V/0199/2022
Aufnahme der Stadtnetze Münster GmbH in die Informations- und Steuerungscluster als steuerungsrelevante Beteiligung der Stadt Münster und Einordnung in die Informationskategorie A
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
3151 Zeichen
V/0199/2022 V/0199/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Aufnahme der Stadtnetze Münster GmbH in die Informations- und Steuerungscluster als steuerungsrelevante Beteiligung der Stadt Münster und Einordnung in die Informationskategorie A Beratungsfolge 05.04.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 06.04.2022 Hauptausschuss Vorberatung 06.04.2022 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Aufnahme der Stadtnetze Münster GmbH in die Informations- und Steuerungscluster als steuerungsrelevante Beteiligung der Stadt Münster sowie die Einordnung in die Informationskategorie A ab dem Geschäftsjahr 2022 werden beschlossen. II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Begründung: Mit Wirkung zum 01.01.2020 wurde die münsterNETZ GmbH als 100%ige T ochtergesellschaftder Stadtwerke Münster GmbH (SWMS) als große Netzgesellschaft ausgeprägt und später in die Stadtnetze Münster GmbH (Stadtnetze) umfirmiert. Der Geschäftsbereich „Versorgungsnetze“ der SWMS wurde auf die Stadtnetze übertragen. Mit der Übernahme des T eilbetriebesvon der SWMS stieg auch das Ergebnis der Stadtnetze (2019: 8,6 Mio. €; 2020: 25 Mio. €), das aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages als Beteiligungsergebnis in das Ergebnis der SWMS einfließt. Somit hat diese Beteiligung einen erheblichen Einfluss auf das Gesamtergebnis der SWMS und damit auch für die Erfüllung der im Managementkontrakt mit der Stadt Münster vereinbarten Zielsetzungen. Gleichzeitig stellt der Netzbereich einen strategisch wesentlichen Bereich dar, der in Zukunft vermutlich noch weiter deutlich an Bedeutung gewinnen wird. Zur Verbesserung des Informationsflusses an die politischen Gremien sollen die Stadtnetze daher in das Steuerungscluster mit der Zuordnung zur Kategorie IV (Gewinnbeteiligung mit Wettbewerb) Amt für Finanzen und Beteiligungen 21.03.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Ebert T elefon:492-2012 EbertJ@stadt-muenster.de - 2 - V/0199/2022 aufgenommen werden. Ferner sollen die Stadtnetze der Informationskategorie A (vierteljährlicher Berichtsturnus) zugeordnet werden. In Folge dessen werden die Stadtnetze als steuerungsrelevante Gesellschaft wie die übrigen 13 im Steuerungscluster befindlichen städtischen Gesellschaften und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen in das sog. Konzernberichtswesen ab dem 1. Quartal 2022 aufgenommen und werden quartalsweise über die unterjährige Entwicklung des Jahreserfolges berichten. Das Beteiligungsmanagement bereitet diese Informationen in aggregierter, nichtöffentlicher Form für den Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft auf und stellt auf diesem Wege eine kontinuierliche Verknüpfung der von den Beteiligungen gemeldeten Prognosen zum voraussichtlichen Jahresergebnis mit den entsprechenden Ansätzen im städtischen Haushalt (Gewinnausschüttungen bzw. Zuschusszahlungen) sicher. Die Stadtnetze werden über die ab dem 1. Quartal 2022 geltenden Berichtspflichten an das Beteiligungsmanagement der Stadt Münster in Kenntnis gesetzt. i.V. gez. Christine Zeller Stadtkämmerin Anlagen: Anlage A
Anlage A
1466 Zeichen
Anlage A zur V/0199/2022 Kurzüberblick Aufgrund der Ergebnisrelevanz und der stadtpolitischen Bedeutung der Stadtnetze Münster GmbH erfolgt ab dem Geschäftsjahr 2022 auf Grundlage der Beschlussvorlage V/0754/2014 zur Grundausrichtung des Beteiligungsmanagements im Stadtkonzern Münster die Aufnahme der Stadtnetze Münster GmbH in die Informations- und Steuerungscluster als steuerungsrelevante Beteiligung der Stadt Münster sowie die Einordnung in die Informationskategorie A. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Verbesserung des Informationsflusses an die politischen Gremien Bessere Planungssicherheit im Rahmen der Haushaltsplanung Finanzierung Produktgruppe: 1501 Anteile an Unternehmen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Die finanziellen Auswirkungen werden von der Gesellschaft getragen. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig freiwillig Die unterjährige Berichterstattung basiert nicht auf einer gesetzlichen Pflicht, ist jedoch als unumgänglicher Bestandteil einer umfassenden Information über die wirtschaftlichen Entwicklungen städtischer Beteiligungen zu sehen und in den Beteiligungsgrundsätzen und der Rahmenrichtlinie für die Beteiligungen der Stadt Münster (V/0167/2011) festgeschrieben. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) k.A.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0199/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.03.2022
- Erstellt
- 14.03.2022 11:17