V/0275/2022
Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung im Rahmen der Planungen im städtischen Stadion an der Hammer Straße
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Anlage 2 Raumprogramm
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Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Stand: 04.05.2022 1. Gruppenstruktur 2 x G I = 20 Kinder 2 - 6 Jahre 2 x G II = 10 Kinder 0 - 3 Jahre 1 x G III = 20-25 Kinder 3 - 6 Jahre 2. Mietvoraussetzungen für das Kitajahr 2022/2023 Für eine Kita der o.g. Gruppenstruktur können lt. KiBiz folgende Werte anerkannt werden (Miete x qm x 12 Monate) Gruppenstärke 5 lt. KiBiz mietrelevant anerkannte Fläche in qm 900 monatl. Mietzins im Kitajahr 11,37 € refinanzierbare Jahresmiete für diese Einrichtung: 122.796,00 € 2 x G I = 20 Kinder 185 qm 2 x G II = 10 Kinder 185 qm 1 x G III = 20-25 Kinder 160 qm A - INNENFLÄCHE DER KINDERTAGESEINRICHTUNG Bezeichnung Anzahl qm / Anzahl qm-ges. A1 Gruppenraum 5 43 215 A2 Nebenraum 5 17 85 A3 Wasch-/WC 5 12 60 jeweils inkl. Wickelbereiche A3a Duschbereich 1 3 ist z.B. in einem Personal-WC (siehe A11) zu integrieren A4 Garderobe 5 0 ist in Verkehrsfläche (siehe A16) zu integrieren A5 Abstellraum 5 6 30 A6 Schlaf-/Differenzierungsraum u3 2 19 38 A7 Schlaf-/Differenzierungsraum u3/ü3 4 17 68 A7a Schlaf-/Differenzierungsraum ü3 1 19 19 A8 Mehrzweck-/Bewegungsraum 1 55 55 Lichte Höhe mind. 3,5 m A9 Abstellraum MZR 1 10 10 580 Allgemeinräume A10 Personalraum 1 25 25 A11 2 6 12 A12 Küche 1 20 20 Mindestgröße der Versorgungsküche A12a AR Küche 1 5 5 A13 Büro Leitung 1 12 12 74 Sonstige entwurfsabhängige Räume A14 Hausanschlussraum 1 A15 Putzraum 1 Innenfläche der Kindertageseinrichtung gesamt 900 Die Innenfläche kann ggf. auf mehrere Geschosse verteilt werden B - AUßENFLÄCHE DER KINDERTAGESEINRICHTUNG B1 Spielfläche B2 Stellplätze (Auto / Fahrrad) B3 Entsorgungsflächen B4 Zuwegung Außenfläche der Kindertageseinrichtung gesamt 1.500 C - GESAMTFLÄCHE EINER 5-GRUPPIGEN KINDERTAGESEINRICHTUNG 2.400 Erforderliches Raumprogramm für eine 5-Gruppen-Kindertageseinrichtung zur Erteilung einer Betriebserlaubnis Allgemeines Raumprogramm / Refinanzierungsberechnung Kindertageseinrichtung im Stadion an der Hammer Straße Entwurf für eine 5-Gruppen-Kita (Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich) In der Regel wird folgende Gruppenstruktur in einer 5-Gruppen-Einrichtung vorgesehen: Bemerkungen Personal- D-WC/H-WC davon ein WC behindertengerecht 246 mögliche Fläche für diese Räume unter Beachtung der o.g. Mietobergrenze (Innenfläche kann ggf. auf mehrere Geschosse verteilt werden, sodass die Grundfläche reduziert werden kann) A16 Eingangsbereich / Verkehrsflächen inkl. Kinderwagenabstellfläche Insgesamt ca. 1.500 pro Kind mind. 10 - 12 qm reine Spielfläche = 800 qm - 1.020 qm Innenfläche + Außenfläche
Anlage 1 Lageplan
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Druckansicht Maßstab 1: 4000 Datum: 05.05.2022 Notizen: © Stadt Münster H 5753 895 R 404 897 R 405 905 H 5754 551 0 50 100 Meter Nr. 7: Neubau einer 5 Gruppen KiTa mit Außenbereich Anlage 1 zur Vorlage V/0275/2022
Anlage A
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Anlage A zur V/0275/2022 Kurzüberblick Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung werden mit der Errichtung der Kita an der Hammer Strasse dringend benötigte Betreuungsplätze für den Wohnbereich Berg Fidel bereitgestellt. Die insgesamt 80-85 Plätze werden von der Bauwerke Münster GmbH im Auftrag der Stadt Münster im Rahmen der Stadionausbauplanungen errichtet und sollen voraussichtlich 2027 in Betrieb gehen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Der Bundesgesetzgeber hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in T agesbetreuung“in zwei Zielen auf. Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren sicherzustellen und weiterhin sollen T agesbetreuungsangebotefür unter 3- jährige Kinder mit einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden. Mit dem Erreichen dieser Werte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ forciert. Mit der Errichtung der Kita an der Hammer Straße werden bedarfsgerecht u3- und ü3-Plätze im Wohnbereich Berg Fidel ausgebaut. Finanzierung Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in T agesbetreuung Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Es sind derzeit 4.716.300 Euro Investitionskosten (darin 252.000 Euro für die Ersteinrichtung/Ausstattung wie Möbel und Inventar) kalkuliert, die aufgrund der Einbettung in das Stadionprojekt zunächst Netto-Beträge darstellen (siehe Vorlage V/0292/2022). Im Rahmen des Gesamtprojekts wird geprüft, ob eine Vorsteuerabzugsberechtigung möglich ist. Für die Kita ist aufgrund dessen, dass nicht der SC Preußen Münster, sondern ein Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe Mieter sein wird, von Brutto-Beträgen auszugehen, sodass mit 5.612.400 Euro Investitionskosten (darin 300.000 Euro für die Ersteinrichtung/Ausstattung wie Möbel und Inventar) zu rechnen ist. Es handelt sich zudem um Angaben zur Preisbasis 2022 ohne Baupreisindexierung, da der Umsetzungszeitpunkt von den Planungen des Gesamtprojekts Stadionausbau abhängt. Die Umsetzungsreihenfolge der Stadionmodule hängt vom zur Verfügung stehenden Gesamtbudget des Projekts ab. Sollte der Stadionausbau vollständig durchgeführt werden, wäre die Fertigstellung der Südostecke einschl. der Kita für das Jahr 2027 vorgesehen. Zunächst erfolgt daher eine Haus-haltsplanung für das Jahr 2027ff. Sollte sich ein früherer oder späterer Umsetzungszeitpunkt ergeben, werden die Veranschlagungen zum nächstmöglichen Haushaltsplan angepasst. Für den Bau der Einrichtung werden Bundes- oder Landesmittel in Höhe von 1.485.000 € bean- tragt. Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Belastungen entsprechend. Die dargestellte Höhe der Zuwendungen kann sich in Abhängigkeit mit der Maßnahmenentwicklung ändern. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltsplan- entwürfen bei der o. g. Produktgruppe im Rahmen des Dezernatsbudgets angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommen- den Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme erfolgt. Für die Ermittlung der laufenden Kosten im T eilergebnisplanerfolgt eine Haushaltsplanung eben- falls für das Jahr 2027ff. Sollte sich ein anderer Umsetzungszeitpunkt ergeben, werden auch hier- für die Veranschlagungen zum nächstmöglichen Haushaltsplan angepasst. Ab dem Jahr, das auf die Inbetriebnahme folgt, fallen für die Einrichtung p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 1.193.370 € an (für das Jahr der Inbetriebnahme anteilig: 495.200 €). Diesen Aufwendungen stehen p. a. Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 517.800 € (für das Jahr der Inbetriebnahme anteilig: 214.900 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 129.500 € (für das Jahr der Inbetriebnahme anteilig: 53.710 €) gegenüber. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltsplan- entwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentli- chen Etatberatungen für die Jahre 2027ff. erfolgt. Die Folgekosten werden zur Kenntnis genommen. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Gesetzliche Grundlagen. SGB VIII §§ 22 – 26 Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 auf 334.774 Einwohner steigen. Im Bereich der u3-Kinder wird eine Zunahme von 740 Kindern und im Bereich der ü3- Kinder eine Zunahme von 767 Kindern prognostiziert (V/0549/2021). Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kitaausbauplanung. Alle Maßnahmen zum Ausbau der T agesbetreuungfür Kinder orientieren sich an der kleinräumigen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine familienfreundliche Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte Schaffung von Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3-Kinder und der Ausbau von u3- Plätzen bei. Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige Aspekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksichtigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender Wirtschaftsstandort.
