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V/0737/2017

Errichtungsbeschluss zum Neubau der Feuer- und Rettungswache 3

Vorlagen 10.10.2017

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Anlage Vorlage 737

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Beschlussvorlage

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Anlage Vorlage 737

4878 Zeichen

Seite 1 von 4 
Anlagen 
Tabellarische Aufführung zu Mindest-Raumbedarfen und Mindestnutzflächenbedarfen 
Gestaltungsentwurf zur Visualisierung der Bebauungsvarianten am Merkureck
Neubauvorhaben Feuer- und Rettungswache 3 Planungsstand: 25.07.2017
Soll Soll 
Anzahl m²
Fahrzeughalle 
Brandschutz/Technische Hilfleistung 
9 Stellplätze nach 
DIN 14092 - 
Kategorie 4
je 4,5m x 12,5m 
x 4,5m
(B x L x H)
1 520 mind. +- 0,5m Sicherheitsabstand 
zu Bauteilen
Fahrzeughalle
Rettungsdienst
8 Stellplätze nach 
E-DIN 13049 
je 5,5m x 10m x 
4,5m
(B x L)
1 440 mind. +- 0,5m Sicherheitsabstand 
zu Bauteilen
Fahrzeughalle 
Gerätewartung
2 Stellplätze nach 
DIN 14092 - 
Kategorie 4
je 4,5m x 12,5m 
x 4,5m
(B x L x H)
1 112,5 mind. +- 0,5m Sicherheitsabstand 
zu Bauteilen
2 Lagerraum Brandschutz
erdgeschossig 1 100 s/w-Trennung / Hygienevorschriften
Anbindung an Fahrzeughalle BS
3 Lagerraum Rettungsdienst
erdgeschossig 1 30 s/w-Trennung / Hygienevorschriften
Anbindung an Fahrzeughalle RD
4 Schulungsraum je 1,5m² / Pers. 2 90 1 Schlungsraum 75m²
1 Megacode-Übungsraum 15m²
5 Lehrmittelraum 1 10 angeschlossen an Schulungsraum
6 Funk-/Telekommunikationsraum 1 25 Abschnittsführungsstelle nach 
Standardkonzept
7 Verwaltung / Büro
Rahmenregelung 
des VV vom 
16.04.13
9 204 6 Büros á 2 Pers. 
3 Büros á 1 Pers. 
8 Besprechungsraum 1 30 Seminar- und Besprechungsraum
9 Bereitschaftsraum 4 180
3 Aufenthaltsräume für je 10 Pers.
1 Speiseraum für 30 Pers.
1 Loggia für 20 Pers.
10 Jugendraum 0 0
Freiwillige Feuerwehr mit 
Jugendfeuerwehr derzeit nicht 
Planungsumfang
11 Ruheraum 23 294 22 Ruheräume à 12m² 
1 Refrendarzimmer 30m²
12 Küche / Teeküche 2 72 Küche 60 m². Teeküche 12m²
12a Lagerraum Küche 1 30
Bevorratung Lebensmittel für 24h 
Wachbetrieb (Kühlraum, 
Trockenlager, etc.)
13 Erste Hilfe 1 10 gem. Arbeitsstättenrecht
14 Feuerwehrturm DIN 14092-3 1 0 Übungsfassade mit 5 
Obergeschossen
15 Atemschutz
16 Schutzzeugpflege 2 40
17 Schlauchpflege in Ziffer 2 enthalten
18 Lager für Lösch- und/oder Bindemittel,
Geräte, Schläuche in Ziffer 2 enthalten
19 Raum für Sondermessgeräte 1 40
Lagerraum für Prüfgeräte der 
Geräteprüfung gem. ArbSchG, 
ASR, UVV, FwDV
20 Kleiderkammer / Schwarz-Weiß-
Trennung 1 25 Lagerraum für gereinigte 
Dienstkleidung
21 Umkleideraum
Einsatzkleidung
mind. 1,2 m² je 
Bediensteten 2 140
Spindräume für Einstzkleidung 
Damen und Herren
erdgeschossig
22a Umkleideraum 
Privatkleidung Damen
mind. 1,5 m² je 
Bediensteten 1 20 Spindraum mit Kleiderspinden und 
Bettrollenspinden
22b Umkleideraum 
Privatkleidung Herren
mind. 1,5 m² je 
Bediensteten 1 170 Spindraum mit Kleiderspinden und 
Bettrollenspinden
1
Nr. Erläuterung
Raum- und Nutzungsprogramm
Normative Mindestorgaben nach DIN 
14092, E-DIN 13049, ASR und UVVNutzung
Bedarf

