253955-01 DA
BBB-Antrag: Unterschutzstellung Wohnanlage Oberer Lyngsberg Drucksachengruppe 253955
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Sammeldokument öffentlich
2467 Zeichen
Dringlichkeitsantrag öffentlich 253955-01 DA — — Antragsteller/in: BBB Bezirksfraktion Bad Godesberg Marcel Schmitt 20.11.2025, gez. BBM Yildiz BBB-Antrag: Unterschutzstellung Wohnanlage Oberer Lyngsberg Drucksachengruppe 253955 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 03.12.2025 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Eine etwaige Beschlussfassung über eine vor dem 9. Januar 2026 durchzuführende Bürgerversammlung ist in der nächsten, regulär für Initiativen erreichbaren Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg am 28. Januar 2026 nicht mehr möglich. Fände keine Informationsveranstaltung bis zur o.a. Ausschlussfrist statt, würde dies für die Eigentümer sowie die Nutzungsberechtigten, die sich im im Rahmen der in Rede stehenden Anhörung mit Stellungnahmen an die Untere Denkmalbehörde wenden können, einen erheblichen Nachteil darstellen. Inhalt des Dringlichkeitsantrags Der Oberbürgermeister veranlasst für die von der vorläufigen Unterschutzstellung der Wohnanlage "Oberer Lyngsberg, Bonn-Heiderhof" betroffenen Eigentümer und Nutzungsberechtigten - eine vor Ort und vor dem 9. Januar 2026 durchzuführende Informationsveranstaltung, in der über die Auswirkungen der beabsichtigten Maßnahme berichtet wird und Fragen der Betroffenen beantwortet werden. - eine Begehung des vorgesehenen Denkmalschutzbereiches mit beteiligten Fachleuten. Begründung Das LVR-Amt für Denkmalpflege hat mit Gutachten aus Mai 2025 den Denkmalwert der Wohnanlage „Oberer Lyngsberg“ innerhalb des Areals Philosophenring bis Heiderhofring gemäß Denkmalschutzgesetz Nordrhein- Seite 1 von 2 Seite 2 — — Westfalen (DSchG NRW) festgestellt und bei der Unteren Denkmalbehörde die Eintragung in die Denkmalliste der Stadt Bonn initiiert. Im Rahmen des formellen Verfahrens sind betroffene Eigentümer mit einem der Politik erstmals mit Datum vom 12. November 2025 zur Kenntnis gebrachten Informationsbrief aufgerufen worden, sich mit Stellungnahmen gegenüber der städtischen Unteren Denkmalbehörde zu beteiligen. Die Antragsteller halten es für dienlich, eine umfassende Informationsveranstaltung vor Ort inkl. einer Begehungsmöglichkeit gemeinsam mit beteiligten Verwaltungsämtern und Fachleuten - wie seinerzeit in Muffendorf - durchzuführen. Dieses Angebot sollte noch vor Ablauf der am 9. Januar 2026 endenden Beteiligungsfrist stattfinden. Anlage/n Keine Seite 2 von 2
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Philosophenring
- Heiderhofring
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 253955-01 DA
- Typ
- Dringlichkeitsantrag
- Datum
- 21.11.2025
- Erstellt
- 20.11.2025 18:23