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V/0755/2021

Managementkontrakt (MMK) mit der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Münster Marketing

Vorlagen 07.10.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 15.12.2021, TOP 12.2.1

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Anlage 1 zur Vorlage 755-2021

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Beschlussvorlage

4879 Zeichen

V/0755/2021
V/0755/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Managementkontrakt (MMK) mit der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Münster Marketing
Beratungsfolge
03.11.2021 Betriebsausschuss Münster Marketing Vorberatung
09.11.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung
10.11.2021 Hauptausschuss Vorberatung
10.11.2021 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Dem Managementkontrakt zwischen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Münster Marketing
und der Stadt Münster für die Jahre 2022 bis 2026 wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1)
zugestimmt.
2. Steigerungen des Personalaufwandes, die über die Kalkulation für die einzelnen Jahre
hinausgehen, werden durch die Stadt Münster als zusätzlicher Zuschuss gezahlt, soweit sie nicht
auf eine Erhöhung des Personaleinsatzes zurück zu führen sind.
Sollte sich der finanzielle Handlungsspielraum Münsters weiter reduzieren und damit einhergehend
die Genehmigungsfähigkeit des Haushalts in Frage gestellt sein, wird eine Anpassung des
Managementkontraktes bereits während der Laufzeit vorbehalten.
Amt für Finanzen und
Beteiligungen
26.10.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Haubner
T elefon:492-2032
HaubnerG@stadt-
muenster.de

- 3 -
V/0755/2021
II. Finanzielle Auswirkungen:
Auf den Haushalt der Stadt Münster hat der Managementkontrakt folgende finanzielle
Auswirkungen:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haushaltsja
hr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1502 Stadtmarketing (MM)
Zeile 15 Transferaufwendungen 2022
2023
2024
2025
3.447.961
3.516.340
3.586.092
3.657.227
Begründung:
Vorbemerkung
Mit der Vorlage 401/2002 „Optimierung des Beteiligungsmanagements und des
Beteiligungscontrollings - Abschluss von Zielvereinbarungen mit den städtischen Gesellschaften und
Eigenbetrieben“ hat der Rat beschlossen, das Beteiligungsmanagement dahingehend zu erweitern,
dass in Abhängigkeit vom Steuerungscluster des Beteiligungsportfolios für die einzelnen
Gesellschaften Zielvereinbarungen zu erarbeiten und im sog. Managementkontrakt (MMK) zwischen
der Gesellschafterin Stadt Münster / den Gesellschaftern und der Beteiligungsgesellschaft zu fixieren
sind.
Gemäß den Beteiligungsgrundsätzen und der Rahmenrichtlinie für Beteiligungen der Stadt Münster
beschließt der Rat die Zielvereinbarungen für die unmittelbaren Beteiligungen, die auf den
strategischen Unternehmensplanungen basieren und integraler Bestandteil der Managementkontrakte
sind. Die Finanz- und Leistungsvorgaben für die Beteiligungen stehen dabei im Einklang mit den
gesamtstädtischen Zielen und den unternehmens- und marktspezifischen Gegebenheiten. Die MMK
gelten in der Regel für einen Zeitraum von fünf Jahren.
Ziel aller MMK ist es, den relevanten Beteiligungsgesellschaften bzw. eigenbetriebsähnlichen
Einrichtungen sowie auch dem städtischen Haushalt eine mehrjährige Planungs- und
Finanzierungssicherheit zu geben. Insofern sind Hauptadressaten der Kontrakte die Gesellschafterin
Stadt Münster einerseits und die Beteiligungsgesellschaften andererseits.
Begründung im Einzelnen
Der bestehende Managementkontrakt mit der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Münster Marketing
(V/0901/2016) läuft Ende 2021 aus, weshalb ein neuer fünfjähriger MMK für die Zeit ab dem Jahr
2022 zu beschließen ist.
Der in Anlage 1 beigefügte Managementkontrakt wurde auf der Grundlage der aktuellen
Grundstruktur im Beteiligungsmanagement für Managementkontrakte zwischen Münster Marketing
und Verwaltung abgestimmt und korrespondiert mit dem Wirtschaftsplan 2022 von Münster Marketing
(Vorlage 0758/2021).

