V/0262/2024
"Global Nachhaltige Kommune in NRW (GNK)" – Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 – Teil 4: Nachhaltigkeitsbericht 2019 – 2022, Stellungnahme des GNK-Beirats und nächste Meilensteine im Nachhaltigkeitsprozess
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Anlage 1 - Nachhaltigkeitsbericht 2019 - 2022
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Nachhaltigkeits - bericht 2019 – 2022 Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit Nachhaltigkeitsstrategie 2030 V/0262/2024, Anlage 1 2 Nachhaltigkeitsbericht der Stadt Münster 4 Inhaltsverzeichnis Vorwort 06 Münster in Zahlen 08 17 Globale Nachhaltigkeitsziele 10 Nachhaltige Verwaltung 13 Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 14 Verantwortung und Nachhaltigkeitsmanagement 17 Finanzen 20 Vergabe und Beschaffung 23 Öffentlichkeitsbeteiligung 25 1. Gesellschaftliche Teilhabe 31 1.1 Armutsprävention und Teilhabe für alle ermöglichen 32 1.2 Geschlechtergerechtigkeit 38 1.3 Migration und Integration 41 1.4 Inklusion 45 1.5 Sport und Teilhabe 47 2. Wohnen und nachhaltige Quartiere 51 2.1 Bezahlbarer, umwelt- und sozialgerechter Wohnraum 52 2.2 Förderung von zielgruppenspezifischen Projekten 60 2.3 Nachhaltige Stadtteile und Quartiere 62 3. Natürliche Ressourcen und Umwelt 67 3.1 Flächeninanspruchnahme und Stadtentwicklung 68 3.2 Freiraumplanung 70 3.3 Land- und Forstflächenbewirtschaftung 74 3.4 Biodiversität und Risiken fü Biodiversitätsverluste 76 3.5 Bodenschutz 78 3.6 Gewässer, Grundwasser und Abwasser 79 3.7 Klimaanpassung 84 4. Nachhaltige Mobilität 87 4.1 Stadt der kurzen Wege 88 4.2 Masterplan Mobilität Münster 2035+ 90 4.3 Förderung des Umweltverbunds 92 4.4 Förderung von Rahmenbedingungen für E-Mobilität 98 4.5 Immissionschutz 99 4.6 Nachhaltige Mobilität in Stadtverwaltung, in Eigenbetrieben und Beteiligungsgesellschaften 102 Nachhaltigkeitsbericht 2022 5 Dieser Bericht basiert auf dem Berichtsrahmen nachhaltige Kommune (BNK), welcher 2020 als ein bundes- weit standarisiertes Format für kommunale Nachhaltigkeitsberichte vom Rat für nachhaltige Entwicklung entwickelt wurde. Die Stadt Münster ist derzeit eine von ca. 30 Kommunen bundesweit, die dieses Format nun erstmalig erproben. 5. Klimaschutz und Energie 105 5.1 Meilensteine des Klimaschutzprozesses 106 5.2 Handlungsfelder der Klimaschutzstrategie 108 5.3 Einbettung in die räumliche Planung 112 5.4 Klimaschutz in Stadtverwaltung, in Eigenbetrieben und Beteiligungsgesellschaften 114 6. Gute Arbeit und zukunftsorientierte Wirtschaft 119 6.1 Förderung von Rahmenbedingungen für gute Arbeit 120 6.2 Gute Arbeit in Stadtverwaltung, in Eigenbetrieben und Beteiligungsgesellschaften 124 6.3 Förderung von Rahmenbedingungen für nachhaltiges Wirtschaften 129 6.4 Netzwerke und Angebote zur Förderung des Nachhaltigkeitsmanagements in Unternehmen 132 6.5 Transformation durch Digitalisierung 134 6.6 Nachhaltigkeitsmanagement in Stadtverwaltung, in Eigenbetrieben und Beteiligungsgesellschaften 138 7. Ganzheitliche Bildungsgerechtigkeit 141 7.1 Lebenslanges Lernen 142 7.2 Integration und Bildung 145 7.3 Vernetzung mit der Wissenschaft 146 7.4 Bildung für nachhaltige Entwicklung 147 7.5 Kulturförderung im Kontext Bildungsgerechtigkeit 152 8. Globale Verantwortung und Eine Welt 155 8.1 Lokales Engagement für globale Gerechtigkeit 156 8.2 Regionale und interkommunale Zusammenarbeit 160 8.3 Kommunale Partnerschaften mit dem Globalen Süden 161 9. Konsum und Lebensstile 165 9.1 Nachhaltiges Ernährungssystem 166 9.2 Eine Hauptstadt der Abfallvermeidung 174 9.3 Städtische Nachhaltigkeitsberatung 177 Anhang 178 Impressum 186 6 Liebe Leser*innen, unser neuer lokaler Nachhaltigkeitsbericht gibt Ihnen einen Überblick, wo wir in Münster mit Blick auf nach- haltige Stadtentwicklung und die Umsetzung der 17 nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Natio- nen (UN) stehen. Mit diesem Bericht erproben wir gemeinsam mit rund 30 Kommunen bundesweit den „Berichtsrahmen nachhaltige Kommune“ als neues Format für die Nach- haltigkeitsberichterstattung. Es wurde vom Rat für Nachhaltige Entwicklung, der die Bundesregierung zu Nachhaltigkeitsthemen berät, speziell für Kommunen entwickelt. Die Entwicklung fand mit Beteiligung der Stadt Münster statt, weshalb wir uns besonders freuen, dieses Format hier vor Ort zu erproben. Der Rat der Stadt Münster hat sich bereits 2016 mit der Annahme der Musterresolution des Deutschen Städte- tages zur Umsetzung der Sustainable Development Goals (SDGs) bekannt. Als Agenda 2030 der UN sind die SDGs der globale Aktionsplan für die Menschen, den Planeten und den Wohlstand. Für unser Handeln in Münster sind sie dabei Leitlinien und Herausforderung zugleich. Sie umzusetzen, bedeutet eine große und zielkonfliktreiche Aufgabe, der wir uns stellen müssen und stellen wollen. Denn eines ist klar: Nach wie vor überschreitet die Nutzung der Ressourcen die Fähig- keit der Erde, diese zu regenerieren. Damit in Zusam- menhang stehen der Verlust an biologischer Vielfalt und stärker werdende Auswirkungen des Klimawan- dels. Nicht zuletzt ist das Ziel der Agenda 2030, „den universellen Frieden in größerer Freiheit zu festigen“, derzeit aktueller denn je. Diesen Herausforderungen zu begegnen, kann nur in einer großen gemeinsamen Anstrengung gelingen. Staaten und Kommunen, Wirt- schaft und Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Politik – wir alle müssen unseren bestmöglichen Beitrag leis- ten, damit die „Transformation unserer Welt“ im Sinne der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung gelingt. Für uns als Stadt gilt: Die Ziele der Nachhal- tigkeit betreffen sowohl Belange der städtischen Daseins vorsorge als auch weitergehende kommunale Gestaltungsmöglichkeiten. Rund 65 Prozent der SDGs sind nach Einschätzung der OECD nur mit der Beteili- gung der Städte zu erreichen. Somit kommt Kommu- nen bei der Umsetzung eine besondere Bedeutung zu. Mit dem Beschluss der ersten Nachhaltigkeitsstra - tegie Münster 2030 im Jahr 2019 wurde nachhaltiges Handeln systematisch im kommunalen Handeln ver- ankert. So wollen wir gemeinsam in den zehn strategi- schen Schwerpunktthemen Gesellschaftliche Teilhabe, Wohnen, Natürliche Ressourcen, Mobilität, Klimaneu- tralität, Mobilitätswende, Bildungsgerechtigkeit, Gute Arbeit, zukunftsorientierte Wirtschaft, soziale Gerech- tigkeit, Globale Verantwortung sowie Konsum und Lebensstile die Ziele unserer Nachhaltigkeitsstrategie umsetzen und weiter voranbringen. Seit 2016 haben wir als Kommune gemeinsam mit der Stadtgesellschaft und unserem Beirat „Global Nach- haltige Kommune“ zahlreiche Maßnahmen für eine nachhaltige Stadt auf den Weg gebracht. In unserer Nachhaltigkeitsstrategie werden diese Maßnahmen zusammengefasst sichtbar. Dank unseres Nachhaltig- keitsberichtes wissen wir, wo wir jetzt konkret stehen. So können wir strategisch an der Umsetzung unserer Ziele arbeiten und die richtigen Stellschrauben für das klimaschonende und nachhaltige Münster drehen. Ge- treu dem Motto des Nachhaltigkeitsprozesses wollen wir „Münster gemeinsam nachhaltig“ gestalten und uns für das Münster einsetzen, das wir uns für unsere Zukunft und für unsere Enkel*innen wünschen. Mit dem vorliegenden Bericht bauen wir auf unserer seit vielen Jahren bestehenden Nachhaltigkeitsbericht- erstattung auf. Neu ist nun die Verknüpfung zu den Zielen und Maßnahmen des Nachhaltigkeitsprozesses und die Auswahl der Indikatoren. Ergänzend werden übergreifende Steuerungskriterien für nachhaltiges Handeln und kommunale Nachhaltigkeit betrachtet. Damit wird sichtbar, was seit Verabschiedung der Nachhaltigkeitsstrategie getan und erreicht wurde. Vorwort Nachhaltigkeitsbericht 2022 7 Im Nachhaltigkeitsbericht der Stadt Münster wird auch deutlich, welche Rolle das Engagement der Städte für die Erreichung der globalen SDGs spielen kann. Unser Einsatz kommt dabei besonders zum Tragen, wenn wir uns mit anderen Städten vernetzen, austauschen und gemeinsam agieren. In diesem Sinne ist Münster in internationale und überregionale Städtenetzwerke eingebunden, so etwa über den Deutschen Städtetag, unsere Städtepartnerschaften, im Nachhaltigkeits- beirat des Landes NRW sowie im Oberbürgermeister- Dialog „Nachhaltige Stadt“ des Deutschen Rates für Nachhaltige Entwicklung. Unser herzlicher Dank gilt allen, die an diesem Bericht mitgewirkt haben, für ihre engagierte Unterstützung – insbesondere an die Fachämter der Stadtverwaltung und die städtischen Eigenbetriebe. Wir bedanken uns außerdem bei allen Beteiligten am Nachhaltigkeitspro- zess und bei den Münsteraner*innen, die gemeinsam mit uns ein zukunftsfähiges und nachhaltiges Münster mitgestalten. Markus Lewe Oberbürgermeister der Stadt Münster Arno Minas Dezernent für Wohnungsversorgung, Immobilien und Nachhaltigkeit Oberbürgermeister Markus Lewe Dezernent Arno Minas 8 43,3 % Landwirtschaft 16,4 % Wald 10,3 % Wohnbaufläche 8,6 % Verkehr 3,9 % Industrie- und Gewerbeflächen 2,0 % Gewässer 325 Spielplätze 300.000 Stadtbäume 30.328 ha Stadtfläche 320.946 Menschen Bevölkerung Bevölkerung nach Altersgruppen 2022 20–39 Jahre 34,0 % 40–59 Jahre 24,4 % 60–79 Jahre 17,9 % 0–19 Jahre 17,5 % ≥ 80 Jahre 6,1 % Prognose 2030 20–39 Jahre 32,1 %40–59 Jahre 22,8 % 60–79 Jahre 20,9 % 0–19 Jahre 18,1 % ≥ 80 Jahre 6,0 % Quelle: Stadt Münster, Stadtplanungsamt Quelle: Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW)/ Stadt Münster, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit Quelle: Statistischer Jahresbericht der Stadt Münster / Information und Tech- nik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) Münster in Zahlen 9 CO2-Emissionen je Einwohner*in Anzahl der CO2-Emissionen (Private Haushalte, Gewerbe, Industrie und Verkehr) je Einwohnerin und Einwohner Wirtschaftsbereiche in Münster (nach Anzahl der Erwerbstätigen) 1990 2016 2021 Jahre 6,58t − 34,8 % 5,72t − 43,3 % 10,09t 100 % 86 Anzahl Allgemeinbildende Schulen 46 .......................................... Grundschulen 14 ............................................... Gymnasien 4 .......................................... Gesamtschulen 6 ................................................ Realschulen 4 ............................................. Hauptschulen 8 ............................................ Förderschulen 4 ....................................... Sonstige Schulen 32.245 ................................ Schüler*innen 60.853 Studierende an Hochschulen 43.869 ........................ Universität Münster 462 ..................... Deutsche Hochschule der Polizei 7 ................................. Philosophische Theologische Hochschule Münster 353 .................................................... Kunstakademie 10.941 ............................. Fachhochschule Münster 1.186 ....................... Katholische Hochschule NRW 1.435 ............................ Hochschule für Polizei und Öffentliche Verwaltung NRW 2.600 ......................... Fachhochschule des Bundes, Fachbereich FinanzenQuelle: Stadt Münster, Stadtplanungsamt / Amt für Mobilität und Tiefbau Quelle: Stadt Münster, Abfallwirtschaftsbetriebe / Stadtwerke Münster/ Stadt Münster, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit Quelle: Stadt Münster, Amt für Schule und Weiterbildung zu Fuß Fahrrad ÖpNV / SPNV Private PKW Abfall 1,2 kg/Tag Menge je Einwohner*in Trinkwasser 102,6 l /Tag Verbrauch je Einwohner*in Wochenmärkte 17 Märkte in Münster Quelle: Stadtwerke Münster / Stadt Münster, Stabsstelle Klima Quelle: Arbeitskreis „Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder“ Quelle: Statistisches Bundesamt Modal-Split 45,1 % 0,4 % 9,1 % 25 % 20,4 % Land- und Forstwirtschaft Handel, Verkehr, Gast- gewerbe, Information und Kommunikation Finanz-, Versicherungs- und Unternehmensdienst- leister, Grundstücks- und Wohnungswesen Öffentliche und private Dienstleister, Erziehung und Gesundheit Produzierendes Gewerbe 1990 2019 2022 Jahre 26 % 18,9 % 46,7 % 43,5 % 12,5 % 21,2 % 33,9 % 38,2 % 33,8 % 8,3 % 10,3 % 6,6 % Jahr 10 Ende 2015 wurde die globale Agenda 2030 für eine nachhaltige Entwicklung der Welt von 193 Mitgliedstaaten der UN verabschie- det. Sie beinhaltet 17 Ziele (Sustainable Development Goals – kurz: SDGs) und 169 Unterziele, um die Lebenssituation aller Menschen zu verbessern und gleichzeitig den Planeten zu erhalten. U. a. sollen extreme Armut und Hunger weltweit beseitigt, Ungleichheiten ver- ringert und der Klimawandel begrenzt werden. Jedes dieser 17 SDGs ist gleichermaßen wichtig und häufig müssen die unterschiedlichen SDGs auch voneinander abhängig betrachtet werden, um gute trag- fähige Lösungen zu finden. Zur Umsetzung der Agenda 2030 braucht es verschiedenste Ak- teure. Neben Staaten und ihren Institutionen müssen Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaften mitarbeiten. Politisch grei- fen sowohl die EU (Green Deal), die deutsche Bundesregierung (Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie, DNHS) sowie das Land NRW (NRW-Nachhaltigkeitsstrategie 2020) die SDGs auf und nutzen die- se als Orientierungsrahmen für ihre Strategien. Bezugsrahmen der Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 ist ebenfalls die Agenda 2030. Die Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 wurde unter Beteiligung zahlreicher Akteure entwickelt und berücksichtigt die Münsteraner Gegebenheiten. Übergeordnet trägt sie zur NRW-Nachhaltigkeitsstrategie 2020 und zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie bei. 17 Globale Nachhaltigkeitsziele Nachhaltigkeitsbericht 2022 11 © Stadt Münster/ Hendrik Wardenga 12 © Stadt Münster Nachhaltigkeitsbericht 2022 13 Nachhaltige Verwaltung Münster kann auf eine lange Nachhaltigkeitstradition verweisen. So existiert bereits seit 1995 der Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit. Im Jahr 1997 war Münster Modellkommune im Bundespro- gramm Städte der Zukunft für nachhaltige Stadtent- wicklung und die Lokale Agenda 21 forcierte die nach- haltigkeitsbezogenen Prozesse ab dem Jahr 1996 / 97. Seit 2015 gibt es ein eigenes Dezernat für Wohn- raumversorgung, Immobilien und Nachhaltigkeit. Die dort angesiedelte Fachstelle Nachhaltigkeit ist für das Nachhaltigkeitsmanagement zuständig. 2016 hat die Stadt die Musterresolution des Städtetags zur Agenda 2030 unterzeichnet und sich damit verpflichtet, die 17 UN-Nachhaltigkeitsziele vor Ort umzusetzen und Münster „enkeltauglich“ zu gestalten. 2019 wurde Münster mit dem Deutschen Nachhal- tigkeitspreis als eine der nachhaltigsten Großstädte Deutschlands ausgezeichnet. Die Jury aus Expert*innen unter dem Vorsitz von Prof. Günther Bachmann, Gene- ralsekretär des Rates für Nachhaltige Entwicklung, wür- digte mit der Preisvergabe den verantwortungsvollen Umgang der Stadt mit natürlichen Ressourcen und ihre Anstrengungen zur Stärkung des gesellschaftlichen Zu- sammenhalts. „Die Stadt Münster nimmt den Nachhaltigkeits- gedanken der Generationengerechtigkeit ernst“, hieß es in der Begründung der Jury. Die Jury bescheinigte der Stadt nachhaltige Projekte, die helfen, soziale, ökologische und ökonomische Herausforderungen gemeinschaftlich zu meistern. 14 Nachhaltige Verwaltung Seit 2016 hat die Stadt Münster über die Teilnahme am Modellvorhaben Global Nachhaltige Kommune NRW (GNK) die Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 entwickelt. Grundlegendes Ziel der Nachhal tigkeitsstrategie ist es, ein wirkungsorien tiertes Nachhaltigkeitsmanagement zur nachhaltigen Entwicklung Münsters auf zubauen und kontinuierlich zu verbessern. Bezugsrahmen für die Nachhaltigkeitsstra tegie der Stadt sind u. a. die Nachhaltigkeits strategien des Landes NRW und des Bundes, der EUGreen Deal sowie die Agenda 2030. Die UNNachhaltigkeitsziele sind integraler Bestandteil der Handlungsfelder (→ Kapitel 1 bis 9 des BNKBerichts). Die Nachhaltigkeitsstrategie bildet eine Klammer um mehr als 50 bestehende Strategien und Konzepte der Stadt Münster. Handlungsfelder und Maßnahmen- programm Die Nachhaltigkeitsstrategie umfasst ein Zielsystem, das vom Rat der Stadt Münster als Orientierungs- und Handlungsrahmen für die nachhaltige Entwicklung in Münster beschlossen wurde. Dieses Zielsystem ist ein- gebettet in die folgenden zehn Handlungsfelder der Nachhaltigkeitsstrategie: 1. Gesellschaftliche Teilhabe und Gender 2. Nachhaltiges Wohnen 3. Natürliche Ressourcen und Umwelt 4. Nachhaltige Wirtschafts-, Pendler- und Freizeitverkehre 5. Klimaneutralität 2030 6. Gute Arbeit 7. Zukunftsorientiertes Wirtschaften 8. Ganzheitliche Bildungsgerechtigkeit 9. Globale Verantwortung und Eine Welt 10. Konsum und Lebensstile Das den Handlungsfeldern zugeordnete erste Maß- nahmenprogramm wurde vom Rat der Stadt Münster für den Zeitraum 2019 bis 2022 beschlossen. Dieses Programm enthält priorisierte Maßnahmen, mit denen sich die Stadt Münster kommunal und global ausrich- ten kann. Das Monitoring dieser Maßnahmen ist die Grundlage für regelmäßige Evaluationen und für eine Fortschreibung der Strategie. Im Jahr 2021 erfolgte erstmals eine entsprechende Abfrage in den jeweiligen Ämtern. Die Handlungsfelder sowie entsprechende ausgewähl- te Konzepte, Strategien und Maßnahmen werden in den Kapiteln 1 bis 9 des vorliegenden BNK-Berichts näher skizziert. Die genannten Handlungsfelder waren – im Abgleich mit den zehn Leitthemen des Prozesses MünsterZu- künfte (→ Nachhaltige Verwaltung – Öffentlichkeitsbe- teiligung) – Grundlage für die Identifizierung von vier übergreifenden Handlungsfeldern im Zuge einer Prio- ritätensetzung für die kurz- und mittelfristige Schwer- punktsetzung der Stadtverwaltung: Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 Nachhaltigkeitsbericht 2022 15 • Klimaneutralität • Leistbares, nachhaltiges Wohnen • Stadtverträgliche, nachhaltige Mobilität • Vielfalt und Zusammenhalt Die Handlungsfelder sind als dezernats- und ämter- übergreifende Arbeitsprioritäten für die Verwaltung zu verstehen, die zukünftig u. a. auch ihre Berücksichti- gung im städtischen Haushalt finden sollen. Nachhaltigkeitsberichtserstattung und -kommunikation Die Stadt Münster hat sich im Jahr 2020 an einem Sta- keholder-Dialog des Rates für nachhaltige Entwicklung zur Entwicklung des Berichtsrahmens Nachhaltige Kommune (BNK) als bundesweit standarisiertes For- mat für kommunale Nachhaltigkeitsberichte beteiligt und ist eine von über 30 Kommunen, die dieses Format modellhaft erprobt. Dabei legt die Stadt Münster einen Schwerpunkt auf die Verknüpfung dieses neuen Be- richtsformats mit dem bereits vorliegenden und vom Rat der Stadt Münster verabschiedeten Zielesystem der Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030. Ergebnis dieses Prozesses ist der vorliegende BNK-Bericht. Wichtiges Ziel ist die Sensibilisierung, Bewusstseins- bildung und Öffentlichkeitsarbeit, um die Nachhaltig- keitsstrategie der Stadt sichtbar zu machen. In den Jahren 2019 und 2020 wurde zu diesem Zweck ein Corporate Design mit einem neuen Logo zur Bekanntmachung der Nachhaltigkeitsstrategie entwi- ckelt und umgesetzt. Die Öffentlichkeitsarbeit umfasst des Weiteren Print- und Onlineprodukte mit dem Ziel, über Projek- te, Maßnahmen und den übergeordneten Aufbau der Nachhaltigkeitsstrategie zu berichten. Dazu gehören u. a. Broschüren zu den Schlüsselprojekten der Nach- haltigkeitsstrategie und ein Leitfaden zur nachhaltigen Veranstaltungsplanung. Darüber hinaus wurden ins- besondere die Beratungen und Aktivitäten um diver- se Nachhaltigkeitsthemen erweitert. Auch zu diesem BNK-Bericht wird es eine, auf die Zielgruppe der Bür- ger*innen abgestimmte handlungsorientierte Kurzva- riante geben. Die Fachstelle Nachhaltigkeit, das verwaltungsinter- ne GNK-Kernteam, das erweiterte GNK-Kernteam, der GNK-Beirat sowie weitere Mitgestaltende aus den rele- vanten Ämtern und städtischen Töchtern zeichnen für den Nachhaltigkeitsprozess verantwortlich. Die Auf- bauorganisation wird in dem Kapitel „Verantwortung und Nachhaltigkeitsmanagement“ näher beschrieben. Zielsystem der Nachhaltigkeitsstrategie Der Rat der Stadt Münster hat im Rahmen der Nachhal- tigkeitsstrategie 2030 folgende zehn Ziele als Orientie- rungs- und Handlungsrahmen beschlossen: • Gesellschaftliche Teilhabe für alle ermöglichen • Bezahlbar, umwelt- und sozialgerecht sowie gesund wohnen • Natürliche Lebensgrundlagen erhalten • Wirtschafts-, Pendler- und Freizeitverkehre umweltverträglich und klimaneutral gestalten • Klimaneutralität aktiv gestalten • Gute Arbeit ermöglichen • Wirtschaft zukunftsorientiert weiterentwickeln • Bildungsgerechtigkeit ganzheitlich gestalten • Globale Verantwortung im Handeln verankern • Zukunftsfähige Produktions- und Konsummuster verwirklichen Diesen Zielen sind insgesamt 42 strategische Ent- wicklungsteilziele und 56 operative Ziele zugeordnet, denen wiederum entsprechende 139 Maßnahmen zugrunde liegen. Die strategischen Entwicklungsteil- ziele sind einführend in den Kapiteln 1 bis 9 aufgelis- tet. Hier aufgelistet sind nur die textlichen Kurzformen der Ziele. Die genauen Ziele sind den entsprechenden Ratsbeschlüssen zu entnehmen. In den Kapiteln 1 bis 9 des BNK-Berichts sind zudem den einzelnen Handlungsfeldern die entsprechenden UN-Nachhaltigkeitsziele zugeordnet. Diese Zuordnung ist auch der nachfolgenden Abbildung zu entnehmen. 16 Zehn strategische Nachhaltigkeitsziele für Münster Gesellschaftliche Teilhabe Globale Verantwortung & Eine Welt Gute Arbeit Klimaschutz & Energie Konsum & Lebensstile Lebenslanges Lernen Nachhaltiges Wirtschaften Ressourcen- schutz & biologi- sche Vielfalt Wohnen & nachhaltige Quartiere 1. Gesellschaftliche Teilhabe und Gender 7. Zukunftsorientiertes Wirtschaften 2. Nachhaltiges Wohnen 8. Ganzheitliche Bildungsgerechtigkeit 5. Klimaneutralität 2030 3. Natürliche Ressour- cen und Umwelt 9. Globale Verantwortung und Eine Welt 6. Gute Arbeit 10. Konsum und Lebensstile Nachhaltige Mobilität 4. Nachhaltige Wirt- schafts-, Pendler-, und Freizeitverkehre Die zehn Nachhaltigkeitsziele für Münster zahlen auf mehrere der globalen Nachhaltigkeitsziele (hier jeweils farbig markiert) ein. Nachhaltige Verwaltung Nachhaltigkeitsbericht 2022 17 Der Oberbürgermeister der Stadt Münster setzt sich als Mitglied im Oberbürgermeister Dialog Nachhaltige Stadt des Rates für Nachhaltige Entwicklung, im Dialog Nachhal tige Kommunen NRW, als Vorsitzender des NRWNachhaltigkeitsbeirats, in Münster und über die Stadtgrenzen hinaus für eine nach haltige Entwicklung in den Kommunen ein. Über den Nachhaltigkeitsdezernenten, der auch Vorsitzender des GNKBeirats ist, bekommt das Thema institutionell die angemessene Aufmerksamkeit. Der Verwal tungsvorstand der Stadt Münster berät die wesentlichen Aspekte. Die Umsetzung und Priorisierung von Themen liegt in der dezentralen Verantwortung der jeweiligen Ämter und wird kontinuierlich angepasst. Die ämter und dezernatsüber greifende Zusammenarbeit gewährleistet somit nachhaltigkeitsbezogene Querschnitts prozesse. Nachhaltigkeitsmanagement durch die Fachstelle Nachhaltigkeit Die Fachstelle Nachhaltigkeit ist im Amt für Grün- flächen, Umwelt und Nachhaltigkeit angesiedelt. Sie übernimmt das Nachhaltigkeitsmanagement der Stadt Münster und koordiniert den städtischen Nachhaltig- keitsprozess mit GNK-Beirat, GNK-Kernteam und er- weitertem GNK-Kernteam. Darüber hinaus engagiert sie sich in folgenden Aufgabenbereichen: • Regionalzentrum Bildung für nachhaltige Entwicklung / Schulgärten • Haus der Nachhaltigkeit / Bewusstseinsbildung (bis November 2022: Umweltberatung) • Nachhaltige Ernährungswende / Biostadt Münster / Ökomodellregion Münsterland • Münster bekennt Farbe / Urban Gardening / Essbare Stadt • Bürgerschaftliches Engagement / Umweltpreis / Anerkennungskultur • Umwelt und Wirtschaft (Ökoprofit / Nachhaltigkeitsmanagement) Orientierungsrahmen, Bildungsarbeit und Zielgruppen Die Fachstelle Nachhaltigkeit orientiert sich an den UN-Nachhaltigkeitszielen, der Nachhaltigkeitsstrate- gie Münster 2030 und den relevanten Ratsbeschlüssen der Stadt Münster. In zahlreichen Bildungskontexten sensibilisiert, in- formiert und berät die Fachstelle Nachhaltigkeit Men- schen im Bereich nachhaltige Entwicklung und setzt Bildung für nachhaltige Entwicklung um. Die Fachstelle Nachhaltigkeit verfolgt einen kompetenz- und hand- lungsorientierten Bildungsansatz, stellt Zielkonflikte dar und ermöglicht Perspektivwechsel. Für ihre lang- fristige Qualitätsentwicklung z. B. durch die Entwick- lung eines Leitbildes, das pädagogische Konzept und die Struktur der Organisation wurde die Fachstelle für den Zeitraum 2021 bis 2024 vom Fachbeirat BNE-Zertifizie- rung des Landes NRW ausgezeichnet (→ Kapitel 7.4). Das Arbeiten, Handeln und Wirken geht – dem Slogan Münster gemeinsam nachhaltig entsprechend – Hand in Hand mit den Bürger*innen der Stadt, der Verwaltung, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft sowie mit Verbänden, Vereinen und Bildungseinrichtungen in Münster. Verantwortung und Nachhaltigkeits management 18 Kernteam und erweitertes Kernteam Im Jahr 2020 wurde das aus dem GNK-Prozess hervor- gegangene GNK-Kernteam verstetigt und aufgrund der thematischen Schwerpunkte auf insgesamt 15 Mit- arbeitende aller Dezernate vergrößert. Das Gremium tagt drei- bis viermal jährlich. Das GNK-Kernteam ist Teil des GNK-Beirats und hat vier wesentliche Aufgaben im Nachhaltigkeitsprozess: • Fachliche Unterstützung des GNK-Beirats und des Nachhaltigkeitsmanagements • Begleiten der verwaltungsinternen Implementie- rung und Weiterentwicklung des Nachhaltigkeits- prozesses • Koordination der Beantwortung der regelmäßigen Abfragen zum Umsetzungsstand im jeweils eigenen Amt • Vernetzung zu parallelen Prozessen, z. B. Klima- schutz, MünsterZukünfte, Allianz für Wissenschaft, Bildung integriert, altengerechtes Quartiersma- nagement etc. Das GNK-Kernteam wird bei diesen Aufgaben durch das erweiterte GNK-Kernteam unterstützt, das zwei- mal im Jahr tagt. In diesem Gremium sind 28 städtische Ämter und Einrichtungen als Ausdruck der dezentralen Verantwortung vertreten. Beirat Global Nachhaltige Kommune Münster Im Projektbeirat Global Nachhaltige Kommune (GNK- Beirat) der Stadt Münster engagierten sich von 2016 bis 2020 über 50 Personen. Diese rekrutierten sich aus unterschiedlichen zivilgesellschaftlichen Netzwerken, Beiräten, politischen Ratsfraktionen, der Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung. Die Besetzung des Bei- rats ist dem Anhang zu entnehmen. Für den GNK-Beirat wurden im Jahr 2021 sowohl die Besetzung als auch Verfahrensgrundsätze durch einen Ratsbeschluss verstetigt. So wird gewährleistet, dass auch künftig eine nachhaltigkeitsorientierte Entwick- lung der Stadt gemeinsam mit der Stadtgesellschaft gestaltet wird. Die Zusammensetzung des GNK-Bei- rates orientiert sich an den Themen der Münsteraner Nachhaltigkeitsstrategie und den globalen Nachhal- tigkeitszielen. Insgesamt sind derzeit 65 Personen im GNK-Beirat vertreten. Der GNK-Beirat ist ein Beteiligungs- und Beratungsgre- mium und nimmt eine Scharnier- und Multiplikatoren- funktion zwischen Stadt- und Zivilgesellschaft, Wirt- schaft und Wissenschaft sowie Politik und Verwaltung wahr. Seine Mitglieder verstehen sich als Promotor*in- nen, die aktiv dazu beitragen, dass sich Münster als Vorbild einer lokal und global nachhaltigen Kommu- ne weiterentwickelt. Ziel des GNK-Beirates ist es, den Umsetzungsprozess zur Nachhaltigkeitsstrategie, die kontinuierliche Kontrolle des Umsetzungsfortschritts sowie die zukünftig erforderliche Evaluation und Fort- schreibung durch ein gesellschaftlich breit aufgestell- tes Gremium inhaltlich zu begleiten, integrative Vor- schläge zur Weiterentwicklung zu erarbeiten und diese als Umsetzungsempfehlungen der Verwaltung und der Politik vorzulegen. Dabei ist der GNK-Beirat ein Spezifikum des im Rah- men des Modellprojekts Global Nachhaltige Kommune in NRW entwickelten Nachhaltigkeitsmanagementmo- dells für die partizipative Entwicklung von integrierten Nachhaltigkeitsstrategien. Er fußt auf dem Grundsatz der kooperativen Planung, d. h. der GNK-Beirat fungiert als Arbeitsgremium und Format zur Beteiligung von Stakeholdern in den Prozess zur Planung, Umsetzung und Weiterentwicklung der Münsteraner Nachhaltig- keitsstrategie. Nachhaltige Verwaltung Nachhaltigkeitsbericht 2022 19 Beirat Global Nachhaltige Kommune Münster (GNK-Beirat) Mitglieder: • 40 Personen aus den Bereichen Soziales, Umwelt, Kultur, Sport, Vereine / Zivil gesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft • 17 Personen aus den städtischen Dezernaten (Kernteam + Nachhaltigkeits management) • Nachhaltigkeitsdezernent und Mitglieder aus der Politik Funktion: Setzung inhaltlicher Schwerpunkte, Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie und des Nachhaltigkeitsprozesses GNK-Kernteam Mitglieder: 17 Mitglieder aus den städtischen Dezernaten (inkl. Nachhaltigkeitsmanagement) Funktion: Kommunikation in die Dezernate, Analyse und fachübergreifende Planung von Inhalten, Beratung im Beirat Nachhaltigkeitsmanagement (3 Mitarbeitende der Fachstelle Nachhaltigkeit) Funktion: Organisatorische und inhaltliche Prozesssteuerung und -koordination, Kommunikation, Bewusstseinsbildung GNK-Beirat 2022 © Stadt Münster / Michael C. Moeller 20 Finanzen Im Folgenden werden die nachhaltige Haus haltsplanung und bewirtschaftung, nachhaltige Anlagegrundsätze und nach haltige Finanzierungsinstrumente vorgestellt, die der Gerechtigkeit zwischen und innerhalb der Generationen Rechnung tragen. Nachhaltige Haushaltsplanung und -bewirtschaftung In den jährlichen Haushalten der Stadt Münster sind Nachhaltigkeitsaspekte über die genannten Ziele und Zielkennzahlen abgebildet. Im Dezember 2022 hat der Rat der Stadt Münster vier Handlungsfelder als „dezernats- und ämterübergrei- fende Arbeitsprioritäten“ beschlossen. Die Handlungs- felder stehen für eine Schwerpunktsetzung im Sinne eines mittelfristigen Arbeitsprogramms, dessen finan- ziellen Auswirkungen Berücksichtigung im städtischen Haushalt finden müssen. Sie sind die Basis für den zu- künftigen Diskurs zu den Prioritäten im kommunalen Handeln der Stadt Münster. Im Einzelnen handelt es sich um die Handlungsfelder: • Klimaneutralität • Leistbares, nachhaltiges Wohnen • Stadtverträgliche, umweltfreundliche Mobilität • Soziale Teilhabe und Antidiskriminierung Finanzmittelsaldo Haushaltsüberschuss bzw. -defizit aus laufenden Verwaltungstätigkeiten und laufenden Investitions- tätigkeiten je Einwohner*in und Jahr in Euro Steuererträge Steuererträge je Einwohner*in und Jahr in Euro Quelle: Stadt Münster, Amt für Finanzen und BeteiligungenQuelle: Stadt Münster, Amt für Finanzen und Beteiligungen Euro Jahre −800 −600 −400 −200 0 200 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Euro Jahr 0 500 1000 1500 2000 2500 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022Jahr Jahr Nachhaltige Verwaltung 2.500 2.000 1.500 1.000 Nachhaltigkeitsbericht 2022 21 Der Rat hat die Verwaltung beauftragt, zunächst darzu- legen, was in den jeweiligen Handlungsfeldern schon erreicht worden ist und ein Verfahren zu entwickeln, das eine zielorientierte Steuerung mit der jährlichen Erstellung des Haushaltsplanes verzahnt. In einem der nächsten Schritte soll aus den prioritären Handlungs- feldern eine Strategie für die städtische Steuerung einschließlich der Haushalte für die kommenden Jahre abgeleitet werden. FINANZfairTEILUNG Die Stadt Münster ist der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern im Jahr 2009 beigetreten ( → Kapitel 1). Ein konkretes Instrument im Sinne der Geschlech- tergerechtigkeit ist die FINANZfairTEILUNG. Es handelt sich dabei um eine Haushaltsplanung, die hilft, Un- gleichheit zwischen den Geschlechtern abzubauen. Der Haushaltplan 2020 der Stadt Münster enthält in 20 Bereichen zusätzliche gleichstellungsrelevante Ziele und Kennzahlen. In den Haushalt 2021 wurden insbesondere für das Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung, das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, die Westfälische Schule für Musik und die Stadtbücherei neue Kennzahlen zur FINANZfairTEILUNG aufgenom- men. Weitere Bereiche des städtischen Haushalts ha- ben zum Haushaltsjahr 2022 Ziele und Kennzahlen für die FINANZfairTEILUNG entwickelt. Münster hat zudem im Jahr 2018 einen interkommu- nalen Arbeitskreis initiiert, um einen Erfahrungsaus- tausch zu gewährleisten. Nachhaltige Anlagegrundsätze Nachhaltige Anlagen zeichnen sich dadurch aus, dass neben den klassischen Kriterien der Rentabilität und Sicherheit auch ökologische, soziale und ethische As- pekte in die Anlageentscheidung einfließen. Dieses Verfahren wendet die Stadt Münster weiterhin an. Die Anlagerichtlinie wird in regelmäßigem Abstand über- prüft und aktualisiert. Zur Reduzierung zukünftiger Versorgungslasten auf- grund von Pensionsverpflichtungen und anderer fort- geltender Ansprüche von Beamt*innen nach dem Aus- scheiden aus dem aktiven Dienst investiert die Stadt Münster einen Teil ihres Kapitals in zwei Spezialfonds. Bei den beiden Fonds werden die nachhaltigen Anla- gegrundsätze durch detaillierte Anlagerichtlinien um- gesetzt. Über eine Negativliste werden Branchen bzw. Unternehmen ausgeschlossen, die den städtischen Ausschlusskriterien nicht entsprechen. Zusätzlich wird der Best-in-Class-Ansatz genutzt, bei dem aus den Branchen diejenigen Unternehmen ausgewählt wer- den, die im Hinblick auf Nachhaltigkeit gegenüber dem Branchendurchschnitt hervortreten. Nachhaltige Finanzierungsinstrumente Bei nachhaltigen Finanzierungen werden neben klas- sischen Kriterien der Sicherheit und Rentabilität auch Umwelt-, Sozial- und Governance-Überlegungen bei der Entscheidung der Kapitalgeber berücksichtigt. Green Bond / Nachhaltigkeitsschuldschein Im September 2021 beauftragte der Rat der Stadt Münster die Verwaltung, die nachhaltige Kapitalbe- schaffung über einen Green Bond zu initiieren. Zur Umsetzung dieses Beschlusses wurde von der Verwal- tung eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretungen des Amtes für Finanzen und Beteiligungen, des Amtes für Immobilienmanagement, des Amtes für Mobilität und Tiefbau und der Stadtwerke Münster GmbH einge- richtet. Zudem wurde ein Bankenkonsortium mit der Verfahrensbegleitung beauftragt. Gemeinsam mit dem Bankenkonsortium wurde das sogenannte Rahmenwerk für grüne und soziale Finan- zierungen entwickelt. Das Rahmenwerk, welches sich an den Prozessleitlinien der Social Bond Principles und Green Bond Principles orientiert, beschreibt den Pro- zess der Projektauswahl und der Projektbewertung bei der Stadt Münster und der Stadtwerke Münster GmbH sowie die Verwendung der Emissionserlöse aus dem Schuldschein. Es enthält außerdem die Projektanforde- rungen und Eignungskriterien grüner Projekte. Ferner 22 ist in dem Rahmenwerk eine Verpflichtung zur regel- mäßigen Berichterstattung über die Entwicklung der Investitionen und über die damit verbundenen Ziele gegenüber den Investoren enthalten. Die mit dem Rahmenwerk und den ausgewählten Projekten angestrebte Nachhaltigkeitsperformance und -strategie der Stadt Münster und der Stadtwerke Münster GmbH wurde von einer Ratingagentur über- prüft. Sowohl die Übereinstimmung des Rahmenwerks mit den genannten Social Bond Principles und Green Bond Principles als auch die Eignung der Stadt Müns- ter und der Stadtwerke Münster GmbH als nachhaltige Emittenten wurde bestätigt. In der Zeit vom 13.09.2022 bis zum 22.09.2022 konn- ten Investor*innen ihr Interesse durch die Abgabe eines Angebotes mitteilen. Aufgrund des großen Inte- resses an dem Nachhaltigkeitsschuldschein sowie an Investitionen in Projekte mit Nachhaltigkeitscharakter erhöhte die Verwaltung das ursprüngliche Finanzie- rungsvolumen von 100 Mio. Euro auf 140 Mio. Euro. Die über den Schuldschein vereinbarten Zinssätze be- wegen sich leicht unter dem Niveau von Kommunal- krediten, deren Konditionen parallel indikativ einge- holt wurden, um eine valide Vergleichbarkeit zu haben. Die Verwaltung veröffentlicht jährlich einen Sustain- able Finance Bericht, der über die Mittelverwendung (Allokationsbericht) und die Nachhaltigkeitswirkung der finanzierten Investitionen beziehungsweise Projek- te (Wirkungsbericht) Auskunft gibt. Im Allokationsbericht wird die Höhe des bereits einzelnen Projekten zugeordneten Finanzvolumens sowie die Höhe des noch ausstehenden Betrages am Gesamtvolumen dargestellt. Der Wirkungsbericht hat die erzielten Nachhaltigkeitseffekte in den Bereichen umweltfreundliche Gebäude (vermiedene CO 2-Emis- sionen in Tonnen pro Jahr), nachhaltiges (Ab-)Was- sermanagement (Volumen des gereinigten Abwassers vor und nach dem Projekt in m³ pro Jahr) und Glasfa- serausbau (Ausbaufortschritt und daraus resultierende potenzielle Energieeinsparung) zum Inhalt. Mit dem Green Bond hat sich das städtische Schulden- portfolio verändert: „Klassische“ Investitionskredite stellen nur noch knapp 84 Prozent des Portfolios dar, während bereits über 16 Prozent des Portfolios nach- weislich als nachhaltiges Finanzierungsinstrument ausgestaltet sind. Werden auch über klassische Inves- titionskredite städtische Projekte mit hohem Nach- haltigkeitscharakter finanziert, entsteht erst mit dem Green Bond eine Selbstverpflichtung der Stadt, die Nachhaltigkeitswirkung auch gegenüber Dritten zu be- legen. Das über Green Bonds finanzierte Volumen wird perspektivisch erhöht. Liquiditäts- und Investitionskredite Liquiditäts- und Investitionskredite in Euro Quelle: Stadt Münster, Sozialamt und Bundesagentur für Arbeit 1 Mrd. 800 Mio. 600 Mio. 400 Mio. 200 Mio. 0 0000000 0000000 0000000 0000000 0000000 0000000 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Jahre Euro 0 0000000 0000000 0000000 0000000 0000000 0000000 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Jahre Euro Liquiditätskredite Investitionskredite Jahr Nachhaltige Verwaltung Nachhaltigkeitsbericht 2022 23 Die staatliche Nachfrage nach Waren, Werken und Dienstleistungen ist angesichts ihrer volkswirtschaftlichen Bedeutung nicht nur kostengünstig, sondern auch sozial und ökologisch verträglich zu decken. Deshalb wird das Beschaffungswesen der Stadtverwaltung perspektivisch so ausgerichtet, dass auch die Schonung von Natur und Klima sowie der Schutz der an der Herstellung und Erbringung beteiligten Menschen angemessen berück sichtigt werden. Geschäftsanweisung Vergaben Neben gesetzlichen Grundlagen – wie dem Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG) – sind Grundsätze für städ- tische Vergaben in der Geschäftsanweisung für Ver- gabeverfahren der Stadt Münster geregelt. Der darin genannte Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Spar- samkeit schließt eine nachhaltige Beschaffung nicht aus, auch wenn diese teurer ist. Die Vergabestellen ent- scheiden im Einzelfall über die Beschaffung umwelt- freundlicher Leistungen sowie über den Mehrpreis. In der städtischen Geschäftsanweisung sind bei- spielsweise folgende soziale Aspekte genannt, die bei der Stadt Münster Berücksichtigung finden: • Ausschluss von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit (im Sinne ILO-Konvention Nr. 182) • Bevorzugte Berücksichtigung von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen und Inklusionsbetrieben bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (SGB IX) Daneben finden folgende beispielhafte Umweltaspek- te bei Vergaben der Stadt Münster Berücksichtigung: • Fortschreibung der Gebäudeleitlinien der Stadt Münster bei Hochbaumaßnahmen (Vorlagen-Nr. V/0388/2020 vom 26.08.2020) • Verzicht auf die Verwendung tropischer Hölzer und Produkte, Beschluss Haupt- und Finanz ausschuss vom 19.04.1989, (Vorlagen-Nr. 35/89 vom 15.02.1989) • Verzicht auf FCKW- und HFCKW-haltige Baustoffe in allen städtischen Bauten und Verwendungs- einschränkung für PVC-haltige Stoffe, Beschluss Haupt- und Finanzausschuss vom 07.09.1994 (Vorlagen-Nr. 751/94 vom 15.07.1994) • Umweltschutz im Büro, Amtliche Mitteilungen vom 20.12.1990 Nr. 79 • Verwendung von Umweltschutzpapier, Amtliche Mitteilungen vom 08.10.1993 Nr. 8 • Verzicht auf Lösemittel, Stellungnahme Hauptamt vom 06.01.1992 an das Tiefbauamt, Anlass: Anfrage der SPD-Fraktion im AUB • Einsatz von „direkt recycelten“ Fensterbriefumschlä- ge, Rundschreiben lt. Verteiler B vom 06.03.1997 Vergabe und Beschaffung 24 Um das Thema der sozialökologischen Vergaben wei- ter zu konkretisieren, wurde im September 2022 die Bildung eines Arbeitskreises aus Verwaltung und Poli- tik beschlossen. Dieser soll einen Leitfaden zur nach- haltigen Beschaffung erarbeiten, der sozialökologische Kriterien für die Beschaffung von Waren, Diensten und Werken für die Stadt Münster definiert und ein Verfah- ren vorschlägt, um deren Einhaltung in rechtlich zuläs- siger Weise zu sichern und zu überwachen. Beschaffung nach sozial-ökologischen Kriterien – ausgewählte Projekte Wie eine sozial-ökologische Beschaffung in verschiede- nen Bereichen umgesetzt und gefördert wird, zeigen beispielhaft die nachfolgenden Projekte. Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 – Handlungs- feld Beschaffung und Veranstaltungen Im Rahmen der im Jahr 2021 vom Rat der Stadt Müns- ter beschlossenen Konzeptstudie Klimaneutrale Stadt- verwaltung 2030 wird das Ziel formuliert, alle Beschaf- fungsvorgänge der Stadtverwaltung nachhaltig und klimafreundlich zu organisieren. Die genannte Geschäftsanweisung soll ergänzt, eine Beratungsstelle für nachhaltige Beschaffung eingerichtet sowie entsprechende Pilotprojekte umgesetzt werden. Öko-faire Verpflegung Der Rat der Stadt Münster hat beschlossen, Nachhaltig- keitskriterien (z. B. ökologisch, regional, fair) in der Ge- meinschafsverpflegung städtischer Kantinen, Schulen und Kindertageseinrichtungen, bei städtischen Veran- staltungen sowie in der Beschaffung stärker zu berück- sichtigen. Zudem sollen regionale (Bio-)Wertschöp- fungsketten betrachtet, Informationsmöglichkeiten ausgebaut und konkrete Kooperationen mit zivilge- sellschaftlichen und unternehmerischen Akteur*innen entwickelt und umgesetzt werden. Im Jahr 2020 hat sich die Stadt Münster erfolgreich um die Fortführung der Stelle Koordination kom- munaler Entwicklungszusammenarbeit (KEPOL) bei der SKEW / Engagement Global beworben. Über die KEPOL-Stelle wird für den Zeitraum Ende 2020 bis Ende 2022 ein Pilotprojekt zum Thema ÖKO-Faires Schules- sen unter der Federführung des Amtes für Bürger- und Ratsservice in Kooperation mit dem Amt für Schule und Weiterbildung, dem Gesundheits- und Veterinär- amt und dem Amt für Grünflächen, Umwelt und Nach- haltigkeit mit Unterstützung der Christlichen Initiative Romero e. V. (CIR) initiiert. Leitfaden für nachhaltige Veranstaltungen Die Fachstelle Nachhaltigkeit hat in Kooperation mit der Steuerungsgruppe Fairtrade-Stadt Münster und weiteren Partner*innen einen Leitfaden für nachhaltige Veranstaltungen entwickelt. Der Leitfaden soll städti- sche Ämter und Einrichtungen und Unternehmen bei der Organisation und Durchführung von Veranstaltun- gen unter verschiedenen Nachhaltigkeitsaspekten un- terstützen. Papieratlas Über die zentrale Vergabestelle der Stadt Münster wird für die Stadtverwaltung Kopierpapier ausschließlich mit Blauem Engel bestellt. Im Papieratlas-Städtewett- bewerb der Initiative Pro Recyclingpapier (IPR) erreich- te Münster im Jahr 2019 den dritten, im Jahr 2020 den vierten und im Jahr 2021 den neunten Platz. Damit gehört Münster zu den recyclingpapierfreundlichsten Städten Deutschlands. Durch die Verwendung von recyceltem Kopierpa- pier konnte so bei der Produktion allein im Jahr 2019 mehr als 6 Millionen Liter Wasser und über 1,2 Millio- nen Kilowattstunden Energie eingespart werden. Kommunen für ein starkes Lieferkettengesetz Die Stadt Münster hat 2021 die Resolution Kommu- nen für ein starkes Lieferkettengesetz in Deutschland unterzeichnet. 34 Städte und Gemeinden fordern da- rin gesetzlich festgezurrte Haftungsregelungen sowie effektive staatliche Mechanismen zur Durchsetzung von Vorgaben, die Unternehmen dazu verpflichten, Menschenrechte zu achten und Umweltzerstörung zu vermeiden. Die Idee entstand während eines kommu- nalen Austauschtreffens im Rahmen des Wettbewerbs Hauptstadt des Fairen Handels im November 2020, an dem Münster teilgenommen hat. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wurde im Juni 2021 vom Bundestag beschlossen. Nachhaltige Verwaltung Nachhaltigkeitsbericht 2022 25 Öffentlichkeitsbeteiligung Die Menschen, die in Münster leben, und auch die Organisationen und Unternehmen hier identifizieren sich in besonderer Weise mit ihrer Stadt, ihren Stadtteilen und ihren Quartieren, beobachten deren Entwicklung aufmerksam und tragen auf vielfache Weise aktiv zu einer lebenswerten Zukunft Münsters bei. Es ist daher für die Stadt Münster Wunsch und Verpflichtung, die Menschen bestmöglich in die Meinungsbildung und Entscheidungsfin dung zu kommunalen Projekten einzubeziehen und ihre aktiven Beiträge und ihr Engagement zu unterstützen und zu würdigen. Dazu dienen unterschiedliche Formen und Angebote der Bürger*innenbeteiligung, teilweise gesetzlich vorgegeben, teilweise freiwillig. Als Rahmen hat die Stadt Münster „Leitorientierungen für eine Gute Öffentlich keitsbeteiligung“ verabschiedet, die die Qualität und Weiterentwicklung der mitgestaltenden Beteiligung in Münster sichern sollen. Beteiligungsmöglichkeiten und gute Standards Die Stadt Münster hat unterschiedliche Formen und vielfältige Angebote der Bürger*innenbeteiligung (sie- he dazu beispielsweise das Magazin MünsterZukünfte No 2 „MünsterBeteiligung“) – ergänzend zu den Betei- ligungsrechten gemäß der Gemeindeordnung für das Land NRW wie Fragestunden in Rat und Bezirksvertre- tungen, Anregungen und Beschwerden, Einwohneran- trägen, Bürgerbegehren etc. Zu den freiwilligen Angeboten gehören z. B. die Bürgersprechstunde des Oberbürgermeisters und die Bürgerumfrage. Eine Besonderheit ist die Kinderbetei- ligung, die es ermöglicht, Anregungen, Fragen, Ideen und Kritik zum Leben von Kindern in Münster an die Mitarbeiter*innen des Kinderbüros zu richten. Im Rah- men von Spielplatzsanierungen und -planungen lädt das Kinderbüro beispielsweise vor Ort regelmäßig zu Ideenbörsen ein ( → Kapitel 1.1). Zudem gibt es jährlich eine Vielzahl von gesetzlich vorgesehenen, aber auch freiwilligen Beteiligungsangeboten der Stadt Münster im Bereich der Freiraum-, Stadt- und Verkehrsplanung. Der Prozess der Global nachhaltigen Kommune rich- tet sich vor allem an Organisationen wie Initiativen, Unternehmen und Vereine. In den Kapiteln 1 bis 9 werden Formen dieser sogenannten Stakeholder- Beteiligung thematisiert. Dazu gehören Beiräte, Netz- werke, Allianzen, Arbeitsgemeinschaften und -kreise, Vertretungen, (Aktions-) Bündnisse, Foren, Regional- gruppen etc. Diese spiegeln die Vielfalt der Beteiligung gesellschaftlicher Akteur*innen im Rahmen einer ko- produktiven Stadtentwicklung wider. Um die mitgestaltende Öffentlichkeitsbeteiligung weiter zu stärken, wurden im Rahmen von Münsters Zukunftsprozess „Leitorientierungen für eine Gute Öffentlichkeitsbeteiligung“ erarbeitet und vom Rat der Stadt Münster verabschiedet. Diese liegen auch in Leichter Sprache vor. Mit den Leitorientierungen, die im Folgenden dargestellt sind, werden verfahrensüber- greifende Qualitätsstandards benannt, denen alle Be- teiligungsprozesse der Stadt gerecht werden sollen. 26 Nachhaltige Verwaltung Nachhaltigkeitsbericht 2022 27 Auszug aus den „Leitorientierungen für eine Gute Öffentlichkeitsbeteiligung – Kommunikation, Partizipation und Koproduktion in Münster“ Quelle: Stadt Münster, online unter: https://www.stadt-muenster.de/buergerbeteiligung/leitorientierungen 28 Zudem erfolgte eine Teilnahme am vergleichenden Difu-Projekt „Strukturierte Beteiligung – wie gelingt’s?“ mit insgesamt 16 deutschen Kommunen, das der Stadt Münster eine Einordnung ihrer Beteiligungsstrukturen und Hinweise zu möglichen weiteren Instrumenten und Maßnahmen gibt. MünsterZukünfte – gemeinsam machen Im Rahmen des Prozesses der MünsterZukünfte wurde Bürger*innenbeteiligung nicht nur innovativ gedacht, sondern auch praktisch gemacht und erprobt. Ziel des Prozesses war es, Eckpunkte für die künftige Stad- tentwicklung zu erarbeiten. Dies geschah in einem intensiven, gemeinsamen Dialogprozess von Stadt- gesellschaft, Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Verwaltung und mittels verschiedener Ansätze. Zum einen wurden Zukunftsprojekte von Bürger*innen un- ter dem Motto „Gutes Morgen Münster“ eingebracht. Zum anderen wurden auf der Basis von umfassenden Umfragen und Workshops und mittels einer Szena- rio-Analyse alternative Entwicklungsszenarien langfris- tiger Zukunftsperspektiven identifiziert. Des Weiteren wurden für das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) konkrete Zukunftsstrategien und Schlüsselmaß- nahmen entwickelt – dies geschah hauptsächlich im Rahmen sogenannter Stadtforen. Im Jahr 2020 wurde gemeinsam vom Team der MünsterZukünfte und der Stabsstelle Smart City das erste städtische Webforum zum Thema „Beteiligung digitaler denken“ durchgeführt. Es ging um Möglich- keiten, Chancen und Herausforderungen digitaler Be- teiligungsformate in der Stadtentwicklung. Digitale Formate sprechen neue Zielgruppen an und bieten auch die Möglichkeit der Teilhabe für diejenigen Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht an Präsenzveranstaltungen teilnehmen können. Daher startete in der Folge der Pilotbetrieb der digitalen Par- tizipationsplattform Beteiligung NRW für Münster. Zukunftsspaziergänge, ein Vielfaltswettbewerb, digi- tale Beteiligungsmöglichkeiten, die Stadtforen etc. prägten die auf intensive Öffentlichkeitsbeteiligung ausgerichteten MünsterZukünfte, deren (Zwischen-) Ergebnisse vom Rat der Stadt Münster im Jahr 2021 be- schlossen wurden. Beteiligung weiter entwickeln Unter dem Motto „aus dem Prozess direkt in die Um- setzung“ gab und gibt es zahlreiche Folgeaktivitäten in den 10 Handlungsfeldern des ISEK Münster 2030 und im Querschnittsthema „Beteiligung weiter denken“, denn manche Gruppen in der Stadtgesellschaft werden mit den bisherigen Beteiligungsformen weniger gut er- reicht: Mit der App #stadtsache, die im Südviertel, auf dem Hörster Parkplatz und in Berg Fidel zum Einsatz kam, wurden neue Wege der multimedialen Kinder- und Jugendbeteiligung erprobt. Spielerisch konnten Kinder und Jugendlichen mit der App Ideen für die Zukunft und Vielfalt ihres Stadtviertels sammeln. Im Projekt ePart MS-Lab wurden in 2022 schließlich brei- tere Möglichkeiten der elektronischen und hybriden Jugendbeteiligung experimentell ausgelotet. Im glei- chen Jahr begann mit und von Menschen mit Behinde- rung – die sich hier Beteiligungspilot*innen nannten – die Arbeit am neuen Leitfaden Inklusive Beteiligung. Münsters Zukunftsprozess geht weiter unter dem Motto MünsterZukünfte gemeinsam machen © Stadt Münster / medlay Nachhaltige Verwaltung Nachhaltigkeitsbericht 2022 29 © Stadt Münster / medlay 30 © Stadt Münster / Münster View Nachhaltigkeitsbericht 2022 31 Worum geht es? Wie kann gesellschaftliche Teilhabe in Münster für alle selbstverständlich gelebt werden? Wie lassen sich Armut und Existenznot minimieren und gleiche Teil- habechancen für alle Geschlechter, Menschen mit Behinderung oder Menschen mit Migrationsvorge- schichte ausbauen? Die Förderung kultureller Vielfalt und interkultureller Begegnungen sind hierzu ebenso wichtige Bausteine wie die Schaffung bedarfsorientier- ter sportlicher Angebote oder die Verankerung bürger- schaftlichen Engagements. Gelebte gesellschaftliche Teilhabe ist in Münster für alle selbstverständlich. 1. Gesellschaftliche Teilhabe Strategische Ziele • Armut, Existenznot und einhergehende Gesundheitsrisiken minimieren • Kulturelle Vielfalt und interkulturelle Begegnung fördern sowie gleichberechtigte Teilhabe aller ermöglichen • Frauen und Männer haben ohne stereotype Rollenzuweisungen gleiche Teilhabechancen und Menschen mit Behinderung profitieren von inklusiven Angeboten • Teilhabechancen für Neuzugewanderte und Menschen mit Migrationsvorgeschichte stärken • Bedarfsorientierte kulturelle und sportliche Angebote schaffen • Möglichkeiten der Mitwirkung aller veran- kern und befördern 32 Durch verschiedene Aktivitäten und Maß nahmen sollen allen Bürger*innen in Münster eine gleichberechtigte Teilhabe ermöglicht werden. Nachfolgend liegt der Fokus auf der Teilhabe von Kindern und Jugendlichen sowie von älteren Menschen. Kinder und Jugendliche Kinder und Jugendliche stark zu machen, Familien ge- wünschte und notwendige Serviceeinrichtungen anzu- bieten – das ist die beste Investition in Münsters Zu- kunft, damit Kinder, Jugendliche und Familien sich in Münster wohl fühlen. Kinder- und Jugendförderplan Mit dem 4. Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan kommt die Stadt Münster der gesetzlichen Verpflich- tung nach, eine Maßnahmenplanung für folgende Leis- tungsfelder aufzustellen: • Kinder- und Jugendarbeit (Offene Kinder- und Jugendarbeit, Jugendrat, Jugendverbandsarbeit) • Jugendsozialarbeit • Jugendhilfe an Schulen • Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz An der Planung richten die freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe gemeinsam mit den öffentlichen Trä- gern ihre Arbeit aus. Neben den gesetzlich festgelegten Zielen arbeiten die jeweiligen Leistungsfelder nach ih- ren eigenen Leitzielen und -prinzipien. Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugend arbeit Im Rahmen der Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit fördert die Stadt Münster z. B. Ferien- freizeiten, Ferienprogramme, Ganztagsbetreuung in den Ferien, internationale Jugendbegegnungen, offene Jugendveranstaltungen, Kurse und Lehrgänge sowie Aus- und Fortbildungen. 1.1 Armutsprävention und Teilhabe für alle ermöglichen 1. Gesellschaftliche Teilhabe Nachhaltigkeitsbericht 2022 33 Durch Information, Beratung und finanzielle Förde- rung werden die offene Kinder- und Jugendarbeit, die Jugendverbandsarbeit, die Migrationshilfen sowie die aufsuchende Jugendsozialarbeit sichergestellt und qualifiziert weiterentwickelt. Maßnahmenprogramm einer kind- und jugendbezo- genen Armutsprävention Allen Kindern und Jugendlichen soll von Anfang an ein gelingendes Aufwachsen ermöglicht und dadurch ihre gesellschaftliche Teilhabe und Integration erreicht werden. Übergänge und Zugänge zu Unterstützungs- angeboten vor Ort sollen verbessert werden. Ziel ist es, dauerhafte Verantwortungsgemeinschaften zu bilden, Präventionsketten lebensphasenbegleitend weiter- zuentwickeln und aufeinander in den folgenden Le- bensphasen abzustimmen. Ausgewählte Maßnahmen • Datenbank „Hilfsangebote für Familien mit kleinen Kindern“ • Durchführung von Präventionskonferenzen • Förderung „Gesundes Frühstück“ in ausgewählten Kitas in benachteiligten Quartieren • Aufsuchende Hilfen durch Familienhebammen und Kinderkrankenschwestern in besonders belasteten Familien bis zum ersten Lebensjahr Haus des Jugendrechts Seit dem Jahr 2022 arbeiten Bedienstete des Kriminal- kommissariats 16 des Polizeipräsidiums Münster, der Jugendhilfe der Stadt Münster, der Staatsanwaltschaft Münster und der Caritas unter einem Dach zusammen. Gemeinsames Ziel ist es, straffällig gewordenen jugend- lichen Intensivtäter*innen schnell und konsequent kla- re Grenzen aufzuzeigen, sie enger zu kontrollieren und sie zugleich in ihrer persönlichen und sozialen Lage zu unterstützen. Kinderfreundliche Kommune Die Stadt Münster unterstützt Kinderfreundlichkeit mit niederschwelligen Beratungsangeboten und Be- teiligungsverfahren. Zu den Schwerpunkten gehören z. B. Familienbesuche für Neugeborene sowie die Spiel- platzbedarfsplanung und -ideenbörsen als aktive Be- teiligung von Kindern. Ein weiteres institutionalisiertes Beispiel der Beteili- gung ist der Jugendrat, der im Jahr 2021 neu gewählt wurde und aus insgesamt 30 Mitgliedern besteht. Der Jugendrat darf alle öffentlichen Beschlussfassungen auf seine Tagesordnung setzen, kommentieren und Ände- rungsvorschläge einbringen. Mit einer neuen Homepage wurde eine Plattform zur Darstellung der Projekte geschaffen. Der Jungendrat hat z. B. für das städtische Schil- lergymnasium den Umbau des ehemaligen Lehr- schwimmbeckens zu einem Multifunktionsraum er- wirkt. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung hat im Jahr 2021 100.000 Euro für die Umsetzung dieses Projekts bereitgestellt. Zudem wurde der Bewegungs- park in Hiltrup im Jahr 2020 mit der Unterstützung des Jugendrates eingeweiht. Kinder- und Jugendarmut Anteil der Leistungsbeziehenden von SGB II oder SGB XII (unter 18 Jahre) an der Bevölkerung (unter 18 Jahre) in Prozent Quelle: Stadt Münster, Sozialamt und Bundesagentur für Arbeit Prozent Jahre 75 80 85 90 95 100 2016 2018 2020 2022 % 0 5 10 15 20 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 JahreJahr 34 Teilhabe im Alter Das gesellschaftliche Gewicht der Senior*innen nimmt zu, nicht nur angesichts ihrer Zahl. Sie fordern zuse- hends ihren Platz im gesellschaftlichen und politischen Gestaltungsraum ein. Das Alter und das Altern werden längst nicht mehr nur auf Bedürftigkeit reduziert. Zunehmend werden die Ressourcen, Stärken und Fähigkeiten älterer Menschen in den Vordergrund ge- stellt, Mitwirkung und Teilhabe werden von Senior*in- nen verstärkt gefordert. Die selbstbewusste und akti- ve Gestaltung der so genannten Dritten Lebensphase rückt stärker ins Zentrum. WHO-Netzwerk Age-friendly Cities and Communities Münster ist als eine der ersten Großstädte in Deutsch- land dem WHO-Netzwerk Age-friendly Cities and Com- munities beigetreten. Ende 2022 waren über 1400 Städte und Gemeinden in über 50 Ländern Mitglied im Netzwerk. Für ein Gesamtkonzept sollen die jeweils bereits vor Ort existierenden Einzelmaßnahmen mit- einander vernetzt und in Kooperation miteinander gebracht werden. Zusätzlich werden die Maßnahmen über die WHO-Plattform Age-friendly World gebündelt und damit international vernetzt unter der Maßgabe „aus Erfahrung voneinander lernen“. Altersfreundlich- keit ist mehr als die klassische Altenhilfe; im Zentrum steht die Frage, welche aktive Rolle in der Gesellschaft bzw. in der Stadtentwicklung Senior*innen zugespro- chen wird, um aktives Altern und das Engagement dieser Bevölkerungsgruppe zu stärken. Die Themenbe- reiche der altersfreundlichen Stadt sind in acht Katego- rien eingeteilt: • Öffentlicher Raum und bebauter Raum • Mobilität und Verkehr • Wohnen • Gesellschaftliche Teilhabe • Respekt und soziale Integration • Engagement und Beschäftigung • Kommunikation und Information • Öffentliche und Gesundheitsdienstleistungen Der im Rahmen des Beitritts zum WHO-Netzwerk ge- gründete Beirat Altersfreundliche Stadt Münster, der aus 19 Mitgliedern aus den Bereichen Seniorenver- tretung, FH Münster, Alzheimer Gesellschaft Münster, Diakonie, DRK, Haus vom Guten Hirten, Vorstand Kom- mission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen, LichtBlick Seniorenhilfe e. V., Volks- hochschule Münster, Gesundheits- und Veterinäramt und Sozialamt besteht, hat in seiner zweiten Sitzung einen Strategieplan für die Jahre 2022 bis 2025 festge- legt. Diesen Schwerpunkten soll in diesen drei Jahren Priorität für Münster eingeräumt werden: • Wohnen, Versorgungssicherheit und Pflege im Quartier • Mobilität im Alter und von Menschen mit Behinderung stärken • Digitalisierung unterstützen Ein weiteres Thema, das in Zukunft bearbeitet werden soll, ist das Thema Einsamkeit, das durch die Corona- Pandemie gerade auch in den Städten zugenommen hat. Weitere Beispiele für die Ermöglichung der Teilhabe im Alter sind das freiwillige Fallmanagement für Men- schen, die Grundsicherung im Alter in Anspruch neh- Altersarmut Anteil der Leistungsbeziehenden von SGB XII (über 65 Jahre) an der Bevölkerung (über 65 Jahre) in Prozent Quelle: Stadt Münster, Sozialamt und Bundesagentur für Arbeit Prozent Jahre 75 80 85 90 95 100 2016 2018 2020 2022 % 0 1 2 3 4 5 6 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 JahreJahr 1. Gesellschaftliche Teilhabe Nachhaltigkeitsbericht 2022 35 men, sowie das 60plusAbo für alle Menschen ab 60 Jahren als kostengünstige Möglichkeit, öffentliche Ver- kehrsmittel zu nutzen. Masterplan altengerechte Quartiere Die Stadt Münster verfolgt das Ziel, in allen Vierteln ein unterstützendes Umfeld für ältere Menschen zu schaffen. Im Sozialamt wurde ein entsprechender Masterplan erarbeitet, um Versorgungssicherheit für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf in der Wohnumgebung zu ermöglichen. In enger Abstimmung mit den älteren Menschen werden nachbarschaftliche Netzwerke aufgebaut. Zu- sammen mit ehrenamtlichen Initiativen sowie sozialen und gewerblichen Dienstleistern werden zudem die vorhandenen Leistungen bekannter gemacht. In den einzelnen Quartieren sollen bedarfsgerecht neue An- gebote vor Ort entwickelt werden. In Münster gibt es sechs Projekte der altengerechten, inklusiven Quartiersentwicklung, die nachfolgend ge- nannt sind. Die Quartiersaktivitäten sind vielfältig – sie reichen von der Stärkung der digitalen Teilhabe durch Smartphone-Sprechstunden und Tablet-Kurse über Bewegungs- und niedrigschwellige Gesprächsangebo- te bis hin zu kostenfrei auszuleihende Rollstuhlfahrrä- dern, Dreirädern und Paralleltandems für Menschen mit Beeinträchtigung zur Teilnahme an Radtouren und zur Eröffnung von mehr Bewegungsfreiheit. • Aaseestadt / Pluggendorf • Handorf • Herz-Jesu / Mauritz-Mitte • Hiltrup-Ost • Mauritz-Ost • Rumphorst Darüber hinaus gibt es drei Quartiersstützpunkte, wel- che die ambulante Versorgung von Menschen mit Be- hinderung und älteren Menschen zum Ziel haben. Wohnberatung und Hilfe beim Umzug Wenn die Wohnung den Bedürfnissen eines Menschen aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung nicht mehr entspricht, kann das eigene Zuhause häufig indi- viduell angepasst werden. Hier berät die Wohnbera- tung der Stadt Münster Mieter*innen, Vermieter*innen und Eigentümer*innen. Ist eine Wohnraumanpassung nicht möglich, unterstützt die Wohnberatungsstelle „Hilfen beim Umzug“ bei der Suche nach einer bedarfs- gerechten Wohnung. Senior*innen (sowie Menschen mit Behinderung) können städtische Hilfen beim Umzug in Anspruch nehmen, damit sie in einer für sie von der Größe pas- senden, barrierefreien und bezahlbaren Wohnung selbstständig leben können. Das Angebot der Hilfen beim Umzug ist mit Blick auf den demografischen Wandel sowie der damit einher- gehenden Verschärfung der Wohnungsknappheit und gleichzeitiger Erhöhung des Beratungsbedarfes der auf Unterstützung angewiesenen Haushalte ein wesent- licher Baustein zur Verbesserung der Wohn- und Le- benssituation. Digitale Teilhabe Seit dem Jahr 2021 beteiligt sich Münster beim bun- desweiten Digital-Kompass. Ziele sind der Austausch und die Verbreitung bereits bestehender Angebote zu digitalen Themen für älter werdende Menschen in Münster. Die kostenlose Senior*innen- und Gesundheits-App „Gut versorgt in Münster“ bietet eine Übersicht der lo- kalen Angebote in den Bereichen Gesundheit, Freizeit und Kultur, senior*innengerechtes Wohnen, Unter- stützungs- und Pflegedienste etc. Die App verfügt über eine Vorlesefunktion und lässt sich sprachlich steuern. Gesundheit im Alter Gesundheitsförderung und Prävention haben große Bedeutung für die Selbstständigkeit und das Wohlbe- finden älterer Menschen. Ein gesundes Altern benötigt gesundheitsbewusstes Verhalten und ein gesundheits- förderndes Umfeld. Ein Angebot ist die Veranstaltungsreihe „Gesund und aktiv – älter werden in Münster“. Zum Organisati- onsteam gehören das Gesundheits- und Veterinäramt, die Kommunale Seniorenvertretung, der Stadtsport- bund, die Volkshochschule Münster und die Selbsthil- fe-Kontaktstelle Münster. 36 Pflege und Unterstützung im Alter In Münster gibt es ein breites Angebot an Versorgungs- und Unterstützungsangeboten für pflege- und hilfsbe- dürftige Menschen. Diese stoßen jedoch angesichts der demografischen Entwicklung und des zunehmen- den Fachkräftemangels immer deutlicher an Grenzen. Die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung wird in den kommenden Jahren eine der zentralen kommu- nalen Herausforderungen sein. Die Stadt Münster setzt dabei seit vielen Jahren auf einen Ausbau von dezentra- len, quartiersnahen Versorgungsstrukturen. Im Jahr 2015 wurde vom Rat der Stadt Münster die Einführung einer verbindlichen Pflegebedarfsplanung beschlossen, die die Förderung zusätzlicher stationä- rer Plätze von einer kommunalen Bedarfsbestätigung abhängig macht. Ziel war und ist, anstelle des Ausbaus weiterer großer stationärer Einrichtungen vorrangig dezentrale ambulant betreute Pflege-Wohngemein- schaften zu schaffen. In den vergangenen Jahren ist hier ein kontinuierlicher Zuwachs an Plätzen zu verzeich- nen gewesen. Der Anteil der Menschen, die in stationären Einrichtun- gen versorgt werden, liegt in Münster seit langer Zeit deutlich über dem nordrhein-westfälischen Durch- schnitt. Dennoch wird der überwiegende Teil der Men- schen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf nach wie vor von den An- und Zugehörigen versorgt. Hier spielt die Pflegeberatung des Infobüros Pflege, gemeinsam mit weiteren Beratungsangeboten, eine besondere Rolle. Die Pflegeberatung bietet in dem komplexen Pflegesystem Orientierung und berät insbesondere über Entlastungs- und Unterstützungsmöglichkeiten. Zukünftig wird es noch wichtiger werden, informelle pflegeergänzende und -begleitende Angebote inner- halb der Quartiere zu stärken, um niedrigschwellige Hilfs- und Unterstützungsangebote zu gewährleisten und die professionelle Pflege zu entlasten. Ein weiterer Ausbau bzw. eine Aufrechterhaltung der pflegerischen Infrastruktur wird zukünftig ent- scheidend davon abhängen, ob und inwieweit es ge- lingt, Pflegekräfte zu gewinnen und zu halten. Die Stadt Münster wirkt aktiv in der Initiative „Starke Pflege in Münster – die Pflegemodellregion“ mit, einem Zusam- menschluss aus Arbeitgebenden aus der Altenpflege und verschiedenen Bildungsträgern. Ein wesentliches Ziel des Projektes ist es, jetzt und in Zukunft qualifizier- te Mitarbeitende zu gewinnen und für das Arbeitsfeld Pflege zu werben. Darüber hinaus steht die Weiterent- wicklung der Pflegelandschaft, z. B. durch die Entwick- lung von durchlässigen und flexiblen Ausbildungs- und Bildungskonzepten, im Fokus. Von 2017 bis 2019 wur- de das Projekt aus Mitteln des Landes Nordrhein-West- falen und des Europäischen Sozialfonds gefördert, seit dem Jahr 2020 wird das Projekt von der Stadt Münster bezuschusst. Ein wesentlicher Baustein der Fachkräftegewinnung ist die Ausbildung. In Münster werden im Vergleich zu anderen Regionen überdurchschnittlich viele Pfle- gefachkräfte ausgebildet. Seit 2019 bleibt die Zahl mit rund 1.600 Auszubildenden jährlich unverändert hoch. Gleichwohl wird diese Anzahl nicht ausreichen, um perspektivisch allein die berufsdemografische Entwicklung auszugleichen. Zum 01.01.2020 wurde bundesweit die generalistische Pflegeausbildung zur Pflegefachfrau und zum Pflegefachmann eingeführt. Damit soll die Pflegeausbildung attraktiver und zu- Jährlich absol vieren rund 1.600 Menschen ihre Ausbildung zur Pflegefachkraft. 1. Gesellschaftliche Teilhabe Nachhaltigkeitsbericht 2022 37 kunftssicher aufgestellt werden. Die Stadt Münster hat im Oktober 2022 unter dem Titel „Stand und Entwick- lung der Pflegeausbildung“ eine Veranstaltung mit Ex- pert*innen aus dem Bereich der schulischen und prak- tischen Pflegeausbildung durchgeführt mit dem Ziel, die Auswirkungen der Umstellung auf die generalisti- sche Pflegeausbildung zu erfassen und mögliche Hand- lungsbedarfe auf kommunaler Ebene zu eruieren. Hier wurde insbesondere die Bereitstellung preisgünstigen Wohnraums für Auszubildende z. B. im Rahmen eines Azubi-Campus benannt. Vollstationäre Pflege Krankenpflegeschule Tagespflege Fachseminar für Altenpflege Ambulant betreute Pflege-Wohngemeinschaften KinderkrankenpflegeschulenKurzzeitpflege Bevölkerung über 80 Jahre Pflegefachfrau / Pflegefachmann* Quelle: Stadt Münster, Sozialamt Anzahl der Einwohner*innen Quelle: Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) Pflegeinfrastruktur Anzahl der verfügbaren Plätze in verschiedenen Einrichtungen und Anzahl der Einwohner*innen über 80 Jahren Auszubildende an den Pflegeschulen in Münster Anzahl der Auszubildenden an den Pflegeschulen in Münster 0 500 1000 1500 2000 2019 2020 2021 2022 Jahre AnzahlAnzahl Jahre 0 1000 2000 3000 4000 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 *Hierbei handelt es sich um einen neuen Ausbildungberuf seit 2020. Die Auszubilden- den zwischen 2020 und 2022 waren zu rund drei Vierteln weiblich und zu rund einem Viertel männlich. 0 5000 10000 15000 20000 25000 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Anzahl Jahre 0 5000 10000 15000 20000 25000 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Anzahl Jahre Anzahl der Pflegeplätze Jahr Jahr 4.000 2.000 20.000 15.000 10.000 5.000 3.000 1.500 2.000 1.000 1.000 25.000 38 1.2 Geschlechtergerechtigkeit Die Gleichstellung der Geschlechter war, ist und bleibt – bereits durch das Grundgesetz vorgegeben – eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Dabei steht der öffentliche Dienst in besonderer Rolle und übernimmt eine klare Vorbildfunktion. Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern – Aktionsplan für Münster Der 4. Aktionsplan der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler und regionaler Ebene für Münster 2021–2023 ist breit angelegt, um die Vielfalt der Themen, bei denen Hand- lungsbedarf besteht, abzudecken. Neben Metazielen werden konkrete Projekte und Aufgaben benannt. Erarbeitet wurde der Aktionsplan mit einem Kern- team der Verwaltung, bestehend aus Vertreter*innen der Bereiche Kultur, Soziales, Bildung, Planung, Ge- sundheit, Nachhaltigkeit und Personal. Beteiligt waren auch Vertreter*innen aus Politik und Zivilgesellschaft, da die Ziele und Maßnahmen über die Verwaltung hinaus auch von freien Trägern und Netzwerken der Gleichstellungsarbeit umgesetzt werden. Der 4. Aktionsplan behandelt folgende Themen: • Vielfalt sichtbar machen (u. a. Gendermonitoring) • Buntes und diverses Stadtbild (u. a. Sichtbar- machen von Frauen bei Straßennamen) • Bedarfsgerechte Kinderbetreuung und Unterstützung für Familien (u. a. Zukunft der Kindertages betreuung) • Abbau von Gewalt gegen Frauen, Männer und LSBTIQ*-Community • Gendergerechte Sprache (u. a. in Publikationen) • Die Stadt Münster als faire Arbeitgeberin (u. a. Grenzachtender Umgang) • Gleiche Teilhabe in der Finanz- und Stadtplanung (u. a. Toiletten im öffentlichen Raum unter Genderaspekten) • Sport für Frauen und Mädchen (u. a. Attraktivität der Sporthallen, der Vereinstätigkeiten und Bäder für Mädchen und Frauen steigern) • Gendersensible Integration (u. a. Online-Map mit Beratungs- und Integrationsangeboten) • Ausgewogenes Geschlechterverhältnis in der Politik (u. a. Motivation zum Engagement für politische Beteiligung) 1. Gesellschaftliche Teilhabe © Stadt Münster Nachhaltigkeitsbericht 2022 39 Für 2023 ist die Erarbeitung des 5. Aktionsplans vorge- sehen. Aufgrund der Aktualität der Thematik wird der Schwerpunkt dieses Aktionsplans auf Klima- und Gen- dergerechtigkeit liegen. Die Klimakrise hat Einfluss auf die Gendergerechtigkeit, da die Geschlechter unter- schiedlich stark von den Auswirkungen des Klimawan- dels betroffen sind und auch bei der Verantwortlichkeit für die Ursachen des Klimawandels gibt es Unterschie- de zwischen den Geschlechtern ( → Kapitel 5). Der nachfolgende Indikator zeigt das Geschlechterver- hältnis im Rat der Stadt Münster. Der Anteil der Frauen in Führungspositionen der Stadtverwaltung ist an an- derer Stelle im vorliegenden BNK-Bericht dargestellt (→ Kapitel 6.3). Aktionsplan LSBTIQ* Mit dem Auftrag zur Erarbeitung des Aktionsplan LSB- TIQ*, der im Herbst 2022 vom Rat beschlossen wurde, wird für Münster eine verbindliche Grundlage geschaf- fen, um die Akzeptanz der Vielfalt von Lebensentwür- fen, sexuellen und geschlechtlichen Identitäten zu fördern und die Gleichstellung und Gleichberechti- gung von LSBTIQ* voranzubringen. Der Aktionsplan dient dem Abbau von Diskriminierungen aufgrund der sexuellen und geschlechtlichen Identität und der Ak- zeptanz von LSBTIQ* Personen. Dabei sind die unter- schiedlichen Lebensrealitäten von Lesben, Schwulen und Bisexuellen einerseits und trans*, inter* und quee- ren Menschen andererseits bedarfsgerecht zu berück- sichtigen. Der Aktionsplan soll Maßnahmen enthal- ten, die sich auf sieben ausgewählte Handlungsfelder (Familie, Vorschulerziehung, Schule, Ausbildung, Er- werbsleben/Beruf, Freizeit /Kultur/Sport, Alter/Pflege) beziehen. Die Maßnahmen des Aktionsplans sollen sowohl mit Wirkung in die Stadtgesellschaft als auch verwaltungsintern umgesetzt werden. Die zweijährige Erarbeitungsphase des Aktionsplans startet voraus- sichtlich im ersten Halbjahr 2023. Zuvor erfolgt ein entsprechendes Stellenbesetzungsverfahren im Amt für Gleichstellung. Geschlechterverhältnis Geschlechterverhältnis im Rat der Stadt Münster innerhalb der einzelnen Wahlperioden in Prozent 0 10 20 30 40 50 60 70 2014 2020 %% Jahre männlich weiblich divers 2020–20252014–2020 Quelle: Stadt Münster, Amt für Bürger- und Ratsservice Sommerfest der Gleichstellung 2022 © Meike Reiners Prozent Jahre 75 80 85 90 95 100 2016 2018 2020 2022 Jahr 40 Aktionsplan Istanbul-Konvention Die Istanbul-Konvention des Europarats ist ein völker- rechtlicher Vertrag zur Bekämpfung geschlechtsspezi- fischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Seit Febru- ar 2018 ist die Konvention in Deutschland geltendes Recht und gibt Impulse für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen auf allen staatlichen Ebe- nen. Ziel des Übereinkommens ist es, Frauen und Mäd- chen vor Gewalt zu schützen. Die Vertragsstaaten ver- pflichten sich, Gewalt gegen Frauen zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen, die Diskriminierung von Frauen zu verhindern und die Rechte von Frauen zu stärken. Im Amt für Gleichstellung wird ab Ende 2023 unter partizipativer Beteiligung der Stadtgesellschaft ein Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention erarbeitet. Zuvor erfolgt auch hier ein entsprechendes Stellenbesetzungsverfahren. Damit werden die struk- turellen Voraussetzungen für Maßnahmen in der Ver- waltung und in der Stadtgesellschaft geschaffen. Neben den hier dargestellten Indikatoren zum Be- schäftigungsumfang von Frauen und Männern geben die Indikatoren im Kapitel „Gute Arbeit und zukunfts- orientierte Wirtschaft“ zusätzlich Auskunft über die Entwicklung der Anzahl sozialversicherungspflichtig beschäftigter Frauen und Männer sowie über den Ver- dienstabstand zwischen Frauen und Männern ( → Kapi- tel 6.1). 1. Gesellschaftliche Teilhabe Beschäftigungsumfang von Frauen Anteil der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen am Wohnort Münster in Voll- und Teilzeit in Prozent Beschäftigungsumfang von Männern Anteil der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Männer am Wohnort Münster in Voll- und Teilzeit in Prozent Vollzeit VollzeitTeilzeit Teilzeit Quelle: Bundesagentur für Arbeit Quelle: Bundesagentur für Arbeit 0 20 40 60 80 100 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 %% Jahre 0 20 40 60 80 100 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 %% Jahre Prozent Jahre 75 80 85 90 95 100 2016 2018 2020 2022 Prozent Jahre 75 80 85 90 95 100 2016 2018 2020 2022 JahrJahr Nachhaltigkeitsbericht 2022 41 Münster ist durch Vielfalt geprägt, die Stadt gesellschaft versteht sich als Ort des ständigen Wandels. Ziel ist es, proaktiv nachhaltige Integrationsstrategien zu entwickeln und Diskriminierung abzubauen. Strukturelle Hürden für Menschen mit Migrationsvor geschichte sollen verringert und die Potenziale der Menschen gefördert werden. Eine wesent liche und für alle Akteur*innen verbindliche Grundlage ist das vom Rat der Stadt Münster beschlossene Migrationsleitbild. Umsetzung und Weiterentwicklung des Migrationsleitbildes Das erste Migrationsleitbild wurde im Jahr 2008 in Münster in einem umfangreichen Beteiligungsprozess auf Initiative des damaligen Ausländerbeirates und heutigen Integrationsrates entwickelt. Die Federfüh- rung des Prozesses des Migrationsleitbildes liegt bei dem Kommunalen Integrationszentrum Münster (KI). Das KI ist Teil eines landesweiten und flächendecken- den Netzwerkes für Integration in den Kommunen. Die Einrichtung eines KI erfolgt auf der Grundlage des Ge- setzes zur Teilhabe und Integration des Landes NRW. Gefördert wird das KI vom Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI) sowie vom Ministerium für Schule und Bil- dung (MSB). Das KI ist dem Amt für Migration und Inte- gration zugeordnet. Im Jahr 2019 hat der Rat der Stadt Münster die dritte Auflage des Leitbildes Migration und Integration ver- abschiedet. Das Leitbild ist die Grundlage und Ziel- setzung der Migrationsarbeit in Münster und wird im Fünfjahresrhythmus fortgeschrieben. Insgesamt waren über 200 Engagierte an dem Prozess, der unter Feder- führung des KI in Zusammenarbeit mit dem Integra- tionsrat durchgeführt wurde, beteiligt. Zur Evaluation der im Leitbild festgehaltenen Ziele erscheint alle zwei bis drei Jahre das Integrationsmonitoring. Es stellt die Entwicklung der politischen, rechtlichen und sozialen Integration von Menschen mit Migrationsvorgeschich- te in der Stadt Münster dar. Integration wird immer als Querschnittsaufgabe be- trachtet, die vernetzt und sozialräumlich bearbeitet werden muss. Die Überwindung von Rassismus und Diskriminierung, die Vermittlung interkultureller Kom- petenz und Gendersensibilität und der Abbau von Vorurteilen werden als zentrale gemeinsame Aufgabe wahrgenommen. 1.3 Migration und Integration Verabschiedung des Migrationsleitbildes © Stadt Münster 42 Handlungsfelder des Migrationsleitbildes: • Rechtliche Beratung und Integrationsbegleitung • (Politische) Partizipation und zivilgesellschaftliches Engagement • Bildung und Sprachen • Kinder- und Jugendhilfe, soziale Leistungen und Dienste • Wirtschaft und Arbeit • Wohnen und sozialräumliche Stadtentwicklung • Gesundheit und Pflege • Kultur und Religion • Sport und Freizeit • Interkulturelle Öffnung der öffentlichen Verwaltungen Das Migrationsleitbild stellt die inhaltliche Grundlage der migrationssensiblen Arbeit der Stadt Münster dar. Die in einem partizipativen Prozess erarbeiteten Ziele werden durch die Verwaltung, die beteiligten Akteure und die gesamte Stadtgesellschaft auf operativer Ebe- ne umgesetzt. Die vorgestellten Konzepte bilden den strategischen und inhaltlichen Bezugsrahmen für die konkreten Projekte und Maßnahmen. Im Folgenden werden ausgewählte Angebote beschrieben. KOMM-AN NRW Ziel des Projekts KOMM-AN NRW ist die Integration der Neueingewanderten in die Stadtgesellschaft mit Unterstützung von Vereinen, Migrantenselbstorgani- sationen, Ehrenamtsinitiativen, Organisationen und Gruppen in den Quartieren durch Vernetzung, Koordi- nation und Qualifizierung von Ehrenamtlichen in enger Kooperation mit öffentlichen und freien Trägern der Migrationsarbeit. Die Zuständigkeit für die Programm- teile 1 und 2 des Landesprogrammes liegt beim KI. KOMM-AN-Fördermittel des Landes NRW werden vom KI an Träger*innen, die Projekte von Ehrenamtlichen für Neueingewanderte (u. a. im Bereich Sport) unter- stützen, weitergeleitet. Dadurch haben die Vereine bessere Möglichkeiten, Neuzugewanderte in ihre Ver- einsaktivitäten einzubinden. Derzeit stehen jährlich 115.750 Euro zur Verfügung. Ausgewählte Maßnahmen: • Regelmäßige Qualifizierungen für Ehrenamtliche in der Migrationsarbeit • Intensive Bewerbung des Förderprogramms und Weiterleitung der Landesmittel an Vereine, Migrantenselbstorganisationen und Initiativen in der Migrationsarbeit • Vernetzung im Rahmen der Arbeitsgruppe „Ehrenamt in der Migrationsarbeit“ • Quartalsweises Vernetzungstreffen der Ehrenamtskoordinator*innen 1. Gesellschaftliche Teilhabe Einbürgerungen Anzahl an Einbürgerungen von Ausländer*innen in Münster sowie Anteil der in dem jeweiligen Jahr eingebürgerten Personen an der Anzahl aller ausländischen Einwohner*innen in Prozent Quelle: Stadt Münster, Amt für Bürger- und Ratsservice Anzahl Prozent 0 200 400 600 800 1000 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Jahre % 0 0.5 1 1.5 2 2.5 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Jahre Anzahl an Einbürgerungen Jahr 1.000 Einbürgerungsquote Nachhaltigkeitsbericht 2022 43 Kooperation mit Migrantenselbstorganisationen Das KI kooperiert mit Migrantenselbstorganisatio nen (MSO) und Glaubensgemeinschaften. Ziele der Zusam- menarbeit sind, • die Diversität der MSO mit ihren jeweiligen unter- schiedlichen Handlungsfeldern sichtbar zu machen, die aktuellen Förderstrukturen aller politischen Ebenen transparent und damit zugänglich zu gestalten, • ihre Arbeit als zivilgesellschaftliche Akteure sichtbarer zu machen, • die notwendige Kooperation mit der Verwaltung und anderen Akteuren der Migrationsarbeit zu fokussieren und • eine Plattform für einen kritisch-produktiven Dialog zwischen den Organisationen, der Politik und der Verwaltung zu geben. Die MSO sind wichtige Partner und Impulsgeber für die Entwicklung der Integrationsarbeit. Das KI wertschätzt die Arbeit und unterstützt die Sichtbarmachung. Ein Ziel ist die Förderung der Kooperationen der MSO un- tereinander sowie mit dem KI und weiteren Akteur*in- nen der Stadtgesellschaft. Dazu wird u. a. jährlich eine Tagung zu von den MSO gewählten Themen organi- siert. Diese jährliche MSO-Tagung bietet mit wech- selnden Themenschwerpunkten einen Rahmen für den Austausch von MSO, Wohlfahrt, Vereinen, Politik und Verwaltung. Die MSO-Tagungen liefern wertvolle Erkenntnisse und Impulse für die unterschiedlichen Teilnehmenden. Sie werden in Kooperation mit Ak- teur*innen der in Münster aktiven MSO sowie mit Ver- treter*innen des Integrationsrates organisiert. Darüber hinaus bietet die MSO-Datenbank seit 2012 Interessierten ein Recherche-Tool zu den in Münster aktiven MSO, Glaubensgemeinschaften sowie Verei- nen und Institutionen. Diese sind in einer interaktiven Stadtkarte sichtbar dargestellt. Rassismuskritische Arbeit Die Mitgliedschaft in der Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus (ECCAR) verpflichtet die Stadt Müns- ter zur Umsetzung eines verbindlichen 10-Punkte-Ak- tionsplans und intensiviert den KI-Arbeitsschwerpunkt Rassismuskritische Arbeit. Auch die Koordination der Wochen gegen Rassis- mus, welche in Kooperation mit weiteren Akteur*in- nen realisiert werden, und die Geschäftsführung des Netzwerks Rassismuskritik gehören zu dem Aufgaben- feld Rassismuskritische Arbeit des KI. Innerhalb des Netzwerkes erfolgen regelmäßige Qualifizierungsmaßnahmen der Mitglieder des Netz- werks. Deren Teilnehmer*innen tragen die rassismus- kritischen Impulse in die jeweiligen Institutionen. Servicestelle Antidiskriminierung Die Servicestelle Antidiskriminierung ist eine Koope- ration zwischen dem DRK Münster und der Caritas Münster. Sie wird gefördert durch das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW und ist Teil der Integrationsagenturen. Es handelt sich um ein unabhängiges Beratungsangebot, das sich an Menschen richtet, die Diskriminierungserfahrungen machen, sowie an alle, die sich für eine diskriminie- rungsärmere Gesellschaft einsetzen wollen. Angebote und Maßnahmen: • Rassismus im Arbeitskontext (Arbeitsmarktzugang/ Bewerbungsverfahren/Arbeitsstelle) (DRK) • Rassismus im Kontext Übergang Schule/Beruf (Caritas) • Beratungs- und Bildungsangebote für Betriebe, Organisationen, Bildungseinrichtungen etc. • Initiierung von Empowerment-Angeboten und Anbindung an Betroffenen-Netzwerke • Öffentlichkeitsarbeit: Sensibilisierung und Prävention • NRW-weite Vernetzung zu Servicestellen mit anderen Schwerpunkten zur Verweisberatung • Rassimuskritische Netzwerkarbeit im Sozialraum (Quelle: HP Caritas) 44 Förderung der frühen (inter-) kulturellen Begeg- nung und Bildung Bei der Förderung der frühen (inter-) kulturellen Be- gegnung und Bildung handelt es sich um eine Vielzahl von Einzelprojekten unterschiedlicher Gruppierungen und Ethnien im Rahmen jährlich stattfindender Festi- vals. Unterstützt werden kontinuierliche Kulturange- bote, interkulturelle Initiativen und die Förderung von Einzelprojekten. Die Veranstaltungen und Projekte mit interkulturel- len Ansätzen werden aus Projektmitteln des Kulturam- tes unterstützt. Das Landesprogramm Kultur und Schule wird seit 2006 kontinuierlich durchgeführt. In den Jahren 2019 und 2020 hatten ca. 50 Prozent der Projekte eine interkul- turelle Ausrichtung. Sprach-Kitas Mit dem Bundesprogramm Sprach-Kitas fördert das Bundesfamilien ministerium die alltagsintegrierte sprachliche Bildung als festen Bestandteil in der Kin- dertagesbetreuung. In Münster nahmen im Jahr 2022 26 Einrichtungen an dem Programm teil. Das Programm wird in Münster durch eine zusätz- liche Fachberaterin des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien begleitet. Die Versorgungsquote von ü3-Kindern, die in Flücht- lingseinrichtungen in Münster gemeldet sind, lag im Jahr 2021 bei 97 Prozent. Das Amt für Kinder, Jugend- liche und Familien analysiert die Betreuungsentwick- lung und unterstützt die Vermittlung von Kitaplätzen auch einzelfallbezogen in Kooperation mit dem Sozi- aldienst. Handlungskonzept für geflüchtete Menschen in Münster Das Handlungskonzept für geflüchtete Menschen baut auf den Zielvorstellungen des Migrationsleitbildes auf und konkretisiert diese für den Bereich der Arbeit mit geflüchteten Menschen. Ziel des Handlungskonzepts ist, die wesentlichen Auf- gaben der Stadtverwaltung im Zusammenhang mit der Aufnahme und Integration geflüchteter Menschen transparent zu machen, die Herausforderungen in den kommunalen Handlungsfeldern zu beleuchten und die bestehenden Ziele und Strategien zu beschreiben. Handlungsfelder des Handlungskonzepts • Frühkindliche Bildung, Schule und Jugendhilfe • Vermittlung deutscher Sprachkenntnisse • Ausbildung, Arbeit und Beschäftigung • Gesundheitliche Versorgung • Bürgerschaftliches Engagement in der Geflüchtetenhilfe • Soziale Teilhabe – Kultur und Sport Ein weiteres zentrales Handlungsfeld ist die Aufnahme und Unterbringung geflüchteter Menschen im Rahmen des überregional beachteten Unterbringungskonzepts. Das Unterbringungskonzept Die Ziele des Unterbringungskonzepts der Stadt Müns- ter sind eine möglichst gleichmäßige Verteilung der Einrichtungen über das gesamte Stadtgebiet und eine (bauliche) Integration in das örtliche Wohnumfeld, überschaubare Wohneinheiten mit durchschnittlich bis zu 50 Plätzen pro Standort (Höchstgrenze 100 Plät- ze) und eine intensive Betreuung der Einrichtungen durch Sozial- und Hausdienst sowie eine enge Einbin- dung von ehrenamtlichem Engagement. 1. Gesellschaftliche Teilhabe Nachhaltigkeitsbericht 2022 45 Inklusion bedeutet, dass Menschen mit Behinderung von Anfang an gleichberechtigt zur Gesellschaft gehören und benötigte Hilfen dort erhalten, wo sie wohnen, arbeiten und ihre Freizeit verbringen. Teilhabe von Menschen mit Behinderung Bereits im Jahr 1996 ist die Stadt Münster der Dekla- ration von Barcelona „Die Stadt und die behinderten Menschen“ beigetreten und hat dadurch ihre Bereit- schaft bekräftigt, sich für eine umfassende Teilhabe von Menschen mit Behinderung in Münster einzusetzen. Es ist Aufgabe der städtischen Beauftragten für Men- schen mit Behinderung, sich dafür einzusetzen, dass diese Ziele erreicht werden. Dazu arbeitet sie mit Ver- einen und Verbänden und der vom Rat eingesetzten Kommission zur Förderung der Inklusion von Men- schen mit Behinderungen (KIB) zusammen. Anregun- gen und Kritik von Menschen mit Behinderung und ih- ren Angehörigen sowie anderen Interessierten werden berücksichtigt und können mithelfen, die Lebensbe- dingungen für Menschen mit Behinderung in Münster zu verbessern. Es gibt in Münster ein vielfältiges Beratungs- und Un- terstützungsangebot zu verschiedenen Themen und Lebensbereichen für Menschen mit Behinderung. Dazu gehören die Angebote vieler freier Träger, aber auch städtische Angebote wie das Informationsbüro Pflege und die Beratungsstelle Frühe Hilfen im Gesundheits- amt. Umsetzung des Aktionsplans zur UN-Behindertenrechtskonvention Der vom Rat der Stadt Münster im Jahr 2013 beschlos- sene Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behinderten- rechtskonvention ist verbindliche Grundlage für Poli- tik und Verwaltung, die Gestaltung aller kommunalen Handlungsfelder systematisch an den Zielen und den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention auszurichten. Zentrale Leitorientierungen der Maßga- ben und Maßnahmen des Aktionsplans sind Inklusion und universelles Design. 1.4 Inklusion © Nathalie Foitzik 46 Ausgewählte Maßnahmen: • Die jährlichen Fördermittel in Höhe von 75.000 Euro zur Unterstützung von Projekten im Bereich der Inklusion im Rahmen der Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit tragen dazu bei, dass die Träger*innen der Kinder- und Jugendarbeit ihre Angebote inklusiver ausrichten. • Die barrierefreien Informationsangebote der Stadt- verwaltung Münster (leichte Sprache, Gebärden- sprachvideos etc.) werden weiter ausgebaut. Dazu finden Workshops und Barrierefreiheitschecks der Webseiten statt. • Die Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen hat in Zusammen- arbeit mit dem Sozialamt und den Stadtwerken Münster sowie unter Beteiligung vieler Vereine und Gruppen von Menschen mit Behinderung im Jahr 2019 den Aktionstag „Teilhabe für alle!?“ durchgeführt, um die vielfältige Arbeit von und für Menschen mit Behinderung in der Stadt kennen zulernen. • Die Stadt Münster stellt jährlich 20.000 Euro für die Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich „Inklusion – Teilhabe und politische Partizi- pation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ zur Verfügung. Die Förderung soll dazu beitragen, die Teilhabe von Menschen mit Behin- derung in verschiedenen Bereichen der Stadtge- sellschaft zu fördern und/oder das Thema Inklusion in der Stadtgesellschaft weiter zu verankern. Mit den Fördermitteln wurde in den letzten Jahren z. B. der Aufklärungsfilm des Blinden- und Sehbe- hindertenvereins Münster „Guck mal!? – Blind und sehbehindert in Münster unterwegs“ gefördert, der für mehr Achtsamkeit wirbt, damit Inklusion besser funktioniert. Ebenfalls hat der Verein Alternatives Wohnen mit Assistenzleistung e. V. eine Förderung für die barrierefrei gestaltete Lesung „Eigensinn – Lieblingsgeschichten zum Thema Behinderung“ in der Stadtbücherei erhalten. • Zusätzlich stehen 10.000 Euro jährlich für Projekte zur Verfügung, die eine „Inklusive Gesundheits- versorgung“ unterstützen. Das Gesundheits- und Veterinäramt entscheidet mit einem Beirat über die Mittelvergabe. Bisher wurde beispielsweise die Überarbeitung von Infomaterialien in Leichte Spra- che, ein Kochkurs für Blinde, die Erstellung eines Fil- mes in deutscher Gebärdensprache mit Infos über Corona-Anlaufstellen sowie die Ausbildung von Prüfer*innen, die das Sportabzeichen für Menschen mit Behinderung abnehmen können, gefördert. 1. Gesellschaftliche Teilhabe © Stadt Münster / Meike Reiners Nachhaltigkeitsbericht 2022 47 Ein umfangreiches Angebot im Freizeit, Breiten und Leistungssport trägt nicht nur zur Gesundheit der Bürger*innen bei, sondern auch allgemein zur Attraktivität einer Stadt. Im Folgenden richtet sich der Blick auf das integrierte gesamtstädtische Sportentwick lungskonzept sowie auf Spielplätze und Freizeitangebote in Münster. Integriertes gesamtstädtisches Sportent- wicklungskonzept Das integrierte gesamtstädtische Sportentwicklungs- konzept trägt zur Weiterentwicklung des Sports in Münster bei. Die Sportstättenentwicklungsplanung befasst sich mit dem derzeitigen Ist-Zustand und gibt Empfehlungen und Vorgaben für die zukünftige Ent- wicklung der Sportstätten. Der Sportausschuss hat im Jahr 2021 neben der geplanten Konzeptentwicklung auch die Installation eines interdisziplinär besetzten Kernteams und Beirats beschlossen. Übergeordnetes Ziel des Konzepts ist die Teilhabe aller Menschen in Münster an einem vielfältigen Sportange- bot. Dazu gehören u. a. • die Mitgestaltung beim Flächennutzungsplan und bei Bebauungsplänen unter den Aspekten Bewegung, Sport und Spiel, • die inhaltliche Gestaltung der Förderstrukturen für den Sport, • die Weiterentwicklung der Sportstätten- infrastruktur, • die Infrastruktur an städtischen und vereinseigenen Turn- und Sporthallen, Sportanlagen und -plätzen sowie Sondersportanlagen bedarfsorientiert zu sichern und ggf. auszubauen, • die infrastrukturelle und organisatorische Sicherung des Schulsports und • die Mitgestaltung des Stadtmarketings mit und durch Sport im Rahmen von Großveranstaltungen. Spielplätze und Freizeitangebote Münsters Spielplätze bieten mit ihrer vielfältigen Aus- stattung interessante Spielangebote. Die 325 öffentli- chen Spielplätze laden Klein und Groß zum angeneh- men Verweilen ein. Neben der regelmäßigen Pflege und Wartung der Spielplätze (u. a. Verkehrssicherungskon- trollen, Reparaturen, Reinigung, Grünpflege) wird das Spielplatzangebot stetig weiterentwickelt. Neben den klassischen Spielangeboten für Kinder wird auch das Angebot für Bewegung und vereinsungebundenen Frei- 1.5 Sport und Teilhabe 48 zeitsport im öffentlichem Raum weiter ausgebaut. Ball- spielflächen, Skateparks, Parkours- und Calisthenics - angebote, Pumptracks sowie Dirtbikestrecken sollen auch Jugendlichen und jungen Erwachsenen Bewe- gungsangebote bieten. Aber auch der alt bewährte Trimm pfad oder der moderne Fitnessparkour sind in allen Altersgruppen beliebt. Naturnaher Spielplatz im Westen der Stadt Im Berichtszeitraum wurde ein weiterer Teil Parkan- lage Kinderbachtal in Gievenbeck realisiert. In diesem Zuge wurde u. a. ein naturnaher Spielplatz geschaffen, der die umgebende Natur mit einbezieht, vielfältige Spielanregungen bietet und verschiedene Sitzmög- lichkeiten schafft. Die einzelnen Spielbereiche bieten vielfältige Herausforderungen, die die Kinder im Lau- fe ihrer Entwicklung erobern können. Hierzu gehört beispielsweise ein Sandspielhaus und ein Birkenhain mit Waldhüttchen zum Freispiel für die jüngeren Kin- der sowie eine Kletter-Balancier-Anlage und ein Was- ser-Matsch-Bereich für die älteren Kinder. Bewegungspark Hiltrup 2020 wurde der östliche Bereich der Sportanlage Hiltrup Süd umgestaltet. In drei Workshops fand unter Beteiligung der Nutzer*innen die Planung der Neuge- staltung der entstandenen Fläche statt. Es wurde eine Bewegungsanlage mit einem Skatepark, einer Slack- line-Fläche und einer Calisthenics- sowie einer Par- kouranlage konzipiert und gebaut. Die so entstandene Anlage bietet vielfältige Nutzungsmöglichkeiten für unterschiedliche Akteure verschiedenen Alters. Neugestaltung des Spielplatzes Schillerstraße Der Spielplatz an der Schillerstraße musste im Zuge des Baus des Mediendükers und der neuen Kanalbrü- cke durch das Wasser- und Schifffahrtsamt stillgelegt und zurückgebaut werden. 2018 wurde die Planung der Neugestaltung aufgenommen. Durch die Nähe des Spielplatzes Schillerstraße zu weiteren Spielplätzen stand zunächst die Frage im Raum, welches Potenzial die nahe beieinanderliegenden Spielplätze Hansa- platz, Hubertistraße, Liboristraße und Schillerstraße haben und wie diese entwickelt werden können, da- mit trotz der geringen Entfernung jeder Spielplatz sein Alleinstellungsmerkmal bekommt. Es wurde in Erwä- gung gezogen, auf die vor dem Rückbau vorhandene Ballspielfläche zu Gunsten eines Bewegungsspielplat- zes zu verzichten und dafür die Ballspielflächen am Hubertispielplatz und Hansaplatz aufzuwerten. Diese Idee stoß während einer durchgeführten Ideenbörse auf positive Reaktionen. In Folge wurde 2019 ein Be- wegungsplatz mit dem Fokus auf die Trendsportarten Parkour und Calisthenics konzipiert. Hintergrund der Gestaltungsidee ist, dass Bewegungsabläufe nicht vor- gegeben und dadurch die Kreativität der Nutzer*innen stärker gefordert werden. So entstand im Nordwes- ten ein Spielbereich für jüngere Kinder, im Süden ein Spielbereich für ältere Kinder und im Osten wurde eine Bewegungsfläche mit dem Schwerpunkt Parkour und Calisthenics geschaffen. Alle Alters- und Nutzergrup- pen können sich vielfältig bewegen. Verbunden sind die unterschiedlichen Spiel- und Bewegungsbereiche über einen gepflasterten Hauptweg. 325 öffentliche Spielplätze stehen Klein und Groß zum angenehmen Verweilen zur Verfügung. 1. Gesellschaftliche Teilhabe Nachhaltigkeitsbericht 2022 49 © Stadt Münster / MünsterView Gendermonitoring Integrationsmonitoring Jahresstatistik Soziales 50 © Stadt Münster Nachhaltigkeitsbericht 2022 51 Worum geht es? Münster ist eine wachsende Stadt. Die Folgen dieser Entwicklung sind auch als große Herausforderungen mit Blick auf den angespannten Wohnungsmarkt mit steigenden Miet- und Immobilienpreisen, die Bereit- stellung der dafür notwendigen Infrastruktur, der Flächeninanspruchnahme, der Daseinsvorsorge etc. spürbar. Die Stadt Münster hat zahlreiche Maßnahmen und Projekte initiiert, um dieser Entwicklung gestal- tend entgegenzuwirken. Folgende Frage steht dabei lang fristig im Vordergrund: „Wie erhalten alle Men- schen eine Möglichkeit, bezahlbar, umwelt- und sozial gerecht in Münster zu wohnen?“ Die Schaffung bedarfsorientierter Wohnungsmarktangebote als auch die Unterstützung neuer Wohnformen sind hierzu ebenso wichtige Bausteine wie eine Weiterentwick- lung der nachhaltigen Stadt, Stadtteile und Quartiere im Dialog mit den Menschen. Alle Menschen haben die Möglichkeit, bezahlbar, umwelt- und sozialgerecht sowie gesund in Münster zu wohnen. 2. Wohnen und nachhaltige Quartiere Strategische Ziele • Bedarfsorientierte Angebote auf dem Münsteraner Wohnungsmarkt schaffen und neue Wohnformen unterstützen • Stadt, Stadtteile und Quartiere im Dialog mit den Menschen entwickeln und gestalten • Wohnungsneubau und Sanierungen des Wohnungsbestandes erfolgen klimaneutral 52 2. Wohnen und nachhaltige Quartiere Der Wohnungsmarkt in Münster ist sehr stark angespannt. Viele Menschen sind auf der Suche nach bezahlbarem Wohnraum. Eines der prioritären Ziele der Stadtverwaltung ist es daher, zusätzliche Angebote zu schaffen. Nachfolgend wird das Handlungskonzept Wohnen und damit verbunden das Bauland programm sowie die Sozialgerechte Bodennut zung in Münster vorgestellt. Ein Schwerpunkt in den Konzepten liegt auf der Errichtung von öffentlichgefördertem und damit bezahlba rem Wohnraum. Handlungskonzept Wohnen Das Handlungskonzept Wohnen ist das 2013 beschlos- sene Rahmenkonzept der Stadt Münster zur Woh- nungs- und Baulandpolitik. Aufgabe des Handlungs- konzepts ist es, die Ziele und Positionen der Stadt in der Bauland- und Wohnungspolitik festzulegen und die städtischen Maßnahmen zur Umsetzung dieser Ziele zu bündeln. Die mit dem Handlungskonzept Wohnen verbundenen Ziele sind insbesondere: • Ausreichendes Bauland • Angemessene Wohnraumversorgung • Sozial gemischte Wohnquartiere • Ökologische Verbesserungen • Gute Infrastruktur Im Folgenden werden das Baulandprogramm und die Sozialgerechte Bodennutzung in Münster (SoBoMü) als ausgewählte Module zur Umsetzung des Hand- lungskonzepts vorgestellt. Baulandprogramm 2023 – 2030 Mit dem Baulandprogramm werden diejenigen Flächen ausgewählt, die in den Folgejahren zur Baureife entwi- ckelt werden sollen, um die wohnungs- und stadtent- wicklungspolitischen Ziele zu erreichen. Das aktuelle Baulandprogramm trägt den Titel „Baulandprogramm 2023 – 2030“ und wird jährlich fortgeschrieben. In den Jahren 2019 bis 2022 konnten insgesamt 7.362 (verteilt auf die einzelnen Jahre: 1.749, 2.113, 1.518, 1.982) neue Wohnungen fertiggestellt werden. Damit wurde 2020 erstmals der 2015 vom Rat festge- legte Zielwert von jährlich 2.000 neuen Wohnungen erreicht. Die Baulandbereitstellung konnte in den Jahren 2019 bis 2022 auf durchschnittlich jährlich über 1.000 neue Wohnungen gesteigert werden und erreicht fast den Orientierungswert von 1.250 Wohneinheiten pro Jahr. Das noch vorhandene Delta wurde in 2020 und 2022 durch vermehrte Fertigstellungen außerhalb von Baugebieten kompensiert. 2.1 Bezahlbarer, umwelt- und sozialgerechter Wohnraum Wohnungsbau Baufertigstellungen von Wohnungen im Neu- und Umbau Quelle: Stadt Münster, Stadtplanungsamt Anzahl Jahre 0 500 1.000 1.500 2.000 2.500 3.000 2016 2017 2019 2020 2021 20222017 + 2018 Jahr Nachhaltigkeitsbericht 2022 53 Umsetzung der Sozialgerechten Bodennutzung in Münster Ein Baustein des Handlungskonzepts Wohnen ist die sogenannte Sozialgerechte Bodennutzung in Münster (SoBoMü). Der Bau öffentlich geförderter Wohnungen soll deutlich verstärkt werden. Zudem sollen die priva- ten Grundstückseigentümer*innen, auf deren Flächen Wohnbauentwicklungen stattfinden, durch entspre- chende Bindungen und Kostenbeiträge an der Errei- chung der wohnungs- und sozialpolitischen Ziele be- teiligt werden. Durch einen liegenschaftsstrategischen Ansatz wird die Stadt bei neu entstehendem Bauland in die Lage versetzt, u. a. auch Einfluss auf die Miet- preise zu nehmen. Umsetzung sozial- und wohnungspolitischer Ziele: Der Ankauf von Bauland durch die Stadt – insbeson- dere in den Außenbereichen – bildet eine zentrale Säule. Mit dem kommunalen Zwischenerwerb von Flächen kann die Stadt die Umsetzung ihrer sozial- und wohnungspolitischen Ziele direkt und vertraglich abgesichert steuern. In die gleiche Richtung wirken zudem die städtischen Vergaberichtlinien mit ihren sozialen und preisdämpfenden Kriterien. Die Kriteri- en werden regelmäßig hinsichtlich ihrer Wirksamkeit überprüft. So wurde festgestellt, dass die Kriterien zur Vergabe von Einfamilienhausgrundstücken oftmals nicht den unterschiedlichen Lebenssachverhalten der Bewerbenden entsprechen. Im Ergebnis werden die Richtlinien in 2023 angepasst. So wird z. B. zukünftig beim Kriterium „Arbeitsplatz in Münster“ auch der Home office-Arbeitsplatz berücksichtigt. Ebenso wer- den beim Kriterium „Kinder“ zukünftig auch laufende Adoptionsverfahren oder Dauerpflegeverhältnisse an- erkannt und der Preisnachlass auf den Kaufpreis pro Kind von 3.000 auf 7.500 Euro erhöht. Das Modell der SoBoMü wird bei der Baulandentwick- lung im Innen- und Außenbereich konsequent ange- wendet. Dabei soll die SoBoMü allen beteiligten Bodenmarkt- teilnehmenden (Eigentümer*innen, Bauträger*innen, Investor*innen, Rat und Verwaltung) Klarheit und auch Sicherheit für Investitionen geben, indem die folgenden drei Grundsätze vorangestellt werden: • Gleichbehandlung • Transparenz • Investitionssicherheit Im Jahr 2019 wurden drei Baugebiete mit einer Kapazität von etwa 450 Wohnungen auf Basis des Modells der SoBoMü baureif, seit dem Jahr 2020 wurden alle Bau- gebiete auf Basis des Modells der SoBoMü entwickelt. In den Jahren 2020 bis 2022 waren dies jeweils fünf, drei und wiederum fünf neue Baugebiete (bzw. größe- re Bauabschnitte auf den ehemaligen Kasernenstand- orten) mit Kapazitäten von 970, 1.250 bzw. 970 Woh- nungen. 54 2. Wohnen und nachhaltige Quartiere Das Ziel: Eine lebenswerte Stadt für alle Das Modell im Überblick In der wachsenden Stadt Münster soll ausreichend bezahl barer Wohnraum geschaffen werden. Eine zentrale Voraus setzung dafür: Das extreme Steigen der Bodenpreise muss gestoppt werden. Deshalb hat der Rat der Stadt Münster einstimmig das Konzept der Sozialgerechten Boden nutzung (SoBo Münster) beschlossen. Damit Münster für alle seine Bürgerinnen und Bürger lebenswert und attraktiv für Neuzuziehende bleiben kann, sollen bestimmte sozial und wohnungspolitische Ziele erreicht werden. Dazu gehören: • Ausreichend Bauland für öffentlich gefördertes und förder fähiges Wohnen, aber auch Zugang für breite Kreise der Bevölkerung zum Eigentum • Angemessene Wohnraumversorgung für Menschen mit Behinderungen, Senioren und Menschen mit Migrations vorgeschichte • Urbane, sozial gemischte Wohnquartiere für verschie dene Ziel und Einkommensgruppen mit neuen gemein schaftlichen Wohnformen • Ökologische Verbesserung durch Verringerung der Pendler ströme und durch energetisch optimiertes Bauen. Münsters Besonderheit Viele Städte setzen mittlerweile ähnliche Instrumente eines strategischen Bodenmanagements ein. Damit diese Instru mente sinnvoll wirken, müssen sie auf die Voraussetzungen der jeweiligen Stadt passgenau zugeschnitten sein. Eine der Besonderheiten Münsters: Nur 33,5 % der Stadt fläche sind für Siedlung und Verkehr genutzt – es existieren weite Außenbereiche, in denen es bislang kein Baurecht zu Wohnzwecken gibt. Dieser Besonderheit trägt SoBo Münster Rechnung – durch unterschiedliche Regelungen für den Innen und für den Außenbereich. 