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V/0694/2019

Grundsatzbeschluss und Errichtungsbeschluss für ein Schulgebäude und eine Zweifachsporthalle auf der Konversionsfläche York:

Vorlagen 28.10.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.12.2019, TOP 21.1

Anlage2_Raumprogramm

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage3_Grobkostenrahmen

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Ansehen

Anlage1_Lageplan

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Anlage2_Raumprogramm

2801 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage V/0694/2019
Raumprogramm für eine 4-zügige Grundschule mit Zweifachsporthalle (V/0328/2017/1)
Raumtyp Anzahl
Größe je 
Raum 
qm
gesamt
qm
Unterricht und OGS
Unterrichtsraum 16 65 1.040
Mehrzweckraum 4 75 300
Differenzierungsraum (pro Zug 1 Raum) 4 25 100
Betreuungsraum (pro Zug 2 Räume) 8 65 520
Summe qm 1.960
Mittagsverpflegung (80 % OGS-Quote, 3 Schichten)
Küche (Ausgabe/Küche/Spülen) 1 90 90
Speiseraum (je Essplatz 1,7 qm
bei Essen in 3 Schichten) 1 218 218
Personalumkleideraum (m/w) 1 6 6
Personal WC (m/w) 1 1,25 1,25
Büro Küche 1 8 8
Lager (Trocken-, Geschirr-, Reinigungsmittel, Kühl-, Tiefkühllagerung) 1 60 60
Summe qm 382,45
Forum
(unter Einbeziehung angrenzender Flurbereiche bzw. Funktionsflächen als 
Versammlungsstätte für alle Schüler/innen)
1 160 160
Mitarbeiterbereich/ Verwaltung
Mitarbeiterzimmer inkl. Teeküche und Lehrerarbeitsbereich 1 82 82
Büro Schulleitung 1 25 25
Büro stellv. Schulleitung 1 15 15
Sekretariat 1 30 30
Büro OGS 1 15 15
Sanitätsraum 1 15 15
Besprechungs- und Beratungsraum 1 15 15
Büro für pädagogisches Personal (z.B. Schulsozialarbeit, BuT, …) 3 15 45
Büro Hausmeister 1 15 15
Büro Inklusion 1 15 15
Kopierraum 1 8 8
Lehrmittelraum 1 50 50
Summe qm 330
qm Raumprogramm gesamt 2.832,45
zuzügl. 
Verkehrsflächen, Toilettenanlagen, Nebenräume wie z.B. Putzmittel, Lager, Serverraum, Werkstatt, Haustechnik usw.
zuzügl. 
Hausmeisterwohnung bis ca. 100 qm

Raumprogramm Zweifachsporthalle
Raumtyp Anzahl  gesamt qm 
Halle
Sportfläche Zweifachsporthalle 2 990,00      
Summe qm 990,00      
Eingangsbereich
Eingangshalle (entwurfsabhänig) 1 40,00        
WC Damen (1 WC, 1 WT) 1 4,50          
WC Herren (1 WC, 1 Urinal 1 1 WT) 1 4,50          
Behindertentoilette gem. DIN 1804-1 
Zugänglichkeit sowohl für Sportler als auch Besucher erforderlich 1 5,00          
Summe qm 54,00        
Umkleideräume
Jeweils eine Damen- Herrenumkleide je Hallentrakt
2 Sammelumkleiden Damen à 23 m² 2 46,00        
2 Sammelumkleiden Herren à 23 m² 2 46,00        
Summe qm 92,00        
Sanitärraum
Zuordnung der Wasch-Duschräume zu je 2 Umkleiden- nach Geschlechtern 
getrennt
Wasch-/Duschraum 1 21,00        
Wasch-/Duschraum 1 21,00        
2 Sportlertoiletten à 9 m² 2 18,00        
Duschplatz für Menschen mit Behinferung (m/w)
Summe qm 60,00        
Übungsleiterraum / Regieraum 
(Arbeitsplatz, Umkleideraum-, Wasch-, Duschbereich) 1 15,00        
Hallenwart/Sanitätsraum
(Arbeitsplatz, Sanitätsbereich, Wasch-, Duschbereich) 1 15,00        
Summe qm 30,00        
2 Sportgeräteräume à 47,25 m²
(mind. 4,50 Tiefe, 2,50 m Höhe, Gesamtlänge mind. 21 m) 2 94,50        
Summe qm 94,50        
Sonstigeräume
Technikraum 1 25,00        
Putzmittelraum 1 5,00          
Magazinraum 1 12,00        
Summe qm 42,00        
Summe Nutzfläche gesamt 1.362,50