- 3 -
V/0755/2021
Mit dem Managementkontrakt werden die quantitativen und qualitativen Zielerwartungen der Stadt
Münster sowie die gegenseitigen Beiträge von Münster Marketing und der Stadt Münster zur
Erreichung dieser Ziele beschrieben. Ihre Definition erfolgt ausgehend vom Betriebszweck sowie
allgemeingültiger betriebswirtschaftlicher Grundsätze. Münster Marketing soll das Profil der Stadt
fortentwickeln, schärfen und kommunizieren, die Wahrnehmung nach innen und nach außen erhöhen
sowie durch die konsequente Weiterentwicklung der Zukunftsstrategien neue Reichweiten und
Zielgruppen erschließen. Die detaillierten Sachziele, die organisatorisch in den Geschäftsbereichen
und dem Wissenschaftsbüro operationalisiert werden und deren Aufteilung den T eilerfolgsplänenim
Wirtschaftsplan entsprechen, sind unter 3.2.1. beschrieben.
Die daraus abgeleiteten Finanzziele werden unter Ziffer 3.2.2. fixiert; sie definieren insbesondere die
Erwartung an Münster Marketing, eigene Erlöse von ca. 20 % des städtischen Zuschusses zu
generieren, sowie eine Optimierung des Kostendeckungsgrades.
i.V.
gez.
Christine Zeller
Stadtkämmerin
Anlagen
Anlage A
Anlage 1 Managementkontrakt zwischen der Stadt Münster und der eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung Münster Marketing für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2026

Anlage A

1079 Zeichen

Anlage A zur V/0755/2021
Kurzüberblick
Nachdem der laufende Managementkontrakt (MMK) mit der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung
Münster Marketing (V/0901/2016) Ende 2021 ausläuft, wird fristgerecht ein neuer MMK für die
Jahre von 2022 bis 2026 vorgelegt.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Ziel der Managementkontrakte ist es, den jeweiligen Gesellschaften bzw. dem Eigenbetrieb sowie
auch dem städtischen Haushalt eine mehrjährige Planungs- und Finanzierungssicherheit zu
geben. Insofern sind Hauptadressat der Kontrakte die Stadt Münster einerseits und die
eigenbetriebsähnliche Einrichtung andererseits.
Finanzierung
Produktgruppe: 1502 Stadtmarketing (MM)
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein
Im Entwurf des Haushaltsplan 2022 enthalten? Ja Nein x teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Die Pflichtigkeit ergibt sich aus dem Public Corporate Governance Kodex der Stadt Münster.

Anlage 1 zur Vorlage 755-2021

10713 Zeichen

Managementkontrakt Stadt Münster / Münster Marketing                                             Anlage 1 zur Vorlage 755-2021 
 
 
Seite 1 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Managementkontrakt 
 
 
 
zwischen  
der Stadt Münster 
und  
der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung   
Münster Marketing der Stadt Münster 
 
 
 
 
 
 
für den Zeitraum vom 
01.01.2022 bis 31.12.2026

Managementkontrakt Stadt Münster / Münster Marketing                                             Anlage 1 zur Vorlage 755-2021 
 
 
Seite 2 
Präambel 
Mit den Vereinbarungen dieses Managementkontraktes wird fixiert, welche Zielerwartungen die 
Stadt Münster und Münster Marketing haben und wie beide Partner dazu beitragen können, diese 
Ziele zu erreichen.  
 
Münster Marketing ist eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Münster und ist zum ei-
nen der Informationskategorie A und zum anderen dem Steuerungscluster I zugeordnet. Somit 
unterliegt Münster Marketing einer vierteljährlichen Berichtspflicht.  
 
Die nachfolgenden Regelungen wurden unter Berücksichtigung der Beteiligungsgrundsätze und 
der Rahmenrichtlinie für Beteiligungen der Stadt Münster, die im Public Corporate Governance 
Kodex zusammengefasst sind, erstellt. 
 
