Mandari Insight

V/0640/2022

Straßenreinigungsgebühren 2023

Vorlagen 11.10.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.12.2022, TOP 15.6

Anlage: Gebührenkalkulation

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage: Gebührenkalkulation

2177 Zeichen

Anlage 1
zur Ratsvorlage V/0640/2022
Straßenreinigung
Vorausschätzung der Gebühren für das Jahr 2023
Anzahl der 
Leistungen 
2022
Verän-
derungen 
2022/2023
Anzahl der 
Leistungen 
2023
Derzeitige 
Gebührensätze
Gebührenauf-
kommen ohne 
Anhebung
Neu festzu-
setzende 
Gebühren
Gebühren-
aufkommen 
einschl. 
Anhebung
1. Vollreinigung d. Anliegerstr.
a) 1 x w. (710, 740) 369008 891 369899 6,06 € 2.241.587,94 € 6,06 € 2.241.587,94 €
b) 2 x w. (720, 750) 14737 3 14740 12,12 € 178.648,80 € 12,12 € 178.648,80 €
c) 3 x w. (730) 7035 0 7035 18,18 € 127.896,30 € 18,18 € 127.896,30 €
d) 6 x w. (770) 9094 0 9094 36,36 € 330.657,84 € 36,36 € 330.657,84 €
2. Vollreinigung d. Anliegerstr. (Hinterlieger)
a) 1 x w. (712) 25467 498 25965 6,06 € 157.347,90 € 6,06 € 157.347,90 €
b) 2 x w. (722) 155 0 155 12,12 € 1.878,60 € 12,12 € 1.878,60 €
c) 3 x w. (732) 318 20 338 18,18 € 6.144,84 € 18,18 € 6.144,84 €
d) 6 x w. (772) 18 0 18 36,36 € 654,48 € 36,36 € 654,48 €
3. Vollreinigung Durchgangsstraßen
a) 1 x w. (610,640) 155588 -127 155461 5,40 € 839.489,40 € 5,40 € 839.489,40 €
b) 2 x w. (620,650) 14182 2 14184 10,80 € 153.187,20 € 10,80 € 153.187,20 €
c) 3 x w. (630) 3957 0 3957 16,20 € 64.103,40 € 16,20 € 64.103,40 €
d) 6 x w. (670) 3089 0 3089 32,40 € 100.083,60 € 32,40 € 100.083,60 €
4. Vollreinigung Durchgangsstraßen (Hinterlieger)
a) 1 x w. (612) 11932 96 12028 5,40 € 64.951,20 € 5,40 € 64.951,20 €
b) 2 x w. (622) 343 -10 333 10,80 € 3.596,40 € 10,80 € 3.596,40 €
c) 3 x w. (632) 30 0 30 16,20 € 486,00 € 16,20 € 486,00 €
5. Fahrbahnreinigung Anliegerstraßen
 1 x w. (760, 780, 782) 277464 -30 277434 3,00 € 832.302,00 € 3,00 € 832.302,00 €
 14tg. (763, 783, 784) 261039 568 261607 1,50 € 392.410,50 € 1,50 € 392.410,50 €
6. Fahrbahnreinigung Durchgangsstr.
 1 x w. (660, 680, 682) 10839 -37 10802 2,64 € 28.517,28 € 2,64 € 28.517,28 €
 14tg. (663, 683, 684) 21524 22 21546 1,32 € 28.440,72 € 1,32 € 28.440,72 €
Gesamt 1185819 1896 1187715 5.552.384,40 € 5.552.384,40 €
Durch Gebühren zu deckende Kosten gem. Gebührenkalkulation (auf volle 1.000 Euro gerundet): 5.552.000,00 €
Deckungsgrad: 100,01%
Differenz zwischen Kosten und Gebührenaufkommen: 384,40 €
Seite 2 von 2

Anlage A

1029 Zeichen

Anlage A zur V/0640/2022 
 
Kurzüberblick 
 
Straßenreinigungsgebührenerhebung gem. § 3 Abs. 1 Straßenreinigungsgesetz NRW 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Die Vorlage wird zur Information des zuständigen Beigeordneten, der Kämmerin, des Betriebsaus-
schusses und des Rates erstellt. Im Falle einer Erhöhung oder Senkung der Gebührensätze ist sie 
zwingend nötig. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 11.02 Abfallwirtschaft (awm) 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Die erforderlichen Mittel werden nicht im Haushaltsplan, sondern im Erfolgsplan der awm ausgewie-
sen. Soweit für städtische Liegenschaften Kosten anfallen, sind diese im Budget der Fachämter 
veranschlagt. 
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 Vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
 
entfällt

Beschlussvorlage

8196 Zeichen

V/0640/2022 
V/0640/2022 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Straßenreinigungsgebühren 2023 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   16.11.2022 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung 
   07.12.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   14.12.2022 Hauptausschuss Vorberatung 
   14.12.2022 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Straßenreinigungsgebühren bleiben gemäß der beigefügten Gebührenkalkulation unverändert. 
Der Gebührenkalkulation wird zugestimmt (Anlage). 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Kosten der Straßenreinigung 8.133.000 Euro und die Kos-
ten der Winterwartung 2.000.000 Euro betragen. 
 
