V/0556/2021
Neufassung Errichtungsbeschluss für den Neubau eines Feuerwehrhauses der Freiwilligen Feuerwehr im Ortsteil Albachten
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Anlage A
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Anlage A zur V/0556/2021 Kurzüberblick Beschluss über die Errichtung eines neuen Feuerwehrhauses für die Freiwillige Feuerwehr im Stadtteil Albachten. Das aktuell genutzte Gebäude entspricht nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen. Eine Sanierungs- bzw. Erweiterungsmaßnahme am derzeitigen Standort ist nicht möglich. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziel ist die Errichtung und der Betrieb eines Feuerwehrhauses für die Freiwillige Feuerwehr im Stadtteil Albachten. Im Zuge dieser Maßnahme werden folgende T eilzieleverfolgt: 1. Erfüllung gesetzlicher Vorgaben des Arbeits- und Unfallschutzes für den Betrieb von Feuerwehrhäusern (gem. DGUV-I 205-008). 2. Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zur Unterhaltung einer leistungsfähigen Feuerwehr (gem. BHKG NRW). 3. Schaffung angemessener und bedarfsgerechter Räumlichkeiten (gem. DIN 14092). Das entwickelte Raumprogramm für das Feuerwehrhaus Albachten entspricht dem Standardpro- gramm, welches bei den Neubauten der Feuerwehrhäuser Kinderhaus und Handorf zur Anwendung gekommen ist. Bestandteil des Raumprogramms für das Feuerwehrhaus ist auch eine Gerätewartwohnung für Angehörige des Löschzuges. Wesentliche Planung- und Ausführungsgrundlagen für das Gebäude stellen die DIN 14092 „Planungsgrundlagen für Feuerwehrhäuser“ sowie die DGUV-I 205-008 dar. Durch die Verwaltung schlägt die Realisierung des Bauprojektes auf einem Grundstück im Neubaugebiet Albachten-Ost vor. Zielerreichung: 1. Die einsatztaktischen und strategischen Anforderungen zur Sicherstellung eines leistungsfähigen kommunalen Gefahrenabwehrsystems werden eingehalten. 2. Das erforderliche städtische Grundstück im Neubaugebiet Albachten-Ost steht zur Verfü- gung. 3. Das Gebäude erfüllt normativen und rechtlichen Anforderungen, welche für einen sicheren und funktionalen Betrieb einer Freiwilligen Feuerwehr einzuhalten sind. Finanzierung Produktgruppe: 0209 Brandschutz und feuerwehrtechnische Hilfeleistungen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im Entwurf des Haushaltsplan 2022 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein teilw. Die aktualisiert geschätzten Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 3.700.000 € und sind im Haushaltsplanentwurf 2022 veranschlagt. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig 1. Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung gem. Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG NRW) 2. Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes (ArbSchG) 3. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Münster Normative Regewerke: DIN 14092 und DGUV-I 205-008 Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Neben der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben dient ein zeitgemäß gestaltetes Gebäude auch der Förderung, der Gewinnung und dem Erhalt des Ehrenamtes innerhalb der Gefahrenabwehrstruktur der Feuerwehr Münster. Zur Sicherstellung der grundsätzlichen Schutzziele und Qualitätskriterien in der Gefahrenabwehr stellt die Freiwillige Feuerwehr, mit einem personellen und materiellen Anteil von 60%, einen unverzichtbaren Bestandteil der Feuerwehr Münster dar. Insbesondere in den Außenbereichen (wie in diesem Fall im Stadtteil Albachten) erfolgt die Erstintervention bei einem Schadensereignis durch die Freiwillige Feuerwehr.
