V/0271/2025
Neubau dauerhafter Flüchtlingseinrichtungen mit bis zu 50 Plätzen im Baugebiet Albachten-Ost und in Handorf im Baugebiet an der Hobbeltstraße - Errichtungsbeschluss
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Anlage A
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Anlage A zur V/0271/2025 Kurzüberblick Das Konzept der Stadt Münster zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen hat sich be- währt. Um für die bleibende Aufgabe der Unterbringung, Versorgung und Betreuung geflüchteter Menschen gut vorbereitet zu sein, sollen die Neubauprojekte dazu beitragen, einen nachhaltigen Bestand an Unterbringungskapazitäten vorzuhalten, mit dem auch dauerhaft eine größere Zahl von Flüchtlingen qualitativ gut untergebracht werden kann. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird folgendes Ziel aus dem Integrierten Stadtentwicklungs- und Stadtmarketingkonzept Münster (ISM) verfolgt: Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi- ckeln mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesell- schaft. Die Übergangseinrichtungen der Stadt Münster mit ihrer dezentralen, integrativen Ausrichtung und einer angemessenen Platzzahl tragen dazu bei, dass die soziale Balance in den Quartieren gestärkt wird. Positive, integrative Handlungsweisen und Standards in der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen oder Wohnungslosen sind hier maßgebliche Voraussetzungen. Das zentrale Belegungsmanagements für die städtischen Flüchtlingseinrichtungen sorgt maßgeblich für eine sozialverträgliche und integrative Unterbringung von Flüchtlingen in den Quartieren der Stadt Münster. Finanzierung Produktgruppe: 0502 Sicherung des Lebensunterhalts Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten? X Ja Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Kommunen sind nach dem Gesetz über die Zuweisung und Aufnahme ausländischer Flüchtlinge (Flüchtlingsaufnahmegesetz - FlüAG) verpflichtet, ausländische Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Ausländer, die einen Asylantrag gestellt haben und nicht oder nicht mehr ver- pflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung des Landes zu wohnen, sollen in der Regel in Ge- meinschaftsunterkünften untergebracht werden. Diese sind in Münster dezentral organisiert. Die Unterbringung der Menschen erfolgt zunächst in der städtischen Erstaufnahme, von dort wird die dezentrale Unterbringung nach Kriterien geplant. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Mit der Vorlage wird das Querschnittsthema Migration behandelt. Neben der vordringlichen Auf- gabe einer menschenwürdigen Unterbringung geflüchteter Menschen rücken die Fragen der ge- sellschaftlichen Integration in den Fokus - von der Versorgung mit Kita- und Schulplätzen über die Integration in Wohnungsmarkt sowie Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt bis hin zur Teilhabe an Kul- tur- und Sportveranstaltungen.
Anlage 1 - Standort Albachten - Südlich Weseler Straße / Östlich Hohe Geist
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Anlage 1 Standort Albachten - Südlich Weseler Straße / Östlich Hohe Geist
Anlage 2 - Standort Handorf - Hobbeltstraße / Kirschgarten / Heriburgstraße
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Anlage 2 Standort Handorf - Hobbeltstraße / Kirschgarten / Heriburgstraße
Beschlussvorlage
