Mandari Insight

V/0761/2013

Prüfung der ortsfesten und ortveränderlichen elektrischen Betriebsmittel

Vorlagen 26.09.2013

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.12.2013, TOP 23.1

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

9401 Zeichen

V/0761/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Immobilienmanagement 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Prüfung der ortsfesten und ortveränderlichen elektrischen Betriebsmittel 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
19.11.2013 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 
28.11.2013 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 
04.12.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
11.12.2013 Hauptausschuss Vorberatung 
11.12.2013 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Stadt Münster aufgrund der bestehenden g e-
setzlichen Verpflichtungen die in de n Ämtern und Einrichtungen eingesetzten, ortsfesten 
und ortveränderlichen elektrischen Betriebsmittel auf Betriebssicherheit prüfen muss. 
 
2. Für die Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtung wird dem Amt für Immobilienmanag e-
ment für das Haushaltsjahr 2014 und  für die folgenden Jahre ein Budget in Höhe von 
450.000 € pro Jahr zur Verfügung gestellt. Auf Basis der Erfahrungen im Jahr 2014 werden 
für die dann folgenden Jahre Möglichkeiten zur Reduzierung des Aufwandes ausgewertet 
und den zuständigen Gremien eine e ntsprechende Empfehlung zur Beschlussfassung vor-
gelegt.  
 
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Regelungen der Zuständigkeiten, eine G e-
schäftsanweisung zur Betriebssicherheit erstellt wird. 
 
4. Um die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen für die Zu kunft sicherzustellen wird 
zum 01.01.2014 im Teilergebnisplan 0111 1,00 Stelle EGr. 9V eingerichtet; die bisher b e-
fristete Personalausweitung entfällt. 
  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0761/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Niewind 
Ruf: 
492-2462 
E-Mail: 
NiewindB@stadt-muenster.de  
Datum: 
07.11.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0761/2013 
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement    
Zeile  11 Personalaufwendungen 2014 
2015 ff 
 
57.730,00 
2014 Personalko sten 
gedeckt über Mi t-
telumschichtung in 
der PG 011 
Zeile 13 Aufwendungen für 
Sach- u. Dienstleistu n-
gen  
2014  
2015 ff 
450.000,00 
300.000,00 
Jährlich  Sachkonto 
522180 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind  bei der o. g. Produktgruppe über Verä n-
derungsblätter zusätzlich zu veranschlagen. 
 
Mittel für Personalkosten 2014 sind bereits im Etatentwurf im Budget der PG 0111 enthalten.  
 
 
Begründung: 
 
 
Zu Punkt 1: gesetzliche Verpflichtung zur Prüfung 
 
Für Betriebe besteht die gesetzliche Verpflichtung, elektrische Anlagen und Betriebsmittel, die in 
den jeweiligen Betrieben eingesetzt werden, den elektrotechnischen Reg eln entsprechend zu e r-
richten, zu warten und zu betreiben. Dies ergibt sich aus den Vorschriften der Betriebssicherheit s-
verordnung (BetrSichV), den Technischen Regeln für Betriebssicherheit „Prüfungen von Arbeit s-
mitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“  (TRBS 1201) und der Unfallverhütungsvorschrift 
„Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (BGV/GUV-V A 3). Die Stadt Münster als Betrieb im Sinne 
der gesetzlichen Vorschriften setzt als notwendige Arbeitsmittel eine Vielzahl von elektrischen B e-
triebsmitteln und Anlagen zur Erfüllung ihrer Aufgaben ein. Die Bandbreite an eingesetzten Ger ä-
ten ist so vielfältig wie der kommunale Aufgabenbestand und umfasst beispielsweise die gesamte 
Bürotechnik, Werkstatteinrichtungen oder elektrische Geräte in Schulen und Kind ergärten. Sie ist 
daher verpflichtet, für regelmäßige Wiederholungsprüfungen der eingesetzten Anlagen und B e-
triebsmittel zu sorgen.  
 
In den vergangenen Jahren hat die Verwaltung versucht, die Prüfungen durch den Einsatz bereits 
verfügbaren Personals in Eigenregie durchzuführen. Dabei wurde immer wieder deutlich, dass die 
Durchführung der elektrotechnischen Prüfungen aus quantitativen und qualitativen Gründen nicht 
zufriedenstellend im Sinne des Arbeitsschutzes für alle Dienstgebäude, sowie Ämter und Einric h-
tungen in der gesamten Verwaltung wahrgenommen werden kann. Ausgenommen hiervon sind 
lediglich einige Ämter und Einrichtungen im gewerblich-technischen Bereich (z.B. Feuerwehr, The-
ater Münster), die in der Lage sind, die Prüfungen in Eigenregie durchzuführen. 
Die Prüfungen sind insgesamt zeitlich aufwendiger, als zunächst prognostiziert. Die derzeit hierfür 
vorhandenen personellen Kapazitäten und Sachmittel sind daher nicht ausreichend. Zudem fehlt 
es bisher an einer umfassenden, einheitlichen und flächend eckend für die gesamte Verwaltung 
geltenden organisatorischen Regelung. Insbesondere für die nichtstationären Anlagen, die ortsfes-
ten elektrischen Betriebsmittel, sowie die ortsveränderlichen Betriebsmittel besteht erhöhter Han d-
lungsbedarf zur strukturiert en und regelmäßigen Durchführung und Dokumentation elektrotechn i-
scher Prüfungen.  
Um zukünftig der Arbeitssicherheit entsprechend den gesetzlichen Rahmenbedingungen Rec h-
nung zu tragen, ist die Bereitstellung zusätzlicher Ressourcen notwendig. Die vorhanden en Defizi-
te sollen zeitnah durch eine weitgehende Vergabe der Prüfaufgaben an externe Firmen abgedeckt

