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V/0196/2022

Wohnbaulandentwicklung bis zum Jahr 2030 – Fortschreibung des Baulandprogramms

Vorlagen 26.04.2022

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Anlage_4_Anregung_BV-Hiltrup_Boeckenhorst

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Anlage_2a_Fortschreibung_Baulandprogramm_und_Priorisierung

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Anlage_1_Bericht_zur_Wohnbaulandentwicklung_2021

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Beschlussvorlage

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Anlage_4_Anregung_BV-Hiltrup_Boeckenhorst

1857 Zeichen

#WIRINMÜNSTER

CDU-Fraktion in der BV-Hiltrup

Münster, 06. Oktober 2021

Anregung gem. & 21 Abs.4 Hauptsatzung
Baugebiet "Böckenhorst" in Amelsbüren voranbringen
Die Bezirksvertretung Hiltrup möge beschließen :

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, das Baugebiet „Böckenhorst" in Amelsbüren im nächsten
Baulandprogramm mit der Stufe 1 oder 2 darzustellen und alsbald den Gremien einen
Bebauungsplanentwurf vorzulegen.

Begründung:

In Amelsbüren sind Baugrundstücke knapp und stark nachgefragt. Deutlich wird dies am
zuletzt marktreifen Baugebiet „Landsberger Straße“: Auf rund 40 Grundstücke haben sich über
1.000 Interessenten bei der Stadtverwaltung für den Erwerb beworben. Amelsbüren ist mit
guter ÖPNV-Verbindung und Zuganbindung in Richtung Münster und Dortmund stark
nachgefragt. Auch die Entwicklung des Hansa-Business-Parks inkl. der
Batterieforschungsfabrik lassen eine weiter hohe Nachfrage erwarten.

. Öffentlich bekannt ist, dass die Stadtverwaltung u. a. Flächen für das Bäugebiet der früheren
Reitanlage an der Böckenhorst für eine Baulandentwicklung erwerben konnte. Die Reitanlage
ist zwischenzeitlich vollständig zurückgebaut.

Bebauungsplanverfahren können langwierig sein, wie das noch immer ausstehende
Baugebiet „Am Dornbusch“ in Amelsbüren zeigt, für das im Jahr 2017 der Bebauungsplan
vorgestellt und eine Marktreife für das Jahr 2019 in Aussicht gestellt wurde. Um Angebot und
Nachfrage wieder besser zusammenzubringen, sollte alsbald mit der Entwicklung dieses
Baugebietes, mit dem 230 Wohneinheiten geschaffen werden können, begonnen werden und
möglichst in 2022 ein erster Bebauungsplanentwurf vorgelegt werden.

Für die Fraktion:

Martin Schulze-Werner
Götz Raisner

CDU-Kreisverband Münster e.V.
Mauritzstraße 4-6 » 48143 Münster
Telefon (02 51) 4 18 42-0
Telefax (02 51)4.184244 .
post@cdu-muenster.de + www.cdu-muenster.de

Anlage_2a_Fortschreibung_Baulandprogramm_und_Priorisierung

11676 Zeichen

Anlage 2a zur Vorlage V/0196/2022 
Fortschreibung des Baulandprogramms 2022 – 2030 und Priorisierung der Baugebiete 
1.  Konzeptionelle Einbindung des Baulandprogramms  
Um den besonderen Herausforderungen des Wohnungs- u nd Baulandmarktes begegnen zu können, 
hat die Stadt Münster das Handlungskonzept Wohnen e rarbeitet (vgl. V/0593/2013). Die Umsetzung 
des Handlungskonzeptes soll dazu beitragen, die Wohnungsversorgung zu verbessern und insgesamt 
zu einer Entspannung am Wohnungsmarkt führen. 
Ein wesentlicher Baustein ist dabei neben der Bereitstellung von mindestens 300 öffentlich geförderten 
Wohnungen pro Jahr insbesondere die Erhöhung des An gebots an Wohnungen insgesamt, um der 
gewachsenen Nachfrage gerecht werden zu können. Insofern ist das Baulandprogramm als wesentli- 
cher Teil des Prozesses der Baulandentwicklung ein wichtiger Baustein zur Umsetzung des Handlungs- 
konzepts Wohnen.  
Im Baulandprogramm bis zum Jahr 2030 sind diejenigen Flächen dargestellt, die in den nächsten Jah- 
ren konkret entwickelt und bis zur Baureife 
1 gebracht werden sollen. Wichtige Voraussetzungen u nd 
fachliche K.O.-Kriterien sind bei diesen Baugebieten bereits geprüft, so dass grundsätzlich davon aus-
gegangen werden kann, dass eine Realisierung dieser Baugebiete erfolgen wird. Während der Planung 
kann es jedoch stets noch zu Änderungen im Planungsumfang wie auch in den inhaltlichen Details (z.B. 
Anzahl der geplanten Wohnungen) kommen. Insbesonder e im Bereich des Geschosswohnungsbaus 
kann die Anzahl der Wohnungen variieren, da diese maßgeblich von der durchschnittlichen Größe der 
Wohnungen abhängt. 
Über das Baulandprogramm bis zum Jahr 2030 hinaus g ibt es weitere konkrete Baugebiete, die in 
späteren Jahren realisiert werden sollen. Darüber hinaus gibt es umfangreiche ergänzende Wohnbau- 
potenzialflächen, die planerisch über eine entsprec hende Darstellung im Regionalplan oder im Flä- 
chennutzungsplan gesichert sind. Weitere Flächen werden absehbar über die Fortschreibung des Re- 
gionalplans hinzukommen. Dabei können auch viele Flächen des Wohnsiedlungsflächenkonzepts 2030 
(WSFK) (vgl. die nicht-öffentliche Vorlage V/0200/2018), die vom Rat grundsätzlich für eine Wohnbe- 
bauung als geeignet angesehenen wurden, übernommen werden. 
Nicht alle diese Flächen werden jedoch tatsächlich entwickelt werden, da es im Einzelfall unterschied-
liche Gründe (bspw. liegenschaftliche, immissionsschutzrechtliche, entwässerungstechnische etc.) ge- 
ben kann, die eine Realisierung verhindern. 
 
2.  Zielwerte des Baulandprogramms  
Mit dem Handlungskonzept Wohnen hat der Rat im Jahr 2013 das Ziel beschlossen, dass jährlich min- 
destens 1.500 Wohneinheiten (WE) fertig gestellt we rden (vgl. Vorlage V/0593/2013). Mit Beschluss 
zum Baulandprogramm 2015-2020 vom 16.09.2015 hat der Rat entschieden, dass eine jährliche Bau- 
leistung von 2.000 WE angestrebt werden soll (vgl. Beschluss zur Vorlage V/0088/2015/1. Erg.). Dieser 
Zielwert von 2.000 WE / Jahr ist im Rahmen des Prozesses der Planungswerkstatt 2030 bestätigt wor- 
den.
2 Auch das Land NRW geht für Münster bis 2025 von ei nem jährlichen Bedarf von 2.000 neuen 
Wohnungen aus. 3 
                                                
1 Die Baureife ist erreicht, sobald Planungsrecht herrscht und die Erschließung gesichert ist (sei es durch be- 
reits vorhandene Straßen und Kanäle im Bestand, sei es durch entsprechenden abgeschlossenen Neubau) 
2 vgl. Vorlage V/0200/2018 (nicht-öffentlich) sowie „Planungswerkstatt 2030“, Stadt Münster, Amt für Stadtent- 
wicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung (Beiträge zur Stadtforschung, Stadtentwicklung, Stadtplanung, Ver- 
kehrsplanung 01/2019) 
3 vgl. GEWOS Beratung, Planung, Forschung im Auftrag des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und 
Gleichstellung NRW: „Wohnungsmarktgutachten über den quantitativen und qualitativen Wohnungsneubaube- 
darf in Nordrhein-Westfalen bis 2040“

- 2 - 
In den letzten Jahren ist regelmäßig mehr als die H älfte der jährlichen Wohnungsneubauleistung au- 
ßerhalb der Baugebiete des Baulandprogramms entstan den (sogenannte spontane Bautätigkeit). In 
den letzten Jahren schwankte der absolute Wert zwis chen ca. 750 WE und 1.000 WE / Jahr. Dies 
entspricht grundsätzlich der Empfehlung der Planungswerkstatt 2030, bei der eine Zielzahl von ca. 750 
WE an spontaner Bautätigkeit angenommen worden ist. Vor dem Hintergrund des Ziels, dass in Müns- 
ter insgesamt ca. 2.000 Wohnungen jährlich neugebau t werden sollen, verbleibt für das Baulandpro- 
gramm damit grundsätzlich ein Zielwert von 1.250 WE  / Jahr. 4 Um diese Zielgröße zu erreichen, ist 
auch die Inanspruchnahme von Außenbereichsflächen zu Wohngebieten erforderlich. 
Mit einer Gesamtkapazität zur Ermöglichung von über 13.000 Wohnungen bis 2030 weist das Bauland- 
programm genügend neue Baugebiete auf, um diese Zielzahl im Durchschnitt der nächsten Jahre ein- 
halten zu können. Dies gilt insbesondere für den Mi ttel- und Langfrist-Zeitraum, wohingegen im kurz- 
fristigen Bereich die Kapazitäten knapp sind.  
3.  Veränderungen bei der Fortschreibung des Baulan dprogramms 2020 – 2030 
Gegenüber dem Baulandprogramm 2020 – 2030 hat sich eine Reihe von Änderungen im Detail erge- 
ben. Diese Änderungen betreffen die Herausnahme und  Neuaufnahme von Baugebieten und insbe- 
sondere deren Priorisierung. Diese Änderungen werden nachfolgend dargestellt:  
Herausnahme von Baugebieten, die in den Jahren 2020 und 2021 baureif geworden sind 
In den Jahren 2020 und 2021 sind Baugebiete baureif  geworden, die insgesamt eine Kapazität von 
über 2.300 neue Wohnungen haben. Dabei wurde im Jah r 2021 der Zielwert, eine jährliche neue Ka- 
pazität für 1.250 Wohnungen in die Baureife zu führen, erreicht, im Jahr 2020 leicht unterschritten.  
Insofern werden die nachfolgend aufgelisteten Bauge biete mit ihrer o.a. Gesamt-Kapazität aus dem 
Baulandprogramm herausgenommen und in das Baulandmonitoring überführt, um die tatsächliche In- 
anspruchnahme in den nächsten Jahren nachhalten zu können: 
- Düesberg / Amelsbüren – Nordkirchenweg 
- Sentrup – Westlich Steinfurter Str. (ehem. Eisspo rthalle) 
- Gievenbeck - Gescherweg 
- Gievenbeck – Oxford-Kaserne Abschnitt 1 
- Roxel – Südlich Nottulner Landweg 
- Gremmendorf – York-Kaserne Abschnitte 1 und 2 
- Hiltrup – Westfalenstraße / An der Hiltruper Baum schule 
Neuaufnahme von Baugebieten in das Baulandprogramm 
Mit dieser Fortschreibung sollen die nachfolgend au fgeführten neuen Baugebiete in das Baulandpro- 
gramm aufgenommen werden: 
- Mitte – Weseler Straße 
- Coerde – Kieskampweg II (ehem. Burlage) 
- Gremmendorf – Südlich Angelmodder Weg 
- Angelmodde – ehem. Westfalen AG  
- Roxel – Nördlich Bredeheide 
                                                
4 vgl. Vorlage V/0200/2018 (nicht-öffentlich) sowie „Planungswerkstatt 2030“, Stadt Münster, Amt für Stadtent- 
wicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung (Beiträge zur Stadtforschung, Stadtentwicklung, Stadtplanung, Ver- 
kehrsplanung 01/2019)

- 3 - 
Neue urbane Stadtquartiere: 
- Gievenbeck – Südwestlich Steinfurter Straße  
- Gievenbeck – Westlich Busso-Peus-Straße 
5  
- Gremmendorf – Kanalkante Südost 
Die neu aufgenommenen Baugebiete weisen eine Kapazität von über 5.000 neuen Wohneinheiten auf. 
Dies ist insbesondere auf die drei neuen urbanen St adtquartiere südwestlich der Steinfurter Straße, 
westlich der Busso-Peus-Straße und im Bereich Kanalkante Südost zurückzuführen. 
Vor dem Hintergrund dieser mittel- bis langfristigen Projektentwicklungen und aufgrund der Tatsache, 
dass die notwendige Priorisierung der Baugebiete (vgl. unten) zu einer zeitlichen Verschiebung der als 
weniger prioritär erachteten Projekte führt, wurde des Baulandprogramms zeitlich bis zum Jahr 2030 
ausgedehnt. 
Insgesamt weist das Baulandprogramm mit der Baureifmachung von ca. 13.000 WE bis zum Jahr 2030 
eine Kapazität auf, die in Münster zuletzt in den 90er Jahren erreicht worden ist.  
Priorisierung der Baugebiete 
Vor dem Hintergrund begrenzter Arbeitskapazitäten wird die Priorisierung der Baugebiete, die bereits 
im Rahmen der Fortschreibung des Baulandprogramms 2 019 – 2025 / 2030 eingeführt worden ist, 
systematisch fortgeführt. Die vorhandenen Arbeitskapazitäten sollen daher auf diese besonders wich- 
tigen und prioritären Projekte fokussiert werden.  
Die Differenzierung der Baugebiete nach den Prioritäten wurde anhand folgender Kriterien vorgenommen: 
 Stadtentwicklungsperspektive 
. Größe bzw. Kapazität (Anzahl Wohneinheiten) 
. Lage im Stadtgebiet (möglichst gleichmäßige Verte ilung von Neubaugebieten) 
. Demographie im Stadtteil 
 Fachspezifische Perspektive 
. Planerische Hemmnisse (Bauleitplanung / Entwässer ung) 
. Erschließungstechnische Aufwendungen 
. Ökologische Sensibilität / Belange der Grünordnun g 
6 
. Notwendige soziale Infrastruktur im Baugebiet 
 Realisierungsperspektive 
. Fortschritt in der Entwicklung 
. Städtisches Eigentum 
. Vertragliche Bindungen 
Unter Berücksichtigung dieser Kriterien ergibt sich die nachfolgende, auf der nächsten Seite darge- 
stellte Priorisierung der Baugebiete:  
                                                
