Mandari Insight

V/0737/2017/1

Errichtungsbeschluss zum Neubau der Feuer- und Rettungswache 3

Vorlagen 20.11.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.12.2017, TOP 11

Anlage Vorlage 737

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Ansehen

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage Vorlage 737

4878 Zeichen

Seite 1 von 4 
Anlagen 
Tabellarische Aufführung zu Mindest-Raumbedarfen und Mindestnutzflächenbedarfen 
Gestaltungsentwurf zur Visualisierung der Bebauungsvarianten am Merkureck
Neubauvorhaben Feuer- und Rettungswache 3 Planungsstand: 25.07.2017
Soll Soll 
Anzahl m²
Fahrzeughalle 
Brandschutz/Technische Hilfleistung 
9 Stellplätze nach 
DIN 14092 - 
Kategorie 4
je 4,5m x 12,5m 
x 4,5m
(B x L x H)
1 520 mind. +- 0,5m Sicherheitsabstand 
zu Bauteilen
Fahrzeughalle
Rettungsdienst
8 Stellplätze nach 
E-DIN 13049 
je 5,5m x 10m x 
4,5m
(B x L)
1 440 mind. +- 0,5m Sicherheitsabstand 
zu Bauteilen
Fahrzeughalle 
Gerätewartung
2 Stellplätze nach 
DIN 14092 - 
Kategorie 4
je 4,5m x 12,5m 
x 4,5m
(B x L x H)
1 112,5 mind. +- 0,5m Sicherheitsabstand 
zu Bauteilen
2 Lagerraum Brandschutz
erdgeschossig 1 100 s/w-Trennung / Hygienevorschriften
Anbindung an Fahrzeughalle BS
3 Lagerraum Rettungsdienst
erdgeschossig 1 30 s/w-Trennung / Hygienevorschriften
Anbindung an Fahrzeughalle RD
4 Schulungsraum je 1,5m² / Pers. 2 90 1 Schlungsraum 75m²
1 Megacode-Übungsraum 15m²
5 Lehrmittelraum 1 10 angeschlossen an Schulungsraum
6 Funk-/Telekommunikationsraum 1 25 Abschnittsführungsstelle nach 
Standardkonzept
7 Verwaltung / Büro
Rahmenregelung 
des VV vom 
16.04.13
9 204 6 Büros á 2 Pers. 
3 Büros á 1 Pers. 
8 Besprechungsraum 1 30 Seminar- und Besprechungsraum
9 Bereitschaftsraum 4 180
3 Aufenthaltsräume für je 10 Pers.
1 Speiseraum für 30 Pers.
1 Loggia für 20 Pers.
10 Jugendraum 0 0
Freiwillige Feuerwehr mit 
Jugendfeuerwehr derzeit nicht 
Planungsumfang
11 Ruheraum 23 294 22 Ruheräume à 12m² 
1 Refrendarzimmer 30m²
12 Küche / Teeküche 2 72 Küche 60 m². Teeküche 12m²
12a Lagerraum Küche 1 30
Bevorratung Lebensmittel für 24h 
Wachbetrieb (Kühlraum, 
Trockenlager, etc.)
13 Erste Hilfe 1 10 gem. Arbeitsstättenrecht
14 Feuerwehrturm DIN 14092-3 1 0 Übungsfassade mit 5 
Obergeschossen
15 Atemschutz
16 Schutzzeugpflege 2 40
17 Schlauchpflege in Ziffer 2 enthalten
18 Lager für Lösch- und/oder Bindemittel,
Geräte, Schläuche in Ziffer 2 enthalten
19 Raum für Sondermessgeräte 1 40
Lagerraum für Prüfgeräte der 
Geräteprüfung gem. ArbSchG, 
ASR, UVV, FwDV
20 Kleiderkammer / Schwarz-Weiß-
Trennung 1 25 Lagerraum für gereinigte 
Dienstkleidung
21 Umkleideraum
Einsatzkleidung
mind. 1,2 m² je 
Bediensteten 2 140
Spindräume für Einstzkleidung 
Damen und Herren
erdgeschossig
22a Umkleideraum 
Privatkleidung Damen
mind. 1,5 m² je 
Bediensteten 1 20 Spindraum mit Kleiderspinden und 
Bettrollenspinden
22b Umkleideraum 
Privatkleidung Herren
mind. 1,5 m² je 
Bediensteten 1 170 Spindraum mit Kleiderspinden und 
Bettrollenspinden
1
Nr. Erläuterung
Raum- und Nutzungsprogramm
Normative Mindestorgaben nach DIN 
14092, E-DIN 13049, ASR und UVVNutzung
Bedarf

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23a Umkleideraum Jugendfeuerwehr 
männlich / Freiwillige Feuerwehr 0 0
Freiwillige Feuerwehr mit 
Jugendfeuerwehr derzeit nicht 
Planungsumfang
23b Umkleideraum Jugendfeuerwehr 
weiblich / Freiwillige Feuerwehr 0 0
Freiwillige Feuerwehr mit 
Jugendfeuerwehr derzeit nicht 
Planungsumfang
24 Trocknungsraum 0 0 in Ziffer 16 enthalten
25 Werkstatt erdgeschossig 0 0
26 Waschhalle
1 Stellplatz nach 
DIN 14092 - 
Kategorie 4
4,5m x 12,5m x 
4,5m
(B x L x H)
1 90 mind. +2m Umlauf um den 
Stellplatz
27 Geräteraum für Waschhalle 1 5 an Waschhalle angeschlossen
28 Treibstofflagerraum 1 10
29 Eisen- und Holzlagerraum 0 0
30 Notstromversorgung 1 20
31 Reinigung/Desinfektion
Rettungsdienst
Hygienevorschriften 
im Rettungsdienst 4 155
1 Geräte-Desinfektionsraum
1 Personen-Desinfektionsraum
1 Fahrzeug-Desinfektionshalle
1 Desinfektionsmittel-Lagerrraum
32 Sanit. Anlagen
WC/DU; D/H ASR 4.1 9
1 Waschraum für Damen 
2 Waschräume für Herren
2 WC-Anlagen für Damen
4 WC-Anlagen für Herren
33 Haustechnik (Lüftung/Klima/Heizung) 2 40 1 Raum für Wachalarmtechnik
1 Raum Gebäudetechnik
32 Putzmittelraum mind. 6 m² 2 12
33 Übungshof / Allwettersportfläche * (2) (1.218) Übunghof 250 m², Sportfläche 22,0 
x 44,0 m
34 Treppenraum, Verkehrsflächen, Flure, 
Rutschschachtanlagen
Flurbreiten: mind. 1,5m
Treppenbreiten: mind. 1,5m
Ausrückezeiten: max 90 Sekunden
35 Aufenthalt FF / JF
Freiwillige Feuerwehr mit 
Jugendfeuerwehr derzeit nicht 
Planungsumfang
36 Einsatzmittel in Ziffer 2 und 3 enthalten
37 Aufzug je nach Planung und 
Architektenwettbewerb
38 Hausanschlussraum Wasser und 
Strom 1 20
39 Mehrzweckraum 2 350
300m² Sporthalle, 50 m² 
Fitnessraum zur 
Gesundheitsprävention
83 3284,5
Mindestumfang an Raumprogramm ist in Fett gekennzeichnet Anzahl in m²
Diese Auflistung dient der Orientierung des Bedarfes. Bei detaillierter Planung sind Abläufe und Begehbarkeiten optimiert auszuführen. 
Es ist die DN 14092-1 Stand April 2012 anzuwenden.
Mindestraumgrößen ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung.
* Fließen nicht in die m²-Zahl des Umbauten Raumes mit ein

