V/0829/2012
Künftige Unterbringung der VHS
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Beschlussvorlage
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V/0829/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Künftige Unterbringung der VHS Beratungsfolge 20.11.2012 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Einbringung 22.11.2012 Kulturausschuss Vorberatung 05.12.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 06.12.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 11.12.2012 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 12.12.2012 Hauptausschuss Vorberatung 12.12.2012 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt zur Kenntnis, 1. dass, zum Schuljahr 2013/14, eine Fläche von 12 35 m² für die VHS durch den Wegfall des Standortes „Überwasser“ dort nicht mehr zur Verfügung steht, 2. dass zur Aufrechterhaltung des Bildungsprogramms der VHS auf Ersatzflächen nicht vol l- ständig verzichtet werden kann und 3. dass die Entscheidung über die notwendig werdenden Ersatzflächen bis Ende 2012 erfolgen muss, um fü r die VHS einen ausreichenden Vorlauf für die Programmplanung sicherzuste l- len. 4. Der Rat beschließt, a. die dauerhafte Unterbringung des Kernbereiches der VHS (ohne den Projektb ereich) am renovierten Standort Aegidiimarkt zzgl. einer Erweiterung einer anzumietenden Fläche von rd. 770 m² (ehemals Fa. Kettner) oder Vorlagen-Nr.: V/0829/2012 Auskunft erteilt: Herr Ehling, Frau Wermelt, Herr Tschöpe Ruf: 492 40 00, 492 43 58, 492 23 06 E-Mail: Ehling@stadt-muenster.de Wermelt@stadt-muenster.de Tschoepe@stadt-muenster.de Datum: 14.11.2012 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0829/2012 b. die Verwaltung zu beauftragen, verschiedene Neubauvarianten zu prüfen unter B e- rücksichtigung einer gemeinsamen Unterbringung der VHS mit der Westfäl ischen Schule für Musik und ggf. der s chulpsychologischen Beratungsstelle und deshalb zum Erhalt der Option einer Gesamtlösung im Aegidiimarkt, die Erweiterungsfläche (eh e- mals Fa.Kettner) zunächst für die Dauer von 3 Jahren anzumieten zzgl. 3 -maliger ein- jähriger Option und für eine vorübergehende Nutzung herzurichten. 5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Flächen Herwarthstraße/von -Steuben-Straße sowie Hörster Parkplatz aus wirtschaftlichen und stadtstrukturellen Gründen für die geänderte Nut- zung nicht in Betracht kommen und deshalb nicht weiter verfolgt werden. 6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für den derzeit im Aegidiimarkt untergebrachten Projektbe- reich alternative Unterbringungsszenarien in Abhängigkeit von der künftigen organisator i- schen Anbindung und Konzeption zu entwickeln sind. Finanzierung 7. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die finanziellen Auswirkungen der Variante n 4a und 4 b in der parallelen nichtöffentlichen Vorlage Nr. V/0830/2012 dargestellt sind. Begründung: Vorbemerkung: Zur künftigen Unterbringung der VHS liegen Anträge der CDU, der SPD und der Gr ünen vor. Die standortbezogenen Aspekte dieser Anträge werden in dieser Vorlage berücksichtigt. Darüber h in- ausgehende Aspekte werden gesondert bearbeitet. Im Einzelnen handelt es sich um die Anträge „Münsters Volkshoch schule: Mit neuem Konzept Bildungsauftrag umsetzen“ der CDU - Fraktion vom 22.10.2012 „Neue Chancen für die außerschulische Bildung: Perspektiven für die Volkshoc hschule und die musikalische Bildung in Münster“ der SPD-Fraktion vom 22.10.2012 „Verlässliche Weiterbildung in Münster - Volkshochschule als kommunales Weiterbildung s- zentrum braucht eine sichere Arbeitsgrundlage“ der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen / GAL Münster vom 13.11.2012 Rahmenbedingungen: Die Volkshochschule Münster nimmt als kommunales Weiterbildungszentrum ihren ö ffentlichen Bildungsauftrag auf der Grundlage des Weiterbildungsgesetzes des Landes NRW wahr. Die perspektivische Weiterentwicklung der Bildungsarbeit der VHS orientiert sich zudem an den strategischen Zielen der Stadt Münster, die dem Handlungsprogramm 2012 bis 2017 anliegen. Um einer der führenden Bildungs - und Wissenschaftsstandorte in Europa zu werden, will die Stadt