Mandari Insight

V/0244/2025

Baubeschluss: Neubau der ZUE am Pulverschuppen

Vorlagen 17.04.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 21.05.2025, TOP 40

Anlage 7 - Folgelastenberechnung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 6 - Kostenberechnung nach DIN 276

· application/pdf

Ansehen

Anlage 5a-c - Checklisten Barrierefreies Bauen

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3a - Auszüge der Entwurfsplanung Gebäude

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 - Visualisierungen

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 - Lageplan

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3b - Entwurfsplanung Freianlagen

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4a-g - Checklisten Nachhaltiges Bauen

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage 7 - Folgelastenberechnung

2699 Zeichen

Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen) Aufgestellt am: 14.04.25
Amt: 23
A Investitionsmaßnahme
Produktgruppe: PG0111 Immobilienmanagement
Investitionsmaßnahme: ZUE Münster
Jahr der Fertigstellung: 2027
Nutzungsdauer Hochbau: 80 Jahre
Nutzungsdauer Außenanlagen: 40 Jahre
B Kapitalbedarf/ Finanzierung
Euro %
1. Zuschüsse und Zuweisungen 10.600.000,00 27,96
2. Beiträge 0,00 0,00
3. Eigenanteil Stadt Münster 27.317.000,00 72,04
Gesamt-Kapitalbedarf 37.917.000,00 100,00
C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme
Euro %
1. Grund und Boden 0,00 0,00
2. Baukosten 37.917.000,00 100,00
3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 0,00 0,00
4. Fahrzeug (e) 0,00 0,00
Gesamtkosten 37.917.000,00 100,00
D Folgeaufwendungen pro Jahr
Einmalig im
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem
Haushaltsjahr: Euro %
Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan -  €                  -  €                            -  €                   0,00
Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan
1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 410.480,00 24,99
2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00
3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 0,00 0,00
4. Haltung von Fahrzeugen 0,00 0,00
5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen 301.910,00 18,38
Zwischensumme 2027 712.390,00 43,37
Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan
6. Bilanzielle Abschreibungen 2027 520.340,00 31,68
Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan
7. Mieten und Pachten 0,00 0,00
8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0,00 0,00
Zwischensumme 2027 0,00 0,00
Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan
9. Fremdkapitalzinsen 2027 409.760,00 24,95
NACHRICHTLICH: Zinsen (3,0 %) 409.760 € p.a.
+ Tilgung (3 %) 819.510 € p.a.
= Schuldendienst 1.229.270 € p.a.
Summe Folgeaufwendungen
1.642.490,00 100,00
E Folgeerträge pro Jahr
Einmalig im
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem
Haushaltsjahr: Euro %
1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 0,00 0,00
2. Auflösung Sonderposten 2027 145.460,00 0,00
3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 0,00 0,00
4. Mieten und Pachten 0,00 0,00
5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge 0,00 0,00
Summe Folgeerträge
145.460,00 0,00
Einmalig im
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem
Haushaltsjahr: Euro
F Entfallende Aufwendungen pro Jahr 0,00
G Entfallende Erträge pro Jahr 0,00
H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro
insgesamt 1.497.030,00
in % der Gesamtkosten (vgl. C) 3,95
I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro
J Erläuterungen
Die einzelnen Beträge sind kaufmännisch auf ganze Zahlen gerundet; 
Zwischen- und Gesamtsummen zum Ausweis im Teilergebnisplan sind kaufmännisch auf volle 10 €-Beträge gerundet.

Anlage 6 - Kostenberechnung nach DIN 276

1107 Zeichen

23.43.0001 26.03.2025
Arbeitsplatznummer Name Datum
Neubau ZUE 4150 Projektstart Jahr 2024
Baumaßnahme Finanzstelle Fertigstellung Jahr 2027
Planungsstatus Baubeschluss
Anlage zur Vorlage V/0244/2025
Risiko 0%
Unvorhersehbares 0%
Baupreisindex 0%
Kostenberechnung
-  €                                  
1.223.060,00 €                  
13.663.500,00 €                
11.630.559,00 €                
3.709.555,00 €                  
-  €                                  
7.689.326,00 €                  
37.916.000,00 €                
-  €                                  
37.916.000,00 €                
Erläuterungen:
aufgestellt: WBI mit assmann münster GmbH
gesehen: Amt für Immobilienmanagement Koops, Wenzel, Krietemeyer
Kostenermittlung nach DIN 276
In den Gesamtkosten sind Kostenanteile der BZR und BImA in Höhe von 10.600.000 € enthalten.
Zuschläge:
KG 100 - Grundstück
KG 200 - Vorbereitende Maß.
KG 300 - Baukonstruktionen
KG 400 - Technische Anlagen
KG 500 - Außenanlagen
KG 600 - Beschaffungen
KG 700 - Baunebenkosten
Bauabschnitte
Summe KG 100-700
Summe Zuschläge
Gesamtkosten
Harald Koops

Anlage 5a-c - Checklisten Barrierefreies Bauen

11494 Zeichen

Anlage 3a zu den Gebäudeleitlinien 2020: 
„Barrierefreiheit / Design für alle“  
Stand: Januar 2022  
Anlage    zur Vorlage V/    /20   
 Neubau/ bauliche Erweiterung 
 Umbau im Bestand 
 Baumaßnahme ohne Relevanz für die Barrierefreiheit 
Mit der Realisierung der Baumaßnahme erhält das Gebäude folgende barrierefreie  
Erschließung/Ausstattung:  
Parkplätze für Menschen mit Behinderung  
 ja, Anzahl: Nach Stellplatzsatzung 
 Entfernung des Parkplatzes zum 
Haupteingang, ca. 47 m 
Anbindung an den ÖPNV 
Name der Haltestelle:  
 mit Hochbordstein 
 mit Blindenleitsystem 
 nein, Erläuterung:       
 Gestaltung entspricht den Vorgaben der 
DIN 18040-1 
Barrierefreie Erschließung/ Gebäudezugang  
 Verkehrsflächen ≥ 1,50 m Breite 
 Gebäudezugang leicht auffindbar  
 Haupteingang schwellenfrei 
 barrierefreie Erreichbarkeit/ Rampe 
  Einbindung in Blindenleitsystem 
 
 Automatiktür 
 Bewegungsfläche vor der Tür  
1,50 x 1,50 m 
 Sonstiges: 
Flure/ sonstige Verkehrsflächen   
 nutzbare lichte Breite ≥ 1,50 m 
 alle Etagen barrierefrei erreichbar 
 kontrastreiche Gestaltung 
 Etagen teilweise barrierefrei erreichbar 
 Erläuterung:       
Türen   
 leicht zu öffnen 
 Mindestbreite im Lichten ≥ 90 cm 
 
 Obentürschließer mit Freilauffunktion 
 kontrastreiche Gestaltung 
 
Aufzüge  
 Gestaltung gem. DIN 18040-1/ DIN EN 
81-70 Aufzüge Ausgabe 2018- 07 
 Sprachausgabe der Etagen  
 Notrufsystem auch für Menschen mit 
Hörbehinderung nutzbar 
 Bewegungs- und Wartefläche  
≥ 1,50 x 1,50 m  
 Spiegel an der Wand gegenüber der Tür 
 Klappsitz vorhanden 
 Erläuterung der Abweichungen:

2 
 
Treppen/ Rampen  
 Gestaltung entspricht den Vorgaben der 
DIN 18040-1 
 Bewegungsfläche vor Rampen 
 Handlauf in zwei Höhen 
 Stufenmarkierungen 
 
 beidseitiger Handlauf 
 Erläuterung der Abweichungen:  
  
  
Barrierefreie Sanitärräume  
 nach Geschlecht getrennte barrierefreie 
Toilette in jeder Sanitäranlage 
 separate geschlechtsneutrale barrierefreie 
Toilette in jeder Sanitäranlage 
 Gestaltung und Ausstattung entspricht den 
Vorgaben der DIN 18040-1 
 kontrastreiche Gestaltung 
 geruchsdichter selbstschließender 
Hygienebehälter 
 Wandhaken in zwei Höhen 
 Erläuterung der Abweichungen:       
 Wickelmöglichkeit für Kinder in einer  
Sanitäranlage 
 höhenverstellbare Pflegeliege vorhanden 
 Wandklappliege vorhanden 
 Sonstige Ausstattung, z. B. „Closomat“ : 
      
 
  
Orientierungshilfen  
 Informations-und Leitsystem nach dem 
Zwei-Sinne-Prinzip gem. DIN 18040-1 
Abschnitt 4.4 
 Orientierungstafeln in großer Schrift und in 
gut verständlicher Sprache (vgl. DIN 
32975) 
 Sicherung von Gefahrenstellen und 
gefährlichen Hindernissen 
 ausreichende und blendfreie Beleuchtung 
 kontrastreiche Gestaltung 
 Erläuterung der Abweichungen: 
Ortskenntins der Personen / Betreuendes 
Personal 
 
Taktile Informationen  
 taktiles Leitsystem (DIN 18040-1, 4.4) 
 Raumbeschriftung in Profilschrift und 
Brailleschrift 
 Aufmerksamkeitsfelder an Treppen oder 
Rampen 
 Sonstiges:       
 
 Handlaufenden an Treppen mit taktiler 
Etagenkennung 
 Klingelanlage mit Gegensprechfunktion 
am Eingangsbereich 
 Erläuterung der Abweichungen:       
 
