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V/0977/2019

Planungs- und Baubeschluss: Einrichtung der Schillerstraße/des Lütkenbecker Weges zwischen Hansaring und Theodor-Scheiwe-Straße als Fahrradstraße

Vorlagen 10.10.2019

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 04.12.2019, TOP 7.1

Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage_2_Geplante Fahrradstraßen-Achse zwischen Wolbecker Str. und Heumannsweg

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Ansehen

Anlage_1_Lageplan

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Ansehen

Anlage A

2236 Zeichen

Anlage A zur V/0977/2019 
Kurzüberblick 
Bei der Schillerstraße (westlich des Rings) und dem Lütkenbecker Weg/Lindberghweg handelt es 
sich um bestehende Fahrradstraßen. Zur Attraktivierung des Radverkehrs und in Hinblick auf die 
Umlegung der „Veloroute Everswinkel“ auf diesen Streckenabschnitt, soll nun mit der Ausweisung 
der Schillerstraße/dem Lütkenbecker Weg zwischen Hansaring und Theodor-Scheiwe-Straße als 
Fahrradstraße, der Lückenschluss im Fahrradstraßennetz erfolgen. Die Neuen Qualitätsstan-
dards für Fahrradstraßen (Beschlussvorlage V/0151/2019) finden in der vorliegenden Planung 
ihre Umsetzung. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Er-
lebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität, Familienfreundlichkeit und 
sozialer Balance in der Stadtgesellschaft“ verfolgt. 
 
Das Teilziel lautet: „Einrichtung der Schillerstraße/des Lütkenbecker Weges zwischen Hansaring 
und Theodor-Scheiwe-Straße als Fahrradstraße zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur 
und der Verkehrssicherheit“. 
Zielerreichung: Nach heutigem Stand ist eine Realisierung im Jahr 2020 vorgesehen. Für den 
Umbau entstehen Kosten in Höhe von ca. 380.000 €. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplanes 2020 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: Grundge-
setz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und We-
gegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW). 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Vorlage verfolgt das Ziel, den Klimanotstand durch eine umweltbewusste und nachhaltige 
Verkehrsplanung zu entschärfen.

Beschlussvorlage

8556 Zeichen

V/0977/2019 
V/0977/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Planungs- und Baubeschluss: Einrichtung der Schillerstraße/des Lütkenbecker Weges zwischen 
Hansaring und Theodor-Scheiwe-Straße als Fahrradstraße 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   05.11.2019 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   12.11.2019 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   19.11.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   21.11.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Vorberatung 
   04.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Schillerstraße/den Lütkenbecker Weg zwischen Hansaring 
und Theodor-Scheiwe-Straße als Fahrradstraße einzurichten, um den Lückenschluss zwischen den 
bestehenden Fahrradstraßen Schillerstraße (westlich des Rings) und Lütkenbecker Weg herzustel-
len. 
 
2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Schillerstraße/der Lütkenbecker Weg zwischen Hansa-
ring und Theodor-Scheiwe-Straße entsprechend der beschlossenen Qualitätsstandards für Fahr-
radstraßen (vgl. Beschlussvorlage V/0151/2019) umgestaltet wird.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 380.000 € ent-
stehen.  
 
Als Folgekosten fallen zusätzlich jährlich Unterhaltungskosten von rd. 2.000 € an. 
 
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Amt für Mobilität und Tiefbau 
 
22.10.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Grimm 
Telefon: 492 66 00 
Grimm@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0977/2019 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemer-
kungen  
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen 
und -anlagen 
   
Investitionsmaßnah-
me 
0007 Verkehrsflächen, Neubau und E r-
neuerung 
   
Auszahlungen   2020 
 
380.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2020 bei der o. g. 
Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter 
dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2020 bzw. der mittelfristigen 
Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Anlass und Ist-Situation 
 
