V/0761/2013
Prüfung der ortsfesten und ortveränderlichen elektrischen Betriebsmittel
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Beschlussvorlage
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V/0761/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Immobilienmanagement Betrifft Prüfung der ortsfesten und ortveränderlichen elektrischen Betriebsmittel Beratungsfolge 19.11.2013 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 28.11.2013 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 04.12.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 11.12.2013 Hauptausschuss Vorberatung 11.12.2013 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Stadt Münster aufgrund der bestehenden g e- setzlichen Verpflichtungen die in de n Ämtern und Einrichtungen eingesetzten, ortsfesten und ortveränderlichen elektrischen Betriebsmittel auf Betriebssicherheit prüfen muss. 2. Für die Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtung wird dem Amt für Immobilienmanag e- ment für das Haushaltsjahr 2014 und für die folgenden Jahre ein Budget in Höhe von 450.000 € pro Jahr zur Verfügung gestellt. Auf Basis der Erfahrungen im Jahr 2014 werden für die dann folgenden Jahre Möglichkeiten zur Reduzierung des Aufwandes ausgewertet und den zuständigen Gremien eine e ntsprechende Empfehlung zur Beschlussfassung vor- gelegt. 3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Regelungen der Zuständigkeiten, eine G e- schäftsanweisung zur Betriebssicherheit erstellt wird. 4. Um die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen für die Zu kunft sicherzustellen wird zum 01.01.2014 im Teilergebnisplan 0111 1,00 Stelle EGr. 9V eingerichtet; die bisher b e- fristete Personalausweitung entfällt. Vorlagen-Nr.: V/0761/2013 Auskunft erteilt: Herr Niewind Ruf: 492-2462 E-Mail: NiewindB@stadt-muenster.de Datum: 07.11.2013 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0761/2013 II. Finanzielle Auswirkungen Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement Zeile 11 Personalaufwendungen 2014 2015 ff 57.730,00 2014 Personalko sten gedeckt über Mi t- telumschichtung in der PG 011 Zeile 13 Aufwendungen für Sach- u. Dienstleistu n- gen 2014 2015 ff 450.000,00 300.000,00 Jährlich Sachkonto 522180 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind bei der o. g. Produktgruppe über Verä n- derungsblätter zusätzlich zu veranschlagen. Mittel für Personalkosten 2014 sind bereits im Etatentwurf im Budget der PG 0111 enthalten. Begründung: Zu Punkt 1: gesetzliche Verpflichtung zur Prüfung Für Betriebe besteht die gesetzliche Verpflichtung, elektrische Anlagen und Betriebsmittel, die in den jeweiligen Betrieben eingesetzt werden, den elektrotechnischen Reg eln entsprechend zu e r- richten, zu warten und zu betreiben. Dies ergibt sich aus den Vorschriften der Betriebssicherheit s- verordnung (BetrSichV), den Technischen Regeln für Betriebssicherheit „Prüfungen von Arbeit s- mitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“ (TRBS 1201) und der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (BGV/GUV-V A 3). Die Stadt Münster als Betrieb im Sinne der gesetzlichen Vorschriften setzt als notwendige Arbeitsmittel eine Vielzahl von elektrischen B e- triebsmitteln und Anlagen zur Erfüllung ihrer Aufgaben ein. Die Bandbreite an eingesetzten Ger ä- ten ist so vielfältig wie der kommunale Aufgabenbestand und umfasst beispielsweise die gesamte Bürotechnik, Werkstatteinrichtungen oder elektrische Geräte in Schulen und Kind ergärten. Sie ist daher verpflichtet, für regelmäßige Wiederholungsprüfungen der eingesetzten Anlagen und B e- triebsmittel zu sorgen. In den vergangenen Jahren hat die Verwaltung versucht, die Prüfungen durch den Einsatz bereits verfügbaren Personals in Eigenregie durchzuführen. Dabei wurde immer wieder deutlich, dass die Durchführung der elektrotechnischen Prüfungen aus quantitativen und qualitativen Gründen nicht zufriedenstellend im Sinne des Arbeitsschutzes für alle Dienstgebäude, sowie Ämter und Einric h- tungen in der gesamten Verwaltung wahrgenommen werden kann. Ausgenommen hiervon sind lediglich einige Ämter und Einrichtungen im gewerblich-technischen Bereich (z.B. Feuerwehr, The- ater Münster), die in der Lage sind, die Prüfungen in Eigenregie durchzuführen. Die Prüfungen sind insgesamt zeitlich aufwendiger, als zunächst prognostiziert. Die derzeit hierfür vorhandenen personellen Kapazitäten und Sachmittel sind daher nicht ausreichend. Zudem fehlt es bisher an einer umfassenden, einheitlichen und flächend eckend für die gesamte Verwaltung geltenden organisatorischen Regelung. Insbesondere für die nichtstationären Anlagen, die ortsfes- ten elektrischen Betriebsmittel, sowie die ortsveränderlichen Betriebsmittel besteht erhöhter