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V/0835/2013

"Masterplan Quartier" (Versorgungssicherheit für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf), Vorhabenkonkretisierung, Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat A-R/0053/2012

Vorlagen 04.11.2013

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.12.2013, TOP 39

Berichtsvorlage

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Ansehen

Anlage 1a

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Ansehen

Anlage 1b

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Ansehen

Berichtsvorlage

25211 Zeichen

V/0835/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
"Masterplan Quartier" (Versorgungssicherheit für Menschen mit Pflege- und 
Unterstützungsbedarf); Vorhabenkonkretisierung; Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die 
Grünen/GAL an den Rat A-R/0053/2012 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
20.11.2013 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht 
21.11.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht 
25.11.2013 Kommunale Seniorenvertretung Bericht 
26.11.2013 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen Bericht 
28.11.2013 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Bericht 
04.12.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Bericht 
11.12.2013 Hauptausschuss Bericht 
11.12.2013 Rat Bericht 
 
 
Bericht: 
 
1. Antrags- und Beschlusslage 
 
Mit ihrem Antrag an den Rat A -R/0053/2012: "Masterplan Quartier": Versorgungssicherheit für 
Menschen mit Pflege - und Unterstützungsbedarf sichern - Infrastruktur zukunftsgerecht weite r-
entwickeln!" regt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL die Entwicklung eines grundständigen 
Konzepts an, das v erbindliche Leitlinien und Handlungshilfen zur Ermöglichung eines selbstbe-
stimmten Wohnens und Lebens bei gesicherter Pflege und Unterstü tzung im Quartier als selbst  
gewählten Lebensmittelpunkt anbietet.  
 
Mit Beschluss vom 13.03.2013 zur Vorlage V/0128/2013 hat der Hauptausschuss die Verwaltung 
beauftragt, das weitere Verfahren zur Prüfung und ggf. Umsetzung der Einzelanliegen des Antra-
ges im Rahmen einer gesonderten Vorlage darzustellen , um den zuständigen Gremien des R a-
tes eine aussagekräftige Informationsgrundlage für weitergehende Entscheidungen in der S ache 
zur Verfü gung zu stellen. Hinsichtlich Konzeption, Zusammenstellung und Auswertung von I n-
formationen, Entwicklung von Leitlinien und Handlungsempfehlungen sowie die Textanfertigung, 
wurde bereits mit o.g. Beschlussvorlage auf die Ressourcenbedarfe zur weiteren Umsetzung des 
Antrages hingewiesen. Diese werden unter Ziffer 5 näher erläutert.  
 
2. Generelle Anforderung an die Quartiersentwicklung 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0835/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Schulze auf´m Hofe 
Ruf: 
492 50 25 
E-Mail: 
SchulzeaufmHofe@stadt-muenster.de 
Datum: 
25.10.2013 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0835/2013 
 
Eine ausgewogene und transparente pflegerische Infrastruktu r mit ambulanten und stationären 
Wohn- und Betreuungsarrangements in den Stadtteilen bilde t die Basis für eine ergänzende 
nachbarschaftliche und ehrenamtliche Unterstützung. Der Antrag fordert zu einem Paradigme n-
wechsel auf. Weg von einem weiteren Ausbau v on Groß- und Sondereinrichtungen, hin zu quar-
tierbezogenen Wohn- und Pflegeangeboten, in denen der Mensch  in seinem gewohnten Umfeld 
mit seinen bestehenden sozialen Bezügen  sowie seine individuellen Bedürfnisse und sein indiv i-
dueller Hilfebedarf im Mittelp unkt stehen. Der Antrag ist ferner darauf gerichtet , Segmentierung 
und Versäulung bestehender Angebotsformen zu überwinden. In den vergangenen fünfzehn Jah-
ren hat sich die Angebotslandschaft in den Feldern Pflege und Inklusion zunehmend diversifiziert. 
Die Stadt Münster förderte und unterstütz te sehr früh ambulant betreute Wohngemeinschaften, 
Wohninitiativen, Quartiersstützpunkte und Ehrenamtsprojekte. Neben den komplementären, a m-
bulanten, teil - und vollstationären pflegerischen Angeboten trägt eine weitere  „Aneinanderrei-
hung“ zusätzlicher, nicht immer wirklich neuer Angebote nicht dazu bei, Versäulung zu überwi n-
den. Ihre Gestaltung würde allenfalls filigraner und vermeintlich parallel zu der Entwicklung ande-
rer sogenannter neuer Wohnformen verlaufen. Einer solchen Entsäulungsperspektive auf der 
Angebotsseite korrespondiert zugleich der Verzicht des Antrags auf Zielgruppenbestimmungen 
anhand exakt bestimmter Eigenschaften, um den Blick nicht durch Fokussierung auf einzelne 
Personengruppen unkontrolliert zu verengen.  
 