Technische Hilfen für Menschen mit Hörbehinderungen 
 
 Notrufsystem/ Alarmsystem für Menschen 
mit eingeschränktem Hörvermögen 
 Raumakustische Maßnahmen (vgl. DIN 
18041), Erläuterung:       
 Induktionsschleife (vgl. DIN 18040-1), 
Raumbezeichnung:       
 Erläuterung der Abweichungen:       
 
Erläuterungen zur sonstigen Ausstattung, zu speziellen Räumen und 
Details:   
(z. B. Ruhe-/ Rückzugsbereiche, flexible Möblierung, Arbeitsplätze für Rollstuhlfahrende, 
Sitzgelegenheiten z. B. im Eingangsbereich mit Angaben zu Sitzhöhe, Rückenlehne, Armlehne etc.):

Anlage 3a zu den Gebäudeleitlinien 2020: 
„Barrierefreiheit / Design für alle“  
Stand: Januar 2022  
Anlage    zur Vorlage V/    /20   
 Neubau/ bauliche Erweiterung 
 Umbau im Bestand 
 Baumaßnahme ohne Relevanz für die Barrierefreiheit 
Mit der Realisierung der Baumaßnahme erhält das Gebäude folgende barrierefreie  
Erschließung/Ausstattung:  
Parkplätze für Menschen mit Behinderung  
 ja, Anzahl:       
 Entfernung des Parkplatzes zum 
Haupteingang,       
Anbindung an den ÖPNV 
Name der Haltestelle:  
 mit Hochbordstein 
 mit Blindenleitsystem 
 nein, Erläuterung: Es ist nicht davon 
auszugehen, dass die Bewohner über einen 
PKW verfügen 
 Gestaltung entspricht den Vorgaben der 
DIN 18040-1 
Barrierefreie Erschließung/ Gebäudezugang  
 Verkehrsflächen ≥ 1,50 m Breite 
 Gebäudezugang leicht auffindbar  
 Haupteingang schwellenfrei 
 barrierefreie Erreichbarkeit/ Rampe 
  Einbindung in Blindenleitsystem 
 
 Automatiktür 
 Bewegungsfläche vor der Tür  
1,50 x 1,50 m 
 Sonstiges: 
Flure/ sonstige Verkehrsflächen   
 nutzbare lichte Breite ≥ 1,50 m 
 alle Etagen barrierefrei erreichbar 
 kontrastreiche Gestaltung 
 Etagen teilweise barrierefrei erreichbar 
 Erläuterung:       
Türen   
 leicht zu öffnen 
 Mindestbreite im Lichten ≥ 90 cm 
 
 Obentürschließer mit Freilauffunktion 
 kontrastreiche Gestaltung 
 
Aufzüge  
 Gestaltung gem. DIN 18040-1/ DIN EN 
81-70 Aufzüge Ausgabe 2018- 07 
 Sprachausgabe der Etagen  
 Notrufsystem auch für Menschen mit 
Hörbehinderung nutzbar 
 Bewegungs- und Wartefläche  
≥ 1,50 x 1,50 m  
 Spiegel an der Wand gegenüber der Tür 
 Klappsitz vorhanden 
 Erläuterung der Abweichungen: 
Wohngebäude, kein öffentlicher Bau

2 
 
  
Treppen/ Rampen  
 Gestaltung entspricht den Vorgaben der 
DIN 18040-1 
 Bewegungsfläche vor Rampen 
 Handlauf in zwei Höhen 
 Stufenmarkierungen 
 
 beidseitiger Handlauf 
 Erläuterung der Abweichungen:  
  
  
Barrierefreie Sanitärräume  
 nach Geschlecht getrennte barrierefreie 
Toilette in jeder Sanitäranlage 
 separate geschlechtsneutrale barrierefreie 
Toilette in jeder Sanitäranlage 
 Gestaltung und Ausstattung entspricht den 
Vorgaben der DIN 18040-1 
 kontrastreiche Gestaltung 
 geruchsdichter selbstschließender 
Hygienebehälter 
 Wandhaken in zwei Höhen 
 Erläuterung der Abweichungen: 
Wohngebäude, kein öffentlicher Bau 
 Wickelmöglichkeit für Kinder in einer  
Sanitäranlage 
 höhenverstellbare Pflegeliege vorhanden 
 Wandklappliege vorhanden 
 Sonstige Ausstattung, z. B. „Closomat“ : 
      
 
  
Orientierungshilfen  
 Informations-und Leitsystem nach dem 
Zwei-Sinne-Prinzip gem. DIN 18040-1 
Abschnitt 4.4 
 Orientierungstafeln in großer Schrift und in 
gut verständlicher Sprache (vgl. DIN 
32975) 
 Sicherung von Gefahrenstellen und 
gefährlichen Hindernissen 
 ausreichende und blendfreie Beleuchtung 
 kontrastreiche Gestaltung 
 Erläuterung der Abweichungen: 
Wohngebäude, kein öffentlicher Bau 
 
Taktile Informationen  
 taktiles Leitsystem (DIN 18040-1, 4.4) 
 Raumbeschriftung in Profilschrift und 
Brailleschrift 
 Aufmerksamkeitsfelder an Treppen oder 
Rampen 
 Sonstiges:       
 
 Handlaufenden an Treppen mit taktiler 
Etagenkennung 
 Klingelanlage mit Gegensprechfunktion 
am Eingangsbereich 
 Erläuterung der Abweichungen: 
Wohngebäude, kein öffentlicher Bau 
 
Technische Hilfen für Menschen mit Hörbehinderungen 
 
 Notrufsystem/ Alarmsystem für Menschen 
mit eingeschränktem Hörvermögen 
 Raumakustische Maßnahmen (vgl. DIN 
18041), Erläuterung:       
 Induktionsschleife (vgl. DIN 18040-1), 
Raumbezeichnung:       
 Erläuterung der Abweichungen: 
Wohngebäude, kein öffentlicher Bau 
 
Erläuterungen zur sonstigen Ausstattung, zu speziellen Räumen und 
Details:   
(z. B. Ruhe-/ Rückzugsbereiche, flexible Möblierung, Arbeitsplätze für Rollstuhlfahrende, 
Sitzgelegenheiten z. B. im Eingangsbereich mit Angaben zu Sitzhöhe, Rückenlehne, Armlehne etc.):

Anlage 3a zu den Gebäudeleitlinien 2020: 
„Barrierefreiheit / Design für alle“  
Stand: Januar 2022  
Anlage    zur Vorlage V/    /20   
 Neubau/ bauliche Erweiterung 
 Umbau im Bestand 
 Baumaßnahme ohne Relevanz für die Barrierefreiheit 
Mit der Realisierung der Baumaßnahme erhält das Gebäude folgende barrierefreie  
Erschließung/Ausstattung:  
Parkplätze für Menschen mit Behinderung  
 ja, Anzahl:       
 Entfernung des Parkplatzes zum 
Haupteingang,       
Anbindung an den ÖPNV 
Name der Haltestelle:  
 mit Hochbordstein 
 mit Blindenleitsystem 
 nein, Erläuterung: Es ist nicht davon 
auszugehen, dass die Bewohner über einen 
PKW verfügen 
 Gestaltung entspricht den Vorgaben der 
DIN 18040-1 
Barrierefreie Erschließung/ Gebäudezugang  
 Verkehrsflächen ≥ 1,50 m Breite 
 Gebäudezugang leicht auffindbar  
 Haupteingang schwellenfrei 
 barrierefreie Erreichbarkeit/ Rampe 
  Einbindung in Blindenleitsystem 
 
 Automatiktür 
 Bewegungsfläche vor der Tür  
1,50 x 1,50 m 
 Sonstiges: 
Flure/ sonstige Verkehrsflächen   
 nutzbare lichte Breite ≥ 1,50 m 
 alle Etagen barrierefrei erreichbar 
 kontrastreiche Gestaltung 
 Etagen teilweise barrierefrei erreichbar 
 Erläuterung: Bestandsvorgaben 
Türen   
 leicht zu öffnen 
 Mindestbreite im Lichten ≥ 90 cm 
 
 Obentürschließer mit Freilauffunktion 
 kontrastreiche Gestaltung 
 
Aufzüge  
 Gestaltung gem. DIN 18040-1/ DIN EN 
81-70 Aufzüge Ausgabe 2018- 07 
 Sprachausgabe der Etagen  
 Notrufsystem auch für Menschen mit 
Hörbehinderung nutzbar 
 Bewegungs- und Wartefläche  
≥ 1,50 x 1,50 m  
 Spiegel an der Wand gegenüber der Tür 
 Klappsitz vorhanden 
 Erläuterung der Abweichungen:  
Bestandsbau ohne Aufzug

2 
 
  
Treppen/ Rampen  
 Gestaltung entspricht den Vorgaben der 
DIN 18040-1 
 Bewegungsfläche vor Rampen 
 Handlauf in zwei Höhen 
 Stufenmarkierungen 
 
 beidseitiger Handlauf 
 Erläuterung der Abweichungen:  
  
  
Barrierefreie Sanitärräume  
 nach Geschlecht getrennte barrierefreie 
Toilette in jeder Sanitäranlage 
 separate geschlechtsneutrale barrierefreie 
Toilette in jeder Sanitäranlage 
 Gestaltung und Ausstattung entspricht den 
Vorgaben der DIN 18040-1 
 kontrastreiche Gestaltung 
 geruchsdichter selbstschließender 
Hygienebehälter 
 Wandhaken in zwei Höhen 
 Erläuterung der Abweichungen: 
Wohngebäude, kein öffentlicher Bau 
 Wickelmöglichkeit für Kinder in einer  
Sanitäranlage 
 höhenverstellbare Pflegeliege vorhanden 
 Wandklappliege vorhanden 
 Sonstige Ausstattung, z. B. „Closomat“ : 
      
