wasserzähler) auf Antrag des Gebührenschuldners abzusetzen. 
Frischwassermengen, die für die Gartenbewässerung g enutzt werden, werden ausschließlich mit Nachweis 
über einen fest installierten, geeichten Wasserzähl er abgesetzt. Der Ein- und Ausbau bzw. Wechsel des 
Wasserzählers ist durch eine in einem Installateurv erzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens ein-
getragene Fachfirma vorzunehmen und der Stadt mit d em Nachweis der Fachfirma anzuzeigen. Der Gebüh- 
renpflichtige hat jährliche Wasserabsatzmengen inne rhalb von vier Wochen nach Ablesung des Hauptwas- 
serzählers, spätestens jedoch zum 20.01. des folgenden Kalenderjahres bei der Stadt (Amt für Finanzen und 
Beteiligungen) einzureichen. Eine Mitteilung des Ga rtenwasserzählerstandes ist auch erforderlich, wenn  
während des Ablesezeitraums keine absetzbare Wassermenge entstanden ist . 
II.  
Im gemäß §1 Abs. 2 der Abwassergebührensatzung der Stadt Münster beigefügten Gebührentarif werden 
nachfolgende Gebührensätze geändert:  
1. Schmutzwassergebühr 
1.1 Einleitung von normalem Schmutzwasser je m³ 2,01 € 
(nicht verschmutzungsabhängige Gebühr G1 = 1,17  €/m³ 
verschmutzungsabhängige Gebühr G2 =          0,84  €/m³) 
2. Niederschlagswassergebühr 
2.1 Einleitung von Niederschlagswasser je m² bebaute  und / oder befestigte Grundstücksfläche und Jahr 0,66 € 
2.3 Einleitung von Niederschlagswasser je m² bebaute  oder befestigte Fläche, für die ein Rückhaltevolum en 
nach § 2 Abs. 4 Ziff. 4.6 AGS vorgehalten wird oder  auf der sich Ökopflaster befindet = 50 % von 2.1 0,33 € 
3. Gebühr für die Einleitung von Drainagewasser, Gru ndwasser, Spülwasser und austretendem 
Wasser aus Trinkwasserleitungen nach § 2 Abs. 1 Zif f. 1.2 und 1.3 AGS 
3.1 für die Einleitung in die Schmutz- und Mischwass erkanalisation je m³ (nicht verschmutzungsabhängige  
Gebühr G1 gem. Punkt 1.1) 1,17 € 
3.2 für die Einleitung in die Regenwasserleitung je m³ 0,88 € 
 
 
III.  
Inkrafttreten  
Diese Satzung tritt am 01.01.2018 in Kraft.

Anlage 2 
   
Seite 1/2 
 
    Gebührenbedarfsberechnung 2018 
Abwasserbeseitigung 
Angaben in € 
absolut prozentual 
Kosten 1 2 3 4 = 3 - 2 5 = 4 / 2 
1 Personalaufwendungen 10.240.944 10.475.970 11.307.920 + 831.950 +7,9% 
2 Aufwand für Sach- und Dienstleistungen 7.743.853 8.5 17.350 8.933.620 +416.270 +4,9% 
3 Sonstige ordentliche Aufwendungen 1.047.541 863.060 865 .020 +1.960 +0,2% 
4 Kalkulatorische Abschreibungen 22.342.363 23.284.000 23.060.500  -223.500 -1,0% 
5 Kalkulatorische Zinsen 7.263.367 7.420.000 7.342.700  -77.300 -1,0% 
6 Interne Leistungsverrechnungen 2.843.701 2.778.160 2.9 06.210 +128.050 +4,6% 
./. nicht gebührenrelevante Kosten -174.322 - - - -
51.307.447 53.338.540 54.415.970 +1.077.430 +2,0% 
Erträge 
7 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 92.444 - - - -
8 Privatrechtliche Leistungsentgelte 40.331 100.000 121.00 0 +21.000 +21,0% 
9 Kostenerstattungen und -umlagen 83.873 90.350 71.160  -19.190 -21,2% 
10 Sonstige Erträge 103.095 5.000 5.000 - -
11 Aktivierte Eigenleistungen 421.162 850.000 920.000 +70.00 0 +8,2% 
12 Interne Leistungsverrechnungen 122.183 126.480 126.92 0 +440 +0,3% 
13 Auflösung von Sonderposten für Gebührenausgleich 871. 112 600.000 455.000  -145.000 -24,2% 
./. nicht gebührenrelevante Erträge -175.190 - - - -
1.559.010 1.771.830 1.699.080  -72.750 -4,1% 
+ Umlagefähige Kosten 51.307.447 53.338.540 54.415.970 +1.077.430 +2,0% 
./. sonstige Erträge 1.559.010 1.771.830 1.699.080  -72.750 -4,1% 
=
Gebührenbedarf 49.748.437 51.566.710 52.716.890 +1.150.180 +2,2% 
./. Benutzungsgebühren 51.273.784 51.566.710 52.716.890 +1.150.180 +2,2% 
= Ergebnis Gebührenhaushalt PG 1101 1.525.347 - - - -
Gebührenbedarf 
Ansatz GBR 
2018 
Ansatz GBR 
2017 
Veränderung 
2018 zu 2017 Ist 2016 
Summe Kosten 
Summe Erträge ohne Gebühren 
 
