Mandari Insight

V/0275/2022

Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung im Rahmen der Planungen im städtischen Stadion an der Hammer Straße

Vorlagen 03.05.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 07.09.2022, TOP 14

Anlage 2 Raumprogramm

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Lageplan

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4 Folgelastenberechnung_V_0275_2022_neu

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 Kostenrahmen 5 Gruppen_2022-08-05

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Raumprogramm

2555 Zeichen

Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Stand: 04.05.2022
1. Gruppenstruktur
2 x G I = 20 Kinder 2 - 6 Jahre
2 x G II = 10 Kinder 0 - 3 Jahre
1 x G III = 20-25 Kinder 3 - 6 Jahre
2. Mietvoraussetzungen für das Kitajahr 2022/2023
Für eine Kita der o.g. Gruppenstruktur können lt. KiBiz folgende Werte anerkannt werden (Miete x qm x 12 Monate)
Gruppenstärke 5
lt. KiBiz mietrelevant anerkannte Fläche in qm 900
monatl. Mietzins im Kitajahr 11,37 €
refinanzierbare Jahresmiete für diese Einrichtung: 122.796,00 €
2 x G I = 20 Kinder 185 qm
2 x G II = 10 Kinder 185 qm
1 x G III = 20-25 Kinder 160 qm
A - INNENFLÄCHE DER KINDERTAGESEINRICHTUNG
Bezeichnung Anzahl qm / Anzahl qm-ges.
A1 Gruppenraum 5 43 215
A2 Nebenraum 5 17 85
A3 Wasch-/WC 5 12 60 jeweils inkl. Wickelbereiche
A3a Duschbereich 1 3 ist z.B. in einem Personal-WC (siehe A11) zu integrieren
A4 Garderobe 5 0 ist in Verkehrsfläche (siehe A16) zu integrieren
A5 Abstellraum 5 6 30
A6 Schlaf-/Differenzierungsraum u3 2 19 38
A7 Schlaf-/Differenzierungsraum u3/ü3 4 17 68
A7a Schlaf-/Differenzierungsraum ü3 1 19 19
A8 Mehrzweck-/Bewegungsraum 1 55 55 Lichte Höhe mind. 3,5 m
A9 Abstellraum MZR 1 10 10
580
Allgemeinräume
A10 Personalraum 1 25 25
A11 2 6 12
A12 Küche 1 20 20 Mindestgröße der Versorgungsküche
A12a AR Küche 1 5 5
A13 Büro Leitung 1 12 12
74
Sonstige entwurfsabhängige Räume
A14 Hausanschlussraum 1
A15 Putzraum 1
Innenfläche der Kindertageseinrichtung gesamt 900 Die Innenfläche kann ggf. auf mehrere Geschosse verteilt werden
B - AUßENFLÄCHE DER KINDERTAGESEINRICHTUNG
B1 Spielfläche
B2 Stellplätze (Auto / Fahrrad)
B3 Entsorgungsflächen
B4 Zuwegung
Außenfläche der Kindertageseinrichtung gesamt 1.500
C - GESAMTFLÄCHE EINER 5-GRUPPIGEN KINDERTAGESEINRICHTUNG 2.400
Erforderliches Raumprogramm für eine 5-Gruppen-Kindertageseinrichtung zur Erteilung einer Betriebserlaubnis
 Allgemeines Raumprogramm / Refinanzierungsberechnung
Kindertageseinrichtung im Stadion an der Hammer Straße
Entwurf für eine 5-Gruppen-Kita
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich)
In der Regel wird folgende Gruppenstruktur in einer 5-Gruppen-Einrichtung vorgesehen:
Bemerkungen 
Personal- D-WC/H-WC
davon ein WC behindertengerecht
246 mögliche Fläche für diese Räume unter Beachtung der o.g. 
Mietobergrenze 
 (Innenfläche kann ggf. auf mehrere Geschosse verteilt werden, 
sodass die Grundfläche reduziert werden kann)
A16 Eingangsbereich / Verkehrsflächen inkl. 
Kinderwagenabstellfläche
Insgesamt ca. 
1.500
pro Kind mind. 10 - 12 qm reine Spielfläche =
800 qm - 1.020 qm
Innenfläche + Außenfläche

