V/0737/2017
Errichtungsbeschluss zum Neubau der Feuer- und Rettungswache 3
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Anlage Vorlage 737
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Seite 1 von 4 Anlagen Tabellarische Aufführung zu Mindest-Raumbedarfen und Mindestnutzflächenbedarfen Gestaltungsentwurf zur Visualisierung der Bebauungsvarianten am Merkureck Neubauvorhaben Feuer- und Rettungswache 3 Planungsstand: 25.07.2017 Soll Soll Anzahl m² Fahrzeughalle Brandschutz/Technische Hilfleistung 9 Stellplätze nach DIN 14092 - Kategorie 4 je 4,5m x 12,5m x 4,5m (B x L x H) 1 520 mind. +- 0,5m Sicherheitsabstand zu Bauteilen Fahrzeughalle Rettungsdienst 8 Stellplätze nach E-DIN 13049 je 5,5m x 10m x 4,5m (B x L) 1 440 mind. +- 0,5m Sicherheitsabstand zu Bauteilen Fahrzeughalle Gerätewartung 2 Stellplätze nach DIN 14092 - Kategorie 4 je 4,5m x 12,5m x 4,5m (B x L x H) 1 112,5 mind. +- 0,5m Sicherheitsabstand zu Bauteilen 2 Lagerraum Brandschutz erdgeschossig 1 100 s/w-Trennung / Hygienevorschriften Anbindung an Fahrzeughalle BS 3 Lagerraum Rettungsdienst erdgeschossig 1 30 s/w-Trennung / Hygienevorschriften Anbindung an Fahrzeughalle RD 4 Schulungsraum je 1,5m² / Pers. 2 90 1 Schlungsraum 75m² 1 Megacode-Übungsraum 15m² 5 Lehrmittelraum 1 10 angeschlossen an Schulungsraum 6 Funk-/Telekommunikationsraum 1 25 Abschnittsführungsstelle nach Standardkonzept 7 Verwaltung / Büro Rahmenregelung des VV vom 16.04.13 9 204 6 Büros á 2 Pers. 3 Büros á 1 Pers. 8 Besprechungsraum 1 30 Seminar- und Besprechungsraum 9 Bereitschaftsraum 4 180 3 Aufenthaltsräume für je 10 Pers. 1 Speiseraum für 30 Pers. 1 Loggia für 20 Pers. 10 Jugendraum 0 0 Freiwillige Feuerwehr mit Jugendfeuerwehr derzeit nicht Planungsumfang 11 Ruheraum 23 294 22 Ruheräume à 12m² 1 Refrendarzimmer 30m² 12 Küche / Teeküche 2 72 Küche 60 m². Teeküche 12m² 12a Lagerraum Küche 1 30 Bevorratung Lebensmittel für 24h Wachbetrieb (Kühlraum, Trockenlager, etc.) 13 Erste Hilfe 1 10 gem. Arbeitsstättenrecht 14 Feuerwehrturm DIN 14092-3 1 0 Übungsfassade mit 5 Obergeschossen 15 Atemschutz 16 Schutzzeugpflege 2 40 17 Schlauchpflege in Ziffer 2 enthalten 18 Lager für Lösch- und/oder Bindemittel, Geräte, Schläuche in Ziffer 2 enthalten 19 Raum für Sondermessgeräte 1 40 Lagerraum für Prüfgeräte der Geräteprüfung gem. ArbSchG, ASR, UVV, FwDV 20 Kleiderkammer / Schwarz-Weiß- Trennung 1 25 Lagerraum für gereinigte Dienstkleidung 21 Umkleideraum Einsatzkleidung mind. 1,2 m² je Bediensteten 2 140 Spindräume für Einstzkleidung Damen und Herren erdgeschossig 22a Umkleideraum Privatkleidung Damen mind. 1,5 m² je Bediensteten 1 20 Spindraum mit Kleiderspinden und Bettrollenspinden 22b Umkleideraum Privatkleidung Herren mind. 1,5 m² je Bediensteten 1 170 Spindraum mit Kleiderspinden und Bettrollenspinden 1 Nr. Erläuterung Raum- und Nutzungsprogramm Normative Mindestorgaben nach DIN 14092, E-DIN 13049, ASR und UVVNutzung Bedarf Seite 2 von 4 23a Umkleideraum Jugendfeuerwehr männlich / Freiwillige Feuerwehr 0 0 Freiwillige Feuerwehr mit Jugendfeuerwehr derzeit nicht Planungsumfang 23b Umkleideraum Jugendfeuerwehr weiblich / Freiwillige Feuerwehr 0 0 Freiwillige Feuerwehr mit Jugendfeuerwehr derzeit nicht Planungsumfang 24 Trocknungsraum 0 0 in Ziffer 16 enthalten 25 Werkstatt erdgeschossig 0 0 26 