Mandari Insight

V/0262/2024

"Global Nachhaltige Kommune in NRW (GNK)" – Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 – Teil 4: Nachhaltigkeitsbericht 2019 – 2022, Stellungnahme des GNK-Beirats und nächste Meilensteine im Nachhaltigkeitsprozess

Vorlagen 19.04.2024

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Anlage 1 - Nachhaltigkeitsbericht 2019 - 2022

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Ansehen

Anlage 2 - Stellungnahme GNK-Beirat

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 - Nachhaltigkeitsbericht 2019 - 2022

390749 Zeichen

Nachhaltigkeits - 
bericht  
2019 – 2022
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
Nachhaltigkeitsstrategie 2030
V/0262/2024, Anlage 1

2

Nachhaltigkeitsbericht  
der Stadt Münster

4
Inhaltsverzeichnis
Vorwort     06
Münster in Zahlen     08
17 Globale Nachhaltigkeitsziele     10
Nachhaltige Verwaltung     13
 Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030      14 
 Verantwortung und Nachhaltigkeitsmanagement      17 
 Finanzen      20  
 Vergabe und Beschaffung      23
 Öffentlichkeitsbeteiligung      25
1. Gesellschaftliche Teilhabe     31
 1.1 Armutsprävention und Teilhabe für alle ermöglichen      32 
 1.2 Geschlechtergerechtigkeit      38 
 1.3 Migration und Integration      41 
 1.4 Inklusion      45
 1.5 Sport und Teilhabe      47
2. Wohnen und nachhaltige Quartiere     51
 2.1 Bezahlbarer, umwelt- und sozialgerechter Wohnraum      52  
 2.2 Förderung von zielgruppenspezifischen Projekten      60  
 2.3 Nachhaltige Stadtteile und Quartiere      62  
 
3. Natürliche Ressourcen und Umwelt     67
 3.1 Flächeninanspruchnahme und Stadtentwicklung      68 
 3.2 Freiraumplanung      70 
 3.3 Land- und Forstflächenbewirtschaftung      74 
 3.4 Biodiversität und Risiken fü Biodiversitätsverluste      76
 3.5 Bodenschutz      78 
 3.6 Gewässer, Grundwasser und Abwasser      79 
 3.7 Klimaanpassung      84
4. Nachhaltige Mobilität     87
 4.1 Stadt der kurzen Wege      88 
 4.2 Masterplan Mobilität Münster 2035+      90 
 4.3 Förderung des Umweltverbunds      92 
 4.4 Förderung von Rahmenbedingungen für E-Mobilität      98
 4.5 Immissionschutz      99 
 4.6 Nachhaltige Mobilität in Stadtverwaltung, in Eigenbetrieben und Beteiligungsgesellschaften      102

Nachhaltigkeitsbericht 2022
5
Dieser Bericht basiert auf dem Berichtsrahmen nachhaltige Kommune (BNK), welcher 2020 als ein bundes-
weit standarisiertes Format für kommunale Nachhaltigkeitsberichte vom Rat für nachhaltige Entwicklung 
entwickelt wurde. Die Stadt Münster ist derzeit eine von ca. 30 Kommunen bundesweit, die dieses Format 
nun erstmalig erproben.
5. Klimaschutz und Energie     105
 5.1 Meilensteine des Klimaschutzprozesses      106 
 5.2 Handlungsfelder der Klimaschutzstrategie      108 
 5.3 Einbettung in die räumliche Planung      112 
 5.4 Klimaschutz in Stadtverwaltung, in Eigenbetrieben und Beteiligungsgesellschaften      114
6. Gute Arbeit und zukunftsorientierte Wirtschaft     119
 6.1 Förderung von Rahmenbedingungen für gute Arbeit      120 
 6.2 Gute Arbeit in Stadtverwaltung, in Eigenbetrieben und Beteiligungsgesellschaften      124 
 6.3 Förderung von Rahmenbedingungen für nachhaltiges Wirtschaften      129 
 6.4 Netzwerke und Angebote zur Förderung des Nachhaltigkeitsmanagements in Unternehmen      132
 6.5 Transformation durch Digitalisierung      134
 6.6 Nachhaltigkeitsmanagement in Stadtverwaltung, in Eigenbetrieben und Beteiligungsgesellschaften     138
7. Ganzheitliche Bildungsgerechtigkeit     141
 7.1 Lebenslanges Lernen      142 
 7.2 Integration und Bildung      145 
 7.3 Vernetzung mit der Wissenschaft      146 
 7.4 Bildung für nachhaltige Entwicklung      147 
 7.5 Kulturförderung im Kontext Bildungsgerechtigkeit      152 
8. Globale Verantwortung und Eine Welt     155
 8.1 Lokales Engagement für globale Gerechtigkeit      156 
 8.2 Regionale und interkommunale Zusammenarbeit      160 
 8.3 Kommunale Partnerschaften mit dem Globalen Süden      161
9. Konsum und Lebensstile     165
 9.1 Nachhaltiges Ernährungssystem      166 
 9.2 Eine Hauptstadt der Abfallvermeidung      174 
 9.3 Städtische Nachhaltigkeitsberatung      177
Anhang     178
Impressum     186

6
Liebe Leser*innen, 
unser neuer lokaler Nachhaltigkeitsbericht gibt Ihnen 
einen Überblick, wo wir in Münster mit Blick auf nach-
haltige Stadtentwicklung und die Umsetzung der 17 
nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Natio-
nen (UN) stehen.
Mit diesem Bericht erproben wir gemeinsam mit rund 
30 Kommunen bundesweit den „Berichtsrahmen 
nachhaltige Kommune“ als neues Format für die Nach-
haltigkeitsberichterstattung. Es wurde vom Rat für 
Nachhaltige Entwicklung, der die Bundesregierung zu 
Nachhaltigkeitsthemen berät, speziell für Kommunen 
entwickelt. Die Entwicklung fand mit Beteiligung der 
Stadt Münster statt, weshalb wir uns besonders freuen, 
dieses Format hier vor Ort zu erproben. 
Der Rat der Stadt Münster hat sich bereits 2016 mit der 
Annahme der Musterresolution des Deutschen Städte-
tages zur Umsetzung der Sustainable Development 
Goals (SDGs) bekannt. Als Agenda 2030 der UN sind 
die SDGs der globale Aktionsplan für die Menschen, 
den Planeten und den Wohlstand. Für unser Handeln in 
Münster sind sie dabei Leitlinien und Herausforderung 
zugleich. Sie umzusetzen, bedeutet eine große und 
zielkonfliktreiche Aufgabe, der wir uns stellen müssen 
und stellen wollen. Denn eines ist klar: Nach wie vor 
überschreitet die Nutzung der Ressourcen die Fähig-
keit der Erde, diese zu regenerieren. Damit in Zusam-
menhang stehen der Verlust an biologischer Vielfalt 
und stärker werdende Auswirkungen des Klimawan-
dels. Nicht zuletzt ist das Ziel der Agenda 2030, „den 
universellen Frieden in größerer Freiheit zu festigen“, 
derzeit aktueller denn je. Diesen Herausforderungen 
zu begegnen, kann nur in einer großen gemeinsamen 
Anstrengung gelingen. Staaten und Kommunen, Wirt-
schaft und Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Politik –  
wir alle müssen unseren bestmöglichen Beitrag leis-
ten, damit die „Transformation unserer Welt“ im 
Sinne der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung 
gelingt. Für uns als Stadt gilt: Die Ziele der Nachhal-
tigkeit betreffen sowohl Belange der städtischen 
Daseins vorsorge als auch weitergehende kommunale  
Gestaltungsmöglichkeiten. Rund 65 Prozent der SDGs 
sind nach Einschätzung der OECD nur mit der Beteili-
gung der Städte zu erreichen. Somit kommt Kommu-
nen bei der Umsetzung eine besondere Bedeutung zu.
Mit dem Beschluss der ersten Nachhaltigkeitsstra -
tegie Münster 2030 im Jahr 2019 wurde nachhaltiges 
Handeln systematisch im kommunalen Handeln ver-
ankert. So wollen wir gemeinsam in den zehn strategi-
schen Schwerpunktthemen Gesellschaftliche Teilhabe, 
Wohnen, Natürliche Ressourcen, Mobilität, Klimaneu-
tralität, Mobilitätswende, Bildungsgerechtigkeit, Gute 
Arbeit, zukunftsorientierte Wirtschaft, soziale Gerech-
tigkeit, Globale Verantwortung sowie Konsum und 
Lebensstile die Ziele unserer Nachhaltigkeitsstrategie 
umsetzen und weiter voranbringen.
Seit 2016 haben wir als Kommune gemeinsam mit der 
Stadtgesellschaft und unserem Beirat „Global Nach-
haltige Kommune“ zahlreiche Maßnahmen für eine 
nachhaltige Stadt auf den Weg gebracht. In unserer 
Nachhaltigkeitsstrategie werden diese Maßnahmen 
zusammengefasst sichtbar. Dank unseres Nachhaltig-
keitsberichtes wissen wir, wo wir jetzt konkret stehen. 
So können wir strategisch an der Umsetzung unserer 
Ziele arbeiten und die richtigen Stellschrauben für das 
klimaschonende und nachhaltige Münster drehen. Ge-
treu dem Motto des Nachhaltigkeitsprozesses wollen 
wir „Münster gemeinsam nachhaltig“ gestalten und 
uns für das Münster einsetzen, das wir uns für unsere 
Zukunft und für unsere Enkel*innen wünschen. 
Mit dem vorliegenden Bericht bauen wir auf unserer 
seit vielen Jahren bestehenden Nachhaltigkeitsbericht-
erstattung auf. Neu ist nun die Verknüpfung zu den 
Zielen und Maßnahmen des Nachhaltigkeitsprozesses 
und die Auswahl der Indikatoren. Ergänzend werden 
übergreifende Steuerungskriterien für nachhaltiges 
Handeln und kommunale Nachhaltigkeit betrachtet. 
Damit wird sichtbar, was seit Verabschiedung der 
Nachhaltigkeitsstrategie getan und erreicht wurde.
Vorwort

Nachhaltigkeitsbericht 2022
7
Im Nachhaltigkeitsbericht der Stadt Münster wird auch 
deutlich, welche Rolle das Engagement der Städte für 
die Erreichung der globalen SDGs spielen kann. Unser 
Einsatz kommt dabei besonders zum Tragen, wenn wir 
uns mit anderen Städten vernetzen, austauschen und 
gemeinsam agieren. In diesem Sinne ist Münster in  
internationale und überregionale Städtenetzwerke 
eingebunden, so etwa über den Deutschen Städtetag, 
unsere Städtepartnerschaften, im Nachhaltigkeits-
beirat des Landes NRW sowie im Oberbürgermeister-  
Dialog „Nachhaltige Stadt“ des Deutschen Rates für 
Nachhaltige Entwicklung. 
Unser herzlicher Dank gilt allen, die an diesem Bericht 
mitgewirkt haben, für ihre engagierte Unterstützung – 
insbesondere an die Fachämter der Stadtverwaltung 
und die städtischen Eigenbetriebe. Wir bedanken uns 
außerdem bei allen Beteiligten am Nachhaltigkeitspro-
zess und bei den Münsteraner*innen, die gemeinsam 
mit uns ein zukunftsfähiges und nachhaltiges Münster 
mitgestalten.
Markus Lewe
Oberbürgermeister der Stadt Münster
Arno Minas
Dezernent für Wohnungsversorgung,  
Immobilien und Nachhaltigkeit
Oberbürgermeister Markus Lewe
Dezernent Arno Minas

8
43,3 %
Landwirtschaft
16,4 %
Wald
10,3 %
Wohnbaufläche
8,6 %
Verkehr
3,9 %
Industrie- und  
Gewerbeflächen
2,0 %
Gewässer
325 
Spielplätze
300.000 
Stadtbäume
30.328 ha 
Stadtfläche
320.946  
Menschen
Bevölkerung
Bevölkerung nach Altersgruppen
2022
20–39 Jahre 
34,0 %
40–59 Jahre 
24,4 %
60–79 Jahre 
17,9 %
0–19 Jahre 
17,5 %
≥ 80 Jahre 
6,1 %
Prognose  
2030
20–39 Jahre 
32,1 %40–59 Jahre 
22,8 %
60–79 Jahre 
20,9 %
0–19 Jahre 
18,1 %
≥ 80 Jahre 
6,0 %
Quelle: Stadt Münster, Stadtplanungsamt
Quelle: Information und Technik Nordrhein-Westfalen  
(IT.NRW)/ Stadt Münster, Amt für Grünflächen, Umwelt  
und Nachhaltigkeit
Quelle: Statistischer Jahresbericht der 
Stadt Münster / Information und Tech-
nik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW)
Münster 
in Zahlen

9
CO2-Emissionen je Einwohner*in
 
  Anzahl der CO2-Emissionen (Private Haushalte, Gewerbe, 
Industrie und Verkehr) je Einwohnerin und Einwohner
 
Wirtschaftsbereiche in Münster 
(nach Anzahl der Erwerbstätigen) 
1990 2016 2021 Jahre
6,58t
− 34,8 % 5,72t
− 43,3 %
10,09t
100 %
86  
Anzahl Allgemeinbildende Schulen 
 
46  ..........................................  Grundschulen
14  ............................................... Gymnasien
4  .......................................... Gesamtschulen
6  ................................................  Realschulen
4  ............................................. Hauptschulen
8  ............................................ Förderschulen
4  .......................................  Sonstige Schulen
32.245  ................................  Schüler*innen
60.853 Studierende an Hochschulen  
43.869  ........................  Universität Münster
462  .....................  Deutsche Hochschule der Polizei
7  .................................  Philosophische Theologische  
Hochschule Münster
353  ....................................................  Kunstakademie
10.941  .............................  Fachhochschule Münster
1.186  ....................... Katholische Hochschule NRW
1.435  ............................  Hochschule für Polizei und  
Öffentliche Verwaltung NRW
2.600  .........................  Fachhochschule des Bundes,  
Fachbereich FinanzenQuelle: Stadt Münster, Stadtplanungsamt / Amt für Mobilität  
und Tiefbau
Quelle: Stadt Münster, Abfallwirtschaftsbetriebe / Stadtwerke 
Münster/ Stadt Münster, Amt für Grünflächen, Umwelt und 
Nachhaltigkeit
Quelle: Stadt Münster, Amt für Schule und Weiterbildung
zu Fuß Fahrrad ÖpNV / SPNV Private PKW
Abfall 
1,2 kg/Tag   
Menge je Einwohner*in 
Trinkwasser 
102,6 l /Tag   
Verbrauch je Einwohner*in 
Wochenmärkte  
17 Märkte   
in Münster
Quelle: Stadtwerke Münster / Stadt Münster, Stabsstelle Klima
Quelle: Arbeitskreis „Erwerbstätigenrechnung des Bundes  
und der Länder“
Quelle: Statistisches Bundesamt
Modal-Split
45,1 %
0,4 %
9,1 %
25 %
20,4 %
Land- und Forstwirtschaft
Handel, Verkehr, Gast-
gewerbe, Information  
und Kommunikation
Finanz-, Versicherungs-  
und Unternehmensdienst-
leister, Grundstücks- und  
Wohnungswesen
Öffentliche und private  
Dienstleister, Erziehung  
und Gesundheit
Produzierendes Gewerbe
1990
2019
2022
Jahre
26 % 18,9 %
46,7 %
43,5 %
12,5 %
21,2 %
33,9 %
38,2 %
33,8 %
8,3 %
10,3 %
6,6 %
Jahr

10
Ende 2015 wurde die globale Agenda 2030 für eine nachhaltige 
Entwicklung der Welt von 193 Mitgliedstaaten der UN verabschie-
det. Sie beinhaltet 17 Ziele (Sustainable Development Goals – kurz: 
SDGs) und 169 Unterziele, um die Lebenssituation aller Menschen 
zu verbessern und gleichzeitig den Planeten zu erhalten. U. a. sollen 
extreme Armut und Hunger weltweit beseitigt, Ungleichheiten ver-
ringert und der Klimawandel begrenzt werden. Jedes dieser 17 SDGs 
ist gleichermaßen wichtig und häufig müssen die unterschiedlichen 
SDGs auch voneinander abhängig betrachtet werden, um gute trag-
fähige Lösungen zu finden.
 Zur Umsetzung der Agenda 2030 braucht es verschiedenste Ak-
teure. Neben Staaten und ihren Institutionen müssen Wirtschaft, 
Wissenschaft und Zivilgesellschaften mitarbeiten. Politisch grei-
fen sowohl die EU (Green Deal), die deutsche Bundesregierung 
(Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie, DNHS) sowie das Land NRW 
(NRW-Nachhaltigkeitsstrategie 2020) die SDGs auf und nutzen die-
se als Orientierungsrahmen für ihre Strategien. 
 Bezugsrahmen der Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 ist 
ebenfalls die Agenda 2030. Die Nachhaltigkeitsstrategie Münster 
2030 wurde unter Beteiligung zahlreicher Akteure entwickelt und 
berücksichtigt die Münsteraner Gegebenheiten. Übergeordnet 
trägt sie zur NRW-Nachhaltigkeitsstrategie 2020 und zur Deutschen 
Nachhaltigkeitsstrategie bei. 
17 Globale  
Nachhaltigkeitsziele

Nachhaltigkeitsbericht 2022
11
© Stadt Münster/ Hendrik Wardenga

12
© Stadt Münster

Nachhaltigkeitsbericht 2022
13
Nachhaltige Verwaltung  
Münster kann auf eine lange Nachhaltigkeitstradition 
verweisen. So existiert bereits seit 1995 der Beirat für 
kommunale Entwicklungszusammenarbeit. Im Jahr 
1997 war Münster Modellkommune im Bundespro-
gramm Städte der Zukunft für nachhaltige Stadtent-
wicklung und die Lokale Agenda 21 forcierte die nach-
haltigkeitsbezogenen Prozesse ab dem Jahr 1996 / 97. 
 Seit 2015 gibt es ein eigenes Dezernat für Wohn-
raumversorgung, Immobilien und Nachhaltigkeit. Die 
dort angesiedelte Fachstelle Nachhaltigkeit ist für das 
Nachhaltigkeitsmanagement zuständig. 2016 hat die 
Stadt die Musterresolution des Städtetags zur Agenda 
2030 unterzeichnet und sich damit verpflichtet, die 
17 UN-Nachhaltigkeitsziele vor Ort umzusetzen und 
Münster „enkeltauglich“ zu gestalten. 
 2019 wurde Münster mit dem Deutschen Nachhal-
tigkeitspreis als eine der nachhaltigsten Großstädte 
Deutschlands ausgezeichnet. Die Jury aus Expert*innen 
unter dem Vorsitz von Prof. Günther Bachmann, Gene-
ralsekretär des Rates für Nachhaltige Entwicklung, wür-
digte mit der Preisvergabe den verantwortungsvollen 
Umgang der Stadt mit natürlichen Ressourcen und ihre 
Anstrengungen zur Stärkung des gesellschaftlichen Zu-
sammenhalts.
 „Die Stadt Münster nimmt den Nachhaltigkeits-
gedanken der Generationengerechtigkeit ernst“, hieß 
es in der Begründung der Jury. Die Jury bescheinigte  
der Stadt nachhaltige Projekte, die helfen, soziale, 
ökologische und ökonomische Herausforderungen  
gemeinschaftlich zu meistern.

14
Nachhaltige Verwaltung
Seit 2016 hat die Stadt Münster über  
die Teilnahme am Modellvorhaben Global  
Nachhaltige Kommune NRW (GNK) die 
Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030  
entwickelt. Grundlegendes Ziel der Nachhal­
tigkeitsstrategie ist es, ein wirkungsorien­
tiertes Nachhaltigkeitsmanagement zur  
nachhaltigen Entwicklung Münsters auf­
zubauen und kontinuierlich zu verbessern. 
Bezugsrahmen für die Nachhaltigkeitsstra­
tegie der Stadt sind u. a. die Nachhaltigkeits­
strategien des Landes NRW und des Bundes, 
der EU­Green Deal sowie die Agenda 2030. 
Die UN­Nachhaltigkeitsziele sind integraler 
Bestandteil der Handlungsfelder (→ Kapitel 1 
bis 9 des BNK­Berichts).
Die Nachhaltigkeitsstrategie bildet eine  
Klammer um mehr als 50 bestehende  
Strategien und Konzepte der Stadt Münster.
Handlungsfelder und Maßnahmen-
programm  
Die Nachhaltigkeitsstrategie umfasst ein Zielsystem, 
das vom Rat der Stadt Münster als Orientierungs- und 
Handlungsrahmen für die nachhaltige Entwicklung in 
Münster beschlossen wurde. Dieses Zielsystem ist ein-
gebettet in die folgenden zehn Handlungsfelder der 
Nachhaltigkeitsstrategie:
1.  Gesellschaftliche Teilhabe und Gender
2.  Nachhaltiges Wohnen
3.  Natürliche Ressourcen und Umwelt
4.  Nachhaltige Wirtschafts-, Pendler- und  
Freizeitverkehre
5.  Klimaneutralität 2030
6.  Gute Arbeit
7.  Zukunftsorientiertes Wirtschaften
8.  Ganzheitliche Bildungsgerechtigkeit
9.  Globale Verantwortung und Eine Welt
10. Konsum und Lebensstile
 
Das den Handlungsfeldern zugeordnete erste Maß-
nahmenprogramm wurde vom Rat der Stadt Münster 
für den Zeitraum 2019 bis 2022 beschlossen. Dieses 
Programm enthält priorisierte Maßnahmen, mit denen 
sich die Stadt Münster kommunal und global ausrich-
ten kann. Das Monitoring dieser Maßnahmen ist die 
Grundlage für regelmäßige Evaluationen und für eine 
Fortschreibung der Strategie. Im Jahr 2021 erfolgte 
erstmals eine entsprechende Abfrage in den jeweiligen 
Ämtern. 
Die Handlungsfelder sowie entsprechende ausgewähl-
te Konzepte, Strategien und Maßnahmen werden in 
den Kapiteln 1 bis 9 des vorliegenden BNK-Berichts 
näher skizziert.
Die genannten Handlungsfelder waren – im Abgleich  
mit den zehn Leitthemen des Prozesses MünsterZu-
künfte (→ Nachhaltige Verwaltung – Öffentlichkeitsbe-
teiligung) – Grundlage für die Identifizierung von vier 
übergreifenden Handlungsfeldern im Zuge einer Prio-
ritätensetzung für die kurz- und mittelfristige Schwer-
punktsetzung der Stadtverwaltung:
Nachhaltigkeitsstrategie  
Münster 2030

Nachhaltigkeitsbericht 2022
15
• Klimaneutralität
• Leistbares, nachhaltiges Wohnen
• Stadtverträgliche, nachhaltige Mobilität
• Vielfalt und Zusammenhalt
Die Handlungsfelder sind als dezernats- und ämter-
übergreifende Arbeitsprioritäten für die Verwaltung 
zu verstehen, die zukünftig u. a. auch ihre Berücksichti-
gung im städtischen Haushalt finden sollen.
Nachhaltigkeitsberichtserstattung  
und -kommunikation  
Die Stadt Münster hat sich im Jahr 2020 an einem Sta-
keholder-Dialog des Rates für nachhaltige Entwicklung 
zur Entwicklung des Berichtsrahmens Nachhaltige 
Kommune (BNK) als bundesweit standarisiertes For-
mat für kommunale Nachhaltigkeitsberichte beteiligt 
und ist eine von über 30 Kommunen, die dieses Format 
modellhaft erprobt. Dabei legt die Stadt Münster einen 
Schwerpunkt auf die Verknüpfung dieses neuen Be-
richtsformats mit dem bereits vorliegenden und vom 
Rat der Stadt Münster verabschiedeten Zielesystem 
der Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030. Ergebnis 
dieses Prozesses ist der vorliegende BNK-Bericht. 
Wichtiges Ziel ist die Sensibilisierung, Bewusstseins-
bildung und Öffentlichkeitsarbeit, um die Nachhaltig-
keitsstrategie der Stadt sichtbar zu machen. 
 In den Jahren 2019 und 2020 wurde zu diesem 
Zweck ein Corporate Design mit einem neuen Logo zur 
Bekanntmachung der Nachhaltigkeitsstrategie entwi-
ckelt und umgesetzt. 
 Die Öffentlichkeitsarbeit umfasst des Weiteren 
Print- und Onlineprodukte mit dem Ziel, über Projek-
te, Maßnahmen und den übergeordneten Aufbau der 
Nachhaltigkeitsstrategie zu berichten. Dazu gehören 
u. a. Broschüren zu den Schlüsselprojekten der Nach-
haltigkeitsstrategie und ein Leitfaden zur nachhaltigen 
Veranstaltungsplanung. Darüber hinaus wurden ins-
besondere die Beratungen und Aktivitäten um diver-
se Nachhaltigkeitsthemen erweitert. Auch zu diesem 
BNK-Bericht wird es eine, auf die Zielgruppe der Bür-
ger*innen abgestimmte handlungsorientierte Kurzva-
riante geben. 
Die Fachstelle Nachhaltigkeit, das verwaltungsinter-
ne GNK-Kernteam, das erweiterte GNK-Kernteam, der 
GNK-Beirat sowie weitere Mitgestaltende aus den rele-
vanten Ämtern und städtischen Töchtern zeichnen für 
den Nachhaltigkeitsprozess verantwortlich. Die Auf-
bauorganisation wird in dem Kapitel „Verantwortung 
und Nachhaltigkeitsmanagement“ näher beschrieben.
Zielsystem der Nachhaltigkeitsstrategie   
Der Rat der Stadt Münster hat im Rahmen der Nachhal-
tigkeitsstrategie 2030 folgende zehn Ziele als Orientie-
rungs- und Handlungsrahmen beschlossen: 
• Gesellschaftliche Teilhabe für alle ermöglichen
• Bezahlbar, umwelt- und sozialgerecht sowie  
gesund wohnen
• Natürliche Lebensgrundlagen erhalten 
• Wirtschafts-, Pendler- und Freizeitverkehre  
umweltverträglich und klimaneutral gestalten
• Klimaneutralität aktiv gestalten
• Gute Arbeit ermöglichen
• Wirtschaft zukunftsorientiert weiterentwickeln
• Bildungsgerechtigkeit ganzheitlich gestalten
• Globale Verantwortung im Handeln verankern
• Zukunftsfähige Produktions- und Konsummuster 
verwirklichen
Diesen Zielen sind insgesamt 42 strategische Ent-
wicklungsteilziele und 56 operative Ziele zugeordnet,  
denen wiederum entsprechende 139 Maßnahmen  
zugrunde liegen. Die strategischen Entwicklungsteil-
ziele sind einführend in den Kapiteln 1 bis 9 aufgelis-
tet. Hier aufgelistet sind nur die textlichen Kurzformen 
der Ziele. Die genauen Ziele sind den entsprechenden 
Ratsbeschlüssen zu entnehmen. 
In den Kapiteln 1 bis 9 des BNK-Berichts sind zudem 
den einzelnen Handlungsfeldern die entsprechenden 
UN-Nachhaltigkeitsziele zugeordnet. Diese Zuordnung 
ist auch der nachfolgenden Abbildung zu entnehmen.

16
Zehn strategische Nachhaltigkeitsziele  
für Münster
Gesellschaftliche 
Teilhabe
 
Globale
Verantwortung &
Eine Welt
 
 
 
Gute Arbeit
 Klimaschutz &
Energie
 
 
 
 
Konsum & 
Lebensstile
 
 
Lebenslanges
Lernen
  Nachhaltiges
Wirtschaften
Ressourcen-
schutz & biologi-
sche Vielfalt
Wohnen &
nachhaltige 
Quartiere
1. Gesellschaftliche 
Teilhabe und 
Gender
7. Zukunftsorientiertes  
Wirtschaften
2. Nachhaltiges  
Wohnen
8. Ganzheitliche 
Bildungsgerechtigkeit
5. Klimaneutralität 
2030
3. Natürliche Ressour-
cen und Umwelt
9. Globale 
Verantwortung und 
Eine Welt
6. Gute Arbeit
10. Konsum und  
Lebensstile
Nachhaltige 
Mobilität
4.  Nachhaltige Wirt-
schafts-, Pendler-,  und 
Freizeitverkehre
Die zehn Nachhaltigkeitsziele für Münster zahlen  
auf mehrere der globalen Nachhaltigkeitsziele  
(hier jeweils farbig markiert) ein.
Nachhaltige Verwaltung

Nachhaltigkeitsbericht 2022
17
Der Oberbürgermeister der Stadt Münster 
setzt sich als Mitglied im Oberbürgermeister­ 
Dialog Nachhaltige Stadt des Rates für 
Nachhaltige Entwicklung, im Dialog Nachhal­
tige Kommunen NRW, als Vorsitzender des 
NRW­Nachhaltigkeitsbeirats, in Münster und 
über die Stadtgrenzen hinaus für eine nach­
haltige Entwicklung in den Kommunen ein.
Über den Nachhaltigkeitsdezernenten, der  
auch  Vorsitzender des GNK­Beirats ist, 
bekommt das Thema institutionell die 
angemessene Aufmerksamkeit. Der Verwal­
tungsvorstand der Stadt Münster berät die 
 wesentlichen Aspekte.
Die Umsetzung und Priorisierung von Themen 
liegt in der dezentralen Verantwortung der 
jeweiligen Ämter und wird kontinuierlich 
angepasst. Die ämter­ und dezernatsüber­
greifende Zusammenarbeit gewährleistet 
somit nachhaltigkeitsbezogene Querschnitts­
prozesse. 
Nachhaltigkeitsmanagement durch  
die Fachstelle Nachhaltigkeit   
Die Fachstelle Nachhaltigkeit ist im Amt für Grün-
flächen, Umwelt und Nachhaltigkeit angesiedelt. Sie 
übernimmt das Nachhaltigkeitsmanagement der Stadt 
Münster und koordiniert den städtischen Nachhaltig-
keitsprozess mit GNK-Beirat, GNK-Kernteam und er-
weitertem GNK-Kernteam. Darüber hinaus engagiert 
sie sich in folgenden Aufgabenbereichen:  
• Regionalzentrum Bildung für nachhaltige  
Entwicklung / Schulgärten
• Haus der Nachhaltigkeit / Bewusstseinsbildung  
(bis November 2022: Umweltberatung)
• Nachhaltige Ernährungswende / Biostadt Münster / 
Ökomodellregion Münsterland
• Münster bekennt Farbe / Urban Gardening /  
Essbare Stadt
• Bürgerschaftliches Engagement / Umweltpreis / 
Anerkennungskultur
• Umwelt und Wirtschaft (Ökoprofit /  
Nachhaltigkeitsmanagement)
Orientierungsrahmen, Bildungsarbeit  
und Zielgruppen  
Die Fachstelle Nachhaltigkeit orientiert sich an den 
UN-Nachhaltigkeitszielen, der Nachhaltigkeitsstrate-
gie Münster 2030 und den relevanten Ratsbeschlüssen 
der Stadt Münster.
 In zahlreichen Bildungskontexten sensibilisiert, in-
formiert und berät die Fachstelle Nachhaltigkeit Men-
schen im Bereich nachhaltige Entwicklung und setzt 
Bildung für nachhaltige Entwicklung um. Die Fachstelle 
Nachhaltigkeit verfolgt einen kompetenz- und hand-
lungsorientierten Bildungsansatz, stellt Zielkonflikte 
dar und ermöglicht Perspektivwechsel. Für ihre lang-
fristige Qualitätsentwicklung z.   B. durch die Entwick-
lung eines Leitbildes, das pädagogische Konzept und die 
Struktur der Organisation wurde die Fachstelle für den 
Zeitraum 2021 bis 2024 vom Fachbeirat BNE-Zertifizie-
rung des Landes NRW ausgezeichnet (→ Kapitel 7.4). 
 Das Arbeiten, Handeln und Wirken geht – dem Slogan 
Münster gemeinsam nachhaltig entsprechend – Hand in 
Hand mit den Bürger*innen der Stadt, der Verwaltung, 
Politik, Wirtschaft, Wissenschaft sowie mit Verbänden, 
Vereinen und Bildungseinrichtungen in Münster.
Verantwortung und  
Nachhaltigkeits management

18
Kernteam und erweitertes  
Kernteam
Im Jahr 2020 wurde das aus dem GNK-Prozess hervor-
gegangene GNK-Kernteam verstetigt und aufgrund der 
thematischen Schwerpunkte auf insgesamt 15 Mit-
arbeitende aller Dezernate vergrößert. Das Gremium 
tagt drei- bis viermal jährlich. 
Das GNK-Kernteam ist Teil des GNK-Beirats und hat 
vier wesentliche Aufgaben im Nachhaltigkeitsprozess: 
• Fachliche Unterstützung des GNK-Beirats und des 
Nachhaltigkeitsmanagements
• Begleiten der verwaltungsinternen Implementie-
rung und Weiterentwicklung des Nachhaltigkeits-
prozesses
• Koordination der Beantwortung der regelmäßigen 
Abfragen zum Umsetzungsstand im jeweils eigenen 
Amt
• Vernetzung zu parallelen Prozessen, z.  B. Klima-
schutz, MünsterZukünfte, Allianz für Wissenschaft, 
Bildung integriert, altengerechtes Quartiersma-
nagement etc.
Das GNK-Kernteam wird bei diesen Aufgaben durch 
das erweiterte GNK-Kernteam unterstützt, das zwei-
mal im Jahr tagt. In diesem Gremium sind 28 städtische 
Ämter und Einrichtungen als Ausdruck der dezentralen 
Verantwortung vertreten. 
Beirat Global Nachhaltige  
Kommune Münster 
Im Projektbeirat Global Nachhaltige Kommune (GNK-  
Beirat) der Stadt Münster engagierten sich von 2016 
bis 2020 über 50 Personen. Diese rekrutierten sich aus 
unterschiedlichen zivilgesellschaftlichen Netzwerken, 
Beiräten, politischen Ratsfraktionen, der Wirtschaft, 
Wissenschaft und Verwaltung. Die Besetzung des Bei-
rats ist dem Anhang zu entnehmen.
Für den GNK-Beirat wurden im Jahr 2021 sowohl die 
Besetzung als auch Verfahrensgrundsätze durch einen 
Ratsbeschluss verstetigt. So wird gewährleistet, dass 
auch künftig eine nachhaltigkeitsorientierte Entwick-
lung der Stadt gemeinsam mit der Stadtgesellschaft 
gestaltet wird. Die Zusammensetzung des GNK-Bei-
rates orientiert sich an den Themen der Münsteraner 
Nachhaltigkeitsstrategie und den globalen Nachhal-
tigkeitszielen. Insgesamt sind derzeit 65 Personen im 
GNK-Beirat vertreten. 
Der GNK-Beirat ist ein Beteiligungs- und Beratungsgre-
mium und nimmt eine Scharnier- und Multiplikatoren-
funktion zwischen Stadt- und Zivilgesellschaft, Wirt-
schaft und Wissenschaft sowie Politik und Verwaltung 
wahr. Seine Mitglieder verstehen sich als Promotor*in-
nen, die aktiv dazu beitragen, dass sich Münster als 
Vorbild einer lokal und global nachhaltigen Kommu-
ne weiterentwickelt. Ziel des GNK-Beirates ist es, den 
Umsetzungsprozess zur Nachhaltigkeitsstrategie, die 
kontinuierliche Kontrolle des Umsetzungsfortschritts 
sowie die zukünftig erforderliche Evaluation und Fort-
schreibung durch ein gesellschaftlich breit aufgestell-
tes Gremium inhaltlich zu begleiten, integrative Vor-
schläge zur Weiterentwicklung zu erarbeiten und diese 
als Umsetzungsempfehlungen der Verwaltung und der 
Politik vorzulegen. 
 Dabei ist der GNK-Beirat ein Spezifikum des im Rah-
men des Modellprojekts Global Nachhaltige Kommune 
in NRW entwickelten Nachhaltigkeitsmanagementmo-
dells für die partizipative Entwicklung von integrierten 
Nachhaltigkeitsstrategien. Er fußt auf dem Grundsatz 
der kooperativen Planung, d.  h. der GNK-Beirat fungiert 
als Arbeitsgremium und Format zur Beteiligung von 
Stakeholdern in den Prozess zur Planung, Umsetzung 
und Weiterentwicklung der Münsteraner Nachhaltig-
keitsstrategie.
Nachhaltige Verwaltung

Nachhaltigkeitsbericht 2022
19
Beirat Global Nachhaltige Kommune Münster (GNK-Beirat)
Mitglieder:
•  40 Personen aus den Bereichen Soziales, Umwelt, Kultur, Sport,  
Vereine / Zivil gesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft 
•  17 Personen aus den städtischen Dezernaten  
(Kernteam + Nachhaltigkeits management)
•  Nachhaltigkeitsdezernent und Mitglieder aus der Politik
Funktion: Setzung inhaltlicher Schwerpunkte, Weiterentwicklung  
der Nachhaltigkeitsstrategie und des Nachhaltigkeitsprozesses
GNK-Kernteam
Mitglieder: 17 Mitglieder aus den städtischen Dezernaten  
(inkl. Nachhaltigkeitsmanagement)
Funktion: Kommunikation in die Dezernate, Analyse und fachübergreifende  
Planung von Inhalten, Beratung im Beirat
Nachhaltigkeitsmanagement
(3 Mitarbeitende der Fachstelle Nachhaltigkeit)
Funktion: Organisatorische und inhaltliche Prozesssteuerung und  
-koordination, Kommunikation, Bewusstseinsbildung
GNK-Beirat 2022 © Stadt Münster / Michael C. Moeller

20
Finanzen 
Im Folgenden werden die nachhaltige Haus­
haltsplanung und ­bewirtschaftung,  
nachhaltige Anlagegrundsätze und nach­
haltige Finanzierungsinstrumente vorgestellt, 
die der Gerechtigkeit zwischen und innerhalb 
der Generationen Rechnung tragen. 
Nachhaltige Haushaltsplanung  
und -bewirtschaftung  
In den jährlichen Haushalten der Stadt Münster sind 
Nachhaltigkeitsaspekte über die genannten Ziele und 
Zielkennzahlen abgebildet.
Im Dezember 2022 hat der Rat der Stadt Münster vier 
Handlungsfelder als „dezernats- und ämterübergrei-
fende Arbeitsprioritäten“ beschlossen. Die Handlungs-
felder stehen für eine Schwerpunktsetzung im Sinne 
eines mittelfristigen Arbeitsprogramms, dessen finan-
ziellen Auswirkungen Berücksichtigung im städtischen 
Haushalt finden müssen. Sie sind die Basis für den zu-
künftigen Diskurs zu den Prioritäten im kommunalen 
Handeln der Stadt Münster.
Im Einzelnen handelt es sich um die Handlungsfelder:
• Klimaneutralität
• Leistbares, nachhaltiges Wohnen
• Stadtverträgliche, umweltfreundliche Mobilität 
• Soziale Teilhabe und Antidiskriminierung
 
Finanzmittelsaldo
Haushaltsüberschuss bzw. -defizit aus laufenden 
Verwaltungstätigkeiten und laufenden Investitions-
tätigkeiten je Einwohner*in und Jahr in Euro
Steuererträge
Steuererträge je Einwohner*in und Jahr in Euro
Quelle: Stadt Münster, Amt für Finanzen und BeteiligungenQuelle: Stadt Münster, Amt für Finanzen und Beteiligungen
Euro
Jahre
−800
−600
−400
−200
0
200
2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
Euro
Jahr
0
500
1000
1500
2000
2500
2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022Jahr Jahr
Nachhaltige Verwaltung
2.500
2.000
1.500
1.000

Nachhaltigkeitsbericht 2022
21
Der Rat hat die Verwaltung beauftragt, zunächst darzu-
legen, was in den jeweiligen Handlungsfeldern schon 
erreicht worden ist und ein Verfahren zu entwickeln, 
das eine zielorientierte Steuerung mit der jährlichen 
Erstellung des Haushaltsplanes verzahnt. In einem der 
nächsten Schritte soll aus den prioritären Handlungs-
feldern eine Strategie für die städtische Steuerung 
einschließlich der Haushalte für die kommenden Jahre 
abgeleitet werden. 
FINANZfairTEILUNG  
Die Stadt Münster ist der Europäischen Charta für die 
Gleichstellung von Frauen und Männern im Jahr 2009 
beigetreten ( → Kapitel 1). 
 Ein konkretes Instrument im Sinne der Geschlech-
tergerechtigkeit ist die FINANZfairTEILUNG. Es handelt 
sich dabei um eine Haushaltsplanung, die hilft, Un-
gleichheit zwischen den Geschlechtern abzubauen. 
Der Haushaltplan 2020 der Stadt Münster enthält in 20 
Bereichen zusätzliche gleichstellungsrelevante Ziele 
und Kennzahlen.
 In den Haushalt 2021 wurden insbesondere für das 
Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung, 
das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, die 
Westfälische Schule für Musik und die Stadtbücherei 
neue Kennzahlen zur FINANZfairTEILUNG aufgenom-
men. Weitere Bereiche des städtischen Haushalts ha-
ben zum Haushaltsjahr 2022 Ziele und Kennzahlen für 
die FINANZfairTEILUNG entwickelt.
Münster hat zudem im Jahr 2018 einen interkommu-
nalen Arbeitskreis initiiert, um einen Erfahrungsaus-
tausch zu gewährleisten. 
Nachhaltige Anlagegrundsätze 
Nachhaltige Anlagen zeichnen sich dadurch aus, dass 
neben den klassischen Kriterien der Rentabilität und 
Sicherheit auch ökologische, soziale und ethische As-
pekte in die Anlageentscheidung einfließen. Dieses 
Verfahren wendet die Stadt Münster weiterhin an. Die 
Anlagerichtlinie wird in regelmäßigem Abstand über-
prüft und aktualisiert.
Zur Reduzierung zukünftiger Versorgungslasten auf-
grund von Pensionsverpflichtungen und anderer fort-
geltender Ansprüche von Beamt*innen nach dem Aus-
scheiden aus dem aktiven Dienst investiert die Stadt 
Münster einen Teil ihres Kapitals in zwei Spezialfonds. 
Bei den beiden Fonds werden die nachhaltigen Anla-
gegrundsätze durch detaillierte Anlagerichtlinien um-
gesetzt. Über eine Negativliste werden Branchen bzw. 
Unternehmen ausgeschlossen, die den städtischen 
Ausschlusskriterien nicht entsprechen. Zusätzlich wird 
der Best-in-Class-Ansatz genutzt, bei dem aus den 
Branchen diejenigen Unternehmen ausgewählt wer-
den, die im Hinblick auf Nachhaltigkeit gegenüber dem 
Branchendurchschnitt hervortreten. 
Nachhaltige Finanzierungsinstrumente 
Bei nachhaltigen Finanzierungen werden neben klas-
sischen Kriterien der Sicherheit und Rentabilität auch 
Umwelt-, Sozial- und Governance-Überlegungen bei 
der Entscheidung der Kapitalgeber berücksichtigt. 
Green Bond / Nachhaltigkeitsschuldschein 
Im September 2021 beauftragte der Rat der Stadt 
Münster die Verwaltung, die nachhaltige Kapitalbe-
schaffung über einen Green Bond zu initiieren. Zur 
Umsetzung dieses Beschlusses wurde von der Verwal-
tung eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretungen 
des Amtes für Finanzen und Beteiligungen, des Amtes 
für Immobilienmanagement, des Amtes für Mobilität 
und Tiefbau und der Stadtwerke Münster GmbH einge-
richtet. Zudem wurde ein Bankenkonsortium mit der 
Verfahrensbegleitung beauftragt.
Gemeinsam mit dem Bankenkonsortium wurde das 
sogenannte Rahmenwerk für grüne und soziale Finan-
zierungen entwickelt. Das Rahmenwerk, welches sich 
an den Prozessleitlinien der Social Bond Principles und 
Green Bond Principles orientiert, beschreibt den Pro-
zess der Projektauswahl und der Projektbewertung bei 
der Stadt Münster und der Stadtwerke Münster GmbH 
sowie die Verwendung der Emissionserlöse aus dem 
Schuldschein. Es enthält außerdem die Projektanforde-
rungen und Eignungskriterien grüner Projekte. Ferner

22
ist in dem Rahmenwerk eine Verpflichtung zur regel-
mäßigen Berichterstattung über die Entwicklung der 
Investitionen und über die damit verbundenen Ziele 
gegenüber den Investoren enthalten. 
Die mit dem Rahmenwerk und den ausgewählten 
Projekten angestrebte Nachhaltigkeitsperformance 
und -strategie der Stadt Münster und der Stadtwerke 
Münster GmbH wurde von einer Ratingagentur über-
prüft. Sowohl die Übereinstimmung des Rahmenwerks 
mit den genannten Social Bond Principles und Green 
Bond Principles als auch die Eignung der Stadt Müns-
ter und der Stadtwerke Münster GmbH als nachhaltige 
Emittenten wurde bestätigt.
In der Zeit vom 13.09.2022 bis zum 22.09.2022 konn-
ten Investor*innen ihr Interesse durch die Abgabe  
eines Angebotes mitteilen. Aufgrund des großen Inte-
resses an dem Nachhaltigkeitsschuldschein sowie an 
Investitionen in Projekte mit Nachhaltigkeitscharakter 
erhöhte die Verwaltung das ursprüngliche Finanzie-
rungsvolumen von 100 Mio. Euro auf 140 Mio. Euro.
Die über den Schuldschein vereinbarten Zinssätze be-
wegen sich leicht unter dem Niveau von Kommunal-
krediten, deren Konditionen parallel indikativ einge-
holt wurden, um eine valide Vergleichbarkeit zu haben.
Die Verwaltung veröffentlicht jährlich einen Sustain-
able Finance Bericht, der über die Mittelverwendung 
(Allokationsbericht) und die Nachhaltigkeitswirkung 
der finanzierten Investitionen beziehungsweise Projek-
te (Wirkungsbericht) Auskunft gibt.
 Im Allokationsbericht wird die Höhe des bereits 
einzelnen Projekten zugeordneten Finanzvolumens 
sowie die Höhe des noch ausstehenden Betrages am 
Gesamtvolumen dargestellt. Der Wirkungsbericht hat 
die erzielten Nachhaltigkeitseffekte in den Bereichen 
umweltfreundliche Gebäude (vermiedene CO 2-Emis-
sionen in Tonnen pro Jahr), nachhaltiges (Ab-)Was-
sermanagement (Volumen des gereinigten Abwassers 
vor und nach dem Projekt in m³ pro Jahr) und Glasfa-
serausbau (Ausbaufortschritt und daraus resultierende 
potenzielle Energieeinsparung) zum Inhalt.
Mit dem Green Bond hat sich das städtische Schulden-
portfolio verändert: „Klassische“ Investitionskredite 
stellen nur noch knapp 84 Prozent des Portfolios dar, 
während bereits über 16 Prozent des Portfolios nach-
weislich als nachhaltiges Finanzierungsinstrument 
ausgestaltet sind. Werden auch über klassische Inves-
titionskredite städtische Projekte mit hohem Nach-
haltigkeitscharakter finanziert, entsteht erst mit dem 
Green Bond eine Selbstverpflichtung der Stadt, die 
Nachhaltigkeitswirkung auch gegenüber Dritten zu be-
legen. Das über Green Bonds finanzierte Volumen wird 
perspektivisch erhöht.
Liquiditäts- und Investitionskredite
Liquiditäts- und Investitionskredite in Euro
Quelle: Stadt Münster, Sozialamt und Bundesagentur für Arbeit
1 Mrd.
800 Mio.
600 Mio.
400 Mio.
200 Mio.
0
0000000
0000000
0000000
0000000
0000000
0000000
2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Jahre
Euro
0
0000000
0000000
0000000
0000000
0000000
0000000
2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Jahre
Euro
Liquiditätskredite Investitionskredite
Jahr
Nachhaltige Verwaltung

Nachhaltigkeitsbericht 2022
23
Die staatliche Nachfrage nach Waren, 
Werken und Dienstleistungen ist angesichts 
ihrer volkswirtschaftlichen Bedeutung nicht 
nur kostengünstig, sondern auch sozial und 
ökologisch verträglich zu decken. Deshalb wird 
das Beschaffungswesen der Stadtverwaltung 
perspektivisch so ausgerichtet, dass auch die 
Schonung von Natur und Klima sowie der 
Schutz der an der Herstellung und Erbringung 
beteiligten Menschen angemessen berück­
sichtigt werden.
Geschäftsanweisung Vergaben   
Neben gesetzlichen Grundlagen – wie dem Tariftreue- 
und Vergabegesetz (TVgG) – sind Grundsätze für städ-
tische Vergaben in der Geschäftsanweisung für Ver-
gabeverfahren der Stadt Münster geregelt. Der darin 
genannte Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Spar-
samkeit schließt eine nachhaltige Beschaffung nicht 
aus, auch wenn diese teurer ist. Die Vergabestellen ent-
scheiden im Einzelfall über die Beschaffung umwelt-
freundlicher Leistungen sowie über den Mehrpreis.
 In der städtischen Geschäftsanweisung sind bei-
spielsweise folgende soziale Aspekte genannt, die bei 
der Stadt Münster Berücksichtigung finden:
• Ausschluss von Produkten aus ausbeuterischer  
Kinderarbeit (im Sinne ILO-Konvention Nr. 182)
• Bevorzugte Berücksichtigung von anerkannten 
Werkstätten für behinderte Menschen und  
Inklusionsbetrieben bei der Vergabe öffentlicher 
Aufträge (SGB IX)
 
Daneben finden folgende beispielhafte Umweltaspek-
te bei Vergaben der Stadt Münster Berücksichtigung:
• Fortschreibung der Gebäudeleitlinien der  
Stadt Münster bei Hochbaumaßnahmen  
(Vorlagen-Nr. V/0388/2020 vom 26.08.2020)
• Verzicht auf die Verwendung tropischer Hölzer und 
Produkte, Beschluss Haupt- und Finanz ausschuss 
vom 19.04.1989, (Vorlagen-Nr. 35/89 vom 
15.02.1989)
• Verzicht auf FCKW- und HFCKW-haltige Baustoffe 
in allen städtischen Bauten und Verwendungs-
einschränkung für PVC-haltige Stoffe, Beschluss 
Haupt- und Finanzausschuss vom 07.09.1994  
(Vorlagen-Nr. 751/94 vom 15.07.1994)
• Umweltschutz im Büro, Amtliche Mitteilungen  
vom 20.12.1990 Nr. 79
• Verwendung von Umweltschutzpapier, Amtliche 
Mitteilungen vom 08.10.1993 Nr. 8
• Verzicht auf Lösemittel, Stellungnahme Hauptamt 
vom 06.01.1992 an das Tiefbauamt, Anlass: Anfrage 
der SPD-Fraktion im AUB
• Einsatz von „direkt recycelten“ Fensterbriefumschlä-
ge, Rundschreiben lt. Verteiler B vom 06.03.1997
Vergabe und Beschaffung

24
Um das Thema der sozialökologischen Vergaben wei-
ter zu konkretisieren, wurde im September 2022 die 
Bildung eines Arbeitskreises aus Verwaltung und Poli-
tik beschlossen. Dieser soll einen Leitfaden zur nach-
haltigen Beschaffung erarbeiten, der sozialökologische 
Kriterien für die Beschaffung von Waren, Diensten und 
Werken für die Stadt Münster definiert und ein Verfah-
ren vorschlägt, um deren Einhaltung in rechtlich zuläs-
siger Weise zu sichern und zu überwachen. 
Beschaffung nach sozial-ökologischen  
Kriterien – ausgewählte Projekte 
Wie eine sozial-ökologische Beschaffung in verschiede-
nen Bereichen umgesetzt und gefördert wird, zeigen 
beispielhaft die nachfolgenden Projekte.
Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 – Handlungs-
feld Beschaffung und Veranstaltungen  
Im Rahmen der im Jahr 2021 vom Rat der Stadt Müns-
ter beschlossenen Konzeptstudie Klimaneutrale Stadt-
verwaltung 2030 wird das Ziel formuliert, alle Beschaf-
fungsvorgänge der Stadtverwaltung nachhaltig und 
klimafreundlich zu organisieren. 
 Die genannte Geschäftsanweisung soll ergänzt, eine 
Beratungsstelle für nachhaltige Beschaffung eingerichtet 
sowie entsprechende Pilotprojekte umgesetzt werden.  
Öko-faire Verpflegung   
Der Rat der Stadt Münster hat beschlossen, Nachhaltig-
keitskriterien (z. B. ökologisch, regional, fair) in der Ge-
meinschafsverpflegung städtischer Kantinen, Schulen 
und Kindertageseinrichtungen, bei städtischen Veran-
staltungen sowie in der Beschaffung stärker zu berück-
sichtigen. Zudem sollen regionale (Bio-)Wertschöp-
fungsketten betrachtet, Informationsmöglichkeiten 
ausgebaut und konkrete Kooperationen mit zivilge-
sellschaftlichen und unternehmerischen Akteur*innen 
entwickelt und umgesetzt werden. 
 Im Jahr 2020 hat sich die Stadt Münster erfolgreich 
um die Fortführung der Stelle Koordination kom-
munaler Entwicklungszusammenarbeit (KEPOL) bei 
der SKEW / Engagement Global beworben. Über die 
KEPOL-Stelle wird für den Zeitraum Ende 2020 bis Ende 
2022 ein Pilotprojekt zum Thema ÖKO-Faires Schules-
sen unter der Federführung des Amtes für Bürger- und 
Ratsservice in Kooperation mit dem Amt für Schule 
und Weiterbildung, dem Gesundheits- und Veterinär-
amt und dem Amt für Grünflächen, Umwelt und Nach-
haltigkeit mit Unterstützung der Christlichen Initiative 
Romero e. V. (CIR) initiiert.
Leitfaden für nachhaltige Veranstaltungen  
Die Fachstelle Nachhaltigkeit hat in Kooperation mit 
der Steuerungsgruppe Fairtrade-Stadt Münster und 
weiteren Partner*innen einen Leitfaden für nachhaltige  
Veranstaltungen entwickelt. Der Leitfaden soll städti-
sche Ämter und Einrichtungen und Unternehmen bei 
der Organisation und Durchführung von Veranstaltun-
gen unter verschiedenen Nachhaltigkeitsaspekten un-
terstützen.
Papieratlas   
Über die zentrale Vergabestelle der Stadt Münster wird 
für die Stadtverwaltung Kopierpapier ausschließlich 
mit Blauem Engel bestellt. Im Papieratlas-Städtewett-
bewerb der Initiative Pro Recyclingpapier (IPR) erreich-
te Münster im Jahr 2019 den dritten, im Jahr 2020 den 
vierten und im Jahr 2021 den neunten Platz. Damit 
gehört Münster zu den recyclingpapierfreundlichsten 
Städten Deutschlands.
 Durch die Verwendung von recyceltem Kopierpa-
pier konnte so bei der Produktion allein im Jahr 2019 
mehr als 6 Millionen Liter Wasser und über 1,2 Millio-
nen Kilowattstunden Energie eingespart werden.
Kommunen für ein starkes Lieferkettengesetz  
Die Stadt Münster hat 2021 die Resolution Kommu-
nen für ein starkes Lieferkettengesetz in Deutschland 
unterzeichnet. 34 Städte und Gemeinden fordern da-
rin gesetzlich festgezurrte Haftungsregelungen sowie 
effektive staatliche Mechanismen zur Durchsetzung 
von Vorgaben, die Unternehmen dazu verpflichten, 
Menschenrechte zu achten und Umweltzerstörung zu 
vermeiden. Die Idee entstand während eines kommu-
nalen Austauschtreffens im Rahmen des Wettbewerbs 
Hauptstadt des Fairen Handels im November 2020, an 
dem Münster teilgenommen hat. 
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wurde im Juni 
2021 vom Bundestag beschlossen.
Nachhaltige Verwaltung

Nachhaltigkeitsbericht 2022
25
Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Menschen, die in Münster leben, und 
auch die Organisationen und Unternehmen 
hier identifizieren sich in besonderer Weise 
mit ihrer Stadt, ihren Stadtteilen und ihren 
Quartieren, beobachten deren Entwicklung 
aufmerksam und tragen auf vielfache  
Weise aktiv zu einer lebenswerten Zukunft 
Münsters bei.
Es ist daher für die Stadt Münster Wunsch 
und Verpflichtung, die Menschen bestmöglich 
in die Meinungsbildung und Entscheidungsfin­
dung zu kommunalen Projekten einzubeziehen 
und ihre aktiven Beiträge und ihr Engagement 
zu unterstützen und zu würdigen.
Dazu dienen unterschiedliche Formen und  
Angebote der Bürger*innenbeteiligung, 
teilweise gesetzlich vorgegeben, teilweise 
freiwillig. Als Rahmen hat die Stadt Münster 
„Leitorientierungen für eine Gute Öffentlich­
keitsbeteiligung“ verabschiedet, die die  
Qualität und Weiterentwicklung der  
mitgestaltenden Beteiligung in Münster 
sichern sollen.
Beteiligungsmöglichkeiten und  
gute Standards   
Die Stadt Münster hat unterschiedliche Formen und 
vielfältige Angebote der Bürger*innenbeteiligung (sie-
he dazu beispielsweise das Magazin MünsterZukünfte 
No 2 „MünsterBeteiligung“) – ergänzend zu den Betei-
ligungsrechten gemäß der Gemeindeordnung für das 
Land NRW wie Fragestunden in Rat und Bezirksvertre-
tungen, Anregungen und Beschwerden, Einwohneran-
trägen, Bürgerbegehren etc. 
 Zu den freiwilligen Angeboten gehören z.  B. die 
Bürgersprechstunde des Oberbürgermeisters und die 
Bürgerumfrage. Eine Besonderheit ist die Kinderbetei-
ligung, die es ermöglicht, Anregungen, Fragen, Ideen 
und Kritik zum Leben von Kindern in Münster an die 
Mitarbeiter*innen des Kinderbüros zu richten. Im Rah-
men von Spielplatzsanierungen und -planungen lädt 
das Kinderbüro beispielsweise vor Ort regelmäßig zu 
Ideenbörsen ein ( → Kapitel 1.1). Zudem gibt es jährlich 
eine Vielzahl von gesetzlich vorgesehenen, aber auch 
freiwilligen Beteiligungsangeboten der Stadt Münster 
im Bereich der Freiraum-, Stadt- und Verkehrsplanung.
 Der Prozess der Global nachhaltigen Kommune rich-
tet sich vor allem an Organisationen wie Initiativen,  
Unternehmen und Vereine. In den Kapiteln 1 bis 9 
werden Formen dieser sogenannten Stakeholder-  
Beteiligung thematisiert. Dazu gehören Beiräte, Netz-
werke, Allianzen, Arbeitsgemeinschaften und -kreise, 
Vertretungen, (Aktions-) Bündnisse, Foren, Regional-
gruppen etc. Diese spiegeln die Vielfalt der Beteiligung 
gesellschaftlicher Akteur*innen im Rahmen einer ko-
produktiven Stadtentwicklung wider.
 Um die mitgestaltende Öffentlichkeitsbeteiligung 
weiter zu stärken, wurden im Rahmen von Münsters 
Zukunftsprozess „Leitorientierungen für eine Gute 
Öffentlichkeitsbeteiligung“ erarbeitet und vom Rat 
der Stadt Münster verabschiedet. Diese liegen auch in 
Leichter Sprache vor. Mit den Leitorientierungen, die 
im Folgenden dargestellt sind, werden verfahrensüber-
greifende Qualitätsstandards benannt, denen alle Be-
teiligungsprozesse der Stadt gerecht werden sollen.

26
Nachhaltige Verwaltung

Nachhaltigkeitsbericht 2022
27
Auszug aus den „Leitorientierungen für eine Gute Öffentlichkeitsbeteiligung – Kommunikation, Partizipation und Koproduktion in Münster“ 
Quelle: Stadt Münster, online unter: https://www.stadt-muenster.de/buergerbeteiligung/leitorientierungen

28
Zudem erfolgte eine Teilnahme am vergleichenden  
Difu-Projekt „Strukturierte Beteiligung – wie gelingt’s?“ 
mit insgesamt 16 deutschen Kommunen, das der Stadt 
Münster eine Einordnung ihrer Beteiligungsstrukturen 
und Hinweise zu möglichen weiteren Instrumenten 
und Maßnahmen gibt.
MünsterZukünfte – gemeinsam machen   
Im Rahmen des Prozesses der MünsterZukünfte wurde  
Bürger*innenbeteiligung nicht nur innovativ gedacht, 
sondern auch praktisch gemacht und erprobt. Ziel 
des Prozesses war es, Eckpunkte für die künftige Stad-
tentwicklung zu erarbeiten. Dies geschah in einem  
intensiven, gemeinsamen Dialogprozess von Stadt-
gesellschaft, Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und 
Verwaltung und mittels verschiedener Ansätze. Zum 
einen wurden Zukunftsprojekte von Bürger*innen un-
ter dem Motto „Gutes Morgen Münster“ eingebracht. 
Zum anderen wurden auf der Basis von umfassenden 
Umfragen und Workshops und mittels einer Szena-
rio-Analyse alternative Entwicklungsszenarien langfris-
tiger Zukunftsperspektiven identifiziert. Des Weiteren 
wurden für das Integrierte Stadtentwicklungskonzept 
(ISEK) konkrete Zukunftsstrategien und Schlüsselmaß-
nahmen entwickelt – dies geschah hauptsächlich im 
Rahmen sogenannter Stadtforen. 
 Im Jahr 2020 wurde gemeinsam vom Team der 
MünsterZukünfte und der Stabsstelle Smart City das 
erste städtische Webforum zum Thema „Beteiligung 
digitaler denken“ durchgeführt. Es ging um Möglich-
keiten, Chancen und Herausforderungen digitaler Be-
teiligungsformate in der Stadtentwicklung.
 Digitale Formate sprechen neue Zielgruppen an und 
bieten auch die Möglichkeit der Teilhabe für diejenigen 
Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht an 
Präsenzveranstaltungen teilnehmen können. Daher 
startete in der Folge der Pilotbetrieb der digitalen Par-
tizipationsplattform Beteiligung NRW für Münster.
Zukunftsspaziergänge, ein Vielfaltswettbewerb, digi-
tale Beteiligungsmöglichkeiten, die Stadtforen etc. 
prägten die auf intensive Öffentlichkeitsbeteiligung 
ausgerichteten MünsterZukünfte, deren (Zwischen-)
Ergebnisse vom Rat der Stadt Münster im Jahr 2021 be-
schlossen wurden. 
Beteiligung weiter entwickeln   
Unter dem Motto „aus dem Prozess direkt in die Um-
setzung“ gab und gibt es zahlreiche Folgeaktivitäten in 
den 10 Handlungsfeldern des ISEK Münster 2030 und 
im Querschnittsthema „Beteiligung weiter denken“, 
denn manche Gruppen in der Stadtgesellschaft werden 
mit den bisherigen Beteiligungsformen weniger gut er-
reicht: Mit der App #stadtsache, die im Südviertel, auf 
dem Hörster Parkplatz und in Berg Fidel zum Einsatz 
kam, wurden neue Wege der multimedialen Kinder- 
und Jugendbeteiligung erprobt. Spielerisch konnten 
Kinder und Jugendlichen mit der App Ideen für die 
Zukunft und Vielfalt ihres Stadtviertels sammeln. Im 
Projekt ePart MS-Lab wurden in 2022 schließlich brei-
tere Möglichkeiten der elektronischen und hybriden 
Jugendbeteiligung experimentell ausgelotet. Im glei-
chen Jahr begann mit und von Menschen mit Behinde-
rung – die sich hier Beteiligungspilot*innen nannten 
– die Arbeit am neuen Leitfaden Inklusive Beteiligung.
Münsters Zukunftsprozess geht weiter unter dem Motto  
MünsterZukünfte gemeinsam machen © Stadt Münster / medlay
Nachhaltige Verwaltung

Nachhaltigkeitsbericht 2022
29
© Stadt Münster / medlay

30
© Stadt Münster / Münster View

Nachhaltigkeitsbericht 2022
31
Worum geht es?
Wie kann gesellschaftliche Teilhabe in Münster für 
alle selbstverständlich gelebt werden? Wie lassen sich  
Armut und Existenznot minimieren und gleiche Teil-
habechancen für alle Geschlechter, Menschen mit 
Behinderung oder Menschen mit Migrationsvorge-
schichte ausbauen? Die Förderung kultureller Vielfalt 
und interkultureller Begegnungen sind hierzu ebenso 
wichtige Bausteine wie die Schaffung bedarfsorientier-
ter sportlicher Angebote oder die Verankerung bürger-
schaftlichen Engagements.
Gelebte gesellschaftliche Teilhabe ist in Münster für alle selbstverständlich.
1. Gesellschaftliche  
Teilhabe
Strategische  
Ziele
• Armut, Existenznot und einhergehende  
Gesundheitsrisiken minimieren
• Kulturelle Vielfalt und interkulturelle  
Begegnung fördern sowie gleichberechtigte  
Teilhabe aller ermöglichen
• Frauen und Männer haben ohne stereotype 
Rollenzuweisungen gleiche Teilhabechancen 
und Menschen mit Behinderung profitieren 
von inklusiven Angeboten
• Teilhabechancen für Neuzugewanderte und 
Menschen mit Migrationsvorgeschichte 
stärken
• Bedarfsorientierte kulturelle und sportliche 
Angebote schaffen
• Möglichkeiten der Mitwirkung aller veran-
kern und befördern

32
Durch verschiedene Aktivitäten und Maß­
nahmen sollen allen Bürger*innen in Münster 
eine gleichberechtigte Teilhabe ermöglicht 
werden. Nachfolgend liegt der Fokus auf der 
Teilhabe von Kindern und Jugendlichen sowie 
von älteren Menschen.
Kinder und Jugendliche  
Kinder und Jugendliche stark zu machen, Familien ge-
wünschte und notwendige Serviceeinrichtungen anzu-
bieten – das ist die beste Investition in Münsters Zu-
kunft, damit Kinder, Jugendliche und Familien sich in 
Münster wohl fühlen.
Kinder- und Jugendförderplan      
Mit dem 4. Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan 
kommt die Stadt Münster der gesetzlichen Verpflich-
tung nach, eine Maßnahmenplanung für folgende Leis-
tungsfelder aufzustellen: 
• Kinder- und Jugendarbeit (Offene Kinder- und  
Jugendarbeit, Jugendrat, Jugendverbandsarbeit)
• Jugendsozialarbeit
• Jugendhilfe an Schulen
• Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
An der Planung richten die freien Träger der Kinder- 
und Jugendhilfe gemeinsam mit den öffentlichen Trä-
gern ihre Arbeit aus. Neben den gesetzlich festgelegten 
Zielen arbeiten die jeweiligen Leistungsfelder nach ih-
ren eigenen Leitzielen und -prinzipien. 
Richtlinien zur Förderung der Kinder-  
und Jugend arbeit
Im Rahmen der Richtlinien zur Förderung der Kinder- 
und Jugendarbeit fördert die Stadt Münster z. B. Ferien-
freizeiten, Ferienprogramme, Ganztagsbetreuung in 
den Ferien, internationale Jugendbegegnungen, offene 
Jugendveranstaltungen, Kurse und Lehrgänge sowie 
Aus- und Fortbildungen. 
1.1 Armutsprävention und Teilhabe für alle 
ermöglichen 
1. Gesellschaftliche Teilhabe

Nachhaltigkeitsbericht 2022
33
Durch Information, Beratung und finanzielle Förde-
rung werden die offene Kinder- und Jugendarbeit, die 
Jugendverbandsarbeit, die Migrationshilfen sowie die 
aufsuchende Jugendsozialarbeit sichergestellt und 
qualifiziert weiterentwickelt.
Maßnahmenprogramm einer kind- und jugendbezo-
genen Armutsprävention       
Allen Kindern und Jugendlichen soll von Anfang an 
ein gelingendes Aufwachsen ermöglicht und dadurch 
ihre gesellschaftliche Teilhabe und Integration erreicht 
werden. Übergänge und Zugänge zu Unterstützungs-
angeboten vor Ort sollen verbessert werden. Ziel ist es, 
dauerhafte Verantwortungsgemeinschaften zu bilden, 
Präventionsketten lebensphasenbegleitend weiter-
zuentwickeln und aufeinander in den folgenden Le-
bensphasen abzustimmen.  
Ausgewählte Maßnahmen
• Datenbank „Hilfsangebote für Familien mit kleinen 
Kindern“
• Durchführung von Präventionskonferenzen 
• Förderung „Gesundes Frühstück“ in ausgewählten 
Kitas in benachteiligten Quartieren
• Aufsuchende Hilfen durch Familienhebammen und 
Kinderkrankenschwestern in besonders belasteten 
Familien bis zum ersten Lebensjahr 
Haus des Jugendrechts        
Seit dem Jahr 2022 arbeiten Bedienstete des Kriminal-
kommissariats 16 des Polizeipräsidiums Münster, der 
Jugendhilfe der Stadt Münster, der Staatsanwaltschaft 
Münster und der Caritas unter einem Dach zusammen.
Gemeinsames Ziel ist es, straffällig gewordenen jugend-
lichen Intensivtäter*innen schnell und konsequent kla-
re Grenzen aufzuzeigen, sie enger zu kontrollieren und 
sie zugleich in ihrer persönlichen und sozialen Lage zu 
unterstützen.
 
