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V/0632/2014

Bürgerhaushalt 2014 - Einbringung der 95 bestplatzierten Bürgervorschläge

Vorlagen 29.08.2014

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 05.11.2014, TOP 16

Beschlussvorlage

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Ansehen

V-0632-2014_Anlage

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Ansehen

Beschlussvorlage

6143 Zeichen

V/0632/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Dezernat II 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bürgerhaushalt 2014 - Einbringung der 95 bestplatzierten Bürgervorschläge 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
10.09.2014 Rat Einbringung 
29.10.2014 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
05.11.2014 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt die in der Anlage Teil 1 dokumentierten 95 bestplatzierten Bürgervorschläge aus 
dem Verfahren Bürgerhaushalt 2014 sowie den im Teil 2 enthaltenen Sachstandsbericht zum 
Bürgerhaushalt 2014 zur Kenntnis.  
2. Der Rat verweist die Vorschläge an den jeweils zuständigen Fachausschuss zur Beratung im 
Rahmen der jeweiligen Etatsitzung. Über die Beschlüsse der Fachausschüsse und damit über 
das Aufgreifen der Bürgervorschläge entscheidet abschließend – abhängig von der Zustän-
digkeitsordnung – der Rat bzw. eine Bezirksvertretung im Rahmen der Etatsitzung über den 
Haushalt 2015. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Sofern mit den Bürgervorschlägen finanzielle Auswirkungen auf den städtischen Haushalt ver-
bunden sind, sind diese bei dem jeweiligen Bürgervorschlag aufgeführt. Bei einem Aufgreifen des 
Vorschlags durch die politischen Gremien wird die Verwaltung hierzu entsprechende Verände-
rungsblätter zum Haushaltsplan 2015 fertigen. 
 
Begründung: 
 
Zu Ziffer 1: 
Mit dieser Vorlage wird ein Sachstandsbericht zum Bürgerhaushalt 2014 vorgelegt, der die wesentl i-
chen Daten und Fakten zum Verfahren 2014 enthält. 
Darüber hinaus enthält die Anlage die Dokumentation derjenigen im Bürgerhaushalt 2014 eingereichten 
Bürgervorschläge, die es durch die Bewertung der Bürgerinnen und Bürger im Internet, im Rahmen der 
Bürgerumfrage oder durch Ausfüllen der in den Bürgerbüros bzw. auf einem Wochenmarktstand ausge-
legten Bewertungsbögen in die Bestenliste geschafft haben. 
In die Bestenliste gelangten jeweils die TOP 36 der gesamtstäd tischen Vorschläge aus der Internetbe-
wertung und aus der Bürgerumfrage sowie die TOP 24 der bezirklichen Vorschläge aus der Interne t-
bewertung und der Bürgerumfrage. Nach Bereinigung von Doppelungen verblieben 95 Vo rschläge für 
die Bestenliste. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0632/2014 
Auskunft erteilt: 
Herr Möller / Herr Deppe 
Ruf: 
492 - 70 22 / - 20 20 
E-Mail: 
MoellerFrank@stadt-muenster.de  
Deppe@stadt-muenster.de   
Datum: 
08.09.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0632/2014 
Zu jedem dieser 95 Vorschläge aus der Bestenliste wurden von der Verwaltung fachliche Stellungna h-
men erarbeitet, die in der Anlage zu dieser Vorlage im Teil I (Dokumentation) enthalten sind. 
Der Dokumentationsband sortiert die Vorschläge nach den Nummern der Vorschläg e in aufsteigender 
Reihenfolge und enthält alle wesentlichen Informationen zu dem jeweiligen Vorschlag (z. B. – vom Vor-
schlagsverfasser formuliert – Titel, Kurzbeschreibung, Erläuterung, Abgegeben als: g esamtstädtisch / 
bezirklich; Ergebnisse der Bewertung swege, Anzahl der Kommentare, Zuständi gkeit innerhalb der 
Verwaltung, Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag der Verwaltung). 
 
Zu Ziffer 2: 
Akteur des nächsten Schritts im Rahmen des Bürgerhaushaltsverfahrens ist der Rat, seine Ausschüsse 
und die Bezirksvertretungen. Sie haben im Rahmen ihrer Haushaltsbeschlüsse auch das weitere Ve r-
fahren für jeden der 95 Vorschläge aus der Bestenliste zu entscheiden.  
Jeder der in der Anlage dokumentierten Vorschläge ist deshalb in die bevorstehenden Haushaltb era-
tungen einzubringen. Dies erfolgt durch die Verweisung jedes Vorschlags an die Fachausschü sse und 
Bezirksvertretungen, für die eine Zuständigkeit vorliegt. Die zuständigen Gremien sind auch in der D o-
kumentation (siehe Anlage Teil I) bei jedem einzelnen Vorschlag aufgeführt. 
Für die Vorberatung ergeben sich folgende Zuständigkeiten der Ausschüsse und Bezirksvertretungen: 
 
Gremium Nr. der Vorschläge 
Rat  alle 
Haupt- und Finanzausschuss (bezogen auf die Vorschl äge, 
die nicht in anderen Gremien vorberaten werden) 
10, 14, 31, 124, 152, 170, 184, 234, 236, 250, 258, 
289, 300, 308, 333, 351, 397 
Bezirksvertretung Münster-Mitte 6, 20, 40, 49, 51, 56, 59, 72, 85, 88, 116, 138, 198, 
245, 257, 266, 272, 290, 292, 302, 321, 325, 327, 337, 
343, 352, 366, 394, 400 
Bezirksvertretung Münster-West 6, 20, 44, 48, 64, 72, 74, 198, 337, 386 
Bezirksvertretung Münster-Südost 6, 20, 41, 72, 89, 198, 227, 337 
Bezirksvertretung Münster-Hiltrup 6, 20, 41, 52, 72, 198, 337 
Bezirksvertretung Münster-Nord 6, 20, 72, 104, 122, 125, 129, 133, 137, 151, 198, 298, 
337 
Bezirksvertretung Münster-Ost 6, 20, 72, 198, 209, 337, 350 
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 104, 367 
Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strateg i-
sches Flächenmanagement 
349, 380 
Ausschuss fü r Personal, Organisation, Sicherheit, Or d-
nung und E-Government 
16, 56, 71, 99, 106, 275, 307 
Ausschuss für Schule und Weiterbildung 51, 116, 171 
Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbra u-
cherschutz und Arbeitsförderung 
24, 48, 91, 92, 176, 205, 295, 338 
Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwic klung, Verkehr 
und Wohnen 
6, 56, 59, 85, 88, 138, 209, 227, 241, 290, 295, 302, 
343, 386, 388 
Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen 20, 30, 41, 52, 72, 115, 157, 272, 350, 376, 385 
Kulturausschuss 129, 298 
Sportausschuss 137, 198, 245, 337 
Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe 125, 130, 160, 292, 315, 327, 340, 396 
Betriebsausschuss Münster Marketing 40, 49, 365 
 
Am 10.12.2014 wird der Rat – unter Berücksichtigung der Voten der Fachausschüsse – über den 
Haushalt und damit auch über die Vorschläge aus der Bestenliste entscheiden. Daran schließt sich die 
Rechenschaftsphase an, die damit beginnt, dass die Entscheidungen des Rates vom 10.12.2014 im 
Internet veröffentlicht werden. Daran werden sich – wie bislang auch  – Rechenschaftsberichte a n-
schließen, wobei vorgesehen ist, den ersten Bericht im Mai 2015 dem Rat vorzulegen. 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer 
 
Anlage: Dokumentation der 95 Vorschläge aus der Bestenliste des Bürgerhaushalts 2014 /  
 Bericht Bürgerhaushalt 2014

- 3 - 
V/0632/2014

V-0632-2014_Anlage

336690 Zeichen

Bürgerhaushalt 2014 
Teil 1:  Dokumentation der 95 Vorschläge aus 
 der Bestenliste des Bürgerhaushalts 2014 
 
Teil 2: Bericht Bürgerhaushalt 2014  
 
Anlage zur Ratsvorlage V/0632/2014 
September 2014

Bürgerhaushalt 2014 
Teil 1:  Dokumentation der 95 Vorschläge aus 
 der Bestenliste des Bürgerhaushalts 2014 
 
Teil 2: Bericht Bürgerhaushalt 2014  
 
Anlage zur Ratsvorlage V/0632/2014 
September 2014

Dieser Dokumentationsband enthält im ersten Teil di e Dokumentation der 95 bestplatzierten Bür- 
gervorschläge im Bürgerhaushalt 2014. Alle 95 Vorsc hläge stehen gleichberechtigt nebeneinan- 
der. Die Dokumentation jedes Vorschlags ist anhand eines einheitlichen Formats erstellt worden. 
Zur Erläuterung des Formats werden folgende Hinweise gegeben: 
 
Block 1: Vorschlag 
Die Rubriken „Titel“, „Kurzbeschreibung“, „Erläuterung“ und „Abgegeben für“ enthal- 
ten die Formulierungen, die die Verfasserin bzw. de r Verfasser des Vorschlags ge- 
wählt hat. Sie sind 1:1 von der Internetseite übern ommen worden 
(
www.buergerhaushalt.stadt-muenster.de ). 
 
Block 2: Bewertung 
Die Bewertungen sind durch die am Bürgerhaushaltsve rfahren beteiligten Münste- 
ranerinnen und Münsteraner erfolgt. 
Bewertet werden konnte auf drei Wegen: über das Int ernet, über Fragebögen in den 
Bezirksverwaltungen (und auf einem Wochenmarktstand ) und über die schriftliche 
Bürgerumfrage.  
Welches bzw. welche Bewertungsverfahren letztendlic h die Aufnahme in die 
Bestenliste ermöglicht hat, ist durch ein großes „X“ kenntlich gemacht. 
Bei der Bildung der Rangfolge wurde unterschieden, ob es sich um Vorschläge 
handelt, die die Gesamtstadt (überbezirklich) oder einzelne Stadtbezirke (bezirklich) 
betreffen. 
 
Block 3: Dokumentation 
Diese enthält die fachliche Stellungnahme der Verwa ltung und den Beschlussvor- 
schlag der Verwaltung. Für die Einteilung es Vorschlags stehen folgende Kategorien 
zur Verfügung: 
• Vorschlag soll aufgegriffen werden 
• Vorschlag soll teilweise / modifiziert aufgegriffe n werden 
• Vorschlag ist aufgegriffen oder umgesetzt 
• Vorschlag fließt in laufenden Entscheidungs-/ Plan ungsprozess ein 
• Vorschlag soll nicht aufgegriffen werden. 
Benötigt der Vorschlag, der aufgegriffen werden sol l, die Bereitstellung finanzieller 
Mittel, werden diese für die künftigen Haushaltsjah re der Höhe nach ausgewiesen. 
Außerdem ist dargestellt, bei welcher Produktgruppe  des Haushalts die finanzielle 
Wirkung anfällt. 
Am Ende der Rubrik „Dokumentation“ befindet sich ei n formulierter Entscheidungs- 
vorschlag für die Beschlussfassung der politischen Gremien. 
 
Block 4: Beratung 
Hier sind die Etatsitzungen der Gremien aufgeführt,  in deren Rahmen der Vorschlag 
zu beraten sein wird. Die abschließende Beschlussfa ssung erfolgt im Rat in seiner 
Sitzung am 10.12.2014 (oder in einer Bezirksvertret ung, wenn dort die abschließen- 
de Entscheidungszuständigkeit liegt).  
 
 
Für Rückfragen / Erläuterungen stehen in der Verwaltung als Ansprechpartner zur Verfügung: 
 
Herr Möller, Tel. 492 7022, E-Mail: MoellerFrank@st adt-muenster.de 
Herr Deppe, Tel. 492 2020, E-Mail: Deppe@stadt-muenster.de

Inhaltsübersicht  
 
Nr. Titel 
Empfehlung der Verwaltung 
Aufgrei-
fen 
Teilweise 
bzw. modifi-
ziert aufgrei-
fen 
Vorschlag 
ist aufge-
griffen/ 
umgesetzt 
Laufender 
Entschei-
dungs-/ 
Planungs-
prozess 
 
Nicht 
aufgrei-
fen 
 
6 Einrichtung einer Stadtbus-'Ringlinie'   X   
10 Reduzierung der Zuschüsse für Betreiber und 
Vereine mit privaten Interessen    X  
14 Besseres Controlling der städtischen Ausgaben 
am Jahresende    X  
16 Sicherheit in den Nachtstunden     X 
20 Grün- und Baumstreifen vor Wohnbebauung    X  
24 Bezahlbarer Wohnraum    X  
30 Obstwiesenprojekt soll weiterhin gefördert wer-
den X     
31 Mehr Sitzgelegenheiten auf dem Domplatz    X  
40 Kein öffentliches Geld für das Eurocityfest     X 
41 Kreuzung Albersloher Weg / Osttor [besser aus-
leuchten]     X 
44 Erweiterung Hochzeitswald am Rüschhaus     X 
48 Angebote für Senioren in Gievenbeck schaffen   X   
49 Eurocityfest abwechslungsreicher gestalten!  X    
51 Schulrenovierungsstau auch am Schlaun been-
den     X 
52 Radweg Hammer Straße verbessern X     
56 Stoppschilder Kreisverkehr Ludgeriplatz     X 
59 Situation des hinteren Bahnhofsbereichs ver-
bessern     X 
64 Studenten-Parkplatz Heekweg öffentlich freige-
ben     X 
71 Schrottfahrräder beseitigen   X   
72 Fahrradwege instand setzen  X    
74 Grünfläche Rohrbusch erhalten   X   
85 Freier Durchgang am Hafen     X 
88 Radweggegenspur an Weseler Straße/Ecke 
Koldering     X 
89 Bürgersteig-Absenkung Kreuzung Münsterstra-
ße/Am Borggarten/Eschstraße     X 
91 Einführung Patenschaften für alte Menschen   X   
92 Projekt "Wohnen für Hilfe" stärken X     
99 Kein Geld für Beratungsfirmen bei Stellenbeset-
zungen    X  
104 Wuddi-Budget für Kinder und Jugendliche aus 
armen Familien und/oder mit Migrationshinter-
grund öffnen 
   X  
106 Wahlplakate erst kurz vor der Wahl und nicht 
verkehrsbehindernd anbringen     X 
115 Rücklagen für Neuanpflanzungen bilden     X 
116 Aula-Renovierung am Schlaun-Gymnasium     X 
122 Weg vom Idenbrockweg über die Gasselstiege 
zum Altenheim Wilkinghege barrierefrei machen     X 
124 Spitzenbeamte nur 8 Jahre wählen     X

Nr. Titel 
Empfehlung der Verwaltung 
Aufgrei-
fen 
Teilweise 
bzw. modifi-
ziert aufgrei-
fen 
Vorschlag 
ist aufge-
griffen/ 
umgesetzt 
Laufender 
Entschei-
dungs-/ 
Planungs-
prozess 
 
Nicht 
aufgrei-
fen 
 
125 Aufstellen von Papierkörben am Idenbrockplatz   X   
129 Stadtbücherei Kinderhaus: Angebote erweitern 
und ortsnahe Bildung für Alle ermöglichen    X  
130 Konzept zur Vermeidung von Vermüllung in der 
Stadt aufstellen      
133 Zentrum Kinderhaus mit Bäumen bepflanzen! X  X   
137 Schwimmbad in Kinderhaus erhalten und sanie-
ren    X  
138 Ampelschaltung Servatiiplatz/Salzstraße ändern!     X 
151 Mehr Kontrollen/Bußgelder für Raser im Zent-
rum Kinderhaus   X   
152 Neuer Rat muss Prioritätenliste/Vorhabenliste 
erstellen    X  
157 Untere Triebe an Straßenbäumen zum Radweg 
regelmäßig schneiden   X   
160 Keine Wertstofftonne plus gelber Sack    X  
170 Mehr Kontrolle der Fahrradstraßen   X   
171 Familienfreundliche bewegliche Ferientage     X 
176 Immobilien der Stiftungen besser kontrollieren  X    
184 Stadt soll weniger externe Gutachten einholen    X  
198 Vorhandene Hallenbäder besser nutzen    X  
205 GEZ-Befreiungsurkunde     X 
209 Reaktivierung des Haltepunkts "Bahnhof Han-
dorf" an der Strecke Münster - Bielefeld (Euro-
bahn) 
    X 
227 Zustieg zum Schnellbus S30 in Gremmendorf    X  
234 Maximal 15 Vorschläge je Bürger im Bürger-
haushalt  X    
236 Mehr Bänke in der Stadt und in Erholungsräu-
men  X    
241 Situation an Ampeln für Radfahrer verbessern   X   
245 Öffnungszeiten im Stadtbad-Mitte erweitern    X  
250 Grundbesitzabgabenbescheid erst nach Abwas-
serabrechnung erstellen  X    
257 Fehlende Silberlinden in die Promenade pflan-
zen    X  
258 Abtransportierte, herrenlose Fahrräder spenden   X   
266 Radweg Rosenstraße wieder anlegen     X 
272 Jede 2. Laterne in der Nordstraße abschalten     X 
275 Herrenlose Fahrräder entfernen und wiederver-
wenden   X   
289 Überprüfung kommunaler Zuschüsse    X  
290 Grüner Rechtsabbiegerpfeil für Radfahrer     X 
292 Fegen ja, aber dort, wo es besonders nötig ist!     X 
295 Stärkung der Wohn- und Stadtbau    X  
298 Bürgerhaus Kinderhaus (Erwachsenenbereich) 
auch in den Schulferien öffnen  X    
300 Bildung einer Einkaufsgemeinschaft Münster-
land   X   
302 Anwohnerparken trotz Johanniter Akademie  X

Nr. Titel 
Empfehlung der Verwaltung 
Aufgrei-
fen 
Teilweise 
bzw. modifi-
ziert aufgrei-
fen 
Vorschlag 
ist aufge-
griffen/ 
umgesetzt 
Laufender 
Entschei-
dungs-/ 
Planungs-
prozess 
 
Nicht 
aufgrei-
fen 
 
307 Parteiplakate nur noch an Plakatwänden     X 
308 Leistungsvereinbarungen transparent machen  X    
315 Altkleidersammlung durch die Stadt MS betrei-
ben    X  
321 Tempo 30 in der Aegidiistraße    X  
325 Mülleimer in den Sportanlagen am Stadtbad Ost 
aufstellen X     
327 Zigaretteneinwurf an den Mülleimern auf der 
Ludgeristraße mit Signalfarbe Rot versehen X     
333 Rat verkleinern     X 
337 Öffnungszeiten der Frei- und Hallenbäder    X  
338 Gegen den Schwarzmarkt: Regulierte Can-
nabisabgabe    X  
340 Werbeabgabe zur Reduzierung von Papiermüll     X 
343 Gefälle am Taxistand Hauptbahnhof Bremer-
platz 
   X  
349 Vergünstigte Bereitstellung von städtischen Im-
mobilien überprüfen 
  X   
350 Wasserkraftnutzung am Pleistermühlenwehr     X 
351 Haushaltsdefizit von 20 Millionen Euro beseiti-
gen 
   X  
352 Mehr Möblierung der Innenstadt  X    
365 Streichung von Zuschüssen zu Turnieren     X 
366 Keinen Nachtflohmarkt auf Kosten der Allge-
meinheit 
    X 
367 Förderung von Betriebs-Kindergärten mit flexib-
len Öffnungszeiten 
    X 
376 Planungsrichtlinie 'Brücken und Unterführungen'     X 
380 Leerstehende öffentliche Gebäude vermieten   X   
385 Feinstaubbelastung senken    X  
386 Optimierung der Ampeln, Weseler Str. Mecklen-
beck 
   X  
388 Beidseitige Radwege bei (Neu-)Planung von 
Strassen 
 X    
394 Weißenburgstraße zur Fahrradstraße  X    
396 Reinigung der Hammer Straße in Höhe des 
Preußenstadions 
     
397 Weißes Papier in der Stadtverwaltung     X 
400 Fahrradständer am Theater errichten X     
       
 SUMMEN 7 12 16 26 33

Gremienbezogene Zuordnung der Vorschläge im Bürgerhaushalt 2014 
 
 
Gremium Nr. der Vorschläge 
Rat  alle 
Haupt- und Finanzausschuss (bezogen 
auf die Vorschläge, die nicht in anderen 
Gremien vorberaten werden) 
10, 14, 31, 124, 152, 170, 184, 234, 236, 
250, 258, 289, 300, 308, 333, 351, 397 
Bezirksvertretung Münster-Mitte 6, 20, 40, 49, 51, 56, 59, 72, 85, 88, 116, 
138, 198, 245, 257, 266, 272, 290, 292, 
302, 321, 325, 327, 337, 343, 352, 366, 
394, 400 
Bezirksvertretung Münster-West 6, 20, 44, 48, 64, 7 2, 74, 198, 337, 386 
Bezirksvertretung Münster-Südost 6, 20, 41, 72, 89,  198, 227, 337 
Bezirksvertretung Münster-Hiltrup 6, 20, 41, 52, 72 , 198, 337 
Bezirksvertretung Münster-Nord 6, 20, 72, 104, 122,  125, 129, 133, 137, 
151, 198, 298, 337 
Bezirksvertretung Münster-Ost 6, 20, 72, 198, 209, 337, 350 
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und 
Familien 
104, 367 
Ausschuss für Liegenschaften, Wirt- 
schaft und strategisches Flächenmana- 
gement 
349, 380 
Ausschuss für Personal, Organisation, 
Sicherheit, Ordnung und E-Government 
16, 56, 71, 99, 106, 275, 307 
Ausschuss für Schule und Weiterbil- 
dung 
51, 116, 171 
Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Ge- 
sundheit, Verbraucherschutz und Ar- 
beitsförderung 
24, 48, 91, 92, 176, 205, 295, 338 
Ausschuss für Stadtplanung, Stadtent- 
wicklung, Verkehr und Wohnen 
6, 56, 59, 85, 88, 138, 209, 227, 241, 290, 
295, 302, 343, 386, 388 
Ausschuss für Umweltschutz, Klima- 
schutz und Bauwesen 
20, 30, 41, 52, 72, 115, 157, 272, 350, 
376, 385 
Kulturausschuss 129, 298 
Sportausschuss 137, 198, 245, 337 
Betriebsausschuss der Abfallwirt- 
schaftsbetriebe 
125, 130, 160, 292, 315, 327, 340, 396 
Betriebsausschuss Münster Marketing 40, 49, 365

Liste der meist bewerteten Vorschläge 
im Bürgerhaushalt 2014 
 
 
 
Diese Liste enthält die 10 Vorschläge, für die die Bürgerinnen und Bürger im INTERNET 
die meisten Stimmen abgegeben haben (Summe der Ja + Nein + Neutral-Stimmen) und 
die nicht Gegenstand der Bestenliste sind. 
 
Rang Vorschlags- 
nummer 
Titel Anzahl 
Stimmen 
1 Nr. 050 Keine Subventionen für Preußen Münster 105 
2 Nr. 268 Stadionmiete vom SC Preußen Münster erheben 94 
3 Nr. 393 Hammer Straße Tempo 30 90 
4 Nr. 314 Verantwortung für den Spitzensport übernehmen 87 
5 Nr. 067 Moschee auf dem Schloßplatz bauen 80 
6 Nr. 362 Schwebender Kreisverkehr über dem Ludgeriplatz 79 
7 Nr. 339 Fahrradfreundlicher Domplatz & Prinzipalmarkt 73 
7 Nr. 348 Generell kein Kopfsteinpflaster mehr 72 
9 Nr. 317 City Maut für Münster 71 
10 Nr. 174  Tartanbahn für Jogger um den Aasee bauen 67 
 
 
Diese Liste enthält die 10 Vorschläge, für die die Bürgerinnen und Bürger in der 
BÜRGERUMFRAGE  die meisten Stimmen abgegeben haben (Summe der Ja + Nein + 
Neutral-Stimmen) und die nicht Gegenstand der Bestenliste sind. 
 
Rang Vorschlags- 
nummer 
Titel Anzahl 
Stimmen 
1 Nr. 243 Bestuhlung in den Bussen der Stadtwerke ver-
bessern 
277 
1 Nr. 196 Technische Fahrradkontrollen an Schulen durch-
führen. 
277 
3 Nr. 225 Bußgelder in der Gastronomie erhöhen 276 
3 Nr. 277 Beirat zum Bürgerhaushalt abschaffen 276 
3 Nr. 161 Längere Einsatzzeiten für Tagesmütter ermögli-
chen 
276 
3 Nr. 206 Umweltfreundliche Festsaalbeleuchtung im Rat-
haus 
276 
3 Nr. 128 Pflegestandard für öffentliche Grünanlagen zu-
rückfahren 
276 
3 Nr. 117 Kontrolle des Straßenverkehrs 276 
3 Nr. 062  60PlusAbo für SGB XII-Empfänger kostenlos für 
ganz NRW 
276 
3 Nr. 319 Keine städtische FMO-Beteiligung mehr 276 
 
Hinweis: Diese Listen werden nachrichtlich dargestellt. Da die Vorschläge nicht in die Bes-
tenliste gelangt sind, erfolgt keine Stellungnahme der Verwaltung.

Bürgerhaushalt 2014 Vorschlag Nr. 6 
Vorschlag 
Titel: Einrichtung einer Stadtbus-'Ringlinie' 
Kurzbeschreib 
ung: 
Es wäre zu überlegen, ob es nicht mal eine Art 'Ringlinie' im Stadtbus-Verkehr geben könnte. Diese sollte einzelne 
Stadtteile miteinander verbinden, um lange Umwege über das Stadtzentrum zu vermeiden. 
Erläuterung: Wer zur Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln beisp ielsweise von Nienberge nach Mecklenbeck fahren wil l, muss 
erst einen Bus in Richtung Innenstadt oder Hauptbahn hof nehmen und dort umsteigen. Eine so unnötig 
langwierige Prozedur könnte dadurch umgangen werden,  dass eine Ringlinie zwischen den einzelnen Stadtte ilen 
eingerichtet wird. Diese fährt dann zum Beispiel von  Coerde über Kinderhaus, Nienberge, Roxel, Mecklenbe ck, 
Hiltrup, Wolbeck, Angelmodde, Handorf, ... wieder na ch Coerde. Ein Bus dieser Art braucht dann auch nicht  
unbedingt im 20-Minuten-Takt zu verkehren, sondern eventuell nur einmal pro Stunde. Ob nach so einer Ri nglinie 
auf Seiten der Fahrgäste wirklich Bedarf besteht, so llte von den Stadtwerken im Wege einer Fahrgast-Befr agung 
ermittelt werden. 
Abgegeben 
für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 7 
Finanzielle  
Konsequenzen X kostet Geld  spart Geld  ist kostenneutral 
 
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X Internet-
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Ergebnis der 
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X Schriftliche 
Umfrage 189 Ja-Stimmen 29 Nein-Stimmen 160 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Herr Schultheiß Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in Herr Schowe  
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Die Einrichtung einer Ringlinie ist eine Maßnahme d es 3. Nahverkehrsplanes Stadt Münster (vgl. städtisc he 
Vorlage V/0985/2013 ), der zurzeit politisch beraten wird. Der Nahverkehrsplan führt dazu aus: Zur Optim ierung 
des Liniennetzes im Kernstadtbereich sind im Wesentl ichen die Einrichtung einer neuen Ringlinie mit deze ntralen 
Umsteigepunkten, Taktverdichtungen in Bereichen mit  hohen Fahrgastpotenzialen und die Schaffung einer 
schnellen Verbindung Hauptbahnhof - Coesfelder Kreuz vorgesehen: · Einrichtung einer Ringlinie: Überplanu ng 
der Linien 3 / 4 und Einrichtung einer innerstädtischen Ringlinie mit Erschließung des St. Franziskus-Hospitals und 
des östlichen Ringes. An den Schnittstellen mit den H auptachsen des Stadtbussystems (z.B. Wolbecker Straße  
und Warendorfer Straße) bestehen oder werden neue de zentrale Umsteigehaltestellen eingerichtet, um den 
Innenstadtbereich besser aus den Außenstadtteilen an zubinden und um den Hauptbahnhof zu entlasten. Die 
Ringlinie wird im 20'-Grundtakt mit Verdichtung auf einen 10'-Takt in den Hauptverkehrszeiten betrieben . Der 
Beschluss des 3. Nahverkehrsplanes ist für das IV. Quartal 2014 vorgesehen. Der Vorschlag kann im Rahmen der 
Gesamtmaßnahmen des 3. Nahverkehrsplanes kostenneutral umgesetzt werden. 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe:  1202 
Finanzielle  
Auswirkung: 2015:  2016:  2017:  2018:  
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag ist aufgegriffen/umgesetzt 
 
Beratungsfolge der politischen Gremien 
13.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup 
13.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Ost 
13.11.2014 Bezirksvertretung Münster-West 
18.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte 
18.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Nord 
18.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Südost 
26.11.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss 
10.12.2014 Rat

10 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2014  
Vorschlag 
Titel: Reduzierung der Zuschüsse für Betreiber und Vereine mit privaten Interessen 
Kurzbeschreib 
ung: Wer private Interessen verfolgt, soll auch diese privat bezahlen. 
Erläuterung: - 
Abgegeben 
für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 3 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld X spart Geld  ist kostenneutral 
 
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abstimmung 25 Ja-Stimmen 7 Nein-Stimmen 18 Differenz Ja - Nein 
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Umfrage 183 Ja-Stimmen 24 Nein-Stimmen 159 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Herr Reinkemeier Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in Herr Schetter  
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Die Stadt Münster fördert Einrichtungen, Vereine etc. , die grundsätzlich öffentliche Interessen verfolge n. 
Privatpersonen, die rein private Interessen verfolge n, werden nicht gefördert. Das vielfältige Fördersp ektrum kann 
dem Zuschussbericht zum Haushaltsplan entnommen wer den. Im Rahmen der Haushaltsberatungen und darüber 
hinaus entscheiden die politischen Gremien über die Förderbereiche und Fördersummen, soweit die Entscheidung 
nicht durch Grundsatzregelungen auf die Verwaltung übertragen wurde. 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe:   
Finanzielle  
Auswirkung: 2015:  2016:  2017:  2018:  
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag fließt in den laufenden Entscheidungs-/Planungsprozess ein 
 
Beratungsfolge der politischen Gremien 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss 
10.12.2014 Rat

Bürgerhaushalt 2014  Vorschlag Nr. 14  
Vorschlag 
Titel: Besseres Controlling der städtischen Ausgaben am Jahresende 
Kurzbeschreib 
ung: Zum Beispiel wird an den Schulen im Offenen Ganztag viel Material verschwendet, das noch zu verwenden wäre. 
Erläuterung: - 
Abgegeben 
für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 3 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld X spart Geld  ist kostenneutral 
 
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abstimmung 21 Ja-Stimmen 3 Nein-Stimmen 18 Differenz Ja - Nein 
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X Schriftliche 
Umfrage 205 Ja-Stimmen 13 Nein-Stimmen 192 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Herr Reinkemeier Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in Herr Schetter  
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Die Ämter verfügen für die laufenden Aufgaben der Ve rwaltung über die ihnen zugewiesenen Mittel des Jah res 
(Ergebnisplan, konsumtive Mittel). Daneben erhalten die Ämter investive Mittel für Beschaffungen bzw. 
Baumaßnahmen (Finanzplan, investive Mittel). Am Jahre sende können die konsumtiven Mittel, für die z.B. b ereits 
Aufträge/Bestellungen erteilt wurden, aber noch keine  Lieferung bzw. Rechnung vorliegt, auf Antrag durch  den 
Stadtkämmerer ins nächste Jahr übertragen werden. Gl eiches gilt für die investiven Mittel, wenn z.B. 
Verzögerungen bei einer Baumaßnahme eingetreten sind . Im Rahmen der Antragstellung wird durch das 
Finanzdezernat geprüft, ob und inwieweit eine Mittelübertragung wirklich erforderlich ist.  
Darüber hinaus wird die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zur Haushaltsführung regelmäßig auch du rch 
die örtliche Rechnungsprüfung hinterfragt. Dies ges chieht in den laufenden Prüfungen der städtischen Äm ter und 
Einrichtungen sowie ebenso im Rahmen der Prüfung des jeweiligen Jahresabschlusses. Untersucht werden in 
diesem Zusammenhang insbesondere die unterjährige En twicklung der ursprünglichen Haushaltsansätze und d ie 
jeweilige Mittelverwendung mit dem Ziel, einen wirt schaftlichen und sachgerechten Einsatz der zugewiese nen 
Finanzmittel zu gewährleisten. 
Es gilt, diese Prüfungen wie auch die Bewirtschaftung der Ämter (gerade zum Jahresende) immer wieder im Sinne 
einer wirtschaftlichen Haushaltsführung weiter zu e ntwickeln. Insofern sieht die Verwaltung das Contro lling der 
städtischen Ausgaben als ständige Aufgabe. 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe:  verschiedene 
Finanzielle  
Auswirkung: 2015:  2016:  2017:  2018:  
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag fließt in den laufenden Entscheidungs-/Planungsprozess ein 
 
Beratungsfolge der politischen Gremien 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss 
10.12.2014 Rat

16 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2014  
Vorschlag 
Titel: Sicherheit in den Nachtstunden 
Kurzbeschreib 
ung: Mehr Präsenz im Nachtbereich durch Ordnungsamt und Polizei 
Erläuterung: - 
Abgegeben 
für: Münster gesamt 
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Kommentare: 6 
Finanzielle  
Konsequenzen X kostet Geld  spart Geld  ist kostenneutral 
 
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abstimmung 43 Ja-Stimmen 4 Nein-Stimmen 39 Differenz Ja - Nein 
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 Schriftliche 
Umfrage 140 Ja-Stimmen 48 Nein-Stimmen 92 Differenz Ja - Nein  
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Herr Heuer Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in Herr Schulze-Werner  
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Der Service- und Ordnungsdienst des Ordnungsamtes is t bereits jetzt - je nach Dienstplangestaltung - in  den 
Nachtstunden nach 22.00 Uhr  mit einer motorisierte n Streife präsent und über die bekannten Rufnummern  
erreichbar. Eine Verlagerung von Präsenzzeiten vom T agesdienst in den Nachtdienst ist  mit der dünnen 
Personaldecke ohne Vernachlässigung oder Einstellung v on Pflichtaufgaben nicht möglich. Eine spürbare 
Präsenzsteigerung in den Nachtstunden erfordert mindestens vier zusätzliche Personalstellen. Neben der Präsenz 
des Service- und Ordnungsdienstes besteht eine durc hgängige Polizeipräsenz. Auf die Einsatzplanung der P olizei 
hat die Stadt Münster keinen Einfluss. 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe:  0201 
Finanzielle  
Auswirkung: 2015: + 200.000 2016: + 200.000 2017: + 200.000 201 8: + 200.000 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag soll nicht  aufgegriffen werden 
 
Beratungsfolge der politischen Gremien 
27.11.2014 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss 
10.12.2014 Rat

Bürgerhaushalt 2014  Vorschlag Nr. 20  
Vorschlag 
Titel: Grün- und Baumstreifen vor Wohnbebauung 
Kurzbeschreib 
ung: Stadtbildverschönerung und Klimaverbesserung in der Innenstadt 
Erläuterung: - 
Abgegeben 
für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 1 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld  spart Geld X ist kostenneutral 
 
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abstimmung 28 Ja-Stimmen 4 Nein-Stimmen 24 Differenz Ja - Nein 
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Umfrage 207 Ja-Stimmen 11 Nein-Stimmen 196 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Herr Paal Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in Herr Bruns  
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Der Vorschlag sieht vor, durch die Anlage von Grün- u nd Baumstreifen vor Wohnbebauung zu einer 
Stadtbildverschönerung und Klimaverbesserung in der Innenstadt beizutragen. Eine räumliche Konkretisieru ng 
liegt nicht vor, sondern es wird allgemein das Stadt gebiet von Münster bzw. die Innenstadt als Bezugsra um 
aufgeführt. 
Das Amt für Grünflächen und Umweltschutz unterhält mehr als 50.000 Straßenbäume im Stadtgebiet von Münster. 
In Verbindung mit den Grünflächen im Stadtgebiet wir d somit insgesamt eine sehr gute Durchgrünung des 
Stadtgebietes erreicht. Die Durchgrünung spiegelt di e kontinuierlichen Bemühungen der Stadt Münster wide r, die 
Lebensqualität in der Stadt auch durch Maßnahmen der Begrünung kontinuierlich zu verbessern. 
Im Rahmen von Neu- und Ausbauplanungen von Straßen er folgt regelmäßig eine Überprüfung, ob im 
Straßenraum Möglichkeiten zur Begrünung beziehungswei se zur Anpflanzung von Bäumen bestehen. Gerade im 
innerstädtischen Raum wird diesem Bestreben allerdin gs durch verkehrliche Anforderungen beziehungsweise 
durch zahlreiche unterirdische Leitungen Grenzen gesetzt.  
Der Vorschlag fließt in die laufenden Planungs- und Entscheidungsprozesse ein. 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe:  1301 
Finanzielle  
Auswirkung: 2015:  2016:  2017:  2018:  
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag fließt in den laufenden Entscheidungs-/Planungsprozess ein 
 
Beratungsfolge der politischen Gremien 
13.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup 
13.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Ost 
13.11.2014 Bezirksvertretung Münster-West 
18.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte 
18.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Nord 
18.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Südost 
19.11.2014 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss 
10.12.2014 Rat

24 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2014  
Vorschlag 
Titel: Bezahlbarer Wohnraum 
Kurzbeschreib 
ung: 
Bezahlbarer Wohnraum ist nicht mehr zu finden. Die St adt sollte verstärkt Sozialwohnraum schaffen und soz iale 
Wohnungsförderung betreiben. 
Erläuterung: - 
Abgegeben 
für: Münster gesamt 
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Finanzielle  
Konsequenzen X kostet Geld  spart Geld  ist kostenneutral 
 
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 Schriftliche 
Umfrage 174 Ja-Stimmen 37 Nein-Stimmen 137 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Herr Paal Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in Frau Regenitter  
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Mit den Beschlüssen zum Kommunalen Handlungskonzept W ohnen und zur Sozialgerechten Bodennutzung 
(Ratsvorlagen V/0593/2013 und V/0039/2014) wurden ber eits die Voraussetzungen geschaffen, den sozialen 
Wohnungsbau in Münster zu forcieren. Ziel der Stadt Münster ist es, den Neubau von mindestens 300 
Mietwohnungen im Jahr zu fördern. Mithilfe der Rege lungen der sozialgerechten Bodennutzung sollen bei 
Vorliegen bestimmter planungsrechtlicher Voraussetzun gen die Eigentümer auf Grundstücken in Innenbereiche n 
einen Anteil von 30 % der neuen Nettowohnfläche als geförderten Mietwohnraum errichten. Insofern ist de r 
Vorschlag bereits aufgegriffen bzw. wird der Vorschla g auch in den zukünftigen Planungs- und 
Entscheidungsprozessen weiter einfließen.                 
Da die soziale Wohnraumförderung aus Landesmitteln finanziert wird, ist die Umsetzung des Vorschlages aus 
heutiger Sicht kostenneutral. Sollte die Landesförde rung in den kommenden Jahren nicht (mehr) ausreiche n, um 
alle geplanten Wohnprojekte zu fördern, müsste der Rat der Stadt Münster über ein konkretes städtisches  
Förderprogramm und die damit verbundene Mittelbereitstellung entscheiden 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe:  1003 
Finanzielle  
Auswirkung: 2015:  2016:  2017:  2018:  
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag fließt in den laufenden Entscheidungs-/Planungsprozess ein 
 
Beratungsfolge der politischen Gremien 
20.11.2014 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss 
10.12.2014 Rat

Bürgerhaushalt 2014  Vorschlag Nr. 30  
Vorschlag 
Titel: Obstwiesenprojekt soll weiterhin gefördert werden 
Kurzbeschreib 
ung: 
Dadurch Erhalt der Streuobstwiesen in Münster. Region ale Produkte werden dadurch gefördert, zum Beispiel 
Apfelsaft. 
Erläuterung: Erhalt der Sortenvielfalt. 
Abgegeben 
für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 3 
Finanzielle  
Konsequenzen X kostet Geld  spart Geld  ist kostenneutral 
 