5 Für das neue urbane Stadtquartier Busso-Peus-Straße, dessen Fläche sich in nicht-städtischer, öffentlicher 
Hand befindet, gibt es noch keine liegenschaftliche Sicherung. Auch wurden zu dieser Fläche keine vorbereiten- 
den Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme eingeleitet. 
6 vgl. dazu auch Anlage 3

- 4 - 
Folgende Baugebiete weisen eine (sehr) hohe Priorität auf: 
. Mitte - Südlicher Dahlweg  
. Mitte - Klosterareal Pluggendorf 
. Mitte - Von-Stauffenberg-Straße 
. Mitte - Neuhafen / Hafenkante 
. Sentrup - ehem. Wartburgschule 
. Gievenbeck - Oxford-Kaserne  
. Gievenbeck -  Neues urbanes Stadtquartier Busso-P eus-Straße 
. Gievenbeck - Neues urbanes Stadtquartier Steinfur ter Straße  
. Albachten - östliche Erweiterung südicher Teil (A lbachten-Ost) 
. Nienberge - Westlich Plettendorfstraße (St. Lydia ) 
. Nienberge - Feldstiege / Beerwiede 
. Coerde - Kiesekampweg 
. Coerde - Kiesekampweg II (ehem. Burlage) 
. Kinderhaus - Südlich Langebusch  
. Sprakel - westliche Erweiterung, nördlich Landweh r 2. Teil 
. Mauritz Ost - Maikottenweg 
. Mauritz-Ost - Westlich Mondstraße / Südlich Hans- Bredow-Weg (WDR) 
. Handorf - Kirschgarten / Bäder 
. Handorf - Nördlich Kötterstraße  
. Gremmendorf - York-Kaserne  
. Gremmendorf - Neues urbanes Stadtquartier Kanalka nte Südost 
. Angelmodde - Südlich Hiltruper Str. 
. Angelmodde - ehem. Westfalen AG 
. Wolbeck - Südlich Hiltruper Straße / Westlich Am Sandbach 
. Wolbeck - Südlich Berdel 
. Hiltrup - Nördlich Osttor 
. Amelsbüren - Nordwestlich Am Dornbusch 
Folgende Baugebiete weisen eine mittlere Priorität auf: 
. Mitte - Östlich Weseler Str. 
. Mecklenbeck - Südlich verlegter Heroldstraße 
. Albachten - Lindenallee / nördlich freie Flur 
. Sprakel - Östlich Sprakeler Str /westl. DB 
. Amelsbüren - Böckenhorst 
Folgende Baugebiete weisen eine geringe Priorität auf: 
. Sentrup - Südlich Schmeddingstr. / östlich Josef- Pieper-Straße 
. Albachten - Steinbrede 
. Roxel - Östlich Tilsiter Straße / westlich BAB 
. Roxel - Südlich Tilbecker Str. Teil 1 
. Roxel - Nördlich Bredeheide 
. Kinderhaus - Südlich Moorhock 
. Sprakel - Östlich Bahn (ehemals GE) 
. Gremmendorf - Südlich Angelmodder Weg 
. Gremmendorf - Westlich Frankenweg 
Die Priorisierung hat – neben dem Entwicklungsforts chritt – entsprechenden Einfluss auf die zeitliche 
Einordnung der Baugebiete in kurz-, mittel- und lan gfristig bzw. darüber hinaus. Die Gliederung und 
zeitliche Zuordnung der einzelnen Baugebiete kann der Anlage 2c entnommen werden.

Anlage_1_Bericht_zur_Wohnbaulandentwicklung_2021

18975 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0196/2022 
 
Bericht zur Wohnbaulandentwicklung 2021 
1. Rahmenbedingungen  
In der Stadt Münster herrscht weiterhin ein dynamischer Wohnungsmarkt mit großem Nachfragedruck. 
Eine seit mehreren Jahren bestehende Wohnungsknapph eit und eine hohe Nachfrage insbesondere 
im innerstädtischen Bereich führen in vielen Quartieren zu steigenden Mieten und Bodenpreisen.  
Dies lässt sich beispielhaft an einigen Kenngrößen festmachen: 
- Charakteristische Bodenwerte für Wohnbaugrundstück e für den individuellen Wohnungsbau in 
Münster lagen im Jahr 2020 bei 550 €/m² in mittleren und 870 €/m² in guten Wohnlagen, und damit 
um ca. 5 % höher als im Jahr zuvor. Damit liegt Mün ster bezogen auf den absoluten Wert in der 
Spitzengruppe der NRW-Großstädte hinter Düsseldorf, Köln und etwa gleichauf mit Bonn. 1  
- Aufgrund der starken Nachfrage liegen die Wiederve rmietungsmieten von Bestandswohnungen 
2020 in Münster durchschnittlich bei etwa 10,20 €/m ² – sie lagen damit NRW-weit lediglich hinter 
den Mieten in Düsseldorf, Köln und Bonn. Gleiches gilt für Angebotsmieten für Neubauwohnungen, 
sie lagen in Münster 2020 im Durchschnitt bei ca. 12,50 €/m². 2  
- In Münster ist kein Wohnungsleerstand zu verzeichn en. 3 Die geschätzte Leerstandsquote von 
0,3 % liegt deutlich unter einer notwendigen Fluktuationsreserve, die i.d.R. mit ca. 3 % angegeben 
wird (darunter wird bereits von einem angespannten Wohnungsmarkt ausgegangen). 
- Die Angebotskaufpreise für Eigentumswohnungen im B estand lagen in Münster mit im Mittel rund 
4.000 €/m² ebenfalls etwas niedriger als in Düsseldorf und Köln.4 
Diese Rahmenbedingungen sind zu beobachten trotz de r Tatsache, dass in Münster in den letzten 
Jahren eine sehr hohe Wohnungsbautätigkeit zu verze ichnen war. Bei einem Vergleich der relativen 
Wohnungsbautätigkeit von 32 Großstädten in Deutschl and liegt Münster mit Frankfurt am Main mit je 
ca. 29 Wohnungen je 1.000 Einwohnern in den Jahren 2012 – 2017 auf dem vordersten Rang. Mit 
etwas Abstand folgen Aachen und München. 5  
Alle derzeit verfügbaren Einwohnerprognosen 6 gehen von einem weiteren Einwohnerwachstum in 
Münster aus, daher wird die hohe Nachfrage nach Woh nungen in Münster auch in den kommenden 
Jahren weiter anhalten. Trotz vieler Neubauwohnungen der vergangenen und perspektivisch auch der 
kommenden Jahre ist somit weiterhin mit einem hohen Miet- und Bodenpreisniveau zu rechnen.  
Gerade bestimmte Zielgruppen – insbesondere Haushalte mit niedrigem Einkommen, Familien, Men- 
schen mit Mobilitätseinschränkungen und Studierende, zunehmend aber auch Haushalte mit mittleren 
Einkommen – haben unter diesen Rahmenbedingungen na ch wie vor eine erhöhte Schwierigkeit, ein 
                                                
1 vgl. Grundstücksmarktbericht NRW 2021 
2 vgl. Wohnungsmarktprofil Münster u.a., NRW.BANK 2021 
3 vgl. statista research department, https://de.statista.com/statistik/daten/studie/489667/umfrage/leerstands- 
quote-von-wohnungen-in-muenster/ (abgerufen am 01.03.2022) 
4 vgl. Wohnungsmarktprofil Münster u.a., NRW.BANK 2021 
5 vgl. ILS-trends 2/19: „Stadt oder Umland – Aktuelle Trends des Bauens und Wohnen in deutschen Stadtregio- 
nen“, Dortmund 2019, S. 9 
6 vgl. it.nrw 2019: „Vorausberechnung der Bevölkerung in den kreisfreien Städten und Kreisen Nordrhein-West- 
falens 2018 bis 2040/2060“, BBSR-Analysen 03/2021: „Raumordnungsprognose 2040“ und kleinräumige Bevöl-
kerungsprognose der Stadt Münster – vgl. V/0549/2021

Anlage 1 zur Vorlage V/0196/2022 
 
- 2 - 
passendes Wohnangebot zu finden. Auch als Standortf aktor für ansiedlungsbereite bzw. bereits an- 
sässige Unternehmen besitzt der Faktor Wohnkosten i n Münster inzwischen eine erhebliche Bedeu- 
tung, so dass auch Betriebswohnungen für einzelne Unternehmen inzwischen wieder diskutiert werden. 
Vor diesem Hintergrund nimmt auch die Suburbanisier ung seit 2010 wieder zu, im Durchschnitt der 
Jahre 2010 – 2019 sind jährlich über 500 Menschen mehr in die Stadtregion Münster gezogen als aus 
ihr in die Stadt Münster gezogen sind, seit 2016 li egt der Wert bei je ca. 600 - 700 Menschen. Insbe- 
sondere betrifft dieser negative Wanderungssaldo in  der Stadtregion die Altersgruppen der Familien 
(unter 18-jährige sowie 30 - 44-jährige).  
Insgesamt sind die wirtschaftlichen Rahmenbedingung en (Einkommen, Zinsniveau, Arbeitsplatzent- 
wicklung) und die Attraktivität der Stadt als Wohnstandort für den Wohnungsbau weiterhin sehr günstig 
und bekräftigen die Notwendigkeit, die Baulandentwicklung auf hohem Niveau zu halten und weiter zu 
forcieren. 
2. Wohnungsbau-Fertigstellungen 
Die Zahl der Wohnungsbaufertigstellungen lag mit 2. 114 Wohneinheiten (WE) für das Jahr 2020 auf 
einem sehr hohen Niveau, mit 1.518 Wohneinheiten (WE) für das Jahr 2021 auf einem mittleren Niveau 
(vgl. Abb.1). Die (seit 2015 erhöhte) Zielzahl von jährlich 2.000 Neubauwohnungen wurde 2020 erst- 
mals erreicht. Mehr als 80 % der fertig gestellten Wohnungen befanden sich in Mehrfamilienhäusern, 
nur knapp ein Fünftel entfiel auf den Einfamilienhausbau. 
 
Abb. 1: Wohnungs-Fertigstellungen 
7 
                                                
7 Aus statistischen Gründen gibt es für die Jahre 2017 und 2018 nur einen gemeinsamen Wert, der zur besse- 
ren Lesbarkeit und Vergleichbarkeit rein rechnerisch auf die Jahre 2017 und 2018 zu gleichen Teilen, d.h. für 
2017 und 2018 je 1.375 WE aufgeteilt worden ist.