Waschhalle 1 Stellplatz nach DIN 14092 - Kategorie 4 4,5m x 12,5m x 4,5m (B x L x H) 1 90 mind. +2m Umlauf um den Stellplatz 27 Geräteraum für Waschhalle 1 5 an Waschhalle angeschlossen 28 Treibstofflagerraum 1 10 29 Eisen- und Holzlagerraum 0 0 30 Notstromversorgung 1 20 31 Reinigung/Desinfektion Rettungsdienst Hygienevorschriften im Rettungsdienst 4 155 1 Geräte-Desinfektionsraum 1 Personen-Desinfektionsraum 1 Fahrzeug-Desinfektionshalle 1 Desinfektionsmittel-Lagerrraum 32 Sanit. Anlagen WC/DU; D/H ASR 4.1 9 1 Waschraum für Damen 2 Waschräume für Herren 2 WC-Anlagen für Damen 4 WC-Anlagen für Herren 33 Haustechnik (Lüftung/Klima/Heizung) 2 40 1 Raum für Wachalarmtechnik 1 Raum Gebäudetechnik 32 Putzmittelraum mind. 6 m² 2 12 33 Übungshof / Allwettersportfläche * (2) (1.218) Übunghof 250 m², Sportfläche 22,0 x 44,0 m 34 Treppenraum, Verkehrsflächen, Flure, Rutschschachtanlagen Flurbreiten: mind. 1,5m Treppenbreiten: mind. 1,5m Ausrückezeiten: max 90 Sekunden 35 Aufenthalt FF / JF Freiwillige Feuerwehr mit Jugendfeuerwehr derzeit nicht Planungsumfang 36 Einsatzmittel in Ziffer 2 und 3 enthalten 37 Aufzug je nach Planung und Architektenwettbewerb 38 Hausanschlussraum Wasser und Strom 1 20 39 Mehrzweckraum 2 350 300m² Sporthalle, 50 m² Fitnessraum zur Gesundheitsprävention 83 3284,5 Mindestumfang an Raumprogramm ist in Fett gekennzeichnet Anzahl in m² Diese Auflistung dient der Orientierung des Bedarfes. Bei detaillierter Planung sind Abläufe und Begehbarkeiten optimiert auszuführen. Es ist die DN 14092-1 Stand April 2012 anzuwenden. Mindestraumgrößen ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung. * Fließen nicht in die m²-Zahl des Umbauten Raumes mit ein Seite 3 von 4 Seite 4 von 4
Beschlussvorlage
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V/0737/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Feuerwehr Betrifft Errichtungsbeschluss zum Neubau der Feuer- und Rettungswache 3 Beratungsfolge 10.10.2017 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -Government Einbringung 17.10.2017 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Einbringung 16.11.2017 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 21.11.2017 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 30.11.2017 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -Government Vorberatung 06.12.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 13.12.2017 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Stadt Münster errichtet auf dem Flurstück 289, gelegen zwischen Merkureck/ Westf a- lenstraße und Hohe Geest, den Neubau der Feuer- und Rettungswache 3. Hierfür wird dem in der Anlage aufgeführte Raumprogramm zugestimmt. Die neue Wache wird in funktionalen Gebäudeabschnitten errichtet. Der funktionale Abschnitt 3 soll in späteren Jahren realisiert werden. Funktionaler Gebäude-Abschnitt 1, „Brandschutz und Technische Hilfeleistung“ gem. DIN 14092 Fahrzeugstellplätze für Feuerwehrfahrzeuge des Brandschutzes - und der Hilfeleistung, Sozialräume, Einsatzspindräume, Schulungs- und Büroräume Funktionaler Gebäude-Abschnitt 2, „Rettungsdienst“ gem. DIN 13049 für Fahrzeug- stellplätze für Rettungsdienstfahrzeuge, Sozialräume, Einsatzspindräume, Desinfekti- ons-, Medizinprodukte- und Büroräume Funktionaler Gebäude-Abschnitt 3, „Zentrale