V/0684/2025
Maßnahmen für ein stabiles und nachhaltiges Bildungs- und Betreuungsangebot der Kinderbetreuungseinrichtungen durch die Stadt Münster als Trägerin
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage A
4399 Zeichen
Anlage A zur V/0684/2025 Kurzüberblick Die aktuelle Situation der Kindertagesbetreuung in Münster ist geprägt von einem deutlichen Rückgang der Kinderzahlen (vgl. V/0655/2025). Auf diese Entwicklung wird mit einer Strategie zur zukünftigen Planung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Münster reagiert. Darin enthalten sind Maßnahmen für ein stabiles und nachhaltiges Bildungs- und Betreuungsangebot. Da auch die Stadt Münster als Trägerin eigener Einrichtungen von der aktuellen Entwicklung betroffen ist, werden folgende Maßnahmen ergriffen: Die städtische Kindertageseinrichtung Killingstraße wird aufgrund der Veränderungen der Bedarfe in Kinderhaus geschlossen. Die städtische Kinderta- geseinrichtung In der Alten Schule wird aufgrund baulicher Mängel geschlossen. Zudem werden weitere Maßnahmen – wie Abbau von Überbelegungen oder vorübergehende Nichtbelegungen von Grup-pen – ergriffen, um ein stabiles und nachhaltiges Bildungs- und Betreuungsangebot abzusichern. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Der Bundesgesetzgeber hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebens- jahr. Ab 2026 besteht auch ein Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz. Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbe- treuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen auf. Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder mit einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden. Mit dem Erreichen dieser Werte werden die ISM („Integrierten Stadtentwicklungs- und Stadtmar- ketingkonzept Münster“) Leitziele „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ forciert. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Durch die genannten Maßnahmen werden für das Kalenderjahr 2027 Kosten in Höhe von 596.000 € eingespart. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Kommune ist dazu verpflichtet, den Rechtsanspruch der Kinder auf Kindertagesbetreuung zu erfüllen. Dieser Verpflichtung kommt sie durch den bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbe- treuung nach. Die Maßnahmen stellen einen Beitrag der Stadt Münster als Trägerin eigener Kindertageseinrich- tungen dar, um ein stabiles und nachhaltiges Bildungs- und Betreuungsangebot dem Rückgang der Kinderzahlen anzupassen. Entsprechend soll das aktuelle und weiterhin absehbare Überan- gebot an Betreuungsplätzen reduzieren und im entsprechenden Umfang Kosten senken. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach der letz- ten kleinräumigen Bevölkerungsprognose (V/0093/2024) könnte die Bevölkerung bis 2033 auf 333.401 Einwohner steigen. Mit Blick auf die für die Kita relevanten Altersgruppen, wurde ein Zu- wachs im u3- Bereich um 7,8 % prognostiziert Die wachsende Stadt, die alle Bereiche des Le- bens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der sich Münster stellen muss. Im Rahmen der unterschiedliche Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden, durch die Stadt Münster als Trägerin auch bei Durchführung der genannten Maßnahmen, wichtige Aspekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksichtigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster.
Beschlussvorlage
34556 Zeichen
V/0684/2025
V/0684/2025
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Maßnahmen für ein stabiles und nachhaltiges Bildungs- und Betreuungsangebot der
Kinderbetreuungseinrichtungen durch die Stadt Münster als Trägerin
Beratungsfolge
18.02.2026 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
19.02.2026 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung
24.02.2026 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung
24.02.2026 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung
26.02.2026 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
26.02.2026 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung
05.03.2026 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
12.03.2026 Ausschuss für Personal, Sicherheit und Ordnung Vorberatung
18.03.2026 Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und Digitali-
sierung
Vorberatung
25.03.2026 Hauptausschuss Vorberatung
25.03.2026 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Stabilisierung der Kindertagesbetreuungssituation in
der Stadt Münster auch Maßnahmen der Stadt als Trägerin eigener Kindertageseinrich-
tungen erforderlich macht.
2. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Schließung der städtischen Kindertageseinrichtung
Killingstraße zum Ende des laufenden Kita-Jahres 2025/26 zu.
3. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Schließung der städtischen Kindertageseinrichtung
In der Alten Schule zum Ende des laufenden Kita-Jahres 2025/26 zu.
Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien
21.01.2026
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Schaefer
Telefon: 492 5605
SchaeferT@stadt -
muenster.de
- 2 -
V/0684/2025
4. Der Rat der Stadt Münster stimmt dem Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen der be-
rufserfahrenen Mitarbeitenden in städtischen Kindertageseinrichtungen infolge der Schlie-
ßungen zu, ebenso dem Erhalt der Ausbildungsplätze in allen städtischen Kindertagesein-
richtungen.
5. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass weitere Maßnahmen für ein stabiles
und nachhaltiges Bildungs- und Betreuungsangebot der Kindertageseinrichtungen inner-
halb der Stadt Münster umgesetzt werden.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Schließung der beiden Einrichtungen sowie den in der Vorlage V/0655/2025 beschriebenen
Abbau von Überkapazitäten in Form von Notgruppen in Kita-Gebäuden und Pavillons reduzieren sich
die entsprechenden Erträge (Zuschüsse des Landes zu den Kindpauschalen) sowie grundsätzlich die
Aufwendungen im Bereich der Personal- und Sachkosten wie folgt:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Ta-
gesbetreuung
Erträge
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine
Umlagen
2026
2027ff.
369.600 €
887.100 €
Landeszu-
schüsse zu
Betriebskosten
Zeile 04 Öffentlich -rechtliche Leistungs-
entgelte*
2026
2027ff.
