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V/0933/2019

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2020 des Jobcenters Münster

Vorlagen 05.11.2019

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V_0933_2019_Anlage_B_Arbeitsmarkt_Integrationsprogramm_2020

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Anlage A

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V_0933_2019_Anlage_B_Arbeitsmarkt_Integrationsprogramm_2020

186111 Zeichen

2

3 
 
Inhaltsverzeichnis 
 
Einleitung / Vorwort ............................................................................................... 4 
1. Ausgangssituation ................................................................................... 6 
1.1. Organisationsstruktur des Jobcenters der Stadt Münster ........................ 6 
1.2. Arbeitsmarktliche Ausgangslage und Entwicklungsperspektive 2020 ...... 6 
1.2.1. Überregional ............................................................................................ 6 
1.2.2. Regional und lokal ................................................................................... 7 
1.2.3. Ausbildungsmarkt .................................................................................. 12 
1.2.4. Arbeitslosigkeit und Arbeitskräfteangebot in Münster ............................ 13 
1.2.5. Leistungsberechtigte Personen im Jobcenter der Stadt Münster ........... 15 
1.2.6. Sozialräumliche Organisation des Jobcenters ....................................... 21 
2. Strategie, Ziele und arbeitsmarktpolitische Handlungsfelder ................. 25 
2.1. Strategische Grundausrichtung und Schwerpunktsetzung .................... 25 
2.2. Ziele ....................................................................................................... 26 
2.3. Wirkungsorientierung im Jobcenter der Stadt Münster .......................... 27 
2.4. Handlungsfelder und Aktivitäten ............................................................ 30 
2.4.1. Beendigung und Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit und .................  
              Langzeitleistungsbezug ........................................................................ 31 
2.4.2. Integration in sozialversicherungspflichtige Arbeit ................................. 33 
2.4.3. Ausbildung und Qualifizierung ............................................................... 35 
2.4.4. Förderung des inklusiven Arbeitsmarktes .............................................. 38 
2.4.5. Chancengleichheit am Arbeitsmarkt / Vereinbarkeit von Familie und   
              Beruf ..................................................................................................... 40 
2.4.6. Vernetzung mit den Arbeitsmarktakteur/-innen ...................................... 43 
2.5. Organisations- und Prozessziele ........................................................... 45 
2.5.1. Digitalisierung ........................................................................................ 46 
2.5.2. Prozessmanagement ............................................................................. 46 
2.5.3. Beratung ................................................................................................ 46 
3. Budget- und Maßnahmenplanung 2020 ................................................ 47 
Schlussbemerkung…………………………………………………………………….48 
Glossar zur Grundsicherungs- und Arbeitsmarktstatistik .................................... 49 
Anlage 1: Organigramm des Jobcenters der Stadt Münster ............................... 53 
Anlage 2: Kommunales Service Center für Arbeit des Jobcenters (KSCA) ........ 54 
Anlage 3: Ressourcenbereiche und Ziele im fa:z-Modell .................................... 55 
Anlage 4: Statistik der Stadtbezirke Münster ...................................................... 56 
Anlage 5: Öffentlich geförderte Beschäftigung - Teilhabechancengesetz ........... 57 
Anlage 6: Radeln ohne Alter ............................................................................... 60 
Anlage 7: MaBiA – Individuelle Beratung und Begleitung von Menschen mit 
                Migrationshintergrund ......................................................................... 61 
Anlage 8: Starke Pflege in Münster ..................................................................... 62 
Anlage 9: Clearingstelle U25 .............................................................................. 63 
Anlage 10: Kein Abschluss ohne Anschluss ....................................................... 66 
Anlage 11: Meine Zukunft – Ausbildung 2019 .................................................... 67 
Anlage 12: Aktiv und Fit für den Job ................................................................... 68 
Anlage 13: Wirkungsziele für Alleinerziehende ................................................... 69 
Anlage 14: Maßnahmenplanung 2020 ................................................................ 71

4 
 
Einleitung / Vorwort 
 
Das vorliegende Arbeitsmarkt - und Integrationsprogramm stellt die wesentlichen 
Rahmenbedingungen, Ziele und Handlungsfelder des Jobcenters der  Stadt Münster für 
das Jahr 2020  dar. Es beschreibt, mit welchen Strategien und operativen Aktivitäten 
sowie konkreten Maßnahmen die Ziele innerhalb der einzelnen Handlungsfelder erreicht 
werden sollen.  
Damit dient das Arbeitsmarkt - und Integrationsprogra mm den Mitarbeitenden des 
Jobcenters als Orientierungsfunktion und Arbeitsgrundlage. Nach außen stellt es für die 
Kommune, die lokalen Akteure der Arbeitsmarkt -, Bildungs - und Sozialpolitik und die 
interessierte Öffentlichkeit Transparenz über die Arbeit d es Jobcenters dar. Die 
Entwicklung des Programms fußt auf der Expertise der Fach - und Führungskräfte des 
Jobcenters und darüber hinaus auf dem konstruktiven Austausch und der 
vertrauensvollen Zusammenarbeit mit seinen zahlreichen Netzwerkpartnern, 
insbesondere auf lokaler, aber auch auf regionaler sowie überregionaler Ebene. 
Wie für wahrscheinlich alle Jobcenter bundesweit, war auch für das Jobcenter der Stadt 
Münster im Jahr 2019  die ö ffentlich geförderte Beschäftigung mit Umsetzung des seit 
Jahresbeginn in Kraft befindlichen Teilhabechancengesetzes ein dominantes Thema.  
Erfahrungen aus den früheren Programmen zur öffentlich geförderten Beschäftigung  
haben gezeigt , dass die Integration langzeitarbeitsloser und langzeitleistungs -
beziehender Menschen trotz umfangreicher Bezuschussungen für Arbeitgebende kein 
Selbstläufer ist. Sie erfordert eine intensive Arbeit im Bereich der Teilnehmenden - und 
Stellenakquise sowie der Sich erung beschäftigungsbegleitender  Betreuung. Umso 
erfreulicher ist es, dass das Jobcenter der Stadt Münster auf einem guten Weg ist, den 
anvisierten Umfang an öffentlich geförderter Beschäftigung  zu erfüllen und damit 
Langzeitleistungsbeziehenden und Langzeitarbeitslosen eine neue  berufliche 
Perspektive und soziale Teilhabe zu bieten. Daran wird auch künftig intensiv weiter 
gearbeitet. Die V ermeidung und Beendigung von Langzeitarbeitslosigkeit und 
Langzeitleistungsbezug, mit dem Ziel, soziale Teilhabe durch Beschäftigung  zu 
ermöglichen, bildet den Sch werpunkt des Jobcenters der Stadt Münster für das Jahr 
2020. 
Damit liegt das Jobcenter der Stadt Münster im Einklang mit den arbeitsmarktpolitischen 
Schwerpunkten des Bundes und des Landes NRW  für 2020.  Wichtige Teilaspekte 
innerhalb der Schwerpunktsetzung sind: 
 die gleichberechtigte Förderung und Integration von Frauen und Männern , mit 
besonderem Augenmerk auf (Allein-)Erziehendenden und Frauen mit 
Fluchthintergrund, 
 der Zugang von Menschen im Kontext Fluchtmigration in Arbeit und 
Ausbildung, sowie 
 die Erm öglichung von sozialer Teilhabe für Menschen, denen der Zugang zum 
Arbeitsmarkt nicht eröffnet werden kann.  
Im Sinne eines ganzheitlichen Beratungs - und Fördera nsatzes wird das Jobcenter 
seine lokalen und sozialräumlichen Kooperationen weiter ausbauen. Insbesondere die 
Mitwirkung an der Planung einer rechtskreis- und institutionenübergreifenden Beratungs- 
und Fördereinrichtung für junge Menschen in Münster wird das Jobcenter 2020 intensiv

5 
 
beschäftigen. Auf regionaler Ebene wird die Zusammenarbeit mit den  anderen 
Jobcentern im Münsterland weiter ausgebaut, mit dem Ziel, sich fachlich auszutauschen 
und Synergieeffekte zu nutzen  
Um die Wirksamkeit seiner Maßnahmen und weiteren Aktivitäten zu erhöhen bzw. die 
Wirksamkeit der Angebote besser evaluieren zu kön nen, wird das Jobcenter den 
Prozess der wirkungsorientierten Planung und Steuerung  weiter entwickeln. Eine 
gute Grundlage dafür ist mit dem Planungsprozess für das Jahr 2020 bereits gelegt.    
Nach vorläufiger Berechnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales werden 
dem Jobcenter der Stadt Münster für das Jahr 2020 Einglieder ungsmittel in Höhe von 
rund 17  Mio. Euro avisiert. Das sind 0,7  Mio. Euro mehr als im Jahr 2019. Darin 
enthalten sind 2,8 Mio. Euro für die Realisierung von öffentlich geförderter Beschäftigung 
nach § 16i SGB II (Teilhabe am Arbeitsmarkt). 
Die vorgestellten Planungen sind keine starren Vorgaben. Aktuelle Gegebenheiten und 
sich verändernde Rahmenbedingungen  können unterjährige Anpassungen erforderlich 
machen. Dazu ist eine regelmäßige und kritisch -konstruktive Kommunikation innerhalb 
des Jobcenters sowie mit den Partnerinnen und Partnern des lokalen Arbeits-, Bildungs- 
und Sozialmarktes unerlässlich.  Für das Jobcenter erfordert dies ei n hohes Maß an 
Flexibilität auf  der Steu erungsebene wie auch im operativen Bereich – eine 
Herausforderung, der sich das Jobcenter auch im Jahr 2020 stellen wird.

6 
 
1. Ausgangssituation 
1.1. Organisationsstruktur des Jobcenters der Stadt Münster 
Das Jobcenter der Stadt Münster ist im operativen Bereich  sozialräumlich ausgerichtet. 
Für jeden Stadtbezirk gibt es ein sogenanntes „Jobcenter -im-Jobcenter“ (JiJ), das 
jeweils aus einem Team für die passive Leistungsgewährung und einem Team für die 
arbeitsmarktliche Beratung, Förderung und Integration (Markt & Integration) sowie einem 
Empfangsbereich und Kundenservice besteht (vgl. Organigramm in  der Anlage 1). 
Sämtliche Leistungsberechtigte, die ihren Wohnort in dem entsprechenden Stadtbezirk 
haben, werden durch das zuständige JiJ betreut.  
Die zielgruppen - und fachspezifischen Kompetenzen, z. B. für Alleinerziehende, für 
Jugendliche und für Menschen mit Schwerbehinderung, sind in allen  JiJ vertreten. Die 
fachliche Vernetzung der Spezialist/ -innen wird durch entsprechende Fachkoordinator/ -
innen auf Ebene der Fachstellenleiter/-innen sichergestellt. 
Eine Ausnahme zu den stadtbezirklich aufgestellten JiJ stellt das JiJ für Geflüchtete in 
der ehemaligen Oxford-Kaserne dar, das als Projekt zunächst bis zum Ende des Jahres 
2021 installiert und bis dahin unabhängig vom  Wohnort in Münster zuständig für alle 
leistungsberechtigten Geflüchteten bleibt. Daneben bleiben auch das JiJ  für 
Selbständige und das  Kommunale Service Center  des Jobcenters  (KSCA) aus 
logistischen und fachlichen Gründen als zentrale, stadtbezirksübergr eifende 
Organisationseinheiten bestehen: Die Zahl der leistungsberechtigten Selbständigen ist 
mit einem Anteil von rund 2 % an allen Leistungsberechtigten zu gering für eine 
stadtbezirkliche Aufteilung.  
Das KSCA ist stadtbezirksübergreifend tätig und kümmert sich vorrangig um die Akquise 
und Besetzung von Beschäftigungsmöglichkeiten im Rahmen von öffentlich geförderter 
Beschäftigung ( ögB) auf dem 1. und 2. Arbeitsmarkt  und die ganzheitliche Betre uung 
(Coaching) für ögB -Beschäftigte. Darüber hinaus  bietet das KSCA eine ganzheitliche  
Beratung und Unterstützung von Arbeitgebenden zu Förderleistungen des SGB II sowie 
Leistungen anderer Gesetzbücher und Programme . Die Organisation von Jobmessen,  
Arbeitgeberpräsentationen im Jobcenter sowie Betriebsbesi chtigungen runden das 
Spektrum des KSCA ab (vgl. Anlage 2). 
1.2. Arbeitsmarktliche Ausgangslage und Entwicklungsperspektive 2020 
1.2.1. Überregional 
Der langjährige wirtschaftliche Aufschwung in Deutschland ist zu einem Ende 
gekommen. Entsprechend haben die führenden deutschen Wirtschaftsforschungs -
institute ihre Prognosen für das Wirtschaftswachstum im Jahr 2019 deutlich gesenkt 1. 
Waren sie im Frühjahr noch von einer Zunahme des Bruttoinlandsprodukts um 0,8 % 
                                            
1 „Gemeinschaftsdiagnose Herbst 2019: Konjunktur kühlt weiter ab – Industrie in der Rezession“. Projektgruppe 
Gemeinschaftsdiagnose im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, Oktober 2019.

7 
 
ausgegangen2, erwarten sie nun nur noch 0,5 %. Für das Jahr 2020 senken die 
Konjunkturforscher ihre Prognose auf 1,1 %, im Frühjahr lagen die Erwartungen noch bei 
1,8 %. Die schwächere Entwicklung ist auf eine nachlassende weltweite Nachfrage nach 
Investitionsgütern, auf deren Export die deutsche Wirtschaft spezialisiert ist, strukturelle 
Veränderungen in der Automobilindustrie sowie politische Unsicherheiten, wie der 
Handelskonflikt zwischen China und den USA, innerasiatische Konflikte und die Risiken 
eines ungeregelt en Brexits, zurückzuführen. Eine Konjunkturkrise mit einer 
ausgeprägten Unterauslastung der deutschen Wirtschaft wird allerdings nicht erwartet.  
Der Beschäftigungsaufbau verliert als Folge der konjunkturellen Abkühlung ebenfalls an 
Fahrt; die Industrie baut sogar Stellen ab. Hingegen stellen Dienstleister und die 
Bauindustrie weiter ein. Für 2019 rechnen die Wirtschaftsforschungsinstitute daher mit 
einem Beschäftigungsaufbau von 380.000 Stellen bundesweit. In den kommenden 
beiden Jahren werden voraussich tlich nur noch 120.000 bzw. 160.000 neue Stellen 
geschaffen. Hinsichtlich der Arbeitslosenquote wird für 2020 ein Anstieg auf  5,1 %, für 
das Jahr 2021 wird dann wieder ein Rückgang auf 4,9 % erwartet. 
   
1.2.2. Regional und lokal 
a) Arbeitskräftenachfrage 
Die posit ive Entwicklung der Einwohnerzahlen (+2,8 % von 2009 – 2018) und der 
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung (+23,9 % von 2009 – 2018) bei gleichzeitig 
niedriger Arbeitslosigkeit über alle Rechtskreise (zwischen 2,7 % im Kreis Coesfeld und 
4,7 % in de r Stadt Münster, Stand September 2019) zeugt von der Attraktivität und 
Stärke des Münsterlandes als Lebens -, Wirtschafts - und Arbeitsmarktregion. Alle fünf 
münsterländischen Jobcenter - die Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf 
sowie die Stadt M ünster - konnten in den letzten Jahren einen Rückgang der Zahl der 
Bedarfsgemeinschaften ( -6,3 % von 2017 zu 2018) und der erwerbsfähigen 
Leistungsberechtigten ( -6,7 % von 2017 zu 2018) sowie eine Steigerung der 
Integrationen in Arbeit  und Ausbildung verzeichnen. 
Die Entwicklung der Stadt Münster stellt sich entsprechend dar. Zum Stichtag 
31.12.2018 zählte Münster 310.610 Einwohner/ -innen. Im Vergleich zum Stichtag 
31.12.2008 hat sich die Einwohnerzahl damit um 10,5 % erhöht. Auch die Anzahl der 
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in Münster ist in den letzten Jahren stark 
angestiegen: Zum Stichtag 31.12.2018 übten 171.236 Personen am Arbeitsort Münster 
eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aus 3. Das bedeutet eine Steigerung 
von 1,7 % ge genüber dem Vorjahresstichtag (2,2 % in Nordrhein -Westfalen und 2,1 % 
auf Bundesebene) und von 24 % seit 2008 (vgl. Abbildungen 1 und 2).  
 
                                            
2 „Gemeinschaftsdiagnose Frühjahr 2019: Konjunktur deutlich abgekühlt – politische Risiken hoch“. Projektgruppe 
Gemeinschaftsdiagnose im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, April 2019. 
3 Die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten am Wohnort Münster betrug 119.094 Personen zum 
31.12.2019.

8 
 
 
Abbildung 1: Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigte 2008 – 2018 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 
 
Das Geschlechterverhältnis der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Münster ist 
fast ausgewogen: 49,5 % sind Frauen und 50,5 % sind Männer.  68,5 % aller sozial -
versicherungspflichtig Beschäftigten sind in Vollzeit tätig u nd 31,5 % in Teilzeit. 4 
Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit machen einen Anteil von 7,9 % an allen 
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten aus  (11,4 % in Nordrhein -Westfalen und 
11,9 % in der gesamten Bundesrepublik) , das bedeutet eine Stei gerung von 0,2 
Prozentpunkten im Vergleich zum Vorjahresstichtag.  
Merkmale 
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 
am Stichtag 31.12.2018 
Anzahl 
 
Anteil 
(in %) 
Veränderung 
zum Vorjahr 
(in %) 
SV-pflichtige Beschäftigte insgesamt 171.236 100,0 1,7 
   - Männer 86.399 50,5 1,9 
   - Frauen 84.837 49,5 1,6 
   - unter 25 Jahre 18.237 10,7 1,6 
   - 25 bis unter 55 Jahre 119.641 69,9 0,6 
   - 55 bis unter 65 Jahre  31.754 18,5 5,9 
   - 65 Jahre und älter 1.064 0,9 14,2 
   - Deutsche 157.562 92,0 1,4 
   - Ausländer*innen 13.594 7,9 5,5 
   - in Vollzeit 117.300 68,5 1,4 
   - in Teilzeit 53.936 31,5 2,6 
   - Auszubildende 9.382 5,5 2,2 
Abbildung 2: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach ausgewählten Merkmalen 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Dezember 2018 
                                            
4 Von den Vollzeitbeschäftigten sind 62,0 % Männer und 38,0 % Frauen. Dagegen sind 25,4 % der Teilzeitbeschäftigten 
männlich und 74,6 % weiblich. 
100.000
110.000
120.000
130.000
140.000
150.000
160.000
170.000
180.000
2008 2018
Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in

9 
 
Als regionales Oberzentrum und Universitätsstadt bietet Münster spezifische 
Dienstleistungs- und Infrastrukturangebote, wie z. B. Regionalbehörden, Finanz - und 
Versicherungsdienstleister, Fach - und Hoch schulen und andere wissenschaftliche 
Einrichtungen, Krankenhäuser und Fachkliniken, Spezialgeschäfte sowie Unternehmen 
für Telefonmarketing und Marktforschung.  
Der mit Abstand größte Anteil der sozialversicherungspflichtigen Erwerbspersonen in 
Münster übt  dementsprechend dienstleistend e Tätigkeiten aus: Am 31.12.2018  waren 
dies, wie zum Vorjahresstichtag,  86,8 % aller sozialversi cherungspflichtig Beschäftigten 
(vgl. Abbildung 3).  
 
 
Abbildung 3: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach ausgewählten Merkmalen 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Dezember 2018 
 
Die bedeutendsten Branchen sind in Münster das Gesundheits - und Sozialwesen mit 
rund 20 % Anteil an allen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen und der 
Handel inklusive Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen mit rund 13 % Anteil 
an allen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen (vgl.  Abbildung 4 ). Dieser 
Bereich hat jedoch 2018 im Vergleich zum Vorjahr  ein leichtes Minus zu verzeichnen.  
Den mit -5,1 % stärksten prozentualen Abbau an sozialversicherungspflichtig en Stellen 
hat die Arbeitnehmerüberlassung erfahren, die mit 2,8 % jedoch nur einen kleinen Anteil 
an allen sozialversicherungspflichtigen Stellen ausmacht , , aber immer wieder auc h 
einen Indikator für die Beschäftigungssituation in niederschwelligeren Bereichen 
darstellt. 
 
 
 
 
 
 
0 40000 80000 120000 160000
Land-, Forstwirtschaft, Fischerei
Produzierendes Gewerbe
Dienstleistungsbereich
insgesamt
Sektoren der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung

10 
 
Sektoren und Wirtschaftszweige 
Sozialversicherungspflichtig 
 Beschäftigte 
am Stichtag 31.12.2018 
Anzahl 
 
Anteil 
(in %) 
Veränderung 
zum Vorjahr  
(in %) 
SV-pflichtige Beschäftigte insgesamt 171.236 100,0 1,7 
Land-, Forstwirtschaft und Fischerei  641 0,4 2,7 
Produzierendes Gewerbe 22.023 12,9 2,3 
- Verarbeitendes Gewerbe 13.718 8,0 0,9 
- Herstellung von Vorleistungsgütern, insbes. von chemischen  
  Erzeugnissen und Kunststoffwaren 6.157 3,6 1,7 
- Baugewerbe 5.678 3,3 3,9 
- Metall- und Elektroindustrie, Stahlindustrie 4.574 2,7 1,5 
- Herstellung von überwiegend häuslich konsumierten Gütern 2.987 1,7 -1,5 
- Bergbau, Energie- und Wasserversorgung, Energiewirtschaft 2.627 1,5 6,1 
Dienstleistungsbereich 148.572 86,8 1,7 
- Gesundheit, Heime und Sozialwesen 34.067 19,9 3,2 
- Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 21.578 12,6 -0,8 
- Öffentliche Verwaltung, Sozialversicherung, Verteidigung,    
  Körperschaften 14.574 8,5 1,5 
- Immobilien; freiberufliche, wissenschaftliche und technische  
  Dienstleistungen 14.381 8,4 3,8 
- Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 11.532 6,7 0,3 
- Information und Kommunikation 11.103 6,5 6,2 
- Erziehung und Unterricht 9.508 5,6 1,5 
- sonstige Dienstleistungen, private Haushalte 9.380 5,5 2,3 
- sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen 7.567 4,4 0,2 
- Gastgewerbe 5.307 3,1 - 1,0 
- Arbeitnehmerüberlassung 4.806 2,8 -5,1 
- Verkehr und Lagerei 4.769 2,8 1,8 
 
Abbildung 4: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Dezember 2018 
 
 
Der deutsche Arbeitsmarkt ist stark fachkräfteorientiert: 84 % der 
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sind als Fachkraft, Spezialist/ -in oder 
Experte/Expertin tätig und nur rund 15 % als Helfer/ -in5. Auf dem münsterschen 
Arbeitsmarkt ist diese Verteilung mit rund 87 % und 13 % noch stärker ausgeprägt.   
Parallel hierzu verfügen 56 % der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Personen in 
Münster über einen anerkan nten Berufsabschluss und rund 23  % über einen 
akademischen Abschluss. Nur rund 13 % haben keine abgeschlossene oder anerkannte 
Ausbildung (vgl. Abbildung 5).  
 
                                            
5 Die Definitionen erfolgen nach der Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010) der Bundesagentur für Arbeit. Helfer/-in: 
keine berufliche Ausbildung erforderlich sowie geregelte einjährige Berufsausbildung; Fachkraft: mindestens zweijährige 
Berufsausbildung, auch berufsqualifizierender Abschluss einer Berufsfach- oder Kollegschule; Spezialist/-in: Meister- oder 
Technikerausbildung bzw. ein gleichwertiger Abschluss einer Fachschule, Hochschule, Fach- oder Berufsakademie oder 
ggf. der Bachelorabschluss einer Hochschule; Experte/Expertin: mindestens vierjähriges abgeschlossenes 
Hochschulstudium.

11 
 
 
 
Merkmale 
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte  
am Stichtag 31.12.2018 
Anzahl Anteil 
(in %) 
SV-pflichtige Beschäftigte insgesamt 171.236 100,0 
   - ohne beruflichen Ausbildungsabschluss* 23.016 13,4 
   - mit anerkanntem Berufsabschluss 96.578 56,4 
   - mit akademischem Abschluss 38.564 22,5 
   - Ausbildung unbekannt 13.078 7,6 
* davon sind rund 30 % Auszubildende 
 
Abbildung 5: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach Berufsabschluss  
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Dezember 2018 
 
Menschen ohne beruflichen Abschluss unterliegen damit einem hohen Risiko, arbeitslos 
zu werden oder zu bleiben. Dies gilt auch für die große Anzahl von 
Leistungsberechtigten im SGB II, die über keine oder eine nicht mehr verwertbare bzw. 
in Deutschland ane rkannte Berufsausbildung verfügt. Zudem können (chronische) 
Erkrankungen oder eine fehlende zeitlichen Flexibilität bspw. durch 
Kinderbetreuungszeiten eine Integration in den Arbeitsmarkt erschweren.  
Auch der Fachkräftereport 2019 der Industrie - und Hande lskammer Nord Westfalen 
bestätigt, dass Unternehmen vor allem Arbeitskräfte suchen, die einen Ausbildungsberuf 
erlernt und sich berufsbegleitend weitergebildet haben6. Entsprechende Bewerber/-innen 
sind jedoch nicht in ausreichender Zahl vorhanden. Damit wird der Fachkräftemangel als 
größte Wachstumsbremse und Konjunkturrisiko eingeschätzt. Für das Jahr 2030 wird für 
das Münsterland ein Fachkräfteengpass von 51.000 Personen prognostiziert, davon 
über 90 % beruflich Qualifizierte (im Gegensatz zu akademisch Qualifizierten). Unter den 
beruflich Qualifizierten sind es insbesondere die Fachkräfte mit mittlerer Qualifikation 
(vor allem mit dualem Berufsabschluss), die der Wirtschaft in absehbarer Zeit fehlen 
werden. Als Tätigkeitsfelder mit den perspektivisch gr ößten Personalengpässen lassen 
sich die folgenden identifizieren: 
 Erziehung, Soziales, Hauswirtschaft mit mittlerer Qualifikation 
 Büro- und Sekretariatsberufe mit mittlerer Qualifikation 
 Medizinische Gesundheitsberufe mit mittlerer Qualifikation 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
                                            
6 „Fachkräftereport 2019 für Nord-Westfalen – Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften bremst wirtschaftliche Expansion“. 
Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen, Juli 2019.

12 
 
1.2.3. Ausbildungsmarkt 
Die Dominanz des Dienstleistungssektors in Münster, und hier insbesondere der 
Branchen Handel, Finanz -, Versicherungs - und Wirtschaftsdienstleistungen sowie 
Gesundheit7, zeigt sich auch anhand der „Top 10“ 8 der gemeldeten betrieblichen 
Berufsausbildungsstellen (vgl. Abbildung 6 ). Der Bereich IT hat in den letzten Jahren 
ebenfalls an Bedeutung gewonnen.  
 
