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V/0779/2018

87. Änderung des FNP - Beschluss zur Änderung

Vorlagen 30.08.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.12.2018, TOP 56.3.1

Anlage A

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V-0779-2018-Anlage-Plangebiet

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1392 Zeichen

Anlage A zur V/0779/2018 
Kurzüberblick 
Anlass der Planung ist der strukturelle Erneuerungs- und Erweiterungsbedarf für das bestehende 
Zentrum in Coerde (Bebauungsplan Nr. 557). Der FNP soll nun im Zuge der 87. Änderung an die 
geplanten Nutzungsfestsetzungen und -abgrenzungen des Bebauungsplans Nr. 557 angepasst 
werden. Dazu wird die gemischte Baufläche nach Norden erweitert, wodurch die angrenzende 
Grünfläche entsprechend verkleinert wird. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die 87. Änderung des Flächennutzungsplans wird im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan-
verfahren Nr. 557: Coerde - Stadtteilzentrum am Hamannplatz durchgeführt. Die öffentliche Aus-
legung der beiden Bauleitpläne soll im November 2018 stattfinden (V/0780/2018). Nach erfolgtem 
abschließenden Beschluss der FNP-Änderung durch den Rat der Stadt Münster steht noch die 
Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster aus. 
 
 
Finanzierung 
Mit dem Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans entstehen der Stadt Münster keine 
Kosten. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig  
freiwillig 
Die Aufgabe (Bauleitplanung) beruht rechtlich auf dem Baugesetzbuch (BauGB) 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
keine

V-0779-2018-Anlage-Plangebiet

198 Zeichen

Stadtentwicklung,
Verkehrsplanung

Stadtplanung,

Amt für

Anlage zur Vorlage Nr. V/0779/2018

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87. Änderung des Flächennutzungsplans

Beschlussvorlage

3108 Zeichen

V/0779/2018 
V/0779/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
87. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Nord  
im Stadtteil Coerde im Bereich Hamannplatz [Stadtteilzentrum] 
Beschluss zur Änderung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   04.10.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Vorberatung 
   09.10.2018 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
   10.10.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   10.10.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Flächennutzungsplan (FNP) ist gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) Baugesetzbuch (BauGB) im Stadtbezirk 
Münster-Nord im Stadtteil Coerde im Bereich Hamannplatz zu ändern (87. Änderung des FNP). 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Mit dem Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans entstehen der Stadt Münster keine Kos-
ten. 
 
 
 
Begründung: 
 
Die 87. Änderung des Flächennutzungsplans wird im sogenannten Parallelverfahren zusammen mit 
dem Bebauungsplanverfahren Nr. 557: Coerde - Stadtteilzentrum am Hamannplatz durchgeführt. Der 
Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 557 erfolgte durch den Rat der Stadt Münster am 
12. Dezember 2012 (V/0758/2012). 
 
Amt für Stadtentwicklung, 
Stadtplanung, 
Verkehrsplanung 
 
13.09.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Krause-Kämereit /  
Herr Geitel 
Telefon: 492 61 11 /  
492 61 93 
Krause-Kaemereit@stadt-
muenster.de  
Geitel@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0779/2018 
Anlass der Planung ist der strukturelle Erneuerungs - und Erweiterungsbedarf für das bestehende 
Zentrum in Coerde. Unter Berücksichtigung der prägenden räumlichen Strukturen (z. B. der Trennung 
von Fußgänger- und Autoverkehr) soll eine Erweiterung der Einzelhandelsflächen ermöglicht werden. 
Insbesondere die Erweiterung der für ein Nahversorgungszentrum strukturp rägenden Betriebe des 
Vollsortimenters und des Discounters sowie die Ansiedlung einer Drogerie werden hierbei angestrebt.  
 
Im Jahr 2015 wurde eine öffentliche Zukunftswerkstatt mit Bürgerinnen und Bürgern durchgeführt. 
Eine öffentliche Bürgerinformationsv eranstaltung zur Neuentwicklung des Hamannplatzes fand am 
18. Oktober 2017 statt. 
 
Das bestehende Stadtteilzentrum Coerde (Hamannplatz) ist im wirksamen FNP weitgehend als g e-
mischte Baufläche dargestellt. Im nördlichen Bereich liegt ein Bestandsgebäude des  Stadtteilzent-
rums mit Einzelhandelsnutzungen (Discounter) überwiegend innerhalb einer im FNP dargestellten 
angrenzenden Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielbereich A (Spielplatz). Der FNP soll nun im 
Zuge der 87. Änderung an die geplanten Nutzungsfest setzungen und -abgrenzungen des Beba u-
ungsplans Nr. 557 angepasst werden. Dazu wird die gemischte Baufläche nach Norden erweitert, 
wodurch die angrenzende Grünfläche entsprechend verkleinert wird. 
 
Die öffentliche Auslegung der Bauleitpläne (Bebauungsplan Nr. 557 und Flächennutzungsplanände-
rung Nr. 87) gemäß § 3 (2) BauGB soll im November 2018 stattfinden (V/0780/2018). 
 
I.V. 
 
 
gez.  
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage - Plangebiet

Beratungsverlauf (4)

09.10.2018 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.11.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 7.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.12.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 48.2.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.12.2018 Rat
TOP 56.3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0779/2018
Typ
Vorlagen
Datum
30.08.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37