2451/2024
43. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln
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Anlage 1_43. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln
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Situation Geflüchteter in Köln 43. Bericht (II. Quartal 2024) Die Oberbürgermeisterin Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen Amt für Wohnungswesen Stand 30.06.2024 1 43. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.06.2024 Inhalt Einleitung ............................................................................................................................................... 2 1. Zahlen und Daten ............................................................................................................................. 2 1.1. Gesamtzahlen ..................................................................................................................... 2 1.2. Alters- / Familienstruktur und Herkunft ........................................................................... 4 1.3. Verteilung der Unterbringung nach Unterkunftsart........................................................ 9 1.4. Verteilung der Objekte je Stadtbezirk ............................................................................ 10 2. Ressourcenmanagement .............................................................................................................. 12 2.1. Entwicklungen II. Quartal 2024 ...................................................................................... 12 2.2. Sachstand .......................................................................................................................... 12 3. Geflüchtete aus der Ukraine ......................................................................................................... 13 2 43. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.06.2024 Einleitung Die Stadt Köln erfüllt ihren gesetzlichen Auftrag aus §§ 1, 2 Flüchtlingsaufnahme- gesetz NRW (FlüAG) durch die Unterbringung und soziale Betreuung von Geflüchteten. Sie gewährleistet die Unterbringung aller Personen, die ihr von der Bezirksregierung Arnsberg zur Unterbringung zugewiesen werden sowie von unerlaubt Eingereisten, die Köln unmittelbar ansteuern. Hierfür verfügt die Stadt Köln über eine Vielzahl eigener Unterkünfte im gesamten Stadtgebiet und hat darüber hinaus Gebäude zur Unterbringung Geflüchteter angemietet. Zusätzlich wurden Vereinbarungen mit Beherbergungsbetrieben über die Unterbringung von Geflüchteten abgeschlossen. Die soziale Betreuung der Geflüchteten wird von Fachkräften der sozialen Arbeit sowohl des Amtes für Wohnungswesen als auch der beauftragten sozialen Träger gewährleistet, wobei eine bedeutende Anzahl von ehrenamtlichen Helfer*innen unterstützend tätig ist. Der Bericht zur Situation Geflüchteter wird quartalsweise veröffentlicht. Der aktuelle Bericht bezieht sich auf den Zeitraum 01. April 2024 bis 30. Juni 2024. Es besteht daher die Möglichkeit, dass zu bestimmten Punkten bereits aktualisierte Informationen vorliegen. 1. Zahlen und Daten 1.1. Gesamtzahlen In der Gesamtentwicklung zeigte sich zunächst seit Anfang 2019 eine abnehmende Anzahl von untergebrachten Geflüchteten. Dieser Trend kehrte sich jedoch mit dem Überfall der russischen Föderation auf die Ukraine um. Insbesondere seit Mitte März 2022 stieg die Zahl der untergebrachten Geflüchteten deutlich an. Im Jahr 2023 waren unterjährig sowohl steigende als auch rückläufige Tendenzen zu verzeichnen, bedingt durch die Fluktuation der Geflüchteten aus der Ukraine und der Anstieg unerlaubt eingereisten Personen. Seit Anfang des Jahres 2024 ist ein rückläufiger Trend bei den Unterbringungszahlen zu beobachten. Dies hat mehrere