V/0422/2024
Errichtung der 4-zügigen Grundschule "Städtische Grundschule York" im Sinne des § 81 Absatz 2 SchulG
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Anlage1_Personalaufwand
32 Zeichen
Anlage 1 zur Vorlage V/0422/2024
Anlage A
2786 Zeichen
Anlage A zur V/0422/2024 Kurzüberblick Mit dieser Vorlage schlägt die Verwaltung die Gründung der 4-zügigen Gemeinschaftsgrundschu- le „Grundschule York, Städtische Gemeinschaftsgrundschule“ im Stadtteil Gremmendorf-West zum Schuljahr 2025/26 vor. Grundlage dieses Beschlusses sind die vom Rat beschlossenen Ent- scheidungen zur Folgenutzung der Konversionsfläche York sowie die auf Basis der Vorlage V/0694/2019/1 gefassten Beschlüsse. Darüber hinaus wird eine konkretisierte Entscheidung über die erforderlichen Personalressourcen vorgeschlagen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, For- schungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt. Das Ziel aus dem Haushaltsplan zur Produktgruppe 0301 - Leistungen für Schulen - lautet: „Das Amt für Schule und Weiterbildung stellt für die städtischen Schulen den erforderlichen Schulraum, einschließlich der notwendigen Ausstattung und das ergänzende kommunale Perso- nal zur Verfügung. Hierdurch sollen die Schulen in die Lage versetzt werden, einen den Lehrplänen entsprechenden, qualitativ guten, die besonderen Rahmenbedingungen und Bedarfe berücksichtigenden Unterricht anzubieten und flankierende Angebote zu ermöglichen. Das Teilziel lautet Gründung einer weiteren städtischen Grundschule. Zielerreichung: Nach heutigem Stand ist eine Realisierung zum Schuljahr 2025/26 vorgesehen. Finanzierung Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2024 enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein X teilw. Die Finanzierung der investiven Auszahlungen ist gesichert. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Gem. § 79 SchulG NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für den ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unter- halten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Der Neubau der 4-zügigen Grundschule York sowie der Neubau einer Zweifachsporthalle werden barrierefrei geplant und errichtet. Die Gebäudeleitlinien der Stadt Münster finden Anwendung und die Ratsbeschlüsse zum Bau und zum Betrieb von Photovoltaikanlagen sowie Dachbegrünungen werden umgesetzt.
Beschlussvorlage
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V/0422/2024
V/0422/2024
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Errichtung der 4-zügigen Grundschule "Städtische Grundschule York" im Sinne des § 81 Absatz 2
SchulG
Beratungsfolge
27.08.2024 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
27.08.2024 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung
03.09.2024 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit
und Ordnung
Vorberatung
10.09.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung
11.09.2024 Hauptausschuss Vorberatung
11.09.2024 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat bestätigt den auf der Grundlage der Vorlage V/0694/2019/1 Ziffer 1 gefassten Be-
schluss, eine städtische Grundschule auf der Konversionsfläche York, Essexweg 2, mit einer
Aufnahmekapazität von 4 Eingangsklassen zu errichten. Die Schule wird zum Schuljahr
2025/26 ihren Betrieb aufnehmen, wenn die Genehmigung der Bezirksregierung dazu erteilt
wird.
2. Der Rat beschließt, dass die neue Grundschule aufgrund des Abstimmungsergebnisses des
Bestimmungsverfahrens als Gemeinschaftsgrundschule geführt werden soll.
3. Der mit der Vorlage V/0694/2019/1 Ziffer 5 beschlossene vorläufige Name wird um die Be-
zeichnung der Schulart ergänzt (vgl. § 6 Abs. 6 S. 3 Schulgesetz NRW - SchulG). Er lautet bis
zur endgültigen Namensgebung durch einen Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Südost
unter Beteiligung der Schulkonferenz „Grundschule York, Städtische Gemeinschaftsgrund-
schule“.
4. Der Rat befürwortet, die auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 11.12.2019 zur Vorlage
V/0694/2019/1 für den geordneten Schulbetrieb erforderlichen Personalressourcen im konkre-
Amt für Schule und
Weiterbildung
13.08.2024
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Meyering
Telefon: 492-4056
Meyering@stadt-
muenster.de
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tisierten Umfang von 0,9 VZÄ für das Sekretariat (E06) und in Höhe von 1,04 VZÄ für Schul-
hausmeisterdienste (E06) in die Stellenplanberatungen 2025 aufzunehmen.