 
Abbildung 6: „Top Ten“ der seit Beginn des Berichtsjahres gemeldeten Berufsausbildungsstellen in Münster  
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand August 2019 
 
Bis zum August 2019  wurden für das Bericht sjahr 2018/2019  in Münster insgesamt 
2.502 betriebliche Berufsausbildungsstellen gemeldet. Das sind 95 Stellen bzw. 3,9 % 
mehr als zum Vorjahreszeitpunkt. Auf der anderen Seite haben sich im gleichen 
Zeitraum 1.352 Bewerber/-innen für eine Berufsausbildungsstelle gemeldet, das sind 19 
Personen weniger als im Vorjahr  (-1,4 %) . Aus den gemeldeten 
Berufsausbildungsstellen und den gemeldeten Bewerber/ -innen ergibt sich ein Quotient 
von 1,85. Das heißt, dass in Münster auf eine/n Bewerber/ -in 1,85 gemeldete 
betriebliche Berufsausbildungsstellen kommen. Im Vorjahr lag der Quotient bei 1,76, im 
Jahr 2017 bei 1,90. In den umliegenden Kreisen und im Landesvergleich ist der Quotient 
zum Teil deutlich niedriger: Borken = 1,32, Coesfeld = 1,03, Steinfurt = 0,99, Warendorf 
= 0,93, Land Nordrhein -Westfalen = 0,93. Damit sind die grundsätzlichen Chancen auf 
einen Ausbildungsplatz für eine betriebliche Ausbildung in Münster vergleichsweise gut.  
                                            
7 Viele Gesundheitsberufe werden schulisch ausgebildet und sind darum in dieser Darstellung nicht erfasst. 
8 Die „Top 10“ der gemeldeten Berufsausbildungsstellen machen knapp 40 % aller gemeldeten Berufsausbildungsstellen 
aus. 
Kaufmann/-frau Büromanagement
Medizinische/r Fachangestellte/r
Bankkaufmann/-frau
Kaufmann/-frau Einzelhandel
Versicherungskaufmann/-frau
Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r
Großhandelskaufmann/-frau
Fachinformatiker/in Anwenmdungsentwicklung
Fachinformatiker/in Systemintegration
Fachkraft für Lagerlogistik
147 
139 
137 
133 
109 
83 
74 
71 
59 
59 
"Top Ten" gemeldete Berufsausbildungsstellen

13 
 
Laut Fachkräftereport 2019 der IHK konnten die IHK-Betriebe im Bezirk Nord Westfalen 
die Gesamtzahl der Ausbildungsverträge gegen den Trend der sinkenden 
Schulabgängerzahlen im Jahr 2018 leicht steigern . Als Grund führt die IHK Nord 
Westfalen die Berufsorientierungsprojekte an, die sie inzwischen regelmäßig in über 240 
der rund 310 Schulen in ihrem Bezirk durchführt und in denen jungen Menschen als 
Ausbildungsbotschafter/-innen Schülerinnen und Schüler von Ausbildung zu begeistern 
zu versuchen.  Trotz der leicht steigenden Ausbildungszahlen konnte allerdings auch 
2018 ein  Drittel der IHK -Betriebe (29,3 %) nicht alle angebotenen Ausbildungsplätze 
besetzen. Im Durchschnitt blieben bei den durch die IHK Nord Westfalen befragten 
Betrieben 12,8 % der Ausbildungsstellen offen, insbesondere bei kleineren Betrieben.  
Auch die Handwerkskammer Münster vermeldet zum Stichtag 30.06. 2019 eine 
Steigerung der betrieblichen Ausbildungen in ihrem Kammerbezirk um 4,3 % . Insgesamt 
wurden in der ersten Jahreshälfte 4.106 neue Ausbildungsverträge im Handwerk 
geschlossen, davon 460 in der St adt Münster (30 mehr als im Vorjahreszeitraum). 
Weitere Auszubildende werden bis Jahresende 2019 erwartet. Die Handwerkskammer 
wertet diese Zwischenbilanz als Zeichen, dass das Handwerk für Schulabgänger wieder 
an Attraktivität gewonnen hat und gleichzeiti g der Fachkräftebedarf seitens der Betriebe 
bei guter Konjunktur hoch ist . Gleichzeitig zahlten sich die Bemühungen von Kammer , 
Betrieben und der Imagekampagne des Handw erks zur  Gewinnung von 
Nachwuchskräften aus. 
Dass dennoch einerseits Ausbildungsstellen  unbesetzt bleiben, während andererseits 
Jugendliche erfolglos nach einem Ausbildungsplatz suchen, ist überwiegend auf 
Passungsprobleme zurückzuführen. Für 44 % der bundesweit unbesetzten Stellen gibt 
es zwar interessierte Jugendliche. Die Betriebe halten die Bewerber/-innen allerdings für 
ungeeignet. Andersherum finden auch die Jugendlichen nicht jeden Betrieb mit offener 
Stelle attraktiv. Bei einem Drittel der unbesetzten Stellen gibt es keine/n einzige/n 
Bewerber/-in für diesen Ausbildungsberuf. Dies tri fft insbesondere Branchen wie das 
Lebensmittelhandwerk und die Gastronomie. Bei knapp einem Viertel ist fehlende 
Mobilität das Problem. Stellen und Bewerber/-innen sind in unterschiedlichen Regionen.9 
1.2.4. Arbeitslosigkeit und Arbeitskräfteangebot in Münster  
Im September 2019 liegt die Gesamtarbeitslosenquote (SGB II und SGB III) in Münster 
bei 4,7 % und die Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB II bei 3,0 %. Im Vergleich zum 
Land Nordrhein-Westfalen befindet sich die SGB II -Arbeitslosenquote in Münster damit 
auf einem konstant niedrigen Niveau. Die Jugendarbeitslosenquote b eträgt in Münster 
im September 2019 3,5 % gesamt und  2,2 % im SGB II und liegt damit deutlich unter 
den Bundes- und Landesquoten (vgl. Abbildung 7). 
 
 
 
 
                                            
9 Vgl. „Ländermonitor berufliche Bildung 2019“, Bertelsmann Stiftung, September 2019.

14 
 
 Münster NRW Deutschland 
Arbeitslosenquote    
• gesamt 4,7 % 6,5 % 4,9 % 
• SGB II 3,0 % 4,6 % 3,1 % 
• SGB III 1,6 % 2,0 % 1,8 % 
Jugendarbeitslosenquote    
• gesamt 3,5 % 5,5 % 4,7 % 
• SGB II 2,2 % 3,5 % 2,6 % 
• SGB III 1,3 % 2,0 % 2,1 % 
Abbildung 7: Arbeitslosenquote in Deutschland, Nordrhein-Westfalen und Münster.  
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand September 2019 
 
Die Verteilung der arbeitsuchenden und arbeitslosen Personen in Münster auf die 
Rechtskreise ist in den Abbildungen 8 und 9 dargestellt.  
 SGB II 
 Anzahl Anteil 
in % 
Veränderung zum   
Vorjahresmonat 
in % 
Bestand Arbeitsuchende  8.778  -6,5 
Bestand Arbeitslose 5.204 100,0 -7,0 
  Männer 2.912 56,0 -7,0 
  Frauen 2.292 44,0 -7,1 
  15 – 24 Jahre 507 9,7 -11,7 
   50 Jahre und älter 1.484 28,5 -2,6 
  Ausländer(innen) 1.843 35,4 -2,3 
  Menschen mit Schwerbehinderung 358 6,9 -1,1 
  Langzeitarbeitslose 2.659 51,1 -8,8 
Zugang an Arbeitslosen 828 * -5,6 
   seit Jahresbeginn 7.700 * -3,6 
Abgang an Arbeitslosen    885 * -16,7 
   seit Jahresbeginn 7.789 * -6,8 
* Berechnung nicht sinnvoll bzw. möglich 
 
Abbildung 8: Arbeitskräfteangebot in Münster im Rechtskreis SGB II  
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat September 2019 
 
 SGB III 
 Anzahl Anteil 
in % 
Veränderung zum  
Vorjahresmonat 
in % 
Bestand Arbeitsuchende  4.802  0,3 
Bestand Arbeitslose 2.827 100,0 1,6 
  Männer 1.584 56,0 2,6 
  Frauen 1.243 44,0 0,4 
  15 – 24 Jahre 298 10,5 -2,3 
   50 Jahre und älter 919 32,5 2,5 
  Ausländer(innen) 502 17,8 2,0 
  Menschen mit Schwerbehinderung 240 8,5 17,4 
  Langzeitarbeitslose 323 11,4 -1,2 
Zugang an Arbeitslosen 925 * -2,5 
   seit Jahresbeginn 9.045 * 6,4 
Abgang an Arbeitslosen    1.102 * -11,6 
   seit Jahresbeginn 8.523 * 7,0 
* Berechnung nicht sinnvoll bzw. möglich 
 
Abbildung 9: Arbeitskräfteangebot in Münster im Rechtskreis SGB III 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat September 2019

15 
 
Der signifikant höhere Anteil langzeitarbeitsloser Menschen im Rechtskreis SGB II im 
Vergleich zum SGB III ist systembedingt.  
1.2.5. Leistungsberechtigte Personen im Jobcenter der Stadt Münster 
Im Jobcenter der Stadt Münster beziehen rund 20.900 Personen in 10.655 
Bedarfsgemeinschaften Leistungen zur Grundsicherung im Rahmen des SGB II. Knapp 
14.400 der Leistungsberechtigten sind erwerbsfähig und damit grundsätzlich im Fokus 
der Förder - und Vermittlungsbemühungen des Jobcenters, davon ist jeweils etwa die 
Hälfte männlich und weiblich.  
Im Vergleich zum Vorjahresmonat hat die Anza hl der Bedarfsgemei nschaften (-3,7 %), 
der nichterwerbsfähigen (-3,2 %) und der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (-3,3 %) 
weiterhin deutlich abgenommen. Lediglich die Anzahl der nichterwerbsfähigen 
Leistungsberechtigten mit ausländischer Staatsangehörigkeit (1,1 %) und d er erwerbs-
fähigen Leistungsberechtigten im Alter ab 55 Jahren (3,5 %) ist angestiegen (vgl. 
Abbildung 10). 
9.880 Personen gelten als Langzeitleistungsbeziehende, davon  erhalten 55 % bereits 
seit mehr als 4 Jah ren Leistungen. Da Langzeitleistungsbeziehende – um nicht Zeiten 
der Nichterwerbsfähigkeit vor Vollendung des 15. Lebensjahres miteinzubeziehen – erst 
ab Vollendung des 17. Lebensjahres als solche ausgewiesen werden, ist das 
tatsächliche Ausmaß des Langzeitleistungsbezugs größer: Innerhalb der 
Bedarfsgemeinschaften ist auch eine große Anzahl an Kindern und Jugendlichen 
betroffen10. Insgesamt hat der Anteil der Langzeitleistungsbeziehenden im Vergleich 
zum Vorjahresmonat um 7,7 % zugenommen. Dies ist vorrangig auf den Übergang von 
Leistungsberechtigten m it Fluchthintergrund in den Langzeitleistungsbezug 
zurückzuführen, deren Integration in den Arbeitsmarkt insbesondere durch den Erwerb 
der deutschen Sprache, berufliche Orientierung und Ausbildung bzw. Qualifizierung Zeit 
benötigt. Im Jahresdurchschnitt ko nnte die Gesamtzahl der Langzeitleistungs -
beziehenden im Vergleich zum Vorjahr aber gesenkt werden.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
                                            
10 Insgesamt sind dies rund 7.400 Kinder und Jugendliche.

16 
 
  Anzahl Veränderung 
zum Vorjahr in % 
Bedarfsgemeinschaften 10.655 -3,7 
Leistungsberechtigte 20.871 -3,2 
Nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte 6.250 -3,2 
  Ausländer*innen 2.022 1,1 
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte 14.386 -3,3 
   Männer 7.288 -3,2 
   Frauen 7.097 -3,5 
   15 bis 24 Jahre 2.811 -3,9 
   25 bis 54 Jahre 9.220 -4,8 
   55 Jahre und älter 2.355 3,5 
   Ausländer*innen 5.292 -1,0 
   Alleinerziehende 1.909 -1,5 
Langzeitleistungsbeziehende 9.880 7,7 
   Männer 4.787 8,8 
   Frauen 5.092 6,7 
   unter 25 Jahre 1.437 15,1 
   25 bis 49 Jahre 5.478 7,7 
   50 Jahre und älter 2.965 4,5 
   Ausländer*innen 3.573 34,3 
   Alleinerziehende 1.511 2,7 
   Mit Erwerbseinkommen 3.127 4,5 
   Bisherige Verweildauer: unter 2 Jahre 920 * 
   Bisherige Verweildauer: 2 bis 4 Jahre 3.438 * 
   Bisherige Verweildauer: 4 Jahre und länger 5.423 * 
* Daten werden nicht ausgewiesen 
 
Abbildung 10  : Personen in der Grundsicherung für Arbeit im Jobcenter der Stadt Münster  
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat April 2019 
 
Rund 55 % der Bedarfsgemeinschaften bestehen aus nur einer Person, bei 18 ,4 % 
handelt es sich um Ein -Eltern-Familien (Alleinerziehenden-BG). In knapp einem Drittel 
aller Bedarfsgemeinschaften leben Kinder unter 18 Jahren (vgl. Abbildung 11).  
 
  Anzahl Anteil an allen  
Bedarfs-
gemeinschaften 
Veränderung  
zum  
Vorjahr in % 
Bedarfsgemeinschaften (BG) gesamt 10.655 100,0 % -4,4 % 
   mit 1 Person 5.810 54,5 % -3,9 % 
   mit 2 Personen 1.810 17,0 % -6,2 % 
   mit 3 Personen 1.300 12,2 % -1,9 % 
   mit 4 Personen 862 8,1 % -3,0 % 
   mit 5 und mehr Personen 865 8,1 % -1,0 % 
   Alleinerziehenden-BG 1.955 18,4 % -1,8 % 
   Partner-BG ohne Kinder 843 7,9 % -4,0 % 
   Partner-BG mit Kindern 1.829 17,2 % -4,7 % 
   BG mit Kindern unter 18 Jahren 3.800 35,7 % -3-3 % 
      davon mit 1 Kind 1.643 15,4 % -6,4 % 
                 mit 2 Kindern         1.209 11,4 % 0,3 % 
                 mit 3 und mehr Kindern           948 8,9 % -2,1 % 
      davon mit 1 Kind unter 3 Jahren 1.123 10,5 % -2,7 % 
                mit 2 Kindern unter 3 Jahren  157 1,5 % -8,7 % 
Abbildung 11 : Personen in der Grundsicherung für Arbeit im Jobcenter der Stadt Münster  
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat April 2019

17 
 
Rund 41 % der arbeitslosen  erwerbsfähigen Leistungsberechtigten haben keinen 
Schulabschluss und 70 % verfügen über keinen Berufsabschluss ( vgl. Abbildungen 12 
und 13 ). Für diese Gruppe verringern sich die Chancen auf  eine Integration in den 
ersten Arbeitsmarkt erheblich, da insbesondere ein Bedarf an gut ausgebildeten 
Arbeitskräften besteht (vgl. hierzu  Abschnitt 1.2.2.). Ein wichtiges Handlungsfeld des 
Jobcenters der Stadt Münster liegt deshalb auf Ausbildung und Qualifikation der 
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. 
 
 
Abbildung 12 : Schulabschlüsse der arbeitslosen Leistungsberechtigten im Jobcenter der Stadt Münster  
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat März 2019 
 
 
Abbildung 13 : Berufsausbildung der arbeitslosen Leistungsberechtigten im Jobcenter der Stadt Münster  
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat März 2019 
40,9% 
23,2% 
11,9% 
18,9% 
5,1% 
Arbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte 
- Schulabschluss -  
ohne Schulabschluss
mit Hauptschulabschluss
mit Mittlerer Reife
mit Abitur/Fachhochschul-/
Universitätsabschluss
keine Angabe
69,8% 
20,3% 
4,8% 
5,1% 
Arbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte 
- Berufsausbildung - 
ohne abge-
schlossene
Berufs-
ausbildung
mit beruflicher/
schulischer
Ausbildung
mit akademischer
Ausbildung
keine Angabe

18 
 
Knapp 30 % aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sind sogenannte Erwerbs -
aufstocker, davon sind wiederum 5 % selbständig tätig (2 % aller erwerbsfähigen 
Leistungsberechtigten). Di ese Personen gehen einer Beschäftigung nach, haben aber 
kein existenzsicherndes Einkommen und erhalten deswegen ergänzende Leistungen 
nach dem SGB II. Die Anteile von Frauen und Männern variieren leicht zwischen 
innerhalb der einzelnen Einkommensspannen (vgl. Abbildung 14).  
 
 
Abbildung 14 : Erwerbseinkommen der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Jobcenter der Stadt Münster  
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat April 2019 
 
Um die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gemäß ihrer unterschiedlichen 
Lebenssituationen individuell und professionell beraten und fördern zu können, werden 
sie entsprechend ihrer zielgruppenspezifischen Bedürfnisse innerhalb der 
stadtbezirklichen Jobcenter -im-Jobcenter von spezialisierten Jobcoaches b eraten, die 
auch die relevanten Netzwerke gut kennen und eng mit ihnen kooperieren. Folgende 
Zielgruppen sind im Jobcenter Münster entsprechend definiert: 
- Jugendliche und junge Erwachsene (U25)11 
- Alleinerziehende 
- Menschen mit Schwerbehinderung und Rehabilitand/-innen  
- Geflüchtete und Menschen mit Migrationsvorgeschichte 
- Selbständige und Gründungswillige 
 
                                            
11 Die Zielgruppe der Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist mittlerweile nicht mehr strikt auf die unter 25-Jährigen 
festgelegt, der Übergang  zu den über 25-Jährigen wird flexibel gehandhabt, da zentrale Themen- und Zielstellungen wie 
insbesondere berufliche Orientierung und der Erwerb eines Berufsabschlusses auch für viele erwerbsfähige 
Leistungsberechtigte über 25 Jahre noch relevant sind. 
kein
Einkommen
bis 450 € 450 bis unter 
850 € 
850 € bis 
unter 1.200 € 
über 1.200 € 
70,7% 
14,5% 
5,7% 4,0% 5,0% 
72,5% 
12,6% 
6,0% 5,7% 3,1% 
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte 
- Erwerbseinkommen aus abhängiger Beschäftigung - 
m w

19 
 
Die jeweiligen Anteile der Zielgruppen an allen erwerbsfähigen Leistungsberech tigten 
sind aus der Abbildung 15  ersichtlich. Es ist zu berücksichtig en, dass es 
Überschneidungen zwischen den Zielgruppen gibt, so z. B. Alleinerziehende mit 
Fluchthintergrund oder Jugendliche mit Schwerbehinderung.  
 
* Mehrfachnennungen möglich 
 
Abbildung 15 : Anteile der Zielgruppen im Jobcenter der Stadt Münster  
Quelle: Eigene Auswertung der Datenbank OPEN/Prosoz, Berichtsmonat Juli 2019 
 
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Migrationsvorgeschichte 12 sind  in allen der 
definierten Zielgruppen vorhanden Das Jobcenter der Stadt Münster hat für diesen 
Personenkreis die Stelle einer Migr ationsbeauftragten eingerichtet, u m die besonderen 
Belange und Bedarfe von Leistungsberechtigten mit Migrationsvorgeschichte zu 
berücksichtigen. 
Der Anteil von erwerbs fähigen Leistungsberechtigten  mit Migrationsvorgeschichte  im 
Jobcenter der Stadt Münster beträgt 45 % . 37 % der erwerbsfähigen 
Leistungsberechtigten haben eine ausländische Staatsangehörigkeit (vgl. Abbildung 16). 
Im Vergleich zum Vorjahresmonat haben sich diese Anteile nicht verändert. 
                                            
12 Um eine Migrationsbetrachtung der Kundendaten des Jobcenters durchführen zu können, wird innerhalb der 
abgeschotteten Statistikdienststelle aus dem Melderegister der Stadt Münster die Kundendatei mit den notwendigen 
Migrationsinformationen aus dem Melderegister angereichert. Die Statistikdienststelle erstellt dann unter Beachtung des 
Datenschutzes aggregierte  statistische Auswertungen. Durch dieses Verfahren kann die mit dem Kommunalen 
Integrationszentrum abgestimmte Betrachtungsweise von Migration auf die Kundendatei des Jobcenters angewendet 
werden. 
 
Selbständige
Schwer-
behinderte/
Rehabilitanden
Alleinerziehende
Geflüchtete
U25
2% 
8% 
13% 
15% 
18% 
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Zielgruppen*

20 
 
 
Abbildung 16 : Erwerbsfähige Leistungsberechtigte  nach Migrationsvorgeschichte und ausländischer 
Staatsangehörigkeit im Jobcenter der Stadt Münster 
Quelle: Eigene Auswertung der Datenbank Open//PROSOZ in Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadtentwicklung, 
Stadtplanung, Verkehrsplanung; Stand Berichtsmonat Juni 2018 
 
Das Profiling und die Ziel planung für die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten werden 
im Jobcenter der Stadt Münster nach dem fa:z -Modell13 durchgeführt. Basierend auf 
einer umfangreichen Potenzialanalyse wird dabei ein für die Leistungsberechtigten 
vorrangig zu verfolgendes Förderziel vereinbart (s. Anlage 2 für die Darstellung der 
Ressourcenbereiche und Ziele im fa:z -Modell)14. Die Verteilung der Förderziele auf alle 
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist aus der Abbildung 17 ersichtlich.  
Mit 10 % der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, mit denen ein Förderziel vereinbart 
wurde, wird die Direktvermittlung 15 angesteuert. Die übrigen erwerbsfähigen 
Leistungsberechtigten werden zunächst über andere Ziele an die Aufnahme einer 
Beschäftigung herangeführt.  
                                            
13 Das fa:z-Modell (= Förderansatz: Ziel) ist das Fallsteuerungskonzept des Jobcenters der Stadt Münster.  
14 Für über ein Drittel der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist aus verschiedenen Gründen (insbesondere die 
Absolvierung einer allgemein- oder berufsbildenden Schule oder einer Ausbildung, die Erziehung eines Kindes unter drei 
Jahren oder Pflege eines/einer Angehörigen) derzeit keine  Vereinbarung eines Förderziels erforderlich. Diese Personen 
sind bei den Darstellungen der Verteilung der Förderziele, gesamt und zielgruppenspezifisch, nicht berücksichtigt. 
15 Bei Vereinbarung des Förderziels Direktvermittlung ist im Rahmen der fa:z -Logik nicht zwingend eine sofortige 
Integration in Arbeit möglich. Mit vielen Leistungsberechtigten muss zunächst das Bewerbungs- und Stellensuchverhalten, 
z. B. durch ein Bewerbungstraining, gestärkt werden, und es sind umfassende Bemühungen, auch durch den Arbeitgeber- 
und Vermittlungsservice des Jobcenters, notwendig, um die Leistungsberechtigten passend auf dem Arbeitsmarkt zu 
platzieren. 
Deutsche ohne 
Migrations- 
vorgeschichte 
45% 
Deutsche mit 
Migrations- 
vorgeschichte 
18% 
Ausländer/-innen 
37% 
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte 
- Migrationsvorgeschichte -

21 
 
 
Abbildung 17 : Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Förderzielen im Jobcenter der Stadt Münster  
Quelle: Eigene Auswertung der Datenbank OPEN/Prosoz, Berichtsmonat Juli 2019 
 
1.2.6. Sozialräumliche Organisation des Jobcenters 
Wie bereits geschildert, ist d as Jobcenter der Stadt Münster im operativen Bereich 
sozialräumlich ausgerichtet. Für jeden Stadtbezirk gibt es ein sogenanntes „Jobcenter -
im-Jobcenter“ (JiJ), das jeweils aus einem Team für die pas sive Leistungsgewährung 
und einem Team für die arbeitsmarktliche Beratung, Förderung und Integration (Markt & 
Integration) sowie einem Empfangsbe reich und Kundenservice besteht . Sämtliche 
Leistungsberechtigte, die ihren Wohnort in dem entsprechenden Stadtb ezirk haben, 
werden durch das zuständige JiJ betreut.  
Die Stadtbezirke der Stadt Münster  (vgl. Statistik in  der Anlage 4)  unterscheiden sich 
nicht nur untereinander, sondern sind auch in sich selbst heterogen und vielschichtig und 
umfassen z. B.  sowohl u rbane als auch ländlich -dörflich geprägte Bereiche  sowie 
unterschiedliche Bevölkerungs- und Infrastrukturen. Um die Zuschnitte der einzelnen JiJ 
in etwa gleich groß zu gestalten, wurden einige Stadtbezirke zusammengefasst (Ost und 
Südost zum JiJ  Ost/Südost) oder aber nochmals geteilt  (Mitte in Mitte-Nord und Mitte -
Süd16 sowie Nord in Nord 1 und Nord 2 17). Leistungsberechtigte Geflüchtete sowie 
selbständig tätige Leistungsberechtigte werden unabhängig von ihrem Wohnort in 
Münster in einem zentralen JiJ betreut. Die Kundenstrukturdaten der einzel nen JiJ sind 
in der Abbildung 18 dargestellt. 
 
                                            
16 Geographische Aufteilung. 
17 Aufteilung nach Alphabet (Anfangsbuchstaben der Nachnamen der Leistungsberechtigten). Die Einrichtung einer     
   weiteren Geschäftsstelle des Jobcenters in Coerde und damit die Aufteilung des JiJ Nord in die JiJ Kinderhaus und JiJ 
   Coerde wird derzeit geprüft. 
Direktvermittlung 
10% 
Stärkung der  
Wettbewerbs- 
fähigkeit 
37% 
Stärkung der  
Prozessfähigkeit 
23% 
Stabilisierung der  
Erwerbsfähigkeit 
30% 
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Förderzielen

22 
 
  
Jobcenter  
gesamt 
JiJ 
Ost-Südost 
JiJ 
West 
JiJ 
Nord 1 
JiJ 
Nord 2 
eLb insgesamt 13.676 1.923 1.738 1.200 1.234 
   dar. LZB 70,6% 74,3% 69,5% 73,1% 74,1% 
nach Geschlecht           
   dav. Männlich 50,1% 49,8% 52,2% 43,8% 43,5% 
   dav. Weiblich 49,9% 50,2% 47,8% 56,2% 56,5% 
nach Alter           
   dav. U25 18,1% 16,6% 17,2% 20,7% 19,9% 
   dav. Ü25 64,3% 64,6% 66,0% 63,7% 60,5% 
   dav. Ü55 17,6% 18,8% 16,6% 15,7% 19,7% 
nach Zielgruppen           
   dar. Alleinerziehende 13,2% 13,6% 13,8% 18,8% 20,7% 
   dar. Schwerbehinderte 7,0% 7,7% 6,8% 5,0% 6,5% 
 
 JiJ 
Hiltrup 
JiJ 
Mitte-Nord 
JiJ 
Mitte-Süd 
JiJ 
Geflüchtete 
JiJ 
Selb-
ständige 
eLb insgesamt 1.772 1.618 1.851 2.001 339 
   dar. LZB 73,7% 68,5% 63,2% 70,6% 68,7% 
nach Geschlecht      
   dav. Männlich 46,0% 51,2% 57,3% 56,2% 50,1% 
   dav. Weiblich 54,0% 48,8% 42,7% 43,8% 49,9% 
nach Alter      
   dav. U25 19,8% 12,4% 11,9% 27,0% 11,5% 
   dav. Ü25 63,4% 63,8% 66,4% 66,2% 64,3% 
   dav. Ü55 16,8% 23,8% 21,7% 6,7% 24,2% 
nach Zielgruppen      
   dar. Alleinerziehende 17,6% 13,1% 9,6% 4,2% 11,5% 
   dar. Schwerbehinderte 7,6% 13,2% 8,4% 0,8% 7,4% 
Abbildung 18: Kundenstrukturdaten der Jobcenter-im-Jobcenter  
Eigene Auswertung der Datenbank OPEN/Prosoz, Berichtsmonat Juli 2019 
Die einzelnen Stadtbezirke und die JiJ stellen also keine  einheitlichen Sozialräumen 
dar, sondern bestehen vielmehr aus mehreren, durcha us sehr unterschiedlichen 
Sozialräumen. Für die Netzwerkarbeit und insbesondere die niedrigschwellige 
Angebotsgestaltung des Jobcenters, die die Leistungsberechtigten in ihren 
Sozialräumen abholen soll, stellt dies eine große Herausforderung dar.  
Aufgrund der schon seit vielen Jahren bestehenden Geschäftsstellen in Nord und Hiltrup 
konnte das Jobcenter der Stadt Münster in diesen Stadtbezirken bei Einführung der 
sozialräumlichen Organisation bereits auf gut funktionierende Netzwerkstrukturen und 
zum Teil auch auf bereits bestehende sozialraumspezifische Angebote zurückgreifen. 
Für die übrigen JiJ galt es diese noch verstärkter aufzubauen und zu etablieren. In allen 
JiJ sind aber mittlerweile gute  und vielseitige sozialräumliche Netzwerke geknüpft.  So 
nimmt das Jobcenter beispielsweise regelmäßig an den sozialrä umlichen Arbeitskreisen 
(AK Kinderhaus , AK Wolbeck  etc.) teil und arbeitet mit dem  ebenfalls sozialräumlich

23 
 
organisierten Kommunalen Sozialdienst und den Einrichtungen der  freien Träger 
zusammen. Bewährt haben sich unter anderem die offenen Sprechstunden des 
Jobcenters in verschiedenen Einrichtungen in den Sozialräumen. 
 
