V/0244/2025
Baubeschluss: Neubau der ZUE am Pulverschuppen
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Anlage 7 - Folgelastenberechnung
2699 Zeichen
Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen) Aufgestellt am: 14.04.25 Amt: 23 A Investitionsmaßnahme Produktgruppe: PG0111 Immobilienmanagement Investitionsmaßnahme: ZUE Münster Jahr der Fertigstellung: 2027 Nutzungsdauer Hochbau: 80 Jahre Nutzungsdauer Außenanlagen: 40 Jahre B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro % 1. Zuschüsse und Zuweisungen 10.600.000,00 27,96 2. Beiträge 0,00 0,00 3. Eigenanteil Stadt Münster 27.317.000,00 72,04 Gesamt-Kapitalbedarf 37.917.000,00 100,00 C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro % 1. Grund und Boden 0,00 0,00 2. Baukosten 37.917.000,00 100,00 3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 0,00 0,00 4. Fahrzeug (e) 0,00 0,00 Gesamtkosten 37.917.000,00 100,00 D Folgeaufwendungen pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan - € - € - € 0,00 Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan 1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 410.480,00 24,99 2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00 3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 0,00 0,00 4. Haltung von Fahrzeugen 0,00 0,00 5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen 301.910,00 18,38 Zwischensumme 2027 712.390,00 43,37 Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan 6. Bilanzielle Abschreibungen 2027 520.340,00 31,68 Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan 7. Mieten und Pachten 0,00 0,00 8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0,00 0,00 Zwischensumme 2027 0,00 0,00 Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan 9. Fremdkapitalzinsen 2027 409.760,00 24,95 NACHRICHTLICH: Zinsen (3,0 %) 409.760 € p.a. + Tilgung (3 %) 819.510 € p.a. = Schuldendienst 1.229.270 € p.a. Summe Folgeaufwendungen 1.642.490,00 100,00 E Folgeerträge pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % 1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 0,00 0,00 2. Auflösung Sonderposten 2027 145.460,00 0,00 3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 0,00 0,00 4. Mieten und Pachten 0,00 0,00 5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge 0,00 0,00 Summe Folgeerträge 145.460,00 0,00 Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro F Entfallende Aufwendungen pro Jahr 0,00 G Entfallende Erträge pro Jahr 0,00 H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro insgesamt 1.497.030,00 in % der Gesamtkosten (vgl. C) 3,95 I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro J Erläuterungen Die einzelnen Beträge sind kaufmännisch auf ganze Zahlen gerundet; Zwischen- und Gesamtsummen zum Ausweis im Teilergebnisplan sind kaufmännisch auf volle 10 €-Beträge gerundet.
Anlage 6 - Kostenberechnung nach DIN 276
1107 Zeichen
23.43.0001 26.03.2025 Arbeitsplatznummer Name Datum Neubau ZUE 4150 Projektstart Jahr 2024 Baumaßnahme Finanzstelle Fertigstellung Jahr 2027 Planungsstatus Baubeschluss Anlage zur Vorlage V/0244/2025 Risiko 0% Unvorhersehbares 0% Baupreisindex 0% Kostenberechnung - € 1.223.060,00 € 13.663.500,00 € 11.630.559,00 € 3.709.555,00 € - € 7.689.326,00 € 37.916.000,00 € - € 37.916.000,00 € Erläuterungen: aufgestellt: WBI mit assmann münster GmbH gesehen: Amt für Immobilienmanagement Koops, Wenzel, Krietemeyer Kostenermittlung nach DIN 276 In den Gesamtkosten sind Kostenanteile der BZR und BImA in Höhe von 10.600.000 € enthalten. Zuschläge: KG 100 - Grundstück KG 200 - Vorbereitende Maß. KG 300 - Baukonstruktionen KG 400 - Technische Anlagen KG 500 - Außenanlagen KG 600 - Beschaffungen KG 700 - Baunebenkosten Bauabschnitte Summe KG 100-700 Summe Zuschläge Gesamtkosten Harald Koops
Anlage 5a-c - Checklisten Barrierefreies Bauen
11494 Zeichen
Anlage 3a zu den Gebäudeleitlinien 2020:
„Barrierefreiheit / Design für alle“
Stand: Januar 2022
Anlage zur Vorlage V/ /20
Neubau/ bauliche Erweiterung
Umbau im Bestand
Baumaßnahme ohne Relevanz für die Barrierefreiheit
Mit der Realisierung der Baumaßnahme erhält das Gebäude folgende barrierefreie
Erschließung/Ausstattung:
Parkplätze für Menschen mit Behinderung
ja, Anzahl: Nach Stellplatzsatzung
Entfernung des Parkplatzes zum
Haupteingang, ca. 47 m
Anbindung an den ÖPNV
Name der Haltestelle:
mit Hochbordstein
mit Blindenleitsystem
nein, Erläuterung:
Gestaltung entspricht den Vorgaben der
DIN 18040-1
Barrierefreie Erschließung/ Gebäudezugang
Verkehrsflächen ≥ 1,50 m Breite
Gebäudezugang leicht auffindbar
Haupteingang schwellenfrei
barrierefreie Erreichbarkeit/ Rampe
Einbindung in Blindenleitsystem
Automatiktür
Bewegungsfläche vor der Tür
1,50 x 1,50 m
Sonstiges:
Flure/ sonstige Verkehrsflächen
nutzbare lichte Breite ≥ 1,50 m
alle Etagen barrierefrei erreichbar
kontrastreiche Gestaltung
Etagen teilweise barrierefrei erreichbar
Erläuterung:
Türen
leicht zu öffnen
Mindestbreite im Lichten ≥ 90 cm
Obentürschließer mit Freilauffunktion
kontrastreiche Gestaltung
Aufzüge
Gestaltung gem. DIN 18040-1/ DIN EN
81-70 Aufzüge Ausgabe 2018- 07
Sprachausgabe der Etagen
Notrufsystem auch für Menschen mit
Hörbehinderung nutzbar
Bewegungs- und Wartefläche
≥ 1,50 x 1,50 m
Spiegel an der Wand gegenüber der Tür
Klappsitz vorhanden
Erläuterung der Abweichungen:
2
Treppen/ Rampen
Gestaltung entspricht den Vorgaben der
DIN 18040-1
Bewegungsfläche vor Rampen
Handlauf in zwei Höhen
Stufenmarkierungen
beidseitiger Handlauf
Erläuterung der Abweichungen:
Barrierefreie Sanitärräume
nach Geschlecht getrennte barrierefreie
Toilette in jeder Sanitäranlage
separate geschlechtsneutrale barrierefreie
Toilette in jeder Sanitäranlage
Gestaltung und Ausstattung entspricht den
Vorgaben der DIN 18040-1
kontrastreiche Gestaltung
geruchsdichter selbstschließender
Hygienebehälter
Wandhaken in zwei Höhen
Erläuterung der Abweichungen:
Wickelmöglichkeit für Kinder in einer
Sanitäranlage
höhenverstellbare Pflegeliege vorhanden
Wandklappliege vorhanden
Sonstige Ausstattung, z. B. „Closomat“ :
Orientierungshilfen
Informations-und Leitsystem nach dem
Zwei-Sinne-Prinzip gem. DIN 18040-1
Abschnitt 4.4
Orientierungstafeln in großer Schrift und in
gut verständlicher Sprache (vgl. DIN
32975)
Sicherung von Gefahrenstellen und
gefährlichen Hindernissen
ausreichende und blendfreie Beleuchtung
kontrastreiche Gestaltung
Erläuterung der Abweichungen:
Ortskenntins der Personen / Betreuendes
Personal
Taktile Informationen
taktiles Leitsystem (DIN 18040-1, 4.4)
Raumbeschriftung in Profilschrift und
Brailleschrift
Aufmerksamkeitsfelder an Treppen oder
Rampen
Sonstiges:
Handlaufenden an Treppen mit taktiler
Etagenkennung
Klingelanlage mit Gegensprechfunktion
am Eingangsbereich
Erläuterung der Abweichungen:
Technische Hilfen für Menschen mit Hörbehinderungen
