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V/0461/2012

Ausbau der Betreuungsquote für Kinder unter drei Jahren

Vorlagen 01.10.2012

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 07.11.2012, TOP 26.1

Anlage 2 - Verfahrensvorlage - AR-0075-2011_u3-Ausbau_Vorlage_V-0005-2012

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1 - AR-0075-2011_u3-Ausbau_CDU-Antrag

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Ergänzungsvorlage V/0461/2012/1

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Anlage 3 - AR--0075_2011_u3-Ausbau_Vorlage-V-0461-2012_Ausbauplanungen

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Ansehen

Anlage 2 - Verfahrensvorlage - AR-0075-2011_u3-Ausbau_Vorlage_V-0005-2012

3803 Zeichen

V/0005/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Antrag der CDU-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0075/2011 - "Betreuungsquote für Kinder unter drei 
Jahren ausbauen" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
21.03.2012 Hauptausschuss Entscheidung  
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung 
 
1. Der Antrag der CDU-Fraktion A-R/0075/2011  -„Bet reuungsquote für Kinder unter drei Jah- 
ren ausbauen“ (Anlage) wird zur Vorberatung an den Ausschuss für Kinder, Jugendliche 
und Familien verwiesen.  
Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, wie die Betreuungsquote für Kinder unter drei 
Jahren von 35 % bis zum Ende des Jahres 2014 auf 40 % ausgebaut werden kann. 
 
2.  Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung  folgende Rahmenbedingungen prüft: 
• Zielgerichtete Zurverfügungstellung der erforderli chen Flächen für neue Kindertagesein- 
richtungen, 
• Zeitnahe Investorenverfahren (auf der Grundlage de r Mietvereinbarungen des KiBiz), 
• Bereitstellung der erforderlichen Bundes- und Land esförderung, 
• Bereitstellung zusätzlicher Ressourcen (Finanzmitt el und Personal) für den u3- und ü3- 
Ausbau. 
 
Begründung 
1. Antragsanliegen 
 
Antragsanliegen ist der Ausbau der Betreuungsplätze  für Kinder unter drei Jahren, um bis zum 
Ende des Jahres 2014 eine Betreuungsquote von 40 % zu erreichen. 
 
2. Ausbaustand in Münster  
Bislang wurden insgesamt 1.460 neue Plätze für Kinder unter 3 Jahren geschaffen. 
Die Versorgungsquote konnte von ursprünglich 9,9 % im Jahr 2005 auf 31,3 % im Jahr 2011/2012 
erhöht werden.  
 
Vorlagen-Nr.:  
 
V/0005/2012 
Auskunft erteilt: 
Frau Eschert, Herr Philipp, Frau 
Kratz-Trutti 
Ruf: 
492-5616 
E-Mail: 
EschertM@stadt-muenster.de  
Datum: 
02.03.2012 
Öffentliche Beschluss vorlage

- 2 - 
V/0005/2012 
Dabei muss berücksichtigt werden, dass die Zahl der  Kinder in dieser Altersgruppe seit dem Kiga-
Jahr 2008/2009 kontinuierlich ansteigt. Sie stieg von 7079 Kindern in 2008/2009 auf 7555 Kinder in 
2011/2012 an. Insbesondere im letzten Berichtszeitr aum hatte Münster sowohl einen hohen An- 
stieg der Geburtenrate (7,4% in 2010), als auch übe rdurchschnittlich viele Familienzuzüge zu ver- 
zeichnen. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Famil ien hat den positiven Trend einer Geburten- 
steigerung in den bisherigen Ausbauplanungen als He rausforderung berücksichtigt und so viele 
neue Plätze geschaffen, dass trotz der Geburtenstei gerung eine Steigerung der u3 Quote auf 31,1 
% möglich wurde. Dabei hat auch die Kindertagespfle ge einen wichtigen Beitrag geleistet. Die 
Plätze der Kindertagespflege machen rund ein Drittel des Gesamtangebotes für u3- Kinder aus. 
 
