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2451/2024

43. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln

Mitteilung Ausschuss 19.09.2024

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Anlage 1_43. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln

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Anlage 2_Korrekturen - 43. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln

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Anlage 1_43. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln

27818 Zeichen

Situation Geflüchteter in Köln 
 
 
 
43. Bericht 
 
  (II. Quartal 2024) 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Oberbürgermeisterin    
Dezernat für Soziales, Gesundheit und 
Wohnen 
Amt für Wohnungswesen 
 
 
Stand 30.06.2024

1 
 
43. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.06.2024 
Inhalt 
Einleitung ............................................................................................................................................... 2 
1. Zahlen und Daten ............................................................................................................................. 2 
1.1. Gesamtzahlen ..................................................................................................................... 2 
1.2. Alters- / Familienstruktur und Herkunft ........................................................................... 4 
1.3. Verteilung der Unterbringung nach Unterkunftsart........................................................ 9 
1.4. Verteilung der Objekte je Stadtbezirk ............................................................................ 10 
2. Ressourcenmanagement .............................................................................................................. 12 
2.1. Entwicklungen II. Quartal 2024 ...................................................................................... 12 
2.2. Sachstand .......................................................................................................................... 12 
3. Geflüchtete aus der Ukraine ......................................................................................................... 13

2 
 
43. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.06.2024 
Einleitung 
 
Die Stadt Köln erfüllt ihren gesetzlichen Auftrag aus §§ 1, 2 Flüchtlingsaufnahme-
gesetz NRW (FlüAG) durch die Unterbringung und soziale Betreuung von 
Geflüchteten. Sie gewährleistet die Unterbringung aller Personen, die ihr von der 
Bezirksregierung Arnsberg zur Unterbringung zugewiesen werden sowie von 
unerlaubt Eingereisten, die Köln unmittelbar ansteuern. 
Hierfür verfügt die Stadt Köln über eine Vielzahl eigener Unterkünfte im gesamten 
Stadtgebiet und hat darüber hinaus Gebäude zur Unterbringung Geflüchteter 
angemietet. Zusätzlich wurden Vereinbarungen mit Beherbergungsbetrieben über die 
Unterbringung von Geflüchteten abgeschlossen. Die soziale Betreuung der 
Geflüchteten wird von Fachkräften der sozialen Arbeit sowohl des Amtes für 
Wohnungswesen als auch der beauftragten sozialen Träger gewährleistet, wobei eine 
bedeutende Anzahl von ehrenamtlichen Helfer*innen unterstützend tätig ist. 
Der Bericht zur Situation Geflüchteter wird quartalsweise veröffentlicht. Der aktuelle 
Bericht bezieht sich auf den Zeitraum 01. April 2024 bis 30. Juni 2024. Es besteht 
daher die Möglichkeit, dass zu bestimmten Punkten bereits aktualisierte Informationen 
vorliegen. 
1. Zahlen und Daten 
1.1. Gesamtzahlen 
In der Gesamtentwicklung zeigte sich zunächst seit Anfang 2019 eine abnehmende 
Anzahl von untergebrachten Geflüchteten. Dieser Trend kehrte sich jedoch mit dem 
Überfall der russischen Föderation auf die Ukraine um. Insbesondere seit Mitte März 
2022 stieg die Zahl der untergebrachten Geflüchteten deutlich an. Im Jahr 2023 waren 
unterjährig sowohl steigende als auch rückläufige Tendenzen zu verzeichnen, bedingt 
durch die Fluktuation der Geflüchteten aus der Ukraine und der Anstieg unerlaubt 
eingereisten Personen.  
Seit Anfang des Jahres 2024 ist ein rückläufiger Trend bei den Unterbringungszahlen 
zu beobachten. Dies hat mehrere Ursachen. Zum einen hat die Bezirksregierung 
Arnsberg zur Entlastung der Kommunen neu ankommende Geflüchtete zunächst 
überwiegend in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes untergebracht, deren 
Aufnahmekapazitäten erweitert wurden. Zudem haben die vorübergehenden 
stationären Grenzkontrollen an den Grenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz 
sowie die verschärften Grenzkontrollen im Rahmen der Fußball-Europameisterschaft 
an den EU-Binnengrenzen zu Dänemark, Frankreich und den Benelux-Staaten 
wahrscheinlich zu der Reduktion unerlaubter Einreisen beigetragen. Schließlich ist die 
wärmer werdende Jahreszeit regelmäßig mit einer Verlangsamung der Einreisen 
verbunden, während im Gegenzug im Herbst und Winter von einer Intensivierung 
ausgegangen werden muss.  
Sowohl die EU als auch die Bezirksregierung Arnsberg, die die Zahl der Geflüchteten 
im Land NRW statistisch erfassen, gehen von erneut steigenden 
Unterbringungszahlen im Laufe des Jahres 2024 aus. Aktuell sind wieder vermehrt 
Zugänge von aus der Ukraine nach NRW zu verzeichnen, wohl insbesondere 
angesichts der anhaltenden russischen Bombardierung der ukrainischen Großstädte 
Charkiw und Odessa. Auch könnte der Wegfall der intensiven Grenzkontrollen nach 
der EM und den Olympischen Spielen zu einem Wiederanstieg führen.