 
  
Orientierungshilfen  
 Informations-und Leitsystem nach dem 
Zwei-Sinne-Prinzip gem. DIN 18040-1 
Abschnitt 4.4 
 Orientierungstafeln in großer Schrift und in 
gut verständlicher Sprache (vgl. DIN 
32975) 
 Sicherung von Gefahrenstellen und 
gefährlichen Hindernissen 
 ausreichende und blendfreie Beleuchtung 
 kontrastreiche Gestaltung 
 Erläuterung der Abweichungen: 
Wohngebäude, kein öffentlicher Bau 
 
Taktile Informationen  
 taktiles Leitsystem (DIN 18040-1, 4.4) 
 Raumbeschriftung in Profilschrift und 
Brailleschrift 
 Aufmerksamkeitsfelder an Treppen oder 
Rampen 
 Sonstiges:       
 
 Handlaufenden an Treppen mit taktiler 
Etagenkennung 
 Klingelanlage mit Gegensprechfunktion 
am Eingangsbereich 
 Erläuterung der Abweichungen: 
Wohngebäude, kein öffentlicher Bau 
 
Technische Hilfen für Menschen mit Hörbehinderungen 
 
 Notrufsystem/ Alarmsystem für Menschen 
mit eingeschränktem Hörvermögen 
 Raumakustische Maßnahmen (vgl. DIN 
18041), Erläuterung:       
 Induktionsschleife (vgl. DIN 18040-1), 
Raumbezeichnung:       
 Erläuterung der Abweichungen: 
Wohngebäude, kein öffentlicher Bau 
 
Erläuterungen zur sonstigen Ausstattung, zu speziellen Räumen und 
Details:   
(z. B. Ruhe-/ Rückzugsbereiche, flexible Möblierung, Arbeitsplätze für Rollstuhlfahrende, 
Sitzgelegenheiten z. B. im Eingangsbereich mit Angaben zu Sitzhöhe, Rückenlehne, Armlehne etc.):

Anlage A

2143 Zeichen

Anlage A zur V/0244/2025 
Kurzüberblick 
Baubeschluss für den Neubau einer zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) für Geflüchtete 
am Standort Pulverschuppen in Form eines Gebäudeensembles. Die Maßnahme umfasst den 
Neubau von 2 Wohngebäuden, einem zentralen Versorgungsgebäudes sowie die Teilsanierung 
und Instandsetzung von 3 Bestandsgebäuden, incl. Herstellung der Außenanlagen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi-
ckeln: 
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität 
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft 
 Wir werden Münster auf der Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „Toleranz durch 
Dialog“ zu einer weltoffenen Stadt weiterentwickeln 
 
Das Teilziel lautet „Errichtung einer ZUE“.  
Zielerreichung: Beim Projekt ist die Entwurfsplanung abgeschlossen. Nach heutigem Stand ist 
eine Fertigstellung der Baumaßnahmen im 4. Quartal 2027 vorgesehen. Die Inbetriebnahme 
wird durch die BZR organisiert. Es ist mit einem finanziellen Bedarf von 37,384 Mio. Euro zu 
kalkulieren. Darin sind Kostenanteile der BZR und der BImA in Höhe von ca. 10,6 Mio. € ent-
halten. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0111 Immobilienmanagement 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten?  Ja  Nein x teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein x teilw. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Grundlage sind die Ratsbeschlüsse V/0052/2018 und V/0128/2019 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Mit der Vorlage wird das Querschnittsthema Migration behandelt. Neben der vorrangigen Aufgabe 
der menschenwürdigen Unterbringung geflüchteter Menschen stehen dabei Fragen der gesell-
schaftlichen Integration im Vordergrund.

Anlage 3a - Auszüge der Entwurfsplanung Gebäude

1042 Zeichen

Planauszüge (o.M.) Gebäudeplanung ZUE - Gebäude 01 Neubau Wohnnutzung 
 
EG 
 
 
 
 
 
 
 
1.+2.OG

Planauszüge (o.M.) Gebäudeplanung ZUE - Gebäude 02 Neubau Wohnnutzung 
 
EG 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1.+2.OG

Planauszüge (o.M.) Gebäudeplanung ZUE - Gebäude 03 Neubau zentrales Versorgungsgebäude 
EG 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
OG

Planauszüge (o.M.) Gebäudeplanung ZUE - Gebäude 03 Neubau zentrales Versorgungsgebäude

Planauszüge (o.M.) Gebäudeplanung ZUE - Gebäude 04 Bestand „Haus Thüringen“ 
    
 EG     1.OG            2.OG        3.OG 
          
 Längsschnitt      Querschnitt   Ansicht Süd       Ansicht Ost

Planauszüge (o.M.) Gebäudeplanung ZUE - Gebäude 06 Bestand Wohnnutzung  
 
 
 
 
 
 
 
EG                                                                Querschnitt 
 
 
 
 
 
 
 
OG                Ansicht Nord 
  
 
 
Ansicht Ost

Planauszüge (o.M.) Gebäudeplanung ZUE - Gebäude 07 Bestand Wohnnutzung 
          EG 
 
 
 
 
              
 
 
 
 
 
          OG  
Querschnitt  
Ansicht Süd  
Ansicht Nord  
Ansicht Ost  
Ansicht West

Anlage 2 - Visualisierungen

75 Zeichen

Anlage 02 zu Vorlage 244/2025 
Visualisierungen ZUE  © assmann münster GmbH

Anlage 1 - Lageplan

88 Zeichen

Anlage 01 zu Vorlage 244/2025 
Lageplan ZUE Münster – Am Pulverschuppen 
Bestand 
Neubau

Anlage 3b - Entwurfsplanung Freianlagen

81 Zeichen

G 05 
Anlage 03b zu Vorlage 244/2025 
Freiraumplanung ZUE  © assmann münster GmbH

Anlage 4a-g - Checklisten Nachhaltiges Bauen

21813 Zeichen

FB23-04_04-58_Gebaeudeleitlinien_Anlage_2//23.03.21//Änd.01  
 
 
Stand: März 2021 
 
Anlage 2 zu den Gebäudeleitlinien 2020 
Checkliste  nachhaltiges  Bauen 
 
 
Standort: Münster, Warendorfer Str. 263, zentrale Unterkunftseinrichtung, 
Neubau G01 Wohngebäude 
Vorlagen-Nr.: V/0244/2025  Anlage: 4a  
          
Energetische Standards 
1. Art des Bauvorhabens 
 Neubau oder Anmietung mit Nutzungsdauer über 10 
Jahre  
 Neubau oder Anmietung mit Nutzungsdauer unter 10 
Jahre 
 Grundlegende Gebäudesanierung 
 Sanierung Einzelbauteil/e 
 Aufstellung von Containern 
 Sonstiges        Erläuterung:       
 
2. Wärmeschutz 
2.1 Grundlegende Gebäudesanierung 
Jahres-Heizwärmebedarf bezogen auf Bruttogrundfläche (BGF) gem. Rechenverfahren des 
Passivhaus- instituts Darmstadt in der aktuellen Fassung 
 
Anforderung:       kWh /(m2)    Berechnet:      kWh /(m2)  
Erläuterung:        
Erwartete Energieeinsparung:     ca. kWh       ca. CO2-Einsparung:      t/a 
 
Einhaltung der geforderten U-Werte der wärmeübertragenden Bauteile gem. Anlage 4 der 
Gebäudeleitlinien werden eingehalten: 
Ja:  Nein:  
Erläuterung:       
 
Luftdichtigkeit des Gebäudes (gem. DIN 4108 T2 und T7) 
  n50 =< 1,0 –n   n50 =< 0,6 –n 
 
2.2 Sanierung Einzelbauteil/e 
Beschreibung der Maßnahme:       
 
Bauteilzustand: 
 Originalzustand Erstellung  Bereits Saniert 
Erläuterung:        
 
Einhaltung der Gebäudeleitlinien:    Ja    Nein 
Erläuterung:        
 
Erwartete Energieeinsparung:     ca. kWh       ca. CO2-Einsparung:           t/a

FB23-04_04-58_Gebaeudeleitlinien_Anlage_2//23.03.21//Änd.01  
 
2.3 Aufstellung von Containern 
 gem. Gebäudeenergiegesetz (§2, 6) gelten keine Anforderungen an den baulichen 
Wärmeschutz 
 
3. Neubau / Anmietung 
Das Null-Emissions-Haus wird wie folgt eingehalten: 
Vorhandene Emissionen:  4,39 kg CO2 
Vermiedene Emissionen:       kg CO2 
Jahres-Heizwärmebedarf bezogen auf Bruttogrundfläche (BGF) gem. Rechenverfahren des 
Passivhausinstituts Darmstadt in der aktuellen Fassung 
Anforderung: 44,85 kWh /(m2)    Berechnet: 23,79 kWh /(m2)  
Erläuterung:  Dargestellt ist der berechnete Primärenergiebedarf nach DIN V 18599 
 
4. Wärmeerzeugung 
 GUD-Fernwärme  KWK-Nahwärme   Gas   Öl   Geothermie 
 alternative Verfahren  Anschluss an bestehende Anlage 
Erläuterung: Zentralheizung Pellet / feste Biomasse (Nahwärmenetz)  
 
5. Aktive Solarenergienutzung 
 Warmwassererzeugung  Beheizung  
 Stromerzeugung, PV-Anlage mit  47 kWp;  
 Batteriespeicher mit        kWh 
Erwartete Energieeinsparung:     ca. 40.333 kWh/a ca. CO2-Einsparung:   14,35  t/a 
 
6. Sommerlicher Wärmeschutz 
 Feststehender Sonnenschutz 
 Lamellen oder Rollläden 
Erläuterung: zusätzlich: 3-fach Sonnenschutzverglasung 
Übertemperaturgradstunden: Anforderung: 450 Berechnet:     max. 366 Gh/a  
 
Sonstige Nachhaltigkeits-Kriterien 
 
1. Einsatz von durch Ratsbeschlüsse indizierten Baustoffen  
PVC   Nein   Ja 
Tropenholz  Nein   Ja 
Begründung für Einsatz: Kosteneinsparung 
 
2. Zielwerte für schadstoffarmes Bauen 
 Zielwert TVOC < 1000 μg/m³  (Standard) 
 Zielwert TVOC < 500 μg/m³   (Kindergärten und Schulen)  
 Zielwert Formaldehyd < 60 μg/m³ 
 
Einhaltung dieser Zielwerte soll erreicht werden durch  
 Verwendung ggf. zertifizierter Materialien (z. B. Blauer Engel) 
 Verwendung von Naturbaustoffen 
 Überprüfung der Luftschadstoffe mittels Raumluftmessungen. 
 
