V/0755/2021
Managementkontrakt (MMK) mit der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Münster Marketing
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Beschlussvorlage
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V/0755/2021 V/0755/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Managementkontrakt (MMK) mit der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Münster Marketing Beratungsfolge 03.11.2021 Betriebsausschuss Münster Marketing Vorberatung 09.11.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 10.11.2021 Hauptausschuss Vorberatung 10.11.2021 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Dem Managementkontrakt zwischen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Münster Marketing und der Stadt Münster für die Jahre 2022 bis 2026 wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) zugestimmt. 2. Steigerungen des Personalaufwandes, die über die Kalkulation für die einzelnen Jahre hinausgehen, werden durch die Stadt Münster als zusätzlicher Zuschuss gezahlt, soweit sie nicht auf eine Erhöhung des Personaleinsatzes zurück zu führen sind. Sollte sich der finanzielle Handlungsspielraum Münsters weiter reduzieren und damit einhergehend die Genehmigungsfähigkeit des Haushalts in Frage gestellt sein, wird eine Anpassung des Managementkontraktes bereits während der Laufzeit vorbehalten. Amt für Finanzen und Beteiligungen 26.10.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Haubner T elefon:492-2032 HaubnerG@stadt- muenster.de - 3 - V/0755/2021 II. Finanzielle Auswirkungen: Auf den Haushalt der Stadt Münster hat der Managementkontrakt folgende finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haushaltsja hr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1502 Stadtmarketing (MM) Zeile 15 Transferaufwendungen 2022 2023 2024 2025 3.447.961 3.516.340 3.586.092 3.657.227 Begründung: Vorbemerkung Mit der Vorlage 401/2002 „Optimierung des Beteiligungsmanagements und des Beteiligungscontrollings - Abschluss von Zielvereinbarungen mit den städtischen Gesellschaften und Eigenbetrieben“ hat der Rat beschlossen, das Beteiligungsmanagement dahingehend zu erweitern, dass in Abhängigkeit vom Steuerungscluster des Beteiligungsportfolios für die einzelnen Gesellschaften Zielvereinbarungen zu erarbeiten und im sog. Managementkontrakt (MMK) zwischen der Gesellschafterin Stadt Münster / den Gesellschaftern und der Beteiligungsgesellschaft zu fixieren sind. Gemäß den Beteiligungsgrundsätzen und der Rahmenrichtlinie für Beteiligungen der Stadt Münster beschließt der Rat die Zielvereinbarungen für die unmittelbaren Beteiligungen, die auf den strategischen Unternehmensplanungen basieren und integraler Bestandteil der Managementkontrakte sind. Die Finanz- und Leistungsvorgaben für die Beteiligungen stehen dabei im Einklang mit den gesamtstädtischen Zielen und den unternehmens- und marktspezifischen Gegebenheiten. Die MMK gelten in der Regel für einen Zeitraum von fünf Jahren. Ziel aller MMK ist es, den relevanten Beteiligungsgesellschaften bzw. eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen sowie auch dem städtischen Haushalt eine mehrjährige Planungs- und Finanzierungssicherheit zu geben. Insofern sind Hauptadressaten der Kontrakte die Gesellschafterin Stadt Münster einerseits und die Beteiligungsgesellschaften andererseits. Begründung im Einzelnen Der bestehende Managementkontrakt mit der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Münster Marketing (V/0901/2016) läuft Ende 2021 aus, weshalb ein neuer fünfjähriger MMK für die Zeit ab dem Jahr 2022 zu beschließen ist. Der in Anlage 1 beigefügte Managementkontrakt wurde auf der Grundlage der aktuellen Grundstruktur im Beteiligungsmanagement für Managementkontrakte zwischen Münster Marketing und Verwaltung abgestimmt und korrespondiert mit dem Wirtschaftsplan 2022 von Münster Marketing (Vorlage 0758/2021). - 3 - V/0755/2021 Mit dem Managementkontrakt werden die quantitativen und qualitativen Zielerwartungen der Stadt Münster sowie die gegenseitigen Beiträge von Münster Marketing und der Stadt Münster zur Erreichung dieser Ziele beschrieben. Ihre Definition erfolgt