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V/0342/2012

Errichtungsbeschluss: Neubau der Kindertageseinrichtung Kinderbachtal - östlich des Wuddi (Kinderhaus)

Vorlagen 23.05.2012

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 27.06.2012, TOP 29.2.1

Anlage 1: Raumprogramm Kindertageseinrichtung Kinderhaus_4-gruppig

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Ansehen

Ergänzungsvorlage V/0342/2012/1 mit Anlagen

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Ansehen

Anlage 4: A_N_0003_2012_Antrag der SPD-Fraktion in der BV Nord

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 3: Kostenschätzung

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Ansehen

Anlage 2: Lageplan 1:500

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Ansehen

Anlage 1: Raumprogramm Kindertageseinrichtung Kinderhaus_4-gruppig

1617 Zeichen

Raumprogramm Kindertagseinrichtung Kinderhaus 
Entwurf für eine 4-Gruppen-Kita 
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich.) 
 
A - KINDERTAGESEINRICHTUNG 
 
 Bezeichnung Anzahl qm qm-
ges. 
Mindest-
Raum-
Höhe i. L.  
Bemerkungen 
 Vorgesehene Gruppenstruktur in 
der Einrichtung  
2x GIc    = 20 Kinder - 2 - 6 J. 
1x GIIc  = 10 Kinder - 0 - 3 J. 
1x GIIIb = 25 Kinder - 3 - 6 J. 
 
    Alle u.a. qm-Angaben sind 
Mindestgrößen. 
Änderungen können sich 
entwurfsbedingt ergeben 
 
       
A1 Gruppenraum 4 45 180   
A2 Nebenraum 4 18 72   
A3 Wasch-/WC 4 12 48  inkl. Wickelbereiche 
A3a Duschbereich 1 3   3   
A4 Garderobe 4    in Verkehrsfl. integrieren 
A5 Abstellraum 4 6 24   
A6 Schlafraum 2 20 40  
der zus. Schlafraum ermöglicht 
gfs auch eine 2. G-II-Gruppe 
A7 Schlafraum u3 3 18 54   
A8 Mehrzweckraum 1 55 55 
ca. 4 m  
A9 Abstellraum MZR 1 10 10   
 
   486   
 Allgemeinräume      
A10 Personalraum 1 20 20   
A11 Personal- D-WC/H-WC 
behindertengerecht 
2   6 12   
A12 Küche 1 15 15   
A12a
 AR Küche 1 5 5   
A13 Büro Leitung 1 12 12   
A14 Beratungsraum 1 15 15   
    79   
Kindertageseinrichtung gesamt  565 
B - Sonstige entwurfsabhängige Räume 
B1 Hausanschlussraum 1    
B2 Putzraum 1    
B3 Eingangsbereich / Verkehrsflächen 
incl. Kinderwagenabstellfläche 
    
für diese Flächen sind noch 
ca. 150 qm möglich (i. Zshg. 
mit der Mietobergrenze) 
C1 Außen-/Spielfläche    
C2 Stellplätze    
C3 Versorgungs-/Entsorgungsfläche 
(Müllcontainer) 
  
ca. 
1.200 
  
alle Funktionen sind darin 
enthalten 
C4 Fläche Bring-/Abholmöglichkeiten     Evtl. im öfftl. Verkehrsraum 
 
Stand 02.09.2011

Ergänzungsvorlage V/0342/2012/1 mit Anlagen

12248 Zeichen

V/0342/2012/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Errichtungsbeschluss: Neubau der Kindertageseinrichtung Kinderbachtal - östlich des Wuddi 
(Kinderhaus) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
27.06.2012 Hauptausschuss Vorberatung 
27.06.2012 Rat Entscheidung  
 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung der neuen Kindertageseinrichtung 
Kinderbachtal - östlich des Wuddis in Kinderhaus, z ur Weiterentwicklung bedarfsge- 
rechter Kindertagesbetreuungsangebote zu. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruk tur der zukünftigen Einrichtung 
mit 
• 2 Gruppen für Kinder im Alter von 2-6 Jahren (G1)  
• 1 Gruppe für Kinder im Alter von 0-3 Jahren (G2)  
• 1 Gruppe für Kinder im Alter von 3-6 Jahren (G3)  
 
insgesamt 22 u3- Plätze und 48 ü3- Plätze umfasst. 
Der Fertigstellungstermin ist für Anfang 2014 geplant 
.  
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung auf der Grundlage des Errichtungsbe- 
schlusses zu entwickeln und den Baubeschluss herbei zuführen. Die Anregungen 
aus der Bürgerinformation sollen im Planungsprozess  abgewogen und ggf. 
einbezogen werden.  
 
4. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem Trä ger der freien Kinder- und Ju- 
gendhilfe betreiben zu lassen und diese an den Träg er zu vermieten. Ein Vorschlag 
für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor  Inbetriebnahme in einem übli- 
chen Auswahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt. 
 
 
Vorlagen-Nr.:  
 
V/0342/2012/1. Erg.  
Auskunft erteilt: 
Herr Philipp 
Ruf: 
492 51 11 
E-Mail: 
PhilippF@stadt-muenster.de  
Datum: 
26.06.2012 
Öffentliche Beschluss vorlage

- 2 - 
V/0342/2012/1 
5. Mit der Vorentwurfsplanung für die KITA legt die  Verwaltung beispielhaft eine 
„20 %-Variante“ (Reduktionsvariante) vor. 
Maßstäbe für die „20 %-Variante“ sollen 
-die Baukosten und 
-die Lebenszykluskosten des Gebäudes 
sein. 
 
Die Wechselwirkungen zwischen Baukosten und Lebenszykluskosten sind 
zu erläutern. 
 
6. Der Bürgerhaushaltsvorschlag Nr. 121 "Keine Kind ertagesstätte am Bürger- 
haus Kinderhaus errichten" wird zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahme sind  Investitionskosten für Neubau, Inventar, 
Möblierung und die Spiel-/Außenanlagen der Einricht ung notwendig. Zur Deckung der neuen 
Maßnahme müssen zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt 2,216 Mio € im Rahmen der 
Haushaltsplanung 2012 ff. bereitgestellt werden.  
Hierin sind 10.000 € für die Verlagerung der Bouleanlage enthalten. 
 
Ab dem Jahr 2014 fallen p. a. Betriebskostenzuschüs se in Höhe von rd. 630.000 € an. Diesen 
Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rund 238.000 € gegenüber. 
 
III. Mittelbereitstellung / Finanzierung 
 
Teilfinanzplan 
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkun- 
gen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
  
 
Teilfinanzplan (Zeile)  08 Auszahlungen für Baumaß- 
nahmen 
  
 
Investitionsmaß- 
nahme 
NEU Planungen Kita Kinderbach- 
tal 
2012 50.000* 
außerplan-
mäßige Mittel- 
bereitstellung 
Investitionsmaß- 
nahme 
NEU Neubau Kita Kinderbachtal  2013ff. 1.916.100 
  
Investitionsmaß- 
nahme 
NEU Verlagerung der Boulebahn 2013ff. 10.000 
  
Investitionsmaß- 
nahme 
NEU Beschaff. Kita Kinderbachtal 2013ff. 240.000 
  
Summe aller Auszahlungen/Saldo  2.216.100   
 
Die Aufteilung der Budgets zur vorgenannten Maßnahmen auf die einzelnen Haushaltsjahre erfolgt 
im Rahmen der Haushaltsplanung 2013ff. Die laufende n Aufwendungen für Abschreibungen, Bau- 
unterhaltung und Bewirtschaftung der zusätzlich ges chaffenen Fläche, wird im Rahmen des noch 
herbeizuführenden Baubeschlusses dargestellt und in  den entsprechenden Jahren veranschlagt. 
Den zur Finanzierung erforderlichen außerplanmäßige n Auszahlungen und Aufwendungen wird 
nach § 83 GO NRW zugestimmt.

- 3 - 
V/0342/2012/1 
 
*Die endgültige Veranschlagung erfolgt über den Nachtragshaushalt 2012. 
  
Nach dem derzeitigen Stand können keine investiven Landeseinnahmen eingeplant werden, da 
das u3- Ausbauprogramm am 30.06.2012 resp. 31.12.20 12 - und damit vor der Fertigstellung der 
Einrichtung - ausläuft. 
Einnahmen können möglicherweise Maßnahmeunabhängig im Zusammenhang mit dem beim 
Land derzeit anhängigen Gesetzgebungsverfahren zur Konnexität erwartet werden. 
 