3 
 
43. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.06.2024 
Zum Stichtag 28.06.2024 betrug die Erfüllung der Aufnahmequote des Landes an 
Geflüchteten für die Stadt Köln 89,3 %.  
Seit Anfang Juni 2024 beträgt die Anzahl der Zuweisungen durch die Bezirksregierung 
Arnsberg durchschnittlich 50 bis 60 Personen pro Woche. Zuvor erfolgten die 
Zuweisungen hauptsächlich im Rahmen der Familienzusammenführung oder für 
andere besondere Gruppen. Aufgrund der Unterschreitung der Aufnahmeverpflichtung 
um 1.836 Geflüchtete ist jederzeit mit einer Erhöhung der Landeszuweisungen zu 
rechnen. 
Die Zahl der untergebrachten Personen liegt Mitte des Jahres 2024 mit 8.700 rund 
3.000 Personen über dem Tiefststand des Jahres 2021 mit 5.764 untergebrachten 
Geflüchteten.  
 
 
Jahreswerte 2010 – 2024*: 
*Stand 30.06.2024 
 
  
1.6381.9492.1963.0725.14110.15313.25810.18910.2167.4606.1765.76410.83910.4278.70002.0004.0006.0008.00010.00012.00014.0002010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024*Anzahl untergebrachter Geflüchteteter (Stichtag 31.12.)

4 
 
43. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.06.2024 
Monatliche Entwicklung der Gesamtzahlen untergebrachter Geflüchteter seit Juni 2023 in 
Kombination mit der monatlichen Veränderung: 
 
 
1.2. Alters- / Familienstruktur und Herkunft 
Um den verschiedenen Bedarfen an sozialer Infrastruktur gerecht zu werden, führt der 
Soziale Dienst des Amtes für Wohnungswesen jeweils halbjährlich zum 30. Juni und 
31. Dezember eine Analyse der Personenstruktur der städtisch untergebrachten 
Geflüchteten durch. Dabei werden Aspekte wie Alter, Familienstruktur und Herkunft 
der untergebrachten Personen ausgewertet.  
Das Diagramm „Altersstruktur“ veranschaulicht die Verteilung der verschiedenen 
Altersgruppen der zum Stichtag 30.06.2024 untergebrachten Geflüchteten 
(8.700 Personen). 
Ein Vergleich der reinen prozentualen Verteilung der am Stichtag 30.06.2024 
untergebrachten 8.700 Geflüchteten mit der Auswertung im 41. Bericht vom 
31.12.2023 (10.427 Geflüchtete) ist nicht sinnvoll, da sich die dargestellten Anteile 
auf unterschiedliche Zahlen der zu den Stichtagen untergebrachten Geflüchteten 
beziehen. Diese Werte zeigen Veränderungen in der Zusammensetzung der 
untergebrachten Geflüchteten. 
Um dennoch eine Vergleichbarkeit zu ermöglichen, wurden die sich aus den 
Anteilsangaben ergebenden absoluten Zahlen zum Stand 31.12.2023 und 
30.06.2024 in den folgenden Grafiken gegenübergestellt. 
Im Vergleich zu den Zahlen der letzten Auswertung vom 31. Dezember 2023 zeigt 
sich ein Rückgang der untergebrachten Kinder und Jugendlichen im Alter von drei 
bis 17 Jahren. Ihre Zahl sank um 1.108 Personen, von 4.098 auf 2.989. Dieser 
-91-268324307-257-348 -284-521-583-441-126-1125610.95310.68511.00911.31611.05910.71110.4279.9069.3238.8828.7568.6448.700-1.00001.0002.0003.0004.0005.0006.0007.0008.0009.00010.00011.00012.000Jun 23 Jul 23 Aug 23 Sep 23 Okt 23 Nov 23 Dez 23 Jan 24 Feb 24 Mrz 24 Apr 24 Mai 24 Jun 24monatliche Entwicklung der UnterbringungVeränderung zum VormonatBestand

5 
 
43. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.06.2024 
Rückgang lässt sich durch die abnehmende Zahl unerlaubt eingereister Familien mit 
vielen Kindern erklären. Die Zahl der 18- bis 25-Jährigen verzeichnete einen leichten 
Rückgang um 299 Personen, von 1.569 auf 1.270. Im Gegensatz dazu sank die Zahl 
der 26- bis 65-Jährigen zwar um 313 Personen von 4.381 auf 4.068, stieg jedoch 
prozentual an. Diese Altersgruppe macht nun 46,8 Prozent der Gesamtzahl aus, was 
auf die Zuweisungen des Landes aufgrund der Unterschreitung der Aufnahmequote 
zurückzuführen ist. 
 
