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V/0271/2025

Neubau dauerhafter Flüchtlingseinrichtungen mit bis zu 50 Plätzen im Baugebiet Albachten-Ost und in Handorf im Baugebiet an der Hobbeltstraße - Errichtungsbeschluss

Vorlagen 28.04.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 02.07.2025, TOP 51

Anlage A

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Ansehen

Anlage 1 - Standort Albachten - Südlich Weseler Straße / Östlich Hohe Geist

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Ansehen

Anlage 2 - Standort Handorf - Hobbeltstraße / Kirschgarten / Heriburgstraße

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

3020 Zeichen

Anlage A zur V/0271/2025 
 
Kurzüberblick 
Das Konzept der Stadt Münster zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen hat sich be-
währt. Um für die bleibende Aufgabe der Unterbringung, Versorgung und Betreuung geflüchteter 
Menschen gut vorbereitet zu sein, sollen die Neubauprojekte dazu beitragen, einen nachhaltigen 
Bestand an Unterbringungskapazitäten vorzuhalten, mit dem auch dauerhaft eine größere Zahl 
von Flüchtlingen qualitativ gut untergebracht werden kann. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird folgendes Ziel aus dem Integrierten Stadtentwicklungs- und  
Stadtmarketingkonzept Münster (ISM) verfolgt: 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi-
ckeln mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesell-
schaft. 
Die Übergangseinrichtungen der Stadt Münster mit ihrer dezentralen, integrativen Ausrichtung 
und einer angemessenen Platzzahl tragen dazu bei, dass die soziale Balance in den Quartieren 
gestärkt wird. Positive, integrative Handlungsweisen und Standards in der Unterbringung und 
Betreuung von Flüchtlingen oder Wohnungslosen sind hier maßgebliche Voraussetzungen. Das 
zentrale Belegungsmanagements für die städtischen Flüchtlingseinrichtungen sorgt maßgeblich 
für eine sozialverträgliche und integrative Unterbringung von Flüchtlingen in den Quartieren der 
Stadt Münster. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0502 Sicherung des Lebensunterhalts 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten? X Ja  Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Kommunen sind nach dem Gesetz über die Zuweisung und Aufnahme ausländischer Flüchtlinge 
(Flüchtlingsaufnahmegesetz - FlüAG) verpflichtet, ausländische Flüchtlinge aufzunehmen und 
unterzubringen. Ausländer, die einen Asylantrag gestellt haben und nicht oder nicht mehr ver-
pflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung des Landes zu wohnen, sollen in der Regel in Ge-
meinschaftsunterkünften untergebracht werden. Diese sind in Münster dezentral organisiert. Die 
Unterbringung der Menschen erfolgt zunächst in der städtischen Erstaufnahme, von dort wird die 
dezentrale Unterbringung nach Kriterien geplant.

Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Mit der Vorlage wird das Querschnittsthema Migration behandelt. Neben der vordringlichen Auf-
gabe einer menschenwürdigen Unterbringung geflüchteter Menschen rücken die Fragen der ge-
sellschaftlichen Integration in den Fokus - von der Versorgung mit Kita- und Schulplätzen über die 
Integration in Wohnungsmarkt sowie Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt bis hin zur Teilhabe an Kul-
tur- und Sportveranstaltungen.

Anlage 1 - Standort Albachten - Südlich Weseler Straße / Östlich Hohe Geist

74 Zeichen

Anlage 1 
Standort Albachten - Südlich Weseler Straße / Östlich Hohe Geist

Anlage 2 - Standort Handorf - Hobbeltstraße / Kirschgarten / Heriburgstraße

74 Zeichen

Anlage 2 
Standort Handorf - Hobbeltstraße / Kirschgarten / Heriburgstraße

Beschlussvorlage

17997 Zeichen

V/0271/2025 
V/0271/2025 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Neubau dauerhafter Flüchtlingseinrichtungen mit bis zu 50 Plätzen im Baugebiet Albachten-Ost 
und in Handorf im Baugebiet an der Hobbeltstraße - Errichtungsbeschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   05.06.2025 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   11.06.2025 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und  
Arbeitsförderung 
Vorberatung 
   12.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
   25.06.2025 Integrationsrat Anhörung 
   26.06.2025 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   02.07.2025 Hauptausschuss Vorberatung 
   02.07.2025 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Auf den in den Anlagen zu dieser Vorlage gekennzeichneten Flächen in den Baugebieten 
 Albachten - Südlich Weseler Straße / Östlich Hohe Geist (Anlage 1) und 
 Handorf - Hobbeltstraße / Kirschgarten / Heriburgstraße (Anlage 2) 
werden neue dauerhafte Flüchtlingseinrichtungen mit bis zu 50 Plätzen nach dem münsterschen 
Konzept zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen gebaut. 
 