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X Internet-
abstimmung 42 Ja-Stimmen 6 Nein-Stimmen 36 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
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aufgenommen 
über:  
 Schriftliche 
Umfrage 146 Ja-Stimmen 27 Nein-Stimmen 119 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Herr Paal Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in Herr Bruns  
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Das Projekt wird seit 1996 durch die Stadt Münster gefördert. Eine Fortführung ist sinnvoll. 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe:  1303 
Finanzielle  
Auswirkung: 2015: + 22.100 2016: + 22.100 2017: + 22.100 2018: + 22.100 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag soll aufgegriffen werden 
 
Beratungsfolge der politischen Gremien 
19.11.2014 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss 
10.12.2014 Rat

31 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2014  
Vorschlag 
Titel: Mehr Sitzgelegenheiten auf dem Domplatz 
Kurzbeschreib 
ung: Die vorhandenen Sitzgelegenheiten sind zu gering und dauernd belegt. 
Erläuterung: - 
Abgegeben 
für: Stadtbezirk Münster-Mitte 
Anzahl  
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Finanzielle  
Konsequenzen X kostet Geld  spart Geld  ist kostenneutral 
 
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X Internet-
abstimmung 51 Ja-Stimmen 5 Nein-Stimmen 46 Differenz Ja - Nein 
 Schriftliche 
Umfrage 154 Ja-Stimmen 39 Nein-Stimmen 115 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Herr Paal Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in Herr Bruns  
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Der Vorschlag bezieht sich, wie auch Vorschlag Nr. 236 aus 2014, auf mehr Bänke in der Innenstadt. Daher ist die 
Einschätzung weitgehend gleich: 
Im Stadtgebiet stehen derzeit circa 3000 Bänke. Wegen  der knappen Haushaltsmittel werden in den 
Bestandsanlagen keine weiteren Bänke mit städtischen Mitteln angeschafft. Es gibt jedoch seit 2007 ein spezielles 
"Bürgerprojekt  Bänke für die Innenstadt". Über diese s Projekt sind in den vergangenen Jahren sowohl in der 
Innenstadt, aber auch in den Rand- und Außenbereiche n, bereits rund 50 privat finanzierte Bänke aufgest ellt 
worden.  
Derzeit arbeitet die Verwaltung an einer Liste, die neue Standortvorschläge für bis zu 36 Bänke beinhaltet. In diese 
Liste wird auch der Domplatz aufgenommen. Für den D omplatz / Marktplatz gilt in besonderem Maße, dass er 
unter vielfältigen Aspekten innerstädtischer Ansprüch e zu betrachten ist (Marktgeschehen, stadtgestalter ische, 
denkmalpflegerische, stadtstrukturelle Aspekte, verkehrstechnische und Verkehrssicherheitsbelange, nachbarliche 
Verträglichkeiten usw.). Dazu finden komplexe Abwägun gsprozesse statt. In diesen Prozess der Standortfind ung 
wird auch der Standortvorschlag "Domplatz" eingebunden werden. 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe:   
Finanzielle  
Auswirkung: 2015:  2016:  2017:  2018:  
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag fließt in den laufenden Entscheidungs-/Planungsprozess ein 
 
Beratungsfolge der politischen Gremien 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss 
10.12.2014 Rat

Bürgerhaushalt 2014  Vorschlag Nr. 40  
Vorschlag 
Titel: Kein öffentliches Geld für das Eurocityfest 
Kurzbeschreib 
ung: 
Derzeit wird überlegt, zur Neuauflage des Eurocityfestes dieses erstmals mit öffentlichen Mitteln zu sp onsern. Das 
ist abzulehnen. 
Erläuterung: Ein Stadtfest muss sich auch ohne öffentliche Mittel rechnen. Dann muss der Veranstalter eben auf teure E vents 
oder auf das Stadtfest überhaupt verzichten. Die div ersen Stadtteilfeste werden auch nicht aus der Stad tkasse 
unterstützt. 
Abgegeben 
für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 5 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld X spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
X Internet-
abstimmung 53 Ja-Stimmen 5 Nein-Stimmen 48 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
 Schriftliche 
Umfrage 155 Ja-Stimmen 58 Nein-Stimmen 97 Differenz Ja - Nein  
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Herr Schultheiß Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Betriebsleiter/in Frau Spinnen  
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Die Stadt hat in enger Zusammenarbeit mit dem vom Ra t eingesetzten politischen Arbeitskreis unterschiedl iche 
Wege für ein Stadtfest in Münster geprüft. Nach dem letzten Eurocityfest 2011 hatte sie in einem bundesw eiten 
Ausschreibungsverfahren in 2012 einen Organisator ge sucht, der wie zuvor die Eurocityfest GmbH in eigene r 
konzeptioneller, programmatischer und wirtschaftlic her Verantwortung und ohne finanzielle Unterstützun g durch 
die Stadt ein Stadtfest für Münster ausrichtet. Am Ende  lagen lediglich drei Angebote vor, die nicht zuschl agsfähig 
waren, so dass die Ausschreibung aufgehoben wurde (V/ 0688/2012). Auch der Weg einer Initiative, 
privatwirtschaftlich und unabhängig von der Stadt ei n Stadtfest zu veranstalten, war nach erfolgter Prüf ung ohne 
städtische Beteiligung nicht umsetzbar. Im Ergebnis zeigten daher alle Modelle, dass es ohne Unterstütz ung der 
Stadt kein Stadtfest in der angestrebten Größenordnun g in der Innenstadt geben kann, das folgende Kriter ien 
erfüllt:   > ein jährlich stattfindendes "münstersp ezifisches" Stadtfest für möglichst alle Zielgruppen  unter 
Einbeziehung national und/oder international bekannter "Top-Acts" auf der zentralen Domplatzbühne, das sich von 
vergleichbaren Veranstaltungen anderer Kommunen und auch den bestehenden Stadtteilfesten in Münster 
unterscheidet, einen eindeutigen Stadtbezug hat und dennoch eine Strahlkraft über Münsters Stadtgrenzen hinaus 
entwickelt. Vor diesem Hintergrund und in der erklär ten Absicht, ein Stadtfest in Münster ab 2015 mit Hil fe eines 
Organisators veranstalten zu wollen, hat der Rat in  seiner Sitzung vom 02.04.2014 (Vorlagen Nr. V/0292/2 014) 
beschlossen, für ein zukünftiges Stadtfest Barfinanzm ittel zur Verfügung zu stellen: "Die Stadt Münster s tellt dem 
Organisator für die Durchführung des Stadtfestes neb en definierten geldwerten Leistungen zweckgebunden 
Barfinanzmittel in Höhe von insgesamt 70.000 Euro (b rutto) zur Verfügung. Sie übernimmt keine finanzielle n 
Risiken aus der Veranstaltung." Gleichzeitig hat der  Rat die Verwaltung beauftragt, "einen Organisator für die 
Stadtfeste 2015 - 2017 mittels eines zweistufigen Aus schreibungsverfahrens (Teilnahmewettbewerb und 
Vergabewettbewerb) zur Vergabe einer Dienstleistungs konzession Stadtfest zu ermitteln." Dieses 
Ausschreibungsverfahren ist unter den genannten Prämi ssen erfolgt und das Ergebnis wird dem Rat in seiner  
Sitzung am 10.09.2014 zur Entscheidung vorgelegt. Da mit wird der Beschluss umgesetzt, dessen Ziel die 
Realisierung eines Stadtfestes in Münster ab 2015 is t. Vor dem Hintergrund dieser Beschlusslage soll der 
Vorschlag nicht aufgegriffen werden. 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe:  0103 
Finanzielle  
Auswirkung: 2015: 70.000 2016: 70.000 2017: 70.000 2018: 0 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag soll nicht  aufgegriffen werden 
 
Beratungsfolge der politischen Gremien 
18.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte 
02.12.2014 Betriebsausschuss Münster Marketing 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss 
10.12.2014 Rat

41 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2014  
Vorschlag 
Titel: Kreuzung Albersloher Weg / Osttor [besser ausleuchten] 
Kurzbeschreib 
ung: 
Gerade in den Wintermonaten ist die Gefahr beim Lin ksabbiegen vom Osttor in den Albersloher Weg groß, d as 
Fußgänger die zur gleichen Zeit "Grün" haben erst sehr spät erkannt werden. 
Erläuterung: Die Kreuzung Albersloher Weg/Osttor sollte besser aus geleuchtet werden. Eine Laterne in diesem Bereich wü rde 
Abhilfe schaffen. 
Abgegeben 
für: Stadtbezirk Münster-Südost 
Anzahl  
Kommentare: 2 
Finanzielle  
Konsequenzen X kostet Geld  spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 Internet-
abstimmung 7 Ja-Stimmen 12 Nein-Stimmen -5 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
X Schriftliche 
Umfrage 180 Ja-Stimmen 29 Nein-Stimmen 151 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Herr Schultheiß Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in Herr Grimm  
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Die Straßenkreuzung Osttor / Albersloher Weg liegt ni cht in der Baulast der Stadt Münster. Zuständig ist d er 
Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen. Eine Rückfrage beim Landesbetrieb am 22.07.2014 hat ergeben, 
dass der Landesbetrieb bei einer Kostenübernahme durch die Stadt Münster einer Beleuchtung zustimmen würde. 
Hierfür müsste dann ein Gestattungsvertrag abgeschl ossen werden. Von der Erstellung einer Beleuchtung an der 
vorgenannten Straßenkreuzung sollte zum jetzigen Zei tpunkt jedoch Abstand genommen werden, da neben der 
gewünschten Beleuchtung am Knotenpunkt auch die unbel euchteten Zufahrtsbereiche mit ausreichendem Vorlau f 
(sogenannte Adaptationsstrecken) gebaut werden müsst en. Finanzielle Mittel stehen für diese erheblichen  
Aufwendungen zurzeit nicht zur Verfügung. Vor dem Hint ergrund eines möglichen (beleuchteten) Ausbaus des 
Albersloher Weges bis zum Osttor sollte auf den Bau einer Straßenbeleuchtung an der Straßenkreuzung Ostt or / 
Albersloher Weg zum jetzigen Zeitpunkt verzichtet werden. Dem Vorschlag sollte daher nicht gefolgt werden. 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe:  1201 
Finanzielle  
Auswirkung: 2015:  2016:  2017:  2018:  
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag soll nicht aufgegriffen werden 
 
Beratungsfolge der politischen Gremien 
13.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup 
18.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Südost 
19.11.2014 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss 
10.12.2014 Rat

Bürgerhaushalt 2014  Vorschlag Nr. 44  
Vorschlag 
Titel: Erweiterung Hochzeitswald am Rüschhaus 
Kurzbeschreibung: Reservewiese am Hochzeitswald mit deutschen Eichen komplett bepflanzen. 
Erläuterung: Der wunderschöne Hochzeitswald am Haus Rüschhaus is t bald komplett bepflanzt. Die Nachfrage nach neuen  
Patenbäumen ist größer als die noch vorhandene alte Fläche bietet. Deshalb jetzt die Reservewiese (nass er 
Grund) mit Eichen aus Deutschland bepflanzen. Die Pat enschaftsbeiträge müssen von 150,00 € auf 195,00 € 
angehoben werden. Jährlich 19,50 € für ewig und drei Tage geht auch. 
Abgegeben für: Stadtbezirk Münster-West 
Kommentare: 2 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld  spart Geld X ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 Internet-
abstimmung 10 Ja-Stimmen 14 Nein-Stimmen -4 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
X Schriftliche 
Umfrage 168 Ja-Stimmen 22 Nein-Stimmen 146 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Herr Paal Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in Herr Bruns  
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Der Hochzeitswald hat sich in der bisherigen Form b ewährt. Die Nachfrage ist hoch und viele Bürger lege n Wert 
auf seine Fortsetzung. Dies bestätigte der Rat der Stadt Münster am 22.04.2014 mit einem Beschluss 
(V/0186/2014) zur Fortführung des Projektes und zur Be reitstellung von Flächen. Die Umsetzung der Aufgabe  
obliegt dem Amt für Grünflächen und Umweltschutz. D as Sammeln der Anmeldungen und Beantworten von 
Fragen zählt hierzu, wie auch die fachgerechte Pflan zung und Pflege der Bäume. Auch die Unterhaltung der 
Flächen und Wege ist Aufgabe der städtischen Grünflächenunterhaltung. Durch eine Verteilung der Pflanzaktionen 
auf verschiedene Jahre verteilt sich auch der Arbeit saufwand für die Aufforstung. Derzeitig kann der Um fang der 
jeweiligen Aktion mit Kräften des Amtes für Grünfläche n und Umweltschutz bewerkstelligt werden. Das Amt r ichtet 
für die Übergabe der Bäume auch einen Festakt aus. Es  lädt die Paare ein und diejenigen, die einen Baum 
verschenkt haben. Zu diesen Anlässen überreicht die  Bürgermeisterin den Baumpaten eine Urkunde und ford ert 
die Teilnehmer auf, die Pflanzung ihres Baumes zu vol lenden. Aus den Erfahrungen der Pflanzaktionen zeigt s ich, 
dass die Möglichkeit der Baumauswahl wichtiger Besta ndteil des Angebotes ist. Interessierte Bürger lesen hierzu 
die veröffentlichten Hinweise. Sie nutzen sie als Gr undlage für die Wahl eines passenden Baumes. Auch da s 
eigenständige Pflanzen ist den teilnehmenden Personen  ein wichtiges Anliegen. Selbst wenn die Arbeiten eh er 
symbolischen Charakter haben, stiften die Aktivität rund um den Baum persönliche Beziehungen. Ziel des 
Hochzeitswaldes ist die langfristige Entwicklung eines naturnahen Laubwaldes und einer ruhigen Erholun gsfläche. 
Naturnähe und Artenvielfalt ergeben sich aus den zur  Verfügung gestellten Baumarten und die Erholungseign ung 
aus der Gestaltung des Raumes. Daher entspricht die  Artenauswahl der natürlichen Vegetation, die sich a uch 
ohne Einfluss des Menschen hier einstellen würde. La ngfristig erhält der Wald damit Bedeutung für die 
Biodiversität. Entgegen monotonen Wäldern schaffen V ielfalt und Altersstruktur die Grundlage für einen gesunden 
Wald mit hoher Widerstandskraft. Schäden und Krankhei ten können in diesem abwechslungsreichen System 
aufgefangen und gepuffert werden. Den Anregungen des  Bürgerhaushaltes zum Hochzeitswald kann somit nicht  
gefolgt werden. Gemäß dem Ratsbeschluss wird die Ve rwaltung zwar Erweiterungsflächen prüfen und 
vorschlagen, doch kann von hier keine Zusage zur Fl äche „Nasser Grund“ getroffen werden. Die Suche nac h 
zusätzlichen Flächen wird im gesamten Stadtgebiet er folgen. Auch dem Vorschlag einer flächigen Aufforstu ng mit 
Eichen ist nicht zu entsprechen. Sie verfehlt die Vors tellungen der Teilnehmer und verhindert den Aufbau einer 
stabilen Artenvielfalt. Zudem entbehrt die Erhöhung d es Beitrages für die Hochzeitsbäume auf 195 €, unte r den 
jetzigen Bedingungen, jeder Grundlage. Derzeit ist der Kostenbeitrag ausreichend. Zusammenfassend verw eise 
ich auf die Vorlage (V/0186/2014), in der der Hauptau sschuss das weitere Vorgehen für den Hochzeitswald 
festgelegt hat. 
Haushaltsbezug  Produktgruppe:  1303 
Finanzielle  
Auswirkung: 2015:  2016:  2017:  2018:  
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag soll nicht  aufgegriffen werden 
 
Beratungsfolge der politischen Gremien 
13.11.2014 Bezirksvertretung Münster-West 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss 
10.12.2014 Rat

48 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2014  
Vorschlag 
Titel: Angebote für Senioren in Gievenbeck schaffen 
Kurzbeschreib 
ung: Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme fehlen/Vorträge anbieten. 
Erläuterung: - 
Abgegeben 
für: Stadtbezirk Münster-West 
Anzahl  
Kommentare:  
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld  spart Geld X ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 Internet-
abstimmung 13 Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen 5 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
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aufgenommen 
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X Schriftliche 
Umfrage 173 Ja-Stimmen 13 Nein-Stimmen 160 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Herr Paal Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in Frau Arnkens-Homann  
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Im Stadtteil Gievenbeck gibt es bereits eine Vielzahl  von Angeboten für Senioren. Neben den Kirchengemein den 
sind das La Vie und das Mehrgenerationenhaus MuM Ver anstaltungsorte, die von vielen Anbietern und 
Veranstaltern hauptsächlich genutzt werden. Der Stad tteilarbeitskreis "Älter werden in Gievenbeck" wurde  
gemeinsam von Sozialamt, Kommunaler Seniorenvertretun g und Caritas Ende 2012 eingerichtet. In diesem 
Arbeitskreis treffen sich zweimal jährlich Einrichtun gen, Verbände, Initiativen und Kirchengemeinden aus 
Gievenbeck. Dieser Arbeitskreis ist offen, jeder kan n teilnehmen. Ziel ist neben der gemeinsamen Durchf ührung 
von Projekten und/oder Aktionstagen über Angebote für alte, behinderte und pflegebedürftige Menschen zu 
informieren. In diesem Kreis können auch Wünsche zu neuen Angeboten geäußert werden, da sich hier 
Einrichtungen und Organisationen finden, die durchau s bereit sind, ihr Angebot den Bedürfnissen entsprec hend 
auszuweiten (z. B. Haus der Familie). Alle Angebote fü r Senioren im Stadtteil werden in der Broschüre "Ält er 
werden in Gievenbeck" veröffentlicht, die an öffent lichen Stellen im Stadtteil ausliegt (aktuell vergrif fen, 08/2014, 
Nachdruck in Vorbereitung). Dass die Broschüre in kü rzester Zeit vergriffen war, macht den Bedarf an 
Kontaktadressen deutlich. Die Broschüre wird nachgedr uckt und in den folgenden Jahren fortlaufend aktual isiert. 
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich online  über das Senioren-Portal über Angebote und Veransta ltungen 
zu informieren. Das Senioren-Portal befindet sich jed och noch im Aufbau, so dass eine vollständige Übers icht 
noch nicht gegeben ist. Gievenbeck verfügt über eine insgesamt gut ausgebaute Angebotsstruktur für Seniorinnen 
und Senioren, in deren Rahmen sich auch Anregungen f ür neue Themen und Aktivitäten realisieren lassen. D ie 
Verwaltung wird für einen zeitnahen Nachdruck der Bro schüre "Älter werden in Gievenbeck" sorgen und das 
Thema Informationstransfer darüber hinaus in den Arbeitskreis "Älter werden in Gievenbeck" einbringen. 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe:  0503 
Finanzielle  
Auswirkung: 2015:  2016:  2017:  2018:  
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag ist aufgegriffen/umgesetzt 
 
Beratungsfolge der politischen Gremien 
13.11.2014 Bezirksvertretung Münster-West  
20.11.2014 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss 
10.12.2014 Rat

Bürgerhaushalt 2014  Vorschlag Nr. 49  
Vorschlag 
Titel: Eurocityfest abwechslungsreicher gestalten ! 
Kurzbeschreib 
ung: 
Die letzten Eurocityfeste waren dadurch gekennzeich net, dass auf den Bühnen hauptsächlich Rock-Bands 
gespielt haben. Abgesehen von der damit verbundenen Lärmbelästigung erheblichen Ausmaßes, erscheint mir 
dies als ziemlich einseitige Musikbeschallung. 
Erläuterung: In die künftigen Eurocityfeste (so sie denn stattfin den) sollte mehr kulturelle Abwechslung rein: Nichts  gegen Live-
Rockmusik, aber es gibt gerade im Münsterland auch so viele andere Arten von (Klein)kunst, dass ich denke, dass 
die auch in der kulturellen Ausgestaltung des Euroci tyfestes berücksichtigt werden sollten. Warum kann es nicht 
die eine oder andere Bühne geben, auf der beispielsw eise Studenten der Musikhochschule ihr Können zeige n? 
Auch Folklore-Gruppen oder Liedermachern sollten bei m Fest Auftrittsmöglichkeiten gegeben werden. Und: 
Warum nicht auch mal eine Bühne mit Kabarett? Nur a ls Beispiel: Die Kabarettgruppe Schulte-Brömmelkamp a us 
Kattenvenne macht beste westfälisch-bodenständige Un terhaltung: Im Rahmen des Eurocityfestes hätte sie 
garantiert ein dankbares Publikum ! 
Abgegeben 
für: Stadtbezirk Münster-Mitte 
Anzahl  
Kommentare: 10 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld  spart Geld X ist kostenneutral 
 
Bewertung 
X Internet-
abstimmung 33 Ja-Stimmen 6 Nein-Stimmen 27 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
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aufgenommen 
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 Schriftliche 
Umfrage 145 Ja-Stimmen 23 Nein-Stimmen 122 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Herr Schultheiß Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Betriebsleiter/in Frau Spinnen  
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
In seiner Sitzung vom 02.04.2014 (Vorlagen Nr. V/0292/ 2014) hat der Rat die Verwaltung beauftragt, "einen 
Organisator für die Stadtfeste 2015 - 2017 mittels e ines zweistufigen Ausschreibungsverfahrens 
(Teilnahmewettbewerb und Vergabewettbewerb) zur Verga be einer Dienstleistungskonzession Stadtfest zu 
ermitteln." Dabei hat er u. a. als inhaltlichen Ansp ruch festgelegt: "Das Stadtfest soll - ein vielfält iges, vor allem 
musikalisches/kulturelles Bühnenprogramm an verschie denen Standorten in der Innenstadt umfassen - Angebo te 
für möglichst alle Zielgruppen bereithalten - auf e iner zentralen Bühne auf dem Domplatz u. a. national  und/oder 
international bekannte Musikgruppen und Künstler prä sentieren". Bei der Bewertung der im Rahmen des 
Ausschreibungsverfahrens eingegangenen Konzepte spiel en programmatische Gewichtung und thematische 
Schwerpunktsetzung neben anderen Kriterien (wie Gesta ltung, Finanzen) eine wichtige Rolle. Im  weitesten  Sinne 
ist damit das Anliegen des Vorschlags bereits berücksichtigt. 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe:  0103 
Finanzielle  
Auswirkung: 2015:  2016:  2017:  2018:  
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag soll teilweise/modifiziert aufgegriffen werden 
 
Beratungsfolge der politischen Gremien 
18.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte 
02.12.2014 Betriebsausschuss Münster Marketing 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss 
10.12.2014 Rat

51 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2014  
Vorschlag 
Titel: Schulrenovierungsstau auch am Schlaun beenden 
Kurzbeschreib 
ung: 
Der Rat sollte für das Schlaun-Gymnasium 600 000 € f ür die Aula-Sanierung und 400 000 € für die Renovier ung 
der vier noch ausstehenden naturwissenschaftlichen Räume bereitstellen. 
Erläuterung: Münster spart auf Kosten seiner Kinder. Die Klassen si nd größer als in den ärmeren Nachbarstädten wie Ham m 
oder Dortmund und die Gebäude werden unzureichend renoviert. Insbesondere das Schlaun-Gymnasium wird seit 
Jahren trotz konstanter Nachfrage jährlich neu vertröstet. Das muss ein Ende haben. Münster wächst, die  Klassen 
werden kleiner, die Inklusion bindet Kapazitäten, da her werden Münsters Gymnasien alle weiter gebraucht , zumal 
sich die Nachfrage nach Gesamtschulen hauptsächlich  aus dem Bereich der Haupschule und der Realschule 
speist. Wenn Münster attraktiv bleiben will, muss es seine Schulen modernisieren. Auch das Schlaun! 
Abgegeben für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 44 
Finanzielle  
Konsequenzen X kostet Geld  spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
X Internet-
abstimmung 204 Ja-Stimmen 12 Nein-Stimmen 192 Differenz Ja - Nei n 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
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aufgenommen 
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 Schriftliche 
Umfrage 83 Ja-Stimmen 44 Nein-Stimmen 39 Differenz Ja - Nein 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Frau Dr. Hanke Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in Herr Ehling  
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
1) Sanierung Aula vor dem Hintergrund der notwendigen Gesamtsanierung            
Bei der Überprüfung weitgespannter Tragwerke ist auc h die Aula des Schlaun-Gymnasiums einbezogen worden.  
Hierbei haben externe Gutachter im Zuge der weiteren Detailplanung bestätigt, dass weitaus größere Schäden am 
Tragwerk vorliegen und umgehende Sicherungsmaßnahmen  erforderlich waren. In der Konsequenz erfolgten die  
Sperrung der Aula, sowie das Freiräumen (z.B. Gestühl)  und Aufstellen von Notstützen sowie weitere 
Sicherungsmaßnahmen. Ein externes Gutachten für die G esamtsanierung des Schulgebäudes wurde Ende 2012 
der Schule und auch den politischen Vertretern vorge legt; die ermittelten Kosten liegen - je nach Zielri chtung - 
zwischen 16 und 19 Mio. €. Der Anteil für die Wieder herstellung der Aula bezifferte sich zum damaligen Z eitpunkt 
auf 1,1 Mio. €; befristete Übergangslösungen zur Aulanutzung waren - je nach Standard - mit Kosten zwischen 0,5 
und 1,1 Mio. € angesetzt. Im Rahmen vergangener Etat beratungen erfolgte keine Mittelbereitstellung für eine 
Gesamtsanierung. Ohne die Perspektive einer Gesamts anierung des Gebäudes ist eine Teilsanierung der Au la 
wirtschaftlich nicht vertretbar.  
2) Renovierung der vier noch ausstehenden naturwissenschaftlichen Räume:  
In den Jahren 2010/2011 wurden zwei naturwissenschaftliche Fachräume im Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium 
für rund 200.000 € saniert. Die Finanzmittel zur San ierung von Fachräumen an weiterführenden Schulen 
(Finanzstelle 400 0 0301 00 0040) sind begrenzt (zu r Zeit jährlich knapp 260.000 €); der Bedarf ist deu tlich höher. 
Zurzeit kann keine verbindliche Aussage getroffen we rden, wann die Sanierung von Fachräumen im Johann-
Conrad-Schlaun-Gymnasium fortgesetzt werden kann.   
3) Erneuerung Fenster NW-Trakt  
Aus Sicht der Verwaltung soll zur Funktionserhaltung d es Gebäudes die Fenstersanierung im 
Naturwissenschaftlichen-Trakt fortgesetzt werden. N ach 200.000 € im Haushaltsjahr 2014 sind für den En twurf 
des Haushaltsplanes 2015 weitere 190.000 € angemeldet worden (Maßnahme 4500 in der Produktgruppe 0301). 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe:  0301 
Finanzielle  
Auswirkung: 2015: + 1.000.000 2016: 0 2017: 0 2018: 0 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag soll nicht  aufgegriffen werden 
 
Beratungsfolge der politischen Gremien 
18.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte 
26.11.2014 Ausschuss für Schule und Weiterbildung 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss 
10.12.2014 Rat

Bürgerhaushalt 2014  Vorschlag Nr. 52  
Vorschlag 
Titel: Radweg Hammer Straße verbessern 
Kurzbeschreib 
ung: Der Radweg zwischen Trautmannsdorffstraße und Preußenstadion muss beidseitig saniert werden. 
Erläuterung: Der alte Radweg ist in einem schlechten Zustand. Ho lprige Oberflächen und lose oder hochstehendes Pfla ster 
sind wenig rückenfreundlich. Der schlechte Zustand (ver-)führt dazu, den daneben liegenden, breiten Ge hweg zu 
nutzen. Außerdem entspricht die Breite des Radweges nicht dem steigenden Anteil der Pendler Hiltrup/Innenstadt. 
Die Beleuchtung ist auch zu verbessern, derzeit gibt  es nur Leuchten auf dem Mittelstreifen der B54. Na ch 
Einbruch der Dunkelheit fährt man trotz guter Radbeleuchtung quasi durch ein "dunkles Loch". 
Abgegeben 
für: Stadtbezirk Münster-Hiltrup 
Anzahl  
Kommentare: 2 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld  spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
X Internet-
abstimmung 46 Ja-Stimmen 6 Nein-Stimmen 40 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
 Schriftliche 
Umfrage 145 Ja-Stimmen 46 Nein-Stimmen 99 Differenz Ja - Nein  
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Herr Schultheiß Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in Herr Grimm  
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Die Maßnahme wird in die Prioritätenliste aufgenomme n und entsprechend der gesamtstädtischen Dringlichk eit 
umgesetzt. Nach jetzigem Stand ist eine Sanierung in den nächsten fünf Jahren nicht vorgesehen. 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe:  1201 
Finanzielle  
Auswirkung: 2015:  2016:  2017:  2018:  
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag soll aufgegriffen werden 
 
Beratungsfolge der politischen Gremien 
13.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup (abschließende Entscheidungszuständigkeit) 
19.11.2014 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss 
10.12.2014 Rat

56 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2014  
Vorschlag 
Titel: Stoppschilder Kreisverkehr Ludgeriplatz 
Kurzbeschreib 
ung: Kein Kreisverkehr braucht Stoppschilder. 
Erläuterung: Damit der Verkehrsfluss wieder ungebrems t fließt, müssen die Stoppschilder entfernt werden. 
Abgegeben 
für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 5 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld X spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 Internet-
abstimmung 26 Ja-Stimmen 26 Nein-Stimmen 0 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
X Schriftliche 
Umfrage 209 Ja-Stimmen 35 Nein-Stimmen 174 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Herr Heuer Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in Herr Schulze-Werner  
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Die STOP-Schilder am Ludgeriplatz sind aus Verkehrssic herheitsgründen nach einem Beschluss der 
Unfallkommission Münster angeordnet und aufgestellt  worden. Es erfolgte eine Zustimmung der oberen 
Straßenverkehrsbehörde (Bezirksregierung Münster). Im  Zusammenwirken mit weiteren verkehrssichernden 
Maßnahmen konnte in den vergangenen Jahren eine deu tliche Reduzierung der Verkehrsunfallzahlen, 
insbesondere mit Verletzten, erzielt werden (2010 ge samt 127, schwerverletzt 3, leichtverletzt 11 / 201 3 gesamt 
97, schwerverletzt 0, leichtverletzt 9). Nach Rückn ahme der STOP-Regelung wäre nach Beurteilung der 
Fachämter und der Polizei eine Erhöhung der Verkehrsun fallzahlen zu befürchten.  Der Vorschlag soll daher  nicht 
umgesetzt werden. 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe:  1201 
Finanzielle  
Auswirkung: 2015:  2016:  2017:  2018:  
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag soll nicht aufgegriffen werden 
 
Beratungsfolge der politischen Gremien 
18.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte 
26.11.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen 
27.11.2014 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss 
10.12.2014 Rat

Bürgerhaushalt 2014  Vorschlag Nr. 59  
Vorschlag 
Titel: Situation des hinteren Bahnhofsbereichs verbessern 
Kurzbeschreib 
ung: 
Um auch den hinteren Bahnhofsbereich zur positiven Visitenkarte zu machen für Besucher Münsters (und auc h 
die Bewohner), sollte man versuchen zu erreichen, dass der Standort der Drogensüchtigen verlagert wird. 
Erläuterung: Dies kann erreicht werden durch die Verlegung der D rogentherapeutischen Ambulanz (zum Beispiel in den 
Bereich hinter der Halle Münsterland oder andere mög liche Standorte) sowie durch verstärkte polizeiliche  
Kontrollen auf Drogenkonsum und -handel auf dem Gelä nde des hinteren Bahnhofplatzes. Der Einsatz von 
Ordnungskräften oder sonstigen Hilfskräften könnte zunächst dafür sorgen, dass die Vermüllung des Platz es 
eingedämmt wird. 
Abgegeben 
für: Stadtbezirk Münster-Mitte 
Anzahl  
Kommentare: 6 
Finanzielle  
Konsequenzen X kostet Geld  spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
X Internet-
abstimmung 41 Ja-Stimmen 14 Nein-Stimmen 27 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
 Schriftliche 
Umfrage 155 Ja-Stimmen 68 Nein-Stimmen 87 Differenz Ja - Nein  
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Herr Schultheiß Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in Herr Schowe  
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
1. Der Bremer Platz ist eine öffentliche Grünanlage, auf und in der grundsätzlich allen Personen der Aufe nthalt 
gestattet ist. Dementsprechend wird sie vom zuständ igen Amt für Grünflächen und Umweltschutz gepflegt und 
unterhalten.  
In Abstimmung mit der Ordnungspartnerschaft „Hauptba hnhof“ ist entschieden worden, die bekannte 
„Drogenszene“ am Bremer Platz zu überwachen, aber nic ht aufzulösen da dies eine Verdrängung in andere 
(Wohn-)Quartiere zur Folge hätte. Bei den Drogenkonsumenten am Bremer Platz handelt es sich überwiegend um 
schwerstabhängige, suchtkranke Menschen, denen in erster Linie adäquate Hilfe und Therapie angeboten w erden 
sollte. Gleichwohl ist der Drogenkonsum im öffentli chen Raum unerwünscht. Die Stadt Münster unternimmt daher 
eine Reihe von Maßnahmen, um die Situation am Bremer Platz zu verbessern.  
So wurde die Reinigungsfrequenz der öffentlichen Flä chen erhöht und extra Abfallbehälter für z.B. gebrau chte 
Spritzen aufgestellt. Ergänzend ist der Verein Indro ( Betreiber des Drogenkonsumraums) grundsätzlich tägli ch vor 
Ort und betreut die Drogenkonsumenten, dabei werden  ergänzend auf der Grünfläche und im Umfeld die 
Hinterlassenschaften der Drogenkonsumenten eingesammelt.    
2. Mit der Vorlage V0894/2013 „Städtebaulicher Vertrag und Baubeginn“ hat der Rat die Verwaltung beauftragt,  
gemeinsam mit der DB AG und unter Moderation der BEG ei n Investorenverfahren für die weitere Entwicklung der 
Bahnhof-Ostseite durchzuführen. Dieses Verfahren wird aktuell vorbereitet und soll im Jahr 2015 erste Er gebnisse 
liefern. Dabei werden dann auch Vorschläge zur Gesta ltung des Bahnhofsvorplatzes Ostseite und zur Einbi ndung 
des Freiraumes Bremer Platz erwartet. 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe:   
Finanzielle  
Auswirkung: 2015:  2016:  2017:  2018:  
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag soll nicht aufgegriffen werden 
 
Beratungsfolge der politischen Gremien 
18.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte 
26.11.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss 
10.12.2014 Rat

64 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2014  
Vorschlag 
Titel: Studenten-Parkplatz Heekweg öffentlich freigeben 
Kurzbeschreib 
ung: Auslastung durch Studentenautos nur noch 25 % 
Erläuterung: Das Studentenwerk Münster kann nur noch ¼ der Parkplä tze vermieten. Das gegenüberliegende Einkaufs- und 
Ärztezentrum sucht händeringend nach neuen Parkplätze n für Kunden und Patienten. Kinderarzt, Hals- Nasen- 
Ohren- Arzt, Zahnarzt, Sparkasse Münsterland Ost. 
Abgegeben 
für: Stadtbezirk Münster-West 
Anzahl  
Kommentare: 1 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld  spart Geld X ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 Internet-
abstimmung 26 Ja-Stimmen 4 Nein-Stimmen 22 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
X Schriftliche 
Umfrage 173 Ja-Stimmen 12 Nein-Stimmen 161 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Herr Heuer Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in Herr Schulze-Werner  
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Die Parkregelung auf dem genannten Parkplatz kann v on der Verwaltung nicht bestimmt werden. Er befindet  sich 
in Privateigentum. 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe:   
Finanzielle  
Auswirkung: 2015:  2016:  2017:  2018:  
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag soll nicht aufgegriffen werden 
 
Beratungsfolge der politischen Gremien 
13.11.2014 Bezirksvertretung Münster-West 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss 
10.12.2014 Rat

Bürgerhaushalt 2014  Vorschlag Nr. 71  
Vorschlag 
Titel: Schrottfahrräder beseitigen 
Kurzbeschreib 
ung: 
Es werden regelmäßig alle Fahrräder von öffentlichen  Wegen und Plätzen beseitigt, die offensichtlich nic ht mehr 
verkehrstauglich sind. 
Erläuterung: Überall stehen und liegen Schrottfahrräder an Haupt-  und Nebenstraßen herum. Nicht nur das Erscheinungs bild 
der Stadt leidet darunter, häufig behindern diese Sch rottfahrräder auch die Fußgänger, insbesondere Mens chen 
mit Behinderung. Die Kosten dafür können wenigstens t eilweise aus dem Erlös durch den Verkauf des Altmetal ls 
gedeckt werden. 
Abgegeben 
für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 7 
Finanzielle  
Konsequenzen X kostet Geld  spart Geld  ist kostenneutral 
 
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X Internet-
abstimmung 68 Ja-Stimmen 4 Nein-Stimmen 64 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
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aufgenommen 
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 Schriftliche 
Umfrage 160 Ja-Stimmen 36 Nein-Stimmen 124 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Herr Heuer Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in Herr Schulze-Werner  
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Bei einem Bestand von mehreren Hunderttausend Fahrräd ern im Stadtgebiet ist es nicht verwunderlich, dass der 
Entsorgung herrenloser oder funktionsuntüchtiger Räd er eine große Bedeutung zukommt. Im Monat werden cir ka 
60 - 70 Schrotträder eingesammelt und entsorgt, soba ld eine wirtschaftlich vertretbare Entsorgungstour 
zusammengestellt ist. Alle innerstädtischen Fahrradständer im öffentlichen Verkehrsraum werden in regelm äßigen 
Intervallen auf Schrotträder hin durchsucht. Jeder ö ffentliche Fahrradständer wird mindestens im 2-wöch igen 
Rhythmus kontrolliert, bei Beschwerden auch öfter. Private Flächen werden nicht überprüft. Die Intervalle weiter zu 
verkürzen, ist zwar grundsätzlich realisierbar, erfordert aber mehr Personal. 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe:  0201 
Finanzielle  
Auswirkung: 2015:  2016:  2017:  2018:  
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag ist aufgegriffen/umgesetzt 
 
Beratungsfolge der politischen Gremien 
27.11.2014 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss 
10.12.2014 Rat

72 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2014  
Vorschlag 
Titel: Fahrradwege instand setzen 
Kurzbeschreib 
ung: 
Es werden systematisch alle Fahrradwege auf Schäden ( Wurzelschäden, unerledigte Frostschäden aus den 
Vorjahren etc.) untersucht. Mängel werden unverzüglich behoben. 
Erläuterung: An vielen Stellen in Münster, z.B. am Dingbänger Weg i n Mecklenbeck, sind die Fahrradwege in einem 
erbärmlichen Zustand. Das muss sich in einer „fahrradfreundlichen Stadt“ ändern. 
Abgegeben 
für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 4 
Finanzielle  
Konsequenzen X kostet Geld  spart Geld  ist kostenneutral 
 
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X Internet-
abstimmung 45 Ja-Stimmen 4 Nein-Stimmen 41 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
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aufgenommen 
über:  
 Schriftliche 
Umfrage 177 Ja-Stimmen 29 Nein-Stimmen 148 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Herr Schultheiß Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in Herr Grimm  
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Es werden bereits seit Jahren systematisch alle Fahr radwege auf Schäden (Wurzelschäden, unerledigte 
Frostschäden aus den Vorjahren etc.) untersucht. Das  unverzügliche Beheben aller Mängel ist auf Grund d er 
begrenzten Haushaltsmittel nicht möglich. Die Mängel werden priorisiert und nach und nach abgearbeitet. 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe:  1201 
Finanzielle  
Auswirkung: 2015:  2016:  2017:  2018:  
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag soll teilweise/modifiziert aufgegriffen werden 
 