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V/0271/2025 V/0271/2025 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Neubau dauerhafter Flüchtlingseinrichtungen mit bis zu 50 Plätzen im Baugebiet Albachten-Ost und in Handorf im Baugebiet an der Hobbeltstraße - Errichtungsbeschluss Beratungsfolge 05.06.2025 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 11.06.2025 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Vorberatung 12.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 25.06.2025 Integrationsrat Anhörung 26.06.2025 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 02.07.2025 Hauptausschuss Vorberatung 02.07.2025 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Auf den in den Anlagen zu dieser Vorlage gekennzeichneten Flächen in den Baugebieten Albachten - Südlich Weseler Straße / Östlich Hohe Geist (Anlage 1) und Handorf - Hobbeltstraße / Kirschgarten / Heriburgstraße (Anlage 2) werden neue dauerhafte Flüchtlingseinrichtungen mit bis zu 50 Plätzen nach dem münsterschen Konzept zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen gebaut. 2. Die Gebäude werden durch die Wohn + Stadtbau GmbH gebaut, schlüsselfertig zur Verfügung gestellt und von der Stadt Münster angemietet. 3. Die neu geschaffenen Flüchtlingseinrichtungen werden mit dem notwendigen Mobiliar sowie den erforderlichen beweglichen Einrichtungsgegenständen ausgestattet. 4. Die persönliche Betreuung der Flüchtlingseinrichtung in Handorf im Baugebiet an der Hobbelt- straße wird vorrangig an einen geeigneten freien Träger vergeben. Dabei wird der vom Rat be- Sozialamt 02.06.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Lembeck Telefon: 492-5040 Lembeck@stadt-muenster.de - 2 - V/0271/2025 schlossene Betreuungsschlüssel von jeweils 0,50 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) für Sozialarbeit und Hausdienst je 50 Plätze zugrunde gelegt. Rechtzeitig vor der Inbetriebnahme der neuen Einrichtung ist dazu ein Ausschreibungsverfahren nach den geltenden rechtlichen Regelungen durchzuführen. Sofern eine Betreuung durch einen freien Träger nicht realisierbar ist, sind ab In- betriebnahme der Flüchtlingseinrichtung dem Betreuungsschlüssel entsprechend zusätzliche städtische Mitarbeiter/-innen im Bereich von Sozialarbeit und Hausdienst einzusetzen. 5. Für die Betreuung der Flüchtlingseinrichtung im Baugebiet Albachten-Ost werden 0,50 VZÄ EGr. S 12 für Sozialarbeiter/-innen bzw. Sozialpädagogen/-innen und 0,50 VZÄ EGr. 4 für den Hausdienst eingesetzt. II. Finanzielle Auswirkungen: Die o. g. Sachentscheidungen sind wie folgt finanziert: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0502 Sicherung des Lebensunterhalts Zeile 11 Personalaufwendungen 2027 ff. 67.880 für die Einrich- tung in Albachten Zeile 15 Transferaufwendungen 2027 ff. 83.960 für die Einrich- tung in Handorf; Zuschüsse an freie Träger Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2025 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0502 Sicherung des Lebensunterhalts Investitionsmaßnahme 0020 Einrichtung Asylbewerber/ Flüchtlinge Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen 2027 277.790 Mobiliar/ Einrichtung Im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs 2026/2027 wird der Haushaltsansatz für die o. g. Maßnahme an die voraussichtlichen Investitionskosten innerhalb des investiven Dezernats- budgets angepasst. Begründung: 1. Konzept und Verfahren zum Bau dauerhafter Flüchtlingseinrichtungen 1.1. Unterbringungs- und Betreuungskonzept Bereits in den Jahren 2000/2001 hat die Stadt Münster ein „Konzept zur Unterbringung und Betreu- ung von Flüchtlingen“ in kommunalen Einrichtungen entwickelt. Tragende Säulen dieses Konzeptes - 3 - V/0271/2025 sind die möglichst gleichmäßige Verteilung der Einrichtungen über