V/0662/2014
Dichtigkeitsprüfungen und Sanierungen von Gebäudeentwässerungsanlagen
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197-2014
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V/0197/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Immobilienmanagement Betrifft Dichtheitsprüfung an städtischen Grundstücksentwässerungsanlagen Beratungsfolge 28.08.2012 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 28.08.2012 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnun g Vorberatung 11.09.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen un d Liegenschaften Vorberatung 19.09.2012 Hauptausschuss Vorberatung 19.09.2012 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Verwaltu ng aufgrund der bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen erste Untersuchungen von Grundleitu ngen in Wasserschutzgebieten vorge- nommen hat. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, an allen städtis chen Liegenschaften die Grundleitungen und Hausanschlussleitungen auf Dichtigkeit zu überprüfe n, Sanierungskonzepte für undichte Lei- tungen zu erstellen und geeignete Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. 3. Für die Prüfung der Dichtigkeit an städtischen L iegenschaften wird ein jährliches Budget von 200.000 € für die Jahre 2012 bis 2016 vorgesehen. 4. Um die akuten Schäden entsprechend der festgeste llten Schadensklasse beseitigen zu kön- nen, wird für die Sanierung dieser Grundleitungen b is einschl. 2016 ein jährliches Budget in Höhe von 1.000.000 € bereitgestellt. Aus diesem Bud get sollen die Sanierungskosten der Ab- wasserleitungen nach erarbeiteten Sanierungskonzept en objektscharf beauftragt und abge- rechnet werden. Ab 2016 wird nach Abschluss aller P rüfungen ein Gesamtsanierungskonzept mit Kosten für die Schadensbehebung erarbeitet. 5. Zur Organisation und Koordination des Projektes werden befristet vom 01.07.2012 bis zum 31.12.2016 zusätzliche Mitarbeiter/-innen (Ingenieur/-in, technische/-r Zeichner/-in) im Umfang von 1,50 Vollzeitäquivalenten erforderlich. Vorlagen-Nr.: V/0197/2012 Auskunft erteilt: Herr Demes Ruf: 492-2471 E-Mail: DemesT@stadt-muenster.de Datum: 25.07.2012 Öffentliche Beschluss vorlage - 2 - V/0197/2012 II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush. - jahr Betrag € Bemerkungen Produkt- gruppe 0111 Immobilienmanage- ment Zeile 11 Personalaufwendun- gen 2012 2013 2014 2015 2016 44.610 89.220 89.220 89.220 89.220 Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienst- leistungen 2013 2014 2015 2016 200.000 200.000 200.000 200.000 Prüfung Prüfung Prüfung Prüfung Finanzplan (Auszahlungen aus Rückstellungen ) Nr. Bezeichnung Haus h. - jahr Betrag € Bemerku ngen Zeile 12 Auszahlungen für Sach- und Dienstleis- tungen 2012 2013 2014 2015 2016 1.000.000 1.000.000 1.000.000 1.000.000 1.000.000 Finanzierung über die Inanspruch- nahme von Rückstellungen Der zusätzliche finanzielle Aufwand für die Prüfung en von jährlich 200.000€ kann durch Einspa- rungen beim Energieaufwand gedeckt werden. Der vorgenannte Beschluss ergeht unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung des Rates zum HH- Plan 2013 ff. III. Personelle Auswirkungen: Für die Durchführung der oben genannten Maßnahmen w erden befristet 1,5 Stellen beim Amt 23 für die Dauer des Sanierungsprogramms bereitgestellt. Allgemeine Erläuterung: Hintergrund der Dichtheitsprüfung und Sanierung der Grundstücksentwässerungsanlagen ist die gesetzliche Verpflichtung gemäß Wasserhaushaltsgese tz § 61 und Landeswassergesetz § 61a (NRW). Die laut § 61 WHG Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl I S.2585, gültig ab 01. März 