V/0993/2018
Stadthalle Hiltrup: Durchführung von Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen
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Anlage A
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Anlage A zur V/0993/2018 Kurzüberblick Für die Stadthalle Hiltrup werden Sanierungsmaßnahmen des Nötigsten vorgeschlagen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken“ verfolgt. Finanzierung Produktgruppe: PG 0111 Immobilienmanagement Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2018 enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig frei- willig In der im Parallelumlauf befindlichen Vorlage V/0705/2018/1 „Handlungsbedarfe zur Erweiterung von Schulgebäuden“ kündigt die Verwaltung unter Beschlusspunkt 5.4 eine gesonderte Vorlage an, die Vorschläge unterbreitet, die die Aufrechterhaltung des Hallenbetriebes sicherstellen. Diese Vorlage beinhaltet diese Vorschläge; diese Vorlage steht in inhaltlicher Abhängigkeit zur konkreten Beschlussfassung des Rates zur Vorlage V/07057/2018/1. Ratsvorlagen V/0338/2017/1 und V/0705/2018/1 Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) ./.
Beschlussvorlage
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V/0993/2018
V/0993/2018
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Stadthalle Hiltrup: Durchführung von Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen
Beratungsfolge
22.11.2018 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Vorberatung
22.11.2018 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und
strategisches Flächenmanagement
Vorberatung
28.11.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
29.11.2018 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung
und E-Government
Vorberatung
05.12.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
12.12.2018 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Vorbemerkung
Die Vorlage V/0705/2018 Handlungsbedarfe zur Erweiterung von Schulgebäuden auf der Basis der
Vorlagen V/0420/2016/1 und V/0328/2017/1 - die sich ebenfalls in der o.g. Beratungsfolge befindet -
beinhaltet unter 5.4 folgenden Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass zur weiteren Nutzung der Stadthalle Hiltrup für Veranstaltung s-
zwecke mit einer gesonderten Vorlage Vorschläge unterbreitet werden, die die Aufrechterhaltung
des Hallenbetriebes sicherstellen. Sie setzen sich im Wesentlic hen zusammen aus einer Sani e-
rung des Nötigsten und Vorschlägen zur Unterteilung und Abtrennung von Hallenteilen. Zu einem
späteren Zeitpunkt werden Vorschläge für weitere Sanierungsschritte sowie für Verbesserungen
des äußeren Erscheinungsbildes gemacht.
Die folgende Vorlage beinhaltet die o.g. Vorschläge. Diese Vorlage steht in inhaltlicher Abhängigkeit
der konkreten Beschlussfassung des Rates.
I. Sachentscheidung
1. Zur besseren Nutzung der vorhandenen Stadthalle Hiltrup und Optimierung des technischen Z u-
standes und Aufrechterhaltung eines möglichst störungsfreien Betriebs der Stadthalle Hiltrup we r-
den folgende Maßnahmen durchgeführt:
Amt für
Immobilienmanagement
05.11.2018
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Tschöpe
Telefon: 492-2306
Tschoepe@stadt-
muenster.de
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V/0993/2018
1.1. Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen zur Aufrechterhaltung des Betriebes
Technische Gebäudeausstattung:
Erneuerung der Niederspannungshauptverteilung und einzelner Unterverteilungen