Anlage 1 zur Vorlage V/0196/2022 
 
- 3 - 
Im Jahr 2020 wurden 57 Wohnungen, im Jahr 2021 111 Wohnungen als Abriss registriert. Diese Zahl 
liegt deutlich niedriger als in den letzten Jahren.  Aufgrund einer Änderung der Landesbauordnung ist 
das Nachhalten der Anzahl der abgebrochenen Wohnungen inzwischen allerdings zunehmend schwie- 
riger geworden, da viele Abbrüche nicht mehr genehm igungs- oder anzeigepflichtig sind. Insofern ist 
davon auszugehen, dass die tatsächliche Zahl der Wohnungsabbrüche höher liegt. 
Die Fertigstellungen im Eigenheimbau bewegten sich in Münster seit den 90er-Jahren auf einem durch- 
schnittlichen Niveau zwischen 400 WE und 650 WE. 20 07 wurde mit 652 WE ein Spitzenwert erzielt. 
Nach dem Auslaufen der Eigenheimzulage sank der Eigenheimbau auf unter 400 WE in 2009, konnte 
danach aber wieder kurzzeitig zulegen. Ein kontinuierliches Absinken seit dem Jahr 2012 fällt zusam- 
men mit einem geringen Angebot an neu erschlossenen Einfamilienhausgebieten und ist wahrschein- 
lich dadurch begründet. Aufgrund des leicht gestiegenen Angebots der letzten Jahre konnten die Fer- 
tigstellungszahlen auch im Eigenheimbau seit 2018 w ieder zulegen und lagen 2020 bei ca. 380 WE, 
im Jahr 2021 wegen der insgesamt niedrigeren Fertigstellungszahlen bei ca. 250 WE.  
Nach einer Studie des Landes beträgt die durchschni ttliche jährliche Nachfrage nach dem Segment 
Einfamilienhausbau in Münster 420 WE 8, dieser Bedarf liegt oberhalb der Fertigstellungsz ahlen der 
letzten Jahre. Es muss jedoch berücksichtigt werden , dass in den nächsten Jahren ein Teil dieser 
Nachfrage im Einfamilienhausbestand gedeckt werden kann: Die Studie geht davon aus, dass bis 2040 
ein theoretisches Freisetzungspotenzial durch Generationenwechsel von 4.760 WE in Einfamilienhäu- 
sern entsteht, was etwa der Hälfte des Nachfragepotenzials für Einfamilienhäuser bis 2040 entspricht. 9 
Um dieses Freisetzungspotenzial durch Generationenwechsel in älteren Einfamilienhausgebieten bes- 
ser nutzbar machen zu können, ist eine nachbarschaftsnahe Neubauentwicklung altengerechter Woh- 
nungen, d.h. in der Regel im Rahmen entsprechender Baulandentwicklung in den Stadtteilen dauerhaft 
erforderlich. Dies wird weiterhin unterstützt durch  die Feststellung der Studie, dass für das Jahr 201 8 
eine Versorgungslücke für barrierereduzierte Wohnungen von 4.250 WE besteht.  
Seit den 90er-Jahren wurden die meisten neuen Wohnu ngen in von der Stadt geplanten (bzw. aktiv 
begleiteten) Baugebieten fertig gestellt (vgl. Abb. 2). Danach war der Anteil der Bautätigkeit, der auf die 
Baugebiete entfällt, tendenziell rückläufig. Währen d zu Beginn der 90er-Jahre noch über 80 % der 
neuen Wohnungen innerhalb der Baugebiete fertig gestellt wurden, sank dieser Wert im Zeitraum zwi- 
schen 2002 und 2011 im Durchschnitt auf unter 60 %.  Seit dem Jahr 2012 lag der Anteil z.T. deutlich 
unter 50 %, konnte in den letzten Jahren aber – auf Grundlage der Ausweitung des Baulandprogramms 
ab dem Jahr 2014 – teilweise wieder gesteigert werd en und lag im Jahr 2020 bei über 50 %, ist im 
vergangenen Jahr vor dem Hintergrund einer insgesamt geringeren Bautätigkeit wieder gesunken. 
Die nach der Zahl der fertig gestellten Wohnungen w ichtigsten Baugebiete bzw. Einzelprojekte der 
vergangenen zwei Jahre waren (jeweils > 100 WE): 
- Mecklenbeck – Schwarz Kamp (Beresa), Teil 1 und 2  (312 WE) 
- Mitte – Zentrum Nord (259 WE) 
- Mitte – Südlich Markweg (182 WE) 
- Wolbeck – Am Steintor / Petersheide (165 WE) 
- Mitte – Hohenzollernring / Bernsmeyerstiege (147 WE) 
- Gievenbeck – Diekmannstraße 205 – 211 (Projekt mi t über 100 WE) 
 
                                                
8 vgl. GEWOS Beratung, Planung, Forschung im Auftrag des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und 
Gleichstellung NRW: „Wohnungsmarktgutachten über den quantitativen und qualitativen Wohnungsneubaube- 
darf in Nordrhein-Westfalen bis 2040“ 
9 vgl. s.o.

Anlage 1 zur Vorlage V/0196/2022 
 
- 4 - 
       
Abb. 2: Fertigstellungen in Baugebieten 10  
 
Die Bautätigkeit außerhalb von Baugebieten, insbesondere im Siedlungsbestand, hat daher nach wie 
vor eine sehr hohe Bedeutung. Dies kann zum einen Ausdruck nach wie vor nicht ausreichender bau- 
reifer Baulandreserven sein, zum anderen kommt darin vermutlich auch die besondere Attraktivität der 
inneren Stadt und der dortige Nachfragedruck zum Tr agen, denn die große Mehrzahl der Baugebiete 
befindet sich außerhalb des Innenstadtrings.  
Gemäß Handlungskonzept Wohnen sollen mindestens die  Hälfte der neu errichteten Wohnungen im 
Rahmen der Innenentwicklung realisiert werden. Dieser Wert wurde in den letzten zehn Jahren regel- 
mäßig deutlich überschritten (vgl. Abb. 3). Etwa 80  % der neuerrichteten Wohnungen befanden sich 
seit 2014 im Innenbereich, lediglich im Jahr 2020 lag dieser Wert bei ca. 70 %.  
Neubaugebiete am Siedlungsrand als ehemalige Außenb ereichslagen hatten damit gegenüber dem 
Siedlungsbestand in den letzten Jahren eine eher ge ringe Bedeutung, die jedoch zuletzt etwas zuge- 
nommen hat und deren Anteil aufgrund der verstärkte n Baulandentwicklung tendenziell auch in den 
kommenden Jahren höher sein wird.  
Die Zielzahlen, wie sie im Rahmen des Prozesses zur Planungswerkstatt 2030 
11  diskutiert worden sind, 
gehen von einem ungefähren Anteil der Wohnungsferti gstellungen von 25 % in Neubaugebieten am 
Siedlungsrand aus. Da auch ein einstelliger Prozentanteil der fertiggestellten Wohnungen gänzlich au- 
ßerhalb des Siedlungsbestandes im Außenbereich realisiert wird, liegt der Anteil für den Innenbereich 
bei etwa 65 - 70 %. 
                                                
10  s. auch die Anmerkungen unter Fußnote 9 
11  vgl. Vorlage V/0200/2018 (nicht-öffentlich) sowie „Planungswerkstatt 2030“, Stadt Münster, Amt für Stadtent- 
wicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung (Beiträge zur Stadtforschung, Stadtentwicklung, Stadtplanung, Ver- 
kehrsplanung 01/2019)

Anlage 1 zur Vorlage V/0196/2022 
 
- 5 - 
 
 
Abb. 3: Lage der Wohnungsneubauten 12  
 
3. Genehmigte Wohnbauvorhaben – Wohnungen im Bau 
Der Wohnungsbau in Münster ist weiterhin sehr dynam isch. Eine sehr große Zahl von Wohnungen 
befindet sich zurzeit im Bau. Die Anzahl der Wohnei nheiten, die im Jahr 2022 fertig gestellt werden, 
kann zum jetzigen Zeitpunkt (März 2022) naturgemäß noch nicht prognostiziert werden, dennoch gibt 
die Anzahl der bereits genehmigten, aber noch nicht  fertig gestellten Wohnbauvorhaben einen ersten 
Anhaltspunkt dafür, ob kurzfristig mit einem weiter regen Wohnungsbaugeschehen gerechnet werden 
kann. Die bestehenden Genehmigungen dieser Wohnbauv orhaben wurden zu großen Teilen im Jahr 
2021 erteilt (ca. 3.200 WE), weiterhin im Jahr 2020 (über 1.000 WE) teilweise aber auch bereits in den 
Jahren 2019 oder davor (ca. 500 WE). Insgesamt waren Ende 2021 damit Baugenehmigungen für über 
4.700 Wohneinheiten noch nicht abschließend umgeset zt (sogenannter Bauüberhang). Dies ist ein 
massiver Anstieg gegenüber dem Vorjahr und ist zum einen mit der hohen Genehmigungszahl in 2021 
zu erklären (Genehmigungen für ca. 3.200 Wohnungen) , zum anderen aber gerät auch die Bauwirt- 
schaft an ihre Kapazitätsgrenze und es bestanden im Jahr 2021 Liefer- und Materialengpässe.   
Dass Baugenehmigungen (aus verschiedenen Gründen) ü berhaupt nicht umgesetzt werden, kommt 
bisher nur in geringem Umfang vor. Insoweit wird da von ausgegangen, dass die weit überwiegende 
Mehrheit der o.a. Wohnungen, die zwar genehmigt abe r noch nicht fertiggestellt sind, in den Jahren 
                                                
12  s. auch die Anmerkungen unter Fußnote 9

Anlage 1 zur Vorlage V/0196/2022 
 
- 6 - 
2022 und 2023 realisiert werden. Dies führt zu der Erwartung, dass die Zielzahl (dass jährlich in Münster 
2.000 neue Wohnungen gebaut werden) in den nächsten Jahren erreicht und übertroffen werden kann. 
4. Baulandreserven  
Die Sicherstellung eines ausreichenden Angebots an baureifem Bauland für den Wohnungsbau ist eine 
zentrale Aufgabe der Stadt im Rahmen der kommunalen Wohnungspolitik. Diese Baulandreserven kön- 
nen sowohl im Innenbereich als auch in Baugebieten am Rande der Stadt (ehemaliger Außenbereich) 
liegen. Nur mit einer solchen Baulandreserve kann vorgesorgt werden, dass der Markt auch zukünftig 
die Möglichkeit bekommt, ausreichend neue Wohnungen zu bauen.  
 
Abb. 4: Baulandbereitstellung und Baulandverbrauch 
 
Da das kurzfristig realisierbare Potenzial der „spontanen Bautätigkeit“ außerhalb von Baugebieten nicht 
genau ermittelt werden kann, werden unter den Baula ndreserven diejenigen Flächen und Baugebiete 
behandelt, bei denen die Stadt die Baureife aktiv begleitet hat und die somit für eine Bebauung (grund-

Anlage 1 zur Vorlage V/0196/2022 
 
- 7 - 
sätzlich) sofort zur Verfügung stehen. Bei dem überwiegenden Anteil dieser Baulandreserven wird ak- 
tuell an einer Bebauung in unterschiedlichen Phasen (Vermarktung, Hochbau-Planung, Genehmigung, 
Bauausführung) gearbeitet. 
Im Rahmen des Baulandmonitorings werden daher seit Langem Baulandbereitstellung und Bauland- 
verbrauch bilanziert. Dadurch kann überprüft werden , ob das Angebot an baureifen Baulandreserven 
noch den qualitativen und quantitativen Anforderungen entspricht. In den Jahren 2009 - 2013 war der 
Baulandverbrauch stets, z.T. deutlich, höher als di e Baulandbereitstellung mittels Baulandprogramm 
(vgl. Abb. 4).  
 
Diese Entwicklung führte dazu, dass die baureifen Baulandreserven erheblich zurückgingen und unter 
den „Soll“-Wert 
13 gesunken waren (vgl. Abb. 5). Dieser Trend konnte mit der deutlichen Ausweitung der 
Baulandaktivitäten und den neuen Baulandprogrammen ab dem Jahr 2014 vorerst gestoppt werden, 
so dass der „Ist“-Wert seit 2016 wieder oberhalb des Sollwertes liegt.  
 
 
Abb. 5: Baureifes Wohnbauland – Soll / Ist Vergleich 14  
 
So wurde in den letzten beiden Jahren 2020 und 2021 Bauland für zusammen über 2.200 Wohnungen 
baureif, die nun Teil der noch vorhandenen baureifen Reserven sind. Andererseits sind in den Jahren 
2020 und 2021 Wohnungen in einer Größenordnung von fast 1.800 WE in diesen Baugebieten fertig- 
gestellt worden, so dass die Reserve insgesamt um m ehrere hundert WE gestiegen ist. Dies korres- 
pondiert mit dem zuletzt massiv angestiegenen Bauüberhang.  
Die baureifen Reserven in Baugebieten haben damit zum Stichtag 31.12.2021 ca. 4.250 WE betragen. 
Die nach der Zahl der Wohneinheiten wichtigsten Bau gebiete dieser Baulandreserven sind – neben 
den weiteren noch zu erschließenden Bauabschnitten auf den ehemaligen Kasernenarealen York und 
Oxford: 
                                                
13  Der Vorrat an baureifen Flächen in Baugebieten soll dem Vierfachen des durchschnittlichen Baulandverbrauchs 
der letzten fünf Jahre entsprechen. 
14  Für 2018 sind keine Werte verfügbar – vgl. auch die Anmerkungen unter Fußnote 7

Anlage 1 zur Vorlage V/0196/2022 
 
- 8 - 
 
- Sentrup – Westl. Steinfurter Straße (ehem. Eisspo rthalle) (z.Zt. im Bau): ca. 490 WE 
- Mitte – Südlich Roddestraße (z.Zt. in Bauvorberei tung / im Bau): ca. 300 WE 
- Mitte – Zentrum Nord (z.Zt. im Bau): ca. 250 WE 
- Mitte – Südlich Markweg (z.Zt. im Bau): ca. 165 W E 
- Kinderhaus – Südlich Ermlandweg (z.Zt. im Bau): c a. 80 WE 
- Wolbeck – Am Steintor / Petersheide (z.Zt. im Bau ): ca. 130 WE 
- Wolbeck Nord – Nördlich Am Borggarten (nur tlw. i m Bau): ca. 100 WE 
- Hiltrup – Westfalenstraße (An der Hiltruper Baums chule) (z.Zt. im Bau): ca. 140 WE 
- Hiltrup – Lange Straße / Malteserstraße (nur tlw.  im Bau): ca. 45 WE 
- Amelsbüren – Nordkirchenweg (tlw. in Planung / Ba uvorbereitung / im Bau): ca. 65 WE 
 
 (in den Baugebieten bereits fertiggestellte Wohneinheiten sind abgezogen) 
 
Die Reserven von ca. 4.250 WE in baureifen Gebieten sind darüber hinaus im Hinblick auf die tatsäch- 
liche Verfügbarkeit zu relativieren. So sind mit de m o.a. Wert sämtliche Restkapazitäten in allen im 
Baulandmonitoring erfassten Baugebieten berücksichtigt. Als Restkapazität oder Reserve werden da- 
bei alle Grundstücke – sowohl städtische als auch private –  gewertet, auf denen die angestrebte Wohn-
bebauung noch nicht fertiggestellt ist.  
 
