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V/0556/2021

Neufassung Errichtungsbeschluss für den Neubau eines Feuerwehrhauses der Freiwilligen Feuerwehr im Ortsteil Albachten

Vorlagen 03.08.2021

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Anlage A

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Ansehen

Anlage_C

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Ansehen

Anlage_D

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage_B

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Ansehen

Anlage A

3551 Zeichen

Anlage A zur V/0556/2021
Kurzüberblick
Beschluss über die Errichtung eines neuen Feuerwehrhauses für die Freiwillige Feuerwehr im
Stadtteil Albachten.
Das aktuell genutzte Gebäude entspricht nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen. Eine
Sanierungs- bzw. Erweiterungsmaßnahme am derzeitigen Standort ist nicht möglich.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Ziel ist die Errichtung und der Betrieb eines Feuerwehrhauses für die Freiwillige Feuerwehr im
Stadtteil Albachten. Im Zuge dieser Maßnahme werden folgende T eilzieleverfolgt:
1. Erfüllung gesetzlicher Vorgaben des Arbeits- und Unfallschutzes für den Betrieb von
Feuerwehrhäusern (gem. DGUV-I 205-008).
2. Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zur Unterhaltung einer leistungsfähigen Feuerwehr
(gem. BHKG NRW).
3. Schaffung angemessener und bedarfsgerechter Räumlichkeiten (gem. DIN 14092).
Das entwickelte Raumprogramm für das Feuerwehrhaus Albachten entspricht dem Standardpro-
gramm, welches bei den Neubauten der Feuerwehrhäuser Kinderhaus und Handorf zur
Anwendung gekommen ist.
Bestandteil des Raumprogramms für das Feuerwehrhaus ist auch eine Gerätewartwohnung für
Angehörige des Löschzuges. Wesentliche Planung- und Ausführungsgrundlagen für das
Gebäude stellen die DIN 14092 „Planungsgrundlagen für Feuerwehrhäuser“ sowie die DGUV-I
205-008 dar.
Durch die Verwaltung schlägt die Realisierung des Bauprojektes auf einem Grundstück im
Neubaugebiet Albachten-Ost vor.
Zielerreichung:
1. Die einsatztaktischen und strategischen Anforderungen zur Sicherstellung eines
leistungsfähigen kommunalen Gefahrenabwehrsystems werden eingehalten.
2. Das erforderliche städtische Grundstück im Neubaugebiet Albachten-Ost steht zur Verfü-
gung.
3. Das Gebäude erfüllt normativen und rechtlichen Anforderungen, welche für einen sicheren
und funktionalen Betrieb einer Freiwilligen Feuerwehr einzuhalten sind.
Finanzierung
Produktgruppe: 0209 Brandschutz und feuerwehrtechnische Hilfeleistungen
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein
Im Entwurf des Haushaltsplan 2022 enthalten? x Ja Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein
Bereits veranschlagt? x Ja Nein teilw.
Die aktualisiert geschätzten Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 3.700.000 € und sind
im Haushaltsplanentwurf 2022 veranschlagt.

Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
1. Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung gem. Gesetz über den Brandschutz, die
Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG NRW)
2. Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der
Sicherheit und des Gesundheitsschutzes (ArbSchG)
3. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Münster
Normative Regewerke: DIN 14092 und DGUV-I 205-008
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Neben der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben dient ein zeitgemäß gestaltetes Gebäude auch der
Förderung, der Gewinnung und dem Erhalt des Ehrenamtes innerhalb der
Gefahrenabwehrstruktur der Feuerwehr Münster.
Zur Sicherstellung der grundsätzlichen Schutzziele und Qualitätskriterien in der Gefahrenabwehr
stellt die Freiwillige Feuerwehr, mit einem personellen und materiellen Anteil von 60%, einen
unverzichtbaren Bestandteil der Feuerwehr Münster dar. Insbesondere in den Außenbereichen
(wie in diesem Fall im Stadtteil Albachten) erfolgt die Erstintervention bei einem Schadensereignis
durch die Freiwillige Feuerwehr.