JiJ Ost/Südost (Geschäftsstelle Wolbeck) 
Das JiJ Ost/Südost umfasst die Stadtbezirke Ost und Südost. Ost besteht aus den 
Stadtteilen Mauritz-Ost, Gelmer-Dyckburg und Handorf und ist mit einem Anteil von 7,4 
% an der Gesamtbevölkerung der bevölkerungsärmste Stadtbezirk Münsters. S üdost 
umfasst die Stadtteil e Gremmendorf -Ost, Gremmendort -West, Angelmodde und 
Wolbeck. 5,4 % der Einwohner/ -innen aus Ost und 8,5 % aus Südost bezie hen 
Leistungen nach dem SGB II. Bei den Kindern im Alter von 0 – 14 Jahren sind es 10,7 % 
in Ost und 17,9 % in Südost. Die diebzgl. größten Unterschiede bestehen zwischen den 
Stadtteilen Gremmendorf-Ost (4,1 % und 7,8 %) und Angelmodde (14,1 % und 29,9 %).   
In Ost liegen der Ausländeranteil mit 8,6 % und der Migrationsanteil mit 18,5 % unter 
dem münsterschen Durchschnitt (10,7 % und 23,1 %), in Südost liegen der 
Ausländeranteil mit 1 2,0 % und der Migrationsanteil 25,2 % dagegen etwas höher. 
Allerdings bestehen auch hier Unterschiede zwischen den Stadtteilen: während 
Gremmendorf-Ost einen Ausländeranteil von 7,6 % und einen Migrationsanteil von 17,5 
% hat, sind es in Gremmendorf -West 25,0 % und 37,6 %.  Die Kundenstrukturdaten des 
JiJ Ost/Südost liegen nah bei den Durchschnittswerten des gesamten Jobcenters.  
 
JiJ West (Geschäftsstelle Stadthaus 2) 
Zum Stadtbezirk W est gehören d ie Stadtteile Nienberge, Gievenbeck, Roxe l, 
Mecklenbeck,  Al bachten und  Sentrup. Mit einem Anteil von 19,7  % an der 
Gesamtbevölkerung ist West der zweitgrößte Stadtbezirk nach Mitte. Auffällig ist der mit 
33,3 % relativ hohe Anteil junger Einwohner/ -innen im Alter von 20 – 39 Jahren , der  
seine Ursache insbesondere in den in Gievenbeck liegenden Studentenwohnheimen hat. 
In der Kundenstruktur des JiJ West spiegelt sich dies jedoch nicht wider, da die 
Studierenden im Regelfall keine SGB II -Leistungen beziehen. Insgesamt beträgt der 
Anteil der Einwohner/-innen, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, 5,7 %.  
Der Anteil an Einwohner/ -innen mit ausländischer Staatsangehörigkeit ( 11,2 %) und 
Migrationsvorgeschichte (25,3 %) liegt über dem Durchschnitt der Gesamtbevölkerung 
Münsters, allerdings mit großen Unterschieden zwischen den Stadtteilen (z. B. 13,5 % 
Ausländeranteil und 31,1 % Migrationsanteil in Gievenbeck im Vergleich zu 10,2 % 
Ausländeranteil und 17,6 % Migrationsanteil in Sentrup). 
 
JiJ Nord 1 und 2 (Geschäftsstelle Kinderhaus) 
Der Stadtbezirk Nord umfasst die Stadtteile Kinderhaus-West, Kinderhaus-Ost, Coerde und 
Sprakel. Von allen Stadtbezirken hat Nord den höchsten Anteil an Einwohner/ -innen im 
Alter von 0 – 19 Jahren (23,2 %), den höchsten Ausländeranteil (18,7 %), den mit Abstand 
höchsten Migrationsanteil (41,0 %) und den höchsten Anteil der Leistungsberechtigten im 
SGB II (16,7 % gesamt und 34,5 % bei den Einwohner/-innen im Alter von 0 – 14 Jahren). 
Gravierend sind jedoch die Unterschiede zwischen den einzelnen Stadtteilen: so beträgt 
der Migrationsanteil 23,0 % in Sprakel, aber 40,0 % in Kinderhaus -West und 43,1 % in

24 
 
Coerde. Während in Sprakel 4,4 % aller Einwohner/-innen und 9,4 % der Kinder im Alter 
von 0 – 14 Jahren Leistungen nach dem SGB II beziehen, sind es 16,4 % bzw. 35,6 % in 
Kinderhaus-West und 23,2 % bzw. 43,2 % in Coerde. 
Betrachtet man die Kundenstruktur der beiden JiJ Nord, so fallen die in Relation hohen 
Anteile der weiblichen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (56,2 % und 56,5 %) und der 
alleinerziehenden Leistungsberechtigten (18,8 % und 20,7 %) auf. Diese Werte stehen in 
direktem Zusammenhang miteinander, da die alleinerziehenden Leistungsberechtigten 
überwiegend weiblich sind. 
 
JiJ Hiltrup 
Der Stadtbezirk Hiltrup besteht aus den Stadtteilen Hiltrup-Ost, Hiltrup-Mitte, Hiltrup-West, 
Amelsbüren und Berg Fidel. Hiltrup ist neben Ost der Stadtteil mit dem höchsten Anteil an 
älteren Einwohner/-innen (21,5 % im Alter von 60 – 79 Jahren und 6,3 % über 80 Jahre). 
Der Anteil ausländischer Einwohner/ -innen ist mit 10,6 % leicht höher als der 
gesamtstädtische Durchschnitt, der Migrationsanteil liegt mit 27,3 % deutlich über dem der 
Gesamtbevölkerung Münsters. Hier bestehen jedoch große Unterschiede zwis chen den 
einzelnen Stadtteilen: auf der einen Seite Berg Fidel mit einem Ausländeranteil von 26,1 % 
und einem Migrationsanteil von 51,6 % und auf der anderen Seite Hiltrup -Ost mit einem 
Ausländeranteil von 6,7 % und einem Migrationsanteil von 22,0 %.  
Insgesamt beziehen 9,0 % aller im Stadtbezirk lebenden Menschen und 19,4 % der Kinder 
im Alter von 0 – 14 Jahren SGB II-Leistungen. Auch diesbzgl. treten große Unterschiede 
zwischen den Stadtteilen hervor: In Berg Fidel beträgt der Anteil der Menschen im SGB II-
Bezug 19,7 % (36,4 % der Kinder im Alter von 0 – 14 Jahren, in Hiltrup -Ost sind es 
dagegen 4,0 % (9,8 % bei den Kindern im Alter von 0 – 14 Jahren). Nach den JiJ in Nord 
hat Hiltrup mit 17,6 % den höchsten Anteil an  weiblichen und  alleinerziehenden 
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. 
 
JiJ Mitte-Nord und Mitte-Süd (Geschäftsstelle Stadthaus 2) 
Das JiJ Mitte-Nord ist zuständig für die Stadtteile Aegidii, Überwasser, Dom, Buddenturm, 
Martini, Mauritz -West, Schlachthof, Kreuz, Neutor , Schloss, Herz -Jesu, Mauritz -Mitte, 
Rumphorst und Uppenberg. Zum JiJ Mitte-Süd gehören die Stadtteile Pluggendorf, Josef, 
Bahnhof, Hansaplatz, Aaseestadt, Geist, Schützenhof, Düesberg und Hafen.  
Mitte ist der flächenmäßig kleinste, m it einem Anteil von r und 41 % aber gleichzeitig der 
mit Abstand bevölkerung sreichste Stadtbezirk Münsters.  Überdurchschnittlich viele der  
Einwohner/-innen in Mitte sind im Alter von 20 – 39 Jahren (43,8 %). 4,6 % der in Mitte 
wohnenden Menschen beziehen Leistungen nach dem SG II, bei den Kindern im Alter 
von   0 – 14 Jahren sind es 10,6 %. Die Ausländer- und  Migrationsanteile liegen in Mitte 
mit 8,9 % und 16,2 % unter dem münsterschen Durchschnitt. 
Auffällig in der Kundenstruktur der in den beiden JiJ Mitte betreuten erwerbsfä higen 
Leistungsberechtigten ist der überdurchschnittliche Anteil an Personen über 55 Jahre      
(23,8 % in Mitte -Nord und 21,7 % in Mitte -Süd.). Auch der Anteil an erwerbsfähigen 
Leistungsberechtigten mit einer Schwerbehinderung ist vergleichsweise hoch (1 3,2 % in

25 
 
Mitte-Nord und 8,4 % in Mitte -Süd). Von allen JiJ weist Mitte -Süd mit 57,3 % den 
höchsten Anteil an männlichen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten auf. 
 
JiJ Geflüchtete18 (Geschäftsstelle Oxford-Kaserne) 
Im JiJ Geflüchtete, das im Stadtbezirk West  liegt, werden leistungsberechtigte 
Geflüchtete unabhängig von ihrem Wohnort in Münster betreut. Auffällig sind  der mit 
27,0 % hohe Anteil an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Alter bis 25 Jahre und 
der geringe Anteil der über 55 -Jährigen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (6,7 %). 
Auch die Anteile der alleinerziehenden Leistungsberechtigten (4,2 %) und der 
Leistungsberechtigten mit einer Schwerbehinderung (0,8 %) sind weit 
unterdurchschnittlich. Dagegen ist der Anteil an männlichen erwerbsfähigen 
Leistungsberechtigten mit 56,2 % vergleichsweise hoch. 
 
JiJ Selbständige (Geschäftsstelle Stadthaus 2) 
Das JiJ Selbständige ist mit Abstand das kleinste JiJ des Jobcenters der Stadt Münster. 
Von den 339 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten üben jeweils die Hälfte eine 
hauptberufliche  und eine nebenberufliche selbständige Tätigkeit aus.  
2. Strategie, Ziele und arbeitsmarktpolitische Handlungsfelder 
2.1.  Strategische Grundausrichtung und Schwerpunktsetzung 
Das Jobcenter der Stadt Münster setzt seine strategische Grundausrichtung, soziale 
Teilhabe durch Beschäftigung zu ermöglichen, auch im Jahr 2020 fort.  
Der Schwerpunktsetzung des Bundes und des Landes Nordrhein -Westfalen folgend, 
wird dabei der eindeutige Fokus der Steuerung und Integrationsa rbeit des Jobcenters – 
wie schon im Jahr 2019 – auf  der Vermeidung  und Verringerung  von 
Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug  liegen. Erreicht werden soll 
dies idealerweise durch existenzsichernde und nachhaltige Integration in den 
allgemeinen Arbeitsmarkt , ggf. über die Instrumente der öffentlich geförderten 
Beschäftigung.  
Wichtige Teilaspekte innerhalb der Schwerpunktsetzung sind: 
 die gleichberechtigte Förderung und Integ ration von Frauen und Männern , mit 
besonderem Augenmerk auf (Allein -)Erziehendenden und Frauen mit 
Fluchthintergrund, 
                                            
18 Die Abgrenzung der Zielgruppe der Geflüchteten zur Personengruppe der ausländischen Leistungsberechtigten 
insgesamt gestaltet sich komplex. Das Jobcenter Münster orientiert sich hierbei grundsätzlich an  der Vorgehensweise der 
Bundesagentur für Arbeit und zählt hilfsweise jene Personen im Leistungsbezug nach dem SGB II als Geflüchtete, die im 
Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach dem fünften Kapitel des Aufenthaltsgesetzes sind (völkerrechtliche, humanit äre 
oder politische Gründe). Durch zusätzliche Auswertungsmöglichkeiten der Fachanwendung Open/Prosoz gelingt es dem 
Jobcenter Münster, die Zielgruppe der Geflüchteten noch modifizierter zu ermitteln: Über die Vorgehensweise der 
Bundesagentur der Arbeit hi naus werden zusätzlich auch Personen mit einer Niederlassungserlaubnis nach dem fünften 
Kapitel des Aufenthaltsgesetzes als Geflüchtete gezählt. Darüber hinaus wird ein Zeitbezug hergestellt: Der Eintritt in den 
Leistungsbezug nach dem SGB II erfolgte ab dem 01.01.2015.

26 
 
 der Zugang von Menschen im Kontext Fluchtmigration in Arbeit und 
Ausbildung, sowie 
 die Ermöglichung von sozialer Teilhabe für Menschen, de nen der Zugang zum 
Arbeitsmarkt nicht eröffnet werden kann.  
Eine wichtige Grundlage für  die Beendigung oder Vermeidung ist ein ganzheitlicher, 
intensiver und individueller Beratungs - und Förderansatz, der die gesamte 
Lebenswirklichkeit und Bedarfslage der  Leistungsberechtigten berücksichtigt und 
insbesondere die ganze Bedarfsgemeinschaft in den Blick nimmt. Darüber hinaus sind 
eine bewerberorientierte Arbeitgeberansprache, ein konsequentes 
Übergangsmanagement am Ende einer Maßnahmenteilnahme, ein 
beschäftigungsbegleitendes Coaching und die Netzwerkarbeit  des Jobcenters zentral 
für einen ganzheitlichen Ansatz.  
2.2.   Ziele 
Das Zielsystem des Jobcenter der Stadt Münster richtet sich vorrangig am gesetzlichen 
Auftrag des Grundsicherungsträgers aus. D ie Grundsicherung für Arbeitsuchende 
gemäß SGB II soll es den Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das 
der Würde des Menschen entspricht. Primäre Aufgabe ist es, die Eigenverantwortung 
der Leistungsbeziehenden zu stärken und Unterstützung bei der Aufnahme bzw. 
Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit zu leisten, so dass der Lebensunterhalt aus eigenen 
Mitteln bestritten werden kann. 
Zur Feststellung bzw. Förderung der Leistungsfähigkeit der örtlichen 
Grundsicherungsträger sieht der Gesetzgeber die Erhebung von Kennzahlen vor. Die 
Kennzahlen wurden in einer Bund -Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet und in der 
Verordnung der Kennzahlen nach § 48a SGB II festgeschrieben. Die Leistungsfähigkeit 
der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende wird in Bez ug auf drei Ziele 
gemessen: 
                                
                    
In § 48b Abs. 1 SGB II ist geregelt, dass zur Erreichung dieser Ziele Zielvereinbarungen 
zwischen der zuständigen Landesbehörde und dem kommunalen Trä ger abzuschließen 
sind. W eitere unterstützende Ziele zu den Schwerpunkten der Arbeitsmarkt - und 
Integrationspolitik sollen der Komplexität der Leistungserbringung im SGB II Rechnung 
tragen und den zielgerichteten Mittel - und Ressourceneinsatz sicherstellen. Die se

27 
 
werden durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes 
Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) in Zusammenarbeit mit der Regionaldirektion 
Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit erarbeitet und bilden die 
Handlungsschwerpunkte für die Jobcenter des Lan des ab. Lokale Ziele zwischen dem 
Jobcenter der Stadt Münster und dem MAGS NRW ergänzen die Zielvereinbarung um 
zusätzliche kommunale Schwerpunkte und Handlungsfelder. 
Dabei ist gem. § 48b Abs. 3 SGB II auch das Ziel der Verbesserung der sozialen 
Teilhabe zu berücksichtigen.  Dieses ist bislang nicht expliziter Bes tandteil der 
Zielvereinbarungen, wird aber in den Gesprächen der Jobcenter mit dem Land 
zunehmend in den Fokus genommen, um der Komplexität der Integrationsarbeit im SGB 
II  Rechnung zu tragen. 
Die Zielvereinbarungsverhandlungen mit dem MA GS NRW beginnen im Dezember 
2019, das Zielvereinbarungsdokument wird dann vo raussichtlich im 1. Quartal 2020  
unterzeichnet. Die Zielkorridore, welche die Grundlage fü r die Verhandlungen  mit dem 
MAGS NRW darstellen, we rden dem zuständigen Ausschuss für Soziales, Stiftungen, 
Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung der Stadt Münster im Ra hmen der 
Beschlussvorlage V/0932/2019 zur Entscheidung unterbreitet.  
2.3.   Wirkungsorientierung im Jobcenter der Stadt Münster 
Die grundsätzlichen Ziele der Jobcenter sind, wie bereits dargestellt, im SGB II 
festgelegt. Wie diese Ziele erreicht werden, ist Sache der Steuerung und operativen 
Umsetzung der einzelnen Jobcenter. Vor dem Hintergrund eingeschränkter Ressourcen, 
die über öffentliche Mittel finanziert werden, besteht das Anliegen darin, diese möglichst  
zielgerichtet und  wirkungsvoll einzusetzen. Unter Wirkungen werden  in diesem Sinne  
erwünschte Veränderungen verstanden, die durch die Arbeit (des Jobcenters oder seiner 
Kooperationspartner/-innen) bei den Leistungsberechtigten , und dort auf den Ebenen 
von Wissen, Haltung, Handeln sowie im Lebensumfeld und damit letztendlich auch in der 
Gesellschaft, initiiert und erreicht werden.19  
Entscheidend ist nicht der Output, d.h. die reine Erbringung einer Leistung (im SGB II z. 
B. ein Bewerbungstraining oder eine Coachingmaßnahme), sondern das Ergebnis, das 
beim Empfänger ankommt.  „Was wollen wir (für welche Zielgruppe) erreichen?“ ist die 
zentrale Frage, um die es dabei geht.  Wirkungsorientierung bedeutet  also, dass ein e 
Aktivität darauf ausgelegt ist, Wirkungen zu erzielen, und sie entsprechend geplant und 
umgesetzt wird. Erwünschte Wirkungen  (= Outcome)  werden als konkrete Ziele 
formuliert, an de nen sich  die gesamte Arbeit ausrich tet (v gl. den Wirkungskreislauf in 
Abbildung 19 und die Wirkungstreppe in Abbildung 20). 
 
                                            
19 Vgl. „Kursbuch Wirkung – Das Praxishandbuch für alle, die Gutes noch besser tun wollen“ von Phineo in Kooperation 
mit der Bertelsmann Stiftung, 5. Auflage 2015.

28 
 
 
Abbildung 19: Wirkungskreislauf. 
Quelle: „Kursbuch Wirkung“, Phineo gAG in Kooperation mit der Bertelsmann Stiftung. 
 
 
 
Abbildung 20: Wirkungstreppe 
Quelle: „Kursbuch Wirkung“, Phineo gAG in Kooperation mit der Bertelsmann Stiftung. 
Das Wissen um die relevanten Wirkfaktoren ist also zentral für die Arbeit der Jobcenter. 
Mit Blick auf die heterogene Personengruppe der Leistungsberechtigten im SGB II 
gestaltet sich die Analyse der Wirkfaktoren jedoch komplex und erfordert eine 
differenzierte Betrachtung der Ursachen von Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug. 
Dementsprechend sind auch die Wirkziele selbst differenziert  und zielgruppenbezogen

29 
 
zu formulieren und dann mit geeigneten Leistungen, d.h. Maßnahmen und Aktivitäten, zu 
konkretisieren. 
Das Jobcenter der Stadt Münster hat es  sich zur Aufgabe gemacht, seine Arbeit durch 
die Implementierung einer wirkungsorientierten Steu erung künftig noch wirksamer, d.h. 
effektiver und effizienter, zu gestalten . Insbesondere soll über die Formulierung von 
Wirkzielen und die Entwicklung von Indikatoren mittelfristig eine genauere Analyse der 
Wirkung von Maßnahmen und Aktivitäten und darübe r ein kontinuierlicher Lern - und 
Verbesserungsprozess ermöglicht werden. Eine Herausforderung stellen dabei vor allem 
die Maßnahmen und Aktivitäten dar, die nicht die mehr oder weniger  direkte Integration 
in den Arbeitsmarkt zum Ziel haben, sondern nieders chwelliger ansetzen und die 
Leistungsberechtigten über das Erreichen von Integrationsfortschritten an den 
Arbeitsmarkt heranführen sollen.  Hinzu kommt, dass es in vielen Fällen keinen 
monokausalen Ursache -Wirkungszusammenhang gibt , eine Veränderung  also oftmals 
nicht unmittelbar auf einen bestimmten Output zurückgeführt werden kann. Aber es kann 
das Wirkungspotenzial  von Leistungen und Aktivitäten ermittelt werden , also die 
Wahrscheinlichkeit, mit der ein Output eine bestimmte Wirkung erzielt. 
Um der Komp lexität der wirkungsorientierten Steuerung Rechnung zu tragen, hat das 
Jobcenter den Ansatz  in den vergangenen Jahren  zunächst in ausgewählten 
Teilbereichen und einzelnen Maßnahmen implementiert: 
 Das in Selbstvornahme durchgeführte Perspektivzentrum  des Jobcenters der Stadt 
Münster wird bereits seit mehreren Jahren wirkungsorientiert gesteuert (vgl. 
Berichtsvorlage V/0624/2019).  
 Einzelne Maßnahmen des Jobcenters werden wirkungsorientiert, d.h. mit konkreten 
Wirkungszielen und Indikatoren, ausgeschrieben.  Die Träger sind verpflichtet, die 
erzielten Wirkungen anhand vorgegebene r Indikatoren nachzuweisen (vgl. Bericht e 
zur Clearingstelle U25 in Anlage 9 und zur Maßnahme „Aktiv und Fit für den Job“ in 
Anlage 12).  
 Das von 2015 – 2017 durchgeführte Modellprojekt „Münstersche Initiative für 
Erwerbsarbeit nach Maß für Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen 
Gleichgestellte“ (PASST) wurde wirkungsorientiert gesteuert.  
 Das durch den Europäischen Sozialfonds finanzierte Projekt LernRaum E uropa, das 
sich an Jugendliche mit erschwerten Arbeitsmarktzugang richtet, soll künftig 
wirkungsorientiert gesteuert werden. Das Jobcenter wirkt an diesem Projekt als 
Kooperationspartner mit.  
 Gemeinsam mit der Caritas entwickelt das Jobcenter der Stadt Münster aktuell ein 
wirkungsorientiertes Modellvorhaben für die Zielgruppe der Leistungsberechtigten mit 
Migrationsvorgeschichte, das die Instrumente § 16a SGB II und § 45 SGB III 
miteinander verzahnt.  
Perspektivisch sollen alle Maßnahmen und Aktivitäten des Jobcenters wirkungsorientiert 
gesteuert werden. Die jährlich stattfindenden zielgruppenorientierten 
Planungsworkshops des Jobcenters, die die Grundlage für die Planung der Maßnahmen 
und Ak tivitäten des Jobcenters im kommenden Jahr  bilden, haben 2019 e in neues 
wirkungsorientiertes Format erhalten. Im Rahmen eines Planungstages wurden die 
Teilnehmenden (neben Fachkräften des Jobcenters  und der weiteren städtischen Ämter 
mit SGB II-Bezug auch Mitglieder des Jobcenter-Beirats) zunächst in die Grundlagen der

30 
 
Wirkungsorientierung eingeführt, um dann in Arbeitsgruppen zu verschiedenen 
Handlungsfeldern eine Bedarfsanalyse durchzuführen und erste Lösungsvorschläge zu 
entwickeln. Aufgrund der Komplexi tät des Thema s war der Planungstag jedoch nur ein 
erster Aufschlag : Im Rahmen weiterer Workshops werden für die einzelnen 
Handlungsfelder Wirkungsziele und sich daraus ergebende Leistungen, also 
Maßnahmen und Aktivitäten, erarbei tet sowie Indikatoren für die Wirkungsmessung 
entwickelt. Ziel ist, für alle Handlungsfelder vollständige Wirkungskreislaufe zu erstellen 
und darauf basierend für alle Leistungen des Jobcenters eine Wirkungsanalyse 
durchführen zu können. Dieser  komplexe Prozess wird zum Jahr 20 20 nicht 
abgeschlossen sein , entsprechend werden zunächst Teilergebnisse in den aktuellen 
Planungsprozess einfließen (s. folgende Abschnitte zu den Handlungsfeldern und 
Aktivitäten). In größerer Ausführlichkeit wird der wirkungsorientierten Planungsprozess  
im Handlungsfeld „Chancengleichheit am Arbeitsmarkt / Vereinbarkeit von Familie und 
Beruf“ dargestellt, der s chon relativ weit gediehen ist und exemplarisch die praktische 
Umsetzung des wirkungsorientierten Ansatzes verdeutlicht. 
2.4.  Handlungsfelder und Aktivitäten 
Aus der strategischen Grundausrichtung des Jobcenters der Stadt Münster und den 
gesetzlichen Zielen ergeben sich – neben der im besonderen Fokus stehenden 
Beendigung und Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug – 
weitere fünf Handlungsfelder: 
 
                         
 
Mit seiner str ategischen Grundausrichtung und den Handlungsfeldern trägt das 
Jobcenter als kommunale Einrichtung zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie 
Münster 2030 20 in den Themenfeldern Arbeit und Wirtschaft, Bildung sowie 
gesellschaftliche Teilhabe und Gender bei: 
 Gelebte gesellschaftliche Teilhabe ist in Münster für alle selbstverständlich. 
 Die Stadt Münster setzt sich dafür ein, die Quote der ALG II / SGB II-
Empfängerinnen und Empfänger bis 2030 kontinuierlich zu senken. 
                                            
20 Vgl. Vorlage V/0515/2018: Global nachhaltige Kommune NRW - Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030.

31 
 
 Alle Menschen gehen ihrer Qualifikation entsprechend einer „Guten Arbeit“ nach. 
Inklusive und faire Beschäftigungsmöglichkeiten sind ausreichend vorhanden. 
2.4.1. Beendigung und Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit und     
     Langzeitleistungsbezug 
Trotz der positiven Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt konnte der Langzeitleistungsbezug 
in den Jobcentern bundesweit in den letzten Jahren nicht nennenswert abgebaut 
werden; Im Gegenteil sind die Zahlen zuletzt aufgrund des Übergangs von 
leistungsberechtigten Geflüchteten in den Langzeitleistungsbezug wieder angestiegen.  
Insgesamt erstreckt sich die Personengruppe der Langzeitleistungsbeziehenden und 
Langzeitarbeitslosen über alle definierten Ziel gruppen: Jugendliche, Ältere, Menschen 
mit Behinderung und gesundheitlichen Einschränkungen, (Allein -)Erziehende sowie 
Menschen mit Migrationsvorgeschichte und Fluchthintergrund. Entsprechend sind die 
Ursachen für Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleist ungsbezug vielschichtig; oftmals 
kommen auch verschiedene Faktoren zusammen und bedingen sich gegenseitig, wie z. 
B. schwierige persönliche Rahmenbedingungen und gesundheitliche Belastungen. 
Zudem zeigt die Erfahrung, dass die Chance auf eine dauerhafte un d existenzsichernde 
Beschäftigung mit zunehmender Dauer der Arbeitslosigkeit und des Leistungsbezuges 
weiter sinkt – ein Kreislauf, den es zu durch brechen gilt, um einerseits das Risiko 
materieller und finanzieller Teilhabedefizite  für die Betroffenen zu m indern und 
andererseits brachliegende Potenziale für den Arbeitsmarkt zu aktivieren bzw. zu 
reaktivieren. Nicht zu vergessen sind darüber hinaus die Leistungsberechtigten, die einer 
Beschäftigung nachgehen, deren Einkommen aber – z. T. auch bei einer Vollz eitstelle -
nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt für die Bedarfsgemeinschaft existenzsichernd 
zu bestreiten. 
So individuell und komp lex die Ursachen für Langzeitarbeitslosigkeit und 
Langzeitleistungsbezug sind, so individuell und ganzheitlich müssen auch  die Angebote 
und Maßnahmen für die  betroffenen Menschen sein. In den meisten Fällen gilt es 
insbesondere, niedrigschwellig anzusetzen und die Menschen in einem längerfristigen 
Prozess in ihren Rahmenbedingungen und ihrer Person zu stärken und darüber an d en 
Arbeitsmarkt heranzuführen. Um Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug zu 
vermeiden, sind auch präventive Maßnahmen wichtig.  Diese ergeben sich aus den 
übrigen Handlungsfeldern des Jobcenters (z. B. Ausbildung und Qualifizierung). 
Öffentlich geförderte Beschäftigung 
Erhebliche personelle Ressourcen sowie Mittel aus dem Eingliederungstitel und weiteren 
Förderprogrammen wurden durch das Jobcenter  in den letzten Jahren  insbesondere in 
den Ausbau der öffentlich geförderten Beschäftigung  (ögB) investiert, seit Inkrafttreten 
des Teilhabechancengesetzes zum 01.01.2019 vorrangig in die Instrumente § 16e und § 
16i SGB II. Auch im Jahr 2020 und darüber hinaus plant das Jobcenter der Stadt 
Münster, öffentlich geförderte Beschäftigung in größtmögliche m Umfang zu realisieren 
und die Leistungsberechtigten darüber an eine ungeförderte Arbeit auf dem allgeme inen 
Arbeitsmarkt heranzuführen  (vgl. hierzu die Anlage 5). 
Zur ögB gehören auch Arbeitsgelegenheiten gem. § 16d SGB II, die eine geeignete und 
niedrigschwellige Vorstufe zu einer Beschäftigung nach §§ 16e  oder i SGB II sein

32 
 
können und vom Jobcenter auch im Jahr 2020 in vielen verschiedenen 
Tätigkeitsbereichen vorgehalten werden. Ein Beispiel für ein besonderes Projekt im 
Rahmen der Arbeitsgelegenheiten ist „Radeln ohne Alter“ (vgl. Anlage 6). 
Individuelles Coaching 
Ein wesentlicher Bestandteil der ögB ist eine ganzheitliche sozialpädagogische 
Betreuung (Coaching) im Vorfeld und während der Beschäftigung sowie bei Bedarf auch 
im Anschluss an die ögB bei Übergang in eine ungeförderte Arbeit.  Mit dem Coaching 
hat das Jobcenter der Stadt Münster bereits im Rahmen der mittlerweile ausgelaufenen 
Förderprogramme für Langzeitarbeitslose und Soziale Teilhabe sehr positive 
Erfahrungen gesammelt, da es dazu beiträg t, Abbrüche zu verhindern und somit die 
Nachhaltigkeit der Beschäftigung fördert. 
Auch unabhängig von öffentlich geförderter Beschäftigung haben sich im 
Maßnahmenportfolio des Jobcenters modulare Coachingangebote etabliert, die die 
Leistungsberechtigten in dividuell bei der Stärkung ihrer persönlichen und 
lebenspraktischen Kompetenzen, aber auch bei der Berufswegplanung und der 
Arbeitsuche sowie nachgehend bei Arbeitsaufnahme unterstützen.  Diese Angebote 
werden 2020 fortgeführt. Ein Beispiel ist das Angebot MaBiA, das sich an  
Leistungsberechtigte mit Migrationsvorgeschichte , insbesondere an Neuzugewanderte,  
richtet (vgl. Anlage 7).  
Sozialräumliche und weitere niedrigschwellige Angebote 
Um Barrieren gegenüber dem Jobcenter abzubauen und die Leistungsberechtig ten im 
wörtlichen Sinne aus ihren Sozialräumen abzuholen und in die Beratung des Jobcenters 
aufzunehmen, gibt es  mittlerweile in allen Stadtbezirken niedrigschwellige Kontakt -, 
Informations- und Beratungsangebote in Form offener Sprechstunden, z. T. für spezielle 
Zielgruppen, wie  Alleinerziehende und Jugendliche. Die Sprechstunden  finden in der 
Regel in  den Räumen der  Netzwerkpartner des Jobcenters  statt, z. B. das Jobcenter 
Café für (Allein -)Erziehende in Hiltrup im Begegnungszentrum 37 o, eine offene 
Sprechstunde für Jugendliche im Paul-Gerhardt-Haus in Mitte und eine Sprechstunde im 
Stadtteilbüro der Arbeiterwohlfahrt in Coerde.  
Nach dem Motto „die Menschen dort abholen, wo sie sind“ bietet auch die 
Migrationsbeauftragte des Jobcenters Information und Beratung i n Sprachkursen und 
anderen Angeboten und Einrichtungen  an (z. B. Sportkurse für Frauen mit 
Migrationsvorgeschichte und Veranstaltungen von Migrantenselbstorganisationen).  
Kommunale Eingliederungsleistungen 
In Umsetzung des Ratsantrags A-R/0027/2017 hat das Jobcenter der Stadt Münster die 
flankierenden Beratungs - und Unterstützungsangebote der kommunalen 
Eingliederungsleistungen weiter gebündelt und optimiert  (vgl. auch die Vorlage 
V/0664/2018). Die folgenden neuen bzw. ausgeweiteten  Angebote sind bereits 
umgesetzt oder werden ab 2020 in Kooperation mit den entsprechenden Trägern 
realisiert: 
 Durchführung eines Modellvorhabens für die Zielgruppe der leistungsberechtigten 
Menschen mit Migrationsvorgeschichte , das die Instrumente  § 45 SGB III  (für 
Themen mit beruflichem Bezug) und  § 16a SGB II  (psychosoziale Beratung)  
miteinander verzahnt.