Erneuerung der Lüftungsanlage für den Bereich des Veranstaltungssaales
Erneuerung der Kaltwasserverteilung
Erneuerung der Heizungsverteilung
Erneuerung der Gebäudeautomation
Hochbau:
vollständige Überarbeitung des Parkettbodens in der Halle (Schleifen, Ausbesseru n-
gen/Reparaturen, Versiegelung und Einpflege)
Überarbeitung des Garderobenbereichs im EG (Instandsetzung der Holzelemente im
Theken- und Kopfbereich, Austausch abgängiger Holzelemen te, Reparatur Garder o-
benständer)
diverse Malerarbeiten in öffentlichen Bereichen im EG und OG (Wände, Decken, Sä u-
len, Verkleidungen)
Erneuerung des barrierefreien Zugangs
1.2 Funktionsanpassungen
Im Zusammenhang mit der Erneuerung der Lüftungsanlage wird vorgeschlagen, notwen-
dige Funktionsanpassungen, die Erfordernissen der Nutzung Rechnung tragen, vorz u-
nehmen. Dieses sind im Einzelnen:
Technische Gebäudeausstattung
Einbau einer Lüftungsanlage für den Bereich des oberen Foyers und zur Versorgung
der oberen Konferenzräume
Ausstattung der Lüftungsanlagen Veranstaltungssaal/ Foyer/ Konferenzräume mit Kä l-
tetechnik, um auch in den Sommermonaten eine adäquate Nutzung der Räume zu e r-
möglichen
Einbau einer Lüftungsanlage für den Bereich der Ausgabeküche für den Saal, um hier
die gewünschte Nutzung (z.B. temporärer Aufbau Fritteusen) zu ermöglichen
1.3 Teilbarkeit der Halle
Es wird zur Kenntnis genommen:
Eine Teilbarkeit der Halle kann grundsätzlich durch die Installation von
a) Trennwänden oder Vorhängen etc. oder
b) durch den Einsatz von Messebausystemen
erreicht werden.
ad a) Die statischen und technischen Gegebenheiten der vorhandenen Deckenkonstrukt i-
on erfordern für die Installation von Trennwänden, Vorhängen etc. umfassende bauliche
Maßnahmen, da weitere Belastungen der vorhandenen Deckenkonstruktion aus statischen
Gründen nicht mehr möglich sind. Dies betrifft auch das Anbringen und Aufhängen von
Vorhangkonstruktionen. Die Ertüchtigung des Daches und der Statik würde ca. 3 Mio. € er-
fordern. Daz u kommen Investitionen für das jeweilige Trennsystem (Trennwände ca.
500.000 € bis 700.000 €, Vorhänge mit Aufhängesystem ca. 200.000 €).
ad b) Unabhängig von der Dachkonstruktion kann eine Teilung der Halle durch die A n-
schaffung eines Messebausystems (K osten ca. 125.000 €) erreicht werden. Dieses ist
deutlich preisgünstiger als ein Trennwandsystem umzusetzen, allerdings sind zusätzliche
Personalkapazitäten zum Auf- und Abbau erforderlich, die ggf. auch über Dienstleistung s-
verträge bereitgestellt werden k önnten. Darüber hinaus ist die Frage der Einlagerung der
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Stellwände zu klären. Ebenfalls zu berücksichtigen ist, dass auch das Lüftungs - und Be-
leuchtungskonzept auf eine Teilbarkeit der Halle abgestimmt werden müssten.
Es ist festzuhalten, dass zum gegenwä rtigen Zeitpunkt – aus Kosten und betrieblichen
Gründen - keine realisierbare Option zur Teilung der vorhandenen Halle besteht; eine Teil-
barkeit der Halle wäre daher Gegenstand einer ggf. zu einem späteren Zeitpunkt durchz u-
führenden Gesamtsanierungsmaßnahme.
Eine bauliche Umsetzung der unter 1.1 - 1.2 genannten Maßnahmen erfolgt aufgrund der Vera n-
staltungsplanung und Planungsvorläufen für die Baumaßnahmen voraussichtlich im Sommer
2020.
2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die o.g. Maßnahmen unabhängig v on einer ggf. später
noch erforderlichen Gesamtsanierung erfolgen. Diese erfolgt auf Grundlage eines dann zu erste l-
lenden Nutzungs- und Betreiberkonzeptes.
