V/0221/2022
Satzung zur Änderung der Hauptsatzung und Änderung der Zuständigkeitsordnung
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Anlage 1 Hauptsatzung-2022-Aenderungssatzung-Wertgrenzen-Satzungstext
2354 Zeichen
Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Münster Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.12.2021 (GV.NRW.2021 Nr. 84 S 1353ff), hat der Rat der Stadt Münster am ______ folgende Satzung zur Änderung der Hauptsat- zung der Stadt Münster beschlossen: Artikel I § 21 Absatz 1 Ziffer 3 erhält folgende Fassung: 3. Maßnahmenprogramm aus den Bereichen Verkehr/Mobilität und Grünflä- chen/Umweltschutz, das alle in den nächsten anderthalb Jahren im Stadtbezirk vorgesehenen Baumaßnahmen mit zu erwartenden Baukos- ten von mehr als 20.000 € beinhaltet, deren Bedeutung nicht über den Stadtbezirk hinausgeht. Baumaßnahmen im Stadtbezirk mit Baukosten von mehr als 75.000 € aus den Bereichen Verkehr/Mobilität und Grünflächen/Umweltschutz, die eine bauliche und funktionale Veränderung vorsehen, deren Bedeutung nicht über den Stadtbezirk hinausgeht. Baumaßnahmen im Stadtbezirk mit Baukosten von mehr als 300.000 € aus den Bereichen Verkehr/Mobilität und Grünflächen/Umweltschutz, deren Bedeutung nicht über den Stadtbezirk hinausgeht. Entscheidungen über Maßnahmen zur Schulwegsicherung (mit Aus- nahme der Regelung nach der Straßenverkehrsordnung) sowie über die Einrichtung und Veränderung von Fußgängerüberwegen. Ausgenommen sind die durch Ratsbeschluss festgelegten Gemeindestraßen von über- bezirklicher Bedeutung. Artikel II § 21 Absatz 2 Ziffern 14 bis 16 erhalten folgende Fassung: 14. Maßnahmenprogramm aus den Bereichen Verkehr/Mobilität, das alle in den nächsten anderthalb Jahren im Stadtbezirk vorgesehenen Baumaß- nahmen mit Baukosten von mehr als 20.000 € beinhaltet, deren Bedeu- tung über den Stadtbezirk hinausgeht 15. Baumaßnahmen im Stadtbezirk mit Baukosten von mehr als 75.000 € aus den Bereichen Verkehr/Mobilität, die eine bauliche und funktionale Veränderung vorsehen, deren Bedeutung über den Stadtbezirk hinaus- geht Anlage 1 16. Baumaßnahmen im Stadtbezirk mit Baukosten von m ehr als 300.000 € aus den Bereichen Verkehr/Mobilität, Stadtentwässerung/Gewässer und Grünflächen/Umweltschutz, deren Bedeutung über den Stadtbezirk hin- ausgeht Artikel III Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Anlage 2 Hauptsatzung-2022-Aenderungssatzung-Wertgrenzen-Aenderungen-markiert
2513 Zeichen
Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Münster Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.12.2021 (GV.NRW.2021 Nr. 84 S 1353ff), hat der Rat der Stadt Münster am ______ folgende Satzung zur Änderung der Hauptsat- zung der Stadt Münster beschlossen: Artikel I § 21 Absatz 1 Ziffer 3 erhält folgende Fassung: 3. Maßnahmenprogramm aus den Bereichen TiefbauVerkehr/Mobilität und Grünflächen/Umweltschutz, das alle in den nächsten anderthalb Jahren im Stadtbezirk vorgesehenen Baumaßnahmen mit zu erwartenden Bau- kosten von mehr als 20.000 € 10.000 € beinhaltet, deren Bedeutung nicht über den Stadtbezirk hinausgeht. Baumaßnahmen im Stadtbezirk mit Baukosten von mehr als 75.000 € 40.000 € aus den Bereichen Tiefbau Verkehr/Mobilität und Grünflä- chen/Umweltschutz, die eine bauliche und funktionale Veränderung vor- sehen, deren Bedeutung nicht über den Stadtbezirk hinausgeht. Baumaßnahmen im Stadtbezirk mit Baukosten von mehr als 300.000 € 250.000 € aus den Bereichen Tiefbau Verkehr/Mobilität und Grünflä- chen/Umweltschutz, deren Bedeutung nicht über den Stadtbezirk hinaus- geht. Entscheidungen über Maßnahmen zur Schulwegsicherung (mit Aus- nahme der Regelung nach der Straßenverkehrsordnung) sowie über die Einrichtung und Veränderung von Fußgängerüberwegen. Ausgenommen