V/0622/2010
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im 1. Halbjahr 2010
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Anlage 1
3073 Zeichen
Verzeichnis der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen nach § 83 GO NW für das 1. Halbjahr 2010 Datum der Be- willigung Art der Bereitstellung = über- /außerplanmäßig (1. Zeile lfd. Nr.) Begründung Deckung = Mehrertrag/-einzahlung, Minderaufwand/-auszahlung (2. Zeile lfd. Nr.) Nr. Bezeichnung Nr. Bezeichnung 1 01.06.2010 überplanmäßige Aufwendungen 0111 Immobilie nmanagement 23 Teilergebnisplan 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 5.000 Beschluss der BV Nord vom 20.04.2010, aus ihren frei verfügbaren Mitteln 5.000 € dem Amt 23 für die Melanchthonschule - Umbau des Computerraums- zur Verfügung zu stellen. Minderaufwand 0101 Bezirksvertretungen (frei verfügbare Mittel) 33 Teilergebnisplan 15 Transferaufwendungen 5.000 2 08.06.2010 überplanmäßige Auszahlung 0406 Stadtarchiv 47 Teilfinanzplan 0010 Beschaffungen 1.000 Durch unvorhersehbare Ausgaben (defekte Leinwand im Seminarraum) ist der Etat 2010 stark ausgeschöpft, so dass dieser üpl. Bedarf zur Beschaffung von Büchern entstanden ist. Minderaufwand 0406 Stadtarchiv 47 Teilergebnisplan 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 1.000 3 14.04.2010 überplanmäßige Auszahlung 0408 Geschichtso rt Villa ten Hompel VTH Teilfinanzplan 0100 Besch. für VTH 1.240 Beschaffung von kleinen Ausstellungsgegenständen für die Villa ten Hompel Minderaufwand 0408 Geschichtsort Villa ten Hompel VTH T eilergebnisplan 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 1.240 4 08.06.2010 überplanmäßige Aufwendungen 0602 Kinder- u nd Jugendarbeit 51 Teilergebnisplan 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 19.050 Erstattungen der Personalkosten (freie Dienstverträge) für die Durchführung diverser Angebote durch Amt 51 im Rahmen einer Übermittagbetreuung für Schülerinnen und Schüler des Immanuel- Kant-Gymnasiums und der Johannes- Gutenberg-Realschule in Hiltrup . Minderaufwand 0301 Leistungen für Schulen 40 Teilergebn isplan 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 19.050 5 18.05.2010 überplanmäßige Auszahlung 0602 Kinder- und Jugendarbeit 51 Teilfinanzplan 0100 Besch. für städtische Jugendeinrichtungen 1.600 Die BV West hat beschlossen, sich aus ihren frei verfügbaren Mitteln mit 50 % (= 1.600 €) an den Kosten für die Einzäunung der Fläche hinter dem Begegnungshaus "La Vie" zu beteiligen. Minderaufwand 0101 Bezirksvertretungen (frei verfügbare Mittel) 33 Teilergebnisplan 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 1.600 6 15.03.2010 überplanmäßige Auszahlung 1301 Grün- und F reiflächen 67 Teilfinanzplan 7400 Sanierung von Spielplätzen, Bezirk Südost 9.999 Anschaffung von Spielgeräten auf dem Spielplatz Am Hohen Ufer/Angelmodder Weg gem. Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Südost. Minderaufwand 0101 Bezirksvertretungen (frei verfügbare Mittel) 33 Teilergebnisplan 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 9.999 Summe Teilergebnispläne 24.050 Summe Teilfinanzpläne 13.839 Betrag (volle €) lfd. Nr. Teilplan (konsumtive MB = Teilergebnisplan; investive MB = Teilfinanzplan) Zeile / Maßnahme Amt Produktgruppe
Berichtsvorlage