Kinderfreundliche Kommune         
Die Stadt Münster unterstützt Kinderfreundlichkeit 
mit niederschwelligen Beratungsangeboten und Be-
teiligungsverfahren. Zu den Schwerpunkten gehören 
z. B. Familienbesuche für Neugeborene sowie die Spiel-
platzbedarfsplanung und -ideenbörsen als aktive Be-
teiligung von Kindern.
Ein weiteres institutionalisiertes Beispiel der Beteili-
gung ist der Jugendrat, der im Jahr 2021 neu gewählt 
wurde und aus insgesamt 30 Mitgliedern besteht. Der 
Jugendrat darf alle öffentlichen Beschlussfassungen auf 
seine Tagesordnung setzen, kommentieren und Ände-
rungsvorschläge einbringen.
 Mit einer neuen Homepage wurde eine Plattform 
zur Darstellung der Projekte geschaffen.
 Der Jungendrat hat z.  B. für das städtische Schil-
lergymnasium den Umbau des ehemaligen Lehr-
schwimmbeckens zu einem Multifunktionsraum er-
wirkt. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung hat 
im Jahr 2021 100.000 Euro für die Umsetzung dieses 
Projekts bereitgestellt. Zudem wurde der Bewegungs-
park in Hiltrup im Jahr 2020 mit der Unterstützung des 
Jugendrates eingeweiht.
Kinder- und Jugendarmut
Anteil der Leistungsbeziehenden von SGB II  
oder SGB XII (unter 18 Jahre) an der Bevölkerung  
(unter 18 Jahre) in Prozent
Quelle: Stadt Münster, Sozialamt und Bundesagentur für Arbeit
Prozent
Jahre
75
80
85
90
95
100
2016 2018 2020 2022
%
0
5
10
15
20
2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 JahreJahr

34
Teilhabe im Alter   
Das gesellschaftliche Gewicht der Senior*innen nimmt 
zu, nicht nur angesichts ihrer Zahl. Sie fordern zuse-
hends ihren Platz im gesellschaftlichen und politischen 
Gestaltungsraum ein. Das Alter und das Altern werden 
längst nicht mehr nur auf Bedürftigkeit reduziert.
 Zunehmend werden die Ressourcen, Stärken und 
Fähigkeiten älterer Menschen in den Vordergrund ge-
stellt, Mitwirkung und Teilhabe werden von Senior*in-
nen verstärkt gefordert. Die selbstbewusste und akti-
ve Gestaltung der so genannten Dritten Lebensphase 
rückt stärker ins Zentrum.
WHO-Netzwerk Age-friendly Cities and Communities       
Münster ist als eine der ersten Großstädte in Deutsch-
land dem WHO-Netzwerk Age-friendly Cities and Com-
munities beigetreten. Ende 2022 waren über 1400 
Städte und Gemeinden in über 50 Ländern Mitglied 
im Netzwerk. Für ein Gesamtkonzept sollen die jeweils 
bereits vor Ort existierenden Einzelmaßnahmen mit-
einander vernetzt und in Kooperation miteinander 
gebracht werden. Zusätzlich werden die Maßnahmen 
über die WHO-Plattform Age-friendly World gebündelt 
und damit international vernetzt unter der Maßgabe 
„aus Erfahrung voneinander lernen“. Altersfreundlich-
keit ist mehr als die klassische Altenhilfe; im Zentrum 
steht die Frage, welche aktive Rolle in der Gesellschaft 
bzw. in der Stadtentwicklung Senior*innen zugespro-
chen wird, um aktives Altern und das Engagement 
dieser Bevölkerungsgruppe zu stärken. Die Themenbe-
reiche der altersfreundlichen Stadt sind in acht Katego-
rien eingeteilt:
• Öffentlicher Raum und bebauter Raum
• Mobilität und Verkehr
• Wohnen
• Gesellschaftliche Teilhabe
• Respekt und soziale Integration
• Engagement und Beschäftigung
• Kommunikation und Information
• Öffentliche und Gesundheitsdienstleistungen
Der im Rahmen des Beitritts zum WHO-Netzwerk ge-
gründete Beirat Altersfreundliche Stadt Münster, der 
aus 19 Mitgliedern aus den Bereichen Seniorenver-
tretung, FH Münster, Alzheimer Gesellschaft Münster, 
Diakonie, DRK, Haus vom Guten Hirten, Vorstand Kom-
mission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit 
Behinderungen, LichtBlick Seniorenhilfe e.  V., Volks-
hochschule Münster, Gesundheits- und Veterinäramt 
und Sozialamt besteht, hat in seiner zweiten Sitzung 
einen Strategieplan für die Jahre 2022 bis 2025 festge-
legt. Diesen Schwerpunkten soll in diesen drei Jahren 
Priorität für Münster eingeräumt werden:
• Wohnen, Versorgungssicherheit und Pflege  
im Quartier 
• Mobilität im Alter und von Menschen mit  
Behinderung stärken 
• Digitalisierung unterstützen 
Ein weiteres Thema, das in Zukunft bearbeitet werden 
soll, ist das Thema Einsamkeit, das durch die Corona-  
Pandemie gerade auch in den Städten zugenommen 
hat. 
Weitere Beispiele für die Ermöglichung der Teilhabe 
im Alter sind das freiwillige Fallmanagement für Men-
schen, die Grundsicherung im Alter in Anspruch neh-
Altersarmut
Anteil der Leistungsbeziehenden von SGB XII (über 65 
Jahre) an der Bevölkerung (über 65 Jahre) in Prozent
Quelle: Stadt Münster, Sozialamt und Bundesagentur für Arbeit
Prozent
Jahre
75
80
85
90
95
100
2016 2018 2020 2022
%
0
1
2
3
4
5
6
2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 JahreJahr
1. Gesellschaftliche Teilhabe

Nachhaltigkeitsbericht 2022
35
men, sowie das 60plusAbo für alle Menschen ab 60 
Jahren als kostengünstige Möglichkeit, öffentliche Ver-
kehrsmittel zu nutzen.
Masterplan altengerechte Quartiere        
Die Stadt Münster verfolgt das Ziel, in allen Vierteln 
ein unterstützendes Umfeld für ältere Menschen zu 
schaffen. Im Sozialamt wurde ein entsprechender 
Masterplan erarbeitet, um Versorgungssicherheit für 
Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf in der 
Wohnumgebung zu ermöglichen.
 In enger Abstimmung mit den älteren Menschen 
werden nachbarschaftliche Netzwerke aufgebaut. Zu-
sammen mit ehrenamtlichen Initiativen sowie sozialen 
und gewerblichen Dienstleistern werden zudem die 
vorhandenen Leistungen bekannter gemacht. In den 
einzelnen Quartieren sollen bedarfsgerecht neue An-
gebote vor Ort entwickelt werden. 
In Münster gibt es sechs Projekte der altengerechten, 
inklusiven Quartiersentwicklung, die nachfolgend ge-
nannt sind. Die Quartiersaktivitäten sind vielfältig – sie 
reichen von der Stärkung der digitalen Teilhabe durch 
Smartphone-Sprechstunden und Tablet-Kurse über 
Bewegungs- und niedrigschwellige Gesprächsangebo-
te bis hin zu kostenfrei auszuleihende Rollstuhlfahrrä-
dern, Dreirädern und Paralleltandems für Menschen 
mit Beeinträchtigung zur Teilnahme an Radtouren und 
zur Eröffnung von mehr Bewegungsfreiheit.
• Aaseestadt / Pluggendorf
• Handorf
• Herz-Jesu / Mauritz-Mitte
• Hiltrup-Ost
• Mauritz-Ost
• Rumphorst 
Darüber hinaus gibt es drei Quartiersstützpunkte, wel-
che die ambulante Versorgung von Menschen mit Be-
hinderung und älteren Menschen zum Ziel haben. 
Wohnberatung und Hilfe beim Umzug
Wenn die Wohnung den Bedürfnissen eines Menschen 
aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung nicht 
mehr entspricht, kann das eigene Zuhause häufig indi-
viduell angepasst werden. Hier berät die Wohnbera-
tung der Stadt Münster Mieter*innen, Vermieter*innen 
und Eigentümer*innen. Ist eine Wohnraumanpassung 
nicht möglich, unterstützt die Wohnberatungsstelle 
„Hilfen beim Umzug“ bei der Suche nach einer bedarfs-
gerechten Wohnung.
 Senior*innen (sowie Menschen mit Behinderung) 
können städtische Hilfen beim Umzug in Anspruch 
nehmen, damit sie in einer für sie von der Größe pas-
senden, barrierefreien und bezahlbaren Wohnung 
selbstständig leben können. 
 Das Angebot der Hilfen beim Umzug ist mit Blick auf 
den demografischen Wandel sowie der damit einher-
gehenden Verschärfung der Wohnungsknappheit und 
gleichzeitiger Erhöhung des Beratungsbedarfes der auf 
Unterstützung angewiesenen Haushalte ein wesent-
licher Baustein zur Verbesserung der Wohn- und Le-
benssituation.
Digitale Teilhabe          
Seit dem Jahr 2021 beteiligt sich Münster beim bun-
desweiten Digital-Kompass. Ziele sind der Austausch 
und die Verbreitung bereits bestehender Angebote 
zu digitalen Themen für älter werdende Menschen in 
Münster. 
Die kostenlose Senior*innen- und Gesundheits-App 
„Gut versorgt in Münster“ bietet eine Übersicht der lo-
kalen Angebote in den Bereichen Gesundheit, Freizeit 
und Kultur, senior*innengerechtes Wohnen, Unter-
stützungs- und Pflegedienste etc. Die App verfügt über 
eine Vorlesefunktion und lässt sich sprachlich steuern.
Gesundheit im Alter         
Gesundheitsförderung und Prävention haben große 
Bedeutung für die Selbstständigkeit und das Wohlbe-
finden älterer Menschen. Ein gesundes Altern benötigt 
gesundheitsbewusstes Verhalten und ein gesundheits-
förderndes Umfeld.
 Ein Angebot ist die Veranstaltungsreihe „Gesund 
und aktiv – älter werden in Münster“. Zum Organisati-
onsteam gehören das Gesundheits- und Veterinäramt, 
die Kommunale Seniorenvertretung, der Stadtsport-
bund, die Volkshochschule Münster und die Selbsthil-
fe-Kontaktstelle Münster.

36
Pflege und Unterstützung im Alter    
In Münster gibt es ein breites Angebot an Versorgungs- 
und Unterstützungsangeboten für pflege- und hilfsbe-
dürftige Menschen. Diese stoßen jedoch angesichts 
der demografischen Entwicklung und des zunehmen-
den Fachkräftemangels immer deutlicher an Grenzen. 
Die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung wird 
in den kommenden Jahren eine der zentralen kommu-
nalen Herausforderungen sein. Die Stadt Münster setzt 
dabei seit vielen Jahren auf einen Ausbau von dezentra-
len, quartiersnahen Versorgungsstrukturen. 
 Im Jahr 2015 wurde vom Rat der Stadt Münster die 
Einführung einer verbindlichen Pflegebedarfsplanung 
beschlossen, die die Förderung zusätzlicher stationä-
rer Plätze von einer kommunalen Bedarfsbestätigung 
abhängig macht. Ziel war und ist, anstelle des Ausbaus 
weiterer großer stationärer Einrichtungen vorrangig 
dezentrale ambulant betreute Pflege-Wohngemein-
schaften zu schaffen. In den vergangenen Jahren ist hier 
ein kontinuierlicher Zuwachs an Plätzen zu verzeich-
nen gewesen. 
Der Anteil der Menschen, die in stationären Einrichtun-
gen versorgt werden, liegt in Münster seit langer Zeit 
deutlich über dem nordrhein-westfälischen Durch-
schnitt. Dennoch wird der überwiegende Teil der Men-
schen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf nach wie 
vor von den An- und Zugehörigen versorgt. Hier spielt 
die Pflegeberatung des Infobüros Pflege, gemeinsam 
mit weiteren Beratungsangeboten, eine besondere 
Rolle. Die Pflegeberatung bietet in dem komplexen 
Pflegesystem Orientierung und berät insbesondere 
über Entlastungs- und Unterstützungsmöglichkeiten.
Zukünftig wird es noch wichtiger werden, informelle 
pflegeergänzende und -begleitende Angebote inner-
halb der Quartiere zu stärken, um niedrigschwellige 
Hilfs- und Unterstützungsangebote zu gewährleisten 
und die professionelle Pflege zu entlasten.  
 Ein weiterer Ausbau bzw. eine Aufrechterhaltung 
der pflegerischen Infrastruktur wird zukünftig ent-
scheidend davon abhängen, ob und inwieweit es ge-
lingt, Pflegekräfte zu gewinnen und zu halten. Die Stadt 
Münster wirkt aktiv in der Initiative „Starke Pflege in 
Münster – die Pflegemodellregion“ mit, einem Zusam-
menschluss aus Arbeitgebenden aus der Altenpflege 
und verschiedenen Bildungsträgern. Ein wesentliches 
Ziel des Projektes ist es, jetzt und in Zukunft qualifizier-
te Mitarbeitende zu gewinnen und für das Arbeitsfeld 
Pflege zu werben. Darüber hinaus steht die Weiterent-
wicklung der Pflegelandschaft, z. B. durch die Entwick-
lung von durchlässigen und flexiblen Ausbildungs- und 
Bildungskonzepten, im Fokus. Von 2017 bis 2019 wur-
de das Projekt aus Mitteln des Landes Nordrhein-West-
falen und des Europäischen Sozialfonds gefördert, seit 
dem Jahr 2020 wird das Projekt von der Stadt Münster 
bezuschusst. 
Ein wesentlicher Baustein der Fachkräftegewinnung 
ist die Ausbildung. In Münster werden im Vergleich 
zu anderen Regionen überdurchschnittlich viele Pfle-
gefachkräfte ausgebildet. Seit 2019 bleibt die Zahl 
mit rund 1.600 Auszubildenden jährlich unverändert 
hoch. Gleichwohl wird diese Anzahl nicht ausreichen, 
um perspektivisch allein die berufsdemografische 
Entwicklung auszugleichen. Zum 01.01.2020 wurde 
bundesweit die generalistische Pflegeausbildung zur 
Pflegefachfrau und zum Pflegefachmann eingeführt. 
Damit soll die Pflegeausbildung attraktiver und zu-
Jährlich absol­
vieren rund  
1.600 Menschen 
ihre Ausbildung zur 
Pflegefachkraft.
1. Gesellschaftliche Teilhabe

Nachhaltigkeitsbericht 2022
37
kunftssicher aufgestellt werden. Die Stadt Münster hat 
im Oktober 2022 unter dem Titel „Stand und Entwick-
lung der Pflegeausbildung“ eine Veranstaltung mit Ex-
pert*innen aus dem Bereich der schulischen und prak-
tischen Pflegeausbildung durchgeführt mit dem Ziel, 
die Auswirkungen der Umstellung auf die generalisti-
sche Pflegeausbildung zu erfassen und mögliche Hand-
lungsbedarfe auf kommunaler Ebene zu eruieren. Hier 
wurde insbesondere die Bereitstellung preisgünstigen 
Wohnraums für Auszubildende z. B. im Rahmen eines 
Azubi-Campus benannt.  
Vollstationäre Pflege Krankenpflegeschule
Tagespflege Fachseminar für 
Altenpflege
Ambulant betreute  
Pflege-Wohngemeinschaften
KinderkrankenpflegeschulenKurzzeitpflege
Bevölkerung über 80 Jahre
Pflegefachfrau / Pflegefachmann*
Quelle: Stadt Münster, Sozialamt
Anzahl der  
Einwohner*innen
Quelle: Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) 
Pflegeinfrastruktur  
Anzahl der verfügbaren Plätze in verschiedenen  
Einrichtungen und Anzahl der Einwohner*innen  
über 80 Jahren
Auszubildende an den Pflegeschulen in Münster  
Anzahl der Auszubildenden an den Pflegeschulen  
in Münster
0
500
1000
1500
2000
2019 2020 2021 2022 Jahre
AnzahlAnzahl
Jahre
0
1000
2000
3000
4000
2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
*Hierbei handelt es sich um 
einen neuen Ausbildungberuf 
seit 2020. Die Auszubilden-
den zwischen 2020 und 2022 
waren zu rund drei Vierteln 
weiblich und zu rund einem 
Viertel männlich.
0
5000
10000
15000
20000
25000
2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
Anzahl
Jahre
0
5000
10000
15000
20000
25000
2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
Anzahl
Jahre
Anzahl der  
Pflegeplätze
Jahr Jahr
4.000 2.000
20.000
15.000
10.000
5.000
3.000 1.500
2.000 1.000
1.000
25.000

38
1.2 Geschlechtergerechtigkeit 
Die Gleichstellung der Geschlechter war, ist 
und bleibt – bereits durch das Grundgesetz 
vorgegeben – eine gesamtgesellschaftliche 
Aufgabe. Dabei steht der öffentliche Dienst 
in besonderer Rolle und übernimmt eine klare 
Vorbildfunktion. 
Europäische Charta für die Gleichstellung 
von Frauen und Männern – Aktionsplan für 
Münster    
Der 4. Aktionsplan der Europäischen Charta für die 
Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler 
und regionaler Ebene für Münster 2021–2023 ist breit 
angelegt, um die Vielfalt der Themen, bei denen Hand-
lungsbedarf besteht, abzudecken. Neben Metazielen 
werden konkrete Projekte und Aufgaben benannt.
 Erarbeitet wurde der Aktionsplan mit einem Kern-
team der Verwaltung, bestehend aus Vertreter*innen 
der Bereiche Kultur, Soziales, Bildung, Planung, Ge-
sundheit, Nachhaltigkeit und Personal. Beteiligt waren 
auch Vertreter*innen aus Politik und Zivilgesellschaft, 
da die Ziele und Maßnahmen über die Verwaltung 
hinaus auch von freien Trägern und Netzwerken der 
Gleichstellungsarbeit umgesetzt werden.
Der 4. Aktionsplan behandelt folgende Themen:
• Vielfalt sichtbar machen (u. a. Gendermonitoring)
• Buntes und diverses Stadtbild (u. a. Sichtbar-
machen von Frauen bei Straßennamen)
• Bedarfsgerechte Kinderbetreuung und  
Unterstützung für Familien (u. a. Zukunft der 
Kindertages betreuung)
• Abbau von Gewalt gegen Frauen, Männer und  
LSBTIQ*-Community 
• Gendergerechte Sprache (u. a. in Publikationen)
• Die Stadt Münster als faire Arbeitgeberin  
(u. a. Grenzachtender Umgang)
• Gleiche Teilhabe in der Finanz- und Stadtplanung  
(u. a. Toiletten im öffentlichen Raum unter  
Genderaspekten)
• Sport für Frauen und Mädchen (u. a. Attraktivität  
der Sporthallen, der Vereinstätigkeiten und Bäder  
für Mädchen und Frauen steigern)
• Gendersensible Integration (u. a. Online-Map mit 
Beratungs- und Integrationsangeboten)
• Ausgewogenes Geschlechterverhältnis in der Politik 
(u. a. Motivation zum Engagement für politische 
Beteiligung)
1. Gesellschaftliche Teilhabe
© Stadt Münster

Nachhaltigkeitsbericht 2022
39
Für 2023 ist die Erarbeitung des 5. Aktionsplans vorge-
sehen. Aufgrund der Aktualität der Thematik wird der 
Schwerpunkt dieses Aktionsplans auf Klima- und Gen-
dergerechtigkeit liegen. Die Klimakrise hat Einfluss auf 
die Gendergerechtigkeit, da die Geschlechter unter-
schiedlich stark von den Auswirkungen des Klimawan-
dels betroffen sind und auch bei der Verantwortlichkeit 
für die Ursachen des Klimawandels gibt es Unterschie-
de zwischen den Geschlechtern ( → Kapitel 5). 
Der nachfolgende Indikator zeigt das Geschlechterver-
hältnis im Rat der Stadt Münster. Der Anteil der Frauen 
in Führungspositionen der Stadtverwaltung ist an an-
derer Stelle im vorliegenden BNK-Bericht dargestellt  
(→ Kapitel 6.3).
Aktionsplan LSBTIQ*    
Mit dem Auftrag zur Erarbeitung des Aktionsplan LSB-
TIQ*, der im Herbst 2022 vom Rat beschlossen wurde, 
wird für Münster eine verbindliche Grundlage geschaf-
fen, um die Akzeptanz der Vielfalt von Lebensentwür-
fen, sexuellen und geschlechtlichen Identitäten zu 
fördern und die Gleichstellung und Gleichberechti-
gung von LSBTIQ* voranzubringen. Der Aktionsplan 
dient dem Abbau von Diskriminierungen aufgrund der 
sexuellen und geschlechtlichen Identität und der Ak-
zeptanz von LSBTIQ* Personen. Dabei sind die unter-
schiedlichen Lebensrealitäten von Lesben, Schwulen 
und Bisexuellen einerseits und trans*, inter* und quee-
ren Menschen andererseits bedarfsgerecht zu berück-
sichtigen. Der Aktionsplan soll Maßnahmen enthal-
ten, die sich auf sieben ausgewählte Handlungsfelder 
(Familie, Vorschulerziehung, Schule, Ausbildung, Er-
werbsleben/Beruf, Freizeit /Kultur/Sport, Alter/Pflege) 
beziehen. Die Maßnahmen des Aktionsplans sollen 
sowohl mit Wirkung in die Stadtgesellschaft als auch 
verwaltungsintern umgesetzt werden. Die zweijährige 
Erarbeitungsphase des Aktionsplans startet voraus-
sichtlich im ersten Halbjahr 2023. Zuvor erfolgt ein 
entsprechendes Stellenbesetzungsverfahren im Amt 
für Gleichstellung.  
Geschlechterverhältnis  
Geschlechterverhältnis im Rat der Stadt Münster  
innerhalb der einzelnen Wahlperioden in Prozent
0
10
20
30
40
50
60
70
2014 2020
%%
Jahre
männlich weiblich divers
2020–20252014–2020
Quelle: Stadt Münster, Amt für Bürger- und Ratsservice
Sommerfest der Gleichstellung 2022 © Meike Reiners
Prozent
Jahre
75
80
85
90
95
100
2016 2018 2020 2022 Jahr

40
Aktionsplan Istanbul-Konvention     
Die Istanbul-Konvention des Europarats ist ein völker-
rechtlicher Vertrag zur Bekämpfung geschlechtsspezi-
fischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Seit Febru-
ar 2018 ist die Konvention in Deutschland geltendes 
Recht und gibt Impulse für die Bekämpfung von Gewalt 
gegen Frauen und Mädchen auf allen staatlichen Ebe-
nen.
 Ziel des Übereinkommens ist es, Frauen und Mäd-
chen vor Gewalt zu schützen. Die Vertragsstaaten ver-
pflichten sich, Gewalt gegen Frauen zu verhüten, zu 
verfolgen und zu beseitigen, die Diskriminierung von 
Frauen zu verhindern und die Rechte von Frauen zu 
stärken.
Im Amt für Gleichstellung wird ab Ende 2023 unter 
partizipativer Beteiligung der Stadtgesellschaft ein 
Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention 
erarbeitet. Zuvor erfolgt auch hier ein entsprechendes 
Stellenbesetzungsverfahren. Damit werden die struk-
turellen Voraussetzungen für Maßnahmen in der Ver-
waltung und in der Stadtgesellschaft geschaffen.
 Neben den hier dargestellten Indikatoren zum Be-
schäftigungsumfang von Frauen und Männern geben 
die Indikatoren im Kapitel „Gute Arbeit und zukunfts-
orientierte Wirtschaft“ zusätzlich Auskunft über die 
Entwicklung der Anzahl sozialversicherungspflichtig 
beschäftigter Frauen und Männer sowie über den Ver-
dienstabstand zwischen Frauen und Männern ( → Kapi-
tel 6.1).
1. Gesellschaftliche Teilhabe
Beschäftigungsumfang von Frauen  
Anteil der sozialversicherungspflichtig beschäftigten 
Frauen am Wohnort Münster in Voll- und Teilzeit  
in Prozent
Beschäftigungsumfang von Männern  
Anteil der sozialversicherungspflichtig beschäftigten 
Männer am Wohnort Münster in Voll- und Teilzeit  
in Prozent
Vollzeit VollzeitTeilzeit Teilzeit
Quelle: Bundesagentur für Arbeit Quelle: Bundesagentur für Arbeit
0
20
40
60
80
100
2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
%%
Jahre
0
20
40
60
80
100
2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
%%
Jahre
Prozent
Jahre
75
80
85
90
95
100
2016 2018 2020 2022
Prozent
Jahre
75
80
85
90
95
100
2016 2018 2020 2022 JahrJahr

Nachhaltigkeitsbericht 2022
41
Münster ist durch Vielfalt geprägt, die Stadt­
gesellschaft versteht sich als Ort des ständigen 
Wandels. Ziel ist es, proaktiv nachhaltige  
Integrationsstrategien zu entwickeln und  
Diskriminierung abzubauen. Strukturelle  
Hürden für Menschen mit Migrationsvor­
geschichte sollen verringert und die Potenziale 
der Menschen gefördert werden. Eine wesent­
liche und für alle Akteur*innen verbindliche 
Grundlage ist das vom Rat der Stadt Münster 
beschlossene Migrationsleitbild.
Umsetzung und Weiterentwicklung des 
Migrationsleitbildes   
Das erste Migrationsleitbild wurde im Jahr 2008 in 
Münster in einem umfangreichen Beteiligungsprozess 
auf Initiative des damaligen Ausländerbeirates und 
heutigen Integrationsrates entwickelt. Die Federfüh-
rung des Prozesses des Migrationsleitbildes liegt bei 
dem Kommunalen Integrationszentrum Münster (KI). 
Das KI ist Teil eines landesweiten und flächendecken-
den Netzwerkes für Integration in den Kommunen. Die 
Einrichtung eines KI erfolgt auf der Grundlage des Ge-
setzes zur Teilhabe und Integration des Landes NRW. 
Gefördert wird das KI vom Ministerium für Kinder,  
Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration 
(MKJFGFI) sowie vom Ministerium für Schule und Bil-
dung (MSB). Das KI ist dem Amt für Migration und Inte-
gration zugeordnet.
Im Jahr 2019 hat der Rat der Stadt Münster die dritte 
Auflage des Leitbildes Migration und Integration ver-
abschiedet. Das Leitbild ist die Grundlage und Ziel-
setzung der Migrationsarbeit in Münster und wird im 
Fünfjahresrhythmus fortgeschrieben. Insgesamt waren 
über 200 Engagierte an dem Prozess, der unter Feder-
führung des KI in Zusammenarbeit mit dem Integra-
tionsrat durchgeführt wurde, beteiligt. Zur Evaluation 
der im Leitbild festgehaltenen Ziele erscheint alle zwei 
bis drei Jahre das Integrationsmonitoring. Es stellt die 
Entwicklung der politischen, rechtlichen und sozialen 
Integration von Menschen mit Migrationsvorgeschich-
te in der Stadt Münster dar. 
Integration wird immer als Querschnittsaufgabe be-
trachtet, die vernetzt und sozialräumlich bearbeitet 
werden muss. Die Überwindung von Rassismus und 
Diskriminierung, die Vermittlung interkultureller Kom-
petenz und Gendersensibilität und der Abbau von 
Vorurteilen werden als zentrale gemeinsame Aufgabe 
wahrgenommen.
1.3 Migration und Integration 
Verabschiedung des Migrationsleitbildes © Stadt Münster

42
Handlungsfelder des Migrationsleitbildes:
• Rechtliche Beratung und Integrationsbegleitung
• (Politische) Partizipation und zivilgesellschaftliches 
Engagement
• Bildung und Sprachen
• Kinder- und Jugendhilfe, soziale Leistungen  
und Dienste
• Wirtschaft und Arbeit
• Wohnen und sozialräumliche Stadtentwicklung
• Gesundheit und Pflege
• Kultur und Religion
• Sport und Freizeit
• Interkulturelle Öffnung der öffentlichen  
Verwaltungen
Das Migrationsleitbild stellt die inhaltliche Grundlage 
der migrationssensiblen Arbeit der Stadt Münster dar. 
Die in einem partizipativen Prozess erarbeiteten Ziele 
werden durch die Verwaltung, die beteiligten Akteure 
und die gesamte Stadtgesellschaft auf operativer Ebe-
ne umgesetzt. Die vorgestellten Konzepte bilden den 
strategischen und inhaltlichen Bezugsrahmen für die 
konkreten Projekte und Maßnahmen. Im Folgenden 
werden ausgewählte Angebote beschrieben.
KOMM-AN NRW
Ziel des Projekts KOMM-AN NRW ist die Integration 
der Neueingewanderten in die Stadtgesellschaft mit 
Unterstützung von Vereinen, Migrantenselbstorgani-
sationen, Ehrenamtsinitiativen, Organisationen und 
Gruppen in den Quartieren durch Vernetzung, Koordi-
nation und Qualifizierung von Ehrenamtlichen in enger 
Kooperation mit öffentlichen und freien Trägern der 
Migrationsarbeit. Die Zuständigkeit für die Programm-
teile 1 und 2 des Landesprogrammes liegt beim KI. 
KOMM-AN-Fördermittel des Landes NRW werden vom 
KI an Träger*innen, die Projekte von Ehrenamtlichen 
für Neueingewanderte (u.  a. im Bereich Sport) unter-
stützen, weitergeleitet. Dadurch haben die Vereine 
bessere Möglichkeiten, Neuzugewanderte in ihre Ver-
einsaktivitäten einzubinden. Derzeit stehen jährlich 
115.750 Euro zur Verfügung.
Ausgewählte Maßnahmen: 
• Regelmäßige Qualifizierungen für Ehrenamtliche  
in der Migrationsarbeit
• Intensive Bewerbung des Förderprogramms und 
Weiterleitung der Landesmittel an Vereine,  
Migrantenselbstorganisationen und Initiativen  
in der Migrationsarbeit
• Vernetzung im Rahmen der Arbeitsgruppe  
„Ehrenamt in der Migrationsarbeit“
• Quartalsweises Vernetzungstreffen der  
Ehrenamtskoordinator*innen
1. Gesellschaftliche Teilhabe
Einbürgerungen  
Anzahl an Einbürgerungen von Ausländer*innen  
in Münster sowie Anteil der in dem jeweiligen  
Jahr eingebürgerten Personen an der Anzahl aller  
ausländischen Einwohner*innen in Prozent
Quelle: Stadt Münster, Amt für Bürger- und Ratsservice
Anzahl Prozent
0
200
400
600
800
1000
2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Jahre
%
0
0.5
1
1.5
2
2.5
2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Jahre
Anzahl an Einbürgerungen 
Jahr
1.000
Einbürgerungsquote

Nachhaltigkeitsbericht 2022
43
Kooperation mit Migrantenselbstorganisationen  
Das KI kooperiert mit Migrantenselbstorganisatio nen 
(MSO) und Glaubensgemeinschaften. Ziele der Zusam-
menarbeit sind,
• die Diversität der MSO mit ihren jeweiligen unter-
schiedlichen Handlungsfeldern sichtbar zu machen, 
die aktuellen Förderstrukturen aller politischen 
Ebenen transparent und damit zugänglich zu  
gestalten,
• ihre Arbeit als zivilgesellschaftliche Akteure  
sichtbarer zu machen,
• die notwendige Kooperation mit der Verwaltung 
und anderen Akteuren der Migrationsarbeit zu 
fokussieren und
• eine Plattform für einen kritisch-produktiven Dialog 
zwischen den Organisationen, der Politik und der 
Verwaltung zu geben.
Die MSO sind wichtige Partner und Impulsgeber für die 
Entwicklung der Integrationsarbeit. Das KI wertschätzt 
die Arbeit und unterstützt die Sichtbarmachung. Ein 
Ziel ist die Förderung der Kooperationen der MSO un-
tereinander sowie mit dem KI und weiteren Akteur*in-
nen der Stadtgesellschaft. Dazu wird u. a. jährlich eine 
Tagung zu von den MSO gewählten Themen organi-
siert. Diese jährliche MSO-Tagung bietet mit wech-
selnden Themenschwerpunkten einen Rahmen für 
den Austausch von MSO, Wohlfahrt, Vereinen, Politik 
und Verwaltung. Die MSO-Tagungen liefern wertvolle 
Erkenntnisse und Impulse für die unterschiedlichen 
Teilnehmenden. Sie werden in Kooperation mit Ak-
teur*innen der in Münster aktiven MSO sowie mit Ver-
treter*innen des Integrationsrates organisiert. 
Darüber hinaus bietet die MSO-Datenbank seit 2012 
Interessierten ein Recherche-Tool zu den in Münster 
aktiven MSO, Glaubensgemeinschaften sowie Verei-
nen und Institutionen. Diese sind in einer interaktiven 
Stadtkarte sichtbar dargestellt.
Rassismuskritische Arbeit  
Die Mitgliedschaft in der Europäischen Städtekoalition 
gegen Rassismus (ECCAR) verpflichtet die Stadt Müns-
ter zur Umsetzung eines verbindlichen 10-Punkte-Ak-
tionsplans und intensiviert den KI-Arbeitsschwerpunkt 
Rassismuskritische Arbeit. 
 Auch die Koordination der Wochen gegen Rassis-
mus, welche in Kooperation mit weiteren Akteur*in-
nen realisiert werden, und die Geschäftsführung des 
Netzwerks Rassismuskritik gehören zu dem Aufgaben-
feld Rassismuskritische Arbeit des KI. 
 Innerhalb des Netzwerkes erfolgen regelmäßige 
Qualifizierungsmaßnahmen der Mitglieder des Netz-
werks. Deren Teilnehmer*innen tragen die rassismus-
kritischen Impulse in die jeweiligen Institutionen.
Servicestelle Antidiskriminierung   
Die Servicestelle Antidiskriminierung ist eine Koope-
ration zwischen dem DRK Münster und der Caritas 
Münster. Sie wird gefördert durch das Ministerium für 
Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes 
NRW und ist Teil der Integrationsagenturen. Es handelt 
sich um ein unabhängiges Beratungsangebot, das sich 
an Menschen richtet, die Diskriminierungserfahrungen 
machen, sowie an alle, die sich für eine diskriminie-
rungsärmere Gesellschaft einsetzen wollen.
Angebote und Maßnahmen:
• Rassismus im Arbeitskontext (Arbeitsmarktzugang/ 
Bewerbungsverfahren/Arbeitsstelle) (DRK)
• Rassismus im Kontext Übergang Schule/Beruf  
(Caritas)
• Beratungs- und Bildungsangebote für Betriebe, 
Organisationen, Bildungseinrichtungen etc.
• Initiierung von Empowerment-Angeboten und  
Anbindung an Betroffenen-Netzwerke
• Öffentlichkeitsarbeit: Sensibilisierung und  
Prävention
• NRW-weite Vernetzung zu Servicestellen mit  
anderen Schwerpunkten zur Verweisberatung
• Rassimuskritische Netzwerkarbeit im Sozialraum 
(Quelle: HP Caritas)

44
Förderung der frühen (inter-) kulturellen Begeg-
nung und Bildung   
Bei der Förderung der frühen (inter-) kulturellen Be-
gegnung und Bildung handelt es sich um eine Vielzahl 
von Einzelprojekten unterschiedlicher Gruppierungen 
und Ethnien im Rahmen jährlich stattfindender Festi-
vals. Unterstützt werden kontinuierliche Kulturange-
bote, interkulturelle Initiativen und die Förderung von 
Einzelprojekten.
 Die Veranstaltungen und Projekte mit interkulturel-
len Ansätzen werden aus Projektmitteln des Kulturam-
tes unterstützt. 
Das Landesprogramm Kultur und Schule wird seit 2006 
kontinuierlich durchgeführt. In den Jahren 2019 und 
2020 hatten ca. 50 Prozent der Projekte eine interkul-
turelle Ausrichtung. 
Sprach-Kitas   
Mit dem Bundesprogramm Sprach-Kitas fördert das  
Bundesfamilien ministerium die alltagsintegrierte 
sprachliche Bildung als festen Bestandteil in der Kin-
dertagesbetreuung. In Münster nahmen im Jahr 2022 
26 Einrichtungen an dem Programm teil.
 Das Programm wird in Münster durch eine zusätz-
liche Fachberaterin des Amtes für Kinder, Jugendliche 
und Familien begleitet. 
Die Versorgungsquote von ü3-Kindern, die in Flücht-
lingseinrichtungen in Münster gemeldet sind, lag im 
Jahr 2021 bei 97 Prozent. Das Amt für Kinder, Jugend-
liche und Familien analysiert die Betreuungsentwick-
lung und unterstützt die Vermittlung von Kitaplätzen 
auch einzelfallbezogen in Kooperation mit dem Sozi-
aldienst.
 
Handlungskonzept für geflüchtete  
Menschen in Münster    
Das Handlungskonzept für geflüchtete Menschen baut 
auf den Zielvorstellungen des Migrationsleitbildes auf 
und konkretisiert diese für den Bereich der Arbeit mit 
geflüchteten Menschen.
Ziel des Handlungskonzepts ist, die wesentlichen Auf-
gaben der Stadtverwaltung im Zusammenhang mit 
der Aufnahme und Integration geflüchteter Menschen 
transparent zu machen, die Herausforderungen in den 
kommunalen Handlungsfeldern zu beleuchten und die 
bestehenden Ziele und Strategien zu beschreiben.
Handlungsfelder des Handlungskonzepts
 
• Frühkindliche Bildung, Schule und Jugendhilfe
• Vermittlung deutscher Sprachkenntnisse 
• Ausbildung, Arbeit und Beschäftigung
• Gesundheitliche Versorgung
• Bürgerschaftliches Engagement in der  
Geflüchtetenhilfe
• Soziale Teilhabe – Kultur und Sport
Ein weiteres zentrales Handlungsfeld ist die Aufnahme 
und Unterbringung geflüchteter Menschen im Rahmen 
des überregional beachteten Unterbringungskonzepts. 
Das Unterbringungskonzept   
Die Ziele des Unterbringungskonzepts der Stadt Müns-
ter sind eine möglichst gleichmäßige Verteilung der 
Einrichtungen über das gesamte Stadtgebiet und eine 
(bauliche) Integration in das örtliche Wohnumfeld, 
überschaubare Wohneinheiten mit durchschnittlich 
bis zu 50 Plätzen pro Standort (Höchstgrenze 100 Plät-
ze) und eine intensive Betreuung der Einrichtungen 
durch Sozial- und Hausdienst sowie eine enge Einbin-
dung von ehrenamtlichem Engagement.
1. Gesellschaftliche Teilhabe

Nachhaltigkeitsbericht 2022
45
Inklusion bedeutet, dass Menschen mit  
Behinderung von Anfang an gleichberechtigt 
zur Gesellschaft gehören und benötigte  
Hilfen dort erhalten, wo sie wohnen, arbeiten 
und ihre Freizeit verbringen.
Teilhabe von Menschen mit Behinderung    
Bereits im Jahr 1996 ist die Stadt Münster der Dekla-
ration von Barcelona „Die Stadt und die behinderten 
Menschen“ beigetreten und hat dadurch ihre Bereit-
schaft bekräftigt, sich für eine umfassende Teilhabe von 
Menschen mit Behinderung in Münster einzusetzen. 
Es ist Aufgabe der städtischen Beauftragten für Men-
schen mit Behinderung, sich dafür einzusetzen, dass 
diese Ziele erreicht werden. Dazu arbeitet sie mit Ver-
einen und Verbänden und der vom Rat eingesetzten 
Kommission zur Förderung der Inklusion von Men-
schen mit Behinderungen (KIB) zusammen. Anregun-
gen und Kritik von Menschen mit Behinderung und ih-
ren Angehörigen sowie anderen Interessierten werden 
berücksichtigt und können mithelfen, die Lebensbe-
dingungen für Menschen mit Behinderung in Münster 
zu verbessern.
Es gibt in Münster ein vielfältiges Beratungs- und Un-
terstützungsangebot zu verschiedenen Themen und 
Lebensbereichen für Menschen mit Behinderung. Dazu 
gehören die Angebote vieler freier Träger, aber auch 
städtische Angebote wie das Informationsbüro Pflege 
und die Beratungsstelle Frühe Hilfen im Gesundheits-
amt.
Umsetzung des Aktionsplans zur  
UN-Behindertenrechtskonvention    
Der vom Rat der Stadt Münster im Jahr 2013 beschlos-
sene Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behinderten-
rechtskonvention ist verbindliche Grundlage für Poli-
tik und Verwaltung, die Gestaltung aller kommunalen 
Handlungsfelder systematisch an den Zielen und den 
Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention 
auszurichten. Zentrale Leitorientierungen der Maßga-
ben und Maßnahmen des Aktionsplans sind Inklusion 
und universelles Design.
1.4 Inklusion 
© Nathalie Foitzik

46
Ausgewählte Maßnahmen:
• Die jährlichen Fördermittel in Höhe von 75.000 
Euro zur Unterstützung von Projekten im Bereich 
der Inklusion im Rahmen der Richtlinien zur  
Förderung der Kinder- und Jugendarbeit tragen 
dazu bei, dass die Träger*innen der Kinder- und 
Jugendarbeit ihre Angebote inklusiver ausrichten. 
• Die barrierefreien Informationsangebote der Stadt-
verwaltung Münster (leichte Sprache, Gebärden-
sprachvideos etc.) werden weiter ausgebaut. Dazu 
finden Workshops und Barrierefreiheitschecks der 
Webseiten statt. 
• Die Kommission zur Förderung der Inklusion von 
Menschen mit Behinderungen hat in Zusammen-
arbeit mit dem Sozialamt und den Stadtwerken 
Münster sowie unter Beteiligung vieler Vereine  
und Gruppen von Menschen mit Behinderung 
im Jahr 2019 den Aktionstag „Teilhabe für alle!?“ 
durchgeführt, um die vielfältige Arbeit von und  
für Menschen mit Behinderung in der Stadt 
kennen zulernen.
• Die Stadt Münster stellt jährlich 20.000 Euro für 
die Förderung von Aktivitäten und Projekten im 
Bereich „Inklusion – Teilhabe und politische Partizi-
pation von Menschen mit Behinderung in Münster 
stärken“ zur Verfügung. Die Förderung soll dazu 
beitragen, die Teilhabe von Menschen mit Behin-
derung in verschiedenen Bereichen der Stadtge-
sellschaft zu fördern und/oder das Thema Inklusion 
in der Stadtgesellschaft weiter zu verankern. Mit 
den Fördermitteln wurde in den letzten Jahren 
z. B. der Aufklärungsfilm des Blinden- und Sehbe-
hindertenvereins Münster „Guck mal!? – Blind und 
sehbehindert in Münster unterwegs“ gefördert, der 
für mehr Achtsamkeit wirbt, damit Inklusion besser 
funktioniert. Ebenfalls hat der Verein Alternatives 
Wohnen mit Assistenzleistung e. V. eine Förderung 
für die barrierefrei gestaltete Lesung „Eigensinn – 
Lieblingsgeschichten zum Thema Behinderung“ in 
der Stadtbücherei erhalten.
• Zusätzlich stehen 10.000 Euro jährlich für Projekte 
zur Verfügung, die eine „Inklusive Gesundheits-
versorgung“ unterstützen. Das Gesundheits- und 
Veterinäramt entscheidet mit einem Beirat über 
die Mittelvergabe. Bisher wurde beispielsweise die 
Überarbeitung von Infomaterialien in Leichte Spra-
che, ein Kochkurs für Blinde, die Erstellung eines Fil-
mes in deutscher Gebärdensprache mit Infos über 
Corona-Anlaufstellen sowie die Ausbildung von 
Prüfer*innen, die das Sportabzeichen für Menschen 
mit Behinderung abnehmen können, gefördert.
1. Gesellschaftliche Teilhabe
© Stadt Münster / Meike Reiners

Nachhaltigkeitsbericht 2022
47
Ein umfangreiches Angebot im Freizeit­, 
Breiten­ und Leistungssport trägt nicht nur 
zur Gesundheit der Bürger*innen bei, sondern 
auch allgemein zur Attraktivität einer Stadt.
Im Folgenden richtet sich der Blick auf das 
integrierte gesamtstädtische Sportentwick­
lungskonzept sowie auf Spielplätze und 
Freizeitangebote in Münster.
Integriertes gesamtstädtisches Sportent-
wicklungskonzept     
Das integrierte gesamtstädtische Sportentwicklungs-
konzept trägt zur Weiterentwicklung des Sports in 
Münster bei. Die Sportstättenentwicklungsplanung 
befasst sich mit dem derzeitigen Ist-Zustand und gibt 
Empfehlungen und Vorgaben für die zukünftige Ent-
wicklung der Sportstätten.
 Der Sportausschuss hat im Jahr 2021 neben der  
geplanten Konzeptentwicklung auch die Installation 
eines interdisziplinär besetzten Kernteams und Beirats 
beschlossen.
Übergeordnetes Ziel des Konzepts ist die Teilhabe aller 
Menschen in Münster an einem vielfältigen Sportange-
bot. Dazu gehören u. a.
• die Mitgestaltung beim Flächennutzungsplan und 
bei Bebauungsplänen unter den Aspekten  
Bewegung, Sport und Spiel,
• die inhaltliche Gestaltung der Förderstrukturen  
für den Sport, 
• die Weiterentwicklung der Sportstätten-  
infrastruktur,
• die Infrastruktur an städtischen und vereinseigenen 
Turn- und Sporthallen, Sportanlagen und -plätzen 
sowie Sondersportanlagen bedarfsorientiert zu 
sichern und ggf. auszubauen,
• die infrastrukturelle und organisatorische  
Sicherung des Schulsports und 
• die Mitgestaltung des Stadtmarketings mit und 
durch Sport im Rahmen von Großveranstaltungen.  
Spielplätze und Freizeitangebote      
Münsters Spielplätze bieten mit ihrer vielfältigen Aus-
stattung interessante Spielangebote. Die 325 öffentli-
chen Spielplätze laden Klein und Groß zum angeneh-
men Verweilen ein. Neben der regelmäßigen Pflege und 
Wartung der Spielplätze (u. a. Verkehrssicherungskon-
trollen, Reparaturen, Reinigung, Grünpflege) wird das 
Spielplatzangebot stetig weiterentwickelt. Neben den 
klassischen Spielangeboten für Kinder wird auch das 
Angebot für Bewegung und vereinsungebundenen Frei-
1.5 Sport und Teilhabe

48
zeitsport im öffentlichem Raum weiter ausgebaut. Ball-
spielflächen, Skateparks, Parkours- und Calisthenics - 
angebote, Pumptracks sowie Dirtbikestrecken sollen 
auch Jugendlichen und jungen Erwachsenen Bewe-
gungsangebote bieten. Aber auch der alt bewährte 
Trimm pfad oder der moderne Fitnessparkour sind in 
allen Altersgruppen beliebt.
Naturnaher Spielplatz im Westen der Stadt    
Im Berichtszeitraum wurde ein weiterer Teil Parkan-
lage Kinderbachtal in Gievenbeck realisiert. In diesem 
Zuge wurde u. a. ein naturnaher Spielplatz geschaffen, 
der die umgebende Natur mit einbezieht, vielfältige 
Spielanregungen bietet und verschiedene Sitzmög-
lichkeiten schafft. Die einzelnen Spielbereiche bieten 
vielfältige Herausforderungen, die die Kinder im Lau-
fe ihrer Entwicklung erobern können. Hierzu gehört 
beispielsweise ein Sandspielhaus und ein Birkenhain 
mit Waldhüttchen zum Freispiel für die jüngeren Kin-
der sowie eine Kletter-Balancier-Anlage und ein Was-
ser-Matsch-Bereich für die älteren Kinder.
Bewegungspark Hiltrup     
2020 wurde der östliche Bereich der Sportanlage 
Hiltrup Süd umgestaltet. In drei Workshops fand unter 
Beteiligung der Nutzer*innen die Planung der Neuge-
staltung der entstandenen Fläche statt. Es wurde eine 
Bewegungsanlage mit einem Skatepark, einer Slack-
line-Fläche und einer Calisthenics- sowie einer Par-
kouranlage konzipiert und gebaut. Die so entstandene 
Anlage bietet vielfältige Nutzungsmöglichkeiten für 
unterschiedliche Akteure verschiedenen Alters.
Neugestaltung des Spielplatzes Schillerstraße     
Der Spielplatz an der Schillerstraße musste im Zuge 
des Baus des Mediendükers und der neuen Kanalbrü-
cke durch das Wasser- und Schifffahrtsamt stillgelegt 
und zurückgebaut werden. 2018 wurde die Planung 
der Neugestaltung aufgenommen. Durch die Nähe des 
Spielplatzes Schillerstraße zu weiteren Spielplätzen 
stand zunächst die Frage im Raum, welches Potenzial 
die nahe beieinanderliegenden Spielplätze Hansa-
platz, Hubertistraße, Liboristraße und Schillerstraße 
haben und wie diese entwickelt werden können, da-
mit trotz der geringen Entfernung jeder Spielplatz sein 
Alleinstellungsmerkmal bekommt. Es wurde in Erwä-
gung gezogen, auf die vor dem Rückbau vorhandene 
Ballspielfläche zu Gunsten eines Bewegungsspielplat-
zes zu verzichten und dafür die Ballspielflächen am 
Hubertispielplatz und Hansaplatz aufzuwerten. Diese 
Idee stoß während einer durchgeführten Ideenbörse 
auf positive Reaktionen. In Folge wurde 2019 ein Be-
wegungsplatz mit dem Fokus auf die Trendsportarten 
Parkour und Calisthenics konzipiert. Hintergrund der 
Gestaltungsidee ist, dass Bewegungsabläufe nicht vor-
gegeben und dadurch die Kreativität der Nutzer*innen 
stärker gefordert werden. So entstand im Nordwes-
ten ein Spielbereich für jüngere Kinder, im Süden ein 
Spielbereich für ältere Kinder und im Osten wurde eine 
Bewegungsfläche mit dem Schwerpunkt Parkour und 
Calisthenics geschaffen. Alle Alters- und Nutzergrup-
pen können sich vielfältig bewegen. Verbunden sind 
die unterschiedlichen Spiel- und Bewegungsbereiche 
über einen gepflasterten Hauptweg. 
325 öffentliche 
Spielplätze stehen 
Klein und Groß 
zum angenehmen 
Verweilen zur  
Verfügung.
1. Gesellschaftliche Teilhabe

Nachhaltigkeitsbericht 2022
49
© Stadt Münster / MünsterView
Gendermonitoring Integrationsmonitoring Jahresstatistik Soziales

50
© Stadt Münster

Nachhaltigkeitsbericht 2022
51
Worum geht es?
Münster ist eine wachsende Stadt. Die Folgen dieser 
Entwicklung sind auch als große Herausforderungen 
mit Blick auf den angespannten Wohnungsmarkt mit 
steigenden Miet- und Immobilienpreisen, die Bereit-
stellung der dafür notwendigen Infrastruktur, der  
Flächeninanspruchnahme, der Daseinsvorsorge etc. 
spürbar.
 Die Stadt Münster hat zahlreiche Maßnahmen 
und Projekte initiiert, um dieser Entwicklung gestal-
tend entgegenzuwirken. Folgende Frage steht dabei  
lang fristig im Vordergrund: „Wie erhalten alle Men-
schen eine Möglichkeit, bezahlbar, umwelt- und 
sozial  gerecht in Münster zu wohnen?“ Die Schaffung  
bedarfsorientierter Wohnungsmarktangebote als auch 
die Unterstützung neuer Wohnformen sind hierzu 
ebenso wichtige Bausteine wie eine Weiterentwick-
lung der nachhaltigen Stadt, Stadtteile und Quartiere 
im Dialog mit den Menschen.
Alle Menschen haben die Möglichkeit, bezahlbar, umwelt-  
und sozialgerecht sowie gesund in Münster zu wohnen.
2. Wohnen und  
nachhaltige Quartiere 
Strategische  
Ziele
• Bedarfsorientierte Angebote auf dem  
Münsteraner Wohnungsmarkt schaffen  
und neue Wohnformen unterstützen
• Stadt, Stadtteile und Quartiere im Dialog mit 
den Menschen entwickeln und gestalten
• Wohnungsneubau und Sanierungen des 
Wohnungsbestandes erfolgen klimaneutral

52
2. Wohnen und nachhaltige Quartiere
Der Wohnungsmarkt in Münster ist sehr stark 
angespannt. Viele Menschen sind auf der 
Suche nach bezahlbarem Wohnraum. Eines 
der prioritären Ziele der Stadtverwaltung ist 
es daher, zusätzliche Angebote zu schaffen. 
Nachfolgend wird das Handlungskonzept 
Wohnen und damit verbunden das Bauland­
programm sowie die Sozialgerechte Bodennut­
zung in Münster vorgestellt. Ein Schwerpunkt 
in den Konzepten liegt auf der Errichtung von 
öffentlich­gefördertem und damit bezahlba­
rem Wohnraum. 
Handlungskonzept Wohnen   
Das Handlungskonzept Wohnen ist das 2013 beschlos-
sene Rahmenkonzept der Stadt Münster zur Woh-
nungs- und Baulandpolitik. Aufgabe des Handlungs-
konzepts ist es, die Ziele und Positionen der Stadt in 
der Bauland- und Wohnungspolitik festzulegen und 
die städtischen Maßnahmen zur Umsetzung dieser 
Ziele zu bündeln.
Die mit dem Handlungskonzept Wohnen verbundenen 
Ziele sind insbesondere:
• Ausreichendes Bauland
• Angemessene Wohnraumversorgung
• Sozial gemischte Wohnquartiere
• Ökologische Verbesserungen
• Gute Infrastruktur
Im Folgenden werden das Baulandprogramm und die 
Sozialgerechte Bodennutzung in Münster (SoBoMü) 
als ausgewählte Module zur Umsetzung des Hand-
lungskonzepts vorgestellt.
Baulandprogramm 2023 – 2030
Mit dem Baulandprogramm werden diejenigen Flächen 
ausgewählt, die in den Folgejahren zur Baureife entwi-
ckelt werden sollen, um die wohnungs- und stadtent-
wicklungspolitischen Ziele zu erreichen. Das aktuelle 
Baulandprogramm trägt den Titel „Baulandprogramm 
2023 – 2030“ und wird jährlich fortgeschrieben. 
 In den Jahren 2019 bis 2022 konnten insgesamt 
7.362 (verteilt auf die einzelnen Jahre: 1.749, 2.113, 
1.518, 1.982) neue Wohnungen fertiggestellt werden. 
Damit wurde 2020 erstmals der 2015 vom Rat festge-
legte Zielwert von jährlich 2.000 neuen Wohnungen 
erreicht.
 Die Baulandbereitstellung konnte in den Jahren 
2019 bis 2022 auf durchschnittlich jährlich über 1.000 
neue Wohnungen gesteigert werden und erreicht fast 
den Orientierungswert von 1.250 Wohneinheiten pro 
Jahr. Das noch vorhandene Delta wurde in 2020 und 
2022 durch vermehrte Fertigstellungen außerhalb von 
Baugebieten kompensiert.
  
2.1 Bezahlbarer, umwelt- und  
sozialgerechter Wohnraum   
Wohnungsbau
Baufertigstellungen von Wohnungen  
im Neu- und Umbau  
Quelle: Stadt Münster, Stadtplanungsamt
Anzahl
Jahre
0
500
1.000
1.500
2.000
2.500
3.000
2016 2017 2019 2020 2021 20222017 + 
2018
Jahr

Nachhaltigkeitsbericht 2022
53
Umsetzung der Sozialgerechten Bodennutzung  
in Münster
Ein Baustein des Handlungskonzepts Wohnen ist die 
sogenannte Sozialgerechte Bodennutzung in Münster 
(SoBoMü). Der Bau öffentlich geförderter Wohnungen 
soll deutlich verstärkt werden. Zudem sollen die priva-
ten Grundstückseigentümer*innen, auf deren Flächen 
Wohnbauentwicklungen stattfinden, durch entspre-
chende Bindungen und Kostenbeiträge an der Errei-
chung der wohnungs- und sozialpolitischen Ziele be-
teiligt werden. Durch einen liegenschaftsstrategischen 
Ansatz wird die Stadt bei neu entstehendem Bauland 
in die Lage versetzt, u.  a. auch Einfluss auf die Miet-
preise zu nehmen.
Umsetzung sozial- und wohnungspolitischer Ziele:  
Der Ankauf von Bauland durch die Stadt – insbeson-
dere in den Außenbereichen – bildet eine zentrale 
Säule. Mit dem kommunalen Zwischenerwerb von 
Flächen kann die Stadt die Umsetzung ihrer sozial- 
und wohnungspolitischen Ziele direkt und vertraglich 
abgesichert steuern. In die gleiche Richtung wirken 
zudem die städtischen Vergaberichtlinien mit ihren 
sozialen und preisdämpfenden Kriterien. Die Kriteri-
en werden regelmäßig hinsichtlich ihrer Wirksamkeit 
überprüft. So wurde festgestellt, dass die Kriterien zur 
Vergabe von Einfamilienhausgrundstücken oftmals 
nicht den unterschiedlichen Lebenssachverhalten der 
Bewerbenden entsprechen. Im Ergebnis werden die 
Richtlinien in 2023 angepasst. So wird z. B. zukünftig 
beim Kriterium „Arbeitsplatz in Münster“ auch der 
Home office-Arbeitsplatz berücksichtigt. Ebenso wer-
den beim Kriterium „Kinder“ zukünftig auch laufende  
Adoptionsverfahren oder Dauerpflegeverhältnisse an-
erkannt und der Preisnachlass auf den Kaufpreis pro 
Kind von 3.000 auf 7.500 Euro erhöht.
Das Modell der SoBoMü wird bei der Baulandentwick-
lung im Innen- und Außenbereich konsequent ange-
wendet.
Dabei soll die SoBoMü allen beteiligten Bodenmarkt-
teilnehmenden (Eigentümer*innen, Bauträger*innen, 
Investor*innen, Rat und Verwaltung) Klarheit und auch 
Sicherheit für Investitionen geben, indem die folgenden 
drei Grundsätze vorangestellt werden:
• Gleichbehandlung
• Transparenz
• Investitionssicherheit
Im Jahr 2019 wurden drei Baugebiete mit einer Kapazität  
von etwa 450 Wohnungen auf Basis des Modells der  
SoBoMü baureif, seit dem Jahr 2020 wurden alle Bau-
gebiete auf Basis des Modells der SoBoMü entwickelt. 
In den Jahren 2020 bis 2022 waren dies jeweils fünf, 
drei und wiederum fünf neue Baugebiete (bzw. größe-
re Bauabschnitte auf den ehemaligen Kasernenstand-
orten) mit Kapazitäten von 970, 1.250 bzw. 970 Woh-
nungen.