3. Bestehende und in Entwicklung befindliche Ansätze im thematischen Zusammenhang 
 
Eine überblicksförmige Beschreibung des Grundanliegens vermittelt die vom Ministerium für Ge-
sundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen (MGEPA) herausgege-
bene Information „Masterplan altengerechte Quartiere.NRW“1. Neben einem Problemaufriss bietet 
die Ausarbeitung einige inhaltliche Handreichungen und methodische Empfehlungen zur Umse t-
zung, die für den konkreten lokalen Bezugsraum adaptiert werden müssten.  
 
Derzeit im Gesetzgebungsverfahren befindet sich der Entwurf des „ Gesetzes zur Entwicklung 
und Stärkung einer demographiefesten, teilhabeorientierten Infrastruktur und zur Weiterentwic k-
lung und Sicherung der Qualität von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen, pfle-
gebedürftige Menschen, Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen (GEPA NRW) “. Die 
Ausgangslage für das Gesetz beruht auf folgenden Feststellungen bzw. Beobachtungen: 
 Ergebnisse der Evaluation der beiden Gesetze P fG NW (Pflegegesetz Nordrhein -Westfalen) 
und WTG NRW (Wohn- und Teilhabegesetz) 
 PfG NW und WTG NRW waren bisher nicht „kongruent“ 
 Weiter zunehmende demographische Herausforderungen 
 Problematische Finanzierung von Modernisierungsmaßnahmen im vollstationären Bereich  
 Unzureichend Berücksichtigung neuer quartiersbezogener Wohnformen  
 Zu starke Fokussierung auf professionelle pflegerische Angebote 
 Zu geringer Bezug auf Wohnumfeld und Lebenslagen im Vorfeld von Pflege. 
Derzeit wird noch davon ausgegangen, dass das Gesetz zum 01.01.2014 inkrafttreten kann.  
 
Mit dem „Impulspapier Quartier“ der freien Wohlfahrtspflege NRW für eine inklusive, kultursensib-
le und generationengerechte Quartiersentwicklung als Schlüssel für demographiefeste Komm u-
nen und für ein selbstbe stimmtes Wohnen und Versorgungssicherheit für Menschen im Quartier 
bringen sich die Verbände – in Münster im Rahmen der Stadtteilorientierten Sozialen Arbeit in die 
Netzwerkprozesse – aktiv und mit vielfältiger Praxiserfahrung aus Quartiersansätzen vor Ort ein.  
 
Die genannten Vorgaben korrespondieren mit den wesentlichen Zielen des Handlungskonzeptes 
demographischer Wandel der Stadt Münster zur Förderung des Austausches und des Miteina n-
ders der Generationen mit dem Ziel einer generationenübergreifenden Sol idarität unter Berüc k-
sichtigung sich wandelnder gesellschaftlicher Rahmenbedingungen und Strukturen. Ferner greift 
                                                
1 Ministerium für Gesundheit, Eman zipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein -Westfalen (Hrsg.): 
Masterplan altengerechte Quartiere.NRW, Strategie - und Handlungskonzept zum selbstbestimmten Leben 
im Alter, Düsseldorf 2013

3 
V/0835/2013 
 
die vom Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung vorbereitete V orlage „Ko m-
munales Handlungsprogramm Wohnen – Grundsätze und We ichenstellung“ (V/0519/2013) das 
Leitziel einer barri erefreien Stadt auf, das Quartiere mit barrierefreien Zugängen zu Gebäuden, 
ihre barrierefreie Gestaltung und einen barrierefreien öffentlichen Raum des Wohnumfeldes 
zeichnet und sich insoweit auf die UN-Behindertenrechtskonvention bezieht.   
 
Artikel 9 der UN Behindertenrechtskonvention fordert die Herstellung von Barrierefreiheit und 
bezieht sich dabei auf alle Gebäude, Straßen, Wege und Plätze. Am 12. Februar 2013 wurde im 
Workshop „Barrierefreies selb stbestimmtes Wohnen – inklusiver Sozialraum“, im Rahmen der 
Erstellung des Handlungskonzeptes Wohnen, das Anliegen aufgegriffen, ältere Menschen und 
Menschen mit Behinderungen über die sie vertretenden Organisationen, Verbände und Instituti o-
nen in die Mitgestaltung und den Dialog zur Weiterentwicklung einer barrierefreien und inklusiven 
Stadt einzubinden. Demnach sind die Rahmenbedingungen in den Wohnquartieren Münsters so 
zu ge stalten, dass ein Wohnen mit Versorgungssicherheit insbesondere für Ältere, Hi lfe- und 
Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung im Stadtteil gewährleistet ist.  
 
Der Masterplan Umwelt und Gesundheit des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwir t-
schaft, Natur - und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen gibt mit sei nem ressort-
übergreifenden Ansatz weitere wichtige Handlungsimpulse für eine gesundheitsfördernde Umwelt-
politik unter aktiver Einbeziehung von Stadtentwicklung, Städtebau, Sozial - und Umweltplanung 
sowie die Berücksichtigung des demographischen Wandels. 
 
