Mandari Insight

V/0030/2022

Integrationsmonitoring 2020/2021

Vorlagen 19.01.2022

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Anlage A

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Ansehen

Berichtsvorlage

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Ansehen

Integrationsmonitoring_2020-2021

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Ansehen

Anlage A

3223 Zeichen

Anlage A zur V/0030/2022
Kurzüberblick
1. Der Rat hat die Verwaltung mit Vorlage V/0026/2008 mit der Einrichtung eines
Integrationsmonitorings als Messinstrument beauftragt.
2. Das Integrationsmonitoring ist unter Zugrundelegung der Bewertungskriterien des
Migrationsleitbildes zu erstellen.
3. Das Integrationsmonitoring bietet eine ausführliche statistische Analyse zur Situation der
Menschen mit Migrationsvorgeschichte in der Stadt Münster.
4. Das fünfte Integrationsmonitoring 2020/2021 enthält 49 Indikatoren verteilt auf 10
Handlungsfelder.
5. Das Integrationsmonitoring 2020/2021 ist die Fortschreibung aus den Jahren 2010, 2012,
2015 sowie 2017.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Das Integrationsmonitoring (IM) verfolgt folgende Leitorientierungen aus dem ISM-Prozess:
 Wir werden das unverwechselbare Stadtbild bewahren und die City als Ort der Begegnung,
als Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung stärken
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität
weiterentwickeln:
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft
 Wir werden Münster auf der Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „T oleranzdurch
Dialog“ zu einer weltoffenen Stadt weiterentwickeln
Zudem verfolgt das IM folgende Ziele:
 Die Prinzipien ‚Gelebte Akzeptanz‘ ,‘Gleiche Chancen für ALLE‘, ‚eine weltoffene,
internationale Stadt‘, die Achtung der Menschenrechte sowie die Wahrung des sozialen
Friedens besitzen hohe Priorität für die Stadt Münster1. So wird es in allen (2008, 2014
und 2019) von der Stadtgesellschaft verabschiedeten Münsteraner Leitbildern ‚Migration
und Integration‘ postuliert.
 Diese Prinzipien sind in jedem einzelnen Handlungsfeld herangezogen worden, um davon
Leit- und T eilzieleabzuleiten.
Das Integrationsmonitoring zeigt den Stand der Zielerreichung.
Finanzierung
Produktgruppe: 0116 Migrations- und Integrationsmanagement
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw.
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein
Bereits veranschlagt? Ja x Nein
1 Siehe S. 2 Migrationsleitbild 2008, S. 1 Migrationsleitbild 2014 und S. 8 Migrationsleitbild 2019.

Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
x überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Die Beschlussvorlage „Migrationsleitbild der Stadt Münster“ (V/0026/2008) sieht unter Punkt 4.1
und 4.2 vor, dass eine nach Maßgabe der Daten- und Erkenntnislage mögliche und auf die
Verhältnisse der Stadt Münster zugeschnittene Situationsanalyse unter Zugrundelegung der
Bewertungskriterien des Migrationsleitbildes zu erstellen und dem Rat vorzulegen ist.
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Das Querschnittsthema Migration und Integration ist Basis der Vorlage. Migration und Integration
sind verbunden mit den weiteren Querschnittsthemen Demografie, Gleichstellung, Inklusion.

Berichtsvorlage

3244 Zeichen

V/0030/2022
V/0030/2022
Öffentliche Berichtsvorlage
Betrifft
Integrationsmonitoring 2020/2021
Beratungsfolge
24.03.2022 Kulturausschuss Bericht
10.03.2022 Ausschuss für Gleichstellung Bericht
22.03.2022 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Bericht
23.03.2022 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und
Arbeitsförderung
Bericht
23.03.2022 Sportausschuss Bericht
28.03.2022 Kommunale Seniorenvertretung Bericht
29.03.2022 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit
und Ordnung
Bericht
30.03.2022 Integrationsrat Bericht
31.03.2022 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht
31.03.2022 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Bericht
04.04.2022 Jugendrat Bericht
05.04.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Bericht
06.04.2022 Hauptausschuss Bericht
06.04.2022 Rat Bericht
Bericht:
Der Rat hat die Verwaltung mit der Vorlage V/0026/2008 (Migrationsleitbild der Stadt Münster)
beauftragt, eine nach Maßgabe der Daten- und Erkenntnislage mögliche und auf die Verhältnisse in
unserer Stadt zugeschnittene Situationsanalyse (Zielgruppen, Potentiale, Problemlagen, Hilfe- und
Unterstützungsangebote der Ämter, Institutionen, Einrichtungen und Träger)
unter Zugrundelegung der Bewertungskriterien des Migrationsleitbildes zu erstellen.
Das Integrationsmonitoring 2020/2021 ist die Fortschreibung aus den Jahren 2010, 2012, 2015 sowie
2017 und stellt die weitere Entwicklung der politischen, rechtlichen und sozialen Integration von
Menschen mit Migrationsvorgeschichte in der Stadt Münster dar. Angestrebt wurde ein zehnjähriger
Rückblick. Vereinzelt, vor allem bei neu eingeführten Indikatoren, sind kürzere Zeiträume erfasst. Im
Dezernat IV/Kommunales
Integrationszentrum
21.02.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Meza Correa-Flock
T elefon:492-7058
Meza-Correa-Flock@stadt-
muenster.de

- 2 -
V/0030/2022
Gegensatz zu allen vorangehenden Monitorings wurde diesmal bewusst Abstand von der
Berichtsform genommen und die datenorientierte Darstellung gewählt.
Die Struktur des Monitorings folgt weitgehend dem Aufbau der letzten Ausgabe. Zu berücksichtigen
war aber die vom Rat mit der Vorlage V/0203/2019 beschlossene Aktualisierung des
Migrationsleitbildes mit Anpassungen in den Handlungsfeldern. Das Indikatoren-Set wurde
übernommen und erweitert. Obgleich es den Rahmen des Monitorings überschreitet, gibt das
Kommunale Integrationszentrum aus eigener Perspektive Handlungsempfehlungen, um die
Umsetzung des Migrationsleitbildes zu unterstützen und zu forcieren.
Die Fertigstellung dieses Monitorings wurde von der Corona-Pandemie geprägt. Ihre Auswirkungen
indes werden im nächsten Monitoring vollständiger erfassbar sein. Der gesellschaftliche
Zusammenhalt, den auch die Herausforderung der Pandemie aufzeigt, ist bereits jetzt zu schaffen. Er
ist auf eine solidarische Stadtgesellschaft ausgerichtet und angewiesen. Die Grundlage für den
hiesigen Politikbereich stellt das fortgeschriebene Migrationsleitbild dar, ein wichtiges Instrument das
Monitoring. Beides muss künftig stärker wirkungsorientiert sein und einen noch intensiveren Prozess
der Umsetzung erreichen.
I.V.
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlagen:
 Anlage A
 Integrationsmonitoring 2020/2021

Integrationsmonitoring_2020-2021

311244 Zeichen

1 
 
  
 Handlungsfelder und 
Daten 
Integrationsmonitoring 2020/2021

2 
 
Integrationsmonitoring 2020/2021 
 
 
 
 
 
 
 
Impressum 
Herausgegeben von 
Stadt Münster 
Kommunales Integrationszentrum 
Dr. Ipek Wiesmann 
Bahnhofstraße 8–10, 48143 Münster 
Tel. 02 51/4 92-70 81 
ki-muenster@stadt-muenster.de 
Redaktion und Gestaltung 
Ximena Meza Correa-Flock 
Luisa Stein  
Gustavo Arnaud de Melo Fragoso 
Danai Andreopoulou 
Antonia Kühmichel 
Robert Below 
Diskriminierungssensibles Lektorat 
Fatma Tuna 
Barrierefreiheit 
Sozialhelden e.V. 
Cover 
Sylvia Saldarriaga 
Druck 
Expedition und Druck Stadt Münster 
Copyright Stadt Münster, Februar 2022 
1. Auflage

3 
 
Inhalt 
1 Einleitung ..................................................................................................................................................................... 6 
2 Rahmenbedingungen ............................................................................................................................................. 8 
2.1 Definition grundlegender Begriffe .............................................................................................................. 8 
2.2 Indikatorenauswahl und Datenquellen ................................................................................................. 10 
2.3 Demografische Grunddaten ...................................................................................................................... 16 
3 Rechtliche Beratung und Integrationsbegleitung .................................................................................... 25 
3.1 Aufenthaltsstatus .......................................................................................................................................... 25 
3.1.1 Aufenthaltstitel ..................................................................................................................................... 27 
3.1.2 Befristete Aufenthaltserlaubnis internationaler Studierender an den Hochschulen ... 31 
3.2 Einbürgerung .................................................................................................................................................. 39 
3.3 Integrationskurse .......................................................................................................................................... 40 
4 (Politische) Partizipation und zivilgesellschaftliches Engagement ................................................... 43 
4.1 Partizipation in politischen Gremien ...................................................................................................... 43 
4.2 Integrationsrat................................................................................................................................................ 46 
4.2.1 Integrationsratswahlen (Wahlbeteiligung) ................................................................................ 47 
4.2.2 Anregungen und Anträge.................................................................................................................. 48 
4.2.3 Zuschüsse ............................................................................................................................................... 48 
4.3 Migrantenselbstorganisationen (MSO) ................................................................................................. 50 
4.4 Ehrenamtskarte NRW in Münster ............................................................................................................ 52 
5 Bildung und Sprachen .......................................................................................................................................... 55 
5.1 Deutschförderbedarf bei Schulanfängerinnen und Schulanfängern 
(Schuleingangsuntersuchung) ................................................................................................................. 55 
5.2 Schülerinnen und Schüler mit Migrationsvorgeschichte an allgemeinbildenden Schulen . 61 
5.3 Schülerinnen und Schüler mit Migrationsvorgeschichte an Grundschulen .............................. 62 
5.4 Schülerinnen und Schüler mit Migrationsvorgeschichte an weiterführenden Schulen ....... 62 
5.5 Schulabschlüsse von Schülerinnen und Schülern ohne deutsche Staatsangehörigkeit ....... 67 
5.6 Übergänge der Schülerinnen und Schüler mit Migrationsvorgeschichte .................................. 70 
5.7 Sprachförderangebote der Volkshochschule Münster ..................................................................... 74 
6 Kinder- und Jugendhilfe, soziale Leistungen und Dienste .................................................................... 76 
6.1 Kinder- und Jugendhilfe .............................................................................................................................. 76 
6.2 Soziale Leistungen und Dienste................................................................................................................ 78 
6.2.1 Mindestsicherung ................................................................................................................................ 78

4 
 
6.2.2 Grundsicherung im Alter bei der Erwerbsminderung ............................................................. 80 
6.2.3 Schwerbehinderung ........................................................................................................................... 83 
7 Wirtschaft und Arbeit .......................................................................................................................................... 86 
7.1 Beteiligung am Erwerbsleben ................................................................................................................... 86 
7.1.1 Arbeitslosigkeit ..................................................................................................................................... 95 
7.1.2 Struktur der Arbeitslosen nach Migrationsvorgeschichte ..................................................... 96 
7.1.3 Schul- und Berufsabschlüsse der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ....................... 98 
7.1.4 Erwirtschaftetes Einkommen von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten .................... 100 
7.1.5 Weitere Strukturdaten der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ................................ 101 
7.2 Ärztekammer Westfalen-Lippe ............................................................................................................... 104 
7.3 Auszubildende der Handwerkskammer Münster ............................................................................. 106 
7.4 Betriebe der Handwerkskammer Münster ......................................................................................... 111 
8 Wohnen und sozialräumliche Stadtentwicklung ................................................................................... 115 
8.1 Verteilung der Wohnberechtigten Bevölkerung mit Migrationsvorgeschichte über die 
Stadtbezirke .................................................................................................................................................. 115 
8.2 Ausgabe von Wohnberechtigungsscheinen ...................................................................................... 121 
9 Gesundheit und Pflege ...................................................................................................................................... 128 
9.1 Gesundheitliche Situation und Versorgung von Kindern mit Migrationsvorgeschichte bei 
Schulbeginn .................................................................................................................................................. 128 
9.2 Fehlender oder ungeklärter Krankenversicherungsschutz ........................................................... 132 
10 Kultur und Religion ............................................................................................................................................. 134 
10.1 Landesprogramm ‚Kultur und Schule‘.................................................................................................. 134 
10.2 Landesprogramm ‚Kulturrucksack‘ NRW ............................................................................................ 137 
10.3 Angebote der Westfälischen Schule für Musik .................................................................................. 138 
10.4 Angebote des Stadtmuseums Münster ............................................................................................... 140 
11 Sport und Freizeit ................................................................................................................................................ 141 
11.1 Schwimmfähigkeit von Schulanfängerinnen und Schulanfängern ............................................. 141 
11.2 Stützpunktvereine in Münster ................................................................................................................ 145 
12 Interkulturelle Öffnung der öffentlichen Verwaltungen ..................................................................... 149 
12.1 Mitarbeitende der Stadtverwaltung nach Staatsangehörigkeit und Geburtsort ................... 149 
12.2 Interkulturelle Öffnung der städtischen Tochtergesellschaften .................................................. 151 
12.2.1 Stadtwerke Münster GmbH ........................................................................................................... 151 
12.2.2 Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH ................................................... 153 
12.3 Max-Planck-Institut für molekulare Biomedizin ............................................................................... 154 
12.4 Westfälische Wilhelms-Universität Münster ...................................................................................... 156

5 
 
13 Zusammenfassung und Empfehlungen ...................................................................................................... 158 
 
Glossar ............................................................................................................................................................................... 169 
Tabelle 10: Aufenthaltstitel von Drittstaatsangehörigen nach Geschlecht 2010–2020 ............... 169 
Tabelle 97: Angebote der Westfälischen Schule für Musik 2014/15 bis 2020/21 ........................... 170

6 
 
1 Einleitung 
Die Prinzipien ‚Gelebte Akzeptanz‘ ,‘Gleiche Chancen für ALLE‘, ‚eine weltoffene, internationale 
Stadt‘, die Achtung der Menschenrechte sowie die Wahrung des sozialen Friedens besitzen hohe 
Priorität für die Stadt Münster 1. So wird es in allen (2008, 2014 und 2019) von der Stadtgesell -
schaft verabschiedeten Münsteraner Leitbildern ‚Migration und Integration‘ postuliert. Das Leit-
bild 2019, welches vom Rat der Stadt Münster im April 2019 verabschiedet wurde, ist dabei die 
aktuelle strukturelle Grundlage des vorliegenden Integrationsmonitorings 2020/2021. Das Integ-
rationsmonitoring soll erkennen lassen, wo Integrationsprozesse erfolgreich verlaufen und in 
welchen Bereichen Defizite bestehen. Die hierzu herangezogenen validen und quantitativen In -
dikatoren sollen zum einen die Entwicklungen über die  Jahre abbilden und unterliegen zum an -
deren einer stetigen Überprüfung und Anpassung an die sich verändernden Gegebenheiten der 
Gesellschaft. 
Mit dem fünften I ntegrationsmonitoring 2020/2021 der Stadt Münster wird für den Zeitraum 
2017 bis 2020/2021 der Verlauf der politischen, rechtlichen und sozialen Integration von Men -
schen mit Migrationsvorgeschichte in Münster abgebildet. In den einzelnen Handlungsfeldern 
wurden einheitliche Berichtszeiträume angestrebt, die teilweise über diesen Zeitraum hinaus zu-
rückreichen. Die Struktur des vorliegenden Monitorings folgt dem Aufbau des Berichtes zum 
lntegrationsmonitoring 2017 unter Berücksichtigung der neu definierten und erweiterten Hand-
lungsfelder des aktuellen Leitbildes . Erstmals ist in der digitalen Version des  Monitorings in der 
Überschrift des jeweiligen Handlungsfeldes eine Verlinkung zu den Zielen der Handlungsfelder 
des aktuellen Leitbildes eingebettet. 
Das Monitoring 2020/2021 weist zehn Handlungsfelder auf: ‚Rechtliche Beratung und Integrati-
onsbegleitung‘, ‚(Politische) Partizipation und zivilgesellschaftliches Engagement‘, ‚Bildung und 
Sprachen‘, ‚Kinder- und Jugendhilfe, soziale Leistungen und Dienste‘, ‚Wirtschaft und Arbeit‘, 
‚Wohnen und sozialräumliche Stadtentwicklung‘, ‚Gesundheit und Pflege‘, ‚Kultur und Religion‘, 
‚Sport und Freizeit‘ sowie ‚Interkulturelle Öffnung der öffentlichen Verwaltungen‘. 
Aufgrund der besonderen Umstände der Corona -Pandemie konnten für die neu definierten Be -
reiche wie ‚Pflege‘, ‚Freizeit‘ und ‚Religion‘ keine Daten erhoben und in diesem Monitoring einge-
bunden werden. Die Corona-Pandemie ist für den Zeitraum dieses Monitorings insgesamt deut -
lich als ein beeinflussender Faktor anzusehen und wird entspechend in den betroffenen Berei -
chen erklärend angeführt. 
Insgesamt geben 49 Indikatoren Aufschluss über den aktuellen Integrationsprozess. Die Indikato-
renauswahl orientiert sich an dem Indikatoren -Set des Ministeriums für Arbeit, Integration und 
Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. 2 
 
1 Siehe S. 2 Migrationsleitbild 2008, S. 1 Migrationsleitbild 2014 und S. 8 Migrationsleitbild 2019. 
2 Siehe hierzu: http://www.integrationsmonitoring.nrw.de/integrationsberichterstattung_nrw/indikatoren/index.php - 
sowie Bericht der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) „Integrationsmonitoring 
2.0“ 13/2020, „Management kommunaler Integrationspolitik: Strategie und Organi sation“ https://www.kgst.de/doku-
mentdetails?path=/documents/20181/3260698/13-B-2020_Integrationsmonitoring.pdf/53dad76a-0414-2b6d-
a9b2-46d6cab8bf38 [letzter Zugriff 10.1.2022].

7 
 
 
Neben den Indikatoren mit den de mografischen Grunddaten zur Zusammensetzung der Bevöl -
kerung mit und ohne Migrationsvorgeschichte sind die Indikatoren zu den oben benannten 
Handlungsfeldern mehrheitlich fortgeführt worden. Es wurde auch eine Reihe weiterer Indikato-
ren hinzugefügt, die ein e noch differenziertere Abbildung der Lebensrealität von Menschen mit 
Migrationsvorgeschichte in der Stadt Münster ermöglichen. Überall dort, wo es möglich ist, wer-
den die Daten zudem aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Alter ausgewiesen3. Zukünftig ist die 
Aufnahme und weitere Aufschlüsselung von Antidiskriminierungs - und Gleichstellungsdaten zu 
erwarten, zumal das Leitbild 2019 explizit als übergeordnete Leitziele und Querschnittsaufgaben 
‚Überwindung von Rassismus und Diskriminierung, interkulturelle Kompetenz, Gendersensibili-
tät und Abbau von Vorurteilen‘ vorgibt. In diesem Sinne wurde zum ersten Mal ein diskriminie-
rungssensibles Lektorat eingeführt.  Im Gegensatz zu allen vorangehenden Monitorings wurde 
diesmal bewusst Abstand von der Berichtsform genommen und die datenorientierte Darstellung, 
die für ein Monitoring bezeichnend ist, aufgegriffen. 
Das zur Verfügung gestellte Datenmaterial wird von der Statistikdienststelle sowie den Fachäm -
tern der Stadt Münster erhoben bzw. in Auftrag gegeben. Darüber hin aus wird in bestimmten 
Bereichen auf die Daten des Bundes (u. a. vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, BAMF), 
des Landes (insbesondere IT NRW) oder anderer Institutionen (z. B. der Hochschulen in Münster, 
das Max-Planck-Institut) zurückgegriffen. Die Verantwortung für die gelieferten Daten und Infor-
mationen obliegt der jeweiligen Verwaltungs- bzw. Trägereinheit. 
In der abschließenden Zusammenfassung werden die wes entlichen Ergebnisse aller Handlungs-
felder des Monitorings zusammengetragen und erstmals Empfehlungen für die weitere Integrati-
onsarbeit in der Stadt Münster ausgespochen. 
Ein Glossar zu zwei Tabellen mit besonderem Erläuterungsbedarf ist am Ende des Monitorings zu 
finden 
Für die Zukunft wird angeregt, die nach Handlungsfeldern konzipierte Struktur des Leitbildes und 
mithin auch des Monitorings zu überdenken. Ein an nachhaltigen Ergebnissen orientierter, Hand-
lungsfelder übergreifender Ansatz des Leitbildes könnte den Umsetzungsprozess stärker forcie -
ren. 
 
3 Das Personenstandsgesetz (§ 22 Abs. 3 PStG) eröffnet für die Eintragung zum Zeitpunkt der Geburt neben dem weib-
lichem, dem männlichen Geschlecht und dem Offenlassen des Geschlechtseintrages nunmehr die weitere positive Be-
zeichnung divers. Älteren Betroffenen gibt der neu geschaffene § 45b PStG die Möglichkeit zur Änderung der bisher 
registrierten Geschlechtsangabe sowie des Vornamens. Die Berücksichtigung dieser Entwicklung befin det sich derzeit 
im Umsetzungsprozess und kann deswegen noch nicht durchgängig abgebildet werden.

8 
 
2 Rahmenbedingungen 
In diesem Kapitel werden die für das Monitoring wichtigen Rahmenbedingungen, namentlich die 
Definition grundlegender Begriffe (Punkt 2.1) sowie die Indikatorenauswahl und die Datenquel-
len (Punkt 2.2), erläutert. Zudem werden die aktuellen demograf ischen Grunddaten dargestellt 
(Punkt 2.3). 
2.1 Definition grundlegender Begriffe 
Die Stadt Münster hat sich auf Initiative des Integrationsrates (ehemals Ausländerbeirat) 2007 
dafür entschieden, entgegen  dem weit verbreiteten Begriff ‚Migrationshintergrund‘ von einer 
‚Migrationsvorgeschichte‘ zu sprechen. In den Statistiken der Stadt Münster wird daher auc h 
größtenteils mit dem Begriff ‚Migrationsvorgeschichte‘ gearbeitet, wobei zwischen Deutschen 
mit persönlicher oder vererbter Migrationsvorgeschichte unterschieden wird. Der Landesbetrieb 
Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) nutzt hingegen den Begriff des ‚Migrati-
onshintergrundes‘ sowie in den Statistiken der Schuldaten den Begr iff der ‚Zuwanderungsge-
schichte‘. Weitere wichtige Begriffe, die in diesem Monitoring Verwendung finden, sind die Be -
griffe ‚Deutsche‘ bzw. ‚Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit‘ sowie ‚Ausländerinnen und 
Ausländer‘ bzw. ‚Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit‘. Die folgende Übersicht fasst die 
Definitionen der wichtigsten Begriffe zusammen: 
Migrationsvorgeschichte 
Zu den Menschen mit Migrationsvorgeschichte zählen solche mit eigenen Migrationserfahrun -
gen (persönliche Migrationsvorgeschichte) sowie deren Nachfahren bis zur zweiten Generation 
(vererbte Migrationsvorgeschichte).4 
Zum Personenkreis mit Migrationsvorgeschichte zählen: 
- alle Personen mit nicht deutscher Staatsangehörigkeit 
- Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler 
- eingebürgerte Ausländerinnen und Ausländer und die mit deutscher Staatsangehörigkeit ge-
borenen Kinder von Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, von Spätaussiedlerin-
nen und Spätaussiedlern, Eingebürgerten und Personen, die die deutsche Staatsbürgerschaft 
durch Adoption durch einen deutschen Elternteil erhalten haben.5 
  
 
4 Die Fokussierung auf die familiäre Einwanderungsgeschichte bei der Erhebung von Migrationsvorgeschichte, Migrati-
onshintergrund und Zuwanderungsgeschichte wi rd zunehmend kritisch gesehen, da diese nur begrenzt geeignet ist , 
tatsächliche Diskriminierungserfahrungen zu erfassen. Für nähere Informationen siehe Nasiha Ahyoud et al. (20 18): 
Wer nicht gezählt wird, zählt nicht. Antidiskriminierungs - und Gleichstellungsdaten in der Einwanderungsgesellschaft 
– eine anwendungsorientierte Einführung. Vielfalt entscheidet – Diversity in Leadership, Citizens For Europe (Hrsg.), 
Berlin, S. 11–12.  
5 Vgl. Leitbild Migration und Integration Münster (Migrationsleitbild 2019), überarbeitete Auflage 2019, S. 10 -11. Für 
nähere Informationen zur Datenerhebung siehe Stadtplanungsamt der Stadt Münster: Definitionen, S. 23  [letzter Zu-
griff 11.1.2022].

9 
 
 
Migrationshintergrund 
„Zur Bevölkerung mit Migrationshintergrund zählen alle Personen, die die deutsche Staatsange -
hörigkeit nicht durch Geburt besitzen oder die mindestens ein Elternteil haben, auf das dies zu -
trifft.“6 
Im Einzelnen haben folgende Gruppen nach dieser Definition einen Migrationshintergrund: 
- Ausländerinnen/Ausländer 
- Eingebürgerte 
- (Spät-)Aussiedlerinnen/Aussiedler 
- Personen, die durch die Adoption deutscher Eltern die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten 
haben, sowie die Kinder dieser vier Gruppen7, 8 
Zuwanderungsgeschichte 
Schülerinnen und Schüler besitzen eine Zuwanderungsgeschichte, wenn sie 
- im Ausland geboren und zugewandert sind 
- mindestens ein Elternteil im Ausland geboren ist oder 
- ihre Familiensprache nicht Deutsch ist9 
Ausländerinnen und Ausländer 
„Dazu zählen alle Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG sind, d. h. nicht 
die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Zu ihnen gehören auch die Staatenlosen und die Per-
sonen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit. Deutsche, die zugleich eine fremde Staatsangehörig-
keit besitzen, gehören nicht zu den Ausländerinnen und Ausländern.“10 
In diesem Integrationsmonitoring wurde soweit möglich auf die Nutzung der Begriffe Auslände -
rinnen und Ausländer verzichtet und stattdessen die Bezeichnung Personen ohne deutsche 
Staatsangehörigkeit sowie vereinzelt nichtdeutsche Personen gewählt. Der Grund hierfür ist, 
dass neben der zuvor genannten juristischen Definition die Begriffe Ausländerinnen und Auslän-
der in alltäglichen, medialen, politischen und wissenschaftlichen Diskursen auch genutzt werden, 
um bestimmte Personengruppen als nicht zugehörige ‚Fremde‘ zu bezeichnen.11 
  
 
6 Im Mikrozensus wird der Begriff Migrationshintergrund genutzt. Dieser ist, wie Kapitel 2.1 entnommen werden kann, 
nahezu deckungsgleich m it der Bezeichnung Migrationsvorgeschichte. Um die Einheitlichkeit des Textes und der 
Tabellen zu gewährleisten, wird der in Münster genutzte Begriff Migrationsvorgeschichte auch hier verwendet. 
7 Statistisches Bundesamt: Methoden – Erläuterungen – Personen mit Migrationshintergrund 
8 Seit 2017 wird der Migrationshintergrund nur noch für die in Privathaushalten lebende Bevölkerung erhoben und 
nicht für die Personen, die in Gemeinschaftsunterkünften leben (vgl. Statistisches Bundesamt: Hinweise zu methodi -
schen Effekten in der Zeitreihe – Besonderheiten ab dem Mikrozensus 2017). 
9 Information und Technik Nordrhein-Westfalen (2019): Angekommen in Nordrhein-Westfalen. Migration und Integra-
tion – Ergebnisse der amtlichen Statistik, S. 50 
10 Statistisches Bundesamt: Glossar – Ausländische Bevölkerung 
11 Vgl. Landeskoordinierungsstelle Kommunale Integrationszentren (2019): Arbeitspapier: Den kanstöße für eine ras -
sismuskritische Perspektive auf kommunale Integrationsarbeit in den Kommunalen Integrationszentren – Ein Quer -
schnittsthema, S. 59 [letzter Zugriff 10.1.2022].

10 
 
 
Deutsche 
Zu der Gruppe der Deutschen zählen alle Personen mit deutscher Staatangehörigkeit im Sinne 
des Art.116 Abs. 1 GG.12 
2.2 Indikatorenauswahl und Datenquellen 
In diesem Monitoring werden in der Mehrzahl Indikatoren fortgeführt, die bereits in den vorher-
gehenden Integrationsberichten13 der Stadt Münster aus den Jahren 2012, 2015 und 2017 Ver -
wendung gefunden haben, so dass die Ergebnisse aus den Monitorings möglichst ver gleichbar 
sind. Manche Indikatoren sind umformuliert und weitere neu eingeführt worden. Bei der Überar-
beitung des Leitbildes Migration und Integration 2019 ergaben sich Änderungen in der Zusam -
menstellung und Benennung der Handlun gsfelder14. Die untenstehende Tabelle enthält gegen -
überstellend alle Indikatoren, die in den einzelnen Handlungsfeldern dieses und des letzten Mo-
nitorings herangezogen wurden. Insgesamt sind es vorliegend 49  Indikatoren, verteilt auf zehn 
Handlungsfelder. 
Integrationsmonitoring 2020/2021 Integrationsmonitoring 2017/2018 
Demografische Grunddaten 
🞎 Wohnberechtigte Bevölkerung mit Migrati-
onsvorgeschichte nach 
▪ Migrationsart 
▪ Alter 
▪ Geschlecht 
▪ Familienstand 
🞎 Wohnberechtigte Bevölkerung mit Migrations-
vorgeschichte nach 
▪ Migrationsart 
▪ Alter 
▪ Geschlecht 
▪ Familienstand 
🞎 Zuwanderung und Abwanderung 🞎 Zuwanderung und Abwanderung 
 🞎 Zahl der Zuzüge und Herkunftsländer von Ge-
flüchteten  
 
12 Art 116 (1) GG: Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer 
die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertri ebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als 
dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 
Aufnahme gefunden hat. 
(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehö-
rigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag 
wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland 
genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben. (vgl. https://www.ge -
setze-im-internet.de/gg/art_116.html) [letzter Zugriff 10.1.2022] 
13 Der ‚Bericht‘ zur Umsetzung des Migrationsleitbildes vom August 2010 (V/0543/2010) stellt eine vornehmlich ver -
waltungsinterne Situationsaufnahme dar und wies daher keine Indikatoren auf. 
14 Die Aktualisierung umfasste Umformulierungen der Titel für einzelne Handlungsfelder. Beispielsweise ‚(Politische) 
Partizipation und zivilgesellschaftliches Engagement‘ anstatt ‚Politische Partizipation und Bürgerschaftliches Engage -
ment‘. Im Handlungsfeld ‚Bildung und Sprachen“ stehen nun nicht nur der Deutschspracherwerb, sondern auch Mehr-
sprachigkeit sowie die Herkunfts - und Familiensprachen im Mittelpunkt. Auch sind mit ‚Freizeit‘ und ‚Religion‘ neue 
Handlungsfelder aufgenommen worden. Das Handlungsfeld ‚Interkulturelle Öffnung der öffentlichen Verwaltungen‘ 
bezieht sich nicht nur auf die Stadtverwaltung, sondern auch auf die Verwaltungen in Münster.

11 
 
Rechtliche Beratung und 
Integrationsbegleitung 
Rechtliche 
Integrationsbegleitung 
🞎 ausländische Staatsangehörige nach Aufent-
haltsstatus (sowie -zweck) und Geschlecht 
🞎 Zahl der Ausländerinnen und Ausländer diffe-
renziert nach Geschlecht, EU-Bürgerinnen und 
Bürgern und Aufenthaltsstatus  
🞎 Internationale Studierende an Universitäten 
und Hochschulen 
🞎 Studierende an Universitäten und Fachhoch-
schulen sowie ausländische Wissenschaftlerin-
nen und Wissenschaftler an der Westfälischen 
Wilhelms-Universität Münster  
🞎 Einbürgerungsquote 🞎 Einbürgerungsquote 
🞎 Zahl der Integrationskurse und Teilneh-
mende nach Kursarten  
🞎 Zahl der Integrationskurse und Teilnehmenden  
(Politische) Partizipation und 
zivilgesellschaftliches Engagement 
Politische Partizipation und 
Bürgerschaftliches Engagement 
🞎 Anteil der Menschen mit Migrationsvorge-
schichte an allen Mitgliedern der politischen 
Organe  
🞎 Anteil der Menschen mit Migrationsvorge-
schichte an allen Mitgliedern der politischen 
Organe 
🞎 Wahlbeteiligung bei den Integrationsrats-
wahlen in NRW und Münster im Vergleich 
 
 🞎 Ehrenamtliches Engagement für Geflüchtete 
🞎 Zivilgesellschaftliches Engagement in dem 
Bereich Migration anhand der Verleihung 
der „Ehrenamtskarte NRW“ 
 
Bildung und Sprachen Bildung und Sprache 
🞎 Schulanfängerinnen und Schulanfänger 
nach Geburtsland und Migrationsvorge-
schichte  
 
🞎 Deutschförderbedarf bei Schulanfängerin-
nen und Schulanfängern mit Migrationsvor-
geschichte nach Geburtsland 
🞎 Anteil der Kinder mit Migrationsvorgeschichte, 
die einen Sprachförderbedarf aufweisen  
🞎 Anteil der Schulanfängerinnen und Schulan-
fänger mit Deutschförderbedarf in den Kitas 
und Grundschulen  
 
🞎 Deutschförderbedarf der Schulanfängerin-
nen und Schulanfänger mit Migrationsvor-
geschichte in Abhängigkeit von der Kinder-
gartenbesuchsdauer 
🞎 Sprachentwicklung und Kindergartenbesuchs-
dauer 
 🞎 Deutschkenntnisse im Vorschulalter und 
Sprachfähigkeit der Mutter 
 🞎 Entwicklung der Deutschkenntnisse der Mütter 
von Kindern mit Migrationsvorgeschichte  
🞎 Schülerinnen und Schuler an allgemeinbil-
denden Schulen in der Stadt Münster nach 
Migrationsvorgeschichte 
🞎 Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler mit 
Migrationsvorgeschichte an allgemeinbilden-
den Schulen 
🞎 Schülerinnen und Schüler an Grundschulen 
in der Stadt Münster nach Migrationsvorge-
schichte und Staatsangehörigkeit 
🞎 Schülerinnen und Schüler mit Migrationsvorge-
schichte an Grundschulen

12 
 
🞎 Schülerinnen und Schüler an weiterführen-
den Schulen in der Stadt Münster nach Mig-
rationsvorgeschichte und Staatsangehörig-
keit 
🞎 Schülerinnen und Schüler mit Migrationsvorge-
schichte an weiterführenden Schulen 
🞎 Schulabgängerinnen und Schulabgänger 
von allgemeinbildenden Schulen in der 
Stadt Münster nach Abschlussart und 
Staatsangehörigkeit  
🞎 Schulabschlüsse von ausländischen Schülerin-
nen und Schülern 
 🞎 Anteil der ausländischen Schulabgängerinnen 
und Schulabgänger ohne Schulabschluss 
🞎 Schulabschlüsse der Schülerinnen und 
Schüler mit Migrationsvorgeschichte an all-
gemeinbildenden Schulen 
 
🞎 Verbleib der Schülerinnen und Schüler mit 
Migrationsvorgeschichte nach dem Besuch 
der Abschlussklassen an allgemeinbilden-
den Schulen 
 
Kinder- und Jugendhilfe, soziale 
Leistungen und Dienste 
Kinder- und Jugendhilfe, soziale 
Leistungen und Dienste 
🞎 Empfängerinnen und Empfänger von sozia-
ler Mindestsicherungsleistung in Münster 
nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit und 
Altersgruppen 
🞎 Berechtigte existenzsichernder Leistungen 
(Mindestsicherung) 
🞎 Empfängerinnen und Empfänger von Leis-
tungen der Grundsicherung im Alter und bei 
Erwerbsminderung außerhalb von Einrich-
tungen nach dem SGB XII nach Geschlecht 
und Staatsangehörigkeit 
🞎 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsmin-
derung 
🞎 Anzahl der schwerbehinderten Menschen in 
der Stadt Münster nach Staatsangehörigkeit 
und Geschlecht 
🞎 Anteil von schwerbehinderten Menschen ohne 
deutsche Staatsangehörigkeit 
Wirtschaft und Arbeit Arbeit und Wirtschaft 
🞎 Bevölkerung der Stadt Münster nach Er-
werbsstatus, Migrationsvorgeschichte, 
Staatsangehörigkeit und Geschlecht 
🞎 Beteiligung am Erwerbsleben 
 🞎 Verteilung der Wirtschaftszweige 
 🞎 Stellung im Beruf 
🞎 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 
am Arbeitsort Münster nach Staatsangehö-
rigkeit, Wirtschaftszweigen, Geschlecht, Art 
der Beschäftigung und Bruttomonatsentgelt 
🞎 Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte 
🞎 Ausschließlich und nebenberuflich geringfü-
gig entlohnte Beschäftigte in der Stadt 
Münster nach Staatsangehörigkeit und Ge-
schlecht 
🞎 Geringfügige Beschäftigung 
🞎 Erwerbstätige Bevölkerung in der Stadt 
Münster nach Befristung des Beschäfti-
gungsverhältnisses und Migrationsvorge-
schichte 
🞎 Befristung der Beschäftigungsverhältnisse

13 
 
🞎 Entwicklung der Anteile einzelner Gruppen 
an der Arbeitslosigkeit (Arbeitslosenquo-
ten) 
🞎 Arbeitslosenquote 
🞎 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach 
Migrationsvorgeschichte und höchstem er-
worbenem Schul- und Berufsabschluss 
🞎 Arbeitslosigkeit nach Bildungsabschluss 
🞎 beim Jobcenter gemeldete erwerbsfähige 
Leistungsberechtigte mit und ohne Migrati-
onsvorgeschichte nach 
▪ Erwerbsfähigkeit 
▪ Geschlecht 
▪ erwirtschaftetem Einkommen 
▪ Altersstruktur 
▪ Erziehungssituation 
▪ Stadtbezirken 
🞎 Kundinnen und Kunden des Jobcenters 
🞎 Beteiligung am Erwerbsleben am Beispiel 
der bei der Ärztekammer gemeldeten 
Ärztinnen und Ärzte mit Migrationsvor-
geschichte 
🞎 Beteiligung am Erwerbsleben am Beispiel der 
bei der Ärztekammer gemeldeten Ärztinnen 
und Ärzte mit Migrationsvorgeschichte 
🞎 Auszubildende der Handwerkskammer 
Münster nach Staatsangehörigkeit, Alters-
gruppen, Geschlecht und Ausbildungsberu-
fen 
 
Wohnen und sozialräumliche 
Stadtentwicklung 
Wohnen und sozialräumliche 
Stadtentwicklung 
🞎 Verteilung der wohnberechtigten Bevölke-
rung mit Migrationsvorgeschichte über die 
Stadtbezirke und Stadtteile 
🞎 Wohnberechtigte Bevölkerung in den Stadttei-
len  
🞎 Anzahl der von der Stadt Münster ausge-
stellten Wohnberechtigungsscheine 
🞎 Wohnberechtigungsscheine 
🞎 Anteil der Anträge auf Wohnberechtigungs-
scheine von ausländischen Antragstellenden 
in der Stadt Münster nach Haushaltsgröße 
🞎 Anteil der ausländischen Antragsstellerinnen 
und Antragssteller nach Haushaltsgröße 
🞎 Wohnberechtigungsschein-Inhaberinnen 
und -Inhaber sowie Haushaltsangehörige 
nach Staatsangehörigkeit und Geschlecht 
 
🞎 Ältere Wohnberechtigungsschein-Inhabe-
rinnen und -Inhaber sowie Haushaltsange-
hörige nach Staatsangehörigkeit und Ge-
schlecht 
 
🞎 Versorgungsquote nach Haushaltsgröße 🞎 Versorgungsquote 
🞎 Ältere versorgte Wohnberechtigungsschein- 
Inhaberinnen und -Inhaber und Haushalts-
angehörige nach Staatsangehörigkeit und 
Geschlecht 
 
Gesundheit und Pflege Gesundheit und Sport

14 
 
🞎 Auffälligkeiten bei Schulanfängerinnen und 
Schulanfängern nach Migrationsvorge-
schichte 
 
🞎 Vollständigkeit des Vorsorgestatus (U-Un-
tersuchungen) der in Deutschland gebore-
nen Schulanfängerinnen und Schulanfänger 
nach Migrationsvorgeschichte 
🞎 Inanspruchnahme der Vorsorgeuntersuchun-
gen 
🞎 Impfstatus der in Deutschland geborenen 
Schulanfängerinnen und Schulanfänger 
nach Migrationsvorgeschichte 
🞎 Impfbereitschaft von Kindern mit Migrations-
vorgeschichte 
🞎 Übergewicht und Adipositas bei Schulanfän-
gerinnen und Schulanfängern mit und ohne 
Migrationsvorgeschichte 
 
 🞎 Wahrnehmung von Frühförderangeboten und 
Frühen (Gesundheits-) Hilfen 
 🞎 Schwimmfähigkeit von Kindern mit Migrations-
vorgeschichte 
🞎 Menschen mit fehlendem oder ungeklärtem 
Krankenversicherungsschutz nach Staatsan-
gehörigkeit 
 
Kultur15 und Religion Kultur 
🞎 Anteil der Projektanträge und geförderten 
Projekte mit interkulturellem Merkmal bei 
Maßnahmen der Kulturellen Bildung  
🞎 Anteil der Projektanträge und geförderten Pro-
jekte mit interkulturellem Merkmal bei Maß-
nahmen der Kulturellen Bildung 
 🞎 Beteiligung in/aus Stadtteilen bei Angeboten 
der Kulturellen Bildung 
 🞎 Anteil der Kundinnen und Kunden der Stadtbü-
cherei Münster mit Migrationsvorgeschichte 
Sport und Freizeit Gesundheit und Sport 
🞎 Schwimmfähigkeit der in Deutschland ge-
borenen Schulanfängerinnen und Schulan-
fänger nach Migrationsvorgeschichte 
🞎 Schwimmfähigkeit von Kindern mit Migrations-
vorgeschichte 
🞎 Erzielte Abzeichen in den Ferienschwimm-
kursen des Sportamtes nach Geschlecht mit 
und ohne Migrationsvorgeschichte 
🞎 Erzielte Abzeichen Ferienschwimmkurse des 
Sportamtes 
🞎 Mitglieder mit und ohne Migrationsvorge-
schichte in den Stützpunktvereinen 
 
🞎 Freiwilliges Engagement in den Stützpunkt-
vereinen der Mitglieder mit und ohne Mig-
rationsvorgeschichte 
 
Interkulturelle Öffnung der 
öffentlichen Verwaltungen 
Interkulturelle Öffnung der 
öffentlichen Verwaltung 
🞎 Mitarbeitende der Stadt Münster und ihrer 
Tochtergesellschaften nach  
▪ Staatsangehörigkeit 
🞎 Anteil der Beschäftigten mit Migrationsvorge-
schichte in der Stadt Münster 
 
15 Für die Indikatoren ‚Beteiligung in/aus Stadtteilen bei Angeboten der Kulturellen Bildung ‘ sowie ‚Anteil der Kundin-
nen und Kunden der Stadtbücherei Münster mit Migrationsvorgeschichte ‘ konnte kein Datenmaterial zur Verfügung 
gestellt werden.

15 
 
▪ Geschlecht 
▪ Geburtsort 
▪ Funktionsbereich 
🞎 Anteil der Beschäftigten mit Migrationsvorge-
schichte bei städtischen Tochtergesellschaften  
 🞎 Fortbildungen zur interkulturellen Kompetenz 
🞎 Internationale Wissenschaftlerinnen und 
Wissenschaftler am Max-Planck-Institut für 
molekulare Biomedizin nach Staatsangehö-
rigkeit und Geschlecht 
 
🞎 Internationale Wissenschaftlerinnen und 
Wissenschaftler an der Westfälischen Wil-
helms-Universität Münster nach Staatsbür-
gerschaft und Geschlecht  
 
 Presse und Öffentlichkeitsarbeit16 
 🞎 Mehrsprachigkeit der Informationsangebote 
 
Die Datenquellen dieses Berichtes entstammen  der amtlichen Statistik sowie den Erhebungen 
einzelner Fachämter und Tochtergesellschaften der Stadt Münster. Weitere Quellen sind: 
🞎 Statistisches Bundesamt 
🞎 Landesbetrieb Information und Technik des Landes Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) 
🞎 ZENSUS und Mikrozensus 
🞎 Schulstatistiken 
🞎 Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 
🞎 Ausländerzentralregister 
🞎 Bundesagentur für Arbeit 
🞎 Stadtsportbund 
🞎 Hochschulstatistiken 
🞎 Max-Planck-Institut für molekulare Biomedizin 
🞎 Ärztekammer Westfalen-Lippe 
🞎 Handwerkskammer Münster 
Die meisten in diesem Bericht herangezogenen Daten schließen unmittelbar an das vierte Moni-
toring an und beinhalten Daten bis einschließlich Dezember 2020. Wo immer es möglich war, 
wurden Daten aus dem Jahr 2021 eingepflegt. Die Berichtsfortführung weist i n den einzelnen 
Handlungsfeldern unterschiedliche Zeitreihen auf. Dies ist den verschiedenen Erhebungen ge-
schuldet. Innerhalb eines Handlungsfeldes ist zumeist eine einheitliche zeitliche Vergleichsachse 
angestrebt worden. Die ältesten Erhebungen in diesem Monitoring sind auf das Jahr 2007 datiert. 
  
 
16 In der dritten Auflage des Leitbildes „Migration und Integration“, die im April 2019 vom Rat der Stadt Münster verab-
schiedet wurde, wurde das Handlungsfeld „Presse und Öffentlichkeitsarbeit“ nicht erneut aufgenommen.

16 
 
2.3 Demografische Grunddaten 
Am 31. Dezember 2020 lebten in der Stadt Münster 312.969 Menschen, von denen 72.517 eine 
Migrationsvorgeschichte hatten. Dies entspricht einem – seit 2017 nahezu konstanten – Anteil 
von 23,2 % (vgl. Tabelle 1). Der Anteil der Einwohnerinnen und Einwohner mit Migrationsvorge-
schichte, die keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, ist seit 2011 kontinuierlich gestiegen 
und beträgt heute fast 50 % (vgl. Tabelle 2). Gleichzeitig ist die Anzahl der deutschen Staatsange-
hörigen mit persönlicher Migrationsvorgeschichte gesunken. 
 
Tabelle 1: Wohnberechtigte Bevölkerung in der Stadt Münster nach Migrationsvorgeschichte 2011–2020 
Jahr gesamt 
davon Menschen ohne Migrations-
vorgeschichte 
davon Menschen mit Migrationsvor-
geschichte 
Anzahl Anteil Anzahl Anteil 
2011 296.440 234.901 79,2 % 61.539 20,8 % 
2012 296.536 234.171 79,0 % 62.365 21,0 % 
2013 298.518 234.795 78,7 % 63.723 21,3 % 
2014 300.267 235.062 78,3 % 65.205 21,7 % 
2015 305.235 236.137 77,4 % 69.098 22,6 % 
2016 307.842 237.234 77,1 % 70.608 22,9 % 
2017 309.429 237.764 76,8 % 71.665 23,2 % 
2018 310.610 238.748 76,9 % 71.862 23,1 % 
2019 312.169 239.668 76,8 % 72.501 23,2 % 
2020 312.969 240.452 76,8 % 72.517 23,2 % 
Quelle 1: Stadtplanungsamt der Stadt Münster – Fachstelle Informationsmanagement und Statistikdienst-
stelle

17 
 
 
Tabelle 2: Wohnberechtigte Bevölkerung mit Migrationsvorgeschichte in der Stadt Münster nach Mig rati-
onsart 2011–2020 
Jahr 
Menschen mit Migrationsvorgeschichte 
gesamt 
davon ohne deutsche 
Staatsangehörigkeit 
davon mit deutscher Staatsangehörigkeit 
davon mit persönlicher  
Migrationsvorgeschichte 
davon mit vererbter  
Migrationsvorgeschichte 
Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil 
2011 61.539 22.343 36,3 % 28.699 46,6 % 10.497 17,1 % 
2012 62.365 23.180 37,2 % 28.397 45,5 % 10.788 17,3 % 
2013 63.723 24.354 38,2 % 28.240 44,3 % 11.129 17,5 % 
2014 65.205 25.831 39,6 % 28.034 43,0 % 11.340 17,4 % 
2015 69.098 29.551 42,8 % 27.869 40,3 % 11.678 16,9 % 
2016 70.608 31.198 44,2 % 27.580 39,1 % 11.830 16,8 % 
2017 71.665 32.422 45,2 % 27.207 38,0 % 12.036 16,8 % 
2018 71.862 33.110 46,1 % 26.933 37,5 % 11.819 16,4 % 
2019 72.501 33.883 46,7 % 26.718 36,9 % 11.900 16,4 % 
2020 72.517 34.139 47,1 % 26.568 36,6 % 11.810 16,3 % 
Quelle 1: Stadtplanungsamt der Stadt Münster – Fachstelle Informationsmanagement und Statistikdienst-
stelle 
Die Altersstruktur der Wohnberechtigten Bevölkerung der Stadt Münster unter Einbezug von 
Migrationsvorgeschichte und Geschlecht ist erneut weitestgehend unverändert (vgl. Abbildung 
1). Dies macht auch ein Vergleich mit den Daten von 2011 sichtbar (vgl. Abbildung 2). So ist der 
Anteil von Menschen mit Migrationsvorgeschichte in den jüngsten Alterskohorten besonders 
hoch (vgl. Tabelle 1). Zugleich liegt aber auch in den Altersgruppen der 30- bis 39-Jährigen sowie 
der 40- bis 49-Jährigen der Anteil von Menschen mit Migrationsvorgeschichte über dem bevölke-
rungsweiten Durchschnitt. In den letztgenannten Alterskohorten ist zudem der Anteil der Wohn-
berechtigten Bevölkerung ohne deutsche Staatsangehörigkeit am größten.