Um zu ermitteln, welches Potenzial dieser Reserven bisher noch nicht genutzt wird, müssen von dieser 
Zahl die in Umsetzung (erteilte Baugenehmigung) sow ie in Vorbereitung (Vermarktung bzw. geplante 
Bebauung bekannt) befindlichen Wohnbauvorhaben abgezogen werden. Im Ergebnis ist für ca. 17 % 
dieser Reserven (ca. 720 WE) eine Umsetzung bzw. Vermarktung nicht bekannt (vgl. Abb. 6). Bereinigt 
um kleinere Einzelgrundstücke verschiedener private r Eigentümer verbleiben im Wesentlichen aller- 
dings drei private Eigentümer, die über baureife Grundstücke für annährend 200 WE verfügen. 
 
Die Reserven mit unbekannter Vermarktung 
liegen nahezu ausschließlich in älteren Bau- 
gebieten und es ist davon auszugehen, dass 
– aufgrund fehlender liegenschaftlicher Ver- 
fügbarkeit – nur ein kleinerer Teil dieser Re- 
serven jährlich aktiviert werden kann. In den 
letzten Jahren haben die Reserven, bei de- 
nen eine Umsetzung bzw. Vermarktung nicht 
bekannt ist, allerdings regelmäßig abgenom- 
men (im Vergleich zu 2019 Reduzierung um 
über 17 % bzw. 150 WE), was ein Indiz dafür 
ist, dass ein Teil dieser Reserven tatsächlich 
aktiviert wird. 
 
 
Abb. 6:  
Restkapazitäten in baureifen Wohngebieten  
 
 
in Umsetzung 
63% 
in 
Vorbereitung/   
Vermarktung  
20% 
Vermarktung 
nicht bekannt 
17% 
Restkapazität in baureifen Wohngebieten

Anlage_2c_Fortschreibung_Baulandprogramm_Tabelle

4610 Zeichen

Baulandprogramm 2022 - 2030 Anlage 2c zur Vorlage V/0196/2022
Stand: 26.04.2022
neues Baugebiet
Wohneinheiten 
Nr. Name Entwickler Mefa Efa insg.
562-07 Albachten - östiche Erweiterung südlicher Teil (Albachten-Ost) Stadt 309 166 475
634-02 Kinderhaus - Südlich Langebusch  (ehem. Moldrickx) Stadt 180 15 195
981-04 Amelsbüren - Nordwestlich Am Dornbusch Stadt 105 65 170
862-03 Angelmodde - Südlich Hiltruper Str. Stadt 170 80 250
774-06 Handorf - Kirschgarten / Bäder Stadt 100 80 180
681-04C Sprakel - westliche Erweiterung, nördlich Landwehr 2. Teil Stadt 0 11 11
515-04A Gievenbeck - Oxford-Kaserne Abschnitte 2 - 4 KonvOY 785 72 857
814-04C Gremmendorf - York-Kaserne Abschnitt 3 - 5 KonvOY 387 0 387
212-01 Mitte - Klosterareal Pluggendorf Privat 544 0 544
333-05 Mitte - Südlicher Dahlweg Privat 250 0 250
525-10 Sentrup - ehem. Wartburgschule Privat 30 0 30
581-01B Nienberge - Westlich Plettendorfstraße (St. Lydia) Privat 27 0 27
614-03 Coerde - Kiesekampweg Privat 165 0 165
614-04 Coerde - Kiesekampweg II (ehem. Burlage) Privat 30 0 30
Summe 2022 - 2025 3082 489 3571
Kurzfristig 2022 - 2025
Städtische Baugebiete (inkl. Kasernen) hoher Priorität mit abgeschlossener Planung, bei denen lediglich noch der Bau der öffentlichen 
Erschließungsanlagen ansteht
Baugebiete privater Vorhabenträger hoher Priorität im Innenbereich mit abgestimmtem städtebaulichem Konzept und einer bereits 
grundsätzlich bestehenden Erschließung

Baulandprogramm 2022 - 2030
Stand: 26.04.2022
neues Baugebiet
Wohneinheiten 
Nr. Name Entwickler Mefa Efa insg.
584-01 Nienberge - Feldstiege / Beerwiede Stadt 300 200 500
712-02 Mauritz Ost - Maikottenweg Stadt 170 110 280
714-04 Mauritz-Ost - Westlich Mondstraße / Südlich Hans-Bredow-Weg (WDR) W + S 120 0 120
774-08A Handorf - Nördlich Kötterstraße Stadt 170 80 250
863-07 Wolbeck / Angelmodde - Südlich Hiltruper Straße / Westlich Am Sandbach Stadt 25 15 40
874-04 Wolbeck - Südlich Berdel Stadt 150 130 280
957-02 Hiltrup - nördlich Osttor Stadt 800 260 1060
814-04F Gremmendorf - York-Kaserne Abschnitt 6 (ZUE) KonvOY 500 0 500
312-04 Mitte - Von-Stauffenberg-Straße Privat 125 0 125
431-02 Mitte - Stadthafen Nord Privat 690 0 690
681-05 Sprakel - östl. Sprakeler Str /westl. DB Privat 87 47 134
861-05 Angelmodde - ehem. Westfalen AG Privat 380 40 420
Summe 2025 - 2027 3517 882 4399
Mittelfristig 2025 - 2027
Städtische Baugebiete hoher Priorität, die sich noch in der Planung befinden
Baugebiete privater Vorhabenträger mit i.d.R. hoher Priorität, die sich noch am Anfang der Planung befinden oder umfangreicher 
öffentlicher Erschließungsmaßnahmen bedürfen.

Baulandprogramm 2022 - 2030
Stand: 26.04.2022
neues Baugebiet
Wohneinheiten 
Nr. Name Entwickler Mefa Efa insg.
513-07 Gievenbeck - Neues Urbanes Stadtquartier Busso-Peus-Straße Stadt 650 50 700
519-02 Gievenbeck - Neues Urbanes Stadtquartier Steinfurter Straße Stadt 1900 100 2000
812-03 Gremmendorf - Neues Urbanes Stadtquartier Kanalkante Südost Stadt 2000 0 2000
323-05 Mitte - östlich Weseler Str. Privat 34 0 34
547-08 Mecklenbeck - Südlich verlegter Heroldstraße Stadt 160 70 230
561-07 Albachten - Lindenallee / nördlichfreie Flur Stadt 20 14 34
983-04 Amelsbüren - Böckenhorst Stadt 130 100 230
Summe 2026 - 2030 4894 334 5228
Summe 2022 - 2030 11493 1705 13198
Neue urbane Stadtquartiere, deren Entwicklung einen längeren Zeitraum benötigt
Langfristig 2027 - 2030
Baugebiete, die lediglich eine mittlere Priorität genießen und daher noch nicht sofort entwickelt werden können

Wohneinheiten 
Nr. Name Entwickler Mefa Efa insg.
523-03 Sentrup - Südlich Schmeddingstr. / östlich Josef-Pieper-Straße Stadt 40 30 70
562-10 Albachten - Steinbrede Stadt 100 50 150
572-07 Roxel - Östlich Tilsiter Straße / westlich BAB Stadt 35 35 70
573-07 Roxel - Südlich Tilbecker Str. Teil 1 Stadt 60 15 75
575-10 Roxel - Nördlich Bredeheide (neues Baugebiet) Stadt 60 40 100
622-02 Kinderhaus - Südlich Moorhock Stadt 40 4 44
681-07 Sprakel - Östlich Bahn (ehemals GE) Stadt 140 60 200
813-03 Gremmendorf - Westlich Frankenweg Stadt 15 5 20
826-04 Gremmendorf - Südlich Angelmodder Weg (neues Baugebiet) Stadt 120 60 180
Standorte sind nicht öffentlich
Roxel
Wolbeck
Albachten  
Nienberge
Sprakel  
Gelmer
Hiltrup-Ost
Amelsbüren
Nienberge-Häger
Gelmer
Im Rahmen von Stadtteilentwicklungskonzepten abgestimmte weitere potenzielle Baugebietsentwicklungen
Flächen des Wohnsiedlungsflächenkonzepts 2030 (WSFK 2030) 
Baugebiete, die nur eine niedrige Priorität aufweisen
Planerische Reserven des Flächennutzungsplans und des Regionalplans in folgenden Stadtteilen
Projekte und Wohnbaulandpotenzial für spätere Jahre

Anlage A

3252 Zeichen

Anlage A zur V/0196/2022
Kurzüberblick
Mit dem Baulandprogramm 2022 – 2030 werden diejenigen Flächen benannt, die in den nächsten
Jahren zur Baureife entwickelt werden sollen. Da die Baulandaktivierung von vielen Faktoren
(liegenschaftlichen, planerischen, fachgesetzlichen etc.) abhängig ist, ist das Baulandprogramm
dynamisch. Mit dieser Vorlage wird insofern die jährliche Fortschreibung angestrebt. Aufgrund der
begrenzten Personalkapazitäten werden dabei die Baugebiete priorisiert.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und
Erlebnisqualität weiterentwickeln:
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der
Stadtgesellschaft.“
verfolgt. Dabei spielt im Wesentlichen das Ziel der Weiterentwicklung der Stadt mit hohem
Wohnwert eine Rolle, mittelbar jedoch auch das Ziel einer hohen Umwelt- und Naturqualität, da
die Belange von Natur und Umwelt regelmäßig eine hohe Bedeutung im Rahmen der
Baulandentwicklung genießen.
Das T eilziellautet: „Sicherstellung eines ausreichenden Wohnangebots für alle Bevölkerungs-
gruppen“. Dazu sollen kurz- bis mittelfristig die notwendigen neuen Baugebiete zur Baureife
geführt werden. Das Baulandprogramm begleitet damit den Prozess der Entwicklung neuer
Wohnbaugebiete vom Planungsbeginn bis zur Baureife. Eine Baureife dieser Baugebiete ist i.d.R.
für die Jahre 2022 – 2030 vorgesehen.
Finanzierung
Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja Nein
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw.
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja Nein
Bereits veranschlagt? Ja Nein
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt entstehen keine Kosten. Ggf. erforderliche Kosten der beteiligten
Fachämter für zusätzliches Personal, Grunderwerb, Erschließung etc. werden zu den jeweils
entsprechenden Zeitpunkten in gesonderten Vorlagen zur Entscheidung vorgelegt.
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
X überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Sie ist als vorbereitende Aufgabe notwendig, um auf dieser Basis dem § 1 Abs. 3 BauGB („Die
Gemeinden haben die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche
Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.“) Rechnung tragen zu können.

Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Die Vorlage berührt das Themenfeld der Demographie direkt, da Münster als wachsende Stadt
für die Einwohnerentwicklung (zunehmende Einwohnerzahl, sinkende Haushaltsgrößen, älter
werdende Gesellschaft) entsprechende Wohnbauentwicklungsflächen zur Verfügung stellen
muss, um seiner (oberzentralen) Funktion gerecht werden zu können.
Die Vorlage trifft insoweit klimaschutzrelevante Aussagen als in ihr Flächen für eine weitere
Siedlungsflächenentwicklung benannt werden. Jede weitere Siedlungsentwicklung im
Außenbereich bedeutet einen – auch klimaschutzrelevanten – Eingriff in Natur und Landschaft.

Anlage_5_Antrag-0020-2021

2879 Zeichen

Antrag an den Rat A-/0020/2021  
 
      
 
    
 
Baulandentwicklung und Grünflächenentwicklung 
in Einklang bringen –  
Vertiefte Betrachtung der Bauprojekte in den 
Grünringen 
- Ratsantrag -  
 
  
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
1. Der Rat bekennt sich ausdrücklich zum Erhalt des  Freiraums und der 
Münsterländischen Parklandschaft. Besonderen Schutz genießen die Flächen der 
Grünordnung Münster. 
2. Die Verwaltung wird deshalb beauftragt, bestehende Bauvorhaben und Planungen, 
die im Konflikt mit der Darstellung in der Grünordnung der Stadt Münster stehen, 
einer vertieften planerischen Betrachtung zu unterziehen.  
3. Die Eingriffsfläche dieser Vorhaben in die Grüno rdnung ist zu bilanzieren, Ausgleichs- 
und Ersatzmaßnahmen zur Kompensation der möglichen Erheblichkeit sind 
bewertend und abwägend gegenüberzustellen. 
4. Die Verwaltung erarbeitet bis Ende des 3. Quarta ls 2021 einen Beschlussvorschlag, 
wie mit den geplanten Bau- und Planungsvorhaben umgegangen werden soll und 
beteiligt die zuständigen Gremien des Rates der Stadt Münster. Bis zu diesem 
Beschluss werden die betroffenen Bau- und Planungsverfahren nicht weiter 
vorangetrieben. 
5. Die Verwaltung bearbeitet weitergehend den Antra g der SPD-Fraktion „A-
R/0065/2019 Grünflächen sichern und für den Klimaschutz entwickeln“, um 
zukünftige Konflikte zwischen Bau- und Planungsvorhaben und Grünordnung zu 
vermeiden. 
 