Die demographischen Veränderungen stellen die Kommunen vor vielfältige Herausforderungen. 
Barrierefreiheit und altengerechter Um - und Neubau, auf Bedürfnisse der Wohnbevölkerung im 
Stadtteil zugeschnittene Angebote und Services inklusive geeignete Formen und  Arrangements 
ihrer Abruf- bzw. Erreichbarkeit sind V oraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Stad t-
teil.  Das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu)2 sieht die Bedarfe zur Sicherstellung der Barriere-
freiheit für Wohngebäude kommunaler und freigeme innütziger Träger, den ÖPNV sowie Str aßen 
und Wohnumfeld als die wichtigsten Aufgaben der Kommunen, um eine möglichst lange sel b-
ständige Lebensführung älterer Menschen zu sichern. Zur Nutzung der Synergien der Maßna h-
men und Masterpläne in den verschiedenen  Infrastrukturteilsystemen und deren Zusammenfü h-
rung bedarf es integrierter Konzepte.  
 
4. Andockpunkte an bestehende Aufgabenbereiche und Programme in Münster 
 
Die sozialpolitischen und sozialrechtlichen Neuorientierung en durch die Novellierung des La n-
despflegegesetzes NW, des Wohn - und Teilhabegesetzes NW, den Aktionsplan „I nklusives 
NRW“ die – überschaubaren – Fördermöglichkeiten über das Wohnungsförderprogramm, Vorga-
ben und Richtlinien für quartiersnahe Wohn - und Betreuungsformen bieten eine Menge an En t-
wicklungspotential zur Gestaltung von Quartierskonzepten, um die vielfach beschriebene und 
geforderte selbstständige und selbstbestimmte Lebensführung in den Stadtteilen und Quartieren 
positiv zu gestalten und sicherzustellen. Die (Stadt)Gesellschaft ist sehr gut in der Lage, die sog. 
demographische Herausforderung zu meistern. Dabei gilt es , die Potentiale und Ressourcen e i-
ner älter werdenden Bevölkerung wertzuschätzen, zu nutzen und durch professionelle Begleitung 
und Unterstützung in die Netzwerkprozesse einfließen zu lassen. 
 
Im vorliegenden Antrag geht es um die Beschreibung einer neuen Perspektive und um eine 
Überprüfung des fast ausschließlich vom institutionalisierten Denken her geprägten Planungsa n-
satzes.  Damit favorisiert der Antrag die Abkehr von einer bisher vorherrschenden Fokussierung 
auf die Strukturen professioneller Pflege und Eingliederungshilfe und dem durch die gesetzlichen 
Vorgaben vorgezeichneten oftmaligen Nebeneinander von örtlichem und überörtlichem Sozialhil-
feträger. Verbunden ist da mit ebenso ein neues Entwicklungs - und Planungsverständnis. Eine 
kooperative und koordinie rte Sozial-, Gesundheits - und generationenübergreifende Planung ist 
                                                
2 Marion Eberlein und Anne Klein -Hitpass (Hrsg.): Altengerechter  Umbau der Infrastruktur: Investitionsb e-
darf der Städte und Gemeinden, Difu-Impulse, Bd. 6/2012, Berlin 2012 (Deutsches Institut für Urbanistik)

4 
V/0835/2013 
 
mit einer Stadt - und Stadtentwicklungsplanung noch konkreter und verbindlicher abzustimmen.  
Die Einbindung der zivilgesellschaftlichen Organisationen und Gruppen in die Planungsprozesse 
sowie die Zusammenarbeit mit Einzelhandel, Dienstleistung sunternehmen und Wohnungswir t-
schaft werden künftig weiter auszubauen sowie in den Quartiers- und Netzwerkprozesse vor Ort 
zu konkretisieren sein (Überwindung der Versäulung).   
 
Bereits bekannte, akzeptierte Angebote, Konzepte und Programme wie: 
 das 10 jährige Projekt „Von Mensch zu Mensch“, 
 Seniorenbegleiter und weitere Freiwilligenangebote, 
 ehrenamtlich geführte ökumenische Sozialbüros, 
 Begegnungsstätten für Ältere und Menschen mit Behinderung 
 Mehrgenerationenhäuser, 
 Stadtteil- und Seniorenbüros sowie Altenhilfezentren, 
 Stadtteilorientierte Soziale Arbeit und Selbsthilfekontaktstelle, 
 Soziale Dienste für Pflegebed ürftige und ältere Menschen mit dem Informationsbüro Pfl ege, 
der Wohnberatung, der Fachstelle Hilfen beim Umzug und den Pflegestützpunkten, 
 Quartiersstützpunkte zur Schaffung einer Versorgungssicherheit im Wohnumfeld, 
 Ambulant betreute Wohngemeinschaften, 
 ambulante, teil- und vollstationäre Pflegeeinrichtungen, 
 ServiceWelten Handorf und Umgebung3,   
 Maßnahmenprogramm zur Förderung der Teilhabe und zur Vermeidung von Altersarmut 
sind bereits vielfach in die Netzwerkprozesse „Älter werden in …“ und in die aktiven Stadtteilar-
beitskreise integriert. Gleichwohl müssen Beratung und Koordination zusammengeführt und die 
kommunale Daseinsvorsorge (Federführung) als Grundprinzip sozialräumlicher Orientierung ve r-
standen werden. Gelingen kann dies nur durch einen verstä rkten Ansatz von Koordination und 
Moderation durch die Stadt Münster. Mit einer Verstärkung dieser abstimmenden und verbinde n-
den Funktion können die unterschiedlichen Rollen angesichts unterschiedlicher Aufgabenstellun-
gen und –verständnisse von wettbewerbsorientierter Krankenversicherung - Sozialer Pflegeversi-
cherung, wettbewerbsorientier ten Leistungserbringern und Daseins -/Fürsorgeleistungen sowie 
ehrenamtlichem und bürgerschaftliche m Engagement in arbeitsteilige Kooperation mit ident i-
schen Zielrichtungen übergeleitet werden. 
 
