V/0386/2021
Entwicklung eines Produktionsortes für Kunst und Kultur am Hoppengarten
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Beschlussvorlage
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V/0386/2021
V/0386/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Entwicklung eines Produktionsortes für Kunst und Kultur am Hoppengarten
Beratungsfolge
08.06.2021 Kulturausschuss Vorberatung
08.06.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
10.06.2021 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
15.06.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
22.06.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung
23.06.2021 Hauptausschuss Vorberatung
23.06.2021 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Die WBI GmbH wird beauftragt zusammen mit der Verwaltung den Grundsatzbeschluss zum
Gesamtstandort mit planerischer Darstellung der Gesamtkonzeption zu entwickeln. Der Rat
soll im Herbst 2021 den Grundsatzbeschluss zum Gesamtstandort zur Entscheidung vorge-
legt bekommen. Die Machbarkeitsstudie der WBI GmbH (Anlage 1) wird zur Kenntnis ge-
nommen.
2. Der Rat stimmt dem Umbau des Gebäudes 32 am Heerde-Kolleg zur Unterbringung der Sti-
pendiat:innen des Stipendienprogramms Residence NRW+ zu. Die WBI GmbH wird beauf-
tragt, die Planung auf Grundlage dieses Errichtungsbeschlusses zusammen mit der Verwal-
tung zu entwickeln, eine Kostenberechnung nach DIN 276 zu erarbeiten und schnellstmög-
lich den Baubeschluss herbeizuführen.
3. Der Rat nimmt das Raumprogramm für das Stipendienprogramm mit ca. 270 qm Nutzfläche
Anlage 2) von insgesamt ca. 3.300 qm Nutzfläche des Gesamtbestandes Heerde-Kolleg zur
Kenntnis.
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass mit diesem ersten Bauabschnitt Investitionskosten in Höhe
von ca. 1.1 Millionen € (Kostenrahmen gem. Anlage 2) sowie Folgekosten entstehen.
Dezernat V
26.05.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Wallmann
Telefon: 492-7057
Wallmann@stadt-
muenster.de
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5. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der WBI GmbH über die weiteren Stufen des Projektma-
nagements einen Vertrag zur Planung und Durchführung des vorzeitigen Umbaus von Ge-
bäude 32 und für die Gesamtmaßnahme abzuschließen.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, die Chancen und Risiken, Vor- und Nachteile der Übertra-
gung des Eigentums an der Liegenschaft Heerde-Kolleg an die WBI (Verkauf, Einräumung
Erbbaurecht oder Erhöhung des Gesellschafteranteils) zu prüfen und dem Rat der Stadt
Münster - nach Beteiligung des Aufsichtsrats der WBI - zusammen mit dem Grundsatzbe-
schluss gegebenenfalls einen entsprechenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten.
7. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Betreibermodell für die künftige Nutzung des Produktion-
sortes Hoppengarten zu entwickeln.
8. Die Planungen zur Errichtung einer Kita werden parallel zu den Planungen des Gesamtge-
ländes aufgenommen. Der Neubau einer Kita mit zwei Gruppen erfolgt auf dem Grundstück
in einem gesonderten Bauabschnitt. Es wird eine Inbetriebnahme der Kita in 2024 ange-
strebt. Die Rahmenbedingungen der Kindertageseinrichtung werden in einer gesonderten Er-
richtungsvorlage zur Beschlussfassung vorgelegt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Investitionskosten für die Sanierung des Gebäudes 32 ge-
mäß Kostenrahmen der Machbarkeitsstudie in Höhe von voraussichtlich rund 1,1 Millionen € für die
Breitstellung bzw. Sanierung des Gebäudes 32 für das Stipendienprogramm entstehen.
Die Sachentscheidung (Pkt.2-4) wird wie folgt finanziert:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung
Haush.-
jahr
Betrag Haushalts-
ansatz
gesamt €
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement
Investitionsmaßnahme 4180 Sanierung Heerde-
Kolleg, Hoppengarten
Auszahlungen für Baumaßnahmen Bisher be-
reitgestellt
200.000
2021 1.100.000 1.800.000
VE (2.000.000)
2022 4.000.000
Summe aller Auszahlungen 1.100.000 6.000.000
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2021 bei der o. g. Inves-
titionsmaßnahme veranschlagt.
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Begründung:
1. Ausgangslage
Das „Collegium Heerde“ wurde nach den Plänen des münsterschen Architekten Harald Deilmann
erbaut und von 1965 bis Ende der 1970er Jahre als katholisches Kolleg genutzt. In der Folgezeit
wechselte es in das Eigentum der Stadt Münster und diente zunächst als Übergangslager für Spät-
aussiedler:innen bzw. als Flüchtlingsunterkunft.
2001 wurde das Potential des ehemaligen Heerde -Kollegs für die lokale Kulturszene erkannt und die
Gebäude als preiswerte Infrastruktur für kulturelle und künstlerische Produktionen in den Gebäuden
20, 22, 26, 28 und 30 mit bauaufsichtlicher Genehmigung genutzt (siehe Abbildung 1). Seitdem die
Nutzung für die Unterbringung von Flüchtlingen beendet wurde, steht der vordere Riegel mit dem
Gebäude 24 und 32 leer. Eine Nutzung als Lagerra um wurde in den vergangenen Jahren durch das
Amt für Immobilienmanagement geprüft, konnte jedoch im Hinblick auf einen fehlenden Brandschutz
sowie einer unzureichenden Statik nicht realisiert werden.
Abbildung 1: Übersichtsplan mit Nummerierung der Gebäude des ehem. Heerde-Kollegs
Münster ist für seine künstlerische und kulturelle Lebendigkeit über die Stadtgrenzen hinaus bekannt.
Das professionelle Wirken und die hohe Qualität der Arbeit der Künstler:innen und Kulturschaffenden
ermöglicht die große Vielfalt kultureller Angebote. Die Stadt Münster unterstützt die Freie Kunst - und
Kulturszene sowohl über die Produktionsförderung als auch über die Sicherstellung von notwendigen
Rahmenbedingungen für die Produktion und Präsentation von künstlerisch en bzw. kulturellen Wer-
ken.