Beratungsfolge der politischen Gremien 
13.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup 
13.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Ost 
13.11.2014 Bezirksvertretung Münster-West 
18.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte 
18.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Nord 
18.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Südost 
19.11.2014 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss 
10.12.2014 Rat

Bürgerhaushalt 2014  Vorschlag Nr. 74  
Vorschlag 
Titel: Grünfläche Rohrbusch erhalten 
Kurzbeschreib 
ung: 
Der Rohrbusch stellt die einzige Grünanlage zur Nah erholung in Roxel dar. Diese sollte nicht für eine Lkw-
Rastanlage geopfert werden. 
Erläuterung: - 
Abgegeben 
für: Stadtbezirk Münster-West 
Anzahl  
Kommentare: 4 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld  spart Geld X ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 Internet-
abstimmung 31 Ja-Stimmen 6 Nein-Stimmen 25 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
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aufgenommen 
über:  
X Schriftliche 
Umfrage 187 Ja-Stimmen 30 Nein-Stimmen 157 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Herr Paal Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in Herr Bruns  
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Bei der Planung der Rastanlage besteht für die Stadt M ünster keine unmittelbare Zuständigkeit. Innerhalb der 
verschiedenen Planungsschritte hat sich der Rat der Stadt Münster auf der Basis der Resolution am 05.02.2 003 
"Erweiterung der Autobahnrastanlage Münsterland stopp en" dafür ausgesprochen, die Planungen zur Tank- und  
Rastanlage einzustellen.Damit entspricht der Beschlu ss des Rates aus dem Jahr 2003 der Forderung Nr. 74  zum 
Bürgerhaushalt, den Rohrbusch nicht der Tank- und Rastanlage zu opfern. 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe:   
Finanzielle  
Auswirkung: 2015:  2016:  2017:  2018:  
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag ist aufgegriffen/umgesetzt 
 
Beratungsfolge der politischen Gremien 
13.11.2014 Bezirksvertretung Münster-West 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss 
10.12.2014 Rat

85 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2014  
Vorschlag 
Titel: Freier Durchgang am Hafen 
Kurzbeschreib 
ung: 
Um die Attraktivität des Münsteraner Hafenbereiches zu stärken, ist es sehr wünschenswert, wenn auch vo r 
Verwirklichung eines gesamten Hafenkonzeptes, der ge samte Weg am Wasser wieder ohne Absperrung 
begehbar wird. 
Erläuterung: Sowohl für die Bürger als auch für die Gastronomie wä re es sinnvoll, die Begehbarkeit des gesamten Weges vom 
Pierhouse bis zum Escape wieder am Wasser zu ermöglic hen. Da sich vermutlich der Zeitraum bis zur 
endgültigen Ausgestaltung des Hafenbereiches noch au f lange Zeit erstrecken wird, sollte der derzeit mi t Zäunen 
und Stacheldraht abgesperrte Bereich wieder begehbar gemacht und falls hierzu notwendig, Sicherungsarbeit en 
an den ehemaligen Osmo-Hallen zeitlich vorgezogen werden. 
Abgegeben 
für: Stadtbezirk Münster-Mitte 
Anzahl  
Kommentare: 1 
Finanzielle  
Konsequenzen X kostet Geld  spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
X Internet-
abstimmung 57 Ja-Stimmen 4 Nein-Stimmen 53 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
X Schriftliche 
Umfrage 193 Ja-Stimmen 25 Nein-Stimmen 168 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Herr Schultheiß Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in Herr Schowe  
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Im gültigen Bebauungsplan Nr. 401 ist der Bereich als  öffentliche Wegefläche gesichert. Die 
Durchgangsmöglichkeit (Flächen der Stadtwerke Münste r GmbH und Privaten) wurde Anfang 2012 wegen 
Einsturzgefahr von Teilen der OSMO-Halle aus Sicherhei tsgründen von den Eigentümern gesperrt. Die öffentli che 
Begehbarkeit ist als Ziel im Masterplan Stadthäfen Mü nster aus dem Jahre 2011 aufgenommen. In den 
verschiedenen Qualifizierungsverfahren  für die bet reffenden Grundstücke ist die Weiterführung der 
Hafenpromenade als Bedingung aufgenommen. Die Herst ellungskosten sind von zukünftigen Eigentümern zu 
tragen. Eine Realisierung ist im Zusammenhang mit de r hochbaulichen Entwicklung (ca. 2016-2017) vorgeseh en. 
Eine vorzeitige Öffnung der Wegefläche würde umfangr eiche Sicherungsmaßnahmen erforderlich machen, die mit 
ca. 80.000 € zu veranschlagen wäre. 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe:  0901 
Finanzielle  
Auswirkung: 2015: + 80.000 2016: 0 2017: 0 2018: 0 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag soll nicht aufgegriffen werden 
 
Beratungsfolge der politischen Gremien 
18.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte 
26.11.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss 
10.12.2014 Rat

Bürgerhaushalt 2014  Vorschlag Nr. 88  
Vorschlag 
Titel: Radweggegenspur an Weseler Straße/Ecke Koldering 
Kurzbeschreib 
ung: 
Radweggegenspur auf einem Teil des Bürgersteiges vo n der Ampel an der Ecke Weseler Straße/Koldering 
stadteinwärts bis zum nächsten Abzweig markieren. 
Erläuterung: Die Radwegverbindung zum Aasee verbesser t sich, auch zur Mensa 1 der Universität. 
Abgegeben 
für: Stadtbezirk Münster-Mitte 
Anzahl  
Kommentare: 2 
Finanzielle  
Konsequenzen X kostet Geld  spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
X Internet-
abstimmung 34 Ja-Stimmen 4 Nein-Stimmen 30 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
 Schriftliche 
Umfrage 121 Ja-Stimmen 25 Nein-Stimmen 96 Differenz Ja - Nein  
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Herr Heuer Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in Herr Schulze-Werner  
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Zur Bewertung der Umsetzungsmöglichkeit der Anregung sind die Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit zu 
bewerten. Die Polizei lehnt den Vorschlag aus Gründen  der Verkehrssicherheit (Radwegbreiten, Unfallgefah r) ab. 
Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Radfahren in  der Gegenrichtung eine der Hauptunfallursachen mit  
Radfahrerbeteiligung darstellt. Darüber hinaus ist zu befürchten, dass die Radfahrer über den beantrag ten 
Abschnitt hinaus, zum Beispiel zu einem Fast-Food-Res taurant oder einer Studentenwohnanlage weiter fahren  
und dann insbesondere an den folgenden Grundstücksz ufahrten und Einmündungen zusätzliches 
Gefährdungspotential entsteht. Insofern ist der Vorschlag aus Gründen der Verkehrssicherheit abzulehnen. 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe:  0203 
Finanzielle  
Auswirkung: 2015:  2016:  2017:  2018:  
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag soll nicht aufgegriffen werden 
 
Beratungsfolge der politischen Gremien 
18.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte  
26.11.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss 
10.12.2014 Rat

89 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2014  
Vorschlag 
Titel: Bürgersteig-Absenkung Kreuzung Münsterstraße/Am Borggarten/Eschstraße 
Kurzbeschreib 
ung: 
Bürgersteig-Absenkung für Rollstühle, da diese nur rü ckwärts auf der Straße gewendet den Bürgersteig 
hochkommen. 
Erläuterung: - 
Abgegeben 
für: Stadtbezirk Münster-Südost 
Anzahl  
Kommentare: 2 
Finanzielle  
Konsequenzen X kostet Geld  spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 Internet-
abstimmung 16 Ja-Stimmen 4 Nein-Stimmen 12 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
X Schriftliche 
Umfrage 162 Ja-Stimmen 15 Nein-Stimmen 147 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Herr Schultheiß Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in Herr Grimm  
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Nach Überprüfung durch das Tiefbauamt sind an allen  Querungsstellen der Kreuzung Bordsteinabsenkungen 
vorhanden. Der Vorschlag hat sich somit erledigt. 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe:   
Finanzielle  
Auswirkung: 2015:  2016:  2017:  2018:  
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag ist aufgegriffen/umgesetzt 
 
Beratungsfolge der politischen Gremien 
18.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Südost 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss 
10.12.2014 Rat

Bürgerhaushalt 2014  Vorschlag Nr. 91  
Vorschlag 
Titel: Einführung Patenschaften für alte Menschen 
Kurzbeschreib 
ung: 
Viele alte Menschen in Münster leben alleine und sin d vereinsamt oder leben in Altenpflegeheimen. Hier k önnte 
man doch sicherlich einfache Patenschaften einrichten. 
Erläuterung: Diese könnten zum Beispiel über die Kontakte der Hei maufsichten durchgeführt werden. Patenschaften sollt en 
mehrere Möglichkeiten beinhalten, wie zum Beispiel Be suchsdienste, gemeinsame Spaziergänge, oder einfach  
nur „Da zu sein“ und miteinander sprechen. 
Abgegeben für: Münster gesamt 
Kommentare: 2 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld  spart Geld X ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 Internet-
abstimmung 25 Ja-Stimmen 3 Nein-Stimmen 22 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
X Schriftliche 
Umfrage 197 Ja-Stimmen 9 Nein-Stimmen 188 Differenz Ja - Nein  
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Herr Paal Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in Frau Arnkens-Homann  
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Münster ist eine solidarische Stadt, in der sich übe rdurchschnittlich viele Bürgerinnen und Bürger für 
hilfebedürftige Menschen und soziale Belange engagieren.  Das Engagement ist besonders für den Personenkreis 
der Senioren sehr vielfältig. (www.freiwilligenagent ur-muenster.de) Die Begleitung und Unterstützung von  
Senioren und Seniorinnen im Einzelkontakt, die einer vorgeschlagenen Patenschaft entspricht, wird in Mün ster an 
verschiedenen Stellen angeboten. Neben den Besuchsdi ensten von Kirchengemeinden, die Menschen in ihrer 
häuslichen Umgebung aufsuchen, den Sozialbüros in d en Stadtteilen, dem Besuchsdienst der Johanniter 
(www.johanniter.de/ehrenamt/in-der-seniorenhilfe/besuchsdienst), gibt es die stadtweite Initiative "Vo n Mensch zu 
Mensch". Das Projekt "Von Mensch zu Mensch" der Stift ung Magdalenenhospital wurde bereits 2003 gegründet  
und bietet Stadtteilinitiativen Begleitung, Qualifik ation und Förderung. Bisher sind ca. 350 Ehrenamtlich e in 16 
Stadtteilen in Münster aktiv (www.mensch-muenster.de ), neue Initiativen werden gern aufgenommen. Die 
Stadtteilinitiativen unterstützen ältere und hilfebe dürftige Menschen in ihrer Nachbarschaft, z.B. mit 
Besuchsdiensten, als Gesprächspartner, für Spaziergänge, zum Vorlesen und vielen anderen Aktivitäten mehr.  Ihr 
Ziel ist es, Menschen zu helfen, sodass sie möglich st lange selbstbestimmt und selbstständig in ihrer Wohnung 
leben können. Zentrale ehrenamtliche Ansprechpartne rinnen und -partner vermitteln vor Ort in den Stadt teilen 
gerne weiter. Gemeinsam mit der kommunalen Seniorenv ertretung Münster wurden in mehreren Stadtteilen di e 
Stadtteilarbeitskreise "Älter werden in ..." eingeri chtet (www.seniorenvertretung-muenster.de). Neben d er 
Vernetzung der Akteure und Aktivitäten im Stadtteil so llen insbesondere nachbarschaftliche Netzwerke vor Ort 
lebendig erhalten bzw. aktiviert werden. Die Arbeits kreise informieren und berichten über Angebote für a lte, 
behinderte und pflegebedürftige Menschen im Stadttei l, die von den teilnehmenden Einrichtungen, Verbände n, 
Initiativen und Kirchengemeinden durchgeführt werden . Die kommunale Seniorenvertretung wird hier von de n in 
den Stadtteilen tätigen Wohlfahrtsverbänden unterstü tzt. Sukzessive werden die in den Stadtteilen vorhand enen 
Angebote in stadtteilbezogenen Broschüren "Älter werden in ..." veröffentlicht. In Alten- und Pflegeheimen sind ca. 
1000 Ehrenamtliche in verschiedenen Funktionen tätig , u. a. werden Besuche und Begleitungen angeboten. Di e 
Ehrenamtlichen werden von den einzelnen Einrichtungen  begleitet. Anfang 2014 hat sich ferner ein Kreis vo n 
Studierenden zusammen gefunden und einen Verein gegrü ndet. Die Studierenden besuchen ältere Menschen in 
Heimen (zunächst beschränkt auf vier Einrichtungen /  www.studentischer-besuchsdienst.de). Die Aufzählun g der 
Angebote erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, zeigt aber die Bandbreite der Aktivitäten und die Zahl  derer, 
die bereits heute ältere Menschen im Alltag als Pati n oder Pate ehrenamtlich begleiten. Diese Patenscha ften zu 
unterstützen und weitere an einer Patenschaft Intere ssierte zu finden, verstehen ehrenamtliche Akteure und 
professionelle Dienste in der Arbeit mit älteren Menschen als ständige Aufgabe. 
Haushaltsbezug  Produktgruppe:  0503 
Finanzielle  
Auswirkung: 2015:  2016:  2017:  2018:  
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag ist aufgegriffen/umgesetzt 
 
Beratungsfolge der politischen Gremien 
20.11.2014 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss 
10.12.2014 Rat

92 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2014  
Vorschlag 
Titel: Projekt "Wohnen für Hilfe" stärken 
Kurzbeschreib 
ung: Man wohnt kostengünstig bei einer Privatperson und hilft dafür im Alltag mit. 
Erläuterung: Die Wohnungssituation in Münster ist sehr angespann t. Viele (vor allem junge) Menschen sind derzeit au f der 
Suche nach einer bezahlbaren Unterkunft. Im Zuge des  demographischen Wandels schrumpft und altert die 
Bevölkerung immer mehr. Viele Menschen leben alleine  in einer riesigen Wohnung/einem riesigen Haus und 
fühlen sich dabei vielleicht einsam bzw. benötigen Hilfe im Alltag. Warum kann man dieses "Potenzial" n icht 
nutzen und für eine Art Gemeinschaftswohnen werben? Beispielsweise Studenten könnten kostengünstig bei einer 
Privatperson wohnen und im Ausgleich dafür im Haushal t helfen, Besorgungen machen, als Ansprechperson 
fungieren usw. Es gibt sicherlich einige Menschen, d ie über eine solche Möglichkeit sehr froh wären - a lso eine 
Win-win-Situation (Vorteile) für alle Beteiligten. 
Abgegeben 
für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 3 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld X spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
X Internet-
abstimmung 39 Ja-Stimmen 3 Nein-Stimmen 36 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
X Schriftliche 
Umfrage 200 Ja-Stimmen 11 Nein-Stimmen 189 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Herr Paal Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in Frau Regenitter  
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Das seit 2009 bestehende ehrenamtliche Angebot "Wohn en für Hilfe" bringt Seniorinnen und Senioren, die ü ber 
ausreichend Wohnraum verfügen mit z. B. Studierenden und Auszubildenden, die preiswerten Wohnraum 
benötigen und sich sozial engagieren, in einer Wohn partnerschaft zusammen. Die Seniorinnen und Senioren  
vermieten  freie Wohnräume an die jungen Menschen, die Hilfeleistungen z.B. im Haushalt erbringen. Nach  der 
Faustregel "Pro  Stunde Hilfeleistung im Monat" werde n den Mieterinnen und Mietern die Kaltmiete für ein en 
Quadratmeter Wohnfläche erlassen.   Derzeit erhält das Ehepaar Stroot für seine ehrenamtliche Tätigkeit  einen 
jährlichen Betrag in Höhe von 2.460 € (anteilig Aufwa ndsentschädigung und Sachkostenpauschale, siehe auch  
Beschlussvorlage V/0118/2009). Da der Arbeitsaufwand i n den letzten Jahren immer weiter zunahm, musste bz w. 
konnte ein zweites Team  neben den Eheleuten Stroot f ür diese Aufgabe gewonnen und eingesetzt werden. Mi t 
einer Erhöhung des Jahreszuschusses um 1.000 € könnt e nun auch der Arbeitseinsatz dieses zweiten Teams 
mittelfristig abgesichert und die Teamarbeit insgesamt gestärkt werden, dabei könnte weiterhin auf die bestehende 
Infrastruktur des Hansahofes mit einem eingerichteten Büroraum zurückgegriffen werden.   Mit Blick auf die derzeit 
bestehende Wohnungsversorgungsproblematik im preisg ünstigen Wohnungssegment, die demographische 
Entwicklung und die aktuell problematische studentis che Wohnraumversorgung, ist dieses Projekt eine 
willkommene und wichtige Option, um die Wohn- und L ebenssituation von Seniorinnen und Senioren, aber au ch 
die der jungen Menschen,  in Münster kurzfristig zu  verbessern beispielsweise zu stabilisieren. Der Vo rschlag wird 
als sinnvoll angesehen und sollte entsprechend finanziell unterstützt werden. 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe:  1003 
Finanzielle  
Auswirkung: 2015: + 1.000 2016: + 1.000 2017: + 1.000 2018: + 1 .000 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag soll aufgegriffen werden 
 
Beratungsfolge der politischen Gremien 
20.11.2014 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss 
10.12.2014 Rat

Bürgerhaushalt 2014  Vorschlag Nr. 99  
Vorschlag 
Titel: Kein Geld für Beratungsfirmen bei Stellenbesetzungen 
Kurzbeschreib 
ung: 
Soweit nicht von den Bürgern genehmigt, sollen für di e Besetzung von Stellen, wie zum Beispiel bei der 
Neubesetzung der Stelle des technischen Leiters der Stadtwerke, keine Beratungsfirmen hinzugezogen werden. 
Erläuterung: - 
Abgegeben 
für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 5 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld X spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
X Internet-
abstimmung 42 Ja-Stimmen 7 Nein-Stimmen 35 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
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X Schriftliche 
Umfrage 212 Ja-Stimmen 21 Nein-Stimmen 191 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Herr Heuer Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in Herr Willamowski  
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Bei der Stelle des technischen Leiters der Stadtwerke handelt es sich nicht um eine städtische Stelle. Di e 
Entscheidung über die Form der Besetzung fällt damit auch nicht in die Entscheidungskompetenz bzw. 
Vorschlagskompetenz des Personal- und Organisationsamtes der Stadtverwaltung. 
Die Stadtverwaltung Münster beauftragt nur in absolu ten Einzelfällen nach einem entsprechenden politisc hen 
Beschluss Beratungsfirmen mit der Ausschreibung von St ellen und der Unterstützung / Durchführung von 
Stellenbesetzungsverfahren. Das war in den vergangenen Jahren bei folgenden Stellen der Fall: 
• 2011 – Beigeordnete/r für das Dezernat I  und Beigeordnete/r für das Dezernat II 
• 2008 – Leiter/in des Amtes für Immobilienmanagement (Neuausschreibung) 
• 2007 – Beigeordnete/r für das Dezernat V 
• 2004 – Beigeordnete/r für das Dezernat IV (Neuausschreibung) 
Die Beratungsfirmen haben dafür jeweils zwischen 30. 000 und 60.000 € erhalten - zuzüglich der Kosten fü r die 
Ausschreibung (die auch anfallen, wenn das Personal- und Organisationsamt selber ausschreibt). Wird auf die 
Beauftragung einer Beratungsfirma verzichtet, müssten  alle im  Zusammenhang mit der Stellenbesetzung 
stehenden Aufgaben durch das Personal- und Organisati onsamt bzw. durch den Beigeordneten I wahrgenommen 
werden. Unabhängig davon wird der Einsatz einer Berat ungsfirma für die Besetzung solcher herausgehobener 
Positionen aus Sicht der Bewerber/-innen als neutrale Ansprechstelle überwiegend positiv wahrgenommen. 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe:  0108 
Finanzielle  
Auswirkung: 2015:  2016:  2017:  2018:  
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag fließt in den laufenden Entscheidungs-/Planungsprozess ein 
 
Beratungsfolge der politischen Gremien 
27.11.2014 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss 
10.12.2014 Rat

104 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2014  
Vorschlag 
Titel: Wuddi-Budget für Kinder und Jugendliche aus armen Familien und/oder mit 
Migrationshintergrund öffnen 
Kurzbeschreib 
ung: 
Förderung von armen Kindern und Jugendlichen im Wudd i: wöchentliche Programme, Wochenendfahrten, 
Sommerprogramme. 
Erläuterung: Streichung der teuren Skifreizeiten für wenige Leute - vor dem Hintergrund eines Brennpunktstadtteils, de r nicht 
nur am Sprickmannplatz gemessen werden kann. 
Abgegeben 
für: Stadtbezirk Münster-Nord 
Anzahl  
Kommentare: 4 
Finanzielle  
Konsequenzen X kostet Geld  spart Geld  ist kostenneutral 
 
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abstimmung 37 Ja-Stimmen 5 Nein-Stimmen 32 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
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 Schriftliche 
Umfrage 152 Ja-Stimmen 28 Nein-Stimmen 124 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Frau Dr. Hanke Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in Frau Pohl  
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Die Angebote des Wuddi stehen allen Kindern und Jugen dlichen aus dem Stadtteil unabhängig ihrer kulturell en 
und sozialen Herkunft zur Verfügung. Genutzt werden die Angebote überwiegend  von Kindern und Jugendliche n 
einkommensschwacher Familien und Familien mit Migra tionshintergrund. Skifreizeiten, Fahrten zu Fußballs pielen, 
Mittagstischangebot, sind zusätzliche, durch Einnahm en refinanzierte Angebote außerhalb der Förderstrukt ur. Die 
offenen Betreuungs- und Freizeitangebote für Kinder u nd Jugendliche sind kostenlos. Kursangebote des Wudd i 
werden mit städtischen Zuschüssen subventioniert. D er Anteil der zu tragenden Beiträge liegt je nach Art  des 
Angebotes zwischen 20 und 60 %. Für zusätzlich koste nlose Wochenendfahrten und Sommerprogramme / 
Ferienfreizeiten sind zusätzliche Sachmittel und Personalkosten aufzubringen. Diese Mittel stehen derzeit nicht zur 
Verfügung. 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe:  0602 
Finanzielle  
Auswirkung: 2015:  2016:  2017:  2018:  
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag fließt in den laufenden Entscheidungs-/Planungsprozess ein 
 
Beratungsfolge der politischen Gremien 
18.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Nord 
19.11.2014 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familen 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss 
10.12.2014 Rat

Bürgerhaushalt 2014  Vorschlag Nr. 106 
Vorschlag 
Titel: Wahlplakate erst kurz vor der Wahl und nicht verkehrsbehindernd anbringen 
Kurzbeschreib 
ung: 
Die Wahlplakate vermüllen bereits zwei Monate vor d en Kommunalwahlen den Stadtteil. Plakatständer stehen oft 
verkehrsbehindernd auf Fuß- und Radwegen. 
Erläuterung: Die Plakatständer lenken Verkehrsteilnehmer an viel b efahrenen Straßen und Plätzen ab, sind 
verkehrsgefährdend. Klare Regeln müssen aufgestellt werden, welche Partei wann und wo aufhängen darf. Da s 
Ordnugnsamt muss notfalls mit Strafen eingreifen. Von  einer "Verschönerung" des Ortsbildes kann jedenfall s 
keine Rede sein! 
Abgegeben 
für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 4 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld X spart Geld  ist kostenneutral 
 
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X Internet-
abstimmung 45 Ja-Stimmen 9 Nein-Stimmen 36 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
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X Schriftliche 
Umfrage 248 Ja-Stimmen 9 Nein-Stimmen 239 Differenz Ja - Nein  
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Herr Heuer Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in Herr Schulze-Werner  
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Die Anbringung von Wahlplakaten wird in einem gemein samen Runderlass des Ministeriums für Verkehr, Ener gie 
und Landesplanung und des Innenministeriums vom 08. 08.2003 
(https://recht.nrw.de/lmi/owa/pl_text_anzeigen?v_id=5720040121111740677 ) geregelt. Dieser sieht NRW-w eit 
vor, dass Plakatwerbung innerhalb einer Zeit von dre i Monaten unmittelbar vor dem Wahltag zulässig ist.  Eine 
kürzere Zeit der Wahlwerbung ließe sich daher nur z wischen den Parteien durch eine Selbstverpflichtung regeln, 
auf die die Verwaltung keinen Einfluss hat. Die Gen ehmigungen werden vom Ordnungsamt mit Auflagen, 
insbesondere zur Verkehrssicherheit erteilt. Bei Vers tößen werden die Parteien unverzüglich aufgefordert,  die 
behindernd angebrachten oder aufgestellten Wahlplak ate zu versetzten oder zu entfernen. In Fällen, in denen ein 
sofortiges Einschreiten aus Verkehrssicherheitsgründ en erforderlich ist, werden die Plakate durch den Se rvice- 
und Ordnungsdienst sofort entfernt. Das Recht der P arteien zur Wahlwerbung darf die Verwaltung nicht 
verhindern. Auf Verkehrsbehinderungen oder -gefährdungen konnte in sehr gutem Einvernehmen mit den Parteien 
bei den letzten Wahlen schnell und wirksam reagiert werden. 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe:  0203 
Finanzielle  
Auswirkung: 2015:  2016:  2017:  2018:  
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag soll nicht aufgegriffen werden 
 
Beratungsfolge der politischen Gremien 
27.11.2014 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss 
10.12.2014 Rat

115 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2014  
Vorschlag 
Titel: Rücklagen für Neuanpflanzungen bilden 
Kurzbeschreib 
ung: 
Regelmäßig liest man, dass Bäume wegen zuviel Streus alz oder zu geringer Fläche für die Wasseraufnahme 
eingehen (so wie am Domplatz). Um bei Baumverlust gl eichwertige Neuanpflanzungen vornehmen zu können, 
bilden AWM und Grünflächenamt Rücklagen. 
Erläuterung: Kleine Baumschulen-Setzlinge stellen keinen gleichwert igen Ersatz dar. Noch besser: Baumscheiben von 
vornherein mit ausreichend Fläche konzipieren und n icht wie an der Hammer Straße nur das absolute Minim um 
um die Bäume herum. 
Abgegeben 
für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 1 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld  spart Geld X ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 Internet-
abstimmung 23 Ja-Stimmen 9 Nein-Stimmen 14 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
X Schriftliche 
Umfrage 176 Ja-Stimmen 22 Nein-Stimmen 154 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Herr Paal Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in Herr Bruns  
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Bäume an innerstädtischen Straßen oder auch auf Stadt plätzen wie dem Domplatz sind extremen 
Standortbedingungen ausgesetzt. Das betrifft vor all em Wassermangel aber auch Streusalzverwendung in 
schneereichen Wintern. Aus haushaltsrechtlicher Sich t können für die Neupflanzungen von Bäumen keine 
Rücklagen gebildet werden. Das Amt für Grünflächen u nd Umweltschutz pflanzt regelmäßig aus dem laufende n 
Etat Bäume, die aus verschiedenen Gründen (z. B. alter sbedingte Gründe, Gefahrenabwehr, stadtgestalterisc he 
Anforderungen) ersetzt werden müssen.   Im Rahmen de s Projektes "Münster bekennt Farbe" unterstützen die  
Bürgerinnen und Bürger der Stadt Münster das Amt für Grünflächen und Umweltschutz bei der Verschönerung des 
Stadtbildes, und somit auch bei der Neuanpflanzung v on Bäumen.   Bei besonderen Schadensereignissen, wie 
zuletzt bei dem Sturm Ela, bittet das Amt für Grünfläc hen und Umweltschutz die Bevölkerung um ihre Mithil fe bei 
der Wiederaufforstung.   Durch die gemeinsamen Anst rengungen gelingt es somit, den städtischen Baumbes tand 
dauerhaft zu erhalten. 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe:  1301 
Finanzielle  
Auswirkung: 2015:  2016:  2017:  2018:  
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag soll nicht aufgegriffen werden 
 
Beratungsfolge der politischen Gremien 
19.11.2014 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss 
10.12.2014 Rat

Bürgerhaushalt 2014  Vorschlag Nr. 116 
Vorschlag 
Titel: Aula-Renovierung am Schlaun-Gymnasium 
Kurzbeschreib 
ung: Behebung des Renovierungsstaus am Schlaun-Gymnasium, Bereitstellung von 600.000 Euro zur Aula-Sanierung. 
Erläuterung: Die Schule braucht ihre "Plattform" zurück. Eine Aula ist Dreh- und Angelpunkt zahlreicher Schulveranstaltu ngen. 
Sie ermöglicht den Kindern der Schule sich auf vielfältigste Art zu präsentieren, sich und ihr Können wertgeschätzt 
zu sehen. Als Bühne für Theater-, Musik-, Diskussions veranstaltungen ebenso wie als Ort für Zeugnisüberg aben, 
Begrüßungen neuer Fünftklässler, Verabschiedungen von  Kollegen ist sie Zentrum einer lebendigen Schule. W ie 
wichtig die Aula für das Schulleben ist, zeigt nicht  zuletzt das Engagement der Schlaunianer, Ehemaligen wie 
Aktiven, die - ungewöhnlich genug - ihren finanziell en Teil zur Renovierung beitragen wollen. Bildung un d Kultur 
kosten Geld, aber wo ist es besser angelegt als beim Nachwuchs der eigenen Stadt. 
Abgegeben 
für: Stadtbezirk Münster-Mitte 
Anzahl  
Kommentare: 67 
Finanzielle  
Konsequenzen X kostet Geld  spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
X Internet-
abstimmung 217 Ja-Stimmen 9 Nein-Stimmen 208 Differenz Ja - Nein  
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
 Schriftliche 
Umfrage 62 Ja-Stimmen 54 Nein-Stimmen 8 Differenz Ja - Nein 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Frau Dr. Hanke Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in Herr Ehling  
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Bei der Überprüfung weitgespannter Tragwerke ist auc h die Aula des Schlaun-Gymnasiums einbezogen worden.  
Hierbei haben externe Gutachter im Zuge der weiteren Detailplanung bestätigt, dass weitaus größere Schäden am 
Tragwerk vorliegen und umgehende Sicherungsmaßnahmen  erforderlich waren. In der Konsequenz erfolgten die  
Sperrung der Aula, sowie das Freiräumen (z.B. Gestühl)  und Aufstellen von Notstützen sowie weitere Siche-
rungsmaßnahmen.            
Ein externes Gutachten für die Gesamtsanierung des Sc hulgebäudes wurde Ende 2012 der Schule und auch den 
politischen Vertretern vorgelegt; die ermittelten Ko sten liegen - je nach Zielrichtung - zwischen 16 un d 19 Mio. 
Euro. Der Anteil für die Wiederherstellung der Aula be zifferte sich zum damaligen Zeitpunkt auf 1,1 Mio. Euro; 
befristete Übergangslösungen zur Aulanutzung waren -  je nach Standard - mit Kosten zwischen 0,5 und 1,1 Mio. 
Euro angesetzt. Im Rahmen vergangener Etatberatungen erfolgte keine Mittelbereitstellung für eine 
Gesamtsanierung. Ohne die Perspektive einer Gesamts anierung des Gebäudes ist eine Teilsanierung der Au la 
wirtschaftlich nicht vertretbar. 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe:  0301 
Finanzielle  
Auswirkung: 2015: + 600.000 2016: 0 2017: 0 2018: 0 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag soll nicht aufgegriffen werden 
 
Beratungsfolge der politischen Gremien 
18.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte 
26.11.2014 Ausschuss für Schule und Weiterbildung 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss 
10.12.2014 Rat

122 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2014  
Vorschlag 
Titel: Weg vom Idenbrockweg über die Gasselstiege zum Altenheim Wilkinghege barrierefrei 
machen 
Kurzbeschreib 
ung: 
Die Stadt hat mit den Anliegern das Wegerecht. Der We g sollte für Rollstuhlfahrer und Menschen mit Rolla tor 
hergerichtet werden. 
Erläuterung: - 
Abgegeben 
für: Stadtbezirk Münster-Nord 
Anzahl  
Kommentare: 2 
Finanzielle  
Konsequenzen X kostet Geld  spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 Internet-
abstimmung 21 Ja-Stimmen 5 Nein-Stimmen 16 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
X Schriftliche 
Umfrage 167 Ja-Stimmen 14 Nein-Stimmen 153 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Herr Schultheiß Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in Herr Grimm  
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Bei diesem Weg handelt es sich nicht um einen öffent lichen Weg. Der Weg ist nicht im Eigentum der Stadt,  und 
die Stadt hat kein Wegerecht oder ähnliche Rechte be ziehungsweise Verpflichtungen. Insofern obliegt es d en 
Eigentümern diesen Weg barrierefrei auszubauen. 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe:   
Finanzielle  
Auswirkung: 2015:  2016:  2017:  2018:  
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag soll nicht aufgegriffen werden 
 
Beratungsfolge der politischen Gremien 
18.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Nord 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss 
10.12.2014 Rat

Bürgerhaushalt 2014  Vorschlag Nr. 124  
Vorschlag 
Titel: Spitzenbeamte nur 8 Jahre wählen 
Kurzbeschreib 
ung: Alle Dezernenten nur für 8 Jahre wählen, damit neue Ideen für Münster umgesetzt werden können. 
Erläuterung: Spitzenbeamte kosten in der 2. Periode be i Höherstufung viel Geld. 
Abgegeben 
für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 4 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld X spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 Internet-
abstimmung 20 Ja-Stimmen 9 Nein-Stimmen 11 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
X Schriftliche 
Umfrage 188 Ja-Stimmen 22 Nein-Stimmen 166 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Herr Heuer Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in Herr Kupferschmidt  
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Nach § 71 Abs. 1 Satz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) werden die 
Beigeordneten vom Rat für die Dauer von acht Jahren gewählt. Nach § 71 Abs. 2 GO NRW ist bei der Wahl d er 
Beigeordneten eine Wiederwahl rechtlich möglich. Die  Entscheidung liegt jedoch im Rahmen der Kommunalen 
Selbstverwaltung direkt beim Rat. 
Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass bei einer mö glichen Umsetzung des Vorschlags nicht automatisch Geld 
eingespart wird. Denn je nach vorheriger Beschäftig ung der Dezernenten können auch bei nur einmaliger Wahl 
weitere (dauerhafte) Belastungen für den städtischen  Haushalt in Form von Versorgungs- und Pensionslast en 
entstehen. Diese Belastungen wären dann zusätzlich z ur Besoldung der aktuell gewählten Beigeordneten zu 
leisten. 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe: 0103  
Finanzielle  
Auswirkung: 2015:  2016:  2017:  2018:  
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag soll nicht aufgegriffen werden 
 
Beratungsfolge der politischen Gremien 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss 
10.12.2014 Rat

125 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2014  
Vorschlag 
Titel: Aufstellen von Papierkörben am Idenbrockplatz 
Kurzbeschreib 
ung: 
Am Platz/Aufgang gegenüber dem Kreisverkehr sollten Pap ierkörbe zur Vermeidung von Vermüllung aufgestellt 
werden. 
Erläuterung: - 
Abgegeben 
für: Stadtbezirk Münster-Nord 
Anzahl  
Kommentare: 3 
Finanzielle  
Konsequenzen X kostet Geld  spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 Internet-
abstimmung 17 Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen 9 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
X Schriftliche 
Umfrage 198 Ja-Stimmen 20 Nein-Stimmen 178 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Herr Reinkemeier Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Betriebsleiter/in Herr Hasenkamp  
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Der Vorschlag wurde bereits umgesetzt. 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe:   
Finanzielle  
Auswirkung: 2015: + 30 2016: + 30 2017: + 30 2018: + 30 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag ist aufgegriffen/umgesetzt 
 
Beratungsfolge der politischen Gremien 
18.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Nord 
02.12.2014 Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb e Münster 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss 
10.12.2014 Rat

Bürgerhaushalt 2014  Vorschlag Nr. 129  
Vorschlag 
Titel: Stadtbücherei Kinderhaus: Angebote erweitern und ortsnahe Bildung für Alle 
ermöglichen 
Kurzbeschreib 
ung: 
Das Medien- und Platzangebot der Stadtbücherei Kinderh aus sollte insbesondere für junge Kinder erweitert 
werden. 
Erläuterung: Das ortsnahe Angebot der Stadtbücherei im Bürgerhaus Ki nderhaus ist wichtig, insbesondere der 
niederschwellige Zugang dank guter Beratung und spe zieller Angebote der Mitarbeiter. Das Angebote soll te 
erweitert werden! Investition für die Zukunft! 
Abgegeben 
für: Stadtbezirk Münster-Nord 
Anzahl  
Kommentare: 2 
Finanzielle  
Konsequenzen X kostet Geld  spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
X Internet-
abstimmung 33 Ja-Stimmen 6 Nein-Stimmen 27 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
 Schriftliche 
Umfrage 141 Ja-Stimmen 30 Nein-Stimmen 111 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Frau Dr. Hanke Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in Frau Rasche  
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Eine räumliche Erweiterung der Stadtbücherei in Kinder haus ist am derzeitigen Standort im Bürgerhaus nicht  
möglich. Eine wesentliche Ausweitung des Platzes für Ki nder in den gegebenen Räumen ginge zulasten des 
bereits eingeschränkten Angebots für Erwachsene. Da n achgewiesenermaßen die Lesesozialisation von Kinder n 
wesentlich vom Vorbild der Eltern abhängt, ist es au ch im Hinblick auf die Kinder wichtig, ein Angebot f ür 
Erwachsene vorzuhalten. Eine nennenswerte  Ausweitung  des Medienangebots für Kinder kommt im Rahmen der 
vorhandenen Räume nicht in Betracht. Infolge des Hoc hwassers in Kinderhaus ist das gesamte Buch- und 
Medienangebot für Kinder (mit Ausnahme der ausgeliehe nen Gegenstände) abgängig. Es wird  ca. zwei Jahre 
dauern, bis überhaupt das Angebot für Kinder wieder den ursprünglichen Umfang haben wird. Soweit es mög lich 
ist, können  im Zuge der Wiederherstellung des Bürge rhauses und der Bücherei kleine Korrekturen in Richt ung 
des Vorschlags vorgenommen werden. 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe:  0404 
Finanzielle  
Auswirkung: 2015:  2016:  2017:  2018:  
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag fließt in den laufenden Entscheidungs-/Planungsprozess ein 
 
Beratungsfolge der politischen Gremien 
18.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Nord 
25.11.2014 Kulturausschuss 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss 
10.12.2014 Rat

130 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2014  
Vorschlag 
Titel: Konzept zur Vermeidung von Vermüllung in der Stadt aufstellen 
Kurzbeschreib 
ung: 
Die Vermüllung von Straßen, Wegen und Anlagen ist nic ht mehr hinnehmbar. Die Stadt soll ein ganzheitliche s 
Konzept erstellen, das zu einer nachhaltigen Müllver meidung führt. Dazu ist es notwendig, auch die Kind er in den 
Kindgärten und Schulen mit einzubeziehen. 
Erläuterung: - 
Abgegeben 
für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 4 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld x spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 Internet-
abstimmung 35 Ja-Stimmen 10 Nein-Stimmen 25 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
X Schriftliche 
Umfrage 226 Ja-Stimmen 13 Nein-Stimmen 213 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Herr Reinkemeier Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Betriebsleiter/in Herr Hasenkamp  
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM) betreiben  bereits seit vielen Jahren intensiv Öffentlichkeit sarbeit, um 
Bürgerinnen und Bürger für das Thema „Stadtsauberkeit “ zu sensibilisieren. Dahinter steht ein Konzept au s 
Bausteinen der Medienarbeit (z. B. Initiativkampagnen zur Stadtsauberkeit) und der Abfallpädagogik.  
Im Bereich der Abfallpädagogik haben die AWM zahlreiche Angebote, die das Thema „Stadtsauberkeit“ aufgreifen. 
Die jährliche Bürgeraktion „Sauberes Münster“, Führungen über die Recyclinghöfe und das Entsorgungszent rum  
in Coerde, der Verleih von Kinderkisten zu verschiede nen Themen und ausgerichtet an unterschiedliche 
Altersgruppen sind nur einige Beispiele.   
Die AWM wollen diese Angebote weiter ausdehnen und au f die einzelnen Zielgruppen (Kindergartenkinder, 
Schulkinder, junge Erwachsene und Erwachsene) spezifiz ieren. Insbesondere die Zielgruppe der Erwachsenen ist 
aktuell im abfall-pädagogischen Angebot der AWM noch nicht ausreichend berücksichtigt.  
Insofern greift der Vorschlag Nr. 130 aus dem Bürger haushalt 2014 ein Thema auf, das zum einen von den AWM 
durch Medienkampagnen und abfallpädagogische Angebot e bereits fokussiert wird zum anderen aber derzeit 
ohnehin – mit Blick auf die einzelnen Zielgruppen – ausgeweitet und zu einem ganzheitlichen Konzept 
zusammengeführt wird. 
Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass die Themen „Ö kologie“, „Umwelt“ und „Nachhaltigkeit“ auch in den  
Schulen aller Schulformen eine zentrale Rolle spielen . Es gibt eine hohe Sensibilität sowohl auf der Sei te der 
Schulleitungen und Kollegien wie auch insbesondere a uf Seiten der Elternschaften, diese Fragen frühzeit ig in der 
Schule zu thematisieren. Über die Einbindung in den Unterricht hinaus sind die Schulen in zahllosen Initiativen und 
Projekten in diesem Zusammenhang aktiv. Viele dieser Projekte sind auch längst über den reinen Projektsta tus 
hinaus und prägen Schulalltag und auch Schulprofile. 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe: keine (Wirtschaftsplan der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster) 
Finanzielle  
Auswirkung: 
2015: keine zusätz-
lichen Kosten 
2016: 
 keine zusätz-
lichen Kosten 
2017: keine zusätz-
lichen Kosten 
2018: keine zusätz-
lichen Kosten 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag soll aufgegriffen werden. 
 