5. Projektskizze 
 
Das Antragsanliegen kann im Rahmen eines wie folgt skizzierten, auf drei Jahre angelegten Pr o-
jekts umgesetzt werden.  
 
An der Sicherung und Weiterentwicklung der für den Lebensalltag älterer Menschen und der 
Menschen mit Behinderung im Quartier maßgeblichen Infrastruktur sind neben der kommunalen 
Sozialplanung u. a. die Bereiche Stadtentwicklungs- und Bauleitplanung beteiligt; dazu gehören 
ferner die Wohnraumversorgung sowie die Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarf s, die 
gesundheitliche Versorgung, „Grün in der Stadt“ als Qualitätsmerkmal von Wohnquartieren, A n-
gebote in den Bereichen, Freizeit, Erholung, Kultur und Sport sowie die technische und verkehrl i-
che Infrastruktur. Neben fach -/ressortübergreifenden Kooperationsformen auf gesamtstädtischer 
Ebene wie dem Arbeitskreis Wohnen koordinieren in Wohngebieten Zusammenschlüsse von 
Stadtteilarbeitskreisen und Netzwerken „Älter werden in …“ Angebote und Aktivitäten sozialräum-
lich mit dem Ziel, alle Lebensbereiche und Inf rastrukturbereiche dort zusammenzufassen und zu 
bündeln (integrativer Ansatz). Hier gilt es , die Anforderungen der Quartiersentwicklung vor dem 
Hintergrund des demographischen Wandels zu entdecken und mit Blick auf Handlungsbedarfe 
systematisch auszuwerten. 
 
                                                
3 Projekt der Handwerkskammer Münster und des INFA -ISFM e.V. (An-Institut der Fachhochschule Mün s-
ter); Der Verein ServiceWelten e.V. wurde gegründet im Rahmen des Projekts "Entwicklung eines (Pilot)Clusters 
Consumer Facility Management - ConFM"; das Projekt wird gefördert durch die E U, Ziel2.NRW sowie das Minis-
terium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen

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V/0835/2013 
 
Der Ausbau des Angebotes barrierefreier und barrierearmer Wohnungen sowie quartier sbezoge-
ner Wohn - und Pflegearrangements hat in den Quartiersprozessen hohe Priorität. Es gilt, den 
Anteil der hilfe - und pflegebedürftigen Menschen, die in ihren Wohnungen  leben und versorgt 
werden, zu stabilisieren und zu erhöhen. Dem in der Broschüre „Wohnen im Alter“ des Bunde s-
ministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung genannte n Betrag von einmalig 15.600,00 € 
zur Herstellung von notwendiger Barrierearmut in Wohnungsbeständen sind Mehrkosten der sta-
tionären gegenüber der ambulanten Pflege von mindestens 7.200,00 € pro Jahr gegenüber zu-
stellen. Die Amort isierung dieser barrierearmen, vielleicht barrier efreien Wohnung stellt sich 
demnach ein, wenn sich der Wechsel von der eigenen Häuslichkeit in die stationäre Pflege um 
etwa zwei Jahre verschiebt.  4 Die Einbi ndung der Wohnungsunternehmen in diese Prozesse, 
auch im Quartier, wie die guten Beispiele mit Wo hn +  Stadtbau (Wohnungsunternehmen der 
Stadt Münster GmbH) und dem Wohnungsunternehmen Sahle Wohnen zeigen, gelingt zus e-
hends. Vor diesem Hintergrund sind die Anstrengungen, die Programme zur Förderung barriere-
armen, barrierefreien und auch energieeff izienten Wohnraums, wie z.B. die der Kreditanstalt für 
Wiederaufbau und die städtische Förderung zur Altbausanierung zu nutzen, auszuweiten und 
ggf. miteinander zu verbinden. Gerade im Rahmen der demografischen Entwicklung und der z u-
nehmend älter werdenden Bevö lkerung wird die Nachfrage nach barrierefreien und barrierea r-
men Wohnungen steigen, so dass in der Bürgeru mfrage 2013 unter dem Themenschwerpunkt 
‚Wohnen’ erstmals Fragen zur barrierefreien Wohnsituation aufgenommen worden sind. Die E r-
gebnisse werden konkr ete Informationen zum aktuellen Wohnungsbestand unter dem Aspekt 
barrierefrei bzw. barrierearm liefern und in die Quartiersarbeit mit einfließen. Ferner müssen e r-
gänzende, das Alltagsleben betreffende Service - und Versorgungsangebote gesichtet, ggf. e r-
schlossen und nachfrage- und bedürfnisgerecht durch Einzelanbieter oder in Verbünden verfü g-
bar gemacht werden (Stichwort: wohnungsnahe Dienstleistungen).  
 
