V/0115/2025
Elternbeiträge für Kinderbetreuungsangebote - Entlastung der unteren Einkommensgruppen
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Anlage 1 - Änderung der Elternbeitragssatzung
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Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Kin- dertageseinrichtungen, Kindertagespflege und die Teilnahme an Förder- und Betreuungsange- boten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen Auf der Grundlage der §§ 7, 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 5. Juli 2024 (GV. NRW. S. 444) - GO, in Kraft getreten am 31.07.2024, und des § 90 des Achten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekannt- machung vom 11. September 2012 (BGBl I S.2022), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Ge- setzes vom 03.04.2025 (BGBl. 2025 I Nr.107) - SGB VIII, sowie §§ 50 und 51 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern vom 30.10.2007 (GV. NRW. S. 462), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 509) - Kinderbil- dungsgesetz - KiBiz - hat der Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung vom 11.12.2024 die fol- gende Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschu- len vom 25. 6. 2009 (Amtsblatt der Stadt Münster 2009, Seite 93) in der Fassung vom 28.04.2024 (Amtsblatt der Stadt Münster 2024, Nr. 9, Seite 112) beschlossen: Artikel 1 Die Anlagen zur Satzung werden wie folgt gefasst: Elternbeitragstabelle für Kindertageseinrichtungen: Jahres -Brutto - einkommen Kind unter 3 Jahre Kind über 3 Jahre wchtl. 25 Std.-Be- treuung wchtl. 35 Std.-Be- treuung wchtl. 45 Std.-Be- treuung wchtl. 25 Std.-Be- treuung wchtl. 35 Std.-Be- treuung wchtl. 45 Std.-Be- treuung bis 37.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € bis 50.000 € 134 € 188 € 213 € 53 € 76 € 118 € bis 62.000 € 186 € 259 € 297 € 88 € 123 € 191 € bis 75.000 € 217 € 306 € 350 € 119 € 168 € 262 € bis 85.000 € 261 € 366 € 419 € 146 € 202 € 314 € bis 95.000 € 313 € 440 € 503 € 173 € 243 € 359 € bis 105.000 € 327 € 462 € 526 € 183 € 254 € 395 € bis 125.000 € 361 € 509 € 579 € 201 € 278 € 434 € bis 150.000 € 397 € 560 € 638 € 220 € 307 € 477 € bis 175.000 € 436 € 616 € 701 € 244 € 337 € 525 € über 175.000 € 480 € 678 € 771 € 268 € 371 € 578 € Elternbeitragstabellen für Kindertagespflege: Kinder unter 3 Jahre, monatliche Betreuung Jahres -Brutto - einkommen bis 45 Std. bis 65 Std. bis 90 Std. bis 110 Std. bis 130 Std. bis 155 Std. bis 175 Std. bis 195 Std. über 195 Std. bis 37.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € bis 50.000 € 50 € 73 € 99 € 121 € 144 € 165 € 192 € 213 € 242 € bis 62.000 € 67 € 100 € 137 € 167 € 198 € 228 € 265 € 297 € 336 € bis 75.000 € 83 € 116 € 161 € 199 € 235 € 269 € 314 € 350 € 396 € bis 85.000 € 98 € 141 € 195 € 238 € 281 € 323 € 376 € 419 € 474 € bis 95.000 € 116 € 168 € 232 € 285 € 337 € 388 € 45 3 € 503 € 570 € bis 105.000 € 122 € 175 € 245 € 300 € 354 € 407 € 4 74 € 526 € 596 € bis 125.000 € 136 € 195 € 268 € 328 € 388 € 448 € 5 21 € 579 € 657 € bis 150.000 € 149 € 213 € 296 € 362 € 426 € 492 € 5 73 € 638 € 722 € bis 175.000 € 163 € 235 € 324 € 399 € 470 € 541 € 6 31 € 701 € 794 € über 175.000 € 179 € 259 € 356 € 439 € 517 € 595 € 694 € 771 € 873 € Kinder über 3 Jahre, monatliche Betreuung Jahres -Brutto - einkommen bis 45 Std. bis 65 Std. bis 90 Std. bis 110 Std. bis 130 Std. bis 155 Std. bis 175 Std. bis 195 Std. über 195 Std. bis 37.