Ursachen. Zum einen hat die Bezirksregierung Arnsberg zur Entlastung der Kommunen neu ankommende Geflüchtete zunächst überwiegend in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes untergebracht, deren Aufnahmekapazitäten erweitert wurden. Zudem haben die vorübergehenden stationären Grenzkontrollen an den Grenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz sowie die verschärften Grenzkontrollen im Rahmen der Fußball-Europameisterschaft an den EU-Binnengrenzen zu Dänemark, Frankreich und den Benelux-Staaten wahrscheinlich zu der Reduktion unerlaubter Einreisen beigetragen. Schließlich ist die wärmer werdende Jahreszeit regelmäßig mit einer Verlangsamung der Einreisen verbunden, während im Gegenzug im Herbst und Winter von einer Intensivierung ausgegangen werden muss. Sowohl die EU als auch die Bezirksregierung Arnsberg, die die Zahl der Geflüchteten im Land NRW statistisch erfassen, gehen von erneut steigenden Unterbringungszahlen im Laufe des Jahres 2024 aus. Aktuell sind wieder vermehrt Zugänge von aus der Ukraine nach NRW zu verzeichnen, wohl insbesondere angesichts der anhaltenden russischen Bombardierung der ukrainischen Großstädte Charkiw und Odessa. Auch könnte der Wegfall der intensiven Grenzkontrollen nach der EM und den Olympischen Spielen zu einem Wiederanstieg führen. 3 43. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.06.2024 Zum Stichtag 28.06.2024 betrug die Erfüllung der Aufnahmequote des Landes an Geflüchteten für die Stadt Köln 89,3 %. Seit Anfang Juni 2024 beträgt die Anzahl der Zuweisungen durch die Bezirksregierung Arnsberg durchschnittlich 50 bis 60 Personen pro Woche. Zuvor erfolgten die Zuweisungen hauptsächlich im Rahmen der Familienzusammenführung oder für andere besondere Gruppen. Aufgrund der Unterschreitung der Aufnahmeverpflichtung um 1.836 Geflüchtete ist jederzeit mit einer Erhöhung der Landeszuweisungen zu rechnen. Die Zahl der untergebrachten Personen liegt Mitte des Jahres 2024 mit 8.700 rund 3.000 Personen über dem Tiefststand des Jahres 2021 mit 5.764 untergebrachten Geflüchteten. Jahreswerte 2010 – 2024*: *Stand 30.06.2024 1.6381.9492.1963.0725.14110.15313.25810.18910.2167.4606.1765.76410.83910.4278.70002.0004.0006.0008.00010.00012.00014.0002010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024*Anzahl untergebrachter Geflüchteteter (Stichtag 31.12.) 4 43. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.06.2024 Monatliche Entwicklung der Gesamtzahlen untergebrachter Geflüchteter seit Juni 2023 in Kombination mit der monatlichen Veränderung: 1.2. Alters- / Familienstruktur und Herkunft Um den verschiedenen Bedarfen an sozialer Infrastruktur gerecht zu werden, führt der Soziale Dienst des Amtes für Wohnungswesen jeweils halbjährlich zum 30. Juni und 31. Dezember eine Analyse der Personenstruktur der städtisch untergebrachten Geflüchteten durch. Dabei werden Aspekte wie Alter, Familienstruktur und Herkunft der untergebrachten Personen ausgewertet. Das Diagramm „Altersstruktur“ veranschaulicht die Verteilung der verschiedenen Altersgruppen der zum Stichtag 30.06.2024 untergebrachten Geflüchteten (8.700 Personen). Ein Vergleich der reinen prozentualen Verteilung der am Stichtag 30.06.2024 untergebrachten 8.700 Geflüchteten mit der Auswertung im 41. Bericht vom 31.12.2023 (10.427 Geflüchtete) ist nicht sinnvoll, da sich die dargestellten Anteile auf unterschiedliche Zahlen der zu den Stichtagen untergebrachten Geflüchteten beziehen. Diese Werte zeigen Veränderungen in der Zusammensetzung der untergebrachten Geflüchteten. Um dennoch eine Vergleichbarkeit zu ermöglichen, wurden die sich aus den Anteilsangaben ergebenden absoluten Zahlen zum Stand 31.12.2023 und 30.06.2024 in den folgenden Grafiken gegenübergestellt. Im Vergleich zu den