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V/0622/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im 1. Halbjahr 2010 Beratungsfolge 28.09.2010 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Bericht 29.09.2010 Hauptausschuss Bericht 29.09.2010 Rat Bericht Bericht: Die Kämmerin hat die im beiliegenden Verzeichnis aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 83 Abs. 1 GO NW mit folgenden Summen genehmigt: 1. Teilergebnispläne 24.050 EUR 2. Teilfinanzpläne - ohne Auszahlungen nach § 83 (3) GO NW 13.839 EUR 3. Teilfinanzpläne - nur Auszahlungen nach § 83 (3) GO NW 0 EUR Unter Position 1. sind Mehraufwendungen der Teilergebnispläne in Höhe von 24.050 EUR ausgewiesen, die in voller Höhe durch Minderaufwendungen gedeckt werden. Unter Position 2. sind Mehrauszahlungen der Teilfinanzpläne in Höhe von 13.839 EUR ausgewiesen, die ebenfalls in voller Höhe durch Minderaufwendungen gedeckt werden. Vorlagen-Nr.: V/0622/2010 Auskunft erteilt: Herr Detering Ruf: 492 20 16 E-Mail: Detering@stadt-muenster.de Datum: 17.08.2010 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0622/2010 Hinweise zu den Deckungsmöglichkeiten: a) Mehraufwendungen / -auszahlungen in den Teilergebnisplänen (konsumtiv) Die Deckung erfolgt grundsätzlich durch Minderaufwendungen / -auszahlungen oder Mehrerträge / -einzahlungen im Amtsbudget des Bedarfsamtes oder ggf. in anderen Teilergebnisplänen. Dabei darf der Saldo aus den Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit nicht gemindert werden (§ 21 Abs.3 i.V.m. § 3 Abs.2 Nr.1 GemHVO), d. h. Mehraufwendungen, die mit Mehraus- zahlungen verbunden sind, müssen auch Minderauszahlungen oder Mehreinzahlungen in gleicher Höhe gegenüber stehen. Sind Mehraufwendungen unabweisbar und kann eine Deckung durch das Bedarfsamt nicht erbracht werden, muss die Deckung nach dem Grundsatz der Gesamtdeckung des § 20 GemHVO ggf. in der Produktgruppe eines anderen Amtes sicher gestellt werden. In der Praxis wird in diesen Ausnahmefällen z. B. auf Minderaufwendungen / -auszahlungen im Teiler- gebnisplan 1601 „Allgemeine Finanzwirtschaft“, Zeile 20 „Zinsen und sonstige Finanzaufwendun- gen“ zurückgegriffen, da aufgrund der zeitlich und betragsmäßig nicht exakt vorhersehbaren Kre- ditaufnahmen zur Liquiditätssicherung Spielräume bei der Veranschlagung entstehen können. b) Mehrauszahlungen in den Teilfinanzplänen (investiv) Die Deckung erfolgt grundsätzlich durch Minderauszahlungen oder Mehreinzahlungen für Investiti- onen im Amtsbudget des Bedarfsamtes oder ggf. in anderen Teilfinanzplänen. Darüber hinaus ist im Rahmen des § 20 Nr.3 GemHVO die Deckung durch „Zahlungsüberschüsse aus laufender Ver- waltungstätigkeit“, d.h. durch konsumtive Minderaufwendungen oder Mehrerträge, die mit entspr. Minderauszahlungen oder Mehreinzahlungen verbunden sind, in den Teilergebnisplänen möglich. Sind Mehrauszahlungen für Investitionen unabweisbar und kann eine Deckung durch das Bedarf- samt nicht erbracht werden, erfolgt auch hier die Deckung nach dem Grundsatz der Gesamtde- ckung. Minderauszahlungen, die als Deckung herangezogen werden können, ergeben sich z. B. im Teilfinanzplan 0111 „Immobilienmanagement“, Zeile 07 „Auszahlungen für den Erwerb von Grund- stücken und Gebäuden“, da der Abschluss von Grundstücksgeschäften aufgrund von Vertragsver- handlungen oft nicht genau terminiert bzw. in der Betragshöhe beziffert werden kann und sich so Minderauszahlungen ergeben können. Zur Begründung der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wird auf die im anliegenden Verzeichnis enthaltenen Erläuterungen verwiesen. Gem. § 83 Abs. 2 Satz 1 GO NW wird dieser Bericht hiermit zur Kenntnis gegeben. I.V. Bickeböller Stadtkämmerin
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Am Hohen Ufer
- Angelmodder Weg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0622/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 17.08.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37