 
Begründung: 
 
Bauprojekte und Planungen, die im Geltungsbereich der Grünordnung der Stadt Münster 
liegen bzw. diese randlich tangieren (z.B. Baugebiet Südlich im Moorhock, Am Sandbach, 
Frankenweg), sind seit vielen Jahren in der kritischen Diskussion, die weiteren 
Verfahrensschritte ruhten daher. Wenig hilfreich bei der Lösung von Konflikten ist hierbei die 
unmaßstäbliche und unscharfe Darstellung der Grünordnung in den Plänen der Stadt 
Münster. Auch lässt die Funktion dieser „Freiflächen“ für den Arten- und Klimaschutz zu 
wünschen übrig. Daher gilt es, den Grünring entsprechend des Ratsantrages der SPD vom 
09 .03 .202 1

Oktober 2019 parzellenscharf abzugrenzen und zukünftige Nutzungsbeschränkungen und 
Entwicklungsziele darzustellen. In einem ersten Schritt sollen daher alle Bauprojekte und 
Planungen in und am Grünring, die in den letzten Jahren in die Kritik geraten sind, einer 
erneuten vertieften Betrachtung ihrer Eingriffserheblichkeit nach den gültigen gesetzlichen 
Standards und Vorgaben unterzogen werden. Dabei ist als Ziel ein Beschlussvorschlag zum 
finalen Umgang mit diesen Projekten zu erarbeiten und dem Rat der Stadt Münster 
vorzulegen. 
 
gez.     gez.     gez.  
Christoph Kattentidt  Marius Herwig    Tim Pasch  
Sylvia Rietenberg  Doris Feldmann  Helene Goldbeck 
Jule Heinz-Fischer  Lia Kirsch        
Andrea Blome   Ludger Steinmann         
Dr. Robin Korte   und Fraktion  
Carsten Peters 
und Fraktion

Anlage_3_Konflikte_Gruenordnung

7306 Zeichen

Konflikte zwischen Baulandentwicklung und Grünordnung 
1
Baulandprogramm 2022 - 2030 
Übersicht über die Baugebiete des Baulandprogramms mit Konflikten zwischen Baulandentwicklung 
Grünordnung (11 von insgesamt 41 Baugebieten) 
Anlage 3 zur Vorlage V/0196/2022

Mauritz-Ost - Maikottenweg 
2
Planwerke 
Regionalplan 
Wohnsiedlungsflächenkonzept 
Baulandprogramm 
Bebauungsplanziel 
Größe: 7,5 ha Kapazität: 280 WE Bevölkerung: + 850 Ew Liegenschaften: Teilankauf durch Stadt erfolgt 
Bisherige Beschlüsse 
V/0786/2015 (Rat) 
V/0230/2013 (HA) 
V/0104/2020 (Rat) 
Freigabe Vorentwurf 11/2018 (ASS) 
Inhaltliche Aussagen 
 Allgemeiner Siedlungsbereich 
 WSFK 2025 
 BLP 2020 – 2025/2030 Stufe 1 
 Wohnen / Kita 
Darstellung Grünordnung 
(gilt nur für eine Teilfläche am nordwestlichen Rand) 
 Hauptgrünzug 
 Freifläche, die zur Sicherung der Freiraum-
funktion keine bauliche Entwicklung zulässt 
Grünordnung Regionalplan Baulandprogramm 2020

Wolbeck - Südl. Hiltruper Straße / Westl. Am Sandbach 
3
Planwerke 
Regionalplan 
Wohnsiedlungsflächenkonzept 
Baulandprogramm 
Bebauungsplanziel 
Größe: 1,0 ha Kapazität: 40 WE Bevölkerung: + 125 Ew Liegenschaften: Teilankauf durch Stadt erfolgt 
Bisherige Beschlüsse 
V/0786/2015 (Rat) 
V/0230/2013 (HA) 
V/0104/2020 (Rat) 
V/0375/2020 Aufstellungsbeschluss (Rat) 
Inhaltliche Aussagen 
 Allgemeiner Siedlungsbereich 
 WSFK 2025 
 BLP 2020 – 2025/2030 Stufe 1 
 Wohnen / Regenrückhaltebecken 
Darstellung Grünordnung 
 Hauptgrünzug 
 Freifläche, die zur Sicherung der Freiraum-
funktion keine bauliche Entwicklung zulässt 
Grünordnung Regionalplan Baulandprogramm 2020

Hiltrup-Ost – Nördlich Osttor 
4
Planwerke 
Regionalplan 
Wohnsiedlungsflächenkonzept 
Baulandprogramm 
Bebauungsplanziel 
Größe: 25,0 ha Kapazität: 1.000 WE Bevölkerung: + 3.250 Ew Liegenschaften: Ankauf durch Stadt erfolgt 
Bisherige Beschlüsse 
V/0224/2019 (Rat) 
V/0200/2018 (Rat) 
V/0104/2020 (Rat) 
V/0054/2022 Aufstellungsbeschluss (Rat) 
Inhaltliche Aussagen 
 Allgemeiner Siedlungsbereich 
 WSFK 2030 
 BLP 2020 – 2025/2030 Stufe 1 
 Wohnen / Zentrum / Sport / Schule 
Darstellung Grünordnung 
 Freifläche, die zur Sicherung der Freiraum-
funktion keine bauliche Entwicklung zulässt 
Grünordnung Regionalplan Baulandprogramm 2020

Amelsbüren – Böckenhorst 
5
Planwerke 
Regionalplan 
Wohnsiedlungsflächenkonzept 
Baulandprogramm 
Bebauungsplanziel 
Größe: 1,0 ha Kapazität: 230 WE Bevölkerung: + 700 Ew Liegenschaften: Ankauf durch Stadt erfolgt 
Bisherige Beschlüsse 
V/0786/2015 (Rat) 
V/0230/2013 (HA) 
V/0104/2020 (Rat) 
Inhaltliche Aussagen 
 Allgemeiner Siedlungsbereich 
 WSFK 2025 
 BLP 2020 – 2025/2030 Stufe 1 
 Wohnen / Kita 
Darstellung Grünordnung 
 Hauptgrünzug 
Grünordnung Regionalplan Baulandprogramm 2020

Gievenbeck – Urbanes Stadtquartier Busso-Peus-Straße
6
Planwerke 
Regionalplan 
Wohnsiedlungsflächenkonzept 
Baulandprogramm 
Bebauungsplanziel 
Größe: 18,0 ha   Kapazität: 700 WE, ca. 1.850 Arbeitsplätze   Bevölkerung: + 1.750 Ew Liegenschaften: Ankauf noch nicht erfolgt 
Bisherige Beschlüsse 
V/0232/2011 (Rat) 
V/0230/2013 (HA) 
V/0104/2020 (Rat) 
V/0417/2020 (Rat) Grundsatzbeschluss 
Inhaltliche Aussagen 
 Allgemeiner Siedlungsbereich 
 WSFK 2025 
 BLP 2020 – 2025/2030 Stufe 1/2 
 Wohnen + Wissenschaft 
Darstellung Grünordnung 
 2. Grünring 
 Freifläche, die zur Sicherung der Freiraum-
funktion keine bauliche Entwicklung zulässt 
Grünordnung Regionalplan Baulandprogramm 2020

Gievenbeck – Urbanes Stadtquartier Steinfurter Straße 
7
Planwerke 
Regionalplan 
Wohnsiedlungsflächenkonzept 
Baulandprogramm 
Bebauungsplanziel 
Größe: 50,0 ha   Kapazität: 2.000 WE, ca. 4.500 Arbeitsplätze   Bevölkerung: + 5.000 Ew Liegenschaften: T eilankauf durch Stadt erfolgt 
Bisherige Beschlüsse 
V/0232/2011 (Rat) 
V/0200/2018 (Rat) 
V/0104/2020 (Rat) 
V/0180/2020 (Rat) Grundsatzbeschluss 
Inhaltliche Aussagen 
 Allgemeiner Siedlungsbereich 
 WSFK 2030 
 BLP 2020 – 2025/2030 Stufe 2 
 Wohnen und Arbeiten 
Darstellung Grünordnung 
 2. Grünring 
 Freifläche, in der stadtökologische und / oder 
grünstrukturelle Anforderungen Vorrang haben 
Grünordnung Regionalplan Baulandprogramm 2020

Sentrup – Südl. Schmeddingstr. / östl. Josef-Pieper-Str. 
8
Planwerke 
Regionalplan 
Wohnsiedlungsflächenkonzept 
Baulandprogramm 
Bebauungsplanziel 
Größe: 2,0 ha Kapazität: 70 WE Bevölkerung: + 225 Ew Liegenschaften: Im städtischen Eigentum 
Bisherige Beschlüsse 
V/0200/2018 (Rat) 
V/0104/2020 (Rat) 
Inhaltliche Aussagen 
 Allg. Freiraum- und Agrarbereich 
 WSFK 2030 
 BLP 2020 – 2025/2030 Stufe 1 
 Wohnen 
Darstellung Grünordnung 
 2. Grünring 
 Freifläche, die zur Sicherung der Freiraum-
funktion keine bauliche Entwicklung zulässt 
Grünordnung Regionalplan Baulandprogramm 2020

Roxel – Südlich Tilbecker Straße Teil 1 
9
Planwerke 
Regionalplan 
Wohnsiedlungsflächenkonzept 
Baulandprogramm 
Bebauungsplanziel 
Größe: 1,5 ha Kapazität: 70 WE Bevölkerung: + 225 Ew Liegenschaften: Im städtischen Eigentum 
Bisherige Beschlüsse 
V/0232/2011 (Rat) 
V/0230/2013 (HA) 
V/0104/2020 (Rat) 
Inhaltliche Aussagen 
 Allgemeiner Siedlungsbereich 
 WSFK 2025 
 BLP 2020 – 2025/2030 Stufe 1 
 Wohnen, Feuerwehrgerätehaus 
Darstellung Grünordnung 
 3. Grünring 
 Freifläche, die zur Sicherung der Freiraum-
funktion keine bauliche Entwicklung zulässt 
Grünordnung Regionalplan Baulandprogramm 2020

Kinderhaus – Südlich Moorhock 
10 
Planwerke 
Regionalplan 
Wohnsiedlungsflächenkonzept 
Baulandprogramm 
Bebauungsplanziel 
Größe: 0,5 ha Kapazität: 40 WE Bevölkerung: + 125 Ew Liegenschaften: Teilankauf durch Stadt erfolgt 
Bisherige Beschlüsse 
V/0104/2020 (Rat) 
V/0462/2018 Aufstellungsbeschluss (Rat) 
Inhaltliche Aussagen 
 Allg. Freiraum- und Agrarbereich 
 BLP Stufe 1 
 Wohnen 
Darstellung Grünordnung 
 Hauptgrünzug 
 Freifläche, die zur Sicherung der Freiraum-
funktion keine bauliche Entwicklung zulässt 
Grünordnung Regionalplan Baulandprogramm 2020

Gremmendorf – Westlich Frankenweg 
11 
Planwerke 
Regionalplan 
Wohnsiedlungsflächenkonzept 
Baulandprogramm 
Bebauungsplanziel 
Größe: 1 ha Kapazität: 20 WE Bevölkerung: + 60 Ew Liegenschaften: Ankauf durch Stadt erfolgt 
Bisherige Beschlüsse 
V/0200/2018 (Rat) 
V/0104/2020 (Rat) 
V/0374/2020 Aufstellungsbeschluss (Rat) 
Planerische Aussagen 
 Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich und Schutz 
der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung
 WSFK 2030 
 BLP 2020 – 2025/2030 Stufe 1 
 Kita / Wohnen 
Darstellung Grünordnung 
 2. Grünring 
 Freifläche, die zur Sicherung der Freiraum-
funktion keine bauliche Entwicklung zulässt 
 Landschaftsschutzgebiet 
Grünordnung Regionalplan Baulandprogramm 2020

Gremmendorf – Südlich Angelmodder Weg 
12 
Planwerke 
Regionalplan 
Wohnsiedlungsflächenkonzept 
Baulandprogramm 
Bebauungsplanziel 
Größe: 4,5 ha Kapazität: 180 WE Bevölkerung: + 600 Ew Liegenschaften: Teilankauf durch Stadt erfolgt 
Bisherige Beschlüsse 
V/0200/2018 (Rat) 
V/0104/2020 (Rat) 
Darstellung Grünordnung 
 Freifläche, in der stadtökologische und / oder 
grünstrukturelle Anforderungen Vorrang haben 
Grünordnung Regionalplan Baulandprogramm 2020 
Planerische Aussagen 
 Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich und Schutz 
der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung
 WSFK 2030 
 BLP 2020 – 2025/2030 Stufe 2
 Wohnen