1. Aktive Rolle der Stadt Die Stadt selbst erwirbt Grundstücke für Wohnungsbau und vergibt sie dann nach bestimmten Kriterien – so kann sie die Umsetzung ihrer wohnungspolitischen Ziele direkt und eigenverantwortlich steuern. Dieses Vorgehen erfolgt auf mehreren Wegen: • Grundstückserwerb: Eine Fläche im Außenbereich wird planerisch vorrangig als neues Bauland entwickelt, wenn die Eigentümer mindestens 50 % der Fläche zuvor an die Stadt veräußert haben. Um diese Ziele nachhaltig zu erreichen, setzt SoBo Münster auf zwei Kernprinzipien: Die aktive Rolle der Stadt selbst und die Ein beziehung der privaten Akteure. • Grundstücksvergabe: Wenn die Stadt Flächen für Miet wohnungsbau vergibt, erhält nicht derjenige Investor den Zuschlag, der den Höchstpreis bietet. Sondern derjenige, der verbindlich die niedrigste Startmiete garantiert oder das beste Konzept liefert. Für Eigenheime werden Grund stücke wie bisher preisgedämpft nach den städtischen Richtlinien vergeben. • Vertragliche Absicherung: Vor der Einleitung von Bauplanungen im Innenbereich schließt die Stadt mit den Vorhabenträgern verbindliche Verträge zur Umsetzung der wohnungspolitischen Ziele ab. 2. Mitwirkung der privaten Akteure Nach dem Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ bezieht die Stadt die privaten Grundeigentümer und Investoren in die Umsetzung ihrer wohnungspolitischen Ziele ein: • Die Privaten übernehmen die Kosten für die Entwicklung sowie die technische und soziale Infrastruktur ihrer Grundstücke. • Im Innenbereich verpflichten sich die Investoren darüber hinaus vertraglich, u. a. festgelegte Quoten für geförder ten Wohnraum einzuhalten. Gleichzeitig profitieren die Privaten von klaren Vorteilen: Transparenz der Verfahren, Gleichbehandlung aller Vorhaben und Investitionssicherheit durch frühzeitige Kalkulierbarkeit der Kosten. INNENBEREICH Entwickler und Träger des Bauvorhabens (Regelfall) Umsetzung wohnungs politischer Ziele der Stadt (wie Außenbereich) Mehrfamilienhäuser: 60 % öffentlich gefördert Einfamilienhäuser: 100 % Vergabe nach städt. Richtlinien Einhaltung wohnungs politischer Vorgaben der Stadt (vertraglich gesichert) Mehrfamilienhäuser: 30 % öffentlich gefördert + 30 % öffentlich förderfähig Einfamilienhäuser: 30 % Vergabe nach städt. Richtlinien Private Entwicklung und Vermarktung Beteiligung an den Kosten der Baulandentwicklung Beteiligung möglich, dann: Anteil am Bauland min. 50 % Mit dem INNENBEREICH werden Flächen erfasst, für die bereits Baurecht existiert, das aber zu Wohnzwecken geändert werden muss. PRIVATE: STADT: AUSSENBEREICH Anteil am Bauland min. 50 % Umsetzung wohnungs politischer Ziele der Stadt Mehrfamilienhäuser: 60 % öffentlich gefördert Einfamilienhäuser: 100 % Vergabe nach städt. Richtlinien Private Entwicklung und freie Vermarktung Beteiligung an den Kosten der Baulandentwicklung Anteil am Bauland max. 50 % Der AUSSENBEREICH bezeichnet Flächen, für die Baurecht zu Wohnzwecken überhaupt erst geschaffen werden muss. STADT: PRIVATE: Nachhaltigkeitsbericht 2022 55 Das Ziel: Eine lebenswerte Stadt für alle Das Modell im Überblick In der wachsenden Stadt Münster soll ausreichend bezahl barer Wohnraum geschaffen werden. Eine zentrale Voraus setzung dafür: Das extreme Steigen der Bodenpreise muss gestoppt werden. Deshalb hat der Rat der Stadt Münster einstimmig das Konzept der Sozialgerechten Boden nutzung (SoBo Münster) beschlossen. Damit Münster für alle seine Bürgerinnen und Bürger lebenswert und attraktiv für Neuzuziehende bleiben kann, sollen bestimmte sozial und wohnungspolitische Ziele erreicht werden. Dazu gehören: • Ausreichend Bauland für öffentlich gefördertes und förder fähiges Wohnen, aber auch Zugang für breite Kreise der Bevölkerung zum Eigentum • Angemessene Wohnraumversorgung für Menschen mit Behinderungen, Senioren und Menschen mit Migrations vorgeschichte • Urbane, sozial gemischte Wohnquartiere für verschie dene Ziel und Einkommensgruppen mit neuen gemein schaftlichen Wohnformen • Ökologische Verbesserung durch Verringerung der Pendler ströme und durch energetisch optimiertes Bauen. Münsters Besonderheit Viele Städte setzen mittlerweile ähnliche Instrumente eines strategischen Bodenmanagements ein. Damit diese Instru mente sinnvoll wirken, müssen sie auf die Voraussetzungen der jeweiligen Stadt passgenau zugeschnitten sein. Eine der Besonderheiten Münsters: Nur 33,5 % der Stadt fläche sind für Siedlung und Verkehr genutzt – es existieren weite Außenbereiche, in denen es bislang kein Baurecht zu Wohnzwecken gibt. Dieser Besonderheit trägt SoBo Münster Rechnung – durch unterschiedliche Regelungen für den Innen und für den Außenbereich. 1. Aktive Rolle der Stadt Die Stadt selbst erwirbt Grundstücke für Wohnungsbau und vergibt sie dann nach bestimmten Kriterien – so kann sie die Umsetzung ihrer wohnungspolitischen Ziele direkt und eigenverantwortlich steuern. Dieses Vorgehen erfolgt auf mehreren Wegen: • Grundstückserwerb: Eine Fläche im Außenbereich wird planerisch vorrangig als neues Bauland entwickelt, wenn die Eigentümer mindestens 50 % der Fläche zuvor an die Stadt veräußert haben. Um diese Ziele nachhaltig zu erreichen, setzt SoBo Münster auf zwei Kernprinzipien: Die aktive Rolle der Stadt selbst und die Ein beziehung der privaten Akteure. • Grundstücksvergabe: Wenn die Stadt Flächen für Miet wohnungsbau vergibt, erhält nicht derjenige Investor den Zuschlag, der den Höchstpreis bietet. Sondern derjenige, der verbindlich die niedrigste Startmiete garantiert oder das beste Konzept liefert. Für Eigenheime werden Grund stücke wie bisher preisgedämpft nach den städtischen Richtlinien vergeben. • Vertragliche Absicherung: Vor der Einleitung von Bauplanungen im Innenbereich schließt die Stadt mit den Vorhabenträgern verbindliche Verträge zur Umsetzung der wohnungspolitischen Ziele ab. 2. Mitwirkung der privaten Akteure Nach dem Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ bezieht die Stadt die privaten Grundeigentümer und Investoren in die Umsetzung ihrer wohnungspolitischen Ziele ein: • Die Privaten übernehmen die Kosten für die Entwicklung sowie die technische und soziale Infrastruktur ihrer Grundstücke. • Im Innenbereich verpflichten sich die Investoren darüber hinaus vertraglich, u. a. festgelegte Quoten für geförder ten Wohnraum einzuhalten. Gleichzeitig profitieren die Privaten von klaren Vorteilen: Transparenz der Verfahren, Gleichbehandlung aller Vorhaben und Investitionssicherheit durch frühzeitige Kalkulierbarkeit der Kosten. INNENBEREICH Entwickler und Träger des Bauvorhabens (Regelfall) Umsetzung wohnungs politischer Ziele der Stadt (wie Außenbereich) Mehrfamilienhäuser: 60 % öffentlich gefördert Einfamilienhäuser: 100 % Vergabe nach städt. Richtlinien Einhaltung wohnungs politischer Vorgaben der Stadt (vertraglich gesichert) Mehrfamilienhäuser: 30 % öffentlich gefördert + 30 % öffentlich förderfähig Einfamilienhäuser: 30 % Vergabe nach städt. Richtlinien Private Entwicklung und Vermarktung Beteiligung an den Kosten der Baulandentwicklung Beteiligung möglich, dann: Anteil am Bauland min. 50 % Mit dem INNENBEREICH werden Flächen erfasst, für die bereits Baurecht existiert, das aber zu Wohnzwecken geändert werden muss. PRIVATE: STADT: AUSSENBEREICH Anteil am Bauland min. 50 % Umsetzung wohnungs politischer Ziele der Stadt Mehrfamilienhäuser: 60 % öffentlich gefördert Einfamilienhäuser: 100 % Vergabe nach städt. Richtlinien Private Entwicklung und freie Vermarktung Beteiligung an den Kosten der Baulandentwicklung Anteil am Bauland max. 50 % Der AUSSENBEREICH bezeichnet Flächen, für die Baurecht zu Wohnzwecken überhaupt erst geschaffen werden muss. STADT: PRIVATE: 56 Förderung des öffentlichen Wohnens Nachhaltiges Wohnen zielt u. a. auf Armutspräventi- on und Gemeinwohlorientierung ab. Münster soll eine Stadt für jedes Einkommen bleiben. So sollen Gering- verdienende, ältere Menschen und junge Familien auch zukünftig die Möglichkeit haben, in Münster zu leben. Zur Förderung des öffentlichen Wohnens stehen in der Stadt Münster verschiedene Instrumente zur Verfü- gung, die im Folgenden beschrieben werden. Öffentliche Förderung Das Angebot an zusätzlichem öffentlich gefördertem Wohnraum wächst, so dass die Zielzahl von 300 zusätz- lich geförderten Wohneinheiten pro Jahr seit 2017 bis zu Beginn des Ukrainekrieges sowie der Energiekrise im Jahr 2022 und den daraus resultierenden wirtschaftlichen Verwerfungen (Material- und Personalmangel, deutli- cher Zinsanstieg, etc.) regelmäßig übertroffen wurde. 2019 lagen Anträge für 414 Mietwohnungen vor und es konnten 300 Mietwohnungen durch das Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung geför- dert werden. Hierzu gehörten beispielsweise 18 große Gruppenwohnungen mit insgesamt 204 barrierefrei- en Wohneinheiten für Studierende; dabei waren 18 Wohneinheiten auf die besonderen Bedürfnisse von Studierenden, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, ausgerichtet. 2020 wurden 505 Mietwohnungen, davon drei Wohnungen für Rollstuhlfahrer, gefördert. Das Land NRW stellte der Stadt Münster zusätzlich zu dem jähr- lichen Budget von 35 Mio. Euro weitere 35 Mio. Euro für die Mietwohnraum- und Eigenheimförderung zur Verfügung. Öffentlich geförderter Wohnraum Förderzusagen für öffentlich geförderten Wohnraum Quelle: Stadt Münster, Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung Anzahl Jahre 0 100 200 300 400 500 600 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Anzahl der geförderten Wohneinheiten 2018 belief sich der Bestand öffentlich geförderter Mietwohnungen auf 8.135, 2020 waren es 8.326 und 2022 8.472 Wohnungen. 2. Wohnen und nachhaltige Quartiere Jahr Nachhaltigkeitsbericht 2022 57 Das Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwick- lung hat zudem in 2019 25 Eigenheime und in 2020 29 Eigenheime mit einer öffentlichen Förderung unter- stützt. 2021 konnten 536 Mietwohnungen, davon 178 Wohneinheiten für Studierende und 4 Wohnungen für Rollstuhlfahrer*innen, sowie 15 Eigenheime mit einem Gesamtbudget von 66,2 Mio. Euro öffentlich gefördert werden. 2022 konnten bedingt durch die weltwirtschaftli- chen Krisen nur 99 Wohnungen und 5 Eigenheime ge- fördert werden. Wohnraumschutz- und Benennungsrechtssatzung Die „Wohnraumschutzsatzung“ regelt, dass in Münster Wohnraum ausschließlich der Funktion Wohnen vor- behalten ist. Ohne ausdrückliche Genehmigung darf der Wohnraum nicht für gewerbliche Zwecke oder als Ferienwohnung zweckentfremdet werden oder abge- brochen werden. Nicht genehmigte Leerstände sind ebenfalls untersagt. Die Satzung wurde im Jahr 2020 um weitere fünf Jahre verlängert. Der Rat der Stadt Münster hat im Jahr 2016 die soge- nannte „Benennungsrechtssatzung“ im geförderten Mietwohnungsbau beschlossen. Danach werden für die öffentlich geförderten Wohnungen, bei denen das städtische Besetzungsrecht abgelaufen ist, Mieterbe- nennungsrechte zugunsten der Verwaltung begründet. Die Satzung dient der Steuerung einer angemessenen Wohnraumversorgung und verbessert die Möglichkeit, Haushalten mit Zugangsschwierigkeiten am örtlichen Wohnungsmarkt bei der Versorgung mit gefördertem, preiswertem Wohnraum zu unterstützen. In erster Linie soll das durch eine Kooperationsvereinbarung mit den Vermieter*innen erreicht werden, alternativ kann durch konkrete Benennungen von Mieter*innen ein Zugang zu geförderten Wohnungsbeständen ermöglicht werden. Auf dieser Basis hat die Stadt Münster für die 4.364 (Stand Ende 2022) öffentlich geförderten Wohnungen Mieterbenennungsrechte erhalten. Die Benennungs- rechtssatzung wurde im Jahr 2021 um weitere fünf Jahre verlängert. © Stadt Münster / Stadtplanungsamt 58 Qualifizierter Mietspiegel Der regelmäßig erscheinende „qualifizierte Mietspiegel“ ist eine wichtige Orientierungshilfe bei Neuvertragsmie- ten für frei finanzierte Wohnungen und bildet die Grund- lage für die Berechnung der ortsüblichen Vergleichs- miete. Er wird im Abstand von vier Jahren neu erstellt und in der Zwischenzeit nach zwei Jahren durch eine Fortschreibung an die Marktentwicklung angepasst. Für den Mietspiegel 2021 hat die Stadtverwaltung 18.000 Fragebögen an Mieter*innen sowie Vermieter*innen ver- schickt, wovon 2.600 Bögen ausgewertet werden konn- ten. Er ist im April 2021 erschienen. Laut Mietspiegel zahlten die Mieter*innen im Jahr 2021 in Münster im Durchschnitt 8,55 Euro Kalt miete pro Quadratmeter für frei finanzierte Wohnungen. Fünf Jah- re zuvor lag die Durchschnittsnettomiete noch bei 7,25 Euro pro Quadratmeter, was einem jährlichen Anstieg von etwa 4,5 Prozent entspricht. Wohnungslosigkeit Für die Bekämpfung der Wohnungslosigkeit ist die Be- reitstellung von bezahlbarem Wohnraum entscheidend. Die Stadt Münster nimmt an der Landesinitiative „End- lich ein ZUHAUSE!“ teil. Die Landesinitiative setzt auf eine enge Kooperation der Wohnungslosenhilfe mit der Wohnungswirtschaft. Ziel der Landesinitiative ist, Woh- nungsverluste zu vermeiden und wohnungslose Men- schen besser und schneller mit Wohnraum zu versorgen. Wohn + Stadtbau GmbH Ein wichtiger Faktor bei der Bereitstellung be- zahlbaren Wohnraums ist die städtische Wohn + Stadtbau GmbH. Das Wohnungsunterneh- men mit über 100 Mitarbeiter*innen vermietet über 6.300 Wohnungen in Münster. Jährlich werden rund 200 neue Wohnungen gebaut. Der Wohn + Stadtbau GmbH sollen bis im Jahr 2025 Grundstücke im Gesamtwert von 50 Millionen Euro übertragen werden, die maß- geblich für die Errichtung öffentlich geförder- ten Wohnraums genutzt werden sollen. Zudem werden über Instrumente wie die Förderung gemeinschaftlicher Wohnformen gezielt Maß- nahmen unterstützt, mit denen preiswerter Wohnraum umgesetzt werden kann. 2. Wohnen und nachhaltige Quartiere Wohnungslosigkeit Anzahl der Menschen, die wegen Wohnungslosigkeit vorübergehend untergebracht sind* *Die Grafik zeigt nur einen Teil der wohnungslosen Menschen. Woh- nungslose Menschen, die auf der Straße bzw. in Behelfsunterkünften übernachten oder bei Bekannten unterkommen, sind nicht in der Grafik erfasst. Die Zahlen beziehen sich jeweils auf den Zeitraum vom 1. Februar eines Jahres bis zum 31. Januar des Folgejahres. Basis für die Erfassung ist das Wohnungslosenberichterstattungsgesetz. Quelle: Stadt Münster, Sozialamt Anzahl Jahr 0 500 1000 1500 2000 2500 3000 2021 2022 Wohnungslose Menschen, die vorübergehend untergebracht sind davon wohnungslose, schutzsuchende Menschen mit Aufenthaltserlaubnis 3.000 2.500 2.000 1.500 1.000 Nachhaltigkeitsbericht 2022 59 © Stadt Münster / Stadtplanungsamt 60 Immer mehr Menschen sind daran interes siert, ihr Zusammenleben von Anfang an selbst zu gestalten. So werden Wohnprojekte gemeinsam geplant und gebaut, die auf Dauer bezahlbaren Wohnraum sicherstellen sollen. Die Stadt Münster fördert gemeinschaftliche Wohnformen. Daher wird in fast allen neuen Baugebieten Platz für gemeinschafts orientierte, genossenschaftliche oder inklusive Wohnprojekte angeboten. Diese Förderung stellt einen Beitrag zur Erhöhung der Vielfalt des Wohnens sowie einer nachhaltigen, klima schonenden und zukunftsfähigen Stadtent wicklung dar. Förderung von Projekten des gemeinschaftlichen Wohnens Die demografischen und gesellschaftlichen Verände- rungen bewirken auch veränderte Wohnbedürfnisse und Lebensformen. In diesem Zusammenhang gewinnt das Wohnen in Gemeinschaft zunehmend an Bedeu- tung. Zu diesen Wohnformen gehören beispielsweise das genossenschaftliche Wohnen, das Mehrgeneratio- nenwohnen, das gemeinsame Wohnen mit Gleichge- sinnten oder Freunden und auch das gemeinsame Le- ben im Alter. Diese Wohn- und Lebensformen können Schutz bieten vor Vereinsamung, das eigenverantwort- liche Engagement stärken und das nachbarschaftliche Miteinander fördern. Engagement der Stadt Münster Seit dem Jahr 2014 hat die Stadt Münster bereits 100 Hektar Fläche angekauft, die als Bauland zu fairen und sozialen Konditionen schrittweise den angespannten Markt entlasten soll. Bei der Grundstücksvergabe wird verstärkt auf das Erbbaurecht gesetzt, um langfristig über die Flächen zu verfügen und Einfluss auf ein be- zahlbares Mietniveau zu nehmen. Jedes größere Baugebiet wird gemäß einem Ratsbe- schluss aus dem Jahr 2019 auf die Eignung für gemein- schaftliche Wohnformen geprüft. Bei zukünftigen Baugebieten wird ein wesentlicher Anteil der entste- henden Nettowohnfläche im Bereich der städtischen Mehrfamilienhausbebauung für die Realisierung ge- meinschaftlicher, genossenschaftlicher oder inklusiver Wohnformen zur Verfügung gestellt. Die Stadt leistet so einen Beitrag zur Erhöhung der Vielfalt des Woh- nens sowie einer nachhaltigen, klimaschonenden und zukunftsfähigen Stadtentwicklung. Das Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwick- lung bietet zudem interessierten Bürger*innen, Grup- pen mit konkreten Projektvorstellungen sowie innova- tiven Investoren als zentrale Stelle Unterstützung bei der Suche nach Gleichgesinnten oder der Entwicklung dieser gemeinschaftlichen Wohnformen. Die Koordi- nierungsstelle ist damit zu einer Anlaufstelle gewor- den, wenn es um das Thema Gemeinschaftliches Woh- nen geht. 2.2 Förderung von zielgruppen- spezifischen Projekten Wohnfläche Wohnfläche in Quadratmeter je Einwohner*in Quelle: Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) Anzahl Jahre 0 10 20 30 40 50 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2. Wohnen und nachhaltige Quartiere Jahr Quadratmeter Nachhaltigkeitsbericht 2022 61 Im Jahr 2021 und 2022 fanden z. B. regelmäßige Vernet- zungstreffen statt, so etwa zu den Themen Architektur, Finanzierungsmöglichkeiten, Rechtsformen sowie Vor- stellung von Gruppen und Projektsachständen. „Mehr als Wohnen – Mecklenbeck“ Am Elisabeth-Hürten-Weg in Münster-Mecklenbeck wurden im Jahr 2020 30 Mietwohnungen plus eine Gemeinschaftswohnung im Rahmen eines Mehrgene- rationen-Wohnprojektes fertiggestellt. Im Jahr 2018 wurde zuvor der Verein „Mehr als Wohnen Mecklen- beck e. V.“ gegründet. Der Verein verfolgt u. a. die Ziele, • das Miteinander im Wohnprojekt im Sinne guter Nachbarschaft und gegenseitiger Unterstützung zu fördern und • die gemeinsamen Interessen der Vereinsmitglieder gegenüber den Eigentümer*innen des Wohn- projektes zu vertreten. Weitere ausgewählte Projekte des gemeinschaftlichen Wohnens: • An den Eichen, Gemeinschaftliches Wohnen in Münster-Wolbeck • Bremer Stadtmusikanten, Wolbeck • Gemeinsam Wohnen von Alt und Jung in Münster-Mecklenbeck e. V. • Grafschaft 31, Berg Fidel • Hiltruper Wohngenossenschaft e. G., Hiltrup-West • Platanenhof, Mitte: Schützenhof • Stolberg-Projekt, Mitte: Schlachthof • Wohngenossenschaft Haus Coerde e. G., Coerde • Wohnhof Delstrup, Gremmendorf-Ost • Grüner Weiler eG, Gievenbeck • KLiQ GbR, Gievenbeck • Südviertelhof eG, Südviertel • WIG/WAM e. V. & GmbH, Mecklenbeck Die vier letztgenannten Projekte eint, dass sie sich alle in der Umsetzungsphase befinden und die Gebäude gerade errichtet werden. Förderung des Wohnens für Studierende Die Stadt Münster setzt sich aktiv für den Bau von Studie- renden- und Auszubildendenwohnheimen ein. Bereits im Jahr 2012 wurde unter der Federführung des Amtes für Wohnungswesen und Quartiersentwick- lung der Arbeitskreis „Studentische Wohnraumversor- gung“ etabliert, um eine ausreichende und angemessene studentische Wohnraumversorgung zu entwickeln. Zum Arbeitskreis zählen Vertreter*innen der Universität Münster, der FH Münster, deren Studierendenvertre- tungen, des Studierendenwerkes Münster, des bischöf- lichen Studierendenwerkes, der evangelischen Studie- rendengemeinde sowie der Stadt Steinfurt und der Stadt Münster. 2018 haben die relevanten Einrichtungen am Wissen- schaftsstandort Münster – sprich der Bau- und Liegen- schaftsbetriebs NRW/Niederlassung Münster und die Stadt Münster – den „Letter of Intent“ (LoI) „Zukunft der Wissenschaftsstadt“ abgeschlossen. Zu den LoI-Partnern gehört auch das Studierendenwerk, so dass bei allen Planungen (z. B. Transformation Naturwissenschaftli- ches ZentrumPlus, Neuplanung urbanes Modellquartier Busso-Peus-Straße) die Belange des studentischen Woh- nens – und bei der Busso-Peus-Straße auch Wohnraum für Auszubildende – ausdrücklich einbezogen werden. So konnte im Jahr 2020 an der Busso-Peus-Straße eine Nachverdichtung einer Wohnanlage des Studie- rendenwerks Münster mit 124 Plätzen realisiert werden. Die Stadt Münster hat dem Studierendenwerk auch an weiteren Standorten grundsätzliche planungsrechtliche Nachverdichtungsoptionen eröffnet, die städte- und freiraumplanerisch qualifiziert werden (müssen). Zudem unterstützt die Stadt das Studierendenwerk bei Fragen der öffentlichen Wohnraumförderung. Ebenfalls wurden im Berichtszeitraum auf dem Gelände der York-Kaserne 72 Wohneinheiten für Studierende durch die Wohn + Stadtbau GmbH errichtet. 2022 waren zudem auf dem Gelände der ehemaligen Eissporthalle an der Steinfurter Straße 490 Apartments für Studierende im Bau, davon 145 geförderte Apartments. Für ein Auszubildendenwohnheim wurde im Rahmen einer Expert*innenabfrage im Jahr 2018 kein akuter Be- darf identifiziert. Das hat sich im Laufe der letzten Jahre geändert und es wird eine Entwicklung von Wohnhei- men in zentraler Lage angestrebt. 62 Im Folgenden werden zwei Konversionspro jekte, die altengerechte Quartiersentwicklung, urbane Wissensquartiere und Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf als Beispiele für eine nachhaltige Quartiersentwicklung vorgestellt. Konversion Mit dem Abzug der britischen Streitkräfte wurden im Stadtgebiet Münster neben der York-Kaserne in Gremmendorf und der Oxford-Kaserne in Gievenbeck zugleich 18 Wohnstandorte aufgegeben. In Münster liegt ein Schwerpunkt auf der Konversion dieser Lie- genschaften. Die Kasernengelände in Münster liegen meist in innenstadtnaher Lage und ermöglichen die Entwicklung neuer Quartiere zum Wohnen, Arbeiten und Leben. Seit den 1990er Jahren wurden in Münster bereits 19 Konversionsprojekte realisiert. York- und Oxford-Quartier Auf der etwa 50 Hektar großen, ehemals militärisch genutzten Fläche im York-Quartier in Gremmendorf entstehen bis 2028 rund 1.800 Wohneinheiten sowie Gemeinbedarfs- und Infrastruktureinrichtungen. Von dem neuen Wohnraumangebot sollen unterschiedli- che Zielgruppen wie Familien, Singles, Senior*innen, Wohn- und Baugemeinschaften profitieren. Der denk- malgeschützte Gebäudebestand wird dabei erhalten und durch Neubauten ergänzt. Eigentümerin einer Teilfläche des neuen Quartiers ist die Wohn + Stadtbau GmbH der Stadt Münster, die dort 477 öffentlich geförderte, darunter auch 72 für Studierende, und 220 frei finanzierte Mietwohnungen sowie 80 Eigentumswohnungen und zwei Kinderta- gesstätten errichtet. Die weiteren Wohnbauflächen werden von der Stadt Münster in einem Verfahren ver- kauft, um preiswerten Wohnraum zu gewährleisten. Das Oxford-Quartier in Gievenbeck verfolgt das Ziel, in einem lebendigen und urbanen Wohnquartier attrakti- ve, zeitgemäße Wohnangebote zu schaffen und gleich- zeitig die denkmalgeschützte Anlage zu erhalten. Durch ein sozial und kulturell durchmischtes sowie energetisch saniertes und zeitgemäß modernisiertes Wohnquartier entstehen auf der Fläche der alten Kaserne bezahlbare Wohnflächen in unterschiedlichen Lagen und Größen. Auch im Oxford-Quartier ist die Wohn + Stadtbau GmbH Eigentümerin einer Teilflä- che; sie errichtet dort 104 öffentlich geförderte Woh- nungen, 40 Eigentumswohnungen, 17 frei finanzierte Wohnungen und einen Quartierstreff. 2.3 Nachhaltige Stadtteile und Quartiere 2. Wohnen und nachhaltige Quartiere © Stadt Münster Nachhaltigkeitsbericht 2022 63 Die KonvOY GmbH ist als 100-prozentige Tochtergesell- schaft der Stadt Münster für die Entwicklung und Ver- marktung der beiden Stadtquartiere verantwortlich. Urbane Modellquartiere Eingebettet in das Konzept MünsterZukünfte entwi- ckelt die Stadt Münster neue urbane Stadtquartiere, die ein Angebot zur Deckung der bestehenden erhöh- ten Bedarfe an Wohnraum und Arbeitsstätten sowie Standorten für Wissenschafts- und Forschungseinrich- tungen gleichermaßen bieten sollen. Es handelt sich um das Modellquartier für neues urbanes Wohnen, Ar- beiten und Technologie westlich der Steinfurter Straße und um das Modellquartier für Wissenschaft und Woh- nen westlich der Busso-Peus-Straße. Neben den beiden skizzierten Modellquartieren in Münsters Nordwesten, findet parallel dazu auch die Entwicklung weiterer Mo- dellquartiere im Südosten (Theodor-Scheiwe-Straße, Nieberdingstraße / Eulerstraße, Am Hawerkamp / Stadt- hafen 2) statt, die ebenfalls Wohnen und Arbeiten mit- einander kombinieren. Ziel sind multifunktionale Quartiere mit modellhaf- ten Ansprüchen u. a. hinsichtlich ökologischen und sozialen Qualitäten, in denen durch eine angestrebte Durchmischung auf allen Ebenen des Quartiers zwi- schen Wohnen, Wissenschaft und Arbeit / Technologie sowohl Beiträge zum zukunftsorientierten Wirtschaf- ten ( → Kapitel 6) als auch zur Stadt der kurzen Wege (→ Kapitel 4.1) geleistet werden. Wichtige Planungsprämissen bei der Gestaltung der ur- banen Modellquartiere sind Klimaneutralität, Vorrang für Fuß- / Radwege und den ÖPNV, flächensparendes Bauen, hohe Freiraumqualitäten, Nutzungsmischung, soziale Mischung, generationsübergreifende Planung und ein soziales Vermarktungskonzept im Sinne der Mehrdimensionalität der nachhaltigen Entwicklung. Die Bürger*innen werden proaktiv und partizipativ in die Planungsprozesse involviert. © Stadt Münster 64 Stadtteilentwicklungskonzepte In Stadtteilentwicklungskonzepten werden für die zu- künftige Entwicklung einzelner Stadtteile Handlungsfel- der, Ziele und Maßnahmen definiert. Im Folgenden liegt der Blick beispielhaft auf den Münsteraner Stadtteilen Coerde, Kinderhaus-Brüningheide, Berg Fidel sowie An- gelmodde. Coerde – Ein Stadtteil in Bewegung Der Rat der Stadt Münster hat im Jahr 2020 das Integ- rierte Stadtteilentwicklungskonzept (InSEK) Münster- Coerde einstimmig beschlossen. Das Konzept dient als Grundlage für anstehende Projekte und Maßnahmen in Coerde sowie die Beantragung weiterer Fördermittel. In den nächsten Jahren werden zahlreiche Maßnah- men umgesetzt, die der Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität im Stadtteil dienen. Ausgewählte Projekte aus dem Integrierten Stadtteilent- wicklungskonzeptes (InSEK): • Aufwertung und Umgestaltung des Hamannplatzes • Neubau eines multifunktionalen Stadtteilhauses • Schaffung von Bewegungselementen und Sanierung von Spielplätzen (Neubau Skate- und Pumptrackanlage an der Meerwiese) Kinderhaus-Brüningheide Das Maßnahmenprogramm Kinderhaus-Brüningheide startete im Jahr 2007 zunächst im Rahmen des Bund-Län- der-Programms „Soziale Stadt“ und wird seit seiner Ver- stetigung 2011 jährlich mit rund 150.000 Euro zuzüglich dynamisierter Anpassung der Personalkostenanteile aus städtischen Mitteln finanziert. Im Rahmen von Jahresbe- richten wird über die Durchführung der Maßnahmen in- formiert. Mit den Projekten werden Verbesserungen der Wohn- und Lebenssituation, mehr Bildungschancen und die Integration von Gruppen im Wohngebiet angestrebt. Das integrative und wohngebietsbezogene Versteti- gungskonzept wird von vielen städtischen Ämtern aktiv unterstützt. Hierzu wurden u. a. der Mieterrat Kinder- haus-Brüningheide, die Interessengemeinschaft Image- werkstatt Schleife und der Arbeitskreis Wohnungswirt- schaft Kinderhaus-Brüningheide gegründet, die unter Beteiligung bzw. Leitung des Amtes für Wohnungswe- 2. Wohnen und nachhaltige Quartiere sen und Quartiersentwicklung je nach Bedarf tagen. Weiterhin trugen auch die Fortführung der (energeti- schen) Gebäudesanierung durch einzelne Wohnungs- unternehmen sowie die Aktionstage zur Gestaltung der Grünschleife unter Federführung des Grünflächen- amtes zur Verbesserung der Wohnsituation bei. Ende 2022 wurde zudem das vom Stadtplanungsamt be- treute beteiligungsorientierte Werkstattverfahren zur städtebaulichen Neugestaltung des Sprickmannplat- zes angestoßen. Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept Berg Fidel – bunt, grün, urban Der Verwaltung lagen mehrere Anträge aus den par- lamentarischen Gremien vor, ein Integriertes Entwick- lungskonzept (InSEK) für den Stadtteil Berg Fidel zu er- arbeiten. Im Jahr 2019 ist das Verfahren unter intensiver Beteiligung der Bürgerschaft, weiterer Akteur*innen und der Politik vor Ort gestartet. Ein eigens für dieses Ver- fahren gegründeter Interfraktioneller Arbeitskreis aus Mitgliedern der Bezirksvertretung Münster-Hiltrup hat gemeinsam mit der Projektleitung des Stadtplanungs- amtes entschieden, nur den zentralen Bereich des Stadt- teils – die Stadtbezirke 911 und 912 – als Untersuchungs- gebiet für das Stadtteilentwicklungskonzept festzulegen. Auf der Basis der Beteiligungsschritte wird eine Liste von Maßnahmen zur Aufwertung der Wohn- und Lebens- bedingungen im Stadtteil zeitnah zusammengestellt. Die Schwerpunkte werden u. a. im Klimaschutz und der Klimaanpassung und in der Stärkung der Infrastruktur zur Verbesserung der Bildungschancen und damit zur Redu- zierung der Arbeitslosenquoten im Stadtteil liegen. Stadtteilentwicklungskonzept Angelmodde Im Jahr 2021 hat die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Stadtteilentwicklungskonzeptes für Angelmodde begonnen. Neben einer Bestandsanalyse des Stadtteils haben mehrere Beteiligungsschritte und -formate mit unterschiedlichen Zielgruppen stattgefunden. Das Kon- zept formuliert Ziele sowie ein Leitbild für die zukünfti- ge Entwicklung des Stadtteils. Die in dem Konzept for- mulierten Maßnahmen und Projekte sollen langfristig umgesetzt und so die Lebens- und Wohnqualität der Menschen in Angelmodde verbessert werden. Das Stadt- teilentwicklungskonzept soll im ersten Halbjahr 2024 abgeschlossen werden. Nachhaltigkeitsbericht 2022 65 Jahresstatistik Bautätigkeit und Wohnen © Stadt Münster 66 © Stadt Münster / Markus Bensch Nachhaltigkeitsbericht 2022 67 Worum geht es? Wie bleiben angesichts des Bevölkerungswachstums die natürlichen Lebensgrundlagen und die biolo - gische Vielfalt in Münster erhalten? Die Gewährleis- tung einer nachhaltigen Flächeninanspruchnahme und -nutzung ist hierzu wesentliche Voraussetzung. Wei- tere wichtige Bausteine sind der ökologische Umgang mit Grund- und Oberflächengewässern, der Erhalt der Biodiversität, die umweltgerechte Bewirtschaftung der Frei-, Grün- und Forstflächen, der Ausbau einer öko- logischen und umweltverträglicheren Landwirtschaft und vorsorgende Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel. In Münster bleiben die natürlichen Lebensgrundlagen erhalten und die biologische Vielfalt ist verbessert. 3. Natürliche Ressourcen und Umwelt Strategische Ziele • Entwicklungspotenziale im bebauten Bestand grundsätzlich vor der Inanspruch- nahme neuer Außenbereichsflächen nutzen • Regionsspezifische Arten- und Sortenvielfalt erhalten und ausbauen • Ökologische und ressourcenschonende, tiergerechte konventionelle und umwelt- verträgliche Landwirtschaft fördern • Grundwasser und alle Oberflächengewässer befinden sich in einem guten ökologischen und chemischen Zustand • Frei-, Grün- und Forstflächen umweltgerecht bewirtschaften und besser vernetzen • Vorsorgende Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel ausbauen 68 3. Natürliche Ressourcen und Umwelt Wie das Luftbild und die Flächenstatistik von Münster belegen, ist das Gebiet der Stadt Münster überwiegend vegetationsgeprägt. Landwirtschaftliche und Waldflächen machen einen Anteil von 60 Prozent aus. Dement gegen machen die Siedlungs und Verkehrs flächen 33 Prozent, aus. Das Münsterland ragt damit weit in die Stadt hinein, womit auch die landwirtschaftliche Nutzung eine große Bedeutung erhält. Weite Teile der Siedlungsbereiche sind durch Grün und Freiräume strukturiert, von denen der Pro menadenring nur ein besonders heraus ragender Ausschnitt ist. Diese Verzahnung von Stadt und Landschaft, von Siedlungs und Freiraum, von Landschaftsräumen und Stadtquartieren ist zweifellos ein Allein stellungsmerkmal Münsters. Die Grünordnung Die Grünordnung von Münster stellt das Grünsystem sowie die Ziel- und Schutzkonzepte für Natur und Landschaft, für den Freiraum und für die Freizeit und Erholung dar. Mit der Promenade, die dem Verlauf der histori- schen Wallanlage entspricht, hat Münster seit dem 18. Jahrhundert einen geschlossenen ersten Grünring. Auf diesen innerstädtischen grünen Ring laufen radial sie- ben Hauptgrünzüge zu. Die Flächen eines zweiten Grünringes umschließen die Kernstadt. Sie sind wichtige Freiräume zur Stadt- gliederung und zur Versorgung der Bevölkerung mit wohnungsnahem Erholungsgrün. Der auch aus stadt- klimatischen Gesichtspunkten bedeutsame zweite Ring soll den Freiraum zwischen der ursprünglichen Stadt Münster und den sie umgebenden Stadtteilen sichern. Der dritte Grünring umfasst die bis zur Stadtgrenze reichende freie Landschaft im Bereich der äußeren Stadtteile. Der nachfolgende Indikator gibt die Anzahl der bau- lichen Eingriffe in das Grünsystem der Stadt Münster an. Berücksichtigt werden Eingriffe (> 500 m² versiegel- te Fläche) in die Grünzüge sowie den ersten und zwei- ten Grünring gemäß Grünordnung der Stadt Münster. Ausgenommen sind privilegierte Vorhaben im Außen- bereich. 3.1 Flächeninanspruchnahme und Stadtentwicklung Eingriffe in das System der Grünordnung Anzahl der Eingriffe in das System der Grünordnung in Münster Quelle: Stadt Münster, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit Hektar Jahre 0 1 2 3 4 5 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Anzahl Jahr Nachhaltigkeitsbericht 2022 69 Modellprojekt flächensparende Kommune Im Jahr 2013 wurde Münster als eine von sechs Modell- kommunen für die Zertifizierung als flächensparende Kommune in Nordrhein-Westfalen ausgewählt. Inhalt- licher Schwerpunkt war die Einführung und Weiter- entwicklung der strategischen Flächenmanagement- systeme. Die Anstrengungen der Stadt Münster haben zur Auszeichnung mit dem Zertifikat „Meilenstein in Gold“ als flächensparende Kommune 2014 bis 2017 geführt. Im Rahmen der erfolgreichen Zertifizierung wurde auch ein Flächenbericht mit einem Handlungsprogramm „Flächensparende Entwicklung“ vorgelegt. Das Hand- lungsprogramm trägt mit einer fundierten Strategie zur Begrenzung des Flächenverbrauches dazu bei, die be- grenzten Flächenressourcen stärker zielgerichtet einzu- setzen und eine positive Stadt- und Wirtschaftsentwick- lung vom Freiflächenverbrauch zu entkoppeln. Im Berichtszeitraum wurde das Ziel der „Innen- vor Au- ßenentwicklung“ weiterhin mit Nachdruck verfolgt. Die Konversionsprojekte (York-Kaserne und Oxford-Kaser- ne) und die Wiedernutzung von Flächen, z.B. ehemali- ger Stadthafen, Beresa, Lancier- und Winkelhausgelände sind in der Umsetzung. So gab es z. B. im Jahr 2020 einen Aufstellungsbeschluss zur Wiedernutzung der Flächen zwischen der Halle Münsterland und dem Stadthafen II sowie den Projektstart zur Entwicklung des Stadthafens Nord zur Entwicklung eines urbanen Quartiers auf ehe- mals gewerblich genutzten Flächen (→ Kapitel 2). © Stadt Münster, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 70 Die Freiraumplanung der Stadt Münster betrifft die unbebauten Freiflächen innerhalb des Siedlungsraums. Ziel ist die Versorgung der Bevölkerung mit geeigneten Grün und Freiflächen. Es handelt sich dabei z. B. um Park und Grünanlagen, Spiel und Sport plätze, Kleingärten und Friedhöfe. Das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit betreut mehr als 1.046 Hektar städtisches Grün. Grünflächenbewirtschaftung Grünflächen haben das Potenzial, auf vielfältige Weise zu einer nachhaltigen Stadtentwicklung beizutragen. Die möglichen positiven Effekte urbanen Grüns liefern u. a. Beiträge zur Abmilderung der Folgen des Klima- wandels, zur Förderung der Gesundheit, zur Sicherung sozialer Funktionen, zur Steigerung der Standortquali- tät, zum Schutz des Bodens, des Wassers und der Luft sowie zum Erhalt der Artenvielfalt. Sanierung des Südparks Im Wasser planschen, Ball spielen, joggen oder ein- fach nur auf der Bank sitzen und ins Grüne schauen: Der Südpark ist eine von Münsters größten Parkan- lagen und die zentrale Grünfläche im Südviertel. Mit seinen zahlreichen Freizeitangeboten ist der Südpark von besonderer Bedeutung für die Bürger*innen im Stadtquartier. Nach rund 40 Jahren intensiver Nutzung war zuletzt jedoch eine umfangreiche Sanierung nötig, welche in den vergangenen Jahren unter vielfältiger Beteiligung der Bürger*innen geplant und begonnen wurde. Der erste Bauabschnitt wurde im August 2020 fertiggestellt: Der Wasserspielplatz wurde umfang- reich saniert und im Rahmen der Umsetzung wurde die gesamte Technik überholt. Der Wasserspielplatz lädt nun wieder Kinder zum Spielen ein und bietet Sitz- und Liegemöglichkeiten für alle. Weitere Bauabschnitte, in denen u. a. auch vorhandene Speckbrett- und Ball- spielfelder sowie ein Spielplatz überholt wurden, sind bereits umgesetzt. Zudem wurde ein neuer Bereich für das Urban Gardening mit aktuell fünf Hochbeeten geschaffen und an verschiedenen Orten weitere Sitzge- legenheiten geschaffen. Die Fertigstellung der umfang- reichen Sanierung ist für 2024 geplant. Der Südpark soll als Ort der Begegnung für alle Generationen und Bevölkerungsgruppen langfristig erhalten bleiben. Wildblumen im Stadtgebiet In den Jahren 2020 bis 2022 wurden 30.580 m 2 Fläche mit regionalem Saatgut eingesät (Weseler Straße, Aa- see, Von-Esmarch-Straße, Mecklenbeck Landschafts- park, Kinderbach, Wienburgpark, Hobbeltstraße, Hansaplatz und Franz-Grillparzer Weg). Die Gesamtflä- che wurde so auf ca. 37.600m² erweitert. Die Flächen wurden nur einmalig gemäht und das Mahdgut abge- 3.2 Freiraumplanung 3. Natürliche Ressourcen und Umwelt © Stadt Münster, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit Nachhaltigkeitsbericht 2022 71 räumt. Damit wurde auf die abnehmende Population heimischer Insekten reagiert, die durch den Einsatz von Pestiziden in der Landwirtschaft, aber auch durch den Rückgang einheimischer Pflanzenarten in ihrem Lebensraum bedroht sind. Drei Blühflächen sind durch Bürger*innenengagement angelegt worden. Auf den Blühflächen wurden regionale Wildpflanzen eingesetzt, da heimische Insekten oft von speziellen Pflanzen abhängig sind. Dafür wurden verschiedene Saatgutmischungen verwendet, die unter wissen- schaftlichen und praktischen Aspekten entwickelt und speziell für Münster modifiziert wurden: eine Blumen- wiese, eine Schmetterlings- und Wildbienenmischung sowie eine Mischung für feuchte Böden, die nur einen geringen Grasanteil enthält. Ökologische Weiterentwicklung des Waldfriedhofs Lauheide Der Waldfriedhof Lauheide ist ein einzigartiger Land- schafts- und Erholungsgarten. Verbreitet sind hier mehr als 60 Pflanzenarten sowie weit über 100 Vogelarten. Die meisten Wege auf dem 82 Hektar großen Areal sind unversiegelt. Statt Hoch- moortorf und künstlichem Dünger wird Rindenmulch und Komposterde verwendet. Auf Streusalz und Gifte wird genauso verzichtet wie auf Grabeinfassungen aus Stein oder Kunststoff. Es erfolgte eine Projektförderung im Rahmen des För- deraufrufs Grüne Infrastruktur im Rahmen des Kon- junkturpaketes I des Landes NRW. Durchgeführte Maßnahmen: • Pflanzung von 150 Hochstämmen heimischer Baumarten • Pflanzung von 250 Heckengehölzen für eine höhere Strukturvielfalt • Beschaffung von 200 Nisthilfen für verschiedene Vogelarten • Beschaffung von 25 Insektenhotels • Beschaffung eines Gießfahrzeugs mit elektrischem Antrieb Stadtbäume Ob an Straßen und Plätzen oder in Parks und Grünanla- gen, Stadtbäume sind bedeutende Elemente der Stadt- natur in Münster. Ihre Funktion reicht dabei unabhän- gig von ihrem Standort weit über eine ästhetische oder städtebauliche Bedeutung hinaus. Als raumbildende Gestaltungselemente sind Stadtbäume unverzichtbar und aufgrund ihres natürlichen Habitus besonders sicht- und erlebbar. Sie sind maßgeblich mitverant- wortlich für die Aufenthaltsqualität im städtischen Raum und fördern zudem die Gesundheit der Bevölke- rung. Sie fungieren als Schatten- und Sauerstoffspen- der, absorbieren Lärm und speichern Kohlenstoffdio- xid. Nachweislich sorgen sie durch diese Merkmale für eine deutliche Verbesserung des Stadtklimas. Bei ho- hen Temperaturen sorgen sie für spürbare Abkühlung und tragen durch die staubbindende Wirkung ihrer Blätter zur Luftreinhaltung bei. Bei Starkregenereignis- sen können sie helfen deren Auswirkungen zu mindern. Aktuell befinden sich auf über 300 km² Gesamtfläche des Stadtgebietes von Münster über 1 Millionen Bäu- me. Die Stadt Münster selbst ist für ca. 300.000 Bäu- me mit einer Höhe von mehr als 3 m auf städtischen Liegenschaften im Stadtgebiet verantwortlich. Diese Daten beruhen auf einer 3D-Punktwolkenanalyse aus dem Jahr 2021. Um diese Grundlagendaten zu evalu- ieren und mit weiteren wichtigen Informationen zu ergänzen, werden die Kontroll- und Pflegeprozesse seit Mitte 2022 umgestellt und mittels eines digitalen Baumkatasters verwaltet. Die detaillierte Erfassung des Baumbestands ermög- licht es der Stadt Münster z. B. besser nachzuvollziehen, wie viel CO 2 unsere Bäume binden, was ein entschei- dender Beitrag zur Reduzierung von Treibhausgasen ist. Darüber hinaus ermöglicht das Baumkataster, den Bestand an klimaresistenten Baumarten zu analysie- ren und zu erhöhen. In Zeiten des Artensterbens und der globalen Erwärmung unterstützt es auch dabei, die Biodiversität in der Stadt zu dokumentieren und zu för- dern. 72 Die Vorteile eines solchen Baumkatasters sind viel- fältig: • Effizientes Management und Controlling: Es ermöglicht die effektive Verwaltung von Stand- orten, Arten, Alter und Zustand der Bäume und erleichtert die Planung von Pflegemaßnahmen. • Verkehrssicherheit: Durch regelmäßige Baum- kontrollen können potenziell gefährliche Bäume frühzeitig identifiziert und fachgerecht behandelt werden. • Erhaltung der Biodiversität: Durch die im Kataster gesammelten Daten können Ersatz- und Neupflan- zungsprojekte gezielter geplant werden. • Unterstützung bei städtischen Projekten: Das Kataster erleichtert die Planung von Bauprojek- ten und berücksichtigt dabei den Erhalt wichtiger Baumstandorte und -bestände. • Wertschätzung historisch bedeutender Bäume: Besondere Bäume mit historischer oder kultureller Bedeutung können besser geschützt und gewürdigt werden. Eines der weiteren Ziele des Baumkatasters ist es, den Bürger*innen von Münster die Bedeutung des urbanen Baumbestandes im Kontext des Klimawandels näher- zubringen. Es dient nicht nur der Verwaltung, sondern auch als Informations- und Bildungsressource. Die allgegenwärtigen Klimaveränderungen durch Hit- ze, Wassermangel, Sturm- und Starkregenereignisse beeinträchtigen zunehmend den städtischen und pri- vaten Baumbestand in Münster, so dass viele Baum- krankheiten in Anzahl und Intensität stark begünstigt werden. Hinzu kommt die demografische Entwicklung des Baumbestandes in Münster als gepflanzter „Nach- kriegs“-Baumbestand, welcher sich an vielen Stand- orten im Übergang von der Reife- zur Altersphase (je nach Baumart ab ca. 50-80 Jahren) befindet. Auch durch einen deutlichen Anstieg notwendiger Tief- und Hochbaumaßnahmen, vom Bauen im (Baum-)Bestand sowie vom Glasfaser- und Breitbandausbau ergeben sich neue und erhöhte Anforderungen an den Baum- schutz während der Bauphasen und an die Umsetzung der notwendigen Baumschutzmaßnahmen. Die Auswirkungen dieser Faktoren werden sich zuneh- mend in einem erhöhten Aufwand hinsichtlich eines nachhaltigen Erhalts des vorhandenen Baumbestandes widerspiegeln. Ziel der Fachstelle Stadtbäume ist es, eine nachhaltige Baummanagementstrategie, die als konzeptionelle Basis für die Umsetzung eines darauf aufbauenden Stadtbaumkonzeptes dient, zu erstellen; so soll anhand stadtökologischer, klimatischer und stadtgestalterischer Grundlagen der Stadtbaumbe- stand erhalten, erneuert und erweitert werden. Der Fo- kus hierbei ist, einen langfristig gesunden und stabilen Bestand an Stadtbäumen aufzubauen, der weiterhin zu einer nachhaltigen Verbesserung der städtischen Le- bensgrundlagen und -bedingungen führt, sowie ferner einen wichtigen Beitrag zur Gestaltung des Stadtbildes leistet. Kampagnen und Beteiligung im Stadtgrün Grün und Natur werden in der Stadt Münster durch die Einbindung zahlreicher Menschen, Unternehmen, Ver- eine und Verbände gefördert. Münster bekennt Farbe Ein Ziel dieser bürgerschaftlichen Kampagne ist es, dass die Bürger*innen Münsters Verantwortung für das öffentliche Grün in der Stadt übernehmen. Dies kann beispielsweise in Form einer Patenschaft für eine Baumscheibe oder für einen Spielplatz erfolgen. Teil- weise übernehmen auch Firmen die Pflege einer öffent- 3. Natürliche Ressourcen und Umwelt © Stadt Münster, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit Nachhaltigkeitsbericht 2022 73 lichen Grünfläche und dokumentieren so die Verwur- zelung ihres Unternehmens mit Münster. Neben vielen jährlich einmalig stattfindenden Aktionen gibt es 402 bestehende Baumpatenschaften, 356 Baumscheiben- patenschaften, 149 Spielplatzpatenschaften und 83 Grünpatenschaften für öffentliche Grünflächen oder Verkehrskreisel. Münster schenkt aus Die Verwaltung hat im Jahr 2020 mit „Münster schenkt aus“ eine Kampagne zur Sensibilisierung für die Folgen der durch den Klimawandel entstehenden extremen Trockenphasen für die Stadtbäume gestartet. Bür- ger*innen sollen so sensibilisiert und zur Unterstüt- zung beim Gießen der Stadtbäume in den heißen und trockenen Sommermonaten aufgerufen werden. An 61 Standorten im Stadtgebiet sind seitdem jährlich in den Sommermonaten gefüllte Wassercontainer aufgestellt und ca. 600 Straßenbäume mit Wassersäcken ausge- stattet worden. Zudem wurden seit Start der Kampagne 2.355 wei- tere Wassersäcke und 312 Gießkannen an die Bevölke- rung ausgegeben. Münster summt auf Ein kostenloses Beratungsangebot für mehr Artenviel- falt in Gewerbe- und Industriegebieten bietet das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit in Zusam- menarbeit mit der NABU-Naturschutzstation Münster- land an. Unternehmen und Institutionen besitzen oft große Außenflächen, auf denen Artenvielfalt gefördert wer- den kann, ohne die Funktionsfläche einzuschränken. Mit der kostenlosen Initial-Beratung können Unter- nehmen, Vereine, Institutionen und Privatpersonen konkret mit geschultem Personal die örtlichen Gege- benheiten und Potenziale besprechen und erste Ideen entwickeln. Dazu gehören auch Hinweise auf Bezugs- quellen unter dem Motto: Unternehmen schaffen Viel- falt. Ein Flyer stellt das kostenlose Beratungsangebot vor. © Stadt Münster, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 74 Die Stadt Münster sowie das Umland sind landwirtschaftlich geprägt. Rund Zwei Drittel des Stadtgebietes bestehen aus Wald und landwirtschaftlichen Flächen (→ Kapitel 3.1). Nachfolgend sind Maßnahmen zum Schutz sowie zur ökologischen Bearbeitung dieser Flächen beschrieben. Landwirtschaft Die landwirtschaftlich genutzte Fläche in Münster um- fasst 12.715 ha und macht damit über 43 Prozent der gesamten Stadtfläche aus. Im Vergleich zum Jahr 2010 hat sich die landwirtschaftlich genutzte Fläche um 509 ha und die Anzahl der Betriebe um 46 reduziert. In 2020 werden 10.533 ha als Ackerland und davon 6.334 ha mit Getreide (überwiegend Futtermittel) be- wirtschaftet. Weitere 2.271 ha sind Dauer-Grünland. Traditionell herrscht in Münster und weiten Teilen des Münsterlandes eine intensive Tierhaltung, insbesonde- re Schweinemast, Schweinezucht und Bullenmast vor. Der Anteil an ökologischer Landwirtschaft ist in den letzten Jahren leicht gestiegen: Insgesamt gibt es neun ökologische Betriebe, die eine Fläche von 454 ha öko- logisch bewirtschaften (entspricht 3,4 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche). Ziel der Stadt Münster ist es, diesen Anteil bis 2030 auf 5 Prozent und ebenfalls den Anteil einer nachhaltigeren konventionellen Land- wirtschaft zu steigern. Eine studentische Arbeit zum theoretischen Selbst- versorgungsgrad belegt, dass im Münsterland der Ver- brauch von Hühnerfleisch theoretisch zu 128 Prozent, der von Rindfleisch zu 268 Prozent und von Schweine- fleisch sogar zu 501 Prozent aus der Region gedeckt werden könnte. Die Grade der Eigenversorgung an pflanzlichen Rohwaren wie Nahrungsgetreide und Kar- toffeln liegen bei 71 bis 72 Prozent. Ein großes Defizit gibt es hingegen bei Gemüse und Obst mit einem Ver- sorgungsanteil von 4 bis 5 Prozent. 1 Ökologische Verpachtung städtischer Flächen Die Stadt Münster verpachtet aktuell und überwiegend in Einjahresverträgen ca. 1.000 ha landwirtschaftlicher Flächen. Die Stadt Münster hat im Jahr 2019 neun Hektar so- wie im Jahr 2021 weitere elf Hektar städtischer Flächen mit der Vorgabe „ökologischer Ackerbau“ für die Dau- er von zehn Jahren verpachtet. Die Verpachtung einer weiteren Fläche ist vorgesehen. 3.3 Land- und Forstflächenbewirtschaftung 3. Natürliche Ressourcen und Umwelt 1 Faiß, Nina (Hrsg.) (2020): Bestandsaufnahme der Versorgungssituation im Regierungsbezirk Münster. Berechnungen der Selbstversorgungsgrade ausgewählter Grundnahrungsmittel. [interne Quelle] Nachhaltigkeitsbericht 2022 75 Im Auftrag des Rates der Stadt Münster erarbeitet die Verwaltung zudem derzeit ein Konzept für die Ver- pachtung der städtischen landwirtschaftlichen Flächen unter ökologischen Kriterien. Forstflächenbewirtschaftung Auf der Grundlage des Landesforstgesetzes Nord- rhein-Westfalen gelten zum Erhalt der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion für den Stadtwald Münster fol- gende Bewirtschaftungsgrundsätze: • Langfristige und dauerhafte Bestockung des Bodens mit Wald • Bewirtschaftung und Gestaltung nach höchst möglichem Nutzen für das Gemeinwohl • Sicherung der Nachhaltigkeit • Verpflichtung zur Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit Der städtische Forstbetrieb bewirtschaftet 616 Hektar Waldflächen der Stadt Münster, 394 ha Waldfläche der Stadtwerke Münster und 11 ha Waldfläche der Stiftung Siverdes. Grundlage für die Durchführung aller Be- triebsarbeiten (z.B. Holzeinschlag, Verkehrssicherheit, Kultur- und Pflegearbeiten, Unterhaltung des Wege- und Entwässerungsnetzes, Bau- und Unterhaltung von Erholungseinrichtungen) sind die im Jahr 2015 aufge- stellten Forstbetriebspläne, die im Auftrag der zustän- digen Unteren Forstbehörde erstellt wurden und über eine Laufzeit von zehn Jahren verfügen. Naturnahe Bewirtschaftung nach FSC-Kriterien Der Rat der Stadt Münster hat bereits im Jahr 1997 beschlossen, dass die naturnahe Bewirtschaftung der forstlich genutzten Waldflächen fortgesetzt wird und dies gleichermaßen für die Wälder der im Rahmen eines Beförsterungsvertrages bewirtschafteten Flächen der Stadtwerke Münster gilt. Gleichzeitig verpflichtete sich die Stadt Münster, die durch den Naturschutz- bund Deutschland (NABU) vorgegebenen Kriterien zur Waldbewirtschaftung in Naturwaldgemeinden ein- zuhalten sowie eine Kennzeichnung des zum Verkauf gelangenden Holzes anzustreben. Die Bewirtschaftung der Forstbetriebe der Stadt Müns- ter, der Stadtwerke Münster und der Stiftung Siverdes erfolgt nach FSC-Kriterien und wird kontinuierlich au- ditiert. Das Hauptaudit wurde im Jahr 2020 erfolgreich bestanden. Ein neues Hauptaudit ist für das Jahr 2025 geplant. 100 % der städtischen Wälder werden nach FSC Kriterien bewirtschaftet. Ökologische und konventionelle Landwirtschaft Anteil der ökologisch bewirtschafteten Fläche an der landwirtschaftlich genutzten Gesamtfläche in Prozent Quelle: Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), Landwirtschaftszählung 2020 Prozent 0 1 2 3 4 5 6 2016 2020 JahreJahr 1,4 % 3,4 % 76 Die Stadt Münster hat bereits im Jahr 2010 die Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ unterschrieben. Im Jahr 2011 erreichte Münster beim Wettbewerb „Bundeshauptstadt der Biodiversität“ den zweiten Platz in der Gruppe der Großstädte. Hervorgehoben wurden insbesondere die nährstoffarmen, artenreichen, blühenden Grünstreifen entlang vieler Straßen, die Entsiegelung von Mittelstreifen, die Baumpa tenschaften sowie die Unterstützung von ent sprechenden Umweltbildungseinrichtungen. Die Stadt Münster setzt sich aber auch „Gemeinsam für den Artenschutz“ ein. Ver treter*innen des Naturschutzes, der Imkerei, der Jägerei, der Landwirtschaft und der Stadt Münster treffen sich regelmäßig zum Informationsaustausch und zur Planung gemeinsamer Aktivitäten. Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete Naturschutzgebiete stellen wichtige Refugien für sel- tene, gefährdete Tier- und Pflanzenarten dar und be- dürfen daher eines intensiven Schutzes vor störenden Einflüssen. In Münster gibt es zurzeit 16 Naturschutz- gebiete mit einer Fläche von rund 2.135 Hektar. Landschaftsschutzgebiete werden festgesetzt, um die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter zu erhalten oder wiederherzustellen. Ferner wenn dies wegen ihrer be- sonderen Bedeutung für die Erholung erforderlich ist. In Münster gibt es zurzeit 9 Landschaftsschutzgebiete mit einer Fläche von 9.939 Hektar. Somit machen die Landschaftsschutzgebiete einen Anteil von rund 32,5 Prozent am gesamten Stadtgebiet aus. Das zentrale Planungsinstrument des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist der Landschaftsplan. Er leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutz der natürli- chen Ressourcen und dient der langfristigen Sicherung der Lebensgrundlagen des Menschen. Die wichtigsten Aufgaben sind hierbei die Erhaltung und Entwicklung der natürlichen Vielfalt der Tier- und Pflanzenwelt, der Schutz des Bodens und des Wasserhaushalts sowie die Sicherung der Landschaft für die Erholung des Men- schen. In Münster sind drei Landschaftspläne rechts- kräftig: • Werse • Nördliches Aatal und Vorbergs Hügel • Roxeler Riedel Ein vierter Landschaftsplan (Davert und Hohe Ward) ist in Aufstellung. 