Beratungsfolge der politischen Gremien 
02.12.2014 Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss 
10.12.2014 Rat

Bürgerhaushalt 2014  Vorschlag Nr. 133  
Vorschlag 
Titel: Zentrum Kinderhaus mit Bäumen bepflanzen! 
Kurzbeschreib 
ung: 
Für den Neubau des Zentrums Kinderhaus wurden (bis a uf fünf städtische Baum-Ersatzpflanzungen) circa 160 
Bäume abgeholzt. 
Erläuterung: Der Investor muss seinen Verpflichtungen nachkommen,  endlich die in den Bebauungsplänen vorgeschriebenen  
Bäume zu pflanzen und die Dächer zu begrünen. Die Bürger würden sich über Bäume statt Beton sehr freuen, das 
Stadtklima (unter anderem Feinstaubbelastung) wird verbessert: Eine Investition in die Zukunft! 
Abgegeben 
für: Stadtbezirk Münster-Nord 
Anzahl  
Kommentare: 1 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld  spart Geld X ist kostenneutral 
 
Bewertung 
X Internet-
abstimmung 50 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimmen 49 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
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aufgenommen 
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X Schriftliche 
Umfrage 249 Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen 241 Differenz Ja - Nein  
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Herr Schultheiß Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in Herr Schowe  
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Es sind gem. der Baugenehmigung vom 31.01.2012 auf Gr undlage des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 515: 
Kinderhaus - Erweiterung Zentrum Kinderhaus  
a)     alle sechs Stellplätze ein hochstämmiger Laubbaum fachgerecht zu pflanzen; insgesamt 21 Bäume und  
b)     die Flachdächer I-geschossiger Gebäude auf mindestens 60% der Dachfläche extensiv zu begrünen.     
In der Baugenehmigung sind keine Abweichungen von den  textlichen Festsetzungen des o.g. Bebauungsplanes 
vorgenommen worden. Bauteil Süd ist schon abgenomme n worden; Bauteil Nord jedoch noch nicht, so dass 
anzunehmen ist, dass der Bauteil Nord noch nicht fer tiggestellt ist. Die Erweiterung des Zentrum Kinderh aus ist 
abgeschlossen. Das bestehende Zentrum rund um den I denbrockplatz bildet jetzt mit dem Erweiterungsberei ch 
eine Einheit. Dies kommt besonders in der einheitlic hen Gestaltung der Platzflächen und der Bebauung in r otem 
Klinker zum Ausdruck. Baumstandorte wurden, wie bereit s im bestehenden Zentrum, jetzt auch im 
Erweiterungsbereich als gestalterisches Mittel und z ur Gliederung der öffentlichen Platz- und Wegefläche n 
eingesetzt.   Eine über die Festsetzungen des Bebauungsplanes hinausgehende  Ausstattung mit Baumstandorten 
steht im Konflikt mit den angestrebten Nutzungsmögli chkeiten für die Platzflächen. Sie dienen in erster Linie für 
verkehrliche Zwecke und zum Aufenthalt im Zentrum. D arüber hinaus müssen die Flächen für Sondernutzungen  
wie den Wochenmarkt oder Festveranstaltungen verfüg bar sein. Weitere Baumstandorte würde die flexible 
Nutzung der Platzflächen erheblich einschränken und wird daher nicht befürwortet. 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe:   
Finanzielle  
Auswirkung: 2015:  2016:  2017:  2018:  
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag ist aufgegriffen/umgesetzt 
 
Beratungsfolge der politischen Gremien 
18.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Nord 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss 
10.12.2014 Rat

137 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2014  
Vorschlag 
Titel: Schwimmbad in Kinderhaus erhalten und sanieren 
Kurzbeschreib 
ung: 
Kein "Spaßbad" in Gievenbeck. Anstelle von ca. 20 bis  30 Millionen Euro dafür sollte man laut Bädergutach ten 
2013 lieber ca. 1 Million Euro für die Sanierung ausgeben - für alle Bürger. 
Erläuterung: - 
Abgegeben 
für: Stadtbezirk Münster-Nord 
Anzahl  
Kommentare: 1 
Finanzielle  
Konsequenzen X kostet Geld  spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
X Internet-
abstimmung 40 Ja-Stimmen 5 Nein-Stimmen 35 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
X Schriftliche 
Umfrage 222 Ja-Stimmen 14 Nein-Stimmen 208 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Frau Dr. Hanke Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in Herr Schirwitz  
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Im Rahmen des Bäderkonzepts 2005 ist das Hallenbad Ki nderhaus im Jahr 2008 mit rund 1,6 Mio. Euro sanier t 
und attraktiviert worden, wobei eine stärkere Ausric htung auf die Bedürfnisse von Familien erfolgt ist.  Auch das 
aktuelle Bädergutachten (vgl. Vorlage V/0577/2013) em pfiehlt grundsätzlich die Weiterverfolgung dieser 
Ausrichtung und stellt mit Blick auf die gesamte Bäder landschaft fest, dass gegebenenfalls eine Nachinves tition 
erforderlich ist. 
Das Unwetterereignis am 28.07.2014 hatte zur Folge,  dass die Technik des Hallenbades Kinderhaus vollstä ndig 
zerstört wurde. Das Bad kann in absehbarer Zeit nich t betrieben werden. Die Verwaltung wird für die poli tischen 
Gremien die Kosten für die Wiederinbetriebnahme ermi tteln und den politischen Gremien einen 
Entscheidungsvorschlag vorlegen. 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe: 0802 
Finanzielle  
Auswirkung: 2015:  2016:  2017:  2018:  
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag fließt in den laufenden Entscheidungs-/Planungsprozess ein 
 
Beratungsfolge der politischen Gremien 
18.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Nord 
20.11.2014 Sportausschuss 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss 
10.12.2014 Rat

Bürgerhaushalt 2014  Vorschlag Nr. 138  
Vorschlag 
Titel: Ampelschaltung Servatiiplatz/Salzstraße ändern! 
Kurzbeschreib 
ung: 
Es sollte mal über die Veränderung bzw. Verlängerung d er Grünphase an der Ampel Servatiiplatz/Salzstraße 
nachgedacht werden. 
Erläuterung: Eine Grünphase dauert dort maximal 5-8 Sekunden. Viel zu wenig Zeit für ältere Menschen oder Eltern mit 
Kindern sicher die Straße zu überqueren, obwohl dort sehr viel Verkehr ist. Autos kommen von der 
Eisenbahnstraße bzw. Warendorfer Straße in Richtung Ludgerikreisverkehr. 
Abgegeben 
für: Stadtbezirk Münster-Mitte 
Anzahl  
Kommentare: 2 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld  spart Geld X ist kostenneutral 
 
Bewertung 
X Internet-
abstimmung 40 Ja-Stimmen 4 Nein-Stimmen 36 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
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aufgenommen 
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X Schriftliche 
Umfrage 223 Ja-Stimmen 10 Nein-Stimmen 213 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Herr Schultheiß Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in Herr Schowe  
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Die signaltechnisch gesicherte Querung für Fußgänge r in der Gehbeziehung Innenstadt <=> Hauptbahnhof ü ber 
die von-Vincke-Straße ist in die Steuerung der Kreuzung  Servatiiplatz eingebunden. Zur vollständigen Querun g 
der im Bereich der Fußgängerfurt ca. 7,50 m breiten von-Vincke-Straße benötigt ein Fußgänger mit üblicher  
Gehgeschwindigkeit (1,2 m/s = 4,3 km/h) ca. 6 Sekund en. Nach der Richtlinie für Lichtsignalanlagen (RiL SA ) 
2010, als anzuwendendes Technisches  Regelwerk, ist  die Freigabezeit für Fußgänger mindestens so lang zu 
bemessen, das mit Grünbeginn gestartete Fußgänger i nnerhalb der Grünzeit den gegenüberliegenden Bordst ein 
erreichen können. Da die Gehbeziehung Innenstadt <= > Hauptbahnhof über die Salzstraße von sehr vielen 
Fußgängern genutzt wird ist die Verwaltung bei der F estlegung der Grünzeit für die Fußgänger auf 11 Sek unden  
deutlich über die Mindestanforderungen hinausgegang en. Eine weitere Verlängerung der Freigabezeit ist n icht 
notwendig. Eine Verlängerung der Freigabezeit ist zwa r grundsätzlich möglich, wird aber von der Verwaltu ng 
wegen der Einbindung in die Steuerung des Servatiiplat zes und der notwendigen Verkürzung der Freigabe 
anderer Verkehrsbeziehungen (Rechtsabbieger aus der Eisenbahnstraße; Geradeausverkehre aus der Wolbecker 
Straße) nicht befürwortet. Die Umsetzung des Vorschla ges hätte in den nächsten 10 Monaten keine finanzie llen 
Auswirkungen, da dies bei der anstehenden Überarbeit ung der Steuerungen der LSA im Bahnhofsbereich und der 
I. Nordtangente (Netz C) kostenneutral berücksichtigt werden könnte. 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe:  1220 
Finanzielle  
Auswirkung: 2015:  2016:  2017:  2018:  
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag soll nicht aufgegriffen werden 
 
Beratungsfolge der politischen Gremien 
18.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte 
26.11.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss 
10.12.2014 Rat

151 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2014  
Vorschlag 
Titel: Mehr Kontrollen/Bußgelder für Raser im Zentrum Kinderhaus 
Kurzbeschreib 
ung: 
Seit dem Bau der Kreisverkehre im Zentrum Kinderhaus st eigt die Zahl der Unfälle/Beinahe-Unfälle. Kinder, 
Behinderte, ältere Menschen und Radfahrer sind extrem gefährdet. 
Erläuterung: Auch über die Kreisverkehre hinaus: Autofahrer ignorie ren an der Parkplatzausfahrt Aldi häufig das Stoppsc hild 
und nehmen Radfahrern die Vorfahrt. Das Display (An zeigegerät) am Burloh ist, da nur auf einer Straßen seite, 
nicht ausreichend. Besonders einige Taxi- und Motor radfahrer fahren hier mit überhöhter Geschwindigkei t! Der 
Bereich Brüningheide bis Westhoffstraße/Grevener Straß e wird ab ca. 20 Uhr und nachts von einigen 
unbelehrbaren Rasern als Rennstrecke zweckentfremde t! Nach Eröffnung weiterer Geschäfte wird der Verkeh r 
weiter zunehmen - noch mehr Lärm! 
Abgegeben 
für: Stadtbezirk Münster-Nord 
Anzahl  
Kommentare: 2 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld X spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
X Internet-
abstimmung 35 Ja-Stimmen 3 Nein-Stimmen 32 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
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aufgenommen 
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X Schriftliche 
Umfrage 175 Ja-Stimmen 34 Nein-Stimmen 141 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Herr Heuer Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in Herr Schulze-Werner  
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Grundsätzlich erfolgt die Geschwindigkeitsüberwachu ng im Rahmen der begrenzt zur Verfügung stehenden 
Kapazitäten und nach den engen Vorgaben eines entspr echenden Erlasses des Ministeriums für Inneres und 
Kommunales des Landes NRW, wonach die Überwachung de r Geschwindigkeit durch Ordnungsbehörden nur an 
Gefahrenstellen (Unfallhäufungsstellen und Stellen, an denen eine erhöhte Unfallgefahr angenommen werde n 
muss) erlaubt ist. Der Bereich auf der Westhoffstraß e zwischen den beiden Kreisverkehren wurde auf Anreg ung 
von Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen der Messstellen besprechung zwischen der Polizei und dem 
Ordnungsamt im Frühjahr 2014 behandelt. Hier wurde festgelegt, eine Probemessstelle einzurichten, die i m 
Rahmen der Einsatzplanung für die Geschwindigkeitsüberwachung berücksichtigt wird. Aufgrund der vorliegenden 
Messergebnisse wird die o.g. Örtlichkeit als feste Messstelle in die Einsatzplanung aufgenommen. 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe:  0203 
Finanzielle  
Auswirkung: 2015:  2016:  2017:  2018:  
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag ist aufgegriffen/umgesetzt 
 
Beratungsfolge der politischen Gremien 
18.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Nord 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss 
10.12.2014 Rat

Bürgerhaushalt 2014  Vorschlag Nr. 152  
Vorschlag 
Titel: Neuer Rat muss Prioritätenliste/Vorhabenliste erstellen 
Kurzbeschreib 
ung: 
Ohne eine Vorhabenliste des Rates, welche Projekte um gesetzt werden sollen (mit Kostenangaben), können 
Bürger beim Bürgerhaushalt nur schwer sagen, wo eingespart bzw. investiert werden soll. 
Erläuterung: 2015 bis 2017 erwartet die Stadt Münster ein Hausha ltsdefizit in zweistelliger Millionenhöhe! Alle - P olitik, 
Verwaltung und Bürger - müssen wissen, welche Schwerpu nkte (mit Kosten) Münster in künftigen Haushalten 
(vorrangig Pflichtaufgaben mit steigenden Kosten!) se tzen will: Ausbau Fahrradnetz, ÖPNV und/oder Ausbau un d 
Instandsetzung von Straßen und Parkplätzen; Erweiteru ng oder Schließung von Einrichtungen wie VHS, 
Stadtbücherei, Theater; kontinuierliche, gute Bürgerbeteiligung oder ständige Nachbesserung von Fehlplanungen. 
Abgegeben 
für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 3 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld X spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 Internet-
abstimmung 34 Ja-Stimmen 5 Nein-Stimmen 29 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
X Schriftliche 
Umfrage 219 Ja-Stimmen 6 Nein-Stimmen 213 Differenz Ja - Nein  
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Herr Reinkemeier Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in Herr Schetter  
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Der Haushalt der Stadt Münster ist hierarchisch glie dert in 17 Produktbereiche, 70 Produktgruppen und 189  
Produkte. Zu den Produkten enthält der Haushalt neben  den Produktbeschreibungen auch Ziele und 
Zielkennzahlen. Mit der Beschlussfassung über den Ha ushaltsplan legt der Rat grundsätzlich fest, welche  
Haushaltsmittel in den jeweiligen Bereichen eingeset zt werden sollen. Insofern werden bereits hier Schw erpunkte 
beispielsweise Prioritäten festgesetzt.   Die Entwick lung einer Prioritätenliste im Sinne des Vorschlages kann aus 
Sicht der Verwaltung nur in enger Abstimmung mit der P olitik erfolgen. Bei weiterhin knappen finanziellen  
Ressourcen ist grundsätzlich zu vereinbaren, welche  kommunalen Aufgabenbereiche gefördert werden sollen  und 
welche Bereiche daher "zurückgefahren" werden müssen . Ein denkbarer Einstieg wäre z.B. auch die Überprüfun g 
und Bewertung des gesamten Investitionsprogramms der nächsten Jahre. 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe:   
Finanzielle  
Auswirkung: 2015:  2016:  2017:  2018:  
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag fließt in den laufenden Entscheidungs-/Planungsprozess ein 
 
Beratungsfolge der politischen Gremien 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss 
10.12.2014 Rat

157 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2014  
Vorschlag 
Titel: Untere Triebe an Straßenbäumen zum Radweg regelmäßig schneiden 
Kurzbeschreib 
ung: Beim Überholmanöver haben wir eine Unfallgefahr. Beispiele: Hammer Straße, Grevener Straße. 
Erläuterung: - 
Abgegeben 
für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 3 
Finanzielle  
Konsequenzen X kostet Geld  spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 Internet-
abstimmung 34 Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen 26 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
X Schriftliche 
Umfrage 193 Ja-Stimmen 31 Nein-Stimmen 162 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Herr Paal Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in Herr Bruns  
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Beeinträchtigungen auf Radwegen kann es durch verschiedene Ursachen geben. Dies sind:  
-       Stamm- und Stockausschläge 
-       Tief hängende Äste und Zweige  
-       Überhang von Gebüschen und Sträuchern  
Die Beseitigung dieser Asttriebe gehört aus Verkehrssi cherungsgründen zu den Pflichtaufgaben des Amtes für  
Grünflächen und Umweltschutz und wird regelmäßig, b ei konkreten Gefahren kurzfristig, ein- bis zweimal  jährlich 
durchgeführt. Durch das sehr wüchsige Wetter in die sem Jahr (viel Regen und warmes Wetter) sowie den S turm 
"Ela" vom 09.06.2014 sowie dem Starkregenereignis vom  28.07.2014 ist es zu Arbeitsrückständen in diesem 
Bereich gekommen. Das Amt für Grünflächen und Umwelt schutz hat deshalb bereits nach dem ersten Sturm 
durch Umschichtung von 20.000 € im eigenen Budget zu sätzliche Unternehmer beauftragt, an längeren 
Straßenzügen Stamm- und Stockausschläge zu beseitigen.  Mit den Arbeiten ist bereits begonnen worden; sofer n 
erforderlich, werden sie wiederholt. Insbesondere St amm- und Stockausschläge auf den Sichtdreiecken an 
Einfahrten oder Einmündungen wurden und werden durch eigene Mitarbeiter möglichst rechtzeitig freigeschn itten. 
Ein regelmäßiger, häufigerer vorsorglicher Rückschni tt von Trieben an Straßenbäumen ist aus fachlichen b zw. 
Kostengründen nicht möglich. Sofern der Rückschnitt z u einem falschen Zeitpunkt bzw. zu häufig durchgefü hrt 
wird, führt dies zu einem verstärkten Wachstum der Austriebe und damit zu mehr Aufwand und höheren Koste n.   
Darüber werden in jedem Jahr zusätzliche Firmen bea uftragt, den Überhang von Gehölzen und Sträuchern i m 
Bereich von Straßen und Wegen zurück zu schneiden. D iese Arbeiten erfolgen von Juni bis August, je nach 
Bedeutung des Verkehrsweges. Der Vorschlag wird im Rah men der finanziellen Möglichkeiten und der fachlich en 
Notwendigkeit bereits jetzt durch das Amt für Grünfl ächen und Umweltschutz umgesetzt. Zusätzliche 
Schnittmaßnahmen können nur im Einzelfall bei dringender Notwendigkeit durchgeführt werden. 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe:  1301 
Finanzielle  
Auswirkung: 2015:  2016:  2017:  2018:  
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag ist aufgegriffen/umgesetzt 
 
Beratungsfolge der politischen Gremien 
19.11.2014 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss 
10.12.2014 Rat

Bürgerhaushalt 2014  Vorschlag Nr. 160  
Vorschlag 
Titel: Keine Wertstofftonne plus gelber Sack 
Kurzbeschreib 
ung: Die Wertstofftonne wird in Münster nur eingeführt, wenn damit gleichzeitig der gelbe Sack entfällt. 
Erläuterung: Nach derzeitigem Sachstand ist geplant, die Wertstof ftonne unter Umständen selbst dann einzuführen, wen n 
damit der gelbe Sack nicht entfallen würde. Wenn man  schon eine 4. Mülltonne aufstellen muss, dann soll te 
wenigstens dafür der gelbe Sack entfallen. 
Abgegeben 
für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 7 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld  spart Geld X ist kostenneutral 
 
Bewertung 
X Internet-
abstimmung 52 Ja-Stimmen 14 Nein-Stimmen 38 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
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aufgenommen 
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 Schriftliche 
Umfrage 124 Ja-Stimmen 73 Nein-Stimmen 51 Differenz Ja - Nein  
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Herr Reinkemeier Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Betriebsleiter/in Herr Hasenkamp  
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Mit der Einführung und Nutzung einer Wertstofftonne entfällt für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Müns ter die 
Sammlung der Verpackungsabfälle und der stoffgleichen  Nichtverpackungsabfälle über die gelben Säcke. 
Ausnahmen wird es aber dort geben, wo die Aufstellung  einer Wertstofftonne z. B. aus Platzgründen (Innenst adt) 
nicht möglich ist. 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe:   
Finanzielle  
Auswirkung: 2015:  2016:  2017:  2018:  
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag fließt in den laufenden Entscheidungs-/Planungsprozess ein 
 
Beratungsfolge der politischen Gremien 
02.12.2014 Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss 
10.12.2014 Rat

170 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2014  
Vorschlag 
Titel: Mehr Kontrolle der Fahrradstraßen 
Kurzbeschreib 
ung: 
Die Einrichtung von Fahrradstraßen ist zu begrüßen, da hier aber das Fehlverhalten von Autofahrern 
insbesondere Ortsfremden nicht kontrolliert und geahndet wird, nutzt dies wenig. 
Erläuterung: Im Zusammenhang mit der Kommunalwahl wird von der P olitik die Einrichtung weiterer Fahrradstraßen (z.B.  
Stettiner Straße) gefordert. Bevor dies umgesetzt wird , sollten zunächst die bereits bestehenden Fahrrads traßen 
besser kontrolliert werden. Als Beispiel sei nur die Goldstraße genannt, wo insbesondere die Zulieferfahrzeuge für 
Personen und Material zur JVA null Rücksicht auf das Vorhandensein einer Fahrradstraße nehmen. Wobei es 
gerade hier um Kraftfahrer geht, die eine größere Nä he zu Justiz und Gesetzgebung als der Normalbürger 
aufweisen. 
Abgegeben 
für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 8 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld  spart Geld X ist kostenneutral 
 
Bewertung 
X Internet-
abstimmung 44 Ja-Stimmen 5 Nein-Stimmen 39 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
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 Schriftliche 
Umfrage 126 Ja-Stimmen 60 Nein-Stimmen 66 Differenz Ja - Nein  
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Herr Heuer Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in Herr Schulze-Werner  
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Fahrradstraßen werden mit dem Verkehrszeichen mit d er Nummer 244 der Straßenverkehrsordnung 
ausgewiesen. Darüber hinaus werden Radfahrerpiktogr amme zur Verdeutlichung des Vorrangs des Radverkehrs 
markiert. Soweit der Kraftfahrzeugverkehr zugelassen werden muss, wird dieser mit Zusatzzeichen freigegeben. In 
Fahrradstraßen gilt nach den Regelungen der Straßenv erkehrsordnung eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 
30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet, noch behindert werden. Wenn nötig, muss der 
Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verr ingern. Das Nebeneinanderfahren ist erlaubt. Hinwei se zu 
diesen Verkehrsregelungen erfolgen in unregelmäßigen  Abständen durch die Verwaltung und die Polizei. So hat 
die Stadt Münster z.B. einen Flyer zu den Regelungen in Fahrradstraßen erarbeitet und ausgegeben.           
Nach den bisherigen Erfahrungswerten wird die zuläss ige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ganz überwieg end 
eingehalten. Häufig wird jedoch aufgrund der konkre ten Umstände - insbesondere des hohen 
Radverkehrsaufkommens - aus Verkehrsicherheitsgründe n eine geringere Fahrgeschwindigkeit der Kraftfahre r 
notwendig. Soweit dies oder aber das Recht der Radfahrer, auch nebeneinander fahren zu dürfen, vom Kraftfahrer 
nicht akzeptiert wird, werden Anhaltekontrollen der  Polizei mit entsprechenden Erläuterungen und evtl. 
Verwarnungen erforderlich. Das Ordnungsamt darf nich t in den fließenden Verkehr eingreifen und Kraftfahr er 
anhalten.           
Soweit dem Ordnungsamt konkrete Bereiche mit häufige m Gefährdungspotential gemeldet werden, wird diese 
Gefahrenmeldung an die Polizei weitergeleitet. Für den Bereich Goldstraße ist kein Gefährdungspotenzia l 
bekannt. 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe:   
Finanzielle  
Auswirkung: 2015:  2016:  2017:  2018:  
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag ist aufgegriffen/umgesetzt 
 
Beratungsfolge der politischen Gremien 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss 
10.12.2014 Rat

Bürgerhaushalt 2014  Vorschlag Nr. 171  
Vorschlag 
Titel: Familienfreundliche bewegliche Ferientage 
Kurzbeschreib 
ung: 
Aktuell findet keine familienfreundliche Koordinierun g der beweglichen Ferientage zwischen den Schulen s tatt. 
Familien mit mehreren Kindern müssen deshalb Betreuu ng an unterschiedlichen Tagen regeln. Gemeinsame 
Aktivitäten der Familie sind nicht möglich. 
Erläuterung: Den einzelnen Schulen stehen in den Schuljahren drei bis vier bewegliche Ferientage zur Verfügung. Die 
Schulkonferenzen entscheiden derzeit jeweils autonom  über die Terminierung der beweglichen Ferientage i m 
Einvernehmen mit dem Schulträger. Eine Koordinierung der Tage hat in den letzen Jahren (zumindest in Wolbeck) 
nicht stattgefunden. Laut Ferienordnung NRW ist aber eine einheitliche Regelung für alle Schulen einer Gemeinde 
anzustreben. Für Familien mit mehreren Kindern bedeu tet dies eine unnötige Belastung durch die Sicherste llung 
unterschiedlicher Betreuungstage. Auch sind gemeinsame Aktivitäten nicht möglich, da immer ein Kind zur Schule 
muss. Für die Stadt könnten durch die einheitlichen Ferientage Kosten entfallen, z.B. für Schulbusse, 
Hausmeister, usw. 
Abgegeben 
für: Münster gesamt 
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Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld X spart Geld  ist kostenneutral 
 
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abstimmung 41 Ja-Stimmen 7 Nein-Stimmen 34 Differenz Ja - Nein 
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X Schriftliche 
Umfrage 202 Ja-Stimmen 22 Nein-Stimmen 180 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Frau Dr. Hanke Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in Herr Ehling  
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Die Ordnung der Ferien und damit der beweglichen Fe rientage sind mit Runderlass des Ministeriums für S chule 
und Weiterbildung vom 30.10.2008 geregelt. Unter Pun kt drei dieses Erlasses ist festgelegt, dass der ein zelnen 
Schule in den Schuljahren 14/15 und 16/17 drei bewegl iche Ferientage und im Schuljahr 2015/16 vier bewegl iche 
Ferientage zur Verfügung stehen. Mindestens einer de r beweglichen Ferientage ist gem. Erlass den örtlich en 
Verhältnissen bei Festen entsprechend, insbesondere bei Volks- und Heimatfesten und in der Karnevalszeit,  als 
Brauchtumstag festzulegen. Gem. § 65 Abs. 4 in Verbi ndung mit § 7 Abs. 2 Schulgesetz NRW entscheidet die  
Schulkonferenz über die Terminierung der beweglichen  Ferientage im Einvernehmen mit dem Schulträger. Dabe i 
ist eine einheitliche Regelung für alle Schulen der  Gemeinde anzustreben. In Münster wird ein Teil der  
beweglichen Ferientage von den Sprechern der Schulfor men in einem gemeinsamen Gespräch mit dem 
Schulträger festgelegt. Dabei werden in den Jahren m it drei beweglichen Ferientagen zwei und in den Jah ren mit 
vier beweglichen Ferientagen drei Tage für alle Schu len in Münster verbindlich festgelegt. Der verbleib ende Tag 
kann von jeder Schule über einen Schulkonferenzbeschl uss festgelegt werden. Dies geschieht, um den 
Besonderheiten der einzelnen Schule Rechnung zu trage n. Insofern findet eine Koordination der beweglichen  
Ferientage statt. Die Möglichkeit einer stadtweiten  Festlegung der gesamten beweglichen Ferientage für  alle 
Schulen erscheint unrealistisch. Die Besonderheiten der Schulen und der Stadtteile (z.B. ZiBoMo) könnten da nn 
keine Berücksichtigung mehr finden. 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe:   
Finanzielle  
Auswirkung: 2015:  2016:  2017:  2018:  
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag soll nicht aufgegriffen werden 
 
Beratungsfolge der politischen Gremien 
26.11.2014 Ausschuss für Schule und Weiterbildung 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss 
10.12.2014 Rat

176 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2014  
Vorschlag 
Titel: Immobilien der Stiftungen besser kontrollieren 
Kurzbeschreib 
ung: Stiftungen werden zu wenig kontrolliert. 
Erläuterung: Die Stiftung Magdalenenhospital ist fast 1.000 Jahre  alt. 1986 wurde von dem Stiftungsgeld eine 
Appartementanlage mit 20 Wohneinheiten à 48 m² in Gi evenbeck gebaut. Die Heizungsanlage ist fast 30 Jah re 
und kostete in den letzten 5 Jahren mehr an Wartung  und Reparaturen als eine neue Brennwertheizung geko stet 
hätte. Eine neue Heizung würde auch 38 % weniger Gas  verbrauchen, die die Stadt Münster im Zuge der 
Kostenübernahme der SGB XII Empfänger sowieso zahlen mus s. Und die alten Fenster heizen mehr den Balkon 
als die Wohnung. (2 cm dicke bodentiefe Plastikwand  vor dem Heizkörper.) Dach und Deckenböden sind auc h 
nicht isoliert. Eine Solaranlage würde die Nebenkost en bei Strom und Heisswasser zusätzlich senken, die 
wiederum das Sozialamt bezahlt... 
Abgegeben 
für: Münster gesamt 
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Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld X spart Geld  ist kostenneutral 
 
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abstimmung 23 Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen 15 Differenz Ja - Nein 
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Umfrage 191 Ja-Stimmen 6 Nein-Stimmen 185 Differenz Ja - Nein  
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Herr Paal Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in Frau Woldt  
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Der Rat der Stadt Münster verwaltet die Kommunalen Sti ftungen als oberstes Stiftungsorgan nach Maßgabe des  
Stiftungsgesetzes NW, der Gemeindeordnung NW und der  jeweiligen Stiftungssatzungen. Die fachliche 
Bewirtschaftung des immobilen Stiftungsvermögens erfo lgt in Kooperation mit dem städtischen 
Wohnungsunternehmen. Die Vermögensverwaltung der Komm unalen Stiftungen wird im Rahmen jährlicher 
Wirtschaftspläne sowie geprüfter und testierter Jah resabschlüsse vom Rat der Stadt Münster genehmigt bz w. 
festgestellt; Transparenz und Kontrolle ist in ausre ichendem Maß gegeben. Gegenstand der Erläuterung die ses 
Vorschlags zum Bürgerhaushalt ist eine Einzelimmobili e der Stiftung Magdalenenhospital und wird inhaltlic h wie 
folgt beantwortet:   
1.  Die Altenwohnanlage im Eigentum der Stiftung Magd alenenhospital, Am Küchenbusch 21, wird im Jahr 2015 
umfassend renoviert; zu den Maßnahmen gehört u. a. auch die Erneuerung der Heizungsanlage.  
2. Die erwähnte "Plastikwand" zwischen Heizkörper un d  Balkonfenster ist eine Aluminiumverbundplatte, die  dem 
Standard von Isolierglas entspricht. Die Fenster in der 1986 erbauten Wohnanlage erfüllen den damals gültigen 
Standard gemäß DIN 4108 (Anforderungen an den Wärmesc hutz im Hochbau); sie haben eine Lebensdauer 
von rd. 40 Jahren und werden erst nach deren Ablauf erneuert.  
3. Für nicht ausgebaute Dachböden wurde die Energiee insparverordnung zwischenzeitlich verschärft; die 
vorhandene Dämmung wird im Jahr 2015 verstärkt. Die  Installation einer solarthermischen Anlage am Standort 
Küchenbusch 21 ist fachlich bereits geprüft und wurd e auch aufgrund der Dachausrichtung als 
betriebswirtschaftlich nicht sinnvoll bewertet. 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe:  0114 
Finanzielle  
Auswirkung: 2015:  2016:  2017:  2018:  
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag soll teilweise/modifiziert aufgegriffen werden 
 
Beratungsfolge der politischen Gremien 
20.11.2014 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss 
10.12.2014 Rat

Bürgerhaushalt 2014  Vorschlag Nr. 184  
Vorschlag 
Titel: Stadt soll weniger externe Gutachten einholen 
Kurzbeschreib 
ung: 
Die Stadt hat hochqualifierte und entsprechen besold ete Beamte, die in einer Reihe von bekannt gewordene n 
Fällen Gutachten aus eigener Sach- und Rechtskenntnis erstellen können. 
Erläuterung: Es ist für die Stadt einfacher, die Verantwortung für unbequeme Entscheidungen auf die Fremdgutachter 
abzuwälzen. Abgesehen von Fällen, in denen die Kompet enz der eigenen Beamten ernsthaft in Frage steht, so ll 
die Stadt sparen, indem sie von Aufträgen an externe Gutachter absieht. 
Abgegeben 
für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 1 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld X spart Geld  ist kostenneutral 
 
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 Internet-
abstimmung 35 Ja-Stimmen 11 Nein-Stimmen 24 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
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aufgenommen 
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X Schriftliche 
Umfrage 211 Ja-Stimmen 13 Nein-Stimmen 198 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:   Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in Herr Frohne  
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Grundsätzlich erfolgt die Bearbeitung von Sachverhalt en und Fragestellungen innerhalb der Verwaltung durc h 
eigene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. In Einzelfä llen kann es allerdings erforderlich sein, externe Gutachter 
hinzuzuziehen, um komplexe Fragestellungen z. B. im Bereich der Stadtplanung, des Steuerrechts usw. 
rechtssicher und umfassend beurteilen zu können. De rartige Beauftragungen erfolgen nur in zwingend 
notwendigem Maße und im Regelfall auf der Grundlage  entsprechender Beschlüsse der politischen Gremien. Die 
Verwaltung wird auch zukünftig auf die Einschaltung e xterner Gutachter nicht verzichten können, sich abe r 
unverändert darum bemühen, diese Beauftragungen auf das absolut notwendige Maß zu beschränken. 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe:   
Finanzielle  
Auswirkung: 2015:  2016:  2017:  2018:  
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag fließt in den laufenden Entscheidungs-/Planungsprozess ein 
 
Beratungsfolge der politischen Gremien 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss 
10.12.2014 Rat

198 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2014  
Vorschlag 
Titel: Vorhandene Hallenbäder besser nutzen 
Kurzbeschreib 
ung: Vor einer Diskussion über neue Bäder sollten zunächst die vorhandenen Hallenbäder besser genuzt werden. 
Erläuterung: Die veröffentlichten Nutzerzeiten (insbesondere Rox el) lassen eine weitere Nutzung bis in die Abendstu nden 
(21.00 Uhr) zu. Um Kosten zu sparen sollen die Badeze iten durch ehrenamtliche Helfer der DLRG nach dem 
Muster des Bürgerbad Handorf organisiert werden. Gr ündung eines Förder- und Betreibervereins. Schwimme n in 
frei zugänglichen Gruppen (z.B. Schwimmunterricht). Besondere Eintrittspreise sollen die Kosten der verlän gerten 
Badbenutzung decken. Die Stadtverwaltung soll ein int elligentes Konzept für gemeinsame städtische und pri vate 
Nutzung entwerfen. 
Abgegeben für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 1 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld  spart Geld X ist kostenneutral 
 
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X Internet-
abstimmung 49 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen 47 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
X Schriftliche 
Umfrage 233 Ja-Stimmen 3 Nein-Stimmen 230 Differenz Ja - Nein  
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Frau Dr. Hanke Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in Herr Schirwitz  
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Nach dem Vorschlag sollen die vorhandenen Hallenbäde r besser genutzt, die Öffnungszeiten in den städtis chen 
Hallenbädern also ausgedehnt werden. Eine Erweiterung  der Öffnungszeiten ist personal- und damit 
kostenintensiv. Die derzeitigen Öffnungszeiten der städtischen Bäder (für die Öffentlichkeit, die Schu len und die 
Vereine) sind im Rahmen des Bäderkonzeptes festgelegt  worden und können mit dem derzeitigen Personal 
(Festangestellte, Saison- und Abrufkräfte) im Zweisch ichtbetrieb abgedeckt werden. Es ist bereits jetzt so, dass 
sich die Nutzerzeiten der städt. Hallenbäder - für die drei Nutzergruppen Öffentlichkeit, Schulen und V ereine - 
werktäglich auf die Zeit von mind. 6.30 Uhr bis 22. 00 Uhr erstrecken. Ausnahmen sind hier die aus hygie nischen 
Gründen erforderlichen Grundreinigungstage, für die  einmal wöchentlich in jedem Hallenbad bis zu 4 Stu nden 
benötigt werden. Zudem sind die Hallenbäder an den Wochenendtagen Samstag und Sonntag ausschließlich für  
die Öffentlichkeit unter Ausnutzung der personellen Kapazitäten für jeweils 8 - 10 Stunden geöffnet. Im 
Bäderkonzept wurden grundsätzlich die Nutzungskontin gente für Öffentlichkeit, Schulen und Vereine wie fo lgt 
festgelegt: 
-    in den Hallenbädern Mitte und Ost: ca. 2/3 Öffentlichkeit und 1/3 Schulen/Vereine 
-    in den Hallenbädern Hiltrup und Kinderhaus: jeweils ca. 50 % für Öffentlichkeit und Schulen/Vereine 
-    in den Hallenbädern Wolbeck und Roxel: ca. 2/3 Schulen/Vereine und 1/3 Öffentlichkeit  
Bezogen auf das Hallenbad Roxel ergeben sich folgende Nutzerzeiten: 
      Montag: 6.30 Uhr bis 22 Uhr  
      Dienstag: 8 Uhr bis 22 Uhr 
      Mittwoch: 6.15 Uhr bis 22 Uhr  
      Donnerstag: 6.30 Uhr bis 22 Uhr  
      Freitag: 6.30 Uhr bis 20 Uhr 
      Samstag: 7 Uhr bis 17 Uhr 
      Sonntag: 8 Uhr bis 18 Uhr 
Die Aufteilung dieser Zeiten ist auch auf der Inter netseite des Sportamtes angegeben und kann über das  
nachstehende Dokument (für alle Hallenbäder) abgerufen werden:  
http://www.muenster.de/stadt/sportamt/pdf/uebersicht_hallenbaeder_oeffnungszeiten.pdf.  
Eine Kostenersparnis durch den Einsatz von ehrenamtlic hem Personal kann aus Gefährdungshaftungsgründen 
nicht erzielt werden:  
- Als öffentlicher Betreiber hält die Stadt Münster di e von der Deutschen Gesellschaft formulierten Stand ards bei 
der Qualifikation des eingesetzten Personal ein (nic ht allein Rettungsschwimmer, sondern ausgebildete 
Fachangestellte für das Badewesen und Schwimmmeister).  
- Zur Sicherstellung des technischen Betriebs (z.B. Ch lorgasprobleme) ist auch während des Schul- und 
Vereinsschwimmens mindestens eine Dienstkraft vorzuhalten. 
Der Badeplan basiert auf einem Zweischichtbetrieb un d ist somit durch die drei Nutzergruppen Öffentlich keit, 
Schulen und Vereine ausgereizt. Eine Ausweitung der Zei ten ist nur mit zusätzlichem Personal möglich. Der 
Vorschlag kann nicht unmittelbar isoliert behandelt werden. Er fließt in den laufenden Prozess über den weiteren 
Umgang mit den städtischen Bädern ein. Die Kosten we rden nach der Grundsatzentscheidung zu diesem Thema  
aktuell benannt werden. 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe:  0802