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23a Umkleideraum Jugendfeuerwehr 
männlich / Freiwillige Feuerwehr 0 0
Freiwillige Feuerwehr mit 
Jugendfeuerwehr derzeit nicht 
Planungsumfang
23b Umkleideraum Jugendfeuerwehr 
weiblich / Freiwillige Feuerwehr 0 0
Freiwillige Feuerwehr mit 
Jugendfeuerwehr derzeit nicht 
Planungsumfang
24 Trocknungsraum 0 0 in Ziffer 16 enthalten
25 Werkstatt erdgeschossig 0 0
26 Waschhalle
1 Stellplatz nach 
DIN 14092 - 
Kategorie 4
4,5m x 12,5m x 
4,5m
(B x L x H)
1 90 mind. +2m Umlauf um den 
Stellplatz
27 Geräteraum für Waschhalle 1 5 an Waschhalle angeschlossen
28 Treibstofflagerraum 1 10
29 Eisen- und Holzlagerraum 0 0
30 Notstromversorgung 1 20
31 Reinigung/Desinfektion
Rettungsdienst
Hygienevorschriften 
im Rettungsdienst 4 155
1 Geräte-Desinfektionsraum
1 Personen-Desinfektionsraum
1 Fahrzeug-Desinfektionshalle
1 Desinfektionsmittel-Lagerrraum
32 Sanit. Anlagen
WC/DU; D/H ASR 4.1 9
1 Waschraum für Damen 
2 Waschräume für Herren
2 WC-Anlagen für Damen
4 WC-Anlagen für Herren
33 Haustechnik (Lüftung/Klima/Heizung) 2 40 1 Raum für Wachalarmtechnik
1 Raum Gebäudetechnik
32 Putzmittelraum mind. 6 m² 2 12
33 Übungshof / Allwettersportfläche * (2) (1.218) Übunghof 250 m², Sportfläche 22,0 
x 44,0 m
34 Treppenraum, Verkehrsflächen, Flure, 
Rutschschachtanlagen
Flurbreiten: mind. 1,5m
Treppenbreiten: mind. 1,5m
Ausrückezeiten: max 90 Sekunden
35 Aufenthalt FF / JF
Freiwillige Feuerwehr mit 
Jugendfeuerwehr derzeit nicht 
Planungsumfang
36 Einsatzmittel in Ziffer 2 und 3 enthalten
37 Aufzug je nach Planung und 
Architektenwettbewerb
38 Hausanschlussraum Wasser und 
Strom 1 20
39 Mehrzweckraum 2 350
300m² Sporthalle, 50 m² 
Fitnessraum zur 
Gesundheitsprävention
83 3284,5
Mindestumfang an Raumprogramm ist in Fett gekennzeichnet Anzahl in m²
Diese Auflistung dient der Orientierung des Bedarfes. Bei detaillierter Planung sind Abläufe und Begehbarkeiten optimiert auszuführen. 
Es ist die DN 14092-1 Stand April 2012 anzuwenden.
Mindestraumgrößen ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung.
* Fließen nicht in die m²-Zahl des Umbauten Raumes mit ein

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Beschlussvorlage

14560 Zeichen

V/0737/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Feuerwehr 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Errichtungsbeschluss zum Neubau der Feuer- und Rettungswache 3 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
10.10.2017 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -Government
 Einbringung 
17.10.2017 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Einbringung 
16.11.2017 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
21.11.2017 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
30.11.2017 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -Government
 Vorberatung 
06.12.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
13.12.2017 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Stadt Münster errichtet auf dem Flurstück 289, gelegen zwischen Merkureck/ Westf a-
lenstraße und Hohe Geest, den Neubau der Feuer- und Rettungswache 3. Hierfür wird dem in 
der Anlage aufgeführte Raumprogramm zugestimmt. 
Die neue Wache wird  in funktionalen Gebäudeabschnitten errichtet. Der funktionale Abschnitt  
3 soll in späteren Jahren realisiert werden. 
 
