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V/0221/2022

Satzung zur Änderung der Hauptsatzung und Änderung der Zuständigkeitsordnung

Vorlagen 29.03.2022

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Anlage 1 Hauptsatzung-2022-Aenderungssatzung-Wertgrenzen-Satzungstext

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Anlage 2 Hauptsatzung-2022-Aenderungssatzung-Wertgrenzen-Aenderungen-markiert

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Anlage A

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Anlage 3 Zustaendigkeitsordnung

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Beschlussvorlage

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Anlage 1 Hauptsatzung-2022-Aenderungssatzung-Wertgrenzen-Satzungstext

2354 Zeichen

Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Münster 
Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen 
(GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), 
zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.12.2021 (GV.NRW.2021 Nr. 84 S 1353ff), hat 
der Rat der Stadt Münster am ______ folgende Satzung zur Änderung der Hauptsat-
zung der Stadt Münster beschlossen: 
 
Artikel I  
§ 21 Absatz 1 Ziffer 3 erhält folgende Fassung:  
3. Maßnahmenprogramm aus den Bereichen Verkehr/Mobilität und Grünflä-
chen/Umweltschutz, das alle in den nächsten anderthalb Jahren im 
Stadtbezirk vorgesehenen Baumaßnahmen mit zu erwartenden Baukos-
ten von mehr als 20.000 € beinhaltet, deren Bedeutung nicht über den 
Stadtbezirk hinausgeht. 
 
Baumaßnahmen im Stadtbezirk mit Baukosten von mehr als 75.000 € 
aus den Bereichen  Verkehr/Mobilität und Grünflächen/Umweltschutz, die 
eine bauliche und funktionale Veränderung vorsehen, deren Bedeutung 
nicht über den Stadtbezirk hinausgeht. 
 
Baumaßnahmen im Stadtbezirk mit Baukosten von mehr als 300.000 € 
aus den Bereichen  Verkehr/Mobilität und Grünflächen/Umweltschutz, 
deren Bedeutung nicht über den Stadtbezirk hinausgeht.  
 
Entscheidungen über Maßnahmen zur Schulwegsicherung (mit Aus-
nahme der Regelung nach der Straßenverkehrsordnung) sowie über die 
Einrichtung und Veränderung von Fußgängerüberwegen. Ausgenommen 
sind die durch Ratsbeschluss festgelegten Gemeindestraßen von über-
bezirklicher Bedeutung. 
 
Artikel II 
§ 21 Absatz 2 Ziffern 14 bis 16 erhalten folgende Fassung:  
 
14. Maßnahmenprogramm aus den Bereichen Verkehr/Mobilität, das alle in 
den nächsten anderthalb Jahren im Stadtbezirk vorgesehenen Baumaß-
nahmen mit Baukosten von mehr als 20.000 € beinhaltet, deren Bedeu-
tung über den Stadtbezirk hinausgeht 
15. Baumaßnahmen im Stadtbezirk mit Baukosten von mehr als 75.000 € 
aus den Bereichen Verkehr/Mobilität, die eine bauliche und funktionale 
Veränderung vorsehen, deren Bedeutung über den Stadtbezirk hinaus-
geht 
Anlage 1

16. Baumaßnahmen im Stadtbezirk mit Baukosten von m ehr als 300.000 € 
aus den Bereichen Verkehr/Mobilität, Stadtentwässerung/Gewässer und 
Grünflächen/Umweltschutz, deren Bedeutung über den Stadtbezirk hin- 
ausgeht 
Artikel III 
Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Anlage 2 Hauptsatzung-2022-Aenderungssatzung-Wertgrenzen-Aenderungen-markiert

2513 Zeichen

Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Münster 
Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen 
(GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), 
zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.12.2021 (GV.NRW.2021 Nr. 84 S 1353ff), hat 
der Rat der Stadt Münster am ______ folgende Satzung zur Änderung der Hauptsat-
zung der Stadt Münster beschlossen: 
 
Artikel I  
§ 21 Absatz 1 Ziffer 3 erhält folgende Fassung:  
3. Maßnahmenprogramm aus den Bereichen TiefbauVerkehr/Mobilität und 
Grünflächen/Umweltschutz, das alle in den nächsten anderthalb Jahren 
im Stadtbezirk vorgesehenen Baumaßnahmen mit zu erwartenden Bau-
kosten von mehr als 20.000 € 10.000 € beinhaltet, deren Bedeutung 
nicht über den Stadtbezirk hinausgeht. 
 
Baumaßnahmen im Stadtbezirk mit Baukosten von mehr als 75.000 € 
40.000 € aus den Bereichen Tiefbau Verkehr/Mobilität und Grünflä-
chen/Umweltschutz, die eine bauliche und funktionale Veränderung vor-
sehen, deren Bedeutung nicht über den Stadtbezirk hinausgeht. 
 
