Mandari Insight

V/0642/2017

Verwendung der Fördermittel nach § 11 Abs. 2 und § 11 a des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) für das Jahr 2016

Vorlagen 28.07.2017

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 20.09.2017, TOP 23

Berichtsvorlage

· application/pdf

Ansehen

Berichtsvorlage

7102 Zeichen

V/0642/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Verwendung der Fördermittel nach § 11 Abs. 2 und § 11 a des Gesetzes über den öffentlichen 
Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) für das Jahr 2016 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
14.09.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Bericht 
20.09.2017 Haupt- und Finanzausschuss Bericht 
20.09.2017 Rat Bericht 
 
 
Bericht: 
 
1. § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW 
 
Ausgangssituation 
 
Das Land bewilligte mit Bescheid vom 26.01.2016 der Stadt Münster als Aufgabenträger für den 
Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) auf Grundlage des § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW für das 
Jahr 2016 eine Pauschale in Höhe von  2.106.805,05 €. Diese Mittel sind für Zwecke des ÖPNV 
einzusetzen, wobei mindestens 80 % der Mittel an öffentliche und private Verkehrsunternehmen, 
die den Gemeinschaftstarif nach § 5 Abs. 3 ÖPNVG anwenden, weiterzuleiten sind. Die übrigen   
20 % der Mitt el dürfen für weitere Zwecke des ÖPNV verwendet oder dafür an Verkehrsunte r-
nehmen und andere weitergeleitet werden. 
 
Grundlage für die Verwendung der vorgenannten Fördermittel ist die Richtlinie der Stadt Münster 
zur Verwendung der Mittel gemäß § 11 Abs.2 ÖPNVG NRW. Entsprechend dem Zuwendung s-
bescheid waren die gesamten bewilligten Mittel bis zum 30.06.2017 weiterzuleiten und zu ve r-
wenden. 
 
 
Mittelverteilung im Jahr 2016 
 
Im Förderjahr 2016 wurde die vom Land bewilligte Pauschale von 2.106.805,05 € um Zinsen aus 
dem Jahr 2015 in Höhe von 579,85 € aufgestockt. Zudem erhöhten zurückgeflossene Mittel aus 
Rückforderungen in Höhe von 19.999,15 € die weiterzuleitenden Mittel, sod ass insgesamt 
2.127.384,05 € zur Verfügung standen. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0642/2017 
Auskunft erteilt: 
Frau Ziese 
Ruf: 
492-6102 
E-Mail: 
Ziese@stadt-muenster.de 
Datum: 
22.08.2017 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0642/2017 
 
An öffentliche und private Verkehrsunternehmen wurden Fördermittel in Höhe von  1.731.782,08 
€ zur Beschaffung von Fahrzeugen ausgezahlt. Dieses entspricht einem Anteil von rund 81,40 %. 
Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestquote von 80 % wurde somit erfüllt. 
 
Ziel dieser Förderung ist es, den Verkehrsunternehmen einen Anreiz zu schaffen, Investitionen 
zu tätigen, um gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen im ÖPNV zu erbringen. Die Förderung der 
Anschaffung neuer oder neuwertiger Linienbusse mit förderfähigen Ausstattungskomponenten 
soll die Entwicklung eines qualitativ hochwertigen, attraktiven, fahrgastfreundlichen ÖPNV b e-
günstigen und so zur nachhaltigen Qualitätssteigerung im ÖPNV beitragen. Das Antragsvolumen 
überstieg in 2016 die zur Auszahlung an die Verkehrsunternehmen zur Verfügung stehenden 
Mittel, sodass die Förderbeträge für die Fahrzeugbeschaffung und die förderfähigen Aussta t-
tungsmerkmale auf  81,82 % in Bezug zur maximal möglichen Gesamtförderu ng je beantragen-
dem Verkehrsunternehmen quotiert werden mussten. 
 
Folgende Verkehrsunternehmen erhielten im Förderjahr 2016 für ihr eigenes oder eines ihrer 
Subunternehmen Zuwendungen der Fahrzeugförderung gemäß § 11 Abs. 2 ÖPNVG: 
 
Stadtwerke Münster GmbH 
Regionalverkehr Münsterland GmbH 
WB Westfalen Bus GmbH 
Kraftverkehr Münsterland C. Weilke GmbH & Co. KG 
Reisedienst Veelker Gmbh & Co. KG 
Veelker GmbH & Co. KG 
SWK Fahrservice 
 
 
Weitere 395.601,97 € wurden von der Stadt Münster für sonstige Zwecke des ÖPNV entspre-
chend der Bestimmungen des § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW verwendet. Dabei entfielen Fördermittel 
auf folgende Maßnahmen und Aufwendungen: 
 