Anlage 4 Folgelastenberechnung_V_0275_2022_neu
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Folgelastenberechnung Anlage 3 Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen) Aufgestellt am: 04.08.2022 Amt: 51 A Investitionsmaßnahme Produktgruppe 0601 Investitionsmaßnahme 5250 Kita am Stadion Jahr der Fertigstellung: 2027 Nutzungsdauer: 20 Jahre B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro % 1. Zuschüsse und Zuweisungen 1.485.000 26,46 2. Beiträge 0 0,00 3. Eigenanteil Stadt Münster 2027 4.127.400 73,54 Gesamt-Kapitalbedarf 5.612.400 100,00 C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro % 1. Grund und Boden 0 0,00 2. Baukosten 5.312.400 94,65 3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 300.000 5,35 4. Fahrzeug (e) 0 0,00 Gesamtkosten 5.612.400 100,00 D Folgeaufwendungen pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0 0,00 Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan 1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 0 0,00 2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 0 0,00 3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 0 0,00 4. Haltung von Fahrzeugen 0 0,00 5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen 0 0,00 Zwischensumme 0 0,00 Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan 6. Bilanzielle Abschreibungen Zwischensumme 0 0,00 Transferaufwendungen, Zeile 15 Ergebnisplan 7. Auflösung Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) für geleistete Zuwendungen 241.850 16,80 8. Zuschüsse für laufende Zwecke 1.193.370 82,89 Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan 9. Mieten und Pachten 0 0,00 10. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0 0,00 Zwischensumme 1.435.220 0,00 Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan 11. Fremdkapitalzinsen 4.500 0,31 NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 4.500 € p.a. + Tilgung 123.820 € p.a. = Schuldendienst 128.320 € p.a. Summe Folgeaufwendungen 1.439.720 0,31 E Folgeerträge pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % 1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 2028 517.800 79,99 2. Auflösung Sonderposten 0 0,00 3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 2028 129.500 20,01 4. Mieten und Pachten 5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge Summe Folgeerträge 647.300 100,00 Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro F Entfallende Aufwendungen pro Jahr G Entfallende Erträge pro Jahr H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro insgesamt 792.420 in % der Gesamtkosten (vgl. C) 14,12 I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro J Erläuterungen (siehe Rückseite)
Anlage 3 Kostenrahmen 5 Gruppen_2022-08-05
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PROJEKT
GRUNDLAGEN Grundstück - Flurstück Teilstück 510: 836 m²
Teilstück 416: 734 m²
Teilstück 188: 323 m²
Teilstück 187: 184 m²
Kindertagesstätte BGF Regelfall: 1.059 m²
BGF Sonderfall: 113 m²
Außenbereich Freifläche: 1.517 m²
KOSTENERMITTLUNG
KG 100 Grundstück
ohne Ansatz €
KG 200 Herrichten und Erschließen
ohne Ansatz (Kosten enthalten im Stadion-Modul "Übergeordnet") €
KG 300 Bauwerk - Baukonstruktion
2-geschossige Bebauung (inkl. Gründach)
KG 400 Bauwerk - TGA
2-geschossige Bebauung (ohne Photovoltaik)
KG 500 Aussenanlagen
KG 600 Ausstattung und Kunstwerke
KG 700 Baunebenkosten Auftraggeber
10 % Vorbereitung der Objektplanung u.a. Gutachten
Zuschläge Allgemein
34,5 % Baunebenkosten TU und zugehörige Zuschläge *
10 % Risikorückstellung
GESAMTKOSTEN 2022 - netto
Gesamtkosten 2022 netto - je Gruppe 943.500 €
Grobkostenrahmen
296.700 €
1.023.600 €
429.000 €
4.716.300 €
-
-
2.050.000 €
435.000 €
Anlage 3 zur Vorlage V/0275/2022
KOSTENERMITTLUNG nach DIN 276
Grundlage des Grobkostenrahmens sind Annahmen
der zu erwartenden BGF nach DIN 277 der Machbarkeitsstudie, Stand 2021
