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V/0993/2018

Stadthalle Hiltrup: Durchführung von Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen

Vorlagen 05.11.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.12.2018, TOP 35.1

Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

1562 Zeichen

Anlage A zur V/0993/2018 
Kurzüberblick 
Für die Stadthalle Hiltrup werden Sanierungsmaßnahmen des Nötigsten vorgeschlagen.  
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie 
für öffentliche und private Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung 
aktiv mitwirken“ verfolgt.  
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: PG 0111 Immobilienmanagement 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2018 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig frei-
willig 
In der im Parallelumlauf befindlichen Vorlage V/0705/2018/1 „Handlungsbedarfe zur Erweiterung 
von Schulgebäuden“ kündigt die Verwaltung unter Beschlusspunkt 5.4 eine gesonderte Vorlage an, 
die Vorschläge unterbreitet, die die Aufrechterhaltung des Hallenbetriebes sicherstellen.  
Diese Vorlage beinhaltet diese Vorschläge; diese Vorlage steht in inhaltlicher Abhängigkeit zur 
konkreten Beschlussfassung des Rates zur Vorlage V/07057/2018/1. 
Ratsvorlagen V/0338/2017/1 und V/0705/2018/1 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
./.

Beschlussvorlage

15451 Zeichen

V/0993/2018 
V/0993/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Stadthalle Hiltrup: Durchführung von Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   22.11.2018 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Vorberatung 
   22.11.2018 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und  
strategisches Flächenmanagement 
Vorberatung 
   28.11.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   29.11.2018 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung  
und E-Government 
Vorberatung 
   05.12.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   12.12.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
Vorbemerkung 
 
Die Vorlage V/0705/2018 Handlungsbedarfe zur Erweiterung von Schulgebäuden auf der Basis der 
Vorlagen V/0420/2016/1 und V/0328/2017/1 - die sich ebenfalls in der o.g. Beratungsfolge befindet - 
beinhaltet unter 5.4 folgenden Beschlussvorschlag: 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass zur weiteren Nutzung der Stadthalle Hiltrup für Veranstaltung s-
zwecke mit einer gesonderten Vorlage Vorschläge unterbreitet werden, die die Aufrechterhaltung 
des Hallenbetriebes sicherstellen. Sie setzen sich im Wesentlic hen zusammen aus einer Sani e-
rung des Nötigsten und Vorschlägen zur Unterteilung und Abtrennung von Hallenteilen. Zu einem 
späteren Zeitpunkt werden Vorschläge für weitere Sanierungsschritte sowie für Verbesserungen 
des äußeren Erscheinungsbildes gemacht.  
 
Die folgende Vorlage beinhaltet die o.g. Vorschläge. Diese Vorlage steht in inhaltlicher Abhängigkeit 
der konkreten Beschlussfassung des Rates. 
 
I. Sachentscheidung 
 
1. Zur besseren Nutzung der vorhandenen Stadthalle Hiltrup und Optimierung des technischen Z u-
standes und Aufrechterhaltung eines möglichst störungsfreien Betriebs der Stadthalle Hiltrup we r-
den folgende Maßnahmen durchgeführt: 
Amt für 
Immobilienmanagement 
 
05.11.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Tschöpe 
Telefon: 492-2306 
Tschoepe@stadt-
muenster.de

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V/0993/2018 
 
1.1. Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen zur Aufrechterhaltung des Betriebes 
 
Technische Gebäudeausstattung: 
 Erneuerung der Niederspannungshauptverteilung und einzelner Unterverteilungen 
 Erneuerung der Lüftungsanlage für den Bereich des Veranstaltungssaales 
 Erneuerung der Kaltwasserverteilung  
 Erneuerung der Heizungsverteilung 
 Erneuerung der Gebäudeautomation 
 
Hochbau: 
 vollständige Überarbeitung des Parkettbodens in der Halle (Schleifen, Ausbesseru n-
gen/Reparaturen, Versiegelung und Einpflege) 
 Überarbeitung des Garderobenbereichs im EG (Instandsetzung der Holzelemente im 
Theken- und Kopfbereich, Austausch abgängiger Holzelemen te, Reparatur Garder o-
benständer) 
 diverse Malerarbeiten in öffentlichen Bereichen im EG und OG (Wände, Decken, Sä u-
len, Verkleidungen) 
 Erneuerung des barrierefreien Zugangs  
 