Durch die neu aufzunehmende Maßnahme entstehen ab 2 014ff. jährlich weitere Aufwendungen 
und Erträge im Teilergebnisplan, die im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zu berücksichtigen 
sind. 
Eine Kalkulation zu erwartender öffentlich rechtlic her Leistungsentgelte (Elternbeiträge)ist nicht 
möglich, da die Höhe der Elternbeiträge von der Einkommenssituation der Eltern abhängig ist. 
 
Teilergebnisplan  
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkun- 
gen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
  
 
 (Zeile) 02 Zuwendungen und  
allgemeine Umlagen 
2014ff. 238.000  Landeszu- 
schüsse zu 
den Betriebs- 
kosten 
 
Zeile 15  Transferaufwendungen 2014ff. 630.000  Betriebskosten 
für Kitas freier 
Träger 
 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Die Änderungen und Ergänzungen wurden im Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen (Be- 
schlusspunkt 5) bzw. im Ausschuss für Kinder, Jugen dliche und Familien (Beschlusspunkte 3 und 
5) beschlossen. Die Verwaltung wird diese Änderunge n bzw. Ergänzungen im Rahmen der weite- 
ren Vorentwurfsplanung und des dazugehörigen Baubeschlusses umsetzen. 
 
Die Verwaltung hat bereits am 25.06.2012 zu einer Anwohnerinformation eingeladen. 
 
Zum Baubeschluss wird auch eine Kostenreduktionsplanung vorgelegt. 
 
In der Sitzung des AFBL am 21.06.2012 wurde u.a. üb er die mit der Planung verbundenen Kosten 
beraten. Amt 23 ist darum gebeten worden, dazu noch nähere Erläuterungen zu geben (sh. Anlage 
1). 
 
Zu Ergänzung Beschlussvorschlag 6: Der Vorschlag Nr. 121 des Bürgerhaushalts wurde über die 
schriftliche Umfrage in die Bestenliste aufgenommen (sh. Anlage 2).  
Aus Sicht der Verwaltung sollte der Vorschlag nicht aufgegriffen werden.

- 4 - 
V/0342/2012/1 
 
I.V. 
gez. 
Dr. Andrea Hanke 
Beigeordnete 
 
 
Anlage  
Hinweise zu den Kosten:  
1. Anschreiben an die Ratsfraktionssprecher vom 25.06.2012 
2. Bürgerhaushaltvorschlag Nr. 121

	
	

		 
	


		
		
 



		 

	

 
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Stadt Münster: Bürgerhaushalt - V orschläge 2012 http://buergerhaushalt.stadt-muenster.de/mitmachen/vorschlaege-2012/b... 
1 von 2 27.06.2012 10:33

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Stadt Münster: Bürgerhaushalt - V orschläge 2012 http://buergerhaushalt.stadt-muenster.de/mitmachen/vorschlaege-2012/b... 
2 von 2 27.06.2012 10:33

Anlage 4: A_N_0003_2012_Antrag der SPD-Fraktion in der BV Nord

1063 Zeichen

A-N/0003/2012  
 
20. Jan. 2012 
 
 
 
Antrag 
 
Die Bezirksvertretung möge beschließen:  
 
Die Verwaltung wird beauftragt, die weitere Prüfung zur Errichtung einer 4-Gruppen-Kindertagesstätte 
(Kita) hinter dem Wuddi mit hoher Priorität durchzuführen und abzuschließen, damit nach entspre- 
chender Planung noch in diesem Jahr auf der Grundlage der herbeizuführenden Beschlüsse der par- 
lamentarischen Gremien mit dem Bau begonnen werden kann. 
 
Begründung 
 
Der von der BV-Nord einstimmig beschlossene SPD-Ant rag A-N/0025/2011 zur Prüfung, ob und wie 
eine Kita hinter dem Wuddi errichtet werden kann, h at ergeben, dass aus planungs- und bauord- 
nungsrechtlicher Sicht keine grundsätzlichen Bedenk en bestehen (Bericht der Verwaltung vom 16.1. 
2012). 
 
Wegen des akuten, dringenden Bedarfs in Kinderhaus,  besonders aber auch wegen des ab 2013 
bestehenden Rechtsanspruchs der unter Dreijährigen auf einen Kita-Platz, muss die Realisierung 
vordringlich vorangetrieben werden. 
 