3.4 Biodiversität und Risiken für Biodiversitätsverluste Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete Fläche der Naturschutz- und Landschaftsschutz- gebiete in Münster in Hektar Quelle: Stadt Münster, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit Hektar Jahre 0 2000 4000 6000 8000 10000 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Landschaftsschutzgebiete 3. Natürliche Ressourcen und Umwelt Jahr 10.000 8.000 6.000 4.000 2.000 Naturschutzgebiete Nachhaltigkeitsbericht 2022 77 Artenschutz Die Bestandssituation bzw. die Populationsentwick- lung ausgewählter Arten wird durch die NABU-Natur- schutzstation Münsterland e. V. im regelmäßigem Tur- nus erfasst. Die Indikatorarten geben stellvertretend Hinweise auf die Entwicklung der Biodiversität der wichtigsten Lebensraumtypen: Die seit 2014 jährliche Erhebung des Kiebitzes gibt beispielhaft entsprechend Auskunft über Feuchtwiesen und Brachflächen. Bei der Erfassung des Kiebitzbestandes durch die NA- BU-Naturschutzstation Münsterland wurde im Jahr 2021 eine Anzahl von 60 Brutpaaren festgestellt, wäh- rend im Jahr 2022 69 Brutpaare gezählt wurden. Dies zeigt einen geringfügigen Anstieg der Brutpaare nach einem drastischen Rückgang in den vorherigen Be- richtsjahren (2018: 106 Brutpaare, 2019: 59 Brutpaa- re). Laut Angaben des NABU wurde im Jahr 2021 der für die Populationserhaltung erforderliche Schwellen- wert von 0,8 flüggen Küken pro Brutpaar mit 0,92 über- troffen. Jedoch fiel der Bruterfolg im Jahr 2022 auf 0,4, was als unzureichend angesehen wird, um die lokale Population zu stabilisieren. Verschiedene Faktoren bedrohen den Fortbestand der Kiebitzpopulation in Münster. Die Art nutzt häufig Ackerflächen oder Sekundärbiotope wie Gewerbebra- chen zur Brut, da natürliche Lebensräume wie feuchtes Grünland fehlen. Frühjahrstrockenheit, Ackernutzung und Prädatorendruck führen jedoch häufig zu erfolg- losen Bruten auf diesen Flächen. Hinzu kommt, dass Bauprojekte die standorttreuen Kiebitze aus ihren Lebensräumen vertreiben. Ein Beispiel ist das neue Wohngebiet an der Kötterstraße in Handorf, das der- zeit etwa 10 Prozent des gesamten Kiebitzbestandes der Region gefährdet. Laut Einschätzungen des NABU wird die Münstersche Kiebitzpopulation ohne erheb- liche positive Veränderungen in Bezug auf die „ökolo- gische Grundqualität" geeigneter Flächen und die Frei- gabe neuer Gebiete voraussichtlich weiter abnehmen. Um diesem weiteren Rückgang entgegenzuwirken, hat die Stadt Münster in Zusammenarbeit mit der ört- lichen Landwirtschaft, der NABU-Naturschutzstation Münsterland und der Stiftung Westfälische Kulturland- schaft das Projekt „Kiebitzschutz Münster" ins Leben gerufen. Kiebitz-Brutpaare Anzahl der Kiebitz-Brutpaare in Münster Quelle: NABU-Naturschutzstation Münsterland e. V. im Auftrag der Stadt Münster, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit Anzahl Jahre 0 100 200 300 400 2003 02 0161 0172 0182 0192 0202 0212 022 Anzahl Jahr2017 78 Um die natürliche Bodenfunktion und damit die Leistungsfähigkeit der Böden zu erhalten, sind Kenntnisse über die Bodenart und qualität erforderlich. Das Umweltkataster gibt hierüber umfangreiche Auskunft. Digitale Bodenbelastungskarte Um Basisinformationen hinsichtlich der stofflichen Bodenbelastung in Münster zu erhalten, wurde im Jahr 2006 eine digitale Bodenbelastungskarte für das gesamte Stadtgebiet erarbeitet. Daraus wird ersicht- lich, dass das Schadstoffniveau in den Böden der Stadt als eher gering zu bezeichnen ist, wobei die Belastun- gen vom Stadtzentrum zur Peripherie hin abnehmen. Im zentralen Siedlungsbereich ist von großflächig erhöhten Schadstoffgehalten im Boden auszugehen. Nachfolgend werden ausgewählte Ergebnisse beschrie- ben: • Im Siedlungsbereich treten bei den Messwerten in einigen Fällen Überschreitungen der Prüfwerte insbesondere für Blei und v. a. Benzo(a)pyren auf. Dabei sind aber häufig untere Horizonte oder weniger sensible Nutzungen betroffen. • In den Überschwemmungsgebieten ist das Belastungsniveau insgesamt höher. Eine Detail- betrachtung ist daher im Bereich der Über- schwemmungsgebiete (z. B. der Aa) erforderlich. Im Stadtgebiet wurden Böden mit besonderer Funkti- onsqualität analysiert. Auf diesen Vorrangflächen sollen andere Nutzungen durch Planungen und lenkende Maßnahmen minimiert werden. Schutzwürdige Charakteristika: • Böden mit extremem Wasser- und Nährstoffangebot • Böden mit hoher natürlicher Ertragsfähigkeit • Regionaltypische und / oder besonders seltene Böden 3.5 Bodenschutz 3. Natürliche Ressourcen und Umwelt Nachhaltigkeitsbericht 2022 79 Wasser ist eine unverzichtbare Grundlage allen Lebens. Ziel des Gewässerschutzes ist, durch eine nachhaltige Gewässerbewirtschaf tung die Gewässer als Bestandteil des Natur haushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut zu schützen (§ 1 WHG). Auf dieser Grundlage sind der Bestand der Ressource Wasser und seine Qualität dauer haft zu erhalten und – soweit bereits geschä digt – wieder herzustellen. Jeder Eingriff in den Wasserhaushalt geht mit mehr oder minder starken Auswirkungen auf den Na turhaushalt einher. Daher gilt es im Rahmen einer nachhaltigen Wasserwirtschaft, die Ressource Wasser weitgehend zu schonen. Nachhaltigkeit bedeutet, einen sparsamen Umgang mit dem Lebensgut Wasser zu erzielen und den Eintrag von Schadstoffen soweit wie möglich zu vermeiden. Gewässer- und Grundwasserschutz Im Stadtgebiet von Münster befinden sich über 600 Kilo meter Fließgewässer. Mit Ausnahme der Werse und der Münster’schen Aa handelt es sich vornehmlich um kleine und sehr kleine Gewässer. Alle Fließgewässer in Münster werden stark genutzt und wurden in der Vergangenheit ausschließlich nach technischen Gesichtspunkten für die landwirtschaft- liche Nutzung und der Stadtentwicklung ausgebaut. Dementsprechend befinden sie sich in großen Teilen in keinem guten ökologischen Zustand. Die Verantwortung für die Fließgewässer ist aufge- teilt auf fünf Wasser- und Bodenverbände und die Stadt Münster. Diese Institutionen haben die Verpflichtung nach der europäischen Wasserrahmenrichtlinie einen guten ökologischen Zustand für die Gewässer herzu- stellen. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Stadt bereits seit Mitte der 1980er Jahre ökologische Verbesserun- gen an ihren Gewässern durchgeführt. Im Berichtzeit- raum 2019 – 2022 sind hier die Maßnahmen an der Aa im Berich Kanalstraße und Westerholt’sche Wiese, am Piepenbach und Gievenbach zu nennen. Ökologische Aufwertung Münstersche Aa Über 1.300 Meter erstreckt sich die ökologische Auf- wertung der Münsterschen Aa im Bereich der Kanal- straße. Beim Starkregenereignis im Jahr 2014 in Müns- ter war sie über die Ufer getreten. Die Gewässersohle ist wieder weitestgehend naturnah, zudem wurden zahlreiche Baumstämme und Wurzeln eingebaut, die das Wasser lenken und Fischen Lebensraum bieten. Das Gewässerprofil wurde erheblich verbreitert. Die Aa kann so bei stärkeren Regenfällen mehr Wasser auf- nehmen und ableiten. Renaturierung Piepenbach In 2022 wurde ein rund 440 Meter langes Teilstück des Piepenbachs renaturiert. Nach einer aufwendigen Umgestaltung im Abschnitt von der Telgter Straße bis zur Mündung in die Angel schlängelt der Bach sich nun durch die städtische Grünfläche. Insgesamt hat die Stadt gut 10.000 Kubikmeter Boden ausgehoben und abgefahren, um dem kleinen Gewässer zukünftig aus- reichend Raum für eine naturnahe Entwicklung zu ge- 3.6 Gewässer, Grundwasser und Abwasser Gewässergüteklasse der Fließgewässer Anteil der Fließgewässerabschnitte mit Gewässer- güteklasse II bis III oder besser in Prozent Quelle: Stadt Münster, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit Prozent Jahre 75 80 85 90 95 100 2016 2018 2020 2022 Jahr 80 ben. Der neue Gewässerkorridor bietet mit einer Breite von rund 40 Metern ausreichend Platz – beispielswei- se für Flachwasserzonen und Altarme. Kleine Tümpel, Totholz und Steinansammlungen bieten Amphibien einen optimalen Lebensraum. Resilienzstrategie Aasee Nach dem Fischsterben von 2018 im Aasee stellte Prof. Dr. Dr. Borchardt das Gutachten „Resilienzstrategie Aasee“ auf. Basierend auf diesem Gutachten wurden folgende Maßnahmen am Aasee umgesetzt: • Regelmäßige Hegebefischung zur Begrenzung des Fischbesatzes • Ökologische Verbesserung der Ufer (Abflachung, Totholzeinbau) • Künstliche Belüftung des Sees • Interventionsmanagement (Monitoring, Messdaten, Analyse) • Reduzierung von Nährstoff- und Schadstoff- einträgen (Regenwasserbehandlung) • Weitere wissenschaftliche Untersuchungen (Sediment, Tiefenbelüftung) Grundwasser In Münster befinden sich zwei unterschiedliche Grund- wasserleiter. Die Entnahme erfolgt im Stadtgebiet in vielen Bereichen für unterschiedliche Verwendungs- zwecke: • Öffentliche Wasserversorgung • Versorgung von landwirtschaftlichen Hofbetrieben und einzelnen Gebäuden im Außenbereich mit Brauch- und Trinkwasser • Versorgung von Gewerbe- und Industriebetrieben mit Brauch- und Trinkwasser • Betreiben von Wärmepumpen zur Beheizung von Gebäuden • Beregnung von landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen • Beregnung von Sportplatzflächen • Drainierung von landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen • Bauzeitliche Grundwasserabsenkung bei der Errichtung von Gebäuden Über das Grundwassermonitoring der Stadt Münster werden die Auswirkungen des Klimawandels auf den Grundwasserkörper beobachtet. Ein wesentliches Element im Grundwasserschutz ist die Bewusstseinsbildung durch eine gezielte Öffentlich- keitsarbeit durch die Umweltberatung der Stadt Müns- ter, die Tipps und Anregungen zu folgenden Themen bietet: • Entsiegelung von Flächen und Möglichkeiten der Regenrückhaltung und Versickerung • Regenwasser-Nutzung zur Gartenbewässerung • Dachbegrünung • nachhaltiger Pflanzenschutz im Garten zur Vermei- dung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln Nach Beschluss des Arbeitskreises Kunstrasen erfolgt seit dem Jahr 2019 auf städtischen sowie übertrage- nen Sportanlagen kein Einbau von EPDM-Granulat auf Kunststoffrasenplätzen mehr. Sämtliche durch das Sportamt oder das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit neu gebauten oder sanierten Kunst- stoffrasenplätze werden in sandverfüllter Bauweise erstellt. Abwasser Übergeordnetes Ziel der 7. Fortschreibung des Abwas- serbeseitigungskonzeptes 2021 – 2026 ist eine mög- lichst geringe Beeinflussung des natürlichen Wasser- kreislaufs. Dieses soll u. a. durch die größtmögliche Reduktion von Stoffeinträgen aus der Kanalisation und den Klär- anlagen erreicht werden. Hierzu werden die Kläranla- gen mit einer vierten Reinigungsstufe ausgebaut und im Netz werden die Mischwasser- und Regenwasserbe- handlungsanlagen nach dem Stand der Technik saniert und ggf. ergänzt. Städtebauliche Neuerschließungen werden auf Grundlage der klimaangepassten wassersensiblen Stadtentwicklung durchgeführt, in dem der lokale na- türliche Wasserhaushalt als Zielgröße angesetzt wird. 3. Natürliche Ressourcen und Umwelt Nachhaltigkeitsbericht 2022 81 © Stadt Münster 82 Zur Vermeidung von Umweltbelastungen müssen alle abwassertechnischen Anlagen funktionsbereit bleiben. Hierzu wird auf Grundlage des geltenden Regelwerks eine gezielte Investitionsplanung zur Substanz- und Werterhaltung durchgeführt. Die Gesamtinvestitionen bis 2026 umfassen rund 356 Mio. Euro, wobei diese auch die Effekte der wach- senden Stadt abdecken. Die größten Einzelinvestitio- nen sind der sich in Bau befindliche Ausbau der Haupt- kläranlage und der Ausbau der Kläranlage Hiltrup mit jeweils 115 bzw. 179 Mio. Euro. Erweiterung der Hauptkläranlage und der Kläranlage Hiltrup Münsters Hauptkläranlage in Coerde wird ausgebaut, nicht zuletzt aufgrund der steigenden Bevölkerungs- zahl in Münster. Mit einer vierten Reinigungsstufe wird zudem die Reduzierung von Mikroschadstoffen möglich sein. Außerdem werden zukünftig durch den Austausch des Belüftungssystems Energie und Kosten eingespart. Die Gesamtkosten des Ausbaus der Haupt- kläranlage werden voraussichtlich rund 115 Mio. Euro betragen. Das Land NRW fördert das Projekt über die NRW-Bank mit 35 Mio. Euro. Die Planungen zum Anschluss der Kläranlage Nien- berge-Häger an die Hauptkläranlage werden zurzeit durchgeführt. Dadurch werden die Abwässer aus die- sem Bereich nach dem neusten Stand der Technik ge- reinigt. 3. Natürliche Ressourcen und Umwelt © Stadt Münster, Amt für Mobilität und Tiefbau Nachhaltigkeitsbericht 2022 83 Darüber hinaus wird die Kläranlage Hiltrup ausgebaut und erhält ebenfalls eine vierte Reinigungsstufe zur Reduzierung und Elimination von Mikroplastik, anthro- pogener Spurenstoffe und multiresistenter Keime. Der Planungsauftrag wurde im Jahr 2022 vergeben. Klärschlammentsorgung Im Jahr 2019 haben die Entwässerungsbetriebe der Städte Münster und Düsseldorf sowie der Aggerver- band, der Bergisch-Rheinische Wasserverband und der Wupperverband die „Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH“ gegründet, um die Klärschläm- me künftig am Wuppertaler Standort Buchenhofen in einer neuen Mono-Klärschlammverbrennungsanlage zu entsorgen. Die neue Schlammverbrennungsanlage mit einer Kapazität von insgesamt 47.500 Tonnen ent- steht im Jahr 2028 auf dem Standort Buchenhofen des Wupperverbandes. Hier betreibt der Verband seine größte Kläranlage und bereits seit 1977 eine Schlamm- verbrennungsanlage. Die neue Verbrennungsanlage ermöglicht die gesetzlich ab dem Jahr 2029 geforderte Rückgewinnung von Phosphor, der zu einem erheb- lichen Anteil in der Verbrennungsasche enthalten ist. Der Rohstoff wird damit künftig zurückgewonnen. Nitrat im Trinkwasser Mittelwert der vier Wassergewinnungsgebiete in Milligramm pro Liter Quelle: Stadt Münster, Amt für Mobilität und Tiefbau Milligramm pro Liter Jahre 0 2 4 6 8 10 12 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Jahr 84 Im Jahr 2017 wurde ein städtisches Klima anpassungskonzept beschlossen, welches das Ziel verfolgt, Münster zu einer wider standsfähigen und anpassungsfähigen Stadt zu entwickeln, die für alle Folgen des Klima wandels gerüstet ist. Das Leitbild „Ein Schirm für Münster“, das die vier Säulen Hitze, Sturm, Starkregen und Trockenheitsvorsorge beinhaltet, stellt die Ziele des Klimaanpassungskonzepts dar: Den Schutz der Bürgerschaft, der städtischen Infrastruktur sowie der Stadtnatur. Auf der Basis des Klimaanpassungskonzepts wurde im Dezember 2019 das Handlungs konzept „Klimaanpassung 2030“ beschlossen, das 48 Maßnahmen und Teilmaßnahmen umfasst. Ausgewählte Inhalte aus dem Handlungskonzept werden im Folgenden vorgestellt. Verbesserung der Begrünungssituation Der Rat der Stadt Münster hat im Jahr 2021 beschlos- sen, dass in neuen Baugebieten Vorgärten grundsätz- lich als gepflanzte Fläche zu gestalten sind. Mit einem naturnah und insektenfreundlich gestalte- ten Garten wird die Artenvielfalt unterstützt und die Wohnqualität gesteigert. Pflanzen haben wichtige Funktionen wie Kühlung, Filterung und Befeuchtung. Sie binden Staub und Schadstoffe, mindern Lärm und bieten zugleich Sicht- schutz. Niederschlagswasser versickert auf dem Grund- stück, steht den Pflanzen zur Verfügung und entlastet die Kanalisation. Gleichzeitig können die Pflege- und Unterhaltungskosten reduziert werden. Dach- und Fassadenbegrünung Begrünte Dächer speichern Wasser, filtern Staub und mindern Lärm, gleichen Temperaturunterschiede aus und bieten Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Das Förderprogramm „Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster“ unterstützt das Aufbringen von Dachbegrünungen sowohl bei bestehenden als auch bei neu zu errichtenden Gebäuden. Dazu gehören der Aufbau der Vegetationsschicht inklusive wurzelfester Abdichtung, Schutzvlies, Dränage-Elemente, Filtervlies und Sub strat. Gefördert werden bis zu 50 Prozent der Kosten für diese Maßnahmen. Die Umweltberatung der Stadt Münster gibt zudem Tipps zur Fassadenbegrünung. 2 3.7 Klimaanpassung 2 Die Umweltberatung wurde im November 2022 geschlossen und wird in 2023 durch das neu zu eröffnende Haus der Nachhaltigkeit ersetzt (→ Kapitel 9.3). 3. Natürliche Ressourcen und Umwelt Nachhaltigkeitsbericht 2022 85 Vorteile der Dach- und Fassadenbegrünung: • Verbesserung des Stadtklimas und des Stadtbildes: Pflanzen wirken sich positiv auf das Kleinklima aus und filtern Staub- und Schadstoffpartikel aus der Luft; monotone Fassaden werden optisch belebt • Schutz des Gebäudes vor Witterungseinflüssen: Wärmeschutz im Sommer, Schutz vor Wärmever- lusten durch Wind • Schallschutz: Lärmminderung um bis zu 5 Dezibel • Ökologische Funktionen: zusätzlicher Lebensraum für viele Tierarten, z. B. Nistmöglichkeiten für Vögel, Nahrungsangebot für beutesuchende Insekten • Retentionsraum für Niederschläge und wichtiger Baustein einer wassersensiblen Stadtentwässerung Eine erste Einschätzung über die Eignung des eigenen Dachs bietet das städtische Gründachkataster. Dort ist auf einen Blick ersichtlich, wie viel Niederschlag auf dem Dach gespeichert wird und wie viel CO 2 durch die Pflanzen gebunden werden kann. Starkregengefahrenkarte für Münster Die im Rahmen des Klimaanpassungskonzepts entwi- ckelte Starkregengefahrenkarte gab erste Hinweise darüber, welche Siedlungs- und Verkehrsflächen bei einem Starkregenereignis von Überflutungen betrof- fen wären. Seit dem Jahreswechsel 2022 / 2023 ist eine detaillierte Starkregengefahrenkarte verfügbar (Karte einsehbar unter https://www.stadt-muenster.de/was- ser/starkregengefahrenkarten). Diese ist Grundlage für eine weitergehende Risikobetrachtung für sensible In- frastrukturen in Münster. Wassersensible Stadtentwicklung Ein weiteres Instrument ist die wassersensible Stadt- entwicklung, die den natürlichen Wasserhaushalt in ei- nem Siedlungsraum fokussiert. Vielfältige Maßnahmen gewährleisten, dass Niederschlagswasser versickern und verdunsten oder auch verzögert oberflächig abflie- ßen kann. Dies dient dem natürlichen Wasserkreislauf und fördert die Aufenthaltsqualität durch eine Abküh- lung der Umgebungstemperatur. Teilnahme am European Climate Adaptation Award (ECA) Die Stadt Münster nimmt am European Climate Adaptation Award (ECA) teil, einem Programm für Städte und Gemeinden, die ihre Klimaanpassungs- maßnahmen forcieren. Das Identifizieren von Opti- mierungspotenzialen, die Unterstützung bei der Um- setzung sowie regelmäßige Kontrollen sind Teil des vierjährigen Prozesses. Umweltdaten 86 © Stadt Münster Nachhaltigkeitsbericht 2022 87 Worum geht es? In der Nachhaltigkeitsstrategie 2030 ging es bislang im Wesentlichen um die Frage, wie sich vor dem Hinter- grund der Pendlerproblematik Stadt- und Umlandver- kehre zukünftig überwiegend umweltverträglich und klimaneutral gestalten lassen. In diesem Kapitel geht es nunmehr um eine ganzheitliche Mobilitätsplanung wie es der Berichtsrahmen nachhaltige Kommune vorsieht. Münster ist bundesweit als Fahrradstadt bekannt und wird auch deshalb für seine Lebens- und Aufenthalts- qualität geschätzt. Die Verkehrsplanung beschränkt sich jedoch nicht ausschließlich auf das Fahrrad. Funk- tionierende Mobilität ist insbesondere dann gewähr- leistet, wenn alle Verkehrsarten berücksichtigt und bestmöglich aufeinander abgestimmt sind. Dieser in- tegrative Ansatz ist seit vielen Jahren Leitgedanke einer nachhaltigen und klimafreundlichen Mobilitätspla- nung in Münster. Wirtschafts-, Pendler- und Freizeitverkehre erfolgen überwiegend umweltfreundlich und klimaschonend. 4. Nachhaltige Mobilität Strategische Ziele • Klimafreundliche und umweltverträgliche Waren- und Lieferverkehre ausbauen • Mobilität (insbes. Pendlerverkehre) erfolgen in regionaler Zusammenarbeit überwiegend umweltverträglich und klimaneutral • Siedlungsflächen vorrangig im Einzugs- bereich leistungsfähiger Infrastrukturen, Versorgungszentren und ÖPNV-Angeboten („Stadt der kurzen Wege“) entwickeln 88 Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept sichert die wohnortnahen Versorgungsstrukturen des Einzelhan- dels und insbesondere der Nahversorgung und trägt somit zur Reduzierung des Verkehrsaufkommens bei. Kennzeichnend für die Mobilitätsstruktur Münsters ist u. a. die Stadt der kurzen Wege. Attraktive und le- bendige Stadtteile sowie die Innenstadt von Münster zeichnen sich u. a. durch eine fußläufige Erreichbarkeit zentraler Angebote und Einrichtungen aus. Zentrale Versorgungsbereiche sind mit allen Verkehrsmitteln, insbesondere zu Fuß und mit dem Rad, gut zu errei- chen und übernehmen in Anbetracht des demografi- schen Wandels und der Zunahme des Anteils älterer und weniger mobiler Menschen immer wichtigere Versorgungsfunktionen. Auch leisten kurze Wege der Nahversorgung einen Beitrag zum Erhalt der Biodiver- sität. Durch die Reduzierung des Verkehrsaufkommens werden weniger Flächen für den Verkehr beansprucht und weniger Emissionen – wie beispielsweise Lärm – entstehen. Die Erhaltung und Weiterentwicklung der zentralen Versorgungsbereiche und die Sicherung einer mög- lichst fußläufig erreichbaren Nahversorgung sind Kern- ziele des vom Rat der Stadt Münster beschlossenen Konzepts, das regelmäßig fortgeschrieben wird. Folgende Maßnahmen tragen u. a. zur strategischen Umsetzung des Konzepts bei: • Investorenberatungen im Vorfeld von Planungen und Projekten im Hinblick auf die zentrenorien- tierte Einzelhandelssteuerung • Anfertigung von Stellungnahmen zur zentrenorien- tierten Steuerung von Einzelhandelsplanungen und -projekten • Jährliche Informations- und Austauschgespräche mit behördlichen Akteuren des Einzelhandels (Bezirksregierung Münster, Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen, Handelsverband NRW Westfalen-Münsterland e. V., Handwerks- kammer Münster, Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Münster Marketing) • Aktualisierung der Einzelhandelsdatenbank und Eingabe in das internetbasierte Einzelhandels- informationssystem • Neukonzipierung und Weiterentwicklung von Standorten der Nah- und Grundversorgung zur Sicherung der wohnortnahen Versorgung im Zusammenhang mit der dynamischen Siedlungs- und Einwohner*innenentwicklung Alle genannten Maßnahmen wurden im Berichtszeit- raum umgesetzt. Investorenberatungen und die Anfer- tigung von Stellungnahmen zu Einzelhandelsplanun- gen und -projekten, jeweils mit der Zielsetzung einer zentrenorientierten und damit verkehrsreduzieren- den Einzelhandelssteuerung, sind obligatorisch und Grundlage des Verwaltungshandelns. Ebenso wurden die behördlichen Informations- und Austauschgesprä- che mit den behördlichen Akteuren des Einzelhandels durchgeführt, die mittlerweile auf eine 20jährige Tra- dition zurückblicken können. Zum Stichtag 31.12.2021 wurde eine Vollerhebung des Einzelhandels im Stadt- gebiet von Münster durchgeführt, die Daten wurden in das Einzelhandelsinformationssystem überführt. Die wachsende Stadt Münster macht zudem eine Weiterentwicklung des Standortnetzes der Nahver- sorgung erforderlich, um die Menschen in den neuen Wohnquartieren und zum Teil auch die Beschäftigten an Arbeitsplatzschwerpunkten (z. B. Bereich Universi- tätsklinikum) mit Angeboten des periodischen Bedarfs (Schwerpunkt Lebensmittel, Drogeriewaren) versor- gen zu können. Diesbezüglich wurden Vorplanungen und Fachgutachten zur Einschätzung der städtebau- lichen Verträglichkeit für folgende neue Nahversor- gungsstandorte durchgeführt: 4.1 Stadt der kurzen Wege 4. Nachhaltige Mobilität Nachhaltigkeitsbericht 2022 89 • Handorf: Neues Baugebiet nördlich Kötterstraße, Integration einer Nahversorgungslage für die Ansiedlung eines Lebensmitteldiscounters mit max. 1.000 m² im Eckbereich Hobbeltstraße / Kötterstraße • Hiltrup-Ost: Neues Baugebiet nördlich Osttor, Neuausweisung eines zentralen Versorgungs- bereiches in der Funktion als Stadtteilzentrum in Anbindung an die bestehende Nahversorgungslage Straßen Osttor / Loddenweg • Universitätsklinikum: Neubau UKM-Servicezentrum am Coesfelder Kreuz; Integration von nicht groß- flächigen Nahversorgungsangeboten Im Berichtszeitraum wurden ebenfalls Vorprüfungen zur Ausweisung eines zentralen Versorgungsbereiches an der Austermannstraße durchgeführt. Dieser Bereich soll zur Versorgung der zukünftig im neuen Stadtquar- tier lebenden Menschen an der Steinfurter Straße die- nen und die bekannte räumliche Versorgungslücke im Bereich des Horstmarer Landwegs schließen. Zudem soll dieser Bereich auch Einkaufsmöglichkeit für die Beschäftigten des Technologieparks bieten. Die genannten Standortentwicklungen sollen bei der nächsten Fortschreibung des Einzelhandels- und Zen- trenkonzepts, die ab 2024 vorgesehen ist, berücksich- tigt werden. © Stadt Münster / Stadtplanungsamt 90 Als strategisches Steuerungsinstrument bildet der Masterplan Mobilität Münster 2035+ die planerische Grundlage für die zukunftsgerechte Gestaltung des Mobilitätsgeschehens in Münster. Mit ihm werden die Leitlinien und Kernmaßnahmen festgelegt, mit denen Münster sich auf den Weg zu einer klimaneutralen und stadtverträglichen Mobilität begibt. Die bereits gute Ausgangsbasis soll genutzt werden, um Mobilität in Münster auf ein neues, nachhaltiges Level zu heben, das die Ansprüche der Daseinsvorsorge gewährleistet und einen flächeneffizienten Ansatz verfolgt. Dabei steht das Bestreben im Vordergrund, durch verpflicht- ende Zielvorgaben und passgenaue Maßnahmen, die Lebensqualität in der Stadt auch zukünftig zu steigern. Deshalb sollen alle im Masterplan Mobilität entwi- ckelten Maßnahmen auf die Oberziele klimaneutrale Mobilität, verkehrssichere, gesunde und lebenswerte, digitale und vernetzte, erreichbare sowie gerechte und barrierefreie Stadt einzahlen. Zusammenfassend lässt sich also sagen: Mit dem Masterplan Mobilität schafft die Stadt Münster die Basis dafür, ökologische, ökono- mische und soziale Nachhaltigkeit für den Mobilitäts- bereich umzusetzen. Damit diese Ziele erreicht werden können, wurde zunächst eine umfassende Erhebung des bestehen- den Mobilitätssystems durchgeführt. Mittels einer SWOT-Analyse wurden von einem Gutachterbüro die Stärken und Schwächen der einzelnen Verkehrsarten identifiziert. Um eine möglichst objektive Bewertung des Status Quo wie auch der zu entwickelnden Maß- nahmen vornehmen zu können, wurde in diesem Kon- text auch ein digitales Verkehrsmodell aufgebaut. Die Ergebnisse der Bestandsanalyse wurden im Frühjahr 2022 in einem ersten Zwischenbericht zum Master- plan Mobilität Münster 2035+ veröffentlicht. 4.2 Masterplan Mobilität Münster 2035+ Abbildung: Zielsystem des Masterplans Mobilität Münster 2035+ 4. Nachhaltige Mobilität Nachhaltigkeitsbericht 2022 91 Da sich der Masterplan Mobilität Münster 2035+ ganz zentral an den Bedürfnissen der Münsteraner*innen orientieren muss, wurden die Ergebnisse des ersten Zwischenberichts genutzt um aufbauend hierauf einen umfassenden Beteiligungsprozess durchzuführen, der folgende Elemente enthielt: • Ideen-Fabrik mit insgesamt vier halbtägigen Workshops für Bürger*innen • Zusätzlich zwei Workshops für regionale Akteure und Stakeholder • Pop-up-Ausstellung im Salzhof in der Münsteraner Innenstadt • Online-Beteiligung über die Projektwebsite www.mobil-in-muenster.de • Ideen-Rat zur Auswertung der rund 1.000 eingegangenen Ideen und Anregungen Daneben wurde der Prozess kontinuierlich durch einen wissenschaftlichen Beirat sowie einen politisch besetz- ten Lenkungskreis begleitet. Aufbauend auf den Ergebnissen der Bestandsanalyse und des Beteiligungsprozesses wurden anschließend vom Gutachterbüro zunächst drei Prognose-Szenarien gerechnet: • Der Prognose-Nullfall stellt eine Fortschreibung der relevanten Strukturdaten und exogenen Rahmenbedingungen auf das Jahr 2035 dar. Mit seiner Hilfe soll abgeschätzt werden, welches Mobilitäts verhalten zu erwarten ist, wenn die bisherigen Entwicklungen fortgeschrieben werden, ohne dass in größerem Maßstab mobilitätspla- nerisch eingegriffen wird. Er bildet das Referenz- szenario für die weiteren Modellrechnungen. • Im Trendszenario wurden, aufbauend auf dem Pro- gnose-Nullfall, zusätzliche Mobilitätsmaßnahmen betrachtet, für die zum Bearbeitungszeitpunkt bereits politische Beschlüsse vorlagen oder mit deren Umsetzung bis zum Jahr 2035 zu rechnen ist. • Das Szenario Klimaneutralität betrachtet die Frage, welche Maßnahmen ergriffen werden müss- ten, um das Ziel der lokalen Klimaneutralität zu erreichen. In diesem Szenario wurde bewusst über bisher geplante Maßnahmen hinausgedacht, auch wenn die Umsetzbarkeit einzelner Aspekte bis zum Zielhorizont teilweise noch ungewiss ist. Die Ergebnisse der Szenarienrechnung für die Prog- nose-Szenarien bilden die Grundlage für das Umset- zungsszenario, welches wirkungsstarke Maßnahmen zur Neudefinition des Münsteraner Mobilitätssystems bei gleichzeitig größtmöglicher Realisierungswahr- scheinlichkeit enthält und somit die konzeptionelle Grundidee abbildet, mit der Münster die Mobilität der Zukunft gestalten will. Der Masterplan Mobilität Münster 2035+ versteht sich dabei jedoch nicht als abgeschlossenes Planwerk, sondern vielmehr als ein kontinuierlicher Prozess, der neue Entwicklungen auf dem Mobilitätsmarkt wie auch die sich verändernden Bedürfnisse der Münsteraner*innen auch in Zukunft immer wieder aufgreift und integriert. © Stadt Münster / medlay 92 Münster ist eine mobile Stadt. Mobilitäts befragungen zeigen, dass sich die Münstera ner*innen häufig im Umweltverbund – also zu Fuß, mit dem Fahrrad und im öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) – bewegen. Modal-Split Um das Mobilitätsverhalten der Münsteraner*innen einordnen zu können, führt die Stadt Münster seit 1982 regelmäßig Mobilitätsbefragungen durch. Zufällig aus- gewählte Haushalte werden nach ihrem Mobilitätsver- halten befragt. Aus einigen tausend Rückmeldungen entsteht so ein repräsentatives Bild, mit welchen Ver- kehrsmitteln sich die Menschen in Münster bewegen. Die Verteilung des Verkehrs auf die verschiedenen Ver- kehrsträger wird als Modal-Split bezeichnet. Für den Indikator relevant ist der Anteil des Umweltverbundes (Fußgänger, Radfahrer, ÖPNV) am Gesamtverkehr. Die- ser Anteil konnte in den vergangenen Jahren gestärkt werden. Im Jahr 1990 lag der Umweltverbund bei 61,7 Prozent, im Jahr 2019 lag er bereits bei 66,3 Prozent und stieg bis 2022 auf 73,9 Prozent. Mit der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Master- plan Mobilität Münster 2035+ ( → Kapitel 4.2) soll sich die Wahl der Verkehrsmittel weiter in Richtung des Umweltverbundes verschieben. Also deutlich weniger Autoverkehr, dafür mehr ÖPNV, Rad- und Fußverkehr. 4.3 Förderung des Umweltverbunds Modal-Split Anteil der Verkehrsträger am Verkehrsaufkommen in Münster in Prozent Quelle: Stadt Münster, Stadtplanungsamt / Amt für Mobilität und Tiefbau zu Fuß 1990 2019 2022 Jahre Fahrrad ÖpNV / SPNV Private PKW 26 % 18,9 % 46,7 % 43,5 % 12,5 % 21,2 % 33,9 % 38,2 % 33,8 % 8,3 % 10,3 % 6,6 % 4. Nachhaltige Mobilität © Stadt Münster Nachhaltigkeitsbericht 2022 93 Fußverkehr Die Stadt Münster berücksichtigt die Förderung des Fußverkehrs in allen konzeptionellen Entscheidungen mit. Bei Neuplanungen wird der Verkehrsraum grund- sätzlich von außen nach innen geplant. Die konsequen- te Berücksichtigung des Fußverkehrs in der Verkehrs- planung führt zu einem erhöhten Fußverkehrsanteil seit dem Jahr 2001. Der Dimensionierung von Anlagen für den Fußver- kehr richtet sich vordergründig nach dem Bedarf. Um Konflikten mit dem fließenden Verkehr vorzu- beugen, setzt die Stadt Münster auf barrierefreie Que- rungsstellen, die einen sicheren Straßenseitenwechsel gewährleisten. Neue Bushaltestellen werden barriere- frei gebaut sowie Bestandshaltestellen an einen barrie- refreien Standard angepasst. Ein weiteres wesentliches Prinzip ist die Blockschal- tung von Lichtsignalanlagen, um den Fußgängern lange Wartezeiten an den Ampeln zu ersparen, indem sie die Straße ohne Unterbrechung queren können. In Münster gibt es zudem viele Orientierungshilfen für sehbehinderte Menschen. Fußverkehrs-Checks Als Mitglied im Zukunftsnetz Mobilität NRW, dem landesweiten Unterstützungsnetzwerk für nachhalti- ge Mobilitätsentwicklung, beteiligte sich Münster an den Fußverkehrs-Checks NRW 2021. Im Projektverlauf wurden die Belange der Fußgänger*innen in Münster ermittelt. Mögliche Fragestellungen waren: • Wo befinden sich Gefahrenstellen? • Wo mangelt es an Barrierefreiheit? • Wo haben die Gehwege eine unzureichende Qualität? • Wo gibt es Schwierigkeiten beim Überqueren einer Straße? Mit dem Schlussbericht liegt ein wertvoller Leitfaden mit umsetzungsorientierten Praxisbeispielen für die Fußverkehrsplanung in Münster vor. Die Ergebnisse, die aus den beispielhaften Checks in der Innenstadt und in Roxel resultieren, sind auf das gesamte Stadt- gebiet übertragbar. Daher sollen die Handlungsfelder und Maßnahmenvorschläge künftig bei verkehrlichen 94 Planungen in allen Stadtteilen so weit wie sinnvoll und möglich berücksichtigt werden sowie vertiefende wei- tere Vor-Ort-Begehungen stattfinden. Eine barriere- freie und komfortable Fußverkehrsinfrastruktur trägt zu mehr Sicherheit und Aufenthaltsqualität bei und erleichtert den Zugang zu anderen Verkehrsmitteln. Darüber hinaus werden die Ergebnisse des Fußver- kehrs-Checks Eingang in den gesamtstädtischen, inte- grierten Masterplan Mobilität Münster 2035+ finden und damit die Perspektive von Zu-Fuß-Gehenden in diesen Verkehrsträger übergreifenden Planungspro- zess einbringen. Der Fußverkehrs-Check bildet somit den Auftakt für eine integrative Weiterentwicklung des Fußverkehrs und der Fußverkehrsförderung in Münster. Die Belange des Fußverkehrs sollen bei verkehrlichen Planungen zukünftig verstärkt mitgedacht und so die Wege- und Aufenthaltsqualität, die Barrierefreiheit und die Verkehrssicherheit bestmöglich gestaltet werden. Radverkehr Das Symbol der Fahrradstadt Münster ist nach wie vor die Promenade. Die ringförmig auf der ehemaligen Stadtbefestigung angelegte 4,5 Kilometer lange Pro- menade ist nur für den nicht motorisierten Verkehr freigegeben und deshalb für Radfahrer*innen und Fuß- gänger*innen sehr attraktiv. Die Radfahrenden, die von den Stadtteilzentren oder Außenbezirken in die Innen- stadt fahren, können die Promenade als Verteilerring nutzen. Radverkehrskonzept – Münster 2025 Die städtische Verkehrsplanung hat 2016 in enger Ab- stimmung mit dem Runden Tisch Radverkehr (RTR) das „Radverkehrskonzept – Münster 2025“ erarbeitet. Die steigende Bevölkerungszahl, der zunehmende Radverkehrsanteil, die nachhaltigen Klimaschutzziele, das Unfallbild sowie die Ergebnisse der Bürgerumfrage Verkehr im Jahr 2013 erforderten eine Neukonzeption. Im Folgenden werden mit der Umgestaltung von Fahr- radstraßen, den stadtregionalen Velorouten und der Förderung von Lastenrädern wesentliche Elemente vorgestellt. 4. Nachhaltige Mobilität © Stadt Münster Nachhaltigkeitsbericht 2022 95 Umgestaltung von Fahrradstraßen Um den Komfort und die Sicherheit für Radfahrende zu erhöhen, werden die bestehenden und künftigen Fahr- radstraßen in Münster mit den im Jahr 2019 politisch beschlossenen Qualitätsstandards umgebaut. Durch eine vier bis fünf Meter breite Fahrgasse und eine flä- chige Rotmarkierung können alle Verkehrsteilnehmen- den erkennen, dass sie sich auf einer Fahrradstraße befinden. Darüber hinaus sind diese Fahrradstraßen bevorrechtigt gegenüber den Nebenstraßen und der Kfz-Durchgangsverkehr wird eingeschränkt. Dadurch kommen Radfahrende hier sicher, komfortabel und zü- gig voran. Stadtregionale Velorouten Velorouten sind gut ausgebaute Verbindungsstrecken, die die Umlandgemeinden mit den Außenstadtteilen und dem Zentrum Münsters verbinden und die sich von normalen Radwegen durch besondere Merkmale und hohe Standards unterscheiden. Sie sind ein Be- kenntnis engagierter Kommunen zu einem neuen Rad- wegeformat: durchgängig komfortabel, sicher, zeitspa- rend, umweltfreundlich. Die zwölf Städte und Gemeinden in der Stadtregion wollen vierzehn solcher Velorouten über Kommunal- grenzen hinweg und am Bestand orientiert realisieren. Erste Abschnitte der Velorouten sind bereits mit neuen Qualitäten fertiggestellt. Bislang wird das Fahrrad vor allem für Wege von unter fünf Kilometern genutzt. Velorouten sollen speziell Pendler*innen davon überzeugen, auch längere Stre- cken zur Arbeit mit dem Rad zu fahren. Sie werden über bequem zu befahrende Radwege, Radfahrstrei- fen oder Fahrradstraßen in erhöhter Ausbauqualität geführt und bieten so eine nutzungsfreundliche und preiswerte Alternative zum Radschnellweg. Lastenräder 2019 und 2020 wurden Lastenräder von der Stadt Münster zum ersten Mal mit insgesamt 450.000 Euro gefördert. Mit dem Geld wurde die Anschaffung von 519 Lastenfahrrädern und 377 Lastenanhängern un- terstützt. In den Folgejahren wurde die Förderung von Lastenrädern vorerst nicht weitergeführt, da die Stadt Münster zunächst notwendige Infrastrukturmaßnah- men forciert. Hierzu gehört die Schaffung von Stellplät- ze für Lastenräder im Stadtgebiet. Fahrradnetz 2.0 Als ein Baustein des Masterplanprozesses Mobilität Münster 2035+ wurde erstmalig ein lückenloses, sys- tematisches und hierarchisches Fahrradnetz erarbeitet (→ Kapitel 4.2). Damit wird eine konzeptionelle Grund- lage geschaffen, mit der die Radverkehrsinfrastruktur angebotsorientiert ausgebaut und die Qualität des Radfahrens auf ein neues Niveau gehoben werden kann. Im Rahmen einer kohärenten Fahrrad-Netzplanung steht nicht der einzelne Radweg im Fokus, sondern das Fahrradnetz als Ganzes. Ziel ist deshalb der einfache, komfortable und sichere Fahrradverkehr von Tür zu Tür, der in das städtische Gesamtverkehrsnetz integ- riert ist. Es wurde ein hierarchisches Netz mit Velo-, Haupt- und Basisrouten entwickelt, das unterschiedliche Rad- verkehrsinfrastrukturelemente aufweisen kann. Um so nah wie möglich am Bedarf der Radfahrenden zu planen, setzte die Stadt Münster auf eine aufeinan- der aufbauende digitale Beteiligung ihrer Bürger*in- nen. Durch die Aktion „Dein APPgrade für Münsters Fahrradwege“ und über die digitale Beteiligungsplatt- form „Maptionnaire“ entstand wertvoller Input, der in die Planungen einfloss. © Stadt Münster 96 Öffentlicher Personennahverkehr Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) mit Bus und Bahn hat einen hohen Stellenwert bei der aktu- ellen und langfristigen Verkehrsplanung der Stadt Münster. Ziel der Nahverkehrsplanung ist es, die Position des ÖPNV als umweltverträgliches Verkehrsmittel und als Bestandteil des Umweltverbundes zu sichern und aus- zubauen. Der Nahverkehrsplan ist die Grundlage für alle stra- tegischen Entscheidungen und Maßnahmen einer Kommune in ÖPNV-relevanten Planungen. Dies sind grundsätzliche Festlegungen in Bezug auf Linien- und Netzgestaltung aber auch auf die Definition der Ange- bots- und Beförderungsqualität. Elektrobusse Bereits seit 2015 setzen die Stadtwerke Münster Elek- trobusse ein, deren Batterien an der Endhaltestelle re- gelmäßig mit Ökostrom aufgeladen werden. Dafür er- richten die Stadtwerke Schnellladestationen, an denen die Busse in wenigen Minuten Strom für die nächste Fahrt tanken. Mit jeder neuen Generation steigt aktuell die Reichweite der E-Busse, so dass sie auf immer mehr Linien eingesetzt werden können. Die Elektrobusse sind nicht nur abgasfrei, sondern auch deutlich leiser als die Dieselbusse, die sie ersetzen. Davon profitieren Fahrgäste, Fahrpersonal, aber auch Bürger*innen, die beispielsweise an einer Busstrecke wohnen oder sich in der Innenstadt aufhalten. Die gesamte Flotte der Stadtwerke Münster soll bis 2029 als Beitrag zum Klimaschutz vollständig elekt- risch angetrieben werden. 4. Nachhaltige Mobilität Nachhaltigkeitsbericht 2022 97 LOOP Mit LOOP gibt es seit dem Jahr 2020 die ersten digita- len Rufbusse als Ergänzung zum bestehenden Ange- bot. Das System wird von den Stadtwerken betrieben. LOOP wird vom Land im Rahmen von Mobil.NRW mit fünf Millionen Euro gefördert. Es handelt sich um eine Kooperation zwischen Stadt, Stadtwerken und dem Land NRW. Um den Nahverkehr attraktiver zu machen, fahren kleine Fahrzeuge mit bis zu sechs Sitzplätzen durch Hiltrup und in benachbarte Stadtteile. Sie folgen kei- nem festen Linienweg und haben keinen festen Fahr- plan. Stattdessen können Fahrtwünsche per App an- gemeldet werden. Eine Software bündelt die Anfragen verschiedener Fahrgäste und errechnet die optimalen Fahrtwege zu deren Erfüllung. Das Pilotprojekt ist zu- nächst bis August 2024 angelegt. Barrierefreie Bushaltestellen In Münster werden über 1.100 Haltestellen im Regi- onal- und Stadtbusverkehr bedient. Davon sind weit mehr als die Hälfte mit einer Wartehalle ausgestattet. Etwa die Hälfte der Haltestellen sind mit einem 16 cm Hochbord ausgerüstet, womit ein weitgehend niveau- und damit barrierefreier Zugang zum ÖPNV sicherge- stellt wird. Im Rahmen des Haltestellenprogramms der Stadt Münster werden jährlich ca. 10 bis 15 Haltestellen bar- rierefrei ausgebaut. Ebenso wurde in den vergangenen Jahren das dynami- sche Fahrgastinformationssystem (FIS) im Stadtgebiet ausgebaut. Hierdurch werden An- und Abfahrtzeiten in Echtzeit nutzerfreundlich dargestellt, was insbesonde- re bei Verspätungen für die Fahrgäste von Bedeutung ist. Mittlerweile verfügen 100 Haltestellen über diese elektronische Anzeige. Tote und Verletzte im Straßenverkehr Anzahl Getöteter sowie Schwer- und Leichtverletzter bei Straßenverkehrsunfällen in Münster Quelle: Polizeipräsidium Münster Getötete Schwerverletzte Leichtverletzte Jahr Anzahl Jahre 0 500 1000 1500 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 5 266 1.180 4 6 1 1 3 2 245 260 205 193 197 183 1.252 1.308 1.377 1.108 1.187 1.4431.500 1.000 98 Die Elektromobilität gilt als ein Hoffnungs träger für die langfristige Etablierung von emissionsfreien Antriebsstoffen und ist auch in Münster auf dem Vormarsch. Während zu Beginn des Jahres 2019 noch 314 vollelek- trische Fahrzeuge im Münsteraner Stadtgebiet zugelas- sen waren, hat sich der Wert bis Ende 2022 auf 4.820 Fahrzeuge erhöht. Um dieser Entwicklung auch in Zu- kunft weiter standhalten zu können, ist insbesondere eine flächendeckende Ladeinfrastruktur von essenzi- eller Bedeutung. Nur wenn den Bürger*innen ausrei- chend Möglichkeiten für das Laden ihrer Fahrzeuge zur Verfügung stehen, wird sich die Elektromobilität auch langfristig in Münster etablieren können. Folglich hat die Stadt Münster verschiedene Konzepte entwickelt, um den Ausbau öffentlicher Ladepunkte auf dem gesamten Stadtgebiet voranzutreiben. Neben einer engen Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Münster, fokussiert sich die Stadt zunehmend auch auf den Ausbau durch weitere, private Anbieter*innen von Ladeinfrastruktur. Ein weiterer bedeutender Baustein in Hinblick auf emissionsfreie Antriebe und die Reduzierung des pri- vaten Pkw-Bestands ist die Förderung eines elektrifi- zierten Carsharing-Angebots, das im Rahmen der be- schriebenen Ausbaupläne ebenfalls eine wichtige Rolle einnimmt. 4.4 Förderung von Rahmenbedingungen für E-Mobilität Öffentlich zugängliche E-Ladesäulen für Pkw Anzahl öffentlich zugänglicher Normal- und Schnellladesäulen in Münster Quelle: Bundesnetzagentur Pkw-Dichte Anzahl der Pkw nach Kraftstoffart je 1.000 Einwohner*innen Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt Anzahl Jahre 0 100 200 300 400 500 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Kraftstoff Elektro oder Plug-in-Hybrid Normalladepunkte Kraftstoff Benzin, Diesel oder Gas (einschl. bivalent) Schnellladepunkte (mind. 72 kW) Anzahl Jahre 0 50 100 150 200 250 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 4. Nachhaltige Mobilität Jahr Jahr Nachhaltigkeitsbericht 2022 99 Von Immissionen wird gesprochen, wenn Luftverschmutzungen, Strahlen, Wärme, Lärm und ähnliches auf Menschen, Natur oder Gegenstände einwirken. Im Folgenden geht es um den Lärmschutz und Luftrein halteplan der Stadt Münster, die die Lärm und Luftimmissionen verbessern sollen. Lärmschutzplan Lärm beeinträchtigt die Lebensqualität erheblich, da der Schlaf, die Erholung sowie die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit gemindert werden. Ziel der Stadt ist es, dass ab 2030 niemand durch Lärm gesund- heitlich gefährdet wird (nachts weniger als 55 dB(A)). In Münster hat der Rat der Stadt im März 2021 den Lär- maktionsplan der 3. Runde beschlossen. Die Fortschreibung umfasst neben einer Analyse der Lärmbelastungssituation eine Aktualisierung der Maß- nahmenbereiche. So wurde im Februar 2019 auf zehn Maßnahmenbereichen die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h eingeführt. Die Maßnahmenplanung umfasst neben der Ergän- zung der Tempo-30-Konzeption u. a. Maßnahmen zur Fahrbahnsanierung. Des Weiteren wird das Förderpro- gramm „Passiver Schallschutz“ mit der Förderung von Schallschutzfenstern mit Aufnahme weiterer Straßen- züge fortgeschrieben. Die Fortschreibung des Lärmaktionsplans der 3. Runde wurde durch eine frühzeitige öffentliche Beteiligung begleitet. Erstmals ist mit der Lärmkartierung 2022 die geschätz- te Zahl der Fälle gesundheitlicher Auswirkungen und Belästigung auf Basis von Expositions-Wirkungs-Be- ziehungen zu ermitteln, welche auf den Leitlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zum Um- gebungslärm beruht. Damit soll dem Lärmschutz als Gesundheitsschutz mehr Rechnung getragen werden. Die neu eingeführte Berechnungsmethode zur Ermitt- lung der von Lärm belasteten Menschen, Wohnungen, Schulen und sensiblen Einrichtungen resultiert in einer deutlichen Zunahme der Belastetenzahlen. 4.5 Immissionsschutz Lärmbelastung durch Straßenverkehr Anzahl der Betroffenen von Lärmbelastung L DEN (Day, Evening, Night) bezogen auf den Straßenverkehr in Münster Quelle: LANUV NRW/Stadt Münster, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit LDEN ab 55 bis 59 dB(A) LDEN ab 70 bis 74 dB(A) LDEN ab 60 bis 64 dB(A) LDEN ab 75 dB(A) LDEN ab 65 bis 69 dB(A) Anzahl Jahre 0 10000 20000 30000 40000 2022 Jahr 40.000 30.000 20.000 10.000 100 Die Interpretation der Daten, beispielweise durch Ver- gleiche mit anderen Ballungsräumen, wird im Lärmak- tionsplan vorgenommen. Insgesamt zeigt die Lärmkar- tierung 2022, dass der Straßenverkehrslärm in Münster weiterhin die Hauptlärmquelle darstellt. So sind durch den Straßenverkehrslärm rund 99.500 Menschen oberhalb LDEN 55 dB(A) betroffen. Die Lärmkartierung 2017 ergab eine Betroffenheit von rund 49.500 Men- schen oberhalb LDEN 55 dB(A). Die nächste Fortschreibung des Lärmaktionsplanes ist – basierend auf dem gesetzlich fortgeschriebenen Fünf-Jahres-Turnus – in 2024 fällig. Luftreinhalteplan Die Luftschadstoffbelastungen in Münster stammen hauptsächlich aus dem Kfz-Verkehr. Durch die Um- setzung der Luftreinhaltepläne für Münster (2009 und 2014) und der bundesweiten Minderungsmaß- nahmen in der Kfz-Flotte (Einführung der Abgasstufen EURO 4 bis 6) wurden bei den Leitkomponenten für die Luftschadstoffbelastungen Feinstaub (PM10) und und Stickstoffdioxid (NO 2) deutliche Reduzierungen bei den verkehrsbedingten Schadstoffbelastungen er- reicht. Insgesamt wurden über 30 einzelne Maßnahmen umgesetzt. Dazu gehören u. a. die Verschärfung von Umweltzonenregeln, die Anschaffung abgasarmer Bus- se und die Verlagerung des Durchgangsverkehrs aus der Innenstadt. Der Jahresgrenzwert für Stickstoffdioxid von 40 μg/m³ wird seit dem Jahr 2017 an allen Messstationen einge- halten. Seit Einführung des ersten Luftreinhalteplanes wurden an den Schadstoff-Hot-Spots Reduktionen bis zu 30 µg/m³ und bei der städtischen Hintergrundbelas- tung Reduktionen von 10 μg/m³ erzielt. Luftschadstoffe (1) Entwicklung der Jahresmittelwerte an Stickstoffdioxid (NO2) an der kontinuierlichen Mess-Station Weseler Straße in µg/m 3 Luftschadstoffe (2) Anzahl der Tage mit Überschreitung des Tagesgren- zwertes für PM 10 [Überschreitungstage > 50 μg/m³] an der kontinuierlichen Mess-Station Weseler Straße Quelle: LANUV NRW/Bezirksregierung Münster Quelle: LANUV NRW/Bezirksregierung Münster Prozent Jahre 20 30 40 50 60 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Prozent Jahre 0 5 10 15 20 25 30 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 EU-Grenzwert: 40 µg/m3 4. Nachhaltige Mobilität Jahr Jahr µg/m3 Anzahl Nachhaltigkeitsbericht 2022 101 Reallabore Im Jahr 2021 wurden in Münster Verkehrsversuche im Rahmen von Reallaboren durchgeführt, um die Mobi- lität der Zukunft gemeinsam mit den Bürger*innen zu gestalten. Verkehrsversuche im Überblick: • Bevorrechtigung der Promenade am Neubrückentor • Verkehrsreduzierung und Aufenthaltsqualität in der Hörsterstraße • Bussonderfahrstreifen zwischen Ludgeriplatz und Landeshaus Die Verkehrsversuche wurden gutachterlich begleitet, um die Auswirkungen auf die Verkehrsqualität und -sicherheit, die Lebensqualität und das Mikroklima im jeweiligen Untersuchungsraum bewerten zu können. Die Verkehrsversuche dienten als konkrete Reallabore dazu, verschiedene Ansätze zur Stärkung der Verkehrs- mittel des Umweltverbundes, zur Schaffung neuer Aufenthalts- und Lebensqualität in verkehrsbelasteten Stadträumen und zur Verkehrsberuhigung zu testen und ihre Auswirkungen und Folgen probehalber er- fahr- und erlebbar zu machen. Im Vordergrund der Versuche standen dabei gleicher- maßen der Dialog mit den Nutzer*innen der Straße sowie das Ausprobieren konkreter verkehrlicher Maß- nahmen. Ziel war es, die Bedürfnisse der Menschen vor Ort zu erfassen, um diese in möglichen anschließen- den Planung bestmöglich berücksichtigen zu können. Anstatt die Verkehrsräume sofort langfristig umzuge- stalten, wurde ein Planungsansatz gewählt, der sich durch ein schrittweises Testen und Diskutieren von Umgestaltungsvorschlägen auszeichnet. Dieser Ansatz ermöglicht allen Beteiligten ein Lernen aus den Ergeb- nissen. Die Ergebnisse wurden Ende des Jahres 2021 in dem Endbericht zur Evaluierung der Verkehrsversuche Münster 2021 zusammengefasst. 102 Eine nachhaltige Mobilität spielt auch in einigen Bereichen – beispielsweise bei der Abfallentsorgung oder der Grünflächenpflege – der Stadtverwaltung, der Eigenbetriebe und der Beteiligungsgesellschaften eine relevante Rolle. Nachfolgend werden diese Bereiche näher beschrieben. Betriebliches Mobilitätsmanagement der Stadtverwaltung Der Fuhrpark der Stadt Münster umfasst derzeit, ohne die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster und die Feuer- wehr: • 137 Pkw, davon 45 E-Fahrzeuge und 4 Hybridfahrzeuge • 125 Lkw, davon 17 E-Lkw • Hinzu kommen weitere Fahrzeuge – insbesondere Arbeitsmaschinen, die bislang zu einem geringeren Anteil elektrifiziert sind. Bei der Feuerwehr gibt es 214 Fahrzeuge, darunter eins mit Elektroantrieb. Hinzu kommen Dienstfahrräder, Dienstpedelecs und Lastenräder, deren Anzahl kontinuierlich gestei- gert wird. Zudem wird auch auf Carsharing zurückge- griffen, um auf nicht effektiv ausgenutzte Dienstwagen verzichten zu können. Ziel ist es, die betriebliche Mobilität möglichst nach- haltig zu gestalten. Das 2021 vom Rat der Stadt Münster beschlossene Maßnahmenprogramm Klimaneutrale Stadtverwal- tung 2030 macht ebenfalls Vorgaben zur betrieblichen Mobilität, die sukzessive umgesetzt werden. Hierzu zählt das Ziel, dass bis 2025 die Hälfte des Pkw-Dienst- wagenpools elektrifiziert sein soll. Auch soll das Fahr- rad als Verkehrsmittel für Dienstfahrten innerhalb Münsters gestärkt werden. Um weitere Anreize für ein nachhaltiges Pendeln zu schaffen wurde 2022 die Einführung eines Fahrradlea- sing-Angebots vorbereitet, dass inzwischen gestartet ist und sich großer Beliebtheit erfreut. Auch wurde im Oktober 2022 für tariflich Beschäftigte ein Zuschuss für das Jobticket in Höhe von 16 Euro eingeführt. 4.6 Nachhaltige Mobilität in Stadtverwaltung, in Eigenbetrieben und Beteiligungsgesellschaften 4. Nachhaltige Mobilität © Stadt Münster, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit Nachhaltigkeitsbericht 2022 103 Betriebliche E-Mobilität am Beispiel der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster Über 230 Entsorgungs-, Reinigungs- und andere Nutz- fahrzeuge tragen täglich zur Sauberkeit und Ordnung in der Stadt Münster bei. Um die Verbräuche möglichst gering zu halten, werden die Fahrer*innen regelmäßig geschult, damit sie sprit- und ressourcensparend mit den Fahrzeugen unterwegs sind. Im Jahr 2020 wurde eine Stelle Fuhrparkmanage- ment geschaffen. Das Fuhrparkmanagement kümmert sich im Schwer- punkt um das Thema der alternativen Antriebe und der entsprechenden Ladeinfrastruktur, arbeitet aber ebenfalls an der Beschaffung konventioneller Fahrzeu- ge mit. Auch die Beantragung von Fördermitteln sowie die Erfüllung der Förderbestimmungen (z. B. die Fris- teneinhaltung oder das Erstellen/Einreichen von Ver- wendungsnachweisen) ist im Fuhrparkmanagement angesiedelt. Im Jahr 2022 verfügten die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (awm) über 30 E-Fahrzeuge. Bis Mitte 2023 werden drei weitere E-Fahrzeuge erwartet und im Lau- fe des Jahres 2023 zudem weitere E-Fahrzeuge ausge- schrieben bzw. vergeben. Sukzessive werden die awm möglichst viele Fahr- zeuge nach der Abschreibung durch Elektrofahrzeuge ersetzen. In diesem Zusammenhang ist der Ausbau der Ladeinfrastruktur zu berücksichtigen. Im Jahr 2023 sind weitere Anschlüsse und Ausschreibungen vorge- sehen. Die awm tanken Wind und Sonne Die Elektrofahrzeuge der awm tanken Grüne Energie direkt vor der Tür – das sorgt für einen umweltfreund- lichen Energiekreislauf. Angezapft werden Sonne und Wind an mehr als 20 Ladepunkten, die auf dem Gelän- de verteilt sind. Weitere 12 Ladepunkte befinden sich im Aufbau. So können die Elektrofahrzeuge jederzeit geladen und optimal genutzt werden. Radverkehrsbericht Jahresstatistik Verkehr 104 Nachhaltigkeitsbericht 2022 105 Worum geht es? Wie wird Münster bis zum Jahr 2030 klimaneutral? Die Erreichung dieses Ziels ist insbesondere für eine wachsende Stadt wie Münster eine große Herausfor- derung, die nur gemeinsam mit allen Akteur*innen aus Wirtschaft, Politik, Institutionen, Verbänden und den Bürger*innen bewältigt werden kann. Es bedarf einer deutlichen Intensivierung der Klimaschutzaktivitäten vor Ort, sowie eines bundesweiten und europäischen Rahmens, der eine Zielerreichung möglich macht. Die Erzeugung und Verteilung von Energie ist klimaneutral und umweltver- träglich, der Energieverbrauch ist halbiert und der Anteil klimafreundlicher Mobilität hat erheblich zugenommen. 