Münster bis 2020 den Bürgerinnen und Bürgern die Zugä nge zu Bildungsangeboten verbessern. Bei der Verwirklic hung dieser Zielsetzung werden die VHS und ihre künftige Ausrichtung eine wichtige Rolle spielen. - 3 - V/0829/2012 Ziele der VHS: Die Volkshochschule Münster ist ein kommunales Dienstleistungszentrum für Bildung, Begegnung, Kommunikation und Kultur. Mit ihren Angeboten z ur beruflichen, persönlichen, sozialen, polit i- schen, kulturellen und allgemeinen Bildung fördert sie: - das lebensbegleitende Lernen der Bürger unabhängig von Alter, Herkunft, Welta nschauung, sozialer Situation und Geschlecht - und leistet damit einen wicht igen Beitrag zur Steigerung der Lebensqualität und Daseinsvorsorge, - die individuelle Entfaltung der Persönlichkeit, die Teilhabe am politischen, wirtschaf tlichen und kulturellen Leben und die berufliche Qualifizierung, - den Dialog zwischen Menschen unters chiedlicher Generationen, Religionen und pol itischer Anschauungen - und damit Respekt und Verständnis für die Vielfalt im demokratischen G e- meinwesen, - Menschen und Gruppen, die ihr Lernen, ihre Freizeit und ihr ehrenamtliches Eng agement selbstbestimmt und initiativ gestalten - und so auch das Gemeinwohl stärken. Die VHS Münster bietet bürgernahe Angebote in den Bereichen der allgemeinen, politischen, kulturellen und beruflichen Bildung. Das Programmspektrum ist umfassend und qualifizi e- rend. In den Kursen können die Teilnehmenden sowohl ihre Grundbildung erweitern als auch berufsrelevante Zertifikate erwerben. Darüber hinaus konzipiert sie auf Nachfrage maßg e- schneiderte Qualifizierungen für Firmen, Institutionen und öffentliche Einrichtungen. Zusät z- lich organisiert sie in Absprache mit dem Personal- und Organisationsamt die Fortbildung für die Mitarbeiter(innen) der Stadt Münster. Zu 1. Wegfall des Standortes „Überwasser“ Die Volkshochschule Münster nutzt seit 1998 zusätzlich zu ihrem Hauptstandort am Ae gidiimarkt eine Hälfte der Überwasserschule, die 1997 für die VHS nach erwachseneng erechten Standards u. a. mit Landesmitteln saniert und renoviert wurde (Bindung ist abgelaufen). Insgesamt stehen der VHS damit 4.806 m² zur Verfügung. Durch die Gründung de r Gesamtschule Münster-Mitte ist nun ein Auszug der Volkshochschule aus der Überwasserschule zum Schuljahresbeginn 2013/14 e r- forderlich. Der VHS stehen an der Überwasserschule 1.235 m² zur Verfügung. Diese umfassen 6 Kursräume, 1 Dozentenbesprechungsraum , 3 Funktionsräume (1 Entspa nnungsraum plus Umkleideraum, 2 extra ausgestattete Räume für PEKIP -Angebote nach dem Prager -Eltern-Kind-Programm), 1 m e- dial gut ausgestatteter Vortragssaal, 1 Küche, mehrere Lageräume. Zusätzlich nutzt die VHS einen weiteren En tspannungsraum in der Hälfte der Überwasse rschule, die zur Paul -Gerhardt-Schule gehört. Raumnutzung in der VHS-Überwasserschule: In den Räumen finden Bildungsangebote statt im Umfang von 16.000 Unterrichtsstu nden bezogen auf das aktuelle Studienjahr. Ein Teil des Angebots erfordert lediglich die üblichen multifunktion a- len Unterrichtsräume. Besonderheiten mit Auswirkung auf die Rau mnutzung ergeben sich jedoch für folgende Angebote: - DaF-Kurse (Deutsch als Fremdsprache) (42 Kurse) In den 6 Kursräumen fi nden jeden Vormittag parallel von 9 - 12:30 Uhr DaF-Kurse statt. Je- der Kurs ist mit mindestens 20 Teilnehmenden belegt (insgesamt mindestens 120 Teilne h- mende). Diese intensive Vormittagsnutzung ist nur in „eigenen“ Räumen umsetzbar. - 4 - V/0829/2012 Diese Kurse sind für Menschen mit Migrationshintergrund wichtig, z. B. für die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung und/oder für die Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft. Sie sind vor allem zwingende Voraussetzung für erfolgreiche Integration. Wegen der umfangre i- chen Vormittagsnutzung der Räume ist eine Mitnutzung von Schulgebäuden nicht möglich. - Gesundheitsbildung (60 Kurse) In einem Entspannungsraum finden vormittags und abends Entspannungskurse statt. Der zweite Entspannungsraum in der Hälfte der Überwasserschu le, die von der Paul -Gerhardt- Schule genutzt wird, ist an drei Abenden in der Woche mit Entspannungskursen