V/0933/2019
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2020 des Jobcenters Münster
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V_0933_2019_Anlage_B_Arbeitsmarkt_Integrationsprogramm_2020
186111 Zeichen
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3
Inhaltsverzeichnis
Einleitung / Vorwort ............................................................................................... 4
1. Ausgangssituation ................................................................................... 6
1.1. Organisationsstruktur des Jobcenters der Stadt Münster ........................ 6
1.2. Arbeitsmarktliche Ausgangslage und Entwicklungsperspektive 2020 ...... 6
1.2.1. Überregional ............................................................................................ 6
1.2.2. Regional und lokal ................................................................................... 7
1.2.3. Ausbildungsmarkt .................................................................................. 12
1.2.4. Arbeitslosigkeit und Arbeitskräfteangebot in Münster ............................ 13
1.2.5. Leistungsberechtigte Personen im Jobcenter der Stadt Münster ........... 15
1.2.6. Sozialräumliche Organisation des Jobcenters ....................................... 21
2. Strategie, Ziele und arbeitsmarktpolitische Handlungsfelder ................. 25
2.1. Strategische Grundausrichtung und Schwerpunktsetzung .................... 25
2.2. Ziele ....................................................................................................... 26
2.3. Wirkungsorientierung im Jobcenter der Stadt Münster .......................... 27
2.4. Handlungsfelder und Aktivitäten ............................................................ 30
2.4.1. Beendigung und Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit und .................
Langzeitleistungsbezug ........................................................................ 31
2.4.2. Integration in sozialversicherungspflichtige Arbeit ................................. 33
2.4.3. Ausbildung und Qualifizierung ............................................................... 35
2.4.4. Förderung des inklusiven Arbeitsmarktes .............................................. 38
2.4.5. Chancengleichheit am Arbeitsmarkt / Vereinbarkeit von Familie und
Beruf ..................................................................................................... 40
2.4.6. Vernetzung mit den Arbeitsmarktakteur/-innen ...................................... 43
2.5. Organisations- und Prozessziele ........................................................... 45
2.5.1. Digitalisierung ........................................................................................ 46
2.5.2. Prozessmanagement ............................................................................. 46
2.5.3. Beratung ................................................................................................ 46
3. Budget- und Maßnahmenplanung 2020 ................................................ 47
Schlussbemerkung…………………………………………………………………….48
Glossar zur Grundsicherungs- und Arbeitsmarktstatistik .................................... 49
Anlage 1: Organigramm des Jobcenters der Stadt Münster ............................... 53
Anlage 2: Kommunales Service Center für Arbeit des Jobcenters (KSCA) ........ 54
Anlage 3: Ressourcenbereiche und Ziele im fa:z-Modell .................................... 55
Anlage 4: Statistik der Stadtbezirke Münster ...................................................... 56
Anlage 5: Öffentlich geförderte Beschäftigung - Teilhabechancengesetz ........... 57
Anlage 6: Radeln ohne Alter ............................................................................... 60
Anlage 7: MaBiA – Individuelle Beratung und Begleitung von Menschen mit
Migrationshintergrund ......................................................................... 61
Anlage 8: Starke Pflege in Münster ..................................................................... 62
Anlage 9: Clearingstelle U25 .............................................................................. 63
Anlage 10: Kein Abschluss ohne Anschluss ....................................................... 66
Anlage 11: Meine Zukunft – Ausbildung 2019 .................................................... 67
Anlage 12: Aktiv und Fit für den Job ................................................................... 68
Anlage 13: Wirkungsziele für Alleinerziehende ................................................... 69
Anlage 14: Maßnahmenplanung 2020 ................................................................ 71
4
Einleitung / Vorwort
Das vorliegende Arbeitsmarkt - und Integrationsprogramm stellt die wesentlichen
Rahmenbedingungen, Ziele und Handlungsfelder des Jobcenters der Stadt Münster für
das Jahr 2020 dar. Es beschreibt, mit welchen Strategien und operativen Aktivitäten
sowie konkreten Maßnahmen die Ziele innerhalb der einzelnen Handlungsfelder erreicht
werden sollen.
Damit dient das Arbeitsmarkt - und Integrationsprogra mm den Mitarbeitenden des
Jobcenters als Orientierungsfunktion und Arbeitsgrundlage. Nach außen stellt es für die
Kommune, die lokalen Akteure der Arbeitsmarkt -, Bildungs - und Sozialpolitik und die
interessierte Öffentlichkeit Transparenz über die Arbeit d es Jobcenters dar. Die
Entwicklung des Programms fußt auf der Expertise der Fach - und Führungskräfte des
Jobcenters und darüber hinaus auf dem konstruktiven Austausch und der
vertrauensvollen Zusammenarbeit mit seinen zahlreichen Netzwerkpartnern,
insbesondere auf lokaler, aber auch auf regionaler sowie überregionaler Ebene.
Wie für wahrscheinlich alle Jobcenter bundesweit, war auch für das Jobcenter der Stadt
Münster im Jahr 2019 die ö ffentlich geförderte Beschäftigung mit Umsetzung des seit
Jahresbeginn in Kraft befindlichen Teilhabechancengesetzes ein dominantes Thema.
Erfahrungen aus den früheren Programmen zur öffentlich geförderten Beschäftigung
haben gezeigt , dass die Integration langzeitarbeitsloser und langzeitleistungs -
beziehender Menschen trotz umfangreicher Bezuschussungen für Arbeitgebende kein
Selbstläufer ist. Sie erfordert eine intensive Arbeit im Bereich der Teilnehmenden - und
Stellenakquise sowie der Sich erung beschäftigungsbegleitender Betreuung. Umso
erfreulicher ist es, dass das Jobcenter der Stadt Münster auf einem guten Weg ist, den
anvisierten Umfang an öffentlich geförderter Beschäftigung zu erfüllen und damit
Langzeitleistungsbeziehenden und Langzeitarbeitslosen eine neue berufliche
Perspektive und soziale Teilhabe zu bieten. Daran wird auch künftig intensiv weiter
gearbeitet. Die V ermeidung und Beendigung von Langzeitarbeitslosigkeit und
Langzeitleistungsbezug, mit dem Ziel, soziale Teilhabe durch Beschäftigung zu
ermöglichen, bildet den Sch werpunkt des Jobcenters der Stadt Münster für das Jahr
2020.
Damit liegt das Jobcenter der Stadt Münster im Einklang mit den arbeitsmarktpolitischen
Schwerpunkten des Bundes und des Landes NRW für 2020. Wichtige Teilaspekte
innerhalb der Schwerpunktsetzung sind:
die gleichberechtigte Förderung und Integration von Frauen und Männern , mit
besonderem Augenmerk auf (Allein-)Erziehendenden und Frauen mit
Fluchthintergrund,
der Zugang von Menschen im Kontext Fluchtmigration in Arbeit und
Ausbildung, sowie
die Erm öglichung von sozialer Teilhabe für Menschen, denen der Zugang zum
Arbeitsmarkt nicht eröffnet werden kann.
Im Sinne eines ganzheitlichen Beratungs - und Fördera nsatzes wird das Jobcenter
seine lokalen und sozialräumlichen Kooperationen weiter ausbauen. Insbesondere die
Mitwirkung an der Planung einer rechtskreis- und institutionenübergreifenden Beratungs-
und Fördereinrichtung für junge Menschen in Münster wird das Jobcenter 2020 intensiv
5
beschäftigen. Auf regionaler Ebene wird die Zusammenarbeit mit den anderen
Jobcentern im Münsterland weiter ausgebaut, mit dem Ziel, sich fachlich auszutauschen
und Synergieeffekte zu nutzen
Um die Wirksamkeit seiner Maßnahmen und weiteren Aktivitäten zu erhöhen bzw. die
Wirksamkeit der Angebote besser evaluieren zu kön nen, wird das Jobcenter den
Prozess der wirkungsorientierten Planung und Steuerung weiter entwickeln. Eine
gute Grundlage dafür ist mit dem Planungsprozess für das Jahr 2020 bereits gelegt.
Nach vorläufiger Berechnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales werden
dem Jobcenter der Stadt Münster für das Jahr 2020 Einglieder ungsmittel in Höhe von
rund 17 Mio. Euro avisiert. Das sind 0,7 Mio. Euro mehr als im Jahr 2019. Darin
enthalten sind 2,8 Mio. Euro für die Realisierung von öffentlich geförderter Beschäftigung
nach § 16i SGB II (Teilhabe am Arbeitsmarkt).
Die vorgestellten Planungen sind keine starren Vorgaben. Aktuelle Gegebenheiten und
sich verändernde Rahmenbedingungen können unterjährige Anpassungen erforderlich
machen. Dazu ist eine regelmäßige und kritisch -konstruktive Kommunikation innerhalb
des Jobcenters sowie mit den Partnerinnen und Partnern des lokalen Arbeits-, Bildungs-
und Sozialmarktes unerlässlich. Für das Jobcenter erfordert dies ei n hohes Maß an
Flexibilität auf der Steu erungsebene wie auch im operativen Bereich – eine
Herausforderung, der sich das Jobcenter auch im Jahr 2020 stellen wird.
6
1. Ausgangssituation
1.1. Organisationsstruktur des Jobcenters der Stadt Münster
Das Jobcenter der Stadt Münster ist im operativen Bereich sozialräumlich ausgerichtet.
Für jeden Stadtbezirk gibt es ein sogenanntes „Jobcenter -im-Jobcenter“ (JiJ), das
jeweils aus einem Team für die passive Leistungsgewährung und einem Team für die
arbeitsmarktliche Beratung, Förderung und Integration (Markt & Integration) sowie einem
Empfangsbereich und Kundenservice besteht (vgl. Organigramm in der Anlage 1).
Sämtliche Leistungsberechtigte, die ihren Wohnort in dem entsprechenden Stadtbezirk
haben, werden durch das zuständige JiJ betreut.
Die zielgruppen - und fachspezifischen Kompetenzen, z. B. für Alleinerziehende, für
Jugendliche und für Menschen mit Schwerbehinderung, sind in allen JiJ vertreten. Die
fachliche Vernetzung der Spezialist/ -innen wird durch entsprechende Fachkoordinator/ -
innen auf Ebene der Fachstellenleiter/-innen sichergestellt.
Eine Ausnahme zu den stadtbezirklich aufgestellten JiJ stellt das JiJ für Geflüchtete in
der ehemaligen Oxford-Kaserne dar, das als Projekt zunächst bis zum Ende des Jahres
2021 installiert und bis dahin unabhängig vom Wohnort in Münster zuständig für alle
leistungsberechtigten Geflüchteten bleibt. Daneben bleiben auch das JiJ für
Selbständige und das Kommunale Service Center des Jobcenters (KSCA) aus
logistischen und fachlichen Gründen als zentrale, stadtbezirksübergr eifende
Organisationseinheiten bestehen: Die Zahl der leistungsberechtigten Selbständigen ist
mit einem Anteil von rund 2 % an allen Leistungsberechtigten zu gering für eine
stadtbezirkliche Aufteilung.
Das KSCA ist stadtbezirksübergreifend tätig und kümmert sich vorrangig um die Akquise
und Besetzung von Beschäftigungsmöglichkeiten im Rahmen von öffentlich geförderter
Beschäftigung ( ögB) auf dem 1. und 2. Arbeitsmarkt und die ganzheitliche Betre uung
(Coaching) für ögB -Beschäftigte. Darüber hinaus bietet das KSCA eine ganzheitliche
Beratung und Unterstützung von Arbeitgebenden zu Förderleistungen des SGB II sowie
Leistungen anderer Gesetzbücher und Programme . Die Organisation von Jobmessen,
Arbeitgeberpräsentationen im Jobcenter sowie Betriebsbesi chtigungen runden das
Spektrum des KSCA ab (vgl. Anlage 2).
1.2. Arbeitsmarktliche Ausgangslage und Entwicklungsperspektive 2020
1.2.1. Überregional
Der langjährige wirtschaftliche Aufschwung in Deutschland ist zu einem Ende
gekommen. Entsprechend haben die führenden deutschen Wirtschaftsforschungs -
institute ihre Prognosen für das Wirtschaftswachstum im Jahr 2019 deutlich gesenkt 1.
Waren sie im Frühjahr noch von einer Zunahme des Bruttoinlandsprodukts um 0,8 %
1 „Gemeinschaftsdiagnose Herbst 2019: Konjunktur kühlt weiter ab – Industrie in der Rezession“. Projektgruppe
Gemeinschaftsdiagnose im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, Oktober 2019.
7
ausgegangen2, erwarten sie nun nur noch 0,5 %. Für das Jahr 2020 senken die
Konjunkturforscher ihre Prognose auf 1,1 %, im Frühjahr lagen die Erwartungen noch bei
1,8 %. Die schwächere Entwicklung ist auf eine nachlassende weltweite Nachfrage nach
Investitionsgütern, auf deren Export die deutsche Wirtschaft spezialisiert ist, strukturelle
Veränderungen in der Automobilindustrie sowie politische Unsicherheiten, wie der
Handelskonflikt zwischen China und den USA, innerasiatische Konflikte und die Risiken
eines ungeregelt en Brexits, zurückzuführen. Eine Konjunkturkrise mit einer
ausgeprägten Unterauslastung der deutschen Wirtschaft wird allerdings nicht erwartet.
Der Beschäftigungsaufbau verliert als Folge der konjunkturellen Abkühlung ebenfalls an
Fahrt; die Industrie baut sogar Stellen ab. Hingegen stellen Dienstleister und die
Bauindustrie weiter ein. Für 2019 rechnen die Wirtschaftsforschungsinstitute daher mit
einem Beschäftigungsaufbau von 380.000 Stellen bundesweit. In den kommenden
beiden Jahren werden voraussich tlich nur noch 120.000 bzw. 160.000 neue Stellen
geschaffen. Hinsichtlich der Arbeitslosenquote wird für 2020 ein Anstieg auf 5,1 %, für
das Jahr 2021 wird dann wieder ein Rückgang auf 4,9 % erwartet.
1.2.2. Regional und lokal
a) Arbeitskräftenachfrage
Die posit ive Entwicklung der Einwohnerzahlen (+2,8 % von 2009 – 2018) und der
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung (+23,9 % von 2009 – 2018) bei gleichzeitig
niedriger Arbeitslosigkeit über alle Rechtskreise (zwischen 2,7 % im Kreis Coesfeld und
4,7 % in de r Stadt Münster, Stand September 2019) zeugt von der Attraktivität und
Stärke des Münsterlandes als Lebens -, Wirtschafts - und Arbeitsmarktregion. Alle fünf
münsterländischen Jobcenter - die Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf
sowie die Stadt M ünster - konnten in den letzten Jahren einen Rückgang der Zahl der
Bedarfsgemeinschaften ( -6,3 % von 2017 zu 2018) und der erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten ( -6,7 % von 2017 zu 2018) sowie eine Steigerung der
Integrationen in Arbeit und Ausbildung verzeichnen.
Die Entwicklung der Stadt Münster stellt sich entsprechend dar. Zum Stichtag
31.12.2018 zählte Münster 310.610 Einwohner/ -innen. Im Vergleich zum Stichtag
31.12.2008 hat sich die Einwohnerzahl damit um 10,5 % erhöht. Auch die Anzahl der
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in Münster ist in den letzten Jahren stark
angestiegen: Zum Stichtag 31.12.2018 übten 171.236 Personen am Arbeitsort Münster
eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aus 3. Das bedeutet eine Steigerung
von 1,7 % ge genüber dem Vorjahresstichtag (2,2 % in Nordrhein -Westfalen und 2,1 %
auf Bundesebene) und von 24 % seit 2008 (vgl. Abbildungen 1 und 2).
2 „Gemeinschaftsdiagnose Frühjahr 2019: Konjunktur deutlich abgekühlt – politische Risiken hoch“. Projektgruppe
Gemeinschaftsdiagnose im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, April 2019.
3 Die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten am Wohnort Münster betrug 119.094 Personen zum
31.12.2019.
8
Abbildung 1: Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigte 2008 – 2018
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Das Geschlechterverhältnis der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Münster ist
fast ausgewogen: 49,5 % sind Frauen und 50,5 % sind Männer. 68,5 % aller sozial -
versicherungspflichtig Beschäftigten sind in Vollzeit tätig u nd 31,5 % in Teilzeit. 4
Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit machen einen Anteil von 7,9 % an allen
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten aus (11,4 % in Nordrhein -Westfalen und
11,9 % in der gesamten Bundesrepublik) , das bedeutet eine Stei gerung von 0,2
Prozentpunkten im Vergleich zum Vorjahresstichtag.
Merkmale
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
am Stichtag 31.12.2018
Anzahl
Anteil
(in %)
Veränderung
zum Vorjahr
(in %)
SV-pflichtige Beschäftigte insgesamt 171.236 100,0 1,7
- Männer 86.399 50,5 1,9
- Frauen 84.837 49,5 1,6
- unter 25 Jahre 18.237 10,7 1,6
- 25 bis unter 55 Jahre 119.641 69,9 0,6
- 55 bis unter 65 Jahre 31.754 18,5 5,9
- 65 Jahre und älter 1.064 0,9 14,2
- Deutsche 157.562 92,0 1,4
- Ausländer*innen 13.594 7,9 5,5
- in Vollzeit 117.300 68,5 1,4
- in Teilzeit 53.936 31,5 2,6
- Auszubildende 9.382 5,5 2,2
Abbildung 2: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach ausgewählten Merkmalen
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Dezember 2018
4 Von den Vollzeitbeschäftigten sind 62,0 % Männer und 38,0 % Frauen. Dagegen sind 25,4 % der Teilzeitbeschäftigten
männlich und 74,6 % weiblich.
100.000
110.000
120.000
130.000
140.000
150.000
160.000
170.000
180.000
2008 2018
Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in
9
Als regionales Oberzentrum und Universitätsstadt bietet Münster spezifische
Dienstleistungs- und Infrastrukturangebote, wie z. B. Regionalbehörden, Finanz - und
Versicherungsdienstleister, Fach - und Hoch schulen und andere wissenschaftliche
Einrichtungen, Krankenhäuser und Fachkliniken, Spezialgeschäfte sowie Unternehmen
für Telefonmarketing und Marktforschung.
Der mit Abstand größte Anteil der sozialversicherungspflichtigen Erwerbspersonen in
Münster übt dementsprechend dienstleistend e Tätigkeiten aus: Am 31.12.2018 waren
dies, wie zum Vorjahresstichtag, 86,8 % aller sozialversi cherungspflichtig Beschäftigten
(vgl. Abbildung 3).
Abbildung 3: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach ausgewählten Merkmalen
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Dezember 2018
Die bedeutendsten Branchen sind in Münster das Gesundheits - und Sozialwesen mit
rund 20 % Anteil an allen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen und der
Handel inklusive Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen mit rund 13 % Anteil
an allen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen (vgl. Abbildung 4 ). Dieser
Bereich hat jedoch 2018 im Vergleich zum Vorjahr ein leichtes Minus zu verzeichnen.
Den mit -5,1 % stärksten prozentualen Abbau an sozialversicherungspflichtig en Stellen
hat die Arbeitnehmerüberlassung erfahren, die mit 2,8 % jedoch nur einen kleinen Anteil
an allen sozialversicherungspflichtigen Stellen ausmacht , , aber immer wieder auc h
einen Indikator für die Beschäftigungssituation in niederschwelligeren Bereichen
darstellt.
0 40000 80000 120000 160000
Land-, Forstwirtschaft, Fischerei
Produzierendes Gewerbe
Dienstleistungsbereich
insgesamt
Sektoren der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung
10
Sektoren und Wirtschaftszweige
Sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte
am Stichtag 31.12.2018
Anzahl
Anteil
(in %)
Veränderung
zum Vorjahr
(in %)
SV-pflichtige Beschäftigte insgesamt 171.236 100,0 1,7
Land-, Forstwirtschaft und Fischerei 641 0,4 2,7
Produzierendes Gewerbe 22.023 12,9 2,3
- Verarbeitendes Gewerbe 13.718 8,0 0,9
- Herstellung von Vorleistungsgütern, insbes. von chemischen
Erzeugnissen und Kunststoffwaren 6.157 3,6 1,7
- Baugewerbe 5.678 3,3 3,9
- Metall- und Elektroindustrie, Stahlindustrie 4.574 2,7 1,5
- Herstellung von überwiegend häuslich konsumierten Gütern 2.987 1,7 -1,5
- Bergbau, Energie- und Wasserversorgung, Energiewirtschaft 2.627 1,5 6,1
Dienstleistungsbereich 148.572 86,8 1,7
- Gesundheit, Heime und Sozialwesen 34.067 19,9 3,2
- Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 21.578 12,6 -0,8
- Öffentliche Verwaltung, Sozialversicherung, Verteidigung,
Körperschaften 14.574 8,5 1,5
- Immobilien; freiberufliche, wissenschaftliche und technische
Dienstleistungen 14.381 8,4 3,8
- Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 11.532 6,7 0,3
- Information und Kommunikation 11.103 6,5 6,2
- Erziehung und Unterricht 9.508 5,6 1,5
- sonstige Dienstleistungen, private Haushalte 9.380 5,5 2,3
- sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen 7.567 4,4 0,2
- Gastgewerbe 5.307 3,1 - 1,0
- Arbeitnehmerüberlassung 4.806 2,8 -5,1
- Verkehr und Lagerei 4.769 2,8 1,8
Abbildung 4: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Dezember 2018
Der deutsche Arbeitsmarkt ist stark fachkräfteorientiert: 84 % der
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sind als Fachkraft, Spezialist/ -in oder
Experte/Expertin tätig und nur rund 15 % als Helfer/ -in5. Auf dem münsterschen
Arbeitsmarkt ist diese Verteilung mit rund 87 % und 13 % noch stärker ausgeprägt.
Parallel hierzu verfügen 56 % der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Personen in
Münster über einen anerkan nten Berufsabschluss und rund 23 % über einen
akademischen Abschluss. Nur rund 13 % haben keine abgeschlossene oder anerkannte
Ausbildung (vgl. Abbildung 5).
5 Die Definitionen erfolgen nach der Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010) der Bundesagentur für Arbeit. Helfer/-in:
keine berufliche Ausbildung erforderlich sowie geregelte einjährige Berufsausbildung; Fachkraft: mindestens zweijährige
Berufsausbildung, auch berufsqualifizierender Abschluss einer Berufsfach- oder Kollegschule; Spezialist/-in: Meister- oder
Technikerausbildung bzw. ein gleichwertiger Abschluss einer Fachschule, Hochschule, Fach- oder Berufsakademie oder
ggf. der Bachelorabschluss einer Hochschule; Experte/Expertin: mindestens vierjähriges abgeschlossenes
Hochschulstudium.
11
Merkmale
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
am Stichtag 31.12.2018
Anzahl Anteil
(in %)
SV-pflichtige Beschäftigte insgesamt 171.236 100,0
- ohne beruflichen Ausbildungsabschluss* 23.016 13,4
- mit anerkanntem Berufsabschluss 96.578 56,4
- mit akademischem Abschluss 38.564 22,5
- Ausbildung unbekannt 13.078 7,6
* davon sind rund 30 % Auszubildende
Abbildung 5: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach Berufsabschluss
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Dezember 2018
Menschen ohne beruflichen Abschluss unterliegen damit einem hohen Risiko, arbeitslos
zu werden oder zu bleiben. Dies gilt auch für die große Anzahl von
Leistungsberechtigten im SGB II, die über keine oder eine nicht mehr verwertbare bzw.
in Deutschland ane rkannte Berufsausbildung verfügt. Zudem können (chronische)
Erkrankungen oder eine fehlende zeitlichen Flexibilität bspw. durch
Kinderbetreuungszeiten eine Integration in den Arbeitsmarkt erschweren.
Auch der Fachkräftereport 2019 der Industrie - und Hande lskammer Nord Westfalen
bestätigt, dass Unternehmen vor allem Arbeitskräfte suchen, die einen Ausbildungsberuf
erlernt und sich berufsbegleitend weitergebildet haben6. Entsprechende Bewerber/-innen
sind jedoch nicht in ausreichender Zahl vorhanden. Damit wird der Fachkräftemangel als
größte Wachstumsbremse und Konjunkturrisiko eingeschätzt. Für das Jahr 2030 wird für
das Münsterland ein Fachkräfteengpass von 51.000 Personen prognostiziert, davon
über 90 % beruflich Qualifizierte (im Gegensatz zu akademisch Qualifizierten). Unter den
beruflich Qualifizierten sind es insbesondere die Fachkräfte mit mittlerer Qualifikation
(vor allem mit dualem Berufsabschluss), die der Wirtschaft in absehbarer Zeit fehlen
werden. Als Tätigkeitsfelder mit den perspektivisch gr ößten Personalengpässen lassen
sich die folgenden identifizieren:
Erziehung, Soziales, Hauswirtschaft mit mittlerer Qualifikation
Büro- und Sekretariatsberufe mit mittlerer Qualifikation
Medizinische Gesundheitsberufe mit mittlerer Qualifikation
6 „Fachkräftereport 2019 für Nord-Westfalen – Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften bremst wirtschaftliche Expansion“.
Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen, Juli 2019.
12
1.2.3. Ausbildungsmarkt
Die Dominanz des Dienstleistungssektors in Münster, und hier insbesondere der
Branchen Handel, Finanz -, Versicherungs - und Wirtschaftsdienstleistungen sowie
Gesundheit7, zeigt sich auch anhand der „Top 10“ 8 der gemeldeten betrieblichen
Berufsausbildungsstellen (vgl. Abbildung 6 ). Der Bereich IT hat in den letzten Jahren
ebenfalls an Bedeutung gewonnen.
Abbildung 6: „Top Ten“ der seit Beginn des Berichtsjahres gemeldeten Berufsausbildungsstellen in Münster
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand August 2019
Bis zum August 2019 wurden für das Bericht sjahr 2018/2019 in Münster insgesamt
2.502 betriebliche Berufsausbildungsstellen gemeldet. Das sind 95 Stellen bzw. 3,9 %
mehr als zum Vorjahreszeitpunkt. Auf der anderen Seite haben sich im gleichen
Zeitraum 1.352 Bewerber/-innen für eine Berufsausbildungsstelle gemeldet, das sind 19
Personen weniger als im Vorjahr (-1,4 %) . Aus den gemeldeten
Berufsausbildungsstellen und den gemeldeten Bewerber/ -innen ergibt sich ein Quotient
von 1,85. Das heißt, dass in Münster auf eine/n Bewerber/ -in 1,85 gemeldete
betriebliche Berufsausbildungsstellen kommen. Im Vorjahr lag der Quotient bei 1,76, im
Jahr 2017 bei 1,90. In den umliegenden Kreisen und im Landesvergleich ist der Quotient
zum Teil deutlich niedriger: Borken = 1,32, Coesfeld = 1,03, Steinfurt = 0,99, Warendorf
= 0,93, Land Nordrhein -Westfalen = 0,93. Damit sind die grundsätzlichen Chancen auf
einen Ausbildungsplatz für eine betriebliche Ausbildung in Münster vergleichsweise gut.