 Funktionaler Gebäude-Abschnitt 1, „Brandschutz und Technische Hilfeleistung“ 
gem. DIN 14092 Fahrzeugstellplätze für Feuerwehrfahrzeuge des Brandschutzes - und 
der Hilfeleistung, Sozialräume, Einsatzspindräume, Schulungs- und Büroräume 
 Funktionaler Gebäude-Abschnitt  2, „Rettungsdienst“ gem. DIN 13049 für Fahrzeug-
stellplätze für Rettungsdienstfahrzeuge, Sozialräume, Einsatzspindräume, Desinfekti-
ons-, Medizinprodukte- und Büroräume 
 Funktionaler Gebäude-Abschnitt 3, „Zentrale Sondermaterial- und Sondergeräteein-
satzvorhaltung“ 
Logistisch-taktische zentralisierte Vorhaltung von Sonder einsatzgerät und die Durc h-
führung feuerwehrtechnischer Gerätewartung nach gesetzlichen Prüf fristen (GUV -
Geräteprüfordnung) 
 
2. Es wird zur Kenntnis genommen , dass die Realisierung der Feuer - und Rettungswache 3 
auf der Grundlage eines Architektenwettbewerbs erfolgen soll.  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0737/2017 
Auskunft erteilt: 
Herr Wingler-Scholz 
Ruf: 
492-8000 
E-Mail: 
Wingler-ScholzG@stadt-muenster.de  
Datum: 
24.08.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0737/2017 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, das für die Maßnahme erforderliche Vergabeverfahren 
nach VgV vorzubereiten und durchzuführen. Dem VgV ist vor Vergabe der Architektenleistu n-
gen ein nicht offener Architektenwettbewerb vorzuschalten sowi e vorab sind die entspreche n-
den Beschlüsse in den Fachausschüssen herbeizuführen.  
 
4. Es wird zur Kenntnis genommen , dass mittelfristig die drei Feuer - und Rettungswachen zu 
Zentren mit unterschiedlichen Kernkompetenzen weiter entwickelt werden. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass voraussichtlich Investitionskosten in Höhe von 
10.950.000 Euro entstehen – nach Reduktion von Flächenanteilen und ohne den Baukörper 
des funktionalen Gebäudeabschnittes 3. Enthalten sind die reinen  Bau- und Errichtungskos-
ten, Erschließungskosten, zu errichtende Außenanlagen sowie Baunebenkosten und Honor a-
re nach HOAI und Wettbewerbsverfahren nach VgV.  
Mit Fertigstellung der Feuer - und Rettungswache 3 entfallen pro Jahr die Mietkosten der pr o-
visorischen Feuerwache in Höhe von 75.000 Euro. 
 
Brandschutz und feuerwehrtechnische Hilfeleistung 
Produktgruppe 0209 
Investitionsmaßnahmen Ansatz 
2017 (€) 
Planung 
2018 (€) 
Planung 
2019  
(€) 
Plan-
ung 
2020  
(€) 
Plan-
ung 
2021 
(€) 
Spätere 
Jahre 
(€) 
Gesamtaus- 
zahlungen 
(€) 
4710 Neubau Feuer - 
und Rettungswache 3 
 
Auszahlung für Bau -
maßnahmen 
1.060.000 7.385.000 2.505.000 0 0 0 10.950.000 
4720 Neubau Logistik-
zentrum Fw3, 2. BA 
 
Auszahlung für Bau -
maßnahmen ( Gebäude-
abschnitt 3) 
0 0 0 0 0 1.850.000 1.850.000 
Tabelle 1      Haushaltsplanentwurf 2018 ff 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushalt 2017 bzw. Haushalt s-
planentwurf 2018 veranschlagt. Die Beschlussausführung steht unter dem Vorbehalt, dass der 
Rat die Ermächtigungen im Rahmen der Ha ushaltssatzung 2018 bzw. der mittelfristigen E r-
gebnis- und Finanzplanung bereitstellt.  
 
 
Begründung: 
Der Bedarf für die Errichtung der Feuer- und Rettungswache 3 wurde bereits im Jahr 2008 
durch Auswertung der gültigen Qualitätskriterien (Hilfsfrist bzw. Erreichungsgrad bei Eins-
ätzen) festgestellt. Die gesetzliche Verpflichtung der Leistungsfähigkeit nach § 3 BHKG 
konnte, insbesondere im Stadtteil Hiltrup, nicht mehr erfüllt werden. Wegen der zeitlichen 
Dringlichkeit wurde zunächst auf einen Neubau verzich tet und in einer vorhandenen (a n-
gemieteten) Gewerbeimmobilie an der Hansestraße eine provisorische Feuer - und Re t-
tungswache eingerichtet, die mit der in Hiltrup bereits vorhandenen Rettungswache z u-
sammengelegt wurde. Mit Inbetriebnahme der provisorischen F euer- und Rettungswache