5. Klimaschutz und Energie Strategische Ziele • Wohnungsneubau sowie Sanierung des Wohnungsbestands erfolgen klimaneutral • Anteil der Erneuerbaren Energien am Energiebedarf deutlich steigern • Energieverbrauch halbieren 106 1995 wurde die städtische Koordinierungs stelle für Klima und Energie (KLENKO) eingerichtet. Das nachfolgende Schaubild verdeutlicht die – seit Gründung der KLENKO – zentralen Meilensteine und politischen Beschlüsse des Klimaschutzpro zesses. Im Folgenden werden einzelne Mei lensteine näher erläutert. Informationen zur Klimaanpassung finden sich in Kapitel 3.7. „Masterplan 100 % Klimaschutz“ Die Stadt gehört zum Kreis der „Masterplan-Kommu- nen 100 % Klimaschutz“, die das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit für ihr bisheriges Engagement und ihre Zielsetzungen für den Klimaschutz ausgezeichnet hat.3 Die erarbeitete Klimaschutzstrategie wurde politisch beschlossen und bildet die strategische Grundlage für die Klima- schutzarbeit in Münster. Mithilfe umfangreicher För- dermittel entwickelte die Stadt den Masterplan, der die Senkung des CO 2-Ausstoßes im Vergleich zu 1990 um 95 Prozent und des Endenergieverbrauchs um 70 Prozent bis 2050 vorsieht. Energie- und CO 2-Bilanz Gemessen wird die Zielerreichung anhand der stadtwei- ten Energie- und CO2-Bilanz, die auf Basis des bundeswei- ten BISKO-Standards für kommunale Treibhausgas-Bilan- zierung erstellt wird. Zwischen 1990 und 2021 konnten die Emissionen um 31 Prozent gesenkt werden, was einer absoluten Reduzierung von 2.618.000 Tonnen im Jahr 1990 auf 1.816.000 Tonnen im Jahr 2021 entspricht. Zur Zielerreichung ist es daher noch ein weiter Weg, der für eine stark wachsende Stadt zusätzliche Herausforderun- gen bereithält. Die Einwohner*innenzahl soll dabei stell- vertretend für das Wachstum der Stadt stehen. Der nachfolgende Indikator gibt die CO 2-Emissio- nen je Einwohner*in an. Dabei wird deutlich, dass die Pro-Kopf-Reduktion im Zeitraum von 1990 bis 2021 bei 43 Prozent liegt. 5.1 Meilensteine des Klimaschutzprozesses 5. Klimaschutz und Energie 3 Im Jahr 2019 rief die Stadt den Klimanotstand aus und setzte sich als neues Ziel, bis 2030 die Klimaneutralität zu erreichen. Nachhaltigkeitsbericht 2022 107 Klimaneutralität 2030 Das im Jahr 2019 erarbeitete Handlungsprogramm Kli- maschutz 2030 bildet eine maßnahmen- und projekt- orientierte Grundlage für die Klimaschutzaktivitäten der Stadt Münster, aufbauend auf der Strategie des Masterplans. Gleichzeitig wurde das Ziel der Klimaneu- tralität 2030 beschlossen. Die im Anschluss in Auftrag gegebene Konzeptstudie „Münster Klimaneutralität 2030“ zeigt auf, in welchem Umfang innerhalb der einzelnen Handlungsfelder (Mobilität, Privathaushalte, Gewerbe, Industrie) der Transformationsprozess der Stadt vollzogen werden muss, um das Ziel zu erreichen. Die Studie stellt mit- tels Szenarioanalyse dar, welche Veränderungen in den verschiedenen Handlungsfeldern notwendig sind, um das Ziel zu erreichen – die Studie fokussiert nicht auf die Machbarkeit. Treibhausgasemissionen Entwicklung der CO2-Emissionen (private Haushalte, Gewerbe, Industrie und Verkehr) je Einwohner*in in Tonnen Quelle: Stadtwerke Münster/Stadt Münster, Stabstelle Klima 1990 2016 2021 Jahr 6,58t − 34,8 % 5,72t − 43,3 % 10,09t 100 % Klimaneutrale Verwaltung: Konzept + Handlungsprogramm Konzeptstudie „Münster Klimaneutralität 2030“ Einrichtung KLENKO (städtische Koordi- nierungsstelle für Klima und Energie) Klimaschutz- konzept 2020 Ziele Masterplan 100 %-Klimaschutz Klimaanpassungs- konzept Handlungs- programm Klimaschutz 2019 Klimaschutzziel 2020 Handlungskonzept Klimaanpassung KLENKO wird Stabstelle in Dezernat VI KLENKO wird zur Stabs stelle Klima im Dezernat OB Energie- und Klima- schutzkonzept Handlungsprogramm 2010–2020 Strategie Master- plan 100 %-Klima- schutz Ziel: Klima- neutralität 2030 1995 2007 2010 2015 2017 2019 2020 2021 2022 Anzahl der CO2-Emissionen (Private Haushalte, Gewerbe, Industrie und Verkehr) je Einwohnerin und Einwohner 108 Gut gemachter Klimaschutz betrachtet immer alle Bereiche des Lebens, in denen CO2Emissionen eingespart werden können. Die Stadt Münster engagiert sich daher in verschiedenen Handlungsfeldern, die nach folgend vorgestellt werden. Klimaschonend Bauen und Sanieren Der Gebäudesektor ist einer der zentralen Bereiche zum Erreichen der Klimaziele bis 2030. Er ist verant- wortlich für gut 30 Prozent der CO 2-Emissionen. Daher bietet gerade Münsters Gebäudebestand ein erhebliches Potenzial zur Reduzierung der Treibhaus- gasemissionen. Zudem müssen im Neubau hohe ener- getische Gebäudestandards umgesetzt werden, um die Grundlage für eine Reduzierung des Energieverbrauchs und damit auch eine CO 2-Minderung für zukünftige Gebäude zu schaffen. Förderprogramm „Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster“ Um die rund 55.000 existierenden Gebäude dauerhaft zukunftsfähig zu machen, unterstützt die Stadt Münster mit dem Förderprogramm „Klimafreundliche Wohnge- bäude der Stadt Münster“ verschiedene Vorhaben. Da- mit werden neben unterschiedlichen Maßnahmen zur Sanierung der Gebäudehülle (u. a. ökologische / nach- haltige Dämmstoffe), der Einsatz Erneuerbarer Ener- gien sowie die Erstellung von Gründächern gefördert. Das Förderprogramm wurde in den letzten Jahren deutlich aufgestockt und inhaltlich weiterentwickelt. Dies führte zu kontinuierlich steigenden Antragzahlen durch die Bürger*innen in Münster. So stieg die Anzahl der unterstützen Vorhaben von 480 im Jahr 2020 über 890 Vorhaben in 2021 auf ca. 1.200 Vorhaben im Jahr 2022. Thermografiebefliegung Als ein Projekt zur Umsetzung des „Masterplan 100 Prozent Klimaschutz“ hat der Rat der Stadt Münster im Herbst 2019 die Durchführung des Projekts „Thermo- grafiebefliegung Münster – Klimaschutz aus der Luft“ beschlossen. Ziel des seit Januar 2021 in Durchführung befindlichen Projektes ist es, mit Hilfe einer Thermografiebefliegung Wärmeverluste durch nicht oder schlecht gedämmte Gebäudedächer aufzudecken, die sonst nicht offen- sichtlich erkennbar sind. Auf diese Weise sollen Haus- eigentümer*innen für energetische Fragestellungen sensibilisiert, über Möglichkeiten der Energieeinspa- 5.2 Handlungsfelder der Klimaschutzstrategie Strom aus Erneuerbaren Energien Entwicklung der Erneuerbaren Stromerzeugung nach Technologie in Münster in MWh sowie Anteil der Erneuer- baren Energien am Gesamtstromverbrauch in Prozent Quelle: Stadtwerke Münster/Stadt Münster, Stabstelle Klima 5. Klimaschutz und Energie MWh Jahre 0 50000 100000 150000 200000 250000 1990 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Biogasanlagen MWh Prozent Wasserkraft Anteil EE-Strom in % Klär- / Deponiegas Biomethan Photovoltaik Windkraft 250.000 20 15 10 5 200.000 150.000 100.000 50.000 0 Jahr Nachhaltigkeitsbericht 2022 109 rung beraten und bei der Umsetzung von Maßnahmen im Hinblick auf eine ganzheitliche Gebäude-Bestands- sanierung unterstützt werden. Nachdem im Mai 2022 rund 42.000 persönliche Anschreiben versandt wur- den, liegt der Bearbeitungsschwerpunkt aktuell auf der Energieberatung, welche parallel durch die vom Ukrainekrieg Anfang 2022 ausgelöste Energiekrise stark nachgefragt wird. Ebenfalls wurde mit Hilfe der Thermografiebefliegung der Zustand der Fernwärmeleitungen der Stadtnet- ze Münster erfasst, um mögliche Schwachstellen und Schäden im Leitungssystem zu identifizieren. Energetische Stadtsanierung Ein weiterer wichtiger Ansatz ist die „Energetische Stadtsanierung“. Hierbei können über den Quartiers- ansatz Synergieeffekte zwischen Klimaschutz, Klima- anpassung, Mobilität, Gesundheit und Stadtentwick- lung sowie weiteren Themenfeldern erzielt werden. Darüber hinaus kann über den Quartiersansatz der energetische Sanierungsprozess im jeweiligen Stadt- gebiet durch die Ausweitung auf die Quartiersebene weg vom Einzelgebäude beschleunigt werden. Klimaschonende Energieversorgung und Erneuerbare Energien In Münster hat die Solarenergie das größte Potenzial. 90 Prozent aller für eine Photovoltaik- und Solarther- mieanlage geeigneten Dachflächen sind bislang unge- nutzt. Um einen hohen Anteil Erneuerbarer Energien an der Energieversorgung zu erreichen, unterstützt die Stadt u. a. den Ausbau der Photovoltaik und der Wärmepumpen. Zudem werden regelmäßig Führun- gen und Informationsveranstaltungen zu diesen The- men angeboten. Über das Potenzial des Daches für die Nutzung von Solarenergie informiert das Solarkataster der Stadt. In wenigen Schritten präsentiert das Online-Tool z. B. Er- gebnisse zur Wirtschaftlichkeit der Anlage und zu mög- lichen CO2-Einsparungen. Mit Blick auf den Indikator Strom aus Erneuerbaren Energien zeigt sich, dass der Zuwachs in den letzten Jahren v. a. in den Bereichen Wind und Photovoltaik lag. So sind in 2020 ca. 220 GWh an fossilen Energieträgern verdrängt worden. Ende 2021 macht der Anteil der Erneuerbaren Energien 18,2 Prozent des Gesamtstrom- verbrauchs aus. Im Bereich der Wärmeversorgung liegt der Anteil der Erneuerbaren Energien bei ca. 3,5 Pro- zent des gesamten Wärmeverbrauchs. Insgesamt wur- den in 2021 ca. 110 GWh an fossilen Energieträgern im Wärmebereich durch den Einsatz lokaler Erneuerbarer Energien verdrängt. Wärme aus Erneuerbaren Energien Entwicklung der Erneuerbaren Wärmeerzeugung nach Technologie in Münster in MWh sowie Anteil der Erneuer- baren Energien am Gesamtwärmeverbrauch in Prozent Quelle: Stadtwerke Münster/Stadt Münster, Stabstelle Klima Anzahl Jahre 0 20000 40000 60000 80000 100000 120000 140000 1990 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Solarthermie Stückholz Biomethan Anteil EE-Wärme in % Biogasanlagen Klär- / Deponiegas Wärmepumpen Pellets MWh Prozent Jahr 140.000 4 3 2 1 120.000 100.000 80.000 60.000 40.000 20.000 0 110 Erarbeitung eines Straßenbeleuchtungskonzepts Mit der Erarbeitung eines Straßenbeleuchtungskon- zepts wird das Ziel verfolgt, die Lichtemissionen und den Energieverbrauch in der Straßenbeleuchtung durch bedarfsgerechte Nutzung weiter zu reduzieren. Es wurde bereits ein Pilotprojekt zum Thema „beweg- tes Licht“ an einem Radweg durchgeführt, um adaptive Straßenbeleuchtung auf ihre Praxistauglichkeit hin zu untersuchen. Das Ziel ist, das hohe Niveau der Ver- kehrssicherheit sowie die Meidung von Angsträumen bei gleichzeitiger Energieeinsparung halten zu können. Folgende Aspekte finden des Weiteren Berücksichti- gung: • Mit der Eigentümerin der Straßenbeleuchtung, die Stadtwerke Münster GmbH, ist vereinbart worden, dass bis zum Jahre 2030 vollständig auf LED Technik umgerüstet wird mit dem Ziel, den Energiever- brauch und die Lichtemissionen zu reduzieren. • Der Verkehrsrechner der Stadt Münster wird in das Steuerungssystem der Straßenbeleuchtung eingebunden, um Synergien zu nutzen mit dem Ziel, Leuchten in Abhängigkeit des Verkehrsauf- kommens zu dimmen. • Es ist in den kommenden Jahren geplant, ein Pilot- projekt zur adaptiven Beleuchtung in einem Wohn- gebiet durchzuführen mit dem Ziel, Lichtemissio- nen und Energieverbrauch trotz LED Umrüstung noch weiter zu reduzieren. Der Indikator zeigt den Zuwachs an LED-Leuchten an der Gesamtzahl der Straßenbeleuchtung. So ist die Anzahlt der LED-Leuchten von 1.734 LED-Leuchten in 2016 auf 8.230 Leuchten in 2022 gestiegen. Damit sind in 2022 über 28 Prozent der Straßenbeleuchtung auf LED-Leuchten umgestellt. Klimafreundlich leben Jeden Tag bieten sich Bürger*innen viele Möglichkei- ten, bewusst mit Energien und Ressourcen umzugehen und klimafreundlich zu handeln. Durch unterschiedli- che Ansätze und Projekte unterstützt die Stadt Müns- ter ein Umfeld, das klimafreundliches Entscheiden er- leichtert. 5. Klimaschutz und Energie © Stadt Münster / Tom Bendix Nachhaltigkeitsbericht 2022 111 Energieeinsatz in Privathaushalten Gesamtenergieverbrauch der privaten Haushalte in MWh und Reduktion des Gesamtenergieverbrauch im Vergleich zum Jahr 1990 in Prozent Quelle: Stadtwerke Münster/Stadt Münster, Stabstelle Klima 2.500.000 MWh 2.000.000 1.500.000 1.000.000 500.000 0 Mitmachkampagne „Unser Klima 2030“ Die Mitmachkampagne „Unser Klima 2030“ qualifiziert zum eigenständigen Handeln (Selfempowerment), ermutigt, einen individuellen Beitrag zum Klimaschutz in Münster zu leisten und fördert das Gefühl von Zuge- hörigkeit. Die drei Qualifizierungsebenen „Mitmachen“, „Kli- maTraining“ und „Reallabor“ der Mitmachkampagne stecken den Rahmen für unterschiedlich ausgeprägte Bedürfnisse zur Verhaltensänderung. Die Umsetzung des Konzepts leistet damit einen Beitrag zur Transfor- mation der Bürgergesellschaft hin zum klimafreundli- chen Handeln. Mitmachen Unter „Mitmachen“ geht es um die Umsetzung einfa- cher Maßnahmen im Alltag wie Stand-by abschalten oder das Auto öfter stehen lassen. Interessierte erhal- ten Ideen und Anregungen und können sich für einen Infobrief, der aktuelle Informationen über Projekte und Veranstaltungshinweise enthält, registrieren. KlimaTraining Das KlimaTraining ist die zentrale Ebene der Mitmach- kampagne und für alle Bürger*innen interessant, die klimaschonendes Verhalten erlernen, vertiefen und verstetigen möchten. Die durch die Stadt geschulten ehrenamtlichen KlimaTrainer*innen begleiten andere Menschen auf ihrem Weg zu einem klimafreundlichen Alltag. Sie unterstützen dabei, eine erste CO 2-Bilanz zu erstellen, beraten hinsichtlich der individuellen Ziel- setzung und geben Tipps und Hilfestellungen, um die gesetzten Ziele zu realisieren. Das KlimaTraining bringt zudem Teilnehmende mit Anbieter*innen klima- freundlicher Angebote und Dienstleistungen zusam- men. Diese bringen sich als Unterstützer*innen bzw. Themenpat*innen ein und bieten viele z. T. exklusive Probierangebote an. Das KlimaTraining findet zweimal im Jahr für etwa vier Monate statt. Reallabor Reallabore bieten Raum für Innovationen. Hier kom- men Entscheider*innen und Anbieter*innen auf Au- genhöhe zusammen. Anbieter*innen erhalten einen idealen Rahmen für die Entwicklung nachhaltiger Pro- dukte. Sie profitieren vom direkten Anwender*innen- feedback und den Erfahrungen aus der Anwendung im Alltag. Dabei werden auch unterschiedliche Zielgrup- pen angesprochen. Für die Stadt liefern die Ansätze aus dem Reallabor wichtige Hinweise in Bezug auf die Ausgestaltung von Projekten, die die Transformation vorantreiben und das Umfeld für klimafreundliches Entscheiden in Münster stärken. So hat sich der Ansatz des KlimaTrainings aus dem Reallabor für klimafreund- liche Entscheidungen entwickelt. Straßenbeleuchtung Anteil der LED-Leuchten an der Gesamtzahl der Straßen- beleuchtung Münsters in Prozent Quelle: Stadt Münster, Amt für Mobilität und Tiefbau/ Stadtwerke Münster Prozent 0 10 20 30 40 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Jahre 13,8 % 17,2 % 18,2 % 22,6 % 28,3 % 11,1 % 6,2 % MWh Jahre 0 500000 000000 500000 000000 500000 1990 2016 2017 2018 2019 2020 2021 120 100 80 60 40 20 Prozent Jahr Gesamtenergieverbrauch Reduktion Jahr 112 In der räumlichen Planung nimmt Klima schutz und Klimaanpassung einen immer höheren Stellenwert ein. Die folgenden Bei spiele der vergangenen Jahre geben Einblicke. Münsters „Standard für klimagerechtes Bauen“ KfW-40 Standard Im Jahr 2021 wurde vom Rat der Stadt Münster der Neubau-Standard „Münsters Standard für klimage- rechtes Bauen“ beschlossen. Dieser setzt in städte- baulichen Verträgen sowie in Grundstückskauf- und Erbbaurechtsverträgen für Wohn- sowie Nichtwohn- gebäude den Gebäudeenergiestandard „KfW-Effizienz- haus/-gebäude 40“ sowie eine Pflicht zur Erzeugung solarer Energien fest. Leitfaden Bauleitplanung Klimaschutz und Klimaanpassung werden auch in der Bauleitplanung ein immer wichtigeres Thema. Daher entwickelt die Stadt Münster einen „Leitfaden klimage- rechte Bauleitplanung“, der 2023 beschlossen werden soll. Dazu werden die derzeit in der Bauleitplanung vorhandenen klimabezogenen Arbeitshilfen zusam- mengeführt und erweitert. Der Leitfaden soll für die einzelnen Prozessphasen der Bauleitplanung die wirk- samsten Handlungsmöglichkeiten und Instrumente für klimagerechtes Handeln aufzeigen. Der Leitfaden und weitere Vorarbeiten bilden die Basis für die nähere Untersuchung der gesamten Prozesskette der Baulandentwicklung bei der Stadt Münster mit dem Ziel der Entwicklung eines interak- tiven Planungstools „Klimagerechte Stadtentwicklung Münster“. Integriertes Flächenkonzept Münster – Siedlung, Freiraum und erneuerbare Energien in der Balance Die Stadt Münster steht vor der Aufgabe, die derzei- tigen und zukünftigen Herausforderungen der räum- lichen Stadtentwicklung auszubalancieren: Wachs- tumsdruck für dringend benötigte neue Wohnungen und Arbeitsstätten, Umsetzung der Ziele zur Klima- neutralität Münsters, Schutz und Weiterentwicklung der Natur- und Freiräume in der Stadt. Die Flächen für neue Entwicklungen sind begrenzt – es gilt daher die 5.3 Einbettung in die räumliche Planung 5. Klimaschutz und Energie Nachhaltigkeitsbericht 2022 113 Flächenkonkurrenzen zwischen unterschiedlichen An- sprüchen zu identifizieren, sorgsam miteinander abzu- wägen und bestmöglich zu lösen. Mit dem Integrierten Flächenkonzept Münster (IFM) richtet die Stadt den Blick frühzeitig und proaktiv auf künftige Entwicklungen. Ziel ist es, Entwicklungsflä- chen unter anderem für neue Wohn- und Arbeits- stätten zu identifizieren, Flächenpotenziale für eine klimaneutrale Energieversorgung zu verorten und gleichzeitig die hochwertigen Freiräume der Stadt als wesentliches Alleinstellungsmerkmal zu schützen und weiterzuentwickeln. Damit soll ein nachhaltiger Rah- men für die zukünftige räumliche Stadtentwicklung geschaffen werden und zugleich in Bezug auf künftige Wohn- und Arbeitsstättenbedarfe die Handlungsfähig- keit Münsters bewahrt werden. Der IFM-Prozess soll insofern eine fachlich ausgewo- gene Abwägung der unterschiedlichen Ansprüche an den Raum vorbereiten, er ist informell und wird pro- aktiv von der Stadt durchgeführt. Ein konkreter Anlass ist die Fortschreibung des Regionalplans Münsterland, zu dem die Stadt Münster eine fundierte Stellungnah- me abgeben musste. Die vorgelegte Flächenkulisse des Entwurfs des Regionalplans bietet der Stadt Münster Optionen für eine räumliche Zukunftsentwicklung mit dem Zielhorizont 2045. Der IFM-Prozess sollte u. a. auch dazu beitragen, hierzu eine fachliche Haltung zu formulieren. Der IFM-Prozess wird mit der Abgabe der Stellungnahme zur laufenden Fortschreibung des Regio nalplans jedoch nicht beendet. Er wird weiterge- führt, um das Angebot der Siedlungsflächenoptionen des Regionalplans weiter zu präzisieren, die Qualifi- zierung von wertvollen Freiflächen vorzubereiten und potenzielle Standorte zur Erzeugung erneuerbarer Energien in Münster zu ermitteln. Für Anfang 2023 ist eine dreiteilige Werkstatt-Reihe zum Integrierten Flächenkonzept Münster geplant. Es soll ein Kompass der Münsterschen Stadtlandschaft entwickelt und darauf aufbauend Flächen- und Ziel- konflikte auf räumlicher Ebene sichtbar gemacht sowie in Form von möglichen Zukunftsszenarien eingehend öffentlich diskutiert werden. 114 Bis zum Jahr 2030 soll Münster klimaneutral werden. Mit Hilfe der Konzeptstudie „Klima neutrale Stadtverwaltung 2030“ nimmt auch der Beitrag der Stadtverwaltung konkretere Formen an. Erstmalig wurde eine umfassende Bestandsaufnahme über die relevanten Berei che der Stadtverwaltung durchgeführt sowie eine Ausgangsbilanz für Energieverbräuche und Treibhausgasemissionen aufgestellt. Neben einer Szenariobetrachtung unter der Fragestellung „mit welchen Stellschrauben können wir welche Ziele erreichen“ wurde parallel auch ein Handlungsprogramm mit konkreten Maßnahmen entwickelt. Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 Nach Zahlen aus dem Jahr 2019 verursacht die Stadt- verwaltung jährlich knapp 34.000 Tonnen Treibhaus- gase, aufgeteilt in die Bereiche Liegenschaften (Ge- bäude & Energieversorgung), Straßenbeleuchtung & Signalanlagen und Mobilität. Das entspricht rund zwei Prozent der gesamtstädtischen Emissionen. Der fol- gende Indikator zeigt die entsprechende Startbilanz aus dem Jahr 2019. Im Jahr 2021 wurde dem Rat der Stadt Münster eine Konzeptstudie vorgestellt, die in Form verschiedener Szenarien den Weg zur klimaneutralen Stadtverwal- tung aufzeigt. Ergänzend zur Bestandsaufnahme und der Szenarien-Darstellung ist gleichzeitig unter Be- teiligung zahlreicher städtischer Fachbereiche, Eigen- betriebe und städtischer Tochtergesellschaften ein Handlungsprogramm erarbeitet worden, welches be- stehende Prozesse und Aktivitäten aufgreift, weiterent- wickelt und ergänzt. Dazu gehören z. B. ein obligatori- scher Nachhaltigkeits- und Klima-Check für politische Beschlussvorlagen, das Auslaufen von Verbrennungs- motoren im städtischen Fuhrpark und die energetische Sanierung des städtischen Gebäudebestands. Insge- samt werden 22 Maßnahmenbündel definiert. 5.4 Klimaschutz in Stadtverwaltung, in Eigenbetrieben und Beteiligungs- gesellschaften Treibhausgasemissionen der Stadtverwaltung Treibhausgasemissionen nach Bereichen der Stadt- verwaltung im Ausgangsbilanzjahr 2019 in Tonnen Quelle: Stadtwerke Münster/Stadt Münster, Stabstelle Klima Liegenschaften gesamt: 33.924 t CO2eq Straßenbeleuchtung & Signalanlagen Mobilität *Dienstliche inkl. Fuhrpark Tonnen 5. Klimaschutz und Energie 0 5000 10000 15000 20000 25000 2016 2017 2018 8.245 (24 %) Ver- und Entsorgung 13.878 (41 %) Gebäude 6.245 (18 %) Mitarbei- ter*innen 2.928 (9 %)*2.629 (8 %) 25.000 20.000 15.000 10.000 5.000 Nachhaltigkeitsbericht 2022 115 Neben dem Maßnahmenbündel wurden in allen Hand- lungsfeldern Sofortmaßnahmen identifiziert, die be- reits fortgeschritten in der Umsetzungsplanung sind bzw. mit geringerem Aufwand realisiert werden kön- nen. Dazu zählen beispielsweise Fahrrad-Leasing als neues Angebot für Mitarbeiter*innen, die Errichtung eine Koordinierungsstelle für klimafreundliche Mobi- lität und weitere konkrete energetische Sanierungen von Schulen im Bestand. Die Personalstelle für das Mobilitätsmanagement konnte im Jahr 2022 besetzt werden – die Stelle für die Gesamtkoordination wird voraussichtlich in 2023 besetzt werden können. Die Umsetzung von Maßnah- men und die Gesamtkoordination werden dadurch nochmal einen deutlichen Schub erhalten. Übergreifende Maßnahmen Prüfung von Beschüssen auf Nachhaltigkeit und Klimaschutz Nachhaltige und klimafreundliche Beschaffung Nachhaltige und klimaneutrale Veranstaltungen und Verpflegung Digitalisierung und Green IT Klimafreundlicher Fuhrpark Energetische Sanierung im Bestand Management einer klimaneutralen und nachhaltigen Verwaltung Klimaneutrale Dienstreisen und Dienstgänge Zukunftsfähiger Neubau Ressourcen- und klimafreundliches Nutzer*innenverhalten Klimafreundliche Mobilitäts- angebote für Mitarbeiter*innen und Kund*innen Energiemanagement in kommunalen Liegenschaften Einführung einer internen CO2-Bepreisung Koordinationsstelle klimafreundliche Mobilität Mitarbeiter*inneninformation und -sensibilisierung Grüne Wärmeversorgung der städtischen Liegenschaften Erneuerbare Energieversorgung Energieeffiziente Straßenbeleuchtung und Lichtsignalanlagen Klimaneutrale Eigenbetriebe im Konzern Stadt Münster Nachhaltiger Energieeinkauf Kompensation Nachhaltiges städtisches Finanzwesen 6 Maßnahmen Mobilität 5 Maßnahmen Gebäude, Energie, Ver- und Entsorgung 8 Maßnahmen Beschaffung und Veranstaltungen 3 Maßnahmen 116 Klimaschutz am Beispiel der Stadtwerke Münster Bis 2030 wollen die Stadtwerke Münster Wind- und Sonnenenergie so weit ausbauen, dass sie den Strom- bedarf ihrer Privatkund*innen aus eigenen Anlagen de- cken können. Dabei sollen gezielt auch Bürger*innen- beteiligungen ermöglicht werden, um die Menschen vor Ort am finanziellen Erfolg von regenerativen Pro- jekten teilhaben zu lassen. Zudem wird in diesem Zeit- raum auch der Umbau der Wärmeerzeugung auf erneu- erbare Wärmequellen eingeleitet, d. h. eine Erzeugung ohne Einsatz von konventionellen Brennstoffen in der Fernwärmeerzeugung. Neben weiteren Leittechnolo- gien für die Wärmetransformation wird aufgrund der geologisch vielversprechenden Ausgangssituation un- ter anderem die Tiefengeothermie intensiv untersucht. Photovoltaik-Ausbau mit Bürger*innenbeteiligung Gemeinsam haben der Reit- und Fahrverein Roxel e. V. und die Stadtwerke Münster zwei Reithallen in Son- nen-Kraftwerke verwandelt. Eine 3.000 Quadratmeter große Anlage auf den Dächern der neuen und der alten Halle erzeugt klimaneutralen Strom für Münster. Rund 200 Haushalte können rechnerisch mit der CO 2-freien Energie aus Roxel versorgt werden. Die Anlage vermei- det jährlich bis zu 360 Tonnen CO 2. Photovoltaik-Angebot für Eigenheimbesitzer*innen Die Stadtwerke Münster wollen den Anteil an Strom aus Sonnenenergie deutlich steigern und bieten Ei- genheimbesitzer*innen zur Nutzung der Dächer ein Angebot, das die Finanzierung, Planung und Bau einer Photovoltaikanlage auf dem Hausdach umfasst. Eigen- tümer*innen pachten diese Anlage für einen festen monatlichen Betrag. Den erzeugten Ökostrom nutzen die Bewohner*innen des Hauses zuerst selbst. Produ- ziert die Anlage mehr Energie als die Bewohner*innen verbrauchten, wird der Strom ins öffentliche Netz ein- gespeist und vergütet. Die Stadtwerke Münster bieten fünf Anlagengrößen für Dachflächen zwischen 15 und 51 m² an, zusätzlich lässt sich die Photovoltaikanlage um einen Stromspeicher ergänzen. Für diese Kombi- nation ist eine Förderung durch die Stadt Münster in Höhe von bis zu 2.000 Euro möglich. Umstellung aller Privatkundentarife auf Ökostrom Seit Januar 2022 versorgen die Stadtwerke Münster alle Kund*innen der Grund- und Ersatzversorgung automa- tisch mit Strom aus Erneuerbaren Energieanlagen. Die weiteren Tarife folgten bis zum Jahresende. Ab 2023 bieten die Stadtwerke Münster privaten Haushalten Neuverträge und Vertragsverlängerungen ausschließlich in Ökostromqualität an. Insgesamt rund 67.000 Tonnen CO 2 werden durch den Verzicht auf fossilen Strom im Privatkundenportfo- lio der Stadtwerke Münster eingespart. Das entspricht etwa dem jährlichen CO2-Ausstoß von zwei Prozent der Münsteraner Bevölkerung, gut 6.000 Menschen. Herkunftsnachweise stellen sicher, dass der Strom vornehmlich aus Wind-, Photovoltaik- und Wasser- kraftanlagen in Europa stammt. Die Nachweise ma- chen transparent nachvollziehbar, welche Anlage den Ökostrom wo produziert hat. Darüber hinaus sind die Stadtwerke Münster in den Bereichen Windenergie und Geothermie tätig. 5. Klimaschutz und Energie Nachhaltigkeitsbericht 2022 117 © Stadt Münster / Michael C. Möller Energie- und Treibhausgasbilanz Mit Blick auf die Strom erzeugung planen die Stadtwerke Münster den Aus bau der Wind energieanlagen auf eine Erzeugungskapazität von 280 GWh sowie den Ausbau der Photovoltaik anlagen auf 100 GWh bis 2030. 118 Stadt Münster / Michael C. Möller Nachhaltigkeitsbericht 2022 119 Worum geht es? Wie erreichen wir, dass alle Menschen ihrer Qualifikati- on entsprechend einer „Guten Arbeit“ nachgehen und inklusive und faire Beschäftigungsverhältnisse ausrei- chend vorhanden sind? Wie befördern wir aktiv gute Arbeitsbedingungen und schaffen bestmögliche indivi- duelle berufliche Perspektiven? Mit welchen Beiträgen verbessern wir kontinuierlich die Arbeitsbedingungen von Frauen und geringfügig Beschäftigten? Und wie können Unternehmen qualitativ wachsen aber gleich- zeitig ihren Ressourcenverbrauch minimieren und sozi- ale Aspekte berücksichtigen? Bausteine einer zukunfts- orientierten Wirtschaft reichen vom Aufrechterhalten eines breiten Branchen- und Unternehmensmixes über Angebote für flächen- und ressourcensparende Gewer- beflächenentwicklung bis hin zur Schaffung von Wohn- raum für Beschäftigte. Auch Unternehmensführungen sind gemeinwohlorientiert zu gestalten – im fairen Wettbewerb, entlang nachhaltiger Wertschöpfungs- ketten und im aktiven Austausch mit Wissenschaft und Verwaltung. Alle Menschen gehen ihrer Qualifikation entsprechend einer guten Arbeit nach. Inklusive und faire Beschäftigungsmöglichkeiten sind ausreichend vorhanden. Die Stadt verfolgt das Ziel einer zukunftsorientierten Wirt- schaftsentwicklung, in der ökonomische Wettbewerbsfähigkeit im Einklang steht mit ökologischer Tragfähigkeit und sozialer Verantwortung. 6. Gute Arbeit und zukunfts- orientierte Wirtschaft Strategische Ziele • Stadt und Unternehmen fördern aktiv eine „Gute Arbeit“ • Fähigkeiten aller Menschen individuell für eine bestmögliche berufliche Perspektive fördern • Frauen und Männer erhalten gleiche Vergütung bei gleicher Arbeit • Arbeitsbedingungen geringfügig Beschäftigter verbessern • Breiten Branchen- und Unternehmensmix sichern und weiterentwickeln • Standortsicherung unterstützen, ein flächen- und ressourcensparendes, bedarfsorientiertes Gewerbeflächenangebot zur Verfügung stellen • Voraussetzungen für ein qualifiziertes Fachkräfteangebot schaffen • Austausch zwischen Wissenschaft, Wirt- schaft und der Stadt Münster fest etablieren • Zukunftsweisende Geschäftsmodelle, Innovationen, Produkte und Dienstleistun- gen entwickeln sowie die Möglichkeiten des digitalen Wandels nutzen • Unternehmen sind sich ihrer globalen Verantwortung und ihrer Verantwortung für das Gemeinwohl in Münster bewusst • Unternehmen gestalten im fairen Wettbewerb ihre Unternehmensführung und Wertschöpfungsketten nachhaltig • Angemessenes Wohnen von Beschäftigten in Münster ermöglichen 120 „Gute Arbeit“ ist mehr als das Vorhandensein von ausreichend Beschäftigungsverhältnissen. Sowohl Stadt als auch Unternehmen fördern in Münster aktiv „Gute Arbeit“, sei es über die konkrete Gestaltung des jeweiligen betrieblichen Arbeitsumfelds oder über über greifende arbeitsmarktpolitische Rahmen bedingungen, die mehr Integration, Inklusion, Familienfreundlichkeit und gerechtere Bezah lung ermöglichen. Förderung kinder- und familienfreund- licher Rahmenbedingungen Familienförderung in der Stadt Münster bedeutet, Fa- milien entsprechende Rahmenbedingungen zu bieten und ihnen frühzeitig Informationen, Unterstützung und Beratung zur Verfügung zu stellen. Bedeutende Angebote sind in diesem Bereich das Familienbüro, die Familienbesuche, die Stadtteilkoordination, Frühe Hil- fen, die Schwangerschaftsberatung sowie Elterngeld, Elternzeit und Betreuungsgeld. Ausbau der Tages- und OGS-Betreuung Ein wichtiger Baustein für die Vereinbarkeit von Beruf und Familien ist die Betreuung der Kinder. Die Kindertagesbetreuungsangebote für u3- und ü3-Kinder werden kontinuierlich ausgebaut. Die Be- treuungsquote steht in Anhängigkeit zur demografi- schen Entwicklung (wachsende Stadt Münster). Jähr- 6.1 Förderung von Rahmenbedingungen für gute Arbeit 6. Gute Arbeit und zukunftsorientierte Wirtschaft Kinderbetreuungsangebote Anteil der Plätze zur Kinderbetreuung in Münster für Unter-3-Jährige sowie 3- bis 6-Jährige an der Bevöl- kerung unter 3 Jahren sowie 3 bis 6 Jahren in Prozent Betreuungs- und Ganztagsangebote an Grundschulen Betreuungs- und Ganztagsangebote in den Jahrgängen 1 bis 4 an städtischen Grundschulen Unter-3-Jährige Offene Ganztagsschule 3- bis 6-Jährige Schule von acht bis eins Ganztagsschule Quelle: Stadt Münster, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Quelle: Stadt Münster, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 0 20 40 60 80 100 120 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Jahre %% Prozent Jahr 2018 / 19 2019 / 20 2020 / 21 2021 / 22 2022 / 230 20 40 60 80 2018 2019 2020 2021 2022 Jahre %% Prozent Jahr Nachhaltigkeitsbericht 2022 121 lich wird im Kindertagesbetreuungsbericht zu den Ausbaustrategien und neuen Entwicklungen berichtet. Eltern erhalten in Münster bei Bedarf einen OGS-Be- treuungsplatz. Ganztätige Ferienangebote werden im Rahmen der stadtweiten, ganztätigen Ferienbetreu- ungsangebote offeriert. 67,9 Prozent der Grundschulkinder nehmen im Schuljahr 2022 / 23 an den Angeboten der außerun- terrichtlichen Angebote der Offenen Ganztagsschulen teil. Die Rahmenbedingungen der kinderfreundlichen Kommune Münster werden im Kapitel „Gesellschaftli- che Teilhabe“ vorgestellt ( → Kapitel 1). Förderung von arbeitsmarkt- und sozial- politischen Rahmenbedingungen Das kommunale Arbeitsmarkt- und Integrationspro- gramm stellt die wesentlichen Rahmenbedingungen, Ziele und Handlungsfelder des Jobcenters der Stadt Münster für das jeweilige Jahr dar und beschreibt, mit welchen Strategien, Aktivitäten und Maßnahmen die Ziele innerhalb der einzelnen Handlungsfelder erreicht werden sollen. Damit dient das Programm den Mitarbeitenden des Jobcenters als Orientierungsfunktion und Arbeitsgrund- lage und ermöglicht zugleich Transparenz über die Arbeit des Jobcenters. Kommunales Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm Das Jobcenter plant das Arbeitsmarkt- und Integrati- onsprogramm unter Beteiligung zahlreicher arbeits- markt- und sozialpolitischer Akteur*innen wie etwa dem Jobcenter-Beirat. In die Entwicklung der Maßnah- men und Angebote des Jobcenters fließen zahlreiche Erfahrungswerte ein, so auch Rückmeldungen der Leis- tungsberechtigten. 122 Handlungsfelder: • Beendigung und Vermeidung von Langzeit- arbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug • Integration in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung • Ausbildung und Qualifizierung • Förderung des inklusiven Arbeitsmarktes • Chancengleichheit am Arbeitsmarkt / Vereinbarkeit von Familie und Beruf • Vernetzung mit den Arbeitsmarktakteur*innen Öffentlich geförderte Beschäftigung Mit der öffentlich geförderten Beschäftigung (ögB) wird das Ziel verfolgt, Langzeitarbeitslosen und Lang- zeitleistungsbeziehenden im SGB II-Bezug eine Per- spektive zur Teilhabe auf dem Arbeitsmarkt zu geben. In den Jahren 2021 und 2022 ist es gelungen, 120 bzw. 84 langzeitarbeitslosen Menschen Soziale Teilha- be zu ermöglichen. Zudem konnten 31 Beschäftigungs- verhältnisse für arbeitsmarktferne langzeitarbeitslose Alleinerziehende bzw. Geflüchtete geschaffen werden. Seit Beginn des Projektes „Umsetzung des Teilhabe- chancengesetzes in der Stadtverwaltung“ im Jahr 2019 sind insgesamt 69 Langzeitarbeitslose bzw. Langzeit- leistungsbeziehende in eine öffentlich geförderte Be- schäftigung bei der Stadt Münster eingetreten. Aktuell sind 51 Personen in unterschiedlichsten Berufen in 14 verschiedenen Ämtern und Einrichtungen der Stadt- verwaltung beschäftigt. 69 Langzeitarbeitslose bzw. Langzeitleistungsbeziehende sind seit dem Jahr 2019 in eine öffentlich geförderte Beschäftigung bei der Stadt Münster eingetreten. 6. Gute Arbeit und zukunftsorientierte Wirtschaft Nachhaltigkeitsbericht 2022 123 Arbeitslosenquote Anteil der arbeitslosen Frauen und Männer sowie der arbeitslosen Bevölkerung insgesamt in Münster in Prozent Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Anteil der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen und Männer am Wohnort Münster im Verhält- nis zu der weiblichen und männlichen Bevölkerung im Alter von 18 bis 64 Jahren in Prozent Verdienstabstand zwischen Männern und Frauen Median der sozialversicherungspflichtig Vollzeit- beschäftigten der Kerngruppe mit Angaben zum Bruttomonatsentgelt am Arbeitsort Münster Männer Männer Männer Verdienstabstand zwischen Frauen und Männern Frauen Frauen Frauen Insgesamt Quelle: Bundesagentur für Arbeit Prozent Prozent Euro Quelle: Bundesagentur für Arbeit Arbeitslose in Münster Anzahl der Arbeitslosen über 55 Jahre, der Langzeit- arbeitslosen, der schwerbehinderten Arbeitslosen und der ausländischen Arbeitslosen in Münster Langzeitarbeitslose Quelle: Bundesagentur für Arbeit Quelle: Bundesagentur für Arbeit 0 1 2 3 4 5 6 7 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Jahre 0 1000 2000 3000 4000 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Jahre 0 10 20 30 40 50 60 70 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Jahre 0 1000 2000 3000 4000 5000 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Jahre Anzahl Jahr Jahr JahrJahr 4.000 4.000 5.000 3.000 3.000 2.000 2.000 1.000 1.000 Über 55 Jahre Schwerbehinderte Arbeitslose Ausländische Arbeitslose 124 Gute Arbeitsbedingungen und bessere Chancengleichheit sind heute insbesondere mit Blick auf den demografischen Wandel und den zunehmenden Fachkräftemangel wichtige Qualitätsmerkmale für Stadt verwaltungen und kommunale Betriebe. Überzeugende Konzepte für Personal gewinnung und bindung, Inklusion, Erhalt der Gesundheit, Homeoffice sowie Kinder betreuung gewinnen immer mehr an Bedeutung. So werden sowohl die Haltung als auch vorhandene Angebote für Mitarbei tende zunehmend als Qualitätsmerkmale wahrgenommen und sind für eine Positio nierung der Stadt als gute Arbeit geberin von elementarer Bedeutung. Die Maßnahmen, die die Stadt in diesem Zusammenhang er greift, werden hier nachfolgend dargestellt. Nachhaltiges Personalmanagement Im Rahmen ihres Personalmanagements setzt sich die Stadt Münster dafür ein, auch zukünftig attraktiv als Ar- beitgeberin zu sein, um so auch langfristig den Erfolg und die Arbeitsfähigkeit der Verwaltung zu sichern. Dabei geht es gleichermaßen um den Erhalt der Ge- sundheit und Zufriedenheit der Mitarbeitenden, um die Steigerung des Anteils von Frauen in Führungspo- sitionen, die gleichberechtigte Teilhabe schwerbehin- derter Menschen am Arbeitsleben, die Integration von Menschen mit Behinderung sowie die Beschäftigung von Menschen mit Migrationsvorgeschichte. Personalentwicklungskonzept 2020 der Stadt Münster Die Stadt Münster setzt sich im Zuge der Personalent- wicklung dafür ein, die Quote der unbefristet sozial- versicherungspflichtigen Beschäftigten zu erhöhen. Beschäftigungsverhältnisse sollen sich stärker an bio- grafischen Bedürfnissen orientieren und Unterbeschäf- tigung vermeiden sowie die Zahl der befristeten Be- schäftigungsverhältnisse abnehmen. Im Personalentwicklungskonzept der Stadt Münster sind weitere Maßnahmen gebündelt, um die Potenzia- le städtischer Beschäftigter zu identifizieren und best- möglich weiterzuentwickeln. Themenschwerpunkte sind die Auswirkungen der demografischen Entwick- lung, die fortschreitende Digitalisierung, die Weiter- entwicklung von Führungskultur und Zusammenarbeit sowie der Erhalt bzw. die Wiederherstellung der Ge- sundheit der städtischen Beschäftigten. Weitere Maßnahmen: • Entwicklung und Einführung von Programmen zur Förderung berufsbegleitender Bachelorstudien- gänge und zur Förderung beruflicher Aufstiegsfort- bildungen • Deutliche Ausweitung des individuellen Coachings städtischer Beschäftigter • Schaffung von Strukturen und Anreizen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und eine geschlechtergerechtere Verteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit 6.2 Gute Arbeit in Stadtverwaltung, Eigenbetrieben und Beteiligungs- gesellschaften 6. Gute Arbeit und zukunftsorientierte Wirtschaft Nachhaltigkeitsbericht 2022 125 Gleichstellungsplan Die Stadt Münster setzt sich dafür ein, den Anteil der Frauen in Führungspositionen kontinuierlich zu erhö- hen. Entsprechend der im Gleichstellungsplan 2021 genannten Ziele wird sie einschließlich kommunaler Einrichtungen und Unternehmen bis 2030 die beste- hende Unterrepräsentanz abbauen. Ausgewählte Ergebnisse aus den Jahren 2019 bis 2022: • Die Dienstvereinbarung zur Gestaltung von Telearbeit und mobilem Arbeiten flexibilisiert die Optionen der Telearbeit und ermöglicht mobiles Arbeiten. • Homeoffice und Telearbeitsplätze wurden ausgeweitet. • Eröffnung einer neuen betrieblichen Großtages- pflegestelle (neun Plätze) für Kinder unter drei Jahren im Jahr 2020. • Im Bereich der Führungskräftenachwuchs-Fort- bildung wird es einen neuen Baustein „Gender- und Interkulturelle Kompetenz“ geben. Die Fortbildun- gen für erfahrene und neue Führungskräfte werden Genderkompetenzen stärker berücksichtigen. • Einrichtung einer Arbeitsgruppe, die ein Konzept zum Thema „Grenzachtender Umgang und gegen sexuelle Gewalt in der Stadtverwaltung“ verwaltungsweit entwickeln und etablieren soll. Inklusionsvereinbarung Mit der Anfang 2018 überarbeiteten Inklusionsver- einbarung wird in der Stadtverwaltung die gleichbe- rechtigte Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben von Anfang an berücksichtigt. Mit der Umsetzung der in der Inklusionsvereinbarung be- schriebenen Ziele und Maßnahmen leistet die Stadt- verwaltung einen Beitrag zur Förderung der Selbstbe- stimmung von Menschen mit Behinderung. Frauen in Führungspositionen der Stadtverwaltung Münster Anteil der Frauen in unterschiedlichen Führungs- positionen der Stadtverwaltung in Prozent Beschäftigte der Stadtverwaltung Münster nach TvöD-Entgeltgruppen Anzahl der Beschäftigten der Stadtverwaltung in verschiedenen TvöD-Entgeltgruppen im Jahr 2022 männlich weiblich Quelle: Stadt Münster, Personal- und Organisationsamt Prozent Anzahl Quelle: Stadt Münster, Personal- und Organisationsamt Prozent Jahre 0 10 20 30 40 50 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 0 100 200 300 400 500 600 700 1234 5Entgeld- gruppen E01–E05 Entgeld- gruppen E06–E07 Entgeld- gruppen E08–E09 Entgeld- gruppen E10–E12 Entgeld- gruppen E13–E15Jahr 126 Schwerpunkte: • Erhöhung der Schwerbehindertenquote auf 6 Prozent der Beschäftigten der Stadt Münster • Durchführung von Jobcarving, bei dem einfache Tätigkeiten aus Bereichen herausgenommen und von Menschen mit Behinderung ausgeführt werden • Zusammenarbeit mit der Fachvermittlung der Arbeitsagentur für schwerbehinderte Akademiker (ZAV) zur Schaffung von qualifizierten Arbeits- plätzen für schwerbehinderte Menschen • Ausbildung von Menschen mit Behinderung: Zusammenarbeit mit Schulen und Integrations- fachdienst aufnehmen Die Einrichtung eines verwaltungsinternen Inklusions- betriebes zur Beschäftigung von Menschen mit Behin- derung, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäfti- gung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf besondere Schwierigkeiten stößt, wird geprüft. Außenarbeitsplätze Zur Integration von Menschen mit Behinderung sind bei der Stadtverwaltung fünf Außenarbeitsplätze für Menschen mit Behinderung eingerichtet worden. Die- se Außenarbeitsplätze werden derzeit als inklusions- fördernde Maßnahme für Menschen mit Schwerbehin- derung in Kooperation mit der Alexianer Werkstätten GmbH sowie der Westfalenfleiß GmbH mit dem Ziel der beruflichen Teilhabe angeboten. Den Betroffenen bietet diese Beschäftigungsform die Möglichkeit, unter fachlicher Begleitung, die berufs- praktischen Fähigkeiten sowie die sozialen Kompeten- zen zu erweitern, um zu einem späteren Zeitpunkt den Weg in den allgemeinen Arbeitsmarkt einzuschlagen. Als besonders geeignet hat sich der Einsatz von Men- schen mit Behinderung in folgenden Arbeitsbereichen bei der Stadt Münster erwiesen: • Tätigkeit in der Mediathek im Hansa-Berufskolleg • Verwaltungs- und Bürotätigkeiten im Sozialamt sowie im Amt für Bürger- und Ratsservice • Garten- und Landschaftspflege im Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit • Unterstützung in der Mensa / Küche der Gesamtschule Münster-Mitte Schwerbehinderte Mitarbeitende bei der Stadtverwaltung Münster Anteil der schwerbehinderten Mitarbeitenden bei der Stadtverwaltung Münster in Prozent Quelle: Stadt Münster, Personal- und Organisationsamt 6. Gute Arbeit und zukunftsorientierte Wirtschaft Prozent Jahr 0 2 4 6 8 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Nachhaltigkeitsbericht 2022 127 Interkulturelle Öffnung Die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben ist das im Migrationsleitbild formulierte Integrationsverständnis ( → Kapitel 1). Ein wichtiger Beitrag soll durch die Umsetzung der Ziele im Handlungsfeld „Interkulturelle Öffnung der öffent- lichen Verwaltungen“ geleistet werden. Das Kommu- nale Integrationszentrum arbeitet gemeinsam mit Behörden und Verbänden in Münster daran, die Be- schäftigung von Menschen mit Migrationsvorgeschich- te in den Verwaltungen und Verbänden zu fördern. So hat der Rat der Stadt Münster beschlossen, zur Umsetzung des Migrationsleitbildes in allen Verwal- tungen einen Anteil von mindestens 20 Prozent der Beschäftigten mit Migrationsvorgeschichte zu errei- chen. Dies gilt für alle Beschäftigungsebenen bis hin zur Leitungsebene. Darüber hinaus strebt Münster in allen Bereichen und Institutionen eine Beschäftigung von Menschen mit Migrationsvorgeschichte proporti- onal zu ihrem Anteil an der Stadtgesellschaft an. Im Jahr 2021 untersuchten Studierende der Hoch- schule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW in Kooperation mit dem Kommunalen Integrationszent- rum die bisherigen Konzepte und Maßnahmen für die migrationssensible Öffnung des Jobcenters Münster, um auf dieser Grundlage neue Ansätze zu identifizieren sowie Handlungsempfehlungen zu entwickeln. Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (awm) haben – nicht zuletzt im Rahmen des Projekts „Betriebliche und berufliche Integration von Geflüchteten in kommunale Betriebe“ seit dem Jahr 2017 geflüchtete Menschen ausgebildet und übernommen. Um eine intensive Be- treuung zu ermöglichen, haben die awm eine neue Ausbilderstelle im technischen Ausbildungssektor im Jahr 2020 besetzt. Betriebliches Gesundheitsmanagement Das Betriebliche Gesundheitsmanagement beinhal- tet verschiedene Bereiche der Gesundheitsförderung und -erhaltung in der Verwaltung, Eigenbetrieben und Beteiligungsunternehmen. Es besteht aus drei Säulen: Dem Arbeits- und Gesundheitsschutz, dem Betriebli- chen Eingliederungsmanagement für Mitarbeitende nach längerer Krankheit sowie der Betrieblichen Ge- sundheitsförderung. Insgesamt werden hierüber die Ziele verfolgt, die Mitarbeitendengesundheit zu ver- bessern, Krankheiten vorzubeugen sowie das Wohl- befinden und die Zufriedenheit der Mitarbeitenden zu steigern. Dabei geht es sowohl darum die Arbeits- bedingungen und die betrieblichen Rahmenbedingun- gen als auch das persönliche Gesundheitsverhalten der Mitarbeitenden gesundheitsförderlich zu gestalten. Ende 2020 waren 6 % der Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Münster nicht in Deutschland geboren.4 4 Da von rund einem Sechstel der städtischen Mitarbeitenden Informationen zum Geburtsort fehlen, kann die tatsächliche Quote höher ausfallen. 128 Gesundheitsmanagement der Stadt Münster Im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanage- ments der Stadt Münster bestehen fortlaufende An- gebote und eine Vielzahl von gesundheitsbezogenen Fortbildungen, welche von den Mitarbeitenden ge- bucht werden können. Zusätzlich finden jährlich viel- fältige gesundheitsförderliche Aktionen (bspw. Ge- sundheitstage) und Vorträge unter einem bestimmten aktuellen und relevanten Schwerpunktthema statt. Das Schwerpunktthema gibt Anregungen und Impul- se zu gesundheitsförderlichem Verhalten, stärkt das Bewusstsein für Gesundheit und regt die Eigenverant- wortung der Mitarbeitenden an. Die Teilnahme am Schwerpunktthema wird durch die Stadt Münster als gesundheitsförderliche Maßnahme unterstützt und gilt als Arbeitszeit. Die Schwerpunktthemen der ver- gangenen Jahre waren: • 2021: Starkes Immunsystem • 2022: Fit für Digital Zusätzlich heißt es alle Jahre ab Mai wieder „Auf die Leeze, fertig, los!“, wenn die Mitarbeitenden gemein- sam bei der bundesweiten Aktion „Mit dem Rad zur Arbeit“ teilnehmen und fleißig in die Pedale treten. Weiterhin sind Aktionen, wie zum Beispiel die Grippe- schutzimpfungen und Blutspendeaktionen Bestandtei- le der betrieblichen Gesundheitsförderung. Gesundheitsmanagement der Abfallwirtschafts- betriebe Münster Die Angebote „awm fit“ (physische Gesundheit) und „awm life“ (psychosoziale Gesundheit) sind seit Mitte 2013 bzw. Ende 2014 Bausteine des betrieblichen Ge- sundheitsmanagements der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (awm) und werden von externen Fachkräf- ten in enger und regelmäßiger Absprache konzipiert und durchgeführt. Ziel dieses Pilotprojekts ist, die Gesundheitsquote bei den awm zu fördern. Insbeson- dere die Mitarbeitenden des gewerblichen Bereichs sind starken körperlichen Belastungen ausgesetzt, was sich in einer vergleichsweise hohen Krankenquote wider spiegelt. Aber auch psychosoziale Belastungen am Arbeitsplatz dürfen im betrieblichen Gesundheits- management nicht vernachlässigt werden. Im Jahr 2019 wurde ein Fitnessraum auf Anregung von Mitarbeitenden als ein Baustein des betrieblichen Gesundheitsmanagements der awm eingerichtet. Das Training wird individuell auf die Bedürfnisse und Ziele der Mitarbeitenden ausgerichtet. Jeder bekommt einen individuellen Trainingsplan und eine Geräteun- terweisung. Einmal in der Woche ist ein Physiothe- rapeut vor Ort und begleitet das Training. Der körperlich harten Belastung im Bereich der Abfallabfuhr und Straßenreinigung wird Rechnung getragen. Ergonomische Arbeitsgeräte, Niederflurfahr- zeuge, komfortable Fahrersitze und Automatiklifte sind ausgewählte Beispiele der mitarbeitendenorientierten Ansätze. Im Programm 50+ werden gezielt Maßnahmen und Angebote entwickelt, um die Gesundheit von älteren Mitarbeitenden zu erhalten bzw. zu fördern und sie in relevanten Fragen (z. B. zum Thema Rente) zu unter- stützen. Einen Leitfaden und eine Vereinbarung zum grenz- achtenden Umgang haben die Abfallwirtschaftsbetrie- be Münster – unter Einbindung weiterer städtischer Akteure – entwickelt. Damit verpflichten sich alle Mit- arbeitenden hierarchieunabhängig, sich respektvoll und grenzachtend zu verhalten, Dritte auf Grenzüber- schreitungen hinzuweisen und anzusprechen, sich für Betroffene einzusetzen, wenn möglich einzuschreiten und wenn erforderlich, die direkte Führungskraft zu in- formieren. Seit dem Jahr 2021 koordiniert eine Gesundheitsmana- gerin das vielschichtige betriebliche Gesundheitsma- nagementsystem innerhalb der awm. Zudem befindet sich seit 2022 die „Werkstatt Gesundheit“ im Aufbau. 6. Gute Arbeit und zukunftsorientierte Wirtschaft Nachhaltigkeitsbericht 2022 129 Über eine nachhaltige Gewerbeflächenpla nung, Digitalisierung, zahlreiche Netzwerke und Kooperationsprojekte mit der Wirtschaft und Wissenschaft schafft die Stadt Münster im Verbund mit den hiesigen Unternehmen Rahmenbedingungen zur Sicherung und Weiterentwicklung eines breiten Branchen und Unternehmensmixes, für ein qualifi ziertes Fachkräfteangebot, zur Entwicklung zukunftsweisender Geschäftsmodelle und unterstützt Unternehmen, ihre eigenen Wert schöpfungsketten nachhaltiger zu gestalten. Nachhaltige Gewerbeflächenplanung Das Gewerbeflächenentwicklungskonzept sieht eine permanent verfügbare Fläche von 50 Hektar baureifen Gewerbeflächen im Eigentum der Stadt Münster für eine bedarfsgerechte und ressourcenschonende Ge- werbeflächenentwicklung vor. Bei der Gewerbeflächenentwicklung werden ver- stärkt ökologische Kriterien berücksichtigt. So hat sich die Stadt Münster verpflichtet, in neuen Bebauungsplä- nen für flache und flachgeneigte Dächer grundsätzlich eine Begrünung im Bebauungsplan festzusetzen und die Anlage von sogenannten Schottergärten zu verbie- ten. Aktuell werden Kriterien für eine klimagerechte und -angepasste Bauleitplanung entwickelt, die auch bei der Ausweisung neuer Gewerbe- und Industriege- biete Anwendung finden ( → Kapitel 5.3). Die Wirtschaftsförderung Münster (WFM) hat für die Gewerbeflächenvermarktung ein Bewertungskon- zept auf der Basis sozialer und ökologischer Kriterien entwickelt, das bei der Vergabe von Grundstücken herangezogen wird. Das Konzept umfasst als Orien- tierungsrahmen fünf Vergabekategorien mit verschie- denen Bewertungsaspekten, die zu einer bestimmten Punkterreichung (teilweise auch Sonderpunkten) füh- ren können: • Arbeitsplatzdichte • Nachhaltigkeit / Umweltschutz (z. B. PV-Anlage, Dachbegrünung, Sonderpunkte: Fahrradförderung, Fahrgemeinschaften) • Soziales (z. B. Mindestlohn, Ausbildungsbetrieb, Sonderpunkte: Frauenförderung, Inklusion) • Zukunftsorientierung / Technologie (z. B. Technologieorientierung, innovativ) • Funktion für das Gebiet (z. B. Gastronomie mit Versorgungsfunktion für das Gebiet) Beispiel Batterieforschungszentrum Im Gewerbegebiet Hansa-BusinessPark entsteht die Fraunhofer-Einrichtung Forschungsfertigung Batte- riezelle (FFB). Als Bindeglied zwischen Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft ist es das Ziel der FFB, eine Forschungsinfrastruktur zur ökologischen und ökono- mischen Batteriezellproduktion zu errichten. Im Fo- kus stehen somit der ökologische Ressourceneinsatz, 6.3 Förderung von Rahmenbedingungen für nachhaltiges Wirtschaften 130 die nachhaltige Produktion und das umweltgerech- te Recycling von Batteriezellen. Auf einer Fläche von mehr als 55.000 m² entsteht eine zukunftsweisende Forschungsfertigung für die Batteriezellenproduktion im Gigawatt-Maßstab. 