ausgehend vom Betriebszweck sowie allgemeingültiger betriebswirtschaftlicher Grundsätze. Münster Marketing soll das Profil der Stadt fortentwickeln, schärfen und kommunizieren, die Wahrnehmung nach innen und nach außen erhöhen sowie durch die konsequente Weiterentwicklung der Zukunftsstrategien neue Reichweiten und Zielgruppen erschließen. Die detaillierten Sachziele, die organisatorisch in den Geschäftsbereichen und dem Wissenschaftsbüro operationalisiert werden und deren Aufteilung den T eilerfolgsplänenim Wirtschaftsplan entsprechen, sind unter 3.2.1. beschrieben. Die daraus abgeleiteten Finanzziele werden unter Ziffer 3.2.2. fixiert; sie definieren insbesondere die Erwartung an Münster Marketing, eigene Erlöse von ca. 20 % des städtischen Zuschusses zu generieren, sowie eine Optimierung des Kostendeckungsgrades. i.V. gez. Christine Zeller Stadtkämmerin Anlagen Anlage A Anlage 1 Managementkontrakt zwischen der Stadt Münster und der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Münster Marketing für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2026
Anlage A
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Anlage A zur V/0755/2021 Kurzüberblick Nachdem der laufende Managementkontrakt (MMK) mit der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Münster Marketing (V/0901/2016) Ende 2021 ausläuft, wird fristgerecht ein neuer MMK für die Jahre von 2022 bis 2026 vorgelegt. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziel der Managementkontrakte ist es, den jeweiligen Gesellschaften bzw. dem Eigenbetrieb sowie auch dem städtischen Haushalt eine mehrjährige Planungs- und Finanzierungssicherheit zu geben. Insofern sind Hauptadressat der Kontrakte die Stadt Münster einerseits und die eigenbetriebsähnliche Einrichtung andererseits. Finanzierung Produktgruppe: 1502 Stadtmarketing (MM) Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im Entwurf des Haushaltsplan 2022 enthalten? Ja Nein x teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Pflichtigkeit ergibt sich aus dem Public Corporate Governance Kodex der Stadt Münster.
Anlage 1 zur Vorlage 755-2021
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Managementkontrakt Stadt Münster / Münster Marketing Anlage 1 zur Vorlage 755-2021 Seite 1 Managementkontrakt zwischen der Stadt Münster und der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Münster Marketing der Stadt Münster für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2026 Managementkontrakt Stadt Münster / Münster Marketing Anlage 1 zur Vorlage 755-2021 Seite 2 Präambel Mit den Vereinbarungen dieses Managementkontraktes wird fixiert, welche Zielerwartungen die Stadt Münster und Münster Marketing haben und wie beide Partner dazu beitragen können, diese Ziele zu erreichen. Münster Marketing ist eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Münster und ist zum ei- nen der Informationskategorie A und zum anderen dem Steuerungscluster I zugeordnet. Somit unterliegt Münster Marketing einer vierteljährlichen Berichtspflicht. Die nachfolgenden Regelungen wurden unter Berücksichtigung der Beteiligungsgrundsätze und der Rahmenrichtlinie für Beteiligungen der Stadt Münster, die im Public Corporate Governance Kodex zusammengefasst sind, erstellt. 1. Gültigkeit des Managementkontraktes Dieser Managementkon trakt gilt für die Dauer von fünf Jahren vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2026. Die Vertragsparteien verpflichten sich, spätestens ein Jahr vor Ablauf der Vereinba- rung mit Verhandlungen über die Fortschreibung des Vertrages zu beginnen und den Vertrag bis zum 31.12.2026 abzuschließen. 2. Betriebszweck von Münster Marketing Als Betriebszweck ist in der Satzung aufgeführt (Stand 6/01) „Zweck der Einrichtung einschließlich etwaiger Hilfs- und Nebenbetriebe ist die Profilierung und Stärkung von Münster im Wettbewerb der Städte und Regionen durch Instrumente des Stadtmarketings und alle den Betriebszweck fördernden Geschäfte. Dabei arbeitet „Münster Marketing“ eng mit den städtischen Ämtern, Einrichtungen und Gesellschaften zusammen. „Münster Marketing“ kann zur Erfüllung des Betriebszwecks sowohl eigene Leistungen erstel- len, als auch die Bestrebungen und Aktivitäten Dritter unterstützen. Der Betriebszweck ist im Rahmen der gesamtstädtischen Zielsetzung der Stadt Münster und individueller Zielvereinba- rungen sowie unter Beachtung einer wirtschaftlichen Leistungserbringung zu erfüllen.