Anlage_C
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Raumprogramm nach DIN Soll Soll Soll Soll qm Faktoren Anzahl qm 1 Fahrzeughalle mit 3 Fahrzeugeinstellpätzen, incl. Erweiterungsoption für eine 4 Fahrzeughalle Abmaße je Fahrzeug- einstellplatz: 4,5m x 12,5 m 1 250 1. Kategorie 3 2. lichte Torhöhe: 4,5 m 3. Sicherheitsabstand zu allen Bauteilen: mind. +- 0,5 m 2 Geräte-/Materiallager Einsatzabteilung 1 45 erdgeschossig mit direktem Anschluss an die Fahrzeughalle 3 Schulungsraum für Einsatzabteilung 1,5 qm / Person 1 60 mit direkter Anbidung zum Jugendraum 4 Lehrmittelraum 10 1 10 5 Funk-/Telekommunikationsraum 15 0 0 s. Ziffer 6 6 Verwaltung / Büro für die Löschzugführung 12 1 20 Funk-/Telekommunikationsraum integriert 7 Besprechungsraum 15 0 0 mit Schulungsraum kombiniert (s. Ziffer 3) 8 Bereitschaft 15 0 0 mit Schulungsraum kombiniert (s. Ziffer 3) 9 Jugendraum 20 je 2 qm / Person 1 20 mit direkter Anbidung zum Schulungsraum 10 Ruheraum 0 0 nicht erforderlich 11 Küche / Teeküche 1 10 12 Erste Hilfe 10 0 0 mit Schulungsraum kombiniert (s. Ziffer 3) 13 Feuerwehrturm 0 0 nicht erforderlich 14 Atemschutz 0 0 nicht erforderlich 15 Schutzzeugpflege 0 0 nicht erforderlich 16 Schlauchpflege 0 0 nicht erforderlich 17 Lager für Lösch- und/oder Bindemittel, Geräte, Schläuche 65 0 0 mit Geräte- und Materiallager Einsatzabteilung kombiniert (s. Ziffer 2a) 18 Raum für Sondermessgeräte 20 0 0 mit Geräte- und Materiallager Einsatzabteilung, Jugendfeuerwehr und Musikzug kombiniert (s. Ziffer 2a und 2b) 19 Kleiderkammer 20 0 0 nicht erforderlich 20 Umkleideräume 1,2qm / Feuerwehr- angehörigen 20a Umkleideraum Damen 1 12 Spindraum für Einsatzabteilung und Jugendfeurwehr 20b Umkleideraum Herren 1 60 Spindraum für Einsatzabteilung und Jugendffeurwehr 20c Umkleideraum Jugendfeuerwehr weiblich 0 0 mit Umkleidaraum Damen kombiniert (s. Ziffer 20a) 20d Umkleideraum Jugendfeuerwehr männlich 0 0 mit Umkleidaraum Herren kombiniert (s. Ziffer 20b) 20 Trocknungsraum 6 0 0 nich erforderlich 21 Werkstatt erdgeschossig 25 0 0 mit Geräte- und Materiallager Einsatzabteilung kombiniert (s. Ziffer 2) 22 Waschhalle 1 0 Waschplatz vor dem Gebäude 23 Geräteraum für Waschhalle 0 0 nicht erforderlich 24 Treibstofflagerraum 10 0 0 nicht erforderlich 25 Eisen- und Holzlagerraum 0 0 nicht erforderlich 26 Notstromversorgung 0 0 Anschluss für externe Stromversorgung vorgesehen 27 Reinigung/Desinfektion 0 0 nicht erforderlich 28 Sanitäre Anlagen (WC und Duschen für Damen und Herren) innerhalb Erdgeschoss je einmal nach Geschlecht Neubauvorhaben Feuerwehrhaus Albachten RaumbedarfNormative Mindestanforderungen Nr. Beschreibung der Nutzung Erläuterung I. Feuerwehrnurtzung Anlage C 28.1 Damen 1 ASR 4.1 1x WC-, 1x Duschenraum für Einsatzabteilung und Jugendfeuerwehr 28.2 Herren 1 ASR 4.1 1x WC-, 1x Duschenraum für Einsatzabteilung und Jugendfeuerwehr 29 Haustechnik (Lüftung/Klima/Heizung) 1 15 30 Putzraum /Abstellraum 4 1 4 31 Übungshof 250 0 0 250 m² Flächenbedarf: zu berücksichtigen bei der Planung der Freiflächen 32 Treppenraum/Verkehrsflächen mind. 1,5 m Breite Flächenbedarf je nach Planung 33 Aufenthalt FF / JF 0 0 mit Jugendraum kombiniert (s. Ziffer 9) 34 Einsatzmittel 0 0 mit Material- und Gerätelager kombiniert 35 Materialbevorratung 0 0 mit Material- und Gerätelager kombiniert 36 Hausanschlussraum Wasser und Strom 1 5 mit Notstromeinspeisung (13 kVA), kann in Haustechnikraum integriert werden 37 Mehrzweckraum 0 0 nicht erforderlich 38 Pakrraum PKW 0 0 Flächenbedarf für 24 PKW: zu berücksichtigen bei der Planung der Freiflächen 39 Parkraum Zrairad 0 0 Flächenbedarf für 20 Zweiräder (15x Fahrrad, 5x Krad): zu berücksichtigen bei der Planung der Freiflächen 40 Wohnraum 7 115 1. 4 Wohn- und Schlafräume 2. Küche mit Vorratsraum 3. Bad mit Gäste-WC 4. Balkon, Loggia, Terrasse (je nach Gebäudeausführung) 5. Zugang getrennt von der Feuerwehrnutzung 41 Kellerersatzraum 1 9 inkl. Flächen für die Hausanschlusstechnik 42 Pakrraum PKW 0 0 Flächenbedarf für 1 PKW: zu berücksichtigen bei der Planung der Freiflächen 43 Pakrraum Zweirrad 0 0 Flächenbedarf für 4 Zweiräder (4x Fahrrad): zu berücksichtigen bei der Planung der Freiflächen Anzahl qm 23 635Mindestumfang an Gebäudeflächen II. Gerätewartwohnung
