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V/0115/2025

Elternbeiträge für Kinderbetreuungsangebote - Entlastung der unteren Einkommensgruppen

Vorlagen 07.04.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 21.05.2025, TOP 34

Anlage 1 - Änderung der Elternbeitragssatzung

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Beschlussvorlage

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Anlage A

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Ansehen

Anlage 1 - Änderung der Elternbeitragssatzung

4979 Zeichen

Satzung zur Änderung der 
 
Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Kin- 
dertageseinrichtungen, Kindertagespflege und die Teilnahme an Förder- und Betreuungsange- 
boten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen 
 
 
Auf der Grundlage der §§ 7, 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in 
der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert 
durch Artikel 2 des Gesetzes vom 5. Juli 2024 (GV. NRW. S. 444) - GO, in Kraft getreten am 
31.07.2024, und des § 90 des Achten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekannt- 
machung vom 11. September 2012 (BGBl I S.2022), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Ge- 
setzes vom 03.04.2025 (BGBl. 2025 I Nr.107) - SGB VIII, sowie §§ 50 und 51 des Gesetzes 
zur frühen Bildung und Förderung von Kindern vom 30.10.2007 (GV. NRW. S. 462), zuletzt 
geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 509) - Kinderbil- 
dungsgesetz - KiBiz - hat der Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung vom 11.12.2024 die fol- 
gende 
 
Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die 
Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und die Teilnahme an 
Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschu- 
len vom 25. 6. 2009 (Amtsblatt der Stadt Münster 2009, Seite 93) in der Fassung vom 
28.04.2024 (Amtsblatt der Stadt Münster 2024, Nr. 9, Seite 112) beschlossen: 
 
 
 
Artikel 1 
 
Die Anlagen zur Satzung werden wie folgt gefasst:  
 
 
Elternbeitragstabelle für Kindertageseinrichtungen: 
 
Jahres -Brutto - 
einkommen  
Kind unter 3 Jahre  Kind über 3 Jahre  
wchtl. 25 
Std.-Be- 
treuung 
wchtl. 35 
Std.-Be- 
treuung 
wchtl. 45 
Std.-Be- 
treuung 
wchtl. 25 
Std.-Be- 
treuung 
wchtl. 35 
Std.-Be- 
treuung 
wchtl. 45 
Std.-Be- 
treuung 
bis 37.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 
bis 50.000 € 134 € 188 € 213 € 53 € 76 € 118 € 
bis 62.000 € 186 € 259 € 297 € 88 € 123 € 191 € 
bis 75.000 € 217 € 306 € 350 € 119 € 168 € 262 € 
bis 85.000 € 261 € 366 € 419 € 146 € 202 € 314 € 
bis 95.000 € 313 € 440 € 503 € 173 € 243 € 359 € 
bis 105.000 € 327 € 462 € 526 € 183 € 254 € 395 € 
bis 125.000 € 361 € 509 € 579 € 201 € 278 € 434 € 
bis 150.000 € 397 € 560 € 638 € 220 € 307 € 477 € 
bis 175.000 € 436 € 616 € 701 € 244 € 337 € 525 € 
über 175.000 € 480 € 678 € 771 € 268 € 371 € 578 € 
 
 
Elternbeitragstabellen für Kindertagespflege: 
 
Kinder unter 3 Jahre, monatliche Betreuung

Jahres -Brutto -
einkommen 
bis 
45 
Std. 
bis 
65 
Std. 
bis 
90 
Std. 
bis 
110 
Std. 
bis 
130 
Std. 
bis 
155 
Std. 
bis 
175 
Std. 
bis 
195 
Std. 
über 
195 
Std. 
bis 37.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 
bis 50.000 € 50 € 73 € 99 € 121 € 144 € 165 € 192 €  213 € 242 € 
bis 62.000 € 67 € 100 € 137 € 167 € 198 € 228 € 265  € 297 € 336 € 
bis 75.000 € 83 € 116 € 161 € 199 € 235 € 269 € 314  € 350 € 396 € 
bis 85.000 € 98 € 141 € 195 € 238 € 281 € 323 € 376  € 419 € 474 € 
bis 95.000 € 116 € 168 € 232 € 285 € 337 € 388 € 45 3 € 503 € 570 € 
bis 105.000 € 122 € 175 € 245 € 300 € 354 € 407 € 4 74 € 526 € 596 € 
bis 125.000 € 136 € 195 € 268 € 328 € 388 € 448 € 5 21 € 579 € 657 € 
bis 150.000 € 149 € 213 € 296 € 362 € 426 € 492 € 5 73 € 638 € 722 € 
bis 175.000 € 163 € 235 € 324 € 399 € 470 € 541 € 6 31 € 701 € 794 € 
über 175.000 € 179 € 259 € 356 € 439 € 517 € 595 € 694 € 771 € 873 € 
 