“ 3. Zielbestimmungen von Münster Marketing Ausgehend vom Betriebszweck sowie allgemeingültiger betriebswirtschaftlicher Grundsätze wer- den nachfolgende Ziele definiert: 3.1. Oberziele Die Zielsetzung von Münster Marketing richtet sich insbesondere nach den Bedürfnissen der Stadt Münster und ihrer Einwohner. Münster Marketing obliegt die Markenführung der Stadt. Ziele der Arbeit sind , das Profil der Stadt fortzuentwickeln, zu schärfen und zu kommunizieren, die Wahrnehmung nach innen (Bür- ger und Bürgerinnen) und nach außen zu erhöhen sowie neue Reichweiten und Zielgruppen zu erschließen durch die konsequente Weiterentwicklung der Zukunftsstrategien (Münster Zu- künfte, städtische Nachhaltigkeitsstrategie, Innenstadtentwicklung, Tourismusstrategie u.a.) un- ter Berücksichtigung des Stadtprofils „Wissenschaft und Lebensart“. Managementkontrakt Stadt Münster / Münster Marketing Anlage 1 zur Vorlage 755-2021 Seite 3 3.2. Teilziele 3.2.1. Sachziele Die Sachz iele von Münster Marketing werden organisatorisch in den Geschäftsbereichen und dem Wissenschaftsbüro operationalisiert. Die Aufteilung hier entspricht den fünf Teilerfolgsplä- nen im Wirtschaftsplan. 3.2.1.1 Strategische Kommunikation und Partizipation • Profilierung der Stadt Münster durch Kommunikation innerhalb und außerhalb der Stadt in allen relevanten Medien und Kommunikationskanälen. • Weiterentwicklung der digitalen Kommunikation und der Printmedien in enger Anlehnung an die Profile aus dem ISM-Prozess und ihrer Fortschreibung • Prozessgestaltung großer themen- und spartenübergreifender Projekte (auch ämterüber- greifend) • Entwicklung neuer Formen der Bürger/innenaktivierung • Int. Öffentlichkeitsarbeit und Auslandsmarketing • Qualitätsentwicklung von Stadtteilen und Quartieren • Profilierung Münsters als Stadt des Westf älischen Friedens unter der Leitlinie „Frieden durch Dialog“ nach Innen und Außen. 3.2.1.2 Zentren- und Veranstaltungsmanagement • Aufwertung der münsterschen Innenstadt - auch einzelner Innenstadtquartiere oder -vier- tel • Initiierung und Begleitung von Innenstadtentwicklungsprozessen gemeinsam mit rele- vanten Partnern aus Verwaltung, Zivilgesellschaft und Wirtschaft • Profilbildende Veranstaltungen und Angebote initiieren und fördern, darunter auch Projekte mit nationaler und internationaler Ausstrahlung (ISM-Leitorientierung) • Weiterentwicklung des öffentlichen Raums durch Reallabore, Rauminszenierungen u. a. 3.2.1.3 Touristik und Kongressmarketing Stärkung des Kongressstandortes Münster in Kooperation mit der „KongressInitiative Münster“ und des Wirtschaftsstandortes gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung GmbH Münster und der Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH. Nationale und internationale Positionierung des Kongressstandortes durch Kooperatio- nen Optimale Betreuung von Gästen in der Stadt durch „Service aus einer Hand“ Konsequente Umsetzung der Tourismusstrategie gemeinsam mit relevanten Partner/ -in- nen. 3.2.1.4 Stadtinformation Betrieb von zwei Stadtinformationen als Anlaufstellen für eine umfassende Beratung von Bürgern und Touristen 3.2.1.5 Wissenschaftsbüro Umsetzung der im ISM-Prozess erarbeiteten Leitorientierung “Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ insbesondere durch den Auf- und Ausbau sowie das Management von Netzwerken zwischen den Akteuren Managementkontrakt Stadt Münster / Münster Marketing Anlage 1 zur Vorlage 755-2021 Seite 4 in der Wissenschaftsstadt (vor allem Hochschulen und andere wissenschaftliche Einrichtun- gen). 