Anlage 1 Lageplan

215 Zeichen

Druckansicht
Maßstab 1: 4000
Datum: 05.05.2022
Notizen:
© Stadt Münster
H 5753 895
R 404 897
R 405 905
H 5754 551
0
50
100
Meter
Nr. 7: Neubau einer 5 Gruppen KiTa mit 
Außenbereich 
Anlage 1 zur Vorlage V/0275/2022

Anlage A

6421 Zeichen

Anlage A zur V/0275/2022
Kurzüberblick
Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung werden mit der Errichtung der
Kita an der Hammer Strasse dringend benötigte Betreuungsplätze für den Wohnbereich Berg
Fidel bereitgestellt. Die insgesamt 80-85 Plätze werden von der Bauwerke Münster GmbH im
Auftrag der Stadt Münster im Rahmen der Stadionausbauplanungen errichtet und sollen
voraussichtlich 2027 in Betrieb gehen.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Der Bundesgesetzgeber hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in
Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen
Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten
Lebensjahr.
Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der
Kindertagesbetreuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in T agesbetreuung“in
zwei Zielen auf. Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter
von 3 - 6 Jahren sicherzustellen und weiterhin sollen T agesbetreuungsangebotefür unter 3-
jährige Kinder mit einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden.
Mit dem Erreichen dieser Werte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden
Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und „Wir werden
Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohnwert,
Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ forciert.
Mit der Errichtung der Kita an der Hammer Straße werden bedarfsgerecht u3- und ü3-Plätze im
Wohnbereich Berg Fidel ausgebaut.
Finanzierung
Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in T agesbetreuung
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein
Bereits veranschlagt? Ja x Nein
Es sind derzeit 4.716.300 Euro Investitionskosten (darin 252.000 Euro für die
Ersteinrichtung/Ausstattung wie Möbel und Inventar) kalkuliert, die aufgrund der Einbettung in das
Stadionprojekt zunächst Netto-Beträge darstellen (siehe Vorlage V/0292/2022). Im Rahmen des
Gesamtprojekts wird geprüft, ob eine Vorsteuerabzugsberechtigung möglich ist. Für die Kita ist
aufgrund dessen, dass nicht der SC Preußen Münster, sondern ein Träger der öffentlichen Kinder-
und Jugendhilfe Mieter sein wird, von Brutto-Beträgen auszugehen, sodass mit 5.612.400 Euro
Investitionskosten (darin 300.000 Euro für die Ersteinrichtung/Ausstattung wie Möbel und Inventar)
zu rechnen ist. Es handelt sich zudem um Angaben zur Preisbasis 2022 ohne
Baupreisindexierung, da der Umsetzungszeitpunkt von den Planungen des Gesamtprojekts
Stadionausbau abhängt. Die Umsetzungsreihenfolge der Stadionmodule hängt vom zur Verfügung
stehenden Gesamtbudget des Projekts ab. Sollte der Stadionausbau vollständig durchgeführt
werden, wäre die Fertigstellung der Südostecke einschl. der Kita für das Jahr 2027 vorgesehen.
Zunächst erfolgt daher eine Haus-haltsplanung für das Jahr 2027ff. Sollte sich ein früherer oder
späterer Umsetzungszeitpunkt ergeben, werden die Veranschlagungen zum nächstmöglichen
Haushaltsplan angepasst.
Für den Bau der Einrichtung werden Bundes- oder Landesmittel in Höhe von 1.485.000 € bean-
tragt. Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Belastungen entsprechend. Die dargestellte
Höhe der Zuwendungen kann sich in Abhängigkeit mit der Maßnahmenentwicklung ändern.

Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltsplan-
entwürfen bei der o. g. Produktgruppe im Rahmen des Dezernatsbudgets angemeldet. Es wird zur
Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommen-
den Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme erfolgt.
Für die Ermittlung der laufenden Kosten im T eilergebnisplanerfolgt eine Haushaltsplanung eben-
falls für das Jahr 2027ff. Sollte sich ein anderer Umsetzungszeitpunkt ergeben, werden auch hier-
für die Veranschlagungen zum nächstmöglichen Haushaltsplan angepasst. Ab dem Jahr, das auf
die Inbetriebnahme folgt, fallen für die Einrichtung p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd.
1.193.370 € an (für das Jahr der Inbetriebnahme anteilig: 495.200 €). Diesen Aufwendungen
stehen p. a. Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 517.800 € (für das Jahr der Inbetriebnahme
anteilig: 214.900 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 129.500 € (für das Jahr der
Inbetriebnahme anteilig: 53.710 €) gegenüber.
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltsplan-
entwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit
diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentli-
chen Etatberatungen für die Jahre 2027ff. erfolgt. Die Folgekosten werden zur Kenntnis
genommen.
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Gesetzliche Grundlagen. SGB VIII §§ 22 – 26
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen
städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 auf 334.774 Einwohner
steigen. Im Bereich der u3-Kinder wird eine Zunahme von 740 Kindern und im Bereich der ü3-
Kinder eine Zunahme von 767 Kindern prognostiziert (V/0549/2021).
Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der
Kitaausbauplanung.
Alle Maßnahmen zum Ausbau der T agesbetreuungfür Kinder orientieren sich an der
kleinräumigen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine
familienfreundliche Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte
Schaffung von Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3-Kinder und der Ausbau von u3-
Plätzen bei.
Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige
Aspekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert
berücksichtigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht
der Ausbau von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als
führender Wirtschaftsstandort.

Anlage 4 Folgelastenberechnung_V_0275_2022_neu

2503 Zeichen

Folgelastenberechnung Anlage 3
Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen) Aufgestellt am: 04.08.2022
Amt: 51
A Investitionsmaßnahme
Produktgruppe 0601
Investitionsmaßnahme 5250 Kita am Stadion
Jahr der Fertigstellung: 2027
Nutzungsdauer: 20 Jahre
B
Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro %
1. Zuschüsse und Zuweisungen 1.485.000 26,46
2. Beiträge 0 0,00
3. Eigenanteil Stadt Münster 2027 4.127.400 73,54
Gesamt-Kapitalbedarf 5.612.400 100,00
C
Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro %
1. Grund und Boden 0 0,00
2. Baukosten 5.312.400 94,65
3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 300.000 5,35
4. Fahrzeug (e) 0 0,00
Gesamtkosten 5.612.400 100,00
D Folgeaufwendungen pro Jahr
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0 0,00
Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan
1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 0 0,00
2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 0 0,00
3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 0 0,00
4. Haltung von Fahrzeugen 0 0,00
5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen 0 0,00
Zwischensumme 0 0,00
Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan
6. Bilanzielle Abschreibungen Zwischensumme 0 0,00
Transferaufwendungen, Zeile 15 Ergebnisplan
7. Auflösung Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) für geleistete Zuwendungen 241.850 16,80
8. Zuschüsse für laufende Zwecke 1.193.370 82,89
Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan
9. Mieten und Pachten 0 0,00
10. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0 0,00
Zwischensumme 1.435.220 0,00
Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan
11. Fremdkapitalzinsen 4.500 0,31
NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 4.500 € p.a.
+ Tilgung 123.820 € p.a.
= Schuldendienst 128.320 € p.a.
Summe Folgeaufwendungen 1.439.720 0,31
E Folgeerträge pro Jahr
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 2028 517.800 79,99
2. Auflösung Sonderposten 0 0,00
3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 2028 129.500 20,01
4. Mieten und Pachten
5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge
Summe Folgeerträge 647.300 100,00
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro
F Entfallende Aufwendungen pro Jahr
G Entfallende Erträge pro Jahr
H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro
insgesamt 792.420
in % der Gesamtkosten (vgl. C) 14,12
I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro
J Erläuterungen (siehe Rückseite)