Sondermaterial- und Sondergeräteein- satzvorhaltung“ Logistisch-taktische zentralisierte Vorhaltung von Sonder einsatzgerät und die Durc h- führung feuerwehrtechnischer Gerätewartung nach gesetzlichen Prüf fristen (GUV - Geräteprüfordnung) 2. Es wird zur Kenntnis genommen , dass die Realisierung der Feuer - und Rettungswache 3 auf der Grundlage eines Architektenwettbewerbs erfolgen soll. Vorlagen-Nr.: V/0737/2017 Auskunft erteilt: Herr Wingler-Scholz Ruf: 492-8000 E-Mail: Wingler-ScholzG@stadt-muenster.de Datum: 24.08.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0737/2017 3. Die Verwaltung wird beauftragt, das für die Maßnahme erforderliche Vergabeverfahren nach VgV vorzubereiten und durchzuführen. Dem VgV ist vor Vergabe der Architektenleistu n- gen ein nicht offener Architektenwettbewerb vorzuschalten sowi e vorab sind die entspreche n- den Beschlüsse in den Fachausschüssen herbeizuführen. 4. Es wird zur Kenntnis genommen , dass mittelfristig die drei Feuer - und Rettungswachen zu Zentren mit unterschiedlichen Kernkompetenzen weiter entwickelt werden. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass voraussichtlich Investitionskosten in Höhe von 10.950.000 Euro entstehen – nach Reduktion von Flächenanteilen und ohne den Baukörper des funktionalen Gebäudeabschnittes 3. Enthalten sind die reinen Bau- und Errichtungskos- ten, Erschließungskosten, zu errichtende Außenanlagen sowie Baunebenkosten und Honor a- re nach HOAI und Wettbewerbsverfahren nach VgV. Mit Fertigstellung der Feuer - und Rettungswache 3 entfallen pro Jahr die Mietkosten der pr o- visorischen Feuerwache in Höhe von 75.000 Euro. Brandschutz und feuerwehrtechnische Hilfeleistung Produktgruppe 0209 Investitionsmaßnahmen Ansatz 2017 (€) Planung 2018 (€) Planung 2019 (€) Plan- ung 2020 (€) Plan- ung 2021 (€) Spätere Jahre (€) Gesamtaus- zahlungen (€) 4710 Neubau Feuer - und Rettungswache 3 Auszahlung für Bau - maßnahmen 1.060.000 7.385.000 2.505.000 0 0 0 10.950.000 4720 Neubau Logistik- zentrum Fw3, 2. BA Auszahlung für Bau - maßnahmen ( Gebäude- abschnitt 3) 0 0 0 0 0 1.850.000 1.850.000 Tabelle 1 Haushaltsplanentwurf 2018 ff Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushalt 2017 bzw. Haushalt s- planentwurf 2018 veranschlagt. Die Beschlussausführung steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat die Ermächtigungen im Rahmen der Ha ushaltssatzung 2018 bzw. der mittelfristigen E r- gebnis- und Finanzplanung bereitstellt. Begründung: Der Bedarf für die Errichtung der Feuer- und Rettungswache 3 wurde bereits im Jahr 2008 durch Auswertung der gültigen Qualitätskriterien (Hilfsfrist bzw. Erreichungsgrad bei Eins- ätzen) festgestellt. Die gesetzliche Verpflichtung der Leistungsfähigkeit nach § 3 BHKG konnte, insbesondere im Stadtteil Hiltrup, nicht mehr erfüllt werden. Wegen der zeitlichen Dringlichkeit wurde zunächst auf einen Neubau verzich tet und in einer vorhandenen (a n- gemieteten) Gewerbeimmobilie an der Hansestraße eine provisorische Feuer - und Re t- tungswache eingerichtet, die mit der in Hiltrup bereits vorhandenen Rettungswache z u- sammengelegt wurde. Mit Inbetriebnahme der provisorischen F euer- und Rettungswache - 3 - V/0737/2017 3 war offensichtlich, dass der Standort strategisch und einsatztaktisch nicht den notwend i- gen