Für die Freie Kunstszene des darstellenden und bildenden Bereichs hat das ehemalige Heerde -
Kolleg am Hoppengarten eine bedeutende Funktion. Aufgrund seiner innenstadtnahen Lage, der be-
reits bestehenden kulturellen Nutzung und d er vorhandenen Gebäudestruktur bietet es ideale Vo-
raussetzungen für eine Weiterentwicklung als zentraler sowie herausgehobener Produktionsort für
Münsters Kunst- und Kulturszene, an dem lokale, nationale und internationale Kulturschaffende auf-
einandertreffen. Um diese Funktion zu sichern und der Freien Szene zeitgemäße Produktionsmög-
lichkeiten zu gewährleisten, ist eine Modernisierung und Weiterentwicklung des ehemaligen Heerde -
Kollegs für einen Produktionsort für Kunst und Kultur am Hoppengarten notwendig.
2. Grundlagen und Sanierungserfordernis
Grundlage für die Sanierung und künftige Ausrichtung des ehemaligen Heerde -Kollegs am Hoppen-
garten bildet der Beschluss des Haushaltsbegleitantrages des Rates der Stadt Münster zum Haushalt
2019:
1. Die Räumlichkeiten im Hoppengarten, die bisher von Akteuren der Kunstszene genutzt werden, sollen
auch nach Sanierung weiterhin von Akteuren der Kunstszene genutzt werden. Bei der Planung der anste-
henden Arbeiten sind die Belange und Bedarfe der einzelnen Nutzergruppen zu berücksichtigen.
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2. Der Gebäudeteil, der bisher als Flüchtlingseinrichtung genutzt wurde, soll auch in Zukunft für Wohn-
zwecke zur Verfügung stehen. Dies kann z.B. temporäres Wohnen, u.a. mit Nutzung durch den Kulturbe-
reich, oder studentisches Wohnen sein. Die Verwaltung wird beauftragt, ein entsprechendes Konzept zu er-
arbeiten und dem Rat zum Beschluss vorzulegen. Die Sanierungsarbeiten werden auf dieses Konzept abge-
stimmt.
3. Die im Haushalt eingestellten Mittel von 6 Millionen € sollen für die obigen Zwecke genutzt werden.
Das Heerde-Kolleg ist in den letzten Jahrzehnten hauptsächlich unter den Gesichtspunkten Gefah-
renabwehr und Betriebssicherheit unterhalten worden. Wesentliche Instandsetzungen wurden nicht
vorgenommen. Zudem wurde es mit temporären Zwischennutzungen belegt, die zu diversen, proviso-
rischen Anpassungen geführt haben. Gebäudeteile können bereits heute aufgrund fehlender Statik
und fehlendem Brandschutz nicht mehr genutzt werden. Immer wieder auftretende Wasserschäden
werden von den aktuellen Mietern ausgehalten. Daher ist eine umfassende Sanierung von Gebäuden
und Haustechnik unumgänglich. Die Herrichtung für eine dauerhafte Nutzung erfordert zudem Eingrif-
fe in die Raumaufteilung, die Berücksichtigung barrierefreier Planungsaspekte sowie eine Anpa ssung
von Gebäudehülle und Haustechnik an die städtischen Ziele zum nachhaltigen Bauen.
Die Untere Denkmalbehörde stuft das Gebäudeensemble als einen städtebaulich, architektonisch
wertvollen Komplex ein, der aber aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten U mbauten im Inneren seine
Qualität als Baudenkmal möglicherweise eingebüßt habe. Die endgültige Prüfung des Denkmalwerts
des Gesamtkomplexes Heerde-Kolleg ist noch nicht abgeschlossen. Das Kolleg ist aber insbesonde-
re in seiner Baukörper - und Fassadengestal tung sowie im städtebaulichen Konzept der Gebäu-
destruktur durchaus erhaltenswert. Deswegen ist eine bestandswahrende Sanierung des Heerde -
Kollegs anzustreben. Auf die Machbarkeitsstudie der WBI (Anlage 1) wird verwiesen.
3. Bestandswahrende Weiterentwicklung zum Produktionsort für Kunst und Kultur am Hop-
pengarten
Ein Schwerpunkt der bisherigen Nutzung besteht u.a. durch das „Probenzentrum Hoppengarten“, das
mit rund 1.000 qm Nutzfläche vom Theater Pumpenhaus gGmbH im mittleren Gebäuderiegel mit den
Gebäuden 22, 28 und 30 betrieben wird. Es bietet insbesondere darstellenden Künstler:innen die
notwendigen Rahmenbedingungen für die Produktion ihrer Werke. Hierzu zählen vor allem geeignete
Proberäume, die über eine ausreichende Größe sowie Höhe v erfügen. Das Probezentrum umfasst
vier Studios unterschiedlicher Größe und Ausstattung für Theater - und Tanzproduktionen. Von den
vier Studios sind zwei ausschließlich für Tanz - bzw. Jugendtheaterproduktionen reserviert. Das Pro-
benzentrum ist Ausgangspunkt für nationale und internationale Koproduktionen des Theater Pum-
penhaus. Mit einem gr oßen Bühnenraum und dem „ Produktionszentrum Hoppengarten “ zählt das
Pumpenhaus heute zu den größte n Produktionszentren der freien darstellenden Kunst in Nordrhein -
Westfalen. Im Verlauf der Jahre sind hier über 200 Theater- und Tanzstücke entstanden, die nicht nur
in Münster, sondern auch international erfolgreich waren. So ist d as Theater Pumpenhaus 2019 bei-
spielsweise bei den Berliner Festspielen für eine der besten zehn Tanzproduktionen im deutschspra-
chigen Raum ausgezeichnet worden.
Ein für das Pumpenhaus bedeutender Aspekt für diesen Standort, stellt das Programm Artists in Re-
sidence dar. Am Produk tionsort können für einen begrenzten Zeitraum bis zu 16 Künstler:innen in
acht Doppelzimmern wohnen, dadurch wird ein produktives Arbeiten mit Raum zum Experimentieren
ermöglicht. Darüber hinaus können Darsteller:innen bei Gastauftritten hier untergebracht werden.