54
2. Wohnen und nachhaltige Quartiere
Das Ziel: Eine lebenswerte Stadt für alle
Das Modell im Überblick In der wachsenden Stadt Münster soll ausreichend bezahl­
barer Wohnraum geschaffen werden. Eine zentrale Voraus­
setzung dafür: Das extreme Steigen der Bodenpreise muss 
gestoppt werden. Deshalb hat der Rat der Stadt Münster 
einstimmig das Konzept der Sozialgerechten Boden­
nutzung (SoBo Münster) beschlossen.
Damit Münster für alle seine Bürgerinnen und Bürger 
lebenswert und attraktiv für Neuzuziehende bleiben kann, 
sollen bestimmte sozial­ und wohnungspolitische Ziele 
erreicht werden. Dazu gehören:
•   Ausreichend Bauland für öffentlich gefördertes und 
förder fähiges Wohnen, aber auch Zugang für breite  
Kreise der Bevölkerung zum Eigentum
•   Angemessene Wohnraumversorgung für Menschen mit 
Behinderungen, Senioren und Menschen mit Migrations­
vorgeschichte
•   Urbane, sozial gemischte Wohnquartiere für verschie­
dene Ziel­ und Einkommensgruppen mit neuen gemein­
schaftlichen Wohnformen
•   Ökologische Verbesserung durch Verringerung der 
Pendler ströme und durch energetisch optimiertes 
Bauen.
Münsters Besonderheit 
Viele Städte setzen mittlerweile ähnliche Instrumente eines 
strategischen Bodenmanagements ein. Damit diese Instru­
mente sinnvoll wirken, müssen sie auf die Voraussetzungen 
der jeweiligen Stadt passgenau zugeschnitten sein.
Eine der Besonderheiten Münsters: Nur 33,5 % der Stadt­
fläche sind für Siedlung und Verkehr genutzt – es existieren 
weite Außenbereiche, in denen es bislang kein Baurecht zu 
Wohnzwecken gibt. Dieser Besonderheit trägt SoBo Münster 
Rechnung – durch unterschiedliche Regelungen für den 
Innen­ und für den Außenbereich.
1. Aktive Rolle der Stadt
Die Stadt selbst erwirbt Grundstücke für Wohnungsbau 
und vergibt sie dann nach bestimmten Kriterien – so kann 
sie die Umsetzung ihrer wohnungspolitischen Ziele direkt 
und eigenverantwortlich steuern. Dieses Vorgehen erfolgt 
auf mehreren Wegen:
•  Grundstückserwerb: Eine Fläche im Außenbereich wird 
planerisch vorrangig als neues Bauland entwickelt, wenn 
die Eigentümer mindestens 50 % der Fläche zuvor an die 
Stadt veräußert haben.
Um diese Ziele nachhaltig zu erreichen, setzt SoBo Münster  
auf zwei Kernprinzipien: Die aktive Rolle der Stadt selbst  
und die Ein beziehung der privaten Akteure.
•  Grundstücksvergabe: Wenn die Stadt Flächen für Miet­
wohnungsbau vergibt, erhält nicht derjenige Investor den 
Zuschlag, der den Höchstpreis bietet. Sondern derjenige, 
der verbindlich die niedrigste Startmiete garantiert oder 
das beste Konzept liefert. Für Eigenheime werden Grund­
stücke wie bisher preisgedämpft nach den städtischen 
Richtlinien vergeben. 
•  Vertragliche Absicherung: Vor der Einleitung von 
Bauplanungen im Innenbereich schließt die Stadt mit den 
Vorhabenträgern verbindliche Verträge zur Umsetzung der 
wohnungspolitischen Ziele ab.
2. Mitwirkung der privaten Akteure
Nach dem Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ bezieht die 
Stadt die privaten Grundeigentümer und Investoren in die 
Umsetzung ihrer wohnungspolitischen Ziele ein:
•   Die Privaten übernehmen die Kosten für die Entwicklung 
sowie die technische und soziale Infrastruktur ihrer 
Grundstücke.
•    Im Innenbereich verpflichten sich die Investoren darüber 
hinaus vertraglich, u. a. festgelegte Quoten für geförder­
ten Wohnraum einzuhalten.
Gleichzeitig profitieren die Privaten von klaren Vorteilen: 
Transparenz der Verfahren, Gleichbehandlung aller  
Vorhaben und Investitionssicherheit durch frühzeitige 
Kalkulierbarkeit der Kosten.
INNENBEREICH
Entwickler und Träger  
des Bauvorhabens  
(Regelfall)
Umsetzung  
wohnungs politischer 
Ziele der Stadt
(wie Außenbereich)  
Mehrfamilienhäuser:
60 % öffentlich  
gefördert
Einfamilienhäuser:
100 % Vergabe nach  
städt. Richtlinien
Einhaltung wohnungs­
politischer Vorgaben 
 der Stadt
(vertraglich gesichert) 
Mehrfamilienhäuser:
30 % öffentlich  
gefördert + 
30 % öffentlich  
förderfähig
Einfamilienhäuser:
30 % Vergabe nach  
städt. Richtlinien
Private Entwicklung  
und Vermarktung
Beteiligung an den  
Kosten der  
Baulandentwicklung
 Beteiligung möglich, 
dann:  Anteil am  
Bauland min. 50 % 
Mit dem INNENBEREICH werden Flächen erfasst, 
für die bereits Baurecht existiert, das aber  
zu Wohnzwecken geändert werden muss.  
PRIVATE:  STADT: 
AUSSENBEREICH
 Anteil am Bauland 
min. 50 % 
Umsetzung  
wohnungs politischer  
Ziele der Stadt
Mehrfamilienhäuser:
60 % öffentlich  
gefördert
Einfamilienhäuser:
100 % Vergabe nach  
städt. Richtlinien
Private Entwicklung  
und freie Vermarktung
Beteiligung an den  
Kosten der  
Baulandentwicklung
Anteil am Bauland 
max. 50 % 
Der AUSSENBEREICH bezeichnet Flächen,  
für die Baurecht zu Wohnzwecken überhaupt  
erst geschaffen werden muss.
STADT:  PRIVATE:

Nachhaltigkeitsbericht 2022
55
Das Ziel: Eine lebenswerte Stadt für alle
Das Modell im Überblick In der wachsenden Stadt Münster soll ausreichend bezahl­
barer Wohnraum geschaffen werden. Eine zentrale Voraus­
setzung dafür: Das extreme Steigen der Bodenpreise muss 
gestoppt werden. Deshalb hat der Rat der Stadt Münster 
einstimmig das Konzept der Sozialgerechten Boden­
nutzung (SoBo Münster) beschlossen.
Damit Münster für alle seine Bürgerinnen und Bürger 
lebenswert und attraktiv für Neuzuziehende bleiben kann, 
sollen bestimmte sozial­ und wohnungspolitische Ziele 
erreicht werden. Dazu gehören:
•   Ausreichend Bauland für öffentlich gefördertes und 
förder fähiges Wohnen, aber auch Zugang für breite  
Kreise der Bevölkerung zum Eigentum
•   Angemessene Wohnraumversorgung für Menschen mit 
Behinderungen, Senioren und Menschen mit Migrations­
vorgeschichte
•   Urbane, sozial gemischte Wohnquartiere für verschie­
dene Ziel­ und Einkommensgruppen mit neuen gemein­
schaftlichen Wohnformen
•   Ökologische Verbesserung durch Verringerung der 
Pendler ströme und durch energetisch optimiertes 
Bauen.
Münsters Besonderheit 
Viele Städte setzen mittlerweile ähnliche Instrumente eines 
strategischen Bodenmanagements ein. Damit diese Instru­
mente sinnvoll wirken, müssen sie auf die Voraussetzungen 
der jeweiligen Stadt passgenau zugeschnitten sein.
Eine der Besonderheiten Münsters: Nur 33,5 % der Stadt­
fläche sind für Siedlung und Verkehr genutzt – es existieren 
weite Außenbereiche, in denen es bislang kein Baurecht zu 
Wohnzwecken gibt. Dieser Besonderheit trägt SoBo Münster 
Rechnung – durch unterschiedliche Regelungen für den 
Innen­ und für den Außenbereich.
1. Aktive Rolle der Stadt
Die Stadt selbst erwirbt Grundstücke für Wohnungsbau 
und vergibt sie dann nach bestimmten Kriterien – so kann 
sie die Umsetzung ihrer wohnungspolitischen Ziele direkt 
und eigenverantwortlich steuern. Dieses Vorgehen erfolgt 
auf mehreren Wegen:
•  Grundstückserwerb: Eine Fläche im Außenbereich wird 
planerisch vorrangig als neues Bauland entwickelt, wenn 
die Eigentümer mindestens 50 % der Fläche zuvor an die 
Stadt veräußert haben.
Um diese Ziele nachhaltig zu erreichen, setzt SoBo Münster  
auf zwei Kernprinzipien: Die aktive Rolle der Stadt selbst  
und die Ein beziehung der privaten Akteure.
•  Grundstücksvergabe: Wenn die Stadt Flächen für Miet­
wohnungsbau vergibt, erhält nicht derjenige Investor den 
Zuschlag, der den Höchstpreis bietet. Sondern derjenige, 
der verbindlich die niedrigste Startmiete garantiert oder 
das beste Konzept liefert. Für Eigenheime werden Grund­
stücke wie bisher preisgedämpft nach den städtischen 
Richtlinien vergeben. 
•  Vertragliche Absicherung: Vor der Einleitung von 
Bauplanungen im Innenbereich schließt die Stadt mit den 
Vorhabenträgern verbindliche Verträge zur Umsetzung der 
wohnungspolitischen Ziele ab.
2. Mitwirkung der privaten Akteure
Nach dem Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ bezieht die 
Stadt die privaten Grundeigentümer und Investoren in die 
Umsetzung ihrer wohnungspolitischen Ziele ein:
•   Die Privaten übernehmen die Kosten für die Entwicklung 
sowie die technische und soziale Infrastruktur ihrer 
Grundstücke.
•    Im Innenbereich verpflichten sich die Investoren darüber 
hinaus vertraglich, u. a. festgelegte Quoten für geförder­
ten Wohnraum einzuhalten.
Gleichzeitig profitieren die Privaten von klaren Vorteilen: 
Transparenz der Verfahren, Gleichbehandlung aller  
Vorhaben und Investitionssicherheit durch frühzeitige 
Kalkulierbarkeit der Kosten.
INNENBEREICH
Entwickler und Träger  
des Bauvorhabens  
(Regelfall)
Umsetzung  
wohnungs politischer 
Ziele der Stadt
(wie Außenbereich)  
Mehrfamilienhäuser:
60 % öffentlich  
gefördert
Einfamilienhäuser:
100 % Vergabe nach  
städt. Richtlinien
Einhaltung wohnungs­
politischer Vorgaben 
 der Stadt
(vertraglich gesichert) 
Mehrfamilienhäuser:
30 % öffentlich  
gefördert + 
30 % öffentlich  
förderfähig
Einfamilienhäuser:
30 % Vergabe nach  
städt. Richtlinien
Private Entwicklung  
und Vermarktung
Beteiligung an den  
Kosten der  
Baulandentwicklung
 Beteiligung möglich, 
dann:  Anteil am  
Bauland min. 50 % 
Mit dem INNENBEREICH werden Flächen erfasst, 
für die bereits Baurecht existiert, das aber  
zu Wohnzwecken geändert werden muss.  
PRIVATE:  STADT: 
AUSSENBEREICH
 Anteil am Bauland 
min. 50 % 
Umsetzung  
wohnungs politischer  
Ziele der Stadt
Mehrfamilienhäuser:
60 % öffentlich  
gefördert
Einfamilienhäuser:
100 % Vergabe nach  
städt. Richtlinien
Private Entwicklung  
und freie Vermarktung
Beteiligung an den  
Kosten der  
Baulandentwicklung
Anteil am Bauland 
max. 50 % 
Der AUSSENBEREICH bezeichnet Flächen,  
für die Baurecht zu Wohnzwecken überhaupt  
erst geschaffen werden muss.
STADT:  PRIVATE:

56
Förderung des öffentlichen Wohnens    
Nachhaltiges Wohnen zielt u. a. auf Armutspräventi-
on und Gemeinwohlorientierung ab. Münster soll eine 
Stadt für jedes Einkommen bleiben. So sollen Gering-
verdienende, ältere Menschen und junge Familien auch 
zukünftig die Möglichkeit haben, in Münster zu leben. 
 Zur Förderung des öffentlichen Wohnens stehen in 
der Stadt Münster verschiedene Instrumente zur Verfü-
gung, die im Folgenden beschrieben werden.
Öffentliche Förderung 
Das Angebot an zusätzlichem öffentlich gefördertem 
Wohnraum wächst, so dass die Zielzahl von 300 zusätz-
lich geförderten Wohneinheiten pro Jahr seit 2017 bis zu 
Beginn des Ukrainekrieges sowie der Energiekrise im Jahr 
2022 und den daraus resultierenden wirtschaftlichen 
Verwerfungen (Material- und Personalmangel, deutli-
cher Zinsanstieg, etc.) regelmäßig übertroffen wurde. 
2019 lagen Anträge für 414 Mietwohnungen vor und 
es konnten 300 Mietwohnungen durch das Amt für 
Wohnungswesen und Quartiersentwicklung geför-
dert werden. Hierzu gehörten beispielsweise 18 große 
Gruppenwohnungen mit insgesamt 204 barrierefrei-
en Wohneinheiten für Studierende; dabei waren 18 
Wohneinheiten auf die besonderen Bedürfnisse von 
Studierenden, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, 
ausgerichtet. 
 2020 wurden 505 Mietwohnungen, davon drei 
Wohnungen für Rollstuhlfahrer, gefördert. Das Land 
NRW stellte der Stadt Münster zusätzlich zu dem jähr-
lichen Budget von 35 Mio. Euro weitere 35 Mio. Euro 
für die Mietwohnraum- und Eigenheimförderung zur 
Verfügung. 
Öffentlich geförderter Wohnraum
Förderzusagen für öffentlich geförderten Wohnraum 
Quelle: Stadt Münster, Amt für Wohnungswesen  
und Quartiersentwicklung
Anzahl
Jahre
0
100
200
300
400
500
600
2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
Anzahl der geförderten Wohneinheiten
2018 belief sich der Bestand 
öffentlich geförderter  
Mietwohnungen auf 8.135,  
2020 waren es 8.326 und 2022 
8.472 Wohnungen. 
2. Wohnen und nachhaltige Quartiere
Jahr

Nachhaltigkeitsbericht 2022
57
Das Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwick-
lung hat zudem in 2019 25 Eigenheime und in 2020 
29 Eigenheime mit einer öffentlichen Förderung unter-
stützt. 
 2021 konnten 536 Mietwohnungen, davon 178 
Wohneinheiten für Studierende und 4 Wohnungen für 
Rollstuhlfahrer*innen, sowie 15 Eigenheime mit einem 
Gesamtbudget von 66,2 Mio. Euro öffentlich gefördert 
werden. 
 2022 konnten bedingt durch die weltwirtschaftli-
chen Krisen nur 99 Wohnungen und 5 Eigenheime ge-
fördert werden. 
Wohnraumschutz- und Benennungsrechtssatzung  
Die „Wohnraumschutzsatzung“ regelt, dass in Münster 
Wohnraum ausschließlich der Funktion Wohnen vor-
behalten ist. Ohne ausdrückliche Genehmigung darf 
der Wohnraum nicht für gewerbliche Zwecke oder als 
Ferienwohnung zweckentfremdet werden oder abge-
brochen werden. Nicht genehmigte Leerstände sind 
ebenfalls untersagt. Die Satzung wurde im Jahr 2020 um 
weitere fünf Jahre verlängert. 
Der Rat der Stadt Münster hat im Jahr 2016 die soge-
nannte „Benennungsrechtssatzung“ im geförderten 
Mietwohnungsbau beschlossen. Danach werden für 
die öffentlich geförderten Wohnungen, bei denen das 
städtische Besetzungsrecht abgelaufen ist, Mieterbe-
nennungsrechte zugunsten der Verwaltung begründet. 
Die Satzung dient der Steuerung einer angemessenen 
Wohnraumversorgung und verbessert die Möglichkeit, 
Haushalten mit Zugangsschwierigkeiten am örtlichen 
Wohnungsmarkt bei der Versorgung mit gefördertem, 
preiswertem Wohnraum zu unterstützen. In erster Linie 
soll das durch eine Kooperationsvereinbarung mit den 
Vermieter*innen erreicht werden, alternativ kann durch 
konkrete Benennungen von Mieter*innen ein Zugang zu 
geförderten Wohnungsbeständen ermöglicht werden. 
 Auf dieser Basis hat die Stadt Münster für die 4.364 
(Stand Ende 2022) öffentlich geförderten Wohnungen 
Mieterbenennungsrechte erhalten. Die Benennungs-
rechtssatzung wurde im Jahr 2021 um weitere fünf Jahre 
verlängert. 
© Stadt Münster / Stadtplanungsamt

58
Qualifizierter Mietspiegel  
Der regelmäßig erscheinende „qualifizierte Mietspiegel“ 
ist eine wichtige Orientierungshilfe bei Neuvertragsmie-
ten für frei finanzierte Wohnungen und bildet die Grund-
lage für die Berechnung der ortsüblichen Vergleichs-
miete. Er wird im Abstand von vier Jahren neu erstellt 
und in der Zwischenzeit nach zwei Jahren durch eine 
Fortschreibung an die Marktentwicklung angepasst. Für 
den Mietspiegel 2021 hat die Stadtverwaltung 18.000 
Fragebögen an Mieter*innen sowie Vermieter*innen ver-
schickt, wovon 2.600 Bögen ausgewertet werden konn-
ten. Er ist im April 2021 erschienen.
Laut Mietspiegel zahlten die Mieter*innen im Jahr 2021 
in Münster im Durchschnitt 8,55 Euro Kalt miete pro 
Quadratmeter für frei finanzierte Wohnungen. Fünf Jah-
re zuvor lag die Durchschnittsnettomiete noch bei 7,25 
Euro pro Quadratmeter, was einem jährlichen Anstieg 
von etwa 4,5 Prozent entspricht.
Wohnungslosigkeit  
Für die Bekämpfung der Wohnungslosigkeit ist die Be-
reitstellung von bezahlbarem Wohnraum entscheidend. 
Die Stadt Münster nimmt an der Landesinitiative „End-
lich ein ZUHAUSE!“ teil. Die Landesinitiative setzt auf 
eine enge Kooperation der Wohnungslosenhilfe mit der 
Wohnungswirtschaft. Ziel der Landesinitiative ist, Woh-
nungsverluste zu vermeiden und wohnungslose Men-
schen besser und schneller mit Wohnraum zu versorgen.
Wohn + Stadtbau GmbH  
Ein wichtiger Faktor bei der Bereitstellung be-
zahlbaren Wohnraums ist die städtische Wohn 
+ Stadtbau GmbH. Das Wohnungsunterneh-
men mit über 100 Mitarbeiter*innen vermietet 
über 6.300 Wohnungen in Münster. Jährlich 
werden rund 200 neue Wohnungen gebaut.
 Der Wohn + Stadtbau GmbH sollen bis im 
Jahr 2025 Grundstücke im Gesamtwert von 50 
Millionen Euro übertragen werden, die maß-
geblich für die Errichtung öffentlich geförder-
ten Wohnraums genutzt werden sollen. Zudem 
werden über Instrumente wie die Förderung 
gemeinschaftlicher Wohnformen gezielt Maß-
nahmen unterstützt, mit denen preiswerter 
Wohnraum umgesetzt werden kann. 
2. Wohnen und nachhaltige Quartiere
Wohnungslosigkeit
Anzahl der Menschen, die wegen Wohnungslosigkeit 
vorübergehend untergebracht sind*  
*Die Grafik zeigt nur einen Teil der wohnungslosen Menschen. Woh-
nungslose Menschen, die auf der Straße bzw. in Behelfsunterkünften 
übernachten oder bei Bekannten unterkommen, sind nicht in der 
Grafik erfasst. Die Zahlen beziehen sich jeweils auf den Zeitraum vom 
1. Februar eines Jahres bis zum 31. Januar des Folgejahres. Basis für  
die Erfassung ist das Wohnungslosenberichterstattungsgesetz.
Quelle: Stadt Münster, Sozialamt
Anzahl
Jahr
0
500
1000
1500
2000
2500
3000
2021 2022
Wohnungslose Menschen, die vorübergehend untergebracht sind
davon wohnungslose, schutzsuchende Menschen mit  
Aufenthaltserlaubnis
3.000
2.500
2.000
1.500
1.000

Nachhaltigkeitsbericht 2022
59
© Stadt Münster / Stadtplanungsamt

60
Immer mehr Menschen sind daran interes­
siert, ihr Zusammenleben von Anfang an 
selbst zu gestalten. So werden Wohnprojekte 
gemeinsam geplant und gebaut, die auf Dauer 
bezahlbaren Wohnraum sicherstellen sollen.
Die Stadt Münster fördert gemeinschaftliche  
Wohnformen. Daher wird in fast allen 
neuen Baugebieten Platz für gemeinschafts­
orientierte, genossenschaftliche oder inklusive 
Wohnprojekte angeboten. Diese Förderung 
stellt einen Beitrag zur Erhöhung der Vielfalt 
des Wohnens sowie einer nachhaltigen, klima­
schonenden und zukunftsfähigen Stadtent­
wicklung dar.
Förderung von Projekten des  
gemeinschaftlichen Wohnens    
Die demografischen und gesellschaftlichen Verände-
rungen bewirken auch veränderte Wohnbedürfnisse 
und Lebensformen. In diesem Zusammenhang gewinnt 
das Wohnen in Gemeinschaft zunehmend an Bedeu-
tung. Zu diesen Wohnformen gehören beispielsweise 
das genossenschaftliche Wohnen, das Mehrgeneratio-
nenwohnen, das gemeinsame Wohnen mit Gleichge-
sinnten oder Freunden und auch das gemeinsame Le-
ben im Alter. Diese Wohn- und Lebensformen können 
Schutz bieten vor Vereinsamung, das eigenverantwort-
liche Engagement stärken und das nachbarschaftliche 
Miteinander fördern.
Engagement der Stadt Münster 
Seit dem Jahr 2014 hat die Stadt Münster bereits 100 
Hektar Fläche angekauft, die als Bauland zu fairen und 
sozialen Konditionen schrittweise den angespannten 
Markt entlasten soll. Bei der Grundstücksvergabe wird 
verstärkt auf das Erbbaurecht gesetzt, um langfristig 
über die Flächen zu verfügen und Einfluss auf ein be-
zahlbares Mietniveau zu nehmen. 
Jedes größere Baugebiet wird gemäß einem Ratsbe-
schluss aus dem Jahr 2019 auf die Eignung für gemein-
schaftliche Wohnformen geprüft. Bei zukünftigen 
Baugebieten wird ein wesentlicher Anteil der entste-
henden Nettowohnfläche im Bereich der städtischen 
Mehrfamilienhausbebauung für die Realisierung ge-
meinschaftlicher, genossenschaftlicher oder inklusiver 
Wohnformen zur Verfügung gestellt. Die Stadt leistet 
so einen Beitrag zur Erhöhung der Vielfalt des Woh-
nens sowie einer nachhaltigen, klimaschonenden und 
zukunftsfähigen Stadtentwicklung.
Das Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwick-
lung bietet zudem interessierten Bürger*innen, Grup-
pen mit konkreten Projektvorstellungen sowie innova-
tiven Investoren als zentrale Stelle Unterstützung bei 
der Suche nach Gleichgesinnten oder der Entwicklung 
dieser gemeinschaftlichen Wohnformen. Die Koordi-
nierungsstelle ist damit zu einer Anlaufstelle gewor-
den, wenn es um das Thema Gemeinschaftliches Woh-
nen geht.
2.2 Förderung von zielgruppen-
spezifischen Projekten   
Wohnfläche
Wohnfläche in Quadratmeter je Einwohner*in  
Quelle: Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW)
Anzahl
Jahre
0
10
20
30
40
50
2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
2. Wohnen und nachhaltige Quartiere
Jahr
Quadratmeter

Nachhaltigkeitsbericht 2022
61
Im Jahr 2021 und 2022 fanden z. B. regelmäßige Vernet-
zungstreffen statt, so etwa zu den Themen Architektur, 
Finanzierungsmöglichkeiten, Rechtsformen sowie Vor-
stellung von Gruppen und Projektsachständen.
 „Mehr als Wohnen – Mecklenbeck“ 
Am Elisabeth-Hürten-Weg in Münster-Mecklenbeck  
wurden im Jahr 2020 30 Mietwohnungen plus eine  
Gemeinschaftswohnung im Rahmen eines Mehrgene-
rationen-Wohnprojektes fertiggestellt. Im Jahr 2018 
wurde zuvor der Verein „Mehr als Wohnen Mecklen-
beck e. V.“ gegründet. Der Verein verfolgt u. a. die Ziele, 
• das Miteinander im Wohnprojekt im Sinne guter 
Nachbarschaft und gegenseitiger Unterstützung  
zu fördern und
• die gemeinsamen Interessen der Vereinsmitglieder  
gegenüber den Eigentümer*innen des Wohn-
projektes zu vertreten.
Weitere ausgewählte Projekte des gemeinschaftlichen 
Wohnens:
• An den Eichen, Gemeinschaftliches Wohnen  
in Münster-Wolbeck
• Bremer Stadtmusikanten, Wolbeck
• Gemeinsam Wohnen von Alt und Jung in  
Münster-Mecklenbeck e. V.
• Grafschaft 31, Berg Fidel
• Hiltruper Wohngenossenschaft e. G., Hiltrup-West
• Platanenhof, Mitte: Schützenhof
• Stolberg-Projekt, Mitte: Schlachthof
• Wohngenossenschaft Haus Coerde e. G., Coerde
• Wohnhof Delstrup, Gremmendorf-Ost
• Grüner Weiler eG, Gievenbeck
• KLiQ GbR, Gievenbeck
• Südviertelhof eG, Südviertel
• WIG/WAM e. V. & GmbH, Mecklenbeck
Die vier letztgenannten Projekte eint, dass sie sich alle in 
der Umsetzungsphase befinden und die Gebäude gerade 
errichtet werden.
Förderung des Wohnens für Studierende   
Die Stadt Münster setzt sich aktiv für den Bau von Studie-
renden- und Auszubildendenwohnheimen ein.
 Bereits im Jahr 2012 wurde unter der Federführung 
des Amtes für Wohnungswesen und Quartiersentwick-
lung der Arbeitskreis „Studentische Wohnraumversor-
gung“ etabliert, um eine ausreichende und angemessene 
studentische Wohnraumversorgung zu entwickeln. Zum  
Arbeitskreis zählen Vertreter*innen der Universität 
Münster, der FH Münster, deren Studierendenvertre-
tungen, des Studierendenwerkes Münster, des bischöf-
lichen Studierendenwerkes, der evangelischen Studie-
rendengemeinde sowie der Stadt Steinfurt und der Stadt 
Münster. 
 2018 haben die relevanten Einrichtungen am Wissen-
schaftsstandort Münster – sprich der Bau- und Liegen-
schaftsbetriebs NRW/Niederlassung Münster und die 
Stadt Münster – den „Letter of Intent“ (LoI) „Zukunft der 
Wissenschaftsstadt“ abgeschlossen. Zu den LoI-Partnern 
gehört auch das Studierendenwerk, so dass bei allen 
Planungen (z. B. Transformation Naturwissenschaftli-
ches ZentrumPlus, Neuplanung urbanes Modellquartier 
Busso-Peus-Straße) die Belange des studentischen Woh-
nens – und bei der Busso-Peus-Straße auch Wohnraum 
für Auszubildende – ausdrücklich einbezogen werden.
 So konnte im Jahr 2020 an der Busso-Peus-Straße 
eine Nachverdichtung einer Wohnanlage des Studie-
rendenwerks Münster mit 124 Plätzen realisiert werden. 
Die Stadt Münster hat dem Studierendenwerk auch an 
weiteren Standorten grundsätzliche planungsrechtliche 
Nachverdichtungsoptionen eröffnet, die städte- und 
freiraumplanerisch qualifiziert werden (müssen). Zudem 
unterstützt die Stadt das Studierendenwerk bei Fragen 
der öffentlichen Wohnraumförderung. Ebenfalls wurden 
im Berichtszeitraum auf dem Gelände der York-Kaserne 
72 Wohneinheiten für Studierende durch die Wohn + 
Stadtbau GmbH errichtet. 2022 waren zudem auf dem 
Gelände der ehemaligen Eissporthalle an der Steinfurter 
Straße 490 Apartments für Studierende im Bau, davon 
145 geförderte Apartments.
 Für ein Auszubildendenwohnheim wurde im Rahmen 
einer Expert*innenabfrage im Jahr 2018 kein akuter Be-
darf identifiziert. Das hat sich im Laufe der letzten Jahre 
geändert und es wird eine Entwicklung von Wohnhei-
men in zentraler Lage angestrebt.

62
Im Folgenden werden zwei Konversionspro­
jekte, die altengerechte Quartiersentwicklung, 
urbane Wissensquartiere und Stadtteile mit 
besonderem Entwicklungsbedarf als Beispiele 
für eine nachhaltige Quartiersentwicklung 
vorgestellt. 
Konversion   
Mit dem Abzug der britischen Streitkräfte wurden 
im Stadtgebiet Münster neben der York-Kaserne in 
Gremmendorf und der Oxford-Kaserne in Gievenbeck 
zugleich 18 Wohnstandorte aufgegeben. In Münster 
liegt ein Schwerpunkt auf der Konversion dieser Lie-
genschaften. Die Kasernengelände in Münster liegen 
meist in innenstadtnaher Lage und ermöglichen die 
Entwicklung neuer Quartiere zum Wohnen, Arbeiten 
und Leben. 
 Seit den 1990er Jahren wurden in Münster bereits 
19 Konversionsprojekte realisiert. 
York- und Oxford-Quartier  
Auf der etwa 50 Hektar großen, ehemals militärisch 
genutzten Fläche im York-Quartier in Gremmendorf 
entstehen bis 2028 rund 1.800 Wohneinheiten sowie 
Gemeinbedarfs- und Infrastruktureinrichtungen. Von 
dem neuen Wohnraumangebot sollen unterschiedli-
che Zielgruppen wie Familien, Singles, Senior*innen, 
Wohn- und Baugemeinschaften profitieren. Der denk-
malgeschützte Gebäudebestand wird dabei erhalten 
und durch Neubauten ergänzt. 
 Eigentümerin einer Teilfläche des neuen Quartiers 
ist die Wohn + Stadtbau GmbH der Stadt Münster, die 
dort 477 öffentlich geförderte, darunter auch 72 für 
Studierende, und 220 frei finanzierte Mietwohnungen 
sowie 80 Eigentumswohnungen und zwei Kinderta-
gesstätten errichtet. Die weiteren Wohnbauflächen 
werden von der Stadt Münster in einem Verfahren ver-
kauft, um preiswerten Wohnraum zu gewährleisten.
Das Oxford-Quartier in Gievenbeck verfolgt das Ziel, in 
einem lebendigen und urbanen Wohnquartier attrakti-
ve, zeitgemäße Wohnangebote zu schaffen und gleich-
zeitig die denkmalgeschützte Anlage zu erhalten.
 Durch ein sozial und kulturell durchmischtes sowie 
energetisch saniertes und zeitgemäß modernisiertes  
Wohnquartier entstehen auf der Fläche der alten  
Kaserne bezahlbare Wohnflächen in unterschiedlichen 
Lagen und Größen. Auch im Oxford-Quartier ist die 
Wohn + Stadtbau GmbH Eigentümerin einer Teilflä-
che; sie errichtet dort 104 öffentlich geförderte Woh-
nungen, 40 Eigentumswohnungen, 17 frei finanzierte 
Wohnungen und einen Quartierstreff.
2.3 Nachhaltige Stadtteile und Quartiere    
2. Wohnen und nachhaltige Quartiere
© Stadt Münster

Nachhaltigkeitsbericht 2022
63
Die KonvOY GmbH ist als 100-prozentige Tochtergesell-
schaft der Stadt Münster für die Entwicklung und Ver-
marktung der beiden Stadtquartiere verantwortlich. 
Urbane Modellquartiere   
Eingebettet in das Konzept MünsterZukünfte entwi-
ckelt die Stadt Münster neue urbane Stadtquartiere, 
die ein Angebot zur Deckung der bestehenden erhöh-
ten Bedarfe an Wohnraum und Arbeitsstätten sowie 
Standorten für Wissenschafts- und Forschungseinrich-
tungen gleichermaßen bieten sollen. Es handelt sich 
um das Modellquartier für neues urbanes Wohnen, Ar-
beiten und Technologie westlich der Steinfurter Straße 
und um das Modellquartier für Wissenschaft und Woh-
nen westlich der Busso-Peus-Straße. Neben den beiden 
skizzierten Modellquartieren in Münsters Nordwesten, 
findet parallel dazu auch die Entwicklung weiterer Mo-
dellquartiere im Südosten (Theodor-Scheiwe-Straße, 
Nieberdingstraße / Eulerstraße, Am Hawerkamp / Stadt-
hafen 2) statt, die ebenfalls Wohnen und Arbeiten mit-
einander kombinieren.
Ziel sind multifunktionale Quartiere mit modellhaf-
ten Ansprüchen u.  a. hinsichtlich ökologischen und 
sozialen Qualitäten, in denen durch eine angestrebte 
Durchmischung auf allen Ebenen des Quartiers zwi-
schen Wohnen, Wissenschaft und Arbeit / Technologie 
sowohl Beiträge zum zukunftsorientierten Wirtschaf-
ten ( → Kapitel 6) als auch zur Stadt der kurzen Wege  
(→ Kapitel 4.1) geleistet werden. 
Wichtige Planungsprämissen bei der Gestaltung der ur-
banen Modellquartiere sind Klimaneutralität, Vorrang 
für Fuß- / Radwege und den ÖPNV, flächensparendes 
Bauen, hohe Freiraumqualitäten, Nutzungsmischung, 
soziale Mischung, generationsübergreifende Planung 
und ein soziales Vermarktungskonzept im Sinne der 
Mehrdimensionalität der nachhaltigen Entwicklung. 
Die Bürger*innen werden proaktiv und partizipativ in 
die Planungsprozesse involviert.  
© Stadt Münster

64
Stadtteilentwicklungskonzepte
In Stadtteilentwicklungskonzepten werden für die zu-
künftige Entwicklung einzelner Stadtteile Handlungsfel-
der, Ziele und Maßnahmen definiert. Im Folgenden liegt 
der Blick beispielhaft auf den Münsteraner Stadtteilen 
Coerde, Kinderhaus-Brüningheide, Berg Fidel sowie An-
gelmodde.
Coerde – Ein Stadtteil in Bewegung  
Der Rat der Stadt Münster hat im Jahr 2020 das Integ-
rierte Stadtteilentwicklungskonzept (InSEK) Münster-  
Coerde einstimmig beschlossen. Das Konzept dient als 
Grundlage für anstehende Projekte und Maßnahmen in 
Coerde sowie die Beantragung weiterer Fördermittel.
 In den nächsten Jahren werden zahlreiche Maßnah-
men umgesetzt, die der Verbesserung der Wohn- und 
Lebensqualität im Stadtteil dienen.
Ausgewählte Projekte aus dem Integrierten Stadtteilent-
wicklungskonzeptes (InSEK):
• Aufwertung und Umgestaltung des Hamannplatzes
• Neubau eines multifunktionalen Stadtteilhauses
• Schaffung von Bewegungselementen und  
Sanierung von Spielplätzen (Neubau Skate- und 
Pumptrackanlage an der Meerwiese)
Kinderhaus-Brüningheide   
Das Maßnahmenprogramm Kinderhaus-Brüningheide 
startete im Jahr 2007 zunächst im Rahmen des Bund-Län-
der-Programms „Soziale Stadt“ und wird seit seiner Ver-
stetigung 2011 jährlich mit rund 150.000 Euro zuzüglich 
dynamisierter Anpassung der Personalkostenanteile aus 
städtischen Mitteln finanziert. Im Rahmen von Jahresbe-
richten wird über die Durchführung der Maßnahmen in-
formiert. Mit den Projekten werden Verbesserungen der 
Wohn- und Lebenssituation, mehr Bildungschancen und 
die Integration von Gruppen im Wohngebiet angestrebt.
 Das integrative und wohngebietsbezogene Versteti-
gungskonzept wird von vielen städtischen Ämtern aktiv 
unterstützt. Hierzu wurden u. a. der Mieterrat Kinder-
haus-Brüningheide, die Interessengemeinschaft Image-
werkstatt Schleife und der Arbeitskreis Wohnungswirt-
schaft Kinderhaus-Brüningheide gegründet, die unter 
Beteiligung bzw. Leitung des Amtes für Wohnungswe-
2. Wohnen und nachhaltige Quartiere
sen und Quartiersentwicklung je nach Bedarf tagen. 
Weiterhin trugen auch die Fortführung der (energeti-
schen) Gebäudesanierung durch einzelne Wohnungs-
unternehmen sowie die Aktionstage zur Gestaltung 
der Grünschleife unter Federführung des Grünflächen-
amtes zur Verbesserung der Wohnsituation bei. Ende 
2022 wurde zudem das vom Stadtplanungsamt be-
treute beteiligungsorientierte Werkstattverfahren zur 
städtebaulichen Neugestaltung des Sprickmannplat-
zes angestoßen.
Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept Berg 
Fidel – bunt, grün, urban   
Der Verwaltung lagen mehrere Anträge aus den par-
lamentarischen Gremien vor, ein Integriertes Entwick-
lungskonzept (InSEK) für den Stadtteil Berg Fidel zu er-
arbeiten. Im Jahr 2019 ist das Verfahren unter intensiver 
Beteiligung der Bürgerschaft, weiterer Akteur*innen und 
der Politik vor Ort gestartet. Ein eigens für dieses Ver-
fahren gegründeter Interfraktioneller Arbeitskreis aus 
Mitgliedern der Bezirksvertretung Münster-Hiltrup hat 
gemeinsam mit der Projektleitung des Stadtplanungs-
amtes entschieden, nur den zentralen Bereich des Stadt-
teils – die Stadtbezirke 911 und 912 – als Untersuchungs-
gebiet für das Stadtteilentwicklungskonzept festzulegen. 
 Auf der Basis der Beteiligungsschritte wird eine Liste  
von Maßnahmen zur Aufwertung der Wohn- und Lebens-
bedingungen im Stadtteil zeitnah zusammengestellt. 
Die Schwerpunkte werden u. a. im Klimaschutz und der  
Klimaanpassung und in der Stärkung der Infrastruktur zur 
Verbesserung der Bildungschancen und damit zur Redu-
zierung der Arbeitslosenquoten im Stadtteil liegen. 
Stadtteilentwicklungskonzept Angelmodde 
Im Jahr 2021 hat die Verwaltung mit der Erarbeitung 
eines Stadtteilentwicklungskonzeptes für Angelmodde 
begonnen. Neben einer Bestandsanalyse des Stadtteils 
haben mehrere Beteiligungsschritte und -formate mit 
unterschiedlichen Zielgruppen stattgefunden. Das Kon-
zept formuliert Ziele sowie ein Leitbild für die zukünfti-
ge Entwicklung des Stadtteils. Die in dem Konzept for-
mulierten Maßnahmen und Projekte sollen langfristig 
umgesetzt und so die Lebens- und Wohnqualität der 
Menschen in Angelmodde verbessert werden. Das Stadt-
teilentwicklungskonzept soll im ersten Halbjahr 2024 
abgeschlossen werden.

Nachhaltigkeitsbericht 2022
65
Jahresstatistik Bautätigkeit 
und Wohnen
© Stadt Münster

66
© Stadt Münster / Markus Bensch

Nachhaltigkeitsbericht 2022
67
Worum geht es?
Wie bleiben angesichts des Bevölkerungswachstums 
die natürlichen Lebensgrundlagen und die biolo  - 
gische Vielfalt in Münster erhalten? Die Gewährleis-
tung einer nachhaltigen Flächeninanspruchnahme und 
-nutzung ist hierzu wesentliche Voraussetzung. Wei-
tere wichtige Bausteine sind der ökologische Umgang 
mit Grund- und Oberflächengewässern, der Erhalt der 
Biodiversität, die umweltgerechte Bewirtschaftung der 
Frei-, Grün- und Forstflächen, der Ausbau einer öko-
logischen und umweltverträglicheren Landwirtschaft 
und vorsorgende Maßnahmen zur Anpassung an den 
Klimawandel.
In Münster bleiben die natürlichen Lebensgrundlagen erhalten  
und die biologische Vielfalt ist verbessert.
3. Natürliche Ressourcen 
und Umwelt
Strategische  
Ziele
• Entwicklungspotenziale im bebauten  
Bestand grundsätzlich vor der Inanspruch-
nahme neuer Außenbereichsflächen nutzen
• Regionsspezifische Arten- und Sortenvielfalt 
erhalten und ausbauen
• Ökologische und ressourcenschonende, 
tiergerechte konventionelle und umwelt-
verträgliche Landwirtschaft fördern
• Grundwasser und alle Oberflächengewässer 
befinden sich in einem guten ökologischen 
und chemischen Zustand 
• Frei-, Grün- und Forstflächen umweltgerecht 
bewirtschaften und besser vernetzen
• Vorsorgende Maßnahmen zur Anpassung an 
den Klimawandel ausbauen

68
3. Natürliche Ressourcen und Umwelt
Wie das Luftbild und die Flächenstatistik  
von Münster belegen, ist das Gebiet der Stadt 
Münster überwiegend vegetationsgeprägt. 
Landwirtschaftliche und Waldflächen machen 
einen Anteil von 60 Prozent aus. Dement­
gegen machen die Siedlungs­ und Verkehrs­
flächen 33 Prozent, aus. Das Münsterland 
ragt damit weit in die Stadt hinein, womit 
auch die landwirtschaftliche Nutzung eine 
große Bedeutung erhält. Weite Teile der  
Siedlungsbereiche sind durch Grün­ und 
Freiräume strukturiert, von denen der 
Pro menadenring nur ein besonders heraus­
ragender Ausschnitt ist. Diese Verzahnung 
von Stadt und Landschaft, von Siedlungs­  
und Freiraum, von Landschaftsräumen und 
Stadtquartieren ist zweifellos ein Allein­
stellungsmerkmal Münsters. 
Die Grünordnung  
Die Grünordnung von Münster stellt das Grünsystem 
sowie die Ziel- und Schutzkonzepte für Natur und 
Landschaft, für den Freiraum und für die Freizeit und 
Erholung dar.
 Mit der Promenade, die dem Verlauf der histori-
schen Wallanlage entspricht, hat Münster seit dem 18. 
Jahrhundert einen geschlossenen ersten Grünring. Auf 
diesen innerstädtischen grünen Ring laufen radial sie-
ben Hauptgrünzüge zu. 
 Die Flächen eines zweiten Grünringes umschließen 
die Kernstadt. Sie sind wichtige Freiräume zur Stadt-
gliederung und zur Versorgung der Bevölkerung mit 
wohnungsnahem Erholungsgrün. Der auch aus stadt-
klimatischen Gesichtspunkten bedeutsame zweite 
Ring soll den Freiraum zwischen der ursprünglichen 
Stadt Münster und den sie umgebenden Stadtteilen 
sichern.
Der dritte Grünring umfasst die bis zur Stadtgrenze  
reichende freie Landschaft im Bereich der äußeren 
Stadtteile.
 Der nachfolgende Indikator gibt die Anzahl der bau-
lichen Eingriffe in das Grünsystem der Stadt Münster 
an. Berücksichtigt werden Eingriffe (> 500 m² versiegel-
te Fläche) in die Grünzüge sowie den ersten und zwei-
ten Grünring gemäß Grünordnung der Stadt Münster.  
Ausgenommen sind privilegierte Vorhaben im Außen-
bereich. 
3.1 Flächeninanspruchnahme  
und Stadtentwicklung  
Eingriffe in das System der Grünordnung
Anzahl der Eingriffe in das System der Grünordnung  
in Münster
Quelle: Stadt Münster, Amt für Grünflächen, Umwelt  
und Nachhaltigkeit
Hektar
Jahre
0
1
2
3
4
5
2017 2018 2019 2020 2021 2022
Anzahl
Jahr

Nachhaltigkeitsbericht 2022
69
Modellprojekt flächensparende Kommune   
Im Jahr 2013 wurde Münster als eine von sechs Modell-
kommunen für die Zertifizierung als flächensparende  
Kommune in Nordrhein-Westfalen ausgewählt. Inhalt-
licher Schwerpunkt war die Einführung und Weiter-
entwicklung der strategischen Flächenmanagement-
systeme. 
Die Anstrengungen der Stadt Münster haben zur  
Auszeichnung mit dem Zertifikat „Meilenstein in Gold“ 
als flächensparende Kommune 2014 bis 2017 geführt.
Im Rahmen der erfolgreichen Zertifizierung wurde auch 
ein Flächenbericht mit einem Handlungsprogramm 
„Flächensparende Entwicklung“ vorgelegt. Das Hand-
lungsprogramm trägt mit einer fundierten Strategie zur 
Begrenzung des Flächenverbrauches dazu bei, die be-
grenzten Flächenressourcen stärker zielgerichtet einzu-
setzen und eine positive Stadt- und Wirtschaftsentwick-
lung vom Freiflächenverbrauch zu entkoppeln.
Im Berichtszeitraum wurde das Ziel der „Innen- vor Au-
ßenentwicklung“ weiterhin mit Nachdruck verfolgt. Die 
Konversionsprojekte (York-Kaserne und Oxford-Kaser-
ne) und die Wiedernutzung von Flächen, z.B. ehemali-
ger Stadthafen, Beresa, Lancier- und Winkelhausgelände 
sind in der Umsetzung. So gab es z. B. im Jahr 2020 einen 
Aufstellungsbeschluss zur Wiedernutzung der Flächen 
zwischen der Halle Münsterland und dem Stadthafen II 
sowie den Projektstart zur Entwicklung des Stadthafens 
Nord zur Entwicklung eines urbanen Quartiers auf ehe-
mals gewerblich genutzten Flächen (→ Kapitel 2).
© Stadt Münster, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit

70
Die Freiraumplanung der Stadt Münster 
betrifft die unbebauten Freiflächen innerhalb 
des Siedlungsraums. Ziel ist die Versorgung 
der Bevölkerung mit geeigneten Grün­  
und Freiflächen. Es handelt sich dabei z. B.  
um Park­ und Grünanlagen, Spiel­ und Sport­
plätze, Kleingärten und Friedhöfe.
Das Amt für Grünflächen, Umwelt und 
Nachhaltigkeit betreut mehr als 1.046 Hektar 
städtisches Grün. 
Grünflächenbewirtschaftung 
Grünflächen haben das Potenzial, auf vielfältige Weise 
zu einer nachhaltigen Stadtentwicklung beizutragen. 
Die möglichen positiven Effekte urbanen Grüns liefern 
u. a. Beiträge zur Abmilderung der Folgen des Klima-
wandels, zur Förderung der Gesundheit, zur Sicherung 
sozialer Funktionen, zur Steigerung der Standortquali-
tät, zum Schutz des Bodens, des Wassers und der Luft 
sowie zum Erhalt der Artenvielfalt.
Sanierung des Südparks 
Im Wasser planschen, Ball spielen, joggen oder ein-
fach nur auf der Bank sitzen und ins Grüne schauen: 
Der Südpark ist eine von Münsters größten Parkan-
lagen und die zentrale Grünfläche im Südviertel. Mit 
seinen zahlreichen Freizeitangeboten ist der Südpark 
von besonderer Bedeutung für die Bürger*innen im 
Stadtquartier. Nach rund 40 Jahren intensiver Nutzung 
war zuletzt jedoch eine umfangreiche Sanierung nötig, 
welche in den vergangenen Jahren unter vielfältiger 
Beteiligung der Bürger*innen geplant und begonnen 
wurde. Der erste Bauabschnitt wurde im August 2020 
fertiggestellt: Der Wasserspielplatz wurde umfang-
reich saniert und im Rahmen der Umsetzung wurde die 
gesamte Technik überholt. Der Wasserspielplatz lädt 
nun wieder Kinder zum Spielen ein und bietet Sitz- und 
Liegemöglichkeiten für alle. Weitere Bauabschnitte, 
in denen u. a. auch vorhandene Speckbrett- und Ball-
spielfelder sowie ein Spielplatz überholt wurden, sind 
bereits umgesetzt. Zudem wurde ein neuer Bereich 
für das Urban Gardening mit aktuell fünf Hochbeeten 
geschaffen und an verschiedenen Orten weitere Sitzge-
legenheiten geschaffen. Die Fertigstellung der umfang-
reichen Sanierung ist für 2024 geplant. Der Südpark 
soll als Ort der Begegnung für alle Generationen und 
Bevölkerungsgruppen langfristig erhalten bleiben. 
Wildblumen im Stadtgebiet 
In den Jahren 2020 bis 2022 wurden 30.580 m 2 Fläche 
mit regionalem Saatgut eingesät (Weseler Straße, Aa-
see, Von-Esmarch-Straße, Mecklenbeck Landschafts-
park, Kinderbach, Wienburgpark, Hobbeltstraße, 
Hansaplatz und Franz-Grillparzer Weg). Die Gesamtflä-
che wurde so auf ca. 37.600m² erweitert.  Die Flächen 
wurden nur einmalig gemäht und das Mahdgut abge-
3.2 Freiraumplanung  
3. Natürliche Ressourcen und Umwelt
© Stadt Münster, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeitsbericht 2022
71
räumt. Damit wurde auf die abnehmende Population 
heimischer Insekten reagiert, die durch den Einsatz 
von Pestiziden in der Landwirtschaft, aber auch durch 
den Rückgang einheimischer Pflanzenarten in ihrem 
Lebensraum bedroht sind. Drei Blühflächen sind durch 
Bürger*innenengagement angelegt worden. 
Auf den Blühflächen wurden regionale Wildpflanzen 
eingesetzt, da heimische Insekten oft von speziellen 
Pflanzen abhängig sind. Dafür wurden verschiedene 
Saatgutmischungen verwendet, die unter wissen-
schaftlichen und praktischen Aspekten entwickelt und 
speziell für Münster modifiziert wurden: eine Blumen-
wiese, eine Schmetterlings- und Wildbienenmischung 
sowie eine Mischung für feuchte Böden, die nur einen 
geringen Grasanteil enthält.
Ökologische Weiterentwicklung des  
Waldfriedhofs Lauheide 
Der Waldfriedhof Lauheide ist ein einzigartiger Land-
schafts- und Erholungsgarten. 
 Verbreitet sind hier mehr als 60 Pflanzenarten sowie 
weit über 100 Vogelarten. Die meisten Wege auf dem 
82 Hektar großen Areal sind unversiegelt. Statt Hoch-
moortorf und künstlichem Dünger wird Rindenmulch 
und Komposterde verwendet. Auf Streusalz und Gifte 
wird genauso verzichtet wie auf Grabeinfassungen aus 
Stein oder Kunststoff. 
Es erfolgte eine Projektförderung im Rahmen des För-
deraufrufs Grüne Infrastruktur im Rahmen des Kon-
junkturpaketes I des Landes NRW.
Durchgeführte Maßnahmen:
• Pflanzung von 150 Hochstämmen  
heimischer Baumarten
• Pflanzung von 250 Heckengehölzen für  
eine höhere Strukturvielfalt
• Beschaffung von 200 Nisthilfen für  
verschiedene Vogelarten
• Beschaffung von 25 Insektenhotels
• Beschaffung eines Gießfahrzeugs mit  
elektrischem Antrieb
Stadtbäume 
Ob an Straßen und Plätzen oder in Parks und Grünanla-
gen, Stadtbäume sind bedeutende Elemente der Stadt-
natur in Münster. Ihre Funktion reicht dabei unabhän-
gig von ihrem Standort weit über eine ästhetische oder 
städtebauliche Bedeutung hinaus. Als raumbildende 
Gestaltungselemente sind Stadtbäume unverzichtbar 
und aufgrund ihres natürlichen Habitus besonders 
sicht- und erlebbar. Sie sind maßgeblich mitverant-
wortlich für die Aufenthaltsqualität im städtischen 
Raum und fördern zudem die Gesundheit der Bevölke-
rung. Sie fungieren als Schatten- und Sauerstoffspen-
der, absorbieren Lärm und speichern Kohlenstoffdio-
xid. Nachweislich sorgen sie durch diese Merkmale für 
eine deutliche Verbesserung des Stadtklimas. Bei ho-
hen Temperaturen sorgen sie für spürbare Abkühlung 
und tragen durch die staubbindende Wirkung ihrer 
Blätter zur Luftreinhaltung bei. Bei Starkregenereignis-
sen können sie helfen deren Auswirkungen zu mindern.
Aktuell befinden sich auf über 300 km² Gesamtfläche 
des Stadtgebietes von Münster über 1 Millionen Bäu-
me. Die Stadt Münster selbst ist für ca. 300.000 Bäu-
me mit einer Höhe von mehr als 3 m auf städtischen 
Liegenschaften im Stadtgebiet verantwortlich. Diese 
Daten beruhen auf einer 3D-Punktwolkenanalyse aus 
dem Jahr 2021. Um diese Grundlagendaten zu evalu-
ieren und mit weiteren wichtigen Informationen zu 
ergänzen, werden die Kontroll- und Pflegeprozesse 
seit Mitte 2022 umgestellt und mittels eines digitalen 
Baumkatasters verwaltet. 
Die detaillierte Erfassung des Baumbestands ermög-
licht es der Stadt Münster z. B. besser nachzuvollziehen, 
wie viel CO 2 unsere Bäume binden, was ein entschei-
dender Beitrag zur Reduzierung von Treibhausgasen 
ist. Darüber hinaus ermöglicht das Baumkataster, den 
Bestand an klimaresistenten Baumarten zu analysie-
ren und zu erhöhen. In Zeiten des Artensterbens und 
der globalen Erwärmung unterstützt es auch dabei, die 
Biodiversität in der Stadt zu dokumentieren und zu för-
dern.

72
Die Vorteile eines solchen Baumkatasters sind viel-
fältig:
• Effizientes Management und Controlling: Es  
ermöglicht die effektive Verwaltung von Stand-
orten, Arten, Alter und Zustand der Bäume und 
erleichtert die Planung von Pflegemaßnahmen.
• Verkehrssicherheit: Durch regelmäßige Baum-
kontrollen können potenziell gefährliche Bäume 
frühzeitig identifiziert und fachgerecht behandelt 
werden.
• Erhaltung der Biodiversität: Durch die im Kataster 
gesammelten Daten können Ersatz- und Neupflan-
zungsprojekte gezielter geplant werden.
• Unterstützung bei städtischen Projekten: Das 
Kataster erleichtert die Planung von Bauprojek-
ten und berücksichtigt dabei den Erhalt wichtiger 
Baumstandorte und -bestände.
• Wertschätzung historisch bedeutender Bäume:  
Besondere Bäume mit historischer oder kultureller 
Bedeutung können besser geschützt und gewürdigt 
werden.
Eines der weiteren Ziele des Baumkatasters ist es, den 
Bürger*innen von Münster die Bedeutung des urbanen 
Baumbestandes im Kontext des Klimawandels näher-
zubringen. Es dient nicht nur der Verwaltung, sondern 
auch als Informations- und Bildungsressource. 
Die allgegenwärtigen Klimaveränderungen durch Hit-
ze, Wassermangel, Sturm- und Starkregenereignisse 
beeinträchtigen zunehmend den städtischen und pri-
vaten Baumbestand in Münster, so dass viele Baum-
krankheiten in Anzahl und Intensität stark begünstigt 
werden. Hinzu kommt die demografische Entwicklung 
des Baumbestandes in Münster als gepflanzter „Nach-
kriegs“-Baumbestand, welcher sich an vielen Stand-
orten im Übergang von der Reife- zur Altersphase (je 
nach Baumart ab ca. 50-80 Jahren) befindet. Auch 
durch einen deutlichen Anstieg notwendiger Tief- und 
Hochbaumaßnahmen, vom Bauen im (Baum-)Bestand 
sowie vom Glasfaser- und Breitbandausbau ergeben 
sich neue und erhöhte Anforderungen an den Baum-
schutz während der Bauphasen und an die Umsetzung 
der notwendigen Baumschutzmaßnahmen.
Die Auswirkungen dieser Faktoren werden sich zuneh-
mend in einem erhöhten Aufwand hinsichtlich eines 
nachhaltigen Erhalts des vorhandenen Baumbestandes 
widerspiegeln. Ziel der Fachstelle Stadtbäume ist es, 
eine nachhaltige Baummanagementstrategie, die als 
konzeptionelle Basis für die Umsetzung eines darauf 
aufbauenden Stadtbaumkonzeptes dient, zu erstellen; 
so soll anhand stadtökologischer, klimatischer und 
stadtgestalterischer Grundlagen der Stadtbaumbe-
stand erhalten, erneuert und erweitert werden. Der Fo-
kus hierbei ist, einen langfristig gesunden und stabilen 
Bestand an Stadtbäumen aufzubauen, der weiterhin zu 
einer nachhaltigen Verbesserung der städtischen Le-
bensgrundlagen und -bedingungen führt, sowie ferner 
einen wichtigen Beitrag zur Gestaltung des Stadtbildes 
leistet.
Kampagnen und Beteiligung im Stadtgrün  
Grün und Natur werden in der Stadt Münster durch die 
Einbindung zahlreicher Menschen, Unternehmen, Ver-
eine und Verbände gefördert. 
Münster bekennt Farbe 
Ein Ziel dieser bürgerschaftlichen Kampagne ist es, 
dass die Bürger*innen Münsters Verantwortung für 
das öffentliche Grün in der Stadt übernehmen. Dies 
kann beispielsweise in Form einer Patenschaft für eine 
Baumscheibe oder für einen Spielplatz erfolgen. Teil-
weise übernehmen auch Firmen die Pflege einer öffent-
3. Natürliche Ressourcen und Umwelt
© Stadt Münster, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeitsbericht 2022
73
lichen Grünfläche und dokumentieren so die Verwur-
zelung ihres Unternehmens mit Münster. Neben vielen 
jährlich einmalig stattfindenden Aktionen gibt es 402 
bestehende Baumpatenschaften, 356 Baumscheiben-
patenschaften, 149 Spielplatzpatenschaften und 83 
Grünpatenschaften für öffentliche Grünflächen oder 
Verkehrskreisel.
Münster schenkt aus  
Die Verwaltung hat im Jahr 2020 mit „Münster schenkt 
aus“ eine Kampagne zur Sensibilisierung für die Folgen 
der durch den Klimawandel entstehenden extremen 
Trockenphasen für die Stadtbäume gestartet. Bür-
ger*innen sollen so sensibilisiert und zur Unterstüt-
zung beim Gießen der Stadtbäume in den heißen und 
trockenen Sommermonaten aufgerufen werden. An 61 
Standorten im Stadtgebiet sind seitdem jährlich in den 
Sommermonaten gefüllte Wassercontainer aufgestellt 
und ca. 600 Straßenbäume mit Wassersäcken ausge-
stattet worden. 
 Zudem wurden seit Start der Kampagne 2.355 wei-
tere Wassersäcke und 312 Gießkannen an die Bevölke-
rung ausgegeben.
Münster summt auf   
Ein kostenloses Beratungsangebot für mehr Artenviel-
falt in Gewerbe- und Industriegebieten bietet das Amt 
für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit in Zusam-
menarbeit mit der NABU-Naturschutzstation Münster-
land an.
 Unternehmen und Institutionen besitzen oft große 
Außenflächen, auf denen Artenvielfalt gefördert wer-
den kann, ohne die Funktionsfläche einzuschränken. 
Mit der kostenlosen Initial-Beratung können Unter-
nehmen, Vereine, Institutionen und Privatpersonen 
konkret mit geschultem Personal die örtlichen Gege-
benheiten und Potenziale besprechen und erste Ideen 
entwickeln. Dazu gehören auch Hinweise auf Bezugs-
quellen unter dem Motto: Unternehmen schaffen Viel-
falt. Ein Flyer stellt das kostenlose Beratungsangebot 
vor.
© Stadt Münster, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit

74
Die Stadt Münster sowie das Umland sind 
landwirtschaftlich geprägt. Rund Zwei Drittel 
des Stadtgebietes bestehen aus Wald und 
landwirtschaftlichen Flächen (→ Kapitel 3.1). 
Nachfolgend sind Maßnahmen zum Schutz 
sowie zur ökologischen Bearbeitung dieser 
Flächen beschrieben.
Landwirtschaft  
Die landwirtschaftlich genutzte Fläche in Münster um-
fasst 12.715 ha und macht damit über 43 Prozent der 
gesamten Stadtfläche aus. Im Vergleich zum Jahr 2010 
hat sich die landwirtschaftlich genutzte Fläche um 509 
ha und die Anzahl der Betriebe um 46 reduziert. 
 In 2020 werden 10.533 ha als Ackerland und davon 
6.334 ha mit Getreide (überwiegend Futtermittel) be-
wirtschaftet. Weitere 2.271 ha sind Dauer-Grünland. 
Traditionell herrscht in Münster und weiten Teilen des 
Münsterlandes eine intensive Tierhaltung, insbesonde-
re Schweinemast, Schweinezucht und Bullenmast vor. 
Der Anteil an ökologischer Landwirtschaft ist in den 
letzten Jahren leicht gestiegen: Insgesamt gibt es neun 
ökologische Betriebe, die eine Fläche von 454 ha öko-
logisch bewirtschaften (entspricht 3,4 Prozent der 
landwirtschaftlichen Fläche). Ziel der Stadt Münster ist 
es, diesen Anteil bis 2030 auf 5 Prozent und ebenfalls 
den Anteil einer nachhaltigeren konventionellen Land-
wirtschaft zu steigern.
 Eine studentische Arbeit zum theoretischen Selbst-
versorgungsgrad belegt, dass im Münsterland der Ver-
brauch von Hühnerfleisch theoretisch zu 128 Prozent, 
der von Rindfleisch zu 268 Prozent und von Schweine-
fleisch sogar zu 501 Prozent aus der Region gedeckt 
werden könnte. Die Grade der Eigenversorgung an 
pflanzlichen Rohwaren wie Nahrungsgetreide und Kar-
toffeln liegen bei 71 bis 72 Prozent. Ein großes Defizit 
gibt es hingegen bei Gemüse und Obst mit einem Ver-
sorgungsanteil von 4 bis 5 Prozent. 1 
Ökologische Verpachtung städtischer Flächen
Die Stadt Münster verpachtet aktuell und überwiegend 
in Einjahresverträgen ca. 1.000 ha landwirtschaftlicher 
Flächen. 
 Die Stadt Münster hat im Jahr 2019 neun Hektar so-
wie im Jahr 2021 weitere elf Hektar städtischer Flächen 
mit der Vorgabe „ökologischer Ackerbau“ für die Dau-
er von zehn Jahren verpachtet. Die Verpachtung einer 
weiteren Fläche ist vorgesehen.
3.3 Land- und Forstflächenbewirtschaftung  
3. Natürliche Ressourcen und Umwelt
1  Faiß, Nina (Hrsg.) (2020): Bestandsaufnahme der Versorgungssituation im Regierungsbezirk Münster.  
Berechnungen der Selbstversorgungsgrade ausgewählter Grundnahrungsmittel. [interne Quelle]

Nachhaltigkeitsbericht 2022
75
Im Auftrag des Rates der Stadt Münster erarbeitet die 
Verwaltung zudem derzeit ein Konzept für die Ver-
pachtung der städtischen landwirtschaftlichen Flächen 
unter ökologischen Kriterien.
Forstflächenbewirtschaftung 
Auf der Grundlage des Landesforstgesetzes Nord-
rhein-Westfalen gelten zum Erhalt der Nutz-, Schutz- 
und Erholungsfunktion für den Stadtwald Münster fol-
gende Bewirtschaftungsgrundsätze:
• Langfristige und dauerhafte Bestockung des Bodens 
mit Wald
• Bewirtschaftung und Gestaltung nach  
höchst möglichem Nutzen für das Gemeinwohl
• Sicherung der Nachhaltigkeit
• Verpflichtung zur Sparsamkeit und  
Wirtschaftlichkeit
Der städtische Forstbetrieb bewirtschaftet 616 Hektar 
Waldflächen der Stadt Münster, 394 ha Waldfläche der 
Stadtwerke Münster und 11 ha Waldfläche der Stiftung 
Siverdes. Grundlage für die Durchführung aller Be-
triebsarbeiten (z.B. Holzeinschlag, Verkehrssicherheit, 
Kultur- und Pflegearbeiten, Unterhaltung des Wege- 
und Entwässerungsnetzes, Bau- und Unterhaltung von 
Erholungseinrichtungen) sind die im Jahr 2015 aufge-
stellten Forstbetriebspläne, die im Auftrag der zustän-
digen Unteren Forstbehörde erstellt wurden und über 
eine Laufzeit von zehn Jahren verfügen.
Naturnahe Bewirtschaftung nach FSC-Kriterien  
Der Rat der Stadt Münster hat bereits im Jahr 1997 
beschlossen, dass die naturnahe Bewirtschaftung der 
forstlich genutzten Waldflächen fortgesetzt wird und 
dies gleichermaßen für die Wälder der im Rahmen  
eines Beförsterungsvertrages bewirtschafteten Flächen 
der Stadtwerke Münster gilt. Gleichzeitig verpflichtete 
sich die Stadt Münster, die durch den Naturschutz-
bund Deutschland (NABU) vorgegebenen Kriterien 
zur Waldbewirtschaftung in Naturwaldgemeinden ein-
zuhalten sowie eine Kennzeichnung des zum Verkauf 
gelangenden Holzes anzustreben. 
Die Bewirtschaftung der Forstbetriebe der Stadt Müns-
ter, der Stadtwerke Münster und der Stiftung Siverdes 
erfolgt nach FSC-Kriterien und wird kontinuierlich au-
ditiert. Das Hauptaudit wurde im Jahr 2020 erfolgreich 
bestanden. Ein neues Hauptaudit ist für das Jahr 2025 
geplant.
100 % der städtischen  
Wälder werden nach FSC­ 
Kriterien bewirtschaftet.
Ökologische und konventionelle Landwirtschaft 
Anteil der ökologisch bewirtschafteten Fläche  
an der landwirtschaftlich genutzten Gesamtfläche  
in Prozent 
Quelle: Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), 
Landwirtschaftszählung 2020
Prozent
0
1
2
3
4
5
6
2016 2020 JahreJahr
1,4 %
3,4 %

76
Die Stadt Münster hat bereits im Jahr 2010 
die Deklaration „Biologische Vielfalt in 
Kommunen“ unterschrieben. Im Jahr 2011 
erreichte Münster beim Wettbewerb  
„Bundeshauptstadt der Biodiversität“ den 
zweiten Platz in der Gruppe der Großstädte. 
Hervorgehoben wurden insbesondere die 
nährstoffarmen, artenreichen, blühenden 
Grünstreifen entlang vieler Straßen, die  
Entsiegelung von Mittelstreifen, die Baumpa­
tenschaften sowie die Unterstützung von ent­
sprechenden Umweltbildungseinrichtungen.
Die Stadt Münster setzt sich aber auch  
„Gemeinsam für den Artenschutz“ ein. Ver­
treter*innen des Naturschutzes, der Imkerei, 
der Jägerei, der Landwirtschaft und der Stadt 
Münster treffen sich regelmäßig zum  
Informationsaustausch und zur Planung 
gemeinsamer Aktivitäten. 
Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete   
Naturschutzgebiete stellen wichtige Refugien für sel-
tene, gefährdete Tier- und Pflanzenarten dar und be-
dürfen daher eines intensiven Schutzes vor störenden 
Einflüssen. In Münster gibt es zurzeit 16 Naturschutz-
gebiete mit einer Fläche von rund 2.135 Hektar. 
Landschaftsschutzgebiete werden festgesetzt, um 
die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder die 
Nutzungsfähigkeit der Naturgüter zu erhalten oder 
wiederherzustellen. Ferner wenn dies wegen ihrer be-
sonderen Bedeutung für die Erholung erforderlich ist. 
In Münster gibt es zurzeit 9 Landschaftsschutzgebiete 
mit einer Fläche von 9.939 Hektar. Somit machen die 
Landschaftsschutzgebiete einen Anteil von rund 32,5 
Prozent am gesamten Stadtgebiet aus.
Das zentrale Planungsinstrument des Naturschutzes 
und der Landschaftspflege ist der Landschaftsplan. Er 
leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutz der natürli-
chen Ressourcen und dient der langfristigen Sicherung 
der Lebensgrundlagen des Menschen. Die wichtigsten 
Aufgaben sind hierbei die Erhaltung und Entwicklung 
der natürlichen Vielfalt der Tier- und Pflanzenwelt, der 
Schutz des Bodens und des Wasserhaushalts sowie die 
Sicherung der Landschaft für die Erholung des Men-
schen. In Münster sind drei Landschaftspläne rechts-
kräftig:
• Werse 
• Nördliches Aatal und Vorbergs Hügel 
• Roxeler Riedel
Ein vierter Landschaftsplan (Davert und Hohe Ward) ist 
in Aufstellung. 
3.4 Biodiversität und Risiken  
für Biodiversitätsverluste  
Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete 
Fläche der Naturschutz- und Landschaftsschutz-
gebiete in Münster in Hektar
Quelle: Stadt Münster, Amt für Grünflächen, Umwelt  
und Nachhaltigkeit
Hektar
Jahre
0
2000
4000
6000
8000
10000
2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
Landschaftsschutzgebiete
3. Natürliche Ressourcen und Umwelt
Jahr
10.000
8.000
6.000
4.000
2.000
Naturschutzgebiete