3. Sonstiges: (z. B. Regenwassernutzung) 
      
4. Gründach 
 Ja 315 m2 
 Nein Begründung        
 
aufgestellt: assmann münster GmbH geprüft: H. Koops 
Amt für Immobilienmanagement

FB23-04_04-58_Gebaeudeleitlinien_Anlage_2//23.03.21//Änd.01  
 
 
Stand: März 2021 
 
Anlage 2 zu den Gebäudeleitlinien 2020 
Checkliste  nachhaltiges  Bauen 
 
 
Standort: Münster, Warendorfer Str. 263, zentrale Unterkunftseinrichtung, 
Neubau G02 Wohngebäude 
Vorlagen-Nr.: V/0244/2025 Anlage: 4b  
          
Energetische Standards 
1. Art des Bauvorhabens 
 Neubau oder Anmietung mit Nutzungsdauer über 10 
Jahre  
 Neubau oder Anmietung mit Nutzungsdauer unter 10 
Jahre 
 Grundlegende Gebäudesanierung 
 Sanierung Einzelbauteil/e 
 Aufstellung von Containern 
 Sonstiges          Erläuterung:       
 
2. Wärmeschutz 
2.1 Grundlegende Gebäudesanierung 
Jahres-Heizwärmebedarf bezogen auf Bruttogrundfläche (BGF) gem. Rechenverfahren des 
Passivhausinstituts Darmstadt in der aktuellen Fassung 
 
Anforderung:       kWh /(m2)    Berechnet:      kWh /(m2)  
Erläuterung:        
 
Erwartete Energieeinsparung:     ca. kWh       ca. CO2-Einsparung:      t/a 
 
Einhaltung der geforderten U-Werte der wärmeübertragenden Bauteile gem. Anlage 4 der 
Gebäudeleitlinien werden eingehalten: 
Ja:  Nein:        Erläuterung:       
 
Luftdichtigkeit des Gebäudes (gem. DIN 4108 T2 und T7) 
  n50 =< 1,0 –n   n50 =< 0,6 –n 
 
2.2 Sanierung Einzelbauteil/e 
Beschreibung der Maßnahme:       
 
Bauteilzustand: 
 Originalzustand Erstellung  Bereits Saniert 
Erläuterung:        
 
Einhaltung der Gebäudeleitlinien:    Ja    Nein 
Erläuterung:        
 
Erwartete Energieeinsparung:     ca. kWh       ca. CO2-Einsparung:           t/a

FB23-04_04-58_Gebaeudeleitlinien_Anlage_2//23.03.21//Änd.01  
 
2.3 Aufstellung von Containern 
 gem. Gebäudeenergiegesetz (§2, 6) gelten keine Anforderungen an den baulichen 
Wärmeschutz 
 
3. Neubau / Anmietung 
Das Null-Emissions-Haus wird wie folgt eingehalten: 
Vorhandene Emissionen:    4,76 kg CO2 
Vermiedene Emissionen:       kg CO2      Erläuterung: wohnungsähnliche Nutzung 
 
Jahres-Heizwärmebedarf bezogen auf Bruttogrundfläche (BGF) gem. Rechenverfahren des 
Passivhausinstituts Darmstadt in der aktuellen Fassung 
Anforderung: 44,85 kWh /(m2)    Berechnet: 23,79 kWh /(m2)  
Erläuterung:  Dargestellt ist der berechnete Primärenergiebedarf nach DIN V 18599 
 
4. Wärmeerzeugung 
 GUD-Fernwärme  KWK-Nahwärme   Gas   Öl   Geothermie 
 alternative Verfahren  Anschluss an bestehende Anlage 
Erläuterung: Zentralheizung Pellet / feste Biomasse (Nahwärmenetz) 
 
5. Aktive Solarenergienutzung 
 Warmwassererzeugung  Beheizung  
 Stromerzeugung, PV-Anlage mit  47 kWp;  
 Batteriespeicher mit        kWh 
Erwartete Energieeinsparung:     ca. 40.334 kWh/a      ca. CO2-Einsparung:    14,35  t/a 
 
6. Sommerlicher Wärmeschutz 
 Feststehender Sonnenschutz 
 Lamellen oder Rollläden 
Erläuterung: zusätzlich: 3-fach Sonnenschutzverglasung 
Übertemperaturgradstunden: Anforderung: 450 Berechnet:    max. 366 Gh/a  
 
Sonstige Nachhaltigkeits-Kriterien 
 
1. Einsatz von durch Ratsbeschlüsse indizierten Baustoffen  
PVC   Nein   Ja 
Tropenholz  Nein   Ja    
Begründung für Einsatz: Kosteneinsparung 
 
2. Zielwerte für schadstoffarmes Bauen 
 Zielwert TVOC < 1000 μg/m³  (Standard) 
 Zielwert TVOC < 500 μg/m³   (Kindergärten und Schulen)  
 Zielwert Formaldehyd < 60 μg/m³ 
 
Einhaltung dieser Zielwerte soll erreicht werden durch  
 Verwendung ggf. zertifizierter Materialien (z. B. Blauer Engel) 
 Verwendung von Naturbaustoffen 
 Überprüfung der Luftschadstoffe mittels Raumluftmessungen. 
 
3. Sonstiges: (z. B. Regenwassernutzung) 
      
4. Gründach 
 Ja 289 m2 
 Nein Begründung        
 
aufgestellt: assmann münster GmbH geprüft: H.Koops 
Amt für Immobilienmanagement

FB23-04_04-58_Gebaeudeleitlinien_Anlage_2//23.03.21//Änd.01  
 
 
Stand: März 2021 
 
Anlage 2 zu den Gebäudeleitlinien 2020 
Checkliste  nachhaltiges  Bauen 
 
 
Standort: Münster, Warendorfer Str. 263, zentrale Unterkunftseinrichtung, 
Neubau G03 zentrales Funktionsgebäude (incl. Mensa) 
Vorlagen-Nr.: V/0244/2025       Anlage: 4c  
          
Energetische Standards 
1. Art des Bauvorhabens 
 Neubau oder Anmietung mit Nutzungsdauer über 10 
Jahre  
 Neubau oder Anmietung mit Nutzungsdauer unter 10 
Jahre 
 Grundlegende Gebäudesanierung 
 Sanierung Einzelbauteil/e 
 Aufstellung von Containern 
 Sonstiges 
Erläuterung:       
 
2. Wärmeschutz 
2.1 Grundlegende Gebäudesanierung 
Jahres-Heizwärmebedarf bezogen auf Bruttogrundfläche (BGF) gem. Rechenverfahren des 
Passivhausinstituts Darmstadt in der aktuellen Fassung 
 
Anforderung:       kWh /(m2)    Berechnet:      kWh /(m2)  
Erläuterung:        
Erwartete Energieeinsparung:     ca. kWh       ca. CO2-Einsparung:     t/a 
 
Einhaltung der geforderten U-Werte der wärmeübertragenden Bauteile gem. Anlage 4 der 
Gebäudeleitlinien werden eingehalten: 
Ja:  Nein:  Erläuterung:       
 
Luftdichtigkeit des Gebäudes (gem. DIN 4108 T2 und T7) 
  n50 =< 1,0 –n   n50 =< 0,6 –n 
 
2.2 Sanierung Einzelbauteil/e 
Beschreibung der Maßnahme:       
 
Bauteilzustand: 
 Originalzustand Erstellung  Bereits Saniert 
Erläuterung:        
 
Einhaltung der Gebäudeleitlinien:    Ja    Nein 
Erläuterung:        
Erwartete Energieeinsparung:     ca. kWh       ca. CO2-Einsparung:           t/a

FB23-04_04-58_Gebaeudeleitlinien_Anlage_2//23.03.21//Änd.01  
2.3 Aufstellung von Containern 
 gem. Gebäudeenergiegesetz (§2, 6) gelten keine Anforderungen an den baulichen 
Wärmeschutz 
 
3. Neubau / Anmietung 
Das Null-Emissions-Haus wird nicht eingehalten: 
Vorhandene Emissionen:  11,03 kg CO2/qm a = 228.541 kg CO2/a 
Vermiedene Emissionen:  60.000 kg CO2/a 
Erläuterung: Holzpellett-Nahwärme-Konzept sowie ein hoher Strombedarf durch Mensabetrieb  
 