Notrufsystem/ Alarmsystem für Menschen
mit eingeschränktem Hörvermögen
Raumakustische Maßnahmen (vgl. DIN
18041), Erläuterung:
Induktionsschleife (vgl. DIN 18040-1),
Raumbezeichnung:
Erläuterung der Abweichungen:
Erläuterungen zur sonstigen Ausstattung, zu speziellen Räumen und
Details:
(z. B. Ruhe-/ Rückzugsbereiche, flexible Möblierung, Arbeitsplätze für Rollstuhlfahrende,
Sitzgelegenheiten z. B. im Eingangsbereich mit Angaben zu Sitzhöhe, Rückenlehne, Armlehne etc.):
Anlage 3a zu den Gebäudeleitlinien 2020:
„Barrierefreiheit / Design für alle“
Stand: Januar 2022
Anlage zur Vorlage V/ /20
Neubau/ bauliche Erweiterung
Umbau im Bestand
Baumaßnahme ohne Relevanz für die Barrierefreiheit
Mit der Realisierung der Baumaßnahme erhält das Gebäude folgende barrierefreie
Erschließung/Ausstattung:
Parkplätze für Menschen mit Behinderung
ja, Anzahl:
Entfernung des Parkplatzes zum
Haupteingang,
Anbindung an den ÖPNV
Name der Haltestelle:
mit Hochbordstein
mit Blindenleitsystem
nein, Erläuterung: Es ist nicht davon
auszugehen, dass die Bewohner über einen
PKW verfügen
Gestaltung entspricht den Vorgaben der
DIN 18040-1
Barrierefreie Erschließung/ Gebäudezugang
Verkehrsflächen ≥ 1,50 m Breite
Gebäudezugang leicht auffindbar
Haupteingang schwellenfrei
barrierefreie Erreichbarkeit/ Rampe
Einbindung in Blindenleitsystem
Automatiktür
Bewegungsfläche vor der Tür
1,50 x 1,50 m
Sonstiges:
Flure/ sonstige Verkehrsflächen
nutzbare lichte Breite ≥ 1,50 m
alle Etagen barrierefrei erreichbar
kontrastreiche Gestaltung
Etagen teilweise barrierefrei erreichbar
Erläuterung:
Türen
leicht zu öffnen
Mindestbreite im Lichten ≥ 90 cm
Obentürschließer mit Freilauffunktion
kontrastreiche Gestaltung
Aufzüge
Gestaltung gem. DIN 18040-1/ DIN EN
81-70 Aufzüge Ausgabe 2018- 07
Sprachausgabe der Etagen
Notrufsystem auch für Menschen mit
Hörbehinderung nutzbar
Bewegungs- und Wartefläche
≥ 1,50 x 1,50 m
Spiegel an der Wand gegenüber der Tür
Klappsitz vorhanden
Erläuterung der Abweichungen:
Wohngebäude, kein öffentlicher Bau
2
Treppen/ Rampen
Gestaltung entspricht den Vorgaben der
DIN 18040-1
Bewegungsfläche vor Rampen
Handlauf in zwei Höhen
Stufenmarkierungen
beidseitiger Handlauf
Erläuterung der Abweichungen:
Barrierefreie Sanitärräume
nach Geschlecht getrennte barrierefreie
Toilette in jeder Sanitäranlage
separate geschlechtsneutrale barrierefreie
Toilette in jeder Sanitäranlage
Gestaltung und Ausstattung entspricht den
Vorgaben der DIN 18040-1
kontrastreiche Gestaltung
geruchsdichter selbstschließender
Hygienebehälter
Wandhaken in zwei Höhen
Erläuterung der Abweichungen:
Wohngebäude, kein öffentlicher Bau
Wickelmöglichkeit für Kinder in einer
Sanitäranlage
höhenverstellbare Pflegeliege vorhanden
Wandklappliege vorhanden
Sonstige Ausstattung, z. B. „Closomat“ :
Orientierungshilfen
Informations-und Leitsystem nach dem
Zwei-Sinne-Prinzip gem. DIN 18040-1
Abschnitt 4.4
Orientierungstafeln in großer Schrift und in
gut verständlicher Sprache (vgl. DIN
32975)
Sicherung von Gefahrenstellen und
gefährlichen Hindernissen
ausreichende und blendfreie Beleuchtung
kontrastreiche Gestaltung
Erläuterung der Abweichungen:
Wohngebäude, kein öffentlicher Bau
Taktile Informationen
taktiles Leitsystem (DIN 18040-1, 4.4)
Raumbeschriftung in Profilschrift und
Brailleschrift
Aufmerksamkeitsfelder an Treppen oder
Rampen
Sonstiges:
Handlaufenden an Treppen mit taktiler
Etagenkennung
Klingelanlage mit Gegensprechfunktion
am Eingangsbereich
Erläuterung der Abweichungen:
Wohngebäude, kein öffentlicher Bau
Technische Hilfen für Menschen mit Hörbehinderungen
Notrufsystem/ Alarmsystem für Menschen
mit eingeschränktem Hörvermögen
Raumakustische Maßnahmen (vgl. DIN
18041), Erläuterung:
Induktionsschleife (vgl. DIN 18040-1),
Raumbezeichnung:
Erläuterung der Abweichungen:
Wohngebäude, kein öffentlicher Bau
Erläuterungen zur sonstigen Ausstattung, zu speziellen Räumen und
Details:
(z. B. Ruhe-/ Rückzugsbereiche, flexible Möblierung, Arbeitsplätze für Rollstuhlfahrende,
Sitzgelegenheiten z. B. im Eingangsbereich mit Angaben zu Sitzhöhe, Rückenlehne, Armlehne etc.):
Anlage 3a zu den Gebäudeleitlinien 2020:
„Barrierefreiheit / Design für alle“
Stand: Januar 2022
Anlage zur Vorlage V/ /20
Neubau/ bauliche Erweiterung
Umbau im Bestand
Baumaßnahme ohne Relevanz für die Barrierefreiheit
Mit der Realisierung der Baumaßnahme erhält das Gebäude folgende barrierefreie
Erschließung/Ausstattung:
Parkplätze für Menschen mit Behinderung
ja, Anzahl:
Entfernung des Parkplatzes zum
Haupteingang,
Anbindung an den ÖPNV
Name der Haltestelle:
mit Hochbordstein
mit Blindenleitsystem
nein, Erläuterung: Es ist nicht davon
auszugehen, dass die Bewohner über einen
PKW verfügen
Gestaltung entspricht den Vorgaben der
DIN 18040-1
Barrierefreie Erschließung/ Gebäudezugang
Verkehrsflächen ≥ 1,50 m Breite
Gebäudezugang leicht auffindbar
Haupteingang schwellenfrei
barrierefreie Erreichbarkeit/ Rampe
Einbindung in Blindenleitsystem
Automatiktür
Bewegungsfläche vor der Tür
1,50 x 1,50 m
Sonstiges:
Flure/ sonstige Verkehrsflächen
nutzbare lichte Breite ≥ 1,50 m
alle Etagen barrierefrei erreichbar
kontrastreiche Gestaltung
Etagen teilweise barrierefrei erreichbar
Erläuterung: Bestandsvorgaben
Türen
leicht zu öffnen
Mindestbreite im Lichten ≥ 90 cm
Obentürschließer mit Freilauffunktion
kontrastreiche Gestaltung
Aufzüge
Gestaltung gem. DIN 18040-1/ DIN EN
81-70 Aufzüge Ausgabe 2018- 07
Sprachausgabe der Etagen
Notrufsystem auch für Menschen mit
Hörbehinderung nutzbar
Bewegungs- und Wartefläche
≥ 1,50 x 1,50 m
Spiegel an der Wand gegenüber der Tür
Klappsitz vorhanden
Erläuterung der Abweichungen:
Bestandsbau ohne Aufzug
2
Treppen/ Rampen
Gestaltung entspricht den Vorgaben der
DIN 18040-1
Bewegungsfläche vor Rampen
Handlauf in zwei Höhen
Stufenmarkierungen
beidseitiger Handlauf
Erläuterung der Abweichungen:
Barrierefreie Sanitärräume
nach Geschlecht getrennte barrierefreie
Toilette in jeder Sanitäranlage
separate geschlechtsneutrale barrierefreie
Toilette in jeder Sanitäranlage
Gestaltung und Ausstattung entspricht den
Vorgaben der DIN 18040-1
kontrastreiche Gestaltung
geruchsdichter selbstschließender
Hygienebehälter
Wandhaken in zwei Höhen
Erläuterung der Abweichungen:
Wohngebäude, kein öffentlicher Bau
Wickelmöglichkeit für Kinder in einer
Sanitäranlage
höhenverstellbare Pflegeliege vorhanden
Wandklappliege vorhanden
Sonstige Ausstattung, z. B. „Closomat“ :
Orientierungshilfen
Informations-und Leitsystem nach dem
Zwei-Sinne-Prinzip gem. DIN 18040-1
Abschnitt 4.4
Orientierungstafeln in großer Schrift und in
gut verständlicher Sprache (vgl. DIN
32975)
Sicherung von Gefahrenstellen und
gefährlichen Hindernissen
ausreichende und blendfreie Beleuchtung
kontrastreiche Gestaltung
Erläuterung der Abweichungen:
Wohngebäude, kein öffentlicher Bau
Taktile Informationen
taktiles Leitsystem (DIN 18040-1, 4.4)