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Seite 4 von 4

Ergänzungsvorlage Beschluss

16954 Zeichen

V/0737/2017/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Feuerwehr 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Errichtungsbeschluss zum Neubau der Feuer- und Rettungswache 3 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
21.11.2017 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
22.11.2017 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
 Vorberatung 
30.11.2017 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -Government
 Vorberatung 
06.12.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
13.12.2017 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Stadt Münster errichtet auf dem Flurst ück 289, gelegen zwischen Merkureck/ Wes t-
falenstraße und Hohe Geest, den Neubau der Feuer - und Rettungswache 3. Hierfür wird 
dem in der Anlage aufgeführte Raumprogramm zugestimmt.  
(Neu) Die Gebäude werden in jederzeit erweiterbarer Bauweise geplant und au sge-
führt, so dass auch in späteren Jahren einem nachträglichen Aufwuchs an Fahrze u-
gen und Personal Rechnung getragen werden kann. 
Die neue Wache wird  in funktionalen Gebäudeabschnitten errichtet.  Der funktionale A b-
schnitt  3 soll in späteren Jahren realisiert werden. 
 
 Funktionaler Gebäude-Abschnitt 1, „Brandschutz und Technische Hilfeleistung“ 
gem. DIN 14092 Fahrzeugstellplätze für Feuerwehrfahrzeuge des Brandschutzes - 
und der Hilfeleistung, Sozialräume, Einsatzspindräume, Schulungs- und Büroräume 
 Funktionaler Gebäude-Abschnitt  2, „Rettungsdienst“ gem. DIN 13049 für Fahrzeug-
stellplätze für Rettungsdienstfahrzeuge, Sozialräume, Einsatzspindräume, Desinfek-
tions-, Medizinprodukte- und Büroräume 
 Funktionaler Gebäude-Abschnitt 3, „Zentrale Sondermaterial- und Sondergeräteein-
satzvorhaltung“ 
Logistisch-taktische zentralisierte Vorhaltung von Sondereinsatzgerät und die 
Durchführung feuerwehrtechnischer Gerätewartung nach gesetzlichen Prüf fristen 
(GUV-Geräteprüfordnung) 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0737/2017/1. Erg. 
Auskunft erteilt: 
Herr Wingler-Scholz 
Ruf: 
492-8000 
E-Mail: 
Wingler-ScholzG@stadt-muenster.de  
Datum: 
20.11.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0737/2017/1 
2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Realisierung der Feuer- und Rettungswache 3 
auf der Grundlage eines Architektenwettbewerbs erfolgen soll.  
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, das für die Maßnahme erforderliche Vergabeverfahren 
nach VgV vorzubereiten und durchzuführen. Dem VgV ist vor Vergab e der Architektenleis-
tungen ein nicht offener Architektenwettbewerb vorzuschalten sowie vorab sind die en t-
sprechenden Beschlüsse in den Fachausschüssen herbeizuführen.  
 
4. Es wird zur Kenntnis genommen , dass mittelfristig die drei Feuer - und Rettungswachen 
zu Zentren mit unterschiedlichen Kernkompetenzen weiter entwickelt werden. 
 
5. (neu) Es wird zur Kenntnis genommen, dass ein zusätzlicher Bedarf für die Ei n-
richtung von Ausgleichsflächen besteht, der durch den Bau der Feuer - und Re t-
tungswache 3 ausgelöst  wird. Die Verwaltung wird daher beauftragt, die Ausfü h-
rungsplanung der Ausgleichsfläche und die detaillierte Kostenschätzung im Rahmen 
des Baubeschlusses vorzulegen.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass voraussichtlich Inve stitionskosten in Höhe von 
10.950.000 Euro entstehen – nach Reduktion von Flächenanteilen und ohne den Baukö r-
per des funktionalen Gebäudeabschnittes  3. Enthalten sind die reinen Bau - und Erric h-
tungskosten, Erschließungskosten, zu errichtende Außenanlagen s owie Baunebenkosten 
und Honorare nach HOAI und Wettbewerbsverfahren nach VgV.  
Mit Fertigstellung der Feuer - und Rettungswache 3 entfallen pro Jahr die Mietkosten der 
provisorischen Feuerwache in Höhe von 75.000 Euro. 
 
Brandschutz und feuerwehrtechnische Hilfeleistung 
Produktgruppe 0209 
Investitionsmaßnahmen Ansatz 
2017 (€) 
Planung 
2018 (€) 
Planung 
2019  
(€) 
Plan-
ung 
2020  
(€) 
Plan-
ung 
2021 
(€) 
Spätere 
Jahre 
(€) 
Gesamtaus- 
zahlungen 
(€) 
4710 Neubau Feuer - 
und Rettungswache 3 
 
Auszahlung für Bau -
maßnahmen  
1.060.000 7.385.000 2.505.000 0 0 0 10.950.000 
4720 Neubau Logistik-
zentrum Fw3, 2. BA 
 
Auszahlung für Bau -
maßnahmen ( Gebäude-
abschnitt 3) 
0 0 0 0 0 1.850.000 1.850.000 
Tabelle 1      Haushaltsplanentwurf 2018 ff 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermä chtigungen sind im Haushalt 2017 bzw. Hau s-
haltsplanentwurf 2018 veranschlagt. Die Beschlussausführung steht unter dem Vorbehalt, 
dass der Rat die Ermächtigungen im Rahmen der Haushaltssatzung 2018 bzw. der mitte l-
fristigen Ergebnis- und Finanzplanung bereitstellt.