7 Viele Gesundheitsberufe werden schulisch ausgebildet und sind darum in dieser Darstellung nicht erfasst.
8 Die „Top 10“ der gemeldeten Berufsausbildungsstellen machen knapp 40 % aller gemeldeten Berufsausbildungsstellen
aus.
Kaufmann/-frau Büromanagement
Medizinische/r Fachangestellte/r
Bankkaufmann/-frau
Kaufmann/-frau Einzelhandel
Versicherungskaufmann/-frau
Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r
Großhandelskaufmann/-frau
Fachinformatiker/in Anwenmdungsentwicklung
Fachinformatiker/in Systemintegration
Fachkraft für Lagerlogistik
147
139
137
133
109
83
74
71
59
59
"Top Ten" gemeldete Berufsausbildungsstellen
13
Laut Fachkräftereport 2019 der IHK konnten die IHK-Betriebe im Bezirk Nord Westfalen
die Gesamtzahl der Ausbildungsverträge gegen den Trend der sinkenden
Schulabgängerzahlen im Jahr 2018 leicht steigern . Als Grund führt die IHK Nord
Westfalen die Berufsorientierungsprojekte an, die sie inzwischen regelmäßig in über 240
der rund 310 Schulen in ihrem Bezirk durchführt und in denen jungen Menschen als
Ausbildungsbotschafter/-innen Schülerinnen und Schüler von Ausbildung zu begeistern
zu versuchen. Trotz der leicht steigenden Ausbildungszahlen konnte allerdings auch
2018 ein Drittel der IHK -Betriebe (29,3 %) nicht alle angebotenen Ausbildungsplätze
besetzen. Im Durchschnitt blieben bei den durch die IHK Nord Westfalen befragten
Betrieben 12,8 % der Ausbildungsstellen offen, insbesondere bei kleineren Betrieben.
Auch die Handwerkskammer Münster vermeldet zum Stichtag 30.06. 2019 eine
Steigerung der betrieblichen Ausbildungen in ihrem Kammerbezirk um 4,3 % . Insgesamt
wurden in der ersten Jahreshälfte 4.106 neue Ausbildungsverträge im Handwerk
geschlossen, davon 460 in der St adt Münster (30 mehr als im Vorjahreszeitraum).
Weitere Auszubildende werden bis Jahresende 2019 erwartet. Die Handwerkskammer
wertet diese Zwischenbilanz als Zeichen, dass das Handwerk für Schulabgänger wieder
an Attraktivität gewonnen hat und gleichzeiti g der Fachkräftebedarf seitens der Betriebe
bei guter Konjunktur hoch ist . Gleichzeitig zahlten sich die Bemühungen von Kammer ,
Betrieben und der Imagekampagne des Handw erks zur Gewinnung von
Nachwuchskräften aus.
Dass dennoch einerseits Ausbildungsstellen unbesetzt bleiben, während andererseits
Jugendliche erfolglos nach einem Ausbildungsplatz suchen, ist überwiegend auf
Passungsprobleme zurückzuführen. Für 44 % der bundesweit unbesetzten Stellen gibt
es zwar interessierte Jugendliche. Die Betriebe halten die Bewerber/-innen allerdings für
ungeeignet. Andersherum finden auch die Jugendlichen nicht jeden Betrieb mit offener
Stelle attraktiv. Bei einem Drittel der unbesetzten Stellen gibt es keine/n einzige/n
Bewerber/-in für diesen Ausbildungsberuf. Dies tri fft insbesondere Branchen wie das
Lebensmittelhandwerk und die Gastronomie. Bei knapp einem Viertel ist fehlende
Mobilität das Problem. Stellen und Bewerber/-innen sind in unterschiedlichen Regionen.9
1.2.4. Arbeitslosigkeit und Arbeitskräfteangebot in Münster
Im September 2019 liegt die Gesamtarbeitslosenquote (SGB II und SGB III) in Münster
bei 4,7 % und die Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB II bei 3,0 %. Im Vergleich zum
Land Nordrhein-Westfalen befindet sich die SGB II -Arbeitslosenquote in Münster damit
auf einem konstant niedrigen Niveau. Die Jugendarbeitslosenquote b eträgt in Münster
im September 2019 3,5 % gesamt und 2,2 % im SGB II und liegt damit deutlich unter
den Bundes- und Landesquoten (vgl. Abbildung 7).
9 Vgl. „Ländermonitor berufliche Bildung 2019“, Bertelsmann Stiftung, September 2019.
14
Münster NRW Deutschland
Arbeitslosenquote
• gesamt 4,7 % 6,5 % 4,9 %
• SGB II 3,0 % 4,6 % 3,1 %
• SGB III 1,6 % 2,0 % 1,8 %
Jugendarbeitslosenquote
• gesamt 3,5 % 5,5 % 4,7 %
• SGB II 2,2 % 3,5 % 2,6 %
• SGB III 1,3 % 2,0 % 2,1 %
Abbildung 7: Arbeitslosenquote in Deutschland, Nordrhein-Westfalen und Münster.
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand September 2019
Die Verteilung der arbeitsuchenden und arbeitslosen Personen in Münster auf die
Rechtskreise ist in den Abbildungen 8 und 9 dargestellt.
SGB II
Anzahl Anteil
in %
Veränderung zum
Vorjahresmonat
in %
Bestand Arbeitsuchende 8.778 -6,5
Bestand Arbeitslose 5.204 100,0 -7,0
Männer 2.912 56,0 -7,0
Frauen 2.292 44,0 -7,1
15 – 24 Jahre 507 9,7 -11,7
50 Jahre und älter 1.484 28,5 -2,6
Ausländer(innen) 1.843 35,4 -2,3
Menschen mit Schwerbehinderung 358 6,9 -1,1
Langzeitarbeitslose 2.659 51,1 -8,8
Zugang an Arbeitslosen 828 * -5,6
seit Jahresbeginn 7.700 * -3,6
Abgang an Arbeitslosen 885 * -16,7
seit Jahresbeginn 7.789 * -6,8
* Berechnung nicht sinnvoll bzw. möglich
Abbildung 8: Arbeitskräfteangebot in Münster im Rechtskreis SGB II
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat September 2019
SGB III
Anzahl Anteil
in %
Veränderung zum
Vorjahresmonat
in %
Bestand Arbeitsuchende 4.802 0,3
Bestand Arbeitslose 2.827 100,0 1,6
Männer 1.584 56,0 2,6
Frauen 1.243 44,0 0,4
15 – 24 Jahre 298 10,5 -2,3
50 Jahre und älter 919 32,5 2,5
Ausländer(innen) 502 17,8 2,0
Menschen mit Schwerbehinderung 240 8,5 17,4
Langzeitarbeitslose 323 11,4 -1,2
Zugang an Arbeitslosen 925 * -2,5
seit Jahresbeginn 9.045 * 6,4
Abgang an Arbeitslosen 1.102 * -11,6
seit Jahresbeginn 8.523 * 7,0
* Berechnung nicht sinnvoll bzw. möglich
Abbildung 9: Arbeitskräfteangebot in Münster im Rechtskreis SGB III
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat September 2019
15
Der signifikant höhere Anteil langzeitarbeitsloser Menschen im Rechtskreis SGB II im
Vergleich zum SGB III ist systembedingt.
1.2.5. Leistungsberechtigte Personen im Jobcenter der Stadt Münster
Im Jobcenter der Stadt Münster beziehen rund 20.900 Personen in 10.655
Bedarfsgemeinschaften Leistungen zur Grundsicherung im Rahmen des SGB II. Knapp
14.400 der Leistungsberechtigten sind erwerbsfähig und damit grundsätzlich im Fokus
der Förder - und Vermittlungsbemühungen des Jobcenters, davon ist jeweils etwa die
Hälfte männlich und weiblich.
Im Vergleich zum Vorjahresmonat hat die Anza hl der Bedarfsgemei nschaften (-3,7 %),
der nichterwerbsfähigen (-3,2 %) und der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (-3,3 %)
weiterhin deutlich abgenommen. Lediglich die Anzahl der nichterwerbsfähigen
Leistungsberechtigten mit ausländischer Staatsangehörigkeit (1,1 %) und d er erwerbs-
fähigen Leistungsberechtigten im Alter ab 55 Jahren (3,5 %) ist angestiegen (vgl.
Abbildung 10).
9.880 Personen gelten als Langzeitleistungsbeziehende, davon erhalten 55 % bereits
seit mehr als 4 Jah ren Leistungen. Da Langzeitleistungsbeziehende – um nicht Zeiten
der Nichterwerbsfähigkeit vor Vollendung des 15. Lebensjahres miteinzubeziehen – erst
ab Vollendung des 17. Lebensjahres als solche ausgewiesen werden, ist das
tatsächliche Ausmaß des Langzeitleistungsbezugs größer: Innerhalb der
Bedarfsgemeinschaften ist auch eine große Anzahl an Kindern und Jugendlichen
betroffen10. Insgesamt hat der Anteil der Langzeitleistungsbeziehenden im Vergleich
zum Vorjahresmonat um 7,7 % zugenommen. Dies ist vorrangig auf den Übergang von
Leistungsberechtigten m it Fluchthintergrund in den Langzeitleistungsbezug
zurückzuführen, deren Integration in den Arbeitsmarkt insbesondere durch den Erwerb
der deutschen Sprache, berufliche Orientierung und Ausbildung bzw. Qualifizierung Zeit
benötigt. Im Jahresdurchschnitt ko nnte die Gesamtzahl der Langzeitleistungs -
beziehenden im Vergleich zum Vorjahr aber gesenkt werden.
10 Insgesamt sind dies rund 7.400 Kinder und Jugendliche.
16
Anzahl Veränderung
zum Vorjahr in %
Bedarfsgemeinschaften 10.655 -3,7
Leistungsberechtigte 20.871 -3,2
Nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte 6.250 -3,2
Ausländer*innen 2.022 1,1
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte 14.386 -3,3
Männer 7.288 -3,2
Frauen 7.097 -3,5
15 bis 24 Jahre 2.811 -3,9
25 bis 54 Jahre 9.220 -4,8
55 Jahre und älter 2.355 3,5
Ausländer*innen 5.292 -1,0
Alleinerziehende 1.909 -1,5
Langzeitleistungsbeziehende 9.880 7,7
Männer 4.787 8,8
Frauen 5.092 6,7
unter 25 Jahre 1.437 15,1
25 bis 49 Jahre 5.478 7,7
50 Jahre und älter 2.965 4,5
Ausländer*innen 3.573 34,3
Alleinerziehende 1.511 2,7
Mit Erwerbseinkommen 3.127 4,5
Bisherige Verweildauer: unter 2 Jahre 920 *
Bisherige Verweildauer: 2 bis 4 Jahre 3.438 *
Bisherige Verweildauer: 4 Jahre und länger 5.423 *
* Daten werden nicht ausgewiesen
Abbildung 10 : Personen in der Grundsicherung für Arbeit im Jobcenter der Stadt Münster
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat April 2019
Rund 55 % der Bedarfsgemeinschaften bestehen aus nur einer Person, bei 18 ,4 %
handelt es sich um Ein -Eltern-Familien (Alleinerziehenden-BG). In knapp einem Drittel
aller Bedarfsgemeinschaften leben Kinder unter 18 Jahren (vgl. Abbildung 11).
Anzahl Anteil an allen
Bedarfs-
gemeinschaften
Veränderung
zum
Vorjahr in %
Bedarfsgemeinschaften (BG) gesamt 10.655 100,0 % -4,4 %
mit 1 Person 5.810 54,5 % -3,9 %
mit 2 Personen 1.810 17,0 % -6,2 %
mit 3 Personen 1.300 12,2 % -1,9 %
mit 4 Personen 862 8,1 % -3,0 %
mit 5 und mehr Personen 865 8,1 % -1,0 %
Alleinerziehenden-BG 1.955 18,4 % -1,8 %
Partner-BG ohne Kinder 843 7,9 % -4,0 %
Partner-BG mit Kindern 1.829 17,2 % -4,7 %
BG mit Kindern unter 18 Jahren 3.800 35,7 % -3-3 %
davon mit 1 Kind 1.643 15,4 % -6,4 %
mit 2 Kindern 1.209 11,4 % 0,3 %
mit 3 und mehr Kindern 948 8,9 % -2,1 %
davon mit 1 Kind unter 3 Jahren 1.123 10,5 % -2,7 %
mit 2 Kindern unter 3 Jahren 157 1,5 % -8,7 %
Abbildung 11 : Personen in der Grundsicherung für Arbeit im Jobcenter der Stadt Münster
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat April 2019
17
Rund 41 % der arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten haben keinen
Schulabschluss und 70 % verfügen über keinen Berufsabschluss ( vgl. Abbildungen 12
und 13 ). Für diese Gruppe verringern sich die Chancen auf eine Integration in den
ersten Arbeitsmarkt erheblich, da insbesondere ein Bedarf an gut ausgebildeten
Arbeitskräften besteht (vgl. hierzu Abschnitt 1.2.2.). Ein wichtiges Handlungsfeld des
Jobcenters der Stadt Münster liegt deshalb auf Ausbildung und Qualifikation der
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.
Abbildung 12 : Schulabschlüsse der arbeitslosen Leistungsberechtigten im Jobcenter der Stadt Münster
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat März 2019
Abbildung 13 : Berufsausbildung der arbeitslosen Leistungsberechtigten im Jobcenter der Stadt Münster
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat März 2019
40,9%
23,2%
11,9%
18,9%
5,1%
Arbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte
- Schulabschluss -
ohne Schulabschluss
mit Hauptschulabschluss
mit Mittlerer Reife
mit Abitur/Fachhochschul-/
Universitätsabschluss
keine Angabe
69,8%
20,3%
4,8%
5,1%
Arbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte
- Berufsausbildung -
ohne abge-
schlossene
Berufs-
ausbildung
mit beruflicher/
schulischer
Ausbildung
mit akademischer
Ausbildung
keine Angabe
18
Knapp 30 % aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sind sogenannte Erwerbs -
aufstocker, davon sind wiederum 5 % selbständig tätig (2 % aller erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten). Di ese Personen gehen einer Beschäftigung nach, haben aber
kein existenzsicherndes Einkommen und erhalten deswegen ergänzende Leistungen
nach dem SGB II. Die Anteile von Frauen und Männern variieren leicht zwischen
innerhalb der einzelnen Einkommensspannen (vgl. Abbildung 14).
Abbildung 14 : Erwerbseinkommen der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Jobcenter der Stadt Münster
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat April 2019
Um die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gemäß ihrer unterschiedlichen
Lebenssituationen individuell und professionell beraten und fördern zu können, werden
sie entsprechend ihrer zielgruppenspezifischen Bedürfnisse innerhalb der
stadtbezirklichen Jobcenter -im-Jobcenter von spezialisierten Jobcoaches b eraten, die
auch die relevanten Netzwerke gut kennen und eng mit ihnen kooperieren. Folgende
Zielgruppen sind im Jobcenter Münster entsprechend definiert:
- Jugendliche und junge Erwachsene (U25)11
- Alleinerziehende
- Menschen mit Schwerbehinderung und Rehabilitand/-innen
- Geflüchtete und Menschen mit Migrationsvorgeschichte
- Selbständige und Gründungswillige
11 Die Zielgruppe der Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist mittlerweile nicht mehr strikt auf die unter 25-Jährigen
festgelegt, der Übergang zu den über 25-Jährigen wird flexibel gehandhabt, da zentrale Themen- und Zielstellungen wie
insbesondere berufliche Orientierung und der Erwerb eines Berufsabschlusses auch für viele erwerbsfähige
Leistungsberechtigte über 25 Jahre noch relevant sind.
kein
Einkommen
bis 450 € 450 bis unter
850 €
850 € bis
unter 1.200 €
über 1.200 €
70,7%
14,5%
5,7% 4,0% 5,0%
72,5%
12,6%
6,0% 5,7% 3,1%
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte
- Erwerbseinkommen aus abhängiger Beschäftigung -
m w
19
Die jeweiligen Anteile der Zielgruppen an allen erwerbsfähigen Leistungsberech tigten
sind aus der Abbildung 15 ersichtlich. Es ist zu berücksichtig en, dass es
Überschneidungen zwischen den Zielgruppen gibt, so z. B. Alleinerziehende mit
Fluchthintergrund oder Jugendliche mit Schwerbehinderung.
* Mehrfachnennungen möglich
Abbildung 15 : Anteile der Zielgruppen im Jobcenter der Stadt Münster
Quelle: Eigene Auswertung der Datenbank OPEN/Prosoz, Berichtsmonat Juli 2019
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Migrationsvorgeschichte 12 sind in allen der
definierten Zielgruppen vorhanden Das Jobcenter der Stadt Münster hat für diesen
Personenkreis die Stelle einer Migr ationsbeauftragten eingerichtet, u m die besonderen
Belange und Bedarfe von Leistungsberechtigten mit Migrationsvorgeschichte zu
berücksichtigen.
Der Anteil von erwerbs fähigen Leistungsberechtigten mit Migrationsvorgeschichte im
Jobcenter der Stadt Münster beträgt 45 % . 37 % der erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten haben eine ausländische Staatsangehörigkeit (vgl. Abbildung 16).
Im Vergleich zum Vorjahresmonat haben sich diese Anteile nicht verändert.
12 Um eine Migrationsbetrachtung der Kundendaten des Jobcenters durchführen zu können, wird innerhalb der
abgeschotteten Statistikdienststelle aus dem Melderegister der Stadt Münster die Kundendatei mit den notwendigen
Migrationsinformationen aus dem Melderegister angereichert. Die Statistikdienststelle erstellt dann unter Beachtung des
Datenschutzes aggregierte statistische Auswertungen. Durch dieses Verfahren kann die mit dem Kommunalen
Integrationszentrum abgestimmte Betrachtungsweise von Migration auf die Kundendatei des Jobcenters angewendet
werden.
Selbständige
Schwer-
behinderte/
Rehabilitanden
Alleinerziehende
Geflüchtete
U25
2%
8%
13%
15%
18%
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Zielgruppen*
20
Abbildung 16 : Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Migrationsvorgeschichte und ausländischer
Staatsangehörigkeit im Jobcenter der Stadt Münster
Quelle: Eigene Auswertung der Datenbank Open//PROSOZ in Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadtentwicklung,
Stadtplanung, Verkehrsplanung; Stand Berichtsmonat Juni 2018
Das Profiling und die Ziel planung für die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten werden
im Jobcenter der Stadt Münster nach dem fa:z -Modell13 durchgeführt. Basierend auf
einer umfangreichen Potenzialanalyse wird dabei ein für die Leistungsberechtigten
vorrangig zu verfolgendes Förderziel vereinbart (s. Anlage 2 für die Darstellung der
Ressourcenbereiche und Ziele im fa:z -Modell)14. Die Verteilung der Förderziele auf alle
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist aus der Abbildung 17 ersichtlich.
Mit 10 % der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, mit denen ein Förderziel vereinbart
wurde, wird die Direktvermittlung 15 angesteuert. Die übrigen erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten werden zunächst über andere Ziele an die Aufnahme einer
Beschäftigung herangeführt.
13 Das fa:z-Modell (= Förderansatz: Ziel) ist das Fallsteuerungskonzept des Jobcenters der Stadt Münster.
14 Für über ein Drittel der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist aus verschiedenen Gründen (insbesondere die
Absolvierung einer allgemein- oder berufsbildenden Schule oder einer Ausbildung, die Erziehung eines Kindes unter drei
Jahren oder Pflege eines/einer Angehörigen) derzeit keine Vereinbarung eines Förderziels erforderlich. Diese Personen
sind bei den Darstellungen der Verteilung der Förderziele, gesamt und zielgruppenspezifisch, nicht berücksichtigt.
15 Bei Vereinbarung des Förderziels Direktvermittlung ist im Rahmen der fa:z -Logik nicht zwingend eine sofortige
Integration in Arbeit möglich. Mit vielen Leistungsberechtigten muss zunächst das Bewerbungs- und Stellensuchverhalten,
z. B. durch ein Bewerbungstraining, gestärkt werden, und es sind umfassende Bemühungen, auch durch den Arbeitgeber-
und Vermittlungsservice des Jobcenters, notwendig, um die Leistungsberechtigten passend auf dem Arbeitsmarkt zu
platzieren.
Deutsche ohne
Migrations-
vorgeschichte
45%
Deutsche mit
Migrations-
vorgeschichte
18%
Ausländer/-innen
37%
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte
- Migrationsvorgeschichte -
21
Abbildung 17 : Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Förderzielen im Jobcenter der Stadt Münster
Quelle: Eigene Auswertung der Datenbank OPEN/Prosoz, Berichtsmonat Juli 2019
1.2.6. Sozialräumliche Organisation des Jobcenters
Wie bereits geschildert, ist d as Jobcenter der Stadt Münster im operativen Bereich
sozialräumlich ausgerichtet. Für jeden Stadtbezirk gibt es ein sogenanntes „Jobcenter -
im-Jobcenter“ (JiJ), das jeweils aus einem Team für die pas sive Leistungsgewährung
und einem Team für die arbeitsmarktliche Beratung, Förderung und Integration (Markt &
Integration) sowie einem Empfangsbe reich und Kundenservice besteht . Sämtliche
Leistungsberechtigte, die ihren Wohnort in dem entsprechenden Stadtb ezirk haben,
werden durch das zuständige JiJ betreut.
Die Stadtbezirke der Stadt Münster (vgl. Statistik in der Anlage 4) unterscheiden sich
nicht nur untereinander, sondern sind auch in sich selbst heterogen und vielschichtig und
umfassen z. B. sowohl u rbane als auch ländlich -dörflich geprägte Bereiche sowie
unterschiedliche Bevölkerungs- und Infrastrukturen. Um die Zuschnitte der einzelnen JiJ
in etwa gleich groß zu gestalten, wurden einige Stadtbezirke zusammengefasst (Ost und
Südost zum JiJ Ost/Südost) oder aber nochmals geteilt (Mitte in Mitte-Nord und Mitte -
Süd16 sowie Nord in Nord 1 und Nord 2 17). Leistungsberechtigte Geflüchtete sowie
selbständig tätige Leistungsberechtigte werden unabhängig von ihrem Wohnort in
Münster in einem zentralen JiJ betreut. Die Kundenstrukturdaten der einzel nen JiJ sind
in der Abbildung 18 dargestellt.
16 Geographische Aufteilung.
17 Aufteilung nach Alphabet (Anfangsbuchstaben der Nachnamen der Leistungsberechtigten). Die Einrichtung einer
weiteren Geschäftsstelle des Jobcenters in Coerde und damit die Aufteilung des JiJ Nord in die JiJ Kinderhaus und JiJ
Coerde wird derzeit geprüft.
Direktvermittlung
10%
Stärkung der
Wettbewerbs-
fähigkeit
37%
Stärkung der
Prozessfähigkeit
23%
Stabilisierung der
Erwerbsfähigkeit
30%
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Förderzielen
22
Jobcenter
gesamt
JiJ
Ost-Südost
JiJ
West
JiJ
Nord 1
JiJ
Nord 2
eLb insgesamt 13.676 1.923 1.738 1.200 1.234
dar. LZB 70,6% 74,3% 69,5% 73,1% 74,1%
nach Geschlecht
dav. Männlich 50,1% 49,8% 52,2% 43,8% 43,5%
dav. Weiblich 49,9% 50,2% 47,8% 56,2% 56,5%
nach Alter
dav. U25 18,1% 16,6% 17,2% 20,7% 19,9%
dav. Ü25 64,3% 64,6% 66,0% 63,7% 60,5%
dav. Ü55 17,6% 18,8% 16,6% 15,7% 19,7%
nach Zielgruppen
dar. Alleinerziehende 13,2% 13,6% 13,8% 18,8% 20,7%
dar. Schwerbehinderte 7,0% 7,7% 6,8% 5,0% 6,5%
JiJ
Hiltrup
JiJ
Mitte-Nord
JiJ
Mitte-Süd
JiJ
Geflüchtete
JiJ
Selb-
ständige
eLb insgesamt 1.772 1.618 1.851 2.001 339
dar. LZB 73,7% 68,5% 63,2% 70,6% 68,7%
nach Geschlecht
dav. Männlich 46,0% 51,2% 57,3% 56,2% 50,1%
dav. Weiblich 54,0% 48,8% 42,7% 43,8% 49,9%
nach Alter
dav. U25 19,8% 12,4% 11,9% 27,0% 11,5%
dav. Ü25 63,4% 63,8% 66,4% 66,2% 64,3%
dav. Ü55 16,8% 23,8% 21,7% 6,7% 24,2%
nach Zielgruppen
dar. Alleinerziehende 17,6% 13,1% 9,6% 4,2% 11,5%
dar. Schwerbehinderte 7,6% 13,2% 8,4% 0,8% 7,4%
Abbildung 18: Kundenstrukturdaten der Jobcenter-im-Jobcenter
Eigene Auswertung der Datenbank OPEN/Prosoz, Berichtsmonat Juli 2019
Die einzelnen Stadtbezirke und die JiJ stellen also keine einheitlichen Sozialräumen
dar, sondern bestehen vielmehr aus mehreren, durcha us sehr unterschiedlichen
Sozialräumen. Für die Netzwerkarbeit und insbesondere die niedrigschwellige
Angebotsgestaltung des Jobcenters, die die Leistungsberechtigten in ihren
Sozialräumen abholen soll, stellt dies eine große Herausforderung dar.
Aufgrund der schon seit vielen Jahren bestehenden Geschäftsstellen in Nord und Hiltrup
konnte das Jobcenter der Stadt Münster in diesen Stadtbezirken bei Einführung der
sozialräumlichen Organisation bereits auf gut funktionierende Netzwerkstrukturen und
zum Teil auch auf bereits bestehende sozialraumspezifische Angebote zurückgreifen.
Für die übrigen JiJ galt es diese noch verstärkter aufzubauen und zu etablieren. In allen
JiJ sind aber mittlerweile gute und vielseitige sozialräumliche Netzwerke geknüpft. So
nimmt das Jobcenter beispielsweise regelmäßig an den sozialrä umlichen Arbeitskreisen
(AK Kinderhaus , AK Wolbeck etc.) teil und arbeitet mit dem ebenfalls sozialräumlich
23
organisierten Kommunalen Sozialdienst und den Einrichtungen der freien Träger
zusammen. Bewährt haben sich unter anderem die offenen Sprechstunden des
Jobcenters in verschiedenen Einrichtungen in den Sozialräumen.
JiJ Ost/Südost (Geschäftsstelle Wolbeck)
Das JiJ Ost/Südost umfasst die Stadtbezirke Ost und Südost. Ost besteht aus den
Stadtteilen Mauritz-Ost, Gelmer-Dyckburg und Handorf und ist mit einem Anteil von 7,4
% an der Gesamtbevölkerung der bevölkerungsärmste Stadtbezirk Münsters. S üdost
umfasst die Stadtteil e Gremmendorf -Ost, Gremmendort -West, Angelmodde und
Wolbeck. 5,4 % der Einwohner/ -innen aus Ost und 8,5 % aus Südost bezie hen
Leistungen nach dem SGB II. Bei den Kindern im Alter von 0 – 14 Jahren sind es 10,7 %
in Ost und 17,9 % in Südost. Die diebzgl. größten Unterschiede bestehen zwischen den
Stadtteilen Gremmendorf-Ost (4,1 % und 7,8 %) und Angelmodde (14,1 % und 29,9 %).