Anlage_D
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Standortvorschlag Albachten-Ost Aktueller Standort Anlage D: Ausrückebezirk LZ 24 V/0352/2020
Beschlussvorlage
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V/0556/2021 V/0556/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Neufassung Errichtungsbeschluss für den Neubau eines Feuerwehrhauses der Freiwilligen Feuerwehr im Ortsteil Albachten Beratungsfolge 07.10.2021 Bezirksvertretung Münster-West Vorberatung 27.10.2021 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung Vorberatung 28.10.2021 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 09.11.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 10.11.2021 Hauptausschuss Vorberatung 10.11.2021 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: I.1 Der Ratsbeschluss vom 24.06.2020 zur geänderten Vorlage V/0352/2020 für den Errichtungsbeschluss wird aufgehoben. I.2 Die Stadt Münster errichtet im nördlichen T eil des Neubaugebietes Albachten-Ost den Neubau eines Feuerwehrhauses (Fläche: rund 3.500 m², s. Anlage B). I.3 Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage dieses Errichtungsbeschlusses eine detaillierte Bauplanung (unter Berücksichtigung der DIN 14092 und DGUV-I 205-008), eine Kostenermittlung sowie einen Bauzeitenplan zu entwickeln und im Rahmen des Baubeschlusses vorzulegen. Dem standardisierten Raumprogramm für Feuerwehrhäuser wird zugestimmt (s. Anlage C). Feuerwehr 24.09.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Bieber T elefon:492-8300 BieberC@stadt-muenster.de - 8 - V/0556/2021 I.4 Nach der Inbetriebnahme des neuen Feuerwehrhauses wird das Grundstück des alten Feuerwehrhauses in das Vermögen des Amtes für Immobilienmanagement zur Verwertung überführt. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Neubaumaßnahme des Feuerwehrhauses Albachten ist im Haushaltsplanentwurf 2022 wie folgt veranschlagt: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Produktgruppe 0209 Brandschutz und feuerwehrtechnische Hilfeleistung Investitionsmaßnahme 4385 Bauk. Neubau Feuerwehrhaus Albachten Auszahlungen 2021 100.000 2022 100.000 2023 100.000 2024 1.400.000 2025 1.369.520 spätere Jahre 630.480 Summe aller Auszahlungen 3.700.000 Eine Steigerung der Baukosten für den Standort „Albachten Ost“ von ca. zusätzlichen 300.000 € gegenüber der Vorlage V/0352/2020 wird aktuell von der Verwaltung ermittelt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2022 bzw. der mittelfristigen Finanzplanung die Ermächtigungen für den Neubau des Feuerwehrhauses Albachten bereitstellt. Begründung: a.) Ist-Situation des Löschzuges: Die Feuerwehr Münster unterhält im Stadtteil Albachten einen von 20 Löschzügen der Freiwilligen Feuerwehr Münster. Der Löschzug ist zuständig für einen T eildes Stadtgebietes mit folgenden Einsatzschwerpunkten: - 2.650 Wohnhaushalte zu hohem Anteil als Ein- bzw. Zweipersonenhaushalte - 6.500 Wohnberechtigte mit 1/5 über dem 60ten Lebensjahr - 8 - V/0556/2021 - Wohn- und Geschäftsbebauung (Gebäudeklassen 1 bis 5 sowie Sonderbauten) - Große landwirtschaftliche Betriebe - Große Gewerbebetriebe und -lager - T eilabschnittder Bahnstrecke Münster – Bösensell - T eilabschnitteder Bundesautobahnen A1 und A 43 Für die Aufgabenwahrnehmung in den Schwerpunkten Brandschutz, T echnischeHilfeleistung und Katastrophenschutz verfügt der Löschzug Albachten aktuell über zwei Einsatzfahrzeuge (ein Hilfeleistungslöschfahrzeug und ein Löschfahrzeug für den Katastrophenschutz). Für die Zukunft ist die zusätzliche Stationierung einer Drehleiter und eines Sonderfahrzeuges geplant. Die personelle Stärke des Löschzuges von z. Z. insgesamt 57 Mitgliedern untergliedert sich in 42 aktive Einsatzkräfte der Einsatzabteilung, 14 Mitglieder der Ehrenabteilung und 1 Jugendlicher der Jugendfeuerwehr. Der Löschzug Albachten ist derzeit weder bedarfsgerecht noch entsprechend den geltenden Arbeits-, Unfall- und Hygieneschutzvorschriften untergebracht. Das aktuell genutzte Feuerwehrhaus wurde 