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € bis 50.000 € 50 € 53 € 53 € 53 € 76 € 76 € 118 € 11 8 € 118 € bis 62.000 € 67 € 88 € 88 € 88 € 123 € 123 € 191 € 191 € 191 € bis 75.000 € 83 € 116 € 119 € 119 € 168 € 168 € 262 € 262 € 262 € bis 85.000 € 98 € 141 € 146 € 146 € 202 € 202 € 314 € 314 € 314 € bis 95.000 € 116 € 168 € 173 € 173 € 243 € 243 € 35 9 € 359 € 359 € bis 105.000 € 122 € 175 € 183 € 183 € 254 € 254 € 3 95 € 395 € 395 € bis 125.000 € 136 € 195 € 201 € 201 € 278 € 278 € 4 34 € 434 € 434 € bis 150.000 € 149 € 213 € 220 € 220 € 307 € 307 € 4 77 € 477 € 477 € bis 175.000 € 163 € 235 € 244 € 244 € 337 € 337 € 5 25 € 525 € 525 € über 175.000 € 179 € 259 € 268 € 268 € 371 € 371 € 578 € 578 € 578 € Elternbeitragstabelle für die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen: Jahres -Brutto- einkommen Elternbeiträge für die Förder - und Betreuungsangebote nach Betreuungszeiten bis max. 13.30 Uhr (Schule von "8-1") bis 15.00 Uhr und länger (offene Ganztagsschule und andere Angebote) bis 37.000 € 0 € 0 € bis 50.000 € 36 € 87 € bis 62.000 € 46 € 115 € bis 75.000 € 59 € 150 € bis 85.000 € 73 € 185 € bis 95.000 € 89 € 221 € über 95.000 € 106 € 221 € Diese Satzung tritt am 01.08.2025 in Kraft
Beschlussvorlage
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V/0115/2025 V/0115/2025 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Elternbeiträge für Kinderbetreuungsangebote - Entlastung der unteren Einkommensgruppen Satzung zur Änderung der „Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen„ Beratungsfolge 06.05.2025 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 15.05.2025 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 20.05.2025 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 21.05.2025 Hauptausschuss Vorberatung 21.05.2025 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Rat der Stadt Münster beschließt die als Anlage dieser Vorlage beigefügte Satzung zur Ände- rung der „Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und die Teilnahme an Förder- und Betreuungsan- geboten an Grund - und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen“ zur Umsetzung des Be- schlusses des Rates der Stadt Münster vom 11.12.2024 über die Haushaltssatzung 2025 (Vorlage V/0772/2024, Anlage 4, lfd. Nr. 58 „Untere Einkommensgruppen finanziell entlasten“). Die Höhe der monatlichen Elternbeiträge der Einkommensgruppe „bis 50.000 €“ wird um 8 % und der Einkommensgruppe „bis 62.000 €“ wird um 4 % reduziert für die Betreuungsangebote in Kin- dertagespflege, Kindertageseinrichtungen und den Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen ab dem 01.08.2025. Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 17.04.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Praß Telefon: 492-5147 PrassR@stadt-muenster.de - 2 - V/0115/2025 II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Ta- gesbetreuung Zeile 03 Sonstige Transfererträge 2025 2026 ff 6.700 16.100 Anteilig Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistungs- entgelte 2025 2026 ff 35.600 85.400 Anteilig Produktgruppe 0602 Kinder- und Jugendarbeit Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistungs- entgelte 2025 2026 ff 18.750 45.000 Anteilig Die Mindereinnahmen für die o. g. Kita- und Schuljahre sind Ergebnisse prognostischer Kalkulatio- nen, die Durchschnittswerte und Annahmen berücksichtigen. Sie sind bereits im Haushaltsplan 2025 berücksichtigt. Da die erste Reduzierung der Elternbeiträge für die Einkommensgruppen „bis 50.000 €“ und „bis 62.000 €“ zum 01.08.2025 erfolgt, verringern sich die Elternbeitragseinnahmen im Jahr 2025 antei- lig für 5 Monate. Begründung: Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien hat in der Sitzung vom 21.11.2024 den ge- meinsamen Antrag „Untere