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253955-01 DA

BBB-Antrag: Unterschutzstellung Wohnanlage Oberer Lyngsberg Drucksachengruppe 253955

Dringlichkeitsantrag 21.11.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Bad Godesberg, Sitzung am 03.12.2025, TOP 6.35

Sammeldokument öffentlich

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Sammeldokument öffentlich

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Dringlichkeitsantrag 
öffentlich 
253955-01 DA 
 
 
 
 
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Antragsteller/in: 
BBB Bezirksfraktion Bad Godesberg 
Marcel Schmitt 
 
 
20.11.2025, gez. BBM Yildiz 
 
 
 
BBB-Antrag: Unterschutzstellung Wohnanlage 
Oberer Lyngsberg 
Drucksachengruppe 253955 
 
Beratungsfolge 
Bezirksvertretung Bad Godesberg 03.12.2025 Entscheidung 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
 
Eine etwaige Beschlussfassung über eine vor dem 9. Januar 2026 
durchzuführende Bürgerversammlung ist in der nächsten, regulär für Initiativen 
erreichbaren Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg am 28. Januar 
2026 nicht mehr möglich. Fände keine Informationsveranstaltung bis zur o.a. 
Ausschlussfrist statt, würde dies für die Eigentümer sowie die 
Nutzungsberechtigten, die sich im im Rahmen der in Rede stehenden 
Anhörung mit Stellungnahmen an die Untere Denkmalbehörde wenden können, 
einen erheblichen Nachteil darstellen.  
 
  
 
Inhalt des Dringlichkeitsantrags 
 
Der Oberbürgermeister veranlasst für die von der vorläufigen 
Unterschutzstellung der Wohnanlage "Oberer Lyngsberg, Bonn-Heiderhof" 
betroffenen Eigentümer und Nutzungsberechtigten 
- eine vor Ort und vor dem 9. Januar 2026 durchzuführende 
Informationsveranstaltung, in der über die Auswirkungen der beabsichtigten 
Maßnahme berichtet wird und Fragen der Betroffenen beantwortet werden. 
- eine Begehung des vorgesehenen Denkmalschutzbereiches mit beteiligten 
Fachleuten. 
 
 
Begründung 
 
Das LVR-Amt für Denkmalpflege hat mit Gutachten aus Mai 2025 den 
Denkmalwert der Wohnanlage „Oberer Lyngsberg“ innerhalb des Areals 
Philosophenring bis Heiderhofring gemäß Denkmalschutzgesetz Nordrhein-
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Seite 2  
 
—
—
Westfalen (DSchG NRW) festgestellt und bei der Unteren Denkmalbehörde die 
Eintragung in die Denkmalliste der Stadt Bonn initiiert. Im Rahmen des 
formellen Verfahrens sind betroffene Eigentümer mit einem der Politik erstmals 
mit  Datum vom 12. November 2025 zur Kenntnis gebrachten Informationsbrief 
aufgerufen worden, sich mit Stellungnahmen gegenüber der städtischen 
Unteren Denkmalbehörde zu beteiligen. Die Antragsteller halten es für dienlich, 
eine umfassende Informationsveranstaltung vor Ort inkl. einer 
Begehungsmöglichkeit gemeinsam mit beteiligten Verwaltungsämtern und 
Fachleuten - wie seinerzeit in Muffendorf - durchzuführen. Dieses Angebot 
sollte noch vor Ablauf der am 9. Januar 2026 endenden Beteiligungsfrist 
stattfinden. 
  
 
 
Anlage/n 
Keine 
 
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Beratungsverlauf (1)

03.12.2025 Bezirksvertretung Bad Godesberg
TOP 6.35 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Philosophenring
  • Heiderhofring

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Details

Vorlagen-Nr.
253955-01 DA
Typ
Dringlichkeitsantrag
Datum
21.11.2025
Erstellt
20.11.2025 18:23