2. Die Gebäude werden durch die Wohn + Stadtbau GmbH gebaut, schlüsselfertig zur Verfügung 
gestellt und von der Stadt Münster angemietet. 
 
3. Die neu geschaffenen Flüchtlingseinrichtungen werden mit dem notwendigen Mobiliar sowie den 
erforderlichen beweglichen Einrichtungsgegenständen ausgestattet. 
 
4. Die persönliche Betreuung der Flüchtlingseinrichtung in Handorf im Baugebiet an der Hobbelt-
straße wird vorrangig an einen geeigneten freien Träger vergeben. Dabei wird der vom Rat be-
Sozialamt 
 
02.06.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Lembeck 
Telefon: 492-5040 
Lembeck@stadt-muenster.de

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V/0271/2025 
schlossene Betreuungsschlüssel von jeweils 0,50 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) für Sozialarbeit 
und Hausdienst je 50 Plätze zugrunde gelegt. Rechtzeitig vor der Inbetriebnahme der neuen 
Einrichtung ist dazu ein Ausschreibungsverfahren nach den geltenden rechtlichen Regelungen 
durchzuführen. Sofern eine Betreuung durch einen freien Träger nicht realisierbar ist, sind ab In-
betriebnahme der Flüchtlingseinrichtung dem Betreuungsschlüssel entsprechend zusätzliche 
städtische Mitarbeiter/-innen im Bereich von Sozialarbeit und Hausdienst einzusetzen. 
 
5. Für die Betreuung der Flüchtlingseinrichtung im Baugebiet Albachten-Ost werden 0,50 VZÄ 
EGr. S 12 für Sozialarbeiter/-innen bzw. Sozialpädagogen/-innen und 0,50 VZÄ EGr. 4 für den 
Hausdienst eingesetzt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die o. g. Sachentscheidungen sind wie folgt finanziert: 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0502 Sicherung des  
Lebensunterhalts 
   
Zeile 11 Personalaufwendungen 2027 ff. 67.880 für die Einrich-
tung in Albachten 
Zeile 15 Transferaufwendungen 2027 ff. 83.960 für die Einrich-
tung in Handorf; 
Zuschüsse an 
freie Träger 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2025 bei der o. g.  
Produktgruppe veranschlagt. 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0502 Sicherung des  
Lebensunterhalts 
   
Investitionsmaßnahme 0020 Einrichtung Asylbewerber/ 
Flüchtlinge 
   
  
Auszahlungen für den 
Erwerb von beweglichem 
Anlagevermögen 
2027  277.790 Mobiliar/ 
Einrichtung 
 
 
Im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs 2026/2027 wird der Haushaltsansatz für die 
o. g. Maßnahme an die voraussichtlichen Investitionskosten innerhalb des investiven Dezernats-
budgets angepasst. 
 
Begründung: 
 
1. Konzept und Verfahren zum Bau dauerhafter Flüchtlingseinrichtungen 
 
1.1. Unterbringungs- und Betreuungskonzept 
 
Bereits in den Jahren 2000/2001 hat die Stadt Münster ein „Konzept zur Unterbringung und Betreu-
ung von Flüchtlingen“ in kommunalen Einrichtungen entwickelt. Tragende Säulen dieses Konzeptes

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sind die möglichst gleichmäßige Verteilung der Einrichtungen über das gesamte Stadtgebiet und eine 
möglichst gute bauliche Integration in das örtliche Wohnumfeld. 
 
Im Rahmen von zwei Mediationsverfahren 2000/2001 und 2014 wurden die Standards zur Unterbrin-
gung geflüchteter Menschen in Münster vereinbart und geeignete Standorte zur Errichtung dauerhaf-
ter Einrichtungen festgelegt. Darunter im Jahr 2014 die Standorte im Stadtteil Albachten - Südlich 
Weseler Straße / Östlich Hohe Geist (Anlage 1) - und im Stadtteil Handorf - Hobbeltstraße / Kirsch-
garten / Heriburgstraße (Anlage 2). Grundlage war der Beschluss des Rates am 10.12.2014 über die 
Vorlage V/0705/2014 „Neue Standorte für Flüchtlingseinrichtungen - Ergebnis des Mediationsprozes-
ses 2014“. 
 
