V/0694/2019
Grundsatzbeschluss und Errichtungsbeschluss für ein Schulgebäude und eine Zweifachsporthalle auf der Konversionsfläche York:
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Anlage2_Raumprogramm
2801 Zeichen
Anlage 2 zur Vorlage V/0694/2019 Raumprogramm für eine 4-zügige Grundschule mit Zweifachsporthalle (V/0328/2017/1) Raumtyp Anzahl Größe je Raum qm gesamt qm Unterricht und OGS Unterrichtsraum 16 65 1.040 Mehrzweckraum 4 75 300 Differenzierungsraum (pro Zug 1 Raum) 4 25 100 Betreuungsraum (pro Zug 2 Räume) 8 65 520 Summe qm 1.960 Mittagsverpflegung (80 % OGS-Quote, 3 Schichten) Küche (Ausgabe/Küche/Spülen) 1 90 90 Speiseraum (je Essplatz 1,7 qm bei Essen in 3 Schichten) 1 218 218 Personalumkleideraum (m/w) 1 6 6 Personal WC (m/w) 1 1,25 1,25 Büro Küche 1 8 8 Lager (Trocken-, Geschirr-, Reinigungsmittel, Kühl-, Tiefkühllagerung) 1 60 60 Summe qm 382,45 Forum (unter Einbeziehung angrenzender Flurbereiche bzw. Funktionsflächen als Versammlungsstätte für alle Schüler/innen) 1 160 160 Mitarbeiterbereich/ Verwaltung Mitarbeiterzimmer inkl. Teeküche und Lehrerarbeitsbereich 1 82 82 Büro Schulleitung 1 25 25 Büro stellv. Schulleitung 1 15 15 Sekretariat 1 30 30 Büro OGS 1 15 15 Sanitätsraum 1 15 15 Besprechungs- und Beratungsraum 1 15 15 Büro für pädagogisches Personal (z.B. Schulsozialarbeit, BuT, …) 3 15 45 Büro Hausmeister 1 15 15 Büro Inklusion 1 15 15 Kopierraum 1 8 8 Lehrmittelraum 1 50 50 Summe qm 330 qm Raumprogramm gesamt 2.832,45 zuzügl. Verkehrsflächen, Toilettenanlagen, Nebenräume wie z.B. Putzmittel, Lager, Serverraum, Werkstatt, Haustechnik usw. zuzügl. Hausmeisterwohnung bis ca. 100 qm Raumprogramm Zweifachsporthalle Raumtyp Anzahl gesamt qm Halle Sportfläche Zweifachsporthalle 2 990,00 Summe qm 990,00 Eingangsbereich Eingangshalle (entwurfsabhänig) 1 40,00 WC Damen (1 WC, 1 WT) 1 4,50 WC Herren (1 WC, 1 Urinal 1 1 WT) 1 4,50 Behindertentoilette gem. DIN 1804-1 Zugänglichkeit sowohl für Sportler als auch Besucher erforderlich 1 5,00 Summe qm 54,00 Umkleideräume Jeweils eine Damen- Herrenumkleide je Hallentrakt 2 Sammelumkleiden Damen à 23 m² 2 46,00 2 Sammelumkleiden Herren à 23 m² 2 46,00 Summe qm 92,00 Sanitärraum Zuordnung der Wasch-Duschräume zu je 2 Umkleiden- nach Geschlechtern getrennt Wasch-/Duschraum 1 21,00 Wasch-/Duschraum 1 21,00 2 Sportlertoiletten à 9 m² 2 18,00 Duschplatz für Menschen mit Behinferung (m/w) Summe qm 60,00 Übungsleiterraum / Regieraum (Arbeitsplatz, Umkleideraum-, Wasch-, Duschbereich) 1 15,00 Hallenwart/Sanitätsraum (Arbeitsplatz, Sanitätsbereich, Wasch-, Duschbereich) 1 15,00 Summe qm 30,00 2 Sportgeräteräume à 47,25 m² (mind. 4,50 Tiefe, 2,50 m Höhe, Gesamtlänge mind. 21 m) 2 94,50 Summe qm 94,50 Sonstigeräume Technikraum 1 25,00 Putzmittelraum 1 5,00 Magazinraum 1 12,00 Summe qm 42,00 Summe Nutzfläche gesamt 1.362,50
Beschlussvorlage
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V/0694/2019
V/0694/2019
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Grundsatzbeschluss und Errichtungsbeschluss für den Neubau eines Schulgebäudes und einer
Zweifachsporthalle auf der Konversionsfläche York:
Errichtung einer 4-zügigen Grundschule "Städtische Grundschule York" im Sinne des § 81 Absatz
2 SchulG NRW
Beratungsfolge
12.11.2019 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung
19.11.2019 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
19.11.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
20.11.2019 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
26.11.2019 Sportausschuss Vorberatung
27.11.2019 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches
Flächenmanagement
Vorberatung
28.11.2019 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und
E-Government
Vorberatung
04.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
11.12.2019 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat beschließt gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz NRW die Errichtung einer 4 -zügigen
Grundschule auf der Konversionsfläche York zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Neubaus v o-
raussichtlich zum Schuljahr 2024/25.