Raumbeschriftung in Profilschrift und
Brailleschrift
Aufmerksamkeitsfelder an Treppen oder
Rampen
Sonstiges:
Handlaufenden an Treppen mit taktiler
Etagenkennung
Klingelanlage mit Gegensprechfunktion
am Eingangsbereich
Erläuterung der Abweichungen:
Wohngebäude, kein öffentlicher Bau
Technische Hilfen für Menschen mit Hörbehinderungen
Notrufsystem/ Alarmsystem für Menschen
mit eingeschränktem Hörvermögen
Raumakustische Maßnahmen (vgl. DIN
18041), Erläuterung:
Induktionsschleife (vgl. DIN 18040-1),
Raumbezeichnung:
Erläuterung der Abweichungen:
Wohngebäude, kein öffentlicher Bau
Erläuterungen zur sonstigen Ausstattung, zu speziellen Räumen und
Details:
(z. B. Ruhe-/ Rückzugsbereiche, flexible Möblierung, Arbeitsplätze für Rollstuhlfahrende,
Sitzgelegenheiten z. B. im Eingangsbereich mit Angaben zu Sitzhöhe, Rückenlehne, Armlehne etc.):
Anlage A
2143 Zeichen
Anlage A zur V/0244/2025 Kurzüberblick Baubeschluss für den Neubau einer zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) für Geflüchtete am Standort Pulverschuppen in Form eines Gebäudeensembles. Die Maßnahme umfasst den Neubau von 2 Wohngebäuden, einem zentralen Versorgungsgebäudes sowie die Teilsanierung und Instandsetzung von 3 Bestandsgebäuden, incl. Herstellung der Außenanlagen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi- ckeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Wir werden Münster auf der Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „Toleranz durch Dialog“ zu einer weltoffenen Stadt weiterentwickeln Das Teilziel lautet „Errichtung einer ZUE“. Zielerreichung: Beim Projekt ist die Entwurfsplanung abgeschlossen. Nach heutigem Stand ist eine Fertigstellung der Baumaßnahmen im 4. Quartal 2027 vorgesehen. Die Inbetriebnahme wird durch die BZR organisiert. Es ist mit einem finanziellen Bedarf von 37,384 Mio. Euro zu kalkulieren. Darin sind Kostenanteile der BZR und der BImA in Höhe von ca. 10,6 Mio. € ent- halten. Finanzierung Produktgruppe: 0111 Immobilienmanagement Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten? Ja Nein x teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein x teilw. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Grundlage sind die Ratsbeschlüsse V/0052/2018 und V/0128/2019 Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Mit der Vorlage wird das Querschnittsthema Migration behandelt. Neben der vorrangigen Aufgabe der menschenwürdigen Unterbringung geflüchteter Menschen stehen dabei Fragen der gesell- schaftlichen Integration im Vordergrund.
Anlage 3a - Auszüge der Entwurfsplanung Gebäude
1042 Zeichen
Planauszüge (o.M.) Gebäudeplanung ZUE - Gebäude 01 Neubau Wohnnutzung
EG
1.+2.OG
Planauszüge (o.M.) Gebäudeplanung ZUE - Gebäude 02 Neubau Wohnnutzung
EG
1.+2.OG
Planauszüge (o.M.) Gebäudeplanung ZUE - Gebäude 03 Neubau zentrales Versorgungsgebäude
EG
OG
Planauszüge (o.M.) Gebäudeplanung ZUE - Gebäude 03 Neubau zentrales Versorgungsgebäude
Planauszüge (o.M.) Gebäudeplanung ZUE - Gebäude 04 Bestand „Haus Thüringen“
EG 1.OG 2.OG 3.OG
Längsschnitt Querschnitt Ansicht Süd Ansicht Ost
Planauszüge (o.M.) Gebäudeplanung ZUE - Gebäude 06 Bestand Wohnnutzung
EG Querschnitt
OG Ansicht Nord
Ansicht Ost
Planauszüge (o.M.) Gebäudeplanung ZUE - Gebäude 07 Bestand Wohnnutzung
EG
OG
Querschnitt
Ansicht Süd
Ansicht Nord
Ansicht Ost
Ansicht West
Anlage 2 - Visualisierungen
75 Zeichen
Anlage 02 zu Vorlage 244/2025 Visualisierungen ZUE © assmann münster GmbH
Anlage 1 - Lageplan
88 Zeichen
Anlage 01 zu Vorlage 244/2025 Lageplan ZUE Münster – Am Pulverschuppen Bestand Neubau
Anlage 3b - Entwurfsplanung Freianlagen
81 Zeichen
G 05 Anlage 03b zu Vorlage 244/2025 Freiraumplanung ZUE © assmann münster GmbH
Anlage 4a-g - Checklisten Nachhaltiges Bauen
21813 Zeichen
FB23-04_04-58_Gebaeudeleitlinien_Anlage_2//23.03.21//Änd.01
Stand: März 2021
Anlage 2 zu den Gebäudeleitlinien 2020
Checkliste nachhaltiges Bauen
Standort: Münster, Warendorfer Str. 263, zentrale Unterkunftseinrichtung,
Neubau G01 Wohngebäude
Vorlagen-Nr.: V/0244/2025 Anlage: 4a
Energetische Standards
1. Art des Bauvorhabens
Neubau oder Anmietung mit Nutzungsdauer über 10
Jahre
Neubau oder Anmietung mit Nutzungsdauer unter 10
Jahre
Grundlegende Gebäudesanierung
Sanierung Einzelbauteil/e
Aufstellung von Containern
Sonstiges Erläuterung:
2. Wärmeschutz
2.1 Grundlegende Gebäudesanierung
Jahres-Heizwärmebedarf bezogen auf Bruttogrundfläche (BGF) gem. Rechenverfahren des
Passivhaus- instituts Darmstadt in der aktuellen Fassung
Anforderung: kWh /(m2) Berechnet: kWh /(m2)
Erläuterung:
Erwartete Energieeinsparung: ca. kWh ca. CO2-Einsparung: t/a
Einhaltung der geforderten U-Werte der wärmeübertragenden Bauteile gem. Anlage 4 der
Gebäudeleitlinien werden eingehalten:
Ja: Nein:
Erläuterung:
Luftdichtigkeit des Gebäudes (gem. DIN 4108 T2 und T7)
n50 =< 1,0 –n n50 =< 0,6 –n
2.2 Sanierung Einzelbauteil/e
Beschreibung der Maßnahme:
Bauteilzustand:
Originalzustand Erstellung Bereits Saniert
Erläuterung:
Einhaltung der Gebäudeleitlinien: Ja Nein
Erläuterung:
Erwartete Energieeinsparung: ca. kWh ca. CO2-Einsparung: t/a
FB23-04_04-58_Gebaeudeleitlinien_Anlage_2//23.03.21//Änd.01
2.3 Aufstellung von Containern
gem. Gebäudeenergiegesetz (§2, 6) gelten keine Anforderungen an den baulichen
Wärmeschutz
3. Neubau / Anmietung
Das Null-Emissions-Haus wird wie folgt eingehalten:
Vorhandene Emissionen: 4,39 kg CO2
Vermiedene Emissionen: kg CO2
Jahres-Heizwärmebedarf bezogen auf Bruttogrundfläche (BGF) gem. Rechenverfahren des
Passivhausinstituts Darmstadt in der aktuellen Fassung
Anforderung: 44,85 kWh /(m2) Berechnet: 23,79 kWh /(m2)
Erläuterung: Dargestellt ist der berechnete Primärenergiebedarf nach DIN V 18599
4. Wärmeerzeugung
GUD-Fernwärme KWK-Nahwärme Gas Öl Geothermie
alternative Verfahren Anschluss an bestehende Anlage
Erläuterung: Zentralheizung Pellet / feste Biomasse (Nahwärmenetz)
5. Aktive Solarenergienutzung
Warmwassererzeugung Beheizung
Stromerzeugung, PV-Anlage mit 47 kWp;
Batteriespeicher mit kWh
Erwartete Energieeinsparung: ca. 40.333 kWh/a ca. CO2-Einsparung: 14,35 t/a
6. Sommerlicher Wärmeschutz
Feststehender Sonnenschutz
Lamellen oder Rollläden
Erläuterung: zusätzlich: 3-fach Sonnenschutzverglasung
Übertemperaturgradstunden: Anforderung: 450 Berechnet: max. 366 Gh/a
Sonstige Nachhaltigkeits-Kriterien
1. Einsatz von durch Ratsbeschlüsse indizierten Baustoffen
PVC Nein Ja
Tropenholz Nein Ja
Begründung für Einsatz: Kosteneinsparung
2. Zielwerte für schadstoffarmes Bauen
Zielwert TVOC < 1000 μg/m³ (Standard)
Zielwert TVOC < 500 μg/m³ (Kindergärten und Schulen)
Zielwert Formaldehyd < 60 μg/m³
Einhaltung dieser Zielwerte soll erreicht werden durch
Verwendung ggf. zertifizierter Materialien (z. B. Blauer Engel)
Verwendung von Naturbaustoffen
Überprüfung der Luftschadstoffe mittels Raumluftmessungen.