Jahres-Heizwärmebedarf bezogen auf Bruttogrundfläche (BGF) gem. Rechenverfahren des 
Passivhausinstituts Darmstadt in der aktuellen Fassung 
Anforderung: 20,00 kWh /(m2)    Berechnet: 20,00 kWh /(m2)  
Erläuterung:        
 
4. Wärmeerzeugung 
 GUD-Fernwärme  KWK-Nahwärme   Gas   Öl   Geothermie 
 alternative Verfahren  Anschluss an bestehende Anlage 
Erläuterung: Zentralheizung Pellet / feste Biomasse (Nahwärmenetz)  
 
5. Aktive Solarenergienutzung 
 Warmwassererzeugung  Beheizung  
 Stromerzeugung, PV-Anlage mit  139 kWp;  
 Batteriespeicher mit        kWh 
Erwartete Energieeinsparung:     ca. 119.285 kWh      ca. CO2-Einsparung:    42,42  t/a 
 
6. Sommerlicher Wärmeschutz 
 Feststehender Sonnenschutz 
 Lamellen oder Rollläden 
Erläuterung: zusätzlich: 3-fach Sonnenschutzverglasung 
Übertemperaturgradstunden: Anforderung: 450 Berechnet:     max. 366 Gh/a  
 
Sonstige Nachhaltigkeits-Kriterien 
 
1. Einsatz von durch Ratsbeschlüsse indizierten Baustoffen  
PVC   Nein   Ja 
Tropenholz  Nein   Ja 
Begründung für Einsatz: Kosteneinsparung 
 
2. Zielwerte für schadstoffarmes Bauen 
 Zielwert TVOC < 1000 μg/m³  (Standard) 
 Zielwert TVOC < 500 μg/m³   (Kindergärten und Schulen)  
 Zielwert Formaldehyd < 60 μg/m³ 
 
Einhaltung dieser Zielwerte soll erreicht werden durch  
 Verwendung ggf. zertifizierter Materialien (z. B. Blauer Engel) 
 Verwendung von Naturbaustoffen 
 Überprüfung der Luftschadstoffe mittels Raumluftmessungen. 
 
3. Sonstiges: (z. B. Regenwassernutzung) 
      
4. Gründach 
 Ja 1334 m2        Nein Begründung        
 
aufgestellt: assmann münster GmbH geprüft: H. Koops 
Amt für Immobilienmanagement

FB23-04_04-58_Gebaeudeleitlinien_Anlage_2//23.03.21// Änd.01   
 
 
Stand: März 2021 
 
Anlage 2 zu den Gebäudeleitlinien 2020 
Checkliste nachhaltiges Bauen  
 
 
Standort: Münster, Warendorfer Str. 263, zentrale Unterkunftseinrichtung, 
Bestand G04 Bestandsumbau (Technik, Personal, Kinderbetreuung)  
Vorlagen-Nr.: V/0616/2024    Anlage: 4d  
          
Energetische Standards  
1. Art des Bauvorhabens  
 Neubau oder Anmietung mit Nutzungsdauer über 10 Jahre  
 Neubau oder Anmietung mit Nutzungsdauer unter 10 Jahre 
 Grundlegende Gebäudesanierung 
 Sanierung Einzelbauteil/e 
 Aufstellung von Containern 
 Sonstiges 
Erläuterung: Bestand bleibt unverändert, Fenster werden ausgetauscht  
 
2. Wärmeschutz  
2.1 Grundlegende Gebäudesanierung 
Jahres-Heizwärmebedarf bezogen auf Bruttogrundfläche (BGF) gem. Rechenverfahren des 
Passivhausinstituts Darmstadt in der aktuellen Fassung  
 
Anforderung:       kWh /(m 2)    Berechnet:      kWh /(m2)  
Erläuterung:        
Erwartete Energieeinsparung:     ca. kWh       ca. CO 2-Einsparung:      t/a 
 
Einhaltung der geforderten U-Werte der wärmeübertragenden Bauteile gem. Anlage 4 der 
Gebäudeleitlinien werden eingehalten:  
Ja:  Nein:      Erläuterung:       
 
Luftdichtigkeit des Gebäudes (gem. DIN 4108 T2 und T7) 
  n50 =< 1,0 –n   n50 =< 0,6 –n 
 
2.2 Sanierung Einzelbauteil/e 
Beschreibung der Maßnahme: Austausch Bestandsfenster 
 
Bauteilzustand: 
 Originalzustand Erstellung  Bereits Saniert 
Erläuterung:        
 
Einhaltung der Gebäudeleitlinien:        Ja    Nein
Erläuterung:
 E
rwartete Energieeinsparung:      
CO2-Einsparung:

FB23-04_04-58_Gebaeudeleitlinien_Anlage_2//23.03.21// Änd.01   
 
2.3 Aufstellung von Containern 
 gem. Gebäudeenergiegesetz (§2, 6) gelten keine Anforderungen an den baulichen 
Wärmeschutz 
 
3. Neubau / Anmietung  
Das Null-Emissions-Haus wird wie folgt eingehalten: 
Vorhandene Emissionen:       kg CO 2 
Vermiedene Emissionen:       kg CO 2      Erläuterung:       
Jahres-Heizwärmebedarf bezogen auf Bruttogrundfläche (BGF) gem. Rechenverfahren des 
Passivhausinstituts Darmstadt in der aktuellen Fassung 
Anforderung:       kWh /(m 2) Berechnet:      kWh /(m2)      Erläuterung:        
 
4. Wärmeerzeugung  
 GUD-Fernwärme  KWK-Nahwärme   Gas   Öl   Geothermie 
 alternative Verfahren  Anschluss an bestehende Anlage 
Erläuterung: Zentralheizung Pellet/ feste Biomasse (Nahwärmenetz)  
 
5. Aktive Solarenergienutzung  
 Warmwassererzeugung  Beheizung  
 Stromerzeugung, PV-Anlage mit        kWp;  
 Batteriespeicher mit        kWh 
Erwartete Energieeinsparung:     ca. kWh       ca. CO 2-Einsparung:           t/a 
 
6. Sommerlicher Wärmeschutz 
 Feststehender Sonnenschutz 
 Lamellen oder Rollläden 
Erläuterung: zusätzlich: 3-fach Sonnenschutzverglasung 
Übertemperaturgradstunden:  
Anforderung: keine Anforderung  Berechnet:     Kein Nachweis         
 
Sonstige Nachhaltigkeits-Kriterien  
 
1. Einsatz von durch Ratsbeschlüsse indizierten Bau stoffen  
PVC   Nein   Ja 
Tropenholz  Nein   Ja 
Begründung für Einsatz:       
 
2. Zielwerte für schadstoffarmes Bauen  
 Zielwert TVOC < 1000 μg/m³  (Standard)  
 Zielwert TVOC < 500 μg/m³   (Kindergärten und Schu len)  
 Zielwert Formaldehyd < 60 μg/m³  
 
Einhaltung dieser Zielwerte soll erreicht werden durch  
 Verwendung ggf. zertifizierter Materialien (z. B. Blauer Engel) 
 Verwendung von Naturbaustoffen 
 Überprüfung der Luftschadstoffe mittels Raumluftmessungen. 
 
3. Sonstiges: (z. B. Regenwassernutzung)  
 
4. Gründach  
 Ja       m 2 
 Nein           Begründung: Es erfolgt keine Dachsa nierung   
 
aufgestellt: assmann münster GmbH geprüft: H. Koops  
Amt für Immobilienmanagement

FB23-04_04-58_Gebaeudeleitlinien_Anlage_2//23.03.21// Änd.01   
 
 
Stand: März 2021 
 
Anlage 2 zu den Gebäudeleitlinien 2020 
Checkliste nachhaltiges Bauen  
 
 
Standort: Münster, Warendorfer Str. 263, zentrale Unterkunftseinrichtung, 
Bestand G06 Wohngebäude Bestandssanierung  
Vorlagen-Nr.: V/0616/2024  Anlage: 4f  
          
Energetische Standards  
1. Art des Bauvorhabens  
 Neubau oder Anmietung mit Nutzungsdauer über 10 
Jahre  
 Neubau oder Anmietung mit Nutzungsdauer unter 10 
Jahre 
 Grundlegende Gebäudesanierung 
 Sanierung Einzelbauteil/e 
 Aufstellung von Containern 
Erläuterung:  Austausch Fenster, Dachsanierung  
 
2. Wärmeschutz  
2.1 Grundlegende Gebäudesanierung 
Jahres-Heizwärmebedarf bezogen auf Bruttogrundfläche (BGF) gem. Rechenverfahren des 
Passivhausinstituts Darmstadt in der aktuellen Fassung  
 
Anforderung:       kWh /(m 2)    Berechnet:      kWh /(m2)  
Erläuterung:        
Erwartete Energieeinsparung:     ca. kWh       ca. CO 2-Einsparung:      t/a 
 
Einhaltung der geforderten U-Werte der wärmeübertragenden Bauteile gem. Anlage 4 der 
Gebäudeleitlinien werden eingehalten:  
Ja:  Nein:     Erläuterung:       
 
Luftdichtigkeit des Gebäudes (gem. DIN 4108 T2 und T7) 
  n50 =< 1,0 –n   n50 =< 0,6 –n 
 
2.2 Sanierung Einzelbauteil/e 
Beschreibung der Maßnahme: Austausch Bestandsfenster; Erneuerung Dachaufbau 
 B
auteilzustand:    Originalzustand Erstellung      Bereits Saniert   Erläuterung:
Einhaltung der Gebäudeleitlinien:    Ja    Nein     Erläuterung:
Dach:  U < 0,18 W/m²K
 E
rwartete Energieeinsparung:      ca. 23.356 kWh
 CO2-Einsparung:                          ca. 4,75 t/a