Nachhaltigkeitsbericht 2022
77
Artenschutz 
Die Bestandssituation bzw. die Populationsentwick-
lung ausgewählter Arten wird durch die NABU-Natur-
schutzstation Münsterland e. V. im regelmäßigem Tur-
nus erfasst. Die Indikatorarten geben stellvertretend 
Hinweise auf die Entwicklung der Biodiversität der 
wichtigsten Lebensraumtypen: Die seit 2014 jährliche 
Erhebung des Kiebitzes gibt beispielhaft entsprechend 
Auskunft über Feuchtwiesen und Brachflächen.
Bei der Erfassung des Kiebitzbestandes durch die NA-
BU-Naturschutzstation Münsterland wurde im Jahr 
2021 eine Anzahl von 60 Brutpaaren festgestellt, wäh-
rend im Jahr 2022 69 Brutpaare gezählt wurden. Dies 
zeigt einen geringfügigen Anstieg der Brutpaare nach 
einem drastischen Rückgang in den vorherigen Be-
richtsjahren (2018: 106 Brutpaare, 2019: 59 Brutpaa-
re). Laut Angaben des NABU wurde im Jahr 2021 der 
für die Populationserhaltung erforderliche Schwellen-
wert von 0,8 flüggen Küken pro Brutpaar mit 0,92 über-
troffen. Jedoch fiel der Bruterfolg im Jahr 2022 auf 0,4, 
was als unzureichend angesehen wird, um die lokale 
Population zu stabilisieren. 
Verschiedene Faktoren bedrohen den Fortbestand 
der Kiebitzpopulation in Münster. Die Art nutzt häufig 
Ackerflächen oder Sekundärbiotope wie Gewerbebra-
chen zur Brut, da natürliche Lebensräume wie feuchtes 
Grünland fehlen. Frühjahrstrockenheit, Ackernutzung 
und Prädatorendruck führen jedoch häufig zu erfolg-
losen Bruten auf diesen Flächen. Hinzu kommt, dass 
Bauprojekte die standorttreuen Kiebitze aus ihren 
Lebensräumen vertreiben. Ein Beispiel ist das neue 
Wohngebiet an der Kötterstraße in Handorf, das der-
zeit etwa 10  Prozent des gesamten Kiebitzbestandes 
der Region gefährdet. Laut Einschätzungen des NABU 
wird die Münstersche Kiebitzpopulation ohne erheb-
liche positive Veränderungen in Bezug auf die „ökolo-
gische Grundqualität" geeigneter Flächen und die Frei-
gabe neuer Gebiete voraussichtlich weiter abnehmen. 
 Um diesem weiteren Rückgang entgegenzuwirken, 
hat die Stadt Münster in Zusammenarbeit mit der ört-
lichen Landwirtschaft, der NABU-Naturschutzstation 
Münsterland und der Stiftung Westfälische Kulturland-
schaft das Projekt „Kiebitzschutz Münster" ins Leben 
gerufen.
Kiebitz-Brutpaare 
Anzahl der Kiebitz-Brutpaare in Münster
Quelle: NABU-Naturschutzstation Münsterland e. V. im Auftrag der 
Stadt Münster, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
Anzahl
Jahre
0
100
200
300
400
2003 02 0161 0172 0182 0192 0202 0212 022
Anzahl
Jahr2017

78
Um die natürliche Bodenfunktion und damit 
die Leistungsfähigkeit der Böden zu erhalten, 
sind Kenntnisse über die Bodenart und  
­qualität erforderlich. Das Umweltkataster 
gibt hierüber umfangreiche Auskunft.
Digitale Bodenbelastungskarte    
Um Basisinformationen hinsichtlich der stofflichen  
Bodenbelastung in Münster zu erhalten, wurde im 
Jahr 2006 eine digitale Bodenbelastungskarte für das  
gesamte Stadtgebiet erarbeitet. Daraus wird ersicht-
lich, dass das Schadstoffniveau in den Böden der Stadt 
als eher gering zu bezeichnen ist, wobei die Belastun-
gen vom Stadtzentrum zur Peripherie hin abnehmen.
 Im zentralen Siedlungsbereich ist von großflächig 
erhöhten Schadstoffgehalten im Boden auszugehen. 
Nachfolgend werden ausgewählte Ergebnisse beschrie-
ben:
• Im Siedlungsbereich treten bei den Messwerten 
in einigen Fällen Überschreitungen der Prüfwerte 
insbesondere für Blei und v. a. Benzo(a)pyren auf. 
Dabei sind aber häufig untere Horizonte oder  
weniger sensible Nutzungen betroffen. 
• In den Überschwemmungsgebieten ist das  
Belastungsniveau insgesamt höher. Eine Detail-
betrachtung ist daher im Bereich der Über-
schwemmungsgebiete (z. B. der Aa) erforderlich. 
Im Stadtgebiet wurden Böden mit besonderer Funkti-
onsqualität analysiert. Auf diesen Vorrangflächen sollen  
andere Nutzungen durch Planungen und lenkende 
Maßnahmen minimiert werden.
Schutzwürdige Charakteristika:
• Böden mit extremem Wasser- und  
Nährstoffangebot
• Böden mit hoher natürlicher Ertragsfähigkeit
• Regionaltypische und / oder besonders  
seltene Böden
3.5 Bodenschutz  
3. Natürliche Ressourcen und Umwelt

Nachhaltigkeitsbericht 2022
79
Wasser ist eine unverzichtbare Grundlage 
allen Lebens. Ziel des Gewässerschutzes ist, 
durch eine nachhaltige Gewässerbewirtschaf­
tung die Gewässer als Bestandteil des Natur­
haushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, 
als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie 
als nutzbares Gut zu schützen (§ 1 WHG).
Auf dieser Grundlage sind der Bestand der 
Ressource Wasser und seine Qualität dauer­
haft zu erhalten und – soweit bereits geschä­
digt – wieder herzustellen. Jeder Eingriff 
in den Wasserhaushalt geht mit mehr oder 
minder starken Auswirkungen auf den Na­
turhaushalt einher. Daher gilt es im Rahmen 
einer nachhaltigen Wasserwirtschaft, die  
Ressource Wasser weitgehend zu schonen. 
Nachhaltigkeit bedeutet, einen sparsamen 
Umgang mit dem Lebensgut Wasser zu  
erzielen und den Eintrag von Schadstoffen 
soweit wie möglich zu vermeiden. 
Gewässer- und Grundwasserschutz     
Im Stadtgebiet von Münster befinden sich über 600 
Kilo meter Fließgewässer. Mit Ausnahme der Werse 
und der Münster’schen Aa handelt es sich vornehmlich 
um kleine und sehr kleine Gewässer. 
 Alle Fließgewässer in Münster werden stark genutzt 
und wurden in der Vergangenheit ausschließlich nach 
technischen Gesichtspunkten für die landwirtschaft-
liche Nutzung und der Stadtentwicklung ausgebaut. 
Dementsprechend befinden sie sich in großen Teilen 
in keinem guten ökologischen Zustand.
 Die Verantwortung für die Fließgewässer ist aufge-
teilt auf fünf Wasser- und Bodenverbände und die Stadt 
Münster. Diese Institutionen haben die Verpflichtung 
nach der europäischen Wasserrahmenrichtlinie einen 
guten ökologischen Zustand für die Gewässer herzu-
stellen. 
 Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Stadt bereits 
seit Mitte der 1980er Jahre ökologische Verbesserun-
gen an ihren Gewässern durchgeführt. Im Berichtzeit-
raum 2019 – 2022 sind hier die Maßnahmen an der Aa 
im Berich Kanalstraße und Westerholt’sche Wiese, am 
Piepenbach und Gievenbach zu nennen.
Ökologische Aufwertung Münstersche Aa   
Über 1.300 Meter erstreckt sich die ökologische Auf-
wertung der Münsterschen Aa im Bereich der Kanal-
straße. Beim Starkregenereignis im Jahr 2014 in Müns-
ter war sie über die Ufer getreten. Die Gewässersohle 
ist wieder weitestgehend naturnah, zudem wurden 
zahlreiche Baumstämme und Wurzeln eingebaut, die 
das Wasser lenken und Fischen Lebensraum bieten. 
Das Gewässerprofil wurde erheblich verbreitert. Die 
Aa kann so bei stärkeren Regenfällen mehr Wasser auf-
nehmen und ableiten.
Renaturierung Piepenbach   
In 2022 wurde ein rund 440 Meter langes Teilstück 
des Piepenbachs renaturiert. Nach einer aufwendigen 
Umgestaltung im Abschnitt von der Telgter Straße bis 
zur Mündung in die Angel schlängelt der Bach sich nun 
durch die städtische Grünfläche. Insgesamt hat die 
Stadt gut 10.000 Kubikmeter Boden ausgehoben und 
abgefahren, um dem kleinen Gewässer zukünftig aus-
reichend Raum für eine naturnahe Entwicklung zu ge-
3.6 Gewässer, Grundwasser und Abwasser   
Gewässergüteklasse der Fließgewässer 
Anteil der Fließgewässerabschnitte mit Gewässer-
güteklasse II bis III oder besser in Prozent
Quelle: Stadt Münster, Amt für Grünflächen, Umwelt  
und Nachhaltigkeit
Prozent
Jahre
75
80
85
90
95
100
2016 2018 2020 2022 Jahr

80
ben. Der neue Gewässerkorridor bietet mit einer Breite 
von rund 40 Metern ausreichend Platz – beispielswei-
se für Flachwasserzonen und Altarme. Kleine Tümpel, 
Totholz und Steinansammlungen bieten Amphibien 
einen optimalen Lebensraum.
Resilienzstrategie Aasee   
Nach dem Fischsterben von 2018 im Aasee stellte Prof. 
Dr. Dr. Borchardt das Gutachten „Resilienzstrategie  
Aasee“ auf. Basierend auf diesem Gutachten wurden 
folgende Maßnahmen am Aasee umgesetzt:
• Regelmäßige Hegebefischung zur Begrenzung  
des Fischbesatzes
• Ökologische Verbesserung der Ufer (Abflachung, 
Totholzeinbau)
• Künstliche Belüftung des Sees 
• Interventionsmanagement (Monitoring,  
Messdaten, Analyse)
• Reduzierung von Nährstoff- und Schadstoff-
einträgen (Regenwasserbehandlung)
• Weitere wissenschaftliche Untersuchungen  
(Sediment, Tiefenbelüftung)
Grundwasser   
In Münster befinden sich zwei unterschiedliche Grund-
wasserleiter. Die Entnahme erfolgt im Stadtgebiet in 
vielen Bereichen für unterschiedliche Verwendungs-
zwecke:
• Öffentliche Wasserversorgung
• Versorgung von landwirtschaftlichen Hofbetrieben 
und einzelnen Gebäuden im Außenbereich mit 
Brauch- und Trinkwasser
• Versorgung von Gewerbe- und Industriebetrieben 
mit Brauch- und Trinkwasser
• Betreiben von Wärmepumpen zur Beheizung von 
Gebäuden
• Beregnung von landwirtschaftlich oder gärtnerisch 
genutzten Flächen
• Beregnung von Sportplatzflächen
• Drainierung von landwirtschaftlich oder gärtnerisch 
genutzten Flächen
• Bauzeitliche Grundwasserabsenkung bei der  
Errichtung von Gebäuden
Über das Grundwassermonitoring der Stadt Münster 
werden die Auswirkungen des Klimawandels auf den 
Grundwasserkörper beobachtet.
Ein wesentliches Element im Grundwasserschutz ist die 
Bewusstseinsbildung durch eine gezielte Öffentlich-
keitsarbeit durch die Umweltberatung der Stadt Müns-
ter, die Tipps und Anregungen zu folgenden Themen 
bietet:
• Entsiegelung von Flächen und Möglichkeiten der 
Regenrückhaltung und Versickerung
• Regenwasser-Nutzung zur Gartenbewässerung
• Dachbegrünung
• nachhaltiger Pflanzenschutz im Garten zur Vermei-
dung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln 
Nach Beschluss des Arbeitskreises Kunstrasen erfolgt 
seit dem Jahr 2019 auf städtischen sowie übertrage-
nen Sportanlagen kein Einbau von EPDM-Granulat auf 
Kunststoffrasenplätzen mehr. Sämtliche durch das 
Sportamt oder das Amt für Grünflächen, Umwelt und 
Nachhaltigkeit neu gebauten oder sanierten Kunst-
stoffrasenplätze werden in sandverfüllter Bauweise 
erstellt.
Abwasser      
Übergeordnetes Ziel der 7. Fortschreibung des Abwas-
serbeseitigungskonzeptes 2021 – 2026 ist eine mög-
lichst geringe Beeinflussung des natürlichen Wasser-
kreislaufs. 
 Dieses soll u. a. durch die größtmögliche Reduktion 
von Stoffeinträgen aus der Kanalisation und den Klär-
anlagen erreicht werden. Hierzu werden die Kläranla-
gen mit einer vierten Reinigungsstufe ausgebaut und 
im Netz werden die Mischwasser- und Regenwasserbe-
handlungsanlagen nach dem Stand der Technik saniert 
und ggf. ergänzt.
 Städtebauliche Neuerschließungen werden auf 
Grundlage der klimaangepassten wassersensiblen 
Stadtentwicklung durchgeführt, in dem der lokale na-
türliche Wasserhaushalt als Zielgröße angesetzt wird.
3. Natürliche Ressourcen und Umwelt

Nachhaltigkeitsbericht 2022
81
© Stadt Münster

82
Zur Vermeidung von Umweltbelastungen müssen alle 
abwassertechnischen Anlagen funktionsbereit bleiben. 
Hierzu wird auf Grundlage des geltenden Regelwerks 
eine gezielte Investitionsplanung zur Substanz- und 
Werterhaltung durchgeführt.
 Die Gesamtinvestitionen bis 2026 umfassen rund 
356 Mio. Euro, wobei diese auch die Effekte der wach-
senden Stadt abdecken. Die größten Einzelinvestitio-
nen sind der sich in Bau befindliche Ausbau der Haupt-
kläranlage und der Ausbau der Kläranlage Hiltrup mit 
jeweils 115 bzw. 179 Mio. Euro.
Erweiterung der Hauptkläranlage und  
der Kläranlage Hiltrup    
Münsters Hauptkläranlage in Coerde wird ausgebaut, 
nicht zuletzt aufgrund der steigenden Bevölkerungs-
zahl in Münster. Mit einer vierten Reinigungsstufe 
wird zudem die Reduzierung von Mikroschadstoffen 
möglich sein. Außerdem werden zukünftig durch den 
Austausch des Belüftungssystems Energie und Kosten 
eingespart. Die Gesamtkosten des Ausbaus der Haupt-
kläranlage werden voraussichtlich rund 115 Mio. Euro 
betragen. Das Land NRW fördert das Projekt über die 
NRW-Bank mit 35 Mio. Euro. 
Die Planungen zum Anschluss der Kläranlage Nien-
berge-Häger an die Hauptkläranlage werden zurzeit 
durchgeführt. Dadurch werden die Abwässer aus die-
sem Bereich nach dem neusten Stand der Technik ge-
reinigt.
3. Natürliche Ressourcen und Umwelt
© Stadt Münster, Amt für Mobilität und Tiefbau

Nachhaltigkeitsbericht 2022
83
Darüber hinaus wird die Kläranlage Hiltrup ausgebaut 
und erhält ebenfalls eine vierte Reinigungsstufe zur 
Reduzierung und Elimination von Mikroplastik, anthro-
pogener Spurenstoffe und multiresistenter Keime. Der 
Planungsauftrag wurde im Jahr 2022 vergeben.
Klärschlammentsorgung   
Im Jahr 2019 haben die Entwässerungsbetriebe der 
Städte Münster und Düsseldorf sowie der Aggerver-
band, der Bergisch-Rheinische Wasserverband und 
der Wupperverband die „Klärschlammverwertung 
Buchenhofen GmbH“ gegründet, um die Klärschläm-
me künftig am Wuppertaler Standort Buchenhofen in 
einer neuen Mono-Klärschlammverbrennungsanlage 
zu entsorgen. Die neue Schlammverbrennungsanlage 
mit einer Kapazität von insgesamt 47.500 Tonnen ent-
steht im Jahr 2028 auf dem Standort Buchenhofen des 
Wupperverbandes. Hier betreibt der Verband seine 
größte Kläranlage und bereits seit 1977 eine Schlamm-
verbrennungsanlage. Die neue Verbrennungsanlage 
ermöglicht die gesetzlich ab dem Jahr 2029 geforderte 
Rückgewinnung von Phosphor, der zu einem erheb-
lichen Anteil in der Verbrennungsasche enthalten ist. 
Der Rohstoff wird damit künftig zurückgewonnen.
Nitrat im Trinkwasser
Mittelwert der vier Wassergewinnungsgebiete  
in Milligramm pro Liter
Quelle: Stadt Münster, Amt für Mobilität und Tiefbau
Milligramm pro Liter
Jahre
0
2
4
6
8
10
12
2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Jahr

84
Im Jahr 2017 wurde ein städtisches Klima­
anpassungskonzept beschlossen, welches  
das Ziel verfolgt, Münster zu einer wider­
standsfähigen und anpassungsfähigen Stadt 
zu  entwickeln, die für alle Folgen des Klima­
wandels gerüstet ist.
Das Leitbild „Ein Schirm für Münster“, das 
die vier Säulen Hitze­, Sturm­, Starkregen­ 
und Trockenheitsvorsorge beinhaltet, stellt 
die Ziele des Klimaanpassungskonzepts dar: 
Den Schutz der Bürgerschaft, der städtischen 
Infrastruktur sowie der Stadtnatur.
Auf der Basis des Klimaanpassungskonzepts 
wurde im Dezember 2019 das Handlungs­
konzept „Klimaanpassung 2030“ beschlossen, 
das 48 Maßnahmen und Teilmaßnahmen 
umfasst. Ausgewählte Inhalte aus dem 
Handlungskonzept werden im Folgenden 
vorgestellt.
Verbesserung der Begrünungssituation    
Der Rat der Stadt Münster hat im Jahr 2021 beschlos-
sen, dass in neuen Baugebieten Vorgärten grundsätz-
lich als gepflanzte Fläche zu gestalten sind.
Mit einem naturnah und insektenfreundlich gestalte-
ten Garten wird die Artenvielfalt unterstützt und die 
Wohnqualität gesteigert.
 Pflanzen haben wichtige Funktionen wie Kühlung, 
Filterung und Befeuchtung. Sie binden Staub und 
Schadstoffe, mindern Lärm und bieten zugleich Sicht-
schutz.
 Niederschlagswasser versickert auf dem Grund-
stück, steht den Pflanzen zur Verfügung und entlastet 
die Kanalisation. Gleichzeitig können die Pflege- und 
Unterhaltungskosten reduziert werden.
Dach- und Fassadenbegrünung     
Begrünte Dächer speichern Wasser, filtern Staub und 
mindern Lärm, gleichen Temperaturunterschiede aus 
und bieten Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Das 
Förderprogramm „Klimafreundliche Wohngebäude 
der Stadt Münster“ unterstützt das Aufbringen von 
Dachbegrünungen sowohl bei bestehenden als auch 
bei neu zu errichtenden Gebäuden. Dazu gehören der 
Aufbau der Vegetationsschicht inklusive wurzelfester 
Abdichtung, Schutzvlies, Dränage-Elemente, Filtervlies 
und Sub strat. Gefördert werden bis zu 50 Prozent der 
Kosten für diese Maßnahmen.
Die Umweltberatung der Stadt Münster gibt zudem 
Tipps zur Fassadenbegrünung. 2
3.7 Klimaanpassung  
2  Die Umweltberatung wurde im November 2022 geschlossen und wird in 2023 durch das neu zu eröffnende Haus der Nachhaltigkeit ersetzt  
(→ Kapitel 9.3).
3. Natürliche Ressourcen und Umwelt

Nachhaltigkeitsbericht 2022
85
Vorteile der Dach- und Fassadenbegrünung:
• Verbesserung des Stadtklimas und des Stadtbildes: 
Pflanzen wirken sich positiv auf das Kleinklima aus 
und filtern Staub- und Schadstoffpartikel aus der 
Luft; monotone Fassaden werden optisch belebt
• Schutz des Gebäudes vor Witterungseinflüssen: 
Wärmeschutz im Sommer, Schutz vor Wärmever-
lusten durch Wind
• Schallschutz: Lärmminderung um bis zu 5 Dezibel
• Ökologische Funktionen: zusätzlicher Lebensraum 
für viele Tierarten, z. B. Nistmöglichkeiten für Vögel, 
Nahrungsangebot für beutesuchende Insekten
• Retentionsraum für Niederschläge und wichtiger 
Baustein einer wassersensiblen Stadtentwässerung
Eine erste Einschätzung über die Eignung des eigenen 
Dachs bietet das städtische Gründachkataster. Dort 
ist auf einen Blick ersichtlich, wie viel Niederschlag auf 
dem Dach gespeichert wird und wie viel CO 2 durch die 
Pflanzen gebunden werden kann. 
Starkregengefahrenkarte für Münster    
Die im Rahmen des Klimaanpassungskonzepts entwi-
ckelte Starkregengefahrenkarte gab erste Hinweise 
darüber, welche Siedlungs- und Verkehrsflächen bei 
einem Starkregenereignis von Überflutungen betrof-
fen wären. Seit dem Jahreswechsel 2022 / 2023 ist eine 
detaillierte Starkregengefahrenkarte verfügbar (Karte 
einsehbar unter https://www.stadt-muenster.de/was-
ser/starkregengefahrenkarten). Diese ist Grundlage für 
eine weitergehende Risikobetrachtung für sensible In-
frastrukturen in Münster.
Wassersensible Stadtentwicklung    
Ein weiteres Instrument ist die wassersensible Stadt-
entwicklung, die den natürlichen Wasserhaushalt in ei-
nem Siedlungsraum fokussiert. Vielfältige Maßnahmen 
gewährleisten, dass Niederschlagswasser versickern 
und verdunsten oder auch verzögert oberflächig abflie-
ßen kann. Dies dient dem natürlichen Wasserkreislauf 
und fördert die Aufenthaltsqualität durch eine Abküh-
lung der Umgebungstemperatur. 
Teilnahme am European Climate  
Adaptation Award (ECA)     
Die Stadt Münster nimmt am European Climate 
 Adaptation Award (ECA) teil, einem Programm für 
Städte und Gemeinden, die ihre Klimaanpassungs-
maßnahmen forcieren. Das Identifizieren von Opti-
mierungspotenzialen, die Unterstützung bei der Um-
setzung sowie regelmäßige Kontrollen sind Teil des 
vierjährigen Prozesses.
Umweltdaten

86
© Stadt Münster

Nachhaltigkeitsbericht 2022
87
Worum geht es?
In der Nachhaltigkeitsstrategie 2030 ging es bislang im 
Wesentlichen um die Frage, wie sich vor dem Hinter-
grund der Pendlerproblematik Stadt- und Umlandver-
kehre zukünftig überwiegend umweltverträglich und 
klimaneutral gestalten lassen. In diesem Kapitel geht es 
nunmehr um eine ganzheitliche Mobilitätsplanung wie 
es der Berichtsrahmen nachhaltige Kommune vorsieht. 
Münster ist bundesweit als Fahrradstadt bekannt und 
wird auch deshalb für seine Lebens- und Aufenthalts-
qualität geschätzt. Die Verkehrsplanung beschränkt 
sich jedoch nicht ausschließlich auf das Fahrrad. Funk-
tionierende Mobilität ist insbesondere dann gewähr-
leistet, wenn alle Verkehrsarten berücksichtigt und 
bestmöglich aufeinander abgestimmt sind. Dieser in-
tegrative Ansatz ist seit vielen Jahren Leitgedanke einer 
nachhaltigen und klimafreundlichen Mobilitätspla-
nung in Münster.
Wirtschafts-, Pendler- und Freizeitverkehre erfolgen überwiegend  
umweltfreundlich und klimaschonend.
4. Nachhaltige Mobilität
Strategische  
Ziele
• Klimafreundliche und umweltverträgliche 
Waren- und Lieferverkehre ausbauen
• Mobilität (insbes. Pendlerverkehre) erfolgen 
in regionaler Zusammenarbeit überwiegend 
umweltverträglich und klimaneutral 
• Siedlungsflächen vorrangig im Einzugs-
bereich leistungsfähiger Infrastrukturen, 
Versorgungszentren und ÖPNV-Angeboten 
(„Stadt der kurzen Wege“) entwickeln

88
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept sichert die 
wohnortnahen Versorgungsstrukturen des Einzelhan-
dels und insbesondere der Nahversorgung und trägt 
somit zur Reduzierung des Verkehrsaufkommens bei.
Kennzeichnend für die Mobilitätsstruktur Münsters 
ist u. a. die Stadt der kurzen Wege. Attraktive und le-
bendige Stadtteile sowie die Innenstadt von Münster 
zeichnen sich u. a. durch eine fußläufige Erreichbarkeit 
zentraler Angebote und Einrichtungen aus. Zentrale 
Versorgungsbereiche sind mit allen Verkehrsmitteln, 
insbesondere zu Fuß und mit dem Rad, gut zu errei-
chen und übernehmen in Anbetracht des demografi-
schen Wandels und der Zunahme des Anteils älterer 
und weniger mobiler Menschen immer wichtigere 
Versorgungsfunktionen. Auch leisten kurze Wege der 
Nahversorgung einen Beitrag zum Erhalt der Biodiver-
sität. Durch die Reduzierung des Verkehrsaufkommens 
werden weniger Flächen für den Verkehr beansprucht 
und weniger Emissionen – wie beispielsweise Lärm – 
entstehen. 
Die Erhaltung und Weiterentwicklung der zentralen 
Versorgungsbereiche und die Sicherung einer mög-
lichst fußläufig erreichbaren Nahversorgung sind Kern-
ziele des vom Rat der Stadt Münster beschlossenen 
Konzepts, das regelmäßig fortgeschrieben wird. 
Folgende Maßnahmen tragen u. a. zur strategischen 
Umsetzung des Konzepts bei:
• Investorenberatungen im Vorfeld von Planungen  
und Projekten im Hinblick auf die zentrenorien-
tierte Einzelhandelssteuerung 
• Anfertigung von Stellungnahmen zur zentrenorien-
tierten Steuerung von Einzelhandelsplanungen  
und -projekten
• Jährliche Informations- und Austauschgespräche 
mit behördlichen Akteuren des Einzelhandels  
(Bezirksregierung Münster, Industrie- und  
Handelskammer Nord Westfalen, Handelsverband 
NRW Westfalen-Münsterland e. V., Handwerks-
kammer Münster, Wirtschaftsförderung Münster 
GmbH, Münster Marketing) 
• Aktualisierung der Einzelhandelsdatenbank und 
Eingabe in das internetbasierte Einzelhandels-
informationssystem 
• Neukonzipierung und Weiterentwicklung von 
Standorten der Nah- und Grundversorgung zur 
Sicherung der wohnortnahen Versorgung im  
Zusammenhang mit der dynamischen Siedlungs- 
und Einwohner*innenentwicklung
Alle genannten Maßnahmen wurden im Berichtszeit-
raum umgesetzt. Investorenberatungen und die Anfer-
tigung von Stellungnahmen zu Einzelhandelsplanun-
gen und -projekten, jeweils mit der Zielsetzung einer 
zentrenorientierten und damit verkehrsreduzieren-
den Einzelhandelssteuerung, sind obligatorisch und 
Grundlage des Verwaltungshandelns. Ebenso wurden 
die behördlichen Informations- und Austauschgesprä-
che mit den behördlichen Akteuren des Einzelhandels 
durchgeführt, die mittlerweile auf eine 20jährige Tra-
dition zurückblicken können. Zum Stichtag 31.12.2021 
wurde eine Vollerhebung des Einzelhandels im Stadt-
gebiet von Münster durchgeführt, die Daten wurden 
in das Einzelhandelsinformationssystem überführt. 
Die wachsende Stadt Münster macht zudem eine 
Weiterentwicklung des Standortnetzes der Nahver-
sorgung erforderlich, um die Menschen in den neuen 
Wohnquartieren und zum Teil auch die Beschäftigten 
an Arbeitsplatzschwerpunkten (z. B. Bereich Universi-
tätsklinikum) mit Angeboten des periodischen Bedarfs 
(Schwerpunkt Lebensmittel, Drogeriewaren) versor-
gen zu können. Diesbezüglich wurden Vorplanungen 
und Fachgutachten zur Einschätzung der städtebau-
lichen Verträglichkeit für folgende neue Nahversor-
gungsstandorte durchgeführt:
4.1 Stadt der kurzen Wege  
4. Nachhaltige Mobilität

Nachhaltigkeitsbericht 2022
89
• Handorf: Neues Baugebiet nördlich Kötterstraße,  
Integration einer Nahversorgungslage für die  
Ansiedlung eines Lebensmitteldiscounters mit  
max. 1.000 m² im Eckbereich Hobbeltstraße /  
Kötterstraße
• Hiltrup-Ost: Neues Baugebiet nördlich Osttor,  
Neuausweisung eines zentralen Versorgungs-
bereiches in der Funktion als Stadtteilzentrum in 
Anbindung an die bestehende Nahversorgungslage 
Straßen Osttor / Loddenweg
• Universitätsklinikum: Neubau UKM-Servicezentrum 
am Coesfelder Kreuz; Integration von nicht groß-
flächigen Nahversorgungsangeboten
Im Berichtszeitraum wurden ebenfalls Vorprüfungen 
zur Ausweisung eines zentralen Versorgungsbereiches 
an der Austermannstraße durchgeführt. Dieser Bereich 
soll zur Versorgung der zukünftig im neuen Stadtquar-
tier lebenden Menschen an der Steinfurter Straße die-
nen und die bekannte räumliche Versorgungslücke im 
Bereich des Horstmarer Landwegs schließen. Zudem 
soll dieser Bereich auch Einkaufsmöglichkeit für die  
Beschäftigten des Technologieparks bieten.
Die genannten Standortentwicklungen sollen bei der 
nächsten Fortschreibung des Einzelhandels- und Zen-
trenkonzepts, die ab 2024 vorgesehen ist, berücksich-
tigt werden. 
© Stadt Münster  / Stadtplanungsamt

90
Als strategisches Steuerungsinstrument bildet der 
Masterplan Mobilität Münster 2035+ die planerische 
Grundlage für die zukunftsgerechte Gestaltung des 
Mobilitätsgeschehens in Münster. Mit ihm werden die 
Leitlinien und Kernmaßnahmen festgelegt, mit denen 
Münster sich auf den Weg zu einer klimaneutralen und 
stadtverträglichen Mobilität begibt. Die bereits gute 
Ausgangsbasis soll genutzt werden, um Mobilität in 
Münster auf ein neues, nachhaltiges Level zu heben, 
das die Ansprüche der Daseinsvorsorge gewährleistet 
und einen flächeneffizienten Ansatz verfolgt. Dabei 
steht das Bestreben im Vordergrund, durch verpflicht-
ende Zielvorgaben und passgenaue Maßnahmen, die 
Lebensqualität in der Stadt auch zukünftig zu steigern. 
Deshalb sollen alle im Masterplan Mobilität entwi-
ckelten Maßnahmen auf die Oberziele klimaneutrale 
Mobilität, verkehrssichere, gesunde und lebenswerte, 
digitale und vernetzte, erreichbare sowie gerechte und 
barrierefreie Stadt einzahlen. Zusammenfassend lässt 
sich also sagen: Mit dem Masterplan Mobilität schafft 
die Stadt Münster die Basis dafür, ökologische, ökono-
mische und soziale Nachhaltigkeit für den Mobilitäts-
bereich umzusetzen.
Damit diese Ziele erreicht werden können, wurde 
zunächst eine umfassende Erhebung des bestehen-
den Mobilitätssystems durchgeführt. Mittels einer 
SWOT-Analyse wurden von einem Gutachterbüro die 
Stärken und Schwächen der einzelnen Verkehrsarten 
identifiziert. Um eine möglichst objektive Bewertung 
des Status Quo wie auch der zu entwickelnden Maß-
nahmen vornehmen zu können, wurde in diesem Kon-
text auch ein digitales Verkehrsmodell aufgebaut. Die 
Ergebnisse der Bestandsanalyse wurden im Frühjahr 
2022 in einem ersten Zwischenbericht zum Master-
plan Mobilität Münster 2035+ veröffentlicht.
4.2 Masterplan Mobilität Münster 2035+    
Abbildung: Zielsystem des Masterplans Mobilität Münster 2035+
4. Nachhaltige Mobilität

Nachhaltigkeitsbericht 2022
91
Da sich der Masterplan Mobilität Münster 2035+ ganz 
zentral an den Bedürfnissen der Münsteraner*innen 
orientieren muss, wurden die Ergebnisse des ersten 
Zwischenberichts genutzt um aufbauend hierauf einen 
umfassenden Beteiligungsprozess durchzuführen, der 
folgende Elemente enthielt:
• Ideen-Fabrik mit insgesamt vier halbtägigen  
Workshops für Bürger*innen 
• Zusätzlich zwei Workshops für regionale Akteure 
und Stakeholder
• Pop-up-Ausstellung im Salzhof in der Münsteraner 
Innenstadt
• Online-Beteiligung über die Projektwebsite  
www.mobil-in-muenster.de
• Ideen-Rat zur Auswertung der rund 1.000  
eingegangenen Ideen und Anregungen
Daneben wurde der Prozess kontinuierlich durch einen 
wissenschaftlichen Beirat sowie einen politisch besetz-
ten Lenkungskreis begleitet.
Aufbauend auf den Ergebnissen der Bestandsanalyse 
und des Beteiligungsprozesses wurden anschließend 
vom Gutachterbüro zunächst drei Prognose-Szenarien 
gerechnet:
• Der Prognose-Nullfall stellt eine Fortschreibung  
der relevanten Strukturdaten und exogenen  
Rahmenbedingungen auf das Jahr 2035 dar.  
Mit seiner Hilfe soll abgeschätzt werden, welches 
Mobilitäts verhalten zu erwarten ist, wenn die 
bisherigen Entwicklungen fortgeschrieben werden, 
ohne dass in größerem Maßstab mobilitätspla-
nerisch eingegriffen wird. Er bildet das Referenz-
szenario für die weiteren Modellrechnungen.
• Im Trendszenario wurden, aufbauend auf dem Pro-
gnose-Nullfall, zusätzliche Mobilitätsmaßnahmen 
betrachtet, für die zum Bearbeitungszeitpunkt  
bereits politische Beschlüsse vorlagen oder mit 
deren Umsetzung bis zum Jahr 2035 zu rechnen ist.
• Das Szenario Klimaneutralität betrachtet die 
Frage, welche Maßnahmen ergriffen werden müss-
ten, um das Ziel der lokalen Klimaneutralität zu 
erreichen. In diesem Szenario wurde bewusst über 
bisher geplante Maßnahmen hinausgedacht, auch 
wenn die Umsetzbarkeit einzelner Aspekte bis zum 
Zielhorizont teilweise noch ungewiss ist.
Die Ergebnisse der Szenarienrechnung für die Prog-
nose-Szenarien bilden die Grundlage für das Umset-
zungsszenario, welches wirkungsstarke Maßnahmen 
zur Neudefinition des Münsteraner Mobilitätssystems 
bei gleichzeitig größtmöglicher Realisierungswahr-
scheinlichkeit enthält und somit die konzeptionelle 
Grundidee abbildet, mit der Münster die Mobilität 
der Zukunft gestalten will. Der Masterplan Mobilität 
Münster 2035+ versteht sich dabei jedoch nicht als 
abgeschlossenes Planwerk, sondern vielmehr als ein 
kontinuierlicher Prozess, der neue Entwicklungen auf 
dem Mobilitätsmarkt wie auch die sich verändernden 
Bedürfnisse der Münsteraner*innen auch in Zukunft 
immer wieder aufgreift und integriert.
© Stadt Münster  / medlay

92
Münster ist eine mobile Stadt. Mobilitäts­
befragungen zeigen, dass sich die Münstera­
ner*innen häufig im Umweltverbund – also 
zu Fuß, mit dem Fahrrad und im öffentlicher 
Personennahverkehr (ÖPNV) – bewegen.
Modal-Split 
Um das Mobilitätsverhalten der Münsteraner*innen 
einordnen zu können, führt die Stadt Münster seit 1982 
regelmäßig Mobilitätsbefragungen durch. Zufällig aus-
gewählte Haushalte werden nach ihrem Mobilitätsver-
halten befragt. Aus einigen tausend Rückmeldungen 
entsteht so ein repräsentatives Bild, mit welchen Ver-
kehrsmitteln sich die Menschen in Münster bewegen. 
Die Verteilung des Verkehrs auf die verschiedenen Ver-
kehrsträger wird als Modal-Split bezeichnet. Für den 
Indikator relevant ist der Anteil des Umweltverbundes 
(Fußgänger, Radfahrer, ÖPNV) am Gesamtverkehr. Die-
ser Anteil konnte in den vergangenen Jahren gestärkt 
werden. Im Jahr 1990 lag der Umweltverbund bei 61,7 
Prozent, im Jahr 2019 lag er bereits bei 66,3 Prozent 
und stieg bis 2022 auf 73,9 Prozent.
Mit der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Master-
plan Mobilität Münster 2035+ ( → Kapitel 4.2) soll sich 
die Wahl der Verkehrsmittel weiter in Richtung des 
Umweltverbundes verschieben. Also deutlich weniger 
Autoverkehr, dafür mehr ÖPNV, Rad- und Fußverkehr. 
4.3 Förderung des Umweltverbunds     
Modal-Split
Anteil der Verkehrsträger am Verkehrsaufkommen  
in Münster in Prozent
Quelle: Stadt Münster, Stadtplanungsamt / Amt für Mobilität  
und Tiefbau
zu Fuß
1990
2019
2022
Jahre
Fahrrad
ÖpNV / SPNV Private PKW
26 % 18,9 %
46,7 %
43,5 %
12,5 %
21,2 %
33,9 %
38,2 %
33,8 %
8,3 %
10,3 %
6,6 %
4. Nachhaltige Mobilität
© Stadt Münster

Nachhaltigkeitsbericht 2022
93
Fußverkehr
Die Stadt Münster berücksichtigt die Förderung des 
Fußverkehrs in allen konzeptionellen Entscheidungen 
mit. Bei Neuplanungen wird der Verkehrsraum grund-
sätzlich von außen nach innen geplant. Die konsequen-
te Berücksichtigung des Fußverkehrs in der Verkehrs-
planung führt zu einem erhöhten Fußverkehrsanteil 
seit dem Jahr 2001.
 Der Dimensionierung von Anlagen für den Fußver-
kehr richtet sich vordergründig nach dem Bedarf. 
 Um Konflikten mit dem fließenden Verkehr vorzu-
beugen, setzt die Stadt Münster auf barrierefreie Que-
rungsstellen, die einen sicheren Straßenseitenwechsel 
gewährleisten. Neue Bushaltestellen werden barriere-
frei gebaut sowie Bestandshaltestellen an einen barrie-
refreien Standard angepasst.
 Ein weiteres wesentliches Prinzip ist die Blockschal-
tung von Lichtsignalanlagen, um den Fußgängern lange 
Wartezeiten an den Ampeln zu ersparen, indem sie die 
Straße ohne Unterbrechung queren können.
 In Münster gibt es zudem viele Orientierungshilfen 
für sehbehinderte Menschen.
Fußverkehrs-Checks
Als Mitglied im Zukunftsnetz Mobilität NRW, dem 
landesweiten Unterstützungsnetzwerk für nachhalti-
ge Mobilitätsentwicklung, beteiligte sich Münster an 
den Fußverkehrs-Checks NRW 2021. Im Projektverlauf 
wurden die Belange der Fußgänger*innen in Münster 
ermittelt. 
Mögliche Fragestellungen waren: 
• Wo befinden sich Gefahrenstellen? 
• Wo mangelt es an Barrierefreiheit? 
• Wo haben die Gehwege eine unzureichende  
Qualität? 
• Wo gibt es Schwierigkeiten beim Überqueren  
einer Straße?
Mit dem Schlussbericht liegt ein wertvoller Leitfaden 
mit umsetzungsorientierten Praxisbeispielen für die 
Fußverkehrsplanung in Münster vor. Die Ergebnisse, 
die aus den beispielhaften Checks in der Innenstadt 
und in Roxel resultieren, sind auf das gesamte Stadt-
gebiet übertragbar. Daher sollen die Handlungsfelder 
und Maßnahmenvorschläge künftig bei verkehrlichen

94
Planungen in allen Stadtteilen so weit wie sinnvoll und 
möglich berücksichtigt werden sowie vertiefende wei-
tere Vor-Ort-Begehungen stattfinden. Eine barriere-
freie und komfortable Fußverkehrsinfrastruktur trägt 
zu mehr Sicherheit und Aufenthaltsqualität bei und 
erleichtert den Zugang zu anderen Verkehrsmitteln.
 Darüber hinaus werden die Ergebnisse des Fußver-
kehrs-Checks Eingang in den gesamtstädtischen, inte-
grierten Masterplan Mobilität Münster 2035+ finden 
und damit die Perspektive von Zu-Fuß-Gehenden in 
diesen Verkehrsträger übergreifenden Planungspro-
zess einbringen. Der Fußverkehrs-Check bildet somit 
den Auftakt für eine integrative Weiterentwicklung des 
Fußverkehrs und der Fußverkehrsförderung in Münster. 
Die Belange des Fußverkehrs sollen bei verkehrlichen 
Planungen zukünftig verstärkt mitgedacht und so die 
Wege- und Aufenthaltsqualität, die Barrierefreiheit und 
die Verkehrssicherheit bestmöglich gestaltet werden.
Radverkehr 
Das Symbol der Fahrradstadt Münster ist nach wie vor 
die Promenade. Die ringförmig auf der ehemaligen 
Stadtbefestigung angelegte 4,5 Kilometer lange Pro-
menade ist nur für den nicht motorisierten Verkehr 
freigegeben und deshalb für Radfahrer*innen und Fuß-
gänger*innen sehr attraktiv. Die Radfahrenden, die von 
den Stadtteilzentren oder Außenbezirken in die Innen-
stadt fahren, können die Promenade als Verteilerring 
nutzen.
Radverkehrskonzept – Münster 2025 
Die städtische Verkehrsplanung hat 2016 in enger Ab-
stimmung mit dem Runden Tisch Radverkehr (RTR) 
das „Radverkehrskonzept – Münster 2025“ erarbeitet. 
Die steigende Bevölkerungszahl, der zunehmende 
Radverkehrsanteil, die nachhaltigen Klimaschutzziele, 
das Unfallbild sowie die Ergebnisse der Bürgerumfrage 
Verkehr im Jahr 2013 erforderten eine Neukonzeption.
Im Folgenden werden mit der Umgestaltung von Fahr-
radstraßen, den stadtregionalen Velorouten und der 
Förderung von Lastenrädern wesentliche Elemente 
vorgestellt.
4. Nachhaltige Mobilität
© Stadt Münster

Nachhaltigkeitsbericht 2022
95
Umgestaltung von Fahrradstraßen  
Um den Komfort und die Sicherheit für Radfahrende zu 
erhöhen, werden die bestehenden und künftigen Fahr-
radstraßen in Münster mit den im Jahr 2019 politisch 
beschlossenen Qualitätsstandards umgebaut. Durch 
eine vier bis fünf Meter breite Fahrgasse und eine flä-
chige Rotmarkierung können alle Verkehrsteilnehmen-
den erkennen, dass sie sich auf einer Fahrradstraße 
befinden. Darüber hinaus sind diese Fahrradstraßen 
bevorrechtigt gegenüber den Nebenstraßen und der 
Kfz-Durchgangsverkehr wird eingeschränkt. Dadurch 
kommen Radfahrende hier sicher, komfortabel und zü-
gig voran.
Stadtregionale Velorouten   
Velorouten sind gut ausgebaute Verbindungsstrecken, 
die die Umlandgemeinden mit den Außenstadtteilen 
und dem Zentrum Münsters verbinden und die sich 
von normalen Radwegen durch besondere Merkmale 
und hohe Standards unterscheiden. Sie sind ein Be-
kenntnis engagierter Kommunen zu einem neuen Rad-
wegeformat: durchgängig komfortabel, sicher, zeitspa-
rend, umweltfreundlich.
Die zwölf Städte und Gemeinden in der Stadtregion 
wollen vierzehn solcher Velorouten über Kommunal-
grenzen hinweg und am Bestand orientiert realisieren. 
Erste Abschnitte der Velorouten sind bereits mit neuen 
Qualitäten fertiggestellt.
Bislang wird das Fahrrad vor allem für Wege von unter 
fünf Kilometern genutzt. Velorouten sollen speziell 
Pendler*innen davon überzeugen, auch längere Stre-
cken zur Arbeit mit dem Rad zu fahren. Sie werden 
über bequem zu befahrende Radwege, Radfahrstrei-
fen oder Fahrradstraßen in erhöhter Ausbauqualität 
geführt und bieten so eine nutzungsfreundliche und 
preiswerte Alternative zum Radschnellweg.
Lastenräder  
2019 und 2020 wurden Lastenräder von der Stadt 
Münster zum ersten Mal mit insgesamt 450.000 Euro 
gefördert. Mit dem Geld wurde die Anschaffung von 
519 Lastenfahrrädern und 377 Lastenanhängern un-
terstützt. In den Folgejahren wurde die Förderung von 
Lastenrädern vorerst nicht weitergeführt, da die Stadt 
Münster zunächst notwendige Infrastrukturmaßnah-
men forciert. Hierzu gehört die Schaffung von Stellplät-
ze für Lastenräder im Stadtgebiet.
Fahrradnetz 2.0   
Als ein Baustein des Masterplanprozesses Mobilität 
Münster 2035+ wurde erstmalig ein lückenloses, sys-
tematisches und hierarchisches Fahrradnetz erarbeitet 
(→ Kapitel 4.2). Damit wird eine konzeptionelle Grund-
lage geschaffen, mit der die Radverkehrsinfrastruktur 
angebotsorientiert ausgebaut und die Qualität des 
Radfahrens auf ein neues Niveau gehoben werden 
kann.
 Im Rahmen einer kohärenten Fahrrad-Netzplanung 
steht nicht der einzelne Radweg im Fokus, sondern das 
Fahrradnetz als Ganzes. Ziel ist deshalb der einfache, 
komfortable und sichere Fahrradverkehr von Tür zu 
Tür, der in das städtische Gesamtverkehrsnetz integ-
riert ist.
 Es wurde ein hierarchisches Netz mit Velo-, Haupt- 
und Basisrouten entwickelt, das unterschiedliche Rad-
verkehrsinfrastrukturelemente aufweisen kann. 
 Um so nah wie möglich am Bedarf der Radfahrenden 
zu planen, setzte die Stadt Münster auf eine aufeinan-
der aufbauende digitale Beteiligung ihrer Bürger*in-
nen. Durch die Aktion „Dein APPgrade für Münsters 
Fahrradwege“ und über die digitale Beteiligungsplatt-
form „Maptionnaire“ entstand wertvoller Input, der in 
die Planungen einfloss.
© Stadt Münster

96
Öffentlicher Personennahverkehr  
Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) mit Bus 
und Bahn hat einen hohen Stellenwert bei der aktu-
ellen und langfristigen Verkehrsplanung der Stadt 
Münster. 
 Ziel der Nahverkehrsplanung ist es, die Position des 
ÖPNV als umweltverträgliches Verkehrsmittel und als 
Bestandteil des Umweltverbundes zu sichern und aus-
zubauen. 
Der Nahverkehrsplan ist die Grundlage für alle stra-
tegischen Entscheidungen und Maßnahmen einer 
Kommune in ÖPNV-relevanten Planungen. Dies sind 
grundsätzliche Festlegungen in Bezug auf Linien- und 
Netzgestaltung aber auch auf die Definition der Ange-
bots- und Beförderungsqualität. 
Elektrobusse  
Bereits seit 2015 setzen die Stadtwerke Münster Elek-
trobusse ein, deren Batterien an der Endhaltestelle re-
gelmäßig mit Ökostrom aufgeladen werden. Dafür er-
richten die Stadtwerke Schnellladestationen, an denen 
die Busse in wenigen Minuten Strom für die nächste 
Fahrt tanken. Mit jeder neuen Generation steigt aktuell 
die Reichweite der E-Busse, so dass sie auf immer mehr 
Linien eingesetzt werden können. Die Elektrobusse 
sind nicht nur abgasfrei, sondern auch deutlich leiser 
als die Dieselbusse, die sie ersetzen. Davon profitieren 
Fahrgäste, Fahrpersonal, aber auch Bürger*innen, die 
beispielsweise an einer Busstrecke wohnen oder sich 
in der Innenstadt aufhalten.  
Die gesamte Flotte der Stadtwerke Münster soll bis 
2029 als Beitrag zum Klimaschutz vollständig elekt-
risch angetrieben werden.
4. Nachhaltige Mobilität

Nachhaltigkeitsbericht 2022
97
LOOP  
Mit LOOP gibt es seit dem Jahr 2020 die ersten digita-
len Rufbusse als Ergänzung zum bestehenden Ange-
bot. Das System wird von den Stadtwerken betrieben. 
LOOP wird vom Land im Rahmen von Mobil.NRW mit 
fünf Millionen Euro gefördert. Es handelt sich um eine 
Kooperation zwischen Stadt, Stadtwerken und dem 
Land NRW. 
 Um den Nahverkehr attraktiver zu machen, fahren 
kleine Fahrzeuge mit bis zu sechs Sitzplätzen durch 
Hiltrup und in benachbarte Stadtteile. Sie folgen kei-
nem festen Linienweg und haben keinen festen Fahr-
plan. Stattdessen können Fahrtwünsche per App an-
gemeldet werden. Eine Software bündelt die Anfragen 
verschiedener Fahrgäste und errechnet die optimalen 
Fahrtwege zu deren Erfüllung. Das Pilotprojekt ist zu-
nächst bis August 2024 angelegt.
Barrierefreie Bushaltestellen   
In Münster werden über 1.100 Haltestellen im Regi-
onal- und Stadtbusverkehr bedient. Davon sind weit 
mehr als die Hälfte mit einer Wartehalle ausgestattet. 
Etwa die Hälfte der Haltestellen sind mit einem 16 cm 
Hochbord ausgerüstet, womit ein weitgehend niveau- 
und damit barrierefreier Zugang zum ÖPNV sicherge-
stellt wird. 
Im Rahmen des Haltestellenprogramms der Stadt 
Münster werden jährlich ca. 10 bis 15 Haltestellen bar-
rierefrei ausgebaut. 
Ebenso wurde in den vergangenen Jahren das dynami-
sche Fahrgastinformationssystem (FIS) im Stadtgebiet 
ausgebaut. Hierdurch werden An- und Abfahrtzeiten in 
Echtzeit nutzerfreundlich dargestellt, was insbesonde-
re bei Verspätungen für die Fahrgäste von Bedeutung 
ist. Mittlerweile verfügen 100 Haltestellen über diese 
elektronische Anzeige.
Tote und Verletzte im Straßenverkehr 
Anzahl Getöteter sowie Schwer- und Leichtverletzter 
bei Straßenverkehrsunfällen in Münster
Quelle: Polizeipräsidium Münster
Getötete Schwerverletzte Leichtverletzte
Jahr
Anzahl
Jahre
0
500
1000
1500
2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
5
266
1.180
4 6 1 1 3 2
245 260 205 193 197 183
1.252 1.308
1.377
1.108
1.187
1.4431.500
1.000

98
Die Elektromobilität gilt als ein Hoffnungs­
träger für die langfristige Etablierung von 
emissionsfreien Antriebsstoffen und ist auch 
in Münster auf dem Vormarsch. 
Während zu Beginn des Jahres 2019 noch 314 vollelek-
trische Fahrzeuge im Münsteraner Stadtgebiet zugelas-
sen waren, hat sich der Wert bis Ende 2022 auf 4.820 
Fahrzeuge erhöht. Um dieser Entwicklung auch in Zu-
kunft weiter standhalten zu können, ist insbesondere 
eine flächendeckende Ladeinfrastruktur von essenzi-
eller Bedeutung. Nur wenn den Bürger*innen ausrei-
chend Möglichkeiten für das Laden ihrer Fahrzeuge zur 
Verfügung stehen, wird sich die Elektromobilität auch 
langfristig in Münster etablieren können.
Folglich hat die Stadt Münster verschiedene Konzepte 
entwickelt, um den Ausbau öffentlicher Ladepunkte 
auf dem gesamten Stadtgebiet voranzutreiben. Neben 
einer engen Zusammenarbeit mit den Stadtwerken 
Münster, fokussiert sich die Stadt zunehmend auch auf 
den Ausbau durch weitere, private Anbieter*innen von 
Ladeinfrastruktur. 
 Ein weiterer bedeutender Baustein in Hinblick auf 
emissionsfreie Antriebe und die Reduzierung des pri-
vaten Pkw-Bestands ist die Förderung eines elektrifi-
zierten Carsharing-Angebots, das im Rahmen der be-
schriebenen Ausbaupläne ebenfalls eine wichtige Rolle 
einnimmt.
4.4 Förderung von Rahmenbedingungen  
für E-Mobilität
Öffentlich zugängliche E-Ladesäulen für Pkw
Anzahl öffentlich zugänglicher Normal- und  
Schnellladesäulen in Münster
Quelle: Bundesnetzagentur
Pkw-Dichte 
Anzahl der Pkw nach Kraftstoffart  
je 1.000 Einwohner*innen
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt
Anzahl
Jahre
0
100
200
300
400
500
2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
Kraftstoff Elektro oder Plug-in-Hybrid Normalladepunkte
Kraftstoff Benzin, Diesel oder Gas (einschl. bivalent) Schnellladepunkte (mind. 72 kW)
Anzahl
Jahre
0
50
100
150
200
250
2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
4. Nachhaltige Mobilität
Jahr Jahr

Nachhaltigkeitsbericht 2022
99
Von Immissionen wird gesprochen, wenn 
 Luftverschmutzungen, Strahlen, Wärme, 
Lärm und ähnliches auf Menschen, Natur 
oder Gegenstände einwirken. Im Folgenden 
geht es um den Lärmschutz­ und Luftrein­
halteplan der Stadt Münster, die die Lärm­ 
und Luftimmissionen verbessern sollen.
Lärmschutzplan 
Lärm beeinträchtigt die Lebensqualität erheblich, da 
der Schlaf, die Erholung sowie die körperliche und 
geistige Leistungsfähigkeit gemindert werden. Ziel der 
Stadt ist es, dass ab 2030 niemand durch Lärm gesund-
heitlich gefährdet wird (nachts weniger als 55 dB(A)).
In Münster hat der Rat der Stadt im März 2021 den Lär-
maktionsplan der 3. Runde beschlossen. 
Die Fortschreibung umfasst neben einer Analyse der 
Lärmbelastungssituation eine Aktualisierung der Maß-
nahmenbereiche. So wurde im Februar 2019 auf zehn 
Maßnahmenbereichen die Reduzierung der zulässigen 
Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h eingeführt.
 Die Maßnahmenplanung umfasst neben der Ergän-
zung der Tempo-30-Konzeption u. a. Maßnahmen zur 
Fahrbahnsanierung. Des Weiteren wird das Förderpro-
gramm „Passiver Schallschutz“ mit der Förderung von 
Schallschutzfenstern mit Aufnahme weiterer Straßen-
züge fortgeschrieben. 
Die Fortschreibung des Lärmaktionsplans der 3. Runde 
wurde durch eine frühzeitige öffentliche Beteiligung 
begleitet.
Erstmals ist mit der Lärmkartierung 2022 die geschätz-
te Zahl der Fälle gesundheitlicher Auswirkungen und 
Belästigung auf Basis von Expositions-Wirkungs-Be-
ziehungen zu ermitteln, welche auf den Leitlinien 
der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zum Um-
gebungslärm beruht. Damit soll dem Lärmschutz als 
Gesundheitsschutz mehr Rechnung getragen werden. 
Die neu eingeführte Berechnungsmethode zur Ermitt-
lung der von Lärm belasteten Menschen, Wohnungen, 
Schulen und sensiblen Einrichtungen resultiert in einer 
deutlichen Zunahme der Belastetenzahlen.
4.5 Immissionsschutz
Lärmbelastung durch Straßenverkehr
Anzahl der Betroffenen von Lärmbelastung L DEN  
(Day, Evening, Night) bezogen auf den Straßenverkehr 
in Münster
Quelle: LANUV NRW/Stadt Münster, Amt für Grünflächen,  
Umwelt und Nachhaltigkeit
LDEN ab 55 bis 59 dB(A) LDEN ab 70 bis 74 dB(A)
LDEN ab 60 bis 64 dB(A) LDEN ab 75 dB(A)
LDEN ab 65 bis 69 dB(A)
Anzahl
Jahre
0
10000
20000
30000
40000
2022 Jahr
40.000
30.000
20.000
10.000

100
Die Interpretation der Daten, beispielweise durch Ver-
gleiche mit anderen Ballungsräumen, wird im Lärmak-
tionsplan vorgenommen. Insgesamt zeigt die Lärmkar-
tierung 2022, dass der Straßenverkehrslärm in Münster 
weiterhin die Hauptlärmquelle darstellt. So sind durch 
den Straßenverkehrslärm rund 99.500 Menschen 
oberhalb LDEN 55 dB(A) betroffen. Die Lärmkartierung 
2017 ergab eine Betroffenheit von rund 49.500 Men-
schen oberhalb LDEN 55 dB(A).
Die nächste Fortschreibung des Lärmaktionsplanes 
ist – basierend auf dem gesetzlich fortgeschriebenen 
Fünf-Jahres-Turnus – in 2024 fällig.
Luftreinhalteplan 
Die Luftschadstoffbelastungen in Münster stammen 
hauptsächlich aus dem Kfz-Verkehr. Durch die Um-
setzung der Luftreinhaltepläne für Münster (2009 
und 2014) und der bundesweiten Minderungsmaß-
nahmen in der Kfz-Flotte (Einführung der Abgasstufen 
EURO 4 bis 6) wurden bei den Leitkomponenten für 
die Luftschadstoffbelastungen Feinstaub (PM10) und 
und Stickstoffdioxid (NO 2) deutliche Reduzierungen 
bei den verkehrsbedingten Schadstoffbelastungen er-
reicht.
 Insgesamt wurden über 30 einzelne Maßnahmen 
umgesetzt. Dazu gehören u. a. die Verschärfung von 
Umweltzonenregeln, die Anschaffung abgasarmer Bus-
se und die Verlagerung des Durchgangsverkehrs aus 
der Innenstadt. 
Der Jahresgrenzwert für Stickstoffdioxid von 40 μg/m³ 
wird seit dem Jahr 2017 an allen Messstationen einge-
halten. Seit Einführung des ersten Luftreinhalteplanes 
wurden an den Schadstoff-Hot-Spots Reduktionen bis 
zu 30 µg/m³ und bei der städtischen Hintergrundbelas-
tung Reduktionen von 10 μg/m³ erzielt.
Luftschadstoffe (1) 
Entwicklung der Jahresmittelwerte an Stickstoffdioxid 
(NO2) an der kontinuierlichen Mess-Station Weseler 
Straße in µg/m 3
Luftschadstoffe (2) 
Anzahl der Tage mit Überschreitung des Tagesgren-
zwertes für PM 10 [Überschreitungstage > 50 μg/m³] 
an der kontinuierlichen Mess-Station Weseler Straße
Quelle: LANUV NRW/Bezirksregierung Münster Quelle: LANUV NRW/Bezirksregierung Münster
Prozent
Jahre
20
30
40
50
60
2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
Prozent
Jahre
0
5
10
15
20
25
30
2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
EU-Grenzwert: 40 µg/m3
4. Nachhaltige Mobilität
Jahr Jahr
µg/m3 Anzahl

Nachhaltigkeitsbericht 2022
101
Reallabore   
Im Jahr 2021 wurden in Münster Verkehrsversuche im 
Rahmen von Reallaboren durchgeführt, um die Mobi-
lität der Zukunft gemeinsam mit den Bürger*innen zu 
gestalten. 
Verkehrsversuche im Überblick:
• Bevorrechtigung der Promenade am  
Neubrückentor
• Verkehrsreduzierung und Aufenthaltsqualität  
in der Hörsterstraße
• Bussonderfahrstreifen zwischen Ludgeriplatz  
und Landeshaus 
Die Verkehrsversuche wurden gutachterlich begleitet, 
um die Auswirkungen auf die Verkehrsqualität und 
-sicherheit, die Lebensqualität und das Mikroklima im 
jeweiligen Untersuchungsraum bewerten zu können.
Die Verkehrsversuche dienten als konkrete Reallabore 
dazu, verschiedene Ansätze zur Stärkung der Verkehrs-
mittel des Umweltverbundes, zur Schaffung neuer 
Aufenthalts- und Lebensqualität in verkehrsbelasteten 
Stadträumen und zur Verkehrsberuhigung zu testen 
und ihre Auswirkungen und Folgen probehalber er-
fahr- und erlebbar zu machen. 
Im Vordergrund der Versuche standen dabei gleicher-
maßen der Dialog mit den Nutzer*innen der Straße 
sowie das Ausprobieren konkreter verkehrlicher Maß-
nahmen. Ziel war es, die Bedürfnisse der Menschen vor 
Ort zu erfassen, um diese in möglichen anschließen-
den Planung bestmöglich berücksichtigen zu können. 
Anstatt die Verkehrsräume sofort langfristig umzuge-
stalten, wurde ein Planungsansatz gewählt, der sich 
durch ein schrittweises Testen und Diskutieren von 
Umgestaltungsvorschlägen auszeichnet. Dieser Ansatz 
ermöglicht allen Beteiligten ein Lernen aus den Ergeb-
nissen.
Die Ergebnisse wurden Ende des Jahres 2021 in dem 
Endbericht zur Evaluierung der Verkehrsversuche 
Münster 2021 zusammengefasst.

102
Eine nachhaltige Mobilität spielt auch in 
einigen Bereichen – beispielsweise bei der 
Abfallentsorgung oder der Grünflächenpflege 
– der Stadtverwaltung, der Eigenbetriebe und 
der Beteiligungsgesellschaften eine relevante 
Rolle. Nachfolgend werden diese Bereiche 
näher beschrieben.
Betriebliches Mobilitätsmanagement  
der Stadtverwaltung    
Der Fuhrpark der Stadt Münster umfasst derzeit, ohne 
die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster und die Feuer-
wehr:
• 137 Pkw, davon 45 E-Fahrzeuge und  
4 Hybridfahrzeuge
• 125 Lkw, davon 17 E-Lkw 
• Hinzu kommen weitere Fahrzeuge – insbesondere 
Arbeitsmaschinen, die bislang zu einem geringeren 
Anteil elektrifiziert sind.
Bei der Feuerwehr gibt es 214 Fahrzeuge, darunter eins 
mit Elektroantrieb.
 Hinzu kommen Dienstfahrräder, Dienstpedelecs 
und Lastenräder, deren Anzahl kontinuierlich gestei-
gert wird. Zudem wird auch auf Carsharing zurückge-
griffen, um auf nicht effektiv ausgenutzte Dienstwagen 
verzichten zu können.
 Ziel ist es, die betriebliche Mobilität möglichst nach-
haltig zu gestalten.
 Das 2021 vom Rat der Stadt Münster beschlossene 
Maßnahmenprogramm Klimaneutrale Stadtverwal-
tung 2030 macht ebenfalls Vorgaben zur betrieblichen 
Mobilität, die sukzessive umgesetzt werden. Hierzu 
zählt das Ziel, dass bis 2025 die Hälfte des Pkw-Dienst-
wagenpools elektrifiziert sein soll. Auch soll das Fahr-
rad als Verkehrsmittel für Dienstfahrten innerhalb 
Münsters gestärkt werden. 
 Um weitere Anreize für ein nachhaltiges Pendeln zu 
schaffen wurde 2022 die Einführung eines Fahrradlea-
sing-Angebots vorbereitet, dass inzwischen gestartet 
ist und sich großer Beliebtheit erfreut. Auch wurde im 
Oktober 2022 für tariflich Beschäftigte ein Zuschuss für 
das Jobticket in Höhe von 16 Euro eingeführt.
4.6 Nachhaltige Mobilität in  
Stadtverwaltung, in Eigenbetrieben  
und Beteiligungsgesellschaften 
4. Nachhaltige Mobilität
© Stadt Münster, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeitsbericht 2022
103
Betriebliche E-Mobilität am Beispiel der 
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster     
Über 230 Entsorgungs-, Reinigungs- und andere Nutz-
fahrzeuge tragen täglich zur Sauberkeit und Ordnung 
in der Stadt Münster bei. Um die Verbräuche möglichst 
gering zu halten, werden die Fahrer*innen regelmäßig 
geschult, damit sie sprit- und ressourcensparend mit 
den Fahrzeugen unterwegs sind. 
 Im Jahr 2020 wurde eine Stelle Fuhrparkmanage-
ment geschaffen.
 Das Fuhrparkmanagement kümmert sich im Schwer-
punkt um das Thema der alternativen Antriebe und 
der entsprechenden Ladeinfrastruktur, arbeitet aber 
ebenfalls an der Beschaffung konventioneller Fahrzeu-
ge mit. Auch die Beantragung von Fördermitteln sowie 
die Erfüllung der Förderbestimmungen (z. B. die Fris-
teneinhaltung oder das Erstellen/Einreichen von Ver-
wendungsnachweisen) ist im Fuhrparkmanagement 
angesiedelt.
Im Jahr 2022 verfügten die Abfallwirtschaftsbetriebe 
Münster (awm) über 30 E-Fahrzeuge. Bis Mitte 2023 
werden drei weitere E-Fahrzeuge erwartet und im Lau-
fe des Jahres 2023 zudem weitere E-Fahrzeuge ausge-
schrieben bzw. vergeben. 
 Sukzessive werden die awm möglichst viele Fahr-
zeuge nach der Abschreibung durch Elektrofahrzeuge 
ersetzen. In diesem Zusammenhang ist der Ausbau 
der Ladeinfrastruktur zu berücksichtigen. Im Jahr 2023 
sind weitere Anschlüsse und Ausschreibungen vorge-
sehen.
Die awm tanken Wind und Sonne
Die Elektrofahrzeuge der awm tanken Grüne Energie 
direkt vor der Tür – das sorgt für einen umweltfreund-
lichen Energiekreislauf. Angezapft werden Sonne und 
Wind an mehr als 20 Ladepunkten, die auf dem Gelän-
de verteilt sind. Weitere 12 Ladepunkte befinden sich 
im Aufbau. So können die Elektrofahrzeuge jederzeit 
geladen und optimal genutzt werden.
Radverkehrsbericht Jahresstatistik Verkehr

104

Nachhaltigkeitsbericht 2022
105
Worum geht es?
Wie wird Münster bis zum Jahr 2030 klimaneutral? 
Die Erreichung dieses Ziels ist insbesondere für eine 
wachsende Stadt wie Münster eine große Herausfor-
derung, die nur gemeinsam mit allen Akteur*innen aus 
Wirtschaft, Politik, Institutionen, Verbänden und den 
Bürger*innen bewältigt werden kann. Es bedarf einer 
deutlichen Intensivierung der Klimaschutzaktivitäten 
vor Ort, sowie eines bundesweiten und europäischen 
Rahmens, der eine Zielerreichung möglich macht.
Die Erzeugung und Verteilung von Energie ist klimaneutral und umweltver-
träglich, der Energieverbrauch ist halbiert und der Anteil klimafreundlicher 
Mobilität hat erheblich zugenommen.
5. Klimaschutz  
und Energie 
Strategische  
Ziele
• Wohnungsneubau sowie Sanierung des 
Wohnungsbestands erfolgen klimaneutral 
• Anteil der Erneuerbaren Energien am  
Energiebedarf deutlich steigern
• Energieverbrauch halbieren

106
1995 wurde die städtische Koordinierungs­
stelle für Klima und Energie (KLENKO) 
eingerichtet. Das nachfolgende Schaubild 
verdeutlicht die – seit Gründung der  
KLENKO – zentralen Meilensteine und  
politischen Beschlüsse des Klimaschutzpro­
zesses. Im Folgenden werden einzelne Mei­
lensteine näher erläutert. Informationen zur 
Klimaanpassung finden sich in Kapitel 3.7.
„Masterplan 100 % Klimaschutz“ 
Die Stadt gehört zum Kreis der „Masterplan-Kommu-
nen 100   % Klimaschutz“, die das Bundesministerium 
für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit 
für ihr bisheriges Engagement und ihre Zielsetzungen 
für den Klimaschutz ausgezeichnet hat.3 Die erarbeitete  
Klimaschutzstrategie wurde politisch beschlossen 
und bildet die strategische Grundlage für die Klima-
schutzarbeit in Münster. Mithilfe umfangreicher För-
dermittel entwickelte die Stadt den Masterplan, der 
die Senkung des CO 2-Ausstoßes im Vergleich zu 1990 
um 95 Prozent und des Endenergieverbrauchs um 70 
Prozent bis 2050 vorsieht.
 