Anlage_C

4236 Zeichen

Raumprogramm nach DIN
Soll Soll Soll Soll 
qm Faktoren Anzahl qm
1
Fahrzeughalle 
mit 3 Fahrzeugeinstellpätzen, incl. 
Erweiterungsoption für eine 4 
Fahrzeughalle
Abmaße je 
Fahrzeug-
einstellplatz: 
4,5m x 12,5 m
1 250
1. Kategorie 3 
2. lichte Torhöhe: 4,5 m
3. Sicherheitsabstand zu allen 
Bauteilen: mind. +- 0,5 m
2 Geräte-/Materiallager Einsatzabteilung 1 45 erdgeschossig mit direktem 
Anschluss an die Fahrzeughalle
3 Schulungsraum für Einsatzabteilung 1,5 qm / 
Person 1 60 mit direkter Anbidung zum 
Jugendraum
4 Lehrmittelraum 10 1 10
5 Funk-/Telekommunikationsraum 15 0 0 s. Ziffer 6
6 Verwaltung / Büro für die 
Löschzugführung 12 1 20 Funk-/Telekommunikationsraum 
integriert
7 Besprechungsraum 15 0 0 mit Schulungsraum kombiniert (s. 
Ziffer 3)
8 Bereitschaft 15 0 0 mit Schulungsraum kombiniert (s. 
Ziffer 3)
9 Jugendraum 20 je 2 qm / 
Person 1 20 mit direkter Anbidung zum 
Schulungsraum
10 Ruheraum 0 0 nicht erforderlich
11 Küche / Teeküche 1 10
12 Erste Hilfe 10 0 0 mit Schulungsraum kombiniert (s. 
Ziffer 3)
13 Feuerwehrturm 0 0 nicht erforderlich
14 Atemschutz 0 0 nicht erforderlich
15 Schutzzeugpflege 0 0 nicht erforderlich
16 Schlauchpflege 0 0 nicht erforderlich
17 Lager für Lösch- und/oder Bindemittel,
Geräte, Schläuche 65 0 0
mit Geräte- und Materiallager 
Einsatzabteilung kombiniert (s. 
Ziffer 2a)
18 Raum für Sondermessgeräte 20 0 0
mit Geräte- und Materiallager 
Einsatzabteilung, Jugendfeuerwehr 
und Musikzug kombiniert (s. Ziffer 
2a und 2b)
19 Kleiderkammer 20 0 0 nicht erforderlich
20 Umkleideräume
1,2qm /
Feuerwehr-
angehörigen
20a Umkleideraum Damen 1 12
Spindraum für Einsatzabteilung und 
Jugendfeurwehr 
20b Umkleideraum Herren 1 60
Spindraum für Einsatzabteilung und 
Jugendffeurwehr 
20c Umkleideraum Jugendfeuerwehr 
weiblich 0 0 mit Umkleidaraum Damen 
kombiniert (s. Ziffer 20a)
20d Umkleideraum Jugendfeuerwehr 
männlich 0 0 mit Umkleidaraum Herren 
kombiniert (s. Ziffer 20b)
20 Trocknungsraum 6 0 0 nich erforderlich
21 Werkstatt erdgeschossig 25 0 0
mit Geräte- und Materiallager 
Einsatzabteilung kombiniert (s. 
Ziffer 2)
22 Waschhalle 1 0 Waschplatz vor dem Gebäude
23 Geräteraum für Waschhalle 0 0 nicht erforderlich
24 Treibstofflagerraum 10 0 0 nicht erforderlich
25 Eisen- und Holzlagerraum 0 0 nicht erforderlich
26 Notstromversorgung 0 0 Anschluss für externe 
Stromversorgung vorgesehen
27 Reinigung/Desinfektion 0 0 nicht erforderlich
28 Sanitäre Anlagen (WC und Duschen für 
Damen und Herren)
innerhalb Erdgeschoss je einmal 
nach Geschlecht
Neubauvorhaben Feuerwehrhaus Albachten
RaumbedarfNormative 
Mindestanforderungen Nr.
Beschreibung der Nutzung
Erläuterung
I. Feuerwehrnurtzung
Anlage C

28.1 Damen 1 ASR 4.1
1x WC-, 1x Duschenraum für 
Einsatzabteilung und 
Jugendfeuerwehr
28.2 Herren 1 ASR 4.1
1x WC-, 1x Duschenraum für 
Einsatzabteilung und 
Jugendfeuerwehr
29 Haustechnik (Lüftung/Klima/Heizung) 1 15
30 Putzraum /Abstellraum 4 1 4
31 Übungshof 250 0 0
250 m² Flächenbedarf: zu 
berücksichtigen bei der Planung der 
Freiflächen
32 Treppenraum/Verkehrsflächen mind. 1,5 m 
Breite Flächenbedarf je nach Planung
33 Aufenthalt FF / JF 0 0 mit Jugendraum kombiniert (s. 
Ziffer 9)
34 Einsatzmittel 0 0 mit Material- und Gerätelager 
kombiniert
35 Materialbevorratung 0 0 mit Material- und Gerätelager 
kombiniert
36 Hausanschlussraum Wasser und 
Strom 1 5
mit Notstromeinspeisung (13 kVA), 
kann in Haustechnikraum integriert 
werden
37 Mehrzweckraum 0 0 nicht erforderlich
38 Pakrraum PKW 0 0
Flächenbedarf für 24 PKW: zu 
berücksichtigen bei der Planung der 
Freiflächen
39 Parkraum Zrairad 0 0
Flächenbedarf für 20 Zweiräder 
(15x Fahrrad, 5x Krad): zu 
berücksichtigen bei der Planung der 
Freiflächen
40 Wohnraum 7 115
1. 4 Wohn- und Schlafräume
2. Küche mit Vorratsraum
3. Bad mit Gäste-WC
4. Balkon, Loggia, Terrasse (je 
nach Gebäudeausführung)
5. Zugang getrennt von der 
Feuerwehrnutzung
41 Kellerersatzraum 1 9 inkl. Flächen für die 
Hausanschlusstechnik
42 Pakrraum PKW 0 0
Flächenbedarf für 1 PKW: zu 
berücksichtigen bei der Planung der 
Freiflächen
43 Pakrraum Zweirrad 0 0
Flächenbedarf für 4 Zweiräder (4x 
Fahrrad): zu berücksichtigen bei 
der Planung der Freiflächen
Anzahl qm
23 635Mindestumfang an Gebäudeflächen
II. Gerätewartwohnung

Anlage_D

124 Zeichen

Standortvorschlag Albachten-Ost Aktueller Standort 
Anlage D: Ausrückebezirk LZ 24                               V/0352/2020

