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V/0078/2022

112. Änderung FNP - Beschluss zur Änderung / Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 620 - Beschluss zur Aufstellung

Vorlagen 18.02.2022

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V-0078-2022-Anlage-1-Geltungsbereich

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Ansehen

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Ansehen

V-0078-2022-Anlage-2-Antrag-auf-Bauleitplanung

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Ansehen

V-0078-2022-Anlage-1-Geltungsbereich

173 Zeichen

GeltungsbereichMaßstab 1:5000112. Änderung des Flächennutzungsplans / Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 620:Dahlweg / Alfred-Krupp-Weg
Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0078/2022

Anlage A

2162 Zeichen

Anlage A zur V/0078/2022
Kurzüberblick
Inhalt der Vorlage sind die Beschlüsse zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne für das
ehemalige Gelände des Maschinenbau-Unternehmens Schlatter zwischen Dahlweg und Alfred-
Krupp-Weg.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Ziel der Bauleitplanung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Entwicklung eines urbanes Wohnquartiers mit 250 Wohneinheiten sowie eines öffentlichen
Quartiersplatzes samt öffentlichem Spielplatz. Die prägende historische Gewerbehalle soll
erhalten und umgenutzt werden. Auch ist eine 3-Gruppen-Kita vorgesehen. Die Vorgaben zur
Sozialen Bodennutzung Münster (SoBoMü) werden im Rahmen des Durchführungsvertrags
gesichert.
Die mit dieser Vorlage verbundenen Änderungs- bzw. Aufstellungsbeschlüsse stehen am Anfang
der Bauleitplanverfahren. Im weiteren Verlauf erfolgen die Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligungen sowie schließlich der abschließende Beschluss der
Flächennutzungsplanänderung bzw. der Beschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans als
Satzung.
Finanzierung
Durch die Beschlüsse zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne entstehen der Stadt
Münster keine Kosten.
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung
ist
X vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Es besteht eine unmittelbare Relevanz für das Themenfeld der Demographie, da Münster als
wachsende Stadt für die weitere Einwohnerentwicklung entsprechende Entwicklungsflächen für
den Bau neuer Wohnungen zur Verfügung stellen muss.
Das Thema Klimaschutz ist betroffen, da die Entwicklung eines Wohngebiets immer einhergeht
mit einer Versiegelung und Bebauung von Flächen, welche sich auf das lokale Klima auswirken
kann. Im vorliegenden Fall ist die Fläche durch die bisherige gewerbliche Nutzung allerdings
bereits weitgehend versiegelt.
Die tatsächlichen Auswirkungen auf die genannten Querschnittsthemen werden sich im weiteren
Verlauf der Konkretisierung der Planung ergeben.

Beschlussvorlage

6178 Zeichen

V/0078/2022
V/0078/2022
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
1. 112. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Mitte im
Stadtteil Schützenhof im Bereich Dahlweg / Alfred-Krupp-Weg
Beschluss zur Änderung
2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 620: Dahlweg / Alfred-Krupp-Weg
Beschluss zur Aufstellung
[Wohnquartier auf dem ehemaligen Schlatter-Gelände]
Beratungsfolge
22.03.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
31.03.2022 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung
06.04.2022 Hauptausschuss Vorberatung
06.04.2022 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Flächennutzungsplan (FNP) ist gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)
im Stadtbezirk Münster-Mitte im Stadtteil Schützenhof im Bereich Dahlweg / Alfred-Krupp-Weg
zu ändern (112. Änderung des FNP).
2. Für den Bereich Dahlweg / Alfred-Krupp-Weg ist gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 12 und § 30 Abs. 2
BauGB ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufzustellen (Vorhabenbezogener
Bebauungsplan Nr. 620).
Innerhalb dieses Gebietes liegen die folgenden Flurstücke:
Gemarkung Münster, Flur 183, Flurstücke 726, 761, 765, 921.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Beschlüsse zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne entstehen der Stadt Münster
keine Kosten.
Stadtplanungsamt
04.03.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Gierecker /
Herr Husmann
T elefon:492-6122 /
492-6194
Gierecker@stadt-
muenster.de /
Husmann@stadt-
muenster.de