das gesamte Stadtgebiet und eine möglichst gute bauliche Integration in das örtliche Wohnumfeld. Im Rahmen von zwei Mediationsverfahren 2000/2001 und 2014 wurden die Standards zur Unterbrin- gung geflüchteter Menschen in Münster vereinbart und geeignete Standorte zur Errichtung dauerhaf- ter Einrichtungen festgelegt. Darunter im Jahr 2014 die Standorte im Stadtteil Albachten - Südlich Weseler Straße / Östlich Hohe Geist (Anlage 1) - und im Stadtteil Handorf - Hobbeltstraße / Kirsch- garten / Heriburgstraße (Anlage 2). Grundlage war der Beschluss des Rates am 10.12.2014 über die Vorlage V/0705/2014 „Neue Standorte für Flüchtlingseinrichtungen - Ergebnis des Mediationsprozes- ses 2014“. Im Rahmen der Überarbeitung des Konzeptes im Jahr 2016 unter breiter Beteiligung der Ratsfraktio- nen und Bezirksvertretungen sowie Vertreterinnen und Vertretern unterschiedlichster Institutionen wurden die zentralen Punkte noch einmal bestätigt. Die Flüchtlingseinrichtungen sollen möglichst gleichmäßig über das Stadtgebiet verteilt sein, in der Regel nicht mehr als 50 Plätze umfassen, in Wohnquartiere integriert sein und gute räumliche Bedingungen bieten (vgl. Vorlage V/1052/2016). Diese Grundlage wurde auch im Handlungskonzept "Geflüchtete Menschen in Münster" verankert (vgl. Vorlage V/1052/2016). Die Flüchtlingseinrichtungen sind stets als Übergangseinrichtungen konzipiert, das heißt, die geflüch- teten Menschen werden dort nicht auf Dauer untergebracht. In den Einrichtungen sollen das Ankom- men und die Integration der geflüchteten Menschen in Münster gezielt unterstützt und der Übergang in privaten Wohnraum begleitet werden. Die „dauerhaften“ Einrichtungen werden so geplant, dass sie langfristig und in Abhängigkeit von der Entwicklung der Bedarfe in regulären Wohnraum umgewandelt werden können. 1.2. Bedarf für neue dauerhafte Flüchtlingseinrichtungen Um für die bleibende Aufgabe der Unterbringung, Versorgung und Betreuung geflüchteter Menschen gut vorbereitet zu sein, geht es darum, einen nachhaltigen Bestand an Unterbringungskapazitäten vorzuhalten, mit dem auch dauerhaft eine größere Zahl von Flüchtlingen qualitativ gut untergebracht werden kann. Aktuell sind mit 1.203 Plätzen in dauerhaften Flüchtlingseinrichtungen nach dem münsterschen Flüchtlingskonzept lediglich gut 35 % der vorhandenen Platzkapazitäten dauerhaft abgesichert. Im letzten Mediationsverfahren wurde Anfang 2018 ein dauerhafter Bedarf von mindestens 1.765 Plätze angenommen. Seit der Zeit des besonders großen Zuzugs geflüchteter Menschen 2015/2016 waren in Münster sogar durchschnittlich ca. 2.180 Geflüchtete in Flüchtlingseinrichtungen unterge- bracht. Aktuell sind es ca. 2.400 Menschen. Insgesamt stünden rechnerisch nach Realisierung aller bislang geplanten und in Rahmen der Mediationsverfahren beschlossenen Einrichtungen, zu denen auch die Standorte in Albachten und Handorf gehören, 1.603 Plätze in festen Übergangseinrichtun- gen zur Verfügung. Das zeigt, dass die vom Rat beschlossenen Maßnahmen zur Schaffung dauerhafter Flüchtlingsein- richtungen konsequent umgesetzt werden müssen. Mit dieser Vorlage werden dazu zwei Einrichtun- gen mit jeweils 50 Plätzen konkret zum Bau vorgeschlagen. 