Beschlussvorlage

21061 Zeichen

V/0694/2019 
V/0694/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Grundsatzbeschluss und Errichtungsbeschluss für den Neubau eines Schulgebäudes und einer 
Zweifachsporthalle auf der Konversionsfläche York: 
Errichtung einer 4-zügigen Grundschule "Städtische Grundschule York" im Sinne des § 81 Absatz 
2 SchulG NRW 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   12.11.2019 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   19.11.2019 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   19.11.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   20.11.2019 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   26.11.2019 Sportausschuss Vorberatung 
   27.11.2019 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches  
Flächenmanagement 
Vorberatung 
   28.11.2019 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und  
E-Government 
Vorberatung 
   04.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   11.12.2019 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat beschließt gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz NRW die Errichtung einer 4 -zügigen 
Grundschule auf der Konversionsfläche York zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Neubaus v o-
raussichtlich zum Schuljahr 2024/25.  
 
2. Der Rat fasst auf der Grundlage der abgeschlossenen Machbarkeitsstudie unter Zugrundelegung 
des mit der Vorlage V/0328/2017/1 beschlossenen Musterraumprogramms den Errichtungsbe-
schluss für den Neubau eines 4 -zügigen Grundschulgebäudes für die „Städtische Grundschule  
York“ und einer Zweifachsporthalle auf dem Gelände des Bestandsgebäudes Nr. 3 mit  einem 
Kostenrahmen in Höhe von ca. 24.580.000 € (Anlage 1: Lageplan, Anlage 2: Raumprogramm, 
Anlage 3: Kostenrahmen). 
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
 
04.11.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Watermann 
Telefon: 492 40 10 
Watermann@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0694/2019 
 
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass eine Kombination aus einem Grundsatzbeschluss (vgl. Rat s-
beschluss für ein Schulgebäude und eine Zweifachsporthalle auf der Konversionsfläche York 
vom 12.12.2018 zum Antrag A-R/0074/2018: Größere Planungssicherheit und Kostentransp a-
renz bei großen Hochbaumaßnahmen der Stadt Münster)  und einem Errichtungsbeschluss für 
eine 4-zügige Grundschule „Städtische Grundschule York“ und eine Zweifachsporthalle erfolgt. 
 
4. Die 4-zügige Grundschule „Städtische Grundschule York“ wird von der NRW.URBAN Kommuna-
le Entwicklung GmbH im Rahmen des Entwicklungsträgervertrages errichtet und von der Stadt 
Münster begleitet, einschließlich der Durchführung eines Vergabeverfahrens gemäß Vergabever-
ordnung (VgV-Verfahren) mit vorgeschaltetem Architektenwettbewerb sowie der anschließenden 
Herbeiführung des Baubeschlusses.  Analog zu den Bauvorhaben der Stadt sind alle Fachau s-
schüsse des Rates mit einzubeziehen. Die Gebäudeleitlinien der Stadt werden angewandt. 
 
5. Die neue Grundschule im Bezirk Südost wird zunächst unter dem Namen „Städtische Grun d-
schule York“ geführt. Die endgültige Namensgebung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt durch 
einen Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Südost unter Beteiligung der Schulkonferenz. 
 
6. Die „Städtische Grundschule York“ wird als Offene Ganztagsschule (OGS) im Sinne des § 9 A b-
satz 3 Schulgesetz NRW geführt. Die Durchführung des Offenen Ganztags übernimmt ein freier 
Träger der Jugendhilfe. Die Vergabe hierzu erfolgt über ein Ausschreibungsverfahren.  
 
7. Der Rat erteilt gemäß § 20 Absatz 5 Schulgesetz NRW seine Zustimmung zur Einrichtung des 
Gemeinsamen Lernens an der „Städtischen Grundschule York“. 
 
8. Die für den geordneten Schulbetrieb erforderlichen Personalressourcen für das Sekretariat und 
die Hausmeistertätigkeit werden im Rahmen des Stellenplanverfahrens 2024 durch das Amt für 
Schule und Weiterbildung angemeldet. Die erforderlichen Mittel zur Fina nzierung des Offenen 
Ganztags sowie der Schulsozialarbeit müssen zu gegebener Zeit für den Haushaltsplan 2024 
angemeldet und zur Verfügung gestellt werden. 
 
9. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Bezirksregierung Münster die Genehmigung einer 4 -
zügigen Grundschule „Städtische Grundschule York“ zu beantragen. 
 