Energie- und CO 2-Bilanz 
Gemessen wird die Zielerreichung anhand der stadtwei-
ten Energie- und CO2-Bilanz, die auf Basis des bundeswei-
ten BISKO-Standards für kommunale Treibhausgas-Bilan-
zierung erstellt wird. Zwischen 1990 und 2021 konnten 
die Emissionen um 31 Prozent gesenkt werden, was einer 
absoluten Reduzierung von 2.618.000 Tonnen im Jahr 
1990 auf 1.816.000 Tonnen im Jahr 2021 entspricht. Zur 
Zielerreichung ist es daher noch ein weiter Weg, der für 
eine stark wachsende Stadt zusätzliche Herausforderun-
gen bereithält. Die Einwohner*innenzahl soll dabei stell-
vertretend für das Wachstum der Stadt stehen.
 Der nachfolgende Indikator gibt die CO 2-Emissio-
nen je Einwohner*in an. Dabei wird deutlich, dass die 
Pro-Kopf-Reduktion im Zeitraum von 1990 bis 2021 bei 
43 Prozent liegt.
5.1 Meilensteine des  
Klimaschutzprozesses 
5. Klimaschutz und Energie
3  Im Jahr 2019 rief die Stadt den Klimanotstand aus und setzte sich als neues Ziel, bis 2030 die Klimaneutralität zu erreichen.

Nachhaltigkeitsbericht 2022
107
Klimaneutralität 2030 
Das im Jahr 2019 erarbeitete Handlungsprogramm Kli-
maschutz 2030 bildet eine maßnahmen- und projekt-
orientierte Grundlage für die Klimaschutzaktivitäten 
der Stadt Münster, aufbauend auf der Strategie des 
Masterplans. Gleichzeitig wurde das Ziel der Klimaneu-
tralität 2030 beschlossen. 
 Die im Anschluss in Auftrag gegebene Konzeptstudie 
„Münster Klimaneutralität 2030“ zeigt auf, in welchem 
Umfang innerhalb der einzelnen Handlungsfelder 
(Mobilität, Privathaushalte, Gewerbe, Industrie) der 
Transformationsprozess der Stadt vollzogen werden  
muss, um das Ziel zu erreichen. Die Studie stellt mit-
tels Szenarioanalyse dar, welche Veränderungen in den 
verschiedenen Handlungsfeldern notwendig sind, um 
das Ziel zu erreichen – die Studie fokussiert nicht auf 
die Machbarkeit.
Treibhausgasemissionen
Entwicklung der CO2-Emissionen (private Haushalte,  
Gewerbe, Industrie und Verkehr) je Einwohner*in in 
Tonnen
Quelle: Stadtwerke Münster/Stadt Münster, Stabstelle Klima
1990 2016 2021 Jahr
6,58t
− 34,8 % 5,72t
− 43,3 %
10,09t
100 %
Klimaneutrale  
Verwaltung: Konzept + 
Handlungsprogramm
Konzeptstudie „Münster 
Klimaneutralität 2030“
Einrichtung KLENKO  
(städtische Koordi-
nierungsstelle für  
Klima und Energie)
Klimaschutz-
konzept 2020
Ziele Masterplan  
100 %-Klimaschutz
Klimaanpassungs-
konzept
Handlungs-
programm 
Klimaschutz 
2019
Klimaschutzziel 
2020
Handlungskonzept 
Klimaanpassung
KLENKO wird 
Stabstelle in  
Dezernat VI
KLENKO wird 
zur Stabs stelle 
Klima im  
Dezernat OB
Energie- und Klima-
schutzkonzept
Handlungsprogramm 
2010–2020
Strategie Master-
plan 100 %-Klima-
schutz
Ziel: Klima-
neutralität 
2030
1995 2007 2010 2015 2017 2019 2020 2021 2022
Anzahl der CO2-Emissionen (Private Haushalte, Gewerbe,  
Industrie und Verkehr) je Einwohnerin und Einwohner

108
Gut gemachter Klimaschutz betrachtet  
immer alle Bereiche des Lebens, in denen 
CO2­Emissionen eingespart werden können. 
Die Stadt Münster engagiert sich daher in  
verschiedenen Handlungsfeldern, die nach­
folgend vorgestellt werden.
Klimaschonend Bauen und Sanieren  
Der Gebäudesektor ist einer der zentralen Bereiche 
zum Erreichen der Klimaziele bis 2030. Er ist verant-
wortlich für gut 30 Prozent der CO 2-Emissionen.
 Daher bietet gerade Münsters Gebäudebestand ein 
erhebliches Potenzial zur Reduzierung der Treibhaus-
gasemissionen. Zudem müssen im Neubau hohe ener-
getische Gebäudestandards umgesetzt werden, um die 
Grundlage für eine Reduzierung des Energieverbrauchs 
und damit auch eine CO 2-Minderung für zukünftige  
Gebäude zu schaffen.
 
Förderprogramm „Klimafreundliche Wohngebäude 
der Stadt Münster“      
Um die rund 55.000 existierenden Gebäude dauerhaft 
zukunftsfähig zu machen, unterstützt die Stadt Münster 
mit dem Förderprogramm „Klimafreundliche Wohnge-
bäude der Stadt Münster“ verschiedene Vorhaben. Da-
mit werden neben unterschiedlichen Maßnahmen zur 
Sanierung der Gebäudehülle (u. a. ökologische / nach-
haltige Dämmstoffe), der Einsatz Erneuerbarer Ener-
gien sowie die Erstellung von Gründächern gefördert.
Das Förderprogramm wurde in den letzten Jahren 
deutlich aufgestockt und inhaltlich weiterentwickelt. 
Dies führte zu kontinuierlich steigenden Antragzahlen 
durch die Bürger*innen in Münster. So stieg die Anzahl 
der unterstützen Vorhaben von 480 im Jahr 2020 über 
890 Vorhaben in 2021 auf ca. 1.200 Vorhaben im Jahr 
2022. 
Thermografiebefliegung     
Als ein Projekt zur Umsetzung des „Masterplan 100 
Prozent Klimaschutz“ hat der Rat der Stadt Münster im 
Herbst 2019 die Durchführung des Projekts „Thermo-
grafiebefliegung Münster – Klimaschutz aus der Luft“ 
beschlossen. 
Ziel des seit Januar 2021 in Durchführung befindlichen 
Projektes ist es, mit Hilfe einer Thermografiebefliegung 
Wärmeverluste durch nicht oder schlecht gedämmte 
Gebäudedächer aufzudecken, die sonst nicht offen-
sichtlich erkennbar sind. Auf diese Weise sollen Haus-
eigentümer*innen für energetische Fragestellungen 
sensibilisiert, über Möglichkeiten der Energieeinspa-
5.2 Handlungsfelder der  
Klimaschutzstrategie
Strom aus Erneuerbaren Energien
Entwicklung der Erneuerbaren Stromerzeugung nach 
Technologie in Münster in MWh sowie Anteil der Erneuer-
baren Energien am Gesamtstromverbrauch in Prozent
Quelle: Stadtwerke Münster/Stadt Münster, Stabstelle Klima
5. Klimaschutz und Energie
MWh
Jahre
0
50000
100000
150000
200000
250000
1990 2016 2017 2018 2019 2020 2021
Biogasanlagen
MWh Prozent
Wasserkraft
Anteil EE-Strom in %
Klär- / Deponiegas Biomethan
Photovoltaik Windkraft
250.000 20
15
10
5
200.000
150.000
100.000
50.000
0
Jahr

Nachhaltigkeitsbericht 2022
109
rung beraten und bei der Umsetzung von Maßnahmen 
im Hinblick auf eine ganzheitliche Gebäude-Bestands-
sanierung unterstützt werden. Nachdem im Mai 2022 
rund 42.000 persönliche Anschreiben versandt wur-
den, liegt der Bearbeitungsschwerpunkt aktuell auf 
der Energieberatung, welche parallel durch die vom  
Ukrainekrieg Anfang 2022 ausgelöste Energiekrise 
stark nachgefragt wird.
Ebenfalls wurde mit Hilfe der Thermografiebefliegung 
der Zustand der Fernwärmeleitungen der Stadtnet-
ze Münster erfasst, um mögliche Schwachstellen und 
Schäden im Leitungssystem zu identifizieren. 
Energetische Stadtsanierung     
Ein weiterer wichtiger Ansatz ist die „Energetische 
Stadtsanierung“. Hierbei können über den Quartiers-
ansatz Synergieeffekte zwischen Klimaschutz, Klima-
anpassung, Mobilität, Gesundheit und Stadtentwick-
lung sowie weiteren Themenfeldern erzielt werden. 
Darüber hinaus kann über den Quartiersansatz der 
energetische Sanierungsprozess im jeweiligen Stadt-
gebiet durch die Ausweitung auf die Quartiersebene 
weg vom Einzelgebäude beschleunigt werden.
Klimaschonende Energieversorgung und 
Erneuerbare Energien   
In Münster hat die Solarenergie das größte Potenzial. 
90 Prozent aller für eine Photovoltaik- und Solarther-
mieanlage geeigneten Dachflächen sind bislang unge-
nutzt. Um einen hohen Anteil Erneuerbarer Energien 
an der Energieversorgung zu erreichen, unterstützt 
die Stadt u.  a. den Ausbau der Photovoltaik und der 
Wärmepumpen. Zudem werden regelmäßig Führun-
gen und Informationsveranstaltungen zu diesen The-
men angeboten.
 Über das Potenzial des Daches für die Nutzung von 
Solarenergie informiert das Solarkataster der Stadt. In 
wenigen Schritten präsentiert das Online-Tool z. B. Er-
gebnisse zur Wirtschaftlichkeit der Anlage und zu mög-
lichen CO2-Einsparungen. 
Mit Blick auf den Indikator Strom aus Erneuerbaren 
Energien zeigt sich, dass der Zuwachs in den letzten 
Jahren v. a. in den Bereichen Wind und Photovoltaik lag. 
So sind in 2020 ca. 220 GWh an fossilen Energieträgern 
verdrängt worden. Ende 2021 macht der Anteil der  
Erneuerbaren Energien 18,2 Prozent des Gesamtstrom-
verbrauchs aus. Im Bereich der Wärmeversorgung liegt 
der Anteil der Erneuerbaren Energien bei ca. 3,5 Pro-
zent des gesamten Wärmeverbrauchs. Insgesamt wur-
den in 2021 ca. 110 GWh an fossilen Energieträgern im 
Wärmebereich durch den Einsatz lokaler Erneuerbarer 
Energien verdrängt.
Wärme aus Erneuerbaren Energien
Entwicklung der Erneuerbaren Wärmeerzeugung nach 
Technologie in Münster in MWh sowie Anteil der Erneuer-
baren Energien am Gesamtwärmeverbrauch in Prozent 
Quelle: Stadtwerke Münster/Stadt Münster, Stabstelle Klima
Anzahl
Jahre
0
20000
40000
60000
80000
100000
120000
140000
1990 2016 2017 2018 2019 2020 2021
Solarthermie
Stückholz
Biomethan Anteil EE-Wärme in %
Biogasanlagen Klär- / Deponiegas
Wärmepumpen Pellets
MWh Prozent
Jahr
140.000 4
3
2
1
120.000
100.000
80.000
60.000
40.000
20.000
0

110
Erarbeitung eines Straßenbeleuchtungskonzepts 
Mit der Erarbeitung eines Straßenbeleuchtungskon-
zepts wird das Ziel verfolgt, die Lichtemissionen und 
den Energieverbrauch in der Straßenbeleuchtung 
durch bedarfsgerechte Nutzung weiter zu reduzieren. 
Es wurde bereits ein Pilotprojekt zum Thema „beweg-
tes Licht“ an einem Radweg durchgeführt, um adaptive 
Straßenbeleuchtung auf ihre Praxistauglichkeit hin zu 
untersuchen. Das Ziel ist, das hohe Niveau der Ver-
kehrssicherheit sowie die Meidung von Angsträumen 
bei gleichzeitiger Energieeinsparung halten zu können.
Folgende Aspekte finden des Weiteren Berücksichti-
gung:
• Mit der Eigentümerin der Straßenbeleuchtung, die 
Stadtwerke Münster GmbH, ist vereinbart worden, 
dass bis zum Jahre 2030 vollständig auf LED Technik 
umgerüstet wird mit dem Ziel, den Energiever-
brauch und die Lichtemissionen zu reduzieren.  
• Der Verkehrsrechner der Stadt Münster wird in 
das Steuerungssystem der Straßenbeleuchtung 
eingebunden, um Synergien zu nutzen mit dem 
Ziel, Leuchten in Abhängigkeit des Verkehrsauf-
kommens zu dimmen. 
• Es ist in den kommenden Jahren geplant, ein Pilot-
projekt zur adaptiven Beleuchtung in einem Wohn-
gebiet durchzuführen mit dem Ziel, Lichtemissio-
nen und Energieverbrauch trotz LED Umrüstung 
noch weiter zu reduzieren. 
   
Der Indikator zeigt den Zuwachs an LED-Leuchten an 
der Gesamtzahl der Straßenbeleuchtung. So ist die 
Anzahlt der LED-Leuchten von 1.734 LED-Leuchten in 
2016 auf 8.230 Leuchten in 2022 gestiegen. Damit sind 
in 2022 über 28 Prozent der Straßenbeleuchtung auf 
LED-Leuchten umgestellt. 
Klimafreundlich leben  
Jeden Tag bieten sich Bürger*innen viele Möglichkei-
ten, bewusst mit Energien und Ressourcen umzugehen 
und klimafreundlich zu handeln. Durch unterschiedli-
che Ansätze und Projekte unterstützt die Stadt Müns-
ter ein Umfeld, das klimafreundliches Entscheiden er-
leichtert.
5. Klimaschutz und Energie
© Stadt Münster / Tom Bendix

Nachhaltigkeitsbericht 2022
111
Energieeinsatz in Privathaushalten
Gesamtenergieverbrauch der privaten Haushalte in MWh 
und Reduktion des Gesamtenergieverbrauch im Vergleich 
zum Jahr 1990 in Prozent
Quelle: Stadtwerke Münster/Stadt Münster, Stabstelle Klima
2.500.000
MWh
2.000.000
1.500.000
1.000.000
500.000
0
Mitmachkampagne „Unser Klima 2030“ 
Die Mitmachkampagne „Unser Klima 2030“ qualifiziert 
zum eigenständigen Handeln (Selfempowerment),  
ermutigt, einen individuellen Beitrag zum Klimaschutz 
in Münster zu leisten und fördert das Gefühl von Zuge-
hörigkeit.
 Die drei Qualifizierungsebenen „Mitmachen“, „Kli-
maTraining“ und „Reallabor“ der Mitmachkampagne 
stecken den Rahmen für unterschiedlich ausgeprägte 
Bedürfnisse zur Verhaltensänderung. Die Umsetzung 
des Konzepts leistet damit einen Beitrag zur Transfor-
mation der Bürgergesellschaft hin zum klimafreundli-
chen Handeln. 
Mitmachen 
Unter „Mitmachen“ geht es um die Umsetzung einfa-
cher Maßnahmen im Alltag wie Stand-by abschalten 
oder das Auto öfter stehen lassen. Interessierte erhal-
ten Ideen und Anregungen und können sich für einen 
Infobrief, der aktuelle Informationen über Projekte und 
Veranstaltungshinweise enthält, registrieren. 
KlimaTraining 
Das KlimaTraining ist die zentrale Ebene der Mitmach-
kampagne und für alle Bürger*innen interessant, die 
klimaschonendes Verhalten erlernen, vertiefen und 
verstetigen möchten. Die durch die Stadt geschulten 
ehrenamtlichen KlimaTrainer*innen begleiten andere 
Menschen auf ihrem Weg zu einem klimafreundlichen 
Alltag. Sie unterstützen dabei, eine erste CO 2-Bilanz zu 
erstellen, beraten hinsichtlich der individuellen Ziel-
setzung und geben Tipps und Hilfestellungen, um die 
gesetzten Ziele zu realisieren. Das KlimaTraining bringt 
zudem Teilnehmende mit Anbieter*innen klima-
freundlicher Angebote und Dienstleistungen zusam-
men. Diese bringen sich als Unterstützer*innen bzw. 
Themenpat*innen ein und bieten viele z.  T. exklusive 
Probierangebote an. Das KlimaTraining findet zweimal 
im Jahr für etwa vier Monate statt. 
Reallabor 
Reallabore bieten Raum für Innovationen. Hier kom-
men Entscheider*innen und Anbieter*innen auf Au-
genhöhe zusammen. Anbieter*innen erhalten einen 
idealen Rahmen für die Entwicklung nachhaltiger Pro-
dukte. Sie profitieren vom direkten Anwender*innen-
feedback und den Erfahrungen aus der Anwendung im 
Alltag. Dabei werden auch unterschiedliche Zielgrup-
pen angesprochen. Für die Stadt liefern die Ansätze 
aus dem Reallabor wichtige Hinweise in Bezug auf die 
Ausgestaltung von Projekten, die die Transformation 
vorantreiben und das Umfeld für klimafreundliches 
Entscheiden in Münster stärken. So hat sich der Ansatz 
des KlimaTrainings aus dem Reallabor für klimafreund-
liche Entscheidungen entwickelt. 
Straßenbeleuchtung
Anteil der LED-Leuchten an der Gesamtzahl der Straßen-
beleuchtung Münsters in Prozent
Quelle: Stadt Münster, Amt für Mobilität und Tiefbau/  
Stadtwerke Münster
Prozent
0
10
20
30
40
2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Jahre
13,8 %
17,2 % 18,2 %
22,6 %
28,3 %
11,1 %
6,2 %
MWh
Jahre
0
500000
000000
500000
000000
500000
1990 2016 2017 2018 2019 2020 2021
120
100
80
60
40
20
Prozent
Jahr
Gesamtenergieverbrauch Reduktion
Jahr

112
In der räumlichen Planung nimmt Klima­
schutz und Klimaanpassung einen immer 
 höheren Stellenwert ein. Die folgenden Bei­
spiele der vergangenen Jahre geben Einblicke.
Münsters „Standard für klimagerechtes 
Bauen“ KfW-40 Standard   
Im Jahr 2021 wurde vom Rat der Stadt Münster der 
Neubau-Standard „Münsters Standard für klimage-
rechtes Bauen“ beschlossen. Dieser setzt in städte-
baulichen Verträgen sowie in Grundstückskauf- und 
Erbbaurechtsverträgen für Wohn- sowie Nichtwohn-
gebäude den Gebäudeenergiestandard „KfW-Effizienz-
haus/-gebäude 40“ sowie eine Pflicht zur Erzeugung 
solarer Energien fest.
Leitfaden Bauleitplanung   
Klimaschutz und Klimaanpassung werden auch in der 
Bauleitplanung ein immer wichtigeres Thema. Daher 
entwickelt die Stadt Münster einen „Leitfaden klimage-
rechte Bauleitplanung“, der 2023 beschlossen werden 
soll. Dazu werden die derzeit in der Bauleitplanung 
vorhandenen klimabezogenen Arbeitshilfen zusam-
mengeführt und erweitert. Der Leitfaden soll für die 
einzelnen Prozessphasen der Bauleitplanung die wirk-
samsten Handlungsmöglichkeiten und Instrumente für 
klimagerechtes Handeln aufzeigen.
 Der Leitfaden und weitere Vorarbeiten bilden die 
Basis für die nähere Untersuchung der gesamten 
Prozesskette der Baulandentwicklung bei der Stadt 
Münster mit dem Ziel der Entwicklung eines interak-
tiven Planungstools „Klimagerechte Stadtentwicklung 
Münster“. 
Integriertes Flächenkonzept Münster – 
Siedlung, Freiraum und erneuerbare  
Energien in der Balance   
Die Stadt Münster steht vor der Aufgabe, die derzei-
tigen und zukünftigen Herausforderungen der räum-
lichen Stadtentwicklung auszubalancieren: Wachs-
tumsdruck für dringend benötigte neue Wohnungen 
und Arbeitsstätten, Umsetzung der Ziele zur Klima-
neutralität Münsters, Schutz und Weiterentwicklung 
der Natur- und Freiräume in der Stadt. Die Flächen für 
neue Entwicklungen sind begrenzt – es gilt daher die 
5.3 Einbettung in die räumliche Planung 
5. Klimaschutz und Energie

Nachhaltigkeitsbericht 2022
113
Flächenkonkurrenzen zwischen unterschiedlichen An-
sprüchen zu identifizieren, sorgsam miteinander abzu-
wägen und bestmöglich zu lösen.
 Mit dem Integrierten Flächenkonzept Münster (IFM) 
richtet die Stadt den Blick frühzeitig und proaktiv auf 
künftige Entwicklungen. Ziel ist es, Entwicklungsflä-
chen unter anderem für neue Wohn- und Arbeits-
stätten zu identifizieren, Flächenpotenziale für eine 
klimaneutrale Energieversorgung zu verorten und 
gleichzeitig die hochwertigen Freiräume der Stadt als 
wesentliches Alleinstellungsmerkmal zu schützen und 
weiterzuentwickeln. Damit soll ein nachhaltiger Rah-
men für die zukünftige räumliche Stadtentwicklung 
geschaffen werden und zugleich in Bezug auf künftige 
Wohn- und Arbeitsstättenbedarfe die Handlungsfähig-
keit Münsters bewahrt werden.
 Der IFM-Prozess soll insofern eine fachlich ausgewo-
gene Abwägung der unterschiedlichen Ansprüche an 
den Raum vorbereiten, er ist informell und wird pro-
aktiv von der Stadt durchgeführt. Ein konkreter Anlass 
ist die Fortschreibung des Regionalplans Münsterland, 
zu dem die Stadt Münster eine fundierte Stellungnah-
me abgeben musste. Die vorgelegte Flächenkulisse des 
Entwurfs des Regionalplans bietet der Stadt Münster 
Optionen für eine räumliche Zukunftsentwicklung mit 
dem Zielhorizont 2045. Der IFM-Prozess sollte u.  a. 
auch dazu beitragen, hierzu eine fachliche Haltung 
zu formulieren. Der IFM-Prozess wird mit der Abgabe 
der Stellungnahme zur laufenden Fortschreibung des 
Regio nalplans jedoch nicht beendet. Er wird weiterge-
führt, um das Angebot der Siedlungsflächenoptionen 
des Regionalplans weiter zu präzisieren, die Qualifi-
zierung von wertvollen Freiflächen vorzubereiten und  
potenzielle Standorte zur Erzeugung erneuerbarer 
Energien in Münster zu ermitteln.  
 Für Anfang 2023 ist eine dreiteilige Werkstatt-Reihe 
zum Integrierten Flächenkonzept Münster geplant. Es 
soll ein Kompass der Münsterschen Stadtlandschaft 
entwickelt und darauf aufbauend Flächen- und Ziel-
konflikte auf räumlicher Ebene sichtbar gemacht sowie 
in Form von möglichen Zukunftsszenarien eingehend 
öffentlich diskutiert werden.

114
Bis zum Jahr 2030 soll Münster klimaneutral 
werden. Mit Hilfe der Konzeptstudie „Klima­
neutrale Stadtverwaltung 2030“ nimmt auch 
der Beitrag der Stadtverwaltung konkretere 
Formen an. Erstmalig wurde eine umfassende 
Bestandsaufnahme über die relevanten Berei­
che der Stadtverwaltung durchgeführt sowie 
eine Ausgangsbilanz für Energieverbräuche 
und Treibhausgasemissionen aufgestellt. 
Neben einer Szenariobetrachtung unter der 
Fragestellung „mit welchen Stellschrauben 
können wir welche Ziele erreichen“ wurde 
parallel auch ein Handlungsprogramm mit 
konkreten Maßnahmen entwickelt.
Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030    
Nach Zahlen aus dem Jahr 2019 verursacht die Stadt-
verwaltung jährlich knapp 34.000 Tonnen Treibhaus-
gase, aufgeteilt in die Bereiche Liegenschaften (Ge-
bäude & Energieversorgung), Straßenbeleuchtung & 
Signalanlagen und Mobilität. Das entspricht rund zwei 
Prozent der gesamtstädtischen Emissionen. Der fol-
gende Indikator zeigt die entsprechende Startbilanz 
aus dem Jahr 2019.
Im Jahr 2021 wurde dem Rat der Stadt Münster eine 
Konzeptstudie vorgestellt, die in Form verschiedener 
Szenarien den Weg zur klimaneutralen Stadtverwal-
tung aufzeigt. Ergänzend zur Bestandsaufnahme und 
der Szenarien-Darstellung ist gleichzeitig unter Be-
teiligung zahlreicher städtischer Fachbereiche, Eigen-
betriebe und städtischer Tochtergesellschaften ein 
Handlungsprogramm erarbeitet worden, welches be-
stehende Prozesse und Aktivitäten aufgreift, weiterent-
wickelt und ergänzt. Dazu gehören z. B. ein obligatori-
scher Nachhaltigkeits- und Klima-Check für politische 
Beschlussvorlagen, das Auslaufen von Verbrennungs-
motoren im städtischen Fuhrpark und die energetische 
Sanierung des städtischen Gebäudebestands. Insge-
samt werden 22 Maßnahmenbündel definiert. 
5.4 Klimaschutz in Stadtverwaltung,  
in Eigenbetrieben und Beteiligungs-
gesellschaften  
Treibhausgasemissionen der Stadtverwaltung
Treibhausgasemissionen nach Bereichen der Stadt-
verwaltung im Ausgangsbilanzjahr 2019 in Tonnen
Quelle: Stadtwerke Münster/Stadt Münster, Stabstelle Klima
Liegenschaften
gesamt: 33.924 t CO2eq
Straßenbeleuchtung 
& Signalanlagen
Mobilität 
*Dienstliche inkl. 
Fuhrpark
Tonnen
5. Klimaschutz und Energie
0
5000
10000
15000
20000
25000
2016 2017 2018
8.245 (24 %) 
Ver- und  
Entsorgung
13.878  
(41 %) 
Gebäude
6.245 (18 %) 
Mitarbei-
ter*innen
2.928 (9 %)*2.629 (8 %)
25.000
20.000
15.000
10.000
5.000

Nachhaltigkeitsbericht 2022
115
Neben dem Maßnahmenbündel wurden in allen Hand-
lungsfeldern Sofortmaßnahmen identifiziert, die be-
reits fortgeschritten in der Umsetzungsplanung sind 
bzw. mit geringerem Aufwand realisiert werden kön-
nen. Dazu zählen beispielsweise Fahrrad-Leasing als 
neues Angebot für Mitarbeiter*innen, die Errichtung 
eine Koordinierungsstelle für klimafreundliche Mobi-
lität und weitere konkrete energetische Sanierungen 
von Schulen im Bestand.
Die Personalstelle für das Mobilitätsmanagement 
konnte im Jahr 2022 besetzt werden – die Stelle für  
die Gesamtkoordination wird voraussichtlich in 2023  
besetzt werden können. Die Umsetzung von Maßnah-
men und die Gesamtkoordination werden dadurch 
nochmal einen deutlichen Schub erhalten.
Übergreifende  
Maßnahmen
Prüfung von Beschüssen  
auf Nachhaltigkeit  
und Klimaschutz
Nachhaltige und  
klimafreundliche Beschaffung
Nachhaltige und  
klimaneutrale Veranstaltungen 
und Verpflegung
Digitalisierung und  
Green IT
Klimafreundlicher  
Fuhrpark
Energetische Sanierung  
im Bestand
Management einer  
klimaneutralen und  
nachhaltigen Verwaltung
Klimaneutrale Dienstreisen  
und Dienstgänge
Zukunftsfähiger Neubau
Ressourcen- und  
klimafreundliches  
Nutzer*innenverhalten
Klimafreundliche Mobilitäts-
angebote für Mitarbeiter*innen 
und Kund*innen
Energiemanagement in  
kommunalen Liegenschaften
Einführung einer internen  
CO2-Bepreisung
Koordinationsstelle  
klimafreundliche Mobilität
Mitarbeiter*inneninformation 
und -sensibilisierung
Grüne Wärmeversorgung der 
städtischen Liegenschaften
Erneuerbare  
Energieversorgung
Energieeffiziente  
Straßenbeleuchtung und  
Lichtsignalanlagen
Klimaneutrale Eigenbetriebe  
im Konzern Stadt Münster
Nachhaltiger Energieeinkauf
Kompensation
Nachhaltiges städtisches  
Finanzwesen
6 Maßnahmen
Mobilität
5 Maßnahmen
Gebäude, Energie,  
Ver- und Entsorgung
8 Maßnahmen
Beschaffung und  
Veranstaltungen
3 Maßnahmen

116
Klimaschutz am Beispiel der Stadtwerke 
Münster   
Bis 2030 wollen die Stadtwerke Münster Wind- und 
Sonnenenergie so weit ausbauen, dass sie den Strom-
bedarf ihrer Privatkund*innen aus eigenen Anlagen de-
cken können. Dabei sollen gezielt auch Bürger*innen-
beteiligungen ermöglicht werden, um die Menschen 
vor Ort am finanziellen Erfolg von regenerativen Pro-
jekten teilhaben zu lassen. Zudem wird in diesem Zeit-
raum auch der Umbau der Wärmeerzeugung auf erneu-
erbare Wärmequellen eingeleitet, d. h. eine Erzeugung 
ohne Einsatz von konventionellen Brennstoffen in der 
Fernwärmeerzeugung. Neben weiteren Leittechnolo-
gien für die Wärmetransformation wird aufgrund der 
geologisch vielversprechenden Ausgangssituation un-
ter anderem die Tiefengeothermie intensiv untersucht.
Photovoltaik-Ausbau mit Bürger*innenbeteiligung 
Gemeinsam haben der Reit- und Fahrverein Roxel e. V. 
und die Stadtwerke Münster zwei Reithallen in Son-
nen-Kraftwerke verwandelt. Eine 3.000 Quadratmeter 
große Anlage auf den Dächern der neuen und der alten 
Halle erzeugt klimaneutralen Strom für Münster. Rund 
200 Haushalte können rechnerisch mit der CO 2-freien 
Energie aus Roxel versorgt werden. Die Anlage vermei-
det jährlich bis zu 360 Tonnen CO 2.
Photovoltaik-Angebot für Eigenheimbesitzer*innen  
Die Stadtwerke Münster wollen den Anteil an Strom 
aus Sonnenenergie deutlich steigern und bieten Ei-
genheimbesitzer*innen zur Nutzung der Dächer ein 
Angebot, das die Finanzierung, Planung und Bau einer 
Photovoltaikanlage auf dem Hausdach umfasst. Eigen-
tümer*innen pachten diese Anlage für einen festen 
monatlichen Betrag. Den erzeugten Ökostrom nutzen 
die Bewohner*innen des Hauses zuerst selbst. Produ-
ziert die Anlage mehr Energie als die Bewohner*innen 
verbrauchten, wird der Strom ins öffentliche Netz ein-
gespeist und vergütet. Die Stadtwerke Münster bieten 
fünf Anlagengrößen für Dachflächen zwischen 15 und 
51 m² an, zusätzlich lässt sich die Photovoltaikanlage 
um einen Stromspeicher ergänzen. Für diese Kombi-
nation ist eine Förderung durch die Stadt Münster in 
Höhe von bis zu 2.000 Euro möglich. 
Umstellung aller Privatkundentarife auf Ökostrom  
Seit Januar 2022 versorgen die Stadtwerke Münster alle 
Kund*innen der Grund- und Ersatzversorgung automa-
tisch mit Strom aus Erneuerbaren Energieanlagen. Die 
weiteren Tarife folgten bis zum Jahresende. 
 Ab 2023 bieten die Stadtwerke Münster privaten 
Haushalten Neuverträge und Vertragsverlängerungen 
ausschließlich in Ökostromqualität an. 
 Insgesamt rund 67.000 Tonnen CO 2 werden durch 
den Verzicht auf fossilen Strom im Privatkundenportfo-
lio der Stadtwerke Münster eingespart. Das entspricht 
etwa dem jährlichen CO2-Ausstoß von zwei Prozent der 
Münsteraner Bevölkerung, gut 6.000 Menschen. 
 Herkunftsnachweise stellen sicher, dass der Strom 
vornehmlich aus Wind-, Photovoltaik- und Wasser-
kraftanlagen in Europa stammt. Die Nachweise ma-
chen transparent nachvollziehbar, welche Anlage den 
Ökostrom wo produziert hat.
 Darüber hinaus sind die Stadtwerke Münster in den 
Bereichen Windenergie und Geothermie tätig.
5. Klimaschutz und Energie

Nachhaltigkeitsbericht 2022
117
© Stadt Münster / Michael C. Möller
Energie- und  
Treibhausgasbilanz
Mit Blick auf die Strom­
erzeugung planen die  
Stadtwerke Münster den Aus­
bau der Wind energieanlagen 
auf eine Erzeugungskapazität 
von 280 GWh sowie den  
Ausbau der Photovoltaik­
anlagen auf 100 GWh  
bis 2030.

118
 Stadt Münster / Michael C. Möller

Nachhaltigkeitsbericht 2022
119
Worum geht es?
Wie erreichen wir, dass alle Menschen ihrer Qualifikati-
on entsprechend einer „Guten Arbeit“ nachgehen und 
inklusive und faire Beschäftigungsverhältnisse ausrei-
chend vorhanden sind? Wie befördern wir aktiv gute 
Arbeitsbedingungen und schaffen bestmögliche indivi-
duelle berufliche Perspektiven? Mit welchen Beiträgen 
verbessern wir kontinuierlich die Arbeitsbedingungen 
von Frauen und geringfügig Beschäftigten? Und wie 
können Unternehmen qualitativ wachsen aber gleich-
zeitig ihren Ressourcenverbrauch minimieren und sozi-
ale Aspekte berücksichtigen? Bausteine einer zukunfts-
orientierten Wirtschaft reichen vom Aufrechterhalten 
eines breiten Branchen- und Unternehmensmixes über 
Angebote für flächen- und ressourcensparende Gewer-
beflächenentwicklung bis hin zur Schaffung von Wohn-
raum für Beschäftigte. Auch Unternehmensführungen 
sind gemeinwohlorientiert zu gestalten – im fairen 
Wettbewerb, entlang nachhaltiger Wertschöpfungs-
ketten und im aktiven Austausch mit Wissenschaft und 
Verwaltung.
Alle Menschen gehen ihrer Qualifikation entsprechend einer guten Arbeit 
nach. Inklusive und faire Beschäftigungsmöglichkeiten sind ausreichend 
vorhanden. Die Stadt verfolgt das Ziel einer zukunftsorientierten Wirt-
schaftsentwicklung, in der ökonomische Wettbewerbsfähigkeit im Einklang 
steht mit ökologischer Tragfähigkeit und sozialer Verantwortung.
6. Gute Arbeit und zukunfts-
orientierte Wirtschaft
Strategische  
Ziele
• Stadt und Unternehmen fördern aktiv eine 
„Gute Arbeit“
• Fähigkeiten aller Menschen individuell für 
eine bestmögliche berufliche Perspektive 
fördern
• Frauen und Männer erhalten gleiche  
Vergütung bei gleicher Arbeit
• Arbeitsbedingungen geringfügig  
Beschäftigter verbessern 
• Breiten Branchen- und Unternehmensmix 
sichern und weiterentwickeln
• Standortsicherung unterstützen,  
ein flächen- und ressourcensparendes,  
bedarfsorientiertes Gewerbeflächenangebot 
zur Verfügung stellen
• Voraussetzungen für ein qualifiziertes  
Fachkräfteangebot schaffen
• Austausch zwischen Wissenschaft, Wirt-
schaft und der Stadt Münster fest etablieren
• Zukunftsweisende Geschäftsmodelle,  
Innovationen, Produkte und Dienstleistun-
gen entwickeln sowie die Möglichkeiten  
des digitalen Wandels nutzen
• Unternehmen sind sich ihrer globalen  
Verantwortung und ihrer Verantwortung  
für das Gemeinwohl in Münster bewusst
• Unternehmen gestalten im fairen  
Wettbewerb ihre Unternehmensführung 
und Wertschöpfungsketten nachhaltig
• Angemessenes Wohnen von Beschäftigten  
in Münster ermöglichen

120
„Gute Arbeit“ ist mehr als das Vorhandensein 
von ausreichend Beschäftigungsverhältnissen. 
Sowohl Stadt als auch Unternehmen fördern 
in Münster aktiv „Gute Arbeit“, sei es über  
die konkrete Gestaltung des jeweiligen  
betrieblichen Arbeitsumfelds oder über über­
greifende arbeitsmarktpolitische Rahmen­
bedingungen, die mehr Integration, Inklusion, 
Familienfreundlichkeit und gerechtere Bezah­
lung ermöglichen. 
Förderung kinder- und familienfreund-
licher Rahmenbedingungen  
Familienförderung in der Stadt Münster bedeutet, Fa-
milien entsprechende Rahmenbedingungen zu bieten 
und ihnen frühzeitig Informationen, Unterstützung 
und Beratung zur Verfügung zu stellen. Bedeutende 
Angebote sind in diesem Bereich das Familienbüro, die 
Familienbesuche, die Stadtteilkoordination, Frühe Hil-
fen, die Schwangerschaftsberatung sowie Elterngeld, 
Elternzeit und Betreuungsgeld. 
Ausbau der Tages- und OGS-Betreuung 
Ein wichtiger Baustein für die Vereinbarkeit von Beruf 
und Familien ist die Betreuung der Kinder. 
 Die Kindertagesbetreuungsangebote für u3- und 
ü3-Kinder werden kontinuierlich ausgebaut. Die Be-
treuungsquote steht in Anhängigkeit zur demografi-
schen Entwicklung (wachsende Stadt Münster). Jähr-
6.1 Förderung von Rahmenbedingungen 
für gute Arbeit  
6. Gute Arbeit und zukunftsorientierte Wirtschaft
Kinderbetreuungsangebote
Anteil der Plätze zur Kinderbetreuung in Münster für 
Unter-3-Jährige sowie 3- bis 6-Jährige an der Bevöl-
kerung unter 3 Jahren sowie 3 bis 6 Jahren in Prozent
Betreuungs- und Ganztagsangebote  
an Grundschulen
Betreuungs- und Ganztagsangebote in den Jahrgängen 
1 bis 4 an städtischen Grundschulen
Unter-3-Jährige Offene  
Ganztagsschule
3- bis 6-Jährige Schule von acht 
bis eins
Ganztagsschule
Quelle: Stadt Münster, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Quelle: Stadt Münster, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
0
20
40
60
80
100
120
2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Jahre
%%
Prozent
Jahr 2018 / 19 2019 / 20 2020 / 21 2021 / 22 2022 / 230
20
40
60
80
2018 2019 2020 2021 2022 Jahre
%%
Prozent
Jahr

Nachhaltigkeitsbericht 2022
121
lich wird im Kindertagesbetreuungsbericht zu den 
Ausbaustrategien und neuen Entwicklungen berichtet.
Eltern erhalten in Münster bei Bedarf einen OGS-Be-
treuungsplatz. Ganztätige Ferienangebote werden im 
Rahmen der stadtweiten, ganztätigen Ferienbetreu-
ungsangebote offeriert.
 67,9 Prozent der Grundschulkinder nehmen im 
Schuljahr 2022 / 23 an den Angeboten der außerun-
terrichtlichen Angebote der Offenen Ganztagsschulen 
teil.  Die Rahmenbedingungen der kinderfreundlichen 
Kommune Münster werden im Kapitel „Gesellschaftli-
che Teilhabe“ vorgestellt ( → Kapitel 1). 
Förderung von arbeitsmarkt- und sozial-
politischen Rahmenbedingungen  
Das kommunale Arbeitsmarkt- und Integrationspro-
gramm stellt die wesentlichen Rahmenbedingungen, 
Ziele und Handlungsfelder des Jobcenters der Stadt 
Münster für das jeweilige Jahr dar und beschreibt, mit 
welchen Strategien, Aktivitäten und Maßnahmen die 
Ziele innerhalb der einzelnen Handlungsfelder erreicht 
werden sollen. 
 Damit dient das Programm den Mitarbeitenden des 
Jobcenters als Orientierungsfunktion und Arbeitsgrund-
lage und ermöglicht zugleich Transparenz über die Arbeit 
des Jobcenters.
Kommunales Arbeitsmarkt- und  
Integrationsprogramm  
Das Jobcenter plant das Arbeitsmarkt- und Integrati-
onsprogramm unter Beteiligung zahlreicher arbeits-
markt- und sozialpolitischer Akteur*innen wie etwa 
dem Jobcenter-Beirat. In die Entwicklung der Maßnah-
men und Angebote des Jobcenters fließen zahlreiche 
Erfahrungswerte ein, so auch Rückmeldungen der Leis-
tungsberechtigten.

122
Handlungsfelder:
• Beendigung und Vermeidung von Langzeit-
arbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug
• Integration in sozialversicherungspflichtige  
Beschäftigung
• Ausbildung und Qualifizierung
• Förderung des inklusiven Arbeitsmarktes
• Chancengleichheit am Arbeitsmarkt / Vereinbarkeit 
von Familie und Beruf
• Vernetzung mit den Arbeitsmarktakteur*innen  
Öffentlich geförderte Beschäftigung   
Mit der öffentlich geförderten Beschäftigung (ögB) 
wird das Ziel verfolgt, Langzeitarbeitslosen und Lang-
zeitleistungsbeziehenden im SGB II-Bezug eine Per-
spektive zur Teilhabe auf dem Arbeitsmarkt zu geben.  
 In den Jahren 2021 und 2022 ist es gelungen, 120 
bzw. 84 langzeitarbeitslosen Menschen Soziale Teilha-
be zu ermöglichen. Zudem konnten 31 Beschäftigungs-
verhältnisse für arbeitsmarktferne langzeitarbeitslose 
Alleinerziehende bzw. Geflüchtete geschaffen werden. 
 Seit Beginn des Projektes „Umsetzung des Teilhabe-
chancengesetzes in der Stadtverwaltung“ im Jahr 2019 
sind insgesamt 69 Langzeitarbeitslose bzw. Langzeit-
leistungsbeziehende in eine öffentlich geförderte Be-
schäftigung bei der Stadt Münster eingetreten. Aktuell 
sind 51 Personen in unterschiedlichsten Berufen in 14 
verschiedenen Ämtern und Einrichtungen der Stadt-
verwaltung beschäftigt.
69 Langzeitarbeitslose bzw. 
Langzeitleistungsbeziehende  
sind seit dem Jahr 2019 in  
eine öffentlich geförderte  
Beschäftigung bei der Stadt 
Münster eingetreten. 
6. Gute Arbeit und zukunftsorientierte Wirtschaft

Nachhaltigkeitsbericht 2022
123
Arbeitslosenquote
Anteil der arbeitslosen Frauen und Männer sowie  
der arbeitslosen Bevölkerung insgesamt in Münster  
in Prozent
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 
Anteil der sozialversicherungspflichtig beschäftigten 
Frauen und Männer am Wohnort Münster im Verhält-
nis zu der weiblichen und männlichen Bevölkerung im 
Alter von 18 bis 64 Jahren in Prozent
Verdienstabstand zwischen Männern und Frauen
Median der sozialversicherungspflichtig Vollzeit-
beschäftigten der Kerngruppe mit Angaben zum 
Bruttomonatsentgelt am Arbeitsort Münster
Männer
Männer Männer Verdienstabstand zwischen 
Frauen und Männern
Frauen
Frauen Frauen
Insgesamt
Quelle: Bundesagentur für Arbeit 
Prozent
Prozent Euro
Quelle: Bundesagentur für Arbeit 
Arbeitslose in Münster
Anzahl der Arbeitslosen über 55 Jahre, der Langzeit-
arbeitslosen, der schwerbehinderten Arbeitslosen und 
der ausländischen Arbeitslosen in Münster
Langzeitarbeitslose
Quelle: Bundesagentur für Arbeit 
Quelle: Bundesagentur für Arbeit 
0
1
2
3
4
5
6
7
2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Jahre
0
1000
2000
3000
4000
2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Jahre
0
10
20
30
40
50
60
70
2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Jahre
0
1000
2000
3000
4000
5000
2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Jahre
Anzahl
Jahr
Jahr
JahrJahr
4.000
4.000
5.000
3.000
3.000
2.000
2.000
1.000
1.000
Über 55 Jahre Schwerbehinderte Arbeitslose
Ausländische Arbeitslose

124
Gute Arbeitsbedingungen und bessere 
 Chancengleichheit sind heute insbesondere 
mit Blick auf den demografischen Wandel  
und den zunehmenden Fachkräftemangel 
wichtige Qualitätsmerkmale für Stadt­
verwaltungen und kommunale Betriebe.  
Überzeugende Konzepte für Personal­
gewinnung und ­bindung, Inklusion, Erhalt 
der Gesundheit, Homeoffice sowie Kinder­
betreuung gewinnen immer mehr an  
Bedeutung. So werden sowohl die Haltung  
als auch vorhandene Angebote für Mitarbei­
tende zunehmend als Qualitätsmerkmale 
wahrgenommen und sind für eine Positio­
nierung der Stadt als gute Arbeit geberin von 
elementarer Bedeutung. Die Maßnahmen,  
die die Stadt in diesem Zusammenhang er­
greift, werden hier nachfolgend dargestellt.
Nachhaltiges Personalmanagement   
Im Rahmen ihres Personalmanagements setzt sich die 
Stadt Münster dafür ein, auch zukünftig attraktiv als Ar-
beitgeberin zu sein, um so auch langfristig den Erfolg 
und die Arbeitsfähigkeit der Verwaltung zu sichern. 
Dabei geht es gleichermaßen um den Erhalt der Ge-
sundheit und Zufriedenheit der Mitarbeitenden, um 
die Steigerung des Anteils von Frauen in Führungspo-
sitionen, die gleichberechtigte Teilhabe schwerbehin-
derter Menschen am Arbeitsleben, die Integration von 
Menschen mit Behinderung sowie die Beschäftigung 
von Menschen mit Migrationsvorgeschichte.
Personalentwicklungskonzept 2020  
der Stadt Münster 
Die Stadt Münster setzt sich im Zuge der Personalent-
wicklung dafür ein, die Quote der unbefristet sozial-
versicherungspflichtigen Beschäftigten zu erhöhen. 
Beschäftigungsverhältnisse sollen sich stärker an bio-
grafischen Bedürfnissen orientieren und Unterbeschäf-
tigung vermeiden sowie die Zahl der befristeten Be-
schäftigungsverhältnisse abnehmen.
 Im Personalentwicklungskonzept der Stadt Münster 
sind weitere Maßnahmen gebündelt, um die Potenzia-
le städtischer Beschäftigter zu identifizieren und best-
möglich weiterzuentwickeln. Themenschwerpunkte 
sind die Auswirkungen der demografischen Entwick-
lung, die fortschreitende Digitalisierung, die Weiter-
entwicklung von Führungskultur und Zusammenarbeit 
sowie der Erhalt bzw. die Wiederherstellung der Ge-
sundheit der städtischen Beschäftigten.
Weitere Maßnahmen:
• Entwicklung und Einführung von Programmen zur 
Förderung berufsbegleitender Bachelorstudien-
gänge und zur Förderung beruflicher Aufstiegsfort-
bildungen
• Deutliche Ausweitung des individuellen Coachings 
städtischer Beschäftigter
• Schaffung von Strukturen und Anreizen für eine 
bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und 
eine geschlechtergerechtere Verteilung von  
Sorge- und Erwerbsarbeit
6.2 Gute Arbeit in Stadtverwaltung,  
Eigenbetrieben und Beteiligungs-
gesellschaften  
6. Gute Arbeit und zukunftsorientierte Wirtschaft

Nachhaltigkeitsbericht 2022
125
Gleichstellungsplan
Die Stadt Münster setzt sich dafür ein, den Anteil der 
Frauen in Führungspositionen kontinuierlich zu erhö-
hen. Entsprechend der im Gleichstellungsplan 2021 
genannten Ziele wird sie einschließlich kommunaler 
Einrichtungen und Unternehmen bis 2030 die beste-
hende Unterrepräsentanz abbauen.
Ausgewählte Ergebnisse aus den Jahren 2019 bis 2022:
• Die Dienstvereinbarung zur Gestaltung von  
Telearbeit und mobilem Arbeiten flexibilisiert  
die Optionen der Telearbeit und ermöglicht  
mobiles Arbeiten.
• Homeoffice und Telearbeitsplätze wurden  
ausgeweitet.
• Eröffnung einer neuen betrieblichen Großtages-
pflegestelle (neun Plätze) für Kinder unter drei 
Jahren im Jahr 2020.
• Im Bereich der Führungskräftenachwuchs-Fort-
bildung wird es einen neuen Baustein „Gender- und 
Interkulturelle Kompetenz“ geben. Die Fortbildun-
gen für erfahrene und neue Führungskräfte werden 
Genderkompetenzen stärker berücksichtigen.
• Einrichtung einer Arbeitsgruppe, die ein Konzept 
zum Thema „Grenzachtender Umgang und  
gegen sexuelle Gewalt in der Stadtverwaltung“  
verwaltungsweit entwickeln und etablieren soll. 
Inklusionsvereinbarung
Mit der Anfang 2018 überarbeiteten Inklusionsver-
einbarung wird in der Stadtverwaltung die gleichbe-
rechtigte Teilhabe schwerbehinderter Menschen am 
Arbeitsleben von Anfang an berücksichtigt. Mit der 
Umsetzung der in der Inklusionsvereinbarung be-
schriebenen Ziele und Maßnahmen leistet die Stadt-
verwaltung einen Beitrag zur Förderung der Selbstbe-
stimmung von Menschen mit Behinderung.
Frauen in Führungspositionen der  
Stadtverwaltung Münster
Anteil der Frauen in unterschiedlichen Führungs-
positionen der Stadtverwaltung in Prozent
Beschäftigte der Stadtverwaltung Münster  
nach TvöD-Entgeltgruppen
Anzahl der Beschäftigten der Stadtverwaltung  
in verschiedenen TvöD-Entgeltgruppen im Jahr 2022
männlich weiblich
Quelle: Stadt Münster, Personal- und Organisationsamt
Prozent
Anzahl
Quelle: Stadt Münster, Personal- und Organisationsamt 
Prozent
Jahre
0
10
20
30
40
50
2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
0
100
200
300
400
500
600
700
1234 5Entgeld-
gruppen 
E01–E05
Entgeld-
gruppen 
E06–E07
Entgeld-
gruppen 
E08–E09
Entgeld-
gruppen 
E10–E12
Entgeld-
gruppen 
E13–E15Jahr

126
Schwerpunkte:
• Erhöhung der Schwerbehindertenquote auf  
6 Prozent der Beschäftigten der Stadt Münster
• Durchführung von Jobcarving, bei dem einfache  
Tätigkeiten aus Bereichen herausgenommen  
und von Menschen mit Behinderung ausgeführt 
werden 
• Zusammenarbeit mit der Fachvermittlung der 
Arbeitsagentur für schwerbehinderte Akademiker 
(ZAV) zur Schaffung von qualifizierten Arbeits-
plätzen für schwerbehinderte Menschen
• Ausbildung von Menschen mit Behinderung:  
Zusammenarbeit mit Schulen und Integrations-
fachdienst aufnehmen
Die Einrichtung eines verwaltungsinternen Inklusions-
betriebes zur Beschäftigung von Menschen mit Behin-
derung, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäfti-
gung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf besondere 
Schwierigkeiten stößt, wird geprüft.
Außenarbeitsplätze
Zur Integration von Menschen mit Behinderung sind 
bei der Stadtverwaltung fünf Außenarbeitsplätze für 
Menschen mit Behinderung eingerichtet worden. Die-
se Außenarbeitsplätze werden derzeit als inklusions-
fördernde Maßnahme für Menschen mit Schwerbehin-
derung in Kooperation mit der Alexianer Werkstätten 
GmbH sowie der Westfalenfleiß GmbH mit dem Ziel 
der beruflichen Teilhabe angeboten.
 Den Betroffenen bietet diese Beschäftigungsform 
die Möglichkeit, unter fachlicher Begleitung, die berufs-
praktischen Fähigkeiten sowie die sozialen Kompeten-
zen zu erweitern, um zu einem späteren Zeitpunkt den 
Weg in den allgemeinen Arbeitsmarkt einzuschlagen.
 Als besonders geeignet hat sich der Einsatz von Men-
schen mit Behinderung in folgenden Arbeitsbereichen 
bei der Stadt Münster erwiesen:
• Tätigkeit in der Mediathek im Hansa-Berufskolleg
• Verwaltungs- und Bürotätigkeiten im Sozialamt 
sowie im Amt für Bürger- und Ratsservice
• Garten- und Landschaftspflege im Amt für  
Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
• Unterstützung in der Mensa / Küche der  
Gesamtschule Münster-Mitte
Schwerbehinderte Mitarbeitende bei  
der Stadtverwaltung Münster
Anteil der schwerbehinderten Mitarbeitenden bei  
der Stadtverwaltung Münster in Prozent
Quelle: Stadt Münster, Personal- und Organisationsamt
6. Gute Arbeit und zukunftsorientierte Wirtschaft
Prozent
Jahr
0
2
4
6
8
2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023

Nachhaltigkeitsbericht 2022
127
Interkulturelle Öffnung 
Die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am 
gesellschaftlichen Leben ist das im Migrationsleitbild 
formulierte Integrationsverständnis ( → Kapitel 1). Ein 
wichtiger Beitrag soll durch die Umsetzung der Ziele 
im Handlungsfeld „Interkulturelle Öffnung der öffent-
lichen Verwaltungen“ geleistet werden. Das Kommu-
nale Integrationszentrum arbeitet gemeinsam mit 
Behörden und Verbänden in Münster daran, die Be-
schäftigung von Menschen mit Migrationsvorgeschich-
te in den Verwaltungen und Verbänden zu fördern.
 So hat der Rat der Stadt Münster beschlossen, zur 
Umsetzung des Migrationsleitbildes in allen Verwal-
tungen einen Anteil von mindestens 20 Prozent der 
Beschäftigten mit Migrationsvorgeschichte zu errei-
chen. Dies gilt für alle Beschäftigungsebenen bis hin 
zur Leitungsebene. Darüber hinaus strebt Münster in 
allen Bereichen und Institutionen eine Beschäftigung 
von Menschen mit Migrationsvorgeschichte proporti-
onal zu ihrem Anteil an der Stadtgesellschaft an.
Im Jahr 2021 untersuchten Studierende der Hoch-
schule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW in 
Kooperation mit dem Kommunalen Integrationszent-
rum die bisherigen Konzepte und Maßnahmen für die 
migrationssensible Öffnung des Jobcenters Münster, 
um auf dieser Grundlage neue Ansätze zu identifizieren 
sowie Handlungsempfehlungen zu entwickeln.
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (awm) haben – 
nicht zuletzt im Rahmen des Projekts „Betriebliche und 
berufliche Integration von Geflüchteten in kommunale 
Betriebe“ seit dem Jahr 2017 geflüchtete Menschen 
ausgebildet und übernommen. Um eine intensive Be-
treuung zu ermöglichen, haben die awm eine neue 
Ausbilderstelle im technischen Ausbildungssektor im 
Jahr 2020 besetzt.
Betriebliches Gesundheitsmanagement 
Das Betriebliche Gesundheitsmanagement beinhal-
tet verschiedene Bereiche der Gesundheitsförderung 
und -erhaltung in der Verwaltung, Eigenbetrieben und 
Beteiligungsunternehmen. Es besteht aus drei Säulen: 
Dem Arbeits- und Gesundheitsschutz, dem Betriebli-
chen Eingliederungsmanagement für Mitarbeitende 
nach längerer Krankheit sowie der Betrieblichen Ge-
sundheitsförderung. Insgesamt werden hierüber die 
Ziele verfolgt, die Mitarbeitendengesundheit zu ver-
bessern, Krankheiten vorzubeugen sowie das Wohl-
befinden und die Zufriedenheit der Mitarbeitenden 
zu steigern. Dabei geht es sowohl darum die Arbeits-
bedingungen und die betrieblichen Rahmenbedingun-
gen als auch das persönliche Gesundheitsverhalten der 
Mitarbeitenden gesundheitsförderlich zu gestalten.
Ende 2020 waren 6  %  
der Mitarbeitenden der 
Stadtverwaltung Münster 
nicht in Deutschland  
geboren.4
4  Da von rund einem Sechstel der städtischen Mitarbeitenden Informationen zum Geburtsort fehlen, kann die tatsächliche Quote höher ausfallen.