Kinder über 3 Jahre, monatliche Betreuung 
 
Jahres -Brutto -
einkommen 
bis 
45 
Std. 
bis 
65 
Std. 
bis 
90 
Std. 
bis 
110 
Std. 
bis 
130 
Std. 
bis 
155 
Std. 
bis 
175 
Std. 
bis 
195 
Std. 
über 
195 
Std. 
bis 37.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 
bis 50.000 € 50 € 53 € 53 € 53 € 76 € 76 € 118 € 11 8 € 118 € 
bis 62.000 € 67 € 88 € 88 € 88 € 123 € 123 € 191 € 191 € 191 € 
bis 75.000 € 83 € 116 € 119 € 119 € 168 € 168 € 262  € 262 € 262 € 
bis 85.000 € 98 € 141 € 146 € 146 € 202 € 202 € 314  € 314 € 314 € 
bis 95.000 € 116 € 168 € 173 € 173 € 243 € 243 € 35 9 € 359 € 359 € 
bis 105.000 € 122 € 175 € 183 € 183 € 254 € 254 € 3 95 € 395 € 395 € 
bis 125.000 € 136 € 195 € 201 € 201 € 278 € 278 € 4 34 € 434 € 434 € 
bis 150.000 € 149 € 213 € 220 € 220 € 307 € 307 € 4 77 € 477 € 477 € 
bis 175.000 € 163 € 235 € 244 € 244 € 337 € 337 € 5 25 € 525 € 525 € 
über 175.000 € 179 € 259 € 268 € 268 € 371 € 371 € 578 € 578 € 578 € 
 
 
Elternbeitragstabelle für die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- 
und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen: 
 
Jahres -Brutto- 
einkommen 
Elternbeiträge für die Förder - und Betreuungsangebote 
nach Betreuungszeiten 
bis max. 13.30 Uhr  
(Schule von "8-1") 
bis 15.00 Uhr und länger  
(offene Ganztagsschule und andere 
Angebote) 
bis 37.000 € 0 € 0 € 
bis 50.000 € 36 € 87 € 
bis 62.000 € 46 € 115 € 
bis 75.000 € 59 € 150 € 
bis 85.000 € 73 € 185 € 
bis 95.000 € 89 € 221 € 
über 95.000 € 106 € 221 € 
 
 
Diese Satzung tritt am 01.08.2025 in Kraft

Beschlussvorlage

5470 Zeichen

V/0115/2025 
V/0115/2025 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Elternbeiträge für Kinderbetreuungsangebote - Entlastung der unteren Einkommensgruppen 
Satzung zur Änderung der „Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die 
Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und die Teilnahme an 
Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen„ 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   06.05.2025 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   15.05.2025 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   20.05.2025 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   21.05.2025 Hauptausschuss Vorberatung 
   21.05.2025 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Rat der Stadt Münster beschließt die als Anlage dieser Vorlage beigefügte Satzung zur Ände-
rung der „Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern 
in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und die Teilnahme an Förder- und Betreuungsan-
geboten an Grund - und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen“  zur Umsetzung des Be-
schlusses des Rates der Stadt Münster vom 11.12.2024 über die Haushaltssatzung 2025 (Vorlage 
V/0772/2024, Anlage 4, lfd. Nr. 58 „Untere Einkommensgruppen finanziell entlasten“). 
 
Die Höhe der monatlichen Elternbeiträge der Einkommensgruppe „bis 50.000 €“ wird um 8 % und 
der Einkommensgruppe „bis 62.000 €“ wird um 4  % reduziert für die Betreuungsangebote in Kin-
dertagespflege, Kindertageseinrichtungen und den Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- 
und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen ab dem 01.08.2025. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
17.04.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Praß 
Telefon: 492-5147 
PrassR@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0115/2025 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Ta-
gesbetreuung 
   
Zeile 03 Sonstige Transfererträge 2025 
2026 ff 
6.700 
16.100 
Anteilig 
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistungs-
entgelte 
2025 
2026 ff 
35.600 
85.400 
Anteilig 
Produktgruppe 0602 Kinder- und Jugendarbeit    
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistungs-
entgelte 
2025 
2026 ff 
18.750 
45.000 
Anteilig 
 
Die Mindereinnahmen für die o. g. Kita- und Schuljahre sind Ergebnisse prognostischer Kalkulatio-
nen, die Durchschnittswerte und Annahmen berücksichtigen. Sie sind bereits im Haushaltsplan 
2025 berücksichtigt. 
Da die erste Reduzierung der Elternbeiträge für die Einkommensgruppen „bis 50.000 €“ und „bis 
62.000 €“ zum 01.08.2025 erfolgt, verringern sich die Elternbeitragseinnahmen im Jahr 2025 antei-
lig für 5 Monate. 
 