10. Die Verwaltung wird beauftragt, erforderliche Änderungen des „Allgemeinen Rahmens zur Au f-
nahme von Schülerinnen und Schülern in die städtischen Schulen“ (vgl. § 46 Schulgesetz NRW) 
zu gegebener Zeit vorzunehmen und dem Rat zum Beschluss vorzulegen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass auf Grundlage des in der aktuellen Machbarkeitsstudie kalku-
lierten Kostenrahmens für den Neubau eines 4-zügigen Grundschulgebäudes „Städtische Grundschu-
le York“ und einer Zweifachsporthalle Kosten in Höhe von ca. 24.580.000 € entstehen.  
Es wird zur Kenntnis genommen, dass gegenüber der bisherigen Veranschlagung im Haushaltsplan -
Entwurf 2020 in Höhe von 22.470.000 € ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf in Höhe von 2.110.000 
€ entsteht. 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass de r im Rahmen der Machbarkeitsstudie ermittelte Kostenrah men 
nach DIN 276 deutlich von den tatsächlich entstehen den Kosten abweichen kann und der Architek-
tenwettbewerb alternative und damit von den Planungen der Machbarkeitsstudie abweichende Ko n-
zepte zur Umsetzung der Raum bedarfe hervorbringen kann. D er auf der Grundlage der Machba r-

- 3 - 
V/0694/2019 
keitsstudie ermittelte Kostenrahmen ist auch bei den alternativen Konzepten möglichst ein zuhalten. 
Eine entsprechende Vorgabe wird im weiteren Verfahren berücksichtigt.  
 
Die o.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
 Teilfinanzplan 
  
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag alt 
€ 
Betrag 
neu 
€ 
Bemerkun-
gen 
 
Produkt-
gruppe 
0301 Leistungen für Schulen     
Investiti-
onsmaß-
nahme 
4780 Neubau Grundsch. 
Konversionsgebiet York 
und Zweifachsporthalle 
 
    
  Auszahlungen für 
Baumaßnahmen 
Bisher bereitg e-
stellt incl. 2019 
300.000 300.000  
   2020 1.000.000 270.000  
   VE 1.000.000 1.790.000  
   2021 1.660.000 1.790.000  
   2022 7.790.000 9.000.000  
   2023 7.680.000 7.060.000  
   sp. Jahre 3.370.000 5.490.000  
  21.800.000 23.910.000 Ansatz-
erhöhung 
um 2.110.000 
€ 
  Auszahlungen für den 
Erwerb von bewegli-
chem Anlagevermö-
gens 
Bisher bereitg e-
stellt 
0 0  
   2023 670.000 0  
   sp. Jahre 0 670.000  
    670.000 670.000  
 insgesamt 22.470.000 24.580.000  
 
Die gegenüber der Veranschlagung im Haushaltsplan -Entwurf 2020 notwendigen zusätzlichen F i-
nanzbedarfe in Höhe von 2.110.000 € werden durch Veränderungsblätter in die Beratung des 
Haushalts 2020 eingebracht.

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V/0694/2019 
Begründung: 
 
 
Zu Beschlussvorschlag 1, 2 und 4: 
 
Mit der Umgestaltung der ehemaligen York -Kaserne in ein urbanes Wohnquartier ist auch die erfor-
derliche schulische und soziale Infrastruktur zu planen und zu errichten. 
 
Das Stadtplanungsamt hat im September 2018 eine Bevölkerungsmodellrechnung für die Stadtteile 
81 Gremmendorf-West, 82 Gremmendorf -Ost und 86 Angelmodde für den Zeitraum 201 8 bis 2030 
erstellt. 
 
Auf der Grundlage des Klassenfrequenzrichtwertes ergibt sich ein Bedarf von zusätzlich bis zu 7 
Grundschulzügen. Bildet der Klassenfrequenzhöchstwert die Basis, so werden bis zu 4 zusätzliche 
Züge benötigt. 
 
Ausgehend von diesem Bedarf hat das Amt für Schule und Weiterbildung vorgeschlagen, dauerhaft 5 
weitere Züge zu errichten. Die Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Angelmodde wird um 1 Zug auf 3 
Züge erweitert (V/0705/2018/2). Die neu zu errichtende Grundschule auf dem Gelände der eh emali-
gen York-Kaserne soll eine Aufnahmekapazität von 4 Zügen erhalten.  
 