Erläuterungen zu wesentlichen Ansätzen  
Pos. 1: Personalaufwendungen  
Die Personalaufwendungen betragen nach Abgrenzung v on Versorgungsbezügen für 2018 insgesamt 
11,3 Mio. € und liegen damit um rd. 0,8 Mio. € (+7, 9%) höher als 2017. Dieser Anstieg ist bedingt durc h un- 
terstellte Tarif- und Entwicklungsstufensteigerungen sowie einer erhöhten Stellenzuordnung. 
Pos. 2: Aufwand für Sach- und Dienstleistungen 
Die Gesamtkosten in dieser Position erhöhen sich ge genüber dem Vorjahr um rd. 0,4 Mio. €  (+4,9 %). Ur - 
sache für diesen Anstieg sind insbesondere erhöhte Aufwendungen für die Klärschlammverwertung sowie 
für gestiegene Energiekosten. 
Pos. 4: Kalkulatorische Abschreibungen 
Die Planansätze verringern sich im Vergleich zu 201 7 geringfügig um 1,0% (-0,2 Mio. €). Ursache hierfü r ist, 
dass die Vermögenszugänge der Vorjahre nicht so hoc h eingetreten sind wie erwartet. Hierdurch sinkt de r 
Sockelbetrag, auf den sich die Abschreibungswerte b eziehen. Eine entsprechende Berechnungsanpassung 
ist erfolgt. 
Pos. 5: Kalkulatorische Zinsen 
Der zugrunde liegende Zinssatz reduziert sich im Pl anjahr von 6,5 % auf 6,3 %. Dieses hat eine Verring e- 
rung der kalkulatorischen Zinsen um 1,0% (0,1 Mio. €) zur Folge. 
Pos. 13: Auflösung von Sonderposten für den Gebührenausgleich 
Zum 31.12.2016 wies der Bestand der Sonderposten de r Abwasserbeseitigung einen Wert von rund 
2,5 Mio. € aus. Diese sollen zur Gebührenstabilisie rung in den Jahren 2017 (0,6 Mio. €), 2018 (0,5 Mio . €), 
2019 (0,6 Mio. €) und 2019 (0,8 Mio. €) in Anspruch genommen werden.