3. Voraussetzungen für den weiteren u3- Ausbau 
Ob und wie die Versorgungsquote auf 40 % auszubauen  ist, hängt angesichts der demographi- 
schen Entwicklung von verschiedenen Voraussetzungen  ab. Die Voraussetzungen umfassen ver- 
schiedene Anforderungen wie unter Beschlusspunkt 2 genannt. 
Zur Errichtung weiterer Kindertageseinrichtungen müssen entsprechend geeignete Flächen zur 
Verfügung gestellt werden. Zeitnah sind alle Voraussetzungen zur Errichtung von Einrichtungen zu 
schaffen. Unter anderem sind unter Beteiligung aller Ämter die planungs- , baulich- und bauord- 
nungsrechtlichen Aspekte frühzeitig abzuklären. 
Potentielle Investoren müssen auf der Grundlage der Mietvereinbarungen des Kibiz gewonnen 
werden. 
Die erforderlichen Bundes- und Landesmittel müssen bereitgestellt werden. 
Zusätzliche städtische finanzielle und personelle Ressourcen müssen bereitgestellt werden, um 
diese Mittel zu ergänzen, soweit dies in Abstimmung mit den finanzpolitischen Zielsetzungen 
(Haushaltsausgleich bis 2020) möglich ist bzw. politisch mehrheitlich gewollt ist. 
 
 
i.V.  
 
 
Gez. 
 
Dr. Andrea Hanke 
Beigeordnete

Beschlussvorlage

10818 Zeichen

V/0461/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Ausbau der Betreuungsquote für Kinder unter drei Jahren 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
24.10.2012 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
30.10.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
07.11.2012 Hauptausschuss Vorberatung 
07.11.2012 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt dem Ausbau der u3 -Angebote bis zu einer Versorgungsquote 
von mindestens 40 % bis zu den Jahren 2014/2015 zu und nimmt zur Kenntnis, dass die Au sbau-
planungen für die Kindertagesbetreuung im Kita -Bericht 2012 ausführlich dargelegt worden sind 
und dort grundsätzlich beschlossen wurden (V/0124/2012 – Auszug daraus s. Anlage 3). 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen einzelnen Ausbaupl anungen, soweit sie noch 
nicht beschlossen worden sind, zur Beschlussreife vorzulegen und den parlamentarischen Gr emi-
en (Bezirksvertretungen, beteiligte Fachausschüsse sowie HA und Rat) zur Entscheidung vorz ule-
gen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Mit dem u3-Ausbau auf eine Versorgungsquote von mindestens 40 % bis voraussichtlich zum Jahr 
2014 sind investive Mittel in Höhe von insgesamt 15,4 Mio. € erforderlich. 
Die zeitliche Veranschlagung der investiven Mittel erfolgt im Rahmen des Nachtragshaushaltes 
2012 und der Haushaltsplanaufstellung für die Jahre 2013ff. 
 
Die investiven Mittel sind im Rahmen der Haushaltsplanung 2012 -2013 im HH -Entwurf wie folgt 
vorgesehen. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0461/2012 
Auskunft erteilt: 
Herr Philipp 
Ruf: 
492 51 11 
E-Mail: 
PhilippF@stadt-muenster.de  
Datum: 
08.10.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0461/2012 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Ki n-
dertagesbetreuung 
   
Zeilen 08 
und 
11 
 
Auszahlungen für Bauma ß-
nahmen und 
Auszahlungen  von aktivierb a-
ren Zuwendungen 
2012 
2013 
2014ff 
0,9 Mio. 
10,5 Mio. 
4,0 Mio. 
 
Summe aller Auszahlungen/Saldo  15,4 Mio.  
 
Die Aufwendungen für die erforderlichen Betriebskosten für 2012 sind bereits im Teilergebnisplan 
berücksichtigt. 
Die erforderlichen Betriebskosten werden je n ach Fertigstellung und Bereitstellung der zusätzl i-
chen Plätze in den Jahren 2013ff entsprechend der Haushaltseckwerte Planung veranschlagt. 
 