33 
 
 Vor-Ort Sprechstunde der Suchtberatung an den verschiedenen Standorten des 
Jobcenters 
 Budgetberatung als präventives Beratungsangebot im Vorfeld originärer  
Schuldnerberatung 
 
Beschäftigungsbegleitende Qualifizierung 
Zur Gruppe der Langzeitleistungsbeziehenden  gehören auch Leistungsberechtigte, die 
in größtmöglichem Umfang einer Beschäft igung nachgeh en, zur Sicherung ihres 
Lebensunterhaltes aber ergänzende SG B II -Leistungen beziehen (vgl. hierzu auch 
Abschnitt 1.2.5 ). Da die Hilfebedürftigkeit in diesen Fällen überwiegend von Faktoren 
abhängt, die das Jobcenter nicht beeinflussen kann (Höhe des Einkommens , Größe der 
Bedarfsgemeinschaft, Alleinerziehendenstatus sowie der hohe Mietspiegel in Münster), 
ergeben sich hier kaum  Ansätze, den Leistungsbezug über die Förderinstrumente des 
SGB II zu beenden.  Allerdings sind d urch die Neufassung des § 82 SGB III die 
Möglichkeiten der beschäftigungsbegleitenden Qualifizierung ausgeweitet worden. 
Daraus kann  sich für beschäftigte Leistungsberechtigte  die Möglichkeit ergeben, eine 
höhere Qualifikation zu erlangen, die wiederum zu einem höheren  Einkommen und in 
Folge zum Wegfall der Hi lfebedürftigkeit führt. Die formelle und persönliche 
Förderfähigkeit wird durch das Jobcenter der Stadt Münster im Einzelfall geprüft. 
2.4.2.   Integration in sozialversicherungspflichtige Arbeit 
Die Integration in Erwerbstätigkeit ist das Kernziel des Jobcenters . Erwerbstätigkeit 
ermöglicht die Vermeidung, Verringerung oder Beendigung von Hilfebedürftigkeit  sowie 
soziale Teilhabe. Dass einerseits händeringend Arbeits- und Fachkräfte gesucht werden 
und viele Stellen unbesetzt bleiben, andererseits aber  Menschen längerfristig arbeitslos 
sind, hat vielfältige und komplexe Ursachen . Vereinfacht betrachtet, stimmen Angebot 
und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt  in diesen Fällen  nicht überein. So bringen 
einerseits aus Arbeitgebersicht Arbeitsuchende oftmals nicht die erforderlichen bzw. 
gesuchten beruflichen Qualifikationen und persönlichen Eigenschaften  mit. Auf der 
anderen Seite haben Arbeitgebende oft sehr hohe Ansprüche an Arbeitnehmende  und 
zum Teil Vorbehalte oder Unsicherheiten z. B. gegenüber Langzeitarb eitslosen, 
Alleinerziehenden und Menschen mit Migrationsvorgeschichte.  Darüber hinaus sind 
Stellenangebote für Arbeitsuchende teilweise unattraktiv (Gehalt, Arbeitszeiten und 
weitere Rahmenbedingungen, Image etc.).  Die Erfahrungen des Jobcenters zeigen 
zudem, dass arbeitslose Menschen oftmals unsicher in ihrem Bewerbungsverhalten sind 
sowie Ängste und Vorbehalte hinsichtlich der Aufnahme einer neuen Beschäftigung 
haben. Für das Jobcenter gilt es, sowohl für Arbeitsuchende als auch für Arbeitgebende 
individuelle Beratung und Unterstützung a nzubieten und ganz besonders beide Seiten 
zusammenzubringen.

34 
 
Job.Forum 
Arbeitsmarktnähere Arbeitsuchende sollen neben den bewährten Angeboten zur 
Stellensuche und Bewerbung  durch ein neues Format angesprochen werden. Unter 
dem Motto „Es ist Ihr Job, einen Job zu finden“ nach dem niederländischen Vorbild der 
sogenannten Werkakademien wird ab 2020 das Job.Forum im Stadthaus 2 an den Start 
gehen. Das Job.Forum wird die Leistungsberechtigten  dabei begleiten, sich auf dem 
Arbeitsmarkt zu orientie ren, um aus eigener Kraft und Motivation eine geeignete 
Beschäftigung zu finden. Hier werden insbesondere die Selbstwirksamkeit und die 
Eigeninitiative der Leistungsberechtigten durch gruppendynamische Proze sse 
unterstützt (Peer-to-Peer-Beratung). Die Teilnehmenden werden  aktiv dreimal pro 
Woche für jeweils  3 Stunden täglich für maximal 12 Wochen individuelle 
Bewerbungsstrategien erarbeiten, Bewerbungen erstellen und sich auf 
Vorstellungsgespräche konkret vor bereiten. Bedarfsorientierte Themeneinheiten sowie 
Arbeitgeberpräsenzen runden das Angebot ab. Die Coaches und die Teilnehmenden 
unterstützen sich gegen- und wechselseitig.  
Beratung und Serviceleistungen für Arbeitgebende 
Arbeitgebende, die oftmals  die Unübersichtlichkeit von rechtlichen Bestimmungen, 
Fördermöglichkeiten und Zuständigkeiten beklagen, sollen auch weiterhin  durch das 
Jobcenter der Stadt Münster  umfassend beraten und unterstützt  werden, um eventuelle 
Hürden für die Einstellung von Leis tungsberechtigten aus dem Weg zu räumen.  Das 
Angebot des Jobcenters reicht dabei von umfassender Information und individueller 
Beratung zu den Fördermöglichkeiten des SGB II und anderer Rechtskreise/ 
Förderprogramme bis hin  zu praktischer Unterstützung bei m Ausfüllen von 
Förderanträgen. 
Begegnungsmöglichkeiten zwischen Arbeitgebenden und Leistungsberechtigten 
Ein Kernelement des Jobcenters für die Integration in sozialversicherungspflichtige 
Arbeit bleibt auch künftig die Schaffung von Begegnungsmöglichkeit en zwischen 
Arbeitgebenden und Leistungsberechtigten . Die Erfahrungen zeigen, dass Formate wie 
themen- bzw. branchenbezogene Jobmessen, Speed-Datings (wie z. B. im Rahmen der  
Fachkräfteinitiative „Starke Pflege in Münster“, vgl. Anlage 8) , Betriebsbesichtigungen, 
„Schnuppertage“ und Praktika dazu beitragen, gegenseitige Barrieren und Vorbehalte 
abzubauen und dadurch Arbeits - und Ausbildungsaufnahmen ermöglichen, die 
ansonsten voraussichtlich nicht zustande gekommen wären . Künftig sollen auch  neue 
Formate ent wickelt und ausprobiert  sowie insbesondere Frauen und Menschen mit 
Migrations- und Fluchthintergrund noch verstärkter angesprochen werden.  
Übergangsmanagement in Beschäftigung 
Die Aufnahme einer Beschäftigung ist für den Leistungsberechti gten, den 
Arbeitgebenden und für das Jobcen ter ein erfreuliches Ereignis,  das aber auch einige 
Fragen aufwirft:  Was ist im Hinblick auf Krankenkasse und Lohnsteuerkarte zu 
beachten? Wie überbrücke ich die Zeit bis zur ersten Gehaltszahlung?  Kann das 
Jobcenter einen Zuschuss zur benötigten Arbeitskleidung gewähren? etc. Damit der 
Übergang vom Leistungs - zum Gehaltsempfänger reibungslos klappt und eine 
Arbeitsaufnahme nicht durch formelle Hürden erschwert oder gar verhindert wird, 
entwickelt d as Jobcenter  aktuell ein entsprechendes Informations- und 
Beratungskonzept für ein Übergangsmanagement in Beschäftigung , das ab 2020 
umgesetzt wird.

35 
 
MAMBA21 
Zur Unterstützung der Integration von Menschen mit Migrations vorgeschichte in Arbeit 
und Ausbildung  ist das Jobcenter der Stadt Münster von Anbeginn operativer 
Projektpartner im ESF -geförderten22 Programm MAMBA. Seit 2008 wurden 
rechtskreisübergreifend über 2.000 Personen aus über 50 Herkunftsländern im Rahmen 
von MAMBA beraten und unterstützt. Insgesamt  rund 900 Teilnehmende konnten in 
Arbeit, Ausbildung, Qualifizierung oder Schulbesuch vermittelt werden, das entspricht 
einer Quote von 45 %. Das Programm wurde bis Ende 2020 verlängert. 
2.4.3.   Ausbildung und Qualifizierung 
Eine wichtige Lebens- und Entscheidungsphase ist der Übergang von der Schule in den 
Beruf. Hier erfolgt eine wesentliche Weichenstellung für die weitere berufliche und damit  
auch für die persönliche Zukunft. Der beste Schutz vor (Langzeit -)Arbeitslosigkeit und 
(Langzeit-)Leistungsbezug und d amit einer prekären Lebenssituation wird durch eine 
berufliche Ausbildung erreicht. Der strategische Leitsatz „Ausbildung vor kurzfristiger 
Integration“ steht deshalb über allen mit den jugendlichen Leistungsberechtigten des 
Jobcenters ergriffenen Beratung s- und Förderansätzen und gilt auch für die jungen 
Erwachsenen ab 25 Jahren, die über keine bzw. keine aktuell noch verwertbare  oder in 
Deutschland anerkannte  Ausbildung verfügen, wie insbesondere leistungsberechtigte 
Geflüchtete.  
In konsequenter Umsetzun g dieses Leitsatzes konnte das Jobcente r der Stadt Münster 
im Jahr 2018 insgesamt 530 Leistungsberechtigte in Ausbildung integrieren (davon 141 
Geflüchtete) und damit  - bei gleichzeitig sinkender Zahl  der Leistungsberechtigten - 
einen eigenen neuen Höchstwert erzielen. Im Einklang damit ist die  
Jugendarbeitslosigkeit in Münster mit einem Wert von 3,5 % (2,2 % im SGB II und 1,3 % 
im SGB III) im September 2019 relativ niedrig (vgl. auch Abschnitt 1.2.3).  
Trotz dieser erfreulichen Zahlen und vieler gut orientierter und zielstrebiger Jugendlicher 
bleiben die Herausforderungen im Handlungsfeld Ausbildung / Übergang Schule - Beruf 
bestehen und betreffen nicht das Jobcenter allein, sondern vielmehr alle Institutionen, 
die für die Zielgruppe der Jugendlichen verantwortlich zeichnen, inklusive der Familien.  
Vor dem Hintergrund eines  stabilen Arbeitsmarktes mit einem  hohen Fachkräftebedarf 
werden alle jungen Menschen gebraucht ; auch mit Blick auf die Zukunft der Zielgruppe 
selbst besteht der Anspruch, dass keine Jugendliche/kein Jugendlicher verloren geht, 
sondern alle einen möglichst reibungslosen und zeitnahen Übergang von der Schule in 
den Beruf finden. Hierfür ist es wichtig,  dass Jugendliche Verantwortung  für sich 
übernehmen, und realistische berufliche Entscheidungen treffen. 
Die wichtigsten Grundlagen hierfür werden in der Familie und in der Schule gelegt  und 
sind damit zunächst außerhalb des  direkten Einfluss- und Zuständigkeitsbereichs der  
Jobcenter. Für präventive Angebote und für leistungsberechtigte Jugendliche ohne klare 
und zeitnahe Anschlussperspektive an die allgemeinbildende Schule ist das Jobcenter 
jedoch ein wichtiger Kooperationspartner.     
                                            
21 Münsters Aktionsprogramm für Migrant/-innen & Bleibeberechtigte zur Arbeitsmarktintegration in Münster und im 
Münsterland. 
22 Europäischer Sozialfonds.

36 
 
Förderung schwer erreichbarer Jugendlicher 
Ein Fokus des Jobcenters der Stadt Münster besteht darin, leistungsberechtigte 
Jugendliche, die die Unterstützungs - und Förderangebote des Jobcenters trotz 
bestehender Bedarfe nicht annehmen, dennoch zu erreichen und ihnen zu  einer 
existenzsichernden Perspektive zu verhelfen. Ein Beispiel für eine entsprechende 
Maßnahme für schwer erreichbare Jugendliche gem. § 16h SGB II ist die bewährte 
„Clearingstelle U25“ (vgl.  Anlage 9), die ihre Arbeit weit vor Inkrafttreten der Regelungen 
für schwer zu erreichende Jugendliche (§ 16h SGB II) bereits aufgenommen hatte.  
.Darüber hinaus hat das Jobcenter seit Einführung seiner stadtbezirklichen Organisation 
in Kooperation mit der aufsuchenden Jugendsozialarbeit niedrigschwellige Kontakt - und 
Beratungsangebote in den einzelnen Sozialräumen eingerichtet, um eine verbesserte 
Ansprache der Jugendlichen zu erzielen. Diese Angebote werden 2020 fortgesetzt und 
weiterentwickelt (vgl. auch Berichtsvorlage V/0858/2019). 
Förderung von Grundkompetenzen  
Jugendliche und junge Erwachsene, die die Schule ohne für eine Ausbildung 
ausreichende Grundkompetenzen  (Lesen und Schreiben der deutschen Sprache, 
Mathematik und EDV) verlassen haben, können durch das Jobcenter in entsprechenden 
Maßnahmen gefördert und damit auf die Aufnahme einer Ausbildung oder einer 
Umschulung vorbereitet werden. Bei Bedarf ist auch das Nachholen des 
Schulabschlusses möglich. Die Maßnahmen werden sozialpädagogisch begleitet. 
Für Leistungsberechtigte mit Migrations - und Fluchthintergrund werden viele 
Maßnahmen bei Bedarf um Module zur Sprachförderung ergänzt. Um insbesondere 
Frauen mit Migrationsvorgeschichte/Fluchthintergrund trotz fehlender oder 
eingeschränkter Kinderbetreuung die Möglichkeit des Sp racherwerbs zu eröffnen, 
organisiert das Jobcenter der Stadt Münster gemeinsam mit seinen 
Kooperationspartner/-innen Deutschkurse mit  paralleler Kinderbetreuung. 
Berufliche Orientierung  
Die berufliche Orientierung stellt für viele Jugendliche einen länge rfristigen und 
komplexen Prozess dar,  der vom Jobcenter der Stadt Münster  im Rahmen seiner 
Netzwerke (zum Beispiel der Mitwirkung an der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne 
Anschluss“, vgl. Anlage 10) und durch vielfältige Maßnahmen unterstützt wird. Dabei ist 
es für die jungen Menschen wichtig, ihre Interessen und Potenziale praktisch 
ausprobieren und entwickeln zu können , um zu einem realistischen Berufsziel zu 
gelangen (z. B. in den Stadtteilwerkstätten und durch betriebliche Praktika).  
Verschiedene Ma ßnahmen begleiten die Jugendlichen dabei engmaschig bis zum 
Abschluss eines Ausbildungsvertrags und darüber hinaus, z. B. „Meine Zukunft - 
Ausbildung 2019“ (vgl. Anlage 11).  
Viele der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit Migrationsvorgeschichte/ 
Fluchthintergrund haben altersunabhängig einen hohen Bedarf an beruflicher 
Orientierung bzw. Orientierung auf dem deutschen Arbeitsmarkt . Dem trägt das 
Jobcenter der Stadt Münster durch geeignete Angebote Rechnung, wie z. B. 
entsprechenden Informationsveranstal tungen und Maßnahmen wie „Stark im Beruf – 
Zukunft wagen“ für erziehende Frauen mit Migrationsvorgeschichte, die auch Module zur 
beruflichen Orientierung enthalten.

37 
 
Begleitung von Ausbildung 
Um zu gewährleisten, dass eine aufgenommene Ausbildung erfolgreich abgeschlossen 
wird, setzt das Jobcenter der Stadt Münster verschiedene Förderinstrumente ein. So 
wird z. B. im Rahmen der ausbildungsbegleitenden Hilfen , die das Jobcenter in großem 
Umfang bereithält,  sowohl fachlicher Stützunterricht als auch sozialpädagogische 
Begleitung und bei Bedarf ergänzende Sprachförderung angeboten. Für Jugendliche, die 
nicht in eine reguläre betriebliche  Ausbildung vermittelt werden können, bietet das 
Instrument der  Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrich tung eine 
engmaschige und individuelle Begleitung. 
Förderung persönlicher, sozialer und lebenspraktischer Kompetenzen  
Bei den Jugendlichen, die sich schwer tun, einen Übergang von der Schule in den Beruf 
zu finden, ist oftmals eine Einschränkung der persönlichen, sozialen und 
lebenspraktischen Kompetenzen zu beobachten (z. B. Selbstbewusstsein, 
Selbstmanagement, Kritikfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Alltagsbewältigung). 
Die Förderung dieser Kompetenzen lässt sich nicht durch die reine Vermittlung von 
Sachwissen im Rahmen einer „Klassenraummaßnahme“ erreichen, sondern erfordert 
besondere Strategien. Einzelne Maßnahmen und Projekte des Jobcenters zielen bereits 
konkret auf die Förderung  der sogenannten soft skills ab, wie z. B. LernRaum Europa, in 
dem jungen Erwachsenen die Möglichkeit geboten wird,  berufliche und vor allem auch 
persönliche Erfahrungen im Ausland zu sammeln . Die Erfahrungen des Jobcenters 
zeigen zwar, dass Jugendliche sich zunächst nur schwer zur Teilnahme an solc hen 
Maßnahmen m otivieren lassen und die Maßnahmenb esetzung entsprechend einen 
hohen Ressourceneinsatz erfordert. Die Jugendlichen, die dann letztendlich teilnehmen, 
profitieren aber in hohem Maße von den Erfahrungen  jenseits ihrer bisherigen 
Lebenswelt und  gehen in der Regel mit gestärkten persönlichen und sozialen 
Kompetenzen an die Entwicklung beruflicher P erspektiven. Auch Sport kann ein gutes 
Medium zur Förderung von soft skills  sein. Das Jobcenter plant  ein entsprechendes 
neues Angebot zu entwickeln. Ein Konzept ist noch auszuarbeiten.  
Multiplikator/-innen und Vorbilder 
Authentische Multiplikator/-innen und Vorbilder  auf Augenhöhe  können bewirken, was 
theoretische Vorträge und Ermahnungen in der Regel nicht erreichen. Damit Jugendliche 
und Leistungsber echtigte mit Migrationsvorgeschichte/Fluchthintergrund  für sich den 
Mehrwert von Ausbildung und Arbeit erkennen und die Motivation entwickeln, sich für 
einen realistischen Berufsweg zu entscheiden und diesen konsequent zu verfolgen, 
sollen künftig geeignet e Multiplikator/ -innen und Vorbilder (z. B. Auszubildende bzw. 
Jugendliche mit bereits absolvierter Ausbildung  und Personen mit 
Migrationsvorgeschichte) in die Veranstaltungen und  Maßnahmen für die 
entsprechenden Zielgruppe integriert werden.  
 
Rechtskreisübergreifende Bündelung der Beratung und Förderung 
Das langgehegte Ziel, die zahlreichen Akteur/ -innen und Angebote für junge Menschen 
in Münster themen -, rechtskreis - und institutionenübergreifend unter einem Dach zu 
bündeln, wird 2020 konkrete re Formen annehmen.  Das Jobcenter ist zentraler 
Kooperationspartner dieses Vorhabens.  Eine Vorlage zum weiteren Verfahren wird 
durch das Amt für Schule und Weiterbildung eingebracht.

38 
 
(Beschäftigungsbegleitende) Qualifizierung 
Leistungsberechtigte, für die  trotz bestehender Qualifizierungsbedarfe eine Ausbildung 
nicht in Frage kommt oder sinnvoll ist 23, können im Rahmen einer beruflichen 
Weiterbildung gefördert werden. Aufgrund des hohen Bedarfs an qualifizierten 
Arbeitskräften auf dem deutschen und insbeson dere auch auf dem lokalen Arbeitsmarkt 
investiert das Jobcenter der Stadt Münster in möglichst großem Umfang in die 
marktorientierte Qualifizierung der Leistungsberechtigten, insbesondere in betriebliche 
Umschulungen sowie in Anpassungs- und Teilqualifizierungen.  
Bei Bedarf werden auch b etriebsbezogene Qualifizierungsmaßnahmen gefördert, d.h. 
erwerbsfähige Leistungsberechtigte werden gemäß den Bedarfen eines Unternehmens 
qualifiziert und bei erfolgreicher Absolvierung  der Weiterbildung  in ein 
sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis eingestellt. 
Seit dem 01.01.2019 können zudem aufgrund einer Gesetzeserweiterung des SGB III 
und SGB II auch Arbeitnehmende in laufender Beschäftigung unter bestimmten 
Voraussetzungen eine Förderung der berufliche n Weiterbildung erhalten. 24 Die 
Förderung ist insbesondere darauf ausgerichtet , Arbeitnehmenden, die berufliche 
Tätigkeiten ausüben, welche durch Technologien ersetzt werden können oder in 
sonstiger Weise von Strukturwandel betroffen sind, eine Anpassung und Fortentwicklung 
ihrer beruflichen Kompetenzen zu ermöglichen. Gleiches gilt für Arbeitnehmende, die 
eine Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben. Die Förderung setzt eine Ko -
Finanzierung durch den/die Arbeitgeber /-in voraus.  Die formelle und persön liche 
Förderfähigkeit wird durch das Jobcenter der Stadt Münster im Einzelfall geprüft  (vgl. 
hierzu auch Abschnitt 2.4.1.). 
2.4.4.   Förderung des inklusiven Arbeitsmarktes 
Gesundheitliche Einschränkungen werden sowohl seitens der betroffenen Personen als 
auch der Arbeitgebenden oftmals als schwerwiegendes und z. T. unüberwindbares 
Hemmnis für die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit wahrgenommen.  In Folge 
partizipieren Menschen  mit gesundheitlichen Einschränkungen  darunter auch 
zunehmend Jugendliche und junge Erwachsene,  nicht entsprechend an der positiven 
Lage des Arbeitsmarktes.  
Erstrebenswert ist in erster Linie die Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Gesundheit. 
Zwar ist dies keine im SGB I I verankerte Aufgab e, jedoch befassen sich  aufgrund der 
wachsenden Zahl von Leistungsberechtigten mit gesundheitlichen Einschränkungen 
bzw. mit einem hohen Erkrankungsrisiko auch die Jobcenter vermehrt mit präventiven 
bzw. gesundheitsfördernden Maßnahmen.  
Nicht in allen Fäl len ist allerdings eine Verbesserung oder sogar Wiederherstellung der 
Gesundheit möglich. Das Jobcenter der Stadt Münster unterstützt Menschen mit 
Behinderung oder gesundheitlichen Einschränkungen durch vielfältige Beratungs - und 
Förderangebote dabei, leis tungsgerechte Beschäftigungsperspektiven nach Möglichkeit 
auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden.  
                                            
23 Aufgrund des Fehlens der gesetzlichen oder persönlichen Voraussetzungen oder weil eine Ausbildung aus 
individuellen Gründen nicht angestrebt wird. 
24Gesetz zur Stärkung der Chancen und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung - 
Qualifizierungschancengesetz..

39 
 
Um eine ganzheitliche und kontinuierliche Beratung und Förderung von Menschen mit 
Behinderung und gesundheitlichen Einschränkungen zu gewährleisten, koop eriert das 
Jobcenter eng mit seinen relevanten Netzwerkpartner/-innen.  
Präventive und gesundheitsfördernde Maßnahmen 
Das Jobcenter der Stadt Münster und die gesetzlichen Krankenkassen aus der Region 
sind Kooperationspartner im  bundesweiten „Modellprojekt zur Verzahnung von Arbeits - 
und Gesundheitsförderung“ . Zie l ist es unter anderem,  erwerbsfähige 
Leistungsberechtigte im Rahmen der Beratung im Jobcenter für die speziell auf sie 
ausgerichteten Angebote der gesetzlichen Krankenkassen, z. B. zur Stressbewält igung 
oder zur gesunden Ernährung und Bewegung, zu sensibilisieren und zur freiwilligen 
Teilnahme zu motivieren. Zu diesem Zweck wurden Jobcoaches in einer inhaltlich 
abgestimmten Form der motivierenden Gesprächsführung geschult. Darüber hinaus 
haben 2019 mehrere Veranstaltungen zu gesundheitsorientierten Themen für 
erwerbsfähige Leistungsberechtigte des Jobcenters stattgefunden ( u. a. ein 
Nichtraucherseminar). Das Projekt wurde bis 2022 verlängert , die weiteren konkreten 
Ziele und Inhalte sind noch zwischen den Kooperationspartner/-innen auszuarbeiten. 
Ein bewährte s Angebot  des Jobcenters zur Gesundheits förderung ist die Maßnahme 
„Aktiv und Fit für den Job“, welches gute Ergebnisse im Sinne der wirkungsorientierten 
Zielstellung aufweist (vgl. Anlage 12). Die Maßnahme wird 2020 fortgesetzt. 
Weitere Kooperationsprojekte 
Das Jobcenter ist Koope rationspartner im Projekt „Dienst zur betrieblichen Inklusion“  
(DBI) der QuaDA, welches durch die Aktion Mensch gefördert wird. Schwerpunkt des 
Dienstes ist eine enge Zusammenarbeit zwischen den Betrieben des lokalen 
Arbeitsmarktes und den Akteur/ -innen der Felder Arbeit, Rehabilitation und 
Beschäftigung, mit dem Ziel Menschen mit Behinderung oder Beeinträchtigung eine 
Chance auf e ine Beschäftigung zu eröffnen. Das Jobcenter steuert nach Rücksprache 
mit den Trägern der QuadA erwerbsfähige Leistungsberechtigte in den DBI zu und 
bewilligt bei Bedarf individuelle Förderleistungen. 
Im Rahmen des Modellvorhabens „Neue Teilhabeplanung Arb eit“ (nTA) des 
Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL ) soll ein  ganzheitlichen Fallmanagement 
zur Teilhabeplanung  entwickelt und erprobt werden . Das Jobcenter , das  für die Stadt 
Münster Kooperationspartner im Projekt ist, w ird die Verfahren, In strumente und 
Methoden praxisorientiert mitentwickeln und erproben. 
Angebot für junge Leistungsberechtigte mit psychischen Beeinträchtigungen 
Die Erfahrungen des Jobcenters und seiner Kooperationspartner/ -innen zeigen, dass 
zunehmend Jugendliche aufgrund von psychischen Erkrankungen nicht den Übergang 
von der Schule in den Beruf schaffen. Bei Teilnahme an den etablierten Maßnahmen 
des Jobcenters scheitern sie trotz begleitender sozialpädagogischer Betreuung häufig 
aufgrund ih rer schwankenden Leistungsfähigkeit und Stabilität sowie ihrer 
krankheitsbedingt reduzierten Frustrationstoleranz an den Anforderungen und/oder dem 
neuen sozialen Umfeld. Häufig entziehen sie sich der Maßnahme dann durch zunächst 
kurze und dann sukzessiv i mmer längere Krankheitsphasen, bis sie die Anbindung an 
die jeweilige Maßnahme vollends verlieren und abbrechen – eine Erfahrung des 
Scheiterns, durch die psychische Erkrankung oftmals noch verstärkt wird.