128
Gesundheitsmanagement der Stadt Münster 
Im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanage-
ments der Stadt Münster bestehen fortlaufende An-
gebote und eine Vielzahl von gesundheitsbezogenen 
Fortbildungen, welche von den Mitarbeitenden ge-
bucht werden können. Zusätzlich finden jährlich viel-
fältige gesundheitsförderliche Aktionen (bspw. Ge-
sundheitstage) und Vorträge unter einem bestimmten 
aktuellen und relevanten Schwerpunktthema statt. 
Das Schwerpunktthema gibt Anregungen und Impul-
se zu gesundheitsförderlichem Verhalten, stärkt das 
Bewusstsein für Gesundheit und regt die Eigenverant-
wortung der Mitarbeitenden an. Die Teilnahme am 
Schwerpunktthema wird durch die Stadt Münster als 
gesundheitsförderliche Maßnahme unterstützt und 
gilt als Arbeitszeit. Die Schwerpunktthemen der ver-
gangenen Jahre waren:
• 2021: Starkes Immunsystem
• 2022: Fit für Digital
Zusätzlich heißt es alle Jahre ab Mai wieder „Auf die 
Leeze, fertig, los!“, wenn die Mitarbeitenden gemein-
sam bei der bundesweiten Aktion „Mit dem Rad zur 
Arbeit“ teilnehmen und fleißig in die Pedale treten. 
Weiterhin sind Aktionen, wie zum Beispiel die Grippe-
schutzimpfungen und Blutspendeaktionen Bestandtei-
le der betrieblichen Gesundheitsförderung.
Gesundheitsmanagement der Abfallwirtschafts-
betriebe Münster
Die Angebote „awm fit“ (physische Gesundheit) und 
„awm life“ (psychosoziale Gesundheit) sind seit Mitte 
2013 bzw. Ende 2014 Bausteine des betrieblichen Ge-
sundheitsmanagements der Abfallwirtschaftsbetriebe 
Münster (awm) und werden von externen Fachkräf-
ten in enger und regelmäßiger Absprache konzipiert 
und durchgeführt. Ziel dieses Pilotprojekts ist, die 
Gesundheitsquote bei den awm zu fördern. Insbeson-
dere die Mitarbeitenden des gewerblichen Bereichs 
sind starken körperlichen Belastungen ausgesetzt, 
was sich in einer vergleichsweise hohen Krankenquote 
wider spiegelt. Aber auch psychosoziale Belastungen 
am Arbeitsplatz dürfen im betrieblichen Gesundheits-
management nicht vernachlässigt werden.  
Im Jahr 2019 wurde ein Fitnessraum auf Anregung 
von Mitarbeitenden als ein Baustein des betrieblichen 
 Gesundheitsmanagements der awm eingerichtet. Das 
Training wird individuell auf die Bedürfnisse und Ziele  
der Mitarbeitenden ausgerichtet. Jeder bekommt  
einen individuellen Trainingsplan und eine Geräteun-
terweisung. Einmal in der Woche ist ein Physiothe-   
rapeut vor Ort und begleitet das Training. 
 Der körperlich harten Belastung im Bereich der  
Abfallabfuhr und Straßenreinigung wird Rechnung 
getragen. Ergonomische Arbeitsgeräte, Niederflurfahr-
zeuge, komfortable Fahrersitze und Automatiklifte sind 
ausgewählte Beispiele der mitarbeitendenorientierten 
Ansätze. 
Im Programm 50+ werden gezielt Maßnahmen und 
Angebote entwickelt, um die Gesundheit von älteren 
Mitarbeitenden zu erhalten bzw. zu fördern und sie in 
relevanten Fragen (z.  B. zum Thema Rente) zu unter-
stützen. 
 Einen Leitfaden und eine Vereinbarung zum grenz-
achtenden Umgang haben die Abfallwirtschaftsbetrie-
be Münster – unter Einbindung weiterer städtischer 
Akteure – entwickelt. Damit verpflichten sich alle Mit-
arbeitenden hierarchieunabhängig, sich respektvoll 
und grenzachtend zu verhalten, Dritte auf Grenzüber-
schreitungen hinzuweisen und anzusprechen, sich für 
Betroffene einzusetzen, wenn möglich einzuschreiten 
und wenn erforderlich, die direkte Führungskraft zu in-
formieren.
Seit dem Jahr 2021 koordiniert eine Gesundheitsmana-
gerin das vielschichtige betriebliche Gesundheitsma-
nagementsystem innerhalb der awm. Zudem befindet 
sich seit 2022 die „Werkstatt Gesundheit“ im Aufbau.
6. Gute Arbeit und zukunftsorientierte Wirtschaft

Nachhaltigkeitsbericht 2022
129
Über eine nachhaltige Gewerbeflächenpla­
nung, Digitalisierung, zahlreiche Netzwerke 
und Kooperationsprojekte mit der Wirtschaft 
und Wissenschaft schafft die Stadt Münster 
im Verbund mit den hiesigen Unternehmen 
Rahmenbedingungen zur Sicherung und 
Weiterentwicklung eines breiten Branchen­ 
und Unternehmensmixes, für ein qualifi­
ziertes Fachkräfteangebot, zur Entwicklung 
zukunftsweisender Geschäftsmodelle und 
unterstützt Unternehmen, ihre eigenen Wert­
schöpfungsketten nachhaltiger zu gestalten. 
Nachhaltige Gewerbeflächenplanung   
Das Gewerbeflächenentwicklungskonzept sieht eine 
permanent verfügbare Fläche von 50 Hektar baureifen 
Gewerbeflächen im Eigentum der Stadt Münster für 
eine bedarfsgerechte und ressourcenschonende Ge-
werbeflächenentwicklung vor. 
 Bei der Gewerbeflächenentwicklung werden ver-
stärkt ökologische Kriterien berücksichtigt. So hat sich 
die Stadt Münster verpflichtet, in neuen Bebauungsplä-
nen für flache und flachgeneigte Dächer grundsätzlich 
eine Begrünung im Bebauungsplan festzusetzen und 
die Anlage von sogenannten Schottergärten zu verbie-
ten. Aktuell werden Kriterien für eine klimagerechte 
und -angepasste Bauleitplanung entwickelt, die auch 
bei der Ausweisung neuer Gewerbe- und Industriege-
biete Anwendung finden ( → Kapitel 5.3).
 Die Wirtschaftsförderung Münster (WFM) hat für 
die Gewerbeflächenvermarktung ein Bewertungskon-
zept auf der Basis sozialer und ökologischer Kriterien 
entwickelt, das bei der Vergabe von Grundstücken 
herangezogen wird. Das Konzept umfasst als Orien-
tierungsrahmen fünf Vergabekategorien mit verschie-
denen Bewertungsaspekten, die zu einer bestimmten 
Punkterreichung (teilweise auch Sonderpunkten) füh-
ren können: 
• Arbeitsplatzdichte
• Nachhaltigkeit / Umweltschutz (z. B. PV-Anlage, 
Dachbegrünung, Sonderpunkte: Fahrradförderung, 
Fahrgemeinschaften)
• Soziales (z. B. Mindestlohn, Ausbildungsbetrieb, 
Sonderpunkte: Frauenförderung, Inklusion) 
• Zukunftsorientierung / Technologie  
(z. B. Technologieorientierung, innovativ) 
• Funktion für das Gebiet (z. B. Gastronomie mit  
Versorgungsfunktion für das Gebiet)
Beispiel Batterieforschungszentrum 
Im Gewerbegebiet Hansa-BusinessPark entsteht die 
Fraunhofer-Einrichtung Forschungsfertigung Batte-
riezelle (FFB). Als Bindeglied zwischen Wissenschaft, 
Forschung und Wirtschaft ist es das Ziel der FFB, eine 
Forschungsinfrastruktur zur ökologischen und ökono-
mischen Batteriezellproduktion zu errichten. Im Fo-
kus stehen somit der ökologische Ressourceneinsatz, 
6.3 Förderung von Rahmenbedingungen 
für nachhaltiges Wirtschaften

130
die nachhaltige Produktion und das umweltgerech-
te Recycling von Batteriezellen. Auf einer Fläche von 
mehr als 55.000 m² entsteht eine zukunftsweisende 
Forschungsfertigung für die Batteriezellenproduktion 
im Gigawatt-Maßstab. 2023 soll das erste Gebäude, die 
FFB PreFab, für die Forschungsarbeit fertiggestellt wer-
den. Es folgt später die Errichtung der FFB Fab. Damit 
kann dann voraussichtlich ab 2025 die verfügbare For-
schungskapazität auf den großindustriellen Maßstab 
mit Gigawatt-Leistungen hochgefahren werden.
Nachhaltiger Tourismus und nachhaltige 
Großveranstaltungen sowie Messen    
Im Tourismus- und Kongressmarketing Bereich bei 
Münster Marketing werden zahlreiche Maßnahmen 
zur nachhaltigeren Gestaltung von Tagungen und Kon-
gressen bzw. für nachhaltige Tourismusangebote ent-
wickelt und umgesetzt:
Nachhaltige Gestaltung des Tourismusmanagements  
Fahrradtourismus 
Ein Schwerpunkt der touristischen Vermarktung liegt 
auf dem Fahrradtourismus. Gemeinsam mit den Müns-
terlandkreisen werden verschieden Förderprojekte 
zum Ausbau der Fahrradinfrastruktur ( → Kapitel 4.3), 
aber auch zur touristischen Aufwertung der Radwege 
sowie zur Vermarktung durchgeführt. Im Internet wer-
den E-Bike-Ladestationen und Fahrradverleihstationen 
beworben. Eine weitere Aufwertung des Radtouris-
mus erfolgt durch die Installation der Knotenpunkt-
beschilderung der Radwege, welche die Orientierung 
von Touristen erheblich erleichtert. Mit dem Projekt 
„Münster natürlich“ wurde zudem ein neues nachhalti-
ges Gästeangebot mit zwei Übernachtungen und einer 
Rikscha-Fahrt durch Münster erstellt.
Internetauftritt
Die Website von Münster Marketing bündelt unter der 
Rubrik Nachhaltigkeit alle wichtigen Themen rund um 
das Thema Nachhaltigkeit für Besucher*innen. Dort 
gibt es beispielsweise Informationen zu Münsteraner 
Hofläden und Wochenmärkten sowie zu fairen und 
nachhaltigen Essens- und Shoppingmöglichkeiten. 
Klimaneutrale Veranstaltungen und digitale Formate
Alle Veranstaltungen des Kongressbüros Münster 
Marketing werden klimaneutral durchgeführt. Daher 
werden Plakate für Veranstaltungen und Aktionen 
ausschließlich digital und auch Printprodukte wie das 
Explore Münster Magazin verstärkt digital angeboten.
Nachhaltige Partner*innen
Die Partner*innen des Kongressbüros, die ein nachhal-
tiges Engagement zeigen, werden auf den Internetsei-
ten des Kongressbüros und im Kongress- und Tagungs-
guide besonders hervorgehoben.
 In 2020 wurden in Kooperation mit Deutschen Ho-
tel- und Gaststättenverband e. V. (DEHOGA) alle Ho-
telbetriebe im Stadtgebiet angeschrieben. Zum einen 
wurden die Betriebe über verschiedene nachhaltige 
und klimaneutrale Zertifizierungen informiert, zum 
anderen hatten sie die Möglichkeit an einem vertiefen-
den Webinar zu diesem Thema teilzunehmen.
Grünes Ticket
Das Willkommen!Ticket Münster, das in Kooperati-
on mit den Stadtwerken Münster entwickelt wurde, 
wird allen Veranstalter*innen zur Weitergabe an die 
Teilnehmer*innen kostenfrei für den gesamten Veran-
staltungszeitraum als QR Code zur Verfügung gestellt. 
Voraussetzung ist, dass die Unterbringung der Teilneh-
mer*innen über Münster Marketing abgewickelt wird.
6. Gute Arbeit und zukunftsorientierte Wirtschaft

Nachhaltigkeitsbericht 2022
131
Münster Information 
Die Münster Information berät zu Themen wie Fahrrad-
tourismus, Wandern, ÖPNV, nachhaltige touristische 
Angebote wie das solarbetriebene Aaseeschiff Solaaris 
oder Rundfahrten mit dem Elektro-Bus, Elektrokutsche 
oder Rikscha.
Gemeinsam mit der Bürgerberatung informiert die 
Münster Information auch über Müllentsorgung, The-
men des Grünflächenamts und nimmt Recyclinggüter 
an (Korken, CDs, Batterien).      
Die Münster Information hat ihre Angebote an Infor-
mationen und Materialien in weiten Teilen digitalisiert. 
Das Angebot an Printmaterialien ist stark reduziert 
worden von 800 unterschiedlichen Broschüren auf 
etwa 150. Viele Informationen werden per Mail mitge-
teilt oder auf der Basis von Datenbanken nach Bedarf 
ausgedruckt.    
 Ein interaktiver Bildschirm zeigt vielfältige Informa-
tionen über die Stadt, das Umland und touristische 
Themen und gibt die Möglichkeit, digitale Informatio-
nen per QR-Code auf Mobilgeräte zu überspielen.
Seit Mai 2022 bietet Münster Marketing unter dem  
Titel „Explore Münster – Dein Stadtrundgang“ eine  
digitale Stadtführungs-App für iOS und Android an. 
 Die digitale Stadtführung stellt Informationspunk-
te und historische Themen in der Altstadt mit Audios, 
Texten und Bildern vor. Auch im weiteren städtischen 
Umfeld gibt die App Informationen über Sehenswer-
tes. Darüber hinaus bietet die App neue Medien an, 
wie Augmented Reality, 360°-Panorama und Filme. Die 
App wurde bis Ende des Jahres 2022 von 6.000 Nut-
zer*innen heruntergeladen.  
Die App ist kostenfrei, individuell nutzbar und ergänzt 
das Angebot an Stadtführungen, die von den Gästefüh-
rerteams in Gruppen durchgeführt werden. Durch die 
zeitlich unabhängige Nutzung sind Touren auch außer-
halb der Zeiten möglich, an denen städtische Orte be-
sonders stark besucht werden. Die App ist eine ressour-
censparende digitale Alternative zu Printprodukten. 
Plakate werden in den Räumen der Münster Informa-
tion auf einem digitalen Display gezeigt. Eine Plakat-
wand für gedruckte Plakate gibt es nicht mehr.
 In Zusammenarbeit mit dem Projekt „Lasse – dein 
Lastenrad für Münster“ (in Kooperation mit dem ADFC) 
ist die Münster Information Verleihstandort für das 
Lastenrad „Mimi“, das von Bürger*innen kostenlos per 
Online-Buchung ausgeliehen werden kann.
Nachhaltigkeit bei der Organisation von  
Großveranstaltungen im städtischen Raum  
Bei eigenen städtischen Veranstaltungen wie 
z.  B. dem Schauraum und dem Stadtfest, wird 
die Vermeidung von Einweg, v. a. auch in Bezug 
auf die gastronomische Versorgung, bereits seit 
Jahren vertraglich vereinbart. Diese Anforde-
rungen werden bei Vergabeverfahren unmit-
telbar berücksichtigt ( → Kapitel 9.1).  Des Wei-
teren wird beim Catering auf Regionalität und 
Saisonalität geachtet.
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
Münster is(s)t bio, regional, fair
Nachhaltige  
Veranstaltungs-
planung 
Anregungen, Tipps  
und Checklisten

132
Nachfolgend werden beispielhaft das Projekt 
ÖKOPROFIT sowie die Allianz für Klima­
schutz und die Allianz für Wissenschaft 
vorgestellt. Zusätzlich finden sich in Kapitel 
3.2 Informationen zum Beratungsangebot zu 
naturnahen Firmengeländen; in Kapitel 6.5 
wird die Allianz Smart City näher beschrieben. 
ÖKOPROFIT – Umweltbewusstes und  
nachhaltiges Wirtschaften     
ÖKOPROFIT steht für Ökologisches Projekt für integ-
rierte Umwelttechnik. Es ist ein Kooperationsprojekt 
zwischen der Kommune, der örtlichen Wirtschaft und 
weiteren regionalen und überregionalen Partnern. Es 
dient den teilnehmenden Unternehmen als fundierten 
Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanagementeinstieg. 
 In Münster wird das Beratungsprojekt unterstützt 
von den Kooperationspartnern Wirtschaftsförderung 
Münster, Handwerkskammer Münster und der Effi-
zienz-Agentur NRW. Finanziell unterstützt wird das 
Projekt vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz und 
Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.
 Von Juni 2021 bis August 2022 fand der 12. ÖKO-
PROFIT-Durchgang in Münster statt. Zum zweiten Mal 
wurde das Projekt gemeinsam mit dem Kreis Waren-
dorf durchgeführt. 2022 wurden 12 Münsteraner Un-
ternehmen erstmalig ausgezeichnet, fünf weitere wur-
den revalidiert. 
6.4 Netzwerke und Angebote zur  
Förderung des Nachhaltigkeits-
managements in Unternehmen 
Seit Beginn des ÖKOPROFIT  
Projektes in Münster konnten 
130 Betriebe bzw. Institutionen 
ausgezeichnet werden. Durch 
das betriebliche Umwelt­ und 
Nachhaltigkeits engagement die­
ser Unternehmen werden jährlich 
4,6 Mio. Euro Betriebskosten, ca. 
19.400 Tonnen CO2, 26,3 Mio. 
kWh, 1.750 Tonnen Abfall und 
162.600 m³ Wasser eingespart.
6. Gute Arbeit und zukunftsorientierte Wirtschaft
© Stadt Münster, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeitsbericht 2022
133
Allianz für Klimaschutz      
Im Rahmen der im Jahr 2011 gegründeten Allianz für 
Klimaschutz werden mittlerweile über 100 Unterneh-
men in Klimaschutzaktivitäten eingebunden. Diese 
profitieren von einem Netzwerk, das Austausch, Work-
shops, Fachveranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit und 
Beratungsangebote offeriert. 
Die Teilnehmer*innen an der Allianz für Klimaschutz 
verpflichten sich über die Beitrittserklärung zur Allianz,
• aktiv an der Erreichung des Münsterschen Klima-
schutzzieles mitzuwirken ( → Kapitel 5.1),
• in ihrem Verantwortungsbereich energiesparende 
und CO2-reduzierende Maßnahmen zu ergreifen,
• eine betriebsinterne CO 2-Grobbilanz mit konkreten 
CO2-Minderungszielen zu erstellen und 
• sich an Entwicklung und Umsetzung mindestens 
eines CO2-Reduktionsprojektes zu beteiligen.
 
Allianz für Wissenschaft       
Mit den Hochschulen und den wissenschaftlichen 
Einrichtungen verfügt die Wissenschaftsstadt Müns-
ter über eine große wissenschaftliche Exzellenz in der 
Nanobioanalytik. Die Unternehmenslandschaft entwi-
ckelt sich entsprechend: In Münster und im Münster-
land sind derzeit etwa 30 Unternehmen mit rund 1.000 
Beschäftigten in der Nanobioanalytik tätig, wobei ihr 
Schwerpunkt bei analytischen und diagnostischen Pro-
dukten und Dienstleistungen liegt. 
Münster hat sich zudem zu einem starken Standort bei 
den Green Technologies, insbesondere in der Energie-
speicherforschung, entwickelt. Die Hochschulen haben 
hier eine ausgewiesene nationale und internationale 
Exzellenz. Mit dem Helmholtz-Institut Münster und der 
Fraunhofer Forschungsfertigung verfügt der Standort 
zudem in dieser Zukunftstechnologie über eine starke 
außeruniversitäre Forschung. Die Wissenschaft setzt 
damit wichtige Impulse in der Zukunftsentwicklung 
des Wirtschaftsstandortes Münster.
Nähere Informationen zur Allianz für Wissenschaft 
finden sich in Kapitel 7.3.

134
Die Nutzung digitaler Techniken ist mittler­
weile allgegenwärtig und hat unseren Alltag 
aber auch viele Geschäftsprozesse der Wirt­
schaft stark verändert. Damit verbunden sind 
Chancen, z. B. für eine ressourcenschonendere 
Entwicklung. Gleichzeitig sind aber auch die 
Herausforderung und Risiken der sich damit 
verändernden Gesellschaft zu meistern. 
Münster hat sich daher auf den Weg gemacht, 
die digitale Fortentwicklung des Stadtkon­
zerns sowie der Stadt als Smart City aktiv zu 
forcieren und zu begleiten.
Smart City      
Die Stabsstelle Smart City ist seit ihrer Einrichtung im 
Jahr 2019 die Schnittstelle zwischen Verwaltung, Wirt-
schaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft, wenn es um 
Themen und Projekte der digitalen Stadtentwicklung 
Münster geht. Das fünfköpfige Team der Stabsstelle 
Smart City entwickelt und initiiert, vernetzt und ko-
ordiniert, moderiert und kommuniziert. Gemeinsam 
mit Partner*innen aus allen Bereichen der Stadtgesell-
schaft geht es darum, neue beispielhafte Antworten 
auf die sich verändernden Herausforderungen für Le-
ben, Wohnen und Arbeiten in Münster zu geben.
 Ein Beispiel für ein erfolgreich umgesetztes Projekt 
ist die „Thermografiebefliegung“, bei der mittels Flug-
zeug und Wärmebildkamera Aufnahmen aller Hausdä-
cher in der Stadt gemacht wurden, um mögliche Sanie-
rungsnotwendigkeiten kenntlich zu machen ( → Kapitel 
5.2). In 2023 soll zudem das Klimadashboard Münster 
erscheinen. Das Dashboard wird gemeinsam mit der 
Stabsstelle Klima entwickelt und wird – in den vier Ru-
briken „Klima in Münster“, „Energie“, „Mobilität“ und 
„Gebäude“ – über Entwicklungen und beteiligte Akteu-
re auf dem Weg zur Klimaneutralität informieren.
Das „Kernteam Smart City“ ist ein Arbeitsgremium für 
die Smart City Münster innerhalb des Stadtkonzerns. 
Im Kernteam tauschen sich Kolleg*innen aus unter-
schiedlichen Fachämtern, Dezernaten und Einrichtun-
gen aus und entwickeln gemeinsame Arbeitsansätze. 
 Über planerische und bauliche Stadtentwicklungs-
themen hinaus tragen auch Kolleg*innen aus weiteren 
städtischen Ämtern zur Weiterentwicklung der Smart 
City Münster bei. 
Allianz Smart City Münster  
Für die Entwicklung einer Smart City Münster sind 
Partner*innen aus allen Bereichen des städtischen 
Lebens erforderlich. Zu diesem Zweck wurde die Alli-
anz Smart City Münster ins Leben gerufen. Die Allianz 
ist ein Zusammenschluss von über 40 Mitgliedern aus 
Unternehmen und Start-ups, Wissenschafts- und For-
schungseinrichtungen, Verbänden, Kammern, zivilge-
sellschaftlichen Organisationen und der Stadt Münster. 
6.5 Transformation durch Digitalisierung  
6. Gute Arbeit und zukunftsorientierte Wirtschaft
© Stadt Münster

Nachhaltigkeitsbericht 2022
135
Die Allianz Smart City versteht sich als neutrale Ko-
operationsplattform. Die Mitglieder gestalten den 
digitalen Wandel im Sinne einer integrierten und 
nachhaltigen Stadtentwicklung mit, betreiben aktiven 
Wissens- und Erfahrungsaustausch und entwickeln 
Ideen und Projekte für die Smart City Münster. Die Mit-
wirkenden vernetzen sich und generieren Synergien, 
akquirieren Fördermittel gemeinsam und kommuni-
zieren die Potenziale der Smart City als Qualitätsmerk-
mal und Standortfaktor für Münster.
Teilnahme am Modellprojekt Smart Cities und  
Entwicklung der Smart City Strategie 1.0   
Im Jahr 2021 bewarb sich die Stadt Münster erfolg-
reich für die Teilnahme am Modellprojekt Smart Cities 
(MPSC) des Bundesministeriums für Wohnen, Stad-
tentwicklung und Bauwesen. Als eine von bundesweit 
73 Kommunen erhält die Stadt Münster Fördermittel, 
um bis Ende 2026 Kompetenzen im Bereich der digi-
talen Stadtentwicklung aufzubauen und konkrete Pro-
jekte mit Digitalbezug im Stadtgebiet zu realisieren. Zu 
Beginn der Teilnahme am Förderprojekt entwickelte 
das Team der Stabsstelle in einem Stakeholder-Prozess 
eine integrierte Smart City Strategie 1.0 – parallel zur 
Umsetzung erster geförderter Projekte. 
Im Rahmen der Strategieentwicklung wurden explizite 
Bezüge sowohl zu den münsterspezifischen Zielen der 
Nachhaltigkeitsstrategie 2030 als auch den UN-Nach-
haltigkeitszielen hergestellt. 
 Die Smart City Strategie 1.0 ist als eine Teilstrategie 
zur Erreichung der Münsterschen Nachhaltigkeitsziel-
setzungen durch den Einsatz von innovativen Tech-
nologien und Methoden zu verstehen. Auch in den 
Steckbriefen der Smart City Projekte wird im Detail 
aufgeschlüsselt, zu welchen globalen Nachhaltigkeits-
zielen Beiträge durch die Projektumsetzung erwar-
tet werden. Darüber hinaus ist in den strategischen 
Leitkoordinaten der Smart City Strategie 1.0 auch das 
Kriterium der Orientierung am Konzept der starken 
Nachhaltigkeit und den planetaren Belastungsgrenzen 
verankert. 
Virtuelles Rathaus      
Die vom Münsteraner Verwaltungsvorstand beauftrag-
te Umsetzung der Digitalisierungsstrategie der Stadt 
Münster führt im Kontext des „Virtuellen Rathauses“ 
mit den beiden Schwerpunktthemen „Umsetzung 
des Online-Zugangs-Gesetzes (OZG)“ und der „Stadt-
weiten Einführung von elektronischen Akten“ zu einer 
Vielzahl von Nachhaltigkeitseffekten, die heute bereits 
ihre positiven Auswirkungen erleben lassen. 
OZG-Programm  
Das Münsteraner OZG-Programm digitalisiert das 
Zusammenspiel zwischen den Kund*innen (u. a. Bür-
ger*innen sowie Unternehmen) und der Verwaltung, 
so dass die verschiedenen Verwaltungsleistungen in 
digitaler Form angeboten und genutzt werden kön-
nen. Bei der eigentlichen OZG-Umsetzung setzt die 
citeq – der städtische IT-Dienstleister – auf einen Mix 
aus nachgenutzten, standardisierten Lösungen sowie 
Eigenentwicklungen. Dabei fokussiert sie sich zuvor-
derst auf die bundesweit nach Relevanz ermittelten 
TOP100-OZG-Leistungen aus Bürger*innen-, Unter-
nehmens- sowie Verwaltungssicht – dies entspricht 
der gängigen Praxis auf Landes- und Bundesebene.
Bezogen auf die Umsetzung der TOP100-OZG-Leistun-
gen war zum Ende des Jahres 2022 ein Umsetzungs-
grad von 22 Prozent erreicht. Nach aktuellem Stand 
wird sich die Umsetzungsgeschwindigkeit voraussicht-
lich gut entwickeln, da immer mehr nachnutzbare Leis-
tungen verfügbar sind und auch die Austauschaktivitä-
ten im Bereich der interkommunalen Zusammenarbeit 
zunimmt.

136
DMS-Programm und E-Akten  
Im Jahr 2018 wurde ein Programm zur verwaltungswei-
ten Einführung der elektronischen Akten („E-Akten“), 
das so genannte DMS-Programm, vom Rat der Stadt 
Münster beschlossen. Dieses Programm hat zum Ziel, 
mindestens 70  Prozent aller Büroarbeitsplätze mit 
E-Akten-Zugang auszustatten, so dass eine vollstän-
dige elektronische Aktenführung möglich wird, die 
papierbasierte Verwaltungsprozesse weitestgehend 
vermeidet. Ende 2022 betrug der Zielerreichungsgrad 
etwa 43 Prozent. Zudem eröffnen und erschließen 
sich durch die E-Akte viele Möglichkeiten des „New 
Work“-Ansatzes, welcher neue, ressourcenschonende 
Formen hybrider und mobiler Zusammenarbeit bietet. 
Breitbandstrategie
Die Breitbandstrategie der Stadt Münster sieht vor, dass 
das Stadtgebiet bis zum Jahr 2030 flächendeckend mit 
Glasfaser versorgt ist. Der eigenwirtschaftliche Ausbau 
hat dabei einen zentralen Stellenwert. Dennoch kann 
die Stadt das Ziel nur erreichen, wenn sie sich darüber 
hinaus an staatlichen Förderprogrammen von Bund 
und Land für die Versorgung von Außenbezirken und 
Gewerbegebieten beteiligt – denn dort ist der private 
Ausbau oftmals nicht attraktiv genug. 
Glasfaserausbau in Außenbezirken  
und Gewerbegebieten  
So hat die Stadtverwaltung die Stadtwerke Münster 
im Sommer 2020 damit beauftragt, rund 2.000 Wohn- 
und rund 100 Gewerbeadressen im Außenbereich der 
Stadt mit Glasfaser zu erschließen. Im Rahmen der 
Maßnahme werden 458 Kilometer Tiefbau realisiert. 
Dabei werden 2.581 Kilometer Glasfaser und 1.146 Ki-
lometer Leerrohre neu geschaffen. Die dazu verwende-
ten Fördergelder stammen zum Großteil von Bund (50 
Prozent) und Land (40 Prozent). 10 Prozent der Kos-
ten trägt die Stadt selbst. Das Glasfaser Ausbauprojekt 
in den Außenbezirken der Stadt wird voraussichtlich 
Ende 2024 abgeschlossen sein.
Telearbeit bei der Stadtverwaltung Münster
Gesamtanzahl der Telearbeitsplätze bei der Stadt-
verwaltung Münster sowie Anzahl männlicher und 
weiblicher Beschäftigter mit Telearbeitsplatz
Anzahl männlicher Beschäftigter mit Telearbeitsplatz
Anzahl weiblicher Beschäftigter mit Telearbeitsplatz
Gesamtanzahl der Telearbeitsplätze
Quelle: Stadt Münster, Personal- und Organisationsamt
Anzahl
Jahre
0
200
400
600
800
1000
1200
2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
6. Gute Arbeit und zukunftsorientierte Wirtschaft
Jahr
1.200
1.000

Nachhaltigkeitsbericht 2022
137
Neben dem Ausbau in den Außenbezirken ver-
folgt die Stadt Münster auch das Ziel, alle Gewer-
be- und Industriegebiete flächendeckend mit Glas-
faser zu versorgen. Im November 2021 hat die 
Stadtverwaltung daher dort – gemeinsam mit dem 
Netzbetreiber Vodafone Deutschland und der Bie-
tergemeinschaft PCIF Münster S.à.r.l., German-Fi-
ber-Solution GmbH & Co. KG, Nederlands-Duitse 
Internet Exchange B.V sowie ebenfalls mit Unterstüt-
zung eines Förderprogrammes von Bund und Land –  
entsprechende Projekte gestartet. Nach derzeitigem 
Planungsstand werden bis Ende 2024 über 90 Prozent 
der Münsteraner Gewerbe- und Industriegebiete mit 
Glasfaser versorgt sein. Kleinere Gewerbegebiete, die 
bisher über keine Glasfaserinfrastruktur verfügen und 
noch keine Ausbauplanung haben, sollen zukünftig 
über die neue Richtlinie zur Förderung des Gigabitaus-
baus in Deutschland (Gigabit-RL 2.0) mit Glasfaser er-
schlossen werden.
Mobilfunk
Neben dem Glasfaserausbau ist auch die Mobilfunk-
versorgung im Fokus. Der Ausbau der Mobilfunkver-
sorgung wird getrieben durch den Wettbewerb der 
Mobilfunknetzbetreiber und das Erfüllen der Versor-
gungsauflagen aus den Frequenzvergabeverfahren. Die 
Stadt Münster engagiert sich aktiv in der Unterstüt-
zung der Mobilfunkanbieter, um die Mobilfunkabde-
ckung in den Außenbezirken zu verbessern, perspek-
tivische Kapazitätserweiterungen zu ermöglichen und 
den Ausbau des 5G-Netzes im gesamten Stadtgebiet 
voranzutreiben.
Die LTE und 5G Versorgung im  
Stadtgebiet Münster liegt bei 99,8% 
bzw. 94,1% und damit über dem 
bundes weiten Durchschnitt. Die Zahl 
der Funkanlagestandorte in Münster 
ist 2022 im Vergleich zum Jahr 2021 
leicht gestiegen:
256 Mobilfunkstandorte (4G, 5G und 
„Dynamic Spectrum Sharing“) (+4,5 %)
43 Small Cells (+7,5 %)
5 Stand­Alone­ 
5G­Standorte (neu).

138
Das Nachhaltigkeitsmanagement spielt in 
immer mehr Ämtern sowie städtischen Unter­
nehmen und Beteiligungen eine bedeutende 
Rolle. Ergänzend zur Fachstelle Nachhaltig­
keit, die das Nachhaltigkeitsmanagement in 
der Stadtverwaltung koordiniert (→ Nach­
haltige Verantwortung – Verantwortung und 
Nachhaltigkeitsmanagement), werden im 
Folgenden exemplarisch die Abfallwirtschafts­
betriebe Münster, die Wirtschaftsförderung 
Münster und das Amt für Mobilität und 
Tiefbau vorgestellt. 
Nachhaltigkeitsmanagement am Beispiel 
der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster      
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (awm) haben 
bereits im Jahr 2010 eine Balanced Scorecard (BSC) 
als strategisches Zielsystem eingeführt. Seitdem wer-
den alle Maßnahmen auch an ihrem Beitrag für das 
Gemeinwohl (wirtschaftlich, ökologisch, gesellschaft-
lich – analog zu den Dimensionen der nachhaltigen 
Entwicklung) gemessen. Die BSC wird bis 2030 fortge-
schrieben und dient der Umsetzung der Vision 2030 
der awm.
Während sich die awm von 2010 bis 2020 als Premi-
um-Dienstleister für die Bürger*innen verstanden, 
rückt mit der Vision 2030 der Partnerschaftsgedanke 
in den Mittelpunkt. Die Ziele im Bereich der Abfallver-
meidung und -verwertung sind nur in Zusammenar-
beit mit einer nachhaltigkeitsbewussten Bürgerschaft 
zu erreichen – Münster gemeinsam nachhaltig. Hierzu 
definiert die awm: „Die Bürgerinnen und Bürger sind … 
unser verantwortungsvoller Partner – durch vorbildli-
che Abfallvermeidung, Wertstofftrennung und ein aus-
geprägtes Ressourcenbewusstsein. Sie leisten damit 
gleichzeitig einen Beitrag zur Stadtsauberkeit. 
 Die Mitarbeitenden der awm sind verlässlicher Part-
ner der Bürgerinnen und Bürger. 
 Gemeinsam schaffen wir Lebensqualität – für ein 
sauberes und nachhaltiges Münster: Noch mehr Um-
weltschutz, noch mehr Miteinander und regionale 
Wertschöpfung.“
Bei den awm wurden zudem die UN-Nachhaltigkeits-
ziele im Journal für Nachhaltigkeit und Geschäftsent-
wicklung sowie der Abfallbilanz integriert dargestellt.
 Gleiches gilt für die DNK-Erklärung (Deutscher 
Nachhaltigkeitskodex), die für das Berichtsjahr 2020 
erstellt und im Jahr 2021 veröffentlicht wurde. Darin 
wird die strategische Bedeutung der nachhaltigen Ent-
wicklung für die awm sowie der Bezug zur Nachhaltig-
keitsstrategie der Stadt beschrieben. Eine regelmäßige 
Fortschreibung der DNK-Erklärung ist geplant. Im Jahr 
2023 erfolgt eine systematische Wesentlichkeitsanaly-
6.6 Nachhaltigkeitsmanagement in 
Stadtverwaltung, in Eigenbetrieben  
und Beteiligungsgesellschaften  
6. Gute Arbeit und zukunftsorientierte Wirtschaft

Nachhaltigkeitsbericht 2022
139
se auf der Basis der European Sustainability Reporting 
Standards (ESRS) unter Berücksichtigung relevanter 
Stakeholder.
 Im Jahr 2022 wird eine „Werkstatt Nachhaltigkeit“ 
mit dem Ziel gegründet, das Nachhaltigkeitsmanage-
ment weiter zu etablieren, die DNK-Erklärung fortzu-
schreiben und die Beteiligung der Mitarbeiter*innen 
gemäß dem Motto „Alle Wirken Mit“ zu gewährleisten. 
Nachhaltigkeitsmanagement am Beispiel 
der Wirtschaftsförderung Münster GmbH       
Die Wirtschaftsförderung Münster GmbH (WFM) hat 
2021 das strategische Handlungsfeld „Nachhaltigkeit“ 
etabliert. Im Mittelpunkt steht die Unterstützung der 
Unternehmen in Münster auf ihrem Weg zum nachhal-
tigen Wirtschaften. Gleichzeitig hat die WFM ihr eige-
nes Handeln auf den Prüfstand gestellt und Nachhal-
tigkeitsmaßnahmen umgesetzt. So wurde für das Jahr 
2021 eine CO 2-Bilanz aufgestellt und weitere Maßnah-
men zur CO 2-Reduktion durchgeführt, wie z.B. bei der 
Mitarbeitendenmobilität oder beim Heizen und Küh-
len der Räumlichkeiten. Für das Jahr 2022 wurde dieser 
Prozess wiederholt.
GWÖ-Bilanzierung 
Die WFM hat zudem 2022 den Prozess der GWÖ-  
Bilanzierung angestoßen, in dem die Jahre 2020 und 
2021 betrachtet werden. Mit der Unterstützung  
eines GWÖ-Beraters wurde der Weg beschritten. Der 
Prozess startete mit einem Kick-off Workshop für das 
gesamte Team der WFM, um zunächst die Gemein-
wohlökonomie (GWÖ) kennenzulernen und die Rele-
vanz des Themas für die eigene Arbeit zu diskutieren. 
Es folgten Workshops in Kleingruppen, um das Handeln 
der WFM mit Blick auf die fünf Berührungsgruppen 
(Lieferant*innen, Eigentümer*innen sowie Finanzpart-
ner*innen, Mitarbeitende, Kund*innen sowie Mitunter-
nehmen, gesellschaftliches Umfeld) und anhand des 
gemeinwohlorientierten Wertekanons differenziert zu 
analysieren. Abschließend wurde eine Selbsteinschät-
zung für alle 20 Felder der GWÖ-Matrix gegeben und 
ein umfangreicher Ergebnisbericht verfasst. 
Managementsysteme beim Amt für  
Mobilität und Tiefbau       
Das Amt für Mobilität und Tiefbau ist in den Bereichen 
Qualitätsmanagement (ISO 9001), Umweltschutz-
management (ISO 14001) und Arbeits- und Gesund-
heitsschutzmanagement (ISO 45001) zertifiziert. Der 
Umweltschutz ist im Amt für Mobilität und Tiefbau ein 
zentrales Thema. Ein vorangestelltes Ziel beim Umwelt-
schutz ist, das Umweltbewusstsein aller Mitarbeiten-
den zu fördern. Das Umweltmanagementsystem des 
Amtes für Mobilität und Tiefbau ist darauf ausgerichtet 
bei allen Vergaben, Beschaffungen und – falls möglich –  
auch bei Ausschreibungen umweltverträgliche bzw. 
umweltfreundliche Eigenschaften von Produkten und 
Verfahren zu berücksichtigen. In Abhängigkeit von der 
Relevanz, der Beeinflussbarkeit und den Informations-
möglichkeiten wird zudem der Lebensweg von Produk-
ten und Dienstleistungen im Rahmen der Beschaffung 
berücksichtigt. Parallel dazu hat die umweltfreundli-
che Entsorgung von Abfällen einen hohen Stellenwert. 
Nach dem PDCA-Modell (Plan-Do-Check-Act) werden 
Prozesse mittels Kennzahlen, Audits, Begehungen so-
wie Besprechungen überwacht und die Ergebnisse re-
gelmäßig besprochen. Die Anforderungen der eigenen 
Anspruchsgruppen werden regelmäßig ermittelt und 
in die Prozesse einbezogen.
Aktuell hat ein Workshop stattgefunden, in dem die 
Leitungsebene ein (strategisches) Umweltprogramm 
erarbeitet hat. Das Umweltprogramm soll bestehen-
de städtische Leitlinien, Konzepte und selbstgesteckte 
Ziele des Amtes für Mobilität und Tiefbau aufgreifen, 
weiterentwickeln und so aufbereitet, dass es sowohl 
auf Führungsebene als auch in der täglichen Arbeit 
handlungsleitend ist.
Jahresstatistik  
Wirtschaft
Jahresstatistik  
Erwerbstätigkeit

140
© Eine Welt Netz NRW / Peter Wattendorff

Nachhaltigkeitsbericht 2022
141
Worum geht es?
Wie entwickeln die Menschen in Münster ihr jeweiliges 
Bildungspotenzial bestmöglich und wie erreichen wir 
ein hohes Maß an Chancengleichheit und Bildungsge-
rechtigkeit? Die Gewährleistung und Förderung von 
Rahmenbedingungen für eine allgemeine kulturelle Bil-
dungslandschaft stehen hier ebenso im Fokus wie eine 
bessere Vernetzung der relevanten Bildungsakteur*in-
nen. Zusätzliche Bildungschancen eröffnen auch die 
Kooperationen von (Hoch-) Schulen, städtischen und 
sonstigen Bildungseinrichtungen. Ebenso ist Bildung 
für nachhaltige Entwicklung (BNE) ein wichtiger Bau-
stein und fest in Bildungseinrichtungen zu etablieren.
Die Menschen in Münster entwickeln ihr jeweiliges Bildungspotenzial 
ungehindert ihrer Herkunft und ihres sozialen Hintergrunds im ganz-
heitlichen Sinne bestmöglich.  
7. Ganzheitliche  
Bildungsgerechtigkeit
Strategische  
Ziele
• Schaffung besserer Rahmenbedingungen  
für allgemeine kulturelle Bildung, sowie 
Kenntnis umweltbezogener und globaler  
Zusammenhänge und für eine chancen-
gleiche, interkulturelle, inklusive und  
geschlechtersensible Bildungslandschaft
• Relevante Bildungsakteure vernetzen und 
Bildungsgerechtigkeit und Chancengleich-
heit verbessern
• Über Kooperationen von (Hoch-) Schulen, 
städtischen Einrichtungen und sonstigen  
Bildungseinrichtungen zusätzliche nach-
haltige Bildungschancen eröffnen
• Bildung für nachhaltige Entwicklung fest 
etablieren

142
Bildung als einen Prozess des lebenslangen 
Lernens zu betrachten und Übergänge beson­
ders in den Blick zu nehmen, trägt dazu bei, 
Bildungschancen zu verbessern. Das Amt für 
Schule und Weiterbildung sowie das Amt für 
Kinder, Jugendliche und Familien erarbeiten  
gemeinsam die Basis für datengestützte 
Beobachtungs­ und Analyseprozesse und 
entwickeln Handlungsempfehlungen für den 
Übergang von der Kita in die Grundschule, 
mehr Qualität in den Offenen Ganztags­
schulen, den Übergang von der Schule in 
den Beruf, die Verteilung der kommunalen 
Ressource Schulsozialarbeit sowie gelingender 
Kooperation von Offener Kinder­ und Jugend­
arbeit und Schulen. Damit legen die beiden 
Ämter den Grundstein für ein datenbasiertes 
kommunales Bildungsmanagement (DKBM), 
dem ein umfassendes Bildungsverständnis  
zugrunde liegt und das – ausgehend von der 
Idee des lebenslangen Lernens – alle Lebens­
phasen und Lernbereiche (formal und non­ 
formal) umfasst.
Gestaltung des Übergangs von der Kinder-
tageseinrichtung in die Grundschule  
Nachfolgend geht es um den Übergang von der Kinder-
tageseinrichtung in die Grundschule. 
Entwicklung eines Bildungsindex für Münster  
„Startbedingungen von Kindern vor Beginn der 
Schullaufbahn“
Ein entwickelter Bildungsindikator für Münster aggre-
giert die „Startbedingungen von Kindern vor Beginn 
der Schullaufbahn“ zu einer vergleichbaren Messgröße 
und liefert datenbasierte Informationen als Grundla-
ge für eine fachliche Expertise. Der Bildungsindex für 
Münster zeigt soziale und ökonomische Zusammen-
hänge auf und kann bezogen auf eine Übergangsge-
staltung von der Kindertageseinrichtung in die Grund-
schule dazu beitragen, gezielt Maßnahmen zu ergreifen 
und die Bildungsgerechtigkeit und Bildungsteilhabe zu 
fördern.
Gestaltung des Übergangs von der Kindertages-
einrichtung in die Grundschule 
Während der Corona Beschränkungen war es für Kin-
dertageseinrichtungen und Grundschulen eine be-
sondere Herausforderung den Übergang zu gestalten. 
Durch die Befragung aller Kindertageseinrichtungen 
und aller Grundschulen in Münster und anschließen-
der Auswertung der Befragung konnten die Ergebnisse 
zu den „Best Practice“ als Handout für alle Kindertages-
einrichtungen und alle Grundschulen in Münster zur 
Verfügung gestellt werden.
 
7.1 Lebenslanges Lernen 
7. Ganzheitliche Bildungsgerechtigkeit

Nachhaltigkeitsbericht 2022
143
Qualitätsoffensive Offene Ganztagsschulen 
Die Implementierung von Qualitätsstandards für die Offe-
nen Ganztagschulen in Münster dienen dem strategischen 
Ziel, Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit für alle 
Kinder zu ermöglichen und alle Offenen Ganztagsschulen 
zu beteiligungsorientierten und Lern- und Lebensorten 
zu machen. Im Rahmen des „Kommunalen Qualitätszir-
kels“ werden diese Standards fortlaufend fachlich und 
multiprofessionell durch die Schulamtsdirektorin Bezirk 
eins, zwei Schulleitungen, Sprecher*innen der Offenen 
Ganztagsschulen-Koordination, freie Träger der Offenen 
Ganztagschulen und das Amt für Kinder, Jugendliche und 
Familien weiterentwickelt.
Intensivierung von Kooperationen 
Die Offenen Ganztagsschulen kooperieren stärker mit 
der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Dazu wurden 
themenbezogene Netzwerke bedarfsgerecht instal-
liert. In den Stadtteilen werden regelmäßig die An-
gebote der Kinder- und Jugendarbeit und die Durch-
führung von Offenen Ganztagsschulen-Projekten am 
Nachmittag und insbesondere die Ferienangebote ab-
gestimmt. 
Gesamtkonzept Schulabsentismus  
Mit dem Gesamtkonzept Schulabsentismus entwickel-
ten das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien sowie 
das Amt für Schule und Weiterbildung gemeinsam mit 
der Schulaufsicht, dem Gesundheitsamt und weiteren 
Partner*innen die bestehenden Angebote zur Präven-
tion und Intervention bei Schulabsentismus weiter. 
Neu sind die Einrichtung eines digitalen Lernortes und 
die Einrichtung einer Werkstattschule. Beide Angebo-
te ermöglichen Kindern und Jugendlichen, das Lernen 
wiederaufzunehmen und damit ihre Bildungschancen 
zu sichern.
Schulsozialarbeit  
Die kommunal finanzierte Schulsozialarbeit wird von 
einem abgestimmten Qualitätsentwicklungssystem 
gerahmt. Zur nachhaltigen Sicherung der Prozessqua-
lität wurde eine Kooperationsvereinbarung zwischen 
Schulen, Trägern und Kommune entwickelt, die eine 
einheitliche Grundlage für den Einsatz von Schulsozi-
alarbeit bietet. Die ergänzenden Leistungs- und Qua-
litätsbeschreibungen werden bedarfs- und schulbezo-
gen ausgerichtet.

144
Umsetzung und Weiterentwicklung der  
indikatorbasierten Verteilung von kommunal  
finanzierter Schulsozialarbeit  
Die indikatorbasierte Verteilung der kommunal finan-
zierten Schulsozialarbeit steht im Spannungsfeld von 
Personalkontinuität und der Verlängerung des Ver-
teilrhythmus zu den Bedarfsveränderungen. Das Amt 
für Kinder, Jugendliche und Familien sowie das Amt 
für Schule und Weiterbildung arbeiten an der Neuver-
teilung der kommunal finanzierten Schulsozialarbeit. 
Das bestehende Indikatoren-Tableau wird weiterent-
wickelt.
Gestaltung des Übergangs von der Schule 
in den Beruf  
Nachfolgend geht es um die Gestaltung des Übergangs 
von der Schule in den Beruf. 
 
Kein Abschluss ohne Anschluss (KAoA)   
Seit 2014 wird in Münster das NRW-Übergangssystem 
„Kein Abschluss ohne Anschluss (KAoA)“ umgesetzt, 
um allen Schüler*innen eine standardisierte Berufsori-
entierung ab Klasse 8 zu ermöglichen. 2022 forcierte  
das Land die KAoA-Verantwortungsketten, um unver-
sorgten Jugendlichen in den Abgangsklassen der  
Sekundarstufe I eine Anschlussperspektive zu sichern. 
Beteiligt sind alle Partner*innen der KAoA-Verantwor-
tungsgemeinschaft (Kommune, Kammern, Schulauf-
sicht, Agentur für Arbeit).
Übergangsbericht Schule-Beruf  
Der Übergangsbericht liefert eine regelmäßige Bericht-
erstattung zu den Wegen von Jugendlichen nach Ab-
schluss der Sekundarstufe I in die Sekundarstufe II, in 
die Ausbildung sowie in diverse weitere Anschlussan-
gebote wie etwa Jugendwerkstatt oder Freiwilliges 
Soziales Jahr. Die Daten sind Basis für konkrete Hand-
lungsstrategien für den Übergang Schule-Beruf, die alle 
in der KAoA-Verantwortungsgemeinschaft agierenden 
Partner*innen zu einem kohärenten Handeln im Sinne 
von Bildungsteilhabe wie auch gesellschaftlicher Teil-
habe aufrufen. 
Rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit  
Ziel der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit 
ist „Kein/e Jugendliche geht verloren“. In diesem Sin-
ne wollen das Amt für Schule und Weiterbildung, das 
Jobcenter, das Amt für Kinder, Jugendliche und Famili-
en sowie die Agentur für Arbeit Ahlen-Münster zusam-
menarbeiten und eine Jugendberufsagentur in Müns-
ter einrichten. 
Schulabschlüsse
Erreichte Abschlüsse an städtischen weiterführenden 
Schulen im Schuljahr 2021 / 2022 in Prozent
Hauptschulabschluss Mittlerer Schulabschluss
Fachhochschulreife Allgemeine Hochschulreife
Abschluss Förderschwerpunkt 
Lernen
ohne Abschluss
Quelle: Stadt Münster, Amt für Schule und Weiterbildung
2,8 %
2,5 %
12,3 %
33,8 %
2,4 %
46,2 %
7. Ganzheitliche Bildungsgerechtigkeit

Nachhaltigkeitsbericht 2022
145
Das Amt für Schule und Weiterbildung fördert 
durch verschiedene Angebote eine frühestmög­
liche Bildungspartizipation, die Gestaltung 
von Bildungsbiografien und die Integration 
von zugewanderten Kindern und Jugendli­
chen. Dabei unterstützt die Bildungsberatung 
u. a. mit einer Erst­ und Orientierungsbera­
tung zur Schulwahl und ­anmeldung, hilft bei 
der Anerkennung von ausländischen Abschlüs­
sen und erfüllt eine Lotsenfunktion auf weite­
re unterstützende Ämter und Einrichtungen. 
Seit 2015 werden die sogenannten Seitenein­
steiger*innen in Münster in das Schulsystem 
entsprechend ihrer Bildungsvoraussetzungen 
und ­erwartungen potenzialorientiert in 
Regelklassen aller Schulformen aufgenommen, 
was selbstbestimmte Bildungsentscheidungen 
und eine Integration begünstigt. 
Sprache als Schlüssel   
Sprache ist ein Schlüssel für eine erfolgreiche Teilhabe 
an Bildung, Beschäftigung und Integration. Sprachför-
derung für Zugewanderte im Alter von 6 bis 17 Jahren 
erfolgt in der Stadt durch das Amt für Schule und Wei-
terbildung (z. B. im Rahmen des MitSprache-Projekts). 
Bereits seit 2013 finden Ferienkurse mit kultur- und er-
lebnispädagogischen Elementen in Deutsch und Eng-
lisch statt, seit 2020 gibt es Angebote in allen Ferien. 
Außerdem bietet eine Kooperation mit dem Centrum 
für Mehrsprachigkeit (CEMES) der Universität Münster 
eine praxisnahe Ausbildung von Lehramtsstudieren-
den zu Förderlehrkräften in Deutsch als Fremdsprache 
innerhalb von Kleingruppen mit Kindern und Jugend-
lichen mit Zuwanderungsgeschichte. Durch Anerken-
nung von Mehrsprachigkeit als Potenzial und Ressour-
ce für den Bildungserfolg, wird die Mehrsprachigkeit 
von Kindern und Jugendlichen gefördert, in dem her-
kunftssprachlicher Unterricht und ein mehrsprachiges 
Vorleseprojekt (Mulingula) angeboten werden. Auch 
die Bestrebungen zur weiteren Internationalisierung 
der Schullandschaft durch bilinguale Bildungsange-
bote, international anschlussfähige Schulabschlüsse, 
international ausgerichtete Projekte, den Erwerb von 
Sprachzertifikaten oder Schulaustauschprojekte tra-
gen zur Integration von Schüler*innen mit Zuwande-
rungsgeschichte bei.
7.2 Integration und Bildung

146
Die Stadt Münster kooperiert an zahlreichen 
Stellen mit den ansässigen Hochschulen. 
In der „Allianz für Wissenschaft“ arbeiten die 
Partner Stadt, Wissenschaft und Wirtschaft 
für den Ausbau des Wissenschafts­ und Wirt­
schaftsstandortes Münster.
Ziel der Allianz ist es, Münster als führenden 
Wissenschafts­, Forschungs­ und Entwick­
lungsstandort zu positionieren. Zudem gilt es 
auch, den wissenschaftlichen Dialog mit den 
Bürger*innen auszubauen sowie Wissenschaft 
und Forschung praxisnah zu vermitteln  
(→ Kapitel 6.4).
Arbeitskreis Nachhaltige Stadtentwicklung   
Unter dem Dach der Allianz für Wissenschaft wurde 
der „Arbeitskreis Nachhaltige Stadtentwicklung“ ge-
gründet. Gemeinsam treiben Wissenschaft und Praxis 
die nachhaltige Entwicklung Münsters mit konkreten 
Projekten voran:
Im Jahr 2021 fand beispielsweise das Reallabor „Cor-
rensLab“ an der Corrensstraße statt. Studierende der 
Universität Münster und der FH Münster haben in 
Lehrveranstaltungen im Sommersemester 2021 dazu 
gearbeitet, welche Anforderungen sie an ein nachhal-
tiges, urbanes Wissensquartier der Zukunft stellen. Im 
Herbst 2021 präsentierten sie ihre Ideen in einem Re-
allabor auf der teilweise gesperrten Corrensstraße. Die 
Stadt wird die Ergebnisse des Reallabores in die Wei-
terentwicklung der urbanen Zukunftsquartiere einbe-
ziehen (→ Kapitel 2).
 
Arbeitskreis Bildung 
Der „Arbeitskreis Bildung“ hat die Aufgabe, die Wahr-
nehmung der Stadt Münster als Stadt der Wissenschaft 
und der Bildung zu verstärken und die Sichtbarkeit der 
Wissenschaft bei der Erörterung gesellschaftlich re-
levanter Fragestellungen und Themen im Bereich der 
Bildung zu erhöhen.
 Im Schwerpunkt „Bildung“ wird in erster Linie der 
Themenbereich „Übergänge und Wendepunkte in Bil-
dungswegen unter Berücksichtigung von Potenzialen“ 
behandelt, der im Hinblick auf das lebenslange Lernen 
mit sich wandelnden Bildungsbiographien sowie einer 
zunehmend geforderten Änderungsbereitschaft der 
Menschen und Institutionen eine große gesellschaftli-
che Relevanz hat.
7.3 Vernetzung mit der Wissenschaft  
7. Ganzheitliche Bildungsgerechtigkeit

Nachhaltigkeitsbericht 2022
147
Das Amt für Grünflächen, Umwelt und 
Nachhaltigkeit kooperiert seit dem Jahr 2018 
mit dem außerschulischen Umweltbildungs­
zentrum des NABU­Münsterlands als 
BNE­Regionalzentrum Münster. Ziel ist 
entsprechend der Nachhaltigkeitsstrategie 
Münster 2030, dass Bildung für nachhaltige 
Entwicklung in Münster gut vernetzt und 
strukturell verankert ist. 
BNE-Netzwerk    
Im Sommer 2020 wurde das BNE-Netzwerk Münster 
gegründet. Das Netzwerk vereint Bildungsakteur*in-
nen mit dem Ziel, BNE in Münsters schulischen und 
außerschulischen Bildungseinrichtungen zu etablie-
ren. Das Netzwerk versteht BNE als ganzheitlichen Bil-
dungsansatz, der die Fähigkeit schult, die Welt rational 
und emotional zu erleben, zu erkennen und zu gestal-
ten sowie die Menschen dazu befähigt, ein zufriedenes 
und zugleich verantwortungsvolles Leben führen zu 
können. Mit BNE sollen u. a. durch die Darstellung von 
Zielkonflikten, die Ermöglichung von Perspektivwech-
seln und das Aufzeigen von Handlungsmöglichkeiten 
die Persönlichkeitsbildung und die Gestaltungskom-
petenzen im lokalen und persönlichen sowie auf ei-
ner globalen Perspektive der Menschen in Münster, 
insbesondere der Kinder und Jugendlichen, gefördert 
werden. 
 
7.4 Bildung für nachhaltige Entwicklung  
Mitglieder des BNE-Netzwerkes © Stadt Münster, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit

148
Leitlinien des BNE-Netzwerks: 
1. Das Netzwerk arbeitet auf der Basis der Münstera-
ner Nachhaltigkeitsstrategie 2030 und orientiert 
sich damit an deren Zielen.
2. Die BNE-Leitlinie des Landes NRW bildet den  
Rahmen für die BNE-Arbeit in Münster. 
3. Die Bildungs*akteurinnen des Netzwerks verpflich-
ten sich in einem kontinuierlichen Prozess, die 
Qualität der eigenen Arbeit zu evaluieren und zu 
verbessern.
4. Das Netzwerk fördert die Implementation von BNE 
in schulischen und außerschulischen Bildungsein-
richtungen und -angeboten in Münster.
5. Die Bildungsakteur*innen kooperieren zusammen 
im Netzwerk und mit weiteren Partner*innen. 
Netzwerk-Mitglieder:
• Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (awm)
• Allwetterzoo Münster
• „Bildung trifft Entwicklung“ – Eine Welt Netz  
NRW e. V.
• Ethnologie in Schule und Erwachsenenbildung 
(ESE) e. V.
• Fachstelle Nachhaltigkeit der Stadt Münster
• Internationales Kinderspielzeugmuseum Münster
• Kaktus Münster e. V. – Radio-Kaktus im Bürgerfunk
• LWL-Museum für Naturkunde
• MExLab ExperiMINTe
• NABU-Münsterland-gGmbH
• Schulbauernhof Emshof
• Vamos e. V.
• Volkshochschule Münster
Die Netzwerk-Mitglieder werden in der Broschüre 
„BNE-Netzwerk Münster – Angebote und Informatio-
nen“ vorgestellt. 
Verankerung von BNE in Schulen und Kitas   
Schule bietet zahlreiche Anknüpfungspunkte für Fra-
gen, wie eine nachhaltige Gesellschaft aussehen kann. 
BNE kann in vielen Fächern oder auch fachübergreifend 
thematisiert sowie im Schulalltag gelebt werden. In 
Münster gibt es eine Reihe von ständigen BNE-Ange-
boten für Schulen und Kitas.  
Landesprogramm Schule der Zukunft   
Das vom Umweltministerium und vom Schulministe-
rium getragene Landesprogramm Schule der Zukunft 
fördert die Vermittlung von Kompetenzen an junge 
Menschen an Schulen und Kindertagesstätten, die für 
eine Gestaltung einer zukunftsfähigen Gesellschaft 
beitragen. Die teilnehmenden Schulen und Kitas aus 
Münster werden durch das Amt für Grünflächen, Um-
welt und Nachhaltigkeit und den NABU Münsterland be-
gleitet. Dazu gehören Lehrer*innenfortbildungen, Schü-
ler*innenakademien und Austauschveranstaltungen. 
SDG-Schulen
Anzahl der Schulen in Münster mit einer Auszeichnung 
als Schule der Zukunft, Fairtrade-School, Verbraucher-
schule oder UNESCO-Projektschule 
Quelle: Stadt Münster, Amt für Bürger und Ratsservice sowie Amt 
für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit / Verbraucherzentrale 
Bundesverband
Anzahl
0
5
10
15
20
2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Jahre
7. Ganzheitliche Bildungsgerechtigkeit
Jahr

Nachhaltigkeitsbericht 2022
149
Die Schulgartenaktivitäten des BNE-Regionalzentrums 
sollen um das Projekt „Hochbeete in Schulen“ erwei-
tert werden. Gemeinsam mit dem Adolph-Kolping-  
Berufskolleg werden Hochbeete gebaut und in Aktions-
tagen in Schulen bepflanzt. 
In Kapitel 8 wird das Engagement der Fairtrade-Schools 
und FaireKitas beschrieben. Diese wirken mit ihren  
Ansätzen ebenfalls im Sinne der BNE mit. 
Lernorte für Nachhaltigkeit    
In Münster gibt es eine Vielzahl an BNE-Angeboten. 
Beispielhaft werden im Folgenden die Angebote von 
zwei BNE-Netzwerk-Mitgliedern vorgestellt. Es geht 
um die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster sowie um 
die Volkshochschule Münster.
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster –  
Lernort für Nachhaltigkeit    
Ziel der nachhaltigkeitspädagogischen Angebote der 
Abfallwirtschaftsbetriebe (awm) ist es, Kinder, Jugend-
liche sowie Erwachsene zum nachhaltigen Denken und 
Handeln zu motivieren.
Im Jahr 2021 wurden drei Weiterbildungen für Mul-
tiplikator*innen zu den Themen Lebensmittelver-
schwendung (in Kooperation mit der FairTEiLBAR und 
den awm), Konsumwandel (in Kooperation mit Vamos  
e.  V.) und Grenzen des Wachstums (in Kooperation 
mit der Neue Ökonomien) durchgeführt. Im Jahr 2022 
fanden entsprechende Fortbildungen zu Artensterben, 
Schulgärten und Ernährung sowie eine Schüler*innen-
akademie zum Bildungskonzept „Foodstories“ statt.
In Kitas mit städtischer Trägerschaft wird auf der Grund-
lage der pädagogischen Konzeption das Thema Nach-
haltigkeit und Umweltschutz fortlaufend beteiligungs-
orientiert umgesetzt und stetig weiterentwickelt. 
Schulgärten im Quartier   
An der Bodelschwinghschule, der Eichendorffschule  
und dem Freiherr-vom-Stein-Gymnasium wird das 
Projekt Schulgärten im Quartier umgesetzt. In dem 
Projekt sind Nachbarschaft und Schule gemeinsam im 
Schulgarten aktiv, um Synergien zu nutzen. Das Projekt 
wurde im Herbst 2020 als UN-Dekade-Projekt „Biolo-
gische Vielfalt“ in der Kategorie „Soziale Natur“ ausge-
zeichnet.
© Stadt Münster, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit

150
Alters- und zielgruppengerecht werden Wissen und In-
formationen rund um die Zusammenhänge von Abfall, 
Energie und Klima vermittelt. Das Kennenlernen der 
Funktionsweise der Abfallverwertungsanlagen speziell 
in Münster gehört ebenso dazu wie die Aufklärungs- 
und Bildungsarbeit für eine ressourcenschonende  
Lebensweise. Kinder sollen frühzeitig für das Thema 
sensibilisiert werden. 
 Der Lernort wurde im Jahr 2019 für die strukturelle 
Umsetzung von BNE von der Deutschen UNESCO-Kom-
mission und dem Bundesministerium für Bildung und 
Forschung ausgezeichnet.
Auf dem Deponie-Erlebnispfad erhalten Schulklassen 
beispielsweise erfahrungs- und handlungsorientiert 
Wissen und Informationen rund um die Themen Abfall, 
Energie und Klima. Zwölf Lernstationen vermitteln an-
hand unterschiedlicher Themenschwerpunkte die Leit-
gedanken einer modernen und ressourcenschonenden 
Kreislaufwirtschaft – angefangen mit der richtigen Ab-
falltrennung bis hin zur Erklärung der Zusammenhänge 
von Abfallvermeidung, Recycling und Klimaschutz.
Die awm unterstützen darüber hinaus viele Paten-
schaften im gesamten Stadtgebiet, die sich ganzjäh-
rig um die Sauberkeit in einem bestimmten Bereich 
kümmern. Ehrenamtliche Gruppen werden unterstützt 
(z. B. Gruppe „Müllwandern“, Hansaforum, Studieren-
den-Initiative Weitblick).
An der Europäischen Woche der Abfallvermeidung 
(EWAV) beteiligen sich die awm jährlich in Kooperati-
on mit dem Immanuel-Kant-Gymnasium und anderen 
Kooperationspartner*innen.
 An der Aktion Sauberes Münster nahmen im Jahr 
2021 48 Kitas und 40 Schulen mit insgesamt über 
8.000 Kindern und Jugendlichen teil.
Volkshochschule Münster     
Die Volkshochschule Münster (vhs) ist das städtische 
Dienstleistungszentrum für Bildung, Begegnung und 
Kultur. In ihrem Leitbild verpflichtet sie sich, mit ihren 
Angeboten zur beruflichen, persönlichen, sozialen, po-
litischen, kulturellen und allgemeinen Bildung, zum 
lebensbegleitenden Lernen und zur Lebensqualität un-
abhängig von Alter, Herkunft, Weltanschauung, sozia-
ler Situation und Geschlecht beizutragen. 
BNE ist seit vielen Jahren ein fester Bestandteil des An-
gebotsportfolios der vhs Münster. Mit vielen Koopera-
tionspartner*innen bietet die vhs Münster als Ort der 
Vernetzung und des Dialoges Vorträge, Seminare und 
Workshops an, die das notwendige Wissen vermitteln 
und mit den vielfältigen Aspekten der Nachhaltigkeit 
vertraut machen. Dies umfasst theoretische Grundla-
gen und Hinweise zur konkreten Umsetzung. Die The-
men sind so vielfältig wie die 17 SDG´s: Keine Armut, 
bezahlbare saubere Energie, Maßnahmen zum Klima-
schutz, sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen, 
nachhaltiger Konsum und Produktion, hochwertige 
Bildung etc. 
 2021 fanden beispielsweise die Münsteraner Kli-
magespräche, mittels derer die wissenschaftlichen Er-
gebnisse zur Klimaforschung einem breiten Publikum 
verständlich gemacht wurden, oder die Ausstellung 
„Fair Play?! Trikot-Tausch – Die zwei Seiten der globa-
len Sportbekleidungsproduktion“ in Kooperation mit 
Vamos e. V. statt.
 2021 hat die vhs Münster mit dem Jahresthema Zeit 
für FAIRänderung das Spannungsfeld von Wirtschaft, 
Umwelt und Gesellschaft beleuchtet: Wie verändert 
sich unsere Einstellung zum Reisen oder zum Konsum 
generell? Und wie können, wollen oder müssen wir 
unsere Zukunft unter dem Zeichen von Nachhaltigkeit 
organisieren? Aus dem Jahr 2022 sind zwei Formate 
hervorzuheben: Das Projekt „klimafit – schlau machen, 
7. Ganzheitliche Bildungsgerechtigkeit
© Stadt Münster, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeitsbericht 2022
151
Weitere Veranstaltungsformate zu unterschied lichen 
Nachhaltigkeitsthemen:
Die Stadtbücherei bietet regelmäßig Veranstaltungen 
wie z. B. die Aktionstage Nachhaltigkeit, Workshops, 
Veranstaltungen für Kinder etc. an und tritt dabei in 
Kooperation mit unterschiedlichen Akteuren. Beispie-
le für Veranstaltungen sind:
• Hemdtaschenaktion (aus alten Oberhemden 
werden von den Camphill-Werkstätten einzigartige 
Taschen genäht)
• Zero Waste – Leben ohne Müll 
• Made by life – die neue Sharing App  
(Veranstalter Thinkasset Services)
• Abfallberatung für Menschen mit und ohne  
Migrationshintergrund (awm)
• Bücher Upcycling 
• Gerechtigkeit – Wann ist etwas gerecht im  
Hinblick auf soziale, ökologische und ökonomische 
Perspektiven 
• Holzwerkstatt
• Ausstellungen wie „Trikot-Tausch – die zwei Seiten 
der globalen Sportbekleidungsproduktion“
• Leseförderung – auch zu Nachhaltigkeitsthemen – 
„nachhaltig“ mit der LeseLeeze
konkret werden“, ein Zertifikatskurs vom WWF und 
der Helmholtz-Stiftung, der ein fundiertes Wissen zu 
ökologischen Zusammenhängen vermittelt und kon-
krete Zielsetzungen zur Reduzierung des ökologischen 
Fußabdrucks bei den Teilnehmenden verfolgt. Erstmals 
wurde das Projekt „Zukunftsdiplom für Kinder“ umge-
setzt, ein flankierendes Angebot, jungen Menschen in 
einer außerschulischen Veranstaltungsreihe in Koope-
ration mit vielen lokalen und regionalen Partner*innen 
das Thema Nachhaltigkeit zu vermitteln. Ziel ist, das 
Umwelt- und Nachhaltigkeitsbewusstsein der Kinder 
zwischen 6 und 12 Jahren spielerisch zu stärken. 
Stadtbücherei Münster   
Die Stadtbücherei Münster versteht sich als demokra-
tieförderliche Einrichtung, die die gesellschaftliche, 
kulturelle und politische Teilhabe ermöglicht. Sie un-
terstützt aktiv die öffentliche Diskussion und inhaltli-
che Auseinandersetzungen. Dabei ist ihr Anspruch, ge-
sichertes Wissen und Informationen für alle zugänglich 
zu machen und aktiv zu vermitteln. Ihre Bildungsarbeit 
bedient sich unterschiedlicher zielgruppenangepass-
ter Formate, ermöglicht kollaboratives Arbeiten und 
Lernen und soll allgemeine Kompetenzen aber auch 
individuelle Teilhabe an der Arbeitswelt fördern. Sie 
steht allen Menschen offen und trägt darüber hinaus 
auch durch das Prinzip des Teilens grundlegend zur 
Nachhaltigkeit und zum Ressourcenschutz bei. Zur 
Vermittlung nachhaltiger Inhalte wurde in der Stadt-
bibliothek beispielsweise ein Nachhaltigkeitserker ein-
gerichtet, welcher unter anderem auch die Bibliothek 
der Dinge beinhaltet. Die Eröffnung eines Repair Cafés 
ist derzeit in Arbeit.
Bibliothek der Dinge: 
Seit Dezember 2022 steht das Motto „Leihen statt Kau-
fen“ im Mittelpunkt. Die Bibliothek der Dinge umfasst 
ein vielschichtiges und umfangreiches Sortiment. Ne-
ben Teleskopen, programmierbaren Robotern oder Be-
amern können Kund*innen auch Lautsprecher, Werk-
zeug, Gitarren oder Mikroskope ausleihen. Die Idee 
dabei ist, dass Dinge, die nur selten gebraucht werden, 
gemeinschaftlich genutzt und somit nicht privat ange-
schafft werden müssen.
© Stadt Münster, Stadtbibliothek
© Volkshochschule Münster