Zu allen hier vorgesehenen Einzelmaßnahme (s. Anlage 3) wurden bzw. werden entsprechende 
Bundes- bzw. Landesmittel beantragt. Über die konkrete Höhe im Einzelfall lässt sich z.Z. keine 
verlässliche Aussage machen. 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der 
kommenden Jahre vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2013ff erfolgt. 
 
 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage und Anliegen dieser Vorlage 
 
Die CDU-Fraktion hat mit Antrag vom 28.11.2011 (A -R 0075/2011) beantragt, die Voraussetzu n-
gen zu schaffen, die Betreuungsquote für Kinder unter drei Jahren bis Ende des Jahres 20 14 auf 
40 % bedarfsgerecht auszubauen. Dieser Antrag wurd vom Hauptausschuss am 21.03.2012 an 
die Verwaltung zur Prüfung verwiesen (s. Anlagen 1 und 2). 
 
Die aktuelle u3 -Versorgungsquote in Münster beträgt zum Kindergartenjahr 34,1 % stadtweit; d a-
von davon 21,2 % in Kitas und 12,9 % in der Kindertagespflege. Damit sind die bisher zugrundege-
legten Ausbauziele bis zu einer Quote von 35 % nahezu erreicht. 
 
Die Nachfrage von u3 -Plätzen liegt in Münster deutlich über 35 %. Vergleichbar wie in anderen 
Großstädten in NRW und in der Bundesrepublik auch ist in Münster von einer Versorgungsquote 
von mindestens 50 % auszugehen. 
 
Angesichts der demografischen Entwicklung in Münster mit dem Zuwachs von rd. 400 u3 -Kindern 
allein in den letzten beiden Jahren und den damit verbundenen sukzessiven Anstieg der Anzahl 
der ü3-Kindern in den nächsten fünf Jahren, können weitere Bedarfe, die über 35 % hinausgehen 
nur mittels neuer Kindertageseinrichtungen und auch nur schrittweise in den nächsten Jahren b e-
rücksichtigt werden. 
 
In einer Verfahrensvorlage V/0005/2012 in der auf einen Ratsa ntrag der CDU -Fraktion (Nr. A -
R/0075/2011 – „Betreuungsquote für Kinder unter drei Jahren ausbauen“) bezug genommen wird, 
hat der Hauptausschuss die Verwaltung beauftragt, den Ausbau der u3 -Quote auf 40 % bis zum 
Ende des Jahr 2014 zu prüfen.

- 3 - 
V/0461/2012 
 
2. Bedarfsplanerische Prüfung des gesamtstädtischen u3-Ausbaus auf 40 % 
 
Derzeit sind mit einer u3 -Versorgungsquote von 34,1 % und einer ü3 -Versorgungsquote von 
100,2 % gute Grundlagen geschaffen worden, die Kindertagesbetreuung weiter auszubauen. 
 
Auf der Grundlage der derzeitigen Anzahl von 7.691 u3-Kinder und den 2.624 u3-Plätzen sind 
für eine 35 %ige Versorgungsquote noch 68 u3-Plätze und  
für eine 40 %ige Versorgungsquote insgesamt 452 u3-Plätze erforderlich. 
 
Auf weitere demografische Zuwächse (auch bei den ü3-Kindern) hat sich die Kindergartenbedarfs-
planung der Stadt Münster in ihren Maßnahme- und Ressourcenplanungen einzustellen. 
 
 
Mit Berücksichtigung eines demografischen Zuwachses sind in den nächsten zwei bis drei 
Jahren weitere rd. 500 u3-Plätze erforderlich, um mindestens eine 40%ige Versorgungsquote bis 
2015 zu erreichen. 
 