18 
 
 
Abbildung 1: Wohnberechtigte Bevölkerung der Stadt Münster nach Migrationsvorgeschichte, Altersjahr -
gängen und Geschlecht am 31.12.2020 
 
Quelle 1: Stadtplanungsamt der Stadt Münster – Fachstelle Informationsmanagement und Statistikdienst-
stelle

19 
 
 
Abbildung 2: Wohnberechtigte Bevölkerung der Stadt Münster nach Migrationsvorgeschichte, Altersjahr-
gängen und Geschlecht am 31.12.2011 
 
Quelle 1: Stadtplanungsamt der Stadt Münster – Fachstelle Informationsmanagement und Statistikdienst-
stelle

20 
 
 
Tabelle 3: Wohnberechtigte Bevölkerung der Stadt Münster nach Migrationsvorgeschichte, Staatsangehö-
rigkeit und Altersgruppen am 31.12.2020 
Alter gesamt 
davon ohne  
Migrations-
vorgeschichte 
davon mit  
Migrationsvorgeschichte 
darunter ohne  
deutsche 
Staatsangehörigkeit 
Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil 
0–9 Jahre 27.266 16.767 61,5 % 10.499 38,5 % 3.393 12,4 % 
10–19 Jahre 27.278 18.513 67,9 % 8.765 32,1 % 3.090 11,3 % 
20–29 Jahre 61.125 51.367 84,0 % 9.758 16,0 % 7.652 12,5 % 
30–39 Jahre 44.856 32.860 73,3 % 11.996 26,7 % 7.498 16,7 % 
40–49 Jahre 35.386 25.252 71,4 % 10.134 28,6 % 5.551 15,7 % 
50–59 Jahre 43.303 35.431 81,8 % 7.872 18,2 % 3.619 8,4 % 
60–69 Jahre 33.245 27.410 82,4 % 5.835 17,6 % 1.920 5,8 % 
70–79 Jahre 21.602 17.643 81,7 % 3.959 18,3 % 1.042 4,8 % 
80–89 Jahre 15.693 12.574 80,1 % 3.119 19,9 % 333 2,1 % 
> 90 Jahre 3.215 2.635 82,0 % 580 18,0 % 41 1,3 % 
Gesamt 312.969 240.452 76,8 % 72.517 23,2 % 34.139 10,9 % 
Quelle 1: Stadtplanungsamt der Stadt Münster – Fachstelle Informationsmanagement und Statistikdienst-
stelle 
Eine Betrachtung der Geschlechterverteilung zeigt, dass sowohl in der Wohnberechtigten Bevöl-
kerung mit als auch ohne Migrationsvorgeschichte ein weitestgehend ausgeglichenes Geschlech-
terverhältnis besteht. Dies gilt ebenf alls für die Wohnberechtigte Be völkerung ohne deutsche 
Staatsangehörigkeit (vgl. Abbildung 3). Eine Ausnahme stellen die ältesten Alterskohorten dar, in 
denen der Frauenanteil überwiegt. Insgesamt ist der Frauenanteil in der Bevölkerungsgruppe 
ohne Migrationsvorgeschichte (52,4 %) leic ht höher als bei der Wohnberech tigten Bevölkerung 
mit Migrationsvorgeschichte (50,1 %).  In der Wohnberechtigten Bevölke rung ohne deutsche 
Staatsangehörigkeit überwiegt hingegen leicht der Männeranteil (51,9 %).

21 
 
 
Abbildung 3: Wohnberechtigte Bevölkerung der Stadt Münster nach Migration svorgeschichte und Staats-
angehörigkeit am 31.12.2020 – Anteil der Geschlechter in den Altersgruppen 
 
In Bezug auf den Familienstand wird sichtbar, dass – wie bereits im Integrationsmonitoring 2017 
festgehalten – ein vergleichbar großer Anteil an Mensch en mit und ohne Migrationsvorge -
schichte verheiratet ist oder in eingetragenen Lebenspartnerschaften lebt (vgl. Tabelle 4).  
0 %
20 %
40 %
60 %
80 %
0 - 9
Jahre
10 - 19
Jahre
20 - 29
Jahre
30 - 39
Jahre
40 - 49
Jahre
50 - 59
Jahre
60 - 69
Jahre
70 - 79
Jahre
80 - 89
Jahre
90 Jahre
und älter
gesamt
ohne Migrationsvorgeschichte
weiblich männlich
0 %
20 %
40 %
60 %
80 %
0 - 9
Jahre
10 - 19
Jahre
20 - 29
Jahre
30 - 39
Jahre
40 - 49
Jahre
50 - 59
Jahre
60 - 69
Jahre
70 - 79
Jahre
80 - 89
Jahre
90 Jahre
und älter
gesamt
mit Migrationsvorgeschichte
weiblich männlich
0 %
20 %
40 %
60 %
80 %
0 - 9
Jahre
10 - 19
Jahre
20 - 29
Jahre
30 - 39
Jahre
40 - 49
Jahre
50 - 59
Jahre
60 - 69
Jahre
70 - 79
Jahre
80 - 89
Jahre
90 Jahre
und älter
gesamt
darunter ohne deutsche Staatsangehörigkeit
weiblich männlich
Quelle 2: Stadtplanungsamt der Stadt Münster – Fachstelle Informationsmanagement und Statistikdienst-
stelle

22 
 
 
Ledig sind hingegen mehr Personen ohne Migrationsvorgeschichte, wobei zu beachten ist, dass 
für 6,1 % der Menschen mit Migrationsvorgeschichte der Familienstand unbekannt ist. 
 
Tabelle 4: Wohnberechtigte Bevölkerung in der Stadt Münster nach Migrationsvorgeschichte und Fami -
lienstand 2020 
Familienstand gesamt 
davon ohne  
Migrationsvorgeschichte 
davon mit  
Migrationsvorgeschichte 
Anzahl Anteil gesamt Anteil 
ledig 163.176 129.215 53,7 % 33.961 46,8 % 
verheiratet oder eingetra-
gene Lebenspartnerschaft 110.368 83.970 34,9 % 26.398 36,4 % 
verwitwet oder Lebens-
partnerin oder Lebens-
partner verstorben 15.044 11.925 5,0 % 3.119 4,3 % 
geschieden oder Lebens-
partnerschaft aufgehoben 19.893 15.298 6,4 % 4.595 6,3 % 
unbekannt 4.488 44 <0,1 % 4.444 6,1 % 
gesamt 312.969 240.452 100 % 72.517 100 % 
Quelle 1: Stadtplanungsamt der Stadt Münster – Fachstelle Informationsmanagement und Statistikdienst-
stelle 
Die im Rahmen des Mikrozensus jährlich erhobenen Daten ermöglichen einen näheren Blick auf 
die Haushaltsgröße sowie die Zahl der in Privathaushalten lebenden ledigen Kinder. Dabei zeigt 
sich, dass Menschen mit Migrationsvorgeschichte17 im Durchschnitt in größeren Haushalten zu-
sammenwohnen (vgl. Tabelle 5) und dass 2019 rund 25.000 Kinder mit Migrationsvorgeschichte 
in Privathaushalten in Münster lebten (vgl. Tabelle 6). 
Tabelle 5: Größe der Haushalte in der Stadt Münster nach Migrationsvorgeschichte 2019 18 
 gesamt davon Haushalte ohne 
Migrationsvorgeschichte 
davon Haushalte mit 
Migrationsvorgeschichte19 
1 Person 99.000 83.000 16.000 
darunter Frauen 53.000 44.000 (8.000) 
2 Personen 45.000 6.000 (8.000) 
3 Personen 16.000 (12.000)* /** 
4 und mehr Personen 18.000 (11.000) (6.000) 
durchschnittliche Haus-
haltsgröße (in Personen) 1,77 1,68 2,13 
Quelle 3: Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), Mikrozensus 
* Zahlenwerte in Klammern bedeuten, dass die Aussagekraft eingeschränkt ist, da der Wert Fehler aufweisen kann. ** 
Das Symbol / bedeutet, dass keine Angabe möglich ist, weil der Zahlenwert nicht sicher genug ist.  
 
17 Im Mikrozensus wird der Begriff „Migrationshintergrund“ genutzt. Der Begriff „Migrationsvorgeschichte“ wird in die-
sem Monitoring synonym dazu verwendet. 
18 Durch das Aufrunden der Werte können die aufsummierten Einzelwerte von den dargestellten Summenwerten ab -
weichen. 
19 Als Haushalte mit Migrationsvorgeschichte werden alle Haushalte erfasst, in denen mindestens eine Person ( nicht 
Kind) eine Migrationsvorgeschichte hat.

23 
 
Tabelle 6: Zahl der in Privathaushalten lebenden ledigen Kinder in der Stadt Münster nach Migrationsvor -
geschichte 2019 
 gesamt davon ohne 
Migrationsvorgeschichte 
davon mit 
Migrationsvorgeschichte 
insgesamt 62.000 37.000 25.000 
darunter unter 18 Jahren 48.000 28.000 20.000 
Quelle 4: Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), Mikrozensus 
 
Die Zuwanderungs- und Abwanderungsstatistik der Stadt Münster zeigt erneut, dass die Bevölke-
rungsstruktur in Münster sehr dynamisch ist. 2020 zogen 18.710 Menschen nach Münster, von 
denen 4.562 eine ausländische erste Staatsangehörigkeit hatten (24,4 %). Dieser Wert liegt deut-
lich unter dem 2017 festgestellten Anteil von 35,8 % und dürfte Folge der weltweiten Corona -
Pandemie sein. Die größte Gruppe aller Zugewanderten hatte dabei eine syrische Staatsangehö-
rigkeit (vgl. Tabelle 7). Von den 17.183 Personen, die aus Münster fortgezogen sind, hatten 3.461 
eine ausländische erste Staatsangehörigkeit (20,1 %). Auch hier lag der Wert 2017 mit 29,8 %. hö-
her. Die größte Gruppe bildeten auch hier syrische Staatsangehörige (vgl. Tabelle 8). 
 
Tabelle 7: Nach Münster zugezogene Personen nach ausgewählten ersten Staatsangehörigkeiten und Ge-
schlecht 2020 
erste Staatsangehörigkeit gesamt davon weiblich davon männlich 
Arabische Republik Syrien 391 157 234 
Polen 309 115 194 
Rumänien 234 81 153 
Italien 200 77 123 
Bulgarien 186 63 123 
Türkei 174 68 106 
Irak 129 57 72 
Iran 125 58 67 
China 115 67 48 
Russische Föderation 106 59 47 
Quelle 1: Stadtplanungsamt der Stadt Münster – Fachstelle Informationsmanagement und Statistikdienst-
stelle

24 
 
 
Tabelle 8: Aus Münster fortgezogene Personen nach ausgewählten ersten Staatsangehörigkeiten und Ge-
schlecht 2020 
erste Staatsangehörigkeit gesamt davon weiblich davon männlich 
Arabische Republik Syrien 270 115 155 
Polen 266 113 153 
Türkei 191 80 111 
Italien 188 101 87 
China 157 96 61 
Spanien 127 67 60 
Irak 111 53 58 
Rumänien 108 47 61 
Serbien 99 44 55 
Bulgarien 97 40 57 
Quelle 1: Stadtplanungsamt der Stadt Münster – Fachstelle Informationsmanagement und Statistikdienst-
stelle 
Ein Blick auf die häufigsten ausländischen Staatsangehörigkeiten der Wohnberechtigten Bevölke-
rung in Münster zeigt, dass die Anzahl an Menschen mit den jeweiligen Staatsangehörigkeiten seit 
2017 weitestgehend konstant geblieben ist (vgl. Abbildung 4). 
Abbildung 4: Ausgewählte, ausländische Staatsangehörigkeiten der Wohnberechtigten Bevölkerung in 
Münster 2011–2020 
 
Quelle 1: Stadtplanungsamt der Stadt Münster – Fachstelle Informationsmanagement und Statistikdienst-
stelle 
 
0
2,000
4,000
6,000
8,000
10,000
12,000
2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
Arabische Republik Syrien Polen Serbien Türkei Portugal

25 
 
3 Rechtliche Beratung und 
Integrationsbegleitung 
Rechtliche Integration ist eine wesentliche Voraussetzung für jede weitere Form gesellschaftli-
cher Teilhabe. Ihr Indikator ist der Aufenthaltsstatus. Der Aufenthaltsstatus (Punkt 3.1) reicht da-
bei von dauerhaft sicher (EU-Aufenthaltsrecht, Niederlassungserlaubnis), über vorübergehend si-
cher (Aufenthaltserlaubnis) bis zum unsicheren Status der Duldung bzw. Gestattung. Ein langfris-
tig gesichertes Aufenthaltsrecht erleichtert den Integrationsprozess. Eine besondere Gruppe mit 
befristeter Aufenthaltserlaubnis stellen in Münster internationale Studierende dar. Die ‚Einbürge-
rung‘ (Punkt 3.2) und die ‚Integrationskurse‘ (Punkt 3.3) sind weiterhin wesentliche Kategorien 
und Instrumente einer erfolgreichen rechtlichen Integration; die entsprechenden Daten wurden 
in diesem Bericht fortgeführt. 
3.1 Aufenthaltsstatus 
Fragen der rechtlichen Integration betreffen vor allem ausländische Staatsangehörige. EU-Staats-
angehörige besitzen in der Regel weitergehende Rechte (Partizipation an den Kommunalwahlen) 
als Nicht-EU-Staatsangehörige (sog. Drittstaatsangehörige). 
Tabelle 9: Ausländische Staatsangehörige in Münster nach Staatszugehörigkeit / Geschlecht 2008–2020 
Jahr 
gesamt davon EU und EWR- 
Staatsangehörige 
davon Drittstaats- 
angehörige 
gesamt 
männ-
lich 
weib-
lich gesamt 
männ-
lich 
weib-
lich gesamt 
männ-
lich 
weib-
lich 
2008 20.562 10.123 10.439 7.669 3.710 3.959 12.893 6.413 6.480 
2009 20.805 10.244 10.561 7.879 3.825 4.054 12.926 6.419 6.507 
2010 21.355 10.479 10.876 8.114 3.920 4.194 13.241 6.559 6.682 
2011 22.739 11.112 11.627 8.839 4.309 4.530 13.900 6.803 7.097 
2012 23.827 11.694 12.133 9.341 4.591 4.750 14.486 7.103 7.383 
2013 25.203 12.536 12.667 10.590 5.312 5.278 14.613 7.224 7.389 
2014 26.367 13.219 13.148 10.957 5.509 5.448 15.410 7.710 7.700 
2015 29.501 15.035 14.466 11.502 5.804 5.698 17.999 9.231 8.768 
2016 32.633 16.789 15.847 12.263* 6.240 6.023 20.370 10.546 9.824 
2017 33.143 17.039 16.104 12.308 6.268 6.037 20.835 10.771 10.067 
2018 33.925 17.453 16.472 12.520 6.378 6.142 21.406 11.075 10.331 
2019 34.526 17.699 16.827 12.530 6.363 6.167 21.996 11.337 10.659 
2020 34.565 17.750 16.815 12.490 6.386 6.104 22.075 11.365 10.710 
Quelle 5: Rechts- und Ausländeramt Stadt Münster 
* Erklärung für die seit 2010 einsetzende Steigerung und die ab 2016 zu verzeichnende Stagnation ist der Beitritt 
Kroatiens am 1.Juli 2013 in die Europäische Union.

26 
 
Im Jahr 2020 waren rund 36 % (12.490) aller in Münster ansässigen ausländischen Staatsangehö-
rigen EU-Staatsangehörige sowie 64 % (22.075) Drittstaatsangehörige. Die Gesamtzahl der EU- 
und EWR-Staatsangehörigen weicht von der Gesamtzahl der EU -Bürgerinnen und -Bürger in der 
folgenden Tabelle 10 ab. Bei der Aufteilung nach Aufenthaltstiteln in Tabelle 10 haben die fehlen-
den 2.106 Personen noch an dere Status. Es handelt sich meistens um Personen aus neuen Mit -
gliedsstaaten oder Personen mit Aufenthaltsrechten nach bisherigen Grundlagen. 
Abbildung 5: Ausländische Staatsangehörige in Münster nach Geschlecht 2008–2020 
 
Quelle 2: Rechts- und Ausländeramt Stadt Münster 
Das Geschlechterverhältnis war sowohl bei den Personen mit EU-Staatsangehörigkeit als auch bei 
den Ausländerinnen und Ausländern aus Nicht-EU-Staaten (jeweils 51% Männer und 49 % Frauen) 
annähernd ausgeglichen. 
  
0
5,000
10,000
15,000
20,000
25,000
30,000
35,000
40,000
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
gesamt männlich weiblich

27 
 
3.1.1 Aufenthaltstitel 
Tabelle 10: Aufenthaltstitel von Drittstaatsangehörigen nach Geschlecht 2010–2020 
Jahr 
befristete Aufenthaltstitel unbefristete Aufenthaltstitel 
gesamt männlich weiblich gesamt männlich weiblich 
2010 6.715 3.184 3.531 5.895 3.014 2.881 
2011 7.283 3.435 3.848 6.009 3.032 2.977 
2012 7.775 3.669 4.106 6.053 3.069 2.984 
2013 7.649 3.679 3.970 6.233 3.153 3.080 
2014 8.333 4.076 4.257 6.214 3.157 3.057 
2015 8.406* 4.050* 4.356* 6.393 3.237 3.156 
2016 10.519 5.294 5.225 6.581 3.331 3.250 
2017 11.803 6.042 5.761 6.595 3.328 3.267 
2018 12.523 6.410 6.113 6.567 3.299 3.268 
2019 12.865 6.553 6.312 6.459 3.242 3.217 
2020 13.145 6.700 6.445 6.417 3.197 3.220 
Quelle 2: Rechts- und Ausländeramt Stadt Münster 
* Diese Werte wurden nachträglich korrigiert. 
Abbildung 6: Aufenthaltstitel von Drittstaatsangehörigen nach Geschlecht 2010–2020 
 
Quelle 2: Rechts- und Ausländeramt der Stadt Münster 
  
0
2,000
4,000
6,000
8,000
10,000
12,000
14,000b
efristet
unbefristet
befristet
unbefristet
befristet
unbefristet
befristet
unbefristet
befristet
unbefristet
befristet
unbefristet
befristet
unbefristet
befristet
unbefristet
befristet
unbefristet
befristet
unbefristet
befristet
unbefristet
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
weiblich männlich

28 
 
Tabelle 11: Aufenthaltsrecht nach Aufenthaltszwecken 2014–202020 
 2014 2018 2019 2020 
EU-Bürgerinnen und -Bürger  8.254 10.220 10.362 10.384 
NE oder AE aufgrund Erwerbstätigkeit/ 
Studium/Ausbildung 4.087 4.567 4.643 4.252 
davon männlich 2.129 2.339 2.346 2.110 
weiblich 1.958 2.228 2.297 2.105 
NE oder AE: völkerrechtliche/humani-
täre/politische Gründe 2.476 5.806 6.163 5.905 
davon männlich 1.350 3.382 3.579 3.428 
weiblich 1.126 2.424 2.584 2.476 
NE oder AE familiäre Gründe 4.904 5.818 5.700 5.287 
davon männlich 2.061 2.399 2.327 2.141 
weiblich 2.843 3.419 3.373 3.146 
Aufenthaltsrecht nach bisherigen Rechts-
grundlagen 2.589 2.169 2.057 1.996 
davon männlich 1.381 1.169 1.097 1.061 
weiblich 1.208 1.000 960 935 
besondere und sonstige Aufenthaltsrechte 670 701 720 694 
davon männlich 175 298 324 288 
weiblich 119 148 146 132 
Fiktionsbescheinigungen 834 1.368 1.297 2.675 
davon männlich 453 751 698 1.405 
weiblich 381 617 599 1.270 
Aufenthaltsgestattungen 737 769 643 416 
davon männlich 405 467 383 239 
weiblich 332 302 260 177 
Duldungen 863 1.371 1.487 1.576 
davon männlich 477 766 858 929 
weiblich 386 605 629 647 
ohne Aufenthaltsrecht 955 1.136 1.454 1.380 
davon männlich 548 622 763 735 
weiblich 407 514 691 645 
Gesamt 26.368 33.925 34.526 34.565 
Quelle 2: Rechts- und Ausländeramt Stadt Münster 
  
 
20 Die Zahlen aus den Jahren 2015 –2017 sind nicht belastbar; aufgrund der hohen Fluchtzuwanderung wurden men -
schen- und technikbedingte Fehlerfassungen verzeichnet. Zum Vergleich werden Basiszahlen aus dem Jahr 2 014 ver-
wendet. Ein Glossar mit Begriffsklärungen, näheren Erläuterungen der rechtlichen Grundlagen und Interpretationshin-
weisen zu den in der Tabelle aufgeführten Aufenthaltszwecken findet sich im Anhang.

29 
 
Das Aufenthaltsgesetz regelt die Einreise, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Aufent-
haltsbeendigung von Ausländerinnen und Ausländern aus Drittstaaten. Ein Aufenthaltstitel kann 
grundsätzlich nur zu einem bestimmten Zweck erteilt werden (Ausbildung, Erwerbstätigkeit, völ-
kerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe, Familiennachz ug, besondere Aufenthalts -
rechte). Die Erteilung eines Aufenthaltstitels ist jeweils an eigene Voraussetzungen gebunden. EU-
Bürgerinnen und Bürger  haben das Recht, sich in der Europäischen Union frei zu bewegen. Die 
Freizügigkeit ist aber nicht uneingeschränkt und wird im Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. In der 
Tabelle 11 ist deutlich zu sehen, dass die Mehrheit der ausländischen Staatsangehörigen (83 %) 
einen gesicherten Aufenthaltstitel hat. 
Abbildung 7: Aufenthaltsrecht nach Aufenthaltszweck 2020 
 
Quelle 2: Rechts- und Ausländeramt Stadt Münster 
 
Tabelle 12: Aufenthaltstitel von Geflüchteten nach Geschlecht 2016–2020 
Jahr 
unbefristete Aufenthaltstitel befristete Aufenthaltstitel gestattet (im Asylverfahren) 
gesamt 
männ-
lich weiblich gesamt 
männ-
lich weiblich gesamt 
männ-
lich weiblich 
2016 423 272 151 2.102 1.301 801 776 449 327 
2017 401 254 147 3.530 2.143 1.387 652* 399* 253* 
2018 350 220 130 3.954 2.399 1.555 769 467 302 
2019 348 222 126 4.249 2.556 1.693 643 383 260 
2020 371 238 133 4.073 2.439 1.634 416 239 177 
Quelle 2: Rechts- und Ausländeramt Stadt Münster 
*Diese Werte wurden nachträglich korrigiert.

30 
 
Der Großteil der in Münster lebenden Geflüchteten21 verfügt über einen befristeten Aufenthalts-
titel (Stand zum 31.12.2020: 4.073 Personen). 22 Nach einem Aufenthalt von drei Jahren im Falle 
von Asylberechtigung und Flüchtlingsstatus sowie fünf Jahren im Falle der subsidiären Schutzbe-
rechtigung ist es möglich, sofern weitere Voraussetzungen erfüllt sind, eine unbefristete Nieder-
lassungserlaubnis zu erhalten. Hierüber verfügten Ende Dezember 2020 371 Geflüchtete. Die 
Zahl ist s omit gegenüber 2016 deutlich gesunken 23, während sich die Anzahl der Personen mit 
befristetem Aufenthaltstitel in diesem Zeitraum fast verdoppelt hat24. Im Asylverfahren befanden 
sich Ende 2020 noch 416 Geflüchtete, was einen deutlichen Rückgang im Vergle ich zum Jahr 
2016 (776 Personen) darstellt. Unabhängig von der Art des Aufenthaltstitels ist die Anzahl der 
Männer stets höher als die der Frauen. 
Tabelle 13: Duldung nach Geschlecht 2010–2020 
Jahr gesamt männlich weiblich Ausbild-D 
§ 60c 
Beschäft-D 
§ 60d 
ungeklärte 
Identität 
§ 60b 
2010 631 361 270 
Eingabe aufgrund Gesetzeseinführung 
möglich:  
- ab 6.8.2016 bei Ausbildungsdul-
dung (§ 60c) 
- ab 1.1.2020 für Personen mit un-
geklärter Identität (§ 60b), 
- ab 1.1.2020 bei Beschäftigungs-
duldung (§ 60d) 
2011 608 336 272 
2012 658 365 293 
2013 731 392 339 
2014 863 477 386 
2015 1.121* 622* 499* 
2016 1.184 672 512 
2017 1.261 706 555 96 
 2018 1.371 764 607 90 
2019 1.487 856 631 93 
2020 1.576 929 647 67 2 38 
Quelle 2: Rechts- und Ausländeramt Stadt Münster 
*Diese Werte wurden nachträglich korrigiert. 
Bei den geduldeten Personen ist zu beachten, dass unter dem Begriff ‚Duldung‘ zahlreiche unter-
schiedliche Formen der zeitlich befristeten Aussetzung der Ausreisep flicht gefasst werden. Das 
 
21 Die Begrif fe Flüchtling und Geflüchtete umfassen im Verständnis des Asylrechts ausschließlich anerkannte 
Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention, d.  h. Personen, die nach Abschluss eines Asylverfahrens den 
Flüchtlingsschutz erhalten. Darüber hinaus gibt es allerdings drei weitere Schutzformen, bei deren Vorliegen Asylrecht 
gewährt werden kann und die daher in die statistische Betrachtung einbezogen werden. Dazu gehören neben 
anerkannten Flüchtlingen auch Personen, die eine Asylberechtigung oder subsidiären Schutz erhalten sowie Personen, 
die sich im laufenden Asylverfahren befinden (“gestattet”). 
22 Hier ist zu berücksichtigen, dass es um die Abbildung eines Stichtages handelt. Menschen können wegziehen oder 
zuziehen und nehmen bzw. bringen ihren Status mit. Deswegen können daraus keine Entwicklungstendenzen gesehen 
werden, insbesondere nicht bezogen auf diejenigen, die im Asylverfahren Erfolg hatten. Für das Asylverfahren wurden 
sie einer Stadt/einem Kreis zugewiesen. Danach entscheiden sie selbst, wo sie wohnen und arbeiten möchten. 
23 Es gibt keine Untersuchungen, warum Menschen mit unbefristeten Aufenthaltstiteln Münster verlassen; möglicher -
weise sind auch einige, die bereits seit langer Zeit hier waren, verstorben. 
24 Der Grund für den Anstieg sind zwischenzeitlich als Flüchtling e bzw. subsidiär Schutzberechtigte anerkannten Per -
sonen vor allem aus Syrien.

31 
 
seit dem 1.1.2020 geltende ‚Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung‘ gewährleis-
tet geduldeten Menschen einen verlässlichen Aufenthaltsstatus durch eine langfristige Duldung, 
wenn sie eine Berufsausbildung absolvieren oder einer Beschäftigung nachgehen. Dagegen ent -
hält das seit August 2019 geltende sogenannte  ‚Geordnete-Rückkehr-Gesetz‘ eine Passbeschaf-
fungspflicht sowie die sog. ‚Duldung light‘ für Personen mit ungeklärter Identität. Folge daraus ist 
ein Erwerbstätigkeitsverbot. Der neu gefasste § 60a Abs. 6 begründet ein gesetzliches Erwerbstä-
tigkeitsverbot für Staatsangehörige eines sicheren Herkunftsstaates, deren nach dem 31.8.2015 
gestellter Asylantrag abgelehnt oder zurückgenommen wurde. 
3.1.2 Befristete Aufenthaltserlaubnis internationaler Studierender an den Hochschulen 
Innerhalb der Gruppe der Menschen mit befristeter Aufenthaltserlaubnis spielen internationale 
Studierende sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eine zunehmend wichtige Rolle für 
die Stadt Münster. Hierzu liegen in diesem Integrationsmonitoring Daten der Westfälischen Wil-
helms-Universität Münster (WWU), der Kunstakademie Münster, der FH Münster, der FOM Hoch-
schule für Oekonomie & Management und der Katholischen Hochschule NRW in Münster vor. 
An der WWU25 ist in Folge der Corona-Pandemie die Zahl der Studierenden ohne deutsche Staats-
angehörigkeit im Wintersemester 2020/21 im Vergleich zu den Vorjahren erkennbar gesunken 
(vgl. Tabelle 15, Abbildung 8), da die WWU in diesem Semester keine neuen Austauschstudieren-
den aufgenommen hat. Dies spiegelt sich auch im deutlichen Rückgang der Zahl an Studierenden 
wider, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland oder an einem Studienkolleg (sog. Bil-
dungsausländerinnen und -ausländer)26 erworben haben (vgl. Tabelle 15, Abbildung 8). 
Tabelle 14: Studierende nach Staatsangehörigkeit an der WWU Münster in den WS* 2013/14 bis 2020/21 
Wintersemester Studierende insgesamt davon internationale Studierende 
Anzahl Anteil 
2013/14 42.592 3.403 8,0 % 
2014/15 43.084 3.375 7,8 % 
2015/16 43.790 3.489 8,0 % 
2016/17 44.692 3.568 8,0 % 
2017/18 45.371 3.632 8,0 % 
2018/19 45.718 3.678 8,0 % 
2019/20 45.893 3.573 7,8 % 
2020/21 45.041 3.179 7,1 % 
Quelle 6: Westfälische Wilhelms-Universität Münster 
*WS/ WiSe = Wintersemester 
 
25 Erfasst werden alle Studierende, inklusive beurlaubte, Sprachkursbesucherinnen und -besucher, Promovierende und 
Studierende, die einen Weiterbildungsmaster absolvieren. 
26 Unter Bildungsherkunft wird erfasst, wo Studierende ohne deutsche Staatsangehörigkeit ihre Hochschulzugangsbe-
rechtigung erworben haben. So werden internationale Studierende, die ihre Berechtigung zum Besuch einer Hoch -
schule in Deutschland erworben haben, als Bildungsinländerinnen und -inländer bezeichnet. Als Bildungsausländerin-
nen und -ausländer werden im Gegenzug internationale Studierende erfasst, die die Hochschulzugangsberechtigung 
im Ausland erworben haben. Seit dem Wintersemester 2017/18 gelten zudem Studierende als Bildungsausländerinnen 
und -ausländer, die die Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschen Schule im Ausland oder an einem Studien-
kolleg erworben haben.

32 
 
Tabelle 15: Internationale Studierende an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster nach Bildungs-
herkunft, Geschlecht, EU-Staatsangehörigkeit27 und Studienart28 im WS 2019/20 und 2020/21 
Status der Studierenden 
Wintersemester 2019/20 Wintersemester 2020/21 
Anzahl Anteil Anzahl Anteil 
Studierende ohne deut-
sche Staatsangehörigkeit 3.573 100 % 3.179 100 % 
Bildungsherkunft 
davon Bildungsinländerin-
nen und -inländer 745 20,9 % 695 21,9 % 
davon Bildungsauslände-
rinnen und -ausländer 2.828 79,1 % 2.484 78,1 % 
Geschlecht 
davon weiblich 2.059 57,6 % 1.826 57,4 % 
davon männlich 1.514 42,4 % 1.353 42,6 % 
EU-Staatsangehörigkeit 
davon EU-Staats- 
angehörige 1.138 31,8 % 889 28,0 % 
davon Nicht-EU-Staats- 
angehörige 2.435 68,2 % 2.290 72,0 % 
Studienart 
davon Promovierende 646 18,1 % 646 20,3 % 
davon ‚Degree Seekers‘ 2.510 70,2 % 2.469 77,7 % 
davon Austauschstudie-
rende 417 11,7 % 64 2,0 % 
Quelle 7: Westfälische Wilhelms-Universität Münster 
  
 
27 Auch Großbritannien zählt für den Untersuchungszeitraum dieses Monitorings noch zur Eu ropäischen Union. Bil -
dungsausländerinnen und Bildungsausländer, die nicht aus der EU kommen, verfügen in den meisten Fällen über eine 
Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums (§ 16 AufenthG). 
28 Studierende, die einen Abschluss an der Universität Münster anstreben, werden als ‚Degree Seekers‘ bezeichnet.

33 
 
Abbildung 8: Internationale Studierende an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster nach Bil-
dungsherkunft, Geschlecht, EU-Staatsangehörigkeit und Studienart in den WS 2013/14 bis 2020/21 
 
Quelle 3: Westfälische Wilhelms-Universität Münster 
Auch die Zahl der St udierenden ohne deutsche Staatsangehörigkeit der Kunstakademie ist im 
Wintersemester 2020/21 im Vergleich zu den Vorjahren gesunken (vgl. Tabelle 17). Ein deutlicher 
Rückgang ist bei den sogenannten  Bildungsausländerinnen und -ausländern und insbesondere 
den Austauschstudierenden zu verzeichnen. 
Tabelle 16: Studierende nach Staatsangehörigkeit an der Kunstakademie in den Wintersemestern 
2018/19 bis 2020/21 
Wintersemester Studierende insgesamt 
davon internationale Studierende 
Anzahl Anteil 
2018/19 377 72 19,1 % 
2019/20 385 78 20,3 % 
2020/21 362 68 18,8 % 
Quelle 8: Kunstakademie Münster – Hochschule für bildende Künste

34 
 
Tabelle 17: Internationale Studierende der Kunstakademie nach Bildungsherkunft, Geschlecht, EU-Staats-
angehörigkeit und Studienart im WiSe 2018/19 bis 2020/21 
Status der Studierenden WiSe 2018/19 WiSe 2019/20 WiSe 2020/21 
Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil 
Studierende ohne deutsche 
Staatsangehörigkeit 72 100 % 78 100 % 68 100 % 
Bildungsherkunft 
davon Bildungsausländerinnen 
und –ausländer 57 79,2 % 62 79,5 % 53 77,9 % 
Geschlecht 
davon weiblich 47 65,3 % 58 74,4 % 50 73,6 % 
davon männlich 25 34,7 % 20 25,6 % 18 26,4 % 
davon ohne Angaben zum 
Geschlecht 0 
EU-Staatsangehörigkeit 
davon EU- Staatsangehörige 11 15,3 % 9 11,5 % 6 8,8 % 
davon Nicht-EU- 
Staatsangehörige 61 84,7 % 69 88,5 % 62 91,1 % 
Studienart 
davon Austauschstudierende 10 13,9 % 11 14,1 % 2 2,9 %  
davon Promotionsstudierende 3 4,2 % 3 3,9 % 3 4,4 % 
Quelle 9: Kunstakademie Münster – Hochschule für bildende Künste  
 
Bei der FH Münster ist die Zahl der Studierenden ohne deutsche Staatsangehörigkeit im Winter-
semester 2020/21 zu den Vorjahren konstant geblieben (vgl. Tabelle 19). Bei den Studierenden, 
die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland oder an einem Studienkolleg erworben ha-
ben, und den Austauschstudierenden sind die Zahlen ebenfalls gesunken. 
Tabelle 18: Studierende nach Staatsangehörigkeit an der FH Münster im WiSe 2018/19 bis 2020/21 
Wintersemester Studierende insgesamt 
davon internationale Studierende 
Anzahl Anteil 
2018/19 15.050 1.010 6,7 % 
2019/20 15.206 1.141 7,5 % 
2020/21 15.408 1.155 7,5 % 
Quelle 10: FH Münster

35 
 
Tabelle 19: Internationale Studierende der FH Münster nach Bildungsherkunft, Geschlecht, EU-Staatsange-
hörigkeit und Studienart im WS 2018/19 bis 2020/21 
Status der Studierenden WiSe 2018/2019 WiSe 2019/20 WiSe 2020/21 
Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil 
Studierende ohne deutsche 
Staatsangehörigkeit 1.010 100 % 1.141 100 % 1.155 100 % 
Bildungsherkunft 
davon Bildungsausländerinnen 
und -ausländer 762 75,4 % 856 75,0 % 831 71,9 % 
davon Bildungsinländerinnen und 
-inländer 248 24,6 % 285 25,0 % 324 28,1 % 
Geschlecht 
davon weiblich 448 44,4 % 547 47,9 % 513 44,4 % 
davon männlich 562 55,6 % 594 52,1 % 641 55,5 % 
davon divers * 
EU-Staatsangehörigkeit 
davon EU- Staatsangehörige 212 21,0 % 219 29,2 % 212 18,4 % 
davon Nicht-EU- Staats- 
angehörige 798 79,0 % 922 80,8 % 943 81,6 % 
Studienart 
davon Austauschstudierende 75 7,4 % 72 6,3 % 43 3,7 % 
davon ‚Degree-Seekers‘ 935 92,6 % 1069 93,7 % 1112 96,3 % 
davon Doktorandinnen und  
Doktoranden 10 1,0 % 11 1,0 % 13 1,1 % 
Quelle 11: FH Münster 
*Die Ausdifferenzierung kann in diesem Fall zu einer Identifizierbarkeit von Personen führen. Daher wurden die Anga-
ben aus Datenschutzgründen herausgenommen. 
 
Die Studierendenanzahl der FOM Hochschule für Oekonomie & Management ist entgegen dem 
bisher dargestellten Trend bei allen Studierenden, auch bei denjenigen ohne deutsche Staatsan-
gehörigkeit, im Wintersemester 2020/21 im Vergleich zu den Vorjahren gestiegen (vgl.  Tabelle 
21). Dies trifft auch für die Zahl der sogenannten Bildungsausländerinnen und -ausländer zu. 
Tabelle 20: Studierende nach Staatsangehörigkeit an der FOM Hochschule für Oekonomie & Management 
in den WS 2018/19 bis 2020/21 
Wintersemester Studierende insgesamt 
davon internationale Studierende 
Anzahl Anteil 
2018/19 1.310 18 1,4 % 
2019/20 1.519 27 1,8 % 
2020/21 1.651 36 2,2 % 
Quelle 12: FOM Hochschule für Oekonomie & Management

36 
 
 
Tabelle 21: Internationale Studierende der FOM Hochschule für Oekonomie & Management nach Bil-
dungsherkunft und Geschlecht im WS 2018/19 bis 2020/21 
Status der Studierenden WiSe 2018/2019 WiSe 2019/20 WiSe 2020/21 
Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil 
Studierende ohne deutsche 
Staatsangehörigkeit 18 100 % 27 100 % 36 100 % 
Bildungsherkunft 
davon Bildungsausländerinnen 
und -ausländer 2 11,1 % 5 18,5 % 10 27,8 % 
davon Bildungsinländerinnen und 
-inländer 16 88,9 % 22 81,5 % 26 72,2 % 
Geschlecht 
davon weiblich 8 44,4 % 14 51,9 % 16 44,4 % 
davon männlich 10 55,6 % 13 48,1 % 20 55,6 % 
Quelle 13: FOM Hochschule für Oekonomie & Management 
 
Auch die Zahl der Studierenden der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen in Münster 
ohne deutsche Staatsangehörigkeit und die Zahl der sogenannten Bildungsausländerinnen und –
ausländer sind im Wintersemester 2020/21 im Vergleich zu den Vorjahren gestiegen (vgl.Tabelle 
23). 
Tabelle 22: Studierende nach Staatsangehörigkeit an der Katholischen Hochschule NRW in Münster in 
den WS 2018/19 bis 2020/21 
Wintersemester Studierende insgesamt 
davon internationale Studierende 
Anzahl Anteil 
2018/19 1.093 32 2,9 % 
2019/20 1.086 32 2,9 % 
2020/21 1.074 35 3,3 % 
Quelle 14: Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen Abteilung Münster

37 
 
 
Tabelle 23: Internationale Studierende der Katholischen Hochschule NRW in Münster nach Bildungsher-
kunft, Geschlecht und EU-Staatsangehörigkeit im WS 2018/19 bis 2020/21 
Status der Studierenden WiSe 2018/2019 WiSe 2019/20 WiSe 2020/21 
Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil 
Studierende ohne deutsche 
Staatsangehörigkeit 32 100 % 32 100 % 35 100 % 
Bildungsherkunft 
davon Bildungsausländerinnen 
und -ausländer 21 65,6 % 21 65,6 % 23 65,7 % 
davon Bildungsinländerinnen und 
-inländer 11 34,4 % 11 34,4 % 12 34,3 % 
Geschlecht 
davon weiblich 16 50,0 % 17 53,1 % 18 51,4 % 
davon männlich 16 50,0 % 15 46,9 % 17 48,6 % 
EU-Staatsangehörigkeit 
davon EU-Staatsangehörige 8 25,0 % 8 25,0 % 9 25,7 % 
davon Nicht-EU-
Staatsangehörige 24 75,0 % 24 75,0 % 26 74,3 % 
Quelle 15: Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen Abteilung Münster

38 
 
 
Das nachfolgende Schaubild visualisiert den Anteil der internationalen Studierenden der einzel-
nen Hochschulen. 
Abbildung 9: Vergleich Studierende mit und ohne deutsche Staatsangehörigkeit WS 2020/2021 
 
Quelle 16: Westfälische Wilhelms-Universität Münster, Kunstakademie Münster, FH Münster, FOM Hoch-
schule für Oekonomie & Management, Katholische Hochschule NRW in Münster 
Es wird ersichtlich, dass im Wintersemester 2020/2021 die Kunstakademie Münster den höchsten 
prozentualen Anteil an internationalen Studierenden aufweist. Darauf folgen die Westfälische -
Wilhelms Universität und die FH Münster.  
0 %
10 %
20 %
30 %
40 %
50 %
60 %
70 %
80 %
90 %
100 %
Westfälische
Wilhelms-Universität
Münster
Kunstakademie
Münster
FH Münster FOM Hochschule für
Oekonomie &
Management
Katholische
Hochschule NRW in
Münster
Studierende mit deutscher Staatsangehörigkeit Studierende ohne deutsche Staatsangehörigkeit

39 
 
3.2 Einbürgerung 
Einen wichtigen Indikator für die rechtliche Integration ausländischer Bürgerinnen und Bürger 
stellt die Zahl der Einbürgerun gen dar. Alle in der Stadt Münster lebenden Ausländerinnen und 
Ausländer, die einen rechtmäßigen Aufenthaltsstatus29 haben, bereits acht Jahre in Deutschland 
leben30, ihren Lebensunterhalt eigenständig sichern können, über ausreichende Deutschkennt -
nisse verfügen, sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, keine Verurtei -
lung wegen einer Straftat aufweisen und einen Einbürgerungstest bestanden haben, haben das 
Recht, einen Antrag auf Einbürgerung zu stellen.31 
In der Stadt Münster wurden im Jahr 2020 460 Menschen eingebürgert (vgl. Tabelle 24). Gemes-
sen an allen – zum Jahresende des Vorjahres – in Münster lebenden Ausländerinnen und Auslän-
dern mit rechtmäßigem Aufenthaltsstatus entspricht dies einer Einbürgerungsquote von 1,33 %. 
Diese liegt zwar über dem nordrhein -westfälischen Durchschnitt (0,91 %), jedoch wie bereits in 
den Vorjahren erneut deutlich unter den Einbürgerungsquoten in den Jahren 2010 bis 2015. Ein 
Blick auf die Geschlechterverteilung zeigt, dass anders als in den Vo rjahren 2020 die Einbürge -
rungsquote bei Männern leicht höher war als bei Frauen (vgl. Tabelle 25). Insgesamt ist das Ge -
schlechterverhältnis in den letzten Jahren jedoch relativ ausgeglichen. 
Tabelle 24: Einbürgerungen in der Stadt Münster und in Nordrhein-Westfalen 2010–202032 
Jahr Einbürgerungen 
Münster 
Einbürgerungs-
quote33 Münster 
Einbürgerungen 
NRW 
Einbürgerungsquote 
NRW 
2010 418 2,01 % 28.186 1,57 % 
2011 444 2,08 % 29.357 1,64 % 
2012 436 1,92 % 30.282 1,66 % 
2013 562 2,36 % 29.629 1,58 % 
2014 549 2,18 % 27.737 1,41 % 
2015 487 1,85 % 26.573 1,28 % 
2016 461 1,54 % 27.027 1,19 % 
2017 396 1,18 % 27.381 1,09 % 
2018 427 1,23 % 27.649 1,08 % 
2019 500 1,46 % 30.679 1,16 % 
2020 460 1,33 % 24.696 0,91 % 
Quelle 17: Amt für Bürger- und Ratsservice Stadt Münster, Integrationsmonitoring NRW 
  
 
29 Erforderlich ist entweder ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine befristete Aufenthaltserlaubnis, die ihrem 
Zweck nach zu einem dauerhaften Aufenthalt führen kann, wie etwa die EU -Blue-Card (vgl. Internetseite des BAMF ). 
[letzter Zugriff 20.12.2021] 
30 Bei erfolgreichem Bestehen eines Integrationskurses kann diese Frist auf sieben Jahre verkürzt werden, bei ‚besonde-
ren Integrationsleistungen‘ auf sechs Jahre (vgl. ebd.). 
31 Grundsätzlich ist mit der Einbürgerung der Verlust beziehungsweise die Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit ver -
bunden. Es gibt aber Ausnahmen je nach Herkunftsland (vgl. ebd.). 
32 Die hier dargestellten Daten weichen von denen im Integrationsmonitoring 2017 abgebildeten Werten ab. Die Ab -
weichungen erklären sich dadurch, dass im Integrationsmonitoring 2017 auf kommunale Daten zugegriffen und im 
Integrationsmonitoring 2020/2021 stattdessen die Landesdatenbank Nordrhein-Westfalen als Quelle genutzt wurde.  
33 Die Einbürgerungsquote ist definiert als Zahl der Einbürgerungen im jeweiligen Jahr je 100 Ausländerinnen und Aus-
länder jeweils zum Jahresende des Vorjahres der Einbürgerung.

40 
 
 
Tabelle 25: Einbürgerungen in der Stadt Münster nach Geschlecht 2010–2020 
Jahr Einbürgerungen von 
Frauen 
Einbürgerungsquote 
Frauen 
Einbürgerungen von 
Männern 
Einbürgerungsquote 
Männer 
2010 207 1,96 % 211 2,06 % 
2011 213 1,96 % 231 2,20 % 
2012 233 2,00 % 203 1,83 % 
2013 299 2,46 % 263 2,25 % 
2014 301 2,38 % 248 1,98 % 
2015 268 2,04 % 219 1,66 % 
2016 255 1,74 % 206 1,34 % 
2017 209 1,30 % 187 1,08 % 
2018 206 1,24 % 221 1,23 % 
2019 260 1,57 % 240 1,36 % 
2020 215 1,28 % 245 1,38 % 
Quelle 8: Amt für Bürger- und Ratsservice Stadt Münster 
 
3.3 Integrationskurse 
Das Angebot der sogenannten Integrationskurse ist ein weiteres wichtiges Instrument zur Förde-
rung der Integration. Diese Kurse werden in Deutschland seit 2005 durchgeführt und bestehen 
aus einem Sprach- sowie einem Orientierungskurs, in dem grundlegende Kenntnisse über das Le-
ben in Deutschland vermittelt werden. 34 Neben allgemeinen Integrationskursen gibt es zahlrei -
che speziellere Kurse, die sich an bestimmte Personengruppen richten. Nach Angaben des 
Rechts- und Ausländeramtes werden aktuell von vier Bildungsträgern Integrationskurse in Müns-
ter angeboten.35 
Die Zahl der neuen Kursteilnehmenden 36 war 2020 mit Ausnahme von Intensivkursen in allen 
Kursarten rückläufig, was nach Ansicht des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im 
 
34 Grundsätzlich haben nur Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit sowie Spätaussiedlerinnen und -aussiedler 
einen Anspruch auf die Teilnahme an einem Integrationskurs. Der Anspruch entfällt, sofern Personen ohne deutsche 
Staatsangehörigkeit in Deutschlan d eine Schulausbildung absolvieren, einen erkennbar geringen Integrationsbe darf 
oder ausreichende Deutschkenntnisse haben (wobei im letztgenannten Fall die Teilnahme an einem Orientierungskurs 
weiterhin möglich ist). Deutsche Staatsangehörige mit Migrationsvorgeschichte sowie EU-Staatsangehörige können zu 
Kursen zugelassen werden, haben jedoch keinen Anspruch auf die Teilnahme an einem Integrationskurs. Für weitere 
Informationen siehe https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/Integrations-
kurse/TeilnahmeKosten/teilnahmekosten-node.html [letzter Zugriff 20.12.2021]. 
35 Vgl. die entsprechenden Inf ormationen auf der Internetseite des Rechts - und Ausländeramtes: https://www.stadt-
muenster.de/auslaenderamt/integration/kursanbieter [letzter Zugriff 20.12.2021]. 
36 Zur Kennzahl „Neue Kursteilnehmende“ zählen nur teilnahmeberechtigte bzw. -verpflichtete Personen, bei denen 
ein Kurseintritt erfasst wurde. Der Tag des Kurseintritts ist maßgeblich für die zeitliche Zuordnung der Person zur Kenn-
zahl (vgl. https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Statistik/Integrationskurszahlen/faqs-integrationskursstatis-
tik.pdf?__blob=publicationFile&v=3) [letzter Zugriff 20.12.2021].