2. Der Rat fasst auf der Grundlage der abgeschlossenen Machbarkeitsstudie unter Zugrundelegung
des mit der Vorlage V/0328/2017/1 beschlossenen Musterraumprogramms den Errichtungsbe-
schluss für den Neubau eines 4 -zügigen Grundschulgebäudes für die „Städtische Grundschule
York“ und einer Zweifachsporthalle auf dem Gelände des Bestandsgebäudes Nr. 3 mit einem
Kostenrahmen in Höhe von ca. 24.580.000 € (Anlage 1: Lageplan, Anlage 2: Raumprogramm,
Anlage 3: Kostenrahmen).
Amt für Schule und
Weiterbildung
04.11.2019
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Watermann
Telefon: 492 40 10
Watermann@stadt-
muenster.de
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3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass eine Kombination aus einem Grundsatzbeschluss (vgl. Rat s-
beschluss für ein Schulgebäude und eine Zweifachsporthalle auf der Konversionsfläche York
vom 12.12.2018 zum Antrag A-R/0074/2018: Größere Planungssicherheit und Kostentransp a-
renz bei großen Hochbaumaßnahmen der Stadt Münster) und einem Errichtungsbeschluss für
eine 4-zügige Grundschule „Städtische Grundschule York“ und eine Zweifachsporthalle erfolgt.
4. Die 4-zügige Grundschule „Städtische Grundschule York“ wird von der NRW.URBAN Kommuna-
le Entwicklung GmbH im Rahmen des Entwicklungsträgervertrages errichtet und von der Stadt
Münster begleitet, einschließlich der Durchführung eines Vergabeverfahrens gemäß Vergabever-
ordnung (VgV-Verfahren) mit vorgeschaltetem Architektenwettbewerb sowie der anschließenden
Herbeiführung des Baubeschlusses. Analog zu den Bauvorhaben der Stadt sind alle Fachau s-
schüsse des Rates mit einzubeziehen. Die Gebäudeleitlinien der Stadt werden angewandt.
5. Die neue Grundschule im Bezirk Südost wird zunächst unter dem Namen „Städtische Grun d-
schule York“ geführt. Die endgültige Namensgebung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt durch
einen Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Südost unter Beteiligung der Schulkonferenz.
6. Die „Städtische Grundschule York“ wird als Offene Ganztagsschule (OGS) im Sinne des § 9 A b-
satz 3 Schulgesetz NRW geführt. Die Durchführung des Offenen Ganztags übernimmt ein freier
Träger der Jugendhilfe. Die Vergabe hierzu erfolgt über ein Ausschreibungsverfahren.
7. Der Rat erteilt gemäß § 20 Absatz 5 Schulgesetz NRW seine Zustimmung zur Einrichtung des
Gemeinsamen Lernens an der „Städtischen Grundschule York“.
8. Die für den geordneten Schulbetrieb erforderlichen Personalressourcen für das Sekretariat und
die Hausmeistertätigkeit werden im Rahmen des Stellenplanverfahrens 2024 durch das Amt für
Schule und Weiterbildung angemeldet. Die erforderlichen Mittel zur Fina nzierung des Offenen
Ganztags sowie der Schulsozialarbeit müssen zu gegebener Zeit für den Haushaltsplan 2024
angemeldet und zur Verfügung gestellt werden.
9. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Bezirksregierung Münster die Genehmigung einer 4 -
zügigen Grundschule „Städtische Grundschule York“ zu beantragen.
10. Die Verwaltung wird beauftragt, erforderliche Änderungen des „Allgemeinen Rahmens zur Au f-
nahme von Schülerinnen und Schülern in die städtischen Schulen“ (vgl. § 46 Schulgesetz NRW)
zu gegebener Zeit vorzunehmen und dem Rat zum Beschluss vorzulegen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass auf Grundlage des in der aktuellen Machbarkeitsstudie kalku-
lierten Kostenrahmens für den Neubau eines 4-zügigen Grundschulgebäudes „Städtische Grundschu-
le York“ und einer Zweifachsporthalle Kosten in Höhe von ca. 24.580.000 € entstehen.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass gegenüber der bisherigen Veranschlagung im Haushaltsplan -
Entwurf 2020 in Höhe von 22.470.000 € ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf in Höhe von 2.110.000
€ entsteht.
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass de r im Rahmen der Machbarkeitsstudie ermittelte Kostenrah men
nach DIN 276 deutlich von den tatsächlich entstehen den Kosten abweichen kann und der Architek-
tenwettbewerb alternative und damit von den Planungen der Machbarkeitsstudie abweichende Ko n-
zepte zur Umsetzung der Raum bedarfe hervorbringen kann. D er auf der Grundlage der Machba r-
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keitsstudie ermittelte Kostenrahmen ist auch bei den alternativen Konzepten möglichst ein zuhalten.
Eine entsprechende Vorgabe wird im weiteren Verfahren berücksichtigt.
Die o.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung
Haush.-
jahr
Betrag alt
€
Betrag
neu
€
Bemerkun-
gen
Produkt-
gruppe
0301 Leistungen für Schulen
Investiti-
onsmaß-
nahme
4780 Neubau Grundsch.
Konversionsgebiet York
und Zweifachsporthalle
Auszahlungen für
Baumaßnahmen
Bisher bereitg e-
stellt incl. 2019
300.000 300.000
2020 1.000.000 270.000
VE 1.000.000 1.790.000
2021 1.660.000 1.790.000
2022 7.790.000 9.000.000
2023 7.680.000 7.060.000
sp. Jahre 3.370.000 5.490.000
21.800.000 23.910.000 Ansatz-
erhöhung
um 2.110.000
€
Auszahlungen für den
Erwerb von bewegli-
chem Anlagevermö-
gens
Bisher bereitg e-
stellt
0 0
2023 670.000 0
sp. Jahre 0 670.000
670.000 670.000
insgesamt 22.470.000 24.580.000
Die gegenüber der Veranschlagung im Haushaltsplan -Entwurf 2020 notwendigen zusätzlichen F i-
nanzbedarfe in Höhe von 2.110.000 € werden durch Veränderungsblätter in die Beratung des
Haushalts 2020 eingebracht.
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Begründung:
Zu Beschlussvorschlag 1, 2 und 4:
Mit der Umgestaltung der ehemaligen York -Kaserne in ein urbanes Wohnquartier ist auch die erfor-
derliche schulische und soziale Infrastruktur zu planen und zu errichten.
Das Stadtplanungsamt hat im September 2018 eine Bevölkerungsmodellrechnung für die Stadtteile
81 Gremmendorf-West, 82 Gremmendorf -Ost und 86 Angelmodde für den Zeitraum 201 8 bis 2030
erstellt.
Auf der Grundlage des Klassenfrequenzrichtwertes ergibt sich ein Bedarf von zusätzlich bis zu 7
Grundschulzügen. Bildet der Klassenfrequenzhöchstwert die Basis, so werden bis zu 4 zusätzliche
Züge benötigt.
Ausgehend von diesem Bedarf hat das Amt für Schule und Weiterbildung vorgeschlagen, dauerhaft 5
weitere Züge zu errichten. Die Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Angelmodde wird um 1 Zug auf 3
Züge erweitert (V/0705/2018/2). Die neu zu errichtende Grundschule auf dem Gelände der eh emali-
gen York-Kaserne soll eine Aufnahmekapazität von 4 Zügen erhalten.