In Ost liegen der Ausländeranteil mit 8,6 % und der Migrationsanteil mit 18,5 % unter
dem münsterschen Durchschnitt (10,7 % und 23,1 %), in Südost liegen der
Ausländeranteil mit 1 2,0 % und der Migrationsanteil 25,2 % dagegen etwas höher.
Allerdings bestehen auch hier Unterschiede zwischen den Stadtteilen: während
Gremmendorf-Ost einen Ausländeranteil von 7,6 % und einen Migrationsanteil von 17,5
% hat, sind es in Gremmendorf -West 25,0 % und 37,6 %. Die Kundenstrukturdaten des
JiJ Ost/Südost liegen nah bei den Durchschnittswerten des gesamten Jobcenters.
JiJ West (Geschäftsstelle Stadthaus 2)
Zum Stadtbezirk W est gehören d ie Stadtteile Nienberge, Gievenbeck, Roxe l,
Mecklenbeck, Al bachten und Sentrup. Mit einem Anteil von 19,7 % an der
Gesamtbevölkerung ist West der zweitgrößte Stadtbezirk nach Mitte. Auffällig ist der mit
33,3 % relativ hohe Anteil junger Einwohner/ -innen im Alter von 20 – 39 Jahren , der
seine Ursache insbesondere in den in Gievenbeck liegenden Studentenwohnheimen hat.
In der Kundenstruktur des JiJ West spiegelt sich dies jedoch nicht wider, da die
Studierenden im Regelfall keine SGB II -Leistungen beziehen. Insgesamt beträgt der
Anteil der Einwohner/-innen, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, 5,7 %.
Der Anteil an Einwohner/ -innen mit ausländischer Staatsangehörigkeit ( 11,2 %) und
Migrationsvorgeschichte (25,3 %) liegt über dem Durchschnitt der Gesamtbevölkerung
Münsters, allerdings mit großen Unterschieden zwischen den Stadtteilen (z. B. 13,5 %
Ausländeranteil und 31,1 % Migrationsanteil in Gievenbeck im Vergleich zu 10,2 %
Ausländeranteil und 17,6 % Migrationsanteil in Sentrup).
JiJ Nord 1 und 2 (Geschäftsstelle Kinderhaus)
Der Stadtbezirk Nord umfasst die Stadtteile Kinderhaus-West, Kinderhaus-Ost, Coerde und
Sprakel. Von allen Stadtbezirken hat Nord den höchsten Anteil an Einwohner/ -innen im
Alter von 0 – 19 Jahren (23,2 %), den höchsten Ausländeranteil (18,7 %), den mit Abstand
höchsten Migrationsanteil (41,0 %) und den höchsten Anteil der Leistungsberechtigten im
SGB II (16,7 % gesamt und 34,5 % bei den Einwohner/-innen im Alter von 0 – 14 Jahren).
Gravierend sind jedoch die Unterschiede zwischen den einzelnen Stadtteilen: so beträgt
der Migrationsanteil 23,0 % in Sprakel, aber 40,0 % in Kinderhaus -West und 43,1 % in
24
Coerde. Während in Sprakel 4,4 % aller Einwohner/-innen und 9,4 % der Kinder im Alter
von 0 – 14 Jahren Leistungen nach dem SGB II beziehen, sind es 16,4 % bzw. 35,6 % in
Kinderhaus-West und 23,2 % bzw. 43,2 % in Coerde.
Betrachtet man die Kundenstruktur der beiden JiJ Nord, so fallen die in Relation hohen
Anteile der weiblichen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (56,2 % und 56,5 %) und der
alleinerziehenden Leistungsberechtigten (18,8 % und 20,7 %) auf. Diese Werte stehen in
direktem Zusammenhang miteinander, da die alleinerziehenden Leistungsberechtigten
überwiegend weiblich sind.
JiJ Hiltrup
Der Stadtbezirk Hiltrup besteht aus den Stadtteilen Hiltrup-Ost, Hiltrup-Mitte, Hiltrup-West,
Amelsbüren und Berg Fidel. Hiltrup ist neben Ost der Stadtteil mit dem höchsten Anteil an
älteren Einwohner/-innen (21,5 % im Alter von 60 – 79 Jahren und 6,3 % über 80 Jahre).
Der Anteil ausländischer Einwohner/ -innen ist mit 10,6 % leicht höher als der
gesamtstädtische Durchschnitt, der Migrationsanteil liegt mit 27,3 % deutlich über dem der
Gesamtbevölkerung Münsters. Hier bestehen jedoch große Unterschiede zwis chen den
einzelnen Stadtteilen: auf der einen Seite Berg Fidel mit einem Ausländeranteil von 26,1 %
und einem Migrationsanteil von 51,6 % und auf der anderen Seite Hiltrup -Ost mit einem
Ausländeranteil von 6,7 % und einem Migrationsanteil von 22,0 %.
Insgesamt beziehen 9,0 % aller im Stadtbezirk lebenden Menschen und 19,4 % der Kinder
im Alter von 0 – 14 Jahren SGB II-Leistungen. Auch diesbzgl. treten große Unterschiede
zwischen den Stadtteilen hervor: In Berg Fidel beträgt der Anteil der Menschen im SGB II-
Bezug 19,7 % (36,4 % der Kinder im Alter von 0 – 14 Jahren, in Hiltrup -Ost sind es
dagegen 4,0 % (9,8 % bei den Kindern im Alter von 0 – 14 Jahren). Nach den JiJ in Nord
hat Hiltrup mit 17,6 % den höchsten Anteil an weiblichen und alleinerziehenden
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.
JiJ Mitte-Nord und Mitte-Süd (Geschäftsstelle Stadthaus 2)
Das JiJ Mitte-Nord ist zuständig für die Stadtteile Aegidii, Überwasser, Dom, Buddenturm,
Martini, Mauritz -West, Schlachthof, Kreuz, Neutor , Schloss, Herz -Jesu, Mauritz -Mitte,
Rumphorst und Uppenberg. Zum JiJ Mitte-Süd gehören die Stadtteile Pluggendorf, Josef,
Bahnhof, Hansaplatz, Aaseestadt, Geist, Schützenhof, Düesberg und Hafen.
Mitte ist der flächenmäßig kleinste, m it einem Anteil von r und 41 % aber gleichzeitig der
mit Abstand bevölkerung sreichste Stadtbezirk Münsters. Überdurchschnittlich viele der
Einwohner/-innen in Mitte sind im Alter von 20 – 39 Jahren (43,8 %). 4,6 % der in Mitte
wohnenden Menschen beziehen Leistungen nach dem SG II, bei den Kindern im Alter
von 0 – 14 Jahren sind es 10,6 %. Die Ausländer- und Migrationsanteile liegen in Mitte
mit 8,9 % und 16,2 % unter dem münsterschen Durchschnitt.
Auffällig in der Kundenstruktur der in den beiden JiJ Mitte betreuten erwerbsfä higen
Leistungsberechtigten ist der überdurchschnittliche Anteil an Personen über 55 Jahre
(23,8 % in Mitte -Nord und 21,7 % in Mitte -Süd.). Auch der Anteil an erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten mit einer Schwerbehinderung ist vergleichsweise hoch (1 3,2 % in
25
Mitte-Nord und 8,4 % in Mitte -Süd). Von allen JiJ weist Mitte -Süd mit 57,3 % den
höchsten Anteil an männlichen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten auf.
JiJ Geflüchtete18 (Geschäftsstelle Oxford-Kaserne)
Im JiJ Geflüchtete, das im Stadtbezirk West liegt, werden leistungsberechtigte
Geflüchtete unabhängig von ihrem Wohnort in Münster betreut. Auffällig sind der mit
27,0 % hohe Anteil an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Alter bis 25 Jahre und
der geringe Anteil der über 55 -Jährigen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (6,7 %).
Auch die Anteile der alleinerziehenden Leistungsberechtigten (4,2 %) und der
Leistungsberechtigten mit einer Schwerbehinderung (0,8 %) sind weit
unterdurchschnittlich. Dagegen ist der Anteil an männlichen erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten mit 56,2 % vergleichsweise hoch.
JiJ Selbständige (Geschäftsstelle Stadthaus 2)
Das JiJ Selbständige ist mit Abstand das kleinste JiJ des Jobcenters der Stadt Münster.
Von den 339 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten üben jeweils die Hälfte eine
hauptberufliche und eine nebenberufliche selbständige Tätigkeit aus.
2. Strategie, Ziele und arbeitsmarktpolitische Handlungsfelder
2.1. Strategische Grundausrichtung und Schwerpunktsetzung
Das Jobcenter der Stadt Münster setzt seine strategische Grundausrichtung, soziale
Teilhabe durch Beschäftigung zu ermöglichen, auch im Jahr 2020 fort.
Der Schwerpunktsetzung des Bundes und des Landes Nordrhein -Westfalen folgend,
wird dabei der eindeutige Fokus der Steuerung und Integrationsa rbeit des Jobcenters –
wie schon im Jahr 2019 – auf der Vermeidung und Verringerung von
Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug liegen. Erreicht werden soll
dies idealerweise durch existenzsichernde und nachhaltige Integration in den
allgemeinen Arbeitsmarkt , ggf. über die Instrumente der öffentlich geförderten
Beschäftigung.
Wichtige Teilaspekte innerhalb der Schwerpunktsetzung sind:
die gleichberechtigte Förderung und Integ ration von Frauen und Männern , mit
besonderem Augenmerk auf (Allein -)Erziehendenden und Frauen mit
Fluchthintergrund,
18 Die Abgrenzung der Zielgruppe der Geflüchteten zur Personengruppe der ausländischen Leistungsberechtigten
insgesamt gestaltet sich komplex. Das Jobcenter Münster orientiert sich hierbei grundsätzlich an der Vorgehensweise der
Bundesagentur für Arbeit und zählt hilfsweise jene Personen im Leistungsbezug nach dem SGB II als Geflüchtete, die im
Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach dem fünften Kapitel des Aufenthaltsgesetzes sind (völkerrechtliche, humanit äre
oder politische Gründe). Durch zusätzliche Auswertungsmöglichkeiten der Fachanwendung Open/Prosoz gelingt es dem
Jobcenter Münster, die Zielgruppe der Geflüchteten noch modifizierter zu ermitteln: Über die Vorgehensweise der
Bundesagentur der Arbeit hi naus werden zusätzlich auch Personen mit einer Niederlassungserlaubnis nach dem fünften
Kapitel des Aufenthaltsgesetzes als Geflüchtete gezählt. Darüber hinaus wird ein Zeitbezug hergestellt: Der Eintritt in den
Leistungsbezug nach dem SGB II erfolgte ab dem 01.01.2015.
26
der Zugang von Menschen im Kontext Fluchtmigration in Arbeit und
Ausbildung, sowie
die Ermöglichung von sozialer Teilhabe für Menschen, de nen der Zugang zum
Arbeitsmarkt nicht eröffnet werden kann.
Eine wichtige Grundlage für die Beendigung oder Vermeidung ist ein ganzheitlicher,
intensiver und individueller Beratungs - und Förderansatz, der die gesamte
Lebenswirklichkeit und Bedarfslage der Leistungsberechtigten berücksichtigt und
insbesondere die ganze Bedarfsgemeinschaft in den Blick nimmt. Darüber hinaus sind
eine bewerberorientierte Arbeitgeberansprache, ein konsequentes
Übergangsmanagement am Ende einer Maßnahmenteilnahme, ein
beschäftigungsbegleitendes Coaching und die Netzwerkarbeit des Jobcenters zentral
für einen ganzheitlichen Ansatz.
2.2. Ziele
Das Zielsystem des Jobcenter der Stadt Münster richtet sich vorrangig am gesetzlichen
Auftrag des Grundsicherungsträgers aus. D ie Grundsicherung für Arbeitsuchende
gemäß SGB II soll es den Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das
der Würde des Menschen entspricht. Primäre Aufgabe ist es, die Eigenverantwortung
der Leistungsbeziehenden zu stärken und Unterstützung bei der Aufnahme bzw.
Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit zu leisten, so dass der Lebensunterhalt aus eigenen
Mitteln bestritten werden kann.
Zur Feststellung bzw. Förderung der Leistungsfähigkeit der örtlichen
Grundsicherungsträger sieht der Gesetzgeber die Erhebung von Kennzahlen vor. Die
Kennzahlen wurden in einer Bund -Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet und in der
Verordnung der Kennzahlen nach § 48a SGB II festgeschrieben. Die Leistungsfähigkeit
der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende wird in Bez ug auf drei Ziele
gemessen:
In § 48b Abs. 1 SGB II ist geregelt, dass zur Erreichung dieser Ziele Zielvereinbarungen
zwischen der zuständigen Landesbehörde und dem kommunalen Trä ger abzuschließen
sind. W eitere unterstützende Ziele zu den Schwerpunkten der Arbeitsmarkt - und
Integrationspolitik sollen der Komplexität der Leistungserbringung im SGB II Rechnung
tragen und den zielgerichteten Mittel - und Ressourceneinsatz sicherstellen. Die se
27
werden durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes
Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) in Zusammenarbeit mit der Regionaldirektion
Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit erarbeitet und bilden die
Handlungsschwerpunkte für die Jobcenter des Lan des ab. Lokale Ziele zwischen dem
Jobcenter der Stadt Münster und dem MAGS NRW ergänzen die Zielvereinbarung um
zusätzliche kommunale Schwerpunkte und Handlungsfelder.
Dabei ist gem. § 48b Abs. 3 SGB II auch das Ziel der Verbesserung der sozialen
Teilhabe zu berücksichtigen. Dieses ist bislang nicht expliziter Bes tandteil der
Zielvereinbarungen, wird aber in den Gesprächen der Jobcenter mit dem Land
zunehmend in den Fokus genommen, um der Komplexität der Integrationsarbeit im SGB
II Rechnung zu tragen.
Die Zielvereinbarungsverhandlungen mit dem MA GS NRW beginnen im Dezember
2019, das Zielvereinbarungsdokument wird dann vo raussichtlich im 1. Quartal 2020
unterzeichnet. Die Zielkorridore, welche die Grundlage fü r die Verhandlungen mit dem
MAGS NRW darstellen, we rden dem zuständigen Ausschuss für Soziales, Stiftungen,
Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung der Stadt Münster im Ra hmen der
Beschlussvorlage V/0932/2019 zur Entscheidung unterbreitet.
2.3. Wirkungsorientierung im Jobcenter der Stadt Münster
Die grundsätzlichen Ziele der Jobcenter sind, wie bereits dargestellt, im SGB II
festgelegt. Wie diese Ziele erreicht werden, ist Sache der Steuerung und operativen
Umsetzung der einzelnen Jobcenter. Vor dem Hintergrund eingeschränkter Ressourcen,
die über öffentliche Mittel finanziert werden, besteht das Anliegen darin, diese möglichst
zielgerichtet und wirkungsvoll einzusetzen. Unter Wirkungen werden in diesem Sinne
erwünschte Veränderungen verstanden, die durch die Arbeit (des Jobcenters oder seiner
Kooperationspartner/-innen) bei den Leistungsberechtigten , und dort auf den Ebenen
von Wissen, Haltung, Handeln sowie im Lebensumfeld und damit letztendlich auch in der
Gesellschaft, initiiert und erreicht werden.19
Entscheidend ist nicht der Output, d.h. die reine Erbringung einer Leistung (im SGB II z.
B. ein Bewerbungstraining oder eine Coachingmaßnahme), sondern das Ergebnis, das
beim Empfänger ankommt. „Was wollen wir (für welche Zielgruppe) erreichen?“ ist die
zentrale Frage, um die es dabei geht. Wirkungsorientierung bedeutet also, dass ein e
Aktivität darauf ausgelegt ist, Wirkungen zu erzielen, und sie entsprechend geplant und
umgesetzt wird. Erwünschte Wirkungen (= Outcome) werden als konkrete Ziele
formuliert, an de nen sich die gesamte Arbeit ausrich tet (v gl. den Wirkungskreislauf in
Abbildung 19 und die Wirkungstreppe in Abbildung 20).
19 Vgl. „Kursbuch Wirkung – Das Praxishandbuch für alle, die Gutes noch besser tun wollen“ von Phineo in Kooperation
mit der Bertelsmann Stiftung, 5. Auflage 2015.
28
Abbildung 19: Wirkungskreislauf.
Quelle: „Kursbuch Wirkung“, Phineo gAG in Kooperation mit der Bertelsmann Stiftung.
Abbildung 20: Wirkungstreppe
Quelle: „Kursbuch Wirkung“, Phineo gAG in Kooperation mit der Bertelsmann Stiftung.
Das Wissen um die relevanten Wirkfaktoren ist also zentral für die Arbeit der Jobcenter.
Mit Blick auf die heterogene Personengruppe der Leistungsberechtigten im SGB II
gestaltet sich die Analyse der Wirkfaktoren jedoch komplex und erfordert eine
differenzierte Betrachtung der Ursachen von Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug.
Dementsprechend sind auch die Wirkziele selbst differenziert und zielgruppenbezogen
29
zu formulieren und dann mit geeigneten Leistungen, d.h. Maßnahmen und Aktivitäten, zu
konkretisieren.
Das Jobcenter der Stadt Münster hat es sich zur Aufgabe gemacht, seine Arbeit durch
die Implementierung einer wirkungsorientierten Steu erung künftig noch wirksamer, d.h.
effektiver und effizienter, zu gestalten . Insbesondere soll über die Formulierung von
Wirkzielen und die Entwicklung von Indikatoren mittelfristig eine genauere Analyse der
Wirkung von Maßnahmen und Aktivitäten und darübe r ein kontinuierlicher Lern - und
Verbesserungsprozess ermöglicht werden. Eine Herausforderung stellen dabei vor allem
die Maßnahmen und Aktivitäten dar, die nicht die mehr oder weniger direkte Integration
in den Arbeitsmarkt zum Ziel haben, sondern nieders chwelliger ansetzen und die
Leistungsberechtigten über das Erreichen von Integrationsfortschritten an den
Arbeitsmarkt heranführen sollen. Hinzu kommt, dass es in vielen Fällen keinen
monokausalen Ursache -Wirkungszusammenhang gibt , eine Veränderung also oftmals
nicht unmittelbar auf einen bestimmten Output zurückgeführt werden kann. Aber es kann
das Wirkungspotenzial von Leistungen und Aktivitäten ermittelt werden , also die
Wahrscheinlichkeit, mit der ein Output eine bestimmte Wirkung erzielt.
Um der Komp lexität der wirkungsorientierten Steuerung Rechnung zu tragen, hat das
Jobcenter den Ansatz in den vergangenen Jahren zunächst in ausgewählten
Teilbereichen und einzelnen Maßnahmen implementiert:
Das in Selbstvornahme durchgeführte Perspektivzentrum des Jobcenters der Stadt
Münster wird bereits seit mehreren Jahren wirkungsorientiert gesteuert (vgl.
Berichtsvorlage V/0624/2019).
Einzelne Maßnahmen des Jobcenters werden wirkungsorientiert, d.h. mit konkreten
Wirkungszielen und Indikatoren, ausgeschrieben. Die Träger sind verpflichtet, die
erzielten Wirkungen anhand vorgegebene r Indikatoren nachzuweisen (vgl. Bericht e
zur Clearingstelle U25 in Anlage 9 und zur Maßnahme „Aktiv und Fit für den Job“ in
Anlage 12).
Das von 2015 – 2017 durchgeführte Modellprojekt „Münstersche Initiative für
Erwerbsarbeit nach Maß für Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen
Gleichgestellte“ (PASST) wurde wirkungsorientiert gesteuert.
Das durch den Europäischen Sozialfonds finanzierte Projekt LernRaum E uropa, das
sich an Jugendliche mit erschwerten Arbeitsmarktzugang richtet, soll künftig
wirkungsorientiert gesteuert werden. Das Jobcenter wirkt an diesem Projekt als
Kooperationspartner mit.
Gemeinsam mit der Caritas entwickelt das Jobcenter der Stadt Münster aktuell ein
wirkungsorientiertes Modellvorhaben für die Zielgruppe der Leistungsberechtigten mit
Migrationsvorgeschichte, das die Instrumente § 16a SGB II und § 45 SGB III
miteinander verzahnt.
Perspektivisch sollen alle Maßnahmen und Aktivitäten des Jobcenters wirkungsorientiert
gesteuert werden. Die jährlich stattfindenden zielgruppenorientierten
Planungsworkshops des Jobcenters, die die Grundlage für die Planung der Maßnahmen
und Ak tivitäten des Jobcenters im kommenden Jahr bilden, haben 2019 e in neues
wirkungsorientiertes Format erhalten. Im Rahmen eines Planungstages wurden die
Teilnehmenden (neben Fachkräften des Jobcenters und der weiteren städtischen Ämter
mit SGB II-Bezug auch Mitglieder des Jobcenter-Beirats) zunächst in die Grundlagen der
30
Wirkungsorientierung eingeführt, um dann in Arbeitsgruppen zu verschiedenen
Handlungsfeldern eine Bedarfsanalyse durchzuführen und erste Lösungsvorschläge zu
entwickeln. Aufgrund der Komplexi tät des Thema s war der Planungstag jedoch nur ein
erster Aufschlag : Im Rahmen weiterer Workshops werden für die einzelnen
Handlungsfelder Wirkungsziele und sich daraus ergebende Leistungen, also
Maßnahmen und Aktivitäten, erarbei tet sowie Indikatoren für die Wirkungsmessung
entwickelt. Ziel ist, für alle Handlungsfelder vollständige Wirkungskreislaufe zu erstellen
und darauf basierend für alle Leistungen des Jobcenters eine Wirkungsanalyse
durchführen zu können. Dieser komplexe Prozess wird zum Jahr 20 20 nicht
abgeschlossen sein , entsprechend werden zunächst Teilergebnisse in den aktuellen
Planungsprozess einfließen (s. folgende Abschnitte zu den Handlungsfeldern und
Aktivitäten). In größerer Ausführlichkeit wird der wirkungsorientierten Planungsprozess
im Handlungsfeld „Chancengleichheit am Arbeitsmarkt / Vereinbarkeit von Familie und
Beruf“ dargestellt, der s chon relativ weit gediehen ist und exemplarisch die praktische
Umsetzung des wirkungsorientierten Ansatzes verdeutlicht.
2.4. Handlungsfelder und Aktivitäten
Aus der strategischen Grundausrichtung des Jobcenters der Stadt Münster und den
gesetzlichen Zielen ergeben sich – neben der im besonderen Fokus stehenden
Beendigung und Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug –
weitere fünf Handlungsfelder:
Mit seiner str ategischen Grundausrichtung und den Handlungsfeldern trägt das
Jobcenter als kommunale Einrichtung zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie
Münster 2030 20 in den Themenfeldern Arbeit und Wirtschaft, Bildung sowie
gesellschaftliche Teilhabe und Gender bei:
Gelebte gesellschaftliche Teilhabe ist in Münster für alle selbstverständlich.
Die Stadt Münster setzt sich dafür ein, die Quote der ALG II / SGB II-
Empfängerinnen und Empfänger bis 2030 kontinuierlich zu senken.
20 Vgl. Vorlage V/0515/2018: Global nachhaltige Kommune NRW - Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030.
31
Alle Menschen gehen ihrer Qualifikation entsprechend einer „Guten Arbeit“ nach.
Inklusive und faire Beschäftigungsmöglichkeiten sind ausreichend vorhanden.
2.4.1. Beendigung und Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit und
Langzeitleistungsbezug
Trotz der positiven Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt konnte der Langzeitleistungsbezug
in den Jobcentern bundesweit in den letzten Jahren nicht nennenswert abgebaut
werden; Im Gegenteil sind die Zahlen zuletzt aufgrund des Übergangs von
leistungsberechtigten Geflüchteten in den Langzeitleistungsbezug wieder angestiegen.
Insgesamt erstreckt sich die Personengruppe der Langzeitleistungsbeziehenden und
Langzeitarbeitslosen über alle definierten Ziel gruppen: Jugendliche, Ältere, Menschen
mit Behinderung und gesundheitlichen Einschränkungen, (Allein -)Erziehende sowie
Menschen mit Migrationsvorgeschichte und Fluchthintergrund. Entsprechend sind die
Ursachen für Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleist ungsbezug vielschichtig; oftmals
kommen auch verschiedene Faktoren zusammen und bedingen sich gegenseitig, wie z.
B. schwierige persönliche Rahmenbedingungen und gesundheitliche Belastungen.
Zudem zeigt die Erfahrung, dass die Chance auf eine dauerhafte un d existenzsichernde
Beschäftigung mit zunehmender Dauer der Arbeitslosigkeit und des Leistungsbezuges
weiter sinkt – ein Kreislauf, den es zu durch brechen gilt, um einerseits das Risiko
materieller und finanzieller Teilhabedefizite für die Betroffenen zu m indern und
andererseits brachliegende Potenziale für den Arbeitsmarkt zu aktivieren bzw. zu
reaktivieren. Nicht zu vergessen sind darüber hinaus die Leistungsberechtigten, die einer
Beschäftigung nachgehen, deren Einkommen aber – z. T. auch bei einer Vollz eitstelle -
nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt für die Bedarfsgemeinschaft existenzsichernd
zu bestreiten.
So individuell und komp lex die Ursachen für Langzeitarbeitslosigkeit und
Langzeitleistungsbezug sind, so individuell und ganzheitlich müssen auch die Angebote
und Maßnahmen für die betroffenen Menschen sein. In den meisten Fällen gilt es
insbesondere, niedrigschwellig anzusetzen und die Menschen in einem längerfristigen
Prozess in ihren Rahmenbedingungen und ihrer Person zu stärken und darüber an d en
Arbeitsmarkt heranzuführen. Um Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug zu
vermeiden, sind auch präventive Maßnahmen wichtig. Diese ergeben sich aus den
übrigen Handlungsfeldern des Jobcenters (z. B. Ausbildung und Qualifizierung).
Öffentlich geförderte Beschäftigung
Erhebliche personelle Ressourcen sowie Mittel aus dem Eingliederungstitel und weiteren
Förderprogrammen wurden durch das Jobcenter in den letzten Jahren insbesondere in
den Ausbau der öffentlich geförderten Beschäftigung (ögB) investiert, seit Inkrafttreten
des Teilhabechancengesetzes zum 01.01.2019 vorrangig in die Instrumente § 16e und §
16i SGB II. Auch im Jahr 2020 und darüber hinaus plant das Jobcenter der Stadt
Münster, öffentlich geförderte Beschäftigung in größtmögliche m Umfang zu realisieren
und die Leistungsberechtigten darüber an eine ungeförderte Arbeit auf dem allgeme inen
Arbeitsmarkt heranzuführen (vgl. hierzu die Anlage 5).
