V/0974/2007
Optimierung der Wärmeversorgung städtischer Immobilien
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Beschlussvorlage
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V/0974/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Gebäudemanagement Betrifft Optimierung der Wärmeversorgung städtischer Immobilien - Gemeinschaftsprojekt der Stadtwerke Münster GmbH und der Stadt Münster Beratungsfolge 04.12.2007 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 11.12.2007 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 12.12.2007 Hauptausschuss Vorberatung 12.12.2007 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Stadt Münster überträgt die Wärmeerzeugung und -lieferung für Schulen, Kindertages- stätten, Jugendgebäude, Verwaltungsgebäude, Kulturgebäude, Feuerwehrgebäude, Be- triebsgebäude sowie Sportimmobilien (inkl. Bäder) der Stadtwerke Münster GmbH. 2. Dazu wird die Verwaltung beauftragt, auf der Grundlage der in der Begründung dargestell- ten Kernaussagen und Eckpunkte den notwendigen Vertrag zwischen der Stadt Münster und der Stadtwerke Münster GmbH abzuschließen . Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst 5 Jahre. 3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass sich jährliche Einsparungen von rd. 440.000 € gegen- über den derzeitigen Aufwendungen der Stadt Münster ergeben. II. Kosten/Folgekosten Es ergeben sich jährliche Einsparungen in Höhe rund 440.000 € Mittelbereitstellung/Finanzierung Der Haushaltsansatz im Teilergebnisplan der Produktgruppe 0112 „Gebäudemanagement“ wird ab 2008 um 440.000 € reduziert. Das Amt für Gebäudemanagement erstellt ein entspr. Verände- rungsblatt zum Haushaltsplanentwurf 2008. Vorlagen-Nr.: V/0974/2007 Auskunft erteilt: Herr Dr. Deitmer Herr Werner Ruf: 492 68 50 492 68 70 E-Mail: Deitmer@stadt-muenster.de WernerT@stadt-muenster.de Datum: 22.11.2007 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0974/2007 Begründung: Der Masterplan des Gutachters Rödl & Partner weist im Geschäftsbereich der Stadtwerke Münster GmbH auf Einsparpotentiale im Bereich der Wärmeerzeugung hin. Konkret wird die Übernahme städtischer Heizungsanlagen(Heizkessel) mittels Contracting vorgeschlagen. Die Stadt Münster ( Amt für Gebäudemanagement sowie das Amt für Finanzen und Beteiligungen) und die Stadtwerke Münster GmbH haben in den vergangenen Monaten unter Beteiligung eines externen Beraters ein Geschäftsmodell für die Wärmeversorgung städtischer Immobilien entwi- ckelt. Ziele dieses Vorhabens: • Senkung der Wärmekosten der städtischen Immobilien • Effizienzsteigerung in der Leistungserbringung durch Zusammenlegung von Aufgaben und Volumina. • Etablierung eines einfachen, transparenten und marktgerechten Preissystems für Wärme • Förderung von Wachstum durch Erschließung neuer Geschäftsfelder für die Stadtwerke Müns- ter GmbH • Leisten eines Beitrags zum Klimaschutz (z.B. Senkung der CO2 Emissionen) Um diese Ziele zu erreichen, sind die Aufgaben zwischen Stadt und Stadtwerke folgendermaßen abgegrenzt: Dabei geht es darum, die jeweiligen Kernkompetenzen zum gegenseitigen Nutzen optimiert einzusetzen und bei der Gestaltung des Vertrages steuerliche Optimierungsmöglichkeiten zu nut- zen (z.B. Verringerung der Öko-Steuer). Die vereinbarte Zusammenarbeit ist sehr umfassend und geht weit über die einfache Wärmeversorgung hinaus. Im Kern werden die städtischen Wärmeerzeugungsanlagen für die Immobilien der Daseinsvor- sorge (Schulen, Kindertagesstätten, Jugendgebäude, Verwaltungsgebäude, Kulturgebäude, Feu- erwehrgebäude, Sportimmobilien (inkl. Bäder) sowie Betriebsgebäude ) an die Stadtwerke über- tragen. Die Stadtwerke betreiben ab dem 1.1.2008 diese