Ein weiterer Schwerpunkt bildet der hintere Gebäuderiegel (Gebäude 28), der für insgesamt 17 Ateli-
ers von bildenden Künstler:innen sowie für Büros von Kulturschaffenden genutzt wird. Die Praktiken
der ansässigen Künstler:innen zeichnen sich auch durch die Unterschiedlichkeit der Techniken und
Themen aus. Auch hier gibt es Anforderungen an die Raumgröße und Höhe sowie an Licht und
Staubschutzmaßnahmen. Die Möglichkeit, draußen arbeiten zu können, stellt einen besonderen und
bedeutenden Standortfaktor dar. Die Vergabe erfolgt ohne eine zeitliche Befristung des Mietverhält-
nisses. Den Mieter:innen der Ateliers wird die Möglichkeit gegeben, sich auszuprobieren und ihr
Schaffen weiterzuentwickeln. So konnte sich eine lebendige Mischung aus professionellen und semi -
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professionellen Kunst - und Kulturschaffenden in Münster ansiedeln. Die Nachfrage übersteigt hier
deutlich das Angebot. Aktuell befinden sich 18 Interessierte auf einer Warteliste für die Anmietung
von Ateliers. Pro Woche werden im Schnitt zwei Künstler:innen beim Amt für Immobilienmanagement
vorstellig, die Interesse an einer Mietmöglichkeit von Ateliers im Hoppengarten zeigen.
Darüber hinaus ist das Theater Titanick mit seinen Produktionsbüros Mieter im Gebäude 28. In der
über 30jährigen Geschichte hat das Theater Titanick 16 Open Air -Tourneeproduktionen, 7 Stadtin-
szenierungen und zahlreiche Specials für besondere Orte und Anlässe produziert. Mit i nsgesamt
mehr als 1.000 Aufführungen in 29 Ländern auf vier Kontinenten, di e über drei Millionen Zuschau-
er:innen erreicht haben, bildet es eine feste Größe in der Kulturszene in Münster.
3.1 Machbarkeitsstudie der WBI
Die Stadt beabsichtigt, die vorhandenen Nutzungen zu erhalten, auszubauen und mit substanziellen
Funktionen für den Bereich der bildenden und darstellenden Kunst weiterzuentwickeln, um am Hop-
pengarten einen vitalen und interdisziplinären Standort der Freien Kunst- und Kulturszene zu verfesti-
gen.
Aufbauend auf den genannten Rahmenbedingungen haben die Verwaltung und die WBI GmbH mit
den aktuellen Nutzer:innen, Mitgliedern der Freien Szene, dem Kul turamt, der Kunsthalle Münster
sowie dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien die bestehende Konzeption des Probenzent-
rums Hoppengarten weiterentwickelt. Hierbei wurden insbesondere die Wünsche der bestehenden
Nutzer:innen sowie zeitgemäße Anforderunge n an ein gemeinsames Wirken berücksichtigt. Ein von
der Freien Szene beauftragter Architekt hat in Zusammenarbeit mit der WBI die Entwicklung begleitet.
Auf die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie (Anlage 1) wird vollinhaltlich verwiesen.
Im Ergebnis soll das gesamte Gebäudeensemble auch künftig über den bisherigen Bestand hinaus
als Produktionsstätte für die darstellende und bildende Kunst genutzt werden. Das Vorhaben umfasst
im Einzelnen:
Erhalt, Ausbau und die Weiterentwicklung der Probenräume, Produkti onsbüros ggf. erweitert
um Produktionen des Kindertheaters, sowie Gästewohnungen (Artists in Residence) orientiert
an den Bedarfsmeldungen und in Abstimmung mit dem Kernnutzer Theaterhaus Pumpenhaus
gGmbH,
Unterbringung von künstlerischen und kuratorischen Stipendiat:innen, im Rahmen des Stipen-
dienprogramms Residence NRW + als Kooperation zwischen dem Land NRW, der Kunststif-
tung NRW, der Schweizer Kulturstiftung und der Stadt Münster,
Erhalt von Atelier-Nutzungen für die Freie Szene mit freier Ateliervergabe und
Schaffung von temporären/offenen Co-Working-Spaces für freischaffende Künstler:innen
und Kulturschaffende der Bildenden und Darstellenden Künste sowie die
Errichtung einer zweizügigen KiTa mit Ganztagsbetreuung.
Ein weiterer Wunsch bzw. Bedarf der Kulturschaffenden im darstellenden Bereich ist eine zusätzliche
Probebühne am Standort. Im weiteren Verfahren ist zu eruieren, ob und wie diese Probebühne in
räumlicher Nähe verwirklicht werden kann.
3.1.1 Residence NRW+:
In der Vorlage V/0899/2018 „Stärkung des Fachbereichs Bildende Kunst“ hat der Rat der Stadt Müns-
ter beschlossen, die Entwicklung und Förderung von Programmen und Initiativen, die ein hohes Inno-
vations- und Impulspotential für die professionelle Kunstszene vor Ort haben, auszubauen. In diesem
Zusammenhang begrüßte der Rat der Stadt Münster die dauerhafte Ansiedlung des Stipendienpro-
gramms Residence NRW+ in Münster, um so den Bereich der bildenden Kunst nachhaltig zu stärken.
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Residence NRW + ist ein neu gest artetes Programm der Spitzenförderung des besonders begabten
Nachwuchses im Feld der bildenden Gegenwartskunst, das der Kunsthalle Münster angegliedert ist.
Das Programm orientiert sich an Methode n zur Förderung junger Künstler: innen und Kurator :innen
auf Basis von Residenzstipendien. Grundlage sind die Residenzstipendien, die seit über 40 Jahren
das Kulturministerium des Landes NRW und die Kunststiftung NRW sowie seit 2020 erstmals die
Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia vergeben: Pro Jahr vier zwölfmona tige Stipendien für bildende
Künstler/-innen (max. 40 Jahre) mit NRW -Bezug sowie vier sechs monatige Stipendien für Kura-
tor:innen (max. 35 Jahre) mit NRW - bzw. Schweiz-Bezug. Residence NRW+ bietet mit den vier pro-
grammatischen Kernelementen Austausch, Praxis, Betreuung und Netzwerk die bestmöglichen Be-
dingungen für die Weiterentwicklung im jeweiligen Arbeitsfeld: Künstler:innen und Kurator:innen leben
und arbeiten unter einem Dach, stehen in engem Kontakt untereinander und werden in ihren Produk-
tionsprozessen bzw. Werkentwicklung betreut. Zudem zeichnet sich das Programm durch einen gro-
ßen Praxisbezug aus: Die Künstler:innen stellen zum Stipendienende in einer Institution in NRW aus.