1.2 Funktionsanpassungen  
Im Zusammenhang mit der  Erneuerung der Lüftungsanlage wird vorgeschlagen, notwen-
dige Funktionsanpassungen, die Erfordernissen der Nutzung Rechnung tragen, vorz u-
nehmen. Dieses sind im Einzelnen: 
 Technische Gebäudeausstattung 
 Einbau einer Lüftungsanlage für den Bereich des oberen Foyers und zur Versorgung 
der oberen Konferenzräume 
 Ausstattung der Lüftungsanlagen Veranstaltungssaal/ Foyer/ Konferenzräume mit Kä l-
tetechnik, um auch in den Sommermonaten eine adäquate Nutzung der Räume zu e r-
möglichen  
 Einbau einer Lüftungsanlage für den Bereich der Ausgabeküche für den Saal, um hier 
die gewünschte Nutzung (z.B. temporärer Aufbau Fritteusen) zu ermöglichen 
 
1.3     Teilbarkeit der Halle  
  Es wird zur Kenntnis genommen: 
 
  Eine Teilbarkeit der Halle kann grundsätzlich durch die Installation von  
 a) Trennwänden oder Vorhängen etc. oder 
 b) durch den Einsatz von Messebausystemen 
erreicht werden.  
 
ad a) Die statischen und technischen Gegebenheiten der vorhandenen Deckenkonstrukt i-
on erfordern für die Installation von Trennwänden, Vorhängen etc. umfassende bauliche 
Maßnahmen, da weitere Belastungen der vorhandenen Deckenkonstruktion aus statischen 
Gründen nicht mehr möglich sind. Dies betrifft auch das Anbringen und Aufhängen von 
Vorhangkonstruktionen. Die Ertüchtigung des Daches und der Statik würde ca. 3 Mio. € er-
fordern. Daz u kommen Investitionen für das jeweilige Trennsystem (Trennwände ca. 
500.000 € bis 700.000 €, Vorhänge mit Aufhängesystem ca. 200.000 €).  
 
ad b) Unabhängig von der Dachkonstruktion kann eine Teilung der Halle durch die A n-
schaffung eines Messebausystems (K osten ca. 125.000 €) erreicht werden. Dieses ist 
deutlich preisgünstiger als ein Trennwandsystem umzusetzen, allerdings sind zusätzliche 
Personalkapazitäten zum Auf- und Abbau erforderlich, die ggf. auch über Dienstleistung s-
verträge bereitgestellt werden k önnten. Darüber hinaus ist die Frage der Einlagerung der

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V/0993/2018 
Stellwände zu klären. Ebenfalls zu berücksichtigen ist, dass auch das Lüftungs - und Be-
leuchtungskonzept auf eine Teilbarkeit der Halle abgestimmt werden müssten. 
Es ist festzuhalten, dass zum gegenwä rtigen Zeitpunkt – aus Kosten und betrieblichen 
Gründen - keine realisierbare Option zur Teilung der vorhandenen Halle besteht; eine Teil-
barkeit der Halle wäre daher Gegenstand einer ggf. zu einem späteren Zeitpunkt durchz u-
führenden Gesamtsanierungsmaßnahme.  
 
 Eine bauliche Umsetzung der unter 1.1 - 1.2 genannten Maßnahmen erfolgt aufgrund der Vera n-
staltungsplanung und Planungsvorläufen für die Baumaßnahmen voraussichtlich im Sommer 
2020. 
 
2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die o.g. Maßnahmen unabhängig v on einer ggf. später 
noch erforderlichen Gesamtsanierung erfolgen. Diese erfolgt auf Grundlage eines dann zu erste l-
lenden Nutzungs- und Betreiberkonzeptes. 
 
