V/0342/2012
Errichtungsbeschluss: Neubau der Kindertageseinrichtung Kinderbachtal - östlich des Wuddi (Kinderhaus)
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Anlage 1: Raumprogramm Kindertageseinrichtung Kinderhaus_4-gruppig
1617 Zeichen
Raumprogramm Kindertagseinrichtung Kinderhaus
Entwurf für eine 4-Gruppen-Kita
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich.)
A - KINDERTAGESEINRICHTUNG
Bezeichnung Anzahl qm qm-
ges.
Mindest-
Raum-
Höhe i. L.
Bemerkungen
Vorgesehene Gruppenstruktur in
der Einrichtung
2x GIc = 20 Kinder - 2 - 6 J.
1x GIIc = 10 Kinder - 0 - 3 J.
1x GIIIb = 25 Kinder - 3 - 6 J.
Alle u.a. qm-Angaben sind
Mindestgrößen.
Änderungen können sich
entwurfsbedingt ergeben
A1 Gruppenraum 4 45 180
A2 Nebenraum 4 18 72
A3 Wasch-/WC 4 12 48 inkl. Wickelbereiche
A3a Duschbereich 1 3 3
A4 Garderobe 4 in Verkehrsfl. integrieren
A5 Abstellraum 4 6 24
A6 Schlafraum 2 20 40
der zus. Schlafraum ermöglicht
gfs auch eine 2. G-II-Gruppe
A7 Schlafraum u3 3 18 54
A8 Mehrzweckraum 1 55 55
ca. 4 m
A9 Abstellraum MZR 1 10 10
486
Allgemeinräume
A10 Personalraum 1 20 20
A11 Personal- D-WC/H-WC
behindertengerecht
2 6 12
A12 Küche 1 15 15
A12a
AR Küche 1 5 5
A13 Büro Leitung 1 12 12
A14 Beratungsraum 1 15 15
79
Kindertageseinrichtung gesamt 565
B - Sonstige entwurfsabhängige Räume
B1 Hausanschlussraum 1
B2 Putzraum 1
B3 Eingangsbereich / Verkehrsflächen
incl. Kinderwagenabstellfläche
für diese Flächen sind noch
ca. 150 qm möglich (i. Zshg.
mit der Mietobergrenze)
C1 Außen-/Spielfläche
C2 Stellplätze
C3 Versorgungs-/Entsorgungsfläche
(Müllcontainer)
ca.
1.200
alle Funktionen sind darin
enthalten
C4 Fläche Bring-/Abholmöglichkeiten Evtl. im öfftl. Verkehrsraum
Stand 02.09.2011
Ergänzungsvorlage V/0342/2012/1 mit Anlagen
12248 Zeichen
V/0342/2012/1
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Betrifft
Errichtungsbeschluss: Neubau der Kindertageseinrichtung Kinderbachtal - östlich des Wuddi
(Kinderhaus)
Beratungsfolge
27.06.2012 Hauptausschuss Vorberatung
27.06.2012 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung der neuen Kindertageseinrichtung
Kinderbachtal - östlich des Wuddis in Kinderhaus, z ur Weiterentwicklung bedarfsge-
rechter Kindertagesbetreuungsangebote zu.
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruk tur der zukünftigen Einrichtung
mit
• 2 Gruppen für Kinder im Alter von 2-6 Jahren (G1)
• 1 Gruppe für Kinder im Alter von 0-3 Jahren (G2)
• 1 Gruppe für Kinder im Alter von 3-6 Jahren (G3)
insgesamt 22 u3- Plätze und 48 ü3- Plätze umfasst.
Der Fertigstellungstermin ist für Anfang 2014 geplant
.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung auf der Grundlage des Errichtungsbe-
schlusses zu entwickeln und den Baubeschluss herbei zuführen. Die Anregungen
aus der Bürgerinformation sollen im Planungsprozess abgewogen und ggf.
einbezogen werden.
4. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem Trä ger der freien Kinder- und Ju-
gendhilfe betreiben zu lassen und diese an den Träg er zu vermieten. Ein Vorschlag
für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme in einem übli-
chen Auswahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt.
Vorlagen-Nr.:
V/0342/2012/1. Erg.
Auskunft erteilt:
Herr Philipp
Ruf:
492 51 11
E-Mail:
PhilippF@stadt-muenster.de
Datum:
26.06.2012
Öffentliche Beschluss vorlage
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V/0342/2012/1
5. Mit der Vorentwurfsplanung für die KITA legt die Verwaltung beispielhaft eine
„20 %-Variante“ (Reduktionsvariante) vor.
