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V/0995/2008

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 525 - Beschluss zur Aufstellung

Vorlagen 12.11.2008

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.12.2008, TOP 31.1.1

Beschlussvorlage

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V-0995-2008-Anlage1-Übersichtsplan

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Beschlussvorlage

3987 Zeichen

V/0995/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 525: Schifffahrter Damm / Lahnstraße / Bahnlinie 
Münster - Rheda-Wiedenbrück 
Beschluss zur Aufstellung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
03.12.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
09.12.2008 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
10.12.2008 Hauptausschuss Vorberatung 
10.12.2008 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Für den westlichen Teil des Einzelhandelsstandorts nördlich der Danziger Freiheit zwischen Schiff-
fahrter Damm, Lahnstraße und Bahnlinie ist gem. § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 12 
und § 13 a BauGB ein vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung u. a. zur Fest-
setzung von Art und Maß der baulichen Nutzung und der überbaubaren Grundstücksflächen auf-
zustellen.  
 
Innerhalb dieses Gebietes liegen folgende Grundstücke: 
 
Gemarkung Münster, Flur 128,  
Flurstücke 426, 430, 472, 474, 475, 527, 546, 580, 
Teile der Flurstücke 432, 545. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
Durch den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes entstehen der 
Stadt Münster keine Kosten und keine Folgekosten. 
 
 
Begründung: 
Der Bebauungsplan erstreckt sich auf den westlichen Teil des im geltenden Bebauungsplan Nr. 
338 festgesetzten Sondergebiets für großflächigen Einzelhandel. Es handelt sich dabei um die 
ehemals durch die Fa. Guttermann für ihren Bürofachhandel genutzten Grundstücksflächen. Nach 
Geschäftsaufgabe der Fa. Guttermann und mehrjährigen Bemühungen um eine nachhaltige Nach-
folgenutzung soll das Areal nun neu als Einzelhandelsstandort zur Nahversorgung genutzt und 
aufgewertet werden.  
Vorlagen-Nr.: 
V/0995/2008 
Auskunft erteilt: 
Frau Voss-Schiffmann / Herr Geitel 
Ruf: 
492 61 22 / 492 61 93 
E-Mail: 
Geitel@stadt-muenster.de  
Datum: 
 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0995/2008 
 
Eigentümer und Investor planen die Ansiedlung eines Lebensmitteldiscounters, eines Biosuper-
marktes, eines Tierfuttermarktes sowie ergänzend dazu im Obergeschoss ein China-Restaurant. 
Dazu soll der nördliche Teil des bestehenden Gebäudes abgerissen und durch einen Neubau er-
setzt werden. Für den übrigen Gebäudebestand ist ein Umbau vorgesehen. Die neu geplante Ge-
samtverkaufsfläche beträgt ca 2.000 m². 
 
Nach geltendem Planungsrecht ist großflächiger Lebensmitteleinzelhandel im Grundsatz zwar zu-
lässig, jedoch wird die für den Gesamtstandort einschließlich des östlich angrenzenden Grund-
stücks festgesetzte Flächenobergrenze durch den bestehenden Lebensmittelsupermarkt bereits 
ausgeschöpft. Wenn auch wegen der grundsätzlichen Zulässigkeit der geplanten Art der Nutzung 
ein gewisser Spielraum für Befreiungen gegeben ist, erfordert die geplante Gesamtgrößenordnung 
doch die Anpassung des geltenden Planungsrechts. Als Abwägungsgrundlage ist dabei im Verfah-
ren die strukturelle und verkehrliche Verträglichkeit der geplanten Einzelhandelsergänzungen gu-
tachterlich zu untersuchen.  
 
Da es sich um eine konkrete und grundstücksbezogene Planung des Eigentümers bzw. des Inves-
tors handelt, soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden, der den geltenden 
Bebauungsplan Nr. 338 in diesem Bereich überlagert und ersetzt. Nach mehrfacher Befassung mit 
verschiedenen Varianten für die Nachfolgenutzung des Areals hat der Ausschuss für Stadtentwick-
lung, Stadtplanung, Verkehr und Wirtschaft am 29.10.2008 der Einleitung des förmlichen Bebau-
ungsplanverfahrens zugestimmt. 
 
Als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB kann die Planung im beschleunigten 
Verfahren durchgeführt werden. Ein Umweltbericht ist entbehrlich. Auf die frühzeitige Information 
der Öffentlichkeit soll jedoch nicht verzichtet werden; eine Bürgeranhörung ist daher für den 
16.12.2008 geplant. 
 
 
In Vertretung 
 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlage: 
1. Übersichtsplan

V-0995-2008-Anlage1-Übersichtsplan

177 Zeichen

Anlage 1 
zur Vorlage Nr. 995/2008 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 525 Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
Plangebiet / Maßstab 1:5000 ST ADT M TÜNS ER

Beratungsverlauf (4)

03.12.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
09.12.2008 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
10.12.2008 Hauptausschuss
TOP 26.1.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
10.12.2008 Rat
TOP 31.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Lahnstraße
  • Schifffahrter Damm

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0995/2008
Typ
Vorlagen
Datum
12.11.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37