FB23-04_04-58_Gebaeudeleitlinien_Anlage_2//23.03.21// Änd.01   
2.3 Aufstellung von Containern 
 gem. Gebäudeenergiegesetz (§2, 6) gelten keine Anforderungen an den baulichen 
Wärmeschutz 
 
3. Neubau / Anmietung  
Das Null-Emissions-Haus wird wie folgt eingehalten: 
Vorhandene Emissionen:       kg CO 2 
Vermiedene Emissionen:       kg CO 2 
Erläuterung:       
Jahres-Heizwärmebedarf bezogen auf Bruttogrundfläche (BGF) gem. Rechenverfahren des 
Passivhausinstituts Darmstadt in der aktuellen Fassung 
Anforderung:       kWh /(m 2)    Berechnet:      kWh /(m2)  
 
4. Wärmeerzeugung  
 GUD-Fernwärme  KWK-Nahwärme   Gas   Öl   Geothermie 
 alternative Verfahren  Anschluss an bestehende Anlage 
Erläuterung: Zentralheizung Pellet/ feste Biomasse (Nahwärmenetz)  
 
5. Aktive Solarenergienutzung  
 Warmwassererzeugung  Beheizung  
 Stromerzeugung, PV-Anlage mit 17 kWp;  
 Batteriespeicher mit        kWh 
Erwartete Energieeinsparung:     ca. 14.589 kWh     ca. CO 2-Einsparung:   5,19  t/a 
 
6. Sommerlicher Wärmeschutz 
 Feststehender Sonnenschutz 
 Lamellen oder Rollläden 
Erläuterung: zusätzlich: 3-fach Sonnenschutzverglasung 
Übertemperaturgradstunden:  
Anforderung: Keine Anforderung    Berechnet:     Kein Nachweis   
 
Sonstige Nachhaltigkeits-Kriterien  
 
1. Einsatz von durch Ratsbeschlüsse indizierten Bau stoffen  
PVC   Nein   Ja 
Tropenholz  Nein   Ja 
Begründung für Einsatz:       
 
2. Zielwerte für schadstoffarmes Bauen  
 Zielwert TVOC < 1000 μg/m³  (Standard)  
 Zielwert TVOC < 500 μg/m³   (Kindergärten und Schu len)  
 Zielwert Formaldehyd < 60 μg/m³  
 
Einhaltung dieser Zielwerte soll erreicht werden durch  
 Verwendung ggf. zertifizierter Materialien (z. B. Blauer Engel) 
 Verwendung von Naturbaustoffen 
 Überprüfung der Luftschadstoffe mittels Raumluftmessungen. 
 
3. Sonstiges: (z. B. Regenwassernutzung)  
      
4. Gründach  
 Ja 455 m 2 
 Nein Begründung        
 
aufgestellt: assmann münster GmbH geprüft: H. Koops  
Amt für Immobilienmanagement

FB23-04_04-58_Gebaeudeleitlinien_Anlage_2//23.03.21// Änd.01   
 
 
Stand: März 2021 
 
Anlage 2 zu den Gebäudeleitlinien 2020 
Checkliste nachhaltiges Bauen  
 
 
Standort: Münster, Warendorfer Str. 263, zentrale Unterkunftseinrichtung, 
Bestand G07 Wohngebäude Bestandssanierung  
Vorlagen-Nr.: V/0616/2024  Anlage: 4g  
          
Energetische Standards  
1. Art des Bauvorhabens  
 Neubau oder Anmietung mit Nutzungsdauer über 10 
Jahre  
 Neubau oder Anmietung mit Nutzungsdauer unter 10 
Jahre 
 Grundlegende Gebäudesanierung 
 Sanierung Einzelbauteil/e 
 Aufstellung von Containern 
x Sonstiges   Erläuterung: Austausch Fenster, Dachsanierung  
 
2. Wärmeschutz  
2.1 Grundlegende Gebäudesanierung 
Jahres-Heizwärmebedarf bezogen auf Bruttogrundfläche (BGF) gem. Rechenverfahren des 
Passivhaus- instituts Darmstadt in der aktuellen Fa ssung  
 
Anforderung:       kWh /(m 2)    Berechnet:      kWh /(m2)  
Erläuterung:        
Erwartete Energieeinsparung:     ca. kWh       ca. CO 2-Einsparung:           t/a 
 
Einhaltung der geforderten U-Werte der wärmeübertragenden Bauteile gem. Anlage 4 der 
Gebäudeleitlinien werden eingehalten:  
Ja:  Nein:            Erläuterung:       
 
Luftdichtigkeit des Gebäudes (gem. DIN 4108 T2 und T7) 
  n50 =< 1,0 –n   n50 =< 0,6 –n 
 
2.2 Sanierung Einzelbauteil/e 
Beschreibung der Maßnahme: Austausch Bestandsfenster; Erneuerung Dachaufbau 
 B
auteilzustand:
 Originalzustand Erstellung  Bereits Saniert                    Erläuterung:
Einhaltung der Gebäudeleitlinien:    Ja   Erläuterung:
Dach: U < 0,18 W/m²K
 E
rwartete Energieeinsparung:      ca. 25.210 kWh  
CO2-Einsparung:                          ca. 4,23 t/a

FB23-04_04-58_Gebaeudeleitlinien_Anlage_2//23.03.21// Änd.01   
 
2.3 Aufstellung von Containern 
 gem. Gebäudeenergiegesetz (§2, 6) gelten keine Anforderungen an den baulichen 
Wärmeschutz 
 
3. Neubau / Anmietung  
Das Null-Emissions-Haus wird wie folgt eingehalten: 
Vorhandene Emissionen:       kg CO 2 
Vermiedene Emissionen:       kg CO 2                 Erläuterung:       
 
Jahres-Heizwärmebedarf bezogen auf Bruttogrundfläche (BGF) gem. Rechenverfahren des 
Passivhausinstituts Darmstadt in der aktuellen Fassung 
Anforderung:       kWh /(m 2) Berechnet:      kWh /(m2)              Erläuterung:        
 
4. Wärmeerzeugung  
 GUD-Fernwärme  KWK-Nahwärme   Gas   Öl   Geothermie 
 alternative Verfahren  Anschluss an bestehende Anlage 
Erläuterung: Zentralheizung Pellet/ feste Biomasse (Nahwärmenetz)  
 
5. Aktive Solarenergienutzung  
 Warmwassererzeugung  Beheizung  
 Stromerzeugung, PV-Anlage mit  17 kWp;  
 Batteriespeicher mit        kWh 
Erwartete Energieeinsparung:     ca. 14.589 kWh ca.  CO 2-Einsparung: 5,19  t/a 
 
6. Sommerlicher Wärmeschutz 
 Feststehender Sonnenschutz 
 Lamellen oder Rollläden 
Erläuterung: zusätzlich: 3-fach Sonnenschutzverglasung 
Übertemperaturgradstunden:  
Anforderung: Keine Anforderung    Berechnet:     Kein Nachweis   
 
Sonstige Nachhaltigkeits-Kriterien  
 
1. Einsatz von durch Ratsbeschlüsse indizierten Bau stoffen  
PVC   Nein   Ja 
Tropenholz  Nein   Ja       Begründung für Einsatz:       
 
2. Zielwerte für schadstoffarmes Bauen  
 Zielwert TVOC < 1000 μg/m³  (Standard)  
 Zielwert TVOC < 500 μg/m³   (Kindergärten und Schu len)  
 Zielwert Formaldehyd < 60 μg/m³  
 
Einhaltung dieser Zielwerte soll erreicht werden durch  
 Verwendung ggf. zertifizierter Materialien (z. B. Blauer Engel) 
 Verwendung von Naturbaustoffen 
 Überprüfung der Luftschadstoffe mittels Raumluftmessungen. 
 
3. Sonstiges: (z. B. Regenwassernutzung)  
      
4. Gründach  
 Ja 401 m 2 
 Nein Begründung        
 
aufgestellt: assmann münster GmbH geprüft: H. Koops  
Amt für Immobilienmanagement

Beschlussvorlage

16363 Zeichen

V/0244/2025 
V/0244/2025 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Baubeschluss: Neubau der ZUE am Pulverschuppen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   13.05.2025 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   13.05.2025 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
   14.05.2025 Integrationsrat Anhörung 
   20.05.2025 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   21.05.2025 Hauptausschuss Vorberatung 
   21.05.2025 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Neu - und Umbau der Liegenschaft am Pulverschuppen zu einer zentralen Unterbrin-
gungseinrichtung (ZUE) für Flüchtlinge wird durch die WBI nach den Entwurfsplänen der ass-
mann münster GmbH (Anlage 3a) mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von ca. 37.916.000 
Euro auf Basis der Kostenberechnung, Stand 26.03.25 (Anlage 6), nach DIN 276 umgesetzt. 
 
2. Die erforderlichen Umbaumaßnahmen an den Gebäuden G04, G06 und G07 im Bestand sind 
in dem Gesamtinvestitionsvolumen berücksichtigt. 
 
3. Die Wiederherstellung und Anpassung der Freianlagen wird nach den Plänen vom Planungs-
büro Hahm, Osnabrück umgesetzt. Die Kosten der Freianlagen in Höhe von 3.709.555 EUR 
sind in den Investitionskosten für die Neu- und Umbaumaßnahmen berücksichtigt. 
 