Die Kosten der Straßenreinigung werden über Straßenreinigungsgebühren in Höhe von 5.552.000 
Euro, durch eine Koste nbeteiligung des städtischen Haushalts – der das öffentliche Interesse an der 
Stadtsauberkeit widerspiegelt – in Höhe von 1.419.000 Euro  (Stadtanteil), durch innerbetriebliche 
Verrechnungen von 597.000 Euro, aus Überschüssen aus Vorjahren in Höhe von 126.000 Euro und 
aus sonstigen Erträgen – im Wesentlichen bestehend aus Zuschüssen des Landes für die Beschaf-
fung von elektrisch betriebenen Kehrmaschinen - in Höhe von 439.000 Euro finanziert. 
 
Der Winterdienst wird durch den städtischen Haushalt mit 1.800.000 Euro finanziert und durch 
Kostenbeteiligungen der Stadtwerke in Höhe von zusätzlich 200.000 Euro mitfinanziert. 
 
Abfallw irtschaftsbetriebe 
Münster 
 
04.11.2022 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Dornseif 
Telefon: 6052-16 
Dornseif@aw m.stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0640/2022 
Begründung: 
 
Grundlegende Änderung der Rechtsprechung zu den kalkulatorischen Kosten 
 
Ausgangslage: Ein Bürger aus Oer-Erkenschwick hatte gegen die Festsetzung von Schmutz- und 
Regenwassergebühren geklagt. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wies die Klage ab. Das Beru-
fungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG NRW) hatte Erfolg. Das Gericht hob den Ge-
bührenbescheid aufgrund zweier grundlegender Kalkulationsfehler auf. 
 
Bemängelt wurde der gleichzeitige Ansatz einer Abschreibung nach dem Wiederbeschaffungszeitwert 
in Kombination mit einer nominellen kalkulatorischen Verzinsung inklusive einer Inflationsrate. Be-
mängelt wurde auch der angesetzte Zinssatz von über 6%, der nach Ansicht des OVG NRW in dieser 
Höhe nicht mehr gerechtfertigt sei. Grundlage für die Ermittlung des Zinssatzes war der fünfzigjährige 
Durchschnitt der Emissionsrenditen für festverzinsliche Wertpapiere inländischer öffentlicher Emitten-
ten zuzüglich eines Zuschlages von 0,5%. 
 
Bis zu diesem Zeitpunkt war die Vorgehensweise der Stadt Oer -Erkenschwick gängige Praxis und 
von der Verwaltungsgerichtbarkeit in ganz Nordrhein-Westfalen etabliert. Aus diesem Grund sind die 
meisten Städte und Landkreise in NRW von diesem Urteil betroffen. Die Stadt Oer-Erkenschwick hat 
Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht eingereicht, das Urteil des OVG 
NRW ist noch nicht rechtskräftig. 
 
Die Landesregierung hat inzwischen auf die Rechtsprechung des OVG NRW reagiert und einen Ge-
setzentwurf zur Änderung des § 6 des Kommunalabgabengesetzes gefertigt, der die Beanstandun-
gen aufgreift. Die Stadt Münster geht davon aus, dass die Änderungen des Kommunalabgabengeset-
zes noch in 2022 durch den Landtag beschlossen werden. Die Kalkulation der Straßenreinigungsge-
bühren für das kommende Jahr wurde auf der Basis des Gesetzentwurfs erstellt. 
 
Die geänderte Kalkulationsgrundlage führt zu einer Verringerung der ansatzfähigen Kosten für die 
Straßenreinigungsgebühren in Münster. Die Veränderungen bei der Ermittlung der kalkulatorischen 
Verzinsung wird zu einer Entlastung für den Gebührenzahler führen in der Form, dass die Gebühren 
länger auf dem bisherigen konstanten Niveau verbleiben können. 
 
Für die Abfallwirtschaftsbetriebe werden die Jahresüberschüsse gegenüber den Vorjahren dauerhaft 
um rd. 1.4 Mio. Euro niedriger ausfallen.  
 
Entwicklung der Straßenreinigungsgebühren 
 
Die Mehrkosten aufgrund allgemeiner Preissteigerungen sowie einer prognostizierten Personalkos-
tensteigerung können durch Zuschüsse für die neue Fahrzeugtechnik und durch eine Auflösung von 
Gebührenüberschüssen aus Vorjahren aufgefangen werden. Eine Anhebung der Gebühren für 2023 
ist nicht erforderlich. 
 