Anforderungen genügt. Daher wurde im Jahr 2010 mit der Prüfung und Planung eines Standortes der Feuer- und Rettungswache 3 am Merkureck begonnen. Der neue nördlichere Standort der Feuer - und Rettungswache 3 am Merkureck wird sich weniger auf die Versorgung der Bevölkerung in Hiltrup auswirken, als vielmehr auf die S i- cherheit der Menschen in der Kernstadt. Eine Verlagerung der Feuer- und Rettungswache 3 von der Hansestraße zum Merkureck gewährleistet eine sehr viel schnellere Unterstü t- zung, aber auch eine Interventionspotentialerhöhung der Löschzüge 1 und 2 der Beruf s- feuerwehr bei Paralleleinsätzen und über den Grundschutz hinausgehenden Alarm stich- worten. Aktuell wird ein Architektenwettbewerb für die Realisierung des Neubauvorhabens vorg e- sehen, so dass die Abbildung des Investitionsvolumens im Haushaltsplan mit der Baupl a- nung im Jahr 2017/2018 zu korrigieren ist und die Errichtung der Feuer- und Rettungswa- che 3 in den Jahren 2018 bis 2019 angestrebt wird. Die Errichtung der Feuer- und Rettungswache 3 wird in funktionale Gebäudeabschnitte vorge- sehen, um den Vorteil des Teilbezuges nach Teilfertigstellung nutzen zu können und Mietko s- ten in derzeitiger Höhe von rund 75.000,00 Euro p. a. nicht mehr aufwenden zu müssen. In der Planung und Erstellung des Raumbedarfes wurden die ablauforganisatorischen B e- darfsräume und Fahrzeugstellplätze, Nebenräume und Technikräume wie folgt vorgesehen: Funktionaler Gebäudeabschnitt 1 „Brandschutz/Technische Hilfeleistung“ gem. DIN 14092 Fahrzeughalle für Brandschutz - und Hilfeleistungsfahrzeuge, Sozia l- räume, Einsatzspindräume, Schulungsräume und Büroräume Funktionaler Gebäudeabschnitt 2 „Rettungsdienst“ gem. DIN-E 13049 Fahrzeughalle für Rettungsdienstfahrzeuge, Sozialräume, Einsat z- spindräume, Desinfektions- und Medizinprodukteräume und Büroräume Funktionaler Gebäudeabschnitt 3 „Zentrale Sondermaterial- und Sondergeräteeinsatz- vorhaltung“ Logistisch-taktische zentralisierte Vorhaltung von Sondereinsatzgerät und die Durc h- führung feuerwehrtechnischer Gerätewartung nach gesetzlichen Prüf fristen (GUV - Geräteprüfordnung) Der funktionale Gebäudeabschnitt 3 soll in späteren Jahren realisiert werden, ist aber grun d- sätzlich unverzichtbar, um langfristig eine Struktur mit unterschiedlichen Kernkompetenzen auf den drei Feuer - und Rettungswachen aufbauen zu können, um Raum - und Personalressour- cen zu optimieren, aber auch um Ablaufstrukturen zu bündeln. Bisherige ämterübergreifende Bewertungen der Entwürfe von Raumflächenbedarfen und erste Kostenschätzungen haben zwischenzeitlich beim Raumprogramm im Gebäudeabschnitt 1 und Gebäudeabschnitt 2 zu einer Reduktionsvariante geführt. Lediglich die absoluten Mindestbedarfe an Nutzflächen für einen dauerhaften Betrieb einer 24 Stunden ganzjährig besetzten Feuerwache werden gegenüber der Ursprungsplanung erreicht. Je nach Ergebnis des Architektenwettbewerbes können Nutzflächenanteile bzw. Verkehrsfl ä- chenanteile zu veränderten Bruttogeschossflächen führen. Es sei der Hinweis erlaubt, dass im Hinblick auf die wachsende Stadt, sowohl in der Bevölk e- rungszahl als auch in der Infrastruktur, dem steigenden Individualverkehr und neuen Risik o- bewertungen die Umsetzung von Mindestbedarfen aus Sicht de r Gefahrenabwehr als kritisch