V/0977/2019
Planungs- und Baubeschluss: Einrichtung der Schillerstraße/des Lütkenbecker Weges zwischen Hansaring und Theodor-Scheiwe-Straße als Fahrradstraße
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Anlage A
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Anlage A zur V/0977/2019 Kurzüberblick Bei der Schillerstraße (westlich des Rings) und dem Lütkenbecker Weg/Lindberghweg handelt es sich um bestehende Fahrradstraßen. Zur Attraktivierung des Radverkehrs und in Hinblick auf die Umlegung der „Veloroute Everswinkel“ auf diesen Streckenabschnitt, soll nun mit der Ausweisung der Schillerstraße/dem Lütkenbecker Weg zwischen Hansaring und Theodor-Scheiwe-Straße als Fahrradstraße, der Lückenschluss im Fahrradstraßennetz erfolgen. Die Neuen Qualitätsstan- dards für Fahrradstraßen (Beschlussvorlage V/0151/2019) finden in der vorliegenden Planung ihre Umsetzung. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Er- lebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft“ verfolgt. Das Teilziel lautet: „Einrichtung der Schillerstraße/des Lütkenbecker Weges zwischen Hansaring und Theodor-Scheiwe-Straße als Fahrradstraße zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur und der Verkehrssicherheit“. Zielerreichung: Nach heutigem Stand ist eine Realisierung im Jahr 2020 vorgesehen. Für den Umbau entstehen Kosten in Höhe von ca. 380.000 €. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im Entwurf des Haushaltsplanes 2020 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: Grundge- setz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und We- gegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW). Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Vorlage verfolgt das Ziel, den Klimanotstand durch eine umweltbewusste und nachhaltige Verkehrsplanung zu entschärfen.
Beschlussvorlage
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V/0977/2019 V/0977/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Planungs- und Baubeschluss: Einrichtung der Schillerstraße/des Lütkenbecker Weges zwischen Hansaring und Theodor-Scheiwe-Straße als Fahrradstraße Beratungsfolge 05.11.2019 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 12.11.2019 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 19.11.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 21.11.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Vorberatung 04.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Schillerstraße/den Lütkenbecker Weg zwischen Hansaring und Theodor-Scheiwe-Straße als Fahrradstraße einzurichten, um den Lückenschluss zwischen den bestehenden Fahrradstraßen Schillerstraße (westlich des Rings) und Lütkenbecker Weg herzustel- len. 2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Schillerstraße/der Lütkenbecker Weg zwischen Hansa- ring und Theodor-Scheiwe-Straße entsprechend der beschlossenen Qualitätsstandards für Fahr- radstraßen (vgl. Beschlussvorlage V/0151/2019) umgestaltet wird. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 380.000 € ent- stehen. Als Folgekosten fallen zusätzlich jährlich Unterhaltungskosten von rd. 2.000 € an. Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Amt für Mobilität und Tiefbau 22.10.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Grimm Telefon: 492 66 00 Grimm@stadt-muenster.de - 2 - V/0977/2019 Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemer- kungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Investitionsmaßnah- me 0007 Verkehrsflächen, Neubau und E r- neuerung Auszahlungen 2020 380.