 
    Frese  Igelbrink  Lamken   Langela            Ur bscheit     Witte

Beschlussvorlage

8778 Zeichen

V/0342/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Amt für Immobilienmanagement 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Errichtungsbeschluss: Neubau der Kindertageseinrichtung Kinderbachtal - östlich des Wuddi 
(Kinderhaus) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
19.06.2012 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 
19.06.2012 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
20.06.2012 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
21.06.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
27.06.2012 Hauptausschuss Vorberatung 
27.06.2012 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung der neuen Kindertageseinrichtung 
Kinderbachtal - östlich des Wuddi in Kinderhaus, zur Weiterentwicklung bedarfsg e-
rechter Kindertagesbetreuungsangebote zu. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der zukünftigen Einrichtung 
mit 
 
 2 Gruppen für Kinder im Alter von 2-6 Jahren (G1)  
 1 Gruppe für Kinder im Alter von 0-3 Jahren (G2)  
 1 Gruppe für Kinder im Alter von 3-6 Jahren (G3)  
 
insgesamt 22 u3- Plätze und 48 ü3- Plätze umfasst. 
Der Fertigstellungstermin ist für Anfang 2014 geplant.  
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung auf der Grundlage des Errichtungsb e-
schlusses zu entwickeln und den Baubeschluss herbeizuführen. 
 
4. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem  Träger der freien Kinder - und J u-
gendhilfe betreiben zu lassen und diese an den Träger zu vermieten. Ein Vorschlag 
für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme in einem übl i-
chen Auswahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0342/2012 
Auskunft erteilt: 
Frau Eschert, Herr Philipp, Herr 
Michel 
Ruf: 
492-5616 
E-Mail: 
EschertM@stadt-muenster.de  
Datum: 
30.05.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0342/2012 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahme sind Investitionskosten für Neubau, Inventar, 
Möblierung und die Spiel-/Außenanlagen der Einrichtung  notwendig. Zur Deckung der neuen  
Maßnahme mü ssen zusätzliche Mit tel in Höhe von insgesamt 2,216 Mio  € im Rahmen der 
Haushaltsplanung 2012 ff. bereitgestellt werden.  
Hierin sind 10.000 € für die Verlagerung der Bouleanlage enthalten. 
 
Ab dem Jahr 2014  fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 630.000 € an. D iesen 
Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rund 238.000 € gegenüber. 
 
 
III. Mittelbereitstellung / Finanzierung 
 
Teilfinanzplan 
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkun-
gen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Teilfinanzplan (Zeile)  08 Auszahlungen für Baumaß-
nahmen 
   
Investitionsmaß-
nahme 
NEU Planungen Kita Kinderbach-
tal 
2012 50.000* außerplan-
mäßige Mittel-
bereitstellung 
Investitionsmaß-
nahme 
NEU Neubau Kita Kinderbachtal  2013ff. 1.916.100  
Investitionsmaß-
nahme 
NEU Verlagerung der Boulebahn 2013ff. 10.000  
Investitionsmaß-
nahme 
NEU Beschaff. Kita Kinderbachtal 2013ff. 240.000  
Summe aller Auszahlungen/Saldo  2.216.100  
 
Die Aufteilung der Budgets zur vorgenannten Maßnahmen auf die einzelnen Haushaltsjahre erfolgt 
im Rahmen der Haushaltsplanung 2013ff. Die laufenden Aufwendungen für Abschreibungen, Bau-
unterhaltung und Bewirtschaftung der zusätzlich geschaffenen Fläche, wird im Rahmen des noch 
herbeizuführenden Baubeschlusses dargestellt und in den  entsprechenden Jahren veranschlagt. 
Den zur Finanzierung erforderlichen außerplanmäßigen Auszahlungen und Aufwendu ngen wird 
nach § 83 GO NRW zugestimmt. 
 
*Die endgültige Veranschlagung erfolgt über den Nachtragshaushalt 2012. 
  
Nach dem derzeitigen Stand können keine investiven Landeseinnahmen eingeplant werden, da 
das u3- Ausbauprogramm am 30.06.2012 resp. 31.12.2012 - und damit vor der Fertigstellung der 
Einrichtung - ausläuft. 
Einnahmen können möglicherweise Maßnahmeunabhängig im Zusammenhang mit dem be im 
Land derzeit anhängigen Gesetzgebungsverfahren zur Konnexität erwartet werden. 
 
Durch die neu aufzunehmende  Maßnahme entstehen ab 201 4ff. jährlich weitere Aufwendungen  
und Erträge im Teilergebnisplan, die im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zu berüc ksichtigen 
sind.

