V/0078/2022
112. Änderung FNP - Beschluss zur Änderung / Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 620 - Beschluss zur Aufstellung
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V-0078-2022-Anlage-1-Geltungsbereich
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GeltungsbereichMaßstab 1:5000112. Änderung des Flächennutzungsplans / Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 620:Dahlweg / Alfred-Krupp-Weg Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0078/2022
Anlage A
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Anlage A zur V/0078/2022 Kurzüberblick Inhalt der Vorlage sind die Beschlüsse zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne für das ehemalige Gelände des Maschinenbau-Unternehmens Schlatter zwischen Dahlweg und Alfred- Krupp-Weg. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziel der Bauleitplanung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines urbanes Wohnquartiers mit 250 Wohneinheiten sowie eines öffentlichen Quartiersplatzes samt öffentlichem Spielplatz. Die prägende historische Gewerbehalle soll erhalten und umgenutzt werden. Auch ist eine 3-Gruppen-Kita vorgesehen. Die Vorgaben zur Sozialen Bodennutzung Münster (SoBoMü) werden im Rahmen des Durchführungsvertrags gesichert. Die mit dieser Vorlage verbundenen Änderungs- bzw. Aufstellungsbeschlüsse stehen am Anfang der Bauleitplanverfahren. Im weiteren Verlauf erfolgen die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen sowie schließlich der abschließende Beschluss der Flächennutzungsplanänderung bzw. der Beschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans als Satzung. Finanzierung Durch die Beschlüsse zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Es besteht eine unmittelbare Relevanz für das Themenfeld der Demographie, da Münster als wachsende Stadt für die weitere Einwohnerentwicklung entsprechende Entwicklungsflächen für den Bau neuer Wohnungen zur Verfügung stellen muss. Das Thema Klimaschutz ist betroffen, da die Entwicklung eines Wohngebiets immer einhergeht mit einer Versiegelung und Bebauung von Flächen, welche sich auf das lokale Klima auswirken kann. Im vorliegenden Fall ist die Fläche durch die bisherige gewerbliche Nutzung allerdings bereits weitgehend versiegelt. Die tatsächlichen Auswirkungen auf die genannten Querschnittsthemen werden sich im weiteren Verlauf der Konkretisierung der Planung ergeben.
Beschlussvorlage
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V/0078/2022 V/0078/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft 1. 112. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Mitte im Stadtteil Schützenhof im Bereich Dahlweg / Alfred-Krupp-Weg Beschluss zur Änderung 2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 620: Dahlweg / Alfred-Krupp-Weg Beschluss zur Aufstellung [Wohnquartier auf dem ehemaligen Schlatter-Gelände] Beratungsfolge 22.03.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 31.03.2022 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 06.04.2022 Hauptausschuss Vorberatung 06.04.2022 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Flächennutzungsplan (FNP) ist gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) im Stadtbezirk Münster-Mitte im Stadtteil Schützenhof im Bereich Dahlweg / Alfred-Krupp-Weg zu ändern (112. Änderung des FNP). 2. Für den Bereich Dahlweg / Alfred-Krupp-Weg ist gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 12 und § 30 Abs. 2 BauGB ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufzustellen (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 620). Innerhalb dieses Gebietes liegen die folgenden Flurstücke: Gemarkung Münster, Flur 183, Flurstücke 726, 761, 765, 921. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch die Beschlüsse zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Stadtplanungsamt 04.03.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Gierecker / Herr Husmann T elefon:492-6122 / 492-6194 Gierecker@stadt- muenster.de / Husmann@stadt- muenster.de - 3 - V/0078/2022 Begründung: Das Gebiet des südlichen Dahlwegs befindet sich in einem Transformationsprozess. In Anbetracht eines dynamischen Wohnungsmarkts mit einem großen Nachfragedruck insbesondere im innerstädtischen Bereich und vor dem Hintergrund einer sich stetig zurückziehenden gewerblichen Nutzung begleitet die Stadt Münster den Wandel des Stadtbereichs zu einem urbanen Wohnstandort. Der Wandlungsprozess wurde zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch einen Masterplan begleitet, der im Mai 2019 politisch beraten und im Juni 2019 der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Er enthält grundsätzliche städtebauliche Entwicklungsleitlinien als Grundgerüst für eine stufenweise Entwicklung des Stadtbereichs. Mit Satzungsbeschluss des Rats der Stadt Münster vom 11.12.2019 über die 5. und 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 391 „Hammer Straße / Friedrich-Ebert-Straße / Alfred-Krupp-Weg / Königsweg“ wurde mit dem Wohnquartier „Roddestraße“ der erste, nördliche T eilbereichbereits planungsrechtlich für eine Wohnnutzung gesichert. 1 Die vorliegenden Beschlüsse zur 112. Änderung des Flächennutzungsplans und zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 620 „Dahlweg / Alfred-Krupp-Weg“ sollen nun den planungsrechtlichen Rahmen für die Realisierung des zweiten Entwicklungsbausteins schaffen (Geltungsbereich siehe Anlage 1). Auf dem rund 1,73 ha großen ehemaligen Schlatter-Gelände sollen gemäß vorliegendem Antrag (siehe Anlage 2) ein urbanes Wohnquartier mit 250 Wohneinheiten sowie ein identitätsstiftender öffentlicher Quartiersplatz samt öffentlichem Spielplatz entstehen. Durch den Erhalt und die Umnutzung einer prägenden, historischen Gewerbehalle wird das Ensemble entlang des Dahlwegs ergänzt. Zur Deckung der infrastrukturellen Bedarfe ist eine 3-Gruppen-Kita vorgesehen. Die Vorgaben zur Sozialen Bodennutzung Münster (SoBoMü) werden im Rahmen des Durchführungsvertrags gesichert. Das vorliegende städtebauliche Konzept basiert auf einem nicht-offenen Realisierungswettbewerb, der nach grundsätzlicher Prüfung durch die städtischen Fachämter überarbeitet und vertieft wurde. Das Konzept sieht für den Planstandort ein urbanes Wohnquartier aus vier- bis sechsgeschossigen Gebäuden im Geschosswohnungsbau vor. In der Anordnung der Gebäude mit weitestgehend geschlossenen, straßenbegleitenden Raumkanten zu den Anschlussbereichen nach Norden, Osten und Süden und einer Öffnung des Quartiers über den öffentlichen Quartiersplatz zum Dahlweg entsteht eine ablesbare städtebauliche Ordnung im Übergang zu den jeweiligen Bestandsstrukturen. Das Innere des Quartiers wird über das Zusammenspiel eines platzbegrenzenden Solitärgebäudes, eines winkelförmigen Gebäuderiegels und der Gebäudefassaden der umgenutzten historischen Halle in maßstäbliche, jeweils um einen Spielhof angeordnete T eilbereichegegliedert. Über die Hofbildung im Inneren und die Öffnung über den Quartiersplatz entsteht eine eindeutige Adressbildung für die unterschiedlichen Lagen mit einer klaren Zuweisung von öffentlichen und privaten Räumen. Im Wechselspiel von Punktbauten und linearen Gebäudeausrichtungen entsteht eine vielfältige städtebauliche Körnung. Zur Ostseite, zum Alfred-Krupp-Weg, wird durch lärmgeschützte Außenterrassen als Verbindungselemente zwischen