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V/0013/2009

1. Änderung der Satzung über die Wochenmärkte in der Stadt Münster

Vorlagen 28.01.2009

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 25.03.2009, TOP 10

Beschlussvorlage

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Vorlage Nr. 13-2009 Anlage 1

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Vorlage Nr. 13-2009 Anlage 2

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Beschlussvorlage

2611 Zeichen

V/0013/2009 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Ordnungsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
1. Änderung der Satzung über die Wochenmärkte in der Stadt Münster 
    Antrag an den Rat Nr. ABV/0002/2008  in der Bezirksvertretung Münster-Nord 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
05.03.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
12.03.2009 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 
17.03.2009 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
17.03.2009 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
19.03.2009 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
19.03.2009 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
19.03.2009 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
24.03.2009 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
25.03.2009 Hauptausschuss Vorberatung 
25.03.2009 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Satzung zur Änderung des § 10 Absatz 2 der Satzung über die Wochenmärkte in der Stadt 
Münster (Anlage 1) wird beschlossen. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. 
 
 
Begründung: 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Nord hat in ihrer Sitzung am 10.06.2008 beschlossen (Anlage 2), 
die Änderung des § 10 der Satzung über die Wochenmärkte in der Stadt Münster beim Rat anzu-
regen. Demnach soll das gem. § 10 Absatz 2 der Satzung über die Wochenmärkte in der Stadt 
Münster geltende Verbot des Mitführens von Fahrrädern nur noch auf den Märkten im Stadtbezirk 
Mitte (Wochenmarkt auf dem Domplatz und Wochenmarkt am Sentmaringer Weg), im Antrag irr-
tümlich als Stadtgebiet Mitte bezeichnet, beibehalten werden. Anders als auf diesen Märkten, wo 
üblicherweise ein dichtes Personengedränge herrscht, sei auf den Wochenmärkten in den Außen-
bezirken ein komplikationsloses Schieben von Fahrrädern möglich. Dies werde im Übrigen auf den 
Märkten in Kinderhaus und Coerde bereits sei Jahren praktiziert und funktioniere problemlos.  
Vorlagen-Nr.: 
V/0013/2009 
Auskunft erteilt: 
Herr Geers 
Ruf: 
492 3263 
E-Mail: 
Geers@stadt-muenster.de  
Datum: 
08.01.2009 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0013/2009 
 
Seitens der Polizei und der Interessengemeinschaft der Marktbeschicker Münster e.V. wurden 
keine Bedenken hinsichtlich der Umsetzung de r Anregung geäußert. Auch aus Verkehrssicher-
heitsgründen ergibt sich laut Stellungnahme der Verkehrsabteilung des Ordnungsamtes keine 
Notwendigkeit, das Mitführen von Fahrrädern auf den Märkten in den Außenbezirken zu verbieten. 
Eine Stellungnahme des ADFC Münster/Münsterland e.V., die ebenfalls erbeten wurde, blieb aus.  
 
I. V. 
 
gez. 
Dr. Heinrichs 
Stadtrat 
 
Anlagen

Vorlage Nr. 13-2009 Anlage 1

676 Zeichen

Anlage 1 zur öffentlichen Beschlussvorlage an den Rat Nr. V/0013/2009 
 
 
 
 
 
 
Aufgrund der §§ 7,8 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in 
der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (G V NRW S. 666 / SGV. NRW 
2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.11.2004 , hat der Rat der Stadt Münster 
am 25.03.2009 folgende Satzung zur Änderung der Sat zung über die Wochenmärkte in 
der Stadt Münster vom 22.09.2005 (Amtsblatt der Sta dt Münster 2005 S. 177) beschlos- 
sen:  
 
 
 
§ 10 Abs. 2 wird wie folgt geändert: 
 
 
(2) Auf den Märkten im Stadtbezirk Mitte (Domplatz und Sentmaringer Weg) ist das  
     Mitführen von Fahrrädern verboten.

Vorlage Nr. 13-2009 Anlage 2

1016 Zeichen

Anlage 2 zur öffentlichen Beschlussvorlage an den Rat Nr. V/0013/2009  
 
 
Amt des Rates und des Oberbürgermeisters      
ABV/0002/2008   
Anregung der Bezirksvertretung Münster-Nord an den Rat  
Die Bezirksvertretung Münster-Nord hat in ihrer Sit zung am 10.06.2008 folgende An- 
regung an den Rat beschlossen:  
„Der Rat der Stadt Münster wird gebeten, die Satzun g über die Wochenmärkte der Stadt 
Münster vom 22.09.2005 (Amtsblatt 2005 S. 177) wie folgt zu ändern ( in fett ): 
§ 10 - Verkehrsregelungen auf den Markplätzen 
(1) Während der Marktzeit ist das Befahren der Mark tplätze mit Fahrzeugen aller Art und 
das Abstellen von Fahrzeugen verboten. Diese dürfen  nur auf den von der Marktaufsicht 
zugewiesenen Plätzen abgestellt werden. Ausnahmen v on diesen Verboten kann die 
Marktaufsicht in Einzelfällen zulassen. 
(2) Auf den Märkten im Stadtgebiet Mitte  ist das Mitführen von Fahrrädern verboten. 
(3) Auf den Märkten ist das Mitführen von Hunden, m it Ausnahmen von Blindenhunden, 
nicht erlaubt.“

Beratungsverlauf (10)

05.03.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.03.2009 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.03.2009 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.03.2009 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.03.2009 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 2.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.03.2009 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 4.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.03.2009 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 6.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.03.2009 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 3.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.03.2009 Hauptausschuss
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
25.03.2009 Rat
TOP 10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Sentmaringer Weg
  • Domplatz
  • Kinderhaus

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0013/2009
Typ
Vorlagen
Datum
28.01.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37