Maßstäbe für die „20 %-Variante“ sollen
-die Baukosten und
-die Lebenszykluskosten des Gebäudes
sein.
Die Wechselwirkungen zwischen Baukosten und Lebenszykluskosten sind
zu erläutern.
6. Der Bürgerhaushaltsvorschlag Nr. 121 "Keine Kind ertagesstätte am Bürger-
haus Kinderhaus errichten" wird zur Kenntnis genommen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahme sind Investitionskosten für Neubau, Inventar,
Möblierung und die Spiel-/Außenanlagen der Einricht ung notwendig. Zur Deckung der neuen
Maßnahme müssen zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt 2,216 Mio € im Rahmen der
Haushaltsplanung 2012 ff. bereitgestellt werden.
Hierin sind 10.000 € für die Verlagerung der Bouleanlage enthalten.
Ab dem Jahr 2014 fallen p. a. Betriebskostenzuschüs se in Höhe von rd. 630.000 € an. Diesen
Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rund 238.000 € gegenüber.
III. Mittelbereitstellung / Finanzierung
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung
Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkun-
gen
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in
Tagesbetreuung
Teilfinanzplan (Zeile) 08 Auszahlungen für Baumaß-
nahmen
Investitionsmaß-
nahme
NEU Planungen Kita Kinderbach-
tal
2012 50.000*
außerplan-
mäßige Mittel-
bereitstellung
Investitionsmaß-
nahme
NEU Neubau Kita Kinderbachtal 2013ff. 1.916.100
Investitionsmaß-
nahme
NEU Verlagerung der Boulebahn 2013ff. 10.000
Investitionsmaß-
nahme
NEU Beschaff. Kita Kinderbachtal 2013ff. 240.000
Summe aller Auszahlungen/Saldo 2.216.100
Die Aufteilung der Budgets zur vorgenannten Maßnahmen auf die einzelnen Haushaltsjahre erfolgt
im Rahmen der Haushaltsplanung 2013ff. Die laufende n Aufwendungen für Abschreibungen, Bau-
unterhaltung und Bewirtschaftung der zusätzlich ges chaffenen Fläche, wird im Rahmen des noch
herbeizuführenden Baubeschlusses dargestellt und in den entsprechenden Jahren veranschlagt.
Den zur Finanzierung erforderlichen außerplanmäßige n Auszahlungen und Aufwendungen wird
nach § 83 GO NRW zugestimmt.
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V/0342/2012/1
*Die endgültige Veranschlagung erfolgt über den Nachtragshaushalt 2012.
Nach dem derzeitigen Stand können keine investiven Landeseinnahmen eingeplant werden, da
das u3- Ausbauprogramm am 30.06.2012 resp. 31.12.20 12 - und damit vor der Fertigstellung der
Einrichtung - ausläuft.
Einnahmen können möglicherweise Maßnahmeunabhängig im Zusammenhang mit dem beim
Land derzeit anhängigen Gesetzgebungsverfahren zur Konnexität erwartet werden.
Durch die neu aufzunehmende Maßnahme entstehen ab 2 014ff. jährlich weitere Aufwendungen
und Erträge im Teilergebnisplan, die im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zu berücksichtigen
sind.
Eine Kalkulation zu erwartender öffentlich rechtlic her Leistungsentgelte (Elternbeiträge)ist nicht
möglich, da die Höhe der Elternbeiträge von der Einkommenssituation der Eltern abhängig ist.
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung
Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkun-
gen
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in
Tagesbetreuung
(Zeile) 02 Zuwendungen und
allgemeine Umlagen
2014ff. 238.000 Landeszu-
schüsse zu
den Betriebs-
kosten
Zeile 15 Transferaufwendungen 2014ff. 630.000 Betriebskosten
für Kitas freier
Träger
Begründung:
Die Änderungen und Ergänzungen wurden im Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen (Be-
schlusspunkt 5) bzw. im Ausschuss für Kinder, Jugen dliche und Familien (Beschlusspunkte 3 und
5) beschlossen. Die Verwaltung wird diese Änderunge n bzw. Ergänzungen im Rahmen der weite-
ren Vorentwurfsplanung und des dazugehörigen Baubeschlusses umsetzen.
Die Verwaltung hat bereits am 25.06.2012 zu einer Anwohnerinformation eingeladen.
Zum Baubeschluss wird auch eine Kostenreduktionsplanung vorgelegt.
In der Sitzung des AFBL am 21.06.2012 wurde u.a. üb er die mit der Planung verbundenen Kosten
beraten. Amt 23 ist darum gebeten worden, dazu noch nähere Erläuterungen zu geben (sh. Anlage
1).