- 3 -
V/0078/2022
Begründung:
Das Gebiet des südlichen Dahlwegs befindet sich in einem Transformationsprozess. In Anbetracht
eines dynamischen Wohnungsmarkts mit einem großen Nachfragedruck insbesondere im
innerstädtischen Bereich und vor dem Hintergrund einer sich stetig zurückziehenden gewerblichen
Nutzung begleitet die Stadt Münster den Wandel des Stadtbereichs zu einem urbanen Wohnstandort.
Der Wandlungsprozess wurde zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch
einen Masterplan begleitet, der im Mai 2019 politisch beraten und im Juni 2019 der Öffentlichkeit
vorgestellt wurde. Er enthält grundsätzliche städtebauliche Entwicklungsleitlinien als Grundgerüst für
eine stufenweise Entwicklung des Stadtbereichs.
Mit Satzungsbeschluss des Rats der Stadt Münster vom 11.12.2019 über die 5. und 6. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 391 „Hammer Straße / Friedrich-Ebert-Straße / Alfred-Krupp-Weg / Königsweg“
wurde mit dem Wohnquartier „Roddestraße“ der erste, nördliche T eilbereichbereits planungsrechtlich
für eine Wohnnutzung gesichert. 1
Die vorliegenden Beschlüsse zur 112. Änderung des Flächennutzungsplans und zur Aufstellung des
Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 620 „Dahlweg / Alfred-Krupp-Weg“ sollen nun den
planungsrechtlichen Rahmen für die Realisierung des zweiten Entwicklungsbausteins schaffen
(Geltungsbereich siehe Anlage 1). Auf dem rund 1,73 ha großen ehemaligen Schlatter-Gelände sollen
gemäß vorliegendem Antrag (siehe Anlage 2) ein urbanes Wohnquartier mit 250 Wohneinheiten
sowie ein identitätsstiftender öffentlicher Quartiersplatz samt öffentlichem Spielplatz entstehen. Durch
den Erhalt und die Umnutzung einer prägenden, historischen Gewerbehalle wird das Ensemble
entlang des Dahlwegs ergänzt. Zur Deckung der infrastrukturellen Bedarfe ist eine 3-Gruppen-Kita
vorgesehen. Die Vorgaben zur Sozialen Bodennutzung Münster (SoBoMü) werden im Rahmen des
Durchführungsvertrags gesichert.
Das vorliegende städtebauliche Konzept basiert auf einem nicht-offenen Realisierungswettbewerb,
der nach grundsätzlicher Prüfung durch die städtischen Fachämter überarbeitet und vertieft wurde.
Das Konzept sieht für den Planstandort ein urbanes Wohnquartier aus vier- bis sechsgeschossigen
Gebäuden im Geschosswohnungsbau vor. In der Anordnung der Gebäude mit weitestgehend
geschlossenen, straßenbegleitenden Raumkanten zu den Anschlussbereichen nach Norden, Osten
und Süden und einer Öffnung des Quartiers über den öffentlichen Quartiersplatz zum Dahlweg
entsteht eine ablesbare städtebauliche Ordnung im Übergang zu den jeweiligen Bestandsstrukturen.
Das Innere des Quartiers wird über das Zusammenspiel eines platzbegrenzenden Solitärgebäudes,
eines winkelförmigen Gebäuderiegels und der Gebäudefassaden der umgenutzten historischen Halle
in maßstäbliche, jeweils um einen Spielhof angeordnete T eilbereichegegliedert. Über die Hofbildung
im Inneren und die Öffnung über den Quartiersplatz entsteht eine eindeutige Adressbildung für die
unterschiedlichen Lagen mit einer klaren Zuweisung von öffentlichen und privaten Räumen. Im
Wechselspiel von Punktbauten und linearen Gebäudeausrichtungen entsteht eine vielfältige
städtebauliche Körnung. Zur Ostseite, zum Alfred-Krupp-Weg, wird durch lärmgeschützte
Außenterrassen als Verbindungselemente zwischen den Gebäuden den Erfordernissen nach einer
geschlossenen Bebauung als Lärmschutz zur angrenzenden Bahnlinie entsprochen, ohne den
städtebaulichen Maßstab der Gebäude im Quartier zu verlassen.
Der Bebauungsplan wird Vorkehrungen zum Schutz der zukünftig entstehenden Wohnnutzung im
Gefüge der verbleibenden gewerblichen Nutzungen sowie der vorhandenen verkehrlichen Trassen
treffen, insbesondere der östlich angrenzenden Bahntrassen.
Zur Umsetzung der Entwicklungsziele ist eine Änderung des bestehenden Planungsrechts des
Bebauungsplans Nr. 391 erforderlich. Der hierzu aufzustellende Bebauungsplan Nr. 620 „Dahlweg /
Alfred-Krupp-Weg“ wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB realisiert. Der
Vorhaben- und Erschließungsplan als Bestandteil des Bebauungsplans wird sich dabei über nahezu
1 siehe Vorlagen V/0823/2019 und V/0824/2019, Änderungen in Kraft getreten am 07.02.2020