3. Der Beschlusspunkt 1 steht unter dem Vorbehalt, dass im Kontext der Machbarkeitsstudie Schu l-
zentrum Hiltrup (Vorlage V/0705/2018) eine Umsetzungsvariante beschlossen wird, die die Stad t-
halle Hiltrup für die Dauer von Baumaßnahmen am Schulzentrum für die Unterbringung schul i-
scher Raumbedarfe (Klassenräume und Mensa) vorsieht.  
 
4. Die Verwaltung wird beauft ragt, parallel bzw. in nahem zeitlichen Bezug der Entscheidungsvorl a-
ge zu den schulischen Bedarfen der Machbarkeitsstudie Schulzentrum Hiltrup einen Baub e-
schluss für die in dieser Vorlage dargestellten Maßnahmen vorzulegen.  
 
5. Es wird zur Kenntnis genommen,  dass ein zusätzlicher konsumtiver Finanzierungsbedarf für die 
unter 
- 1.1 genannten Punkte in Höhe von 1.035.000 € (900.000 € Erneuerung Technische Gebäude-
ausrüstung, sowie 135.000 € Hochbaukosten)  
- 1.2 genannten Punkte in Höhe von 636.000 € 
besteht.  
Die anteiligen erforderlichen Planungskosten sind jeweils enthalten.  
Die Mittel müssten wie folgt bereitgestellt werden. Planungskosten in 2019: 123.000 €, Baukosten 
in 2020: 1.413.000 € + 135.000 € = 1.548.000 € 
 
6. Der Rat nimmt den technischen Zustand der Stad thalle Hiltrup zur Kenntnis (vgl. Vorlage 
338/2017/1 und V/0705/2018). 
 
 
II.   Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag (€) Bemerkungen 
 
Produkt-
gruppe 
0111 Immobilienmanage-
ment 
   
Zeile 13 Aufwendungen für 
Sach- und Dienstlei s-
tungen 
   
  Auszahlungen 2019 123.000  
   2020 1.548.000  
      
Summe aller Auszahlungen/Saldo  1.671.000

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V/0993/2018 
Die zur Finanzierung zusätzlichen erforderlichen Ermächtigungen im Teilergebnisplan sind im Hau s-
haltsplan-Entwurf 2019 bei der Produktgruppe  0111 veranschlagt.  
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der 
Rat die notwendigen Ermächtigungen im Rahmen der Haushaltssatzung 2019 bzw. der mittelfristigen 
Ergebnis- und Finanzplanung bereitstellt.  
. 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Zu Beschlusspunkt 1: 
 
In der Vorlage V/0338/2017/1 „Stadthalle Hiltrup, weiteres Vorgehen; Ratsanträge SPD A -
R/0022/2016 sowie CDU und Bündnis 90 / Die Grünen / GAL A -R-0058/2016“ wurde der bauliche 
Zustand wie folgt dargestellt: 
„Auf mittelfristige Sicht wird die weiterhin erforderliche Nutzung des multifunktional genutzten Obje k-
tes der Stadthalle Hiltrup aufgrund des Zustandes des Gebäudes und der technischen Einrichtungen 
mit Risiken verbunden sein.  
Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit wird das Objekt – zur Aufrechterhaltung der aktuellen Nutzung - 
mit minimalen Reparaturmaßnahmen betriebsbereit gehalten.  
Die Räumlichkeiten, die derzeit für Schul - und Bürozwecke genutzt werden, können aus te chnischer 
Sicht auf absehbare Zeit mit vertretbarem Aufwand weiter genutzt werden. Für den Hallenbetrieb 
kann dies nur bedingt bzw. nicht sichergestellt werden. Auch für den Hallenbetrieb ist eine Nutzung s-
fähigkeit nach Möglichkeit zu erhalten.“ 
 
Diese Einschätzung hat nach wie vor Bestand.  
 