Neubau einer 5 Gruppen Kindertagesstätte
Hammer Straße 302, 48153 Münster
KOSTENANSATZ - GERUNDET
Zwischensumme Kostengruppen 100 - 600 2.967.000 €
230.000 €
Analog zur Gesamt-Vorlage Stadion V/0292/2022 beruht der Kostenrahmen insgesamt auf einer
Fortschreibung durch Bauwerke Münster GmbH und Assmann Münster GmbH, Stand 17.06.2022. Für
die KiTa wurde als Basis ein kalkulierter Kostenrahmen Amt für Immobilienmanagement, Stadt Münster,
Stand 02.05.2022, verwendet, plausibilisiert und fortgeschrieben. Alle Angaben auf Preisbasis 2022,
einschließlich Baunebenkosten, Totalübernehmerleistungen, Risikorückstellung
i.H.v. 10 %, ohne Indexierung und ohne Vergütung der Bauwerke Münster. Die Kostenschätzung
unterliegt einer Schwankungsbreite von +/- 10%.
Ersteinrichtung (d.h. Möbel u. Inventar je Gruppe 60.000 Euro brutto) 252.000 €
* (Objektplanungskosten, Koordinierungsaufwand TU für Bauleistungen, Wagnis und Gewinn TU)
Gesamtkosten 2022 brutto - je Gruppe
GESAMTKOSTEN 2022 - brutto 5.612.400 €
1.122.500 €
Beschlussvorlage
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V/0275/2022 V/0275/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung im Rahmen der Planungen im städtischen Stadion an der Hammer Straße Beratungsfolge 30.08.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 01.09.2022 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 06.09.2022 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 06.09.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 06.09.2022 Sportausschuss Vorberatung 07.09.2022 Hauptausschuss Vorberatung 07.09.2022 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung mit fünf Gruppen an der Hammer Straße im Wohnbereich Berg Fidel im Bezirk Hiltrup zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter Kindertagesbetreuungsangebote zu. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einrichtung folgende Gruppen beinhaltet 2 Gruppen für je 20 Kinder im Alter von 2-6 Jahren (G1) 2 Gruppen für je 10 Kinder im Alter von 0-3 Jahren (G2) 1 Gruppe für 20-25 Kinder im Alter von 3-6 Jahren (G3) und insgesamt 80 - 85 Plätze umfasst, davon 32 u3-Plätze und 48 - 53 ü3-Plätze. Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchentlichen Betreuung von 45 Stunden, ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen Betreuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) flexibel angeboten werden. Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 08.08.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Eschert T elefon:492-5616 EschertM@stadt- muenster.de - 2 - V/0275/2022 Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich nach Fertigstellung der Südostecke des Stadions erfolgen. Deren Errichtungszeitpunkt hängt von der Gesamtplanung des Stadions und der baulichen Umsetzungsgeschwindigkeit und -reihenfolge der Stadionmodule ab, die sich aus dem für das Gesamtprojekt zur Verfügung stehenden Budget ergeben wird. Die Kindertageseinrichtung wird von der Bauwerke Münster GmbH im Auftrag der Stadt Münster im Rahmen der Planungen zum Stadionausbau an der Hammer Straße errichtet. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung der Kindertageseinrichtung auf der Grundlage dieses Errichtungsbeschlusses im Rahmen der weiteren Stadionausbauplanungen zu entwickeln. 3. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe betreiben zu lassen. Ein Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme in einem Auswahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt. 4. Die Kindertageseinrichtung wird von der Stadt Münster an einen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen der Mietkonditionen des KiBiz vermietet. Es ist vorgesehen, den Mietvertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren und einer zweimaligen Option der Verlängerung von je 5 Jahren zu vereinbaren. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass bei einer investiven Förderung einer Baumaßnahme durch das Land, der Zuwendungsgeber gegebenenfalls für die Dauer der Zweckbindung der Zuwendung eine Minderung der Miete verlangt. 5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung im Rahmen der Trägerausschreibung prüft, ob ein Bedarf besteht, die Kita in die Förderung des Landes NRW gemäß § 48 KiBiz „Zuschuss zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten“ aufzunehmen, um so den Eltern die Möglichkeit zu geben, flexible Öffnungszeiten der Kita wahrzunehmen. II. Finanzielle Auswirkungen: Wie in Anlage 3 dargestellt, sind derzeit 4.716.300 Euro Investitionskosten (darin 252.000 Euro für die Ersteinrichtung/Ausstattung wie Möbel und Inventar) kalkuliert, die aufgrund der Einbettung in das Stadionprojekt zunächst Netto-Beträge darstellen (siehe Vorlage V/0292/2022). Im Rahmen des Gesamtprojekts wird geprüft, ob eine Vorsteuerabzugsberechtigung möglich ist. Für die Kita ist aufgrund dessen, dass nicht der SC Preußen Münster, sondern ein Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe Mieter sein wird, von Brutto-Beträgen auszugehen, sodass mit 5.612.400 Euro Investitionskosten (darin 300.000 Euro für die Ersteinrichtung/Ausstattung wie Möbel und Inventar) zu rechnen ist. Es handelt sich zudem um Angaben zur Preisbasis 2022 ohne Baupreisindexierung, da der Umsetzungszeitpunkt von den Planungen des Gesamtprojekts Stadionausbau abhängt. Die Umsetzungsreihenfolge der Stadionmodule hängt vom zur Verfügung stehenden Gesamtbudget des Projekts ab. Sollte der Stadionausbau vollständig durchgeführt werden, wäre die Fertigstellung der Südostecke einschl. der Kita für das Jahr 2027 vorgesehen. Zunächst erfolgt daher eine Haushaltsplanung für das Jahr 2027ff. Sollte sich ein früherer oder späterer Umsetzungszeitpunkt ergeben, werden die Veranschlagungen zum nächstmöglichen Haushaltsplan angepasst. - 3 - V/0275/2022 Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkun gen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in T agesbetreuung Investitionsmaßnah me 5250 Kita am Stadion Einzahlungen 01 Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 2027 1.485.000 Inv. Förderung Bund/ Land Summe Einzahlungen 1.485.000 Auszahlungen 08 Auszahlungen für Baumaßnahmen 2027 5.312.400 Baukosten 11 Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen 2027 300.000 Ausstattung sbudget Summe Auszahlungen 5.612.400 Saldo 4.127.400 Für den Bau der Einrichtung werden Bundes- oder Landesmittel in Höhe von 1.485.000 € beantragt. Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Belastungen entsprechend. Die dargestellte Höhe der Zuwendungen kann sich in Abhängigkeit mit der Maßnahmenentwicklung ändern. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltsplan- entwürfen bei der o. g. Produktgruppe im Rahmen des Dezernatsbudgets angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme erfolgt. Für die Ermittlung der laufenden Kosten im T eilergebnisplanerfolgt eine Haushaltsplanung ebenfalls für das Jahr 2027ff. Sollte sich ein anderer Umsetzungszeitpunkt ergeben, werden auch hierfür die Veranschlagungen zum nächstmöglichen Haushaltsplan angepasst. Ab dem Jahr das auf die Inbetriebnahme folgt fallen für die Einrichtung p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 1.193.370 € an (für das Jahr der Inbetriebnahme anteilig: 495.200 €). Diesen Aufwendungen stehen p. a. Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 517.800 € (für das Jahr der Inbetriebnahme anteilig: 214.900 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 129.500 € (für das Jahr der Inbetriebnahme anteilig: 53.710 €) gegenüber. Die Höhe der öffentlich- rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssituation der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist insoweit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkun gen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in T agesbetreuung Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2027 2028 ff 214.900 517.800 Landeszus chüsse zu Betriebskos - 4 - V/0275/2022 ten Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 2027 2028 ff 53.710 129.500 Elternbeiträ ge (Kita) Zeile 15 Transferaufwendungen 2027 2028 ff 495.200 1.193.370 Betriebskos tenzuschüs se an den Träger 2027 2028 ff 98.260 235.820 Folgekoste n (Auflös. ARAP) *maximale Zuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur Die zur Finanzierung der laufenden Kosten erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltsplanentwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme erfolgt. Die Folgelastenberechnung wird zur Kenntnis genommen. Begründung: 1. Bedarfs- und Versorgungssituation: Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindertagesbetreuungsplatz. In Berg Fidel liegt die Versorgungsquote zum Kitajahr 2022/2023 mit 44,7 % bei den u3-Kindern (93 Plätze für 208 Kinder) unter dem gesamtstädtischen Durchschnitt und auch unter der angestrebten Versorgungsquote von mindestens 50 %. Bei den ü3-Kindern liegt die Versorgungsquote bei 99,5 % (219 Plätze für 220 Kinder) und berücksichtigt aktuell damit auch nicht den hereinwachsenden Jahrgang an ü3-Kindern. In diesen Zahlen ist die neue Kita Kleine Wasserwelt des DRK an der Robert-Bosch-Straße, welche im Frühjahr 2022 eröffnet wurde, enthalten. Die kleinräumige Bevölkerungsprognose der Stadt Münster weist langfristig bis 2030 ein Sinken der Kinderzahl für Berg Fidel aus. In den Jahren 2021 und 2022 wurde jedoch die prognostizierte u3- Kinderzahl bereits übertroffen, die ü3-Kinderzahl wurde in 2021 ebenso übertroffen. Um eine Versorgung von 50 % der u3-Kinder zu erzielen, fehlt, ausgehend von der Zahl der aktuellen Kinder, eine Gruppe; zur Versorgung von 60 % der u3-Kinder würden drei Gruppen fehlen. Weiterhin ist zu bedenken, dass in Berg Fidel genügend Betreuungsplätze angeboten werden sollten, um allen Kindern einen Zugang zu frühkindlicher Bildung zu ermöglichen. Eine Versorgungsquote von mehr als 50 % im u3-Bereich ist daher anzustreben. Die im April begonnene Bedarfsabfrage soll hierzu wichtige Hinweise geben. Die Dependance der städtischen Kita Berg Fidel am Rincklakeweg verfügt über kein direktes Außengelände, sondern eine Außenspielfläche, welche in der Nähe fußläufig zu erreichen ist. Diese Sondersituation ist auf Dauer nicht optimal. Langfristig soll die Dependance aufgegeben werden. Die geplante Kita am Stadion an der Hammer Straße liegt ebenfalls günstig im Süden von Münster, sodass sie auch für angrenzende Wohnbereiche attraktiv ist. Eine bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gruppen hinsichtlich des Bedarfs von u3-und ü3-Plätzen ist jeweils zum neuen Kindergartenjahr möglich. - 5 - V/0275/2022 Darüber hinaus gibt es keine weiteren zusätzlichen Kitaplanungen für Berg Fidel. 2. Maßnahmenplanung: Die Stadt Münster errichtet die Kindertageseinrichtung an der Hammer Straße im Rahmen der Planungen des Stadionausbaus für den SC Preußen 06 e. V. Münster (SCP). Dazu soll die voraussichtlich zweigeschossige Kita in einen T eildes Tribünenrings des Stadions integriert werden. Diese räumliche Nähe soll konzeptionell genutzt werden, um an dieser Stelle eine Kita zu errichten, die einen engen Bezug zum Thema Bewegung und Sport hat und intensiv mit den umliegenden Vereinen verknüpft ist. Die neue Kindertageseinrichtung wird als fünfgruppige Einrichtung mit 32 u3-Plätzen und 48-53 ü3 - Plätzen errichtet. Die erforderliche Außenfläche für 5 Gruppen ist vorhanden. Ein Lageplan und ein Raumprogramm sind beigefügt. Der Zeitpunkt der Errichtung und der Inbetriebnahme hängt von den Planungen des Gesamtprojekts des Stadionausbaus ab (vgl. hier und im Folgenden auch Vorlage V/0292/2022). Der Zeitpunkt ergibt sich in Abhängigkeit vom zur Verfügung stehenden Budget des Gesamtprojekts, da das Budget der T otalübernehmer-Ausschreibung Reihenfolge und Zeitpunkt der Umsetzung der verschiedenen Stadionmodule determiniert. Sollte der Stadionausbau vollständig durchgeführt werden, wäre die Fertigstellung der Südostecke einschl. der Kita nach aktuellem Stand der Planungsgrundlagen für das Jahr 2027 vorgesehen. Zunächst erfolgt daher die Annahme einer Inbetriebnahme für das Jahr 2027 ff. Sollte sich ein früherer oder späterer Umsetzungszeitpunkt ergeben, werden die Veranschlagungen zum nächstmöglichen Haushaltsplan angepasst. 