Im Projektzusammenhang können zwei Herangehensweisen realisiert  werden, die Entwicklung 
eines gesamtstäd tischen Handlungskonzeptes für die Quartiersentwicklung mit anschließender 
Erprobung in mehreren Quartieren einerseits sowie die praktische Quartiersentwicklung („von 
unten“) in zwei Beispielquartieren Münsters andererseits.  
 
a) Entwicklung eines gesamtstädtischen sozialraumorientierten Handlungskonzeptes  
 
In der dreijährigen Projektphase „Masterplan Quartier“ sind Sozialräume, Infrastruktur, Zielgru p-
pen und Akteurskreise zu benennen und zu definieren. Voraussetzung dafür ist ein konzeptione l-
ler Rahmen, d er einen fach - und ressortübergreifenden Ansatz wählt und konsequent den Pe r-
spektivwechsel hin zu einem generationenübergreifenden und nachbarschaftlich orientierten Z u-
sammenleben in den Stadtteilen darstellt. Dabei sind die bereits vorhandenen Netzwerkstr uktu-
ren zu nutzen, auszubauen bzw. um die unten genannten Akteursebenen zu erweitern:  
 Darstellung und Definition von Quartieren, kriteriengeleitete Quartierstypologie 
 Zielgruppenklärung mit Lebenslagentypologie  (ältere und pflegebedürftige Menschen, Me n-
schen mit körperlicher und geistiger Behinderung, Menschen mit Migrationsvorgeschichte, 
andere Zielgruppen) 
 Akteure (Kommune mit ihren Fachbereichen, Wohlfahrtspflege, Wohnungsunternehmen, bür-
gerschaftliche Initiativen, private Träger) 
 Erprobung und Umsetzung (Netzwerkcoaching) in mehreren Quartieren (Festlegung der Zahl 
im Projekt) 
 Entwicklung eines Evaluationskonzeptes mit Zielsystem, Zielen und Dokumentationssystem, 
um die im Projekt entwickelten Inhalte und Methoden fortsetzen und übertragen zu können. 
 
Bereits bestehende Projekte oder Modellvorhaben wie: 
 „Älter werden in…“  – Netzwerkarbeit begleitet durch die Kommunale Seniorenvertr etung 
Münster, die Freie Wohlfahrtspflege und die Stadt Münster, 
                                                
4 Matthias Günther, Wohnen der Altersgruppe 65plus; Studie des Pestel Instituts zur Gefahr „grauer Wo h-
nungsnot“; Sozialrecht+Praxis; Sozialverband VdK Deutschland e. V.

6 
V/0835/2013 
 
 SoPHia – „Sozialraumorientierte kommunale Planung von Hilfe - und Unterstützungsarrange-
ments für Menschen mit und ohne lebensbegleitende Behinderung im Alter“ in den Stadtteilen 
Hilrup Ost, Hiltrup Mitte, Hiltrup West  in Zusammenarbeit mit der Katholischen Hochschule 
NRW, 
 Projekt „Gesünder im Alter – ja, ich will“ für die Stadtteile Schlachthof, Kreuz, Rumphorst, 
Uppenberg als Baustein des Maßnahmenprogramms zur Förderung von Teilhabe im Alter 
und zur Vermeidung von Altersarmut, Konzept Diakonie Münster, Projektverantwortung Amt 
für Gesundheit, Veterinär - und Lebensmittelangelegenheiten, Projektförderer Franz Bröcker 
Stiftung, 
 „Anlaufstellen für ältere Menschen“ - Förderung von Teilhabe im Alter in Münster -
Nienberge, Projektverantwortung Caritasverband für die Stadt Münster e. V., Stadt Münster, 
„Von Mensch zu Mensch“ Nienberge, Projektförderer Bundesministerium für Familie, Seni o-
ren, Frauen und Jugend, 
werden in den konzeptionellen Rahmen des  „Masterplan s Quartier“ mit abgebildet und berüc k-
sichtigt.   
 
b) Netzwerkcoaching im Quartier 
 
Parallel zu den unter a) dargeste llten Aufgaben sollen bereits in der Frühphase des Projekts A n-
sätze für die Entwicklung von Quartieren nach Maßgabe der unter den Ziffern 2 und 3 beschri e-
benen Anforderungen in zwei ausgewählten Teilgebieten mit Hilfe dort bestehender bzw. ne u-
er/erweiterter Netzwerke praktisch erarbeitet werden. Diese Herangehensweise soll, neben ihrem 
Nutzen in der Sache, insbesondere für die Konzeptentwicklung Beiträge und Impulse geben. D a-
zu sollen zu Beginn des Projekts im Rahmen einer begründeten indikatorengestützen A uswahl 
Teilräume identifiziert werden. Grundlagen bieten u. a. das vom Amt für Stadtentwicklung, Stad t-
planung, Verkehrsplanung erarbeitete stadtteilorientierte Demografiemonitoring (Vorlage 
V/0964/2012) sowie Kenntnisse zur präventiven Quartiersentwicklung  aus der Arbeit des AK 
‚Wohnen in Münster’ und der Innenentwicklungsinitiative ‚Neues Wohnen im Bestand’ mit der 
aktuellen Erprobung an zwei Beispielquartieren (Vorlagen V/0006/2011 und V/0445/2012).  
 