2. Umsetzung der geplanten Maßnahmen in Albachten und Handorf 2.1. Standorte und Stand der Planungen In Albachten werden in dem Baugebiet „Südlich Weseler Straße / Östlich Hohe Geist“ (Anlage 1) rund 470 neue Wohneinheiten realisiert werden, davon rund 64 % in Mehrfamilien- und rund 36 % in Einfamilienhäusern. Schon frühzeitig hat die Verwaltung das Ziel verfolgt, dort wie in grundsätzlich jedem größeren Neubaugebiet einen Standort für eine dauerhafte Flüchtlingseinrichtung auszuwei- - 4 - V/0271/2025 sen. Im Mediationsverfahren 2014 wurde dies aufgegriffen und der Bau der Einrichtung vom Rat ne- ben weiteren Standorten beschlossen. Die Wohn + Stadtbau GmbH bereitet inzwischen die konkrete Baumaßnahme vor. In Abstimmung mit den beteiligten Stellen der Verwaltung wurde ein geeigneter Standort identifiziert und festgelegt, auf dem sich die Anforderungen aus dem münsterschen Unter- bringungs- und Betreuungskonzept für Flüchtlinge gut umsetzen lassen. Der Standort ist in der Anla- ge 1 zu dieser Vorlage markiert. Nach einem Beschluss über diese Vorlage werden die Planungen fortgeführt und je nach Baureife des Standorts wird ein Baubeginn für etwa Juli 2026 angestrebt, mit einer Fertigstellung wäre dann etwa zum zweiten Quartal 2028 zu rechnen. Im Stadtteil Handorf „Hobbeltstraße / Kirschgarten / Heriburgstraße“ (Anlage 2) sind die Planungen zum Bau von ca. 180 Wohneinheiten in Form von Ein- und Mehrfamilienhäusern - etwa 80 Einfamili- enhäuser und etwa 100 Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern - bereits weit vorangeschritten. Wie in grundsätzlich jedem größeren Neubaugebiet wurde auch hier ein Standort geplant, für den der Rat im Mediationsverfahren 2014 den Bau einer dauerhaften Flüchtlingseinrichtung beschlossen hat. Zwi- schen den beteiligten Fachämtern der Verwaltung und der Wohn + Stadtbau GmbH ist der in der An- lage 2 zu dieser Vorlage markierte Standort für die neue Flüchtlingseinrichtung festgelegt worden. Auch er ist gut für den Bedarf einer Einrichtung mit 50 Plätzen geeignet, der sich aus dem Unterbrin- gungs- und Betreuungskonzept ergibt. Hier ist ein Baubeginn schon zum Dezember 2025 realistisch und damit eine Fertigstellung zum dritten Quartal 2027 möglich. 2.2. Ablösen von temporären Standorten von Flüchtlingseinrichtungen Wie oben geschildert, geht es darum, den Bestand an Unterbringungskapazitäten mittel- und langfris- tig umzubauen. Dazu soll das Angebot an dauerhaften Flüchtlingseinrichtungen nach dem münster- schen Konzept weiter ausgebaut und der hohe Anteil von derzeit über 70 % an zeitlich nur befristet nutzbaren Kapazitäten zur Unterbringung geflüchteter Menschen dafür reduziert werden. Die Verwal- tung geht davon aus, dass bis zur Inbetriebnahme der neuen Flüchtlingseinrichtungen in Albachten und Handorf zumindest die folgenden Standorte von temporären Einrichtungen abgebaut werden können: Landsberger Straße 13 (50 Plätze), Im Sundern 61 (50 Plätze), An der alten Kirche 59 (15 Plätze) und Rishon-le-Zion-Ring 26 (22 Plätze). Das Holzrahmengebäude an der Landsberger Straße steht immer noch in unmittelbarer Nachbar- schaft zur relativ neuen dauerhaften Flüchtlingseinrichtung an der Waltermannstraße, die den tempo- rären Standort ersetzen sollte. Nur wegen der besonders großen Bedarfe in der Corona-Pandemie und anschließend wegen der Folgen des Angriffskriegs auf die Ukraine wurde das Holzrahmenge- bäude weiterbetrieben. Die Aufgabe des Gebäudes würde endlich die weitere Wohnbautätigkeit in dem Neubaugebiet ermöglichen. Eine Besonderheit stellt der Standort Im Sundern 61 dar. Es ist geplant, das Gebäude der Flücht- lingseinrichtung in Gelmer-Dyckburg, ein ehemaliges Schulgebäude, zu einem Ersatz für die beste- hende 3-gruppige Kindertageseinrichtung St. Mariä Himmelfahrt umzubauen. Dies ist seit längerer Zeit geplant und aus Sicht der Verwaltung vertretbar, weil die wenig integrierte Lage des Gebäudes in dieser Hinsicht nur bedingt