40 
 
Es soll ein Angebot entwickelt werden, in dem diese jungen Menschen zeitlich und 
inhaltlich flexibel, d.h. unter Berücksichtigung ihrer jeweils aktuellen Belastbarkeit, 
unterstützt werden, realistische berufliche Perspektiven zu entwickeln. Ziel ist, die 
betroffenen Jugendlichen für eine betriebliche oder überbetriebliche Ausbildung zu 
stabilisieren. 
Koordinierungsstelle im Jobcenter zum Handlungsfeld Gesundheit 
Aufgrund der zunehmenden Anzahl an Leistungsberechtigten mit gesundheitlichen 
Beeinträchtigungen möchte das Jobcenter der Stadt Münster im Jahr 2020 eine 
Koordinierungsstelle für das Handlungsfeld Gesundheit einrichten. Die Stelle soll eine 
Multiplikatorenfunktion innerhalb des Jobcenters einnehmen und darüber hinaus als 
Brücke zu den verschiedenen Akteur/ -innen in der Betreuung und Beratung von 
Leistungsberechtigten mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen dienen.   
2.4.5.   Chancengleichheit am Arbeitsmarkt / Vereinbarkeit von Familie und Beruf 
 
Der g esamtgesellschaftlichen Rollenverteilung entsprechend, liegt auch bei den 
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Jobcenter der Stadt Münster die Hauptsorge 
für die Kinder überwiegend bei den Frauen. Besonders deutlich wird dies b ei den 
Alleinerziehenden, die 13  Prozent aller erwerbsfähigen Leis tungsberechtigten 
ausmachen und zu rund  95 Prozent weiblich sind.  
Um den besonderen Herausforderungen und Bedarfen von Alleinerziehenden gerecht zu 
werden, hat das Jobcenter der Stadt Münster seit 2010 eine spezialisierte Beratung für 
diese Zielgruppe. M it Einführung der sozialräumlichen Organisation des Jobcenters im 
Jahr 2017 und der damit verbundenen Auflösung der ehemaligen Fachstelle 
Alleinerziehende ist die Fachexpertise für Alleinerziehende in Form spezialisierter 
Jobcoaches in den einzelnen Jobcentern-im-Jobcenter verankert. Die Koordinierung und 
Weiterentwicklung der Fachlichkeit ist über eine entsprechende Fachexpertengruppe 
gesichert und kommt auch der Beratung und Förderung aller Erziehenden zugute  (z. B. 
hinsichtlich der Netzwerkarbeit).  
Stärkung der Selbstwirksamkeit und Resilienz 
Im Rahmen der wirkungsorientierten Planungsworkshops wurde der Fokus  auf eine 
Teilgruppe der E rziehenden gelegt, um die intendierte Wirkungslogik bei der Planung 
nachvollziehbarer zu machen. Die Konkretisierung bezieht sich auf Alleinerziehende, die 
einen Unterstützungsbedarf jedweder Art haben und gleichzeitig eine Grundbereitschaft 
mitbringen, sich auf Veränderung einzulassen bzw. explizit eine Veränderung ihrer 
Situation wünschen.  
Ausgehend von den Planungen und Vorannahmen der vergangenen Jahre war es allen 
Beteiligten im Planungsprozess wichtig den Blick auf die Zielgruppe zu schärfen und - in 
Anlehnung an die Ziele der Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030  (s.o.) - eine Vision 
bzw. ein Ziel auf gesellschaftlicher Ebene (Impact) zu entwickeln, das  kraftvoll genug ist, 
die zukünftige Arbeit wirkungsvoll zu gestalten:

41 
 
 Gelebte gesellschaftliche Teilhabe ist in Münster für Alleinerziehende 
selbstverständlich. 
 Alleinerziehende gehen in Münster entsprechend ihrer Qualifikation einer „guten“ 
Arbeit nach. 
Die Verwirklichung der Vision hängt im Wesentlichen von zwei Faktoren ab. Zum einen 
davon, ob sich ein Arbeitsmarkt mit seinen Akteuren und Bedingungen so entwickelt, 
dass das Mer kmal alleinerziehend für eine Beschäftigung keine oder höchstens 
nebensächliche Rolle spielt. 25 Und zum anderen, ob es gelingt Alleinerziehenden im 
Kontext der Umsetzung von SGB II Gelegenheiten für Selbstwirksamkeitserfahrungen zu 
ermöglichen und die Einze lne bzw. den Einzelnen  so selbstbewusst zu machen, dass 
eine Annäherung  an bzw. eine Integration auf dem Arbeitsmarkt möglich wird.  Damit ist 
das Kernproblem dieser Zielgruppe erfasst, denn ein großer Teil der 
leistungsberechtigten Alleinerziehenden macht  keine oder nur wenige 
Selbstwirksamkeitserfahrungen26 und verfügt eben nicht über ein ausreichendes 
Selbstbewusstsein, um den Schritt in die Qualifizierung oder Beschäftigung zu gehen. 
Die Ursachen für das oben skizzierte Kernproblem sehen alle Beteiligten  hauptsächlich 
darin, dass viele Alleinerziehende häufig in sehr verfestigte komplexe Problemlagen  
verstrickt sind, die sich mitunter auch krisenhaft zuspitzen und von den Betroffenen als 
Katastrophe wahrgenommen werden. Erschwerend kommt hinzu, dass die R esilienz 
bei dieser Gruppe oft nur unzureichend ausgeprägt ist, was sich unmittelbar auf den 
Umgang und die Bewältigung von Problemlagen und Krisen auswirkt. 
Bezogen auf diese drei Hauptursachen wurden Outcome-Ziele entwickelt, die auf der 
Ebene des Wissens, Erkennens, Entwickelns von Fähigkeiten, neuen Haltungen und 
Einstellungen und auf der Ebene der Veränderungen im Handeln mit den Mitteln des 
Jobcenters und seiner Kooperationspartner/ -innen realistisch und e rreichbar sind . Die 
Veränderungen in der Lebenslage sind im Rahmen der Wirkungslogik mitentwickelt 
worden. Hier geht es größtenteils darum, dass sich die Wirkungen, die sich über das 
veränderte Verhalten entfalten, verstetigen. Auf diese Weise kann sich di e Lebenslage 
der Alleinerziehenden mit Zunahme von Selbstwirksamkeitserfahrungen insgesamt 
stabilisieren. Die Outcome-Ziele sind in der Anlage 13 dargestellt. 
Deutlich wird, dass die für das Kernproblem verantwortlichen Ursachen miteinander 
verbunden sind und in Wechselwirkung stehen. Das lässt vermuten, dass dies auch für 
die beschriebenen Wirkungen auf den verschiedenen Ebenen gilt und nicht ganz 
unwichtig ist, wenn es um den Output , also um die Leistungen und Aktivitäten des 
Jobcenters und der weiteren A kteur/-innen hinsichtlich der Zielgruppe der 
Alleinerziehenden geht. Die Planungs gruppe hat sich dazu mit folgenden Fragen 
beschäftigt: 
 Wie muss die Arbeit des Jobcenters, vor allem die der Jobcoaches , aussehen, damit 
die Ziele erreicht werden? 
 Wie müssen Dritte (also Bildungsträger, Beratungsstellen, Netzwerkpartner /-innen 
o.ä.) beteiligt werden? 
                                            
25 Dieser Aspekt wurde im Planungsprozess zunächst bewusst ausgeklammert. 
26 Unter Selbstwirksamkeit versteht die kognitive Psychologie die Überzeugung einer Person auch schwierige Situationen 
und Herausforderungen aus eigener Kraft bewältigen zu können

42 
 
 Wie können die Angebote sinnvoll miteinander verknüpft werden, um die 
größtmögliche Wirkung zu erzielen? 
Als zentral wurde von allen Beteiligten das Jobcoac hing g enannt. Im Jobcoach findet  
die/der Alleinerziehende ihre/n bzw. seine/n Ansprechpartner/-in. Hier gestaltet sich die 
Fallsteuerung. Konsens bestand darüber, dass ein von Vertrauen geprägtes 
verlässliches Arbeitsbündnis ein wichtiger, wenn nicht der wichtig ste Faktor ist. Ein 
weiterer Faktor betrifft den Zeitrahmen, in dem sich Beratung vollzieht und innerhalb des 
Rahmens die Häufigkeit und Regelmäßigkeit der Beratungseinheiten - beides auf der 
Grundlage von nicht zu verändernden Fallzahlen je Jobcoach. Die v orhandenen 
Beratungskapazitäten müssen grundsätzlich immer wieder neu aufgeteilt und an den 
Fallbestand angepasst werden. In der Regel wird so geplant, dass für bestimmte 
Kundinnen und Kunden ausreichende Ressourcen vorhanden sind, um eine sinnvolle 
Taktung der Beratungsgespräche über einen längeren Zeitraum zu gewährleisten. Dies 
muss besonders beachtet werden, wenn die Indikatoren für die Beratung der 
fokussierten Zielgruppe festgelegt werden.  
Aus dem Jobcoaching heraus ergibt sich die Einschaltung bzw. Beteiligung von 
sogenannten Dritten, um die Ziele zu erreichen und die gewünschte Wirkung zu erzielen. 
Bezogen auf die beschriebenen Outcome-Ziele lassen sich folgende bewährte Angebote 
und Kooperationen des Jobcenters benennen: 
 individuelle und intensive Beratungsarbeit (Perspektivzentrum, Intensivcoaching); 
 Unterstützungsangebote zur Alltagsbewältigung und  besondere Problemlagen 
(Kommunale Eingliederungsleistungen §16a SGB I I, Mobiles Fallclearing , 
Stadtteilangebote von Netzwerkpartner /-innen wie Frühe Hilfen und weiteren  
Beratungsstellen); 
 niedrigschwellige und ganzheitliche Informations - und Beratungsangebote, 
insbesondere in den Sozialräumen und in Sprachkursen; 
 niedrigschwellige Angebote für besondere Gruppen, z.B. Mütter mit 
Migrationsgeschichte (Stark im Beruf – Zukunft wagen); 
 kultursensible Beratung. 
Insgesamt wurde festgestellt, dass die Arbeit des Jobcenters für die Zielgruppe der 
Alleinerziehenden gut aufgestellt ist.  Dennoch wird an einigen Stellen 
Optimierungsbedarf beim Output gesehen: 
 kontinuierliche Professionalisierung der Beratungsarbeit durch regelmäßige 
Teilnahme der Jobcoaches an Fortbildung, Supervision und kollegialer Beratung; 
 Schaffen bzw. Erhalt von guten Rahmenbedingungen in der Beratung; 
 konsequente Nutzung und Verknüpfung vorhandener Projekte und Angebote; 
 weiterer Ausbau und Professionalisierung der Netzwerkarbeit auf lokaler Ebene und 
in den Sozialr äumen, auf Steuerungseben wie auch im  operativen Bereich; dies 
erfordert auch die Bereitstellung von Ressourcen für die Netzwerkarbeit; 
 verstärkte Verzahnung der operativen Bereiche Jobcoaching und 
Leistungsgewährung, um auch hier eine ganzheitliche Beratung zu gewährleisten.  
Um die tatsächliche Wirkung der genannten Leistungen messen zu können, sind 
folgende Indikatoren in Planung:

43 
 
 wirkungsorientierte Konzeption und Auswertung aller Angebote  (in Zusammenarbeit 
mit den Anbietern),  
 Befragungen der Zielgruppe mit einem Fragebogen (ist noch zu entwickeln), 
 Entwicklung und Anwendung einer Beratungsmatrix als Dokumentation für 
Veränderung bei den Themen und Gesprächsinhalten. 
Frühzeitige Beratungsangebote 
Die Zielgruppe der (Allein-)Erziehenden, die aus verschiedenen Gründen ihre 
Selbstwirksamkeit ausschließlich über ihre Kinder und die Familienarbeit erfahren  und 
aktuell nicht offen für eine Beschäftigung mit dem Thema Arbeit  und für Veränderungen 
ist, ist mit dem „klassischen“ Jobco aching sehr schwer zu erreichen. Dies heißt aber 
nicht, dass diese Gruppe explizit von Beratung ausgeschlossen werden soll. Im Ra hmen 
einer verantwortungsvollen Steuerung der Ressourcen der Jobcoaches kann aber darauf 
verzichtet werden Angebote zu unterbreiten oder Forderungen zu stellen, bei denen aus 
langer Beratungserfahrung heraus klar ist, dass sie keine Wirkung erzielen.  
Allerdings ist es sinnvoll, unter Beteiligung aller entsprechenden Netzwerkpartner/-innen 
frühzeitige Beratungszusammenhänge zu schaffen, um einer Verstetigung und 
Verfestigung von Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug  entgegenzuwirken. Die Frauen 
könnten bereits mit Feststellen der Schwangerschaft ange sprochen werden. Darüber 
hinaus sollten auch während der Inanspruchnahme des gesetzlich gewährten §10  SGB 
II27 verstärkt Angebotsformate für Ansprache, Kontakt und Austausch vorgehalten 
werden. Unterstützungsbedarfe, die sich u.  U. schon hier abzeichnen, könnten  so 
frühzeitig aufgegriffen werden und in die passenden Hilfestrukturen gelenkt werden. Ob 
der Ansatz hinsichtlich der Vermeidung von verfestigten komplexen Problemlagen und 
Stärkung der Resilienz einen positiven Einfluss hat, müsste in einem neuen Prozess mit 
einer darauf bezogenen Wirkungslogik untersucht werden.  
 
Neue Berufsperspektiven 
Für die Zielgruppe der Frauen insgesamt ist für das Jahr 2020 geplant, diese verstärkt 
für eine Tätigkeit in bislang überwiegend männlich dominierte n Berufsfeldern zu 
motivieren. Dazu sind unter anderem die Erstellung eines Leitfadens für Arbeitgebende 
und eine entsprechende Jobmesse zunächst für die Handwerksbranche vorgesehen.  
2.4.6.   Vernetzung mit den Arbeitsmarktakteur/-innen 
Die Herausforderungen im Jobcoaching (fehlende Qualifikationen, soziale und 
persönliche Kompetenzen, schwierige Rahmenbedingungen der erwerbsfähigen 
Leistungsberechtigten, zunehmende Krankheitsbilder, insbesondere auch psychischer 
Natur etc.) spieg eln gesamtgesellschaftliche Herausforderungen wider, die nicht durch 
das SGB II bzw. im Jobcenter der Stadt Münster alleine gelöst werden können. Hier sind 
sowohl auf übergeordneter Ebene als auch auf den Einzelfall bezogen ganzheitliche 
rechtskreis- und i nstitutionenübergreifende Ansätze notwendig. Die Kooperation mit 
seinen zahlreichen Netzwerkpartner/ -innen ist für das Jobcenter der Stadt Münster 
deshalb von zentraler Bedeutung, sowohl auf intrakommunaler und lokaler inklusive 
                                            
27 Nach § 10 Abs. 1 Satz 3 SGB II brauchen sich erziehende Leistungsberechtigte mit einem Kind 
unter 3 Jahren dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung zu stellen.

44 
 
sozialräumlicher Ebene als auch regional und überregional sowie interkommunal. 
Zahlreiche Beispiele für die Netzwerke und Kooperationen des Jobcenters sind in den 
Abschnitten 2.4.1. bis 2.4.5. genannt. 
Wichtige Akteur/ -innen und Kooperationspartner/ -innen für das Jobcenters sind (ni cht 
abschließend):  
 Städtische Ämter und Einrichtungen, insbesondere: 
◦    Amt für Schule und Weiterbildung  
◦    Sozialamt 
◦    Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
◦    Gesundheits- und Veterinäramt 
◦    Rechts- und Ausländeramt 
◦ Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung 
◦    Amt für Gleichstellung 
◦    Kommunales Integrationszentrum 
◦    Geschäftsstelle der Kommunalen Stiftungen / Freiwilligenagentur 
◦    Wirtschaftsförderung 
 Agentur für Arbeit Ahlen-Münster 
 Träger der freien Wohlfahrtshilfe und deren Einrichtungen 
 Familienzentren 
 Integrationsrat und Migrantenselbstorganisationen 
 Bildungsträger 
 Kammern und Arbeitgeberverbände 
 Arbeitgebende 
 Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretungen 
 Schulen 
 Bezirksregierung Münster 
 Landschaftsverband Westfalen-Lippe 
 (Fach-)Hochschulen 
 Ehrenamtliche Initiativen und Vereine  
 Regionalagentur Münsterland 
 Andere Kommunen bzw. Jobcenter (regional und überregional) 
 Das Netzwerk der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt 
 Beirat des Jobcenters und die dort vertretenen Gremien und Einrichtungen 
 Lokale Politik (insbesondere die arbeitsmarktpolitischen Sprecher*innen) 
 Verschiedene themen - und zielgruppenbezogene Arbeitskreise und Gremien auf 
lokaler, regionaler und überregionaler Ebene 
Die Angebote  und Leistungen der o.g. Akteur/ -innen, die im engeren oder weiteren 
Sinne zur Integration in den  Arbeitsmarkt beitragen, sind umfangreich und vielfältig  und 
in Münster für nahezu alle Zielgruppen und Lebenslagen vorhanden. Nicht immer sind 
jedoch alle rel evanten Angebote oder Zuständigke iten bekannt, teilweise funktionieren 
auch die Schnittstellen nicht optimal. Künftig soll entsprechend verstärkt daran gearbeitet 
werden, die Zuständigkeiten und Schnittstellen der zahlreichen arbeitsmarkt - und 
sozialpolitischen Akteur/ -innen für alle Beteiligten - insbesondere Arbeitsuchende und 
(potenzielle) Leistungsberechtigte und Arbeitgebende, aber auch das Jobcenter und die

45 
 
weiteren Akteur/-innen selbst – noch transparenter zu machen und  besser miteinander 
zu verzahnen.  
Besonderheit: Interkommunale Zusammenarbeit im Münsterland 
Eine Besonderheit des Münsterlandes als Arbeitsmarktregion besteht darin, dass die 
dazugehörigen Kommunen (die Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie 
die Stadt Münster) allesamt kommunale Jobcenter betreiben – eine Gemeinsamkeit, die 
verbindet und den gegenseitigen Austausch und die Zusammenarbeit fördert. Um 
Synergieeffekte zu nutzen und die „Marke Münsterland“ zu stärken, kooperieren die fünf 
münsterländischen Jobcenter gemeinsam mit dem Münsterland e. V. als 
Netzwerkzentrale der Region bereits seit mehreren Jahren eng miteinander, mit 
zunehmender Tendenz. Beispiele dafür sind: 
 regelmäßiger Austausch der Leitungsebene zur Zusammenarbeit in aktuellen 
Themen 
 regelmäßiger fachlicher Austausch 
 gemeinsame Pressearbeit 
 Minijobstudie  
 Münsterlandkarte (im Rahmen Bildung und Teilhabe) 
 Digitalisierung 
2.5.   Organisations- und Prozessziele 
 
Als  besondere Einrichtung in der öffentlichen Verwaltung und als Teil des kommunalen 
Konzerns Stadt Münster ist auch das Jobcenter dem Veränderungsdruck ausgesetzt, der 
sich unter anderem aus den steigenden Ansprüchen der Bürger /-innen an die 
Verwaltung, die alternde Gesellschaft, kürzere Bindung von Mitarbeitenden an ihre Stelle 
sowie erweiterten gesetzlichen Vorgaben, insbesondere hinsichtlich des Einsatzes neuer 
Technologien, ergibt. Die gesetzlichen Ziele des Jobcenters werden deshalb durch 
entsprechende Organisations- und Prozessziele unterstützt.

46 
 
2.5.1. Digitalisierung  
Das Jobcenter sieht als einen wesentlichen Basisbaustein zur Umsetzung des 
Onlinezugangsgesetzes und des E.Government -Gesetzes sowie zur Gestaltung 
moderner Arbeitsweisen die Einführung der elektronischen Akte (e -Akte) und möchte 
diese schnellstmöglichst e inführen. Im Rahmen der gesamtstädtischen 
Digitalisierungsstrategie wird das Jobcenter hier als eine Art Pilot für größere Bereiche 
fungieren. Aus der Sicht des Jobcenters bedarf es dazu kurzer Entscheidungs - und 
Beteiligungswege und der notwendigen Ressou rcen. Dieses Vorhaben wird begleitet 
vom Bedarf, die internen Prozesse durch Einführung einer elektronischen Aktenführung 
(e-Akte) systematisch zu digitalisieren. Zur Vorbereitung hat das Jobcenter bereits 2019  
unter externer Begleitung begonnen im Rahmen  einer Bestandsanalyse zunächst die 
bestehenden relevanten Geschäftsprozesse detailliert zu erheben und zu prüfen. Im 
nächsten Schritt werden die Prozesse in Anpassung an die digitalen Ansätze und 
Verfahren neu beschrieben und aufgebaut und mit einem Rolle nkonzept unterlegt. Ziel 
ist, nicht nur eine Veränderung von analog zu digital, sondern eine Optimierung der 
Prozesse zu bewirken, hin zu digitalisierten Arbeitsweisen. Die Einführung der e -Akte ist 
für eine erste Phase in 2020 und in der Endausbaustufe mi t dahinterliegenden 
Arbeitsprozessen für 2021 anvisiert.     
2.5.2.   Prozessmanagement 
In Fortführung der Erschließung von Optimierungspotenzialen durch die Digitalisierung 
der Kernprozesse wird das Jobcenter der Stadt Münster  2020 ein einheitliches und 
kontinuierliches Prozessmanagement entwickeln, das die Teilbereiche Qualitäts-, Risiko- 
und Wissensmanagement umfasst. Damit werden insbesondere folgende Ziele verfolgt: 
 Transparenz über die Prozesse und Verantwortlichkeiten im Jobcenter 
 Entwicklung von Standards 
 Verbesserung der Ergebnis- und Prozessqualität 
 Steigerung der Effektivität und Effizienz der Leistungen des Jobcenters 
 Risikoorientierte Überwachung von Prozessen 
 Bewältigung des demografischen Wandels (Erhalt von Expertenwissen) 
 
2.5.3. Beratung 
Beratung ist ein Kernelement der Prozesse im Jobcenter. Das Beratungsverständnis und 
die Qualität und Professionalität der Beratung sind zentral für die Kundenbeziehung, die 
Handlungskompetenz und die Effektivität der bzw. des einzelnen Mitarbeitenden und in 
Konsequenz des gesamten Jobcenters. Über eine hohe Beratungsqualität werden eine 
gute Ausschöpfung der internen Ressourcen und Potenziale sowie eine Erhöhung der 
Kunden- und Mitarbeiterzufriedenheit erreicht. Aus diesem Grund wird das Jobcenter der 
Stadt Münster im Jahr 2020  die Schulungen zur Be ratung für die Mitarbeitenden im 
operativen Bereich (Jobcoaches, Leistungssachbearbeitende und  Assistenzkräfte) 
fortsetzen. Als Basis der Vermittlung von Gesprächs- und Beratungstechniken wird dabei 
die Bedeutung von Haltung in der Beratung thematisiert.

47 
 
2018 und 2019  hat das Jobcenter in Kooperation mit dem Beratungslabor der 
Westfälischen Wilhelms -Universität Münster ein Forschungsprojekt zur 
„Professionalisierung von Beratung im Kontext SGB II“ durchgeführt. Aus den 
Ergebnissen wird im Jahr 2020 ein einheitliches  Kompetenzprofil für die Beratung im 
SGB II entwickelt und in das Schulungskonzept und damit in die B eratungspraxis des 
Jobcenters implementiert. 
Darüber hinaus hat das Jobcenter der Stadt Münster die Beratungsprozesse in 
verschiedenen Bereichen optimiert: 
 Durch ein seit September 2018 bestehendes Beratungs- und Unterstützungsangebot 
prüft das Jobcenter, ob der SGB II-Leistungsbezug durch die vorrangigen Leistungen 
Kinderzuschlag und Wohngeld entfallen kann. B islang 128 Bedarfsgemeinschaften 
(Stand 17.06.2019)  sind durch die Bewilligung der vorrangigen Leistungen nicht 
mehr hilfebedürftig nach dem SGB II, haben aber eine Mehrleistung gegenüber den 
Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II von durchschnittlich 201,11 € 
monatlich je Bedarfsgemeinschaft (vgl. auch die Berichtsvorlage 0731/2019). 
 Um das Kostensenkungsverfahren im Falle übersteigender Kosten der Unterkunft für 
die Betroffenen transparenter zu gestalten und ihnen Möglichkeiten des 
kostengünstigeren Wohnens aufzuzeigen, hat das Jobcenter ein Beratungsk onzept 
entwickelt, das 2020 weiter etabliert und bei Bedarf angepasst wird. 
 
3. Budget- und Maßnahmenplanung 2020 
 
Nach vorläufiger Berechnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales  werden 
dem Jobcenter der Stadt Münster für das Jahr 2020 Einglieder ungsmittel in Höhe von 
rund 17  Mio. Euro avisiert. Das sind 0,7  Mio. Euro mehr als im Jahr 2019. Darin 
enthalten sind 2,8 Mio. Euro für die Realisierung von öffentlich geförderter Beschäftigung 
nach § 16i SGB II (Teilhabe am Arbeitsmarkt). Die konkrete Mittelzuteilung erfolgt jedoch 
erst nach Verabschiedung des Bundeshaushaltes und dem Erlass der 
Eingliederungsmittelverordnung. 
Ausgehend von den Handlungsfeldern und nach fachlich -inhaltlichen Planungen mit 
Beteiligung des örtlichen Beirats und der relevante n Fachämter der Stadtverwaltung ist 
die Verteilung der Eingliederungstitels auf die verschiedenen Instrumente des SGB II 
bzw. des SGB III wie folgt vorgesehen (vgl. Abbildung 21). 
 
Insgesamt gut ein Viertel des Eingliederungstitels (26 %) ist für die Instr umente der 
öffentlich geförderten Beschäftigung vorgesehen, davon wiederum rund die Hälfte für 
Förderungen nach § 16i SGB II (Teilhabe am Arbeitsleben). Das 
zielgruppenübergreifende und flexible Instrument „Maßnahmen zur Aktivierung und 
beruflichen Einglie derung nimmt mit 22 % ebenfalls einen hohen Anteil des 
Eingliederungstitels ein. Rund 8 % sind für die Förderung der beruflichen Weiterbildung 
vorgesehen. Die detaillierte Maßnahmenplanung des Jobcenters für das Jahr 2020 ist in 
der Anlage 14 dargestellt.

48 
 
 
Abbildung 21: Aufteilung des Eingliederungstitels für das Jahr 2020 nach Instrumenten 
Quelle: Eigene Aufstellung 
 
 
 
Schlussbemerkung 
 
Der kontinuierliche wirtschaftliche Aufschwung der letzten Jahre hat dafür gesorgt, dass 
auch Menschen, die zuvor auf dem Arbeitsmarkt nur sehr eingeschränkte 
Integrationschancen hatten, eine Arbeit gefunden haben. Die erfreuliche Folge auch in 
Münster sin d ein historischer Tiefstand der Arbeitslosigkeit und eine Abnahme der 
Leistungsberechtigten im SGB II.  
 
