V/0760/2015
Abschluss eines Managementkontraktes (MMK) mit der Wohn+Stadtbau GmbH (W+S) für die Jahre 2016 bis
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MMK_Entwurf_Ratsvorlage151019
11460 Zeichen
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Stand
19.10.2015
Managementkontrakt
Zwischen der Wohn+Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH und
der Gesellschafterin Stadt Münster
1. Präambel
Mit den Regelungen dieser Vereinbarung werden die E rwartungen beschrieben, die die
Gesellschafterin an die Gesellschaft hat. Es wird z udem fixiert, wie die beiden Partner dazu
beitragen können, diese gesetzten Ziele zu erreichen.
Im ersten Teil der Vereinbarung werden zeitlich dau erhafte Regelungen im strategischen
Sinne inhaltlich und qualitativ formuliert. Im zwei ten Teil werden zeitlich befristete
Regelungen hinsichtlich bestimmter Qualitäts- und Q uantitätsziele für die Laufzeit der
Vereinbarung bestimmt.
In besonderer Weise wird die Beziehung zwischen der Gesellschaft und der Stadt Münster
und ihre Stellung im Stadtkonzern Münster bereits d urch die Einordnung in das
Informationscluster B und in das Steuerungscluster IV (laut Ratsbeschluss vom 05.11.2014
(V/0756/2014)) deutlich. Die Partner sind sich über diese Zuordnung einig. Damit unterliegt
die Wohn+Stadtbau GmbH einer halbjährlichen Berichtspflicht und gilt als Gewinnbeteiligung
mit Wettbewerb.
Durch diese Vereinbarung wird den Beteiligungsgrund sätzen und der Rahmenrichtlinie für
die Beteiligungen der Stadt Münster (Public Corpora te Governance Kodex) Rechnung
getragen.
2. Gesellschaftszweck
Als Gesellschaftszweck wird im Gesellschaftsvertrag ausgeführt (Stand 07/02):
1. Zweck der Gesellschaft ist vorrangig eine sicher e und sozial verantwortbare
Wohnungsversorgung der breiten Schichten der Bevölkerung.
2. Die Gesellschaft errichtet, betreut, bewirtschaf tet und verwaltet Bauten in allen
Rechts- und Nutzungsformen. Sie kann Grundstücke er werben, belasten, veräußern,
Erbbaurechte ausgeben und erwerben sowie Gemeinscha ftsanlagen, Läden und
Gewerbebauten errichten und auch als Dienstleistungen betreuen.
3. Zur Erreichung des in Abs. 1 genannten Zweckes k ann die Gesellschaft alle
Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck die nen. Sie ist berechtigt, andere
Unternehmen zu erwerben, oder sich an solchen zu beteiligen.
4. Die Gesellschaft führt ihre Geschäfte nach wirts chaftlichen Grundsätzen unter
Wahrung der sozialen Belange im Sinne des Gesellschaftsvertrages.
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3. Ziele
Im Folgenden werden die einzelnen Sach- sowie Finan zziele der Wohn+Stadtbau genannt.
Alle Ziele sind aus den bisherigen Tätigkeiten, dem Gesellschaftsvertrag, dem Leitbild und
aus den zukünftig zu übernehmenden Aufgaben abgeleitet.
3.1 Oberziele:
1. Nachhaltige Vermögensentwicklung durch ein ausge wogenes Verhältnis der
Bewirtschaftung von Mietwohnungen, Projektentwicklungen, Neubau und
Immobilienhandel
2. Wohnraumversorgung breiter Bevölkerungsschichten
3. Wahrnehmung sozialer Verantwortung bei der Wohnr aumversorgung
4. Verbesserung von Stadtteil- und Quartiersstruktu ren unter Berücksichtigung der
demographischen Entwicklung
5. Finanzkraft der Kommune stärken
6. Steuerung der Tochtergesellschaft Wohnungsgesell schaft Große Lodden nach den
Vorgaben des Gesamtkonzerns Stadt Münster
3.2 Sachziele:
Die Ziele und Aufgaben der Wohn+Stadtbau ergeben si ch vorrangig im städtebaulichen,
wohnungspolitischen und wohnsozialen Bereich. Die S achziele lassen sich wie folgt in die
Kernbereiche untergliedern:
3.2.1 Hausbewirtschaftung
1. Wohnungsversorgung, bei der sowohl die Bedürfnis se der breiten Schichten der
Bevölkerung als auch die Anliegen sozial und wirtsc haftlich benachteiligter
Personengruppen berücksichtigt werden.
2. Bestandspflege, Bestandsanpassung und Wohnumfeld gestaltung im Rahmen der
bedarfsgerechten Instandhaltung und wertsteigernden Modernisierungs-
maßnahmen, die die nachhaltige Vermietbarkeit der Objekte sichert, das Stadtbild
erhält und pflegt und den MieterInnen einen größtmö glichen Nutzungs- und
Substanzwert der Wohnungen bietet.