1. Gültigkeit des Managementkontraktes 
Dieser Managementkon trakt gilt für die Dauer von fünf Jahren vom 01.01.2022 bis zum 
31.12.2026. Die Vertragsparteien verpflichten sich, spätestens ein Jahr vor Ablauf der Vereinba-
rung mit Verhandlungen über die Fortschreibung des Vertrages zu beginnen und den Vertrag bis 
zum 31.12.2026 abzuschließen.  
 
2. Betriebszweck von Münster Marketing 
Als Betriebszweck ist in der Satzung aufgeführt (Stand 6/01) 
„Zweck der Einrichtung einschließlich etwaiger Hilfs- und Nebenbetriebe ist die Profilierung 
und Stärkung von Münster im Wettbewerb der Städte und Regionen durch Instrumente des 
Stadtmarketings und alle den Betriebszweck fördernden Geschäfte. Dabei arbeitet „Münster 
Marketing“ eng mit den städtischen Ämtern, Einrichtungen und Gesellschaften zusammen. 
„Münster Marketing“ kann zur Erfüllung des Betriebszwecks sowohl eigene Leistungen erstel-
len, als auch die Bestrebungen und Aktivitäten Dritter unterstützen. Der Betriebszweck ist im 
Rahmen der gesamtstädtischen Zielsetzung der Stadt Münster und individueller Zielvereinba-
rungen sowie unter Beachtung einer wirtschaftlichen Leistungserbringung zu erfüllen.“ 
 
3. Zielbestimmungen von Münster Marketing 
Ausgehend vom Betriebszweck sowie allgemeingültiger betriebswirtschaftlicher Grundsätze wer-
den nachfolgende Ziele definiert: 
 
3.1. Oberziele 
Die Zielsetzung von Münster Marketing  richtet sich insbesondere nach den Bedürfnissen der 
Stadt Münster und ihrer Einwohner. 
 
Münster Marketing obliegt die Markenführung der Stadt. Ziele der Arbeit sind , das Profil der 
Stadt fortzuentwickeln, zu schärfen und zu kommunizieren, die Wahrnehmung nach innen (Bür-
ger und Bürgerinnen) und nach außen zu erhöhen sowie neue Reichweiten und Zielgruppen 
zu erschließen durch die konsequente Weiterentwicklung der Zukunftsstrategien (Münster Zu-
künfte, städtische Nachhaltigkeitsstrategie, Innenstadtentwicklung, Tourismusstrategie u.a.) un-
ter Berücksichtigung des Stadtprofils „Wissenschaft und Lebensart“.

Managementkontrakt Stadt Münster / Münster Marketing                                             Anlage 1 zur Vorlage 755-2021 
 
 
Seite 3 
3.2. Teilziele  
3.2.1. Sachziele  
Die Sachz iele von Münster Marketing werden organisatorisch in den  Geschäftsbereichen und 
dem Wissenschaftsbüro operationalisiert. Die Aufteilung hier entspricht den fünf Teilerfolgsplä-
nen im Wirtschaftsplan. 
3.2.1.1 Strategische Kommunikation und Partizipation 
 
• Profilierung der Stadt Münster durch Kommunikation innerhalb und außerhalb der Stadt in 
allen relevanten Medien und Kommunikationskanälen. 
• Weiterentwicklung der digitalen Kommunikation und der Printmedien in enger Anlehnung 
an die Profile aus dem ISM-Prozess und ihrer Fortschreibung 
• Prozessgestaltung großer themen- und spartenübergreifender Projekte (auch ämterüber-
greifend) 
• Entwicklung neuer Formen der Bürger/innenaktivierung 
• Int. Öffentlichkeitsarbeit und Auslandsmarketing 
• Qualitätsentwicklung von Stadtteilen und Quartieren 
• Profilierung Münsters als Stadt des Westf älischen Friedens unter der Leitlinie „Frieden 
durch Dialog“ nach Innen und Außen. 
 