Anlage_2b_Baulandprogramm_Karte

912 Zeichen

k
k k
kk
k
k
k
k
k
k
k
k
k
k
519-02
957-02
812-03
513-07
562-07
584-01
814-04-3
515-04-2
874-04
981-04
862-03
814-04-4
983-04
774-06
712-02
774-08A
861-05
547-08
431-02212-01
681-05
634-02
681-04C
333-05
614-03
714-04
525-10
561-07
863-07
312-04
323-05
581-01B
614-04
826-04
681-07
562-10
575-10
523-03
572-07
573-07A
622-02
813-03
ROXEL
GEIST
HÄGER GELMER
COERDE
HANDORF
SPRAKEL
WOLBECK
HILTRUP
NIENBERGE
ALBACHTEN
KINDERHAUS
GIEVENBECK
AMELSBÜREN
ANGELMODDE
BERG FIDEL
MECKLENBECK GREMMENDORF
ST. MAURITZ
±
Anlage 2b zur Vorlage V/196/2022
Baulandprogramm 2022 - 2030
Stand: 27.04.2022
Flächen aus dem Wohnbaulandpotenzial für spätere Jahre 
(FNP u. Regionalplan / Stadtteilentwicklungskonzepte),
für die derzeit und in den nächsten Jahren Schritte zur
Vorbereitung einer möglichen Aktivierung geplant sind.
k
Projekte für spätere Jahre
Mittelfristig 2025 - 2027
Kurzfristig 2022 - 2025
Langfristig 2027 - 2030

Beschlussvorlage

28684 Zeichen

V/0196/2022
V/0196/2022
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
WohnbaulandentwicklungbiszumJahr2030–FortschreibungdesBaulandprogramms
Beratungsfolge
19.05.2022 BezirksvertretungMünster-Hiltrup Anhörung
24.05.2022 BezirksvertretungMünster-Mitte Anhörung
24.05.2022 BezirksvertretungMünster-Südost Anhörung
31.05.2022 BezirksvertretungMünster-Nord Anhörung
02.06.2022 BezirksvertretungMünster-Ost Anhörung
07.06.2022 AusschussfürUmweltschutz,KlimaschutzundBauwesen Vorberatung
08.06.2022 AusschussfürStadtplanungundStadtentwicklung Vorberatung
09.06.2022 AusschussfürWohnen,Liegenschaften,FinanzenundWirtschaft Vorberatung
09.06.2022 BezirksvertretungMünster-West Anhörung
14.06.2022 Hauptausschuss Vorberatung
14.06.2022 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I.Sachentscheidung:
1. DerBerichtzurWohnbaulandentwicklung2021(Anlage1)wirdzurKenntnisgenommen.
2. DieFortschreibungdesBaulandprogramms2022–2030unddiePriorisierungdereinzelnen
Baugebiete(Anlagen2a-c)werdenbeschlossen.
3. DieVerwaltungwirdbeauftragt,
3.1 alle zur Baulandentwicklung erforderlichen liegenschaftlichen, planerischen und
erschließungstechnischen Schritte weiter zu entwickeln und sie in den einschlägigen
Arbeitsprogrammen der städtischen Fachämter zu verankern. Dem Rat ist hierüber im
RahmenderjährlichenFortschreibungdesBaulandprogrammszuberichten.
3.2 die Wohnbaulandentwicklung, insbesondere für Wohnbaulandprojekte mit hoher
Priorität,durcheineintensiveProzesssteuerungweiterzuoptimieren.
Stadtplanungsamt
10.05.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
HerrBartmann
Telefon:492-6115
Bartmann@stadt-
muenster.de

-2-
V/0196/2022
3.3 zu prüfen, wie die Umsetzung der Baugebiete des Baulandprogramms noch effizienter
erfolgen kann. Hierbei sind insbesondere die städtischen Töchter Wohn- und Stadtbau
GmbH sowie die KonvOY GmbH mit in den Blick zu nehmen. Über das Ergebnis der
PrüfungwirddemRatineinerseparatenVorlageberichtet.
4. DienachfolgendaufgelistetenAnregungenundAnträgeandieVerwaltungunddenRatsind
mitBeschlussdieserVorlageerledigt:
- AnregungAnH/0024/2021„BaugebietBöckenhorstinAmelsbürenvoranbringen“inder
BezirksvertretungMünster-Hiltrup
- GemeinsamerAntragderFraktionBündnis90/DieGrünen/GAL,derSPD-Fraktionund
derRatsgruppeVoltNr.A-R/0020/2021„Baulandentwicklungund
GrünflächenentwicklunginEinklangbringen-VertiefteBetrachtungderBauprojektein
denGrünringen“andenRat
II.FinanzielleAuswirkungen:
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt entstehen keine Kosten. Die weitere Umsetzung steht unter dem
Vorbehalt der Finanzierbarkeit zum jeweiligen Zeitpunkt. Erforderliche Kosten der beteiligten
Fachämter für zusätzliches Personal, Grunderwerb, Erschließung etc. werden zu den jeweils
entsprechendenZeitpunkteningesondertenVorlagenzurEntscheidungvorgelegt.
Begründung:
Überblick
- Warum ist der Bau neuer Wohnungen besonders wichtig für Münster?
Münster ist eine seit mehreren Jahren stark wachsende Stadt. Dementsprechend gibt es eine
hohe Nachfrage nach Wohnraum,die zu steigenden Mieten und Bodenpreisen geführt hat. Es
ist das Ziel der Stadt, möglichst allen Menschen, die in Münster leben möchten, auch ein
entsprechendes Angebot machen zu können. Insbesondere für bestimmte Zielgruppen (bspw.
einkommensschwache Haushalte, mobilitätseingeschränkte Personen, ältere Menschen mit
Unterstützungsbedarf, Menschen mit Behinderungen, Studierende etc.) ist dieses Angebot
aberderzeitnichtausreichend.
- Warum bedarf es zum Wohnungsbau weiterer Baulandentwicklung - Ist es nicht möglich diese
neuen Wohnungen alle im heute schon bebauten Bereich zu bauen?
Der heute bereits bebaute Teil des Stadtgebietes (der sogenannte Innenbereich) ist bereits
seit vielen Jahren Schwerpunkt der Wohnungsbautätigkeit. In den letzten Jahren sind stets
zwischen ca. 70 und 80 % der neugebauten Wohnungen im Innenbereich errichtet worden.
Auch der geförderte Wohnungsbau hat sich in den letzten Jahren insbesondere auf den
Innenbereichkonzentriert.
Aber auch für eine Innenentwicklung (bspw. auf den ehemaligen Kasernenarealen York und
Oxford) bedarf es oftmals entsprechender Baulandentwicklung, d.h. die Erarbeitung von
Bebauungsplänen und den Neubau von Erschließungsanlagen (Entwässerung, Straßen etc.),
dadieMöglichkeiten,imBestandundimRahmenderNachverdichtungweitereWohnungenin
ausreichender Menge zu schaffen, begrenzt sind. Um insgesamt ausreichend neue
Wohnungen errichten zu können, muss darüber hinaus auch eine aktive
WohnbaulandentwicklungimAußenbereicherfolgen.
- Was hat die Stadt in den letzten Jahren in Sachen Wohnbaulandentwicklung erreicht?
Die verstärkte Entwicklung von Baugebieten seit Verabschiedung des Handlungskonzepts
Wohnen in den Jahren 2013 / 2014 zeigt deutliche Wirkung. So wurden im Zeitraum 2017 –
2021 neue Baugebiete ausgewiesen und erschlossen, die den Bau von ca. 4.900 Wohnungen

-3-
V/0196/2022
ermöglichen. Im Zeitraum 2012 – 2016 lag diese Kapazität mit ca. 2.000 Wohnungen deutlich
darunter.
Durch die Regeln, die die Stadt sich im Jahr 2014 in Bezug auf die Baulandentwicklung mit
dem Modell der „Sozialgerechten Bodennutzung Münster (SoBoMü)“ gegeben hat, wird
sichergestellt,dassstetseingewisserAnteilanpreiswerten,gefördertenWohnungeninneuen
Baugebietenberücksichtigtwird.
- Wird das Ziel, mehr preiswerte, geförderte Wohnungen zu bauen, erreicht?
Der Rat der Stadt Münster hat sich zum Ziel gesetzt, dass mindestens 300 neue Wohnungen
jährlich öffentlich gefördert werden sollen. Diese Wohnungen stehen dann aufgrund ihrer
reduziertenMieteMenschenmitgeringeremEinkommenzurVerfügung.
Dieses Ziel wurde in den Jahren 2017 - 2021 erreicht, im Jahr 2020 und 2021 lag die Anzahl
der geförderten Wohnungen jeweils über 500. Die geförderten Wohnungen entstehen in den
letztenJahrenfastausschließlichinneuentwickeltenBaugebieten.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Innenbereich. Insbesondere bei
Innenentwicklungsprojekten (wie beispielsweise dem ehemaligen Kasernenstandort Yorkoder
ehemals gewerblich genutzten Bereichen in Mecklenbeck, im Zentrum Nord oder im Bereich
Dahlweg) konnten diese geförderten Wohnungen – gesichert über Städtebauliche Verträge –
geplant,gefördertundgebautwerden.
- Wie viele neue Wohnungen konnten insgesamt in den letzten Jahren errichtet werden?
DieStadtMünsterhatessichzumZielgesetzt,dassjährlichmindestens2.000neue
Wohnungengebautwerden.ImJahr2020wurden2.119Wohnungenneuerrichtet,damit
wurdedasZielerstmalserreichtundübertroffen.ImJahr2021wurdedieseGrößenordnung
allerdingsnichterreicht,hierkonntenlediglich1.518neueWohnungenfertiggestelltwerden.
- Warum sind im Jahr 2021 deutlich weniger Wohnungen neu gebaut worden als noch 2020?
Münster verzeichnete auch im letzten Jahr eine große Dynamik im Wohnungsbau. Dies zeigt
sich insbesondere daran, dass die Zahl der neu genehmigten Wohnungen gegenüber den
Vorjahrendeutlichangestiegenistundfür2021einenWertvonfast3.200Wohnungenerreicht
hat. Damit ist auch die Gesamtzahl der Wohnungen, die zwar genehmigt, aber noch nicht
fertiggestelltsind, aufeinen neuenHöchststandgestiegenundlag zum Endedes Jahres 2021
beiüber4.750Wohnungen(sogenannter„Bauüberhang“).
Die Gründe dafür, dass in 2021 nicht mehr Wohnungen gebaut worden sind, liegen also nicht
unbedingt darin, dass es an neuen Baugebieten und baureifen Grundstücken mangelt, auf
denen gebaut werden könnte. Vielmehr ist der große Bauüberhang zum einen auf die
außerordentlichhohe Anzahl an Genehmigungenim Jahr 2021 bei (diese Wohnungenkönnen
im Regelfall nicht im selben Jahr fertiggestellt werden) und zum anderen vermutlich darauf
zurückzuführen,dass„dieBauwirtschaft[…]anscheinendihreKapazitätsgrenzeerreicht“hat.1
Der Auslastungsgrad der Bauwirtschaft liegt seit 2015 sowohl im Bauhaupt- als auch im
Ausbaugewerbe auf hohem Niveau und hat die höchsten Werte seit der Wiedervereinigung
erreicht.2 Hinzu kamen insbesondere im letzten Jahr umfangreiche Material- und
LieferengpässeunddarausresultierendePreissteigerungen.3
1vgl.StefanRein(BBSR):„BauwirtschaftkommtanihreKapazitätsgrenzen“inBundesbaublattonline:
https://www.bundesbaublatt.de/artikel/bbb_Bauwirtschaft_kommt_an_Kapazitaetsgrenze_3116979.html,
abgerufenam05.02.2020
2vgl.BBSR:„KapazitätsauslastungimBaugewerbeweiterhinaufhohemNiveau–Fachbeitrag08.12.2021“online:
https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/fachbeitraege/bauen/bauwirtschaft/kapazitaetsauslastung/kapazi
taetsauslastung.html?pos=1,abgerufenam21.02.2022
3vgl.IFO-InstitutPressemitteilungvom07.01.2022:„MaterialengpässeamBaugehenzurück“online:
https://www.ifo.de/node/67302,abgerufenam21.02.2022

