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V/0974/2007

Optimierung der Wärmeversorgung städtischer Immobilien

Vorlagen 14.11.2007

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.12.2007, TOP 22

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

7154 Zeichen

V/0974/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Gebäudemanagement 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Optimierung der Wärmeversorgung städtischer Immobilien  
- Gemeinschaftsprojekt der Stadtwerke Münster GmbH und der Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
04.12.2007 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 
11.12.2007 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
12.12.2007 Hauptausschuss Vorberatung 
12.12.2007 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Stadt Münster überträgt die Wärmeerzeugung und -lieferung für Schulen, Kindertages-
stätten, Jugendgebäude, Verwaltungsgebäude, Kulturgebäude, Feuerwehrgebäude, Be-
triebsgebäude sowie Sportimmobilien (inkl. Bäder) der Stadtwerke Münster GmbH. 
 
2. Dazu wird die Verwaltung beauftragt, auf der Grundlage der in der Begründung dargestell-
ten Kernaussagen und Eckpunkte  den notwendigen Vertrag zwischen der Stadt Münster 
und der Stadtwerke Münster GmbH abzuschließen . Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst 5 
Jahre. 
 
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass sich jährliche Einsparungen von rd. 440.000 € gegen-
über den derzeitigen Aufwendungen der Stadt Münster ergeben. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
Es ergeben sich jährliche Einsparungen in Höhe rund 440.000 €  
 
Mittelbereitstellung/Finanzierung 
 
Der Haushaltsansatz im Teilergebnisplan der Produktgruppe 0112 „Gebäudemanagement“ wird ab 
2008 um 440.000 € reduziert. Das Amt für Gebäudemanagement erstellt ein entspr. Verände-
rungsblatt zum Haushaltsplanentwurf 2008. 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0974/2007 
Auskunft erteilt: 
Herr Dr. Deitmer 
Herr  Werner 
Ruf: 
492 68 50 
492 68 70 
E-Mail: 
Deitmer@stadt-muenster.de 
WernerT@stadt-muenster.de  
Datum: 
22.11.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0974/2007 
Begründung: 
 
Der Masterplan des Gutachters Rödl & Partner weist im Geschäftsbereich der Stadtwerke Münster 
GmbH auf Einsparpotentiale im Bereich der Wärmeerzeugung hin. Konkret wird die Übernahme 
städtischer Heizungsanlagen(Heizkessel) mittels Contracting vorgeschlagen. 
 
Die Stadt Münster ( Amt für Gebäudemanagement sowie das Amt für Finanzen und Beteiligungen)  
und die  Stadtwerke Münster GmbH haben in den vergangenen Monaten  unter Beteiligung eines 
externen Beraters ein Geschäftsmodell für die Wärmeversorgung städtischer Immobilien entwi-
ckelt. 
 
Ziele dieses Vorhabens: 
 
• Senkung der Wärmekosten der städtischen Immobilien  
• Effizienzsteigerung in der Leistungserbringung durch Zusammenlegung von Aufgaben und 
Volumina. 
• Etablierung eines einfachen, transparenten und marktgerechten Preissystems für Wärme  
• Förderung von Wachstum durch Erschließung neuer Geschäftsfelder für die Stadtwerke Müns-
ter GmbH 
• Leisten eines Beitrags zum Klimaschutz (z.B. Senkung der CO2 Emissionen) 
 
Um diese Ziele zu erreichen, sind die Aufgaben zwischen Stadt und Stadtwerke folgendermaßen 
abgegrenzt: 
 
 
 
Dabei geht es darum, die jeweiligen Kernkompetenzen zum gegenseitigen Nutzen optimiert 
einzusetzen und bei der Gestaltung des Vertrages steuerliche Optimierungsmöglichkeiten zu nut-
zen (z.B. Verringerung der Öko-Steuer). Die vereinbarte Zusammenarbeit ist sehr umfassend und 
geht weit über die einfache Wärmeversorgung hinaus.  
 
Im Kern werden die städtischen Wärmeerzeugungsanlagen für die Immobilien der Daseinsvor-
sorge (Schulen, Kindertagesstätten, Jugendgebäude, Verwaltungsgebäude, Kulturgebäude, Feu-
erwehrgebäude, Sportimmobilien (inkl. Bäder) sowie Betriebsgebäude ) an die Stadtwerke über-
tragen. Die Stadtwerke betreiben ab dem 1.1.2008 diese Wärmeerzeugungsanlagen und liefern 
der Stadt keine Primärenergie, sondern Wärme. Dadurch wird auch die Leistungserbringung der 
Stadtwerke für die Stadt transparenter, da es nur noch einen Wärmepreis und nicht mehr un-
terschiedliche Primärenergiepreise gibt. Die Preisgestaltung ist so vereinbart, dass die Wärme-
versorgungskosten durch gemeinsame Optimierung in den Folgejahren bei Annahme gleichblei-

- 3 - 
V/0974/2007 
bender Rohstoffpreise weiter sinken werden . Die daraus erzielten Optimierungsgewinne wer-
den zu jeweils 50% auf jeden Partner verteilt. 
 