Einkommensgruppen finanziell entlasten“ der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der SPD-Fraktion und der FDP -Fraktion angenommen. Der Rat der Stadt Münster hat mit dem Beschluss vom 11.12.2024 über die Haushaltssatzung 2025 (V/0772/2024) in der Veränderungsliste (Anlage 4, lfd. Nr. 58) die finanzielle Entlastung der unteren Einkommensgrup- pen bei der Festsetzung der Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung beschlossen. Für die Re- alisierung dieser Maßnahme wurden Mindereinnahmen von 150.000 € für die Jahre 2025 ff. in den Haushalt eingestellt. Mit dieser Maßnahme sollen Eltern in den unteren Einkommensgruppen entlastet werden, um so die finanziellen Engpässe aufgrund der steigenden Lebenshaltungskosten zu kompensieren. Um alle Betreuungsarten gleichermaßen zu berücksichtigen, werden nicht nur die Elternbeiträge für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, sondern auch für die Betreuung in Kindertagespflege und für die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen folgendermaßen geändert: Für alle Betreuungsarten werden die ursprünglichen Elternbeiträge in der Einkommensgruppe „bis 50.000 €“ um 8 % und in der Einkommensgruppe „bis 62.000 €“ um 4 % reduziert. Ausblick: Es ist vorgesehen, die Erhebung der Elternbeiträge insbesondere die Elternbeitragstabellen zu än- dern. Die Gestaltung der Festsetzung und der aktuellen Elternbeitragstabellen beruhen in ihren Grundzügen noch auf der Struktur des früheren Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder. Zum 01.08.2006 wurde die Entscheidung über die Gestaltung und Struktur der Elternbeiträge vom - 3 - V/0115/2025 Land Nordrhein-Westfalen auf die Kommunen übertragen, die i. d. R. zunächst in vielen Teilen an den früheren Landesregelungen festgehalten haben. Die Planung und Umsetzung einer veränderten Elternbeitragsfestsetzung ist jedoch zeitaufwendig und daher zum Kindergartenjahr 2025/2026 nicht möglich. Die Reduzierung der Elternbeiträge in den unteren Einkommensgruppen soll die Eltern in unteren Einkommensgruppen in der Übergangsphase, bis die Elternbeitragsfestsetzung überarbeitet ist, entlasten. I. V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: 1. Anlage A 2. Satzung zur Änderung der „Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die För- derung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und die Teilnahme an För- der- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen“
Anlage A
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Anlage A zur V/0115/2025 Kurzüberblick Die Elternbeiträge für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und den Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen werden in der Einkommensgruppe „bis 50.000 €“ um 8 % und in der Einkommensgruppe „bis 62.000 €“ um 4 % reduziert. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die finanzielle Belastung von Familien insbesondere im Hinblick auf die Lebenshaltungskosten ist gestiegen. Mit dieser Vorlage sollen die Eltern, deren Einkommen in den unteren Einkommens- gruppen der Elternbeitragstabellen liegen, finanziell entlastet werden. Für die Maßnahme werden finanzielle Mittel von 150.000 € jährlich zur Verfügung gestellt. Finanzierung Produktgruppe: 0601 0602 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Kinder- und Jugendarbeit Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Gesetzliche Grundlagen: § 51 Kinderbildungsgesetz – KiBiz, Elternbeitragssatzung
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0115/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.04.2025
- Erstellt
- 05.03.2025 11:26