2023 soll das erste Gebäude, die FFB PreFab, für die Forschungsarbeit fertiggestellt wer- den. Es folgt später die Errichtung der FFB Fab. Damit kann dann voraussichtlich ab 2025 die verfügbare For- schungskapazität auf den großindustriellen Maßstab mit Gigawatt-Leistungen hochgefahren werden. Nachhaltiger Tourismus und nachhaltige Großveranstaltungen sowie Messen Im Tourismus- und Kongressmarketing Bereich bei Münster Marketing werden zahlreiche Maßnahmen zur nachhaltigeren Gestaltung von Tagungen und Kon- gressen bzw. für nachhaltige Tourismusangebote ent- wickelt und umgesetzt: Nachhaltige Gestaltung des Tourismusmanagements Fahrradtourismus Ein Schwerpunkt der touristischen Vermarktung liegt auf dem Fahrradtourismus. Gemeinsam mit den Müns- terlandkreisen werden verschieden Förderprojekte zum Ausbau der Fahrradinfrastruktur ( → Kapitel 4.3), aber auch zur touristischen Aufwertung der Radwege sowie zur Vermarktung durchgeführt. Im Internet wer- den E-Bike-Ladestationen und Fahrradverleihstationen beworben. Eine weitere Aufwertung des Radtouris- mus erfolgt durch die Installation der Knotenpunkt- beschilderung der Radwege, welche die Orientierung von Touristen erheblich erleichtert. Mit dem Projekt „Münster natürlich“ wurde zudem ein neues nachhalti- ges Gästeangebot mit zwei Übernachtungen und einer Rikscha-Fahrt durch Münster erstellt. Internetauftritt Die Website von Münster Marketing bündelt unter der Rubrik Nachhaltigkeit alle wichtigen Themen rund um das Thema Nachhaltigkeit für Besucher*innen. Dort gibt es beispielsweise Informationen zu Münsteraner Hofläden und Wochenmärkten sowie zu fairen und nachhaltigen Essens- und Shoppingmöglichkeiten. Klimaneutrale Veranstaltungen und digitale Formate Alle Veranstaltungen des Kongressbüros Münster Marketing werden klimaneutral durchgeführt. Daher werden Plakate für Veranstaltungen und Aktionen ausschließlich digital und auch Printprodukte wie das Explore Münster Magazin verstärkt digital angeboten. Nachhaltige Partner*innen Die Partner*innen des Kongressbüros, die ein nachhal- tiges Engagement zeigen, werden auf den Internetsei- ten des Kongressbüros und im Kongress- und Tagungs- guide besonders hervorgehoben. In 2020 wurden in Kooperation mit Deutschen Ho- tel- und Gaststättenverband e. V. (DEHOGA) alle Ho- telbetriebe im Stadtgebiet angeschrieben. Zum einen wurden die Betriebe über verschiedene nachhaltige und klimaneutrale Zertifizierungen informiert, zum anderen hatten sie die Möglichkeit an einem vertiefen- den Webinar zu diesem Thema teilzunehmen. Grünes Ticket Das Willkommen!Ticket Münster, das in Kooperati- on mit den Stadtwerken Münster entwickelt wurde, wird allen Veranstalter*innen zur Weitergabe an die Teilnehmer*innen kostenfrei für den gesamten Veran- staltungszeitraum als QR Code zur Verfügung gestellt. Voraussetzung ist, dass die Unterbringung der Teilneh- mer*innen über Münster Marketing abgewickelt wird. 6. Gute Arbeit und zukunftsorientierte Wirtschaft Nachhaltigkeitsbericht 2022 131 Münster Information Die Münster Information berät zu Themen wie Fahrrad- tourismus, Wandern, ÖPNV, nachhaltige touristische Angebote wie das solarbetriebene Aaseeschiff Solaaris oder Rundfahrten mit dem Elektro-Bus, Elektrokutsche oder Rikscha. Gemeinsam mit der Bürgerberatung informiert die Münster Information auch über Müllentsorgung, The- men des Grünflächenamts und nimmt Recyclinggüter an (Korken, CDs, Batterien). Die Münster Information hat ihre Angebote an Infor- mationen und Materialien in weiten Teilen digitalisiert. Das Angebot an Printmaterialien ist stark reduziert worden von 800 unterschiedlichen Broschüren auf etwa 150. Viele Informationen werden per Mail mitge- teilt oder auf der Basis von Datenbanken nach Bedarf ausgedruckt. Ein interaktiver Bildschirm zeigt vielfältige Informa- tionen über die Stadt, das Umland und touristische Themen und gibt die Möglichkeit, digitale Informatio- nen per QR-Code auf Mobilgeräte zu überspielen. Seit Mai 2022 bietet Münster Marketing unter dem Titel „Explore Münster – Dein Stadtrundgang“ eine digitale Stadtführungs-App für iOS und Android an. Die digitale Stadtführung stellt Informationspunk- te und historische Themen in der Altstadt mit Audios, Texten und Bildern vor. Auch im weiteren städtischen Umfeld gibt die App Informationen über Sehenswer- tes. Darüber hinaus bietet die App neue Medien an, wie Augmented Reality, 360°-Panorama und Filme. Die App wurde bis Ende des Jahres 2022 von 6.000 Nut- zer*innen heruntergeladen. Die App ist kostenfrei, individuell nutzbar und ergänzt das Angebot an Stadtführungen, die von den Gästefüh- rerteams in Gruppen durchgeführt werden. Durch die zeitlich unabhängige Nutzung sind Touren auch außer- halb der Zeiten möglich, an denen städtische Orte be- sonders stark besucht werden. Die App ist eine ressour- censparende digitale Alternative zu Printprodukten. Plakate werden in den Räumen der Münster Informa- tion auf einem digitalen Display gezeigt. Eine Plakat- wand für gedruckte Plakate gibt es nicht mehr. In Zusammenarbeit mit dem Projekt „Lasse – dein Lastenrad für Münster“ (in Kooperation mit dem ADFC) ist die Münster Information Verleihstandort für das Lastenrad „Mimi“, das von Bürger*innen kostenlos per Online-Buchung ausgeliehen werden kann. Nachhaltigkeit bei der Organisation von Großveranstaltungen im städtischen Raum Bei eigenen städtischen Veranstaltungen wie z. B. dem Schauraum und dem Stadtfest, wird die Vermeidung von Einweg, v. a. auch in Bezug auf die gastronomische Versorgung, bereits seit Jahren vertraglich vereinbart. Diese Anforde- rungen werden bei Vergabeverfahren unmit- telbar berücksichtigt ( → Kapitel 9.1). Des Wei- teren wird beim Catering auf Regionalität und Saisonalität geachtet. Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit Münster is(s)t bio, regional, fair Nachhaltige Veranstaltungs- planung Anregungen, Tipps und Checklisten 132 Nachfolgend werden beispielhaft das Projekt ÖKOPROFIT sowie die Allianz für Klima schutz und die Allianz für Wissenschaft vorgestellt. Zusätzlich finden sich in Kapitel 3.2 Informationen zum Beratungsangebot zu naturnahen Firmengeländen; in Kapitel 6.5 wird die Allianz Smart City näher beschrieben. ÖKOPROFIT – Umweltbewusstes und nachhaltiges Wirtschaften ÖKOPROFIT steht für Ökologisches Projekt für integ- rierte Umwelttechnik. Es ist ein Kooperationsprojekt zwischen der Kommune, der örtlichen Wirtschaft und weiteren regionalen und überregionalen Partnern. Es dient den teilnehmenden Unternehmen als fundierten Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanagementeinstieg. In Münster wird das Beratungsprojekt unterstützt von den Kooperationspartnern Wirtschaftsförderung Münster, Handwerkskammer Münster und der Effi- zienz-Agentur NRW. Finanziell unterstützt wird das Projekt vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Von Juni 2021 bis August 2022 fand der 12. ÖKO- PROFIT-Durchgang in Münster statt. Zum zweiten Mal wurde das Projekt gemeinsam mit dem Kreis Waren- dorf durchgeführt. 2022 wurden 12 Münsteraner Un- ternehmen erstmalig ausgezeichnet, fünf weitere wur- den revalidiert. 6.4 Netzwerke und Angebote zur Förderung des Nachhaltigkeits- managements in Unternehmen Seit Beginn des ÖKOPROFIT Projektes in Münster konnten 130 Betriebe bzw. Institutionen ausgezeichnet werden. Durch das betriebliche Umwelt und Nachhaltigkeits engagement die ser Unternehmen werden jährlich 4,6 Mio. Euro Betriebskosten, ca. 19.400 Tonnen CO2, 26,3 Mio. kWh, 1.750 Tonnen Abfall und 162.600 m³ Wasser eingespart. 6. Gute Arbeit und zukunftsorientierte Wirtschaft © Stadt Münster, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit Nachhaltigkeitsbericht 2022 133 Allianz für Klimaschutz Im Rahmen der im Jahr 2011 gegründeten Allianz für Klimaschutz werden mittlerweile über 100 Unterneh- men in Klimaschutzaktivitäten eingebunden. Diese profitieren von einem Netzwerk, das Austausch, Work- shops, Fachveranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit und Beratungsangebote offeriert. Die Teilnehmer*innen an der Allianz für Klimaschutz verpflichten sich über die Beitrittserklärung zur Allianz, • aktiv an der Erreichung des Münsterschen Klima- schutzzieles mitzuwirken ( → Kapitel 5.1), • in ihrem Verantwortungsbereich energiesparende und CO2-reduzierende Maßnahmen zu ergreifen, • eine betriebsinterne CO 2-Grobbilanz mit konkreten CO2-Minderungszielen zu erstellen und • sich an Entwicklung und Umsetzung mindestens eines CO2-Reduktionsprojektes zu beteiligen. Allianz für Wissenschaft Mit den Hochschulen und den wissenschaftlichen Einrichtungen verfügt die Wissenschaftsstadt Müns- ter über eine große wissenschaftliche Exzellenz in der Nanobioanalytik. Die Unternehmenslandschaft entwi- ckelt sich entsprechend: In Münster und im Münster- land sind derzeit etwa 30 Unternehmen mit rund 1.000 Beschäftigten in der Nanobioanalytik tätig, wobei ihr Schwerpunkt bei analytischen und diagnostischen Pro- dukten und Dienstleistungen liegt. Münster hat sich zudem zu einem starken Standort bei den Green Technologies, insbesondere in der Energie- speicherforschung, entwickelt. Die Hochschulen haben hier eine ausgewiesene nationale und internationale Exzellenz. Mit dem Helmholtz-Institut Münster und der Fraunhofer Forschungsfertigung verfügt der Standort zudem in dieser Zukunftstechnologie über eine starke außeruniversitäre Forschung. Die Wissenschaft setzt damit wichtige Impulse in der Zukunftsentwicklung des Wirtschaftsstandortes Münster. Nähere Informationen zur Allianz für Wissenschaft finden sich in Kapitel 7.3. 134 Die Nutzung digitaler Techniken ist mittler weile allgegenwärtig und hat unseren Alltag aber auch viele Geschäftsprozesse der Wirt schaft stark verändert. Damit verbunden sind Chancen, z. B. für eine ressourcenschonendere Entwicklung. Gleichzeitig sind aber auch die Herausforderung und Risiken der sich damit verändernden Gesellschaft zu meistern. Münster hat sich daher auf den Weg gemacht, die digitale Fortentwicklung des Stadtkon zerns sowie der Stadt als Smart City aktiv zu forcieren und zu begleiten. Smart City Die Stabsstelle Smart City ist seit ihrer Einrichtung im Jahr 2019 die Schnittstelle zwischen Verwaltung, Wirt- schaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft, wenn es um Themen und Projekte der digitalen Stadtentwicklung Münster geht. Das fünfköpfige Team der Stabsstelle Smart City entwickelt und initiiert, vernetzt und ko- ordiniert, moderiert und kommuniziert. Gemeinsam mit Partner*innen aus allen Bereichen der Stadtgesell- schaft geht es darum, neue beispielhafte Antworten auf die sich verändernden Herausforderungen für Le- ben, Wohnen und Arbeiten in Münster zu geben. Ein Beispiel für ein erfolgreich umgesetztes Projekt ist die „Thermografiebefliegung“, bei der mittels Flug- zeug und Wärmebildkamera Aufnahmen aller Hausdä- cher in der Stadt gemacht wurden, um mögliche Sanie- rungsnotwendigkeiten kenntlich zu machen ( → Kapitel 5.2). In 2023 soll zudem das Klimadashboard Münster erscheinen. Das Dashboard wird gemeinsam mit der Stabsstelle Klima entwickelt und wird – in den vier Ru- briken „Klima in Münster“, „Energie“, „Mobilität“ und „Gebäude“ – über Entwicklungen und beteiligte Akteu- re auf dem Weg zur Klimaneutralität informieren. Das „Kernteam Smart City“ ist ein Arbeitsgremium für die Smart City Münster innerhalb des Stadtkonzerns. Im Kernteam tauschen sich Kolleg*innen aus unter- schiedlichen Fachämtern, Dezernaten und Einrichtun- gen aus und entwickeln gemeinsame Arbeitsansätze. Über planerische und bauliche Stadtentwicklungs- themen hinaus tragen auch Kolleg*innen aus weiteren städtischen Ämtern zur Weiterentwicklung der Smart City Münster bei. Allianz Smart City Münster Für die Entwicklung einer Smart City Münster sind Partner*innen aus allen Bereichen des städtischen Lebens erforderlich. Zu diesem Zweck wurde die Alli- anz Smart City Münster ins Leben gerufen. Die Allianz ist ein Zusammenschluss von über 40 Mitgliedern aus Unternehmen und Start-ups, Wissenschafts- und For- schungseinrichtungen, Verbänden, Kammern, zivilge- sellschaftlichen Organisationen und der Stadt Münster. 6.5 Transformation durch Digitalisierung 6. Gute Arbeit und zukunftsorientierte Wirtschaft © Stadt Münster Nachhaltigkeitsbericht 2022 135 Die Allianz Smart City versteht sich als neutrale Ko- operationsplattform. Die Mitglieder gestalten den digitalen Wandel im Sinne einer integrierten und nachhaltigen Stadtentwicklung mit, betreiben aktiven Wissens- und Erfahrungsaustausch und entwickeln Ideen und Projekte für die Smart City Münster. Die Mit- wirkenden vernetzen sich und generieren Synergien, akquirieren Fördermittel gemeinsam und kommuni- zieren die Potenziale der Smart City als Qualitätsmerk- mal und Standortfaktor für Münster. Teilnahme am Modellprojekt Smart Cities und Entwicklung der Smart City Strategie 1.0 Im Jahr 2021 bewarb sich die Stadt Münster erfolg- reich für die Teilnahme am Modellprojekt Smart Cities (MPSC) des Bundesministeriums für Wohnen, Stad- tentwicklung und Bauwesen. Als eine von bundesweit 73 Kommunen erhält die Stadt Münster Fördermittel, um bis Ende 2026 Kompetenzen im Bereich der digi- talen Stadtentwicklung aufzubauen und konkrete Pro- jekte mit Digitalbezug im Stadtgebiet zu realisieren. Zu Beginn der Teilnahme am Förderprojekt entwickelte das Team der Stabsstelle in einem Stakeholder-Prozess eine integrierte Smart City Strategie 1.0 – parallel zur Umsetzung erster geförderter Projekte. Im Rahmen der Strategieentwicklung wurden explizite Bezüge sowohl zu den münsterspezifischen Zielen der Nachhaltigkeitsstrategie 2030 als auch den UN-Nach- haltigkeitszielen hergestellt. Die Smart City Strategie 1.0 ist als eine Teilstrategie zur Erreichung der Münsterschen Nachhaltigkeitsziel- setzungen durch den Einsatz von innovativen Tech- nologien und Methoden zu verstehen. Auch in den Steckbriefen der Smart City Projekte wird im Detail aufgeschlüsselt, zu welchen globalen Nachhaltigkeits- zielen Beiträge durch die Projektumsetzung erwar- tet werden. Darüber hinaus ist in den strategischen Leitkoordinaten der Smart City Strategie 1.0 auch das Kriterium der Orientierung am Konzept der starken Nachhaltigkeit und den planetaren Belastungsgrenzen verankert. Virtuelles Rathaus Die vom Münsteraner Verwaltungsvorstand beauftrag- te Umsetzung der Digitalisierungsstrategie der Stadt Münster führt im Kontext des „Virtuellen Rathauses“ mit den beiden Schwerpunktthemen „Umsetzung des Online-Zugangs-Gesetzes (OZG)“ und der „Stadt- weiten Einführung von elektronischen Akten“ zu einer Vielzahl von Nachhaltigkeitseffekten, die heute bereits ihre positiven Auswirkungen erleben lassen. OZG-Programm Das Münsteraner OZG-Programm digitalisiert das Zusammenspiel zwischen den Kund*innen (u. a. Bür- ger*innen sowie Unternehmen) und der Verwaltung, so dass die verschiedenen Verwaltungsleistungen in digitaler Form angeboten und genutzt werden kön- nen. Bei der eigentlichen OZG-Umsetzung setzt die citeq – der städtische IT-Dienstleister – auf einen Mix aus nachgenutzten, standardisierten Lösungen sowie Eigenentwicklungen. Dabei fokussiert sie sich zuvor- derst auf die bundesweit nach Relevanz ermittelten TOP100-OZG-Leistungen aus Bürger*innen-, Unter- nehmens- sowie Verwaltungssicht – dies entspricht der gängigen Praxis auf Landes- und Bundesebene. Bezogen auf die Umsetzung der TOP100-OZG-Leistun- gen war zum Ende des Jahres 2022 ein Umsetzungs- grad von 22 Prozent erreicht. Nach aktuellem Stand wird sich die Umsetzungsgeschwindigkeit voraussicht- lich gut entwickeln, da immer mehr nachnutzbare Leis- tungen verfügbar sind und auch die Austauschaktivitä- ten im Bereich der interkommunalen Zusammenarbeit zunimmt. 136 DMS-Programm und E-Akten Im Jahr 2018 wurde ein Programm zur verwaltungswei- ten Einführung der elektronischen Akten („E-Akten“), das so genannte DMS-Programm, vom Rat der Stadt Münster beschlossen. Dieses Programm hat zum Ziel, mindestens 70 Prozent aller Büroarbeitsplätze mit E-Akten-Zugang auszustatten, so dass eine vollstän- dige elektronische Aktenführung möglich wird, die papierbasierte Verwaltungsprozesse weitestgehend vermeidet. Ende 2022 betrug der Zielerreichungsgrad etwa 43 Prozent. Zudem eröffnen und erschließen sich durch die E-Akte viele Möglichkeiten des „New Work“-Ansatzes, welcher neue, ressourcenschonende Formen hybrider und mobiler Zusammenarbeit bietet. Breitbandstrategie Die Breitbandstrategie der Stadt Münster sieht vor, dass das Stadtgebiet bis zum Jahr 2030 flächendeckend mit Glasfaser versorgt ist. Der eigenwirtschaftliche Ausbau hat dabei einen zentralen Stellenwert. Dennoch kann die Stadt das Ziel nur erreichen, wenn sie sich darüber hinaus an staatlichen Förderprogrammen von Bund und Land für die Versorgung von Außenbezirken und Gewerbegebieten beteiligt – denn dort ist der private Ausbau oftmals nicht attraktiv genug. Glasfaserausbau in Außenbezirken und Gewerbegebieten So hat die Stadtverwaltung die Stadtwerke Münster im Sommer 2020 damit beauftragt, rund 2.000 Wohn- und rund 100 Gewerbeadressen im Außenbereich der Stadt mit Glasfaser zu erschließen. Im Rahmen der Maßnahme werden 458 Kilometer Tiefbau realisiert. Dabei werden 2.581 Kilometer Glasfaser und 1.146 Ki- lometer Leerrohre neu geschaffen. Die dazu verwende- ten Fördergelder stammen zum Großteil von Bund (50 Prozent) und Land (40 Prozent). 10 Prozent der Kos- ten trägt die Stadt selbst. Das Glasfaser Ausbauprojekt in den Außenbezirken der Stadt wird voraussichtlich Ende 2024 abgeschlossen sein. Telearbeit bei der Stadtverwaltung Münster Gesamtanzahl der Telearbeitsplätze bei der Stadt- verwaltung Münster sowie Anzahl männlicher und weiblicher Beschäftigter mit Telearbeitsplatz Anzahl männlicher Beschäftigter mit Telearbeitsplatz Anzahl weiblicher Beschäftigter mit Telearbeitsplatz Gesamtanzahl der Telearbeitsplätze Quelle: Stadt Münster, Personal- und Organisationsamt Anzahl Jahre 0 200 400 600 800 1000 1200 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 6. Gute Arbeit und zukunftsorientierte Wirtschaft Jahr 1.200 1.000 Nachhaltigkeitsbericht 2022 137 Neben dem Ausbau in den Außenbezirken ver- folgt die Stadt Münster auch das Ziel, alle Gewer- be- und Industriegebiete flächendeckend mit Glas- faser zu versorgen. Im November 2021 hat die Stadtverwaltung daher dort – gemeinsam mit dem Netzbetreiber Vodafone Deutschland und der Bie- tergemeinschaft PCIF Münster S.à.r.l., German-Fi- ber-Solution GmbH & Co. KG, Nederlands-Duitse Internet Exchange B.V sowie ebenfalls mit Unterstüt- zung eines Förderprogrammes von Bund und Land – entsprechende Projekte gestartet. Nach derzeitigem Planungsstand werden bis Ende 2024 über 90 Prozent der Münsteraner Gewerbe- und Industriegebiete mit Glasfaser versorgt sein. Kleinere Gewerbegebiete, die bisher über keine Glasfaserinfrastruktur verfügen und noch keine Ausbauplanung haben, sollen zukünftig über die neue Richtlinie zur Förderung des Gigabitaus- baus in Deutschland (Gigabit-RL 2.0) mit Glasfaser er- schlossen werden. Mobilfunk Neben dem Glasfaserausbau ist auch die Mobilfunk- versorgung im Fokus. Der Ausbau der Mobilfunkver- sorgung wird getrieben durch den Wettbewerb der Mobilfunknetzbetreiber und das Erfüllen der Versor- gungsauflagen aus den Frequenzvergabeverfahren. Die Stadt Münster engagiert sich aktiv in der Unterstüt- zung der Mobilfunkanbieter, um die Mobilfunkabde- ckung in den Außenbezirken zu verbessern, perspek- tivische Kapazitätserweiterungen zu ermöglichen und den Ausbau des 5G-Netzes im gesamten Stadtgebiet voranzutreiben. Die LTE und 5G Versorgung im Stadtgebiet Münster liegt bei 99,8% bzw. 94,1% und damit über dem bundes weiten Durchschnitt. Die Zahl der Funkanlagestandorte in Münster ist 2022 im Vergleich zum Jahr 2021 leicht gestiegen: 256 Mobilfunkstandorte (4G, 5G und „Dynamic Spectrum Sharing“) (+4,5 %) 43 Small Cells (+7,5 %) 5 StandAlone 5GStandorte (neu). 138 Das Nachhaltigkeitsmanagement spielt in immer mehr Ämtern sowie städtischen Unter nehmen und Beteiligungen eine bedeutende Rolle. Ergänzend zur Fachstelle Nachhaltig keit, die das Nachhaltigkeitsmanagement in der Stadtverwaltung koordiniert (→ Nach haltige Verantwortung – Verantwortung und Nachhaltigkeitsmanagement), werden im Folgenden exemplarisch die Abfallwirtschafts betriebe Münster, die Wirtschaftsförderung Münster und das Amt für Mobilität und Tiefbau vorgestellt. Nachhaltigkeitsmanagement am Beispiel der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (awm) haben bereits im Jahr 2010 eine Balanced Scorecard (BSC) als strategisches Zielsystem eingeführt. Seitdem wer- den alle Maßnahmen auch an ihrem Beitrag für das Gemeinwohl (wirtschaftlich, ökologisch, gesellschaft- lich – analog zu den Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung) gemessen. Die BSC wird bis 2030 fortge- schrieben und dient der Umsetzung der Vision 2030 der awm. Während sich die awm von 2010 bis 2020 als Premi- um-Dienstleister für die Bürger*innen verstanden, rückt mit der Vision 2030 der Partnerschaftsgedanke in den Mittelpunkt. Die Ziele im Bereich der Abfallver- meidung und -verwertung sind nur in Zusammenar- beit mit einer nachhaltigkeitsbewussten Bürgerschaft zu erreichen – Münster gemeinsam nachhaltig. Hierzu definiert die awm: „Die Bürgerinnen und Bürger sind … unser verantwortungsvoller Partner – durch vorbildli- che Abfallvermeidung, Wertstofftrennung und ein aus- geprägtes Ressourcenbewusstsein. Sie leisten damit gleichzeitig einen Beitrag zur Stadtsauberkeit. Die Mitarbeitenden der awm sind verlässlicher Part- ner der Bürgerinnen und Bürger. Gemeinsam schaffen wir Lebensqualität – für ein sauberes und nachhaltiges Münster: Noch mehr Um- weltschutz, noch mehr Miteinander und regionale Wertschöpfung.“ Bei den awm wurden zudem die UN-Nachhaltigkeits- ziele im Journal für Nachhaltigkeit und Geschäftsent- wicklung sowie der Abfallbilanz integriert dargestellt. Gleiches gilt für die DNK-Erklärung (Deutscher Nachhaltigkeitskodex), die für das Berichtsjahr 2020 erstellt und im Jahr 2021 veröffentlicht wurde. Darin wird die strategische Bedeutung der nachhaltigen Ent- wicklung für die awm sowie der Bezug zur Nachhaltig- keitsstrategie der Stadt beschrieben. Eine regelmäßige Fortschreibung der DNK-Erklärung ist geplant. Im Jahr 2023 erfolgt eine systematische Wesentlichkeitsanaly- 6.6 Nachhaltigkeitsmanagement in Stadtverwaltung, in Eigenbetrieben und Beteiligungsgesellschaften 6. Gute Arbeit und zukunftsorientierte Wirtschaft Nachhaltigkeitsbericht 2022 139 se auf der Basis der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) unter Berücksichtigung relevanter Stakeholder. Im Jahr 2022 wird eine „Werkstatt Nachhaltigkeit“ mit dem Ziel gegründet, das Nachhaltigkeitsmanage- ment weiter zu etablieren, die DNK-Erklärung fortzu- schreiben und die Beteiligung der Mitarbeiter*innen gemäß dem Motto „Alle Wirken Mit“ zu gewährleisten. Nachhaltigkeitsmanagement am Beispiel der Wirtschaftsförderung Münster GmbH Die Wirtschaftsförderung Münster GmbH (WFM) hat 2021 das strategische Handlungsfeld „Nachhaltigkeit“ etabliert. Im Mittelpunkt steht die Unterstützung der Unternehmen in Münster auf ihrem Weg zum nachhal- tigen Wirtschaften. Gleichzeitig hat die WFM ihr eige- nes Handeln auf den Prüfstand gestellt und Nachhal- tigkeitsmaßnahmen umgesetzt. So wurde für das Jahr 2021 eine CO 2-Bilanz aufgestellt und weitere Maßnah- men zur CO 2-Reduktion durchgeführt, wie z.B. bei der Mitarbeitendenmobilität oder beim Heizen und Küh- len der Räumlichkeiten. Für das Jahr 2022 wurde dieser Prozess wiederholt. GWÖ-Bilanzierung Die WFM hat zudem 2022 den Prozess der GWÖ- Bilanzierung angestoßen, in dem die Jahre 2020 und 2021 betrachtet werden. Mit der Unterstützung eines GWÖ-Beraters wurde der Weg beschritten. Der Prozess startete mit einem Kick-off Workshop für das gesamte Team der WFM, um zunächst die Gemein- wohlökonomie (GWÖ) kennenzulernen und die Rele- vanz des Themas für die eigene Arbeit zu diskutieren. Es folgten Workshops in Kleingruppen, um das Handeln der WFM mit Blick auf die fünf Berührungsgruppen (Lieferant*innen, Eigentümer*innen sowie Finanzpart- ner*innen, Mitarbeitende, Kund*innen sowie Mitunter- nehmen, gesellschaftliches Umfeld) und anhand des gemeinwohlorientierten Wertekanons differenziert zu analysieren. Abschließend wurde eine Selbsteinschät- zung für alle 20 Felder der GWÖ-Matrix gegeben und ein umfangreicher Ergebnisbericht verfasst. Managementsysteme beim Amt für Mobilität und Tiefbau Das Amt für Mobilität und Tiefbau ist in den Bereichen Qualitätsmanagement (ISO 9001), Umweltschutz- management (ISO 14001) und Arbeits- und Gesund- heitsschutzmanagement (ISO 45001) zertifiziert. Der Umweltschutz ist im Amt für Mobilität und Tiefbau ein zentrales Thema. Ein vorangestelltes Ziel beim Umwelt- schutz ist, das Umweltbewusstsein aller Mitarbeiten- den zu fördern. Das Umweltmanagementsystem des Amtes für Mobilität und Tiefbau ist darauf ausgerichtet bei allen Vergaben, Beschaffungen und – falls möglich – auch bei Ausschreibungen umweltverträgliche bzw. umweltfreundliche Eigenschaften von Produkten und Verfahren zu berücksichtigen. In Abhängigkeit von der Relevanz, der Beeinflussbarkeit und den Informations- möglichkeiten wird zudem der Lebensweg von Produk- ten und Dienstleistungen im Rahmen der Beschaffung berücksichtigt. Parallel dazu hat die umweltfreundli- che Entsorgung von Abfällen einen hohen Stellenwert. Nach dem PDCA-Modell (Plan-Do-Check-Act) werden Prozesse mittels Kennzahlen, Audits, Begehungen so- wie Besprechungen überwacht und die Ergebnisse re- gelmäßig besprochen. Die Anforderungen der eigenen Anspruchsgruppen werden regelmäßig ermittelt und in die Prozesse einbezogen. Aktuell hat ein Workshop stattgefunden, in dem die Leitungsebene ein (strategisches) Umweltprogramm erarbeitet hat. Das Umweltprogramm soll bestehen- de städtische Leitlinien, Konzepte und selbstgesteckte Ziele des Amtes für Mobilität und Tiefbau aufgreifen, weiterentwickeln und so aufbereitet, dass es sowohl auf Führungsebene als auch in der täglichen Arbeit handlungsleitend ist. Jahresstatistik Wirtschaft Jahresstatistik Erwerbstätigkeit 140 © Eine Welt Netz NRW / Peter Wattendorff Nachhaltigkeitsbericht 2022 141 Worum geht es? Wie entwickeln die Menschen in Münster ihr jeweiliges Bildungspotenzial bestmöglich und wie erreichen wir ein hohes Maß an Chancengleichheit und Bildungsge- rechtigkeit? Die Gewährleistung und Förderung von Rahmenbedingungen für eine allgemeine kulturelle Bil- dungslandschaft stehen hier ebenso im Fokus wie eine bessere Vernetzung der relevanten Bildungsakteur*in- nen. Zusätzliche Bildungschancen eröffnen auch die Kooperationen von (Hoch-) Schulen, städtischen und sonstigen Bildungseinrichtungen. Ebenso ist Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) ein wichtiger Bau- stein und fest in Bildungseinrichtungen zu etablieren. Die Menschen in Münster entwickeln ihr jeweiliges Bildungspotenzial ungehindert ihrer Herkunft und ihres sozialen Hintergrunds im ganz- heitlichen Sinne bestmöglich. 7. Ganzheitliche Bildungsgerechtigkeit Strategische Ziele • Schaffung besserer Rahmenbedingungen für allgemeine kulturelle Bildung, sowie Kenntnis umweltbezogener und globaler Zusammenhänge und für eine chancen- gleiche, interkulturelle, inklusive und geschlechtersensible Bildungslandschaft • Relevante Bildungsakteure vernetzen und Bildungsgerechtigkeit und Chancengleich- heit verbessern • Über Kooperationen von (Hoch-) Schulen, städtischen Einrichtungen und sonstigen Bildungseinrichtungen zusätzliche nach- haltige Bildungschancen eröffnen • Bildung für nachhaltige Entwicklung fest etablieren 142 Bildung als einen Prozess des lebenslangen Lernens zu betrachten und Übergänge beson ders in den Blick zu nehmen, trägt dazu bei, Bildungschancen zu verbessern. Das Amt für Schule und Weiterbildung sowie das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien erarbeiten gemeinsam die Basis für datengestützte Beobachtungs und Analyseprozesse und entwickeln Handlungsempfehlungen für den Übergang von der Kita in die Grundschule, mehr Qualität in den Offenen Ganztags schulen, den Übergang von der Schule in den Beruf, die Verteilung der kommunalen Ressource Schulsozialarbeit sowie gelingender Kooperation von Offener Kinder und Jugend arbeit und Schulen. Damit legen die beiden Ämter den Grundstein für ein datenbasiertes kommunales Bildungsmanagement (DKBM), dem ein umfassendes Bildungsverständnis zugrunde liegt und das – ausgehend von der Idee des lebenslangen Lernens – alle Lebens phasen und Lernbereiche (formal und non formal) umfasst. Gestaltung des Übergangs von der Kinder- tageseinrichtung in die Grundschule Nachfolgend geht es um den Übergang von der Kinder- tageseinrichtung in die Grundschule. Entwicklung eines Bildungsindex für Münster „Startbedingungen von Kindern vor Beginn der Schullaufbahn“ Ein entwickelter Bildungsindikator für Münster aggre- giert die „Startbedingungen von Kindern vor Beginn der Schullaufbahn“ zu einer vergleichbaren Messgröße und liefert datenbasierte Informationen als Grundla- ge für eine fachliche Expertise. Der Bildungsindex für Münster zeigt soziale und ökonomische Zusammen- hänge auf und kann bezogen auf eine Übergangsge- staltung von der Kindertageseinrichtung in die Grund- schule dazu beitragen, gezielt Maßnahmen zu ergreifen und die Bildungsgerechtigkeit und Bildungsteilhabe zu fördern. Gestaltung des Übergangs von der Kindertages- einrichtung in die Grundschule Während der Corona Beschränkungen war es für Kin- dertageseinrichtungen und Grundschulen eine be- sondere Herausforderung den Übergang zu gestalten. Durch die Befragung aller Kindertageseinrichtungen und aller Grundschulen in Münster und anschließen- der Auswertung der Befragung konnten die Ergebnisse zu den „Best Practice“ als Handout für alle Kindertages- einrichtungen und alle Grundschulen in Münster zur Verfügung gestellt werden. 7.1 Lebenslanges Lernen 7. Ganzheitliche Bildungsgerechtigkeit Nachhaltigkeitsbericht 2022 143 Qualitätsoffensive Offene Ganztagsschulen Die Implementierung von Qualitätsstandards für die Offe- nen Ganztagschulen in Münster dienen dem strategischen Ziel, Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit für alle Kinder zu ermöglichen und alle Offenen Ganztagsschulen zu beteiligungsorientierten und Lern- und Lebensorten zu machen. Im Rahmen des „Kommunalen Qualitätszir- kels“ werden diese Standards fortlaufend fachlich und multiprofessionell durch die Schulamtsdirektorin Bezirk eins, zwei Schulleitungen, Sprecher*innen der Offenen Ganztagsschulen-Koordination, freie Träger der Offenen Ganztagschulen und das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien weiterentwickelt. Intensivierung von Kooperationen Die Offenen Ganztagsschulen kooperieren stärker mit der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Dazu wurden themenbezogene Netzwerke bedarfsgerecht instal- liert. In den Stadtteilen werden regelmäßig die An- gebote der Kinder- und Jugendarbeit und die Durch- führung von Offenen Ganztagsschulen-Projekten am Nachmittag und insbesondere die Ferienangebote ab- gestimmt. Gesamtkonzept Schulabsentismus Mit dem Gesamtkonzept Schulabsentismus entwickel- ten das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien sowie das Amt für Schule und Weiterbildung gemeinsam mit der Schulaufsicht, dem Gesundheitsamt und weiteren Partner*innen die bestehenden Angebote zur Präven- tion und Intervention bei Schulabsentismus weiter. Neu sind die Einrichtung eines digitalen Lernortes und die Einrichtung einer Werkstattschule. Beide Angebo- te ermöglichen Kindern und Jugendlichen, das Lernen wiederaufzunehmen und damit ihre Bildungschancen zu sichern. Schulsozialarbeit Die kommunal finanzierte Schulsozialarbeit wird von einem abgestimmten Qualitätsentwicklungssystem gerahmt. Zur nachhaltigen Sicherung der Prozessqua- lität wurde eine Kooperationsvereinbarung zwischen Schulen, Trägern und Kommune entwickelt, die eine einheitliche Grundlage für den Einsatz von Schulsozi- alarbeit bietet. Die ergänzenden Leistungs- und Qua- litätsbeschreibungen werden bedarfs- und schulbezo- gen ausgerichtet. 144 Umsetzung und Weiterentwicklung der indikatorbasierten Verteilung von kommunal finanzierter Schulsozialarbeit Die indikatorbasierte Verteilung der kommunal finan- zierten Schulsozialarbeit steht im Spannungsfeld von Personalkontinuität und der Verlängerung des Ver- teilrhythmus zu den Bedarfsveränderungen. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien sowie das Amt für Schule und Weiterbildung arbeiten an der Neuver- teilung der kommunal finanzierten Schulsozialarbeit. Das bestehende Indikatoren-Tableau wird weiterent- wickelt. Gestaltung des Übergangs von der Schule in den Beruf Nachfolgend geht es um die Gestaltung des Übergangs von der Schule in den Beruf. Kein Abschluss ohne Anschluss (KAoA) Seit 2014 wird in Münster das NRW-Übergangssystem „Kein Abschluss ohne Anschluss (KAoA)“ umgesetzt, um allen Schüler*innen eine standardisierte Berufsori- entierung ab Klasse 8 zu ermöglichen. 2022 forcierte das Land die KAoA-Verantwortungsketten, um unver- sorgten Jugendlichen in den Abgangsklassen der Sekundarstufe I eine Anschlussperspektive zu sichern. Beteiligt sind alle Partner*innen der KAoA-Verantwor- tungsgemeinschaft (Kommune, Kammern, Schulauf- sicht, Agentur für Arbeit). Übergangsbericht Schule-Beruf Der Übergangsbericht liefert eine regelmäßige Bericht- erstattung zu den Wegen von Jugendlichen nach Ab- schluss der Sekundarstufe I in die Sekundarstufe II, in die Ausbildung sowie in diverse weitere Anschlussan- gebote wie etwa Jugendwerkstatt oder Freiwilliges Soziales Jahr. Die Daten sind Basis für konkrete Hand- lungsstrategien für den Übergang Schule-Beruf, die alle in der KAoA-Verantwortungsgemeinschaft agierenden Partner*innen zu einem kohärenten Handeln im Sinne von Bildungsteilhabe wie auch gesellschaftlicher Teil- habe aufrufen. Rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit Ziel der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit ist „Kein/e Jugendliche geht verloren“. In diesem Sin- ne wollen das Amt für Schule und Weiterbildung, das Jobcenter, das Amt für Kinder, Jugendliche und Famili- en sowie die Agentur für Arbeit Ahlen-Münster zusam- menarbeiten und eine Jugendberufsagentur in Müns- ter einrichten. Schulabschlüsse Erreichte Abschlüsse an städtischen weiterführenden Schulen im Schuljahr 2021 / 2022 in Prozent Hauptschulabschluss Mittlerer Schulabschluss Fachhochschulreife Allgemeine Hochschulreife Abschluss Förderschwerpunkt Lernen ohne Abschluss Quelle: Stadt Münster, Amt für Schule und Weiterbildung 2,8 % 2,5 % 12,3 % 33,8 % 2,4 % 46,2 % 7. Ganzheitliche Bildungsgerechtigkeit Nachhaltigkeitsbericht 2022 145 Das Amt für Schule und Weiterbildung fördert durch verschiedene Angebote eine frühestmög liche Bildungspartizipation, die Gestaltung von Bildungsbiografien und die Integration von zugewanderten Kindern und Jugendli chen. Dabei unterstützt die Bildungsberatung u. a. mit einer Erst und Orientierungsbera tung zur Schulwahl und anmeldung, hilft bei der Anerkennung von ausländischen Abschlüs sen und erfüllt eine Lotsenfunktion auf weite re unterstützende Ämter und Einrichtungen. Seit 2015 werden die sogenannten Seitenein steiger*innen in Münster in das Schulsystem entsprechend ihrer Bildungsvoraussetzungen und erwartungen potenzialorientiert in Regelklassen aller Schulformen aufgenommen, was selbstbestimmte Bildungsentscheidungen und eine Integration begünstigt. Sprache als Schlüssel Sprache ist ein Schlüssel für eine erfolgreiche Teilhabe an Bildung, Beschäftigung und Integration. Sprachför- derung für Zugewanderte im Alter von 6 bis 17 Jahren erfolgt in der Stadt durch das Amt für Schule und Wei- terbildung (z. B. im Rahmen des MitSprache-Projekts). Bereits seit 2013 finden Ferienkurse mit kultur- und er- lebnispädagogischen Elementen in Deutsch und Eng- lisch statt, seit 2020 gibt es Angebote in allen Ferien. Außerdem bietet eine Kooperation mit dem Centrum für Mehrsprachigkeit (CEMES) der Universität Münster eine praxisnahe Ausbildung von Lehramtsstudieren- den zu Förderlehrkräften in Deutsch als Fremdsprache innerhalb von Kleingruppen mit Kindern und Jugend- lichen mit Zuwanderungsgeschichte. Durch Anerken- nung von Mehrsprachigkeit als Potenzial und Ressour- ce für den Bildungserfolg, wird die Mehrsprachigkeit von Kindern und Jugendlichen gefördert, in dem her- kunftssprachlicher Unterricht und ein mehrsprachiges Vorleseprojekt (Mulingula) angeboten werden. Auch die Bestrebungen zur weiteren Internationalisierung der Schullandschaft durch bilinguale Bildungsange- bote, international anschlussfähige Schulabschlüsse, international ausgerichtete Projekte, den Erwerb von Sprachzertifikaten oder Schulaustauschprojekte tra- gen zur Integration von Schüler*innen mit Zuwande- rungsgeschichte bei. 7.2 Integration und Bildung 146 Die Stadt Münster kooperiert an zahlreichen Stellen mit den ansässigen Hochschulen. In der „Allianz für Wissenschaft“ arbeiten die Partner Stadt, Wissenschaft und Wirtschaft für den Ausbau des Wissenschafts und Wirt schaftsstandortes Münster. Ziel der Allianz ist es, Münster als führenden Wissenschafts, Forschungs und Entwick lungsstandort zu positionieren. Zudem gilt es auch, den wissenschaftlichen Dialog mit den Bürger*innen auszubauen sowie Wissenschaft und Forschung praxisnah zu vermitteln (→ Kapitel 6.4). Arbeitskreis Nachhaltige Stadtentwicklung Unter dem Dach der Allianz für Wissenschaft wurde der „Arbeitskreis Nachhaltige Stadtentwicklung“ ge- gründet. Gemeinsam treiben Wissenschaft und Praxis die nachhaltige Entwicklung Münsters mit konkreten Projekten voran: Im Jahr 2021 fand beispielsweise das Reallabor „Cor- rensLab“ an der Corrensstraße statt. Studierende der Universität Münster und der FH Münster haben in Lehrveranstaltungen im Sommersemester 2021 dazu gearbeitet, welche Anforderungen sie an ein nachhal- tiges, urbanes Wissensquartier der Zukunft stellen. Im Herbst 2021 präsentierten sie ihre Ideen in einem Re- allabor auf der teilweise gesperrten Corrensstraße. Die Stadt wird die Ergebnisse des Reallabores in die Wei- terentwicklung der urbanen Zukunftsquartiere einbe- ziehen (→ Kapitel 2). Arbeitskreis Bildung Der „Arbeitskreis Bildung“ hat die Aufgabe, die Wahr- nehmung der Stadt Münster als Stadt der Wissenschaft und der Bildung zu verstärken und die Sichtbarkeit der Wissenschaft bei der Erörterung gesellschaftlich re- levanter Fragestellungen und Themen im Bereich der Bildung zu erhöhen. Im Schwerpunkt „Bildung“ wird in erster Linie der Themenbereich „Übergänge und Wendepunkte in Bil- dungswegen unter Berücksichtigung von Potenzialen“ behandelt, der im Hinblick auf das lebenslange Lernen mit sich wandelnden Bildungsbiographien sowie einer zunehmend geforderten Änderungsbereitschaft der Menschen und Institutionen eine große gesellschaftli- che Relevanz hat. 7.3 Vernetzung mit der Wissenschaft 7. Ganzheitliche Bildungsgerechtigkeit Nachhaltigkeitsbericht 2022 147 Das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit kooperiert seit dem Jahr 2018 mit dem außerschulischen Umweltbildungs zentrum des NABUMünsterlands als BNERegionalzentrum Münster. Ziel ist entsprechend der Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030, dass Bildung für nachhaltige Entwicklung in Münster gut vernetzt und strukturell verankert ist. BNE-Netzwerk Im Sommer 2020 wurde das BNE-Netzwerk Münster gegründet. Das Netzwerk vereint Bildungsakteur*in- nen mit dem Ziel, BNE in Münsters schulischen und außerschulischen Bildungseinrichtungen zu etablie- ren. Das Netzwerk versteht BNE als ganzheitlichen Bil- dungsansatz, der die Fähigkeit schult, die Welt rational und emotional zu erleben, zu erkennen und zu gestal- ten sowie die Menschen dazu befähigt, ein zufriedenes und zugleich verantwortungsvolles Leben führen zu können. Mit BNE sollen u. a. durch die Darstellung von Zielkonflikten, die Ermöglichung von Perspektivwech- seln und das Aufzeigen von Handlungsmöglichkeiten die Persönlichkeitsbildung und die Gestaltungskom- petenzen im lokalen und persönlichen sowie auf ei- ner globalen Perspektive der Menschen in Münster, insbesondere der Kinder und Jugendlichen, gefördert werden. 7.4 Bildung für nachhaltige Entwicklung Mitglieder des BNE-Netzwerkes © Stadt Münster, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 148 Leitlinien des BNE-Netzwerks: 1. Das Netzwerk arbeitet auf der Basis der Münstera- ner Nachhaltigkeitsstrategie 2030 und orientiert sich damit an deren Zielen. 2. Die BNE-Leitlinie des Landes NRW bildet den Rahmen für die BNE-Arbeit in Münster. 3. Die Bildungs*akteurinnen des Netzwerks verpflich- ten sich in einem kontinuierlichen Prozess, die Qualität der eigenen Arbeit zu evaluieren und zu verbessern. 4. Das Netzwerk fördert die Implementation von BNE in schulischen und außerschulischen Bildungsein- richtungen und -angeboten in Münster. 5. Die Bildungsakteur*innen kooperieren zusammen im Netzwerk und mit weiteren Partner*innen. Netzwerk-Mitglieder: • Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (awm) • Allwetterzoo Münster • „Bildung trifft Entwicklung“ – Eine Welt Netz NRW e. V. • Ethnologie in Schule und Erwachsenenbildung (ESE) e. V. • Fachstelle Nachhaltigkeit der Stadt Münster • Internationales Kinderspielzeugmuseum Münster • Kaktus Münster e. V. – Radio-Kaktus im Bürgerfunk • LWL-Museum für Naturkunde • MExLab ExperiMINTe • NABU-Münsterland-gGmbH • Schulbauernhof Emshof • Vamos e. V. • Volkshochschule Münster Die Netzwerk-Mitglieder werden in der Broschüre „BNE-Netzwerk Münster – Angebote und Informatio- nen“ vorgestellt. Verankerung von BNE in Schulen und Kitas Schule bietet zahlreiche Anknüpfungspunkte für Fra- gen, wie eine nachhaltige Gesellschaft aussehen kann. BNE kann in vielen Fächern oder auch fachübergreifend thematisiert sowie im Schulalltag gelebt werden. In Münster gibt es eine Reihe von ständigen BNE-Ange- boten für Schulen und Kitas. Landesprogramm Schule der Zukunft Das vom Umweltministerium und vom Schulministe- rium getragene Landesprogramm Schule der Zukunft fördert die Vermittlung von Kompetenzen an junge Menschen an Schulen und Kindertagesstätten, die für eine Gestaltung einer zukunftsfähigen Gesellschaft beitragen. Die teilnehmenden Schulen und Kitas aus Münster werden durch das Amt für Grünflächen, Um- welt und Nachhaltigkeit und den NABU Münsterland be- gleitet. Dazu gehören Lehrer*innenfortbildungen, Schü- ler*innenakademien und Austauschveranstaltungen. SDG-Schulen Anzahl der Schulen in Münster mit einer Auszeichnung als Schule der Zukunft, Fairtrade-School, Verbraucher- schule oder UNESCO-Projektschule Quelle: Stadt Münster, Amt für Bürger und Ratsservice sowie Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit / Verbraucherzentrale Bundesverband Anzahl 0 5 10 15 20 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Jahre 7. Ganzheitliche Bildungsgerechtigkeit Jahr Nachhaltigkeitsbericht 2022 149 Die Schulgartenaktivitäten des BNE-Regionalzentrums sollen um das Projekt „Hochbeete in Schulen“ erwei- tert werden. Gemeinsam mit dem Adolph-Kolping- Berufskolleg werden Hochbeete gebaut und in Aktions- tagen in Schulen bepflanzt. In Kapitel 8 wird das Engagement der Fairtrade-Schools und FaireKitas beschrieben. Diese wirken mit ihren Ansätzen ebenfalls im Sinne der BNE mit. Lernorte für Nachhaltigkeit In Münster gibt es eine Vielzahl an BNE-Angeboten. Beispielhaft werden im Folgenden die Angebote von zwei BNE-Netzwerk-Mitgliedern vorgestellt. Es geht um die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster sowie um die Volkshochschule Münster. Abfallwirtschaftsbetriebe Münster – Lernort für Nachhaltigkeit Ziel der nachhaltigkeitspädagogischen Angebote der Abfallwirtschaftsbetriebe (awm) ist es, Kinder, Jugend- liche sowie Erwachsene zum nachhaltigen Denken und Handeln zu motivieren. Im Jahr 2021 wurden drei Weiterbildungen für Mul- tiplikator*innen zu den Themen Lebensmittelver- schwendung (in Kooperation mit der FairTEiLBAR und den awm), Konsumwandel (in Kooperation mit Vamos e. V.) und Grenzen des Wachstums (in Kooperation mit der Neue Ökonomien) durchgeführt. Im Jahr 2022 fanden entsprechende Fortbildungen zu Artensterben, Schulgärten und Ernährung sowie eine Schüler*innen- akademie zum Bildungskonzept „Foodstories“ statt. In Kitas mit städtischer Trägerschaft wird auf der Grund- lage der pädagogischen Konzeption das Thema Nach- haltigkeit und Umweltschutz fortlaufend beteiligungs- orientiert umgesetzt und stetig weiterentwickelt. Schulgärten im Quartier An der Bodelschwinghschule, der Eichendorffschule und dem Freiherr-vom-Stein-Gymnasium wird das Projekt Schulgärten im Quartier umgesetzt. In dem Projekt sind Nachbarschaft und Schule gemeinsam im Schulgarten aktiv, um Synergien zu nutzen. Das Projekt wurde im Herbst 2020 als UN-Dekade-Projekt „Biolo- gische Vielfalt“ in der Kategorie „Soziale Natur“ ausge- zeichnet. © Stadt Münster, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 150 Alters- und zielgruppengerecht werden Wissen und In- formationen rund um die Zusammenhänge von Abfall, Energie und Klima vermittelt. Das Kennenlernen der Funktionsweise der Abfallverwertungsanlagen speziell in Münster gehört ebenso dazu wie die Aufklärungs- und Bildungsarbeit für eine ressourcenschonende Lebensweise. Kinder sollen frühzeitig für das Thema sensibilisiert werden. Der Lernort wurde im Jahr 2019 für die strukturelle Umsetzung von BNE von der Deutschen UNESCO-Kom- mission und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung ausgezeichnet. Auf dem Deponie-Erlebnispfad erhalten Schulklassen beispielsweise erfahrungs- und handlungsorientiert Wissen und Informationen rund um die Themen Abfall, Energie und Klima. Zwölf Lernstationen vermitteln an- hand unterschiedlicher Themenschwerpunkte die Leit- gedanken einer modernen und ressourcenschonenden Kreislaufwirtschaft – angefangen mit der richtigen Ab- falltrennung bis hin zur Erklärung der Zusammenhänge von Abfallvermeidung, Recycling und Klimaschutz. Die awm unterstützen darüber hinaus viele Paten- schaften im gesamten Stadtgebiet, die sich ganzjäh- rig um die Sauberkeit in einem bestimmten Bereich kümmern. Ehrenamtliche Gruppen werden unterstützt (z. B. Gruppe „Müllwandern“, Hansaforum, Studieren- den-Initiative Weitblick). An der Europäischen Woche der Abfallvermeidung (EWAV) beteiligen sich die awm jährlich in Kooperati- on mit dem Immanuel-Kant-Gymnasium und anderen Kooperationspartner*innen. An der Aktion Sauberes Münster nahmen im Jahr 2021 48 Kitas und 40 Schulen mit insgesamt über 8.000 Kindern und Jugendlichen teil. Volkshochschule Münster Die Volkshochschule Münster (vhs) ist das städtische Dienstleistungszentrum für Bildung, Begegnung und Kultur. In ihrem Leitbild verpflichtet sie sich, mit ihren Angeboten zur beruflichen, persönlichen, sozialen, po- litischen, kulturellen und allgemeinen Bildung, zum lebensbegleitenden Lernen und zur Lebensqualität un- abhängig von Alter, Herkunft, Weltanschauung, sozia- ler Situation und Geschlecht beizutragen. BNE ist seit vielen Jahren ein fester Bestandteil des An- gebotsportfolios der vhs Münster. Mit vielen Koopera- tionspartner*innen bietet die vhs Münster als Ort der Vernetzung und des Dialoges Vorträge, Seminare und Workshops an, die das notwendige Wissen vermitteln und mit den vielfältigen Aspekten der Nachhaltigkeit vertraut machen. Dies umfasst theoretische Grundla- gen und Hinweise zur konkreten Umsetzung. Die The- men sind so vielfältig wie die 17 SDG´s: Keine Armut, bezahlbare saubere Energie, Maßnahmen zum Klima- schutz, sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen, nachhaltiger Konsum und Produktion, hochwertige Bildung etc. 2021 fanden beispielsweise die Münsteraner Kli- magespräche, mittels derer die wissenschaftlichen Er- gebnisse zur Klimaforschung einem breiten Publikum verständlich gemacht wurden, oder die Ausstellung „Fair Play?! Trikot-Tausch – Die zwei Seiten der globa- len Sportbekleidungsproduktion“ in Kooperation mit Vamos e. V. statt. 