29.600 €
71.000 €
Elternbeiträge
(Kita)
Summe Erträge 2026
2027ff.
399.200 €
958.100 €
Aufwendungen
Zeile 11 Personalaufwendungen 2026
2027ff.
624.100 €
1.497.840 €
Zeile 13 Sachaufwendungen 2026
2027ff.
54.600 €
130.900 €
Summe Aufwendungen 2026
2027ff.
678.700 €
1.628.740 €
Saldo Aufwendun-
gen/ Erträge
2026
2027ff.
279.500 €
670.640 €
Es werden sukzessive durch Fluktuation insgesamt 22 Personalstellen abgebaut.
Auch in allen anderen städtischen Kindertageseinrichtungen sind Reduzierungen über den Abbau
einzelner Gruppen infolge zurückgehender Anmeldezahlen nicht auszuschließen. Die Entwicklung
wird bis zum Start des Kindergartenjahres 2026/2027 dynamisch verlaufen, ebenso die Fluktuation
unter den Mitarbeitenden der städtischen Kindertageseinrichtungen. Konkret umsetzbare Reduzie-
rungen bei den Personalaufwendungen können dementsprechend erst Mitte 2026 bestimmt werden
(s.a. Ziffer 4 des Beschlussvorschlages). Die Einsparungen, die sich aus der Vorlage V/0684/2025
ergeben, werden vollständig bei Deckung der Übergangsfinanzierung lt. Vorlage V/0655/2025 be-
rücksichtigt.
- 3 -
V/0684/2025
Begründung:
1. Ausgangslage
Die aktuelle Situation der Kindertagesbetreuung in Münster ist geprägt von einem deutlichen Rück-
gang der Kinderzahlen. Dieser Rückgang trifft auf einen starken Ausbau der Kindertagesbetreuung,
der durch hohe Betreuungsbedarfe 1 und den auch klageweise durchgesetzten Rechtsanspruch auf
U3-Betreuung getrieben wurde. Dies führte in diesem Jahr erstmalig dazu, dass in einzelnen statisti-
schen Wohnbereichen, die das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien jährlich bezüglich der Ver-
sorgungsquoten mit Kindertagesbetreuungsplätzen ausweist, die zur Verfügung stehenden Kita -
Plätze nicht vollumfänglich belegt werden können.
Bis zum Kita -Jahr 2024/25 konnten bei der Platzvergabe von Kita - und Kindertagespflegeplätzen
nicht alle Wünsche von Eltern berücksichtigt werden. Viele Eltern haben erst im Nachrückverfahren
einen Platz erhalten und eine wohnortnahe Versorgung konnte in vielen Bereichen nicht garantiert
werden.
Nach vielen Jahren des flächendeckenden Ausbaus der Kindertagesbetreuung ist bundesweit zu be-
obachten, dass es zunächst ab 2018 in den ostdeutschen Ländern zum ersten Rückbau von Kitaka-
pazitäten wegen rückläufiger Kinderzahlen kam, der sich in den beiden Folgejahren auf alle ostdeut-
schen Flächenländer ausweitete. Seit 2024 sind nun auch erste, vorerst kleinere Rückgänge in den
westdeutschen Flächenländern zu beobachten, die im Jahr 2025 mittlerweile – mit Ausnahme des
Saarlands – in allen Ländern zu beobachten sind.
Die Veränderung stellt sich im Gebiet der Stadt Münster sehr unterschiedlich dar: Im Kindergartenjahr
2025/2026 liegt die gesamtstädtische Versorgungsquote in Münster im U3-Bereich bei 56,5 % und im
ü3-Bereich bei 111,8 %. Es gibt Wohnbereiche, die über dem Ziel der U3-Versorgungsquote von
mindestens 50 % und/oder der ü3 -Versorgungsquote von über 100 % liegen. Andere Wohnbereiche
liegen hingegen weiterhin unter diesem Zielkorridor. Nach dem Vergabeverfahren der Kitaplätze im
Jahr 2025 konnte erstmalig festgestellt werden, dass in einzelnen Wohnbereichen die zur Verfügung
stehenden Platzkontingente in einigen Kitas nicht bzw. nicht vollständig ausgeschöpft werden kön-
nen. Die Ursachen hierfür sind vielfältig und liegen vor allem in rückläufigen Geburtenzahlen, verän-
derten Zu- und Wegzügen als in der Prognose zur Bevölkerungsentwicklung angenommen, Bauver-
zögerungen, Veränderungen im Anmeldeverhalten der Eltern.
Je nach Stadtteil weisen einige Einrichtungen eine hohe Anzahl an freien Plätzen auf. Das Kinderbil-
dungsgesetz (KiBiz) regelt eine Finanzierung der Kindertagesbetreuung, die zu einer Unterfinanzie-
rung der Kindertageseinrichtungen bei nicht belegten Plätzen führt, also davon ausgeht und darauf
gründet, dass es einen Mangel an Kita -Plätzen gibt. Das KiBiz ist in seiner derzeitigen Struktur so
ausgestaltet, dass seine Finanzierungsregeln nur funktionieren, wenn die Plätze in einer Kita belegt
sind. Das Sinken der Kinderzahlen führt zu freien Plätzen und einer fehlenden auskömmlichen Finan-
zierung. Hiervon ist auch die Stadt Münster als Trägerin eigener Einrichtungen betroffen.