Unter 3 Jahre; 4,69%3 bis 5 Jahre; 4,68%6 bis 10 Jahre; 10,59%11 bis 16 Jahre; 12,40%17 Jahre; 2,00%18 bis 25 Jahre; 14,60%26 bis 65 Jahre; 46,76%Ab 66 Jahre; 4,28%Altersstruktur Stand 30.06.2024

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43. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.06.2024 
 
 
Die untergebrachten Geflüchteten sind nach wie vor überwiegend, etwa zu 73 Prozent, 
gemeinsam mit ihrer Familie untergebracht. Im Vergleich zur vorherigen Analyse vom 
31.12.2023 (41. Bericht) ist die Zahl der als Familie untergebrachten Personen um 
1.794 Personen gesunken, von 8.108 auf 6.314. Diese Abnahme ist auf die 
zurückgehende Zahl unerlaubt eingereister Familien zurückzuführen.  
 
6276151.2481.3882201.5694.38137910.427408 407 921 1.079 174 1.270 4.068 372 8.700 02.0004.0006.0008.00010.00012.000Unter3 Jahre3 bis5 Jahre6 bis10 Jahre11 bis16 Jahre17 Jahre 18 bis25 Jahre26 bis65 Jahreab66 JahrestädtischuntergebrachteGeflüchteteinsgesamtVergleich der Altersstruktur untergebrachter Geflüchteterstädtisch untergebrachte Geflüchtete Stand 31.12.2023städtisch untergebrachte Geflüchtete Stand 30.06.2024
alleinreisende Männer; 13,45%alleinerziehende Männer; 1,20%alleinreisende Frauen; 6,87%alleinerziehende Frauen; 5,90%Familien; 72,58%
Familienstruktur Stand 30.06.2024

7 
 
43. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.06.2024 
 
Die vorstehende Graphik umfasst nicht den Personenkreis der unbegleiteten 
minderjährigen Geflüchteten. Diese werden nicht durch das Amt für Wohnungswesen 
untergebracht und betreut, sondern durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie.  
Die untergebrachten Geflüchteten stammen aus den folgenden Herkunftsländern:  
 *Äthiopien, Bangladesch, China, Libanon, Libyen, Mongolei, Myanmar, sowie staatenlose, beziehungsweise Menschen mit ungeklärter 
Nationalität. 
1.178 83 568 489 8.108 10.427 1.170 104 598 513 6.314 8.700  - 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 12.000alleinreisendeMänneralleinerziehendeMänneralleinreisendeFrauenalleinerziehendeFrauenFamilien städtischuntergebrachteGeflüchteteinsgesamtVergleich der Familienstruktur untergebrachter Geflüchteterstädtisch untergebrachte Geflüchtete Stand 31.12.2023städtisch untergebrachte Geflüchtete Stand 30.06.2024
Afghanistan; 7,70%Armenien, Aserbeidschan, Tadschikistan, Georgien, Kasachstan, Usbeskistan, Weißrussland; 3,00%Libyen, Marokko, Tunesien, Algerien; 1,10%Eritrea, Somalia,Nigeria, Ghana, Guinea; 6,70%Pakistan, Indien; 0,90%Russland; 2,40%Syrien, Irak, Iran; 20,10%Türkei; 1,70%Ukraine; 29,50%Westbalkanstaaten (ehem. Jugoslawien und Kosovo, Albanien); 22,60%sonstige*; 4,30%Herkunftsländer Stichtag 30.06.2024