c) Vorläufige Zeitplanung 
 
Der vorläufige zeitliche Pr ojektplan ist folgender (die erforderliche Vorlaufzeit zwischen einer e i-
ner Entscheidung zur Durchführung und dem Projektstart beträgt mind. 4 Monate): 
 
Inhalte Zeit 
Erarbeitung des Entwurfs Masterplan Quartier 1. Projekthalbjahr 
Praktische Netzwerkkoord ination in zwei au s-
gewählten Teilgebieten 
2. und 3. Projekthalbjahr 
Anpassung und Konkretisierung des Entwurfes 
Masterplan Quartier; Beginn mit der zusätzl i-
chen Arbeit in den deduktiv zu ermittelnden 
Quartieren 
2. Projekthalbjahr 
Erprobung und Umsetzung in konkreten Stad t-
teilen; Evaluation; laufende Information 
3. bis 6. Projekthalbjahr  
Abschlussbericht und Verstetigungsempfe h-
lung 
Mitte des 6. Projekthalbjahrs 
 
d) Finanzierung 
 
Die Umsetzung des Vorhabens erzeugte bei einer Projektlaufzeit von drei Jah ren und einem an-
genommenen Projektbeginn sechs Monate nach einer Durchführungsentscheidung jährliche Kos-
ten von bis zu 95.730 €, die sich wie folgt verteilen: 
 
Projektphase Personalkosten Sachkosten Gesamt

7 
V/0835/2013 
 
1. Projekthalbjahr 34.845 € 6.074 € 40.919 € 
2. und 3. Projekthalbjahr 69.690 € 12.179 € 81.869 € 
4. und 5. Projekthalbjahr 69.690 € 12.179 € 81.869 € 
6. Projekthalbjahr 34.845 € 6.074 € 40.919 € 
 
Die aufgeführten Aufwendungen sind im Haushaltsplanentwurf nicht veranschlagt. 
 
Es entstünden Personalaufwendungen für eine Vollzeitstelle. Derzeit ist von einer Eingruppierung 
nach EGr. 11, EGr. S17 oder BesGr. A 11 auszugehen, bei Projektdurchführung wird das gena u-
er geprüft. Die Aufwendungen für die Sachkosten umfassen jährlich Bürokosten inkl. IT -
Arbeitsplatzkosten.  
 
Im Fall einer Projektdurchführung würde die Verwaltung die Aussichten dem Grunde und der 
Höhe nach auf eine Förderung des Vo rhabens im Rahmen des Landesförderplans Alter und 
Pflege (§ 18 II des Gesetzentwurfs) prüfen und ggf. Fördermittel beantragen.  
 
6. Weiteres Verfahren 
 
Das Projekt ist als beteiligungsorientierter Prozess angelegt, nimmt einen systemischen Blickwin-
kel ein und versteht sich als übergreifender strategischer Handlungsauftrag für die Entwicklung 
von Wohngebieten, in denen alle Bewohnerinnen und Bewohner eine Versorgungsinfrastruktur 
vorfinden, die ihren Bedürfnissen im Alltag begegnet. Das Projekt strebt ferner Verstetigung und 
Übertragbarkeit an. Eine weiterführende Finanzierung in der Folgezeit kann hieraus nicht abgelei-
tet werden.  
 
Die Umsetzung des Vorhabens, dessen Eckpunkte die Vorlage skizziert, erfordert jedoch zwi n-
gend den Einsatz personeller und sachlicher Ressourcen in dem unter Ziffer 5d) dargestellten 
Umfang, die im Haushalt - und Stellenplanentwurf 2014 nicht vorges ehen sind. Ohne ihre Berei t-
stellung lässt sich der Antrag, dessen Intention auf systematische Entwicklung, Erprobung und 
Verstetigung eines kommunalen Konzepts zur Versorgungssicherheit im Quartier gerichtet ist, 
nicht au fgreifen. Könnte das Projekt nach B ereitstellung der erforderlichen Mittel durchgeführt 
werden, würde die Verwaltung Möglichkeiten einer Landesförderung pr üfen und ggf. Fördermittel 
beantragen.  
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
 
Anlagen: 
Vorlage V/0128/2013 - Antrag der Fraktion Bündis 90/Die Grünen/GAL an den Rat A-
R/0053/2012: "Masterplan Quartier": Versorgungssicherheit für Menschen mit Pflege- und 
Unterstützungsbedarf sichern - Infrastruktur zukunftsgerecht weiterentwickeln!"