Zur Unterstützung des Schulaufbaus wird ab dem Schuljahr 2025/2026 eine 0,50 Stelle
Schulsozialarbeit, angesiedelt bei einem freien Träger, durch die Stadt Münster für die Dauer
von 4 Schuljahren sachmittelfinanziert.
Ebenso sind für die Stellenplanberatungen 2025 1,0 VZÄ für Hilfskräfte (E03), sowie aufgrund
des kumulierten Stellenaufwuchses seit 2019, 0,5 VZÄ für die Personalsachbearbeitung
Schulhausmeister/Abenddienste (A11) und 0,5 VZÄ für die Personalsachbearbeitung Schul-
sekretariate/hauswirtschaftliche Kräfte (E09a) aufzunehmen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen
Zeile 11 Personalaufwendungen 2025 199.818 Folgeaufwand
Zeile 11 Personalaufwendungen 2026 ff. 255.347 Folgeaufwand
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und
Dienstleistungen
2025 17.850 Folgeaufwand
Schulsozialarbeit
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und
Dienstleistungen
2026 42.420 Folgeaufwand
Schulsozialarbeit
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und
Dienstleistungen
2027 43.220 Folgeaufwand
Schulsozialarbeit
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und
Dienstleistungen
2028 44.030 Folgeaufwand
Schulsozialarbeit
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und
Dienstleistungen
2029 26.170 Folgeaufwand
Schulsozialarbeit
Die Folgelastenberechnung Personalaufwendungen (Anlage 1) wird zur Kenntnis genommen.
Die zur Finanzierung erforderlichen Personal- und Sachaufwendungen sind im Haushaltsplan 2024
nicht berücksichtigt.
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Begründung:
Zu 1. Errichtungsbeschluss
Über die Errichtung einer Grundschule beschließt gemäß § 81 Abs. 2 S. 1 SchulG der Schulträger
nach Maßgabe der Schulentwicklungsplanung. Der Beschluss ist schriftlich festzulegen und auf der
Grundlage der Schulentwicklungsplanung zu begründen. Er bedarf der Genehmigung durch die obere
Schulaufsichtsbehörde (§ 81 Abs. 2 S. 3 i. V. m. Abs. 3 S. 1 SchulG).
Der Rat der Stadt Münster hat bereits auf der Grundlage der Vorlage V/0694/2019/1 die Errichtung
der neuen Grundschule beschlossen. Zum damaligen Zeitpunkt wurde noch davon ausgegangen,
dass die neue Schule ihren Betrieb zum Schuljahr 2024/25 aufnehmen kann. Mit der Vorlage
V/0696/2022 hat der Rat die Verschiebung der Inbetriebnahme zur Kenntnis genommen und als Inte-
rimslösung die einmalige Bildung einer 5. Eingangsklasse zum Schuljahr 2024/25 an der Idaschule
beschlossen.
Grundschulen müssen bei der Errichtung mindestens zwei Parallelklassen mit jeweils 25 Schülerin-
nen und Schülern pro Jahrgang haben. Diese Mindestgröße muss im Rahmen des Genehmigungs-
verfahrens für mindestens fünf Jahre gesichert sein (§ 82 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 S. 1 SchulG).
Der Ratsbeschluss über die Errichtung einer Schule muss auf der Grundlage der Schulentwicklungs-
planung für die ersten fünf Jahre nach Errichtung gefasst werden. Die Vorlage V/0694/2019 sowie die
Ergänzungsvorlage dazu enthielten zwar Angaben zum erwarteten Bedarf, diese waren allerdings
nicht konkret genug, um als Grundlage der Schulentwicklungsplanung gewertet werden zu können.
Die weiteren auf der Grundlage der Vorlage V/0694/2019/1 gefassten Beschlüsse (6. Offener Ganz-
tag, 7. Gemeinsames Lernen, 8. Personalressourcen tlw., 9. Beantragung der Genehmigung und 10.
