V/0995/2008
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 525 - Beschluss zur Aufstellung
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
3987 Zeichen
V/0995/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 525: Schifffahrter Damm / Lahnstraße / Bahnlinie Münster - Rheda-Wiedenbrück Beschluss zur Aufstellung Beratungsfolge 03.12.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 09.12.2008 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 10.12.2008 Hauptausschuss Vorberatung 10.12.2008 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Für den westlichen Teil des Einzelhandelsstandorts nördlich der Danziger Freiheit zwischen Schiff- fahrter Damm, Lahnstraße und Bahnlinie ist gem. § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 12 und § 13 a BauGB ein vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung u. a. zur Fest- setzung von Art und Maß der baulichen Nutzung und der überbaubaren Grundstücksflächen auf- zustellen. Innerhalb dieses Gebietes liegen folgende Grundstücke: Gemarkung Münster, Flur 128, Flurstücke 426, 430, 472, 474, 475, 527, 546, 580, Teile der Flurstücke 432, 545. II. Kosten/Folgekosten Durch den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes entstehen der Stadt Münster keine Kosten und keine Folgekosten. Begründung: Der Bebauungsplan erstreckt sich auf den westlichen Teil des im geltenden Bebauungsplan Nr. 338 festgesetzten Sondergebiets für großflächigen Einzelhandel. Es handelt sich dabei um die ehemals durch die Fa. Guttermann für ihren Bürofachhandel genutzten Grundstücksflächen. Nach Geschäftsaufgabe der Fa. Guttermann und mehrjährigen Bemühungen um eine nachhaltige Nach- folgenutzung soll das Areal nun neu als Einzelhandelsstandort zur Nahversorgung genutzt und aufgewertet werden. Vorlagen-Nr.: V/0995/2008 Auskunft erteilt: Frau Voss-Schiffmann / Herr Geitel Ruf: 492 61 22 / 492 61 93 E-Mail: Geitel@stadt-muenster.de Datum: Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0995/2008 Eigentümer und Investor planen die Ansiedlung eines Lebensmitteldiscounters, eines Biosuper- marktes, eines Tierfuttermarktes sowie ergänzend dazu im Obergeschoss ein China-Restaurant. Dazu soll der nördliche Teil des bestehenden Gebäudes abgerissen und durch einen Neubau er- setzt werden. Für den übrigen Gebäudebestand ist ein Umbau vorgesehen. Die neu geplante Ge- samtverkaufsfläche beträgt ca 2.000 m². Nach geltendem Planungsrecht ist großflächiger Lebensmitteleinzelhandel im Grundsatz zwar zu- lässig, jedoch wird die für den Gesamtstandort einschließlich des östlich angrenzenden Grund- stücks festgesetzte Flächenobergrenze durch den bestehenden Lebensmittelsupermarkt bereits ausgeschöpft. Wenn auch wegen der grundsätzlichen Zulässigkeit der geplanten Art der Nutzung ein gewisser Spielraum für Befreiungen gegeben ist, erfordert die geplante Gesamtgrößenordnung doch die Anpassung des geltenden Planungsrechts. Als Abwägungsgrundlage ist dabei im Verfah- ren die strukturelle und verkehrliche Verträglichkeit der geplanten Einzelhandelsergänzungen gu- tachterlich zu untersuchen. Da es sich um eine konkrete und grundstücksbezogene Planung des Eigentümers bzw. des Inves- tors handelt, soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden, der den geltenden Bebauungsplan Nr. 338 in diesem Bereich überlagert und ersetzt. Nach mehrfacher Befassung mit verschiedenen Varianten für die Nachfolgenutzung des Areals hat der Ausschuss für Stadtentwick- lung, Stadtplanung, Verkehr und Wirtschaft am 29.10.2008 der Einleitung des förmlichen Bebau- ungsplanverfahrens zugestimmt. Als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB kann die Planung im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Ein Umweltbericht ist entbehrlich. Auf die frühzeitige Information der Öffentlichkeit soll jedoch nicht verzichtet werden; eine Bürgeranhörung ist daher für den 16.12.2008 geplant. In Vertretung Schultheiß Stadtdirektor Anlage: 1. Übersichtsplan
V-0995-2008-Anlage1-Übersichtsplan
177 Zeichen
Anlage 1 zur Vorlage Nr. 995/2008 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 525 Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Plangebiet / Maßstab 1:5000 ST ADT M TÜNS ER
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Lahnstraße
- Schifffahrter Damm
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0995/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.11.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37