Han d- lungsbedarf zur strukturiert en und regelmäßigen Durchführung und Dokumentation elektrotechn i- scher Prüfungen. Um zukünftig der Arbeitssicherheit entsprechend den gesetzlichen Rahmenbedingungen Rec h- nung zu tragen, ist die Bereitstellung zusätzlicher Ressourcen notwendig. Die vorhanden en Defizi- te sollen zeitnah durch eine weitgehende Vergabe der Prüfaufgaben an externe Firmen abgedeckt - 3 - V/0761/2013 werden. Zur gesamtstädtischen Koordination, Dokumentation und der Wahrung qualitativer Sta n- dards soll die technische Organisation der Prüfungen für alle Ämter und Einrichtungen der Stadt Münster durch eine hierfür einzurichtende Stelle (siehe Begründung zu Punkt 4.) mit der erforderl i- chen Qualifikation erfolgen. Hierzu sind im Rahmen eines im Amt für Immobilienmanagement laufenden Projektes „Koordinat i- on und Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel“ und des befristeten Einsatzes eines Mi t- arbeiters weitergehende Erfahrungen über die Anzahl der zu prüfenden Geräte und der Durchfü h- rung der Prüfung gesammelt worden. In Schulen, Kindergärten und Verwaltu ngsgebäuden sind bisher 20.000 Geräte geprüft worden. Davon wurden ca. 900 Stück als fehlerhaft eingestuft. Daraus wird die Notwendigkeit zur Prüfung der ortsfesten und ortveränderlichen elektrischer Betriebsmittel deutlich. Zu Punkt 2: Finanzielle Auswirkung Auf Basis der bisher im Projekt gemachten Erfahrungen, der Auswertung der bisher erhobenen Daten und der Hochrechnung der bisher durchgeführten Prüfungen sind im Bereich der Ämter und Einrichtungen der Stadt Münster ca. 415.000 Geräte an 500 Stand orten zu prüfen. Von diesen Geräten werden ca. 265.000 Geräte durch vorhandenes Personal der Ämter selbst (z.B. Techniker im Bereich der Feuerwehr oder des Theaters) geprüft. Hiervon nicht erfasst ist eine Restmenge von ca. 150.000 Geräten. Diese wären im Rahmen einer externen Vergabe von einer Fachfirma prüfen zu lassen. Aufgrund bereits durchgeführter Au s- schreibungsergebnisse lassen sich die dazu erforderlichen Finanzmittel auf ca. 450.000 € in 2014 beziffern. Auf Basis der Erfahrungen im Jahr 2014 werden für die Folgejahre Möglichkeiten der Reduzierung des Aufwandes ausgewertet und den zuständigen Gremien mit entsprechender Emp- fehlung zur Beschlussfassung vorgelegt. Vor diesem Hintergrund werden für die Folgejahre ab 2015 vorbehaltlich einer evtl. Anpassung aufgrund der Überprüfungsergebnisse 300.000 € p. a. in die Finanzplanung eingestellt. Diese Mittel teilen sich aufgrund der Hochrechnung wie folgt auf die Dezernate auf: Dezernat I 39.800,00 € 13.266 Geräte Dezernat II 5000,00 € 1666 Geräte Dezernat III 27.800,00 € 9267 Geräte Dezernat IV 329.300,00 € 109.767 Geräte Dezernat V 28.800,00 € 9600 Geräte Dezernat OB 19.300,00 € 6434 Geräte ges. 450.000,00 € 150.000 Geräte Zu Punkt 3: Geschäftsanweisung Die Prüfung stellt, wie eingangs geschildert, eine gesetzliche Pflichtaufgabe dar, die zwingend wahrgenommen werden muss. Aus diesen Gründen best eht erhöhter Handlungsbedarf zur Schaf- fung einer gesamtstädtischen Regelung. Die entsprechenden Aufgaben und Verantwortlichkeiten sollen im Rahmen einer Geschäftsanweisung festgelegt werden. Hiernach liegt die Verantwortlichkeit zur Durchführung der Prüfun gen für die Bereiche der ortsv er- änderlichen und ortsfesten Betriebsmittel (z.B. Wasserkocher, Elektroherde), nichtstationäre A n- lagen (z.B. elektrische Geräte für Schulfeste im Freien, transportable Stromverteiler) und Fachaus- stattungen (z.B. Experimentiertische in Schulen) bei den jeweiligen Ämtern und Einrichtungen. - 4 - V/0761/2013 Das Amt für Immobilienmanagement wird verwaltungsweit das Verfahren organisieren, koordini e- ren und dokumentieren sowie die Ämter und Einrichtungen bei der Durchf ührung der Prüfungen unterstützen. Zu Punkt 4: Personelle Auswirkungen Die Organisation, Koordination und Dokumentation der in regelmäßigen Abständen vorzunehme n- den Prüfungen ist eine Daueraufgabe. Diese soll für die Verwaltung zentral durch das Amt fü r Im- mobilienmanagement wahrgenommen werden. Bereits zum Stellenplan 2013 wurde zu diesem Zweck die Einrichtung einer Vollzeitstelle mit der Qualifikation eines Elektromeisters als zeitlich befristetes Projekt bis zum 31.12.2014 beschlossen. Die bisher durch das Projekt gewonnenen Erfahrungen haben verdeutlicht, dass diese Vollzeitstel- le weiterhin dauerhaft benötigt wird, um die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen für die Zukunft sicherzustellen. Daher wird die Verstetigung dieser Planstelle vorgeschlagen. I. V. gez. Reinkemeier Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0761/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 26.09.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37