2319/2017
Sicherheit für Kölner Radfahrer – Einsatz von Sichthilfen für toten Winkel
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/663 Vorlagen-Nummer 31.07.2017 2319/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Hauptausschuss 31.07.2017 Verkehrsausschuss 05.09.2017 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 14.09.2017 Sicherheit für Kölner Radfahrer – Einsatz von Sichthilfen für toten Winkel hier: Anfrage der SPD-Fraktion zur Sitzung des Hauptausschusses am 31.07.2017, TOP 3.2 Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet um die Beantwortung folgender Fragen: „1. Wurden die Ergebnisse der Test-Installation gemeinsam mit der Polizei ausgewertet und bewer- tet? Teilt die Kölner Polizei die Einschätzung der Verwaltung, dass Sichthilfen für den toten Winkel nicht geeignet sind, die Verkehrssicherheit nennenswert zu erhöhen? Welche Alternativen sieht die Verwaltung zur Erhöhung der Sicherheit der Kölner Radfahrenden insbesondere an gefährlichen Kreuzungen?“ Antwort der Verwaltung: Die Fachverwaltung hat nach Durchführung und Auswertung einer Testinstallation von speziellen Spiegeln an Ampeln in 2013 der Bezirksvertretung Innenstadt in 2014 und der Bezirksvertretung Nip- pes in 2017 berichtet und die negative Stellungnahme zur Installation dieser Spiegel (Trixi-Spiegel bzw. Black-Spot-Mirror) begründet. Die Auswertung erfolgte seinerzeit in Abstimmung mit der Polizei. Eine erneute Nachfrage beim PP Köln, Direktion Verkehr am 24.07.2017 bestätigt die damalige Ein- schätzung, verstärkt um die Anmerkung, dass aufgrund von Verzerrungswirkungen, Witterungsein- flüssen und Alterungserscheinungen eine Begünstigung von Unfällen nicht auszuschließen ist. Alternativ plant die Verwaltung innerstädtisch grundsätzlich keine freilaufenden Rechtsabbieger mehr. Bei Umplanungen von Knoten werden diese entweder zusätzlich signalisiert oder zurückgebaut und in die Knotensignalisierung integriert. Zusätzlich darf neben der verkehrstechnischen Ausstattung auch die Verkehrserziehung nicht ver- gessen werden. Das Amt für Straßen und Verkehrstechnik der Stadt Köln informiert seit Jahren die Grundschulen auf dem Kölner Stadtgebiet über die Gefahren im Zusammenhang mit dem „toten Win- kel“. In einer Kooperation mit der Polizei und dem ADAC Nordrhein erhalten die vierten Schulklassen der Grundschulen engagierte und wichtige Schulungen. Allein in diesem Jahr wurden rund 240 Schulklassen – und damit rund 6.000 Schülerinnen und Schüler – erreicht. Auch die LKW-Hersteller haben aufgrund gesetzlicher Vorgaben die passive Sicherheitsausstattung der Fahrzeuge optimiert. Verkehrsspiegel sind zudem keine Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen nach den Bestim- mungen der Straßenverkehrs-Ordnung. Durch den Einsatz von Verkehrsspiegeln werden die von jedem Fahrzeugführer an unübersichtlichen Stellen eigenverantwortlich und gegebenenfalls unter Nutzung der am Fahrzeug vorgeschriebenen Spiegel zu beachtenden Verhaltensregeln der Straßen- verkehrs-Ordnung in den Hintergrund gedrängt. 2 „2. Für jeden Stadtbezirk nimmt die Kölner Polizei eine erste Auswertung von Verkehrsunfällen nach Unfallkategorie und –typ vor. Auf dieser Grundlage werden Unfallhäufungsstellen gemeldet, mit de- nen sich die Unfallkommission, bestehend aus Vertretern der Stadt und der Polizei, befasst und über geeignete Maßnahmen zur Reduzierung des Unfallaufkommens entscheidet. Wurde in diesem Zu- sammengang bei Vorkommnissen mit rechtsabbiegenden LKW auch über die Aufstellung von Sicht- hilfen beraten?