1948 errichtet und 1991 um einen Fahrzeugeinstellplatz erweitert. Sämtliche Installationen sind aufgrund ihrer Überalterung abgängig. Verbindliche Normen bezüglich der Raumgrößen und der technischen Ausstattung existierten seinerzeit nicht. Die Schulungs-, Unterkunfts- und Sanitärbereiche wurden in der damaligen Planung für 20 männliche Einsatzkräfte ausgelegt. Eine Mitgliedschaft von Frauen im Löschzug fand dabei keine Berücksichtigung. Alle vorhandenen baulichen, technischen und organi- satorischen Gegebenheiten werden den heutigen Grundanforderungen an die erforderliche Personalstärke von 50 weiblichen und männlichen aktiven Einsatzkräften des Löschzuges mit den Aufgabenschwerpunkten Brandschutz, technische Hilfeleistung und Katastrophenschutz nicht mehr gerecht. Es fehlen Duschen, Sanitäranlagen und separate Umkleidebereiche für Damen, ein Löschzugführerbüro sowie ein Raum für die Jugendfeuerwehr. Die Umkleidebereiche sind aktuell in der Fahrzeughalle untergebracht, sodass eine Kontaminationsverschleppung von Schadstoffen durch eine fehlende sogenannte „schwarz/weiß-Trennung“ nicht verhindert werden kann und sich weibliche und männliche Einsatzkräfte sowie die Jugendlichen der Jugendfeuerwehr im unmittelbaren Bewegungsbereich der Großfahrzeuge gemeinsam umziehen müssen. Gemäß Brandschutzbedarfsplanung aus 2015 der Stadt Münster ist es erforderlich, aufgrund städtebaulicher Gegebenheiten beim Löschzug Albachten eine Drehleiter zu stationieren. Dieses kann aktuell aufgrund der nicht verfügbaren Raumressourcen nicht erfolgen. Der mangelhafte Zustand des Gebäudes wurde im Jahr 2019 zudem durch eine Sicherheitsinspektion der Unfallkasse NRW dokumentiert. In ihrer Funktion als zuständige - 8 - V/0556/2021 Aufsichtsbehörde drängt die Unfallkasse unverzüglich tätig zu werden, da eine normkonforme Mängelbeseitigung am bestehenden Standort nicht möglich ist. b.) Standortauswahl: Eine strategisch günstige Positionierung des Feuerwehrhauses ist für den aktuell wachsenden und sich städtebaulich verändernden Stadtteil von zentraler Bedeutung, da aufgrund der räumlichen Lage der Standorte der Berufsfeuerwehr zum Stadtteil Albachten die Einhaltung der Hilfsfristen ausschließlich durch die Erstintervention des Löschzuges Albachten sicherzustellen ist. Im Zuge der Standortauswahl konnten in der Schlussbewertung vier Grundstücksoptionen identifiziert werden: - die Bestandfläche des aktuellen Standortes, - ein unbebautes Grundstück an der Straße Wierling, - das Gelände des ehemaligen Friedhofs an der Dülmener Straße sowie - ein städtisches Grundstück im geplanten Neubaugebiet Albachten-Ost. Die Bewertung der unterschiedlichen Grundstücke erfolgte unter objektivierbaren Bewertungs- maßstäben, die sich im Wesentlichen aus einsatztaktischen, wirtschaftlichen und städtebaulichen Gesichtspunkten zusammensetzen. Als weitere Aspekte sind in die Standortbewertung eingeflossen: die Förderung der ehrenamtlichen Strukturen der Feuerwehr Münster durch einen gut erkennbaren Standort die Einrichtung des Feuerwehrhauses als für die Bevölkerung verfügbare Not- rufmeldestelle, z. B. bei flächigen Stromausfällen oder Unwetterlagen Die Standorte des Bestands-Feuerwehrhauses sowie an der Straße Wierling scheiden aufgrund erheblicher Nachteile aus. Die verbleibenden Standorte „Albachten-Ost“ und „Alter Friedhof“ sind aufgrund ihrer Lage geeignet, die festgelegten Schutzziele nach Brandschutzbedarfsplan zu erreichen. Der Standort "Alter Friedhof", Dülmener Straße, wurde aufgrund des Ratsbeschlusses zum Bau des Feuerwehrhauses auf dieser Fläche einer sorgfältigen Detailprüfung unterzogen. Die Planung berücksichtigt die Vorgaben der kath. Kirche bei Verkauf des Grundstückes an die Stadt. Die Vorgaben beinhalten eine Bebauungsmöglichkeit in östlicher Richtung maximal drei - 8 - V/0556/2021 Meter heran an den bestehenden Weg zu den Priestergräbern sowie den Erhalt des bestehenden Weges. Das Amt für Immobilienmanagement hat mehrere Planungsentwürfe erstellt. Hierbei zeigte sich, dass auch nach mehrfachen Varianten- und Optimierungsentwürfen grundlegende Anforderungen an den Arbeitsschutz