Zur ögB gehören auch Arbeitsgelegenheiten gem. § 16d SGB II, die eine geeignete und
niedrigschwellige Vorstufe zu einer Beschäftigung nach §§ 16e oder i SGB II sein
32
können und vom Jobcenter auch im Jahr 2020 in vielen verschiedenen
Tätigkeitsbereichen vorgehalten werden. Ein Beispiel für ein besonderes Projekt im
Rahmen der Arbeitsgelegenheiten ist „Radeln ohne Alter“ (vgl. Anlage 6).
Individuelles Coaching
Ein wesentlicher Bestandteil der ögB ist eine ganzheitliche sozialpädagogische
Betreuung (Coaching) im Vorfeld und während der Beschäftigung sowie bei Bedarf auch
im Anschluss an die ögB bei Übergang in eine ungeförderte Arbeit. Mit dem Coaching
hat das Jobcenter der Stadt Münster bereits im Rahmen der mittlerweile ausgelaufenen
Förderprogramme für Langzeitarbeitslose und Soziale Teilhabe sehr positive
Erfahrungen gesammelt, da es dazu beiträg t, Abbrüche zu verhindern und somit die
Nachhaltigkeit der Beschäftigung fördert.
Auch unabhängig von öffentlich geförderter Beschäftigung haben sich im
Maßnahmenportfolio des Jobcenters modulare Coachingangebote etabliert, die die
Leistungsberechtigten in dividuell bei der Stärkung ihrer persönlichen und
lebenspraktischen Kompetenzen, aber auch bei der Berufswegplanung und der
Arbeitsuche sowie nachgehend bei Arbeitsaufnahme unterstützen. Diese Angebote
werden 2020 fortgeführt. Ein Beispiel ist das Angebot MaBiA, das sich an
Leistungsberechtigte mit Migrationsvorgeschichte , insbesondere an Neuzugewanderte,
richtet (vgl. Anlage 7).
Sozialräumliche und weitere niedrigschwellige Angebote
Um Barrieren gegenüber dem Jobcenter abzubauen und die Leistungsberechtig ten im
wörtlichen Sinne aus ihren Sozialräumen abzuholen und in die Beratung des Jobcenters
aufzunehmen, gibt es mittlerweile in allen Stadtbezirken niedrigschwellige Kontakt -,
Informations- und Beratungsangebote in Form offener Sprechstunden, z. T. für spezielle
Zielgruppen, wie Alleinerziehende und Jugendliche. Die Sprechstunden finden in der
Regel in den Räumen der Netzwerkpartner des Jobcenters statt, z. B. das Jobcenter
Café für (Allein -)Erziehende in Hiltrup im Begegnungszentrum 37 o, eine offene
Sprechstunde für Jugendliche im Paul-Gerhardt-Haus in Mitte und eine Sprechstunde im
Stadtteilbüro der Arbeiterwohlfahrt in Coerde.
Nach dem Motto „die Menschen dort abholen, wo sie sind“ bietet auch die
Migrationsbeauftragte des Jobcenters Information und Beratung i n Sprachkursen und
anderen Angeboten und Einrichtungen an (z. B. Sportkurse für Frauen mit
Migrationsvorgeschichte und Veranstaltungen von Migrantenselbstorganisationen).
Kommunale Eingliederungsleistungen
In Umsetzung des Ratsantrags A-R/0027/2017 hat das Jobcenter der Stadt Münster die
flankierenden Beratungs - und Unterstützungsangebote der kommunalen
Eingliederungsleistungen weiter gebündelt und optimiert (vgl. auch die Vorlage
V/0664/2018). Die folgenden neuen bzw. ausgeweiteten Angebote sind bereits
umgesetzt oder werden ab 2020 in Kooperation mit den entsprechenden Trägern
realisiert:
Durchführung eines Modellvorhabens für die Zielgruppe der leistungsberechtigten
Menschen mit Migrationsvorgeschichte , das die Instrumente § 45 SGB III (für
Themen mit beruflichem Bezug) und § 16a SGB II (psychosoziale Beratung)
miteinander verzahnt.
33
Vor-Ort Sprechstunde der Suchtberatung an den verschiedenen Standorten des
Jobcenters
Budgetberatung als präventives Beratungsangebot im Vorfeld originärer
Schuldnerberatung
Beschäftigungsbegleitende Qualifizierung
Zur Gruppe der Langzeitleistungsbeziehenden gehören auch Leistungsberechtigte, die
in größtmöglichem Umfang einer Beschäft igung nachgeh en, zur Sicherung ihres
Lebensunterhaltes aber ergänzende SG B II -Leistungen beziehen (vgl. hierzu auch
Abschnitt 1.2.5 ). Da die Hilfebedürftigkeit in diesen Fällen überwiegend von Faktoren
abhängt, die das Jobcenter nicht beeinflussen kann (Höhe des Einkommens , Größe der
Bedarfsgemeinschaft, Alleinerziehendenstatus sowie der hohe Mietspiegel in Münster),
ergeben sich hier kaum Ansätze, den Leistungsbezug über die Förderinstrumente des
SGB II zu beenden. Allerdings sind d urch die Neufassung des § 82 SGB III die
Möglichkeiten der beschäftigungsbegleitenden Qualifizierung ausgeweitet worden.
Daraus kann sich für beschäftigte Leistungsberechtigte die Möglichkeit ergeben, eine
höhere Qualifikation zu erlangen, die wiederum zu einem höheren Einkommen und in
Folge zum Wegfall der Hi lfebedürftigkeit führt. Die formelle und persönliche
Förderfähigkeit wird durch das Jobcenter der Stadt Münster im Einzelfall geprüft.
2.4.2. Integration in sozialversicherungspflichtige Arbeit
Die Integration in Erwerbstätigkeit ist das Kernziel des Jobcenters . Erwerbstätigkeit
ermöglicht die Vermeidung, Verringerung oder Beendigung von Hilfebedürftigkeit sowie
soziale Teilhabe. Dass einerseits händeringend Arbeits- und Fachkräfte gesucht werden
und viele Stellen unbesetzt bleiben, andererseits aber Menschen längerfristig arbeitslos
sind, hat vielfältige und komplexe Ursachen . Vereinfacht betrachtet, stimmen Angebot
und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt in diesen Fällen nicht überein. So bringen
einerseits aus Arbeitgebersicht Arbeitsuchende oftmals nicht die erforderlichen bzw.
gesuchten beruflichen Qualifikationen und persönlichen Eigenschaften mit. Auf der
anderen Seite haben Arbeitgebende oft sehr hohe Ansprüche an Arbeitnehmende und
zum Teil Vorbehalte oder Unsicherheiten z. B. gegenüber Langzeitarb eitslosen,
Alleinerziehenden und Menschen mit Migrationsvorgeschichte. Darüber hinaus sind
Stellenangebote für Arbeitsuchende teilweise unattraktiv (Gehalt, Arbeitszeiten und
weitere Rahmenbedingungen, Image etc.). Die Erfahrungen des Jobcenters zeigen
zudem, dass arbeitslose Menschen oftmals unsicher in ihrem Bewerbungsverhalten sind
sowie Ängste und Vorbehalte hinsichtlich der Aufnahme einer neuen Beschäftigung
haben. Für das Jobcenter gilt es, sowohl für Arbeitsuchende als auch für Arbeitgebende
individuelle Beratung und Unterstützung a nzubieten und ganz besonders beide Seiten
zusammenzubringen.
34
Job.Forum
Arbeitsmarktnähere Arbeitsuchende sollen neben den bewährten Angeboten zur
Stellensuche und Bewerbung durch ein neues Format angesprochen werden. Unter
dem Motto „Es ist Ihr Job, einen Job zu finden“ nach dem niederländischen Vorbild der
sogenannten Werkakademien wird ab 2020 das Job.Forum im Stadthaus 2 an den Start
gehen. Das Job.Forum wird die Leistungsberechtigten dabei begleiten, sich auf dem
Arbeitsmarkt zu orientie ren, um aus eigener Kraft und Motivation eine geeignete
Beschäftigung zu finden. Hier werden insbesondere die Selbstwirksamkeit und die
Eigeninitiative der Leistungsberechtigten durch gruppendynamische Proze sse
unterstützt (Peer-to-Peer-Beratung). Die Teilnehmenden werden aktiv dreimal pro
Woche für jeweils 3 Stunden täglich für maximal 12 Wochen individuelle
Bewerbungsstrategien erarbeiten, Bewerbungen erstellen und sich auf
Vorstellungsgespräche konkret vor bereiten. Bedarfsorientierte Themeneinheiten sowie
Arbeitgeberpräsenzen runden das Angebot ab. Die Coaches und die Teilnehmenden
unterstützen sich gegen- und wechselseitig.
Beratung und Serviceleistungen für Arbeitgebende
Arbeitgebende, die oftmals die Unübersichtlichkeit von rechtlichen Bestimmungen,
Fördermöglichkeiten und Zuständigkeiten beklagen, sollen auch weiterhin durch das
Jobcenter der Stadt Münster umfassend beraten und unterstützt werden, um eventuelle
Hürden für die Einstellung von Leis tungsberechtigten aus dem Weg zu räumen. Das
Angebot des Jobcenters reicht dabei von umfassender Information und individueller
Beratung zu den Fördermöglichkeiten des SGB II und anderer Rechtskreise/
Förderprogramme bis hin zu praktischer Unterstützung bei m Ausfüllen von
Förderanträgen.
Begegnungsmöglichkeiten zwischen Arbeitgebenden und Leistungsberechtigten
Ein Kernelement des Jobcenters für die Integration in sozialversicherungspflichtige
Arbeit bleibt auch künftig die Schaffung von Begegnungsmöglichkeit en zwischen
Arbeitgebenden und Leistungsberechtigten . Die Erfahrungen zeigen, dass Formate wie
themen- bzw. branchenbezogene Jobmessen, Speed-Datings (wie z. B. im Rahmen der
Fachkräfteinitiative „Starke Pflege in Münster“, vgl. Anlage 8) , Betriebsbesichtigungen,
„Schnuppertage“ und Praktika dazu beitragen, gegenseitige Barrieren und Vorbehalte
abzubauen und dadurch Arbeits - und Ausbildungsaufnahmen ermöglichen, die
ansonsten voraussichtlich nicht zustande gekommen wären . Künftig sollen auch neue
Formate ent wickelt und ausprobiert sowie insbesondere Frauen und Menschen mit
Migrations- und Fluchthintergrund noch verstärkter angesprochen werden.
Übergangsmanagement in Beschäftigung
Die Aufnahme einer Beschäftigung ist für den Leistungsberechti gten, den
Arbeitgebenden und für das Jobcen ter ein erfreuliches Ereignis, das aber auch einige
Fragen aufwirft: Was ist im Hinblick auf Krankenkasse und Lohnsteuerkarte zu
beachten? Wie überbrücke ich die Zeit bis zur ersten Gehaltszahlung? Kann das
Jobcenter einen Zuschuss zur benötigten Arbeitskleidung gewähren? etc. Damit der
Übergang vom Leistungs - zum Gehaltsempfänger reibungslos klappt und eine
Arbeitsaufnahme nicht durch formelle Hürden erschwert oder gar verhindert wird,
entwickelt d as Jobcenter aktuell ein entsprechendes Informations- und
Beratungskonzept für ein Übergangsmanagement in Beschäftigung , das ab 2020
umgesetzt wird.
35
MAMBA21
Zur Unterstützung der Integration von Menschen mit Migrations vorgeschichte in Arbeit
und Ausbildung ist das Jobcenter der Stadt Münster von Anbeginn operativer
Projektpartner im ESF -geförderten22 Programm MAMBA. Seit 2008 wurden
rechtskreisübergreifend über 2.000 Personen aus über 50 Herkunftsländern im Rahmen
von MAMBA beraten und unterstützt. Insgesamt rund 900 Teilnehmende konnten in
Arbeit, Ausbildung, Qualifizierung oder Schulbesuch vermittelt werden, das entspricht
einer Quote von 45 %. Das Programm wurde bis Ende 2020 verlängert.
2.4.3. Ausbildung und Qualifizierung
Eine wichtige Lebens- und Entscheidungsphase ist der Übergang von der Schule in den
Beruf. Hier erfolgt eine wesentliche Weichenstellung für die weitere berufliche und damit
auch für die persönliche Zukunft. Der beste Schutz vor (Langzeit -)Arbeitslosigkeit und
(Langzeit-)Leistungsbezug und d amit einer prekären Lebenssituation wird durch eine
berufliche Ausbildung erreicht. Der strategische Leitsatz „Ausbildung vor kurzfristiger
Integration“ steht deshalb über allen mit den jugendlichen Leistungsberechtigten des
Jobcenters ergriffenen Beratung s- und Förderansätzen und gilt auch für die jungen
Erwachsenen ab 25 Jahren, die über keine bzw. keine aktuell noch verwertbare oder in
Deutschland anerkannte Ausbildung verfügen, wie insbesondere leistungsberechtigte
Geflüchtete.
In konsequenter Umsetzun g dieses Leitsatzes konnte das Jobcente r der Stadt Münster
im Jahr 2018 insgesamt 530 Leistungsberechtigte in Ausbildung integrieren (davon 141
Geflüchtete) und damit - bei gleichzeitig sinkender Zahl der Leistungsberechtigten -
einen eigenen neuen Höchstwert erzielen. Im Einklang damit ist die
Jugendarbeitslosigkeit in Münster mit einem Wert von 3,5 % (2,2 % im SGB II und 1,3 %
im SGB III) im September 2019 relativ niedrig (vgl. auch Abschnitt 1.2.3).
Trotz dieser erfreulichen Zahlen und vieler gut orientierter und zielstrebiger Jugendlicher
bleiben die Herausforderungen im Handlungsfeld Ausbildung / Übergang Schule - Beruf
bestehen und betreffen nicht das Jobcenter allein, sondern vielmehr alle Institutionen,
die für die Zielgruppe der Jugendlichen verantwortlich zeichnen, inklusive der Familien.
Vor dem Hintergrund eines stabilen Arbeitsmarktes mit einem hohen Fachkräftebedarf
werden alle jungen Menschen gebraucht ; auch mit Blick auf die Zukunft der Zielgruppe
selbst besteht der Anspruch, dass keine Jugendliche/kein Jugendlicher verloren geht,
sondern alle einen möglichst reibungslosen und zeitnahen Übergang von der Schule in
den Beruf finden. Hierfür ist es wichtig, dass Jugendliche Verantwortung für sich
übernehmen, und realistische berufliche Entscheidungen treffen.
Die wichtigsten Grundlagen hierfür werden in der Familie und in der Schule gelegt und
sind damit zunächst außerhalb des direkten Einfluss- und Zuständigkeitsbereichs der
Jobcenter. Für präventive Angebote und für leistungsberechtigte Jugendliche ohne klare
und zeitnahe Anschlussperspektive an die allgemeinbildende Schule ist das Jobcenter
jedoch ein wichtiger Kooperationspartner.
21 Münsters Aktionsprogramm für Migrant/-innen & Bleibeberechtigte zur Arbeitsmarktintegration in Münster und im
Münsterland.
22 Europäischer Sozialfonds.
36
Förderung schwer erreichbarer Jugendlicher
Ein Fokus des Jobcenters der Stadt Münster besteht darin, leistungsberechtigte
Jugendliche, die die Unterstützungs - und Förderangebote des Jobcenters trotz
bestehender Bedarfe nicht annehmen, dennoch zu erreichen und ihnen zu einer
existenzsichernden Perspektive zu verhelfen. Ein Beispiel für eine entsprechende
Maßnahme für schwer erreichbare Jugendliche gem. § 16h SGB II ist die bewährte
„Clearingstelle U25“ (vgl. Anlage 9), die ihre Arbeit weit vor Inkrafttreten der Regelungen
für schwer zu erreichende Jugendliche (§ 16h SGB II) bereits aufgenommen hatte.
.Darüber hinaus hat das Jobcenter seit Einführung seiner stadtbezirklichen Organisation
in Kooperation mit der aufsuchenden Jugendsozialarbeit niedrigschwellige Kontakt - und
Beratungsangebote in den einzelnen Sozialräumen eingerichtet, um eine verbesserte
Ansprache der Jugendlichen zu erzielen. Diese Angebote werden 2020 fortgesetzt und
weiterentwickelt (vgl. auch Berichtsvorlage V/0858/2019).
Förderung von Grundkompetenzen
Jugendliche und junge Erwachsene, die die Schule ohne für eine Ausbildung
ausreichende Grundkompetenzen (Lesen und Schreiben der deutschen Sprache,
Mathematik und EDV) verlassen haben, können durch das Jobcenter in entsprechenden
Maßnahmen gefördert und damit auf die Aufnahme einer Ausbildung oder einer
Umschulung vorbereitet werden. Bei Bedarf ist auch das Nachholen des
Schulabschlusses möglich. Die Maßnahmen werden sozialpädagogisch begleitet.
Für Leistungsberechtigte mit Migrations - und Fluchthintergrund werden viele
Maßnahmen bei Bedarf um Module zur Sprachförderung ergänzt. Um insbesondere
Frauen mit Migrationsvorgeschichte/Fluchthintergrund trotz fehlender oder
eingeschränkter Kinderbetreuung die Möglichkeit des Sp racherwerbs zu eröffnen,
organisiert das Jobcenter der Stadt Münster gemeinsam mit seinen
Kooperationspartner/-innen Deutschkurse mit paralleler Kinderbetreuung.
Berufliche Orientierung
Die berufliche Orientierung stellt für viele Jugendliche einen länge rfristigen und
komplexen Prozess dar, der vom Jobcenter der Stadt Münster im Rahmen seiner
Netzwerke (zum Beispiel der Mitwirkung an der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne
Anschluss“, vgl. Anlage 10) und durch vielfältige Maßnahmen unterstützt wird. Dabei ist
es für die jungen Menschen wichtig, ihre Interessen und Potenziale praktisch
ausprobieren und entwickeln zu können , um zu einem realistischen Berufsziel zu
gelangen (z. B. in den Stadtteilwerkstätten und durch betriebliche Praktika).
Verschiedene Ma ßnahmen begleiten die Jugendlichen dabei engmaschig bis zum
Abschluss eines Ausbildungsvertrags und darüber hinaus, z. B. „Meine Zukunft -
Ausbildung 2019“ (vgl. Anlage 11).
Viele der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit Migrationsvorgeschichte/
Fluchthintergrund haben altersunabhängig einen hohen Bedarf an beruflicher
Orientierung bzw. Orientierung auf dem deutschen Arbeitsmarkt . Dem trägt das
Jobcenter der Stadt Münster durch geeignete Angebote Rechnung, wie z. B.
entsprechenden Informationsveranstal tungen und Maßnahmen wie „Stark im Beruf –
Zukunft wagen“ für erziehende Frauen mit Migrationsvorgeschichte, die auch Module zur
beruflichen Orientierung enthalten.
37
Begleitung von Ausbildung
Um zu gewährleisten, dass eine aufgenommene Ausbildung erfolgreich abgeschlossen
wird, setzt das Jobcenter der Stadt Münster verschiedene Förderinstrumente ein. So
wird z. B. im Rahmen der ausbildungsbegleitenden Hilfen , die das Jobcenter in großem
Umfang bereithält, sowohl fachlicher Stützunterricht als auch sozialpädagogische
Begleitung und bei Bedarf ergänzende Sprachförderung angeboten. Für Jugendliche, die
nicht in eine reguläre betriebliche Ausbildung vermittelt werden können, bietet das
Instrument der Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrich tung eine
engmaschige und individuelle Begleitung.
Förderung persönlicher, sozialer und lebenspraktischer Kompetenzen
Bei den Jugendlichen, die sich schwer tun, einen Übergang von der Schule in den Beruf
zu finden, ist oftmals eine Einschränkung der persönlichen, sozialen und
lebenspraktischen Kompetenzen zu beobachten (z. B. Selbstbewusstsein,
Selbstmanagement, Kritikfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Alltagsbewältigung).
Die Förderung dieser Kompetenzen lässt sich nicht durch die reine Vermittlung von
Sachwissen im Rahmen einer „Klassenraummaßnahme“ erreichen, sondern erfordert
besondere Strategien. Einzelne Maßnahmen und Projekte des Jobcenters zielen bereits
konkret auf die Förderung der sogenannten soft skills ab, wie z. B. LernRaum Europa, in
dem jungen Erwachsenen die Möglichkeit geboten wird, berufliche und vor allem auch
persönliche Erfahrungen im Ausland zu sammeln . Die Erfahrungen des Jobcenters
zeigen zwar, dass Jugendliche sich zunächst nur schwer zur Teilnahme an solc hen
Maßnahmen m otivieren lassen und die Maßnahmenb esetzung entsprechend einen
hohen Ressourceneinsatz erfordert. Die Jugendlichen, die dann letztendlich teilnehmen,
profitieren aber in hohem Maße von den Erfahrungen jenseits ihrer bisherigen
Lebenswelt und gehen in der Regel mit gestärkten persönlichen und sozialen
Kompetenzen an die Entwicklung beruflicher P erspektiven. Auch Sport kann ein gutes
Medium zur Förderung von soft skills sein. Das Jobcenter plant ein entsprechendes
neues Angebot zu entwickeln. Ein Konzept ist noch auszuarbeiten.
Multiplikator/-innen und Vorbilder
Authentische Multiplikator/-innen und Vorbilder auf Augenhöhe können bewirken, was
theoretische Vorträge und Ermahnungen in der Regel nicht erreichen. Damit Jugendliche
und Leistungsber echtigte mit Migrationsvorgeschichte/Fluchthintergrund für sich den
Mehrwert von Ausbildung und Arbeit erkennen und die Motivation entwickeln, sich für
einen realistischen Berufsweg zu entscheiden und diesen konsequent zu verfolgen,
sollen künftig geeignet e Multiplikator/ -innen und Vorbilder (z. B. Auszubildende bzw.
Jugendliche mit bereits absolvierter Ausbildung und Personen mit
Migrationsvorgeschichte) in die Veranstaltungen und Maßnahmen für die
entsprechenden Zielgruppe integriert werden.
Rechtskreisübergreifende Bündelung der Beratung und Förderung
Das langgehegte Ziel, die zahlreichen Akteur/ -innen und Angebote für junge Menschen
in Münster themen -, rechtskreis - und institutionenübergreifend unter einem Dach zu
bündeln, wird 2020 konkrete re Formen annehmen. Das Jobcenter ist zentraler
Kooperationspartner dieses Vorhabens. Eine Vorlage zum weiteren Verfahren wird
durch das Amt für Schule und Weiterbildung eingebracht.
38
(Beschäftigungsbegleitende) Qualifizierung
Leistungsberechtigte, für die trotz bestehender Qualifizierungsbedarfe eine Ausbildung
nicht in Frage kommt oder sinnvoll ist 23, können im Rahmen einer beruflichen
Weiterbildung gefördert werden. Aufgrund des hohen Bedarfs an qualifizierten
Arbeitskräften auf dem deutschen und insbeson dere auch auf dem lokalen Arbeitsmarkt
investiert das Jobcenter der Stadt Münster in möglichst großem Umfang in die
marktorientierte Qualifizierung der Leistungsberechtigten, insbesondere in betriebliche
Umschulungen sowie in Anpassungs- und Teilqualifizierungen.
Bei Bedarf werden auch b etriebsbezogene Qualifizierungsmaßnahmen gefördert, d.h.
erwerbsfähige Leistungsberechtigte werden gemäß den Bedarfen eines Unternehmens
qualifiziert und bei erfolgreicher Absolvierung der Weiterbildung in ein
sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis eingestellt.
Seit dem 01.01.2019 können zudem aufgrund einer Gesetzeserweiterung des SGB III
und SGB II auch Arbeitnehmende in laufender Beschäftigung unter bestimmten
Voraussetzungen eine Förderung der berufliche n Weiterbildung erhalten. 24 Die
Förderung ist insbesondere darauf ausgerichtet , Arbeitnehmenden, die berufliche
Tätigkeiten ausüben, welche durch Technologien ersetzt werden können oder in
sonstiger Weise von Strukturwandel betroffen sind, eine Anpassung und Fortentwicklung
ihrer beruflichen Kompetenzen zu ermöglichen. Gleiches gilt für Arbeitnehmende, die
eine Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben. Die Förderung setzt eine Ko -
Finanzierung durch den/die Arbeitgeber /-in voraus. Die formelle und persön liche
Förderfähigkeit wird durch das Jobcenter der Stadt Münster im Einzelfall geprüft (vgl.
hierzu auch Abschnitt 2.4.1.).
2.4.4. Förderung des inklusiven Arbeitsmarktes
Gesundheitliche Einschränkungen werden sowohl seitens der betroffenen Personen als
auch der Arbeitgebenden oftmals als schwerwiegendes und z. T. unüberwindbares
Hemmnis für die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit wahrgenommen. In Folge
partizipieren Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen darunter auch
zunehmend Jugendliche und junge Erwachsene, nicht entsprechend an der positiven
Lage des Arbeitsmarktes.
Erstrebenswert ist in erster Linie die Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Gesundheit.
Zwar ist dies keine im SGB I I verankerte Aufgab e, jedoch befassen sich aufgrund der
wachsenden Zahl von Leistungsberechtigten mit gesundheitlichen Einschränkungen
bzw. mit einem hohen Erkrankungsrisiko auch die Jobcenter vermehrt mit präventiven
bzw. gesundheitsfördernden Maßnahmen.
Nicht in allen Fäl len ist allerdings eine Verbesserung oder sogar Wiederherstellung der
Gesundheit möglich. Das Jobcenter der Stadt Münster unterstützt Menschen mit
Behinderung oder gesundheitlichen Einschränkungen durch vielfältige Beratungs - und
Förderangebote dabei, leis tungsgerechte Beschäftigungsperspektiven nach Möglichkeit
auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden.
23 Aufgrund des Fehlens der gesetzlichen oder persönlichen Voraussetzungen oder weil eine Ausbildung aus
individuellen Gründen nicht angestrebt wird.
24Gesetz zur Stärkung der Chancen und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung -
Qualifizierungschancengesetz..
39
Um eine ganzheitliche und kontinuierliche Beratung und Förderung von Menschen mit
Behinderung und gesundheitlichen Einschränkungen zu gewährleisten, koop eriert das
Jobcenter eng mit seinen relevanten Netzwerkpartner/-innen.