41 
 
Wesentlichen auf die  Corona-Pandemie zurückgeführt werden kann (vgl. Tabelle 26).37 Die Ge-
schlechterverteilung zeigt, dass aktuell mehr Frauen als Männer an Integrationskursen teilneh -
men (vgl. Abbildung 10). 
Tabelle 26: Anzahl der neuen Kursteilnehmenden an Integrationskursen in der St adt Münster nach Kursart 
2016–2020 
Kursart 2016 2017 2018 2019 2020 
Allgemeiner Integrationskurs 607 308 346 421 211 
Eltern- und Frauenintegrationskurs38 13 < 10 0 < 10 0 
Integrationskurs mit Alphabetisierung 216 322 163 151 73 
Intensivkurs < 10* 0 0 0 < 10 
Jugendintegrationskurs 199 101 62 63 16 
Sonstiger spezieller Integrationskurs**  0 0 11 < 10 0 
Zweitschriftlernkurs*** / 10 0 0 0 
gesamt < 1045 < 751 582 < 655 < 310 
zuzüglich Kurswiederholende 105 184 339 246 136 
Quelle 18: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 
*Es wurden jeweils weniger als zehn Personen erfasst. Aus Gründen des Datenschutzes wird die genaue Anzahl nicht 
ausgewiesen. ** u. a. Kurse für Menschen mit Behinderungen und Förderkurse, ***erfasst seit 14.02.2017 
 
Abbildung 10: Neue Kursteilnehmende an Integrationskursen in der Stadt Münster nach Geschlecht 
2016–2020 
 
Quelle 19: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 
  
 
37 Vgl. die Informationen zur Geschäftsstatistik zum Integrationskurs 2020 des Bundesamtes für Migration und Flücht -
linge: https://www.bamf.de/DE/Themen/Statistik/Integrationskurszahlen/integrationskurszahlen-node.html [letzter 
Zugriff 20.12.2021]. 
38 Im Integrationsmonitoring 2012, 2015 und 2017 waren an dieser Stelle nur Elternintegrationskurse aufgeführt. 
35.5%
44.7%
62.4%
57.8%
61.5%
64.5%
55.3%
37.6%
42.2%
38.5%
0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % 100 %
2016
2017
2018
2019
2020
weiblich männlich

42 
 
Erstmals liegen in diesem Integrationsmonitoring auch Daten zu Berufssprachkursen vor. Aufbau-
end auf den Integrationskursen sollen die Kurse die Integration von Menschen mit Migrationsvor-
geschichte in den Arbeitsmarkt fördern.39 Auch bei den Berufssprachkursen zeigt sich – wohl in 
Folge der Corona-Pandemie – für das Jahr 2020 mit Ausnahme von Sprachkursen mit dem Ziel -
sprachniveau A2 ein Rückgang der Kurseintritte (vgl. Tabelle 27). Das Geschlechterverhältnis ist 
hingegen ausgeglichener als in den Integrationskursen (vgl. Abbildung 11). 
Tabelle 27: Anzahl der Kurseintritte in Berufssprachkurse in der Stadt Münster nach Kursart 2018–2021 
Kursart 2018 2019 2020 erstes Halb-
jahr 2021 
Berufssprachkurs - Ziel A2 22 49 66 / 
Berufssprachkurs - Ziel B1 143 260 93 < 10 
Berufssprachkurs - Ziel B2 398 379 323 82 
Berufssprachkurs - Ziel C1 69 82 48 31 
Akademische Heilberufe (Anerken-
nungsverfahren) < 10* < 10 < 10 < 10 
gesamt < 642 < 780 < 540 < 133 
Quelle 20: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 
* Es wurden jeweils weniger als zehn Personen erfasst. Aus Gründen des Datenschutzes wird die genaue Anzahl nicht 
ausgewiesen.  
 
Abbildung 11: Kurseintritte in Berufssprachkurse in der Stadt Münster nach Geschlecht 2018–2021 
 
Quelle 21: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 
Die Zuordnung zur Stadt Münster für die einzelnen Kursarten hat unterschiedliche Anknüpfungs-
punkte. Bei den Integrationskursen ist es der Wohnort, bei den Berufssprachkursen sin d es die 
ausstellenden Stellen ‚Agentur für Arbeit Ahlen-Münster‘ und ‚Jobcenter Münster‘.  
 
39 Für weitere Informationen zu den Berufssprachkursen siehe https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/Zuge-
wanderteTeilnehmende/DeutschBeruf/deutsch-beruf.html#a_284040_1 [letzter Zugriff 20.12.2021]. 
45.2 %
49.5 %
56.6 %
55.3 %
54.8 %
50.5 %
43.4 %
44.7 %
0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % 100 %
2018
2019
2020
erstes
Halbjahr
2021
weiblich männlich

43 
 
4 (Politische) Partizipation und 
zivilgesellschaftliches Engagement 
Ein wichtiger Indikator einer erfolgreichen Integration ist die politische und zivilgesellschaftliche 
Partizipation. Hierbei geht es um Fragen der Selbst - und Mitbestimmung. Dieser  Abschnitt be-
handelt die Mitwir kung der Menschen mit Migrationsvorgeschichte in den al lgemeinen politi-
schen Gremien der Stadt Münster (Punkt 4.1), in dem Integrationsrat der Stadt (Punkt 4.2) als 
besonderes Partizipationsgremium für Men schen mit Migrationsvorgeschichte sowie in deren 
Organisationen, den sogenannten Migrantenselbstorganisationen (MSO), in Punkt 4.3. Das zivil-
gesellschaftliche Engagement in dem Bereich Migration kann auch anhand der Verleihung der so-
genannten ‚Ehrenamtskarte NRW‘ (Punkt 4.4) gemessen werden. 
4.1 Partizipation in politischen Gremien 
Im Jahr 2021 waren in der Stadt Münster 709 Personen in mindestens einem allgemeinen politi-
schen Gremium aktiv40, von denen 10,4 % eine Migrationsvorgeschichte hatten (vgl. Tabelle 28).41 
Dies entspricht einem Anstieg um 2,3 Prozentpunkte verglichen mit 2015 und 2017.  
Tabelle 28: In politischen Gremien* der Stadt Münster aktive Personen nach Migrationsvorgeschichte 
2015, 2017 und 2021 
Jahr 
insgesamt davon ohne  
Migrationsvorgeschichte 
davon mit  
Migrationsvorgeschichte 
Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil 
2015 645 100 % 593 91,9 % 52 8,1 % 
2017 653 100 % 600 91,9 % 53 8,1 % 
2021 709 100 % 635 89,6 % 74 10,4 % 
Quelle 22: Amt für Bürger- und Ratsservice der Stadt Münster, Stadtplanungsamt der Stadt Münster 
* Hierzu zählen die Mitglieder des Rates der Stadt Münster, der Bezirksvertretungen sowie der Ausschüsse und 
Kommissionen.  
  
 
40 131 Personen waren Mitglieder in mehr als einem politischen Gremium. Aufgeführt sind an dieser Stelle lediglich 
Personen, die über das Melderegister eindeutig identifiziert werden konnten. Fehlende Werte können sich dabei aus 
den folgenden Gründen ergeben: Nicht immer wurde die Meldeadresse als postalische Adresse angegeben und die 
weiteren Informationen reichten nicht aus, um eine eindeutige Identifizierung zu ermöglichen. Ebenfalls stehen der 
Statistikdienststelle nicht alle Namen aus dem Melderegister zur Verfügung, da bei einigen Personen aus unterschied -
lichen Gründen ein besonderer Schutz  des Namens die Übermittlung verhindert. Bei den Mitgliedern der Ausschüsse 
und Kommissionen etwa wurde teilweise nur die Arbeitsadresse angegeben. Da dieser Personenkreis nicht ausschließ-
lich in Münster wohnhaft ist, konnten hier ebenfalls nicht alle Personen identifiziert werden. 
41 Die hohe Gesamtzahl im Jahr 2021 im Vergleich zu den vorherigen Erhebungszeiträumen resultiert aus Veränderun-
gen infolge der Kommunalwahl 2020, etwa der Einrichtung einer Stiftungskommission und des Ausschusses für Verkehr 
und Mobilität.

44 
 
Unabhängig von der Migrationsvorgeschichte sind mehr Männer als Frauen in den po litischen 
Gremien vertreten (vgl. Abbildung 12). Unter Einbeziehung der Migrationsvorgeschichte wird zu-
dem deutlich, dass Männer ohne Migrationsvorgeschichte stets die mit Abstand am stärksten ver-
tretene Personengruppe bilden, wohingegen F rauen mit Migrationsvorgeschichte die am 
schwächsten vertretene Personengruppe sind. Außerdem zeigt sich, dass das Geschlechterver -
hältnis sowohl 2015 als auch 2021 in der Gruppe der Menschen mit Migrationsvorgeschichte aus-
geglichener war als bei den politisch aktiven Personen ohne Migrationsvorgeschichte. 
 
Abbildung 12: In politischen Gremien* der Stadt Münster aktive Personen nach Migrationsvorgeschichte 
und Geschlecht 2015, 2017 und 202142 
 
Quelle 9: Amt für Bürger- und Ratsservice der Stadt Münster, Stadtplanungsamt der Stadt Münster 
* Hierzu zählen die Mitglieder des Rates der Stadt Münster, der Bezirksvertretungen sowie der Ausschüsse und Kom-
missionen.  
  
 
42 Durch das Runden der prozentualen Werte ergeben sich für die Jahre 2017 und 2021 Summen ungleich 100 %. 
31.9%
30.8%
32.6%
60.0%
61.1%
57.0%
3.1%
2.5%
4.4%
5.0%
5.7%
6.1%
0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % 100 %
2015
2017
2021
ohne Migrationsvorgeschichte weiblich ohne Migrationsvorgeschichte männlich
mit Migrationsvorgeschichte weiblich mit Migrationsvorgeschichte männlich

45 
 
Eine Betrachtung der einzelnen Gremien zeigt zudem deutliche Unterschiede in Bezug auf die 
Partizipationsquote von Menschen mit Migrationsvorgeschichte (vgl. Tabelle 29). Mit Ausnahme 
des Jugendrates ist der Anteil an Menschen mit Migrationsvorgeschichte in allen Gremien seit 
2017 gestiegen, lag jedoch im Rat der Stadt Münster sowie im Integrationsrat 20 15 noch über 
dem Wert von 2021. 
Tabelle 29: In politischen Gremien der Stadt Münster aktive Personen nach Gremium und Migrationsvor -
geschichte 2015, 2017 und 2021 
Jahr insgesamt 
davon ohne  
Migrationsvorgeschichte 
davon mit  
Migrationsvorgeschichte 
Anzahl Anteil* Anzahl Anteil* 
Rat der Stadt Münster 
2015 73 68 93,2 % 5 6,8 % 
2017 73 71 97,3 % 2 2,7 % 
2021 66 62 93,9 % 4 6,1 % 
Gesamtheit der Bezirksvertreterinnen und -vertreter 
2015 113 110 97,3 % 3 2,7 % 
2017 114 110 96,5 % 4 3,5 % 
2021 114 103 90,4 % 11 9,6 % 
Mitglieder der Ausschüsse und Kommissionen (ohne Ratsmitglieder) 
2015 471 450 95,5 % 21 4,5 % 
2017 462 434 93,9 % 28 6,1 % 
2021 529 470 88,8 % 59 11,2 % 
Jugendrat** 
2015 29 26 89,7 % 3 10,3 % 
2017 30 24 80,0 % 6 20,0 % 
2021 27 22 81,5 % 5 18,5 % 
Integrationsrat** 
2015 42 15 35,7 % 27 64,3 % 
2017 45 19 42,2 % 26 57,8 % 
2021 47 18 38,3 % 29 61,7 % 
Quelle 9: Amt für Bürger- und Ratsservice und Stadtplanungsamt der Stadt Münster  
* Bezogen auf die Gesamtzahl der in einem Gremium im jeweiligen Jahr aktiven Personen. ** Hier aufgelistet sind die 
im Melderegister eindeutig identifizierbaren Personen.

46 
 
Bezüglich der Geschlechterverteilung 43 in den einzelnen Gremien zeigt sich, dass der Integrati -
onsrat das einzige Gremium mit nahezu paritätischem Männer- und Frauenanteil – sowohl in der 
Gruppe der Menschen mit als auch ohne Migrationsvorgeschichte – ist (vgl. Abbildung 13). In der 
Bezirksvertretung sowie in den Ausschüssen und Kommissionen überwiegt hingegen bei den Mit-
gliedern ohne Migrationsvorgeschichte deutlich der Männeranteil, während bei den Mitgliedern 
mit Migrationsvorgeschichte das Geschlechterverhältnis vergleichsweise ausgeglichen ist. 
Abbildung 13: In politischen Gremien der Stadt Münster aktive Personen nach Gremium, Migrationsvor -
geschichte und Geschlecht 202144 
 
Quelle 9: Amt für Bürger- und Ratsservice und Stadtplanungsamt der Stadt Münster  
 
4.2 Integrationsrat 
Der Integrationsrat 45 ist die überwiegend direkt gewählte Interessenvertretung der in der Stadt 
Münster lebenden Menschen mit Migrationsvorgeschichte. Er engagiert sich für deren gleichbe -
rechtigte Teilhabe und Chancengleichheit in Bereichen des politischen, gesellschaftlichen sowie 
kulturellen Lebens. Da im Jahr 2020 der Integrationsrat neu gewählt wurde, können an dieser 
Stelle – anknüpfend an die Darstellungen im Integrationsmonitoring 2012 und 2015 – die Daten 
zur Wahlbeteiligung zu den Integrationsratswahlen fortgeführt werden, bevor anschließend nä -
her auf einzelne Aspekte der Arbeit des Integrationsrates (Anregungen, Anträge und Zuschüsse) 
eingegangen wird. 
 
43 Die Ausdifferenzierung der Geschlechterverteilung bei der Migrationsvorgeschichte kann in Gremien zu einer Iden -
tifizierbarkeit von Personen führen. Daher wurden aus Datenschutzgründen zu ausgewählten Gremien keine Daten ge-
liefert. 
44 Durch das Runden der prozentualen Werte ergeben sich für die Bezirksvertretung sowie den Integrationsrat Summen 
ungleich 100 %. 
45 Entsprechend der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalens kann sich der Integrationsrat mit sämtlichen Angelegen-
heiten der Stadt Münster befassen und ist zudem bei allen Angelegenheiten, die von besonderer Bedeutung für Men -
schen mit Migrationsvorgeschichte sein können, von den Fachausschüssen und Bezirksvertretungen anzuhören. 
23.7 %
33.3 %
19.1 %
66.7 %
55.6 %
19.1 %
5.3 %
5.1 %
29.8 %
4.4 %
6.0 %
31.9 %
0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % 100 %
Bezirks-
vertreterinnen
und -vertreter
Mitglieder der
Ausschüsse und
Kommissionen
Integrationsrat
ohne Migrationsvorgeschichte weiblich ohne Migrationsvorgeschichte männlich
mit Migrationsvorgeschichte weiblich mit Migrationsvorgeschichte männlich

47 
 
4.2.1 Integrationsratswahlen (Wahlbeteiligung) 
Der aktuelle Integrationsrat wurde am 13.9.2020 gewählt und setzt sich aus 18 direkt gewählten 
sowie neun durch den Rat der Stad t Münster entsandten Mitglieder n zusammen. Alle 18 dir ekt 
gewählten Mitglieder haben eine Migrationsvorgeschichte. Die Wahlbeteiligung lag 2020 bei 
20,7 % und somit rund 1 Prozentpunkt höher als bei der letzten Integrationsratswahl im Jahr 2014 
(vgl. Tabelle 30). Die Stadt Münster hatte damit die zweithöchste Wahlbeteiligung in Nordrhein-
Westfalen und lag erneut deutlich über dem nordrhein-westfälischen Durchschnitt (13,3 %). 
Tabelle 30: Wahlbeteiligungen zu den Integrationsratswahlen 46 in der Stadt Münster und in Nordrhein-
Westfalen 2004, 2010, 2014 und 2020 
Jahr Münster Nordrhein-Westfalen 
2004 8,1 % 12,3 % 
2010 9,3 % 11,2 % 
2014 19,8 % 13,8 % 
2020 20,7 % 13,3 % 
Quelle 9: Amt für Bürger- und Ratsservice der Stadt Münster 
Eine ergänzende Betrachtung der Wahlbeteiligung nach Stadtbezirken zeigt jedoch, dass deutli -
che Unterschiede im Stadtgebiet bestehen (vgl. Tabelle 31). Insgesamt wird sichtbar, dass die 
Wahlbeteiligung in den Bezirken am höchsten war, in denen der Bevölkerungsanteil mit Migrati-
onsvorgeschichte am niedrigsten ist (Münster -Mitte und Münster -Ost). In Münster-Nord, wo 
mehr als 40 % der Wohnberechtigten Bevölkerung eine Migrationsvorgeschichte haben, war die 
Wahlbeteiligung hingegen am zweitniedrigsten (siehe Kapitel 8.1). 
Tabelle 31: Wahlbeteiligungen zu den Integrationsratswahlen in der Stadt Münster 2020 nach Stadtbezir -
ken 
Stadtbezirk Wahlberechtigte47 Wahlbeteiligung 
Hiltrup 6.537 16,2 % 
Nord 7.960 18,1 % 
Ost 2.755 21,3 % 
Südost 4.618 18,5 % 
West 10.416 20,5 % 
Mitte 15.879 24,5% 
Gesamt 48.168 20,7 % 
Quelle 9: Amt für Bürger- und Ratsservice der Stadt Münster 
  
 
46 Der Integrationsrat hat den Ausländerbeirat abgelöst, der in Münster von 1984 bis zur Konstituierung des Integrati-
onsrates im Februar 2010 bestand. 
47 Durch eine Änderung der Gemeindeordnung im Dezember 2018 werden Wahlberechtigte nun von Amts wegen in 
die Wählerverzeichnisse aufgenommen, was zu einem deutlichen Anstieg der Zahl der Wahlberechtigten im Ver-
gleich zu 2014 geführt hat (vgl. https://landesintegrationsrat.nrw/pub/index.php?catalog=IR_Wahlen_2020) [letzer 
Zugriff 10.01.2022].

48 
 
4.2.2 Anregungen und Anträge 
Der Integrationsrat hat das Recht, dem Oberbürgermeister, dem Rat,  den Ausschüssen und Be -
zirksvertretungen Stellungnahmen oder Anregungen vorzulegen. Von diesem Recht hat er jedoch 
in den letzten Jahren seltener als zuvor Gebrauch gemacht, wie eine Auflistung der an den Rat der 
Stadt Münster gerichteten Anregungen von 2017 bis 2020 (vgl. Tabelle 32) sowie ein Vergleich 
mit den im Integrationsmonitoring 2017 veröffentlichten Daten zeigt. Zudem können die Mit -
glieder des Integrationsrates auch Anträge an den Integrationsrat stellen.  
Tabelle 32: Anregungen des Integrationsrates an den Rat der Stadt Münster und Antr äge an den Integrati-
onsrat 2017–2020 
Jahr Anregungen an den Rat Anträge an den Integrationsrat* 
2017 1 2 
2018 0 0 
2019 0 1 
2020 1 1 
Quelle 9: Amt für Bürger- und Ratsservice der Stadt Münster 
*Anträge, die die Mitglieder des Integrationsrates an das Gremium gestellt haben. 
 
4.2.3 Zuschüsse 
Der Integrationsrat unterstützt zudem finanziell Veranstaltungen und Projekte von und für Men-
schen mit Migrationsvorgeschichte und Migrantenselbstorganisationen  (MSO).48 So wurden im 
Jahr 2020 46 Zuschüsse im Wert von insgesamt 14.655 Euro bewilligt (vgl. Tabelle 33). Der deut-
liche Rückgang im Vergleich zu den Vorjahren sowohl in Bezug auf die Anzahl der bewilligten Zu-
schüsse als auch die bewilligten Mittel ist dabei auf die Auswirkungen der Corona -Pandemie zu-
rückzuführen. Eine Auswertung der Zuschussempfängerinnen und Zuschussempfänger zeigt zu-
dem, dass mehr als zwei Drittel der Zuschüsse in den letzten Jahren für Migrantenselbstorganisa-
tionen bewilligt wurden (vgl. Abbildung 14). 
  
 
48 Eine Höchstfördersumme besteht nicht, weder mit Blick auf die Höhe noch die Anzahl der Anträge.

49 
 
 
Tabelle 33: Bewilligung von Zuschüssen durch den Integrationsrat der Stadt Münster 2017–2020* 
Jahr 
Gesamtzahl der 
beschlossenen 
Zuschüsse 
durch den Integ-
rationsrat 
Bewilligte Mittel 
für Zuschüsse 
(in Euro) 
davon Zu-
schüsse an  
Migrantenselbst-
organisationen 
(in Euro) 
davon Bewilli-
gung an andere 
Institutionen (in 
Euro) 
durchschnittliche 
Zuschusshöhe 
201749 80 18.830 14.080 4.750 235 
2018 95 26.730 18.130 8.600 281 
2019 80 22.080 17.280 4.800 276 
2020 46 14.655 10.260 4.395 319 
Quelle 9: Amt für Bürger- und Ratsservice der Stadt Münster 
* Die bewilligten Zuschüsse sind dem Jahr zugeordnet, in dem die Antragstellung erfolgte, nicht dem Zeitpunkt der 
Entscheidung des Integrationsrates.  
 
 
Abbildung 14: Bewilligung von Zuschüssen durch den Integrationsrat der Stadt Münste r nach Zuschuss-
empfänger 2017–2020* 
 
Quelle 23: Amt für Bürger- und Ratsservice der Stadt Münster 
*Die Prozentangaben beziehen sich jeweils auf die Gesamtsumme der Zuschüsse pro Jahr. 
  
 
49 Die Werte für 2017 wurden gegenüber den im Integrationsmonitoring 2017 genannten Werten korrigiert (s. Hin-
weise; Jahr der Antragstellung). 
14,080 €
74,8%
18,130 €
67,8%
17,280 €
78,3% 10,260 €
70,0%
4,750 €
25,2%
8,600 €
32,2% 4,800 €
21,7%
4,395 €
30,0%
0
5,000
10,000
15,000
20,000
25,000
30,000
2017 2018 2019 2020
Zuschüsse in €
bewilligte Zuschüsse MSO bewilligte Zuschüsse andere Institutionen

50 
 
4.3 Migrantenselbstorganisationen (MSO) 
Münster verfügt über eine breite und vielfältige Landschaft an Migrantenselbstorganisationen 
(MSO)50, welche der Vereinslandschaft von Menschen ohne Migrationsvorgeschichte kaum nach-
steht. Die MSO  sind zumeist multifunktional und teilhabeorientiert ausgerichtet. Inhaltliche 
Schwerpunkte sind erkennbar im sozialen und kulturellen Bereich, in der Bildung, in der Beratung, 
in der Unterstützung von Neuankömmlingen und mit der Zielsetzung Diskriminierungen entge-
genzuwirken. 
Anhand der konkreten, praktischen Arbeit der MSO wird deutlich, worin die spezifischen Ressour-
cen dieser Verbände liegen: eine enorm hohe Bereitschaft zu zivilgesellschaftlichem Engagement, 
Mehrsprachigkeit, eine genaue Kenntnis der jeweiligen, der Herkunftskultur zugehörigen Ziel -
gruppen sowie unbürokratische Hilfsstrukturen.  
Die Stadt Münster unterstützt im Rahmen der jährlich bereitgestellten Haushaltsmittel finanziell 
Projekte und Maßnahmen im Bereich Migration/Integration, bewilligt aber auch die laufenden 
Personal-, Sach- und Mietkosten sowie Betriebskosten unter Beachtung der geltenden Förderr -
richtlinien.51  
Tabelle 34: Kommunale Zuschüsse des Sozialamtes im Feld Migration und Integration 2017–2021 
Jahr Gesamt-Beitragsförderung 
(in Euro) 
davon geförderte Organisati-
onen und Initiativen52 
davon Anteile an Migranten-
organisationen 
2017 141.770 19 84 % 
2018 142.300 20 70 % 
2019 141.793 21 76 % 
2020 139.054 18 72 % 
2021 163.680 ca. 9 88 % 
Quelle 24: Sozialamt der Stadt Münster 
Für das Jahr 2021 kann es einerseits coronabedingt hinsichtlich der abgerufenen Mittel im Nach-
gang zu erheblichen Abweichungen kommen. Andererseits ist die Anzahl der geförderten Orga -
nisationen nur bis zum Zeitpunkt der Datenerfassung für das vorliegende Monitoring berücksich-
tigt. 
  
 
50 Aus sozialwissenschaftlicher Sicht werden Migrantenselbstorganisationen (MSO) als Verbände verstanden, „deren 
Ziele und Zwecke sich wesentlich aus der Situation und den Interessen von Menschen mit Migrationsgeschichte erge -
ben und (2) deren Mitglieder zu einem Großteil Personen mit Migrationsvorgeschichte sind und (3) in deren internen 
Strukturen und Prozessen Personen mit Migrationsvorgeschichte eine beachtliche Rolle spielen.“ vgl. Pries, Ludger 
(2013), Migrantenselbstorganisationen. Umfang, Strukturen, Bedeu tung. Kurzdossier, s. https://www.bpb.de/gesell-
schaft/migration/kurzdossiers/158884/zwischen-herkunfts-und-ankunftsland. [letzter Zugriff 20.12.2021]. 
51 Die Förderrichtlinien des Sozialamtes liegen zum Zeitpunkt des Verfassens dieses Monitorings noch nicht zur Veröf-
fentlichung vor [Stand Dezember 2021].

51 
 
 
Hervorzuheben ist die Fördermittelvergabe durch das Kommunale Integrationszentrum. Dieses 
legt bei der Förderung von Projekten/Maßnahmen folgende Kriterien zugrunde: 
🞎 Öffentlicher Zugang für die Bevölkerung von Münster 
🞎 Information, Beratung und Qualifizierung entsprechend den Zielen des Migrationsleitbil-
des  
🞎 Nachhaltigkeit und Förderung der Integration  
🞎 Bildungsangebote und Veranstaltungen zur Sensibilisierung insbesondere zu den The -
menfeldern Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Rassismus  
🞎 Angebote zur Verbesserung der Selbstorganisation und Partizipation von Menschen mit 
Migrationsvorgeschichte sowie geflüchteten Menschen  
🞎 Interkulturelle Öffnung von Organisationen, Einrichtungen und sozialen Diensten  
 
Tabelle 35: Projektförderung Kommunales Integrationszentrum Münster 2017–2021 
Jahr Gesamtsumme 
(in Euro) 
davon Zuschüsse an  
Migrantenselbstorganisationen 
(in Euro) 
davon an andere Trägervereine 
(in Euro) 
2017 8.850 4.750 4.100 
2018 8.560 6.505 2.055 
2019 7.990 4.840 3.150 
2020 6.000 4.200 1.800 
2021 8.660 3.400 5.260 
gesamt 35.960 23.695 16.365 
Quelle 25: Kommunales Integrationszentrum der Stadt Münster

52 
 
 
Abbildung 15: Projektförderung Kommunales Integrationszentrum 2017–2021 
 
Quelle 26: Kommunales Integrationszentrum der Stadt Münster 
In den Förderjahren 2017 -2019 zeigt sich deutlich, dass ein Großteil der Veranstaltungen und 
Projekte einen kulturellen beziehungsweise interkulturellen Schwerpunkt hat. Ferner werden 
Sprachfördermaßnahmen sowie politische und rassismuskritische Projekte gefördert. Ein kleine-
rer Teil kommt Sport- und Freizeitangeboten sowie der Förderung eines Vereinsmagazins zugute.  
4.4 Ehrenamtskarte NRW in Münster 
Zivilgesellschaftliches Engagement ist eine wichtige Form der gesellschaftlichen Teilhabe. Die 
FreiwilligenAgentur Münster der Stiftung Siverdes stärkt dieses Engagement durch Beratung und 
Vermittlung von Interessierten.  
Ein wichtiger Bereich ist das Engagement in den Migrantenselbstorganisationen (MSO) ( vgl. Ka-
pitel 4.3). 21 Personen aus acht MSO in Münster haben zum Stichtag am 6.10.2021 die soge -
nannte ‚Ehrenamtskarte NRW‘ erhalten. Mit dieser Karte drücken die L andesregierung und die 
Stadt Münster ihre Wertschätzung gegenüber den Menschen aus, die sich in überdurchschnittlich 
zeitlichem Umfang ehrenamtlich für das Gemeinwohl engagieren. Die FreiwilligenAgentur steu -
ert die Abläufe rund um die Ehrenamtskarte.  
  
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
2017 2018 2019 2020 2021
MSO Andere

53 
 
 
Abbildung 16: Benannte Schwerpunkt-Themen der Ehrenamtskarten-Anträge 202153 
Quelle 27: FreiwilligenAgentur Münster 
Das Thema ‚Migration‘ wurde insgesamt 15-mal benannt. Dies macht einen Anteil von 5,4 % aller 
benannten Schwerpunkte in den Antragsstellungen 2021 aus. 
  
 
53 Die Daten bilden den Datenstand bis zum Stichtag am 6.10.2021 ab. 
Feuerwehr /Rettungsdienst/ 
Katastrophenschutz
14
Freizeit
16
Gesundheit
13
Jugendarbeit
24
Justiz
0
Kindergarten/Schule
4
Kirche
26
Kultur
21
Migration
15
Seniorenarbeit
27
Sport
26
Soziales
54
Umwelt
4
Sonstiges
33

54 
 
 
Die Abbildung 17 gibt zusätzlich einen Überblick über die Standorte der Einrichtungen, Organi-
sationen, Vereine sowie Initiativen und Migrantenselbstorganisationen , deren Ehrenamtliche 
eine Ehrenamtskarte erhalten haben.  
Abbildung 17: Standorte der Vereine und Initiativen mit Ehrenamtskarteninhaberinnen und –inhabern, 
Oktober 2021 
 
Quelle 28: FreiwilligenAgentur Münster

55 
 
5 Bildung und Sprachen 
Bildung und insbesondere sprachliche Fertigkeiten sind wichtige Elemente der persönlichen und 
sozialen Identität von Menschen. Sie sind die Voraussetzung für ihre schulische und berufliche 
Entwicklung und ihre gesellschaftspolitische Teilhabe. Nachstehend wird ein Überblick über den 
Stand der Bildungsbeteiligung (Punkte 5.1 bis 5.4) und des Bildungserfolgs (Punkt 5.5) von Müns-
teraner Schülerinnen und Schüler mit Migr ationsvorgeschichte gegeben. Neu aufgeführt (Punkt 
5.6) sind die Daten von ‚Schüler Online‘54, einem Online-Bewerbungsportal für Schülerinnen und 
Schüler der Abgangsklassen, die ein Berufskolleg, ein Gymnasium, eine Gesamtschule oder im 
Rahmen der dualen Ausbildung eine Berufsschule besuchen wollen. Die Sprachförderangebote 
der Volkshochschule Münster wurden (Punkt 5.7) fortgeführt. Die Corona-Pandemie hat in die -
sem Handlungsfeld offenkundig Auswirkungen gezei gt. Es bleibt abzuwarten, ob und welche 
langfristige Folgen sich einstellen werden. 
 
5.1 Deutschförderbedarf bei Schulanfängerinnen und Schulanfängern 
(Schuleingangsuntersuchung) 
Die im Folgenden dargestellten Daten entstammen den Schuleingangsuntersuchungen der Ein -
schulungsjahrgänge 2010 bis 2020 und umfassen jeweils den gesamten Jahrgang der Kinder, die 
in dem entsprechenden Jahr schulpflichtig waren oder auf Antrag eingeschult wurden. Zu beach-
ten ist, dass für den Jahrgang 2020 aufgrund der Corona -Pandemie keine Vollerhebung vorliegt. 
Knapp 80% der betreffenden Vorschülerinnen und Vorschüler  konnten insgesamt untersucht 
werden, allerdings erfolgte gemäß dem Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Sozi -
ales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 3.6.2020 eine Priorisierung der Schuleingangsuntersu-
chungen mittels verschiedener Auswahlverf ahren.55 Daher muss eine Verzerrung der Daten für 
den Einschulungsjahrgang 2020 angenommen und bei der Interpretation der Daten berücksich-
tigt werden. 
Eine Auswertung des Geburtslandes der Schulanfängerinnen und Schulanfänger in der Stadt 
Münster zeigt zunächst, dass der Anteil der im Ausland geborenen Kinder seit 2017 konstant bei 
rund 10 % liegt (vgl. Abbildung 18). 
  
 
 
55 Bei der Ermittlung von Kindern mit einem erhöhten Bedarf an einer Einschulungsuntersuchung wurden zunächst die 
Kinder der Kitas und Grundschulen mit einem erfahrungsgemäß erhöhten Belastungsprofil priorisiert. Ergänzend wur-
den die Leitungen der Grundschulen gebeten , dem Gesundheitsamt diejenigen Kinder zu melden, bei denen sich im 
Zuge der Schulanmeldung sowie in den ersten Wochen des Schuljahres die Notwendigkeit einer schul ärztlichen Un-
tersuchung herauskristallisierte. So wurden für den Einschulungsjahrgang 2020 erstmalig auch nach den Sommerferien 
noch Untersuchungen durchgeführt. Auch den Kitaleitungen bzw. -trägern wurde im Verlauf des Untersuchungsjahres 
mehrfach angeboten, Kinder mit einem erhöhten Förderbedarf bezüglich der Einschulung, mit Einverständ nis der El-
tern, dem Gesundheitsamt zu melden.

56 
 
 
Abbildung 18: Schulanfängerinnen und Schulanfänger nach Geburtsland, Daten aus den Schuleingangs -
untersuchungen der Stadt Münster 2010–2020 
 
Quelle 29: Gesundheits- und Veterinäramt der Stadt Münster  
  
0 %
10 %
20 %
30 %
40 %
50 %
60 %
70 %
80 %
90 %
100 %
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020*
Deutschland anderes Land
* Aufgrund der Corona-Pandemie erfolgte keine Vollerhebung des Einschulungsjahrgangs 2020.

57 
 
 
Bei Betrachtung des Geburtslandes der Eltern wird zudem sichtbar, dass in den letzten Jahren der 
Anteil an Schulanfängerinnen und Schulanfängern, bei denen mindestens ein Eltern teil nicht in 
Deutschland geboren wurde, rund 41 bis 45 % betragen hat (vgl. Abbildung 19). 
Abbildung 19: Schulanfängerinnen und Schulanfänger nach Migrationsvorgeschichte, Daten aus den 
Schuleingangsuntersuchungen der Stadt Münster 2010–2020 
 
Quelle 30: Gesundheits- und Veterinäramt der Stadt Münster 
  
0 %
10 %
20 %
30 %
40 %
50 %
60 %
70 %
80 %
90 %
100 %
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020*
beide Elternteile in
Deutschland geboren
mind. ein Elternteil nicht
in Deutschland geboren
* Aufgrund der Corona-Pandemie erfolgte keine Vollerhebung des Einschulungsjahrgangs 2020.

58 
 
 
Aus schulischer Sicht ist insbesondere relevant, inwieweit Schulanfängerinnen und Schulanfänger 
sich in der deutschen Sprache verständigen können. Dabei zeigt sich, dass der Deutschförderbe-
darf bei Kindern mit Migrationsvorgeschichte, die in Deutschland geboren wurden, deutlich ge -
ringer ist als bei Kindern, die im Ausland geboren wurden (vgl. Abbildung 20). Für beide Gruppen 
kann ein Anstieg des Förderbedarfs seit 2018 festgestellt werden. 
Abbildung 20: Deutschförderbedarf* der Schulanfängerinnen und Schulanfänger mit Migrationsvorge-
schichte nach Geburtsland. Daten aus den Schuleingangsuntersuchungen der Stadt Münster 2010–2020 
 
Quelle 31: Gesundheits- und Veterinäramt der Stadt Münster 
*Der Deutschförderbedarf der Schulanfängerinnen und -anfänger wird in Zusammenschau der Befunde aus der Schu-
leingangsuntersuchung für jedes Kind ermittelt. 
Wie bereits im letzten Integrationsmonitoring in Bezug auf Sprachförderbedarfe allgemein fest -
gestellt, ist auch der Deutschförderbedarf sehr unterschiedlich über die Stadtteile, aber auch ein-
zelne Kindertagesstätten und Grundschulen in den jeweiligen Stadtteilen verteilt (vgl. Abbildung 
21). In der folgenden Grafik ist hierzu der Anteil der Schulanfängerinnen und Schulanfänger der 
zusammengefassten Einschulungsjahrgänge 2017 bis 2020 mit Deutschförderbedarf dargestellt, 
bezogen auf die zum Zeitpunkt der Schuleingangsuntersuchung besuchten Kitas und zukünftigen 
Grundschulen, an denen die Kinder angemeldet wurden. 
  
0 %
10 %
20 %
30 %
40 %
50 %
60 %
70 %
80 %
90 %
100 %
Kind in Deutschland geboren
Kind nicht in Deutschland geboren
Kind in Deutschland geboren
Kind nicht in Deutschland geboren
Kind in Deutschland geboren
Kind nicht in Deutschland geboren
Kind in Deutschland geboren
Kind nicht in Deutschland geboren
Kind in Deutschland geboren
Kind nicht in Deutschland geboren
Kind in Deutschland geboren
Kind nicht in Deutschland geboren
Kind in Deutschland geboren
Kind nicht in Deutschland geboren
Kind in Deutschland geboren
Kind nicht in Deutschland geboren
Kind in Deutschland geboren
Kind nicht in Deutschland geboren
Kind in Deutschland geboren
Kind nicht in Deutschland geboren
Kind in Deutschland geboren
Kind nicht in Deutschland geboren
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020*
Deutschförderung
 nicht erfordlich
Deutschförderung
 erforderlich
* Aufgrund der Corona-Pandemie erfolgte keine Vollerhebung des Einschulungsjahrgangs 2020.
Deutschförderung erforderlich Deutschförderung nicht erforderlich

59 
 
 
Abbildung 21: Anteil der Schulanfängerinnen und Schulanfänger mit Deutschförderbedarf in den Kitas 
und Grundschulen der Stadt Münster, Daten aus den Schuleingangsuntersuc hungen der Stadt Münster 
2017–2020 
 
Quelle 32: Gesundheits- und Veterinäramt der Stadt Münster

60 
 
 
Eine Variable, die den Sprachförderbedarf stark beeinflusst, ist die Besuchsdauer einer Kinderta -
gesstätte. So sinkt der Deutschförderbedarf mit steigender Dauer des Kitabesuchs erheblich. Dies 
gilt sowohl für in Deutschland als auch für im Ausland geborene  Schulanfängerinnen und Schul-
anfänger mit Migrationsvorgeschichte (vgl. Abbildung 22). Der Besuch einer Kindertagesstätte 
spielt somit eine zentrale Rolle für die Reduktion des Deutschförderbedarfs. 
Abbildung 22: Deutschförderbedarf der Schulanfängerinnen und Schulanfänger mit Migrationsvorge -
schichte in Abhängigkeit von der Dauer des Kitabesuchs bis zum Zeitpunkt der Einschulung suntersu-
chung, Daten aus den Schuleingangsuntersuchungen der Stadt Münster 2010–2020 
 
Quelle 33: Gesundheits- und Veterinäramt der Stadt Münster 
  
0 %
10 %
20 %
30 %
40 %
50 %
60 %
70 %
80 %
90 %
100 %
Kind in Deutschland geboren
Kind nicht in Deutschland geboren
Kind in Deutschland geboren
Kind nicht in Deutschland geboren
Kind in Deutschland geboren
Kind nicht in Deutschland geboren
Kind in Deutschland geboren
Kind nicht in Deutschland geboren
Kind in Deutschland geboren
Kind nicht in Deutschland geboren
Kind in Deutschland geboren
Kind nicht in Deutschland geboren
kein Kitabesuch bis 1 Jahr bis 2 Jahre bis 3 Jahre bis 4 Jahre mehr als 4 Jahre
Deutschförderung
nicht erforderlich
Deutschförderung
erforderlich
Aufgrund der Corona-Pandemie erfolgte keine Vollerhebung des Einschulungsjahrgangs 2020.
Deutschförderung erforderlich Deutschförderung nicht erforderlich

61 
 
5.2 Schülerinnen und Schüler mit Migrationsvorgeschichte an 
allgemeinbildenden Schulen 
Während sich die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen56 in 
der Stadt Münster in den letzten Schuljahren kaum verändert hat, stieg die Anzahl und der Anteil 
an Schülerinnen und Schülern mit Migrationsvorgeschichte 57 kontinuierlich an (vgl. Tabelle 36). 
Lag der Anteil im Schuljahr 2015/16 noch  bei 26,1 %, hatten im Schuljahr 2020/21 34,3 % aller 
Schülerinnen und Schüler eine Migrationsvorgeschichte.  
 
Tabelle 36: Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen in der Stadt Münster nach Migrati-
onsvorgeschichte in den Schuljahren 2015/16 bis 2020/21  
Schuljahr 
Schülerinnen und Schüler 
gesamt 
davon ohne Migrationsvorge-
schichte 
davon mit Migrationsvorge-
schichte 
Anzahl Anteil Anzahl Anteil 
2015/16 31.335 23.166 73,9 % 8.169 26,1 % 
2016/17 31.752 22.331 70,3 % 9.421 29,7 % 
2017/18 31.540 21.757 69,0 % 9.783 31,0 % 
2018/19 31.450 21.210 67,4 % 10.240 32,6 % 
2019/20 31.375 20.810 66,3 % 10.574 33,7 % 
2020/21 31.418 20.648 65,7 % 10.770 34,3 % 
Quelle 34: Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW)58 , Amt für Schule und Weiterbildung 
der Stadt Münster 
  
 
56 Unter allgemeinbildende Schulen fallen: Grundschulen, Hauptschulen, Förderschulen, Realschulen, PRIMUS-Schule, 
Sekundarschulen, Gesamtschulen und Gymnasien. An der Freien Waldorfschule und den Weiterbildungskollegs wird 
die Migrationsvorgeschichte hingegen nicht erhoben, sodass diese Daten in den Tabellen nicht enthalten sind. 
57 Der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), der dem Amt für Schule und Weiterbil-
dung die Daten zur Verfügung stellt, arbeitet mit dem Begriff der Zuwanderungsgeschichte. Dieser umfasst, wie Kapi-
tel 2.1 entnommen werden kann, neben dem Geburtsort des Kindes und der Eltern auch die Familiensprache. Um die 
Einheitlichkeit des Textes und der Tabellen zu gewährleisten, wird der in Münster genutzte Begriff Migrationsvorge-
schichte auch hier verwendet. 
58 Geschlechtsspezifische Daten werden von Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) in diesem Kon-
text nicht erhoben.

62 
 
5.3 Schülerinnen und Schüler mit Migrationsvorgeschichte an 
Grundschulen 
Grundschülerinnen und Grundschüler bilden an den a llgemeinbildenden Schulen die größte 
Gruppe der Schülerinnen und Schüler mit Migrationsvorgeschichte. Auch ihre Anzahl stieg bis 
zum Schuljahr 2019/20 durchgehend an, verzeichnete jedoch im Schuljahr 2020/21 erstmals ei -
nen leichten Rückgang (vgl.  Tabelle 37). Der Anteil der Grundschülerinnen und Grundschüler 
ohne deutsche Staatsangehörigkeit liegt seit dem Schuljahr 2018/19 konstant bei rund 13 %. 
Tabelle 37: Schülerinnen und Schüler an Grundschulen in der Stadt Münster nach Migrationsvorge -
schichte und Staatsangehörigkeit in den Schuljahren 2015/16 bis 2020/21 
Schuljahr 
Schülerinnen und Schüler 
gesamt 
davon ohne 
Migrationsvorgeschichte 
davon mit 
Migrationsvorgeschichte 
darunter ohne deutsche 
Staatsangehörigkeit 
Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil 
2015/16 9.645 6.512 67,5 % 3.133 32,5 % 886 9,2 % 
2016/17 9.922 6.196 62,4 % 3.726 37,6 % 1.169 11,8 % 
2017/18 10.018 6.107 61,0 % 3.911 39,0 % 1.200 12,0 % 
2018/19 10.030 6.049 60,3 % 3.981 39,7 % 1.315 13,1 % 
2019/20 10.092 5.931 58,8 % 4.161 41,2 % 1.339 13,3 % 
2020/21 10.096 6.056 60,0 % 4.040 40,0 % 1.346 13,3 % 
Quelle 35: Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), Amt für Schule und Weiterbildung 
der Stadt Münster 
 
5.4 Schülerinnen und Schüler mit Migrationsvorgeschichte an 
weiterführenden Schulen  
In den letzten Schuljahren gab es nur geringfügige Veränd erungen bezüglich der weiterfüh ren-
den Schulen, die von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Migrationsvorgeschichte sowie 
ohne deutsche Staatsangehörigkeit besucht wurden (vgl.  Abbildung 23, Tabelle 38). So ist der 
Anteil von Kindern und Jugendlichen mit Migrationsvorgeschichte, die die Hauptschule besu -
chen, leicht rückläufig, während bei den Gesamtschulen eine leichte Zunahme sichtbar wird. Glei-
ches gilt auch für die Schülerinnen und Schüler ohne deutsche Staatsangehörigkeit. In dieser 
Gruppe ist jedoch auch der Anteil, der das Gymnasium besucht, gesunken, sodass die Realschule 
zur häufigsten Schulform von Kindern und Ju gendlichen ohne deutsche Staatsangehörigkeit ge-
worden ist.

63 
 
 
Abbildung 23: Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen in der Stadt Münster nach Migrati -
onsvorgeschichte und Staatsangehörigkeit in den Schuljahren 2017/18 bis 2020/21 in Prozent 59 
 
Quelle 36: Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), Amt für Schule und Weiterbildung 
der Stadt Münster 
 
Tabelle 38: Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen in  der Stadt Münster nach Migrations-
vorgeschichte und Staatsangehörigkeit in den Schuljahren 2015/16 bis 2020/21 
Schulform 
Schülerinnen und Schüler 
gesamt 
davon ohne  
Migrationsvorge-
schichte 
davon mit  
Migrationsvorge-
schichte 
darunter ohne 
deutsche Staats-
angehörigkeit 
Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil 
Schuljahr 2015/16 
Hauptschule 1.510 7,0 % 649 3,9 % 861 17,1 % 538 35,1 % 
Förderschule 
G/H 1.698 7,8 % 1.386 8,3 % 312 6,2 % 178 11,6 % 
Realschule 3.698 17,0 % 2.215 13,3 % 1.483 29,4 % 288 18,8 % 
PRIMUS-
Schule 245 1,1 % 180 1,1 % 65 1,3 % 65 4,2 % 
Sekundar-
schule 304 1,4 % 141 0,8 % 163 3,2 % 52 3,4 % 
 
59 Förderschule G/H = Förderschule (Grundschule/Hauptschule) 
0 %
10 %
20 %
30 %
40 %
50 %
60 %
70 %2
017/18
2018/19
2019/20
2020/21
2017/18
2018/19
2019/20
2020/21
2017/18
2018/19
2019/20
2020/21
ohne Migrations-
vorgeschichte
mit Migrations-
vorgeschichte
ohne deutsche
Staatsangehörigkeit
Hauptschule Förderschule G/H Realschule PRIMUS-Schule
Sekundarschule Gesamtschule Gymnasium

64 
 
Gesamtschule 2.094 9,7 % 1.946 11,7 % 148 2,9 % 31 2,0 % 
Gymnasium 12.141 56,0 % 10.137 60,9 % 2.004 39,8 % 380 24,8 % 
Summe 21.690 100 % 16.654 100 % 5.036 100 % 1.532 100 % 
Schuljahr 2016/17 
Hauptschule 1.431 6,6 % 551 3,4 % 880 15,5 % 572 30,4 % 
Förderschule 
G/H 1.632 7,5 % 1.270 7,9 % 362 6,4 % 197 10,5 % 
Realschule 3.548 16,3 % 1.971 12,2 % 1.577 27,7 % 356 18,9 % 
PRIMUS-
Schule 361 1,7 % 262 1,6 % 99 1,7 % 99 5,3 % 
Sekundar-
schule 406 1,9 % 177 1,1 % 229 4,0 % 100 5,3 % 
Gesamtschule 2.312 10,6 % 2.084 12,9 % 228 4,0 % 66 3,5 % 
Gymnasium 12.140 55,6 % 9.820 60,9 % 2.320 40,7 % 491 26,1 % 
Summe 21.830 100 % 16.135 100 % 5.695 100 % 1.881 100 % 
Schuljahr 2017/18 
Hauptschule 1.217 5,7 % 415 2,7 % 802 13,7 % 469 24,7 % 
Förderschule 
G/H 1.584 7,4 % 1.246 8,0 % 338 5,8 % 192 10,1 % 
Realschule 3.355 15,6 % 1.763 11,3 % 1.592 27,1 % 408 21,5 % 
PRIMUS-
Schule 434 2,0 % 310 2,0 % 124 2,1 % 124 6,5 % 
Sekundar-
schule 476 2,2 % 202 1,3 % 274 4,7 % 111 5,8 % 
Gesamtschule 2.524 11,7 % 2.216 14,2 % 308 5,2 % 99 5,2 % 
Gymnasium 11.932 55,4 % 9.498 60,7 % 2.434 41,5 % 498 26,2 % 
Summe 21.522 100 % 15.650 100 % 5.872 100 % 1.901 100 % 
Schuljahr 2018/19 
Hauptschule 1.144 5,3 % 392 2,6 % 752 12,0 % 471 23,6 % 
Förderschule 
G/H 1.611 7,5 % 1.192 7,9 % 419 6,7 % 204 10,2 % 
Realschule 3.290 15,4 % 1.671 11,0 % 1.619 25,9 % 451 22,6 % 
PRIMUS-
Schule 478 2,2 % 273 1,8 % 205 3,3 % 139 7,0 % 
Sekundar-
schule 441 2,1 % 172 1,1 % 269 4,3 % 126 6,3 % 
Gesamtschule 2.740 12,8 % 2.306 15,2 % 434 6,9 % 109 5,5 % 
Gymnasium 11.716 54,7 % 9.155 60,4 % 2.561 40,9 % 494 24,8 % 
Summe 21.420 100 % 15.161 100 % 6.259 100 % 1.994 100 % 
Schuljahr 2019/2020 
Hauptschule 1.070 5,0 % 337 2,3 % 733 11,4 % 429 20,8 % 
Förderschule 
G/H 1.573 7,4 % 1.183 8,0 % 390 6,1 % 212 10,3 % 
Realschule 3.228 15,2 % 1.571 10,6 % 1.657 25,8 % 498 24,2 %

65 
 
PRIMUS-
Schule 526 2,5 % 376 2,5 % 150 2,3 % 150 7,3 % 
Sekundar-
schule 432 2,0 % 165 1,1 % 267 4,2 % 127 6,2 % 
Gesamtschule 2.900 13,6 % 2.389 16,1 % 511 8,0 % 132 6,4 % 
Gymnasium 11.551 54,3 % 8.845 59,5 % 2.706 42,2 % 512 24,9 % 
Summe 21.280 100 % 14.866 100 % 6.414 100 % 2.060 100 % 
Schuljahr 2020/21 
Hauptschule 1.048 4,9 % 298 2,0 % 750 11,1 % 445 20,4 % 
Förderschule 
G/H 1.561 7,3 % 1.168 8,0 % 393 5,8 % 219 10,1 % 
Realschule 3.218 15,1 % 1.409 9,7 % 1.809 26,9 % 597 27,4 % 
PRIMUS-
Schule 516 2,4 % 372 2,6 % 144 2,1 % 144 6,6 % 
Sekundar-
schule 351 1,6 % 133 0,9 % 218 3,2 % 112 5,1 % 
Gesamtschule 3.103 14,6 % 2.485 17,1 % 618 9,2 % 153 7,0 % 
Gymnasium 11.497 54,0 % 8.699 59,7 % 2.798 41,6 % 508 23,3 % 
Summe 21.294 100 % 14.564 100 % 6.730 100 % 2.178 100 % 
Quelle 37: Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), Amt für Schule und Weiterbildung 
der Stadt Münster 
 
Trotz dieser marginalen Veränderungen gibt es – wie bereits im Integrationsmonitoring 2017 
festgehalten – weiterhin eklatante Unterschiede bezüglich der von Schülerinnen und Schülern 
mit und ohne Migrationsvorgeschichte bzw. ohne deutsche Staatsangehörigkeit besuchten Schu-
len (vgl. Abbildung 24). Während 59,7 % der Schülerinnen und Schüler ohne Migrationsvorge -
schichte im Schuljahr 2020/21 das Gymnasium be suchten, waren es nur 41,6 % der Kinder und 
Jugendlichen mit Migrationsvorgeschichte sowie nur 23,3 % der Schülerinnen und Schüler ohne 
deutsche Staatsangehörigkeit. Dieses Muster zeigt sich auch an den Gesamtschulen. Im Gegenzug 
sind Schülerinnen und Schüler mit Migrationsvorgeschichte – unabhängig von ihrer Staatsange-
hörigkeit – an Haupt- und Realschulen überrepräsentiert.