3.2.2 Bestandsveränderung / Bautätigkeit
1. Übernahme geeigneter Wohnungsbestände durch Anka uf oder im Rahmen einer
Verwaltung, mit dem das wohnungspolitische Ziel der Stadt unterstützt wird,
preisgünstigen Wohnraum für die o.g. Zielgruppen zu errichten und zu erhalten.
2. Nachfragegerechte Umwandlung von Bestandswohnung en in Eigentums-
wohnungen im Sinne der Quartiersaufwertung.
3. Baumaßnahmen in allen Formen durch:
1. Baugebietsentwicklung: Grundstücksankauf, Vorber eitung und Umsetzung
von Erschließungsmaßnahmen (derzeit geplant z.B. Gelände Eschweiler)
2. Projektentwicklungen von Grundstücken (z.B. Arnh eimweg, York-Höfe) für
unterschiedliche Wohnformen
3. Neubau von besonderen Wohnformen (z.B. 60+, Wohn en für Jung und Alt)
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4. Mieterprivatisierung zur sozialen Stabilisierung von Stadtteilen und zur
Abschöpfung von zu hohen Angeboten
5. bezahlbare Eigentumsmaßnahmen
6. Mietwohnungen (öffentlich gefördert und frei fin anziert)
7. Bau von Wohnanlagen und Sozialeinrichtungen für ältere und behinderte
Bürger sowie besondere Zielgruppen
8. integrative Stadt(teil)entwicklung und Stadterne uerung zur Verbesserung
des städtebaulichen Gesamtbildes
9. Pilotprojekte, von denen eine Signalwirkung für die Wohnungswirtschaft
ausgeht
10. Sonstige Bauten als Ergänzung zum Wohnungsbau, die zur
Innenstadtbelebung, Stadtteilpolitik und Infrastruk turverbesserung
beitragen.
Weitere Projekte ergeben sich aus politischen Entsc heidungen unter Beachtung von
Bedarfsentwicklung und Wirtschaftlichkeit
4. Kooperation mit dem Amt für Immobilienmanagement im Hinblick auf
1. Verwaltung unbebauter Flächen
2. Bereitstellung von zukünftigen Ausgleichsflächen
3. Entwicklung von Immobilien
4. Ankauf von Immobilien und Grundstücken
3.2.3 Fremdverwaltung
1. Übernahme von Fremdverwaltungen im Bereich des M ietwohnungsbestandes
und von Eigentumsverwaltungen nach dem WEG-Gesetz
2. Übernahme von kaufmännischer und technischer Bew irtschaftung von WE in
Fremdverwaltung für den Bestand der Stiftungen und der Stadt Münster. Die
zukünftige Entwicklung bei der Fremdverwaltung häng t weitestgehend von den
Entscheidungen der Stadt Münster und der Stiftungen ab.
3.2.4 Sonstiges
1. Verbesserung der Organisationsstruktur
2. Erhaltung eines guten Betriebsklimas
3. Verbesserung der Beschäftigungssituation von sch werbehinderten Menschen
3.3 Finanzziele
Die Normierung bzw. Quantifizierung der Ziele und N ebenbedingungen erfolgt unter
Bezugnahme auf die unter Ziffer 3.1 und 3.2 allgeme in beschriebenen Ausführungen. Die
angegebenen Durchschnittswerte beziehen sich auf di e Laufzeit des Management-
kontraktes.
1. EK-Quote von durchschnittlich 20 %
2. Eigenkapitalrentabilität von 6 %
3. Verschuldungsgrad (Fremdkapital/Eigenkapital x 1 00) durchschnittlich ≤ 400%
4. Unter nachhaltiger Sicherung der Unternehmenssub stanz soll eine angemessene
Gewinnausschüttung an die Stadt Münster erfolgen.
Als Vorabgewinnausschüttungen werden als Orientierungsgröße vereinbart:
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2016 2017 2018 2019 2020
3,5 Mio. € 3,5 Mio. € 3,5 Mio. € 3,7 Mio. € 3,7 Mio . €
Die Höhe der Vorabgewinnausschüttungen steht unter dem Vorbehalt, dass die Stadt
Münster Grundstücke zu ihrem Verkehrswert in Form e iner Kapitalzuführung an die
W+S (Kapitalstärkung der W+S) überträgt. Aus heutiger Sicht sollte eine Einlage i n
Höhe von ca. 9 Mio. € geleistet werden, um die derz eit geplanten Finanzziele zu
erreichen Die Ausschüttung kann alternativ durch ei n Grundstücksgeschäft ersetzt
werden, bei dem stille Reserven in adäquater Höhe i m Haushalt gehoben werden.