Wärmeerzeugungsanlagen und liefern der Stadt keine Primärenergie, sondern Wärme. Dadurch wird auch die Leistungserbringung der Stadtwerke für die Stadt transparenter, da es nur noch einen Wärmepreis und nicht mehr un- terschiedliche Primärenergiepreise gibt. Die Preisgestaltung ist so vereinbart, dass die Wärme- versorgungskosten durch gemeinsame Optimierung in den Folgejahren bei Annahme gleichblei- - 3 - V/0974/2007 bender Rohstoffpreise weiter sinken werden . Die daraus erzielten Optimierungsgewinne wer- den zu jeweils 50% auf jeden Partner verteilt. Die Vertragslaufzeit ist zunächst auf 5 Jahre begrenzt und verlängert sich automatisch um jeweils weitere 5 Jahre, wenn nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor dem Vertragsende gekündigt wird. Damit ist einerseits für die Stadtwerke GmbH eine ausreichend lange Laufzeit zur Optimierung der Anlagen sichergestellt und andererseits für die Vertragspartner eine überschaubare Risikovertei- lung und eine unbürokratische Verlängerung der Zusammenarbeit vereinbart. Die Stadt betreibt derzeit an 190 Standorten der Daseinsvorsorge Wärmeerzeugungs- anlagen. Davon • 92 Erdgaskesselanlagen mit einer Gesamtleistung von 13,9 MW • 22 Heizöl- und Flüssiggaskesselanlagen mit einer Gesamtleistung von 2,1 MW Neben den „konventionellen“ Kesselanlagen betreiben die Stadtwerke für die Stadt schon jetzt 86 Fernwärmeanlagen, die in den neuen Vertrag integriert werden. Für das Portfolio wurden die Immobilien identifiziert und nicht in den Vertrag integriert, die in den nächsten Jahren der Vermarktung zugeführt werden sollen. Aber auch für die Immobilien der Da- seinsvorsorge ist angesichts des demografischen Wandels und der Beschlüsse zum Rödl- Gutachten von einer erhöhten Fungibilität auszugehen. Dem wird im Vertrag dadurch Rechnung getragen, dass die Stadt jederzeit über ihr immobiles Vermögen verfügen kann. Das Amt für Gebäudemanagement hat jahrzehntelange Erfahrung mit der Konzeption und der Planung von effizienten Heizungsanlagen in den bewirtschafteten Gebäuden. Im Rahmen der Risikoabschätzung ist deutlich geworden, dass ein Partner die Risiken einer aufgrund ineffizienter Planung entstehenden „falschen“ Wärmeversorgung in den Preis einkalkulieren muss. In den be- kannten herkömmlichen Contracting-Modellen besteht weitgehend die Tendenz, die Wärmeerzeu- ger zur Abdeckung eventueller Versorgungsrisiken zu groß zu dimensionieren. In den vergange- nen Vertragsgesprächen zwischen Stadtwerken und Verwaltung wurde in der partnerschaftlichen Risikoteilung die Chance gesehen, auch diese Kosten zu senken. Deshalb haben sich beide Part- ner darauf verständigt, diese Risiken bei der Stadt zu belassen und das im Gebäudemanagement vorhandene Know How in der Konzeptionierung und Planung von Wärmeversorgungsanlagen auch künftig durch die Stadt in die Vertragsbeziehung einzubringen. Ein Kaufpreis für den Übergang der Wärmeerzeugungsanlagen an die Stadtwerke Münster GmbH wird nicht vereinbart, da die Stadtwerke diesen Kaufpreis durch Abschreibung, Re- finanzierungskosten und Umsatzsteuer der Stadt wieder in Rechnung stellen müssten . Wird der Vertrag beendet, übernimmt die Stadt die Wärmeerzeugungsanlagen zum Buchwert zurück. D. h. auch bei der Rückübertragung wird kein zusätzlicher Aufwand den städtischen Haushalt be- lasten. Die rechtliche Zulässigkeit im Rahmen des EU-V ergaberechtes wurde von der Kanzlei Baumeister geprüft mit dem Ergebnis, dass es sich um ein zulässiges Inhouse-Geschäft handelt. I.V. gez. Bickeböller Stadtkämmerin
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0974/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.11.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37