Präventive und gesundheitsfördernde Maßnahmen
Das Jobcenter der Stadt Münster und die gesetzlichen Krankenkassen aus der Region
sind Kooperationspartner im bundesweiten „Modellprojekt zur Verzahnung von Arbeits -
und Gesundheitsförderung“ . Zie l ist es unter anderem, erwerbsfähige
Leistungsberechtigte im Rahmen der Beratung im Jobcenter für die speziell auf sie
ausgerichteten Angebote der gesetzlichen Krankenkassen, z. B. zur Stressbewält igung
oder zur gesunden Ernährung und Bewegung, zu sensibilisieren und zur freiwilligen
Teilnahme zu motivieren. Zu diesem Zweck wurden Jobcoaches in einer inhaltlich
abgestimmten Form der motivierenden Gesprächsführung geschult. Darüber hinaus
haben 2019 mehrere Veranstaltungen zu gesundheitsorientierten Themen für
erwerbsfähige Leistungsberechtigte des Jobcenters stattgefunden ( u. a. ein
Nichtraucherseminar). Das Projekt wurde bis 2022 verlängert , die weiteren konkreten
Ziele und Inhalte sind noch zwischen den Kooperationspartner/-innen auszuarbeiten.
Ein bewährte s Angebot des Jobcenters zur Gesundheits förderung ist die Maßnahme
„Aktiv und Fit für den Job“, welches gute Ergebnisse im Sinne der wirkungsorientierten
Zielstellung aufweist (vgl. Anlage 12). Die Maßnahme wird 2020 fortgesetzt.
Weitere Kooperationsprojekte
Das Jobcenter ist Koope rationspartner im Projekt „Dienst zur betrieblichen Inklusion“
(DBI) der QuaDA, welches durch die Aktion Mensch gefördert wird. Schwerpunkt des
Dienstes ist eine enge Zusammenarbeit zwischen den Betrieben des lokalen
Arbeitsmarktes und den Akteur/ -innen der Felder Arbeit, Rehabilitation und
Beschäftigung, mit dem Ziel Menschen mit Behinderung oder Beeinträchtigung eine
Chance auf e ine Beschäftigung zu eröffnen. Das Jobcenter steuert nach Rücksprache
mit den Trägern der QuadA erwerbsfähige Leistungsberechtigte in den DBI zu und
bewilligt bei Bedarf individuelle Förderleistungen.
Im Rahmen des Modellvorhabens „Neue Teilhabeplanung Arb eit“ (nTA) des
Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL ) soll ein ganzheitlichen Fallmanagement
zur Teilhabeplanung entwickelt und erprobt werden . Das Jobcenter , das für die Stadt
Münster Kooperationspartner im Projekt ist, w ird die Verfahren, In strumente und
Methoden praxisorientiert mitentwickeln und erproben.
Angebot für junge Leistungsberechtigte mit psychischen Beeinträchtigungen
Die Erfahrungen des Jobcenters und seiner Kooperationspartner/ -innen zeigen, dass
zunehmend Jugendliche aufgrund von psychischen Erkrankungen nicht den Übergang
von der Schule in den Beruf schaffen. Bei Teilnahme an den etablierten Maßnahmen
des Jobcenters scheitern sie trotz begleitender sozialpädagogischer Betreuung häufig
aufgrund ih rer schwankenden Leistungsfähigkeit und Stabilität sowie ihrer
krankheitsbedingt reduzierten Frustrationstoleranz an den Anforderungen und/oder dem
neuen sozialen Umfeld. Häufig entziehen sie sich der Maßnahme dann durch zunächst
kurze und dann sukzessiv i mmer längere Krankheitsphasen, bis sie die Anbindung an
die jeweilige Maßnahme vollends verlieren und abbrechen – eine Erfahrung des
Scheiterns, durch die psychische Erkrankung oftmals noch verstärkt wird.
40
Es soll ein Angebot entwickelt werden, in dem diese jungen Menschen zeitlich und
inhaltlich flexibel, d.h. unter Berücksichtigung ihrer jeweils aktuellen Belastbarkeit,
unterstützt werden, realistische berufliche Perspektiven zu entwickeln. Ziel ist, die
betroffenen Jugendlichen für eine betriebliche oder überbetriebliche Ausbildung zu
stabilisieren.
Koordinierungsstelle im Jobcenter zum Handlungsfeld Gesundheit
Aufgrund der zunehmenden Anzahl an Leistungsberechtigten mit gesundheitlichen
Beeinträchtigungen möchte das Jobcenter der Stadt Münster im Jahr 2020 eine
Koordinierungsstelle für das Handlungsfeld Gesundheit einrichten. Die Stelle soll eine
Multiplikatorenfunktion innerhalb des Jobcenters einnehmen und darüber hinaus als
Brücke zu den verschiedenen Akteur/ -innen in der Betreuung und Beratung von
Leistungsberechtigten mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen dienen.
2.4.5. Chancengleichheit am Arbeitsmarkt / Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Der g esamtgesellschaftlichen Rollenverteilung entsprechend, liegt auch bei den
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Jobcenter der Stadt Münster die Hauptsorge
für die Kinder überwiegend bei den Frauen. Besonders deutlich wird dies b ei den
Alleinerziehenden, die 13 Prozent aller erwerbsfähigen Leis tungsberechtigten
ausmachen und zu rund 95 Prozent weiblich sind.
Um den besonderen Herausforderungen und Bedarfen von Alleinerziehenden gerecht zu
werden, hat das Jobcenter der Stadt Münster seit 2010 eine spezialisierte Beratung für
diese Zielgruppe. M it Einführung der sozialräumlichen Organisation des Jobcenters im
Jahr 2017 und der damit verbundenen Auflösung der ehemaligen Fachstelle
Alleinerziehende ist die Fachexpertise für Alleinerziehende in Form spezialisierter
Jobcoaches in den einzelnen Jobcentern-im-Jobcenter verankert. Die Koordinierung und
Weiterentwicklung der Fachlichkeit ist über eine entsprechende Fachexpertengruppe
gesichert und kommt auch der Beratung und Förderung aller Erziehenden zugute (z. B.
hinsichtlich der Netzwerkarbeit).
Stärkung der Selbstwirksamkeit und Resilienz
Im Rahmen der wirkungsorientierten Planungsworkshops wurde der Fokus auf eine
Teilgruppe der E rziehenden gelegt, um die intendierte Wirkungslogik bei der Planung
nachvollziehbarer zu machen. Die Konkretisierung bezieht sich auf Alleinerziehende, die
einen Unterstützungsbedarf jedweder Art haben und gleichzeitig eine Grundbereitschaft
mitbringen, sich auf Veränderung einzulassen bzw. explizit eine Veränderung ihrer
Situation wünschen.
Ausgehend von den Planungen und Vorannahmen der vergangenen Jahre war es allen
Beteiligten im Planungsprozess wichtig den Blick auf die Zielgruppe zu schärfen und - in
Anlehnung an die Ziele der Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 (s.o.) - eine Vision
bzw. ein Ziel auf gesellschaftlicher Ebene (Impact) zu entwickeln, das kraftvoll genug ist,
die zukünftige Arbeit wirkungsvoll zu gestalten:
41
Gelebte gesellschaftliche Teilhabe ist in Münster für Alleinerziehende
selbstverständlich.
Alleinerziehende gehen in Münster entsprechend ihrer Qualifikation einer „guten“
Arbeit nach.
Die Verwirklichung der Vision hängt im Wesentlichen von zwei Faktoren ab. Zum einen
davon, ob sich ein Arbeitsmarkt mit seinen Akteuren und Bedingungen so entwickelt,
dass das Mer kmal alleinerziehend für eine Beschäftigung keine oder höchstens
nebensächliche Rolle spielt. 25 Und zum anderen, ob es gelingt Alleinerziehenden im
Kontext der Umsetzung von SGB II Gelegenheiten für Selbstwirksamkeitserfahrungen zu
ermöglichen und die Einze lne bzw. den Einzelnen so selbstbewusst zu machen, dass
eine Annäherung an bzw. eine Integration auf dem Arbeitsmarkt möglich wird. Damit ist
das Kernproblem dieser Zielgruppe erfasst, denn ein großer Teil der
leistungsberechtigten Alleinerziehenden macht keine oder nur wenige
Selbstwirksamkeitserfahrungen26 und verfügt eben nicht über ein ausreichendes
Selbstbewusstsein, um den Schritt in die Qualifizierung oder Beschäftigung zu gehen.
Die Ursachen für das oben skizzierte Kernproblem sehen alle Beteiligten hauptsächlich
darin, dass viele Alleinerziehende häufig in sehr verfestigte komplexe Problemlagen
verstrickt sind, die sich mitunter auch krisenhaft zuspitzen und von den Betroffenen als
Katastrophe wahrgenommen werden. Erschwerend kommt hinzu, dass die R esilienz
bei dieser Gruppe oft nur unzureichend ausgeprägt ist, was sich unmittelbar auf den
Umgang und die Bewältigung von Problemlagen und Krisen auswirkt.
Bezogen auf diese drei Hauptursachen wurden Outcome-Ziele entwickelt, die auf der
Ebene des Wissens, Erkennens, Entwickelns von Fähigkeiten, neuen Haltungen und
Einstellungen und auf der Ebene der Veränderungen im Handeln mit den Mitteln des
Jobcenters und seiner Kooperationspartner/ -innen realistisch und e rreichbar sind . Die
Veränderungen in der Lebenslage sind im Rahmen der Wirkungslogik mitentwickelt
worden. Hier geht es größtenteils darum, dass sich die Wirkungen, die sich über das
veränderte Verhalten entfalten, verstetigen. Auf diese Weise kann sich di e Lebenslage
der Alleinerziehenden mit Zunahme von Selbstwirksamkeitserfahrungen insgesamt
stabilisieren. Die Outcome-Ziele sind in der Anlage 13 dargestellt.
Deutlich wird, dass die für das Kernproblem verantwortlichen Ursachen miteinander
verbunden sind und in Wechselwirkung stehen. Das lässt vermuten, dass dies auch für
die beschriebenen Wirkungen auf den verschiedenen Ebenen gilt und nicht ganz
unwichtig ist, wenn es um den Output , also um die Leistungen und Aktivitäten des
Jobcenters und der weiteren A kteur/-innen hinsichtlich der Zielgruppe der
Alleinerziehenden geht. Die Planungs gruppe hat sich dazu mit folgenden Fragen
beschäftigt:
Wie muss die Arbeit des Jobcenters, vor allem die der Jobcoaches , aussehen, damit
die Ziele erreicht werden?
Wie müssen Dritte (also Bildungsträger, Beratungsstellen, Netzwerkpartner /-innen
o.ä.) beteiligt werden?
25 Dieser Aspekt wurde im Planungsprozess zunächst bewusst ausgeklammert.
26 Unter Selbstwirksamkeit versteht die kognitive Psychologie die Überzeugung einer Person auch schwierige Situationen
und Herausforderungen aus eigener Kraft bewältigen zu können
42
Wie können die Angebote sinnvoll miteinander verknüpft werden, um die
größtmögliche Wirkung zu erzielen?
Als zentral wurde von allen Beteiligten das Jobcoac hing g enannt. Im Jobcoach findet
die/der Alleinerziehende ihre/n bzw. seine/n Ansprechpartner/-in. Hier gestaltet sich die
Fallsteuerung. Konsens bestand darüber, dass ein von Vertrauen geprägtes
verlässliches Arbeitsbündnis ein wichtiger, wenn nicht der wichtig ste Faktor ist. Ein
weiterer Faktor betrifft den Zeitrahmen, in dem sich Beratung vollzieht und innerhalb des
Rahmens die Häufigkeit und Regelmäßigkeit der Beratungseinheiten - beides auf der
Grundlage von nicht zu verändernden Fallzahlen je Jobcoach. Die v orhandenen
Beratungskapazitäten müssen grundsätzlich immer wieder neu aufgeteilt und an den
Fallbestand angepasst werden. In der Regel wird so geplant, dass für bestimmte
Kundinnen und Kunden ausreichende Ressourcen vorhanden sind, um eine sinnvolle
Taktung der Beratungsgespräche über einen längeren Zeitraum zu gewährleisten. Dies
muss besonders beachtet werden, wenn die Indikatoren für die Beratung der
fokussierten Zielgruppe festgelegt werden.
Aus dem Jobcoaching heraus ergibt sich die Einschaltung bzw. Beteiligung von
sogenannten Dritten, um die Ziele zu erreichen und die gewünschte Wirkung zu erzielen.
Bezogen auf die beschriebenen Outcome-Ziele lassen sich folgende bewährte Angebote
und Kooperationen des Jobcenters benennen:
individuelle und intensive Beratungsarbeit (Perspektivzentrum, Intensivcoaching);
Unterstützungsangebote zur Alltagsbewältigung und besondere Problemlagen
(Kommunale Eingliederungsleistungen §16a SGB I I, Mobiles Fallclearing ,
Stadtteilangebote von Netzwerkpartner /-innen wie Frühe Hilfen und weiteren
Beratungsstellen);
niedrigschwellige und ganzheitliche Informations - und Beratungsangebote,
insbesondere in den Sozialräumen und in Sprachkursen;
niedrigschwellige Angebote für besondere Gruppen, z.B. Mütter mit
Migrationsgeschichte (Stark im Beruf – Zukunft wagen);
kultursensible Beratung.
Insgesamt wurde festgestellt, dass die Arbeit des Jobcenters für die Zielgruppe der
Alleinerziehenden gut aufgestellt ist. Dennoch wird an einigen Stellen
Optimierungsbedarf beim Output gesehen:
kontinuierliche Professionalisierung der Beratungsarbeit durch regelmäßige
Teilnahme der Jobcoaches an Fortbildung, Supervision und kollegialer Beratung;
Schaffen bzw. Erhalt von guten Rahmenbedingungen in der Beratung;
konsequente Nutzung und Verknüpfung vorhandener Projekte und Angebote;
weiterer Ausbau und Professionalisierung der Netzwerkarbeit auf lokaler Ebene und
in den Sozialr äumen, auf Steuerungseben wie auch im operativen Bereich; dies
erfordert auch die Bereitstellung von Ressourcen für die Netzwerkarbeit;
verstärkte Verzahnung der operativen Bereiche Jobcoaching und
Leistungsgewährung, um auch hier eine ganzheitliche Beratung zu gewährleisten.
Um die tatsächliche Wirkung der genannten Leistungen messen zu können, sind
folgende Indikatoren in Planung:
43
wirkungsorientierte Konzeption und Auswertung aller Angebote (in Zusammenarbeit
mit den Anbietern),
Befragungen der Zielgruppe mit einem Fragebogen (ist noch zu entwickeln),
Entwicklung und Anwendung einer Beratungsmatrix als Dokumentation für
Veränderung bei den Themen und Gesprächsinhalten.
Frühzeitige Beratungsangebote
Die Zielgruppe der (Allein-)Erziehenden, die aus verschiedenen Gründen ihre
Selbstwirksamkeit ausschließlich über ihre Kinder und die Familienarbeit erfahren und
aktuell nicht offen für eine Beschäftigung mit dem Thema Arbeit und für Veränderungen
ist, ist mit dem „klassischen“ Jobco aching sehr schwer zu erreichen. Dies heißt aber
nicht, dass diese Gruppe explizit von Beratung ausgeschlossen werden soll. Im Ra hmen
einer verantwortungsvollen Steuerung der Ressourcen der Jobcoaches kann aber darauf
verzichtet werden Angebote zu unterbreiten oder Forderungen zu stellen, bei denen aus
langer Beratungserfahrung heraus klar ist, dass sie keine Wirkung erzielen.
Allerdings ist es sinnvoll, unter Beteiligung aller entsprechenden Netzwerkpartner/-innen
frühzeitige Beratungszusammenhänge zu schaffen, um einer Verstetigung und
Verfestigung von Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug entgegenzuwirken. Die Frauen
könnten bereits mit Feststellen der Schwangerschaft ange sprochen werden. Darüber
hinaus sollten auch während der Inanspruchnahme des gesetzlich gewährten §10 SGB
II27 verstärkt Angebotsformate für Ansprache, Kontakt und Austausch vorgehalten
werden. Unterstützungsbedarfe, die sich u. U. schon hier abzeichnen, könnten so
frühzeitig aufgegriffen werden und in die passenden Hilfestrukturen gelenkt werden. Ob
der Ansatz hinsichtlich der Vermeidung von verfestigten komplexen Problemlagen und
Stärkung der Resilienz einen positiven Einfluss hat, müsste in einem neuen Prozess mit
einer darauf bezogenen Wirkungslogik untersucht werden.
Neue Berufsperspektiven
Für die Zielgruppe der Frauen insgesamt ist für das Jahr 2020 geplant, diese verstärkt
für eine Tätigkeit in bislang überwiegend männlich dominierte n Berufsfeldern zu
motivieren. Dazu sind unter anderem die Erstellung eines Leitfadens für Arbeitgebende
und eine entsprechende Jobmesse zunächst für die Handwerksbranche vorgesehen.
2.4.6. Vernetzung mit den Arbeitsmarktakteur/-innen
Die Herausforderungen im Jobcoaching (fehlende Qualifikationen, soziale und
persönliche Kompetenzen, schwierige Rahmenbedingungen der erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten, zunehmende Krankheitsbilder, insbesondere auch psychischer
Natur etc.) spieg eln gesamtgesellschaftliche Herausforderungen wider, die nicht durch
das SGB II bzw. im Jobcenter der Stadt Münster alleine gelöst werden können. Hier sind
sowohl auf übergeordneter Ebene als auch auf den Einzelfall bezogen ganzheitliche
rechtskreis- und i nstitutionenübergreifende Ansätze notwendig. Die Kooperation mit
seinen zahlreichen Netzwerkpartner/ -innen ist für das Jobcenter der Stadt Münster
deshalb von zentraler Bedeutung, sowohl auf intrakommunaler und lokaler inklusive
27 Nach § 10 Abs. 1 Satz 3 SGB II brauchen sich erziehende Leistungsberechtigte mit einem Kind
unter 3 Jahren dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung zu stellen.
44
sozialräumlicher Ebene als auch regional und überregional sowie interkommunal.
Zahlreiche Beispiele für die Netzwerke und Kooperationen des Jobcenters sind in den
Abschnitten 2.4.1. bis 2.4.5. genannt.
Wichtige Akteur/ -innen und Kooperationspartner/ -innen für das Jobcenters sind (ni cht
abschließend):
Städtische Ämter und Einrichtungen, insbesondere:
◦ Amt für Schule und Weiterbildung
◦ Sozialamt
◦ Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
◦ Gesundheits- und Veterinäramt
◦ Rechts- und Ausländeramt
◦ Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung
◦ Amt für Gleichstellung
◦ Kommunales Integrationszentrum
◦ Geschäftsstelle der Kommunalen Stiftungen / Freiwilligenagentur
◦ Wirtschaftsförderung
Agentur für Arbeit Ahlen-Münster
Träger der freien Wohlfahrtshilfe und deren Einrichtungen
Familienzentren
Integrationsrat und Migrantenselbstorganisationen
Bildungsträger
Kammern und Arbeitgeberverbände
Arbeitgebende
Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretungen
Schulen
Bezirksregierung Münster
Landschaftsverband Westfalen-Lippe
(Fach-)Hochschulen
Ehrenamtliche Initiativen und Vereine
Regionalagentur Münsterland
Andere Kommunen bzw. Jobcenter (regional und überregional)
Das Netzwerk der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
Beirat des Jobcenters und die dort vertretenen Gremien und Einrichtungen
Lokale Politik (insbesondere die arbeitsmarktpolitischen Sprecher*innen)
Verschiedene themen - und zielgruppenbezogene Arbeitskreise und Gremien auf
lokaler, regionaler und überregionaler Ebene
Die Angebote und Leistungen der o.g. Akteur/ -innen, die im engeren oder weiteren
Sinne zur Integration in den Arbeitsmarkt beitragen, sind umfangreich und vielfältig und
in Münster für nahezu alle Zielgruppen und Lebenslagen vorhanden. Nicht immer sind
jedoch alle rel evanten Angebote oder Zuständigke iten bekannt, teilweise funktionieren
auch die Schnittstellen nicht optimal. Künftig soll entsprechend verstärkt daran gearbeitet
werden, die Zuständigkeiten und Schnittstellen der zahlreichen arbeitsmarkt - und
sozialpolitischen Akteur/ -innen für alle Beteiligten - insbesondere Arbeitsuchende und
(potenzielle) Leistungsberechtigte und Arbeitgebende, aber auch das Jobcenter und die
45
weiteren Akteur/-innen selbst – noch transparenter zu machen und besser miteinander
zu verzahnen.
Besonderheit: Interkommunale Zusammenarbeit im Münsterland
Eine Besonderheit des Münsterlandes als Arbeitsmarktregion besteht darin, dass die
dazugehörigen Kommunen (die Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie
die Stadt Münster) allesamt kommunale Jobcenter betreiben – eine Gemeinsamkeit, die
verbindet und den gegenseitigen Austausch und die Zusammenarbeit fördert. Um
Synergieeffekte zu nutzen und die „Marke Münsterland“ zu stärken, kooperieren die fünf
münsterländischen Jobcenter gemeinsam mit dem Münsterland e. V. als
Netzwerkzentrale der Region bereits seit mehreren Jahren eng miteinander, mit
zunehmender Tendenz. Beispiele dafür sind:
regelmäßiger Austausch der Leitungsebene zur Zusammenarbeit in aktuellen
Themen
regelmäßiger fachlicher Austausch
gemeinsame Pressearbeit
Minijobstudie
Münsterlandkarte (im Rahmen Bildung und Teilhabe)
Digitalisierung
2.5. Organisations- und Prozessziele
Als besondere Einrichtung in der öffentlichen Verwaltung und als Teil des kommunalen
Konzerns Stadt Münster ist auch das Jobcenter dem Veränderungsdruck ausgesetzt, der
sich unter anderem aus den steigenden Ansprüchen der Bürger /-innen an die
Verwaltung, die alternde Gesellschaft, kürzere Bindung von Mitarbeitenden an ihre Stelle
sowie erweiterten gesetzlichen Vorgaben, insbesondere hinsichtlich des Einsatzes neuer
Technologien, ergibt. Die gesetzlichen Ziele des Jobcenters werden deshalb durch
entsprechende Organisations- und Prozessziele unterstützt.
46
2.5.1. Digitalisierung
Das Jobcenter sieht als einen wesentlichen Basisbaustein zur Umsetzung des
Onlinezugangsgesetzes und des E.Government -Gesetzes sowie zur Gestaltung
moderner Arbeitsweisen die Einführung der elektronischen Akte (e -Akte) und möchte
diese schnellstmöglichst e inführen. Im Rahmen der gesamtstädtischen
Digitalisierungsstrategie wird das Jobcenter hier als eine Art Pilot für größere Bereiche
fungieren. Aus der Sicht des Jobcenters bedarf es dazu kurzer Entscheidungs - und
Beteiligungswege und der notwendigen Ressou rcen. Dieses Vorhaben wird begleitet
vom Bedarf, die internen Prozesse durch Einführung einer elektronischen Aktenführung
(e-Akte) systematisch zu digitalisieren. Zur Vorbereitung hat das Jobcenter bereits 2019
unter externer Begleitung begonnen im Rahmen einer Bestandsanalyse zunächst die
bestehenden relevanten Geschäftsprozesse detailliert zu erheben und zu prüfen. Im
nächsten Schritt werden die Prozesse in Anpassung an die digitalen Ansätze und
Verfahren neu beschrieben und aufgebaut und mit einem Rolle nkonzept unterlegt. Ziel
ist, nicht nur eine Veränderung von analog zu digital, sondern eine Optimierung der
Prozesse zu bewirken, hin zu digitalisierten Arbeitsweisen. Die Einführung der e -Akte ist
für eine erste Phase in 2020 und in der Endausbaustufe mi t dahinterliegenden
Arbeitsprozessen für 2021 anvisiert.
2.5.2. Prozessmanagement
In Fortführung der Erschließung von Optimierungspotenzialen durch die Digitalisierung
der Kernprozesse wird das Jobcenter der Stadt Münster 2020 ein einheitliches und
kontinuierliches Prozessmanagement entwickeln, das die Teilbereiche Qualitäts-, Risiko-
und Wissensmanagement umfasst. Damit werden insbesondere folgende Ziele verfolgt:
Transparenz über die Prozesse und Verantwortlichkeiten im Jobcenter
Entwicklung von Standards
Verbesserung der Ergebnis- und Prozessqualität
Steigerung der Effektivität und Effizienz der Leistungen des Jobcenters
Risikoorientierte Überwachung von Prozessen
Bewältigung des demografischen Wandels (Erhalt von Expertenwissen)
2.5.3. Beratung
Beratung ist ein Kernelement der Prozesse im Jobcenter. Das Beratungsverständnis und
die Qualität und Professionalität der Beratung sind zentral für die Kundenbeziehung, die
Handlungskompetenz und die Effektivität der bzw. des einzelnen Mitarbeitenden und in
Konsequenz des gesamten Jobcenters. Über eine hohe Beratungsqualität werden eine
gute Ausschöpfung der internen Ressourcen und Potenziale sowie eine Erhöhung der
Kunden- und Mitarbeiterzufriedenheit erreicht. Aus diesem Grund wird das Jobcenter der
Stadt Münster im Jahr 2020 die Schulungen zur Be ratung für die Mitarbeitenden im
operativen Bereich (Jobcoaches, Leistungssachbearbeitende und Assistenzkräfte)
fortsetzen. Als Basis der Vermittlung von Gesprächs- und Beratungstechniken wird dabei
die Bedeutung von Haltung in der Beratung thematisiert.
47
2018 und 2019 hat das Jobcenter in Kooperation mit dem Beratungslabor der
Westfälischen Wilhelms -Universität Münster ein Forschungsprojekt zur
„Professionalisierung von Beratung im Kontext SGB II“ durchgeführt. Aus den
Ergebnissen wird im Jahr 2020 ein einheitliches Kompetenzprofil für die Beratung im
SGB II entwickelt und in das Schulungskonzept und damit in die B eratungspraxis des
Jobcenters implementiert.
Darüber hinaus hat das Jobcenter der Stadt Münster die Beratungsprozesse in
verschiedenen Bereichen optimiert:
Durch ein seit September 2018 bestehendes Beratungs- und Unterstützungsangebot
prüft das Jobcenter, ob der SGB II-Leistungsbezug durch die vorrangigen Leistungen
Kinderzuschlag und Wohngeld entfallen kann. B islang 128 Bedarfsgemeinschaften
(Stand 17.06.2019) sind durch die Bewilligung der vorrangigen Leistungen nicht
mehr hilfebedürftig nach dem SGB II, haben aber eine Mehrleistung gegenüber den
Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II von durchschnittlich 201,11 €
monatlich je Bedarfsgemeinschaft (vgl. auch die Berichtsvorlage 0731/2019).
Um das Kostensenkungsverfahren im Falle übersteigender Kosten der Unterkunft für
die Betroffenen transparenter zu gestalten und ihnen Möglichkeiten des
kostengünstigeren Wohnens aufzuzeigen, hat das Jobcenter ein Beratungsk onzept
entwickelt, das 2020 weiter etabliert und bei Bedarf angepasst wird.
3. Budget- und Maßnahmenplanung 2020
Nach vorläufiger Berechnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales werden
dem Jobcenter der Stadt Münster für das Jahr 2020 Einglieder ungsmittel in Höhe von
rund 17 Mio. Euro avisiert. Das sind 0,7 Mio. Euro mehr als im Jahr 2019. Darin
enthalten sind 2,8 Mio. Euro für die Realisierung von öffentlich geförderter Beschäftigung
nach § 16i SGB II (Teilhabe am Arbeitsmarkt). Die konkrete Mittelzuteilung erfolgt jedoch
erst nach Verabschiedung des Bundeshaushaltes und dem Erlass der
Eingliederungsmittelverordnung.