Auf diese neue Entwicklung wird mit einer Strategie zur zukünftigen Planung der Kindertageseinrich-
tungen der Stadt Münster reagiert. Darin enthalten sind Maßnahmen für ein stabiles und nachhaltiges
Bildungs- und Betreuungsangebot (vgl. V/0655/2025, Strategien zur zukünftigen Planung der Kinder-
tageseinrichtungen der Stadt Münster – Maßnahmen für ein stabiles und nachhaltiges Bildungs- und
Betreuungsangebot). Die Stadt Münster muss als Trägerin eigener Einrichtungen auch im Interesse
eines nachhaltig stabilen Kitasystems aller Träger Entscheidungen für eigene Einrichtungen treffen.
1 Siehe Vorlage V/0096/2023 „Elternbefragung 2022 - Erhebung von familiären Bedarfen an Tagesbetreuung für
Kinder von null bis sechs Jahren in der Stadt Münster“, wonach e ntgegen der bis dahin angestrebten u3 -
Betreuungsquote von 50 % den Ergebnissen zu Folge für 83 % der U3-Kinder Betreuungsbedarf besteht. Ge-
genüber dem aktuellen Stand im Jahr 2022 von 49,5 % war das ein Zuwachs um nahezu zwei Drittel.
- 4 -
V/0684/2025
2. Entwicklung der Kinderzahlen und Bedarfe in Kinderhaus
Besonders gravierend stellt sich die Situation im Stadtteil Kinderhaus dar: In Kinderhaus gibt es seit
dem Kita-Jahr 2025/26 in fast allen Einrichtungen freie Plätze.
Die Entwicklung der Kinderzahlen weicht von den bisherigen Prognosen ab. Es gibt deutlich weniger
Kinder, als prognostiziert, während in der Vergangenheit häufig die tatsächlichen Zahlen die Progno-
sen übertrafen.
Die Kinderzahl hat sich also entgegen der fachlichen Einschätzung deutlich verringert, sodass es ins-
gesamt im Wohnbereich zum 01.08.2026 439 freie Plätze (Stand Dezember 2025) gibt. Im Kita -
Navigator sind 101 Kinder vorgemerkt (Stand 18.12.2025). Nach aktuellem Stand werden zum
01.08.2026 daher 338 Plätze unbelegt sein. Auch wenn sich diese Anzahl bis zum Eingabeschluss im
Kita-Navigator noch verringern wird, wird von einer erheblichen Anzahl freier Plätze ausgegangen.
Hierbei ist auch berücksichtigt, dass in Kinderhaus weitere Wohnbebauung geplant ist: Das Bauge-
biet Langebusch ist noch nicht fertiggestellt , und ab 2028 soll ein weiteres Wohngebiet am Wange-
roogeweg mit 70 - 75 Wohneinheiten entstehen (vgl. Baulandprogramm 2024).
Die Versorgungsquote in Kinderhaus liegt im Kita-Jahr 2025/2026 bei 63,6 % U3 und 128,9 % Ü3. Im
Kita-Jahr 2026/2027 wird sie – wenn die städtische Kindertageseinrichtung Killingstraße geschlossen
wird – voraussichtlich bei 60,9 % U3 und 116,1 % Ü3 sein.
Die Stadt Münster betreibt in Kinderhaus fünf Kindertageseinrichtungen und ist daher in erheblichem
Umfang von unbelegten Plätzen betroffen. Für die städtischen Kindertageseinrichtungen ergeben sich
folgende Zahlen:
freie Plätze
aktuell
zusätzlich zum
01.08.2026
städt. Kitas
in
Kinderhaus
Platzzahl
Rahmen-
struktur
2025/26 Gruppen U3 Ü3 U3 Ü3
Brüningheide 85 4,00 3 36 6 5
Im Moorhock 62 3,00 5 10 7 5
Killingstraße 57 3,00 2 16 3 5
Kinderhaus 70 4,00 10 7 5 13
Wilkinghege 52 3,00 1 3 8 -1
Summen der freien Plätze 21 72 29 27
Gesamtanzahl freie U3-Plätze zum 01.08.2026
aufgrund hochwachsender U3-Kinder + aktuell
freie U3-Plätze (21+29) 50
Gesamtanzahl freie Ü3-Plätze zum 01.08.2026
aufgrund Einschulung abzgl. der hochwach-
senden U3-Kinder + der aktuellen freien Plätze
(72+27) 99
Gesamtanzahl freie Plätze zum 01.08.2026 149
- 5 -
V/0684/2025
Im U3 -Bereich sind aktuell 21 Plätze unbelegt. Dazu sind zum August 2026 29 Plätze von „hoch-
wachsenden“ Kindern nachzubesetzen. Insgesamt sind 50 Plätze im U3-Bereich zum 01.08.2026 frei
(Stand Dezember 2025).
Im Ü3 -Bereich sind aktuell 72 Plätze unbelegt. Dazu werden zum August 2026 27 Plätze frei, auf-
grund von Einschulungen abzüglich der „hochwachsenden“ Kinder aus dem U3 -Bereich. Insgesamt
sind 99 Plätze im Ü3-Bereich zum 01.08.2026 frei (Stand Dezember 2025).
Ein Platz-Überhang ist zwar aus Sicht der Eltern begrüßenswert, weil so das lange nicht mögliche
Wunsch- und Wahlrecht von Eltern realisiert werden kann. Für Träger von Kindertageseinrichtungen
hat dies jedoch erhebliche finanzielle Konsequenzen ( vgl. V/0655/2025, Strategien zur zukünftigen
Planung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Münster – Maßnahmen für ein stabiles und nachhal-
tiges Bildungs- und Betreuungsangebot). Zur Sicherung einer verlässlichen Kindertagesbetreuung
besteht daher der dringende Bedarf, zum nächsten Kita -Jahr Plätze abzubauen. Aufgrund der zuvor
dargestellten Situation mit einem erheblichen Platzüberhang in den städtischen Kindertageseinrich-
tungen ist neben weiteren Maßnahmen die Schließung einer städtischen Einrichtung erforderlich. So
können auch die Einrichtungen der freien Träger stabilisiert werden und die Betreuungssituation in
Kinderhaus nachhaltig verbessert werden.