2021 hat die vhs Münster mit dem Jahresthema Zeit für FAIRänderung das Spannungsfeld von Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft beleuchtet: Wie verändert sich unsere Einstellung zum Reisen oder zum Konsum generell? Und wie können, wollen oder müssen wir unsere Zukunft unter dem Zeichen von Nachhaltigkeit organisieren? Aus dem Jahr 2022 sind zwei Formate hervorzuheben: Das Projekt „klimafit – schlau machen, 7. Ganzheitliche Bildungsgerechtigkeit © Stadt Münster, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit Nachhaltigkeitsbericht 2022 151 Weitere Veranstaltungsformate zu unterschied lichen Nachhaltigkeitsthemen: Die Stadtbücherei bietet regelmäßig Veranstaltungen wie z. B. die Aktionstage Nachhaltigkeit, Workshops, Veranstaltungen für Kinder etc. an und tritt dabei in Kooperation mit unterschiedlichen Akteuren. Beispie- le für Veranstaltungen sind: • Hemdtaschenaktion (aus alten Oberhemden werden von den Camphill-Werkstätten einzigartige Taschen genäht) • Zero Waste – Leben ohne Müll • Made by life – die neue Sharing App (Veranstalter Thinkasset Services) • Abfallberatung für Menschen mit und ohne Migrationshintergrund (awm) • Bücher Upcycling • Gerechtigkeit – Wann ist etwas gerecht im Hinblick auf soziale, ökologische und ökonomische Perspektiven • Holzwerkstatt • Ausstellungen wie „Trikot-Tausch – die zwei Seiten der globalen Sportbekleidungsproduktion“ • Leseförderung – auch zu Nachhaltigkeitsthemen – „nachhaltig“ mit der LeseLeeze konkret werden“, ein Zertifikatskurs vom WWF und der Helmholtz-Stiftung, der ein fundiertes Wissen zu ökologischen Zusammenhängen vermittelt und kon- krete Zielsetzungen zur Reduzierung des ökologischen Fußabdrucks bei den Teilnehmenden verfolgt. Erstmals wurde das Projekt „Zukunftsdiplom für Kinder“ umge- setzt, ein flankierendes Angebot, jungen Menschen in einer außerschulischen Veranstaltungsreihe in Koope- ration mit vielen lokalen und regionalen Partner*innen das Thema Nachhaltigkeit zu vermitteln. Ziel ist, das Umwelt- und Nachhaltigkeitsbewusstsein der Kinder zwischen 6 und 12 Jahren spielerisch zu stärken. Stadtbücherei Münster Die Stadtbücherei Münster versteht sich als demokra- tieförderliche Einrichtung, die die gesellschaftliche, kulturelle und politische Teilhabe ermöglicht. Sie un- terstützt aktiv die öffentliche Diskussion und inhaltli- che Auseinandersetzungen. Dabei ist ihr Anspruch, ge- sichertes Wissen und Informationen für alle zugänglich zu machen und aktiv zu vermitteln. Ihre Bildungsarbeit bedient sich unterschiedlicher zielgruppenangepass- ter Formate, ermöglicht kollaboratives Arbeiten und Lernen und soll allgemeine Kompetenzen aber auch individuelle Teilhabe an der Arbeitswelt fördern. Sie steht allen Menschen offen und trägt darüber hinaus auch durch das Prinzip des Teilens grundlegend zur Nachhaltigkeit und zum Ressourcenschutz bei. Zur Vermittlung nachhaltiger Inhalte wurde in der Stadt- bibliothek beispielsweise ein Nachhaltigkeitserker ein- gerichtet, welcher unter anderem auch die Bibliothek der Dinge beinhaltet. Die Eröffnung eines Repair Cafés ist derzeit in Arbeit. Bibliothek der Dinge: Seit Dezember 2022 steht das Motto „Leihen statt Kau- fen“ im Mittelpunkt. Die Bibliothek der Dinge umfasst ein vielschichtiges und umfangreiches Sortiment. Ne- ben Teleskopen, programmierbaren Robotern oder Be- amern können Kund*innen auch Lautsprecher, Werk- zeug, Gitarren oder Mikroskope ausleihen. Die Idee dabei ist, dass Dinge, die nur selten gebraucht werden, gemeinschaftlich genutzt und somit nicht privat ange- schafft werden müssen. © Stadt Münster, Stadtbibliothek © Volkshochschule Münster 152 Die Kultur in Münster trägt mit Angeboten immer mehr zu einer nachhaltigen Entwick lung bei. Im Folgenden wird zunächst die Kulturförderung im Allgemeinen beschrieben, bevor nachfolgend unmittelbar nachhaltig keitsbezogene Angebote beschrieben werden. Kulturförderung des Kulturamtes Die Arbeit des Kulturamtes trägt zur ganzheitlichen Bildungsgerechtigkeit bei, indem sie die Kunst- und Kulturlandschaft stärkt, weiterentwickelt und ausbaut. Diese zeichnet sich durch kulturelle Vielfalt, internatio- nale Impulse und interkulturelle Begegnungen aus. Ein wesentlicher Aspekt für die Förderung von Bildungs- gerechtigkeit im Kunst- und Kulturkontext ist die För- derung einer breiten und vielfältigen Teilhabe an un- terschiedlichen kulturellen Angeboten, die Reflexion, Austausch, Dialog und kritisches Denken anstoßen. Durch die Koordinierung und lokale Umsetzung der Landesförderprogramme „Kulturrucksack“ und „Kultur und Schule“ eröffnet das Kulturamt mit zahlreichen Partner*innen neue Zugangswege zu Kunst und Kultur. Kulturschaffende werden hier mit jungen Menschen zusammengebracht und kulturelle Aktivitäten – u. a. an Bildungs- und Sozialorten – gefördert. Stadtteilkulturmanagement Durch das Stadtteilkulturmanagement sollen lokale Potenziale und Ressourcen gestärkt, unterstützt und weiterentwickelt werden, um Menschen jeden Alters und Hintergrunds eine aktive Teilhabe am kulturellen Leben zu ermöglichen und somit auch die Bildungs- gerechtigkeit zu fördern. Das Kulturamt hält eigene Stadtteilkulturhäuser vor und unterstützt insbeson- dere kommunal geförderte Stadtteilkulturhäuser, die vielseitige Kultur-, Bildungs- und Rekreationsprogram- me anbieten, die für alle – unabhängig von kulturellem oder sozialem Hintergrund, Behinderung, Alter, Re- ligion, Weltanschauung oder sexueller Identität – zu- gänglich sind. Sie dienen als Türöffner, indem sie wie das Begegnungszentrum / Theater in der Meerwiese beispielsweise unterschiedliche Zugänge zur Welt der darstellenden Kunst für ein junges Publikum eröffnen. Schul- und Familienvorführungen greifen hier u. a. auch Nachhaltigkeitsthemen auf. So wurden im Stück „Wil- de Wege“ vom Münsteraner Ensemble „echtzeit thea- ter“ die Wälder im Stadtgebiet als Bühne bzw. Mitspie- ler genutzt. Mit dem Projekt „mikroGiganto“ initiierte das Ensemble eine partizipative Rauminstallation über Insekten. Auch in der frühkindlichen Bildung finden Nachhaltigkeitsthemen Berücksichtigung. Zu nennen sind beispielsweise das Outdoor-Stück „waldrauschen“ 7.5 Kulturförderung im Kontext Bildungsgerechtigkeit 7. Ganzheitliche Bildungsgerechtigkeit Nachhaltigkeitsbericht 2022 153 vom Münsteraner Ensemble „Grüne Neune“ oder die Laienproduktion „Let’s do future“ vom Ensemble „freu- dige Füße“. Durch die Verbesserung und Entwicklung der räum- lichen kulturellen Infrastruktur in der gesamten Stadt soll der Zugang zu Kunst und Kultur sowie zur kultu- reller Bildung in verschiedenen Bereichen des Lebens für möglichst viele Menschen gefördert werden. Das Kulturamt setzt darüber hinaus auf kluge Verbindun- gen zwischen den Stadtteilen und dem Stadtzentrum, um die Bürgerschaft z. B. mit Kulturorten und -veran- staltungen in Kontakt zu bringen, die internationale Einflüsse oder kulturelle Kooperationen in ihren Pro- grammen berücksichtigen. Ein Beispiel hierfür ist das Theater im Pumpenhaus, das u. a. auch das „Cactus Junges Theater“ beheimatet, welches auf frühe inter- kulturelle Begegnungen setzt. Diese Verbindungen werden auch durch mobile Veranstaltungen gestärkt, die im Rahmen von Festivals – wie z. B. dem Filmfestival Münster – stattfinden. Kulturveranstaltungen Das Kulturamt arbeitet daran, bedeutende Kunst- und Kulturveranstaltungen wie das Internationale Lyrik- treffen mit Schulen und/ oder Hochschulen in Münster zu verknüpfen. Zudem entwickelt es – beispielsweise im Rahmen von Projekten zur „Kunst im öffentlichen Raum“ – niedrigschwellige Vermittlungsangebote. Es setzt sich dafür ein, barrierefreie Zugänge zu Veranstal- tungen zu schaffen und fördert Projekte, die die Eigeni- nitiative von Menschen mit Migrationshintergrund in der Kulturarbeit stärken, die die Vielfalt sowie künstle- rischen und kulturellen Ausdrucksmöglichkeiten wei- terentwickeln, die das Bewusstsein für Umweltthemen schärfen oder neue positive Ideen für eine klimaneut- rale Lebensweise entwickeln. Schulstatistik Übergangsbericht Schule-Beruf Jahresstatistik Kultur 154 Nachhaltigkeitsbericht 2022 155 Worum geht es? Wie verankern wir Globale Verantwortung und Eine Welt fest im Handeln von Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft? Der Faire Handel und Projektpartner- schaften mit Akteur*innen des Globalen Südens sind wesentliche Bausteine zur Erreichung der Ziele. Die Themen Globale Verantwortung und Eine Welt sind fest im Handeln von Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft verankert. 8. Globale Verantwortung und Eine Welt Strategische Ziele • Möglichkeiten des Fairen Handels, der fairen Beschaffung und fairer Finanzanlagen nutzen sowie in Ländern des Globalen Südens menschenwürdige Lebens- und Arbeits- bedingungen fördern • Initiativen für mehr globale Gerechtigkeit unterstützen • Akteur*innen für eine gerechtere Welt vernetzen und unterstützen • Stadt- und Projektpartnerschaften mit Akteur*innen des Globalen Südens initiieren und unterstützen 156 In Münster gibt es eine Vielzahl entwick lungspolitisch aktiver Gruppen und Akteure. Als politisches Sprachrohr der Gruppen und Bindeglied zum Rat und zur Verwaltung hat der Rat der Stadt Münster 1995 den Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit eingerichtet. Beirat für kommunale Entwicklungs- zusammenarbeit Seit 1995 engagiert sich der vom Rat der Stadt Münster eingerichtete Beirat für kommunale Entwicklungszu- sammenarbeit in Münster für den Dialog mit den lo- kalen Eine Welt-Gruppen und die Sensibilisierung der Bevölkerung für globale Umwelt- und Entwicklungsfra- gen. Der Beirat berät Rat und Verwaltung in allen Fra- gen der kommunalen Entwicklungszusammenarbeit, ist Ansprechpartner für entwicklungspolitisch aktive Gruppen sowie Akteur*innen in Münster und spricht Empfehlungen für die städtische Förderung lokaler Projekte aus. Mitglieder des Beirats sind Vertreter*innen des Eine- Welt-Forums Münster, der Universität Münster, des Umweltforums Münster und des Integrationsrats der Stadt Münster. Darüber hinaus entsenden die Ratsfrak- tionen jeweils eine Vertretung mit beratender Stimme in das Gremium. Der Beirat für kommunale Entwicklungszusammenar- beit engagiert sich zudem in folgenden Bereichen: • Migration und Entwicklung auf kommunaler Ebene • Globaler Süden • Fairer Handel Entwicklungspolitische Veranstaltungs- reihen Jährlich wird unter Beteiligung von regelmäßig über 20 Gruppen und Vereinen eine entwicklungspolitische Ver- anstaltungsreihe mit Vortrags- und Diskussionsveranstal- tungen, Film- und Theatervorführungen, Ausstellungen, Expert*innenanhörungen oder sonstigen originellen Pro- jektideen veranstaltet. Beispiele aus den vergangenen Jah- ren sind: • 2019: Armut! Was tun? Münsters globale Verantwortung • 2021: Münsters Welt ist nicht genug (SDG 11) • 2022: Fair Play?! Sport und Menschenrechte weltweit 8.1 Lokales Engagement für globale Gerechtigkeit 8. Globale Verantwortung und Eine Welt Ausgezeichnet: Münster ist Vizehauptstadt Fairer Handel 2019 © Stadt Münster Nachhaltigkeitsbericht 2022 157 Im Jahr 2020 sind die Veranstaltungen coronabedingt ausgefallen. Fairtrade-Stadt Münster Die Stadt Münster wurde im Jahr 2021 zum vierten Mal für weitere zwei Jahre als Fairtrade-Stadt ausge- zeichnet. Diesen Titel trägt die Stadt bereits seit 2011, nachdem der Beirat für kommunale Entwicklungszu- sammenarbeit eine Teilnahme angeregt hatte. Der Ti- tel wird in Deutschland von dem Verein TransFair e. V. verliehen. Ausgezeichnet werden Kommunen, die sich besonders für den Fairen Handel einsetzen. Die Stadt erfüllt nachweislich die geforderten Kriterien, die das Engagement für den Fairen Handel auf verschie- denen Ebenen der Stadt betreffen. Diese umfassen • die Einrichtung einer Fairtrade-Steuerungsgruppe, • die Einbindung von Schulen, Vereinen und Kirchen- gemeinden, • die Verwendung von fairen Produkten im Einzelhandel und in der Gastronomie, • die Öffentlichkeitsarbeit und • einen Ratsbeschluss, dass Kaffee und ein weiteres Produkt aus Fairem Handel bei allen Rats- und Ausschusssitzungen verwendet werden. Für ihr vielseitiges Engagement wurde die Stadt Müns- ter 2019 als Vizehauptstadt im Rahmen des bundes- weiten Wettbewerbs Hauptstadt des Fairen Handels von Engagement Global ausgezeichnet. Steuerungsgruppe Fairtrade-Stadt Münster Die Steuerungsgruppe fördert die konstruktive Kom- munikation zwischen Zivilgesellschaft, Stadt und Wirtschaft und schafft neue Aufmerksamkeit für Best-Practice-Beispiele des Fairen Handels in Münster. Ziel ist es, den Fairen Handel in Münster zu stärken und die Idee einer weltweit gerechten und ökologischen Wirtschafts- und Lebensweise breit in die Bevölkerung zu tragen – ohne Werbung für mehr Konsum. Die Steu- erungsgruppe ist mit insgesamt 15 Personen unter- schiedlichster Bereiche vielfältig besetzt: • Handelsverband NRW WM e. V. • DEHOGA Westfalen • Kreishandwerkerschaft Münster • Handwerkskammer Münster • Industrie- und Handelskammer • Bischöfliches Generalvikariat • Fachstelle Weltkirche • Studierendenwerk Münster • Fair Handelsgesellschaft mbH • Christliche Initiative Romero, Vamos e. V. • dreiraum – CoWorking für Bewegung & Therapie • Beirat für kommunale Entwicklungszusammen- arbeit • Vertreter*innen der Stadt Münster (Amt für Bürger- und Ratsservice, Münster Marketing und Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit) Die Steuerungsgruppe hat in enger Kooperation mit weiteren Engagierten im Berichtszeitraum 2019 bis 2022 verschiedene Aktionen und Projekte durchge- führt, die nachfolgend beispielhaft gezeigt werden. Fairtrade-Stadt Münster Auszeichnungen Münsters als Fairtrade-Stadt und Rezertifizierungen Anzahl Jahre 0 1 2 3 4 5 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Anzahl der Auszeichnungen und Rezertifizierungen als Fairtrade-Stadt Quelle: Stadt Münster, Amt für Bürger- und Ratsservice Jahr 158 Fairtrade-Schools und FaireKITAS Unter #münsterFAIRstärkt engagieren sich bereits 25 Schulen und acht Kitas auf unterschiedliche Art und Weise für den Fairen Handel. Einige von ihnen wurden für ihr Engagement als FaireKITA oder Fairtrade-School ausgezeichnet. Ziel der Aktivitäten ist es, den Kindern und Jugendlichen altersgerecht Themen der globalen Gerechtigkeit nahezubringen, faire Produkte im Alltag zu etablieren und den Gedanken einer global gerech- ten Welt in die Stadtgesellschaft zu tragen. Viele Ein- richtungen setzen dabei auch auf lokale Kooperatio- nen z. B. mit dem Naturschutzbund NABU e. V. oder den umliegenden Weltläden. So beteiligten sich eine Vielzahl an Kitas und Schulen an der fairen Orangen- bestellung über den Weltladen im Viertel und bezo- gen diese in die Bildungsarbeit mit den Kindern und Jugendlichen ein. In Zusammenarbeit mit der Steuerungsgruppe Fairtrade-Stadt und der Stadt Münster fanden mehr- fach stadtweite Projekte zur Öffentlichkeitsarbeit wie beispielsweise eine Banneraktion oder die Kampagne #münsterFAIRstärkt in den sozialen Medien statt. FaireKITAs in Münster: • Kindertagesstätte Die Zwerge e. V. (seit 2016 aus- gezeichnet und zweimal rezertifiziert) • Evangelische Kita Epiphanias (seit 2018 ausgezeich- net und einmal rezertifiziert) • Kindergruppe Krullys e. V. (seit 2019 ausgezeich- net) • Städtische Kita Wielerort (seit 2021 ausgezeichnet) • Familienzentrum St. Elisabeth (seit 2021 ausge- zeichnet) • Städtische Kita Mecklenbeck (seit 2022 ausgezeichnet) • Klaras Kinderhaus, CVJM Münster (seit 2022 ausge- zeichnet) Fairtrade-Schools in Münster: • Adolph-Kolping-Berufskolleg (seit 2013 ausgezeichnet und einmal rezertifiziert) • Hansa-Berufskolleg (seit 2014 ausgezeichnet und vierfach rezertifiziert) • Schillergymnasium (seit 2014 ausgezeichnet und vierfach rezertifiziert) • Evangelisch Sozialpädagogische Ausbildungsstätte (von 2016 bis 2018 ausgezeichnet, danach Fusion mit Anne-Frank-Berufskolleg) • Waldschule Kinderhaus (seit 2017 ausgezeichnet und zweifach rezertifiziert) • Hauptschule Coerde (seit 2018 ausgezeichnet) • Gesamtschule Münster Mitte (seit 2021 ausgezeichnet) • Immanuel-Kant-Gymnasium (seit 2022 ausgezeichnet) • Overberg Kolleg (seit 2022 ausgezeichnet) Im Jahr 2020 fand das erste Netzwerktreffen FaireKITAS und Fairtrade-Schools in Münster mit Vertreter*innen von Kitas und Schulen statt. Im Rahmen der regelmä- ßigen Treffen werden neue Konzepte und Ideen dis- kutiert. Organisiert werden die Netzwerktreffen vom Büro Internationales im Amt für Bürger- und Ratsser- vice der Stadt Münster. Fairtrade-Schools und FaireKITAs in Münster Anzahl der Auszeichnungen als Fairtrade-School oder FaireKITA Anzahl Jahre 0 5 10 15 20 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Fairtrade-Schools FaireKITA Quelle: Stadt Münster, Amt für Bürger- und Ratsservice 8. Globale Verantwortung und Eine Welt Jahr Nachhaltigkeitsbericht 2022 159 Darüber hinaus engagieren sich weitere Kitas und Schulen für den Fairen Handel und befinden sich zum Teil im Bewerbungsprozess als FaireKITA oder Fairtra- de-School. Faire Stadtteile Das Projekt #fairestadtteile möchte den Fairen Handel verstärkt in Münsters Stadtteilen verankern und ge- meinsam mit Akteur*innen vor Ort den eigenen Stadt- teil zu einem fairen Stadtteil gestalten. Im Jahr 2019 wurde das Projekt unter dem Motto #hiltruphandeltfair im Stadtteil Hiltrup gestartet. Über die Bezirksverwaltung und der Stadtteiloffensive wur- den Kontakte in die Bevölkerung geknüpft und Anfang 2019 zu einer großen Auftaktveranstaltung im Kultur- bahnhof Hiltrup geladen. In einem partizipativen Pro- zess wurden Ideen, Aktionen und Visionen für einen fairen Stadtteil zusammengetragen und umgesetzt (faires Stadtteilfest, Fotoboxaktion, Ausstellung Trikot- tausch, Einbindung von Schulen und Kitas etc). Das Stadtteil-Projekt wurde im Jahr 2021 auf den Stadtteil Kinderhaus ausgeweitet. Ein virtuelles Treffen der Akteur*innen in Kinderhaus fand im selben Jahr statt. Im Rahmen einer Schüler*innen-Akademie in der Waldschule sowie einer Plakatausstellung Trikot- Tausch im Wuddi (Stadtteilhaus und Zentrum für Kin- der und Jugendliche im Bürgerhaus Kinderhaus) wurde über den Fairen Handel informiert. Die Steuerungsgruppe Fairtrade-Stadt Münster führte im Berichtszeitraum regelmäßig Gespräche, um eine langfristige und kontinuierliche Struktur von Engagier- ten in den Stadtteilen zu erhalten sowie den Fairtra- de-Gedanken zu stärken und sichtbar zu machen. App Fair City-Guide Münster Die App Fair City-Guide Münster macht die bereits exis- tierenden nachhaltigen Angebote in der Stadt Münster sichtbar. Sie ist aufgeteilt in die Kategorien Shopping Guide, Food Guide, Engagement und Events & Aktio- nen. Darüber hinaus bietet sie einige benutzerfreund- liche Funktionen wie eine interaktive Karte, eine Suche mit der Möglichkeit nach Kriterien zu filtern und eine Favoritenfunktion. Sie wurde 2021 als Kooperation mit muenster.fair, der Fairtrade-Steuerungsgruppe, der Stadt Münster und dem Institut für Wirtschaftsinfor- matik/ERCIS der Universität Münster entwickelt. Fairtrade-Botschafter*innen Im Rahmen der Aktion #münsterhandelt- fair-Botschafter*in wird ein wachsendes Netz- werk an Unterstützer*innen für den Fairen Han- del aufgebaut. Das Engagement wird auf der Website der Steuerungsgruppe und über deren Social Media Kanäle sichtbar gemacht. Bis Ende 2022 haben sich 28 Institutionen auf der Seite registrieren lassen. Foto aus der Fotobox-Aktion mit Mitgliedern der Steuerungsgruppe Fairtrade Stadt Münster © Stadt Münster, Amt für Bürger- und Ratsservice 160 Im Münsterland setzen sich viele Kommunen für den Fairen Handel sowie für menschen würdige Arbeit und gerechte Löhne ein. Sie engagieren sich gegen eine Ausbeutung von Mensch und Natur. Ein gemeinsamer regionaler und interkom munaler Austausch zwischen den Kommunen zeigt dabei nicht nur Kooperations und Synergiemöglichkeiten auf. Vernetzung in der Region Im Jahr 2019 startete die regionale Zusammenarbeit im Münsterland mit einem Jour Fixe der jeweiligen kommunalen Koordinator*innen mit den Regionalpro- motor*innen für Münsterland Nord und Münsterland Süd. In Kooperation mit den oben genannten Akteur*innen und dem Eine Welt Netz NRW wurde in Münster 2020 die Veranstaltung „Freiwillig Fair – Global verantwortli- che Beschaffung im Münsterland“ durchgeführt. Diese Veranstaltung führte erstmals 80 kommunale, zivilge- sellschaftliche und kirchliche Akteure aus dem gesam- ten Münsterland zum Thema faire Beschaffung zusam- men. Der Workshop bot eine Einführung in rechtliche Rahmenbedingungen und lieferte konkrete Praxisbei- spiele fairer Beschaffung aus dem Münsterland. Im Jahr 2021 fand außerdem eine Online-Fachtagung zur nachhaltigen Beschaffung im Münsterland statt. Die Teilnehmenden kamen aus Stadtverwaltungen (u. a. der Stadt Münster), Politik, Schulen, Kitas, Verei- nen, Unternehmen, Verbänden und Kirchen. Diskutiert wurden die Herausforderungen und die Umsetzung einer fairen und nachhaltigen Beschaffung anhand ein- zelner Beispiele aus den Bereichen Arbeitsbekleidung, Bett- und Tischwäsche, Außer-Haus-Verpflegung sowie Sportbälle. Im Jahr 2022 wurde nach dem im Stadtteil Hiltrup entwickelten Modell die münsterlandweite digitale Infoveranstaltung zum Thema „Wie werde ich Faire- KITA/Fairtrade-School?“ mit über 100 Teilnehmenden durchgeführt. Zudem fanden in den Jahren 2021 und 2022 drei Ver- netzungstreffen der 32 Fairtrade-Steuerungsgruppen des Münsterlandes statt, an denen auch die Stadt Münster teilnahm. Es wurde vereinbart, verstärkt an dem Thema Fairer Handel zusammenzuarbeiten, um durch gemeinsame Aktionen und Projekte einem fai- ren Münsterland ein Gesicht zu geben. 8.2 Regionale und interkommunale Zusammenarbeit 8. Globale Verantwortung und Eine Welt Veranstaltung „Freiwillig Fair“ © Stadt Münster, Amt für Bürger- und Ratsservice Nachhaltigkeitsbericht 2022 161 Projekte und Partnerschaften mit Akteuren des Globalen Südens mit kommunaler Beteiligung Die Stadt Münster pflegt seit 1957 insgesamt zehn offizielle Städtepartnerschaften. Hinzu kommt eine Patenschaft mit Braniewo in Polen, eine Partnerschaft zwischen Münster Hiltrup und dem französischen Beaugency, eine angehende Solidaritätspartnerschaft mit Winnyzia in der Ukraine und Projektpartner schaften mit Tamale in Ghana, Bologna in Italien und Rochester in den USA. Städtepartnerschaft mit Monastir Die Städtepartnerschaft mit dem tunesischen Monastir wurde 1969 geschlossen. Münsters vierte Partnerstadt war die erste, die außerhalb Europas liegt. Zunächst geprägt durch Delegations- und Arbeitsbesuche ent- wickelten sich seit den 1990er-Jahren zunehmend persönliche Kontakte durch die Teilnahme Monastirs an der Woche der Partnerstädte in Münster, durch Münster-Tage in Monastir, durch die Erweiterung der Partnerschaft um Schüler*innenaustausche und durch gemeinsame Kunstprojekte. Nach der Jasmin-Revolution in Tunesien in den Jah- ren 2010 und 2011 verstärkte sich die Zusammenar- beit auf der Verwaltungsebene. Es fanden Austausche über kommunale Verwaltungsstrukturen, Unterstüt- zungen bei Dezentralisierungsbestrebungen, gemein- same Konferenz- und Fachbesuche, gemeinsame Teil- nahmen an Projekten der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) sowie Hospi- tationen statt. Beide Städte beteiligen sich an gegen- seitigen multinationalen Veranstaltungen wie einem inklusiven Tanzprojekt in Münster oder dem internati- onalen Kunst- und Musikfestival in Monastir. 8.3 Kommunale Partnerschaften mit dem Globalen Süden Städtepartnerschaft mit Monastir (seit 1969) Projektpartnerschaft mit Tamale Projektpartnerschaftsverein mit Monastir Glokal Mural Projekt mit Tamale Klimapartnerschaft Münster – Monastir Bau eines Recyclinghofes in Monastir 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 MONASTIR TAMALE Quelle: Stadt Münster, Amt für Bürger- und Ratsservice 162 Der 2018 gegründete Partnerschaftsverein Freundes- kreis Münster-Monastir e. V. ermöglicht eine Vielzahl an Kontakten innerhalb der Zivilgesellschaft und orga- nisiert u. a. regelmäßige Reisen für Bürger*innen. Das Overberg Kolleg aus Münster bahnt eine neue Schul- partnerschaft zum Lycée Hédi Kefacha in Monastir an. Klimapartnerschaft mit Monastir Die Stadt Münster beteiligte sich von 2019 bis 2021 ge- meinsam mit Monastir an der neunten Phase der Kom- munalen Klimapartnerschaften von Engagement Global mit ihrer Servicestelle für Kommunen in der Einen Welt, finanziert durch Mittel des Bundesministeriums für wirt- schaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie der Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW e. V. Gemeinsam mit der Partnerkommune Monastir wur- de innerhalb dieser zwei Jahre ein gemeinsames Hand- lungskonzept für kurz-, mittel- und langfristige Klima- schutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen entwickelt, welches dauerhaft die Städte- und Klimapartnerschaft zwischen Monastir und Münster begleiten soll. In bei- den Städten wurden entsprechende Kernteams und Steuerungsgruppen mit Vertreter*innen der Kommune, Wissenschaft, Politik und Zivilgesellschaft gegründet. Zur Festlegung der Ziele und Maßnahmen fanden meh- rere Fachentsendungen sowie digitale Workshops statt. Folgende Themen sind Bestandteil des Handlungspro- gramms der Klimapartnerschaft: • Nachhaltiges Abfallwirtschaftskonzept • Klimaangepasstes Regenwasser- und Hitzemanagement • Nachhaltige Stadtentwicklung Im Rahmen der städterpartnerschaftlichen Beziehun- gen zwischen Münster und Monastir bestehen lang- jährige konkrete Erfahrungen bei der Umsetzung von abfallwirtschaftlichen Projekten, beim Austausch und Einsatz von Abfallsammelfahrzeugen für Monastir und bei der Unterweisung für den technischen Unterhalt der eingesetzten Fahrzeuge (Praktika von tunesischem Personal). Auf Basis des Handlungskonzeptes der Klimapartner- schaft entschieden die beiden Kernteams sich als Erst- maßnahme für den Bau eines Recyclinghofes mit einer Mietenkompostierungsanlage auf dem ehemaligen Schlachthofgelände in Monastir. Dieses Projekt wird zwischen 2021 und 2024 realisiert – mit Fördergeldern des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusam- menarbeit und Entwicklung sowie fachlicher Unter- stützung durch die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster. In der Kompostierungsanlage werden zu Beginn vor- aussichtlich pro Jahr 2.000 bis 2.500 Tonnen Grünab- fall verwertet. Eine stadtweit geregelte Abfallabfuhr und getrennte Erfassung von Wertstoffen gibt es in der nordafrikani- schen Partnerstadt noch nicht. Die Entwicklung der notwendigen Logistik und Ver- wertungsinfrastruktur für organische Abfälle, Papier und Kunststoffe sind weitere Ziele des gemeinsamen Handlungsprogramms. 8. Globale Verantwortung und Eine Welt Fachgespräch an einer Wasserstelle in Tamale © Stadt Münster, Amt für Bürger- und Ratsservice Gespräche im Rahmen der Klimapartnerschaft mit Monastir © Stadt Münster, Amt für Bürger- und Ratsservice Nachhaltigkeitsbericht 2022 163 Projektpartnerschaft mit Tamale Auf der Grundlage der Beschlüsse zur Nachhaltigkeits- strategie wurde in den letzten vier Jahren neben der bestehenden Städtepartnerschaft mit Monastir eine neue Projektpartnerschaft mit einer Stadt im Globalen Süden vorbereitet. Nach einer Potenzialanalyse und vielen Impulsgesprächen hat sich Tamale in Ghana als potenzielle Partnerstadt herauskristallisiert. Tamale er- weist sich u. a. auch deswegen als besonders geeignet, da für den ebenfalls gewollten Aufbau einer begleiten- den zivilgesellschaftlichen Struktur bereits langjährige und vielfältige Verbindungen der Zivilgesellschaft und auch der Wissenschaft der beiden Städte bestehen. Da- rüber begünstigen die Landespartnerschaft zwischen dem Land NRW und Ghana, die NRW-weite zivilge- sellschaftliche Plattform Ghanaforum NRW e. V. sowie eine große Diaspora-Gemeinschaft dieses Vorhaben. Im Jahr 2022 fanden mehrere Treffen zwischen den Städten statt. Zunächst gab es gemeinsam mit dem Projektteam des Kommunalen Fachaustausches NRW- Ghana einen virtuellen Austausch, an dem u. a. auch der Oberbürgermeister aus Münster und der Bürger- meister aus Tamale teilnahmen. Dieses Treffen stärkte die Bemühungen, auf Arbeitsebene eine gemeinsame Projektpartnerschaft aufzubauen. Vertiefend dazu er- folgte ein Erstbesuch einer ghanaischen Delegation in Münster. Der Besuch war eingebettet in die Fachin- formationsreise des Projektes Kommunaler Fachaus- tausch NRW-Ghana, der Servicestelle für Kommunen in der Einen Welt von Engagement Global gemeinsam mit der Staatskanzlei in Düsseldorf. Der Gegenbesuch in Tamale erfolgte im September 2022. Inhaltlich soll die Projektpartnerschaft v. a. Bezüge zu den globalen Nachhaltigkeitszielen aufweisen. Darauf verständigten sich die beiden Städte im Vorfeld. Im Jahr 2022 konnten bereits erste Projekte im Kultur- bereich gemeinsam umgesetzt werden. So wurde im Glokal Mural Münster Projekt eine Fassade des städ- tischen Ratsgymnasiums in Kooperation von Vamos e. V., Schüler*innen sowie einem Künstler aus Münster und einem Künstler aus Tamale, gestaltet. Beide Stadt- verwaltungen unterstützen Theaterworkshops zu den Nachhaltigkeitszielen von Cactus Junges Theater e. V. aus Münster mit der Cultural Youth Home Group in Tamale. Ab 2023 soll es um die Wasserstelle in Tamale und die dortige Verbesserung des Zugangs zu sauberem Trink- wasser gehen. Außerdem ist beabsichtigt, gemeinsame und neue Bildungskooperationen wissenschaftlicher Einrichtungen zu unterstützten und in den Bereichen Beruflicher Bildung und im Gesundheitswesen Mög- lichkeiten von Kooperationen auszuloten und zu kon- kretisieren. Besuch des Wandbildes, das im Rahmen des Glokal Mural Münster Projektes entstanden ist, mit einer Delegation aus Tamale © Stadt Münster, Amt für Bürger- und Ratsservice Konsumkritischer Stadtrundgang mit Studierenden aus Tamale © Stadt Münster, Amt für Bürger- und Ratsservice 164 © Stadt Münster, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit Nachhaltigkeitsbericht 2022 165 Worum geht es? Wie entwickelt sich Münster zu einem Vorbild für nachhaltige Produktions- und Konsummuster im Sinne von „weniger, einfach, besser“? Wichtige Bausteine hierzu sind das Befördern von suffizienteren Lebensstilen und unternehmerischen Handlungsansätzen. Kreislaufwirtschaft, Re- und Up- cycling sowie Cradle-to-Cradle-Ansätze sind zu unter- stützen und der Markt für regionale Wertschöpfung ist auszubauen. Münster ist ein Vorbild für zukunftsfähige Produktions- und Konsummuster (weniger, einfach, besser). 9. Konsum und Lebensstile Strategische Ziele • Zeitwohlstand, Eigenarbeit und Selbstver- sorgung sowie eine Kultur des „Teilens und Tauschens“ und des Lebens in und für die Gemeinschaft sind weit verbreitet • Kreislaufwirtschaft, Re- und Upcycling, Cradle-to-Cradle-Ansätze unterstützen und realisieren sowie Nutzungsdauer von Pro- dukten verlängern • Ver- und Entsorgung erfolgen zunehmend aus der Region, regionale Wertschöpfungs- prozesse und der Markt für nachhaltige Produkte sind systematisch ausgebaut 166 Die nachhaltige Ernährung bewegt in Müns ter viele Bürger*innen. So ist die Stadt Münster seit 2021 Mitglied im Netzwerk der BioStädte. Im gleichen Jahr gründeten sich der Ernährungsrat Münster e. V. und die Regionalwert AG Münsterland. Im Jahr 2022 verabschiedete die kommunale Gesundheits konferenz Münster das Jahresthema „Ernäh rung: Gesundheit und Klimaschutz“ und setzt sich im Rahmen einer Projektgruppe für das Thema ein. Zudem nahm 2022 die Ökomo dellregion Münsterland ihre Aktivitäten auf. Außerdem setzen sich viele ehrenamtlichen Initiativen, wie z. B. „Münster ist veggie“, die FairTEiLBAR oder das Hansaforum bereits seit Jahren für die Belange eines nachhaltigen Ernährungssystems in Münster ein. Bio-Stadt Münster Das Netzwerk der Bio-Städte ist ein seit 2010 beste- hender bundesweiter Zusammenschluss von Kommu- nen, welche die ökologische Landwirtschaft und das Bio-Lebensmittelangebot vor Ort fördern. Die Stadt Münster hat ihre Mitgliedschaft mit dem Ratsbeschluss im Februar 2021 vereinbart. Die Ziele und das aktuel- le Maßnahmenprogramm der Bio-Stadt Münster lei- ten sich aus der Münsteraner Nachhaltigkeitsstrategie 2030 ab und werden im gesamtstädtischen Nachhal- tigkeitsprozess gemeinsam mit den Akteur*innen des Nachhaltigkeitsbeirats kontinuierlich fortgeschrieben. Die Ziele der Bio-Stadt Münster sind • regionale Wertschöpfungsketten aufzubauen und zu unterstützen, • die Verpflegung in städtischen Kantinen, Schulen und Kitas zunehmend bio, fair, regional, saisonal, vegetarisch und vegan sowie die städtische Be- schaffung insgesamt stärker an nachhaltigen Krite- rien auszurichten, • den Anteil der ökologischen Landwirtschaft auf mindestens fünf Prozent und einer nach- haltigeren konventionellen Landwirtschaft erheblich zu steigern sowie • Bildung für nachhaltige Entwicklung in allen städtischen Bereichen fest zu verankern. Nachfolgend werden ausgewählte städtische Aktivitä- ten zum nachhaltigen Ernährungssystem vorgestellt. 9.1 Nachhaltiges Ernährungssystem 9. Konsum und Lebensstile Nachhaltigkeitsbericht 2022 167 Ausstellung „Münster is(s)t bio, regional, fair“ Die Ausstellung informiert zu den Herausforderungen eines nachhaltigeren globalen Ernährungssystems, enthält Zahlen zur Landwirtschaft und zur Selbstver- sorgung im Münsterland, gibt Tipps für eine nachhal- tigere und gesunde Ernährung und beinhaltet einen Überblick über die Bio-Stadt-Aktivitäten für ein nach- haltigeres Ernährungssystem in Münster. Die vier übersichtlich gestalteten Ausstellungstafeln sind im Rahmen der städtischen Bio-Stadt-Aktivitäten (z. B. die Kantinenaktionswoche 2022 in der Kantine der Stadtwerke / Stadthaus 3) oder bei Veranstaltungen und Aktionstagen im Einsatz und werden zukünftig um weitere Tafeln ergänzt. Bürgerdialog „Food Futures: Unser Ernährungs- system in Münster“ Der Bürgerdialog „Food Futures“ fand 2021 in Koope- ration des Zentrums für Interdisziplinäre Nachhaltig- keitsforschung der Universität Münster und der Stadt Münster – Fachstelle Nachhaltigkeit statt. 29 zufällig ausgewählte Bürger*innen aus Münster haben über drei Tage gemeinsam Empfehlungen (acht Leitplan- ken) für ein nachhaltigeres lokales Ernährungssys- tem erarbeitet. Zunächst identifizierten sie Probleme und Herausforderungen, entwickelten im Anschluss Visionen, die dann in einem dritten Schritt in die Er- arbeitung erster Umsetzungsvorschläge mündeten. Diese wurden im Rahmen von zwei Aktionstagen der Öffentlichkeit und im Ausschuss für Umwelt, Klima und Bauen der Politik vorgestellt. Gleichzeitig fließen die Ergebnisse in die Konkretisierungen weiterer Maß- nahmen im Rahmen des Nachhaltigkeitsprozesses ein. Initiative „Münster isst Veggie“ Mit Beschluss des Rates im Jahr 2011 wurde die Ver- waltung beauftragt, das bürgerschaftliche Engagement für einen freiwilligen vegetarischen Donnerstag und damit die Initiative „Münster isst veggie“ zu unterstüt- zen. Diese Unterstützung wird seit 2014 personell und finanziell durch das Gesundheitsamt geleistet. Im Zeitraum von 2019 bis 2022 fanden elf Vorträge, fünf Workshops und 23 Infostände statt. Mit Informa- tionsmaterialien und den Restaurantplan „Münster isst veggie … gewusst wo!“ informieren die ehrenamt- lichen Mitglieder über die zahlreichen Auswirkungen der Ernährung auf Umwelt, Klima, Gesundheit, Tiere und Menschen insbesondere in den Ländern des Glo- balen Südens. Weiterhin begleitet die Initiative die Einführung von rein pflanzlichen Speisenangeboten im Rahmen der „Vegan-Taste-Week“ des Universitätsklini- kums Münster und feierte im Jahr 2022 mit einjähriger Verspätung ihr Jubiläum zum zehnjährigen Bestehen mit einem Fest und Informationsständen. 168 Regionale (Bio-)Wertschöpfungsketten Regionale Wertschöpfungsprozesse – in einem ohne- hin landwirtschaftlich geprägtem Umfeld ( → Kapitel 3.3) – systematisch auszubauen sowie ökologische und ressourcenschonende, tiergerechte konventionel- le und umweltverträgliche Landwirtschaft zu fördern sind Ziele der Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030. Bei diesem Prozess unterstützt unter anderem die Ar- beit der Ökomodellregion Münsterland. Wochenmärk- te und Hofläden bieten einen guten Absatzkanal für regional produzierte Produkte. Ökomodellregion Münsterland In 2022 konnten sich die Münsterlandkreise, der Münsterland e. V. und die Stadt Münster gemeinsam erfolgreich als Ökomodellregion Münsterland beim Land NRW bewerben und eine Förderzusage für drei Jahre erzielen. Das Münsterland fokussiert dabei drei Bereiche: • Erhöhung des Bio-Anteils in der Außer-Haus-Versorgung • Erweiterung und Stärkung des Vertriebs von Bio-Lebensmitteln • Identifizierung und Schließung von Lücken in der regionalen Bio-Wertschöpfungskette Das dreijährige Förderprojekt Öko-Modellregion Münsterland ist im Dezember 2022 mit der Arbeitsauf- nahme der beiden neu eingestellten Öko-Modellregi- on-Managerinnen beim Münsterland e. V. gestartet. Ein Lenkungskreis mit Vertreter*innen der Kreise und der Stadt Münster tagt monatlich und begleitet und un- terstützt die Aktivitäten. In der Stadt Münster erfolgen die Aktivitäten der Öko-Modellregion Münsterland in enger Verzahnung mit den städtischen Aktivitäten zur Bio-Stadt Münster. Nachhaltige städtische Veranstaltungen und Verpflegung „Nachhaltige und klimaneutrale Veranstal- tungen und Verpflegung“ ist ein Baustein der Bio-Stadt Münster und darüber hinaus auch eine Maßnahme der Konzeptstudie klimaneu- trale Stadtverwaltung 2030 ( → Kapitel 5.4). Gemeinsames Ziel ist es, Beschaffungsvorgänge rund um Veranstaltungen und Kantinenbetrieb nachhaltiger und klimafreundlicher zu organi- sieren. Seit Ende 2022 besteht darüber hinaus der Arbeitskreis sozialökologische Vergaben (→ Nachhaltige Verwaltung – Vergabe und Be- schaffung), der sich künftig u. a. auch mit den Beschaffungsvorgängen zu Verpflegung und Veranstaltungen auseinandersetzt. Wie mit einer durchdachten und einer vor- ausschauenden Planung Veranstaltungen fair sowie klima- und ressourcenschonend aus- gerichtet werden können, zeigt der Leitfaden „Nachhaltige Veranstaltungen“ auf. Der Leitfa- den beinhaltet neben wertvollen Hinweisen, Checklisten und Tipps rund um die Gestaltung von Verpflegung, Abfallvermeidung, Ausstat- tung, Mobilität und Kompensation von Treib- hausgasen auch eine Liste von Netzwerken und städtischen Ansprechpersonen zu den unter- schiedlichen Themen. Aufbauend auf dem Leitfaden und ergänzt um eine praxisorientierte Kocheinheit sind seit 2022 drei verwaltungsinterne Fortbildungen für Mitarbeitende und in Kooperation mit der FreiwilligenAgentur Münster ein öffentlicher Workshop durchgeführt worden. 9. Konsum und Lebensstile Nachhaltigkeitsbericht 2022 169 Die Wege, um die gemeinsamen Ziele zu erreichen und damit den Absatz bioregionaler Lebensmittel aus dem Münsterland zu erhöhen, sind vielfältig: Ent- sprechende Akteur*innen in der Region sollen stärker vernetzt, Betriebe in der Gemeinschaftsgastronomie aktiv angesprochen und eingebunden, zielgerichtete Workshops organisiert und die Verbraucher*innen im Münsterland angesprochen und sensibilisiert werden. Außerdem sind Bioregional-Regale für den stationären und digitalen Handel angedacht. Daneben sollen bio- regionale Wertschöpfungsketten identifiziert und un- terstützt werden, flankiert durch Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen. Wochenmärkte und Direktvermarkter Mit rund 120 Ständen ist der Wochenmarkt auf dem Domplatz der größte Markt in Münster. Insgesamt gibt es 16 weitere Wochenmärkte in verschiedenen Stadt- teilen. Überwiegend regionale Marktbeschickende sor- gen so für ein großes Lebensmittelangebot. Ursprünglich aus dem Agenda 21-Prozess der spä- ten 1990er-Jahre entstanden gibt es mittlerweile seit über 20 Jahre freitags den ökologischen Bauernmarkt am Domplatz. 16 zertifizierte Bio-Betriebe aus dem Münsterland bieten dort ihre Waren aus ausschließlich bio-zertifizierten Rohstoffen, die möglichst aus der Re- gion stammen, an. Weiterhin gibt es 37 Direktvermarkter – davon fünf Bio-Direktvermarkter, bei denen frisch vom Hof re- gionale Lebensmittel von den örtlichen Landwirt*in- nen aus Münster zu finden sind. In ihren Hofläden, an Marktständen und in Lebensmittelgeschäften bieten sie neben Obst und Gemüse vielfältige weitere Ange- bote aus der Region. © Stadt Münster / Angelika Klauser In Münster gibt es 17 Wochenmärkte sowie 37 Direktver markter, die regionale Lebens mittel direkt vom Hof verkaufen. 170 Außer-Haus- und Gemeinschafts- verpflegung Die Bedeutung von Gemeinschaftsverpflegung – als Teil der Außer-Haus-Verpflegung – ist in den letzten Jahren und Jahrzehnten v. a. aufgrund des demografi- schen und des gesellschaftlichen Wandels stark gestie- gen. Zeitgleich nehmen auch die Anforderungen an die Speisenauswahl in der Gemeinschaftsverpflegung zu. Im Folgenden geht es um die Gemeinschaftsver- pflegung in Münsteraner Schulen und Kitas sowie in städtischen Kantinen. Welche Anforderungen an eine nachhaltige Verpflegung werden aus städtischer Sicht fokussiert? Wie gelingt die Umsetzung? Ernährung in Kitas und Schulen An Münsters städtischen Kindertageseinrichtungen und Schulen werden täglich rund 12.000 warme Mahl- zeiten ausgegeben – mit steigender Tendenz. Über die Qualitäts- und Hygieneleitfäden des Gesundheits- und Veterinäramtes werden den Einrichtungen we- sentliche Empfehlungen, Hinweise, Hintergründe und Checklisten an die Hand gegeben. Da die Speisenauswahl aber immer auch eine sehr individuelle und persönliche Entscheidung darstellt, berät das Team der Oecotropholog*innen des Gesund- heits- und Veterinäramtes städtische Kitas und Schu- len sowie die Trägerämter darüber hinaus rund um das Thema „Qualität und Hygiene in der Kita- und Schul- verpflegung“. Für alle Einrichtungen werden Fortbildungen und Veranstaltungen zu diesem Thema organisiert. So wurden zwischen 2019 und 2022 zehn Veranstaltun- gen und Fortbildungen – teils in Kooperation mit der Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung, der Verbraucherzentrale NRW sowie der Initiative „Müns- ter isst veggie“ – u. a. für pädagogische und hauswirt- schaftliche (Fach-)Kräfte und Caterer zur Qualität und Nachhaltigkeit in der Verpflegung sowie Ernährungs- bildung angeboten. Durchgeführte Fortbildungen und Veranstaltungen: • Einführungsworkshop: Check Dein Essen in Zusam- menarbeit mit der Verbraucherzentrale NRW • Vegetarisch, genuss- und geschmackvoll – einfach lecker – Koch-Workshop für hauswirtschaftliches Personal Münsteraner Kitas und Schulen • Einfach machen! Nachhaltigkeit in der Kita- und Schulverpflegung in Zusammenarbeit mit dem Projekt Mehrwert 21 der Verbraucherzentrale NRW • Workshop für eine klimaneutrale, gesunde und leckere Verpflegung an Kitas und Schulen • Auf den Geschmack gekommen – Ernährungs- bildung in der Kita mit allen Sinnen in Zusammen- arbeit mit der Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung NRW • Mit der GemüseAckerdemie zum eigenen SchulAcker Darüber hinaus informieren die regelmäßig versende- ten Newsletter über zusätzliche Veranstaltungen und Neuigkeiten. Leistungsverzeichnis für die Verpflegung in Schulen Mit dem Ziel einer gesunden Ernährung für Schü- ler*innen der städtischen Schulen in Münster schreibt das Amt für Schule und Weiterbildung in enger Zusammenarbeit mit dem Qualitätsmanagement Kita- und Schulverpflegung des Gesundheits- und Veterin- äramtes die Mittagsverpflegung an Grund- und weiter- führenden städtischen Schulen aus. Ein wesentlicher und expliziter Punkt des Leistungsverzeichnisses der Ausschreibungen befasst sich mit dem Thema Nach- haltigkeit. 9. Konsum und Lebensstile © Stadt Münster, Gesundheitsamt Nachhaltigkeitsbericht 2022 171 Für die Leistungsverzeichnisse der Ausschreibung der Schulverpflegung gibt es aktuell folgende Kriterien: • 20-prozentiger und ab 2023 30-prozentiger zertifizierter Bio-Anteil (bezogen auf den geldwerten Wareneinsatz) • Gentechnikfreier Erzeugung von eingesetzte(n) Milch und Milchprodukte (und ggf. auch weitere Produkte) • Hinweis auf einen verstärkten Einsatz saisonaler und regionaler Produkte • Bindender Verzicht auf Einweggeschirr Die Bemühungen, bei der gesonderten Ausschreibung von Frischekomponenten ein regionales und saisona- les Angebot wertungsrelevant vorzusehen, konnten nicht dauerhaft umgesetzt werden. Lieferant*innen haben bestehende Verträge nicht verlängert, auf ent- sprechende Ausschreibungen sind keine Angebote eingegangen. Frischekomponenten werden daher seit 2021 wieder gekoppelt mit der Grundmahlzeit ausge- schrieben. Für beide gelten aber die oben erwähnten Aussagen aus dem Leistungsverzeichnis. Regionale Produkte sollen bevorzugt eingesetzt werden; auch, um über kurze Transportwege den Nachhaltigkeits- und Klimaaspekten Rechnung zu tra- gen. Allerdings ist das Kriterium „Regionalität“ nicht ausschreibungssicher zu formulieren. Die vergabe- rechtlich zwingend europaweiten Ausschreibungen der Mittagsverpflegung dürfen nicht über Vorgaben zur maximalen Distanz zum Leistungsort begrenzt wer- den. Jedem Auftraggebenden, der gleichwohl Vorgaben zu einem Regional-Anteil machen will, muss bewusst sein, dass dabei erhebliche rechtliche Risiken beste- hen. Zulässige Alternativen sind Vorgaben zu saisonalen Obst- und Gemüsesorten oder positive Bewertung der Verwendung möglichst großer Mengen an saisonalen Produkten und /oder die Vorgabe kurzer Warmhalte- zeiten bei Nutzung von Warmverpflegungssystemen. So heißt es im Leistungsverzeichnis: „Die Stadt Müns- ter legt Wert auf den Einsatz saisonaler Produkte (siehe dazu den Saisonkalender): Das Angebot an Obst und Gemüse ist entsprechend dem Kalender mit Blick auf das Angebot aus heimischem Anbau auszurichten. In heimisch angebotsarmen Zeiten kann auch auf über- regionale Angebote ausgewichen werden. Als saisonal werden die Obst-/Gemüsesorten bewertet, die min- destens Stufe 2 der 4 Saisonbalken im Saisonkalender aufweisen.“ Zum Preis werden in den städtischen Ausschreibungen derzeit keine Vorgabe gegeben. Die Angebotspreise gehen als Zuschlagskriterium nur zu 30 Prozent ein, die vom Qualitätsmanagement für Kita- und Schulverpfle- gung zu prüfenden Menülinien ebenfalls zu 30 Prozent und das von den Schulen zu bewertende Servicekon- zept mit 40 Prozent. Die Preise im Jahr 2022 lagen pro Mahlzeit zwischen 2,90 Euro und 4,43 Euro. Die Kosten sind in der Regel von den Eltern zu tragen. Mit dem Ratsbeschluss zur sukzessiven Überleitung des Offenen Ganztags in die Verantwortung freier Trä- ger reduziert sich die Zahl der auf der Grundlage des Leistungsverzeichnisses ausgeschriebenen Grund- schulen. Im Jahr 2022 wurden die Angebote der Offe- nen Ganztagsschulen an 17 Standorten in der Verant- wortung freier Jugendhilfeträger durchgeführt. Dazu gehört auch die Mittagsverpflegung, die die Träger in eigener Verantwortung und frei von Weisungen der Schulleitungen und des Schulträgers organisieren. Das städtische Leistungsverzeichnis dient ihnen als Orien- tierung. Die weitere Implementierung von Nachhaltigkeits- aspekten in der Schul- und Kitaverpflegung ist ein kon- tinuierlicher Prozess in Politik und Verwaltung. 172 Städtische Kantinen In der städtischen Kantine im Stadthaus II werden sai- sonale und regionale Angebot an Lebensmitteln sowie deren umweltschonende Herstellung und Aspekte des Fairen Handels verstärkt genutzt. So wurde ein Rah- menvertrag mit einem Großhändler abgeschlossen, der z. B. die Lieferung von Tiefkühlgemüse in Bio-Qua- lität und nur MSC-zertifizierten Fisch (oder vergleich- bar) vorsieht. Daneben werden einzelne Produkte re- gional beschafft (z. B. Hühnereier, Spargel). Kaffee und Tee werden fairtrade angeboten. Täglich gibt es ein vegetarisches Gericht, vereinzelt werden auch vegane Mahlzeiten offeriert. In der Kantine der Stadtwerke im Stadthaus III fand in 2022 die Aktionswoche „Nachhaltige Kantine“ statt. Jeden Tag wurde ein Gericht mit Lebensmitteln aus dem Münsterland angeboten. Mit der Ausstellung „Müns- ter is(s)t bio, regional, fair“ ( → Kapitel 9.1), mit Ernäh- rungsquizfragen und in vielen Informationsgesprächen wurden der Zusammenhang zwischen Herstellung und Konsum von Lebensmitteln und die Folgen für Umwelt und Klima, der theoretische Selbstversorgungsgrad mit Lebensmitteln aus der Region oder auch die städti- schen Angebote für ein nachhaltigeres Ernährungssys- tem thematisiert. Eine Auswertung der Verkaufskasse ergab, dass in der Aktionswoche deutlich mehr regi- onale (teilweise vegetarische) Aktionsgerichte als an herkömmlichen Tagen verkauft wurden. Pilotprojekt Faire Bananen in zwei münsteraner Grundschulen Im Nachgang zum ökofairen Beschaffungstag im Jahr 2020 gründete sich eine projektbezo- gene und ämterübergreifende Arbeitsgruppe „Gemeinschaftsverpflegung bio – regional – fair“ mit dem Ziel, die Schulverpflegung weiter nach sozialen und ökologischen Kriterien auszurich- ten. Vertreten waren das Büro Internationales im Amt für Bürger- und Ratsservice, die Fach- stelle Nachhaltigkeit im Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, das Amt für Schule und Weiterbildung, das Gesundheits- und Ve- terinäramt und das Vergabemanagement des Rechts- und des ehemaligen Ausländeramtes. Fachlich unterstützt wurde die Arbeitsgruppe in ihrem Vorhaben durch die Christliche Initiative Romero. Gemeinsam wurden eine Leistungsbeschrei- bung, eine Losbeschreibung und eine Ver- pflichtungserklärung zur Implementierung fair gehandelter Produkte (hier Bananen) in der Mittagsverpflegung von Grundschulen erarbei- tet. Im Vorfeld der Ausschreibung fand ein ge- meinsam organisierter Bietendendialog statt, um Carterer über das Vorhaben zu informieren und sich mit ihnen gemeinsam und vorab zu Möglichkeiten sowie Hemmnissen der Umset- zung auszutauschen. 9. Konsum und Lebensstile Nachhaltigkeitsbericht 2022 173 Urbane essbare Gemeinschaftsgärten Urbane Gemeinschaftsgärten bringen Ernährung und Landwirtschaft in die Stadt und machen sie für alle erlebbar. Das Bewusstsein für gesunde und saisonale Ernährung wird hierdurch gestärkt. Sie sind zugleich lebendige Orte des gemeinschaftlichen Gärtnerns, der nachbarschaftlichen Begegnung und des interkul- turellen Austauschs. Mit Unterstützung der Stadt ist im Jahr 2021 beispielsweise der Gemeinschaftsgarten Familien zentrum 37° in Hiltrup entstanden. Eine Übersicht der Gemeinschaftsgärten bietet die städtische Broschüre „Urbane Gemeinschaftsgärten in Münster“. Zudem gibt es die Möglichkeit der finanziel- len Förderung für neue Projekte rund um essbare urba- ne Gemeinschaftsgärten. Im Jahr 2020 hat die Stadt Münster in Kooperation mit dem Stadt- und Bezirksverband der Kleingärtner ins- gesamt 960 Obstbäume für die Gärtner*innen in 41 Kleingartenanlagen verteilt. Die Gärtner*innen konn- ten im Vorfeld zwischen verschiedenen Apfel- und Birnensorten für ihre Parzellen wählen. Obstbäume sind ökologisch wertvoll. Sie bieten Lebensraum für Insekten und Vögel und sind mit ihrer Blätterfülle klimarelevante CO 2-Speicher. Weiterhin hat das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit im Jahr 2021 insgesamt 56 neue Obst- bäume in Mecklenbeck und Albachten pflanzen lassen, darunter regionale Apfelsorten wie die Dülmener Rose, die Rote Sternrenette, aber auch Süßkirsche, Mirabelle, Hauszwetschge und Birnenquitte. Ein Ziel der städtischen Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 ist es, mit typischen Obstgehölzen die biologische Vielfalt zu fördern. Unterstützt durch po- litische Anträge wurden an zwei Straßen in Mecklen- beck und auf einer Wiese im Offerbachpark in Albach- ten hochstämmige Obstgehölze gesetzt. Die Früchte können von den Bürger*innen zukünftig selber geern- tet werden. In Münster gibt es neun Nachbarschaftsgärten, drei studentische Gemeinschafts gärten, drei Schulgärten und einen inter kulturellen Garten. Daneben gibt es eine Vielzahl an Kleingarten anlagen und einige pädago gische Lehrgärten. Tendenz steigend. © Stadt Münster, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 174 Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (awm) haben ihre Vision 2030 mit dem Ziel formu liert, Münster gemeinsam mit den Bürger*in nen bis 2030 zu einer Hauptstadt der Abfall vermeidung zu entwickeln. Mit zahlreichen Maßnahmen, Kooperationen und Bildungsan geboten tragen die awm zur Erreichung dieses Ziels bei – gemeinsam mit den Partner*innen im Netzwerk (→ Kapitel 7.4). Münster für Mehrweg Die Initiative Münster für Mehrweg setzt sich seit dem Jahr 2017 für nachhaltige Mehrweglösungen in Münster ein. Ziel ist es, durch Pressearbeit, Beratung und Infostände für die Einsparung wertvoller Ressour- cen im Alltag zu sensibilisieren und den Dialog mit lokalen Akteur*innen zu fördern, um Alternativen zu entwickeln. Münsteraner*innen werden mit dem Slog- an „Mach mit – Sei dabei – Mach Münster einwegfrei“ zum Mitmachen motiviert. Ausgewählte Ergebnisse der Initiative: • An Refill-Stationen können mitgebrachte Flaschen kostenfrei mit Leitungswasser gefüllt werden. Münster für Mehrweg berät und motiviert zur Nutzung des Auffüllsystems, um Einwegflaschen zu vermeiden. • Münster für Mehrweg informiert über ökologische Vorteile, wirbt für die Nutzung der Alternativen und listet auf, bei welchen lokalen Anbietern der Verzicht auf Einweg möglich ist. • Münster für Mehrweg unterstützt die Umsetzung nachhaltiger Mehrweg-Alternativen auf Veran- staltungen und informiert mit Informationstafeln an Getränke- und Aktionsständen sowie durch Pressearbeit über die positiven Einspareffekte beim Verzicht auf Einwegprodukte. Netzwerk-Mitglieder: • Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (awm) • Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit • Handelsverband NRW • Initiative starke Innenstadt Münster e. V. • Interessengemeinschaft der Marktbeschicker Münster e. V. • Münster Marketing • Umweltforum Münster e. V. • Tauschen und Teilen • Lebensmittelabfallvermeidung 9.2 Eine Hauptstadt der Abfallvermeidung Privater Trinkwasserverbrauch Privater Trinkwasserverbrauch in Liter je Einwohner*in und Tag Quelle: Stadtwerke Münster Liter Jahre 0 20 40 60 80 100 120 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 9. Konsum und Lebensstile Jahr Nachhaltigkeitsbericht 2022 175 Kreislaufwirtschaft Neben den eigenen Betriebsgebäuden und dem Werks- gelände betreiben die awm ein Entsorgungszentrum mit einer Deponie und einem großen Anlagenpark so- wie elf Recyclinghöfe. Zu den Anlagen des Entsorgungszentrums gehören die Deponie, die Bio- und Grünabfallverwertungsanla- gen, die Bioabfallvergärung, die Grünabfallkompostie- rung, die mechanische Restabfallaufbereitungsanlage (MRA), die thermische Restabfallverwertung durch den awm-Kooperationspartner Twence Holding.BV, die in Trägerschaft von Kommunen der Region Twente ist, und die Sickerwasserbehandlung sowie das Block- heizkraftwerk. Wertstofftonne Seit Anfang 2020 hat die Wertstofftonne den Gelben Sack im gesamten Stadtgebiet abgelöst. Über die Wertstofftonne können seitdem neben Verkaufsverpa- ckungen auch sogenannte stoffgleiche Nichverpackun- gen – dabei handelt es sich z. B. um Kunststoffe wie Gießkannnen, Klappkisten und Kinderspielzeug, Metal- le wie Töpfe und Pfannen oder Werkzeuge – entsorgt werden; die Entsorgung stoffgleicher Nichtverpackun- gen war bislang über den Gelben Sack nicht möglich. Ausgangspunkt war ein im Jahr 2012 durchgeführtes Pilotprojekt in Hiltrup und in Teilen von Kinderhaus und Gievenbeck, was die Akzeptanz bei der Einführung erleichterte. HOOP-Projekt – ein Leuchtturm für die Kreislaufwirtschaft Im HOOP-Projekt (Hub of Circular Cities bOOsting Platform to Foster Investments for the Valorisation of Urban Biowaste and Wastewater) erkundet Münster im Verbund mit sieben weiteren europäischen Leucht- turmstädten neue Wege, um Bioabfälle noch besser zu verwerten und Kreisläufe zu schließen. Das vollständig von der EU-Kommission geförderte Verbundprojekt HOOP will bis 2024 in zukunftsfähige Ideen und Projekte investieren, innovative Technologi- en testen und neue Wertschöpfungsketten für Bioöko- nomien schaffen. Luftbild vom awm-Standort in Coerde © Stadt Münster / Abfallwirtschaftsbetriebe 176 Abfallmenge Entwicklung der spezifischen Gesamtabfallmenge in den Jahren 2016 bis 2022 je Einwohner*in in Kilogramm Quelle: Stadt Münster, Abfallwirtschaftsbetriebe gegründet. Mit Hilfe vieler lokaler Partner*innen aus Wissenschaft sowie der Stadtgesellschaft und im Aus- tausch mit den sieben Leuchtturmstädten wollen die awm durch gezielte Maßnahmen gemeinsam die Qua- lität und die Quantität des Bioabfalls in Münster weiter verbessern und somit noch höherwertigere Produkte aus Bioabfall herstellen. Kilogramm Jahre 0 100 200 300 400 500 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Bioabfälle Altmetall schadstoffhaltige Abfälle Altglas Alttextilien LVP und stoffgleiche Nichtverpackungen Restabfall Grünabfälle Elektroaltgeräte Krankenhausabfälle Straßenkehricht Altpapier Altholz Gewerbe- und Baustellenabfälle Hartkunststoffe Sperrgut 9. Konsum und Lebensstile Münster wurde u. a. aufgrund des hohen städtischen Nachhaltigkeitsniveaus sowie des ausgereiften Sam- melsystems für Bio- und Grünabfälle ausgewählt. Auf Initiative der awm und des Collaborating Centre on Sustainable Consumption and Production (CSCP), das die „Biowaste-Clubs“ in den Projektstädten begleitet, hat sich die „Biomehrwert-Initiative Münster“ (BIM) Jahr Nachhaltigkeitsbericht 2022 177 30 Jahre lang hat die Umweltberatung der Stadt Münster Bürger*innen umfangreich zu Umwelt und – in Kooperation mit der Ver braucherzentrale – Energiethemen beraten. Zahlreiche Ausstellungen, Aktionen, Exper tenberatungen und Tauschbörsen ergänzten das Angebot. Für ein wertvolles, nachhaltig ressourcenschonendes und klimafreundliches Handeln hat die Umweltberatung viele Anre gungen in regelmäßigen Umwelttipps in den Medien und Social Media gegeben. Im November 2022 hat die Umweltberatung ihre Türen geschlossen. Sie macht Platz für das „Haus der Nachhaltigkeit“, das ein Schlüs selprojekt der Nachhaltigkeitsstrategie Müns ter 2030 darstellt und zukünftig die Aufgaben der Umweltberatung übernimmt sowie durch ergänzende Angebote ausweitet. Das „Haus der Nachhaltigkeit“ Das „Haus der Nachhaltigkeit“ ist ein Schlüsselprojekt der Nachhaltigkeitsstrategie. Im Jahr 2021 und 2022 wurde eine geeignete städtische Immobilie gesucht und an der Hammer Straße 1 gefunden. Die Immobilie wurde entsprechend ihrer neuen Funktion als Anlauf- stelle für Bürger*innen ausgebaut. 