Ausgehend von den Handlungsfeldern und nach fachlich -inhaltlichen Planungen mit
Beteiligung des örtlichen Beirats und der relevante n Fachämter der Stadtverwaltung ist
die Verteilung der Eingliederungstitels auf die verschiedenen Instrumente des SGB II
bzw. des SGB III wie folgt vorgesehen (vgl. Abbildung 21).
Insgesamt gut ein Viertel des Eingliederungstitels (26 %) ist für die Instr umente der
öffentlich geförderten Beschäftigung vorgesehen, davon wiederum rund die Hälfte für
Förderungen nach § 16i SGB II (Teilhabe am Arbeitsleben). Das
zielgruppenübergreifende und flexible Instrument „Maßnahmen zur Aktivierung und
beruflichen Einglie derung nimmt mit 22 % ebenfalls einen hohen Anteil des
Eingliederungstitels ein. Rund 8 % sind für die Förderung der beruflichen Weiterbildung
vorgesehen. Die detaillierte Maßnahmenplanung des Jobcenters für das Jahr 2020 ist in
der Anlage 14 dargestellt.
48
Abbildung 21: Aufteilung des Eingliederungstitels für das Jahr 2020 nach Instrumenten
Quelle: Eigene Aufstellung
Schlussbemerkung
Der kontinuierliche wirtschaftliche Aufschwung der letzten Jahre hat dafür gesorgt, dass
auch Menschen, die zuvor auf dem Arbeitsmarkt nur sehr eingeschränkte
Integrationschancen hatten, eine Arbeit gefunden haben. Die erfreuliche Folge auch in
Münster sin d ein historischer Tiefstand der Arbeitslosigkeit und eine Abnahme der
Leistungsberechtigten im SGB II.
Vor dem Hintergrund der eingetrübten Aussichten für die Wirtschaft ist wieder mit einem
leichten Anstieg der Arbeitslosigkeit zu rechnen. Das Jobcenter der Stadt Münster ist mit
seiner Beratungskompetenz und seinen Förderangeboten sowie seiner Vernetzung mit
den weiteren arbeitsmarktpolitischen Akteurinnen und Akteuren insgesamt jedoch gut
aufgestellt, um den Herausforderungen des kommenden Jahres zu be gegnen. Die
weiterhin konsequente Nutzung der Instrumente der öffentlichen Beschäftigung wird
außerdem dazu beitragen, dass auch sehr arbeitsmarktferne Menschen wieder eine
Chance auf eine berufliche Perspektive und soziale Teilhabe erhalten.
49
Glossar zur Grundsicherungs- und Arbeitsmarktstatistik
Aktivierung Arbeitsmarktpolitische Maßnahme der aktiven
Arbeitsförderung zur beruflichen Eingliederung/ Weiterbildung
(z. B. Umschulung).
Aktivierungsquote
der
Langzeitleistungsbeziehenden
(K3E2)
Quotient aus der Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden in
einer Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung im
Berichtsmonat (Zähler) und der Zahl der
Langzeitleistungsbeziehenden gesamt im Berichtsmonat
(Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die
Aktivierungsquote der Langzeitleistungsbeziehenden jeweils
als Jahresdurchschnittswert abgebildet.
Alo = Arbeitslose
Personen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen,
eine versicherungspflichtige zumutbare Beschäftigung suchen,
dabei den Vermittlungsbemühungen zur Verfügung stehen
und sich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter
arbeitslos gemeldet haben.
Arbeitslosenquote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen zum
Stichtag (Zähler) und der Anzahl der zivilen Erwerbspersonen
zum Stichtag (Nenner). Die Zahl der zivilen Erwerbspersonen
setzt sich zusammen aus den abhängigen zivilen
Erwerbstätigen sowie den Selbstständigen und den
mithelfenden Familienangehörigen.
Asu = Arbeitsuchende
Personen, die eine versicherun gspflichtige Beschäftigung als
Arbeitnehmer suchen. Der Begriff ist weiter gefasst als der des
Arbeitslosen und enthält zusätzlich auch die nicht arbeitslosen
Arbeitsuchenden. Das sind die Personen, die eine
Beschäftigung suchen, auch wenn sie beispielswei se bereits
eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausüben
oder sich in einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme
befinden.
AUS = Vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen
Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, selbst aber
keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben.
Hierunter fallen u. a. Leistungsberechtigte nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz und Personen mit einem
Anspruch auf Altersrente.
BG = Bedarfsgemeinschaft
Personen, die in einem Haushalt und in einer Verantwortungs-
und Einstehensgemeinschaft miteinander leben und
wirtschaften. Hierzu gehören die engsten Familienangehörigen
(Ehegatten/ Partner und Kinder unter 25 Jahre), nicht aber
Großeltern/ Verschwägerte. Bedarfsgemeinschaften lassen
sich differenzieren nach Regelleistungs-
Bedarfsgemeinschaften und sonstige Bedarfsgemeinschaften.
50
BM = Berichtsmonat
Monat, über den sich die jeweilige Berichterstattung erstreckt.
Er beginnt am Tag nach dem statistischen Stichtag des
vorangegangenen Berichtsmonats und endet mit dem
nächsten statistischen Stichtag (jeweils ca. Mitte eines
Monats).
ELB = Erwerbsfähige Leistungsberechtigte
Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die
Altersgrenze noch nicht erreicht haben, die erwerbsfähig und
hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der
BRD haben.
gE = gemeinsame Einrichtung
Gemeinsame Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit und
der kreisfreien Städte sowie Kreise zur einheitlichen
Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im
Gebiet des kommunalen Trägers.
Integration Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung,
voll qualifizierenden beruflichen Ausbildung oder
selbständigen Tätigkeit eines erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten.
Integrationsquote
(K2)
Quotient aus der Summe der Integrationen im Berichtsmonat
und den vorangegangenen elf Monaten (Zähler) und dem
durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten im Vormonat und den
vorangegangenen elf Monaten (Nenner). In der
Basisinformation des Jobcenters wird die Integrationsquote als
Jahresfortschrittswert abgebildet (entsprechend der mit dem
Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung).
JDW = Jahresdurchschnittswert
Durchschnitt von Januar eines Jahres bis zum aktuellen
Berichtsmonat.
JFW = Jahresfortschrittswert
Summe von Januar eines Jahres bis zum aktuellen
Berichtsmonat.
Jugendarbeitslosenquote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen unter 25
Jahren zum Stichtag (Zähler) und der Anzahl der zivilen
Erwerbspersonen unter 25 Jahren zum Stichtag (Nenner). In
der Basisinformation des Jobcenters wird die
Jugendarbeitslosenquote jeweils als Jahresdurchschnittswert
abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-
Westfalen getroffenen Zielvereinbarung).
KOL = Kind ohne Leistungsanspruch
Minderjährige, unverheiratete Kinder in
Bedarfsgemeinschaften, die ihren individuellen Bedarf durch
eigenes Einkommen decken können und daher nicht
hilfebedürftig sind.
51
LB = Leistungsberechtigte
Personen in Bedarfsgemeinschaften, die einen Anspruch auf
Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch
Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) haben.
Leistungsberechtigte lassen sich differenzieren nach
Regelleistungs-Berechtigten und sonstigen
Leistungsberechtigten.
LfU = Leistungen für Unterkunft und Heizung
Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Bedarfe, die die
Unterkunft betreffen (z. B. Kaltmiete, Neben- und Heizkosten).
LLU = Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes
Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Regelbedarfe (z. B.
Ernährung, Kleidung, Haushaltsenergie) und Mehrbedarfe (z.
B. Alleinerziehung, Schwangerschaft und Geburt).
LZA = Langzeitarbeitslose
Personen, die ein Jahr und länger arbeitslos gemeldet sind.
LZB = Langzeitleistungsbeziehende
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen
24 Monaten mindestens 21 Monate hilfebedürftig waren. Um
nicht Zeiten der Nichterwerbsfähigkeit (vor Vollendung des 15.
Lebensjahres) mit einzubeziehen, werden
Langzeitleistungsbeziehende ab Vollendung des 17.
Lebensjahres ausgewiesen.
Nachhaltigkeit Eine Integration gilt als nachhaltig, wenn die Person zwölf
Monate nach Aufnahme des Beschäftigungsverhältnisses
sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist.
Nachhaltigkeitsquote (K2E3) Quotient aus der Summe der nachhaltigen Integrationen in
den vergangenen zwölf Monaten (Zähler) und der Summe der
Integrationen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in
den vergangenen zwölf Monaten (Nenner).
NEF = Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte
Personen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft, die selbst
noch nicht im erwerbsfähigen Alter sind (unter 15 Jahren) oder
aufgrund ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit oder evtl.
rechtlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind,
mindestens drei Stunden täglich unter den üblichen
Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten. Sie
erhalten Sozialgeld.
NLB = Nicht Leistungsberechtigte
Personen ohne Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II.
Hierzu gehören vom Leistungsanspruch ausgeschlossene
Personen und Kinder ohne Leistungsanspruch.
PERS = Personen in Bedarfsgemeinschaften
Personen, die in einer Verantwortungs- und
Einstehensgemeinschaft leben. Es lässt sich differenzieren
zwischen Leistungsberechtigten und nicht
Leistungsberechtigten.
52
RLB = Regelleistungs-Berechtigte
Personen mit Anspruch auf Gesamtregelleistungen. Hierzu
gehören u. a. Regelbedarfe (Arbeitslosengeld II oder
Sozialgeld), Mehrbedarfe sowie laufende und einmalige
Leistungen für Unterkunft und Heizung.
RL-BG = Regelleistungs-Bedarfsgemeinschaft
Zu dieser Bedarfsgemeinschaft gehört mindestens ein
Regelleistungsberechtigter, zusätzlich können auch Personen
mit anderem Status dazugehören.
Sanktionen Prozentuale Absenkung des Regelbedarfes bei
Pflichtverletzungen oder Meldeversäumnisse durch den
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.
Sanktionsquote Quotient aus der Anzahl der erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten mit mindestens einer gültigen Sanktion
zum Stichtag (Zähler) und allen erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten zum Stichtag (Nenner).
S-BG = Sonstige Bedarfsgemeinschaften
Zu dieser Bedarfsgemeinschaft gehört kein Regelleistungs-
Berechtigter, dafür jedoch mindestens ein sonstiger
Leistungsberechtigter.
SLB = Sonstige Leistungsberechtigte
Personen ohne Anspruch auf Gesamtregelleistungen, die
ausschließlich sonstige Leistungen erhalten. Hierzu gehören
u. a. Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung,
abweichend zu erbringende Leistungen wie die
Erstausstattung der Wohnung, Leistungen für Auszubildende
und Leistungen zur Bildung und Teilhabe.
Veränderungsrate des
Bestands der
Langzeitleistungsbeziehenden
(K3)
Quotient aus der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im
Berichtsmonat (Zähler) und der Anzahl der
Langzeitleistungsbeziehenden im Berichtsmonat des
Vorjahres (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters
wird die Veränderungsrate jeweils als Jahresdurchschnittswert
abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-
Westfalen getroffenen Zielvereinbarung).
zkT = zugelassener kommunaler Träger
Trägerschaft der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur
alleinigen Wahrnehmung (Optionskommune) – z. B. Jobcenter
Münster
53
Anlage 1: Organigramm des Jobcenters der Stadt Münster
ögB = öffentlich geförderte Beschäftigung; KSCA = Kommunales Service Center für Arbeit; BuT = Bildung und Teilhabe;
JiJ = Jobcenter-im-Jobcenter; IKS = Internes Kontrollsystem
54
Anlage 2: Kommunales Service Center für Arbeit des Jobcenters (KSCA)
55
Anlage 3: Ressourcenbereiche und Ziele im fa:z-Modell
56
Anlage 4: Statistik der Stadtbezirke Münster
Münster gesamt Nord Ost Südost Hiltrup West Mitte
Bevölkerung (Anzahl Personen)* 310.610 30.531 22.983 30.117 38.305 61.165 127.509
Anteil an der Gesamtbevölkerung (in %)* 100,0 9,8 7,4 9,7 12,3 19,7 41,1
Anteil männliche Bewohner (in %)* 48,0 49 48,5 49,5 48,6 48,9 46,8
Anteil weibliche Bewohner (in %)* 52,0 51,0 51,5 50,5 51,4 51,1 53,2
Bevölkerung 0 - 19 Jahren (in %)** 17,6 23,2 20,7 20,8 19,7 20,3 13,1
Bevölkerung 20 - 39 Jahre (in %)** 33,9 25,4 21,7 24,1 23,2 33,3 43,8
Bevölkerung 40 - 59 Jahre (in %)** 25,7 26,2 29,9 29,4 28,8 25,5 23,2
Bevölkerung 60 - 79 Jahre (in %)** 17,2 19,3 20,6 19,9 21,5 16,1 14,7
Bevölkerung 80 Jahre und älter (in %)** 5,6 5,9 7,0 5,8 6,8 4,8 5,3
Ausländeranteil (in %)* 10,7 18,7 8,6 12,0 10,9 11,2 8,9
Migrationsanteil (in %)* 23,1 41,0 18,5 25,2 27,4 25,3 16,2
Leistungsberechtigte SGB II (in %)** 7,0 16,7 5,4 8,5 9,0 5,7 4,6
Leistungsberechtigte SGB II 0 - 14 Jahre (in %)** 16,4 34,5 10,7 17,9 19,4 12,5 10,6
Leistungsberechtigte SGB II 15 - 64 Jahre (in %)** 7,0 16,7 5,9 8,7 9,5 5,6 4,8
Langzeitarbeitslose (in %)** 1,7 3,7 1,6 2,1 2,3 1,2 1,2
* Stand Dezember 2018
** Stand Dezember 2017
Statistik der Stadtbezirke Münster
Abbildung 22: Statistik der Stadtbezirke Münster Quelle: Stadtplanungsamt Münster
Anlage 5: Öffentlich geförderte Beschäftigung - Teilhabechancengesetz
In Umsetzung seiner strategischen Grundausrichtung, soziale Teilhabe durch Beschäftigung
zu ermöglichen, investiert das Jobcenter der Stadt Münster bereits seit vielen Jahren
erhebliche finanzielle – inklusive personeller – Ressourcen in die verschiedenen Instrumente
und Programme öffentlich geförderter Beschäftigung (ögB). Seit dem 01.01.2019 liegt der
Fokus dabei auf den Instrumenten des Teilhabechancengesetzes, dem modifizierten § 16e
SGB II (Förderung von Langzeitarbeitslosen) und dem neu eingeführten § 16i SGB II
(Teilhabe am Arbeitsmarkt) für Langzeitleistungsbeziehende. Die Fördervoraussetzungen
und Förderkonditionen sind - in vereinfachter Form - aus der Abbildung 23 ersichtlich.
Abbildung 23: Fördervoraussetzungen und –konditionen im Teilhabechancengesetz
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Die Besetzung der ögB -Stellen ist aufwändig und ressourcenintensiv und umfasst
insbesondere:
die Identifizierung geeigneter Teilnehmender nach den formellen gesetzlichen Kriterien,
die Klärung, ob eine Einmündung kurz- bis mittelfristig möglich ist ( Kinderbetreuung,
gesundheitliche Situation, Motivationslage etc.),
die Klärung möglicher Tätigkeitsfelder,
ein ganzheitliches vorbereitendes Coaching (gem. § 16i Abs. 3 Satz 2 SGB II),
Arbeitgeberinformation und Stellenakquise,
Matching und Vermittlung,
Unterstützung des Antragsverfahrens für die Arbeitgebenden,
Antragsbescheidung.
58
Die Erfahrungen aus dem vorbereitenden Coaching zu § 16i SGB II , welches durch
Maßnahmenträger und für einen Teil der Teilnehmenden durch Coaches des Jobcenters
durchgeführt wird, zeigen, dass die Einmündungsprozesse in ögB oftmals Zeit und Geduld
erfordern:
Die Teilnehmenden benötigen Zeit, um Vertrauen zu ihrem Coach aufzubauen. Frühere
Maßnahmeerfahrungen/Maßnahmemüdigkeit, Scham und/oder Frustration aufgrund
gescheiterter Bewerbungsversuche sind eine häufige Ursache für einen verlangsamten
Vertrauensaufbau.
Es liegen bei etlichen Teilnehmenden gesundheitliche Einschränkungen vor, die sich auf
die Arbeitsfähigkeit unmittelbar auswirken.
Die Qualifikationsprofile sind teilweise unzureichend.
Unternehmen haben nicht immer realistische Erwartungen bezüglich der
Leistungsfähigkeit und Qualifikation.
Selbst- und Fremdbild der Teilnehmenden (Angst um Verlust der Identität in erster Linie
bei höher Qualifizierten, Überschätzung der eigenen Qualifikationen, Ignorieren der
Tatsache, dass Qualifikationen/Berufserfahrung ein „Verfallsdatum“ haben) klaffen häufig
auseinander.
Teilnehmende übersch ätzen zum Teil die eigene Leistungsfähigkeit (zu schneller, zu
anstrengender Einstieg).
Der soziale Kontext (z. B. Betreuung von Angehörigen, Kindern, problematische
Familiensituation) erschwert den beruflichen Einstieg.
Bei etlichen Teilnehmenden ist de r Verlust von sozia len Kompetenzen zu konstatieren.
Zu beobachten sind insbesondere Erschöpfung nach einer Reihe von Misserfolgen und
fehlende Energiereserven/Kraftquellen.
Etliche Teilnehmende weisen einen Mangel an Motivation auf und resignieren schnell.
Viele der Teilnehmenden haben sehr genaue Arbeitgeber - und Tätigkeitswünsche und
zeigen wenig Kompromissbereitschaft.
Wichtige Ziele des vorbereitenden Coachings sind unter anderem entsprechend die
Stärkung der Aktivität und Motivation sowie der Selbständigkeit, Selbstreflektionsfähigkeit
und Handlungsfähigkeit der Teilnehmenden. Die Arbeitsverhältnisse sollten außerdem nach
Möglichkeit in Teilzeit (z. B. 4 Stunden pro Tag) beginnen und sukzessive gesteigert werden,
um Überforderungen oder Abbrüche zu vermeiden.
Für das Jahr 2019 hat das Jobcenter der Stadt Münster auf Grundlage der zur Verfügung
gestellten Fördermittel des Bundes in Höhe von 2,8 Mio. Euro die Schaffung und Besetzung
von 120 Stellen nach § 16i SGB II anvisiert. Darüber hinaus wird der Passiv-Aktiv-Transfer
(PAT)28 für die Schaffung zusätzlicher 20 Stellen auf Basis der gesetzlichen
Voraussetzungen genutzt.
Aus kommunalen Mitteln sollen weitere 20 öffentlich geförderte Stellen geschaffen werden.
Die kommunalen Mittel werden dabei übe rwiegend für Leistungsberechtigte herangezogen,
die die formellen gesetzlichen Fördervoraussetzungen nicht erfüllen, die aber
förderungswürdig im grundsätzlichen Sinne der ögB -Instrumente sind. So sollen z. B. von
der Umsetzung des § 16e SGB II gezielt auc h erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit
Fluchthintergrund profitieren. Da viele Geflüchtete aufgrund der Teilnahme an Sprachkursen
28 Grundgedanke des Passiv-Aktiv-Transfers ist, dass Mittel für "passive Leistungen", also für Arbeitslosengeld II und für die
Kosten der Unterkunft und Heizung, die durch öffentlich geförderte Beschäftigung eingespart werden, nicht an den Gesamt-
haushalt zurückfließen, sondern zusätzlich zur Finanzierung der geförderten Beschäftigung herangezogen werden können.
59
nicht die gesetzliche Voraussetzung des § 16e SGB II (Daue r der Arbeitslosigkeit von
mindestens 2 Jahren) erfüllen, verwendet das Jobcenter die kommunalen Mittel teilweise für
einen modifizierten § 16e SGB II (Zugangsvoraussetzung: mind. 1 Jahr Arbeitslosigkeit,
ansonsten die gleichen Fördermodalitäten.
Zum Stichtag 15.09.2019 stellt sich der Besetzungsstand der ögB -Stellen in Münster wie
folgt dar:
Einmündungen
Noch offene
Einmündungen29
Abbrüche
§ 16e EGT 16 1 /
§ 16e kommunal 3 2 /
§ 16i EGT 81 4 4
§ 16i kommunal 2 / 1
gesamt 102 7 5
Abbildung 24: Einmündungen in öffentlich geförderte Beschäftigung im Jobcenter der Stadt Münster
Quelle: Eigene Auswertung
Die Beschäftigungen im Rahmen des § 16i SGB II bestehen sowohl in der freien Wirtschaft
als auch bei gemeinnützigen Trägern und der Kommune, also der Stadt Münster selbst. Der
§ 16e SGB II ist von seinen Fördervoraussetzungen und Fördermodalitäten auf eine Tätigkeit
in der freien Wirtschaft ausgerichtet.
Mit der Einmündung der Leistungsberechtigten in eine konkrete Beschäftigung beginnt die
begleitende Betreuung durch einen Coach des Jobcenters oder eines Träger s. Dafür haben
die Arbeitgebenden die Arbeitnehmenden in den ersten sechs (§ 16e SGB II) bzw. in den
ersten 12 Monaten (§ 16i SGB II) in angemessenem Umfang freizustellen. Ziel des
beschäftigungsbegleitenden Coachings ist, den Übergang von der Arbeitslosigkeit in die
Beschäftigung sowohl für die Arbeitnehmenden als auch für die Arbeitgebende n präventiv
und bei eventuellen Problemen und Krisen bedarfsgerecht zu unterstützen und damit
Abbrüche zu vermeiden. Bei Übergang v on einer geförderten in eine ungeförderte
Beschäftigung kann das Coaching für weitere sechs Monate fortgeführt werden, um auch die
Nachhaltigkeit der Anschlussperspektive zu sichern. Abbrüche der ögB lassen sich trotz
vorbereitendem und begleitendem Coachi ng dennoch nicht in allen Fällen vermeiden, z. B.
wenn gesundheitliche Verschlechterungen oder neue persönliche Rahmenbedingungen
eintreten oder Konflikte zwischen Arbeitnehmer/ -in und Arbeitgeber/ -in sich trotz intensiver
Bemühungen nicht auflösen lassen. In diesen Fällen - ebenso, wenn eine vorgesehene
Einmündung in ögB gar nicht zustande kommt - werden den Leistungsberechtigten
alternative Unterstützungsangebote unterbreitet.
Bis Ende 2019 soll die volle Anzahl der geplanten ögB-Stellen besetzt sein. Für das Jahr
2020 und darüber hinaus besteht das Ziel des Jobcenters der Stadt Münster darin, den
Besetzungsstand stabil zu halten, d. h. Abbrüche zu vermeiden und frei werdende Stellen
zügig nachzubesetzen, sowie Übergänge in ungeförderte Beschäftigung zu realisieren.
29 Damit sind die Arbeitsaufnahmen gemeint, die in Kürze (innerhalb der nächsten 8 Wochen) noch bevorstehen. Die
Arbeitsverträge werden noch bzw. wurden bereits abgeschlossen.
60
Anlage 6: Radeln ohne Alter
Ganz im Zeichen sozialer Teilhabe steht das Projekt „Radeln ohne Alter“, das das Jobcenter
der Stadt Münster in Kooperation mit Chance e. V . und der Hüfferstiftung seit Juli 2018 im
Rahmen einer Arbeitsgelegenheit durchführt. Angeboten werden Rikschafahrten für Senior/ -
innen, die in verschiedenen Einrichtungen in Münster leben oder durch Tagespflegedienste
betreut werden. Die Rikschapilot/ -innen sind langzeitarbeits lose Menschen im
Leistungsbezug des Jobcenters.
„Radeln ohne Alter“ bietet den Senior /-innen die - zum Teil einzige - Möglichkeit, am
gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Das Angebot wird sehr gut angenommen, die
Touren sind immer ausgebucht. Aktuell sin d 22 Seniorenheime, Tagespflegeeinrichtungen,
der Aktion von Mensch zu Mensch und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
eingebunden.
Den Rikschapilot/-innen wird im Projekt ein hohes Maß an Verantwortung übertragen und
damit Wertschätzung entgegengebracht. Die Freude und Dankbarkeit der Senior/ -innen hat
direkte Auswirkungen auf das Selbstwertgefühl der Teilnehmenden und schürt außerdem
das Verantwortungsbewusstsein, den Senioren einen schönen Ausflug zu verschaffen. Im
Austausch zwischen den Rikscha pilot-/innen und den Senior/ -innen entsteht durch
generationsübergreifende Kommunikation, dem Austausch von Erfahrungen und
Geschichten sowie dem Gefühl, anderen und sich selbst etwas Gutes zu tun, ein Mehrwert
für alle Beteiligten.
Jede Fahrt wird in eine r Gruppe durchgeführt und durch eine/ -n Anleiter/ -in und
Sicherheitsfahrer/-in begleitet. Vor der ersten Fahrt werden die Rikschapilot/ -innen
theoretisch und praktisch geschult. Zudem wird die Teilnahme an der Arbeitsgelegenheit
sozialpädagogisch begleitet , um die Heranführung an den allgemeinen Arbeitsmarkt
individuell zu unterstützen.
Das Projekt läuft seit Juli 2018, im Mai 2019 waren mit 10 Teilnehmenden alle Plätze belegt.
Aufgrund der hohen Nachfrage konnten seitdem zwei weitere Plätze geschaffen werd en.
Insgesamt haben bereits 20 Leistungsberechtigte an dem Projekt teilgenommen. Da durch
das Projekt sehr gute Kooperationen mit verschiedenen Arbeitgebenden entstanden sind,
konnten bereits vier Teilnehmende in eine sozialversicherungspflichtige Beschäft igung
vermittelt werden. Ein ehemaliger Teilnehmender geht wieder zur Schule, mit dem Ziel, den
Abschluss nachzuholen.
61
Anlage 7: MaBiA – Individuelle Beratung und Begleitung von Menschen mit
Migrationshintergrund
Ziel der Maßnahme MaBiA ist es, den Integrationsprozess von Neuzuwander/ -innen, aber
bei Bedarf auch von bereits länger in Deutschland lebenden Menschen mit
Migrationsvorgeschichte engmaschig und ganzheitlich zu begleiten, unterstützen und
initiieren. Der Fokus liegt darauf, die Teilnehmenden zu selbständigem Handeln im Alltag zu
befähigen und vorhandene Vermittlungshemmnisse abzubauen.
Für jede/n Teilnehmenden wird ein individueller Maßnahmenplan zur individuellen Förderung
erstellt. Dabei können sich u.a. folgende Einsatzbereiche ergeben:
Durchführung von Sozial- und Kompetenzanalysen
Motivationsgespräche / Förderung von Eigeninitiative
Unterstützung bei Terminen mit Behörden, Ma ßnahmeträgern, Ärzten, Arbeitgebenden
etc.