Änderung des Allgemeinen Rahmens nach Genehmigung durch die Bezirksregierung) behalten ihre
Gültigkeit.
Der zusätzliche Grundschulbedarf im Stadtteil Gremmendorf-West wird erwartet aufgrund der Errich-
tung von insgesamt rund 1.800 Wohneinheiten auf der Konversionsfläche York. In Gremmendorf-Ost
soll ab den 2030er Jahren die Fläche Südlich Angelmodder Weg mit 160 bis 180 Wohneinheiten ent-
wickelt werden.
Darüber hinaus werden im Stadtteil Angelmodde auf der ehemaligen Westfalen-Fläche rund 430, auf
der Fläche Südlich Hiltruper Straße bis zu 280 und auf der Fläche Westlich Am Sandbach ca. 20
neue Wohneinheiten errichtet.
Außerdem befinden sich in Gremmendorf-West das Stadtquartier Theodor-Scheiwe-Straße, welches
bis zu ca. 1.300 neue Wohneinheiten umfassen soll sowiedie Umnutzung des Gasometers, der etwa
120 Wohneinheiten aufnehmen soll. In diesen beiden Fällen wird allerdings dav on ausgegangen,
dass sich die Eltern eher in Richtung Overbergschule und Bodelschwinghschule orientieren. Es ist
jedoch nicht auszuschließen, dass Eltern aus diesem Bereich ihre Kinder an einer Schule in Grem-
mendorf anmelden.
Die aktuelle Kleinräumige Bevölkerungsprognose (KBP) berücksichtigt diese geplante Bautätigkeit mit
Ausnahme der Flächen Südlich Angelmodder Weg und am Gasometer. Auf der Basis dieser Ergeb-
nisse wurde die Schüler*innenprognose aktualisiert.
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Im Bereich Gremmendorf / Angelmodde bestehen aktuell folgende Grundschulen:
Gremmendorf-West
- Geplant: Städtische Grundschule York, 4 Eingangsklassen
Gremmendorf-Ost
- Idaschule, katholisch, 4 Eingangsklassen
Aufgrund der verzögerten Fertigstellung der geplanten Grundschule York bildet die Idaschule zum
Schuljahr 2024/25 5 Eingangsklassen. Je nach Anzahl der an der neuen Grundschule angemeldeten
Kinder wird die Aufnahmekapazität der Idaschule ggf. eingeschränkt (s. Beschlussvorlage an den Rat
der Stadt Münster V/0119/2024). Damit kann sichergestellt werden, dass die neue Grundschule die
Mindestschülerzahl erreicht.
Angelmodde
- Eichendorffschule Angelmodde, Gemeinschaftsgrundschule, 3 Eingangsklassen
- Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Angelmodde, katholisch, 3 Eingangsklassen
In Hiltrup-Ost soll das Baugebiet Nördlich Osttor mit bis zu rund 1.000 Wohneinheiten errichtet wer-
den. Eine Entscheidung darüber, wie die Grundschulversorgung in dem Gebiet sichergestellt werden
soll, wurde noch nicht getroffen. Gegebenenfalls können über die Grundschule York Spitzenbedarfe
aus diesem Baugebiet aufgefangen werden.
Die Anzahl der Kinder im Alter von 6 Jahren wird sich laut KBP (Stand 21.12.2023) ausgehend vom
Ist-Bestand am 31.12.2023 in Gremmendorf-West voraussichtlich von 68 auf gut 160 erhöhen. Darin
enthalten sind die Kinder, die in das Stadtquartier Theodor-Scheiwe-Straße ziehen und voraussicht-
lich eine Grundschule im Stadtbezirk Mitte besuchen werden. Auf der Grundlage der Prognose für die
jüngeren Altersjahrgänge ist davon auszugehen, dass sich der Bedarf an Grundschulplätzen in
Gremmendorf-West nach 2033 weiter erhöhen wird.
In Gremmendorf-Ost wird von einem Ausgangsbestand von 61 6-jährigen Kindern ausgegangen. Am
Ende des Prognosezeitraums (31.12.2033) wird die Anzahl laut KBP noch gut 40 betragen, allerdings
wurde das Baugebiet Südlich Angelmodder Weg mit 160 bis 180 Wohneinheiten in der KBP noch
nicht berücksichtigt. Vermutlich werden sich die Zahlen daher nicht gravierend verändern.