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V/0737/2017/1 
 
 
Brandschutz und feuerwehrtechnische Hilfeleistung 
Produktgruppe 0209 
Investitionsmaßnahmen Ansatz 
2017 (€) 
Planung 
2018 (€) 
Planung 
2019  
(€) 
Plan-
ung 
2020  
(€) 
Plan-
ung 
2021 
(€) 
Spätere 
Jahre 
(€) 
Gesamtaus- 
zahlungen 
(€) 
4710 Neubau Feuer - 
und Rettungswache 3 
 
Amt 67:  erstmalige 
Herstellung inklusive 
der insgesamt 3 -
jährigen Fertigste l-
lungs- und Entwic k-
lungspflege 
0 0 205.000 0 0 0 205.000 
Amt 23: Erwerb von 
Grundstücken zur Ei n-
richtung von Au s-
gleichsflächen 
0 0 310.000 0 0 0 310.000 
       515.000 
Tabelle 2 (neu)     Schaffung von Ausgleichsflächen 
  
(Neu) Die zur Finanzierung der Ausgleichsflächen erforderlichen Ermächtigungen 
sind im Haushaltsplanentwurf 2018 bislang nicht vorgesehen. Sie werden über Ve r-
änderungsblätter in die Haushaltsberatungen eingebracht. Die Beschlussausführung 
steht auch in diesem Punkt unter dem Vorbehalt, dass der Rat die Ermächtigungen 
im Rahmen der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung bereitstellt.  
 
 
 
Begründung: 
 
Der Bedarf für die Errichtung der Fe uer- und Rettungswache 3 wurde bereits im Jahr 
2008 durch Auswertung der gültigen Qualitätskriterien (Hilfsfrist bzw. Erreichungsgrad 
bei Einsätzen) festgestellt. Die gesetzliche Verpflichtung der Leistungsfähigkeit nach § 
3 BHKG konnte, insbesondere im St adtteil Hiltrup, nicht mehr erfüllt werden. Wegen 
der zeitlichen Dringlichkeit wurde zunächst auf einen Neubau verzichtet und in einer 
vorhandenen (angemieteten) Gewerbeimmobilie an der Hansestraße eine provisor i-
sche Feuer- und Rettungswache eingerichtet, die mit der in Hiltrup bereits vorhandenen 
Rettungswache zusammengelegt wurde. Mit Inbetriebnahme der provisorischen Feuer - 
und Rettungswache 3 war offensichtlich, dass der Standort strategisch und einsatzta k-
tisch nicht den notwendigen Anforderungen genügt . Daher wurde im Jahr 2010 mit der 
Prüfung und Planung eines Standortes der Feuer- und Rettungswache 3 am Merkureck 
begonnen. 
Der neue nördlichere Standort der Feuer - und Rettungswache 3 am Merkureck wird 
sich weniger auf die Versorgung der Bevölkerung in Hiltrup auswirken, als vielmehr auf 
die Sicherheit der Menschen in der Kernstadt. Eine Verlagerung der Feuer - und Ret-
tungswache 3 von der Hansestraße zum Merkureck gewährleistet eine sehr viel schnel-
lere Unterstützung, aber auch eine Interventionspotential erhöhung der Löschzüge 1

- 4 - 
V/0737/2017/1 
und 2 der Berufsfeuerwehr bei Paralleleinsätzen und über den Grundschutz hinausg e-
henden Alarmstichworten. 
 
Aktuell wird ein Architektenwettbewerb für die Realisierung des Neubauvorhabens vo r-
gesehen, so dass die Abbildung des Invest itionsvolumens im Haushaltsplan mit der 
Bauplanung im Jahr 2017/2018 zu korrigieren ist  und die Errichtung der Feuer - und 
Rettungswache 3 in den Jahren 2018 bis 2019 angestrebt wird.  
 
Die Errichtung der Feuer - und Rettungswache 3 wird in funktionale Gebä udeabschnitte 
vorgesehen, um den Vorteil des Teilbezuges nach Teilfertigstellung nutzen zu können und 
Mietkosten in derzeitiger Höhe von rund 75.000,00 Euro p. a. nicht mehr aufwenden zu 
müssen. 
In der Planung und Erstellung des Raumbedarfes wurden die abl auforganisatorischen Be-
darfsräume und Fahrzeugstellplätze, Nebenräume und Technikräume wie folgt vorgesehen: 
 Funktionaler Gebäudeabschnitt 1 „Brandschutz/Technische Hilfeleistung“ 
gem. DIN 14092 Fahrzeughalle für Brandschutz - und Hilfeleistungsfahrzeuge, Sozi-
alräume, Einsatzspindräume, Schulungsräume und Büroräume 
 Funktionaler Gebäudeabschnitt 2 „Rettungsdienst“ 
gem. DIN -E 13049 Fahrzeughalle für Rettungsdienstfahrzeuge, Sozialräume, Ei n-
satzspindräume, Desinfektions- und Medizinprodukteräume und Büroräume 
 Funktionaler Gebäudeabschnitt 3 „Zentrale Sondermaterial- und Sondergeräteein-
satzvorhaltung“ 
Logistisch-taktische zentralisierte Vorhaltung von Sondereinsatzgerät und die 
Durchführung feuerwehrtechnischer Gerätewartung nach gesetzlichen Prüffristen 
(GUV-Geräteprüfordnung) 
 
Der funktionale Gebäudeabschnitt 3 soll in späteren Jahren realisiert werden, ist aber 
grundsätzlich unverzichtbar, um langfristig eine Struktur mit unterschiedlichen Kernkomp e-
tenzen auf den drei Feuer- und Rettungswachen aufbauen zu können, um Raum- und Per-
sonalressourcen zu optimieren, aber auch um Ablaufstrukturen zu bündeln. 
Bisherige ämterübergreifende Bewertungen der Entwürfe von Raumflächenbedarfen und 
erste Kostenschätzungen haben zwischenzeitlich beim Raumprogramm im Gebäudea b-
schnitt 1 und Gebäudeabschnitt 2 zu einer Reduktionsvariante geführt. 
Lediglich die absoluten Mindestbedarfe an Nutzflächen für einen dauerhaften Betrieb einer 
24 Stunden ganzjährig besetzten Feuerwache werden gegenüber der Ursprungsplanung 
erreicht. 
 