8 
 
43. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.06.2024 
 
 
Im Vergleich zu den Angaben des 41. Jahresberichts (Stand 31.12.2023) zeigen sich 
folgende Veränderungen: 
Nachdem die Zahl der unerlaubt eingereisten und dauerhaft untergebrachten 
Personen aus den Westbalkanstaaten (ehemaliges Jugoslawien, Kosovo, Albanien) 
um 1.579 auf insgesamt 1.966 Personen (22,6 Prozent) gesunken ist, stellen 
Geflüchtete aus der Ukraine nun die größte Herkunftsgruppe unter den 
untergebrachten Personen. Ihr Anteil beträgt 29,5 Prozent, was 2.566 Personen 
entspricht. Trotz dieses Anteils ist die Zahl der aus der Ukraine 
untergebrachten Personen im Laufe eines Jahres deutlich gesunken, von 3.321 am 
30. Juni 2023 auf 2.566 am 30. Juni 2024. 
670 261 96 583 78 209 374 1.749 148 2.566 1.966 8.700 
615 219 104 469 63 250 469 1.783 104 2.802 3.549 10.427 
 -  2.000  4.000  6.000  8.000  10.000  12.000AfghanistanArmenien, Aserbeidschan,Tadschikistan, Georgien, Kasachstan,Usbeskistan, WeißrusslandLibyen, Marokko,Tunesien, AlgerienEritrea, Somalia,Nigeria, Ghana,GuineaPakistan, IndienRusslandSonstige*Syrien, Irak, IranTürkeiUkraineWestbalkanstaaten(ehem. Jugoslawien undKosovo, Albanien)städtisch untergebrachteGeflüchtete insgesamt
*Ägypten, Äthiopien, Bangladesch, China, Dschibuti, Israel, Malaysia, Mongolei, Myanmar, Phillippinen, Sri Lanka, Venezuela, Vietnam sowie Staatenlose bzw. Menschen mit ungeklärter Nationalität
Vergleich der Herkunfsländer untergebrachter Geflüchteterstädtisch untergebrachte Geflüchtete Stand 31.12.2023städtisch untergebrachte Geflüchtete Stand 30.06.2024

9 
 
43. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.06.2024 
Die Herkunftsländer Syrien, Irak und Iran sind nach wie vor stark vertreten, mit 
einem Anteil von 20,1 Prozent.  
Auch der Anteil der untergebrachten Geflüchteten aus weiteren Herkunftsländern ist 
gestiegen: Eritrea, Somalia, Nigeria, Ghana und Guinea machen nun 6,7 Prozent 
aus, was 583 Personen entspricht – 114 Personen mehr als am 31. Dezember 2023.  
Das Herkunftsland Afghanistan zeigt einen Anstieg auf insgesamt 7,7 Prozent, 
was 670 Personen entspricht und einen Zuwachs von 55 Personen bedeutet. Diese 
Steigerung ist auf erhöhte Landeszuweisungen von Menschen aus Afghanistan nach 
Köln in der ersten Jahreshälfte 2024 zurückzuführen. Dies steht im Zusammenhang 
mit dem am 17.Oktober 2022 gestarteten Bundesaufnahmeprogramm für besonders 
gefährdete Afghan*innen, das vom Außenministerium und dem Bundesinnen-
ministerium initiiert wurde. Die Aufnahme erfolgt gemäß § 23 Aufenthaltsgesetz. 
(weitere Information finden Sie unter: 
https://www.bundesaufnahmeprogrammafghanistan.de/bundesaufnahme-de) 
Die nächste Analyse der Personenstruktur sowie der Vergleich der absoluten Zahlen 
werden im 45. Bericht mit dem Stichtag 31.12.2024 veröffentlicht. 
1.3. Verteilung der Unterbringung nach Unterkunftsart 
Zur Unterbringung geflüchteter Menschen werden unterschiedliche Unterkunftsarten 
genutzt, die sich hinsichtlich der Privatsphäre für die Menschen erheblich 
unterscheiden (Unterbringungsqualität). 
Differenziert wird in: 
 Notaufnahme (zur 24/7–Aufnahme von Geflüchteten bestimmt)  
 Notunterkunft 
 Beherbergungsbetrieb (Hotels, Apartmenthäuser, Hostels, Pensionen) 
 Leichtbauhalle 
 Wohnheim (mit Gemeinschaftssanitär und/oder -küchen) 
 Mobile Wohneinheit (Wohncontainer) 
 Systembau 
 Systembau Holz 
 Wohnung (Ein- und Mehrfamilienhäuser, Einzelwohnungen) 
 
Tatsächliche Belegung je Unterkunftsart jeweils zum Ende des Monats 2024: 
Stichtag 31.12.2023  31.01.2024 29.02.2024 31.03.2024 30.04.2024 31.05.2024 30.06.2024 
Notaufnahme 390 320 284 257 345 364 368 
Notunterkünfte 711 618 492 319 298 362 348 
Leichtbauhallen 485 370 212 130 86 69 59 
Beherbergungsbetriebe 2.252 2.188 1.960 1.834 1.704 1.552 1.544 
Mobile Wohneinheiten 1.035 988 1.001 971 929 895 920 
Systembauten 1.730 1.701 1.667 1.621 1.621 1.616 1.622 
Systembauten, Holz 123 122 121 119 117 121 119 
Wohnungen 2.607 2.555 2.554 2.570 2.528 2.584 2.581 
Wohnheime 1.094 1.044 1.032 1.061 1.128 1.081 1.139 
Summe 10.427 9.906 9.323 8.882 8.756 8.644 8.700