2.1 Schließung der städtischen Kindertageseinrichtung Killingstraße
Ausgangspunkt für die Schließung der städtischen Kindertageseinrichtung ist der Rückgang des Be-
darfs an Kita-Plätzen im Stadtteil Kinderhaus.
Die Stadt Münster ist in Kinderhaus Trägerin von fünf Einrichtungen. Zwei dieser Einrichtungen - „Kita
Brüningheide“ und „Kita Killingstraße“ – liegen innerhalb der sog. Schleife und damit räumlich nah
beieinander, haben das gleiche Einzugsgebiet und weisen besonders viele freie Plätze auf.
Die weiteren drei städtischen Kindertageseinrichtungen „Kita Kinderhaus“, „Kita Im Moorhock“ und
„Kita Wilkinghege“ haben eigenständige und voneinander unabhängige Einzugsgebiete. Daher kon-
zentriert sich die Betrachtung auf die Frage, welche der beiden städtischen Einrichtungen in der
Schleife zur Schließung vorgeschlagen wird. Beide Einrichtungen leisten seit vielen Jahren eine aus-
gezeichnete pädagogische Arbeit im Stadtteil. Deren Qualität und Erfolg sind daher keine Kriterien für
die weitere Betrachtung, die sich auf rein gebäudebezogene Aspekte beschränkt.
Sowohl das Raumprogramm als auch die arbeitsschutzrechtliche Betrachtung sprechen für die
Schließung der Kindertageseinrichtung Killingstraße.
Die Kindertageseinrichtung Killingstraße befindet sich in einem zweigeschossigen Gebäude.
Grundsätzlich bietet das Raumprogramm der Kindertageseinrichtung Killingstraße wenig Flexibilität
bei der Anpassung an verschiedene Betreuungsbedarfe. Das Obergeschoss ist für die Einrichtung
von zwei GIII -Gruppen ausgelegt. Neben den Gruppen - und Nebenräumen sind keine Schlaf - und
Differenzierungsräume vorhanden. Dadurch lassen sich im Obergeschoss keine GI - oder GII -
Gruppen unterbringen. Lediglich das Erdgeschoss hält die Räumlichkeiten für eine GII-Gruppe vor.
Der Hauptfluchtweg der Gruppen im Obergeschoss läuft über den Balkon. Gemäß den Arbeitsstätten-
richtlinien müssen Notausgangstüren in Fluchtrichtung aufschlagen. Problematisch ist, dass nur eine
Tür in Fluchtrichtung öffnen kann und die zweite Tür entgegen der Fluchtrichtung öffnet. Hintergrund
dabei ist, dass beide Gruppen in dieselbe Richtung über den Balkon zur Treppe entfluchten müssen.
Wenn die Fluchttür der vorderen Gruppe in Fluchtrichtung öffnen würde, würde diese den Fluchtweg
für die hintere Gruppe versperren.
Die städtische Kindertageseinrichtung Brüningheide dagegen ist mit jeweils vier Gruppen - und Ne-
benräumen ausgestattet. Dazu sind vier Schlaf- und Differenzierungsräume vorhanden. Alle Räume
der Kindertageseinrichtung befinden sich im Erdgeschoss. Durch die räumlichen Gegebenheiten ist
- 6 -
V/0684/2025
das Raumprogramm flexibel anpassbar und ermöglicht die Umstrukturierung in verschiedene Grup-
penformen (GI, GII und GIII). Das Gebäude der Kindertageseinrichtung Brüningheide erfüllt die An-
forderungen aus dem Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Daher wird vorgeschlagen, die Einrichtung an der Killingstraße zum 01.08.2026 zu schließen.
2.2 Vorschlag zum weiteren Vorgehen
Die städtische Kindertageseinrichtung Killingstraße wird zum 01.08.2026 geschlossen.
Die Kindertageseinrichtung Killingstraße hält gemäß der Rahmenstruktur für das Kita-Jahr 2025/26 57
Plätze vor. Zum 01.08.2026 verbleiben 33 Kinder in der Einrichtung.
Allen Familien aus der Kindertageseinrichtung Killingstraße mit einem Betreuungsvertrag über den
31.07.2026 hinaus werden Plätze in der städtischen Kindertageseinrichtung Brüningheide angeboten.
Bestandskinder zum
01.08.2026
Anzahl Plätze
laut Rahmen-
struktur 26/27 d.
Kita Brüninghei-
de
Kinder
Brüningheide
Kinder
Killingstraße
Geschwister-kinder
lt. Vormerkliste
Gesamtplätze bei Zu-
sammenlegung der
beiden Kitas für 26/27
U3 14 1 8 3 12
Ü3 61
30
(2 I-Kinder)
25
(2-I-Kinder) 0 55
Zusätzlich steht es den Familien frei, sich auch für andere Kindertageseinrichtungen innerhalb der
Stadt Münster über den Kita-Navigator anzumelden.
Es wird beabsichtigt, die Übertragung des Status des Familienzentrums der Kindertageseinrichtung
Killingstraße auf die Kindertageseinrichtung Brüningheide zum 01.08.2026 zu beantragen.