Je nach Ergebnis des Architektenwettbewerbes können Nutzflächenanteile bzw. Verkehr s-
flächenanteile zu veränderten Bruttogeschossflächen führen. 
Es sei der Hinweis erlaubt, dass im Hinblick auf die wachsende Stadt, sowohl in der Bevö l-
kerungszahl als auch in der Infr astruktur, dem steigenden Individualverkehr und neuen R i-
sikobewertungen die Umsetzung von Mindestbedarfen aus Sicht der Gefahrenabwehr als 
kritisch zu sehen ist. 
 
Die Grundstücksgröße, -lage und der -zuschnitt müssen so gewählt werden, dass zukünft i-
ge Entwicklungsmöglichkeiten nicht ausgeschlossen werden. 
 
Vorentwurfsplanung, Raumprogramm, Flächenbedarf 
 
Das Gebäude ist für eine Unterbringung von mindestens 116 Mitarbeitern der Berufsfeue r-
wehr und mindestens 16 Einsatzfahrzeuge auszulegen. 
Die Feuerwache ist für einen 24h -Dienstbetrieb in den Sozial -, Wasch-und Sanitärräumen, 
den Aufenthaltsräumen sowie Ruheräumen zu planen und auszulegen.

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V/0737/2017/1 
Die Anordnung der Feuer - und Rettungswache ist mit Hauptausfahrt der Einsatzfahrzeuge 
zur Straße Merkureck zu empfehlen , um die DIN 14092 und die Anforderungen der Ve r-
kehrssicherheit zu wahren (Variante B). Einsatzstrategische Vorteile ergeben sich durch die 
Ausrichtung der Ausfahrt zum Merkureck. Für eine Variante A mit einer Einzelausfahrt auf 
die Westfalenstraße sprechen vorrangig stadtplanerische Gesichtspunkte. 
 
Einsatzfahrzeugstellplätze, Funktions- und Arbeitsbereiche müssen den normativen Anfo r-
derungen, insbesondere auch des Arbeits - und Unfallschutzes sowie der Hygiene und der 
Schwarz-Weiß-Trennung, sowie den Vorgaben der DIN 14092 in allen Teilen genügen. 
Flächen zur zentralen Vorhaltung von Sondergerät und Vorhaltung der Ausstattung der K a-
tastrophenschutzvorsorge sind für die Zentralisierung und Umsetzung einer strategischen 
Kernkompetenzstruktur der Feuer- und Rettungswachen in dem Architektenwettbewerb zu 
berücksichtigen. 
 
Des Weiteren sind Flächenanteile für Räume zur gesetzlich verpflichtenden Wartung von 
Sondergerät und feuerwehrtechnischem Gerät vorgesehen. 
Es ergeben sich Bedarfe der Nutzflächen aus dem durc h die Feuerwehr vorgelegten b e-
darfsorientierten Mindestraumprogramm: 
 Einsatzfahrzeughalle 
 Sozialräume, Flächen für die Aus- und Fortbildung, Gesunderhaltung usw. 
 Büro- und Verwaltungsnutzung 
 Flächenanteile der Räume zur gesetzlichen verpflichtenden Gerätewartung 
 Flächen zur strategischen zentralen Vorhaltung von Sondergerät und Vorhaltung 
der Ausstattung der Katastrophenschutzvorsorge 
 
Zu den Nutzflächen werden im Planungsverfahren die notwendigen Flächen der Verkehr s-
flächen berücksichtigt. Außenflächen für  Aus- und Fortbildung sind in der Grundstückspl a-
nung zu berücksichtigen, da diese nicht in den Nutzflächen des Gebäudes dargestellt we r-
den können. 
 
(Neu) Die abweichende Beschlussempfehlung der BV Hil trup vom 16.11.2017 (Top. 
6.2) zur „erweiterbaren Bauweise der Feuerwache 3“ wurde berücksichtigt und  unter 
Sachentscheidung I.1. aufgenommen. 
 
Es ergeben sich geschätzte Zuordnungen der Flächenanteile  
 25 % Rettungsdienst 
 30 % Brandschutz und Hilfeleistung 
 45 % Nutzfläche, die von beiden genutzt wird.  
 
Aufgrund der Mengenanteile und fehlender Detailplanungen ist die belastbare Zuordnung 
des Nutzflächenanteiles von 45 % auf Kosten der Produktgruppen 02 09 und 02 10 im je t-
zigen Planungsstand noch nicht möglich.  
 
Begründung zur Kostensteigerung 
Die Kosten der Ma ßnahme wurden vor acht Jahren zunächst zur Aufnahme eines 
Haushaltsansatzes noch ohne Auseinandersetzung mit Nutzungs - und Raumpr o-
grammkonzepten auf Basis der Bauwerkskosten der Feuer - und Rettungswache 2 (I n-
betriebnahme 2005) zuzüglich Baupreisindexsteigerung kalkuliert. Die Bauwerkskosten 
setzen sich zusammen aus  der sogenannten Kostengruppen 300 (Bauwerk - Baukon-
struktion) und 400 (Bauwerk - TGA). Im Ergebnis wurden seinerzeit Baukosten in Höhe 
von 6,4 Mio. Euro in die Haushaltsplanung aufgenommen. 
Mit Konkretisierung der Kostenschätzung durch das Amt für Immobilienmanagement 
auf Grundlage des zwischenzeitlich erarbeiteten notwendigen Raumbedarfes wurde ein 
Investitionsvolumen für den Neubau der Feuer- und Rettungswache 3 in den Gebäude-
abschnitten 1 bis 3 in Höhe von insgesamt 12,80 Mio. Euro über nunmehr alle Koste n-

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V/0737/2017/1 
gruppen 200 (Erschließung), 300, 400, 500 (Außenanlagen), 600 (Ausstattung) bis 700 
(Baunebenkosten, Honorare nach HOAI und Wettbewerbsverfahren nach VgV) ausg e-
wiesen. Die Baupreisindexsteiger ungen von 2017 bis 2020 werden in den Kosten b e-
rücksichtigt.  
 