Die Kurator:innen bilden ein Arbeitsduo, das in der Regel zwei Projekte an w echselnden Kooperati-
onsorten in ganz NRW realisiert.
Im Juli 2020 startete das Nachwuchsförderprogramm in einer Immobilie, die temporär von dem Pro-
gramm genutzt werden kann . Aus mehr a ls 200 qualifizierten Bewerber: innen wurden Anfang Juni
2020 die ersten Stipendiat:innen ausgewählt. Alle Stipendiat:innen erklären sich mit dem Antritt des
Stipendiums bereit, ihren Lebensmittelpunkt für sechs bzw. zwölf Monate an den Residenzort in
Münster zu verlegen. Daher benötigt das Programm ein Gebäude, das geeignete Räume für die
sechs gleichzeitig anwesenden Stipendiat:innen bietet. Für das Gebäude 32 wurde dementsprechend
ein Raumkonzept entwickelt, das d ie Anforderungen des Stipendienprogramms erfüllt und die gege-
benen Räumlichkeiten ideal ausnutzt. Für das Gebäude ist eine einfache Ausstattung vor gesehen.
Den vier Künstler: innen werden Arbeitsräume mit einem je abgetrennten Schlafbereich und einem
eigenen Bad zur Verfügung gestellt. Die Kurator:innen erhalten je ein Schlafzimmer mit eigenem Bad
und einen gemeinsamen Arbeitsraum. Die Wohnküche wird von allen gemeinsam genutzt. Hier kön-
nen zudem Arbeitstreffen in der Gruppe und kleinere Präsentationen stattfinden (siehe Anlage 1). Das
benötigte Mobiliar wurde zum Start des Stipendienprogramms 2020 erworben und wird auch für die
Ausstattung im Hoppengarten eingesetzt.
Da die Interimsimmobilie am Wangeroogeweg nur temporär für die Unterbringung des Stipendienpro-
gramms zur Verfügung steht, ist der gegenüber dem übrigen Gelände vorzeitige Errichtungsbe-
schluss für das Gebäude 32 notwendig, sodass das Programm nach seinem erfolgreichen Start ohne
zeitliche Verzögerung bestehen bleiben kann.
Mit Residence NRW+ und dem neuen R esidenzort im Gebäude 32 wird die Stadt Münster dauerhaft
Heimat eines einzigartigen Nachwuchsförd erprogramms für bilde nde Künstler:innen und Kura-
tor:innen auf Landesniveau, unterstützt durch die wichtigsten Kultur- und Kunstförderer in NRW sowie
durch die renommierte Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia. Das Ministerium für Kunst und Wissen-
schaft fördert das Programm jährlich mit rund 77.000 Euro, die Kunststiftung NRW mit rund 50.000
Euro, die Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia mit rund 17.500 Euro. Die Stadt Münster stellt jährlich
40.000 Euro zur Verfügung. Diese Beträge finanzieren die Programm struktur: Stipendienzuwendun-
gen, inhaltliche Betreuung durch eine/n Freiberufler:in, Ausstellungsprojekte, Öffentlichkeitsarbeit,
Juryarbeit, Büromaterial sowie die Bereitstellung eines Internetanschlusses . Darüber hinaus stellt die
Stadt Münster eine Immo bilie für das Stipendienprogramm zur Verfügung und trägt notwendige Be-
triebskosten. Für die Interimsimmobilie am Wangeroogeweg sind im ersten Jahr keine Kosten ange-
fallen, da die Immobilie kostenfrei genutzt werden konnte, nachdem sie als Unterkunft für Ge flüchtete
nicht mehr bzw. nur noch teilweise benötigt wurde.
Mit Entwicklung des Eigentümer -, Betreiber- und Mietkonzepts, das erarbeitet wird, werden auch die
Miete sowie die voraussichtlichen Betriebskosten für das Gebäude 32 ermittelt. Zusammen mit dem
Grundsatzbeschluss wird im Herbst 2021 ein Beschlussvorschlag über die benötigten Mittel für Miete
sowie Betriebskosten unterbreitet.
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3.1.2 Errichtung einer KiTa am Hoppengarten
Mit der Entscheidung des Rates vom 09.12.2020, zur Vorlage V/0987/2020 „In terimsmaßnahme zum
Erhalt der Betreuungsplätze der Kita Regenbogenkinder e.V. - Errichtungsbeschluss für einen Ein -
Gruppen-Pavillon am Hoppengarten im Stadtteil Rumphorst, Bezirk Mitte“ wurde die Errichtung einer
neuen zweigruppigen Kita beschlossen. Es is t vorgesehen, nicht nur die Interimslösung vom Träger
Kita Regenbogenkinder e.V. betreiben zu lassen, sondern auch eine dauerhafte Kita am Standort
Hoppengarten.
Nach Prüfung der baulichen Bedingungen des Gebäudebestandes wird die ursprünglich e Absicht,
eine Kita im Bestand zu integrieren, verworfen. Maßgeblich für diese Entscheidung ist, dass sich die
erforderlichen Rahmenbestimmungen für die Errichtung einer Kita im Bestandgebäude nicht realisie-
ren lassen. Eine, für alle vor Ort ansässigen Akteure, transparente Standortwahl, für den Kita-Neubau
in Solitär- oder Anbauweise, soll stattdessen auf dem Gelände stattfinden. Dieses Vorhaben erfordert
eine Standortbestimmung sowie eine äußere Gestaltung der Kita, die mit der Ästhetik der Ursprungs-
architektur korrespondiert und diese fortführt.
Das Aufstellen und die Nutzung der Pavillonanlage als Interimskita stört den Verlauf des Gesamtpro-
jektes nicht. Nach Fertigstellung der dauerhaften zweigruppigen Einrichtung wird die Verwaltung den
Abbau bzw. die passende Umsetzung der Pavillonanlage planen.