- 3 -
V/0078/2022
das gesamte Grundstück erstrecken, lediglich ein kleiner T eilbereichim Südwesten des Plangebiets
wird nicht Bestandteil des konkreten Vorhabens.
Im zugrundeliegenden Flächennutzungsplan wird für das Plangebiet bisher ein Gewerbegebiet
dargestellt. Daher ist es erforderlich, den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern
(112. Änderung des Flächennutzungsplans).
In Vertretung
gez.
Robin Denstorff
Stadtbaurat
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1: Geltungsbereich
Anlage 2: Antrag auf Bauleitplanung

V-0078-2022-Anlage-2-Antrag-auf-Bauleitplanung

5596 Zeichen

Wohnwerte Dahlweg 
GmbH & Co. KG 
Wohnwerte Dahlweg GmbH & Co. KG 
Sentmaringer Weg 71. 48151 Münster 
Stadt Münster Stadtplanungsamt 
Frau Sonja Gierecker 
Albersloher Weg 33 Stadt Münster 
48155 Münster Stadtpienungsiurrt 
2 7, JAN. 2022 
0 1 2 4 
—7 /. Si 
Dahlweg-Süd in Münster 
Sehr geehrte Frau Gierecker, 
24. Januar 2022 
ML/Bri 
die Stadt Münster beabsichtigt perspektivisch, den Bereich des südlichen Dahl-
wegs neu zu strukturieren und dabei östlich des Dahlwegs vorrangig eine Wohn-
nutzung vorzusehen. 
Auf Basis eines von der Stadt entwickelten Masterplans haben wir gemeinsam 
mit der Stadt Münster für das „MMI-Grundstück" einen städtebaulichen Ideen -
Wettbewerb durchgeführt, aus dem das Büro Fischer Architekten, Mannheim/ 
Köln, als Sieger hervorging. 
Das zwischenzeitlich weiterentwickelte Bebauungskonzept sieht am Standort im 
Wesentlichen eine wohnwirtschaftliche Nutzung mit einer Gesamtwohnfläche von 
bis zu 20.000 m2 vor. Entsprechend den Regelungen der SoBoMü werden min-
destens 30 % der Flächen öffentlich gefördert und weitere 30 % förderfähig her-
gestellt werden. Prägend für den Standort werden neben diesen Neubauten der 
Erhalt oder Teilerhalt einer Gewerbehalle sein, in der eine maßnahmebedingt er-
forderliche Kindertagesstätte, ergänzt um gewerbliche Nutzungen, untergebracht 
wird. Darüber hinaus entsteht neben privaten Spielflächen ein öffentlicher Quar-
tiersplatz, auf dem auch ein öffentlicher Spielplatz errichtet werden wird. PKW-
Stellplätze sollen im Wesentlichen in einer Tiefgarage unter den Gebäuden nach-
gewiesen werden. Der aktuelle Planungsstand für das Projekt ergibt sich aus der 
beigefügten Anlage. 
Die Umsetzung des Sieger-Entwurfs erfordert eine Anpassung des Planungs-
rechts. 
Wohnwerte Dahlweg GmbH & Co. KG, Sentmaringer Weg 71, 48151 Münster 
2E' 02 51-9 72 66 0, HRA 10816, AG Münster, St.-Nr.: 337/5910/1687 
Komplementär: Wohnwerte Dahlweg Verwaltungs-GmbH 
HRB 17819, AG Münster, St.-Nr.: 337/5910/1676 
Geschäftsführung: Michael Lüke, Frank Schröter 
Ein Unternehmen im Verbund der CM Immobilien Entwicklung GmbH, Münster 
Wohnwerte Dahlweg 
GmbH & Co. KG 
Wohnwerte Dahlweg GmbH & Co. KG 
Sentmaringer Weil 71. 48151 Münster 
Stadt Münster Stadtplanungsamt 
Frau Sonja Gierecker 
Albersloher Weg 33 Stadt Münster 
48155 Münster Stadtpienungsve 
2 7, JAN. 2022 
0 1 2 3 4 24. Januar 2022 
ML/Bri 
—7  6/. 5/ 