3. Sonstiges: (z. B. Regenwassernutzung)
4. Gründach
Ja 315 m2
Nein Begründung
aufgestellt: assmann münster GmbH geprüft: H. Koops
Amt für Immobilienmanagement
FB23-04_04-58_Gebaeudeleitlinien_Anlage_2//23.03.21//Änd.01
Stand: März 2021
Anlage 2 zu den Gebäudeleitlinien 2020
Checkliste nachhaltiges Bauen
Standort: Münster, Warendorfer Str. 263, zentrale Unterkunftseinrichtung,
Neubau G02 Wohngebäude
Vorlagen-Nr.: V/0244/2025 Anlage: 4b
Energetische Standards
1. Art des Bauvorhabens
Neubau oder Anmietung mit Nutzungsdauer über 10
Jahre
Neubau oder Anmietung mit Nutzungsdauer unter 10
Jahre
Grundlegende Gebäudesanierung
Sanierung Einzelbauteil/e
Aufstellung von Containern
Sonstiges Erläuterung:
2. Wärmeschutz
2.1 Grundlegende Gebäudesanierung
Jahres-Heizwärmebedarf bezogen auf Bruttogrundfläche (BGF) gem. Rechenverfahren des
Passivhausinstituts Darmstadt in der aktuellen Fassung
Anforderung: kWh /(m2) Berechnet: kWh /(m2)
Erläuterung:
Erwartete Energieeinsparung: ca. kWh ca. CO2-Einsparung: t/a
Einhaltung der geforderten U-Werte der wärmeübertragenden Bauteile gem. Anlage 4 der
Gebäudeleitlinien werden eingehalten:
Ja: Nein: Erläuterung:
Luftdichtigkeit des Gebäudes (gem. DIN 4108 T2 und T7)
n50 =< 1,0 –n n50 =< 0,6 –n
2.2 Sanierung Einzelbauteil/e
Beschreibung der Maßnahme:
Bauteilzustand:
Originalzustand Erstellung Bereits Saniert
Erläuterung:
Einhaltung der Gebäudeleitlinien: Ja Nein
Erläuterung:
Erwartete Energieeinsparung: ca. kWh ca. CO2-Einsparung: t/a
FB23-04_04-58_Gebaeudeleitlinien_Anlage_2//23.03.21//Änd.01
2.3 Aufstellung von Containern
gem. Gebäudeenergiegesetz (§2, 6) gelten keine Anforderungen an den baulichen
Wärmeschutz
3. Neubau / Anmietung
Das Null-Emissions-Haus wird wie folgt eingehalten:
Vorhandene Emissionen: 4,76 kg CO2
Vermiedene Emissionen: kg CO2 Erläuterung: wohnungsähnliche Nutzung
Jahres-Heizwärmebedarf bezogen auf Bruttogrundfläche (BGF) gem. Rechenverfahren des
Passivhausinstituts Darmstadt in der aktuellen Fassung
Anforderung: 44,85 kWh /(m2) Berechnet: 23,79 kWh /(m2)
Erläuterung: Dargestellt ist der berechnete Primärenergiebedarf nach DIN V 18599
4. Wärmeerzeugung
GUD-Fernwärme KWK-Nahwärme Gas Öl Geothermie
alternative Verfahren Anschluss an bestehende Anlage
Erläuterung: Zentralheizung Pellet / feste Biomasse (Nahwärmenetz)
5. Aktive Solarenergienutzung
Warmwassererzeugung Beheizung
Stromerzeugung, PV-Anlage mit 47 kWp;
Batteriespeicher mit kWh
Erwartete Energieeinsparung: ca. 40.334 kWh/a ca. CO2-Einsparung: 14,35 t/a
6. Sommerlicher Wärmeschutz
Feststehender Sonnenschutz
Lamellen oder Rollläden
Erläuterung: zusätzlich: 3-fach Sonnenschutzverglasung
Übertemperaturgradstunden: Anforderung: 450 Berechnet: max. 366 Gh/a
Sonstige Nachhaltigkeits-Kriterien
1. Einsatz von durch Ratsbeschlüsse indizierten Baustoffen
PVC Nein Ja
Tropenholz Nein Ja
Begründung für Einsatz: Kosteneinsparung
2. Zielwerte für schadstoffarmes Bauen
Zielwert TVOC < 1000 μg/m³ (Standard)
Zielwert TVOC < 500 μg/m³ (Kindergärten und Schulen)
Zielwert Formaldehyd < 60 μg/m³
Einhaltung dieser Zielwerte soll erreicht werden durch
Verwendung ggf. zertifizierter Materialien (z. B. Blauer Engel)
Verwendung von Naturbaustoffen
Überprüfung der Luftschadstoffe mittels Raumluftmessungen.
3. Sonstiges: (z. B. Regenwassernutzung)
4. Gründach
Ja 289 m2
Nein Begründung
aufgestellt: assmann münster GmbH geprüft: H.Koops
Amt für Immobilienmanagement
FB23-04_04-58_Gebaeudeleitlinien_Anlage_2//23.03.21//Änd.01
Stand: März 2021
Anlage 2 zu den Gebäudeleitlinien 2020
Checkliste nachhaltiges Bauen
Standort: Münster, Warendorfer Str. 263, zentrale Unterkunftseinrichtung,
Neubau G03 zentrales Funktionsgebäude (incl. Mensa)
Vorlagen-Nr.: V/0244/2025 Anlage: 4c
Energetische Standards
1. Art des Bauvorhabens
Neubau oder Anmietung mit Nutzungsdauer über 10
Jahre
Neubau oder Anmietung mit Nutzungsdauer unter 10
Jahre
Grundlegende Gebäudesanierung
Sanierung Einzelbauteil/e
Aufstellung von Containern
Sonstiges
Erläuterung:
2. Wärmeschutz
2.1 Grundlegende Gebäudesanierung
Jahres-Heizwärmebedarf bezogen auf Bruttogrundfläche (BGF) gem. Rechenverfahren des
Passivhausinstituts Darmstadt in der aktuellen Fassung
Anforderung: kWh /(m2) Berechnet: kWh /(m2)
Erläuterung:
Erwartete Energieeinsparung: ca. kWh ca. CO2-Einsparung: t/a
Einhaltung der geforderten U-Werte der wärmeübertragenden Bauteile gem. Anlage 4 der
Gebäudeleitlinien werden eingehalten:
Ja: Nein: Erläuterung:
Luftdichtigkeit des Gebäudes (gem. DIN 4108 T2 und T7)
n50 =< 1,0 –n n50 =< 0,6 –n
2.2 Sanierung Einzelbauteil/e
Beschreibung der Maßnahme:
Bauteilzustand:
Originalzustand Erstellung Bereits Saniert
Erläuterung:
Einhaltung der Gebäudeleitlinien: Ja Nein
Erläuterung:
Erwartete Energieeinsparung: ca. kWh ca. CO2-Einsparung: t/a
FB23-04_04-58_Gebaeudeleitlinien_Anlage_2//23.03.21//Änd.01
2.3 Aufstellung von Containern
gem. Gebäudeenergiegesetz (§2, 6) gelten keine Anforderungen an den baulichen
Wärmeschutz
3. Neubau / Anmietung
Das Null-Emissions-Haus wird nicht eingehalten:
Vorhandene Emissionen: 11,03 kg CO2/qm a = 228.541 kg CO2/a
Vermiedene Emissionen: 60.000 kg CO2/a
Erläuterung: Holzpellett-Nahwärme-Konzept sowie ein hoher Strombedarf durch Mensabetrieb
Jahres-Heizwärmebedarf bezogen auf Bruttogrundfläche (BGF) gem. Rechenverfahren des
Passivhausinstituts Darmstadt in der aktuellen Fassung
Anforderung: 20,00 kWh /(m2) Berechnet: 20,00 kWh /(m2)
Erläuterung:
4. Wärmeerzeugung
GUD-Fernwärme KWK-Nahwärme Gas Öl Geothermie
alternative Verfahren Anschluss an bestehende Anlage
Erläuterung: Zentralheizung Pellet / feste Biomasse (Nahwärmenetz)
5. Aktive Solarenergienutzung
Warmwassererzeugung Beheizung
Stromerzeugung, PV-Anlage mit 139 kWp;
Batteriespeicher mit kWh
Erwartete Energieeinsparung: ca. 119.285 kWh ca. CO2-Einsparung: 42,42 t/a
6. Sommerlicher Wärmeschutz
Feststehender Sonnenschutz
Lamellen oder Rollläden
Erläuterung: zusätzlich: 3-fach Sonnenschutzverglasung
Übertemperaturgradstunden: Anforderung: 450 Berechnet: max. 366 Gh/a
Sonstige Nachhaltigkeits-Kriterien
1. Einsatz von durch Ratsbeschlüsse indizierten Baustoffen
PVC Nein Ja
Tropenholz Nein Ja
Begründung für Einsatz: Kosteneinsparung
2. Zielwerte für schadstoffarmes Bauen
Zielwert TVOC < 1000 μg/m³ (Standard)
Zielwert TVOC < 500 μg/m³ (Kindergärten und Schulen)
Zielwert Formaldehyd < 60 μg/m³
Einhaltung dieser Zielwerte soll erreicht werden durch
Verwendung ggf. zertifizierter Materialien (z. B. Blauer Engel)
Verwendung von Naturbaustoffen
Überprüfung der Luftschadstoffe mittels Raumluftmessungen.