4. Die Fertigstellung und Übergabe der Gebäude an die Bezirksregierung erfolgt voraussichtlich 
im 4. Quartal 2027. Die Inbetriebnahme und der Termin des Freizugs der ZUE aus dem York-
Quartier ist von den Aktivitäten der Bezirksregierung abhängig. 
 
Amt für 
Immobilienmanagement 
 
 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Koops 
Telefon: 492-2540 
Koops@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0244/2025 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Bedarf € 
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement   
Investitionsmaßnahme 4150 ZUE Münster   
Einzahlungen  aus Zuwendungen für In-
vestitionsmaßnahmen 
2025 300.000 
   2026 10.300.000 
  Summe Einzahlungen  10.600.000 
Auszahlungen  für Baumaßnahmen Bisher 
bereit-
gestellt 
 
 2.164.220 
   2025  5.549.000 
   2026 17.000.000 
   2027 12.000.000 
   2028 1.202.780 
  Summe Auszahlungen  37.916.000 
Saldo Maßnahme   27.316.000 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Auszahlungsermächtigungen sind im Haushaltsplan 2025 bei der 
Investitionsmaßnahme 4150 “ZUE Münster“ in Höhe von 31.713.235 EUR veranschlagt. Im Rahmen 
der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs 2026 wird der Haushaltsansatz für die o.g. Investitions-
maßnahme an die voraussichtlichen Investitionskosten in Höhe von 37.916.000 EUR angepasst. Der 
Mehrbedarf in Höhe von 6.202.765 EUR wird im investiven Budget des Dezernates für Wohnungs-
versorgung, Immobilien und Nachhaltigkeit kompensiert. Es wird zur Kenntnis genommen, dass im 
benannten Gesamtvolumen keine Sicherheiten für Unvorhersehbares und auch keine Aufschläge für 
Baupreissteigerungen berücksichtigt sind, die insofern im Projekt zu kompensieren wären. 
 
Teilergebnisplan 
 
Nr. Bezeichnung  
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemer-
kungen 
 
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement     
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine 
Umlagen 
2028 ff 145.460  
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen 
2028 ff 712.390 Folge-
aufwand 
Zeile 14  Bilanzielle Abschreibungen 2028 ff. 520.340 Folge-
aufwand 
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft     
Zeile 20 Zinsen und sonstige Finanz-
aufwendungen 
2028 ff. 409.760 Folge-
aufwand 
 Saldo  1.497.030  
 
Die Folgelastenberechnung (Anlage 7) wird zur Kenntnis genommen.

- 3 - 
V/0244/2025 
Die zur Finanzierung erforderlichen konsumtiven Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2025 bei der 
o. g. Produktgruppen veranschlagt.  
 
 
Begründung: 
 
Bisherige Beschlüsse 
 
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 31.01.2018 mit der Vorlage V/0052/2018 be-
schlossen, dass eine zentrale Ausländerbehörde nicht in Münster aufgebaut wird und die Erstauf-
nahmeeinrichtungen (EAE) im Oxford- und York-Quartier weiterbetrieben werden. 
 
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 03.04.2019 mit der Vorlage V/0128/2019 die WBI 
mit der Errichtung einer zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) für Geflüchtete am Standort Pul-
verschuppen beauftragt. 
 
Zugehörige Beschlüsse zur Bauleitplanung 
 
91. Änderung des FNP 
V/0812/2018 - Beschluss zur Änderung 
V/0606/2021 - Geänderter Beschluss zur Änderung 
V/0252/2024 - Kenntnisnahme des Entwurfs zur Veröffentlichung  
 
Bebauungsplan 619 
V/0606/2021 - Beschluss zur Aufstellung 
V/0424/2024 - Kenntnisnahme des Entwurfs zur Veröffentlichung 
 
Zu I. Sachentscheidung: 
 
Zu 1. und 2. Planung und Kosten  
 
Objektplanung Gesamtanlage 
 
Bei der Zentralen Unterbringungseinrichtung handelt es sich um eine Anlage auf einem ehemaligen 
Kasernengelände. Die gesamte Anlage ist nicht öffentlich zugänglich. Bei den Neubauten wird in allen 
Bereichen auf eine barrierefreie Nutzung und Erreichbarkeit im Rahmen der wirtschaftlichen Möglich-
keiten geachtet. Die Bestandsbauten sind nicht durchgängig barrierefrei. 
 
Das Ensemble umfasst sieben Gebäude, wobei drei Gebäude (G 04/ G 06 / G 07) Bestandsbauten 
sind, die lediglich instandgesetzt werden und ihre bisherige Optik beibehalten. Alle anderen Gebäude 
sind Neubauten, die im Wesentlichen entsprechend der Gebäudeleitlinie der Stadt Münster geplant 
werden. Die neuen Baukörper werden mit einer robusten Klinkerschale im EG sowie einer Holzfassa-
de im OG ausgeführt. 
 
Die Gebäude 01 und 02 sind Neubauten mit ausschließlicher wohnungsähnlicher Nut zung. Gemäß 
dem Anforderungsprofil der Bezirksregierung (BZR) sind in der Regel 4 Personen in einem 24 qm 
großen Raum sowie zentrale Sanitäranlagen vorgesehen. In Gebäude 02 ist zudem die Zentrale der 
Holzpellet-Nahwärmeversorgung untergebracht. 
 
Gebäude 03 ist das zentrale Versorgungsgebäude. Es beherbergt alle Dienstleistungsbereiche (Spei-
sesaal / Küche / Freizeit- und Unterrichtsräume / Krankenversorgung / Verwaltung / Wäscherei usw.) 
und ist praktisch als halböffentlicher Bereich für die Bewohnenden einzustufen. Dort werden die we-
sentlichen Punkte der DIN 18040 umgesetzt. 
 
Das Gebäude 04 (Haus Thüringen) im Zentrum des Zugangs zur Anlage bleibt im Bestand erhalten. 
Dort sind zentrale Technikbereiche sowie Personalräume und eine Kinderbetreuung vorgesehen. Es

- 4 - 
V/0244/2025 
erfolgt eine Sanierung der Innenräume. 
 
G05 stellt einen Modulbau zur Erfüllung der Pfortenfunktion dar, der den Sicherheitsdienst und die 
Zugangskontrolle beinhaltet. 
 
Die Gebäude 06 und 07 sind bis Ende 2024 noch in Nutzung gewesen. Sie werden saniert und mit 
möglichst geringen Eingriffen für die weitere Nutzung ertüchtigt. Fenster werden nicht erneuert, die 
Dachflächen aber zusätzlich gedämmt, zudem erhalten sie jeweils ein Gründach incl. PV-Anlage. 
 
Der Lageplan ist in Anlage 01 und die Visual isierungen in Anlage 02 enthalten. Auszüge der Gebäu-
deplanung (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) sind in Anlage 03a dargestellt. Die vollständige Planung 
kann bei Bedarf im Amt für Immobilienmanagement eingesehen werden. 
 
Bei der Planung der Neubauten und d er Bewertung der Maßnahmen am Bestand sind immer Sinn-
haftigkeit, Wirtschaftlichkeit und Funktionalität Grundlage der Entscheidungen gewesen. Die Neubau-
ten sind weitgehend barrierefrei konzipiert. Eine bauliche Anpassung ist in den Bestandsbauten nur 
sehr bedingt möglich. 
 
Die Außenanlagen sind so geplant, dass alle Gebäude über eine Straße mit überwiegend seitlichen 
angeordneten Gehwegen erreichbar sind. Im Zuge der Erschließung ist in den Neubauten immer ein 
schwellenloser Zugang möglich.  
 
Objektplanung Bestand 
 
Die Umbauplanung im Bestand bezieht sich auf die Maßnahmen, die wegen der Nutzung unabding-
bar oder funktional sinnvoll sind. Für die Bestandsgebäude G 04 / 06 und 07 werden zusätzlich keine 
besonderen Aspekte der Barrierefreiheit umgesetzt. Hier we rden nur die Bauteile Dach, Türen und 
Oberflächen instandgesetzt bzw. energetisch ertüchtigt. Einzig in Gebäude 06 gibt es im Bestand 
bereits eine Rampe am Eingang. 
 
Ökologie, Energie 
 
Um die Nachhaltigkeitskriterien und Klimaschutzziele der Stadt Münster erfüllen zu können, ist das  
Bauprojekt gemäß dem gültigen Gebäudeenergiegesetz GEG2024 und nach den Gebäudeleitlinien 
der Stadt Münster geplant worden. Gemäß dem Ziel der Stadt Münster, bis 2030 klimaneutral zu sein, 
werden alle Flachdächer der Neubauten und zwei von drei Flachdächer im Bestand begrünt. Diese 
Dachbegrünung hat die Fähigkeit CO2 zu speichern und den Abfluss des Niederschlagswassers zeit-
lich verzögert in die Kanalisation einzuleiten. Zudem werden auf allen Gebäuden (Ausnahme Haus 04 
Thüringen sowie 05 Zugangskontrolle/Pforte) PV-Anlagen errichtet. Überschlägig werden die PV -
Anlagen insgesamt ca. 239.000 kWh erzeugen und eine CO2 -Einsparung von ca. 85.000 kg/Jahr 
generieren. Ebenso stellt die teilweise mögliche Bestandsnutzung eine deutliche CO2-Einsparung dar 
und ist insgesamt wirtschaftlich. 
 