In Hiltrup -Ost werden in räumlicher Nähe zur Konversionsfläche in dem Baugebiet nördlich Osttor 
rund 700 Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern und rund 300 Wohneinheiten in Einfamilie nhäusern 
errichtet. Die Baureife ist für das Jahr 2024 vorgesehen. Aufgrund dieses Baugebietes wird die Grü n-
dung einer weiteren Grundschule in Hiltrup -Ost erforderlich. Eine abschließende Aussage zur erfo r-
derlichen Größe dieser neuen Grundschule kann erst erfolgen, wenn belastbare Berechnungen zur 
Bevölkerungsentwicklung vorliegen.   
 
Das Baugebiet südlich Hiltruper Straße in Angelmodde mit 170 Wohneinheiten in Mehrfamilienhä u-
sern und 80 Wohneinheiten in Einfamilienhäusern wird nach dem aktuellen Baulandpro gramm im 
Jahr 2021 Baureife erlangen. Es befindet sich in fußläufiger Entfernung zur Eichendorffschule Ange l-
modde und je nach Standort zur neu zu errichtenden Grundschule in Hiltrup-Ost. 
 
Bislang ist noch nicht abschließend geklärt, ob, zu welchem Zeitpunk t sowie in welchem Umfang auf 
dem jetzigen Westfalen -Gelände Wohneinheiten errichtet werden. Sollte das Baugebiet realisiert 
werden, sind weitere Bedarfe an Grundschulplätzen zu erwarten. 
 
Wie hoch der tatsächliche Bedarf an Grundschulplätzen in Gremmendorf und Angelmodde mittelfristig 
sein wird, hängt von vielen Faktoren (u. a. Bautätigkeit, Altersstruktur künftiger Einwohner, Schu l-
wahlverhalten) ab und kann heute nicht abschließend beziffert werden. Einerseits muss die Schulve r-
sorgung gesichert sein, ande rerseits ist die Verwaltung verpflichtet, sparsam und wirtschaftlich zu 
handeln. 
 
Sollte sich abzeichnen, dass die angestrebten 14 Grundschulzüge – Idaschule (4), Annette -von-
Droste-Hülshoff-Schule Angelmodde (3), Eichendorffschule Angelmodde (3), neue Grundschule auf 
dem York-Gelände (4) – nicht ausreichen, muss ggf. das Angebot in Hiltrup -Ost mit einbezogen und 
entsprechend erweitert werden. 
 
Zusätzliche Bedarfe entstehen, wenn aus der Stufe 2 des Baulandprogramms weitere Flächen in 
Hiltrup-Ost (südlich Tulpenweg, südlich Pfarrer-Ensink-Weg) realisiert werden. 
 
 
Gem. dem Entwicklungsvertrag für die Kasernenstandorte Oxford und York wird die Errichtung aller 
Baumaßnahmen der sozialen Infrastruktur incl. Freiflächen (Planung und Bau) im Rahmen der tre u-
händerischen Bauherrenvertretung durch die NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH vollu m-
fänglich im eigenen Namen und auf Rechnung der Stadt Münster durchgeführt.

- 5 - 
V/0694/2019 
 
Durch die Machbarkeitsstudie ist planerisch  nachgewiesen, dass auf dem zur Verfügung stehenden 
Gelände sowohl ein Baukörper für eine 4 -zügige „Städtische Grundschule York“ als auch eine Zwei-
fachsporthalle möglich sind.  Die Anlage 1 zeigt nur eine der möglichen Verortungen der Gebäude.  
Zunächst war allerdings vorgesehen, zumindest einen Gebäudetrakt de s vorhandenen Gebäudes 
stehen zu lassen und für Schulzwecke (Verwaltungstrakt) herzurichten. Unter dieser Voraussetzung 
wäre eine Anordnung der Sporthalle auf dem Schulgrundstück kaum möglich gewesen, sodass Alte r-
nativflächen für die Sporthalle in unmittel barer Nähe hätten in Anspruch genommen werden müssen. 
Auf der Grundlage dieses Planungsstandes sind die Kosten zum Haushaltsplan -Entwurf 2020 ange-
meldet worden. Intensive Abstimmungen mit der Städtischen Denkmalbehörde haben im weiteren 
Verfahren jedoch hervorgebracht, dass der gesamte Bestandsbau (Gebäude Nr. 3) auch unter Wür-
digung des Denkmalschutzes zurückgebaut werden kann, um die Fläche für einen Neubaukörper  
einschl. Sporthalle freizuziehen. Dies ist sowohl aus städtebaulichen als auch schulischen Gr ünden 
zu befürworten. Die Belange des Denkmalschutzes sind in der aktuellen Machbarkeitsstudie berück-
sichtigt. Hierzu zählt u.a., dass die ursprüngliche Gebäudekante als Fixum definiert wird. Die Anforde-
rungen des Denkmalschutzes werden im Auslobungstext z um Wettbewerbsverfahren weiter konkreti-
siert und präzisiert. Das Freiziehen des Grundstückes ermöglicht die Realisierung eines nach mode r-
nen pädagogischen Konzepten konzipierten Schulgebäudes. Durch den vollständigen Abriss des g e-
samten Bestandsgebäudes und des damit verbundenen höheren Neubauvolumens entstehen jedoch 
auch höhere Investitionskosten.  
 