Zahlen der letzten Auswertung vom 31. Dezember 2023 zeigt sich ein Rückgang der untergebrachten Kinder und Jugendlichen im Alter von drei bis 17 Jahren. Ihre Zahl sank um 1.108 Personen, von 4.098 auf 2.989. Dieser -91-268324307-257-348 -284-521-583-441-126-1125610.95310.68511.00911.31611.05910.71110.4279.9069.3238.8828.7568.6448.700-1.00001.0002.0003.0004.0005.0006.0007.0008.0009.00010.00011.00012.000Jun 23 Jul 23 Aug 23 Sep 23 Okt 23 Nov 23 Dez 23 Jan 24 Feb 24 Mrz 24 Apr 24 Mai 24 Jun 24monatliche Entwicklung der UnterbringungVeränderung zum VormonatBestand 5 43. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.06.2024 Rückgang lässt sich durch die abnehmende Zahl unerlaubt eingereister Familien mit vielen Kindern erklären. Die Zahl der 18- bis 25-Jährigen verzeichnete einen leichten Rückgang um 299 Personen, von 1.569 auf 1.270. Im Gegensatz dazu sank die Zahl der 26- bis 65-Jährigen zwar um 313 Personen von 4.381 auf 4.068, stieg jedoch prozentual an. Diese Altersgruppe macht nun 46,8 Prozent der Gesamtzahl aus, was auf die Zuweisungen des Landes aufgrund der Unterschreitung der Aufnahmequote zurückzuführen ist. Unter 3 Jahre; 4,69%3 bis 5 Jahre; 4,68%6 bis 10 Jahre; 10,59%11 bis 16 Jahre; 12,40%17 Jahre; 2,00%18 bis 25 Jahre; 14,60%26 bis 65 Jahre; 46,76%Ab 66 Jahre; 4,28%Altersstruktur Stand 30.06.2024 6 43. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.06.2024 Die untergebrachten Geflüchteten sind nach wie vor überwiegend, etwa zu 73 Prozent, gemeinsam mit ihrer Familie untergebracht. Im Vergleich zur vorherigen Analyse vom 31.12.2023 (41. Bericht) ist die Zahl der als Familie untergebrachten Personen um 1.794 Personen gesunken, von 8.108 auf 6.314. Diese Abnahme ist auf die zurückgehende Zahl unerlaubt eingereister Familien zurückzuführen. 6276151.2481.3882201.5694.38137910.427408 407 921 1.079 174 1.270 4.068 372 8.700 02.0004.0006.0008.00010.00012.000Unter3 Jahre3 bis5 Jahre6 bis10 Jahre11 bis16 Jahre17 Jahre 18 bis25 Jahre26 bis65 Jahreab66 JahrestädtischuntergebrachteGeflüchteteinsgesamtVergleich der Altersstruktur untergebrachter Geflüchteterstädtisch untergebrachte Geflüchtete Stand 31.12.2023städtisch untergebrachte Geflüchtete Stand 30.06.2024 alleinreisende Männer; 13,45%alleinerziehende Männer; 1,20%alleinreisende Frauen; 6,87%alleinerziehende Frauen; 5,90%Familien; 72,58% Familienstruktur Stand 30.06.2024 7 43. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.06.2024 Die vorstehende Graphik umfasst nicht den Personenkreis der unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten. Diese werden nicht durch das Amt für Wohnungswesen untergebracht und betreut, sondern durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie. Die untergebrachten Geflüchteten stammen aus den folgenden Herkunftsländern: *Äthiopien, Bangladesch, China, Libanon, Libyen, Mongolei, Myanmar, sowie staatenlose, beziehungsweise Menschen mit ungeklärter Nationalität. 1.178 83 568 489 8.108 10.427 1.170 104 598 513 6.314 8.700 - 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 12.000alleinreisendeMänneralleinerziehendeMänneralleinreisendeFrauenalleinerziehendeFrauenFamilien städtischuntergebrachteGeflüchteteinsgesamtVergleich der Familienstruktur untergebrachter Geflüchteterstädtisch untergebrachte Geflüchtete Stand 31.12.2023städtisch untergebrachte Geflüchtete Stand 30.06.2024 Afghanistan; 7,70%Armenien, Aserbeidschan, Tadschikistan, Georgien, Kasachstan, Usbeskistan, Weißrussland; 3,00%Libyen, Marokko, Tunesien, Algerien; 1,10%Eritrea, Somalia,Nigeria, Ghana, Guinea; 6,70%Pakistan, Indien; 0,90%Russland; 2,40%Syrien, Irak, Iran; 20,10%Türkei; 1,70%Ukraine; 29,50%Westbalkanstaaten (ehem. Jugoslawien und Kosovo, Albanien); 22,60%sonstige*; 4,30%Herkunftsländer Stichtag 30.06.2024 8 43. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.06.2024 Im Vergleich zu den Angaben des 41. Jahresberichts (Stand 31.12.2023) zeigen sich folgende Veränderungen: Nachdem die Zahl der unerlaubt eingereisten und dauerhaft untergebrachten Personen aus den Westbalkanstaaten (ehemaliges Jugoslawien, Kosovo, Albanien) um 1.579 auf insgesamt 1.966 Personen (22,6 Prozent) gesunken ist, stellen Geflüchtete aus der Ukraine nun die größte Herkunftsgruppe unter den untergebrachten Personen. Ihr Anteil beträgt 29,5 Prozent, was 2.566 Personen entspricht. Trotz dieses Anteils ist die Zahl der aus der Ukraine untergebrachten Personen im Laufe eines Jahres deutlich gesunken, von 3.321 am 30. Juni 2023 auf 2.566 am 30. Juni 2024. 670 261 96 583 78 209 374 1.749 148 2.566 1.966 8.700 615 219 104 469 63 250 469 1.783 104 2.802 3.549 10.427 - 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 12.000AfghanistanArmenien, Aserbeidschan,Tadschikistan, Georgien, Kasachstan,Usbeskistan, WeißrusslandLibyen, Marokko,Tunesien, AlgerienEritrea, Somalia,Nigeria, Ghana,GuineaPakistan, IndienRusslandSonstige*Syrien, Irak, IranTürkeiUkraineWestbalkanstaaten(ehem. Jugoslawien undKosovo, Albanien)städtisch untergebrachteGeflüchtete insgesamt *Ägypten, Äthiopien, Bangladesch, China, Dschibuti, Israel, Malaysia, Mongolei, Myanmar, Phillippinen, Sri Lanka, Venezuela, Vietnam sowie Staatenlose bzw. Menschen mit ungeklärter Nationalität Vergleich der Herkunfsländer untergebrachter Geflüchteterstädtisch untergebrachte Geflüchtete Stand 31.12.2023städtisch untergebrachte Geflüchtete Stand 30.06.2024 9 43. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.06.2024 Die Herkunftsländer Syrien, Irak und Iran sind nach wie vor stark vertreten, mit einem Anteil von 20,1 Prozent. Auch der Anteil der untergebrachten Geflüchteten aus weiteren Herkunftsländern ist gestiegen: Eritrea, Somalia, Nigeria, Ghana und Guinea machen nun 6,7 Prozent aus, was 583 Personen entspricht – 114 Personen mehr als am 31. Dezember 2023. Das Herkunftsland Afghanistan zeigt einen Anstieg auf insgesamt 7,7 Prozent, was 670 Personen entspricht und einen Zuwachs von 55 Personen bedeutet. Diese Steigerung ist auf erhöhte Landeszuweisungen von Menschen aus Afghanistan nach Köln in der ersten Jahreshälfte 2024 zurückzuführen. Dies steht im Zusammenhang mit dem am 17.Oktober 2022 gestarteten Bundesaufnahmeprogramm für besonders gefährdete Afghan*innen, das vom Außenministerium und dem Bundesinnen- ministerium initiiert wurde. Die Aufnahme erfolgt gemäß § 23 Aufenthaltsgesetz. (weitere Information finden Sie unter: https://www.bundesaufnahmeprogrammafghanistan.de/bundesaufnahme-de) Die nächste Analyse der Personenstruktur sowie der Vergleich der absoluten Zahlen werden im 45. Bericht mit dem Stichtag 31.12.2024 veröffentlicht. 1.3. Verteilung der Unterbringung nach Unterkunftsart Zur Unterbringung geflüchteter Menschen werden unterschiedliche Unterkunftsarten genutzt, die sich hinsichtlich der Privatsphäre für die Menschen erheblich unterscheiden (Unterbringungsqualität). Differenziert wird in: Notaufnahme (zur 24/7–Aufnahme von Geflüchteten bestimmt) Notunterkunft Beherbergungsbetrieb (Hotels, Apartmenthäuser, Hostels, Pensionen) Leichtbauhalle Wohnheim (mit Gemeinschaftssanitär und/oder -küchen) Mobile Wohneinheit (Wohncontainer) Systembau Systembau Holz Wohnung (Ein- und Mehrfamilienhäuser, Einzelwohnungen) Tatsächliche Belegung je Unterkunftsart jeweils zum Ende des Monats 2024: Stichtag 31.12.2023 31.01.2024 29.02.2024 31.03.2024 30.04.2024 31.05.2024 30.06.2024 Notaufnahme 390 320 284 257 345 364 368 Notunterkünfte 711 618 492 319 298 362 348 Leichtbauhallen 485 370 212 130 86 69 59 Beherbergungsbetriebe 2.252 2.188 1.960 1.834 1.704 1.552 1.544 Mobile Wohneinheiten 1.035 988 1.001 971 929 895 920 Systembauten 1.730 1.701 1.667 1.621 1.621 1.616 1.622 Systembauten, Holz 123 122 121 119 117 121 119 Wohnungen 2.607 2.555 2.554 2.570 2.528 2.584 2.581 Wohnheime 1.094 1.044 1.032 1.061 1.128 1.081 1.139 Summe 10.427 9.906 9.323 8.882 8.756 8.644 8.700 10 43. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.06.2024 Grafische Darstellung der Verteilung der Unterbrinungunsarten zum 30.Juni 2024: 1.4. Verteilung der Objekte je Stadtbezirk Die Verteildichte gibt das Verhältnis von städtisch untergebrachten geflüchteten Menschen zu den Einwohner*innen eines Stadtbezirks an, basierend auf der tatsächlichen Belegung zum Stichtag. Diese Zahlen unterliegen einer ständigen dynamischen Entwicklung durch Aus- und Umzüge sowie Verlegungen in andere Unterkünfte, durch Aufgabe und Inbetriebnahme von Unterbringungsstandorten. Die Darstellung umfasst die reale Belegung zum zweiten Quartalsende 2024. Die weitere Veränderung der Verteildichte im Jahresverlauf wird von der Entwicklung der Gesamtzahl Geflüchteter beeinflusst. Sinkt die Gesamtfallzahl, so reduziert sich auch die Verteildichte. Auf Grund der kaum vorhersehbaren politischen Entwicklung in den Hauptherkunftsländern der geflüchteten Menschen ist eine Prognose nur eingeschränkt möglich. Beherbergungsbetriebe; 1544; 18%Leichtbauhallen; 59; 1%Mobile Wohneinheiten; 920; 10%Notaufnahme; 368; 4%Notunterkünfte; 348; 4%Systembauten; 1622; 19%Systembau Holz; 119; 1%Wohnheime; 1139; 13%Wohnungen; 2581; 30%Verteilung der Unterbringungsarten 30.06.2024 11 43. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.06.2024 Insgesamt beträgt der Anteil der untergebrachten Geflüchteten im gesamten Stadtgebiet im II. Quartal etwa 0,79 Prozent der Gesamtbevölkerung. Den höchsten Anteil an untergebrachten Geflüchteten im Verhältnis zur Einwohnerzahl verzeichnet der Stadtbezirk Porz mit 1,04 Prozent, was auf die mobilen Wohneinheiten in der Aloys-Boecker-Straße und der Josef-Broicher-Straße zurückzuführen ist. Im Stadtbezirk Innenstadt liegt der Anteil aufgrund der Vielzahl an kleinen und größeren Beherbergungsbetrieben, in denen Geflüchtete untergebracht sind, bei 0,93 Prozent. Dieser Anteil ist jedoch aufgrund der breiten Verteilung und der 0,93%0,78%0,51%0,75%0,72%1,00%1,04%0,65%0,89%0,79% 1,02%0,77%0,48%0,70%0,82%0,95%1,08%0,67%0,91%0,81% 0,00% 0,20% 0,40% 0,60% 0,80% 1,00% 1,20%InnenstadtRodenkirchenLindenthalEhrenfeldNippesChorweilerPorzKalkMülheimGesamtVerteildichte in den Stadtbezirken Anteil I. Quartal 2024Anteil II. Quartal 2024 12 43. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.06.2024 unauffälligen Unterkünfte weniger sichtbar. Im Vergleich zum ersten Quartal ist der Anteil hier um 0,09 Prozentpunkte gesunken. Im Stadtbezirk Lindenthal ist der Anteil mit 0,51 Prozent relativ gering, bedingt durch den Mangel an geeigneten Flächen für Wohncontainer oder Systembauten. Im Zuge der Notwendigkeit, kurzfristige Unterbringungskapazitäten zu schaffen, wurden in 2022 bereits aufgegebene Wohncontainer-Standorte (Kronstädter Straße, Nikolausstraße und Hermann-Heinrich-Gossen-Straße) in Lindenthal reaktiviert und erneut belegt. Im Stadtbezirk Chorweiler ist der Anteil seit Jahresbeginn um 0,05 Prozentpunkte auf 1,00 Prozent gestiegen, bedingt durch die Eröffnung der Containeranlage auf der Merianstraße, Parkplatz 5. Der Stadtbezirk Mülheim weist einen Anteil von 0,89 Prozent auf, wobei die Geflüchteten hauptsächlich in mobilen Wohncontainern, Leichtbauhallen und größeren Beherbergungsbetrieben untergebracht sind. 2. Ressourcenmanagement Das Ressourcenmanagement wurde entwickelt, um sowohl den erheblichen – nicht durch die Kommune beeinflussbaren - Schwankungen in der Anzahl unterzubringender geflüchteter Menschen gerecht zu werden, als auch um die Qualität der Unterkünfte kontinuierlich zu verbessern, insbesondere im Blick auf die Privatsphäre für die geflüchteten Menschen. Neben der Unterbringungsqualität liegt der Fokus dabei auch auf den in den Kölner Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten angestrebten Ziele, die mittelfristig bei einer gewissen Entspannung der Situation wieder konsequenter zum Tragen kommen sollen. 