Beschlussvorlage

15853 Zeichen

V/0556/2021
V/0556/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Neufassung Errichtungsbeschluss für den Neubau eines Feuerwehrhauses der Freiwilligen
Feuerwehr im Ortsteil Albachten
Beratungsfolge
07.10.2021 Bezirksvertretung Münster-West Vorberatung
27.10.2021 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit
und Ordnung
Vorberatung
28.10.2021 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung
09.11.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung
10.11.2021 Hauptausschuss Vorberatung
10.11.2021 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
I.1 Der Ratsbeschluss vom 24.06.2020 zur geänderten Vorlage V/0352/2020 für den
Errichtungsbeschluss wird aufgehoben.
I.2 Die Stadt Münster errichtet im nördlichen T eil des Neubaugebietes Albachten-Ost den Neubau
eines Feuerwehrhauses (Fläche: rund 3.500 m², s. Anlage B).
I.3 Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage dieses Errichtungsbeschlusses eine detaillierte
Bauplanung (unter Berücksichtigung der DIN 14092 und DGUV-I 205-008), eine Kostenermittlung
sowie einen Bauzeitenplan zu entwickeln und im Rahmen des Baubeschlusses vorzulegen. Dem
standardisierten Raumprogramm für Feuerwehrhäuser wird zugestimmt (s. Anlage C).
Feuerwehr
24.09.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Bieber
T elefon:492-8300
BieberC@stadt-muenster.de

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V/0556/2021
I.4 Nach der Inbetriebnahme des neuen Feuerwehrhauses wird das Grundstück des alten
Feuerwehrhauses in das Vermögen des Amtes für Immobilienmanagement zur Verwertung
überführt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Die Neubaumaßnahme des Feuerwehrhauses Albachten ist im Haushaltsplanentwurf 2022 wie folgt
veranschlagt:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Produktgruppe 0209 Brandschutz und
feuerwehrtechnische
Hilfeleistung
Investitionsmaßnahme 4385 Bauk. Neubau
Feuerwehrhaus Albachten
Auszahlungen 2021 100.000
2022 100.000
2023 100.000
2024 1.400.000
2025 1.369.520
spätere
Jahre
630.480
Summe aller Auszahlungen 3.700.000
Eine Steigerung der Baukosten für den Standort „Albachten Ost“ von ca. zusätzlichen 300.000 €
gegenüber der Vorlage V/0352/2020 wird aktuell von der Verwaltung ermittelt. Es wird zur
Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im
Rahmen der Haushaltssatzung 2022 bzw. der mittelfristigen Finanzplanung die Ermächtigungen
für den Neubau des Feuerwehrhauses Albachten bereitstellt.
Begründung:
a.) Ist-Situation des Löschzuges:
Die Feuerwehr Münster unterhält im Stadtteil Albachten einen von 20 Löschzügen der Freiwilligen
Feuerwehr Münster. Der Löschzug ist zuständig für einen T eildes Stadtgebietes mit folgenden
Einsatzschwerpunkten:
- 2.650 Wohnhaushalte zu hohem Anteil als Ein- bzw. Zweipersonenhaushalte
- 6.500 Wohnberechtigte mit 1/5 über dem 60ten Lebensjahr

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V/0556/2021
- Wohn- und Geschäftsbebauung (Gebäudeklassen 1 bis 5 sowie Sonderbauten)
- Große landwirtschaftliche Betriebe
- Große Gewerbebetriebe und -lager
- T eilabschnittder Bahnstrecke Münster – Bösensell
- T eilabschnitteder Bundesautobahnen A1 und A 43
Für die Aufgabenwahrnehmung in den Schwerpunkten Brandschutz, T echnischeHilfeleistung und
Katastrophenschutz verfügt der Löschzug Albachten aktuell über zwei Einsatzfahrzeuge (ein
Hilfeleistungslöschfahrzeug und ein Löschfahrzeug für den Katastrophenschutz). Für die Zukunft
ist die zusätzliche Stationierung einer Drehleiter und eines Sonderfahrzeuges geplant. Die
personelle Stärke des Löschzuges von z. Z. insgesamt 57 Mitgliedern untergliedert sich in 42
aktive Einsatzkräfte der Einsatzabteilung, 14 Mitglieder der Ehrenabteilung und 1 Jugendlicher
der Jugendfeuerwehr.
Der Löschzug Albachten ist derzeit weder bedarfsgerecht noch entsprechend den geltenden
Arbeits-, Unfall- und Hygieneschutzvorschriften untergebracht. Das aktuell genutzte
Feuerwehrhaus wurde 1948 errichtet und 1991 um einen Fahrzeugeinstellplatz erweitert.
Sämtliche Installationen sind aufgrund ihrer Überalterung abgängig.
Verbindliche Normen bezüglich der Raumgrößen und der technischen Ausstattung existierten
seinerzeit nicht. Die Schulungs-, Unterkunfts- und Sanitärbereiche wurden in der damaligen
Planung für 20 männliche Einsatzkräfte ausgelegt. Eine Mitgliedschaft von Frauen im Löschzug
fand dabei keine Berücksichtigung. Alle vorhandenen baulichen, technischen und organi-
satorischen Gegebenheiten werden den heutigen Grundanforderungen an die erforderliche
Personalstärke von 50 weiblichen und männlichen aktiven Einsatzkräften des Löschzuges mit
den Aufgabenschwerpunkten Brandschutz, technische Hilfeleistung und Katastrophenschutz
nicht mehr gerecht.
Es fehlen Duschen, Sanitäranlagen und separate Umkleidebereiche für Damen, ein
Löschzugführerbüro sowie ein Raum für die Jugendfeuerwehr. Die Umkleidebereiche sind aktuell
in der Fahrzeughalle untergebracht, sodass eine Kontaminationsverschleppung von Schadstoffen
durch eine fehlende sogenannte „schwarz/weiß-Trennung“ nicht verhindert werden kann und sich
weibliche und männliche Einsatzkräfte sowie die Jugendlichen der Jugendfeuerwehr im
unmittelbaren Bewegungsbereich der Großfahrzeuge gemeinsam umziehen müssen.
Gemäß Brandschutzbedarfsplanung aus 2015 der Stadt Münster ist es erforderlich, aufgrund
städtebaulicher Gegebenheiten beim Löschzug Albachten eine Drehleiter zu stationieren. Dieses
kann aktuell aufgrund der nicht verfügbaren Raumressourcen nicht erfolgen.
Der mangelhafte Zustand des Gebäudes wurde im Jahr 2019 zudem durch eine
Sicherheitsinspektion der Unfallkasse NRW dokumentiert. In ihrer Funktion als zuständige