-4-
V/0196/2022
- Vor welchen Herausforderungen steht die Stadt bei der Wohnbaulandentwicklung in den
nächsten Jahren?
ZuletzthatteoffenbarauchdieKapazitätderBauwirtschaftmaßgeblichenEinflussaufdie Zahl
der in Münster neu gebauten Wohnungen, dies kann allerdings durch die Stadt selbst kaum
beeinflusst werden. Damit aber auch in den nächsten Jahren genügend Baugrundstücke
vorhanden sind, gilt es dennoch, die in den letzten Jahren gesteigerte
Wohnbaulandentwicklungkonsequentweiterzuführen.
Dabei hat es zuletzt vermehrt zeitliche Verzögerungen gegeben, die vielfältige Ursachen
haben. Zu nennen sind hier u.a. komplexer werdende Anforderungen an die Verfahren (u.a.
die Einbindung von neuen Energiekonzepten), Engpässe bei den erforderlichen
Ingenieurbüros (insbesondere bei erfahrenen, qualitativ guten Büros), Schwierigkeiten bei der
Vergabe der Erschließungsarbeiten (bis hin zum Scheitern von Ausschreibungen) und
insbesondere die Personalkapazitäten innerhalb der Verwaltung. Die Baulandentwicklung auf
diesem hohen Niveau zu halten und zu intensivieren ist mit dem vorhandenen Personal nicht
realistisch. Zudem konkurriert die Wohnbaulandentwicklung in Bezug auf die personellen
Kapazitäten der betroffenen Fachämter auch mit der Realisierung anderer wichtiger Ziele der
StadtMünster.
- Wie wird mit den Personalengpässen umgegangen?
Um dennoch weiterhin eine ausreichende Baulandentwicklung realisieren zu können, hat die
Verwaltung eine Priorisierung der im Baulandprogramm verzeichneten Baugebiete
vorgenommen, so dass die vorhandenen Personalkapazitäten zielgerichtet eingesetzt werden
können.
Außerdem wurden neue Personal-Stellen in den mit der Baulandentwicklung befassten
Fachämtern durch die Inanspruchnahme freier Stellen(-anteile) ermöglicht und die Verwaltung
beabsichtigt, für den Stellenplan des Haushalts 2023 weitere personelle Verstärkungen
anzumelden. Aufgrund der langen Planungs- und Entwicklungszeiten für neue Baugebiete
können sich entsprechende Personalverstärkungen allerdings erst mittelfristig auswirken und
erstineinigenJahrenzueinerErhöhungderBaulandbereitstellungführen.
- Wie kann die Entwicklung der Baugebiete darüber hinaus weiter beschleunigt werden?
Um die Effektivität des Verwaltungshandels im Bereich der Baulandentwicklung weiter zu
steigern, wurde darüber hinaus eine Wohnbaulandprozesssteuerung an zentraler Stelle
innerhalb der Verwaltung eingerichtet und die Zusammenarbeit der Ämter durch den Einsatz
vonProjektteamsoptimiert.
Darüber hinaus soll in einem nächsten Schritt geprüft werden, wie eine weitere
Effiziensteigerung im Rahmen der Umsetzung erfolgen kann. Denkbar ist hier eine
Übertragung von Aufgaben auf Dritte. Dabei stehen sowohl die Wohn- und Stadtbau als auch
dieKonvOYalsstädtischeTöchterimFokus.
Zu 1.: Wohnungsbau und Wohnbaulandentwicklung in Münster
WohnungsbauinMünster
Mit der umfangreichen Schaffung neuen Wohnraums wird zum einen das Ziel verfolgt, durch eine
Angebotsausweitung grundsätzlich der Nachfrage nach Wohnungen besser gerecht werden zu
können und damit den Preisanstieg für Wohnraum in Münster zu bremsen. Zum anderen sollen im
Neubaubereich insbesondere auch Angebote für bestimmte Zielgruppen erstellt werden, die in einem
angespannten Wohnungsmarkt ansonsten Schwierigkeiten haben, adäquaten Wohnraum zu finden.
Dies betrifft beispielsweise einkommensschwache Haushalte, die auf preiswerte Wohnungen
(insbesondere im geförderten Wohnungsbau) angewiesen sind, aber auch Haushalte älterer oder
mobilitätseingeschränkter Menschen und Menschen mit Behinderungen, die eine bestimmte
Ausstattungbspw.barrierefreieroderbarrierearmerWohnungenbenötigen.

-5-
V/0196/2022
Insofern ist es das Ziel der Stadtentwicklung, insgesamt ein ausreichendes Angebot an Wohnungen
zu ermöglichen (Quantität) und insbesondere auch spezielle Wohnangebote zu schaffen (Qualität).
Dies trägt nicht zuletzt dazu bei, dass die Wohnungsfrage für Münster nicht zu einem negativen
Standortfaktorwird.
Der Rat hat im Jahr 2015 beschlossen, dass es dafür erforderlich ist, dass jährlich 2.000 neue
Wohnungen errichtet werden. Dieser Zielwert von 2.000 Wohnungen wird für den Zeitraum bis 2025
auch von einem vom Land beauftragten „Wohnungsmarktgutachten über den quantitativen und
qualitativen Wohnungsneubaubedarf in Nordrhein-Westfalen bis 2040“ bestätigt. Der dort errechnete
Bedarf basiert auf der Bevölkerungsvorausberechnung von it.nrw – diese liegt oberhalb der
städtischen Prognose.4 Nach 2025 fällt der Bedarf gem. Studie deutlich ab und liegt im Schnitt der
Jahrebis2040beica.1.100Wohnungen/Jahr.5
Insgesamt herrscht in Münster ein dynamisches Wohnungsbaugeschehen, auch wenn der o.a.
Zielwert im Jahr 2021 (anders als 2020) nicht erreicht worden ist. Auch im bundesweiten Vergleich
zeigt sich in verschiedenen Erhebungen der letzten Jahre, dass in Münster eine sehr hohe
Wohnungsbautätigkeitzuverzeichnenist.6
Sowohl in 2020 als auch in 2021 konnten Förderzusagen für den öffentlich geförderten sozialen
Wohnungsbauin einer Größenordnungvon jeweils mehr als 500 Wohnungenausgesprochen werden
(der Zielwert des Handlungskonzeptes Wohnen liegt bei jährlich 300 Wohnungen). Dies ist
maßgeblich auf das Modell der „Sozialgerechten Bodennutzung Münster“ (SoBoMü) zurückzuführen,
da danach in allen neuen Baugebieten7 auch ein spezifischer Anteil geförderter Wohnungen
erforderlich ist. Dies geschieht zum einen dadurch, dass die Stadt im Vorfeld einer
Baugebietsentwicklung im Außenbereich einen entsprechenden Grundstücksanteil von den
Eigentümern übernimmt und bei der Vermarktungentsprechende Vorgabenmacht und zum anderen
durch intensive Verhandlungen mit den Vorhabenträgern im Innenbereich und entsprechende
Vereinbarungen in städtebaulichen Verträgen. Gerade letzteres hat in den vergangenen Jahren zu
dieserhohenZahlangefördertenWohnungenbeigetragen.
Baulandentwicklung
Im Jahr 2020 sind Baugebiete für knapp 1.000 Wohnungen baureif geworden, im Jahr 2021 für
weitere ca. 1.250 Wohnungen. Der Zielwert, jährlich neue Baugebiete für 1.250 Wohnungen in die
BaureifezubringenwurdedamitletztenJahrerreicht,imJahrzuvoretwasunterschritten.
InsgesamtkonntedieBaulandentwicklungseit2010kontinuierlichunddeutlichgesteigertwerden:
2010–2012:durchschnittlichca.225WE/a
2013–2015:durchschnittlichca.540WE/a
2016–2018:durchschnittlichca.635WE/a
2019–2021:durchschnittlichca.1.035WE/a
Das mit dem Handlungskonzept Wohnen 2013 / 2014 formulierte Ziel einer quantitativen
Angebotsausweitung durch verstärkte Baulandentwicklung konnte in den letzten Jahren damit sehr
4vgl.dazudieVorlageV/0594/2021„FortschreibungderKleinräumigenBevölkerungsprognose(2019–2030)“
5vgl.GEWOSBeratung,Planung,ForschungimAuftragdesMinisteriumsfürHeimat,Kommunales,Bauund
GleichstellungNRW:„Wohnungsmarktgutachtenüberdenquantitativenundqualitativen
WohnungsneubaubedarfinNordrhein-Westfalenbis2040“
6vgl.u.a.:
- ILS-trends2/19:„StadtoderUmland–AktuelleTrendsdesBauensundWohnenindeutschen
Stadtregionen“,Dortmund2019,S.9;MünsterliegtzusammenmitFrankfurtamMainmitjeca.29
Wohnungenje1.000EinwohnernindenJahren2012–2017aufdemvorderstenRang.
- Postbank-Studie„Wohnatlas2016–LebeninderStadt“;ImZeitraum2000–2014hatteMünsterunter
allenGroßstädtendengrößtenrelativenWohnungszuwachs.
7DieimBeschlusszursozialgerechtenBodennutzungdefinierten„Altfälle“sindinzwischenalleentwickelt

-6-
V/0196/2022
deutlich erreicht werden. Im Jahr 2020 sind vor diesem Hintergrund – entgegen der Vorjahre –
erstmalswiederdiemeistenWohnungeninnerhalbvonneuenBaugebietenentstanden.
Mit der verstärkten Baulandentwicklung eng verbunden ist ein hohes Niveau baureifer Reserven,
welches Ende 2021 bei ca. 4.250 WE lag (und damit deutlich über dem „Soll“-Wert8, der zurzeit ca.
3.200WE beträgt).EinsolcherWertwurdezuletztimJahr2000erreicht.Aucherkennbarist,dassein
Teilderjenigen baureifen Reserven, die schon lange Zeit vorgehalten werden und eine Entwicklung
bisher nicht erkennbar war, tatsächlich aktiviert und für den Bau neuer Wohnungen in Anspruch
genommenwerden.
Eine ausführliche Darstellung des Wohnungsbaugeschehens und der Wohnbaulandentwicklung in
MünsterfindetsichimBerichtzurWohnbaulandentwicklung(Anlage1).
Zu 2. und 3.: Fortschreibung des Baulandprogramms
HerausforderungeninderUmsetzungdesBaulandprogramms
Das Baulandprogramm ist das übergeordnete Instrument zur Koordination der verschiedenen
Aktivitäten in der Verwaltung zur (Wohn-)Baulandaktivierung. Diese umfasst im Wesentlichen die
Städtebauliche Qualifizierung und Bauleitplanung, die Planung und den Bau von Kanälen, Straßen,
Grün- und Ausgleichsflächen. Danach ist die Baureife erreicht. Parallel dazu erfolgt die Planung und
der Bau von Wohnfolgeeinrichtungen (Kindergärten, ggf. neue Schulen) und die Vermarktung der
Grundstücke. In die Umsetzung des Baulandprogramms sind verschiedene Ämter innerhalb der
Verwaltung (für Grunderwerb, Planung, Erschließung, Vermarktung, Wohnraumförderung, Bau von
Wohnfolgeeinrichtungen)involviert.
Seit der letzten Fortschreibung des Baulandprogramms 2020 hat es zeitliche Verzögerungenbei der
Baulandentwicklung gegeben. Die Gründe hierfür sind vielfältig und haben in der z.T.gegenseitigen
Verstärkungdazu geführt, dass einige Baugebiete noch nicht den Entwicklungsstand erreicht haben,
dervorzweiJahrenfürdasJahr2022vorgesehenwar.AlsGründezunennensindhier:
- Komplexer und damit zeitlich aufwändigere Planungsverfahren (bspw. höhere rechtliche
Anforderungen, gestiegene inhaltliche Anforderungen im Bereich Klimaschutz durch die
frühzeitigeEinbindungvonneuenEnergiekonzepten)
- Engpässe bei den erforderlichen Ingenieurbüros für städtebauliche und insbesondere
ingenieurtechnische Planungen und damit zeitliche Verzögerungen (dies gilt insbesondere für
erfahreneBüros,diequalitativguteArbeitleisten)
- Schwierigkeiten bei der Vergabe der Erschließungsarbeiten (bspw. hat die in der Vergangenheit
zu zeitlichen Verzögerungen in der Umsetzung geführt, im Einzelfall sogar dazu, dass ganze
Ausschreibungengescheitertsind)
- Auswirkungen der Corona-Pandemie (durch gerade zu Beginn der Pandemie verzögerte
BeteiligungsverfahrenundinsgesamthöherepersonelleAusfallzeiten)
- Nicht ausreichende Personalkapazitäten innerhalb der Verwaltung, um die Baulandentwicklung
aufdemhohenNiveauderletztenJahrezuhaltenundzuintensivieren.
EinzelnePersonalaufstockungeninnerhalbderanderBaulandentwicklungbeteiligtenÄmterinder
Vergangenheit haben die Baulandentwicklung bereits positiv befördert, so dass die o.a.
Steigerung der Baureifmachung überhaupt möglich wurde. Darüber hinaus ist es im letzten Jahr
gelungen, durch die verwaltungsweite Inanspruchnahme bisher ungenutzter Stellen(-anteile)
insgesamt 21 Stellen in den o.a. Ämtern zu schaffen, eine weitere Ausweitung der
Personalkapazitäten auch über den Stellenplan ist seitens der Verwaltung für den kommenden
Haushalt 2023 vorgesehen. Die Ausschreibung und Besetzung erster Stellen erfolgt derzeit,
allerdings ist eine Besetzung nicht immer erfolgreich möglich, da die Zahl der Bewerberinnen und
8 Der Vorrat an baureifen Flächen in Baugebieten soll dem Vierfachen des durchschnittlichen
BaulandverbrauchsderletztenfünfJahreentsprechen.