3. Sonstiges: (z. B. Regenwassernutzung)
4. Gründach
Ja 1334 m2 Nein Begründung
aufgestellt: assmann münster GmbH geprüft: H. Koops
Amt für Immobilienmanagement
FB23-04_04-58_Gebaeudeleitlinien_Anlage_2//23.03.21// Änd.01
Stand: März 2021
Anlage 2 zu den Gebäudeleitlinien 2020
Checkliste nachhaltiges Bauen
Standort: Münster, Warendorfer Str. 263, zentrale Unterkunftseinrichtung,
Bestand G04 Bestandsumbau (Technik, Personal, Kinderbetreuung)
Vorlagen-Nr.: V/0616/2024 Anlage: 4d
Energetische Standards
1. Art des Bauvorhabens
Neubau oder Anmietung mit Nutzungsdauer über 10 Jahre
Neubau oder Anmietung mit Nutzungsdauer unter 10 Jahre
Grundlegende Gebäudesanierung
Sanierung Einzelbauteil/e
Aufstellung von Containern
Sonstiges
Erläuterung: Bestand bleibt unverändert, Fenster werden ausgetauscht
2. Wärmeschutz
2.1 Grundlegende Gebäudesanierung
Jahres-Heizwärmebedarf bezogen auf Bruttogrundfläche (BGF) gem. Rechenverfahren des
Passivhausinstituts Darmstadt in der aktuellen Fassung
Anforderung: kWh /(m 2) Berechnet: kWh /(m2)
Erläuterung:
Erwartete Energieeinsparung: ca. kWh ca. CO 2-Einsparung: t/a
Einhaltung der geforderten U-Werte der wärmeübertragenden Bauteile gem. Anlage 4 der
Gebäudeleitlinien werden eingehalten:
Ja: Nein: Erläuterung:
Luftdichtigkeit des Gebäudes (gem. DIN 4108 T2 und T7)
n50 =< 1,0 –n n50 =< 0,6 –n
2.2 Sanierung Einzelbauteil/e
Beschreibung der Maßnahme: Austausch Bestandsfenster
Bauteilzustand:
Originalzustand Erstellung Bereits Saniert
Erläuterung:
Einhaltung der Gebäudeleitlinien: Ja Nein
Erläuterung:
E
rwartete Energieeinsparung:
CO2-Einsparung:
FB23-04_04-58_Gebaeudeleitlinien_Anlage_2//23.03.21// Änd.01
2.3 Aufstellung von Containern
gem. Gebäudeenergiegesetz (§2, 6) gelten keine Anforderungen an den baulichen
Wärmeschutz
3. Neubau / Anmietung
Das Null-Emissions-Haus wird wie folgt eingehalten:
Vorhandene Emissionen: kg CO 2
Vermiedene Emissionen: kg CO 2 Erläuterung:
Jahres-Heizwärmebedarf bezogen auf Bruttogrundfläche (BGF) gem. Rechenverfahren des
Passivhausinstituts Darmstadt in der aktuellen Fassung
Anforderung: kWh /(m 2) Berechnet: kWh /(m2) Erläuterung:
4. Wärmeerzeugung
GUD-Fernwärme KWK-Nahwärme Gas Öl Geothermie
alternative Verfahren Anschluss an bestehende Anlage
Erläuterung: Zentralheizung Pellet/ feste Biomasse (Nahwärmenetz)
5. Aktive Solarenergienutzung
Warmwassererzeugung Beheizung
Stromerzeugung, PV-Anlage mit kWp;
Batteriespeicher mit kWh
Erwartete Energieeinsparung: ca. kWh ca. CO 2-Einsparung: t/a
6. Sommerlicher Wärmeschutz
Feststehender Sonnenschutz
Lamellen oder Rollläden
Erläuterung: zusätzlich: 3-fach Sonnenschutzverglasung
Übertemperaturgradstunden:
Anforderung: keine Anforderung Berechnet: Kein Nachweis
Sonstige Nachhaltigkeits-Kriterien
1. Einsatz von durch Ratsbeschlüsse indizierten Bau stoffen
PVC Nein Ja
Tropenholz Nein Ja
Begründung für Einsatz:
2. Zielwerte für schadstoffarmes Bauen
Zielwert TVOC < 1000 μg/m³ (Standard)
Zielwert TVOC < 500 μg/m³ (Kindergärten und Schu len)
Zielwert Formaldehyd < 60 μg/m³
Einhaltung dieser Zielwerte soll erreicht werden durch
Verwendung ggf. zertifizierter Materialien (z. B. Blauer Engel)
Verwendung von Naturbaustoffen
Überprüfung der Luftschadstoffe mittels Raumluftmessungen.
3. Sonstiges: (z. B. Regenwassernutzung)
4. Gründach
Ja m 2
Nein Begründung: Es erfolgt keine Dachsa nierung
aufgestellt: assmann münster GmbH geprüft: H. Koops
Amt für Immobilienmanagement
FB23-04_04-58_Gebaeudeleitlinien_Anlage_2//23.03.21// Änd.01
Stand: März 2021
Anlage 2 zu den Gebäudeleitlinien 2020
Checkliste nachhaltiges Bauen
Standort: Münster, Warendorfer Str. 263, zentrale Unterkunftseinrichtung,
Bestand G06 Wohngebäude Bestandssanierung
Vorlagen-Nr.: V/0616/2024 Anlage: 4f
Energetische Standards
1. Art des Bauvorhabens
Neubau oder Anmietung mit Nutzungsdauer über 10
Jahre
Neubau oder Anmietung mit Nutzungsdauer unter 10
Jahre
Grundlegende Gebäudesanierung
Sanierung Einzelbauteil/e
Aufstellung von Containern
Erläuterung: Austausch Fenster, Dachsanierung
2. Wärmeschutz
2.1 Grundlegende Gebäudesanierung
Jahres-Heizwärmebedarf bezogen auf Bruttogrundfläche (BGF) gem. Rechenverfahren des
Passivhausinstituts Darmstadt in der aktuellen Fassung
Anforderung: kWh /(m 2) Berechnet: kWh /(m2)
Erläuterung:
Erwartete Energieeinsparung: ca. kWh ca. CO 2-Einsparung: t/a
Einhaltung der geforderten U-Werte der wärmeübertragenden Bauteile gem. Anlage 4 der
Gebäudeleitlinien werden eingehalten:
Ja: Nein: Erläuterung:
Luftdichtigkeit des Gebäudes (gem. DIN 4108 T2 und T7)
n50 =< 1,0 –n n50 =< 0,6 –n
2.2 Sanierung Einzelbauteil/e
Beschreibung der Maßnahme: Austausch Bestandsfenster; Erneuerung Dachaufbau
B
auteilzustand: Originalzustand Erstellung Bereits Saniert Erläuterung:
Einhaltung der Gebäudeleitlinien: Ja Nein Erläuterung:
Dach: U < 0,18 W/m²K
E
rwartete Energieeinsparung: ca. 23.356 kWh
CO2-Einsparung: ca. 4,75 t/a
FB23-04_04-58_Gebaeudeleitlinien_Anlage_2//23.03.21// Änd.01
2.3 Aufstellung von Containern
gem. Gebäudeenergiegesetz (§2, 6) gelten keine Anforderungen an den baulichen
Wärmeschutz
3. Neubau / Anmietung
Das Null-Emissions-Haus wird wie folgt eingehalten:
Vorhandene Emissionen: kg CO 2
Vermiedene Emissionen: kg CO 2
Erläuterung:
Jahres-Heizwärmebedarf bezogen auf Bruttogrundfläche (BGF) gem. Rechenverfahren des
Passivhausinstituts Darmstadt in der aktuellen Fassung
Anforderung: kWh /(m 2) Berechnet: kWh /(m2)
4. Wärmeerzeugung
GUD-Fernwärme KWK-Nahwärme Gas Öl Geothermie
alternative Verfahren Anschluss an bestehende Anlage
Erläuterung: Zentralheizung Pellet/ feste Biomasse (Nahwärmenetz)
5. Aktive Solarenergienutzung
Warmwassererzeugung Beheizung
Stromerzeugung, PV-Anlage mit 17 kWp;
Batteriespeicher mit kWh
Erwartete Energieeinsparung: ca. 14.589 kWh ca. CO 2-Einsparung: 5,19 t/a
6. Sommerlicher Wärmeschutz
Feststehender Sonnenschutz
Lamellen oder Rollläden
Erläuterung: zusätzlich: 3-fach Sonnenschutzverglasung
Übertemperaturgradstunden:
Anforderung: Keine Anforderung Berechnet: Kein Nachweis
Sonstige Nachhaltigkeits-Kriterien
1. Einsatz von durch Ratsbeschlüsse indizierten Bau stoffen
PVC Nein Ja
Tropenholz Nein Ja
Begründung für Einsatz:
2. Zielwerte für schadstoffarmes Bauen
Zielwert TVOC < 1000 μg/m³ (Standard)
Zielwert TVOC < 500 μg/m³ (Kindergärten und Schu len)
Zielwert Formaldehyd < 60 μg/m³
Einhaltung dieser Zielwerte soll erreicht werden durch
Verwendung ggf. zertifizierter Materialien (z. B. Blauer Engel)
Verwendung von Naturbaustoffen
Überprüfung der Luftschadstoffe mittels Raumluftmessungen.