10 
 
43. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.06.2024 
 
Grafische Darstellung der Verteilung der Unterbrinungunsarten zum 
30.Juni 2024: 
 
 
1.4. Verteilung der Objekte je Stadtbezirk 
Die Verteildichte gibt das Verhältnis von städtisch untergebrachten geflüchteten 
Menschen zu den Einwohner*innen eines Stadtbezirks an, basierend auf der 
tatsächlichen Belegung zum Stichtag. Diese Zahlen unterliegen einer ständigen 
dynamischen Entwicklung durch Aus- und Umzüge sowie Verlegungen in andere 
Unterkünfte, durch Aufgabe und Inbetriebnahme von Unterbringungsstandorten. 
Die Darstellung umfasst die reale Belegung zum zweiten Quartalsende 2024. 
Die weitere Veränderung der Verteildichte im Jahresverlauf wird von der Entwicklung 
der Gesamtzahl Geflüchteter beeinflusst. Sinkt die Gesamtfallzahl, so reduziert sich 
auch die Verteildichte. Auf Grund der kaum vorhersehbaren politischen Entwicklung in 
den Hauptherkunftsländern der geflüchteten Menschen ist eine Prognose nur 
eingeschränkt möglich. 
Beherbergungsbetriebe; 1544; 18%Leichtbauhallen; 59; 1%Mobile Wohneinheiten; 920; 10%Notaufnahme; 368; 4%Notunterkünfte; 348; 4%Systembauten; 1622; 19%Systembau Holz; 119; 1%Wohnheime; 1139; 13%Wohnungen; 2581; 30%Verteilung der Unterbringungsarten 30.06.2024

11 
 
43. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.06.2024 
 
 
Insgesamt beträgt der Anteil der untergebrachten Geflüchteten im gesamten 
Stadtgebiet im II. Quartal etwa 0,79 Prozent der Gesamtbevölkerung.  
Den höchsten Anteil an untergebrachten Geflüchteten im Verhältnis zur 
Einwohnerzahl verzeichnet der Stadtbezirk Porz mit 1,04 Prozent, was auf die 
mobilen Wohneinheiten in der Aloys-Boecker-Straße und der Josef-Broicher-Straße 
zurückzuführen ist.  
Im Stadtbezirk Innenstadt liegt der Anteil aufgrund der Vielzahl an kleinen und 
größeren Beherbergungsbetrieben, in denen Geflüchtete untergebracht sind, bei 
0,93 Prozent. Dieser Anteil ist jedoch aufgrund der breiten Verteilung und der 
0,93%0,78%0,51%0,75%0,72%1,00%1,04%0,65%0,89%0,79%
1,02%0,77%0,48%0,70%0,82%0,95%1,08%0,67%0,91%0,81%
0,00% 0,20% 0,40% 0,60% 0,80% 1,00% 1,20%InnenstadtRodenkirchenLindenthalEhrenfeldNippesChorweilerPorzKalkMülheimGesamtVerteildichte in den Stadtbezirken 
Anteil I. Quartal 2024Anteil II. Quartal 2024

12 
 
43. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.06.2024 
unauffälligen Unterkünfte weniger sichtbar. Im Vergleich zum ersten Quartal ist der 
Anteil hier um 0,09 Prozentpunkte gesunken.  
Im Stadtbezirk Lindenthal ist der Anteil mit 0,51 Prozent relativ gering, bedingt 
durch den Mangel an geeigneten Flächen für Wohncontainer oder Systembauten. Im 
Zuge der Notwendigkeit, kurzfristige Unterbringungskapazitäten zu schaffen, wurden 
in 2022 bereits aufgegebene Wohncontainer-Standorte (Kronstädter Straße, 
Nikolausstraße und Hermann-Heinrich-Gossen-Straße) in Lindenthal reaktiviert und 
erneut belegt.  
Im Stadtbezirk Chorweiler ist der Anteil seit Jahresbeginn um 0,05 Prozentpunkte 
auf 1,00 Prozent gestiegen, bedingt durch die Eröffnung der Containeranlage auf der 
Merianstraße, Parkplatz 5.  
Der Stadtbezirk Mülheim weist einen Anteil von 0,89 Prozent auf, wobei die 
Geflüchteten hauptsächlich in mobilen Wohncontainern, Leichtbauhallen und 
größeren Beherbergungsbetrieben untergebracht sind. 
2. Ressourcenmanagement 
Das Ressourcenmanagement wurde entwickelt, um sowohl den erheblichen – nicht 
durch die Kommune beeinflussbaren - Schwankungen in der Anzahl 
unterzubringender geflüchteter Menschen gerecht zu werden, als auch um die Qualität 
der Unterkünfte kontinuierlich zu verbessern, insbesondere im Blick auf die 
Privatsphäre für die geflüchteten Menschen. 
 