Technische Gebäudeausstattung 
Um den Hallenbetrieb der Stadthalle Hiltrup während der Dauer der Baumaßnahmen im Schulzen t-
rum Hiltrup sicher aufrechterhalten zu können, sind die unter 1.1 genannten Maßnahmen erforderlich.  
Weite Teile der technischen Installationen stammen aus der Errichtungszeit und haben ihre theoret i-
sche Nutzungsdauer überschritten. So sind die verbauten Lüftungsanlagen teilweise defekt, verfügen 
nicht mehr über eine Wärmerückgewinnung (außer Betrieb genommen) und können nicht entspr e-
chend den zeitgemäßen Anforderungen geregelt werden.  
Die vorhandenen Hauptverteilungen für Heizung und Kaltwasser sind aufgrund ihres Alters abgängig. 
Absperrvorrichtungen lassen sich nicht mehr bedienen, sodass im Fehler fall kein Absperren einze l-
ner, betroffener Bereiche möglich ist.  
Die vorhandene Niederspannungshauptverteilung und drei Unterverteilungen sind ebenfalls aufgrund 
ihres Alters, und der damit verbundenen Störanfälligkeit durch den wiederkehrenden Ausfall einzelner 
Bauteile zu erneuern. Sie entsprechen ebenfalls nicht mehr den derzeit geltenden Sicherheitsanforde-
rungen.  
Die vorgenannten Umstände treffen ebenfalls auf die Gebäudeautomation zur Steuerung und Reg e-
lung der Lüftungs-/Heizungsanlage zu. Hier musste bereits in 2015 ein Schaltschrank aufgrund eines 
Ausfalls ersetzt werden.  
 
Die unter Punkt 1.2  vorgeschlagenen Funktionsanpassungen tragen der technischen Entwicklung 
und der derzeitigen Nutzung Rechnung.  
Aus Sicht der Verwaltung entsprechen diese den  heutigen Mindestanforderungen an einen adäqu a-
ten Betrieb. Der Bereich des oberen Foyers wird regelmäßig für Veranstaltungen mit genutzt und ve r-
fügt nicht über eine Lüftungsanlage. Eine Lüftung ist derzeit nur mittels Fensterlüftung möglich. Dies 
bedeutet eine entsprechende Einschränkung in der Nutzung. Dieser Sachverhalt trifft ebenfalls für die 
beiden oberen Konferenzräume zu. Durch den Einbau einer Lüftungsanlage für den Bereich des obe-
ren Foyers und zur Versorgung der  oberen Konferenzräume würde den heutigen Anforderungen ent-

- 5 - 
V/0993/2018 
sprochen werden können. Sinnvollerweise sollten die Lüftungsanlagen für die Bereiche des Saales, 
des oberen Foyers und der Konferenzräume mit Kältetechnik ausgestattet werden, um auch in den 
Sommermonaten eine adäquate Nutzung der Räume zu ermöglichen. 
 
Die unter Punkt 1.1 genannten Sanierungen im Hochbaubereich sollen sicherstellen, dass die Ve r-
kehrssicherheit und der barrierefreie Zugang gewährleistet sind und der Betrieb angemessen au f-
rechterhalten werden kann. 
 
Begründung zu 1.3 
 
Die Deckenkonstruktion besteht aus einem Haupttragwerk aus Spannbetonbindern mit einem Ach s-
abstand von 6,75 m und einer Stützweite von ca. 33,60 m. Den Dachaufbau bilden Trapezprofile, 
Dämmung, mehrlagige Abdichtung und 5 cm Kiesschüttung. 
Die gesamte Unterdecke/Akustikdecke im Saal ist mit einem eigenen Tragwerk (Mero -System) unter-
seitig an das Haupttragwerk angehängt worden. Zusätzlich nimmt das Haupttragwerk noch die Lasten 
sämtlicher Lautsprecher, der gesamten Deckenbeleuchtung sowie der Bühnenstrahler  auf, welche in 
den Knotenpunkten der Pyramidenspitzen des Mero-Systems befestigt sind. 
Im Laufe der Jahre mussten zur Sicherstellung der Anforderungen an einen zeitgemäßen Betrieb der 
Stadthalle die Lüftungskanäle aus dem Seitenbereich in den Deckenbereic h verlegt, die Lautspr e-
cher, Deckenbeleuchtung, Bühnenstrahler und Luftauslässe umgebaut und deren Anzahl erhöht we r-
den, was zu einer großen Steigerung der Deckenlast aus dem Innenbereich führte. 
Zwar ist die Tragfähigkeit der einzelnen Spannbetonbinder, und somit der gesamten Deckenkonstruk-
tion, nach statischen Untersuchungsergebnissen weiterhin gewährleistet, die Lastreserven der 
Spannbetonbinder für eine zusätzliche Deckenbelastung von ca. 2 t durch eine Trennwandanlage 
bzw. ein Aufhangsystem mit Vorhäng en sind jedoch nicht mehr gegeben. Eine Verstärkung des 
Dachtragwerks ist nur in Zusammenhang mit einer vollständigen Erneuerung des Daches realisierbar 
und würde bei Kosten von ca. 3 Mio. Euro liegen.  
 