zu sehen ist. Die Grundstücksgröße, -lage und der -zuschnitt müssen so gewählt werden, dass zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten nicht ausgeschlossen werden. Vorentwurfsplanung, Raumprogramm, Flächenbedarf - 4 - V/0737/2017 Das Gebäude ist für eine Unterbringung von mindestens 116 Mitarbeitern der Berufsfeuerwehr und mindestens 16 Einsatzfahrzeuge auszulegen. Die Feuerwache ist für einen 24h -Dienstbetrieb in den Sozial -, Wasch -und Sanitärräumen, den Aufenthaltsräumen sowie Ruheräumen zu planen und auszulegen. Die Anordnung der Feuer- und Rettungswache ist mit Hauptausfahrt der Einsatzfahrzeuge zur Straße Merkureck zu empfehlen, um die DIN 14092 und die Anforderungen der Verkehrss i- cherheit zu wahren (Variante B). Einsatzstrategische Vorteile e rgeben sich durch die Ausric h- tung der Ausfahrt zum Merkureck. Für eine Variante A mit einer Einzelausfahrt auf die Westfa- lenstraße sprechen vorrangig stadtplanerische Gesichtspunkte. Einsatzfahrzeugstellplätze, Funktions- und Arbeitsbereiche müssen den no rmativen Anforde- rungen, insbesondere auch des Arbeits - und Unfallschu tzes sowie der Hygiene und der Schwarz-Weiß-Trennung, sowie den Vorgaben der DIN 14092 in allen Teilen genügen. Flächen zur zentralen Vorhaltung von Sondergerät und Vorhaltung der Ausstat tung der Kata- strophenschutzvorsorge sind für die Zentralisierung und Umsetzung einer strategischen Ker n- kompetenzstruktur der Feuer- und Rettungswachen in dem Architektenwettbewerb zu berüc k- sichtigen. Des Weiteren sind Flächenanteile für Räume zur gesetzli ch verpflichtenden Wartung von Sondergerät und feuerwehrtechnischem Gerät vorgesehen. Es ergeben sich Bedarfe der Nutzflächen aus dem durch die Feuerwehr vorgelegten bedarf s- orientierten Mindestraumprogramm: Einsatzfahrzeughalle Sozialräume, Flächen für die Aus- und Fortbildung, Gesunderhaltung usw. Büro- und Verwaltungsnutzung Flächenanteile der Räume zur gesetzlichen verpflichtenden Gerätewartung Flächen zur strategischen zentralen Vorhaltung von Sondergerät und Vorhaltung der Ausstattung der Katastrophenschutzvorsorge Zu den Nutzflächen werden im Planungsverfahren die notwendigen Flächen der Verkehrsfl ä- chen berücksichtigt. Außenflächen für Aus - und Fortbildung sind in der Grundstücksplanung zu berücksichtigen, da diese nicht in den Nutzflächen des Gebäude s dargestellt werden kö n- nen. Es ergeben sich geschätzte Zuordnungen der Flächenanteile 25 % Rettungsdienst 30 % Brandschutz und Hilfeleistung 45 % Nutzfläche, die von beiden genutzt wird. Aufgrund der Mengenanteile und fehlender Detailplanungen ist die belastbare Zuordnung des Nutzflächenanteiles von 45 % auf Kosten der Produktgruppen 02 09 und 02 10 im jetzigen Planungsstand noch nicht möglich. Begründung zur Kostensteigerung Die Kosten der Maßnahme wurden vor acht Jahren zunächst zur Aufnahme eines Haus- haltsansatzes noch ohne Auseinandersetzung mit Nutzungs- und Raumprogrammkonzep- ten auf Basis der Bau werkskosten der Feuer - und Rettungswache 2 (Inbetriebnahme 2005) zuzüglich Baupreisindexsteigerung kalkuliert. Die Bau werkskosten setzen sich z u- sammen aus der sogenannten Kostengruppen 300 (Bauwerk - Baukonstruktion) und 400 (Bauwerk - TGA). Im Ergebnis wurden seinerzeit Baukosten in Höhe von 6,4 Mio. Euro in die Haushaltsplanung