152
Die Kultur in Münster trägt mit Angeboten 
immer mehr zu einer nachhaltigen Entwick­
lung bei. Im Folgenden wird zunächst die 
Kulturförderung im Allgemeinen beschrieben, 
bevor nachfolgend unmittelbar nachhaltig­
keitsbezogene Angebote beschrieben werden.
Kulturförderung des Kulturamtes 
Die Arbeit des Kulturamtes trägt zur ganzheitlichen 
Bildungsgerechtigkeit bei, indem sie die Kunst- und 
Kulturlandschaft stärkt, weiterentwickelt und ausbaut. 
Diese zeichnet sich durch kulturelle Vielfalt, internatio-
nale Impulse und interkulturelle Begegnungen aus. Ein 
wesentlicher Aspekt für die Förderung von Bildungs-
gerechtigkeit im Kunst- und Kulturkontext ist die För-
derung einer breiten und vielfältigen Teilhabe an un-
terschiedlichen kulturellen Angeboten, die Reflexion, 
Austausch, Dialog und kritisches Denken anstoßen. 
Durch die Koordinierung und lokale Umsetzung der 
Landesförderprogramme „Kulturrucksack“ und „Kultur 
und Schule“ eröffnet das Kulturamt mit zahlreichen 
Partner*innen neue Zugangswege zu Kunst und Kultur. 
Kulturschaffende werden hier mit jungen Menschen 
zusammengebracht und kulturelle Aktivitäten – u.  a. 
an Bildungs- und Sozialorten – gefördert. 
Stadtteilkulturmanagement
Durch das Stadtteilkulturmanagement sollen lokale 
Potenziale und Ressourcen gestärkt, unterstützt und 
weiterentwickelt werden, um Menschen jeden Alters 
und Hintergrunds eine aktive Teilhabe am kulturellen 
Leben zu ermöglichen und somit auch die Bildungs-
gerechtigkeit zu fördern. Das Kulturamt hält eigene 
Stadtteilkulturhäuser vor und unterstützt insbeson-
dere kommunal geförderte Stadtteilkulturhäuser, die 
vielseitige Kultur-, Bildungs- und Rekreationsprogram-
me anbieten, die für alle – unabhängig von kulturellem 
oder sozialem Hintergrund, Behinderung, Alter, Re-
ligion, Weltanschauung oder sexueller Identität – zu-
gänglich sind. Sie dienen als Türöffner, indem sie wie 
das Begegnungszentrum / Theater in der Meerwiese 
beispielsweise unterschiedliche Zugänge zur Welt der 
darstellenden Kunst für ein junges Publikum eröffnen. 
Schul- und Familienvorführungen greifen hier u. a. auch 
Nachhaltigkeitsthemen auf. So wurden im Stück „Wil-
de Wege“ vom Münsteraner Ensemble „echtzeit thea-
ter“ die Wälder im Stadtgebiet als Bühne bzw. Mitspie-
ler genutzt. Mit dem Projekt „mikroGiganto“ initiierte 
das Ensemble eine partizipative Rauminstallation über 
Insekten. Auch in der frühkindlichen Bildung finden 
Nachhaltigkeitsthemen Berücksichtigung. Zu nennen 
sind beispielsweise das Outdoor-Stück „waldrauschen“ 
7.5 Kulturförderung im Kontext  
Bildungsgerechtigkeit   
7. Ganzheitliche Bildungsgerechtigkeit

Nachhaltigkeitsbericht 2022
153
vom Münsteraner Ensemble „Grüne Neune“ oder die 
Laienproduktion „Let’s do future“ vom Ensemble „freu-
dige Füße“.
 Durch die Verbesserung und Entwicklung der räum-
lichen kulturellen Infrastruktur in der gesamten Stadt 
soll der Zugang zu Kunst und Kultur sowie zur kultu-
reller Bildung in verschiedenen Bereichen des Lebens 
für möglichst viele Menschen gefördert werden. Das 
Kulturamt setzt darüber hinaus auf kluge Verbindun-
gen zwischen den Stadtteilen und dem Stadtzentrum, 
um die Bürgerschaft z. B. mit Kulturorten und -veran-
staltungen in Kontakt zu bringen, die internationale 
Einflüsse oder kulturelle Kooperationen in ihren Pro-
grammen berücksichtigen. Ein Beispiel hierfür ist das 
Theater im Pumpenhaus, das u.  a. auch das „Cactus 
Junges Theater“ beheimatet, welches auf frühe inter-
kulturelle Begegnungen setzt. Diese Verbindungen 
werden auch durch mobile Veranstaltungen gestärkt, 
die im Rahmen von Festivals – wie z. B. dem Filmfestival 
Münster – stattfinden.
Kulturveranstaltungen
Das Kulturamt arbeitet daran, bedeutende Kunst- und 
Kulturveranstaltungen wie das Internationale Lyrik-
treffen mit Schulen und/ oder Hochschulen in Münster 
zu verknüpfen. Zudem entwickelt es – beispielsweise 
im Rahmen von Projekten zur „Kunst im öffentlichen 
Raum“ – niedrigschwellige Vermittlungsangebote. Es 
setzt sich dafür ein, barrierefreie Zugänge zu Veranstal-
tungen zu schaffen und fördert Projekte, die die Eigeni-
nitiative von Menschen mit Migrationshintergrund in 
der Kulturarbeit stärken, die die Vielfalt sowie künstle-
rischen und kulturellen Ausdrucksmöglichkeiten wei-
terentwickeln, die das Bewusstsein für Umweltthemen 
schärfen oder neue positive Ideen für eine klimaneut-
rale Lebensweise entwickeln.
Schulstatistik Übergangsbericht  
Schule-Beruf
Jahresstatistik  
Kultur

154

Nachhaltigkeitsbericht 2022
155
Worum geht es?
Wie verankern wir Globale Verantwortung und Eine 
Welt fest im Handeln von Verwaltung, Wirtschaft und 
Zivilgesellschaft? Der Faire Handel und Projektpartner-
schaften mit Akteur*innen des Globalen Südens sind 
wesentliche Bausteine zur Erreichung der Ziele.
Die Themen Globale Verantwortung und Eine Welt sind fest im Handeln 
von Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft verankert.
8. Globale Verantwortung 
und Eine Welt 
Strategische  
Ziele
• Möglichkeiten des Fairen Handels, der fairen 
Beschaffung und fairer Finanzanlagen nutzen 
sowie in Ländern des Globalen Südens  
menschenwürdige Lebens- und Arbeits-
bedingungen fördern
• Initiativen für mehr globale Gerechtigkeit 
unterstützen
• Akteur*innen für eine gerechtere Welt  
vernetzen und unterstützen 
• Stadt- und Projektpartnerschaften mit  
Akteur*innen des Globalen Südens initiieren 
und unterstützen

156
In Münster gibt es eine Vielzahl entwick­
lungspolitisch aktiver Gruppen und Akteure. 
Als politisches Sprachrohr der Gruppen und 
Bindeglied zum Rat und zur Verwaltung hat 
der Rat der Stadt Münster 1995 den Beirat 
für kommunale Entwicklungszusammenarbeit 
eingerichtet.
Beirat für kommunale Entwicklungs-  
zusammenarbeit 
Seit 1995 engagiert sich der vom Rat der Stadt Münster 
eingerichtete Beirat für kommunale Entwicklungszu-
sammenarbeit  in Münster für den Dialog mit den lo-
kalen Eine Welt-Gruppen und die Sensibilisierung der 
Bevölkerung für globale Umwelt- und Entwicklungsfra-
gen. Der Beirat berät Rat und Verwaltung in allen Fra-
gen der kommunalen Entwicklungszusammenarbeit, 
ist Ansprechpartner für entwicklungspolitisch aktive 
Gruppen sowie Akteur*innen in Münster und spricht 
Empfehlungen für die städtische Förderung lokaler 
Projekte aus.
Mitglieder des Beirats sind Vertreter*innen des Eine-  
Welt-Forums Münster, der Universität Münster, des  
Umweltforums Münster und des Integrationsrats der 
Stadt Münster. Darüber hinaus entsenden die Ratsfrak-
tionen jeweils eine Vertretung mit beratender Stimme 
in das Gremium.
Der Beirat für kommunale Entwicklungszusammenar-
beit engagiert sich zudem in folgenden Bereichen:
• Migration und Entwicklung auf kommunaler Ebene
• Globaler Süden
• Fairer Handel
 
Entwicklungspolitische Veranstaltungs-
reihen 
Jährlich wird unter Beteiligung von regelmäßig über 20 
Gruppen und Vereinen eine entwicklungspolitische Ver-
anstaltungsreihe mit Vortrags- und Diskussionsveranstal-
tungen, Film- und Theatervorführungen, Ausstellungen, 
Expert*innenanhörungen oder sonstigen originellen Pro-
jektideen veranstaltet. Beispiele aus den vergangenen Jah-
ren sind: 
• 2019: Armut! Was tun? Münsters globale  
Verantwortung
• 2021: Münsters Welt ist nicht genug (SDG 11)
• 2022: Fair Play?! Sport und Menschenrechte  
weltweit
8.1 Lokales Engagement für  
globale Gerechtigkeit
8. Globale Verantwortung und Eine Welt
Ausgezeichnet: Münster ist Vizehauptstadt Fairer Handel 2019  
© Stadt Münster

Nachhaltigkeitsbericht 2022
157
Im Jahr 2020 sind die Veranstaltungen coronabedingt 
ausgefallen.
Fairtrade-Stadt Münster
Die Stadt Münster wurde im Jahr 2021 zum vierten 
Mal für weitere zwei Jahre als Fairtrade-Stadt ausge-
zeichnet. Diesen Titel trägt die Stadt bereits seit 2011, 
nachdem der Beirat für kommunale Entwicklungszu-
sammenarbeit eine Teilnahme angeregt hatte. Der Ti-
tel wird in Deutschland von dem Verein TransFair e. V. 
verliehen. Ausgezeichnet werden Kommunen, die sich 
besonders für den Fairen Handel einsetzen. 
Die Stadt erfüllt nachweislich die geforderten Kriterien, 
die das Engagement für den Fairen Handel auf verschie-
denen Ebenen der Stadt betreffen. Diese umfassen
• die Einrichtung einer Fairtrade-Steuerungsgruppe,
• die Einbindung von Schulen, Vereinen und Kirchen-
gemeinden, 
• die Verwendung von fairen Produkten im  
Einzelhandel und in der Gastronomie, 
• die Öffentlichkeitsarbeit und 
• einen Ratsbeschluss, dass Kaffee und ein weiteres 
Produkt aus Fairem Handel bei allen Rats- und  
Ausschusssitzungen verwendet werden.
Für ihr vielseitiges Engagement wurde die Stadt Müns-
ter 2019 als Vizehauptstadt im Rahmen des bundes-
weiten Wettbewerbs Hauptstadt des Fairen Handels 
von Engagement Global ausgezeichnet.
Steuerungsgruppe Fairtrade-Stadt Münster 
Die Steuerungsgruppe fördert die konstruktive Kom-
munikation zwischen Zivilgesellschaft, Stadt und 
Wirtschaft und schafft neue Aufmerksamkeit für 
Best-Practice-Beispiele des Fairen Handels in Münster. 
Ziel ist es, den Fairen Handel in Münster zu stärken und 
die Idee einer weltweit gerechten und ökologischen 
Wirtschafts- und Lebensweise breit in die Bevölkerung 
zu tragen – ohne Werbung für mehr Konsum. Die Steu-
erungsgruppe ist mit insgesamt 15 Personen unter-
schiedlichster Bereiche vielfältig besetzt:
• Handelsverband NRW WM e. V.
• DEHOGA Westfalen
• Kreishandwerkerschaft Münster
• Handwerkskammer Münster
• Industrie- und Handelskammer
• Bischöfliches Generalvikariat
• Fachstelle Weltkirche
• Studierendenwerk Münster
• Fair Handelsgesellschaft mbH
• Christliche Initiative Romero, Vamos e. V.
• dreiraum – CoWorking für Bewegung & Therapie
• Beirat für kommunale Entwicklungszusammen-
arbeit
• Vertreter*innen der Stadt Münster (Amt für Bürger- 
und Ratsservice, Münster Marketing und Amt für 
Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit)
Die Steuerungsgruppe hat in enger Kooperation mit 
weiteren Engagierten im Berichtszeitraum 2019 bis 
2022 verschiedene Aktionen und Projekte durchge-
führt, die nachfolgend beispielhaft gezeigt werden.
Fairtrade-Stadt Münster  
Auszeichnungen Münsters als Fairtrade-Stadt  
und Rezertifizierungen
Anzahl
Jahre
0
1
2
3
4
5
2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
Anzahl der Auszeichnungen und Rezertifizierungen  
als Fairtrade-Stadt
Quelle: Stadt Münster, Amt für Bürger- und Ratsservice
Jahr

158
Fairtrade-Schools und FaireKITAS 
Unter #münsterFAIRstärkt engagieren sich bereits 25 
Schulen und acht Kitas auf unterschiedliche Art und 
Weise für den Fairen Handel. Einige von ihnen wurden 
für ihr Engagement als FaireKITA oder Fairtrade-School 
ausgezeichnet. Ziel der Aktivitäten ist es, den Kindern 
und Jugendlichen altersgerecht Themen der globalen 
Gerechtigkeit nahezubringen, faire Produkte im Alltag 
zu etablieren und den Gedanken einer global gerech-
ten Welt in die Stadtgesellschaft zu tragen. Viele Ein-
richtungen setzen dabei auch auf lokale Kooperatio-
nen z.  B. mit dem Naturschutzbund NABU e.  V. oder 
den umliegenden Weltläden. So beteiligten sich eine 
Vielzahl an Kitas und Schulen an der fairen Orangen-
bestellung über den Weltladen im Viertel und bezo-
gen diese in die Bildungsarbeit mit den Kindern und 
Jugendlichen ein. 
 In Zusammenarbeit mit der Steuerungsgruppe 
Fairtrade-Stadt und der Stadt Münster fanden mehr-
fach stadtweite Projekte zur Öffentlichkeitsarbeit wie 
beispielsweise eine Banneraktion oder die Kampagne 
#münsterFAIRstärkt in den sozialen Medien statt. 
FaireKITAs in Münster: 
• Kindertagesstätte Die Zwerge e. V. (seit 2016 aus-
gezeichnet und zweimal rezertifiziert)
• Evangelische Kita Epiphanias (seit 2018 ausgezeich-
net und einmal rezertifiziert) 
• Kindergruppe Krullys e. V. (seit 2019 ausgezeich-
net)
• Städtische Kita Wielerort (seit 2021 ausgezeichnet)
• Familienzentrum St. Elisabeth (seit 2021 ausge-  
zeichnet)
• Städtische Kita Mecklenbeck (seit 2022 ausgezeichnet)
• Klaras Kinderhaus, CVJM Münster (seit 2022 ausge-
zeichnet)
Fairtrade-Schools in Münster:
• Adolph-Kolping-Berufskolleg (seit 2013  
ausgezeichnet und einmal rezertifiziert)
• Hansa-Berufskolleg (seit 2014 ausgezeichnet und 
vierfach rezertifiziert)
• Schillergymnasium (seit 2014 ausgezeichnet und 
vierfach rezertifiziert)
• Evangelisch Sozialpädagogische Ausbildungsstätte 
(von 2016 bis 2018 ausgezeichnet, danach Fusion 
mit Anne-Frank-Berufskolleg)
• Waldschule Kinderhaus (seit 2017 ausgezeichnet 
und zweifach rezertifiziert)
• Hauptschule Coerde (seit 2018 ausgezeichnet)
• Gesamtschule Münster Mitte (seit 2021  
ausgezeichnet)
• Immanuel-Kant-Gymnasium (seit 2022  
ausgezeichnet)
• Overberg Kolleg (seit 2022 ausgezeichnet)
Im Jahr 2020 fand das erste Netzwerktreffen FaireKITAS 
und Fairtrade-Schools in Münster mit Vertreter*innen 
von Kitas und Schulen statt. Im Rahmen der regelmä-
ßigen Treffen werden neue Konzepte und Ideen dis-
kutiert. Organisiert werden die Netzwerktreffen vom 
Büro Internationales im Amt für Bürger- und Ratsser-
vice der Stadt Münster.
Fairtrade-Schools und FaireKITAs in Münster  
Anzahl der Auszeichnungen als Fairtrade-School oder 
FaireKITA
Anzahl
Jahre
0
5
10
15
20
2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
Fairtrade-Schools FaireKITA
Quelle: Stadt Münster, Amt für Bürger- und Ratsservice
8. Globale Verantwortung und Eine Welt
Jahr

Nachhaltigkeitsbericht 2022
159
Darüber hinaus engagieren sich weitere Kitas und 
Schulen für den Fairen Handel und befinden sich zum 
Teil im Bewerbungsprozess als FaireKITA oder Fairtra-
de-School. 
Faire Stadtteile
Das Projekt #fairestadtteile möchte den Fairen Handel 
verstärkt in Münsters Stadtteilen verankern und ge-
meinsam mit Akteur*innen vor Ort den eigenen Stadt-
teil zu einem fairen Stadtteil gestalten. 
 Im Jahr 2019 wurde das Projekt unter dem Motto 
#hiltruphandeltfair im Stadtteil Hiltrup gestartet. Über 
die Bezirksverwaltung und der Stadtteiloffensive wur-
den Kontakte in die Bevölkerung geknüpft und Anfang 
2019 zu einer großen Auftaktveranstaltung im Kultur-
bahnhof Hiltrup geladen. In einem partizipativen Pro-
zess wurden Ideen, Aktionen und Visionen für einen 
fairen Stadtteil zusammengetragen und umgesetzt 
(faires Stadtteilfest, Fotoboxaktion, Ausstellung Trikot-
tausch, Einbindung von Schulen und Kitas etc).
 Das Stadtteil-Projekt wurde im Jahr 2021 auf den 
Stadtteil Kinderhaus ausgeweitet. Ein virtuelles Treffen 
der Akteur*innen in Kinderhaus fand im selben Jahr 
statt. Im Rahmen einer Schüler*innen-Akademie in 
der Waldschule sowie einer Plakatausstellung Trikot-
Tausch im Wuddi (Stadtteilhaus und Zentrum für Kin-
der und Jugendliche im Bürgerhaus Kinderhaus) wurde 
über den Fairen Handel informiert.
Die Steuerungsgruppe Fairtrade-Stadt Münster führte 
im Berichtszeitraum regelmäßig Gespräche, um eine 
langfristige und kontinuierliche Struktur von Engagier-
ten in den Stadtteilen zu erhalten sowie den Fairtra-
de-Gedanken zu stärken und sichtbar zu machen.
App Fair City-Guide Münster 
Die App Fair City-Guide Münster macht die bereits exis-
tierenden nachhaltigen Angebote in der Stadt Münster 
sichtbar. Sie ist aufgeteilt in die Kategorien Shopping 
Guide, Food Guide, Engagement und Events & Aktio-
nen. Darüber hinaus bietet sie einige benutzerfreund-
liche Funktionen wie eine interaktive Karte, eine Suche 
mit der Möglichkeit nach Kriterien zu filtern und eine 
Favoritenfunktion. Sie wurde 2021 als Kooperation mit 
muenster.fair, der Fairtrade-Steuerungsgruppe, der 
Stadt Münster und dem Institut für Wirtschaftsinfor-
matik/ERCIS der Universität Münster entwickelt.
Fairtrade-Botschafter*innen
Im Rahmen der Aktion #münsterhandelt-
fair-Botschafter*in wird ein wachsendes Netz-
werk an Unterstützer*innen für den Fairen Han-
del aufgebaut. Das Engagement wird auf der 
Website der Steuerungsgruppe und über deren 
Social Media Kanäle sichtbar gemacht. Bis Ende 
2022 haben sich 28 Institutionen auf der Seite 
registrieren lassen.
Foto aus der Fotobox-Aktion mit Mitgliedern der  
Steuerungsgruppe Fairtrade Stadt Münster  
© Stadt Münster, Amt für Bürger- und Ratsservice

160
Im Münsterland setzen sich viele Kommunen 
für den Fairen Handel sowie für menschen­
würdige Arbeit und gerechte Löhne ein. Sie 
engagieren sich gegen eine Ausbeutung von 
Mensch und Natur. 
Ein gemeinsamer regionaler und interkom­
munaler Austausch zwischen den Kommunen 
zeigt dabei nicht nur Kooperations­ und  
Synergiemöglichkeiten auf. 
Vernetzung in der Region
Im Jahr 2019 startete die regionale Zusammenarbeit 
im Münsterland mit einem Jour Fixe der jeweiligen 
kommunalen Koordinator*innen mit den Regionalpro-
motor*innen für Münsterland Nord und Münsterland 
Süd.
In Kooperation mit den oben genannten Akteur*innen 
und dem Eine Welt Netz NRW wurde in Münster 2020 
die Veranstaltung „Freiwillig Fair – Global verantwortli-
che Beschaffung im Münsterland“ durchgeführt. Diese 
Veranstaltung führte erstmals 80 kommunale, zivilge-
sellschaftliche und kirchliche Akteure aus dem gesam-
ten Münsterland zum Thema faire Beschaffung zusam-
men. Der Workshop bot eine Einführung in rechtliche 
Rahmenbedingungen und lieferte konkrete Praxisbei-
spiele fairer Beschaffung aus dem Münsterland.
Im Jahr 2021 fand außerdem eine Online-Fachtagung 
zur nachhaltigen Beschaffung im Münsterland statt. 
Die Teilnehmenden kamen aus Stadtverwaltungen 
(u. a. der Stadt Münster), Politik, Schulen, Kitas, Verei-
nen, Unternehmen, Verbänden und Kirchen. Diskutiert 
wurden die Herausforderungen und die Umsetzung 
einer fairen und nachhaltigen Beschaffung anhand ein-
zelner Beispiele aus den Bereichen Arbeitsbekleidung, 
Bett- und Tischwäsche, Außer-Haus-Verpflegung sowie 
Sportbälle.
Im Jahr 2022 wurde nach dem im Stadtteil Hiltrup 
entwickelten Modell die münsterlandweite digitale 
Infoveranstaltung zum Thema „Wie werde ich Faire-
KITA/Fairtrade-School?“ mit über 100 Teilnehmenden 
durchgeführt.
Zudem fanden in den Jahren 2021 und 2022 drei Ver-
netzungstreffen der 32 Fairtrade-Steuerungsgruppen 
des Münsterlandes statt, an denen auch die Stadt 
Münster teilnahm. Es wurde vereinbart, verstärkt an 
dem Thema Fairer Handel zusammenzuarbeiten, um 
durch gemeinsame Aktionen und Projekte einem fai-
ren Münsterland ein Gesicht zu geben. 
8.2 Regionale und interkommunale  
Zusammenarbeit 
8. Globale Verantwortung und Eine Welt
Veranstaltung „Freiwillig Fair“  
© Stadt Münster, Amt für Bürger- und Ratsservice

Nachhaltigkeitsbericht 2022
161
Projekte und Partnerschaften mit Akteuren des Globalen Südens mit kommunaler Beteiligung
Die Stadt Münster pflegt seit 1957 insgesamt 
zehn offizielle Städtepartnerschaften. Hinzu 
kommt eine Patenschaft mit Braniewo in 
Polen, eine Partnerschaft zwischen Münster­ 
Hiltrup und dem französischen Beaugency, 
eine angehende Solidaritätspartnerschaft mit 
Winnyzia in der Ukraine und Projektpartner­
schaften mit Tamale in Ghana, Bologna in 
Italien und Rochester in den USA.
Städtepartnerschaft mit Monastir 
Die Städtepartnerschaft mit dem tunesischen Monastir 
wurde 1969 geschlossen. Münsters vierte Partnerstadt 
war die erste, die außerhalb Europas liegt. Zunächst 
geprägt durch Delegations- und Arbeitsbesuche ent-
wickelten sich seit den 1990er-Jahren zunehmend 
persönliche Kontakte durch die Teilnahme Monastirs 
an der Woche der Partnerstädte in Münster, durch 
Münster-Tage in Monastir, durch die Erweiterung der 
Partnerschaft um Schüler*innenaustausche und durch 
gemeinsame Kunstprojekte. 
 Nach der Jasmin-Revolution in Tunesien in den Jah-
ren 2010 und 2011 verstärkte sich die Zusammenar-
beit auf der Verwaltungsebene. Es fanden Austausche 
über kommunale Verwaltungsstrukturen, Unterstüt-
zungen bei Dezentralisierungsbestrebungen, gemein-
same Konferenz- und Fachbesuche, gemeinsame Teil-
nahmen an Projekten der Deutschen Gesellschaft für 
Internationale Zusammenarbeit (GIZ) sowie Hospi-
tationen statt. Beide Städte beteiligen sich an gegen-
seitigen multinationalen Veranstaltungen wie einem 
inklusiven Tanzprojekt in Münster oder dem internati-
onalen Kunst- und Musikfestival in Monastir.
8.3 Kommunale Partnerschaften mit 
dem Globalen Süden  
Städtepartnerschaft mit Monastir (seit 1969)
Projektpartnerschaft mit Tamale
Projektpartnerschaftsverein mit Monastir
Glokal Mural Projekt mit Tamale
Klimapartnerschaft Münster – Monastir
Bau eines Recyclinghofes in Monastir
2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
MONASTIR
TAMALE
Quelle: Stadt Münster, Amt für Bürger- und Ratsservice

162
Der 2018 gegründete Partnerschaftsverein Freundes-
kreis Münster-Monastir e.  V. ermöglicht eine Vielzahl 
an Kontakten innerhalb der Zivilgesellschaft und orga-
nisiert u. a. regelmäßige Reisen für Bürger*innen. Das 
Overberg Kolleg aus Münster bahnt eine neue Schul-
partnerschaft zum Lycée Hédi Kefacha in Monastir an.
Klimapartnerschaft mit Monastir  
Die Stadt Münster beteiligte sich von 2019 bis 2021 ge-
meinsam mit Monastir an der neunten Phase der Kom-
munalen Klimapartnerschaften von Engagement Global 
mit ihrer Servicestelle für Kommunen in der Einen Welt, 
finanziert durch Mittel des Bundesministeriums für wirt-
schaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie der 
Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW e. V.
 Gemeinsam mit der Partnerkommune Monastir wur-
de innerhalb dieser zwei Jahre ein gemeinsames Hand-
lungskonzept für kurz-, mittel- und langfristige Klima-
schutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen entwickelt, 
welches dauerhaft die Städte- und Klimapartnerschaft 
zwischen Monastir und Münster begleiten soll. In bei-
den Städten wurden entsprechende Kernteams und 
Steuerungsgruppen mit Vertreter*innen der Kommune, 
Wissenschaft, Politik und Zivilgesellschaft gegründet. 
Zur Festlegung der Ziele und Maßnahmen fanden meh-
rere Fachentsendungen sowie digitale Workshops statt. 
Folgende Themen sind Bestandteil des Handlungspro-
gramms der Klimapartnerschaft:
• Nachhaltiges Abfallwirtschaftskonzept
• Klimaangepasstes Regenwasser- und  
Hitzemanagement
• Nachhaltige Stadtentwicklung
Im Rahmen der städterpartnerschaftlichen Beziehun-
gen zwischen Münster und Monastir bestehen lang-
jährige konkrete Erfahrungen bei der Umsetzung von 
abfallwirtschaftlichen Projekten, beim Austausch und 
Einsatz von Abfallsammelfahrzeugen für Monastir und 
bei der Unterweisung für den technischen Unterhalt 
der eingesetzten Fahrzeuge (Praktika von tunesischem 
Personal).
Auf Basis des Handlungskonzeptes der Klimapartner-
schaft entschieden die beiden Kernteams sich als Erst-
maßnahme für den Bau eines Recyclinghofes mit einer 
Mietenkompostierungsanlage auf dem ehemaligen 
Schlachthofgelände in Monastir. Dieses Projekt wird 
zwischen 2021 und 2024 realisiert – mit Fördergeldern 
des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusam-
menarbeit und Entwicklung sowie fachlicher Unter-
stützung durch die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster. 
In der Kompostierungsanlage werden zu Beginn vor-
aussichtlich pro Jahr 2.000 bis 2.500 Tonnen Grünab-
fall verwertet. 
 Eine stadtweit geregelte Abfallabfuhr und getrennte 
Erfassung von Wertstoffen gibt es in der nordafrikani-
schen Partnerstadt noch nicht. 
 Die Entwicklung der notwendigen Logistik und Ver-
wertungsinfrastruktur für organische Abfälle, Papier 
und Kunststoffe sind weitere Ziele des gemeinsamen 
Handlungsprogramms. 
8. Globale Verantwortung und Eine Welt
Fachgespräch an einer Wasserstelle in Tamale 
© Stadt Münster, Amt für Bürger- und Ratsservice
Gespräche im Rahmen der Klimapartnerschaft mit Monastir  
© Stadt Münster, Amt für Bürger- und Ratsservice

Nachhaltigkeitsbericht 2022
163
Projektpartnerschaft mit Tamale   
Auf der Grundlage der Beschlüsse zur Nachhaltigkeits-
strategie wurde in den letzten vier Jahren neben der 
bestehenden Städtepartnerschaft mit Monastir eine 
neue Projektpartnerschaft mit einer Stadt im Globalen 
Süden vorbereitet. Nach einer Potenzialanalyse und 
vielen Impulsgesprächen hat sich Tamale in Ghana als 
potenzielle Partnerstadt herauskristallisiert. Tamale er-
weist sich u. a. auch deswegen als besonders geeignet, 
da für den ebenfalls gewollten Aufbau einer begleiten-
den zivilgesellschaftlichen Struktur bereits langjährige 
und vielfältige Verbindungen der Zivilgesellschaft und 
auch der Wissenschaft der beiden Städte bestehen. Da-
rüber begünstigen die Landespartnerschaft zwischen 
dem Land NRW und Ghana, die NRW-weite zivilge-
sellschaftliche Plattform Ghanaforum NRW e. V. sowie 
eine große Diaspora-Gemeinschaft dieses Vorhaben. 
Im Jahr 2022 fanden mehrere Treffen zwischen den 
Städten statt. Zunächst gab es gemeinsam mit dem 
Projektteam des Kommunalen Fachaustausches NRW-  
Ghana einen virtuellen Austausch, an dem u.  a. auch 
der Oberbürgermeister aus Münster und der Bürger-
meister aus Tamale teilnahmen. Dieses Treffen stärkte 
die Bemühungen, auf Arbeitsebene eine gemeinsame 
Projektpartnerschaft aufzubauen. Vertiefend dazu er-
folgte ein Erstbesuch einer ghanaischen Delegation 
in Münster. Der Besuch war eingebettet in die Fachin-
formationsreise des Projektes Kommunaler Fachaus-
tausch NRW-Ghana, der Servicestelle für Kommunen 
in der Einen Welt von Engagement Global gemeinsam 
mit der Staatskanzlei in Düsseldorf. Der Gegenbesuch 
in Tamale erfolgte im September 2022. 
Inhaltlich soll die Projektpartnerschaft v. a. Bezüge zu 
den globalen Nachhaltigkeitszielen aufweisen. Darauf 
verständigten sich die beiden Städte im Vorfeld. Im 
Jahr 2022 konnten bereits erste Projekte im Kultur-
bereich gemeinsam umgesetzt werden. So wurde im 
Glokal Mural Münster Projekt eine Fassade des städ-
tischen Ratsgymnasiums in Kooperation von Vamos 
e. V., Schüler*innen sowie einem Künstler aus Münster 
und einem Künstler aus Tamale, gestaltet. Beide Stadt-
verwaltungen unterstützen Theaterworkshops zu den 
Nachhaltigkeitszielen von Cactus Junges Theater e.  V. 
aus Münster mit der Cultural Youth Home Group in 
Tamale.
Ab 2023 soll es um die Wasserstelle in Tamale und die 
dortige Verbesserung des Zugangs zu sauberem Trink-
wasser gehen. Außerdem ist beabsichtigt, gemeinsame 
und neue Bildungskooperationen wissenschaftlicher 
Einrichtungen zu unterstützten und in den Bereichen 
Beruflicher Bildung und im Gesundheitswesen Mög-
lichkeiten von Kooperationen auszuloten und zu kon-
kretisieren. 
Besuch des Wandbildes, das im Rahmen des Glokal Mural Münster 
Projektes entstanden ist, mit einer Delegation aus Tamale
© Stadt Münster, Amt für Bürger- und Ratsservice
Konsumkritischer Stadtrundgang mit Studierenden aus Tamale   
© Stadt Münster, Amt für Bürger- und Ratsservice

164
© Stadt Münster, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeitsbericht 2022
165
Worum geht es?
Wie entwickelt sich Münster zu einem Vorbild für 
nachhaltige Produktions- und Konsummuster im Sinne 
von „weniger, einfach, besser“?
 Wichtige Bausteine hierzu sind das Befördern von 
suffizienteren Lebensstilen und unternehmerischen 
Handlungsansätzen. Kreislaufwirtschaft, Re- und Up-
cycling sowie Cradle-to-Cradle-Ansätze sind zu unter-
stützen und der Markt für regionale Wertschöpfung ist 
auszubauen.
Münster ist ein Vorbild für zukunftsfähige Produktions- und  
Konsummuster (weniger, einfach, besser).
9. Konsum und  
Lebensstile  
Strategische  
Ziele
• Zeitwohlstand, Eigenarbeit und Selbstver-
sorgung sowie eine Kultur des „Teilens und 
Tauschens“ und des Lebens in und für die 
Gemeinschaft sind weit verbreitet
• Kreislaufwirtschaft, Re- und Upcycling, 
Cradle-to-Cradle-Ansätze unterstützen und 
realisieren sowie Nutzungsdauer von Pro-
dukten verlängern
• Ver- und Entsorgung erfolgen zunehmend 
aus der Region, regionale Wertschöpfungs-
prozesse und der Markt für nachhaltige 
Produkte sind systematisch ausgebaut

166
Die nachhaltige Ernährung bewegt in Müns­
ter viele Bürger*innen. So ist die Stadt 
Münster seit 2021 Mitglied im Netzwerk 
der Bio­Städte. Im gleichen Jahr gründeten 
sich der Ernährungsrat Münster e. V. und die 
Regionalwert AG Münsterland. Im Jahr 2022 
verabschiedete die kommunale Gesundheits­
konferenz Münster das Jahresthema „Ernäh­
rung: Gesundheit und Klimaschutz“ und setzt 
sich im Rahmen einer Projektgruppe für das 
Thema ein. Zudem nahm 2022 die Ökomo­
dellregion Münsterland ihre Aktivitäten auf. 
Außerdem setzen sich viele ehrenamtlichen 
Initiativen, wie z. B. „Münster ist veggie“, die 
FairTEiLBAR oder das Hansaforum bereits 
seit Jahren für die Belange eines nachhaltigen 
Ernährungssystems in Münster ein.
Bio-Stadt Münster 
Das Netzwerk der Bio-Städte ist ein seit 2010 beste-
hender bundesweiter Zusammenschluss von Kommu-
nen, welche die ökologische Landwirtschaft und das 
Bio-Lebensmittelangebot vor Ort fördern. Die Stadt 
Münster hat ihre Mitgliedschaft mit dem Ratsbeschluss 
im Februar 2021 vereinbart. Die Ziele und das aktuel-
le Maßnahmenprogramm der Bio-Stadt Münster lei-
ten  sich aus der Münsteraner Nachhaltigkeitsstrategie 
2030 ab und werden im gesamtstädtischen Nachhal-
tigkeitsprozess gemeinsam mit den Akteur*innen des 
Nachhaltigkeitsbeirats kontinuierlich fortgeschrieben. 
Die Ziele der Bio-Stadt Münster sind
• regionale Wertschöpfungsketten aufzubauen und 
zu unterstützen,
• die Verpflegung in städtischen Kantinen, Schulen 
und Kitas zunehmend bio, fair, regional, saisonal, 
vegetarisch und vegan sowie die städtische Be-
schaffung insgesamt stärker an nachhaltigen Krite-
rien auszurichten,
• den Anteil der ökologischen Landwirtschaft  
auf mindestens fünf Prozent und einer nach-
haltigeren konventionellen Landwirtschaft  
erheblich zu steigern sowie
• Bildung für nachhaltige Entwicklung in allen  
städtischen Bereichen fest zu verankern.
Nachfolgend werden ausgewählte städtische Aktivitä-
ten zum nachhaltigen Ernährungssystem vorgestellt. 
9.1 Nachhaltiges Ernährungssystem 
9. Konsum und Lebensstile

Nachhaltigkeitsbericht 2022
167
Ausstellung „Münster is(s)t bio, regional, fair“  
Die Ausstellung informiert zu den Herausforderungen 
eines nachhaltigeren globalen Ernährungssystems, 
enthält Zahlen zur Landwirtschaft und zur Selbstver-
sorgung im Münsterland, gibt Tipps für eine nachhal-
tigere und gesunde Ernährung und beinhaltet  einen 
Überblick über die Bio-Stadt-Aktivitäten für ein nach-
haltigeres Ernährungssystem in Münster. Die vier 
übersichtlich gestalteten Ausstellungstafeln sind im 
Rahmen der städtischen Bio-Stadt-Aktivitäten (z.  B. 
die Kantinenaktionswoche 2022 in der Kantine der 
Stadtwerke / Stadthaus 3) oder bei Veranstaltungen 
und Aktionstagen im Einsatz und werden zukünftig um 
weitere Tafeln ergänzt.
Bürgerdialog „Food Futures: Unser Ernährungs-
system in Münster“   
Der Bürgerdialog „Food Futures“ fand 2021 in Koope-
ration des Zentrums für Interdisziplinäre Nachhaltig-
keitsforschung der Universität Münster und der Stadt 
Münster – Fachstelle Nachhaltigkeit statt. 29 zufällig 
ausgewählte Bürger*innen aus Münster haben über 
drei Tage gemeinsam Empfehlungen (acht Leitplan-
ken) für ein nachhaltigeres lokales Ernährungssys-
tem erarbeitet. Zunächst identifizierten sie Probleme 
und Herausforderungen, entwickelten im Anschluss 
Visionen, die dann in einem dritten Schritt in die Er-
arbeitung erster Umsetzungsvorschläge mündeten. 
Diese wurden im Rahmen von zwei Aktionstagen der 
Öffentlichkeit und im Ausschuss für Umwelt, Klima 
und Bauen der Politik vorgestellt. Gleichzeitig fließen 
die Ergebnisse in die Konkretisierungen weiterer Maß-
nahmen im Rahmen des Nachhaltigkeitsprozesses ein.
Initiative „Münster isst Veggie“   
Mit Beschluss des Rates im Jahr 2011 wurde die Ver-
waltung beauftragt, das bürgerschaftliche Engagement 
für einen freiwilligen vegetarischen Donnerstag und 
damit die Initiative „Münster isst veggie“ zu unterstüt-
zen. Diese Unterstützung wird seit 2014 personell und 
finanziell durch das Gesundheitsamt geleistet.
Im Zeitraum von 2019 bis 2022 fanden elf Vorträge, 
fünf Workshops und 23 Infostände statt. Mit Informa-
tionsmaterialien und den Restaurantplan „Münster 
isst veggie … gewusst wo!“ informieren die ehrenamt-
lichen Mitglieder über die zahlreichen Auswirkungen 
der Ernährung auf Umwelt, Klima, Gesundheit, Tiere 
und Menschen insbesondere in den Ländern des Glo-
balen Südens. Weiterhin begleitet die Initiative die 
Einführung von rein pflanzlichen Speisenangeboten im 
Rahmen der „Vegan-Taste-Week“ des Universitätsklini-
kums Münster und feierte im Jahr 2022 mit einjähriger 
Verspätung ihr Jubiläum zum zehnjährigen Bestehen 
mit einem Fest und Informationsständen.

168
Regionale (Bio-)Wertschöpfungsketten  
Regionale Wertschöpfungsprozesse – in einem ohne-
hin landwirtschaftlich geprägtem Umfeld ( → Kapitel 
3.3) – systematisch auszubauen sowie ökologische 
und ressourcenschonende, tiergerechte konventionel-
le und umweltverträgliche Landwirtschaft zu fördern 
sind Ziele der Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030.
Bei diesem Prozess unterstützt unter anderem die Ar-
beit der Ökomodellregion Münsterland. Wochenmärk-
te und Hofläden bieten einen guten Absatzkanal für 
regional produzierte Produkte.  
Ökomodellregion Münsterland   
In 2022 konnten sich die Münsterlandkreise, der  
Münsterland e.  V. und die Stadt Münster gemeinsam 
erfolgreich als Ökomodellregion Münsterland beim 
Land NRW bewerben und eine Förderzusage für drei 
Jahre erzielen. Das Münsterland fokussiert dabei drei 
Bereiche: 
• Erhöhung des Bio-Anteils in der  
Außer-Haus-Versorgung
• Erweiterung und Stärkung des Vertriebs von  
Bio-Lebensmitteln 
• Identifizierung und Schließung von Lücken  
in der regionalen Bio-Wertschöpfungskette
Das dreijährige Förderprojekt Öko-Modellregion 
Münsterland ist im Dezember 2022 mit der Arbeitsauf-
nahme der beiden neu eingestellten Öko-Modellregi-
on-Managerinnen beim Münsterland e. V. gestartet. Ein 
Lenkungskreis mit Vertreter*innen der Kreise und der 
Stadt Münster tagt monatlich und begleitet und un-
terstützt die Aktivitäten. In der Stadt Münster erfolgen 
die Aktivitäten der Öko-Modellregion Münsterland in 
enger Verzahnung mit den städtischen Aktivitäten zur 
Bio-Stadt Münster.
Nachhaltige städtische Veranstaltungen  
und Verpflegung 
„Nachhaltige und klimaneutrale Veranstal-
tungen und Verpflegung“ ist ein Baustein der 
Bio-Stadt Münster und darüber hinaus auch 
eine Maßnahme der Konzeptstudie klimaneu-
trale Stadtverwaltung 2030 ( → Kapitel 5.4). 
Gemeinsames Ziel ist es, Beschaffungsvorgänge 
rund um Veranstaltungen und Kantinenbetrieb 
nachhaltiger und klimafreundlicher zu organi-
sieren. Seit Ende 2022 besteht darüber hinaus 
der Arbeitskreis sozialökologische Vergaben  
(→ Nachhaltige Verwaltung – Vergabe und Be-
schaffung), der sich künftig u.  a. auch mit den 
Beschaffungsvorgängen zu Verpflegung und 
Veranstaltungen auseinandersetzt.
Wie mit einer durchdachten und einer vor-
ausschauenden Planung Veranstaltungen fair 
sowie klima- und ressourcenschonend aus-
gerichtet werden können, zeigt der Leitfaden 
„Nachhaltige Veranstaltungen“ auf. Der Leitfa-
den beinhaltet neben wertvollen Hinweisen, 
Checklisten und Tipps rund um die Gestaltung 
von Verpflegung, Abfallvermeidung, Ausstat-
tung, Mobilität und Kompensation von Treib-
hausgasen auch eine Liste von Netzwerken und 
städtischen Ansprechpersonen zu den unter-
schiedlichen Themen. 
 Aufbauend auf dem Leitfaden und ergänzt 
um eine praxisorientierte Kocheinheit sind seit 
2022 drei verwaltungsinterne Fortbildungen 
für Mitarbeitende und in Kooperation mit der 
FreiwilligenAgentur Münster ein öffentlicher 
Workshop durchgeführt worden. 
9. Konsum und Lebensstile

Nachhaltigkeitsbericht 2022
169
Die Wege, um die gemeinsamen Ziele zu erreichen 
und damit den Absatz bioregionaler Lebensmittel 
aus dem Münsterland zu erhöhen, sind vielfältig: Ent-
sprechende Akteur*innen in der Region sollen stärker 
vernetzt, Betriebe in der Gemeinschaftsgastronomie 
aktiv angesprochen und eingebunden, zielgerichtete 
Workshops organisiert und die Verbraucher*innen im 
Münsterland angesprochen und sensibilisiert werden. 
Außerdem sind Bioregional-Regale für den stationären 
und digitalen Handel angedacht. Daneben sollen bio-
regionale Wertschöpfungsketten identifiziert und un-
terstützt werden, flankiert durch Öffentlichkeitsarbeit 
und Veranstaltungen. 
Wochenmärkte und Direktvermarkter    
Mit rund 120 Ständen ist der Wochenmarkt auf dem 
Domplatz der größte Markt in Münster. Insgesamt gibt 
es 16 weitere Wochenmärkte in verschiedenen Stadt-
teilen. Überwiegend regionale Marktbeschickende sor-
gen so für ein großes Lebensmittelangebot.
Ursprünglich aus dem Agenda 21-Prozess der spä-
ten 1990er-Jahre entstanden gibt es mittlerweile seit 
über 20 Jahre freitags den ökologischen Bauernmarkt 
am Domplatz. 16 zertifizierte Bio-Betriebe aus dem 
Münsterland bieten dort ihre Waren aus ausschließlich 
bio-zertifizierten Rohstoffen, die möglichst aus der Re-
gion stammen, an. 
Weiterhin gibt es 37 Direktvermarkter – davon fünf 
Bio-Direktvermarkter, bei denen frisch vom Hof re-
gionale Lebensmittel von den örtlichen Landwirt*in-
nen aus Münster zu finden sind. In ihren Hofläden, an 
Marktständen und in Lebensmittelgeschäften bieten 
sie neben Obst und Gemüse vielfältige weitere Ange-
bote aus der Region. 
© Stadt Münster / Angelika Klauser
In Münster gibt es  
17 Wochenmärkte  
sowie 37 Direktver ­ 
markter, die regionale 
Lebens mittel direkt  
vom Hof verkaufen.

170
Außer-Haus- und Gemeinschafts-
verpflegung
Die Bedeutung von Gemeinschaftsverpflegung – als 
Teil der Außer-Haus-Verpflegung – ist in den letzten 
Jahren und Jahrzehnten v. a. aufgrund des demografi-
schen und des gesellschaftlichen Wandels stark gestie-
gen. Zeitgleich nehmen auch die Anforderungen an die 
Speisenauswahl in der Gemeinschaftsverpflegung zu. 
 Im Folgenden geht es um die Gemeinschaftsver-
pflegung in Münsteraner Schulen und Kitas sowie in 
städtischen Kantinen. Welche Anforderungen an eine 
nachhaltige Verpflegung werden aus städtischer Sicht 
fokussiert? Wie gelingt die Umsetzung?
  
Ernährung in Kitas und Schulen   
An Münsters städtischen Kindertageseinrichtungen 
und Schulen werden täglich rund 12.000 warme Mahl-
zeiten ausgegeben – mit steigender Tendenz. Über 
die Qualitäts- und Hygieneleitfäden des Gesundheits- 
und Veterinäramtes werden den Einrichtungen we-
sentliche Empfehlungen, Hinweise, Hintergründe und 
Checklisten an die Hand gegeben.
Da die Speisenauswahl aber immer auch eine sehr 
individuelle und persönliche Entscheidung darstellt, 
berät das Team der Oecotropholog*innen des Gesund-
heits- und Veterinäramtes städtische Kitas und Schu-
len sowie die Trägerämter darüber hinaus rund um das 
Thema „Qualität und Hygiene in der Kita- und Schul-
verpflegung“. 
 Für alle Einrichtungen werden Fortbildungen und 
Veranstaltungen zu diesem Thema organisiert. So 
wurden zwischen 2019 und 2022 zehn Veranstaltun-
gen und Fortbildungen – teils in Kooperation mit der 
Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung, der 
Verbraucherzentrale NRW sowie der Initiative „Müns-
ter isst veggie“ – u. a. für pädagogische und hauswirt-
schaftliche (Fach-)Kräfte und Caterer zur Qualität und 
Nachhaltigkeit in der Verpflegung sowie Ernährungs-
bildung angeboten.
Durchgeführte Fortbildungen und Veranstaltungen:
• Einführungsworkshop: Check Dein Essen in Zusam-
menarbeit mit der Verbraucherzentrale NRW
• Vegetarisch, genuss- und geschmackvoll – einfach 
lecker – Koch-Workshop für hauswirtschaftliches 
Personal Münsteraner Kitas und Schulen
• Einfach machen! Nachhaltigkeit in der Kita- und 
Schulverpflegung in Zusammenarbeit mit dem  
Projekt Mehrwert 21 der Verbraucherzentrale NRW
• Workshop für eine klimaneutrale, gesunde und 
leckere Verpflegung an Kitas und Schulen
• Auf den Geschmack gekommen – Ernährungs-
bildung in der Kita mit allen Sinnen in Zusammen-
arbeit mit der Vernetzungsstelle Kita- und  
Schulverpflegung NRW
• Mit der GemüseAckerdemie zum eigenen  
SchulAcker
Darüber hinaus informieren die regelmäßig versende-
ten Newsletter über zusätzliche Veranstaltungen und 
Neuigkeiten.
Leistungsverzeichnis für die Verpflegung in Schulen    
Mit dem Ziel einer gesunden Ernährung für Schü-
ler*innen der städtischen Schulen in Münster schreibt  
das Amt für Schule und Weiterbildung in enger  
Zusammenarbeit mit dem Qualitätsmanagement Kita- 
und Schulverpflegung des Gesundheits- und Veterin-
äramtes die Mittagsverpflegung an Grund- und weiter-
führenden städtischen Schulen aus. Ein wesentlicher 
und expliziter Punkt des Leistungsverzeichnisses der 
Ausschreibungen befasst sich mit dem Thema Nach-
haltigkeit.
9. Konsum und Lebensstile
© Stadt Münster, Gesundheitsamt

Nachhaltigkeitsbericht 2022
171
Für die Leistungsverzeichnisse der Ausschreibung der 
Schulverpflegung gibt es aktuell folgende Kriterien: 
• 20-prozentiger und ab 2023 30-prozentiger  
zertifizierter Bio-Anteil (bezogen auf den  
geldwerten Wareneinsatz)
• Gentechnikfreier Erzeugung von eingesetzte(n) 
Milch und Milchprodukte (und ggf. auch weitere 
Produkte) 
• Hinweis auf einen verstärkten Einsatz saisonaler 
und regionaler Produkte 
• Bindender Verzicht auf Einweggeschirr 
Die Bemühungen, bei der gesonderten Ausschreibung 
von Frischekomponenten ein regionales und saisona-
les Angebot wertungsrelevant vorzusehen, konnten 
nicht dauerhaft umgesetzt werden. Lieferant*innen 
haben bestehende Verträge nicht verlängert, auf ent-
sprechende Ausschreibungen sind keine Angebote 
eingegangen. Frischekomponenten werden daher seit 
2021 wieder gekoppelt mit der Grundmahlzeit ausge-
schrieben. Für beide gelten aber die oben erwähnten 
Aussagen aus dem Leistungsverzeichnis.
 Regionale Produkte sollen bevorzugt eingesetzt 
werden; auch, um über kurze Transportwege den 
Nachhaltigkeits- und Klimaaspekten Rechnung zu tra-
gen. Allerdings ist das Kriterium „Regionalität“ nicht 
ausschreibungssicher zu formulieren. Die vergabe-
rechtlich zwingend europaweiten Ausschreibungen 
der Mittagsverpflegung dürfen nicht über Vorgaben 
zur maximalen Distanz zum Leistungsort begrenzt wer-
den.
 Jedem Auftraggebenden, der gleichwohl Vorgaben 
zu einem Regional-Anteil machen will, muss bewusst 
sein, dass dabei erhebliche rechtliche Risiken beste-
hen.
 Zulässige Alternativen sind Vorgaben zu saisonalen 
Obst- und Gemüsesorten oder positive Bewertung der 
Verwendung möglichst großer Mengen an saisonalen 
Produkten und /oder die Vorgabe kurzer Warmhalte-
zeiten bei Nutzung von Warmverpflegungssystemen.
So heißt es im Leistungsverzeichnis: „Die Stadt Müns-
ter legt Wert auf den Einsatz saisonaler Produkte (siehe 
dazu den Saisonkalender): Das Angebot an Obst und 
Gemüse ist entsprechend dem Kalender mit Blick auf 
das Angebot aus heimischem Anbau auszurichten. In 
heimisch angebotsarmen Zeiten kann auch auf über-
regionale Angebote ausgewichen werden. Als saisonal 
werden die Obst-/Gemüsesorten bewertet, die min-
destens Stufe 2 der 4 Saisonbalken im Saisonkalender 
aufweisen.“
Zum Preis werden in den städtischen Ausschreibungen 
derzeit keine Vorgabe gegeben. Die Angebotspreise 
gehen als Zuschlagskriterium nur zu 30 Prozent ein, die 
vom Qualitätsmanagement für Kita- und Schulverpfle-
gung zu prüfenden Menülinien ebenfalls zu 30 Prozent 
und das von den Schulen zu bewertende Servicekon-
zept mit 40 Prozent. Die Preise im Jahr 2022 lagen pro 
Mahlzeit zwischen 2,90 Euro und 4,43 Euro. Die Kosten 
sind in der Regel von den Eltern zu tragen.
 Mit dem Ratsbeschluss zur sukzessiven Überleitung 
des Offenen Ganztags in die Verantwortung freier Trä-
ger reduziert sich die Zahl der auf der Grundlage des 
Leistungsverzeichnisses ausgeschriebenen Grund-
schulen. Im Jahr 2022 wurden die Angebote der Offe-
nen Ganztagsschulen an 17 Standorten in der Verant-
wortung freier Jugendhilfeträger durchgeführt. Dazu 
gehört auch die Mittagsverpflegung, die die Träger in 
eigener Verantwortung und frei von Weisungen der 
Schulleitungen und des Schulträgers organisieren. Das 
städtische Leistungsverzeichnis dient ihnen als Orien-
tierung.
 Die weitere Implementierung von Nachhaltigkeits-
aspekten in der Schul- und Kitaverpflegung ist ein kon-
tinuierlicher Prozess in Politik und Verwaltung.

172
Städtische Kantinen   
In der städtischen Kantine im Stadthaus II  werden sai-
sonale und regionale Angebot an Lebensmitteln sowie 
deren umweltschonende Herstellung und Aspekte des 
Fairen Handels verstärkt genutzt. So wurde ein Rah-
menvertrag mit einem Großhändler abgeschlossen, 
der z. B. die Lieferung von Tiefkühlgemüse in Bio-Qua-
lität und nur MSC-zertifizierten Fisch (oder vergleich-
bar) vorsieht. Daneben werden einzelne Produkte re-
gional beschafft (z. B. Hühnereier, Spargel). Kaffee und 
Tee werden fairtrade angeboten. Täglich gibt es ein 
vegetarisches Gericht, vereinzelt werden auch vegane 
Mahlzeiten offeriert.
In der Kantine der Stadtwerke im Stadthaus III fand in 
2022 die Aktionswoche „Nachhaltige Kantine“ statt.  
Jeden Tag wurde ein Gericht mit Lebensmitteln aus dem 
Münsterland angeboten. Mit der Ausstellung „Müns-
ter is(s)t bio, regional, fair“ ( → Kapitel 9.1), mit Ernäh-
rungsquizfragen und in vielen Informationsgesprächen 
wurden der Zusammenhang zwischen Herstellung und 
Konsum von Lebensmitteln und die Folgen für Umwelt 
und Klima, der theoretische Selbstversorgungsgrad 
mit Lebensmitteln aus der Region oder auch die städti-
schen Angebote für ein nachhaltigeres Ernährungssys-
tem thematisiert. Eine Auswertung der Verkaufskasse 
ergab, dass in der Aktionswoche deutlich mehr regi-
onale (teilweise vegetarische) Aktionsgerichte als an 
herkömmlichen Tagen verkauft wurden. 
Pilotprojekt Faire Bananen in zwei  
münsteraner Grundschulen 
Im Nachgang zum ökofairen Beschaffungstag  
im Jahr 2020 gründete sich eine projektbezo-
gene und ämterübergreifende Arbeitsgruppe 
„Gemeinschaftsverpflegung bio – regional – fair“ 
mit dem Ziel, die Schulverpflegung weiter nach 
sozialen und ökologischen Kriterien auszurich-
ten. Vertreten waren das Büro Internationales 
im Amt für Bürger- und Ratsservice, die Fach-
stelle Nachhaltigkeit im Amt für Grünflächen, 
Umwelt und Nachhaltigkeit, das Amt für Schule 
und Weiterbildung, das Gesundheits- und Ve-
terinäramt und das Vergabemanagement des 
Rechts- und des ehemaligen Ausländeramtes. 
Fachlich unterstützt wurde die Arbeitsgruppe in 
ihrem Vorhaben durch die Christliche Initiative 
Romero.
 Gemeinsam wurden eine Leistungsbeschrei-
bung, eine Losbeschreibung und eine Ver-
pflichtungserklärung zur Implementierung fair 
gehandelter Produkte (hier Bananen) in der 
Mittagsverpflegung von Grundschulen erarbei-
tet. Im Vorfeld der Ausschreibung fand ein ge-
meinsam organisierter Bietendendialog statt, 
um Carterer über das Vorhaben zu informieren 
und sich mit ihnen gemeinsam und vorab zu 
Möglichkeiten sowie Hemmnissen der Umset-
zung auszutauschen. 
9. Konsum und Lebensstile

Nachhaltigkeitsbericht 2022
173
Urbane essbare Gemeinschaftsgärten    
Urbane Gemeinschaftsgärten bringen Ernährung und 
Landwirtschaft in die Stadt und machen sie für alle 
erlebbar. Das Bewusstsein für gesunde und saisonale 
Ernährung wird hierdurch gestärkt. Sie sind zugleich 
lebendige Orte des gemeinschaftlichen Gärtnerns, 
der nachbarschaftlichen Begegnung und des interkul-
turellen Austauschs. Mit Unterstützung der Stadt ist 
im Jahr 2021 beispielsweise der Gemeinschaftsgarten 
Familien zentrum 37° in Hiltrup entstanden. 
Eine Übersicht der Gemeinschaftsgärten bietet die 
städtische Broschüre „Urbane Gemeinschaftsgärten in 
Münster“. Zudem gibt es die Möglichkeit der finanziel-
len Förderung für neue Projekte rund um essbare urba-
ne Gemeinschaftsgärten. 
Im Jahr 2020 hat die Stadt Münster in Kooperation mit 
dem Stadt- und Bezirksverband der Kleingärtner ins-
gesamt 960 Obstbäume für die Gärtner*innen in 41 
Kleingartenanlagen verteilt. Die Gärtner*innen konn-
ten im Vorfeld zwischen verschiedenen Apfel- und  
Birnensorten für ihre Parzellen wählen. Obstbäume 
sind ökologisch wertvoll. Sie bieten Lebensraum für 
Insekten und Vögel und sind mit ihrer Blätterfülle  
klimarelevante CO 2-Speicher. 
Weiterhin hat das Amt für Grünflächen, Umwelt und 
Nachhaltigkeit im Jahr 2021 insgesamt 56 neue Obst-
bäume in Mecklenbeck und Albachten pflanzen lassen, 
darunter regionale Apfelsorten wie die Dülmener Rose, 
die Rote Sternrenette, aber auch Süßkirsche, Mirabelle, 
Hauszwetschge und Birnenquitte. 
 Ein Ziel der städtischen Nachhaltigkeitsstrategie 
Münster 2030 ist es, mit typischen Obstgehölzen die 
biologische Vielfalt zu fördern. Unterstützt durch po-
litische Anträge wurden an zwei Straßen in Mecklen-
beck und auf einer Wiese im Offerbachpark in Albach-
ten hochstämmige Obstgehölze gesetzt. Die Früchte 
können von den Bürger*innen zukünftig selber geern-
tet werden. 
In Münster gibt es neun 
Nachbarschaftsgärten, drei 
studentische Gemeinschafts­
gärten, drei Schulgärten 
und einen inter kulturellen 
Garten. Daneben gibt es eine 
Vielzahl an Kleingarten­
anlagen und einige pädago­
gische Lehrgärten. Tendenz 
steigend.
© Stadt Münster, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit

174
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (awm) 
haben ihre Vision 2030 mit dem Ziel formu­
liert, Münster gemeinsam mit den Bürger*in­
nen bis 2030 zu einer Hauptstadt der Abfall­
vermeidung zu entwickeln. Mit zahlreichen 
Maßnahmen, Kooperationen und Bildungsan­
geboten tragen die awm zur Erreichung dieses 
Ziels bei – gemeinsam mit den Partner*innen 
im Netzwerk (→ Kapitel 7.4). 
Münster für Mehrweg  
Die Initiative Münster für Mehrweg setzt sich seit 
dem Jahr 2017 für nachhaltige Mehrweglösungen in  
Münster ein. Ziel ist es, durch Pressearbeit, Beratung  
und Infostände für die Einsparung wertvoller Ressour-
cen im Alltag zu sensibilisieren und den Dialog mit  
lokalen Akteur*innen zu fördern, um Alternativen zu 
entwickeln. Münsteraner*innen werden mit dem Slog-
an „Mach mit – Sei dabei – Mach Münster einwegfrei“ 
zum Mitmachen motiviert.
Ausgewählte Ergebnisse der Initiative:
• An Refill-Stationen können mitgebrachte Flaschen 
kostenfrei mit Leitungswasser gefüllt werden. 
Münster für Mehrweg berät und motiviert zur  
Nutzung des Auffüllsystems, um Einwegflaschen  
zu vermeiden.
• Münster für Mehrweg informiert über ökologische 
Vorteile, wirbt für die Nutzung der Alternativen  
und listet auf, bei welchen lokalen Anbietern der 
Verzicht auf Einweg möglich ist. 
• Münster für Mehrweg unterstützt die Umsetzung 
nachhaltiger Mehrweg-Alternativen auf Veran-
staltungen und informiert mit Informationstafeln  
an Getränke- und Aktionsständen sowie durch  
Pressearbeit über die positiven Einspareffekte  
beim Verzicht auf Einwegprodukte.
Netzwerk-Mitglieder:
• Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (awm)
• Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 
• Handelsverband NRW
• Initiative starke Innenstadt Münster e. V.
• Interessengemeinschaft der Marktbeschicker  
Münster e. V.
• Münster Marketing 
• Umweltforum Münster e. V.
• Tauschen und Teilen
• Lebensmittelabfallvermeidung
9.2 Eine Hauptstadt der Abfallvermeidung 
Privater Trinkwasserverbrauch
Privater Trinkwasserverbrauch in Liter je Einwohner*in 
und Tag
Quelle: Stadtwerke Münster
Liter
Jahre
0
20
40
60
80
100
120
2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
9. Konsum und Lebensstile
Jahr

Nachhaltigkeitsbericht 2022
175
Kreislaufwirtschaft  
Neben den eigenen Betriebsgebäuden und dem Werks-
gelände betreiben die awm ein Entsorgungszentrum 
mit einer Deponie und einem großen Anlagenpark so-
wie elf Recyclinghöfe.
 Zu den Anlagen des Entsorgungszentrums gehören 
die Deponie, die Bio- und Grünabfallverwertungsanla-
gen, die Bioabfallvergärung, die Grünabfallkompostie-
rung, die mechanische Restabfallaufbereitungsanlage 
(MRA), die thermische Restabfallverwertung durch 
den awm-Kooperationspartner Twence Holding.BV, 
die in Trägerschaft von Kommunen der Region Twente 
ist, und die Sickerwasserbehandlung sowie das Block-
heizkraftwerk.
Wertstofftonne   
Seit Anfang 2020 hat die Wertstofftonne den Gelben 
Sack im gesamten Stadtgebiet abgelöst. Über die 
Wertstofftonne können seitdem neben Verkaufsverpa-
ckungen auch sogenannte stoffgleiche Nichverpackun-
gen – dabei handelt es sich z. B. um Kunststoffe wie 
Gießkannnen, Klappkisten und Kinderspielzeug, Metal-
le wie Töpfe und Pfannen oder Werkzeuge – entsorgt 
werden; die Entsorgung stoffgleicher Nichtverpackun-
gen war bislang über den Gelben Sack nicht möglich. 
Ausgangspunkt war ein im Jahr 2012 durchgeführtes 
Pilotprojekt in Hiltrup und in Teilen von Kinderhaus 
und Gievenbeck, was die Akzeptanz bei der Einführung 
erleichterte.
HOOP-Projekt – ein Leuchtturm für  
die Kreislaufwirtschaft   
Im HOOP-Projekt (Hub of Circular Cities bOOsting 
Platform to Foster Investments for the Valorisation of 
Urban Biowaste and Wastewater) erkundet Münster 
im Verbund mit sieben weiteren europäischen Leucht-
turmstädten neue Wege, um Bioabfälle noch besser zu 
verwerten und Kreisläufe zu schließen. 
 Das vollständig von der EU-Kommission geförderte 
Verbundprojekt HOOP will bis 2024 in zukunftsfähige 
Ideen und Projekte investieren, innovative Technologi-
en testen und neue Wertschöpfungsketten für Bioöko-
nomien schaffen.
Luftbild vom awm-Standort in Coerde  
© Stadt Münster / Abfallwirtschaftsbetriebe

176
Abfallmenge
Entwicklung der spezifischen Gesamtabfallmenge in den Jahren 2016 bis 2022 je Einwohner*in in Kilogramm
Quelle: Stadt Münster, Abfallwirtschaftsbetriebe  
gegründet. Mit Hilfe vieler lokaler Partner*innen aus 
Wissenschaft sowie der Stadtgesellschaft und im Aus-
tausch mit den sieben Leuchtturmstädten wollen die 
awm durch gezielte Maßnahmen gemeinsam die Qua-
lität und die Quantität des Bioabfalls in Münster weiter 
verbessern und somit noch höherwertigere Produkte 
aus Bioabfall herstellen.
Kilogramm
Jahre
0
100
200
300
400
500
2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
Bioabfälle
Altmetall
schadstoffhaltige Abfälle
Altglas
Alttextilien
LVP und stoffgleiche Nichtverpackungen
Restabfall
Grünabfälle
Elektroaltgeräte
Krankenhausabfälle
Straßenkehricht
Altpapier
Altholz
Gewerbe- und Baustellenabfälle
Hartkunststoffe
Sperrgut
9. Konsum und Lebensstile
Münster wurde u.  a. aufgrund des hohen städtischen 
Nachhaltigkeitsniveaus sowie des ausgereiften Sam-
melsystems für Bio- und Grünabfälle ausgewählt. 
Auf Initiative der awm und des Collaborating Centre on 
Sustainable Consumption and Production (CSCP), das 
die „Biowaste-Clubs“ in den Projektstädten begleitet, 
hat sich die „Biomehrwert-Initiative Münster“ (BIM) 
Jahr

