V/0013/2009
1. Änderung der Satzung über die Wochenmärkte in der Stadt Münster
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Beschlussvorlage
2611 Zeichen
V/0013/2009
DER OBERBÜRGERMEISTER
Ordnungsamt
Betrifft
1. Änderung der Satzung über die Wochenmärkte in der Stadt Münster
Antrag an den Rat Nr. ABV/0002/2008 in der Bezirksvertretung Münster-Nord
Beratungsfolge
05.03.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung
12.03.2009 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung
17.03.2009 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung
17.03.2009 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
19.03.2009 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung
19.03.2009 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
19.03.2009 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung
24.03.2009 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung
25.03.2009 Hauptausschuss Vorberatung
25.03.2009 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Die Satzung zur Änderung des § 10 Absatz 2 der Satzung über die Wochenmärkte in der Stadt
Münster (Anlage 1) wird beschlossen.
II. Kosten/Folgekosten
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten.
Begründung:
Die Bezirksvertretung Münster-Nord hat in ihrer Sitzung am 10.06.2008 beschlossen (Anlage 2),
die Änderung des § 10 der Satzung über die Wochenmärkte in der Stadt Münster beim Rat anzu-
regen. Demnach soll das gem. § 10 Absatz 2 der Satzung über die Wochenmärkte in der Stadt
Münster geltende Verbot des Mitführens von Fahrrädern nur noch auf den Märkten im Stadtbezirk
Mitte (Wochenmarkt auf dem Domplatz und Wochenmarkt am Sentmaringer Weg), im Antrag irr-
tümlich als Stadtgebiet Mitte bezeichnet, beibehalten werden. Anders als auf diesen Märkten, wo
üblicherweise ein dichtes Personengedränge herrscht, sei auf den Wochenmärkten in den Außen-
bezirken ein komplikationsloses Schieben von Fahrrädern möglich. Dies werde im Übrigen auf den
Märkten in Kinderhaus und Coerde bereits sei Jahren praktiziert und funktioniere problemlos.
Vorlagen-Nr.:
V/0013/2009
Auskunft erteilt:
Herr Geers
Ruf:
492 3263
E-Mail:
Geers@stadt-muenster.de
Datum:
08.01.2009
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0013/2009
Seitens der Polizei und der Interessengemeinschaft der Marktbeschicker Münster e.V. wurden
keine Bedenken hinsichtlich der Umsetzung de r Anregung geäußert. Auch aus Verkehrssicher-
heitsgründen ergibt sich laut Stellungnahme der Verkehrsabteilung des Ordnungsamtes keine
Notwendigkeit, das Mitführen von Fahrrädern auf den Märkten in den Außenbezirken zu verbieten.
Eine Stellungnahme des ADFC Münster/Münsterland e.V., die ebenfalls erbeten wurde, blieb aus.
I. V.
gez.
Dr. Heinrichs
Stadtrat
Anlagen
Vorlage Nr. 13-2009 Anlage 1
676 Zeichen
Anlage 1 zur öffentlichen Beschlussvorlage an den Rat Nr. V/0013/2009
Aufgrund der §§ 7,8 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in
der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (G V NRW S. 666 / SGV. NRW
2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.11.2004 , hat der Rat der Stadt Münster
am 25.03.2009 folgende Satzung zur Änderung der Sat zung über die Wochenmärkte in
der Stadt Münster vom 22.09.2005 (Amtsblatt der Sta dt Münster 2005 S. 177) beschlos-
sen:
§ 10 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
(2) Auf den Märkten im Stadtbezirk Mitte (Domplatz und Sentmaringer Weg) ist das
Mitführen von Fahrrädern verboten.
Vorlage Nr. 13-2009 Anlage 2
1016 Zeichen
Anlage 2 zur öffentlichen Beschlussvorlage an den Rat Nr. V/0013/2009 Amt des Rates und des Oberbürgermeisters ABV/0002/2008 Anregung der Bezirksvertretung Münster-Nord an den Rat Die Bezirksvertretung Münster-Nord hat in ihrer Sit zung am 10.06.2008 folgende An- regung an den Rat beschlossen: „Der Rat der Stadt Münster wird gebeten, die Satzun g über die Wochenmärkte der Stadt Münster vom 22.09.2005 (Amtsblatt 2005 S. 177) wie folgt zu ändern ( in fett ): § 10 - Verkehrsregelungen auf den Markplätzen (1) Während der Marktzeit ist das Befahren der Mark tplätze mit Fahrzeugen aller Art und das Abstellen von Fahrzeugen verboten. Diese dürfen nur auf den von der Marktaufsicht zugewiesenen Plätzen abgestellt werden. Ausnahmen v on diesen Verboten kann die Marktaufsicht in Einzelfällen zulassen. (2) Auf den Märkten im Stadtgebiet Mitte ist das Mitführen von Fahrrädern verboten. (3) Auf den Märkten ist das Mitführen von Hunden, m it Ausnahmen von Blindenhunden, nicht erlaubt.“
Beratungsverlauf (10)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (3)
- Sentmaringer Weg
- Domplatz
- Kinderhaus
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0013/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.01.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37