66 
 
 
Abbildung 24: Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen in der Stadt Münster  
nach Migrationsvorgeschichte und Staatsangehörigkeit im Schuljahr 2020/21 in Prozent  
 
Quelle 38: Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), Amt für Schule und Weiterbildung 
der Stadt Münster 
  
59.7 %
17.1 %
0.9 %
2.6 %
9.7 %
8.0 %
2.0 %
41.6 %
9.2 %
32.0 %
2.1 %
26.9 %
5.8 %
11.1 %
23.3%
7.0%
5.1%
6.6%
27.4%
10.1%
20.4%
0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 %
Gymnasium
Gesamtschule
Sekundarschule
PRIMUS-Schule
Realschule
Förderschule G/H
Hauptschule
ohne Migrationsvorgeschichte mit Migrationsvorgeschichte ohne deutsche Staatsangehörigkeit

67 
 
5.5 Schulabschlüsse von Schülerinnen und Schülern ohne deutsche 
Staatsangehörigkeit  
Bei Betrachtung der Schulabschlüsse von Schülerinnen und Schülern mit und ohne deutsche 
Staatsangehörigkeit60 wird ebenfalls deutlich, dass es auch hier in den letzten Schulja hren gene-
rell nur leichte Veränderungen gab (vgl. Abbildung 25, Tabelle 39). Während der Anteil an Schü-
lerinnen und Schülern ohne deutsche Staatsangehörigkeit, der die Schule ohne Hauptschulab -
schluss verlässt, seit dem Schuljahr 2017/18 rückläufig ist, ist im gleichen Zeitraum der Anteil an 
Jugendlichen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, der die Fachhochschulreife und die Fachober-
schulreife erlangt, gestiegen. 
Abbildung 25: Schulabgängerinnen und Schulabgänger von allgemeinbildenden Schulen in der Stadt 
Münster nach Abschlussart und Staatsangehörigkeit in den Schuljahren 2016/17 bis 2019/20 in Prozent  
 
Quelle 39: Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), Amt für Schule und Weiterbildung 
der Stadt Münster 
  
 
60 Daten zur Migrationsvorgeschichte in Bezug auf die Abschlussarten liegen Information und Technik Nordrhein-West-
falen (IT.NRW) nicht vor. 
0 %
10 %
20 %
30 %
40 %
50 %
60 %En
de des
Schuljahres
2016/17
Ende des
Schuljahres
2017/18
Ende des
Schuljahres
2018/19
Ende des
Schuljahres
2019/20
Ende des
Schuljahres
2016/17
Ende des
Schuljahres
2017/18
Ende des
Schuljahres
2018/19
Ende des
Schuljahres
2019/20
mit deutscher Staatsangehörigkeit ohne deutsche Staatsangehörigkeit
ohne Hauptschulabschluss mit Hauptschulabschluss mit Fachoberschulreife
mit Fachhochschulreife mit Hochschulreife

68 
 
Tabelle 39: Schulabgängerinnen und Schulabgänger von allgemeinbildenden Schulen in der Stadt Müns -
ter nach Abschlussart in den Schuljahren 2015/16 bis 2019/20 
Abschlussart gesamt 
davon mit deutscher Staats-
angehörigkeit 
davon ohne deutsche 
Staatsangehörigkeit 
Anzahl Anteil Anzahl Anteil 
Ende des Schuljahres 2015/16 
gesamt 3.302 3.075 100 % 227 100 % 
ohne Hauptschulab-
schluss 176 134 4,4 % 42 18,5 % 
-davon aus der Förder-
schule 116 96 3,1 % 20 8,8 % 
mit Hauptschulab-
schluss 297 229 7,4 % 68 30,0 % 
mit Fachoberschulreife 1.019 937 30,5 % 82 36,1 % 
mit Fachhochschulreife 113 103 3,3 % 10 4,4 % 
mit Hochschulreife 1.697 1.672 54,4 % 25 11,0 % 
Ende des Schuljahres 2016/17 
gesamt 3.322 3.049 100 % 273 100 % 
ohne Hauptschulab-
schluss 197 140 4,6 % 57 20,9 % 
-davon aus der Förder-
schule 128 99 3,2 % 29 10,6 % 
mit Hauptschulab-
schluss 377 289 9,5 % 88 32,2 % 
mit Fachoberschulreife 929 841 27,6 % 88 32,2 % 
mit Fachhochschulreife 109 104 3,4 % 5 1,8 % 
mit Hochschulreife 1.710 1.675 54,9 % 35 12,8 % 
Ende des Schuljahres 2017/18 
gesamt 3.139 2.878 100 % 261 100 % 
ohne Hauptschulab-
schluss 226 167 5,8 % 59 22,6 % 
-davon aus der Förder-
schule 106 91 3,2 % 15 5,7 % 
mit Hauptschulab-
schluss 308 233 8,1 % 75 28,7 % 
mit Fachoberschulreife 839 764 26,5 % 75 28,7 % 
mit Fachhochschulreife 107 100 3,5 % 7 2,7 % 
mit Hochschulreife 1.659 1.614 56,1 % 45 17,2 % 
Ende des Schuljahres 2018/19 
gesamt 3.152 2.855 100 % 297 100 % 
ohne Hauptschulab-
schluss 197 138 4,8 % 59 19,9 % 
- davon aus der Förder-
schule 79 66 2,3 % 13 4,4 % 
mit Hauptschulab-
schluss 386 288 10,1 % 98 33,0 % 
mit Fachoberschulreife 859 765 26,8% 94 31,6 %

69 
 
mit Fachhochschulreife 89 82 2,9 % 7 2,4 % 
mit Hochschulreife 1.621 1.582 55,4 % 39 13,1 % 
Ende des Schuljahres 2019/20 
gesamt 3.040 2.791 100 % 249 100 % 
ohne Hauptschulab-
schluss 159 113 4,0 % 46 18,5 % 
- darunter aus der För-
derschule 71 64 2,3 % 7 2,8 % 
mit Hauptschulab-
schluss 294 222 8,0 % 72 28,9 % 
mit Fachoberschulreife 875 786 28,2 % 89 35,7 % 
mit Fachhochschulreife 97 89 3,2 % 8 3,2 % 
mit Hochschulreife 1.615 1.581 56,6 % 34 13,7 % 
Quelle 40: Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), Amt für Schule und Weiterbildung 
der Stadt Münster 
Auch im Fall der Schulabschlüsse werden erneut – wie bereits im Integrationsmonitoring 2017 – 
deutliche Unterschiede zwischen Schülerinnen und Schülern mit und ohne deutsche Staatsange-
hörigkeit sichtbar (vgl. Abbildung 26). So ist der Anteil an Schülerinnen und Schüler n mit deut-
scher Staatsangehörigkeit, der eine Hochschulreife erlangt, mehr als viermal so hoch als bei Ju -
gendlichen ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Schülerinnen und Schüler ohne deutsche Staats-
angehörigkeit verließen die weiterführende Schule hingegen wesentlich häufiger mit oder ohne 
Hauptschulabschluss. 
Abbildung 26: Schulabgängerinnen und Schulabgänger von allgemeinbildenden Schulen in der Stadt 
Münster nach Abschlussart am Ende des Schuljahres 2019/20 in Prozent  
 
Quelle 41: Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), Amt für Schule und Weiterbildung 
der Stadt Münster 
  
4.0 %
8.0 %
28.2 %
3.2 %
56.6 %
18.5 %
28.9 %
35.7 %
3.2 %
13.7 %
0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 %
ohne Hauptschulabschluss
mit Hauptschulabschluss
mit Fachoberschulreife
mit Fachhochschulreife
mit Hochschulreife
ohne deutsche Staatsangehörigkeit mit deutscher Staatsangehörigkeit

70 
 
Eine ergänzende Auswertung der Abschlussarten nach Geschlecht, die an dieser Stelle nur unab-
hängig von der Staatsangehörigkeit erfolgen kann, zeigt zudem, dass prozentual mehr Schülerin-
nen die Hochschulreife erlangen, wohingegen bei allen anderen Abschlussarte n der Anteil an 
Schülern höher ist (vgl. Abbildung 27). 
Abbildung 27: Schulabgängerinnen und Schulabgänger von allgemeinbildenden Schulen in der Stadt 
Münster nach Abschlussart und Geschlecht am Ende des Schuljahres  2019/20 in Prozent 
Quelle 42: Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), Amt für Schule und Weiterbildung 
der Stadt Münster 
 
5.6 Übergänge der Schülerinnen und Schüler mit 
Migrationsvorgeschichte 
Ergänzend zu den soeben präsentierten Daten zu Schulabgängen nach Staatsangehörigkeit, er-
möglicht eine Auswertung der Daten von ‚Schüler Online‘61 die Übergänge von Schülerinnen und 
Schülern der Abgangsklassen (generell Jahrgangsstufe 10, an Gymnasien Jahrgangsstufe 9) näher 
in den Blick zu nehmen.62 
Im Schuljahr 2019/20 hatten 719 Schülerinnen und Schüler in Abschlussklassen eine Migrations-
vorgeschichte63, was einem Anteil von 32,5 % entspricht. Von ihnen erlangten rund 57 % einen 
Abschluss, der zum Besuch der gymnasialen Oberstufe berechtigt (Versetzungszeugnis 9. Klasse 
 
61 Schulen in Münster nutzen ‚Schüler Online‘ seit dem Schuljahr 2009/2010 für Anmeldungen in die verschiedenen 
Bildungsgänge an den weiterführenden Schulen oder auch, um Übergänge in andere Anschlussmöglichkeiten, wie 
etwa dem Freiwilligen Jahr, zu dokumentieren. 
62 Auch wenn nur rund 80 % der Schulen an ‚Schüler Online‘ teilnehmen, liegen für das Schuljahr 2019/20 Informationen 
für 2.210 von 2.654 der Schülerinnen und Schülern, die in diesem Schuljahr eine Abschlussklasse besuchten, vor. Die 
Datenmenge scheint somit ausreichend groß, um generelle Trends erkennen zu können. 
63 Der Begriff Migrationsvorgeschichte erfasst  dabei – abweichend von der in Kapitel 2.1 genannten Definition – alle 
Schülerinnen und Schüler, auf die mindestens eines der folgenden Merkmale zutrifft: (1) der Schüler oder die Schülerin 
selbst ist nicht in Deutschland geboren, (2) mindestens ein Elternteil ist nicht in Deutschland geboren und (3) die Ver-
kehrssprache in der Familie ist nicht deutsch.  
40.3 %
42.9 %
46.6 %
48.5 %
53.5 %
59.7 %
57.1 %
53.4 %
51.5 %
46.5 %
0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%
ohne Hauptschulabschluss
mit Hauptschulabschluss
mit Fachoberschulreife
mit Fachhochschulreife
mit Hochschulreife
weiblich männlich

71 
 
Gymnasium oder Fachoberschulreife mit Qualifikationsvermerk). Dieser Wert ist rund 23 Pro -
zentpunkte niedriger als bei Schülerinnen und Schülern ohne Migrationsvorge-schichte (vgl. Ab-
bildung 28, vgl. Abbildung 29). Der Anteil von Jugendlichen, die die Fachoberschulreife sowie den 
Hauptschulabschluss Klasse 10 erreichten, war hingegen bei Schülerinnen und Schülern mit Mig-
rationsvorgeschichte größer. 
Abbildung 28: Schulabschlüsse der Schülerinnen und Schüler mit Migra tionsvorgeschichte an allgemein-
bildenden Schulen der Stadt Münster am Ende des Schuljahres 2019/20 64 
 
Quelle 43: Schüler Online, Amt für Schule und Weiterbildung der Stadt Münster  
  
 
64 Unter der Kategorie ‚Förderschulabschluss LE/GE ‘ werden gemäß Information und Technik Nordrhein -Westfalen 
(IT.NRW) zwei verschiedene Abschlüsse zusammengefasst: das Abschlusszeugnis des Bildungsgangs im Förderschwer-
punkt Lernen und das Abschlusszeugnis der Förderschule, Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. 
 
25
273
139
147
94
11
21
9
0 50 100 150 200 250 300
sonstige /
fehlende Angaben
Versetzungszeugnis
Klasse 9 Gymnasium
Fachoberschulreife
mit Qualifikation
Fachoberschulreife
Hauptschulabschluss
Klasse 10
Hauptschulabschluss
Klasse 9
Förderschulabschluss
LE/GE
ohne Abschluss

72 
 
Abbildung 29: Schulabschlüsse der Schülerinnen und Schüler nach Migrationsvorgeschichte an allge-
meinbildenden Schulen der Stadt Münster am Ende des Schuljahres 2019/20 in Prozent  
 
Quelle 44: Schüler Online, Amt für Schule und Weiterbildung der Stadt Münster 
Schülerinnen und Schüler mit Migrationsvorgeschichte begannen nach dem Schuljahr 2019/20 
häufiger eine Berufsausbildung oder -vorbereitung als Jugendliche ohne Migrationsvorgeschichte 
(vgl Abbildung 30, vgl. Abbildung 31). Zudem strebten mehr Schülerinnen und Schüler mit Mig-
rationsvorgeschichte den Erwerb der Fachhochschulreife an. Entsprechend der zuvor betrachte -
ten Schulabschlüsse (vgl. Abbildung 29) ist der Anteil von Jugendlichen mit Migrationsvorge -
schichte, die den Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife anstreben, rund 20 Prozentpunkte ge-
ringer als bei Schülerinnen und Schülern ohne Migrationsvorgeschichte. 
Abbildung 30: Verbleib der Schülerinnen und Schüler mit Migrationsvorgeschichte nach dem Besuch der 
Abschlussklasse an allgemeinbildenden Schulen der Stadt Münster am Ende des Schuljahres 2019/20  
 
Quelle 45: Schüler Online, Amt für Schule und Weiterbildung der Stadt Münster  
 
3.5 %
38.0 %
19.3 %
20.4 %
13.1 %
1.5 %
2.9 %
1.3 %
1.1 %
54.2 %
26.2 %
11.3 %
3.7 %
1.2 %
1.9 %
0.3 %
0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 %
sonstige /
fehlende Angaben
Versetzungszeugnis
Klasse 9 Gymnasium
Fachoberschulreife
mit Qualifikation
Fachoberschulreife
Hauptschulabschluss
Klasse 10
Hauptschulabschluss
Klasse 9
Förderschulabschluss
LE/GE
ohne Abschluss
ohne Migrationsvorgeschichte mit Migrationsvorgeschichte
131
88
86
344
39
29
2
0 50 100 150 200 250 300 350 400
Berufsausbildung
Berufsvorbereitung
Erwerb Fach-
hochschulreife
Erwerb Allg.
Hochschulreife
sonstiger Übergang
ohne Übergang
Wiederholende

73 
 
Abbildung 31: Verbleib der Schülerinnen und Schüler nach Migrationsvorgeschichte nach dem Besuch 
der Abschlussklasse an allgemeinbildenden Schulen der Stadt Münster am Ende des Schuljahres 2019/20 
in Prozent 
 
Quelle 46: Schüler Online, Amt für Schule und Weiterbildung der Stadt Münster 
  
11.2 %
3.7 %
6.4 %
69.0 %
7.0 %
2.5 %
0.1 %
18.2 %
12.2 %
12.0 %
47.8 %
5.4 %
4.0 %
0.3 %
0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 %
Berufsausbildung
Berufsvorbereitung
Erwerb Fach-
hochschulreife
Erwerb Allg.
Hochschulreife
sonstiger Übergang
ohne Übergang
Wiederholende
ohne Migrationsvorgeschichte mit Migrationsvorgeschichte

74 
 
5.7 Sprachförderangebote der Volkshochschule Münster 
Seit 2004 bietet die Volkshochschule Münster (VHS) das ergänzende Förderangebot ‚Club D‘ für 
Schüler und Schülerinnen ab der 5. Klas se kostenlos an, deren Herkunftssprache nicht Deutsch 
ist. Es handelt sich um Semesterkurse. Hierbei werden die Stufen A1 bis B1 des Gemeinsamen 
Europäischen Referenzrahmens für Sprache (GER) angestrebt.65 
 
Tabelle 40: Anzahl der Kurse und angemeldeten Teilnehmenden im ergänzenden Sprachförderangebot 
‚Club D‘ der VHS Münster ab dem Studienjahr 2014/15 
Studienjahr Anzahl der Kurse angemeldete Teil-
nehmende 
davon  
weiblich davon männlich 
2014/15 14 173 88 85 
2015/16 15 182 70 112 
2016/17 17 146 49 97 
2017/18 17 114 57 57 
2018/19 16 170 67 103 
2019/20 18 119 42 77 
2020/21* 5 41 19 22 
Quelle 47: Volkshochschule Münster 
* Von Dezember 2020 bis Juli 2021konnte coronabedingt kein Club D-Kurs stattfinden. Der Wiederbeginn erfolgte 
September 2021. 
 
Die VHS ist die kommunale Anbieterin von Kursen nach dem W eiterbildungsgesetz im Bereich 
‚Deutsch als Fremdsprache / Deutsch als Zweitsprache‘. Das Unterrichtsangebot ist sowohl in Be-
zug auf die Niveaustufen (Stufen A1 -C2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für 
Sprache) als auch die Kursformate breit gefächert. Die Kurse bauen systematisch aufeinander auf 
und werden von qualifizierten Dozentinnen und D ozenten durchgef ührt. An der VHS können 
Sprachzertifikate erworben werden, die international gültig sind und vielfach als Voraussetzung 
für Aufenthalt, Einbürgerung, Ausbildung, Beruf oder Studium verlangt werden. 
  
 
65 Daten werden nicht erhoben. Es handelt sich um ein freiwilliges Angebot, das ohne Test angeboten wird. Im Vorder-
grund steht der individuelle Lernerfolg der Teilnehmenden.

75
Tabelle 41: Anzahl der Kurse und angemeldeten Teilnehmenden66 im Bereich ‚Deutsch als Fremdspra-
che/Deutsch als Zweitsprache‘ der VHS Münster ab dem Studienjahr 2015/16 
Studienjahr Anzahl der Kurse Teilnehmende 
insgesamt davon weiblich davon männlich 
2015/16 123 2.104 1.155 949 
2016/17 135 2.384 1.350 1.034 
2017/18 137 2.187 1.370 817 
2018/19 127 2.188 1.326 862 
2019/20 107 1.552 964 558 
2020/21* 98 1.053 613 440 
Quelle 48: Volkshochschule Münster 
* Coronabedingt fanden 2020/21 weniger Kurse mit reduzierter Teilnehmendenanzahl statt. 
 
Seit 2008 ist die VHS Prüfstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für den 
Einbürgerungstest.67 Die folgende Tabelle zeigt die Anzahl der angemeldeten Teilnehmenden.68  
66 Abschlussquoten werden bei diesem freiwilligen Kursangebot ( für Erwachsene und  Selbstzahlende), das ohne ver -
pflichtenden Test abschließt, nicht erhoben. 
67 Informationen des BAMF zu der Einbürgerung in Deutschland: https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/Zuge-
wanderteTeilnehmende/Einbuergerung/einbuergerung-node.html [letzter Zugriff 20.12.2021]. 
68 Die Tests werden beim BAMF ausgewertet. Das Ergebnis wird direkt den Teilnehmenden und nicht dem Prüfungs -
zentrum mitgeteilt. Das Prüfungszentrum als durchführende Stelle kennt demgemäß keine Abschlussquoten. 
239 235
288
251
213 213
0
50
100
150
200
250
300
350
2016 2017 2018 2019 2020 2021*
Quelle 49: Volkshochschule Münster 
* Anmeldungen bis August 2021 erfasst. 
Abbildung 32: Anzahl der Anmeldungen für Einbürgerungstests an der VHS Münster 2016–2021

76 
 
6 Kinder- und Jugendhilfe, soziale Leistungen 
und Dienste 
Ein weiteres wichtiges Handlungsfeld ist die Kinder- und Jugendhilfe, die über die eigentliche Ziel-
gruppe hinaus ausstrahlt und integrationspolitische Wirkung entfaltet. In diesem Kapitel sind die 
Angebote und die Akzeptanz der allgemeinen freizeitpädagogischen Angebote sowie derjenigen 
in den Wohnunterkünften der Geflüchteten (Punkt 6.1) dargestellt. Unter "Soziale Leistungen und 
Dienste" (Punkt 6.2) sind die Daten zu den Mindestsicherungsleistungen (Punkt 6.2.1), der Grund-
sicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Punkt 6.2.2) sowie bei Schwerbehinderung 
(Punkt 6.2.3) fortgeschrieben worden. 
 
6.1 Kinder- und Jugendhilfe 
Die Angebote der Offenen Kinder - und Jugendarbeit in Münster im Bereich ‚Integration und In-
terkulturelle Angebote‘ fußt auf zwei Säulen: Zum einen werden regulär und bedarfsbezogen in-
terkulturelle Angebote stadtweit in den 39 Kinder - und Jugendeinrichtungen durchgeführt. Des 
Weiteren bestehen zusätzlich freizeitpädagogische Angebote für geflüchtete Kinder und Jugend-
liche an derzeit 23 Standorten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. 
Tabelle 42: Freizeitpädagogische Angebote für geflüchtete Kinder und Jugendliche nach Angebotss tun-
den und Teilnehmenden 2018–2020 
Alter 
Freizeitpädagogische Angebote für geflüchtete Kinder und 
Jugendliche 
2018 2019 2020 
Angebotsstunden 
gesamt 7.742 8.102 7.284 
Alter und Anzahl der Teilnehmenden 
6–10 Jahre 461 430 306 
10–18 Jahre 
18–26 Jahre 23 35 37 
gesamt 484 465 343 
Quelle 50: Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster

77 
 
 
Intention des stadtweiten pädagogischen Konzepts der Offenen Kinder- und Jugendarbeit als ge-
samtstädtische Aufgabe ist es, geflüchteten Kindern und Jugendlichen möglichst lückenlos den 
Zugang zur Offenen Kinder- und Jugendarbeit zu ermöglichen. Der Übergang von der Wohnun -
terkunft in die Kinder- und Jugendeinrichtung wird ihnen durch aktive Ansprache und Angebote 
im Stadtteil erleichtert. Sie können sich so in ihrem Lebensumfeld integrieren. 
Tabelle 43: Freizeitpädagogische Angebote für geflüchtete Kinder und Jugendliche in Wohnunterkünften  
Alter 
nach Belegung/Teilnehmende 
2018 2019 2020 
6–10 Jahre 196 132 85 
10–18 Jahre 365 279 235 
Gesamt 561 411 320 
Quelle 51: Sozialamt der Stadt Münster 
Spalte „Belegung/Teilnehmende“: Anzahl der Kinder, Jugendlichen und junge Erwachsenen, die - gemäß 
dem Berichtswesen des Sozialamtes - im Dezember der angegebenen Jahre in Wohnunterkünften unter -
gebracht waren. 
Erklärung zu den Altersangaben: Das Berichtswesen des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien und 
des Sozialamtes differiert hinsichtlich der Einteilung in Alterszielgruppen. Diese tabellarische Darstellung 
folgt der Alterseinteilung des Sozialamtes, um Unschärfen in der tabellarischen Übersicht zu vermeiden. 
Die Belegung in den Wohnunterkünften ist ein dynamischer Prozess. Einige Familien sind wäh-
rend des  Darstellungszeitraums in pr ivate Wohnungen gezogen. Die  betreffenden Kinder, Ju -
gendlichen und jungen Erwachsenen, die seit dem Jahr 2018 an die freizeitpädagogischen Ange-
bote angedockt sind, wurden bei Bedarf weiterhin in den freizeitpädagogischen Angeboten für 
geflüchtete Kinder und Jugendliche betreut. 
Die Belegung der Wohnunterkünfte hat sich seit 2018 kontinuierlich reduziert - manche Wohn-
unterkünfte waren temporär geplant und wurden im Berichtszeitraum geschlossen. Die Belegung 
pendelt sich aktuell auf einem Niveau ein. Die Inan spruchnahme der freizeitpädagogischen An -
gebote durch geflüchtete Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ist seit 2018 im Vergleich 
zur Anzahl der Bewohnenden der Wohnunterkünfte insgesamt gestiegen. Dies deutet auf eine 
Passgenauigkeit der Angebote sowie eine wachsende Akzeptanz der Zielgruppen hinsichtlich der 
Angebote hin.  
Im Jahr 2020 wurden die Gruppenräume der Wohnunterkünfte seit dem ersten Lockdown nicht 
mehr für die Durchführung der freizeitpädagogischen Angebote zur Verfügung gestellt. Die An -
gebote fanden nach Möglichkeit digital statt, oder – sofern es die Coronaschutzverordnung zuließ 
– in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit bzw. entsprechend draußen – auf Spiel- oder 
anderen öffentlichen Plätzen. Die Inanspruchnahme blieb erfreulicherweise hoch.

78 
 
6.2 Soziale Leistungen und Dienste 
Der Abschnitt enthält Informationen über die Empfängerinnen und Empfänger existenzsichern -
der Leistungen (Mindestsicherungsleistungen69), Informationen über die Grundsicherung im Al -
ter und aktuelle Zahlen über die in Münster lebenden Menschen mit Schwerbehinderung.70 
 
6.2.1 Mindestsicherung 
Die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Mindestsicherungsleistungen in der Stadt 
Münster ist seit 2015 leicht rückläufig (vgl. Tabelle 44). Dies gilt sowohl für Leistungsberechtigte 
mit als auch ohne deutsche Staatsangehörigkeit. 
Tabelle 44: Empfängerinnen und Empfänger von sozialer Mindestsicherungsleistung in Münster nach Ge -
schlecht und Staatsangehörigkeit 2010–2019 
Dezember gesamt 
davon davon 
weiblich männlich mit deutscher 
Staatsangehörigkeit 
ohne deutsche 
Staatsangehörig-
keit71 
2010 23.109 11.606 11.503 17.787 5.322 
2011 23.339 11.832 11.507 17.904 5.435 
2012 25.032 12.660 12.372 19.340 5.692 
2013 25.972 13.086 12.886 19.815 6.157 
2014 27.217 13.542 13.675 20.013 7.204 
2015 30.504 15.069 15.435 19.882 10.622 
2016 29.920 14.600 15.319 19.458 10.462 
2017 28.972 14.207 14.762 18.899 10.073 
2018 28.203 13.758 14.443 17.966 10.237 
2019 27.070 13.233 13.832 17.271 9.799 
Quelle 52: Bundesagentur für Arbeit, Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) 
  
 
69 Soziale Mindestsicherungsleistungen sind steuerfinanzierte finanzielle Hilfen des Staates, die an Menschen 
ausgezahlt werden, die ihren Lebensunterhalt nicht selbs t oder nicht vollständig selbst sichern können. Staatlich 
finanzierte Mindestsicherungsleistungen stehen im deutschen Sozialversicherungssystem z. B. der Rentenversicherung 
und der Arbeitslosenversicherung gegenüber.  Zu den sozialen Mindestsicherungsleistu ngen zählen folgende Hilfen: 
(1) Gesamtregelleistung (ALG II/Sozialgeld) nach dem Zweiten  Buch Sozialgesetzbuch (SGB II ‚ Grundsicherung für 
Arbeitsuchende‘), (2) Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem Zwölften Buch 
Sozialgesetzbuch (SGB XII ‚Sozialhilfe‘), (3) Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften 
Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII ‚Sozialhilfe‘ ) und (4) Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
(AsylbLG). 
70 Die Migrationsvorgeschichte wird in diesem Kontext nicht erhoben. Aus diesem Grund erfolgt die Auswertung vor -
liegend anhand der Staatsangehörigkeit. 
71 Bislang gibt es für die Gruppe der Berechtigten ohne deutsche Staatsangehörigkeit noch keine verfügbaren  Daten, 
die geschlechterdifferenziert sind.

79 
 
Tabelle 45: Empfängerinnen und Empfänger von sozialer Mindestsicherungsleistung in Mü nster nach Al-
tersgruppen 2010–2019 
Dezember gesamt 
davon im Alter von … Jahren 
unter 18 18–29  30–54  55 und mehr 
2010 23.109 5.468 3.889 9.403 4.349 
2011 23.339 5.864 3.777 9.176 4.522 
2012 25.032 6.596 4.055 9.589 4.792 
2013 25.972 7.004 4.135 9.786 5.047 
2014 27.217 7.601 4.250 10.135 5.231 
2015 30.504 8.954 4.986 10.917 5.647 
2016 29.920 8.677 4.964 10.593 5.686 
2017 28.972 8.314 4.652 10.139 5.867 
2018 28.203 7.899 4.483 9.814 6.007 
2019 27.070 7.571 3.995 9.367 6.137 
Quelle 53: Bundesagentur für Arbeit, Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) 
Den prozentualen Anteil der Empfängerinnen und Empfänger  von Mindestsicherungsleistungen 
an der Gesamtbevölkerung gibt die Mindestsicherungsquote wieder. Der Vergleich der Quoten 
von Berechtigten mit deutscher und ohne deutsche Staatsangehörigkeit weist Unterschiede oder 
Ähnlichkeiten im Hinblick auf die relative Häufigkeit der Inanspruchnahme von Leistungen auf. 
Dabei zeigt sich, dass die Mindestsicherungsquote bei Menschen ohne deutsche Staatsangehö-
rigkeit von 2015 bis 2019 stets 4,6- bis 5,1-mal höher war als bei Menschen mit deutscher Staats-
angehörigkeit (vgl. Tabelle 46). Insgesamt wird sichtbar, dass der Anteil an Personen, die über ein 
Einkommen verfügen, mit dem sie ohne soziale Transferleistungen leben können, in der Gruppe 
der Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit geringer ist.

80 
 
Tabelle 46: Mindestsicherungsquote in der Stadt Münster nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Al-
tersgruppen 2010–2019 De
zember 
gesamt 
davon davon davon im Alter von … Jahren 
weib-
lich 
männ-
lich 
mit  
deutscher 
Staatsan-
gehörigkeit 
ohne  
deutsche 
Staatsan-
gehörigkeit 
unter 
18 18-29 30-54 55 und 
mehr 
in Prozent 
2010 8,3 7,8 8,8 6,8 27,9 12,5 7,3 8,9 5,6 
2011 8,0 7,7 8,2 6,6 25,0 13,3 5,8 8,8 5,6 
2012 8,4 8,2 8,7 7,1 25,0 14,9 6,2 9,2 5,8 
2013 8,7 8,4 9,0 7,2 25,8 15,7 6,2 9,3 6,1 
2014 9,0 8,6 9,5 7,2 28,4 16,9 6,3 9,7 6,2 
2015 9,8 9,3 10,4 7,1 36,2 19,3 7,1 10,2 6,5 
2016 9,6 9,0 10,3 6,9 33,8 18,5 7,1 10,0 6,4 
2017 9,2 8,7 9,8 6,7 31,2 17,7 6,6 9,6 6,5 
2018 9,0 8,4 9,6 6,4 31,0 16,8 6,4 9,3 6,5 
2019 8,6 8,1 9,1 6,1 28,9 16,0 5,7 9,0 6,5 
Quelle 54: Bundesagentur für Arbeit, Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) 
 
6.2.2 Grundsicherung im Alter bei der Erwerbsminderung 
Die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsmin-
derung ist seit 2012 sowohl in der Gruppe der Menschen mit als auch ohne deutsche Staatsange-
hörigkeit konstant angestiegen (vgl. Tabelle 47). Dieser Trend zeigt sich auch, wenn nur die Leis-
tungsberechtigten im Alter von 65 oder mehr Jahren betrachtet werden. 
Tabelle 47: Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen der Grundsicherung im Alter  und bei Er-
werbsminderung außerhalb von Einrichtungen nach dem SGB XII nach Geschlecht und Staatsangehörig-
keit in der Stadt Münster 2012 – 2020 
Dezem-
ber gesamt 
nach Geschlecht nach Staatbürgerschaft 
davon  
weiblich 
davon  
männlich 
davon keine 
Angabe72 
davon mit deut-
scher Staatsan-
gehörigkeit 
davon ohne 
deutsche Staats-
angehörigkeit 
2012 3.025 1.618 1.407 0 2.532 493 
2013 3.302 1.748 1.554 0 2.775 527 
2014 3.531 1.825 1.706 0 2.987 544 
2015 3.769 1.946 1.821 2 3.189 580 
2016 3.856 1.970 1.879 7 3.214 642 
 
72 Da die fehlenden geschlechterspezifischen Angaben im Integrationsmonitoring 2017 nicht einzeln aufgeführt wur -
den, weichen die dort festgehaltenen geschlechterspezifischen Daten für die Jahre 2015 und 2016 leich t von den hier 
genannten Zahlen ab.

81 
 
2017 3.996 2.056 1.940 0 3.319 677 
2018 4.109 2.120 1.989 0 3.387 722 
2019 4.199 2.144 2.055 0 3.454 745 
2020 4.585 2.246 2.339 0 3.796 789 
Quelle 55: Sozialamt der Stadt Münster 
 
Tabelle 48: Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Er -
werbsminderung außerhalb von Einrichtungen nach dem SGB XII im Alter von 65 und mehr Jahren nach 
Staatsangehörigkeit und Geschlecht in der Stadt Münster 2012–202073 
De-
zem-
ber 
im Alter von 65 und mehr Jahren 
gesamt 
davon mit deutscher Staatsangehö-
rigkeit 
davon ohne deutsche Staatsangehö-
rigkeit 
gesamt darunter 
weiblich 
darunter 
männlich gesamt darunter 
weiblich 
darunter 
männlich 
2012 1.680 1.317 798 519 363 219 144 
2013 1.834 1.449 861 588 385 234 151 
2014 1.941 1.558 879 679 383 227 156 
2015 2.064 1.654 923 731 410 246 164 
2016 2.071 1.619 887 732 452 270 182 
2017 2.172 1.693 933 760 479 284 195 
2018 2.277 1.759 965 794 518 304 214 
2019 2.345 1.807 972 835 538 315 223 
2020 2.409 1.844 960 884 565 332 233 
Quelle 56: Sozialamt der Stadt Münster 
 
Werden die Leistungsberechtigten mit und ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die 65 Jahre oder 
älter sind, ins Verhältnis zu ihrer entsprechenden Teilbevölkerung gesetzt, zeigt sich ein größerer 
Anteil bei denjenigen älteren Menschen, die keine  deutsche Staatsangehörigkeit besitzen (vgl. 
Abbildung 33). Dies deutet auf eine strukturell schlechtere Einkommenspartizipation hin, deren 
Ursache häufig in der vorausgegangenen Berufsbiografie liegt. Bei zusätzlichem Einbezug des Ge-
schlechts lässt sich zudem erkennen, dass die Gruppe mit dem höchsten Anteil an Leistungsemp-
fängerinnen und -empfängern Frauen ohne deutsche Staatsangehörigkeit sind. 
 
73 In den Jahren 2015 und 2016 fehlen wie in Tabelle 47 angemerkt zu einzelnen Personen geschlechterspezifische 
Angaben. Darüber hinaus weichen die hier dargestellten Daten vom Integrationsmonitoring 2017 ab. Hier wurden die 
Daten der Bezirksregierung und nicht des Landesbetriebs Information und Technik Nordrhein -Westfalen (IT.NRW) 
abgebildet (falsche Quellenangabe) . Aufgrund unterschiedlicher Erhebungsverfahren weichen die hier genannten 
Zahlen somit von denen im I ntegrationsmonitoring 2017 ab. Zukünftig werden ausschließlich Daten von IT NRW 
zugrunde gelegt.

82 
 
Abbildung 33: Grundsicherungsquote bei Menschen im Alter von 65 oder mehr Jahren in der Stadt Müns -
ter nach Staatsangehörigkeit und Geschlecht 2012 – 2020 
 
 
Quelle 57: Sozialamt der Stadt Münster 
  
0 %
1 %
2 %
3 %
4 %
5 %
2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
im Alter von 65 oder mehr Jahren - mit deutscher Staatsangehörigkeit
gesamt weiblich männlich
0 %
5 %
10 %
15 %
20 %
25 %
30 %
35 %
2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
im Alter von 65 oder mehr Jahren - ohne deutsche Staatsangehörigkeit
gesamt weiblich männlich

83 
 
Das folgende Diagramm zeigt die häufigsten ausländischen Staatsangehörigkeiten der Empfän -
gerinnen und Empfänger von Grundsicherungsleistungen.74 So war im Dezember 2020 die Zahl 
der Leistungsberechtigten mit ukrainischer, syrischer, serbischer und türkischer Staatsangehörig-
keit am höchsten (vgl. Abbildung 34). 
Abbildung 34: Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung in der Stadt Münster nach ausge-
wählten Staatsangehörigkeiten im Dezember 2020 
 
Quelle 58: Sozialamt der Stadt Münster 
 
 
6.2.3 Schwerbehinderung 
Die Zahl der schwerbehinderten Menschen in Münster ist von 2011 bis 2019 insgesamt nur leicht 
gestiegen (vgl. Tabelle 49). Ein deutlicher Anstieg ist bei den Menschen ohne deutsche Staatsan-
gehörigkeit zu verzeichnen. So lag die Zahl der schwerbehinderten Menschen ohne deutsche 
Staatsangehörigkeit 2019 mehr als 1,5-mal höher als 2011. Trotzdem ist der Anteil der schwerbe-
hinderten Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit an der Wohnberechtigten Bevölkerung 
mit deutscher Staatsangehörigkeit (9,6 %) weiterhin größer als der Anteil der schwerbehinderten 
Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit an ihrer Bevölkerungsgruppe (3,9 %). Bezüglich der 
Geschlechterverteilung zeigt sich, dass bei den Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit der 
Frauenanteil überwiegt, bei den Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit hingegen der Män-
neranteil. 
  
 
74 Die Abbildung enthält nicht die Anzahl der Leistungsberechtigten mit deutscher Staatsangehörigkeit, sondern zeigt 
andere Nationalitäten, die mit mindestens zehn Personen vertreten sind. Nicht darstellbar sind 54 weitere Nationen, 
die mit unter zehn Personen in den Bereich der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherungsleistungen fal-
len. 
76 73
64 61
45 43
29 25 25 25 23 21 17 16 16 16 15 14 11 10
0
10
20
30
40
50
60
70
80U
kraine
Arabische Republik
Syrien
Serbien
Türkei
Iran
Russische Förderation
Polen
Italien
Irak
Portugal
Sri-Lanka
Afghanistan
Republik
Nordmazedonien
Kosovo
Kroatien
Libanon
Lettland
Kasachstan
Griechenland
Vereinigtes Königreich

84 
 
Tabelle 49: Anzahl der schwerbehinderten Menschen 75 in der Stadt Münster nach Staatsangehörigkeit 
und Geschlecht 2011 – 2019 
Dezember gesamt 
davon mit deutscher Staatsangehörig-
keit 
davon ohne deutsche  
Staatsangehörigkeit 
gesamt darunter 
weiblich 
darunter 
männlich76 gesamt darunter 
weiblich 
darunter 
männlich 
2011 26.864 26.070 14.152 11.918 794 325 469 
2013 27.307 26.378 14.326 12.052 929 390 539 
2015 26.356 25.308 13.759 11.549 1.048 461 587 
2017 26.541 25.381 13.775 11.606 1.160 501 659 
2019 27.953 26.621 14.422 12.199 1.332 592 740 
Quelle 59: Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) 
Die nachfolgenden Tabellen geben zudem einen Einblick in die Altersstruktur der schwerbehin-
derten Menschen mit und ohne deutscher Staatsangehörigkeit (vgl. Tabelle 50, Tabelle 51). 
Tabelle 50: Anzahl der schwerbehinderten Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit in der Stadt 
Münster nach Alter und Geschlecht 2011 – 2019 
Dezember Geschlecht 
schwerbehinderte Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit 
nach Alter 
unter 6 6–24 22–44 45–64 65–79 80 und  
älter 
2011 
gesamt 129 811 2.294 7.517 8.931 6.388 
- davon weiblich 53 347 1.146 3.865 4.578 4.163 
- davon männlich 76 464 1.148 3.652 4.353 2.225 
2013 
gesamt 112 834 2.247 7.665 8.815 6.705 
- davon weiblich 44 358 1.095 3.950 4.530 4.349 
- davon männlich 68 476 1.152 3.715 4.285 2.356 
2015 
gesamt 123 818 2.198 7.309 8.217 6.643 
- davon weiblich 55 351 1.069 3.776 4.238 4.270 
- davon männlich 68 467 1.129 3.533 3.979 2.373 
2017 
gesamt 99 873 2.178 7.227 8.018 6.986 
- davon weiblich 51 364 1.077 3.755 4.125 4.403 
- davon männlich 48 509 1.101 3.472 3.893 2.583 
2019 
gesamt 114 930 2.311 7.324 8.180 7.762 
- davon weiblich 61 394 1.142 3.772 4.210 4.843 
- davon männlich 53 536 1.169 3.552 3.970 2.919 
Quelle 60: Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) 
  
 
75 Menschen gelten nach dem SGB IX als schwerbehindert, wenn ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 % 
vorliegt. 
76 Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Personen mit der Signierung des Geschlechts ‚ohne Angabe‘ 
sowie ab dem Berichtsjahr 2019 mit der Signierung des Geschlechts ‚divers‘ (nach § 22 Abs. 3 PStG) dem männlichen 
Geschlecht zugeordnet.

85 
 
Tabelle 51: Anzahl der schwerbehinderten Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit in der Stadt 
Münster nach Alter und Geschlecht 2011–2019 
Dezember Geschlecht 
schwerbehinderte Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit 
nach Alter 
unter 6 6–24 25–44 45–64 65–79 80 und  
älter 
2011 
gesamt 3 48 146 357 195 45 
- davon weiblich – 16 47 168 69 25 
- davon männlich 3 32 99 189 126 20 
2013 
gesamt 9 63 181 375 255 46 
- davon weiblich 3 19 76 174 96 22 
- davon männlich 6 44 105 201 159 24 
2015 
gesamt 15 78 188 405 302 60 
- davon weiblich 8 21 87 191 120 34 
- davon männlich 7 57 101 214 182 26 
2017 
gesamt 23 107 183 436 321 90 
- davon weiblich 14 37 79 186 141 44 
- davon männlich 9 70 104 250 180 46 
2019 
gesamt 33 144 205 478 352 120 
- davon weiblich 20 54 81 210 168 59 
- davon männlich 13 90 124 268 184 61 
Quelle 61: Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) 
Ein Blick auf die häufigsten Staatsangehörigkeiten zeigt zuletzt, dass im Dezember 2019 die Zahl 
der nichtdeutschen schwerbehinderten Personen mit türkischer, serbischer sowie portugiesi -
scher Staatsangehörigkeit am höchsten war (vgl. Abbildung 35). 
Abbildung 35: Anzahl der schwerbehinderten Menschen in Münster nach ausgewählten Staatsangehörig -
keiten im Dezember 2019 
 
Quelle 62: Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT. NRW) 
  
191
110
76 57 56 47 41 41 40 40 40
 0
 50
 100
 150
 200
 250T
ürkei
Serbien
Portugal
Polen
Syrien
Iran
Russische
Föderation
ohne Angabe
Kroatien
Spanien
Irak

86 
 
7 Wirtschaft und Arbeit 
Die Teilhabe von Menschen mit Migrationsvorgeschichte am Wirtschaftsleben und Arbeitsmarkt 
ist für die einzelne Person und aus integrationspolitischer Sicht von zentraler Bedeutung. Ange -
sichts der Alterung der Gesellschaft infolge des demografischen Wandels ist sie auch aus Sicht der 
heimischen Wirtschaft von hohem Interesse. Zunächst wird die allgemei ne Erwerbsbeteiligung 
von Menschen mit Migrationsvorgeschichte in der Stadt Münster fortgeführt dargestellt (Punkt 
7.1). Es folgt die Arbeitslosenstatistik und eine Analyse der sozioökonomischen Merkmale von 
Leistungsempfangenden des Jobcenters Münster. Fortgeführt wurden erneut die Daten der Ärz -
tekammer Westfalen-Lippe (Punkt 7.2). Erstmals stehen die Daten der Handwerkskammer Müns-
ter zu den in  Ausbildung und Teilzeitausbildung befindlichen Auszubildenden mit Wohnort in 
Münster (Punkt 7.3) sowie der Betriebe mit Betriebssitz in Münster zur Verfügung (Punkt 7.4). 
 
7.1 Beteiligung am Erwerbsleben 
Im Zusammenhang mit der Bevölkerungsstruktur und dem Erwerbsstatus stehen öffentlich Infor-
mationen durch den Mikrozensus77 (differenziert nach Migrationsvorgeschichte) sowie Daten der 
Bundesagentur für Arbeit (differenziert nach Staatsangehörigkeit) zur Verfügung. Anders als im 
Integrationsmonitoring 2015 und 2017 werden an dieser Stelle schwerpunktmäßig die Daten der 
Bundesagentur für Arbeit genutzt, bei denen es sich nicht um Hochrechnungen, sondern präzise 
Werte handelt. 
2019 zählten in Münster rund 177.000 Menschen im Alter von 15 bis unter 65 Jahren zur Gruppe 
der Erwerbspersonen (waren erwerbstätig oder arbeitssuchend ge meldet), wovon rund 23,7 % 
eine Migrationsvorgeschichte78 hatten (vgl. Tabelle 52). Bei ausschließlicher Betrachtung der er-
werbstätigen Bevölkerung ergibt sich ein nahezu identischer Anteil an Menschen mit Migrations-
vorgeschichte (23,4 %), von denen knapp die Hälfte keine deutsche Staatsangehörigkeit hatte 
(vgl. Tabelle 53). Unabhängig von der Migrationsvorgeschichte sowie der Staatsangehörigkeit 
überwiegt zudem leicht der Männeranteil (vgl. Abbildung 36). 
  
 
77 Die Daten stehen nur auf 1.000 gerundet zur Verfügung. 
78 Im Mikrozensus wird der Begriff ‚Migrationshintergrund‘  genutzt. Dieser ist, wie Kapitel 2.1 entnommen werden 
kann, deckungsgleich mit der Bezeichnung Migrationsvorgeschichte. Um die Einheitlichkeit des Textes und der Tabel -
len zu gewährleisten, wird der in Münster genutzte Begriff Migrationsvorgeschichte auch hier verwendet.

87 
 
 
Tabelle 52: Bevölkerung der Stadt Münster nach Beteiligung am Erwerbsleben und Migrationsvorge -
schichte 2011, 2014, 2016 und 2019 79 
Jahr 
Erwerbspersonen Erwerbstätige 
gesamt 
davon mit Migrationsvorge-
schichte gesamt 
davon mit Migrationsvorge-
schichte 
Anzahl Anteil Anzahl Anteil 
2011 162.170 32.480 20,0 % 154.020 29.630 19,2 % 
2014 165.000 30.000 18,2 % 158.000 28.000 17,4 % 
2016 168.000 31.000 18,5 % 161.000 29.000 18,0 % 
2019 177.000 42.000 23,7 % 171.000 40.000 23,4 % 
Quelle 63: Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), Zensus und Mikrozensus 
 
Tabelle 53: Erwerbstätige mit Migrationsvorgeschichte in der Stadt Münster nach Staatsangehörigkeit und 
Geschlecht 2019 
 
Erwerbstätige mit Migrationsvorgeschichte 
gesamt 
davon ohne deutsche Staatsangehörigkeit 
Anzahl  Anteil 
gesamt 40.000 19.000 47,5 % 
- davon weiblich 19.000 (8.000)* (42,1 %) 
- davon männlich 21.000 (11.000) (52,4 %) 
Quelle 64: Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), Mikrozensus 
* Zahlenwerte in Klammern bedeuten, dass die Aussagekraft eingeschränkt ist, da der Wert Fehler aufweisen kann. 
 