2010) und § 61a LWG Landeswassergesetz NRW vom 25. Juni 1995 durchzuführenden Dichtheitsprüfungen gelten für private Grundbesitzer und auch für die städtischen Immobilien. Die derzeitigen Überlegungen der Landesregierung zu r Änderung der Rechtsverordnung betreffen voraussichtlich nur Gebäude mit bis zu zwei Wohneinheiten und sind daher in diesem Zusammen- hang bisher nicht relevant. Sollten hier seitens de r Landesregierung entsprechende Veränderun- gen erfolgen, wird die Verwaltung hierzu im Rahmen einer Vorlage informieren, um den Beschluss dieser Vorlage anpassen zu können. In Entsprechung der gesetzlichen Vorgaben hat das Amt für Immobilienman agement in 2011 mit der Prüfung in Wasserschutzgebieten begonnen. Hierzu wurden 300.000 € bereitgestellt, um in die Thematik einzusteigen und erste Bewertungen vornehmen zu können. Die festgestellten Ergebnis- - 3 - V/0197/2012 se und Schadensbilder führen zu der Einschätzung, d ie entsprechenden Prüfungen und Sanierun- gen im Rahmen eines gezielten Projektes zur Prüfung und Sanierung der Grundleitungen zu bear- beiten. Aus den gemachten Erfahrungen dieses Projek tes wird zunächst eine Laufzeit von 5 Jah- ren bis Ende 2016 veranschlagt. Im Rahmen des Proje ktes werden sämtliche erforderlichen Prü- fungen durchgeführt sowie die auftretenden Schäden gemäß ihrer Schadensklasse, soweit mög- lich, bearbeitet. Nach Abschluss aller Prüfungen wi rd die Verwaltung in 2016/17 im Rahmen einer Vorlage eine Gesamtbilanz zu dem Thema der Grundlei tungsprüfung mit Benennung etwaiger weiterer Finanzbedarfe vorlegen. Zu 1 und 2. Aus den gesetzlichen Verpflichtungen gemäß Wasserha ushaltsgesetz § 61 und Landeswasserge- setz § 61a (NRW) ergibt sich die Erfordernis der Pr üfung und etwaigen Sanierung der Entwässe- rungsanlagen. Die laut § 61 WHG Wasserhaushaltsgese tz vom 31. Juli 2009 (BGBl I S.2585, gül- tig ab 01. März 2010) und § 61a LWG Landeswasserges etz NRW vom 25. Juni 1995 durchzufüh- renden Dichtheitsprüfungen gelten für private Grund besitzer und auch für die städtischen Immobi- lien. Die Prüfungen sind für alle städtischen Immobilien vorzunehmen und im Abstand von 20 Jahren zu wiederholen. Die durch die in 2011 durchgeführten Prüfungen in W asserschutzgebieten festgestellten Schäden sind in jedem Fall, gestaffelt nach Schadensklassen , im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen zu beheben. Die Unterlassung der Schadensbeseitigung erfüllt den Bestand einer Ordnungswidrigkeit bzw. einer Straftat gemäß § 324 StGB „…wenn Gewässe r verunreinigt oder dessen Eigenschaften nachteilig beeinflusst werden...“. Zu 3. und 4. Der genaue Umfang lässt sich jetzt für Münster noch nicht absehen. Erste eigene Erfahrungen und Erfahrungen anderer Kommunen, die bereits mit der D ichtheitsprüfung begonnen haben, zeigen eine Schadensquote von ca. 80% und dadurch einen zu sätzlichen finanziellen Jahresaufwand in Höhe mehrerer Millionen Euro für Prüfung und Sanierung der Abwasserleitungen. So hat die Stadt Paderborn (145.000 Einw.)einen Ansatz von insgesamt 12 Mio. € aus Rückstellungen, die Stadt Bonn (320.000 Einw.) 500.000€/a für Prüfungen vorge sehen, die Stadt Bielefeld (323.000 Einw.) bisher 500.000 € für Prüfungen und bei einer festgestellten Schadensquote von 70-80% einen Ge- samtsanierungsansatz von 40-70 Mio. €, die Stadt He rne (167.000 Einw.) geht von einem Sanie- rungsvolumen in Höhe von 13 Mio. € bis zum Jahr 202 5 aus. In der Stadt Essen (570.0000 Einw.) werden bereits seit 2010 Dichtigkeitsprüfungen vorg enommen und ein jährliches Budget von an- fänglich 3 Mio. €/a und dann 7 Mio €/a für Sanierun gen bereitgestellt. Alle Zahlen der