3. Konzeption der Kita im Stadion an der Hammer Straße Durch die enge räumliche Verknüpfung zwischen Kita und Sportvereinen soll an dieser Stelle eine Kita mit dem konzeptionellen Schwerpunkt Bewegung entstehen. Die Kita soll in Kooperation mit den umliegenden Vereinen für den Sozialraum zusätzliche förderliche Angebote schaffen. Ausgehend von der Wichtigkeit von Bewegungs- und Wahrnehmungserfahrungen für Kinder als Grundstein für eine gesunde Entwicklung und Förderung von Bildungs- und Lernchancen sollen ausreichend und vielfältige Bewegungsangebote im Kitaalltag geschaffen werden. Die Bildungsgrundsätze Körper, Gesundheit und Ernährung sollen einen Schwerpunkt in der Kita bilden und mit dem Thema Bewegung verknüpft und gelebt werden. Eine Zertifizierung zur Bewegungskita soll ergänzend angestrebt werden. Über das Angebot der Betreuung für Kinder hinaus sollen Eltern ebenso an Angeboten mitwirken und teilhaben können. Dieses können Sportangebote oder auch Beratungsangebote sein. So kann sich die Kita zur Begegnungsstätte im Stadtteil entwickeln und eine Zertifizierung zum Familienzentrum anstreben. Durch die Kooperation mit den umliegenden Vereinen, insbesondere dem SCP ,sollen die Angebote der Kita für Kinder und Eltern erweitert werden. Dadurch können an diesem Standort konkret folgende Synergien entstehen: Es sind beispielsweise außerhalb der Öffnungszeiten der Kita Kinderbetreuungsangebote an den Spieltagen des SCP denkbar oder aber auch Familiennachmittage während eines Spiels in der Kita. Während der Spiele kann die Kita als Schutzraum für Kinder genutzt werden. Es können Patenschaften zwischen Preußen-Spielern und Kindern entstehen, Kitakinder könnten bei den Spielen mit den Spielern ins Stadion einlaufen. Die Außenflächen des SCP können nach Abstimmung, zusätzlich zum Außengelände der Kita für spezielle Bewegungsangebote zur Verfügung gestellt werden. - 6 - V/0275/2022 Im Rahmen des Zertifizierungsprozesses zur Bewegungskita können erforderliche Fortbildungen für Erzieherinnen und Erzieher in Kooperation mit Sportvereinen entstehen. Weitere Aktionen wie Feste und Projekte oder die Abnahme des Kinderbewegungsabzeichens (Kibaz) können gemeinsam realisiert werden. 4. Vergabe der Trägerschaft: Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe betreiben zu lassen. Ein Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme in einem Auswahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt. Die Trägerschaft soll an einen Träger vergeben werden, der bereit ist, an dem oben geschilderten Konzept mitzuwirken und die Kita mit dem Schwerpunkt Bewegung zu entwickeln. 5. Fazit: Mit den oben genannten Ausbauplanungen werden weitere zukünftig benötigte Plätze für u3- und ü3- Kinder in Berg Fidel geschaffen. Das geschilderte angestrebte Konzept ist als fachliche Bereicherung für den Stadtteil zu sehen. i.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A Anlage 1: Lageplan Anlage 2: Raumprogramm Anlage 3: Kostenrahmen Anlage 4: Folgelastenberechnung
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Hammer Straße 302
- Robert-Bosch-Straße
- Rincklakeweg
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Details
- Aktenzeichen
- V/0275/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 03.05.2022
- Erstellt
- 14.04.2022 13:43