3. Sonstiges: (z. B. Regenwassernutzung)
4. Gründach
Ja 455 m 2
Nein Begründung
aufgestellt: assmann münster GmbH geprüft: H. Koops
Amt für Immobilienmanagement
FB23-04_04-58_Gebaeudeleitlinien_Anlage_2//23.03.21// Änd.01
Stand: März 2021
Anlage 2 zu den Gebäudeleitlinien 2020
Checkliste nachhaltiges Bauen
Standort: Münster, Warendorfer Str. 263, zentrale Unterkunftseinrichtung,
Bestand G07 Wohngebäude Bestandssanierung
Vorlagen-Nr.: V/0616/2024 Anlage: 4g
Energetische Standards
1. Art des Bauvorhabens
Neubau oder Anmietung mit Nutzungsdauer über 10
Jahre
Neubau oder Anmietung mit Nutzungsdauer unter 10
Jahre
Grundlegende Gebäudesanierung
Sanierung Einzelbauteil/e
Aufstellung von Containern
x Sonstiges Erläuterung: Austausch Fenster, Dachsanierung
2. Wärmeschutz
2.1 Grundlegende Gebäudesanierung
Jahres-Heizwärmebedarf bezogen auf Bruttogrundfläche (BGF) gem. Rechenverfahren des
Passivhaus- instituts Darmstadt in der aktuellen Fa ssung
Anforderung: kWh /(m 2) Berechnet: kWh /(m2)
Erläuterung:
Erwartete Energieeinsparung: ca. kWh ca. CO 2-Einsparung: t/a
Einhaltung der geforderten U-Werte der wärmeübertragenden Bauteile gem. Anlage 4 der
Gebäudeleitlinien werden eingehalten:
Ja: Nein: Erläuterung:
Luftdichtigkeit des Gebäudes (gem. DIN 4108 T2 und T7)
n50 =< 1,0 –n n50 =< 0,6 –n
2.2 Sanierung Einzelbauteil/e
Beschreibung der Maßnahme: Austausch Bestandsfenster; Erneuerung Dachaufbau
B
auteilzustand:
Originalzustand Erstellung Bereits Saniert Erläuterung:
Einhaltung der Gebäudeleitlinien: Ja Erläuterung:
Dach: U < 0,18 W/m²K
E
rwartete Energieeinsparung: ca. 25.210 kWh
CO2-Einsparung: ca. 4,23 t/a
FB23-04_04-58_Gebaeudeleitlinien_Anlage_2//23.03.21// Änd.01
2.3 Aufstellung von Containern
gem. Gebäudeenergiegesetz (§2, 6) gelten keine Anforderungen an den baulichen
Wärmeschutz
3. Neubau / Anmietung
Das Null-Emissions-Haus wird wie folgt eingehalten:
Vorhandene Emissionen: kg CO 2
Vermiedene Emissionen: kg CO 2 Erläuterung:
Jahres-Heizwärmebedarf bezogen auf Bruttogrundfläche (BGF) gem. Rechenverfahren des
Passivhausinstituts Darmstadt in der aktuellen Fassung
Anforderung: kWh /(m 2) Berechnet: kWh /(m2) Erläuterung:
4. Wärmeerzeugung
GUD-Fernwärme KWK-Nahwärme Gas Öl Geothermie
alternative Verfahren Anschluss an bestehende Anlage
Erläuterung: Zentralheizung Pellet/ feste Biomasse (Nahwärmenetz)
5. Aktive Solarenergienutzung
Warmwassererzeugung Beheizung
Stromerzeugung, PV-Anlage mit 17 kWp;
Batteriespeicher mit kWh
Erwartete Energieeinsparung: ca. 14.589 kWh ca. CO 2-Einsparung: 5,19 t/a
6. Sommerlicher Wärmeschutz
Feststehender Sonnenschutz
Lamellen oder Rollläden
Erläuterung: zusätzlich: 3-fach Sonnenschutzverglasung
Übertemperaturgradstunden:
Anforderung: Keine Anforderung Berechnet: Kein Nachweis
Sonstige Nachhaltigkeits-Kriterien
1. Einsatz von durch Ratsbeschlüsse indizierten Bau stoffen
PVC Nein Ja
Tropenholz Nein Ja Begründung für Einsatz:
2. Zielwerte für schadstoffarmes Bauen
Zielwert TVOC < 1000 μg/m³ (Standard)
Zielwert TVOC < 500 μg/m³ (Kindergärten und Schu len)
Zielwert Formaldehyd < 60 μg/m³
Einhaltung dieser Zielwerte soll erreicht werden durch
Verwendung ggf. zertifizierter Materialien (z. B. Blauer Engel)
Verwendung von Naturbaustoffen
Überprüfung der Luftschadstoffe mittels Raumluftmessungen.
3. Sonstiges: (z. B. Regenwassernutzung)
4. Gründach
Ja 401 m 2
Nein Begründung
aufgestellt: assmann münster GmbH geprüft: H. Koops
Amt für Immobilienmanagement
Beschlussvorlage
16363 Zeichen
V/0244/2025
V/0244/2025
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Baubeschluss: Neubau der ZUE am Pulverschuppen
Beratungsfolge
13.05.2025 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
13.05.2025 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung
14.05.2025 Integrationsrat Anhörung
20.05.2025 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung
21.05.2025 Hauptausschuss Vorberatung
21.05.2025 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Neu - und Umbau der Liegenschaft am Pulverschuppen zu einer zentralen Unterbrin-
gungseinrichtung (ZUE) für Flüchtlinge wird durch die WBI nach den Entwurfsplänen der ass-
mann münster GmbH (Anlage 3a) mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von ca. 37.916.000
Euro auf Basis der Kostenberechnung, Stand 26.03.25 (Anlage 6), nach DIN 276 umgesetzt.
2. Die erforderlichen Umbaumaßnahmen an den Gebäuden G04, G06 und G07 im Bestand sind
in dem Gesamtinvestitionsvolumen berücksichtigt.
3. Die Wiederherstellung und Anpassung der Freianlagen wird nach den Plänen vom Planungs-
büro Hahm, Osnabrück umgesetzt. Die Kosten der Freianlagen in Höhe von 3.709.555 EUR
sind in den Investitionskosten für die Neu- und Umbaumaßnahmen berücksichtigt.
4. Die Fertigstellung und Übergabe der Gebäude an die Bezirksregierung erfolgt voraussichtlich
im 4. Quartal 2027. Die Inbetriebnahme und der Termin des Freizugs der ZUE aus dem York-
Quartier ist von den Aktivitäten der Bezirksregierung abhängig.