2.1. Entwicklungen II. Quartal 2024 Der Rat der Stadt Köln hat am 04.02.2021 beschlossen, die Quote der in abgeschlossenen Wohneinheiten untergebrachten Geflüchteten jährlich um 5 Prozent zu erhöhen. Obwohl zum Stichtag 30.06.2024 eine Steigerung von 1,37 Prozent im Vergleich zum letzten Quartal 2024 erreicht wurde, ist es aufgrund der immer noch hohen Unterbringungszahlen im Jahr 2024 nicht möglich, diese Vorgaben vollständig zu erfüllen. Zum genannten Datum waren 75,90 Prozent der in städtischen Ressourcen versorgten Geflüchteten (ohne die Notaufnahme Herkulesstraße und Beherbergungsbetriebe) in Unterkünften mit abgeschlossenen Wohneinheiten, eigenen Sanitäranlagen und Küchen untergebracht. 2.2. Sachstand Eine Erhaltung oder Steigerung der Unterbringungsqualität hängt von vielfältigen Einflussfaktoren ab. Die Verbesserung der Unterbringungsqualität für Geflüchtete wird dabei auch mit dem Neubau von Unterkünften und der Sanierung bestehender Einrichtungen verfolgt. Dadurch soll die überwiegende Mehrheit der untergebrachten Geflüchteten in abgeschlossenen Wohneinheiten versorgt werden können. Dennoch kann es 13 43. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.06.2024 notwendig sein, abgeschlossene Wohneinheiten aufzugeben, wenn das Objekt renovierungsbedürftig ist oder die Vertragslaufzeit für die Anmietung endet. Für folgende Unterkunft mit abgeschlossener Wohneinheit wurde ein neuer Mietvertrag abgeschlossen. Die Unterkunft wurde hergerichtet, um in Kürze für die Unterbringung Geflüchteter zur Verfügung zu stehen: Projekt belegbare Wohneinheiten Unterkunfts- art Bezirk Stadtteil max. Belegung Plan- belegung voraussichtlich bezugsfertig Belegart Am Pantaleons- berg 1 Wohnungen Mülheim Mülheim 2 2 01.08.2024 Familien Folgende Mietverträge für Unterkünfte mit abgeschlossenen Wohneinheiten wurden im zweiten Quartal 2024 verlängert: Projekt belegbare Wohneinheiten Unterkunfts- art Bezirk Stadtteil max. Belegung Plan- belegung Belegart Am Pantaleonsberg 11 Wohnungen Innenstadt Altstadt-Süd 39 39 Familien Bergerstraße 4 Wohnungen Porz Eil 9 9 Familien Bonner Straße 2 Wohnungen Rodenkirchen Marienburg 11 10 Familien Jesuitengasse 4 Wohnungen Nippes Weidenpesch 15 15 Familien Mertener Straße 1 Wohnungen Rodenkirchen Marienburg 6 6 Familien Pallenbergstraße 2 Wohnungen Nippes Weidenpesch 8 8 Familien Von-Sparr-Straße 5 Wohnungen Mülheim Mülheim 24 21 Familien Zusätzlich stehen weiterhin zeitlich befristete Unterbringungsmöglichkeiten mit Gemeinschaftssanitär und eigener Küche zur Verfügung. Diese umfassen Wohncontaineranlagen an der Alfred-Schütte-Allee im Stadtbezirk Porz, Stadtteil Poll, mit insgesamt über 98 Unterbringungsplätzen, an der Merianstraße im Stadtbezirk Chorweiler, Stadtteil Seeberg, mit 84 Unterbringungsplätzen, sowie an der Nikolausstraße/Berrenrather Straße im Stadtbezirk Lindenthal, Stadtteil Sülz, mit 40 Unterbringungsplätzen. 