In Hiltrup -Ost werden in räumlicher Nähe zur Konversionsfläche in dem Baugebiet nördlich Osttor
rund 700 Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern und rund 300 Wohneinheiten in Einfamilie nhäusern
errichtet. Die Baureife ist für das Jahr 2024 vorgesehen. Aufgrund dieses Baugebietes wird die Grü n-
dung einer weiteren Grundschule in Hiltrup -Ost erforderlich. Eine abschließende Aussage zur erfo r-
derlichen Größe dieser neuen Grundschule kann erst erfolgen, wenn belastbare Berechnungen zur
Bevölkerungsentwicklung vorliegen.
Das Baugebiet südlich Hiltruper Straße in Angelmodde mit 170 Wohneinheiten in Mehrfamilienhä u-
sern und 80 Wohneinheiten in Einfamilienhäusern wird nach dem aktuellen Baulandpro gramm im
Jahr 2021 Baureife erlangen. Es befindet sich in fußläufiger Entfernung zur Eichendorffschule Ange l-
modde und je nach Standort zur neu zu errichtenden Grundschule in Hiltrup-Ost.
Bislang ist noch nicht abschließend geklärt, ob, zu welchem Zeitpunk t sowie in welchem Umfang auf
dem jetzigen Westfalen -Gelände Wohneinheiten errichtet werden. Sollte das Baugebiet realisiert
werden, sind weitere Bedarfe an Grundschulplätzen zu erwarten.
Wie hoch der tatsächliche Bedarf an Grundschulplätzen in Gremmendorf und Angelmodde mittelfristig
sein wird, hängt von vielen Faktoren (u. a. Bautätigkeit, Altersstruktur künftiger Einwohner, Schu l-
wahlverhalten) ab und kann heute nicht abschließend beziffert werden. Einerseits muss die Schulve r-
sorgung gesichert sein, ande rerseits ist die Verwaltung verpflichtet, sparsam und wirtschaftlich zu
handeln.
Sollte sich abzeichnen, dass die angestrebten 14 Grundschulzüge – Idaschule (4), Annette -von-
Droste-Hülshoff-Schule Angelmodde (3), Eichendorffschule Angelmodde (3), neue Grundschule auf
dem York-Gelände (4) – nicht ausreichen, muss ggf. das Angebot in Hiltrup -Ost mit einbezogen und
entsprechend erweitert werden.
Zusätzliche Bedarfe entstehen, wenn aus der Stufe 2 des Baulandprogramms weitere Flächen in
Hiltrup-Ost (südlich Tulpenweg, südlich Pfarrer-Ensink-Weg) realisiert werden.
Gem. dem Entwicklungsvertrag für die Kasernenstandorte Oxford und York wird die Errichtung aller
Baumaßnahmen der sozialen Infrastruktur incl. Freiflächen (Planung und Bau) im Rahmen der tre u-
händerischen Bauherrenvertretung durch die NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH vollu m-
fänglich im eigenen Namen und auf Rechnung der Stadt Münster durchgeführt.
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Durch die Machbarkeitsstudie ist planerisch nachgewiesen, dass auf dem zur Verfügung stehenden
Gelände sowohl ein Baukörper für eine 4 -zügige „Städtische Grundschule York“ als auch eine Zwei-
fachsporthalle möglich sind. Die Anlage 1 zeigt nur eine der möglichen Verortungen der Gebäude.
Zunächst war allerdings vorgesehen, zumindest einen Gebäudetrakt de s vorhandenen Gebäudes
stehen zu lassen und für Schulzwecke (Verwaltungstrakt) herzurichten. Unter dieser Voraussetzung
wäre eine Anordnung der Sporthalle auf dem Schulgrundstück kaum möglich gewesen, sodass Alte r-
nativflächen für die Sporthalle in unmittel barer Nähe hätten in Anspruch genommen werden müssen.
