V/0779/2018
87. Änderung des FNP - Beschluss zur Änderung
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Anlage A
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Anlage A zur V/0779/2018 Kurzüberblick Anlass der Planung ist der strukturelle Erneuerungs- und Erweiterungsbedarf für das bestehende Zentrum in Coerde (Bebauungsplan Nr. 557). Der FNP soll nun im Zuge der 87. Änderung an die geplanten Nutzungsfestsetzungen und -abgrenzungen des Bebauungsplans Nr. 557 angepasst werden. Dazu wird die gemischte Baufläche nach Norden erweitert, wodurch die angrenzende Grünfläche entsprechend verkleinert wird. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die 87. Änderung des Flächennutzungsplans wird im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan- verfahren Nr. 557: Coerde - Stadtteilzentrum am Hamannplatz durchgeführt. Die öffentliche Aus- legung der beiden Bauleitpläne soll im November 2018 stattfinden (V/0780/2018). Nach erfolgtem abschließenden Beschluss der FNP-Änderung durch den Rat der Stadt Münster steht noch die Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster aus. Finanzierung Mit dem Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Aufgabe (Bauleitplanung) beruht rechtlich auf dem Baugesetzbuch (BauGB) Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) keine
V-0779-2018-Anlage-Plangebiet
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Stadtentwicklung, Verkehrsplanung Stadtplanung, Amt für Anlage zur Vorlage Nr. V/0779/2018 BE UJ Fr U) zZ > = r < = [4] ‚hsleite, . „— _ Daci Sportplatz 87. Änderung des Flächennutzungsplans
Beschlussvorlage
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V/0779/2018 V/0779/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft 87. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Nord im Stadtteil Coerde im Bereich Hamannplatz [Stadtteilzentrum] Beschluss zur Änderung Beratungsfolge 04.10.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Vorberatung 09.10.2018 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 10.10.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 10.10.2018 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Flächennutzungsplan (FNP) ist gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) Baugesetzbuch (BauGB) im Stadtbezirk Münster-Nord im Stadtteil Coerde im Bereich Hamannplatz zu ändern (87. Änderung des FNP). II. Finanzielle Auswirkungen: Mit dem Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans entstehen der Stadt Münster keine Kos- ten. Begründung: Die 87. Änderung des Flächennutzungsplans wird im sogenannten Parallelverfahren zusammen mit dem Bebauungsplanverfahren Nr. 557: Coerde - Stadtteilzentrum am Hamannplatz durchgeführt. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 557 erfolgte durch den Rat der Stadt Münster am 12. Dezember 2012 (V/0758/2012). Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 13.09.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Krause-Kämereit / Herr Geitel Telefon: 492 61 11 / 492 61 93 Krause-Kaemereit@stadt- muenster.de Geitel@stadt-muenster.de - 2 - V/0779/2018 Anlass der Planung ist der strukturelle Erneuerungs - und Erweiterungsbedarf für das bestehende Zentrum in Coerde. Unter Berücksichtigung der prägenden räumlichen Strukturen (z. B. der Trennung von Fußgänger- und Autoverkehr) soll eine Erweiterung der Einzelhandelsflächen ermöglicht werden. Insbesondere die Erweiterung der für ein Nahversorgungszentrum strukturp rägenden Betriebe des Vollsortimenters und des Discounters sowie die Ansiedlung einer Drogerie werden hierbei angestrebt. Im Jahr 2015 wurde eine öffentliche Zukunftswerkstatt mit Bürgerinnen und Bürgern durchgeführt. Eine öffentliche Bürgerinformationsv eranstaltung zur Neuentwicklung des Hamannplatzes fand am 18. Oktober 2017 statt. Das bestehende Stadtteilzentrum Coerde (Hamannplatz) ist im wirksamen FNP weitgehend als g e- mischte Baufläche dargestellt. Im nördlichen Bereich liegt ein Bestandsgebäude des Stadtteilzent- rums mit Einzelhandelsnutzungen (Discounter) überwiegend innerhalb einer im FNP dargestellten angrenzenden Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielbereich A (Spielplatz). Der FNP soll nun im Zuge der 87. Änderung an die geplanten Nutzungsfest setzungen und -abgrenzungen des Beba u- ungsplans Nr. 557 angepasst werden. Dazu wird die gemischte Baufläche nach Norden erweitert, wodurch die angrenzende Grünfläche entsprechend verkleinert wird. Die öffentliche Auslegung der Bauleitpläne (Bebauungsplan Nr. 557 und Flächennutzungsplanände- rung Nr. 87) gemäß § 3 (2) BauGB soll im November 2018 stattfinden (V/0780/2018). I.V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage - Plangebiet
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0779/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 30.08.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37