Für die Errichtung einer neuen Kita wird die Verwaltung eine gesonderte Beschlussvorlage erstellen,
in der die Betreuungssituation, die Finanzierung sowie die Umsetzung der Solitär -Kita dargestellt
werden. Es wird eine Inbetriebnahme der Kita in 2024 angestrebt.
4. Ausblick zum weiteren Verfahren
Der mit dieser Beschlussvorlage gefasste Errichtungsbeschluss für das Gebäude 32, dient der zeit-
nahen Fertigstellung der Unterkünfte für die Stipendiat:innen. Aufgrund der befristeten Nutzungsmög-
lichkeit in der Interimsimmobilie, besteht die Notwendigkeit, die Sanierung kurzfristig umzusetzen.
Im Herbst 2021 soll mit einer weiteren Vorlage der Baubeschluss mit der Entwurfsplanung für das
Gebäude 32 folgen.
Der Grundsatzbeschluss für die Sanierung der weiteren Gebäude des Heerde -Kollegs soll ebenfalls
im Herbst 2021 erfolgen. Ein Eigentümer-, Betreiber- und Mietkonzept wird von der Verwaltung entwi-
ckelt und gemeinsam mit dem Grundsatzbeschluss dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.
i.V.
gez.
Wilkens
Stadträtin
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1 Machbarkeitsstudie der WBI
Anlage 2 Nutzungskonzept
Machbarkeitsstudie11.05.21
15060 Zeichen
S e i t e | 1 Machbarkeitsstudie Sanierung des ehemaligen Heerde-Kollegs Münster S e i t e | 2 I. Einführung 1. Ausgangslage Die Gebäude des ehemaligen Heerde -Kollegs, die der Stadt Münster gehören, sind stark sanie- rungsbedürftig. Die Stadt beabsichtigt, die vorhandenen Nutzungen zu erhalten, auszubauen und mit substanziellen Funktionen für den Bereich der Bildenden Kunst weiterzuentwickeln, um einen vitalen, interdisziplinären Standort der Kunstszene zu verfestigen. Hierfür wurden im Etat 2019 mit Beschluss des Kulturausschusses 6 Mio. Euro bereitgestellt. Ferner soll eine Tageseinrichtung für Kinder im Bestand integriert werden, um die Betreuungsinfrastruktur in Münster-Rumphorst wei- ter auszubauen. Dabei wird von der Stadt angestrebt, durch die räumliche Nähe zu den ansässigen Künstler:innen eine für die pädagogische Ausrichtung der Kindertagesstätte einzigartige Potentiale entstehen zu lassen. Das Vorhaben umfasst im Einzelnen: Erhalt, Ausbau und die Weiterentwicklung der Probenräume, Produktionsbüros ggf. erweitert um Produktionen des Kindertheaters, sowie Gästewohnungen orientiert an den Bedarfsmel- dungen und in Abstimmung mit dem Kernnutzer Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH, Unterbringung von künstlerischen und kuratorischen Stipendiat:innen im Rahmen des Stipen- dienprogramms Residence NRW+ als Kooperation zwischen dem Land NRW, der Kunststiftung NRW, der Schweizer Kulturstiftung und der Stadt Münster zwischen sechs bis zwölf Monaten am Standort, orientiert an der Bedarfsmeldung und in Abstimmung mit der Kunsthalle Müns- ter, Erhalt von Atelier-Nutzungen für die Freie Szene mit freier Ateliervergabe und Schaffung von temporären/offenen Co -Working-Spaces für freischaffende Künstler/ -innen und Kulturschaffende der Bildenden und Darstellenden Künste Errichtung einer 2-Zügigen KiTa mit Ganztagsbetreuung. Ziel ist es, Nutzungsbereiche (Werkstätten, Versammlungsräume, Sozial- und Verpflegungsräume) synergetisch miteinander zu verknüpfen und mischgenutzt zu organisieren. 2. Bauplanungsrechtliche Rahmenbedingungen S e i t e | 3 Der Bebauungsplan Nr. 286 setzt um den Gebäudebestand des Ensembles herum Baugrenzen fest und macht ihn damit im Wesentlichen unveränderlich. Als Nutzungsart wird eine Gemeinbedarfs- fläche gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 5 Baugesetzbuch fest gesetzt. Für die kulturellen Nutzungen liegen Baugenehmigungen vor. Die Planungsverwaltung hat dementsprechend bestätigt, dass die ausgeübten Kulturnutzungen im Heerde-Kolleg planungsrechtlich zulässig seien und dafür maßvolle Erweiterungen im Wege einer städtebaulichen Befreiung auch außerhalb der eigentlic hen Baugrenzen in Betracht kämen. Ein entsprechender kultureller Nutzungsschwerpunkt sei auch Gegenstand einer Vorstellung mögli- cher Entwicklungsoptionen für den Standort im Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehr und Wohnen im Juni 2018 gewesen. Der Ausschuss habe die Zielsetzung Kulturstandort nebst Kindertagesstätte und Unterkunft für die Stipendiaten positiv begleitet. Nach Einschätzung der Stadtplanung ermögliche gerade das axiale Grundgerüst des Entwurfs eine entsprechende Erweiterung. In Betracht kommen danach Erweiterungen am nördlichen Ende der Mittelachse und darüber hinaus in Fortsetzung der nördlichen Achse an deren südlichem Ende. 3. Denkmalrechtliche Rahmenbedingungen Das „Collegium Heerde“ wurde nach den Plänen des Münsteraner Architekten Harald Deilmann, (siehe Abb. Auf der Titelseite) erbaut und von 1965 bis Ende der 1970er Jahre als katholisches Kolleg genutzt. In der Folgezeit nahm das Heerde-Kolleg unterschiedliche Nutzungen auf. Harald Deilmann (1920 -2008) zählt zu den be deutenden Architekten der Nachkriegsmoderne in Deutschland. Die Bauwerke Deilmann s prägten vielfältig die Architekturentwicklung in Deutsch- land, vor allem in den 1960 er und 1970 er Jahre. Mit seinem 1955 gegründeten Büro schuf er von Münster aus Bauten in Westfalen und im Rheinland, zunehmend auch bundesweit und internati- onal. Die Untere Denkmalbehörde stuft das Gebäudeensemble als städtebaulich, architektonisch wert- vollen Komplex ein. Es erfolgten aber einige umfangreichere Umbauten im Innern, die auf ei nen möglichen Denkmalwert einen erheblichen Einfluss haben . Die endgültige Prüfung des Denkmal- wertes ist noch nicht abgeschlossen. 