Vor dem Hintergrund der eingetrübten Aussichten für die Wirtschaft ist wieder mit einem 
leichten Anstieg der Arbeitslosigkeit zu rechnen. Das Jobcenter der Stadt Münster ist mit 
seiner Beratungskompetenz und seinen Förderangeboten sowie seiner Vernetzung mit 
den weiteren arbeitsmarktpolitischen Akteurinnen und Akteuren insgesamt jedoch gut 
aufgestellt, um den Herausforderungen des kommenden Jahres zu be gegnen. Die 
weiterhin konsequente Nutzung der Instrumente der öffentlichen Beschäftigung wird 
außerdem dazu beitragen, dass auch sehr arbeitsmarktferne Menschen wieder eine 
Chance auf eine berufliche Perspektive und soziale Teilhabe erhalten.

49 
 
Glossar zur Grundsicherungs- und Arbeitsmarktstatistik 
 
 
Aktivierung Arbeitsmarktpolitische Maßnahme der aktiven 
Arbeitsförderung zur beruflichen Eingliederung/ Weiterbildung 
(z. B. Umschulung). 
Aktivierungsquote  
der 
Langzeitleistungsbeziehenden 
(K3E2) 
Quotient aus der Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden in 
einer Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung im 
Berichtsmonat (Zähler) und der Zahl der 
Langzeitleistungsbeziehenden gesamt im Berichtsmonat 
(Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die 
Aktivierungsquote der Langzeitleistungsbeziehenden jeweils 
als Jahresdurchschnittswert abgebildet. 
Alo = Arbeitslose 
Personen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, 
eine versicherungspflichtige zumutbare Beschäftigung suchen, 
dabei den Vermittlungsbemühungen zur Verfügung stehen 
und sich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter 
arbeitslos gemeldet haben. 
Arbeitslosenquote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen zum 
Stichtag (Zähler) und der Anzahl der zivilen Erwerbspersonen 
zum Stichtag (Nenner). Die Zahl der zivilen Erwerbspersonen 
setzt sich zusammen aus den abhängigen zivilen 
Erwerbstätigen sowie den Selbstständigen und den 
mithelfenden Familienangehörigen.  
Asu = Arbeitsuchende 
Personen, die eine versicherun gspflichtige Beschäftigung als 
Arbeitnehmer suchen. Der Begriff ist weiter gefasst als der des 
Arbeitslosen und enthält zusätzlich auch die nicht arbeitslosen 
Arbeitsuchenden. Das sind die Personen, die eine 
Beschäftigung suchen, auch wenn sie beispielswei se bereits 
eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausüben 
oder sich in einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme 
befinden. 
AUS = Vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen 
Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, selbst aber 
keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben. 
Hierunter fallen u. a. Leistungsberechtigte nach dem 
Asylbewerberleistungsgesetz und Personen mit einem 
Anspruch auf Altersrente. 
 
BG = Bedarfsgemeinschaft 
Personen, die in einem Haushalt und in einer Verantwortungs- 
und Einstehensgemeinschaft miteinander leben und 
wirtschaften. Hierzu gehören die engsten Familienangehörigen 
(Ehegatten/ Partner und Kinder unter 25 Jahre), nicht aber 
Großeltern/ Verschwägerte. Bedarfsgemeinschaften lassen 
sich differenzieren nach Regelleistungs-
Bedarfsgemeinschaften und sonstige Bedarfsgemeinschaften.

50 
 
 
BM = Berichtsmonat 
Monat, über den sich die jeweilige Berichterstattung erstreckt. 
Er beginnt am Tag nach dem statistischen Stichtag des 
vorangegangenen Berichtsmonats und endet mit dem 
nächsten statistischen Stichtag (jeweils ca. Mitte eines 
Monats). 
ELB = Erwerbsfähige Leistungsberechtigte 
Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die 
Altersgrenze noch nicht erreicht haben, die erwerbsfähig und 
hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der 
BRD haben. 
gE = gemeinsame Einrichtung 
Gemeinsame Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit und 
der kreisfreien Städte sowie Kreise zur einheitlichen 
Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im 
Gebiet des kommunalen Trägers.  
Integration Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, 
voll qualifizierenden beruflichen Ausbildung oder 
selbständigen Tätigkeit eines erwerbsfähigen 
Leistungsberechtigten. 
Integrationsquote  
(K2) 
Quotient aus der Summe der Integrationen im Berichtsmonat 
und den vorangegangenen elf Monaten (Zähler) und dem 
durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen 
Leistungsberechtigten im Vormonat und den 
vorangegangenen elf Monaten (Nenner). In der 
Basisinformation des Jobcenters wird die Integrationsquote als 
Jahresfortschrittswert abgebildet (entsprechend der mit dem 
Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung). 
JDW = Jahresdurchschnittswert  
Durchschnitt von Januar eines Jahres bis zum aktuellen 
Berichtsmonat. 
JFW = Jahresfortschrittswert  
Summe von Januar eines Jahres bis zum aktuellen 
Berichtsmonat. 
Jugendarbeitslosenquote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen unter 25 
Jahren zum Stichtag (Zähler) und der Anzahl der zivilen 
Erwerbspersonen unter 25 Jahren zum Stichtag (Nenner). In 
der Basisinformation des Jobcenters wird die 
Jugendarbeitslosenquote jeweils als Jahresdurchschnittswert 
abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-
Westfalen getroffenen Zielvereinbarung). 
KOL = Kind ohne Leistungsanspruch 
Minderjährige, unverheiratete Kinder in 
Bedarfsgemeinschaften, die ihren individuellen Bedarf durch 
eigenes Einkommen decken können und daher nicht 
hilfebedürftig sind.

51 
 
 
LB = Leistungsberechtigte 
Personen in Bedarfsgemeinschaften, die einen Anspruch auf 
Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch 
Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) haben. 
Leistungsberechtigte lassen sich differenzieren nach 
Regelleistungs-Berechtigten und sonstigen 
Leistungsberechtigten. 
 
 
LfU = Leistungen für Unterkunft und Heizung 
Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Bedarfe, die die 
Unterkunft betreffen (z. B. Kaltmiete, Neben- und Heizkosten).  
LLU = Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes 
Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Regelbedarfe (z. B. 
Ernährung, Kleidung, Haushaltsenergie) und Mehrbedarfe (z. 
B. Alleinerziehung, Schwangerschaft und Geburt).  
LZA = Langzeitarbeitslose 
Personen, die ein Jahr und länger arbeitslos gemeldet sind. 
LZB = Langzeitleistungsbeziehende 
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen 
24 Monaten mindestens 21 Monate hilfebedürftig waren. Um 
nicht Zeiten der Nichterwerbsfähigkeit (vor Vollendung des 15. 
Lebensjahres) mit einzubeziehen, werden 
Langzeitleistungsbeziehende ab Vollendung des 17. 
Lebensjahres ausgewiesen.  
Nachhaltigkeit Eine Integration gilt als nachhaltig, wenn die Person zwölf 
Monate nach Aufnahme des Beschäftigungsverhältnisses 
sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. 
Nachhaltigkeitsquote (K2E3) Quotient aus der Summe der nachhaltigen Integrationen in 
den vergangenen zwölf Monaten (Zähler) und der Summe der 
Integrationen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in 
den vergangenen zwölf Monaten (Nenner). 
NEF = Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte 
Personen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft, die selbst 
noch nicht im erwerbsfähigen Alter sind (unter 15 Jahren) oder 
aufgrund ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit oder evtl. 
rechtlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, 
mindestens drei Stunden täglich unter den üblichen 
Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten. Sie 
erhalten Sozialgeld. 
NLB = Nicht Leistungsberechtigte 
Personen ohne Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. 
Hierzu gehören vom Leistungsanspruch ausgeschlossene 
Personen und Kinder ohne Leistungsanspruch. 
 
PERS = Personen in Bedarfsgemeinschaften 
Personen, die in einer Verantwortungs- und 
Einstehensgemeinschaft leben. Es lässt sich differenzieren 
zwischen Leistungsberechtigten und nicht 
Leistungsberechtigten.

52 
 
 
 
RLB = Regelleistungs-Berechtigte 
Personen mit Anspruch auf Gesamtregelleistungen. Hierzu 
gehören u. a. Regelbedarfe (Arbeitslosengeld II oder 
Sozialgeld), Mehrbedarfe sowie laufende und einmalige 
Leistungen für Unterkunft und Heizung. 
 
 
RL-BG = Regelleistungs-Bedarfsgemeinschaft 
Zu dieser Bedarfsgemeinschaft gehört mindestens ein 
Regelleistungsberechtigter, zusätzlich können auch Personen 
mit anderem Status dazugehören. 
 
Sanktionen Prozentuale Absenkung des Regelbedarfes bei 
Pflichtverletzungen oder Meldeversäumnisse durch den 
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.  
Sanktionsquote Quotient aus der Anzahl der erwerbsfähigen 
Leistungsberechtigten mit mindestens einer gültigen Sanktion 
zum Stichtag (Zähler) und allen erwerbsfähigen 
Leistungsberechtigten  zum Stichtag (Nenner).  
S-BG = Sonstige Bedarfsgemeinschaften 
Zu dieser Bedarfsgemeinschaft gehört kein Regelleistungs-
Berechtigter, dafür jedoch mindestens ein sonstiger 
Leistungsberechtigter. 
 
SLB = Sonstige Leistungsberechtigte 
Personen ohne Anspruch auf Gesamtregelleistungen, die 
ausschließlich sonstige Leistungen erhalten. Hierzu gehören 
u. a. Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung, 
abweichend zu erbringende Leistungen wie die 
Erstausstattung der Wohnung, Leistungen für Auszubildende 
und Leistungen zur Bildung und Teilhabe.  
 
Veränderungsrate des 
Bestands der 
Langzeitleistungsbeziehenden 
(K3) 
Quotient aus der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im 
Berichtsmonat (Zähler) und der Anzahl der 
Langzeitleistungsbeziehenden im Berichtsmonat des 
Vorjahres (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters 
wird die Veränderungsrate jeweils als Jahresdurchschnittswert 
abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-
Westfalen getroffenen Zielvereinbarung). 
zkT = zugelassener kommunaler Träger  
Trägerschaft der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur 
alleinigen Wahrnehmung (Optionskommune) – z. B. Jobcenter 
Münster

53 
 
Anlage 1: Organigramm des Jobcenters der Stadt Münster  
 
 
  
ögB = öffentlich geförderte Beschäftigung;  KSCA = Kommunales Service Center für Arbeit; BuT = Bildung und Teilhabe;  
JiJ = Jobcenter-im-Jobcenter;  IKS = Internes Kontrollsystem

54 
 
Anlage 2: Kommunales Service Center für Arbeit des Jobcenters (KSCA)

55 
 
Anlage 3: Ressourcenbereiche und Ziele im fa:z-Modell

56 
 
Anlage 4: Statistik der Stadtbezirke Münster 
 
Münster gesamt Nord Ost Südost Hiltrup West Mitte
Bevölkerung (Anzahl Personen)* 310.610 30.531 22.983 30.117 38.305 61.165 127.509
Anteil an der Gesamtbevölkerung (in %)* 100,0 9,8 7,4 9,7 12,3 19,7 41,1
Anteil männliche Bewohner (in %)* 48,0 49 48,5 49,5 48,6 48,9 46,8
Anteil weibliche Bewohner (in %)* 52,0 51,0 51,5 50,5 51,4 51,1 53,2
Bevölkerung 0 - 19 Jahren (in %)** 17,6 23,2 20,7 20,8 19,7 20,3 13,1
Bevölkerung 20 - 39 Jahre (in %)** 33,9 25,4 21,7 24,1 23,2 33,3 43,8
Bevölkerung 40 - 59 Jahre (in %)** 25,7 26,2 29,9 29,4 28,8 25,5 23,2
Bevölkerung 60 - 79 Jahre (in %)** 17,2 19,3 20,6 19,9 21,5 16,1 14,7
Bevölkerung 80 Jahre und älter (in %)** 5,6 5,9 7,0 5,8 6,8 4,8 5,3
Ausländeranteil (in %)* 10,7 18,7 8,6 12,0 10,9 11,2 8,9
Migrationsanteil (in %)* 23,1 41,0 18,5 25,2 27,4 25,3 16,2
Leistungsberechtigte SGB II (in %)** 7,0 16,7 5,4 8,5 9,0 5,7 4,6
Leistungsberechtigte SGB II 0 - 14 Jahre  (in %)** 16,4 34,5 10,7 17,9 19,4 12,5 10,6
Leistungsberechtigte SGB II 15 - 64 Jahre (in %)** 7,0 16,7 5,9 8,7 9,5 5,6 4,8
Langzeitarbeitslose (in %)** 1,7 3,7 1,6 2,1 2,3 1,2 1,2
                                                                                                                                                                                                                                                                                                
* Stand Dezember 2018                                                                                                                                                                                                                                                          
** Stand Dezember 2017                                                                                                                                                                                                                                                                   
Statistik der Stadtbezirke Münster
Abbildung 22: Statistik der Stadtbezirke Münster           Quelle: Stadtplanungsamt Münster

Anlage 5: Öffentlich geförderte Beschäftigung - Teilhabechancengesetz 
 
In Umsetzung seiner strategischen Grundausrichtung, soziale Teilhabe durch Beschäftigung 
zu ermöglichen,  investiert das Jobcenter der Stadt Münster bereits seit vielen Jahren 
erhebliche finanzielle – inklusive personeller – Ressourcen in die verschiedenen Instrumente 
und Programme öffentlich geförderter Beschäftigung  (ögB). Seit dem 01.01.2019 liegt der 
Fokus dabei auf  den Instrumenten des Teilhabechancengesetzes, dem modifizierten § 16e 
SGB II (Förderung von Langzeitarbeitslosen) und  dem neu eingeführten  § 16i SGB II 
(Teilhabe am Arbeitsmarkt) für Langzeitleistungsbeziehende.  Die Fördervoraussetzungen 
und Förderkonditionen sind - in vereinfachter Form - aus der Abbildung 23 ersichtlich. 
 
 
 
Abbildung 23: Fördervoraussetzungen und –konditionen im Teilhabechancengesetz 
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales 
 
 
Die Besetzung der ögB -Stellen ist aufwändig und ressourcenintensiv und umfasst  
insbesondere: 
 die Identifizierung geeigneter Teilnehmender nach den formellen gesetzlichen Kriterien,  
 die Klärung, ob  eine Einmündung  kurz- bis mittelfristig möglich ist ( Kinderbetreuung, 
gesundheitliche Situation, Motivationslage etc.), 
 die Klärung möglicher Tätigkeitsfelder, 
 ein ganzheitliches vorbereitendes Coaching (gem. § 16i Abs. 3 Satz 2 SGB II), 
 Arbeitgeberinformation und Stellenakquise, 
 Matching und  Vermittlung,  
 Unterstützung des Antragsverfahrens für die Arbeitgebenden, 
 Antragsbescheidung.

58 
 
Die Erfahrungen aus dem  vorbereitenden Coaching  zu § 16i SGB II , welches durch 
Maßnahmenträger und für einen Teil der Teilnehmenden durch Coaches des Jobcenters 
durchgeführt wird, zeigen, dass die Einmündungsprozesse in ögB oftmals Zeit und Geduld 
erfordern:  
 Die Teilnehmenden benötigen Zeit, um Vertrauen zu ihrem Coach aufzubauen. Frühere 
Maßnahmeerfahrungen/Maßnahmemüdigkeit, Scham und/oder Frustration aufgrund 
gescheiterter Bewerbungsversuche sind eine häufige Ursache für einen verlangsamten 
Vertrauensaufbau.  
 Es liegen bei etlichen Teilnehmenden gesundheitliche Einschränkungen vor, die sich auf 
die Arbeitsfähigkeit unmittelbar auswirken.  
 Die Qualifikationsprofile sind teilweise unzureichend.  
 Unternehmen haben nicht immer realistische Erwartungen bezüglich der 
Leistungsfähigkeit und Qualifikation.  
 Selbst- und Fremdbild der Teilnehmenden (Angst um Verlust der Identität in erster Linie 
bei höher Qualifizierten, Überschätzung der eigenen Qualifikationen, Ignorieren der 
Tatsache, dass Qualifikationen/Berufserfahrung ein „Verfallsdatum“ haben) klaffen häufig 
auseinander.  
 Teilnehmende übersch ätzen zum Teil die eigene Leistungsfähigkeit (zu schneller, zu 
anstrengender Einstieg).  
 Der soziale Kontext (z. B. Betreuung von Angehörigen, Kindern, problematische 
Familiensituation) erschwert den beruflichen Einstieg.  
 Bei etlichen Teilnehmenden ist de r Verlust von sozia len Kompetenzen zu konstatieren.  
Zu beobachten sind  insbesondere Erschöpfung nach einer Reihe von Misserfolgen und  
fehlende Energiereserven/Kraftquellen.  
 Etliche Teilnehmende weisen einen Mangel an Motivation auf und resignieren schnell.  
 Viele der Teilnehmenden haben sehr genaue Arbeitgeber - und Tätigkeitswünsche  und 
zeigen wenig Kompromissbereitschaft.  
Wichtige Ziele des vorbereitenden Coachings sind unter anderem entsprechend die 
Stärkung der Aktivität  und Motivation sowie  der Selbständigkeit, Selbstreflektionsfähigkeit  
und Handlungsfähigkeit der Teilnehmenden. Die Arbeitsverhältnisse sollten außerdem nach 
Möglichkeit in Teilzeit (z. B. 4 Stunden pro Tag) beginnen und sukzessive gesteigert werden, 
um Überforderungen oder Abbrüche zu vermeiden.  
Für das Jahr 2019 hat das Jobcenter der Stadt  Münster auf Grundlage der zur Verfügung 
gestellten Fördermittel des Bundes in Höhe von 2,8 Mio. Euro die Schaffung und Besetzung 
von 120 Stellen nach § 16i SGB II  anvisiert. Darüber hinaus wird der Passiv-Aktiv-Transfer 
(PAT)28 für die Schaffung zusätzlicher  20 Stellen auf Basis der gesetzlichen 
Voraussetzungen genutzt. 
Aus kommunalen Mitteln sollen weitere 20 öffentlich geförderte Stellen geschaffen werden. 
Die kommunalen Mittel werden dabei übe rwiegend für Leistungsberechtigte herangezogen, 
die die formellen gesetzlichen Fördervoraussetzungen nicht erfüllen, die aber 
förderungswürdig im grundsätzlichen Sinne der ögB -Instrumente sind. So sollen z. B.  von 
der Umsetzung des § 16e SGB II gezielt auc h erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit 
Fluchthintergrund profitieren. Da viele Geflüchtete aufgrund der Teilnahme an Sprachkursen 
                                            
28 Grundgedanke des Passiv-Aktiv-Transfers ist, dass Mittel für "passive Leistungen", also für Arbeitslosengeld II und für die 
Kosten der Unterkunft und Heizung, die durch öffentlich geförderte Beschäftigung eingespart werden, nicht an den Gesamt-
haushalt zurückfließen, sondern zusätzlich zur Finanzierung der geförderten Beschäftigung herangezogen werden können.

59 
 
nicht die gesetzliche Voraussetzung des § 16e SGB II (Daue r der Arbeitslosigkeit von 
mindestens 2 Jahren) erfüllen, verwendet das Jobcenter die kommunalen Mittel teilweise für 
einen modifizierten § 16e SGB II (Zugangsvoraussetzung: mind. 1 Jahr Arbeitslosigkeit, 
ansonsten die gleichen Fördermodalitäten. 
Zum Stichtag 15.09.2019 stellt sich der Besetzungsstand der ögB -Stellen in Münster  wie 
folgt dar:  
 Einmündungen  
  
Noch offene 
Einmündungen29 
Abbrüche 
§ 16e EGT 16 1 / 
§ 16e kommunal 3 2 / 
§ 16i EGT 81 4 4 
§ 16i kommunal 2 / 1 
gesamt 102 7 5 
 
Abbildung 24: Einmündungen in öffentlich geförderte Beschäftigung im Jobcenter der Stadt Münster 
Quelle: Eigene Auswertung 
 
Die Beschäftigungen im Rahmen des § 16i SGB II bestehen sowohl in der freien Wirtschaft 
als auch bei gemeinnützigen Trägern und der Kommune, also der Stadt Münster selbst. Der  
§ 16e SGB II ist von seinen Fördervoraussetzungen und Fördermodalitäten auf eine Tätigkeit 
in der freien Wirtschaft ausgerichtet.   
Mit der Einmündung der Leistungsberechtigten in eine konkrete Beschäftigung beginnt die 
begleitende Betreuung durch einen Coach des Jobcenters oder eines Träger s. Dafür haben 
die Arbeitgebenden die Arbeitnehmenden in den ersten sechs (§  16e SGB II) bzw. in den 
ersten 12 Monaten (§ 16i SGB II) in angemessenem Umfang freizustellen. Ziel des 
beschäftigungsbegleitenden Coachings ist, den Übergang von der Arbeitslosigkeit in die 
Beschäftigung sowohl für die Arbeitnehmenden als auch für die Arbeitgebende n präventiv 
und bei eventuellen Problemen und Krisen bedarfsgerecht zu  unterstützen und damit 
Abbrüche zu vermeiden. Bei Übergang v on einer geförderten in eine ungeförderte 
Beschäftigung kann das Coaching für weitere sechs Monate fortgeführt werden, um auch die 
Nachhaltigkeit der Anschlussperspektive zu sichern.  Abbrüche der ögB lassen sich trotz 
vorbereitendem und begleitendem Coachi ng dennoch nicht in allen Fällen vermeiden, z. B. 
wenn gesundheitliche Verschlechterungen oder neue persönliche Rahmenbedingungen 
eintreten oder Konflikte zwischen Arbeitnehmer/ -in und Arbeitgeber/ -in sich trotz intensiver 
Bemühungen nicht auflösen lassen.  In diesen Fällen - ebenso, wenn eine vorgesehene 
Einmündung in ögB gar nicht zustande kommt - werden den Leistungsberechtigten 
alternative Unterstützungsangebote unterbreitet. 
 
Bis Ende 2019 soll die volle Anzahl der geplanten  ögB-Stellen besetzt sein. Für das Jahr 
2020 und darüber hinaus  besteht das Ziel des Jobcenters  der Stadt Münster  darin, den 
Besetzungsstand stabil zu halten, d.  h. Abbrüche zu vermeiden und frei werdende Stellen  
zügig nachzubesetzen, sowie Übergänge in ungeförderte Beschäftigung zu realisieren. 
 
 
  
                                            
29 Damit sind die Arbeitsaufnahmen gemeint, die in Kürze (innerhalb der nächsten 8 Wochen) noch bevorstehen. Die 
Arbeitsverträge werden noch bzw. wurden bereits abgeschlossen.

60 
 
Anlage 6: Radeln ohne Alter 
 
Ganz im Zeichen sozialer Teilhabe steht das Projekt „Radeln ohne Alter“, das das Jobcenter 
der Stadt Münster in Kooperation mit Chance e. V . und der Hüfferstiftung  seit Juli 2018 im 
Rahmen einer Arbeitsgelegenheit durchführt. Angeboten werden Rikschafahrten für Senior/ -
innen, die in verschiedenen Einrichtungen in Münster leben oder durch Tagespflegedienste 
betreut werden. Die Rikschapilot/ -innen sind langzeitarbeits lose Menschen im 
Leistungsbezug des Jobcenters. 
„Radeln ohne Alter“ bietet den Senior /-innen die - zum Teil einzige - Möglichkeit, am 
gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Das Angebot wird sehr gut angenommen, die 
Touren sind immer ausgebucht. Aktuell sin d 22 Seniorenheime, Tagespflegeeinrichtungen, 
der Aktion von Mensch zu Mensch und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen 
eingebunden. 
Den Rikschapilot/-innen wird im Projekt ein hohes Maß an Verantwortung übertragen und 
damit Wertschätzung entgegengebracht. Die Freude und Dankbarkeit der Senior/ -innen hat 
direkte Auswirkungen auf das Selbstwertgefühl der Teilnehmenden und schürt außerdem 
das Verantwortungsbewusstsein, den Senioren einen schönen Ausflug zu verschaffen. Im 
Austausch zwischen den Rikscha pilot-/innen und den Senior/ -innen entsteht durch 
generationsübergreifende Kommunikation, dem Austausch von Erfahrungen und 
Geschichten sowie dem Gefühl, anderen und sich selbst etwas Gutes zu tun, ein Mehrwert 
für alle Beteiligten. 
Jede Fahrt wird in eine r Gruppe durchgeführt und durch eine/ -n Anleiter/ -in und 
Sicherheitsfahrer/-in begleitet. Vor der ersten Fahrt werden die Rikschapilot/ -innen 
theoretisch und praktisch geschult. Zudem wird die Teilnahme an der Arbeitsgelegenheit 
sozialpädagogisch begleitet , um die Heranführung an den allgemeinen Arbeitsmarkt 
individuell zu unterstützen. 
Das Projekt läuft seit Juli 2018, im Mai 2019 waren mit 10 Teilnehmenden alle Plätze belegt. 
Aufgrund der hohen Nachfrage konnten seitdem zwei weitere Plätze geschaffen werd en. 
Insgesamt haben bereits 20 Leistungsberechtigte an dem Projekt teilgenommen. Da durch 
das Projekt sehr gute Kooperationen mit verschiedenen Arbeitgebenden entstanden sind, 
konnten bereits vier Teilnehmende in eine sozialversicherungspflichtige Beschäft igung 
vermittelt werden. Ein ehemaliger Teilnehmender geht wieder zur Schule, mit dem Ziel, den 
Abschluss nachzuholen.

61 
 
Anlage 7: MaBiA – Individuelle Beratung und Begleitung von Menschen mit  
                 Migrationshintergrund 
 
Ziel der Maßnahme MaBiA ist es, den Integrationsprozess von Neuzuwander/ -innen, aber 
bei Bedarf auch von bereits länger in Deutschland lebenden Menschen mit 
Migrationsvorgeschichte engmaschig und ganzheitlich  zu begleiten, unterstützen und 
initiieren. Der Fokus liegt darauf, die Teilnehmenden zu selbständigem Handeln im Alltag zu 
befähigen und vorhandene Vermittlungshemmnisse abzubauen.  
Für jede/n Teilnehmenden wird ein individueller Maßnahmenplan zur individuellen Förderung 
erstellt. Dabei können sich u.a. folgende Einsatzbereiche ergeben: 
 Durchführung von Sozial- und Kompetenzanalysen 
 Motivationsgespräche / Förderung von Eigeninitiative 
 Unterstützung bei Terminen mit Behörden, Ma ßnahmeträgern, Ärzten, Arbeitgebenden 
etc. 
 Unterstützung bei der Entwicklung persönlicher und beruflicher Zukunftspläne 
 Austausch mit den Fachkräften des Jobcenters 
 Kompetenzfeststellung, Vermittlung berufsbezogener Sprachkenntnisse 
 Beratung und Begleitung bei Berufs- und Ausbildungseinstieg und Qualifizierung 
 Unterstützung bei der Anerkennung von Q ualifizierungsnachweisen / im Ausland 
erworbenen Abschlüssen 
 Erstellen von Bewerbungsunterlagen / Kennenlernen des Arbeitsmarktes 
 Erhalt bzw. Neuaufbau sozialer Kompetenzen in der Erwerbslosigkeit 
 Nutzung sozialer Netzwerke 
 Interkulturelle Orientierung 
Der Umfang der Maßnahme beträgt 15 Stunden im Monat im Rahmen eines 
Einzelcoachings. Bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung kann 
eine Nachbetreuung von bis zu 6 Monaten erfolgen.  Seit Maßnahmenstart am 17.11.2016 
bis zum 31.08.2019 ha ben insgesamt 178 erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit 
Migrations- und Fluchthintergrund an MaBiA teilgenommen. Die Maßnahme ist noch nicht 
wirkungsorientiert ausgeschrieben.