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V/0556/2021
Aufsichtsbehörde drängt die Unfallkasse unverzüglich tätig zu werden, da eine normkonforme
Mängelbeseitigung am bestehenden Standort nicht möglich ist.
b.) Standortauswahl:
Eine strategisch günstige Positionierung des Feuerwehrhauses ist für den aktuell wachsenden
und sich städtebaulich verändernden Stadtteil von zentraler Bedeutung, da aufgrund der
räumlichen Lage der Standorte der Berufsfeuerwehr zum Stadtteil Albachten die Einhaltung der
Hilfsfristen ausschließlich durch die Erstintervention des Löschzuges Albachten sicherzustellen
ist.
Im Zuge der Standortauswahl konnten in der Schlussbewertung vier Grundstücksoptionen
identifiziert werden:
- die Bestandfläche des aktuellen Standortes,
- ein unbebautes Grundstück an der Straße Wierling,
- das Gelände des ehemaligen Friedhofs an der Dülmener Straße sowie
- ein städtisches Grundstück im geplanten Neubaugebiet Albachten-Ost.
Die Bewertung der unterschiedlichen Grundstücke erfolgte unter objektivierbaren Bewertungs-
maßstäben, die sich im Wesentlichen aus einsatztaktischen, wirtschaftlichen und städtebaulichen
Gesichtspunkten zusammensetzen. Als weitere Aspekte sind in die Standortbewertung
eingeflossen:
 die Förderung der ehrenamtlichen Strukturen der Feuerwehr Münster durch einen gut
erkennbaren Standort
 die Einrichtung des Feuerwehrhauses als für die Bevölkerung verfügbare Not-
rufmeldestelle, z. B. bei flächigen Stromausfällen oder Unwetterlagen
Die Standorte des Bestands-Feuerwehrhauses sowie an der Straße Wierling scheiden aufgrund
erheblicher Nachteile aus.
Die verbleibenden Standorte „Albachten-Ost“ und „Alter Friedhof“ sind aufgrund ihrer Lage
geeignet, die festgelegten Schutzziele nach Brandschutzbedarfsplan zu erreichen.
Der Standort "Alter Friedhof", Dülmener Straße, wurde aufgrund des Ratsbeschlusses zum Bau
des Feuerwehrhauses auf dieser Fläche einer sorgfältigen Detailprüfung unterzogen.
Die Planung berücksichtigt die Vorgaben der kath. Kirche bei Verkauf des Grundstückes an die
Stadt. Die Vorgaben beinhalten eine Bebauungsmöglichkeit in östlicher Richtung maximal drei