3. Der Beschlusspunkt 1 steht unter dem Vorbehalt, dass im Kontext der Machbarkeitsstudie Schu l-
zentrum Hiltrup (Vorlage V/0705/2018) eine Umsetzungsvariante beschlossen wird, die die Stad t-
halle Hiltrup für die Dauer von Baumaßnahmen am Schulzentrum für die Unterbringung schul i-
scher Raumbedarfe (Klassenräume und Mensa) vorsieht.
4. Die Verwaltung wird beauft ragt, parallel bzw. in nahem zeitlichen Bezug der Entscheidungsvorl a-
ge zu den schulischen Bedarfen der Machbarkeitsstudie Schulzentrum Hiltrup einen Baub e-
schluss für die in dieser Vorlage dargestellten Maßnahmen vorzulegen.
5. Es wird zur Kenntnis genommen, dass ein zusätzlicher konsumtiver Finanzierungsbedarf für die
unter
- 1.1 genannten Punkte in Höhe von 1.035.000 € (900.000 € Erneuerung Technische Gebäude-
ausrüstung, sowie 135.000 € Hochbaukosten)
- 1.2 genannten Punkte in Höhe von 636.000 €
besteht.
Die anteiligen erforderlichen Planungskosten sind jeweils enthalten.
Die Mittel müssten wie folgt bereitgestellt werden. Planungskosten in 2019: 123.000 €, Baukosten
in 2020: 1.413.000 € + 135.000 € = 1.548.000 €
6. Der Rat nimmt den technischen Zustand der Stad thalle Hiltrup zur Kenntnis (vgl. Vorlage
338/2017/1 und V/0705/2018).
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag (€) Bemerkungen
Produkt-
gruppe
0111 Immobilienmanage-
ment
Zeile 13 Aufwendungen für
Sach- und Dienstlei s-
tungen
Auszahlungen 2019 123.000
2020 1.548.000
Summe aller Auszahlungen/Saldo 1.671.000
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Die zur Finanzierung zusätzlichen erforderlichen Ermächtigungen im Teilergebnisplan sind im Hau s-
haltsplan-Entwurf 2019 bei der Produktgruppe 0111 veranschlagt.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der
Rat die notwendigen Ermächtigungen im Rahmen der Haushaltssatzung 2019 bzw. der mittelfristigen
Ergebnis- und Finanzplanung bereitstellt.
.
Begründung:
Zu Beschlusspunkt 1:
In der Vorlage V/0338/2017/1 „Stadthalle Hiltrup, weiteres Vorgehen; Ratsanträge SPD A -
R/0022/2016 sowie CDU und Bündnis 90 / Die Grünen / GAL A -R-0058/2016“ wurde der bauliche
Zustand wie folgt dargestellt:
„Auf mittelfristige Sicht wird die weiterhin erforderliche Nutzung des multifunktional genutzten Obje k-
tes der Stadthalle Hiltrup aufgrund des Zustandes des Gebäudes und der technischen Einrichtungen
mit Risiken verbunden sein.
Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit wird das Objekt – zur Aufrechterhaltung der aktuellen Nutzung -
mit minimalen Reparaturmaßnahmen betriebsbereit gehalten.
Die Räumlichkeiten, die derzeit für Schul - und Bürozwecke genutzt werden, können aus te chnischer
Sicht auf absehbare Zeit mit vertretbarem Aufwand weiter genutzt werden. Für den Hallenbetrieb
kann dies nur bedingt bzw. nicht sichergestellt werden. Auch für den Hallenbetrieb ist eine Nutzung s-
fähigkeit nach Möglichkeit zu erhalten.“
Diese Einschätzung hat nach wie vor Bestand.
Technische Gebäudeausstattung
Um den Hallenbetrieb der Stadthalle Hiltrup während der Dauer der Baumaßnahmen im Schulzen t-
rum Hiltrup sicher aufrechterhalten zu können, sind die unter 1.1 genannten Maßnahmen erforderlich.