Auf der Grundlage dieses Planungsstandes sind die Kosten zum Haushaltsplan -Entwurf 2020 ange-
meldet worden. Intensive Abstimmungen mit der Städtischen Denkmalbehörde haben im weiteren
Verfahren jedoch hervorgebracht, dass der gesamte Bestandsbau (Gebäude Nr. 3) auch unter Wür-
digung des Denkmalschutzes zurückgebaut werden kann, um die Fläche für einen Neubaukörper
einschl. Sporthalle freizuziehen. Dies ist sowohl aus städtebaulichen als auch schulischen Gr ünden
zu befürworten. Die Belange des Denkmalschutzes sind in der aktuellen Machbarkeitsstudie berück-
sichtigt. Hierzu zählt u.a., dass die ursprüngliche Gebäudekante als Fixum definiert wird. Die Anforde-
rungen des Denkmalschutzes werden im Auslobungstext z um Wettbewerbsverfahren weiter konkreti-
siert und präzisiert. Das Freiziehen des Grundstückes ermöglicht die Realisierung eines nach mode r-
nen pädagogischen Konzepten konzipierten Schulgebäudes. Durch den vollständigen Abriss des g e-
samten Bestandsgebäudes und des damit verbundenen höheren Neubauvolumens entstehen jedoch
auch höhere Investitionskosten.
Bei dem Neubau werden die Gebäudeleitlinien der Stadt Münster angewandt. Die städtischen Anfo r-
derungen „Barrierefreiheit / Design für alle“ werden bei der Planung berücksichtigt.
Der Rat hat beschlossen (s V/0705/2018/2), dass b ei allen Schulbauplanungen (Sanierung, Erweit e-
rung, Neubau incl. Sporthallen) im jeweiligen Stadtteil geprüft wird, ob eine multifunktionale Nutzung
für den betreffenden Stadtteil notw endig und möglich ist. Eine multifunktionale Nutzung der Schu l-
räume ist unter Berücksichtigung der Vergabe - und Entgeltordnung für die Nutzung von Räumen in
Schulgebäuden der Stadt Münster durch Dritte möglich. Auf dieser Grundlage ist sichergestellt, dass
sich die „Städtische Grundschule York“ zum Stadtteil hin öffnet. Zusätzliche Räume mit einer beso n-
deren Ausstattung für eine außerschulische Nutzung sind hingegen nicht vorgesehen, da die zur Ve r-
fügung stehende Grundstücksgröße hierfür nicht tragfähig ist. Im geplanten benachbarten Bürgerhaus
im ehemaligen „Casino“ werden Flächen für städtische und private soziale, kulturelle und bildungsb e-
zogene Nutzungen geschaffen werden, deren Konfiguration derzeit vorbereitet wird. Im Rahmen des
Wettbewerbsverfahrens für den Neubau des Schulgebäudes einschl. Zweifachsporthalle wird im Aus-
lobungstext die Anforderung formuliert, dass das Forum und angrenzende Flurbereiche und Funkt i-
onsflächen eine schulische Versammlungsstätte ermöglichen. Hierbei wird auch berücksichtig t, dass
baulich die Voraussetzungen geschaffen werden, dass sich alle Schülerinnen und Schüler für spo n-
tane Treffen und organisierte Veranstaltungen versammeln können. Hierbei ist an eine stufen - bzw.
treppenartige bauliche Lösung gedacht.
In einer 4 -zügigen Grundschule York werden bis zu 480 Schülerinnen und Schüler unterrichtet. Die
verbleibende Schulhoffläche in Höhe von ca. 2.580 qm entspricht den Vorgaben. Die Spiel - und Be-
wegungsfläche auf dem Schulhof der Grundschule York ist u.a. dadurch gekennzeichnet, dass in süd-
liche Richtung in Richtung öffentliche Grünfläche auch Flächen unter einem Baumdach zur Verfügung
stehen. Dieser natürliche Baumbestand stellt eine hohe Qualität dar und wird für den Schulbetrieb als
sehr positiv bewertet.
Ein Kleinspielfeld sowie die Laufbahn werden der Grundschule-York auf der benachbarten Freizeit-
sportanlage im Bereich des süd -westlich angrenzenden Landschaftsparks in fußläufiger Entfernung
zur Verfügung stehen.
Der Sporthallenbedarf für eine 4-zügige „Städtische Grundschule-York“ ist durch eine Zweifachsport-
halle gedeckt. Da im Schulgebäude eine Versammlungsstätte für schulische Veranstaltungen vorg e-
sehen ist, soll die Zweifachsporthalle nicht zusätzlich als schulische Versammlungsstätte geplant und
gebaut werden. Auc h für außerschulische Veranstaltungen soll die Zweifachsporthalle nicht als Ve r-
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sammlungsstätte hergerichtet und zur Verfügung gestellt werden. Nach Schulschluss steht die Spor t-
halle für den Vereinssport zur Verfügung.