- 3 - 
V/0737/2017 
3 war offensichtlich, dass der Standort strategisch und einsatztaktisch nicht den notwend i-
gen Anforderungen genügt. Daher wurde im Jahr 2010 mit der Prüfung und Planung eines 
Standortes der Feuer- und Rettungswache 3 am Merkureck begonnen. 
Der neue nördlichere Standort der Feuer - und Rettungswache 3 am Merkureck wird sich 
weniger auf die Versorgung der Bevölkerung in Hiltrup auswirken, als vielmehr auf die S i-
cherheit der Menschen in der Kernstadt. Eine Verlagerung der Feuer- und Rettungswache 
3 von der Hansestraße zum Merkureck gewährleistet eine sehr viel schnellere Unterstü t-
zung, aber auch eine Interventionspotentialerhöhung der Löschzüge 1 und 2 der Beruf s-
feuerwehr bei Paralleleinsätzen und über den Grundschutz hinausgehenden Alarm stich-
worten. 
 
Aktuell wird ein Architektenwettbewerb für die Realisierung des Neubauvorhabens vorg e-
sehen, so dass die Abbildung des Investitionsvolumens im Haushaltsplan mit der Baupl a-
nung im Jahr 2017/2018 zu korrigieren ist  und die Errichtung der Feuer- und Rettungswa-
che 3 in den Jahren 2018 bis 2019 angestrebt wird.  
 
Die Errichtung der Feuer- und Rettungswache 3 wird in funktionale Gebäudeabschnitte vorge-
sehen, um den Vorteil des Teilbezuges nach Teilfertigstellung nutzen zu können und Mietko s-
ten in derzeitiger Höhe von rund 75.000,00 Euro p. a. nicht mehr aufwenden zu müssen. 
In der Planung und Erstellung des Raumbedarfes wurden die ablauforganisatorischen B e-
darfsräume und Fahrzeugstellplätze, Nebenräume und Technikräume wie folgt vorgesehen: 
 Funktionaler Gebäudeabschnitt 1 „Brandschutz/Technische Hilfeleistung“ 
gem. DIN 14092 Fahrzeughalle für Brandschutz - und Hilfeleistungsfahrzeuge, Sozia l-
räume, Einsatzspindräume, Schulungsräume und Büroräume 
 Funktionaler Gebäudeabschnitt 2 „Rettungsdienst“ 
gem. DIN-E 13049 Fahrzeughalle für Rettungsdienstfahrzeuge, Sozialräume, Einsat z-
spindräume, Desinfektions- und Medizinprodukteräume und Büroräume 
 Funktionaler Gebäudeabschnitt 3 „Zentrale Sondermaterial- und Sondergeräteeinsatz-
vorhaltung“ 
Logistisch-taktische zentralisierte Vorhaltung von Sondereinsatzgerät und die Durc h-
führung feuerwehrtechnischer Gerätewartung nach gesetzlichen Prüf fristen (GUV -
Geräteprüfordnung) 
 
Der funktionale Gebäudeabschnitt 3 soll in späteren Jahren realisiert werden, ist aber grun d-
sätzlich unverzichtbar, um langfristig eine Struktur mit unterschiedlichen Kernkompetenzen auf 
den drei Feuer - und Rettungswachen aufbauen zu können, um Raum - und Personalressour-
cen zu optimieren, aber auch um Ablaufstrukturen zu bündeln. 
Bisherige ämterübergreifende Bewertungen der Entwürfe von Raumflächenbedarfen und erste 
Kostenschätzungen haben zwischenzeitlich beim Raumprogramm im Gebäudeabschnitt 1 und 
Gebäudeabschnitt 2 zu einer Reduktionsvariante geführt. 
Lediglich die absoluten Mindestbedarfe an Nutzflächen für einen dauerhaften Betrieb einer 24 
Stunden ganzjährig besetzten Feuerwache werden gegenüber der Ursprungsplanung erreicht. 
 
Je nach Ergebnis des Architektenwettbewerbes können Nutzflächenanteile bzw. Verkehrsfl ä-
chenanteile zu veränderten Bruttogeschossflächen führen. 
Es sei der Hinweis erlaubt, dass im Hinblick auf die wachsende Stadt, sowohl in der Bevölk e-
rungszahl als auch in der Infrastruktur, dem steigenden Individualverkehr und neuen Risik o-
bewertungen die Umsetzung von Mindestbedarfen aus Sicht de r Gefahrenabwehr als kritisch 
zu sehen ist. 
 