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V/0556/2021
Meter heran an den bestehenden Weg zu den Priestergräbern sowie den Erhalt des bestehenden
Weges.
Das Amt für Immobilienmanagement hat mehrere Planungsentwürfe erstellt. Hierbei zeigte sich,
dass auch nach mehrfachen Varianten- und Optimierungsentwürfen grundlegende Anforderungen
an den Arbeitsschutz und die Verkehrssicherheit aufgrund der begrenzten Grundstücksfläche
nicht zu realisieren sind. Als Ergebnis der Entwurfsprüfung stellt die Unfallkasse NRW fest, dass
grundlegende DGUV-Regeln und DIN-Vorgaben zum Arbeitsschutz und zur Verkehrssicherheit
nicht erfüllt sind.
Die verwaltungsinterne Prüfung durch die Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestätigt die o. g.
abzustellenden Punkte. Auf die zwingende Notwendigkeit, den Stand der T echnikbereits in der
Planung vollumfänglich zu beachten, wurde zudem verwiesen.
Auch ein nochmaliger Versuch einer weitergehenden Optimierung mit dem Ergebnis eines
veränderten Baukörpers, unter anderem mit veränderten Wegebeziehungen, konnte die
wesentlichen durch die Unfallkasse genannten Defizite aufgrund der grundstücksbedingt
beengten Verhältnisse nicht ausräumen. Auch diese Planung ist nochmals durch die Unfallkasse
und die Fachkraft für Arbeitssicherheit geprüft und bewertet worden.
Die nachstehenden wesentlichen Mängelpunkte bleiben am Standort „Alter Friedhof“ nach
Prüfung durch die Unfallkasse NRW unverändert bestehen:
1. Die Fläche des Grundstücks wird durch die Unfallkasse „für die Errichtung eines modernen
und vor allem auch sicheren Feuerwehrhauses noch immer als zu klein und somit ungeeignet
bemessen“ angesehen. Es „erscheint das Grundstück als ungeeignet für die Errichtung eines
modernen Feuerwehrhauses, bzw. zur Abbildung der seit vielen Jahrzehnten bewährten DIN
14092 Feuerwehrhäuser – T eil1: Planungsgrundlagen.“
2. Die Realisierung eines Feuerwehrhauses an diesem Standort wäre nur möglich unter
Missachtung mehrerer gravierender Sicherheitsabstände. Hierzu weist die Unfallkasse auf
folgende Mindestanforderung hin: „Ein gefahrloses Ein- und Ausfahren auf dem beengten
Grundstück und aufgrund der Form des geplanten Baukörpers muss grundsätzlich
gewährleistet sein (vgl. § 12 UVV Feuerwehren, ArbStättV, DIN 14092). Die Fahrer müssen
mit den Großfahrzeugen gefahrlos auf dem Vorplatz rangieren können. Dabei dürfen
keinesfalls […] Personen gefährdet werden“. Am vorliegenden Standort können diese
Sicherheitsanforderungen an mehreren Stellen nicht eingehalten werden:
a. Eine der Hallenausfahrten führt direkt in geringem Abstand entlang einer Gebäudewand des
Baukörpers. Es besteht eine Gefahr für die Einsatzkräfte. „Die Fahrer müssen mit den

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V/0556/2021
Großfahrzeugen gefahrlos auf dem Vorplatz rangieren können. Dabei dürfen keinesfalls [..]
Personen gefährdet werden (z.B. Einquetschen von Feuerwehrangehörigen zwischen
Gebäudeteilen und Fahrzeugen).“
b. Die grundlegende Größe der Verkehrsfläche von den Hallentoren (Aufstell- Fahr- und
Rangierflächen für LKW) wird nicht eingehalten. Gemäß DIN 14092 und DGUV 8205-008 wird
eine Länge dieser Verkehrsfläche von mindestens 16,5 m gefordert, bestehend aus der
Stellplatztiefe von 12,5 m (Stellplatzgröße 3) zuzüglich Fahrsteifen von mindestens 4 m Breite
aufgrund der nicht geradlinigen Ausfahrt (ggf. noch Erweiterungen durch Schleppkurven). Am
Standort kann nur eine Länge der Verkehrsfläche von 15 m realisiert werden.
c. „Die Sichtachse auf die Dülmener Str. ist für die späteren Fahrer der Großfahrzeuge der
Feuerwehr durch den Gebäudekomplex insbesondere für den Stellplatz Nr. 4 sehr
eingeschränkt. Da Verkehrsunfälle mit Feuerwehrfahrzeugen häufig sehr schwere
Verletzungen für unsere Versicherten nach sich ziehen, wird besonders auf dieses Problem
der Verkehrssicherheit ausdrücklich aufmerksam gemacht. Selbstverständlich sollte auch der
Schutz Dritter bei der Vorbeifahrt (Rad, Fahrzeuge) unmittelbar an der Alarmausfahrt des
Feuerwehrhauses in geeigneter Weise Rechnung getragen werden („Verkehrssicherheit“)“.
3. Ein ausreichend bemessener Übungshof (mind. 250 qm) ist am Standort außerhalb der
Alarmwege nicht realisierbar. In der Norm ist folgende Formulierung enthalten: „Bei
Feuerwehrhäusern ab vier Stellplätzen sollte nach Möglichkeit eine Übungsfläche von 250 qm
für eine Ausbildungsgruppe vorgesehen werden.“ Nach der Unfallverhütungsvorschrift ist „eine
Gefährdung insbesondere durch im Einsatzfall bewegte Fahrzeuge“ zu vermeiden. Aus dem
Bericht der Unfallkasse folgt: „Der Übungsbereich sollte nicht auf dem Verkehrsweg der im
Alarmfall ausrückenden Feuerwehrfahrzeuge liegen. (siehe hierzu auch Ziffer 1.5 DGUV
Information 205-008 Sicherheit im Feuerwehrhaus – Sicherheitsgerechtes Planen, Gestalten
und Betreiben). Die Feuerwehr muss mit der Kraftfahrdrehleiter auf dem Gelände des
Feuerwehrhauses auch rangieren und üben können (auch bei der Rückwärtsfahrt, bei der
Rückkehr zum Grundstück). Dabei hat auch der Leiterpark, bzw. dessen Länge eine hohe
Bedeutung.“
Hinweis: Am Standort Albachten ist gemäß gesetzlicher Vorgaben und laufender
Brandschutzbedarfsplanung eine Kraftfahrdrehleiter erforderlich.
4. Weiterhin gibt es grundstücksbedingte Defizite in der Umsetzung des Raumprogrammes.
Exemplarisch weist die Unfallkasse auf den zu kleinen Lagerraum im Erdgeschoss hin.
Laufwege sind nicht optimal umsetzbar (z.B. Alarm-Flur mit Verwinkelung).