Zu Beschlussvorschlag 3:
Ein bedarfsgerechter Schulbau ist Pflichtaufgabe des Schulträgers. Im Rahmen der Haushaltsplanbe-
ratungen und der Beschlüsse zum Haushalt der vergangenen Jahre ist diese Schulbaumaßnahme
incl. Sporthallenbedarf frühzeitig vorgesehen worden. Zum Haushaltsplanentwurf 2020 sind die Mittel
entsprechend des auf der Grundlage der Machbarkeitsstudie aus dem Frühjahr 2019 entwickelten
Grobkostenrahmens in Höhe von 22.470.000 € angepasst worden. Da damit sowohl Planungs - als
auch Investitionsmittel im Haushalt veranschlagt sind, wird bereits wie nach den bisherigen Verfahren
zum jetzigen Zeitpunkt ein kombinierter Grundsatz- und Errichtungsbeschluss gefasst.
Aufgrund der Veränderung der Lage der Zweifachsporthalle und der Festlegung, dass das vorhand e-
ne Bestandsgebäude komple tt abgerissen werden kann, wurde die Machbarkeitsstudie im August
2019 aktualisiert. Der aktualisierte Grobkostenrahmen beläuft sich auf 24.580.000 €.
Zu Beschlussvorschlag 5:
Gemäß § 6 Abs. 6 SchulG führt jede Schule eine Bezeichnung, die den Schulträger, die Schulform
und die Schulstufe angibt. Bei Grundschulen ist auch die Schulart anzugeben. Der Name der Schule
muss sich von dem anderer Schulen am gleichen Ort unterscheiden.
Die Namensgebung „Städtische Grundschule York“ erfolgt vorläufig. Der zunächst für das Antragsver-
fahren gültige Name weist auf die Trägerschaft der Schule, die Schulform und damit auch auf die
Schulstufe hin. Die Schulart wird nach einem Abstimmungsverf ahren zur Bestimmung der Schulart
bestimmt. Eine Namensgleichheit mit einer anderen Schule besteht nicht.
Die neutrale Bezeichnung lässt für die endgültige Namensfindung ausreichendend Raum und hat
zum Anmeldeverfahren für die Eltern der künftigen Schüler innen und Schüler dieser Schule einen
informativen Charakter.
Nach § 21 Abs. 1 Nr. 11 der Hauptsatzung der Stadt Münster entscheidet die Bezirksvertretung über
die Benennung von Schulen, deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht.
Dazu zählen gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 der Hauptsatzung die Schulen, deren Schülerinnen und Sch ü-
ler zu mindestens 60 % ihren Wohnsitz im jeweiligen Stadtbezirk haben. Mit Ausnahme nur einer
Schule erfüllen alle anderen städtischen Grundschulen diese Voraussetz ung. Aufgrund der Lage der
Schule kann davon ausgegangen werden, dass auch in diesem Fall die Bedeutung der Schule nicht
wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht.
Die Verwaltung wird zu gegebener Zeit die erforderliche Vorlage zur endgültigen Namensgebung vor-
bereiten.
Zu Beschlussvorschlag 6:
Die Nachfrage nach Betreuungsangeboten im Grundschulbereich steigt kontinuierlich an. Um dieser
Nachfrage Rechnung zu tragen und gleichzeitig die kommunale Aufgabe einer bedarfsgerechten B e-
treuung von Schulkindern zu erfüllen, soll die neue Grundschule als Offene Ganztagsschule im Sinne
des § 9 Abs. 3 Schulgesetz NRW geführt werden.
Die für das Offene Ganztagsangebot erforderlichen Flächen wurden bei der Planung des Schulg e-
bäudes berücksichtigt.
Der Offene Ganztag wird durch einen freien Träger der Jugendhilfe übernommen. Die Vergabe erfolgt
über ein Ausschreibungsverfahren durch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien.