Neben der Unterbringungsqualität liegt der Fokus dabei auch auf den in den Kölner 
Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten angestrebten Ziele, die 
mittelfristig bei einer gewissen Entspannung der Situation wieder konsequenter zum 
Tragen kommen sollen.  
2.1. Entwicklungen II. Quartal 2024 
Der Rat der Stadt Köln hat am 04.02.2021 beschlossen, die Quote der in 
abgeschlossenen Wohneinheiten untergebrachten Geflüchteten jährlich um 
5 Prozent zu erhöhen.  
Obwohl zum Stichtag 30.06.2024 eine Steigerung von 1,37 Prozent im Vergleich zum 
letzten Quartal 2024 erreicht wurde, ist es aufgrund der immer noch hohen 
Unterbringungszahlen im Jahr 2024 nicht möglich, diese Vorgaben vollständig zu 
erfüllen. Zum genannten Datum waren 75,90 Prozent der in städtischen Ressourcen 
versorgten Geflüchteten (ohne die Notaufnahme Herkulesstraße und 
Beherbergungsbetriebe) in Unterkünften mit abgeschlossenen Wohneinheiten, 
eigenen Sanitäranlagen und Küchen untergebracht. 
2.2. Sachstand 
Eine Erhaltung oder Steigerung der Unterbringungsqualität hängt von vielfältigen 
Einflussfaktoren ab.  
Die Verbesserung der Unterbringungsqualität für Geflüchtete wird dabei auch mit 
dem Neubau von Unterkünften und der Sanierung bestehender Einrichtungen 
verfolgt. Dadurch soll die überwiegende Mehrheit der untergebrachten Geflüchteten 
in abgeschlossenen Wohneinheiten versorgt werden können. Dennoch kann es

13 
 
43. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.06.2024 
notwendig sein, abgeschlossene Wohneinheiten aufzugeben, wenn das Objekt 
renovierungsbedürftig ist oder die Vertragslaufzeit für die Anmietung endet.  
Für folgende Unterkunft mit abgeschlossener Wohneinheit wurde ein neuer 
Mietvertrag abgeschlossen. Die Unterkunft wurde hergerichtet, um in Kürze für die 
Unterbringung Geflüchteter zur Verfügung zu stehen: 
 
Projekt belegbare  
Wohneinheiten 
Unterkunfts- 
art Bezirk  Stadtteil max.  
Belegung 
Plan- 
belegung 
voraussichtlich 
bezugsfertig Belegart 
Am 
Pantaleons-
berg  
1 Wohnungen Mülheim Mülheim 2 2 01.08.2024 Familien 
 
Folgende Mietverträge für Unterkünfte mit abgeschlossenen Wohneinheiten wurden 
im zweiten Quartal 2024 verlängert:  
Projekt belegbare  
Wohneinheiten 
Unterkunfts- 
art Bezirk  Stadtteil max.  
Belegung 
Plan- 
belegung Belegart 
Am Pantaleonsberg 11 Wohnungen Innenstadt Altstadt-Süd 39 39 Familien 
Bergerstraße 4 Wohnungen Porz Eil 9 9 Familien 
Bonner Straße 2 Wohnungen Rodenkirchen Marienburg 11 10 Familien 
Jesuitengasse 4 Wohnungen Nippes Weidenpesch 15 15 Familien 
Mertener Straße 1 Wohnungen Rodenkirchen Marienburg 6 6 Familien 
Pallenbergstraße 2 Wohnungen Nippes Weidenpesch 8 8 Familien 
Von-Sparr-Straße 5 Wohnungen Mülheim Mülheim 24 21 Familien 
 
Zusätzlich stehen weiterhin zeitlich befristete Unterbringungsmöglichkeiten mit 
Gemeinschaftssanitär und eigener Küche zur Verfügung. Diese umfassen 
Wohncontaineranlagen an der Alfred-Schütte-Allee im Stadtbezirk Porz, Stadtteil 
Poll, mit insgesamt über 98 Unterbringungsplätzen, an der Merianstraße im 
Stadtbezirk Chorweiler, Stadtteil Seeberg, mit 84 Unterbringungsplätzen, sowie an 
der Nikolausstraße/Berrenrather Straße im Stadtbezirk Lindenthal, Stadtteil Sülz, mit 
40 Unterbringungsplätzen. 
3. Geflüchtete aus der Ukraine 
 
a) Die Zahl der städtisch untergebrachten Geflüchteten aus der Ukraine 
 
Die Zahl der städtisch untergebrachten Geflüchteten aus der Ukraine ist im Jahr 
2023 und 2024 kontinuierlich gesunken. Der Rückgang hängt einmal damit 
zusammen, dass einige Geflüchtete aus der Ukraine im Laufe der Zeit doch 
noch eine eigene Mietwohnung gefunden haben. Andere kehren aus 
unterschiedlichsten Gründen (etwa Sorge um Verwandte) in die Ukraine zurück. 
Von den Geflüchteten aus der Ukraine waren zum Stichtag 30.06.2024 1.070 in 
Beherbergungsbetrieben untergebracht.  
 