und die Verkehrssicherheit aufgrund der begrenzten Grundstücksfläche nicht zu realisieren sind. Als Ergebnis der Entwurfsprüfung stellt die Unfallkasse NRW fest, dass grundlegende DGUV-Regeln und DIN-Vorgaben zum Arbeitsschutz und zur Verkehrssicherheit nicht erfüllt sind. Die verwaltungsinterne Prüfung durch die Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestätigt die o. g. abzustellenden Punkte. Auf die zwingende Notwendigkeit, den Stand der T echnikbereits in der Planung vollumfänglich zu beachten, wurde zudem verwiesen. Auch ein nochmaliger Versuch einer weitergehenden Optimierung mit dem Ergebnis eines veränderten Baukörpers, unter anderem mit veränderten Wegebeziehungen, konnte die wesentlichen durch die Unfallkasse genannten Defizite aufgrund der grundstücksbedingt beengten Verhältnisse nicht ausräumen. Auch diese Planung ist nochmals durch die Unfallkasse und die Fachkraft für Arbeitssicherheit geprüft und bewertet worden. Die nachstehenden wesentlichen Mängelpunkte bleiben am Standort „Alter Friedhof“ nach Prüfung durch die Unfallkasse NRW unverändert bestehen: 1. Die Fläche des Grundstücks wird durch die Unfallkasse „für die Errichtung eines modernen und vor allem auch sicheren Feuerwehrhauses noch immer als zu klein und somit ungeeignet bemessen“ angesehen. Es „erscheint das Grundstück als ungeeignet für die Errichtung eines modernen Feuerwehrhauses, bzw. zur Abbildung der seit vielen Jahrzehnten bewährten DIN 14092 Feuerwehrhäuser – T eil1: Planungsgrundlagen.“ 2. Die Realisierung eines Feuerwehrhauses an diesem Standort wäre nur möglich unter Missachtung mehrerer gravierender Sicherheitsabstände. Hierzu weist die Unfallkasse auf folgende Mindestanforderung hin: „Ein gefahrloses Ein- und Ausfahren auf dem beengten Grundstück und aufgrund der Form des geplanten Baukörpers muss grundsätzlich gewährleistet sein (vgl. § 12 UVV Feuerwehren, ArbStättV, DIN 14092). Die Fahrer müssen mit den Großfahrzeugen gefahrlos auf dem Vorplatz rangieren können. Dabei dürfen keinesfalls […] Personen gefährdet werden“. Am vorliegenden Standort können diese Sicherheitsanforderungen an mehreren Stellen nicht eingehalten werden: a. Eine der Hallenausfahrten führt direkt in geringem Abstand entlang einer Gebäudewand des Baukörpers. Es besteht eine Gefahr für die Einsatzkräfte. „Die Fahrer müssen mit den - 8 - V/0556/2021 Großfahrzeugen gefahrlos auf dem Vorplatz rangieren können. Dabei dürfen keinesfalls [..] Personen gefährdet werden (z.B. Einquetschen von Feuerwehrangehörigen zwischen Gebäudeteilen und Fahrzeugen).“ b. Die grundlegende Größe der Verkehrsfläche von den Hallentoren (Aufstell- Fahr- und Rangierflächen für LKW) wird nicht eingehalten. Gemäß DIN 14092 und DGUV 8205-008 wird eine Länge dieser Verkehrsfläche von mindestens 16,5 m gefordert, bestehend aus der Stellplatztiefe von 12,5 m (Stellplatzgröße 3) zuzüglich Fahrsteifen von mindestens 4 m Breite aufgrund der nicht geradlinigen Ausfahrt (ggf. noch Erweiterungen durch Schleppkurven). Am Standort kann nur eine Länge der Verkehrsfläche von 15 m realisiert werden. c. „Die Sichtachse auf die Dülmener Str. ist für die späteren Fahrer der Großfahrzeuge der Feuerwehr durch den Gebäudekomplex insbesondere für den Stellplatz Nr. 4 sehr eingeschränkt. Da Verkehrsunfälle mit Feuerwehrfahrzeugen häufig sehr schwere Verletzungen für unsere Versicherten nach sich ziehen, wird besonders auf dieses Problem der Verkehrssicherheit ausdrücklich aufmerksam gemacht. Selbstverständlich sollte auch der Schutz Dritter bei der Vorbeifahrt (Rad, Fahrzeuge) unmittelbar an der Alarmausfahrt des Feuerwehrhauses in geeigneter Weise Rechnung getragen werden („Verkehrssicherheit“)“. 3. Ein ausreichend bemessener Übungshof (mind. 250 qm) ist am Standort außerhalb der Alarmwege nicht realisierbar. In der Norm ist folgende Formulierung enthalten: „Bei Feuerwehrhäusern ab vier Stellplätzen sollte nach Möglichkeit eine Übungsfläche von 250 qm für eine Ausbildungsgruppe vorgesehen werden.