Ein Mehrbedarf im Teilfinanzplan für die Jahre 2018 und 2019 in Höhe von 4,55 Mio. 
Euro ist für die Realisierung der Gebäudeabschnitte 1 bis 2 erforderlich, nachdem zw i-
schenzeitlich das Raumprogramm im funktionalen Gebäudeabschnitt 1 und im Gebä u-
deabschnitt 2 in einer Reduktionsvariante um einen Flächenanteil von rund 950 qm r e-
duziert wurde und somit die absoluten Mindestbedarfe an Nutzflächen gegenüber der 
Ursprungsplanung berücksichtigt werden  konnten. Auf Vorschlag der Verwaltung soll 
der funktionale Gebäudeabschnitt  3 erst später realisiert werden und ist in der derzeiti-
gen Haushaltsplanung für den Zeitraum nach 2021 vorgesehen. 
 
Das Vorhaben des Neubaus der Feuer- und Rettungswache 3 befindet sich vor dem Archi-
tektenwettbewerb und damit in einer sehr frühen Phase der Projektentwicklung. In dieser 
Phase der Projektentwicklung liegen noch keine Kenntnisse über die konkrete Anordnung 
und Ausformung der Gebäude, der Erschließung oder der verkehrlichen Anbindung vor und 
können daher auch nur pauschal in den Kosten berücksichtigt werden. Der ermittelte Ko s-
tenrahmen basiert auf den Vorgaben der einschlägigen DIN 276 und umfasst die Kennwe r-
te aller Kostengruppen auf der Grundlage der erforderlichen B ruttogeschossflächen.  Für 
die Kalkulation ist ein durchschnittlicher Ausstattungsstandard angesetzt.  Die weitere Kon-
kretisierung - Entwurfsplanung, Ausführungsplanung, Ausschreibung sowie die Ausstattung 
mit beweglichem Mobiliar - bis hin zur abschließend en Kostenfeststellung (nach Fertigste l-
lung der Baumaßnahme) erfolgt im üblichen Rahmen der anstehenden Planungsschritte. 
Es ist daher möglich, dass sich im weiteren Verlauf der Planung wesentliche Veränderu n-
gen der Kosten nach oben oder unten ergeben können. 
 
(Neu) Für das geplante Bauvorhaben besteht Kompensationsbedarf für Ausgleichsfl ä-
chen. Die Ausgleichsflächen liegen auf dem vorgesehenen städtischen Grun dstück, 
die bei einer Errichtung der Feuer- und Rettungswache 3 mit einer neuen Kompensa-
tionsfläche nachzuweisen sind. 
 
Die Bewertungen kommen zu folgenden Ergebnissen: Unter Berücksichtigung des 
Flächenbedarfes im Umfang von rd. 4,1 ha sind Kosten für die erstmalige Herstellung 
inklusive der insgesamt 3 -jährigen Fertigstellungs- und Entwicklungspflege v on vo-
raussichtlich insgesamt  
rd. 205.000,00 Euro zu veranschlagen. Die Kosten für den Erwerb müssen mit  
rd. 310.000,00 Euro veranschlagt werden. 
 
Mit Realisierung der neuen Feuer- und Rettungswache 3 werden die Vorgaben aus § 3 des 
Gesetzes über den Bran dschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) 
sowie des Ratsbeschlusses zum  Brandschutzbedarfsplan für die Stadt Münster (B e-
schlussvorlage V/948/2015) erfüllt. 
 
 
 
 
In Vertretung 
 
 
 
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat

- 7 - 
V/0737/2017/1 
 
Anlagen: 
 
 
Tabellarische Aufführung zum Mindest-Raumbedarf und Mindestnutzflächenbedarf 
 
Gestaltungsentwurf zur Visualisierung der Bebauungsvarianten am Merkureck

Beschlussvorlage

16859 Zeichen

V/0737/2017/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Feuerwehr 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Errichtungsbeschluss zum Neubau der Feuer- und Rettungswache 3 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
21.11.2017 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
22.11.2017 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
 Vorberatung 
30.11.2017 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -Government
 Vorberatung 
06.12.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
13.12.2017 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Stadt Münster errichtet auf dem Flurstück 28 9, gelegen zwischen Merkureck/ Westf a-
lenstraße und Hohe Geest, den Neubau der Feuer- und Rettungswache 3. Hierfür wird dem in 
der Anlage aufgeführte Raumprogramm zugestimmt.  
(Neu) Die Gebäude werden in jederzeit erweiterbarer Bauweise geplant und ausg eführt, 
so dass auch in späteren Jahren einem nachträglichen Aufwuchs an Fahrzeugen und 
Personal Rechnung getragen werden kann. 
Die neue Wache wird  in funktionalen Gebäudeabschnitten errichtet. Der funktionale Abschnitt  
3 soll in späteren Jahren realisiert werden. 
 
 Funktionaler Gebäude-Abschnitt 1, „Brandschutz und Technische Hilfeleistung“ 
gem. DIN 14092 Fahrzeugstellplätze für Feuerwehrfahrzeuge des Brandschutzes - und 
der Hilfeleistung, Sozialräume, Einsatzspindräume, Schulungs- und Büroräume 
 Funktionaler Gebäude-Abschnitt  2, „Rettungsdienst“ gem. DIN 13049 für Fahrzeug-
stellplätze für Rettungsdienstfahrzeuge, Sozialräume, Einsatzspindräume, Desinfekti-
ons-, Medizinprodukte- und Büroräume 
 Funktionaler Gebäude-Abschnitt 3, „Zentrale Sondermaterial- und Sondergeräteein-
satzvorhaltung“ 
Logistisch-taktische zentralisierte Vorhaltung von Sondereinsatzgerät und die Durc h-
führung feuerwehrtechnischer Gerätewartung nach gesetzlichen Prüf fristen (GUV -
Geräteprüfordnung) 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0737/2017/1 
Auskunft erteilt: 
Herr Wingler-Scholz 
Ruf: 
492-8000 
E-Mail: 
Wingler-ScholzG@stadt-muenster.de  
Datum: 
20.11.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0737/2017/1 
2. Es wird zur Kenntnis genommen , dass die Realisier ung der Feuer - und Rettungswache 3 
auf der Grundlage eines Architektenwettbewerbs erfolgen soll.  
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, das für die Maßnahme erforderliche Vergabeverfahren 
nach VgV vorzubereiten und durchzuführen. Dem VgV ist vor Vergabe der Architektenleistun-
gen ein nicht offener Architektenwettbewerb vorzuschalten sowie vorab sind die entspreche n-
den Beschlüsse in den Fachausschüssen herbeizuführen.  
 