Zu Berücksichtigen ist ferner der Anstieg der ü3-Kinder: Bereits heute – zu Beginn 2012 – leben in 
Münster 7.249 ü3-Kinder. Demgegenüber stehen bereits heute 7.691 u3-Kinder. 
In den nächsten zwei bis drei Jahren  ist davon auszugehen, dass die Anzahl der ü3 -Kinder 
demzufolge um rd. 450 Kinder ansteigen wird. 
Um diese Anzahl der Kinder, die einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertagesein-
richtung haben und einen etwaigen demografischen Zuwachs abdecken zu können, sind rd. 580 
neue ü3-Plätze in den nächsten zwei bis drei Jahren erforderlich. 
 
Fazit: In den nächsten zwei bis drei Jahren sind über das bisherige Ausbauprogramm  hin-
aus noch weitere rd. 1.100 Kita-Plätze für u3- und ü3-Kinder erforderlich. 
 
 
3. Maßnahmeplanungen 
 
In der o.a. Verfahrenvorlage V/0005/2012 ist als wichtigstes Kriterium für den u3 -Ausbau auf 40 % 
und auch für weitere bedarfsdeckende ü3 -Plätze u.a. die  „Bereitstellung zusätzlicher Ressourcen 
(Finanzmittel und Personal)“ genannt worden. 
 
 
3.1 Ausbauplanungen bei den Kindertageseinrichtungen 
 
Der aktuelle Kita-Bericht für 2012 weist 
570 u3 -Plätze sind bis zum Jahr 2015 noch in der Umsetzung. Die damit ver bundenen Erric h-
tungsbeschlüsse sind zu einem großen Teil bereits vom Rat der Stadt Münster beschlossen wo r-
den. Die noch ausstehenden Errichtungsbeschlüsse erfolgen mittels Einzelvorlagen zeitgleich zu 
dieser Beratungskette oder bis spätestens Ende des Jahr es. Die Inbetriebnahme der Plätze ist 
nach dem bisherigen Planungsstand voraussichtlich für folgende Jahre vorgesehen: 
 
 2013 = 261 u3-Plätze 
 2014 = 265 u3-Plätze 
 2015 =   44 u3-Plätze 
 
Abweichungen können sich im Zusammenhang mit den baulichen Zeitplanunge n und der Berei t-
stellung der Bundes - und Landesförderung noch ergeben. Darüber hinaus bestehen weitere Pl a-
nungsperspektiven, die den bedarfsgerechten Ausbau der u3 -Plätze in Kindertagesein-richtungen 
gerecht werden sollen. Über diese Perspektivplanungen wi rd im Rahmen gesonderter Vorlagen 
berichtet bzw. werden entsprechende Beschlüsse vorbereitet.

- 4 - 
V/0461/2012 
Mit diesen Planungen kann bei einer gleichbleibenden Anzahl der u3 -Kinder von heute 7.691 eine 
u3-Versorgungsquote von 41,5 % bis zum Jahr 2015 erreicht werden. 
Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen auch in der dort genannten Zeitplanung umgesetzt we r-
den können und es nicht im Zusammenhang mit den Errichtungsverfahren zu Verzögerungen 
kommt. 
 
 
3.2 Ausbauplanungen in der Kindertagespflege 
 
Mit heute rd. 1.000 u3 Plätzen sind die u3-Plätze in der Kindertagespflege (KTP) in den vergange-
nen Jahren mehr als verdreifacht worden. Die Anzahl der KTP -Plätze stieg seit dem Kiga -Jahr 
2005/2006 von 360 Plätzen auf heute 993 Plätze. 
Die KTP-Versorgungsquote hat stieg im gleichen Zeitraum von 5,0% auf 12,9 %. 
 
Der Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung für u3-Kinder ab dem 01.08.2013 sieht sowohl eine 
Betreuung in einer Kita oder in der KTP vor (Zur Erinnerung: Kinder ab drei Jahren haben einen 
Anspruch ausschließlich auf einen Kita-Platz). 
Bund und Land haben bei der Ausgestaltung des u3 -Rechtsanspruchs ein durchschnittliches Ver-
hältnis von 2/3-Kita-Plätzen und 1/3-KTP-Plätze zugrundegelegt.  
Dieses Verhältnis konnte in Münster immer gut eingehalten werden. Mit heute 12,9 % KTP -Plätze 
ist der Anteil der KTP an der Gesamtversorgung etwas größer als ein Drittel. 
 