Bei dem Neubau werden die Gebäudeleitlinien der Stadt Münster angewandt. Die städtischen Anfo r-
derungen „Barrierefreiheit / Design für alle“ werden bei der Planung berücksichtigt.  
 
Der Rat hat beschlossen (s V/0705/2018/2), dass b ei allen Schulbauplanungen (Sanierung, Erweit e-
rung, Neubau incl. Sporthallen) im jeweiligen Stadtteil geprüft  wird, ob eine multifunktionale Nutzung 
für den betreffenden Stadtteil notw endig und möglich ist.  Eine multifunktionale Nutzung der Schu l-
räume ist unter Berücksichtigung der Vergabe - und Entgeltordnung für die Nutzung von Räumen in 
Schulgebäuden der Stadt Münster durch Dritte möglich. Auf dieser Grundlage ist sichergestellt, dass  
sich die „Städtische Grundschule York“ zum Stadtteil hin öffnet. Zusätzliche Räume mit einer beso n-
deren Ausstattung für eine außerschulische Nutzung sind hingegen nicht vorgesehen, da die zur Ve r-
fügung stehende Grundstücksgröße hierfür nicht tragfähig ist. Im geplanten benachbarten Bürgerhaus 
im ehemaligen „Casino“ werden Flächen für städtische und private soziale, kulturelle und bildungsb e-
zogene Nutzungen geschaffen werden, deren Konfiguration derzeit vorbereitet wird.  Im Rahmen des 
Wettbewerbsverfahrens für den Neubau des Schulgebäudes einschl. Zweifachsporthalle wird im Aus-
lobungstext die Anforderung formuliert, dass das Forum und angrenzende Flurbereiche und Funkt i-
onsflächen eine schulische Versammlungsstätte ermöglichen. Hierbei wird auch berücksichtig t, dass 
baulich die Voraussetzungen geschaffen werden, dass sich alle Schülerinnen und Schüler für spo n-
tane Treffen und organisierte Veranstaltungen versammeln können. Hierbei ist an eine stufen - bzw. 
treppenartige bauliche Lösung gedacht. 
 
In einer 4 -zügigen Grundschule York werden bis zu 480 Schülerinnen und Schüler unterrichtet. Die 
verbleibende Schulhoffläche in Höhe von ca. 2.580 qm entspricht den Vorgaben. Die Spiel - und Be-
wegungsfläche auf dem Schulhof der Grundschule York ist u.a. dadurch gekennzeichnet, dass in süd-
liche Richtung in Richtung öffentliche Grünfläche auch Flächen unter einem Baumdach zur Verfügung 
stehen. Dieser natürliche Baumbestand stellt eine hohe Qualität dar und wird für den Schulbetrieb als 
sehr positiv bewertet. 
 
Ein Kleinspielfeld sowie die Laufbahn werden der Grundschule-York auf der benachbarten Freizeit-
sportanlage im Bereich des süd -westlich angrenzenden Landschaftsparks in fußläufiger Entfernung 
zur Verfügung stehen.  
 
Der Sporthallenbedarf für eine 4-zügige „Städtische Grundschule-York“ ist durch eine Zweifachsport-
halle gedeckt. Da im Schulgebäude eine Versammlungsstätte für schulische Veranstaltungen vorg e-
sehen ist, soll die Zweifachsporthalle nicht zusätzlich als schulische Versammlungsstätte geplant und 
gebaut werden. Auc h für außerschulische Veranstaltungen soll die Zweifachsporthalle nicht als Ve r-

- 6 - 
V/0694/2019 
sammlungsstätte hergerichtet und zur Verfügung gestellt werden. Nach Schulschluss steht die Spor t-
halle für den Vereinssport zur Verfügung.  
 