“ Nach der Unfallverhütungsvorschrift ist „eine Gefährdung insbesondere durch im Einsatzfall bewegte Fahrzeuge“ zu vermeiden. Aus dem Bericht der Unfallkasse folgt: „Der Übungsbereich sollte nicht auf dem Verkehrsweg der im Alarmfall ausrückenden Feuerwehrfahrzeuge liegen. (siehe hierzu auch Ziffer 1.5 DGUV Information 205-008 Sicherheit im Feuerwehrhaus – Sicherheitsgerechtes Planen, Gestalten und Betreiben). Die Feuerwehr muss mit der Kraftfahrdrehleiter auf dem Gelände des Feuerwehrhauses auch rangieren und üben können (auch bei der Rückwärtsfahrt, bei der Rückkehr zum Grundstück). Dabei hat auch der Leiterpark, bzw. dessen Länge eine hohe Bedeutung.“ Hinweis: Am Standort Albachten ist gemäß gesetzlicher Vorgaben und laufender Brandschutzbedarfsplanung eine Kraftfahrdrehleiter erforderlich. 4. Weiterhin gibt es grundstücksbedingte Defizite in der Umsetzung des Raumprogrammes. Exemplarisch weist die Unfallkasse auf den zu kleinen Lagerraum im Erdgeschoss hin. Laufwege sind nicht optimal umsetzbar (z.B. Alarm-Flur mit Verwinkelung). - 8 - V/0556/2021 5. Die Parkplatzgröße wird seitens der Unfallkasse als nicht ausreichend eingeschätzt: „Die Anzahl soll mindestens der Anzahl der Funktionsplätze [hier: 20] auf den Einsatzfahrzeugen entsprechen“. „Neubauplanungen, bei denen bereits in der Planungsphase PKW von Einsatzkräften an oder auf der öffentlichen Straße parken müssen, werden aus Sicht der Unfallkasse NRW als unzulässig angesehen. Die Bauplanungen sind insofern zu ändern. Für den Fall, dass es aufgrund einer Fehlplanung (Parkplätze) zu einem Verkehrsunfall kommt, werden routinemäßig Regressprüfungen durchgeführt.“ Der Bau eines Feuerwehrhauses auf dem Grundstück „Alter Friedhof“ wird somit durch die für den Arbeitsschutz zuständigen Gremien nicht mitgetragen. Als Fazit muss festgestellt werden, dass die ungünstige Grundstücksfläche eine norm- und richtlinientreue Umsetzung des Bauvorhabens an dieser Stelle nicht zulässt und die Sicherheit der ehrenamtlichen Einsatzkräfte gefährden würde. Ergänzend zu den genannten Aspekten des Arbeitsschutzes sei hingewiesen auf die Baukosten: Da der zuletzt vorliegende Entwurf zum Standort „Alter Friedhof“ eine Neuplanung beinhaltete und nicht auf den bestehenden optimierten Standard-Baukörpern wie an den Standorten Kinderhaus oder Handorf basierte, wurden auch die Baukosten neu berechnet. Die Baukosten werden aktuell für den Standort „Alter Friedhof“ von der Verwaltung in Höhe von 5,2 Mio Euro veranschlagt. Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ist die Finanzierung somit nicht auskömmlich. Weiterhin ist am Standort „Alter Friedhof“ ein bereits angekündigtes Klageverfahren seitens der Nachbarschaft zu erwarten. Zusammenfassung: Nach intensiver Prüfung des Standortes „Alter Friedhof“ und erneuter Abwägung der Bewertungskriterien wird durch die Verwaltung die Errichtung des neuen Feuerwehrhauses im nördlichen Bereich des Neubaugebietes Albachten-Ost vorgeschlagen. Das städtische Grundstück ist mit ca. 3.500 qm ausreichend groß, günstig zugeschnitten und bauplanungsrechtlich für die Errichtung eines Feuerwehrhauses gesichert. Eine schnelle Realisierung eines dem Stand der T echnik entsprechenden Feuerwehrhauses in der Gefahrenabwehrstruktur der Stadt Münster wäre somit gewährleistet. Zur Sicherstellung der vorgegebenen Hilfsfristen bei Brand- und Hilfeleistungseinsätzen, die zwischen der Alarmierung des Löschzuges und seinem Eintreffen an der Einsatzstelle - 8 - V/0556/2021 einzuhalten sind, ist ein unmittelbarer Anschluss des Grundstücks an die Weseler Straße und damit dem Hauptverkehrsnetz vorgesehen. Zudem ist durch die Bebauungsplanung für das Neubaugebiet Albachten-Ost eine spätere verkehrstechnische Anbindung des Feuerwehrhauses an die Straßen Hohe Geist und Sendener Stiege vorgesehen. Somit ist von einer weiteren Verbesserung der Erreichbarkeit auszugehen. i. V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat
Anlage_B
8125 Zeichen