Die Vertragslaufzeit ist zunächst auf 5 Jahre begrenzt und verlängert sich automatisch um jeweils 
weitere 5 Jahre, wenn nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor dem Vertragsende gekündigt wird. 
Damit ist einerseits für die Stadtwerke GmbH eine ausreichend lange Laufzeit zur Optimierung der 
Anlagen sichergestellt und andererseits für die Vertragspartner eine überschaubare Risikovertei-
lung und eine unbürokratische Verlängerung der Zusammenarbeit vereinbart. 
 
Die Stadt betreibt derzeit an 190 Standorten der Daseinsvorsorge Wärmeerzeugungs-
anlagen. Davon  
 
• 92 Erdgaskesselanlagen mit einer Gesamtleistung von 13,9 MW 
• 22 Heizöl- und Flüssiggaskesselanlagen mit einer Gesamtleistung von 2,1 MW 
 
Neben den „konventionellen“ Kesselanlagen betreiben die Stadtwerke für die Stadt schon jetzt 
86 Fernwärmeanlagen, die in den neuen Vertrag integriert werden. 
 
Für das  Portfolio wurden die Immobilien identifiziert und nicht in den Vertrag integriert, die in den 
nächsten Jahren der Vermarktung zugeführt werden sollen. Aber auch für die Immobilien der Da-
seinsvorsorge ist angesichts des demografischen Wandels und der Beschlüsse zum Rödl-
Gutachten von einer erhöhten Fungibilität auszugehen. Dem wird im Vertrag dadurch Rechnung 
getragen, dass die Stadt jederzeit über ihr immobiles Vermögen verfügen kann. 
 
Das Amt für Gebäudemanagement hat jahrzehntelange Erfahrung mit der Konzeption und der 
Planung von effizienten Heizungsanlagen in den bewirtschafteten Gebäuden. Im Rahmen der 
Risikoabschätzung ist deutlich geworden, dass ein Partner die Risiken einer aufgrund ineffizienter 
Planung entstehenden „falschen“ Wärmeversorgung in den Preis einkalkulieren muss. In den be-
kannten herkömmlichen Contracting-Modellen besteht weitgehend die Tendenz, die Wärmeerzeu-
ger zur Abdeckung eventueller Versorgungsrisiken zu groß zu dimensionieren. In den vergange-
nen Vertragsgesprächen zwischen Stadtwerken und Verwaltung wurde in der partnerschaftlichen 
Risikoteilung die Chance gesehen, auch diese Kosten zu senken. Deshalb haben sich beide Part-
ner darauf verständigt, diese Risiken bei der  Stadt zu belassen und das im Gebäudemanagement 
vorhandene Know How in der Konzeptionierung und Planung von Wärmeversorgungsanlagen 
auch künftig durch die Stadt in die Vertragsbeziehung einzubringen. 
 
Ein Kaufpreis für den Übergang der Wärmeerzeugungsanlagen an die Stadtwerke Münster 
GmbH  wird nicht vereinbart, da die Stadtwerke diesen Kaufpreis durch Abschreibung, Re-
finanzierungskosten und Umsatzsteuer der Stadt wieder in Rechnung stellen müssten . Wird 
der Vertrag beendet, übernimmt die Stadt die Wärmeerzeugungsanlagen zum Buchwert zurück.  
D. h. auch bei der Rückübertragung wird kein zusätzlicher Aufwand den städtischen Haushalt be-
lasten.  
 
Die rechtliche Zulässigkeit im Rahmen des EU-V ergaberechtes wurde von der Kanzlei Baumeister 
geprüft mit dem Ergebnis, dass  es sich um ein zulässiges Inhouse-Geschäft handelt. 
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
Bickeböller 
Stadtkämmerin

Beratungsverlauf (4)

04.12.2007 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.4 Vorberatung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
11.12.2007 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 6.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.12.2007 Hauptausschuss
TOP 24 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
12.12.2007 Rat
TOP 22 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0974/2007
Typ
Vorlagen
Datum
14.11.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37