Dokumentation 
Finanzielle  
Auswirkung: 2015:  2016:  2017:  2018:  
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag fließt in den laufenden Entscheidungs-/Planungsprozess ein 
 
Beratungsfolge der politischen Gremien 
13.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup 
13.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Ost 
13.11.2014 Bezirksvertretung Münster-West 
18.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte 
18.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Nord 
18.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Südost 
20.11.2014 Sportausschuss 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss 
10.12.2014 Rat

205 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2014  
Vorschlag 
Titel: GEZ-Befreiungsurkunde 
Kurzbeschreib 
ung: Urkunde direkt vom Amt nach Köln schicken. 
Erläuterung: Zweimal im Jahr müssen Sozialhilfeempfänger der Geb ühreneinzugszentrale (GEZ) in Köln die Befreiung von der 
Rundfunkgebühr schriftlich vom Amt mit Stempel und U nterschrift nachweisen. Also kein maschinell erstel lter 
allgemeingültiger Nachweis, der auch ohne Unterschrift gültig ist. 22.223 mal 2 = 44.446 Bearbeitungsvorgänge im 
Sozialamt und 88.892 Briefmarken plus Briefumschlag für das Sozialamt und seinen „Kunden". 
Abgegeben 
für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 2 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld X spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 Internet-
abstimmung 21 Ja-Stimmen 17 Nein-Stimmen 4 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
X Schriftliche 
Umfrage 207 Ja-Stimmen 23 Nein-Stimmen 184 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Herr Paal Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in Frau Arnkens-Homann  
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht können unter anderem  Personen beantragen, die  
·        Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kap. SGB XII, 
·        Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kap. SGB XII,  
·        Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld einschließlich von Leistungen nach dem SGB II oder auf  
·        Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz  
erhalten. Die Befreiung muss jeweils schriftlich beantragt werden (§ 4 Abs. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag); dazu 
hält der "ARD ZDF Deutschlandradio-Beitragsservice" einen Vordruck bereit, dem der gültige 
Bewilligungsbescheid oder eine aktuelle Bescheinigung  über eine der genannten Leistungen beigefügt werde n 
muss; der Antragsvordruck ist beim Amt für Bürgerangel egenheiten und Ratsservice sowie den Leistung 
gewährenden Dienststellen der Stadt erhältlich, auße rdem online auf den Seiten des Beitragsservice der 
Rundfunkanstalten abrufbar.  Zu den Pflichteinträgen  des Antrags gehört die Angabe der Beitragsnummer; 
außerdem müssen die Anträge eigenhändig unterschrieb en werden. Sowohl das Amt für Bürgerangelegenheiten 
und Ratsservice als auch die Leistung gewährenden D ienststellen der Stadt nehmen ausgefüllte und 
unterschriebene Anträge jeweils auf Einzelnachfrage e ntgegen und leiten sie an den Beitragsservice der 
Rundfunkanstalten weiter; sie stellen auf Wunsch au ßerdem die jeweils aktuelle Bescheinigung über den 
Leistungsbezug aus, um sie dem Antrag beizufügen. Der Vorschlag ist nicht umsetzungsfähig:  
1. Die Befreiung ist antragsgebunden; die Bewilligung sbescheide und Bescheinigungen der Leistung 
gewährenden Stellen allein genügen dieser Voraussetzung nicht.  
2. Die Beitragsnummer gehört nicht zu den im Rahmen  der Leistungsgewährung relevanten Daten, wird dahe r 
von Sozialamt und Jobcenter nicht erhoben. Daher kö nnen auch die Bescheinigungen über den 
Leistungsbezug die Beitragsnummer nicht aufführen. Der Beitragsservice könnte die Bescheinigung allein dem 
Teilnehmerdatensatz dort nicht zuordnen. 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe:  0501 
Finanzielle  
Auswirkung: 2015:  2016:  2017:  2018:  
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag soll nicht aufgegriffen werden 
 
Beratungsfolge der politischen Gremien 
20.11.2014 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss 
10.12.2014 Rat

Bürgerhaushalt 2014  Vorschlag Nr. 209  
Vorschlag 
Titel: Reaktivierung des Haltepunkts "Bahnhof Handorf" an der Strecke Münster - Bielefeld 
(Eurobahn) 
Kurzbeschreib 
ung: 
Der Haltepunkt "Bahnhof Handorf" sollte reaktiviert werden, da durch die Einbindung der Eurobahn in die Buslinien 
die Fahrzeiten in die Innenstadt deutlich verbesser t werden könnten - besonders im Hinblick auf die 
Kanalbaustellen in den nächsten Jahren. 
Erläuterung: Der Haltepunkt "Bahnhof Handorf" sollte reaktiviert und an den Buslinienverkehr angeschlossen werden. Di e 
Warendorfer Straße wird in den nächsten Jahren beson ders durch die Kanalbaustellen belastet. Um das Ein-  und 
Auspendeln zu erleichtern, soll hier wieder - zumind est als Bedarfshalt (s. Raestrup-Everswinkel) - die M öglichkeit 
zum Ein- und Ausstieg in die Eurobahn eröffnet werden.  Der Verkehr auf der Warendorfer Straße könnte entlas tet 
werden. 
Abgegeben 
für: Stadtbezirk Münster-Ost 
Anzahl  
Kommentare: 8 
Finanzielle  
Konsequenzen X kostet Geld  spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
X Internet-
abstimmung 35 Ja-Stimmen 3 Nein-Stimmen 32 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
 Schriftliche 
Umfrage 96 Ja-Stimmen 65 Nein-Stimmen 31 Differenz Ja - Nein 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Herr Schultheiß Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in Herr Schowe  
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Die Kursbuchstrecke 406 Münster - Warendorf - Rheda- Wiedenbrück - Bielefeld wird heute im Personen-
nahverkehr von der Regionalbahn RB 67 "Der Warendorfer" von Münster bis Bielefeld im Stundentakt bedient. Die 
Möglichkeiten und Chancen an der Schienenstrecke Mün ster - Warendorf einen Haltepunkt in Handorf 
einzurichten, wurden seit den 90iger Jahren in vers chiedenen Gutachten und Untersuchungen immer wieder  
geprüft. In keinem der Gutachten und Untersuchungen  konnte für einen möglichen Haltepunkt Handorf eine  
Fahrgastnachfrage nachgewiesen werden, die den Bau e ines Haltepunktes im Bereich Handorf unter Beachtun g 
der entstehenden Kosten rechtfertigen würde. Ein mög licher Grund dafür mag die Entfernung des Haltepunkt es 
zur eigentlichen Ortslage sein. Das betriebliche Zi elkonzept des zuständigen Zweckverbandes 
Schienenpersonennahverkehr Münster (ZVM) sieht für di ese Strecke einen 30-Minuten-Takt zwischen Münster 
und Warendorf vor. Für diesen Halbstundentakt ist d ie Erhöhung der Streckengeschwindigkeit im Abschnitt Telgte 
- Warendorf Voraussetzung, die seit Jahren von allen Beteiligten (DB, ZVM, Kreis Warendorf sowie Stadt Münster) 
verfolgt wird. Die Bedienung eines zusätzlichen Halt es mit einer Fahrzeitverlängerung von ca. 2 Minuten  ist im 
geplanten Halbstundentakt mit der aktuellen Streckengeschwindigkeit im Abschnitt Münster - Telgte nicht möglich. 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe:  1202 
Finanzielle  
Auswirkung: 2015:  2016:  2017:  2018:  
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag soll nicht aufgegriffen werden 
 
Beratungsfolge der politischen Gremien 
13.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Ost 
26.11.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss 
10.12.2014 Rat

227 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2014  
Vorschlag 
Titel: Zustieg zum Schnellbus S30 in Gremmendorf 
Kurzbeschreib 
ung: 
Der Bus S30 kann an der Haltestelle Gremmendorfer W eg nur stadtauswärts bestiegen werden. Stadteinwärt s 
sollte das auch erlaubt werden. Gremmendorfer, die auf einen Bus Richtung Stadt warten, dürfen heute nic ht in 
die S30 steigen, obwohl oft Platz wäre. 
Erläuterung: Es kommt vor, dass der Bus S30 an der Haltestelle Grem mendorfer Weg stadteinwärts anhält, um Fahrgäste 
aussteigen zu lassen. Fahrgäste, die dann einsteige n, werden von den Busfahrern und Busfahrerinnen aber 
aufgefordert, den Bus wieder zu verlassen, selbst we nn sie einen gültigen Fahrausweis haben. Das kostet  unnötig 
Zeit und Nerven. Hinzu kommt, dass die Linien 6 und  8 im Berufsverkehr oft verspätet und überfüllt sind . Dann ist 
es besonders ärgerlich, wenn die S30 an der Haltest elle Gremmendorfer Weg stadteinwärts keine Fahrgäst e 
aufnimmt, obwohl noch Plätze frei sind. Die Haltest elle Gremmendorfer Weg stadteinwärts wird von viele n 
Fahrgästen genutzt. Eine Annahme des Vorschlags würde  dazu führen, dass der öffentliche Personennahverkeh r 
attraktiver würde und mehr Personen Bus fahren würde n. Das und die Tatsache, dass mehr Fahrgäste 
transportiert werden könnten, ohne dass zusätzlich Busse eingesetzt werden, würde letztendlich sogar Ko sten 
sparen. 
Abgegeben 
für: Stadtbezirk Münster-Südost 
Anzahl  
Kommentare: 5 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld X spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
X Internet-
abstimmung 40 Ja-Stimmen 7 Nein-Stimmen 33 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
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aufgenommen 
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X Schriftliche 
Umfrage 186 Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen 178 Differenz Ja - Nein  
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Herr Schultheiß Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in Herr Schowe  
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Das Thema "Mitbedienen" von aufkommensstarken Halte stellen in den Außenstadtteilen durch die regionalen  
Schnellbusse ist im Entwurf des 3. Nahverkehrsplanes (Vorlagen V/0985/2013) aufgegriffen worden. Der 
Nahverkehrrsplan führt dazu aus: Das "Mitbedienen" aufkommensstarker Haltestellen in den Außenstadttei len 
durch die regionalen Schnellbusse auch auf anderen Ko rridoren wird angestrebt, muss aber noch im Detail 
zusammen mit den Verkehrsträgern geprüft werden. Bisl ang wurde eine Binnenverkehrsfunktion als nicht mög lich 
angesehen. Denkbar wären Haltestellen auf dem Alber sloher Weg (S30), der Wolbecker Straße (S20), auf der  
Steinfurter Straße (S70) und vor allem im Bereich der a ufkommensstarken Weseler Straße (S60, S75, S90). 
Darüber hinaus ist die Durchbindung einzelner Schnel lbuslinien über den Hauptbahnhof hinaus z. B. in di e 
Gewerbegebiete Zentrum Nord und Loddenheide zu prüf en. Der Beschluss des 3. Nahverkehrsplanes ist für d as 
IV. Quartal 2014 vorgesehen. 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe:  1202 
Finanzielle  
Auswirkung: 2015:  2016:  2017:  2018:  
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag fließt in den laufenden Entscheidungs-/Planungsprozess ein 
 
Beratungsfolge der politischen Gremien 
18.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Südost 
26.11.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss 
10.12.2014 Rat

Bürgerhaushalt 2014  Vorschlag Nr. 234  
Vorschlag 
Titel: Maximal 15 Vorschläge je Bürger im Bürgerhaushalt 
Kurzbeschreib 
ung: Jeder Teilnehmer sollte maximal die 15 für ihn wichtigsten Vorschläge für den Bürgerhaushalt einstellen dürfen. 
Erläuterung: Über eine eigene Schwerpunktsetzung sollte jeder die  Übersichtlichkeit des Gesamtvorhabens 'Bürgerhaush alt' 
sicher stellen. 
Abgegeben für: Münster gesamt 
Kommentare: 16 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld X spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
X Internet-
abstimmung 47 Ja-Stimmen 6 Nein-Stimmen 41 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
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aufgenommen 
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 Schriftliche 
Umfrage 151 Ja-Stimmen 10 Nein-Stimmen 141 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Herr Reinkemeier Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in Herr Schetter  Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Der Vorschlag stellt darauf ab, für jeden Teilnehme nden am Bürgerhaushalt die Anzahl der eigenen abgege benen 
Vorschläge zu begrenzen. Hintergrund für diesen Vorsc hlag dürfte sein, dass in den bisherigen 
Bürgerhaushaltsverfahren vereinzelt Teilnehmende eine größere Anzahl an Vorschlägen eingereicht haben. In den 
bisherigen Bürgerhaushaltsverfahren stellt sich die Situation wie folgt dar: 2011 hat ein Teilnehmender mehr als 15 
Vorschläge abgegeben (nämlich 90 Vorschläge). 2012 wu rden von zwei Teilnehmenden über 15 Vorschläge 
eingereicht (20 bzw. 17 Vorschläge). Im aktuellen Bür gerhaushalt 2014 hat wiederum ein Teilnehmender meh r als 
15 Vorschläge abgegeben (111 Vorschläge). Mit Blick a uf die bisherigen Bürgerhaushaltsverfahren kann 
festgestellt werden, dass die weit überwiegende Zah l der Teilnehmenden deutlich weniger als 15 Vorschl äge 
eingereicht hat und damit von einer Beschränkung der  Vorschlagsanzahl nicht betroffen sein dürfte. Ledi glich ein 
Teilnehmender hat im Bürgerhaushalt 2011 und 2014 d ie Zahl von 15 Vorschlägen deutlich überschritten. Wenn 
die Anzahl der Vorschläge je Teilnehmenden begrenzt w ird, sind die damit verbundenen Auswirkungen 
abzuwägen. So könnten allein durch die Tatsache, da ss eine Stadt eine solche Beschränkung ausspricht, 
Bürgerinnen und Bürger von der Teilnahme abgehalten w erden. Es könnte auch versucht werden, die 
Beschränkung zu „umgehen“ (beispielweise durch Anmel dung als Münsteraner und als Nicht-Münsteraner). Au f 
der anderen Seite kann es sich positiv auf die Disk ussionskultur auf der Internetplattform auswirken, wenn ein 
Bürgerhaushaltsverfahren nicht durch einen oder sehr  wenige Teilnehmende „dominiert“ wird. Ohne eine 
Beschränkung könnte insbesondere während der Vorschl agsphase der Eindruck entstehen, dass es sich beim 
Bürgerhaushaltsverfahren um die Spielwiese von einem oder sehr wenigen Teilnehmenden handelt. Auch das h at 
abschreckende Wirkung auf potenziell Interessierte.  Außerdem nimmt in der Bewertungsphase für Teilnehmen de, 
die zahlreiche Vorschläge abgegeben haben, die Wahrs cheinlichkeit zu, dass einige dieser Vorschläge in die 
Bestenliste gewählt werden. Anders ausgedrückt: Ein T eilnehmender, der 111 Vorschläge einreicht, hat größ ere 
Chancen, dass davon Vorschläge in die Bestenliste g ewählt werden als ein Teilnehmender, der nur einen oder 
sehr wenige Vorschläge abgegeben hat. Soweit der Sta dtverwaltung bekannt, gibt es deutschlandweit nur i n sehr 
wenigen Städten und Gemeinden, die ein Bürgerhaushalt sverfahren durchführen, eine Beschränkung der 
Vorschlagsanzahl. Ein Beispiel ist die Gemeinde Beelen (Bürgerhaushalt 2013, maximal 10 Vorschläge je 
Teilnehmenden). Die zusätzliche Abfrage der Stadtverw altung bei einzelnen Städten hatte allerdings auch z um 
Ergebnis, dass eine so hohe Vorschlagsanzahl einzeln er Teilnehmender dort bislang nicht vorgekommen ist  und 
insofern bislang keine Regelungsnotwendigkeiten bes tanden. Aus Sicht der Stadtverwaltung überwiegen die 
Argumente für eine - allerdings moderate - Beschränk ung. Die Stadtverwaltung empfiehlt eine Beschränkung  der 
Vorschlagsanzahl je Teilnehmenden auf 30 Vorschläge u nd Aufnahme dieser Beschränkung in die Regeln des 
Bürgerhaushaltsverfahrens. Mit Blick auf die zurückli egenden Bürgerhaushaltsverfahren wäre in der 
Vergangenheit lediglich ein Teilnehmender unter diese Regelung gefallen. 
Haushaltsbezug  Produktgruppe:  0109 
Finanzielle  
Auswirkung: 2015:  2016:  2017:  2018:  
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag soll teilweise/modifiziert aufgegriffen werden 
 
Beratungsfolge der politischen Gremien 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss 
10.12.2014 Rat

236 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2014  
Vorschlag 
Titel: Mehr Bänke in der Stadt und in Erholungsräumen 
Kurzbeschreib 
ung: 
Münster fehlen in Erholungsäumen (z.B. Aasee, Promenade ), aber auch in der Innenstadt (Ludgeristraße z.B.)  
Bänke zum Verweilen. Mehr Bänke würden die Attraktivi tät Münsters steigern. Andere Städte machen uns da 
etwas vor. 
Erläuterung: Die Kosten sollen durch Spenden finanziert werden (Un ternehmen, Banken, spendenfreudige Bürger). In jeder  
gespendete Bank soll der Name des Spenders in einer Größe angebracht werden, die nicht störend wirkt. D ass 
hier Ruhebänke als Werbeträger funktionieren könnten, schmälert nicht den Gewinn an Ruhe und Behaglickeit, die 
Ruhebänke nun einmal ausstrahlen. Politik könnte hierzu mal die Bürger um ihre Meinung fragen. 
Abgegeben 
für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 4 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld  spart Geld X ist kostenneutral 
 
Bewertung 
X Internet-
abstimmung 42 Ja-Stimmen 6 Nein-Stimmen 36 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
X Schriftliche 
Umfrage 201 Ja-Stimmen 26 Nein-Stimmen 175 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Herr Paal Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in Herr Bruns  
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Im Stadtgebiet stehen derzeit cirka 3.000 Bänke. Wege n der knappen Haushaltsmittel werden in den 
Bestandsanlagen keine weiteren Bänke mit städtischen Mitteln angeschafft. Es gibt jedoch seit 2007 ein spezielles 
"Bürgerprojekt: Bänke für die Innenstadt". Über diese s Projekt sind in den vergangenen Jahren sowohl in der 
Innenstadt, aber auch in den Rand- und Außenbereiche n, bereits rund 50 privat finanzierte Bänke aufgest ellt 
worden. Derzeit arbeitet die Verwaltung an einer Lis te, die neue Standortvorschläge für bis zu 36 Bänke 
beinhaltet. Da jeder Standort immer auch unter vielf ältigen Aspekten innerstädtischer Ansprüche zu betra chten ist 
(stadtgestalterische, denkmalpflegerische, stadtstrukturelle Aspekte, verkehrstechnische und Verkehrssi cherheits-
belange, nachbarliche Verträglichkeiten und so weite r), finden komplexe Abwägungsprozesse statt, in dere n 
Rahmen sich der Wunsch nach neuen Bankstandorten nicht immer durchsetzen kann. 
Der Vorschlag steht im Kontext des Vorschlages Nr. 36 0 aus dem Jahr 2011. In dem Sinne soll der Vorschlag  
weiter umgesetzt werden. 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe:  1301 
Finanzielle  
Auswirkung: 2015:  2016:  2017:  2018:  
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag soll teilweise/modifiziert aufgegriffen werden 
 
Beratungsfolge der politischen Gremien 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss 
10.12.2014 Rat

Bürgerhaushalt 2014  Vorschlag Nr. 241  
Vorschlag 
Titel: Situation an Ampeln für Radfahrer verbessern 
Kurzbeschreib 
ung: 
Für Radfahrer werden a) die Grünphasen an allen Ampe ln denen des motorisierten Verkehrs angeglichen, b)  es 
werden Ampeln mit Gelbphasen installiert. 
Erläuterung: Laut Medienberichten planen Ordnungsamt und Polizei intensivere Prüfungen von Rotlichtverstößen bei 
Radfahrern - bei Zuwiderhandlungen drohen 2 Strafpunkte in der sog. "Verkehrsünderdatei". Im Prinzip ist das aus 
Sicht der Verkehrssicherheit und zur Vermeidung von U nfällen zu begrüßen. Allerdings müssen die Bedinunge n 
dann auch gleich sein. zu a) Die Grünphase ist für Radfahrer (und häufig für Fußgänger) deutlich kürze r als für 
den motorisierten Verkehr. Diese Ungleichheit muss a ufgehoben werden. Radfahrer erhalten dadurch einen 
deutlichen Zeitvorteil. zu b) Signalanlagen haben i n der Regel keine Gelbphasen für Radfahrer - da wär e zu 
klären, wieviel Zeittoleranz bei einem Rotlichtverg ehen zwischen "rot" und "grün" überhaupt besteht. D amit die 
Regeln für alle gleich sind und der Verstoß nicht zu r Verhandlungssache zwischen Ordnungshütern und 
Radfahrern wird müssen die bestehenden Ampeln entsprechend ausgetauscht werden. 
Abgegeben 
für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 3 
Finanzielle  
Konsequenzen X kostet Geld  spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
X Internet-
abstimmung 45 Ja-Stimmen 9 Nein-Stimmen 36 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
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aufgenommen 
über:  
 Schriftliche 
Umfrage 99 Ja-Stimmen 99 Nein-Stimmen 0 Differenz Ja - Nein 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Herr Schultheiß Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in Herr Schowe  
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Bei der Überarbeitung der Ampelsteuerungen werden di e Grünphasen für Radfahrer weitestgehend denen des 
Kfz-Verkehrs angeglichen. Es wird aber beim Grünende i mmer wieder Unterschiede zwischen den Radsignalen 
und den Kfz-Signalen geben, wenn 
·         Radfahrer für das Räumen des Knotenpunktes mehr Zeit benötigen als der schnellere Kfz-Verkehr  
·         Radfahrsignale aus Verkehrssicherheitsgründen im Block mit Fußgängersignalen geschaltet werden. 
Am Grünbeginn wird für die Radfahrer überwiegend ein Vorlauf von 1 - 2 Sekunden vor dem gleichgerichteten Kfz-
Verkehr geschaltet.  
Bereits seit 5 Jahren wird bei jeder Überarbeitung v on Ampelsteuerungen an den bereits vorhandenen 
Radsignalen auch eine Gelbkammer installiert. Darüb er hinaus wird bei jeder Überarbeitung auch geprüft , ob die 
Ergänzung von Radsignalen sinnvoll ist. Die Verwaltun g arbeitet bei anstehenden Änderungen der 
Ampelsteuerungen bereits entsprechend dem Vorschlag. 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe:  1202 
Finanzielle  
Auswirkung: 2015:  2016:  2017:  2018:  
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag ist aufgegriffen/umgesetzt 
 
Beratungsfolge der politischen Gremien 
26.11.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss 
10.12.2014 Rat

245 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2014  
Vorschlag 
Titel: Öffnungszeiten im Stadtbad-Mitte erweitern 
Kurzbeschreib 
ung: 
Samstags, sonntags und montags bereits um 6.30 Uhr ö ffnen; täglich bis 23 Uhr öffnen. Diese neuen Zeite n 
zunächst den Schwimmvereinen anbieten bzw. verabrede ten Schwimmergruppen, die sich selbst beaufsichtigen  - 
so wie in Handorf. 
Erläuterung: Ich schlage vor, auch für das Stadtbad-Mitte eine In teressengruppe oder eine öffentliche Versammlung 
einzuberufen, die die Öffnungszeiten mit der Stadt b zw. dem Bad diskutiert. So geschieht es z.B. bei den 
Spielplätzen, beim Handorfer Bad usw. 
Abgegeben 
für: Stadtbezirk Münster-Mitte 
Anzahl  
Kommentare: 1 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld  spart Geld X ist kostenneutral 
 
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X Internet-
abstimmung 36 Ja-Stimmen 6 Nein-Stimmen 30 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
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aufgenommen 
über:  
X Schriftliche 
Umfrage 169 Ja-Stimmen 21 Nein-Stimmen 148 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Frau Dr. Hanke Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in Herr Schirwitz  
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Mit dem Vorschlag sollen die Öffnungszeiten im Halle nbad Mitte ausgedehnt werden. Eine Erweiterung der 
Öffnungszeiten ist personal- und damit kostenintens iv. Die derzeitigen Öffnungszeiten der städtischen Bäder (für 
die Öffentlichkeit, die Schulen und die Vereine) sind  im Rahmen des Bäderkonzeptes festgelegt worden und 
können mit dem derzeitigen Personal (Festangestellte , Saison- und Abrufkräfte) im Zweischichtbetrieb abge deckt 
werden. Eine Ausdehnung der Öffnungszeiten - für die Allgemeinheit - kann nur im Dreischichtbetrieb abge sichert 
werden. In 2007 wurde je nach Umfang der zusätzlich en Zeiten eine Stellenvermehrung von bis zu 17 (!) S tellen 
im Hallenbad Mitte ermittelt. Auch ein beteiligtes externes Beratungsbüro kam seinerzeit zu keinem ande ren 
Ergebnis. Auch in den anderen Hallenbädern wurde ein Stellenmehrbedarf in unterschiedlichem Umfang 
festgestellt. Auch die Nutzung der gewünschten zusät zlichen Zeiten für Schwimmvereine erfordert zusätzli ches 
Personal. Zwar wird die Wasseraufsicht in den Verein szeiten durch die Vereine sichergestellt. Die Stadt  Münster 
als Eigentümer und Betreiber der Bäder ist aber für de n sicheren technischen Betrieb verantwortlich, so da ss in 
diesen Zeiten mindestens ein/e Mitarbeiter/in vor O rt sein muss (Gefährdungshaftung, z.B. bei 
Chlorgasproblemen). Für das Hallenbad Mitte muss fü r diese Betreuung während des Schul- oder 
Vereinsschwimmens mindestens eine ¾ Stelle eingerich tet werden. In Anbetracht der Diskussion über die 
Ausweitung des öffentlichen Badebetriebs und in Anbet racht der aktuellen Versorgung der Sportvereine ist e ine 
Ausweitung für den Vereinsbadebetrieb nicht vertretb ar und ist nur im Kontext mit der Weiterentwicklung der 
städtischen Bäder lösbar. Der Vorschlag kann nicht u nmittelbar isoliert behandelt werden. Er fließt in den 
laufenden Prozess über den weiteren Umgang mit den s tädtischen Bädern ein. Die Kosten werden nach der 
Grundsatzentscheidung zu diesem Thema aktuell benannt werden. 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe:  0802 
Finanzielle  
Auswirkung: 2015:  2016:  2017:  2018:  
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag fließt in den laufenden Entscheidungs-/Planungsprozess ein 
 
Beratungsfolge der politischen Gremien 
18.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte 
20.11.2014 Sportausschuss 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss 
10.12.2014 Rat

Bürgerhaushalt 2014  Vorschlag Nr. 250  
Vorschlag 
Titel: Grundbesitzabgabenbescheid erst nach Abwasserabrechnung erstellen 
Kurzbeschreib 
ung: 
Die Grundbesitzabgabenbescheide sollten erst dann e rstellt werden, wenn die aktuellen Zahlen zur 
Abwasserberechnung vorliegen. 
Erläuterung: Jährlich erhalte ich im Laufe des Januars einen Gru ndbesitzabgabenbescheid, der etwa zwei Wochen späte r 
wieder aufgehoben und aktualisiert wird. Dann erst liegen nämlich die von den Stadtwerken übermittelten  Daten 
zur Berechnung der Abwassermenge des Vorjahres vor. D ieser doppelte Verwaltungsakt ist völlig sinnfrei un d 
vergeudet Arbeitsressourcen und Porto. Wenn die Abga benbescheide grundsätzlich erst nach der Übermittlu ng 
der Abwasserdaten erstellt würden ließe sich einiges Geld sparen. 
Abgegeben 
für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 4 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld  spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
X Internet-
abstimmung 40 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen 38 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
 Schriftliche 
Umfrage 155 Ja-Stimmen 12 Nein-Stimmen 143 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Herr Reinkemeier Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in Herr Schetter  
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Mit dem Vorschlag wird angeregt, die Grundbesitzabga benbescheide erst dann zu erstellen, wenn die aktue llen 
Zahlen zur Abwasserberechnung vorliegen. Bevor auf da s Vorschlagsanliegen eingegangen wird, soll zunächs t 
das bisherige Verfahren bei der Erstellung der Grundb esitzabgabenbescheide und der Berücksichtigung der 
zugrunde liegenden Verbrauchsmengen dargestellt werd en. Am Beispiel der Schmutzwassergebühr soll das 
veranschaulicht werden. Dazu ist ein Blick in die Abwassergebührensatzung der Stadt Münster hilfreich, konkret in 
den Paragrafen 2 Absatz 2. Dort heißt es: „Die Schmutz wassergebühr wird im Jahresabgabenbescheid auf 
Grundlage des im Vorjahr abgelesenen Jahresfrischwas serverbrauches vorläufig erhoben und nach Bekanntga be 
der im Veranlagungsjahr abgelesenen jährlichen Frischwassermenge endgültig abgerechnet und festgesetzt.“ 
Das bedeutet: Es erfolgt zunächst eine vorläufige Fe stsetzung der Grundbesitzabgaben über einen sogenan nten 
Vorauszahlungsbescheid. Zu einem späteren Zeitpunkt erhalten die Bürgerinnen und Bürger dann einen 
sogenannten Festsetzungsbescheid mit der endgültige n Festsetzung. Dass grundsätzlich zwei Bescheide 
verschickt werden, hängt mit den unterschiedlichen Zeiträumen der Bescheide und der Ablesung der Verbräu che 
durch die Stadtwerke Münster zusammen. Während sich die Bescheide immer auf das Kalenderjahr beziehen 
(müssen), entsprechen die Ablesungszeiträume in der  Regel nicht den Kalenderjahren. In Münster gibt es  keinen 
festen Able-sungsmonat, vielmehr haben die Stadtwerk e Münster ein „rollierendes Ablesungssystem“. Das heißt: 
Die Ablesung der Wassermenge kann für ein Objekt im  Januar, für ein anderes Objekt im Juni und für ein  drittes 
Objekt im Oktober erfolgen. Hieraus dürfte klar wer den, dass nicht der Verbrauch innerhalb eines Kalend erjahres 
für die Bemessung der Schmutzwassergebühr zum Tragen kommt, sondern der Verbrauch innerhalb des 
Ablesungszeitraums. Das kann bei einer Bürgerin von Januar eines Jahres bis Januar des Folgejahres sein , bei 
einem anderen Bürger von Juni eines Jahres bis Juni des Folgejahres. 
Eine weitere Schwierigkeit tritt hinzu: Die Fälligkeiten für die Forderungen der Grundbesitzabgaben sind gesetzlich 
(Abgabenordnung, Kommunalabgabengesetz NRW) vorgeschr ieben und auf den 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. 
des Jahres datiert. Voraussetzung dafür ist, dass ei n wirksamer Grundbesitzabgabenbescheid vorliegt, wa s 
wiederum eine Bekanntgabe an die Gebührenpflichtigen und zwar vor der 1. Fälligkeit voraussetzt.  
Eine Veränderung der bisherigen Vorgehensweise wäre gr undsätzlich an mehreren Stellen denkbar: Die im 
Vorschlag benannte Möglichkeit, die Grundbesitzabgab enbescheide erst dann zu erstellen, wenn die aktuel len 
Zahlen zur Abwasserberechnung vorliegen, scheidet w ie bereits dargestellt wegen der vorgeschriebenen 
Fälligkeitszeitpunkte aus rechtlichen Gründen aus. Jedoch sei darauf hingewiesen, dass zumindest bei d en 
Bürgerinnen und Bürgern, deren Ablesung deutlich vor d em 15.2. erfolgt (und wo die Aktualisierung noch EDV -
technisch erfasst werden kann), bereits heute auf d en Vorauszahlungsbescheid verzichtet und ausschließ lich der 
endgültige Festsetzungsbescheid verschickt wird. 
Alternativ könnte das Ablesungssystem der Stadtwerke M ünster zukünftig Zeitpunkt bezogen erfolgen, 
beispielsweise so rechtzeitig vor dem ersten Fällig keitstermin für die Grundbesitzabgaben (15.2.), das s sofort 
endgültige Festsetzungsbescheide verschickt werden könnten. Aus arbeitsökonomischen Gründen (zu einem 
bestimmten Zeit-punkt sehr großer Arbeitsanfall, im restlichen Jahr sehr geringer Arbeitsanfall) und auf grund der 
Vielzahl der Haushalte in Münster ist eine solche Veränderung jedoch nicht durchführbar. Hinzu kommt noch, dass 
es sich nicht um eine einfache Datenübertragung han delt, die automatisch zu Bescheiden führt. Vielmehr m üssen 
in einer Vielzahl von Fällen manuelle Nachbearbeitungen erfolgen, die in dieser kurzen Zeit nicht leistbar sind. 
Eine weitere Möglichkeit wäre, vollständig auf Vorau szahlungsbescheide zu verzichten. Dies würde aber 
bedeuten, dass die Festsetzung für ein Kalenderjahr  in der Regel auf der Basis der Verbräuche des Vorvo rjahres 
erfolgen würde. In einer Stadt wie Münster mit häufi gen Mieterwechseln (beispielsweise aufgrund der

Dokumentation 
Studierenden) spricht jedoch viel für die zeitnähere  Erfassung der Verbräuche und damit für ein Beibehalt en der 
Vorauszahlungsbescheide. Außerdem ist das Verfahren ü ber Vorauszahlungs- und Festsetzungsbescheide aus 
Sicht der Verwaltung kunden-freundlicher: Die für die  Bescheide zugrunde zu legenden Verbräuche liegen nä her 
in der Vergangenheit als dies bei einem Verzicht auf Vorauszahlungsbescheide der Fall sein kann. 
Zusammenfassend empfiehlt die Verwaltung aus rechtli chen und arbeitsökonomischen Gründen die Beibehaltu ng 
der bisherigen Vorgehensweise. Der Vorschlag kann zum indest als teilweise aufgegriffen angesehen werden,  da 
bei den Bürgerinnen und Bürgern, deren Ablesung deutli ch vor dem 15.2. erfolgt (und wo die Aktualisierung noch 
EDV-technisch erfasst werden kann), bereits heute auf den Vorauszahlungsbescheid verzichtet und ausschließlich 
der endgültige Festsetzungsbescheid verschickt wird. 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe:  0109 
Finanzielle  
Auswirkung: 2015:  2016:  2017:  2018:  
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag soll teilweise/modifiziert aufgegriffen werden 
 
Beratungsfolge der politischen Gremien 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss 
10.12.2014 Rat

Bürgerhaushalt 2014  Vorschlag Nr. 257  
Vorschlag 
Titel: Fehlende Silberlinden in die Promenade pflanzen 
Kurzbeschreib 
ung: 
An vielen Stellen der münsterschen Promenade bestehen Lücken seit dem Orkan Kyrill vom 19.1.2007. Aus 
städtischen Haushaltsmitteln können Bäume angepflanzt werden. 
Erläuterung: - 
Abgegeben 
für: Stadtbezirk Münster-Mitte 
Anzahl  
Kommentare: 2 
Finanzielle  
Konsequenzen X kostet Geld  spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
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abstimmung 38 Ja-Stimmen 4 Nein-Stimmen 34 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
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X Schriftliche 
Umfrage 174 Ja-Stimmen 33 Nein-Stimmen 141 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Herr Paal Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in Herr Bruns  
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Die durch den Orkan "Kyrill" im Januar 2007 verursachten Baumlücken in der Promenade  wurden überall dort, wo 
eine Anpflanzung sinnvoll war, durch Neupflanzungen geschlossen. Im Rahmen der Kampagnen "Bürgerbäume" 
und später auch "Münster bekennt Farbe" konnten die se Neuanpflanzungen durch Spenden mitfinanziert wer den. 
Ebenso wird nach den aktuellen Unwettern in diesem J ahr verfahren. Dabei kamen wiederum zahlreiche Linden in 
der Promenade zu Schaden und müssen ersetzt werden. 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe:  1301 
Finanzielle  
Auswirkung: 2015:  2016:  2017:  2018:  
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag fließt in den laufenden Entscheidungs-/Planungsprozess ein 
 
Beratungsfolge der politischen Gremien 
18.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss 
10.12.2014 Rat

258 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2014  
Vorschlag 
Titel: Abtransportierte, herrenlose Fahrräder spenden 
Kurzbeschreib 
ung: 
In Emsdetten werden die "herrenlosen" Fahrräder nich t nur versteigert, sondern auch sozialen Einrichtun gen 
kostenlos überlassen, z.B. um sie zu reparieren und Partnern in den Entwicklungsländern zu schicken. Wa rum 
nicht auch in Münster? 
Erläuterung: Mir wird erzählt, dass nicht versteigerte und stark  reparaturbedürftige Fahrräder verschrottet werden.  In 
Bewohnertreffs und Jugendfreizeiteinrichtungen gibt es öffentliche Werkstätten, in denen repariert und recycelt 
werden kann. Dies sollte genutzt und gefördert werd en, auch aus Gründen der sozialen und nachhaltigen Bildung. 
U.a. wäre sicher Transition Town interessiert. 
Abgegeben 
für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 3 
Finanzielle  
Konsequenzen X kostet Geld  spart Geld  ist kostenneutral 
 
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 Schriftliche 
Umfrage 185 Ja-Stimmen 37 Nein-Stimmen 148 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Herr Heuer Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in Herr Kupferschmidt  
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
In Münster abtransportierte, herrenlose Fahrräder w erden als Fundsache behandelt und in der Fundfahrra dstation 
aufbewahrt. Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrun gsfrist von 6 Monaten gehen diese, wenn sich kein 
Eigentümer gemeldet hat, in das Eigentum der Stadt Münster über. Im Anschluss hieran erfolgt die Verwertung der 
Fahrräder im Wege der öffentlichen Versteigerung zu Gunsten des städtischen Haushaltes. Bereits jetzt we rden 
reparaturbedürftige Räder gemeinnützigen Einrichtung en zu dem im Vorschlag genannten Zweck überlassen. 
Auch werden im Einzelfall Fahrräder an Hilfsorganisat ionen aus Münster für Entwicklungsländer weitergegeb en. 
Insoweit ist dieser Vorschlag bereits umgesetzt. 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe:  0204 
Finanzielle  
Auswirkung: 2015:  2016:  2017:  2018:  
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag ist aufgegriffen/umgesetzt 
 
Beratungsfolge der politischen Gremien 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss 
10.12.2014 Rat

Bürgerhaushalt 2014  Vorschlag Nr. 266 
Vorschlag 
Titel: Radweg Rosenstraße wieder anlegen 
Kurzbeschreib 
ung: 
Da der vollkommen überdimensionierte Gehweg zur Zei t teilweise aufgenommen ist (Baumaßnahme) kann auch 
der "verschwundene" Radweg wieder angelegt werden. 
Erläuterung: Der gegenläufige Radfahrer wird in der unechten Einbahnstraße durch PKW und Busse stark gefährdet, hier sollte 
der ehemals vorhandene Radweg wieder angelegt werden. 
Abgegeben 
für: Stadtbezirk Münster-Mitte 
Anzahl  
Kommentare: 7 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld  spart Geld X ist kostenneutral 
 