belegt. Di e- se Räume haben eine spezifische Ausstattung. - PEKIP-Angebote und Eltern-Kind-Spielgruppen (24 Kurse) Die Bildungsangebote zur Prävention und Intervention in der frühen Kindheit nach dem Pr a- ger-Eltern-Kind-Programm für Kinder ab 6 Wochen bis 2 Jahren finden in den 2 extra dafür ausgestatteten Räumen statt. - VHS-Überwasser mit dem eigenen Vortragsraum ist der zentrale Raum für Kooperations ver- anstaltungen, Vorträge, Fachtagungen, Podiumsdiskussionen etc. Für das aktuelle Studie n- jahr hat die VHS Münster 182 Belegungen allein für den Vortragssaal in der VHS Überwa s- ser. Zu 2. Erfordernis von Ersatzflächen Ein vollständiger Verzicht auf die Räume in der Überwasserschule würde in der Summe das Angebot der VHS um 16.000 Stunden reduzieren. Die Qualität des bedarfsgerechten Weiter- bildungsangebots würde dabei erheblich leiden. Insbesondere der sozialintegrative A n- spruch der VHS wäre nur noch in kleinen Teilen umsetzbar. Dazu kommen Engpässe im Sprachenbereich und im profilbildenden Gesundheitsbereich, beides Bereiche, die erhe b- lich zur Einnahmesituation der VHS beitragen. Seminar- und Funktionsräume Durch die Aufgabe der Überwasserschule entfall en 6 Seminarräume, 3 Funktionsräume, Lehre r- zimmer, Vortragssaal und mehrere kleinere Räume. Quantitativ ist eine 1:1 Übertragung der Bi l- dungsangebote, die derzeit in der VHS -Überwasser stattfinden, in die VHS -Räume am Aegidiimarkt nicht möglich. Die Verle gung der 6 täglich stattfindenden DaF -Kurse aus der Überwasserschule („Deutsch als Fremdsprache“ - derzeit 6 Räume an 5 Tagen in der Woche, 09:00 - 12:30 Uhr) in Schulräume ist nicht möglich, da diese Kurse tagsüber abgehalten werden und daher nicht in Sch ulen stattfinden können. Auch eine partielle Verlagerung ist ausgeschlossen, da die Kursräume aus pädagog i- schen Gründen (Ermöglichung eines schnellen Wechsels zwischen den Lernstufen und gemei n- sames Dozententeam) kompakt zusammengehalten werden müssen. Ein Wegfall dieser Kurse führt zu spürbaren Einschnitten in dem bedarfsgerechten Weiterbi l- dungsangebot und zu Einnahmeverlusten. Vortragssaal In den bisherigen Räumen der VHS im Aegidiimarkt ist kein Vortragssaal integrierbar. Ein Verzicht auf einen eigene n großen Veranstaltungsraum bedeutet jedoch für die Volkshochschule (und d a- mit auch für die Kommune) eine spürbare Einschränkung und auch Imageverlust durch den We g- fall attraktiver Veranstaltungsformate. Besondere renommierte Ve ranstaltungen könnten nicht mehr stattfinden - insbesondere Fachtagungen in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern, Z u- kunftswerkstätten, Großveranstaltungen wie das „Foto -Forum“, Veranstaltungen mit und für die Seniorenvertretung, bundesweite Fachtagungen, exponierte Lesungen und V orträge, für deren Durchführung eigene Raumhoheit und Planungssicherheit erforderlich ist. - 5 - V/0829/2012 Der Wegfall dieser Veranstaltungen würde für die VHS einen massiven Einschnitt in ihr Programm und damit eine Kürzung des öffentlich geförderten Bildungsangebotes für alle Bürgerinnen und Bürger bedeuten. Neben dem damit verbundenen Imageverlust sind auch finanzielle Einbußen zu erwarten. Zu 3. Die Entscheidung über die Raumfrage muss aus zwei Gründen zum Ende des Jahres 2012 erfo l- gen: Nach Freisetzung des Lad enlokals im Aegidiimarkt (ehemals Kettner) hat die Verwaltung unmittelbar Kontakt mit der WBI aufgenommen, um eine Erweiterungsopt ion für die VHS zu sichern. Von der WBI sind sodann in Abstimmung mit dem Amt für Immobilienmanagement und dem Amt für Schule und Weiterbildung Planungen für Umbau und Herrichtung der Räumlichkeiten vorgenommen worden. Von den verfügbaren 822 m² sollen 51 m² als Tei l- vermietung gastronomisch genutzt werden. In der verbleibenden Fläche von rd. 770 m² sind Umbaumaßnahmen mit einem V olumen von rd. 850.000 € erforderlich, die von der WBI i n- vestiert würden. Die Option für die Anmietung der Erweiterungsfläche besteht gegenüber der WBI bis Ja h- resende 2012. Danach muss von der WBI eine anderweitige Vermietung in die Wege geleitet werden. Für den Fall einer Entscheidung bis Jahresende 2012 hat die WBI zugesagt, die