Vor dem Hintergrund  der aktuellen Diskussionen um klima - und umweltpolitische, ökonomische und 
gesundheitspolitische Zielsetzungen ist eine Attraktivierung der Radverkehrsinfrastruktur in Münster 
unerlässlich. Denn sie trägt in erheblichem Maße dazu bei, die angestrebte Substituierung von Kfz -
(Pendler-)Fahrten zu erreichen. Unter anderem soll durch qualitativ hochwertige Fahrradstraßen we i-
terer Radverkehr generiert werden.  
Die Schillerstraße und der Lütk enbecker Weg befinden sich derzeit in einem unbefriedigenden Z u-
stand. Die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden wird durch verschiedene Umstände beeinträchtigt: 
Die Radverkehrsanlagen, speziell im Bereich der DEK-Brückenrampen, sind unterdimensioniert. Dies 
führt regelmäßig zu gefährlichen Überholmanövern und kritischen Begegnungsverkehren zwischen 
Rad- und Kraftfahrenden. Die Beschwerdelage bei der Polizei spiegelt diese verkehrsgefährdenden 
Umstände wider. Der Kreuzungsbereich Ewaldistraße/Schillerstraße i st seit 2019 eine 1 -Jahres-
Unfallhäufungsstelle. Eine bauliche Umgestaltung des Straßenquerschnitts in diesem Bereich zur 
Erhöhung der Verkehrssicherheit ist unerlässlich. Politische Anträge als auch Anregungen aus der 
Bürgerschaft fordern verkehrssichernde Maßnahmen, die, resultierend aus den Neuen Qualitätsstan-
dards für Fahrradstraßen (Beschlussvorlage V/0151/2019), in der vorliegenden Planung ihre Umse t-
zung finden. 
 
Netzfunktion 
 
Lückenschluss und überörtliche verkehrliche Bedeutung 
Generell sollen Fahrr adstraßen, um eine Netzfunktion zu erfüllen,  nicht fragmentarisch, sondern 
stringent und verbindend geplant und umgesetzt werden. Zu diesem Zweck soll der stark von Radfah-
renden frequentierte Straßenzug Schillerstraße/Lütkenbecker Weg zwischen Hansaring und Theodor-
Scheiwe-Straße als Fahrradstraße ausgewiesen  und somit der Lücke nschluss zwischen den best e-
henden Fahrradstraßen Schille rstraße (westlich des Rings) und Lü tkenbecker Weg geschaffen we r-
den. Der Straßenabschnitt komplettiert gemeinsam mit dem Tei lstück Hauptbahnhof – Wolbecker 
Straße (Vorlage wird im 1. Q. 2020 erstellt) somit zukünftig eine Fahrradstraßenachse zwischen 
Heumannsweg und Wolbecker Straße, bei der es sich um eine sehr attraktive Fahrradroute handelt – 
nicht nur für die direkten Anlie ger, sondern auch für Radfahrende aus den südöstlichen Stadtteilen 
Gremmendorf, Angelmodde und Wolbeck sowie den Umlandgemeinden Alverskirchen und Everswi n-

- 3 - 
V/0977/2019 
kel. Daher wird die geplante „Veloroute Everswinkel“ vom Albersloher Weg auf diese Fahrradstr a-
ßenachse verlegt. (siehe dazu Anlage 2) 
 
Planung 
 
Anpassung an Qualitätsstandards 
Vor dem Hintergrund einer besseren Erkennbarkeit und der damit einhergehenden Akzeptanz von 
Fahrradstraßen werden die Qualitätsstandards für Fahrradstraßen entsprechend der Beschlussvorla-
ge V0151/2019 auf der Schillerstraße/dem Lütkenbecker Weg umgesetzt. Demzufolge wird die Fahr-
radstraße zwischen den Knotenpunkten Schillerstraße/Ewaldistraße und Lütkenbecker Weg/Theodor-
Scheiwe-Straße rot eingefärbt. Der Sicherheitstrennstreifen auf der Fahrbahn beträgt zu beiden Se i-
ten 0,75 m. Die Breite der Rotmarkierung variiert im Verlauf zwischen 4,30 m und 5,00 m.  
Aufgrund von veränderten Grundstücksgrenzen, die im Zuge des Bebauungsplans Nr. 541 ‘Stadth a-
fen I, Schillerstraße, Dortmund -Ems-Kanal‘ entstehen  sowie künftig anstehenden Straßenbauma ß-
nahmen wird der Teilabschnitt Schillerstraße zwischen Hansaring und Ewaldistraße aus ökonom i-
schen Gründen zunächst als Interimslösung ausgebildet, ohne gravierende tiefbautechnische Eingrif-
fe auszulösen. Daher wird gemäß der Vorlage V/0151/2019 lediglich der Kreuzungsbereich Schille r-
straße/Querstraße rot markiert. Absolute Halteverbote reduzieren den ruhenden Verkehr und begüns-
tigen äquivalent das Fahrradparken in diesem Bereich.  Im Zuge der Maßna hme entfallen 7 Pkw -
Parkstände an der Einmündung Querstraße (10 Fahrradanlehnbügel werden an gleicher Stelle errich-
tet). Mit dieser Übergangslösung kann die bestehende Situation für Radfahrende kurzfristig bereits 
verbessert werden, um die Fahrradstraße nach den Baumaßnahmen dann in den angestrebten quali-
tativ hochwertigen End-Zustand zu versetzen. 
 