Die Schließung der städtischen Kindertageseinrichtung Killingstraße erfolgt dementsprechend be-
darfsgerecht. Allen Kindern in Kinderhaus kann weiterhin und auch zukünftig ein wohnortnaher Kita-
Platz angeboten werden. Mit dieser Maßnahme ist auch die Absicht verbunden, die anderen Einrich-
tungen im Stadtteil besser auszulasten und damit zu einem Abbau freier Plätze bei den verschiede-
nen Trägern beizutragen. Somit dient die Schließung der Kindertageseinrichtung Killingstraße auch
dazu, die weiteren Kindertageseinrichtung im Stadtteil Kinderhaus zu stabilisieren
2.3 Weitere Maßnahmen im Stadtteil Kinderhaus
Aufgrund der bereits genannten verringerten Kinderzahlen in Kinderhaus sind neben der Schließung
der städtischen Kindertageseinrichtung weitere Maßnahmen für ein stabiles und nachhaltiges Bil-
dungs- und Betreuungsangebot notwendig.
2.3.1 Städtische Kindertageseinrichtung Brüningheide
Die städtische Kindertageseinrichtung Brüningheide nimmt die Kinder aus der Kindertageseinrichtung
Killingstraße auf. Die Rahmenstruktur der Kindertageseinrichtung Brüningheide besteht für das Kita-
Jahr 2025/26 aus vier Gruppen. Selbst die Aufnahme der Kinder aus der Kindertageseinrichtung Kil-
lingstraße wird voraussichtlich nicht ausreichen, um die Einrichtung mit vier Gruppen belegen zu kön-
- 7 -
V/0684/2025
nen. Somit wird für das Kita-Jahr 2026/27 zunächst mit drei Gruppen geplant und eine Gruppe vorerst
nicht belegt.
2.3.2 Städtische Kindertageseinrichtung Im Moorhock
Die Rahmenstruktur der Kindertageseinrichtung Im Moorhock besteht für das Kita -Jahr 2025/26 aus
drei Gruppen. Im Kita -Jahr 2026/27 wird zunächst eine Gruppe – aufgrund der fehlenden Nachfrage
an Kita -Plätzen – nicht belegt, sodass die Kindertageseinrichtung Im Moorhock mit zwei Gruppen
startet.
2.3.3 Städtische Kindertageseinrichtung Kinderhaus
Die Rahmenstruktur der Kindertageseinrichtung Kinderhaus besteht für das Kita -Jahr 2025/26 aus
vier Gruppen. Im Kita-Jahr 2026/27 wird zunächst eine GI-Gruppe – aufgrund der fehlenden Nachfra-
ge an Kita -Plätzen – im Haupthaus nicht belegt, sodass die Kindertageseinrichtung Kinderhaus mit
drei Gruppen startet. Die Schließung der Dependance an der Kristiansandstraße scheidet wegen der
mietvertraglichen Bindung aus.
2.4 Perspektiven individueller Förderung
Kinder mit Behinderungen und Kinder ohne Behinderungen sollen gemeinsam gefördert werden. Die
besonderen Bedürfnisse von Kindern mit Behinderungen und von Kindern, die von Behinderung be-
droht sind, sind zu berücksichtigen. So sieht es § 22a Absatz 4 SGB VIII vor. In Kinderhaus ist die
Zahl der Kinder mit festgestelltem Förderbedarf und SGB II -Bezug ähnlich hoch wie in Coerde. Für
eine mittelfristige Planung sollte daher erörtert werden, ob die Plätze aus den nicht belegten Gruppen
der städtischen Einrichtungen „Im Moorhock“, „Kinderhaus“ und „Brüningheide“ ähnlich weiterentwi-
ckelt werden, wie dies für Coerde angedacht ist. Ein entsprechendes Konzept für Coerde befindet
sich derzeit in der Erarbeitung. Es ist beabsichtigt, diese Überlegungen auch für vergleichbare Situa-
tionen bei freien Trägern im Wohnbereich zu übertragen.
3. Schließung der Kindertageseinrichtung In der Alten Schule
Bei der Kindertageseinrichtung In der Alten Schule handelt es sich um eine zweigruppige Einrichtung
mit einer U3 -Gruppe (10 Plätze) sowie einer Ü3 -Gruppe (22 Plätze). Ausgangspunkt für die Schlie-
ßung der städtischen Kindertageseinrichtung In der Alten Schule, in der seit Jahrzehnten eine beson-
ders geschätzte pädagogische Arbeit geleistet wurde, ist die bauliche Situation des Gebäudes.
3.1. Bauliche Situation
Die zweigruppige K indertageseinrichtung In der Alten Schule wurde 1990 in einem ehemaligen
Schulgebäude aus dem Jahr 1925 in Betrieb genommen. Somit handelt es sich um ein Gebäude, das
ursprünglich nicht als Kindertageseinrichtung konzipiert war. Die Zweigeschossigkeit (ohne Barriere-
freiheit bzw. Aufzug), das unterschiedliche Höhenniveau der unteren Etage, die sehr kleine Küche,
die Anordnung der Räume etc. erschweren (bereits von Beginn an) die Nutzung. Zusätzlich sind seit
1990 die Anforderungen etwa durch die Einführung von U3 -Betreuung, durch neue Vorgaben an die
Entfluchtung in Kitas oder auch an die Ausstattung von Kita-Küchen gestiegen.
Konkret stellt sich die Situation folgendermaßen dar:
Die Kindertageseinrichtung ist auf zwei Etagen untergebracht. Bei der unteren Etage (mit den beiden
Gruppentrakten und der Küche) handelt es sich im Grunde nicht um das Erdgeschoss, sondern um
ein Hochparterre, das also nicht ebenerdig, sondern nur über Treppen zugänglich ist. Auf der Vorder-
seite des Gebäudes gibt es eine Rampe, der Haupteingang im Kita-Alltag befindet sich allerdings auf
der (verkehrsgeschützten) Rückseite des Gebäudes. Im Gebäude selbst ist die untere Etage durch
- 8 -
V/0684/2025
eine dreistufige Treppe in zwei unterschiedliche Höhenniveaus unterteilt. Eine Rampe mit dem nöti-
gen Gefälle ist aus Platzgründen nicht möglich.