sind die durch Ratsbeschluss festgelegten Gemeindestraßen von über- bezirklicher Bedeutung. Artikel II § 21 Absatz 2 Ziffern 14 bis 16 erhalten folgende Fassung: 14. Maßnahmenprogramm aus den Bereichen TiefbauVerkehr/Mobilität und Grünflächen/Umweltschutz, das alle in den nächsten anderthalb Jahren im Stadtbezirk vorgesehenen Baumaßnahmen mit Baukosten von mehr als 20.000 € beinhaltet, deren Bedeutung über den Stadtbezirk hinaus- geht. Anlage 2 15. Baumaßnahmen im Stadtbezirk mit Baukosten von m ehr als 75.000 € 100.000 € aus den Bereichen TiefbauVerkehr/Mobilität und Grünflä- chen/Umweltschutz , die eine bauliche und funktionale Veränderung vor- sehen, deren Bedeutung über den Stadtbezirk hinausgeht 16. Baumaßnahmen im Stadtbezirk mit Baukosten von m ehr als 300.000 € 500.000 € aus den Bereichen TiefbauVerkehr/Mobilität, Stadtentwässe- rung/Gewässer und Grünflächen/Umweltschutz, deren Bedeutung über den Stadtbezirk hinausgeht Artikel III Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Anlage A
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Anlage A zur V/0221/2022 Kurzüberblick In der Hauptsatzung und in der Zuständigkeitsordnung werden die Regelungen zu Baumaßnahmen für die Bereiche Verkehr/Mobilität, Stadtentwässerung/Gewässer und Grünflächen/Umweltschutz neu gefasst und die Wertgrenzen geändert. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken Finanzierung Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, internationale Beziehungen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) keine
Anlage 3 Zustaendigkeitsordnung
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Anlage 3 Seite 1 Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Münster II. Zuständigkeiten der Ratsausschüsse 11. Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen 11.2 Entscheidungszuständigkeiten 11.2.1 Untersuchungsaufträge im Bereich des Umwelts chutzes (z. B.: Umwelt- verträglichkeitsstudien, Luftmessungen) bei einer H onorarsumme von mehr als 100.000 € 11.2.2 Maßnahmenprogramm aus den Bereichen Stadtent wässerung/Gewäs- ser und Grünflächen/ Umweltschutz, das alle in den nächsten andert- halb Jahren vorgesehenen Baumaßnahmen mit zu erwart enden Bau- kosten von mehr als 20.000 € beinhaltet, soweit nic ht nach der Haupt- satzung die Bezirksvertretungen zuständig sind 11.2.3 Baumaßnahmen mit Baukosten von mehr als 100. 000 € aus den Berei- chen Stadtentwässerung/Gewässer und Grünflächen/ Umweltschutz, die eine bauliche und funktionale Veränderung vorsehen, soweit nicht nach der Hauptsatzung die Bezirksvertretungen zuständig sind 11.2. 24 Baumaßnahmen mit Baukosten von mehr als 300.000 € 500.000 € aus den Bereichen Stadtentwässerung/Gewässer und Grünflächen/ Umwelt- schutz, soweit nicht nach der Hauptsatzung die Bezirksvertretungen zu- ständig sind 12. Ausschuss für Mobilität Verkehr und MobilitätVerkehr 12.2 Entscheidungszuständigkeiten 12.2.6 Maßnahmenprogramm aus den Bereichen Mobilität und Verkehr /Mobi- lität , das alle in den nächsten anderthalb Jahren vorgesehenen Bau- maßnahmen mit zu erwartenden Baukosten von mehr als 20.000 € be- inhaltet, soweit nicht nach der Hauptsatzung die Bezirksvertretungen zuständig sind 12.2.7 Baumaßnahmen mit Baukosten von mehr als 75.000 € 100.000 € aus den Bereichen Mobilität und Verkehr /Mobilität , die eine bauliche und funktionale Veränderung vorsehen, soweit nicht nach der Hauptsat- zung die Bezirksvertretungen zuständig sind Anlage 3 Seite 2 12.2.8 Baumaßnahmen mit Baukosten von mehr als 300.000 € 500.000 € aus den Bereichen Mobilität und Verkehr /Mobilität , soweit nicht nach der Hauptsatzung die Bezirksvertretungen zuständig sind V. Entscheidungszuständigkeiten des/der Oberbürgerm eisters/in 2.3 Baumaßnahmen mit Baukosten bis zu 