Um auch den Radverkehrsfluss aus dem Hansaring in die neue Fahrradstraße Schillerstraße (östl. 
des Rings) zu verbessern, soll künftig ein Grünpfeil die Wartezei t reduzieren. Die Bedeutung dieser 
Fahrbeziehung lässt sich bereits heute deutlich erkennen. 
Da derzeit noch bundesweit – auch in Münster – Modellversuche zur Wirkung und Sicherheit der 
Grünpfeile durchgeführt werden, ist zunächst die Evaluierung abzuwarte n. Sollte das Fazit positiv 
ausfallen und die Grünpfeil -Beschilderung in die StVO übernommen werden, wird der Grünpfeil u m-
gehend installiert. 
 
Unfallhäufungsstelle Schillerstraße/Ewaldistraße 
Bei der Kreuzung Schillerstraße/Ewaldistraße handelt es sich sei t Frühjahr 2019 um eine aktuelle 1-
Jahres-Unfallhäufungsstelle. Die bauliche Umgestaltung des Knotenpunktes wurde somit in den vo r-
liegenden verkehrstechnischen Entwurf eingebunden. Die Baumaßnahme sieht vor , den Einmü n-
dungsbereich signifikant zu verengen und qua Beschilderung zu ertüchtigen, indem Aufstellflächen 
und Sichtbeziehungen optimiert und Verkehrsregelungen verdeutlicht werden.  Im Detail bedeutet 
dies:  
Der nördliche Rampenfuß wird verlängert und verbreitert. Auch die Borde entlang der Schiller - und 
der Ewaldistraße werden „eingezogen“. Die Durchfahrtsbreite auf der parallelen Schillerstraße (Ric h-
tung Hubertistraße) beträgt zukünftig 4,00 m. Einfahrende Kfz werden durch die neue Linienführung 
verlangsamt. Ausfahrende Kfz warten vor dem Einbiegevor gang auf die Fahrradstraße orthogonal zu 
dieser. Dies verbessert elementar die Sichtverhältnisse zwischen Kraft- und Radfahrenden. 
 
Kosten / Finanzierung / Umsetzung: 
 
Die Gesamtkosten betragen ca. 380.000 €. Die Maßnahme löst keine Beitragszahlungen nach dem 
KAG aus.  
Die Umsetzung der Maßnahme soll in 2020 erfolgen.  
 
 
 
I. V. 
 
gez.

- 4 - 
V/0977/2019 
 
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen: 
 
Anlage A  
Anlage 1: Verkehrstechnischer Entwurf 
Anlage 2: Geplante Fahrradstraßen-Achse zwischen Wolbecker Str. und Heumannsweg

Anlage_2_Geplante Fahrradstraßen-Achse zwischen Wolbecker Str. und Heumannsweg

653 Zeichen

Geplante Fahrradstraßen-Achse zwischen Wolbecker Str. und Heumannsweg
Promenade
geplante Ausweisung als Fahrradstraße zwischen 
Wolbecker Str. und Soester Str. (Vorlage I. Quartal 2020)
Umgestaltung der bestehenden Fahrradstraße Schillerstraße 
zwischen Soester Str. u. Hansaring (Vorlage I. Quartal 2020)
Umgestaltung der bestehenden Fahrradstraßen 
Lütkenbecker Weg/Lindberghweg zwischen 
Theodor-Scheiwe-Straße und Heumannsweg 
(Vorlage I. Quartal 2020) 
Gegenstand der Beschlussvorlage V/0977/2019:
geplante Ausweisung Schillerstraße/Lütkenbecker Weg 
als Fahrradstraße zwischen Hansaring und 
Theodor-Scheiwe-Straße
Anlage 2 zur Vorlage V/0977/2019

Anlage_1_Lageplan

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Gezeichnet|Okt. 19 Pliquett
Blatt Nr. |1(1)
Amt für Mobilität Maßstab | 1: 500
< und Tiefbau |Piotdatum 08.10.2019
D Fahrradstraße + UHS Ewaldistraße
[7

Beratungsverlauf (5)

12.11.2019 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.8.1 Anhörung
Zur Sitzung
21.11.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 9.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
04.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 7.1 Entscheidung
Zur Sitzung
Vorberatung
Anhörung

Orte (13)

  • Wolbecker Straße
  • Soester Straße
  • Theodor-Scheiwe-Straße
  • Schillerstraße 8
  • Ewaldistraße
  • Hubertistraße
  • Hansaring
  • Heumannsweg
  • Lütkenbecker Weg
  • Albersloher Weg
  • Lindberghweg
  • Querstraße
  • Promenade

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Details

Aktenzeichen
V/0977/2019
Typ
Vorlagen
Datum
10.10.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37