Zum 01. Januar 2023 wurden noch 3.874 geflüchtete Ukrainer*innen 
untergebracht. Deren Zahl erreichte am 24. Juni 2024 mit 2.508 Personen 
ihren bisherigen Tiefststand. Trotzdem bilden sie mit rund 29,5 Prozent aller 
untergebrachten Geflüchteten (30.06.2024) immer noch die größte Gruppe der 
Geflüchteten bezogen auf die Herkunftsländer.  
Inzwischen ist wieder ein leichter Anstieg auf 2.569 Personen (Stand 
31.07.2024) zu verzeichnen.

14 
 
43. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.06.2024 
Insgesamt leben ca. 12.700 vom Ausländeramt registrierte Geflüchtete aus der 
Ukraine im Kölner Stadtgebiet und zwar inklusive der städtisch 
Untergebrachten.  
b) Die Altersverteilung der untergebrachten Geflüchteten aus der Ukraine  
Stand 24.06.2024  
Alter männlich  weiblich gesamt 
unter 6 
Jahre 
74 79 153 
6 bis 17 
Jahre 
252 230 482 
18 bis 
60 
Jahre 
619 872 1.491 
über 60 
Jahre 
113 269 382 
Summe 1.058 1.450 2.508 
2.508 ist der Stand zum 24.06.2024  
 
c) Die Verlängerung der Aufenthaltsberechtigung nach § 24 AufenthG  
 
Die Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung des 
Bundesministeriums des Innern (UkraineAufenthFGV) sieht vor, dass 
Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 AufenthG für Geflüchtete aus der Ukraine, die 
am 1. Februar 2024 gültig sind, ohne Verlängerung im Einzelfall automatisch 
bis zum 4. März 2025 fortgelten. 
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382 vom 4. März 2022 zur Aktivierung 
der EU-Massenzustromrichtlinie bezüglich der Kriegsgeflüchteten aus der 
Ukraine galt zunächst für ein Jahr und verlängerte sich anschließend 
automatisch bis zum 4. März 2024. Im Oktober 2023 wurde dann eine 
Verlängerung um ein weiteres Jahr bis zum 4. März 2025 beschlossen. 
Der Europäische Rat hat mit Beschluss vom 25. Juni 2024 den 
vorübergehenden Schutz von 4 Millionen Kriegsgeflüchteten aus der Ukraine in 
Europa um ein weiteres Jahr für den Zeitraum vom 5. März 2025 bis zum 4. 
März 2026 verlängert. Der Beschluss des Rats wurde am 3. Juli 2024 im 
Amtsblatt der EU veröffentlicht. 
Die Richtlinie sieht in Artikel 4 Absatz 1 und 2 für den Schutz maximal einen 
Dreijahreszeitraum ab Initiierung – für die Ukraine 5. März 2022 – vor, weshalb 
eine weitere Verlängerung über die Fristenregelung in der Richtlinie hinaus 
durch einen einfachen Beschluss des Europäischen Rates rechtlich umstritten 
ist.

15 
 
43. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.06.2024 
d) Neue Geflüchtete aus der Ukraine  
 
Insbesondere aufgrund der anhaltenden russischen Bombardierung von 
ukrainischen Großstädten in der ersten Jahreshälfte 2024, insbesondere der 
zweitgrößten ukrainischen Stadt Charkiw im Nordosten sowie der Millionen- und 
Hafenstadt Odessa am Schwarzen Meer im Süden, kamen weitere Geflüchtete 
nach Deutschland.  
Neuankommende Geflüchtete kommen überwiegend nicht mehr unmittelbar 
nach Köln, wie noch im Jahr 2022, sondern gehen zunächst in die 
Landeserstaufnahmeeinrichtungen des Landes NRW. Verteilzentrum in NRW 
ist die Erstaufnahmeeinrichtung in Bochum. Nur Geflüchtete, welche bereits 
Verwandte ersten Grades (Eltern, Kinder) oder einen oder eine/n Ehepartner*in 
in Köln haben, werden noch unmittelbar in Köln aufgenommen und nicht 
zunächst nach Bochum verwiesen. Eine Ausnahme bilden auch Ukrainer*innen, 
die zur medizinischen Behandlung von Kriegsverletzungen unmittelbar nach 
Köln gebracht werden.  
Nachdem längere Zeit keine Landeszuweisungen von Asylbewerber*innen und 
Geflüchteten nach Köln erfolgten, erfolgen seit Juli 2024 wieder zunehmend 
Zuweisungen der Bezirksregierung Arnsberg nach Köln, insbesondere auch von 
Geflüchteten aus der Ukraine.  
e) Tierhaltung in Unterkünften, Beherbergungsbetrieben und Wohnungen  
 