Weite Teile der technischen Installationen stammen aus der Errichtungszeit und haben ihre theoret i-
sche Nutzungsdauer überschritten. So sind die verbauten Lüftungsanlagen teilweise defekt, verfügen
nicht mehr über eine Wärmerückgewinnung (außer Betrieb genommen) und können nicht entspr e-
chend den zeitgemäßen Anforderungen geregelt werden.
Die vorhandenen Hauptverteilungen für Heizung und Kaltwasser sind aufgrund ihres Alters abgängig.
Absperrvorrichtungen lassen sich nicht mehr bedienen, sodass im Fehler fall kein Absperren einze l-
ner, betroffener Bereiche möglich ist.
Die vorhandene Niederspannungshauptverteilung und drei Unterverteilungen sind ebenfalls aufgrund
ihres Alters, und der damit verbundenen Störanfälligkeit durch den wiederkehrenden Ausfall einzelner
Bauteile zu erneuern. Sie entsprechen ebenfalls nicht mehr den derzeit geltenden Sicherheitsanforde-
rungen.
Die vorgenannten Umstände treffen ebenfalls auf die Gebäudeautomation zur Steuerung und Reg e-
lung der Lüftungs-/Heizungsanlage zu. Hier musste bereits in 2015 ein Schaltschrank aufgrund eines
Ausfalls ersetzt werden.
Die unter Punkt 1.2 vorgeschlagenen Funktionsanpassungen tragen der technischen Entwicklung
und der derzeitigen Nutzung Rechnung.
Aus Sicht der Verwaltung entsprechen diese den heutigen Mindestanforderungen an einen adäqu a-
ten Betrieb. Der Bereich des oberen Foyers wird regelmäßig für Veranstaltungen mit genutzt und ve r-
fügt nicht über eine Lüftungsanlage. Eine Lüftung ist derzeit nur mittels Fensterlüftung möglich. Dies
bedeutet eine entsprechende Einschränkung in der Nutzung. Dieser Sachverhalt trifft ebenfalls für die
beiden oberen Konferenzräume zu. Durch den Einbau einer Lüftungsanlage für den Bereich des obe-
ren Foyers und zur Versorgung der oberen Konferenzräume würde den heutigen Anforderungen ent-
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sprochen werden können. Sinnvollerweise sollten die Lüftungsanlagen für die Bereiche des Saales,
des oberen Foyers und der Konferenzräume mit Kältetechnik ausgestattet werden, um auch in den
Sommermonaten eine adäquate Nutzung der Räume zu ermöglichen.
Die unter Punkt 1.1 genannten Sanierungen im Hochbaubereich sollen sicherstellen, dass die Ve r-
kehrssicherheit und der barrierefreie Zugang gewährleistet sind und der Betrieb angemessen au f-
rechterhalten werden kann.
Begründung zu 1.3
Die Deckenkonstruktion besteht aus einem Haupttragwerk aus Spannbetonbindern mit einem Ach s-
abstand von 6,75 m und einer Stützweite von ca. 33,60 m. Den Dachaufbau bilden Trapezprofile,
Dämmung, mehrlagige Abdichtung und 5 cm Kiesschüttung.
Die gesamte Unterdecke/Akustikdecke im Saal ist mit einem eigenen Tragwerk (Mero -System) unter-
seitig an das Haupttragwerk angehängt worden. Zusätzlich nimmt das Haupttragwerk noch die Lasten
sämtlicher Lautsprecher, der gesamten Deckenbeleuchtung sowie der Bühnenstrahler auf, welche in
den Knotenpunkten der Pyramidenspitzen des Mero-Systems befestigt sind.
Im Laufe der Jahre mussten zur Sicherstellung der Anforderungen an einen zeitgemäßen Betrieb der
Stadthalle die Lüftungskanäle aus dem Seitenbereich in den Deckenbereic h verlegt, die Lautspr e-
cher, Deckenbeleuchtung, Bühnenstrahler und Luftauslässe umgebaut und deren Anzahl erhöht we r-
den, was zu einer großen Steigerung der Deckenlast aus dem Innenbereich führte.