Die obere Etage (Mehrzweck-/Schlafraum, Differenzierungsräume, Büro, Personalraum) ist nur über
eine teilweise gewendelte Treppe zu erreichen. Um die Entfluchtung zu verbessern, wurden im Jahr
2011 auf der Grundlage eines neuen Brandschutzkonzeptes unterschiedliche Brandabschnitte einge-
richtet und eine Fluchttreppe angebaut (mit Zugang vom Mehrzweckraum). Die Baugenehmigung für
den Kita-Betrieb wurde dementsprechend erneuert.
Aus einer Begehung der Unfallkasse in der Kita Ende 2023 ergaben sich Hinweise, dass über die
Baugenehmigung hinausgehende arbeitsschutzrechtliche Anforderungen nicht erfüllt sind.
Als Konsequenz wurde das Gebäude gemeinsam mit dem städtischen Arbeitsschutz und dem Amt für
Immobilienmanagement intensiv auf Mängel des Arbeits- und Gesundheitsschutzes untersucht. In der
Folge wurden vom Amt für Immobilienmanagement Maßnahmen entwickelt, um – soweit möglich –
die Mängel zu beseitigen und die Kita in den Bereichen Arbeits - und Gesundheitsschutz und insbe-
sondere Brandschutz auf den heute erforderlichen Stand zu bringen. Im Wesentlichen handelt es sich
dabei um folgende Umbaumaßnahmen:
- Neue (bisher nicht vorhandene) Fluchttüren als Hauptfluchtweg aus den beiden Gruppentrak-
ten auf das umzäunte Außengelände
- Fluchttreppen an diesen beiden neuen Ausgängen
- Neubau der vorhandenen, nicht komplett dem Arbeitsschutz entsprechenden Außentreppe
des Mehrzweckraums
- Verbesserung der weiteren Außentreppen (höhere Geländer etc.)
- Neues Geländer an der Innentreppe
- Alle mit diesen Maßnahmen zusammenhängenden Gewerke wie Maurer -/Elektro-
/Landschaftsarbeiten etc.
Die genannten Maßnahmen ergeben sich mehrheitlich aus dem Arbeitsschutz und beziehen sich da-
mit in erster Linie auf die Mitarbeiter*innen. Andere Anforderungen zum Schutz der Kinder beruhen
u.a. auf dem eigenständigen Recht der Unfallkasse. Alle Maßnahmen zur Entfluchtung gerade aus
diesem zweigeschossigen und verwinkelten Gebäude dienen aber letztlich dem Schutz beider Perso-
nengruppen.
Für diese Arbeiten (inklusive der aktuell notwendigen Sanierung feuchter Kellerwände, Dachreparatu-
ren und Erneuerung der abgängigen Küche) veranschlagt das Amt für Immobilienmanagement Kos-
ten i. H. v. 432.000 Euro.
Sollte die Einrichtung in den nächsten Jahren weiterbetrieben werden, würden eine energetische Sa-
nierung und die Erneuerung von Fenstern und Türen erforderlich, was zu weiteren Kosten von min-
destens 250.000 Euro führen würde.
In der Gesamtbetrachtung ist zu berücksichtigen, dass sich auch bei Umsetzung der oben beschrie-
benen Maßnahmen mit einem Kostenvolumen von 432.000 Euro nicht alle Mängel in dem 100 Jahre
alten Gebäude beseitigen lassen:
- die zu geringe Breite der Flure im Verlauf von Fluchtwegen,
- die Wendelung, die zu geringe Breite und zu geringe Auftrittsfläche der Innentreppe (zwischen
Erdgeschoss und Obergeschoss),
- der Höhenunterschied im Erdgeschoss (unzulässig im Verlauf von Fluchtwegen),
- die zu kleine Küche.
Selbst mit dem Einsatz der veranschlagten finanziellen Mittel können nicht alle Anforderungen des
Arbeitsschutzes und des eigenständigen Rechts der Unfallkasse erfüllt werden.
- 9 -
V/0684/2025
Im Ergebnis lässt sich kein Gebäudezustand herstellen, welcher einen rechtskonformen Kita-Betrieb
gewährleistet.
Gemäß der in der Vorlag e V/0655/2025 dargestellten Strategie ist in solchen Fällen die aktuelle und
prognostizierte Versorgungslage im Wohnbereich zu betrachten.
3.2 Entwicklung der Kinderzahlen und Bedarfe in Mecklenbeck
Der Stadtteil Mecklenbeck wird derzeit mit acht Kindertageseinrichtungen versorgt, von denen die
meisten noch über vereinzelte freie Plätze verfügen. Insgesamt können in Mecklenbeck zum
01.08.2026 über alle Einrichtungen hinweg 152 Plätze belegt werden. Abzüglich der vorgemerkten
Kinder im Kita-Navigator zum 01.08.2026 (82 Kinder) sind mit Stand vom 18.12.2025 noch 70 Plätze
frei.
Die Versorgungsquote in Mecklenbeck liegt im Kita -Jahr 2025/26 bei 57 % U3 und 117,2 % Ü3. Im
Kita-Jahr 2026/2027 wird sie – unter der Annahme, dass die Kindertageseinrichtung In der Alten
Schule geschlossen wird und 32 Plätze dem Kita -Platzangebot entzogen werden – voraussichtlich
51,9 % U3 und 114,3 % Ü3 betragen.