Aufgrund der aktuellen Gegebenheiten rund um die Wohnbautätigkeiten können die Ergebnisse der
KBP und damit auch der Schülerprognose nur nach bestem Wissen unter Einbeziehung der vorlie-
genden Informationen prognostiziert werden. Deutlich wird aber bereits zum Schuljahr 2024/25, dass
die vorhandenen Kapazitäten auf der Grundlage der festgelegten Aufnahmekapazität nicht (Idaschule
nur mit den errichteten temporären Fertigbauklassen) bzw. aktuell noch ausreichen. Mit weiteren Zu-
zügen im Laufe des Schuljahres wird gerechnet.
Am 03.06.2024 wurden folgende Anmeldezahlen aus der Anmeldedatenbank abgefragt:
Idaschule 119 (temporäre Erweiterung um 1 Klasse)
Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Angelmodde 61
Eichendorffschule Angelmodde 72
Marienschule Hiltrup 48
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V/0422/2024
In den Anmeldeverfahren für die Schuljahre 2022/23 bis 2024/25 verteilten sich die Anmeldungen aus
den betroffenen Stadtteilen im gewichteten Durchschnitt wie folgt:
Gremmendorf-West
18 % Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Angelmodde
11 % Eichendorffschule Angelmodde
54 % Idaschule
17 % Andere
Gremmendorf-Ost
6 % Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Angelmodde
2 % Eichendorffschule Angelmodde
85 % Idaschule
7 % Andere
Angelmodde
25 % Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Angelmodde
51 % Eichendorffschule Angelmodde
10 % Idaschule
14 % Andere
Daraus ist ersichtlich, dass die in den Stadtteilen Gremmendorf und Angelmodde wohnenden Kinder
überwiegend auch an einer Grundschule in diesen Stadtteilen angemeldet wurden.
Angenommen, alle Kinder aus den Stadtteilen Gremmendorf und Angelmodde sollten eine Grund-
schule im Bezirk besuchen, würden sich die Bedarfe wie folgt darstellen:
KBP
6-Jährige
Gremmendorf
und Angel-
modde
Bestand
Eingangs-
klassen
Bedarf Eingangs-
klassen bei Klassen-
frequenzwert
25 24
31.12.2023 245 10 9,8 10,2
31.12.2024 298 11 11,9 12,4
31.12.2025 275 13 11,0 11,5
31.12.2026 280 13 11,2 11,6
31.12.2027 280 14 11,2 11,7
31.12.2028 261 14 10,4 10,9
31.12.2029 293 14 11,7 12,2
31.12.2030 317 14 12,7 13,2
31.12.2031 320 14 12,8 13,3
31.12.2032 318 14 12,7 13,3
31.12.2033 329 14 13,1 13,7
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V/0422/2024
Wie oben dargestellt können die Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Angelmodde und die Eichen-
dorffschule Angelmodde jeweils 3 und die Idaschule 4 Eingangsklassen bilden. Das wären insgesamt
10, jedoch soll die Aufnahmekapazität der Idaschule im Schuljahr 2024/25 um eine Eingangsklasse
auf fünf erhöht und ggf. in den Schuljahren 2025/26 und 2026/27 ausgehend vom Allgemeinen Rah-
men um eine Eingangsklasse auf drei reduziert werden.
Zu 2.: Schulart
Das Verfahren über die Bestimmung der Schulart regelt die „Verordnung über das Verfahren
zur Bestimmung der Schulart von Grundschulen und Hauptschulen (Bestimmungsverfahrensordnung
- BestVerfVO)“. Danach bestimmen die Eltern die Schulart bei der Errichtung einer Grundschule von
Amts wegen (§ 2 der BestVerfVO).