Amt für
Immobilienmanagement
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Koops
Telefon: 492-2540
Koops@stadt-muenster.de
- 2 -
V/0244/2025
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Bedarf €
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement
Investitionsmaßnahme 4150 ZUE Münster
Einzahlungen aus Zuwendungen für In-
vestitionsmaßnahmen
2025 300.000
2026 10.300.000
Summe Einzahlungen 10.600.000
Auszahlungen für Baumaßnahmen Bisher
bereit-
gestellt
2.164.220
2025 5.549.000
2026 17.000.000
2027 12.000.000
2028 1.202.780
Summe Auszahlungen 37.916.000
Saldo Maßnahme 27.316.000
Die zur Finanzierung erforderlichen Auszahlungsermächtigungen sind im Haushaltsplan 2025 bei der
Investitionsmaßnahme 4150 “ZUE Münster“ in Höhe von 31.713.235 EUR veranschlagt. Im Rahmen
der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs 2026 wird der Haushaltsansatz für die o.g. Investitions-
maßnahme an die voraussichtlichen Investitionskosten in Höhe von 37.916.000 EUR angepasst. Der
Mehrbedarf in Höhe von 6.202.765 EUR wird im investiven Budget des Dezernates für Wohnungs-
versorgung, Immobilien und Nachhaltigkeit kompensiert. Es wird zur Kenntnis genommen, dass im
benannten Gesamtvolumen keine Sicherheiten für Unvorhersehbares und auch keine Aufschläge für
Baupreissteigerungen berücksichtigt sind, die insofern im Projekt zu kompensieren wären.
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung
Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemer-
kungen
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine
Umlagen
2028 ff 145.460
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und
Dienstleistungen
2028 ff 712.390 Folge-
aufwand
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2028 ff. 520.340 Folge-
aufwand
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft
Zeile 20 Zinsen und sonstige Finanz-
aufwendungen
2028 ff. 409.760 Folge-
aufwand
Saldo 1.497.030
Die Folgelastenberechnung (Anlage 7) wird zur Kenntnis genommen.
- 3 -
V/0244/2025
Die zur Finanzierung erforderlichen konsumtiven Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2025 bei der
o. g. Produktgruppen veranschlagt.
Begründung:
Bisherige Beschlüsse
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 31.01.2018 mit der Vorlage V/0052/2018 be-
schlossen, dass eine zentrale Ausländerbehörde nicht in Münster aufgebaut wird und die Erstauf-
nahmeeinrichtungen (EAE) im Oxford- und York-Quartier weiterbetrieben werden.
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 03.04.2019 mit der Vorlage V/0128/2019 die WBI
mit der Errichtung einer zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) für Geflüchtete am Standort Pul-
verschuppen beauftragt.
Zugehörige Beschlüsse zur Bauleitplanung
91. Änderung des FNP
V/0812/2018 - Beschluss zur Änderung
V/0606/2021 - Geänderter Beschluss zur Änderung
V/0252/2024 - Kenntnisnahme des Entwurfs zur Veröffentlichung
Bebauungsplan 619
V/0606/2021 - Beschluss zur Aufstellung
V/0424/2024 - Kenntnisnahme des Entwurfs zur Veröffentlichung
Zu I. Sachentscheidung:
Zu 1. und 2. Planung und Kosten
Objektplanung Gesamtanlage
Bei der Zentralen Unterbringungseinrichtung handelt es sich um eine Anlage auf einem ehemaligen
Kasernengelände. Die gesamte Anlage ist nicht öffentlich zugänglich. Bei den Neubauten wird in allen
Bereichen auf eine barrierefreie Nutzung und Erreichbarkeit im Rahmen der wirtschaftlichen Möglich-
keiten geachtet. Die Bestandsbauten sind nicht durchgängig barrierefrei.
Das Ensemble umfasst sieben Gebäude, wobei drei Gebäude (G 04/ G 06 / G 07) Bestandsbauten
sind, die lediglich instandgesetzt werden und ihre bisherige Optik beibehalten. Alle anderen Gebäude
sind Neubauten, die im Wesentlichen entsprechend der Gebäudeleitlinie der Stadt Münster geplant
werden. Die neuen Baukörper werden mit einer robusten Klinkerschale im EG sowie einer Holzfassa-
de im OG ausgeführt.
Die Gebäude 01 und 02 sind Neubauten mit ausschließlicher wohnungsähnlicher Nut zung. Gemäß
dem Anforderungsprofil der Bezirksregierung (BZR) sind in der Regel 4 Personen in einem 24 qm
großen Raum sowie zentrale Sanitäranlagen vorgesehen. In Gebäude 02 ist zudem die Zentrale der
Holzpellet-Nahwärmeversorgung untergebracht.
Gebäude 03 ist das zentrale Versorgungsgebäude. Es beherbergt alle Dienstleistungsbereiche (Spei-
sesaal / Küche / Freizeit- und Unterrichtsräume / Krankenversorgung / Verwaltung / Wäscherei usw.)
und ist praktisch als halböffentlicher Bereich für die Bewohnenden einzustufen. Dort werden die we-
sentlichen Punkte der DIN 18040 umgesetzt.
Das Gebäude 04 (Haus Thüringen) im Zentrum des Zugangs zur Anlage bleibt im Bestand erhalten.
Dort sind zentrale Technikbereiche sowie Personalräume und eine Kinderbetreuung vorgesehen. Es
- 4 -
V/0244/2025
erfolgt eine Sanierung der Innenräume.
G05 stellt einen Modulbau zur Erfüllung der Pfortenfunktion dar, der den Sicherheitsdienst und die
Zugangskontrolle beinhaltet.
Die Gebäude 06 und 07 sind bis Ende 2024 noch in Nutzung gewesen. Sie werden saniert und mit
möglichst geringen Eingriffen für die weitere Nutzung ertüchtigt. Fenster werden nicht erneuert, die
Dachflächen aber zusätzlich gedämmt, zudem erhalten sie jeweils ein Gründach incl. PV-Anlage.
Der Lageplan ist in Anlage 01 und die Visual isierungen in Anlage 02 enthalten. Auszüge der Gebäu-
deplanung (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) sind in Anlage 03a dargestellt. Die vollständige Planung
kann bei Bedarf im Amt für Immobilienmanagement eingesehen werden.
Bei der Planung der Neubauten und d er Bewertung der Maßnahmen am Bestand sind immer Sinn-
haftigkeit, Wirtschaftlichkeit und Funktionalität Grundlage der Entscheidungen gewesen. Die Neubau-
ten sind weitgehend barrierefrei konzipiert. Eine bauliche Anpassung ist in den Bestandsbauten nur
sehr bedingt möglich.
Die Außenanlagen sind so geplant, dass alle Gebäude über eine Straße mit überwiegend seitlichen
angeordneten Gehwegen erreichbar sind. Im Zuge der Erschließung ist in den Neubauten immer ein
schwellenloser Zugang möglich.
Objektplanung Bestand
Die Umbauplanung im Bestand bezieht sich auf die Maßnahmen, die wegen der Nutzung unabding-
bar oder funktional sinnvoll sind. Für die Bestandsgebäude G 04 / 06 und 07 werden zusätzlich keine
besonderen Aspekte der Barrierefreiheit umgesetzt. Hier we rden nur die Bauteile Dach, Türen und
Oberflächen instandgesetzt bzw. energetisch ertüchtigt. Einzig in Gebäude 06 gibt es im Bestand
bereits eine Rampe am Eingang.
Ökologie, Energie
Um die Nachhaltigkeitskriterien und Klimaschutzziele der Stadt Münster erfüllen zu können, ist das
Bauprojekt gemäß dem gültigen Gebäudeenergiegesetz GEG2024 und nach den Gebäudeleitlinien
der Stadt Münster geplant worden. Gemäß dem Ziel der Stadt Münster, bis 2030 klimaneutral zu sein,
werden alle Flachdächer der Neubauten und zwei von drei Flachdächer im Bestand begrünt. Diese
Dachbegrünung hat die Fähigkeit CO2 zu speichern und den Abfluss des Niederschlagswassers zeit-
lich verzögert in die Kanalisation einzuleiten. Zudem werden auf allen Gebäuden (Ausnahme Haus 04
Thüringen sowie 05 Zugangskontrolle/Pforte) PV-Anlagen errichtet. Überschlägig werden die PV -
Anlagen insgesamt ca. 239.000 kWh erzeugen und eine CO2 -Einsparung von ca. 85.000 kg/Jahr
generieren. Ebenso stellt die teilweise mögliche Bestandsnutzung eine deutliche CO2-Einsparung dar
und ist insgesamt wirtschaftlich.
Wesentliche Aspekte
- Umstellung von Gas auf Pelletheizung für das gesamte ZUE-Gelände (Nahwärmenetz):
Diese Maßnahme reduziert den CO ₂-Ausstoß erheblich, da Pellets aus nachwachsenden
Rohstoffen bestehen und somit eine klimafreundlichere Alternative zu fossilen Brennstoffen
darstellen. Dies trägt zur Verringerung der Treibhausgasemissionen bei und unterstützt die
Nutzung erneuerbarer Energien.