Die Analyse zeigt, dass die Plätze in der Alten Schule zur aktuellen und zukünftigen Versorgung im
Wohnbereich nach derzeitigem Kenntnisstand nicht benötigt werden. Auch wenn die Einrichtung mo-
mentan voll belegt ist und keine freien Plätze aufweist, spricht der aufzubringende finanzielle Aufwand
in Relation zum erforderlichen Bedarf an Plätzen gegen den Erhalt der Einrichtung.
3.3 Lösung und weiteres Vorgehen
Daher wird vorgeschlagen, die städtische Kindertageseinrichtung In der Alten Schule zum 01.08.2026
zu schließen.
Die Kindertageseinrichtung In der Alten Schule hält gemäß der Rahmenstruktur für das Kita -Jahr
2025/26 32 Plätze vor. Zum 01.08.2026 verbleiben 23 Kinder in der Einrichtung.
Allen Familien aus der Kindertageseinrichtung In der Alten Schule mit einem Betreuungsvertrag über
den 31.07.2026 hinaus werden Plätze in der städtischen Kindertageseinrichtung Mecklenbeck ange-
boten.
Bestandskinder zum
01.08.2026
Anzahl Plätze
laut Rahmen-
struktur 26/27 d.
Kita Mecklenbeck Mecklenbeck
In der Alten
Schule
Geschwister-kinder
lt. Vormerkliste
Gesamtplätze bei Zu-
sammenlegung der
beiden Kitas für 26/27
U3 14 4 3 7 14
Ü3 61 50 20 (1-I-Kind) 1 71
Zusätzlich steht es den Familien frei, sich für andere Kindertageseinrichtungen in der Stadt Münster
über den Kita-Navigator anzumelden.
- 10 -
V/0684/2025
4. Erhalt der Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse
Es ist beabsichtigt, das Personal der zu schließenden Kindertageseinrichtungen auf andere städti-
sche Kindertageseinrichtungen und dort vorhandene freie Stellen umzuverteilen. Aus dem Abbau
einzelner Gruppen in den übrigen städtischen Kindertageseinrichtungen können sich dazu weitere
Notwendigkeiten ergeben. Sofern mit der Schließung und weiteren Reduzierungen ein befristeter
Personalüberhang entstehen sollte, ist dieser soweit wie möglich über alle freien Stellen und -anteile,
die den städtischen Kindertagesstätten inkl. des notwendigen Overheads zur Verfügung stehen, ab-
zudecken. Die betroffenen Mitarbeitenden werden zweckentsprechend in den städtischen Kinderta-
gesstätten eingesetzt. Die aufgrund der demographischen Situation schon natürlich höhere Fluktuati-
on lässt ein solches Szenario nur befristet wahrscheinlich werden. Schon die (ungeplante) Fluktuation
zwischen Beratung dieser Vorlage und der tatsächlichen Schließung wird zu Einsatzmöglichkeiten
führen. Die Verwaltung berichtet zu in diesem Zusammenhang ggf. entstehenden Finanzierungsbe-
darfen.
Die Verwaltung schlägt den Verzicht auf die Option von evtl. betriebsbedingten Kündigungen vor. Die
dafür geltenden gesetzlichen Maßgaben einer Sozialauswahl bedingen die Betrachtung aller städti-
schen Kindertageseinrichtungen mit ihren dort tätigen Mitarbeitenden und würden schlussendlich da-
zu führen, die demographisch gesunde Personalstruktur nachhaltig aus der Balance zu werfen, da
somit überwiegend jüngeren Mitarbeitenden zu kündigen wäre. Diese sind im Übrigen zu einem vali-
den Anteil selbst ausgebildet.
In der Abwägung mit einem allenfalls befristeten Personalüberhang sind Kündigungen die deutlich
schlechtere Alternative.
Weiterhin ist beabsichtigt, die Auszubildenden der Kindertageseinrichtung auf andere städtische Kin-
dertageseinrichtungen umzuverteilen. Zum Kita-Jahr 2026/27 stehen ausreichend Ausbildungskapazi-
täten in den städtischen Kindertageseinrichtungen zur Verfügung. Der Wechselprozess wird intensiv
begleitet und beinhaltet Hospitationen und Gespräche für einen bestmöglichen Übergang in die po-
tenzielle neue Praxisstelle. Ob Auszubildende, die im Sommer 2026 ihre Ausbildung beenden wer-
den, übernommen werden können, wird im Zuge der mittelfristigen Personalplanung geprüft.
5. Weitere Maßnahmen zum Abbau von Überkapazitäten in Form von Notgruppen und
vorübergehender Nichtbelegung von Gruppen
Aus Sicht der Verwaltung sind diese vorab genannten Schritte jedoch nicht ausreichend, sondern es
bedarf weiterer Maßnahmen, um ein stabiles und nachhaltiges Bildungs- und Betreuungsangebot der
Kindertageseinrichtungen in Münster vorzuhalten. Verschiedene Pavillons wurden und werden suk-
zessive bedarfsgerecht abgebaut, die in den letzten Jahren errichtet wurden, um der bislang hohen
Nachfrage nach Betreuungsplätzen gerecht zu werden.
5.1 Nichtbelegung einer Gruppe in der städtischen Kita Albachten
Die Rahmenstruktur der Kindertageseinrichtung Albachten besteht für das Kita-Jahr 2025/26 aus drei
Gruppen. Im Kita-Jahr 2026/27 wird zunächst eine Gruppe – aufgrund der fehlenden Nachfrage an
Kita-Plätzen – nicht belegt, sodass die Kindertageseinrichtung Albachten mit zwei Gruppen startet.