Unterstützung bei der Entwicklung persönlicher und beruflicher Zukunftspläne
Austausch mit den Fachkräften des Jobcenters
Kompetenzfeststellung, Vermittlung berufsbezogener Sprachkenntnisse
Beratung und Begleitung bei Berufs- und Ausbildungseinstieg und Qualifizierung
Unterstützung bei der Anerkennung von Q ualifizierungsnachweisen / im Ausland
erworbenen Abschlüssen
Erstellen von Bewerbungsunterlagen / Kennenlernen des Arbeitsmarktes
Erhalt bzw. Neuaufbau sozialer Kompetenzen in der Erwerbslosigkeit
Nutzung sozialer Netzwerke
Interkulturelle Orientierung
Der Umfang der Maßnahme beträgt 15 Stunden im Monat im Rahmen eines
Einzelcoachings. Bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung kann
eine Nachbetreuung von bis zu 6 Monaten erfolgen. Seit Maßnahmenstart am 17.11.2016
bis zum 31.08.2019 ha ben insgesamt 178 erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit
Migrations- und Fluchthintergrund an MaBiA teilgenommen. Die Maßnahme ist noch nicht
wirkungsorientiert ausgeschrieben.
62
Anlage 8: Starke Pflege in Münster
Im September 2017 startete die auf 2 Jahre angelegte Fachkräfteinitiative „Starke Pflege in
Münster“ unter Beteiligung der Stadt Münster. 14 Arbeitgebende aus der Pflegebranche, die
rund 7.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Münster beschäftigen, sowie die
Pflegefachseminare der Johanniter-Akademie und der Caritas haben sich
zusammengeschlossen, um qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen und
für das Arbeitsfeld Pflege zu werben. Das Projekt wurde von der Konkret Consult Ruhr
GmbH geleitet und koordiniert.
Das Jobcenter Münster hat die beteiligten Arbeitgebenden bei der Suche nach Personal
unterstützt und zu Fördermöglichkeiten beraten sowie interessierten Leistungsberechtigten
ein Forum geboten, um das Arbeitsspektrum Pflege kennenzulernen und mit Arbeitgebenden
in Kontakt zu treten. Darüber hinaus wurden die betrieblichen Kontakte zur berufskundlichen
Weiterbildung der Jobcoaches genutzt.
Konkret wurden für erwerbsfähige Leistungsberechtigte im vierten Quartal 2018 mehrere
Informationsveranstaltungen durchgeführt, in denen das Arbeitsfeld (Alten -)Pflege allgemein
vorgestellt und über Aus - und Weiterbildungsmöglichkeiten informiert wurde. In einem
nächsten Schritt konnten im Februar 2019 interessierte Leistungsberechtigte im Rahmen
einer Kontaktbörse im Job_Aktuell des Jobcenters gezielt mit Arbeitgebenden über Praktika,
Ausbildungs- oder Arbeitsaufnahmen sprechen. Die Leistungsberechtigten wurden im
Vorfeld intensiv auf die Gespräche vorbereitet. Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass an den
Informationsveranstaltungen 45 interessierte Personen teilgenommen und sich aus diesem
Kreis 13 Personen zu einem „Speeddating“ mit Arbeitgebenden angemeldet haben. Sieben
Leistungsberechtigte haben im Anschluss eine Beschäftigung bzw. eine Ausbildung im
Pflegebereich aufgenommen.
Darüber hinaus erhielten die Jobcoaches vom Jobcenter Münster die Möglichkeit, im
Rahmen von Betriebsbesuchen in ausgewählten Pflegeeinrichtungen einen kurzen Einblick
in die Praxis zu bekommen und mit den Einrichtungsleitungen über das Ber ufsfeld zu
sprechen. Diese Erkenntnisse können auch künftig in der Beratung von
Leistungsberechtigten über potenzielle Arbeits - und Ausbildungsfelder eingesetzt werden.
Auf der anderen Seite wurden die Arbeitgebenden über die Förderinstrumente und
Unterstützungsmöglichkeiten des Jobcenters informiert.
Das Jo bcenter und die weiteren Akteur /-innen versprechen sich eine nachhaltige Wirkung
aus der In itiative und planen eine weitere Zusammenarbeit als „Pfle ge-Modellregion
Münster“. Hierzu wurde ein Etatantrag in den Rat der Stadt Münster eingebracht.
63
Anlage 9: Clearingstelle U25
Bereits geraume Zeit vor Einführung des § 16h SGB II (Förderung schwer erreichbarer
junger Menschen) zum 01.08.2016 hat das Jobcenter der Stadt Münster das Angebot einer
sogenannten Clearingstelle für Jugendliche vorgehalten. Die Zielgruppe der Clearingstelle
U25 Plus sind Jugendliche unter 25 Jahren, die den Kontakt zum Jobcenter aufgrund
fehlender Mitwirkung in der Fall steuerung (fast) verloren haben u nd die ein individuelles
Coaching zur Stabilisierung ihrer Lebenssituation und zur Steigerung ihrer
Beschäftigungsfähigkeit sowie zum Teil aufsuchende Sozialarbeit benötigen.
In einem zunächst auf 3 Monate angelegtem ersten Modul erhalten die Teilnehmende n ein
individuelles Coaching mit aufsuchender Sozialarbeit oder Angeboten in den Räumlichkeiten
des Trägers. Kontakt zu weitergehenden Beratungs- und Hilfeangeboten wird hergestellt und
bei Bedarf Begleitung zu den Gesprächen angeboten. Ziel ist die Rückführung in den
Beratungsprozess des Jobcenters und die Entwicklung persönlicher und beruflicher
Perspektiven.
An einem zweiten Modul können Jugendliche teilnehmen, die schon (relativ) aktiv am
Integrationsprozess des Jobcenters teilnehmen, aber dennoch ein individuelles Coaching mit
aufsuchender Sozialarbeit benötigen, um ihre Rahmenbedingungen zu stabilisieren. Auch
hier erfolgt die Kontaktherstellung zu weitergehenden Beratungs - und Hilfsangeboten
einschließlich ggf. gewünschter Begleitung. Die Jugend lichen erhalten verstärkte
Unterstützung bei der Entwicklung persönlicher und beruflicher Perspektiven und
Hilfestellung bei der Umsetzung der ersten Schritte. Beide Module können bei Bedarf bis zu
zweimal für jeweils 3 Monate verlängert werden.
Im Zeitraum 01.09 2017 – 28.02.2019 wurde die Clearingstelle in 119 Fällen im Modul 1 und
in 21 Fällen im Modul 2 eingeschaltet. Die Wirksamkeit der Maßnahme stellt sich wie folgt
dar:
64
Modul 1 Teilnehmende gesamt: 119* Teilnehmende in Kontakt: 95 (80 %)
Wirkungsorientierte Zielstellung Anteil der
Teilnehmenden**
Rückführung in den Integrationsprozess des Jobcenters 84 %
Vermittlung in eine andere arbeitsmarktliche Maßnahme nach
Rücksprache mit dem zuständigen Jobcoach
12 %
Einmündung in eine die persönliche Lebenssituation stabilisierende
Maßnahme eines anderen Trägers
9 %
Heranführung an eine die persönliche Lebenssituation
stabilisierende Maßnahme (Beratung, begleitendes Infogespräch,
Bearbeitung Antragsunterlagen)
16 %
Einmündung in eine schulische Ausbildung/ein Studium 6 %
Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder
einer betrieblichen Ausbildung
21 %
Verlängerung der individuellen Zuweisungsdauer 27 %
Wechsel von Modul 1 in Modul 2 6 %
Ausscheiden aus dem Leistungsbezug (Umzug, Sozialhilfe, Haft). 17 %
Heranführung an psychiatrische/psychologische Hilfen 13 %
Unterstützung der Angelegenheiten mit Behörden (Ausländeramt,
Bürgerbüro, KSD, Amt für Wohnungswesen)
28 %
Begleitung zu Terminen/Institutionen (Drogenhilfe,
Schuldnerberatung, Frauenhaus, Wohnungsnothilfe)
16 %
Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung eingerichtet bzw.
Kooperation mit der gesetzlichen Betreuung
1 %
Verbesserung der Wohnsituation verbessern oder Beendigung der
Wohnungslosigkeit mit Hilfe der Clearingstelle
6 %
Verbleib in Elternzeit/Mutterschutz 1 %
* Teilnehmende, die während des betrachteten Zeitraums in der Maßnahme waren und bis zum Ende
des Zeitraums ausgeschieden sind.
** Mehrfachnennungen möglich
Abbildung 25: Wirkungsorientierte Zielerreichung „Clearingstelle U25, Modul 1“
Quelle: Trägerauswertung
Neben dem Hauptziel des ersten Moduls , der Zurückführung der Jugendlichen in den
Integrationsprozess des Jobcenters , wurden viele andere Teilziele im Int egrationsprozess
erreicht.
65
Modul 2 Teilnehmende gesamt: 21* Teilnehmende in Kontakt: 20 (95 %)
Wirkungsorientierte Zielstellung Anteil der
Teilnehmenden**
Vermittlung in eine andere arbeitsmarktliche Maßnahme nach
Rücksprache mit dem zuständigen Jobcoach
30 %
Einmündung in eine die persönliche Lebenssituation stabilisierende
Maßnahme eines anderen Trägers
15 %
Heranführung an eine die persönliche Lebenssituation stabilisierende
Maßnahme (Beratung, begleitendes Infogespräch, Bearbeitung
Antragsunterlagen)
40 %
Einmündung in eine schulische Ausbildung/ein Studium 15 %
Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder
einer betrieblichen Ausbildung
15 %
Verlängerung der individuellen Zuweisungsdauer 45 %
Wechsel von Modul 2 in Modul 1 5 %
Ausscheiden aus dem Leistungsbezug (Umzug, Sozialhilfe, Haft) 25 %
Heranführung an psychiatrische/psychologische Hilfen 30 %
Unterstützung der Angelegenheiten mit Behörden (Ausländeramt,
Bürgerbüro, KSD, Amt für Wohnungswesen)
80 %
Begleitung zu Terminen/Institutionen (Drogenhilfe, Schuldnerberatung,
Frauenhaus, Wohnungsnothilfe)
40 %
Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung eingerichtet bzw.
Kooperation mit der gesetzlichen Betreuung
0 %
Verbesserung der Wohnsituation verbessern oder Beendigung der
Wohnungslosigkeit mit Hilfe der Clearingstelle
15 %
* Teilnehmende, die während des betrachteten Zeitraums in der Maßnahme waren und bis zum Ende
des Zeitraums ausgeschieden sind.
** Mehrfachnennungen möglich
Abbildung 26: Wirkungsorientierte Zielerreichung „Clearingstelle U25, Modul 2“
Quelle: Trägerauswertung
Auch im zweiten Modul der Maßnahme wurden mit den Teilnehmenden wichtige Teilziele
erreicht, die den Integrationsprozess der Jugendlichen unterstützen.
Für weitere Angebote nach § 16h SGB II s. die Vorlage V/0858/2019.
66
Anlage 10: Kein Abschluss ohne Anschluss
Die standardisierte Berufsorientierung der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“
(KAoA) wird mittlerweile in allen allgemeinbildenden Schulen ab der Jahrgangsstufe 8
umgesetzt. Problematisch für die Planung von geeigneten Anschlussperspektiven war
bislang, dass nur wenige Schülerinnen und Schüler in Münster ihren individuellen
Berufsorientierungsprozess in der Anschlussvereinbarung dokumentiert haben. Künftig soll
die Anschlussvereinbarung im Bereich der Sekundarstufe I als verpflichtendes Instrument
genutzt werden, das von Jobcenter und Agentur für Arbeit für die weitere individuelle
Beratung im Übergang von der Schule in den Beruf herangezogen werden kann.
Eine ausführliche Darstellung zum aktuellen Sachstand von KAoA ist der Vorlage
V/0183/2019 („Übergang Schule – Beruf in Münster“) zu entnehmen.
67
Anlage 11: Meine Zukunft – Ausbildung 2019
Die Maßnahme „Meine Zukunft – Ausbildung 2019“ richtet sich an j unge Menschen bis 25
Jahre mit Unterstützungsbedarf bei der Suche nach einer Ausbildung. Ziel ist entsprechend
die Einmündung in eine Ausbildung zum nächsten Ausbildungs jahr. Die Maßnahme besteht
aus zwei parallel laufenden und sich gegenseitig bedingenden Modulen.
Modul 1: Gruppencoaching
Bewerbungstraining
Kennenlernen innovativer Bewerbungsmethoden
Training von Vorstellungsgesprächen
Akquise von Praktikums- und Ausbildungsstellen
Training sozialer Kompetenzen
Berufskunde
Arbeits- und Vertragsrecht
Modul 2: Einzelcoaching
Feststellen von Interessen, Wünschen und Fähigkeiten
Berufliche Orientierung
Kontinuierliche individuelle Unterstützung
Ergänzend sollen nach M öglichkeit betriebliche Praktika absolviert werden. Bei Aufnahme
einer Ausbildung oder einer anderen Anschlussperspektive findet eine begleitende
Nachbetreuung statt, um Abbrüche zu vermeiden.
In der Maßnahme vom 15.02 . - 31.08.2019 haben 15 Jugendliche die Module 1 und 2
regulär beendet30. 60 % der Teilnehmenden waren weiblich und 40 % männlich.
Die Bilanz der Maßnahme stellt sich wie folgt dar:
Anschlussergebnis Anteil der
Teilnehmenden
Sozialversicherungspflichtige Arbeit 13 %
Betriebliche Ausbildung 53 %
Schulische Ausbildung 7 %
Einstiegsqualifizierung 13 %
gesamt 86 %
ohne Vermittlung 13 %
Abbildung 27: Wirkungsorientierte Zielerreichung „Meine Zukunft – Ausbildung 2019“
Quelle: Trägerauswertung
Mit einer beruflichen Anschlussperspektive für 86 % der Teilnehmenden hat die Maßnahme
ein gutes Ergebnis erzielt.
30 4 Personen haben die Maßnahme aus unterschiedlichen Gründen vorzeitig beendet, diese Plätze wurden zeitnah
nachbesetzt.
68
Anlage 12: Aktiv und Fit für den Job
Die Maßnahme „Aktiv und Fit für den Job“ befindet sich bereits seit mehreren Jahren im
Maßnahmenportfolio des Jobcenters der Stadt Münster. In Gruppen- und Einzelcoachings
erhalten die Teilnehmenden Unterstützung zur Verbesserung ihrer gesundheitlichen
Situation unter Einbeziehung gesundheitsfördernder Angebote in der Stadt Münster, mit dem
Ziel der Integration in den ersten Arbeitsmarkt.
Im Kurs vom 12.11.2018 – 26.04.2019 nahmen insgesamt 15 Personen teil, damit war die
Maßnahme voll belegt. 56 % der Teilnehmenden waren Frauen und 44 % Männer.
Im Verlauf des Kurses gab es zwei Abbrüche, einen aus gesundheitlichen und einen aus
familiären Gründen. Zwei Teilnehmende haben den Kurs aufgrund einer Arbeitsaufnahme
frühzeitig beendet.
Folgende Wirkungen wurden mit der Maßnahme erzielt:
Wirkungsorientierte Zielstellung Anteil der
Teilnehmenden
Regelmäßige Teilnahme an gesundheitsfördernden Angeboten, die nicht
Bestandteil der Maßnahme sind
58 %
Erkenntnis der Teilnehmenden über eine gesundheitsfördernde
Ernährungs-, Bewegungs - und Lebensweise und die teilweise
Umsetzung in die Praxis
100 %
Verbesserung der gesundheitlichen Ausgangslage durch die Maßnahme 83 %
Ermittlung der konkreten, passgenauen Zielberufe 83 %
Erstellen von aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen 91 %
Fähigkeit der Teilnehmenden, Bewerbungsunterlagen zielführend zu
erstellen, sobald sich ein neues Stellenangebot bietet
50 %
Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit 83 %
Arbeitsplatzerkundung 61 %
Fortbildung bzw. schulische Weiterbildung/berufliche Qualifizierung 46 %
Aufnahme einer leistungsgerechten soz .pflichtigen Beschäftigung
(während des Maßnahmezeitraums oder direkt im Anschluss)
20 %
* Mehrfachnennungen möglich
Abbildung 28: Wirkungsorientierte Zielerreichung „Aktiv und Fit für den Job“
Quelle: Trägerauswertung
69
Anlage 13: Wirkungsziele für Alleinerziehende
Ursachen für das Kernproblem
Alleinerziehende verändern ihre
Fähigkeiten, ihre Haltung, haben
neues Wissen
Alleinerziehende verändern ihr
Handeln
Die Lebenssituation der
Alleinerziehenden verändert sich
Verfestigte komplexe
Problemlagen
Alleinerziehende erkennen und
benennen ihre Problemlage
Alleinerziehende gewichten ihre
Probleme
Alleinerziehende bearbeiten Probleme,
sobald sie auftauchen
Alleinerziehende können
unterscheiden, bei welchen Problemen
sie Einfluss haben/ welche sie lösen
können
Alleinerziehende entwickeln Aktivitäten
bei den lösbaren Problemen;
Alleinerziehende verwenden nicht so
viel Energie auf die Probleme, auf die
sie keinen Einfluss haben
Alleinerziehende akzeptieren, dass
Probleme zum Leben gehören
Alleinerziehende kennen die
passenden Anlaufstellen für die
lösbaren Probleme
Alleinerziehende nutzen die
entsprechenden Hilfeangebote
Alleinerziehende gestalten ihr Leben
aktiv und selbstbestimmt
Lebensphasen im Krisen-
oder
Katastrophenmodus
Alleinerziehende wissen, welcher
Krisentyp sie sind und erkennen eine
Krise bereits in den Anfängen
Alleinerziehende entwickeln ihr
persönliches individuelles
Krisenmanagement und reagieren im
Krisenfall zeitnah
Alleinerziehende sind in Krisen
handlungsfähig
Alleinerziehende erkennen, dass sie in
Krisen nicht allein sein müssen
Alleinerziehende nutzen ihr
Unterstützungssystem ohne
schlechtes Gewissen
Alleinerziehende erleben sich als
selbstwirksam. Die Lebenslage wird
ruhiger und stabiler
70
Ursachen für das Kernproblem
Alleinerziehende verändern ihre
Fähigkeiten, ihre Haltung, haben
neues Wissen
Alleinerziehende verändern ihr
Handeln
Die Lebenssituation der
Alleinerziehenden verändert sich
Fehlende oder schwach
ausgeprägte Resilienz
Alleinerziehende wissen, wo und
welche Hilfen sie bekommen können
Alleinerziehende nehmen Hilfen im
Bedarfsfall in Anspruch
Alleinerziehende haben ein stabiles
verlässliches abrufbares Hilfesystem
Alleinerziehende kennen ihre Rechte
und wissen, was ihnen zusteht
Alleinerziehende fordern ihre Rechte
ein, auch bei den Vätern bzw. Müttern
ihrer Kinder
Alleinerziehende nutzen ihre Rechte zur
Stabilisierung und Gestaltung ihrer
Lebenssituation
Alleinerziehende nehmen ihre
Lebensform als gleichberechtigte
Lebensform wahr
Alleinerziehende treten in ihrem
Lebenskontext selbstbewusst auf
Alleinerziehende haben ihre
Lebensform als selbstverständlich
verinnerlicht und transportieren diese
Haltung in ihr Umfeld und die
Gesellschaft
71
Anlage 14: Maßnahmenplanung 2020
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
Der Katalog der arbeitsmarktpolitischen Angebote beinhaltet ein breites Spektrum an
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gemäß § 16 SGB II i. V. m. § 45
SGB III. Es sind unter anderem betriebliche Erprobungen und Gruppenmaßnahmen mit
intensiver sozialpädagogischer Betreuung vorgesehen. Zudem werden individuelle und
zielgruppenspezifische Coachings bereitgestellt, um passgenaue Förderketten anbieten zu
können. Insgesamt sind im Jahr 2020 über 2.000 Maßnahmeneintritte in Maßnahmen zur
Aktivierung und beruflichen Eingliederung geplant (vgl. Abbildung 29).
Nr. Titel der Maßnahme Inhalt/Ziel des Angebotes Zielgruppe Beginn Dauer Anzahl/
Förderfälle
VZ TZ
1 Future Now
Mitarbeit an Projekten,
sozialpädagogische
Begleitung und ergänzende
Sprachförderung
Geflüchtete,
Menschen mit
Migrations-
vorgeschichte
lfd.
Einstieg 6 Monate 30
2 MaBiA
Individuelle Beratung
und Begleitung,
Kompetenzfeststellung und
Berufswegeplanung
Geflüchtete,
Menschen mit
Migrations-
vorgeschichte
lfd.
Einstieg 6 Monate 30
3 Bewerbungscenter Bewerbungstraining und
Nutzung der Infrastruktur
zielgruppen-
übergreifend
lfd.
Einstieg individuell 480
4
Maßnahme bei
einem Arbeitgeber /
einer Arbeitgeberin
(MAG)
Praktikum bei einem
Arbeitgeber / einer Arbeit-
geberin zur Anbahnung
einer Arbeitsaufnahme
zielgruppen-
übergreifend
lfd.
Einstieg individuell 200
5 Eignungsfeststellung Berufseignungstest zielgruppen-
übergreifend
lfd.
Einstieg 1 Tag 50
6
Arbeitsdiagnostik und
berufspraktische
Wiedereingliederung
Erstberatung
mit Anamnese
zielgruppen-
übergreifend,
hier: Menschen
mit psychischer
Erkrankung und
Krankheits-
einsichtige
lfd.
Einstieg
3 - 4 Std. 60
Arbeitserkundung 4 Wochen 5
mtl.
Arbeitsdiagnostik
(inkl. psychologische
Eignungsfeststellung)
4 -8
Wochen 6
mtl.
Berufspraktische
Wiedereingliederung 6 Monate 7
mtl.
7
Jobcoaching
für Menschen
mit gesundheitlichen
Einschränkungen
und Menschen
mit Behinderung
Berufliche Orientierung,
Vermittlung in Arbeit,
Stabilisierung
bei Arbeitsaufnahme
zielgruppen-
übergreifend,
hier: Menschen mit
gesundheitlichen
Einschränkungen
und Menschen mit
Behinderungen
lfd.
Einstieg 6 Monate 60
8 Aktiv und fit in den Job
Stärkung der Leistungs-
fähigkeit mit dem Ziel der
Integration in Arbeit bzw.
der Mitwirkung an anderen
Integrationsaktivitäten
zielgruppen-
übergreifend
2. u. 4.
Quartal 6 Monate 30
9 Job-Brücke
Individuelle Betreuung von
Wohnungslosen,
Erarbeitung von Wohn- und
Berufsperspektiven
zielgruppen-
übergreifend, hier:
Wohnungslose
lfd.
Einstieg 12 Monate 20
72
Nr. Titel der Maßnahme Inhalt/Ziel des Angebotes Zielgruppe Beginn Dauer Anzahl/
Förderfälle
VZ TZ
10
Maßnahme zur
Stabilisierung und
Motivation von
Haftentlassenen
Unterstützung von haft-
bedrohten Menschen zur
Haftvermeidung oder zum
Erhalt der Wohn- und
Arbeitsverhältnisse bei
Ersatzfreiheitsstrafen
zielgruppen-
übergreifend, hier:
Haftentlassene
lfd.
Einstieg 6 Monate 25
11
Intensivcoaching
für Langzeit-
leistungsbeziehende
Vermittlungscoaching:
Individuelles Coaching
zur Berufswegplanung,
Bewerbungstraining,
Akquise von Praktikums-
und Arbeitsstellen zielgruppen-
übergreifend, hier:
Langzeitleistungs-
beziehende
lfd.
Einstieg
6 Monate
50
Sozialcoaching:
Individuelles Coaching
zur Stärkung der lebens-
praktischen Kompetenzen
und Rahmenbedingungen,
Berufswegplanung,
Bewerbungstraining,
Praktika, Vermittlung
12 Monate 50
12 Einzelfallförderung (MAT)
Maßnahmen bei Trägern
(z.B. Einzelcoaching zur
Vermittlung in Arbeit oder
zur Stabilisierung der
Aufnahme einer
sozialversicherungspflichtig
en Arbeit )
zielgruppen-
übergreifend
lfd.
Einstieg Individuell 350
13
Impulse
für Erwerbsarbeit
Einzelcoaching zur
persönlichen und
beruflichen
Standortbestimmung:
Potenzialanalyse, (früh-
zeitige) Aktivierung
zielgruppen-
übergreifend,
hier: ohne
Jugendliche
lfd.
Einstieg 4 Monate 200
Einzelcoaching zur
beruflichen Orientierung:
Entwicklung beruflicher
Perspektiven, Kontakte zur
Arbeitswelt, Praktika
lfd.
Einstieg
4 Monate
150
Stellensuche:
Einzelcoaching zur
Aufnahme einer sozial-
versicherungspflichtigen
Arbeit
lfd.
Einstieg 6 Monate 50
Einzelcoaching zur
Stabilisierung der
Aufnahme einer
sozialversicherungs-
pflichtigen Arbeit
lfd.
Einstieg 3 Monate 40
14
Mobiles Fallclearing und
Unterstützung bei der
Hilfeplanrealisierung
Modul 1: Individuelle
Aktivierung der Teil-
nehmenden zur Mitwirkung
in der Fallsteuerung,
sozialintegrative Hilfen, auf-
suchende Sozialarbeit,
Berufswegplanung
zielgruppen-
übergreifend,
hier: ohne
Jugendliche
lfd.
Einstieg
3 Monate
30
mtl.
Modul 2: Individuelle
Unterstützung der
Teilnehmenden bei der
Umsetzung
der Hilfeplanung
6 - 9
Monate
35
mtl.
15
Vorbereitung auf
eine betriebliche
Ausbildung/Umschulung
Vorbereitung auf eine
betriebliche Ausbildung
oder Umschulung
in Teil- oder Vollzeit
und Stabilisierung bei
Beschäftigungsaufnahme
zielgruppen-
übergreifend,
hier: ohne
Jugendliche
3.
Quartal;
bis 2.
Quartal:
Nachbes
etzung
freier
Plätze
12 Monate
25
73
Nr. Titel der Maßnahme Inhalt/Ziel des Angebotes Zielgruppe Beginn Dauer Anzahl/
Förderfälle
VZ TZ
16
Erweiterte
Migrationsberatung
zur Aufstockung
der psychosozialen
Betreuung
Coaching und
Unterstützung im
Bewerbungsprozess
Menschen mit
Migrations-
vorgeschichte
lfd. 6 Monate 15
17
Maßnahme für
langzeitarbeitslose
und von Langzeit-
arbeitslosigkeit
bedrohte Jugendliche
und junge Erwachsene
Heranführung an den
Arbeits- und Ausbildungs-
markt, Bewerbungs-
training, Praktika, theater-
und medienpädagogische
Angebote
Langzeitarbeitslose
bzw. von
Langzeitarbeitslosig
keit bedrohte
Jugendliche und
junge
Erwachsene
(bis 25 Jahre)
lfd.