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V/0556/2021
5. Die Parkplatzgröße wird seitens der Unfallkasse als nicht ausreichend eingeschätzt: „Die
Anzahl soll mindestens der Anzahl der Funktionsplätze [hier: 20] auf den Einsatzfahrzeugen
entsprechen“. „Neubauplanungen, bei denen bereits in der Planungsphase PKW von
Einsatzkräften an oder auf der öffentlichen Straße parken müssen, werden aus Sicht der
Unfallkasse NRW als unzulässig angesehen. Die Bauplanungen sind insofern zu ändern. Für
den Fall, dass es aufgrund einer Fehlplanung (Parkplätze) zu einem Verkehrsunfall kommt,
werden routinemäßig Regressprüfungen durchgeführt.“
Der Bau eines Feuerwehrhauses auf dem Grundstück „Alter Friedhof“ wird somit durch die für
den Arbeitsschutz zuständigen Gremien nicht mitgetragen. Als Fazit muss festgestellt werden,
dass die ungünstige Grundstücksfläche eine norm- und richtlinientreue Umsetzung des
Bauvorhabens an dieser Stelle nicht zulässt und die Sicherheit der ehrenamtlichen Einsatzkräfte
gefährden würde.
Ergänzend zu den genannten Aspekten des Arbeitsschutzes sei hingewiesen auf die Baukosten:
Da der zuletzt vorliegende Entwurf zum Standort „Alter Friedhof“ eine Neuplanung beinhaltete
und nicht auf den bestehenden optimierten Standard-Baukörpern wie an den Standorten
Kinderhaus oder Handorf basierte, wurden auch die Baukosten neu berechnet. Die Baukosten
werden aktuell für den Standort „Alter Friedhof“ von der Verwaltung in Höhe von 5,2 Mio Euro
veranschlagt. Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ist die Finanzierung somit nicht
auskömmlich.
Weiterhin ist am Standort „Alter Friedhof“ ein bereits angekündigtes Klageverfahren seitens der
Nachbarschaft zu erwarten.
Zusammenfassung:
Nach intensiver Prüfung des Standortes „Alter Friedhof“ und erneuter Abwägung der
Bewertungskriterien wird durch die Verwaltung die Errichtung des neuen Feuerwehrhauses im
nördlichen Bereich des Neubaugebietes Albachten-Ost vorgeschlagen. Das städtische
Grundstück ist mit ca. 3.500 qm ausreichend groß, günstig zugeschnitten und
bauplanungsrechtlich für die Errichtung eines Feuerwehrhauses gesichert. Eine schnelle
Realisierung eines dem Stand der T echnik entsprechenden Feuerwehrhauses in der
Gefahrenabwehrstruktur der Stadt Münster wäre somit gewährleistet.
Zur Sicherstellung der vorgegebenen Hilfsfristen bei Brand- und Hilfeleistungseinsätzen, die
zwischen der Alarmierung des Löschzuges und seinem Eintreffen an der Einsatzstelle

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V/0556/2021
einzuhalten sind, ist ein unmittelbarer Anschluss des Grundstücks an die Weseler Straße und
damit dem Hauptverkehrsnetz vorgesehen.
Zudem ist durch die Bebauungsplanung für das Neubaugebiet Albachten-Ost eine spätere
verkehrstechnische Anbindung des Feuerwehrhauses an die Straßen Hohe Geist und Sendener
Stiege vorgesehen. Somit ist von einer weiteren Verbesserung der Erreichbarkeit auszugehen.
i. V.
gez.
Wolfgang Heuer
Stadtrat