Anlage 2 
Gebührenermittlung 2018 
1. Berechnungsdaten 
I. Kostenaufteilung 
Kosten der Abwasserbeseitigung insgesamt 54.415.970 €
Sonstige Erträge 1.269.080 €
Entnahme Rücklage Niederschlagswasserbeseitigung 35.000 €
Entnahme Rücklage Schmutwasserbeseitigung 420.000 €
Verteilerschlüssel der Kosten und der sonstigen Erträge: 
- Niederschlagswasserbeseitigung 36,0% 
- Schmutzwasserbeseitigung 64,0% 
=> davon Anteile: nicht verschmutzungsabhängig 57,7% 
verschmutzungsabhängig 42,3% 
II. Bemessungsmaßstäbe 
Schmutzwassergebühr und Starkverschmutzerzuschlag (SVZ) 
Frischwasserbezug (Schmutzwassermaßstab m²) 16.605.734 m
3
+ hochgerechnete schmutzfrachtbezogene Wassermenge 243.358 m3
Schmutzwassermenge für verschmutzungsabhängige Kosten 1 6.849.092 m3
Niederschlagswassergebühr Bruttofläche (m²) gewichtete Fläche (m²) Gewichtungsf aktor 
Privat bebaute und befestigte Grundstücksflächen 17. 916.738 17.916.738 100% 
Grundstücksflächen mit Ökopflaster und Zisternen 229 .459 114.730 50% (wg. Ermäßigung 50%) 
Dauerhaft begrünte Dachflächen 129.314 25.863 20% (wg. Ermäßigung 80%) 
Summe private bebaute Grundstücksflächen 18.275.511 18. 057.330 
Öffentliche Verkehrsflächen (Stadtanteil) 10.729.540 10.729.540 100% 
Gesamtfläche in m 2 29.005.051 28.786.870 
2. Gebührenermittlung 
Wertbezeichnung Kosten/Erträge 
insgesamt 
Niederschlags- 
wasser 
Schmutzwasser o. 
SVZ 
Angaben in € 36,0% 64,0% 
Kosten insgesamt 54.415.970 19.589.750 34.826.220 netto: 33.594.010 
./. sonstige Erträge 1.269.080 456.870 812.210 57,7% 42,3% 
./. Rücklagen 455.000 35.000 420.000 
Summe Gebührenbedarf 52.691.890 19.097.880 33.594.010 
durch Abwassergebühren zu 
deckende Beträge 52.691.890 19.097.880 33.594.010 19.383.740 14.210.270 
Gebührenmaßstäbe: 
Niederschlagswasser: 
Private Grundstücksflächen (gewichtet) 18.057.330 
Öffentliche Verkehrsflächen (Stadtanteil) 10.729.540
Summe bebaute/befestigte 
Grundstücksflächen in m² 28.786.870 
Schmutzwasser: 
Frischwasserbezug 
a. Schmutzwassermaßstab m³ 16.605.734 16.605.734 
    (für Gebühr G1 - nicht ver- 
    schmutzungsabhängig) 
b. zzgl. hochgerechnete schmutz- 
    frachtbezogene Wassermenge m³ 243.358 
    somit Gesamtmaßstab 
    (für Gebühr G2) m³ 16.849.092 
(nachrichtl.: Gebühr ohne SVZ m³) 16.605.734 
Gebührensätze somit für 2018 RW-Gebühr 
fiktive SW-Gebühr Gebühr G1 Gebühr G2 
ungerundet 0,6634 2,0230 1,1673 0,8434 
gerundet 0,66 €/m² 2,02 €/m³ 1,17 €/m³ 0,84 €/m³
G1 + G2  = 2,0107 
gerundet 2,01 €/m³
      (Kostenverhältnis aus 2016) 
Gebühr für normal verschmutztes Wasser 
Getrennte Gebührenberechnung einschließlich SVZ 
Ermittlung Gebühr SVZ und 
Schmutzwasser 
Nicht 
verschmutzungs- 
abhängig 
Verschmutzungs- 
abhängig 
Seite 2/2