genannten Kommunen wurden in 2011 abgefragt. Insbesondere aufgrund des im Schnitt recht hohen Al ters städtischer Immobilien wird voraussicht- lich erheblicher Sanierungsaufwand entstehen. Im HH Jahr 2011 wurde zunächst mit einem finan- ziellen Volumen von 300.000 € mit den Dichtheitsprü fungen in den Wasserschutzgebieten begon- nen, um dann nach ersten eigenen Erfahrungen das Ar beitsprogramm anzupassen. Hier zeigt sich, dass mit der Summe von 200.000 € jährlich bis 2016 voraussichtlich sämtliche Prüfungen fristgerecht durchgeführt werden können. Als bisheriges Ergebnis der Prüfungen waren nur wen ige Liegenschaften in Wasserschutzgebie- ten ohne Schaden. Der größte Teil der festgestellten Schäden erforder t kurzfristige Sanierungsmaßnahmen (Scha- denklasse A Frist 6 Monate). Hierzu sind kurzfristi g Sanierungskonzepte der Grundleitungen zu erstellen und Sanierungen durchzuführen. Um hier auf die den Schäden angemessene Weise rea- gieren zu können, wird die Summe von ca. 1.000.000 € jährlich bis 2016 für die Beauftragung ex- terner Ingenieurbüros, Erstellung der Sanierungskon zepte und bauliche Durchführung der Sanie- rungsmaßnahmen erforderlich sein. Mit diesen bereit gestellten Mitteln wird die gesamte erforderli- che Schadensbeseitigung jedoch noch nicht abschließend möglich sein. Erst nach Abschluss aller Prüfungen in 2016 wird die Erstellung einer Gesamtb ilanz inklusive der zeitlichen und finanziellen Auswirkungen aller notwendigen Maßnahmen ermittelt werden können. - 4 - V/0197/2012 Fördermittel: Das Land NRW fördert die Sanierung der Abwasserleit ungen auf kommunalen Liegenschaften gem. den „Richtlinien über die Gewährung von Zuwend ungen für eine “Ressourceneffiziente Ab- wasserbeseitigung NRW“ vom 01.01.2012 mit einem max imalen Zuschuss von 50 % als Projekt- förderung nach erstellten Sanierungskonzepten und K ostenschätzungen nach dem Eingang der Anträge („Windhundprinzip“). Um diese Fördermittel möglichst effizient nutzen zu können, ist eben- falls eine möglichst umgehende Finanzierung erforderlich. Ein Rechtsanspruch auf die Fördermittel besteht nicht. Mit den Maßnahmen darf erst nach Gen ehmigung der Förderanträge begonnen werden. Kosten für die Dichtigkeitsprüfungen, provi sorische Entwässerungen etc. werden nicht gefördert. Zu 5. Der Personalbedarf in Höhe von 1,5 Stellen wurde a uf Basis der Arbeitszeitauswertung im Rah- men der bisher durchgeführten Prüfungen ermittelt. Die derzeit hierfür eingesetzten Personalkapa- zitäten stehen ab 2013 nicht mehr zur Verfügung. De rzeit kann die Aufgabe durch überplanmäßig im Amt 23 beschäftigte Mitarbeiter kompensiert wer den. In 2013 wird jedoch ein Ingenieur der Versorgungstechnik die Altersteilzeit antreten. Der bislang überplanmäßig eingesetzte Mitarbeiter wird dann dauerhaft im Bereich der technischen Betr euung der Grundschulen und Kinder- /Jugendeinrichtungen eingesetzt werden müssen und s teht für Sonderaufgaben nicht mehr zur Verfügung. Die mit der Umsetzung der Arbeitsaufgabe beauftragte TGA-Zeichnerin verfügt auch derzeit nur über einen befristeten Vertrag, der zum Beginn 2013 mit den entsprechenden Arbeits- zeitanteilen von 19,5 Stunden ausläuft. Insgesamt ist in der verantwortlichen Fachstelle ein sehr großer Arbeitsanfall in den nächsten Jah- ren allein durch die Umsetzung der im November 2011 in Kraft getretenen Trinkwasserverordnung festzustellen. Durch vorhandenes Personal können di e entsprechenden neuen zusätzlichen Auf- gaben keinesfalls erledigt werden. Es ist vorgesehen, lediglich die Organisation und Koordination der Dichtigkeitsprüfungen, erforder- liche Sofortmaßnahmen und kleinere Maßnahmen sowie