Anlage_B

8125 Zeichen

AH max.10,00 m StSt
GLAE
GFLAE GFLAE
GA
GA
GA
GAGA
GAGAGFLAEGFLAE
GA
GFLAE
GFLAE
GA K
GLAE GLAE
GLAE GLAE
Fuß- und Radweg
Fuß- und Radweg
Fuß- und Radweg
St
St/Cp
M
M
M
MM
M M MM
M
M M
TGaTGa
TGa TGa
A
St/Cp
ITGaSt/Cp
St/Cp
St/CpII-III
GA
St/Cp
St St
A
B/C
St/CpSt StSt/CpSt
St StSt/Cp
GA GA
TGa
TGa
IIIIIIIIIIII
II-III
III
ED
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III
II-III
II-III
II-IIIII-IIIII-IIIII-IIIII-IIIII-III
IIIIIIIII
II-IIIII-IIIII-IIIII-IIIII-IIIII-IIIII-III
II-IIIII-IIIIIIIII
IIIIIIIIIIII
II-IIIII-III
II-IIIII-IIIII-IIIII-IIIII-IIIII-IIIII-IIIII-IIIII-IIIII-IIIII-IIIII-IIIII-IIIDHDH
H ED
EDED
ED
H
H
HH
HHHHH
H
H
H
HH HH H
MI0,6FD0° - 5°0,4FD0° - 5°
WA0,4FD0° - 5°
WA0,4FD0° - 5°II
IIIII
I
WA
II-III
WA0,4FD0° - 5°
WA0,4FD0° - 5°
WA0,4FD0° - 5°
WA0,4FD0° - 5°
II
II
II
II
I I
II
I
I
I
II
II
II
II
II
I
II
II
I
II
380 KV
II
II
I IIII
II
II
II
I
II
II I
II
IIII
II
I
II IIII I I
II
II
I
II
I
III
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Geistkamp
II
II
I I
IIII I
II
II
I
II
I
II
I
III
I
II
IIII
II
II
II
II
I
II
II II
II
IIII
II
II
II
II
Flur 17II
II
I
III
II
II
II
I
II
II
II II
II
I
I
Betriebsfläche Versorgungsanlage, Gas
I
II
7 b
II
II
II
I
II
I
31
13
33
16
:HVHOHU6WUD‰H:HVHOHU6WUD‰H
18
68
16
19
37
29
20
64
241422
15 77
17
75
47
6
54
11
71
9
13 Hohe Geist
Hohe Geist
4941
15
58
18
30
10
7a
9 69
12
34
7
40
14
45
28a
48
921
21
55
23
11
57
1513
12
35a
27
20
Pohlbrede
566
201650
2624
2
51 18
16
28b28
66
/WNH*HLVW
19
8
939
14
3946
35
443832
14a
17
67
42
19
656 5961
11
36
2225
18
21
4843
60
1222
54
1291
1187
52
1166
39
501225
1295
38
35
1242
765
844
979
884
1243
735
973
1324
964
779
1322
27
975
858
1202
36
1031
2
862
47
78
442
95
48
1621
51
6
907
10051004
41
881
1296
911910
7
877
976
908
79
919924
930
110
978
450
1320
1192
944
882
31
852 12478401355
762
111
942
777778
734 1224
883921
1252
768
8
923
46
96
970
81
879
1557
886
845
1286
905
974
1292
932
1251
38
861
9169451254
64
764
1274
1002
860
833
1285
1041
880
1754
1698
1382
45
1755
71
933
971
926
97
922
943
1040
878
995
1244
1756
1381
929
1323
906936
54
28
49
36
769
63
931
1579
131953
92965
972
1250
1752
90
1321
885161812821290
1064
12491255
1297
1253
1145
40
80
1246
876934
767
83
10
1223
925
1273
1245
1030846
1753
909
1619
977
935
994
1006
912
30
1284
913
1620
37
920
88
Flur 13
WA0,4FD0° - 5°
Alleeartige Hofzufahrt
ErschließungsstraßeLandesstraße
CpCpCpCpCp
CpCpCpCpCpCpCpCpCpCp
CpCp
CpCpCpCp
CpCp
CpCp Cp
62,5 dB(A)
65 dB(A)
67,5 dB(A)
67,5 dB(A)
65 dB(A)
65 dB(A)
62,5 dB(A)
62,5 dB(A)62,5 dB(A)
62,5 dB(A)
60 dB(A)
60 dB(A)
60 dB(A)60 dB(A)60 dB(A)
62,5 dB(A)
62,5 dB(A)62,5 dB(A)
65 dB(A)
62,5 dB(A)
68,1168,12
68,30
68,47
H=1,00m
H=1,00m
H=1,00m
68,0767,89
68,57
GFLAE
II-III
60 dB(A)
III
GA
St/Cp
Fuß- und Radweg
GA
II-III
II-III
Ufer-Eingrünung zum LandschaftsraumStFuß- und Radweg
69,7069,18
70,80
70,2270,06
69,61
69,60
70,17 68,56
71,00
69,6669,66
69,6069,7069,7068,6168,61
71,39
69,5569,5570,0770,07
AH max.12,00 m
69,66
Albachten1:1000Gemarkung:Flur:Maßstab:13, 17
ZeichenerklärungFestsetzungen des Bebauungsplanes
Bestandsangaben
Bezugshöhen (Meter über Normalhöhennull)
FlurgrenzeFlurstücksgrenzeTopografische UmrisslinieBaumWohngebäude (hier mit Hausnummer und Geschosszahl)WirtschaftsgebäudeÖffentliche GebäudeII12
Bebauungsplan Nr. 572
Bebauungsplan Nr. 572Albachten -Südlich Weseler Straße / ÖstlichHohe GeistBlatt 1 von 2
Grenze des räumlichen Geltungsbereichsdes BebauungsplansAllgemeine WohngebieteMischgebieteWAMIArt der baulichen NutzungMaß der baulichen NutzungGrundflächenzahlZahl der Vollgeschosse, als HöchstmaßZahl der Vollgeschosse, als Mindest- und HöchstmaßAttikahöhe, als Höchstmaß (siehe textl. Festsetzung 1.4.1)0,4IIII-IIIBauweiseAbgrenzung unterschiedlicher NutzungÜberbaubare GrundstücksflächenBaugrenzeBauvorschriftenFlachdachFDGemeinbedarfFlächen für den GemeinbedarfSchuleFeuerwehr
Verkehrsflächen besonderer ZweckbestimmungStraßenverkehrsflächenVerkehrVerkehrsberuhigter BereichStraßenbegrenzungslinie
Ver- und EntsorgungFlächen für Versorgungsanlagen, Abfallentsorgung,Abwasserbeseitigung und AblagerungenElektrizität
BallspielplätzeSport- und SpielanlagenFlächen für Sport- und SpielanlagenKindertagesstätteK
Verkehrsgrün
Zahl der Vollgeschosse, zwingendIII
Dachneigung, Mindest- und Höchstgrenze0° - 5°
nur Doppelhäuser und Hausgruppen zulässignur Hausgruppen zulässignur Einzel- und Doppelhäuser zulässigEDHDH
Fassadenmaterial beiger Klinker und Putz(siehe textl. Festsetzungen)Fassadenmaterial roter Klinker (siehe textl. Festsetzungen)
