V/0642/2017
Verwendung der Fördermittel nach § 11 Abs. 2 und § 11 a des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) für das Jahr 2016
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Berichtsvorlage
7102 Zeichen
V/0642/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Verwendung der Fördermittel nach § 11 Abs. 2 und § 11 a des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) für das Jahr 2016 Beratungsfolge 14.09.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Bericht 20.09.2017 Haupt- und Finanzausschuss Bericht 20.09.2017 Rat Bericht Bericht: 1. § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW Ausgangssituation Das Land bewilligte mit Bescheid vom 26.01.2016 der Stadt Münster als Aufgabenträger für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) auf Grundlage des § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW für das Jahr 2016 eine Pauschale in Höhe von 2.106.805,05 €. Diese Mittel sind für Zwecke des ÖPNV einzusetzen, wobei mindestens 80 % der Mittel an öffentliche und private Verkehrsunternehmen, die den Gemeinschaftstarif nach § 5 Abs. 3 ÖPNVG anwenden, weiterzuleiten sind. Die übrigen 20 % der Mitt el dürfen für weitere Zwecke des ÖPNV verwendet oder dafür an Verkehrsunte r- nehmen und andere weitergeleitet werden. Grundlage für die Verwendung der vorgenannten Fördermittel ist die Richtlinie der Stadt Münster zur Verwendung der Mittel gemäß § 11 Abs.2 ÖPNVG NRW. Entsprechend dem Zuwendung s- bescheid waren die gesamten bewilligten Mittel bis zum 30.06.2017 weiterzuleiten und zu ve r- wenden. Mittelverteilung im Jahr 2016 Im Förderjahr 2016 wurde die vom Land bewilligte Pauschale von 2.106.805,05 € um Zinsen aus dem Jahr 2015 in Höhe von 579,85 € aufgestockt. Zudem erhöhten zurückgeflossene Mittel aus Rückforderungen in Höhe von 19.999,15 € die weiterzuleitenden Mittel, sod ass insgesamt 2.127.384,05 € zur Verfügung standen. Vorlagen-Nr.: V/0642/2017 Auskunft erteilt: Frau Ziese Ruf: 492-6102 E-Mail: Ziese@stadt-muenster.de Datum: 22.08.2017 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0642/2017 An öffentliche und private Verkehrsunternehmen wurden Fördermittel in Höhe von 1.731.782,08 € zur Beschaffung von Fahrzeugen ausgezahlt. Dieses entspricht einem Anteil von rund 81,40 %. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestquote von 80 % wurde somit erfüllt. Ziel dieser Förderung ist es, den Verkehrsunternehmen einen Anreiz zu schaffen, Investitionen zu tätigen, um gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen im ÖPNV zu erbringen. Die Förderung der Anschaffung neuer oder neuwertiger Linienbusse mit förderfähigen Ausstattungskomponenten soll die Entwicklung eines qualitativ hochwertigen, attraktiven, fahrgastfreundlichen ÖPNV b e- günstigen und so zur nachhaltigen Qualitätssteigerung im ÖPNV beitragen. Das Antragsvolumen überstieg in 2016 die zur Auszahlung an die Verkehrsunternehmen zur Verfügung stehenden Mittel, sodass die Förderbeträge für die Fahrzeugbeschaffung und die förderfähigen Aussta t- tungsmerkmale auf 81,82 % in Bezug zur maximal möglichen Gesamtförderu ng je beantragen- dem Verkehrsunternehmen quotiert werden mussten. Folgende Verkehrsunternehmen erhielten im Förderjahr 2016 für ihr eigenes oder eines ihrer Subunternehmen Zuwendungen der Fahrzeugförderung gemäß § 11 Abs. 2 ÖPNVG: Stadtwerke Münster GmbH Regionalverkehr Münsterland GmbH WB Westfalen Bus GmbH Kraftverkehr Münsterland C. Weilke GmbH & Co. KG Reisedienst Veelker Gmbh & Co. KG Veelker GmbH & Co. KG SWK Fahrservice Weitere 395.601,97 € wurden von der Stadt Münster für sonstige Zwecke des ÖPNV entspre- chend der