Die Grundstücksgröße, -lage und der -zuschnitt müssen so gewählt werden, dass zukünftige 
Entwicklungsmöglichkeiten nicht ausgeschlossen werden. 
 
Vorentwurfsplanung, Raumprogramm, Flächenbedarf

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V/0737/2017 
Das Gebäude ist für eine Unterbringung von mindestens 116 Mitarbeitern der Berufsfeuerwehr 
und mindestens 16 Einsatzfahrzeuge auszulegen. 
Die Feuerwache ist für einen 24h -Dienstbetrieb in den Sozial -, Wasch -und Sanitärräumen, 
den Aufenthaltsräumen sowie Ruheräumen zu planen und auszulegen. 
 
Die Anordnung der Feuer- und Rettungswache ist mit Hauptausfahrt der Einsatzfahrzeuge zur 
Straße Merkureck zu empfehlen, um die DIN 14092 und die Anforderungen der Verkehrss i-
cherheit zu wahren (Variante B). Einsatzstrategische Vorteile e rgeben sich durch die Ausric h-
tung der Ausfahrt zum Merkureck. Für eine Variante A mit einer Einzelausfahrt auf die Westfa-
lenstraße sprechen vorrangig stadtplanerische Gesichtspunkte. 
 
Einsatzfahrzeugstellplätze, Funktions- und Arbeitsbereiche müssen den no rmativen Anforde-
rungen, insbesondere auch des Arbeits - und Unfallschu tzes sowie der Hygiene und der 
Schwarz-Weiß-Trennung, sowie den Vorgaben der DIN 14092 in allen Teilen genügen. 
Flächen zur zentralen Vorhaltung von Sondergerät und Vorhaltung der Ausstat tung der Kata-
strophenschutzvorsorge sind für die Zentralisierung und Umsetzung einer strategischen Ker n-
kompetenzstruktur der Feuer- und Rettungswachen in dem Architektenwettbewerb zu berüc k-
sichtigen. 
 
Des Weiteren sind Flächenanteile für Räume zur gesetzli ch verpflichtenden Wartung von 
Sondergerät und feuerwehrtechnischem Gerät vorgesehen. 
Es ergeben sich Bedarfe der Nutzflächen aus dem durch die Feuerwehr vorgelegten bedarf s-
orientierten Mindestraumprogramm: 
 Einsatzfahrzeughalle 
 Sozialräume, Flächen für die Aus- und Fortbildung, Gesunderhaltung usw. 
 Büro- und Verwaltungsnutzung 
 Flächenanteile der Räume zur gesetzlichen verpflichtenden Gerätewartung 
 Flächen zur strategischen zentralen Vorhaltung von Sondergerät und Vorhaltung der 
Ausstattung der Katastrophenschutzvorsorge 
 
Zu den Nutzflächen werden im Planungsverfahren die notwendigen Flächen der Verkehrsfl ä-
chen berücksichtigt. Außenflächen für Aus - und Fortbildung sind in der Grundstücksplanung 
zu berücksichtigen, da diese nicht in den Nutzflächen des Gebäude s dargestellt werden kö n-
nen. 
 
Es ergeben sich geschätzte Zuordnungen der Flächenanteile  
 25 % Rettungsdienst 
 30 % Brandschutz und Hilfeleistung 
 45 % Nutzfläche, die von beiden genutzt wird.  
 
Aufgrund der Mengenanteile und fehlender Detailplanungen ist die  belastbare Zuordnung des 
Nutzflächenanteiles von 45 % auf Kosten der Produktgruppen 02 09 und 02 10 im jetzigen 
Planungsstand noch nicht möglich.  
 
Begründung zur Kostensteigerung 
Die Kosten der Maßnahme wurden vor acht Jahren zunächst zur Aufnahme eines Haus-
haltsansatzes noch ohne Auseinandersetzung mit Nutzungs- und Raumprogrammkonzep-
ten auf Basis der Bau werkskosten der Feuer - und Rettungswache 2 (Inbetriebnahme 
2005) zuzüglich Baupreisindexsteigerung kalkuliert. Die Bau werkskosten setzen sich z u-
sammen aus  der sogenannten Kostengruppen 300 (Bauwerk - Baukonstruktion) und 400 
(Bauwerk - TGA). Im Ergebnis wurden seinerzeit Baukosten in Höhe von 6,4 Mio. Euro in 
die Haushaltsplanung aufgenommen. 
Mit Konkretisierung der Kostenschätzung durch das Amt für Immo bilienmanagement auf 
Grundlage des zwischenzeitlich erarbeiteten notwendigen Raumbedarfes wurde ein Inves-
titionsvolumen für den Neubau der Feuer- und Rettungswache 3 in den Gebäudeabschnit-