AH max.10,00 m StSt GLAE GFLAE GFLAE GA GA GA GAGA GAGAGFLAEGFLAE GA GFLAE GFLAE GA K GLAE GLAE GLAE GLAE Fuß- und Radweg Fuß- und Radweg Fuß- und Radweg St St/Cp M M M MM M M MM M M M TGaTGa TGa TGa A St/Cp ITGaSt/Cp St/Cp St/CpII-III GA St/Cp St St A B/C St/CpSt StSt/CpSt St StSt/Cp GA GA TGa TGa IIIIIIIIIIII II-III III ED HDH III II-III II-III II-IIIII-IIIII-IIIII-IIIII-IIIII-III IIIIIIIII II-IIIII-IIIII-IIIII-IIIII-IIIII-IIIII-III II-IIIII-IIIIIIIII IIIIIIIIIIII II-IIIII-III II-IIIII-IIIII-IIIII-IIIII-IIIII-IIIII-IIIII-IIIII-IIIII-IIIII-IIIII-IIIII-IIIDHDH H ED EDED ED H H HH HHHHH H H H HH HH H MI0,6FD0° - 5°0,4FD0° - 5° WA0,4FD0° - 5° WA0,4FD0° - 5°II IIIII I WA II-III WA0,4FD0° - 5° WA0,4FD0° - 5° WA0,4FD0° - 5° WA0,4FD0° - 5° II II II II I I II I I I II II II II II I II II I II 380 KV II II I IIII II II II I II II I II IIII II I II IIII I I II II I II I III II Geistkamp II II I I IIII I II II I II I II I III I II IIII II II II II I II II II II IIII II II II II Flur 17II II I III II II II I II II II II II I I Betriebsfläche Versorgungsanlage, Gas I II 7 b II II II I II I 31 13 33 16 :HVHOHU6WUDH:HVHOHU6WUDH 18 68 16 19 37 29 20 64 241422 15 77 17 75 47 6 54 11 71 9 13 Hohe Geist Hohe Geist 4941 15 58 18 30 10 7a 9 69 12 34 7 40 14 45 28a 48 921 21 55 23 11 57 1513 12 35a 27 20 Pohlbrede 566 201650 2624 2 51 18 16 28b28 66 /WNH*HLVW 19 8 939 14 3946 35 443832 14a 17 67 42 19 656 5961 11 36 2225 18 21 4843 60 1222 54 1291 1187 52 1166 39 501225 1295 38 35 1242 765 844 979 884 1243 735 973 1324 964 779 1322 27 975 858 1202 36 1031 2 862 47 78 442 95 48 1621 51 6 907 10051004 41 881 1296 911910 7 877 976 908 79 919924 930 110 978 450 1320 1192 944 882 31 852 12478401355 762 111 942 777778 734 1224 883921 1252 768 8 923 46 96 970 81 879 1557 886 845 1286 905 974 1292 932 1251 38 861 9169451254 64 764 1274 1002 860 833 1285 1041 880 1754 1698 1382 45 1755 71 933 971 926 97 922 943 1040 878 995 1244 1756 1381 929 1323 906936 54 28 49 36 769 63 931 1579 131953 92965 972 1250 1752 90 1321 885161812821290 1064 12491255 1297 1253 1145 40 80 1246 876934 767 83 10 1223 925 1273 1245 1030846 1753 909 1619 977 935 994 1006 912 30 1284 913 1620 37 920 88 Flur 13 WA0,4FD0° - 5° Alleeartige Hofzufahrt ErschließungsstraßeLandesstraße CpCpCpCpCp CpCpCpCpCpCpCpCpCpCp CpCp CpCpCpCp CpCp CpCp Cp 62,5 dB(A) 65 dB(A) 67,5 dB(A) 67,5 dB(A) 65 dB(A) 65 dB(A) 62,5 dB(A) 62,5 dB(A)62,5 dB(A) 62,5 dB(A) 60 dB(A) 60 dB(A) 60 dB(A)60 dB(A)60 dB(A) 62,5 dB(A) 62,5 dB(A)62,5 dB(A) 65 dB(A) 62,5 dB(A) 68,1168,12 68,30 68,47 H=1,00m H=1,00m H=1,00m 68,0767,89 68,57 GFLAE II-III 60 dB(A) III GA St/Cp Fuß- und Radweg GA II-III II-III Ufer-Eingrünung zum LandschaftsraumStFuß- und Radweg 69,7069,18 70,80 70,2270,06 69,61 69,60 70,17 68,56 71,00 69,6669,66 69,6069,7069,7068,6168,61 71,39 69,5569,5570,0770,07 AH max.12,00 m 69,66 Albachten1:1000Gemarkung:Flur:Maßstab:13, 17 ZeichenerklärungFestsetzungen des Bebauungsplanes Bestandsangaben Bezugshöhen (Meter über Normalhöhennull) FlurgrenzeFlurstücksgrenzeTopografische UmrisslinieBaumWohngebäude (hier mit Hausnummer und Geschosszahl)WirtschaftsgebäudeÖffentliche GebäudeII12 Bebauungsplan Nr. 572 Bebauungsplan Nr. 572Albachten -Südlich Weseler Straße / ÖstlichHohe GeistBlatt 1 von 2 Grenze des räumlichen Geltungsbereichsdes BebauungsplansAllgemeine WohngebieteMischgebieteWAMIArt der baulichen NutzungMaß der baulichen NutzungGrundflächenzahlZahl der Vollgeschosse, als HöchstmaßZahl der Vollgeschosse, als Mindest- und HöchstmaßAttikahöhe, als Höchstmaß (siehe textl. Festsetzung 1.4.1)0,4IIII-IIIBauweiseAbgrenzung unterschiedlicher NutzungÜberbaubare GrundstücksflächenBaugrenzeBauvorschriftenFlachdachFDGemeinbedarfFlächen für den GemeinbedarfSchuleFeuerwehr Verkehrsflächen besonderer ZweckbestimmungStraßenverkehrsflächenVerkehrVerkehrsberuhigter BereichStraßenbegrenzungslinie Ver- und EntsorgungFlächen für Versorgungsanlagen, Abfallentsorgung,Abwasserbeseitigung und AblagerungenElektrizität BallspielplätzeSport- und SpielanlagenFlächen für Sport- und SpielanlagenKindertagesstätteK Verkehrsgrün Zahl der Vollgeschosse, zwingendIII Dachneigung, Mindest- und Höchstgrenze0° - 5° nur Doppelhäuser und Hausgruppen zulässignur Hausgruppen zulässignur Einzel- und Doppelhäuser zulässigEDHDH Fassadenmaterial beiger Klinker und Putz(siehe textl. Festsetzungen)Fassadenmaterial roter Klinker (siehe