Dies kann zur Bereinigung des Liegenschaftsportfolios eingesetzt werden.
Sollte die Kapitalstärkung in der Form der Grundstü ckeübertragung nicht möglich
sein, ist die Ausschüttung zu senken, wenn die u.a. Orientierungsgrößen und die
gem. Punkt 3.3, Abs. 1-3 aufgeführten Finanzziele eingehalten werden sollen.
5. Einhaltung der Jahresüberschüsse laut Wirtschaft splanung und Erläuterung Soll/Ist-
Abgleich.
Aufgrund der mittelfristigen Finanzplanung werden in den Jahren 2016-2018 folgende
Jahresüberschüsse erwartet:
2016 2017 2018 2019 2020
4,3 Mio. € 5,9 Mio. € 4,6 Mio. €
Stand: Mittelfristige Finanzplanung, Vorlage HFA Nr. V/0909/2014 vom 17.11.2014
Orientierungsgrößen zur Zielerreichung:
Die unter 3.3 genannten Finanzziele können nur unte r Einhaltung der hier genannten
Orientierungsgrößen erreicht werden. Abweichungen v on diesen Rahmenbedingungen
haben Abweichungen bei den Ergebnissen und Kennzahlen zur Folge.
Hausbewirtschaftung
1. Mieterhöhungen der Bestandswohnungen um durchsch nittlich 1-2 % p.a.
2. Durchschnittliche jährliche Instandhaltungs- und Modernisierungsleistung von
15 €/m². Dazu zählen Kleininstandhaltung, geplante Großinstandhaltung und
aktivierungsfähige Modernisierungen.
Bestandsveränderung / Bautätigkeit
1. Ankauf von geeigneten Beständen zur Erhaltung od er Weiterentwicklung
2. Verkauf von Beständen zur Bereinigung des Portfo lios und Sicherung des
Jahresergebnisses
3. Neubau von ca. 1.000 Einheiten (davon mindestens 30% öffentlich gefördert) bis
2020
Fremdverwaltung
1. Verwaltung der von W+S erstellten Einheiten als Erstverwalter
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Sonstiges
1. Durchführung von Projekten zur Verbesserung der Organisationsstruktur
2. Maßnahmen zur Mitarbeiterqualifizierung
3. Veranstaltungen zur Mitarbeitermotivation und Er haltung eines guten Betriebsklimas
4. Verbesserung der IT-Struktur (teilw. Modernisier ung erforderlich)
Die W+S verfolgt das Ziel, die Kenngrößen bis 2020 zu erreichen und die Voraussetzungen
für die nachhaltige Einhaltung der Ziele in den Folgejahren zu schaffen.
Hinweis: Bezüglich der Flächen der (ehemaligen) Yor k-Kaserne und der Oxford-Kaserne
wird auf die Beschlüsse des Rates vom 10.07.2013 (V /0177/2013) sowie vom 02.04.2014
(V/0032/2014) verwiesen. Eine finale Entscheidung b ezüglich des Ankaufs und der
Entwicklung dieser Flächen erfolgt zu einem spätere n Zeitpunkt, nach erfolgter,
ausreichender Prüfung durch die Stadt Münster und die W+S.
Im Rahmen der Berichterstattung im Aufsichtsrat wir d anlassbezogen zur Zielerreichung
berichtet.
4. Laufzeit der Vereinbarung
Diese Vereinbarung hat, beginnend am 01.01.2016, ei ne Laufzeit von fünf Jahren. Die
Vereinbarungspartner verpflichten sich, spätestens ein Jahr vor Ablauf der Vereinbarung mit
erneuten Verhandlungen über die Verlängerung der Vereinbarung zu beginnen.
Dabei ist zur Realisierung des Gesellschaftszweckes sowie der allgemeinen Aufgaben der
Gesellschaft und zur Erreichung der Ziele ein aktue lles Strategiekonzept für die mittelfristige
Unternehmensentwicklung im Aufsichtsrat zu beraten. Dieses Strategiekonzept dient als
Basis für die Ableitung von jährlich zu fixierenden Leistungs- und Finanzzielen für die
Zukunft.
5. Sonstige Regelungen
1. Für das Berichtswesen gelten die Beteiligungsgru ndsätze und die Rahmenrichtlinien für
Beteiligungen der Stadt Münster (Public Corporate Governance Kodex).
2. Die Wohn+Stadtbau GmbH unterliegt der halbjährli chen Berichtspflicht.
3. Der Sachstand bei der Umsetzung der zeitlich bef risteten Ziele ist von der
Geschäftsführung mindestens einmal pro Jahr im Aufs ichtsrat vorzustellen und zu
beraten.
Münster, den …………………
Für die Wohn+Stadtbau GmbH Für die Stadt Münste r
…………………………………… ………………………….