die Koordination der externen Ingenieur- büros durch Personal im Amt für Immobilienmanagement, das die übergeordnete Eigentümer- und Bauherrenfunktion wahrnimmt, abzudecken. Die Durchf ührung von Sofortmaßnahmen erfordern ein hohes Maß an Ortskenntnis und eine schnelle Reaktion und sind daher für die Vergabe an Drit- te ebenso ungeeignet wie die Bauherrenaufgabe. Größere Sanierungsmaßnahmen sowie die Erstellung de r Sanierungskonzepte wie auch die Pla- nung und Bauleitung der Sanierungsmaßnahmen sollen durch externe Ingenieurbüros ausgeführt werden. Die Durchführung der Prüfungen und Betreuun g externer Planungsbüros wird entspre- chend vom Amt für Immobilienmanagement betreut. Der Personalbedarf während der Laufzeit der Prüfung und Sanierung liegt aufgrund der Vielzahl und Komplexität der unterschiedlichen Maßnahmen hier bei einer Ingenieurstelle. Im Bereich der Grundlagenvorbereitung für die Prüfu ng und Plan- bzw. Datenerstellung, Übernah- me und Archivierung liegt der Bedarf bei einer 0,5 Zeichenstelle. Diese Arbeiten sind auf Grund der spezifischen Anforderungen (Kenntnisse der verw endeten CAD-Software, des vorhandenen Planarchiv im Stadthaus 3 usw.) nicht von Dritten wirtschaftlich zu erbringen. Der entsprechende Arbeitsaufwand begründet sich durch die genaue Aufnahme des Bestandes an Grundleitungen inkl. Lage, Verlauf, Gefälle, Dimens ion und Zustand der Leitungen. Daher werden den prüfenden Firmen CAD Pläne zur Eintragung der vorhandenen Entwässerungsleitungen zur Verfügung gestellt. Weitere Aufgaben sind hierfür vorbereitende Arbeiten wie das Sichten und Prü- fen der Pläne aus dem CAD Bereich und Konvertierung der CAD Daten. Der überwiegende Teil der Pläne liegt jedoch nicht elektronisch vor, und muss aus dem Planarchiv herausgesucht und von einem externen Architekturbüro digitalisiert werden. Die vom Prüfer der Entwässerungsleitungen erstellte n Revisionen müssen ebenfalls wieder zur Archivierung und weiteren Nutzung in das vorhandene CAD System konvertiert, Prüfprotokolle eingescannt und in das digitale Archiv eingepflegt werden. - 5 - V/0197/2012 I. V. Gez. Reinkemeier Stadtkämmerer
Beschlussvorlage
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V/0662/2014 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Immobilienmanagement Betrifft Dichtigkeitsprüfungen und Sanierungen von Gebäudeentwässerungsanlagen Beratungsfolge 19.11.2014 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 25.11.2014 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement Vorberatung 27.11.2014 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government Vorberatung 03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 10.12.2014 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Verwaltung wird beauftragt die weiteren Dichtigkeitsprüfungen und Sanierungen von Ge- bäudeentwässerungen, wie unter Punkt „III Konzept zur weiteren Vorgehensweise“ b e- schrieben, durchzuführen. 2. Neben der bereits im Stellenplanentwurf 2015 vorgeschlagenen 1,00 Stelle für eine/ -n Ingeni- eur/-in wird zusätzlich und ebenfalls befristet bis zum 31.12.2017 0,50 Stelle EGr. 6 für eine/-n technische/-n Zeichner/-in im Teilergebnisplan 0111 bereitgestellt. 