dem Grundgedanken des Unterbringungs- und Betreuungskonzepts der Stadt Münster einer möglichst guten baulichen Integration in das örtliche Wohnumfeld entspricht. Die beiden kurzfristig angemieteten Gebäude An der alten Kirche und am Rishon-le-Zion-Ring wer- den für eine bereits geplante neue Nutzung zurückgegeben. Die Verwaltung wird die freiwerdenden personellen und - soweit möglich - sachlichen Ressourcen der abzulösenden zeitlich befristeten Standorte für den Betrieb der neuen Einrichtungen in Albachten und Handorf einsetzen. Die neuen Standorte können daher bei den laufenden Personal- und Betriebskos- ten weitgehend kostenneutral gegenüber dem Status quo betrieben werden. - 5 - V/0271/2025 2.3. Betriebsträgerschaften Der Haupt- und Finanzausschuss hat am 18.10.2017 beschlossen, dass die Stadt Münster beim Be- trieb neuer Flüchtlingseinrichtungen weiterhin auf die Mitarbeit der freien Träger setzt. Unter Berück- sichtigung aller fachlichen und personellen Komponenten setzte der Ausschuss das Ziel, in Zukunft 50 % aller (Anm.: neuen dauerhaften) Einrichtungen zu vergeben. Hierbei ist das vorgeschriebene Ausschreibungsverfahren anzuwenden. Danach soll die Verwaltung bei jeder Inbetriebnahme einer neu gebauten Einrichtung dem Sozialausschuss/Rat vorschlagen, ob die Einrichtung an freie Träger vergeben oder durch den Sozialdienst für Flüchtlinge der Stadt Münster (Fachstelle „Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten“ des Sozialamtes) betrieben werden soll (vgl. Beschluss über die Vorlage V/0721/2017 „Konzeption des Sozialdienstes für Flüchtlinge“). Für eine der nun mit dieser Vorlage zum Bau vorgeschlagenen dauerhaften Flüchtlingseinrichtungen ist daher die Betriebsträgerschaft im Rahmen eines nationalen Ausschreibungsverfahrens gemäß Unterschwellenvergabeordnung zu vergeben. Die Verwaltung schlägt dafür den Standort in Handorf vor, weil bereits zwei der bisher durch freie Träger betriebenen Standorte für Flüchtlingseinrichtungen im Stadtbezirk West liegen. Im Stadtbezirk Ost wird noch keine Einrichtung durch einen freien Träger betrieben. 2.4. Finanzierung Aktuell sind lediglich gut 35 % der vorhandenen Platzkapazitäten zur Unterbringung geflüchteter Menschen dauerhaft abgesichert. Daher werden die Bemühungen fortgesetzt, die temporären Flücht- lingseinrichtungen sukzessive durch langfristig erforderliche dauerhafte Lösungen zu ersetzen. Mit einem Beschluss zu dieser Vorlage wird dazu ein weiterer Schritt umgesetzt und es sollen temporäre Kapazitäten in entsprechendem Umfang abgebaut werden. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Betriebskosten für Personal- und Sachmittel sich bei temporärem und dauerhaftem Betrieb von Einrichtungen nicht oder nur unwesentlich unterscheiden, es also durch die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht zu Mehraufwendungen kommt. In der Annah- me, dass die neuen Gebäude den aktuellsten Anforderungen an Energieeffizienz entsprechen wer- den, sind Einsparungen beim Betrieb wahrscheinlich. Im Teilergebnisplan wird daher angenommen, dass die Umsetzung der Maßnahmen kostenneutral möglich ist. Zur Regelung der Anmietung und Finanzierung der Mietaufwendungen werden separate nichtöffentli- che Vorlagen vorgelegt. Die Verwaltung geht davon aus, dass die neue Flüchtlingseinrichtung im Baugebiet Albachten-Ost voraussichtlich zum zweiten Quartal 2028 und die neue Einrichtung in Handorf im Baugebiet an der Hobbeltstraße voraussichtlich zum dritten Quartal 2027 den Betrieb aufnehmen kann. Für die Betreuung der Flüchtlingseinrichtungen werden je 50 