Sandra Wehrmann
Geschäftsführerin
Beschlussvorlage
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V/0760/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft Abschluss eines Managementkontraktes (MMK) mit der Wohn+Stadtbau GmbH (W+S) für die Jahre 2016 bis 2020 Beratungsfolge 11.11.2015 Rat Einbringung 09.12.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 16.12.2015 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Vorbemerkung Es wird darauf hingewiesen, dass in 2015 für die Jahre 2016 – 2020 für mehrere Beteiligungen (Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH, Wohn+Stadtbau GmbH, Münster Marketing, Westfälische Bauindustrie GmbH, Stadtwerke Münster GmbH) Vorlagen zu Managementkontrak- ten zu verabschieden sind. Ziel ist es, den jeweiligen Gesellschaften bzw. dem Eigenbetrieb s o- wie auch dem städtischen Haushalt eine mehrjährige Planungs - und Finanzierungssicherheit zu geben. Insofern ist Hauptadressat des Kontraktes der Ges ellschafter Stadt Münster. In besonde- rer Weise wird angesichts der notwendigen Haushaltsdisziplin bzw. der Konsolidierungsnotwe n- digkeit darauf hingewiesen, dass bei Veränderungen in den Managementkontrakten mit Bela s- tungen für den allgemeinen Haushalt ents prechende Entlastungen (Deckung) zu schaffen sind, wenn nicht der Haushaltsausgleich gefährdet werden soll. II. Sachentscheidung 1. Dem Abschluss des als Anlage beigefügten MMK zwischen der W+S und deren A l- leingesellschafterin Stadt Münster wird zugestimmt. 2. Die Laufzeit des MMK beträgt fünf Jahre für den Zeitraum der Kalenderjahre 2016 bis einschließlich 2020. 3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass mit dem Abschluss des MMK jährliche Ausschü t- tungen (brutto) in Höhe von 3,5 Mio. € für die Jahre 2016 – 2018 sowie in Höhe von 3,7 Mio. € für die Jahre 2019 und 2020 – vorbehaltlich einzuhaltender Rahmenbedin- gungen gem. Ziffer 3.3 des MMK - verbunden sind. Vorlagen-Nr.: V/0760/2015 Auskunft erteilt: Herr Scholz Ruf: 492 20 43 E-Mail: ScholzT@stadt-muenster.de Datum: 16.10.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0760/2015 4. Der Antrag der CDU -Fraktion an den Rat vom 28.04.2015 „Kerngeschäft der Wohn - und Stadtbau GmbH stärken“ ist hiermit erledigt. III. Finanzielle Auswirkungen Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. Begründung: Mit der Vorlage V/0401/2002 („Optimierung des Beteiligungsmanagements und des Beteiligung s- controllings – Abschluss von Zielvereinbarungen mit den städtischen Gesellschaften und Eigenbe- trieben“) hat der Rat beschlossen, das Beteiligungsmanagement dahingehend zu erweitern, dass in Abhängigkeit vom Steuerungscluster des Beteiligungsportfolios für die einzelnen Gesellscha ften Zielvereinbarungen zu erarbeiten und im sog. MMK zwischen der Trägerin und der Beteiligung zu fixieren sind. Für die Jahre 2012 bis 2015 wurde vom Rat der Abschluss eines MMK mit der W+S beschlossen (vgl. Vorlage V/0317/2011). Darin haben sich die Vertragspartner auch verpflich tet, spätestens ein Jahr vor Ablauf der Vereinbarung mit erneuten Verhandlungen über die Verlängerung bzw. dem Abschluss eines neuen MMK zu beginnen. Dementsprechend hat die Verwaltung (Finanzdezernat sowie Beteiligungsmanagement) in mehr e- ren Verhandlungsrunden mit der Geschäftsführung der W+S den anliegenden MMK bis zur jetzt vorliegenden Fassung gebracht. Dabei werden die quantitativen und qualitativen Zielerwartungen der Gesellschafterin Stadt Münster beschrieben. Ausgehend von zeitlich dauerhaft festge legten Oberzielen (Teilziffer 3.1) werden in den Teilziffern 3.2 und 3.3 Sach- und Finanzziele formuliert. Der Kontrakt sieht eine fünfjährige Laufzeit, beginnend am 01.01.2016, vor. Weitere Einzelheiten können dem beiliegenden Vertragsentwurf entnommen werden. Der Aufsichtsrat der W+S wird in seiner Sitzung am 19.11.2015 über den MMK beraten. Über das Ergebnis der Beratung wird mündlich berichtet. In Vertretung gez. Reinkemeier Stadtkämmerer Anlage: Entwurf des MMK (Stand: 19.10.2015) - 3 - V/0760/2015
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0760/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 30.09.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37