 
79 Erfasst ist in den vorlieg enden Daten sowie in Tabelle 53 und Abbildung 36 die Bevölkerung in Privathaushalten im 
Alter von 15 bis unter 65 Jahren am Hauptwohnort Münster.

88 
 
Abbildung 36: Erwerbspersonen und Erwerbstätige in der Stadt Münster nach Migrationsvorgeschichte 
und Geschlecht 2019 
 
Quelle 65: Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), Mikrozensus 
Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse hat sich in Münster weiter 
erhöht (vgl. Abbildung 37), wobei Unterschiede in Bezug auf die am stärksten vertretenen Wirt -
schaftszweige zwischen Beschäftigten mit und ohne deutscher Staatsangehörigkeit bestehen 
(vgl. Tabelle 54, Abbildung 38). 
Abbildung 37: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in der Stadt Münster (Arbeitsort) nach Staatsan-
gehörigkeit 2011–202080 
 
Quelle 66: Bundesagentur für Arbeit 
  
 
80 Die Daten der Beschäftigungsstatistik werden immer zum monatlichen Stichtag am Quartalsende erhoben und 
durch die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht. 
67,000
19,000
65,000
19,000
68,000
23,000
66,000
21,000
0
10,000
20,000
30,000
40,000
50,000
60,000
70,000
ohne Migrations-
vorgeschichte
mit Migrations-
vorgeschichte
ohne Migrations-
vorgeschichte
mit Migrations-
vorgeschichte
Erwerbspersonen Erwerbstätige
weiblich männlich
0
20,000
40,000
60,000
80,000
100,000
120,000
140,000
160,000
180,000
Dez
2011
Dez
2012
Dez
2013
Dez
2014
Dez
2015
Dez
2016
Dez
2017
Dez
2018
Dez
2019
Dez
2020
mit deutscher Staatsangehörigkeit ohne deutsche Staatsangehörigkeit

89 
 
Tabelle 54: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort Münster nach Wirtschaftszweig, 
Staatsangehörigkeit und Geschlecht Juni 2020 
Wirtschaftszweig 
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 
gesamt davon ohne deutsche  
Staatsangehörigkeit 
gesamt weiblich männlich gesamt weiblich männlich 
Land- und Forstwirt-
schaft, Fischerei 699 165 534 94 17 77 
produzierendes Ge-
werbe (ohne Bauge-
werbe) 
16.170 4.433 11.737 1.233 296 937 
Baugewerbe  5.926 612 5.314 841 21 820 
Information und Kommu-
nikation  11.359 3.406 7.953 341 103 238 
Handel, Gastgewerbe, 
Verkehr  32.450 12.863 19.587 4.131 1.327 2.804 
Grundstücks- und Woh-
nungswesen 1.036 495 541 49 20 29 
Erbringung von Finanz- 
und Versicherungsleis-
tungen 
11.996 5.853 6.143 128 64 64 
Öffentliche Verwaltung, 
Verteidigung, Sozialver-
sicherung, Erziehung 
und Unterricht 
59.336 40.348 18.988 2.981 1.989 992 
freiberufliche, wissen-
schaftliche, technische 
Dienstleistungen, sons-
tige Dienstleistungen 
26.242 12.415 13.827 5.044 2.135 2.909 
Kunst, Unterhaltung, Er-
holung, private Haus-
halte, usw. 
9.547 5.825 3.722 709 376 333 
insgesamt 174.761 86.415 88.346 15.551 6.348 9.203 
Quelle 67: Bundesagentur für Arbeit

90 
 
Abbildung 38: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort Münster nach Wirtschaftszweigen 
und Staatsangehörigkeit Juni 2020 
 
Quelle 68: Bundesagentur für Arbeit 
Ende 2020 waren in Münster rund 120.000 Personen in Vollzeit und 60.000 Personen in Teilzeit 
sozialversicherungspflichtig beschäftigt (vgl. Tabelle 55). Der Anteil der Frauen an allen Vollzeit -
beschäftigten betrug im Jahr 2020 38,4 %, bei den Frauen ohne deutsche Staatsangehörigkeit liegt 
der Anteil mit 32,6 % etwas darunter (vgl. Abbildung 39). 
Tabelle 55: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in der Stadt Münster nach Vollzeit - und Teilzeitbe-
schäftigung, Staatsangehörigkeit und Geschlecht 2012–2020 
Jahr Beschäftigungs-
verhältnis 
Beschäftigte 
gesamt davon ohne deutsche Staatsan-
gehörigkeit 
gesamt weiblich männlich gesamt weiblich männlich 
2012 
vollzeitbeschäftigt 107.206 40.662 66.544 5.214 1.608 3.606 
teilzeitbeschäftigt 42.542 33.004 9.538 2.963 1.867 1.096 
2014 
vollzeitbeschäftigt 110.279 42.572 67.707 6.188 1.989 4.199 
teilzeitbeschäftigt 45.901 34.905 10.996 3.521 2.061 1.460 
2016 
vollzeitbeschäftigt 113.871 43.547 70.324 7.467 2.303 5.164 
teilzeitbeschäftigt 50.227 37.985 12.242 4.243 2.503 1.740 
2018 
vollzeitbeschäftigt 117.300 44.613 72.687 8.953 2.827 6.126 
teilzeitbeschäftigt 53.936 40.224 13.712 4.641 2.701 1.940 
2020 
vollzeitbeschäftigt 120.537 46.329 74.208 10.778 3.513 7.265 
teilzeitbeschäftigt 58.546 42.609 15.937 5.513 3.173 2.340 
Quelle 69: Bundesagentur für Arbeit 
  
0 %
10 %
20 %
30 %
40 %
50 %
60 %
70 %
80 %
90 %
100 %
mit deutscher
Staatsangehörigkeit
ohne deutsche
Staatsangehörigkeit
Kunst, Unterhaltung, Erholung,
private Haushalte, usw.
Freiberufliche, wissenschaftliche, technische
Dienstleistungen, sonstige Dienstleistungen
Öffentliche Verwaltung, Verteidigung,
Sozialversicherung, Erziehung und Unterricht
Erbringung von Finanz- und
Versicherungsleistungen
Grundstücks- und Wohnungswesen
Handel, Gastgewerbe, Verkehr
Information und Kommunikation
Baugewerbe
Produzierendes Gewerbe (ohne Baugewerbe)
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

91 
 
Abbildung 39: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in der Stadt Münster nach Vollzeit - und Teilzeit-
beschäftigung, Staatsangehörigkeit und Geschlecht 2020 
 
Quelle 70: Bundesagentur für Arbeit 
Rund 40.000 geringfügig entlohnte Beschäftigte arbeiteten 2020 in Münster. 54 % dieser Arbeit-
nehmerinnen und Arbeitnehmer waren Frauen. Bei den geringfügig entlohnten Beschäftigten 
ohne deutsche Staatsangehörigkeit war der Anteil der Frauen mit 47,9 % etwas niedriger (vgl. Ta-
belle 56, Abbildung 40, Tabelle 57). 
Tabelle 56: Beschäftigte am Arbeitsort Münster nach Art der Beschä ftigung, Staatsangehörigkeit und Ge-
schlecht Dezember 2020 
Art der Beschäftigung 
Beschäftigte 
gesamt davon ohne deutsche Staats- 
angehörigkeit 
gesamt weiblich männlich gesamt weiblich männlich 
Sozialversicherungs-
pflichtig Beschäftigte 179.083 88.938 90.145 16.291 6.686 9.605 
geringfügig entlohnte 
Beschäftigte 40.135 21.680 18.455 4.775 2.289 2.486 
Auszubildende (sozial-
versicherungspflichtig) 9.860 4.891 4.969 1.105 495 610 
Quelle 71: Bundesagentur für Arbeit 
  
38.4 %
72.8 %
39.0 %
74.4 %
32.6 %
57.6 %61.6 %
27.2 %
61.0 %
25.6 %
67.4 %
42.4 %
0 %
20 %
40 %
60 %
80 %
Vollzeit Teilzeit Vollzeit Teilzeit Vollzeit Teilzeit
gesamt davon mit deutscher
Staatsangehörigkeit
davon ohne deutsche
Staatsangehörigkeit
weiblich männlich

92 
 
Abbildung 40: Geringfügig entlohnte Beschäftigte am Arbeitsort Münster nach Staatsangehörigkeit und 
Geschlecht Dezember 2020 
 
Quelle 72: Bundesagentur für Arbeit 
 
Tabelle 57: Ausschließlich und nebenberuflich geringfügig entlohnte Beschäftigte in der Stadt Münster 
nach Staatsangehörigkeit 2014–2020 
Jahr 
 geringfügig entlohnte Beschäftigte 
gesamt 
davon ohne  
deutsche Staatsan-
gehörigkeit 
2014 
gesamt 39.224 3.517 
- davon ausschließlich geringfügig beschäftigt 27.533 2.453 
- davon im Nebenjob 11.691 1.064 
2016 
gesamt 39.088 3.828 
- davon ausschließlich geringfügig beschäftigt 26.790 2.555 
- davon im Nebenjob 12.298 1.273 
2018 
gesamt 39.596 4.320 
- davon ausschließlich geringfügig beschäftigt 26.365 2.739 
- davon im Nebenjob 13.231 1.581 
2020 
gesamt 40.135 4.775 
- davon ausschließlich geringfügig beschäftigt 24.618 2.588 
- davon im Nebenjob 15.517 2.187 
Quelle 73: Bundesagentur für Arbeit 
  
54.0 % 54.8 %
47.9 %46.0% 45.2 %
52.1%
0 %
10 %
20 %
30 %
40 %
50 %
60 %
gesamt davon mit deutscher
Staatsangehörigkeit
davon ohne deutsche
Staatsangehörigkeit
weiblich männlich

93 
 
Im Mikrozensus werden zudem Daten zur Befristung von Beschäftigungsverhältnissen erhoben. 
Unabhängig von der Migrationsvorgeschichte zeigt sich, dass der Großteil der erwerbstätigen Be-
völkerung in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis steht (vgl. Tabelle 58). Allerdings ist 
unter der erwerbstätigen Bevölkerung mit Migrationsvorgeschichte weiterhin der Anteil an be -
fristeten Beschäftigungsverhältnissen größer als bei den erwerbstätigen Persone n ohne Migrati-
onsvorgeschichte. 
Tabelle 58: Erwerbstätige Bevölkerung in der Stadt Münster nach Befristung des Beschäftigungsverhältnis -
ses und Migrationsvorgeschichte 201981 
* Zahlenwerte in Klammern bedeuten, dass die Aussagekraft eingeschränkt ist, da der Wert Fehler aufweisen kann. ** 
Das Symbol / bedeutet, dass keine Angabe möglich ist, weil der Zahlenwert nicht sicher genug ist. 
Quelle: Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), Mikrozensus 
 
Bezüglich der Einkommenshöhe der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten wird 
sichtbar, dass das Einkommen von Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit unterhalb des 
Mittelwertes der Gesamtbevölkerung liegt (vgl. Tabelle 59, Tabelle 60). 
Tabelle 59: Bruttomonatsentgelt (Median) der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigen in der 
Stadt Münster 2016 – 2020 
Quelle 74: Bundesagentur für Arbeit 
  
 
81 Erfasst ist in den vorliegenden Daten die Bevölkerung in Privathaushalten im Alter von 15 bis unter 65 Jahren am 
Hauptwohnort Münster. 
82 Der Median bezeichnet den Wert, der in einem Datensatz, in dem die Messwerte der Größe nach sortiert wurden, 
genau in der Mitte liegt.  
 gesamt 
 erwerbstätige Bevölkerung ohne  
Migrationsvorgeschichte 
erwerbstätige Bevölkerung mit  
Migrationsvorgeschichte 
Anzahl Anteil Anzahl Anteil 
unbefristet 126.000 98.000 74,8 % 28.000 70,0 % 
befristet 29.000 20.000 15,3 % (9.000) (22,5 %) 
keine Angabe 16.000 (13.000)* (9,9 %) /** / 
gesamt 171.000 131.000 100 % 40.000 100 % 
Jahr 
Bruttomonatsentgelt der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbe-
schäftigten (Median82) 
gesamt davon ohne deutsche Staats-
angehörigkeit 
2016 3.349 € 2.334 € 
2017 3.432 € 2.303 € 
2018 3.531 € 2.264 € 
2019 3.632 € 2.214 € 
2020 3.680 € 2.184 €

94 
 
Tabelle 60: Sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte in der Stadt Münster nach monatlichem Brut -
toeinkommen und Staatsangehörigkeit 2020 
monatliches Brutto- 
einkommen 
sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte 
gesamt davon ohne deutsche Staats- 
angehörigkeit 
Anzahl Anteil Anzahl Anteil 
bis 1.000 € 1.059 1,0 % 241 2,6 % 
über 1.000 bis 2.000 € 9.507 8,9 % 3.068 32,7 % 
über 2.000 bis 3.000 € 23.316 21,8 % 3.248 34,6 % 
über 3.000 bis 4.000 € 28.108 26,2 % 1.424 15,2 % 
über 4.000 bis 5.000 € 17.879 16,7 % 618 6,6 % 
über 5.000 € 27.274 25,5 % 794 8,5 % 
gesamt 107.143 100 % 9.393 100 % 
Quelle 75: Bundesagentur für Arbeit

95 
 
7.1.1 Arbeitslosigkeit 
Im Jahr 2021 waren in der Stadt Münster von Januar bis Juli durchschnittlich 8.970 Menschen ar-
beitslos83 gemeldet, davon 39 % im Rechtskreis SGB III, 61 % im Rechtskreis SGB II. In der Arbeits -
losenstatistik der Bundesagentur für Arbeit werden keine Daten nach Migrationsvorgeschichte 
erhoben, sondern nur nach Staatsangehörigkeit. Nach diesen Daten ist der Anteil der Arbeitslosen 
ohne deutsche Staatsangehörigkeit bis 2019 stetig angestiegen, seitdem verbleibt ihr Anteil ver-
gleichsweise konstant bei knapp 29 % (vgl. Abbildung 41). 
Abbildung 41: Entwicklung der Anteile einzelner Gruppen an der Arbeitslosigkeit in Münster, Ja hresdurch-
schnittswerte 2013–2020, Durchschnittswert Januar bis Juli 2021 84 
 
Quelle 76: Bundesagentur für Arbeit 
  
 
83 Arbeitslose sind Personen, die vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nur eine weniger 
als 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung ausüben, eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden 
wöchentlich umfassende Beschäftigung suchen, den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit oder des 
Jobcenters zur Verfügung stehen, also arbeitsfähig und -bereit sind, in der Bundesrepublik Deutschland wohnen, nicht 
jünger als 15 Jahre sind und die Altersgrenze für den Renteneintritt noch nicht erreicht haben sowie sich persönlich bei 
einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben. 
84 Arbeitslose im Rechtskreis Sozialgesetzbuch (SGB) III sind Personen, die Arbeitslosengeld I erhalten und der Agentur 
für Arbeit zugeordnet sind. Arbeitslose im Rechtskreis SGB II erhalten Arbeitslosengeld II und sind den Jobcentern 
zugeordnet. 
0 %
10 %
20 %
30 %
40 %
50 %
60 %
70 %
80 %
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
Männer
Frauen
ohne deutsche
Staatsangehörigkeit
unter 25 Jahren
55 Jahre und älter
Langzeitarbeitslose
Arbeitslose im Rechtskreis
SGB III
Arbeitslose im Rechtskreis
SGB II

96 
 
7.1.2 Struktur der Arbeitslosen nach Migrationsvorgeschichte 
Bei den nachfolgenden Daten handelt es sich um stichtagsbezogene Auswertungen der im Job -
center Münster gemeldeten Leistungsbeziehenden85. Der Stichtag für die Jahre 2014 bis 2018 war 
jeweils in der Mitte des Monats Dezember, die Daten aus 2020 wurden Mitte September 2020 
erhoben. Während der Anteil an Arbeitslosen mit deutscher Staatsangehörigkeit unabhängig von 
der Migrationsvorgeschichte von 2014 bis 2020 rückläufig war, ist der Anteil an Arbeitslosen ohne 
deutsche Staatsangehörigkeit im gleichen Zeitraum gestiegen (vgl. Tabelle 61). 
Tabelle 61: Beim Jobcenter Münster gemeldete Arbeitslose nach Migrationsvorgeschichte und Staatsan-
gehörigkeit 2014–2020 
Migrationsvorgeschichte 
und Staatsangehörigkeit 
Anteil 
2014 2016 2018 2020 
Deutsche ohne Migrations-
vorgeschichte 56,4 % 49,0 % 48,2 % 47,2 % 
Deutsche mit Migrations-
vorgeschichte 21,7 % 18,9 % 17,4 % 16,9 % 
Personen ohne deutsche 
Staatsangehörigkeit 21,9 % 32,1 % 34,4 % 35,9 % 
Gesamt 100 % 100 % 100 % 100 % 
Quelle 77: Jobcenter Münster 
 
In Bezug auf die Geschlechterverteilung zeigt sich sowohl bei Leistungsbeziehenden mit als auch 
ohne Migrationsvorgeschichte ein relativ ausgewogenes Verhältnis (vgl. Tabelle 62). 
Tabelle 62: Beim Jobcenter Münster gemeldete erwerbsfähige Leistungsbeziehende86 mit und ohne Mig-
rationsvorgeschichte (MVG) nach Geschlecht 2014–2020 
Geschlecht 
2014 201687 2018 2020 
ohne 
MVG 
mit 
MVG 
ohne 
MVG 
mit 
MVG 
ohne 
MVG 
mit 
MVG 
ohne 
MVG 
mit 
MVG 
weiblich 49,9 % 47,5 % 50,7 % 49,1 % 51,1 % 48,9 % 51,9 % 48,4 % 
männlich 50,1 % 52,5 % 49,3 % 50,9 % 48,9 % 51,1 % 48,1 % 51,6 % 
gesamt 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % 
Quelle 78: Jobcenter Münster 
  
 
85 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um eine Auswertung des eigenen Fallbestands und nicht 
um eine Statistik der Bundesagentur für Arbeit handelt. 
86 Als erwerbsfähige Leistungsberechtigte gelten alle Personen, die das 15. Lebensj ahr vollendet und das Rentenein -
trittsalter noch nicht erreicht haben, erwerbsfähig und hilfebedürftig i. S. d. SGB  II sind sowie ihren gewöhnlichen Auf-
enthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Alle Personen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft, die noch nicht 
im erwerbsfähigen Alter sind (unter 15 Jahre), aufgrund ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit oder evtl. rechtlicher 
Einschränkungen nicht in der Lage sind, mindestens 3 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemei -
nen Arbeitsmarktes zu arbeiten, können als nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte einer Bedarfsge -meinschaft bei 
Hilfebedürftigkeit Leistungen erhalten. 
87 Die Werte für 2016 wurden zum Teil nachträglich korrigiert.

97 
 
 
Bei zusätzlicher Betrachtung der Erwerbsfähigkeit wird sichtbar, dass der Anteil an nicht erwerbs-
fähigen und erwerbsfähigen Leistungsbeziehenden mit deutscher Staatsangehörigkeit unabhän-
gig von der Migrationsvorgeschichte von 2014 bis 2020 rückläufig war (vgl. Tabelle 63, Abbildung 
42). Im Gegenzug ist der Anteil an Leistungsberechtigten ohne deutsche Staatsangehörigkeit so-
wohl in der Gruppe der Erwerbsfähigen als auch der nicht Erwerbsfähigen gestiegen 
Tabelle 63: Beim Jobcenter Münster gemeldete Leistungsbeziehende nach Migrat ionsvorgeschichte 
(MVG), Staatsangehörigkeit und Erwerbsfähigkeit 2014–2020 
 
2014 2016 2018 2020 
er-
werbs-
fähig 
nicht 
er-
werbs-
fähig 
er-
werbs-
fähig 
nicht 
er-
werbs-
fähig 
er-
werbs-
fähig 
nicht 
er-
werbs-
fähig 
er-
werbs-
fähig 
nicht 
er-
werbs-
fähig 
Deutsche ohne 
MVG 52,8 % 36,7 % 46,4 % 29,4 % 44,5 % 27,9 % 44,7 % 27,1 % 
Deutsche mit MVG 22,6 % 47,8 % 19,8 % 43,4 % 18,3 % 36,9 % 18,1 % 35,9 % 
Personen ohne 
deutsche Staats-
angehörigkeit 
24,6 % 15,5 % 33,9 % 27,3 % 37,1 % 35,2 % 37,2 % 37,0 % 
gesamt 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % 
Quelle 79: Jobcenter Münster 
 
Abbildung 42: Beim Jobcenter Münster gemeldete Leistungsbeziehende nach Migrationsvorgeschicht e 
und Erwerbsfähigkeit 2014–202088 
 
Quelle 80: Jobcenter Münster 
  
 
88 Durch das Runden der prozentualen Werte ergeben sich für die Jahr 2014 und 2016 teilweise Summen ungleich 100 
%. 
53 %
37 % 46 %
29 %
45 %
28 %
45 %
27 %
23 % 48 % 20 % 43 % 18 % 37 % 18 %
36 %
25 % 16 %
34 % 27 % 37 % 35 % 37 % 37 %
0 %
20 %
40 %
60 %
80 %
100 %
erwerbs-
fähig
nicht
erwerbs-
fähig
erwerbs-
fähig
nicht
erwerbs-
fähig
erwerbs-
fähig
nicht
erwerbs-
fähig
erwerbs-
fähig
nicht
erwerbs-
fähig
2014 2016 2018 2020
Deutsche ohne
Migrationsvorgeschichte
Deutsche mit
Migrationsvorgeschichte
ohne deutsche
Staatsangehörigkeit

98 
 
7.1.3 Schul- und Berufsabschlüsse der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten 
Aufschluss über die Gründe der Arbeitslosigkeit gibt die Betrachtung der Schul - und Berufsab-
schlüsse der erwerbsfähigen Leistungsberechtigt en. Sowohl Leistungsberechtigte mit als auch 
ohne Migrationsvorgeschichte verfügen häufig über keinen (höheren) Schulabschluss (vgl. Ta-
belle 64, Abbildung 43) und/oder über keinen Berufsabschluss (vgl. Tabelle 65, Abbildung 44). 
Tabelle 64: Beim Jobcenter Münster gemeldete erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit und ohne Migra -
tionsvorgeschichte (MVG) nach höchstem erworbenen Schulabs chluss  2014–202089 
Schulabschluss 
2014 2016 2018 2020 
ohne 
MVG 
mit 
MVG 
ohne 
MVG 
mit 
MVG 
ohne 
MVG 
mit 
MVG 
ohne 
MVG 
mit 
MVG 
kein Schulabschluss 22,6 % 52,9 % 20,4 % 56,9 % 22,6 % 58,3 % 24,8 % 60,9 % 
Abschluss der Förder-/ 
Sonderschule 2,6 % 1,7 % 3,0 % 1,2 % 2,9 % 0,9 % 2,5 % 0,7 % 
Hauptschulabschluss 30,3 % 15,9 % 30,4 % 14,3 % 29,0 % 13,9 % 28,4 % 12,9 % 
Qualifizierter Haupt-
schulabschluss 2,7 % 1,9 % 2,8 % 1,7 % 2,6 % 1,9 % 2,4 % 1,4 % 
Mittlere Reife 19,1 % 11,0 % 21,0 % 9,9 % 21,0 % 8,9 % 19,7 % 8,7 % 
ohne Fachhochschul-
reife 0,7 % 0,7 % 0,4 % 0,3 % 0,2 % 0,3 % 0,1 % 0,2 % 
Fachhochschulreife 7,1 % 3,4 % 7,2 % 2,6 % 7,2 % 2,0 % 7,0 % 2,1 % 
Allgemeine Hochschul-
reife (Abitur) 12,9 % 10,7 % 12,5 % 10,7 % 12,5 % 11,5 % 13,0 % 11,1 % 
ohne Fachhochschul-/ 
Hochschulreife 0,2 % 0,3 % 0,3 % 0,1 % 0,3 % 0,2 % 0,3 % 0,1 % 
Fachhochschulab-
schluss  0,5 % 0,3 % 0,8 % 0,2 % 0,5 % 0,2 % 0,7 % 0,2 % 
Hochschulabschluss 1,3 % 1,3 % 1,2 % 2,1 % 1,3 % 1,9 % 1,1 % 1,6 % 
Quelle 81: Jobcenter Münster 
  
 
89 Bei den Schulabschlüssen handelt es sich um in Deutschland anerkannte Schulabschlüsse.

99 
 
Abbildung 43: Beim Jobcenter Münster gemeldete erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Migrations -
vorgeschichte und höchstem erworbenen Schulabschluss 2020  
 
Quelle 82: Jobcenter Münster 
 
Tabelle 65: Beim Jobcenter Münster gemeldete erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit und ohne Migra -
tionsvorgeschichte (MVG) nach höchstem erworbenen Berufsabschluss 2014–202090 
erworbener Berufsab-
schluss 
2014 2016 2018 2020 
ohne 
MVG 
mit 
MVG 
ohne 
MVG 
mit 
MVG 
ohne 
MVG 
mit 
MVG 
ohne 
MVG 
mit 
MVG 
ohne abgeschlossene 
Berufsausbildung 55,0 % 75,1 % 55,3 % 74,6 % 58,6 % 76,2 % 60,9 % 77,5 % 
betriebliche / außerbe-
triebliche Ausbildung 34,9 % 11,2 % 34,0 % 8,8 % 31,4 % 7,2 % 29,1 % 6,5 % 
Berufsfachschule 2,0 % 0,8 % 2,4 % 0,7 % 2,2 % 0,5 % 2,1 % 0,7 % 
Fachschule 0,9 % 0,2 % 0,9 % 0,2 % 0,9 % 0,3 % 0,8 % 0,2 % 
Fachhochschule 2,2 % 1,2 % 2,4 % 0,8 % 2,0 % 0,6 % 2,3 % 0,7 % 
Hochschulabschluss 4,9 % 2,9 % 4,7 % 2,4 % 4,6 % 2,2 % 4,6 % 2,1 % 
in Deutschland nicht 
anerkannte Berufsaus-
bildung 
0,2 % 6,4 % 0,2 % 7,7 % 0,2 % 8,3 % 0,2 % 7,7 % 
in Deutschland nicht 
anerkannter Hoch-
schulabschluss 
0,1 % 2,1 % 0,1 % 4,6 % 0,1 % 4,7 % 0,2 % 4,4 % 
Quelle 83: Jobcenter Münster 
  
 
90 Durch das Runden der prozentualen Werte ergibt sich für das Jahre 2016 für Leistungsberechtigte mit Migrations-
vorgeschichte eine Summe ungleich 100 %. 
0 %
10 %
20 %
30 %
40 %
50 %
60 %
70 %
80 %
90 %
100 %
ohne Migrations-
vorgeschichte
mit Migrations-
vorgeschichte
Hochschulabschluss
Fachhochschulabschluss
ohne Fachhochschul-/ Hochschulreife
Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
Fachhochschulreife
ohne Fachhochschulreife
Mittlere Reife
Qualifizierter Hauptschulabschluss
Hauptschulabschluss
Abschluss der Förder-/ Sonderschule
kein Schulabschluss

100 
 
Abbildung 44: Beim Jobcenter Münster gemeldete erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Migrations -
vorgeschichte und höchstem erworbenen Berufsabschluss 2020  
 
Quelle 84: Jobcenter Münster 
 
7.1.4 Erwirtschaftetes Einkommen von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten 
Im Hinblick auf das erzielte Einkommen von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit und ohne 
Migrationsvorgeschichte bestehen nur geringe Unterschiede. Im Jahr 2020 hatten 77,5 % der er -
werbsfähigen Leistungsberechtigten ohne Migrationsvorgeschichte kein Einkommen, 72,3 % wa-
ren es bei den Leistungsberechtigten mit Migrationsvorgeschichte (vgl. Tabelle 66). Auffällig ist 
der deutliche Anstieg der Leistungsb erechtigen ohne Einkommen im Jahr 2020 gegenüber den 
Vorjahren.91 
Tabelle 66: Höhe des erwirtschafteten Einkommens von beim Jobcenter Münster gemeldeten erwerbsfä -
higen Leistungsberechtigten mit und ohne Migrationsvorgeschichte (MV G) 2014–2020 
Einkommen 
2014 2016 2018 2020 
ohne 
MVG 
mit 
MVG 
ohne 
MVG 
mit 
MVG 
ohne 
MVG 
mit 
MVG 
ohne 
MVG 
mit 
MVG 
kein Einkommen 72,6 % 67,4 % 72,8 % 71,5 % 73,4 % 69,0 % 77,5 % 72,3 % 
bis 450 Euro 14,6 % 17,0 % 13,6 % 14,5 % 12,7 % 15,4 % 10,0 % 12,9 % 
über 450 bis 850 Euro 5,4 % 6,8 % 5,8 % 5,4 % 5,8 % 6,1 % 4,8 % 6,1 % 
über 850 Euro 7,3 % 8,8 % 7,8 % 8,5 % 8,2 % 9,5 % 7,7 % 8,7 % 
Quelle 85: Jobcenter Münster 
  
 
91 Der Anstieg der Leistungsbeziehenden ohne Einkommen im Jahr 2020 gegenüber den Vorjahren resultiert aus der 
Corona-Pandemie und dem damit verbundenen Rückgang der Erwerbstätigkeit. 
0 %
10 %
20 %
30 %
40 %
50 %
60 %
70 %
80 %
90 %
100 %
ohne Migrations-
vorgeschichte
mit Migrations-
vorgeschichte
in Deutschland nicht anerkannter
Hochschulabschluss
in Deutschland nicht anerkannte
Berufsausbildung
Hochschulabschluss
Fachhochschule
Fachschule
Berufsfachschule
betriebliche / außerbetriebliche Ausbildung
ohne abgeschlossene Berufsausbildung

101 
 
7.1.5 Weitere Strukturdaten der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten 
Weitere Analysen können in Bezug auf die Altersstruktur, die Erziehungssituation und die Vertei-
lung auf die Stadtbezirke gemacht werden. Die Tabelle 67 zeigt vorab die Struktur aller Leistungs-
beziehenden auf. Hier sind auch die Daten der Kinder unter 15 Jahren und der nicht erwerbsfähi-
gen Personen enthalten. Es zeigt sich, dass der Anteil der  Deutschen, mit und ohne Migrations -
vorgeschichte rückläufig ist, der Anteil der Leistungsbeziehenden ohne deutsche Staatsangehö-
rigkeit hingegen stetig steigt (vgl. Tabelle 67).  
Tabelle 67: Beim Jobcenter Münster gemeldete Leistungsbeziehende, die in einer Bedarfsgemeinschaft 
leben nach Migrationsvorgeschichte, Staatsangehörigkeit und Geschlecht 2014–2020 
Jahr  
Deutsche ohne 
Migrationsvorge-
schichte 
Deutsche mit 
Migrationsvorge-
schichte 
ohne deutsche 
Staatsangehörig-
keit 
2014 
gesamt 47,8 % 30,4 % 21,8 % 
- davon weiblich 47,2 % 30,7 % 22,2 % 
- davon männlich 52,8 % 69,3 % 77,8 % 
2016 
gesamt 41,2 % 26,9 % 31,9 % 
- davon weiblich 40,9 % 27,6 % 31,5 % 
- davon männlich 59,1 % 72,4 % 68,5 % 
2018 
gesamt 38,9 % 24,7 % 36,4 % 
- davon weiblich 38,7 % 25,0 % 36,2 % 
- davon männlich 61,3 % 75,0 % 63,8 % 
2020 
gesamt 38,8 % 24,1 % 37,1 % 
- davon weiblich 38,1 % 24,1 % 37,8 % 
- davon männlich 61,9 % 75,9 % 62,2 % 
Quelle 86: Jobcenter Münster

102 
 
Ähnlich verhält es sich bei den alleinerziehenden Leistungsberechtigten. Während sich der Anteil 
der Alleinerziehenden mit deutscher Staatsangehörigkeit an allen alleinerziehenden Leistungs -
beziehenden in den letzten Jahren verringert hat, ist der Anteil der Alleinerziehenden ohne deut-
sche Staatsangehörigkeit von 21,8 % im Jahr 2014 auf zuletzt 34,9 % in 2020 gestiegen (vgl. Tabelle 
68).  
Tabelle 68: Beim Jobcenter Münster gemeldete alleinerziehende Leistungsbeziehende nach Migrations -
vorgeschichte und Staatsangehörigkeit 2014–2020 
Migrationsvorgeschichte 
Anteil 
2014 2016 2018 2020 
Deutsche ohne Migrations-
vorgeschichte 56,5 % 50,8 % 48,7 % 47,1 % 
Deutsche mit Migrations-
vorgeschichte 20,6 % 20,6 % 20,0 % 18,0 % 
Personen ohne deutsche 
Staatsangehörigkeit 22,9 % 28,6 % 31,3 % 34,9 % 
gesamt 100 % 100 % 100 % 100 % 
Quelle 87: Jobcenter Münster 
In Bezug auf das Alter der Leistungsbeziehenden werden leichte Unterschiede sichtbar. So ist  
etwa der Anteil der 0 - bis 14-Jährigen in der Gruppe der Leistungsbeziehenden mit Migrations -
vorgeschichte größer als in der Gruppe der Leistungsberechtigten ohne Migrationsvorgeschichte 
(vgl. Tabelle 69). 
Tabelle 69: Beim Jobcenter Münster gemeldete Leistungsbeziehende mit und ohne Migrationsvorge-
schichte (MVG) nach Alter 2014–2020 
Alter 
2014 2016 2018 2020 
ohne 
MVG 
mit 
MVG 
ohne 
MVG 
mit 
MVG 
ohne 
MVG 
mit 
MVG 
ohne 
MVG 
mit 
MVG 
0–14 Jahre 22,5 % 36,1 % 20,4 % 35,1 % 28,2 % 35,2 % 20,6 % 35,0 % 
15–24 Jahre 14,6 % 11,4 % 15,1 % 12,7 % 15,5 % 12,9 % 15,0 % 12,6 % 
25–49 Jahre 42,9 % 37,2 % 42,7 % 38,0 % 43,4 % 36,0 % 41,5 % 35,1 % 
50 Jahre und älter 19,9 % 15,4 % 21,8 % 14,1 % 12,9 % 15,8 % 22,9 % 17,3 % 
Quelle 88: Jobcenter Münster 
Im Hinblick auf die Verteilung auf die Stadtbezirke lässt sich feststellen, dass die Leistungsberech-
tigten insgesamt auf das gesamte Stadtgebiet verteilt sind. Mehr als die Hälfte der Leistungsbe -
rechtigten wohnt in den Stadtbezirken Nord, West und Hiltrup (51,9 %), wobei der Anteil bei den 
Leistungsberechtigten mit Migrationsvorgeschichte mit 61,1 % hier noch deutlich größer ist (vgl. 
Tabelle 70).

103 
 
Tabelle 70: Beim Jobcenter Münster gemeldete Leistungsbeziehende mit und ohne Migrationsvorge -
schichte (MVG) nach Stadtbezirken, 2014-2020 
Stadtbezirk 
2014 201692 2018 2020 
ohne 
MVG 
mit 
MVG 
ohne 
MVG 
mit 
MVG 
ohne 
MVG 
mit 
MVG 
ohne 
MVG 
mit 
MVG 
Mitte – Altstadt 1,1 % 1,0 % 1,0 % 1,7 % 1,1 % 0,6 % 1,1 % 0,5 % 
Mitte – Innenstadtring 11,3 % 6,1 % 11,0 % 5,9 % 10,5 % 6,1 % 11,3 % 6,9 % 
Mitte – Süd 9,7 % 7,4 % 9,4 % 8,1 % 9,5 % 8,5 % 9,3 % 7,5 % 
Mitte – Nordost 10,1 % 7,1 % 10,1 % 7,1 % 9,9 % 7,6 % 9,7 % 6,9 % 
West 12,9 % 18,4 % 13,0 % 18,2 % 13,2 % 18,9 % 14,0 % 19,4 % 
Nord 22,6 % 28,6 % 22,6 % 25,7 % 21,9 % 24,7 % 22,5 % 26,0 % 
Ost 6,3 % 3,7 % 6,4 % 5,2 % 6,5 % 5,7 % 6,2 % 5,1 % 
Südost 10,4 % 11,5 % 10,7 % 12,7 % 11,0 % 12,1 % 10,5 % 12,0 % 
Hiltrup 15,6 % 16,3 % 15,8 % 15,4 % 16,3 % 15,8 % 15,4 % 15,7 % 
Quelle 89: Jobcenter Münster 
  
 
92 Der Wert für Leistungsbeziehende mit Migrationsvorgeschichte in Münster-Nord wurde nachträglich korrigiert.

104 
 
7.2 Ärztekammer Westfalen-Lippe 
Die Ärztekammer Westfalen-Lippe erfasst ihre Mitglieder nach Staatsangehörigkeit und Einbür -
gerungsstatus.93 Demnach ist der Anteil der in Münster berufstätigen Ärztinnen und Ärzte mit 
Migrationsvorgeschichte kontinuierlich gestiegen und liegt seit 2018 stabil bei knapp über 11 %. 
Rund ein Drittel von ihnen besitzt 2020 die deutsche, zwei Drittel haben eine ausländische Staats-
angehörigkeit (vgl. Tabelle 71). Beinahe die Hä lfte aller in der Stadt Münster tätigen Ärztinnen 
und Ärzte sind Frauen. Dies gilt für Ärztinnen mit und ohne Migrationsvorgeschichte (vgl. Tabelle 
72). Die Mehrzahl der Är ztinnen und Ärzte – knapp 55 % – stammt aus Ländern außerhalb der 
Europäischen Union (vgl. Tabelle 73). 
Tabelle 71: In der Stadt Münster tätige Ärztinnen und Ärzte nach Migrationsvorgeschichte und Staatsan -
gehörigkeit 2012–2020 
Jahr 
Mitglieder der 
Ärztekammer 
insgesamt 
davon mit Migrationsvorgeschichte 
Anzahl Anteil darunter Einge-
bürgerte 
darunter ohne 
deutsche 
Staats- 
angehörigkeit 
2012 2.999 266 8,9 % 43,6 % 56,4 % 
2013 3.098 292 9,4 % 40,4 % 59,6 % 
2014 3.172 313 9,9 % 38,3 % 61,7 % 
2015 3.229 327 10,1 % 36,4 % 63,6 % 
2016 3.299 347 10,5 % 33,7 % 66,3 % 
2017 3.412 366 10,7 % 32,5 % 67,5 % 
2018 3.359 380 11,3 % 31,3 % 68,7 % 
2019 3.402 377 11,1 % 31,3 % 68,7 % 
2020 3.441 383 11,1 % 34,2 % 65,8 % 
Quelle 90: Ärztekammer Westfalen –Lippe 
 
Tabelle 72: In der Stadt Münster tätige Ärztinnen und Ärzte nach Migrationsvorgeschichte und Geschlecht 
2020 
  gesamt 
davon Frauen davon Männer 
Anzahl Anteil Anzahl Anteil 
in der Stadt Münster tätige Ärztinnen und 
Ärzte insgesamt 3.441 1.678 48,8 % 1763 51,2 % 
davon ohne Migrationsvorgeschichte 3.058 1.492 48,8 % 1566 51,2 % 
davon mit Migrationsvorgeschichte 383 186 48,6 % 197 51,4 % 
Quelle 91: Ärztekammer Westfalen-Lippe 
  
 
93 Migrationsvorgeschichte: Gezählt werden Ärztinnen und Ärzte mit ausländischer Staatsangehörigkeit und Ärztinnen 
und Ärzte mit deutscher Staatsangehörigkeit, die zuvor eine andere Staatsangehörigkeit besaßen (sog. Eingebürgerte).

105 
 
 
Tabelle 73: In der Stadt Münster tätige Ärztinnen und Ärzte mit Migrationsvorgeschichte nach Herkunfts -
ländern 2012–2020 
Jahr 
Länder der Europäischen Union Türkei94 
gesamt 
davon Frauen davon Männer 
gesamt 
davon Frauen davon Männer 
Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil 
2012 112 53 47,3 % 59 52,7% 22 11 50,0 % 11 50,0 % 
2013 133 64 48,1 % 69 51,9 % 22 11 50,0 % 11 50,0 % 
2014 141 64 45,4 % 77 54,6 % 23 11 47,8 % 12 52,8 % 
2015 152 74 48,7 % 78 51,3 % 22 10 45,5 % 12 54,5 % 
2016 172 86 50,0 % 86 50,0 % 22 9 40,9 % 13 59,1 % 
2017 188 96 51,1 % 92 48,9 % 22 9 40,9 % 13 59,1 % 
2018 188 89 47,3 % 99 52,7 % 18 10 55,6 % 8 44,4 % 
2019 183 90 49,2 % 93 50,8 % 20 10 50,0 % 10 50,0 % 
2020 178 95 53,4 % 83 46,6 % 25 12 48,0 % 13 52,0 % 
Quelle 92: Ärztekammer Westfalen-Lippe 
  
 
94 Das Herkunftsland wurde aufgrund seines signifikanten Anteils in der Tabelle von der Ärztekammer hervorgehoben.

106 
 
7.3 Auszubildende der Handwerkskammer Münster 
Dargestellt sind zunächst die Auszubildenden mit Wohnort in Münster, die sich in der Zeitspanne 
2018 bis 2020 gemäß der Lehrlingsrolle in Ausbildung und Teilzeitausbildung befinden. 
Auszubildende ohne deutsche Staatsangehörigkeit machen lediglich knapp über 20 % der gesam-
ten Auszubildenden eines Jahrganges und auch innerhalb des jeweiligen Geschlechtes aus. Der 
Anteil der männlichen Auszubildenden liegt in beiden Gruppen bei über 80 %. 
Tabelle 74: Auszubildende mit Wohnort Münster nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit 2018–2020 
Staatsangehörigkeit 
2018 2019 2020 
ge-
samt 
weib-
lich 
männ
-lich 
ge-
samt 
weib-
lich 
männ
-lich 
ge-
samt 
weib-
lich 
männ
-lich 
gesamt 1.151 220 931 1.212 222 990 1.259 197 1062 
davon mit deutscher 
Staatsangehörigkeit 916 176 740 922 172 750 988 159 829 
davon ohne deutsche 
Staatsangehörigkeit 235 44 191 290 50 240 271 38 233 
Quelle 93: Handwerkskammer Münster 
 
Tabelle 75: Auszubildende mit Wohnort in Münster nach Altersgruppe und Staatsangehörigkeit 2018 -
2020 
Alters-
gruppe 
2018 2019 2020 
gesamt  
Auszubil-
dende 
darunter  
ohne deutsche 
Staatsangehörigkeit 
gesamt  
Auszubil-
dende 
darunter  
ohne deutsche 
Staatsangehörigkeit 
gesamt  
Auszubil-
dende 
darunter  
ohne deutsche 
Staats-
angehörigkeit 
gesamt 1.151 235 1.212 290 1.259 271 
16–18 
Jahre 216 18 235 20 250 22 
19–25 
Jahre 719 119 758 153 761 129 
26–35 
Jahre 178 72 180 89 208 92 
> 36 
Jahre 38 26 39 28 40 28 
Quelle 94: Handwerkskammer Münster 
Nach Altersgruppen betrachtet konzentriert sich die Mehrzahl der Auszubildenden unabhängig 
ihrer Staatsangehörigkeit erwartungsgemäß in der Altersgruppe der 19- bis 25-Jährigen. Die An-
teile der anderen Altersgruppen, gemessen an der Gesamtzahl eines Jahrganges, divergieren in -
des unter den Auszubildenden mit und ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Bei den deutschen 
Auszubildenden sind die 16- bis 18-Jährigen stark vertreten. Bei den Auszubildenden ohne deut-
sche Staatsangehörigkeit sind hingegen die 26- bis 35-Jährigen deutlich an zweiter Stelle. Auffällig 
ist der hohe Anteil an über 36-Jährigen. Die folgende Abbildung gibt dies zusammenfassend wie-
der.

107 
 
Abbildung 45: Auszubildende mit Wohnort in Münster nach Altersgruppe und Staatsangehörigkeit 2020  
 
Quelle 95: Handwerkskammer Münster 
Die Daten zu den Schulabschlüssen der Auszubildenden der Handwerkskammer entsprechen 
den Befunden aus anderen Bereichen. Die mit Abstand am häufigsten vertretene Kategorie bei 
Auszubildenden mit deutscher S taatsangehörigkeit ist die des ‚ Mittleren Bildungsabschlusses‘. 
Hingegen steht bei Auszubildenden ohne deutsche Staatsangehörigkeit der Hauptschulabschluss 
an erster Stelle, gefolgt von dem ‚Sonstigen‘ bzw. im Ausland erworbenen Abschluss.  
  
0
100
200
300
400
500
600
700
800
16 - 18 Jahre 19 - 25 Jahre 26 - 35 Jahre > 36 Jahre
mit deutscher Staatsangehörigkeit ohne deutsche Staatsangehörigkeit

108 
 
Tabelle 76: Auszubildende mit Wohnort in Münster nach Schulabschluss und Staatsangehörigkeit 2018–
2020 
Schulabschluss 
2018 2019 2020 
gesamt  
Auszubil-
dende 
darunter  
ohne deut-
sche 
Staatsan-
gehörig-
keit 
gesamt  
Auszubil-
dende 
darunter  
ohne deut-
sche 
Staatsan-
gehörig-
keit 
gesamt  
Auszubil-
dende 
darunter  
ohne deut-
sche 
Staatsan-
gehörig-
keit 
Fachhochschul-/Hoch-
schulreife  
(Abitur/Fachabitur) 351 52 377 56 418 53 
Hauptschulabschluss 267 73 268 94 264 86 
ohne Schulabschluss  
(einschl. Sonderschul-
abschluss) 50 28 55 30 53 28 
Realschulabschluss  
oder vergleichbarer Ab-
schluss ("Mittlerer Bil-
dungsabschluss") 424 29 442 46 457 44 
sonstiger bzw.  
im Ausland erworbener 
Abschluss,  
nicht zuzuordnen 59 53 70 64 67 60 
Quelle 96: Handwerkskammer Münster 
Die Daten bezüglich der Staatsangehörigkeit wurden nachfolgend an den Zahlen für das Jahr 
2020 ausgerichtet. Bei den einzelnen Staatsangehörigkeiten sind die Auszubildenden aus Syrien 
in den dargestellten Jahren mit Abstand am stärksten vertreten. 
Tabelle 77: Auszubildende mit Wohnort in Münster nach Staatsangehörigkeit 2018–2020 
Staatsangehörigkeit 2018 2019 2020 
Syrien 44 61 67 
Afghanistan 16 21 24 
Irak 12 20 20 
Albanien 29 26 18 
Guinea 7 13 13 
Iran 10 11 8 
Türkei 9 7 8 
Kosovo 13 9 7 
Serbien 7 7 7 
sonstige nicht deutsche 
Staatsangehörigkeiten 
88 
(35 Staaten) 
115 
(43 Staaten) 
99 
(43 Staaten) 
Quelle 97: Handwerkskammer Münster

109 
 
Bei den Präferenzen führen in der Gesamtübersicht (vgl. Tabelle 78) aller Auszubildende n die 
Kraftfahrzeugmechatronik, die Elektronik sowie die Anlagenmechanik für Sanitär-, Heizungs- und 
Klimatechnik die Liste der Ausbildungsberufe deutlich an, ohne dabei die Bandbreite an Ausbil -
dungsberufen zu verkennen, die si ch hinter der größten Zahl der  ‚sonstigen Ausbildungsberufe‘ 
verbirgt.95 
 
Tabelle 78: Auszubildende mit und ohne deutsche Staatsangehörigkeit mit Wohnort in Münster na ch ge-
wählten Ausbildungsberufen 2018–2020 
Ausbildungsberuf 2018 2019 2020 
Kraftfahrzeugmechatroniker/in 178 181 182 
Elektroniker/in 140 162 161 
Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, 
Heizungs- und Klimatechnik 114 119 135 
Tischler/in 74 87 101 
Friseur/in 100 102 81 
Maler/in und Lackierer/in 57 59 75 
Zahntechniker/in 36 35 37 
Metallbauer/in 30 31 36 
Zweiradmechatroniker/in 26 34 36 
Kaufmann/frau f. Büromanagement 20 23 28 
Sonstige Ausbildungsberufe 376 379 182 
Quelle 98: Handwerkskammer Münster 
  
 
95 Bei den nachfolgenden Ausbildungsberufen handelt es sich um feststehende Bezeichnungen, die von den Hand-
werkskammer(n) genutzt werden. Eine gendergerechte Anpassung konnte in diesem Monitoring nicht erfolgen.