Anlage 3 Kostenrahmen 5 Gruppen_2022-08-05

2574 Zeichen

PROJEKT
GRUNDLAGEN Grundstück - Flurstück Teilstück 510: 836     m²
Teilstück 416: 734     m²
Teilstück 188: 323     m²
Teilstück 187: 184     m²
Kindertagesstätte BGF Regelfall: 1.059  m²
BGF Sonderfall: 113     m²
Außenbereich Freifläche: 1.517  m²
KOSTENERMITTLUNG
KG 100 Grundstück
ohne Ansatz €
KG 200 Herrichten und Erschließen
ohne Ansatz (Kosten enthalten im Stadion-Modul "Übergeordnet") €
KG 300 Bauwerk - Baukonstruktion
2-geschossige Bebauung (inkl. Gründach)
KG 400 Bauwerk - TGA
2-geschossige Bebauung (ohne Photovoltaik)
KG 500 Aussenanlagen
KG 600 Ausstattung und Kunstwerke
KG 700 Baunebenkosten Auftraggeber 
10 % Vorbereitung der Objektplanung u.a. Gutachten  
Zuschläge Allgemein
34,5 % Baunebenkosten TU und zugehörige Zuschläge * 
10 % Risikorückstellung 
GESAMTKOSTEN 2022 - netto 
Gesamtkosten 2022 netto - je Gruppe         943.500  €  
Grobkostenrahmen
                                296.700  € 
                             1.023.600  € 
                                429.000  €   
                             4.716.300  € 
-                                        
-                                        
                             2.050.000  € 
                                435.000  € 
Anlage 3 zur Vorlage V/0275/2022  
KOSTENERMITTLUNG nach DIN 276
Grundlage des Grobkostenrahmens sind Annahmen 
der zu erwartenden BGF nach DIN 277 der Machbarkeitsstudie, Stand 2021 
Neubau einer 5 Gruppen Kindertagesstätte
Hammer Straße 302, 48153 Münster
KOSTENANSATZ - GERUNDET
Zwischensumme Kostengruppen 100 - 600                           2.967.000  € 
                                 230.000  € 
Analog zur Gesamt-Vorlage Stadion V/0292/2022 beruht der Kostenrahmen insgesamt auf einer  
Fortschreibung durch Bauwerke Münster GmbH und Assmann Münster GmbH, Stand 17.06.2022. Für  
die KiTa wurde als Basis ein kalkulierter Kostenrahmen Amt für Immobilienmanagement, Stadt Münster, 
Stand 02.05.2022, verwendet, plausibilisiert und fortgeschrieben. Alle Angaben auf Preisbasis 2022,  
einschließlich Baunebenkosten, Totalübernehmerleistungen, Risikorückstellung  
i.H.v. 10 %, ohne Indexierung und ohne Vergütung der Bauwerke Münster. Die Kostenschätzung  
unterliegt einer Schwankungsbreite von +/- 10%. 
Ersteinrichtung (d.h. Möbel u. Inventar je Gruppe 60.000 Euro brutto)                                   252.000  € 
* (Objektplanungskosten, Koordinierungsaufwand TU für Bauleistungen, Wagnis und Gewinn TU) 
Gesamtkosten 2022 brutto - je Gruppe 
GESAMTKOSTEN 2022 - brutto                              5.612.400  € 
      1.122.500  €