3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für eine Durchführung der Dichtigkeitsprüfungen wie u nter Punkt „III Konzept zur weiteren Vorgehensweise“ beschrieben, lediglich 50.000€ jährlich von dem ursprünglich hierfür zur Verfügung gestellten Budget von 200.000€ jährlich benötigt we r- den. Vorlagen-Nr.: V/0662/2014 Auskunft erteilt: Herr Demes Ruf: 492-2471 E-Mail: DemesT@stadt-muenster.de Datum: 17.11.2014 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0662/2014 II. Finanzielle Auswirkungen Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkun- gen Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement 2015 Zeile 11 Personalaufwendungen 2015 2016 2017 25.260 25.260 25.260 Die Personalaufwendungen für die 1,0 Stelle Ingenieur/-in E11 sind im Haushaltsplan-Entwurf 2015 bereits veranschlagt. Die Personalaufwendungen für die 0,5 Stelle Zeichner/-in in Höhe von 25.620€ sind über Veränderungsblätter in den Haushaltsplan-Entwurf 2015 aufzunehmen. Die Einsparungen bei den Sachaufwendungen für die Dichtigkeitsprüfungen in Höhe von jährlich 150.000€ sind ebenfalls über Veränderungsblätter in den Haushaltsplan-Entwurf 2015 aufzuneh- men. III. Erläuterungen zur Sachentscheidung Zu Punkt 1 - Bericht zu Sachentscheidung Mit Vorlage V/0197/2012 wurde die Verwaltung beauftragt an allen städtischen Gebäuden die Grundleitungen und Hausanschlussleitungen auf Dichtigkeit zu prüfen, Sanierungskonzepte für undichte Leitungen zu erstellen und geeignete Sanierungsverfahren durchzuführen. Weiterhin wurde die Verwaltung beauftragt bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen die Politik entspr e- chend zu informieren. Geänderte Gesetzeslage Basis der Entscheidung zur V/0197/2012 war der § 61a der Landeswasserordnung NRW. Di eser wurde vom Land NRW im März 2013 im Zuge der Änderung des Landeswassergesetzes aufg e- hoben. Selbstüberwachungsverordnung An Stelle des Paragraphen 61a wurde eine Rechtsverordnung zur Regelung der zukünftigen Vo r- gehensweise erlassen. Seit dem 17. Oktober 2013 regelt die Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen -Selbstüberwachungsverordnung Abwasser -SüwVO Abw in Teil 2 die Selbstüberwachung privater Abwasserleitungen. Die Selbstüberwachungsverordnung Abwasser enthält Fristen zur Prüfung von Abwasseranlagen. In Wasserschutzgebieten müssen die geltenden erstmaligen Prüffristen bis zum 31.12.2015 für die Erstprüfung von Abwasserleitungen, die vor 1965 (häusliche Abwässer) bzw. vor 1990 (industrielle und gewerbliche Abwässer) errichtet wurden beibehalten werden. Alle anderen Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten sind bis zum 31.12.2020 zu prüfen. Außerhalb von Wasserschutzgebieten orientieren sich die Prüffristen am Gefährdungspotential von industriellen/gewerblichen Abwasseranlagen und sind bis spätesten 31.12.2020 vorzunehmen. Für andere private Abwasserleitungen außerhalb von Wasserschutzgebieten entfallen die bisher lan- desrechtlich gesetzten Fristen. - 3 - V/0662/2014 Die Inhalte dieser Rechtsverordnung gelten auch für die Gebäude der Stadt Münster. Die Stadt Münster hat keine Gebäude in Wasserschutzzone 1, 33 Gebäude/Bauwerke in Wasse r- schutzzone 2 und 110 Gebäude/Bauwerke in Wasserschutzzone 3. Von den städtischen Gebäu- den in Wasserschutzgebieten wurden bereits alle in Nutzung befindlichen Gebäude überprüft und bis auf ein Gebäude besteht bei allen geprüften Gebäuden Sanierungsbedarf. Nicht überprüft wur- den bisher Gebäudeentwässerungsanlagen (GEA) von Gebäuden in Wasserschutzgebieten, die zum Verkauf oder Abriss vorgesehen sind. Sanierung Es besteht für undichte Entwässerungsanlagen die Pflicht zur Sanierung. Zurzeit werden von meh- reren gee igneten Ingenieur büros Sanierungskonzepte einschließlich Kostenschätzungen e rstellt. Sobald diese vorliegen, werden Fördermittelanträge bei der N RW.Bank auf Zuschussförderung (bis zu max. 50% Zuschuss) gestellt und nach Entscheidung über die Fördermittel die weiteren Sanierungsplanungen und Sanierungen beauftragt und durchgeführt. Die bereits jetzt bekannten Mängel sollen bis Ende 2016 durch