 
Zu Beschlussvorschlag 3: 
 
Ein bedarfsgerechter Schulbau ist Pflichtaufgabe des Schulträgers. Im Rahmen der Haushaltsplanbe-
ratungen und der Beschlüsse zum Haushalt der vergangenen Jahre ist diese Schulbaumaßnahme 
incl. Sporthallenbedarf frühzeitig vorgesehen worden. Zum Haushaltsplanentwurf 2020 sind die Mittel 
entsprechend des auf der Grundlage der Machbarkeitsstudie aus dem Frühjahr 2019 entwickelten 
Grobkostenrahmens in Höhe von 22.470.000 € angepasst worden. Da damit sowohl Planungs - als 
auch Investitionsmittel im Haushalt veranschlagt sind, wird bereits wie nach den bisherigen Verfahren 
zum jetzigen Zeitpunkt ein kombinierter Grundsatz- und Errichtungsbeschluss gefasst.  
Aufgrund der Veränderung der Lage der Zweifachsporthalle und der Festlegung, dass das vorhand e-
ne Bestandsgebäude komple tt abgerissen werden kann, wurde die Machbarkeitsstudie im August 
2019 aktualisiert. Der aktualisierte Grobkostenrahmen beläuft sich auf 24.580.000 €.  
 
 
Zu Beschlussvorschlag 5: 
 
Gemäß § 6 Abs. 6 SchulG führt jede Schule eine Bezeichnung, die den Schulträger, die Schulform 
und die Schulstufe angibt. Bei Grundschulen ist auch die Schulart anzugeben. Der Name der Schule 
muss sich von dem anderer Schulen am gleichen Ort unterscheiden.  
 
Die Namensgebung „Städtische Grundschule York“ erfolgt vorläufig. Der zunächst für das Antragsver-
fahren gültige Name weist auf die Trägerschaft der Schule, die Schulform und damit auch auf die 
Schulstufe hin. Die Schulart wird nach einem Abstimmungsverf ahren zur Bestimmung der Schulart 
bestimmt. Eine Namensgleichheit mit einer anderen Schule besteht nicht.  
Die neutrale Bezeichnung lässt für die endgültige Namensfindung ausreichendend Raum und hat 
zum Anmeldeverfahren für die Eltern der künftigen Schüler innen und Schüler dieser Schule einen 
informativen Charakter.  
 
Nach § 21 Abs. 1 Nr. 11 der Hauptsatzung der Stadt Münster entscheidet die Bezirksvertretung über 
die Benennung von Schulen, deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht. 
Dazu zählen gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 der Hauptsatzung die Schulen, deren Schülerinnen und Sch ü-
ler zu mindestens 60 % ihren Wohnsitz im jeweiligen Stadtbezirk haben. Mit Ausnahme nur einer 
Schule erfüllen alle anderen städtischen Grundschulen diese Voraussetz ung. Aufgrund der Lage der 
Schule kann davon ausgegangen werden, dass auch in diesem Fall die Bedeutung der Schule nicht 
wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht. 
 
Die Verwaltung wird zu gegebener Zeit die erforderliche Vorlage zur endgültigen Namensgebung vor-
bereiten. 
 
 
Zu Beschlussvorschlag 6: 
 
Die Nachfrage nach Betreuungsangeboten im Grundschulbereich steigt kontinuierlich an. Um dieser 
Nachfrage Rechnung zu tragen und gleichzeitig die kommunale Aufgabe einer bedarfsgerechten B e-
treuung von Schulkindern zu erfüllen, soll die neue Grundschule als Offene Ganztagsschule im Sinne 
des § 9 Abs. 3 Schulgesetz NRW geführt werden.  
Die für das Offene Ganztagsangebot erforderlichen Flächen wurden bei der Planung des Schulg e-
bäudes berücksichtigt.  
Der Offene Ganztag wird durch einen freien Träger der Jugendhilfe übernommen. Die Vergabe erfolgt 
über ein Ausschreibungsverfahren durch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien.

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V/0694/2019 
 
Zu Beschlussvorschlag 7: 
 
Die sonderpädagogische Förderung findet nach den Regelungen  des Schulgesetzes NRW (SchulG) 
in der Regel in der allgemeinen Schule statt (§ 20 Absatz 2 Satz 1 SchulG). Die Schulaufsichtsbehö r-
de richtet dazu das Gemeinsame Lernen mit Zustimmung des Schulträgers an einer allgemeinen 
Schule ein. Eine Ausnahme gilt nur  für den Fall, dass die Schule dafür personell und sächlich nicht 
ausgestattet ist und auch nicht mit vertretbarem Aufwand dafür ausgestattet werden kann (§ 20 A b-
satz 4 SchulG).  
Der Rat hat mehrfach zum Ausdruck gebracht, dass das Prinzip der Inklusion an  allen Schulen aller 
Schulformen umgesetzt werden soll (Vorlage V/0109/2015). Die baulichen Voraussetzungen sollen 
daher bei der Planung des Neubaus Berücksichtigung finden.  
 