20.000 € aus den Bereichen TiefbauVer- kehr/Mobilität und bezirkliche Baumaßnahmen aus den Bereichen Grünflächen/ Umweltschutz mit Baukosten bis zu 20.000 € 2.4 Durchführung von Baumaßnahmen aufgrund der durc h die Bezirksvertretungen , den Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen und den Ausschuss für Verkehr und Mobilität beschlossenen Maßnahmenprogramme mit Baukosten bis 75.000 € 100.000 € aus den Bereichen TiefbauVerkehr/Mobilität und Grünflä- chen/ Umweltschutz 2.5 Durchführung von Baumaßnahmen aufgrund der durch die Bezirksvertretungen , den Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen und den Aus- schuss für Verkehr und Mobilität beschlossenen Maßnahmenprogramme mit Bau- kosten bis 300.000 € 500.000 € aus den Bereichen TiefbauVerkehr/Mobilität und Grünflächen/ Umweltschutz, die keine bauliche und funktionale Veränderung vor- sehen Durchführung von Baumaßnahmen im Bereich Stadtentwässerung/Gewässer und überbezirklichen Baumaßnahmen aus den Bereichen Grünflächen/Umweltschutz mit Baukosten bis 300.000 €
Beschlussvorlage
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V/0221/2022 V/0221/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Satzung zur Änderung der Hauptsatzung und Änderung der Zuständigkeitsordnung Beratungsfolge 28.04.2022 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 28.04.2022 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 28.04.2022 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 03.05.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 03.05.2022 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 03.05.2022 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 10.05.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 11.05.2022 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Vorberatung 18.05.2022 Hauptausschuss Vorberatung 18.05.2022 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung (Anlage 1) und die Änderung der Zuständigkeitsordnung (Anlage 2) werden beschlossen. II. Finanzielle Auswirkungen: keine Begründung: Die vom Rat am 17.03.2021 beschlossene Zuständigkeitsordnung und daraufhin in der Sitzung des Rates vom 29.09.2021 angepasste Hauptsatzung sind hinsichtlich der Wertgrenzen für Baumaßnahmen in den Bereichen Verkehr/Mobilität, Stadtentwässerung/Gewässer und Grünflächen/Umweltschutz im Rahmen von zwei Workshops der Verwaltung mit den politischen Vertreterinnen und Vertretern aus den Ausschüssen und Bezirksvertretungen diskutiert worden. Amt für Bürger- und Ratsservice 11.04.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Lembeck T elefon:492-3360 LembeckA@stadt- muenster.de - 2 - V/0221/2022 Die vorliegende Fassung der Hauptsatzung und Zuständigkeitsordnung greift die Absprachen aus den Workshops auf. Mit der neuen Regelung werden einheitliche Wertgrenzen für bezirkliche und überbezirkliche Maßnahmen sowie eine weitere Differenzierung der o. g. thematischen Bereiche eingeführt. Damit wurde ein sachgerechter Kompromiss zwischen den fachlichen Notwendigkeiten und Regelungsbedarfen und dem verständlichen politischen Wunsch nach einer notwendigen politischen Information und Beratung der geplanten Baumaßnahmen gefunden. Die inhaltliche Ausgestaltung und Darstellung des Maßnahmenprogrammes für die zukünftige politische Beratung und Beschlussfassung wird in weiteren Gesprächen zwischen Politik und Verwaltung entwickelt. In Vertretung gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlagen: Anlage A Anlage 1 Satzung zur Änderung der Hauptsatzung Anlage 2 Satzungsänderungen markiert Anlage 3 Änderung der Zuständigkeitsordnung
Beratungsverlauf (10)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0221/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.03.2022
- Erstellt
- 24.03.2022 10:00