Sanierungsmaßnahmen behoben werden , um den rechtlichen Erfordernissen zu entsprechen. Die Sanierungsmaßnahmen sind zunächst bis Ende 2016 vera n- schlagt. Im Rahmen des Projektes werden sämtliche erforderlichen Prüfungen durchgeführt sowie die au ftretenden Schäden gemäß ihrer Schadensklass e weiter bearbeitet. Nach Abschluss aller Prüfungen wird die Verwaltung in 2016/17 im Rahmen einer Vorlage eine Gesamtbilanz zu dem Thema Grundleitungsprüfung mit Benennung etwaiger weiterer Finanzbedarfe vorlegen. II. Sachstand Bereits umgesetzt: Bisher wurden Sanierungen von Gebäudeentwässerungsanlagen an folgenden Liegenschaften im Rahmen von Gesamtsanierungsmaßnahmen vorgenommen: Zweifachsporthalle Schulzentrum Wolbeck (Schmutzwasser und Niederschlagswasser) Dreifachturnhalle Schulzentrum Hiltrup Kindergarten Wielerort Geistschule in Teilbereichen Standesamt Hörsterstraße Dreifachsporthalle Schulzentrum Hiltrup In Durchführung: Derzeit in Durchführung und fast abgeschlossen sind die Sanierungsarbeiten an den nachfolgend aufgeführten Liegenschaften: Hallenbad Hiltrup Karl Wagenfeld Schule In Ausführungsplanung: Uppenbergschule Erstellung von Sanierungskonzepten Für die nachfolgend aufgeführten Liegenschaften werden zurzeit Sanierungskonzepte von Ingeni- eurbüros der Fachrichtung Siedlungswasserwirtschaft erarbeitet und Sanierungskosten ermittelt.: Johannesschule Hiltrup Paul Gerhard Schule Hiltrup Clemensschule, Hiltrup Geschwister Scholl Schulzentrum Kinderhaus Waldschule Kinderhaus - 4 - V/0662/2014 Für die drei Schulen in Hiltrup ist das Sanierungskonzept erstellt und der Antrag auf Zuschussför- derung in Arbeit. III. Konzept zur weiteren Vorgehensweise 1. Sanierung der bis jetzt bekannten Schäden in den Wasserschutzgebieten möglichst bis En- de 2016 2. Prüfung der GEA mit „Gefährdungspotential“ (Abscheideanlage z.B. an Tankstellen etc.) 3. Prüfung und Sanierung von GEA mit Problemen (häufige Verstopfungen etc. der GEA) 4. Grundsätzliche Überprüfung bei Bau- und Modernisierungsmaßnahmen im Bestand. 5. Eine generelle Prüfung aller städtischen Liegenschaften erfolgt nicht. Zu Punkt 2 - Bereitstellung von befristeten Stellen Mit der Vorlage V/0197/2012 wurde die Personalausstattung, eine befristete Ingenieurstelle und eine halbe ebenfalls befristete Zeichnerstelle im Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung vom 29.11.2012 befürwortet, jedoch in der Ratssitzung am 12.12.2012 „wie im AUB beraten“ und somit ohne die notwendige personelle Unterstützung beschlossen. Durch das fehlende Personal erge- ben sich zeitliche Verzögerungen im Projekt. Die Betreuung der erforderlichen Prüfungen und Sanierungsmaßnahmen in Wasserschutzgebieten wird mindestens bis Ende 2017 erforderlich sein. Aus Sicht der Verwaltung ist eine befristete Besetzung einer Ingenieurstelle und einer halben Zeichnerstelle, wie bereits mit Vorlage V/0197/2012 beantragt , zwingend erforderlich, um die fest- gestellten Mängel an den Gebäudeentwässerungsanlagen in Wasserschutzgebieten im genannten Zeithorizont 2016/2017 zu beseitigen. Im Verwaltungsentwurf des Stellenplans für das Jahr 2015 ist die Ingenieurstelle E11 bereits enthalten, die außerdem benötigte halbe Zeic hnerstelle E06 soll entsprechend der Vorlage aus 2012 ebenfalls bereitgestellt werden. In Vertretung gez. Reinkemeier Stadtkämmerer Anlage Vorlage V/0197/2012
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Hörsterstraße
- Wielerort
- Kinderhaus 4v
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Details
- Aktenzeichen
- V/0662/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.09.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37