Abstimmungsberechtigt waren die Eltern der Kinder, die im Zeitraum vom 01.10.2018 bis 30.09.2019
geboren wurden und in einer Entfernung von bis zu 2 km zum neuen Schulstandort Essexweg 2 woh-
nen. Sie hatten in der Zeit vom 06.06.2024 bis 19.06.2024 Gelegenheit, ihre Stimme per Brief abzu-
geben. Damit sich eine Schulart (Gemeinschaftsschule, katholische oder evangelische Bekenntnis-
schule, Weltanschauungsschule) durchsetzt, wird eine Stimmenmehrheit von mindestens 50 Stimmen
für diese Schulart benötigt. Erreicht keine Schulart die Stimmenmehrheit von mindestens 50 Stim-
men, so wird entsprechend der gesetzlichen Regelung in
§ 13 Absatz 1 BestVerfVO als Schulart die Gemeinschaftsschule bestimmt.
Die öffentliche Auszählung hat am 21.06.2024 stattgefunden und hatte folgendes Ergebnis:
Gemeinschaftsgrundschule 31 Stimmen
Katholische Grundschule 7 Stimmen
Evangelische Grundschule 2 Stimmen
Weltanschauungsschule 7 Stimmen
Gültige Stimmen gesamt 47
Ungültige Stimmen 21
Ungültige Abstimmungsbriefe 5
Damit wurde keine Stimmenmehrheit von 50 Stimmen erreicht und die Schulart wird als Gemein-
schaftsschule bestimmt.
Zu 3.: Schulname
Jede Schule führt eine Bezeichnung, die den Schulträger und die Schulform angibt. Bei Grundschulen
ist auch die Schulart anzugeben (§ 6 Abs. 6 SchulG).
Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Vorlage V/0694/2019/1 Ziffer 5 lag das Ergebnis über
die Abstimmung der Schulart noch nicht vor. Als vorläufiger Name wurde „Städtische Grundschule
York“ bestimmt. Dieser Name wird um die Bezeichnung der Schulart ergänzt und lautet bis zur end-
gültigen Namensgebung durch einen Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Südost unter Beteili-
gung der Schulkonferenz „Grundschule York, Städtische Gemeinschaftsgrundschule“.
Zu 4.: Personalressourcen
Der zusätzliche Bedarf für die Hausmeisterstunden ergibt sich aus der neu geschaffenen Fläche und
für das Sekretariat aus der Anzahl der Schülerinnen und Schüler. Der Abenddienst wird durch die
Öffnung der Nutzung des Gebäudes für Dritte im Sinne der geplanten multifunktionalen Nutzung not-
wendig (vgl. Beschluss zur Vorlage V/0694/2019/1). Nach den Vorgaben der Vergabe- und Entgelt-
ordnung für die Nutzung von Schulräumen (Pkt. 2.5 „Personalkosten“) ist von einer anteiligen Refi-
nanzierung der Personalkosten auszugehen.
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V/0422/2024
Zur Unterstützung des Schulaufbaus wird ab dem Schuljahr 2025/2026 eine 0,50 Stelle Schul-
sozialarbeit, angesiedelt bei einem freien Träger, durch die Stadt Münster für die Dauer von 4 Schul-
jahren sachmittelfinanziert.
Mit dem Aufwuchs von Personalressourcen an den Schulen korreliert der gestiegene Bearbeitungs-
aufwand in der Personalsachbearbeitung im Amt für Schule und Weiterbildung. Von 2019 bis dato
kamen insgesamt 29,45 VZÄ Schulhausmeister*innen, Schulsekretär*innen, Abenddienste und
hauswirtschaftliche Kräfte hinzu. Darin enthalten sind allein 10,5 VZÄ Springerstellen, die mit 17 Mit-
arbeiter*innen besetzt sind. Diese müssen zur Deckung von Personalausfällen wegen Fluktuation
oder Erkrankung oft mehrfach wöchentlich neu eingesetzt werden. Zu der wesentlich gestiegenen
Fluktuation auf allen Arbeitsplätzen an Schulen kommen langwierige und oft wiederholt erfolglose
Personalgewinnungsprozesse hinzu. Diese, sowie der Koordinationsaufwand für die Sicherstellung
des geordneten Schulbetriebes, binden einen erheblichen Zeitanteil in der Sachbearbeitung.
I. V.
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1 Folgelastenberechnung Personalaufwendungen
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Essexweg 2
- Am Sandbach
- Hiltruper Straße
- Theodor-Scheiwe-Straße
- Angelmodder Weg
- Osttor
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Details
- Aktenzeichen
- V/0422/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.07.2024
- Erstellt
- 03.07.2024 14:19