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Umfrage 168 Ja-Stimmen 5 Nein-Stimmen 163 Differenz Ja - Nein  
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Herr Schultheiß Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in Herr Schowe  
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Die Rosenstraße liegt in einer Tempo 30-Zone. Die V erkehrsverhältnisse in einer Tempo 30-Zone gewährle isten 
ein gefahrloses Nebeneinander der unterschiedlichen  Verkehrsmittel. Deshalb hat der Gesetzgeber die Anl age 
von separaten Radwegen in Tempo 30-Zonen untersagt.  Eine gleichlautende Stellungnahme erfolgte bereits i m 
Bürgerhaushalt 2012 zu Vorschlagnummer  256. 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe:  1202 
Finanzielle  
Auswirkung: 2015:  2016:  2017:  2018:  
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag soll nicht aufgegriffen werden 
 
Beratungsfolge der politischen Gremien 
18.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte (abschließende Entscheidungszuständigkeit) 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss 
10.12.2014 Rat

272 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2014  
Vorschlag 
Titel: Jede 2. Laterne in der Nordstraße abschalten 
Kurzbeschreib 
ung: 
Wegen der hohen Lichtausbeute und des geringen Mast abstands sollte jede zweite Straßenlaterne in der 
Nordstraße zwischen der Einmündung Kleimannstraße und dem Nordplatz abgeschaltet werden. 
Erläuterung: In der Nordstraße zwischen Kleimannstraße und Nordp latz befinden sich etwa alle 30 Meter Straßenlaterne n. Seit 
Austausch der Leuchtmittel ist die Straße gleißend he ll beleuchtet. Dabei wird das Erdgeschoss der anlieg enden 
Häuser komplett angestrahlt. Sehr hell scheint das L icht ebenfalls in die Wohnungen im ersten OG, in Hö he der 
Lichtquellen. Wegen der hohen Lichtausbeute und des  engen Mastabstands sollte jede zweite Leuchte 
abgeschaltet werden. Zusatznutzen: Stromkosten-Erspar nis, weniger CO2- und Kraftwerksemissionen. Die sehr  
helle Ausleuchtung verursacht den sogenannten Lichts mog (Light-Polution), der nach Ansicht von Fachleuten  in 
den Städten überhand nimmt und den Tag/Nacht-Rhythmus der Lebewesen stört. 
Abgegeben 
für: Stadtbezirk Münster-Mitte 
Anzahl  
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Konsequenzen  kostet Geld X spart Geld  ist kostenneutral 
 
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Umfrage 177 Ja-Stimmen 22 Nein-Stimmen 155 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Herr Schultheiß Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in Herr Grimm  
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Die Lichtausbeute (Helligkeit) auf der Nordstraße i st nicht höher als in vielen vergleichbaren Straßen der Stadt 
Münster. Die Abstände der Straßenbeleuchtung auf der  Nordstraße liegen im Durchschnitt bei 28 Metern. D ies ist 
für eine gleichmäßige Ausleuchtung der Straße notwen dig. Ein Abschalten jeder zweiten Leuchte hätte zur F olge, 
dass es auf der Nordstraße zu einer unregelmäßigen Ausleuchtung mit unerwünschten Dunkelzonen kommen 
würde. Zudem hat die Gemeindeprüfungsanstalt festge stellt, dass die Straßenbeleuchtung in der Stadt Mün ster 
mit einer sehr geringen Energieaufnahme betrieben wi rd. Daher soll diesem Vorschlag nicht gefolgt werden . Für 
die Zukunft ist jedoch geplant, die Straßenbeleuchtu ng sukzessiv mit LED-Leuchtmitteln auszurüsten. Dann  
besteht neben einer noch höheren Energieeffizienz au ch die Möglichkeit, die Straßenbeleuchtung gleichmäß ig zu 
dimmen. Über eine mögliche Realisierung und die dam it verbundenen Kosten können jedoch zurzeit noch kei ne 
Angaben gemacht werden. 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe:  1201 
Finanzielle  
Auswirkung: 2015:  2016:  2017:  2018:  
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag soll nicht aufgegriffen werden 
 
Beratungsfolge der politischen Gremien 
18.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte  
19.11.2014 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss 
10.12.2014 Rat

Bürgerhaushalt 2014  Vorschlag Nr. 275  
Vorschlag 
Titel: Herrenlose Fahrräder entfernen und wiederverwenden 
Kurzbeschreib 
ung: 
Entfernen der vielen herrenlosen Fahrräder in der Sta dt, Wiederaufbereitung der Räder und Verkauf zur Dec kung 
der entstehenden Kosten. 
Erläuterung: Als Neubürger in Münster fällt mir auf, dass an viel en Plätzen der Stadt zahllose Fahrräder stehen oder l iegen, die 
ganz offensichtlich von ihren Besitzern nicht mehr benutzt werden oder nach Diebstahl abgestellt wurde n. Diese 
Räder werden mit einem deutlich sichtbaren Hinweiss child versehen, dass sie nach einer Frist von 6 Woc hen 
entfernt werden. In einer zentralen Sammelstelle wer den diese Fahrräder zum Beispiel von Freiwilligen /  
Sozialhilfeempfängern wieder fahrtüchtig gemacht. In  einer jährlich stattfindenden Aktion werden die Rä der 
meistbietend versteigert und der Erlös wird zur Deck ung der entstandenen Kosten eingesetzt. 2 Effekte: 1 . Mehr 
Ordnung und Sauberkeit beziehungsweise mehr Stellfläc hen für Fahrräder, 2. Sozialhilfeempfänger 
beziehungsweise Langzeitarbeitslose können zum Beispiel in Teilzeit beschäftigt werden. 
Abgegeben 
für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 4 
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Konsequenzen  kostet Geld  spart Geld X ist kostenneutral 
 
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Umfrage 237 Ja-Stimmen 9 Nein-Stimmen 228 Differenz Ja - Nein  
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Herr Heuer Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in Herr Schulze-Werner  
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Bei einem Bestand von mehreren Hunderttausend Fahrräd ern im Stadtgebiet ist es nicht verwunderlich, dass der 
Entsorgung herrenloser oder funktionsuntüchtiger Räd er eine große Bedeutung zukommt. Im Monat werden cir ka 
60 - 70 Schrotträder eingesammelt und entsorgt, soba ld eine wirtschaftlich vertretbare Entsorgungstour 
zusammengestellt ist. Alle innerstädtischen Fahrradständer im öffentlichen Verkehrsraum werden in regelm äßigen 
Intervallen auf Schrotträder hin durchsucht. Jeder ö ffentliche Fahrradständer wird mindestens im 2-wöch igen 
Rhythmus kontrolliert, bei Beschwerden auch öfter. Private Flächen werden nicht überprüft. Die Intervalle weiter zu 
verkürzen, ist zwar grundsätzlich realisierbar, erf ordert aber mehr Personal.  Die Reparatur von Schrott rädern und 
deren Verkauf ist keine kommunale Aufgabe und würde eine unzulässige wirtschaftliche Betätigung der Stad t 
gem. § 107 Gemeindeordnung NRW bedeuten. 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe:  0201 
Finanzielle  
Auswirkung: 2015:  2016:  2017:  2018:  
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag ist aufgegriffen/umgesetzt 
 
Beratungsfolge der politischen Gremien 
27.11.2014 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss 
10.12.2014 Rat

289 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2014  
Vorschlag 
Titel: Überprüfung kommunaler Zuschüsse 
Kurzbeschreib 
ung: Dass aus kommunalen Zuschüssen eine Regelförderung ohne weitere Überprüfung wird, sollte geändert werden. 
Erläuterung: Alleine auf den ersten zwei Seiten im Zuschussberich t: http://www.stadt-muenster.de/fileadmin/user_upload/stadt-
muenster/20_finanzen_und_beteiligungen/pdf/Band_1_HPL_2014.pdf (Seite 271 ff.) stehen zehn Zuschüsse, 
deren Legitimation älter als zehn Jahre ist, hier ist dringend eine Überprüfung notwendig. 
Abgegeben 
für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 7 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld X spart Geld  ist kostenneutral 
 
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Umfrage 158 Ja-Stimmen 15 Nein-Stimmen 143 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Herr Reinkemeier Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in Herr Schetter  
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Im aktuellen Zuschussbericht (Anlage zum Haushaltspl an) ist eine Vielzahl von Zuschüssen enthalten, bei denen 
der Ursprungsbeschluss zur Gewährung der Zuschussza hlung weit in der Vergangenheit liegt. Das bedeutet aber 
nicht, dass damit eine regelmäßige Überprüfung der Notwendigkeit der Zuschusszahlung unterbleibt. Der 
Zuschussbereich wird im Rahmen der Etatberatungen i n den politischen Gremien regelmäßig besonders 
betrachtet. Teilweise wird bereits im Rahmen der Eta tberatungen der Fachausschüsse über die Gewährung v on 
Zuschüssen entschieden. Der Zuschussbericht, der di e geplanten Zuschusszahlungen darstellt, die im jew eiligen 
Entwurf des Haushaltsplanes unter "Transferaufwendungen" veranschlagt sind, ist Teil des Haushaltsplans . Damit 
wird sowohl für Außenstehende, als auch für die poli tischen Entscheidungsträger deutlich, aus welchen 
Haushaltspositionen für welchen Zweck und in welche r Höhe Zuschüsse an Dritte gezahlt werden sollen. S oweit 
Bedenken gegen einzelne Zuschusszahlungen erhoben we rden, können damit im Rahmen der Beratung des 
jeweiligen Haushaltplanes entsprechende Änderungen beschlossen werden. Darüber hinaus hat die Verwaltu ng 
im Frühjahr 2014 den politischen Gremien mit der Vor lage V/0198/2014 einen Zwischenbericht zur Reform d es 
Zuschusswesens in der Stadt Münster vorgelegt. Die An lage dieses Berichts mit der Auflistung aller 
Zuschussempfänger ist über die Internetseite des Amt es für Finanzen und Beteiligungen abrufbar: 
http://www.stadt-muenster.de/finanzen/muensters-haushalt/der-haushaltsplan.html (dort der Eintrag 
"Zuschussbericht 2014"). 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe:   
Finanzielle  
Auswirkung: 2015:  2016:  2017:  2018:  
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag fließt in den laufenden Entscheidungs-/Planungsprozess ein 
 
Beratungsfolge der politischen Gremien 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss 
10.12.2014 Rat

Bürgerhaushalt 2014  Vorschlag Nr. 290  
Vorschlag 
Titel: Grüner Rechtsabbiegerpfeil für Radfahrer 
Kurzbeschreib 
ung: 
Zum Beispiel an der Einmündung Emsstraße/Warendorferst raße einen "grünen Pfeil" für die rechtsabbiegenden 
Radfahrer einführen, da das Warten zusammen mit den Autos auf Rot keinerlei Sinn macht. 
Erläuterung: Keine Gefährdung des sonstigen Verkehrs, da so gut wi e kein Fußgängerverkehr (warum dort überhaupt eine 
Fußgängerampel ist, ist auch nicht einsehbar), daru m hält sich auch kein Radfahrer dort an das Rotlich t, sondern 
fährt einfach auf dem Gehweg an der Ampel vorbei. Si cher gibt es im Stadtgebiet gerade in den Wohngebie ten 
noch andere solcher für Radfahrer überflüssigen Ampelanlagen. 
Abgegeben 
für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 5 
Finanzielle  
Konsequenzen X kostet Geld  spart Geld  ist kostenneutral 
 
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abstimmung 60 Ja-Stimmen 5 Nein-Stimmen 55 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
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aufgenommen 
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 Schriftliche 
Umfrage 167 Ja-Stimmen 25 Nein-Stimmen 142 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Herr Schultheiß Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in Herr Schowe  
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Das Grünpfeilschild (Verkehrszeichen 720 StVO) gilt fü r alle Fahrverkehre einer Zufahrt, es ist nicht mög lich ihn 
selektiv nur für eine Verkehrsteilnehmergruppe (z. B.  Radfahrer) zu installieren. Die Radfahrerfurt über  die 
Knotenzufahrt Emsstraße wird regelmäßig von Radfahrer n in Gegenrichtung befahren. Wenn Radfahrerfurten, 
auch illegal, in der Gegenrichtung befahren werden,  darf nach Verwaltungsvorschrift zur StVO das 
Verkehrszeichen 720 nicht installiert werden. Ein Signal nur für rechtsabbiegende Radfahrer aus der Emsstraße ist 
nicht sinnvoll, da in der Folge  
- die Grünzeit für die Fussgänger über die Knotenzuf ahrt Emsstraße verkürzt würde  
- für aus Richtung Dortmund-Ems-Kanal kommende Radfah rer ein zusätzliches Signal installiert werden muss,   
das mit, gegenüber dem Kfz-Verkehr der Warendorfer Straße, deutlich kürzerer Freigabezeit geschaltet werden 
müsste  
und darüber hinaus ein eigenständiger Fahrweg (Radw eg/Radfahrstreifen) für die Radfahrer nicht zu Verf ügung 
steht.    
Als weitere Möglichkeit wurde die Freigabe des Gehwe ges der Emsstraße z.B. ab Grundstückszufahrt der Haus -
Nr. 3 Emsstraße (ca. 25 m vor der Ampel) für Radfahre r geprüft. Dann könnten Radfahrer auch bei rotem Si gnal 
für den Verkehr aus der Emsstraße nach rechts Richtun g Innenstadt auf den Radweg der Warendorfer Straße 
einbiegen. Dabei müssten sie den Vorrang der aus Ric htung Dortmund-Ems-Kanal und der illegal aus Richtung  
Schifffahrter Damm  kommenden Radfahrer beachten. Auf grund der geringen Breite des Gehweges und der darin  
stehenden Leuchte, Ampelmast und Schaltschränke darf der Gehweg nicht für die Nutzung durch Erwachsene 
Radfahrer freigegeben werden. 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe:  1202 
Finanzielle  
Auswirkung: 2015:  2016:  2017:  2018:  
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag soll nicht aufgegriffen werden 
 
Beratungsfolge der politischen Gremien 
18.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte 
26.11.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss 
10.12.2014 Rat

292 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2014  
Vorschlag 
Titel: Fegen ja, aber dort, wo es besonders nötig ist! 
Kurzbeschreib 
ung: Straßenfegen jede Woche dienstags im Flußviertel ist unnötig, alle 14 Tage würde vollkommen ausreichen. 
Erläuterung: Jeden Dienstag kommt die Kehrmaschine, das ist schön , kostet aber doch auch Geld? Dabei ist es schon so  -
verglichen mit anderen Stadtteilen- besonders sauber  hier im Viertel zwischen Warendorfer Straße und 
Schifffahrter Damm. Dafür könnte in anderen Bezirken sicher öfter gefegt werden. 
Abgegeben 
für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 1 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld X spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 Internet-
abstimmung 30 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen 28 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
X Schriftliche 
Umfrage 178 Ja-Stimmen 16 Nein-Stimmen 162 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Herr Reinkemeier Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Betriebsleiter/in Herr Hasenkamp  
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Für den angesprochenen Bereich wurde seinerzeit eine  Vollreinigung, welche im wöchentlichen Turnus 
durchgeführt wird, vom Rat der Stadt Münster nach An hörung der Bezirksvertretung festgelegt. Sowohl die 
Siedlungsstruktur als auch die Menge der Verunreinigu ng erfordern weiterhin eine wöchentliche Reinigung.  
Überprüfungen des angesprochenen Bereiches haben er geben, dass hier ein besonders hoher 
Verschmutzungsgrad vorliegt. 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe:   
Finanzielle  
Auswirkung: 2015:  2016:  2017:  2018:  
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag soll nicht aufgegriffen werden 
 
Beratungsfolge der politischen Gremien 
18.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte 
02.12.2014 Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss 
10.12.2014 Rat

Bürgerhaushalt 2014  Vorschlag Nr. 295  
Vorschlag 
Titel: Stärkung der Wohn- und Stadtbau 
Kurzbeschreib 
ung: 
Errichtung von architektonisch ansprechend gestaltet em Wohnraum und Vergabe zu sozialen Kriterien stärken . 
Keine überzogenen Mietpreise nach Ende einer Sozialbi ndung. Garantie für einen angemessenen sozialen und  
städtebaulichen Mix. 
Erläuterung: Die Schaffung von Wohnraum soll nicht gewinnorientie rt, sondern kostenneutral geschehen. Das soll auch für 
höherwertigen Wohnraum gelten. 
Abgegeben 
für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 3 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld  spart Geld X ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 Internet-
abstimmung 29 Ja-Stimmen 13 Nein-Stimmen 16 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
X Schriftliche 
Umfrage 188 Ja-Stimmen 23 Nein-Stimmen 165 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Herr Paal Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in Frau Regenitter  
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Der Vorschlag entspricht dem Beschluss des Rates zum Kommunalen Handlungskonzept Wohnen vom 
11.12.2013, Beschlusspunkt  3.2, wonach die Verwalt ung beauftragt wird, die Verhandlungen zu einem neu  
abzuschließenden Managementkontrakt unter der Maßgabe zu führen, dass die Wohn + Stadtbau GmbH über die  
erforderlichen Ressourcen verfügt, damit sie einen herausragenden Beitrag bei der Schaffung von Mietwohnungen 
im unteren und mittleren Preissegment leisten kann. Der Vorschlag soll daher in die Verhandlungen zum ne uen 
Managementkontrakt mit der Wohn + Stadtbau GmbH einfließen. 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe:  1501 
Finanzielle  
Auswirkung: 2015:  2016:  2017:  2018:  
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag fließt in den laufenden Entscheidungs-/Planungsprozess ein 
 
Beratungsfolge der politischen Gremien 
20.11.2014 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung 
26.11.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss 
10.12.2014 Rat

298 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2014  
Vorschlag 
Titel: Bürgerhaus Kinderhaus (Erwachsenenbereich) auch in den Schulferien öffnen 
Kurzbeschreib 
ung: Wir sind froh darüber, dass wir das Bürgerhaus als zentralen und kulturellen Treffpunkt haben. 
Erläuterung: Wir Senioren möchten uns gern mit Freunden zusammens etzen, miteinander reden, Karten spielen - wie jetzt  
auch. Das sollte im Mokido tagsüber und abends in d er Ferienzeit möglich sein (kostengünstige Getränke  und 
kleine Snacks könnten die Kosten senken). 
Abgegeben für: Stadtbezirk Münster-Nord 
Kommentare: 0 
Finanzielle  
Konsequenzen X kostet Geld  spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
X Internet-
abstimmung 32 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen 30 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
 Schriftliche 
Umfrage 72 Ja-Stimmen 52 Nein-Stimmen 20 Differenz Ja - Nein 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Frau Dr. Hanke Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in Frau Schnell  
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Das Stadtteilkulturzentrum Kap.8 versteht sich als Or t der Kultur und Begegnung. Daher steht das Haus Nutz ern 
(während der Schulzeit) montags bis donnerstags von 9:00-22:00 Uhr, freitags von 9:00-12:00 Uhr sowie f reitags 
bis sonntags bei zahlreichen Veranstaltungen zur Verf ügung. Die Schließung des Hauses innerhalb der 
Schulferien hat sachliche, organisatorische und fina nzielle Gründe. Die Nachfrage nach Angeboten geht in  der 
Ferienzeit erfahrungsgemäß stark zurück und eine re guläre Bewirtschaftung des Hauses ist daher unproduk tiv. 
Notwendige Unterhaltungs- und Bauarbeiten sowie die jährliche Grundreinigung sind nur außerhalb des reg ulären 
Betriebs möglich und finden daher in den Ferien stat t. Um die oben beschriebenen Öffnungszeiten mit 
vorhandenem Personalschlüssel realisieren zu können,  ist zudem der Urlaub und Freizeitausgleich aller 
Mitarbeiter während der Ferienzeiten erforderlich. Eine Ausweitung der Öffnungszeiten auch in den Ferie n als 
Kontakt- und Treffpunkt für regelmäßige Nutzergruppe n (nicht Wochenendveranstaltungen) wäre grundsätzli ch 
denkbar, wenn dies nicht mit Unterhalts- und Bauarbe iten bzw. Grundreinigung kollidiert. Da die Ausweit ung mit 
dem vorhandenen Personalschlüssel nicht möglich ist (keine freien Personalkapazitäten), müsste sie mit e inem 
Minimalstandard (Aushilfskraft für Schließdienst, ggf . Aufsicht) daher über zusätzlich einzustellende 
MitarbeiterInnen abgedeckt werden. Es entstünden zud em zusätzliche Kosten für Unterhaltungsreinigung so wie 
die Bewirtschaftung (Heizung/Strom/Wasser) der Räum lichkeiten. Vor dem Hintergrund der deutlich abgese nkten 
Nachfrage nach Programmangeboten sowie Raumnutzung i n den Ferien, wird vorgeschlagen, in einer einjähri gen 
Probephase das Haus an zwei Nachmittagen/Abenden pro Woche auch in den Ferien als Kontakt- und Treffpunk t 
für regelmäßige Nutzergruppen (Austausch-/Kaffee-/ un d Abendtreffs) zu öffnen. Bei elf veranschlagten 
Ferienwochen entstehen durch die zusätzlichen Person alkosten (Aushilfskraft EG2), Unterhaltungskosten un d 
Bewirtschaftungskosten Mehraufwendungen in Höhe von ca. 10.000 € im Jahr, die entsprechend zusätzlich i m 
Haushalt für den Betrieb des Kap.8 veranschlagt und eingestellt werden müssen.   Alternativ könnten die 
regelmäßigen Nutzergruppen, die insbesondere den Bed arf haben, sich zwecks Austausch und Begegnung 
kontinuierlich treffen zu können, für die umschrieb enen Ferienzeiträume auf verfügbare Treffpunkte (z.  B. Café im 
Jugendtreff WUDDI / Bürgerzentrum Kinderhaus, Café-Bäc kerei) verwiesen werden. In einer verbindlichen 
Nutzerbefragung könnte im / für das Jahr 2015 ermit telt werden, ob der Nutzungsbedarf über regelmäßige  
Begegnungstreffen hinausgeht, beziehungsweise wie de r Nutzungsbedarf sich konkret gestaltet (Anzahl und  Art 
der Nutzung). 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe:  0401 
Finanzielle  
Auswirkung: 2015: + 10.000 2016: + 10.000 2017: 0 2018: 0 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag soll teilweise/modifiziert aufgegriffen werden 
 
Beratungsfolge der politischen Gremien 
18.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Nord 
25.11.2014 Kulturausschuss 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss 
10.12.2014 Rat

Bürgerhaushalt 2014  Vorschlag Nr. 300  
Vorschlag 
Titel: Bildung einer Einkaufsgemeinschaft Münsterland 
Kurzbeschreib 
ung: 
Im Verbund mit den benachbarten Gemeinden und Kreisen  die Bedarfe abstimmen (Fahrzeuge, Mobiliar usw.) 
und gemeinsam ausschreiben und Kosten senken. 
Erläuterung: Die Bildung der Einkaufsgemeinschaft schont Arbeitskap azitäten, da das "Rad nicht überall neu erfunden" w erden 
muss, sondern direkt für mehrere Bedarfsstellen ausg eschrieben wird. Dies kann darüber hinaus zu 
Synergieeffekten führen und Arbeitskapazitäten frei setzen, die anderweitig verwendet werden können. Du rch 
gezielte Qualitätsanforderungen kann trotz umfangre icher Verfahren die heimische Wirtschaft profitieren  und die 
Stadt, als Auftraggeberin, kann durch ihre Marktmacht  im Verbund mit den benachbarten Bedarfsstellen besse re 
Preise erzielen. 
Abgegeben 
für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 3 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld X spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 Internet-
abstimmung 26 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimmen 25 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
X Schriftliche 
Umfrage 176 Ja-Stimmen 23 Nein-Stimmen 153 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Herr Heuer Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in Herr Willamowski  
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Die Stadtverwaltung Münster ist seit ca. 2 Jahren Mi tglied der „Einkaufsgenossenschaft kommunaler 
Verwaltungen e.G.“ ( EKV e.G. ). Die EKV e.G. ist ein Zus ammenschluss von derzeit über 50 Kommunen 
(deutschlandweit, z.B. Nürnberg, Heilbronn, Stuttgart, Solingen, Hannover, Münster etc.). 
Über die Einkaufsgenossenschaft haben die Mitglieder  die Möglichkeit, gemeinsame vergaberechtliche 
Interessensfelder auszuloten und dann über die Gesc häftsstelle der EKV e.G. mit Sitz in Köln gemeinschaft liche 
Ausschreibungen vorzunehmen. In den Ausschreibungen  wird für die einzelnen teilnehmenden Kommunen 
jeweils ein Los gebildet, um die Mittelstandsinteressen zu wahren. 
Der Einkaufsgenossenschaft können interessierte Kommu nen beitreten, so zum Beispiel die benachbarten 
Gemeinden und Kreise im Münsterland, so dass die Vor teile einer großen Mengennachfrage genutzt werden 
können. 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe:  0113 
Finanzielle  
Auswirkung: 2015:  2016:  2017:  2018:  
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag ist aufgegriffen/umgesetzt 
 
Beratungsfolge der politischen Gremien 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss 
10.12.2014 Rat

302 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2014  
Vorschlag 
Titel: Anwohnerparken trotz Johanniter Akademie 
Kurzbeschreib 
ung: 
In der Weißenburgstraße sollen Gäste und Mitarbeite r der Johanniter Akademie verbindlich dazu aufgeford ert 
werden, für die Zeit ihres Aufenthalts einen Parkplatz in der hauseigenen Tiefgarage zu nutzen. 
Erläuterung: AnwohnerInnen der Weißenburgstraße finden keine nahe gelegenen Parkplätze, da vorhandene Parkbuchten von  
Gästen der Johanniter Akademie aber und auch von hau seigenen Johanniter-Akademie-Wagen über Tage belegt 
sind. Da sich in der Straße auch eine Altenpflegeeinr ichtung der Johanniter Akademie mit zahlreichen Besu chern 
befindet, sollte dringend darauf hingewirkt werden,  dass Besucher des Gästehauses die vorhandene Tiefg arage 
zu nutzen. 
Abgegeben 
für: Stadtbezirk Münster-Mitte 
Anzahl  
Kommentare: 2 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld  spart Geld X ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 Internet-
abstimmung 23 Ja-Stimmen 4 Nein-Stimmen 19 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
X Schriftliche 
Umfrage 159 Ja-Stimmen 12 Nein-Stimmen 147 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Herr Heuer Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in Herr Schulze-Werner  
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Die Tiefgarage befindet sich in Privateigentum. Eine Aufforderung dahin, dass Gäste und Mitarbeiter/inne n der 
Johanniter Akademie verbindlich nur noch die hauseig ene Tiefgarage nutzen dürfen, ist aus rechtlichen G ründen 
nicht möglich. Da hier Probleme des Umfelds beschrie ben wurden, hat die Stadt Münster mit folgendem Erge bnis 
Kontakt mit der Johanniter-Akademie aufgenommen: Sowoh l die Mitarbeiter/innen, als auch die 
Lehrgangsteilnehmer/innen werden auf die kostenlose  Nutzung der Tiefgarage verwiesen. Die 
Lehrgangsteilnehmer/innen erhalten vorab eine Anfahrtskizze und werden an der Anmeldung persönlich und durch 
Hinweiszettel zur Nutzung der Tiefgarage und Rücksi chtnahme auf die Nachbarn aufgefordert. Bei den 
Mitarbeitern/innen werde das Parken sogar kontrollie rt. Die Johanniter-Akademie ist sehr auf das gute 
nachbarschaftliche Verhältnis bedacht und fordert de shalb von Ihren Gästen und Mitarbeitern/innen die N utzung 
der Tiefgarage. Vor Ort wurde festgestellt, dass ein e gut zu erkennende Wegweisung zur Tiefgarage umfän glich 
vorhanden ist.   Der Vorschlag zum Bürgerhaushalt wir d insofern, soweit möglich, durch die Johanniter-Ak ademie 
selbst umgesetzt. 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe:   
Finanzielle  
Auswirkung: 2015:  2016:  2017:  2018:  
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag soll teilweise/modifiziert aufgegriffen werden 
 
Beratungsfolge der politischen Gremien 
18.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte 
26.11.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss 
10.12.2014 Rat

Bürgerhaushalt 2014  Vorschlag Nr. 307  
Vorschlag 
Titel: Parteiplakate nur noch an Plakatwänden 
Kurzbeschreib 
ung: 
Das Plakatieren in der Stadt soll zukünftig untersagt  werden und nur noch auf bereitgestellten Plakatwän den 
erlaubt sein. 
Erläuterung: Gerade zu den kommenden Kommunalwahlen zeigt es sic h deutlich, wie sehr man sich auf die Abkommen der 
Parteien verlassen kann. Da wird - entgegen dem Abkom men - von den Parteien die Promenade und die 
Innenstadt mit Wahlplakaten zugepflastert. Münster lebt unter anderem vom Tourismus und muss auf sein 
Stadtbild achten. Dieses Jahr übertreiben die Parteien und tapezieren ganze Straßen mit ihren Wahlplakaten. Dies 
lenkt Auto-, Motorrad- und Radfahrer im Straßenverke hr ab. Die Stadt möge daher das Plakatieren zu Wahlen  an 
öffentlichen Plätzen untersagen und stattdessen nur das Plakatieren an zentral bereitgestellten Plakatw änden 
gestatten. Um für alle Parteien ausreichend Flächen zu haben, soll nur A3 Plakate erlaubt sein und jeder 
zugelassenen Partei ein fester Platz auf diesen Wände n zugeteilt werden. Reihenfolge kann z.B. nach den 
Ergebnissen der letzten Wahlen erfolgen. Andere Städte machen es uns vor! 
Abgegeben 
für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 5 
Finanzielle  
Konsequenzen X kostet Geld  spart Geld  ist kostenneutral 
 
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X Internet-
abstimmung 56 Ja-Stimmen 13 Nein-Stimmen 43 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
 Schriftliche 
Umfrage 187 Ja-Stimmen 51 Nein-Stimmen 136 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Herr Heuer Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in Herr Schulze-Werner  
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Die Anbringung von Wahlplakaten wird in einem gemein samen Runderlass des Ministeriums für Verkehr, Ener gie 
und Landesplanung und des Innenministeriums vom 08. 08.2003  geregelt. Mit diesem Erlass wird die 
Wahlwerbung grundsätzlich zugelassen. Es wird nicht geregelt, ob mit einzelnen Plakaten oder auf Plakatw änden 
Wahlwerbung betrieben werden darf. Hier könnte also  grundsätzlich eine Regelung getroffen werden. Eine n 
diesem Bürgerantrag entsprechenden Antrag hatte die R atsgruppe UWG/ÖDP bereits mit dem Antrag Nr.  A-
R/0020/2012) vom 26.04.2012  gestellt. Die Verwaltun g hatte seinerzeit die daraus resultierenden Kosten  bei 70 
Großplakatwänden auf insgesamt 28.155,40 € berechne t. Mit der Vorlage V/0665/2012  hat der Rat am 
07.11.2011 einstimmig beschlossen, die Wahlplakatie rung im Stadtgebiet über die vorhandenen rechtlichen  
Bestimmungen hinaus nicht zu regeln. Daher schlägt d ie Verwaltung entsprechend der bisherigen 
Beschlussvorlage vor, den Vorschlag nicht aufzugreifen. 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe:  0203 
Finanzielle  
Auswirkung: 2015: + 30.000 2016: 0 2017: 0 2018: 0 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag soll nicht aufgegriffen werden 
 
Beratungsfolge der politischen Gremien 
27.11.2014 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss 
10.12.2014 Rat

308 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2014  
Vorschlag 
Titel: Leistungsvereinbarungen transparent machen 
Kurzbeschreib 
ung: 
Leistungsvereinbarungen, die Empfänger städtischer Z uschüsse mit der Stadt abgeschlossen haben, sind zu 
veröffentlichen. 
Erläuterung: Manche Empfänger städtischer Zuschüsse (vgl. Zuschus sbericht im Etat) haben eine sog. Leistungsvereinbar ung 
mit der Stadt selbst getroffen. Dadurch sollen erwar tete Leistungen (im Gegenzug zum Zuschuss) anschaul icher 
werden. Die Öffentlichkeit hat gleichfalls ein Anrec ht darauf, die Inhalte dieser Vereinbarungen zu kenn en. Die 
Veröffentlichung kann gesondert im Internet oder als Bestandteil des städtischen Etatentwurfs geschehen. 
Abgegeben 
für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 5 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld  spart Geld X ist kostenneutral 
 
Bewertung 
X Internet-
abstimmung 37 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimmen 36 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
X Schriftliche 
Umfrage 185 Ja-Stimmen 10 Nein-Stimmen 175 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Herr Reinkemeier Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in Herr Schetter  
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Die Verwaltung schließt in vielen Fällen mit den Zus chussempfängern Leistungsvereinbarungen. Dies gilt 
insbesondere bei regelmäßigen Förderungen. Daneben gibt es Zuschussgrundsätze, die vom Fachausschuss 
beschlossen werden und durch die Verwaltung bei der Zuschussgewährung zu Grunde gelegt werden, z.B. die  
Sportförderrichtlinie.  Grundsätzlich ist es möglich , die Leistungsvereinbarungen, die Empfänger städtis cher 
Zuschüsse mit der Stadt abgeschlossen haben, zu veröffentlichen. Hierzu bieten sich verschiedene Wege an. Zum 
Beispiel durch eine öffentliche Berichterstattung in dem zuständigen politischen Fachausschuss oder durc h die 
Veröffentlichung der Vereinbarungen auf den Internets eiten des Fachamtes oder an zentraler Stelle. Die 
Verwaltung schlägt daher vor, den Vorschlag im Rahmen  der Weiterentwicklung des Zuschusswesens näher zu 
prüfen und erste Umsetzungsmöglichkeiten mit den betroffenen Ämtern abzustimmen. 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe:   
Finanzielle  
Auswirkung: 2015:  2016:  2017:  2018:  
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag soll teilweise/modifiziert aufgegriffen werden 
 
Beratungsfolge der politischen Gremien 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss 
10.12.2014 Rat

Bürgerhaushalt 2014  Vorschlag Nr. 315  
Vorschlag 
Titel: Altkleidersammlung durch die Stadt MS betreiben 
Kurzbeschreib 
ung: 
Die Stadt Köln verdient Geld mit eigenen Altkleiderco ntainern und hat die illegalen Container eingesamme lt. Das 
bringt Geld und ein ordentliches Stadtbild. 
Erläuterung: In Münster stehen hunderte, wenn nicht sogar tausen d illegale Altkleidercontainer, meist am Rande der S traßen 
oder auf privaten Grundstücken, wo sich keiner kümm ert. Damit wird eine Menge Geld verdient, nur leide r nicht in 
Münster. Hier kann man sehen, wie das in Köln erfolgreich praktiziert wird: 
http://www1.wdr.de/themen/panorama/altkleider114.html 
http://www.rundschau-online.de/koeln/awb-stadt-sammelt-altkleider-jetzt-selbst,15185496,24014526.html 
http://www.ksta.de/koeln/altkleider-koelns-grosser-klamotten-deal,15187530,21512252.html 
http://www.ksta.de/nippes/-64-container-fuer-bezirk-nippes-illegale-altkleider-tonnen,15187558,26091204.html 
Das sollte so auch in Münster möglich sein. Die eingesammelten Container bringen nach einer Aufbewahrungszeit 
auch noch Metallschrottgeld. 
Abgegeben 
für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 4 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld X spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
X Internet-
abstimmung 51 Ja-Stimmen 5 Nein-Stimmen 46 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
X Schriftliche 
Umfrage 224 Ja-Stimmen 12 Nein-Stimmen 212 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Herr Reinkemeier Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Betriebsleiter/in Herr Hasenkamp  
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM) arbeiten bei der Sammlung und Verwertung von Altkleidern seit 1989 
mit den in Münster tätigen karitativen Verbänden (CAJ  e.V., AWO, DRK) zusammen. Durch eine vertragliche 
Vereinbarung wurde die Zusammenarbeit langfristig ab gesichert und geregelt. Der Vertrag gewährleistet e ine 
ökologische und sozialverträgliche Verwertung der im  Rahmen des Vertrages erfassten Altkleider. Die Erlö se aus 
der Vermarktung der Altkleider kommen der Arbeit der g emeinnützigen Organisationen in Münster zugute. Die  
Stadt Münster erhält für die Nutzung von Stellflächen  in den öffentlichen Verkehrsraum und auf städtisch e 
Liegenschaften gemäß der geltenden Satzungsregelung  entsprechende Einnahmen. Für die Nutzung der 
Recyclinghöfe erzielen die AWM Mieteinnahmen.   
Die Stellflächen im öffentlichen Verkehrsraum werden gemäß Ratsbeschluss ausschließlich an caritative 
Verbände im Rahmen des Vertrages vergeben. Gegen die illegalen aufgestellten Altkleidercontainer gehen di e 
AWM in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten vor. Die Container 
werden eingezogen und gegen Kostenerstattung an die Eigentümer herausgegeben. 
Derzeit stehen die AWM in Verhandlungen mit den cari tativen Verbände über eine Erlösbeteiligung aus dem 
Verkauf der Altkleider im Rahmen des bestehenden Vertr ages. Der Erlösanteil würde dann den 
Abfallgebührenzahler entlasten. Für die gemeinnützige Arbeit der Verbände würden entsprechend geringere Mittel 
zur Verfügung stehen. 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe:   
Finanzielle  
Auswirkung: 2015:  2016:  2017:  2018:  
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag fließt in den laufenden Entscheidungs-/Planungsprozess ein 
 
Beratungsfolge der politischen Gremien 
02.12.2014 Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss 
10.12.2014 Rat

321 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2014  
Vorschlag 
Titel: Tempo 30 in der Aegidiistraße 
Kurzbeschreib 
ung: Generelles Tempolimit von 30 km/h in der Aegidiistraße. 
Erläuterung: Die Aegidiistraße ist für Fußgänger eine der zentral en Straßen um in die Innenstadt zu gelangen. 
Dementsprechend sind die Bürgersteige oft stark mit  Fußgängern frequentiert. Zur Zeit herrscht dort Te mpo 50 
und dies kann aufgrund des guten Straßenausbaus auch  tatsächlich gefahren werden. Tempo 50 stellt hier für zu 
fußgehende Einwohner sowie Besucher dieser Stadt eine immense Gefahr da. Aufgrund der teilweise hohen 
Anzahl von Fußgängern auf den Bürgersteigen kommt es  häufig vor, dass Fußgänger auf die Straße ausweiche n 
müssen. Bei Tempo 50 ist dies lebensgefährlich. Es gi bt zudem einen Zebrastreifen, an dem es schon oft U nfälle 
u.a. wegen hoher Geschwindigkeit gab. 
Abgegeben 
für: Stadtbezirk Münster-Mitte 
Anzahl  
Kommentare: 5 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld  spart Geld X ist kostenneutral 
 
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X Internet-
abstimmung 62 Ja-Stimmen 13 Nein-Stimmen 49 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
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aufgenommen 
über:  
 Schriftliche 
Umfrage 182 Ja-Stimmen 53 Nein-Stimmen 129 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Herr Heuer Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in Herr Schulze-Werner  
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Derzeit kann in der Aegidiistraße aufgrund des Durch gangsverkehrsanteils von mehr als einem Drittel aus  
rechtlichen Gründen keine Tempo-30-Zone eingerichte t werden. Eine Tempo-30-Zone bestand in der 
Vergangenheit bereits für einen kurzen Zeitraum. Die  Regelung musste jedoch nach Weisung durch die ober e 
Straßenverkehrsbehörde (Bezirksregierung Münster) zurückgenommen werden.           
Die Verwaltung wird zukünftig die Verkehrsanteile pr üfen. Sollte der Anteil des Durchgangsverkehrs auf un ter ein 
Drittel fallen, wird der Vorschlag wieder aufgegriff en. Außerdem wird zurzeit ein Lärmaktionsplan innerh alb der 
Verwaltung erarbeitet. Dabei wird auch die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit in der Aegidiistraße geprüft. 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe:  0203 
Finanzielle  
Auswirkung: 2015:  2016:  2017:  2018:  
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag fließt in den laufenden Entscheidungs-/Planungsprozess ein 
 