4. Konkretisierung der Nutzungsidee mit den Nutzer:innen a. Stipendienprogramms Residence NRW+ („artists in residence“- Programm) Das Stipendiatenprogramm wurde von der WBI in Abstimmung mit der Leiterin der Kunsthalle im Haus 32 geplant. In dem zukünftig solitär stehenden Gebäude 32 besteht die Möglichkeit das Stipendiatenprogramm in einem 1. Bauabschnitt schnell und unabhängig von den übrigen Nutzungen zu starten. b. Entwicklung der Kindertagesstätte Das Raumprogramm einer zweizügigen Kindertagesstätte lässt sich in den baugleichen Gebäu- den 24 und 28 grundsätzlich abbilden. Allerdings fehlt die notwendige Raumhöhe für die Be- wegungsräume. Als Kompromiss wurde vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien eine gut ausgestaltete Außenfläche gefordert. Zwischenzeitlich hat die Stadt entschieden, eine tempo- räre Containeranlage auf der nördlichen Freifläche für eine Zwischenlösung der Kind ertages- stätte „Regenbogenkinder“ aufzustellen. S e i t e | 4 c. Projektbeteiligung der im Heerde Kolleg beheimateten darstellenden und bildenden Künst- ler:Innen Mit den Künstler:innen der Theatergruppen und Ateliers wurden Beteiligungstermine in un- terschiedlicher Besetzung und verschiedenen Formaten (Begehungen, Versammlungen, Be- sprechungen) durchgeführt. Daraus entwickelte sich ein abgestimmtes Raumprogramm, das in der Anlage abgebildet ist. II. Empfehlungen 1. Bestandswahrende Sanierung Auch wenn die Untere Denkmalbehörde den Gebäudekomplex nicht als Denkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes ansieht, wird empfohlen, eine bestandswahrende Sanierung des Heerde-Kollegs vorzunehmen. Den ungeklärten Denkmalstatus begründet die Untere Denkmalbehörde im Wesentlichen mit den nutzu ngsbedingten Veränderungen im Inneren des Gebäudes. Allerdings lässt sich die Deilmannsche Entwurfsidee immer noch am unverändert gebliebenen Gebäudebestand able- sen. Kubaturen, Tragkonstruktionen und Nebenanlagen, wie die Umfassungsmauern im Süden oder der Treppenabgang im Osten oder die verzweigten Laubengänge bezeugen nach wie vor die ursprüngliche Planungsidee des renommierten Münsteraner Architekten und sollten des- halb auch im Zuge der Sanierung weiterhin respektiert werden, erhalten bleiben und wenn nötig wiederhergestellt werden. Dies gilt zum Beispiel für den Rückbau eines nachträglichen Verbindungsbaus zwischen den Gebäuden 32 und 30 (Rekonstruktion der Gebäudefuge). 2. Sanierung in analoger Anwendung der städtischen Gebäudeleitlinien 2020 für Denkmäler Die aktuellen Gebäudeleitlinien schreiben bei der energetischen Sanierung von Bestandsge- bäuden im Falle umfangreicher Maßnahmen mit mindestens drei Bauteilen (z. B. Dach, Fas- sade, Fenster) eine Energiebilanz mit dem PHPP-Programm (Passivhaus-Projektierungs-Paket) vor. Dabei soll der Jahresheizwärmebedarf mit 50 kWh/m² BGF das Niveau der geltenden Norm für Bestandsgebäude deutlich unterschreiten. Eine Ausnahme bilden Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen. Bei diesen ist unter Berück- sichtigung der Vorgaben der Denkmalbehörde, ein möglichst geringer Jahresheizwärmebedarf anzustreben. Die Anbringung einer neuen Fassadendämmung mit Dämmdicken von > 18 cm würde die Pro- portionalität der schlanken Bestandsgebäude erheblich in Mitleidenschaft ziehen. Dies gilt ins- besondere mit Blick auf die energetisch schwer beherrschbaren Anschlüsse der Fassade an die umlaufenden Stützen der filigranen Tragkonstruktion, die zu ummanteln wären. Eine be- standswahrende Sanierung erfordert hier mindestens eine analoge Anwendung de r städti- schen Gebäudeleitlinien für Denkmäler. Es wird daher vorgeschlagen, die Fassadensanierung außen auf die Erneuerung der Fugen und Sturzabfangungen über den Fenstern (Edelstahlwin- kel) zu beschränken und eine Innendämmung der Außenwände vorzunehmen. Um einen mög- lichst geringen Jahresheizwärmebedarf zu erzielen, sollte der vorhandene Gebäudeüberstand von unten gedämmt und neu verkleidet werden. Für das Dach, die Fenster und für sonstige Glasflächen und Bauteile (Lichtkuppeln) sowie für die technische Ge bäudeausrüstung sollen die Mindestwerte der Gebäudeleitlinien für die Wärmedurchgangskoeffizienten für Bauteile möglichst eingehalten werden. Entsprechende Nachweise sind in sinngemäßer Anwendung der Anlage 2 zu den Gebäudeleitlinien 2020: Checkliste nachhaltiges Bauen zu führen. S e i t e | 5 3. Keine Integration der Kindertagesstätte im Gebäudeensemble Aufgrund der baulichen Restriktionen der Bestandsgebäude (Höhe, Breite) und der bestehen- den Raumkonkurrenzen zwischen den gewünschten Kulturnutzungen wird empfohlen, von ei- ner baulichen Integration der Kindertagesstätte abzusehen und einen Neubau in maßvoller Ergänzung des Bestandes ggf. in axialer Ausrichtung des Ensembles anzustreben. 