3.2.2. Finanzziele Die Finanzziele von Münster Marketing leiten sich unmittelbar aus den oben aufgeführten Ober- und Sachzielen ab: Erfüllung des Betriebszwecks auf der Basis der jeweiligen beschlossenen Wirtschafts- pläne unter Einhaltung der mit der Stadt Münster vereinbarten Finanzmittelbereitstellung Es wird geplant, eigene Erlöse (Umsatzerlöse und sonstige betriebliche Erträge) von ca. 20 % (bezogen auf den Zuschuss) zu generieren. Optimierung des Kostendeckungsgrades 3.2.3 Finanzmittelbereitstellung der Stadt Münster an Münster Marketing Die Dotierung basiert auf der Wirtschaftsplanung 2022 – 2026 von Münster Marketing. Dort sind zur Erreichung eines ausgeglichenen Jahresergebnisses folgende Zuweisungen der Stadt Müns- ter für die einzelnen Jahre eingeflossen und werden entsprechend im Haushalt und in der mittel- fristigen Finanzplanung bereitgestellt: 2022 2023 2024 2025 2026 3.447.961 3.516.340 3.586.092 3.657.227 3.729.778 Von MM als eigenbetriebsähnlicher Einrichtung mit mittelfristig festgelegtem Budget wird erwartet, dass mit der beschlossenen Finanzmittelbereitstellung der Stadt Münster ausgegli- chene Jahresergebnisse erzielt werden. Für einen wirtschaftlichen Einsatz der finanziellen Ressourcen gelten die folgenden Leitlinien: Der Wirtschaftsplan wird jährlich durch den Rat beschlossen. Die Münster Marketing zuerkannte Finanzmittelbereitstellung wird von Münster Marketing eigenverantwortlich und eigenständig ausdifferenziert und verwendet. Anpassungen innerhalb des Wirtschaftsplans, die im laufenden Wirtschaftsjahr notwendig sind, können eigenverantwortlich durch Münster Marketing vorgenommen werden. Bei we- sentlichen Änderungen ist eine geänderte Wirtschaftsplanung vorzulegen. Soweit Teile des städtischen Zuschusses aufgrund ungeplanter Vorkommnisse nicht durch Münster Marketing verbraucht wurden, können diese durch den städtischen Haushalt zu- rückgefordert werden. Dies betrifft insbesondere Überschüsse, die aufgrund externer Transferleistungen (z.B. für Coronahilfen) entstehen. In der Gewinn - und Verlustrechnung ausgewiesene Jahresüberschüsse, die bei einem planmäßigen Betrieb von Münster Marketing am Ende eines Geschäftsjahres verbleiben, werden für die Folgejahre in eine Gewinnrücklage von Münster Marketing eingestellt. In dieser Gewinnrücklage sollen Beträge aus Bewirtschaftungsverbesserungen angesam- melt werden, die sich durch Einsparungen bei den Sachkosten oder durch Mehreinnahmen bei den Erträgen ergeben (eigene Managementleistungen). Diese Verwendung dieser Ge- winnrücklage kann durch Münster Marketing in eigener Verantwortung bestimmt werden, soweit die pekuniäre Deckung der Rücklage durch liquide Mittel gegeben ist. Managementkontrakt Stadt Münster / Münster Marketing Anlage 1 zur Vorlage 755-2021 Seite 5 Regelungen zum Defizitausgleich : für den Ausgleich zukünftiger Tarifsteigerungen, die während der Laufzeit des Managementkontrakts beschlossen werden, erfolgt die vollstän- dige Übernahme der tarifbedingten Mehraufwendungen durch die Stadt Münster. Kalku- liert sind die folgenden Personalaufwendungen: Geschäftsjahr Personalaufwand 2022 2.727.300 2023 2.768.210 2024 2.809.733 2025 2.851.879 2026 2.894.657 Die diese kalkulierten Personalaufwendungen übersteigenden Beträge werden als zusätz- licher Zuschuss von der Stadt Münster an Münster Marketing gezahlt. Der Personalauf- wand wurde auf der Basis des Personaleinsatzes kalkuliert, der der aktuellen Wirtschafts- planung zugrunde liegt. Der Ausgleich der Personalkosten erfolgt durch Subtraktion des Ist-Aufwandes mit dem für das jeweilige Wirtschaftsjahr kalkulierten Personalaufwand (s. Tabelle oben). Dabei wird eine Erhöhung des Personaleinsatzes nicht durch die Sta dt Münster, sondern durch Münster Marketing getragen. 4. Sonstige Vereinbarungen Für das Berichtswesen gelten die Beteiligungsgrundsätze und die Rahmenrichtlinien für Beteiligungen der Stadt Münste r (Public Corporate Governance Kodex) in ihrer jeweils gültigen Fassung. Münster Marketing unterliegt einer vierteljährlichen Berichtspflicht. Die Quartalsberichte sind, im von der Stadt Münster vorgegebenen Format, rechtzeitig nach Anforderung zu übermitteln. Münster, den _____________ Für die Stadt Münster Für Münster Marketing …………………………… …………………………… Christine Zeller Bernadette Spinnen Stadtkämmerin Betriebsleiterin
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0755/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.10.2021
- Erstellt
- 04.10.2021 12:08