Im Rahmen der Überarbeitung des Konzeptes im Jahr 2016 unter breiter Beteiligung der Ratsfraktio-
nen und Bezirksvertretungen sowie Vertreterinnen und Vertretern unterschiedlichster Institutionen 
wurden die zentralen Punkte noch einmal bestätigt. Die Flüchtlingseinrichtungen sollen möglichst 
gleichmäßig über das Stadtgebiet verteilt sein, in der Regel nicht mehr als 50 Plätze umfassen, in 
Wohnquartiere integriert sein und gute räumliche Bedingungen bieten (vgl. Vorlage V/1052/2016). 
Diese Grundlage wurde auch im Handlungskonzept "Geflüchtete Menschen in Münster" verankert 
(vgl. Vorlage V/1052/2016). 
 
Die Flüchtlingseinrichtungen sind stets als Übergangseinrichtungen konzipiert, das heißt, die geflüch-
teten Menschen werden dort nicht auf Dauer untergebracht. In den Einrichtungen sollen das Ankom-
men und die Integration der geflüchteten Menschen in Münster gezielt unterstützt und der Übergang 
in privaten Wohnraum begleitet werden. Die „dauerhaften“ Einrichtungen werden so geplant, dass sie 
langfristig und in Abhängigkeit von der Entwicklung der Bedarfe in regulären Wohnraum umgewandelt 
werden können. 
 
1.2. Bedarf für neue dauerhafte Flüchtlingseinrichtungen 
 
Um für die bleibende Aufgabe der Unterbringung, Versorgung und Betreuung geflüchteter Menschen 
gut vorbereitet zu sein, geht es darum, einen nachhaltigen Bestand an Unterbringungskapazitäten 
vorzuhalten, mit dem auch dauerhaft eine größere Zahl von Flüchtlingen qualitativ gut untergebracht 
werden kann.  
 
Aktuell sind mit 1.203 Plätzen in dauerhaften Flüchtlingseinrichtungen nach dem münsterschen 
Flüchtlingskonzept lediglich gut 35 % der vorhandenen Platzkapazitäten dauerhaft abgesichert. 
 
Im letzten Mediationsverfahren wurde Anfang 2018 ein dauerhafter Bedarf von mindestens 1.765 
Plätze angenommen. Seit der Zeit des besonders großen Zuzugs geflüchteter Menschen 2015/2016 
waren in Münster sogar durchschnittlich ca. 2.180 Geflüchtete in Flüchtlingseinrichtungen unterge-
bracht. Aktuell sind es ca. 2.400 Menschen. Insgesamt stünden rechnerisch nach Realisierung aller 
bislang geplanten und in Rahmen der Mediationsverfahren beschlossenen Einrichtungen, zu denen 
auch die Standorte in Albachten und Handorf gehören, 1.603 Plätze in festen Übergangseinrichtun-
gen zur Verfügung. 
 
Das zeigt, dass die vom Rat beschlossenen Maßnahmen zur Schaffung dauerhafter Flüchtlingsein-
richtungen konsequent umgesetzt werden müssen. Mit dieser Vorlage werden dazu zwei Einrichtun-
gen mit jeweils 50 Plätzen konkret zum Bau vorgeschlagen.  
 
2. Umsetzung der geplanten Maßnahmen in Albachten und Handorf 
 
2.1. Standorte und Stand der Planungen 
 
In Albachten werden in dem Baugebiet „Südlich Weseler Straße / Östlich Hohe Geist“ (Anlage 1) 
rund 470 neue Wohneinheiten realisiert werden, davon rund 64 % in Mehrfamilien- und rund 36 % in 
Einfamilienhäusern. Schon frühzeitig hat die Verwaltung das Ziel verfolgt, dort wie in grundsätzlich 
jedem größeren Neubaugebiet einen Standort für eine dauerhafte Flüchtlingseinrichtung auszuwei-