110 
 
Bei den Auszubildenden ohne deutsche Staatsangehörigkeit steht in den letzten Jahren der Beruf 
des Friseurs und der Friseurin an erster Stelle (vgl. Tabelle 79, Abbildung 46). 
Tabelle 79: Auszubildende ohne deutsche Staatsangehörigkeit mit Wohnort in Münster nach ge wählten 
Ausbildungsberufen 2018–2020 
Ausbildungsberuf 2018 2019 2020 
Friseur/in 42 53 44 
Kraftfahrzeugmechatroniker/in 25 35 38 
Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, 
Heizungs- und Klimatechnik 26 29 33 
Elektroniker/in 28 32 26 
Maler/in und Lackierer/in 11 19 17 
Zahntechniker/in 6 10 9 
Maurer/in 0 7 9 
Metallbauer/in 7 9 8 
Bäcker/in 15 16 8 
Mechatroniker/in für Kältetechnik 8 6 6 
sonstige Ausbildungsberufe 67 74 73 
Quelle 99: Handwerkskammer Münster 
 
Abbildung 46: Auszubildende ohne deutsche Staatsangehörigkeit mit Wohnort in Münster und nach ge-
wählten Ausbildungsberufen 2020 
 
Quelle 100: Handwerkskammer Münster 
  
Friseur/in
16 %
Kraftfahrzeug-
mechatroniker/in
14 %
Anlagen-
mechaniker/in für 
Sanitär-, 
Heizungs- und 
Klimatechnik
12 %
Elektroniker/in
10 %
Maler/in und 
Lackierer/in
6 %
Zahntechniker/in
3 %
Maurer/in
3 %
Metallbauer/-in
3 %
Bäcker/in
3 %
Mechatroniker/in 
für Kältetechnik
2 %
sonst. 
Ausbildungsberufe
27 %

111 
 
7.4 Betriebe der Handwerkskammer Münster 
In diesem Monitoring können nunmehr die Betriebe mit Betriebssitz in Münster im Jahresver -
gleich 2018 bis 2020 gemäß dem Bestand der Handwerksrolle zum Stichtag 31.12. der jeweiligen 
Jahre dargestellt werden. 
Die Betriebe, bei denen mindestens eine nichtdeu tsche Inhaberschaft oder persönlich haftende 
Gesellschafterin bzw. Gesellschafter besteht, machen rund 13 % aller in Münster ansässigen Be -
triebe aus. Von diesen 13 % ist die polnische Staatsangehörigkeit mit jeweils einem Viertel domi-
nant und mit weitem Abstand zu allen anderen Staatsangehörigkeiten vertreten (vgl. Tabelle 80). 
Tabelle 80: Betriebe mit mindestens einer Inhaberschaft oder einer persönlich haftenden Gesellschafterin 
oder einem Gesellschafter nach Staatsangehörigkeit 2018–2020 
Staatsangehörigkeit 2018 2019 2020 
Polen 90 86 86 
Türkei 32 35 36 
Lettland 26 20 19 
Syrien 16 17 19 
Portugal 13 11 14 
Iran 13 11 13 
Bulgarien 12 11 10 
Russland 11 7 9 
Rumänien 5 6 9 
Italien 12 9 7 
sonst. ausl. Staatsangehörigkeit 
117 
(40 Staaten) 
129 
(44 Staaten) 
123 
(45 Staaten) 
ausschließlich deutsche Staats-
angehörigkeit 2.368 2.396 2.445 
gesamt 2.715 2.738 2.790 
Quelle 101: Handwerkskammer Münster

112 
 
Der Vergleich ausgewählter Schwerpunktbetriebe weist in den Jahren 2018 bis 2020 einen hohen 
Anteil der Betriebsleitungen ohne deutsche Staatsbürgerschaft im Gebäudereinigerhandwerk so-
wie dem Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk aus (vgl. Tabelle 81, Abbildung 47). 
Tabelle 81: Vergleich Schwerpunktgewerbe der Betriebe mit und ohne Berücksichtigung der Staatsange -
hörigkeit 2018–2020 
Schwerpunkt- 
gewerbe 
2018 2019 2020 
alle  
Betriebe 
darunter ohne  
deutsche 
Staats- 
angehörigkeit 
alle  
Betriebe 
darunter ohne 
deutsche 
Staats- 
angehörigkeit 
alle  
Be-
triebe 
darunter  
ohne deutsche 
Staats- 
angehörigkeit 
Friseurhandwerk 227 26 229 29 234 31 
Gebäudereiniger-
handwerk 220 79 213 74 232 78 
Kosmetiker- 
handwerk 171 30 221 30 225 31 
Fliesen-, Platten- 
und Mosaikleger-
handwerk 152 67 170 65 165 60 
Gewerbe zum Ein-
bau von genormten 
Baufertigteilen 100 9 93 8 89 7 
Quelle 102: Handwerkskammer Münster 
 
Abbildung 47: Vergleich Schwerpunktgewerbe der Betriebe mit und ohne Berücksichtigung der Staatsan -
gehörigkeit, 2020 
 
Quelle 103: Handwerkskammer Münster 
  
203
154
194
105
87
31
78
31
60
7
0 %
10 %
20 %
30 %
40 %
50 %
60 %
70 %
80 %
90 %
100 %F
riseurhandwerk
Gebäudereinigerhandwerk
Kosmetikerhandwerk
Fliesen-, Platten- und
Mosaiklegerhandwerk
Gewerbe zum Einbau von
genormten Baufertigteilen
mit deutscher Staatsangehörigkeit ohne deutsche Staatsangehörigkeit

113 
 
Der Vergleich der Tabelle 81 und Tabelle 82 lässt eine Verschiebung der Reihenfolge der häufigs-
ten Schwerpunktgewerbe erkennen, wenn das Kriterium der nichtdeutschen Staatsangehörigkeit 
mit einbezogen wird: Die Rangliste führt dann das Gebäudereinigungsgewerbe vor dem Fliesen-, 
Platten- und Mosaikleger-Handwerk, dem Friseur- und Kosmetikgewerbe an. Auch sind vermehrt 
die Änderungsschneiderei- und das Speiseeisherstellergewerbe vertreten. Ohne Berücksichti -
gung der Staatsangehörigkeiten rangiert das Friseurgewerbe an erster Stelle vor der Gebäuderei-
nigung und der Kosmetik. Auch auf den folgenden Plätzen unterscheiden sich die Schwerpunkt-
gewerbe bei Zugrundelegung der Staatsangehörigkeit erheblich. 
 
Tabelle 82: Schwerpunktgewerbe der Betriebe mit mindestens einer Inhaberschaft oder einer persönlich 
haftenden Gesellschafterin oder einem Gesellschafter ohne deutsche Staatsangehörigkeit 2018–2020 
Schwerpunktgewerbe unter Be-
rücksichtigung nicht deutscher 
Staatsangehörigkeit 
2018 2019 2020 
Gebäudereinigerhandwerk 79 74 78 
Fliesen-, Platten- und Mosaikle-
gerhandwerk 67 65 60 
Friseurhandwerk 26 29 31 
Kosmetikergewerbe 30 30 31 
Änderungsschneidergewerbe 19 20 19 
Speiseeisherstellergewerbe 20 18 16 
Bodenlegergewerbe 15 12 13 
Maßschneiderhandwerk 8 7 8 
Fugergewerbe (im Hochbau) 6 8 8 
Gewerbe zum Einbau genormter 
Baufertigteile 9 8 7 
Parkettlegerhandwerk 6 8 7 
Quelle 104: Handwerkskammer Münster

114 
 
Abbildung 48 visualisiert für das Jahr 2020 den hohen Anteil der Betriebsleitungen ohne deutsche 
Staatsangehörigkeit im Gebäudereinigerhandwerk sowie dem Fliesen-, Platten- und Mosaikleger-
handwerk. 
 
Abbildung 48: Schwerpunktgewerbe der Betriebe mit mindestens einer Inhaberschaft oder einer persön -
lich haftenden Gesellschafterin oder einem Gesellschafter ohne deutsche Staatsangehörigkeit 2020  
 
Quelle 105: Handwerkskammer Münster 
  
Gebäudereinigerhand
werk
28%
Fliesen-, Platten- und 
Mosaiklegerhandwerk
22%
Friseurhandwerk
11%
Kosmetikergewerbe
11%
Änderungsschneider
gewerbe
7%
Speiseeisherstellerg
ewerbe
6%
Bodenlegergewerbe
5%
Maßschneiderhandwerk
3%
Fugergewerbe (im 
Hochbau)
3%
Gewerbe zum Einbau genormter 
Baufertigteile Parkettlegerhandwerk
2%

115 
 
8 Wohnen und sozialräumliche 
Stadtentwicklung 
Im vorliegenden Monitoring wird die sozialräumliche Stadtentwicklung anhan d der Verteilung 
der Wohnberechtigten Bevölkerung mit Migrationsvorgeschichte (MVG) über die Stadtbezirke 
(Punkt 8.1) sowie die Ausgabe von Wohnberechtigungsscheinen (Punkt 8.2) fortgeschrieben.  
8.1 Verteilung der Wohnberechtigten Bevölkerung mit 
Migrationsvorgeschichte über die Stadtbezirke 
Der Anteil der Wohnberechtigten Bevölkerung mit Migrationsgeschichte an der Münsteraner Ge-
samtbevölkerung ist weiterhin sehr unterschiedlich in den verschiedenen Stadtbezirken (vgl. Ta-
belle 83). So ist Münster-Nord – wie bereits im Integrationsmonitoring 2012, 2015 und 2017 fest-
gehalten – erneut der Stadtbezirk mit dem höchsten Bevölkerungsanteil an Personen mit Migra-
tionsvorgeschichte. Verglichen mit 2017 ist der Anteil um einen Prozentpunkt angestiegen 
(2017: 40,6 %). Die Stadtbezirke Münster-Ost und Münster-Mitte liegen hingegen weiterhin unter 
20 %. Während in Münster-Ost seit 2012 ein konstanter Anstieg des Bevölkerungsanteils mit Mig-
rationsvorgeschichte um insgesamt rund 5 Prozentpunkte festgestellt werden kann, hat sich der 
Anteil in Münster-Mitte verglichen mit 2017 nicht verändert. Für die Stadtbezirke Münster-West 
und Südost kann zudem ein leichter Rückgang des prozentualen Anteils der Wohnberechtigten 
Bevölkerung mit Migrationsvorgeschich te festgestellt werden (Münster -West: 2017: 25,2 %, 
Münster-Südost: 2017: 26,8 %). 
Tabelle 83: Anteil der Wohnberechtigten Bevölkerung mit Migrationsvorgeschichte an der Wohnberech -
tigten Gesamtbevölkerung in den Stadtbezirken der Stadt Münster (nach Geschlecht*) am 31.12.2020 
Stadtbezirk 
Anteil der Menschen mit Migra-
tionsvorgeschichte an der Ge-
samtbevölkerung 
Anteile nach Geschlecht 
weiblich männlich 
Stadt Münster 23,2 % 22,4 % 24,0 % 
überdurchschnittlich 
Nord 41,7 % 40,8 % 42,6 % 
Hiltrup 27,5 % 27,2 % 27,9 % 
Südost 25,3 % 24,4 % 26,3 % 
West 25,0 % 24,6 % 25,5 % 
unterdurchschnittlich 
Ost 18,5 % 18,1 % 19,0 % 
Mitte 16,8 % 15,9 % 17,9 % 
Quelle 106: Stadtplanungsamt der Stadt Münster – Fachstelle Informationsmanagement und Statistik-
dienststelle 
* Die geschlechterspezifischen Anteile beziehen sich auf die Wohnberechtigte Bevölkerung mit Migrationsvorge-
schichte.

116 
 
Bei zusätzlichem Einbezug der absoluten Zahlen wird zudem sichtbar, dass in allen Stadtbezirken 
2020 mehr Menschen mit Migrationsvorgeschichte lebten als 2011 (vgl. Abbildung 49). Insbe-
sondere die Zahl an Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit nahm in den letzten Jahren zu 
(vgl. Abbildung 50). Auch die Zahl der deut schen Staatsbürgerinnen und -bürger mit vererbter 
Migrationsvorgeschichte ist seit 2011 angewachsen, sinkt jedoch seit 2017 in einzelnen Bezirken 
wieder. Die Zahl der Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit und persönlicher Migrations-
vorgeschichte ist hingegen – mit Ausnahme von Münster Ost – weiterhin rückläufig. 
 
 
  
0
5,000
10,000
15,000
20,000
25,000
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
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2019
2020
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
7 Ost 8 Südost 9 Hiltrup
mit deutscher Staatsangehörigkeit - vererbte Migrationsvorgeschichte
mit deutscher Staatsangehörigkeit - persönliche Migrationsvorgeschichte
ohne deutsche Staatsangehörigkeit
0
5,000
10,000
15,000
20,000
25,000
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2011
2012
2013
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2019
2020
2011
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2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
1 Mitte 5 West 6 Nord
A
bbildung 4
9:
 E
ntwicklung der Wohnberechtigten Bevölkerung mit Migrationsvorgeschichte  
i
n den Stadtb
ezirken der Stadt Münster nach Migrationsart 2
011–2
020 
Q
uelle 1
07: S
tadtplanungsamt der Stadt Münster – F
achstelle Informationsmanagement und Statistik-
d
ienststelle

117 
 
Die Betrachtung der einzelnen Stadtteile zeigt, dass hier die Bevölkerungsanteile mit Migrations-
vorgeschichte noch stärker variieren als auf  der Ebene der Stadtbezirke (vgl. Tabelle 84, Tabelle 
85, Abbildung 51). Während in Kreuz nur 11,2 % der Bevölkerung eine Migrationsvorgeschichte 
haben und der Anteil somit im Vergleich zu 2017 sogar leicht gesunken ist (2017: 11,5 %), sind es 
in Coerde 53,2 %, was einem Zuwachs um einen Prozentpunkt seit 2017 entspricht. In Berg Fidel, 
dem Stadtteil mit dem zweithöchsten Bevölkerungsanteil mit Migrationsvorgeschichte (48,8 %), 
ist hingegen ein Rückgang um drei Prozentpunkte verglichen mit 2017 erkennbar (2017: 51,6 %). 
Die größte Veränderung seit dem letzten Integrationsmonitoring hat sich in Gremmendorf-West 
ergeben, wo der Anteil der Wohnberechtigten Bevölkerung mit Migrationsvorgeschichte um 8 
Prozentpunkte gesunken ist (2017: 37,6 %, 2020: 29,6 %). 
  
0
5,000
10,000
15,000
20,000
25,0002
011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
20207
 Ost8 Südost9 Hiltrup
mit deutscher Staatsangehörigkeitt - vererbte Migrationsvorgeschichte
mit deutscher Staatsangehörigkeit - persönliche Migrationsvorgeschichte
ohne deutsche Staatsangehörigkeit
0
5,000
10,000
15,000
20,000
25,0002
011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
20201
 Mitte5 West6 Nord80.0%
100.0%
120.0%
140.0%
160.0%
180.0%
200.0%
220.0%
240.0%2
011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
1 Mitte 5 West 6 Nord
80.0%
100.0%
120.0%
140.0%
160.0%
180.0%
200.0%
220.0%
240.0%2
011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
7 Ost 8 Südost 9 Hiltrup
ohne deutsche Staatsangehörigkeit
mit deutscher Staatsangehörigkeit - persönliche Migrationsvorgeschichte
mit deutscher Staatsangehörigkeit - vererbte Migrationsvorgeschichte
Quelle 108: Stadtplanungsamt der Stadt Münster – Fachstelle Informationsmanagement und Statistik-
dienststelle 
Abbildung 50: Entwicklung der Wohnberechtigten Bevölkerung mit Migrationsvorgeschichte in den 
Stadtbezirken der Stadt Münster nach Migrationsart 2011–2020

118 
 
Tabelle 84: Wohnberechtigte Bevölkerung nach Migrationsvorgeschichte und Staatsangehörigkeit in aus-
gewählten Stadtteilen der Stadt Münster am 31.12.2020 
Stadtteil 
Bevölkerung ohne 
Migrations- 
vorgeschichte 
Bevölkerung mit Migrationsvorgeschichte 
ohne deutsche 
Staats- 
angehörigkeit 
mit deutscher Staatsangehörigkeit 
persönliche  
Migrations- 
vorgeschichte 
vererbte  
Migrations- 
vorgeschichte 
Kreuz 11.247 (88,8 %) 696 (5,5 %) 550 (4,3 %) 177 (1,4 %) 
Mauritz-West 5.711 (87,8 %) 404 (6,2 %) 295 (4,5 %) 94 (1,4 %) 
Hiltrup-Mitte 7.748 (76,9 %) 1.017 (10,1 %) 957 (9,5 %) 359 (3,6 %) 
Mecklenbeck 7.904 (76,8 %) 968 (9,4 %) 1.029 (10,0 %) 389 (3,8 %) 
Gremmendorf-
West 3.641 (70,4 %) 850 (16,4 %) 466 (9,0 %) 213 (4,1 %) 
Berg Fidel 2.967 (51,2 %) 1.371 (23,6 %) 986 (17,0 %) 475 (8,2 %) 
Coerde 5.247 (46,8 %) 3.105 (27,7 %) 1.924 (17,2 %) 937 (8,4 %) 
Quelle 109: Stadtplanungsamt der Stadt Münster – Fachstelle Informationsmanagement und Statistik-
dienststelle 
 
Tabelle 85: Wohnberechtigte Bevölkerung nach Migrationsvorgeschichte in den Stadtteilen der Stadt 
Münster am 31.12.2020 
Stadtteil gesamt 
davon Menschen ohne  
Migrationsvorgeschichte 
davon Menschen mit  
Migrationsvorgeschichte 
Anzahl Anteil Anzahl Anteil 
Aegidii 1.484 1.227 82,7 % 257 17,3 % 
Überwasser 1.417 1.182 83,4 % 235 16,6 % 
Dom 2.298 1.924 83,7 % 374 16,3 % 
Buddenturm 2.480 2.096 84,5 % 384 15,5 % 
Martini 1.275 1.090 85,5 % 185 14,5 % 
Pluggendorf 4.587 3.911 85,3 % 676 14,7 % 
Josef 8.674 7.554 87,1 % 1.120 12,9 % 
Bahnhof 1.534 1.097 71,5 % 437 28,5 % 
Hansaplatz 7.088 5.999 84,6 % 1.089 15,4 % 
Mauritz-West 6.504 5.711 87,8 % 793 12,2 % 
Schlachthof 5.948 4.822 81,1 % 1.126 18,9 % 
Kreuz 12.670 11.247 88,8 % 1.423 11,2 % 
Neutor 5.118 3.895 76,1 % 1.223 23,9 % 
Schloss 2.436 2.069 84,9 % 367 15,1 % 
Aaseestadt 5.897 4.559 77,3 % 1.338 22,7 % 
Geist 9.237 7.576 82,0 % 1.661 18,0 % 
Schützenhof 8.026 6.285 78,3 % 1.741 21,7 % 
Düesberg 7.237 6.016 83,1 % 1.221 16,9 %

119 
 
Hafen 1.116 950 85,1 % 166 14,9 % 
Herz-Jesu 5.279 4.552 86,2 % 727 13,8 % 
Mauritz-Mitte 10.431 8.959 85,9 % 1.472 14,1 % 
Rumphorst 8.517 6.990 82,1 % 1.527 17,9 % 
Uppenberg 9.118 7.052 77,3 % 2.066 22,7 % 
Gievenbeck 21.038 14.856 70,6 % 6.182 29,4 % 
Sentrup 7.640 6.306 82,5 % 1.334 17,5 % 
Mecklenbeck 10.290 7.904 76,8 % 2.386 23,2 % 
Albachten 6.474 4.765 73,6 % 1.709 26,4 % 
Roxel 9.351 6.936 74,2 % 2.415 25,8 % 
Nienberge 6.915 5.489 79,4 % 1.426 20,6 % 
Coerde 11.213 5.247 46,8 % 5.966 53,2 % 
Kinderhaus-Ost 5.444 3.923 72,1 % 1.521 27,9 % 
Kinderhaus-West 10.775 6.236 57,9 % 4.539 42,1 % 
Sprakel 3.541 2.657 75,0 % 884 25,0 % 
Mauritz-Ost 11.227 9.251 82,4 % 1.976 17,6 % 
Gelmer-Dyckburg 3.945 3.163 80,2 % 782 19,8 % 
Handorf 8.042 6.497 80,8 % 1.545 19,2 % 
Gremmendorf-West 5.170 3.641 70,4 % 1.529 29,6 % 
Gremmendorf-Ost 6.652 5.478 82,4 % 1.174 17,6 % 
Angelmodde 8.631 5.686 65,9 % 2.945 34,1 % 
Wolbeck 9.922 7.879 79,4 % 2.043 20,6 % 
Berg Fidel 5.799 2.967 51,2 % 2.832 48,8 % 
Hiltrup-Ost 6.223 5.115 82,2 % 1.108 17,8 % 
Hiltrup-Mitte 10.081 7.748 76,9 % 2.333 23,1 % 
Hiltrup-West 9.629 6.907 71,7 % 2.722 28,3 % 
Amelsbüren 6.596 5.038 76,4 % 1.558 23,6 % 
Quelle 110: Stadtplanungsamt der Stadt Münster – Fachstelle Informationsmanagement und Statistik-
dienststelle

120 
 
 
 
  
Abbildung 51: Wohnberechtigte Bevölkerung nach Migrationsvorgeschichte in den Stadtteilen  
der Stadt Münster am 31.12.2020 
Quelle 111: Stadtplanungsamt der Stadt Münster – Fachstelle Informationsmanagement und Statistik-
dienststelle

121 
 
8.2 Ausgabe von Wohnberechtigungsscheinen 
Anhand der Teilhabe am sozialen Wohnungsbauprogramm der Stadt Münster lässt sich ablesen, 
inwieweit Integration im Bereich der sozialräumlichen St adtentwicklung gelingt. Ein mög licher 
Indikator hierfür ist die Erteilung von Wohnberechtigungsscheinen (WBS) 96 an Menschen ohne 
deutsche Staatsangehörigkeit.97  
Eine Betrachtung der Anzahl der von der Stadt Münster ausgestellten Wohnberechtigungs -
scheine unabhängig von der Staatsangehörigkeit zeigt einen kontinuierlichen Anstieg von 2015 
bis 2019. 2020 sank die Zah l jedoch unter das Niveau von 2010 (vgl.  Abbildung 52). Dies ist auf 
die Covid -19-Pandemie zurückzuführen, die insbesondere im Frühjahr 2020 zu einem st arken 
Rückgang der Antragsstellungen führte. Eine Auswertung der Daten für das erste Halbjahr 2021 
legt jedoch nahe, dass sich die Anzahl der ausgestellten Wohnberechtigungsscheine wieder an 
das Niveau von 2019 angleicht. 
Abbildung 52: Anzahl der von der Stadt Münster ausgestellten Wohnberechtigungsscheine 2010–2020 
Quelle 112: Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung der Stadt Münster  
Der Anteil an Wohnberechtigungsscheinen, der an ausländische Antragstellende 98 ausgestellt 
wurde, lag in den Jahren 2017 bis 2020 konstant bei 37 % bis 39 % (vgl. Tabelle 86). Ein Vergleich 
mit dem Anteil der Münsteraner Stadtbevölkerung ohne deutsche Staatsangehörigkeit (2020: 
10,9 %) zeigt, dass dieser Wert somit - wie bereits im Integrationsmonitoring 2017 festgestellt – 
erneut mehr als dreimal höher ist. 
 
96 Der Wohnberechtigungsschein (WBS) wird vom Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung der Stadt 
Münster an Personen ausgestellt, die aufgrund ihrer sozialen und wirtschaftlichen Lage berechtigt sind, eine mit öffent-
lichen Mitteln geförderte Wohnung zu mieten. Der Wohnberechtigungsschein kann nur an Menschen mit einem dau -
erhaften Aufenthaltsrecht ausgestellt werden. 
97 Die Migrationsvorgeschichte von Antragstellenden und Haushaltsangeh örigen wird im Rahmen der Antragstellung 
und Versorgung mit Wohnraum nicht erhoben. Aus diesem Grund erfolgt die Auswertung anhand der Staatsangehö -
rigkeit. 
98 Als ausländische Antragstellende, Haushalte und WBS -Inhaberinnen und -Inhaber werden seit 2013 all e Haushalte 
erfasst, sobald ein Haushaltsmitglied keine deutsche Staatsangehörigkeit hat. 
2,633 2,668
2,782
2,962
3,059
2,870 2,900 2,940
2,999 3,016
2,561
2,000
2,200
2,400
2,600
2,800
3,000
3,200
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020

122 
 
Tabelle 86: Wohnberechtigungsscheine nach besonderen Zielgruppen (Doppelnennung möglich) 2013–
2020 
Jahr 
Menschen 
mit Behinde-
rung* 
Rollstuhl-
fahrerende 
Ältere  
Men-
schen** 
Allein- 
erzie-
hende 
Schwan-
gere 
Studie-
rende 
Menschen 
ohne dt. 
Staatsangehö-
rigkeit*** 
2013 14 % 1 % 18 % 11 % 5 % 17 % 26 % 
2014 15 % 1 % 17 % 11 % 5 % 19 % 25 % 
2015 18 % 1 % 19 % 12 % 6 % 15 % 28 % 
2016 17 % 2 % 20 % 11 % 6 % 14 % 31 % 
2017 16 % 2 % 18 % 13 % 6 % 8 % 37 % 
2018 17 % 2 % 20 % 13 % 5 % 9 % 38 % 
2019 18 % 2 % 19 % 13 % 5 % 8 % 39 % 
2020 20 % 2 % 19 % 13 % 5 % 10 % 37 % 
Quelle 113: Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung der Stadt Münster  
* Grad der Behinderung ab 50%. ** Erfasst werden Personen ab dem Alter von 60 Jahren. *** Erfasst werden alle 
Haushalte, in denen ein Haushaltsmitglied nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. 
Bei Betrachtung der Haushaltsgröße, für die ein Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungs -
scheins gestellt wird, wird sichtbar, dass seit 2015 ausländische Antragstellende ab Drei -Perso-
nen-Haushalten mehr als 50 % aller Antragstellenden ausmachen (vgl. Tabelle 87). 
Tabelle 87: Anteil der Anträge auf Wohnberechtigungsscheine von ausländischen Antragstellenden in der 
Stadt Münster nach Haushaltsgröße 2013–2020 
Haushalts-
größe (in 
Personen) 
Anteil ausländische Haushalte 
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 
1 14 % 14 % 14 % 18 % 20 % 21 % 22 % 21 % 
2 30 % 27 % 33 % 32 % 37 % 38 % 37 % 36 % 
3 47 % 49 % 52 % 52 % 56 % 57 % 59 % 55 % 
4 63 % 54 % 58 % 54 % 63 % 67 % 69 % 65 % 
5 und mehr 65 % 63 % 64 % 70 % 76 % 74 % 75 % 82 % 
Quelle 114: Amt für Wohnungswesen und Quartierentwicklung der Stadt Münster 
Eine zusätzliche Datenauswertung der WBS-Inhaberinnen und -Inhaber und Haushaltsangehöri-
gen nach Geschlecht ist aktuell nur für volljährige Personen möglic h. Dabei wird das Geschlecht 
sowohl von der Person, die den Antrag gestellt hat, als auch von deren Partnerin oder Partner 
(soweit vorhanden) erfasst. Für weitere Haushaltsangehörige erfolgt hingegen keine genderspe -
zifische Datenerhebung.

123 
 
Die Auswertung nach Staatsangehörigkeit und Geschlecht ergibt, dass es unabhängig von der 
Staatsangehörigkeit eine höhere Zahl weiblicher WBS -Inhaberinnen und Haushaltsangehöriger 
gibt (vgl. Tabelle 88, Abbildung 53). Das Geschlechterverhältnis ist jedo ch bei Scheininhaberin-
nen und -Inhabern und Haushaltsangehörigen ohne deutsche Staatsangehörigkeit ausgewoge-
ner. Eine Gegenüberstellung dieser Zahlen mit der volljährigen Wohnberechtigten Gesamtbevöl-
kerung zeigt, dass auch in der Münsteraner Stadtbevölkerung der Frauenanteil leicht überw iegt, 
die Geschlechterverteilung jedoch ausgeglichener ist als dies bei den WBS -Inhaberinnen und -
Inhabern mit deutscher Staatsangehörigkeit der Fall ist.99 In der Wohnberechtigten Bevölkerung 
ohne deutsche Staatsangehörigkeit ist zudem – abweichend von den zuvor geschilderten Befun-
den – der Männeranteil höher als der Frauenanteil (vgl. Kapitel 2.3). 
Tabelle 88: Wohnberechtigungsscheininhaberinnen und -Inhaber sowie Haushaltsangehörige nach 
Staatsangehörigkeit 2018–2020 
Jahr gesamt* 
davon Menschen mit deutscher 
Staatsangehörigkeit 
davon Menschen ohne deutsche 
Staatsangehörigkeit 
Anzahl Anteil Anzahl Anteil 
2018 4.220 2.567 61 % 1.653 39 % 
2019 4.198 2.528 60 % 1.670 40 % 
2020 3.667 2.274 62 % 1.393 38 % 
Quelle 115: Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung der Stadt Münster  
* Bezieht sich hier auf die Gesamtzahl der nach Staatsangehörigkeit und Geschlecht auswertbaren Daten. 
 
99 Die allgemeine Geschlechterverteilung unabhängig von der Altersstruktur kann der Jahresstatistik 2020 der Stadt 
Münster entnommen werden (S. 67). Eine weiterführende Differenzierung nach Altersgruppen ist auf den Seiten 70 bis 
71 aufgeführt. Eine hierauf basierende Berechnung des Frauen- und Männeranteils der volljährigen Wohnberechtigten 
Bevölkerung ergibt, dass im Jahr 2020 52,5 % der volljährigen Münsteraner Stadt bevölkerung weib lich und 47,5 % 
männlich waren [letzter Zugriff 20.12.2021].

124 
 
Abbildung 53: Wohnberechtigungsscheininhaberinnen und -Inhaber sowie Haushaltsangehörige nach 
Staatsangehörigkeit und Geschlecht 2018–2020100 
Quelle 116: Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung der Stadt Münster  
Eine gesonderte Betrachtung der über 60 -jährigen nach Staatsangehörigkeit und Geschlecht 
zeigt, dass der Anteil der WBS-Inhaberinnen und Inhaber und Haushaltsangehörigen ohne deut-
sche Staatsangehörigkeit in dieser Altersgruppe vergleichsweise niedrig ist (vgl. Tabelle 89). Dies 
entspricht dem auch in der Wohnberechtigten Gesamtbevölkerung allgemein eher niedrigen An-
teil an älteren Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit (vgl. Kapitel 2.3). In Übereinstim -
mung mit dem generell höheren Frauenanteil in den ältesten Alterskohorten ( vgl. Kapitel 2.3) 
zeigt sich zudem, dass der Anteil weiblicher Scheininhaberinnen und Haushaltsangehöriger auch 
in der Gruppe der über 60 -Jährigen überwiegt – insbesondere bei Menschen mit deutscher 
Staatsangehörigkeit (vgl. Abbildung 54). Bei Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit kann 
hingegen – passend zu dem vergleichsweise ausgeglichenen Geschlechterverhältnis der älteren 
Münsteraner Stadtbevölkerung ohne deutsche Staatsangehörigkeit (vgl. Kapitel 2.3) – eine Annä-
herung von Männer- und Frauenanteil festgestellt werden (vgl. Abbildung 54).  
  
 
100 Durch das Aufrunden der prozentualen Werte ergibt sich für die Geschlechterverteilung der Wohnberechtigungs -
scheininhaberinnen und -inhaber und Haushaltsangehörigen ohne deutsche Staatsangehörigkeit 2020 die Summe von 
101 %. 
1,327
52%
806
49%
1,393
55%
822
49%
1,226
55%
675
49%
1,084
42%
731
44%
1,000
40%
732
44%
949
42%
608
44%
156
6%
116
7%
135
5%
116
7%
99
4%
110
8%
0
200
400
600
800
1,000
1,200
1,400
1,600m
it deutscher
Staatsangehörigkeit
ohne deutsche
Staatsangehörigkeit
mit deutscher
Staatsangehörigkeit
ohne deutsche
Staatsangehörigkeit
mit deutscher
Staatsangehörigkeit
ohne deutsche
Staatsangehörigkeit
2018 2019 2020
weiblich männlich keine Angabe

125 
 
Tabelle 89: Ältere* Wohnberechtigungsscheininhaberinnen und -Inhaber sowie Haushaltsangehörige 
nach Staatsangehörigkeit 2018–2020 
Jahr gesamt** 
davon Menschen mit deutscher 
Staatsangehörigkeit 
davon Menschen ohne deutsche 
Staatsangehörigkeit 
Anzahl Anteil Anzahl Anteil 
2018 684 594 87 % 90 13 % 
2019 690 595 86 % 95 14 % 
2020 593 508 86 % 85 14 % 
Quelle 117: Amt für Wohnungswesen und Quartierentwicklung der Stadt Münster 
* Erfasst werden Personen ab dem Alter von 60 Jahren. ** Bezieht sich hier auf die Gesamtzahl der nach 
Staatsangehörigkeit und Geschlecht auswertbaren Daten. 
Abbildung 54: Ältere* Wohnberechtigungsscheininhaberinnen und -inhaber sowie Haushaltsangehörige 
nach Staatsangehörigkeit und Geschlecht 2018–2020 
 
Quelle 118: Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung der Sta dt Münster 
* Erfasst werden Personen ab dem Alter von 60 Jahren. 
Die Versorgungsquote bezeichnet den Anteil an WBS-Inhaberinnen und -Inhabern, der auch tat-
sächlich mit öffentlich gefördertem Wohnraum versorgt werden konnte. Nach einem Rückgang 
der Versorgungsquote bis 2018 war 2019 erstmals wieder ein Anstieg sichtbar (vgl. Tabelle 90). 
Dies gilt ebenfalls für die Versorgungsquote ausländischer WBS-Inhaberinnen und -Inhaber (vgl. 
Tabelle 91). Bei Einbezug der Haushaltsgröße wird zudem sichtbar, dass die Versorgungsquote 
von ausländischen WBS-Inhaberinnen und -Inhabern 2020 erstmalig bei den meisten Haushalts-
größen über der Versorgungsquote aller WBS -Inhaberinnen und -Inhaber lag. Eine Ausnahme 
stellen Einpersonenhaushalte dar. In welchem Umfang diese Veränderungen von der Corona-Pan-
demie beeinflusst wurden, wird sich in den nächsten Jahren zeigen. 
350
59%
52
58%
374
63%
54
57%
299
59%
43
51%
241
41%
36
40%
219
37%
39
41%
208
41%
42
49%3
<1%
2
2%
2
<1%
2
2%
1
<1%
0
0%
0
50
100
150
200
250
300
350
400m
it deutscher
Staatsangehörigkeit
ohne deutsche
Staatsangehörigkeit
mit deutscher
Staatsangehörigkeit
ohne deutsche
Staatsangehörigkeit
mit deutscher
Staatsangehörigkeit
ohne deutsche
Staatsangehörigkeit
2018 2019 2020
weiblich männlich keine Angabe

126 
 
Tabelle 90: Versorgungsquote aller Wohnberechtigungsscheininhaberinnen und -Inhaber in der Stadt 
Münster mit Wohnraum nach Haushaltsgröße 2013–2020 
Haushalts-
größe (in 
Personen) 
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 
1 46 % 46 % 34 % 35 % 24 % 20 % 27 % 44 % 
2 39 % 34 % 29 % 38 % 30 % 27 % 34 % 31 % 
3 38 % 39 % 36 % 27 % 25 % 17 % 26 % 12 % 
4 29 % 29 % 30 % 24 % 20 % 18 % 22 % 7 % 
5 und mehr 12 % 16 % 15 % 17 % 9 % 17 % 15 % 6 % 
gesamt 41 % 40 % 32 % 32 % 23 % 21 % 26 % 34 % 
Quelle 119: Amt für Wohnungswesen und Quartierentwicklung der Stadt Münster 
 
Tabelle 91: Versorgungsquote ausländischer Wohnberechtigungsscheininhaberinnen und -Inhaber in der 
Stadt Münster mit Wohnraum nach Haushaltsgröße 2013-2020 
Haushalts-
größe (in 
Personen) 
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 
1 32 % 27 % 17 % 14 % 18 % 12 % 16 % 22 % 
2 33 % 36 % 29 % 33 % 28 % 25 % 32 % 43 % 
3 38 % 29 % 24 % 23 % 21 % 21 % 23 % 33 % 
4 27 % 26 % 25 % 24 % 17 % 16 % 18 % 17 % 
5 und mehr 11 % 15 % 8 % 12 % 6 % 16% 14 % 15 % 
gesamt 29 % 27 % 20 % 20 % 17 % 17 % 20 % 25 % 
Quelle 120: Amt für Wohnungswesen und Quartierentwicklung der Stadt Münster

127 
 
In Bezug auf die Geschlechterverteilung, die an dieser Stelle nur unabhängig von der Staatsange-
hörigkeit ausgewertet werden kann, wird sichtbar, dass mehr Frauen mit Wohnraum versorgt 
wurden (vgl. Tabelle 92), was mit dem generell höheren Frauenanteil aller WBS-Inhaberinnen und 
-Inhaber und Haush altsangehörigen korrespondiert. Dies gilt ebenfalls für die Altersgruppe der 
über 60-Jährigen (vgl. Tabelle 93). 
Tabelle 92: Versorgte Wohnberechtigungsscheininhaberinnen und -inhabern und Haushaltsangehörige 
nach Alter und Geschlecht 2018–2020 
Jahr Kinder 
Erwachsene 
gesamt davon weiblich davon männlich davon keine Angabe 
2018 469 1.081 549 (51 %) 477 (44 %) 55 (5 %) 
2019 496 1.283 682 (53 %) 548 (43 %) 53 (4 %) 
2020 428 1.240 659 (53 %) 525 (42 %) 56 (5 %) 
Quelle 121: Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung der Stadt Münster 
Von allen älteren WBS-Inhaberinnen und -Inhabern sowie Haushaltsangehörigen, die in den letz-
ten drei Jahren mit Wohnraum versorgt werden konnten, hatten 10 % bis 15 % keine deutsche 
Staatsangehörigkeit (vgl. Tabelle 93). Dies entspricht dem zuvor dargestellten prozentualen An -
teil ausländischer WBS-Inhaberinnen und -Inhaber und Haushaltsang ehörigen in dieser Alters -
gruppe. 
Tabelle 93: Ältere* versorgte Wohnberechtigungsscheininhaberinnen und -inhaber und Haushaltsange-
hörige nach Staatsangehörigkeit und Geschlecht 2018–2020** 
Jahr 
nach Staatsangehörigkeit nach Geschlecht 
mit deutscher Staats-
angehörigkeit 
ohne deutsche Staats-
angehörigkeit weiblich männlich keine Angabe 
2018 138 (90 %) 14 (10 %) 98 (61 %) 62 (39 %) 1 (<1 %) 
2019 216 (88 %) 28 (12 %) 150 (61 %) 96 (39 %) 0 (0 %) 
2020 141 (85 %) 25 (15 %) 107 (60 %) 72 (40 %) 0 (0 %) 
Quelle 122: Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung der Stadt Münster 
* Erfasst werden Personen ab dem Alter von 60 Jahren. **Aufgrund fehlender Werte in der Datenerhebung weichen 
die Gesamtzahlen nach Staatsangehörigkeit und nach Geschlecht voneinander ab.

128 
 
9 Gesundheit und Pflege 
Das Migrationsleitbild 2019 hat das Handlungsfeld Gesundheit um den Teilbereich der Pflege er-
gänzt. Zu diesem Monitoring war die Erhebung pflegerelevanter Daten indes  – aufgrund der be-
sonderen Umstände der Corona -Pandemie – noch nicht möglich. Fortgeführt werden konnte 
(Punkt 9.1) die ‚ Gesundheitliche Situation und Versorgung von Kindern mit Migratio nsvorge-
schichte bei Schulbeginn‘. Ergänzt wurden diese um Daten zu Übergewicht und Adipositas, den 
bereits im Integrationsmonitoring 2017 erwähnten ‚neuen Krankheiten‘. Erstmalig stehen in die-
sem Monitoring Daten zum fehlenden oder ungeklärten Krankenversicherungsschutz bei Perso -
nen mit deutscher und ohne deutsche Staatsangehörigkeit zur Verfügung (Punkt 9.2). 
 
9.1 Gesundheitliche Situation und Versorgung von Kindern mit 
Migrationsvorgeschichte bei Schulbeginn 
Bei der Schuleingangsuntersuchung wird überprüft, ob die Kinder von ihrem Entwicklungsstand 
her reif für den Schulalltag sind.101 Augenmerk wird unter anderem auf die Motorik, die Konzent-
rationsfähigkeit, das Zuhör -, Hör- und Sehverständnis sowie auf Sprach - oder Sprechstörungen 
gelegt. 
In der folgenden Grafik ist der jeweilige Anteil der Schulanfängerinnen und Schulanfänger darge-
stellt, die in der Zusammenschau aller Befunde erhebliche Auffäl ligkeiten in der Schul eingangs-
untersuchung zeigten. Erhebliche Auffälligkeiten lagen vor, wenn das Kind in be stimmten Berei-
chen noch deutliche Entwicklungsverzögerungen aufwies, die einen erhöhten Bedarf an pädago-
gischer Zuwendung in der Schule erwarten lassen würden, ein Verfahren zur Überprüfung des 
sonderpädagogischen Förderbedarfs empfohlen oder das Kind vom Schulbesuch zurückgestellt 
wurde. 
Zunächst zeigt sich, dass der Anteil an Schulanfängerinnen  und Schulanfängern mit Migrations-
vorgeschichte, der erhebliche Auffälligkeiten zeigte, mit Ausnahme von 2020, in den letzten Jah-
ren stets bei 8 % bis 10 % lag. Somit war er rund doppelt so hoch wie bei Kindern ohne Migrations-
vorgeschichte (vgl. Abbildung 55). Für 2020 ist eine deutl iche Zunahme des Anteils an Kin dern 
mit und ohne Migrationsvorgeschichte mit erheblichen Auffälligkeiten zu erkennen. 
  
 
101 Die im Folgenden dargestellten Daten entstammen den Schuleingangsuntersuchungen der Einschulungsjahrgänge 
2010-2020 und umfassen jeweils den gesamten Jahrgang der Kinder, die in dem entsprechenden Jahr schul pflichtig 
waren oder auf Antrag eingeschult wurden. Zu beachten ist, dass für den Jahrgang 2020 coronabedingt keine Vollerhe-
bung vorliegt. Knapp 80 % der betref fenden Vorschülerinnen und Vorschüler konnten insgesamt untersucht werden, 
allerdings erfolgte gemäß dem Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-West-
falen vom 3.6 2020 eine Priorisierung der Schuleingangsuntersuchungen mittels verschiedener Auswahlverfahren (für 
weitere Informationen hierzu siehe Kapitel 5.1).Daher muss eine Verzerrung der Daten für den Einschulungsjahrgang 
2020 angenommen und bei der Interpretation der Daten berücksichtigt werden.

129 
 
 
Abbildung 55: Auffälligkeiten bei Schulanfängerinnen und Schulanfängern nach Migrationsvorgeschichte, 
Daten aus den Schuleingangsuntersuchungen der Stadt Münster 2010–2020 
 
Quelle 123: Gesundheits- und Veterinäramt der Stadt Münster 
Um mögliche Probleme und Auffälligkeiten des allgemeinen Gesundheitszustandes und der al -
tersgemäßen Entwicklung von Kindern rechtzeitig zu erkennen, sind in Deutschland von der Ge-
burt bis zum 18. Lebensjahr elf Vorsorgeuntersuchungen vor gesehen. Davon erfolgen zehn Vor-
sorgeuntersuchungen bis zur Einschulung (U1 bis U9, inkl. U7a). 
Um die Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen zwischen Kindern aus Familien mit und ohne 
Migrationsvorgeschichte sinnvoll vergleichen zu können, wurden für die folgende Aus wertung 
nur die Daten derjenig en Schulanfängerinnen und Schul anfänger herangezogen, die bereits in 
Deutschland geboren wurden, da nur diesen Kindern das deutsche präventive Gesundheit ssys-
tem von Geburt an zur Verfügung stand. Dabei zeigt sich, dass mehr Schulanfängerinnen und 
Schulanfänger mit Migrationsvorgeschichte zwei oder mehr Vorsorgeuntersuchungen nicht 
wahrgenommen haben als Schulanfängerinnen und Schulanfänger ohne Migrationsv orge-
schichte (vgl. Abbildung 56). Allerdings ist der Anteil an Kindern mit Migrationsvorgeschichte, 
deren Vorsorgestatus größere Lücken aufweist, in den  letzten Jahren zunehmend gesunken und 
liegt seit 2015 konstant bei unter 10 %. 
0 %
10 %
20 %
30 %
40 %
50 %
60 %
70 %
80 %
90 %
100 %
ohne Migrationsvorgeschichte
mit Migrationsvorgeschichte
ohne Migrationsvorgeschichte
mit Migrationsvorgeschichte
ohne Migrationsvorgeschichte
mit Migrationsvorgeschichte
ohne Migrationsvorgeschichte
mit Migrationsvorgeschichte
ohne Migrationsvorgeschichte
mit Migrationsvorgeschichte
ohne Migrationsvorgeschichte
mit Migrationsvorgeschichte
ohne Migrationsvorgeschichte
mit Migrationsvorgeschichte
ohne Migrationsvorgeschichte
mit Migrationsvorgeschichte
ohne Migrationsvorgeschichte
mit Migrationsvorgeschichte
ohne Migrationsvorgeschichte
mit Migrationsvorgeschichte
ohne Migrationsvorgeschichte
mit Migrationsvorgeschichte
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020*
keine oder nur
geringe Auffälligkeiten
erhebliche
Auffälligkeiten
* Aufgrund der Corona-Pandemie erfolgte keine Vollerhebung des Einschulungsjahrgangs 2020.
erhebliche Auffälligkeiten keine oder nur geringe Auffälligkeiten

130 
 
Abbildung 56: Vollständigkeit des Vorsorgestatus (U-Untersuchungen) der in Deutschland geborenen 
Schulanfängerinnen und Schulanfänger nach Migrationsvorgeschichte, Daten aus den Schuleingangsun-
tersuchungen der Stadt Münster 2010–2020 
 
Quelle 124: Gesundheits- und Veterinäramt der Stadt Münster 
Bezüglich des Impfstatus102 der Schulanfängerinnen und Schulanfänger, die in Deutschland gebo-
ren wurden, zeigt sich, dass Kinder mit Migrationsvorgeschichte weiterhin geringere Impflücken 
aufweisen als Kinder ohne Migrationsvorgeschichte, auch wenn die Zahlen für 2020 eine zuneh-
mende Annäherung vermuten lassen (vgl. Abbildung 57).103 Insbesondere die Anzahl der Kinder 
mit großen Impflücken war 2020 sowohl bei den Schulanfängerinnen und Schulanfänger mit als 
auch ohne Migrationsvorgeschichte geringer als zuvor. 
 
102 Die folgende Auswertung zum Impfstatus der Schulanfängerinnen und Schulanfänger bezieht sich auf die von der 
STIKO (Ständigen Impfkommission) in Deutschland bis zur Einschulung empfohlenen Impfungen MMRV (Masern, 
Mumps, Röteln, Varizellen), Tetanus, Dipht herie, Polio, Pertussis, Haemophilus influenzae Typ b, Hepatitis B, 
Pneumokokken und Meningokokken C. Noch nicht berück sichtigt wurde bei der Auswertung die seit Sommer 2013 
empfohlene Impfung im Säuglingsalter gegen Rotaviren, da die Empfehlung noch nich t für den kompletten 
Einschulungsjahrgang 2020 galt. 
103 Auch hier wurden wie bei den Vorsorgeuntersuchungen aus Gründen der Vergleichbarkeit nur die Daten der Kinder 
berücksichtigt, die in Deutschland geboren wurden. 
0 %
10 %
20 %
30 %
40 %
50 %
60 %
70 %
80 %
90 %
100 %
ohne Migrationsvorgeschichte
mit Migrationsvorgeschichte
ohne Migrationsvorgeschichte
mit Migrationsvorgeschichte
ohne Migrationsvorgeschichte
mit Migrationsvorgeschichte
ohne Migrationsvorgeschichte
mit Migrationsvorgeschichte
ohne Migrationsvorgeschichte
mit Migrationsvorgeschichte
ohne Migrationsvorgeschichte
mit Migrationsvorgeschichte
ohne Migrationsvorgeschichte
mit Migrationsvorgeschichte
ohne Migrationsvorgeschichte
mit Migrationsvorgeschichte
ohne Migrationsvorgeschichte
mit Migrationsvorgeschichte
ohne Migrationsvorgeschichte
mit Migrationsvorgeschichte
ohne Migrationsvorgeschichte
mit Migrationsvorgeschichte
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018  2019 2020*
m
ax. 1 Untersuchung ausgelassen 2 
oder mehr Untersuchungen
ausgelassen
*
Aufgrund der Corona-Pandemie erfolgte keine Vollerhebung des Einschulungsjahrgangs 2020.
2
 oder mehr Untersuchungen ausgelassen m
ax. 1 Untersuchung ausgelassen

131 
 
Abbildung 57: Impfstatus der in Deutschland geborenen Schulanfängerinnen und Schulanfänger nach 
Migrationsvorgeschichte, Daten aus den Schuleingangsuntersuc hungen der Stadt Münster 2013–2020 
 
Quelle 125: Gesundheits- und Veterinäramt der Stadt Münster 
Erstmals können in diesem Monitoring auch Daten zu Übergewicht und Adipositas und damit zu 
den bereits im Integrationsmonitoring 2017 erwähnten ‚neuen Krankheiten‘ abgebildet werden. 
So führen Übergewicht und Adipositas im Kindesalter nicht selten bereits in der Kindheit und Ju-
gend zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen sowie zu einer höheren Wahrscheinlichkeit für Er-
krankungen im Erwachsenenalter. Außerdem sind Übergewicht und Adip ositas bei Kindern und 
Jugendlichen mit einer erheblichen Einschränkung der Lebensqualität sowie mit einem höheren 
Risiko für Mobbing verbunden. 
Die Auswertung der Daten der Schuleingangsuntersuchungen ergibt hierzu, d ass Schulanfänge-
rinnen und Schulanfänger mit Migrationsvorgeschichte stärker von Übergewicht und Adipositas 
betroffen sind als Kinder ohne Migrationsvorgeschichte. Zudem zeigt sich, dass der Anteil an Kin-
dern mit Migrationsvorgeschichte, die übergewichtig oder adipös sind, in den letzten Jahren wie-
der leicht zugenommen hat (vgl. Abbildung 58). 
0 %
10 %
20 %
30 %
40 %
50 %
60 %
70 %
80 %
90 %
100 %
ohne Migrationsvorgeschichte
mit Migrationsvorgeschichte
ohne Migrationsvorgeschichte
mit Migrationsvorgeschichte
ohne Migrationsvorgeschichte
mit Migrationsvorgeschichte
ohne Migrationsvorgeschichte
mit Migrationsvorgeschichte
ohne Migrationsvorgeschichte
mit Migrationsvorgeschichte
ohne Migrationsvorgeschichte
mit Migrationsvorgeschichte
ohne Migrationsvorgeschichte
mit Migrationsvorgeschichte
ohne Migrationsvorgeschichte
mit Migrationsvorgeschichte
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020*
v
ollständig geimpft g
eringe
Impflücken
g
roße Impflücken
*
Aufgrund der Corona-Pandemie erfolgte keine Vollerhebung des Einschulungsjahrgangs 2020.
G
roße Impflücken g
eringe Impflücken v
ollständig geimpft

132 
 
Abbildung 58: Übergewicht und Adipositas bei Schulanfängerinnen und Schu lanfängern nach Migrations-
vorgeschichte, Daten aus den Schuleingangsuntersuchungen der Stadt Münster 2010–2020 
 
Quelle 126: Gesundheits- und Veterinäramt der Stadt Münster 
 
9.2 Fehlender oder ungeklärter Krankenversicherungsschutz 
Durch das trägerübergreifende Projekt ‚Klar für Gesundheit‘ 104 stehen diesem Monitoring erst-
malig Daten zum fehlenden oder ungeklärten Krankenversicherungsschutz bei Personen mit und 
ohne deutsche Staatsangehörigkeit zur Verfügung.  
Die Clearingstelle „Klar für Gesundheit“ verfolgt das Ziel, Menschen ohne, mit un zureichendem 
oder mit ungeklär tem Krankenversicherungsschutz einen Zugang zum ges undheitlichen Regel-
versorgungssystem zu ermöglichen und somit eine medizinische Unterversorgung der Betroffe -
nen zu verhindern. Die hier dargestellten Zahlen beziehen sich dabei nur auf die Personen, die die 
Clearingstelle aufgesucht haben. Die Grundgesamtheit an Menschen, die über keine (ausrei -
chende) Krankenversicherung verfügen, ist hingegen unbekannt. 
Die Daten des Projekts ‚Klar für Gesundheit‘ zeigen dabei einerseits, dass weitaus mehr Menschen 
ohne deutsche Staatsangehörigkeit in den letzten Jahren die Clearingstelle aufgesucht haben (vgl. 
 