4. Es wird zur Kenntnis genommen , dass mittelfristig die drei Feuer - und Rettungswachen zu 
Zentren mit unterschiedlichen Kernkompetenzen weiter entwickelt werden. 
 
5. (neu) Es wird zur Kenntnis genommen, dass ein zusätzlicher Bedarf für die Einric h-
tung von Ausgleichsflächen besteht, der durch den Bau der Feuer - und Rettungswache 
3 ausgelöst wird.  Die Verwaltung wird daher beauftragt, die Ausführungsplanung der 
Ausgleichsfläche und die detaillierte Kostenschätzung im Rahmen des Baubeschlusses 
vorzulegen. Die notwendigen Mittel werden zum Haushalt 2019 angemeldet. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass voraussichtlich Investitionskosten in Höhe von 
10.950.000 Euro entstehen – nach Reduktion von Flächenanteilen und ohne den Baukörper 
des funktionalen Gebäudeabschnittes 3. Enthalten sind die reinen Bau - und Errichtungskos-
ten, Erschließungskosten, zu errichtende Außenanlagen sowie Baunebenkosten und Honor a-
re nach HOAI und Wettbewerbsverfahren nach VgV.  
Mit Fertigstellung der Feuer - und Rettungswache 3 entfallen pro Jahr die Mietkosten der pr o-
visorischen Feuerwache in Höhe von 75.000 Euro. 
 
Brandschutz und feuerwehrtechnische Hilfeleistung 
Produktgruppe 0209 
Investitionsmaßnahmen Ansatz 
2017 (€) 
Planung 
2018 (€) 
Planung 
2019  
(€) 
Plan-
ung 
2020  
(€) 
Plan-
ung 
2021 
(€) 
Spätere 
Jahre 
(€) 
Gesamtaus- 
zahlungen 
(€) 
4710 Neubau Feu er- 
und Rettungswache 3 
 
Auszahlung für Bau -
maßnahmen  
1.060.000 7.385.000 2.505.000 0 0 0 10.950.000 
4720 Neubau Logistik-
zentrum Fw3, 2. BA 
 
Auszahlung für Bau -
maßnahmen ( Gebäude-
abschnitt 3) 
0 0 0 0 0 1.850.000 1.850.000 
Tabelle 1      Haushaltsplanentwurf 2018 ff 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushalt 2017 bzw. Haushalt s-
planentwurf 2018 veranschlagt. Die Beschlussausführung steht unter dem Vorbehalt, dass der 
Rat die Ermächtigungen im Rahmen der Haushaltssatzung 2018 bzw. der mittelfristigen E r-
gebnis- und Finanzplanung bereitstellt.  
 
 
Brandschutz und feuerwehrtechnische Hilfeleistung

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V/0737/2017/1 
Produktgruppe 0209 
Investitionsmaßnahmen Ansatz 
2017 (€) 
Planung 
2018 (€) 
Planung 
2019  
(€) 
Plan-
ung 
2020  
(€) 
Plan-
ung 
2021 
(€) 
Spätere 
Jahre 
(€) 
Gesamtaus- 
zahlungen 
(€) 
4710 Neubau Feuer - 
und Rettungswache 3 
 
Amt 67:  erstmalige 
Herstellung inklusive 
der insgesamt 3 -
jährigen Fertigste l-
lungs- und Entwic k-
lungspflege 
0 0 205.000 0 0 0 205.000 
Amt 23: Erwerb von 
Grundstücken zur Ei n-
richtung v on Au s-
gleichsflächen 
0 0 310.000 0 0 0 310.000 
       515.000 
Tabelle 2 (neu)     Schaffung von Ausgleichsflächen 
  
(Neu) Die zur Finanzierung erforderlichen Haushaltsmittel stehen noch nicht zur Verf ü-
gung und sollen zum Haushalt 2019 angemeldet werden.  
 
 
Begründung: 
 
Der Bedarf für die Errichtung der Feuer- und Rettungswache 3 wurde bereits im Jahr 2008 
durch Auswertung der gültigen Qualitätskriterien (Hilfsfrist bzw. Erreichungsgrad bei Ein s-
ätzen) festgestellt. Die gesetzliche Verpflichtung der Leistun gsfähigkeit nach § 3 BHKG 
konnte, insbesondere im Stadtteil Hiltrup, nicht mehr erfüllt werden. Wegen der zeitlichen 
Dringlichkeit wurde zunächst auf einen Neubau verzichtet und in einer vorhandenen (a n-
gemieteten) Gewerbeimmobilie an der Hansestraße eine p rovisorische Feuer - und Re t-
tungswache eingerichtet, die mit der in Hiltrup bereits vorhandenen Rettungswache z u-
sammengelegt wurde. Mit Inbetriebnahme der provisorischen Feuer - und Rettungswache 
3 war offensichtlich, dass der Standort strategisch und einsat ztaktisch nicht den notwendi-
gen Anforderungen genügt. Daher wurde im Jahr 2010 mit der Prüfung und Planung eines 
Standortes der Feuer- und Rettungswache 3 am Merkureck begonnen. 
Der neue nördlichere Standort der Feuer - und Rettungswache 3 am Merkureck wird  sich 
weniger auf die Versorgung der Bevölkerung in Hiltrup auswirken, als vielmehr auf die S i-
cherheit der Menschen in der Kernstadt. Eine Verlagerung der Feuer- und Rettungswache 
3 von der Hansestraße zum Merkureck gewährleistet eine sehr viel schnellere Unterstüt-
zung, aber auch eine Interventionspotentialerhöhung der Löschzüge 1 und 2 der Beruf s-
feuerwehr bei Paralleleinsätzen und über den Grundschutz hinausgehenden Alarmstic h-
worten. 
 
Aktuell wird ein Architektenwettbewerb für die Realisierung des Neubauvo rhabens vorge-
sehen, so dass die Abbildung des Investitionsvolumens im Haushaltsplan mit der Baupl a-
nung im Jahr 2017/2018 zu korrigieren ist  und die Errichtung der Feuer- und Rettungswa-
che 3 in den Jahren 2018 bis 2019 angestrebt wird.