- 3 - 
V/0761/2013 
werden. Zur gesamtstädtischen Koordination, Dokumentation und der Wahrung qualitativer Sta n-
dards soll die technische Organisation der Prüfungen für alle Ämter und Einrichtungen der Stadt 
Münster durch eine hierfür einzurichtende Stelle (siehe Begründung zu Punkt 4.) mit der erforderl i-
chen Qualifikation erfolgen. 
Hierzu sind im Rahmen eines im Amt für Immobilienmanagement laufenden Projektes „Koordinat i-
on und Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel“ und des befristeten  Einsatzes eines Mi t-
arbeiters weitergehende Erfahrungen über die Anzahl der zu prüfenden Geräte und der Durchfü h-
rung der Prüfung gesammelt worden. 
In Schulen, Kindergärten und Verwaltu ngsgebäuden sind bisher 20.000 Geräte geprüft worden. 
Davon wurden ca. 900 Stück als fehlerhaft eingestuft. Daraus wird die Notwendigkeit zur Prüfung 
der ortsfesten und ortveränderlichen elektrischer Betriebsmittel deutlich.  
 
 
 
Zu Punkt 2: Finanzielle Auswirkung 
 
Auf Basis der bisher im Projekt gemachten Erfahrungen, der Auswertung der bisher erhobenen 
Daten und der Hochrechnung der bisher durchgeführten Prüfungen sind im Bereich der Ämter und 
Einrichtungen der Stadt Münster ca. 415.000 Geräte an 500 Stand orten zu prüfen. Von diesen 
Geräten werden ca. 265.000 Geräte durch vorhandenes Personal der Ämter selbst (z.B. Techniker 
im Bereich der Feuerwehr oder des Theaters) geprüft. 
Hiervon nicht erfasst ist eine Restmenge von ca. 150.000 Geräten. Diese wären im Rahmen einer 
externen Vergabe von einer Fachfirma prüfen zu lassen. Aufgrund bereits durchgeführter Au s-
schreibungsergebnisse lassen sich die dazu erforderlichen Finanzmittel auf ca. 450.000 € in 2014 
beziffern. Auf Basis der Erfahrungen im Jahr 2014 werden für die Folgejahre Möglichkeiten der 
Reduzierung des Aufwandes ausgewertet und den zuständigen Gremien mit entsprechender Emp-
fehlung zur Beschlussfassung vorgelegt. Vor diesem Hintergrund werden für die Folgejahre ab 
2015 vorbehaltlich einer evtl. Anpassung aufgrund der Überprüfungsergebnisse 300.000 € p. a. in 
die Finanzplanung eingestellt.  
 
Diese Mittel teilen sich aufgrund der Hochrechnung wie folgt auf die Dezernate auf:  
 
Dezernat I 39.800,00 € 13.266 Geräte 
Dezernat II 5000,00 € 1666 Geräte 
Dezernat III 27.800,00 € 9267 Geräte 
Dezernat IV 329.300,00 € 109.767 Geräte 
Dezernat V 28.800,00 € 9600 Geräte 
Dezernat OB 19.300,00 € 6434 Geräte 
ges. 450.000,00 € 150.000 Geräte 
 
 
Zu Punkt 3: Geschäftsanweisung 
 
Die Prüfung stellt, wie eingangs geschildert, eine gesetzliche Pflichtaufgabe dar, die zwingend 
wahrgenommen werden muss. Aus diesen Gründen best eht erhöhter Handlungsbedarf zur Schaf-
fung einer gesamtstädtischen Regelung. Die entsprechenden Aufgaben und Verantwortlichkeiten 
sollen im Rahmen einer Geschäftsanweisung festgelegt werden. 
Hiernach liegt die Verantwortlichkeit zur Durchführung der Prüfun gen für die Bereiche der ortsv er-
änderlichen  und ortsfesten Betriebsmittel (z.B. Wasserkocher, Elektroherde), nichtstationäre A n-
lagen (z.B. elektrische Geräte für Schulfeste im Freien, transportable Stromverteiler) und Fachaus-
stattungen (z.B. Experimentiertische in Schulen) bei den jeweiligen Ämtern und Einrichtungen.

- 4 - 
V/0761/2013 
Das Amt für Immobilienmanagement wird verwaltungsweit das Verfahren organisieren, koordini e-
ren und dokumentieren sowie die Ämter und Einrichtungen bei der Durchf ührung der Prüfungen 
unterstützen.  
 
 
Zu Punkt 4: Personelle Auswirkungen 
 
Die Organisation, Koordination und Dokumentation der in regelmäßigen Abständen vorzunehme n-
den Prüfungen ist eine Daueraufgabe. Diese soll für die Verwaltung zentral durch das Amt fü r Im-
mobilienmanagement wahrgenommen werden. Bereits zum Stellenplan 2013 wurde zu diesem 
Zweck die Einrichtung einer Vollzeitstelle mit der Qualifikation eines Elektromeisters als zeitlich 
befristetes Projekt bis zum 31.12.2014 beschlossen.  
Die bisher durch das Projekt gewonnenen Erfahrungen haben verdeutlicht, dass diese Vollzeitstel-
le weiterhin dauerhaft benötigt wird, um die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen für die 
Zukunft sicherzustellen. Daher wird die Verstetigung dieser Planstelle vorgeschlagen. 
 
 
 
I. V.  
gez. 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (5)

19.11.2013 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
11.12.2013 Hauptausschuss
TOP 16.1 Vorberatung
Zur Sitzung
11.12.2013 Rat
TOP 23.1 Entscheidung
Zur Sitzung
Vorberatung
Vorberatung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0761/2013
Typ
Vorlagen
Datum
26.09.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37