Diese KTP-Plätze können bereits jetzt schon gut genutzt werden, um den Eltern eine gute und 
qualitative Alternative insbesondere für jüngere u3 -Kinder in familienähnlichen  Verhältnissen an-
zubieten (siehe auch Vorlage „Qualitativer Umbau und Weiterentwicklung des Leistung sfeldes 
Kindertagespflege“ V/0117/2011). 
 
Bei einer Versorgungsquote von 40 % beträgt die Versorgungsquote durch die KTP bei einem A n-
teil von 1/3 am Gesamtangebot 13,3 %. Mit den heutigen 12,9 % hat die KTP diesen Anteil bereits 
annähernd erfüllt. 
 
Für die Entwicklung der KTP bedeutet dieses, dass auch in den nächsten Jahren die KTP soweit 
wie möglich ausgebaut wird. Die in der KTP noch möglichen Plätze könne n genutzt werden, um 
kurzfristig Bedarfe abzudecken, die über 40 % hinausgehen und bieten somit eine wichtige Rese r-
ve für die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf u3-Betreuung. 
Ein weiterer Ausbau kann jedoch nur erfolgen, wenn auch hierfür entsprechende Ress ourcen (Fi-
nanzen und Personal zur Verfügung gestellt werden. 
 
In dem Maße, wie die u3 -Versorgung über 40 % ausgebaut werden muss, müssen auch entspr e-
chende Platzzuwächse in der KTP planerisch entwickelt werden. 
 
Wenn beispielweise eine Ausbauquote von 50 %  umgesetzt werden soll, müssen über den heut i-
gen Ausbaustand von rd. 1.000 KTP -Plätzen hinaus neben den o.g. Kita -Plätzen auch rd. 230 
neue KTP-Plätze geschaffen werden.

- 5 - 
V/0461/2012 
 
4. Fazit 
 
Mit der hier vorgestellten Ausbauplanung in Verbindung mit der im Hausha ltsentwurf 2012-2016 
dargelegten Finanzplanung kann die Verwaltung die weitere Ausbauplanung konkret umsetzen. 
 
Erforderliche und befristete zusätzliche Personalressourcen sollen im Rahmen des Stellenpl anes 
beantragt und jeweils im Einzelfall begründet werden. 
 
Je nach der demografischen Entwicklung in Münster kann eine 40 %ige u3 -Versorgungsquote bis 
2015 erreicht werden. 
 
 
 
 
I.V. 
gez. 
Dr. Andrea Hanke 
Beigeordnete 
 
 
Anlagen: 
 
1. Ratsantrag Nr. A-R/0075/2011 
2. Verfahrensvorlage V/0005/2012 
3. Auszug aus dem Kita-Bericht 2012

Anlage 1 - AR-0075-2011_u3-Ausbau_CDU-Antrag

2496 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0075/2011 
 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster 
Fraktionsgeschäftsstelle 
Mauritzstraße 7-8 
.
 48143 Münster 
Telefon (0251) 4 18 43-0 
.
 Telefax (0251) 4 31 36 
e-mail fraktion@cdu-ms.de 
.
 http://www.cdu-ms.de 
 
        
  
 
28.11.2011 
Antrag 
 
Betreuungsquote für Kinder unter drei Jahren ausbauen 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
Die Verwaltung wird aufgefordert, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die 
Betreuungsquote für Kinder unter drei Jahren bis zum Ende des Jahres 2014 auf 40 Prozent 
bedarfsgerecht ausgebaut wird. Dabei sollen insbesondere Freie Träger bei der 
Neuschaffung von U3-Betreuungsplätzen berücksichtigt bzw. unterstützt werden. 
Ein entsprechendes Konzept mit Kostenschätzungen und Zeitplänen ist den zuständigen 
Gremien zur Beratung und Verabschiedung vorzulegen.  
 