104 Das Projekt ‚Klar für Gesundheit‘ wird vom 1.10.2016 bis zunächst 30. 9.2022 vom Ministerium für Arbeit, Gesund -
heit und Soziales des Landes NRW gefördert. Kooperationspartner sind der Caritasverband für die Stadt Münster e.V., 
die GGUA Flüchtlingshilfe e.V. und das Gesundheits- und Veterinäramt der Stadt Münster. 
0 %
10 %
20 %
30 %
40 %
50 %
60 %
70 %
80 %
90 %
100 %
ohne Migrationsvorgeschichte
mit Migrationsvorgeschichte
ohne Migrationsvorgeschichte
mit Migrationsvorgeschichte
ohne Migrationsvorgeschichte
mit Migrationsvorgeschichte
ohne Migrationsvorgeschichte
mit Migrationsvorgeschichte
ohne Migrationsvorgeschichte
mit Migrationsvorgeschichte
ohne Migrationsvorgeschichte
mit Migrationsvorgeschichte
ohne Migrationsvorgeschichte
mit Migrationsvorgeschichte
ohne Migrationsvorgeschichte
mit Migrationsvorgeschichte
ohne Migrationsvorgeschichte
mit Migrationsvorgeschichte
ohne Migrationsvorgeschichte
mit Migrationsvorgeschichte
ohne Migrationsvorgeschichte
mit Migrationsvorgeschichte
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020*
kein Übergewicht 
(≤ 90. Perzentile)
Übergewicht 
(> 90. – 97. Perzentile)
Adipositas
(> 97. Perzentile)
* Aufgrund der Corona-Pandemie erfolgte keine Vollerhebung des Einschulungsjahrgangs 2020.
Adipositas Übergewicht kein Übergewicht

133 
 
Abbildung 59). Andererseits wird sichtbar, dass der Anteil an erfolgreich verm ittelten Personen 
im Jahr 2020105 in dieser Personengruppe deutlich geringer war als bei Menschen mit deutscher 
Staatsangehörigkeit. Die Gründe, warum eine Person nich t in das gesundheitliche Regel versor-
gungssystem vermittelt werden kann, sind allerdings vielschichtig und nicht allein auf den Auf -
enthaltsstatus zurückzuführen. 
Abbildung 59: Menschen mit fehlendem oder ungeklärtem Krankenversicherungsschutz nach Staatsange-
hörigkeit, Daten der Clearingstelle ‚Klar für Gesundheit‘ 2017–2020 
 
Quelle 127: Gesundheits- und Veterinäramt der Stadt Münster 
  
 
105 Die Dokumentation der erfolgreich vermittelten Personen, differenziert nach Aufenthaltsstatus, erfolgt erst seit 
2020. 
18 26 30 37 36
198 161 131
210
149
152 132
2
115
0
50
100
150
200
250R
atsuchende
erfolgreich
vermittelt
Ratsuchende
erfolgreich
vermittelt
Ratsuchende
erfolgreich
vermittelt
Ratsuchende
erfolgreich
vermittelt
2017 2018 2019 2020
deutsche Staatsangehörigkeit nicht-deutsche Staatsangehörigkeit Staatsangehörigkeit unbekannt

134 
 
10 Kultur und Religion 
Das Handlungsfeld wurde durch das Leitbild 2019 in Kultur und Religion erweiternd gefasst. Die 
weiterhin bestehende und breit gefächerte Projektför derung des Kulturamts 106 kann in diesem 
rein datenorientierten Monitoring nicht umfassend dargestellt, sondern lediglich im Hinblick auf 
die Landesprogramme ‚Kultur und Schule‘ (Punkt 10.1) sowie ‚Kulturrucksack NRW‘ (Punkt 10.2) 
fortgeschrieben werden. Fortgeführt wurden auch die Angebote der Westfälischen Schule für Mu-
sik (Punkt 10.3) und des Stadtmuseums Münster (Punkt 10.4). Die Migrationsanalyse der Stadt-
bibliothek entfällt in diesem Bericht. Für den neu aufgenommenen Bereich der Religion ist die 
Datengrundlage noch zu erstellen. 
10.1 Landesprogramm ‚Kultur und Schule‘ 
Ein wichtiger Fokus des Kulturamts liegt auf Maßnahmen der kulturellen Bildung. Das Landespro-
gramm ‚Kultur und Schule‘ unterstützt die direkte Zusammenarbeit zwischen Schulkindern und 
Kunstschaffenden. Projekte aus allen Kunstsparten und spartenübergreifend finden in allen Schul-
formen ergänzend und schuljahrbegleitend zum Unterricht statt. Bedingt durch die nach Schlüs-
selzuweisung begrenzte Fördersumme des Landes, können pro Schuljahr ca. 30 Projekte geför -
dert werden. Dies ermöglicht jährlich ca. 600 Kindern und Jugendlichen die Begegnung mit 
Kunst- und Kultur, unabhängig von ihrem familiären Hintergrund und Wohnumfeld. 
Die Tabelle 94 zeigt, dass mehr als die Hälfte der Antragstellenden eine interkulturelle Ausrich -
tung der Projekte realisieren wollen und dass mehr als die Hälfte der förderungswürdigen Pro -
jekte diesen Ansatz real verfolgen. Die Tendenz ist zudem weiter steigend. 
Tabelle 94: Projektanträge und geförderte Projekte im Rahmen des Landesprogramms ‚Kultur und Schule‘ 
in der Stadt Münster in den Schuljahren 2009/10 bis 2019/20 
Jahr 
Projekt-
anträge 
insgesamt 
davon mit 
inter-
kulturellem 
Merkmal 
Anteil 
geförderte 
Projekte 
insgesamt 
davon mit 
inter-
kulturellem 
Merkmal 
Anteil 
2009/10 49 15 30,6 % 25 8 32,0 % 
2010/11 53 31 58,5 % 27 19 70,4 % 
2011/12 60 34 56,7 % 31 18 58,1 % 
2012/13 55 33 60,0 % 30 17 56,7 % 
2013/14 47 28 59,6 % 31 18 58,1 % 
2014/15 46 23 50,0 % 31 15 48,4 % 
2015/16 44 21 47,7 % 29 14 48,3 % 
2016/17 48 25 52,1 % 28 14 50,0 % 
 
106 Durch die zahlreichen Projektförderungen trägt das Kulturamt dazu bei, die Eigeninitiative von Menschen mit 
Migrationsvorgeschichte in der Kulturarbeit zu stärken und die (inter -)kulturelle Vielfalt in der Stadt Münster zu 
fördern. Die Projektförderungen dienen dem Abbau von Vorurteilen und tragen damit der Verständigung und dazu bei, 
die Kulturschaffenden noch besser zu vernetzten und den interkulturellen Austausch weiter auszubauen.

135 
 
2017/18 39 22 56,4 % 31 18 58,1 % 
2018/19 30 14 46,6 % 26 11 42,3 % 
2019/20 39 27 69,2 % 27 19 70,3 % 
Quelle 128: Kulturamt der Stadt Münster 
Wie die Tabelle 95 zeigt, ist bei mindestens 60 % der geförderten Projekte der beteiligten Schulen 
in den Außenstadtbezirken eine interkulturelle Ausrichtung gegeben. Im Durchschnit t nehmen 
pro Förderjahr ca. 220 Schulkinder der Außenstadtbezirke ganzjährig an den Angeboten teil. 
Tabelle 95: Geförderte Projekte mit interkulturellem Merkmal in den Stadtteilen der Außenstadtbezirke  
Jahr 
geförderte Projekte in den 
Stadtteilen der  
Außenstadtbezirke 
daran beteiligte Schulen in 
den Stadtteilen der Außen-
stadtbezirke 
daran beteiligte Schulen in 
den Stadtteilen und  
interkulturelles Merkmal 
2009/10 9 9 9 
2010/11 11 14 13 
2011/12 6 10 10 
2012/13 13 12 12 
2013/14 9 9 9 
2014/15 12 10 10 
2015/16 10 8 8 
2016/17 9 8 6 
2017/18 11 8 8 
2018/19 7 5 5 
2019/20 16 10 10 
Quelle 129: Kulturamt der Stadt Münster 
Die untenstehende Tabelle 96 zeigt, dass sich gerade die Stadtteile mit hohen Migrationsanteilen 
sehr aktiv an dem Landesprogramm beteiligen und damit eine frühe Partizipation und kulturelle 
Teilhabe intendieren. 
Tabelle 96: Anträge und durchgeführte Projekte im Rahmen des Landesprogramms „Kultur und Schule“ in 
der Stadt Münster nach Stadtteilen von 2006–2020 
Stadtteil Projektanträge geförderte 
Projekte 
Personen mit 
Migrationsvorgeschichte 
davon Anzahl von 
Kindern und 
Jugendlichen mit 
Migrationsvorgeschichte 
im Alter von 0–19 
Jahren 
Anzahl Anteil* 
Amelsbüren 2 0 1.558 23,62 % 514 
Albachten 1 1 1.709 26,40 % 593 
Angelmodde 12 5 2.945 34,13 % 956 
Berg Fidel 19 12 2.832 48,84 % 946 
Coerde 29 19 5.966 53,21 % 1931

136 
 
Gelmer-
Dyckburg 3 0 782 19,83 % 247 
Gievenbeck 39 20 6.182 29,39 % 1878 
Gremmendorf-
West 4 2 1.529 29,58 % 416 
Gremmendorf-
Ost 4 2 1.174 17,65 % 301 
Handorf 4 3 1.545 19,22 % 467 
Hiltrup-Ost 31 17 1.108 17,81 % 293 
Hiltrup-West 31 17 2.722 28,27 % 807 
Hiltrup-Mitte 31 17 2.333 23,15 % 476 
Kinderhaus-
Ost 92 49 1.521 27,84 % 412 
Kinderhaus-
West 92 49 4.539 42,13 % 1227 
Roxel 22 13 2.415 25,83 % 722 
Wolbeck 25 13 2.043 20,59 % 648 
Quelle 130: Kulturamt der Stadt Münster 
* Die Angabe bezieht sich auf den Anteil an der Wohnberechtigten Bevölkerung in Münster.

137 
 
10.2 Landesprogramm ‚Kulturrucksack‘ NRW 
Bei dem Landesprogramm ‚Kulturrucksack NRW‘ werden künstlerisch-kulturelle Projekte im Rah-
men der kulturellen Bildung gefördert. Zielgruppe sind hier speziell 10 - bis 14-Jährige, die trotz 
ihres hohen kreativen Potenzials und ihres oftmals ausgeprägten Wunsches nach eigener küns t-
lerisch-kultureller Aktivität in den Kultureinrichtungen noch häufig unterrepräsentiert sind. Bei 
rund einem Drittel aller Projekte sind Ansätze mit einem Bezug zur Diversität und Interkulturalität 
zu erkennen. Das Landesprogramm wird für einen Zeitraum von drei Jahren aufgelegt. 
Abbildung 60: Anzahl der geförderten Projekte und Veranstaltungen im Rahmen des Landesprogramms 
‚Kulturrucksack NRW‘ in Münster 2013-2021 
 
Quelle 131: Kulturamt der Stadt Münster 
Der räumliche Schwerpunkt lag 2013 zum Start des Programms in der Innenstadt sowie in den 
Stadtteilen Coerde und Kinderhaus und wurde bis 2015 auf die Stadtteile Hiltrup, Berg Fidel, 
Mecklenbeck, Gievenbeck, Wolbeck, Sprakel und Roxel ausgedehnt. N eu hinzugekommen sind 
ab 2020 die Stadtteile Gremmendorf und Angelmodde. 
  
62 47 57
300 325 326
0
50
100
150
200
250
300
350
2013-2015 2016-2018 2019-2021
Anzahl der Projekte Anzahl der Veranstaltungen

138 
 
10.3 Angebote der Westfälischen Schule für Musik 
Die Westfälische Schule für Musik (WSfM) hat in den letzten Jahren Angebote für Kinder  und Ju-
gendliche mit Migrationsvorgeschichte und aus sozial benachteiligten Strukturen entwickelt und 
bereitgestellt. Im Folgenden werden diese Angebote von 2014/15 bis 2020/21 dargestellt. Nähere 
Hinweise und Erläuterungen zum hier dargestellten Unterrichtsprogramm sowie zu den aufge -
führten Maßnahmen und Projekten der WSfM können dem Glossar (ab Seite 169) im Anhang ent-
nommen werden. 
Tabelle 97: Angebote der Westfälischen Schule für Musik 2014/15 bis 2020/21 
Zielgruppe Ort Teilnehmende (TN) 
pro Schuljahr 
Regulärer Vokal- und Instrumentalunterricht an der WSfM107 
alle Alters- und Interes-
sensgruppen  
ca. 60 Unterrichtsorte  
im Stadtgebiet Münsters 
ca. 6.500 TN 
Trommelkurse in städtischen Unterbringungen für Geflüchtete108 
Kinder und Jugendliche  
6–18 Jahre 
 
2016: 5  
seit 2017: 2  
 
 
2016: 300 TN 
2017: 110 TN 
2018: 130 TN 
2019: 120 TN 
03/2020 bis 08/2021  
(wegen Corona unterbro-
chen) 
ca. 40 TN bis Ende 2021 
BasicRock Kinderhaus 108 
Kinder und Jugendliche  
11–14 Jahre 
Kap.8 / Kinderhaus 
 
2014/2015 40 TN 
2015/2016 36 TN 
2016/2017 38 TN 
2017/2018 38 TN 
2018/2019 42 TN 
2019/2020 40 TN 
(Online-Durchführung wäh-
rend Corona) 
2020/2021 36 TN (teilweise 
Online-Durchführung) 
Poporchester Kinderhaus 108 
Kinder und Jugendliche  
12–16 Jahre 
 
Kap.8 / Kinderhaus 2015/2016 22 TN 
2016/2017 28 TN 
2017/2018 26 TN 
2018/2019 24 TN 
2019/2020 20 TN 
(Online-Durchführung) 
2020/201 22 TN 
 
107 Grundsätzlich wird die reguläre Unterrichtsgebühr entrichtet. Es können Ermäßigungen und Förderungen der WSfM 
(Förderstipendium des Fördervereins) oder anderer Träger (Münsterpass, BUT, Stiftung Mitmachkinder) gewährt wer-
den. 
108 Die Kosten werden durch Bundesmittel im Rahmen von ‚Kultur macht stark‘ getragen. Die Teilnahme ist kostenlos.

139 
 
(teilweise Online-Durchfüh-
rung) 
JEKISS 107, 109 
Grundschulkinder  
6–10 Jahre 
 
seit 2007 an 24  
seit 2018 an 28 Grundschu-
len2019/2020 
(coronabedingt Online-
Durchführung bzw. Einstel-
lung) 
2020/2021 
(coronabedingt eingestellt) 
Keine Angaben 
 
JEKISS-DaZ110 
Grundschulkinder  
6–10 Jahre 
 
bis 2019: 5 Grundschulen 
2019/2020: 9 Grundschulen 
2020/2021 (coronabedingt 
eingestellt 
Keine Angaben 
 
JeKits111 
Grundschulkinder  
6–10 Jahre 
 
5 Grundschulen 
 
2017/2018 467 TN 
2018/2019 495 TN 
2019/2020 508 TN 
(coronabedingt Online-
Durchführung) 
2020/2021 496 TN 
(teilweise Online-Durchfüh-
rung) 
2021/2022 727 TN 
App2Music 108 
Alter: 10–14 Jahre 1 Hauptschule 
1 Gymnasium 
2020 93 TN 
2021 22 TN 
Streicherklassen 107 
Grundschulkinder 
8–10 Jahre 
 
2 Grundschulen 
 
2017/2018 90 TN 
2018/2019 90 TN 
2019/2020 90 TN 
(coronabedingt Onlineunter-
richt bzw. teilweise Einstel-
lung) 
2020/2021 90 TN 
(coronabedingt Onlineunter-
richt bzw. teilweise Einstel-
lung) 
Bläserklassen Grundschule 107 
alle Kinder einer 3. und 4. 
Klasse (Jahrgangsüber-
greifend) 
1 Grundschule mit 2 Bläser-
klassen 
 
2017/2018 50 TN 
2018/2019 50 TN 
2019/2020 50 TN 
 
109 Bei dem musikalischen Einstiegsangebot JEKISS wird bei Sozialhilfebezug keine Gebühr erhoben bzw. gelten die 
obigen Ermäßigungen. 
110 DaZ = Deutsch als Zweitsprache. JEKISS-DaZ ist kostenfrei. 
111 Die Teilnahme an JeKits ist im ersten Schuljahr kostenfrei. Im zweiten Jahr wird eine durch Landeszuschüsse ermä -
ßigte Gebühr erhoben. Im dritten Jahr wird die reguläre Gruppenunterrichtsgebühr erhoben bzw. es gelten die in Fuß-
note 107 angegebenen Ermäßigungen.

140 
 
8–10 Jahre 
 
(coronabedingt Onlineunter-
richt) 
2020/2021 50TN 
(coronabedingt Onlineunter-
richt) 
Bläser-, Band- & Vokalklassen weiterführende Schulen 
alle Kinder einer 5. und 6. 
Klasse 
4 Gymnasien  
1 Gesamtschule 
2017/2018 300 TN 
2018/2019 300 TN  
2019/2020 300 TN  
2020/2021 300 TN 
2021/2022 300 TN 
 
Quelle 132: Westfälische Schule für Musik 
 
10.4 Angebote des Stadtmuseums Münster 
Die in dem Integrationsmonitoring  2017 aufgeführten Angebote und Programme wurden und 
werden weitergeführt. Indes war das Stadtmuseum aufgrund der Corona-Pandemie in den Jahren 
2020 und 2021 teilweise monatelang geschlossen. Es fanden keine Veranstaltungen statt und die 
Angebote des Stadt museums konnten von Gruppen, Schulklassen etc. nicht wahrgenommen 
werden. Auch der Kontakt mit einer Aufnahmeeinrichtung für Geflüchtete Menschen in Schöp -
pingen, welche an der Umsetzung für Angebote zum Kennenlernen der Region interessiert ist, 
stagnierte aus diesem Grund. 
Tabelle 98: Angebote des Stadtmuseums für Erwachsene, Jugendliche und Kinder 2018–2020 
Angebote 
2018 2019 2020 
Veran-
staltungen 
Teilnehm-
ende 
Veran-
staltungen 
Teilnehm-
ende 
Veran-
staltungen 
Teilnehm-
ende 
Sprachschulen etc. mit 
Führungen 0 0 8 130 1 14 
Sprachschulen etc. 
ohne Führungen 16 234 11 158 6 59 
gesamt Sprachschulen 16 234 19 288 7 73 
Workshops, Seminare 
etc. 3 35 0 0 0 0 
Gruppen ohne 
Führung 3 39 7 92 0 0 
gesamt Workshops  
u. a. 6 74 7 92 0 0 
Projekt Waldschule 1 8 0 0 0 0 
gesamt 
Veranstaltungen und 
Teilnehmende 23 316 26 380 7 73 
Quelle 133: Stadtmuseum Münster

141 
 
11 Sport und Freizeit 
Sport und Freizeit sind Mittler für Begegnung. Insbesondere birgt der Bereich des Sports noch 
auszuschöpfendes präventives und integratives Potenzial. Als Indikatoren dieses Handlungsfeldes 
werden im vorliegenden Monitoring die Schwimmfähigkeit von Kindern zum Zeitpunkt der Schu-
leingangsuntersuchung sowie die Ferienschwimmkurse, die das Sportamt in Kooperati on mit 
Sportvereinen durchführt (Punkt 11.1) fortgeschrieben. Neu in diesem Handlungsfeld sind die 
Daten der Sportvereine  (Punkt 11.2), die sich  im Rahmen des Bundesprogramms ‚Integration 
durch Sport‘ engagieren. Für die in dem Migrationleitbild 2019 neu eingeführte  Komponente 
Freizeit liegen bislang keine Daten vor. 
 
11.1 Schwimmfähigkeit von Schulanfängerinnen und Schulanfängern  
Ergänzend zu den zuvor in Kapitel 9 dargestellten Vorsorge- und Gesundheitsdaten ist für das ge-
sunde Aufwachsen von Kindern auch relevant, welche Entwicklungsherausforderungen Eltern ih-
ren Kindern bieten können und welche Möglichkeiten der Partizipation Familien außerhalb von 
Schule und Kindergarten im gesellschaftlichen Leben haben. Eine Kennziffer, die in diesem Kon -
text erhoben werden kann, ist d ie Schwimmfähigkeit von Kindern. Vorwiegend wird diese  über 
die Anzahl an Kindern, die zum Zeitpunkt der Schuleingangsunt ersuchung das Schwimmabzei-
chen ‚Seepferdchen‘ bereits erworben haben, abgebildet.  
Der Anteil an Schulanfängerinnen und Schulanfängern mit Migrationsvorgeschichte, die schwim-
men können, ist weiterhin deutlich niedriger als bei Kindern ohne Migrationsvorgeschichte (vgl. 
Abbildung 61). Für beide Gruppen können für die letzten Jahre leichte Schwankun gen der 
Schwimmquote festgestellt werden, wobei mit Ausnahme von 2020 rund 20 % der Ki nder mit 
Migrationsvorgeschichte und 40 % der Kinder ohne Migra tionsvorgeschichte zum Zeitpunkt der 
Schuleingangsuntersuchung bereits das ‚Seepferdchen‘ erworben hatten.

142 
 
 
Abbildung 61: Schwimmfähigkeit der in Deutschland geborenen Schulanfängerinnen und Schulanfänger 
nach Migrationsvorgeschichte, Daten aus den Schuleingangsuntersuc hungen der Stadt Münster 2010–
2020 
 
Quelle 134: Gesundheits- und Veterinäramt der Stadt Münster 
Ein besonderer Schwerpunkt wird durch das Sportamt auf eine möglichst große Schwimmquote 
im Übergang von der Grundschule auf die weiterführende Schule gelegt. Die seit 2011 in Koope-
ration stattfindenden Ferienschwimmkurse zwischen Sportamt und Sportvereinen werden im 
Folgenden abgebildet.  
  
0 %
10 %
20 %
30 %
40 %
50 %
60 %
70 %
80 %
90 %
100 %
ohne Migrationsvorgeschichte
mit Migrationsvorgeschichte
ohne Migrationsvorgeschichte
mit Migrationsvorgeschichte
ohne Migrationsvorgeschichte
mit Migrationsvorgeschichte
ohne Migrationsvorgeschichte
mit Migrationsvorgeschichte
ohne Migrationsvorgeschichte
mit Migrationsvorgeschichte
ohne Migrationsvorgeschichte
mit Migrationsvorgeschichte
ohne Migrationsvorgeschichte
mit Migrationsvorgeschichte
ohne Migrationsvorgeschichte
mit Migrationsvorgeschichte
ohne Migrationsvorgeschichte
mit Migrationsvorgeschichte
ohne Migrationsvorgeschichte
mit Migrationsvorgeschichte
ohne Migrationsvorgeschichte
mit Migrationsvorgeschichte
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020*
Schwimmabzeichen
"Seepferdchen"
bereits erworben
Schwimmabzeichen
"Seepferdchen"
noch nicht erworben* Aufgrund der Corona-Pandemie erfolgte keine Vollerhebung des Einschulungsjahrgangs 2020.
Schwimmabzeichen „Seepferdchen“ 
noch nicht erworben 
Schwimmabzeichen „Seepferdchen“ 
bereits erworben

143 
 
 
Abbildung 62: Erzielte Abzeichen in den Ferienschwimmkursen des Sportamtes, 2011–2021112 
 
Quelle 135: Sportamt Stadt Münster 
 
Abbildung 63: Geschlechterverteilung in den Ferienschwimmkursen des Sportamtes, 2011–2021 
 
Quelle 136: Sportamt Stadt Münster 
  
 
112 Die Daten bilden den Stand vor den Herbstferien 2021 ab.  
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
Teilnehmendenzahl in %
Seepferdchen
Bronze
Silber
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
Teilnehmendenanzahl in %
weibliche Teilnehmende männliche Teilnehmende

144 
 
 
Abbildung 64: Teilnehmende der Ferienschwimmkurse des Sportamtes mit und ohne Migrationsvorge-
schichte, 2011–2021 
 
Quelle 137: Sportamt Stadt Münster 
  
0 %
10 %
20 %
30 %
40 %
50 %
60 %
70 %
80 %
90 %
100 %
2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
Teilnehmendenzahl in %
Teilnehmende mit Migrationsvorgeschichte Teilnehmende ohne Migrationsvorgeschichte

145 
 
11.2 Stützpunktvereine in Münster 
Die hier dargestellten Daten stammen von den Münsteraner Stützpunktvereinen im Bundespro-
gramm Integration durch Sport des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB). Als Stütz -
punktvereine werden Sportvereine ausgezeichnet, die sich im Rahmen des Bundesp rogramms 
Integration durch Sport besonders im Bereich Integra tion durch und im Sport engagie ren. Sie 
setzen sich unter anderem für die Öffnung ihrer Vere insstrukturen ein, um mehr Teil habemög-
lichkeiten zu schaffen. 
Aktuell gibt es in Münster insgesamt fünf Stützpunktvereine , die sich bezüglich ihrer Mitglieder-
zahlen und ihren Schwerpunkten deutlich unterscheiden. Nachfolgend wird zunächst die Zusam-
mensetzung dieser Vereine betrachtet.113 
Tabelle 99: Gesamtanzahl Mitglieder der Stützpunktvereine 2019–2021 
Verein 
Anzahl Mitglieder 
2019 2020 2021 
BSV Roxel e.V. 1617 2011 1739 
Frauensportverein Müns-
ter e.V./IoWiS114 90 73 79 
SC Münster 08 e.V. 1143 1219 1225 
Wasser + Freizeit Verein 
Münster e.V. 643 688 639 
SC Westfalia Kinderhaus 
1920 e.V.115 1672 1739 1760 
Quelle 138: Stadtsportbund Münster 
  
 
113 Die Vereine füllen einen jährlichen Evaluationsbericht aus, der unter anderem die hier dargestel lten Ergebnisse ab-
fragt. Die Daten liefert jeder Verein eigenverantwortlich und überwiegend auf der Grundlage von Erfahrungswerten 
und vereinsinternen Entwicklungen. 
114 IoWiS= Integration of Women in Sports . Die hier und auch nachfolgend angeführten Mitgliederzahlen des Frauen-
sportvereins berücksichtigen nicht den größten Teil der Sportlerinnen und Ehrenamtlichen des Projekts "Integration of 
Women in Sports" (IoWiS), da diese nicht dazu verpflichtet waren, Mitglied im Verein zu sein. Für das Projekt IoWiS 
gelten daher andere Werte, die an dieser Stelle leider nicht weiter ausgeführt werden können. 
115 Der Verein SC Westfalia Kinderhaus 1920 e.V.  ist seit dem Jahr 2020 ein offizieller Stützpunktverein.

146 
 
 
Abbildung 65:Anzahl der Mitglieder in den Stützpunktvereine 2019–2021 
 
Quelle 139: Stadtsportbund Münster 
 
Abbildung 66: Anteil der Mitglieder mit und ohne Migrationsvorgeschichte in den Stützpunktvereinen 
2020 
 
Quelle 140: Stadtsportbund Münster 
 
0
500
1000
1500
2000
2500
2019 2020 2021
Anzahl der Mitglieder
BSV Roxel e.V. Frauensportverein Münster e.V./IoWiS
SC Münster 08 e.V. Wasser + Freizeit Verein Münster e.V.
SC Westfalia Kinderhaus 1920 e.V.
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
BSV Roxel e.V. Frauensportverein
Münster e.V. /
IoWiS
SC Münster 08 e.V. Wasser + Freizeit
Verein Münster e.V.
SC Westfalia
Kinderhaus 1920
e.V.
ohne Migrationsvorgeschichte Mit Migrationsvorgeschichte

147 
 
In den Stützpunktvereinen engagieren sich Menschen mit und ohne Migrationsvorgeschichte auf 
verschiedenen Ebenen der Vereinsstrukturen .116 In Tabelle 100 und Abbildung 67 wird das frei -
willige Engagement in den Stützpunktvereinen genauer dargestellt.  
Tabelle 100: Freiwilliges Engagement der Mitglieder mit und ohne Migrationsvorgeschichte  in den Stütz-
punktvereinen 2019–2020 
Jahr gesamt freiwillig 
Engagierte 
davon ohne  
Migrationsvorgeschichte 
davon mit 
Migrationsvorgeschichte 
Anzahl Anteil Anzahl Anteil 
BSV Roxel e.V. 
2019 98 75 76,5 % 23 23,5 % 
2020 87 80 92,0 % 7 8,0 % 
Frauensportverein Münster e.V. / IoWiS 
2019 19 8 42,1 % 11 57,9 % 
2020 25 19 76,0 % 6 24,0 % 
SC Münster 08 e.V. 
2019 136 120 88,2 % 16 11,8 % 
2020 106 98 92,5 % 8 7,5 % 
Wasser + Freizeit Verein Münster e. V. 
2019 92 90 97,8 % 2 2,2 % 
2020 70 70 100,0 % 0 0,0 % 
SC Westfalia Kinderhaus 1920 e.V. 
2019 /* 
2020 220 160 72,7 % 60 27,3 % 
Quelle 141: Stadtsportbund Münster  
* Der Verein SC Westfalia Kinderhaus 1920 e.V. ist erst seit dem Jahr 2020 ein offizieller Stützpunktverein. Für das Jahr 
2019 liegen daher noch keine Daten vor. 
  
 
116 Coronabedingt waren die Zahlen der Engagierten in den letzten Jahren rückläufig.

148 
 
 
Abbildung 67: Form des Engagements von Menschen mit Migrationsvorgeschichte in den Stützpunktver -
einen, 2020 
 
Quelle 142: Stadtsportbund Münster 
Die Zahlen machen deutlich, dass sich die Vereine hinsichtlich der Anzahl der Ehrenamtlichen 
stark unterscheiden. Diese absoluten Zahlen müssen immer in Relation zur Vereinsgröße und den 
Ressourcen der Vereine gelesen werden. Die zur Verfügung stehenden offiziellen Ämter 117 sind 
daher an der Größe des Vereins zu messen. Weiterhin lässt sich auch ein Zusa mmenhang zwi-
schen der Verortung der Vereine in den unterschiedlichen Stadtteilen und der Anzahl der Men -
schen mit Migrationsvorgeschichte in den Vereinen feststellen (vgl. Kapitel 2.3).  
 
117 Gemeint sind hier beispielsweise Tätigkeiten im Vereinsvorstand. 
5
1
0
0
0
12
5
5
1
35
0
0
3
0
30
10
5
7
3
15
0 5 10 15 20 25 30 35 40
BSV Roxel
Frauensportverein
Münster e.V. / IoWiS
SC Münster 08
Wasser + Freizeit Verein
Münster e. V.
SC Westfalia Kinderhaus
1920 e.V.
Mithilfe bei
Veranstaltungen
des Vereins
Schiedsrichterin oder
Schiedsrichter,
Kampfrichterin oder
Kampfrichter
Übungsleitung,
Trainerin oder
Trainer
offizielles Amt

149 
 
12 Interkulturelle Öffnung der öffentlichen 
Verwaltungen 
Das vorliegende Handlungsfeld beinhaltet Daten zu den Staatsangehörigkeiten der Mitarbeiten-
den in der Stadtverwaltung (Punkt 12.1) und den Geburtsorten der Mitarbeitenden in den städ-
tischen Betrieben beziehungsweise Tochtergesellschaften (Punkt 12.2). Erstmals gibt es Daten zu 
den Staatsangehörigkeiten der am Max-Planck-Institut für molekulare Biomedizin beschäftigten 
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie internationalen wissenschaftlichen Angestell -
ten (Punkt 12.3) und derjenigen der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (Punkt 12.4). 
12.1 Mitarbeitende der Stadtverwaltung nach Staatsangehörigkeit und 
Geburtsort  
Eine flächendeckende statistische Erhebung der Migrationsvorgeschichte der Mitarbeitenden der 
Stadtverwaltung Münster ist erstmals hinsichtlich der Staatsangehörigkeit möglich. Zum Stichtag 
31.12.2020 stehen von 7.799 städtisch en Mitarbeitenden statistische Daten von 6.530 (84 %) 
zum Geburtsort zur Verfügung. Von den erhobenen städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbei-
tern sind 612 (6 %) nicht in Deutschland geboren. Die häufigsten Herkunftsländer nach Deutsch-
land sind die Russische Föderation (13 %), Polen (12 %) und Kasachstan (6 %). Im Monitoring 2017 
lag der Anteil der nicht in Deutschland geborenen Mitarbeitenden bei 8 %, wobei zum damaligen 
Zeitpunkt zu 76 % der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Daten vorlagen.  
Tabelle 101: Mitarbeitende der Stadt Münster nach Staatsangehörigkeit und Geschlecht 2020  
Staatsangehörigkeit gesamt davon Frauen davon Männer 
Anzahl Anteil Anzahl Anteil 
deutsche Staatsan-
gehörigkeit 7.489 4.314 96,17 % 3.175 96,01 % 
nichtdeutsche 
Staatsangehörigkeit 298 169 3,76 % 129 3,90 % 
unklar/ Staatenlos 6 /* 0,07 % /* 0,09 % 
Quelle 143: Personal und Organisationsamt Stadt Münster 
*Die Ausdifferenzierung kann in diesem Fall zu einer Identifizierbarkeit von Personen führen. Daher wurden die 
Angaben aus Datenschutzgründen herausgenommen.

150 
 
Die nachstehende Tabelle weist die Geburtsorte der erfassten städtischen Mitarbe iterinnen und 
Mitarbeiter auf.  
Tabelle 102: Mitarbeitende der Stadt Münster nach Geburtsort und Geschlecht 2020  
Geburtsorte gesamt davon Frauen davon Männer 
Anzahl Anteil Anzahl Anteil 
Geburtsort 
vorhanden 6.530 3.673 56,25 % 2.857 43,75 % 
ohne Geburtsort 1.263 813 64,37 % 450 35,63 % 
davon in 
Deutschland 5.918 3.408 57,59 % 2.510 42,41 % 
davon außerhalb von 
Deutschland 612 265 43,30 % 347 56,70 % 
Quelle 144: Personal und Organisationsamt Stadt Münster 
Von 612 Personen, die im Ausland geboren sind, wurden folgende Geburstorte am häufigsten be-
nannt. 
Abbildung 68: Häufigste erfasste Geburtsorte der nicht in Deutschland geborenen Mitarbeitenden der 
Stadt Münster 2020 
 
Quelle 145: Personal und Organisationsamt Stadt Münster 
  
Russische 
Föderation
13 %
Polen
12 %
Kasachstan
6 %
Türkei
4 %
Iran
3 %Syrien
3 %
Vereinigtes Königreich 
Großbritannien und Nordirland
3 %
Weitere, nicht 
deutsche 
Geburtsorte
55 %

151 
 
12.2 Interkulturelle Öffnung der städtischen Tochtergesellschaften 
Der Anteil an Personen in den städtischen Tochtergesellschaften kann in diesem Monitoring für 
die Stadtwerke Münster GmbH und der Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH 
näher betrachtet werden. 
 
12.2.1 Stadtwerke Münster GmbH 
Die Stadtwerke ermitteln die ‚Migrationsvorgeschichte‘ über den Geburtsort ihrer Mitarbeiten-
den. Im Jahr 2020 hatten 113  (12,58 %) aller bei den St adtwerken beschäftigten Personen ihren 
Geburtsort im Ausland. Im Vergleich zu den vorherigen Erhebungen lässt sich ein kontinuierlicher 
Anstieg des Anteils der im Ausland geborenen Mitarbeitenden an allen bei den Stadtwerken be -
schäftigten Personen verzeichnen (vgl. Tabelle 103). Insgesamt ist der Frauenanteil bei den Stadt-
werken Münster weiterhin relativ gering (2020: 34,5 %). Bei im Ausland geborenen Mitarbeiterin-
nen ist der Wert gegenüber 2017 von 25,8 % stark auf 15 % abgesunken (vgl. Tabelle 104).  
Tabelle 103: Im Ausland geborene Mitarbeitende der Stadtwerke Münster von 2012 bis 2020 
 2012 2014 2017 2019 2020 
Anzahl der Mitarbeitenden  1.088 1.085 1.064 1.143 898 
davon im Ausland geboren 51 57 66 121 113 
Anteil der im Ausland Geborenen 4,70 % 5,30 % 6,20 % 10,59 % 12,58 % 
Quelle 146: Stadtwerke Münster 
 
Tabelle 104: Mitarbeitende der Stadtwerke Münster nach Geschlecht 2014, 2017 und 2020 
 
2014 2017 2020 
gesamt davon 
Frauen 
davon 
Männer gesamt davon 
Frauen 
davon 
Männer gesamt davon 
Frauen 
davon 
Männer 
Mitarbeitende 
insgesamt  
1.085 306 779 1.064 311 753 898 310 588 
davon in 
Deutschland 
geboren  
1.028 289 739 998 294 704 785 293 492 
davon im Aus-
land geboren  
57 17 40 66 17 49 113 17 96 
Quelle 147: Stadtwerke Münster 
Ein Blick auf die Herkunftsgebiete der Mitarbeitenden zeigt, dass die meisten im Ausland gebore-
nen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin aus Russland bzw. der ehemaligen Sowjetunion 
stammen (45 %). Die zweitgrößte Gruppe (rund 18 %) hat ihren Geburtsort n unmehr in Südeu-
ropa. An dritter Stelle (17 %) folgen Geburtsorte aus einem asiatischen Land (vgl. Abbildung 69).

152 
 
Abbildung 69: Mitarbeitende der Stadtwerke Münster nach Herkunftsgebiet im Jahr 2021 
 
Quelle 148: Stadtwerke Münster 
Bei der Verteilung der Mitarbeitenden auf die einzelnen Funktionsbereiche sind die Anteile der in 
Deutschland Geborenen im Vergleich zu den vorherigen Monitorings annähernd stabil geblieben 
mit größter Gruppe die der Angestellten. Bei den im Ausland geborenen Mitarbeitenden ist hin -
gegen die größte Gruppe der Arbeiterinnen und Arbeiter im letzten Zeitraum auffallend angestie-
gen. Auffallend abgesunken ist hingegen der Anteil an im Ausland geborenen Auszubildenden . 
Der Anteil an Leitungskräften ist bei in Deutschland Geborenen weiterhin etwa dreimal so groß 
wie bei im Ausland Geborenen. 
 
Tabelle 105: Mitarbeitende der Stadtwerke Münster nach Funktionsbereich im Jahr 2020  
Funktionsbereich 
in 
Deutschland 
geboren 
Verteilung auf die 
Funktionsbereiche 
davon 
männlich 
davon 
weiblich 
im 
Ausland 
geboren 
Verteilung auf die 
Funktionsbereiche 
Leitungskräfte 66 8,41 % 55 11 3 2,65 % 
Arbeiterinnen 
und Arbeiter 260 33,12 % 226 34 89 78,76 % 
Angestellte 424 54,01 % 192 232 20 17,70 % 
Auszubildende 35 4,46 % 19 16 1 0,88 % 
Quelle 149: Stadtwerke Münster 
  
Russland
45 %
Afrika
8 %
Naher Osten
5 %
Asien
17 %
Südeuropa
18 %
Westeuropa
5 %
Süd- und 
Nordamerika
2 %

153 
 
12.2.2 Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH 
Die von der Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH ermittelten Daten basieren 
auf der Geburtsortskodierung. Während die Gesamtzahl der Mitarbeitenden in den letzten Jahren 
kontinuierlich anstieg, ist die Anzahl der im Ausland geborenen Mitarbeitenden zurückgegangen.  
Abbildung 70: Mitarbeitende der Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH nach Geburts -
ort 2015. 2017 und 2020 
 
Quelle 150: Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH 
 
Diese Entwicklung ist ebenso bei der Verteilung der im Ausland geborenen Mitarbeitenden in den 
Funktionsbereichen zu erkennen, wie die folgende Tabelle zeigt. 
Tabelle 106: Verteilung der Mitarbeitenden der Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH 
nach Geburtsort und Funktionsbereich 2015, 2017, 2020 J
ahr in Deutschland geborene Mitarbeitende (in %) im Ausland geborene Mitarbeitende (in %) 
Leitungskräfte Angestellte Auszubildende Leitungskräfte Angestellte Auszubildende 
2015 75 % 88 % 100 % 25 % 12 % 0 % 
2017 77,8 % 88,9 % 100 % 22,2 % 11,1 % 0 % 
2020 80 % 93,6 % 100 % 20 % 6,4 % 0 % 
Quelle 151: Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH 
  
87,9 % 89,2 % 91,9 %
12,1 %
10,8 %
8,1 %
0
10
20
30
40
50
2015 2017 2020
Anzahl Mitarbeitende insgesamt
in Deutschland geboren im Ausland geboren

154 
 
12.3 Max-Planck-Institut für molekulare Biomedizin 
Das Max-Planck-Institut für molekulare Biomedizin wurde 2001 in Münster gegründet. 2020 wa-
ren rund 100 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit Arbeitsvertrag beschäftigt, wobei der 
Anteil an internationalen wissenschaftlichen Angestellten sich von 2011 bis 2020 mehr als ver -
doppelt hat (vgl. Tabelle 107). Zusätzlich hat die Max-Planck-Gesellschaft bis 2015 zahlreiche Sti-
pendien an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit und ohne deutsche Staatsangehörig-
keit vergeben. 
Tabelle 107: Wissenschaftlich Tätige118 am Max-Planck-Institut für molekulare Biomedizin nach Staatsan-
gehörigkeit 2011–2020 
Jahr wissenschaftlich 
Tätige gesamt 
davon mit deutscher 
Staatsangehörigkeit 
davon ohne deutsche  
Staatsangehörigkeit 
Anzahl Anteil Anzahl Anteil 
2011 71 50 70,4 % 21 29,6 % 
2012 77 55 71,4 % 22 28,6 % 
2013 84 59 70,2 % 25 29,8 % 
2014 78 50 64,1 % 28 35,9 % 
2015 88 43 48,9 % 45 51,1 % 
2016 104 53 52,0 % 49 48,0 % 
2017 109 50 45,9 % 59 54,1 % 
2018 105 47 44,8 % 58 55,2 % 
2019 102 42 41,2 % 60 58,8 % 
2020 103 36 35,0 % 67 65,0 % 
Quelle 152: Max-Planck-Institut für molekulare Biomedizin 
Im Jahr 2020 arbeiteten internationale Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus über 20 
Staaten am Max-Planck-Institut für molekulare Biomedizin, wobei die Zahl der wissenschaftlichen 
Angestellten mit indischer, chinesischer und spanischer Staatsangehörigkeit am höchsten war 
(Abbildung 71). 
  
 
118 Erfasst werden in dieser Tabelle sowie den nachfolgenden Grafiken alle wissenschaftlichen Beschäftigten, die über 
Arbeitsverträge bei der Max-Planck-Gesellschaft in Münster angestellt sind.

155 
 
 
Abbildung 71: Internationale Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler am Max -Planck-Institut für mole-
kulare Biomedizin nach ausgewählten Staatsangehörigkeiten 2011–2020 
 
Quelle 153: Max-Planck-Institut für molekulare Biomedizin 
Seit 2019 kann eine zunehmende Annäherung des Frauen- und Männeranteils der internationa-
len wissenschaftlichen Angestellten beobachtet werden (vgl. Abbildung 72). 
Abbildung 72: Internationale Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler am Max -Planck-Institut für Bio-
medizin nach Geschlecht 2011–2020 
 
Quelle 154: Max-Planck-Institut für molekulare Biomedizin 
  
0
2
4
6
8
10
12
14
16
18
2020 2019 2018 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011
indisch chinesisch spanisch koreanisch japanisch
38.1% 36.4%
40.0%
35.7% 35.6% 35.3% 35.6% 36.2%
45.0%
49.3%
0 %
10 %
20 %
30 %
40 %
50 %
60 %
0
5
10
15
20
25
30
35
40
2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
weiblich männlich Frauenanteil

156 
 
12.4 Westfälische Wilhelms-Universität Münster 
Erstmals können die Daten der internationalen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie 
diejenigen der wissenschaftlichen Angestellten ohne deutsche Staatsangehörigkeit an der West-
fälischen Wilhelms-Universität Münster (WWU) im Monitoring dargestellt werden.  Die Zahl der 
internationalen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler119 mit Arbeitsvertrag an der Münster-
aner Universität hat sich seit 2007 fast verdoppelt (vgl. Abbildung 73). Hinzu kommen zahlreiche 
Stipendiatinnen und Stipendiaten aus verschiedenen Staaten. 
Abbildung 73: Anzahl internationaler Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an der Westfälischen 
Wilhelms-Universität Münster 2007–2021120 
 
Quelle 155: Westfälische Wilhelms-Universität Münster 
 
Abbildung 74: Internationale Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an der Westfälischen Wilhelms -
Universität nach ausgewählten Staatsangehörigkeiten 2007–2021 
 
Quelle 156: Westfälische Wilhelms-Universität Münster 
  
 
119 Gezählt wurden für diesen Bericht nur wissenschaftliche Angestellte (z. B. Lehrkräfte, Professuren, Postdocs) an der 
Westfälischen Wilhelms-Universität. Promovierende, Auszubildende und studentische Hilfskräfte sind nicht erfasst. 
120 Das Jahr 2021 berücksichtigt alle internationalen wissenschaftlichen Angestellten bis September 2021. 
0
10
20
30
40
50
60
2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
Niederlande Frankreich Italien
China Spanien Österreich
UK Indien Vereinigte Staaten

157 
 
 
Bei den am stärksten v ertretenen Ländern zeigen sich deutliche Schwankungen im Zeitverlauf, 
wobei 2021 die Zahl der internationalen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit italieni -
scher, chinesischer und indischer Staatsangehörigkeit am höchsten war (vgl. Abbildung 74). 
Abbildung 75: Internationale Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an der Westfälischen Wilhelms -
Universität nach Geschlecht 2017–2021121 
 
Quelle: Westfälische Wilhelms-Universität Münster 
Bezüglich der Geschlechterverteilung wird zudem sichtbar, dass in den letzten Jahren mehr Män-
ner als Frauen ohne deutsche Staatsangehörigkeit als wissenschaftliche Angestellte an de r Uni-
versität Münster arbeiteten (vgl. Abbildung 75). 
  