Die vorübergehend geduldete Mitunterbringung von Haustieren ukrainischer 
Geflüchteter stellt eine Ungleichbehandlung in der Unterbringung Geflüchteter 
aus verschiedenen Kulturkreisen dar. Grundsätzlich ist die Haltung von 
Haustieren in städtischen Unterkünften für Geflüchtete aus diversen Gründen 
(Hygiene, Lärm, Konflikte mit anderen Tieren oder Menschen, Allergien) nicht 
gestattet Die Ungleichbehandlung kann nicht länger begründet und damit auch 
nicht länger aufrechterhalten werden. Eine Erweiterung der Unterbringungs-
angebote auf Haustiere für alle Geflüchteten ist nicht realisierbar. Deshalb 
werden innerhalb einer nun begonnenen „sanften Übergangsphase“ von sechs 
Monaten Betroffene darauf hingewiesen, entweder mit ihrem Tier in eine private 
Mietwohnung mit erlaubter Tierhaltung umzuziehen,  das Tier bei Freunden 
oder Verwandten in Pflege zu geben oder an einen beziehungsweise eine neue 
Halter*in oder eine Pflegestelle abzugeben. Es handelt sich schätzungsweise 
um etwa 50 Fälle.  
Über diese Maßnahme wurden ehrenamtlich Betreuende informiert, so dass 
auch von dieser Seite der Prozess begleitet werden kann.  
 
Der III. Quartalsbericht 2024 zur Situation Geflüchteter in Köln mit Stichtag 
30.09.2024 wird vom Amt für Wohnungswesen zum Ende des IV. Quartals 2024 
erstellt.

Mitteilung Ausschuss

1415 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/56 
 
Vorlagen-Nummer 26.08.2024 
 2451/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 29.08.2024 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 02.09.2024 
Integrationsrat 03.09.2024 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 05.09.2024 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 05.09.2024 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 05.09.2024 
Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 06.09.2024 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 09.09.2024 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 09.09.2024 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 09.09.2024 
Gesundheitsausschuss 10.09.2024 
Jugendhilfeausschuss 17.09.2024 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 19.09.2024 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 19.09.2024 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 23.09.2024 
Finanzausschuss 23.09.2024 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 23.09.2024 
 
43. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln 
Die Verwaltung stellt den Fachgremien und der Öffentlichkeit den II. Quartalsbericht 2024 (43. 
Bericht, Stand 30.06.2024) zur Situation Geflüchteter in Köln zur Verfügung.  
 
Der Bericht zur Situation Geflüchteter wird quartalsweise veröffentlicht und bezieht sich auf 
den Zeitraum vom 01 April bis 30. Juni 2024. In diesem Bericht wird im 3. Kapitel über aktuelle

2 
 
Entwicklungen zum Thema „Geflüchtete aus der Ukraine“ informiert.  
 
Gez. Dr. Rau 
 
Anlage 
43. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln

Anlage 2_Korrekturen - 43. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln

436 Zeichen

V/56 
Vorlage 2451/2024 
 
Korrekturen zum „43. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln“ 
 
Seite 13: 
In der ersten Tabelle auf Seite 13 wurden der Bezirk und der Stadtteil wie folgt geändert: 
 
Projekt  belegbare  
Wohneinheiten  
Unterkunfts- 
art Bezirk  Stadtteil  max.  
Belegung 
Plan- 
belegung  
voraussichtlich  
bezugsfertig  Belegart  
Am 
Pantaleons -
berg  
1 Wohnungen Innenstadt Altstadt-
Süd 2 2 01.08.2024 Familien

Beratungsverlauf (17)

29.08.2024 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
02.09.2024 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.23 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
03.09.2024 Integrationsrat
TOP 5.15 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
05.09.2024 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 9.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
05.09.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.16 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
05.09.2024 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.15 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
06.09.2024 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen
TOP 8.3 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung
09.09.2024 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 8.14 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
09.09.2024 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
10.09.2024 Gesundheitsausschuss
TOP 6.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
16.09.2024 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.16 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
17.09.2024 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.5.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
17.09.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.19 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
19.09.2024 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.14 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.09.2024 Finanzausschuss
TOP 2.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.09.2024 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.09.2024 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
TOP 4.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2451/2024
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
19.09.2024
Erstellt
12.08.2024 12:25