Bestimmungen des § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW verwendet. Dabei entfielen Fördermittel auf folgende Maßnahmen und Aufwendungen: Programm zur Verbesserung von Haltestellen 120.862,77 € Umsetzung des 3. NVP, Stadtwerke 64.597,10 € Personalkosten 60.800,00 € Kostenbeteiligung ÖPNV-Management, Stadtwerke 50.000,00 € Nachrüstung von Fahrradständern an mehreren Haltestellen 31.244,15 € Anschaffung Hardwarekomponenten LSA 587, RVM 8.084,32 € Einpflege „interaktiver Liniennetzplan“ 2016, Stadtwerke 6.640,20 € Wartungsvertrag Software „Fahrgastanalyse im Nahverkehr“ 4.754,96 € Kostenbeteiligung „Kombiticket Hochschultag 2016“ 1.000,00 € Rechtsberatungskosten 7.813,10 € Erstellung und Druck Broschüre 3. NVP 13.808,05 € Zusatzfahrleistungen in der Vorweihnachtszeit 2016 17.209,37 € Radiospots „Umsteigen / P+R“ zur Vorweihnachtszeit 2016 8.787,95 € 2. § 11 a ÖPNVG NRW Ausgangssituation Mit Bescheid vom 22.04.2016 bewilligte das Land der Stadt Münster auf Grundlage des § 11 a ÖPNVG NRW im Jahr 2016 – wie in den Vorjahren – eine Pauschale von 1.959.149,10 € . Grundlage für die Verwendung der vorgenannten Fördermittel ist die Allgemeine Vorschrift der Stadt Münster gemäß Art. 3 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007 zum Ausgleich von Mindereinnahmen im Ausbildungsverkehr. Entsprechend dem Zuwendungsbescheid waren die gesamten bewilligten Mittel bis zum 30.06.2017 weiterzuleiten und zu verwenden. 3 V/0642/2017 § 11 a ÖPNVG schrei bt vor, dass mindestens 87,5 % der an die Aufgabenträger ausgezahlten Mittel zum Ausgleich von Mindereinnahmen im Ausbildungsverkehr an Verkehrsunternehmen weiterzuleiten sind. Die übrigen bis zu 12,5 % dürfen die Aufgabenträger zur Finanzierung von Maßnahmen, die der Fortentwicklung von Tarif – und Verkehrsangeboten sowie Qualitätsverbes- serungen im Ausbildungsverkehr dienen oder für die mit der Abwicklung der Pauschale verbu n- denen Aufwendungen verwenden oder hierfür diskriminierungsfrei an öffentliche oder private Verkehrsunternehmen, Gemeinden, Zweckverbände oder juristische Personen des privaten Rechts, die Zwecke des ÖPNV verfolgen, weiterleiten. Mittelverteilung im Jahr 2016 Im Förderjahr 2016 wurde die vom Land bewilligte Pauschale von 1.959.149,10 € um zurückge- flossene Mittel aus den Jahren 2011, 2012 und 2013 in Höhe von 680.827,20 € sowie um an die Stadt Münster gezahlte Gerichtskosten in Höhe von 2.164,87 € und um Zinsen aus dem Jahr 2015 in Höhe von 819,36 € aufgestockt, sodass insgesamt 2.642.9 60,53 € zur Verfügung sta n- den. An öffentliche und private Verkehrsunternehmen wurden zum Kostenausgleich für rabattierte Schülertickets Fördermittel in Höhe von 2.552.811,63 € weitergeleitet. Dies entspricht einem A n- teil von rund 96,59 %. Die gesetzlich v orgeschriebene Mindestquote von 87,5 % w urde somit erfüllt. Folgende Verkehrsunternehmen erhielten im Förderjahr 2016 Fördermittel gemäß § 11 a ÖPNVG: Stadtwerke Münster GmbH Regionalverkehr Münsterland GmbH WB Westfalen Bus GmbH Kraftverkehr Münsterland C. Weilke GmbH & Co. KG Reisedienst Veelker Gmbh & Co. KG Veelker GmbH & Co. KG SWK Fahrservice Reisedienst Bernhard Bils GbH & Co. KG Mit den übrigen 3,41 % der Fördermittel deckte die Stadt Münster gemäß § 11 a Abs. 3 ÖPNVG die mit der Abwicklung der Pauschale verbundene Aufwendungen. Getragen wurden daraus Per- sonalkosten in Höhe von 68.812,20 € und Rechtsberatungskosten in Höhe von 21.336,70 €. In Vertretung gez. Denstorff Stadtbaurat
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0642/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.07.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37