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V/0737/2017/1 
Die Errichtung der Feuer- und Rettungswache 3 wird in funktionale Gebäudeabschnitte vorge-
sehen, um den Vorteil des Teilbezuges nach Teilfertigstellung nutzen zu können und Mietko s-
ten in derzeitiger Höhe von rund 75.000,00 Euro p. a. nicht mehr aufwenden zu müssen. 
In der Pl anung und Erstellung des Raumbedarfes wurden die ablauforganisatorischen B e-
darfsräume und Fahrzeugstellplätze, Nebenräume und Technikräume wie folgt vorgesehen: 
 Funktionaler Gebäudeabschnitt 1 „Brandschutz/Technische Hilfeleistung“ 
gem. DIN 14092 Fahrzeugh alle für Brandschutz - und Hilfeleistungsfahrzeuge, Sozia l-
räume, Einsatzspindräume, Schulungsräume und Büroräume 
 Funktionaler Gebäudeabschnitt 2 „Rettungsdienst“ 
gem. DIN-E 13049 Fahrzeughalle für Rettungsdienstfahrzeuge, Sozialräume, Einsat z-
spindräume, Desinfektions- und Medizinprodukteräume und Büroräume 
 Funktionaler Gebäudeabschnitt 3 „Zentrale Sondermaterial- und Sondergeräteeinsatz-
vorhaltung“ 
Logistisch-taktische zentralisierte Vorhaltung von Sondereinsatzgerät und die Durc h-
führung feuerwehrtechnischer Gerätewartung nach gesetzlichen Prüffristen (GUV -
Geräteprüfordnung) 
 
Der funktionale Gebäudeabschnitt 3 soll in späteren Jahren realisiert werden, ist aber grun d-
sätzlich unverzichtbar, um langfristig eine Struktur mit unterschiedlichen Kernkompetenzen auf 
den drei Feuer - und Rettungswachen aufbauen zu können, um Raum - und Personalressour-
cen zu optimieren, aber auch um Ablaufstrukturen zu bündeln. 
Bisherige ämterübergreifende Bewertungen der Entwürfe von Raumflächenbedarfen und erste 
Kostenschätzungen haben zwischenzeitlich beim Raumprogramm im Gebäudeabschnitt 1 und 
Gebäudeabschnitt 2 zu einer Reduktionsvariante geführt. 
Lediglich die absoluten Mindestbedarfe an Nutzflächen für einen dauerhaften Betrieb einer 24 
Stunden ganzjährig besetzten Feuerwache werden gegenüber der Ursprungsplanung erreicht. 
 
Je nach Ergebnis des Architektenwettbewerbes können Nutzflächenanteile bzw. Verkehrsfl ä-
chenanteile zu veränderten Bruttogeschossflächen führen. 
Es sei der Hinweis erlaubt, dass im Hinblick auf die wachsende Stadt,  sowohl in der Bevölke-
rungszahl als auch in der Infrastruktur, dem steigenden Individualverkehr und neuen Risik o-
bewertungen die Umsetzung von Mindestbedarfen aus Sicht der Gefahrenabwehr als kritisch 
zu sehen ist. 
 
Die Grundstücksgröße, -lage und der -zuschnitt müssen so gewählt werden, dass zukünftige 
Entwicklungsmöglichkeiten nicht ausgeschlossen werden. 
 
Vorentwurfsplanung, Raumprogramm, Flächenbedarf 
 
Das Gebäude ist für eine Unterbringung von mindestens 116 Mitarbeitern der Berufsfeuerwehr 
und mindestens 16 Einsatzfahrzeuge auszulegen. 
Die Feuerwache ist für einen 24h -Dienstbetrieb in den Sozial -, Wasch -und Sanitärräumen, 
den Aufenthaltsräumen sowie Ruheräumen zu planen und auszulegen. 
 
Die Anordnung der Feuer- und Rettungswache ist mit Hauptausfahrt der Einsatzfahrzeuge zur 
Straße Merkureck zu empfehlen, um die DIN 14092 und die Anforderungen der Verkehrss i-
cherheit zu wahren (Variante B). Einsatzstrategische Vorteile ergeben sich durch die Ausric h-
tung der Ausfahrt zum Merkureck. Für eine Variante A mit einer Einzelausfahrt auf die Westfa-
lenstraße sprechen vorrangig stadtplanerische Gesichtspunkte. 
 
Einsatzfahrzeugstellplätze, Funktions- und Arbeitsbereiche müssen den normativen Anford e-
rungen, insbesondere auch des Arbeits - und Unfallschutzes sowie der Hy giene und der 
Schwarz-Weiß-Trennung, sowie den Vorgaben der DIN 14092 in allen Teilen genügen. 
Flächen zur zentralen Vorhaltung von Sondergerät und Vorhaltung der Ausstattung der Kat a-
strophenschutzvorsorge sind für die Zentralisierung und Umsetzung einer s trategischen Kern-

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V/0737/2017/1 
kompetenzstruktur der Feuer- und Rettungswachen in dem Architektenwettbewerb zu berüc k-
sichtigen. 
 
Des Weiteren sind Flächenanteile für Räume zur gesetzlich verpflichtenden Wartung von 
Sondergerät und feuerwehrtechnischem Gerät vorgesehen. 
Es ergeben sich Bedarfe der Nutzflächen aus dem durch die Feuerwehr vorgelegten bedarf s-
orientierten Mindestraumprogramm: 
 Einsatzfahrzeughalle 
 Sozialräume, Flächen für die Aus- und Fortbildung, Gesunderhaltung usw. 
 Büro- und Verwaltungsnutzung 
 Flächenanteile der Räume zur gesetzlichen verpflichtenden Gerätewartung 
 Flächen zur strategischen zentralen Vorhaltung von Sondergerät und Vorhaltung der 
Ausstattung der Katastrophenschutzvorsorge 
 
Zu den Nutzflächen werden im Planungsverfahren die notwendigen Flächen der Verkehrsflä-
chen berücksichtigt. Außenflächen für Aus - und Fortbildung sind in der Grundstücksplanung 
zu berücksichtigen, da diese nicht in den Nutzflächen des Gebäudes dargestellt werden kö n-
nen. 
 
(Neu) Die Beschlussvorlage der BV Hiltrup vom 16.11.2017 (Top. 6.2) zur „erweiterbaren 
Bauweise der Feuerwache 3“ wurde berücksichtigt und  unter Sachentscheidung I.1. 
aufgenommen. 
 