Beschlussvorlage

14819 Zeichen

V/0275/2022
V/0275/2022
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung im Rahmen der Planungen im
städtischen Stadion an der Hammer Straße
Beratungsfolge
30.08.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
01.09.2022 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
06.09.2022 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung
06.09.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung
06.09.2022 Sportausschuss Vorberatung
07.09.2022 Hauptausschuss Vorberatung
07.09.2022 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung mit fünf
Gruppen an der Hammer Straße im Wohnbereich Berg Fidel im Bezirk Hiltrup zur
Weiterentwicklung bedarfsgerechter Kindertagesbetreuungsangebote zu.
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einrichtung folgende
Gruppen beinhaltet
 2 Gruppen für je 20 Kinder im Alter von 2-6 Jahren (G1)
 2 Gruppen für je 10 Kinder im Alter von 0-3 Jahren (G2)
 1 Gruppe für 20-25 Kinder im Alter von 3-6 Jahren (G3)
und insgesamt 80 - 85 Plätze umfasst, davon 32 u3-Plätze und 48 - 53 ü3-Plätze.
Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst.
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer
wöchentlichen Betreuung von 45 Stunden, ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer
wöchentlichen Betreuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung
(Blocköffnungszeit) flexibel angeboten werden.
Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien
08.08.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Eschert
T elefon:492-5616
EschertM@stadt-
muenster.de

- 2 -
V/0275/2022
Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich nach Fertigstellung der Südostecke
des Stadions erfolgen. Deren Errichtungszeitpunkt hängt von der Gesamtplanung des
Stadions und der baulichen Umsetzungsgeschwindigkeit und -reihenfolge der Stadionmodule
ab, die sich aus dem für das Gesamtprojekt zur Verfügung stehenden Budget ergeben wird.
Die Kindertageseinrichtung wird von der Bauwerke Münster GmbH im Auftrag der Stadt
Münster im Rahmen der Planungen zum Stadionausbau an der Hammer Straße errichtet.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung der Kindertageseinrichtung auf der Grundlage
dieses Errichtungsbeschlusses im Rahmen der weiteren Stadionausbauplanungen zu
entwickeln.
3. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe
betreiben zu lassen. Ein Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor
Inbetriebnahme in einem Auswahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung
vorgelegt.
4. Die Kindertageseinrichtung wird von der Stadt Münster an einen Träger der öffentlichen
Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen der Mietkonditionen des KiBiz vermietet. Es ist
vorgesehen, den Mietvertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren und einer zweimaligen Option
der Verlängerung von je 5 Jahren zu vereinbaren.
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass bei einer investiven Förderung einer Baumaßnahme durch
das Land, der Zuwendungsgeber gegebenenfalls für die Dauer der Zweckbindung der
Zuwendung eine Minderung der Miete verlangt.
5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung im Rahmen der Trägerausschreibung prüft,
ob ein Bedarf besteht, die Kita in die Förderung des Landes NRW gemäß § 48 KiBiz
„Zuschuss zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten“ aufzunehmen, um so den Eltern die
Möglichkeit zu geben, flexible Öffnungszeiten der Kita wahrzunehmen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Wie in Anlage 3 dargestellt, sind derzeit 4.716.300 Euro Investitionskosten (darin 252.000 Euro für die
Ersteinrichtung/Ausstattung wie Möbel und Inventar) kalkuliert, die aufgrund der Einbettung in das
Stadionprojekt zunächst Netto-Beträge darstellen (siehe Vorlage V/0292/2022). Im Rahmen des
Gesamtprojekts wird geprüft, ob eine Vorsteuerabzugsberechtigung möglich ist. Für die Kita ist
aufgrund dessen, dass nicht der SC Preußen Münster, sondern ein Träger der öffentlichen Kinder-
und Jugendhilfe Mieter sein wird, von Brutto-Beträgen auszugehen, sodass mit 5.612.400 Euro
Investitionskosten (darin 300.000 Euro für die Ersteinrichtung/Ausstattung wie Möbel und Inventar) zu
rechnen ist. Es handelt sich zudem um Angaben zur Preisbasis 2022 ohne Baupreisindexierung, da
der Umsetzungszeitpunkt von den Planungen des Gesamtprojekts Stadionausbau abhängt. Die
Umsetzungsreihenfolge der Stadionmodule hängt vom zur Verfügung stehenden Gesamtbudget des
Projekts ab. Sollte der Stadionausbau vollständig durchgeführt werden, wäre die Fertigstellung der
Südostecke einschl. der Kita für das Jahr 2027 vorgesehen. Zunächst erfolgt daher eine
Haushaltsplanung für das Jahr 2027ff. Sollte sich ein früherer oder späterer Umsetzungszeitpunkt
ergeben, werden die Veranschlagungen zum nächstmöglichen Haushaltsplan angepasst.