“ Antwort der Verwaltung: In der Unfallkommission fand eine generelle Diskussion zur Frage der Verkehrsspiegel statt. Das Gremium bewertete diverse Punkte bei diesen Hilfsmitteln negativ. So bilden die Spiegel den Ver- kehrsraum verkleinert, verzerrt und nur als Spiegelbild ab und durch Sonnenschein- oder Scheinwer- fereinstrahlung können Blendungen entstehen. Wiedergaben werden möglicherweise durch Schäden oder Verschmutzungen allgemein erschwert. Die Unfallkommission sah ferner eine große Problematik im Hinblick auf Vandalismus. Weiterhin wurde die Frage aufgeworfen, ob die Spiegel bei der hohen Möblierung des Verkehrsraums in Köln als Hilfsmittel seitens der Lkw-Fahrer genutzt und erkannt würden. Fraglich war auch, welche Kreuzungen sinnvollerweise mit Spiegeln ausgerüstet werden könnten, da die Unfälle im Zusammenhang mit dem „toten Winkel“ in erster Linie „blitzschlaggleich“ in einer Kreuzung erfolgten und dann dort nicht wieder auftraten. Nach diesen negativen Aspekten verwarfen die verkehrslenkenden Dienststellen nach einem ge- meinsamen Beschluss die Installation der Spiegel. Bei einem Vortrag bei der Berufsgenossenschaft Verkehr (BG Verkehr) am 09.11.2016 thematisierte auch der Rechtsreferent des Allgemeinen Deut- schen Fahrrad-Clubs (ADFC), Herr Roland Huhn die Frage der Verkehrsspiegel und erklärte, dass deren Unwirksamkeit belegt sei. Eine Einschätzung, die auch der Bewertung der Unfallkommission Köln Recht gab. Bei Prüfung von Örtlichkeiten in denen sich Unfälle mit dem „toten Winkel“ ereignet hatten, beriet die Unfallkommission daher insbesondere über die Einrichtung von Ampel-Vorläufen, vorgezogenen Hal- telinien oder Verbesserungen der Sichtbeziehungen. „3. Kann die Analyse von Unfallhäufungsstellen und tödlichen Verkehrsunfällen nicht grundsätzlich Anhaltspunkte liefern für eine Auswahl von Kreuzungen für die Aufstellung von Spiegeln?“ Antwort der Verwaltung: Nein. Unfälle im Zusammenhang mit dem „toten Winkel“ sind singuläre Ereignisse, treten in der Regel einmalig an einer Einmündung oder Kreuzung auf und danach nicht mehr. „4. Laut Presseberichterstattung wird in Münster eine positive Bilanz zum Einsatz der Spiegel gezo- gen. Auch Frankfurt, Dessau, Kassel oder Heidelberg, um nur einige weitere Städte mit Spiegeln an Kreuzungen zu nennen, setzen auf Unfallvermeidung durch Einsatz von Sichthilfen. Wie sind die un- terschiedlichen Erfahrungen mit den Spiegeln zu erklären? Ist der Test-Einsatz an nur einer Kreuzung in Köln ausreichend, um die Frage des Beitrags zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Köln ab- schließend zu beantworten?“ Antwort der Verwaltung: Es gibt mehrere Städte, die die speziellen Spiegel einsetzen. Auf eine aktuelle Nachfrage in Münster, wo nach einem großzügigen Sponsoring ca. 160 Spiegel installiert wurden, wurde mitgeteilt, dass eine Wirksamkeit nicht nachweisbar ist. Bei einer weiteren Nachfrage in Hamburg wird auf die im Folgenden teilweise zitierte Antwort des Senats verwiesen: „Hält der Senat die Anbringung solcher Spiegel für sinnvoll? Nein. Derartige Verkehrsspiegel ermöglichen einen Einblick allenfalls vor dem Abbiegen und nicht während des Abbiegens, sind bei durchgängiger Fahrt wirkungslos und bergen unter anderem fol- gende Sicherheitsrisiken: führen zu Fehleinschätzungen. e- 3 obachtungen möglich. des Jahres zu bestimmten Tages- oder Nachtzeiten für die Funktion der Spiegel nachteilig oder ma- chen sie ganz unwirksam. Verkehrsteilnehmer geblendet werden. emerkbar macht, den Gebrauchswert erheblich. Wie viele dieser Spiegel wurden bisher in Hamburg eingebaut? Bitte die jeweiligen Stellen angeben. Keine. Plant der Senat, (weitere) solche(r) Spiegel einzubauen und dadurch die Verkehrssicherheit zu erhö- hen? Nein. Im Übrigen siehe Antwort im ersten Passus. In welchen anderen Städten sind solche Spiegel installiert worden? Mit welchem Erfolg? Nach Erkenntnissen der zuständigen Behörde sind Spiegel an Lichtzeichenanlagen in den Städten Münster und Freiburg angebracht. Nach einer Untersuchung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) haben die Spiegel in Freiburg keine positiven beziehungsweise belastbaren Effekte gezeigt. Die Stadt Berlin hat nach einer Erprobungsphase Abstand von einer stadtweiten Aufstellung weiterer Spiegel unter anderem wegen ausbleibender signifikanter Änderungen der Verkehrsunfallentwick- lung, möglicher Verkehrsgefährdung (zum Beispiel durch Blendung) und dem Aufwand für die Unter- haltung genommen.“ Die Fachverwaltung der Stadt Köln schließt sich vollinhaltlich dieser Antwort an. gez. Reker
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2319/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 10.11.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27