 
3.2.1.2 Zentren- und Veranstaltungsmanagement 
 
• Aufwertung der münsterschen Innenstadt - auch einzelner Innenstadtquartiere oder -vier-
tel  
• Initiierung und Begleitung von Innenstadtentwicklungsprozessen gemeinsam mit rele-
vanten Partnern aus Verwaltung, Zivilgesellschaft und Wirtschaft 
• Profilbildende Veranstaltungen und Angebote initiieren und fördern, darunter auch 
Projekte mit nationaler und internationaler Ausstrahlung (ISM-Leitorientierung) 
• Weiterentwicklung des öffentlichen Raums durch Reallabore, Rauminszenierungen u. a. 
 
3.2.1.3 Touristik und Kongressmarketing 
 
 Stärkung des Kongressstandortes Münster in Kooperation mit der „KongressInitiative 
Münster“ und des Wirtschaftsstandortes gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung 
GmbH Münster und der Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH. 
 Nationale und internationale Positionierung des Kongressstandortes durch Kooperatio-
nen 
 Optimale Betreuung von Gästen in der Stadt durch „Service aus einer Hand“ 
 Konsequente Umsetzung der Tourismusstrategie gemeinsam mit relevanten Partner/ -in-
nen. 
 
3.2.1.4 Stadtinformation 
 
 Betrieb von zwei Stadtinformationen als Anlaufstellen für eine umfassende Beratung von 
Bürgern und Touristen 
 
3.2.1.5 Wissenschaftsbüro 
Umsetzung der im ISM-Prozess erarbeiteten Leitorientierung “Wir werden einer der führenden 
Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ insbesondere 
durch den Auf- und Ausbau sowie das Management von Netzwerken zwischen den Akteuren

Managementkontrakt Stadt Münster / Münster Marketing                                             Anlage 1 zur Vorlage 755-2021 
 
 
Seite 4 
in der Wissenschaftsstadt (vor allem Hochschulen und andere wissenschaftliche Einrichtun-
gen). 
 
3.2.2. Finanzziele 
Die Finanzziele von Münster Marketing leiten sich unmittelbar aus den oben aufgeführten Ober- 
und Sachzielen ab: 
 
 Erfüllung des Betriebszwecks auf der Basis der jeweiligen beschlossenen Wirtschafts-
pläne unter Einhaltung der mit der Stadt Münster vereinbarten Finanzmittelbereitstellung 
 Es wird geplant, eigene Erlöse (Umsatzerlöse und sonstige betriebliche Erträge) von ca. 
20 % (bezogen auf den Zuschuss) zu generieren. 
 Optimierung des Kostendeckungsgrades 
 
 
3.2.3 Finanzmittelbereitstellung der Stadt Münster an Münster Marketing 
 
Die Dotierung basiert auf der Wirtschaftsplanung 2022 – 2026 von Münster Marketing. Dort sind 
zur Erreichung eines ausgeglichenen Jahresergebnisses folgende Zuweisungen der Stadt Müns-
ter für die einzelnen Jahre eingeflossen und werden entsprechend im Haushalt und in der mittel-
fristigen Finanzplanung bereitgestellt: 
 