Baumaßnahmen im Stadtbezirk mit Baukosten von mehr als 300.000 € 
250.000 € aus den Bereichen Tiefbau Verkehr/Mobilität und Grünflä-
chen/Umweltschutz, deren Bedeutung nicht über den Stadtbezirk hinaus-
geht.  
 
Entscheidungen über Maßnahmen zur Schulwegsicherung (mit Aus-
nahme der Regelung nach der Straßenverkehrsordnung) sowie über die 
Einrichtung und Veränderung von Fußgängerüberwegen. Ausgenommen 
sind die durch Ratsbeschluss festgelegten Gemeindestraßen von über-
bezirklicher Bedeutung. 
 
Artikel II 
§ 21 Absatz 2 Ziffern 14 bis 16 erhalten folgende Fassung:  
 
14. Maßnahmenprogramm aus den Bereichen TiefbauVerkehr/Mobilität und 
Grünflächen/Umweltschutz, das alle in den nächsten anderthalb Jahren 
im Stadtbezirk vorgesehenen Baumaßnahmen mit Baukosten von mehr 
als 20.000 € beinhaltet, deren Bedeutung über den Stadtbezirk hinaus-
geht. 
Anlage 2

15. Baumaßnahmen im Stadtbezirk mit Baukosten von m ehr als 75.000 € 
100.000 € aus den Bereichen TiefbauVerkehr/Mobilität und Grünflä- 
chen/Umweltschutz , die eine bauliche und funktionale Veränderung vor- 
sehen, deren Bedeutung über den Stadtbezirk hinausgeht 
16. Baumaßnahmen im Stadtbezirk mit Baukosten von m ehr als 300.000 € 
500.000 € aus den Bereichen TiefbauVerkehr/Mobilität, Stadtentwässe- 
rung/Gewässer  und Grünflächen/Umweltschutz, deren Bedeutung über 
den Stadtbezirk hinausgeht 
Artikel III 
Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Anlage A

1070 Zeichen

Anlage A zur V/0221/2022
Kurzüberblick
In der Hauptsatzung und in der Zuständigkeitsordnung werden die Regelungen zu
Baumaßnahmen für die Bereiche Verkehr/Mobilität, Stadtentwässerung/Gewässer und
Grünflächen/Umweltschutz neu gefasst und die Wertgrenzen geändert.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
 Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private
Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken
Finanzierung
Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, internationale
Beziehungen
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein
Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? Ja X Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein
Bereits veranschlagt? Ja X Nein
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
X vollständig
freiwillig
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
keine

Anlage 3 Zustaendigkeitsordnung

3244 Zeichen

Anlage 3 
Seite 1 
Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Münster  
 
II. Zuständigkeiten der Ratsausschüsse  
 
11. Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen 
  11.2 Entscheidungszuständigkeiten 
11.2.1 Untersuchungsaufträge im Bereich des Umwelts chutzes (z. B.: Umwelt- 
verträglichkeitsstudien, Luftmessungen) bei einer H onorarsumme von 
mehr als 100.000 €  
11.2.2 Maßnahmenprogramm aus den Bereichen Stadtent wässerung/Gewäs- 
ser und Grünflächen/ Umweltschutz, das alle in den nächsten andert- 
halb Jahren vorgesehenen Baumaßnahmen mit zu erwart enden Bau- 
kosten von mehr als 20.000 € beinhaltet, soweit nic ht nach der Haupt- 
satzung die Bezirksvertretungen zuständig sind 
11.2.3 Baumaßnahmen mit Baukosten von mehr als 100. 000 € aus den Berei- 
chen Stadtentwässerung/Gewässer und Grünflächen/ Umweltschutz, die 
eine bauliche und funktionale Veränderung vorsehen, soweit nicht nach 
der Hauptsatzung die Bezirksvertretungen zuständig sind 
11.2. 24 Baumaßnahmen mit Baukosten von mehr als 300.000 € 500.000 € aus 
den Bereichen Stadtentwässerung/Gewässer und Grünflächen/ Umwelt- 
schutz, soweit nicht nach der Hauptsatzung die Bezirksvertretungen zu- 
ständig sind 
 
12. Ausschuss für 
Mobilität Verkehr und MobilitätVerkehr   
  12.2 Entscheidungszuständigkeiten 
 
12.2.6 Maßnahmenprogramm aus den Bereichen Mobilität und Verkehr /Mobi- 
lität , das alle in den nächsten anderthalb Jahren vorgesehenen Bau- 
maßnahmen mit zu erwartenden Baukosten von mehr als 20.000 € be- 
inhaltet, soweit nicht nach der Hauptsatzung die Bezirksvertretungen 
zuständig sind 
 