Es ergeben sich geschätzte Zuordnungen der Flächenanteile  
 25 % Rettungsdienst 
 30 % Brandschutz und Hilfeleistung 
 45 % Nutzfläche, die von beiden genutzt wird.  
 
Aufgrund der Mengenanteile und fehlender Detailplanungen ist die belastbare Zuordnung des 
Nutzflächenanteiles von 45 % auf Kosten der Produktgruppen 02 09 und 02 10 im jetzigen 
Planungsstand noch nicht möglich.  
 
Begründung zur Kostensteigerung 
Die Kosten der Maßnahme wurden vor acht Jahren zunächst zur Aufnahme eines Hau s-
haltsansatzes noch ohne Auseinandersetzung mit Nutzungs- und Raumprogrammkonzep-
ten auf Basis der Bauwerkskosten der Feuer - und Rettungswache 2 (Inbetriebnahm e 
2005) zuzüglich Baupreisindexsteigerung kalkuliert. Die Bauwerkskosten setzen sich z u-
sammen aus  der sogenannten Kostengruppen 300 (Bauwerk - Baukonstruktion) und 400 
(Bauwerk - TGA). Im Ergebnis wurden seinerzeit Baukosten in Höhe von 6,4 Mio. Euro in 
die Haushaltsplanung aufgenommen. 
Mit Konkretisierung der Kostenschätzung durch das Amt für Immobilienmanagement auf 
Grundlage des zwischenzeitlich erarbeiteten notwendigen Raumbedarfes wurde ein Inves-
titionsvolumen für den Neubau der Feuer- und Rettungswache 3 in den Gebäudeabschnit-
ten 1 bis 3 in Höhe von insgesamt 12,80 Mio. Euro über nunmehr alle Koste ngruppen 200 
(Erschließung), 300, 400, 500 (Außenanlagen), 600 (Ausstattung) bis 700 (Baunebenko s-
ten, Honorare nach HOAI und Wettbewerbsverfahren nach VgV) ausgewiesen. Die Ba u-
preisindexsteigerungen von 2017 bis 2020 werden in den Kosten berücksichtigt.  
 
Ein Mehrbedarf im Teilfinanzplan für die Jahre 2018 und 2019 in Höhe von 4,55 Mio. Euro 
ist für die Realisierung der Gebäudeabschnitte 1 bis 2 erforderlich, nachdem zwischenzeit-
lich das Raumprogramm im funktionalen Gebäudeabschnitt 1 und im Gebä udeabschnitt 2 
in einer Reduktionsvariante um einen Flächenanteil von rund 950 qm r eduziert wurde und 
somit die absoluten Mindestbedarfe an Nutzflächen gegenüber der U rsprungsplanung be-
rücksichtigt werden konnten. Auf Vorschlag der Verwaltung soll der funktionale Gebäud e-

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V/0737/2017/1 
abschnitt  3 erst später realisiert werden und ist in der derzeitigen Haushaltsplanung für den 
Zeitraum nach 2021 vorgesehen. 
 
Das Vorhaben des Neubaus der Feuer- und Rettungswache 3 befindet sich vor dem Architek-
tenwettbewerb und damit in einer sehr frühen Phase der Projektentwicklung. In dieser Phase 
der Projektentwicklung liegen noch keine Kenntnisse über die konkrete Anordnung und Au s-
formung der Gebäu de, der Erschließung oder der verkehrlichen Anbindung vor und können 
daher auch nur pauschal in den Kosten berücksichtigt werden. Der ermittelte Kostenrahmen 
basiert auf den Vorgaben der einschlägigen DIN 276 und umfasst die Kennwerte aller Koste n-
gruppen auf der Grundlage der erforderlichen Bruttogeschossflächen.   Für die Kalkulation ist 
ein durchschnittlicher Ausstattungsstandard angesetzt.  Die weitere Konkretisierung - Entwurf-
splanung, Ausführungsplanung, Ausschreibung sowie die Ausstattung mit bewegliche m Mobi-
liar - bis hin zur abschließenden Kostenfeststellung (nach Fertigstellung der Baumaßnahme) 
erfolgt im üblichen Rahmen der anstehenden Planungsschritte. Es ist daher möglich, dass 
sich im weiteren Verlauf der Planung wesentliche Veränderu ngen der Kosten nach oben oder 
unten ergeben können. 
 
(Neu) Der Feuerwehr wurde jetzt von Seiten der Ämter 67 und 23 mitgeteilt, dass für das 
geplante Bauvorhaben Kompensationsbedarf für Ausgleichsflächen besteht. Die Aus-
gleichsflächen liegen auf dem vorgesehenen städt ischen Grundstück, die bei einer E r-
richtung der Feuer- und Rettungswache 3 mit einer neuen Kompensationsfläche nac h-
zuweisen sind. 
 
Die in diesem Zusammenhang stehenden Bewertungen der Ämter 67 und 23 kommen 
zu folgenden Ergebnissen: Unter Berücksichtigung des Flächenbedarfes im Umfang 
von rd. 4,1 ha sind Kosten für die erstmalige Herstellung inklusive der insgesamt 3 -
jährigen Fertigstellungs- und Entwicklungspflege von voraussichtlich insgesamt rd. 
205.000,00 Euro zu veranschlagen. Die Kosten für den Erwerb müssen mit rd. 
310.000,00 Euro veranschlagt werden. 
 
Mit Realisierung der neuen Feuer - und Rettungswache 3 werden die Vorg aben aus § 3 des 
Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) sowie 
des Ratsbeschlusses zum  Brandschutzbedarfsplan für die Stadt Münster (B eschlussvorlage 
V/948/2015) erfüllt. 
 
 
 
 
 
In Vertretung 
 
 
 
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
Anlagen: 
 
 
Tabellarische Aufführung zum Mindest-Raumbedarf und Mindestnutzflächenbedarf 
 
Gestaltungsentwurf zur Visualisierung der Bebauungsvarianten am Merkureck

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V/0737/2017/1

Beratungsverlauf (5)

21.11.2017 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
22.11.2017 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
TOP 5.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
30.11.2017 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 5.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.12.2017 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 18 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.12.2017 Rat
TOP 11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Hansestraße
  • Westfalenstraße
  • Merkureck 7v
  • Hohe Geest

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0737/2017/1
Typ
Vorlagen
Datum
20.11.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37