3. Geflüchtete aus der Ukraine a) Die Zahl der städtisch untergebrachten Geflüchteten aus der Ukraine Die Zahl der städtisch untergebrachten Geflüchteten aus der Ukraine ist im Jahr 2023 und 2024 kontinuierlich gesunken. Der Rückgang hängt einmal damit zusammen, dass einige Geflüchtete aus der Ukraine im Laufe der Zeit doch noch eine eigene Mietwohnung gefunden haben. Andere kehren aus unterschiedlichsten Gründen (etwa Sorge um Verwandte) in die Ukraine zurück. Von den Geflüchteten aus der Ukraine waren zum Stichtag 30.06.2024 1.070 in Beherbergungsbetrieben untergebracht. Zum 01. Januar 2023 wurden noch 3.874 geflüchtete Ukrainer*innen untergebracht. Deren Zahl erreichte am 24. Juni 2024 mit 2.508 Personen ihren bisherigen Tiefststand. Trotzdem bilden sie mit rund 29,5 Prozent aller untergebrachten Geflüchteten (30.06.2024) immer noch die größte Gruppe der Geflüchteten bezogen auf die Herkunftsländer. Inzwischen ist wieder ein leichter Anstieg auf 2.569 Personen (Stand 31.07.2024) zu verzeichnen. 14 43. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.06.2024 Insgesamt leben ca. 12.700 vom Ausländeramt registrierte Geflüchtete aus der Ukraine im Kölner Stadtgebiet und zwar inklusive der städtisch Untergebrachten. b) Die Altersverteilung der untergebrachten Geflüchteten aus der Ukraine Stand 24.06.2024 Alter männlich weiblich gesamt unter 6 Jahre 74 79 153 6 bis 17 Jahre 252 230 482 18 bis 60 Jahre 619 872 1.491 über 60 Jahre 113 269 382 Summe 1.058 1.450 2.508 2.508 ist der Stand zum 24.06.2024 c) Die Verlängerung der Aufenthaltsberechtigung nach § 24 AufenthG Die Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung des Bundesministeriums des Innern (UkraineAufenthFGV) sieht vor, dass Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 AufenthG für Geflüchtete aus der Ukraine, die am 1. Februar 2024 gültig sind, ohne Verlängerung im Einzelfall automatisch bis zum 4. März 2025 fortgelten. Der Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382 vom 4. März 2022 zur Aktivierung der EU-Massenzustromrichtlinie bezüglich der Kriegsgeflüchteten aus der Ukraine galt zunächst für ein Jahr und verlängerte sich anschließend automatisch bis zum 4. März 2024. Im Oktober 2023 wurde dann eine Verlängerung um ein weiteres Jahr bis zum 4. März 2025 beschlossen. Der Europäische Rat hat mit Beschluss vom 25. Juni 2024 den vorübergehenden Schutz von 4 Millionen Kriegsgeflüchteten aus der Ukraine in Europa um ein weiteres Jahr für den Zeitraum vom 5. März 2025 bis zum 4. März 2026 verlängert. Der Beschluss des Rats wurde am 3. Juli 2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Richtlinie sieht in Artikel 4 Absatz 1 und 2 für den Schutz maximal einen Dreijahreszeitraum ab Initiierung – für die Ukraine 5. März 2022 – vor, weshalb eine weitere Verlängerung über die Fristenregelung in der Richtlinie hinaus durch einen einfachen Beschluss des Europäischen Rates rechtlich umstritten ist. 15 43. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.06.2024 d) Neue Geflüchtete aus der Ukraine Insbesondere aufgrund der anhaltenden russischen Bombardierung von ukrainischen Großstädten in der ersten Jahreshälfte 2024, insbesondere der zweitgrößten ukrainischen Stadt Charkiw im Nordosten sowie der Millionen- und Hafenstadt Odessa am Schwarzen Meer im Süden, kamen weitere Geflüchtete nach Deutschland. Neuankommende Geflüchtete kommen überwiegend nicht mehr unmittelbar nach Köln, wie noch im Jahr 2022, sondern gehen zunächst in die Landeserstaufnahmeeinrichtungen des Landes NRW. Verteilzentrum in NRW ist die Erstaufnahmeeinrichtung in Bochum. Nur Geflüchtete, welche bereits Verwandte ersten Grades (Eltern, Kinder) oder einen oder eine/n Ehepartner*in in Köln haben, werden noch unmittelbar in Köln aufgenommen und nicht zunächst nach Bochum verwiesen. Eine Ausnahme bilden auch Ukrainer*innen, die zur medizinischen Behandlung von Kriegsverletzungen unmittelbar nach Köln gebracht werden. Nachdem längere Zeit keine Landeszuweisungen von Asylbewerber*innen und Geflüchteten nach Köln erfolgten, erfolgen seit Juli 2024 wieder zunehmend Zuweisungen der Bezirksregierung Arnsberg nach Köln, insbesondere auch von Geflüchteten aus der