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V/0271/2025 
sen. Im Mediationsverfahren 2014 wurde dies aufgegriffen und der Bau der Einrichtung vom Rat ne-
ben weiteren Standorten beschlossen. Die Wohn + Stadtbau GmbH bereitet inzwischen die konkrete 
Baumaßnahme vor. In Abstimmung mit den beteiligten Stellen der Verwaltung wurde ein geeigneter 
Standort identifiziert und festgelegt, auf dem sich die Anforderungen aus dem münsterschen Unter-
bringungs- und Betreuungskonzept für Flüchtlinge gut umsetzen lassen. Der Standort ist in der Anla-
ge 1 zu dieser Vorlage markiert. Nach einem Beschluss über diese Vorlage werden die Planungen 
fortgeführt und je nach Baureife des Standorts wird ein Baubeginn für etwa Juli 2026 angestrebt, mit 
einer Fertigstellung wäre dann etwa zum zweiten Quartal 2028 zu rechnen. 
 
Im Stadtteil Handorf „Hobbeltstraße / Kirschgarten / Heriburgstraße“ (Anlage 2) sind die Planungen 
zum Bau von ca. 180 Wohneinheiten in Form von Ein- und Mehrfamilienhäusern - etwa 80 Einfamili-
enhäuser und etwa 100 Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern - bereits weit vorangeschritten. Wie in 
grundsätzlich jedem größeren Neubaugebiet wurde auch hier ein Standort geplant, für den der Rat im 
Mediationsverfahren 2014 den Bau einer dauerhaften Flüchtlingseinrichtung beschlossen hat. Zwi-
schen den beteiligten Fachämtern der Verwaltung und der Wohn + Stadtbau GmbH ist der in der An-
lage 2 zu dieser Vorlage markierte Standort für die neue Flüchtlingseinrichtung festgelegt worden. 
Auch er ist gut für den Bedarf einer Einrichtung mit 50 Plätzen geeignet, der sich aus dem Unterbrin-
gungs- und Betreuungskonzept ergibt. Hier ist ein Baubeginn schon zum Dezember 2025 realistisch 
und damit eine Fertigstellung zum dritten Quartal 2027 möglich. 
 
2.2. Ablösen von temporären Standorten von Flüchtlingseinrichtungen 
 
Wie oben geschildert, geht es darum, den Bestand an Unterbringungskapazitäten mittel- und langfris-
tig umzubauen. Dazu soll das Angebot an dauerhaften Flüchtlingseinrichtungen nach dem münster-
schen Konzept weiter ausgebaut und der hohe Anteil von derzeit über 70 % an zeitlich nur befristet 
nutzbaren Kapazitäten zur Unterbringung geflüchteter Menschen dafür reduziert werden. Die Verwal-
tung geht davon aus, dass bis zur Inbetriebnahme der neuen Flüchtlingseinrichtungen in Albachten 
und Handorf zumindest die folgenden Standorte von temporären Einrichtungen abgebaut werden 
können: 
 Landsberger Straße 13 (50 Plätze), 
 Im Sundern 61 (50 Plätze), 
 An der alten Kirche 59 (15 Plätze) und 
 Rishon-le-Zion-Ring 26 (22 Plätze). 
 
Das Holzrahmengebäude an der Landsberger Straße steht immer noch in unmittelbarer Nachbar-
schaft zur relativ neuen dauerhaften Flüchtlingseinrichtung an der Waltermannstraße, die den tempo-
rären Standort ersetzen sollte. Nur wegen der besonders großen Bedarfe in der Corona-Pandemie 
und anschließend wegen der Folgen des Angriffskriegs auf die Ukraine wurde das Holzrahmenge-
bäude weiterbetrieben. Die Aufgabe des Gebäudes würde endlich die weitere Wohnbautätigkeit in 
dem Neubaugebiet ermöglichen. 
 
Eine Besonderheit stellt der Standort Im Sundern 61 dar. Es ist geplant, das Gebäude der Flücht-
lingseinrichtung in Gelmer-Dyckburg, ein ehemaliges Schulgebäude, zu einem Ersatz für die beste-
hende 3-gruppige Kindertageseinrichtung St. Mariä Himmelfahrt umzubauen. Dies ist seit längerer 
Zeit geplant und aus Sicht der Verwaltung vertretbar, weil die wenig integrierte Lage des Gebäudes in 
dieser Hinsicht nur bedingt dem Grundgedanken des Unterbringungs- und Betreuungskonzepts der 
Stadt Münster einer möglichst guten baulichen Integration in das örtliche Wohnumfeld entspricht. 
 