Bezugsfertigkeit der zusätzlichen Räumlichkeiten zu B eginn des Studienjahres 2013/2014 fertig stellen zu können. In diesem Fall wären also keine aufwendigen Übergangslösungen erforderlich. Die Volkshochschule beginnt im Januar 2013 mit den Planungen ihres Bildungsangebots für das Studienjahr 2013/2014. Bis dahin muss spätestens eine Klärung der Raumfrage, wo die gesamten Kurse stattfinden, erfolgt sein. Diese Planungssicherhei t muss gegeben sein, s o- wohl für die Teilnehmenden als auch für die Kursleitenden. Zu 4a: Dauerhafter Verbleib am Standort Aegidiimarkt 1. Ausgangslage Der Hauptausschuss hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 19.10.2011 (Vorlage V/0766/2011) beauftragt, für die Unterbringung der Volkshochschule verschiedene Szen ari- en zu entwickeln und den kommunalpolitischen Gremien einen Entscheidungsvorschlag zu unterbreiten. In dem Workshop des politischen Arbeitskreises „Neuordnung und Unterbringung der Volk s- hochschule Münster“ am 28.09.2012 wurde das Ergebnis des Auftrages durch die Verwa l- tung vorgestellt verknüpft mit den konzeptionellen Überlegungen „VHS 2020“. Nach Abwägung der bestehenden Anmietalternativen im Bereich der Innenstadt wurde im Ergebnis eindeutig der Standort Aegidiimarkt als zukunftsfähiger Standort favorisiert. Für eine Volkshochschule in der Mitte der Gesellschaft ist ein Standort in der Mitte der Stadt eine Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung ihrer Bildungsarbeit. Die VHS al s B e- standteil einer Stadtgesellschaft, in der Bildung einen besonders hohen Stellenwert hat. - 6 - V/0829/2012 Ein solches Bildungsforum für alle Bürgerinnen und Bürger braucht Räume, die zentral gel e- gen und gut erreichbar sind. Dies ist an dem Standort Aegidiimarkt in Ko mbination mit den ehemaligen Kettner -Räumen gegeben. Für den Fall einer dauerhaften Unterbringung der Volkshochschule an diesem Standort kann hier die Erschließung des Gebäudes entsche i- dend verbessert werden. Das ist u. a. verbunden mit einer Umgestaltung des Eingangsbe- reichs, der eine attraktive Adressbildung der VHS ermöglicht. Davon sollen alle, die das Bi l- dungsangebot der VHS nutzen, profitieren, in besonderer Weise diejenigen, die auf eine bar- rierefreie Erschließung angewiesen sind. Unabhängig von dies er notwendigen baul ichen Aufwertung ist ein erheblicher Renovierungsstau abzuarbeiten in Verbindung mit funktion a- len Veränderungen von Räumen. Die Verwaltung sieht den klaren Vorteil dieser Variante in der schnellen Umsetzbarkeit, der Vermeidung von Provis orien, die insbesondere von den Kunden der VHS akzeptiert werden müssten und der Möglichkeit einer vorstellbaren Pe r- spektive für die aktuellen Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Eine Nutzung des Ladenlokals „Kettner“ steht für Zwecke der VHS aufgrund der Inh alte der Teilungserklärung innerhalb der Eigentümergemeinschaft Aegidiimarkt unter dem Vorb ehalt der Zustimmung der Mehrheit der gewerblichen Teileigentümer des Aegidiimarktes. Die Ge- schäftsführung der WBI hat signalisiert, dass eine solche Zustimmung in d er Regel unpro b- lematisch ist. 2. Derzeitiger Bestand/Sanierungsbedarf Seit ihrem Einzug in den Aegidiimarkt 1980 nutzt die VHS an diesem Standort eine Fläche von insgesamt 3.571 m² mit Unterrichtsräumen, Geschäftsstelle und Verwaltungsbüros. Mitt- lerweile sind die Räume im Aegidiimarkt in einem schlechten Z ustand und entsprechen nicht mehr den Anforderungen an eine moderne Weiterbildungseinrichtung. Es besteht dringender Renovierungs- und Sanierungsbedarf. Bereits in 2009 gab es konkrete Pläne, die Räume a n dem Standort zu sanieren (Be ispiele: Sanitäranlagen, Lüftungsklappen, Böden, DV - Verkabelung, Klimaprobleme, barrierefreie Zugänge), was aber seinerzeit im Hinblick auf e i- ne größere Gesamtlösung zurückgestellt wurde. Über den reinen Sanierungsbedarf hinaus müssen Raumzuschnitte verändert und der Lär m- schutz optimiert werden. Die VHS am Aegidiimarkt benötigt zukünftig ein flexibles Raumko n- zept, dessen Raumzuschnitt je nach Bedarfslage angepasst werden kann, um unterschiedl i- che Gruppen mit unterschiedlichen Raumanforderungen aufnehmen und