Anlage 3 
Gebührenermittlung für die Starkverschmutzer (SVZ) - Mengengerüst 2018 
Verschmutzer Wassermenge Verschmutzungsgrad in Schmutz- 
frachtanteil Gebührenaufkommen 2018 
BSB 5 oder CSB Normal- nachrichtlich SVZ-Gebühr 
Nomal = G1 G2 gebühr ohne SVZ 2018 G1 G2 
BSB 5 =    330 1,17 0,84 2,01 2,02 1,18 0,85 
m³ CSB = 660 m3 € / m 3 € / a € / a € / a € / m 3
Istwert Sollwert Verhältnis 
[mind. Faktor 1] 
1 2 3 4 5 = 3 / 4 6 = 3 * 4 8 = 2 * 2,01 9 = 2 * 2,04 10 = 2 * 7 12 = 2 * 11 13 = 10 - 12 
Einleiter A 173.884 1.404 660 2,13 369.899 2,96 349.507 351.246 514.697 2,99 519.913 -5.217 
Einleiter B 8.823 1.808 660 2,74 24.170 3,47 17.734 17.822 30.616 3,51 30 .969 -353 
Einleiter C 30.168 1.360 660 2,06 62.164 2,90 60.638 60.939 87.487 2,93 8 8.392 -905 
1. Wasserverbrauch 
1.1 Starkverschmutzer m³ 212.875 456.233 2,97 427.879 430.008 632.800 3,00 639.274 -6.474 
      Zuschlagswert 243.358 204.921 
1.2 Normalverschmutzer 16.392.859 16.392.859 2,01 32.949.647 33.113.576 32.949.647 2,03 33. 277.504 -327.857 
Summe 16.605.734 16.849.092 33.377.526 33.543.583 33.582.447 33.916.779 - 334.332 
2. Anteilige SW-Kosten nicht 
 ver- 33.594.010 33.255.360 
   schmutzungabhängig in € 19.383.740 
   verschmutzungsabhängig in € 14.210.270 Normalverschmutzergebühr: Normalverschm.ge b.: 
3. Anteilige Gebühr G1 = 1,17 €/m³ G2 = 0,84 €/m³ G1/1,17 + G2/0,84 = G1/1,18 + G2/0,85 = 
   nachrichtlich Kosten SW in € 33.594.010 2,01 €/m³ 2,03 €/m³
   Gebühr ohne SVZ 2,02 €/m³
Ansatz: 2017 Ansatz: 2018 
Gebührenaufkommen 
ohne 
Veränderung 
der 
Gebührensätze 
durch 
Veränderung 
der 
Gebührensätze 
€ / a €
11 = G1 + (G2 * 5) 7 = G1 + (G2 * 5) 
Gebührensatz bei 
SVZ  -Vorjahr- 
Gebührensatz 
bei SVZ

Anlage 4 
            
            
 
 
Berechnung der Gebühr 
für die Einleitung von Drainage-, Grund- und Spülwasser aus Trinkwasserlei- 
tungen in den Regenwasserkanal 
für das Jahr 2018  
(Ziffer 3.2 Gebührentarif)  
 
 Umrechnung der Gebühr für Niederschlagswasser vom Maßstab befestigte Flä- 
 chen (m²) auf den Wassermengenmaßstab (m³) 
 
 
 
1. Berechnung:  
  
 Um die Gebühr für die Einleitung von Drainagewasser , Grundwasser und Spülwasser 
aus Trinkwasserleitungen in den Regenwasserkanal (v gl. Gebührentarif Ziffer 3.2) ermit- 
teln zu können, muss hierfür eine Umrechnung des Ge bührensatzes „Niederschlagswas- 
ser von bebauten und/oder befestigten Grundflächen“ je m² erfolgen. Im Durchschnitt der 
letzten 25 Jahre ist in Münster auf jeden Quadratme ter Fläche ein Niederschlag von 
0,751 m³/Jahr gefallen. 
 
 
 
Daraus ergibt sich folgende Gebührenberechnung je m³ 
0,66 € x m²     
= 0,8788 €/m³  =  gerundet =  0,88 €/m³ 
0,751 m³ x m² 
 
2.  
 
Gebührenvorschlag:  
  
Die Gebühr für die Einleitung von Drainagewasser, G rundwasser, Spülwasser und aus- 
tretendem Wasser aus Trinkwasserleitungen (gem. Geb ührensatzung § 2 Abs. 1.2 und 
1.3) in  den  Regenwasserkanal je  m³  wird  von  0,85 €/m³ um 0,03 €  (+3,5 %) auf  
0,88 €/m³ erhöht.  
 
3.  
 
Begründung 
  
Da die v. g. Gebühr  in Abhängigkeit von der Nieder schlagswassergebühr (= erhöht auf 
0,66 €/m²) ermittelt wird (-vgl. Gebührentarif Ziffer 2.1-), steigt auch zwangsläufig die Ge- 
bühr für die Einleitung von Drainagewasser, Grundwa sser und Spülwasser aus Trink- 
wasserleitungen.

Beratungsverlauf (3)

21.11.2017 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.16 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.12.2017 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 31.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.12.2017 Rat
TOP 25.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0921/2017
Typ
Vorlagen
Datum
17.10.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37