- 5 - 
V/0737/2017 
ten 1 bis 3 in Höhe von insgesamt 12,80 Mio. Euro über nunmehr alle Kostengruppen 200 
(Erschließung), 300, 400, 500 (Außenanlagen), 600 (Ausstattung) bis 700 (Baunebenko s-
ten, Honorare nach HOAI und Wettbewerbsverfahren nach V gV) ausgewiesen. Die Bau-
preisindexsteigerungen von 2017 bis 2020 werden in den Kosten berücksichtigt.  
 
Ein Mehrbedarf im Teilfinanzplan für die Jahre 2018 und 2019 in Höhe von 4,55 Mio. Euro 
ist für die Realisierung der Gebäudeabschnitte 1 bis 2 erforderlich, nachdem zwischenzeit-
lich das Raumprogramm im funktionalen Gebäudeabschnitt 1 und im Gebäudeabschnitt 2 
in einer Reduktionsvariante um einen Flächenanteil von rund 950 qm r eduziert wurde und 
somit die absoluten Mindestbedarfe an Nutzflächen gegenüber der Ursprungsplanung b e-
rücksichtigt werden konnten. Auf Vorschlag der Verwaltung soll d er funktionale Gebäude-
abschnitt  3 erst später realisiert werden und ist in der derzeitigen Haushaltsplanung für den 
Zeitraum nach 2021 vorgesehen. 
 
Das Vorhaben des Neubaus der Feuer- und Rettungswache 3 befindet sich vor dem Architek-
tenwettbewerb und damit in einer s ehr frühen Phase der Projektentwicklung. In dieser Phase 
der Projektentwicklung liegen noch keine Kenntnisse über die konkrete Anordnung und Au s-
formung der Gebäude, der Erschließung oder der verkehrlichen Anbindung vor und können 
daher auch nur pauschal in  den Kosten berücksichtigt werden. Der ermittelte Kostenrahmen 
basiert auf den Vorgaben der einschlägigen DIN 276 und umfasst die Kennwerte aller Koste n-
gruppen auf der Grundlage der erforderlichen Bruttogeschossflächen.   Für die Kalkulation ist 
ein durchschnittlicher Ausstattungsstandard angesetzt. Die weitere Konkretisierung - Entwurf-
splanung, Ausführungsplanung, Ausschreibung sowie die Ausstattung mit beweglichem Mob i-
liar - bis hin zur abschließenden Kostenfeststellung (nach Fertigstellung der Baumaßnahme ) 
erfolgt im üblichen Rahmen der anstehenden Planungsschritte. Es ist daher möglich, dass 
sich im weiteren Verlauf der Planung wesentliche Veränderu ngen der Kosten nach oben oder 
unten ergeben können.  
 
Mit Realisierung der neuen Feuer - und Rettungswache 3  werden die Vorgaben aus § 3 des 
Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und de n Katastrophenschutz (BHKG) sowie 
des Ratsbeschlusses zum  Brandschutzbedarfsplan für die Stadt Münster (Beschlussvo rlage 
V/948/2015) erfüllt. 
 
 
In Vertretung 
gez. 
 
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
Anlagen: 
 
Tabellarische Aufführung zum Mindest-Raumbedarf und Mindestnutzflächenbedarf 
 
Gestaltungsentwurf zur Visualisierung der Bebauungsvarianten am Merkureck

Beratungsverlauf (7)

10.10.2017 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 5 Einbringung Entscheidung

Beschluss: Vorlage eingebracht

Zur Sitzung
17.10.2017 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.2 Einbringung Entscheidung

Beschluss: Vorlage eingebracht

Zur Sitzung
16.11.2017 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 6.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
21.11.2017 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.1.1 Vorberatung
Zur Sitzung
30.11.2017 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 5 Vorberatung
Zur Sitzung
06.12.2017 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 18.1 Vorberatung
Zur Sitzung
13.12.2017 Rat
TOP 11.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (3)

  • Hansestraße
  • Merkureck
  • Hohe Geest

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Details

Aktenzeichen
V/0737/2017
Typ
Vorlagen
Datum
10.10.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37