Die beiden kurzfristig angemieteten Gebäude An der alten Kirche und am Rishon-le-Zion-Ring wer-
den für eine bereits geplante neue Nutzung zurückgegeben. 
 
Die Verwaltung wird die freiwerdenden personellen und - soweit möglich - sachlichen Ressourcen der 
abzulösenden zeitlich befristeten Standorte für den Betrieb der neuen Einrichtungen in Albachten und 
Handorf einsetzen. Die neuen Standorte können daher bei den laufenden Personal- und Betriebskos-
ten weitgehend kostenneutral gegenüber dem Status quo betrieben werden.

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2.3. Betriebsträgerschaften 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss hat am 18.10.2017 beschlossen, dass die Stadt Münster beim Be-
trieb neuer Flüchtlingseinrichtungen weiterhin auf die Mitarbeit der freien Träger setzt. Unter Berück-
sichtigung aller fachlichen und personellen Komponenten setzte der Ausschuss das Ziel, in Zukunft 
50 % aller (Anm.: neuen dauerhaften) Einrichtungen zu vergeben. Hierbei ist das vorgeschriebene 
Ausschreibungsverfahren anzuwenden. 
 
Danach soll die Verwaltung bei jeder Inbetriebnahme einer neu gebauten Einrichtung 
dem Sozialausschuss/Rat vorschlagen, ob die Einrichtung an freie Träger vergeben oder durch 
den Sozialdienst für Flüchtlinge der Stadt Münster (Fachstelle „Unterbringung und Betreuung von 
Geflüchteten“ des Sozialamtes) betrieben werden soll (vgl. Beschluss über die Vorlage V/0721/2017 
„Konzeption des Sozialdienstes für Flüchtlinge“). 
Für eine der nun mit dieser Vorlage zum Bau vorgeschlagenen dauerhaften Flüchtlingseinrichtungen 
ist daher die Betriebsträgerschaft im Rahmen eines nationalen Ausschreibungsverfahrens gemäß 
Unterschwellenvergabeordnung zu vergeben. Die Verwaltung schlägt dafür den Standort in Handorf 
vor, weil bereits zwei der bisher durch freie Träger betriebenen Standorte für Flüchtlingseinrichtungen 
im Stadtbezirk West liegen. Im Stadtbezirk Ost wird noch keine Einrichtung durch einen freien Träger 
betrieben. 
 
2.4. Finanzierung 
 
Aktuell sind lediglich gut 35 % der vorhandenen Platzkapazitäten zur Unterbringung geflüchteter 
Menschen dauerhaft abgesichert. Daher werden die Bemühungen fortgesetzt, die temporären Flücht-
lingseinrichtungen sukzessive durch langfristig erforderliche dauerhafte Lösungen zu ersetzen. Mit 
einem Beschluss zu dieser Vorlage wird dazu ein weiterer Schritt umgesetzt und es sollen temporäre 
Kapazitäten in entsprechendem Umfang abgebaut werden. 
 
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Betriebskosten für Personal- und Sachmittel sich bei 
temporärem und dauerhaftem Betrieb von Einrichtungen nicht oder nur unwesentlich unterscheiden, 
es also durch die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht zu Mehraufwendungen kommt. In der Annah-
me, dass die neuen Gebäude den aktuellsten Anforderungen an Energieeffizienz entsprechen wer-
den, sind Einsparungen beim Betrieb wahrscheinlich. Im Teilergebnisplan wird daher angenommen, 
dass die Umsetzung der Maßnahmen kostenneutral möglich ist. 
 
Zur Regelung der Anmietung und Finanzierung der Mietaufwendungen werden separate nichtöffentli-
che Vorlagen vorgelegt. 
 
Die Verwaltung geht davon aus, dass die neue Flüchtlingseinrichtung im Baugebiet Albachten-Ost 
voraussichtlich zum zweiten Quartal 2028 und die neue Einrichtung in Handorf im Baugebiet an der 
Hobbeltstraße voraussichtlich zum dritten Quartal 2027 den Betrieb aufnehmen kann. 
 