 
Begründung 
: 
 
Obwohl die Stadt Münster seit vielen Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen hat, 
die Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren auszubauen, zeigt sich, dass über das 
bestehende Angebot hinaus immer noch eine sehr viel größere Nachfrage besteht. Aufgrund 
sich wandelnder gesellschaftlicher Rahmenbedingungen, aber auch eines geänderten 
Unterhaltsrechts wird diese Nachfrage in den kommenden Jahren eher zu- als abnehmen. 
Da Münster zudem eine steigende Geburtenrate aufweisen kann und weiterhin Zuzüge 
junger Familien aus dem Umland zu verzeichnen hat, sollen in den kommenden Jahren über 
die gesetzlich vorgeschriebene Quote von 35 Prozent hinaus Betreuungsplätze für Kinder 
unter drei Jahren geschaffen werden. Als kinderfreundlichste Stadt Deutschlands hat 
Münster schon vor vielen Jahren einen vorbildlichen Weg bei der Kinderbetreuung 
eingeschlagen, der konsequent weiter beschritten werden muss. Voraussetzung dafür ist, 
dass Bund und Land sich in angemessener Weise an den Kosten der Kinderbetreuung 
beteiligen. 
 
gez. 
H.-Dieter Sellenriek 
Gilbert Aldejohann 
Frank Baumann 
Sybille Benning 
Georg Berding 
Dieter von den Berg 
Meik Bolte 
Heinz-Georg 
Buddenbäumer 
Olaf Dreßen 
Edgar Drüge 
 
 
Wolfhard Ediger 
Dr. Dietmar Erber 
Walter von Göwels 
Gilbert Hartmann 
Horst Kisnat 
Bruno Kleine Borgmann 
Karl Kleine-Wilke 
Marliese Kosmider 
Teresa Küppers 
Franz-Pius Graf von 
Merveldt 
 
 
Andreas Nicklas 
Jürgen Ohm 
Robert Otte 
Karin Reismann 
Stefan-Alexander Roth 
Florian Steinforth 
Barbara Stober  
Stefan Weber 
Helga Welker 
Simone Wendland            
Peter Wolfgarten

Ergänzungsvorlage V/0461/2012/1

4152 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 Vorlagen-Nr.: 
 
V/0461/2012/1. Erg. 
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: 
Herr Philipp 
Ruf: 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Ausbau der Betreuungsquote für Kinder unter drei Jahren 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
07.11.2012 Hauptausschuss Vorberatung 
07.11.2012 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt dem Ausbau der u3-Angebote bis zu einer Versorgungsquote 
von mindestens 40 % bis zu den Jahren 2014/2015 zu und nimmt zur Kenntnis, dass die Ausbau-
planungen für die Kindertagesbetreuung im Kita-Bericht 2012 ausführlich dargelegt worden sind 
und dort grundsätzlich beschlossen wurden (V/0124/2012 – Auszug daraus s. Anlage 3). 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen einzelnen Ausbauplanungen, soweit sie noch 
nicht beschlossen worden sind, zur Beschlussreife vorzulegen und den parlamentarischen Gre-
mien (Bezirksvertretungen, beteiligte Fachausschüsse sowie HA und Rat) zur Entscheidung vorzu-
legen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Mit dem u3-Ausbau auf eine Versorgungsquote von mi ndestens 40 % bis voraussichtlich zum Jahr 
2014 sind investive Mittel in Höhe von insgesamt 15,4 Mio. € erforderlich. 
Die zeitliche Veranschlagung der investiven Mittel erfolgt im Rahmen des Nachtragshaushaltes 
2012 und der Haushaltsplanaufstellung für die Jahre 2013ff. 
 
Die investiven Mittel sind im Rahmen der Haus haltsplanung 2012-2013 im HH-Entwurf wie folgt 
vorgesehen. 
492 51 11 
 
E-Mail: 
PhilippF@stadt-muenster.de  
Datum: 
06.11.2012 
V/0461/2012/1

- 2 - 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Kin-
dertagesbetreuung 
   
Zeilen 08 
und 
11 
 
Auszahlungen für Baumaß-
nahmen und 
Auszahlungen  von aktivierba-
ren Zuwendungen 
2012 
2013 
0,9 Mio. 
10,5 Mio. 
4,0 Mio. 
 