Problemstellungen bearbeiten zu können - vom Vortragssaal und kleineren Beratungsräumen über Bege g- nungsräume bis hin zu Funktionsräumen. Die VHS -Räume am Aegidiimarkt müssen mult i- funktional ausgestattet werden, d.h. eine fle xible Nutzung für verschiedene Aufgaben ist a n- zustreben, um eine hohe Auslastung zu gewährleisten und unterschiedliche Lernarrang e- ments zu ermöglichen. Im Einzelnen: Eingang zur VHS und Empfangsbereich Der bisherige von der VHS genutzte Gebäudeteil im Aegidiimarkt ist von außen wenig e r- kennbar und der Zugang zu den Unterrichtsräumen für Teilnehmende und Besucher schwer auffindbar. Der bisherige Haupteingang, über den der komplette Zugang zu den Etagen mit den Unterrichtsräumen und zur Verwaltung erf olgt, hat den Charakter eines wenig einlade n- den Nebe neingangs. Ein Empfangsbereich fehlt ganz und kann aufgrund des schmalen Treppenhauses nicht eingerichtet werden. Der Zugang zur Bildung soll jedoch allen Me n- schen „offen“ stehen. Dazu gehört insbesondere eine barrierefreie Ausrichtung des Gebä u- des. - 7 - V/0829/2012 Umwandlung der Räume des „Projektbereichs“ in multifunktionale Seminarräume Zur Kompensation wegfallender Räume in „Überwasser“ sind zusätzliche Seminar räume im Aegidiimarkt zu realisieren. Das geht nur im Bereich der bisherigen Unterbringung des Pr o- jektbereichs. Dieser unterliegt nach Aussagen des Jobcenters künftig einer stark schwa n- kenden Auftragslage, verbunden mit schwankenden Raumbedarfen. Die zentrale Lage im Aegidiimarkt ist konzeptionell nicht erforderlich. Vortragssaal Die VHS wird verstärkt ein öffentliches Forum für aktuelle Zeitfragen sein. Sie profitiert dabei von ihrem Image, sachbezogene Auseinandersetzungen und fachlich orientierte Zugänge zur Verfügung zu stellen. Dieser themenorientier ten Orientierung kommt ein immer größerer Stellenwert zu in einer Gesellschaft, deren sozial -verbindliche Strukturen nicht mehr ein L e- ben lang Geltung haben. Die VHS reagiert damit auf das verstärkte Interesse der Bü r- ger(innen) an der Partizipation in eine r demokratischen Stadtgesellschaft und fördert auch Selbstinitiativen umfassend. Dazu ist ein zentraler Vortrags - und Tagungsraum in der Stad t- mitte erforderlich, der dazu beiträgt, das bürgerschaftliche Engagement der Münster a- ner(innen) nachhaltig zu unterstützen. Dieser Vortragssaal kann in den ehemaligen „Kettner- geschäftsräumen“ realisiert werden. Im Untergeschoss dieses Objekt sind zwei der drei in „Überwasser“ entfallenden Funktionsräume möglich. 3. Flächensaldo Durch die zusätzliche Anmietung einer T eilfläche im EG -Bereich des Aegidiimarktes (Teile des ehemaligen Ladenlokals Kettner) reduziert sich der Flächenverlust mit 2 39 m² *) insge- samt auf ein Maß, das mit einer Flächenoptimierung im Aegidiimarkt aufgefangen werden kann. *) Berechnung: Überwasser - 1235 m² Kettner + 770 m² Projektbereich + 226 m² Saldo - 239 m² Durch ein flexibles Raumkonzept, durch Raumoptimierungen und durch das Freiwerden der Räume, die bisher durch den Projektbereich genutzt werden, können zusätzl iche freie Raumkapazitäten im bisherigen Standort Aegidiimarkt geschaffen werden. Eine vollstä n- dige Kompensation der in der Überwasserschule wegfallenden Räume ist jedoch ausg e- schlossen. Die o. a. Bedarfe (Eingangsbereich, Vortragsraum, Sicherstellung des bedarfsge- rechten Weiterbildungsangebots) sind nur in Verbindung mit einer Erweiterung umsetzbar. 4. Fazit: Innerhalb der Weiterbildungslandschaft besitzt die VHS einen hohen Stellenwert sowohl bei Kooperationen im Bildungsbereich, als auch bei der Moderation kommunaler Netzwerke. Sie versteht sich als Dienstleistungszentrum für Weiterbildung und zentrales Begegnungszen t- rum der Stadt. Dieser Anspruch wird durch dieses Gebäude in optimaler Lage deutlich unter- strichen. Ein Haus der Bildung mit Nähe zur Stad tgesellschaft, zur Universität und zu kult u- rellen Einrichtungen wird besser als Einheit wahrgenommen und rückt näher an den Me n- schen heran. Ein zentraler Vortrags - und Tagungsraum in der Stadtmitte trägt dazu bei, das bürgerschaftliche Engagement der Münst eraner(innen) nachhaltig zu unterstützen. Gesprä- che