2023 soll das „Haus der Nachhaltigkeit“ der Fachstelle Nachhaltigkeit als Beratungs- und Vernetzungszen- trum an der Hammer Straße eröffnen. Neben der städ- tischen Beratung wird dort auch die Energieberatung der Verbraucherzentrale ihren Sitz haben. Angestrebt sind weitere Verzahnungen mit (Um-) Welt-Akteur*innen in Anlehnung an das Leitbild der Fachstelle Nachhaltigkeit: „Wir koordinieren den Nachhaltigkeitsprozess der Stadt Münster und agieren als kommunikative Schnittstelle zwi- schen Verwaltung, Politik, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft. Wir vernetzen Akteure*innen und setzen (häufig in unterschiedlichen Kooperationen) zahlreiche Maßnahmen zur Erreichung der Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 um.“ Mit der Bündelung der Aufgaben erfolgt eine Erwei- terung von der Umweltberatung hin zur städtischen Nachhaltigkeitsberatung. Neben der fachlichen Exper- tise geht es künftig auch um die Befähigung der Bür- ger*innen zum konkreten Handeln, um die Ziele der Nachhaltigkeitsstrategie zu erreichen. Das Haus der Nachhaltigkeit soll ein Transformations- und Innovationsraum im Sinne des Slogans „Münster gemeinsam nachhaltig“ werden. 9.3 Städtische Nachhaltigkeitsberatung © Stadt Münster/ Lars Wentrup 178 Anhang Handlungsfeld Indikator Definition BNK SDG Kapitel Nachhaltige Verwaltung Finanzmittel saldo Haushaltsüberschuss bzw. -defizit aus laufenden Verwaltungstätigkeiten und laufenden Investitions- tätigkeiten je Einwohner*in und Jahr in Euro X 16 1.3 Steuererträge Steuererträge je Einwohner*in und Jahr in Euro X 16 1.3 Liquiditätskre dite und Investitions- kredite Liquiditätskredite- und Investitionskredite in Euro X 16 1.3 Gesellschaftliche Teilhabe Kinder- und Jugendarmut Anteil der Leistungsbezie- henden von SGB II oder SGB XII (unter 18 Jahre) an der Bevölkerung (unter 18 Jahre) in Prozent X 1 1.1 Altersarmut Anteil der Leistungsbezie- henden von SGB XII (über 65 Jahre) an der Bevölkerung (über 65 Jahre) in Prozent X 1 1.1 Pflegeinfra struktur Anzahl der verfügbaren Plätze in verschiedenen Einrichtungen und Anzahl der Einwohner*innen über 80 Jahren X 3 1.1 Auszubildende an den Pflegeschulen Anzahl der Auszubildenden an den Pflegeschulen in Münster 3, 4 1.1 Geschlechterver- hältnis im Rat der Stadt Münster Geschlechterverhältnis im Rat der Stadt Münster innerhalb der einzelnen Wahlperioden in Prozent 5 1.2 Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die In- dikatoren, über die der vorliegende Nachhaltigkeits- bericht informiert. Die Spalte BNK zeigt, welche der Indikatoren seitens des Berichtsrahmens nachhaltige Kommune empfohlen werden; die Spalte SDG verdeut- licht die Zugehörigkeit der Themen zu den verschiede- nen SDGs. Nähere Informationen zu den Indikatoren und deren Entwicklung sind in den angegebenen Kapi- teln zu finden. Indikatoren Nachhaltigkeitsbericht 2022 179 Gesellschaftliche Teilhabe Beschäftigungsum- fang von Frauen Anteil der sozialversiche- rungspflichtig beschäftigten Frauen am Wohnort Münster in Voll- und Teilzeit in Prozent X 5 1.2 Beschäftigungsum- fang von Männern Anteil der sozialversiche- rungspflichtig beschäftigten Männer am Wohnort Münster in Voll- und Teilzeit in Prozent X 5 1.2 Einbürgerungen Anzahl an Einbürgerungen von Ausländer*innen in Münster sowie Anteil der in dem jeweiligen Jahr einge- bürgerten Personen an der Anzahl aller ausländischen Einwohner*innen in Prozent X 10 1.3 Wohnen und nachhaltige Quartiere Wohnungs bau Baufertigstellungen von Wohnungen im Neu- und Umbau 11 2.1 Öffentlich geförder- ter Wohnraum Förderzusagen für öffentlich geförderten Wohnraum 11 2.1 Wohnungslosigkeit Anzahl der Menschen, die wegen Wohnungslosigkeit vorübergehend unterge- bracht sind 11 2.1 Wohnfläche Wohnfläche in Quadrat- meter je Einwohner*in X 11 2.2 Natürliche Ressourcen und Umwelt Eingriffe in das System der Grünordnung Anzahl der Eingriffe in das System der Grünordnung in Münster 15 2.1 Ökologische und konventionelle Landwirtschaft Anteil der ökologisch be- wirtschafteten Fläche an der landwirtschaftlich genutz- ten Gesamtfläche in Prozent 2, 15 3.3 Naturschutz- und Landschaftsschutz- gebiete Fläche der Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete in Münster in Hektar X 15 3.4 180 Anhang Handlungsfeld Indikator Definition BNK SDG Kapitel Natürliche Ressourcen und Umwelt Kiebitz-Brutpaare Anzahl der Kiebitz- Brutpaare in Münster 15 3.4 Gewässergüteklasse der Fließgewässer Anteile der Fließgewässer- abschnitte mit der Gewässergüteklasse II – III oder besser in Prozent X 14 3.6 Nitrat im Trinkwasser Mittelwert der vier Wassergewinnungsgebiete in Milligramm pro Liter 6 3.6 Nachhaltige Mobilität Modal-Split Anteil der Verkehrsträger am Verkehrsaufkommen in Münster in Prozent 11 4.3 Tote und Verletzte im Straßenverkehr Anzahl Getöteter sowie Schwer- und Leichtver- letzter bei Straßenverkehrs- unfällen in Münster X 11 4.3 Pkw-Dichte Anzahl der Pkw nach Kraft- stoffart je 1.000 Einwohner*innen 11 4.4 Öffentlich zugäng- liche E-Lade säulen für Pkw Anzahl öffentlich zugäng- licher Normal- und Schnell- ladesäulen in Münster 3 4.4 Lärmbelastung durch Straßen- verkehr Anzahl der Betroffenen von Lärmbelastung L DEN (Day, Evening, Night) bezogen auf den Straßenverkehr in Münster 3 4.5 Luftschadstoffe (1) Entwicklung der Jahresmit- telwerte an Stickstoffdioxid (NO2) an der kontinuier- lichen Mess-Station Weseler Straße in µg/m 3 X 3 4.5 Luftschadstoffe (2) Anzahl der Tage mit Über- schreitung des Tages- grenzwertes für PM 10 [Überschreitungstage > 50 μg/m³] an der konti- nuierlichen Mess-Station Weseler Straße in µg/m 3 3 4.5 Nachhaltigkeitsbericht 2022 181 Klimaschutz und Energie Treibhausgas- emissionen Entwicklung der CO 2-Emis- sionen (private Haushalte, Gewerbe, Industrie und Verkehr) je Einwohner*in in Tonnen 13 5.1 Strom aus Erneuerbaren Energien Entwicklung der Erneuerba- ren Stromerzeugung nach Technologie in Münster in MWh sowie Anteil der Erneuerbaren Energien am Gesamtstromverbrauch in Prozent X 7 5.2 Wärme aus Erneuerbaren Energien Entwicklung der Erneuerba- ren Wärmeerzeugung nach Technologie in Münster in MWh sowie Anteil der Erneuerbaren Energien am Gesamtwärmeverbrauch in Prozent 7 5.2 Straßen- beleuchtung Anteil der LED-Leuchten an der Gesamtzahl der Stra- ßenbeleuchtung Münsters in Prozent 7 5.2 Energieeinsatz in Privathaushalten Gesamtenergieverbrauch der privaten Haushalte in MWh und Reduktion im Vergleich zum Jahr 1990 in Prozent 7 5.2 Treibhausgas- emissionen der Stadtverwaltung Treibhausgasemissionen nach Bereichen der Stadt- verwaltung im Ausgangs- bilanzjahr 2019 in Tonnen 13 5.4 Gute Arbeit und zukunftsorientierte Wirtschaft Kinderbetreuungs- angebote Anteil der Plätze zur Kinderbetreuung in Münster für Unter-3-Jährige sowie 3- bis 6-Jährige an der Bevölkerung unter 3 Jahren sowie 3 bis 6 Jahren in Prozent X 4 6.1 Betreuungs- und Ganztagsange bote an Grundschulen Betreuungs- und Ganztags- angebote in den Jahrgän- gen 1 bis 4 an städtischen Grundschulen 4 6.1 182 Anhang Handlungsfeld Indikator Definition BNK SDG Kapitel Gute Arbeit und zukunftsorientierte Wirtschaft Arbeitslosen quote Anteil der arbeitslosen Frauen und Männer sowie der arbeitslosen Bevölke- rung insgesamt in Münster in Prozent 8 6.1 Arbeitslose in Münster Anzahl der Arbeitslosen über 55 Jahre, der Langzeit- arbeitslosen, der schwer- behinderten Arbeitslosen und der ausländischen Arbeits losen in Münster X 8 6.1 Sozialversiche- rungspflichtig Beschäftigte Anteil der sozialversiche- rungspflichtig beschäftigten Frauen und Männer am Wohnort Münster im Ver- hältnis zu der weiblichen und männlichen Bevölkerung im Alter von 18 bis 64 Jahren in Prozent X 8, 10 6.1 Verdienstabstand zwischen Männern und Frauen Median der sozialversiche- rungspflichtig Vollzeitbe- schäftigten der Kerngruppe mit Angaben zum Brutto- monatsentgelt am Arbeits- ort Münster X 8, 10 6.1 Frauen in Führungs- positionen der Stadtverwaltung Münster Anteil der Frauen in unter schiedlichen Führungs positionen der Stadtverwaltung in Prozent 5, 8 6.2 Beschäftigte der Stadtverwaltung Münster nach TvöD- Entgelt gruppen Anzahl der Beschäftigten der Stadtverwaltung in verschiedenen TvöD- Entgeltgruppen 5 6.2 Mitarbeitende schwerbehinderte Menschen bei der Stadtverwaltung Münster Anteil der schwerbehinder- ten Mitarbeitenden bei der Stadtverwaltung Münster in Prozent 8, 10 6.2 Nachhaltigkeitsbericht 2022 183 Gute Arbeit und zukunftsorientierte Wirtschaft Telearbeit bei der Stadtverwaltung Münster Gesamtanzahl der Telear- beitsplätze bei der Stadt- verwaltung Münster sowie Anzahl männlicher und weiblicher Beschäftigter mit Telearbeitsplatz 9 6.5 Ganzheitliche Bildungsgerechtigkeit Schulabschlüsse Erreichte Abschlüsse an städtischen weiterführen- den Schulen im Schuljahr 2021 / 2022 in Prozent 4 7.1 SDG-Schulen Anzahl der Schulen in Münster mit einer Aus- zeichnung als Schule der Zukunft, Fairtrade-School, Verbraucherschule oder UNESCO-Projektschule 12 7.4 Globale Verantwor- tung und Eine Welt Fairtrade-Stadt Münster Auszeichnungen Münsters als Fairtrade-Stadt und Rezertifizerungen X 12 8.1 Fairtrade-Schools und FaireKITAs in Münster Anzahl der Auszeichnungen als Fairtrade-School oder FaireKITA X 12 8.1 Projekte und Partnerschaften mit Akteuren des Globalen Südens mit kommunaler Beteiligung 12, 17 8.3 Konsum und Lebensstile Privater Trinkwas- serverbrauch Privater Trinkwasser- verbrauch in Liter je Einwohner*in und Tag X 12 9.2 Abfallmenge Entwicklung der spezifi- schen Gesamtabfallmenge in den Jahren 2016 bis 2022 je Einwohner*in in Kilogramm X 12 9.2 184 Anhang Mitwirkende im Beirat Global Nachhaltige Kommune Münster Stand: 31.12.2023 Mitglieder aus der Wissenschaft Prof.’in Dr. Petra Teitscheid Fachhochschule Münster, Institut für nachhaltige Ernährung (iSuN) Prof. Dr. phil. Agostino Mazziotta Fachhochschule Münster, Fachbereich Sozialwesen Dr. Andrea Dittrich-Wesbuer Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung gGmbH (ILS) Prof. Dr. Samuel Mössner Universität Münster, Institut für Geographie, AG Raumplanung und Nachhaltigkeit Prof. Dr. Tillmann Buttschardt Universität Münster, Institut für Landschaftsökologie (ILÖK) Prof.’in Doris Fuchs, PhD Universität Münster, Zentrum für interdisziplinäre Nachhaltigkeitsforschung (ZIN) Mitglieder aus der Wirtschaft Patrick Hasenkamp Abfallwirtschaftsbetriebe Münster Michael Grönewäller DEHOGA Westfalen e. V. Volker Nicolai-Koß Deutscher Gewerkschaftsbund Region Münsterland Thomas Rohloff Handwerkskammer Münster Detlef Isermann Industriegemeinschaft Münster GbR Carsten Taudt Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen Lisa Kittner Initiative starke Innenstadt Münster e. V. (ISI) Heinz-Georg Hartmann Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen Lukas Peuckmann Stadtwerke Münster GmbH Matthias Heitplatz Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband e. V., Kreisverband Münster Dr. Christina Willerding Wirtschaftsförderung Münster GmbH Christian Schulte-Sienbeck Wohn + Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH Mitglieder aus der Zivilgesellschaft Niklas Plischewsky Adolph-Kolping-Berufskolleg Lara Niemann und Mirjam Holle Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) der Universität Münster, Referat für Nachhaltigkeit und Mobilität Christoph Thiel Beirat für Klimaschutz der Stadt Münster Dr. Kajo Schukalla Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit Maike Grabowski Eine-Welt-Forum Münster e. V. Damian Winter Ernährungsrat Münster e. V. N.N. Evangelischer Kirchenkreis Münster Saskia Zeh Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e. V. (GGUA) Monica Alexandra Rovayo Reinoso Integrationsrat der Stadt Münster Ann-Christin Spatzier Jugendamtselternbeirat der Stadt Münster (JAEB) Maximilian Stahl Jugendrat der Stadt Münster Sebastian Reimann Katholisches Stadtdekanat Münster Harald Wölter Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderung (KIB) Eric Sircar Kommunale Seniorenvertretung Münster Nikola Siller Kompanera Frank Oldengott Kulturquartier Münster GmbH Nachhaltigkeitsbericht 2022 185 Manfred Kerklau moNOkultur – Initiative der freien Kulturszene Münster Kerstin Ramsauer Münster nachhaltig e. V. Dr. Britta Linnemann NABU-Münsterland gGmbH Jana Winkeljann Sportjugend Münster Michael Schmitz Stadtsportbund Münster e. V. (SSB Münster) Karin Gindler-Hilge Umweltforum Münster e. V. Mitglieder aus der Politik Ratsfraktionen Dr. Michael Klenner CDU-Fraktion Dr. Leandra Praetzel Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Hedwig Liekefedt SPD-Fraktion Lena Wobido FDP-Fraktion Heiko Wischnewski Fraktion Die Linke Alina Möller Internationale Fraktion Die PARTEI/ÖDP Philipp Lohkamp Ratsgruppe Volt Mitglieder aus der Verwaltung Vorsitz Stadtrat Arno Minas Dezernent für Wohnungsversorgung, Immobilien und Nachhaltigkeit (Vorsitz des Beirates) Koordination Nachhaltigkeitsprozess Jutta Höper Leiterin Fachstelle Nachhaltigkeit; Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit Helena Annegarn Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit Mitglieder des Kernteams Global Nachhaltige Kommune Münster Peter Driesch Leiter des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit (Vorsitz des Kernteams, stellver- tretender Vorsitz des Beirates) Larissa Aldehoff Referentin; Dezernat für Personal, Organisation, Ordnung, Feuerwehr André Gunsthövel Kommunales Integrationszentrum Prof. Dr. Thomas Hauff Leiter der Stabsstelle Strategische Stadtentwicklung, Wissenschaftsstadt; Stadtplanungsamt Julia von Hayn Amt für Gleichstellung Jürgen Kupferschmidt Leiter des Amtes für Bürger- und Ratsservice Lars Kraehnke Amt für Mobilität und Tiefbau Thomas Möller Leiter Stabsstelle Klimaschutz und Energiekoordina- tion; Dezernat des Oberbürgermeisters Dr. Matthias Schmidt Wissenschaftsbüro; Münster Marketing Marcus Schölling Stellvertretender Leiter des Jobcenters Münster Verena Schulte-Sienbeck Abteilungsleiterin Sozialplanung, Teilhabe und Pflege; Sozialamt Michael Volmering Fachstellenleiter; Amt für Finanzen und Beteiligungen Franziska Weber Referentin; Dezernat für Finanzen, Beteiligungen und Integration Charlotte Winkler Abteilungsleiterin Bildungsmanagement; Amt für Schule und Weiterbildung Alexandra Wirtz Stellvertretende Leiterin des Amtes für Wohnungs- wesen und Quartiersentwicklung 186 Herausgeberin: Stadt Münster Redaktion: Stadt Münster – Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit Fachstelle Nachhaltigkeit Jutta Höper Albersloher Weg 450 48167 Münster Institut für Nachhaltigkeitsbildung Dr. Martin Hellwig Achtermannstr.24 48143 Münster Texte: Stadt Münster, Eigenbetriebe und Beteiligungsgesellschaften Abfallwirtschaftsbetriebe Münster Amt für Bürger- und Ratsservice Amt für Finanzen und Beteiligungen Amt für Gleichstellung Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit Amt für Immobilienmanagement Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Amt für Migration und Integration Amt für Mobilität und Tiefbau Amt für Schule und Weiterbildung Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung citeq Gesundheits- und Veterinäramt Jobcenter Münster Kulturamt Münster Marketing Ordnungsamt Personal- und Organisationsamt Sozialamt Sportamt Stabsstelle Klima Stabsstelle Smart City Stadtbücherei Stadtplanungsamt Stadtwerke Münster Volkshochschule Wirtschaftsförderung Münster Wohn + Stadtbau GmbH Zentrale Rechtsdienstleistungen und Vergabemanagement Gestaltung: Drees + Riggers Titelfoto und Rückseite: Hendrik Wardenga April 2024, 1. Auflage Impressum Kontakt und weitere Informationen Stadt Münster Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit Fachstelle Nachhaltigkeit Tel. 0251 / 4 92 - 67 12 E-Mail: nachhaltig@stadt-muenster.de www.stadt-muenster.de/nachhaltig
Anlage 2 - Stellungnahme GNK-Beirat
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V/0262/2024, Anlage 2 Stellungnahme des GNK-Beirats zur Weiterentwicklung der GNK- Nachhaltigkeitsstrategie – vom 26. Oktober 2023 – . 2 A Hintergrund Die Stadt Münster hat sich der Resolution des Städtetags verpflichtet, die UN-Agenda 2030 vor Ort umzusetzen. Mit den Ratsbeschlüssen zur Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 sind die Beiträge der Stadt Münster bezogen auf das Jahr 2030 konkretisiert und als Orientierungsrahmen für die nachhaltige Stadtentwicklung vom Rat der Stadt Münster beschlossen worden (V/0320/2017, V/0648/2017, V/0515/2018 und V/0669/2019). Der Beirat „Global Nachhaltige Kommune Münster“ (GNK-Beirat) unterstützt den Nachhaltigkeitsprozess der Stadt Münster, die beschlossenen Ziele, die Umsetzung und Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030. Dazu berät er die Verwaltung, den Rat der Stadt Münster, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen (V/0464/2021). Der Beirat setzt sich neben den Beteiligten aus Politik und Verwaltung aus 40 verschiedenen institutionellen Beteiligten der Stadtgesellschaft zusammen, die aufgrund ihres Mandats, ihrer Funktion und / oder aufgrund ihrer fachlichen Expertise mit ihren jeweiligen Schwerpunkten gesamtgesellschaftliche Interessen vertreten. Die damit einhergehende Perspektivenvielfalt ist gewünscht, da sie insbesondere die in der Stadtgesellschaft bestehende Heterogenität und auch Zielkonflikte heraushebt. Diese Stellungnahme ist das Ergebnis eines diskursiven Erarbeitungsprozesses über mehrere Beiratssitzungen und bildet mehrheitsfähige Ergebnisse ab. Sie beinhaltet sowohl allgemeine Empfehlungen zum Nachhaltigkeitsmanagement, z.B. zur stärkeren notwendigen Priorisierung durch Politik und Verwaltung, für mehr Transparenz als auch konkrete Impulse und Anregungen zu den jeweiligen Handlungsfeldern. B Allgemeine Empfehlungen Das Potenzial der Stadt zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele ausschöpfen! Der GNK-Beirat fordert, dass die Stadt Münster eine Vorbildrolle übernimmt und mit starken Umsetzungsbeiträgen die Notwendigkeit der Beherzigung dieser Ziele unterstreicht. Er bekräftigt, dass diese Ziele nur durch ein Zusammenwirken aller – also von Verwaltung, Politik sowie der Stadtgesellschaft (Zivilgesellschaft, Institutionen, Vereine, Wissenschaft und Wirtschaft) – erreicht werden können: „Münster gemeinsam nachhaltig“ ist das verbindende gemeinsame Motto dieses Prozesses. Es geht um die Enkeltauglichkeit unserer Lebens- und Wirtschaftsweise – global und lokal! Der GNK-Beirat konstatiert, dass die politisch vereinbarten Nachhaltigkeitsziele u.a. in den Bereichen Biodiversität, Klimaschutz, nachhaltige Mobilität, nachhaltiges Wohnen, zukunftsorientierte Wirtschaftsentwicklung, soziale Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit mehr Tempo bei der Umsetzung benötigen. Weiterhin gilt es Strukturen und zivilgesellschaftliches Engagement zu fördern, die die Internationalität in der Stadt und die Aspekte Migration, Kultur und Entwicklung verbinden 3 sowie öffentliche Orte des friedlichen und solidarischen Miteinanders für globale Gerechtigkeit im Sinne der Agenda 2030 schaffen. Gleichzeitig erkennt der Beirat an, dass die Nachhaltigkeitsziele auch nicht ohne maßgebliche Beiträge auf anderen staatlichen Ebenen (Landes-, Bundes-, EU- und UN- bzw. globaler Ebene) erreichbar sind. Dadurch ergeben sich – neben zu beachtenden rechtlichen Rahmenbedingungen und intensiven Beteiligungsprozessen – Verzögerungen. Beteiligung, Teilhabe und Befähigung sind die wichtigsten Säulen der Nachhaltigkeit! Eine besonders wichtige Aufgabe der Stadt besteht darin, Initiativen der Zivilgesellschaft zu bestärken bzw. ihnen Raum zu geben sowie alle Bürgerinnen und Bürger bei den anstehenden Veränderungsprozessen einzubinden, sie teilhaben zu lassen, ihre Ideen einzubringen und zum aktiven Mitwirken anzuregen. Der GNK-Beirat unterstreicht die Idee des gemeinsamen Stadtmachens und einer Stadtentwicklung als Gemeinschaftsaufgabe (gemäß der allgemein zu beachtenden Leitorientierungen für mitgestaltende Beteiligung) und ruft dazu auf, die Spielräume für eine kooperative und gemeinsame Realisierung von Projekten und Stadt(teil)entwicklungsvorhaben noch stärker zu nutzen. Ein möglichst offener Beteiligungsansatz kann so einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung und zur notwendigen Akzeptanz der Prozesse leisten. Insbesondere durch eine klare und einfache Kommunikation, durch das klare Benennen von Gestaltungsspielräumen, durch niedrigschwellige Beteiligungsmöglichkeiten und das schnelle Aufnehmen und Vervielfältigen zivilgesellschaftlicher Initiativen kann es gelingen, die Menschen zu motivieren, auch schwierige Veränderungsprozesse mitzugestalten und damit die (zivil-)gesellschaftlichen Potentiale zur Stärkung und Vertiefung der Demokratie in unserem Gemeinwesen fruchtbar zu machen und zu fördern. An gelungene Beispiele anknüpfen! Der GNK-Beirat hat neben den Handlungsbedarfen auch ausgewählte gelungene Aspekte benannt. Dazu gehören z.B. der öffentlich geförderte Wohnungsbau, die Vernetzungsarbeit (z.B. Migration und Entwicklung), die Umnutzung der Kasernen (Konversion), der Masterplan 100% Klimaschutz, der Beschluss zur Klimaneutralität 2030, das Engagement der Stadtwerke für eine zukunftsfähige Energieversorgung, die aktive Gestaltung der internationalen Projektpartnerschaften, die Schulgärten sowie die Netzwerkarbeit zur Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE). Entsprechende Ressourcen zur Verfügung stellen! Für die konsequente Umsetzung und Weiterentwicklung der nachhaltigen Entwicklung in Münster ist die personelle und finanzielle Ausstattung zu hinterfragen sowie bei Bedarf zu verbessern und ggf. zu priorisieren. 4 C Empfehlungen zu den Handlungsfeldern GESELLSCHAFTLICHE TEILHABE und GENDER Gelebte gesellschaftliche Teilhabe ist in Münster für alle selbstverständlich. Der GNK-Beirat empfiehlt die Modifizierung der Leitlinie der Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 wie folgt: „In Münster haben alle Menschen, unabhängig von ihrem Alter und Geschlecht, geschlechtlicher Identität oder ihrer sexuellen Orientierung, ihrer körperlichen, seelischen, kognitiven oder Sinnes-Be_hinderung sowie ihren Fähigkeiten, ihrer Herkunft, Religion sowie ihrem sozialen Status gleiche Teilhabechancen. Münster ist eine solidarische, bunte, antirassistische und inklusive Gesellschaft, die sich ihrer Vorurteile und unterschiedlichen Privilegien bewusst ist und in der alle Menschen die Möglichkeit haben, ein aktives und selbstbestimmtes Leben zu führen.“ Der GNK-Beirat der Stadt Münster empfiehlt, die Inklusion als universelles Prinzip für alle städtischen Prozesse zugrunde zu legen, die gesellschaftliche Gleichstellung aller Menschen sicherzustellen (Abbau von Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts, der geschlechtlichen Identität, der sexuellen Orientierung oder anderer Aspekte) sowie möglichst eine aktive und unmittelbare Partizipation von Personen in Projekten und Programmen zu ermöglichen und dabei stets die Menschen einzubinden, deren Zugang zu gesellschaftlicher Teilhabe eingeschränkt ist, so dass auch die Interessen der eher artikulationsschwachen Gruppen Berücksichtigung finden. NACHHALTIGES WOHNEN Alle Menschen haben die Möglichkeit, bezahlbar umwelt- und sozialgerecht sowie gesund in Münster zu wohnen. (Anmerkung der Verwaltung: „Nachhaltiges Wohnen“ ist derzeit eines der beiden strategischen Ziele im Handlungsfeld “GESELLSCHAFTLICHE TEILHABE und GENDER“. Daher existiert zurzeit hierzu (noch) keine gesonderte und vom Rat beschlossene Leitlinie.) Der GNK-Beirat der Stadt Münster empfiehlt, unter dem Titel „WOHNEN und NACHHALTIGE QUARTIERE“ ein eigenständiges GNK- Handlungsfeld aufzunehmen, und die bestehende Strategie im ganzheitlichen Sinne („Quartiere sind mehr als Wohnen“) weiterzuentwickeln (Leitlinie etc. zu ergänzen), Quartiere ganzheitlich nachhaltig mit und für die Bewohnenden und Nutzenden fortwährend zu entwickeln, da sie weit mehr als Wohnen sind (Wohnumfeld mit den erforderlichen Grün- und Freiflächen sowie kulturellen, sozialen und technischen Angeboten), bezahlbaren Wohnraum für alle Einkommens- und Zielgruppen zu schaffen, 5 in bestehenden und neuen Quartieren sozialer Exklusion oder Segregation entgegenzuwirken und eine breite soziale Durchmischung zu ermöglichen, an dem Ziel zu arbeiten, die Wohnflächen pro Kopf zu reduzieren, um allen ein gutes Leben auf einer angemessenen und notwendigen Wohnfläche pro Kopf zu ermöglichen sowie Zielkonflikte im Handlungsfeld „Wohnen“ stärker sichtbar zu machen und Raum für einen stadtgesellschaftlichen Diskurs zu geben (z.B. wachsende Stadt – bezahlbarer Wohnraum, Flächenverbrauch, Ressourcenverbrauch, Gebäudesanierung – steigende Mietpreise, soziale Balance im Quartier, Verdrängungsprozesse). NATÜRLICHE RESSOURCEN und UMWELT In Münster bleiben die natürlichen Lebensgrundlagen erhalten und die biologische Vielfalt ist verbessert. Der GNK-Beirat bekräftigt die folgende Leitlinie der Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030: „Die Stadt Münster ist sich ihrer Verantwortung für einen schonenden Umgang mit der Natur und der nachhaltigen Verwendung von Ressourcen bewusst. Sie trägt zum Erhalt und zur Verbesserung der natürlichen Lebensgrundlagen sowie zur Weiterentwicklung höchster Lebens- und Entwicklungsqualität bei. Das Handeln der Menschen in Münster erfolgt im Bewusstsein der globalen ökologischen Belastungsgrenzen.“ Der GNK-Beirat der Stadt Münster empfiehlt, ein naturverträgliches und ressourcenschonendes Flächenmanagement zu etablieren (Flächeninanspruchnahme minimieren, Flächen effizient nutzen und nachhaltig gestalten), die Biodiversitätskrise stärker in den Fokus zu nehmen, wirksame Maßnahmen und Konzepte zur Förderung der biologischen Vielfalt (z.B. Renaturierungen) zu erarbeiten und konsequent umzusetzen sowie die Stadtgesellschaft entsprechend zu sensibilisieren, Kernflächen der Grünordnung festzulegen und zu sichern, die (Grün)-flächen der Stadt naturnah zu pflegen und zu entwickeln, Maßnahmen und Konzepte der Klimaanpassung stringent umzusetzen (wassersensible Stadtentwicklung, Hitzeaktionsplan, Fassaden- und Dachbegrünung) und die Stadtgesellschaft dabei zu informieren und einzubinden, konsequent Konzepte und Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen und chemischen Zustands des Grundwassers und der Oberflächengewässer sowie Maßnahmen zur Sicherung einer ausreichenden Wasserversorgung umzusetzen (z.B. Optimierung des Landschaftswasserhaushalts, Entwicklung von Schwammlandschaften), gesunde und funktionsfähige Böden als natürliche Ressource zu erhalten und zu fördern (z.B. durch gezielte Optimierung des Humusaufbaus und des Bodenwasser- und Nährstoffhaushalts), regionale (Bio-)Wertschöpfungsketten aufzubauen und die Entwicklung zu einer ökologischen und nachhaltigen Landwirtschaft zu stärken und voranzutreiben (vgl. Konsum und Lebensstile) sowie 6 Zielkonflikte zu den Handlungsfeldern „Nachhaltiges Wohnen“, „Gute Arbeit und zukunftsorientierte Wirtschaftsentwicklung“ sowie „Klimaschutz und Energie“ stärker sichtbar zu machen und Raum für einen stadtgesellschaftlichen Diskurs zu geben (z.B. Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, um Abwanderung in das Umland und zusätzliche Pendlerverkehre zu verringern; Flächen für nachhaltige Gewerbeentwicklung und gute Arbeit; Flächenansprüche der Energiewende). NACHHALTIGE WIRTSCHAFTS-, PENDLER- und FREIZEITVERKEHRE Wirtschafts-, Pendler- und Freizeitverkehre erfolgen überwiegend umweltfreundlich und klimaschonend. (Anmerkung der Verwaltung: „Nachhaltige Wirtschafts-, Pendler- und Freizeitverkehre“ ist derzeit eines der beiden strategischen Ziele im Handlungsfeld “Natürliche Ressourcen und Umwelt“. Daher existiert zurzeit hierzu (noch) keine gesonderte und vom Rat beschlossene Leitlinie.) Der GNK-Beirat der Stadt Münster empfiehlt, das bisherige GNK-Ziel, „Nachhaltige Pendler-, Wirtschafts- und Freizeitverkehre“ ganzheitlich als eigenständiges Handlungsfeld mit dem Titel „NACHHALTIGE und UMWELTVERTRÄGLICHE MOBILITÄT“ weiterzuentwickeln (Titel übernehmen, Ziele und Leitlinie formulieren) und dabei den Begriff „Pendlerverkehr“ durch den geschlechtsneutralen Begriff „Pendelverkehr“ zu ersetzen. KLIMASCHUTZ und ENERGIE Münster wird bis zum Jahr 2030 klimaneutral. Der GNK-Beirat bekräftigt die folgende Leitlinie der Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030: „In der Stadt Münster sind die negativen Auswirkungen auf das Klima auf ein Minimum reduziert. Gemeinsam richten alle Akteurinnen und Akteure ihr Handeln gezielt auf Ressourcenschonung und decken ihren Energiebedarf bis zum Jahr 2030 klimaneutral und umweltverträglich.“ (Anmerkung der Verwaltung: Das ursprüngliche Zieljahr 2050 wurde aufgrund der aktuelleren Ratsbeschlüsse auf das Jahr 2030 geändert.) Der GNK-Beirat der Stadt Münster empfiehlt, energetische Sanierungen und energieeffiziente Maßnahmen zu intensivieren und dabei den Fachkräftemangel und soziale Aspekte zu berücksichtigen, den Ausbau erneuerbarer Energien „größer“ zu denken (Wärmewende, Kältenetze), Klimaschutz konsequent im Mobilitätsbereich umzusetzen (klimaneutraler Fuhrpark der Stadtverwaltung sowie der städtischen Unternehmen und Beteiligungen; E- Ladeinfrastruktur, betriebliches Mobilitätsmanagement), 7 die nicht-technischen Klimaschutzpotenziale auch im GNK-Prozess im Sinne der Suffizienz stärker in den Fokus zu nehmen (u.a. durch Bildung, Befähigung und Kulturwandel) sowie die stärkere Einbindung der Stadtgesellschaft (Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Institutionen, Vereine und Unternehmen) zur Gestaltung des Klimaschutzprozesses. GUTE ARBEIT und ZUKUNFTSORIENTIERTE WIRTSCHAFT Alle Menschen gehen ihrer Qualifikation entsprechend einer guten Arbeit nach. Inklusive und faire Beschäftigungsmöglichkeiten sind ausreichend vorhanden. Die Stadt verfolgt das Ziel einer zukunftsorientierten Wirtschaftsentwicklung, in der ökonomische Wettbewerbsfähigkeit im Einklang steht mit ökologischer Tragfähigkeit und sozialer Verantwortung. Der GNK-Beirat bekräftigt die folgende Leitlinie der Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030: „Münster ist einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa. Sie ist Stadt des dynamischen Mittelstandes in Nordrhein- Westfalen. Die Wirtschaft ist ein wichtiges Fundament für das Gemeinwohl in Münster. „Gute Arbeit“ und ökologisches Wirtschaften bilden die Basis zur Stärkung und zum Ausbau des Wirtschaftsstandorts Münster.“ Der GNK-Beirat der Stadt Münster empfiehlt, dass Stadt, Unternehmen, Institutionen und Verbände dem Fachkräftemangel stärker begegnen (nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Herausforderungen in den Bereichen Klima, Wohnen, Gesundheit, Kinderbetreuung etc.), Strukturen und Anreize für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie und eine geschlechtergerechtere Verteilung von Sorge/Care- und Erwerbsarbeit zu schaffen, das Weiterbildungsmanagement und den Übergang Schule/Beruf sichtbarer zu machen und bedarfsorientiert weiterzuentwickeln, Existenzgründungen zu Nachhaltigkeitsthemen weiter zu forcieren (Forschung, Wirtschaft, Industrie etc.), ein nachhaltiges Gewerbegebiet als Pilotprojekt zu entwickeln, mehr Transparenz bei den Kriterien zur nachhaltigen Gewerbeflächenvermarktung zu schaffen sowie Anstöße zum Thema „zirkuläres Wirtschaften“ zu entwickeln. GANZHEITLICHE BILDUNGSGERECHTIGKEIT Die Menschen in Münster entwickeln ihr jeweiliges Bildungspotential ungehindert ihrer Herkunft und ihres sozialen Hintergrunds im ganzheitlichen Sinne bestmöglich. Der GNK-Beirat bekräftigt die folgende Leitlinie der Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030: „Nachhaltige Bildung zielt vor allem auf die Persönlichkeitsbildung und Gestaltungskompetenz im lokalen und persönlichen Umfeld sowie auf eine globale Perspektive. Sie schließt im Sinne eines ganzheitlichen Bildungsauftrags die Fähigkeit mit ein, die Welt rational und emotional zu erleben, zu erkennen und zu gestalten. Sie befähigt Menschen, ein zufriedenes und zugleich 8 verantwortungsvolles Leben führen zu können. Als Beitrag zur Bildung für Nachhaltige Entwicklung schafft die Stadt Münster die Rahmenbedingungen für ein lebensbegleitendes Lernen in einer inklusiven, gerechten und gleichberechtigten Bildungslandschaft.“ Der GNK-Beirat der Stadt Münster empfiehlt, die Bildungslandschaft entlang der gesamten Bildungskette im formalen, non-formalen und informellen Bereich gemeinsam mit den Bildungsakteurinnen und -akteuren und den Nutzenden als Verantwortungsgemeinschaft zu gestalten, in dieser Verantwortungsgemeinschaft Bildungsangebote passgenau bezogen auf die verschiedenen Lebensrealitäten der Nutzenden und ineinander übergreifend zu gestalten und gleichberechtigte Bildungsteilhabe zu befördern, Bildungszugänge für jede und jeden zu ermöglichen und gelingende Bildungsübergänge zu gestalten, BNE in allen Bildungseinrichtungen verbindlich zu etablieren, Menschen mit Migrationsvorgeschichte und Geflüchtete mit ihren Ressourcen und Potenzialen aktiv einzubeziehen, vorhandene interkulturelle Kompetenzen zu nutzen und ggf. notwendige Schutz- und Empowermenträume in der Bildungskette zu etablieren Bildungsangebote zur Diskriminierungssensibilisierung und Stärkung rassismuskritischer Kompetenzen in der Stadtverwaltung, bei Akteurinnen und Akteuren der Bildungskette und Ehrenamtlichen deutlichen auszubauen. GLOBALE VERANTWORTUNG und EINE WELT Die Themen Globale Verantwortung und Eine Welt sind fest im Handeln von Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft verankert. Der GNK-Beirat bekräftigt die folgende Leitlinie der Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030: „Münster ist eine Stadt mit hohem Verantwortungsbewusstsein für lokale und globale Zusammenhänge und für friedenssicherndes und humanitäres Handeln in der Einen Welt. Die Stadt Münster, die Wirtschaft und die Bürgerinnen und Bürger legen ihre Finanzanlagen überwiegend in nachhaltigen Geldanlagen und Projekten an.“ Der GNK-Beirat der Stadt Münster empfiehlt, die nachhaltige und faire Beschaffung durch entsprechend konkrete Maßnahmen und eine flankierende Öffentlichkeitsarbeit in der Stadtgesellschaft voranzutreiben (Stadt, Institutionen, Vereine und Unternehmen) und regelmäßig über den Fortschritt zu berichten, globale Partnerschaften auszubauen und stärker sichtbar zu machen, zu Eine-Welt-Themen und globaler Gerechtigkeit arbeitende Initiativen miteinander zu vernetzen sowie den Fair-Trade-Bereich in der Stadtverwaltung zu stärken und in der Stadtgesellschaft sichtbarer zu machen. 9 KONSUM und LEBENSSTILE Münster ist ein Vorbild für zukunftsfähige Produktions- und Konsummuster (weniger, einfach, besser). Der GNK-Beirat bekräftigt die folgende Leitlinie der Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030: „Münster bietet alle Voraussetzungen für ein zukunftsorientiertes und gesundes Leben. Die Menschen nutzen die Möglichkeiten einer bewussten und maßvollen Lebensführung sowie eines friedvollen Miteinanders.“ Der GNK-Beirat der Stadt Münster empfiehlt, das bisherige GNK-Handlungsfeld „KONSUM und LEBENSSTILE“ um den Aspekt „GESUNDES LEBEN “ zu erweitern und den Titel, die Leitlinie und die Ziele des Handlungsfeldes entsprechend anzupassen, als nächsten konkreten Schritt im GNK-Prozess eine nachhaltige Ernährungsstrategie zu erarbeiten (Themen: Nachhaltigere Landwirtschaft, Aufbau regionaler Bio- Wertschöpfungsketten, Förderung der Vernetzung der regionalen Produzenten, Produktion von Lebensmitteln in der Stadt und Ernährungsbildung), einen Glücksindex für Münster ins Leben zu rufen (gesundes, bewusstes, gleichberechtigtes und nachhaltiges Leben etc. als Kriterien), den Aufbau und die Etablierung einer Ressourcenstrategie sowie einen Diskurs anzuregen, der die angemessen Mindest- und Maximalmaße von Konsum vor dem Hintergrund der Zielsetzung eines „guten Lebens“ für heutige und zukünftige Generationen thematisiert.
Beschlussvorlage
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V/0262/2024 V/0262/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft "Global Nachhaltige Kommune in NRW (GNK)" – Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 – Teil 4: Nachhaltigkeitsbericht 2019 – 2022, Stellungnahme des GNK-Beirats und nächste Meilensteine im Nachhaltigkeitsprozess Beratungsfolge 11.06.2024 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 12.06.2024 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung 12.06.2024 Integrationsrat Vorberatung 13.06.2024 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 13.06.2024 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 18.06.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 21.08.2024 Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit Vorberatung 21.08.2024 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Be- hinderungen Vorberatung 22.08.2024 Betriebsausschuss Münster Marketing Vorberatung 26.08.2024 Kommunale Seniorenvertretung Vorberatung 27.08.2024 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 28.08.2024 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Ar- beitsförderung Vorberatung 28.08.2024 Sportausschuss Vorberatung 29.08.2024 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 29.08.2024 Kulturausschuss Vorberatung 02.09.2024 Jugendrat Vorberatung 03.09.2024 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung Vorberatung 04.09.2024 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Vorberatung 11.09.2024 Hauptausschuss Vorberatung 11.09.2024 Rat Entscheidung Amt für Grünflächen, Umw elt und Nachhaltigkeit 27.05.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Höper, Frau Annegarn Telefon: 492-6712, -6859 Hoeper@stadt-muenster.de Annegarn@stadt- muenster.de - 2 - V/0262/2024 Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt den von der Verwaltung vorgelegten Nachhaltigkeitsbericht 2019 – 2022 (siehe Anlage 1) zur Kenntnis. 2. Der Rat nimmt die vom Beirat Global Nachhaltige Kommune (GNK -Beirat) erarbeitete Stellung- nahme zur Weiterentwicklung der GNK-Nachhaltigkeitsstrategie (siehe Anlage 2) zur Kenntnis. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit dem GNK -Beirat auf der Grundlage des vor- liegenden Nachhaltigkeitsberichts und der Stellungnahme des GNK -Beirats eine Fortschrei- bungsempfehlung für die Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 zu erarbeiten und diese dem Rat der Stadt Münster in 2025 zur Beschlussfassung vorzulegen. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1401 Übergreifender Umweltschutz, Klima, Nachhaltigkeit, Immissi- on, Boden Abfall Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen 2024 2025 25.000 28.000 Sachmittel Wei- terentwicklung Nachhaltigkeits- strategie Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2024 ff. bei der o. g. Pro- duktgruppe veranschlagt. Begründung: Die Stadt Münster hat sich der Resolution des Städtetags angeschlossen und sich verpflichtet, die UN-Agenda 2030 vor Ort umzusetzen. Mit den Ratsbeschlüssen zur Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 sind die Beiträge der Stadt Münster bezogen auf das Jahr 2030 konkretisiert und als Orientie- rungsrahmen für die nachhaltige Stadtentwicklung vom Rat der Stadt Münster beschlossen worden. Zudem sind darin die weiteren Verfahrensschritte zur Verstetigung und Fortschreibung des Prozesses enthalten (V/0320/2017, V/0648/2017, V/0515/2018 und V/0669/2019). Ziel der Nachhaltigkeitsstrategie ist es, ein wirkungsorientiertes Nachhaltigkeitsmanagement zur nachhaltigen Entwicklung Münsters aufzubauen und kontinuierlich zu verbessern. Nicht zuletzt auf- grund dieser Aktivitäten ist die Stadt Münster als „Nachhaltigste Großstadt 2019“ mit dem Deutschen Nachhaltigkeitspreis ausgezeichnet worden. In der folgenden Tabelle werden die bisherigen Schritte zur Erarbeitung der Nachhaltigkeitsstrategie im Überblick dargestellt. - 3 - V/0262/2024 Tab. 1: Aktueller Stand der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 Bausteine der Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 vom Bei- rat u./o Kernteam entwickelt Ratsbeschluss Zwischenbericht zum Modell- projekt „Global Nachhaltige Kommune“ in NRW V/0320/2017 Leitlinien für sieben priorisierte Themenfelder sowie zehn strategische Ent- wicklungsziele mit 41 Unter- zielen V/0648/2017 57 operative Ziele V/0515/2018 Anlage 1: Empfehlung des Beirats Anlage 2: Beschlussempfehlung d er Verwaltung 137 Maßnahmen mit 29 Schlüsselprojekten und Ver- stetigung des Prozesses V/0669/2019 Anlage 1: Beschluss - und Verfahrensempfehlung der Verwaltung zum Maßnahmenprogramm 2019 - 2022 Anlage 2: Empfehlung des GNK -Beirats und des verwaltungsin- ternen Kernteams zur Auswahl von Schlüsselprojekten Anlage 3: Verfahrensempfehlung zur Verstetigung Verstetigung GNK -Beirat V/0464/2021 Anlage 1: Verfahrensgrundsätze Anlage 2: Besetzung des Beirats Aktuelle Vorlage Nachhaltigkeitsbericht und Stellungnahme des GNK - Beirats und nächste Meilen- steine V/0262/2024 Anlage 1: Nachhaltigkeitsbericht 2019 – 2022 Anlage 2: Stellungnahme des GNK -Beirats zur Weiterentwick- lung Als weiterer Meilenstein liegt nun Teil 4 der Nachhaltigkeitsstrategie mit einem ersten Nachhaltig- keitsbericht und einer Stellungnahme des GNK -Beirats mit Empfehlungen zur Überarbeitung und Fortschreibung der Strategie vor. Zu 1.: Nachhaltigkeitsbericht 2019 – 2022 Der vorliegende „Nachhaltigkeitsbericht 2019 – 2022“ (Anlage 1) gibt einen Überblick, wo die Stadt Münster mit Blick auf nachhaltige Stadtentwicklung und die Umsetzung der 17 nachhaltigen Entwick- lungsziele der Vereinten Nationen (UN) steht. Da sich der Bericht auf einen zurückliegenden Zeitraum bezieht, wird darauf hingewiesen, dass sich in den Jahren 2023/2024 teilweise Änderungen oder auch Weiterentwicklungen in den Themenfeldern ergeben haben. Mit diesem Bericht beteiligt sich die Verwaltung mit bundesweit weiteren 30 Kommunen gemeinsam an der Erprobung des Berichtsrahmens nachhaltige Kommune (BNK) als neues Format für die Nach- haltigkeitsberichterstattung in Kommunen . Der zugrundeliegende BNK -Berichtsrahmen wurde vom Rat für Nachhaltige Entwicklung speziell für Kommunen entwickelt, u.a. um die kommunale Nachhal- tigkeitsberichterstattung vergleichbarer zu gestalten. Dabei orientiert sich der BNK am Deutschen Nachhaltigkeitskodex, der sich seit 2011 als freiwilliges Instrument zur Nachhaltigkeitsberichterstat- tung im Unternehmenssektor etabliert hat. Der BNK gliedert sich in den Abschnitt „Steuerung“ (insbesondere mit übergreifenden Verantwor- tungsthemen) und einen zweiten Abschnitt mit neun kommunalen, thematischen Handlungsfeldern. Die quantitativen Daten (Indikatoren) basieren auf einem SD G-Indikatorenkatalog, der durch eine vom Deutschen Städtetag initiierten Arbeitsgruppe für Kommunen entwickelt worden ist (siehe auch www.sdg-portal.de) und vor Ort mit kommunalspezifischen Daten angepasst werden kann. - 4 - V/0262/2024 Mit dem vorliegenden Bericht baut die Verwaltung auf die in Münster seit vielen Jahren bestehende Nachhaltigkeitsberichterstattung auf. Neu sind einerseits die Verknüpfungen zum BNK als bundeswei- tem Berichtsformat und andererseits zu den Handlungsfeldern, Zielen und Maßnahmen des Nachhal- tigkeitsprozesses Münster 2030. Bei der münsterspezifischen Anpassung des SDG-Indikatorenkatalogs wurden insbesondere die Indi- katoren ausgewählt, die auch tatsächlich einen Bezug zur Münsteraner Nachhaltigkeitsstrategie ha- ben. Bei unterschiedlichen zur Verfügung stehenden Datenquellen und/oder Betrachtungsrahmen wurden bevorzugt Indikatoren verwendet, die in den jeweiligen Ämtern der Stadt Münster Anwendung finden. Ergänzend dazu s ind in den Kapiteln des Nachhaltigkeitsberichts weitere Kennzahlen einge- flossen, die ebenfalls quantifizierbare Ergebnisse der Münsteraner Maßnahmenumsetzung wider- spiegeln. Der vorgelegte Indikatorenkatalog ist nicht als starres Instrument für das nächste Jahrzehnt zu ver- stehen. Er wird kontinuierlich weiterentwickelt und fortgeschrieben. So läuft derzeit beispielsweise auf Bundesebene eine vom Rat für nachhaltige Entwicklung initiierter Überarbeitung des BNKs, in die u.a. auch die gemachten Erfahrungen der ersten Modellkommunen einfließen. Neben dieser Langversion des Münsteraner Nachhaltigkeitsberichtes ist für den Sommer geplant, eine auf die Zielgruppe der Bürger*innen abgestimmte und handlungsorientierte Kurzfassung des Nachhaltigkeitsberichts zu veröffentlichen. Zu 2.: Empfehlende Stellungnahme des GNK -Beirats zur Weiterentwicklung der GNK - Nachhaltigkeitsstrategie Der Beirat Global Nachhaltige Kommune (GNK -Beirat) unterstützt den Nachhaltig keitsprozess der Stadt Münster – insbesondere die Umsetzung und Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030. Dazu berät er die Verwaltung, den Rat der Stadt Münster, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen (V/0464/2021). Der Beirat setzt sich neben den Beteiligten aus Politik und Verwaltung aus 40 verschiedenen instituti- onellen Beteiligten der Stadtgesellschaft zusammen, die aufgrund ihres Mandats, ihrer Funktion und / oder aufgrund ihrer fachlichen Expertise mit ihren jeweiligen Schwerpunkten gesamtgesellschaftliche Interessen vertreten. Die damit einhergehende Perspektivenvielfalt ist gewünscht, da sie insbesonde- re die in der Stadtgesellschaft bestehende Heterogenität und auch Zielkonflikte heraushebt. Die Stellungnahme (Anlage 2) ist das Ergebnis eines diskursiven Erarbeitungsprozesses über mehre- re Beiratssitzungen und bildet mehrheitsfähige Ergebnisse ab. Sie beinhaltet sowohl allgemeine Emp- fehlungen zum Nachhaltigkeitsmanagement (z. B. zur stärkeren notwendigen Priorisierung durch Poli- tik und Verwaltung oder für mehr Transparenz) als auch konkrete Impulse und Anregungen zu den jeweiligen Handlungsfeldern. Zu 3.: Nächste Meilensteine im GNK-Nachhaltigkeitsprozess Entsprechend des bestehenden Ratsbeschlusses aus 2019 (V/0669/2019, Anlage 3) steht nun nach dem Abschluss des ersten Managementzyklus die Überarbeitung und Fortschreibung der Nachhaltig- keitsstrategie an. Die Überarbeitung erfolgt auch weiterhin in einem kollaborativen und alternierenden Verfahren mit GNK-Beirat und Verwaltung. Sofern es der zeitliche Prozessverlauf zulässt, werden darin ebenfalls die Ergebnisse aktueller Fort- schreibungen der Landes - und Bundesnachhaltigkeitsstrategie sowie Fortschreibungen auf UN - Ebene berücksichtigt. Im Ergebnis ist geplant, in 2025 eine Beschlussvorlage der Verwaltung mit einer konkreten, v om GNK-Beirat erarbeiteten Beschlussempfehlung zur Fortschreibung der Nachhaltigkeitsstrategie Müns- ter 2030 in die politische Beratungskette einzubringen. - 5 - V/0262/2024 Fazit und Ausblick Um auf kommunaler Ebene die nachhaltige Entwicklung der Stadt erfolgreich umzusetzen, ist auch weiterhin ein Zusammenwirken von Stadtpolitik, Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und Bürger- schaft Voraussetzung. Die Nachhaltigkeitsstrategie wird in den näch sten Jahren kontinuierlich und gemeinsam mit dem GNK -Beirat fortgeschrieben und entsprechend der Notwendigkeiten zur Errei- chung der Nachhaltigkeitsziele weiterentwickelt. Zudem ist geplant, dass die Verwaltung ca. alle vier Jahre einen Nachhaltigkeitsbericht vorlegt, ggfs. können hier zukünftig auch digitale Lösungen zum Einsatz kommen. Die aktuellen Informationen und Zwischenergebnisse des Projekts werden fortlaufend auf der Inter- netseite des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit unter www.stadt- muenster.de/nachhaltig veröffentlicht. In Vertretung gez. Arno Minas Stadtrat Anlagen: - Anlage 1: Nachhaltigkeitsbericht 2019 – 2022 - Anlage 2: Stellungnahme des GNK -Beirats zur Weiterentwicklung der GNK - Nachhaltigkeitsstrategie - Anlage A: zur Vorlage V/0262/2024
Anlage A
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Anlage A zur V/0262/2024 Kurzüberblick Der Nachhaltigkeitsbericht nimmt Bezug auf die zehn strategischen Ziele der Nachhaltigkeitsstra- tegie Münster 2030 und deren Entwicklung. Die Stellungnahme des GNK-Beirats umfasst einen zukunftsgerichteten Blick: Sie beinhaltet allgemeine Empfehlungen zum Nachhaltigkeitsmanage- ment sowie konkrete Impulse zu den jeweiligen Handlungsfeldern. Beides zusammen bildet die Basis für die Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Bezugsrahmen sind die zehn strategischen Ziele der Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030. Im Einzelnen sind dies: - Gelebte gesellschaftliche Teilhabe ist in Münster für alle selbstverständlich. - Alle Menschen haben die Möglichkeit, bezahlbar umwelt- und sozialgerecht gesund in Münster zu wohnen. - In Münster bleiben die natürlichen Lebensgrundlagen erhalten und die biologische Vielfalt ist verbessert. - Wirtschafts-, Pendler- und Freizeitverkehre erfolgen in regionaler Zusammenarbeit über- wiegend umweltverträglich und klimaneutral (vermeiden, verlagern, emissionsfrei). - Die Erzeugung und Verteilung von Energie ist klimaneutral und umweltverträglich, der Energieverbrauch ist halbiert und der Anteil klimafreundlicher Mobilität hat erheblich zuge- nommen. - Alle Menschen gehen ihrer Qualifikation entsprechend einer „Guten Arbeit“ nach. Inklusive und faire Beschäftigungsmöglichkeiten sind ausreichend vorhanden. - Die Stadt Münster verfolgt das Ziel einer zukunftsorientierten Wirtschaftsentwicklung, in der ökonomische Wettbewerbsfähigkeit im Einklang steht mit ökologischer Tragfähigkeit und sozialer Verantwortung. - Die Menschen in Münster entwickeln ihr jeweiliges Bildungspotential ungehindert ihrer Herkunft und ihres sozialen Hintergrunds im ganzheitlichen Sinne bestmöglich. - Die Themen Globale Verantwortung und Eine Welt sind fest im Handeln von Politik, Ver- waltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft verankert. - Münster ist Vorbild für zukunftsfähige Produktions- und Konsummuster (weniger, einfach, besser). Mit der Vorlage wird der Nachhaltigkeitsbericht 2019 – 2022 sowie die Stellungnahme des GNK-Beirats zur Kenntnis genommen. Ferner wird auf Basis der Stellungnahme die Weiterentwicklung der strategischen Ziele der Nachhaltigkeitsstrategie beschlossen. Finanzierung Produktgruppe: 1401 Übergreifender Umweltschutz, Klima, Nachhaltigkeit, Immission, Boden, Abfall Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2024 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig freiwillig Grundlage: Ratsbeschlüsse zu V/0070/2016, V/0648/2017, V/0515/2018, V/0669/2019, V/0464/2021 Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Nachhaltigkeitsstrategie ist eine integrierte Gesamtstrategie zur Nachhaltigkeit der Stadt Münster und hat Bezüge zu allen oben genannten Querschnittsthemen.
Beratungsverlauf (20)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
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Details
- Aktenzeichen
- V/0262/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 19.04.2024
- Erstellt
- 15.04.2024 17:25