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V/0199/2022

Aufnahme der Stadtnetze Münster GmbH in die Informations- und Steuerungscluster als steuerungsrelevante Beteiligung der Stadt Münster und Einordnung in die Informationskategorie A

Vorlagen 14.03.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 06.04.2022, TOP 17

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

3151 Zeichen

V/0199/2022
V/0199/2022
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Aufnahme der Stadtnetze Münster GmbH in die Informations- und Steuerungscluster als
steuerungsrelevante Beteiligung der Stadt Münster und Einordnung in die Informationskategorie A
Beratungsfolge
05.04.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung
06.04.2022 Hauptausschuss Vorberatung
06.04.2022 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Die Aufnahme der Stadtnetze Münster GmbH in die Informations- und Steuerungscluster als
steuerungsrelevante Beteiligung der Stadt Münster sowie die Einordnung in die
Informationskategorie A ab dem Geschäftsjahr 2022 werden beschlossen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt.
Begründung:
Mit Wirkung zum 01.01.2020 wurde die münsterNETZ GmbH als 100%ige T ochtergesellschaftder
Stadtwerke Münster GmbH (SWMS) als große Netzgesellschaft ausgeprägt und später in die
Stadtnetze Münster GmbH (Stadtnetze) umfirmiert. Der Geschäftsbereich „Versorgungsnetze“ der
SWMS wurde auf die Stadtnetze übertragen. Mit der Übernahme des T eilbetriebesvon der SWMS
stieg auch das Ergebnis der Stadtnetze (2019: 8,6 Mio. €; 2020: 25 Mio. €), das aufgrund eines
Ergebnisabführungsvertrages als Beteiligungsergebnis in das Ergebnis der SWMS einfließt. Somit
hat diese Beteiligung einen erheblichen Einfluss auf das Gesamtergebnis der SWMS und damit
auch für die Erfüllung der im Managementkontrakt mit der Stadt Münster vereinbarten
Zielsetzungen. Gleichzeitig stellt der Netzbereich einen strategisch wesentlichen Bereich dar, der
in Zukunft vermutlich noch weiter deutlich an Bedeutung gewinnen wird.
Zur Verbesserung des Informationsflusses an die politischen Gremien sollen die Stadtnetze daher
in das Steuerungscluster mit der Zuordnung zur Kategorie IV (Gewinnbeteiligung mit Wettbewerb)
Amt für Finanzen und
Beteiligungen
21.03.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Ebert
T elefon:492-2012
EbertJ@stadt-muenster.de

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V/0199/2022
aufgenommen werden. Ferner sollen die Stadtnetze der Informationskategorie A (vierteljährlicher
Berichtsturnus) zugeordnet werden.
In Folge dessen werden die Stadtnetze als steuerungsrelevante Gesellschaft wie die übrigen 13 im
Steuerungscluster befindlichen städtischen Gesellschaften und eigenbetriebsähnlichen
Einrichtungen in das sog. Konzernberichtswesen ab dem 1. Quartal 2022 aufgenommen und
werden quartalsweise über die unterjährige Entwicklung des Jahreserfolges berichten. Das
Beteiligungsmanagement bereitet diese Informationen in aggregierter, nichtöffentlicher Form für
den Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft auf und stellt auf diesem
Wege eine kontinuierliche Verknüpfung der von den Beteiligungen gemeldeten Prognosen zum
voraussichtlichen Jahresergebnis mit den entsprechenden Ansätzen im städtischen Haushalt
(Gewinnausschüttungen bzw. Zuschusszahlungen) sicher.
Die Stadtnetze werden über die ab dem 1. Quartal 2022 geltenden Berichtspflichten an das
Beteiligungsmanagement der Stadt Münster in Kenntnis gesetzt.
i.V.
gez.
Christine Zeller
Stadtkämmerin
Anlagen:
Anlage A

Anlage A

1466 Zeichen

Anlage A zur V/0199/2022
Kurzüberblick
Aufgrund der Ergebnisrelevanz und der stadtpolitischen Bedeutung der Stadtnetze Münster
GmbH erfolgt ab dem Geschäftsjahr 2022 auf Grundlage der Beschlussvorlage V/0754/2014 zur
Grundausrichtung des Beteiligungsmanagements im Stadtkonzern Münster die Aufnahme der
Stadtnetze Münster GmbH in die Informations- und Steuerungscluster als steuerungsrelevante
Beteiligung der Stadt Münster sowie die Einordnung in die Informationskategorie A.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Verbesserung des Informationsflusses an die politischen Gremien
Bessere Planungssicherheit im Rahmen der Haushaltsplanung
Finanzierung
Produktgruppe: 1501 Anteile an Unternehmen
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein
Die finanziellen Auswirkungen werden von der Gesellschaft getragen.
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
X vollständig
freiwillig
Die unterjährige Berichterstattung basiert nicht auf einer gesetzlichen Pflicht, ist jedoch als
unumgänglicher Bestandteil einer umfassenden Information über die wirtschaftlichen
Entwicklungen städtischer Beteiligungen zu sehen und in den Beteiligungsgrundsätzen und der
Rahmenrichtlinie für die Beteiligungen der Stadt Münster (V/0167/2011) festgeschrieben.
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
k.A.

Beratungsverlauf (3)

05.04.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.04.2022 Hauptausschuss
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.04.2022 Rat
TOP 17 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0199/2022
Typ
Vorlagen
Datum
14.03.2022
Erstellt
14.03.2022 11:17