 
121 Zahlen zum Geschlecht liegen für die Jahre 2000 bis 2016 nicht vor.  
260 203 221 244 258
339
402 384 392 436
43.4%
33.6% 36.5% 38.4% 37.2%
0 %
10 %
20 %
30 %
40 %
50 %
0
100
200
300
400
500
2017 2018 2019 2020 2021
weiblich männlich Frauenanteil

158 
 
13 Zusammenfassung und Empfehlungen 
Das Integrationsmonitoring 2020/2021 der Stadt Münster gibt zum fünften Mal den Stand und 
die Entwicklung des Integrationsprozesses wieder. Die Fertigstellung dieses Berichtes erfolgte 
während der Corona -Pandemie. Welchen Einfluss die Pandemie auf den Umsetzungsprozess in 
den verschiedenen Bereichen und die Te ilhabe der Menschen mit Migrationsvorgeschichte ha -
ben wird, kann anhand von Vergleichen erhobener Daten vor, während und perspektivisch nach 
der Corona-Krise abgeleitet werden. 
Am 31.12.2020 lebten in der Stadt Münster 312.969 Menschen. Davon hatten 23,2 %  (72.517) 
eine Migrationsvorgeschichte. Damit liegt Münster unter dem bundesweiten Durchschnitt (25 
%). Die weiteren demografischen Daten sind ausführlich im Kapitel 2.3 dargestellt. Diesen nach-
folgend sind in den zehn Handlungsfeldern die bereichsspezifischen Daten eingepflegt worden. 
Die wichtigsten Aussagen und Veränderungen werden hier stichpunktartig zusammengefasst. 
Die sich anschließenden Empfehlungen stellen keine Evaluation dar; sie sind durch die erstmals 
hergestellte, wichtige Verbindung zum Migrationsleitbild 2019 als Anregung zur weiteren Diskus-
sion aufzufassen. 
Nach über zehn Jahren Umsetzungsprozess stellt sich die Frage, ob das Leitbild-Konzept und das 
Monitoring der postulierten Querschnittsaufgabe von Migration und Integration 122 ausreichend 
gerecht werden. Möglicherweise bedarf es einer entsprechenden interdisziplinären Ausrichtung 
der herangezogenen Instrumente, die eine stärkere Verknü pfung der unterschiedlichen Hand -
lungsfelder ermöglicht. Viele formulierte Zielsetzungen tangieren gleichzeitig mehrere Hand -
lungsfelder. Für die Zukunft wird angeregt, die nach Handlungsfeldern konzipierte Struktur des 
Leitbildes und mithin auch des Monitorings zu überdenken. Ein an nachhaltigen Ergebnissen ori-
entierter, Handlungsfelder übergreifender Ansatz des Leitbildes könnte den Umsetzungsprozess 
stärker forcieren. 
Für den Zeitraum des vorliegenden Monitorings sind abschließend die Kernaussagen der Hand -
lungsfelder und die daraus in Verbindung mit dem Leitbild resultierenden Empfehlungen zusam-
mengefasst dargestellt. 
  
 
122 Vgl. S. 5 Leitbild 2008 sowie S. 13 Leitbild 2019.

159 
 
 
Rechtliche Beratung und Integrationsbegleitung 
▪ Zahl der nicht deutschen Staatsangehörigen ist weiter gestiegen; Mehrheit der ausländi -
schen Staatsangehörigen (82 %) hat einen gesicherten Aufenthaltstitel; 64 % sind Dritt -
staatsangehörige mit nur befristetem oder geduldetem Aufenthaltsstatus 
▪ Großteil der in Münster lebenden Geflüchteten verfügt über einen befristeten Aufent -
haltstitel (Stand zum 31.12.2020: 4.073 Personen); gegenüber 2016 ist 2020 die Anzahl 
der Geflüchteten mit einem unbefrist eten Aufenthaltstitel deutlich gesu nken, die derje-
nigen mit befris tetem Aufenthaltstitel fast verdoppelt und ein deutlicher Rückgang der 
Geflüchteten (416), die sich im Asylverfahren befanden, zu verzeichnen  
▪ Zahl der geduldeten Personen hat sich im Vergleich zu 2010 (631 Personen) mehr als ver-
doppelt (1.576 Personen) 
▪ Anzahl an internationalen Studierenden: kein genereller rückläufiger Trend im Zuge der 
Corona-Pandemie; erstmals Daten von der Katholischen Hochschule NRW in Münster, der 
FOM Hochschule für Ökonomie & Management und der Kunstakademie Münster; höchs-
ter prozentualer Anteil von internationalen Studierenden: 1) Kunstakademie Münster, 2) 
Westfälischen Wilhelms-Universität und 3) FH Münster  
▪ Einbürgerungsquote im Jahr 2020 (1,33 %) zwar weiterhin übe r dem nordrhein-westfäli-
schen Durchschnitt (0,91 % in 2020), aber erneut deutlich unterhalb den Münsteraner 
Einbürgerungsquoten in den Jahren 2010 bis 2015 
▪ Erstmals Daten zu den Berufssprachkursen (BAMF); generell rückläufige Teilnahmen so -
wohl bei Integrat ionskursen als auch bei Berufssprachkursen im Jahr 2020 durch die 
Corona-Pandemie 
Empfehlungen 
▪ Änderung des Handlungsfeld-Titels des Leitbildes in „Rechtliche Integration“, wie es auch 
im Integrationsmonitoring NRW123 betitelt ist, da im inhaltlichen Fokus der rechtliche Auf-
enthaltsstatus und nicht die dazugehörige Beratungsstruktur steht 
▪ Umsetzungsplan zur Erhöhung der Anzahl der Einbürgerungen, zur Beförderung des 
rechtlichen Status sowie für ein integriertes Bleiberecht – s. (Leit- und) Teilziele des Leit-
bildes 2019 (S. 18 f.) 
▪ Erarbeitung eines Beratungskonzepts zur Erhöhung der Einbürgerungsquote 
(Politische) Partizipation und zivilgesellschaftliches Engagement 
▪ 2021 hatten 10,4 % der in den politischen Gremien (Rat, Bezirksvertretungen, Ausschüsse 
und Kommissionen) der Stadt Münster aktiven Personen eine Migrationsvorgeschichte 
mit deutlichen Unterschieden zwischen den Gremien: in den Bezirksvertretungen (2017: 
3,5 %; 2021: 9,6 %) und den Ausschüssen und Kommissionen (ohne Ratsmitglieder) wur -
den die Anteile fast verdoppelt; der Jugendrat hält weiterhin den zweithöchsten Anteil 
(2021: 18,5 %), die Bezirksvertretungen haben den Anteil mehr als verdoppelt (2017: 3,5 
%; 2021: 9,6 %), der Rat der Stadt Münster hat mit 4 Mitgliedern (6,1 %) eine Zunahme 
gegenüber 2017. 
▪ Integrationsratswahlen 2020: mit 20,7 % zweithöchste Wahlbeteiligung in NRW; in den 
Bezirken, in denen der Bevölkerungsanteil mit Migrationsvorgeschichte am niedrigsten 
 
123S. http://www.integrationsmonitoring.nrw.de/ [letzter Zugriff 12.1.2022].

160
ist, wurde die höchste Wahlbeteiligung (Münster Mitte24,5 % und Münster Ost 21,3 %) 
verzeichnet; in Münster Nord, wo mehr als 40 % der Wohnberechtigten Bevölkerung eine 
Migrationsvorgeschichte haben, war die Wahlbeteiligung hingegen mit 18,1 % am zweit
niedrigsten nach Hiltrup (16,2 %).
-
 
▪ Integrationsrat: Anregungen und Anträgen  an die politischen Gremien und die Verwal -
tung wurden in den letzten Jahren seltener genutzt. 
Zivilgesellschaftliches Engagement 
▪ Zuschüsse an die Migrantenselbstorganisationen (MSO): im Rahmen der jährlichen Haus-
haltsmittel entfallen ca. zwei Drittel der Förderungen vom Integrationsrat, dem Sozialamt 
und dem Kommunalen Integrationszentrum auf die MSO; aufgrund der Corona -Pande-
mie erfolgte ein Rückgang der Anzahl der bewilligten Zuschüsse sowie der bewilligten 
Mittel in 2020 
▪ „Ehrenamtskarte NRW“: 21 Personen aus acht MSO; Thema „Migration“ insgesamt 15-mal 
benannt, dies entspricht 5,4 % aller benannten Schwerpunkte in den Antragsstell ungen 
2021 
Empfehlungen 
▪ Die im Leitbild 124 postulierte Einbeziehung der Menschen mit Migrationsvorgeschichte 
am politischen Geschehen gemäß ihrem Anteil an der Wohnbevölkerung gilt es weiter 
mit konkreten Maßnahmen anzustreben. 
▪ Damit die Migrantenselbstorganisationen als gleichberechtigte Akteure in der Integrati -
onsarbeit agieren können, sind als erste Maßnahmen eine umfassende Bestandsauf-
nahme der MSO und die Ermittlung ihres tatsächlichen Unterstützungsbedarfs zur Anpas-
sung der Förderungskonzepte notwendig. 
Bildung und Sprachen 
▪ Schulanfängerinnen und Schulanfänger 
- seit 2016 beträgt der Anteil der Kinder, bei denen mindestens ein Elternteil nicht in 
Deutschland geboren wurde rund 41 % bis 45 % 
- Anteil der Kinder, die nicht  in Deutschland geboren wurden, liegt seit 2017 bei kon-
stant 10 % 
▪ Deutschförderbedarf bei Schulanfängerinnen und Schulanfänge rn (Schuleingangsunter-
suchung) 
- sinkt mit steigender Dauer des Kitabesuchs erheblich und 
- ist deutlich höher bei Kindern mit Migrationsvorgeschichte (MVG), die nicht in 
Deutschland geboren wurden, 
- weist erkennbaren Anstieg seit 2018 bei Kindern mit MVG, unabhängig vom Geburts-
land auf, 
- ist sehr unte rschiedlich über die Stadtteile, aber zum Teil auch zwischen einzelnen 
Kitas und Grundschulen innerhalb eines Stadtteils verteilt 
▪ Allgemeinbildende Schulen  
- Anzahl und Anteil der Schülerinnen und Schüler mit MVG ist kontinuierlich gestiegen 
und lag im Schuljahr 2020/21 bei 34,3 % 
▪ Grundschulkinder  
- Anzahl und Anteil der Kinder mit MVG war im Schuljahr 2020/21 leicht rückläufig 
(40,0 %). Der Anteil der Kinder ohne deutsche Staatsangehörigkeit lag bei rund 13,3 %. 
 
124 S. die Leitziele auf S. 19 f. des Leitbildes 2019.

161 
 
▪ Weiterführende Schulen 
- 2020/21 besuchten Schülerinnen und Schüler ohne deutsche Staatsangehörigkeit am 
häufigsten die Realschule (27,4 %), das Gymnasium besuchten 23,3 %. Werden Schü -
lerinnen und Schüler mit deutscher Staatsangehörigkeit und mit MVG berücksichtigt, 
so besuchten 41,6 % das Gymnasium, der Anteil der Schülerinnen und Schüler ohne 
MVG lag bei 59,7 %.  
▪ Schulabschluss und Migrationsvorgeschichte  
- Der Anteil der Schulabgängerinnen und Schulabgänger ohne deutsche Staatsbürger-
schaft ist seit 2017 leicht rückläufig. Der Ant eil derjenigen, die die Schule mit Fach -
oberschulreife oder Fachhochschulreife verlassen, ist im Gegenzug gestiegen;  
- im Gegensatz zu den Hauptschulabschlüssen mit 8,0 % bei deutscher Staatsangehö -
rigkeit und 28,9 % ohne deutsche Staatsangehörigkeit sowie ei nem mehr als viermal 
so hohen Anteil an Schülerinnen und Schülern ohne deutsche Staatsangehörigkeit, 
die die Schule ohne Hauptschulabschluss beenden.  
▪ ‚Schüler Online‘ 
- Die Daten von ‚Schüler Online‘ zeigen Unterschiede bei den Schulabschlüssen sowie 
dem Verbleib von Schülerinnen und Schüler mit und ohne MVG auf. Im Schuljahr 
2019/2020 begann die Gruppe der Jugendlichen mit MVG häufig eine Berufsausbil -
dung und strebte den Erwerb der Fachhochschulreife an. Zugleich verlassen Jugendli-
che mit MVG häufiger die Schule ohne einen Abschluss als Jugendliche ohne MVG.  
▪ Volkshochschule Münster: 2020/2021 ist aufgrund der Pandemie bei allen Angeboten ein 
Einbruch der Teilnehmendenzahlen zu verzeichnen. 
Empfehlungen 
▪ Die Bildungsindikatoren zeigen weiterhin einen hohen Handlungsbedarf auf. Es bedarf 
weiterer intensiver und gezielter deutscher Sprachförderung, Angebote und Maßnahmen 
speziell für Kinder, die nicht in Deutschland geboren wurden, sind notwendig, um vor 
Schulbeginn ein vergleichbares Sprachniveau zu Kindern ohne Migrationsvorgeschichte 
zu erreichen. Angestr ebt werden soll te der mög lichst frühe Besuch einer Kindertages -
stätte. 125 
▪ Im Migrationsleitbild wird auf die Notwendigkeit gezielter, strategischer, fachübergrei -
fender und kooperativer Maßnahmen und Konzepte der diversen Akteure der Bildungs -
landschaft verwiesen, damit die Chancengleichheit der gesamten Schülerschaft nachhal-
tig und effektiv gefördert wird. 126  
Insbesondere die sprachliche Förderung ist erforderlich, um die Chance auf Bildung und 
Teilhabe zu erhöhen. Daher sollten die in den vergangenen Jahren eingeführten Aktivitä-
ten, wie etwa der in Münster vertretene Ansatz der potentialorientierten Beschulung von 
Seiteneinsteigern oder die Mitsprache-Angebote fortgeführt werden.  
▪ Das Migrationsleitbild verweist auf einen Handlungsbedarf bei der Qualifizierung junger 
Menschen mit Migrationsvorgeschichte (MVG) im Übergang Schule-Beruf. Dies gilt insbe-
sondere für Jugendliche mit MVG ohne einen Schulabschluss. Ein immer größerer Teil der 
 
125 S. Migrationsleitbild 2019 (HF Bildung und Sprachen) S. 21: „Wir fördern den gesamten Spracherwerbsprozess, die 
Grundbildung und Alphabetisierung, von der Alltagssprache zur Bildungssprache sowohl im Deutschen wie auch in den 
Herkunftssprachen (‚Muttersprachen‘, Familiensprachen).“ sowie „ Wir schaffen neben den ergänzenden Förderpro -
grammen gute Rahmenbedingungen für die systematische Vermittlung bildungssprachlicher Kompetenzen sowohl im 
Bereich der deutschen Sprache als auch in den Herkunftssprachen.“. 
126 S. Migrationsleitbild 2019 (HF Bildung und Sprachen) S. 21: Unser Ziel ist das Erreichen gleicher Anteile an den 
Bildungsabschlüssen bei Menschen mit Migrationsvorgeschichte wie in der Aufnahmegesellschaft.

162 
 
Jugendlichen mit MVG beginnt eine Berufsausbildung oder/und erlangt einen hohen 
schulischen Abschluss; diese Entwicklung gilt es zu potenzieren. 127 
▪ gezielte Elternarbeit z. B. durch Heranführung der Eltern an die Eltern-Kind-Angebote 
▪ Öffnung der Schulen zur Stärkung der außerschulischen Gemeinschaft angepasst auf die 
Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen 
▪ eintretenden Benachteiligungen durch fehlende Teilhabe und Förderung von Kindern 
und Jugendlichen mit Migrationsvorgeschichte aufgrund der besonderen Pandemie-Aus-
wirkungen entgegenwirken 
Kinder- und Jugendhilfe, soziale Leistungen und Dienste 
Kinder- und Jugendhilfe  
▪ erstmals ein Überblick über Freizeitpädagogische Angebote der Offenen Kinder - und Ju-
gendarbeit für geflüchtete Kinder und Jugendliche sowie Freizeitpädagogische Angebote 
für geflüchtete Kinder und Jugendliche in Wohnunterkünften 
▪ themenbezogene Überschneidungen mit den Bereichen Gesundheit, Bildung sowie Ar -
beitsmarktintegration, die jeweils dort eingepflegt sind 
Soziale Leistungen und Dienste 
▪ Mindestsicherung: Zahlen sind unabhängig von der Staatsangehörigk eit seit 2015 leicht 
rückläufig 
▪ Mindestsicherungsquote: bei Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit von 2015 bis 
2019 stets höher als bei deutschen Staatsangehörigen 
▪ Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Zahl der Leistungsempfängerinnen 
und -empfänger steigt seit 2012 unabhängig von der Staatsangehörigkeit  
▪ Schwerbehinderung: Zahl der schwerbehinderten Menschen in Münster ist leicht gestie-
gen 
▪ Vergleich mit der jeweiligen Bevölkerungsgruppe (wohnberechtigte Bevölkerung mit 
bzw. ohne deutsche Staatsangehörigkeit): 
- Anteil von schwerbehinderten Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit an Be -
völkerung mit deutscher Staatsangehörigkeit: 9,6 % 
- Anteil von schwerbehinderten Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit an 
nichtdeutscher Münsteraner Bevölkerung: 3,9 % 
Empfehlungen 
▪ Konkretisierung und Priorisierung der im Migrationsleitbild formulierten Ziele und Teil -
ziele im Bereich Kinder- und Jugendhilfe 
▪ Indikatoren-Benennung, die z. B. die altersspezifischen Bildungs-Etappen darstellen kön-
nen (wie den Eintritt in Kindertagesstätten, Dauer des Kindergartenbesuchs, Inanspruch-
nahme der Angebote der Jugendhilfe) zur langfristigen Beobachtung des Bildungsverlaufs 
der Kinder und Jugendlichen mit Migrationsvorgeschichte 
▪ Formulierung von Leit- und Teil-Zielen für den Bereich „soziale Leistungen und Dienste“, 
insbesondere der Zielgruppe der älteren Bevölkerung mit MVG 
▪ Erarbeitung von Zielen und Indikato ren für den Bereich soziale Sicherung mit konkreten 
Handlungsempfehlungen für die Bekämpfung der Kinder - und Jungendarmut unter Be -
rücksichtigung sozialer Aspekte und Migrationsvorgeschichte 
 
127 S. Migrationsleitbild 2019 (Teilziel im HF Kinder- und Jugendhilfe) S. 23: Wir qualifizieren junge Menschen, 
unterstützen sie beim Übergang von der Schule in den Beruf und bauen Zugangsbarrieren ab. Ziel ist es, allen 
Jugendlichen eine berufliche Perspektive zu bieten.

163 
 
Wirtschaft und Arbeit 
Beteiligung am Erwerbsleben 
▪ geringfügige Erhöhung der Erwerbstätigenquote bei Personen mit Migrationsvorge -
schichte (2011- 19,2 % zu 2019- 23,4 %, rund die Hälfte davon hat keine deutsche Staats -
angehörigkeit) 
▪ Unterschiede in Bezug auf die Wirtschaftszweige: Beschäftigte ohne deutsche Staatsan-
gehörigkeit sind weniger im öffentlichen Dienst repräsentiert und mehr in freiberuflichen, 
wissenschaftlichen, technischen und sonstigen Dienstleistungen 
▪ bei den geringfügig entlohnten Beschäftigten ohne deutsche Staatsangehörigkeit über -
wiegt der Männeranteil (52,1 %). 
▪ der Anteil an befristet Beschäftigten ist in der erwerbstätigten Bevölkerung mit MVG (22,5 
%) höher als in der erwerbstätigen Bevölkerung ohne MVG (15,3 %) 
▪ Median-Einkommen von sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten ohne d eut-
sche Staatsangehörigkeit liegt deutlich unter dem Mittelwert für die Gesamtbevölkerung  
Arbeitslosigkeit 
▪ Anteil von Arbeitslosen ohne deutsche Staatsangehörigkeit an allen Arbeitslosen seit 
2019 konstant bei 29 %. 
▪ Anteil an Arbeitslosen mit deutscher Staatsangehörigkeit (unabhängig von der MVG) von 
2014 bis 2020 rückläufig, Anteil an Arbeitslosen ohne deutsche Staatsangehörigkeit von 
2014 bis 2020 gestiegen 
▪ Leistungsbeziehende mit und ohne MVG haben häufig keinen Schulabschluss (ohne MVG: 
24,8 %; mit MVG : 60,9 %) oder einen Hauptschulabschluss (ohne MVG: 28,4 %; mit MVG: 
12,9 %) 
▪ mehr als die Hälfte der Leistungsbeziehenden mit und ohne MVG verfügte über keine ab-
geschlossene Berufsausbildung (ohne MVG: 60,9 %; mit MVG: 77,5 %); zudem mit MVG 
verfügten 7,7 % über eine in Deutschland nicht anerkannte Berufsausbildung und 4,4 % 
über einen in Deutschland nicht anerkannten Hochschulabschluss 
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte 
▪ Anteil der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit deutscher Staatsangehörigkeit un-
abhängig von der MVG rückläufig; im Gegenzug steigt der Anteil der Leistungsbeziehen -
den ohne deutsche Staatsangehörigkeit 
▪ Leistungsbeziehende mit MVG rund ein Drittel Kinder im Alter von 0 –14 Jahren (35 %), 
ohne MVG (20,6 %) gemessen an allen Leistungsbeziehenden 
Ärztekammer 
▪ Anteil der tätigen Ärztinnen und Ärzte in Münster (Mitglieder der Ärztekammer Westfa-
len-Lippe) ohne deutsche Staatsangehörigkeit 2020: 65,8 % 
▪ Frauenanteil unabhängig von der Staatsangehörigkeit: ca. 50 % 
Handwerkskammer 
▪ Auszubildende ohne deutsche Staatsangehörigkeit 2018- 2020:  
- Anteil: 20 % 
- häufigster Schulabschluss: Hauptschulabschluss, gefolgt von ‚sonstigen‘ bzw. ‚im 
Ausland erworbenen‘ Abschlüssen  
▪ Handwerkbetriebe mit mindestens einer nichtdeutschen Inhaberschaft/persönlich haf -
tende Gesellschaftsbeteiligung (2018 -2020): rund 13 % aller i n Münster ansässigen Be -
triebe

164 
 
Empfehlungen128 
▪ Erwerbstätigen- sowie Arbeitslosenquote zentrale Indikatoren der Arbeitsmarktintegra -
tion 
- Konkretisierungsbedarf der bereits bestehen Zielsetzungen zum Abbau der Diffe-
renzen zwischen der Arbeitsmarktintegration von MMV und ohne MMV 
- Beschäftigung von Menschen mit Migrationsvorgeschichte proportional zu ihrem 
Anteil an der Stadtgesellschaft anstreben 
- Rahmenbedingungen (rechtliche, institutionelle etc.) gestalten, da mit Fähigkei-
ten und Potenzialen der MVG für die berufliche Entwicklung nutzbar gemacht 
werden 
- Entwicklung und Umsetzung von Qualifizierungsmaßnahmen mit passgenauen, 
niederschwelligen Angeboten für die unterschiedlichen Zielgruppen der Perso -
nen mit MVG 
- Förderung der Zugänge zur Ausbildung und zur Erlangung besser er Schulab-
schlüsse der Jugendlichen mit MVG 
- Strategien für die Qualitätsentwicklung der Anerkennungsverfahren für im Aus -
land erworbene Abschlüsse 
- Einführung einer gendersensiblen Schreibweise in den Publikationen der Hand -
werkskammer Münster 
- Hinwirken auf eine gendersensible Schreibweise in den Rechtsgrundlagen 
▪ Wirtschaft 
- Umsetzung der bereits bestehenden Zielsetzungen unter Benennung geeigneter 
Indikatoren 
Wohnen und sozialräumliche Stadtentwicklung 
Verteilung über die Stadtbezirke 
▪ Anzahl der Wohnberechtigten Bevölkerung mit Migrationsvorgeschichte (MVG), insbe -
sondere derer ohne deutsche Staatsangehörigkeit, ist verglichen mit 2011 in allen Bezir -
ken gestiegen (Stichtag 31.12.2020) 
▪ keine signifikanten Veränderungen zu den Vorjahren hinsichtlich der Verteilung  
▪ Münster-Nord zeigt nach wie vor den höchsten Bevölkerungsanteil mit MVG (41,7 %) und 
Münster-Ost – mit einem der geringsten Anteile – einen seit 2012 konstanten Anstieg 
▪ bei Betrachtung der einzelnen Stadtteile ergeben sich stärkere Variationen, mit dem ge -
ringsten Anteil im Stadtteil Kreuz (11,2 %) und dem höchsten im Stadtteil Coerde (53,2 %) 
▪ trotz der Unterschiede zwischen einzelnen Stadtteile n lebt die Wohnbevölkerung mit 
MVG relativ gut verteilt auf das gesamte Stadtgebiet 
Wohnberechtigungsscheine (WBS) 
▪ ausgestellte WBS von 2015 bis 2019 gestiegen; Corona-Pandemie führte zu starkem Rück-
gang der Antragstellungen 
▪ bei Haushalten, in denen mindestens eine Person ohne deutsche Staatsangehörigkeit 
lebt, ist der Anteil ausgestellter WBS mehr als dreimal höher als der Anteil von Menschen 
ohne deutsche Staatsangehörigkeit an der Münsteraner Gesamtbevölkerung 
▪ bei den 3 -Personen-Haushalten machen nichtdeutsche Antragstellende mehr als die 
Hälfte aller Antragstellenden aus 
 
128 S. 25 f. Migrationsleitbild 2019 (HF Wirtschaft und Arbeit)

165 
 
▪ der Anteil der über 60-Jährigen WBS-Inhaberinnen und -inhaber ohne deutsche Staatsan-
gehörigkeit ist vergleichsweise niedriger als der Anteil derjenigen mit deutscher Staatsan-
gehörigkeit 
▪ Anteil nichtdeutscher WBS-Inhaberinnen und –Inhabern, der auch tatsächlich mit öffent-
lich gefördertem Wohnraum versorgt werden konnte (Versorgungsquote), seit 2019 an-
steigend und 2020 erstmals bei den meisten Haushaltsgrößen über der generellen Ver -
sorgungsquote (Ausnahme: 1 -Personen-Haushalte); der Einfluss von Corona ist dabei 
noch abzuwarten. 
Empfehlungen 
▪ weiterhin Förderung einer ausgewogenen Mischung der Bevölkerungsstrukturen in allen 
Stadtteilen, um aktiv Ausgrenzungsprozessen entgegenzutreten, unter Berücksichtigung 
der Bedürfnisse der Menschen mit und ohne Migrationsvorgeschichte 
▪ Anbindung der Konzepte im Bereich Diversitätssensible Quartiersentwicklung und Mig-
rationsleitbild 
▪ stärkere Einbeziehung der im Stadtteil lebenden Akteure (z. B. aus den Communities der 
Menschen mit Migrationsvorgeschichte und der Zivilgesellschaften) bei der Gestaltung 
der Handlungs- und Entwicklungskonzepte für Stadtteile mit besonderem Entwicklungs-
bedarf 
▪ Förderung und Stärkung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus 
▪ Erhebung von Daten des freien Mietwohnungsmarktes 
 
Gesundheit und Pflege 
Gesundheitliche Situation und Versorgung von Kindern mit Migrationsvorgeschichte bei 
Schulbeginn 
▪ Entwicklungsverzögerungen  
- Anteil von Kindern mit MVG 2010 - 2020 rund doppelt so hoch (2017 bis 2019 sogar 
mehr als doppelt so hoch) als bei Kindern ohne MVG;  
▪ Vorsorgeuntersuchungen (nur Kinder, die in Deutschland geboren wurden): 
- generell höherer Anteil der Kinder mit MVG, die zwei oder mehr Untersuchungen aus-
gelassen haben 
- ABER: Anteil der Kinder mit MVG und größeren Lücken im Vorsorgestatus in den letz-
ten Jahren zunehmend gesunken (seit 2015: unter 10 %) 
▪ Impfstatus 2013–2020 (nur Kinder, die in Deutschland geboren wurden): Kinder mit MVG 
geringere Impflücken 
▪ Übergewicht und Adipositas  
- erstmals ‚neue Krankheiten‘ erfasst 
- Kinder mit MVG stärker von Übergewicht und Adipositas betroffen 
Fehlender oder ungeklärter Krankenversicherungsschutz 
▪ Datengrundlage: Projekt „Klar für Gesundheit“ 
▪ mehr Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit suchen Clearingstelle auf 
▪ Anteil an erfolgreich vermittelten Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit jedoch 
wesentlich höher (Auswertung nur für 2020)

166 
 
Empfehlungen129 
▪ Gesundheit: Präventionsmaßnahmen für eine bessere Versorgung der Kinder mit MVG 
▪ Ausbau des Frühförderangebotes für Kinder mit Entwicklungsstörungen bzw. Behinde -
rungen 
▪ Verstetigung des befristeten Projektes "Klar für Gesundheit" für Menschen ohne Kranken-
versicherungsschutz 
▪ Pflege: bislang keine Daten für diesen Bereich 
Kultur und Religion 
Kultur 
▪ Projektförderung des Kulturamts: Die weiterhin bestehende und breit gefächerte Projekt-
förderung des Kulturamts kann in diesem rein datenorientierten Monitoring nicht darge-
stellt werden. 
▪ Landesprogramm ‚Kultur und Schule‘ 
- mehr als die Hälfte der Projektanträge und geförderte n Projekte in den Schuljahren 
2009/10 bis 2019/20 mit interkultureller Ausrichtung - Tendenz ist zudem weiter stei-
gend 
- mindestens 60 % der geförderten Projekte der beteiligten Schulen in den Außenstadt-
bezirken mit interkultureller Ausrichtung  
- pro Förderjahr ganzjährig Teilnahme von ca. 220 Schulkinder de r Außenstadtbezirke 
mit sehr aktiver Beteiligung in den Stadteilen mit hohen Migrationsanteilen  
- Landesprogramm ‚Kulturrucksack NRW‘: rund ein Drittel aller Projekte und Veranstal-
tungen mit Bezug zur Diversität und Interkulturalität 
▪ Westfälische Schule für Musik  
- Angebote 2014/15 bis 2020/21 nach Zielgruppe, Ort und Teilnehmenden erfasst, 
wachsende Dynamik der Inhalte und Beteiligung  
▪ Stadtmuseum Münster 
- Angebote für Erwachsene, Jugendliche und Kinder 2018 –2020 nach Teilnehmenden 
und Veranstaltungen erfasst  
Religion 
▪ bislang keine Daten für diesen Bereich 
Empfehlungen 
▪ vorhandene Netzwerke der Kulturlandschaft mit ihren vielfältigen, solidarischen, diskri -
minierungssensiblen Ansätzen und Angeboten fördern und erweitern 
▪ Förderstrategien unter steter Berufung der Leitziele des Migrationsleitbildes 
▪ weitere Unterstützung von Projektformaten, die die (inter-)kulturelle Vielfalt in der Stadt 
Münster fördern und den interkulturellen Austausch stärken, sowie vieler anderer stadt -
weiter und stadtteilbezogener Angebote zur kulturellen Bildung 
▪ konkrete (Förder-)Maßnahmen der künstlerischen, musischen und kulturellen Bildungs -
arbeit, die zum interkulturellen und interreligiösen Dialog beitragen 
▪ Verstätigung des JEKISS -DAZ als integrationsförderndes Instrument durch kommunale 
Förderung 
  
 
129 S. 29 f. Migrationsleitbild 2019 (HF Gesundheit und Pflege).

167 
 
Sport und Freizeit 
Schwimmfähigkeit 
▪ Anteil an Schulanfängerinnen und Schulanfängern mit Mig rationsvorgeschichte, die 
schwimmen können, ist weiterhin deutlich niedriger als bei Kindern ohne Migrationsvor-
geschichte 
▪ ‚Seepferdchen‘ bei Kindern ohne MVG rund 40 % – bei Kindern mit MVG stets rund 20 % – 
mit Ausnahme von 2020 
▪ Ferienschwimmkurse: 2011 bis 2021 haben mehr Kinder mit MVG als ohne MVG teilge -
nommen (Ausnahme 2019) 
Stützpunktvereine 
▪ Anzahl: fünf  
▪ Anteil der Mitglieder mit Migrationsvorgeschichte zwischen 5 % und 60 % 
▪ Freiwilliges Engagement der Mitglieder mit Migrationsvorgeschichte bis zu 60 % 
Empfehlungen130 
▪ Erhöhung der Schwimmquote im Übergang zwischen Grundschule und weiterführender 
Schule insbesondere bei Kindern mit Migrationsvorgeschichte  
▪ Ausbau der vorhandenen Schwimmferienangebote 
▪ Ausweitung der Schwimmangebote auf den Vorschulbereich und ggfls. auf weitere Alters-
gruppen 
▪ Vernetzung der Stützpunktvereine, generell der Vereinslandschaft zur Umsetzung des In-
tegrationspotenzials  
▪ Datenerhebung zu den Aktiven mit MVG und zu speziellen Aktivitäten für M enschen mit 
MVG 
▪ Umsetzung der Ziele des Migrationsleitbildes 2019 
Interkulturelle Öffnung der öffentlichen Verwaltungen 
▪ Mitarbeitende der Stadtverwaltung nach Staatsangehörigkeit, Geburtsortkodierung und 
Geschlecht: 
- 7, 66 % nichtdeutsche Staatsangehörige 
- Von 84 % ermittelten Geburtsorten sind 6 % der Mitarbeitenden der Stadtverwaltung 
nicht in Deutschland geboren (Erhebungszeit 2020) 
▪ Mitarbeitende der städtischen Tochtergesellschaften Stadtwerke Münster GmbH und 
Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH nach Geburtsortkodierung und 
nach Funktionsbereichen 
− Stadtwerke Münster GmbH: 113 (12,58 %) aller Mitarbeitenden hatten 2020 ihren 
Geburtsort im Ausland, stetiger Anstieg seit 2012 (2012: 4,70 %) 
− Kongress Centrum Halle Münsterland GmbH: bei kontinuierlichem Anstieg der 
Gesamtzahl seit 2015 Rückgang der Anzahl der im Ausland ge borenen Mitarbei-
tenden (2020 8,1 %) 
Hinweis: Mit den a ktuell erhobenen Indikatoren (Staatsangehörigkeiten und Geburt -
sorte) zeigt sich für die untersuchten Verwaltungseinheiten eine Unterrepräsentierung 
der nicht deutschen Mitarbeitenden im Vergleich zu ihrem Anteil an der Wohnberechtig-
ten Bevölkerung. Bei einer umfassenden Erhebung der Migrationsvorgeschichte ist ein hö-
herer Anteil zu erwarten. 
 
 
130 S. 33 f. Migrationsleitbild 2019 (HF Sport und Freizeit).

168 
 
Max-Planck-Institut für molekulare Biomedizin 
▪ Zahlen sind erstmals aufgeführt 
▪ Anteil der internationalen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler von 2011 (29,6 %) 
bis 2020 (65,0 %) mehr als verdoppelt 
▪ seit 2019 Annäherung des Männer- und Frauenanteils (2020 Frauenanteil 49,3 %) 
Westfälische Wilhelms-Universität Münster  
▪ Zahlen im Integrationsmonitoring 2017 noch im HF ‚Rechtliche Integrationsbegleitung‘ 
▪ Zahl der internationalen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler nach Staatsangehö -
rigkeit von 2007 (360) bis 2021 (694) fast verdoppelt 
▪ Frauenanteil: 2019 bis 2021 bei 36,5 bis 38,4 %  
Empfehlungen131 
▪ Aktive(re) Fortsetzung des in M ünster seit Jahrzehnten begonnenen Prozesses der inter -
kulturellen Öffnung der Verwaltungen und Umsetzung der beschlossenen Migrationsleit-
ziele 2019: 
- „Die Leistungen, Prozesse und Strukturen der öffentlichen Verwaltung werden inter -
kulturell geöffnet. Die Verwaltung ist für die Themen und Probleme im Bereich der 
Integration aufgeschlossen.“ 
- „Die Zahl der Beschäftigten mit Migrationsvorgeschichte muss in allen Verwaltungen 
einen Anteil von mindestens 20  % erreichen. Dies gilt für alle Beschäfti gungsebenen 
bis hin zur Leitungsebene.“ 
- „Eine gleichberechtigte Teilhabe und Integration aller Menschen in verwaltungsbezo-
genen Kommunikations- und Arbeitsprozessen werden gewährleistet.“ 
▪ Prüfung der Möglichkeiten zur Erhebung der Migrationsvorgeschichte auf freiwilliger Ba-
sis zusätzlich zu der Geburtsortkodierung und Staatsangehörigkeit 
▪ Einbindungen weiterer städtischer Institutionen in den Prozess 
  
 
131 S. 35 f. Migrationsleitbild 2019 (Interkulturelle Öffnung der öffentlichen Verwaltungen).

169 
 
Glossar 
Tabelle 10: Aufenthaltstitel von Drittstaatsangehörigen nach Geschlecht 2010–2020 
Die Aufenthaltserlaubnis (AE) – Eine AE ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Die Erteilung dieses Titels ist an 
einen bestimmten Zweck gebunden (z. B. Studium, familiäre Gründe). Die Erteilung der 
Aufenthaltserlaubnis zu jedem dieser Zwecke ist jeweils an eigene Voraussetzungen gebunden. Eine 
Übersicht über die aktuell geltenden Aufenthaltszwecke ist nachfolgend zu finden.  
Die Niederlassungserlaubnis (NE)  – Die NE  wurde mit dem Zuwanderungsgesetz als Aufenthaltstitel 
neben der Aufenthaltserlaubnis eingeführt. Im Gegensatz zu der AE ist die Niederlassungserlaubnis ein 
unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie wird in der Regel nur erteilt, wenn die Ausländerin oder der Ausländer  
bereits seit mehreren Jahren in Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist. Sie berechtigt zur Ausübung einer 
Erwerbstätigkeit und ist räumlich unbeschränkt. 
Übersicht Aufenthaltstitel: 
Erwerbstätigkeit: 
- Beschäftigung als Fachkraft (§ 18a/b AufenthG) oder Blaue Karte-EU (§ 18b Abs. 2 AufenthG) 
- Forschung (§ 18d AufenthG) 
- freiberufliche Tätigkeit (§ 21 Abs. 5 AufenthG) 
- selbstständige Erwerbstätigkeit (§ 21 Abs. 1, 2a AufenthG) 
- Arbeitsplatzsuche (§ 20 Abs. 1 AufenthG) 
- unqualifizierte Beschäftigung (§ 19c Abs. 1 AufenthG) 
- NE für Fachkräfte (§ 18c AufenthG); erleichterte Voraussetzungen ggü. § 9 AufenthG  
- NE für Selbstständige (§ 21 Abs. 4 AufenthG) 
- Beschäftigung als langfristig Aufenthaltsberechtigter in einem anderen EU -Mitgliedsstaat (§ 38a 
AufenthG)  
Studium: 
- Studienvorbereitung, Studium (§ 16b AufenthG) 
- Studienbewerbung (§ 17 Abs. 2 AufenthG) 
- Arbeitsplatzsuche nach dem Studium (§ 20 Abs. 3 Nr. 1 AufenthG) 
Ausbildung: 
- betriebliche Aus- und Weiterbildung (§ 16a AufenthG) 
- Ausbildungsplatzsuche (§ 17 Abs. 1 AufenthG) 
- Arbeitsplatzsuche nach der Ausbildung (§ 20 Abs. 3 Nr. 3 AufenthG)  
- Sprachkurs (§ 16f AufenthG) 
- Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (§ 16d AufenthG) 
Humanitäre Aufenthalte: 
- Asylberechtigter / Flüchtling / subsidiär Schutzberechtigter (§ 25 Abs. 1 / 2 AufenthG) nach 
Anerkennung durch das BAMF 
- Zuerkennung von Abschiebehindernissen (§ 25 Abs. 3 AufenthG) durch das BAMF  
- Krankenbehandlung (§ 25 Abs. 4 S. 1 AufenthG) 
- Ausreisehindernisse (§ 25 Abs. 5 AufenthG) – d.h. rechtliche oder tatsächliche Unmöglichkeit der 
Ausreise 
- gut integrierte Jugendliche (§ 25a AufenthG) 
- gut integrierte (erwachsene) Geduldete (§ 25b AufenthG) 
- NE für Flüchtlinge / Asylberechtigte 🡪 erleichterte Voraussetzungen ggü. § 9 AufenthG (§ 26 Abs. 3 
Ziffer 1 oder 2 AufenthG) 
- Aufenthaltsgewährung durch die obersten Landesbehörden (§§ 23 Abs. 1 und 2, 23 a AufenthG) und 
in besonderen Härtefällen (§ 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG) 
Aufenthaltstitel familiäre Gründe: 
- Familienzusammenführung zu Deutschen (dt. Ehepartner, dt. Kind, dt. Elternteil) (§ 28 Abs. 1 
AufenthG) 
- NE zur Familienzusammenführung zu Deutschen (§ 28 Abs. 2 AufenthG) 🡪 erleichterte 
Voraussetzungen ggü. § 9 AufenthG

170 
 
- Familienzusammenführung zum ausländischen Ehepartner (§ 30 AufenthG)  
- Familienzusammenführung zum ausländischen Elternteil (§ 32, 33 AufenthG)  
- eigenständiges Aufenthaltsrecht nach Trennung (§ 31 AufenthG)  
- NE für Kinder, die vorher eine AE zur Familienzusammenführung hatten (§ 35 AufenthG) 🡪 
erleichterte Voraussetzungen ggü. § 9 AufenthG 
- Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern (§ 5 FreizügG/EU)  
- AE für Eltern von Minderjährigen, wenn sich kein personensorgeberechtigter Elternteil im 
Bundesgebiet aufhält (§ 36 Abs. 1 AufenthG) 
Aufenthaltsrecht nach b isherigen Grundlagen – Hierbei handelt es sich überwiegend um unbefristete 
Aufenthaltsrechte nach den Vorläufern des Aufenthaltsgesetzes (z.B. Aus ländergesetz). 
Besondere Aufenthaltsrechte – § 37-38a AufenthG regeln das Recht auf Wiederkehr, Aufenthaltstitel 
für ehemalige Deutsche sowie die AE für in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union langfristig 
Aufenthaltsberechtigte. Ein besonderes Aufenthalterecht besitzen in der Regel  ferner türkische 
Staatsangehörige, die ein Recht aus dem Assoziationsabkommen ARB 1/80 aufgrund ihrer 
Arbeitnehmereigenschaft erworben haben. Die Erteilung des Aufenthaltstitels erfolgt in diesen Fällen nach 
§ 4 Abs. 2 AufenthG.  
Fiktionsbescheinigungen – Der bisherige Aufenthaltsstatus wird bis zur Entscheidung über einen anderen 
Aufenthaltsstatus beibehalten. Aufgrund von coronabedingten Reisebeschränkungen und 
Einschränkungen bei Auslandsvertretungen ist die Zahl der Fiktionsbescheinigungen auch für Visa -
Inhaber/Innen gestiegen. 
Aufenthaltsgestattung – Durch die Aufenthaltsgestattung wird einer  Person, die um Asyl nachsucht, zur 
Durchführung des Asylverfahrens der Aufenthalt in der Bundesrepublik gestattet .  
Duldung – Eine Duldung ist eine zeitlich befristete Aussetzung der Abschiebung eines ausreisepflichtigen 
Ausländers oder einer Ausländerin. Bei einer Duldung handelt es sich nicht um einen Aufenthaltstitel.  
Ohne Aufenthaltsrecht  – Dieser Status umfasst Personen, die lediglich eine Terminbestätigung, z.B. 
aufgrund einer verspäteten Meldung oder aufgrund von Corona haben, aber auch ‚Falschfälle‘ im Sinne von 
inaktiven Fallkonstellationen oder nicht aktualisierten Gegebenheiten (z. B. kein Datenaustausch, fehlende 
Abmeldung u. ä.). Dies wird im Rahmen der Arbeit zur Datenqualität aufgegriffen. 
Tabelle 97: Angebote der Westfälischen Schule für Musik 2014/15 bis 2020/21 
Regulärer Vokal- und Instrumentalunterricht an der WSfM 
Um möglichst früh an die Musik herangeführt zu werden, gibt es viele finanziell niederschwellige 
Einstiegsangebote, meist in Schulkooperationen, mit dem Ziel, aktiv in der Gruppe musizieren zu können. 
Die Schülerinnen und Schüler (SuS) im weiterführenden V okal- und Instrumentalunterricht können an 
zahlreichen Ensembleangeboten kostenfrei teilnehmen. An der WSfM und bei den Kooperationspartnern 
werden keine Herkunftsdaten erhoben. Geschätzt haben bis zu 10 % der SuS eine Migrationsvorgeschichte. 
Bei den Kooperationsunterrichten dürfte dieser Anteil wesentlich höher liegen.  
Trommelkurse in städtischen Unterbringungseinrichtungen für Geflüchtete  
Diese Kurse dienen der Rhythmusvermittlung durch spezielle Silbensprache, daher für Mehrsprachige ohne 
gegenseitige S prachkenntnisse einsetzbar. Die Teilnahme ist kostenfrei und unbefristet. Projektpartner 
sind das Sozialamt und der Förderverein der WSfM. Gefördert werden die Kurse durch das Ministerium für 
Bildung und Forschung. 
BasicRock Kinderhaus 
Ziele dieses Angebots sind die Vermittlung basaler musikalischer Fähigkeiten sowie die Stärkung des 
Selbstbewusstseins und der Integration. Der Kurs ist kostenfrei und d auert ein Jahr. Kooperationspartner 
sind alle weiterführenden Schulen des Stadtteils, Kap.8 und der Förderverein der WSfM. Gefördert wird das 
Projekt durch das Ministerium für Bildung und Forschung. 
Poporchester Kinderhaus 
Baut auf BasicRock auf. Es bestehen dieselben Rahmenbedingungen und Zielsetzungen.

171 
 
JEKISS 
Die Westfälische Schule für Musik hat sich mit dem bundesweit einmaligen Modellprojekt "Jedem Kind 
seine Stimme" das ehrgeizige Ziel gesteckt, jedes Grundschulkind mit Gesang zu erreichen, unabhängig von 
Bildung, Kultur oder sozialer Herkunft. Die Dauer dieses Projekts kann bis zu vier Jahre betragen. 
JEKISS-DaZ 
Ein JEKISS vorgeschalteter Integrationsbaustein, der auf Integration durch kombinierte Deutsch - und Sing-
Lernförderung setzt. Spezialisierte Deutschlehrkräfte der Grundschulen und die JEKISS -Chorlehrkräfte 
arbeiten im Tandem z usammen. Die DaZ -Lehrkraft erläutert Worte und inhaltliche Zusammenhänge 
bildlich wie sprachlich, die JEKISS -Chorlehrkraft vertieft das Gelernte über Gesang, Rhythmus und 
Bewegung. Die Kinder werden gleichzeitig musikalisch und sprachlich gefördert und können anschließend 
an dem Projekt JEKISS mit großem Profit partizipieren. Die Kosten werden durch Privatspenden und 
Zuwendungen von charity-Organisationen getragen. 
JeKits 
Möchte möglichst vielen Kindern unabhängig von ihren persönlichen und sozioökonomische n 
Voraussetzungen den Zugang zu musikalischer Bildung eröffnen sowie die Erfahrung des 
Instrumentalspiels als ästhetisches Handeln in der Gruppe ermöglichen. Die Dauer kann bis zu drei Jahre 
betragen. Kooperationspartner ist hier die JeKits-Stiftung NRW. 
App2Music 
Musik machen mit Ipads als niederschwelliger Einstieg in einen kreativen Umgang mit Musik und 
Musikproduktion. Die Teilnahme ist kostenfrei. Gefördert ist das Projekt durch das Ministerium für Bildung 
und Forschung. 
Streicherklassen 
Das gemeinsame  Musizieren steht hier im Vordergrund. Durch spezielle Methodik und Didaktik können 
alle vier Streichinstrumente in der Grundschule gleichzeitig unterrichtet werden. Zwei 
Instrumentalpädagogen der Musikschule erteilen den Unterricht. Die Projekt -Dauer geht über zwei Jahre.  
Bläserklassen Grundschule 
In der 3. und 4. Klasse lernen alle Kinder einer Schulklasse klassenübergreifend für zwei Jahre in der 
Kleingruppe ein Blechblasinstrument und spielen ab der ersten Unterrichtsstunde in einem 
Klassenorchester. D as gemeinsame niederschwellige Musizieren mit integrativem Ansatz steht beim 
Klassenmusizieren im Vordergrund. Auch wird eine niederschwellig angesetzte Unterrichtsgebühr 
erhoben mit den bereits erwähnten Ermäßigungsmöglichkeiten. 
Bläser-, Band- & Vokalklassen an weiterführenden Schulen 
Ab der 5. oder 6. Klasse einer weiterführenden Schule lernen alle Kinder einer Klasse oder als AG  im 
Zeitraum von zwei Jahren in der Kleingruppe ein Instrument und spielen in einem Klassenensemble bzw. 
bekommen Stimmbildung und singen in einem Chor.  Auch hier bestehen die aufgeführten Ermäßigungen 
sowie Unterstützungen der Fördervereine der Allgemeinbildenden Schulen.

172

173 
 
 
www.stadt-muenster.de/zuwanderung

Beratungsverlauf (14)

10.03.2022 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 5 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
22.03.2022 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 18 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.03.2022 Sportausschuss
TOP 3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.03.2022 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 6 Bericht
Zur Sitzung
24.03.2022 Kulturausschuss
TOP 7.1 Bericht
Zur Sitzung
28.03.2022 Kommunale Seniorenvertretung
TOP 2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
29.03.2022 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 18 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
30.03.2022 Integrationsrat
TOP 4.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
31.03.2022 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 5.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
31.03.2022 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 5 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.04.2022 Jugendrat
TOP 2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
05.04.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 10 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
18.05.2022 Hauptausschuss
TOP 16.1.1 Bericht
Zur Sitzung
18.05.2022 Rat
TOP 22.1.1 Bericht
Zur Sitzung

Orte (6)

  • Bahnhofstraße 8
  • Hansaplatz 7
  • Pluggendorf 4
  • Kinderhaus 108
  • Neutor 5
  • Düesberg 7

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Details

Aktenzeichen
V/0030/2022
Typ
Vorlagen
Datum
19.01.2022
Erstellt
14.01.2022 11:02