Nachhaltigkeitsbericht 2022
177
30 Jahre lang hat die Umweltberatung der 
Stadt Münster Bürger*innen umfangreich zu 
Umwelt­ und – in Kooperation mit der Ver­
braucherzentrale – Energiethemen beraten. 
Zahlreiche Ausstellungen, Aktionen, Exper­
tenberatungen und Tauschbörsen ergänzten 
das Angebot. Für ein wertvolles, nachhaltig 
ressourcenschonendes und klimafreundliches 
Handeln hat die Umweltberatung viele Anre­
gungen in regelmäßigen Umwelttipps in den 
Medien und Social Media gegeben.
Im November 2022 hat die Umweltberatung 
ihre Türen geschlossen. Sie macht Platz für 
das „Haus der Nachhaltigkeit“, das ein Schlüs­
selprojekt der Nachhaltigkeitsstrategie Müns­
ter 2030 darstellt und zukünftig die Aufgaben 
der Umweltberatung übernimmt sowie durch 
ergänzende Angebote ausweitet. 
Das „Haus der Nachhaltigkeit“  
Das „Haus der Nachhaltigkeit“ ist ein Schlüsselprojekt 
der Nachhaltigkeitsstrategie. Im Jahr 2021 und 2022 
wurde eine geeignete städtische Immobilie gesucht 
und an der Hammer Straße 1 gefunden. Die Immobilie 
wurde entsprechend ihrer neuen Funktion als Anlauf-
stelle für Bürger*innen ausgebaut. 
2023 soll das „Haus der Nachhaltigkeit“ der Fachstelle  
Nachhaltigkeit als Beratungs- und Vernetzungszen-
trum an der Hammer Straße eröffnen. Neben der städ-
tischen Beratung wird dort auch die Energieberatung 
der Verbraucherzentrale ihren Sitz haben. 
 Angestrebt sind weitere Verzahnungen mit (Um-)
Welt-Akteur*innen in Anlehnung an das Leitbild der 
Fachstelle Nachhaltigkeit:
„Wir koordinieren den Nachhaltigkeitsprozess der Stadt 
Münster und agieren als kommunikative Schnittstelle zwi-
schen Verwaltung, Politik, Zivilgesellschaft, Wissenschaft 
und Wirtschaft. Wir vernetzen Akteure*innen und setzen 
(häufig in unterschiedlichen Kooperationen) zahlreiche 
Maßnahmen zur Erreichung der Nachhaltigkeitsstrategie 
Münster 2030 um.“
Mit der Bündelung der Aufgaben erfolgt eine Erwei-
terung von der Umweltberatung hin zur städtischen 
Nachhaltigkeitsberatung. Neben der fachlichen Exper-
tise geht es künftig auch um die Befähigung der Bür-
ger*innen zum konkreten Handeln, um die Ziele der 
Nachhaltigkeitsstrategie zu erreichen. 
Das Haus der Nachhaltigkeit soll ein Transformations- 
und Innovationsraum im Sinne des Slogans „Münster 
gemeinsam nachhaltig“ werden. 
9.3 Städtische Nachhaltigkeitsberatung  
© Stadt Münster/ Lars Wentrup

178
Anhang
Handlungsfeld Indikator Definition BNK SDG Kapitel
Nachhaltige  
Verwaltung
Finanzmittel saldo Haushaltsüberschuss bzw. 
-defizit aus laufenden  
Verwaltungstätigkeiten  
und laufenden Investitions-
tätigkeiten je Einwohner*in 
und Jahr in Euro
X 16 1.3
Steuererträge Steuererträge je  
Einwohner*in und Jahr  
in Euro
X 16 1.3
Liquiditätskre dite   
und Investitions-
kredite
Liquiditätskredite- und 
Investitionskredite in Euro
X 16 1.3
Gesellschaftliche 
Teilhabe
Kinder- und  
Jugendarmut
Anteil der Leistungsbezie-
henden von SGB II oder  
SGB XII (unter 18 Jahre)  
an der Bevölkerung (unter 
18 Jahre) in Prozent
X 1 1.1
Altersarmut Anteil der Leistungsbezie-
henden von SGB XII  
(über 65 Jahre) an der 
Bevölkerung (über 65 Jahre) 
in Prozent
X 1 1.1
Pflegeinfra struktur Anzahl der verfügbaren 
Plätze in verschiedenen 
Einrichtungen und Anzahl 
der Einwohner*innen über 
80 Jahren
X 3 1.1
Auszubildende an 
den Pflegeschulen
Anzahl der Auszubildenden 
an den Pflegeschulen in 
Münster
3, 4 1.1
Geschlechterver-
hältnis im Rat der 
Stadt Münster
Geschlechterverhältnis 
im Rat der Stadt Münster 
innerhalb der einzelnen 
Wahlperioden in Prozent
5 1.2
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die In-
dikatoren, über die der vorliegende Nachhaltigkeits-
bericht informiert. Die Spalte BNK zeigt, welche der 
Indikatoren seitens des Berichtsrahmens nachhaltige 
Kommune empfohlen werden; die Spalte SDG verdeut-
licht die Zugehörigkeit der Themen zu den verschiede-
nen SDGs. Nähere Informationen zu den Indikatoren 
und deren Entwicklung sind in den angegebenen Kapi-
teln zu finden. 
Indikatoren

Nachhaltigkeitsbericht 2022
179
Gesellschaftliche 
Teilhabe
Beschäftigungsum-
fang von Frauen
Anteil der sozialversiche-
rungspflichtig beschäftigten 
Frauen am Wohnort  
Münster in Voll- und Teilzeit 
in Prozent
X 5 1.2
Beschäftigungsum-
fang von Männern
Anteil der sozialversiche-
rungspflichtig beschäftigten 
Männer am Wohnort  
Münster in Voll- und   
Teilzeit in Prozent
X 5 1.2
Einbürgerungen Anzahl an Einbürgerungen 
von Ausländer*innen in 
Münster sowie Anteil der in 
dem jeweiligen Jahr einge-
bürgerten Personen an der 
Anzahl aller ausländischen 
Einwohner*innen in Prozent
X 10 1.3
Wohnen und  
nachhaltige Quartiere
Wohnungs bau Baufertigstellungen von 
Wohnungen im Neu- und 
Umbau
11 2.1
Öffentlich geförder-
ter Wohnraum
Förderzusagen für öffentlich 
geförderten Wohnraum
11 2.1
Wohnungslosigkeit Anzahl der Menschen, die 
wegen Wohnungslosigkeit 
vorübergehend unterge-
bracht sind
11 2.1
Wohnfläche Wohnfläche in Quadrat-
meter je Einwohner*in
X 11 2.2
Natürliche 
Ressourcen und 
Umwelt
Eingriffe in das 
System der  
Grünordnung
Anzahl der Eingriffe in das 
System der Grünordnung in 
Münster
15 2.1
Ökologische und 
konventionelle 
Landwirtschaft
Anteil der ökologisch be-
wirtschafteten Fläche an der 
landwirtschaftlich genutz-
ten Gesamtfläche in Prozent
2, 15 3.3
Naturschutz- und 
Landschaftsschutz-
gebiete
Fläche der Naturschutz- und 
Landschaftsschutzgebiete in 
Münster in Hektar
X 15 3.4

180
Anhang 
Handlungsfeld Indikator Definition BNK SDG Kapitel
Natürliche 
Ressourcen und 
Umwelt
Kiebitz-Brutpaare Anzahl der Kiebitz-  
Brutpaare in Münster
15 3.4
Gewässergüteklasse 
der Fließgewässer
Anteile der Fließgewässer-
abschnitte mit der  
Gewässergüteklasse II – III 
oder besser in Prozent
X 14 3.6
Nitrat im  
Trinkwasser
Mittelwert der vier  
Wassergewinnungsgebiete 
in Milligramm pro Liter
6 3.6
Nachhaltige Mobilität Modal-Split Anteil der Verkehrsträger 
am Verkehrsaufkommen in 
Münster in Prozent
11 4.3
Tote und Verletzte 
im Straßenverkehr
Anzahl Getöteter sowie 
Schwer- und Leichtver-
letzter bei Straßenverkehrs-
unfällen in Münster
X 11 4.3
Pkw-Dichte Anzahl der Pkw nach Kraft-
stoffart je 1.000  
Einwohner*innen
11 4.4
Öffentlich zugäng-
liche E-Lade säulen 
für Pkw
Anzahl öffentlich zugäng-
licher Normal- und Schnell-
ladesäulen in Münster
3 4.4
Lärmbelastung 
durch Straßen-
verkehr
Anzahl der Betroffenen von 
Lärmbelastung L DEN (Day, 
Evening, Night) bezogen 
auf den Straßenverkehr in 
Münster
3 4.5
Luftschadstoffe (1) Entwicklung der Jahresmit-
telwerte an Stickstoffdioxid 
(NO2) an der kontinuier-
lichen Mess-Station Weseler 
Straße in µg/m 3
X 3 4.5
Luftschadstoffe (2) Anzahl der Tage mit Über-
schreitung des Tages-
grenzwertes für PM 10 
[Überschreitungstage  
> 50 μg/m³] an der konti-
nuierlichen Mess-Station 
Weseler Straße in µg/m 3
3 4.5

Nachhaltigkeitsbericht 2022
181
Klimaschutz und 
Energie
Treibhausgas-
emissionen
Entwicklung der CO 2-Emis-
sionen (private Haushalte, 
Gewerbe, Industrie und 
Verkehr) je Einwohner*in  
in Tonnen
13 5.1
Strom aus  
Erneuerbaren  
Energien
Entwicklung der Erneuerba-
ren Stromerzeugung nach 
Technologie in Münster 
in MWh sowie Anteil der 
Erneuerbaren Energien am  
Gesamtstromverbrauch  
in Prozent
X 7 5.2
Wärme aus  
Erneuerbaren  
Energien
Entwicklung der Erneuerba-
ren Wärmeerzeugung nach 
Technologie in Münster 
in MWh sowie Anteil der 
Erneuerbaren Energien am 
Gesamtwärmeverbrauch  
in Prozent
7 5.2
Straßen-
beleuchtung
Anteil der LED-Leuchten an 
der Gesamtzahl der Stra-
ßenbeleuchtung Münsters 
in Prozent
7 5.2
Energieeinsatz in 
Privathaushalten
Gesamtenergieverbrauch 
der privaten Haushalte  
in MWh und Reduktion im 
Vergleich zum Jahr 1990  
in Prozent
7 5.2
Treibhausgas-
emissionen der 
Stadtverwaltung
Treibhausgasemissionen 
nach Bereichen der Stadt-
verwaltung im Ausgangs-
bilanzjahr 2019 in Tonnen
13 5.4
Gute Arbeit und 
zukunftsorientierte 
Wirtschaft
Kinderbetreuungs-
angebote
Anteil der Plätze zur  
Kinderbetreuung in  
Münster für Unter-3-Jährige 
sowie 3- bis 6-Jährige an  
der Bevölkerung unter  
3 Jahren sowie 3 bis 6  
Jahren in Prozent
X 4 6.1
Betreuungs- und 
Ganztagsange bote 
an Grundschulen
Betreuungs- und Ganztags-
angebote in den Jahrgän-
gen 1 bis 4 an städtischen 
Grundschulen
4 6.1

182
Anhang 
Handlungsfeld Indikator Definition BNK SDG Kapitel
Gute Arbeit und 
zukunftsorientierte 
Wirtschaft
Arbeitslosen quote Anteil der arbeitslosen 
Frauen und Männer sowie 
der arbeitslosen Bevölke-
rung insgesamt in Münster 
in Prozent
8 6.1
Arbeitslose in 
Münster
Anzahl der Arbeitslosen  
über 55 Jahre, der Langzeit-
arbeitslosen, der schwer-
behinderten Arbeitslosen 
und der ausländischen 
Arbeits losen in Münster
X 8 6.1
Sozialversiche-
rungspflichtig 
Beschäftigte
Anteil der sozialversiche-
rungspflichtig beschäftigten 
Frauen und Männer am 
Wohnort Münster im Ver-
hältnis zu der weiblichen 
und männlichen  
Bevölkerung im Alter von  
18 bis 64 Jahren in Prozent
X 8, 10 6.1
Verdienstabstand 
zwischen Männern 
und Frauen
Median der sozialversiche-
rungspflichtig Vollzeitbe-
schäftigten der Kerngruppe 
mit Angaben zum Brutto-
monatsentgelt am Arbeits-
ort Münster
X 8, 10 6.1
Frauen in Führungs-
positionen der 
Stadtverwaltung 
Münster
Anteil der Frauen in  
unter schiedlichen 
Führungs positionen der 
Stadtverwaltung in Prozent
5, 8 6.2
Beschäftigte der 
Stadtverwaltung 
Münster nach TvöD-
Entgelt gruppen 
Anzahl der Beschäftigten 
der Stadtverwaltung in 
verschiedenen TvöD-  
Entgeltgruppen
5 6.2
Mitarbeitende 
schwerbehinderte 
Menschen bei der 
Stadtverwaltung 
Münster
Anteil der schwerbehinder-
ten Mitarbeitenden bei der 
Stadtverwaltung Münster  
in Prozent
8, 10 6.2

Nachhaltigkeitsbericht 2022
183
Gute Arbeit und 
zukunftsorientierte 
Wirtschaft
Telearbeit bei der 
Stadtverwaltung 
Münster
Gesamtanzahl der Telear-
beitsplätze bei der Stadt-
verwaltung Münster sowie 
Anzahl männlicher und 
weiblicher Beschäftigter mit 
Telearbeitsplatz
9 6.5
Ganzheitliche  
Bildungsgerechtigkeit
Schulabschlüsse Erreichte Abschlüsse an 
städtischen weiterführen-
den Schulen im Schuljahr 
2021 / 2022 in Prozent
4 7.1
SDG-Schulen Anzahl der Schulen in 
Münster mit einer Aus-
zeichnung als Schule der 
Zukunft, Fairtrade-School, 
Verbraucherschule oder 
UNESCO-Projektschule
12 7.4
Globale Verantwor-
tung und Eine Welt
Fairtrade-Stadt 
Münster 
Auszeichnungen Münsters 
als Fairtrade-Stadt und 
Rezertifizerungen  
X 12 8.1
Fairtrade-Schools 
und FaireKITAs in 
Münster
Anzahl der Auszeichnungen 
als Fairtrade-School oder 
FaireKITA
X 12 8.1
Projekte und 
Partnerschaften 
mit Akteuren des 
Globalen Südens 
mit kommunaler 
Beteiligung
12, 17 8.3
Konsum und  
Lebensstile
Privater Trinkwas-
serverbrauch
Privater Trinkwasser-
verbrauch in Liter je  
Einwohner*in und Tag
X 12 9.2
Abfallmenge Entwicklung der spezifi-
schen Gesamtabfallmenge 
in den Jahren 2016 bis  
2022 je Einwohner*in in 
Kilogramm
X 12 9.2

184
Anhang 
Mitwirkende im Beirat  
Global Nachhaltige Kommune Münster
Stand: 31.12.2023
Mitglieder aus der Wissenschaft
Prof.’in Dr. Petra Teitscheid
Fachhochschule Münster, Institut für nachhaltige 
Ernährung (iSuN) 
Prof. Dr. phil. Agostino Mazziotta
Fachhochschule Münster, Fachbereich Sozialwesen 
Dr. Andrea Dittrich-Wesbuer
Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung 
gGmbH (ILS)
Prof. Dr. Samuel Mössner
Universität Münster, Institut für Geographie,  
AG  Raumplanung und Nachhaltigkeit
Prof. Dr. Tillmann Buttschardt
Universität Münster, Institut für Landschaftsökologie 
(ILÖK)
Prof.’in Doris Fuchs, PhD
Universität Münster, Zentrum für interdisziplinäre 
Nachhaltigkeitsforschung (ZIN)
Mitglieder aus der Wirtschaft
Patrick Hasenkamp
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
Michael Grönewäller
DEHOGA Westfalen e. V.
Volker Nicolai-Koß
Deutscher Gewerkschaftsbund Region Münsterland
Thomas Rohloff
Handwerkskammer Münster 
Detlef Isermann
Industriegemeinschaft Münster GbR
Carsten Taudt
Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen
Lisa Kittner
Initiative starke Innenstadt Münster e. V. (ISI)
Heinz-Georg Hartmann
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Lukas Peuckmann 
Stadtwerke Münster GmbH
Matthias Heitplatz
Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband e. V., 
Kreisverband Münster
Dr. Christina Willerding
Wirtschaftsförderung Münster GmbH
Christian Schulte-Sienbeck
Wohn + Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt 
Münster GmbH
 
Mitglieder aus der Zivilgesellschaft 
Niklas Plischewsky
Adolph-Kolping-Berufskolleg
Lara Niemann und Mirjam Holle
Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) der 
Universität Münster, Referat für Nachhaltigkeit und 
Mobilität
Christoph Thiel
Beirat für Klimaschutz der Stadt Münster
Dr. Kajo Schukalla
Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit 
Maike Grabowski
Eine-Welt-Forum Münster e. V. 
Damian Winter
Ernährungsrat Münster e. V. 
N.N. 
Evangelischer Kirchenkreis Münster
Saskia Zeh
Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung  
Asylsuchender e. V. (GGUA) 
Monica Alexandra Rovayo Reinoso
Integrationsrat der Stadt Münster
Ann-Christin Spatzier
Jugendamtselternbeirat der Stadt Münster (JAEB)
Maximilian Stahl
Jugendrat der Stadt Münster
Sebastian Reimann
Katholisches Stadtdekanat Münster
Harald Wölter
Kommission zur Förderung der Inklusion von  
Menschen mit Behinderung (KIB) 
Eric Sircar
Kommunale Seniorenvertretung Münster 
Nikola Siller
Kompanera 
Frank Oldengott
Kulturquartier Münster GmbH

Nachhaltigkeitsbericht 2022
185
Manfred Kerklau
moNOkultur – Initiative der freien Kulturszene  
Münster
Kerstin Ramsauer
Münster nachhaltig e. V.
Dr. Britta Linnemann
NABU-Münsterland gGmbH 
Jana Winkeljann
Sportjugend Münster 
Michael Schmitz
Stadtsportbund Münster e.  V. (SSB Münster)
Karin Gindler-Hilge
Umweltforum Münster e. V.
Mitglieder aus der Politik
Ratsfraktionen  
Dr. Michael Klenner 
CDU-Fraktion
Dr. Leandra Praetzel
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL
Hedwig Liekefedt
SPD-Fraktion
Lena Wobido 
FDP-Fraktion
Heiko Wischnewski 
Fraktion Die Linke
Alina Möller 
Internationale Fraktion Die PARTEI/ÖDP
Philipp Lohkamp 
Ratsgruppe Volt
Mitglieder aus der Verwaltung
Vorsitz
Stadtrat Arno Minas 
Dezernent für Wohnungsversorgung, Immobilien  
und Nachhaltigkeit (Vorsitz des Beirates)
Koordination Nachhaltigkeitsprozess 
Jutta Höper
Leiterin Fachstelle Nachhaltigkeit; Amt für  
Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 
Helena Annegarn
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
Mitglieder des Kernteams  
Global Nachhaltige Kommune Münster
Peter Driesch
Leiter des Amtes für Grünflächen, Umwelt und  
Nachhaltigkeit (Vorsitz des Kernteams, stellver-
tretender Vorsitz des Beirates)
Larissa Aldehoff
Referentin; Dezernat für Personal, Organisation,  
Ordnung, Feuerwehr
André Gunsthövel
Kommunales Integrationszentrum
Prof. Dr. Thomas Hauff 
Leiter der Stabsstelle Strategische Stadtentwicklung, 
Wissenschaftsstadt; Stadtplanungsamt
Julia von Hayn 
Amt für Gleichstellung
Jürgen Kupferschmidt 
Leiter des Amtes für Bürger- und Ratsservice
Lars Kraehnke
Amt für Mobilität und Tiefbau
Thomas Möller
Leiter Stabsstelle Klimaschutz und Energiekoordina-
tion; Dezernat des Oberbürgermeisters
Dr. Matthias Schmidt 
Wissenschaftsbüro; Münster Marketing
Marcus Schölling 
Stellvertretender Leiter des Jobcenters Münster 
Verena Schulte-Sienbeck 
Abteilungsleiterin Sozialplanung, Teilhabe und Pflege; 
Sozialamt
Michael Volmering
Fachstellenleiter; Amt für Finanzen und Beteiligungen
Franziska Weber
Referentin; Dezernat für Finanzen, Beteiligungen  
und Integration
Charlotte Winkler 
Abteilungsleiterin Bildungsmanagement; Amt für 
Schule und Weiterbildung 
Alexandra Wirtz 
Stellvertretende Leiterin des Amtes für Wohnungs-
wesen und Quartiersentwicklung

186
Herausgeberin:
Stadt Münster 
Redaktion: 
Stadt Münster – Amt für Grünflächen, Umwelt  
und Nachhaltigkeit 
Fachstelle Nachhaltigkeit  
Jutta Höper
Albersloher Weg 450
48167 Münster
Institut für Nachhaltigkeitsbildung
Dr. Martin Hellwig
Achtermannstr.24
48143 Münster
Texte:
Stadt Münster, Eigenbetriebe  
und Beteiligungsgesellschaften
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
Amt für Bürger- und Ratsservice
Amt für Finanzen und Beteiligungen
Amt für Gleichstellung
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
Amt für Immobilienmanagement
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Amt für Migration und Integration
Amt für Mobilität und Tiefbau
Amt für Schule und Weiterbildung
Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung
citeq
Gesundheits- und Veterinäramt
Jobcenter Münster
Kulturamt
Münster Marketing
Ordnungsamt 
Personal- und Organisationsamt
Sozialamt
Sportamt
Stabsstelle Klima 
Stabsstelle Smart City
Stadtbücherei
Stadtplanungsamt
Stadtwerke Münster
Volkshochschule 
Wirtschaftsförderung Münster
Wohn + Stadtbau GmbH
Zentrale Rechtsdienstleistungen  
und Vergabemanagement
Gestaltung:
Drees + Riggers
Titelfoto und Rückseite:
Hendrik Wardenga
April 2024, 1. Auflage
Impressum

Kontakt und weitere Informationen
Stadt Münster
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
Fachstelle Nachhaltigkeit
Tel. 0251 / 4 92 - 67 12
E-Mail: nachhaltig@stadt-muenster.de
www.stadt-muenster.de/nachhaltig

Anlage 2 - Stellungnahme GNK-Beirat

20340 Zeichen

V/0262/2024, Anlage 2 
 
 
 
Stellungnahme des GNK-Beirats 
zur Weiterentwicklung der GNK-
Nachhaltigkeitsstrategie 
 
– vom 26. Oktober 2023 – 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
.

2 
 
A Hintergrund  
 
Die Stadt Münster hat sich der Resolution des Städtetags verpflichtet, die UN-Agenda 2030 
vor Ort umzusetzen. Mit den Ratsbeschlüssen zur Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 sind 
die Beiträge der Stadt Münster bezogen auf das Jahr 2030 konkretisiert und als 
Orientierungsrahmen für die nachhaltige Stadtentwicklung vom Rat der Stadt Münster 
beschlossen worden (V/0320/2017, V/0648/2017, V/0515/2018 und V/0669/2019). 
Der Beirat „Global Nachhaltige Kommune Münster“ (GNK-Beirat) unterstützt den 
Nachhaltigkeitsprozess der Stadt Münster, die beschlossenen Ziele, die Umsetzung und 
Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030. Dazu berät er die Verwaltung, 
den Rat der Stadt Münster, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen (V/0464/2021).  
Der Beirat setzt sich neben den Beteiligten aus Politik und Verwaltung aus 40 verschiedenen 
institutionellen Beteiligten der Stadtgesellschaft zusammen, die aufgrund ihres Mandats, ihrer 
Funktion und / oder aufgrund ihrer fachlichen Expertise mit ihren jeweiligen Schwerpunkten 
gesamtgesellschaftliche Interessen vertreten. Die damit einhergehende Perspektivenvielfalt ist 
gewünscht, da sie insbesondere die in der Stadtgesellschaft bestehende Heterogenität und 
auch Zielkonflikte heraushebt.  
Diese Stellungnahme ist das Ergebnis eines diskursiven Erarbeitungsprozesses über mehrere 
Beiratssitzungen und bildet mehrheitsfähige Ergebnisse ab. Sie beinhaltet sowohl allgemeine 
Empfehlungen zum Nachhaltigkeitsmanagement, z.B. zur stärkeren notwendigen 
Priorisierung durch Politik und Verwaltung, für mehr Transparenz als auch konkrete Impulse 
und Anregungen zu den jeweiligen Handlungsfeldern. 
 
 
B Allgemeine Empfehlungen  
 
Das Potenzial der Stadt zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele ausschöpfen! 
Der GNK-Beirat fordert, dass die Stadt Münster eine Vorbildrolle übernimmt und mit starken 
Umsetzungsbeiträgen die Notwendigkeit der Beherzigung dieser Ziele unterstreicht.  
Er bekräftigt, dass diese Ziele nur durch ein Zusammenwirken aller – also von Verwaltung, 
Politik sowie der Stadtgesellschaft (Zivilgesellschaft, Institutionen, Vereine, Wissenschaft und 
Wirtschaft) – erreicht werden können: „Münster gemeinsam nachhaltig“ ist das verbindende 
gemeinsame Motto dieses Prozesses. Es geht um die Enkeltauglichkeit unserer Lebens- und 
Wirtschaftsweise – global und lokal!  
Der GNK-Beirat konstatiert, dass die politisch vereinbarten Nachhaltigkeitsziele u.a. in den 
Bereichen Biodiversität, Klimaschutz, nachhaltige Mobilität, nachhaltiges Wohnen, 
zukunftsorientierte Wirtschaftsentwicklung, soziale Chancengleichheit und 
Bildungsgerechtigkeit mehr Tempo bei der Umsetzung benötigen.  
Weiterhin gilt es Strukturen und zivilgesellschaftliches Engagement zu fördern, die die 
Internationalität in der Stadt und die Aspekte Migration, Kultur und Entwicklung verbinden

3 
 
sowie öffentliche Orte des friedlichen und solidarischen Miteinanders für globale Gerechtigkeit 
im Sinne der Agenda 2030 schaffen.  
Gleichzeitig erkennt der Beirat an, dass die Nachhaltigkeitsziele auch nicht ohne maßgebliche 
Beiträge auf anderen staatlichen Ebenen (Landes-, Bundes-, EU- und UN- bzw. globaler 
Ebene) erreichbar sind. Dadurch ergeben sich – neben zu beachtenden rechtlichen 
Rahmenbedingungen und intensiven Beteiligungsprozessen – Verzögerungen. 
 
Beteiligung, Teilhabe und Befähigung sind die wichtigsten Säulen der 
Nachhaltigkeit! 
Eine besonders wichtige Aufgabe der Stadt besteht darin, Initiativen der Zivilgesellschaft zu 
bestärken bzw. ihnen Raum zu geben sowie alle Bürgerinnen und Bürger bei den anstehenden 
Veränderungsprozessen einzubinden, sie teilhaben zu lassen, ihre Ideen einzubringen und 
zum aktiven Mitwirken anzuregen. Der GNK-Beirat unterstreicht die Idee des gemeinsamen 
Stadtmachens und einer Stadtentwicklung als Gemeinschaftsaufgabe (gemäß der allgemein 
zu beachtenden Leitorientierungen für mitgestaltende Beteiligung) und ruft dazu auf, die 
Spielräume für eine kooperative und gemeinsame Realisierung von Projekten und 
Stadt(teil)entwicklungsvorhaben noch stärker zu nutzen.  
Ein möglichst offener Beteiligungsansatz kann so einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung 
und zur notwendigen Akzeptanz der Prozesse leisten. Insbesondere durch eine klare und 
einfache Kommunikation, durch das klare Benennen von Gestaltungsspielräumen, durch 
niedrigschwellige Beteiligungsmöglichkeiten und das schnelle Aufnehmen und Vervielfältigen 
zivilgesellschaftlicher Initiativen kann es gelingen, die Menschen zu motivieren, auch 
schwierige Veränderungsprozesse mitzugestalten und damit die (zivil-)gesellschaftlichen 
Potentiale zur Stärkung und Vertiefung der Demokratie in unserem Gemeinwesen fruchtbar 
zu machen und zu fördern. 
 
An gelungene Beispiele anknüpfen! 
Der GNK-Beirat hat neben den Handlungsbedarfen auch ausgewählte gelungene Aspekte 
benannt. Dazu gehören z.B. der öffentlich geförderte Wohnungsbau, die Vernetzungsarbeit 
(z.B. Migration und Entwicklung), die Umnutzung der Kasernen (Konversion), der Masterplan 
100% Klimaschutz, der Beschluss zur Klimaneutralität 2030, das Engagement der Stadtwerke 
für eine zukunftsfähige Energieversorgung, die aktive Gestaltung der internationalen 
Projektpartnerschaften, die Schulgärten sowie die Netzwerkarbeit zur Bildung für nachhaltige 
Entwicklung (BNE). 
 
Entsprechende Ressourcen zur Verfügung stellen! 
Für die konsequente Umsetzung und Weiterentwicklung der nachhaltigen Entwicklung in 
Münster ist die personelle und finanzielle Ausstattung zu hinterfragen sowie bei Bedarf zu 
verbessern und ggf. zu priorisieren.

4 
 
C Empfehlungen zu den Handlungsfeldern 
 
GESELLSCHAFTLICHE TEILHABE und GENDER 
Gelebte gesellschaftliche Teilhabe ist in Münster für alle selbstverständlich. 
 
Der GNK-Beirat empfiehlt die Modifizierung der Leitlinie der Nachhaltigkeitsstrategie Münster 
2030 wie folgt:  
„In Münster haben alle Menschen, unabhängig von ihrem Alter und Geschlecht, 
geschlechtlicher Identität oder ihrer sexuellen Orientierung, ihrer körperlichen, seelischen, 
kognitiven oder Sinnes-Be_hinderung sowie ihren Fähigkeiten, ihrer Herkunft, Religion sowie 
ihrem sozialen Status gleiche Teilhabechancen. Münster ist eine solidarische, bunte, 
antirassistische und inklusive Gesellschaft, die sich ihrer Vorurteile und unterschiedlichen 
Privilegien bewusst ist und in der alle Menschen die Möglichkeit haben, ein aktives und 
selbstbestimmtes Leben zu führen.“ 
 
Der GNK-Beirat der Stadt Münster empfiehlt,  
 die Inklusion als universelles Prinzip für alle städtischen Prozesse zugrunde zu legen, 
 die gesellschaftliche Gleichstellung aller Menschen sicherzustellen (Abbau von 
Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts, der geschlechtlichen Identität, der 
sexuellen Orientierung oder anderer Aspekte) sowie  
 möglichst eine aktive und unmittelbare Partizipation von Personen in Projekten und 
Programmen zu ermöglichen und dabei stets die Menschen einzubinden, deren Zugang 
zu gesellschaftlicher Teilhabe eingeschränkt ist, so dass auch die Interessen der eher 
artikulationsschwachen Gruppen Berücksichtigung finden. 
 
 
NACHHALTIGES WOHNEN 
Alle Menschen haben die Möglichkeit, bezahlbar umwelt- und sozialgerecht sowie gesund in 
Münster zu wohnen. 
 
(Anmerkung der Verwaltung: „Nachhaltiges Wohnen“ ist derzeit eines der beiden strategischen 
Ziele im Handlungsfeld “GESELLSCHAFTLICHE TEILHABE und GENDER“. Daher existiert 
zurzeit hierzu (noch) keine gesonderte und vom Rat beschlossene Leitlinie.) 
 
Der GNK-Beirat der Stadt Münster empfiehlt, 
 unter dem Titel „WOHNEN und NACHHALTIGE QUARTIERE“ ein eigenständiges GNK-
Handlungsfeld aufzunehmen, und die bestehende Strategie im ganzheitlichen Sinne 
(„Quartiere sind mehr als Wohnen“) weiterzuentwickeln (Leitlinie etc. zu ergänzen), 
 Quartiere ganzheitlich nachhaltig mit und für die Bewohnenden und Nutzenden 
fortwährend zu entwickeln, da sie weit mehr als Wohnen sind (Wohnumfeld mit den 
erforderlichen Grün- und Freiflächen sowie kulturellen, sozialen und technischen 
Angeboten), 
 bezahlbaren Wohnraum für alle Einkommens- und Zielgruppen zu schaffen,

5 
 
 in bestehenden und neuen Quartieren sozialer Exklusion oder Segregation 
entgegenzuwirken und eine breite soziale Durchmischung zu ermöglichen, 
 an dem Ziel zu arbeiten, die Wohnflächen pro Kopf zu reduzieren, um allen ein gutes 
Leben auf einer angemessenen und notwendigen Wohnfläche pro Kopf zu ermöglichen 
sowie 
 Zielkonflikte im Handlungsfeld „Wohnen“ stärker sichtbar zu machen und Raum für einen 
stadtgesellschaftlichen Diskurs zu geben (z.B. wachsende Stadt – bezahlbarer 
Wohnraum, Flächenverbrauch, Ressourcenverbrauch, Gebäudesanierung – steigende 
Mietpreise, soziale Balance im Quartier, Verdrängungsprozesse). 
 
 
NATÜRLICHE RESSOURCEN und UMWELT 
In Münster bleiben die natürlichen Lebensgrundlagen erhalten und die biologische Vielfalt ist 
verbessert. 
 
Der GNK-Beirat bekräftigt die folgende Leitlinie der Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030:  
„Die Stadt Münster ist sich ihrer Verantwortung für einen schonenden Umgang mit der Natur 
und der nachhaltigen Verwendung von Ressourcen bewusst. Sie trägt zum Erhalt und zur 
Verbesserung der natürlichen Lebensgrundlagen sowie zur Weiterentwicklung höchster 
Lebens- und Entwicklungsqualität bei. Das Handeln der Menschen in Münster erfolgt im 
Bewusstsein der globalen ökologischen Belastungsgrenzen.“ 
 
Der GNK-Beirat der Stadt Münster empfiehlt, 
 ein naturverträgliches und ressourcenschonendes Flächenmanagement zu etablieren 
(Flächeninanspruchnahme minimieren, Flächen effizient nutzen und nachhaltig 
gestalten), 
 die Biodiversitätskrise stärker in den Fokus zu nehmen, wirksame Maßnahmen und 
Konzepte zur Förderung der biologischen Vielfalt (z.B. Renaturierungen) zu erarbeiten 
und konsequent umzusetzen sowie die Stadtgesellschaft entsprechend zu sensibilisieren,  
 Kernflächen der Grünordnung festzulegen und zu sichern, 
 die (Grün)-flächen der Stadt naturnah zu pflegen und zu entwickeln,  
 Maßnahmen und Konzepte der Klimaanpassung stringent umzusetzen (wassersensible 
Stadtentwicklung, Hitzeaktionsplan, Fassaden- und Dachbegrünung) und die 
Stadtgesellschaft dabei zu informieren und einzubinden,  
 konsequent Konzepte und Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen und 
chemischen Zustands des Grundwassers und der Oberflächengewässer sowie 
Maßnahmen zur Sicherung einer ausreichenden Wasserversorgung umzusetzen (z.B. 
Optimierung des Landschaftswasserhaushalts, Entwicklung von Schwammlandschaften), 
 gesunde und funktionsfähige Böden als natürliche Ressource zu erhalten und zu fördern 
(z.B. durch gezielte Optimierung des Humusaufbaus und des Bodenwasser- und 
Nährstoffhaushalts), 
 regionale (Bio-)Wertschöpfungsketten aufzubauen und die Entwicklung zu einer 
ökologischen und nachhaltigen Landwirtschaft zu stärken und voranzutreiben (vgl. 
Konsum und Lebensstile) sowie

6 
 
 Zielkonflikte zu den Handlungsfeldern „Nachhaltiges Wohnen“, „Gute Arbeit und 
zukunftsorientierte Wirtschaftsentwicklung“ sowie „Klimaschutz und Energie“ stärker 
sichtbar zu machen und Raum für einen stadtgesellschaftlichen Diskurs zu geben (z.B. 
Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, um Abwanderung in das Umland und zusätzliche 
Pendlerverkehre zu verringern; Flächen für nachhaltige Gewerbeentwicklung und gute 
Arbeit; Flächenansprüche der Energiewende).  
 
 
NACHHALTIGE WIRTSCHAFTS-, PENDLER- und FREIZEITVERKEHRE 
Wirtschafts-, Pendler- und Freizeitverkehre erfolgen überwiegend umweltfreundlich und 
klimaschonend. 
 
(Anmerkung der Verwaltung: „Nachhaltige Wirtschafts-, Pendler- und Freizeitverkehre“ ist 
derzeit eines der beiden strategischen Ziele im Handlungsfeld “Natürliche Ressourcen und 
Umwelt“. Daher existiert zurzeit hierzu (noch) keine gesonderte und vom Rat beschlossene 
Leitlinie.) 
 
Der GNK-Beirat der Stadt Münster empfiehlt,  
 das bisherige GNK-Ziel, „Nachhaltige Pendler-, Wirtschafts- und Freizeitverkehre“ 
ganzheitlich als eigenständiges Handlungsfeld mit dem Titel „NACHHALTIGE und 
UMWELTVERTRÄGLICHE MOBILITÄT“ weiterzuentwickeln (Titel übernehmen, Ziele 
und Leitlinie formulieren) und dabei den Begriff „Pendlerverkehr“ durch den 
geschlechtsneutralen Begriff „Pendelverkehr“ zu ersetzen. 
 
 
KLIMASCHUTZ und ENERGIE  
Münster wird bis zum Jahr 2030 klimaneutral. 
 
Der GNK-Beirat bekräftigt die folgende Leitlinie der Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030:  
„In der Stadt Münster sind die negativen Auswirkungen auf das Klima auf ein Minimum 
reduziert. Gemeinsam richten alle Akteurinnen und Akteure ihr Handeln gezielt auf 
Ressourcenschonung und decken ihren Energiebedarf bis zum Jahr 2030 klimaneutral und 
umweltverträglich.“ 
 
(Anmerkung der Verwaltung: Das ursprüngliche Zieljahr 2050 wurde aufgrund der aktuelleren 
Ratsbeschlüsse auf das Jahr 2030 geändert.) 
 
Der GNK-Beirat der Stadt Münster empfiehlt, 
 energetische Sanierungen und energieeffiziente Maßnahmen zu intensivieren und dabei 
den Fachkräftemangel und soziale Aspekte zu berücksichtigen,  
 den Ausbau erneuerbarer Energien „größer“ zu denken (Wärmewende, Kältenetze), 
 Klimaschutz konsequent im Mobilitätsbereich umzusetzen (klimaneutraler Fuhrpark der 
Stadtverwaltung sowie der städtischen Unternehmen und Beteiligungen; E-
Ladeinfrastruktur, betriebliches Mobilitätsmanagement),

7 
 
 die nicht-technischen Klimaschutzpotenziale auch im GNK-Prozess im Sinne der 
Suffizienz stärker in den Fokus zu nehmen (u.a. durch Bildung, Befähigung und 
Kulturwandel) sowie  
 die stärkere Einbindung der Stadtgesellschaft (Zivilgesellschaft, Wissenschaft, 
Institutionen, Vereine und Unternehmen) zur Gestaltung des Klimaschutzprozesses. 
 
 
GUTE ARBEIT und ZUKUNFTSORIENTIERTE WIRTSCHAFT  
Alle Menschen gehen ihrer Qualifikation entsprechend einer guten Arbeit nach. Inklusive und 
faire Beschäftigungsmöglichkeiten sind ausreichend vorhanden. Die Stadt verfolgt das Ziel 
einer zukunftsorientierten Wirtschaftsentwicklung, in der ökonomische Wettbewerbsfähigkeit 
im Einklang steht mit ökologischer Tragfähigkeit und sozialer Verantwortung. 
 
Der GNK-Beirat bekräftigt die folgende Leitlinie der Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030:  
„Münster ist einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und 
Entwicklungsstandorte in Europa. Sie ist Stadt des dynamischen Mittelstandes in Nordrhein-
Westfalen. Die Wirtschaft ist ein wichtiges Fundament für das Gemeinwohl in Münster. „Gute 
Arbeit“ und ökologisches Wirtschaften bilden die Basis zur Stärkung und zum Ausbau des 
Wirtschaftsstandorts Münster.“ 
 
Der GNK-Beirat der Stadt Münster empfiehlt, 
 dass Stadt, Unternehmen, Institutionen und Verbände dem Fachkräftemangel stärker 
begegnen (nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Herausforderungen in den Bereichen 
Klima, Wohnen, Gesundheit, Kinderbetreuung etc.), 
 Strukturen und Anreize für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie und eine 
geschlechtergerechtere Verteilung von Sorge/Care- und Erwerbsarbeit zu schaffen, 
 das Weiterbildungsmanagement und den Übergang Schule/Beruf sichtbarer zu machen 
und bedarfsorientiert weiterzuentwickeln, 
 Existenzgründungen zu Nachhaltigkeitsthemen weiter zu forcieren (Forschung, 
Wirtschaft, Industrie etc.), 
 ein nachhaltiges Gewerbegebiet als Pilotprojekt zu entwickeln, 
 mehr Transparenz bei den Kriterien zur nachhaltigen Gewerbeflächenvermarktung zu 
schaffen sowie  
 Anstöße zum Thema „zirkuläres Wirtschaften“ zu entwickeln. 
 
 
GANZHEITLICHE BILDUNGSGERECHTIGKEIT  
Die Menschen in Münster entwickeln ihr jeweiliges Bildungspotential ungehindert ihrer 
Herkunft und ihres sozialen Hintergrunds im ganzheitlichen Sinne bestmöglich. 
 
Der GNK-Beirat bekräftigt die folgende Leitlinie der Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030:  
„Nachhaltige Bildung zielt vor allem auf die Persönlichkeitsbildung und Gestaltungskompetenz 
im lokalen und persönlichen Umfeld sowie auf eine globale Perspektive. Sie schließt im Sinne 
eines ganzheitlichen Bildungsauftrags die Fähigkeit mit ein, die Welt rational und emotional zu 
erleben, zu erkennen und zu gestalten. Sie befähigt Menschen, ein zufriedenes und zugleich

8 
 
verantwortungsvolles Leben führen zu können. Als Beitrag zur Bildung für Nachhaltige 
Entwicklung schafft die Stadt Münster die Rahmenbedingungen für ein lebensbegleitendes 
Lernen in einer inklusiven, gerechten und gleichberechtigten Bildungslandschaft.“ 
 
Der GNK-Beirat der Stadt Münster empfiehlt, 
 die Bildungslandschaft entlang der gesamten Bildungskette im formalen, non-formalen 
und informellen Bereich gemeinsam mit den Bildungsakteurinnen und -akteuren und den 
Nutzenden als Verantwortungsgemeinschaft zu gestalten,  
 in dieser Verantwortungsgemeinschaft Bildungsangebote passgenau bezogen auf die 
verschiedenen Lebensrealitäten der Nutzenden und ineinander übergreifend zu gestalten 
und gleichberechtigte Bildungsteilhabe zu befördern,  
 Bildungszugänge für jede und jeden zu ermöglichen und gelingende Bildungsübergänge 
zu gestalten,  
 BNE in allen Bildungseinrichtungen verbindlich zu etablieren,  
 Menschen mit Migrationsvorgeschichte und Geflüchtete mit ihren Ressourcen und 
Potenzialen aktiv einzubeziehen, vorhandene interkulturelle Kompetenzen zu nutzen und 
ggf. notwendige Schutz- und Empowermenträume in der Bildungskette zu etablieren  
 Bildungsangebote zur Diskriminierungssensibilisierung und Stärkung rassismuskritischer 
Kompetenzen in der Stadtverwaltung, bei Akteurinnen und Akteuren der Bildungskette 
und Ehrenamtlichen deutlichen auszubauen. 
 
 
GLOBALE VERANTWORTUNG und EINE WELT  
Die Themen Globale Verantwortung und Eine Welt sind fest im Handeln von Politik, 
Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft verankert. 
 
Der GNK-Beirat bekräftigt die folgende Leitlinie der Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030:  
„Münster ist eine Stadt mit hohem Verantwortungsbewusstsein für lokale und globale 
Zusammenhänge und für friedenssicherndes und humanitäres Handeln in der Einen Welt. Die 
Stadt Münster, die Wirtschaft und die Bürgerinnen und Bürger legen ihre Finanzanlagen 
überwiegend in nachhaltigen Geldanlagen und Projekten an.“ 
 
Der GNK-Beirat der Stadt Münster empfiehlt, 
 die nachhaltige und faire Beschaffung durch entsprechend konkrete Maßnahmen und eine 
flankierende Öffentlichkeitsarbeit in der Stadtgesellschaft voranzutreiben (Stadt, 
Institutionen, Vereine und Unternehmen) und regelmäßig über den Fortschritt zu 
berichten, 
 globale Partnerschaften auszubauen und stärker sichtbar zu machen, 
 zu Eine-Welt-Themen und globaler Gerechtigkeit arbeitende Initiativen miteinander zu 
vernetzen sowie 
 den Fair-Trade-Bereich in der Stadtverwaltung zu stärken und in der Stadtgesellschaft 
sichtbarer zu machen.

9 
 
KONSUM und LEBENSSTILE  
Münster ist ein Vorbild für zukunftsfähige Produktions- und Konsummuster (weniger, einfach, 
besser). 
 
Der GNK-Beirat bekräftigt die folgende Leitlinie der Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030:  
„Münster bietet alle Voraussetzungen für ein zukunftsorientiertes und gesundes Leben. Die 
Menschen nutzen die Möglichkeiten einer bewussten und maßvollen Lebensführung sowie 
eines friedvollen Miteinanders.“ 
 
Der GNK-Beirat der Stadt Münster empfiehlt, 
 das bisherige GNK-Handlungsfeld „KONSUM und LEBENSSTILE“ um den Aspekt 
„GESUNDES LEBEN “ zu erweitern und den Titel, die Leitlinie und die Ziele des 
Handlungsfeldes entsprechend anzupassen, 
 als nächsten konkreten Schritt im GNK-Prozess eine nachhaltige Ernährungsstrategie zu 
erarbeiten (Themen: Nachhaltigere Landwirtschaft, Aufbau regionaler Bio-
Wertschöpfungsketten, Förderung der Vernetzung der regionalen Produzenten, 
Produktion von Lebensmitteln in der Stadt und Ernährungsbildung), 
 einen Glücksindex für Münster ins Leben zu rufen (gesundes, bewusstes, 
gleichberechtigtes und nachhaltiges Leben etc. als Kriterien),  
 den Aufbau und die Etablierung einer Ressourcenstrategie sowie 
 einen Diskurs anzuregen, der die angemessen Mindest- und Maximalmaße von Konsum 
vor dem Hintergrund der Zielsetzung eines „guten Lebens“ für heutige und zukünftige 
Generationen thematisiert.

Beschlussvorlage

12137 Zeichen

V/0262/2024 
V/0262/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
"Global Nachhaltige Kommune in NRW (GNK)" – Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 –  
Teil 4: Nachhaltigkeitsbericht 2019 – 2022, Stellungnahme des GNK-Beirats und nächste 
Meilensteine im Nachhaltigkeitsprozess 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   11.06.2024 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   12.06.2024 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung 
   12.06.2024 Integrationsrat Vorberatung 
   13.06.2024 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 
   13.06.2024 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   18.06.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   21.08.2024 Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit Vorberatung 
   21.08.2024 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Be-
hinderungen 
Vorberatung 
   22.08.2024 Betriebsausschuss Münster Marketing Vorberatung 
   26.08.2024 Kommunale Seniorenvertretung Vorberatung 
   27.08.2024 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   28.08.2024 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Ar-
beitsförderung 
Vorberatung 
   28.08.2024 Sportausschuss Vorberatung 
   29.08.2024 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 
   29.08.2024 Kulturausschuss Vorberatung 
   02.09.2024 Jugendrat Vorberatung 
   03.09.2024 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit 
und Ordnung 
Vorberatung 
   04.09.2024 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Vorberatung 
   11.09.2024 Hauptausschuss Vorberatung 
   11.09.2024 Rat Entscheidung 
 
 
 
Amt für Grünflächen, Umw elt 
und Nachhaltigkeit 
 
27.05.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Höper, Frau Annegarn 
Telefon: 492-6712, -6859 
Hoeper@stadt-muenster.de  
Annegarn@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0262/2024 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt den von der Verwaltung vorgelegten Nachhaltigkeitsbericht 2019 – 2022 (siehe 
Anlage 1) zur Kenntnis.  
 
2. Der Rat nimmt die vom Beirat Global Nachhaltige Kommune (GNK -Beirat) erarbeitete Stellung-
nahme zur Weiterentwicklung der GNK-Nachhaltigkeitsstrategie (siehe Anlage 2) zur Kenntnis. 
 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit dem GNK -Beirat auf der Grundlage des vor-
liegenden Nachhaltigkeitsberichts und der Stellungnahme des GNK -Beirats eine Fortschrei-
bungsempfehlung für die Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 zu erarbeiten und diese dem Rat 
der Stadt Münster in 2025 zur Beschlussfassung vorzulegen.   
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 1401 Übergreifender Umweltschutz, 
Klima, Nachhaltigkeit, Immissi-
on, Boden Abfall  
   
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen 
2024 
2025 
25.000 
28.000 
Sachmittel Wei-
terentwicklung 
Nachhaltigkeits-
strategie 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2024 ff. bei der o. g. Pro-
duktgruppe veranschlagt. 
 
 
 
 
 
Begründung: 
 
 
Die Stadt Münster hat sich der Resolution des Städtetags angeschlossen und sich verpflichtet, die 
UN-Agenda 2030 vor Ort umzusetzen. Mit den Ratsbeschlüssen zur Nachhaltigkeitsstrategie Münster 
2030 sind die Beiträge der Stadt Münster bezogen auf das Jahr 2030 konkretisiert und als Orientie-
rungsrahmen für die nachhaltige Stadtentwicklung vom Rat der Stadt Münster beschlossen worden. 
Zudem sind darin die weiteren Verfahrensschritte zur Verstetigung und Fortschreibung des Prozesses 
enthalten (V/0320/2017, V/0648/2017, V/0515/2018 und V/0669/2019).  
 
Ziel der Nachhaltigkeitsstrategie ist es, ein wirkungsorientiertes Nachhaltigkeitsmanagement zur 
nachhaltigen Entwicklung Münsters aufzubauen und kontinuierlich zu verbessern. Nicht zuletzt auf-
grund dieser Aktivitäten ist die Stadt Münster als „Nachhaltigste Großstadt 2019“ mit dem Deutschen 
Nachhaltigkeitspreis ausgezeichnet worden. 
 
In der folgenden Tabelle werden die bisherigen Schritte zur Erarbeitung der Nachhaltigkeitsstrategie 
im Überblick dargestellt.

- 3 - 
V/0262/2024 
Tab. 1: Aktueller Stand der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 
Bausteine der  
Nachhaltigkeitsstrategie 
Münster 2030 
vom Bei-
rat u./o  
Kernteam  
entwickelt  
Ratsbeschluss 
Zwischenbericht zum Modell-
projekt „Global Nachhaltige 
Kommune“ in NRW  
 V/0320/2017 
Leitlinien für sieben  
priorisierte Themenfelder 
sowie zehn strategische Ent-
wicklungsziele mit 41 Unter-
zielen 
 V/0648/2017 
57 operative Ziele  V/0515/2018  
Anlage 1: Empfehlung des Beirats  
Anlage 2: Beschlussempfehlung d er Verwaltung 
137 Maßnahmen mit 29 
Schlüsselprojekten und Ver-
stetigung des Prozesses  
 V/0669/2019 
Anlage 1: Beschluss - und Verfahrensempfehlung der Verwaltung 
zum Maßnahmenprogramm 2019 - 2022 
Anlage 2: Empfehlung des GNK -Beirats und des verwaltungsin-
ternen Kernteams zur Auswahl von Schlüsselprojekten  
Anlage 3: Verfahrensempfehlung zur Verstetigung  
Verstetigung GNK -Beirat   V/0464/2021 
Anlage 1: Verfahrensgrundsätze 
Anlage 2: Besetzung  des Beirats 
Aktuelle Vorlage  
Nachhaltigkeitsbericht und 
Stellungnahme des GNK -
Beirats und nächste Meilen-
steine  
 V/0262/2024 
Anlage 1: Nachhaltigkeitsbericht 2019 – 2022 
Anlage 2: Stellungnahme des GNK -Beirats zur Weiterentwick-
lung  
 
Als weiterer Meilenstein liegt nun Teil 4 der Nachhaltigkeitsstrategie mit einem ersten Nachhaltig-
keitsbericht und einer Stellungnahme des GNK -Beirats mit Empfehlungen zur Überarbeitung und 
Fortschreibung der Strategie vor. 
 
 
Zu 1.: Nachhaltigkeitsbericht 2019 – 2022 
Der vorliegende „Nachhaltigkeitsbericht 2019 – 2022“ (Anlage 1) gibt einen Überblick, wo die Stadt 
Münster mit Blick auf nachhaltige Stadtentwicklung und die Umsetzung der 17 nachhaltigen Entwick-
lungsziele der Vereinten Nationen (UN) steht. Da sich der Bericht auf einen zurückliegenden Zeitraum 
bezieht, wird darauf hingewiesen, dass sich in den Jahren 2023/2024 teilweise Änderungen oder 
auch Weiterentwicklungen in den Themenfeldern ergeben haben. 
 
Mit diesem Bericht beteiligt sich die Verwaltung mit bundesweit weiteren 30 Kommunen gemeinsam 
an der Erprobung des Berichtsrahmens nachhaltige Kommune (BNK) als neues Format für die Nach-
haltigkeitsberichterstattung in Kommunen . Der zugrundeliegende BNK -Berichtsrahmen wurde vom 
Rat für Nachhaltige Entwicklung speziell für Kommunen entwickelt, u.a. um die kommunale Nachhal-
tigkeitsberichterstattung vergleichbarer zu gestalten. Dabei orientiert sich der BNK am Deutschen 
Nachhaltigkeitskodex, der sich seit 2011 als freiwilliges Instrument zur Nachhaltigkeitsberichterstat-
tung im Unternehmenssektor etabliert hat.  
 
Der BNK gliedert sich in den Abschnitt „Steuerung“ (insbesondere mit übergreifenden Verantwor-
tungsthemen) und einen zweiten Abschnitt mit neun kommunalen, thematischen Handlungsfeldern. 
Die quantitativen Daten (Indikatoren) basieren auf einem SD G-Indikatorenkatalog, der durch eine 
vom Deutschen Städtetag initiierten Arbeitsgruppe für Kommunen entwickelt worden ist (siehe auch 
www.sdg-portal.de) und vor Ort mit kommunalspezifischen Daten angepasst werden kann.

- 4 - 
V/0262/2024 
Mit dem vorliegenden Bericht baut die Verwaltung auf die in Münster seit vielen Jahren bestehende 
Nachhaltigkeitsberichterstattung auf. Neu sind einerseits die Verknüpfungen zum BNK als bundeswei-
tem Berichtsformat und andererseits zu den Handlungsfeldern, Zielen und Maßnahmen des Nachhal-
tigkeitsprozesses Münster 2030.   
 
Bei der münsterspezifischen Anpassung des SDG-Indikatorenkatalogs wurden insbesondere die Indi-
katoren ausgewählt, die auch tatsächlich einen Bezug zur Münsteraner Nachhaltigkeitsstrategie ha-
ben. Bei unterschiedlichen zur Verfügung stehenden Datenquellen und/oder Betrachtungsrahmen 
wurden bevorzugt Indikatoren verwendet, die in den jeweiligen Ämtern der Stadt Münster Anwendung 
finden. Ergänzend dazu s ind in den Kapiteln des Nachhaltigkeitsberichts weitere Kennzahlen einge-
flossen, die ebenfalls quantifizierbare Ergebnisse der Münsteraner Maßnahmenumsetzung wider-
spiegeln. 
 
Der vorgelegte Indikatorenkatalog ist nicht als starres Instrument für das nächste  Jahrzehnt zu ver-
stehen. Er wird kontinuierlich weiterentwickelt und fortgeschrieben. So läuft derzeit beispielsweise auf 
Bundesebene eine vom Rat für nachhaltige Entwicklung initiierter Überarbeitung des BNKs, in die u.a. 
auch die gemachten Erfahrungen der ersten Modellkommunen einfließen.  
 
Neben dieser Langversion des Münsteraner Nachhaltigkeitsberichtes ist für den Sommer geplant, 
eine auf die Zielgruppe der Bürger*innen abgestimmte und handlungsorientierte Kurzfassung des 
Nachhaltigkeitsberichts zu veröffentlichen. 
 
 
Zu 2.: Empfehlende Stellungnahme des GNK -Beirats zur Weiterentwicklung der GNK -
Nachhaltigkeitsstrategie 
Der Beirat Global Nachhaltige Kommune (GNK -Beirat) unterstützt den Nachhaltig keitsprozess der 
Stadt Münster – insbesondere die Umsetzung  und Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie 
Münster 2030. Dazu berät er die Verwaltung, den Rat der Stadt Münster, seine Ausschüsse und die 
Bezirksvertretungen (V/0464/2021). 
 
Der Beirat setzt sich neben den Beteiligten aus Politik und Verwaltung aus 40 verschiedenen instituti-
onellen Beteiligten der Stadtgesellschaft zusammen, die aufgrund ihres Mandats, ihrer Funktion und / 
oder aufgrund ihrer fachlichen Expertise mit ihren jeweiligen Schwerpunkten gesamtgesellschaftliche 
Interessen vertreten. Die damit einhergehende Perspektivenvielfalt ist gewünscht, da sie insbesonde-
re die in der Stadtgesellschaft bestehende Heterogenität und auch Zielkonflikte heraushebt.  
 
Die Stellungnahme (Anlage 2) ist das Ergebnis eines diskursiven Erarbeitungsprozesses über mehre-
re Beiratssitzungen und bildet mehrheitsfähige Ergebnisse ab. Sie beinhaltet sowohl allgemeine Emp-
fehlungen zum Nachhaltigkeitsmanagement (z. B. zur stärkeren notwendigen Priorisierung durch Poli-
tik und Verwaltung oder für mehr Transparenz) als auch konkrete Impulse und Anregungen zu den 
jeweiligen Handlungsfeldern.  
 
 
Zu 3.: Nächste Meilensteine im GNK-Nachhaltigkeitsprozess 
Entsprechend des bestehenden Ratsbeschlusses aus 2019 (V/0669/2019, Anlage 3) steht nun nach 
dem Abschluss des ersten Managementzyklus die Überarbeitung und Fortschreibung der Nachhaltig-
keitsstrategie an. Die Überarbeitung erfolgt auch weiterhin in einem kollaborativen und alternierenden 
Verfahren mit GNK-Beirat und Verwaltung.  
 
Sofern es der zeitliche Prozessverlauf zulässt, werden darin ebenfalls die Ergebnisse aktueller Fort-
schreibungen der Landes - und Bundesnachhaltigkeitsstrategie sowie Fortschreibungen auf UN -
Ebene berücksichtigt.  
 
Im Ergebnis ist geplant, in 2025 eine Beschlussvorlage der Verwaltung mit einer konkreten, v om 
GNK-Beirat erarbeiteten Beschlussempfehlung zur Fortschreibung der Nachhaltigkeitsstrategie Müns-
ter 2030 in die politische Beratungskette einzubringen.

- 5 - 
V/0262/2024 
Fazit und Ausblick 
 
Um auf kommunaler Ebene die nachhaltige Entwicklung der Stadt erfolgreich umzusetzen, ist auch 
weiterhin ein Zusammenwirken von Stadtpolitik, Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und Bürger-
schaft Voraussetzung. Die Nachhaltigkeitsstrategie wird in den näch sten Jahren kontinuierlich und 
gemeinsam mit dem GNK -Beirat fortgeschrieben und entsprechend der Notwendigkeiten zur Errei-
chung der Nachhaltigkeitsziele weiterentwickelt. Zudem ist geplant, dass die Verwaltung ca. alle vier 
Jahre einen Nachhaltigkeitsbericht vorlegt, ggfs. können hier zukünftig auch digitale Lösungen zum 
Einsatz kommen.   
 
Die aktuellen Informationen und Zwischenergebnisse des Projekts werden fortlaufend auf der Inter-
netseite des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit unter  www.stadt-
muenster.de/nachhaltig veröffentlicht. 
 
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Arno Minas 
Stadtrat 
 
 
 
Anlagen: 
 
- Anlage 1:  Nachhaltigkeitsbericht 2019 – 2022 
- Anlage 2:  Stellungnahme des GNK -Beirats zur Weiterentwicklung der GNK - 
   Nachhaltigkeitsstrategie 
- Anlage A:  zur Vorlage V/0262/2024

Anlage A

3242 Zeichen

Anlage A zur V/0262/2024 
Kurzüberblick 
Der Nachhaltigkeitsbericht nimmt Bezug auf die zehn strategischen Ziele der Nachhaltigkeitsstra-
tegie Münster 2030 und deren Entwicklung. Die Stellungnahme des GNK-Beirats umfasst einen 
zukunftsgerichteten Blick: Sie beinhaltet allgemeine Empfehlungen zum Nachhaltigkeitsmanage-
ment sowie konkrete Impulse zu den jeweiligen Handlungsfeldern. Beides zusammen bildet die 
Basis für die Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Bezugsrahmen sind die zehn strategischen Ziele der Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030. Im 
Einzelnen sind dies: 
 
- Gelebte gesellschaftliche Teilhabe ist in Münster für alle selbstverständlich. 
- Alle Menschen haben die Möglichkeit, bezahlbar umwelt- und sozialgerecht gesund in 
Münster zu wohnen. 
- In Münster bleiben die natürlichen Lebensgrundlagen erhalten und die biologische Vielfalt 
ist verbessert. 
- Wirtschafts-, Pendler- und Freizeitverkehre erfolgen in regionaler Zusammenarbeit über-
wiegend umweltverträglich und klimaneutral  
(vermeiden, verlagern, emissionsfrei). 
- Die Erzeugung und Verteilung von Energie ist klimaneutral und umweltverträglich, der 
Energieverbrauch ist halbiert und der Anteil klimafreundlicher Mobilität hat erheblich zuge-
nommen. 
- Alle Menschen gehen ihrer Qualifikation entsprechend einer „Guten Arbeit“ nach. Inklusive 
und faire Beschäftigungsmöglichkeiten sind ausreichend vorhanden. 
- Die Stadt Münster verfolgt das Ziel einer zukunftsorientierten Wirtschaftsentwicklung, in 
der ökonomische Wettbewerbsfähigkeit im Einklang steht mit ökologischer Tragfähigkeit 
und sozialer Verantwortung. 
- Die Menschen in Münster entwickeln ihr jeweiliges Bildungspotential ungehindert ihrer 
Herkunft und ihres sozialen Hintergrunds im ganzheitlichen Sinne bestmöglich. 
- Die Themen Globale Verantwortung und Eine Welt sind fest im Handeln von Politik, Ver-
waltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft verankert. 
- Münster ist Vorbild für zukunftsfähige Produktions- und Konsummuster  
(weniger, einfach, besser). 
 
Mit der Vorlage wird der Nachhaltigkeitsbericht 2019 – 2022 sowie die Stellungnahme  
des GNK-Beirats zur Kenntnis genommen. Ferner wird auf Basis der Stellungnahme die  
Weiterentwicklung der strategischen Ziele der Nachhaltigkeitsstrategie beschlossen. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1401 Übergreifender Umweltschutz, Klima, Nachhaltigkeit, 
Immission, Boden, Abfall 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2024 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein

Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig 
freiwillig 
Grundlage: Ratsbeschlüsse zu V/0070/2016, V/0648/2017, V/0515/2018, V/0669/2019, 
V/0464/2021 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Nachhaltigkeitsstrategie ist eine integrierte Gesamtstrategie zur Nachhaltigkeit der Stadt 
Münster und hat Bezüge zu allen oben genannten Querschnittsthemen.

Beratungsverlauf (20)

12.06.2024 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
12.06.2024 Integrationsrat
TOP 6.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.06.2024 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 5.10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.08.2024 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
21.08.2024 Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
22.08.2024 Betriebsausschuss Münster Marketing
TOP 3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.08.2024 Kommunale Seniorenvertretung
TOP 3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
27.08.2024 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.08.2024 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.08.2024 Sportausschuss
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.08.2024 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.08.2024 Kulturausschuss
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.09.2024 Jugendrat
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
03.09.2024 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
03.09.2024 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
04.09.2024 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 5.6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
05.09.2024 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
10.09.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 8.15 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
11.09.2024 Hauptausschuss
TOP 35 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
11.09.2024 Rat
TOP 45 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (38)

  • Schillerstraße
  • Hubertistraße
  • Busso-Peus-Straße
  • Steinfurter Straße 490
  • Theodor-Scheiwe-Straße
  • Nieberdingstraße
  • Eulerstraße
  • Weseler Straße
  • Von-Esmarch-Straße
  • Hobbeltstraße
  • Kötterstraße
  • Telgter Straße
  • Austermannstraße
  • Hörsterstraße
  • Corrensstraße
  • Hammer Straße 1
  • Elisabeth-Hürten-Weg
  • Loddenweg
  • Ludgeriplatz
  • Am Hawerkamp
  • Franz-Grillparzer-Weg
  • An der Meerwiese
  • Vorbergs Hügel
  • Albersloher Weg 450
  • Liboristraße
  • An den Eichen
  • Brüningheide
  • Kanalstraße
  • Pluggendorf
  • Hansaplatz
  • Grafschaft 31
  • Kinderhaus
  • Promenade
  • Hohe Ward
  • Wielerort
  • Delstrup
  • Werse
  • Osttor

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Details

Aktenzeichen
V/0262/2024
Typ
Vorlagen
Datum
19.04.2024
Erstellt
15.04.2024 17:25