Beratungsfolge der politischen Gremien 
18.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss 
10.12.2014 Rat

Bürgerhaushalt 2014  Vorschlag Nr. 325  
Vorschlag 
Titel: Mülleimer in den Sportanlagen am Stadtbad Ost aufstellen 
Kurzbeschreib 
ung: 
Im Sportpark Ost, speziell vor dem Eingang des SC Müns ter 08, sind keine Mülleimer vorhanden. Benutzer de r 
Sportanlagen von 08, Spaziergänger, Hundehalter etc. haben keine Möglichkeit der Müllentsorgung. 
Erläuterung: Entsprechend viel Müll befindet sich unt er den Bänken vor dem Sportverein, auf den Wiesen etc. 
Abgegeben 
für: Stadtbezirk Münster-Mitte 
Anzahl  
Kommentare: 2 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld  spart Geld X ist kostenneutral 
 
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abstimmung 39 Ja-Stimmen 3 Nein-Stimmen 36 Differenz Ja - Nein 
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X Schriftliche 
Umfrage 233 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen 231 Differenz Ja - Nein  
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Herr Paal Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in Herr Bruns  
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
In unmittelbarer Nachbarschaft zum Hallenbad Ost li egt die kommunale Sportanlage Mauritz-Lindenweg. Die se 
Sportanlage ist per Überlassungsvertrag an den SC Mü nster 08 übertragen. Auf der Sportanlage gibt es 
Abfallbehälter, die der Verein im Rahmen des Vertrages  leeren muss. Außerhalb der Sportanlage stellt sich d ie 
Situation wie folgt dar: Auf dem unmittelbar an die Sp ortanlage angrenzenden Spielplatz befinden sich drei  
Abfallbehälter, auch direkt vor dem Stadtbad Ost gibt  es Abfallbehälter. Lediglich auf der Grünfläche zwi schen 
Stadtbad Ost und der Sportanlage Mauritz-Lindenweg s ind bislang keine Abfallbehälter vorhanden. In diese m 
Bereich befindet sich eine Sitzbank. Es bietet sich an , an dieser Stelle einen weiteren Abfallbehälter auf zustellen. 
Der Vorschlag wird damit aufgegriffen und soll kurzfristig umgesetzt werden. 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe:  1301 
Finanzielle  
Auswirkung: 2015:  2016:  2017:  2018:  
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag soll aufgegriffen werden 
 
Beratungsfolge der politischen Gremien 
18.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss 
10.12.2014 Rat

327 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2014  
Vorschlag 
Titel: Zigaretteneinwurf an den Mülleimern auf der Ludgeristraße mit Signalfarbe Rot 
versehen 
Kurzbeschreib 
ung: Ludgeristraße sauberer machen 
Erläuterung: Die wunderschönen Metallmülleimerhalter (Edelstahl v erchromt und poliert) werden von den Passanten, die  
rauchen, total verdreckt. Sie drücken ihre Kippen au f dem Rand des großen Einwurfloches aus, weil die Ra ucher 
das seitliche Einwurfloch für Kippen nicht erkennen o der sehen wollen. Deshalb müssen die futuristischen  
Müllbehälterhalter zuerst mit Dampfstrahl gereinigt  werden, damit dann in der Lackiererei das Loch für  die Kippen 
mit einem dicken roten "Signalring" versehen werden kann. 
Abgegeben 
für: Stadtbezirk Münster-Mitte 
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Konsequenzen  kostet Geld  spart Geld X ist kostenneutral 
 
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abstimmung 18 Ja-Stimmen 12 Nein-Stimmen 6 Differenz Ja - Nein 
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Umfrage 197 Ja-Stimmen 20 Nein-Stimmen 177 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Herr Reinkemeier Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Betriebsleiter/in Herr Hasenkamp  
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Obwohl die Zigaretteneinwürfe der jetzigen Papierkor beinhausungen bereits mit einem Piktogramm 
gekennzeichnet sind, werden die Zigaretteneinwürfe von den Rauchern nahezu ignoriert. Deshalb werden d ie 
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster in Abstimmung mit d er Denkmalbehörde die Zigaretteneinwürfe deutlicher  
kennzeichnen. 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe:   
Finanzielle  
Auswirkung: 2015: + 150 2016: 0 2017: 0 2018: 0 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag soll aufgegriffen werden 
 
Beratungsfolge der politischen Gremien 
18.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte 
02.12.2014 Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss 
10.12.2014 Rat

Bürgerhaushalt 2014  Vorschlag Nr. 333  
Vorschlag 
Titel: Rat verkleinern 
Kurzbeschreib 
ung: 
66 Sitze statt 81 Sitze sind genug. Nach dem Kommunalw ahlgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen hat der Ra t 
in Städten mit 250.000 bis 400.000 Einwohnerinnen und Einwohner 66 Sitze, also auch Münster. 
Erläuterung: Allein die Aufwandsentschädigungen betragen pro Ratsm itglied monatlich 429,80 Euro. In Summe 417.765,60 
Euro für 81 Ratsmitglieder. Ergo kosten die 15 Überha ngmandate der Stadt Münster pro Jahr 77.364,00 Euro 
zusätzlich. Für das Geld könnte man drei Kita-Halbtagskräfte bekommen. Masse ist nicht Klasse. 
Abgegeben 
für: Münster gesamt 
Anzahl  
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abstimmung 49 Ja-Stimmen 12 Nein-Stimmen 37 Differenz Ja - Nein 
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Umfrage 210 Ja-Stimmen 15 Nein-Stimmen 195 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Herr Heuer Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in Herr Kupferschmidt  
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Die Anzahl der Mandate im Rat bestimmt sich nach § 3 Kommunalwahlgesetz. Nach dieser Vorschrift beträgt die 
Anzahl der zu wählenden Vertreter/innen in Gemeinden  mit einer Bevölkerungszahl von 250.000 bis 400.000 
Einwohnern/innen 66 Vertreter, davon 33 in Wahlbezirk en. Diese Norm findet auch für die Stadt Münster 
Anwendung. Es werden also 33 Vertreter/innen in den W ahlbezirken gewählt und die übrigen Vertreter/innen  
gelangen über die Reservelisten in den Rat.   Die Z ahl der Ratsmitglieder erhöht sich aber, wenn eine Partei mehr 
Wahlbezirke mit einfacher Mehrheit gewinnt und somi t mehr Vertreter/innen direkt in den Rat entsendet, als es 
nach der tatsächlichen Verteilung der Stimmenzahlen der Parteien bezogen auf die gesamten Stadt möglich i st. 
Dann wird der Rat so lange um jeweils 2 Sitze vergrö ßert, bis nach der tatsächlichen Verteilung der 
Stimmenzahlen der Parteien bezogen auf die gesamte St adt eine Sitzzahl erreicht wird, die die Umsetzung d er 
Ergebnisse in den Wahlbezirken ermöglicht. Man spric ht hier vom Verhältnisausgleich und daraus resultier enden 
Überhangmandaten. Bei der Kommunalwahl am 12.06.2014 kam es daher zu einer Anzahl von 72 
Ratsmitgliedern. Auf diese Größenordnung hat der Rat  keinen Einfluss. Der Rat kann aber im Vorfeld einer  Wahl 
nach § 3 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes bis späteste ns 45 Monate nach Beginn der Wahlperiode durch 
Satzung die Zahl der zu wählenden Vertreter/innen um  2, 4 oder 6 reduzieren. Diese Regelung würde sich aber 
erst zur nächsten Kommunalwahl im Jahr 2020 auswirken. 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe:  0102 
Finanzielle  
Auswirkung: 2015:  2016:  2017:  2018:  
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag soll nicht aufgegriffen werden 
 
Beratungsfolge der politischen Gremien 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss 
10.12.2014 Rat

337 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2014  
Vorschlag 
Titel: Öffnungszeiten der Frei- und Hallenbäder 
Kurzbeschreib 
ung: 
Die bisherigen Öffnungszeiten der Schwimmbäder sollten deutlich ausgeweitet werden. Längere Öffnungszeiten in 
den Abendstunden sowie ein früherer Saisonbeginn der Freibäder sollten dringend umgesetzt werden. 
Erläuterung: Die Bäder der Stadt spielen Verluste in erheblicher H öhe ein. Warum nutzt man sie nicht intensiver? Früh e 
Schließzeiten am Wochenende und täglich bei den klei neren Hallenbädern hindern viele Schwimmer am Besuch . 
Noch eklatanter fällt dies bei den Freibädern auf. Warum im Hochsommer um 20 Uhr schließen wenn es bis  22 
Uhr taghell ist? Warum lese ich jedes Jahr im April/ Mai, wenn erste sommerliche Tage ins Freibad locken , dass 
man jetzt bald prüft ob vielleicht schon ab Juni geöffnet werden könnte. Der diesjährige April hatte doch z.B. schon 
2 Sommerwochen. Wenn die Öffnung frühzeitig vorberei tet wird könnte man bei gutem Wetter auch kurzfrist ig für 
eine begrenzte Zeit öffnen. 
Abgegeben 
für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 2 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld X spart Geld  ist kostenneutral 
 
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abstimmung 41 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen 39 Differenz Ja - Nein 
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 Schriftliche 
Umfrage 170 Ja-Stimmen 22 Nein-Stimmen 148 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Frau Dr. Hanke Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in Herr Schirwitz  Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Mit dem Vorschlag sollen die Öffnungszeiten der Schwi mmbäder deutlich ausgeweitet (vor allem abends) und  ein 
früherer Saisonbeginn der Freibäder umgesetzt werde n. Eine Erweiterung der Öffnungszeiten ist personal-  und 
damit kostenintensiv. Die derzeitigen Öffnungszeite n der städt. Bäder (für die Öffentlichkeit, die Schu len und die 
Vereine) sind im Rahmen des Bäderkonzeptes festgelegt  worden und können nach dem mit dem Personal- und 
Organisationsamt erstellten Personalbemessungskonze pt mit dem derzeitigen Personal (Festangestellte, Sa ison- 
und Abrufkräfte) im Zweischichtbetrieb abgedeckt wer den. Eine Ausweitung der Öffnungszeiten erfordert ins ofern 
zwangsläufig mehr Personal, zumal diese nur im Dreis chichtbetrieb abgesichert werden könnte. In 2007 wu rde 
unter der Annahme von Öffnungszeiten von 8 - 22 Uhr  (Mo - Fr) und max. 10 - 22 Uhr (Sa und So) eine 
Stellenvermehrung von 43 auf 81 bis 84 Stellen (je nach Öffnungszeiten am Wochenende) ermittelt, was seinerzeit 
eine Personalkostensteigerung um ca. 1,3 Mio € im J ahr bedeutete. Auch ein beteiligtes externes Beratu ngsbüro 
kam seinerzeit zu keinem anderen Ergebnis. Die Stadt Münster beginnt die Freibadsaison frühestens ab dem  
01.05. des Jahres, bei entsprechendem Wetter ggfls.  bereits wenige Tage vorher. Dazu stellt das Sporta mt schon 
ab dem 01.04. Personal zur Aufrüstung der Freibäder ab. Eine noch frühere Entsendung von Personal in die  
Freibäder ist betriebsorganisatorisch nicht möglich  (Hallenbadbetrieb, Gewährung von Resturlauben und Abfeiern 
von Überstunden für das vorhandene Personal, erforde rliche Bodenfrostfreiheit). Der Beginn der Freibadsa ison ist 
dabei flexibel und wird abhängig gemacht von den We tterverhältnissen. Sobald sich beständiges 
frühsommerliches Wetter zeigt (hierzu werden mehrer e Wetterdienste beobachtet), erfolgt die Eröffnung der 
Freibäder. In den letzten Jahren war dies immer im Mai (2014: 21.05.) ; mit einmaliger Ausnahme des Jahres 2013 
(04.06.). Eine zeitweise Verlängerung der Öffnungsze it der Freibäder bis 22 Uhr ist aus betriebswirtsch aftlichen 
Gründen nicht sinnvoll, weil von einer solchen Mögl ichkeit nur wenige Badegäste Gebrauch machen würden . Ein 
solches zusätzliches Angebot wäre nur bei extrem hoc hsommerlichem Wetter mit außergewöhnlich warmen 
Abenden, und damit nur kurzfristig und in Ausnahmefäl len zu überlegen. Letztmalig wurde davon an einigen  
Tagen während des "Supersommers" 2003 Gebrauch gemac ht. Eine entsprechende Information kann 
flächendeckend nur schwer erfolgen. Zudem ist zu be achten, dass "frisches" Personal eingesetzt werden m üsste, 
weil das vorhandene Personal bereits seit mindestens  6 Stunden gerade an  Tagen mit sehr hohem 
Besucheraufkommen einen extrem  belastenden Dienst v errichtet hat, so dass aus Arbeitsschutzgründen und im 
Interesse der Sicherheit für die Badegäste (Nachlass en der Aufmerksamkeit) ein Personalwechsel nötig ist.  
Einzelne Schönwetterphasen im frühen Jahr reichen erf ahrungsgemäß nicht aus, um ein hinreichendes Intere sse 
an einem Freibadbesuch zu erwecken. Anmerkung: Auch b undesweit gesehen beginnen die Freibadsaisons 
allgemein Anfang Mai. Der Vorschlag kann nicht unmitt elbar isoliert behandelt werden. Er fließt in den lf d. Prozess 
über den weiteren Umgang mit den städtischen Bädern ein. Die Kosten werden nach der Grundsatzentscheidu ng 
zu diesem Thema aktuell benannt werden. 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe:  0802 
Finanzielle  
Auswirkung: 2015:  2016:  2017:  2018:  
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung

Dokumentation 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag fließt in den laufenden Entscheidungs-/Planungsprozess ein 
 
Beratungsfolge der politischen Gremien 
13.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup 
13.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Ost 
13.11.2014 Bezirksvertretung Münster-West 
18.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte 
18.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Nord 
18.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Südost 
20.11.2014 Sportausschuss 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss 
10.12.2014 Rat

338 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2014  
Vorschlag 
Titel: Gegen den Schwarzmarkt: Regulierte Cannabisabgabe 
Kurzbeschreib 
ung: 
Die Stadt Münster soll ein Modellprojekt zur staatli ch regulierten Abgabe von Cannabis an Patienten und 
Genusskonsument*innen initiieren. Eine Möglichkeit h ierzu wäre ein Cannabis Social Club (CSC) für volljä hrige 
Münsteraner. 
Erläuterung: Die Drogenverbotspolitik ist gescheitert: In Deutsc hland wird z.B. mehr Cannabis konsumiert als in den 
Niederlanden. Der Grund für das Verbot ist die Gesun dheitsgefahr. Die größte Gesunheitsgefahr geht jedo ch von 
Streckmitteln aus. In einem CSC kann Cannabis hingeg en, wie auch Hopfen und Wein, in staatlich kontroll ierter 
Qualität angebaut werden. Ein CSC ist eine Erzeugergen ossenschaft von volljährigen Mitgliedern. Rechtlich  ist 
das über eine Ausnahmegenehmigung des Bundesinstituts  für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) möglic h. 
Im Gesundheitsbereich werden also Kosten gespart, d er Schwarzmarkt wird bekämpft, eine Besteuerung 
ermöglicht und sozialversicherungspflichtige Arbeits plätze geschaffen. Mehr Infos hier: 
http://hanffreundems.wordpress.com/ 
Abgegeben 
für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 16 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld  spart Geld X ist kostenneutral 
 
Bewertung 
X Internet-
abstimmung 52 Ja-Stimmen 19 Nein-Stimmen 33 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
 Schriftliche 
Umfrage 84 Ja-Stimmen 109 Nein-Stimmen -25 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Herr Paal Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in   
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
In den letzten Wochen sind auf verschiedensten Ebene n Anträge und Anregungen erfolgt, deren Zielrichtun g eine 
Legalisierung von Cannabisabgabe und -konsum zum Ziel haben. Im Einzelnen sind dies:  
1. Antrag der Fraktion der PIRATEN "Cannabis legalisier en - Drogenpolitik neu ausrichten", Landtag Nordrhe in-
Westfalen; Drucksache 16/5478 vom 01.04.2014   
2. Anregung an den Rat Nr. 2014-00062 "Verantwortungs volle Regulierung von Cannabis auf kommunaler 
Ebene" vom 04.04.2014  
3. Vorschlag im Rahmen des Bürgerhaushalts 2014 "Nr.  2014 - 338 Gegen den Schwarzmarkt: Regulierte 
Cannabisabgabe" vom 10.5.2014  
Unter Einbeziehung des Urteils des Verwaltungsgericht  Köln vom 22.07.2014 - 7 K 4447/11, 7 K 4450/11 und 
7 K 5217/12, 7 K 4020/12, 7 K 5203/10 - wonach unter b estimmten Bedingungen der Cannabis-Anbau zu 
therapeutischen Zwecken erlaubt ist und das Gericht  darauf hingewiesen hat, dass die Zulassung des 
Eigenanbaus eingehend und individuell zu prüfen ist,  wird deutlich, wie schwierig eine rechtskonforme Z ulassung 
und Regulierung auf kommunaler Ebene des Anbaus ist.  
Der unter 1. aufgeführte Antrag ist an den Landtagau sschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales - federf ührend - 
verwiesen worden. Dieser hat in seiner 38. Sitzung a m 07.05.2014 eine Anhörung beschlossen. Der Termin z ur 
Anhörung ist noch nicht ersichtlich.  
Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich, das Ergebni s der Beratung des Landesgesetzgebers abzuwarten. Di e 
Verwaltung wird danach die Anregung an den Rat (Nr. 2 014-00062) und den Vorschlag aus dem Bürgerhaushalt  
zusammengeführt behandeln. 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe:   
Finanzielle  
Auswirkung: 2015:  2016:  2017:  2018:  
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag fließt in den laufenden Entscheidungs-/Planungsprozess ein 
 
Beratungsfolge der politischen Gremien 
20.11.2014 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss 
10.12.2014 Rat

Bürgerhaushalt 2014  Vorschlag Nr. 340  
Vorschlag 
Titel: Werbeabgabe zur Reduzierung von Papiermüll 
Kurzbeschreib 
ung: 
Vermeidung von Müll und Verringerung der Belastung de r Abfallwirtschaft von Haushalten und Stadt durch e ine 
Abgabe auf die immer mehr werdenden Werbeprospekte in Gratiszeitungen 
Erläuterung: Zeitunsgverlage überschütten Münster wöchentlich mi t ihren Gratiszeitungen. Dabei geht es ihnen ledigl ich um 
Werbeeinnahmen. Die beiliegenden Werbezettel belast en die Abfallwirtschaft der Haushalte und der Stadt . 
Umweltaspekte werden ad absurdum geführt. Das muss eingegrenzt werden. Daher sollten diese Verteiler m it 
einer Werbeabgabe an die Stadt belegt werden um Müll zu vermeiden und Umwelt zu schützen. 
Abgegeben für: Münster gesamt 
Kommentare: 2 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld  spart Geld x ist kostenneutral 
 
Bewertung 
X Internet-
abstimmung 54 Ja-Stimmen 5 Nein-Stimmen 49 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
 Schriftliche 
Umfrage 180 Ja-Stimmen 34 Nein-Stimmen 146 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Herr Reinkemeier Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Betriebsleiter/in Herr Hasenkamp  
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Das Anliegen des Vorschlags lässt sich aus Sicht der Ve rwaltung grundsätzlich nachvollziehen. Im Sinne der  Ab-
fallvermeidung und der Ressourcenschonung würden di e Abfallwirtschaftsbetriebe Münster als öffentlich- recht-
licher Entsorgungsträger für Münster eine Möglichke it zur Reduzierung des Papierabfalls grundsätzlich b egrüßen. 
Daher ist geprüft worden, ob eine kommunale Abgabe auf das Verteilen von Gratiszeitungen denkbar ist. 
Eine kommunale Abgabe ist grundsätzlich in Form einer  Gebühr, eines Beitrags oder einer Steuer denkbar. Be i 
den Gebühren wird zwischen Verwaltungs- und Benutzungsgebühren unterschieden. Verwaltungsgebühren dürfen 
erhoben werden, wenn der Gebühr eine Gegenleistung der Verwaltung gegenüber steht. Benutzungsgebühren 
können für die Inanspruchnahme öffentlicher Einricht ungen und Anlagen erhoben werden. Da es bei der hie r 
vorgeschlagenen Werbeabgabe eine konkrete Gegenleistung der Stadt nicht gibt, scheidet eine Gebühr aus. Auch 
Beiträge kommen als Werbeabgabe nicht in Frage, da s ie für die Herstellung, Anschaffung und Erweiterung 
öffentlicher Einrichtungen und Anlagen vorgesehen si nd, was hier nicht der Fall ist. Schließlich dürfen Kommunen 
auch noch (in engem Rahmen) sogenannte Verbrauchs- o der Aufwandsteuern erheben. Verbrauchs- und 
Aufwandsteuern müssen sich an der für den persönlich en Lebensbedarf zum Ausdruck kommenden 
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit messen lassen k önnen. Auch hier sieht die Verwaltung keine Möglichke it, eine 
Steuer auf Gratiszeitungen zu erheben. Schließlich wä re noch zu prüfen, ob die Abgabe von 
Werbung/Gratiszeitungen aufgrund spezialgesetzliche r Regelungen eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die  die 
Stadt Münster ahnden könnte. Eine derartige gesetzlic he Regelung existiert jedoch nicht. Da das Verteile n von 
Werbung/Gratiszeitungen demnach keine Ordnungswidri gkeit darstellt, fällt auch diese letzte Möglichkei t zur 
Erhebung einer Werbeabgabe aus.  
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass dieser  Vorschlag nicht umsetzbar ist und deshalb aus Sicht  der 
Verwaltung nicht aufgegriffen werden sollte. Allerdin gs kann jeder Privathaushalt entscheiden, ob Werbung  in den 
Briefkasten eingeworfen werden soll. Wird der Briefka sten bzw. der Zeitungshalter mit dem Hinweis „Keine  
Werbung einwerfen“ versehen, lässt sich auch ohne e ine kommunale Abgabe Papierabfall vermeiden. Möchten  
Personen rechtlich zuverlässig gegen unerwünschte Werbung vorgehen, so ist dies dem Eigentümer oder Besitzer 
einer Wohnung nur privatrechtlich möglich, wenn er sich mit einem derartigen Aufkleber gegen den Einwu rf von 
Werbematerial wehrt. Ihm steht dann gegenüber einem  Werbenden oder auch einem Werbeunternehmen ein 
privatrechtlicher Unterlassungsanspruch zu, falls es dennoch zum Einwurf von Werbematerial kommt. 
Haushaltsbezug  Produktgruppe: keine 
Finanzielle  
Auswirkung: 2015: - 2016: - 2017: - 2018: - 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag soll nicht aufgegriffen werden 
 
Beratungsfolge der politischen Gremien 
02.12.2014 Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss 
10.12.2014 Rat

343 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2014  
Vorschlag 
Titel: Gefälle am Taxistand Hauptbahnhof Bremerplatz 
Kurzbeschreib 
ung: 
Durch ein leichtes Gefälle im Taxistand können die Taxen beim Vorrücken einfach vorrollen ohne jedes ma l den 
Motor starten zu müssen. 
Erläuterung: Bei der Planung des Taxistandes auf der Rückseite des  Hauptbahnhofes sollte ein Gefälle in der Taxistand spur 
eingerichtet werden, dadurch können aufrückende Tax en einfach weiter vorrollen ohne jedes mal den Moto r 
starten zu müssen. Das spart Kraftstoff und schont die Umwelt, außerdem werden Lärmemissionen vermieden. 
Abgegeben 
für: Stadtbezirk Münster-Mitte 
Anzahl  
Kommentare: 1 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld  spart Geld X ist kostenneutral 
 
Bewertung 
X Internet-
abstimmung 36 Ja-Stimmen 5 Nein-Stimmen 31 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
X Schriftliche 
Umfrage 185 Ja-Stimmen 22 Nein-Stimmen 163 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Herr Schultheiß Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in Herr Schowe  
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Derzeit wird im Rahmen der Baustelleneinrichtung de r Deutschen Bahn AG zum Neubau des Empfangsgebäudes 
die Hauptbahnhof Ostseite (Bremer Platz) lediglich pr ovisorisch umgestaltet, um alle Funktionen vorüberg ehend 
aufnehmen zu können. Eine endgültige Herstellung des  neuen Bahnhofsvorplatzes Ostseite ist erst nach dem  
Neubau des Empfangsgebäudes der Deutsche Bahn und ei nem möglichen Investorenprojekt für die Ostseite 
(Bremer Platz) ab 2017 möglich. Ob der Vorschlag umges etzt werden kann, kann erst abschließend geprüft 
werden, wenn eine Entscheidung zum Investorenprojek t gefallen ist und die Eckpunkte für eine zukünftige  
Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes Ost festgelegt worden sind. 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe:   
Finanzielle  
Auswirkung: 2015:  2016:  2017:  2018:  
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag fließt in den laufenden Entscheidungs-/Planungsprozess ein 
 
Beratungsfolge der politischen Gremien 
18.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte 
26.11.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss 
10.12.2014 Rat

Bürgerhaushalt 2014  Vorschlag Nr. 349  
Vorschlag 
Titel: Vergünstigte Bereitstellung von städtischen Immobilien überprüfen 
Kurzbeschreib 
ung: 
Diese indirekte Förderung muss häufiger überprüft w erden, lt. Haushaltsplan beruht dies zum Teil noch nicht 
einmal auf Ratsbeschlüssen und wenn sind diese älter als 40 Jahre 
Erläuterung: Es kann nicht angehen, dass in Zeiten knapper Kassen  hier sich ein Gewohnheitsrecht gebildet hat, dass sich 
jeder parlamentarischen Kontrolle entzieht. Für Inte ressierte: http://www.stadt-
muenster.de/fileadmin/user_upload/stadt-muenster/20_finanzen_und_beteiligungen/pdf/Band_1_HPL_2014.pdf 
Seite 273 ff 
Abgegeben für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 1 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld X spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
X Internet-
abstimmung 38 Ja-Stimmen 3 Nein-Stimmen 35 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
X Schriftliche 
Umfrage 178 Ja-Stimmen 4 Nein-Stimmen 174 Differenz Ja - Nein  
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Herr Reinkemeier Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in Herr Nienaber  
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Die indirekten Förderungen durch vergünstigte Berei tstellung von Immobilien sind Bestandteil des 
Haushaltsplanes und damit für politische Gremien un d für die Öffentlichkeit transparent. Seit der trans parenten 
Darstellung im Haushalt wurden ergänzend zu den ver waltungsinternen Überprüfungen auch Anregungen und 
Hinweise Dritter an die Stadt Münster herangetragen,  die Förderung durch vergünstigte Bereitstellung von  
Immobilien zu reduzieren bzw. zu überprüfen. Ein ähn lich lautender Antrag, die im Zuschussbericht aufge listeten 
Verträge zu überprüfen, wurde zuletzt von der Ratsgr uppe UWG/ÖDP gestellt. Ziel dieses Antrages war es, m it 
der Überprüfung die Zahl der Verträge mit nicht ange messenen Mieten oder Bilanzwerten sukzessive zu 
reduzieren. Auf Grund des Antrages der Ratsgruppe UWG /ÖDP wurde in 2012 die vergünstigte Bereitstellung vo n 
Immobilien noch einmal durch die Verwaltung hinterfr agt und die grundsätzliche Vorgehensweise durch 
Ratsbeschluss (Vorlage V/0313/2012 vom 19.04.2012) fe stgelegt: Danach hat der Rat sämtliche indirekten 
Förderungen durch eine vergünstigte Bereitstellung v on Immobilien zur Kenntnis genommen. Es war durch 
Ratsbeschluss nicht vorgesehen, diese indirekten Fö rderungen zu kürzen oder vollständig in Frage zu st ellen. 
Gleichwohl rückt diese Form der Förderung vor dem H intergrund der schwierigen Haushaltslage - ebenso w ie 
andere städtischen Förderungen auch - verstärkt in den Fokus. Die Verwaltung wurde daher beauftragt - wie auch 
in der Vergangenheit bereits vorgenommen - die Veränderungsmöglichkeiten bei auslaufenden Verträgen oder bei 
Vertragsanpassungen zu überprüfen. Der Ratsbeschluss  aus Mai 2012 und die daraus resultierende 
Vorgehensweise haben weiterhin Bestand und werden von  der Verwaltung entsprechend praktiziert /umgesetzt . 
Insofern wird dem Bürgerantrag bereits Rechnung getragen. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang, dass aus 
Sicht der Verwaltung die Vereine etc. auf Sicht nicht in der Lage sind, sich und ihre Leistungen, die sie  im 
sozialen, kulturellen und sportlichen Bereich für di e Gemeinschaft der Bürger der Stadt Münster  - zum T eil mit 
hohem ehrenamtlichen Engagement der Mitglieder - erb ringen, aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Jede 
wesentliche Reduzierung der indirekten Förderung du rch die vergünstigte Bereitstellung der jeweiligen I mmobilien 
würde zu entsprechendem finanziellen Mehrbedarf in anderen städtischen Fachbereichen für Soziales, Kult ur und 
Sport führen. Bei einer wesentlichen Verschlechterung der finanziellen Situation der Vereine etc. müsste a uch mit 
deren Auflösung gerechnet werden. 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe:  0111 
Finanzielle  
Auswirkung: 2015:  2016:  2017:  2018:  
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag ist aufgegriffen/umgesetzt 
 
Beratungsfolge der politischen Gremien 
25.11.2014 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss 
10.12.2014 Rat

350 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2014  
Vorschlag 
Titel: Wasserkraftnutzung am Pleistermühlenwehr 
Kurzbeschreib 
ung: 
Fundierte Prüfung der Wirtschaftlichkeit einer Nutzu ng der Wasserkraft am Pleistermühlenwehr zur 
Energiegewinnung 
Erläuterung: Im letzten Bürgerhaushalt wurde der Vorschlag einer W asserkraftnutzung in die Bestenliste gewählt. Die 
Verwaltung hat ihn jedoch mit Verweis auf eine Diplom arbeit aus dem Jahr 2005, die zusammen mit ECM - 
Energie Concept Münster GmbH - erstellt wurde, als u nwirtschaftlich abgelehnt. Da ein Großteil der 
wasserbaulichen Anlagen der ehemaligen Mühle wahrsc heinlich nur reaktiviert werden müßten, sollte die 
Wirtschaftlichkeit unter aktuellen Ramenbedingungen neu geprüft werden. Mittlerweile müsste die Techni k so weit 
sein, dass auch mittlere Gefälle, wie sie dort vorh anden sind, angesichts der Wassermengen trotzdem 
ausreichend sind. Schließlich wird in den letzten Jahren zu regenerativen Energien intensiv geforscht! Wasserkraft 
steht unabhängig von Wind und Sonne 24 Stunden je Tag  zur Verfügung. Selbst bei neutralem Ergebnis sollte 
dann auch umgesetzt werden, um Münster bei regenerativen Energien nach vorne zu bringen! 
Abgegeben 
für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 1 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld  spart Geld X ist kostenneutral 
 
Bewertung 
X Internet-
abstimmung 41 Ja-Stimmen 5 Nein-Stimmen 36 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
X Schriftliche 
Umfrage 175 Ja-Stimmen 18 Nein-Stimmen 157 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Herr Schultheiß Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in Herr Grimm  
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Der Einbau von Wasserkraftanlagen in Flachlandgewäss ern wie der Werse ist grundsätzlich ineffektiv und ist mit 
den Zielvorgaben der europäischen Wasserrahmenricht linie zur Schaffung einer Durchgängigkeit in Gewässe rn 
nur unter hohem Aufwand zu realisieren. Die Energiege winnung steht in keinem verantwortbaren Verhältnis zum 
Aufwand und zur Gewässerbelastung. 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe:  1304 
Finanzielle  
Auswirkung: 2015:  2016:  2017:  2018:  
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag soll nicht aufgegriffen werden 
 
Beratungsfolge der politischen Gremien 
13.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Ost 
19.11.2014 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss 
10.12.2014 Rat

Bürgerhaushalt 2014  Vorschlag Nr. 351  
Vorschlag 
Titel: Haushaltsdefizit von 20 Millionen Euro beseitigen 
Kurzbeschreib 
ung: 
Es besteht weiterhin ein langfristiges Defizit von 20 Millionen € pro Jahr im Haushalt von Münster, laut Planung bis 
2017. 2020 muss er ausgeglichen vorliegen (Gesetz).  Die Verwaltung soll Lösungsansätze erarbeiten, wie  dieses 
Defizit beseitigt werden kan 
Erläuterung: Der Rat soll sich dann mit diesen Vorschlägen ernsth aft befassen, was zur Zeit nicht der Fall ist. Viel e 
Kostenreduzierungen in der öffentlichen Verwaltung - besonders in den Personal intensiven Bereichen - sind  nur 
mit viel Zeit und guter Planung zu erreichen. Es kann  nicht sein, dass nur dort Personal reduziert wird, wo zufällig 
jemand in Pension geht, wie das zur Zeit geschieht. Ohne einen langfristigen Ansatz stehen sonst wieder nur 
hastig angesetzte Streichungen an oder - wahrscheinl icher - Steuererhöhungen, die jeden treffen. Und mit  jeder 
Steuererhöhung geht wieder ein Stück persönlicher Freiheit verloren. 
Abgegeben 
für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 4 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld X spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 Internet-
abstimmung 32 Ja-Stimmen 4 Nein-Stimmen 28 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
X Schriftliche 
Umfrage 193 Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen 185 Differenz Ja - Nein  
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Herr Reinkemeier Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in Herr Schetter  
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Im Dezember 2012 hat der Rat ein umfassendes "Handl ungsprogramm 2012 bis 2017" beschlossen, mit dem da s 
Ziel eines ausgeglichenen Haushalts ab 2020 erreicht werden soll. Das Programm befindet sich in der Umsetzung. 
Die Finanzsituation der Stadt Münster ist aber zurze it dadurch geprägt, dass einerseits trotz der einge leiteten 
Sparmaßnahmen weiter steigende Aufwendungen insbeson dere in den Bereichen Kinderbetreuung und Soziales 
absehbar sind. Andererseits muss davon ausgegangen w erden, dass die zunächst erwartete Verstetigung der  
Landeszuweisungen nach dem Gemeindefinanzierungsges etz zumindest für das Jahr 2015 nicht eintreten wir d. 
Die finanziellen Auswirkungen der Schäden, die durch das Unwetter am 28./29.07.2014  in weiten Teilen de s 
Stadtgebietes der Stadt Münster sowohl im privaten Ber eich als auch in vielen städtischen Einrichtungen 
entstanden sind, werden zu weiteren Haushaltsbelastungen führen.   Bereits ohne diese zusätzlichen Belastungen 
ist der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2015 nich t originär ausgeglichen, sondern weist zurzeit ein Defizit von 
27,9 Mio. Euro aus. Die Planung für die Folgejahre ge ht ebenfalls weiterhin von Defiziten aus, die für d ie Jahre 
2016 bis 2018 insgesamt rund 54,8 Mio. Euro betragen . Aufgrund dieser finanziellen Situation wird deutl ich, dass 
die beschlossenen Maßnahmen für eine nachhaltige Sta bilisierung des städtischen Haushalts nicht ausreic hen 
werden. Verwaltung und Rat sind daher aufgefordert, das gesamte Aufgabenspektrum der kommunalen 
Daseinsvorsorge in Münster zu analysieren und ggf. in Teilbereichen anzupassen. 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe:   
Finanzielle  
Auswirkung: 2015:  2016:  2017:  2018:  
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag fließt in den laufenden Entscheidungs-/Planungsprozess ein 
 
Beratungsfolge der politischen Gremien 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss 
10.12.2014 Rat

352 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2014  
Vorschlag 
Titel: Mehr Möblierung der Innenstadt 
Kurzbeschreib 
ung: 
In den Fußgängerzonen mehr Bänke, Spielgeräte und Brun nen. Anbieten würden sich z. B. Stubengassenplatz 
oder Klemensstraße. Andere Städte sind uns da meilenweit voraus! 
Erläuterung: Es geht hier um die Aufenthaltsqualität und Lebendigkeit speziell in den Fußgängerzonen. Ein paar Bänke hier, ein 
paar Schaukeltiere dort und ein lustig plätschernder  Brunnen schaffen enorm Lebensqualität. Viele andere Städte, 
kleine und große, können das - nur in Münster ist d as noch sehr dürftig. Gerade im Sommer wären begehb are 
Brunnen oder Spielbrunnen für Kinder auch sehr angenehm. 
Abgegeben 
für: Stadtbezirk Münster-Mitte 
Anzahl  
Kommentare: 8 
Finanzielle  
Konsequenzen X kostet Geld  spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
X Internet-
abstimmung 49 Ja-Stimmen 10 Nein-Stimmen 39 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
 Schriftliche 
Umfrage 125 Ja-Stimmen 86 Nein-Stimmen 39 Differenz Ja - Nein  
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Herr Paal Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in Herr Bruns  
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Ziel von Entwicklungsmaßnahmen in der Innenstadt ist  immer eine Aufwertung der Aufenthaltsqualität für a lle 
Altersgruppen der Besucher und Bürger/innen. Daher wi rd das mit dem Vorschlag eingebrachte Anliegen posit iv 
gesehen und wird im Rahmen von Planungen auch immer wieder von den Fachverwaltungen eingebracht. 
Ergebnisse dieser Bemühungen waren in der Vergangenhei t z. B. die Einrichtung von "Maxi Sand" sowie die 
Einrichtung der Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten in der Engelenschanze. Aktuell werden beim Ausbau der 
Julius-Voos-Gasse zusätzliche Sitzmöglichkeiten in einem attraktiven Umfeld geschaffen. 
Da die Maßnahmen - ob Spielmöglichkeiten, Wasserspi ele oder Sitzmöglichkeiten - immer auch unter vielfä ltigen 
Aspekten innerstädtischer Ansprüche zu betrachten sin d (stadtgestalterische, denkmalpflegerische, 
stadtstrukturelle Aspekte, verkehrstechnische und Ver kehrssicherheitsbelange, nachbarliche Verträglichke iten 
usw.), finden komplexe Abwägungsprozesse statt, in deren Rahmen sich der Wunsch nach zusätzlichen 
Möblierungen nicht immer durchsetzen kann. Siehe auch Vorschlag Nr. 236 zum Thema "Mehr Bänke in der St adt 
und in Erholungsräumen". 
Beschlussvorschlag der Verwaltung: Der Vorschlag wird  im Rahmen der Planung von Entwicklungsmaßnahmen 
aufgegriffen. 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe:  1301 
Finanzielle  
Auswirkung: 2015:  2016:  2017:  2018:  
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag soll teilweise/modifiziert aufgegriffen werden 
 
Beratungsfolge der politischen Gremien 
18.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss 
10.12.2014 Rat