Plätze 0,50 VZÄ EGr. S 12 für Sozialarbeiter/-innen bzw. Sozialpädagogen/-innen und 0,50 VZÄ EGr. 4 für den Hausdienst einge- setzt. Die Personalaufwendungen für einen Betrieb der neuen Einrichtung in Albachten in städtischer Regie sind auf der Basis der durchschnittlichen städtischen Personalkosten für die jeweils vorgese- hene Eingruppierung ermittelt und im Finanzierungsteil dieser Vorlage dargestellt. Die Mittel für den Standort in Handorf, die vorrangig für Betreuungsleistungen freier Träger eingesetzt werden sollen, orientieren sich am üblicherweise kalkulierten städtischen Aufwand. Sie sind in der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt. Findet sich kein freier Träger für die Betriebsträgerschaft, sind die eingeplanten Transferaufwendungen entsprechend zu den Personalaufwendungen umzu- schichten. Der Anteil der durch einen freien Träger betreuten Plätze für die abzulösenden zeitlich be- fristeten Unterbringungskapazitäten (vgl. Ziff. 2.2.) weicht vom künftigen Anteil eines noch zu bestim- menden freien Trägers für die neue Einrichtung in Handorf ab. Die dadurch später notwendigen rela- - 6 - V/0271/2025 tiv geringfügigen Mittelverlagerungen zwischen Transfer- und Personalaufwendungen werden zum Betriebsbeginn der neuen Einrichtung kostenneutral zwischen den v. g. Aufwandsarten der Produkt- gruppe vorgenommen. Die Verwaltung plant, die Ausstattung der neuen Einrichtungen mit Mobiliar und sonstigen bewegli- chen Einrichtungsgegenständen nach aktuellem Stand vorzunehmen. Erfahrungsgemäß ist die be- stehende Ausstattung von zeitlich befristeten oder schon länger betriebener Einrichtungen mehr oder weniger abgenutzt und nur in Teilen zeitgemäß. In wesentlichen Teilen ist daher eine Neuanschaf- fung eingeplant, deren Mittel im Teilfinanzplan der Produktgruppe 0502 „Sicherung des Lebensunter- halts“ zu veranschlagen sind. 3. Ausblick Mit dieser Vorlage gehen zwei weitere Standorte für neue dauerhafte Flüchtlingseinrichtungen mit 50 Plätzen nach dem münsterschen Konzept zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in die konkrete Umsetzung. Sie tragen dazu bei, den nach wie vor großen Bestand an zeitlich befriste- ten Unterbringungskapazitäten sukzessive in dauerhafte Lösungen umzubauen. Über die durchgeführten Mediationsverfahren ist bereits der Bau weiterer 300 neuer dauerhafter Plät- ze beschlossen. Deren Realisierung wird in Abhängigkeit von der Baureife bzw. Verfügbarkeit der Standorte angegangen und den Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Verwaltung wird die Bemühungen fortsetzen, um weitere neue Standorte im Stadtgebiet zu identi- fizieren und als Lösung für dauerhafte Übergangseinrichtungen abzusichern. Sie sollen im Flücht- lingsbereich für den weiteren Umbau von temporären zu dauerhaften Plätzen dienen und im Bereich der Wohnungslosenhilfe dazu, für den zu erwartenden Anstieg der Zahlen wohnungsloser Familien angemessene Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen. I. V. gez. Cornelia Wilkens Stadträtin Anlagen Anlage 1 – Standort Albachten – Südlich Weseler Straße / Östlich Hohe Geist Anlage 2 – Standort Handorf – Hobbeltstraße / Kirschgarten / Heriburgstraße
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (10)
- Hobbeltstraße
- Heriburgstraße
- Weseler Straße
- Landsberger Straße 13
- Waltermannstraße
- An der Alten Kirche 59
- Rishon-Le-Zion-Ring 26
- Kirschgarten
- Hohe Geist
- Im Sundern 61
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0271/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.04.2025
- Erstellt
- 28.04.2025 16:16