Mandari Insight

V/0622/2010

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im 1. Halbjahr 2010

Vorlagen 17.08.2010

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 29.09.2010, TOP 27

Anlage 1

· application/pdf

Ansehen

Berichtsvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1

3073 Zeichen

Verzeichnis der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen nach § 83 GO NW für das 1. Halbjahr 2010 
Datum der Be- 
willigung 
Art der Bereitstellung  = über- 
/außerplanmäßig (1. Zeile lfd. Nr.) Begründung 
Deckung  = Mehrertrag/-einzahlung, 
Minderaufwand/-auszahlung (2. Zeile 
lfd. Nr.) Nr. Bezeichnung Nr. Bezeichnung 
1 01.06.2010 überplanmäßige Aufwendungen 0111 Immobilie nmanagement 23 Teilergebnisplan 13 Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen 5.000 
Beschluss der BV Nord vom 20.04.2010, 
aus ihren frei verfügbaren Mitteln 5.000 € 
dem Amt 23 für die Melanchthonschule - 
Umbau des Computerraums- zur 
Verfügung zu stellen. 
Minderaufwand 0101 Bezirksvertretungen (frei 
verfügbare Mittel) 33 Teilergebnisplan 15 Transferaufwendungen 5.000 
2 08.06.2010 überplanmäßige Auszahlung 0406 Stadtarchiv 47 Teilfinanzplan 0010 Beschaffungen 1.000 
Durch unvorhersehbare Ausgaben 
(defekte Leinwand im Seminarraum) ist 
der Etat 2010 stark ausgeschöpft, so dass 
dieser üpl. Bedarf zur Beschaffung von 
Büchern entstanden ist. 
Minderaufwand 0406 Stadtarchiv 47 Teilergebnisplan 16 Sonstige ordentliche 
Aufwendungen 1.000 
3 14.04.2010 überplanmäßige Auszahlung 0408 Geschichtso rt Villa ten Hompel VTH Teilfinanzplan 0100 Besch. für VTH 1.240 
Beschaffung von kleinen 
Ausstellungsgegenständen für die Villa 
ten Hompel 
Minderaufwand 0408 Geschichtsort Villa ten Hompel VTH T eilergebnisplan 16 Sonstige ordentliche 
Aufwendungen 1.240 
4 08.06.2010 überplanmäßige Aufwendungen 0602 Kinder- u nd Jugendarbeit 51 Teilergebnisplan 16 Sonstige ordentliche 
Aufwendungen 19.050 
Erstattungen der Personalkosten (freie 
Dienstverträge) für die Durchführung 
diverser Angebote durch Amt 51 im 
Rahmen einer Übermittagbetreuung für 
Schülerinnen und Schüler des Immanuel- 
Kant-Gymnasiums und der Johannes- 
Gutenberg-Realschule in Hiltrup . 
Minderaufwand 0301 Leistungen für Schulen 40 Teilergebn isplan 16 Sonstige ordentliche 
Aufwendungen 19.050 
5 18.05.2010 überplanmäßige Auszahlung 0602 Kinder- und  Jugendarbeit 51 Teilfinanzplan 0100 Besch. für städtische 
Jugendeinrichtungen 1.600 
Die BV West hat beschlossen, sich aus 
ihren frei verfügbaren Mitteln  mit 50 % (= 
1.600 €) an den Kosten für die 
Einzäunung der Fläche hinter dem 
Begegnungshaus "La Vie" zu beteiligen. 
Minderaufwand 0101 Bezirksvertretungen (frei 
verfügbare Mittel) 33 Teilergebnisplan 13 Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen 1.600 
6 15.03.2010 überplanmäßige Auszahlung 1301 Grün- und F reiflächen 67 Teilfinanzplan 7400 Sanierung von Spielplätzen, 
Bezirk Südost 9.999 
Anschaffung von Spielgeräten auf dem 
Spielplatz Am Hohen Ufer/Angelmodder 
Weg gem. Beschluss der 
Bezirksvertretung Münster-Südost. 
Minderaufwand 0101 Bezirksvertretungen (frei 
verfügbare Mittel) 33 Teilergebnisplan 16 Sonstige ordentliche 
Aufwendungen 9.999 
Summe Teilergebnispläne 24.050 
Summe Teilfinanzpläne 13.839 
 
Betrag 
(volle €) 
lfd. 
Nr. 
Teilplan              
(konsumtive MB = 
Teilergebnisplan; 
investive MB = 
Teilfinanzplan) 
Zeile / Maßnahme 
Amt 
Produktgruppe

Berichtsvorlage

3884 Zeichen

V/0622/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im 1. Halbjahr 2010 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
28.09.2010 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Bericht
29.09.2010 Hauptausschuss Bericht
29.09.2010 Rat Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Die Kämmerin hat die im beiliegenden Verzeichnis aufgeführten über- und außerplanmäßigen 
Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 83 Abs. 1 GO NW mit folgenden Summen genehmigt: 
 
 
1. Teilergebnispläne 24.050 EUR 
 
 
2. Teilfinanzpläne - ohne Auszahlungen nach § 83 (3) GO NW 13.839 EUR 
 
 
3. Teilfinanzpläne - nur Auszahlungen nach § 83 (3) GO NW 0 EUR 
 
 
Unter Position 1.
 sind Mehraufwendungen der Teilergebnispläne 
in Höhe von 24.050 EUR 
 
 
ausgewiesen, die in voller Höhe durch Minderaufwendungen gedeckt werden. 
 