Bürgerhaushalt 2014  Vorschlag Nr. 365  
Vorschlag 
Titel: Streichung von Zuschüssen zu Turnieren 
Kurzbeschreib 
ung: Streichung von Zuschüssen zum Turnier der Sieger und K+K Cup 
Erläuterung: Im letzten Bürgerhaushalt ist der Vorschlag bereits i n die Bestenliste gekommen und zur Umsetzung gewähl t 
worden, die Verwaltung und der Rat haben es aber - a us politischem Willen - nur teilweise umgesetzt, in dem auf 
30.000 € gekürzt, aber nicht ganz gestrichen wurde.  Jetzt soll die vollständige Streichung erreicht wer den: Im 
Haushalt muß an allen Ecken gespart werden - siehe Z ustand der Schulen etc.! Wer die Musik bestellt, sol l sie 
auch bezahlen. Großartige soziale Wirkungen, die ei ne Förderung durch die Allgemeinheit rechtfertigen w ürden, 
sehe ich nicht. Entweder der veranstaltende Verein ka nn es sich leisten oder nicht. Münster kann sich di e 
Veranstaltung nicht mehr in dieser Form leisten. 
Abgegeben 
für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 5 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld X spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
X Internet-
abstimmung 60 Ja-Stimmen 5 Nein-Stimmen 55 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
 Schriftliche 
Umfrage 141 Ja-Stimmen 44 Nein-Stimmen 97 Differenz Ja - Nein  
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Herr Schultheiß Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Betriebsleiter/in Frau Spinnen  
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Zum Bürgerhaushalt 2012 sind die Zuschüsse zu den be iden Turnieren "Turnier der Sieger" und "K+K Cup" im  
Rahmen des Handlungsprogramms 2012 - 2017 auch in W ürdigung des Bürgerhaushaltsvorschlags von 55.200 €  
auf 30.000 € reduziert worden. Eine vorgeschlagene v ollständige Streichung hat der Rat wegen des bedeute nden 
Stellenwerts der beiden Reitsportveranstaltungen und  ihrer Gefährdung bei Wegfall des Zuschusses abgele hnt. 
Die fachliche Bewertung, dargelegt in der Stellungnah me der Verwaltung zum Bürgerhaushalt 2012, gilt 
unverändert: Auf die Frage, in welchen Sportarten Mün ster und das Münsterland national und international  eine 
maßgebliche Rolle spielen kann, lautet eine Antwort:  im Reitsport. Reiten in unterschiedlichen Facetten  ist eine 
der wenigen international wettbewerbsfähigen Diszip linen unserer Region. Die beiden Turniere "Turnier der 
Sieger" und "K+K Cup" stehen für diesen Spitzensport mi t seinem wichtigen Imagefaktor für Münster. Das 
traditionelle Reit- und Springturnier "K+K Cup" in der  Halle Münsterland erfreut sich laut Veranstalter, d em 
Reiterverband Münster e.V., jedes Jahr einer enormen  Beliebtheit und ist stets restlos ausverkauft. 
Springprüfungen und Dressurwettbewerbe begeistern da s Publikum in Einzel- und Mannschaftswettkämpfen. 
Beim "Turnier der Sieger" trifft sich die internatio nale Elite aus Dressur- und Springsport alljährlich  in Münster vor 
dem Schloss. Seit Jahrzehnten zählt es zu den Höhepun kten im Pferdesportkalender. Die hochdotierte 
Springreiterserie "Riders Tour" macht in Münster Stat ion und trägt ebenfalls dazu bei, dass das "Turnier  der 
Sieger" zu Deutschlands besten Adressen gehört. Beide Turniere "Turnier der Sieger" und "K+K Cup", sind be i 
Wegfall des Zuschusses gefährdet. Vor allem bei eine r Aufgabe des Turniers der Sieger geht Münster eine der 
wenigen Veranstaltungen verloren, die überhaupt bund esweite Beachtung insbesondere auch in der 
Wahrnehmung durch die Medien (öffentlich-rechtliche s Fernsehen) genießen. Aus diesem Grunde wurde bisla ng 
ein Wegfall der Bezuschussung abgelehnt. Daher soll der Vorschlag nicht aufgegriffen werden. 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe:  1502 
Finanzielle  
Auswirkung: 2015: 30.000 2016: 30.000 2017: 30.000 2018: 30.000  
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag soll nicht aufgegriffen werden 
 
Beratungsfolge der politischen Gremien 
02.12.2014 Betriebsausschuss Münster Marketing 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss 
10.12.2014 Rat

366 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2014  
Vorschlag 
Titel: Keinen Nachtflohmarkt auf Kosten der Allgemeinheit 
Kurzbeschreib 
ung: Die städtischen Zuschüsse (direkt oder über städtische Töchter) zum Nachtflohmarkt sollen ganz entfallen! 
Erläuterung: Bereits beim letzten Bürgerhaushalt hatte ein anderer  Nutzer den Entfall der Zuschüsse vorgeschlagen. Er  kam in 
die Bestenliste und die Verwaltung empfahl die Umse tzung, aber der Rat hat sich über diesen Bürgerwill en 
hinweggesetzt und ihn abgelehnt. Den Vorschlag möchte ich dieses Jahr erneut aufgreifen. Es geht um ca. 25.000 
€ / Jahr, genaue Zahlen sind mir so nicht bekannt, können aber sicher von der Redaktion beigefügt werden :-) 
Abgegeben 
für: Stadtbezirk Münster-Mitte 
Anzahl  
Kommentare: 7 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld X spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
X Internet-
abstimmung 67 Ja-Stimmen 12 Nein-Stimmen 55 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
 Schriftliche 
Umfrage 150 Ja-Stimmen 57 Nein-Stimmen 93 Differenz Ja - Nein  
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Herr Reinkemeier Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in Herr Schetter  
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Der Vorschlag ist bereits im Bürgerhaushalt 2011 un d 2012 in die Bestenliste gekommen. Die Verwaltung hat 
seinerzeit das Aufgreifen des Vorschlags befürwortet. Das Aufgreifen des Vorschlags (= keine Durchführung eines 
Nachtflohmarktes) war im Wesentlichen der schwierig en Haushaltslage geschuldet. Der Verwaltung war und ist 
bewusst, dass ein Nachtflohmarkt zur Attraktivität der Stadt Münster einen Beitrag leistet. 
Der Rat der Stadt Münster hat sich für die Durchfüh rung eines Nachtflohmarktes in den vergangenen Jahr en 
ausgesprochen und entsprechende Finanzmittel in den  städtischen Haushalt eingestellt. Damit hat sich d er Rat in 
der Vergangenheit zweimal gegen ein Aufgreifen des Bürgerhaushaltsvorschlags ausgesprochen. 
Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, de n aktuellen Vorschlag nicht aufzugreifen und über ei n 
Veränderungsblatt zum Haushaltsplanentwurf die notwe ndigen Finanzmittel für die Durchführung eines 
Nachtflohmarktes bereitzustellen. 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe:  0111 
Finanzielle  
Auswirkung: 2015: 25.000 € 2016: 2017:  2018:  
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag soll nicht aufgegriffen werden 
 
Beratungsfolge der politischen Gremien 
18.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss 
10.12.2014 Rat

Bürgerhaushalt 2014  Vorschlag Nr. 367  
Vorschlag 
Titel: Förderung von Betriebs-Kindergärten mit flexiblen Öffnungszeiten 
Kurzbeschreib 
ung: 
Betriebs-Kindergärten mit flexiblen Öffnungszeiten s ollten durch die Stadt gefördert werden. Es können si ch auch 
mehrere Betriebe zusammentun. 
Erläuterung: Die Stadt muss für eine exellente Beratun g und Erstausstattung sorgen. 
Abgegeben 
für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 2 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld X spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 Internet-
abstimmung 24 Ja-Stimmen 13 Nein-Stimmen 11 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
X Schriftliche 
Umfrage 182 Ja-Stimmen 26 Nein-Stimmen 156 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Frau Dr. Hanke Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in Frau Pohl  
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Innerhalb der Stadt Münster findet betrieblich unter stützte Kindertagesbetreuung in Betriebskitas, durch die 
Einrichtung von Belegplätzen in öffentlichen Kindertag eseinrichtungen und durch betriebliche Kindertagesp flege 
statt. 
Im Jahr 2014 gibt es  
   240 Betriebs-Kindertageseinrichtungen  
     61 Betriebliche Belegplätze in öffentlichen Kindertageseinrichtungen  
   142 Betriebliche Kindertagespflege 
Das ergibt für die betriebliche Kindertagesbetreuung insgesamt eine Zahl von 443 Plätzen. 
Die Zahl der betrieblichen Angebote in Münster ist in den vergangenen Jahren erfolgreich weiterentwickelt worden. 
Allein im Zeitraum von 2011 bis 2014 hat sich die Za hl der betrieblichen Plätze mehr als verdoppelt. Di e Betriebe 
entscheiden sich nach eingehender Beratung durch die  Fachverwaltung für die im Einzelfall bedarfsgerecht e 
Alternative. Auch die Verknüpfung der Bedarfe mehrerer  Betriebe ist möglich. Bisher ist diese Konstellation  aber 
noch nicht zum Tragen gekommen, da sich noch keine passenden Bedarfsgemeinschaften entwickelt haben.   
Die Öffnungszeiten von betrieblichen Angeboten orien tieren sich an den Bedarfen und Arbeitszeiten des Unt er-
nehmens und deren Mitarbeiter. Insbesondere innerha lb der betrieblichen Kindertageseinrichtungen und de r 
betrieblichen Kindertagespflege bedeutet dies eine h ohe Flexibilität bei der Ausgestaltung der wöchentl ichen 
Betreuungszeiten, die den tatsächlichen täglichen Arbeitszeiten angepasst werden können.  
Für die Finanzierung der Erstausstattung sind soweit die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorlagen und von den 
Betrieben eine entsprechende Förderung beantragt wur de, Investitionskostenzuschüsse auf der Grundlage d er 
U3-Förderprogramme des Bundes und des Landes geflos sen. Dies wird auch in Zukunft unterstützt werden, 
soweit entsprechende Förderprogramm vorliegen. 
Eine zusätzliche Förderung aufgrund flexibler Öffnun gszeiten ist nicht Teil der gesetzlichen Förderung gemäß des 
Kinderbildungsgesetzes (KiBiz NRW). Freiwillige städt ische Zuschüsse sind nicht Bestandteil des aktuelle n 
Haushaltsbudgets. 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe:  0601 
Finanzielle  
Auswirkung: 
2015: Mehrkosten, 
zurzeit nicht 
bezifferbar 
2016: Mehr-
kosten, zurzeit 
nicht bezifferbar 
2017: Mehrkosten, 
zurzeit nicht 
bezifferbar 
2018: Mehrkosten, 
zurzeit nicht 
bezifferbar 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag soll nicht aufgegriffen werden 
 
Beratungsfolge der politischen Gremien 
19.11.2014 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familen 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss 
10.12.2014 Rat

376 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2014  
Vorschlag 
Titel: Planungsrichtlinie 'Brücken und Unterführungen' 
Kurzbeschreib 
ung: 
Brücken und Unterführungen sollten generell so gepla nt werden, dass zu einem späteren Zeitpunkt die Auf teilung 
von Fahrspuren, Fuß- und Radwegen geändert werden kann. 
Erläuterung: Wird heute eine Brücke geplant ist es schwer abzusch ätzen, ob die Verkehrsanforderungen in 2 oder 3 
Jahrzehnten noch identisch sind. Durch Bordsteinrad wege an Brücken/Unterführungen ist einen Neuaufteilu ng 
jedoch mit großen Kosten verbunden. Beispielhaft se i hier die Unterführung an der Promenade/Mauritztor 
genannt, wo eine Neuaufteilung zu teuer ist. Bei Neu bauten sollte daher zumindest bei Brücken und 
Unterführungen auf Bordsteinradwege / höher gelegte Fußwege verzichtet werden. 
Abgegeben 
für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 1 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld X spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 Internet-
abstimmung 24 Ja-Stimmen 4 Nein-Stimmen 20 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
X Schriftliche 
Umfrage 207 Ja-Stimmen 7 Nein-Stimmen 200 Differenz Ja - Nein  
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Herr Schultheiß Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in Herr Schowe  
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Grundsätzlich werden die Querschnitte von Brücken un d Unterführungen so dimensioniert, dass sie das 
vorhandene und prognostizierte Verkehrsaufkommen bew ältigen können. Deshalb wäre eine nachträgliche 
Änderung eines Querschnitts hier ein äußerst seltene r Fall. Fahrbahnen von Brücken werden statisch ander s 
dimensioniert, als die begleitenden Rad- und Gehweg e. Insofern wäre es aus statischen Gründen zwar mög lich, 
die Fahrbahn zu Gunsten der Nebenanlagen zu reduzie ren, aber nicht umgekehrt. Bei Unterführungen werden  
nach Möglichkeit die Nebenanlagen nicht so stark ab gesenkt wie die Fahrbahn, weil diese nur eine gerin gere 
Durchfahrthöhe benötigen. Die Umwandlung eines solc hen Querschnitts wäre mit erheblichem Aufwand 
verbunden. 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe:  1202 
Finanzielle  
Auswirkung: 2015:  2016:  2017:  2018:  
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag soll nicht aufgegriffen werden 
 
Beratungsfolge der politischen Gremien 
19.11.2014 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss 
10.12.2014 Rat

Bürgerhaushalt 2014  Vorschlag Nr. 380  
Vorschlag 
Titel: Leerstehende öffentliche Gebäude vermieten 
Kurzbeschreib 
ung: 
Leerstehende öffentliche Gebäude in Münster bis zum  Abriss oder Verkauf an Studenten, Obdachlose, Asylan ten 
und Flüchtlinge vermieten. 
Erläuterung: Im Finanzamt Münster-Mitte werden mit vierwöchiger Kündigungszeit unter 200 Euro Räume vermietet. In Münster 
stehen seit Jahren von Stadt, Land und Bund Gebäude l eer (Zollamt an der Promenade, Herwarthstraße, 
Bahnhofstraße). Nach dem 17. Juni 1953 wurden für Fl üchtlinge aus der DDR die Tanzsäle zum Flüchtlingsh eim. 
Etagenbetten wurden für die Familien aufgestellt und  mit Rosshaardecken auf der Leine getrennt. Auf der  
Tanzfläche waren Tische und Bänke. 
Abgegeben 
für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 1 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld X spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
X Internet-
abstimmung 49 Ja-Stimmen 3 Nein-Stimmen 46 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
X Schriftliche 
Umfrage 207 Ja-Stimmen 23 Nein-Stimmen 184 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Herr Reinkemeier Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in Herr Nienaber  
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Das Amt für Immobilienmanagement der Stadt Münster v erwaltet und bewirtschaftet eine Vielzahl von Objekt en. 
Zu diesen Objekten zählen neben den Gebäuden der Da seinsvorsorge wie Schulen, Kindergärten etc. auch 
Objekte, die aus stadtgestalterischen Gründen oder für besondere städtische Ziele und Zwecke erworben worden 
sind (z. B. für den Straßenausbau). Im Immobilienport folio der Stadt Münster befinden sich daher in 
unregelmäßigen Abständen einzelne Objekte, die beisp ielsweise auf Grund von konkreten (Straßen-) 
Überplanungen zum Rückbau vorgesehen sind oder für die städtische Aufgabenerfüllung nicht mehr benötig t 
werden und damit zum Verkauf angeboten werden. Spezi ell für diese Objekte werden vom Amt für 
Immobilienmanagement individuelle Lösungen bis zum konkreten Abriss oder Verkaufstermin erarbeitet. Dab ei 
werden neben den wirtschaftlichen und rechtlichen G esichtspunkten insbesondere die Wohnungsnotlage und  
auch das Erfordernis, die genannten Personenkreise in  geeigneter und angemessener Form unterzubrigen, 
besonders beachtet. Die Unterbringung von Personen in Verkaufs- oder Rückbauobjekten findet selbstverständlich 
seine Grenzen, wenn bspw. die Sicherheit in den Obje kten nicht mehr gewährleistet werden kann oder die 
Herrichtung für eine Bewohnbarkeit der Gebäude in k einem wirtschaftlich vertretbaren Rahmen steht. In den 
Objekten Grevener Straße Nr. 43, Grevener Straße Nr. 45 und Lippstädter Straße Nr. 88 sind aktuell Person en 
(Flüchtlinge) bis zum Rückbau der Gebäude untergebr acht (die Gebäude an der Grevener Straße werden 
entsprechend der Bebauungsplanung für den Straßenausb au benötigt; das Gebäude Lippstädter Straße 88 wird  
für die erforderliche Erweiterung der Parkplatzflächen der Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH 
zurückgebaut). Die Anregung, Verkaufs- und Rückbauobj ekte soweit möglich zu vermieten bzw. dort Personen  
unterzubringen, wird insofern bereits berücksichtigt. 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe:  0111 
Finanzielle  
Auswirkung: 2015:  2016:  2017:  2018:  
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag ist aufgegriffen/umgesetzt 
 
Beratungsfolge der politischen Gremien 
25.11.2014 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss 
10.12.2014 Rat

385 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2014  
Vorschlag 
Titel: Feinstaubbelastung senken 
Kurzbeschreib 
ung: 
Feinstaubbelastung senken, bessere Verkehrsführung: Durch Optimieren der Ampelschaltungen (grüne Welle) 
Abgase/Standzeiten vermeiden. Außerdem LKWs möglichst a us der Innenstadt fernhalten (Umgehung) und 
Taxifahrer-Sondergenehmigungen kürzen/reduzieren. 
Erläuterung: Siehe oben... Arbeitsgruppe bilden und konkrete Verbe sserungen erarbeiten. Diese dann mithilfe des 
Tiefbauamtes z.B. Beschilderung, Änderung der LKW Fahrw egstraßen oder Justierung/Synchronisierung der LZA 
(Lichtzeichenanlage) umsetzen. Sondergenehmigungen überdenken. 
Abgegeben für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 4 
Finanzielle  
Konsequenzen X kostet Geld  spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
X Internet-
abstimmung 40 Ja-Stimmen 4 Nein-Stimmen 36 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
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aufgenommen 
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 Schriftliche 
Umfrage 177 Ja-Stimmen 33 Nein-Stimmen 144 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Herr Paal Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in Herr Bruns  
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Die Senkung der verkehrsbedingten Feinstaubbelastung  (bzw. der Stickstoffdioxidbelastung) durch eine 
Verstetigung des Verkehrs (grüne Welle) und die Lenkung des Lkw-Durchgangsverkehrs um die Innenstadt herum 
sind Themen, die in den Luftqualitätsplan Münster 2 009 und auch in der Aktualisierung des Planes 
(Luftreinhalteplan Münster 2014) als Maßnahmen disk utiert worden sind. Sie werden bereits umgesetzt. De r 
Vorschlag, die Taxifahrer-Sondergenehmigung zu reduzi eren, um eine Verringerung der Feinstaubbelastung zu  
erreichen, soll nicht verfolgt werden.    
Begründung:   Eine verkehrsadaptive Lichtsignalsteuer ung wird zwar durch die Stadt aufgrund eingetretener  
Probleme und mangelnder Erfolge nicht weiter verfolgt  (siehe Vorlage V/0582/2010 "Erneuerung der 
Lichtsignalanlage Achsen und Verkehrssicherheitsmaßna hmen"), aber bei den anstehenden Erneuerungen der 
Lichtsignalanlagen werden durch die Verwaltung "Grün e Wellen" für den Kfz-Verkehr der Hauptrichtung gepla nt 
und optimiert. An den bereits erneuerten Verkehrsachs en "Albersloher Weg", "Steinfurter Straße/Weseler Stra ße" 
und "Westtangente" (Kolde-Ring bis Orleans-Ring) wer den durch Testfahrten die "grünen Wellen" überprüft  und - 
sofern möglich - optimiert. Allerdings sind bei der Optimierung auch die physikalischen Grenzen, die ma ximalen 
Wartezeiten für Radfahrer und Fußgänger, die Anforde rungen des Kraftfahrtzeugverkehrs aus der Nebenricht ung, 
der Verkehrssicherheit und der Busbeschleunigung an d ie Lichtsignalregelung mit zu berücksichtigen. Um e ine 
Lenkung des Lkw-Durchgangsverkehrs um die Innenstad t herum zu erreichen, wird derzeit das überregional e 
Verkehrsnetz überarbeitet. Ziel ist es, den Durchgan gsverkehr und damit auch den Lkw-Verkehr aus den eng en 
Straßenschluchten der Innenstadt heraus auf Abschnitte des zweiten Tangentenringes (Kolde- bis Kaiser-Wilhelm-
Ring)  zu verlagern. Diese Straßen verfügen über be ssere Durchlüftungsverhältnisse. Um diese Maßnahme 
umsetzen zu können, müssen innerstädtische Straßen i n Abstimmung mit weiteren Institutionen umgewidmet u nd 
die Wegweisung in die Innenstadt angepasst werden. Die Überarbeitung des Verkehrsnetzes wird bis Ende 2 015 
abgeschlossen. Die Erreichbarkeit der Innenstadt dur ch Lkw Ziel- und Quellverkehre (zum Beispiel Anliefe rungen) 
soll weiterhin gegeben sein und wird durch diese Ma ßnahme auch nicht beeinflusst. Die Reduzierung der 
Taxifahrer-Sondergenehmigung wird nicht verfolgt. D er Minderung von Feinstaubbelastungen durch Taxis w ird 
nach Überzeugung der Verwaltung durch die Beschränku ng der Einfahrt von Kraftfahrzeuzgen mit höheren 
Schadstoffemissionen in die Umweltzone Rechnung getr agen. Ab dem 01.01.2015 ist die Einfahrt in die 
Umweltzone Münster nur noch mit grüner Abgasplakette erlaubt. 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe:  1401 
Finanzielle  
Auswirkung: 2015:  2016:  2017:  2018:  
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag fließt in den laufenden Entscheidungs-/Planungsprozess ein 
 
Beratungsfolge der politischen Gremien 
19.11.2014 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss 
10.12.2014 Rat

Bürgerhaushalt 2014  Vorschlag Nr. 386  
Vorschlag 
Titel: Optimierung der Ampeln, Weseler Str. Mecklenbeck 
Kurzbeschreib 
ung: 
Nach der Begrenzung der Geschwindigkeit auf 50 km/h  sind einige Ampeln "suboptimal" eingestellt. Teilw eise 
erfolgen Rotphasen der Hauptrichtung ohne Querverkehr, einige Schaltzeiten sind zu kurz für Radfahrer. 
Erläuterung: Die Grünzeiten für die Hauptrichtung (Weseler Straße ) Kreuzung "An der Hansalinie/Harkortstraße" sind in 
Stoßzeiten zu kurz, dadurch kommt es vor allen morgens zu langen Staus von Albachten Richtung Münster. Diese 
Ampel und die drei nachfolgenden (Kreuzung Unterheide , Meckmannweg + Stich Weseler Str. Richtung Aldi) 
schalten vor allem abends die Hauptrichtung auch ro t, selbst wenn gar kein Querverkehr vorhanden ist. Dies führt 
zu unnötigen Brems- und Beschleunigungsvorgängen. Die Grün-Schaltzeit zwischen den Ampeln Mersmannstiege 
+ Kerkheideweg (Fahrrichtung Münster) ist für Radfahrer zu kurz. Selbst wenn man den Anfang der Grünphas e an 
der Kreuzung Weseler/Mersmannstiege erwischt, ist am  Kerkheideweg meist schon rot. Ebenso die Schaltzeit in 
Gegenrichtung von Meersmannstiege bis Fritz-Stricker -Straße Richtung Albachten. Insgesamt fließt der Verk ehr 
wesentlich träger seit der Umstellung auf 50km/h. 
Abgegeben 
für: Stadtbezirk Münster-West 
Anzahl  
Kommentare: 2 
Finanzielle  
Konsequenzen X kostet Geld  spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 Internet-
abstimmung 29 Ja-Stimmen 3 Nein-Stimmen 26 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
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X Schriftliche 
Umfrage 199 Ja-Stimmen 12 Nein-Stimmen 187 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Herr Schultheiß Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in Herr Schowe  
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Die Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit von 70 km/h auf 50 km/h auf der 2-streifigen Weseler St raße 
zwischen BAB-Zubringer und An der Hansalinie wurde im Juni 2013 vollzogen. Um die Kosten für die Umstellu ng 
zu minimieren wurden bei diesem Streckenzug die bestehenden Steuerungen übernommen und 
 die Gelbzeiten an den Kfz-Signalen entsprechend den Vorgaben der Richtlinie für Lichtsignalanlagen (RiLS A) 
2010 auf 3 Sekunden reduziert.  
 die Signalprogramme wo notwendig auf den Zeitachsen  gedreht, damit sich entsprechend der neuen 
zulässigen Geschwindigkeit eine neue Grüne Welle einstellt. 
Damit sind auch die in den vorhandenen Steuerungen e nthaltenen festen Nebenrichtungsfreigaben übernomme n 
worden. Eine andere Ursache für Nebenrichtungsfreiga ben ohne Verkehr können Defekte an Anforderungs-
einrichtungen (Taster, Detektoren) sein, die im Stör ungsfall eine Daueranforderung auslösen, damit dies e 
Verteilnehmer nicht übergangen werden. Solche Defekte  werden, wenn sie der Verwaltung bekannt sind, zeitn ah 
behoben. Eine automatische Qualitätskontrolle/Fehler analyse wird erst nach Erneuerung der Signaltechnik auf 
diesem Streckenzug möglich sein. Eine vollständige Ne ubearbeitung der Steuerungen und der Signaltechnik de r 
zweistreifigen Weseler Straße ist im Rahmen der Erneu erung des Netzsteuerungsbereiches I ab 2017 ff 
vorgesehen. Dabei werden auch die Schaltzeiten der S ignale für Radfahrer und Fußgänger einer kritischen  
Überprüfung unterzogen werden. 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe:  1202 
Finanzielle  
Auswirkung: 2015:  2016:  2017:  2018:  
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag fließt in den laufenden Entscheidungs-/Planungsprozess ein 
 
Beratungsfolge der politischen Gremien 
13.11.2014 Bezirksvertretung Münster-West 
26.11.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss 
10.12.2014 Rat

388 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2014  
Vorschlag 
Titel: Beidseitige Radwege bei (Neu-)Planung von Strassen 
Kurzbeschreib 
ung: 
Die Verkehrsplaner sollen verpflichtet werden bei Ne u- und Umbauten von Strassen generell beidseitig Rad wege 
(bzw. Spuren) vorzusehen. Dieser Vorschlag bezieht si ch insbesondere auf Hauptstrassen wie Albersloher-W eg, 
Warendorfer Strasse etc. 
Erläuterung: Eine einseitige Radwegeführung ist gefährlich und ve rlängert die Radfahrt durch Ampelphasen. Eine Fehlpla nung 
wie am Albersloher Weg darf sich nicht wiederholen,  hier wird die Fahrzeit Richtung Innenstadt durch d ie 
Seitenwechsel und zusätzliche Ampeln locker um 5 Minuten verlängert. 
Abgegeben 
für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 2 
Finanzielle  
Konsequenzen X kostet Geld  spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
X Internet-
abstimmung 50 Ja-Stimmen 4 Nein-Stimmen 46 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
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X Schriftliche 
Umfrage 208 Ja-Stimmen 25 Nein-Stimmen 183 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Herr Schultheiß Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in Herr Schowe  
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Innerhalb bebauter Gebiete werden Radwege oder Radf ahrstreifen grundsätzlich auf beiden Straßenseiten 
angeordnet. Davon ist jeweils der in Fahrtrichtung rechte Radweg zu benutzen. Außerhalb bebauter Gebiet e, also 
beispielsweise zwischen zwei Ortsteilen wie z.B. Alba chten - Roxel werden in der Regel kombinierte Rad- und 
Gehwege auf einer Seite der Straße jedoch für beide Fahrtrichtungen angelegt. Hier ist das 
Radverkehrsaufkommen eher gering und Überquerungen selten. Die Anlage eines einseitigen kombinierten Ra d- 
und Gehwegs stellt insofern eine angemessene und wi rtschaftliche Lösung dar. Bezogen auf die genannten 
Beispiele Warendorfer Straße und Albersloher Weg ist anzumerken: An der Warendorfer Straße innerorts befinden 
sich beidseitig richtungsgebundene Radwege, außerorts befindet sich auf der anderen Seite die Bahnstrecke nach 
Warendorf. Am Albersloher Weg ist die Lage bis zum An gelsachsenweg ähnlich. Im Abschnitt zwischen 
Angelsachsenweg und Osttor steht der Bau des fehlenden Radwegs in stadtauswärtiger Richtung noch aus. 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe:  1202 
Finanzielle  
Auswirkung: 2015:  2016:  2017:  2018:  
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag soll teilweise/modifiziert aufgegriffen werden 
 
Beratungsfolge der politischen Gremien 
26.11.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss 
10.12.2014 Rat

Bürgerhaushalt 2014  Vorschlag Nr. 394  
Vorschlag 
Titel: Weißenburgstraße zur Fahrradstraße 
Kurzbeschreib 
ung: 
Die Weißenburgstraße wird überwiegend vom Radverkehr benutzt. Hier wie auch auch an vielen anderen Str aßen 
könnte die Stadt Münster zeigen, dass der Radverkehr erste Priorität bei der Verkehrsabwicklung hat. 
Erläuterung: Eine Fahrradstraße ist eine für den Radverkehr vorge sehene Straße. Sie soll die Attraktivität des Radverk ehrs 
steigern und Vorteile gegenüber dem Kraftfahrzeugver kehr schaffen. Der Autoverkehr ist auf diesen Straße n nur 
geduldet. 
Abgegeben 
für: Stadtbezirk Münster-Mitte 
Anzahl  
Kommentare: 1 
Finanzielle  
Konsequenzen X kostet Geld  spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
X Internet-
abstimmung 41 Ja-Stimmen 11 Nein-Stimmen 30 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
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über:  
 Schriftliche 
Umfrage 78 Ja-Stimmen 51 Nein-Stimmen 27 Differenz Ja - Nein 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Herr Schultheiß Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in Herr Schowe  
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Fahrradstraßen können eingerichtet werden in Straßen , in denen der Radverkehr die vorherrschende Verkeh rsart 
ist oder dies alsbald zu erwarten ist. Ziel ist dab ei, den Radverkehr auf bestimmten Achsen zu bündeln.  Anderer 
Verkehr ist nach Möglichkeit auf den Anliegerverkehr  zu beschränken. Die Weißenburgstraße ist eine Verb indung 
zwischen Sentmaringer Weg und Metzer Straße, so dass Durchgangsverkehr dort nicht auszuschließen ist. Hi er 
müssten Maßnahmen entwickelt werden, die dies verhi ndern. Zudem sollten Fahrradstraßen in Form von Ach sen 
ausgewiesen werden, so dass die Elsässer Straße und d ie Prinz-Eugen-Straße einzubeziehen wären. Um die 
Fahrradstraße einzurichten, wäre vorab eine Planung zu erstellen und ein entsprechender Beschluss der 
Bezirksvertretung Münster-Mitte einzuholen. Die Verwa ltung wird hier einen noch nicht abgeschlossenen An trag 
A-R/0119/2008 nach § 24 Gemeindeordnung NRW aufgreif en und im Rahmen des Arbeitsprogramms 2014/2015 
bearbeiten. 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe:  1202 
Finanzielle  
Auswirkung: 2015: 0 2016: +15.000 2017: 0 2018: 0 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag soll teilweise/modifiziert aufgegriffen werden 
 
Beratungsfolge der politischen Gremien 
18.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte (abschließende Entscheidungszuständigkeit) 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss 
10.12.2014 Rat

396 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2014  
Vorschlag 
Titel: Reinigung der Hammer Straße in Höhe des Preußenstadions 
Kurzbeschreib 
ung: 
Nach Heimspielen des SC Preußen (SCP) verteilen sich d ie leeren Plastikbecher die ganze Hammer Straße hoc h 
und runter. Verursacherprinzip anwenden: Wer sie aus geschenkt hat (der SCP), reinigt auch hinterher, und nicht 
die AWM! 
Erläuterung: - 
Abgegeben 
für: Stadtbezirk Münster-Hiltrup 
Anzahl  
Kommentare: 3 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld x spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 Internet-
abstimmung 44 Ja-Stimmen 36 Nein-Stimmen 8 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
X Schriftliche 
Umfrage 227 Ja-Stimmen 20 Nein-Stimmen 207 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Herr Reinkemeier Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Betriebsleiter/in Herr Hasenkamp  
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM) befinden sich in regelmäßigen Gesprächen mit dem Verein SC 
Preußen Münster. Seit vielen Monaten hat der Verein be reits eine Umfeldreinigung beauftragt. Diese wird v on 
einer Privatfirma durchgeführt. Sonderreinigungen der  AWM finden nach den Spielen des Vereins nur in äußer st 
seltenen Fällen statt und wenn, dann auch nur, wenn  die Polizei aus Gründen der Verkehrssicherungspflich t eine 
Reinigung als notwendig erachtet. 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe: keine 
Finanzielle  
Auswirkung: 2015: - 2016: - 2017: - 2018: - 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag ist aufgegriffen/umgesetzt 
 
Beratungsfolge der politischen Gremien 
02.12.2014 Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss 
10.12.2014 Rat

Bürgerhaushalt 2014  Vorschlag Nr. 397  
Vorschlag 
Titel: Weißes Papier in der Stadtverwaltung 
Kurzbeschreib 
ung: 
Das sogenannte Umweltpapier ist grau und rau. Es ver braucht mehr Tinte oder Toner als das normale weiße  
Papier. Damit alle Bescheide auf freundlichem, schnee weißen Papier erstellt werden können, muss der 
Papiereinkäufer auf weißes Papier umstellen. 
Erläuterung: Kostet nix mehr und spart bis zu 50 % Ti nte und Toner. 
Abgegeben 
für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 3 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld X spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 Internet-
abstimmung 13 Ja-Stimmen 21 Nein-Stimmen -8 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
X Schriftliche 
Umfrage 196 Ja-Stimmen 11 Nein-Stimmen 185 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Herr Heuer Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in Herr Willamowski  
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Das von der Stadt Münster überwiegend verwendete - hier als "Umweltpapier" bezeichnete - Papier hat ei nen 
Weißheitsgrad von 70 % und besteht zu 100 % aus Rec yclingpapier. Die Stadt Münster hat sich seit 1993 s elbst 
verpflichtet, vollständig Recyclingprodukte zu verw enden. Unter Wahrung dieser Selbstverpflichtung lie ße sich 
auch Papier mit einer Weiße von 100 % verwenden. Dieses ist jedoch um ca. 30 % (Durchschnitt seit 2009) teurer, 
da es bei Herstellung entsprechend intensiver verar beitet wird. Weiterhin geht der Vorschlag in der Ann ahme fehl, 
daß das Papier bzw. seine Qualität den Tonerverbrauc h bestimmen. Hier sind jedoch die Möglichkeiten und  
Einstellungen der Kopier- und Drucksysteme maßgebend.  Soweit vorhanden, bieten hier ggf. "Eco-Mode"-
Einstellungen oder ähnliches Reduktionsmöglichkeiten ; dazu werden im Übrigen jeweils Geräte nach dem 
aktuellen Stand der Technik unter Beachtung von Nachhaltigkeitskriterien beschafft. 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe:   
Finanzielle  
Auswirkung: 2015: + 37.250 2016: + 37.250 2017: + 37.250 2018: + 37.250 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag soll nicht aufgegriffen werden 
 
Beratungsfolge der politischen Gremien 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss 
10.12.2014 Rat

400 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2014  
Vorschlag 
Titel: Fahrradständer am Theater errichten 
Kurzbeschreib 
ung: 
Am Theater habe ich kürzlich ein Fahrradchaos vor einer Aufführung erlebt. Eine Reihe Fahrradständer wären dort 
sicherlich hilfreich. 
Erläuterung: - 
Abgegeben 
für: Stadtbezirk Münster-Mitte 
Anzahl  
Kommentare: 2 
Finanzielle  
Konsequenzen X kostet Geld  spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
X Internet-
abstimmung 39 Ja-Stimmen 5 Nein-Stimmen 34 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
 Schriftliche 
Umfrage 172 Ja-Stimmen 41 Nein-Stimmen 131 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Herr Schultheiß Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in Herr Schowe  
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Es ist zu beobachten, dass je nach Vorstellung im The ater eine Reihe von Fahrrädern im unmittelbaren Umf eld 
geparkt wird. Durch die Anordnung von Fahrradständer n könnte dieses freie Abstellen geordnet und gleichz eitig 
dem Diebstahl von Fahrrädern vorgebeugt werden. Es w ird vorgeschlagen, dass die Verwaltung unter Beacht ung 
stadtgestalterischer Belange im Umfeld des Theaters eine gewisse Anzahl von Fahrradanlehnbügeln aufstellt. 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe:  1202 
Finanzielle  
Auswirkung: 2015: + 3.000 2016:  2017:  2018:  
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag soll aufgegriffen werden 
 
Beratungsfolge der politischen Gremien 
18.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss 
10.12.2014 Rat

Bürgerhaushalt 2014 
Teil 1:  Dokumentation der 95 Vorschläge aus 
 der Bestenliste des Bürgerhaushalts 2014 
 
Teil 2: Bericht Bürgerhaushalt 2014  
 
Anlage zur Ratsvorlage V/0632/2014 
September 2014

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2 QR = Quick response (engl. für „schnelle Antwort“). Mit einem QR-Code gelangt über beispielsweise über ein Handy mit entsprechender 
Funktionalität auf die hinter dem Code liegende Internetseite.

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1 Bürgerin und 5 Bürger 6 Vorschläge 
1 Bürger 9 Vorschläge  
1 Bürger 11 Vorschläge 
1 Bürger 111 Vorschläge 



                                           
 
3 Diese Zahl ermittelt sich aus allen in den Jahren 2011 (1.651) und 2012 (690) sowie 2014 (495) neu registrierten Teilnehmenden. 
4 Daten wurden nicht geschlechterdifferenziert erfas st. 
5 Eine Geschlechterdifferenzierung ist nicht möglich , da die einzelnen Datensätze aus 2014 nicht gesondert ausgewertet werden können.

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6 Es sei allerdings darauf hingewiesen, dass ein män nlicher Teilnehmer 111 Vorschläge eingereicht hat. Dies wirkt sich auf den hier aus- 
gewiesenen Anteil der Beteiligung von Frauen entsprechend aus.  
7 Unter „sonstige Zugänge“ fallen die Vorschläge, die nicht über das Internet in das Verfahren Bürgerhaushalt eingegangen sind (unter 
anderem schriftlich, persönlich etc.).

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Kategorie 
Vorschläge im 
Bürgerhaushalt 
 
insgesamt 
 
Davon in 
Bestenliste 
Kinder / Jugendliche 10 2 
Kultur 19 4 
Öffentliche Finanzen 36 14 
Schulen 5 3 
Sicherheit, Ordnung, Sauberkeit 40 14 
Sonstiges 36 8 
Soziales 11 3 
Sport 23 4 
Umwelt 36 7 
Verkehr 147 26 
Wohnen 37 10 

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9 Es wurden für Münster :
 :  Einwohnerinnen und Einwohner (Stand: 31.12.2013) zugrunde gelegt.

Beratungsverlauf (3)

10.09.2014 Rat
TOP 19 Einbringung Entscheidung

Beschluss: Vorlage eingebracht

Zur Sitzung
29.10.2014 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 13 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.11.2014 Rat
TOP 16 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (67)

  • Weseler Straße
  • Nordstraße
  • Aegidiistraße
  • Ludgeristraße
  • Weißenburgstraße
  • Hammer Straße
  • Wolbecker Straße
  • Warendorfer Straße
  • Eisenbahnstraße
  • Salzstraße
  • Westhoffstraße
  • Grevener Straße
  • Stettiner Straße
  • Goldstraße
  • Steinfurter Straße
  • Kleimannstraße
  • Emsstraße
  • Klemensstraße
  • Julius-Voos-Gasse
  • Herwarthstraße
  • Bahnhofstraße
  • Lippstädter Straße 88
  • Elsässer Straße
  • Prinz-Eugen-Straße
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  • Idenbrockplatz
  • Schlossplatz
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  • Albersloher Weg
  • Bremer Platz
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  • Nordplatz
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  • Fritz-Stricker-Straße
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  • Osttor
  • Heekweg
  • Werse

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Details

Aktenzeichen
V/0632/2014
Typ
Vorlagen
Datum
29.08.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37