Die Gebühr für die Stra ßenreinigung verbleibt gemäß beigefügter Kalkulation auf dem Vorjahresni-
veau. Die Gebührensätze betragen für die regelmäßige wöchentliche Reinigung je Frontmeter: 
 
  
Vollreinigung Anliegerstraßen 6,06 Euro 
Vollreinigung Durchgangsstraßen 5,40 Euro 
Fahrbahnreinigung Anliegerstraßen 3,00 Euro 
Fahrbahnreinigung Durchgangsstraßen 2,64 Euro 
 
Gebührenprognose bis 2027 
 
Die nachfolgende Tabelle stellt eine Gebührenentwicklung der Jahre 2024 bis 2027 nach heutigem 
Kenntnisstand beispielhaft dar.

- 3 - 
V/0640/2022 
 
Für die folgenden Jahre werden bei den Materialkosten und den sonstigen betrieblichen Kosten je-
weils eine achtprozentige Steigerung erwartet. Die Personalkostensteigerung wird mit vier Prozent für 
2024 und 2025 geschätzt. In den Folgejahren bleiben die Kosten auf dem erreichten Stand. 
 
Die Abschreibungen verbleiben auf dem bestehenden Niveau. Die kalkulatorischen Zinsen werden 
aufgrund voraussichtlich weiter sinkender Zinssätze im Planungszeitraum kontinuierlich abnehmen 
und bei den Werkstatt- und Verwaltungskosten wird eine 2-prozentige Steigerung vorhergesagt. 
 
Gebührenvorausschau ab 2024  Geb.-Planung 
2023 
 Geb.-Vorschau 
2024 
 Geb.-Vorschau 
2025 
 Geb.-Vorschau 
2026 
 Geb.-Vorschau 
2027 
1. Materialkosten 1.158.000,00 €     1.251.000,00 €     1.351.000,00 €     1.459.000,00 €     1.576.000,00 €     
2. Personalkosten 4.127.000,00 €     4.292.000,00 €     4.464.000,00 €     4.464.000,00 €     4.464.000,00 €     
3. Abschreibungen 961.000,00 €        961.000,00 €        961.000,00 €        961.000,00 €        961.000,00 €        
4. sonstige betriebliche Kosten 38.000,00 €          41.000,00 €          44.000,00 €          48.000,00 €          52.000,00 €          
5. kalkulatorische Verzinsung 134.000,00 €        131.000,00 €        128.000,00 €        125.000,00 €        123.000,00 €        
6. Steuern - €                   - €                   - €                   - €                   - €                   
7. Werkstattkosten 440.000,00 €        449.000,00 €        458.000,00 €        467.000,00 €        476.000,00 €        
8. Innerbetriebliche Leistungsverrechnung - €                   - €                   - €                   - €                   - €                   
9. Umlage der Verwaltungskosten 1.275.000,00 €     1.301.000,00 €     1.327.000,00 €     1.354.000,00 €     1.381.000,00 €     
Gesamtkosten 8.133.000,00 €     8.426.000,00 €     8.733.000,00 €     8.878.000,00 €     9.033.000,00 €     
 
 
Gebührenvorausschau ab 2024  Geb.-Planung 
2023 
 Geb.-Vorschau 
2024 
 Geb.-Vorschau 
2025 
 Geb.-Vorschau 
2026 
 Geb.-Vorschau 
2027 
10. sonstige Umsatzerlöse 1.858.000,00 €     1.951.000,00 €     1.994.000,00 €     2.023.000,00 €     2.054.000,00 €     
11. Innerbetriebliche Leistungsverrechnung 597.000,00 €        597.000,00 €        597.000,00 €        597.000,00 €        597.000,00 €        
12. Auflösung von Gebührenüberschüssen 126.000,00 €        186.000,00 €        - €                   - €                   - €                   
Gesamtertrag 2.581.000,00 €     2.734.000,00 €     2.591.000,00 €     2.620.000,00 €     2.651.000,00 €     
13. Gesamtgebührenbedarf 5.552.000,00 €     5.692.000,00 €     6.142.000,00 €     6.258.000,00 €     6.382.000,00 €     
Steigerung der Gesamtgebühr gegenüber 
dem Vorjahr 0,00% 2,52% 7,91% 1,89% 1,98%

- 4 - 
V/0640/2022 
 
Winterdienst 
 
Seit dem Wirtschaftsjahr 2004 werden aufgrund des ergangenen Urteils des OVG Münster vom 
25.07.2003 (9 A 4716/00) die Kosten der Winterwartung zugunsten einer rechtssicheren Straßen-
reinigungsgebührensatzung aus der Gebührenkalkulation ausgegrenzt und aus städtischen Haus-
haltsmitteln bestritten. 
 
 
 
 
I. V. 
 
gez. 
Heuer 
Stadtrat 
 
Anlagen: - Gebührenkalkulation 
  - Anlage A

Beratungsverlauf (4)

16.11.2022 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.12.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.29 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.12.2022 Hauptausschuss
TOP 8.6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.12.2022 Rat
TOP 15.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0640/2022
Typ
Vorlagen
Datum
11.10.2022
Erstellt
11.10.2022 13:27