den Gebäuden den Erfordernissen nach einer geschlossenen Bebauung als Lärmschutz zur angrenzenden Bahnlinie entsprochen, ohne den städtebaulichen Maßstab der Gebäude im Quartier zu verlassen. Der Bebauungsplan wird Vorkehrungen zum Schutz der zukünftig entstehenden Wohnnutzung im Gefüge der verbleibenden gewerblichen Nutzungen sowie der vorhandenen verkehrlichen Trassen treffen, insbesondere der östlich angrenzenden Bahntrassen. Zur Umsetzung der Entwicklungsziele ist eine Änderung des bestehenden Planungsrechts des Bebauungsplans Nr. 391 erforderlich. Der hierzu aufzustellende Bebauungsplan Nr. 620 „Dahlweg / Alfred-Krupp-Weg“ wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB realisiert. Der Vorhaben- und Erschließungsplan als Bestandteil des Bebauungsplans wird sich dabei über nahezu 1 siehe Vorlagen V/0823/2019 und V/0824/2019, Änderungen in Kraft getreten am 07.02.2020 - 3 - V/0078/2022 das gesamte Grundstück erstrecken, lediglich ein kleiner T eilbereichim Südwesten des Plangebiets wird nicht Bestandteil des konkreten Vorhabens. Im zugrundeliegenden Flächennutzungsplan wird für das Plangebiet bisher ein Gewerbegebiet dargestellt. Daher ist es erforderlich, den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern (112. Änderung des Flächennutzungsplans). In Vertretung gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1: Geltungsbereich Anlage 2: Antrag auf Bauleitplanung
V-0078-2022-Anlage-2-Antrag-auf-Bauleitplanung
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Wohnwerte Dahlweg GmbH & Co. KG Wohnwerte Dahlweg GmbH & Co. KG Sentmaringer Weg 71. 48151 Münster Stadt Münster Stadtplanungsamt Frau Sonja Gierecker Albersloher Weg 33 Stadt Münster 48155 Münster Stadtpienungsiurrt 2 7, JAN. 2022 0 1 2 4 —7 /. Si Dahlweg-Süd in Münster Sehr geehrte Frau Gierecker, 24. Januar 2022 ML/Bri die Stadt Münster beabsichtigt perspektivisch, den Bereich des südlichen Dahl- wegs neu zu strukturieren und dabei östlich des Dahlwegs vorrangig eine Wohn- nutzung vorzusehen. Auf Basis eines von der Stadt entwickelten Masterplans haben wir gemeinsam mit der Stadt Münster für das „MMI-Grundstück" einen städtebaulichen Ideen - Wettbewerb durchgeführt, aus dem das Büro Fischer Architekten, Mannheim/ Köln, als Sieger hervorging. Das zwischenzeitlich weiterentwickelte Bebauungskonzept sieht am Standort im Wesentlichen eine wohnwirtschaftliche Nutzung mit einer Gesamtwohnfläche von bis zu 20.000 m2 vor. Entsprechend den Regelungen der SoBoMü werden min- destens 30 % der Flächen öffentlich gefördert und weitere 30 % förderfähig her- gestellt werden. Prägend für den Standort werden neben diesen Neubauten der Erhalt oder Teilerhalt einer Gewerbehalle sein, in der eine maßnahmebedingt er- forderliche Kindertagesstätte, ergänzt um gewerbliche Nutzungen, untergebracht wird. Darüber hinaus entsteht neben privaten Spielflächen ein öffentlicher Quar- tiersplatz, auf dem auch ein öffentlicher Spielplatz errichtet werden wird. PKW- Stellplätze sollen im Wesentlichen in einer Tiefgarage unter den Gebäuden nach- gewiesen werden. Der aktuelle Planungsstand für das Projekt ergibt sich aus der beigefügten Anlage. Die Umsetzung des Sieger-Entwurfs erfordert eine Anpassung des Planungs- rechts. Wohnwerte Dahlweg GmbH & Co. KG, Sentmaringer Weg 71, 48151 Münster 2E' 02 51-9 72 66 0, HRA 10816, AG Münster, St.-Nr.: 337/5910/1687 Komplementär: Wohnwerte Dahlweg Verwaltungs-GmbH HRB 17819, AG Münster, St.-Nr.: 337/5910/1676 Geschäftsführung: Michael Lüke, Frank Schröter Ein Unternehmen im Verbund der CM Immobilien Entwicklung GmbH, Münster Wohnwerte Dahlweg GmbH & Co. KG Wohnwerte Dahlweg GmbH & Co. KG Sentmaringer Weil 71. 