Wesentliche Aspekte 
- Umstellung von Gas auf Pelletheizung für das gesamte ZUE-Gelände (Nahwärmenetz):  
Diese Maßnahme reduziert den CO ₂-Ausstoß erheblich, da Pellets aus nachwachsenden 
Rohstoffen bestehen und somit eine klimafreundlichere Alternative zu fossilen Brennstoffen 
darstellen. Dies trägt zur Verringerung der Treibhausgasemissionen bei und unterstützt die 
Nutzung erneuerbarer Energien. 
- Gründächer mit extensiver Bepflanzung:  
Für die Neubauten und die Gebäude G06 und G07 im Bestand wurden Gründächer einge-
plant. Diese haben einen positiven Effekt für die Nachhaltigkeit, da sie Regenwasser zurück-
halten und so die Belastung der Kanalisation reduzieren, isolierend wirken und die Wärme-
dämmung verbessern und somit den Energieverbrauch für Heizung und Kühlung natürlich

- 5 - 
V/0244/2025 
senken und gleichzeitig noch den Lebensraum von Insekten und Vögeln erweitern und 
dadurch die Biodiversität unterstützen. 
- Photovoltaikanlagen auf allen Dächern der Neubauten sowie G06 und G07: 
die PV -Anlagen produzieren „grünen“ Strom und tragen zur Verringerung der Treibhaus-
gasemissionen bei. Zudem kann bei Bedarf überschüssiger Strom ins allgemeine Netz einge-
speist werden, was insgesamt zu einer nachhaltigen Energieversorgung beiträgt. 
- Fenstersanierung/-erneuerung in den Bestandsbauten 04/06/07 ist nicht vorgesehen.  
Die Umsetzung würde Mehrkosten in Höhe von ca. 500.000 € nach sich ziehen.  
Die Bestandsfenster haben nur noch eine mittelfristige Lebenserwartung. 
- Dachsanierung der Bestandsbauten G06 und G07: 
Die Dächer der beiden Wohnungsgebäude G06 und G07 werden gem. den Richtwerten der 
GLL 2020 saniert.  
 
Abweichungen von den Gebäudeleitlinien 
 
- aufgrund der weitgehend wohnungsähnlichen Nutzung werden Fenster aus Recyclingkunst-
stoff in den Neubauten der Wohngebäude und auch in den  
Nicht-Wohngebäuden eingesetzt. (- 117.000 €) 
- Perimeterdämmung im Erdreich erfolgt mit XPS-Dämmung (- 125.000 €) 
- kein Gründach auf kleinem Annex-Bau (Sportraum) neben G07 (- 14.000 €) 
- ergänzende Dachdämmung erfolgt mit EPS, wie im Bestand vorhanden (- 99.000 €) 
- der Bodenbelag wird als PVC-Boden statt als Linoleumboden ausgeführt (- 130.000 €) 
- Anpassung Lüftung in den neuen „Wohngebäuden“ G01, G02 und G05 => Lüftung ohne 
Wärmerückgewinnung (Einsparung nicht ohne zusätzlichen Planungsaufwand kalkulierbar) 
 
Die Wärmebereitstellung wird, wie im Bestand schon vorhanden, über ein Nahwärmenetz erfolgen 
und in den Gebäuden über Heizkörper abgegeben. Eine zentrale neue Holzpelletanlage ersetzt die 
vorhandene Gasanlage. Zudem wird die Decke über dem Untergeschoss im Bereich der Fahrrad-
stellplätze vollflächig mit einer Wärmedämmung ertüchtigt. Dies bringt einen positiven energetischen 
Beitrag und eine klare Abtrennung von Kalt- zu Warmbereichen. 
 
Zur Sicherstellung der Raumluftqualitäten in den neuen Kurs- und Unterrichtsräumen gemäß Gebäu-
deleitlinien werden dezentrale Lüftungsgeräte eingesetzt und auch die natürliche manuelle Lüftung 
beachtet. Als Maßnahme des sommerlichen Wärmeschutzes ist eine moderate Sonnenschutzvergla-
sung aufgrund der Nordausrichtung ausreichend. Die anliegende Checkliste „nachhaltiges Bauen“ 
(Anlagen 4a-g) gibt Auskunft über die energetische Qualität und die baubiologischen Kriterien der 
Planung. 
 
Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen 
 
Die baulichen Ergänzungen werden weitgehend barrierefrei entwickelt, der Bestand wird, soweit wirt-
schaftlich und sinnvoll möglich, bezüglich der Barrierefreiheit optimiert. Die Checkliste für Barrierefrei-
heit ist Anlage dieser Beschlussvorlage (Anlage 5a-c). 
 
Einsparungen 
 
In Verhandlungen mit der Bezirksregierung konnten folgende Kosteneinsparungen durch Planungs - 
und Bedarfsoptimierungen unter Beibehaltung der Gesamtkapazität erzielt werden: 
 
Bauliche Standards der Bezirksregierung 
- Sanitärausstattung in Keramik statt Edelstahl    0.166.000 € 
- Wandfliesen nur Zargen hoch      0.161.000 € 
- Regenerierküche statt Vollküche       0.084.000 € 
- Ausstattung Außenanlagen über Nutzer / Betreiber    0.027.000 € 
Summe         0.438.000 €

- 6 - 
V/0244/2025 
 Bauliche Standards der Stadt Münster 
- Entfall der Fenstersanierung im Bestand     0.500.000 € 
- Abweichungen von den Gebäudeleitlinien      0.485.000 € 
Summe         0.985.000 € 
 
 
Änderung der Belegungsstandards der Bezirksregierung 
(Diese Einsparung sind nur im Gesamten bewertbar)  
- Reduzierung der Flächenanforderungen von 6 m² auf 5 m² pro Person  
- Verdichtung der Belegung in den Bestandgebäuden G06 und G07  
- Umstrukturierung von G02 und Pforte    
- Entfall eines weiteren Gebäudes 0 
Summe         2.400.000 € 
 
Gesamt:         3.823.000 € 
 
Unabhängig von den zuvor genannten Punkten werden alle Möglichkeiten zur Kostenoptimierung 
auch im weiteren Projektverlauf systematisch geprüft und bestmöglich umgesetzt. 
 
Zu 3. Planung der Freianlagen: 
 
Die Wiederherstellung und Anpassung der Freiflächen wird nach den Plänen vom Planungsbüro 
Hahm, Osnabrück umgesetzt (siehe Anlage 03b). Kinderspielflächen sind in der zentralen Mitte veror-
tet. 
 
Arten- und Baumschutz 
 
- Fledermäuse:  
An den Neubauten G01 sowie G02 sind in Absprache mit der ökologischen Baubegleitung je 3 
Quartiershilfen für Fledermäuse eingeplant worden. Die Außenbeleuchtung auf dem Gelände 
wird gezielt nach unten gerichtet, um die Lichtverschmutzung, u.a. für Fledermäuse, zu redu-
zieren.  
 
- Allgemeiner Vogelschutz:  
Auf große, zusammenhängende Glasfassaden wird weitgehend verzichtet, um Kollisionen zu 
vermeiden.  
 
- Baumbestand:  
Für die Maßnahme mussten insgesamt 6 Bäume (Hainbuche, Rotdorn, Silberahorn) gerodet 
werden, von denen 5 Bäume unter die Baumschutzsatzung fallen. Dies erfolgte bereits vorbe-
reitend für die Abbrucharbeiten auf dem zukünftigen ZUE-Gelände. Als Ersatz werden insge-
samt 13 Bäume auf dem gesamten Gelände gepflanzt. 
 
Um den bestehenden und teilweise im Bebauungsplan festgesetzten Baumbestand währen d der 
Bauphase zu schützen, wurde ein dendrologisches Fachgutachten erstellt. Dieses Gutachten dient 
als Auflage für die vor Ort tätigen Unternehmen.  
 
Die voraussichtlichen Kosten der Freianlagen betragen rund 3.740.000 EUR und sind in den Ge-
samtinvestitionskosten enthalten.

- 7 - 
V/0244/2025 
Zu 4. Weiteres Vorgehen: 
 
- Ausführungsplanung Neubau und Sanierung Bestand: Bis Q3 2025  
- Ausschreibung Neubau als GU-Maßnahme mit dem Ziel: Auftragsvergabe in Q1 2026  
- Ausschreibung Sanierung Bestand als separates Los beim GU, Start Sanierung in Q1 2026 
- Abschluss Sanierung Bestand:  Q1 2027  
- Abschluss Neubau:    Q4 2027  
- Herrichtung Außenanlagen bis  Q4 2027 
 
Die Übergabe der Gesamtanlage an die Bezirksregierung erfolgt voraussichtlich im 4. Quartal 2027. 
Die Inbetriebnahme und der Freizug der ZUE aus dem Yorkquartier ist von der Organisation durch die 
Bezirksregierung abhängig. In Vorgesprächen wurde dafür ein benötigter Zeitraum von 6-9 Monaten 
benannt. 
 
 
i.V.  
 
gez. Arno Minas 
       Stadtrat 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1  Lageplan 
Anlage 2  Visualisierungen 
Anlage 3a Auszüge der Entwurfsplanung Gebäude 
Anlage 3b Entwurfsplanung Freianlagen 
Anlage 4a-g  Checklisten Nachhaltiges Bauen  
Anlage 5a-c  Checklisten Barrierefreies Bauen 
Anlage 6 Kostenberechnung nach DIN 276 
Anlage 7  Folgelastenberechnung

Beratungsverlauf (6)

13.05.2025 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.05.2025 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
14.05.2025 Integrationsrat
TOP 5.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
20.05.2025 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 8.17 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
21.05.2025 Hauptausschuss
TOP 35 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
21.05.2025 Rat
TOP 40 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Warendorfer Straße 263
  • Am Pulverschuppen

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0244/2025
Typ
Vorlagen
Datum
17.04.2025
Erstellt
17.04.2025 08:59