Zwar ist die Tragfähigkeit der einzelnen Spannbetonbinder, und somit der gesamten Deckenkonstruk-
tion, nach statischen Untersuchungsergebnissen weiterhin gewährleistet, die Lastreserven der
Spannbetonbinder für eine zusätzliche Deckenbelastung von ca. 2 t durch eine Trennwandanlage
bzw. ein Aufhangsystem mit Vorhäng en sind jedoch nicht mehr gegeben. Eine Verstärkung des
Dachtragwerks ist nur in Zusammenhang mit einer vollständigen Erneuerung des Daches realisierbar
und würde bei Kosten von ca. 3 Mio. Euro liegen.
Eine Trennung könnte auch durch Messebausysteme in F orm von mobilen Trennwänden erreicht
werden. Aus Betreibersicht müssten die Stellwände bei Veranstaltungen, zu denen die Bühne genutzt
wird (Regelfall), eine Mindesthöhe von 4 m bis 4,50 m haben, damit auch der verkleinerte Saal eine
optisch ansprechende W irkung behält und auch akustische Anforderungen gewährleistet werden
können (Beschallung von der Bühne her). Die Kosten eines solchen Messebausystems würden bei
ca. 125.000 € liegen. Der Auf - und Abbau der mobilen Trennwand würde allerdings zusätzliche Pe r-
sonalkapazitäten erfordern. Lagerflächen für Trennwände sind zudem bislang nicht vorhanden, Tü r-
breiten für Transportwege nicht ausreichend groß. Sofern Stellwände für Messebau benötigt werden,
können Veranstalter diese extern mieten.
Im Ergebnis ist festz ustellen, dass zum heutigen Zeitpunkt keine zielführende Option zur Teilung der
Halle besteht.
Die mit dieser Vorlage vorgestellten Maßnahmen beinhalten allerdings eine deutliche Verbesserung
der Lüftungssituation im oberen Foyer. Die Attraktivität der N utzung des Oberen Foyers wird daher
deutlich gesteigert.
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Aktuelle Nutzungssituation
Bei der Nutzung der frei vermietbaren Räume haben sich in den vergangenen Jahren folgende
Schwerpunkte herausgebildet, die – mit Ausnahme von Buchstabe c - noch den zur Bauzeit der Halle
vorgesehenen Nutzungen entsprechen:
a. Schul- und Vereinszwecke
- Abschlussfeiern und Zeugnisausgaben verschiedener weiterführender Schulen und Hoc h-
schulen aus Hiltrup und Münster
- Abschlussprüfungen
- Schulbegleitende Angebote (z. B. „Berufsparcours“)
- Fortbildungen
- Brauchtumsveranstaltungen von Vereinen aus Hiltrup und Münster (v. a. Karneval, Schütze n-
wesen)
- Bälle und öffentliche Veranstaltungen von Vereinen aus Hiltrup und Münster
- Kulturelle und sportliche Veranstaltungen von Vereinen aus Hiltrup und Münster
b. Tagungen, Seminare, Messen, Märkte
- Kammern und Innungen (z. B. Regionalwettbewerb „Jugend forscht“)
- Freie Wohlfahrtsverbände
- Behörden (häufig auch von Fachämtern der Stadt Münster; z. B. Fortbildung)
- (partei-)politische Veranstaltungen
- Verkaufsveranstaltungen (z. B. Flohmärkte, Second Hand)
c. Interkulturelle Begegnung
- Kulturelle Brauchtumsveranstaltungen
- Religiöse Veranstaltungen verschiedener Ethnien
- Familienfeiern mit hoher Besucherzahl
(Nutzer kommen jeweils aus Münster und dem Umland)
I.V.
gez.
Matthias Peck
Stadtrat
Anlagen:
Anlage A
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0993/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.11.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37