Anlage 1a

7971 Zeichen

Anlage zur Vorlage V/0835/2013 
V/0128/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Antrag der Fraktion Bündis 90/Die Grünen/GAL an den Rat A-R/0053/2012: "Masterplan 
Quartier": Versorgungssicherheit für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf sichern - 
Infrastruktur zukunftsgerecht weiterentwickeln!" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
13.03.2013 Hauptausschuss Entscheidung  
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, nach Maßgabe der Be gründung im 2. Halbjahr 2013 eine Vorlage 
anzufertigen, die das weitere Verfahren zur Prüfung  und ggf. zur Umsetzung der Einzelanliegen 
darstellt, um den zuständigen Gremien des Rates ein e aussagekräftige Informations- und Ent- 
scheidungsgrundlage zur Verfügung zu stellen.  
 
II. Kosten und Finanzierung: 
 
Die Vorlage wird auch über die mit der weiteren Prü fung und ggf. Umsetzung der Anregungen des 
Antrags verbundenen Ressourcenbedarfe Auskunft gebe n. Die Verwaltung macht bereits jetzt dar- 
auf aufmerksam, dass Konzeption, Zusammenstellung u nd Auswertung von Informationen, Ent- 
wicklung von Leitlinien und Handlungsempfehlungen s owie die Textanfertigung allein für den im 
Antrag vorgestellten Masterplan, bei einer angenomm enen Bearbeitungszeit von einem Jahr und 
einem hierfür zurzeit nicht verfügbaren Anteil von 0,5 Stellen, mit einem zusätzlichen Personal- 
und Sachaufwand von ca. 50.000 € verbunden sein wird.  
 
 
Begründung: 
 
1. Inhalt des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die G rünen/GAL A-R/0053/2012 
Mit dem Antrag „Masterplan Quartier“: Versorgungssicherheit für Menschen mit Pflege- und Unter- 
stützungsbedarf sichern – Infrastruktur zukunftsgerecht weiterentwickeln; regt die Fraktion Bündnis 
90/Die Grünen/GAL an, einen ressortübergreifenden P rojektplan zu entwickeln, der ein selbstbe- 
stimmtes Wohnen und Leben sowie eine gesicherte Pfl ege und Unterstützung im Quartier als 
selbst gewählten Lebensmittelpunkt ermöglicht. In d iesem Zusammenhang empfiehlt der Antrag, 
die UN-Behindertenrechtskonvention – die die Selbst bestimmung über die Wohnform und den 
 
Vorlagen-Nr.:  
 
V/0128/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Schulze auf´m Hofe 
Ruf: 
492 50 25 
E-Mail: 
SchulzeaufmHofe@stadt-
muenster.de  
Datum: 
27.02.2013 
Öffentliche Beschluss vorlage

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V/0128/2013 
Wohnort einfordert – als verbindliche Zielvorgabe i m Masterplan zu verankern. Ausgehend von 
den individuellen Wünschen und Bedarfen, sollen die  Personen- und nicht die Organisationszent- 
rierung für die weitere Entwicklung ausschlaggebend  sein. Für einen Verbleib im Quartier sind die 
Sicherung der notwendigen Nahversorgung sowie die n iedrigschwellige und zugängliche soziale 
Infrastrukturversorgung wesentliche Voraussetzungen . Dafür sollen sich Eingliederungs- und Pfle- 
geinfrastruktur den Bedürfnissen der Menschen nach Versorgungssicherheit im Stadtteil anpas- 
sen.  
 
Der Antrag regt ferner an, eine aufgabenfeldübergre ifende Sozial- und Quartiersplanung aufzu- 
bauen und dabei die schon existierenden stadtteilor ientierten Handlungsansätze zu berücksichti- 
gen und einzubeziehen. Zur Entwicklung und zum Ausb au neuer Wohn- und Unterstützungsfor- 
men verweist der Antrag auf bereits existierende gu te Beispiele örtlicher Quartierskonzepte mit 
Beteiligungs- und Mitgestaltungsformen. Als gute Be ispiele werden die bestehenden Quartiers- 
stützpunkte in den Stadtteilen Schlachthof und Giev enbeck im Zusammenspiel von Wohnungswirt- 
schaft und ambulanten Diensten, die ehrenamtlich un d nachbarschaftlich organisierte Unterstüt- 
zung wie z.B. „Von Mensch zu Mensch“ mit den Initia tiven der Kirchengemeinden, die stadtteilori- 
entierte soziale Arbeit der Verbände der Wohlfahrts pflege die Einzelfallberatung und –
unterstützung sowie die damit verbundene Netzwerkar beit mit der Kommunalen Seniorenvertre- 
tung Münster, den Einrichtungen der Behindertenhilfe im Stadtteil sowie der Verwaltung, genannt. 
 
Ein wesentliches Antragsanliegen ist darüber hinaus , die Neuausrichtung bestehender pflegeri- 
scher Infrastrukturangebote voranzutreiben und, bei  Vermeidung eines Ausbaues großer stationä- 
rer Wohn- und Pflegeeinrichtungen, kleinförmige in das Quartier integrierte Wohn- und Pflegear- 
rangements zu entwickeln. Ziel ist ebenso eine gene rationengerechte integrative Stadtentwicklung 
von Menschen unterschiedlicher Herkunft.  
 