Programm zur Verbesserung von Haltestellen     120.862,77 € 
Umsetzung des 3. NVP, Stadtwerke         64.597,10 € 
Personalkosten               60.800,00 € 
Kostenbeteiligung ÖPNV-Management, Stadtwerke      50.000,00 € 
Nachrüstung von Fahrradständern an mehreren Haltestellen     31.244,15 € 
Anschaffung Hardwarekomponenten LSA 587, RVM            8.084,32 € 
Einpflege „interaktiver Liniennetzplan“ 2016, Stadtwerke         6.640,20 € 
Wartungsvertrag Software „Fahrgastanalyse im Nahverkehr“           4.754,96 € 
Kostenbeteiligung „Kombiticket Hochschultag 2016“        1.000,00 € 
Rechtsberatungskosten                  7.813,10 € 
Erstellung und Druck Broschüre 3. NVP            13.808,05 € 
Zusatzfahrleistungen in der Vorweihnachtszeit 2016      17.209,37 € 
Radiospots „Umsteigen / P+R“ zur Vorweihnachtszeit 2016       8.787,95 € 
 
 
2. § 11 a ÖPNVG NRW 
 
Ausgangssituation 
 
Mit Bescheid vom 22.04.2016 bewilligte das Land der Stadt Münster auf Grundlage des § 11 a 
ÖPNVG NRW im Jahr 2016 – wie in den Vorjahren – eine Pauschale von 1.959.149,10 € . 
 
Grundlage für die Verwendung der vorgenannten Fördermittel ist die Allgemeine Vorschrift der  
Stadt Münster gemäß Art. 3 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007 zum Ausgleich von Mindereinnahmen im 
Ausbildungsverkehr. Entsprechend dem Zuwendungsbescheid waren die gesamten bewilligten 
Mittel bis zum 30.06.2017 weiterzuleiten und zu verwenden.

3 
V/0642/2017 
 
 
§ 11 a ÖPNVG schrei bt vor, dass mindestens 87,5 % der an die Aufgabenträger ausgezahlten 
Mittel zum Ausgleich von Mindereinnahmen im Ausbildungsverkehr an Verkehrsunternehmen 
weiterzuleiten sind. Die übrigen bis zu 12,5 % dürfen die Aufgabenträger zur Finanzierung von 
Maßnahmen, die der Fortentwicklung von Tarif – und Verkehrsangeboten sowie Qualitätsverbes-
serungen im Ausbildungsverkehr dienen oder für die mit der Abwicklung der Pauschale verbu n-
denen Aufwendungen verwenden oder hierfür diskriminierungsfrei an öffentliche oder  private 
Verkehrsunternehmen, Gemeinden, Zweckverbände oder juristische Personen des privaten 
Rechts, die Zwecke des ÖPNV verfolgen, weiterleiten. 
 
 
Mittelverteilung im Jahr 2016 
 
Im Förderjahr 2016 wurde die vom Land bewilligte Pauschale von 1.959.149,10 € um zurückge-
flossene Mittel aus den Jahren 2011, 2012 und 2013 in Höhe von 680.827,20 € sowie um an die 
Stadt Münster gezahlte Gerichtskosten in Höhe von 2.164,87 € und um Zinsen aus dem Jahr 
2015 in Höhe von 819,36 € aufgestockt, sodass insgesamt 2.642.9 60,53 € zur Verfügung sta n-
den. 
 
An öffentliche und private Verkehrsunternehmen wurden zum Kostenausgleich für rabattierte 
Schülertickets Fördermittel in Höhe von  2.552.811,63 € weitergeleitet. Dies entspricht einem A n-
teil von rund 96,59  %. Die gesetzlich v orgeschriebene Mindestquote von 87,5 % w urde somit  
erfüllt. 
 
Folgende Verkehrsunternehmen erhielten im Förderjahr 2016 Fördermittel gemäß § 11 a 
ÖPNVG: 
 
Stadtwerke Münster GmbH 
Regionalverkehr Münsterland GmbH 
WB Westfalen Bus GmbH 
Kraftverkehr Münsterland C. Weilke GmbH & Co. KG 
Reisedienst Veelker Gmbh & Co. KG 
Veelker GmbH & Co. KG 
SWK Fahrservice 
Reisedienst Bernhard Bils GbH & Co. KG 
 
Mit den übrigen 3,41 % der Fördermittel deckte die Stadt Münster gemäß § 11 a Abs. 3 ÖPNVG 
die mit der Abwicklung der Pauschale verbundene Aufwendungen. Getragen wurden daraus Per-
sonalkosten in Höhe von 68.812,20 € und Rechtsberatungskosten in Höhe von 21.336,70 €.  
 
 
 
In Vertretung  
 
gez. 
 
Denstorff  
Stadtbaurat

Beratungsverlauf (3)

14.09.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 7.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
20.09.2017 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 21 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
20.09.2017 Rat
TOP 23 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0642/2017
Typ
Vorlagen
Datum
28.07.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37