mit der WBI haben ergeben, dass auch aus Sicht der städt. Tochter eine langfristige U n- terbringung im Gebäude Aegidiimarkt begrüßt wird und die erforderliche Sanierung begrü n- det. Auch die Vollversammlung der VHS hat eine Resolution zum Erhalt des Standortes Aegidiimarkt verabschiedet. Diese hat der Freundeskreis der VHS auf seiner Jahresmitgli e- derversammlung ausdrücklich unterstützt. - 8 - V/0829/2012 Zu 4 b Die Verwaltung hat auch eine mögliche gemeinsame Unterbringun g der VHS mit der Westfäli- schen Schule für Musik in Erwägung gezogen, um die Möglichkeit einer besseren Auslastung in Verbindung mit eventuell möglichen Synergien zu untersuchen. Fläche nsynergien ergeben sich allerdings nur dann, wenn auch tatsächlich eine Nutzung von pa rtiell leerstehenden Räumen der einen Einrichtung durch die Nutzung der anderen Einrichtung aufgrund von bestehender Nachfr a- ge gegeben ist und es darüber hinaus bei Parallelnutzungen beider Nutzer zu keinen übermäßigen Beeinträchtigungen kommt. Hierzu sind gerade bei der Art dieser beiden Nutzungen umfangreiche Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Die VHS hat im Nachmittagsbereich Schwachlastzeiten in der Kurs - und Raumbelegung. Hier könnten sich derzeit räumliche Synergien bei einer gemeins amen Unterbringung mit der Westfäl i- schen Schule für Musik ergeben, die diese Räume für ihre A ngebote für Schüler nutzen könnte. Allerdings wird sich der zukünftige Raumbedarf bei der Westf älische Schule für Musik aufgrund des Ganztagsschulbetriebs vom Nachmittag in das Wochenende verlegen, wo die VHS über keine freien Raumkapazitäten verfügt. Eine gemeinsame Unterbri ngung von VHS und Musikschule ist deshalb unter dem Aspekt der Schaffung von Flächensynergien wenig plausibel. In der politischen Diskussion ist bereits signalisiert worden, dass im Hinblick auf Neuba uvarianten doch noch weitergehende und intensivere Prüfungen vorgenommen werden so llen; dies sowohl in räumlicher, synergetischer und auch organisatorischer Hinsicht (s. d azu auch die o. a. politischen Anträge). Für den Fall, dass die Verwaltung mit einem Beschluss zu 4b beauftragt wird, sollte für einen b e- fristeten Zeitraum zumindest die Option der Erweiterung im Aegidiimarkt aufrecht erhalten werden. Die Verwaltung schlägt deshalb eine auf 3 Jahr en zzgl. 3-maliger einjähriger Option befristete A n- mietung der Erweiterungsfläche vor. Es wird dabei davon ausgegangen, dass die oben beschri e- benen größeren Umbauten der Erweiterungsfläche sowie die Sanierung des Altbestandes auf- grund mangelnder Planungssicherheit zurückgestellt werden. Stattdessen müsste die Erweiterungsfläche so hergerichtet werden, dass sie zumindest übe r- gangsweise nutzbar ist. Nach Einschätzung der WBI wird dies einen Aufwand von ca. 440.000 € verursachen, der bei einem nur 3-jährigen Mietvertrag als kritisch zu bezeichnen ist. Allerdings beinhaltet diese Kalkulation keine Verbesserungen im Bereich Raumqualität, Infrastru k- tur, Sanitärbereich sowie allgemeiner Barrierefreiheit und Attraktivierung des Eingangsbereichs im Bestand VHS -Aegidiimarkt. Selbst bei einer vorübergehenden Nu tzung von 3 Jahren zzgl. 3 - maliger einjähriger Option werden Sanierungen erforderlich sein, zumal die Beschwerden der VHS-Kunden über den Zustand der Räume und Sanitäranlagen in den letzten Jahren zugeno m- men haben. Vermehrt machen Teilnehmer auf Sanierungsmängel aufmerksam. Das wird länge r- fristig Auswirkungen auf die Teilnehmerzahlen haben. Dies ist insofern von Bedeutung, als dass die VHS-Teilnehmer freiwillig zur VHS kommen, um an Bildungsangeboten teilzunehmen . Um die Bildungsangebote der VHS auch innerhalb des Befristungszeitraumes bedarfsgerecht durchzufü h- ren, sind zudem im bisherigen Gebäude VHS-Aegidiimarkt verschiedene bauliche Anpassungen in der Größenordnung von rund 140.000 € erforderlich. Über die vorgeschlagene Anmietdauer von 3 Jahren zzgl. 3-maliger einjähriger Option wären diese Investitionen von der Stadt Münster zu tragen, entweder über regelmäßige höhere Mietzahlungen oder über einen invest iven Zuschuss an die WBI. Nach der Prüfung der Alternativen, die im Jahr 2013 abgeschlossen