- 3 -
V/0275/2022
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung
Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkun
gen
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in
T agesbetreuung
Investitionsmaßnah
me
5250 Kita am Stadion
Einzahlungen 01 Einzahlungen aus
Zuwendungen für
Investitionsmaßnahmen
2027 1.485.000 Inv.
Förderung
Bund/ Land
Summe Einzahlungen 1.485.000
Auszahlungen 08 Auszahlungen für
Baumaßnahmen
2027 5.312.400 Baukosten
11 Auszahlungen von
aktivierbaren Zuwendungen
2027 300.000 Ausstattung
sbudget
Summe Auszahlungen 5.612.400
Saldo 4.127.400
Für den Bau der Einrichtung werden Bundes- oder Landesmittel in Höhe von 1.485.000 € beantragt.
Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Belastungen entsprechend. Die dargestellte Höhe
der Zuwendungen kann sich in Abhängigkeit mit der Maßnahmenentwicklung ändern.
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltsplan-
entwürfen bei der o. g. Produktgruppe im Rahmen des Dezernatsbudgets angemeldet. Es wird zur
Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden
Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme erfolgt.
Für die Ermittlung der laufenden Kosten im T eilergebnisplanerfolgt eine Haushaltsplanung ebenfalls
für das Jahr 2027ff. Sollte sich ein anderer Umsetzungszeitpunkt ergeben, werden auch hierfür die
Veranschlagungen zum nächstmöglichen Haushaltsplan angepasst.
Ab dem Jahr das auf die Inbetriebnahme folgt fallen für die Einrichtung p. a.
Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 1.193.370 € an (für das Jahr der Inbetriebnahme anteilig:
495.200 €). Diesen Aufwendungen stehen p. a. Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 517.800
€ (für das Jahr der Inbetriebnahme anteilig: 214.900 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich
129.500 € (für das Jahr der Inbetriebnahme anteilig: 53.710 €) gegenüber. Die Höhe der öffentlich-
rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssituation der Eltern abhängig,
deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist insoweit Ergebnis einer
prognostischen Kalkulation.
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung
Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkun
gen
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in
T agesbetreuung
Zeile 02 Zuwendungen und
allgemeine Umlagen
2027
2028 ff
214.900
517.800
Landeszus
chüsse zu
Betriebskos