Zu Ergänzung Beschlussvorschlag 6: Der Vorschlag Nr. 121 des Bürgerhaushalts wurde über die
schriftliche Umfrage in die Bestenliste aufgenommen (sh. Anlage 2).
Aus Sicht der Verwaltung sollte der Vorschlag nicht aufgegriffen werden.
- 4 -
V/0342/2012/1
I.V.
gez.
Dr. Andrea Hanke
Beigeordnete
Anlage
Hinweise zu den Kosten:
1. Anschreiben an die Ratsfraktionssprecher vom 25.06.2012
2. Bürgerhaushaltvorschlag Nr. 121
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1 von 2 27.06.2012 10:33
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Stadt Münster: Bürgerhaushalt - V orschläge 2012 http://buergerhaushalt.stadt-muenster.de/mitmachen/vorschlaege-2012/b...
2 von 2 27.06.2012 10:33
Anlage 4: A_N_0003_2012_Antrag der SPD-Fraktion in der BV Nord
1063 Zeichen
A-N/0003/2012
20. Jan. 2012
Antrag
Die Bezirksvertretung möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, die weitere Prüfung zur Errichtung einer 4-Gruppen-Kindertagesstätte
(Kita) hinter dem Wuddi mit hoher Priorität durchzuführen und abzuschließen, damit nach entspre-
chender Planung noch in diesem Jahr auf der Grundlage der herbeizuführenden Beschlüsse der par-
lamentarischen Gremien mit dem Bau begonnen werden kann.
Begründung
Der von der BV-Nord einstimmig beschlossene SPD-Ant rag A-N/0025/2011 zur Prüfung, ob und wie
eine Kita hinter dem Wuddi errichtet werden kann, h at ergeben, dass aus planungs- und bauord-
nungsrechtlicher Sicht keine grundsätzlichen Bedenk en bestehen (Bericht der Verwaltung vom 16.1.
2012).
Wegen des akuten, dringenden Bedarfs in Kinderhaus, besonders aber auch wegen des ab 2013
bestehenden Rechtsanspruchs der unter Dreijährigen auf einen Kita-Platz, muss die Realisierung
vordringlich vorangetrieben werden.
Frese Igelbrink Lamken Langela Ur bscheit Witte
Beschlussvorlage
8778 Zeichen
V/0342/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Amt für Immobilienmanagement Betrifft Errichtungsbeschluss: Neubau der Kindertageseinrichtung Kinderbachtal - östlich des Wuddi (Kinderhaus) Beratungsfolge 19.06.2012 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 19.06.2012 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 20.06.2012 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 21.06.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 27.06.2012 Hauptausschuss Vorberatung 27.06.2012 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung der neuen Kindertageseinrichtung Kinderbachtal - östlich des Wuddi in Kinderhaus, zur Weiterentwicklung bedarfsg e- rechter Kindertagesbetreuungsangebote zu. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der zukünftigen Einrichtung mit 2 Gruppen für Kinder im Alter von 2-6 Jahren (G1) 1 Gruppe für Kinder im Alter von 0-3 Jahren (G2) 1 Gruppe für Kinder im Alter von 3-6 Jahren (G3) insgesamt 22 u3- Plätze und 48 ü3- Plätze umfasst. Der Fertigstellungstermin ist für Anfang 2014 geplant. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung auf der Grundlage des Errichtungsb e- schlusses zu entwickeln und den Baubeschluss herbeizuführen. 4. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem Träger der freien Kinder - und J u- gendhilfe betreiben zu lassen und diese an den Träger zu vermieten. Ein Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme in einem übl i- chen Auswahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt. Vorlagen-Nr.: V/0342/2012 Auskunft erteilt: Frau Eschert, Herr Philipp, Herr Michel Ruf: 492-5616 E-Mail: EschertM@stadt-muenster.de Datum: 30.05.2012 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0342/2012 II. Finanzielle Auswirkungen: Für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahme sind Investitionskosten für Neubau, Inventar, Möblierung und die Spiel-/Außenanlagen der Einrichtung notwendig. Zur Deckung der neuen Maßnahme mü ssen zusätzliche Mit tel in Höhe von insgesamt 2,216 Mio € im Rahmen der Haushaltsplanung 2012 ff. bereitgestellt werden. Hierin sind 10.000 € für die Verlagerung der Bouleanlage enthalten. Ab dem Jahr 2014 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 630.000 € an. D iesen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rund 238.000 € gegenüber. III. Mittelbereitstellung / Finanzierung Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkun- gen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Teilfinanzplan (Zeile) 08 Auszahlungen für Baumaß- nahmen Investitionsmaß- nahme NEU Planungen Kita Kinderbach- tal 2012 50.000* außerplan- mäßige Mittel- bereitstellung Investitionsmaß- nahme NEU Neubau Kita Kinderbachtal 2013ff. 1.916.100 Investitionsmaß- nahme NEU Verlagerung der Boulebahn 2013ff. 10.000 Investitionsmaß- nahme NEU Beschaff. Kita Kinderbachtal 2013ff. 240.000 Summe aller Auszahlungen/Saldo 2.216.100 Die Aufteilung der Budgets zur vorgenannten Maßnahmen auf die einzelnen Haushaltsjahre erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung 2013ff. Die laufenden Aufwendungen für Abschreibungen, Bau- unterhaltung und Bewirtschaftung der zusätzlich geschaffenen Fläche, wird im Rahmen des noch herbeizuführenden Baubeschlusses dargestellt und in den entsprechenden Jahren veranschlagt. Den zur Finanzierung erforderlichen außerplanmäßigen Auszahlungen und Aufwendu ngen wird nach § 83 GO NRW zugestimmt. *Die endgültige Veranschlagung erfolgt über den Nachtragshaushalt 2012. Nach dem derzeitigen Stand können keine investiven Landeseinnahmen eingeplant werden, da das u3- Ausbauprogramm am 30.06.2012 resp. 31.12.2012 - und damit vor der Fertigstellung der Einrichtung - ausläuft. Einnahmen können möglicherweise Maßnahmeunabhängig im Zusammenhang mit dem be im Land derzeit anhängigen Gesetzgebungsverfahren zur Konnexität erwartet werden. Durch die neu aufzunehmende Maßnahme entstehen ab 201 4ff. jährlich weitere Aufwendungen und Erträge im Teilergebnisplan, die im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zu berüc ksichtigen sind. - 3 - V/0342/2012 Eine Kalkulation zu erwartender öffentlich rechtlicher Leistungsentgelte (Elternbeiträge)ist nicht möglich, da die Höhe der Elternbeiträge von der Einkommenssituation der Eltern abhängig ist. Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkun- gen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung (Zeile) 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2014ff. 238.000 Landeszu- schüsse zu den Betrieb s- kosten Zeile 15 Transferaufwendungen 2014ff. 630.000 Betriebskosten für Kitas fr eier Träger Begründung: 1. Bedarfs- und Versorgungssituation Für Kinder ab 3 Jahren besteht ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Mit Inkrafttreten des Kinderförderungsgesetzes zum 01.01.2009 ist die gesetzliche Grundlage für die Ausweitung des Betreuungsangebotes insbesondere für Kinder unter drei Jahren geschaffen worden. Ab dem 01.08.2013 haben alle Kinder im Alter von ein bis drei Jahren einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Der Rechtsanspruch für Kinder, die das erste Lebensja hr vollendet haben bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres besteht auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege Auf Anregung der SPD -Fraktion in der BV Nord wurde die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, ob hinter dem Wuddi eine Kindertageseinrichtung errichtet werden kann. Nach Darlegung der Mac h- barkeit beantragte die SPD -Fraktion in der BV Nord, die Verwaltung zu beauftragen, die Prüfung zur Errichtung einer 4gruppigen Einrichtung hinter dem Wuddi abzuschließen, damit auf diese r Grundlage die erforderlichen parlamentarischen Beschlüsse herbeigeführt und mit dem Bau der Kindertageseinrichtung begonnen werden kann. In Kinderhaus beträgt die Versorgungsquote bei den u3 - Kindern aktuell 29,5 % (137 Plätze für 464 Kinder).Damit liegt die Versorgungsquote in Kinderhaus unter dem stadtweiten Durchschnitt. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der u3- Kinder im Jahr 2012 in Kinderhaus angestiegen. Die Versorgungsquote der ü3- Kinder beträgt aktuell 99,8 %. Daher sind sowohl im Bereich der u3- Kinder als auch im Bereich der ü3 - Kinder weitere Plätze in Kindertageseinrichtungen abhängig von der demographischen Entwicklung und den bestehenden Bedarfen erforderlich (siehe Vorlage 0137/2012). Bei gleichbleibender Kinderzahl in Kinderhaus würde die Versorgungsquote durch diese neue Kin- dertageseinrichtung im Bereich der u3- Kinder von 29,5 % auf 34,2 % steigen. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass die Zahl der u3- Kinder in Kinderhaus angestiegen ist. Der Neubau dieser Einrichtung in Kinderhaus dient damit sowohl dem notwendigen u3- Ausbau als auch der Schaffung von zusätzlichen Plätzen im Bereich der ü3- Kinder. - 4 - V/0342/2012 2. Maßnahmeplanung Die neue Kinder tageseinrichtung in Kinderhaus wird als viergruppige Einrichtung mit 70 Plätzen errichtet. Hiervon sind 22 Plätze für Kinder von 0-3 Jahren und 48 Plätze für Kinder von 3-6 Jahren. Der Neubau wird durch die Stadt Münster entsprechend der gesetzlichen Erfordernisse und Raumempfehlungen als zweigeschossige Einrichtung auf dem Gelände östlich des Wuddi errich- tet. Die zentrale Lage in Kinderhaus ermöglicht eine wohnortnahe Betreuung der zu versorgenden Kinder im Stadtteil. Durch die räumliche Nähe zum Wuddi entstehen Synergien in der pädagogischen Arbeit. Die vo r- handenen Räume und Flächen des Wuddi und de r Kindertageseinrichtung können zum Teil mult i- funktional optimal genutzt werden. Ferner führt die Planung zur Optimierung der Flächenausnu t- zung und stärkt das Zentrum von Kinderhaus. Lageplan und Raumprogramm der geplanten Kindertageseinrichtung sind in der Anlage beigefügt. Für die Realisierung der Maßnahme ist eine Verlagerung der Boulebahn hinter dem Wuddi erfo r- derlich. Ein geeigneter Alternativ-Standort wird gesucht und im Rahmen des Baubeschlusses vor- gestellt. Für diese Verlagerung sind investive Kosten in der Gesamtfinanzierung enthalten. 3. Fazit Mit den oben ausgeführten Ausbauplanungen werden weitere dringend benötigte Plätze für u3 - und ü3- Kinder geschaffen. Neben dieser Maßnahme ist in Kinderhaus die Zentrumserweiterung mit 20 Plätzen (G1) geplant (siehe Berichtsvorlage zum Ausbaustand V/0137/2012 und V /0004/2012). I.V. gez. Dr. Andrea Hanke Beigeordnete Anlagen: Raumprogramm Lageplan Kostenschätzung Antrag SPD-Fraktion in der BV Münster-Nord
Anlage 3: Kostenschätzung
574 Zeichen
Amt für Immobilienmanagement KOSTENERMITTLUNG nach DIN 276 PROJEKT: Abbruch und Entsorgung der Freianlagenelemente und Böschungssicherung Hausanschlüsse, Gas, Wasser, Telekom ete., It. Angabe H. Vissing [Optimierte Kosten durch Amt 23, da Flächenredu- [zierung Ämter 51/23 um 1151,00 m: BGF, Kosten 2. Fluchtweg, etc. PPlanungsleistungen werden komplett fremdvergeben, kein! Wettbewerbsverfahren (23 %) Machbarkeitsstudie Vissing Architekten Kostenschätzung vom 21.12.2011 BGF = 1.033 m? BGF Amt 23 optimiert = 882,00 m? S/0SJAZ- / 2S.0S.A12_ Telljohdnn Hbpßer: A
Anlage 2: Lageplan 1:500
988 Zeichen
I 64 II 51 Grünanlage 330 63 I 452 654 Bolzplatz Spielplatz F ussw eg K inderbach Grünanlage 704 II I Spielplatz II I 9 10 6 III 7 IV 127 129 IV Hallenbad III 649 Bürgerhaus Kinderhaus 8 -I 8a I 638 648 III 22 III 1920 III 21 610 III II II -0,60 + 1,50 + 1,80 Skaterbahn Rasenfläche 1200 m² Freifläche Baugrenze Ü berschw em m ungsgrenze Baugrenze Abstandsfläche 7,50 x 0,8 = 6,0m I +1,50 m 0,00 m + 0,50 m 7,00 - 0,5 = 6,5 x 0,4 = 2,6 m Abstandsfläche auf 16,0 m 0,00 m 8,20 -1,5=6,70 x 0,8 = 5,36 m Abstandsfläche 8,20 x 0,4 = 3,28 m Abstandsfläche VISSING ARCHITEKTEN Hafenweg 15 48155 Münster 0251 / 62560600 info@vissing-architekten.de Maßstab 1 : 500 Datum 21.12.2011 Projekt Zeichnung LAGEPLAN Neubau des Kindergartens am Bürgerzentrum in Münster-Kinderhaus VISSING ARCHITEKTEN Hafenweg 15 48155 Münster 0251 / 62560600 info@vissing-architekten.de Maßstab 1 : 500 Datum 21.12.2011 Projekt Zeichnung LAGEPLAN Neubau des Kindergartens am Bürgerzentrum in Münster-Kinderhaus II II
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (2)
- Hafenweg 15
- Kinderhaus 8i
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0342/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.05.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37