 
 
Unter Position 2. sind Mehrauszahlungen der Teilfinanzpläne  
in Höhe von  13.839 EUR 
 
 
ausgewiesen, die ebenfalls in voller Höhe durch Minderaufwendungen gedeckt werden. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0622/2010 
Auskunft erteilt: 
Herr Detering 
Ruf: 
492 20 16 
E-Mail: 
Detering@stadt-muenster.de 
Datum: 
17.08.2010 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0622/2010 
 
Hinweise zu den Deckungsmöglichkeiten: 
 
a) Mehraufwendungen / -auszahlungen in den Teilergebnisplänen (konsumtiv) 
 
Die Deckung erfolgt grundsätzlich durch Minderaufwendungen / -auszahlungen oder Mehrerträge / 
-einzahlungen im Amtsbudget des Bedarfsamtes oder ggf. in anderen Teilergebnisplänen. Dabei 
darf der Saldo aus den Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit nicht gemindert 
werden (§ 21 Abs.3 i.V.m. § 3 Abs.2 Nr.1 GemHVO), d. h. Mehraufwendungen, die mit Mehraus-
zahlungen verbunden sind, müssen auch Minderauszahlungen oder Mehreinzahlungen in gleicher 
Höhe gegenüber stehen. Sind Mehraufwendungen unabweisbar und kann eine Deckung durch das 
Bedarfsamt nicht erbracht werden, muss die Deckung nach dem Grundsatz der Gesamtdeckung 
des § 20 GemHVO ggf. in der Produktgruppe eines anderen Amtes sicher gestellt werden. In der 
Praxis wird in diesen Ausnahmefällen z. B. auf Minderaufwendungen / -auszahlungen im Teiler-
gebnisplan 1601 „Allgemeine Finanzwirtschaft“, Zeile 20 „Zinsen und sonstige Finanzaufwendun-
gen“ zurückgegriffen, da aufgrund der zeitlich und betragsmäßig nicht exakt vorhersehbaren Kre-
ditaufnahmen zur Liquiditätssicherung Spielräume bei der Veranschlagung entstehen können. 
 
 
b) Mehrauszahlungen in den Teilfinanzplänen (investiv) 
 
Die Deckung erfolgt grundsätzlich durch Minderauszahlungen oder Mehreinzahlungen für Investiti-
onen im Amtsbudget des Bedarfsamtes oder ggf. in anderen Teilfinanzplänen. Darüber hinaus ist 
im Rahmen des § 20 Nr.3 GemHVO die Deckung durch „Zahlungsüberschüsse aus laufender Ver-
waltungstätigkeit“, d.h. durch konsumtive Minderaufwendungen oder Mehrerträge, die mit entspr. 
Minderauszahlungen oder Mehreinzahlungen verbunden sind, in den Teilergebnisplänen möglich. 
Sind Mehrauszahlungen für Investitionen unabweisbar und kann eine Deckung durch das Bedarf-
samt nicht erbracht werden, erfolgt auch hier die Deckung nach dem Grundsatz der Gesamtde-
ckung. Minderauszahlungen, die als Deckung herangezogen werden können, ergeben sich z. B. im 
Teilfinanzplan 0111 „Immobilienmanagement“, Zeile 07 „Auszahlungen für den Erwerb von Grund-
stücken und Gebäuden“, da der Abschluss von Grundstücksgeschäften aufgrund von Vertragsver-
handlungen oft nicht genau terminiert bzw. in der Betragshöhe beziffert werden kann und sich so 
Minderauszahlungen ergeben können. 
 
Zur Begründung der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wird auf die 
im anliegenden Verzeichnis enthaltenen Erläuterungen verwiesen. Gem. § 83 Abs. 2 Satz 1 GO 
NW wird dieser Bericht hiermit zur Kenntnis gegeben. 
 
I.V. 
 
 
 
 
Bickeböller 
Stadtkämmerin

Beratungsverlauf (3)

28.09.2010 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 4.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
29.09.2010 Hauptausschuss
TOP 24 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
29.09.2010 Rat
TOP 27 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Am Hohen Ufer
  • Angelmodder Weg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0622/2010
Typ
Vorlagen
Datum
17.08.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37