Ukraine. e) Tierhaltung in Unterkünften, Beherbergungsbetrieben und Wohnungen Die vorübergehend geduldete Mitunterbringung von Haustieren ukrainischer Geflüchteter stellt eine Ungleichbehandlung in der Unterbringung Geflüchteter aus verschiedenen Kulturkreisen dar. Grundsätzlich ist die Haltung von Haustieren in städtischen Unterkünften für Geflüchtete aus diversen Gründen (Hygiene, Lärm, Konflikte mit anderen Tieren oder Menschen, Allergien) nicht gestattet Die Ungleichbehandlung kann nicht länger begründet und damit auch nicht länger aufrechterhalten werden. Eine Erweiterung der Unterbringungs- angebote auf Haustiere für alle Geflüchteten ist nicht realisierbar. Deshalb werden innerhalb einer nun begonnenen „sanften Übergangsphase“ von sechs Monaten Betroffene darauf hingewiesen, entweder mit ihrem Tier in eine private Mietwohnung mit erlaubter Tierhaltung umzuziehen, das Tier bei Freunden oder Verwandten in Pflege zu geben oder an einen beziehungsweise eine neue Halter*in oder eine Pflegestelle abzugeben. Es handelt sich schätzungsweise um etwa 50 Fälle. Über diese Maßnahme wurden ehrenamtlich Betreuende informiert, so dass auch von dieser Seite der Prozess begleitet werden kann. Der III. Quartalsbericht 2024 zur Situation Geflüchteter in Köln mit Stichtag 30.09.2024 wird vom Amt für Wohnungswesen zum Ende des IV. Quartals 2024 erstellt.
Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle V/56 Vorlagen-Nummer 26.08.2024 2451/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 29.08.2024 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 02.09.2024 Integrationsrat 03.09.2024 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 05.09.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 05.09.2024 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 05.09.2024 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 06.09.2024 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 09.09.2024 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 09.09.2024 Ausschuss Schule und Weiterbildung 09.09.2024 Gesundheitsausschuss 10.09.2024 Jugendhilfeausschuss 17.09.2024 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 19.09.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz) 19.09.2024 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 23.09.2024 Finanzausschuss 23.09.2024 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 23.09.2024 43. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln Die Verwaltung stellt den Fachgremien und der Öffentlichkeit den II. Quartalsbericht 2024 (43. Bericht, Stand 30.06.2024) zur Situation Geflüchteter in Köln zur Verfügung. Der Bericht zur Situation Geflüchteter wird quartalsweise veröffentlicht und bezieht sich auf den Zeitraum vom 01 April bis 30. Juni 2024. In diesem Bericht wird im 3. Kapitel über aktuelle 2 Entwicklungen zum Thema „Geflüchtete aus der Ukraine“ informiert. Gez. Dr. Rau Anlage 43. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln
Anlage 2_Korrekturen - 43. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln
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V/56 Vorlage 2451/2024 Korrekturen zum „43. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln“ Seite 13: In der ersten Tabelle auf Seite 13 wurden der Bezirk und der Stadtteil wie folgt geändert: Projekt belegbare Wohneinheiten Unterkunfts- art Bezirk Stadtteil max. Belegung Plan- belegung voraussichtlich bezugsfertig Belegart Am Pantaleons - berg 1 Wohnungen Innenstadt Altstadt- Süd 2 2 01.08.2024 Familien
Beratungsverlauf (17)
Beschluss: Kenntnis genommen
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Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2451/2024
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 19.09.2024
- Erstellt
- 12.08.2024 12:25