4. Umsetzung des abgestimmten Nutzerkonzeptes Das abgestimmte Nutzungskonzept wurde partizipativ entwickelt und bildet alle in den Be- standsgebäuden mögliche Kulturnutzungen ab. Es wird empfohlen, dieses Raumkonzept um- zusetzen. Weitergehende Nutzungswünsche sind in den Gebäuden nicht abbildbar. III. Kostenidee 1. Methodik und Bedingungen der Kostenermittlung Unter Berücksichtigung der vorstehenden Empfehlungen wu rde von der WBI ein Kostenrah- men für die Gebäudesanierung und Umsetzung des Nutzungskonzepts mit folgenden Maßga- ben gebildet: a. Kostenrisiko Anzustreben ist ein kostenstabiles Bauen. Allerdings kommt es in allen Leistungsphasen regelmäßig zu Abweichungen v on den ermittelten Kosten, die je nach Planungstiefe er- fahrungsgemäß zwischen späten 10 % und 40% in ganz frühen Planungsphasen liegen. Dieser Machbarkeitsstudie liegt lediglich eine Grundlagenermittlung zugrunde, die die er- mittelten Bedarfe in ein erstes grobes Raum- und Funktionsprogramm überführt hat. In- sofern sind namhafte Abweichungen bei weiterer Durchplanung möglich. In der nachfolgenden Kostentabelle werden folgende Zuschläge berücksichtigt: Unvorhergesehenes: 10 % Baukostensteigerung (Annahme Hauptbautätigkeit in 2022): 10 % b. Kostenrahmen Grundlage des von der WBI gebildeten Kostenrahmens ist u. a. eine gutachterliche Ein- schätzung des I ngenieurbüros Huesmann, das bereits im Jahre 2016 für die Wohn- und Stadtbau eine Beurteilung des baulichen Zustandes abgegeben und Sanierungskosten er- mittelt hatte. Der vorgelegte Kostenrahmen beruht ferner auf den Bestandsplänen und einer Vielzahl von Objektbesichtigungen. Auch aus der laufenden Sanierung der VHS durch die WBI konnten Rückschlüsse gezogen werden. E ine Kostenverfeinerung ist aber erst in den nächsten Planungsstufen möglich. Dem Kostenrahmen der WBI liegen folgende Leistungen zugrunde: S e i t e | 6 Sanierungsumfang 1 Gerüstbauarbeiten 2 Fassadenarbeiten 2.1 Erneuerung der Fugen 2.2 Erneuerung Sturzabfangungen über fenstern (Edelstahlwinkel) 3 Dachsanierung 3.1 Vorh. Dämmung und Abdichtung entfernen 3.2 Dach neu dämmen und abdichten 3.3 Erneuerung Lichtkuppeln 4 Fassadensanierung 4.1 Innendämmung der Außenwände 4.2 Erneuerung der Fenster und Türelemente 5. Elektro 5.1 Erneuerung der Elektroinstallation inkl. Unterverteilungen 6 Heizung 6.1 Erneuerung der Heizkörper 6.2 Erneuerung der Heizungsleitungen 7 Sanitär 7.1 Erneuerung aller Zu- und Abflussleitungen 7.2 Erneuerungen aller Sanitärgegenstände 8 Grundrissänderungen 8.1 Teilweiser Rückbau vorh. Wände unter Berücksichtigung der Statik 8.2 Einbau von Trockenbauwänden 9 Erneuerung Innentüren 10 Bodenbeläge erneuern 11 Neue Wand und Bodenfliesen in allen Bädern 12 Malerarbeiten 13 Aufzüge für 22, 24 und 28 Erneuerung / Sanierung der Grundleitungen auf dem Grundstück sind nicht berück- sichtigt. Die zentrale Heizungsanlage im Gebäude 22 bleibt erhalten. Die vorhandenen äußeren Erschließungsanlagen mit den typischen Laubengängen bleiben erhalten und werden ebenso wie die Freiflächen nicht von der Gebäudesanie- rung erfasst. Es entspricht vor allem dem Wunsch der Nutzenden, den teils verwilder- ten Bereich zwischen dem Ensemble und dem Schleusenweg/Bahndamm zu erhalten Der Kostenrahmen basiert auf den Sanierungs- und Umbaukosten für das Gebäude 28, die über die Brutto grundflächen der Gebäude 20 - 30 hochgerechnet wurden. Dabei wurde von einem ähnlichen Sanierungsumfang ausgegangen. Sondernutzungen, wie beispielsweise die die als Proberaum umfunktionierte Sporthalle, wurden nicht sepa- rat berücksichtigt. S e i t e | 7 Kostenrahmen für Gebäude Nr. 20 bis 32 Bruttogrundfläche 3535 m² Ansatz Baukosten: 1.750 €/m² 6.186.250 € Schadstoffsanierung 5 % der Baukosten 309.313 € Aufzüge Anzahl: 3 225.000 € Rückbau zwischen 30/32 20.000 Zwischensumme 6.740.563 € Nebenkosten 20% 1.348.113 € 8.088.675 € Sicherheit 20% 1.617.735 € 9.706.410 € Kostenrahmen für das Gebäude 32 Bruttogrundfläche 380 m² Ansatz Baukosten 1.750 € / m² 665.000 € Schadstoffsanierung 5 % der Baukosten 33.250 € Treppenlift 30.000 € 30.000 € Rückbau zwischen 30/32 20.000 € Zwischensumme 748.250 € Nebenkosten 20% 149.650 € 897.900 € Sicherheit 20% 179.580 € 1.077.480 € IV. Fazit und Vorschlag: 1. Das Budget von 6 Mio. Euro reicht zur Realisierung der Sanierung des Gesamtensembles und Weiterentwicklung zum Produktionsort für Kunst und Kultur nicht aus. Angesichts der hoch- konjunkturellen Lage der Bauwirtschaft, die seit kurzer Zeit sogar von Verknappung und damit deutlicher Verteuerung herkömmlicher Baustoffe geprägt ist, erscheint es nach Lage der Dinge und dem noch frühen Verfahrenstand angezeigt, von einem