 
Zu Beschlussvorschlag 8: 
 
Die für den geordneten Schulbetrieb erforderlichen Personalressourcen für das Sekretariat und die 
Hausmeistertätigkeit sind vom Schulträger bereitzustellen. Die Finanzierung des Offenen Ganztags 
und der Schulsozialarbeit sind ebenfalls von der Stadt Münster sicherzustellen. Die konkreten Ste l-
lenbedarfe für Sekretariat, Hausmeistertätigkeit sowie Schulsozialarbeit werden im Rahmen des Stel-
lenplanverfahrens 2024 angemeldet. 
 
 
Zu Beschlussvorschlag 9: 
 
Gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz NRW bedarf der Beschluss des Schulträgers über die Errichtung 
einer Schule der Genehmigung durch die obere Schulaufsichtsbehörde. Vorausgesetzt, der Rat der 
Stadt Münster beschließt die Errichtung der 4-zügigen „Städtischen Grundschule York“ in Gremmen-
dorf, wird die Verwaltung einen Antrag auf Genehmigung des Errichtungsbeschlusses bei der Oberen 
Schulaufsichtsbehörde stellen. 
 
Zu Beschlussvorschlag 10: 
 
Der „Allgemeine Rahmen zur Aufnahme von Schülerinnen / Schülern in die städtischen Schulen (vgl. 
§ 46 Abs. 1 Schulgesetz)“ regelt die Anzahl der maximal zu bildenden Eingangsklassen. Hier ist die 
„Städtische Grundschule-York“ mit einer Anzahl von 4 Eingangsklassen aufzunehmen.

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V/0694/2019 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Für die Errichtung eines 4-zügigen Grundschulgebäudes und einer Zweifachsporthalle beträgt der auf 
der Grundlage der Machbarkeitsstudie ermittelte Kostenrahmen ca. 24.580.000 €.  
 
Im Haushaltsplan-Entwurf 2020 sind bei der Investitionsmaßnahme 4780 „Neubau Grundschule Ko n-
versionsgebiet York und Zweifachsporthalle“ Mittel in Höhe von 22.470.000 € veranschlagt.  Die An-
passung der Veranschlagung der Investitionsmaßnahme 4780 „Neubau Grundsch. Konversionsgebiet 
York“ gegenüber dem Haushaltsplanentwurf 2020 in Höhe von 2.110.000 € wird von der Verwaltung 
durch ein entsprechendes Veränderungsblatt in die Haushaltsplanberatungen eingebracht.  
 
I.V. 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1: Lageplan 
Anlage 2: Raumprogramm 
Anlage 3: Kostenrahmen

Anlage3_Grobkostenrahmen

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Anlage 3 zur Vorlage V/0694/2019 
 
Grobkostenrahmen 
 
Projekt: Neubau 4-zügige Grundschule mit Zweifach-Schulsporthalle auf dem Gelände 
der York-Kaserne (Fläche Gebäude 3) 
 
KG 100 Grundstück 0,00 € 
KG 200 Herrichten + Erschließen (inkl. Rückbau Bestand)  665.000,00 € 
KG 300 Bauwerk - Baukonstruktion 11.030.000,00 € 
KG 400 Bauwerk – Technische Anlagen (inkl. Küche OGS) 3.500.000,00 € 
KG 500 Außenanlagen               560.000,00 €  
KG 600 Ausstattung+Kunstwerke 750.000,00 € 
KG 700 Baunebenkosten 5.315.000,00 € 
 Unvorhergesehenes 2.090.000,00 € 
 Projektkosten          23.910.000,00 € 
 Auszahlung für den Erwerb von beweglichem 
Anlagevermögen 670.000,00 € 
 Gesamtkosten 24.580.000,00 € 
 
 
Hinweise zu den Grundlagen der Kalkulation 
 
Die Kostenschätzung erfolgt auf der Grundlage der BGF (Bruttogeschossfläche) x Kosten. 
Die Kostenkennzahlen wurden dem BKI (Baukostenindex 2018) entnommen. Die 
Baukosten wurden mit einem Preisindex von 4,5 % / Jahr versehen. 
 