48151 Münster Stadt Münster Stadtplanungsamt Frau Sonja Gierecker Albersloher Weg 33 Stadt Münster 48155 Münster Stadtpienungsve 2 7, JAN. 2022 0 1 2 3 4 24. Januar 2022 ML/Bri —7 6/. 5/ Dahlweg-Süd in Münster Sehr geehrte Frau Gierecker, die Stadt Münster beabsichtigt perspektivisch, den Bereich des südlichen Dahl- wegs neu zu strukturieren und dabei östlich des Dahlwegs vorrangig eine Wohn- nutzung vorzusehen. Auf Basis eines von der Stadt entwickelten Masterplans haben wir gemeinsam mit der Stadt Münster für das „MMI-Grundstück" einen städtebaulichen Ideen - Wettbewerb durchgeführt, aus dem das Büro Fischer Architekten, Mannheim/ Köln, als Sieger hervorging. Das zwischenzeitlich weiterentwickelte Bebauungskonzept sieht am Standort im Wesentlichen eine wohnwirtschaftliche Nutzung mit einer Gesamtwohnfläche von bis zu 20.000 m2 vor. Entsprechend den Regelungen der SoBoMü werden min- destens 30 % der Flächen öffentlich gefördert und weitere 30 % förderfähig her- gestellt werden. Prägend für den Standort werden neben diesen Neubauten der Erhalt oder Teilerhalt einer Gewerbehalle sein, in der eine maßnahmebedingt er- forderliche Kindertagesstätte, ergänzt um gewerbliche Nutzungen, untergebracht wird. Darüber hinaus entsteht neben privaten Spielflächen ein öffentlicher Quar- tiersplatz, auf dem auch ein öffentlicher Spielplatz errichtet werden wird. PKW- Stellplätze sollen im Wesentlichen in einer Tiefgarage unter den Gebäuden nach- gewiesen werden. Der aktuelle Planungsstand für das Projekt ergibt sich aus der beigefügten Anlage. Die Umsetzung des Sieger -Entwurfs erfordert eine Anpassung des Planungs- rechts. Wohnwerte Dahlweg GmbH & Co. KG, Sentmaringer Weg 71, 48151 Münster 2e 02 51-9 72 66 0, HRA 10816, AG Münster, St.-Nr.: 337/5910/1687 Komplementär: Wohnwerte Dahlweg Verwaltungs-GmbH HRB 17819, AG Münster, St.-Nr.: 337/5910/1676 Geschäftsführung: Michael Lüke, Frank Schröter Ein Unternehmen im Verbund der CM Immobilien Entwicklung GmbH, Münster Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0078/2022 Wohnwerte Dal [ weg GmbH & Co. G Aus diesem Grund beantragen wir hiermit die Durchführung einer entsprechen- den Bauleitplanung. it freundlichen Grüßen ohnwerte Dahiweg GmbH & Co. Michael Lüke Frank Schröter Anlage 2 r Fuchf,...eri Go. Wruadir011 wumm F ON QM 12.640 FAX 1.211M65111 \mlnirewhaerroyn MISCHER APCIII.TENTEM 7 r ,,e>*Trj 7 • 7 - —f29¢9.) rii2F,TAF r - - - - - —A4TI• 7 — • 7 ‚nä-EINTA— -w7 7 • 7 • H J- 7 -1orn Haus 1 VI Haus 2 V Quartlersplatz >1200m2 ‚WE Spielplatt - 800 rre Gewerbe KFTeAußentlächen 900m5 / Penpakbeche Baulliche für eine Adlee Quelles WeltenntrAcklung; bis &hin r.B. Grüntfiche, Sm orne.. ti • Haus 3 VI K1Ta Haus 4 V 1 FehlT —I Quert) en Zil —IM —I 41I I • HP- und Seng-RIetz Haus 6 IV ifishrs. Spielhof 315m5 Haus 12 IV Haus 5 IV Quarhersgärten 14Orne Soleihof 300T5 Haus 11 V I Ih. . 8 Fahrt 8 Rehe. I • TO EMfahrl Luem kvegze'l• - - • - • - - • • 1/ M513 PROJEKT Dahlvmg Münster Orählweg 105 48155 Münster BAUHERR Wohnwerte Dahlweg GmbH a Co. KG Sentresünger Wes 71 98151 Münster Haus 10 VI / Haus 9 V I r • - • '.'.e.rdi1,-2,15:44,`"=Fi9-ms spkdre 1 — 140n9 I / :18 43 Haus 7 VI 41/ / / - - STATUS Haus 8 V FORMAT MASSSTAB GEL DIN A2 1:500 / ERSTAUSGABE DATUM ÄNDERUNG 21.01.2022 BAUTEIL DW1L1 Lageplan PUNNII1/ INDEX
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (8)
- Hammer Straße
- Friedrich-Ebert-Straße
- Roddestraße
- Alfred-Krupp-Weg
- Dahlweg
- Königsweg
- Sentmaringer Weg 71
- Albersloher Weg 33
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Details
- Aktenzeichen
- V/0078/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.02.2022
- Erstellt
- 02.02.2022 09:51