12.2.7 Baumaßnahmen mit Baukosten von mehr als 
75.000 € 100.000 € aus 
den Bereichen Mobilität und Verkehr /Mobilität , die eine bauliche und 
funktionale Veränderung vorsehen, soweit nicht nach der Hauptsat- 
zung die Bezirksvertretungen zuständig sind

Anlage 3 
Seite 2 
12.2.8 Baumaßnahmen mit Baukosten von mehr als 300.000 € 500.000 € 
aus den Bereichen Mobilität und Verkehr /Mobilität , soweit nicht nach 
der Hauptsatzung die Bezirksvertretungen zuständig sind 
 
V. Entscheidungszuständigkeiten des/der Oberbürgerm eisters/in 
2.3 Baumaßnahmen mit Baukosten bis zu 20.000 € aus den Bereichen TiefbauVer- 
kehr/Mobilität  und bezirkliche Baumaßnahmen aus den Bereichen Grünflächen/ 
Umweltschutz  mit Baukosten bis zu 20.000 € 
2.4 Durchführung von Baumaßnahmen aufgrund der durc h die Bezirksvertretungen , 
den Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen  und den Ausschuss 
für Verkehr und Mobilität beschlossenen Maßnahmenprogramme mit Baukosten 
bis 75.000 € 100.000 € aus den Bereichen TiefbauVerkehr/Mobilität  und Grünflä- 
chen/ Umweltschutz  
2.5 Durchführung von Baumaßnahmen aufgrund der durch die Bezirksvertretungen , 
den Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen  und den Aus- 
schuss für Verkehr und Mobilität beschlossenen Maßnahmenprogramme mit Bau- 
kosten bis 300.000 € 500.000 € aus den Bereichen TiefbauVerkehr/Mobilität  und 
Grünflächen/ Umweltschutz, die keine bauliche und funktionale Veränderung vor- 
sehen  
 
Durchführung von Baumaßnahmen im Bereich Stadtentwässerung/Gewässer und 
überbezirklichen Baumaßnahmen aus den Bereichen Grünflächen/Umweltschutz 
mit Baukosten bis 300.000 €

Beschlussvorlage

2392 Zeichen

V/0221/2022
V/0221/2022
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Satzung zur Änderung der Hauptsatzung und Änderung der Zuständigkeitsordnung
Beratungsfolge
28.04.2022 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung
28.04.2022 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung
28.04.2022 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
03.05.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
03.05.2022 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung
03.05.2022 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung
10.05.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
11.05.2022 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Vorberatung
18.05.2022 Hauptausschuss Vorberatung
18.05.2022 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung (Anlage 1) und die Änderung der
Zuständigkeitsordnung (Anlage 2) werden beschlossen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
keine
Begründung:
Die vom Rat am 17.03.2021 beschlossene Zuständigkeitsordnung und daraufhin in der Sitzung des
Rates vom 29.09.2021 angepasste Hauptsatzung sind hinsichtlich der Wertgrenzen für
Baumaßnahmen in den Bereichen Verkehr/Mobilität, Stadtentwässerung/Gewässer und
Grünflächen/Umweltschutz im Rahmen von zwei Workshops der Verwaltung mit den politischen
Vertreterinnen und Vertretern aus den Ausschüssen und Bezirksvertretungen diskutiert worden.
Amt für Bürger- und
Ratsservice
11.04.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Lembeck
T elefon:492-3360
LembeckA@stadt-
muenster.de

- 2 -
V/0221/2022
Die vorliegende Fassung der Hauptsatzung und Zuständigkeitsordnung greift die Absprachen aus den
Workshops auf. Mit der neuen Regelung werden einheitliche Wertgrenzen für bezirkliche und
überbezirkliche Maßnahmen sowie eine weitere Differenzierung der o. g. thematischen Bereiche
eingeführt. Damit wurde ein sachgerechter Kompromiss zwischen den fachlichen Notwendigkeiten
und Regelungsbedarfen und dem verständlichen politischen Wunsch nach einer notwendigen
politischen Information und Beratung der geplanten Baumaßnahmen gefunden.
Die inhaltliche Ausgestaltung und Darstellung des Maßnahmenprogrammes für die zukünftige
politische Beratung und Beschlussfassung wird in weiteren Gesprächen zwischen Politik und
Verwaltung entwickelt.
In Vertretung
gez.
Wolfgang Heuer
Stadtrat
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1 Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
Anlage 2 Satzungsänderungen markiert
Anlage 3 Änderung der Zuständigkeitsordnung

Beratungsverlauf (10)

28.04.2022 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.7 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.04.2022 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.04.2022 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 7.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
03.05.2022 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 5.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
03.05.2022 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
03.05.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.05.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
11.05.2022 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
18.05.2022 Hauptausschuss
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.05.2022 Rat
TOP 11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0221/2022
Typ
Vorlagen
Datum
29.03.2022
Erstellt
24.03.2022 10:00