 
Begründung: 
 
 
Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien hat in der Sitzung vom 21.11.2024 den ge-
meinsamen Antrag „Untere Einkommensgruppen finanziell entlasten“ der Fraktion Bündnis 90/Die 
Grünen/GAL, der SPD-Fraktion und der FDP -Fraktion angenommen. Der Rat der Stadt Münster 
hat mit dem Beschluss vom 11.12.2024 über die Haushaltssatzung 2025 (V/0772/2024) in der 
Veränderungsliste (Anlage 4, lfd. Nr. 58) die finanzielle Entlastung der unteren Einkommensgrup-
pen bei der Festsetzung der Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung beschlossen. Für die Re-
alisierung dieser Maßnahme wurden Mindereinnahmen von 150.000 € für die Jahre 2025 ff. in den 
Haushalt eingestellt. 
 
Mit dieser Maßnahme sollen Eltern in den unteren Einkommensgruppen entlastet werden, um so 
die finanziellen Engpässe aufgrund der steigenden Lebenshaltungskosten zu kompensieren. Um 
alle Betreuungsarten gleichermaßen zu berücksichtigen, werden nicht nur die Elternbeiträge für die 
Betreuung in Kindertageseinrichtungen, sondern auch für die Betreuung in Kindertagespflege und 
für die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen 
Ganztagsschulen folgendermaßen geändert: 
 
Für alle Betreuungsarten werden die ursprünglichen Elternbeiträge in der Einkommensgruppe „bis 
50.000 €“ um 8 % und in der Einkommensgruppe „bis 62.000 €“ um 4 % reduziert. 
 
Ausblick: 
 
Es ist vorgesehen, die Erhebung der Elternbeiträge insbesondere die Elternbeitragstabellen zu än-
dern. Die Gestaltung der Festsetzung und der aktuellen Elternbeitragstabellen beruhen in ihren 
Grundzügen noch auf der Struktur des früheren Gesetzes über Tageseinrichtungen für  Kinder. 
Zum 01.08.2006 wurde die Entscheidung über die Gestaltung und Struktur der Elternbeiträge vom

- 3 - 
V/0115/2025 
Land Nordrhein-Westfalen auf die Kommunen übertragen, die i. d. R. zunächst in vielen Teilen an 
den früheren Landesregelungen festgehalten haben. 
Die Planung und Umsetzung einer veränderten Elternbeitragsfestsetzung ist jedoch zeitaufwendig 
und daher zum Kindergartenjahr 2025/2026 nicht möglich. 
 
Die Reduzierung der Elternbeiträge in den unteren Einkommensgruppen soll die Eltern in unteren 
Einkommensgruppen in der Übergangsphase, bis die Elternbeitragsfestsetzung überarbeitet ist, 
entlasten. 
 
 
I. V. 
gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
 
1. Anlage A 
 
2. Satzung zur Änderung der „Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die För-
derung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und die Teilnahme an För-
der- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen“

Anlage A

1324 Zeichen

Anlage A zur V/0115/2025 
Kurzüberblick 
Die Elternbeiträge für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und den 
Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen 
werden in der Einkommensgruppe „bis 50.000 €“ um 8 % und in der Einkommensgruppe „bis 
62.000 €“ um 4 % reduziert. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Die finanzielle Belastung von Familien insbesondere im Hinblick auf die Lebenshaltungskosten ist 
gestiegen. Mit dieser Vorlage sollen die Eltern, deren Einkommen in den unteren Einkommens-
gruppen der Elternbeitragstabellen liegen, finanziell entlastet werden. 
Für die Maßnahme werden finanzielle Mittel von 150.000 € jährlich zur Verfügung gestellt.  
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0601 
0602 
Förderung von Kindern in Tagesbetreuung 
Kinder- und Jugendarbeit 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Gesetzliche Grundlagen: § 51 Kinderbildungsgesetz – KiBiz, Elternbeitragssatzung

Beratungsverlauf (5)

06.05.2025 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
15.05.2025 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
20.05.2025 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 8.14 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
21.05.2025 Hauptausschuss
TOP 29 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
21.05.2025 Rat
TOP 34 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0115/2025
Typ
Vorlagen
Datum
07.04.2025
Erstellt
05.03.2025 11:26