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2020 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2020 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. Begründung: Anlass und Ist-Situation Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussionen um klima - und umweltpolitische, ökonomische und gesundheitspolitische Zielsetzungen ist eine Attraktivierung der Radverkehrsinfrastruktur in Münster unerlässlich. Denn sie trägt in erheblichem Maße dazu bei, die angestrebte Substituierung von Kfz - (Pendler-)Fahrten zu erreichen. Unter anderem soll durch qualitativ hochwertige Fahrradstraßen we i- terer Radverkehr generiert werden. Die Schillerstraße und der Lütk enbecker Weg befinden sich derzeit in einem unbefriedigenden Z u- stand. Die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden wird durch verschiedene Umstände beeinträchtigt: Die Radverkehrsanlagen, speziell im Bereich der DEK-Brückenrampen, sind unterdimensioniert. Dies führt regelmäßig zu gefährlichen Überholmanövern und kritischen Begegnungsverkehren zwischen Rad- und Kraftfahrenden. Die Beschwerdelage bei der Polizei spiegelt diese verkehrsgefährdenden Umstände wider. Der Kreuzungsbereich Ewaldistraße/Schillerstraße i st seit 2019 eine 1 -Jahres- Unfallhäufungsstelle. Eine bauliche Umgestaltung des Straßenquerschnitts in diesem Bereich zur Erhöhung der Verkehrssicherheit ist unerlässlich. Politische Anträge als auch Anregungen aus der Bürgerschaft fordern verkehrssichernde Maßnahmen, die, resultierend aus den Neuen Qualitätsstan- dards für Fahrradstraßen (Beschlussvorlage V/0151/2019), in der vorliegenden Planung ihre Umse t- zung finden. Netzfunktion Lückenschluss und überörtliche verkehrliche Bedeutung Generell sollen Fahrr adstraßen, um eine Netzfunktion zu erfüllen, nicht fragmentarisch, sondern stringent und verbindend geplant und umgesetzt werden. Zu diesem Zweck soll der stark von Radfah- renden frequentierte Straßenzug Schillerstraße/Lütkenbecker Weg zwischen Hansaring und Theodor- Scheiwe-Straße als Fahrradstraße ausgewiesen und somit der Lücke nschluss zwischen den best e- henden Fahrradstraßen Schille rstraße (westlich des Rings) und Lü tkenbecker Weg geschaffen we r- den. Der Straßenabschnitt komplettiert gemeinsam mit dem Tei lstück Hauptbahnhof – Wolbecker Straße (Vorlage wird im 1. Q. 2020 erstellt) somit zukünftig eine Fahrradstraßenachse zwischen Heumannsweg und Wolbecker Straße, bei der es sich um eine sehr attraktive Fahrradroute handelt – nicht nur für die direkten Anlie ger, sondern auch für Radfahrende aus den südöstlichen Stadtteilen Gremmendorf, Angelmodde und Wolbeck sowie den Umlandgemeinden Alverskirchen und Everswi n- - 3 - V/0977/2019 kel. Daher wird die geplante „Veloroute Everswinkel“ vom Albersloher Weg auf diese Fahrradstr a- ßenachse verlegt. (siehe dazu Anlage 2) Planung Anpassung an Qualitätsstandards Vor dem Hintergrund einer besseren Erkennbarkeit und der damit einhergehenden Akzeptanz von Fahrradstraßen werden die Qualitätsstandards für Fahrradstraßen entsprechend der Beschlussvorla- ge V0151/2019 auf der Schillerstraße/dem Lütkenbecker Weg umgesetzt. Demzufolge wird die Fahr- radstraße zwischen den Knotenpunkten Schillerstraße/Ewaldistraße und Lütkenbecker Weg/Theodor- Scheiwe-Straße rot eingefärbt. Der Sicherheitstrennstreifen auf der Fahrbahn beträgt zu beiden Se i- ten 0,75 m. Die Breite der Rotmarkierung variiert im Verlauf zwischen 4,30 m und 5,00 m. Aufgrund von veränderten Grundstücksgrenzen, die im Zuge des Bebauungsplans Nr. 541 ‘Stadth a- fen I, Schillerstraße, Dortmund -Ems-Kanal‘ entstehen sowie künftig anstehenden Straßenbauma ß- nahmen wird der Teilabschnitt Schillerstraße zwischen Hansaring und Ewaldistraße aus ökonom i- schen Gründen zunächst als Interimslösung ausgebildet, ohne gravierende tiefbautechnische Eingrif- fe auszulösen. Daher wird gemäß der Vorlage V/0151/2019 lediglich der Kreuzungsbereich Schille r- straße/Querstraße rot markiert. Absolute Halteverbote reduzieren den ruhenden Verkehr und begüns- tigen äquivalent das Fahrradparken in diesem Bereich. Im Zuge der Maßna hme entfallen 7 Pkw - Parkstände an der Einmündung Querstraße (10 Fahrradanlehnbügel werden an gleicher Stelle errich- tet). Mit dieser Übergangslösung kann die bestehende Situation für Radfahrende kurzfristig bereits verbessert werden, um die Fahrradstraße nach den Baumaßnahmen dann in den angestrebten quali- tativ hochwertigen End-Zustand zu versetzen. Um auch den Radverkehrsfluss aus dem Hansaring in die neue Fahrradstraße Schillerstraße (östl. des Rings) zu verbessern, soll künftig ein Grünpfeil die Wartezei t reduzieren. Die Bedeutung dieser