62 
 
Anlage 8: Starke Pflege in Münster  
 
Im September 2017 startete die  auf 2 Jahre angelegte  Fachkräfteinitiative „Starke Pflege in 
Münster“ unter Beteiligung der Stadt Münster. 14 Arbeitgebende aus der Pflegebranche, die 
rund 7.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in  Münster beschäftigen, sowie die  
Pflegefachseminare der Johanniter-Akademie und der Caritas  haben sich 
zusammengeschlossen, um qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen und 
für das Arbeitsfeld  Pflege zu werben. Das Projekt wurde von der Konkret Consult Ruhr 
GmbH geleitet und koordiniert. 
Das Jobcenter Münster  hat die beteiligten Arbeitgebenden bei der Suche nach Personal  
unterstützt und zu Fördermöglichkeiten beraten sowie interessierten Leistungsberechtigten 
ein Forum geboten, um das Arbeitsspektrum Pflege kennenzulernen und mit Arbeitgebenden 
in Kontakt zu treten. Darüber hinaus wurden die  betrieblichen Kontakte zur berufskundlichen 
Weiterbildung der Jobcoaches genutzt. 
Konkret wurden für erwerbsfähige Leistungsberechtigte im vierten Quartal 2018 mehrere 
Informationsveranstaltungen durchgeführt, in denen das Arbeitsfeld (Alten -)Pflege allgemein 
vorgestellt und über Aus - und Weiterbildungsmöglichkeiten informiert wurde. In einem 
nächsten Schritt konnten im Februar 2019 interessierte Leistungsberechtigte im Rahmen 
einer Kontaktbörse im Job_Aktuell des Jobcenters gezielt mit Arbeitgebenden über Praktika, 
Ausbildungs- oder Arbeitsaufnahmen sprechen. Die Leistungsberechtigten wurden im 
Vorfeld intensiv auf die Gespräche vorbereitet. Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass an den 
Informationsveranstaltungen 45 interessierte Personen teilgenommen und sich aus diesem 
Kreis 13 Personen zu einem „Speeddating“ mit Arbeitgebenden angemeldet haben. Sieben 
Leistungsberechtigte haben im Anschluss eine Beschäftigung bzw. eine Ausbildung im 
Pflegebereich aufgenommen.  
Darüber hinaus erhielten die Jobcoaches vom Jobcenter Münster die Möglichkeit, im 
Rahmen von Betriebsbesuchen in ausgewählten Pflegeeinrichtungen einen kurzen Einblick 
in die Praxis zu bekommen und mit den Einrichtungsleitungen über das Ber ufsfeld zu 
sprechen. Diese Erkenntnisse können  auch künftig  in der Beratung von 
Leistungsberechtigten über potenzielle Arbeits - und Ausbildungsfelder eingesetzt werden. 
Auf der anderen Seite wurden die Arbeitgebenden über die Förderinstrumente  und 
Unterstützungsmöglichkeiten des Jobcenters informiert. 
Das Jo bcenter und die weiteren Akteur /-innen versprechen sich eine nachhaltige Wirkung 
aus der In itiative und planen eine weitere Zusammenarbeit als „Pfle ge-Modellregion 
Münster“. Hierzu wurde ein Etatantrag in den Rat der Stadt Münster eingebracht.

63 
 
Anlage 9: Clearingstelle U25 
 
Bereits geraume Zeit vor Einführung des § 16h  SGB II (Förderung schwer erreichbarer 
junger Menschen) zum 01.08.2016 hat das Jobcenter der Stadt Münster das Angebot einer 
sogenannten Clearingstelle für Jugendliche vorgehalten. Die Zielgruppe der Clearingstelle 
U25 Plus sind Jugendliche unter 25  Jahren, die den Kontakt zum Jobcenter aufgrund 
fehlender Mitwirkung in der Fall steuerung (fast) verloren haben u nd die ein individuelles 
Coaching zur Stabilisierung ihrer Lebenssituation und zur Steigerung ihrer 
Beschäftigungsfähigkeit sowie zum Teil aufsuchende Sozialarbeit benötigen.  
In einem zunächst auf 3 Monate angelegtem  ersten Modul erhalten die Teilnehmende n ein 
individuelles Coaching mit aufsuchender Sozialarbeit oder Angeboten in den Räumlichkeiten 
des Trägers. Kontakt zu weitergehenden Beratungs- und Hilfeangeboten wird hergestellt und 
bei Bedarf  Begleitung zu den Gesprächen  angeboten. Ziel ist die Rückführung in den 
Beratungsprozess des Jobcenters und  die Entwicklung persönlicher und beruflicher 
Perspektiven. 
An einem  zweiten Modul können Jugendliche teilnehmen, die schon (relativ) aktiv am 
Integrationsprozess des Jobcenters teilnehmen, aber dennoch ein individuelles Coaching mit 
aufsuchender Sozialarbeit benötigen, um ihre Rahmenbedingungen zu stabilisieren.  Auch 
hier erfolgt die Kontaktherstellung zu weitergehenden Beratungs - und Hilfsangeboten 
einschließlich ggf. gewünschter Begleitung. Die Jugend lichen erhalten verstärkte 
Unterstützung bei der Entwicklung persönlicher und beruflicher Perspektiven und 
Hilfestellung bei der Umsetzung der ersten Schritte. Beide Module können bei Bedarf bis zu 
zweimal für jeweils 3 Monate verlängert werden. 
Im  Zeitraum 01.09 2017 – 28.02.2019 wurde die Clearingstelle in 119 Fällen im Modul 1 und 
in 21 Fällen im Modul 2  eingeschaltet. Die Wirksamkeit der Maßnahme stellt sich wie folgt 
dar:

64 
 
Modul 1 Teilnehmende gesamt: 119*  Teilnehmende in Kontakt: 95 (80 %) 
Wirkungsorientierte Zielstellung Anteil der  
Teilnehmenden** 
Rückführung in den Integrationsprozess des Jobcenters  84 % 
Vermittlung  in eine andere arbeitsmarktliche Maßnahme nach 
Rücksprache mit dem zuständigen Jobcoach 
12 % 
Einmündung in eine die persönliche Lebenssituation stabilisierende 
Maßnahme eines anderen Trägers 
9 % 
Heranführung an eine die persönliche Lebenssituation 
stabilisierende Maßnahme (Beratung, begleitendes Infogespräch, 
Bearbeitung Antragsunterlagen) 
16 % 
Einmündung in eine schulische Ausbildung/ein Studium  6 % 
Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder 
einer betrieblichen Ausbildung  
21 % 
Verlängerung der individuellen Zuweisungsdauer  27 % 
Wechsel von Modul 1 in Modul 2  6 % 
Ausscheiden aus dem Leistungsbezug (Umzug, Sozialhilfe, Haft). 17 % 
Heranführung an psychiatrische/psychologische Hilfen  13 % 
Unterstützung der Angelegenheiten mit Behörden (Ausländeramt, 
Bürgerbüro, KSD, Amt für Wohnungswesen) 
28 % 
Begleitung zu Terminen/Institutionen (Drogenhilfe, 
Schuldnerberatung, Frauenhaus, Wohnungsnothilfe) 
16 % 
Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung eingerichtet bzw. 
Kooperation mit der gesetzlichen Betreuung 
1 % 
Verbesserung der Wohnsituation verbessern oder Beendigung der 
Wohnungslosigkeit mit Hilfe der Clearingstelle 
6 % 
Verbleib in Elternzeit/Mutterschutz  1 % 
* Teilnehmende, die während des betrachteten Zeitraums in der Maßnahme waren und bis zum Ende 
des Zeitraums ausgeschieden sind.  
** Mehrfachnennungen möglich       
Abbildung 25: Wirkungsorientierte Zielerreichung „Clearingstelle U25, Modul 1“ 
Quelle: Trägerauswertung 
 
 
Neben dem  Hauptziel des ersten Moduls , der Zurückführung der Jugendlichen in den 
Integrationsprozess des Jobcenters , wurden viele andere Teilziele  im Int egrationsprozess 
erreicht.

65 
 
Modul 2 Teilnehmende gesamt: 21*             Teilnehmende in Kontakt: 20 (95 %) 
Wirkungsorientierte Zielstellung Anteil der  
Teilnehmenden** 
Vermittlung  in eine andere arbeitsmarktliche Maßnahme nach 
Rücksprache mit dem zuständigen Jobcoach 
30 % 
Einmündung in eine die persönliche Lebenssituation stabilisierende 
Maßnahme eines anderen Trägers 
15 % 
Heranführung an eine die persönliche Lebenssituation stabilisierende 
Maßnahme (Beratung, begleitendes Infogespräch, Bearbeitung 
Antragsunterlagen) 
40 % 
Einmündung in eine schulische Ausbildung/ein Studium  15 % 
Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder 
einer betrieblichen Ausbildung  
15 % 
Verlängerung der individuellen Zuweisungsdauer 45 % 
Wechsel von Modul 2 in Modul 1 5 % 
Ausscheiden aus dem Leistungsbezug (Umzug, Sozialhilfe, Haft) 25 % 
Heranführung an psychiatrische/psychologische Hilfen  30 % 
Unterstützung der Angelegenheiten mit Behörden (Ausländeramt, 
Bürgerbüro, KSD, Amt für Wohnungswesen) 
80 % 
Begleitung zu Terminen/Institutionen (Drogenhilfe, Schuldnerberatung, 
Frauenhaus, Wohnungsnothilfe) 
40 % 
Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung eingerichtet bzw. 
Kooperation mit der gesetzlichen Betreuung 
0 % 
Verbesserung der Wohnsituation verbessern oder Beendigung der 
Wohnungslosigkeit mit Hilfe der Clearingstelle 
15 % 
* Teilnehmende, die während des betrachteten Zeitraums in der Maßnahme waren und bis zum Ende 
des Zeitraums ausgeschieden sind.  
** Mehrfachnennungen möglich       
Abbildung 26: Wirkungsorientierte Zielerreichung „Clearingstelle U25, Modul 2“ 
Quelle: Trägerauswertung 
 
 
Auch im zweiten Modul der Maßnahme wurden mit den Teilnehmenden wichtige Teilziele 
erreicht, die den Integrationsprozess der Jugendlichen unterstützen. 
Für weitere Angebote nach § 16h SGB II s. die Vorlage V/0858/2019.

66 
 
Anlage 10: Kein Abschluss ohne Anschluss  
 
Die standardisierte Berufsorientierung der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ 
(KAoA) wird mittlerweile in allen allgemeinbildenden Schulen ab der Jahrgangsstufe 8 
umgesetzt. Problematisch für die Planung von geeigneten Anschlussperspektiven war 
bislang, dass nur wenige Schülerinnen und Schüler in Münster ihren individuellen 
Berufsorientierungsprozess in der Anschlussvereinbarung dokumentiert haben. Künftig soll 
die Anschlussvereinbarung im Bereich der Sekundarstufe I als verpflichtendes Instrument 
genutzt werden, das von Jobcenter und Agentur für Arbeit für die weitere individuelle 
Beratung im Übergang von der Schule in den Beruf herangezogen werden kann.  
Eine ausführliche Darstellung zum aktuellen Sachstand von KAoA ist der Vorlage 
V/0183/2019 („Übergang Schule – Beruf in Münster“) zu entnehmen.

67 
 
Anlage 11: Meine Zukunft – Ausbildung 2019 
 
Die Maßnahme „Meine Zukunft – Ausbildung 2019“ richtet sich an j unge Menschen bis 25 
Jahre mit Unterstützungsbedarf bei der Suche nach einer Ausbildung. Ziel ist  entsprechend 
die Einmündung in eine Ausbildung zum nächsten Ausbildungs jahr. Die Maßnahme besteht 
aus zwei parallel laufenden und sich gegenseitig bedingenden Modulen. 
Modul 1: Gruppencoaching 
 Bewerbungstraining 
 Kennenlernen innovativer Bewerbungsmethoden 
 Training von Vorstellungsgesprächen 
 Akquise von Praktikums- und Ausbildungsstellen 
 Training sozialer Kompetenzen 
 Berufskunde 
 Arbeits- und Vertragsrecht 
Modul 2: Einzelcoaching 
 Feststellen von Interessen, Wünschen und Fähigkeiten 
 Berufliche Orientierung 
 Kontinuierliche individuelle Unterstützung 
 
Ergänzend sollen nach M öglichkeit betriebliche Praktika absolviert werden. Bei Aufnahme 
einer Ausbildung  oder einer anderen Anschlussperspektive  findet eine begleitende 
Nachbetreuung statt, um Abbrüche zu vermeiden. 
In der Maßnahme vom 15.02 . - 31.08.2019 haben 15 Jugendliche  die Module 1 und 2 
regulär beendet30. 60 % der Teilnehmenden waren weiblich und 40 % männlich. 
Die Bilanz der Maßnahme stellt sich wie folgt dar: 
Anschlussergebnis Anteil der  
Teilnehmenden 
Sozialversicherungspflichtige Arbeit 13 % 
Betriebliche Ausbildung 53 % 
Schulische Ausbildung 7 % 
Einstiegsqualifizierung 13 % 
gesamt 86 % 
ohne Vermittlung 13 % 
 
Abbildung 27: Wirkungsorientierte Zielerreichung „Meine Zukunft – Ausbildung 2019“ 
Quelle: Trägerauswertung 
 
Mit einer beruflichen Anschlussperspektive für 86 % der Teilnehmenden hat die Maßnahme 
ein gutes Ergebnis erzielt. 
  
                                            
30 4 Personen haben die Maßnahme aus unterschiedlichen Gründen vorzeitig beendet, diese Plätze wurden zeitnah 
nachbesetzt.

68 
 
Anlage 12: Aktiv und Fit für den Job 
 
Die Maßnahme „Aktiv und Fit für den Job“ befindet sich bereits  seit mehreren Jahren im 
Maßnahmenportfolio des Jobcenters der Stadt Münster.  In Gruppen- und Einzelcoachings 
erhalten die Teilnehmenden Unterstützung zur Verbesserung ihrer gesundheitlichen 
Situation unter Einbeziehung gesundheitsfördernder Angebote in der Stadt Münster, mit dem 
Ziel der Integration in den ersten Arbeitsmarkt.  
Im Kurs vom 12.11.2018 – 26.04.2019 nahmen insgesamt 15 Personen teil, damit war die 
Maßnahme voll belegt. 56 % der Teilnehmenden waren Frauen und 44 % Männer. 
Im Verlauf des Kurses gab es zwei Abbrüche, einen aus gesundheitlichen und einen aus 
familiären Gründen. Zwei  Teilnehmende haben den Kurs aufgrund einer Arbeitsaufnahme 
frühzeitig beendet.  
Folgende Wirkungen wurden mit der Maßnahme erzielt: 
 
Wirkungsorientierte Zielstellung Anteil der 
Teilnehmenden 
Regelmäßige Teilnahme an gesundheitsfördernden Angeboten, die nicht 
Bestandteil der Maßnahme sind 
58 % 
Erkenntnis der Teilnehmenden über eine gesundheitsfördernde 
Ernährungs-, Bewegungs - und Lebensweise und die teilweise 
Umsetzung in die Praxis 
100 % 
Verbesserung der gesundheitlichen Ausgangslage durch die Maßnahme 83 % 
Ermittlung der konkreten, passgenauen Zielberufe 83 % 
Erstellen von aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen 91 % 
Fähigkeit der Teilnehmenden, Bewerbungsunterlagen zielführend zu 
erstellen, sobald sich ein neues Stellenangebot bietet 
50 % 
Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit 83 % 
Arbeitsplatzerkundung 61 % 
Fortbildung bzw. schulische Weiterbildung/berufliche Qualifizierung 46 % 
Aufnahme einer leistungsgerechten soz .pflichtigen Beschäftigung 
(während des Maßnahmezeitraums oder direkt im Anschluss) 
20 % 
* Mehrfachnennungen möglich       
 
Abbildung 28: Wirkungsorientierte Zielerreichung „Aktiv und Fit für den Job“ 
Quelle: Trägerauswertung

69 
 
Anlage 13: Wirkungsziele für Alleinerziehende 
 
   
  Ursachen für das Kernproblem 
Alleinerziehende verändern  ihre 
Fähigkeiten, ihre Haltung, haben 
neues Wissen 
Alleinerziehende verändern ihr 
Handeln 
 
Die Lebenssituation der 
Alleinerziehenden verändert sich 
 
 
 Verfestigte komplexe 
 Problemlagen 
 
Alleinerziehende erkennen und 
benennen ihre Problemlage 
 
Alleinerziehende gewichten ihre 
Probleme 
 
Alleinerziehende bearbeiten Probleme, 
sobald sie auftauchen 
 Alleinerziehende können 
unterscheiden, bei welchen Problemen 
sie Einfluss haben/ welche sie lösen 
können 
Alleinerziehende entwickeln Aktivitäten 
bei den lösbaren Problemen;  
Alleinerziehende verwenden nicht so 
viel Energie auf die Probleme, auf die 
sie keinen Einfluss haben 
Alleinerziehende akzeptieren, dass 
Probleme zum Leben gehören 
 Alleinerziehende kennen die 
passenden Anlaufstellen für die 
lösbaren Probleme 
Alleinerziehende nutzen die 
entsprechenden Hilfeangebote 
Alleinerziehende gestalten ihr Leben 
aktiv und selbstbestimmt 
 
 Lebensphasen im Krisen- 
 oder 
 Katastrophenmodus  
Alleinerziehende wissen, welcher 
Krisentyp sie sind und erkennen eine 
Krise bereits in den Anfängen 
Alleinerziehende entwickeln ihr 
persönliches individuelles 
Krisenmanagement und reagieren im 
Krisenfall zeitnah  
Alleinerziehende sind in Krisen 
handlungsfähig 
 Alleinerziehende erkennen, dass sie in 
Krisen nicht allein sein müssen 
Alleinerziehende nutzen ihr 
Unterstützungssystem ohne  
schlechtes Gewissen 
Alleinerziehende erleben sich als 
selbstwirksam. Die Lebenslage wird 
ruhiger und stabiler

70 
 
   
  Ursachen für das Kernproblem 
Alleinerziehende verändern  ihre 
Fähigkeiten, ihre Haltung, haben 
neues Wissen 
 
Alleinerziehende verändern ihr 
Handeln 
 
Die Lebenssituation der 
Alleinerziehenden verändert sich 
 
 Fehlende oder schwach  
 ausgeprägte Resilienz 
  
 
 
Alleinerziehende wissen, wo und 
welche Hilfen sie bekommen können 
 
Alleinerziehende nehmen Hilfen im 
Bedarfsfall in Anspruch 
 
 
Alleinerziehende haben ein stabiles 
verlässliches abrufbares Hilfesystem 
 Alleinerziehende kennen ihre Rechte 
und wissen, was ihnen zusteht 
Alleinerziehende fordern ihre Rechte 
ein, auch bei den Vätern bzw. Müttern 
ihrer Kinder 
Alleinerziehende nutzen ihre Rechte zur 
Stabilisierung und Gestaltung ihrer 
Lebenssituation 
 Alleinerziehende nehmen ihre 
Lebensform als gleichberechtigte 
Lebensform wahr 
Alleinerziehende treten in ihrem 
Lebenskontext selbstbewusst auf 
Alleinerziehende haben ihre 
Lebensform als selbstverständlich 
verinnerlicht und transportieren diese 
Haltung in ihr Umfeld und die 
Gesellschaft

71 
 
Anlage 14: Maßnahmenplanung 2020 
 
 
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung  
Der Katalog der arbeitsmarktpolitischen Angebote beinhaltet ein breites Spektrum an 
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gemäß § 16 SGB II i. V. m. § 45 
SGB III. Es sind unter anderem betriebliche Erprobungen und Gruppenmaßnahmen mit 
intensiver sozialpädagogischer Betreuung vorgesehen. Zudem werden individuelle und 
zielgruppenspezifische Coachings bereitgestellt, um passgenaue Förderketten anbieten zu 
können. Insgesamt sind im Jahr 2020 über 2.000 Maßnahmeneintritte in Maßnahmen zur 
Aktivierung und beruflichen Eingliederung geplant (vgl. Abbildung 29). 
 
Nr.  Titel der Maßnahme Inhalt/Ziel des Angebotes Zielgruppe Beginn Dauer Anzahl/ 
Förderfälle 
VZ TZ 
1 Future Now 
Mitarbeit an Projekten, 
sozialpädagogische  
Begleitung und ergänzende 
Sprachförderung 
Geflüchtete,  
Menschen mit  
Migrations-
vorgeschichte 
lfd.  
Einstieg 6 Monate  30 
2 MaBiA 
Individuelle Beratung  
und Begleitung,  
Kompetenzfeststellung und 
Berufswegeplanung 
Geflüchtete, 
Menschen mit  
Migrations-
vorgeschichte 
lfd.  
Einstieg 6 Monate  30 
3 Bewerbungscenter Bewerbungstraining und 
Nutzung der Infrastruktur 
zielgruppen-
übergreifend 
lfd.  
Einstieg individuell  480 
4 
Maßnahme bei  
einem Arbeitgeber /  
einer Arbeitgeberin  
(MAG) 
Praktikum bei einem  
Arbeitgeber / einer Arbeit-
geberin zur Anbahnung 
einer Arbeitsaufnahme 
zielgruppen-
übergreifend 
lfd.  
Einstieg individuell   200 
5 Eignungsfeststellung  Berufseignungstest  zielgruppen-
übergreifend 
lfd.  
Einstieg 1 Tag 50  
6 
Arbeitsdiagnostik und 
berufspraktische 
 Wiedereingliederung  
 
Erstberatung  
mit Anamnese 
 
zielgruppen-
übergreifend, 
hier: Menschen  
mit psychischer 
Erkrankung und 
Krankheits- 
einsichtige 
lfd. 
Einstieg 
3 - 4 Std.  60 
Arbeitserkundung 4 Wochen  5 
mtl. 
Arbeitsdiagnostik  
(inkl. psychologische  
Eignungsfeststellung) 
4 -8  
Wochen  6 
mtl. 
Berufspraktische  
Wiedereingliederung 6 Monate  7 
mtl. 
7 
 
Jobcoaching  
für Menschen  
mit gesundheitlichen 
Einschränkungen  
und Menschen  
mit Behinderung 
 
Berufliche Orientierung,  
Vermittlung in Arbeit, 
Stabilisierung  
bei Arbeitsaufnahme 
zielgruppen- 
übergreifend,  
hier: Menschen mit 
gesundheitlichen 
Einschränkungen 
und Menschen mit 
Behinderungen 
lfd. 
Einstieg 6 Monate  60 
8 Aktiv und fit in den Job 
Stärkung der Leistungs-
fähigkeit mit dem Ziel der 
Integration in Arbeit bzw. 
der Mitwirkung an anderen 
Integrationsaktivitäten 
zielgruppen- 
übergreifend 
2. u. 4. 
Quartal 6 Monate  30 
9 Job-Brücke 
Individuelle Betreuung von 
Wohnungslosen, 
Erarbeitung von Wohn- und  
Berufsperspektiven 
zielgruppen-
übergreifend, hier: 
Wohnungslose 
lfd. 
Einstieg 12 Monate  20

72 
 
Nr.  Titel der Maßnahme Inhalt/Ziel des Angebotes Zielgruppe Beginn Dauer Anzahl/ 
Förderfälle 
VZ TZ 
10 
Maßnahme zur  
Stabilisierung und  
Motivation von  
Haftentlassenen 
Unterstützung von haft-
bedrohten Menschen zur 
Haftvermeidung oder zum 
Erhalt der Wohn- und 
Arbeitsverhältnisse bei 
Ersatzfreiheitsstrafen 
zielgruppen-
übergreifend, hier: 
Haftentlassene 
lfd. 
Einstieg 6 Monate  25 
11 
Intensivcoaching  
für Langzeit-
leistungsbeziehende 
Vermittlungscoaching: 
Individuelles Coaching  
zur Berufswegplanung, 
Bewerbungstraining,  
Akquise von Praktikums- 
und Arbeitsstellen zielgruppen-
übergreifend, hier: 
Langzeitleistungs-
beziehende 
lfd. 
Einstieg 
6  Monate  
 
50 
 
Sozialcoaching:  
Individuelles Coaching  
zur Stärkung der lebens-
praktischen Kompetenzen 
und Rahmenbedingungen, 
Berufswegplanung,  
Bewerbungstraining,  
Praktika, Vermittlung 
12 Monate  50 
12 Einzelfallförderung (MAT) 
Maßnahmen bei Trägern 
(z.B. Einzelcoaching zur 
Vermittlung in Arbeit oder 
zur Stabilisierung der 
Aufnahme einer 
sozialversicherungspflichtig
en Arbeit ) 
zielgruppen-
übergreifend 
lfd.  
Einstieg Individuell   350 
13 
 
 
 
 
 
 
Impulse  
für Erwerbsarbeit  
 
 
 
 
 
  
Einzelcoaching zur 
persönlichen und 
beruflichen 
Standortbestimmung: 
Potenzialanalyse, (früh-
zeitige) Aktivierung 
zielgruppen- 
übergreifend,  
hier: ohne  
Jugendliche 
lfd. 
Einstieg 4 Monate  200 
Einzelcoaching zur 
beruflichen Orientierung: 
Entwicklung beruflicher 
Perspektiven, Kontakte zur 
Arbeitswelt, Praktika 
lfd. 
Einstieg 
 
4 Monate 
 
 150 
Stellensuche:  
Einzelcoaching zur 
Aufnahme einer sozial-
versicherungspflichtigen 
Arbeit 
lfd. 
Einstieg 6 Monate  50 
Einzelcoaching zur 
Stabilisierung der  
Aufnahme einer 
sozialversicherungs-
pflichtigen Arbeit   
lfd. 
Einstieg 3 Monate  40 
14 
Mobiles Fallclearing und 
Unterstützung bei der 
Hilfeplanrealisierung 
Modul 1: Individuelle  
Aktivierung der Teil-
nehmenden zur Mitwirkung 
in der Fallsteuerung, 
sozialintegrative Hilfen, auf-
suchende Sozialarbeit, 
Berufswegplanung 
zielgruppen- 
übergreifend,  
hier: ohne  
Jugendliche 
lfd. 
Einstieg 
3 Monate 
   30 
mtl. 
Modul 2: Individuelle 
Unterstützung der 
Teilnehmenden bei der 
Umsetzung  
der Hilfeplanung 
6 - 9  
Monate 
 
 35 
mtl. 
15 
Vorbereitung auf  
eine betriebliche  
Ausbildung/Umschulung 
Vorbereitung auf eine 
betriebliche Ausbildung 
oder Umschulung  
in Teil- oder Vollzeit  
und Stabilisierung bei 
Beschäftigungsaufnahme 
zielgruppen- 
übergreifend,  
hier: ohne  
Jugendliche 
3.  
Quartal;  
bis 2. 
Quartal:  
Nachbes
etzung 
freier 
Plätze 
 
12 Monate  
 
 25

73 
 
Nr.  Titel der Maßnahme Inhalt/Ziel des Angebotes Zielgruppe Beginn Dauer Anzahl/ 
Förderfälle 
VZ TZ 
16 
Erweiterte  
Migrationsberatung  
zur Aufstockung  
der psychosozialen  
Betreuung 
Coaching und  
Unterstützung im  
Bewerbungsprozess 
Menschen mit  
Migrations-
vorgeschichte 
lfd. 6 Monate  15 
17 
 
Maßnahme für 
 langzeitarbeitslose  
und von Langzeit- 
arbeitslosigkeit  
bedrohte Jugendliche  
und junge Erwachsene 
Heranführung an den  
Arbeits- und Ausbildungs-
markt, Bewerbungs-
training, Praktika, theater- 
und medienpädagogische 
Angebote  
Langzeitarbeitslose 
bzw. von 
Langzeitarbeitslosig
keit bedrohte 
Jugendliche und 
junge  
Erwachsene  
(bis 25 Jahre) 
lfd. 
Einstieg 
 
max. 
12 Monate  
 
 
 18 
mtl. 
Stabilisierung der  
Beschäftigungsaufnahme  6 Monate  
25 
TN-
plätze 
18 Lernort Süd 
Stabilisierung, persönliche 
und berufliche Orientierung, 
Vermittlung von 
Tagesstruktur Jugendliche und 
junge Erwachsene 
(bis 25 Jahre) 
lfd. 
Einstieg 
max.  
12 Monate  9 Optional: Besuch der 
Berufsschule zur Erfüllung 
der Berufsschulpflicht an 2 
Tagen pro Woche  
VZ = Vollzeit 
TZ = Teilzeit 
 
Abbildung 29: Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung - Planung 2020 
Quelle: Eigene Aufstellung

74 
 
Förderung der beruflichen Weiterbildung 
Abgeschlossene Ausbildungen und Umschulungen sowie erfolgreich absolvierte 
Qualifizierungen erhöhen die Chancen auf eine nachhaltige Integration in den 1. 
Arbeitsmarkt erheblich. Zudem wirken Förderungen der beruflichen Weiterbildung dem 
drohenden Fachkräftemangel entgegen. Daher sind im Jahr 2020 ca. 420  Förderungen der 
beruflichen Weiterbildung geplant, davon ca. 130 Einzelfallförderungen von betrieblichen und 
überbetrieblichen Umschulungen sowie ca. 200  Einzelfallförderungen von 
Teilqualifizierungen oder eine Umschulung/Ausbildung vorbereitende/begleitende 
Maßnahmen (vgl. Abbildung 30).  
 