- Gründächer mit extensiver Bepflanzung:
Für die Neubauten und die Gebäude G06 und G07 im Bestand wurden Gründächer einge-
plant. Diese haben einen positiven Effekt für die Nachhaltigkeit, da sie Regenwasser zurück-
halten und so die Belastung der Kanalisation reduzieren, isolierend wirken und die Wärme-
dämmung verbessern und somit den Energieverbrauch für Heizung und Kühlung natürlich
- 5 -
V/0244/2025
senken und gleichzeitig noch den Lebensraum von Insekten und Vögeln erweitern und
dadurch die Biodiversität unterstützen.
- Photovoltaikanlagen auf allen Dächern der Neubauten sowie G06 und G07:
die PV -Anlagen produzieren „grünen“ Strom und tragen zur Verringerung der Treibhaus-
gasemissionen bei. Zudem kann bei Bedarf überschüssiger Strom ins allgemeine Netz einge-
speist werden, was insgesamt zu einer nachhaltigen Energieversorgung beiträgt.
- Fenstersanierung/-erneuerung in den Bestandsbauten 04/06/07 ist nicht vorgesehen.
Die Umsetzung würde Mehrkosten in Höhe von ca. 500.000 € nach sich ziehen.
Die Bestandsfenster haben nur noch eine mittelfristige Lebenserwartung.
- Dachsanierung der Bestandsbauten G06 und G07:
Die Dächer der beiden Wohnungsgebäude G06 und G07 werden gem. den Richtwerten der
GLL 2020 saniert.
Abweichungen von den Gebäudeleitlinien
- aufgrund der weitgehend wohnungsähnlichen Nutzung werden Fenster aus Recyclingkunst-
stoff in den Neubauten der Wohngebäude und auch in den
Nicht-Wohngebäuden eingesetzt. (- 117.000 €)
- Perimeterdämmung im Erdreich erfolgt mit XPS-Dämmung (- 125.000 €)
- kein Gründach auf kleinem Annex-Bau (Sportraum) neben G07 (- 14.000 €)
- ergänzende Dachdämmung erfolgt mit EPS, wie im Bestand vorhanden (- 99.000 €)
- der Bodenbelag wird als PVC-Boden statt als Linoleumboden ausgeführt (- 130.000 €)
- Anpassung Lüftung in den neuen „Wohngebäuden“ G01, G02 und G05 => Lüftung ohne
Wärmerückgewinnung (Einsparung nicht ohne zusätzlichen Planungsaufwand kalkulierbar)
Die Wärmebereitstellung wird, wie im Bestand schon vorhanden, über ein Nahwärmenetz erfolgen
und in den Gebäuden über Heizkörper abgegeben. Eine zentrale neue Holzpelletanlage ersetzt die
vorhandene Gasanlage. Zudem wird die Decke über dem Untergeschoss im Bereich der Fahrrad-
stellplätze vollflächig mit einer Wärmedämmung ertüchtigt. Dies bringt einen positiven energetischen
Beitrag und eine klare Abtrennung von Kalt- zu Warmbereichen.
Zur Sicherstellung der Raumluftqualitäten in den neuen Kurs- und Unterrichtsräumen gemäß Gebäu-
deleitlinien werden dezentrale Lüftungsgeräte eingesetzt und auch die natürliche manuelle Lüftung
beachtet. Als Maßnahme des sommerlichen Wärmeschutzes ist eine moderate Sonnenschutzvergla-
sung aufgrund der Nordausrichtung ausreichend. Die anliegende Checkliste „nachhaltiges Bauen“
(Anlagen 4a-g) gibt Auskunft über die energetische Qualität und die baubiologischen Kriterien der
Planung.
Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen
Die baulichen Ergänzungen werden weitgehend barrierefrei entwickelt, der Bestand wird, soweit wirt-
schaftlich und sinnvoll möglich, bezüglich der Barrierefreiheit optimiert. Die Checkliste für Barrierefrei-
heit ist Anlage dieser Beschlussvorlage (Anlage 5a-c).
Einsparungen
In Verhandlungen mit der Bezirksregierung konnten folgende Kosteneinsparungen durch Planungs -
und Bedarfsoptimierungen unter Beibehaltung der Gesamtkapazität erzielt werden:
Bauliche Standards der Bezirksregierung
- Sanitärausstattung in Keramik statt Edelstahl 0.166.000 €
- Wandfliesen nur Zargen hoch 0.161.000 €
- Regenerierküche statt Vollküche 0.084.000 €
- Ausstattung Außenanlagen über Nutzer / Betreiber 0.027.000 €
Summe 0.438.000 €
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V/0244/2025
Bauliche Standards der Stadt Münster
- Entfall der Fenstersanierung im Bestand 0.500.000 €
- Abweichungen von den Gebäudeleitlinien 0.485.000 €
Summe 0.985.000 €
Änderung der Belegungsstandards der Bezirksregierung
(Diese Einsparung sind nur im Gesamten bewertbar)
- Reduzierung der Flächenanforderungen von 6 m² auf 5 m² pro Person
- Verdichtung der Belegung in den Bestandgebäuden G06 und G07
- Umstrukturierung von G02 und Pforte
- Entfall eines weiteren Gebäudes 0
Summe 2.400.000 €
Gesamt: 3.823.000 €
Unabhängig von den zuvor genannten Punkten werden alle Möglichkeiten zur Kostenoptimierung
auch im weiteren Projektverlauf systematisch geprüft und bestmöglich umgesetzt.
Zu 3. Planung der Freianlagen:
Die Wiederherstellung und Anpassung der Freiflächen wird nach den Plänen vom Planungsbüro
Hahm, Osnabrück umgesetzt (siehe Anlage 03b). Kinderspielflächen sind in der zentralen Mitte veror-
tet.
Arten- und Baumschutz
- Fledermäuse:
An den Neubauten G01 sowie G02 sind in Absprache mit der ökologischen Baubegleitung je 3
Quartiershilfen für Fledermäuse eingeplant worden. Die Außenbeleuchtung auf dem Gelände
wird gezielt nach unten gerichtet, um die Lichtverschmutzung, u.a. für Fledermäuse, zu redu-
zieren.
- Allgemeiner Vogelschutz:
Auf große, zusammenhängende Glasfassaden wird weitgehend verzichtet, um Kollisionen zu
vermeiden.
- Baumbestand:
Für die Maßnahme mussten insgesamt 6 Bäume (Hainbuche, Rotdorn, Silberahorn) gerodet
werden, von denen 5 Bäume unter die Baumschutzsatzung fallen. Dies erfolgte bereits vorbe-
reitend für die Abbrucharbeiten auf dem zukünftigen ZUE-Gelände. Als Ersatz werden insge-
samt 13 Bäume auf dem gesamten Gelände gepflanzt.
Um den bestehenden und teilweise im Bebauungsplan festgesetzten Baumbestand währen d der
Bauphase zu schützen, wurde ein dendrologisches Fachgutachten erstellt. Dieses Gutachten dient
als Auflage für die vor Ort tätigen Unternehmen.
Die voraussichtlichen Kosten der Freianlagen betragen rund 3.740.000 EUR und sind in den Ge-
samtinvestitionskosten enthalten.
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V/0244/2025
Zu 4. Weiteres Vorgehen:
- Ausführungsplanung Neubau und Sanierung Bestand: Bis Q3 2025
- Ausschreibung Neubau als GU-Maßnahme mit dem Ziel: Auftragsvergabe in Q1 2026
- Ausschreibung Sanierung Bestand als separates Los beim GU, Start Sanierung in Q1 2026
- Abschluss Sanierung Bestand: Q1 2027
- Abschluss Neubau: Q4 2027
- Herrichtung Außenanlagen bis Q4 2027
Die Übergabe der Gesamtanlage an die Bezirksregierung erfolgt voraussichtlich im 4. Quartal 2027.
Die Inbetriebnahme und der Freizug der ZUE aus dem Yorkquartier ist von der Organisation durch die
Bezirksregierung abhängig. In Vorgesprächen wurde dafür ein benötigter Zeitraum von 6-9 Monaten
benannt.
i.V.
gez. Arno Minas
Stadtrat
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1 Lageplan
Anlage 2 Visualisierungen
Anlage 3a Auszüge der Entwurfsplanung Gebäude
Anlage 3b Entwurfsplanung Freianlagen
Anlage 4a-g Checklisten Nachhaltiges Bauen
Anlage 5a-c Checklisten Barrierefreies Bauen
Anlage 6 Kostenberechnung nach DIN 276
Anlage 7 Folgelastenberechnung
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (2)
- Warendorfer Straße 263
- Am Pulverschuppen
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0244/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 17.04.2025
- Erstellt
- 17.04.2025 08:59