- 3 - 
V/0342/2012 
Eine Kalkulation zu erwartender öffentlich rechtlicher Leistungsentgelte (Elternbeiträge)ist nicht 
möglich, da die Höhe der Elternbeiträge von der Einkommenssituation der Eltern abhängig ist. 
 
Teilergebnisplan  
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkun-
gen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
 (Zeile) 02 Zuwendungen und  
allgemeine Umlagen 
2014ff. 238.000 Landeszu-
schüsse zu 
den Betrieb s-
kosten 
Zeile 15  Transferaufwendungen 2014ff. 630.000 Betriebskosten 
für Kitas fr eier 
Träger 
 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Bedarfs- und Versorgungssituation 
 
Für Kinder ab 3 Jahren besteht ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Mit Inkrafttreten 
des Kinderförderungsgesetzes zum 01.01.2009 ist die gesetzliche Grundlage für die Ausweitung 
des Betreuungsangebotes insbesondere für Kinder unter drei Jahren geschaffen worden.  
Ab dem 01.08.2013 haben alle Kinder im Alter von ein bis drei Jahren einen Rechtsanspruch auf 
einen Betreuungsplatz. Der Rechtsanspruch für Kinder, die das erste Lebensja hr vollendet haben 
bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres besteht auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung 
oder in Kindertagespflege 
Auf Anregung der SPD -Fraktion in der BV Nord wurde die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, ob 
hinter dem Wuddi eine  Kindertageseinrichtung errichtet werden kann. Nach Darlegung der Mac h-
barkeit beantragte die SPD -Fraktion in der BV Nord, die Verwaltung zu beauftragen, die Prüfung 
zur Errichtung einer 4gruppigen Einrichtung hinter dem Wuddi abzuschließen, damit auf diese r 
Grundlage die erforderlichen parlamentarischen Beschlüsse herbeigeführt und mit dem Bau der 
Kindertageseinrichtung begonnen werden kann. 
 
In Kinderhaus beträgt die Versorgungsquote bei den u3 - Kindern aktuell 29,5 % (137 Plätze für 
464 Kinder).Damit liegt die Versorgungsquote in Kinderhaus unter dem stadtweiten Durchschnitt. 
Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der u3- Kinder im Jahr 2012 in Kinderhaus angestiegen. 
 
Die Versorgungsquote der ü3- Kinder beträgt aktuell 99,8 %. 
 
Daher sind sowohl im Bereich der u3- Kinder als auch im Bereich der ü3 - Kinder weitere Plätze in 
Kindertageseinrichtungen abhängig von der demographischen Entwicklung und den bestehenden 
Bedarfen erforderlich (siehe Vorlage 0137/2012). 
Bei gleichbleibender Kinderzahl in Kinderhaus würde die Versorgungsquote durch diese neue Kin-
dertageseinrichtung im Bereich der u3- Kinder von 29,5 % auf 34,2 % steigen. Zu berücksichtigen 
ist jedoch, dass die Zahl der u3- Kinder in Kinderhaus angestiegen ist. 
 
Der Neubau dieser Einrichtung in Kinderhaus dient damit sowohl dem notwendigen u3- Ausbau als 
auch der Schaffung von zusätzlichen Plätzen im Bereich der ü3- Kinder.

- 4 - 
V/0342/2012 
 
2. Maßnahmeplanung 
 
Die neue Kinder tageseinrichtung in Kinderhaus wird als viergruppige Einrichtung mit 70 Plätzen 
errichtet. 
Hiervon sind 22 Plätze für Kinder von 0-3 Jahren und 48 Plätze für Kinder von 3-6 Jahren. 
Der Neubau wird durch die Stadt Münster entsprechend der gesetzlichen Erfordernisse und 
Raumempfehlungen als zweigeschossige Einrichtung auf dem Gelände östlich des Wuddi errich-
tet. Die zentrale Lage in Kinderhaus ermöglicht eine wohnortnahe Betreuung der zu versorgenden 
Kinder im Stadtteil. 
Durch die räumliche Nähe zum Wuddi entstehen Synergien in der pädagogischen Arbeit. Die vo r-
handenen Räume und Flächen des Wuddi und de r Kindertageseinrichtung können zum Teil mult i-
funktional optimal genutzt werden. Ferner führt die Planung zur Optimierung der Flächenausnu t-
zung und stärkt das Zentrum von Kinderhaus. 
Lageplan und Raumprogramm der geplanten Kindertageseinrichtung sind in der Anlage beigefügt. 
 