-7-
V/0196/2022
Bewerber auf verschiedene Stellen im Einzelfall sehr gering ist. Die damit verbundenen nicht
vollständigen Stellenbesetzungsgrade in einigen an der Baulandentwicklung beteiligten Ämtern
machendeutlich,dassesintensiverAnstrengungenzurPersonalakquisebedarf.
Um die zeitlichen Verzögerungen dennoch möglichst zu begrenzen und die Abläufe weiter zu
optimieren,dienteinedezernats-undzuständigkeitsübergreifendeProzesssteuerung,die ganzheitlich
die städtische Wohnbaulandentwicklung (Wohnbaulandprozesssteuerung) betrachtet (Planung,
Erschließung, Vermarktung, öffentliche Förderung, Baugenehmigung etc.). Kernaufgaben sind hier
v.a. die klare Strukturierung der notwendigen Prozesse einschl. Rahmenterminplan, das
Beschleunigen von verwaltungsinternen Entscheidungen bei Stocken der Prozesse sowie
Controllingfunktion und Berichtswesen. Zu dieser neuen Prozesssteuerung gehört auch die
EinführungprojektteamorientierterArbeitsweiseninnerhalbderVerwaltung.
Um die bauliche Umsetzung der Baugebiete nach erfolgter Planung zu beschleunigen und zu
effektivieren, soll die Verwaltung mit dieser Vorlage zudem beauftragt werden, auch die stärkere
Einbindung von Dritten zu prüfen. Hierfür kommen insbesondere die städtischen Töchter Wohn- und
Stadtbau GmbH sowie die KonvOY GmbH in Frage. Vorstellbar ist, dass die Wohn- und Stadtbau
GmbH kleinere städtische Baugebiete komplett übernimmt, erschließt und bebaut bzw. vermarktet.
Für größere Quartiersentwicklungen und insbesondere die neuen urbanen Stadtquartiere könnte dies
die KonvOY GmbH übernehmen, die im Sinne einer Stadt- und Quartiersentwicklungsgesellschaft
weiter entwickelt werden würde.9 Mittelgroße städtische Baugebiete (bspw. Handorf Kirschgarten,
Angelmodde-Süd) könnten weiterhin von der Stadt selbst erschlossen und vermarktet werden. Die
Verwaltung wird in einer separaten Vorlage über das Ergebnis der Prüfung informieren und einen
entsprechendenEntwicklungsvorschlagunterbreiten.
PriorisierungderBaugebietedesBaulandprogramms
Vor dem Hintergrund der o.a. begrenzten Arbeitskapazitäten wird die Priorisierung der Baugebiete,
die bereits im Rahmen der Fortschreibung des Baulandprogramms 2019 – 2025 / 2030 eingeführt
worden ist, systematisch fortgeführt. Die vorhandenen Arbeitskapazitäten sollen daher auf die
besonderswichtigenundprioritärenProjektefokussiertwerden.
Bei der Priorisierung werden verschiedene Perspektiven berücksichtigt: Neben der
Stadtentwicklungsperspektive (bspw. die Größe eines Baugebietes) spielen fachspezifische Aspekte
(bspw. Belange der Grünordnung oder erschließungstechnische Aufwendungen) sowie die
Realisierungsperspektive eine Rolle. In Bezug auf mögliche Konflikte zwischen einer
BaulandentwicklungundderGrünordnungwird aufdie Anlage3 verwiesen,in derdieseKonflikte und
die bisherigenBeschlüsse zu diesen Baugebieten transparentdargestelltwerden. Dies betrifftetwa in
ViertelderBaugebietedesBaulandprogramms.
FortschreibungdesBaulandprogramms
Vor dem Hintergrund der Ausweitung des Baulandprogramms durch Aufnahme neuer Baugebiete
(insbesondere der drei neuen urbanen Stadtquartiere Steinfurter Straße, Busso-Peus-Straße und
KanalkanteSüdost)wirdderzeitlicheHorizontfürdieRealisierungaufdasJahr2030ausgedehnt.
Insgesamt umfasst das Baulandprogramm bis zum Jahr 2030 damit eine Kapazität von über 13.000
neuen Wohnungen. Ausgehend von der o.a. Priorisierung gliedert es sich in folgende zeitliche und
inhaltlicheKategorien:
- Kurzfristige Projekte mit einem Realisierungszeitraum ca. 2022 – 2025
- StädtischeBaugebietehoherPrioritätmitabgeschlossenerPlanung,beidenenlediglichnoch
derBauderöffentlichenErschließungsanlagenansteht(z.B.Kinderhaus–Moldrickx,
9vgl.auchRatsantragvonBündnis90/DieGrünen/Gal,SPDundVoltvom21.09.2021„KonvOYGmbHals
Stadt-undQuartiersentwicklungsgesellschaftetablieren“

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Albachten-Ost,Angelmodde-Süd,Amelsbüren–AmDornbusch,Handorf–Kirschgarten,
weitereBauabschnitteaufdenehemaligenKasernenarealenYorkundOxford)
- BaugebieteprivaterVorhabenträgermithoherPrioritätimInnenbereichmitabgestimmten
städtebaulichenKonzeptenundeinerbereitsgrundsätzlichbestehendenErschließung
(z.B.SüdlichDahlweg,KlosterarealPluggendorf,ehem.Wartburgschule)
- Mittelfristige Projekte mit einem Realisierungszeitraum ca. 2025 – 2027
- StädtischeBaugebietehoherPriorität,diesichnochinderPlanungbefinden
(z.B.Nienberge–Feldstiege,Wolbeck–SüdlichBerdel,Handorf–Kötterstraße)
- Ein letzter Bauabschnitt auf dem ehemaligen Kasernenareal York, dessen Entwicklung
abhängigistvonderVerlagerungderZentralenUnterbringungseinrichtungfürFlüchtlinge
- Baugebiete privater Vorhabenträger mit i.d.R. hoher Priorität, die sich noch am Anfang der
Planung befinden oder umfangreicher öffentlicher Erschließungsmaßnahmen bedürfen
(z.B.Angelmodde–StandortWestfalen,Neuhafen/Hafenkante)
- Langfristige Projekte mit einem Realisierungszeitraum ca. 2027 - 2030:
- Neue urbane Stadtquartiere, deren Entwicklung einen längeren Zeitraum benötigt
(ModellquartiereSteinfurterStraße,Busso-Peus-StraßeundKanalkanteSüdost)
- Baugebiete,dielediglicheinemittlerePrioritätgenießenunddahernochnichtsofortentwickelt
werden können (wie z.B. Mecklenbeck – Südlich verlegter Heroldstraße, Albachten –
Lindenallee/FreieFlur,Amelsbüren–Böckenhorst)
Die große Kapazität der Baulandentwicklung bis zum Jahr 2030 macht es insgesamt möglich, die
gesteckte Zielzahl im Hinblick auf die Baureifmachung (jährlich 1.250 WE) zu erreichen. Dies gilt
grundsätzlich für den Gesamtzeitraum, allerdings wird dieser Zielwert aufgrund der o.a.
Personalengpässe und der damit einhergehenden zeitlichen Verzögerungen voraussichtlich erst
mittelfristigerreicht,dannaberggf.auchübertroffenwerden.
Über das Baulandprogramm 2022 – 2030 und damit das Jahr 2030 hinaus bzw. als Alternativen für
einzelneBaugebietegibtesweiterePotenzialefürneueWohnbaugebiete:
- Projekte und Wohnbaulandpotenzial für spätere Jahre
- Baugebiete,dienureinegeringePrioritätaufweisen
(z.B. Albachten – Steinbrede, Kinderhaus – Südlich Moorhock, Gremmendorf – Frankenweg
undsüdlichAngelmodderWeg,neuesBaugebietRoxel–NördlichBredeheide)
- FlächendesWohnsiedlungsflächenkonzepts2030(WSFK2030)10
- PlanerischeReservendesFlächennutzungsplansunddesRegionalplans
(größere Wohnbaulandpotenziale in den Außenstadtteilen z.B. in Roxel, Albachten und
Wolbeck,weiterePotenzialeaberz.B.auchinSprakel,NienbergeundHiltrup-Ost)
- Im Rahmen von Stadtteilentwicklungskonzepten abgestimmte weitere
Baugebietsentwicklungen(z.B.Nienberge-Häger)
Diejenigen Wohnbaulandpotenzialflächen des Flächennutzungsplans und des Regionalplans sowie
der Stadtteilentwicklungskonzepte, für die derzeit und in den nächsten Jahren Schritte zur
Vorbereitung einer möglichen Aktivierung geplant sind, sind in der Karte des Baulandprogramms
(Anlage2b)miteinemSternchengekennzeichnet.
Im Rahmen der anstehenden Fortschreibung des Regionalplans werden voraussichtlich weitere
Potenzialflächen (neben Flächen des WSFK 2030 insbesondere Potenzialflächen des noch zu
10vgl. nicht-öffentlicheVorlageV/0200/2018„Planungswerkstatt2030–Fortschreibungdes
Wohnsiedlungsflächenkonzepts2030“

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erstellendenKonzeptsfüreineintegrierteEntwicklungvonSiedlungs- undFreiflächenundStandorten
fürerneuerbareEnergien11)hinzukommen.
Details zur Fortschreibung des Baulandprogramms und zur Priorisierung der Baugebiete können den
Anlagen2a–centnommenwerden.
Zu 4.:
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Hiltrup hat mit der Anregung AnH/0024/2021
„Baugebiet Böckenhorst in Amelsbüren voranbringen“ angeregt, das Baugebiet „Böckenhorst“ in
Amelsbüren im nächsten Baulandprogramm darzustellen und alsbald den Gremien einen
Bebauungsplanentwurfvorzulegen.
Mit der hier vorliegenden Fortschreibung des Baulandprogramms (vgl. die Ausführungen unter 2./3.
und die Anlagen 2a-c) wird das Baugebiet „Böckenhorst“ als ein Baugebiet mit mittlerer Priorität als
sogenanntes langfristiges Projekt geführt. Da zurzeit noch ein weiteres Baugebiet in Amelsbüren im
Baulandprogramm (Amelsbüren – Am Dornbusch) geführt wird, welches zu den Baugebieten hoher
Priorität und mit einer kurzfristigen Umsetzungsperspektive zählt, wird das Baugebiet „Böckenhorst“
einermittlerenPrioritätzugeordnet.
Eine Realisierung wird damit bis zum Jahr 2030 angestrebt. Mit einem entsprechenden zeitlichen
VorlaufsollendieerforderlichenPlanungenundUmsetzungsschritteaufgenommenwerden.
InVertretung
gez.Denstorff
Stadtbaurat
Anlagen:
AnlageA
Anlage1: BerichtzurWohnbaulandentwicklung2021
Baulandprogramm2022-2030
Anlage2a: FortschreibungBaulandprogramm2022-2030inkl.PriorisierungderBaugebiete
Anlage2b: Baulandprogramm2022–2030Übersichtskarte
Anlage2c: Baulandprogramm2022–2030Tabelle
Anlage3: KonfliktezwischenGrünordnungundBaugebieten
Anlage4: AnregungAnH/0024/2021derCDU-FraktionderBVHiltrup„BaugebietBöckenhorstin
Amelsbürenvoranbringen“
Anlage5: RatsantragA-R/0020/2021„BaulandentwicklungundGrünflächenentwicklungin
Einklangbringen-VertiefteBetrachtungderBauprojekteindenGrünringen“
11vgl.VorlageV/0908/2021„MünsterscheStadt-Landschaft–SiedlungundFreirauminderBalance:Konzept
füreineintegrierteEntwicklungvonSiedlungs-undFreiflächenundStandortenfürerneuerbareEnergien“

Beratungsverlauf (11)

19.05.2022 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 5.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
24.05.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
31.05.2022 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 5.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.06.2022 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 8.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
18.08.2022 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 5.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
23.08.2022 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
18.10.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 7.6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
20.10.2022 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 5.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
25.10.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 5.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
26.10.2022 Hauptausschuss
TOP 17 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
26.10.2022 Rat
TOP 27 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (52)

  • Hiltruper Straße
  • Schmeddingstraße
  • Von-Stauffenberg-Straße
  • Weseler Straße
  • Heroldstraße
  • Lindenallee
  • Josef-Pieper-Straße 8
  • Busso-Peus-Straße 6
  • Kötterstraße
  • Westfalenstraße
  • Steinfurter Straße 7
  • Landsberger Straße
  • Mauritzstraße 4
  • Malteserstraße
  • Frankenweg 11
  • Kiesekampweg
  • Maikottenweg 2
  • Böckenhorst 5
  • Nordkirchenweg
  • Gescherweg
  • Hohenzollernring
  • Am Sandbach 3
  • Am Dornbusch
  • Am Steintor
  • Am Borggarten
  • Tilbecker Straße
  • Plettendorfstraße
  • Nottulner Landweg
  • Angelmodder Weg 12
  • Hans-Bredow-Weg
  • Tilsiter Straße
  • Bernsmeyerstiege
  • Im Moorhock
  • Kirschgarten
  • Mondstraße
  • Roddestraße
  • Kinderhaus
  • Langebusch
  • Pluggendorf
  • Feldstiege
  • Beerwiede
  • Steinbrede
  • Bredeheide 4
  • Freie Flur
  • Petersheide
  • Ermlandweg
  • Osttor 4
  • Landwehr 2
  • Dahlweg
  • Berdel
  • Düesberg
  • Markweg

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Details

Aktenzeichen
V/0196/2022
Typ
Vorlagen
Datum
26.04.2022
Erstellt
11.03.2022 10:08