Investitionskorridor von 10 bis 12 Mio. Euro für die Gesamtmaßnahme auszugehen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass ggf. der- zeitig nicht angesetzte Gewerke (siehe oben), z. Bsp. die 2006/2014 erneuerte Heizungsanlage, im weiteren Verlauf anzufassen sind. 2. Bei weiterer Verfolgung des Vorhabens wird folgende abschnittsweise Vorgehensweise vorge- schlagen: Zur raschen Etablierung des Stipendiatenprogramms wird das Gebäude 32 mit dem vorge- schlagenen Sanierungsprogramm Ende 2021 mit einem Kostenansatz von 1.078 Mio. € zur Ausführung gebracht. Auf Basis der konkreten Ausschreibungsergebnisse und einer Entwurfsplanung wird ein Vorschlag für die weitere Sanierung des Gebäudeensembles vorbereitet, um über die Durchführung weiterer Bauabschnitte im Rahmen zur Verfügung stehender Finanzmittel zu entscheiden. Die Errichtung der Kita bleibt einem eigenen Bauabschnitt überlassen. Aufgestellt: Münster 06.05.2021 WBI GmbH, gez. Heinz-Peter Döhring (Dipl.-Ing. Architekt) gez. Peter Todeskino, (Geschäftsführer) Anlage
Anlage A
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Anlage A zur V/0386/2021 Kurzüberblick Grundlage für die Sanierung und künftige Ausrichtung des ehemaligen Heerde-Kollegs bildet der Beschluss des Haushaltsbegleitantrages des Rates der Stadt Münster zum Haushalt 2019. Die Stadt beabsichtigt, die vorhandenen Nutzungen zu erhalten, auszubauen und mit substanziellen Funktionen für den Bereich der bildenden und darstellenden Kunst weiterzuentwickeln, um einen vitalen und interdisziplinären Standort der Freien Kunst- und Kulturszene zu verfestigen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „ein kulturelles Zentrum unseres Landes - Projekte mit internationa- ler Ausstrahlung entwickeln“ nachhaltig gestärkt. Der Rat soll im Herbst 2021 den Grundsatzbeschluss zum Gesamtstandort Hoppengarten zur Entscheidung vorgelegt bekommen. Der Errichtungsbeschluss für die Sanierung des Gebäudeteils 32 wird gefasst, welches zur Un- terbringung der Stipendiat:innen des Stipendienprogramms Residence NRW+ zeitnah benötigt wird. Zur Erreichung dieses Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von rd. 1,1 Mio Euro zu kal- kulieren. Finanzierung Produktgruppe: 0111 Immobilienmanagement Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten X Ja Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Teilw. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig X überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Das ehemalige Heerde-Kolleg, aus den 60-er Jahren des vorigen Jahrhunderts, ist in den letzten Jahrzehnten hauptsächlich unter den Gesichtspunkten Gefahrenabwehr und Betriebssicherheit unterhalten worden. Wesentliche Instandsetzungen wurden nicht vorgenommen. Gebäudeteile können bereits heute aufgrund fehlender Statik und fehlendem Brandschutz nicht mehr genutzt werden. Daher ist eine umfassende Sanierung von Gebäuden und Haustechnik unumgänglich. Beeinflussung der finanziellen Auswirkungen: Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist unter Berücksichtigung des gefassten Be- schlusses des Haushaltsbegleitantrages und der, auf das notwendige Maß reduzierten, Maßnah- men (Vergleiche Anlage 1 Machbarkeitsstudie der WBI) nicht möglich.
Anlage Nutzungskonzept
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Hoppengarten 20 - 32 20 22263032 28 24 22 17 7 16 30 20 7 17 17 LUFTRAUM LUFTRAUM BODYTALK BÜRO N.N. KULTURINST OHRPILOT HM ABST BÜRO N.N. BÜRO N.N. SERVICE 22 KG 22 EG 22 OG1 Hoppengarten 22 WC Flur 1 27 Flur 2 20 6 ABSTELLRAUM LAGERRAUM FUNDUS TECHNIKPOOL HAUSTECHNIK COWORKING PROBE 2 26 137 123 67 29 ZU 16ABST. 8 WC 6 SER. ABST 7 8 PROBE 1 111 18 KE+MA CACTUS 17 4 TRHS 15 CACTUS 20 WC 14 CAC 6 46Flur 1 15 TRHS 131 Flur 2 16 WC 20 45 45 20 25 45 SC AL WI MA BAKÜCHE 202545 30 TH 37 LI 20 PASTWISO KÜ 24 OG1 24 OG2 Hoppengarten 24 Trhs. Flur 2Flur 1 9 32 77 12 WC Sanitär Trhs. Flur 1 9 Flur 2 12 77 32 GI+GIBRHAUS 5812 TITANICK 101 WC Foyer Ausstellung33 5 10 Sanitär 15Trhs. KÜCHE 24 EG 5 Hoppengarten 26 + 30 106+18 PROBE 4 105+13 PROBE 3 GEMEINSCHAFT KÜCHE 75 30 EG 26 EG 21 18 18 18 24 24 27 7 28 OG1 28 OG2 Hoppengarten 28 Ga 1 Ga 2 Ga 3 Ga 4 Gast 5 Gast 6 Gsst 7 Flur 1 12 Trhs. 32 Flur 2 12 Flur 1 12 Trhs. 32 Flur 2 12 CAFE / WORKSHOP 6 71PO+SC 90 WC 6 Kü Flur 7 Ausstell. 19 Trhs. 24 24 27242427 Küche 21 7 NRGast 1 Gast 2 Gast 3 Gast 4 Gast 5 Gast 6 Küche NR 21 28 EG 15 Hoppengarten 32 Stip. 4 32 OG1 32 EG GemeinschaftKurat. 1 13 41 KücheTRHS 11 HA BüroFlurKurat. 2 13 84 3 13 5 Bad Bad 5 Stip. 1 24 Flur 1 5 Flur 2 5 Stip. 2 24 Ba4 5 Ba2 5 TRHS Flur 4 5 Flur 3 5 Stip. 3 24 7 24 Ba3 5 Ba1 5 11 Sch1 Sch2 Sch3 Sch4 7 77 WC Wand F90 T30RS T30 T30
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: entfällt
Zur SitzungOrte (3)
- Schleusenweg
- Wangeroogeweg
- Hoppengarten 20
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Details
- Aktenzeichen
- V/0386/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.05.2021
- Erstellt
- 10.05.2021 11:10