Für die Realisierung der Maßnahme ist eine Verlagerung der Boulebahn hinter dem Wuddi erfo r-
derlich. Ein geeigneter Alternativ-Standort wird gesucht und im Rahmen des Baubeschlusses vor-
gestellt. Für diese Verlagerung sind investive Kosten in der Gesamtfinanzierung enthalten. 
 
 
3. Fazit 
 
Mit den oben ausgeführten Ausbauplanungen werden weitere dringend benötigte Plätze für u3 - 
und ü3- Kinder geschaffen. 
Neben dieser Maßnahme ist in Kinderhaus die Zentrumserweiterung mit 20 Plätzen (G1) geplant 
(siehe Berichtsvorlage zum Ausbaustand V/0137/2012 und V /0004/2012). 
 
 
 
 
I.V. 
gez. 
Dr. Andrea Hanke 
Beigeordnete 
 
 
Anlagen: 
 
Raumprogramm  
Lageplan 
Kostenschätzung 
Antrag SPD-Fraktion in der BV Münster-Nord

Anlage 3: Kostenschätzung

574 Zeichen

Amt für Immobilienmanagement

KOSTENERMITTLUNG nach DIN 276

PROJEKT:

Abbruch und Entsorgung
der Freianlagenelemente
und Böschungssicherung

Hausanschlüsse, Gas, Wasser, Telekom
ete., It. Angabe H. Vissing

[Optimierte Kosten durch Amt 23, da Flächenredu-
[zierung Ämter 51/23 um
1151,00 m: BGF, Kosten 2. Fluchtweg, etc.

PPlanungsleistungen werden komplett fremdvergeben, kein!
Wettbewerbsverfahren
(23 %)

Machbarkeitsstudie Vissing Architekten
Kostenschätzung vom 21.12.2011

BGF = 1.033 m?

BGF Amt 23 optimiert = 882,00 m?

S/0SJAZ- / 2S.0S.A12_

Telljohdnn Hbpßer: A

Anlage 2: Lageplan 1:500

988 Zeichen

I
64
II
51
Grünanlage
330
63
I
452
654
Bolzplatz
Spielplatz
F
ussw
eg
K
inderbach
Grünanlage
704
II
I
Spielplatz
II
I
9
10
6
III
7
IV
127
129
IV
Hallenbad
III
649
Bürgerhaus Kinderhaus
8
-I
8a
I
638
648
III
22
III 1920
III 21
610
III
II
II
-0,60
+ 1,50
+ 1,80
Skaterbahn
Rasenfläche
1200 m²
Freifläche
Baugrenze
Ü
berschw
em
m
ungsgrenze
Baugrenze
Abstandsfläche 7,50 x 0,8 = 6,0m
I
+1,50 m
0,00 m
+ 0,50 m
7,00 - 0,5 = 6,5  x 0,4 = 2,6 m
Abstandsfläche auf 16,0 m 
0,00 m
8,20 -1,5=6,70 x 0,8 = 5,36 m
Abstandsfläche 
8,20 x 0,4 = 3,28 m
Abstandsfläche 
VISSING ARCHITEKTEN
Hafenweg 15
48155 Münster
0251 / 62560600
info@vissing-architekten.de
Maßstab
1 : 500
Datum
21.12.2011
Projekt
Zeichnung
LAGEPLAN
Neubau des Kindergartens am Bürgerzentrum in Münster-Kinderhaus
VISSING ARCHITEKTEN
Hafenweg 15
48155 Münster
0251 / 62560600
info@vissing-architekten.de
Maßstab
1 : 500
Datum
21.12.2011
Projekt
Zeichnung
LAGEPLAN
Neubau des Kindergartens am Bürgerzentrum in Münster-Kinderhaus
II
II

Beratungsverlauf (6)

19.06.2012 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 3.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
19.06.2012 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
20.06.2012 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 14 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
21.06.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 7.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
27.06.2012 Hauptausschuss
TOP 30.1.1 Vorberatung
Zur Sitzung
27.06.2012 Rat
TOP 29.2.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (2)

  • Hafenweg 15
  • Kinderhaus 8i

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0342/2012
Typ
Vorlagen
Datum
23.05.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37