2014ff 
Summe aller Auszahlungen/Saldo   15,4 Mio. 
 
Die Aufwendungen für die erforderlichen Betriebskosten für 2012 sind bereits im Teilergebnisplan 
berücksichtigt. 
Die erforderlichen Betriebskosten werden je nach Fertigstellung und Bereitstellung der zusätzli-
chen Plätze in den Jahren 2013ff entsprechend der Haushaltseckwerte Planung veranschlagt. 
 
Für die ab 2013 bis 2015 durch Neubau und Umstrukturierung entstehenden 570 u3-Plätze 
sowie für 581 ü3-Plätze fallen Betriebskostenzuschüsse von rd. 9.0 Mio € an. Demgegen-
über stehen Zuwendungen des Landes in Höhe von insgesamt rd. 3,5 Mio €.  
 
Die Aufwendungen ergeben sich aus den Zuschüssen zu den Kindpauschalen für GI- und 
GII-Gruppen. Für die neuen Einrichtungen, für die bisher der Träger noch nicht feststeht, 
wurde der Zuschussbetrag für andere Träger (91%) angerechnet. Berücksichtigt wird dar-
über hinaus die gesetzlich festgelegte Steigerung der Kindpauschalen pro Kindergartenjahr 
von 1,5%. Die Aufwendungen fallen in Abhängigkeit von der Inbetriebnahme der Einrich-
tungen bzw. der Plätze an. 
 
 
Teilergebnisplan 
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkun 
gen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Zeile 02 Zuwendungen und  
allgemeine Umlagen 
2013 
2014 
2015ff. 
2,2 Mio 
1,0 Mio 
0,3 Mio  
Landeszu-
schüsse zu 
den Betriebs-
kosten 
Zeile 15  Transferaufwendungen 2013 
2014 
6,0 Mio Betriebskos-
ten für Kitas 
freier Träger 
2,2 Mio  
2015ff 0,8 Mio 
 
 
 
Zu allen hier vorgesehenen Einzelmaßnahmen (s. Anlage 3) wurden bzw. werden entsprechende 
Bundes- bzw. Landesmittel beantragt. Über die konkrete Höhe im Einzelfall lässt sich z.Z. keine 
verlässliche Aussage machen. 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der 
kommenden Jahre vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2013ff erfolgt. 
V/0461/2012/1

- 3 - 
V/0461/2012/1 
 
 
Begründung: 
 
In der Sitzung des AKJF vom 24.09.2012 sagte die Verwaltung zu, für die durch Neubau und Um-
strukturierung entstehenden Plätze im Kita-Bereich die finanziellen Auswirkungen auf dem Teiler-
gebnisplan transparenter darzustellen.  
 
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Dr. Andrea Hanke 
Beigeordnete

Anlage 3 - AR--0075_2011_u3-Ausbau_Vorlage-V-0461-2012_Ausbauplanungen

2766 Zeichen

sen.

En

dem P- Ya Rense Fer2

ne

Tabelle 13: Übersicht über die aktuellen Ausbauplanungen (Inbetriebnahme 2013 — 2015)

"Ve raussichtlich 1 betriebnahme/'
g Kitajahr.

asien 2014/2015 | 20158.