Geschossabgrenzung
EinfahrtsbereichPumpstation
Blatt 1
Blatt 2
Der Rat der Stadt Münster hat am 17.06.2015 gemäß § 2 (1) BauGBden Beschluss zur Aufstellung dieses Bebauungsplanes gefasst.Der Beschluss wurde im Amtsblatt der Stadt Münster Nr. 11 vom26.06.2015 bekannt gemacht.Der Rat der Stadt Münster hat am __________ gemäß § 2 (1) BauGBden geänderten Beschluss zur Aufstellung dieses Bebauungsplanesgefasst. Der Beschluss wurde im Amtsblatt der Stadt Münster Nr. __vom __________ bekannt gemacht.Münster, _______________Der Oberbürgermeister_______________im AuftragBrinkheetker
Ableitung und Rückhaltung von NiederschlagswasserFernwärmeBestandshöhen (Meter über Normalhöhennull)68,55
Grünflächenprivate Grünflächenöffentliche GrünflächenSpielplatzDauerkleingärtenParkanlage
Flächen für StellplätzeNebenanlagen und GemeinschaftsanlagenFlächen für TiefgaragenStTGaMit Gehrechten G, Fahrrechten F, Leitungsrechten L,zu belastende Flächen zugunsten der Anlieger A,der Erschließungsträger EGFLAEBesondere schallschutztechnische VorkehrungenHinweiseVorgeschlagene Abgrenzung(Stellplätze, Fahrbahn, Grundstücke, Gebäude, Bäume)EntwässerungsfunktionVorgeschlagener MüllsammelplatzVorgeschlagener Standort für AbfallcontainerMA
WasserflächenWasser, WasserwirtschaftFestplatz
Flächen für CarportsCpErhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigenBepflanzungen sowie von Gewässern
Umgrenzung der Flächen, die von der Bebauungfreizuhalten sind (Schutzstreifen 380kV-Leitung, Gaspipeline)
Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern undsonstigen BepflanzungenUmgrenzung von Flächen zur Anpflanzung vonBäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
vorgeschlagene StellplatzanordnungMaßgebliche Außenlärmpegel(siehe ergänzende textliche Festsetzungen)62,5 dB(A)
Flächen für WaldLandwirtschaft, Wald
Umgrenzung von Flächen zur Erhaltung vonBäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungensowie von Gewässern
Verknüpfungshaken
Böschungskante (und ihre Höhe) an derGrundstücksgrenze (siehe textliche Festsetzungen)H=1,00m
Rechtsgrundlagen:·Baugesetzbuch (BauGB)in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634)·9HURUGQXQJEHUGLHEDXOLFKH1XW]XQJGHU*UXQGVWFNH%DXQXW]XQJVYHURUGQXQJ%DX192in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786)·%DXRUGQXQJIUGDV/DQG1RUGUKHLQ:HVWIDOHQ/DQGHVEDXRUGQXQJ%DX215:vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. S. 421), geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 26. März 2019 (GV. NRW. S. 193)·*HPHLQGHRUGQXQJIUGDV/DQG1RUGUKHLQ:HVWIDOHQ*215:in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666),zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11. April 2019 (GV. NRW. S. 202)
Die Plangrundlage wurde am 16.01.2020 aus dem AmtlichenLiegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) generiert. DieRichtigkeit wird bescheinigt.Münster, ________________________Dipl.-Ing. MarienfeldAmtsleiterFür die städtebauliche Planung.Münster, __________      ________________________      _______________Dipl.-Ing. Denstorff      Dipl.-Ing. FestersenStadtbaurat      AmtsleiterDieser Bebauungsplan hat gemäß § 3 (2) BauGB vom __________bis zum __________ offengelegen.Münster, _______________Der Oberbürgermeisterim Auftrag_______________BrinkheetkerDieser Bebauungsplan ist gemäß §§ 2 und 10 BauGB und §§ 7 und41 GONW durch den Rat der Stadt Münster am __________als Satzung beschlossen worden.Münster, ____________________________________________Oberbürgermeister SchriftführerDieser Bebauungsplan ist gemäß § 10 BauGB mit derBekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Münster Nr. __ vom__________ in Kraft getreten.Münster, _______________Der Oberbürgermeisterim Auftrag_______________Brinkheetker
- Entwurf zur Offenlegung -
70,17
AH max.10,00 m

Beratungsverlauf (6)

11.11.2021 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
29.03.2022 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
31.03.2022 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 5.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.04.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.04.2022 Hauptausschuss
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
06.04.2022 Rat
TOP 16 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Dülmener Straße
  • Weseler Straße
  • Geistkamp
  • Sendener Stiege
  • Kinderhaus
  • Hohe Geist 4941
  • Pohlbrede 566
  • Wierling

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Details

Aktenzeichen
V/0556/2021
Typ
Vorlagen
Datum
03.08.2021
Erstellt
21.07.2021 12:30