- 4 -
V/0275/2022
ten
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche
Leistungsentgelte
2027
2028 ff
53.710
129.500
Elternbeiträ
ge (Kita)
Zeile 15 Transferaufwendungen
2027
2028 ff
495.200
1.193.370
Betriebskos
tenzuschüs
se an den
Träger
2027
2028 ff
98.260
235.820
Folgekoste
n (Auflös.
ARAP)
*maximale Zuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur
Die zur Finanzierung der laufenden Kosten erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen
Haushaltsplanentwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen,
dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den
eigentlichen Etatberatungen ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme erfolgt.
Die Folgelastenberechnung wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
1. Bedarfs- und Versorgungssituation:
Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen
Kindertagesbetreuungsplatz.
In Berg Fidel liegt die Versorgungsquote zum Kitajahr 2022/2023 mit 44,7 % bei den u3-Kindern (93
Plätze für 208 Kinder) unter dem gesamtstädtischen Durchschnitt und auch unter der angestrebten
Versorgungsquote von mindestens 50 %.
Bei den ü3-Kindern liegt die Versorgungsquote bei 99,5 % (219 Plätze für 220 Kinder) und
berücksichtigt aktuell damit auch nicht den hereinwachsenden Jahrgang an ü3-Kindern.
In diesen Zahlen ist die neue Kita Kleine Wasserwelt des DRK an der Robert-Bosch-Straße, welche
im Frühjahr 2022 eröffnet wurde, enthalten.
Die kleinräumige Bevölkerungsprognose der Stadt Münster weist langfristig bis 2030 ein Sinken der
Kinderzahl für Berg Fidel aus. In den Jahren 2021 und 2022 wurde jedoch die prognostizierte u3-
Kinderzahl bereits übertroffen, die ü3-Kinderzahl wurde in 2021 ebenso übertroffen.
Um eine Versorgung von 50 % der u3-Kinder zu erzielen, fehlt, ausgehend von der Zahl der aktuellen
Kinder, eine Gruppe; zur Versorgung von 60 % der u3-Kinder würden drei Gruppen fehlen.
Weiterhin ist zu bedenken, dass in Berg Fidel genügend Betreuungsplätze angeboten werden sollten,
um allen Kindern einen Zugang zu frühkindlicher Bildung zu ermöglichen. Eine Versorgungsquote von
mehr als 50 % im u3-Bereich ist daher anzustreben. Die im April begonnene Bedarfsabfrage soll
hierzu wichtige Hinweise geben.
Die Dependance der städtischen Kita Berg Fidel am Rincklakeweg verfügt über kein direktes
Außengelände, sondern eine Außenspielfläche, welche in der Nähe fußläufig zu erreichen ist. Diese
Sondersituation ist auf Dauer nicht optimal. Langfristig soll die Dependance aufgegeben werden.
Die geplante Kita am Stadion an der Hammer Straße liegt ebenfalls günstig im Süden von Münster,
sodass sie auch für angrenzende Wohnbereiche attraktiv ist.
Eine bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gruppen hinsichtlich des Bedarfs von u3-und ü3-Plätzen
ist jeweils zum neuen Kindergartenjahr möglich.