5.2 Schließung der Gruppe im Pavillon der städtischen Kindertageseinrichtung Burgwall
Die Rahmenstruktur der Kindertageseinrichtung Burgwall besteht für das Kita-Jahr 2025/26 aus sechs
Gruppen. Zum Kita -Jahr 2026/27 wird der Pavillon der Kindertageseinrichtung Burgwall – aufgrund
der fehlenden Nachfrage an Kita -Plätzen – nicht weiterverwendet, sodass die Rahmenstruktur um
eine GII-Gruppe reduziert wird. Durch den Abbau des Pavillons werden 2,3 Stellen eingespart.
- 11 -
V/0684/2025
5.3 Schließung der Notgruppe und Nichtbelegung der freien Plätze im Container der städtischen Kin-
dertageseinrichtung Normannenweg
Die Rahmenstruktur der Kindertageseinrichtung Normannenweg besteht für das Kita -Jahr 2025/26
aus sieben Gruppen. Zum Kita-Jahr 2026/27 wird eine zusätzliche GIII-Gruppe („Notgruppe“) – auf-
grund der fehlenden Nachfrage an Kita-Plätzen – geschlossen. Die freien Plätze des Containers wer-
den zum 01.08.2026 vorerst nicht belegt. Somit startet die Kindertageseinrichtung Normannenweg mit
sechs Gruppen zum Kita -Jahr 2026/27. Durch die Schließung der Notgruppe werden zwei Stellen
eingespart.
5.4 Schließung der Notgruppe der städtischen Kindertageseinrichtung Am Inselbogen
Die Rahmenstruktur der Kindertageseinrichtung Am Inselbogen besteht für das Kita-Jahr 2025/26 aus
4,5 Gruppen inklusive einer (halben) Notgruppe. Zum Kita-Jahr 2026/27 wird die Rahmenstruktur um
diese halbe Notgruppe – aufgrund der fehlenden Nachfrage an Kita -Plätzen – reduziert, sodass die
Überbelegung in der Einrichtung abgebaut wird. Durch die Schließung der halben GIII -Gruppe wer-
den 1,4 Stellen eingespart.
6. Fazit
Die Schließung von städtischen Kindertageseinrichtungen stellt eine einschneidende Maßnahme dar.
In beiden zur Schließung vorgeschlagenen Kitas ist in den zurückliegenden Jahren eine ausgezeich-
nete pädagogische Arbeit geleistet worden. Die Schließung der Einrichtungen wird durch die unmit-
telbar davon Betroffenen daher besonders stark empfunden. Die damit einhergehenden Konsequen-
zen für Kinder, deren Eltern und Mitarbeitenden der Kindertageseinrichtungen sind der Stadt Münster
als Trägerin bewusst. Dazu zählt vor allem die Auflösung der gewohnten Umgebung für Kinder und
deren Eltern sowie die Eingewöhnung in ein neues soziales Umfeld. Die Stadt Münster ist jedoch
nicht nur Trägerin eigener Einrichtungen, sondern als öffentliche Jugendhilfeträgerin durch den Ge-
setzgeber mit verschiedenen Pflichten belegt, ein quantitativ ausreichendes und qualitativ weiterent-
wickeltes Kindertagesbetreuungsangebot sicherzustellen (§§ 22 ff. SGB VIII). In der sich daraus er-
gebenden Gesamtverantwortung für dieses Aufgabenfeld hat die Stadt Münster neben den inhaltlich
fachlichen auch die finanziellen Auswirkungen zu berücksichtigen und zu bewerten. Mit den beschrie-
benen Maßnahmen sollen Bedingungen geschaffen werden, um das aktuelle und weiterhin absehba-
re Überangebot an Betreuungsplätzen zu reduzieren und im entsprechenden Umfang Kosten zu sen-
ken.
Gleichzeitig wird Druck von anderen Kita -Trägern genommen, deren Einrichtungen ebenfalls freie
Plätze aufweisen. Wegen der Finanzierungssystematik des KiBiz können auch bei den freien Trägern
erhebliche finanzielle Belastungen entstehen (siehe hierzu Vorlage V/0655/2025), die deren Einrich-
tungen schwächen. Maßnahmen der Stadt Münster zur Reduzierung der Betreuungsplätze in eigenen
Einrichtungen tragen damit zu einer Verbesserung der Kindertagesbetreuung aller Träger bei.
Alle Kinder der beiden städtischen Kita-Standorte, die nicht weiterbetrieben werden, können Aufnah-
me in anderen städtischen Kindertageseinrichtungen im Wohnbereich finden.
Die Mitarbeitenden der betreffenden Einrichtungen sowie der weiteren Gruppen, die zunächst nicht
oder nur reduziert belegt werden, können perspektivisch im Rahmen der üblichen Fluktuation auf
Stellen in anderen städtischen Kindertageseinrichtungen eingesetzt werden.
Die Maßnahmen stellen einen Beitrag der Stadt Münster als Träger in eigener Kindertageseinrichtun-
gen dar, um ein stabiles und nachhaltiges Bildungs- und Betreuungsangebot dem Rückgang der Kin-
derzahlen anzupassen.
- 12 -
V/0684/2025
I.V.
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Unterschrift
Anlagen:
Anlage A
Beratungsverlauf (11)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (10)
- Killingstraße 57
- Kristiansandstraße
- Normannenweg
- Inselbogen
- Brüningheide 85
- Im Moorhock 62
- Wilkinghege 52
- Kinderhaus 70
- Langebusch
- Burgwall
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0684/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.01.2026
- Erstellt
- 17.12.2025 15:34