werden sollte, müsste entweder ein Neubau errichtet werden, für den auch entsprechende Zeiten einzurechnen wären, oder alternativ der Verbleib im Aegidiimarkt. Im letzte- ren Fall könnte dann der befristete Mietvertrag unverzüglich in einen längeren Mietvertrag umg e- wandelt werden, um den Weg für die Umbauten und Sanierung frei zu machen; andererseits ist die anfangs getätigte Investition dann nicht „verloren“. Es bleibt festzuhalten, dass die Neubauvariante in jedem Fall die teurere Alternative darstellt. - 9 - V/0829/2012 Sollte eine Erweiterung um die Fläche „Kettner“ nicht erfolgen, geht die Verwaltung d avon aus, dass für die Planung und Durchführung des Studienjahres 2013/14 auf be stehende Räumlichkei- ten in der Josefschule zurückgegriffen wird. Die ehemals von der Johannisschule Hiltrup genutzten Klassenräume befinden sich in einem guten Zustand, sodass allenfalls kleinere Maßnahmen erfo r- derlich sind. Die Sanitäranlagen allerdings, die auch vom Kett eler-Berufskolleg genutzt werden, bedürften einer umfassenden Sanierung, dies zumindest in einem Teilbereich, sodass der dortige Bedarf gedeckt werden kann. Die Errichtung eines Vortragssaales im Gebäude der Josefschule wäre mit erheblichen Aufwendungen verbunden, die allerdings nicht kalkuliert sind. Zu 5. Standort Herwarthstraße / Von-Steuben-Straße Das Grundstück mit einer Gesamtgröße von ca. 3.070 qm ist derzeit mit zwei Gebäudeko mplexen (Von-Steuben-Straße 4 - 6 und Herwarthstr. 8) bebaut. Beide Gebäudekomplexe wurden bis 2002/2003 als Bürostandort genutzt und stehen derzeit leer. Das Grundstück am südwestlichen Rand der Altstadt soll einer hochwertigen, dauerhaften Nutzung durch Dritte zugeführt werden. Da das Grundstück nicht im B ereich eines rechtsgültigen Beba u- ungsplans liegt, ist eine evtl. Neubebauung und deren Nutzung nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen. Die Satzung über die Einschränkung und Untersagung für die Herstellung von Stellplä tzen oder Garagen gem. § 51 Abs . 4 Nr. der Bauordnung NW (BauO NW) vom 16.11.2001 sowie die Stellplatzablösesatzung der Stadt Münster vom 08.09.2011 sind zu beac h- ten. Aufgrund der exponierten Lage sind an eine neue Naubebauung und deren Nutzung hohe Anfor- derungen hinsichtlich städteb aulicher, stadtgestalterischer und architektonischer Qualitäten sowie energetischer und technischer Standards zu stellen. Die günstige Lage zum öffentlichen Nahve r- kehr (zentraler Bushaltepunkt und Hauptbahnhof) bietet eine sehr gute Erreichbarkeit; die ins be- sondere durch Verkehrslärm resultierenden Umweltbelastungen sind bei der Grundstücksentwic k- lung zu berücksichtigen. Städtebaulich wird eine Fortsetzung der Blockrandbebauung innerhalb des Quartiers Herwart h- straße / Von -Steuben-Straße / Engelstraße anges trebt. Eine Neubebauung soll sich an die a n- grenzenden Gebäude und deren Höhe anpassen, vorhandene Baufluchten sind au fzugreifen. Der von den Fachämtern benannte Bedarf für Volkshochschule, Musikschule und Schulpsychologische Beratungsstelle von ca. 9.000 - 9.500 qm Bruttogeschossfläche wäre auf den o. g. Grundstücksflä- chen bei Einhaltung der städtebaulichen Rahmenbedingungen grenzw ertig unterzubringen (max i- male Geschossfläche 3,0 im Kerngebiet analog § 17 BauNVO wäre vertretbar). Vor dem Hinte r- grund der o. g. städtebaulichen Ziele und des zurzeit existierenden immobilienwirtschaftlichen Nachfragemarktes mit guten Entwicklungs - und Verhandlungschancen präferiert die Verwa ltung einen kurzfristigen Verlauf des Standortes. Aus Sicht der Verwaltung eignet sich diese Liegenschaft optimal für einen Verkauf auf Basis eines kombinierten Investoren- und Architektenwettbewerbs. Standort Hörster Parkplatz Aus Sicht der Verwaltung sollte aus wohnungspolitischen Gründen das Quartier Hörster Parkplatz (zwischen Hörster Straße / Sonnenstraße / Korduanenstraße / Bült) vorrangig als innerstädtische Wohnbaufläche entwickelt werden. Die Begründung ist ausführlich in der Vorlage V/0035/2012 dargelegt. Der Rat der Stadt Münster hat allerdings den Beschluss der Vorlage verschobe n und um Prüfung durch eine Arbeitsgruppe aus VertreterInnen von Politik und