- 5 -
V/0275/2022
Darüber hinaus gibt es keine weiteren zusätzlichen Kitaplanungen für Berg Fidel.
2. Maßnahmenplanung:
Die Stadt Münster errichtet die Kindertageseinrichtung an der Hammer Straße im Rahmen der
Planungen des Stadionausbaus für den SC Preußen 06 e. V. Münster (SCP). Dazu soll die
voraussichtlich zweigeschossige Kita in einen T eildes Tribünenrings des Stadions integriert werden.
Diese räumliche Nähe soll konzeptionell genutzt werden, um an dieser Stelle eine Kita zu errichten,
die einen engen Bezug zum Thema Bewegung und Sport hat und intensiv mit den umliegenden
Vereinen verknüpft ist.
Die neue Kindertageseinrichtung wird als fünfgruppige Einrichtung mit 32 u3-Plätzen und 48-53 ü3 -
Plätzen errichtet.
Die erforderliche Außenfläche für 5 Gruppen ist vorhanden.
Ein Lageplan und ein Raumprogramm sind beigefügt.
Der Zeitpunkt der Errichtung und der Inbetriebnahme hängt von den Planungen des Gesamtprojekts
des Stadionausbaus ab (vgl. hier und im Folgenden auch Vorlage V/0292/2022). Der Zeitpunkt ergibt
sich in Abhängigkeit vom zur Verfügung stehenden Budget des Gesamtprojekts, da das Budget der
T otalübernehmer-Ausschreibung Reihenfolge und Zeitpunkt der Umsetzung der verschiedenen
Stadionmodule determiniert. Sollte der Stadionausbau vollständig durchgeführt werden, wäre die
Fertigstellung der Südostecke einschl. der Kita nach aktuellem Stand der Planungsgrundlagen für das
Jahr 2027 vorgesehen. Zunächst erfolgt daher die Annahme einer Inbetriebnahme für das Jahr 2027
ff. Sollte sich ein früherer oder späterer Umsetzungszeitpunkt ergeben, werden die Veranschlagungen
zum nächstmöglichen Haushaltsplan angepasst.
3. Konzeption der Kita im Stadion an der Hammer Straße
Durch die enge räumliche Verknüpfung zwischen Kita und Sportvereinen soll an dieser Stelle eine
Kita mit dem konzeptionellen Schwerpunkt Bewegung entstehen. Die Kita soll in Kooperation mit den
umliegenden Vereinen für den Sozialraum zusätzliche förderliche Angebote schaffen.
Ausgehend von der Wichtigkeit von Bewegungs- und Wahrnehmungserfahrungen für Kinder als
Grundstein für eine gesunde Entwicklung und Förderung von Bildungs- und Lernchancen sollen
ausreichend und vielfältige Bewegungsangebote im Kitaalltag geschaffen werden. Die
Bildungsgrundsätze Körper, Gesundheit und Ernährung sollen einen Schwerpunkt in der Kita bilden
und mit dem Thema Bewegung verknüpft und gelebt werden. Eine Zertifizierung zur Bewegungskita
soll ergänzend angestrebt werden.
Über das Angebot der Betreuung für Kinder hinaus sollen Eltern ebenso an Angeboten mitwirken und
teilhaben können. Dieses können Sportangebote oder auch Beratungsangebote sein. So kann sich
die Kita zur Begegnungsstätte im Stadtteil entwickeln und eine Zertifizierung zum Familienzentrum
anstreben.
Durch die Kooperation mit den umliegenden Vereinen, insbesondere dem SCP ,sollen die Angebote
der Kita für Kinder und Eltern erweitert werden.
Dadurch können an diesem Standort konkret folgende Synergien entstehen:
Es sind beispielsweise außerhalb der Öffnungszeiten der Kita Kinderbetreuungsangebote an den
Spieltagen des SCP denkbar oder aber auch Familiennachmittage während eines Spiels in der Kita.
Während der Spiele kann die Kita als Schutzraum für Kinder genutzt werden.
Es können Patenschaften zwischen Preußen-Spielern und Kindern entstehen, Kitakinder könnten bei
den Spielen mit den Spielern ins Stadion einlaufen.
Die Außenflächen des SCP können nach Abstimmung, zusätzlich zum Außengelände der Kita für
spezielle Bewegungsangebote zur Verfügung gestellt werden.

- 6 -
V/0275/2022
Im Rahmen des Zertifizierungsprozesses zur Bewegungskita können erforderliche Fortbildungen für
Erzieherinnen und Erzieher in Kooperation mit Sportvereinen entstehen.
Weitere Aktionen wie Feste und Projekte oder die Abnahme des Kinderbewegungsabzeichens (Kibaz)
können gemeinsam realisiert werden.
4. Vergabe der Trägerschaft:
Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe betreiben zu
lassen. Ein Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme in einem
Auswahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt.
Die Trägerschaft soll an einen Träger vergeben werden, der bereit ist, an dem oben geschilderten
Konzept mitzuwirken und die Kita mit dem Schwerpunkt Bewegung zu entwickeln.
5. Fazit:
Mit den oben genannten Ausbauplanungen werden weitere zukünftig benötigte Plätze für u3- und ü3-
Kinder in Berg Fidel geschaffen. Das geschilderte angestrebte Konzept ist als fachliche Bereicherung
für den Stadtteil zu sehen.
i.V.
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1: Lageplan
Anlage 2: Raumprogramm
Anlage 3: Kostenrahmen
Anlage 4: Folgelastenberechnung

Beratungsverlauf (7)

30.08.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
01.09.2022 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.09.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 8.26 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.09.2022 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.09.2022 Sportausschuss
TOP 3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.09.2022 Hauptausschuss
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.09.2022 Rat
TOP 14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Hammer Straße 302
  • Robert-Bosch-Straße
  • Rincklakeweg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0275/2022
Typ
Vorlagen
Datum
03.05.2022
Erstellt
14.04.2022 13:43