textl. Festsetzungen) Geschossabgrenzung EinfahrtsbereichPumpstation Blatt 1 Blatt 2 Der Rat der Stadt Münster hat am 17.06.2015 gemäß § 2 (1) BauGBden Beschluss zur Aufstellung dieses Bebauungsplanes gefasst.Der Beschluss wurde im Amtsblatt der Stadt Münster Nr. 11 vom26.06.2015 bekannt gemacht.Der Rat der Stadt Münster hat am __________ gemäß § 2 (1) BauGBden geänderten Beschluss zur Aufstellung dieses Bebauungsplanesgefasst. Der Beschluss wurde im Amtsblatt der Stadt Münster Nr. __vom __________ bekannt gemacht.Münster, _______________Der Oberbürgermeister_______________im AuftragBrinkheetker Ableitung und Rückhaltung von NiederschlagswasserFernwärmeBestandshöhen (Meter über Normalhöhennull)68,55 Grünflächenprivate Grünflächenöffentliche GrünflächenSpielplatzDauerkleingärtenParkanlage Flächen für StellplätzeNebenanlagen und GemeinschaftsanlagenFlächen für TiefgaragenStTGaMit Gehrechten G, Fahrrechten F, Leitungsrechten L,zu belastende Flächen zugunsten der Anlieger A,der Erschließungsträger EGFLAEBesondere schallschutztechnische VorkehrungenHinweiseVorgeschlagene Abgrenzung(Stellplätze, Fahrbahn, Grundstücke, Gebäude, Bäume)EntwässerungsfunktionVorgeschlagener MüllsammelplatzVorgeschlagener Standort für AbfallcontainerMA WasserflächenWasser, WasserwirtschaftFestplatz Flächen für CarportsCpErhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigenBepflanzungen sowie von Gewässern Umgrenzung der Flächen, die von der Bebauungfreizuhalten sind (Schutzstreifen 380kV-Leitung, Gaspipeline) Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern undsonstigen BepflanzungenUmgrenzung von Flächen zur Anpflanzung vonBäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen vorgeschlagene StellplatzanordnungMaßgebliche Außenlärmpegel(siehe ergänzende textliche Festsetzungen)62,5 dB(A) Flächen für WaldLandwirtschaft, Wald Umgrenzung von Flächen zur Erhaltung vonBäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungensowie von Gewässern Verknüpfungshaken Böschungskante (und ihre Höhe) an derGrundstücksgrenze (siehe textliche Festsetzungen)H=1,00m Rechtsgrundlagen:·Baugesetzbuch (BauGB)in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634)·9HURUGQXQJEHUGLHEDXOLFKH1XW]XQJGHU*UXQGVWFNH%DXQXW]XQJVYHURUGQXQJ%DX192in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786)·%DXRUGQXQJIUGDV/DQG1RUGUKHLQ:HVWIDOHQ/DQGHVEDXRUGQXQJ%DX215:vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. S. 421), geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 26. März 2019 (GV. NRW. S. 193)·*HPHLQGHRUGQXQJIUGDV/DQG1RUGUKHLQ:HVWIDOHQ*215:in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666),zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11. April 2019 (GV. NRW. S. 202) Die Plangrundlage wurde am 16.01.2020 aus dem AmtlichenLiegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) generiert. DieRichtigkeit wird bescheinigt.Münster, ________________________Dipl.-Ing. MarienfeldAmtsleiterFür die städtebauliche Planung.Münster, __________ ________________________ _______________Dipl.-Ing. Denstorff Dipl.-Ing. FestersenStadtbaurat AmtsleiterDieser Bebauungsplan hat gemäß § 3 (2) BauGB vom __________bis zum __________ offengelegen.Münster, _______________Der Oberbürgermeisterim Auftrag_______________BrinkheetkerDieser Bebauungsplan ist gemäß §§ 2 und 10 BauGB und §§ 7 und41 GONW durch den Rat der Stadt Münster am __________als Satzung beschlossen worden.Münster, ____________________________________________Oberbürgermeister SchriftführerDieser Bebauungsplan ist gemäß § 10 BauGB mit derBekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Münster Nr. __ vom__________ in Kraft getreten.Münster, _______________Der Oberbürgermeisterim Auftrag_______________Brinkheetker - Entwurf zur Offenlegung - 70,17 AH max.10,00 m
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (8)
- Dülmener Straße
- Weseler Straße
- Geistkamp
- Sendener Stiege
- Kinderhaus
- Hohe Geist 4941
- Pohlbrede 566
- Wierling
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Details
- Aktenzeichen
- V/0556/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 03.08.2021
- Erstellt
- 21.07.2021 12:30