Einstieg
max.
12 Monate
18
mtl.
Stabilisierung der
Beschäftigungsaufnahme 6 Monate
25
TN-
plätze
18 Lernort Süd
Stabilisierung, persönliche
und berufliche Orientierung,
Vermittlung von
Tagesstruktur Jugendliche und
junge Erwachsene
(bis 25 Jahre)
lfd.
Einstieg
max.
12 Monate 9 Optional: Besuch der
Berufsschule zur Erfüllung
der Berufsschulpflicht an 2
Tagen pro Woche
VZ = Vollzeit
TZ = Teilzeit
Abbildung 29: Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung - Planung 2020
Quelle: Eigene Aufstellung
74
Förderung der beruflichen Weiterbildung
Abgeschlossene Ausbildungen und Umschulungen sowie erfolgreich absolvierte
Qualifizierungen erhöhen die Chancen auf eine nachhaltige Integration in den 1.
Arbeitsmarkt erheblich. Zudem wirken Förderungen der beruflichen Weiterbildung dem
drohenden Fachkräftemangel entgegen. Daher sind im Jahr 2020 ca. 420 Förderungen der
beruflichen Weiterbildung geplant, davon ca. 130 Einzelfallförderungen von betrieblichen und
überbetrieblichen Umschulungen sowie ca. 200 Einzelfallförderungen von
Teilqualifizierungen oder eine Umschulung/Ausbildung vorbereitende/begleitende
Maßnahmen (vgl. Abbildung 30).
Nr. Titel
der Maßnahme
Inhalt/Ziel
der Maßnahme Zielgruppe Beginn Dauer
Anzahl/
Förderfälle
VZ TZ
1
Einzelfallförderungen -
Abschlussorientierte
betriebliche
Umschulungen
Gemäß Ausbildungs-
verordnung
zielgruppen-
übergreifend individuell 24 Monate
75
2
Einzelfallförderungen -
Abschlussorientierte
überbetriebliche
Umschulungen
z.B. Altenpflegehelfer/-in,
Bürokaufmann/-frau,
Fachkraft für Möbel-, Küchen-
und Umzugsservice
zielgruppen-
übergreifend individuell 12 - 24
Monate
50
3
Einzelfallförderungen
Reha/SB - Abschluss-
orientierte überbetriebliche
Umschulungen
(alt: Bürokaufmann*frau)
Gemäß
Ausbildungsverordnung
Rehabilitand/
-innen,
Menschen mit
Schwer-
behinderung
individuell 21 Monate
5
4 Einzelfallförderungen -
Teilqualifizierungen
z.B. Führerschein C/CE,
kaufmännische und
technisch-gewerbliche
Qualifikationen
zielgruppen-
übergreifend individuell individuell
200
5 Umschulungsbegleitende
Hilfen (ubH)
Stützunterricht (Hauptfächer
der Berufsschule)
zielgruppen-
übergreifend,
hier:
Umschüler*innen
individuell individuell 20
6 Schulabschluss Plus
Nachholen des Hauptschul-
abschlusses inkl. sozial-
pädagogischer Begleitung
Jugendliche
und junge
Erwachsene inkl.
Erziehende
(bis 26 Jahre)
3. Quartal 12 Monate 18
7
Vorbereitung auf eine
betriebliche Ausbildung
und auf den
Hauptschulabschluss
Vorbereitung auf die
Externenprüfung zum Erwerb
des Hauptschulabschlusses,
EDV-Training, Praktika,
Bewerbungstraining,
Vermittlung in Ausbildung
oder Arbeit
zielgruppen-
übergreifend,
insbesondere
Menschen mit
Migrations-
vorgeschichte
3. Quartal 12 Monate 46
8 Gemma!
Entwicklung persönlicher und
beruflicher Perspektiven,
praktische Erprobung in den
Bereichen Floristik,
Hauswirtschaft/Verkauf,
Projektwoche Altenpflege,
Bewerbungstraining, EDV
Jugendliche
und junge
Erwachsene
(bis 25 Jahre),
hier: junge
Frauen
lfd. Einstieg max.
12 Monate 8
Optional: Besuch der
Berufsschule zur Erfüllung
der Berufsschulpflicht an 2
Tagen pro Woche
VZ = Vollzeit
TZ = Teilzeit
Abbildung 30: Förderung der beruflichen Weiterbildung - Planung 2020
Quelle: Eigene Aufstellung
75
Maßnahmen für Jugendliche und junge Erwachsene
Für Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren gibt es ein breites Spektrum an
spezifischen Maßnahmen, um eine nachhaltige Integration - insbesondere in eine
betriebliche Ausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf - zu ermöglichen.
Insgesamt sind für 2020 rund 300 Eintritte von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in
Maßnahmen geplant, die sie bei der Aufnahme eines betrieblichen Ausbildungsplatzes in
einem staa tlich anerkannten Ausbildungsberuf bzw. bei der Aufrechterhaltung des
Ausbildungsverhältnisses unterstützen (vgl. Abbildung 31).
Nr. Titel
der Maßnahme
Inhalt/Ziel
der Maßnahme Zielgruppe Beginn Dauer
Anzahl/
Förderfälle
VZ TZ
1 Clearingstelle U25 Plus*
Clearingstelle:
Individuelles Coaching mit
aufsuchender Sozialarbeit
von Jugendlichen, die den
Kontakt zum Jobcenter
(fast) verloren haben
Jugendliche und
junge Erwachsene
(bis 25 Jahre)
lfd. Einstieg
3 – 9
Monate
24
mtl.
Integrationshilfen:
Individuelles Coaching mit
aufsuchender Sozialarbeit
zur Stabilisierung der
Lebenssituation
6 – 15
Monate 14
mtl.
2 Meine Zukunft –
Ausbildung 2020
Bewerbungstraining,
Einzelcoaching, Training
sozialer Kompetenzen,
betriebliche Praktika
Jugendliche und
junge Erwachsene
inklusive (Allein-)
Erziehende
(bis 25 Jahre)
mit Schulabschluss
und gefestigtem
Ausbildungswunsch
,
hier: Bewerber/
innen um einen
betrieblichen
Ausbildungsplatz
1. Quartal
max. 8
Monate
15
TN-
Plätz
e
Stabilisierung bei
Beschäftigungsaufnahme
Max.
3 Monate
9
TN-
Plätz
e
3 Einstiegsqualifizierung
(EQ)
Betriebliches Langzeit-
praktikum mit Vergütung in
einem staatlich
anerkannten
Ausbildungsberuf mit
Option auf Übernahme in
ein Ausbildungsverhältnis
nach Beendigung der
Einstiegsqualifizierung
Jugendliche und
junge Erwachsene
inklusive (Allein-)
Erziehende
(bis 25 Jahre)
mit
eingeschränkten
Vermittlungs-
perspektiven,
die keinen
Ausbildungsplatz
gefunden haben
3. oder
4. Quartal
mind. 6
bis
max. 12
Monate
35
Optional: Besuch der
Berufsschule (bei Minder-
jährigen zwingend zur
Erfüllung der Berufsschul-
pflicht an 2 Tagen pro
Woche notwendig);
Gewährung von abH
möglich
4
Berufsausbildung in einer
außerbetrieblichen
Einrichtung (BaE)
Duale Ausbildung mit
Vergütung in einem
staatlich anerkannten
Ausbildungsberuf,
fachtheoretische
Ausbildung bei einem
Bildungsträger,
fachpraktische Ausbildung
in einem
Kooperationsbetrieb,
Stützunterricht,
sozialpädagogische
Begleitung
Jugendliche und
junge Erwachsene
inkl. (Allein-)
Erziehende
ohne
abgeschlossene
Erstausbildung
3. Quartal individuell
25
76
Nr. Titel
der Maßnahme
Inhalt/Ziel
der Maßnahme Zielgruppe Beginn Dauer
Anzahl/
Förderfälle
VZ TZ
5
Ausbildungsbegleitende
Hilfen (abH)
Stützunterricht und sozial-
pädagogische Begleitung
für Jugendliche und junge
Erwachsene, die eine be-
triebliche Berufserstausbil-
dung in einem staatlich an-
erkannten
Ausbildungsberuf oder eine
Einstiegsqualifizierung (EQ)
absolvieren
Jugendliche und
junge Erwachsene
(mit und ohne
Migrations-
vorgeschichte)
und (Allein-)
Erziehende
(bis 25 Jahre)
ohne
abgeschlossene
Erstausbildung
lfd.
Einstieg individuell
70
bis
142
Ergänzungsmodul
Sprachförderung
junge geflüchtete
Menschen
44
bis
88
VZ = Vollzeit * § 16 h SGB II in Kraft ab 01.08.2016
TZ = Teilzeit
Abbildung 31: Förderung der beruflichen Weiterbildung - Planung 2020
Quelle: Eigene Aufstellung
Maßnahmen für Menschen mit (Schwer-)Behinderung und Rehabilitand/-innen
Für Rehabilitand/-innen und Menschen mit Behinderung oder Schwerbehinderung und ihnen
gleichgestellte Menschen werden Leistungen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben
erbracht, um die Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, (wieder)herzustellen und die
Teilhabe am Arbeitsleben zu sichern. Diese Leistungen werden zielgerichtet auf die
Beseitigung von behinderungsspezifischen Nachteilen ausgerichtet. Im Jahr 2020 ist die
Realisierung von rund 80 Maßnahmeneintritten von Menschen mit (Schwer -)Behinderung
und Rehabilitand/-innen in zielgruppenspezifischen Maßnahmen geplant (vgl. Abbildung 32).
Nr. Titel
der Maßnahme
Inhalt/Ziel
der Maßnahme Zielgruppe Beginn Dauer
Anzahl/
Förderfälle
VZ TZ
1
Rehabilitations-
Vorbereitungstraining
(RVT)
Stabilisierung der/des
Teilnehmenden unter
Berücksichtigung ihrer/
seiner Persönlichkeit,
Abbau von Ängsten,
psychologische Betreuung
Menschen mit
(Schwer-)
Behinderung/
Rehabilitand/-innen,
hier: Menschen mit
psychischen und/oder
sozialen Problemen
individuell 3 Monate
7
2
Arbeitserprobung im
Berufsförderungswerk
(BFW)
Klärung der Chancen und
Möglichkeiten der/des
Teilnehmenden im Hinblick
auf eine angestrebte
Umschulung, Qualifizierung
oder Integration in den
Arbeitsmarkt
Menschen mit
(Schwer-)
Behinderung/
Rehabilitand/-innen
individuell 2 - 6
Wochen
7
3
Berufsvorbereitende
Bildungsmaßnahme für
psychisch Erkrankte
Vorbereitung der
Jugendlichen und jungen
Erwachsenen mit
psychischer Erkrankung auf
die Ein-gliederung in
Ausbildung
Rehabilitand/-innen,
Schwerbehinderte,
hier: Jugendliche und
junge Erwachsene
(unter 25 Jahre) mit
einer psychischen
Erkrankung ohne
abgeschlossene
Erstausbildung
individuell
bis zu
12
Monate
5
77
Nr. Titel
der Maßnahme
Inhalt/Ziel
der Maßnahme Zielgruppe Beginn Dauer
Anzahl/
Förderfälle
VZ TZ
4
Umschulungen im
Berufsförderungswerk
(BFW)
für Rehabilitand/-en
Gemäß
Ausbildungsverordnung
Menschen mit
(Schwer-)
Behinderung/
Rehabilitand/-innen
individuell 12 - 24
Monate
7
5
Probebeschäftigung
für Menschen
mit Behinderung
Erstattung der Kosten für
eine befristete
Probebeschäftigung von
Menschen mit (Schwer-)
Behinderung, und ihnen
gleichgestellter Menschen
an Arbeitgeber, sofern die
Teilhabe am Arbeitsleben
verbessert wird oder
vollständig und dauerhaft
zu erreichen ist
Menschen mit
(Schwer-)
Behinderung/
Rehabilitand/-innen
individuell 3 Monate
25
6
Eingliederungszuschuss
für Menschen mit
Schwerbehinderung
Arbeitgeber können zur
Eingliederung von
Menschen mit Schwer-
behinderung einen
Eingliederungszuschuss bis
zu 70% des zu
berücksichtigenden
Arbeitsentgelts (jährliche
Minderung um 10%, mind.
30%) erhalten
Menschen mit
(Schwer-)
Behinderung/,
Rehabilitand/-innen
individuell bis zu
2 Jahre
5
7
Eingliederungszuschuss
für besonders betroffene
Menschen mit
Schwerbehinderung
Arbeitgeber können zur
Eingliederung von
besonders betroffenen
Menschen mit
Schwerbehinderung einen
Eingliederungszuschuss bis
zu 70% des zu
berücksichtigenden
Arbeitsentgelts (nach
Ablauf von 24 Monaten mit
jährlicher Minderung um
10%, jedoch mind. 30%)
erhalten
Menschen mit
(Schwer-)
Behinderung/,
Rehabilitand/-innen
individuell
bis zu
5 Jahre,
bei über
55-
Jährigen
bis zu
8 Jahre
25
VZ = Vollzeit
TZ = Teilzeit
Abbildung 32: Maßnahmen für Menschen mit (Schwer-)Behinderung und Rehabilitand/-innen - Planung 2020
Quelle: Eigene Aufstellung
78
Maßnahmen für Selbstständige
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen oder einer
selbstständigen, hauptberuflichen Tätigkeit nachgehen, erhalten eine qualifizierte Beratung
durch spezialisierte Jobcoaches. Alte rnativ können sich die Gründungswilligen und
Selbstständigen bei der Wirtschaftsförderung Münster beraten lassen. Insgesamt sind 2020
rund 45 Förderungen von Gründungswilligen und Selbstständigen geplant (vgl. Abbildung
33).
Nr. Titel
der Maßnahme
Inhalt/Ziel
der Maßnahme Zielgruppe Beginn Dauer
Anzahl/
Förderfälle
VZ TZ
1
Coaching für
Bestandsselbstständige
sowie Existenzgründer
und Existenzgründerinnen
Rechte und Pflichten des
Gründers / der Gründerin,
Geschäftsidee, Markt und
Wettbewerb, Preisstrategie
und Kalkulation,
Genehmigungen,
Versicherungen,
Rechtsform, SWOT -
Analyse, Kapitalbedarf,
Finanzierungsmöglichkeiten
, Gewinnermittlung,
Rentabilitätsprognose, etc.
Selbstständige
5
Durchläufe,
ca. alle
2 Monate
2 Tage
3 – 5
je
WS
2 Einstiegsgeld für
Selbstständige
Einstiegsgeld kann bei
Aufnahme einer selbst-
ständigen Erwerbstätigkeit
zur Überwindung der
Hilfebedürftigkeit
erbracht werden
Selbstständige,
bei denen eine
dauerhafte Über-
windung der Hilfe-
bedürftigkeit zu
erwarten ist
individuell max.
24 Monate 12
3
Leistungen zur
Eingliederung von
Selbstständigen
Zuschuss für die
Beschaffung von
Sachgütern, die für die
Aufnahme oder Ausübung
einer selbstständigen,
hauptberuflichen,
wirtschaftlich tragfähigen
Tätigkeit notwendig und
angemessen sind
Selbstständige,
bei denen eine
dauerhafte Über-
windung oder
Verringerung der
Hilfebedürftigkeit zu
erwarten ist
individuell --- 8
VZ = Vollzeit
TZ = Teilzeit
Abbildung 33: Maßnahmen für Selbstständige und Gründungswillige – Planung 2020
Quelle: Eigene Aufstellung
79
Maßnahmen zur Unterstützung der Arbeitsaufnahme und Verbesserung der
Integrationschancen
Weitere Förderinstrumente können zur Eingliederung in Arbeit g enutzt werden (vgl.
Abbildung 34).
Nr. Titel
der Maßnahme
Inhalt/Ziel
der Maßnahme Zielgruppe Beginn Dauer
Anzahl/
Förderfälle
VZ TZ
1 Vermittlungsbudget
Förderung zur Anbahnung oder
Aufnahme einer
sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigung (z.B. Übernahme
von Bewerbungskosten und
Übernahme von Fahrtkosten zu
Vorstellungsgesprächen)
zielgruppen-
übergreifend individuell --- 2.000
2 Arbeitsgelegenheiten
(AGH)
Heranführung an den ersten
Arbeitsmarkt durch zusätzliche,
im öffentlichen Interesse
liegende, wettbewerbsneutrale
Arbeiten in verschiedenen
Arbeitsfeldern
zielgruppen-
übergreifend individuell 6 - 12
Monate 250
3
Tagelöhner
( Freie Förderung
gem. §16 f SGB II)
Sporadische Ausübung
praktischer Tätigkeiten (z. B.
Pflege von Parks und
Grünflächen), Tages- und
Selbststruktur
zielgruppen-
übergreifend individuell
max. 66
Std. je
Monat
7
mtl.
4 Eingliederungs-
zuschuss
Arbeitgebende können zur
Eingliederung von Arbeit-
nehmenden, deren Vermittlung
wegen in ihrer Person liegender
Gründe erschwert ist, einen
Zuschuss bis zu 50% des zu
berücksichtigenden
Arbeitsentgelts zum Ausgleich
einer Minderleistung erhalten
zielgruppen-
übergreifend,
hier: ohne
Menschen mit
(Schwer-)
Behinderung/
Rehabilitand*innen/
Individuell max.
12 Monate 100
5 Einstiegsgeld
Einstiegsgeld kann als
Lohnkostenzuschuss bei
Aufnahme einer mind. 6-
monatigen
sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigung zur Überwindung
der Hilfebedürftigkeit erbracht
werden
zielgruppen-
übergreifend,
hier: Langzeit-
arbeitslose
individuell 3 Monate 75
6 Förderung von
Arbeitsverhältnissen
Förderung von Arbeitgebenden
durch Zuschüsse zum
Arbeitsentgelt für die
Beschäftigung von
zugewiesenen erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten (eLb) bei
Begründung eines
Arbeitsverhältnisses
zielgruppen-
übergreifend,
hier: Langzeit-
arbeitslose mit
schweren
Vermittlungshemm
nissen
individuell max.
2 Jahre
40
+
30
kommunal
7 Teilhabe am
Arbeitsmarkt
Förderung von Arbeitgebenden
durch Zuschüsse zum
Arbeitsentgelt für die
Beschäftigung von
zugewiesenen erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten
Langleistungs-
beziehende ohne
Beschäftigungs-
perspektiven
Individuell max.
5 Jahre
140*
+
20
kommunal
8 Probebeschäftigung
Erstattung der Kosten für die
Besetzung eines
sozialversicherungspflichtigen
Arbeitsplatzes im Rahmen einer
Probebeschäftigung mit
einem/einer
Langzeitarbeitslosen oder
einem/ einer
Jugendlichen/jungen
Erwachsenen mit schweren
Vermittlungshemmnissen an
Arbeitgeber
zielgruppen-
übergreifend,
hier: Langzeit-
arbeitslose sowie
Jugendliche und
junge Erwachsene
mit
schwerwiegenden
Vermittlungshemm
nissen
individuell max.
3 Monate 50
VZ = Vollzeit TZ = Teilzeit
* davon 20 mit Mitteln aus dem Aktiv-Passiv-Transfer (vgl. hierzu auch Anlage 5)
Abbildung 34: Maßnahmen zur Unterstützung der Arbeitsaufnahme und zur Verbesserung der Integrationschancen -
Quelle: Eigene Aufstellung
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Förderangebote Dritter
Sprachförderung
Integrationskurse
Integrationskurse werden über das Bundesamt für Migranten und Flüchtlinge gefördert. Der
allgemeine Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs zum Erlernen der deutschen
Sprache für den Alltag (600 Unterrichtsstunden) und einem Orientierungskurs mit 100
Unterrichtsstunden, der über das Leben in Deutschland, die Kultur, die Rechtsordnung und
die jüngere Geschichte des Landes informiert. Es gibt spezielle Kurse mit
Alphabetisierungsanteil, für Jugendliche und für Erziehende sowie Intensivkurse. In Münster
sind derzeit 11 Integrationskursträger vom BAMF zugelassen. Menschen mit
Migrationsvorgeschichte können zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet
werden.
Berufsbezogene Deutschsprachförderung
Die berufsbezogene Deutschsprachförderung gem. § 45a AufenthaltG wird vom Bundesamt
für Migranten und Flüchtlinge umgesetzt und baut unmittelbar auf den allgemeinsprachlichen
Integrationskursen auf. Die Kurse setzen sich aus verschiedenen Modulen zusammen, die
sich baukastenähnlich individuell kombinieren l assen (u. a. Sondermodule unter dem
Sprachniveau B1 mit sozialpädagogischer Betreuung, Fachmodule Handel und
Gewerbe/Technik sowie Module für das Anerkennungsverfahren in akademischen
Heilberufen).
Weitere Sprachkurse
In verschiedenen Einrichtungen in den Stadtbezirken Münsters werden zahlreiche, oftmals
niederschwellig angesetzte Sprachkurse angeboten, z. T. mit paralleler Kinderbetreuung für
Mütter mit Migrationsvorgeschichte.
Sonstige Förderangebote
Die Agentur für Arbeit Ahlen-Münster bietet verschiedene Bildungsmaßnahmen an, die auch
von den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten des Jobcenters der Stadt Münster genutzt
werden können (z. B. Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen pro sowie insbesondere
auch Maßnahmen für Rehabilitand/-innen).
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Beschlussvorlage
4203 Zeichen
V/0933/2019 V/0933/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2020 des Jobcenters Münster Beratungsfolge 12.11.2019 Integrationsrat Anhörung 19.11.2019 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 19.11.2019 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 20.11.2019 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 27.11.2019 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbrauche r- schutz und Arbeitsförderung Vorberatung 03.12.2019 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit B e- hinderungen Vorberatung 04.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Zum Erreichen der gesetzlichen und lokalen arbeitsmarktpolitischen Ziele wird das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters der Stadt Münster für das Jahr 2020 (Anlage) beschlos- sen. II. Finanzielle Auswirkungen: Die zur Umsetzung des Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms des Jobcenters der Stadt Müns- ter für das Jahr 2020 erforderlichen Ressourcen werden im Etat 2020 wie folgt finanziert: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Produktgruppe 0501 Grundsicherung für Arbeitsuchende Zeile 15 Transferaufwendungen 2020 16.990.910,00 1,2 06 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 2020 16.990.910,00 1,2 1 Die Werte beruhen auf einer vorläufigen Berechnung. 2 Die Mittelangaben beziehen sich nur auf den Eingliederungstitel des Jobcenters und bilden somit nur einen Auszug aus den Transferaufwendungen. Jobcenter 07.11.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Jürgensmeier Telefon: 492-9003 Juergensmeier@stadt- muenster.de - 2 - V/0933/2019 Die erforderlichen Aufwendungen und Erträge im Zusammenhang mit der Durchführung des A r- beitsmarkt- und Integrationsprogramms 2020 des Jobcenters der Stadt Münster sind im Haushalt s- planentwurf 2020 überwiegend eingeplant. Die noch zu veranschlagenden Aufwendungen und E r- träge werden durch ein haushaltsneutrales Veränderungsblatt der Verwaltung in die Etatberatungen für den Haushalt 2020 eingebracht. Der Rat hat sich mit Beschluss vom 11.12.2013 (Vorlage V/0622/2013) verpflichtet, im Falle einer Überschreitung der vom Bund finanzierten Eingliederungsleistungen bis zu 100.000,00 € überpla n- mäßig bereitzustellen. Begründung: Der Rat der Stadt Münster hat beschlossen, abgestimmte und aufeinander bezogene Handlungsstr a- tegien der Jugend-, Gesundheits-, Migrations-, Schul- und Sozialpolitik mit Bezug zum SGB II zu en t- wickeln und umzusetzen. Dabei sollen auch die Planungsebenen d er verschiedenen Ämter und die Zielplanung des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II) verzahnt werden (vgl. Vorlage V/0980/2013). Die Planungen zum Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2020 hat das Jobcenter der Stadt Müns- ter mit den Fachämtern, die e inen Bezug zum SGB II haben, in handlungsfeldbezogenen Workshops durchgeführt. Parallel wurden bilaterale Gespräche geführt, in denen ein Austausch zu gemeinsamen Zielen stattgefunden hat. Weiterhin haben die Mitglieder des örtlichen Beirats an den Planung s- workshops teilgenommen, so dass die Planungen auf einer breiten Ebene der Akteur/ -innen der örtli- chen Arbeitsmarktpolitik stattgefunden haben. Auf Basis dieser Ergebnisse hat das Jobcenter der Stadt Münster ein Arbeitsmarkt - und Integrations- programm erstellt, aus dem hervorgeht, mit welchen geschäftspolitischen Strategien, Schwerpunkten und weiteren Handlungsfeldern sowie konkreten Maßnahmen und Aktivitäten der gesetzliche Auftrag und die vereinbarten Ziele zur Vermeidung, Verringerung oder Überwindung der Hilfebedürftigkeit der arbeitsuchenden Menschen in Münster umgesetzt werden sollen. Nach Abschluss des Planungsprozesses legt die Verwaltung nunmehr den zuständigen Fachau s- schüssen und anderen, fachlich betroffenen, politischen Gremien das fertig geste llte Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm für das Jahr 2020 vor. In Vertretung Gez. Cornelia Wilkens Stadträtin Anlagen: Anlage A zur Vorlage V/0933/2019 Anlage B: Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2020 des Jobcenters der Stadt Münster
Anlage A
1709 Zeichen
Anlage A zur V/0933/2019 Kurzüberblick Mit dem vorliegenden Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm stellt die Verwaltung dar, mit wel- chen geschäftspolitischen Strategien, Schwerpunkten und weiteren Handlungsfeldern sowie kon- kreten Maßnahmen und Aktivitäten der gesetzliche Auftrag und die vereinbarten Ziele zur Ver- meidung, Verringerung oder Überwindung der Hilfebedürftigkeit der arbeitsuchenden Menschen in Münster umgesetzt werden sollen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage werden die gesetzlichen Ziele des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II): Verringerung der Hilfebedürftigkeit Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug Verbesserung der sozialen Teilhabe verfolgt. Im Rahmen der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 wird ein Beitrag in den Themenfeldern Arbeit und Wirtschaft, Bildung sowie gesellschaftliche Teilhabe und Gender ge- leistet. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Die Aufgabe beruht auf dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), z. T. i. V. m. dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III). Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die arbeitsmarktpolitischen Handlungsfelder des Jobcenters umfassen die Bereiche Förderung des inklusiven Arbeitsmarktes und Chancengleichheit am Arbeitsmarkt. Darüber hin- aus werden die besonderen Bedarfe von Menschen mit Migrationsvorgeschichte durch zahlreiche Maßnahmen und Aktivitäten des Jobcenters berücksichtigt.
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Hansaplatz
- Kinderhaus
- Pluggendorf
- Neutor
- Düesberg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0933/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.11.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37