Kita Träger Wohnbereich u3'.| ü3-[u3: - ü3 u3 IB ü3: |Bemerkungen __

Vogel-v.-Falkenstein - [Caritas TJosef 6 14 Investor, V/0003/2012 :

Elisabeth Kath: Hansa 9 Bundes- und Landesmittel beantragt
- j Stern-KiGa Evang. __|Hansaplatz 6 14 V/0339/2012

LWL Betriebskita LWL Schlachthof 5 Investor

Stephanus Kath. Aaseestadt 6 . Umstrukturierungspotenzial

Inselbogen Städt. Geist 6 14 10 V/0286/2012 (Baubeschluss)

Fliedner-Haus Evang. Geist 6 24 Investor, in Planung

Erweiterung Pfarrhaus

Dreifaltigkeitsschule Uppenberg | In Planung

St.-Josefs-Kirchplatz Schützenhof | Investor, in Planun

Mauritz . . Herz-Jesu 6 Umstrukturierungspotenzial

Erpho:  - 6]

| Lichtbii k

Gievenbeck

Umstrukturierungspotenzial

V/0016/2012 (Baubeschluss>

Gievenbach Gievenbeck Umstrukturierungspotenzial
Legdenweg Gievenbeck V/0245/2012 (Baubeschluss)
Hof Schultmann Mecklenbeck Investor, V/0305/2012 plus E1
Josef Albachten In Planung
Claudius Albachten 10 V/0135/2012 (Baubeschluss)
Pantaleon Roxel 20 In Planung
Ursula Roxel 4 In Planung
Häger Nienberge V/0397/2011
Krokodile Nienberge V/0159/2012

| Sebastian Nienberge

| Bündesmittel beantragt

D
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IS
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Fortsetzung: Tabelle 13: Übersicht über die aktuellen Ausbauplanungen (Inbetriebnahme 2013 - 2015)

Voraussichtliche Inbetriebnahmel/
’ Umsetzung Kitajahr
. 2013/2014 i 2014/2015 2015ff.
Kita Träger |Wohnbereich u3 | ü3 u3 ü3 u3 ü3 -| Bemerkungen
Edelbach Städt. Coerde 41° V/0928/2011 (Baubeschluss)
Andreas-Kita | Kath. Coerde 14 Investor, V/340/2012
Zentrum Kinderhaus Städt. Kinderhaus Investor, V/0004/2012
Kinderbachtal NN Kinderhaus 48 V/0342/2012 plus E1
Outlaw Outlaw __| Sprakel 28 In Planung
Marien Kath. Sprakel V/0380/2011 -
he 2 [Bezirk Nord i SERIEN EHE
Johannes-Busch-Haus | CVJM Mauritz-Ost Investor, V/0815/2011
Schmittingheide/ NN Mauritz-Ost 68
| Eisenbahnschule Investor, in Planung ll
Maria Himmelfahrt .. Kath. Gelmer-D. weitere Planung ist angedacht
Petronilla Kath. Handorf Umstrukturierungspotenzial
Juffernbach Städt. Handorf Investor, V/0397/2011
|; | Bezirk.Ost: 68
Ida Kath. Gremmendorf V/0352/2011, Bundesmittel beantragt
Bernhard Kath. Angelmodde 4 In Planung .
Nikolaus Kath. Wolbeck Bundesmittel beantragt
. j Bezirk SüdOst |" 4 Eu &

Berg Fidel Städt. Berg Fidel \ V/0409/2012 (Baubeschluss)
Marien Kath. Hiltrup-Ost Umstrukturierungspotenzial
Wielerort Städt. Hiltrup-M. V/0028/2012 (Baubeschluss)
Lummerland DRK Hiltrup-W V/0029/2012 (Baubeschluss)
Wiedeicken NN 4 Amelsbüren Investor, in Planung
Sebastian Kath. Amelsbüren 6 In Planung
BASF Hiltrup V/0126/2012

| Bezirk Hiltrup.

Beratungsverlauf (4)

24.10.2012 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
30.10.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 6.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
07.11.2012 Hauptausschuss
TOP 22.1 Vorberatung
Zur Sitzung
07.11.2012 Rat
TOP 26.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (9)

  • Mauritzstraße 7
  • Hansaplatz 6
  • Inselbogen
  • Schmittingheide
  • Kirchplatz
  • Legdenweg
  • Edelbach
  • Kinderhaus 48v
  • Wielerort

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0461/2012
Typ
Vorlagen
Datum
01.10.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37