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Zu Beschlussvorschlag 7:
Die sonderpädagogische Förderung findet nach den Regelungen des Schulgesetzes NRW (SchulG)
in der Regel in der allgemeinen Schule statt (§ 20 Absatz 2 Satz 1 SchulG). Die Schulaufsichtsbehö r-
de richtet dazu das Gemeinsame Lernen mit Zustimmung des Schulträgers an einer allgemeinen
Schule ein. Eine Ausnahme gilt nur für den Fall, dass die Schule dafür personell und sächlich nicht
ausgestattet ist und auch nicht mit vertretbarem Aufwand dafür ausgestattet werden kann (§ 20 A b-
satz 4 SchulG).
Der Rat hat mehrfach zum Ausdruck gebracht, dass das Prinzip der Inklusion an allen Schulen aller
Schulformen umgesetzt werden soll (Vorlage V/0109/2015). Die baulichen Voraussetzungen sollen
daher bei der Planung des Neubaus Berücksichtigung finden.
Zu Beschlussvorschlag 8:
Die für den geordneten Schulbetrieb erforderlichen Personalressourcen für das Sekretariat und die
Hausmeistertätigkeit sind vom Schulträger bereitzustellen. Die Finanzierung des Offenen Ganztags
und der Schulsozialarbeit sind ebenfalls von der Stadt Münster sicherzustellen. Die konkreten Ste l-
lenbedarfe für Sekretariat, Hausmeistertätigkeit sowie Schulsozialarbeit werden im Rahmen des Stel-
lenplanverfahrens 2024 angemeldet.
Zu Beschlussvorschlag 9:
Gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz NRW bedarf der Beschluss des Schulträgers über die Errichtung
einer Schule der Genehmigung durch die obere Schulaufsichtsbehörde. Vorausgesetzt, der Rat der
Stadt Münster beschließt die Errichtung der 4-zügigen „Städtischen Grundschule York“ in Gremmen-
dorf, wird die Verwaltung einen Antrag auf Genehmigung des Errichtungsbeschlusses bei der Oberen
Schulaufsichtsbehörde stellen.
Zu Beschlussvorschlag 10:
Der „Allgemeine Rahmen zur Aufnahme von Schülerinnen / Schülern in die städtischen Schulen (vgl.
§ 46 Abs. 1 Schulgesetz)“ regelt die Anzahl der maximal zu bildenden Eingangsklassen. Hier ist die
„Städtische Grundschule-York“ mit einer Anzahl von 4 Eingangsklassen aufzunehmen.
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V/0694/2019
II. Finanzielle Auswirkungen:
Für die Errichtung eines 4-zügigen Grundschulgebäudes und einer Zweifachsporthalle beträgt der auf
der Grundlage der Machbarkeitsstudie ermittelte Kostenrahmen ca. 24.580.000 €.
Im Haushaltsplan-Entwurf 2020 sind bei der Investitionsmaßnahme 4780 „Neubau Grundschule Ko n-
versionsgebiet York und Zweifachsporthalle“ Mittel in Höhe von 22.470.000 € veranschlagt. Die An-
passung der Veranschlagung der Investitionsmaßnahme 4780 „Neubau Grundsch. Konversionsgebiet
York“ gegenüber dem Haushaltsplanentwurf 2020 in Höhe von 2.110.000 € wird von der Verwaltung
durch ein entsprechendes Veränderungsblatt in die Haushaltsplanberatungen eingebracht.
I.V.