 
 
 
 
Gebäude  
Gebäudeteil 
Bruttogrundfläche 
(BGF) 
Baukosten  
KG 300 / KG 400 
1.890 € / qm BGF 
Inkl. 
Preissteigerungsindex 
4,5% / Jahr bis 2024 
 
Schulneubau 
 
5.220 qm 
 
9.866.000,00 € 
 
11.080.000,00 € 
 
 
Gebäude  
Gebäudeteil 
Bruttogrundfläche 
(BGF) 
Baukosten  
KG 300 / KG 400 
1.895 € / qm BGF 
Inkl. 
Preissteigerungsindex 
4,5% / Jahr bis 2024 
 
Sporthallenneubau 
 
1.620 qm 
 
3.070.000,00 € 
 
3.450.000,00 €

Anlage1_Lageplan

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Gebäude 2 Bestand 
Münster York - Quartier / Öffentliche Infrastruktureinrichtungen / Machbarkeitsstudie Neubau 4-zügige Grundschule mit 2-Feld-Sporthalle 0 5 10 15 20 m 
 
I + SD 
328 m² 
Cluster Neubau 
III + FD 
Cluster 
2-Feld-Sporthalle 
I 
Neubau 
II + FD 
Verwaltung 
 
Schulhoffläche 
2579 m² 
Realisierung Raumprogramm im Neubau - Lageplan - M 1:500 NRW.URBAN 
Partner für Land und Stadt 
Gebäude 35 
I + SD 
Anlage 1 zur Vorlage V/0694/2019

Anlage A

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Anlage A zur V/0694/2019 
Kurzüberblick 
Mit dieser Vorlage schlägt die Verwaltung vor, den Grundsatzbeschluss und den Errichtungsbe-
schluss für die Baumaßnahme für ein 4-zügiges Schulgebäude für die „Städtische Grundschule 
York“ und einer Zweifachsporthalle zu fassen. 
Grundlage dieses Beschlusses sind die vom Rat getroffenen Entscheidungen zur Folgenutzung 
der Konversionsfläche York sowie das Ergebnis der Machbarkeitsstudie, dass auf der zur Verfü-
gung stehenden Fläche eine 4-zügige Grundschule York und eine Zweifachsporthalle zu realisie-
ren sind. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, For-
schungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt.  
 
Das Ziel aus dem Haushaltsplan zur Produktgruppe 0301 - Leistungen für Schulen - lautet:  
 
„Das Amt für Schule und Weiterbildung stellt für die städtischen Schulen den erforderlichen 
Schulraum, einschließlich der notwendigen Ausstattung und das ergänzende kommunale Perso-
nal zur Verfügung.  
 
Hierdurch sollen die Schulen in die Lage versetzt werden, einen  
 
 den Lehrplänen entsprechenden, 
 qualitativ guten,  
 die besonderen Rahmenbedingungen und Bedarfe berücksichtigenden   
Unterricht anzubieten und flankierende Angebote zu ermöglichen.  
 
Bildungsergänzende Einrichtungen und nichtstädtische Schulen werden unterstützt. Die Aufga-
benerledigung erfolgt in Abgrenzung zu den Aufgaben und Zuständigkeiten des Landes in Koope-
ration mit allen handelnden Personen.“ 
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2019 enthalten?  Ja  Nein x teilw. 
Im Entwurf des Haushaltsplan 2020 enthalten?  Ja  Nein x teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein x teilw. 
Der Neubau einer 4-zügigen Grundschule und einer Zweifachsporthalle verursachen investive Aus-
zahlungen in Höhe von ca. 24.580.000 €.

Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Gem. § 79 SchulG NRW ist der Schulträger verpflichtet die für den ordnungsgemäßen Unterricht 
erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unter-
halten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der 
Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Der Neubau der 4-zügigen Grundschule-York sowie der Neubau einer Zweifachsporthalle werden 
barrierefrei geplant und errichtet. Die Gebäudeleitlinien der Stadt Münster finden Anwendung und 
die Ratsbeschlüsse zum Bau und zum Betrieb von Photovoltaikanlagen sowie Dachbegrünungen 
werden umgesetzt.

Beratungsverlauf (9)

12.11.2019 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
19.11.2019 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.11.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
20.11.2019 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.11.2019 Sportausschuss
TOP 3.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
27.11.2019 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
TOP 5.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.11.2019 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 7.1 Vorberatung
Zur Sitzung
11.12.2019 Rat
TOP 21.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (4)

  • Hiltruper Straße
  • Tulpenweg
  • Pfarrer-Ensink-Weg
  • Osttor

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Details

Aktenzeichen
V/0694/2019
Typ
Vorlagen
Datum
28.10.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37