Verwaltung gebeten, ob sich das Quartier Hörster Parkplatz alternativ für eine Mischnu tzung von Wohnen -Kultur- Dienstleistung eignet. - 10 - V/0829/2012 Die Vertreter der Fraktionen haben in einem ersten Arbeitsgruppen-Termin am 22.10.2012 klarge- stellt, dass es ihnen im Wesentlichen um die künftigen Standorte von Volkshochschule, Musi k- schule und Mehrzweckraum für öffentliche Veranstaltungen geht. Pro und Contra solcher Nutzungen auf dem Hörster Parkplatz sollen gegenüber gestellt werden. Das Quartier Hörster Parkplatz teilt sich in zwei Liegenschaftsbereiche auf: Der östliche Bereich zwischen Sonnenstraße und Ritterstraße ist Privatfläche (unbebaut ca. 2085 m²) und steht für eine öffentliche Nutzu ng nicht zur Verfügung. Für diese Privatflächen setzt der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 341 bereits ein Allgemeines Wohngebiet fest. Die Eigent ü- mer haben in mehreren Gesprächen mit der Stadt deutlich gemacht, dass sie künftig auf ihren Fl ä- chen ausschließlich hochwertigen Wohnungsbau (ohne öffentliche Förderung) realisieren möchten - basierend auf dem Ergebnis des geplanten Wettbewerbsverfahrens zum Quartier Hörster Parkplatz. Der westliche Bereich bis zur Korduanenstraße steht in städtischem Eigentu m (ca. 6865 qm ei n- schließlich Ritterstraße). Bei einem Abschlag von 20% Verkehrsfläche und Herstellung eines min- destens 600 m² großen Kinderspielplatzes für das Martiniviertel verbleiben ca. 5000 m² bebaubare Grundstücksfläche. Eine im Mittel IV -geschossige Neubebauung, die sich in das Umfeld einfügen würde, könnte die Volkshochschule, Musikschule und ggf. einen weiteren Veranstaltungsraum auf städtischen Liegen- schaftsflächen aufnehmen; das Nutzungspotenzial wäre aber überwiegend au sgeschöpft und das wohnungspolitische Anliegen, bezahlbaren Wohnraum in dieser Innenstadtlage zu schaffen, ausg e- hebelt und somit nicht mehr realisierbar. Die Verwaltung empfiehlt daher nicht, diesen Standort für eine Unterbringung der VHS zu nutzen. Vermarktung Gebäude Musikschule / Himmelreichallee Die Aufgabe des Musikschul-Standortes an der Himmelreichallee ist nur dann stadtstrukturell ver- tretbar, sofern eine öffentliche Nachfolgenutzung sichergestellt werden kann. Das Gebäude liegt in expon ierter Lage am alten Zoogeländeun d ist insofern auch stadthistorisch von Bedeutung. Die Gesamtfläche bis zur Promenade (Lindenhof) und Kastellgraben sollte für eine der gesamten Stadtgesel lschaft zuträgliche Verwendung vorgehalten werden. Eine Höchstpreis- Vermarktung an einen Investor würde voraussichtlich mit einer intensiveren Ausnutzung einherg e- hen und weitere zzt. unerwünschte Entwicklungsbestrebungen bis zur Hüfferstraße auslösen. Erläuterungen zu der mangelnden Wirtschaftlichkeit der Errichtung von Neubauten auf den Grun d- stücken Her warthstraße / Von -Steuben-Straße bzw. Hörster Parkplatz sind der nichtöffentl ichen Vorlage V/0830/2012 zu entnehmen. Zu 6. Projektbereich Bereits im Frühjahr 2012 hat die Verwaltung im ASW darauf hingewiesen, dass die Frage der Wei- terführung des Projektbereiches der VHS grundsätzlich zu entscheiden ist. Dazu war angekündigt, zur Frage der inhaltlichen Ausrichtung wie auch der finanziellen Auswirkungen und der organisato- rischen Anbindung dem ASW einen Vorschlag zu unterbreiten. Die Verwaltung bereitet dies derzeit vor und wird dazu in Kürze einen Vorschlag vorlegen. Die Verwaltung geht aber davon aus, dass der Projektbereich nicht dauerhaft in den Räumen der VHS angesiedelt sein wird. - 11 - V/0829/2012 Zu 7. Die finanziellen Auswirkungen der unterschiedl ichen Varianten sind in der parallelen nicht - öffentlichen Vorlage Nr. V/0830/2012 dargestellt. I. V. I. V. gez. gez. Dr. Hanke Reinkemeier Stadträtin Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: Vorlage eingebracht
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (8)
- Von-Steuben-Straße 4
- Engelstraße
- Sonnenstraße
- Korduanenstraße
- Himmelreichallee
- Hüfferstraße
- Aegidiimarkt 1
- Promenade
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0829/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.10.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37