Eine Trennung könnte auch durch Messebausysteme in F orm von mobilen Trennwänden erreicht 
werden. Aus Betreibersicht müssten die Stellwände bei Veranstaltungen, zu denen die Bühne genutzt 
wird (Regelfall), eine Mindesthöhe von 4 m bis 4,50 m haben, damit auch der verkleinerte Saal eine 
optisch ansprechende W irkung behält und auch akustische Anforderungen gewährleistet werden 
können (Beschallung von der Bühne her). Die Kosten eines solchen Messebausystems würden bei 
ca. 125.000 € liegen. Der Auf - und Abbau der mobilen Trennwand würde allerdings zusätzliche Pe r-
sonalkapazitäten  erfordern. Lagerflächen für Trennwände sind zudem bislang nicht vorhanden, Tü r-
breiten für Transportwege nicht ausreichend groß. Sofern Stellwände für Messebau benötigt werden, 
können Veranstalter diese extern mieten. 
Im Ergebnis ist festz ustellen, dass zum heutigen Zeitpunkt keine zielführende Option zur Teilung der 
Halle besteht.  
 
Die mit dieser Vorlage vorgestellten Maßnahmen beinhalten allerdings eine deutliche Verbesserung 
der Lüftungssituation im oberen Foyer. Die Attraktivität der N utzung des Oberen Foyers wird daher 
deutlich gesteigert.

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V/0993/2018 
Aktuelle Nutzungssituation  
 
Bei der Nutzung der frei vermietbaren Räume haben sich in den vergangenen Jahren folgende 
Schwerpunkte herausgebildet, die – mit Ausnahme von Buchstabe c -  noch den zur Bauzeit der Halle 
vorgesehenen Nutzungen entsprechen: 
a. Schul- und Vereinszwecke 
- Abschlussfeiern und Zeugnisausgaben verschiedener weiterführender Schulen und Hoc h-
schulen aus Hiltrup und Münster 
- Abschlussprüfungen 
- Schulbegleitende Angebote (z. B. „Berufsparcours“) 
- Fortbildungen 
- Brauchtumsveranstaltungen von Vereinen aus Hiltrup und Münster (v. a. Karneval, Schütze n-
wesen)  
- Bälle und öffentliche Veranstaltungen von Vereinen aus Hiltrup und Münster 
- Kulturelle und sportliche Veranstaltungen von Vereinen aus Hiltrup und Münster 
 
b. Tagungen, Seminare, Messen, Märkte 
- Kammern und Innungen (z. B. Regionalwettbewerb „Jugend forscht“) 
- Freie Wohlfahrtsverbände 
- Behörden (häufig auch von Fachämtern der Stadt Münster; z. B. Fortbildung) 
- (partei-)politische Veranstaltungen 
- Verkaufsveranstaltungen (z. B. Flohmärkte, Second Hand) 
 
c. Interkulturelle Begegnung 
- Kulturelle Brauchtumsveranstaltungen 
- Religiöse Veranstaltungen verschiedener Ethnien 
- Familienfeiern mit hoher Besucherzahl    
(Nutzer kommen jeweils aus Münster und dem Umland) 
 
 
I.V. 
 
gez. 
Matthias Peck  
Stadtrat 
 
Anlagen: 
Anlage A

Beratungsverlauf (6)

22.11.2018 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 5.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
22.11.2018 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
TOP 5.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
28.11.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
29.11.2018 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
05.12.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 33 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
12.12.2018 Rat
TOP 35.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0993/2018
Typ
Vorlagen
Datum
05.11.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37