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1: Lageplan
Anlage 2: Raumprogramm
Anlage 3: Kostenrahmen
Anlage3_Grobkostenrahmen
1425 Zeichen
Anlage 3 zur Vorlage V/0694/2019 Grobkostenrahmen Projekt: Neubau 4-zügige Grundschule mit Zweifach-Schulsporthalle auf dem Gelände der York-Kaserne (Fläche Gebäude 3) KG 100 Grundstück 0,00 € KG 200 Herrichten + Erschließen (inkl. Rückbau Bestand) 665.000,00 € KG 300 Bauwerk - Baukonstruktion 11.030.000,00 € KG 400 Bauwerk – Technische Anlagen (inkl. Küche OGS) 3.500.000,00 € KG 500 Außenanlagen 560.000,00 € KG 600 Ausstattung+Kunstwerke 750.000,00 € KG 700 Baunebenkosten 5.315.000,00 € Unvorhergesehenes 2.090.000,00 € Projektkosten 23.910.000,00 € Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen 670.000,00 € Gesamtkosten 24.580.000,00 € Hinweise zu den Grundlagen der Kalkulation Die Kostenschätzung erfolgt auf der Grundlage der BGF (Bruttogeschossfläche) x Kosten. Die Kostenkennzahlen wurden dem BKI (Baukostenindex 2018) entnommen. Die Baukosten wurden mit einem Preisindex von 4,5 % / Jahr versehen. Gebäude Gebäudeteil Bruttogrundfläche (BGF) Baukosten KG 300 / KG 400 1.890 € / qm BGF Inkl. Preissteigerungsindex 4,5% / Jahr bis 2024 Schulneubau 5.220 qm 9.866.000,00 € 11.080.000,00 € Gebäude Gebäudeteil Bruttogrundfläche (BGF) Baukosten KG 300 / KG 400 1.895 € / qm BGF Inkl. Preissteigerungsindex 4,5% / Jahr bis 2024 Sporthallenneubau 1.620 qm 3.070.000,00 € 3.450.000,00 €
Anlage1_Lageplan
450 Zeichen
Gebäude 2 Bestand Münster York - Quartier / Öffentliche Infrastruktureinrichtungen / Machbarkeitsstudie Neubau 4-zügige Grundschule mit 2-Feld-Sporthalle 0 5 10 15 20 m I + SD 328 m² Cluster Neubau III + FD Cluster 2-Feld-Sporthalle I Neubau II + FD Verwaltung Schulhoffläche 2579 m² Realisierung Raumprogramm im Neubau - Lageplan - M 1:500 NRW.URBAN Partner für Land und Stadt Gebäude 35 I + SD Anlage 1 zur Vorlage V/0694/2019
Anlage A
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Anlage A zur V/0694/2019 Kurzüberblick Mit dieser Vorlage schlägt die Verwaltung vor, den Grundsatzbeschluss und den Errichtungsbe- schluss für die Baumaßnahme für ein 4-zügiges Schulgebäude für die „Städtische Grundschule York“ und einer Zweifachsporthalle zu fassen. Grundlage dieses Beschlusses sind die vom Rat getroffenen Entscheidungen zur Folgenutzung der Konversionsfläche York sowie das Ergebnis der Machbarkeitsstudie, dass auf der zur Verfü- gung stehenden Fläche eine 4-zügige Grundschule York und eine Zweifachsporthalle zu realisie- ren sind. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, For- schungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt. Das Ziel aus dem Haushaltsplan zur Produktgruppe 0301 - Leistungen für Schulen - lautet: „Das Amt für Schule und Weiterbildung stellt für die städtischen Schulen den erforderlichen Schulraum, einschließlich der notwendigen Ausstattung und das ergänzende kommunale Perso- nal zur Verfügung. Hierdurch sollen die Schulen in die Lage versetzt werden, einen den Lehrplänen entsprechenden, qualitativ guten, die besonderen Rahmenbedingungen und Bedarfe berücksichtigenden Unterricht anzubieten und flankierende Angebote zu ermöglichen. Bildungsergänzende Einrichtungen und nichtstädtische Schulen werden unterstützt. Die Aufga- benerledigung erfolgt in Abgrenzung zu den Aufgaben und Zuständigkeiten des Landes in Koope- ration mit allen handelnden Personen.“ Finanzierung Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2019 enthalten? Ja Nein x teilw. Im Entwurf des Haushaltsplan 2020 enthalten? Ja Nein x teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein x teilw. Der Neubau einer 4-zügigen Grundschule und einer Zweifachsporthalle verursachen investive Aus- zahlungen in Höhe von ca. 24.580.000 €. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Gem. § 79 SchulG NRW ist der Schulträger verpflichtet die für den ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unter- halten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Der Neubau der 4-zügigen Grundschule-York sowie der Neubau einer Zweifachsporthalle werden barrierefrei geplant und errichtet. Die Gebäudeleitlinien der Stadt Münster finden Anwendung und die Ratsbeschlüsse zum Bau und zum Betrieb von Photovoltaikanlagen sowie Dachbegrünungen werden umgesetzt.
Beratungsverlauf (9)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Hiltruper Straße
- Tulpenweg
- Pfarrer-Ensink-Weg
- Osttor
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Details
- Aktenzeichen
- V/0694/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.10.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37