Fahrbeziehung lässt sich bereits heute deutlich erkennen. Da derzeit noch bundesweit – auch in Münster – Modellversuche zur Wirkung und Sicherheit der Grünpfeile durchgeführt werden, ist zunächst die Evaluierung abzuwarte n. Sollte das Fazit positiv ausfallen und die Grünpfeil -Beschilderung in die StVO übernommen werden, wird der Grünpfeil u m- gehend installiert. Unfallhäufungsstelle Schillerstraße/Ewaldistraße Bei der Kreuzung Schillerstraße/Ewaldistraße handelt es sich sei t Frühjahr 2019 um eine aktuelle 1- Jahres-Unfallhäufungsstelle. Die bauliche Umgestaltung des Knotenpunktes wurde somit in den vo r- liegenden verkehrstechnischen Entwurf eingebunden. Die Baumaßnahme sieht vor , den Einmü n- dungsbereich signifikant zu verengen und qua Beschilderung zu ertüchtigen, indem Aufstellflächen und Sichtbeziehungen optimiert und Verkehrsregelungen verdeutlicht werden. Im Detail bedeutet dies: Der nördliche Rampenfuß wird verlängert und verbreitert. Auch die Borde entlang der Schiller - und der Ewaldistraße werden „eingezogen“. Die Durchfahrtsbreite auf der parallelen Schillerstraße (Ric h- tung Hubertistraße) beträgt zukünftig 4,00 m. Einfahrende Kfz werden durch die neue Linienführung verlangsamt. Ausfahrende Kfz warten vor dem Einbiegevor gang auf die Fahrradstraße orthogonal zu dieser. Dies verbessert elementar die Sichtverhältnisse zwischen Kraft- und Radfahrenden. Kosten / Finanzierung / Umsetzung: Die Gesamtkosten betragen ca. 380.000 €. Die Maßnahme löst keine Beitragszahlungen nach dem KAG aus. Die Umsetzung der Maßnahme soll in 2020 erfolgen. I. V. gez. - 4 - V/0977/2019 Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1: Verkehrstechnischer Entwurf Anlage 2: Geplante Fahrradstraßen-Achse zwischen Wolbecker Str. und Heumannsweg
Anlage_2_Geplante Fahrradstraßen-Achse zwischen Wolbecker Str. und Heumannsweg
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Geplante Fahrradstraßen-Achse zwischen Wolbecker Str. und Heumannsweg Promenade geplante Ausweisung als Fahrradstraße zwischen Wolbecker Str. und Soester Str. (Vorlage I. Quartal 2020) Umgestaltung der bestehenden Fahrradstraße Schillerstraße zwischen Soester Str. u. Hansaring (Vorlage I. Quartal 2020) Umgestaltung der bestehenden Fahrradstraßen Lütkenbecker Weg/Lindberghweg zwischen Theodor-Scheiwe-Straße und Heumannsweg (Vorlage I. Quartal 2020) Gegenstand der Beschlussvorlage V/0977/2019: geplante Ausweisung Schillerstraße/Lütkenbecker Weg als Fahrradstraße zwischen Hansaring und Theodor-Scheiwe-Straße Anlage 2 zur Vorlage V/0977/2019
Anlage_1_Lageplan
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® % _ ” ” " “ a - “ . . , , £ ; Anlage zur Vorlage V/0977/2019 LZ % a ” 4 * ® ® “ N 7 A x ” w 4 2 og R . ? = % < s e /*. u % & EN . > . & ® & > \ LE. 2 \ ri 3.50 n * s » o > az \ ® I ® \ > s £ 8 r 3.50 ler, hd Fr - [7 F s on s Pi H nd [2 m % ./° > m. 7 Eu Dem < ® R > R K 2 2 5 %, R m. ” . > % ® e T00 “ % ? o E5 v 102 \ v IV N m m ® X ® . . . 27 ® & “ 6 “ ® ® 2 > r ut © S # ® " 8 Schillerstraße ® ® # 4 Ä ® ‘ Ä 8 ® \ LLLLL 8, 8 8 ® ® ® a ® a ® 8 ® 8 ® 8 * Schillerstraße 8 ® 8 nennen nn nn nn nun a 8 ” B r (50/28 Fra E- 2 ® 8 Fl “ | ER f \ a 8 — \o_® ® = > ° —_ = ® en nn L a nn N en mm, ® En N mu, fr} RG 186 &) m N [ er I ® SI € RS r p = N DJ ® @ an 8 | 5 ® En En I 7 @ [Ca ® 3 $ F Fi 8 2 ® 3 8 ® En 8 DO ——— a 6 N 8 s @ Rn) . 8 RN ® KO) — 8 ? . “ n N EN x e e NS o N s N e \ N N Q n_\ ? N . DR © fr : , Datum Name N B p>|Bearbeitet |Okt. 19 _|Pliquett Gezeichnet|Okt. 19 Pliquett Blatt Nr. |1(1) Amt für Mobilität Maßstab | 1: 500 < und Tiefbau |Piotdatum 08.10.2019 D Fahrradstraße + UHS Ewaldistraße [7
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (13)
- Wolbecker Straße
- Soester Straße
- Theodor-Scheiwe-Straße
- Schillerstraße 8
- Ewaldistraße
- Hubertistraße
- Hansaring
- Heumannsweg
- Lütkenbecker Weg
- Albersloher Weg
- Lindberghweg
- Querstraße
- Promenade
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Details
- Aktenzeichen
- V/0977/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.10.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37