Nr. Titel  
der Maßnahme 
Inhalt/Ziel  
der Maßnahme Zielgruppe Beginn    Dauer   
  Anzahl/ 
Förderfälle 
VZ TZ 
1 
Einzelfallförderungen - 
Abschlussorientierte  
betriebliche 
Umschulungen 
Gemäß Ausbildungs-
verordnung 
zielgruppen- 
übergreifend individuell 24 Monate 
 
 
75 
 
 
2 
Einzelfallförderungen -  
Abschlussorientierte 
überbetriebliche  
Umschulungen 
z.B. Altenpflegehelfer/-in,  
Bürokaufmann/-frau, 
Fachkraft für Möbel-, Küchen- 
und Umzugsservice 
zielgruppen- 
übergreifend individuell 12 - 24  
Monate 
 
 
50 
 
 
3 
Einzelfallförderungen 
Reha/SB - Abschluss-
orientierte überbetriebliche 
Umschulungen 
(alt: Bürokaufmann*frau) 
Gemäß 
Ausbildungsverordnung 
Rehabilitand/       
-innen,  
Menschen mit 
Schwer-
behinderung 
individuell 21 Monate 
 
 
5 
 
 
4 Einzelfallförderungen - 
Teilqualifizierungen 
z.B. Führerschein C/CE, 
kaufmännische und 
technisch-gewerbliche 
Qualifikationen 
zielgruppen- 
übergreifend individuell individuell 
 
 
200 
 
 
5 Umschulungsbegleitende 
Hilfen (ubH) 
Stützunterricht (Hauptfächer 
der Berufsschule) 
zielgruppen- 
übergreifend, 
hier: 
Umschüler*innen 
individuell individuell  20 
6 Schulabschluss Plus 
Nachholen des Hauptschul-
abschlusses inkl. sozial-
pädagogischer Begleitung 
Jugendliche  
und junge 
Erwachsene inkl. 
Erziehende  
(bis 26 Jahre)  
3. Quartal 12 Monate  18 
7 
Vorbereitung auf eine 
betriebliche Ausbildung 
und auf den  
Hauptschulabschluss 
Vorbereitung auf die 
Externenprüfung zum Erwerb 
des Hauptschulabschlusses, 
EDV-Training, Praktika, 
Bewerbungstraining, 
Vermittlung in Ausbildung 
oder Arbeit 
zielgruppen-
übergreifend, 
insbesondere 
Menschen mit 
Migrations-
vorgeschichte  
3. Quartal 12 Monate  46 
8 Gemma! 
Entwicklung persönlicher und 
beruflicher Perspektiven, 
praktische Erprobung in den 
Bereichen Floristik, 
Hauswirtschaft/Verkauf, 
Projektwoche Altenpflege,  
Bewerbungstraining, EDV 
Jugendliche  
und junge 
Erwachsene  
(bis 25 Jahre),  
hier: junge  
Frauen 
lfd. Einstieg max.  
12 Monate  8 
Optional: Besuch der 
Berufsschule zur Erfüllung 
der Berufsschulpflicht an 2 
Tagen pro Woche 
VZ = Vollzeit 
TZ = Teilzeit 
 
Abbildung 30: Förderung der beruflichen Weiterbildung - Planung 2020 
Quelle: Eigene Aufstellung

75 
 
Maßnahmen für Jugendliche und junge Erwachsene 
Für Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren gibt es ein breites Spektrum an 
spezifischen Maßnahmen, um eine nachhaltige Integration - insbesondere in eine 
betriebliche Ausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf - zu ermöglichen. 
Insgesamt sind für 2020 rund 300 Eintritte von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in 
Maßnahmen geplant, die sie bei der Aufnahme eines betrieblichen Ausbildungsplatzes in 
einem staa tlich anerkannten Ausbildungsberuf bzw. bei der Aufrechterhaltung des 
Ausbildungsverhältnisses unterstützen (vgl. Abbildung 31).  
 
Nr. Titel  
der Maßnahme 
Inhalt/Ziel  
der Maßnahme Zielgruppe Beginn    Dauer   
  Anzahl/ 
Förderfälle 
VZ TZ 
1 Clearingstelle U25 Plus* 
 
Clearingstelle: 
Individuelles Coaching mit 
aufsuchender Sozialarbeit 
von Jugendlichen, die den 
Kontakt zum Jobcenter 
(fast) verloren haben 
Jugendliche und 
junge Erwachsene 
(bis 25 Jahre) 
 
lfd. Einstieg 
 
3 – 9 
Monate 
 
 
 
 
24 
mtl. 
 
Integrationshilfen:  
Individuelles Coaching mit  
aufsuchender Sozialarbeit 
zur Stabilisierung der  
Lebenssituation 
6 – 15 
Monate  14 
mtl. 
2 Meine Zukunft –  
Ausbildung 2020 
Bewerbungstraining, 
Einzelcoaching, Training  
sozialer Kompetenzen, 
betriebliche Praktika  
Jugendliche und 
junge Erwachsene 
inklusive (Allein-) 
Erziehende  
(bis 25 Jahre)  
mit Schulabschluss 
und gefestigtem 
Ausbildungswunsch
,  
hier: Bewerber/ 
innen um einen 
betrieblichen 
Ausbildungsplatz 
1. Quartal 
 
 
max. 8 
Monate 
 
 
 
15 
TN-
Plätz
e 
Stabilisierung bei 
Beschäftigungsaufnahme 
Max. 
3 Monate 
 
 
9 
TN-
Plätz
e 
3 Einstiegsqualifizierung 
(EQ) 
Betriebliches Langzeit-
praktikum mit Vergütung in 
einem staatlich 
anerkannten 
Ausbildungsberuf mit 
Option auf Übernahme in 
ein Ausbildungsverhältnis 
nach Beendigung der 
Einstiegsqualifizierung 
Jugendliche und 
junge Erwachsene 
inklusive (Allein-) 
Erziehende  
(bis 25 Jahre) 
mit 
eingeschränkten 
Vermittlungs- 
perspektiven,  
die keinen 
Ausbildungsplatz 
gefunden haben 
3. oder 
4. Quartal 
mind. 6  
bis 
max. 12 
Monate 
  
35 
 
 Optional: Besuch der 
Berufsschule (bei Minder-
jährigen zwingend zur 
Erfüllung der Berufsschul-
pflicht an 2 Tagen pro 
Woche notwendig); 
Gewährung von abH 
möglich 
4 
Berufsausbildung in einer 
außerbetrieblichen 
Einrichtung (BaE) 
Duale Ausbildung mit 
Vergütung in einem 
staatlich anerkannten 
Ausbildungsberuf, 
fachtheoretische 
Ausbildung bei einem 
Bildungsträger, 
fachpraktische Ausbildung 
in einem 
Kooperationsbetrieb,  
Stützunterricht, 
sozialpädagogische 
Begleitung 
Jugendliche und 
junge Erwachsene 
inkl. (Allein-)  
Erziehende  
ohne  
abgeschlossene 
Erstausbildung 
3. Quartal individuell   
25

76 
 
Nr. Titel  
der Maßnahme 
Inhalt/Ziel  
der Maßnahme Zielgruppe Beginn    Dauer   
  Anzahl/ 
Förderfälle 
VZ TZ 
5 
 
 
 
Ausbildungsbegleitende 
Hilfen (abH) 
 
 
Stützunterricht und sozial-
pädagogische Begleitung 
für Jugendliche und junge 
Erwachsene, die eine be-
triebliche Berufserstausbil-
dung in einem staatlich an-
erkannten 
Ausbildungsberuf oder eine 
Einstiegsqualifizierung (EQ) 
absolvieren 
Jugendliche und 
junge Erwachsene 
(mit und ohne 
Migrations-
vorgeschichte)  
und (Allein-)  
Erziehende  
(bis 25 Jahre) 
ohne  
abgeschlossene  
Erstausbildung 
lfd. 
Einstieg individuell 
 
70 
 bis 
142 
Ergänzungsmodul  
Sprachförderung 
junge geflüchtete 
Menschen  
44 
bis 
88 
VZ = Vollzeit                                                      * § 16 h SGB II in Kraft ab 01.08.2016 
TZ = Teilzeit                                                                                                                
 
Abbildung 31: Förderung der beruflichen Weiterbildung - Planung 2020 
Quelle: Eigene Aufstellung 
 
 
 
 
Maßnahmen für Menschen mit (Schwer-)Behinderung und Rehabilitand/-innen  
Für Rehabilitand/-innen und Menschen mit Behinderung oder Schwerbehinderung und ihnen 
gleichgestellte Menschen werden Leistungen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben 
erbracht, um die Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, (wieder)herzustellen und die 
Teilhabe am Arbeitsleben zu sichern. Diese Leistungen werden zielgerichtet auf die 
Beseitigung von behinderungsspezifischen Nachteilen ausgerichtet. Im Jahr 2020 ist die 
Realisierung von rund 80 Maßnahmeneintritten von Menschen mit (Schwer -)Behinderung 
und Rehabilitand/-innen in zielgruppenspezifischen Maßnahmen geplant (vgl. Abbildung 32). 
 
Nr. Titel  
der Maßnahme 
Inhalt/Ziel  
der Maßnahme Zielgruppe Beginn    Dauer   
  Anzahl/ 
Förderfälle 
VZ TZ 
1 
Rehabilitations-
Vorbereitungstraining 
(RVT) 
Stabilisierung der/des 
Teilnehmenden unter 
Berücksichtigung ihrer/ 
seiner Persönlichkeit, 
Abbau von Ängsten, 
psychologische Betreuung  
Menschen mit 
(Schwer-)  
Behinderung/ 
Rehabilitand/-innen, 
hier: Menschen mit 
psychischen und/oder 
sozialen Problemen 
individuell 3 Monate 
 
 
7 
 
 
2 
Arbeitserprobung im  
Berufsförderungswerk 
(BFW) 
 
Klärung der Chancen und 
Möglichkeiten der/des 
Teilnehmenden im Hinblick 
auf eine angestrebte 
Umschulung, Qualifizierung 
oder Integration in den 
Arbeitsmarkt 
Menschen mit 
(Schwer-)  
Behinderung/  
Rehabilitand/-innen 
individuell 2 - 6  
Wochen 
 
 
7 
 
 
3 
Berufsvorbereitende 
Bildungsmaßnahme für 
psychisch Erkrankte 
Vorbereitung der 
Jugendlichen und jungen 
Erwachsenen mit 
psychischer Erkrankung auf 
die Ein-gliederung in 
Ausbildung 
 
Rehabilitand/-innen, 
Schwerbehinderte, 
hier: Jugendliche und 
junge Erwachsene 
(unter 25 Jahre) mit 
einer psychischen 
Erkrankung ohne 
abgeschlossene 
Erstausbildung 
 
individuell 
bis zu  
12 
Monate 
 
5

77 
 
Nr. Titel  
der Maßnahme 
Inhalt/Ziel  
der Maßnahme Zielgruppe Beginn    Dauer   
  Anzahl/ 
Förderfälle 
VZ TZ 
4 
Umschulungen im 
Berufsförderungswerk 
(BFW) 
für Rehabilitand/-en 
Gemäß 
Ausbildungsverordnung 
Menschen mit 
(Schwer-)  
Behinderung/ 
Rehabilitand/-innen 
individuell 12 - 24 
Monate 
 
 
7 
 
 
5 
Probebeschäftigung  
für Menschen  
mit Behinderung 
 
Erstattung der Kosten für 
eine befristete 
Probebeschäftigung von 
Menschen mit (Schwer-) 
Behinderung, und ihnen 
gleichgestellter Menschen 
an Arbeitgeber, sofern die 
Teilhabe am Arbeitsleben 
verbessert wird oder 
vollständig und dauerhaft 
zu erreichen ist 
 
Menschen mit 
(Schwer-)  
Behinderung/ 
Rehabilitand/-innen 
individuell 3 Monate 
 
 
25 
 
 
6 
Eingliederungszuschuss 
für Menschen mit  
Schwerbehinderung 
 
Arbeitgeber können zur 
Eingliederung von 
Menschen mit Schwer-
behinderung einen 
Eingliederungszuschuss bis 
zu 70% des zu 
berücksichtigenden 
Arbeitsentgelts (jährliche 
Minderung um 10%, mind. 
30%) erhalten 
 
Menschen mit 
(Schwer-)  
Behinderung/,  
Rehabilitand/-innen 
individuell bis zu  
2 Jahre 
 
 
5 
 
 
7 
Eingliederungszuschuss 
für besonders betroffene 
Menschen mit  
Schwerbehinderung 
Arbeitgeber können zur 
Eingliederung von 
besonders betroffenen 
Menschen mit 
Schwerbehinderung einen 
Eingliederungszuschuss bis 
zu 70% des zu 
berücksichtigenden 
Arbeitsentgelts (nach 
Ablauf von 24 Monaten mit 
jährlicher Minderung um 
10%, jedoch mind. 30%) 
erhalten 
Menschen mit 
(Schwer-)  
Behinderung/,  
Rehabilitand/-innen 
individuell 
bis zu  
5 Jahre,  
bei über 
55-
Jährigen 
bis zu  
8 Jahre 
25 
 
 
VZ = Vollzeit 
TZ = Teilzeit 
 
Abbildung 32: Maßnahmen für Menschen mit (Schwer-)Behinderung und Rehabilitand/-innen - Planung 2020 
Quelle: Eigene Aufstellung

78 
 
 
Maßnahmen für Selbstständige 
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen oder einer 
selbstständigen, hauptberuflichen Tätigkeit nachgehen, erhalten eine qualifizierte Beratung 
durch spezialisierte Jobcoaches. Alte rnativ können sich die Gründungswilligen und 
Selbstständigen bei der Wirtschaftsförderung Münster beraten lassen. Insgesamt sind 2020 
rund 45 Förderungen von Gründungswilligen und Selbstständigen geplant  (vgl. Abbildung 
33). 
 
Nr. Titel  
der Maßnahme 
Inhalt/Ziel  
der Maßnahme Zielgruppe Beginn    Dauer   
  Anzahl/ 
Förderfälle 
VZ TZ 
1 
Coaching für  
Bestandsselbstständige 
sowie Existenzgründer  
und Existenzgründerinnen 
Rechte und Pflichten des 
Gründers / der Gründerin, 
Geschäftsidee, Markt und 
Wettbewerb, Preisstrategie 
und Kalkulation,   
Genehmigungen, 
Versicherungen, 
Rechtsform, SWOT - 
Analyse, Kapitalbedarf, 
Finanzierungsmöglichkeiten
, Gewinnermittlung, 
Rentabilitätsprognose, etc. 
Selbstständige 
5  
Durchläufe,  
ca. alle  
2 Monate 
2 Tage 
3 – 5 
je 
WS 
 
2 Einstiegsgeld für 
Selbstständige 
Einstiegsgeld kann bei 
Aufnahme einer selbst-
ständigen Erwerbstätigkeit 
zur Überwindung der 
Hilfebedürftigkeit  
erbracht werden 
Selbstständige, 
bei denen eine 
dauerhafte Über-
windung der Hilfe-
bedürftigkeit zu 
erwarten ist 
individuell max. 
24 Monate 12 
3 
Leistungen zur 
Eingliederung von 
Selbstständigen 
Zuschuss für die 
Beschaffung von 
Sachgütern, die für die 
Aufnahme oder Ausübung 
einer selbstständigen, 
hauptberuflichen, 
wirtschaftlich tragfähigen 
Tätigkeit notwendig und 
angemessen sind 
Selbstständige, 
 bei denen eine 
dauerhafte Über-
windung oder 
Verringerung der 
Hilfebedürftigkeit zu 
erwarten ist 
individuell --- 8 
VZ = Vollzeit 
TZ = Teilzeit 
 
Abbildung 33: Maßnahmen für Selbstständige und Gründungswillige – Planung 2020 
Quelle: Eigene Aufstellung

79 
 
Maßnahmen zur Unterstützung der Arbeitsaufnahme und Verbesserung der 
Integrationschancen 
 
Weitere Förderinstrumente können zur Eingliederung in Arbeit g enutzt werden (vgl. 
Abbildung 34). 
Nr. Titel  
der Maßnahme 
Inhalt/Ziel  
der Maßnahme Zielgruppe Beginn    Dauer   
  Anzahl/ 
Förderfälle 
VZ TZ 
1 Vermittlungsbudget 
Förderung zur Anbahnung oder 
Aufnahme einer 
sozialversicherungspflichtigen 
Beschäftigung (z.B. Übernahme 
von Bewerbungskosten und 
Übernahme von Fahrtkosten zu 
Vorstellungsgesprächen) 
zielgruppen-
übergreifend individuell --- 2.000 
2 Arbeitsgelegenheiten 
(AGH) 
Heranführung an den ersten 
Arbeitsmarkt durch zusätzliche, 
im öffentlichen Interesse 
liegende,  wettbewerbsneutrale 
Arbeiten in verschiedenen 
Arbeitsfeldern 
zielgruppen-
übergreifend individuell 6 - 12 
Monate 250 
3 
Tagelöhner                                                                                                     
( Freie Förderung  
gem.  §16 f SGB II) 
Sporadische Ausübung 
praktischer Tätigkeiten (z. B. 
Pflege von Parks und 
Grünflächen), Tages- und 
Selbststruktur 
zielgruppen-
übergreifend individuell 
max. 66 
Std. je 
Monat 
7  
mtl. 
4 Eingliederungs- 
zuschuss 
Arbeitgebende können zur 
Eingliederung von Arbeit-
nehmenden, deren Vermittlung 
wegen in ihrer Person liegender 
Gründe erschwert ist, einen 
Zuschuss bis zu 50% des zu 
berücksichtigenden 
Arbeitsentgelts zum Ausgleich 
einer Minderleistung erhalten 
zielgruppen-
übergreifend,  
hier: ohne 
Menschen mit  
(Schwer-)  
Behinderung/ 
Rehabilitand*innen/ 
 
Individuell max. 
12 Monate 100 
5 Einstiegsgeld 
Einstiegsgeld kann als 
Lohnkostenzuschuss bei 
Aufnahme einer mind. 6-
monatigen 
sozialversicherungspflichtigen 
Beschäftigung zur Überwindung 
der Hilfebedürftigkeit erbracht 
werden 
 
zielgruppen- 
übergreifend, 
hier: Langzeit-
arbeitslose 
 
individuell 3 Monate 75 
6 Förderung von  
Arbeitsverhältnissen 
Förderung von Arbeitgebenden 
durch Zuschüsse zum 
Arbeitsentgelt für die 
Beschäftigung von 
zugewiesenen erwerbsfähigen 
Leistungsberechtigten (eLb) bei 
Begründung eines 
Arbeitsverhältnisses 
zielgruppen-
übergreifend, 
hier: Langzeit- 
arbeitslose mit 
schweren 
Vermittlungshemm
nissen 
individuell max. 
2 Jahre 
40  
+ 
30  
kommunal 
7 Teilhabe am  
Arbeitsmarkt 
Förderung von Arbeitgebenden 
durch Zuschüsse zum 
Arbeitsentgelt für die 
Beschäftigung von 
zugewiesenen erwerbsfähigen 
Leistungsberechtigten 
Langleistungs-
beziehende ohne 
Beschäftigungs-
perspektiven 
Individuell max.  
5 Jahre 
140* 
+ 
20 
kommunal 
8 Probebeschäftigung 
Erstattung der Kosten für die 
Besetzung eines 
sozialversicherungspflichtigen 
Arbeitsplatzes im Rahmen einer 
Probebeschäftigung mit 
einem/einer 
Langzeitarbeitslosen oder 
einem/ einer 
Jugendlichen/jungen 
Erwachsenen mit schweren 
Vermittlungshemmnissen an 
Arbeitgeber 
zielgruppen- 
übergreifend, 
 hier: Langzeit- 
arbeitslose sowie 
Jugendliche und 
junge Erwachsene 
mit 
schwerwiegenden 
Vermittlungshemm
nissen 
individuell max.  
3 Monate 50 
VZ = Vollzeit      TZ = Teilzeit 
* davon 20 mit Mitteln aus dem Aktiv-Passiv-Transfer (vgl. hierzu auch Anlage 5) 
 
Abbildung 34: Maßnahmen zur Unterstützung der Arbeitsaufnahme und zur Verbesserung der Integrationschancen -  
Quelle: Eigene Aufstellung

80 
 
Förderangebote Dritter 
 
Sprachförderung 
 
Integrationskurse 
Integrationskurse werden über das Bundesamt für Migranten und Flüchtlinge gefördert. Der 
allgemeine Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs zum Erlernen der deutschen 
Sprache für den Alltag (600 Unterrichtsstunden) und einem Orientierungskurs mit 100  
Unterrichtsstunden, der über das Leben in Deutschland, die Kultur, die Rechtsordnung und 
die jüngere Geschichte des Landes informiert. Es gibt spezielle Kurse mit 
Alphabetisierungsanteil, für Jugendliche und für Erziehende sowie Intensivkurse. In Münster 
sind derzeit 11 Integrationskursträger vom BAMF zugelassen. Menschen mit 
Migrationsvorgeschichte können zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet 
werden. 
 
Berufsbezogene Deutschsprachförderung 
Die berufsbezogene Deutschsprachförderung gem. § 45a  AufenthaltG wird vom Bundesamt 
für Migranten und Flüchtlinge umgesetzt und baut unmittelbar auf den allgemeinsprachlichen 
Integrationskursen auf. Die Kurse setzen sich aus verschiedenen Modulen zusammen, die 
sich baukastenähnlich individuell kombinieren l assen (u. a. Sondermodule unter dem 
Sprachniveau B1 mit sozialpädagogischer Betreuung, Fachmodule Handel und 
Gewerbe/Technik sowie Module für das Anerkennungsverfahren in akademischen 
Heilberufen). 
 
Weitere Sprachkurse 
In verschiedenen Einrichtungen in den  Stadtbezirken Münsters werden zahlreiche, oftmals 
niederschwellig angesetzte Sprachkurse angeboten, z. T. mit paralleler Kinderbetreuung für 
Mütter mit Migrationsvorgeschichte. 
  
 
Sonstige Förderangebote 
 
Die Agentur für Arbeit Ahlen-Münster bietet verschiedene Bildungsmaßnahmen an, die auch 
von den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten des Jobcenters der Stadt Münster genutzt 
werden können (z. B. Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen pro sowie insbesondere 
auch Maßnahmen für Rehabilitand/-innen).

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Beschlussvorlage

4203 Zeichen

V/0933/2019 
V/0933/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2020 des Jobcenters Münster 
 
Beratungsfolge 
 
   12.11.2019 Integrationsrat Anhörung 
   19.11.2019 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   19.11.2019 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 
   20.11.2019 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   27.11.2019 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbrauche r-
schutz und Arbeitsförderung 
Vorberatung 
   03.12.2019 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit B e-
hinderungen 
Vorberatung 
   04.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Zum Erreichen der gesetzlichen und lokalen arbeitsmarktpolitischen Ziele wird das Arbeitsmarkt- 
und Integrationsprogramm des Jobcenters der Stadt Münster für das Jahr 2020 (Anlage) beschlos-
sen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Die zur Umsetzung  des Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms des Jobcenters der Stadt Müns-
ter für das Jahr 2020 erforderlichen Ressourcen werden im Etat 2020 wie folgt finanziert: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag € 
Produktgruppe 0501 Grundsicherung für Arbeitsuchende 
Zeile 15 Transferaufwendungen 2020 16.990.910,00 1,2 
 06 Kostenerstattungen und  
Kostenumlagen 
2020 16.990.910,00 1,2 
1 Die Werte beruhen auf einer vorläufigen Berechnung. 
2 Die Mittelangaben beziehen sich nur auf den Eingliederungstitel des Jobcenters und bilden somit nur einen 
Auszug aus den Transferaufwendungen. 
Jobcenter 
 
07.11.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Jürgensmeier 
Telefon: 492-9003 
Juergensmeier@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0933/2019 
Die erforderlichen Aufwendungen und Erträge im Zusammenhang mit der Durchführung des A r-
beitsmarkt- und Integrationsprogramms 2020 des Jobcenters der Stadt Münster sind im Haushalt s-
planentwurf 2020 überwiegend eingeplant. Die noch zu veranschlagenden Aufwendungen und E r-
träge werden durch ein haushaltsneutrales Veränderungsblatt der Verwaltung in die Etatberatungen 
für den Haushalt 2020 eingebracht. 
 
Der Rat hat sich mit Beschluss vom 11.12.2013 (Vorlage V/0622/2013) verpflichtet, im Falle einer 
Überschreitung der vom Bund finanzierten Eingliederungsleistungen bis zu 100.000,00 € überpla n-
mäßig bereitzustellen. 
 
 
Begründung: 
 
Der Rat der Stadt Münster hat beschlossen, abgestimmte und aufeinander bezogene Handlungsstr a-
tegien der Jugend-, Gesundheits-, Migrations-, Schul- und Sozialpolitik mit Bezug zum SGB II zu en t-
wickeln und umzusetzen. Dabei sollen auch die Planungsebenen d er verschiedenen Ämter und die 
Zielplanung des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II) verzahnt werden (vgl. Vorlage 
V/0980/2013). 
 
Die Planungen zum Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2020 hat das Jobcenter der Stadt Müns-
ter mit den Fachämtern, die e inen Bezug zum SGB II haben, in handlungsfeldbezogenen Workshops 
durchgeführt. Parallel wurden bilaterale Gespräche geführt, in denen ein Austausch zu gemeinsamen 
Zielen stattgefunden hat. Weiterhin haben die Mitglieder des örtlichen Beirats an den Planung s-
workshops teilgenommen, so dass die Planungen auf einer breiten Ebene der Akteur/ -innen der örtli-
chen Arbeitsmarktpolitik stattgefunden haben. 
 
Auf Basis dieser Ergebnisse hat das Jobcenter der Stadt Münster ein Arbeitsmarkt - und Integrations-
programm erstellt, aus dem hervorgeht, mit welchen geschäftspolitischen Strategien, Schwerpunkten 
und weiteren Handlungsfeldern sowie konkreten Maßnahmen und Aktivitäten der gesetzliche Auftrag 
und die vereinbarten Ziele zur Vermeidung, Verringerung oder Überwindung der Hilfebedürftigkeit der 
arbeitsuchenden Menschen in Münster umgesetzt werden sollen.  
 
Nach Abschluss des Planungsprozesses legt die Verwaltung nunmehr den zuständigen Fachau s-
schüssen und anderen, fachlich betroffenen, politischen Gremien das fertig geste llte Arbeitsmarkt- 
und Integrationsprogramm für das Jahr 2020 vor. 
 
 
 
In Vertretung 
 
Gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
 
Anlagen: 
Anlage A zur Vorlage V/0933/2019 
Anlage B: Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2020 des Jobcenters der Stadt Münster

Anlage A

1709 Zeichen

Anlage A zur V/0933/2019 
 
Kurzüberblick 
Mit dem vorliegenden Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm stellt die Verwaltung dar, mit wel-
chen geschäftspolitischen Strategien, Schwerpunkten und weiteren Handlungsfeldern sowie kon-
kreten Maßnahmen und Aktivitäten der gesetzliche Auftrag und die vereinbarten Ziele zur Ver-
meidung, Verringerung oder Überwindung der Hilfebedürftigkeit der arbeitsuchenden Menschen 
in Münster umgesetzt werden sollen.  
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage werden die gesetzlichen Ziele des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II): 
 Verringerung der Hilfebedürftigkeit 
 Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit 
 Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug  
 Verbesserung der sozialen Teilhabe  
verfolgt. 
 
Im Rahmen der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 wird ein Beitrag in den 
Themenfeldern Arbeit und Wirtschaft, Bildung sowie gesellschaftliche Teilhabe und Gender ge-
leistet. 
 
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Die Aufgabe beruht auf dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), z. T. i. V. m. dem Dritten 
Buch Sozialgesetzbuch (SGB III). 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die arbeitsmarktpolitischen Handlungsfelder des Jobcenters umfassen die Bereiche 
Förderung des inklusiven Arbeitsmarktes und Chancengleichheit am Arbeitsmarkt. Darüber hin-
aus werden die besonderen Bedarfe von Menschen mit Migrationsvorgeschichte durch zahlreiche 
Maßnahmen und Aktivitäten des Jobcenters berücksichtigt.

Beratungsverlauf (7)

12.11.2019 Integrationsrat
TOP 3.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
19.11.2019 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.11.2019 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
20.11.2019 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
27.11.2019 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 14.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
03.12.2019 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
04.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Hansaplatz
  • Kinderhaus
  • Pluggendorf
  • Neutor
  • Düesberg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0933/2019
Typ
Vorlagen
Datum
05.11.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37