 
2. Bestehender Aufgabenkontext 
Mit der Verabschiedung des Pflegeneuausrichtungsges etzes hat die Bundesregierung einen ers- 
ten Schritt zum Perspektivwechsel, also zur Stärkung kleinförmiger und quartiersorientierter Wohn- 
und Pflegearrangements unternommen. Im Rahmen der N ovellierung des Wohn- und Teilhabege- 
setzes NRW sowie des Landespflegegesetzes NW ist ei ne weitere Stärkung des Wohnens mit 
Versorgungssicherheit in den Stadtteilen zu erwarten. 
 
Die Beschlüsse des Rates vom 19.10.2011 zur Vorlage  V/0525/2011 (Münster auf dem Weg zur 
Inklusion – Konzept zur Umsetzung der UN-Behinderte nrechtskonvention/Verfahren zur Erstellung 
eines Aktionsplanes) und vom 19.11.2012 zur Vorlage  V/0405/2012 (Maßnahmenprogramm zur 
Förderung von Teilhabe im Alter und zur Vermeidung von Altersarmut) sowie das in Arbeit befindli- 
che Handlungskonzept Wohnen, das die Handlungserfor dernisse und Strategien zu qualitativen 
und quantitativen lokalen Angebots- und Nachfragest rukturen mit ihren Versorgungserfordernissen 
insbesondere für Senioren und Menschen mit Behinder ungen aufgreifen wird, gehen in die identi- 
sche Zielrichtung.  
 
Weitere Projektierungen wie z.B. die „Sozialraumori entierte Planung von Hilfe- und Unterstüt- 
zungsarrangements für Menschen mit und ohne lebensb egleitende Behinderung im Alter“ (So- 
PHiA) werden im Projekt der Katholischen Hochschule  NRW Abteilung Münster, mit den Koopera- 
tionspartnern Landschaftsverband Westfalen-Lippe (L WL), Kreis Steinfurt und Stadt Münster, die 
inklusive kommunale Sozialplanung im Querschnitt zu r kommunalen Daseinsvorsorge, Altenhilfe, 
Gesundheitswesen und ebenso zu Fragen einer demogra phiegerechten Stadt- und Verkehrspla- 
nung dargestellt und untersucht. Diese Schnittstell en sind theoretisch bisher weitgehend unbear- 
beitet und führen in der Praxis immer wieder zu Sch nittstellenproblemen und oftmals nicht notwen- 
digen Abgrenzungsdiskussionen. Das vom 01.10.2012 g estartete und bis zum 30.04.2015 vorge- 
sehene Projekt, wird vom Bundesministerium für Bild ung und Forschung im Rahmen der Förderli- 
nie „SILQUA-FH“ gefördert.

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Wesentliches Grundanliegen des Antrages ist nicht d ie Konzipierung neuer sondern die Verfeine- 
rung, die Konkretisierung und die Vernetzung besteh ender Angebote der örtlichen Unterstützungs- 
systeme. Dazu zählt die wohnbezogene Eingliederungs hilfe des LWL als zuständiger überörtlicher 
Sozialhilfeträger ebenso wie die Wohn- und Pflegear rangements für alte und pflegebedürftige 
Menschen. Die in diesem Zusammenhang sehr detaillie rt dargestellte sozialpolitische und sozial- 
rechtliche Neuorientierung umfasst ebenso die berei ts beschriebenen Novellierungen von Landes- 
und Bundesgesetzen, die Aktionspläne und die damit verbundenen Fördermöglichkeiten.  
 
 
3. Weiteres Verfahren 
Die Einzelanliegen des Ratsantrages A-R/0053/2012 w ird die Verwaltung in einer gesonderten 
Vorlage im 2. Halbjahr 2013 darstellen und mit Blic k auf ihre Umsetzungsmöglichkeiten erörtern, 
um auf dieser Grundlage Empfehlungen zur weiteren S chrittfolge, ggf. auch im Rahmen eines Pro- 
jektplans, zu formulieren. Über mögliche Ressourcen bedarfe, die die weitere Umsetzung der dort 
vorgestellten Empfehlungen erzeugen, wird die Vorlage ebenfalls informieren. 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
Anlagen: Antrag an den Rat Nr. A-R/0053/2012: „Masterplan Quartier“: Versorgungssicher- 
           heit für Menschen mit Pflege- und Unters tützungsbedarf sichern – Infrastruktur zu- 
kunftsgerecht weiterentwickeln!“

Anlage 1b

1153 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0053/2012  
 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
im Rat der Stadt Münster 
 
Münster, 18.11.2012  
Ratsantrag 
 
 
 
 
 
 
 
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Beratungsverlauf (8)

20.11.2013 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 10 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
21.11.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.11.2013 Kommunale Seniorenvertretung
TOP 2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
26.11.2013 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 6 Bericht

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
28.11.2013 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung
TOP 7 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.12.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 6.6 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
11.12.2013 Hauptausschuss
TOP 32 Bericht Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
11.12.2013 Rat
TOP 39 Bericht Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0835/2013
Typ
Vorlagen
Datum
04.11.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37