aufgenommen. Mit Konkretisierung der Kostenschätzung durch das Amt für Immo bilienmanagement auf Grundlage des zwischenzeitlich erarbeiteten notwendigen Raumbedarfes wurde ein Inves- titionsvolumen für den Neubau der Feuer- und Rettungswache 3 in den Gebäudeabschnit- - 5 - V/0737/2017 ten 1 bis 3 in Höhe von insgesamt 12,80 Mio. Euro über nunmehr alle Kostengruppen 200 (Erschließung), 300, 400, 500 (Außenanlagen), 600 (Ausstattung) bis 700 (Baunebenko s- ten, Honorare nach HOAI und Wettbewerbsverfahren nach V gV) ausgewiesen. Die Bau- preisindexsteigerungen von 2017 bis 2020 werden in den Kosten berücksichtigt. Ein Mehrbedarf im Teilfinanzplan für die Jahre 2018 und 2019 in Höhe von 4,55 Mio. Euro ist für die Realisierung der Gebäudeabschnitte 1 bis 2 erforderlich, nachdem zwischenzeit- lich das Raumprogramm im funktionalen Gebäudeabschnitt 1 und im Gebäudeabschnitt 2 in einer Reduktionsvariante um einen Flächenanteil von rund 950 qm r eduziert wurde und somit die absoluten Mindestbedarfe an Nutzflächen gegenüber der Ursprungsplanung b e- rücksichtigt werden konnten. Auf Vorschlag der Verwaltung soll d er funktionale Gebäude- abschnitt 3 erst später realisiert werden und ist in der derzeitigen Haushaltsplanung für den Zeitraum nach 2021 vorgesehen. Das Vorhaben des Neubaus der Feuer- und Rettungswache 3 befindet sich vor dem Architek- tenwettbewerb und damit in einer s ehr frühen Phase der Projektentwicklung. In dieser Phase der Projektentwicklung liegen noch keine Kenntnisse über die konkrete Anordnung und Au s- formung der Gebäude, der Erschließung oder der verkehrlichen Anbindung vor und können daher auch nur pauschal in den Kosten berücksichtigt werden. Der ermittelte Kostenrahmen basiert auf den Vorgaben der einschlägigen DIN 276 und umfasst die Kennwerte aller Koste n- gruppen auf der Grundlage der erforderlichen Bruttogeschossflächen. Für die Kalkulation ist ein durchschnittlicher Ausstattungsstandard angesetzt. Die weitere Konkretisierung - Entwurf- splanung, Ausführungsplanung, Ausschreibung sowie die Ausstattung mit beweglichem Mob i- liar - bis hin zur abschließenden Kostenfeststellung (nach Fertigstellung der Baumaßnahme ) erfolgt im üblichen Rahmen der anstehenden Planungsschritte. Es ist daher möglich, dass sich im weiteren Verlauf der Planung wesentliche Veränderu ngen der Kosten nach oben oder unten ergeben können. Mit Realisierung der neuen Feuer - und Rettungswache 3 werden die Vorgaben aus § 3 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und de n Katastrophenschutz (BHKG) sowie des Ratsbeschlusses zum Brandschutzbedarfsplan für die Stadt Münster (Beschlussvo rlage V/948/2015) erfüllt. In Vertretung gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlagen: Tabellarische Aufführung zum Mindest-Raumbedarf und Mindestnutzflächenbedarf Gestaltungsentwurf zur Visualisierung der Bebauungsvarianten am Merkureck
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: Vorlage eingebracht
Zur SitzungBeschluss: Vorlage eingebracht
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Hansestraße
- Merkureck
- Hohe Geest
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Details
- Aktenzeichen
- V/0737/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.10.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37