Für die Betreuung der Flüchtlingseinrichtungen werden je 50 Plätze 0,50 VZÄ EGr. S 12 für 
Sozialarbeiter/-innen bzw. Sozialpädagogen/-innen und 0,50 VZÄ EGr. 4 für den Hausdienst einge-
setzt. Die Personalaufwendungen für einen Betrieb der neuen Einrichtung in Albachten in städtischer 
Regie sind auf der Basis der durchschnittlichen städtischen Personalkosten für die jeweils vorgese-
hene Eingruppierung ermittelt und im Finanzierungsteil dieser Vorlage dargestellt. 
 
Die Mittel für den Standort in Handorf, die vorrangig für Betreuungsleistungen freier Träger eingesetzt 
werden sollen, orientieren sich am üblicherweise kalkulierten städtischen Aufwand. Sie sind in der 
mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt. Findet sich kein freier Träger für die Betriebsträgerschaft, 
sind die eingeplanten Transferaufwendungen entsprechend zu den Personalaufwendungen umzu-
schichten. Der Anteil der durch einen freien Träger betreuten Plätze für die abzulösenden zeitlich be-
fristeten Unterbringungskapazitäten (vgl. Ziff. 2.2.) weicht vom künftigen Anteil eines noch zu bestim-
menden freien Trägers für die neue Einrichtung in Handorf ab. Die dadurch später notwendigen rela-

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tiv geringfügigen Mittelverlagerungen zwischen Transfer- und Personalaufwendungen werden zum 
Betriebsbeginn der neuen Einrichtung kostenneutral zwischen den v. g. Aufwandsarten der Produkt-
gruppe vorgenommen. 
 
Die Verwaltung plant, die Ausstattung der neuen Einrichtungen mit Mobiliar und sonstigen bewegli-
chen Einrichtungsgegenständen nach aktuellem Stand vorzunehmen. Erfahrungsgemäß ist die be-
stehende Ausstattung von zeitlich befristeten oder schon länger betriebener Einrichtungen mehr oder 
weniger abgenutzt und nur in Teilen zeitgemäß. In wesentlichen Teilen ist daher eine Neuanschaf-
fung eingeplant, deren Mittel im Teilfinanzplan der Produktgruppe 0502 „Sicherung des Lebensunter-
halts“ zu veranschlagen sind. 
 
3. Ausblick 
 
Mit dieser Vorlage gehen zwei weitere Standorte für neue dauerhafte Flüchtlingseinrichtungen mit 
50 Plätzen nach dem münsterschen Konzept zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in 
die konkrete Umsetzung. Sie tragen dazu bei, den nach wie vor großen Bestand an zeitlich befriste-
ten Unterbringungskapazitäten sukzessive in dauerhafte Lösungen umzubauen. 
 
Über die durchgeführten Mediationsverfahren ist bereits der Bau weiterer 300 neuer dauerhafter Plät-
ze beschlossen. Deren Realisierung wird in Abhängigkeit von der Baureife bzw. Verfügbarkeit der 
Standorte angegangen und den Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt. 
 
Die Verwaltung wird die Bemühungen fortsetzen, um weitere neue Standorte im Stadtgebiet zu identi-
fizieren und als Lösung für dauerhafte Übergangseinrichtungen abzusichern. Sie sollen im Flücht-
lingsbereich für den weiteren Umbau von temporären zu dauerhaften Plätzen dienen und im Bereich 
der Wohnungslosenhilfe dazu, für den zu erwartenden Anstieg der Zahlen wohnungsloser Familien 
angemessene Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen. 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
Anlagen 
Anlage 1 – Standort Albachten – Südlich Weseler Straße / Östlich Hohe Geist 
Anlage 2 – Standort Handorf – Hobbeltstraße / Kirschgarten / Heriburgstraße

Beratungsverlauf (7)

05.06.2025 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.13 Anhörung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
11.06.2025 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 23 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 5.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.06.2025 Integrationsrat
TOP 5.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
26.06.2025 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.41 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.07.2025 Hauptausschuss
TOP 50 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
02.07.2025 Rat
TOP 51 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (10)

  • Hobbeltstraße
  • Heriburgstraße
  • Weseler Straße
  • Landsberger Straße 13
  • Waltermannstraße
  • An der Alten Kirche 59
  • Rishon-Le-Zion-Ring 26
  • Kirschgarten
  • Hohe Geist
  • Im Sundern 61

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Details

Aktenzeichen
V/0271/2025
Typ
Vorlagen
Datum
28.04.2025
Erstellt
28.04.2025 16:16