 
2022 2023 2024 2025 2026 
3.447.961 3.516.340 3.586.092 3.657.227 3.729.778 
 
 
Von MM als eigenbetriebsähnlicher Einrichtung mit mittelfristig festgelegtem Budget wird 
erwartet, dass mit der beschlossenen Finanzmittelbereitstellung der Stadt Münster ausgegli-
chene Jahresergebnisse erzielt werden. 
Für einen wirtschaftlichen Einsatz der finanziellen Ressourcen gelten die folgenden Leitlinien: 
 Der Wirtschaftsplan wird jährlich durch den Rat beschlossen. 
 Die Münster Marketing zuerkannte Finanzmittelbereitstellung wird von Münster Marketing 
eigenverantwortlich und eigenständig ausdifferenziert und verwendet. 
 Anpassungen innerhalb des Wirtschaftsplans, die im laufenden Wirtschaftsjahr notwendig 
sind, können eigenverantwortlich durch Münster Marketing vorgenommen werden. Bei we-
sentlichen Änderungen ist eine geänderte Wirtschaftsplanung vorzulegen. 
 Soweit Teile des städtischen Zuschusses aufgrund ungeplanter Vorkommnisse nicht durch 
Münster Marketing verbraucht wurden, können diese durch den städtischen Haushalt zu-
rückgefordert werden. Dies betrifft insbesondere Überschüsse, die aufgrund externer 
Transferleistungen (z.B. für Coronahilfen) entstehen. 
 In der Gewinn - und Verlustrechnung ausgewiesene Jahresüberschüsse, die bei einem 
planmäßigen Betrieb von Münster Marketing am Ende eines Geschäftsjahres verbleiben, 
werden für die Folgejahre in eine Gewinnrücklage von Münster Marketing eingestellt. In 
dieser Gewinnrücklage sollen Beträge aus Bewirtschaftungsverbesserungen angesam-
melt werden, die sich durch Einsparungen bei den Sachkosten oder durch Mehreinnahmen 
bei den Erträgen ergeben (eigene Managementleistungen). Diese Verwendung dieser Ge-
winnrücklage kann durch Münster Marketing in eigener Verantwortung bestimmt werden, 
soweit die pekuniäre Deckung der Rücklage durch liquide Mittel gegeben ist.

Managementkontrakt Stadt Münster / Münster Marketing                                             Anlage 1 zur Vorlage 755-2021 
 
 
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 Regelungen zum Defizitausgleich : für den Ausgleich zukünftiger Tarifsteigerungen, die 
während der Laufzeit des Managementkontrakts beschlossen werden, erfolgt die vollstän-
dige Übernahme der tarifbedingten Mehraufwendungen durch die Stadt Münster. Kalku-
liert sind die folgenden Personalaufwendungen:  
 
 
Geschäftsjahr Personalaufwand 
2022 2.727.300 
2023 2.768.210 
2024 2.809.733 
2025 2.851.879 
2026 2.894.657 
 
 
Die diese kalkulierten Personalaufwendungen übersteigenden Beträge werden als zusätz-
licher Zuschuss von der Stadt Münster an Münster Marketing gezahlt. Der Personalauf-
wand wurde auf der Basis des Personaleinsatzes kalkuliert, der der aktuellen Wirtschafts-
planung zugrunde liegt. Der Ausgleich der Personalkosten erfolgt durch Subtraktion des 
Ist-Aufwandes mit dem für das jeweilige Wirtschaftsjahr kalkulierten Personalaufwand (s. 
Tabelle oben). Dabei wird eine Erhöhung des Personaleinsatzes nicht durch die Sta dt 
Münster, sondern durch Münster Marketing getragen. 
 
4. Sonstige Vereinbarungen 
 Für das Berichtswesen gelten die Beteiligungsgrundsätze und die Rahmenrichtlinien für  
Beteiligungen der Stadt Münste r (Public Corporate Governance Kodex)  in ihrer jeweils 
gültigen Fassung. 
 
 Münster Marketing unterliegt einer vierteljährlichen Berichtspflicht. Die Quartalsberichte 
sind, im von der Stadt Münster vorgegebenen Format, rechtzeitig nach Anforderung zu 
übermitteln. 
 
 
 
Münster, den _____________ 
 
 
Für die Stadt Münster      Für Münster Marketing 
 
 
 
 
……………………………                                                     …………………………… 
Christine Zeller      Bernadette Spinnen 
Stadtkämmerin      Betriebsleiterin

Beratungsverlauf (4)

03.11.2021 Betriebsausschuss Münster Marketing
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.12.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 8.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
15.12.2021 Hauptausschuss
TOP 12.2.1 Vorberatung
Zur Sitzung
15.12.2021 Rat
TOP 12.2.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0755/2021
Typ
Vorlagen
Datum
07.10.2021
Erstellt
04.10.2021 12:08