Dahlweg-Süd in Münster 
Sehr geehrte Frau Gierecker, 
die Stadt Münster beabsichtigt perspektivisch, den Bereich des südlichen Dahl-
wegs neu zu strukturieren und dabei östlich des Dahlwegs vorrangig eine Wohn-
nutzung vorzusehen. 
Auf Basis eines von der Stadt entwickelten Masterplans haben wir gemeinsam 
mit der Stadt Münster für das „MMI-Grundstück" einen städtebaulichen Ideen -
Wettbewerb durchgeführt, aus dem das Büro Fischer Architekten, Mannheim/ 
Köln, als Sieger hervorging. 
Das zwischenzeitlich weiterentwickelte Bebauungskonzept sieht am Standort im 
Wesentlichen eine wohnwirtschaftliche Nutzung mit einer Gesamtwohnfläche von 
bis zu 20.000 m2 vor. Entsprechend den Regelungen der SoBoMü werden min-
destens 30 % der Flächen öffentlich gefördert und weitere 30 % förderfähig her-
gestellt werden. Prägend für den Standort werden neben diesen Neubauten der 
Erhalt oder Teilerhalt einer Gewerbehalle sein, in der eine maßnahmebedingt er-
forderliche Kindertagesstätte, ergänzt um gewerbliche Nutzungen, untergebracht 
wird. Darüber hinaus entsteht neben privaten Spielflächen ein öffentlicher Quar-
tiersplatz, auf dem auch ein öffentlicher Spielplatz errichtet werden wird. PKW-
Stellplätze sollen im Wesentlichen in einer Tiefgarage unter den Gebäuden nach-
gewiesen werden. Der aktuelle Planungsstand für das Projekt ergibt sich aus der 
beigefügten Anlage. 
Die Umsetzung des Sieger -Entwurfs erfordert eine Anpassung des Planungs-
rechts. 
Wohnwerte Dahlweg GmbH & Co. KG, Sentmaringer Weg 71, 48151 Münster 
2e 02 51-9 72 66 0, HRA 10816, AG Münster, St.-Nr.: 337/5910/1687 
Komplementär: Wohnwerte Dahlweg Verwaltungs-GmbH 
HRB 17819, AG Münster, St.-Nr.: 337/5910/1676 
Geschäftsführung: Michael Lüke, Frank Schröter 
Ein Unternehmen im Verbund der CM Immobilien Entwicklung GmbH, Münster 
Anlage 2
 zur Vorlage Nr. V/0078/2022

Wohnwerte Dal [ weg 
GmbH & Co. G 
Aus diesem Grund beantragen wir hiermit die Durchführung einer entsprechen-
den Bauleitplanung. 
it freundlichen Grüßen 
ohnwerte Dahiweg GmbH & Co. 
Michael Lüke Frank Schröter 
Anlage 
2

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PROJEKT 
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BAUHERR 
Wohnwerte Dahlweg 
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ERSTAUSGABE 
DATUM ÄNDERUNG 
21.01.2022 
BAUTEIL 
DW1L1 Lageplan 
PUNNII1/ INDEX

Beratungsverlauf (4)

22.03.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
31.03.2022 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 6.7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.04.2022 Hauptausschuss
TOP 34.1.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.04.2022 Rat
TOP 41.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Hammer Straße
  • Friedrich-Ebert-Straße
  • Roddestraße
  • Alfred-Krupp-Weg
  • Dahlweg
  • Königsweg
  • Sentmaringer Weg 71
  • Albersloher Weg 33

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Details

Aktenzeichen
V/0078/2022
Typ
Vorlagen
Datum
18.02.2022
Erstellt
02.02.2022 09:51